Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Das Fahrerlaubnisrecht ist eines meiner Lieblingsfelder. Spannend in allen Facetten, zudem machen die Behörden hier recht häufig Fehler und wenn man diese aufdeckt, kann das  Ihnen den Führerschein retten.


Gerade in diesem Bereich gilt: Wer als Betroffener (etwa bei einer Polizeikontrolle) den Mund nicht halten kann, hat oft schnell verloren. Also bitte immer an das Schweigerecht denken. Damit meine ich nicht, dass Sie ein bißchen daher palavern dürfen, damit meine ich, dass Sie einfach komplett den Mund halten, wenn die Polizei Ihnen eine Rauschfahrt oder sonstwas vorwirft.


Auch die Begutachtung bei der MPU unterliegt festen Regeln und ist eben nicht wie manch Stammtischparole es suggeriert, kaum zu schaffen. Klar, für Stammtischsäufer kann es eng werden, aber allen anderen Leuten, die bereit sind, mir zuzuhören und sich etwas zu disziplinieren, kann ich eine gute Chance erarbeiten, die Fahrerlaubnis bald wiederzuerhalten. Garantien wird Ihnen kein seriöser Anbieter machen. Wer sowas anbietet, zählt zu den schwarzen Schafen, wenn Sie Ihr Geld trotzdem gerne dort abgeben wollen: Nur zu.


Im Bereich des Fahrerlaubnisrechts gibt es viele Fallen und eine unbedachte Äußerung kann schwerwiegende Folgen haben. Bevor Sie also gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde, der Polizei oder dem Gutachter bei der MPU etwas sagen wollen, sprechen Sie es bitte mit mir ab. Ich weiß worum es geht, was der Prüfer hören will und denke es ist besser, wenn Sie das auch wissen.

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Kommentare: 168
  • #1

    König (Mittwoch, 02 März 2016 22:44)

    mir wurde 2005 der führerschein entzogen wegen alkehol wie lange muss ich warten bis ich ihn wieder bekomme

  • #2

    Sina Wehle (Sonntag, 07 August 2016 02:19)

    Noch 2 Jahre Bewährung und 2-3 polizeiliche Anzeigen mit den Vorwürfen des Diebstahls sowie einmal betrug.
    Ich benötige dringend einen wirklich guten Verteidiger, nochmal in Haft und dazu noch unschuldig, gehe ich nur über meine Leiche.bitte helfen Sie mir!! Ich bedanke mich im voraus und verbleibe. Mit freundlichen Grüßen
    S. Wehle

  • #3

    Bukem (Montag, 08 August 2016 12:20)

    @Sina: Bitte mit Herr Schüller Kontakt aufnehmen über

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    mit kurzer Sachverhaltsschilderung und bitte zusätzlich eine RückrufNr hinterlassen.

  • #4

    Herklotz (Mittwoch, 23 November 2016 13:27)

    Sehr gehrte Damen und Herren,
    habe nach 21 Jahren die Fahrerlaubnis am 30.09.2016 neu beantragt.
    Die Gründe meiner so langen Abstinenz sind vielfältig.
    Nach einreichen der geforderten Unterlagen, Passbild, Führungszeugnis,
    Selbsthilfekurs und Sehtest wurde mir mitgeteilt, das ich eine neue Fahrprüfung und Theorie machen muß.
    Wie muss ich mich jetzt verhalten?
    Grüsse aus dem Südwesten

  • #5

    Bukem (Sonntag, 27 November 2016)

    @Herklotz: Thats simple: Machen oder lassen. Steht halt so im Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__20.html in Absatz 2. So ist es eben, wenn die Behörde meint, Dir fehlen die Kenntnisse wg der langen Pause

  • #6

    Christian (Donnerstag, 26 Januar 2017 19:40)

    Hallo,

    ich habe am 13.1 und 14.1 ca. 0,7g 'Cannabis konsumiert.
    Ich habe mich seit dem 2 mal mit einem Schnelltest selbst kontrolliert.
    Einmal am 20.1 und dann nochmal heute den 25.1.
    Die Test scheinen positiv zu sein.
    Gelsen hab ich,dass die Dauer der Nachweisbarkeit im Blut geringer sein soll.
    Das war das erste mal seit über einem Jahr gekifft habe.
    Bin ich somit der Gelegenheitskiffer bei dem die Nachweisbarkeit ca. +-14 Tage beträgt?
    Im Auszug vom KBA gibt es eine Eintragung das ich mal unter dem Einfluss von Cannabis gefahren bin. Danach musste ich auch zur MPU und hab bestanden und den Führerschein wiederbekommen nach Antrag auf Neuerteilung.
    Gibt das den Beamten direkt Anlass mich auf Cannabis zu prüfen?
    Würde jetzt bei einer Kontrolle ein äG verlangt werden?
    Wie beurteilen die meine MPU?
    Sind diese Schnelltest (Cut-Off 50ng/ml) ähnlich die der Polizei?
    Also weiter "schnell testen" bis zum fahren?
    Unterschied Nachweisbarkeitsdauer Blut - Urin?

    Grüße

  • #7

    Bukem (Samstag, 11 Februar 2017 12:34)

    @Christian: Hatte dir bereits auf der anderen Unterseite geantwortet

  • #8

    Patricia (Freitag, 07 April 2017 21:49)

    Habe eine neuerteilung für meinen Führerschein beantragt! Landratsamt schreibt muss zur mpu und wenn ich damit zu lange warte bekomme ich ihn nicht zurück! Leider bekomme ich wegen gesundlicher Probleme, zur zeit alg 2 und habe kein Geld dafür! Muss also sparen! Nun meine Frage: wie lange bleibt mir zeit mit der MPU? Denn dafür muss ich min. 9 Monate sparen! Gibt es da eine gesetzliche Frist oder liegt das im Ermessen des Landrats?

  • #9

    Bukem (Samstag, 08 April 2017 11:23)

    @Patricia: Da sollte Dir eigentlich in dem Schreiben eine Frist gesetzt worden sein.
    Mal was anderes: Wenn Du im ALG 2 Bezug bist, sollte eigentlich das Jobcenter bzw Sozialamt ein großes Interesse daran haben, dass Du wieder deine Fahrerlaubnis erhälst, weil du damit doch leichter auf dem Arbeitsmarkt einen Job finden wirst. Was ich sagen will: evt tragen die die Kosten einer MPU bzw gewähren dir dafür wenigstens ein Darlehen. Klär das mal bitte ab

  • #10

    Markus (Montag, 01 Mai 2017 18:20)

    Hallo,

    Mir droht wegen Cannabis der Entzug der Fahrerlaubnis. Wahrscheinlich mit Sperrfrist und MPU nach nem Jahr.

    Nun habe ich aber auch einen Sportbootführerschein. Wird der automatisch auch entzogen? Ist der in Gefahr? Ich war auf der Strasse in eine Kontrolle geraten, also nix mit Boot und Wasserverkehr...

    Danke im Voraus!

  • #11

    Bukem (Samstag, 06 Mai 2017 18:56)

    @ Markus: Nach diesem Artikel
    http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/02/25/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-aber-ohne-verlust-des-kfz-fuhrerscheins/

    und im Umkehrschluss des da genannten Urteils würde ich, allerdings recht unverbindlich, nein sagen. Ich kenn jetzt aber deinen Fall nicht genau. Ob Du wirklich absolut fahruntüchtig gewesen sein könntest zb.
    Möchtest du das konkret prüfen lassen, meld Dich bitte unter obiger Kontaktmail bei Herrn Schüller

  • #12

    insomnia (Donnerstag, 11 Mai 2017 00:35)

    hallo,

    ich bin seit 2010 mit adhs diagnostiziert. nach langen irrfahrten bin ich seit 2 jahren auf amphetamisulfat eingestellt. damit geht es mir endlich gut. ich kann arbeiten und mein umfeld dankt mir im allgemeinen. ich bin ruhiger, logischer und nicht mehr so impulsiv wie früher.
    ich habe letztes jahr ein festival besucht. und bin zwei tage später in einer kontrolle rausgezogen worden. dabei gab es dann eine eher unangenehme situation zwischen mir und der polizei. meine logik hat ausgesetzt und ich bin ziemlich aggro geworden. zu der zeit wusste ich echt nicht, dass bereits einmaliger konsum von extasy zum entzug der fahrerlaubnis führt. und gleiche eine mpu folgt. das war natürlich der downer schlechthin. ich wusste nicht, dass konsum 2 tage vorher, härter als eine besoffene autofahrt bestraft wird. schön blöd von mir. jetzt kommt der tricky part. das eine ist ein medikament und das andere war dämlichkeit.
    ich war bei einer beratung und die meinten zu mir, dass den führerschein zurückzubekommen sehr schwierig wird. bääähm, ich bin am boden zerstört. ich habe seitdem gar nichts mehr konsumiert, schiebe aber die mpu vor mir her. seit der nachricht liegen meine nerven blank und ich haab noch weniger bock da hinzugehen. will aber meinen führerschein wieder. kann es wirklich sein, dass die bei der mpu nicht trennen zwischen medis und drogen? was mach ich denn jetzt. ich kann doch nicht einfach aufhören meine medis zu nehmen. damit wäre die psychokatastrophe schon vorprogrammiert, mal abgesehen von den arbeitsausfällen die dann folgen. habt ihr einen rat für mich?

