Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Bilder: Dr. Hofmann, Alexander Shulgin, Timothea Leary



Generelles


LSD (Lysergsäurediethylamid,) ist eine der bedeutendsten und stärksten Betäubungsmittel in der Klasse der Halluzinogene. Es ist ein chemisch hergestelltes Derivat der Lysergsäure, die als Mutterkornalkaloid natürlich vorkommt. Lysergsäure wird auf Mutterkornpilz gefunden und wächst auf Roggen und anderem Getreide.


Bereits beim Konsum sehr geringer Mengen ruft es schon eine lang andauernde halluzinogene Wirkung hervor. Konsumenten nennen den durch LSD hervorgerufenen Rauschzustand (sog. „Trip“), der üblicherweise bis zu 12 Stunden lang anhält.


LSD ist in verschiedenster Form erhältlich. Man kann es in Form von Tabletten, Kapseln und flüssiger Form bekommen, am häufigsten aber in Form sog. „Pappen“ bzw. „Papers“.


Es handelt sich hierbei mit den unterschiedlichsten Motiven bedruckte Papierbögen, die von denen man kleine, quadratische Stücke (ähnlich der Größe eines Karos bei den üblichen Karopapier) herauslösen kann, die Bögen sind entsprechend perforiert.


Rund um diese Bögen hat sich eine Kunstform herausgefiltert, die sog. „Blotter – Art“, mit teilweise phantastischen Motiven, die nicht selten Reminiszenzen an eng mit LSD verknüpfte Personen wie dem „Erfinder des LSD“, Dr. Albert Hofmann oder in der Szene bekannte Personen wie dem Chemiker Alexander Shulgin (dessen Bücher „Tihkal“ und „Pihkal“ wohl zu den absoluten Klassikern in Kreisen chemisch bewanderter Personen zählen dürften) und dem LSD-Papst Timothy Leary (von dem 7 Gramm seiner Asche in den Weltraum geschossen wurden, aber das ist eine andere Geschichte) sind.



Blotter Artwork:


LSD ist geruch- und farblos, hat jedoch einen leicht metallischen Geschmack, den man durch den Konsum durch den Mund schmeckt.


Welche Inhaltsstoffe letztlich wirklich im als LSD verkauften Substanzen enthalten sind, ist wie bei allen illegal hergestellten (bzw. besser „abgemischten“) Substanzen nicht im Vorfeld erkennbar. Daher kommt es regelmäßig vor, dass der Konsum völlig unterschiedliche Auswirkungen hat, was vor allem bei zu schwachen Dosierungen zum Missbrauch führt. Oft gibt es auch Trägermaterialien die nicht unbedingt LSD, sondern andere halluzinogene Substanzen wie DOI, DOB, 25I-NBOMe, Bromo-DragonFLY, etc. enthalten, die auch bereits bei geringsten Mengen ähnlich wirken. Die Wirkungsdauer ist in vielen Fällen meist erhöht.


Typische Szenenamen für LSD sind:


Acid, Deep Purple, Löschpapier, Mikros, Pappen, Plättchen, Trip, Tickets


Historie


1938 wurde zum ersten mal Lysergsäurediethylamid, im Rahmen einer Forschung zum Mutterkorn, hergestellt. Aufgrund fehlender Erfolge wurde die Forschung erst 1943 fortgeführt. Während dieser Forschungen führte der Chemiker Albert Hofmann am 19. April 1943 einen Selbstversuch durch, indem er die psychoaktiven Eigenschaften des LSD zufällig (durch Kontamination und einer überraschend psychedelischen Radfahrt nachhause) entdeckt hat. Daraufhin wurde das LSD in der Medizin, besonders in der Psychiatrie und der Psychotherapie angewendet, z.B. bei schwer Krebskranken oder Alkoholikern. Zur Zeit des kalten Krieges wurde LSD sogar als Kriegswaffe genutzt. Ziel war es den Konsumenten auf diese Weise eine Gehirnwäsche verabreichen zu können. Aufgrund der Gefahr bei Überdosen wurde LSD 1971 in Deutschland als nicht verkehrsfähiger Stoff eingestuft und die Forschung an LSD-haltigen Therapeutika kam weitgehend zum Erliegen. Dennoch wurde es aufgrund der nicht vorhandenen Abhängigkeitspotenzial und der starken Toleranzbildung nicht als Droge eingestuft. 1980 hatte es gerade in der Techno-Szene seine Beliebtheit als Partydroge gefunden.


Konsumform


LSD kommt in Form von Tabletten, Kapseln oder in flüssiger Form vor. In seiner flüssigen Form wird das LSD auf saugfähiges Papier (sog. Tickets, Pappen oder Trips, die meist mit einem kleinen Bild bedruckt sind) gegeben, das dann gelutscht oder geschluckt wird. Die Kapseln werden in Wasser aufgelöst und das Wasser dann getrunken, wobei die Kapseln leer sind und die Hülle selbst aus LSD besteht.



Wirkung


LSD ist eins der stärksten Psychedelika, ein sehr starkes Halluzinogen. Die Wirkung von LSD ist nicht voraussehbar, da es sehr stark von der Dosis, von der Persönlichkeit des Konsumenten, seiner Stimmung, seinen Erwartungen und der Umgebung, in der er die Droge benutzt, abhängt (Set und Setting). Der Zeitraum bis die Wirkung einsetzt ist ebenfalls unterschiedlich. Grundsätzlich dauert es 30-90 Minuten. Sobald die Wirkung einsetzt, kommt es zu unterschiedlichen körperlichen und psychischen Effekten, die man hier nur grob anreißen kann. Wer sich tiefer mit der Materie beschäftigen will, dem sei das Buch „LSD - mein Sorgenkind: Die Entdeckung einer Wunderdroge“ von Albert Hofmann wärmstens empfohlen.


Körperliche Effekte


a) Positiv beschriebene Effekte

 

-



b) Negativ beschriebene Effekte


Gesteigerter Herzschlag und Blutdruck ( aufgrund der unterschiedlichen Wirkung kann es auch zu einem geringerem Herzschlag und Blutdruck kommen)


Schweißausbrüche oder Frösteln ( unabhängig vom Wetter)


Verlust des Appetits


Schlaflosigkeit


Trockener Mund


Muskelzittern und Krämpfe


Verschwimmen der Seheindrücke

 


Psychische Effekte („Trip“)

 


a) Positiv beschriebene Effekte


Ein künstliches Euphoriegefühl oder Gefühl der absoluten Gewissheit


Halluzinationen die zur Bewusstseinserweiterung führen können.


Empfinden mehrerer verschiedener Gefühle zur selben Zeit

 

Intensive farbige und phantastische Halluzinationen, visuell und auditiv

 

Synästhesien ("die Farbe gelb riechen können")

 


b) Negativ beschriebene Effekte („bad Trip“)


Wahnvorstellungen und Halluzinationen


Die Wahrnehmung seiner Selbst verändert sich


Beeinträchtigte räumliche- und Zeitwahrnehmung


Epfindungen vertauschen sich insgesamt. Der Konsument hat das Gefühl Farben hören und Klänge sehen zu können.


Dies führt zu Angst und Panik (Paranoia)


Schwere Depressionen oder Psychosen


Aufgrund der langen Dauer (ca. 12 h) verspüren Konsumenten oft Verzweiflung und haben Angst vor Wahnsinn und Tod



Risiken


Der Konsum von LSD hat sehr weitreichende und langanhaltende Nebenwirkungen. Selbst wenn man die Droge nicht mehr nimmt, also in keinem Rauschzustand ist, kann es zu sogenannten „Flashbacks“ kommen. So ein „Flashback“ findet plötzlich und in der Regel ohne Vorwarnung statt. Selbst ein Jahr nach dem letzten Rausch kann es zu solchen „Flashbacks“ kommen. Diese rufen meist einige Aspekte der Erfahrungen aus den sog. „Bad Trips“ hervor. „Bad Trips“ sind die Rauschzustände, die negative psychische Effekte hervorrufen und von Konsumenten oft als Horrortrip bezeichnet werden. Neben diesen können LSD-Konsumenten dauerhafte Psychosen, wie zum Beispiel schwere Depressionen oder Schizophrenie unterliegen. Obwohl LSD kein Abhängigkeitspotenzial besitzt, fühlen sich viele Konsumenten dazu bewegt die Droge wiederholt einzunehmen. Hier liegt eher eine Gewöhnung an die Auswirkungen der Droge vor, weshalb Konsumenten immer wieder und zu immer stärkeren Dosierungen greifen, um den Zustand der Berauschung zu erlangen. Zu körperlich bleibenden Schäden führt LSD jedoch nicht.


Rechtslage


LSD ist in der Anlage 1 BtMG in der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt. Somit ist es ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Folglich ist auch der Umgang ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar nach §§ 29 f. BtMG.


Zudem darf LSD aufgrund der Aufführung in Anlage 1 BtMG nicht verschrieben, nicht verabreicht und nicht zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden.


Welche Strafe genau zu erwarten ist richtet sich nach den Umständen. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass bei einer geringen Menge zum Eigenkonsum wegen geringer Schuld und mangelndem öffentlichen Interesse das Verfahren schon vom Staatsanwalt eingestellt wird. Dies kann etwa der Fall sein, wenn man als Ersttäter z.B. mit zwei „Pappen“ erwischt wird.


Die nicht geringe Menge LSD(also die Menge, ab der es nach § 29 a BtMG mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe gibt) liegt bei:


einem Wirkstoffgehalt von 6 mg Lysergsäurediätthylamid (120 Dosen à 50 Mikrogramm oder 300 LSD-Trips)

 

LSD befindet sich nicht in der Liste der „berauschenden Mittel“in der Anlage zum StVG, weshalb der Konsument der trotz des Einflusses von LSD fahrtüchtig und unauffällig am Straßenverkehr teilnimmt, keine Ordnungswidrigkeit begeht.


Im Gegensatz zu Cannabis, Speed, o.ä. liegt also keine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG vor.


Eine mögliche Strafbarkeit nach § 315 c StGB bleibt hiervon unberührt (dies ist dann der Fall, wenn die betreffende Person ein Fahrzeug unter dem Einfluss von LSD oder anderer Substanzen geführt hat und hierbei Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutenden Wert gefährdet hat. Laut BGH ist dass dann der Fall, wenn es einen „Beinahe-Unfall“ gegeben hat, bei dem es nur dem glücklichen Zufall zu verdanken ist, dass nichts passiert ist, es also „gerade noch mal gut gegangen“ ist. Selbstredend ist die geforderte Gefahr stets gegeben, wenn es einen Unfall gegeben hat).


In diesem Fall gibt es Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.


Auch ohne die konkrete Gefährdung der genannten Rechtsgüter droht ein Ermittlungsverfahren nach § 316 StGB (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr), wenn man unter LSD-Einfluss ein Kraftfahrzeug geführt und rauschbedingt nicht in der Lage war, dies sicher zu führen. Hierbei wird von äußerlich auftretenden Umständen auf die Fahrunsicherheit geschlossen. Klar: Wer leichte Schlangenlinien fährt, weil er sich unter dem Einfluss von Lysergsäurediethylamid auf der interplanetarischen Spezialtrasse Richtung Alpha Centauri wähnt oder spontan auf der Straße erscheinenden Löcher umfährt, der muss halt damit rechnen, dass er auch mal angehalten wird. Sollte bei der Verkehrskontrolle dann das Gesicht des Polizisten auf dem Boden tropfen oder anderweitig komisch aussehen, ist das ein Zeichen dafür, dass Sie vermutlich zu Recht Ärger bekommen.


Selbst beim erstmaligen Konsum von LSD (auch im privaten Bereich ohne Teilnahme am Straßenverkehr) die Fahrerlaubnis in Gefahr, wenn die Fahrerlaubnisbehörde hiervon „Wind“ bekommt. Häufig reicht der Behörde auch schon der bloße Besitz von LSD aus, um die Fahreignung ernsthaft in Frage zu stellen.


Neben dem Konsum von BtM nach dem BtMG können folgende Sachverhalte zu entsprechenden Überprüfungsmaßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde (wenn nicht gleich Entzug der Fahrerlaubnis jedenfalls die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung Ihres Konsumverhaltens) führen:


der Besitz von 10 g Cannabis oder mehr mit einem damit verbundenen Verdacht auf regelmäßigen Konsum – dies ist sehr häufig der Fall bei Growern, die vor Gericht auf

 

Anbau zum Eigenkonsum argumentieren. Die Fahrerlaubnis wird dann praktisch „geopfert“, um eine mildere Strafe im Gerichtsprozess zu erhalten.

