Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Blausäure (Cyanwasserstoff) ist ein extrem starkes natürliches Nahrungsgift. Bittermandeln, Steinobstkerne, Bohnen und sogar Mais enthalten Stoffe, aus denen Blausäure gebildet werden kann.

 

Auch im Tabakrauch lässt sich dieser hochgiftige Stoff nachweisen. Blausäure ist farblos und brennbar, sie verdunstet bereits bei Zimmertemperatur. Die Dämpfe können somit auch versehentlich leicht inhaliert werden, zudem wird der Stoff auch leicht über die Haut aufgenommen.

 

Blausäure blockiert innerhalb kürzester Zeit die Zellatmung, bei Vergiftung droht deshalb ein Tod durch Ersticken. Typische Vergiftungserscheinungen sind Atemnot bzw. Schnellatmung. Beim Ausatmen der Luft riecht diese nach Bittermandeln, die Haut färbt bei einer Blausäurevergiftung rot, dies ist darauf zurückzuführen, dass der Sauerstoff nicht mehr richtig verarbeitet werden kann und sich im venösen System anreichert.

 

Die Salze der Blausäure heißen Cyanide, dazu gehört auch das bekannte Gift Zyankali.

 

Sofern Blausäure industriell (etwa im Holzschutz als Begasungsmittel) eingesetzt wird, greifen die Regelungen in Anhang III Nr.5 GefStoffV.