  • #13

    Bukem (Sonntag, 14 Mai 2017 12:35)

    @insomnia: Natürlich wird da zwischen BtM und Medikamenten getrennt, natürlich lässt sich das entsprechend im Gutachten darstellen, um was es sich handelt.. Dein Fall sollte nur fachkundig kommuniziert und betreut werden. Natürlich muss man der Behörde entsprechende Befunde des Arztes vorlegen. Ähnlich ist das bei Krebspatienten, die zb morphiumhaltige Schmerzmittel nehmen müssen.
    Meld Dich bitte bei Herrn Schüller, wenn Du Dir helfen lassen möchtest.

  • #14

    M. H. (Montag, 15 Mai 2017 22:48)

    Hallo Herr Schüller, hallo Bukem,
    auch von mir zunächst vielen Dank für das Bereitstellen so vieler Informationen zum Thema BtmG, Fahrerlaubnisrecht etc. Leider muss ich Ihren Rat in Anspruch nehmen. Ich bin in eine Verkehrskontrolle geraten, die mir im Ergebnis wohl noch
    Schwierigkeiten machen wird, da ich mich nicht besonders klug verhalten und gleich mehrere Fehler begangen habe.
    Zum Sachverhalt:
    Ich geriet am Donnerstag,16.03.2017 gegen 16:30 in eine allgemeine Verkehrskontrolle und wurde zunächst zum Konsum von Alkohol oder Drogen befragt. Beides verneinte ich und das entsprach für diesen Tag auch der Wahrheit. Allerdings hatte ich am Abend zuvor mit einem Freund zwei Joints geraucht. Nun wurde ich gefragt, ob ich bereit wäre, einige Reaktionstests durchzuführen und stimmte zu. Ergebnis: Mir wurde unterstellt, unter dem Einfluss von Btm zu stehen, da meine Pupillen angeblich etwas langsam reagieren würden und ich zittrige Finger hatte. Ich wurde aufgefordert, einen Urin-Schnelltest zu machen, mit dem Hinweis, dass man sich im Falle einer Weigerung einen richterlichen Beschluss für eine Blutentnahme besorgen würde. Der Test schlug natürlich positiv auf THC an. Auf die Frage, wann ich zum letzten Mal konsumiert habe, antwortete ich, dass es ein paar Tage her sei. Es folgte die
    Blutentnahme. Bei der anschliessenden Durchsuchung meines Fahrzeugs, der ich zugestimmt hatte, wurden 2-3 Gramm Gras (von mir geschätzt, die Polizei hatte anscheinend keine Waage dabei) in meinem Gepäck gefunden. Ich bejahte, dass ich der Besitzer sei. Nach Aushändigung des Beschlagnahmeprotokolls war ich aus der Maßnahme entlassen. Meinen Führerschein durfte ich behalten, musste aber mein Fahrzeug für 24 Std. stehen lassen. Seitdem habe ich weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft oder gar Führerscheinstelle Post bekommen. Zur Häufigkeit meines Konsums wurde ich nicht befragt, zumindest kann ich mich nicht an derartige Fragen erinnern.
    Mein Konsumverhalten:
    Ich bin langjähriger THC-Konsument (insgesamt ca. 25 Jahre, in den letzten Jahren abends einen Feierabend-Joint, im Schnitt rauche
    ich an 5 von 7 Wochentagen, Grasverbrauch im Monat ca. 6-7 Gramm). Selten konsumierte ich in der Vergangenheit auch andere Drogen
    (Amphetamin, Kokain, max. 3-4x im Jahr, zuletzt Ende 2016). Mein letztmaliger THC-Konsum fand am 01.04.2017, also etwa 2 Wochen nach
    der Kontrolle statt, seitdem bin ich vollständig abstinent.
    Ich habe die Problematik in den letzten Wochen eher verdrängt, mich heute Abend dann aber doch endlich mal auf die Suche nach tiefergehenden Informationen gemacht und bin dabei auf Ihre Seite gestoßen. Nach dem Lesen einiger Beiträge reifte dann die Erkenntnis, dass es wohl schlauer wäre, endlich proaktiv an die Sache heranzugehen… Ich bin zuletzt 1994 wg. BtmG-Verstoß aufgefallen (Besitz von ein paar Gramm Haschisch, Einstellung der Ermittlungen, Führerschein war kein Thema). Meinen Führerschein habe ich seit 1990. Ich habe ihn noch nie wegen Btm-oder Alkoholverstößen verloren.
    Für Tipps zum weiteren Vorgehen wäre ich sehr dankbar. Sollten diese bereits kostenpflichtig sein, lassen Sie es mich wissen. Ich nehme dann
    per Mail Kontakt mit Ihnen auf.

  • #15

    Bukem (Sonntag, 21 Mai 2017 09:07)

    @M.H: Ich schätze es immer sehr, wenn Erkenntnisse reifen ;)
    Also, wir haben grundsätzlich hier zwei verschiedene Verfahren und Problemkreise. Wegen des Cannabisbesitzes läuft ein Strafverfahren wg Verstosses gegen das BtMG. In Zukunft bitte nie im Auto BtM oder "szeneübliches Material" wie Paper oder das goldene Escobar-Gedächtnis-Röhrchen bei sich führen, das ist schlicht vermeidbar. Auch Jointstummel im Aschenbecher sind nicht cool und nicht hilfreich. Dies Verfahren dürfte, wenn vorher nicht schon eingestellt, zeitnah mit einer geringen Geldstrafe enden.

    Das Problem ist jetzt, dass der Cannabis Besitz und die (übrigens auch nicht hilfreiche) Angabe des letzten Konsums der Türöffner für weitere Maßnahmen der Führerscheinstelle sind und sein werden. Was die darf, regelt § 14 FeV

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    Nächstes Problem ist, dass die Werte der Blutentnahme noch nicht vorliegen. Deshalb zunächst als erstes nicht weiter konsumieren. Zwei Tüten am Abend zuvor mit einem Freund ist durchaus kritisch, es kann daher sein, dass ein THC Verstoß mit mehr als 1,0 ng aktiv vorliegt. Dann besteht zumindest im worst case die Gefahr von echtem FE Ärger, denn ein Verstoss mit mehr als 1,0 ng und der Nachweis des gelegentlichen Konsums ( ob durch eigene Angaben oder behördliche/ärztliche Ermittlungen) kann bereits zum Entzug der FE reichen.
    Es sollte zeitnah mehr kommen von der Fahrerlaubnisbehörde, meist genau nach drei Monaten nach Verstoss wg THC COOH Abbauzeiten.
    Ich möchte ungern Panik verbreiten, aber bei entsprechenden Werten der damaligen Blutentnahme wird es schnell sehr ernst. Dann drohen FE Entzug oder Ladung zur MPU. Die Zeit bis dahin sollte genutzt werden, sich anwaltlich beraten zu lassen. Auch empfiehlt sich der Besuch eines Verkehrspsychologen, damit man a) eine etwaige nachvollziehbare Lebenskrise und b) einen sogenannten Verhaltenswandel belegen kann. Dann wird einem ein einmaliger THC Ausrutscher verziehen, wenn der Rest stimmt.

    Von etwaigem anderem BtM Konsum darf die Fahrerlaubnisbehörde nie erfahren. Denn alles andere als THC führt sofort zum Verlust der Fahreignung und sei es noch so lange her. Also keine Angaben dazu und das Haar sollte vorsichtshalber kurz genug sein
    Also, bei Interesse bitte Herrn Schüller kontaktieren, der mag kluge und reflektierende Mandanten am liebsten, das sollte also passen. Das wäre dann tatsächlich kostenpflichtig, allerdings in Hinblick auf Nachteile für Job und Privatleben etc sicherlich sehr gut angelegtes Geld. Viel Erfolg

  • #16

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 Mai 2017 13:08)

    @M.H.

    Wenn der Konsumstop fortbesteht: Nächste Woche Einmalscreening bei TüV / Dekra o.ä machen. Wenn sauber: Sofort zum Screeningprogramm anmelden und bei einem Verkehrspsycholgen melden, damit wir für den worst case (ENtziehungsvoraussetzungen liegen dem Grunde nach vor) auf die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 der FeV zurückgereifen können. Wenn man einen Verhaltenswandel dokumentieren kann, bevor die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen möchte, dann kann die Behörde eine MPU anordnen, ohne dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dann wäre man schon einen Schritt weiter. Für eine klarere Ansage wird man an einer Akteneinsicht nicht vorbeikommen. Will heißen: Man kann und sollte den Schwebezeitraum zwischen der Rauschfahrt und der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde (dazwischen können Monate liegen, manchmal sogar länger!) nutzen, um einen Verhaltenswandel zu erarbeiten. Jedenfalls dann, wenn der Führerschein wichtig ist. Ich helfe gerne dabei, melden Sie sich bei Bedarf. "Mal abwarten" ist in solchen Verfahren meist keine gute Entscheidung, weil die dann ungenutzte Zeit gegen Sie Arbeit. Schreiben Sie mir eine Mail bei Bedarf. Der Konsum MUSS eingestellt bleiben.

  • #17

    Nille Lee (Freitag, 26 Mai 2017 11:53)

    Hallo Zusammen,

    Ich wurde vor etwa 5 Wochen rausgezogen. Gleich den Konsum auch eingeräumt und eben voll verplaudert...

    Hab nun ein Schreien von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen, mit dem sofortigen Führerschein Entzug. - Begründung waren zum einen die Werte 3,6ng THC und 68ng THC COOH. Zum anderen, dass ich gegenüber der polente gemeint habe, dass mein letzter Konsum vor mehreren Tagen war. Daraus haben die dann geschlussfolgert dass ich zumindest gelegentlich konsumiere... Laut dem Arzt und den Cops hatte ich wohl keine Ausfallerscheinungen...