Angaben des Betroffenen, die auf einen mehr als gelegentlichen Konsum hindeuten

Wiederholter Besitz von geringen Mengen Cannabis in einem überschaubaren Zeitraum und Verdacht auf regelmäßigen Konsum


Nachweis von gelegentlichen Konsum von Cannabis mit einem Verdacht auf Regelmäßigkeit


Besitz von anderen Drogen nach dem BtmG – also etwa LSD, MDMA, Kokain, Speed


Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger helfe ich Ihnen gerne weiter, wenn Sie wegen LSD Probleme mit der Staatsmacht bekommen. Sei es mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder wenn wie so oft der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis in Gefahr ist. Wir versuchen dann, die Strafe bzw. die Rechtsfolgen so niedrig wie möglich zu halten.


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Kommentare: 130
  • #1

    Alexander Baumann (Mittwoch, 14 Oktober 2015 06:30)

    Ich wüsste gerne was auf mich zukommt .. weil gestern am späten Nachmittag ich von einer Polizeistreife angehalten wurde, nach einem Urintest den ich zuvor abgelenht hatte und einer anschließenden Blutabnahme haben die beiden Beamten eine Hausdurchsuchung ohne gerichtlichen Beschluss vollzogen sie fanden einen einzigen Trip, etwa 0,5g bis 0,9g von einem Psychodelischen Pilzen darauf kommt noch dazu das die Beamten einen Elektroschocker bei mir in der Wohnung sichergestellt hatten .. bitte helfen sie mir ich weiß einfach nicht was ich nun tun soll doe Beamten haben mich solange gedrängt und aif mich eingeredet bis ich einwilligen musste weil sie mir mit schwerwiegende Konsequenzen gedroht haben und mit noch mehr Aufmerksamkeit der Staatsmacht .. alles geschah sozusagen unter Zwang und Einschüchterung der Beamten. Alles passierte so rasch .. die Beamten, so habe ich das Gefühl haben nur auf mich gewartet weil sie mir zuvor schon durch fast den halben Ort hinterher gefahren sind .. als ich ihnen quasi entkommen bin und ich nach dem einkaufen nach hause fahren wollte standen sie keine 20m nach der Ausfahrt vom parkplatz am Straßenrand.

  • #2

    RA Schüller (Mittwoch, 14 Oktober 2015 09:51)

    Sie sind gerade noch ziemlich durch den Wind, das kann man verstehen, die Polizei hat sich mal wieder von der "besten" Seite gezeigt. Versuchen Sie erstmal, runter zu kommen. Strafrechtlich passiert da nicht viel, wenn Sie nicht gerade schon x Vorstrafen haben oder auf Bewährung sind. Einen Durchsuchungsbeschluss hätte es wahrscheinlich nicht gegeben seitens des Gerichts...und Gefahr in Vollzug? Mit welcher Begründung denn? Die Cops wussten das, haben Ihre Verunsicherung ausgenutzt und mit Ihnen ihr mieses Spiel gespielt, so wie das häufig der Fall ist. Und dann wir ein (man höre und staune) Trip gefunden und ein paar Psylos. Machen Sie sich keine allzugroßen Sorgen, ok? Wegen der Blutentnahme kann ich nichts sagen, weiß ja nicht, ob und was Sie konsumiert haben. Wegen des reinen Besitzes von LSD und Psilocybin Pilzen kommt es nicht direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Aber ein ärztliches Gutachten wird die Behörde wohl anfordern. Insofern stellen Sie bitte jeglichen Konsum von BtM ein, bis das Gutachten vom Tisch und die Strafsache beendet ist. Das kann ein paar Monate dauern. Bei Strafverfahren sollten Sie generell einen Anwalt einschalten - zudem lassen Sie sich bitte im Vorfeld des ärztlichen Gutachtens beraten - dort gibt es ein paar Sachen, die man wissen sollte. Allzu offenes Plaudern aus dem Nähkästchen kostet dann schnell den Führerschein. Ich sagte es ja bereits, kommen Sie erstmal runter, Sie sind kein Schwerverbrecher, auch wenn die Polizei Sie wahrscheinlich so behandelt hat. Falls man Sie zu einer Anhörung einlädt bei der Polizei: Sie müssen und sollten dort nicht hingehen. Dort sollen nichts entlastendes, sondern nur belastendes Material gegen Sie gesammelt werden. Aus Ihrem eigenen Munde. Macht keinen Sinn. Insofern: Aussage verweigern, Rechtsanwalt einschalten. Das vermindert die Fehlerquote erheblich. Kopf hoch!

  • #3

    Sandra Stein (Donnerstag, 09 Juni 2016 18:58)

    Hallo wurde von der Polizei rausgezogen Rheinland -Pfalz ,es wurde ein Urin und bluttest gemacht ,habe Amphetamin konsumiert 2 Tage vorher und haben 5 Trips gefunden ...Was erwartet mich :/...

  • #4

    Bukem (Freitag, 10 Juni 2016 11:12)

    Das ist u.a von dem Ausgang des Bluttests und dem, was Du evt der Polizei schon gesagt hast abhängig. Zunächst erst einmal ein Verfahren wg des LSD Besitzes nach dem BtmG, dann wg Fahrens unter evt Btm Einfluss je anchdem eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Vrkehrsstraftat und sicher ganz viel Ärger mit der Führerscheinstelle wg der zu klärenden Eignung als Führerscheininhaber. Deshalb bitte, weil Du da extrem viel falsch machen kannst und Dir viel mehr überflüssigen Ärger einhandel kannst. Schalte einen Anwalt ein ( einen besseren als Hr Schüller in dem Spezialgebiet wirst Du kaum finden), dann sehen wir weiter. Viel Glück!

  • #5

    Sandra Stein (Freitag, 10 Juni 2016 11:25)

    Danke für die info...Gesagt habe ich nicht viel nur das ich paar Tage vorher konsumiert habe,amph..was ja der Urintest schon bestätigte und wegen den LSD nur das es LSD ist...Wo ist Herr Schüller tätig?bundesland

  • #6

    Bukem (Freitag, 10 Juni 2016 11:33)

    ok, muss man sehen und sich die Akte anschauen. Herr Schüller sitzt in Bremen, ist aber bundesweit tätig

  • #7

    Sandra Stein (Freitag, 10 Juni 2016 12:08)

    Habe Herr Schüller telefonisch kontaktiert!Danke

  • #8

    Privat (Dienstag, 22 November 2016 13:19)

    Hallo
    Ich wurde dem letzt vor dem Clup mit 10x 250mg lsd streifen gefickt. ich habe schon 3 Btm eindräge, und wurde darauf hin mit genommen es wurde dann auch eine Zimmer durchsuchung gemacht wo nicht s gefunden wurde. dadurch das noch viele zusammen geknüllte scheine in meiner hose gefunden wurden hieß der verdacht auf handel. da der der mir die streifen gerade verkaufen wollte in seiner unterhose einen beutel mit sehr vielen illegalen sachen hatte ( er selber sass auch schon mal nen jahr ) ist das ganze natürlich ziemlich ausgeartet. da ich die pappen noch nicht angefasst hatte und er sie in einer allufolie bei einem kumpel verpackt hatte sind auf der follie nur seine abdrücke doch sie wurden bei mir gefunden. was würd denn jetzt passieren?

  • #9

    Bukem (Mittwoch, 23 November 2016 00:08)

    @Privat: Du hast jetzt wenigstens ein Strafverfahren wg BtM-Besitz und evt auch Handel zu erwarten. Was das genau bedeutet, hängt auch von deiner Vorgeschichte ab, stehst Du unter Bewährung? Meld Dich bitte bei Herrn Schüller unter obiger Mail mit RückrufNr, wenn Du Hilfe brauchst

  • #10

    Saeed (Mittwoch, 07 Dezember 2016 09:34)

    Hi

  • #11

    Bukem (Mittwoch, 07 Dezember 2016 23:44)

    @Saeed: Hi, und nu?

  • #12

    Paul Baetke (Sonntag, 08 Januar 2017 13:57)

    Hallo, ich wurde vor kurzem von der Polizei wegen meinem Scheinwerfer angehalten. Wurde dann aus dem Auto geholt stand dann ne halbe stunde mit den Beiden draußen und habe Gezittert, hatte nur dünnen Pullover, kurze Hose an und bin schon ein sehr dünner Mensch also kaum Fett wodurch ich natürlich schnell Friere.. Es wurde mir vorgeworfen durch die Test das ich wohl unter Cannabis stehe da ich diese durch mein zittern nicht zur Zufriedenheit der Polizisten erledigen konnte. Ich habe Natürlich alles abgestritten da ich ja nunmal wirklich nicht unter einfluss gefahren bin.! Sollte dann urintest machen der natürlich sagt ja, da es Wochenende war und ich am Freitag geraucht habe (warum sollte ich dann sonntag nicht wieder fahren?) wurde danach ein Bluttest gemacht, durch diesen soll angeblich bewiesen worden sein das ich dauerkonsument bin was ich aber garnicht bin.. Nun ist mein Führerschein weg und mir wurde ne mpu verordnet sofern ich den Führerschein wieder haben möchte. Ist das überhaupt rechtens das bei erstmaligen auffallen sofort der Führerschein flöten geht und einem unterstellt wird das man dauerkonsument ist ohne das dies der wahrheit entspricht? Ich Persönlich empfinde das schon als Verleumdung wenn ich als Junkie hingestellt werde von der Polizei bloß weil ich von vor tagen noch Rückstände im Blut hatte.

  • #13

    M (Montag, 09 Januar 2017 06:55)

    Mir ist vorhin etwas sehr ähnliches passiert wie Paul.

    Ich wurde angehalten, weil ich zu schnell unterwegs war. Die Polizisten kontrollierten unabhängig voneinander meine Augen die wiederum wohl komisch reagiert haben. Daher fragten sie nach einem Urintest. Da ich weder Alkohol trinke (auch nicht zu besonderen Anlässen) oder irgendwelche Drogen zu mir nehme und nichtmal rauche, hatte (und habe) ich natürlich nichts zu befürchten. Der Schnelltest zeigte dann Verdacht auf LSD an. Also ging es dann weiter zur Wache. Ich habe da eingewilligt, denn, wie gesagt, ich habe noch nie irgendwas genommen und in letzter Zeit auch keinerlei Medizin. Der Arzt entnahm mir dann Blut und machte mit mir noch ein paar weitere Tests. Bei einem davon musste ich mich fünfmal im Kreis drehen und dann auf einen Punkt starren. Die Augen sollten dann langsam nach wandern. Normale Zeit: 5-7 Sekunden. Meine Augen brauchten 15 Sekunden.

    Hat da jemand mal Erfahrungen mitgemacht? Das ist vielleicht die falsche Stelle, weil sich hier eher Leute melden die was genommen haben, aber vielleicht ist ja dennoch jemand mal über sowas gestolpert?

    Ich habe meinen Führerschein im übrigen wiederbekommen, darf nun aber laut der Beamten 24-48 Stunden kein Auto fahren, weil ich unter dem Verdacht stehe LSD konsumiert zu haben. Wirkte aber viel mehr wie ein Tipp, als ein tatsächliches Verbot.

  • #14

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 09 Januar 2017 12:51)

    @Paul: Um das genau beurteilen zu können, müsste man den Fall genauer kennen und die AKte gesehen. Wenn fehlendes Trennungsvermögen und zumindest gelegentlicher Konsum vorlag, wird es in der Regel eng mit dem Thema Führerschein. Wann allerdings der jedenfalls gelegentliche Konsum vorliegt, darüber streiten die Geister. Klar ist: Wenn Du Sonntag erwischt wirst mit einem aktiven THC Wert von mindestens 1,0 ng/ml Blut und dann sagst, Du hättest letztmalig am Freitag geraucht, dann lieferst Du der Fahrerlaubnisbehörde alles frei Haus, was gebraucht wird...wegen der 6 Stunden Regel, habe auf meiner Homepage an anderer Stelle darüber geschrieben....

