Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Generelles

Metamizol ist ein arzneilich wirksamer Stoff, der aus dem Ausgangsstoff Pyrazolon gewonnen werden kann. Sein Name setzt sich aus Pyrazol, Methyl und Amino zusammen. Metamizol wird medizinisch als nichtopioides Schmerzmittel eingesetzt, mehrfach aber auch als nichtsteroidales Antirheumatikum bezeichnet.

 

 

Handelsnamen von Monopräparaten mit Metamizol sind:

 

Novalgin (Deutschland, Österreich, Schweiz), Analgin, Berlosin, Nopain, Novaminsulfon (alle Deutschland), Minalgin (Schweiz), , Nolotil (Spanien)

 

 

Historie

Metamizol ist in seiner Geschichte ein nicht unumstrittenes Medikament. Doch scheint es, dass finanzielle Interessen die Bedenken insbesondere des deutschen Markts weitestgehend zerstreuen.

 

Zuletzt im Jahr 2015 wurden in wissenschaftlichen Studien der Oxford Universität Medikamente auf die Anzahl der durch sie seit Markteinführung herbeigeführten Todesfälle hin analysiert. Die Erkenntnisse zu Metamizol zeigten dabei einen undurchsichtigen Verlauf. Von 1950 bis 2013 wurde das weltweit vermarktete Medikament aufgrund aufgetretener Todesfälle in einigen Staaten widerrufen. Erste Verbote waren in den 1970er Jahren in Norwegen und Schweden zu beobachten, zuletzt 2013 in Indien. Zu den Verbotsstaaten zählen auch viele englischsprachige Nationen sowie Japan.

 

Im Gegensatz zu anderen Staaten, die mit gesetzlichen Verboten reagierten, ist Metamizol in Deutschland zwar verschreibungspflichtig, aber seit Einführung im Jahre 1922 weiterhin auf dem Markt verbreitet. Im Jahr 2013 wurden in Deutschland durch den Verkauf von Metamizol, das im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben wurde, satte 214.8 Millionen Euro netto umgesetzt.

 

Das Metamizol-Produkt „Novalgin“ schaffte es dabei im Jahr 2010 auf Platz 16 in der Rangliste der 300 am häufigsten verschriebenen Medikamente in Deutschland.

 

 

Konsumform

Der Konsum ist über (Brause-) Tabletten, Tropfen, Zäpfchen oder Injektionslösung möglich.

 

 

Wirkung

Metamizol setzt erst durch Metabolisierung im Körper, genauer durch eine Abspaltung der Sulfonat- sowie der zugehörigen Methylengruppe, den eigentlichen Wirkstoff 4-Methylaminophenazon frei. Während der weitere Ablauf lange ungewiss war, gehen jüngste Studien davon aus, dass der Wirkstoff zu einer Blockierung der sog. TRPA1-Ionenkanäle in den Schmerzrezeptoren führt.

 

Dies ist jedenfalls ein Ansatz für die stark schmerzstillende Wirkung des Medikaments. Außerdem wirkt Metamizol stark fiebersenkend, leicht entzündungshemmend sowie krampflösend. Ebenfalls kann der Konsum eine sedierende Wirkung haben. Aufgrund dessen kommt Metamizol bei der medizinischen Behandlung starker akuter oder chronischer Schmerzen, wie z.B. tumorbedingte Schmerzen oder hohes Fieber, zum Einsatz.

 

Demgegenüber können aus dem Metamizol-Konsum teilweise erhebliche Nebenwirkungen resultieren. Dazu zählen Überempfindlichkeitsreaktionen, Kreislaufschwankungen sowie eine Schädigung der Zellbildung im Knochenmark.

 

Insbesondere letztere Nebenwirkung, bekannt unter dem Namen „Agranulozytose“, ist gefährlich und der Hauptgrund für die mit dem Metamizol-Konsum verbundenen Todesfälle. Agranulozytose tritt etwa in 1.500 Fällen einmal auf. Tritt diese Schädigung der Knochenmarkzellen tatsächlich auf, stellen sich zunächst Halsschmerzen, Fieber oder Schüttelfrost ein. Der Zustand weitet sich bis zur Sepsis (umgangssprachlich „Blutvergiftung“) aus. In diesen Fällen ist ein tödlicher Verlauf nicht unwahrscheinlich. Die Sterberate liegt selbst in Staaten mit hohen medizinischen Standards, wie z.B. Deutschland und Schweden, bei nahezu 25%. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Agranulozytose wird durch den intravenösen Konsum noch einmal gesteigert.

 

Darüber hinaus kann bereits der Konsum geringer Mengen von Metamizol zu sich abwechselnden psychischen Störungen führen. Darunter sind Angst, Delirium, Depressionen, Erregtheit, Halluzinationen, Konzentrationsschwächen, Benommenheit, Sprachstörungen und Verwirrtheit zu fassen.

 

 

 

 

Körperliche Effekte

 

a) positiv beschriebene Effekte

 

Schmerzstillende Wirkung

Herabsenkung von Fieber

Leicht entzündungshemmende Wirkung

Lösung von Krämpfen

 

 

b) negativ beschriebene Effekte

 

Kreislaufschwankungen

Schädigung der Zellbildung im Knochenmark (Agranulozytose)

Halsschmerzen

Fieber

Schüttelfrost

 

 

 

Psychische Effekte

 

a) positiv beschriebene Effekte

 

Sedierende Wirkung

 

 

b) negativ beschriebene Effekte

 

Angst

Delirium

Depressionen

Erregtheit

Halluzinationen

Konzentrationsschwächen

Benommenheit

Sprachstörungen

Überempfindlichkeit

Verwirrtheit

 

 

 

 

Risiken

Ein „off-label use“ von Metamizol, also der Missbrauch des Wirkstoffs, sollte insbesondere in Anbetracht des Risikos einer Agranulozytose-Erkrankung vermieden werden.

 

 

Rechtslage

Metamizol befindet sich in Anlage 1 zur Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV) und ist damit verschreibungspflichtig. Metamizol darf grundsätzlich nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden.

 

Wer sich hierüber hinwegsetzt, könnte in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Denn nach §97 Absatz 2 Nummer 10 des Arzneimittelgesetzes (AMG) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §43 Absatz 3 Satz 1 AMG Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig in den Verkehr bringt oder mit Arzneimitteln Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt.

 

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

 

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger helfe ich Ihnen gerne weiter, wenn Sie wegen Drogenkonsums Probleme mit der Staatsmacht bekommen. Sei es mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder, wenn wie so oft der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis in Gefahr ist. Wir versuchen dann, die Strafe bzw. die Rechtsfolgen so niedrig wie möglich zu halten.

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