    Ich habe bis jetzt noch kein Bußgeldbescheid erhalten. Der von der Zulassungsstelle ist das erste Schreiben. Muss ich mit nem Strafverfahren rechnen oder bleibts bei nem Bußgeld?

    Ich habe mich hier mal ein wenig eingelesen, und bin über die Vorbemerkung 3 Anlage 4 gestoßen. Die Fahrerlaubnisstelle hat nun aber schon quasi entschieden bevor das andere Bußgeldverfahren durch ist.

    Kann man jetzt überhaupt noch mittels Psychologen oder Urintest darauf hinarbeiten, dass die FE erhalten bleibt? oder ist das ding schon mit dieser Entscheidung der Behörde damit durch... In dem Schreibens steht nämlich nichts über MPU oder Sperre. Da steht nur dass sie mir Aufgrund der Werte und meiner Aussage die Fahrerlaubnis sofort entziehen...

  • #18

    Nille Lee (Freitag, 26 Mai 2017 12:17)

    Ich bin jetzt seit dem Vorfall, bis auf einen kleinen ausrutscher vor 4 Wochen komplett sauber. Wenn ich mir jetzt HIlfe suchen würde bei nem Psychologen, könnte ich dann die FE erhalten oder ist es zu spät dafür? Zudem bin ich ein ziemilch moderater Konsument (ausschließlich pur in der Bong, etwa 2g die Woche), weshalb es wahrscheinlich noch paar wochen länger dauern könnte bis mein Urin Clean ist. Was würde das alles in allem Kosten wenn ich diesen Weg ginge? Und wer gibt die Screeningzeit vor, wenn noch kein Schreiben da ist. (6 oder 12Monate?).

    Lässt sich durch diesen Weg die MPU komplett vermeiden? Sprich Verkehrspsychologisches Gutachten STATT MPU? Oder ist das nur um bis zur MPU weiter Fahren zu dürfen...


    Kann man das Strafmaß hier schon absehen?
    Wird durch ein solches Vorgehen das Strafmaß verkürzt? Sprich statt 1 Jahr nur 6 Monate oder so?

    Ich bin beruflich nicht unbedingt auf den Führerschein angewiesen, da mein Büro sich in der Innenstadt befindet, und es eh am Besten mit der Bahn zu erreichen ist. Insofern ist der Entzug jetzt einfach nur sehr ärgerlich, aber nicht zwingend existensbedrohend. Weshalb ich nicht davon ausgehe, dass man damit argumentieren kann.

    Es ist letztlich ne reine Kosten-Nutzen Frage. Wenn ich jetzt ein halbes Jahr mit der Bahn fahren müsste wär das noch verkraftbar.

    Was für ein Vorgehen ist hier anzuraten?

  • #19

    Dominik (Samstag, 27 Mai 2017 00:45)

    Hallo Herr Schüller,
    vielen Dank im voraus für ihr Engagement!
    Zu meiner Frage:
    Mir wurde gestern bei einer Polizeikontrolle Blut entnommen. Da mein täglicher Konsum in den letzten Monaten bei ca. 0,2 Gramm Gras am Abend lag und die Zeit zwischen letztem Konsum und Blutabnahme bei 12 bis 13 Stunden lag gehe ich von einem aktiven Wert über 1,0 ng/ml aus. Ein tiefer Griff in den Geldbeutel, Punkte und ein FS Entzug wird, so glaube ich wohl kaum zu vermeiden sein. Ich habe die Aussage verweigert. Muss ich zusätzlich mit einer MPU rechnen?
    Vielen Dank im voraus.

  • #20

    Bukem (Samstag, 27 Mai 2017 09:08)

    @Nille Lee: Versteh ich Dich richtig, Du willst das alleine machen? Verzeih bitte, aber es gibt Gründe , warum bestimmte Personen so etwas hauptberuflich machen. Bei einer Blinddarmentzündung kämest du ja hoffentlich auch nicht auf die Idee, dich ein wenig auf Arztseiten einzulesen und dann dich selbst zu operieren?
    Ganz viele Deiner Fragen kann man so nicht beantworten, ohne die Ermittlungsakten zu kennen. Das ist immer der Hauptgrund anwaltlicher Tätigkeit. Wir kriegen die Akten auf Antrag zur Einsicht, Du nicht.
    Ja, da kommt sicher noch ein Bußgeldbescheid. Ja, man kann was machen, zumindest anwaltlich. Genaueres kann ein Anwalt aber eben erst nach Kenntnis deiner Akte sagen. Wie hilfreich dein eigenes Verhalten bereits war, siehst du an den Angaben zu deinem Konsumverhalten und den daraus erwachsenen Folgen.
    Wenn Du nur nach Kosten argumentierst, rechne bitte die Kosten einer späteren MPU dazu. Ganz ehrlich Anwalt lohnt sich. Herr Schüller ist auch nicht irgendwer, der das mal ab und zu macht, wie die Anwälte in deiner Nähe. Herr Schüller ist Spezialist und bundesweit tätig. Solche Verfahren werden eh schriftlich geführt. Wenn also dir jemand helfen kann, dann er. Meld dich bitte asap bei ihm. Daten stehen oben

    @Dominik: Eine MPU? Hoffentlich nicht. Erst einmal gut, dass Du keine Angaben gemacht hast, vgl andersrum oben.
    Alles weitere hängt von deinen Werten ab, wer weiss, evt sind sie auch unter den wichtigen 1,0 ng. Eine MPU würde nur drohen als Alternative zum Entzug der FE, wenn also mehr als 1,0 ng aktiv vorlägen und der gelegentliche Konsum bereits nachgewiesen worden wäre, etwa durch eigene Angaben. Dann würde direkt entzogen werden oder netterweise eine MPU angeordnet werden als letzte Chance.
    Du hast klugerweise vieles richtig gemacht, auch wenn Du vermutlich nicht richtig getrennt hast zwischen Konsum und Fahren. Besser 24 oder mehr Stunden bis 72 h warten. wenn überhaupt käme eine Ladung zum ärztlichen Gutachten. Bitte auch nicht weiter konsumieren die nächste Zeit. ÄG kommt ca drei Monate nach dem Vorfall

  • #21

    dominik (Samstag, 27 Mai 2017 12:35)

    Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
    Am Konsum ist mir im Moment auch die Lust vergangen. Klar habe ich diesen eingestellt.
    Habe nur ziemliche Panik den Lappen zu verliere, da ich auf diesen beruflich angewiesen bin. Bin Stud. Ref. für das Lehramt und Beamter auf Probe. Kann dieser Vorfall auch berufliche Konsequenzen haben?
    Liebe Grüße.

  • #22

    Dominik (Samstag, 27 Mai 2017 12:43)

    Entscheidung. Beamter auf Widerruf natürlich.

  • #23

    Nille Lee (Montag, 29 Mai 2017 08:59)

    Hallo Bukem,

    Danke für die Antwort! Auch nochmal großes Lob an eure Seite! Danke!

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann man die ganze MPU damit komplett umgehen, wenn man mittels Hr. Schüller von dieser Ausnahmeregelung gebrauch macht? oder muss man danach trotzdem eine MPU machen?

  • #24

    Bukem (Montag, 29 Mai 2017 19:26)

    @Dominik: Warten wir erst mal die Werte ab. Berufsrechtliche Konsequenzen würden ab einer Geldstrafe von 90 und mehr Tagessätzen drohen. Dazu müsstest Du aber wirklich was anstellen, eine Owi wg Cannabiskonsums reicht da bestimmt nicht. Aber ganz grds solltest Du deshalb vorsichtig sein, also nichts in der Öffentlichkeit mit sich führen an BtM oder Paper usw.

    @Nille Lee: Nein, das hast Du falsch verstanden. Die MPU wäre hier der letzte Grashalm, an dem deine FE dank juristischer und psychologischer Hilfe hinge. Die Anordnung einer MPU wäre dann die Alternative zum sonstigen direkten Entzug der FE. Entscheiden wird das die Führerscheinstelle

  • #25

    larry (Mittwoch, 14 Juni 2017 19:55)

    Guten Tag Herr Schuller,

    ich Studiere zur Zeit an einem Finanzamt und bin Beamter auf Widerruf.
    Gegen mich ist ein Ermittlungsverfahren eingeitet wurden wegen Verstoßes gegen das BtMG. Erfolgt automatisch eine Meldung über Mistra? Erfolgt eine Meldung überhaupt bei Einstellung?

    Ich bin zuversichtlich, dass das Verfahren eingestellt wird, da ich noch nie etwas mit dem BtMG zu tun hatte..... Was erwarten mich für berufliche Konsequenzen?

    Ich bin beschuldigter und es handelt sich um einen halben joint, der 5 Meter von mir entfernt gefunden wurde.

  • #26

    Bukem (Donnerstag, 15 Juni 2017 22:44)

    @Larry: Mistra Mitteilungen oder auch andere verwaltungsrechtliche Mitteilungen erfolgen erst nach positivem Abschluss eines Verfahrens, also wenn ein Verstoß bejaht werden würde.
    Weil einfach nur neben dir ein Joint gefunden wurde, reicht dies sicher nicht zu einem beweisbaren Fehlverhalten von dir. Der Teufel steckt natürlich im Detail. Wichtig, ob und was Du für Angaben gemacht hast, etwa zu etwaigem eigenen Konsum usw.
    Eigentlich ist das eine Bagatelle, aber wg etwaiger Konsequenzen schreit das hier eigentlich nach anwaltlicher Hilfe, um überhaupt durch Akteneinsicht herauszubekommen, was dir wie genau vorgeworfen wird und was belegt werden könnte.Herr Schüller ist bundesweit tätig. Überlegs dir.