    Allerdings rate ich immer dazu, die Sache rechtlich überprüfen zu lassen, da es sich um einen ziemlichen heftigen Grundrechtseingriff handelt.

    @M: Wenn Sie noch niemals BtM genommen haben, sollte es auch keine weiteren Probleme geben, warum der Schnelltest dann angeschlagen hat, ist die andere Frage. Bitte melden Sie sich umgehend, falls sich doch LSD oder Abbaustoffe im Blut finden liessen. Interessant wäre mal zu wissen, welcher Schnelltest das gewesen ist, denn bis dato dachte ich, dass diese eben nicht auf LSD anschlagen und auch die Blutanalyse ist deutlich aufwendiger, wenn nach LSD gesucht wird...nicht uninteressant...wie gesagt...melde Dich gerne wieder, wenn es Probleme geben sollte.

  • #15

    Halli hallo (Dienstag, 31 Januar 2017 20:25)

    LSD sollte geschmacklos sein, metallischer geschmack deutet auf RC's hin ;) insbesondere nbome mit denen leicht überdosiert werden kann (wohingegen das mit lsd fast unmöglich ist :D

  • #16

    lol (Dienstag, 14 Februar 2017 08:17)

    lol

  • #17

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 14 Februar 2017 10:17)

    @Halli Hallo: Was meinst Du mit RC´s und "nbome"..bring mal bißchen Licht ins psychedelische Dunkel

  • #18

    Wizard (Freitag, 24 März 2017 09:37)

    RC's sind Research chemicals und sollen die Wirkung der eigentlichen Substanz "kopieren"

    Und sind meist eine Zeit lang legal

    das sie zu Forschungen der Substanz angeboten werden und auf der Verpackung bzw. Der jeweiligen Seite wo man sie bestellen kann als nicht für den menschlichen Konsum beschrieben sind was aber nur zur Sicherheit für die Hersteller ist

    Viele kommen sehr nah an die Wirkung der original Substanz ran wenn es um den psychedelischen Bereich geht... Weiß nicht ob ich hier Beispiele nennen kann??... Die zwei bekanntesten sind ALD-52 was es auch schon früher gab und angeblich auch von Hoffmann synthetisiert wurde damals war es auch unter dem Namen sunshine LSD bekannt dann gibt es noch P1-lsd das bis jetzt beste RC's...
    Dieses nbome ist eines der wenigen psychedelischen Substanzen wenn nicht sogar das einzige das man überdosieren kann und es körperliche Wirkung zeigt bis hin zum Tod was sonst bei psychedelika nicht möglich ist

    Nun zu meiner Frage: Macht es Sinn gegen eine MPU Verordnung rechtlich dagegen zu gehen wenn diese schon 6 Jahre zurück liegt damals war ich 19 und ziemlich unerfahren was das Rechtssystem angeht und die Polizei nutzte dies auch aus bei meiner Blutabnahme kam damals ein Wert von ca 0,9 nanogramm raus

  • #19

    Wizard (Freitag, 24 März 2017 09:40)

    Anhang: Und das Lsd-25 einen leicht metallischen Geschmack hat stimmt eigentlich schon viele vergleichen den Geschmack auch mit dem von einer Batterie...

  • #20

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 24 März 2017 14:12)

    @Wizard: Gegen eine 9 Jahre alte Anordnung angehen? Das macht wenig Sinn. Der Führerschein wurde damals entzogen wegen 0,9 ng / ml THC? Es steht dann noch eine MPU an?

    Danke für die Aufklärung in Sachen RC. Hätte ich bei einiger geistiger Anstrengung auch selber drauf kommen können.

  • #21

    positiv.vybz (Freitag, 14 April 2017 11:15)

    Hallo,

    ich hatte am 13.04 eine Hausdurchsuchung aufgrund einer beschwerde meiner Nachbarn, da es nach cannabis roch. Ich bin am 8.04 schon einmal kontrolliert wurden und hatte 2g cannabis dabei. Bei der Hausdurchsuchung fanden die cops ca. ein halbes Gramm MDMA, einen Joint und 6 Pappen. Bis vor dem 8.04 hatte ich keinerlei vorstrafen oder ähnliches. Meine Frage ist jetzt:

  • #22

    positiv.vybz (Freitag, 14 April 2017 11:17)

    Was habe ich für eine Strafe zu erwarten?
    Ist mein Führerschein gefährdet dadurch?
    Ich bin 19 Jahre alt und habe meinen Führerschein noch nicht will ihn aber jetzt machen.

    Danke im Voraus

  • #23

    Ulrich (Donnerstag, 11 Mai 2017 21:03)

    Hallo,
    Ich hatte mit einem Kollegen vor 2 Monaten insg. 100µg LSD konsumiert.
    Leider ist dies der Polizei aufgefallen, jedoch ist nicht mehr als die eigene Aussage bei der Polizei bekannt und ich habe jetzt (weil ich eine Aussage vor der Polizei gemacht habe) eine Vorladung bekommen als Schuldiger. Was genau erwartet mich jetzt? Bin noch nie Aufgefallen oder habe sonst irgendwas mit der Polizei am Hut gehabt. Wir haben es nur mal Ausprobiert und haben uns auch entschieden, diese Erfahrung nicht nochmal zu machen.

    Sollte ich zur Vorladung kommen und dies auch einfach so Schildern, wie es ist, denn wie ich hier gelesen habe sind µg doch noch eine sichere Seite.

  • #24

    David Richter (Montag, 15 Mai 2017 18:22)

    Hallo , ich wurde am Samstag bei einer Razzia in einem Club mit einer nicht mal halben xtc Pille erwischt einen drogentest haben sie nicht gemacht . Mit was für einer Strafe muss ich rechnen bzw ist der Führerschein in Gefahr?
    Ich wohne in Bayern . MfG David Richter

  • #25

    Hanna (Samstag, 24 Juni 2017 14:40)

    Hallo, ist es jetzt raus ob LsD wirklich bei einer Straßenkontrolle also Schnelltest nachgewiesen werden kann? Danke

  • #26

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 26 Juni 2017 13:31)

    @Hanna: Soweit mir bekannt springen die üblichen Schnelltests darauf nicht an.

    Das soll jetzt aber nicht heißen, dass es eine klasse Idee ist, verpappt durch die Gegend zu fahren. Konsum von LSD macht jedenfalls aus Sicht der Fahrerlaubnisverordnung und den Begutachtungsleitlinien ungeeignet zum Führen von KFZ. Wenn Sie das öfter nehmen sollten und sich gerade in der Partyphase befinden, lassen Sie das mit dem Autofahren. Drogen nehmen ist ok, kann jeder selber entscheiden wo er sich hinbeamt. Aber bitte dann konsequent auf das Auto verzichten. Auch wenn paar Tage dazwischen liegen.

    @David Richter: Strafrechtlich wird es vermutlich eingestellt, wenn es das erste mal war, fahrerlaubnisrechtlich wird es auf ein ärztliches Gutachten hinauslaufen, die direkte Entziehung ist unwahrscheinlich, wenn der Konsum nicht eingeräumt wurde.

    @Ulrich: Sorry, dass ich jetzt erst schreibe - ist irgendwie durchgerutscht. SIe brauchen und sollten nicht zur polizeilichen Vernehmung gehen. Allerdings: Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Wind bekommt von der Aussage, dass Sie LSD tatsächlich konsumiert haben, dann kann sie die Fahrerlaubnis entziehen. Wenn diese wichtig ist, melden Sie sich bitte zeitnah bei mir, so dass wir Sie mittels Screeningprogramms und einem Verkehrspsychologen so weit kriegen, dass die Entziehung noch abgewendet werden kann.

  • #27

    Rechtsanwalt Verkehrsrecht Bremen (Montag, 26 Juni 2017 13:33)

    @Positiv: Nehme mal an, dass der Jungendrichter ein paar warme Worte sagen wird, ein paar Sozialstunden wird es vermutlich geben. Was die entscheidendere Frage ist: Was passiert mit dem Führerschein: Und auch hier wird die Behörde mindestens ein ärztliches Gutachten anordnen, bei dem einiges zu beachten ist. Ich helfe da gerne, melden Sie sich bitte bei Bedarf.

  • #28

    andi (Montag, 03 Juli 2017 18:28)

    Habe scheisse gebaut, habe während eines Verfahrens wieder Drogen bestellt...erst war das verfahren wegen Cannabis nicht geringe menge und jetzt kommen noch mdma und Ketamin dazu in normaler menge. Gibt es noch Aussicht auf Bewährung hatte mal vor 10 Jahren schon was wegen einem Joint... wurde gegen Auflage fallen gelassen

  • #29

    Rechtsanwalt Strafrecht (Dienstag, 04 Juli 2017 17:04)

    @Andi:

    Ist das Verfahren wegen Cannabis in nicht geringer Menge noch aktuell oder bereits abgeschlossen? Mit anderen Worten: Sind Sie auf Bewährung?

  • #30

    Andi (Dienstag, 04 Juli 2017 21:44)

    @RA das ist noch aktuell, ich bin nicht auf bewährung und nicht vorbestraft. jetzt allerdings blöderweise 2 mal straffällig geworden. die erste tat liegt 2 jahre zurück und jetzt während den verhandlungen halt wieder. hab mich schon um eine therapie stelle gekümmert freiwillig. hoffe ich darf da bald anfangen

  • #31

    David (Donnerstag, 27 Juli 2017 10:51)

    Wurde mit 2x LSD im Besitz erwischt, jedoch kein Konsum angegeben. Muss ich bei der Polizei aussagen wenn ich vorgeladen werde, oder soll ich die Aussage verweigern? Muss ich da überhaupt erscheinen, oder kann ich die Vorladung einfach ignorieren und nicht hingehen?

  • #32

    Rechtsanwalt Strafrecht (Freitag, 28 Juli 2017 17:04)

    @David: Nicht zur Polizei gehen - KEINE Aussage machen. Konsum von harten Drogen einstellen. Ist mit einem äG zu rechnen.

  • #33

    Mr. D (Freitag, 25 August 2017 20:07)

    Hallo,
    eine kleine Frage. Wurde auf dem Weg in die Schweiz vom Zoll kontrolliert. War Mitfahrer in einem Reisebus. Es war an der Grenze Deutschland und Deutscher Zoll. Bin straffrei.
    Gefunden wurde:
    12 lsd Blättchen
    2 g speed
    Ca. 8g Cannabis
    0,3 g Kokain
    5 Extacy Pillen
    was könnte auf mich zukommen? Kann jemand helfen?

    MfG

  • #34

    Mr.D (Montag, 28 August 2017 08:16)

    Und wie sieht es mit der Fahrerlaubnis aus, droht mir ein Entzug dieser?

  • #35

    Klaus (Mittwoch, 30 August 2017 02:16)

    Hallo,
    Angenommen, es kommt während meines LSD-Trips zu Komplikationen, z.B. ich habe einen Unfall (nicht unbedingt mit dem Auto) oder erleide eine Substanzinduzierte Psychose, auf jeden Fall so dass ich nachher im Krankenhaus lande. Dann denke ich wird es relativ schnell klar dass ich ein bisschen verstrahlt war.
    Kann dann meinen Tripsittern bzw. den anwesenden Kumpels rechtlich irgendetwas drohen? So in Richtung Beihilfe zur Straftat oder unterlassene Hilfeleistung weil sie mich nicht davon abgehalten haben erst in die Situation zu kommen?

    MfG

  • #36

    Fraddel (Donnerstag, 31 August 2017 19:59)

    Guten Abend!
    Ein guter Bekannter hatte vor einigen Monaten eine Erfahrung mit dem LSD-Analog 1P-LSD, welche im Krankenhaus endete. Dort hat er der Polizei wahrheitsgemäß berichtet was er konsumiert hat und das er noch etwas davon besitzt. Nachdem die Polizei ihn freundlicherweise nach Hause brachte und seine Wohnung durchsuchte (Dabei wurden die 9 übrigen Pappen à 100µg ausgehändigt und mein bekannter wurde dazu gedrängt seine heißgeliebte Krautmühle mit dem Hammer kaputt zu schlagen - sonst wurde nichts gefunden), wurde ihm klar das Ehrlichkeit nicht immer der beste Way to go ist.