  • #27

    jochen (Sonntag, 16 Juli 2017 17:16)

    Hallo Herr Schuller,

    in meinem auto wurden an der holländischen grenze rund 50 gr cannabis bzw hash gefunden. Ich gab zu dies für meinen sommerjob in der schweiz gekauft zu haben für den eigenkonsum (für ganzen sommer). Es wurden kein urintest/bluttest bei dem fund von der polizei durchgeführt. Meine frage nun ist: kann direkt eine mpu verordnet werden? eine ärztlicher nachweiß wird mir vermutlich schon blühen. da der fund nun allerdings schon 6 wochen her ist, und ich danach strikt mit dem Konsum aufgehört habe, wird ein Test wahrscheinlich nun negativ ausfallen. können trotzdem weitere screenings verlangt werden?

    Wenn sie mir kurz antworten könnten wär ich sehr erleichtert und äusserst dankbar.

    Grüße
    Jochen

  • #28

    Bukem (Freitag, 21 Juli 2017 08:13)

    @Jochen: Wenn ich das richtig verstehe, läuft nur ein strafrechtliches Verfahren wg des BtM Besitzes. Hier hast du ja eingeräumt, gelegentlich zu konsumieren, das ist aber grds verkehrsrechtlich neutral, solange man sich an Regeln hält und eben nicht im Verkehr mit einem erhöhten THC Wert von mehr als 1,0 ng/ml aktiv auffällt.
    Es kann sein, dass sich die Führerscheinstelle irgendwann bei dir meldet wg eines ärztlichen Gutachtens. Da könntest du sogar den gelegentlichen Konsum angeben. Wichtig ist nur, dass du auch in Zukunft nie auffällst mit den erhöhten Werten im Verkehr. Wenn du richtig trennst, etwa freitags konsumierst und erst am Montag wieder fahren würdest, ist alles gut. Das müsste dann mit der Trennung im Verkehr beim Gutachten auch so vorgetragen werden. Also entspann dich, achte aber bitte auf eine richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahren. Immer mind 24, besser 48 oder noch besser 72 Stunden warten.

  • #29

    Rechtsanwalt Cannabis (Freitag, 21 Juli 2017 16:19)

    @Jochen: Die Einfuhr von Cannabis ist hochriskant, vgl. § 30 Abs. I Nr 4 BtMG. Wenn die 50 Gramm mindestens 7,5 Gramm THC enthalten, drohen mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe, es sei denn, man kriegt Sie in den minder schweren Fall.

    MPU direkt nein, aber ein ärztliches Gutachten kann angeordnet werden. Würde das als wahrscheinlich bezeichnen. Allerdings ist der gelegentliche Konsum von Cannabis ja gerade nicht verboten. Nur nach Aufforderung zum äG sollte man den Konsum stoppen, da sonst schnell mit Kontrollverlust argumentiert wird.

    Aber das ist ein Randproblem: Ich würde eher zusehen, dass ich mich schnellstmöglich wegen der Strafsache um Akteneinsicht bemühe, denn je nach Richter kann das eine ziemlich enge Sache werden mit Bewährung. Einfuhr von Drogen in nicht geringer Menge ist ein übler Fehler, der schnell hart bestraft wird (=Freiheitsstrafe ohne Bewährung). Ggfls melden Sie sich bitte per Mail bei mir, das wird da eine Regelung reinkriegen...

  • #30

    Jochen (Freitag, 21 Juli 2017)

    @Bukem: Danke für die schnelle Antwort. Wie bereits geschildert hat mich der Deutsche Zoll direkt nach der Grenze von den NL angehalten. Zu nächst habe ich natürlich verneint etwas dabei zu haben, hat aber nichts genutzt. Hatten direkt nen Hund dabei und selbiger hat mein Gras und Hasch gefunden. Brutto bei der Polizei dann gewogen knapp 50 gr. Netto schätze ich dürfte das allerdings nicht mehr als 35 gr gewesen sein. Alles in Holland gekauft und auch so der Polizei mitgeteilt.

    War kooperativ und hab auch direkt nach dem Fund nicht rumgezickt oder beleidigt. War alles eigentlich eine entspannte Situation. Ich habe erläutert, dass die gefundene Menge so hoch ist, da ich den ganzen Sommer in den Schweizer Alpen arbeite und es quasi die Ration für ein halbes Jahr ist. Es wurde gefragt warum ich nicht meine Drogen in der Schweiz kaufe. Darauf hin habe ich gesagt, dass ich eigentlich nicht kriminell bin und den illegalen handel und die Probleme damit nicht unterstützen möchte.

    Auf die Frage, was den nun auf mich zu käme, bekam ich die Antwort ich soll mich mal nicht verrückt machen, es würde wohl eine Geldstrafe auf mich zukommen, die in der Höhe von meinem Gehalt abhängig sein wird.

    Bei dem Bericht haben die Beamten mir auch mit einem Augenzwinkern Tipps gegeben was sie, an meiner stelle, ins protokoll schreiben würden um das strafmildernt ausfallen zu lassen. Ich bin vorher nie Auffällig gewesen was Drogen oder andere Dinge betrifft. Zu meiner Konsumgewohnheiten/historie wurde nichts gefragt und, wie bereits erwähnt, kein Test in irgendeiner Form verlangt.

    Da ich nicht unbedingt kiffen muss, habe ich auch seit dem Vorfall nichts mehr geraucht und werde das in absehbarer Zeit wohl auch nicht mehr machen.

    Wichtig für mich ist die Frage, wer meldet den Vorfall der Führerscheinstelle: Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft? und... wird diese Meldung generell gemacht oder liegt das quasi im ermessen der Polizei/Staatsanwaltschaft.

    Für den Fall das es so wäre, wenn meine Infos aus meinen Recherchen so stimmen, sprechen wir bei einem ärztlichen Gutachten von einem Screening von einem Jahr? Denn das wär für mich deshalb ein Problem, da ich wegen meiner Arbeit im Sommer unmöglich in 6 stunden in deutschland eine Urinprobe abgeben kann, selbst wenn die negativ sein wird, worüber ich keine Zweifel hätte. Also kurz gesagt kann ich bei der Ausgangslage juristisch dieses Screening umgehen oder ist das unrealistisch.

    @ Rechtsantwalt Cannabis: Auch an Sie vielen Dank für die Antwort. Nein, das ist keine Kleinigkeit, dies ist mir auch bewusst. Danke für das Angebot, ich hoffe nicht das dieser Fall eintritt.

  • #31

    Bukem (Montag, 24 Juli 2017 20:03)

    @Jochen: Ganz grds solltest Du skeptisch werden, wenn Polizisten mit den Augen zwinkern. Ob nun überhaupt ein äG kommt, bleibt ja erstmal abzuwarten, auch wenn Herr Schüller ganz bestimmt recht hat, wenn er sagt, dass es wahrscheinlich ist.
    Nach den sog MiStra Mitteilungen erfolgt, glaube ich, erst nach Abschluss strafrechtlicher Mitteilungen durch die StA die Mitteilungen an die FS-Behörde. Kann aber gut sein, dass nach irgendeiner Owi-Vorschrift auch die Polizei schon vorab eine Mitteilung macht. Grds spielt ja die Zeit für dich. vermutlich kann, so meine Hoffnung, das screening auch von einem Schweizer Arzt gemacht werden? Am besten fragst mal Herrn Schüller direkt per mail

  • #32

    Henry (Sonntag, 22 Oktober 2017 23:02)

    Hallo,
    bei mir steht bald die MPU an, wenn nichts dazwischen kommt. Ich bin jetzt in der Vorbereitung und habe festgestellt, dass ich ein Problem damit habe, wie ich meine Geschichte beim Psychologen "präsentieren" soll. Also erzähl mal wie es ist: Ich habe seit Anfang 2010 täglich 4 bis 5 kleine / mittelgroße Joints geraucht. Also ich hab eine Zigarette zerbröselt dazu etwas Gras mit hohem THC Gehalt gemischt und das ganze in 2-3 Blättchen eingerollt. Ich hab das nie abgewogen und kann nicht einschätzen wieviel Gras ich am Tag geraucht habe. Aber was ich sagen kann: Habe immer nur nach der Arbeit geraucht also ab 17.30 und den letzten nachts um 1 - 3 Uhr. So.. Ich wurde dann im Juli 2014 nachmittags (also ca. 12 Stunden nach dem letzten Joint) beim Führen eine Kfz erwischt, mit zur Wache genommen, erst Urintest, dann Blutentnahme mit richterlicher Anordnung. Auto musste ich dann stehen lassen. Die Laborergebnisse kamen dann auch bald: 2,5 ng/ml und THC-COOH 205,1.

    Was kann ich da jetzt draus machen ? Bin ich wegen der Werte automatisch in D2 fortgeschrittene Drogenproblematik oder wäre auch D3 Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik realistisch ?
    Oder anders gefragt, wenn ich dem erzähle, dass ich 4 Jahre täglich mehrere Joints geraucht habe, dann wird er mich in D2 kategorisieren oder..also könnte ich es glaubhaft machen, dass ich vielleicht nur einige Monate täglich geraucht habe ? Oder würde das keinen Unterschied machen weil süchtig ist süchtig, egal ob 6 Monate oder 4 Jahre ? Ist süchtig überhaupt der richtige Begriff oder war ich abhängig ? Und ist es normal, das man nach 12 Stunden noch so einen hohen Aktivwert von 2,5 hat ?

  • #33

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 23 Oktober 2017 15:47)

    @ Drogengefährdung dürfte die richtige Kategorisierung sein, die Lösungskriterien für diese Anlassgruppe können Sie hier nachlesen:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-gutachten-idiotentest-bestehen-anleitung-fahrerlaubnis-f%C3%BChrerschein/

    Sinnvoll ist natürlich anzugeben, dass Sie keine anderen BtM genommen haben.

    Ihre Werte beweisen aus Sicht der Fahrerlaubnisbehörde den Dauerkonsum. Der aktive Wert von 2,5 ng/ml THC ist nach 12 Stunden nicht hoch, das ist auch bei gelegentlichen Konsumenten von Cannabis eher normal als ungewöhnlich, gerade bei den starken Cannabis Sorten heutzutage. Allerdings machen Sie sich meines Erachtens ein wenig zuviel Sorge um die richtige Kategorisierung. Wichtiger ist aber der Nachweis der Aufarbeitung durch einen Verkehrspsychologen. Es ist essentiell, dass Sie die Gründe für Ihren Konsum benennen können und dem Gutachter überzeugen können, wie Sie jetzt zB mit Stress umgehen (gehe jetzt zum Sport anstatt zu Kiffen). Wenn der Vortrag dann noch mit den Erfordernissen aus meinem Skript angedickt wird, dann stehen die Chancen gut auf eine positive MPU. Sie brauchen einen Abstinenznachweis für ein Jahr, eine günstige Prognose seitens des Verkehrspsychologen und -das ist das wichtigste- Sie müssen selber erkannt haben, dass täglicher Konsum nicht sinnvoll ist und Ihre Probleme nicht löst. Mir kann man erzählen, was man will: Auf Dauer ist Gras nicht gut für den Kopf (ja ich weiß, Alkohol auch nicht und Zigaretten auch nicht).

    Ich würde dem Gutachter bei der Befundlage allerdings nicht sagen, dass ich über den Tag verteilt mehrere Joints geraucht hätte (also quasi immer -je nach Sorte- high oder stoned war), sondern dass ich abends und nur abends gekifft hätte. Das nimmt der Sache die Schärfe. Ein "ich konnte damit besser einschlafen, die Einschlafprobleme habe ich jetzt aber durch autogenes Training und viel Kraftsport (wenn Sie eher unsportlich sind = durch Laufen, wenn Sie noch unsportlicher sind = durch Spaziergänge) in den Griff bekommen hört sich besser an als: "Ich habe von morgens bis abends gekifft, hatte keinen Job und war die letzten 6 - 7 Jahre eigentlich immer breit, weil ich sonst keine Lebensinhalte hatte.

    Es geht weniger um die Einordnung in die richtige Kategorie sondern vielmehr darum, dass Sie dem Gutachter klar verklickern können, dass Ihr Leben jetzt eine neue Ausrichtung hat. Dazu gehören Arbeit, Sport etc.

    Es gibt einen Grund für die Wahl, sich jahrelang im Rauschzustand zu verstecken. Und diesen Grund müssen Sie benennen können. Und diese wunde Stelle muss aufgearbeitet worden sein. Nachweislich durch psychologische Hilfe. Ich habe keine Ahnung, was dem Gutachter über Ihre Suchthistorie bekannt ist (was also aktenkundig ist). Wenn sich die Kifferei seit 2010 nicht aus der Akte ergibt, würde ich das auch nicht so erwähnen, sondern den Zeitraum kürzer fassen. Aber das ist das, was ich machen würde.

    Ohne genaue Aktenkenntnis ist das schwer. Auch weiß ich nicht, was Sie zur Vorbereitung so gemacht haben. Ich kann mir kein Bild von Ihnen machen, weiß nichts über damals und heute bzgl Ihres Lebens. Ich schicke meine Mandanten gerne zu Psychologen und auch Sozialarbeitern, damit ich mir anhand deren Erkenntnisse ein Bild machen kann, wie weit Sie sind und wo noch Bedarf besteht...

    Wenn ich mir die Sache mal genauer anschauen soll, schreiben Sie mir bitte eine Mail, danke.

  • #34

    Henry (Dienstag, 24 Oktober 2017 00:14)

    Okay vielen Dank, da wollte ich mich ohnehin schon einlesen.

    Ich habe keine anderen BTM genommen, auch kein Alk oder Zigaretten. Und ich bin tatsächlich angefangen viel zu wandern (mehrere Stunden in der Woche) und Laufe gelegentlich. Ausserdem fahre ich viel Rad, mache Yoga und auch leichtes Zirkeltraining und etwas Hanteltraining.
    Andererseits bin ich letztes Jahr arbeitslos geworden und lebe sehr zurückgezogen, habe auch privat fast keine sozialen Bindungen oder Beziehungen.
    Aber immerhin habe ich anfang des Jahres eine kleine Firma gegründet, die mir auch schon einen 4 stelligen Betrag eingebracht hat. Und ich bin ausserdem seit einem Jahr sehr (relativ) kreativ: Video- und Bildbearbeitung, 3D Modeling, Webdesign, Javascript Programmierung.

    Ich habe nur eine Stunde bei einer Verkehrspychologin genommen, ansonsten bereite ich mir nur mit Büchern und dem Internet vor und denke viel über die Sitution udn deren Ursachen nach. Reicht das ? Oder besteht man nur, wenn man eine Bescheinigung über Vorbereitungskurse vorlegen kann ?

    Ich schreibe parallel hierzu eine Nachricht, die ich Ihnen (morgen) zukommen lasse. Vielen Dank für das Angebot und für diese hilfreiche Seite.

  • #35

    Dominik (Freitag, 10 November 2017 13:57)

    Hallo Herr Schüler,
    Heute bekam ich die Post von meinem geschilderten Fall (siehe oben: 24.05.17). Wie bereits befürchtet liege ich über dem Grenzwert.
    Die Analyse hat folgende Werte ergeben:
    THC: 1,7ng/mL, Hydroxy- THC: 0,9 ng/mL, THC- Carbonsäure: 10 ng/mL

    Der THC-COOH Wert scheint mir gering. Ich gehe weiterhin von einer Geldbuße und zwei Punkten in Flensburg aus.
    Mit was muss ich die Tage rechnen?

    Vielen Dank im Voraus,
    liebe Grüße
    Dominik

  • #36

    Bukem (Freitag, 10 November 2017 16:56)

    @Dominik: Du hast die Ordnungswidrigkeit erfüllt, also gibt es ein Fahrverbot, Punkte, Bußgeld.
    Ich habe jetzt nicht alles von dir vorher nachlesen können, Angaben zum Konsum hattest du aber nicht getroffen?
    Dann kommt recht sicher die Ladung zum ärztlichen Gutachten hinterher

  • #37

    Bukem (Freitag, 10 November 2017 16:58)

    @Dominik, zu früh auf senden gekommen..heißt für Dich: Die Hälfte der Voraussetzungen zum Entzug der FE liegen bereits vor. Sollte jetzt noch der gelegentliche Konsum nachgewiesen werden, kann die FE entzogen werden.
    Also nicht mehr konsumieren, hoffe auch, dass du das seitdem nicht mehr getan hast

  • #38

    Dominik (Freitag, 10 November 2017 19:13)

    Danke Bukem für die schnelle Antwort,
    Habe meine Aussage verweigert. Muss ich trotzdem mit dem ÄG rechnen?
    Grüße
    Dominik

  • #39

    Bukem (Freitag, 10 November 2017 19:51)

    @Dominik: Ja, grade dann soll ja ermittelt werden, ob du weiter konsumierst.

  • #40

    Dominik (Dienstag, 21 November 2017 14:34)

    Hallo Bukem,
    habe heute Post von der Kreisverwaltung bekommen. Mir soll die Fahrerlaubnis sofort entzogen werden. Das Trennungsvermögen ist mit einer THC - Konzentration von 1,7 ng/ml erwiesen.
    Was mich etwas verwundert, das mir direkt ein gelegentlicher Konsum aufgrund von 10 ng/mL unterstellt wird. Also keine Möglichkeit eines ÄGs eingeräumt wird.
    Ich habe Zeit mich im Rahmen einer Anhörung bis zum 30.11 zu äußern.
    Wie soll ich mich verhalten?

    Vielen Dank im Voraus,
    Grüße
    Dominik

  • #41

    Dominik (Dienstag, 21 November 2017 14:35)

    Sorry, meinte natürlich fehlendes Trennungsvermögen.

  • #42

    Bukem (Dienstag, 21 November 2017 19:19)

    @Dominik: Sofort zu einem entsprechend möglichst kompetenten Anwalt in diesem Bereich. Zufällig arbeitet Herr Schüller bundesweit.
    Ja, ein Anwalt kostet Geld, ja, einen Erfolg kann dir niemand seriöserweise versprechen, aber sofern du deine FE magst und behalten möchtest aus verschiedenen beruflichen und privaten Gründen, hilft jetzt nur noch ein Anwalt. Und nicht irgendein Blender

  • #43

    Dominik (Dienstag, 21 November 2017 19:38)

    Danke Bukem, werde Herrn Schüller umgehend eine Mail schicken mit dem Brief als Anhang. Ich brauche meinen FE und ein Spezialist an meiner Seite ist da mit Sicherheit das Richtige!

  • #44

    Bukem (Sonntag, 26 November 2017 09:36)

    @Dominik: Viel Erfolg!