    Nun ist es so, dass genanntes LSD Analog nicht unter das Btmg fällt und er auch sonst nichts illegales getan hat. (oder?)
    Allerdings hat er gerade Post gekriegt in der die Polizei folgendes behauptet: "Anhand eines Gutachtens konnte neben 1P-LSD auch LSD nachgewiesen werden. Geben Sie den Verstoß zu?"

    Wie sollte der Gute jetzt weiter verfahren? Und mit was für einer Strafe hätte er zu rechnen wenn es zu einer Verurteilung käme?

  • #37

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 28 September 2017 16:47)

    @Mr. D: Strafrechtlich wird es keine Einstellung geben, mit Glück landen Sie unter einer Eintragung ins Führungszeugnis. Bei Ihnen wird aber mit Sicherheit die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten fordern. Und dabei ist es gut, wenn kein Konsum von harten Drogen nachgewiesen werden kann. Sinnvoll könnte schon jetzt sein, ein Abstinenzprogramm auf Drogen zu starten bei TüV o.ä. . Das Straf- und das Fahrerlaubnisverfahren sind hier miteinander verquickt, wenn Sie im Strafverfahren Besitz zum Eigenkonsum einräumen (was sinnvoll ist, wenn man dem Vorwurf des Handeltreibens entgehen will), dann wird es fahrerlaubnisrechtlich schnell eng. Die Abstinenznachweise können auch im Strafverfahren strafmildernd wirken und sind immer gerne gesehen. Ich rate dazu, dass Sie sich um anwaltliche Hilfe bemühen und zwar schnellstmöglich.

  • #38

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 28 September 2017 16:52)

    @Fraddel: Keine Äußerung gegenüber der Polizei machen, solange 1P-LSD nicht in den Anlagen I - III des BtMG zu finden ist, solange ist der Besitz nicht strafbar. Jedenfalls nach meiner Leseart. Auf das Schreiben der Polizei würde ich dann aber doch reagieren und mal einen Anwalt prüfen lassen, ob das nur ein Trick der Polizei ist. Dafür braucht man Akteneinsicht und kommt damit an die Laborbefunde. Wegen der Verbindungen zum Fahrerlaubnisrecht und der Gefahr der Anordnung von ärztlichen Gutachten durch die Fahrerlaubnisbehörde rate ich in solchen Fällen immer dazu, schnell die Akten einzusehen.

  • #39

    Dima (Donnerstag, 12 Oktober 2017 13:13)

    Wurde an der Tschechischen Grenze ohne Pass in Bus erwischt.
    bei der Untersuchung wurden bei mir 1+(3/4) Pappen jeweils 300mkg vermutlich von einer Modifikation gefunden.
    der Polizist war bestimmt schlecht gelaunt, wollte mich unter Paragraph 30 BtMG hinein drücken. hat nach Waffen und viel Drogen gesucht, und hat nur was ich beschrieben habe gefunden.
    da ich viele echte Medikamente dabei hatte, habe ich gesagt, es sei vermutlich auch ein Medikament.

  • #40

    Dima (Donnerstag, 12 Oktober 2017 13:14)

    PS;
    also mit 1+(3/4) habe ich "eine plus drei viertel" gemeint.

  • #41

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 12 Oktober 2017 16:32)

    @Dima: Aussage verweigern. Strafrechtlich wird´s vermutlich eingestellt, wenn Sie nicht schon weitere Verstöße begangen haben. Die Fahrerlaubnisbehörde wird ein ärztliches Gutachten anfordern, ziemlich sicher sogar...

  • #42

    Dima (Donnerstag, 12 Oktober 2017 18:14)

    @Rechtsanwalt Schüller danke für die Info. ich habe zum Glück hat kein Führerschein. und Zuhause habe ich entdeckt, dass sie mir nichts weggenommen haben. ich vermute die haben viel mehr bei mir zu finden erwartet, wenn ich mich an ihre Fragen erinnere und es mit dem jeweiligen Gesetz und Info auf Ihrer Seite Vergleiche.

  • #43

    Hexy (Freitag, 03 November 2017 17:36)

    Abend

    Ein Freund von mir wurde mit einem mir bekannten Kollegen zusammen auf der Nature One mit 2280 E's & ca 100 Pappen hoch genommen.
    Naja beide sind vorbestraft wie ich weiß, der Kollege ist seit einiger Zeit draußen auch wenn er vermutlich seine Bewährung in Kombination mit der neuen Strafe gerechnet bekommt. Er allerdings sozusagen erst das zweite mal aufgefallen ist. Der Freund ist allerdings schon das dritte mal dran. Er ist auch der eigentliche Strippen zieher... Natürlich versucht bei der Menge jeder seinen eigenen Kopf aus der Stippe zu ziehen, es kommt da eh auf die Glaubwürdigkeit an...naja zumindest größtteils... mich würde allerdings interessieren was die Jungs jetzt so an Strafe erwartet.

  • #44

    Bukem (Sonntag, 05 November 2017 16:56)

    @Hexy: Ohne genaue Aktenkenntnis ist das schwer zu sagen, klingt aber alles andere als vorteilhaft für die Herren.
    Guck hier mal rein: https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__30a.html
    Ob da noch mehr Tatbeteiligte involviert sind, weiß ich nicht, jedes mitgeführte Messer würde schon für den Absatz 2 reichen. Da sind wir dann bei einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren. Die erneute Straffälligkeit ist für beide deutlich strafschärfend, der Kollege mit der anscheinend noch offenen Bewährung kriegt das zu der alten Strafe noch drauf.
    Immerhin wird bei sowas wenigstens ein Pflichtverteidiger gestellt, kompetentere Hilfe gibts hier von Herrn Schüller.

  • #45

    Tobias (Montag, 11 Dezember 2017 10:27)

    Hallo,

    Ich wurde gestern bei einer Polizeikontrolle positiv auf THC und Amph getestet. Habe dann einer Hausdurchsuchung eingewilulligt und die Beamten fanden 10 Zettel LSD, ca einen Pilztrip und ca 1 Gramm DMT. Ich mache mir Sorgen um eine Freiheitstrafe da LSD als Harte Droge eingestuft wird. Könnte mir jemand eine Einschätzung bezuglich der mir erwarteten Strafe geben?
    Danke im Vorraus

  • #46

    Kevin (Mittwoch, 24 Januar 2018 14:44)

    Hallo Herr Schüller,
    ich habe 2014 schonmal ein 6 monatiges Screening mit MPU wegen gelegentlichen Cannabiskonsum abgelegt. Habe meinen Führerschein seitdem wieder. Nun wurde ich vor ca 6 Monaten mit 2x 1P-LSD im Besitz auf dem weg zum Festival erwischt.(Kein Konsum) Bis jetzt habe ich immer noch keinen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen. Wird das Verfahren eingestellt, da 1P-LSD legal ist? Kommt da noch ein Brief? Und werde ich da wieder Probleme mit dem Führerschein bekommen, da ich schonmal eine MPU hinter mir habe?

    Gruß

  • #47

    Moritz (Mittwoch, 25 April 2018 12:05)

    @Kevin wenn du ausdrücklich klar gemacht hast, dass das 1P nicht für den Konsum dabei ist, dann kann dir niemand etwas.

  • #48

    Kevin (Montag, 07 Mai 2018)

    Fortsetzung zu #46
    Habe seit Juli 2017 noch nichts von der Polizei oder Führerscheinstelle gehört. Mir wurde 2x 1P-LSD weggenommen (kein Konsum). Könnte da noch was kommen, z.B. ärztliches Gutachten? Es ist ja jetzt schon 10 Monate her und habe immer noch keine Meldung. Dauert es eventuell so lange weil das in einem anderen Bundesland abgenommen wurde? Oder kommt da überhaupt nichts mehr weil 1P-LSD legal ist?

  • #49

    Dennis L (Sonntag, 20 Mai 2018 15:48)

    Wird bei einer Polizei-Kontrolle und damit verbundener Urin-/Blut-Abgabe mittlerweile nach LSD bzw. dessen Abbauprodukten geschaut? Gruß

  • #50

    Ilhan (Samstag, 02 Juni 2018 15:26)

    Hallo ich wurde letztens im auto mit einem kollegen von der polizei erwischt.
    Lange rede kurzer Sinn:
    Auto wurde durchsucht,bei mir wurde gras (unter 2g weil wir bisschen geraucht hatten) gefunden und eine lsd pappe gefunden.
    Bei meinem kollegen unter 2g gras.
    Wir sind nicht gefahren,saßen nur im auto und die polizisten haben an mir keine tests gemacht und bei meinem kollegen nur in die augen geleuchtet.
    Was würde mir blühen da ich eine pappe noch mit dabei hatte?

  • #51

    Toto (Montag, 04 Juni 2018 00:39)

    Hallo weiß jemand ob 1p LSD unter Nspg fällt ?

  • #52

    Vlad (Donnerstag, 07 Juni 2018 15:50)

    Hallo ich bin 19 und habe Ketamin und LSD konsumiert.
    Darauf hin einen Horrortripp bekommen. Freunde die Selbst auf nem Trip waren haben den Krankenwagen gerufen da ich mich Erbrochen hab, Kämpfe hatte und nicht ansprechbar war.
    Der Krankenwagen hat die Polizei verständgt und die sind in meiner abwesenheit in das Haus gekommen in dem wir konsumirt haben. Dort wurde nichts sichergestellt nur durch die Aussagen der Freunde haben sie  mitbekommen das wir alle auf einem Trip waren. Im Krankenhaus wurde bei mir kein Drogentest gemacht und die Polizei hat mich dort auch nicht aufgesucht. Jetzt ist die lage so das wir jeder eindn Brief bekommen haben wo steht wir haben ein  Ermitlungsverfahren wegen dem Verstoßes des Btmg mit Lsd . Wir sind jeweils einzeln zur Polizei und haben unsere aussagen verweigert. Bei mir hat der Polizist aber auch das Ketamin erwähnt. Sollange wohl keiner von uns eine umfassende Aussage macht soll uns nach Aussage des Polizisten allen eine Anzeige auf den Besitzt einer Pappe drohen.

    Meine Frage ist wie hoch ist die Chance das ich wirklich eine anzeige bekomme und die hoch wird die Strafe wohl ausfallen?

    mfg

  • #53

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 09 Juni 2018 16:55)

    @Ilhan:

    Brauche mal paar Infos mehr. Stand das Auto schon länger und Sie saßen nur high da drin oder wurde auch Blut abgenommen wegen des Vorwurfs des Fahrens und Einfluß von Betäubungsmitteln, § 24 a StVG? Ihre Fahreignung wird man so oder so überprüfen und zwar wegen des Besitzes von LSD. Da kommt mindestens ein ärztliches Gutachten mit zweimal Pinkeln und / oder Haarprobe. Dazu ein Strafverfahren nach § 29 BtmG. Das wird vermutlich eingestellt, wenn Sie das erste mal erwischt worden sind. Ja nach Fallgestaltung kommt auch eine direkte Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht.

    @Vlad: KEINE Aussagen machen bei der Polizei. Wenn nichts gefunden worden ist, wird das Strafverfahren eingestellt. Es sei denn, Sie sind so dumm und sagen gegen sich selber aus. Und so dumm sind Sie doch hoffentlich nicht, oder? Ist aber gut möglich, dass die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entzieht wegen des Konsums von LSD und / oder Ketamin. Und hiervon gehe ich stark aus, wenn der Konsum irgendwie aktenkundig. Ketamin und LSD. Krasse Mischung. Und frei nach Heinz Rühmann: Nichts für schwache Nerven.

    Wenn Sie den Führerschein retten möchte, müssen Sie hierfür jetzt die Voraussetzungen schaffen, vgl. https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/#commentsModule8928140786

    Melden Sie sich, wenn ich Ihnen helfen soll. Abwarten ist hier keine gute Idee.

  • #54

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 09 Juni 2018 16:57)

    @Toto: Was ist dieses NSPG?