  • #45

    Alex (Freitag, 30 März 2018 01:06)

    Wurde vor zwei Monaten angehalten meine Blutwerte waren positiv .. hab vor zwei Monat auch regelmäßig geraucht (direkt danach aufgehört )

    Vor 1 Woche kam ein Brief wo drin stand das ich für ein Monat mein Führerschein abgeben kann und Bußgeld 600€

    Und heute kam ein Brief von Straßenverkehrsamt wo drin steht das ich mein Führerschein mit sofortiger Wirkung abgeben muss.. ( steht aber nicht für wie lange )

    Meine Werte waren
    THC 3,4 ng
    THC-COON 120 ng

    Ist mein Führerschein jetzt weg ?
    MPU?


  • #46

    Bukem: (Samstag, 31 März 2018 10:05)

    @Alex: Um Dir das sicher beantworten zu können, müßte man diese Schriftsätze sehen.
    Du musst unterscheiden zwischen einem Fahrverbot aufgrund der erhöhten THC Werte mit mehr als 1,0 ng aktiven THCs und der damit verwirklichten Ordnungswidrigkeit und dem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis.
    Für den Verlust der FE reicht ein einmaliger THC Verstoß eben nicht,hier müsste zusätzlich der wenigstens gelegentliche Konsum belegt worden sein, etwa durch spätere Blutuntersuchungen durch die FSST in einem ärztlichen Gutachten oder durch blöde Angaben von dir, etwa wie" klar rauch voll gern und jeden Tag"
    Dein FE muss dennoch nicht verloren sein. Nur brauchst du spätestens einen fitten Anwalt. Herr Schüller hilft bei der hoffentlich noch möglichen Rettung bzw der schnellen Neuerteilung deiner FE

  • #47

    Elisa (Montag, 16 April 2018 19:32)

    Hallo, Herr Schüller,

    meinem Sohn droht der Entzug der FE (noch auf Probe). Er wurde unmittelbar nach dem Konsum kontrolliert, das Gutachten ergibt die Werte: THC 15 ng/mL, THC-Cabornsäure 190ng/mL. Es befinden sich keine Angaben zu Konsumgewohnheiten in der Akte, die Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens ist nach § 170 StGB erfolgt und ich befürchte, dass durch den hohen Wert von 190 ng/mL "von einem dauernden und gewohnheitsmäßigen Gebrauch" keine Chance besteht, den Entzug der FE in irgendeiner Art und Weise abzuwenden?
    Vielen Dank für Ihre Rückantwort im Voraus.

  • #48

    Jakob (Mittwoch, 18 April 2018 11:51)

    Hallo Buken, oder Halo Herr Schüller.

    Ich habe ein ärztliches Gutachten bzgl. Cannabis Konsum gemacht.
    Ich bin mit 0,7 ng thc am Steuer aufgefallen. Folglich bin ich fein Raus, wenn das ärztliche Gutachten gelegentlicher Konsum sagt, oder bekomme eine MPU wenn regelmäßiger Konsum rauskommt.

    Ich habe das Gutachten noch nicht, aber beide Urinscreenings sollten negativ sein. Ich habe angegeben 1-2 im Monat Cannabis zu konsumieren.
    Laut Gutachter ist dies regelmäßig, nach Rechtslage, soweit ich weiß, nicht..

    Auf mein Protest kam mir der Gutachter etwas entgegen und hat mir versichert er würde "Regelmäßig 1-2 mal pro Monat" ins Gutachten schreiben.

    Ich habe mit meiner Sachbearbeiterin bei der FSS geredet und sie meinte, regelmäßig sei bei ihnen "täglich oder nahezu täglich", wenn aber regelmäßig im Gutachten stehen würde, könnte sie auch nichts machen.

    Wie kann ich weiter vorgehen?
    Kann ich das Gutachten anfechten?
    Oder kann ich es erst mal meiner Sachbearbeiterin geben und gucken ob sie diesen Satz jetzt als gelegentlich oder regelmäßig interpretiert. Und dann das Gutachten erst bei Bedarf anfechten, oder ist es dann zu spät?

    Viele Grüße und vielen Dank im Vorraus

  • #49

    Bukem: (Dienstag, 24 April 2018 18:49)

    @Elisa: Ich bezweifele sehr, dass hier eine Antwort allein die Angelegenheit klärt.
    Grds ist für den Entzug der FE nicht nur der THC Verstoß mit mehr als 1,0 ng /ml THC, sondern eben auch der Beleg eines zumindest gelegentlichen ( also mind 2maligen ) Konsums. Die hohen THC COOH Werte sprechen durchaus für einen regelmäßigen Konsum.
    Ich befürchte, Sie brauchen hier nicht nur unseren Rat, sondern auch entsprechende anwaltliche Vertretung. Die Kontaktdaten stehen oben

    @Jakob: Du musst vor allem damit aufhören, mit diesen Mitarbeitern selbst zu sprechen. Regelmäßig geht das nach hinten los und man redet sich um Kopf und Kragen. Wie hoch waren denn die THC COOH Werte? Die werden nämlich als Indiz für das Konsumverhalten genommen.
    Wenn Herr Schüller sich Deiner annehmen soll, Daten stehen oben

  • #50

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 24 April 2018)

    @Jakob: Das Gutachten ist falsch und muss dringend überarbeitet werden. Das geht gar nicht, wenn das so stimmt. Regelmäßig ist nicht regelmäßig am Wochenende. Es ist täglich oder fast täglich. Das MUSS überarbeitet werden. Und ich gebe Bukem Recht: Ich kenne keinen Fall, in denen direkte Gespräche zwischen Betroffenen und Behörde irgendwas gutes gebracht haben. Spätestens wenn die Behörde die Anhörung zur Entziehung schickt, melden Sie sich bitte bei mir. Danke.

  • #51

    Jakob (Donnerstag, 26 April 2018 20:48)

    Dankeschön für die Antworten.

    (
    Thc cooh wert steht aus irgendeinem Grund keiner in der Akte...)

    Dann werde ich das Gutachten mal abgeben, schauen was passiert und bei Bedarf auf sie zurück kommen !

    Viele Grüße

  • #52

    Franz-Erdmann (Donnerstag, 03 Mai 2018 13:07)

    Hallo ich habe 1992 den Führerschein der Kl 2 gemacht und bis 2008 nach dem 50.Lebensjahr verlängert.Danach nicht mehr.Bei meinem neuen Antrag wurde mir gesagt,es war 10jahre und 20tage her der Führerschein muss komplett neu gemacht werden.Bis 10Jahre hätte ich ihn neu beantragen können.Das ist in meinen Augen behördliche Willkür.Es gibt ein VG Urteil Koblenz zum Bestandsschutz für Inhaber alter KL:2 Führescheine.Über eine Meinung zum Klageerfolg würde ich mich freuen

  • #53

    Nivek allabuks (Donnerstag, 03 Mai 2018 19:55)

    Hallo lieber Herr schüller ich wurde 2016 vonder polizei angehalten und es wurde ein drogentest gemacht mit blutabnahme monate später ein brief bekommen von der fst düsseldorf und da stand drinne das mein thc wert 1,1ng ist habe seit dem nichts mehr mit denen amhut gehabt da ich aber jetzt mein 2. Kind erwarte brauche ich mein FS weder zurück so war heute die neuerteilungs gebühr bezahlen und mir wurde gesagt das ich inerhaöb 8-10 wochen bescheid bekomme ob ein Äg reicht oder eine Mpu angeordnet wird wie muss ich jetzt am besten handel kann man sich mit ihnen in Kontakt setzen den wie gesagt ich komme aus Düsseldorf und sie aus bremen ?

    Mfg

  • #54

    Bukem: (Montag, 07 Mai 2018 19:23)

    @Franz Erdmann: Ich sehe etwaige Erfolgsaussichten, vorsichtig formuliert, als gering an. Immerhin gibt es hier sachliche Gründe wie die Verkehrssicherheit. Lkw Fahrer müssen daher umfassender geschult und kontrolliert werden. Lkws sind überdurchschnittlich in Unfälle verwickelt und verursachen eben mehr Schäden, zudem sind sie technisch anfälliger.
    Wenn Sie möchten, melden Sie sich bitte bei Herrn Schüller unter obigen Kontaktdaten

    @Nivek bitte melden Sie sich per mail oder Tel direkt bei Herrn Schüller. Daten stehen oben auf dieser Seite

  • #55

    Jenni (Donnerstag, 31 Mai 2018 11:56)

    Freund hat 3x in einer Woche passiv geraucht, durch Besuch freitags abends, dann montags abends und dann Samstag abends/nachts.

    Montag morgen darauf, ca 36 h nach letztem Passivrauchen, gegen 9 uhr wurden wir angehalten, allg. Kontrolle weil Veranstaltung.

    Kognitiver Test angeblich auffällig
    Urinprobe positiv
    Danach Blutentnahme.

    Nun kam der Brief 2,0 ng aktiv und 18 cooh.

    Lappen vorerst für 4 Wochen weg, wegen Job nur 4 Wochen, und Anordnung von Screenings 4 Stück beim TÜV.

    1. Kann eine solch hohe Konzentration durch mehrmaliges Passivrauchen möglich sein?

    2. Was kommt nun wohl auf uns zu?

  • #56

    Bukem: (Dienstag, 12 Juni 2018 10:28)

    @Jenni: Nein, kann es nicht. Entweder ist die Untersuchung fehlerhaft erfolgt oder die Proben sind vertauscht worden. Oder Dein Freund hat selbst und nicht zu knapp noch ziemlich kurz vor der Kontrolle geraucht. Sogar bei aktiven Rauchern wäre nach den 36 Stunden schon einiges an Zeit verstrichen und der aktive THC Wert deutlich abgesunken.
    Auf ihn kommt jetzt das übliche zu: Fahrverbot, Bußgeld, Punkte und später meldet sich die FE Behörde wegen seiner Fahreignung.Das kann echt gefährlich werden und mit dem Verlust der FE enden.
    Bitte nicht weiter konsumieren, hier alles auf dieser Seite im Menü oben links durchlesen und ggfs anwaltliche Hilfe beanspruchen. Herr Schüller ist bundesweit tätig

  • #57

    Fabian (Donnerstag, 09 August 2018 23:50)

    Ich bin 19 Jahre alt und habe seit 8 Monaten meinen Führerschein und wurde morgens gegen 20 vor 7 am 2.August 2018 auf dem Weg zur Arbeit von Polizisten ohne Weiteres rausgezogen.
    Die Polizisten fragten nach Führerschein und Fahrzeugpapieren, sowie ob ich schon mal was mit der Polizei zu tun hatte.
    Meine Antwort lautete: „nein eigentlich nicht !“, da ich dachte das keiner der Polizisten genauere Angaben vor Ort hatten(vor 4 Jahren lag eine eingestellte Anzeige vor, wegen Besitz von Cannabis ) Daraufhin wollten die Polizisten Tests durchführen wie einen Geschicklichkeitstest. Dies war nicht genug und ich musste einen Urintest vor einer Schule verrichten, doch trotz mehrerer ausgetrunkener flaschen Wasser funktionierte dies nicht, so dass ich mit auf die Wache musste und dort zum zusätzlich verrichteten positiven Urintest noch einen Bluttest machen musste. Während des kompletten Prozedere wurde kein mal nach meinem Ausweis gefragt sowie nicht meine Rechte aufgesagt. Nach bereits 6tagen erhielt ich Post von der Polzei über genauere Angaben über mich und wie ich mich zum Vorfall äußern würde diese Anzeige Beruf sich auf Zubereitung von Cannabis. Da der erste Urintest negativ war wurde sofort das Verkehrsamt benachrichtigt (bisher ohne Antwort) . Während der Befragung auf der Wache gestand ich zu keinem Zeitpunkt ein Konsum von Cannabis ,was nicht ganz der Wahrheit entsprach da ich mit Freunden am Abend zu vor eine geringe Menge Cannabis konsumierte, weshalb ich hoffe , dass der aktive thc wert unter 1.0nanogramm liegen könnte. Ich würde mich freuen über ihre Unterstützung , da ich auf meinen Führerschein angewiesen bin dies ist auch mein aller erstes Führerschein vergehen (und den Konsum von Cannabis habe ich ab diesem Tag sofort eingestellt)

  • #58

    Bukem: (Montag, 13 August 2018 19:47)

    @Fabian: Da steht und fällt vieles mit der Höhe des aktiven THC Werts. Weißte ja schon selbst.
    Ganz generell: Es ist schlicht dumm, abends zu rauchen und morgens zu fahren.
    Du kannst jetzt warten, bis die Werte vorliegen oder dich vorsichtshalber schon jetzt an Herrn Schüller wenden, bevor das Kind (Du) evt in den Brunnen gefallen ist.
    Gut ist, dass du jetzt nicht konsumierst, halte das im jeden Fall durch. Kann dauern. Diverse Monate

  • #59

    Matthias (Samstag, 09 Februar 2019)

    Darf die Führerscheinstelle nach Fahrerlaubnisentzug bei der Rentenversicherung anfragen ob eine Rente wegen einer psychischen Erkrankung bezogen wird?

    Bundesland wäre Bayern. Der Schein wurde wegen Kokain entzogen.

    Würde mich über eine kurze Antwort freuen.

    MFG

  • #60

    Bukem: (Montag, 11 Februar 2019 09:36)

    @Matthias: Wäre mir zumindest nicht bekannt.
    Denkbar wäre aber, dass diese Informationen zb vorher ggü der Polizei getätigt worden sind, dann stünde das in der Akte und die FFST erhielte evt Kenntnis.
    Aber selbst wenn, was wäre daran das Problem?

  • #61

    Matthias (Montag, 11 Februar 2019 16:04)

    Ich denke das Bestehen der MPU ist nicht möglich wenn durch die Rentenversicherung belegt wird dass ich Rente bekomme wegen einer psychischern Erkrankung..

    MfG

  • #62

    Bukem: (Montag, 11 Februar 2019 16:10)

    @Matthias: Das wird man so allgemein nicht sagen können. Aber ohne nähere Informationen kann ich auch selber nichts sagen. Warum man jetzt von beispielsweise einer schweren Depression auf eine fehlende Fahreignung kommen sollte, seh ich trotzdessen nicht

  • #63

    Matthias (Montag, 11 Februar 2019 16:31)

    Vielen Dank für deine Antwort.
    Da bin ich auch deiner Meinung nur in meinem Fall ist das etwas schwerwiegender(Psychose,Wahn).

    Ich kann ja einfach mal die Führerscheinakte einsehen. Falls da nichts drinnen steht dann muss ich denen keine Rentenakte zukommen lassen oder?

    Ich hatte den Verdacht dass das immer gemacht wird dass die Rentenakte gecheckt wird.

    MfG

  • #64

    Bukem: (Donnerstag, 14 Februar 2019 09:46)

    @Matthias: Grds solltest du das mal machen, zu irgendetwas verpflichtet bist du m.E. nicht
    Allerdings kann es eben sein, dass die FSST auf irgendeinem Weg Kenntnis vo deiner anscheinend ja schwereren Erkrankung erlangt und deshalb Zweifel an deiner Fahreignung erwachsen. Will da aber auch dir jetzt keine Sorgen machen.

    Trotzdem aus meiner Praxis: Ich hatte Fälle, wo Betroffene derart psychisch erkrankt waren, dass sie zb beim Fahren Stimmen wahrgenommen haben mit " den Radfahrer da vorne, fahr den doch mal um". In solchen Fällen sollte man vermutlich lieber freiwillig und hoffentlich nur vorübergehend auf seine FE verzichten.
    Wenn Du unsere Hilfe benötigst, meld dich bitte

  • #65

    Klaus (Montag, 18 Februar 2019 12:05)

    Hallo, kann man auch jemand anderen zB. ein Familienmitglied mit einer Vollmacht zur Fahrerlaubnisbehörde schicken um dort die Führerscheinakte abfotografieren zu lassen?

  • #66

    Klaus (Montag, 18 Februar 2019 12:06)

    Hallo, kann man auch jemand anderen zB. ein Familienmitglied mit einer Vollmacht zur Fahrerlaubnisbehörde schicken um dort die Führerscheinakte abfotografieren zu lassen?

  • #67

    Bukem (Dienstag, 19 Februar 2019 15:56)

    @klaus : Sie möchten Einsicht in Ihre Akte? Wozu denn, wenn ich fragen darf?
    Ich hätte keinerlei Bedenken gegen, aber beantworten kann ich das nicht. Das sollte aber ein kurzer Anruf bei der FSST klären können

  • #68

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 19 Februar 2019 16:41)

    @Klaus:

    Das können Sie auch selber machen. Jeder direkte Kontakt von Betroffenen mit der FSST ist aber eine Fehlerquelle. Ein falsches Wort kann da ziemlich harte Folgen haben.

    @Mathias: Die FSST darf überall Informationen einholen.

  • #69

    Klaus (Mittwoch, 20 Februar 2019 12:24)

    @RA Schüller

    Genau deswegen wollte ich jemanden hinschicken. Um unüberlegte Antworten auf etwaige Fragen zu vermeiden.
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  • #70

    abc (Montag, 10 Juni 2019 15:23)

    ich habe einen führerschein antrag gestellt jetzt muss ich ein fachärztliches gutachten vorlegen weil2012 mit cannabis von der polizei erwicht wurde und gesagt habe das ich kiffe dürfen die das und was kommt auf mich zu

  • #71

    Der Harald (Mittwoch, 12 Juni 2019 15:29)

    Hallo Herr Schüller,

    ich werde u.U. bald Post von der FSST bekommen zwecks THC-COOH Werte in meinem Blut. Bei der Vehrkehrskontrolle wurde weder Cannabis, noch Fahrauffälligkeiten oder andere Indizien (diese komischen Tests mit 30 Sekunden abschätzen, Koordinationstest usw. "bestanden" laut Aussage des Beamten) festgestellt. Da ich nervös war wurde mir genau DAS zur Last gelegt und auf den Urintest bestanden (hier dann doch ein Indiz auf BTM), der dann positiv war und die oben erwähnte Blutabnahme folgte. Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    Wenn eine Person die regelmäßig Alkohol trinkt aber niemals betrunken mit dem Auto erwischt wird (oder besser gesagt betrunken fährt) oder andere Fahrauffäligkeiten hat bzw. eine Gefährdung darstellt, muss diese Person dann mit Maßnahmen der FSST rechnen? Denn falls nicht ist eine Person die ebenso "verantwortungsvoll" mit dem regelmäßigem Cannabis Konsum umgeht doch vor dem Gesetz ungleich behandelt, was wiederrum einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt. Das Trennungsvermögen bewiesen ja beide Personen sobald diese in einer Kontrolle "negativ waren".

    Ich weiss, dass ist ziemlich einfach und "nichtanwaltlich" gedacht aber über eine Stellungnahme würde ich mich freuen.