  • #55

    Mike (Montag, 25 Juni 2018 15:20)

    Hallo
    Habe am22.05.18 einen ungesicherten lkw auf der linken spur derbab zu spät gesehen und in gerammt. Ich hatte abends eine tavor gennomen und morgens meine etizalopram vom psychologen. Den Führerschein hat die polizistin gleich einbehalten.blutrobe war positiv auf benzosjetzt wird mir gefährlicher eingriff in den strassenverkehr vorgeworfen.
    Ich bin z.zt arbeitslos
    Welche strafe könnte mich erwarten

  • #56

    Bukem: (Sonntag, 19 August 2018 14:10)

    @Mike: sorry, jetzt erst gesehen. Bitte asap bei Bedarf bei Herrn Schüller melden, ohne anwaltliches Mandat und Akteneinsicht kann man dir nicht helfen.
    Verlust der FE und empfindliche Geldstrafe drohen

  • #57

    Kenny (Dienstag, 02 Oktober 2018 09:33)

    Hallo,
    habe leider am 15.09.2018 eine unschöne Situation gehabt. Wir waren auf einem Festival und ich hatte LSD konsumiert, kam dann auf einen äußerst üblen Film und das endete in einem Einsatz von Rettungsdienst/Notarzt und einem Aufenthalt im KH/Intensivstation über Nacht inkl. Bluttest (durfte aber morgens um 7:00 Uhr wieder das KH verlassen)
    Nun bekam ich per Post eine Anhörung als Beschuldigter wegen Straftat gemäß: $29 Abs. 1 Ziff.1 BtMG, Verstöße nach $ 29 Abs.1 Nummer 1
    Was muss bzw. solte ich nun tun und ist evtl. mein Führerschein weg?
    Ich habe nicht mal ansatzweise ein KFZ geführt bzw drinnen gesessen etc.

  • #58

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 02 Oktober 2018 13:14)

    @Kenny:

    Die Strafsache kann eingestellt werden, wenn kein weiteres LSD gefunden worden ist.

    Die Fahrerlaubnisbehörde wird bei LSD (=harte Droge) aber sehr schnell sehr unentspannt. Die Voraussetzungen für den Entzug des Führerscheins liegen vor Stand jetzt.

    Wann die Führerscheinstelle aber darüber entscheidet, das ist die Quizfrage. Meist gehen 3 - 6 Monate ins Land. Und diese Zeit kann man sehr gut nutzen für Abstinenznachweise und eine Therapie beim Verkehrspsychologen. Dann kann man einen Verhaltenswandel im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV nachweisen, die eine Ausnahmeregelung zur Folge haben kann. So wie hier zB

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Es geht nicht um die Frage, ob Sie ein Auto geführt haben. Der Konsum harter BtM führt unabhängig davon zur Ungeeignetheit zum Führen von KFZ. Es sei denn, man geht über die Ausnahmeregeln der FeV. Dabei helfe ich Ihnen gerne. "Abwarten was kommt" bedeutet in diesem Fall = Entziehung der Fahrerlaubnis.

    Schreiben Sie mir eine Mail an kontakt@strafverteidiger-schueller.de und ich kümmere mich gerne um die Verfahren. Aber bitte zeitig nach Möglichkeit. Wenn die FSST die Entziehung ankündigt, dann kann ich nichts mehr machen. Wir müssen vorher die Sachen regeln. Also jetzt.

  • #59

    Dominik (Mittwoch, 17 Oktober 2018 19:25)

    Hallo, ich bin recht verunsichert, heute morgen wurde ich auf der Strasse von Polizeibeamten eingesammelt die mir einen Durchsuchungsbefehl vorzeigten. Als Grundlage diente die Aussage einer Person die angab anfang des Jahres von mir 17 LSD Trips gekauft zu haben. Im folgenden fanden die Beamten eine Sammlung von ca. 8 -10 verschiedenen psychedelika das meiste davon Hallunzinogene. Alles in eher kleinen Mengen. Wobei darunter ca. 50 LSD und 25 DOM Trips waren. Mich wundert es das sie einen für einen angeblichen Handel verknacken können. Jetzt sieht es natürlich noch anders aus. Ich habe überhaupt keine Vorstellungen auf was das nun hinauslaufen könnte? Und ob die mir evtl. deswegen auch den Führerschein abknöpfen könnten? Bin froh über jeden Hinweis.

  • #60

    Mara (Dienstag, 06 November 2018 17:26)

    Hallo, ich habe im Juni bei einem holländischen Internet-Versand 6x100mcg 1p-lsd bestellt. Diese Sendung habe ich nie erhalten. Offenbar wurde sie vom Zoll abgefangen, denn nun habe ich eine Vorladung zur Vernehmung erhalten. Ich war der Annahme, 1p-LSD sei "legal" (zumindest noch im Juni)? Wie soll ich mich verhalten und was habe ich zu befürchten?

  • #61

    Max (Sonntag, 11 November 2018 19:57)

    hallo,

    mich hat die polizei heute früh um halb 4 mim auto angehalten. Bei mir im auto haben sie ca. 1g Gras und 3 Trips gefunden. Daraufhin haben sie mich zur Diensstelle mit genommen und eine urintest gemacht: positiv auf THC sonst nichts. Dann haben sie mir Blut abgenommen 2 Ampullen voll. Sie haben mich vernommen und dann wieder gehen lassen, sie haben mit nur die Drogen und meinen grinder abgenommen, führerschein nicht. Den Autoschlüssel durfte ich n paar Stunden später mit einem nüchternen Fahrer wieder abhohlen. Ich hab bis jetzt nichts mit BTMG am Hut und hab auch sonst keine Vorstrafen etz.

    Auf was muss ich mich einstellen?

  • #62

    Bukem (Samstag, 12 Januar 2019 16:08)

    @all tschuldigt, Fragen erst jetzt gesehen.
    Ist das noch aktuell?
    @max Was hast du denn für Angaben zu dem LSD gemacht? Hast du eingeräumt, dass du das auch nimmst? Dann ist die FE in akuter Gefahr

  • #63

    Bukem (Samstag, 12 Januar 2019 16:11)

    @Dominik :kleinere Mengen sind da nicht deine persönliche Ansichtssache �
    Du hast jetzt ein übles Strafverfahren wg Handeltreiben nach dem BtmG am Hals.
    Kann dir nur dringend anwaltliche Hilfe anraten. Herr Schüller ist bundesweit tätig

  • #64

    Rocky (Samstag, 09 Februar 2019 20:49)

    Die polizei hat 3 darknet packete abgefangen mit insgesamt 100 trips lsd 200 g amphetamin und 10 xtc teile daraufhin kamen sie zu einer hausdürchsuchung wo sie weitere 10 g amphetamin gefunden haben mein freund 21 war auf bewährung die nun wiederufen wurde und sie ihn festgenommen haben 1 jahr muss er wegen der bewährung sitzen (kein btmg verstoß) wie viel wird wegen den drogen noch auf ihn zu kommen ?

  • #65

    Bukem (Donnerstag, 21 Februar 2019 16:53)

    @Rocky kann ich so nicht beantworten. Klingt nicht besonders gut und schreit nach sofortiger anwaltlicher Hilfe, um ehrlich zu sein.
    Das ganze ist auch nicht besonders clever. Wer bestellt denn bitte ernsthaft im darknet? Ausserdem sieht das nach einem versuchten Handel treiben aus, wenn jetzt noch bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt sein sollten, wie das Bestehen einer Bande oder eine Waffe gefunden worden sein sollte oder man sich weiter um Kopf und Kragen quatscht, wird das sehr unerfreulich.
    Der Mindeststrafrahmen beträgt da 5 Jahre aufwärts.
    Und das ganze bei bestehender Bewährung?
    Um da etwas sagen zu können, muss man die Akte kennen.
    Immerhin gibt es hier wohl einen Pflichtverteidiger.
    Wenn Herr Schüller helfen soll, asap melden

  • #66

    Ron (Donnerstag, 28 Februar 2019 07:40)

    Hallo wenn man vor Ort am Abend ein LSD-Trip geschmissen und Blotter vor Ort entsorgt hat und am morgen drauf mit dem Fahrrad nach Hause fahren wollte und die Polizei dann einen angehalten hat wegen merkwürdigem Verhalten. Ansonsten nix gefunden, nur dass was am Auge "komisch" war. Ansonsten die Tage kein Alkohol, wirklich gar nix genommen. Auch nix zugegeben, dann kam Blutentnahme. Muss man was befürchten? Wie lange dauert es, bis eine Rückmeldung kommt? Weil LSD ja kompliziert nachzuweisen wird und ein Extra Testverfahren notwendig ist, wird die erste Auswertung auf Standarddrogen negativ werden, so meine Recherchen. Werden die trotzdem weiter nachhaken und kompliziertere Verfahren anwenden, wenn die Beamten sich sicher waren, dass was genommen wurde? Und kann die Führerscheinstelle auch bei negativem Test Probleme machen, nur wegen den Aussagen der Polizisten?

  • #67

    Bukem (Dienstag, 05 März 2019 15:53)

    @Ron:was ist Blotter?
    Was hast du denn für Angaben ggü der Polizei gemacht?nach LSD wird grundsätzlich nicht getestet, stimmt.
    Im Zweifel sollte damit die Sache erledigt sein

  • #68

    Ron (Freitag, 08 März 2019 14:28)

    Danke.

    Blotter heißt das Trägerpapier, wodrauf das LSD-Geschmisch draufgetan wird. Das Trägerpapier ist nicht essbar im Gegensatz zu einer Pille, die man vollständig verschlucken kann.

    Gemachte Angaben waren halt so typisch Adresse, Beruf, Familienstand, dass ich nach Hause wollte, aber nicht von wo ich gekommen bin etc. sonst wirklich nix. War so passiv wie möglich, um so wenig wie möglich aufzufallen.

    Bis jetzt ist immernoch keinerlei Rückmeldung gekommen.

  • #69

    Bukem: (Mittwoch, 03 April 2019 14:41)

    @Ron: Dann bleibt das jetzt unser kleines Geheimnis und erzählst das niemandem anders. Also, wenn du die nicht drauf stößt mit " ich bin grad echt auf nem Trip" werden die nicht nach LSD suchen, der Test also ins Leere laufen.
    Deshalb kommt da wohl auch nix mehr.
    Solltest du trotzdem irgendwann Hilfe brauchen, meld dich bitte.

    Tu mir und vor allem dir einen Gefallen. Wenn du schon Trips schmeisst, vergiss das bitte mit dem Rad fahren am nächsten Tag, erst recht nichts mit einem Motor die nächsten Tage. Ist gesünder für dich und andere.

  • #70

    Basti (Donnerstag, 04 April 2019 00:39)

    Schon mal Danke im Vorraus für ihre Zeit und Mühen! :)

    Sagen wir mal, ganz hypothetisch natürlich, eine Gruppe von 5 jungen Erwachsenen verabredet sich für ein Picknick im Wald, trifft sich und konsumiert gemeinsam 1P-LSD. Der Trip artet für einen der 5 in einem Bad Trip aus, er denkt die anderen 4 wollen ihm das Leben nehmen und ruft die Polizei. Darauf hin machen sich alle (allerdings unabhängig von einander) zurück auf den Weg Richtung Bahn, wo die Polizei bereits wartet. Nun musste man die Situation erklären, und auf Grund dessen, dass die Polizei ja im wissen muss womit sie dealt (da der "Bad-Tripper" immer noch alleine im Wald herum irrt, und es dazu (dachten wir zumindest) kommen könnte, dass die Polizei nach ihm sucht), wenn sie ihn im Falle einer Suche finden, hat einer der Befragten auf die Frage welche Substanzen involviert seien "LSD" geantwortet. Tatsächlich handelte es sich ja allerdings um legal im Internet bestelltes 1P-LSD. Einer der 5 hat bereits einen BTM VErstoß wegen 4g Gras, der andere ist mit Visum in Deutschland. Alle sind heil nach Hause gekommen, und die Polizei wurde auch am nächsten morgen darüber informiert, dass die "gesuchte" person zuhause angekommen ist. Nun haben diese hypotetischen 5 allerdings die Sorgen mit legalen Konsequenzen rechnen zu müssen. Womit sollte man rechnen, könnte es sein, dass die Polizei Anzeigen ausstellen wird?

  • #71

    Basti (Donnerstag, 04 April 2019 00:41)

    PS.: Wir sind uns bewusst, dass dieses Problem nicht direkt etwas mit der Thematik Fahrerlaubnis zu tun hat, sind allerdings ziemlich verloren und wissen nicht, wo wir sonst nachfragen können, daher abermals Danke für ihre Mühen!

  • #72

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 14 April 2019 20:10)

    @Basti:

    Der Konsum von Drogen ist erlaubt. Es folgt dann ein Strafverfahren wegen Besitz (§ 29 BtMG). Der Besitz wird abgeleitet aus dem Konsum. Geht man nicht zu der Vernehmung und schweigt, dann wird das Verfahren eingestellt.

    Jeder, der zugegeben hat, dass LSD genommen wurde, hat mit der direkten Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. Dass es in Wirklichkeit 1P-LSD war, ist unerheblich. Steht in der Akte, dass die Personen x,y und z LSD genommen haben, muss man pro aktiv Schritte einleiten, um die Fahrerlaubnis zu retten, vgl. https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Für eine genauere strafrechtliche Beurteilung brauche ich Akteneinsicht. Wenn der Führerschein bei Ihnen wichtig ist, sollten wir mal sprechen.

  • #73

    Jayjay (Montag, 22 April 2019 14:22)

    Ein Freund hat demletzt einen Strafbefehl (30TS) bekommen, weil er auf der Straße mit 4 LSD Blottern aufgegriffen wurde. Im Strafbefehl befand sich unter anderem das Gewicht des LSDs. Aber nicht der, des Wirkstoffs, sondern der, des Papiers. Das ist ja so, wie wenn ich nicht das Gewicht einer Marihuanaknospe wiege, sondern das Tütchen dazulege. So kam man auf ein Gewicht von ca 2g, obwohl es ungefähr 1mg Wirkstoff waren. Ist so etwas normaler Umgang bei der Polizei und Staatsanwaltschaft?
    Dankeschön

  • #74

    Jayjay (Freitag, 26 April 2019 03:24)

    ?

  • #75

    Bukem (Dienstag, 25 Juni 2019 12:06)

    @jayjay : noch aktuell? Leider erst jetzt gesehen. Nein, das klingt eher fehlerhaft, aber ob es einen Unterschied macht, bezweifle ich. 30 TS klingen recht milde.
    Genaueres könnte man erst mit Akteneinsicht sagen

  • #76

    Mic (Donnerstag, 11 Juli 2019 00:05)

    Wie genau läuft das ärztliche Gutachten bei Lsd Besitz ab? Im Urin kann man ja nur noch wenige Tage später mit aufwändigen Test was finden, aber bei Haarproben? Ist da überhaupt was zu finden dann?
    Die Aufforderung zum Gutachten kommt ja meist eh mehrere Monate nach dem Fund

  • #77

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 11 Juli 2019 21:00)

    Auf LSD wird in der Regel nicht gescreent, da das sehr aufwendig ist. Und es gibt nur noch sehr wenig LSD User. Sind Sie mit LSD auffällig geworden?

  • #78

    Mic (Donnerstag, 11 Juli 2019 22:42)

    Guten Abend Herr Schüller, ja bei dem Besitz von LSD und keinem zugegebenem Konsum wird anschließend ja sicher ein ärztliches Gutachten von der Fsst gefordert. Außerdem wurden noch ca. 4g Cannabis gefunden. Beschränkt sich das Screening für das äG dann nur auf Urinproben (die wohl aufwändig auch nach LSD getestet werden würden) oder auch Haarproben?

  • #79

    Bukem (Freitag, 12 Juli 2019 11:40)

    @Mic:nach LSD wird wg des Mehraufwands gezielt nur dann gesucht, wenn es eben entsprechende Verdachtsmomente gibt. Der Besitz sollte da schon reichen. Wieviel ist denn gefunden worden und was genau hast du dazu gesagt?
    Wie genau untersucht wird, entscheidet die FSST. Du solltest da wohl von einer Haaruntersuchung ausgehen.

  • #80

    Mic (Freitag, 12 Juli 2019 16:14)

    @Bukem: Auf dem Weg zurück von einem Festival wurden 2.5pappen gefunden, ca. 500ug LSD, dazu wurde nichts weiter gesagt außer dass es meins ist.
    Im Internet findet man kaum Infos zu Haarproben für LSD. Es ist also mit einem aufwändigen Test in den Haaren selbst bei einmaligem Konsum nachweisbar?

  • #81

    Bukem (Freitag, 02 August 2019 19:00)

    @Mic : ich würde an deiner Stelle davon ausgehen, dass es solange im Haar ist, bis es ausgewachsen oder abgeschnitten ist

  • #82

    Chrille (Mittwoch, 02 Oktober 2019 15:02)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    Ich habe im Jahr 2018 zweimal eine Bestellung von 1 P LSD aus den Niederlanden aufgegeben. Diese wurde vom Zoll beschlagnahmt. Lieferanschrift ging an eine Freundin. Nun wurde eine Hausdurchsung angeordnet und durchgeführt, wobei aber nichts gefunden wurde bei Ihr. Meine Freundin wurde jetzt telefonisch gebeten zur Polizeidienststelle zu kommen. Da Sie in diesem Fall überhaupt keine Schuld trifft suche ich nun nach einer Lösung. Vor allem möchte ich vermeiden das Sie irgendwelche Konsequenzen zu tragen hat.

    Vielen Dank im voraus

  • #83

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 04 Oktober 2019 22:21)

    @Chrille:

    Zu Vernehmungen bei der Polizei geht man nicht. Muss man nicht und soll man in der Regel auch nicht.

    Ist Ihre Freundin als Zeugin geladen? Oder als Beschuldigte?

    Theoretisch kann jeder in Ihrem Namen BtM oder Drogen in ihrem Namen an die Adresse Ihrer Freundin schicken....haben Sie wegen der Sache schon einen Anwalt?

  • #84

    Ramon (Montag, 14 Oktober 2019 15:29)

    Guten Tag, ich habe mir Anfang Mai diesen Jahres 25x100mcg 1p-lsd bestellt. Dieses ist nie angekommen und ich habe kurz nach der Bestellung erfahren das es verboten wurde. Jetzt bekam ich eine Vorladung wegen einer "Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit LSD" Was wäre jetzt wohl die beste Vorgehensweise? Vielen Dank für ihre Hilfe.

  • #85

    Daniel (Dienstag, 22 Oktober 2019 23:40)

    Hallo :)
    Also heute morgen wurde ich von der Polizei überrascht.
    Gefunden wurden 300g Marihuana und
    50 × Tickets -_-.
    Ich war vor 10 Jahren schon einmal im Knast wegen BtmG, meine Bewährungsstrafe ist seit 6 Jahren vorüber.
    Was wird auf mich zu kommen?
    Danke im Voraus!

  • #86

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 23 Oktober 2019 21:51)

    @Ramon:
    Habe kürzlich einen solchen Fall vom Tisch gekriegt...die verwechseln sehr oft 1 p lsd mit lsd...letzten Monat hatte ich sowas bei der StA Göttingen eingestellt bekommen....

    Schreiben Sie mir, wenn ich helfen soll: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    @Daniel:

    Mit Glück noch Bewährung. Haben Sie eine feste Arbeit? Das wäre ganz wichtig.

  • #87

    Phillip Thombansen (Mittwoch, 05 Februar 2020 16:00)

    Guten Tag,
    Ich habe mal gehört das jemand im Darknet LSD bestellt hat dieses aber nie bei im angekommen ist und er somit zu keiner Zeit im Besitz war oder es konsumieren konnte. Nun bekam diese Person ein Brief vom Staat und muss sich dazu jetzt äußern. Warscheinlich wird das auch an den TÜV weiter geleitet und weil er noch in der Probezeit ist darf er den Führerschein nicht weiter machen. Nun frage ich mich weswegen er Probleme bekommt weil er doch zu keiner Zeit im Besitz des LSD's war.

    Viele Grüße Phillip

  • #88

    Alex (Donnerstag, 27 Februar 2020 23:42)

    Hallo bei mir hat die polizei 200 lsd tripps beschlagnahmt ist das dan nich die geringe menge und kann man noch um eine Haftstrafe herumkommen?

  • #89

    Dennis (Donnerstag, 02 Juli 2020 23:02)

    Hallo zusammen bei einer haus Durchsuchung heute wurden 17bpappen und ca 30 extacy Pillen gefunden. Eigenbedarf. Da ich aber das Zeug schon ewig rumliegen habe habe ich weder im Urin noch im Blut etwas. Habe nie Handel damit betrieben. Was wird passieren?

  • #90

    Bukem (Dienstag, 07 Juli 2020 10:38)

    @Philip: weil aus Sicht der Führerscheinstelle massive Bedenken an seiner Fahreignung bestehen dürften. Schon der Verdacht, nicht erst
    der Nachweis des BtM Konsums reicht für Maßnahmen der Führerscheinstelle.
    Und regelmäßig dürfte es so sein, dass der Erstkonsum vor einer Bestellung im Darknet erfolgt ist.

    @Alex : noch aktuell? Bitte bei Bedarf asap bei Herrn Schüller melden
    Kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    @Dennis: haben Sie irgendwelche Angaben dazu gemacht? Zb bzgl Konsum oder Eigenbedarf? Bitte sofort anwaltliche Hilfe suchen.
    Alle Alternativen sind nicht rosig.
    Erstens Strafverfahren wg des Besitzes ubd evt auch Verdachts auf Handeltreiben nach §§ 29ff BtmG.
    Zweitens droht nach Abschluss des Strafverfahrens mindestens ein ärztliches Gutachten von der Führerscheinstelle.
    Das sollte dringend beides vernünftig anwaltlich betreut werden. Ernsthaft drüber nachdenken.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig und niemand dürfte geeigneter sein
    Kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #91

    Dennis (Donnerstag, 09 Juli 2020 09:14)

    Hallo zusammen. Ich hatte letzte Woche haus Durchsuchung seitens der kripo. Gefunden wurden 16 lsd Trips und ca 25 extacys. Habe eingeräumt das das meine sind und sie nicht zum Handel l benutzt wurden. Vorletzte Woche Samstag hatte ich eine Pappe genommen. Danach die Woche über 3 4 mal speed gezogen. Bisher hab ich weder urin abgeben müssen noch andere Tests machen sollen. Was steht mir wegen meines Führerscheins bevor? War bisher nie straffällig.

  • #92

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 10 Juli 2020 21:54)

    Es wird ein ärztliches Gutachten seitens der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden.

    Konsum harter Drogen einstellen. LSD und XTC gehört dazu. Strafrechtlich könnten Sie leicht im Bereich über 90 Tagessätzen landen und wären damit vorbestraft. Das sind keine Fälle, die man so laufen lassen sollte. Wenn Sie Hilfe brauchen, schreiben Sie mir eine Mail.

  • #93

    Ziesemann (Mittwoch, 29 Juli 2020 10:46)

    Mein Kumpel wurde gestern vorläufig festgenommen. Heute habe ich einen Brief bei ihm gefunden, mit der Anklage wegen 40 LSD Trips. Auf was muss ich mich jetzt einstellen?

  • #94

    Thomas (Freitag, 07 August 2020 00:45)

    Hallo Herr Schueller,

    Ich bin bisschen aufgewühlt! Ich habe gestern Mittag eine 200ug Dosis 1cP lsd zu mir genommen und wollte gegen 20 Uhr mit meinem Fahrrad zu Rewe fahren (habe extra mein Auto stehen lassen). Da ich etwas übermotiviert unterwegs war, wurde ich von der kripo angehalten. Diese hat sich sehr vorurteilhaft gegenüber mir gezeigt und mir Konsum von Amphetamin aufgrund meiner großen Pupillen und meines hibligen verhalten unterstellt. Ich verneinte das, wurde leider aggressiv und fing an mit ihnen zu diskutieren. Leider verlor ich immer wieder den Sinn des Gesprächs und die Polizei nahm mich fest da ich laut ihnen aufgrund meines aggressiven Verhalten die Gesellschaft gefährlich werden könnte (ich wollte mir nur einen Eistee kaufen und an den See fahren...). Sie waren davon überzeugt, dass ich auf MDMA, speed oder kokain war. Sie nahmen mich mit auf die Wache wo sie mir 2 Ampullen Blut entnahmen. Ich musste Angaben zu meiner Person geben und anschließend ließen sie mich (ohne Fahrrad) wieder gehen. Werden sie mich auf LSD testen? Ich brauche einen Anwalt.

    Gruß Thomas Lauder

  • #95

    Johannes (Montag, 17 August 2020 18:34)

    Hallo Herr Schüller,
    Ich hatte einen Bad Trip auf LSD und in dem Zusammenhang hat mein Freund den Krankenwagen gerufen, dir haben ebenfalls die Polizei informiert. Ich war sehr durcheinander und habe der Polizei im Krankenwagen zugegeben Gras bzw LSD genommen zu haben, mein Freund ebenfalls, das er LSD konsumiert hat. Gefunden wurde nix. Im Krankenhaus wurde Blut- und Urintest durchgeführt danach konnte ich gehen. Im Ergebnis vom Krankenhaus finde ich lediglich THC positiv wobei ich ein Attest habe zum Konsum bis Mitte Mai, konnte dies wegen Corona nicht verlängern. Will es diese Woche aber verlängern lassen.
    Strafrechtlich wird es wahrscheinlich eingestellt, da auch bisher nix in der Akte ist? Und was denken sie bezüglich FE?

    Besten Dank und grüße

  • #96

    Max alexander (Montag, 17 August 2020 21:40)

    Moin alle zusammen
    bei mir gab es letztens ein Vorfall in zusammenhang mit LSD wobei ich den Krankenwagen gerufen habe weil es meinem Kolegen nicht gut ging und er die Ganze Wohnung vollgekotzt hat. Der Krankenwagen hat ihn Mitgenommen und die Polizei hat bei mir einen Drogentest gemach der Negativ war obwohl ich ACID genommen habe. Sie wahren noch in meiner Wohnung und haben ein Psylocibin Pilz anbauset und einen Schlagring gefunden. Mein Kollege hat mich verpetzt und der Polizei gesagt das er das Zeug von mir hat(2 pappen jeweils 100ug 1cP-LSD). Nun weiß ich nicht wie Ich mit der situation umgehen soll und wüsste gerne was auf mich zukommt. Ich habe bisscher 1x leichte Körperverletztung(3 Backfeifen) und einmal Nasenbruch (auch Körperverletzung) unter Drogeneinfluss (4g Pilze) Auf meiner akte und bissher ist keines der Verfahren durch. Umso länger ich nicht weiß was passiert umso größer werden meine (Selbst-)Mordgedanken.
    Ich hoffe sie können mir dazu eine Antwort geben.

    Liebe Grüße aus Norddeutschland

  • #97

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 18 August 2020 12:41)

    @Thomas:

    In der Regel wird auf 1 cP-LSD nicht getestet. Aber das ist nicht sicher, da sich auch die Analytik immer mehr den üblichen Drogen anpasst. Wenn es gemessen wird, droht ein Verfahren wegen § 316 StGB und damit die direkte Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht. Wenn der Führerschein wichtig ist, sollte man über Screenings und Verkehrspsychologen reden. Wenn der Führerschein nicht wichtig ist, hat die Sache Zeit. Wenn Sie häufiger Drogen konsumieren, würde ein freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis ein Zeichen von Haltung und Größe imho...

    @Johannes:

    Wenn in der Strafakte steht, dass Sie LSD genommen haben, wird die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entweder gleich direkt einziehen oder (je nachdem, wann sie sich meldet) zunächst eine MPU anordnen.

    Wenn der Führerschein wichtig ist, muss jetzt gehandelt werden. Screenings, Verkehrstherapie usw. Es ist essentiell, den Akteninhalt der Polizei genau zu kennen.

    Wenn der Führerschein etwa für den Beruf relevant ist, muss versucht werden, zumindest über diese Ausnahmeregelung die Kurve zu kriegen:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Bei Bedarf melden Sie sich gerne bei mir.

  • #98

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 18 August 2020 12:44)

    @Max Alexander:

    Das Verfahren braucht Ihnen keine Angst zu machen. Das kriege ich vom Tisch.

    Lassen Sie die Drogen aus dem Hals. Das ist wichtig. Kein Psychedelika, kein Gras usw.

    Der Kopf muss sich erstmal beruhigen. Wenn Sie tatsächlich Suizid Gedanken haben, kümmern Sie sich bitte um Hilfe.

    Gerne suche ich Ihnen entsprechende Kontakte raus. Gerne kümmere ich mich auch um die Strafsache. Mailen Sie mich für diesen Fall bitte an, vielen Dank.

  • #99

    Mara (Mittwoch, 02 September 2020 20:23)

    Hallo Herr Schüller,

    ich lese immer wieder, dass 1cp-LSD legal sei, es gibt jedoch auch die Behauptung, dass dies nicht stimmt. Wie ist denn nun die Rechtslage? Mache ich mich strafbar, wenn ich 1cp-LSD bestelle?

    Besten Dank für Ihre Antwort.

  • #100

    Bukem (Donnerstag, 03 September 2020 13:50)

    @Mara: Im JUli 2019 soll sich hier die REchtslage verändert haben, deshalb die Unklarheit.
    1P-LSD war bis dahin nicht in den Anlagen zum BtMG oder zum NpSG aufgeführt und war damit nicht verboten
    Der Erwerb ist nun meiner Kenntnis nach verboten, wie genau Strafbehörden damit umgehen wird sich zeigen. So oder so führt dies aber dann auch immer zu Problemen mit der Führerscheinstelle.
    Für genaue Auskunft sonst bitte Herrn Schüller unter obiger Mail kontaktieren

  • #101

    Markus (Montag, 14 September 2020 01:07)

    Hey Leute,

    Ist lsd überhaupt im Urin/Blut nachweisbar? Ich meine gab es Fälle wo es nachgewiesen worden konnte (Dosen bis 200ug)? Wenn ja, wie geht die Polizei mit dem legalen derivat 1CP um? Reicht der Besitz des derivates für eine Strafverfolgung/FE Entzug?

    Gruß aus Hessen

  • #102

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 18 September 2020 00:14)

    Ja, das ist nachweisbar. Aber es wird nicht immer danach gescreent.

    Wenn Ihrer Auffassung nach 1 CP LSD legal ist, warum sollen Sie dann strafrechtlich verfolgt werden? Ich weiß aus dem Kopf zB nicht mal, ob das unter das NPSG fällt.

  • #103

    Markus (Sonntag, 20 September 2020 01:59)

    Markus hier nochmal!

    1CP lsd ist nicht im NPSG aufgelistet also legal in DE. Aber wenn die Führerscheinstelle mitbekommt dass ich dieses derivat konsumiere, bin ich ja meinen Führerschein los oder? Und 1cp wirdzu LSD25 im Körper metabolisiert.... heisst normales LSD wird im Blut nachgewiesen...

  • #104

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 20 September 2020 20:30)

    Warum lassen Sie den Konsum nicht einfach sein? Egal, ob das gerade legal ist oder nicht: Wenn es zu einer Fahrt unter Wirkung von 1 CP LSD mit Fahrauffälligkeiten kommt und eine diese psychotrope Substanz bei Ihnen nachgewiesen wird, dann sind wir im Bereich des § 316 StGB und im Rahmen dieses Strafverfahrens ist die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis dann der Regelfall. Dann MPU. Auch nach meiner Kenntnis erfolgt eine Umwandlung der Prodrug 1CP LSD zu LSD im Körper.

    Die Kombi Drogen und Führen von KFZ ist irgendwie eine unheilige Allianz. Die Nachweisezeit von LSD im Blut und Urin ist doch sehr überschaubar (1 - 2 Tage idR). Wenn denn schon Konsum sein muss (muss er nicht), dann sollte danach das Auto 1 Woche stehen bleiben.

  • #105

    Katharina (Samstag, 26 September 2020 02:55)

    hatten heute eine Hausdurchsuchung. Zoll hat Päckchen mit 21,5 g Amphetamin lt. Richter zum Eigenbedarf auf meinen Namen sicher gestellt. Nach der Durchsuchung wobei ich ihnen zeigte was ich da hab, stellten sie noch ca. 6g Amphetamin, ca. 1/2 g Gras, 2 Reste von joints, ça. 60 Plotter a 100 Mikrogramm 1 cp-lsd und eine feinwaage sicher. Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten? Besteht meinerseits jetzt Handlungsbedarf um das Strafmaß abzumildern? Ich habe nicht gedealt und bin auch nicht vorbestraft

  • #106

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 28 September 2020 22:13)

    @Katharina:

    Das könnte wegen dem LSD mit etwas Pech auf § 29 a BtMG hinauslaufen. Eine Bewährungsstrafe könnte dabei rauskommen. Ob man die Sache mit dem Amphetamin da noch irgendwie rausargumentiert bekommt, wird man sehen.

    Handlungsbedarf besteht auf jeden Fall. Bitte nicht einfach laufen lassen. Strafrechtlich drohen hier größere Probleme und die Führerscheinstelle wird sich auch melden. Schreiben Sie mir bei Bedarf. In solchen Strafverfahren ist abwarten die falsche Herangehensweise.

  • #107

    Ich und er (Montag, 12 Oktober 2020 19:44)

    Hallo. Ich wurde am Freitag Abend mit dem Fahrrad aufgehalten und hatte 5.5 g Cannabis und 3 lsd Trips dabei. Einen drogentest habe ich nicht abgeben müssen.
    leider habe ich das lsd in einem Umschlag dabei gehabt auf dem die adresse eines Freundes stand. Die Polizei ist dann nachdem sie mich auf die wache gebracht hat, mit einem durchsuchungsbeschluss zu dem freund gefahren und hat dort auch 4g Cannabis und ca 15 Trips gefunden.
    Wir beide haben keine vorstrafen und wohnen in Bayern.
    Auf was müssen wir uns einstellen bzw. Wie sollen wir nun vorgehen. Führt der bloße Besitz von lsd zum Führerscheinentzug?
    Im voraus schonmal danke fürs Gedanken machen!

  • #108

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 12 Oktober 2020 23:46)

    @Ich und er:

    Es werden sowohl gegen Sie als auch gegen Ihren Freund Strafverfahren nach § 29 BtMG laufen. Darum sollte sich gekümmert werden und zwar bevor die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl raushaut. Vielleicht kriegt man das noch zur Einstellung. Nicht auf die lange Bank schieben. Bayerische Gerichte klopfen bereits bei solch eher geringen Mengen an Cannabis und LSD empfindlich auf die Finger.

    Ob hier bei einem von Ihnen der Verdacht eines Handeltreibens mit BtM nach § 29 III BtMG besteht, kann ich per Ferndiagnose nicht sagen. Kommt darauf an, was die Handyauswertung ergibt und was sonst noch so gefunden worden ist (Waagen, Tütchen, Bargeld usw).

    Zudem wird jeder von Ihnen ein ärztliches Gutachten von der Führerscheinstelle aufgedrückt bekommen. Der Besitz harter Betäubungsmittel (dazu zählt LSD) führt zwingend zum ärztlichen Gutachten. Wenn der Konsum eingeräumt wurde (was ich nicht hoffe), droht die direkte Entziehung der Fahrerlaubnis.

    Melden Sie mich gerne bei mir, wenn die Sache hier übernommen werden soll.

  • #109

    Er (Dienstag, 13 Oktober 2020 06:19)

    Guten Morgen Herr Schüller,
    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Was meinen Sie mit der Handyauswertung? Weder bei der Kontrolle bei meinem Freund noch bei mir bei der Hausdurchsuchung wurden unsere Handys mitgenommen/überprüft. Kann dies auch noch nachträglich passieren?
    Außerdem wurden bei meinem Durchsuchungsprotokoll wirklich nur die Drogen und 2 Grinder protokolliert, also kein Bargeld, keine Waagen etc.
    Glauben sie, dass das Handeltreiben dann vom Tisch ist?

    Vielen Dank im Vorraus.

  • #110

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 14 Oktober 2020 10:30)

    Wenn keine Handys beschlagnahmt wurden, ist das schon mal gut....

    Sehen Sie: Ich kann doch hier ohne Akte nicht die Auffassung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft vorweggreifen. Klingt aber so, als würde das nicht auf Handeltreiben hinauslaufen....

  • #111

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 14 Oktober 2020 10:38)

    Aber gegen jeden von Ihnen läuft ein Strafverfahren nach §§ 29 ff. BtMG und ein Fahrerlaubnisverfahren. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

  • #112

    Bukem (Montag, 09 November 2020 14:30)

    @Er: ist ein kleiner anwaltlicher Wink mit dem Zaunpfahl
    Wenn Sie weitere Hilfe brauchen, kann Herr Schüller nur nach Mandatserteilung und Akteneinsicht näheres zu Ihrem Fall sagen

  • #113

    Nina (Freitag, 25 Dezember 2020 05:19)

    Hallo
    Mein Freund und ich wurden gestern mit dem Auto aufgehalten. Dabei wurden bei mir 4 Pappen LSD gefunden. Es wurde kein Drogentest gemacht und ich habe gesagt, dass ich das geschenkt bekommen habe vor einger Zeit aber nie konsumieren wollte. Wurde vor ein paar Jahren mal wegen Mdma konsum zu Sozialstunden verdonnert. Was wird mir passieren wenn ich sage, dass ich nie was konsumieren wollte?

  • #114

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 26 Dezember 2020 18:35)

    Es wird ein Strafverfahren laufen nach § 29 BtMG und ein Fahrerlaubnisverfahren (=ärztliches Gutachten). Beides sollte sich glimpflich regeln lassen. Bitte nicht unbedacht um Kopf und Kragen reden, sondern Anwalt machen lassen.

  • #115

    Molly (Mittwoch, 30 Dezember 2020 02:07)

    Hii,
    Ich habe vor LSD zu konsumieren, kenne mich allerdings mit der Rechtslage nicht aus und konnte mir im Internet nicht ausreichend Wissen anlesen. Angenommen ich begebe mich aufgrund übermäßiger Rausch-Wirkungen in die Notaufnahme und es kommt raus, was ich konsumiert habe, welche Konsequenzen habe ich dann zu erwarten?
    Mein Polizeiliches Führungszeugnis ist bisher einwandfrei und ich möchte, dass das auch in Zukunft so bleibt. Dennoch würde ich LSD gerne mal „ausprobieren“. Können Sie mich aufklären?
    Liebe Grüße

  • #116

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 30 Dezember 2020 20:21)

    Ich würde vorschlagen, Sie lassen es einfach mit dem Konsum von LSD. Wenn Sie jetzt schon über eine Notaufnahme im Krankenhaus nachdenken, würde ich das mal nicht als gutes Zeichen werden. Zudem kann ich hier bereits aus rechtlichen Gründen wohl kaum Tipps zum Gebrauch illegaler BtM geben. Und wenn Sie noch nicht aufgeklärt sind: 1) Eltern fragen nach Bienen und Blumen und was wirklich dahinter steckt und 2) darüber nachdenken, ob Sie nicht zu jung für Drogen sind.

    Je länger ich im Geschäft bin, desto klarer die Erkenntnis: Je weniger Drogen man konsumiert, desto besser ist es für einen.

    Ich habe schon Mandanten gehabt, die voll auf LSD Polizisten im Treppenhaus bellend empfangen haben, weil sie dachten, sie seien Hunde. Kein Witz. Das wirkt doof. Auch fahrerlaubnisrechtlich kommen da Fragen auf wie "Soll ein Hund ans Steuer?".

  • #117

    Molly (Donnerstag, 31 Dezember 2020 02:02)

    Nett!
    Was wissen Sie über mich? Denken Sie allen Ernstes ich wäre 10 oder was?
    Ich meinte mit „aufklären“, dass Sie mir etwas über die Rechtslage erzählen können, da ich selbst kein Jurist bin. Ich kann nachvollziehen, dass Sie keine Tipps geben können und dürfen, dachte jedoch, nachdem ich einige vorangegangenen Fragen gelesen habe, ich frage einfach mal.

    Ich habe über den Konsum von LSD nachgedacht, da ich einen Erfahrungsbericht im Internet gelesen habe. Daraufhin habe ich mich über die Droge selbst, ihre Wirkungsweise und die Folgen informiert. Biologisch habe ich es einwandfrei nachvollziehen können, trotzdem konnte ich wie bereits geschildert, keine rechtlichen Folgen darüber finden.

    Wenn Sie sich mit solchen Dingen nicht auseinander setzten wollen, warum antworten Sie dann? Keine Antwort wäre in jedem Fall schöner gewesen als das was Sie da formuliert haben.
    Danke für nichts..

  • #118

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 31 Dezember 2020 18:46)

    Sorry, dass Sie die Ironie nicht erkennen konnten. War wohl zu komplex für Sie. Und: Gerne.

  • #119

    Unbekannter 22 (Samstag, 06 Februar 2021 11:43)

    Guten Tag,

    Ich würde gerne wissen was auf mich zukommt.

    Ich habe ein Ermittlungsverfahren nach Paragraph 29 ABS. 1 Ziff. 1 und abs. 3 nr 1

    Habe in Holland 6 lsd Trips bestellt und sie wurden sichergestellt.

    Bitte um Rat

    Mit freundlichen Grüßen

  • #120

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 06 Februar 2021 16:32)

    Eine Einstellung nach § 153 a StPO oder eine Geldstrafe sind zu erwarten, wenn Sie sich nicht kümmern. Und ein Fahrerlaubnisverfahren.

    Wenn ein Anwalt geschickt mit Beweisfragen argumentiert, ist eine Einstellung nach § 170 II StPO zu 80 % Wahrscheinlichkeit drin.

    Wenn Sie keinen Anwalt einschalten, wird es zu § 170 II StPO nicht kommen.

    Schreiben Sie mir gerne eine Mail, wenn ich Ihnen helfen soll: kontakt@strafverteidiger-schueller.de...

  • #121

    Unbekannter 23 (Montag, 01 März 2021 14:06)

    Guten Tag,

    ich habe nach einem Bericht von Funk über legales 1CP-LSD etwas blauäugig ein paar Stück aus Interesse bestellt. Laut des Berichts falle die Substanz nicht ins NPSG mit rein. Nun habe ich mich intensiver damit beschäftigt und gelesen, dass die Droge alles andere als harmlos trotz ihrer Legalität ist (Gefahr von Psychose). Zudem habe ich gelesen, dass es sich eher um eine rechtliche Grauzone handelt und nicht um Legalität. Kann so etwas nachträglich als illegale Handlung deklariert werden, sodass ich mit Hausdurchsuchungen und Ähnlichem rechnen muss? Ich mache mir nun Sorgen, dass mir rechtliche Konsequenzen drohen (Führerscheinentzug, Informierung des Arbeitgebers, etc.) und möchte die Substanz eigentlich nur wieder zurück an den Händler schicken. Wie sollte ich das richtig tun? Was passiert, wenn der die Rücknahme ablehnt? Ich bin leider aus dem 14 tägigen Widerrufsrecht schon raus.

    Vielen Dank vorab für Ihren Rat

  • #122

    Bukem: (Montag, 11 Juli 2022 14:50)

    @unbekannter 23: sorry für die verspätete Antwort, das ist uns wohl durchgerutscht.
    Ob und inwieweit Sie den Kauf zivilrechtlich rückabwickeln können, kann ich ehrlich gesagt nicht einordnen. Es liegt ja kein Mangel vor, sondern Sie haben sich selbst geirrt. Ich würde mir da nicht allzu große Hoffnungen machen.
    Immerhin, hey, gut, dass Sie das Zeug nicht nehmen. Weiß man nämlich nie so genau, was drin ist und wie das wirkt.
    Strafrechtlich sollte je nach genauem Inhalt und der dazu gehörenden Stoffgruppe geschaut werden. Wenn ihr Produkt wie wahrscheinlich anzunehmen von Tryptamin abgeleitet wurde, dürfte eine Strafbarkeit wohl doch vorliegen. Das ist nämlich Sinn und Zweck des NpSG. Schnell auf schnell sich ändernde Produkte reagieren zu können.
    Für eine genaue Prüfung und etwaige Verteidigungstaktik bitte persönlich bei Herrn Schüller melden


    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #123

    Mr.PD112 (Mittwoch, 17 August 2022 13:42)

    Guten Tage würde mich 0,35 Cannabis und einer 1cp lsd Pappe gestern am Bahnhof kontrolliert. Was könnte alles zu kommen auf mich und wann wäre der erste Brief bei mir

  • #124

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 August 2022 08:43)

    Es werden laufen:

    1) Strafverfahren wegen § 29 BtMG wegen des Cannabis und nach § 3 NpSG wegen 1 cp LSD
    2) Fahrerlaubnisverfahren - die Führerscheinstelle wird sich bei Ihnen definitiv melden und ein ärztliches Gutachten anfordern.

    "wann wäre der erste Brief bei mir?" ist die falsche Frage im Strafverfahren. Ein Anwalt muss sich sofort bei der Polizei melden wegen der Akteneinsicht und dann versuchen, das Verfahren so schnell wie möglich zur Einstellung zu kriegen.

    Abwarten bis Post kommt, ist in Strafverfahren falsch. Ich kümmere mich gerne um die Sache, schreiben Sie mir eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #125

    Anonymus (Montag, 12 September 2022 14:54)

    Hallo, ich wurde im FlixBus wegen einem Hund mit 0,7g weed und einem viertel LSD-Pappen erwischt. Das war in Stuttgart am Flughafen durch den Zoll. Ich habe dummerweise erwähnt, dass ich aus Zürich komme. Was kommt auf mich zu? Muss ich mit einer Hausdurchsuchung rechnen? Und falls ja, was wäre wenn eine kleine Menge DMT gefunden wird?

  • #126

    Anonymus (Montag, 12 September 2022 16:27)

    Anhang: muss ich mit einer Hausdurchsuchung rechnen?

  • #127

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 12 September 2022 16:56)

    Das Strafverfahren kriegt man mit etwas Glück noch zur Einstellung nach § 31 a BtMG. Die Fahrerlaubnisbehörde aus D kann aber Ihre Eignung prüfen.

    Ein Strafverfahren in D nach § 29 BtMG läuft auf jeden Fall, ich kann mich gerne kümmern: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Hausdurchsuchung kann ich nicht sagen. Saubere Bude ist nach Aufgriff durch den Zoll keine schlechte Idee. Schreiben Sie mir, wenn ich mich um die Strafsache kümmern soll.

  • #128

    Maximilian (Samstag, 17 September 2022 18:59)

    Hallo Herr Schüller,
    ich habe vor einiger Zeit die Substanz ALD-52 in geringer Menge zum Eigenbedarf im Netz bestellt. Versand wurde aus dem EU Ausland. Nachdem der Brief anscheinend beschlagnahmt wurde erhielt ich nun eine Vorladung der Polizei. Darin wird eine Straftat nach §29 BTMG in Verbindung mit LSD vorgeworfen. Kann ich diese Vorladung ignorieren? ALD-52 ist ja lediglich im NPSG gelistet. Ich habe niemals im Zusammenhang mit LSD eine Straftat begangen noch war ich zuvor Straffällig. Im Netz steht, dass ALD-52 kein Btmg ist und daher der Kauf , Einfuhr oder Besitz nicht strafbar wären, ist dies soweit korrekt ?
    Vielen Dank für Ihre informative Seite und Ihre Arbeit.
    Viele Grüße

  • #129

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 18 September 2022 19:33)

    Maximilian:

    Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie sich kümmern. Es kommt in den Bereich häufig von Verwechslung von BtM mit Substanzen, die nicht dem BtMG unterstehen. Es wird da recht lax gearbeitet und gibt auch schneller als einem lieb ist, einen Strafbefehl wegen sowas.

    Hier geht es jedenfalls wegen der fahrerlaubnisrechtlichen Folgeprobleme nicht darum, ob die Substanz legal ist oder nicht. Hier geht es darum, das Verfahren nach § 170 Abs. II StPO eingestellt zu bekommen mit der Argumentation, dass Sie das nicht bestellt haben.

    Wenn das nicht klappt, wird die Fahrerlaubnisbehörde auf jeden Fall ein ärztliches Gutachten anordnen. Dies ist übliches Procedere in solchen Fällen. Wenn "nur" darauf hingewiesen wird, dass man das bestellt hat und der Meinung ist, es sei legal, dann fliegt einem das fahrerlaubnisrechtlich schnell um die Ohren.

    Es muss strafrechtlich so enden, dass Sie das Zeug nicht bestellt haben. NICHT laufen lassen. Zu riskant in Sachen Führerschein.

    Schreiben Sie mir eine Mail: Ich kümmere mich gerne.

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #130

    Anonym (Freitag, 17 Februar 2023 00:06)

    Grüß Gott,
    Ich muss eine zweite MPU nach einer Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter machen, nachdem ich durch die erste durchgefallen bin. Ich mache gerade ein einjähriges Alkohol Abstinenz Programm. Darf ich bei der MPU auch auf andere Drogen bezüglich Haar/Blut/Urin Probe untersucht werden?
    Herzlichen Dank schonmal