  • #72

    Bukem: (Montag, 17 Juni 2019 14:10)

    @abc: Kurzform, ja, das dürfen die.Ist aber auch nicht weiter schlimm, es gab ja bei dir keinen THC Verstoß beim Fahrzeugführen mit 1,0 oder mehr ng aktiven THC
    Genau das wollen die überprüfen, ob von dir eine solche "Gefahr" erwartet werden kann oder nicht.
    Ein gemäßigter THC KOnsum zb einmal die Woche ist auch für die FSST völlig ok und das kann man da auch so sagen, wichtig ist, dass Du Konsum und Fahren zeitlich sicher trennen kannst, damit dein THC Wert unter 1,0 ng kommt. Dazu muss man mindestens 72 Stunden warten, lieber mehr. ZB Freitags rauchen und erst Montag abend oder Dienstag fahren.
    Gleichzeitig darf man nie Alkohol und THC gemeinsam konsumieren und erst recht nie andere Drogen.
    Wenn man das alles so vorträgt, ist alles gut
    Das äG besteht aus einer medizinischen Untersuchung, etwa Urin oder Haarprobe, und einem psychologischen Gespräch

    @Harald: Die Frage ist noch recht allgemein gehalten. Soweit ich es jetzt bisher sagen kann, nein, muss diese Person nicht mit rechnen. Sofern aber weitere Verdachtsmomente gesundheitlicher oder zb psychischer Art hinzuträten, dann ja. Zb eine warum auch immer aktenkundige Alkoholkrankheit mit Gewaltneigung
    Maßnahmen der FSST erfolgen kurz gesagt immer dann, wenn eine etwaige Gefährdung des Straßenverkehrs zu befürchten ist

  • #73

    rossi (Freitag, 21 Juni 2019 17:37)

    Hallo Herr Schüller / Bukem,
    wie verhält sich die Situation wenn ich sauber Konsum und Fahren trenne und bei einem Urintest bei einer Verkehrskontrolle trotzdem ein positives Ergebnis habe? ( wovon ja auszugehen ist weil THC Cooh ja mit Sicherheit in geringen Mengen nachweisbar ist!). Würde ja bedeuten das die Herren erst mal die genauen Werte feststellen wollen und ich zwangsläufig zu einer Blutprobe mitgenommen werde und mein Auto erst mal stehen lassen muss!?
    Desweiteren lese ich aus diesem "Forum" heraus das es immer auch Glückssache ist wann solche "Vorfälle" an die FSST weitergeleitet werden oder nicht. Haben sie Kenntnisse wie die Situation im Saarland ist?
    Wie kann ich vor dem Fahren sicherstellen das meine Werte OK sind ?
    Da ich die ganze Situation als diskriminierend empfinde, wäre eine Sammelklage vor dem BVG gegen diese Repression möglich/evtl erfolgreich? Ich wäre sofort dabei.
    Darf ich im Falle eines FSE auch kein Fahrrad mehr besteigen?:-)
    Ich geh mal davon aus das es die Gerichte und FSST nicht kümmert ob jemand beruflich auf seinen FS angewiesen ist oder wird das bei einem Entzug berücksichtigt?
    Besten Gruß und sonniges Wochenende.

  • #74

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 25 Juni 2019 21:35)

    @Senior Rossi:

    Wenn Sie 1 ng/ml THC im Blut haben, haben Sie rechtlich nicht sauber getrennt. Je nach Konsummuster rate ich, 72 Stunden nach dem Konsum kein Kraftfahrzeug zu führen.

    Wenn ein Verdacht besteht, wird die Blutprobe genommen. Und diese wird immer weitergeleitet an die FSST, wenn 1,0 ng/ml THC vorliegen. Und auch wenn das nicht der Fall ist, geschieht das mit schöner Regelmäßigkeit.

    Sammelklage vor dem BVerfG? Noch nie davon gehört. Außerdem bräuchten Sie mal eben paar Jahre Zeit.

    Also lieber 72 Stunden Zeit lassen. Wenn mal erstmal in der Mühle ist, kann es tricky werden, vgl. https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

  • #75

    Kai (Montag, 01 Juli 2019 12:51)

    Hallo,
    wird die Führerscheinstelle bei einem Btm-Delikt grundsätzlich in Kenntnis gesetzt auch wenn es außerhalb des Straßenverkehrs geschah?

  • #76

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 02 Juli 2019 10:17)

    @Kai:

    In der Regel ja. Bei allen harten BtM ja, bei Kleinstmengen Cannabis sehr selten mal nicht.

  • #77

    Alex (Montag, 16 September 2019 02:09)

    Hallo zusammen,
    Ich wurde am 17.05. erstmalig bei einer Polizeikontrolle positv auf THC getestet,(THC3,6ng/ml THCCOOH 7,6 ng/ml). Nun habe ich vor einigen tagen zwei Briefe erhalten, einmal vom Ordnungsamt und einmal von der Führerscheinstelle in welchem ich gebeten wurde ein Ärztliches Gutachten zu machen. Ich habe nach meiner Kontrolle am 15.05. direkt mit dem Konsum aufgehört und jetzt vor 3 wochen nach dem arbeiten manchmal einen kleinen joint geraucht (ca.5-6 mal und wirklich klein). Habe ich ihrer Meinung nach eine Chance meine FE zubehalten und ist es rechtens mir bei erstmaligen Kontrolle direkt ein ärztliches Gutachten reinzudrücken ?
    Über eine Antwort egal wie sie ausfällt würde ich mich sehr freuen.
    Danke schonmal im vorraus
    LG Alex

  • #78

    Bukem (Montag, 16 September 2019 11:31)

    @Alex : ja, das ist rechtens. Das ist die gesetzliche Aufgabe der Führerscheinstelle, um genau zu sein.
    Jetzt sieht es leider nicht besonders gut aus.
    Wird in dem äG weiter Thc Cooh nachgewiesen, verlierst nach neuer Rechtsprechung noch nicht direkt die Fahrerlaubnis, sondern es kommt dann noch eine Mpu, die du schon wegen nicht mehr erreichbarer Abstinenznachweise nicht bestehen kannst.
    Wann ist das äG?
    Du hast evt eine Chance, dazu kann ich dir aber nur nahelegen, sofort anwaltliche Hilfe zu suchen. Und zusätzlich verkehrspsychologische auch.
    Dann lässt sich evt die Fahrerlaubnis retten, wäre die einzige Chance, die du hast.
    Lies hier mal quer
    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/03/16/h%C3%A4ufigster-grund-f%C3%BCr-negative-drogen-mpu-fehlende-verkehrstherapie/

    Herr Schüller ist hier höchst spezialisiert und bundesweit tätig, bei Interesse sofort melden. Mail steht auf dieser Seite

  • #79

    Alex (Montag, 16 September 2019 16:37)

    @Bukem
    Gibt es einen gewissen Grenzwert den man nicht überschreiten darf bei eine äG oder muss es 0,00 sein?
    Ich muss bis zum 24.09. meine Einverständnisserklärung abgegeben haben, dass ich mit einer äG halt einverstanden bin und kriege dann einen Termin vorgegeben zur Urinabgabe und dem restlichem kram.
    Was sie mit MPU beschrieben haben klingt garnicht spaßig, ich werde mich schnellstens um einen Anwalt kümmern, vielen dank schonmal !!

  • #80

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 16 September 2019 21:15)

    @Alex:

    Der letzte Konsum eines Joints war wann genau? Der THC und THC COOH Wert bei dem ärztlichen Gutachten müssen auf null sein.

    Ich helfe Ihnen gerne dabei, das Verfahren gut zu gestalten, schreiben Sie mir bei Bedarf gerne eine Mail.

    Wenn der Führerschein wichtig ist, müssen Sie mehrgleisig planen.

  • #81

    Alex (Montag, 16 September 2019 22:49)

    @ Rechtsanwalt Schüller

    Der letzte konsum war am 12.09.
    Nun stellt sich mir die Frage, wie lange ich nach dem einreichen meiner Einverständniserklärung habe bis ich einen ersten Test machen muss und ob dieser Zeitraum Theoretisch ausreichen würde damit meine Ergebnisse negativ wären?
    Danke schonmal für die beantwortung meiner Fragen.

  • #82

    Bukem (Mittwoch, 18 September 2019 11:00)

    @Alex: https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/nachweiszeiten-von-cannabis-thc-im-urin-und-blut/

    Man da nur spekulieren

  • #83

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 18 September 2019 15:38)

    Diese Frage kann niemand auf der Welt sicher beantworten.

  • #84

    Parker (Montag, 23 September 2019 14:56)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    wenn aus mutmaßlich medizinischen Gründen die Schlüsselzahl 68 "kein Alkohol" als Auflage in den Führerschein eingetragen wird, was bedeutet dies konkret? Aus Sicht der pima wird hierdurch vollständige Abstinenz auch außerhalb vom Strassenverkehr gefordert, und ein Verstoß endet im negativen Gutachten. Ist dies so rechtens? Gesprochen wurde beim LRA bei der Auflage von einer 0 Promille Grenze (und Grenzen habe ich nur im Straßenverkehr), schriftlich vermerkt ist nur die Auflage 68. Vielen Dank!

  • #85

    Bukem (Montag, 23 September 2019 15:58)

    @Parker: Das bedeutet, dass im Fall der früheren Alkoholabhängigkeit nach Entwöhnungsbehandlung die Eignung oder bedingte Eignung als gegeben angesehen wird, wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist.

    Ob das alles aber so rechtmäßig ist, kann man hier auf Zuruf wirklich nicht beantworten, das darf aber sehr stark bezweifelt werden.
    Wenn Sie das rechtlich überprüfen lassen wollen, müßen Sie sich bitte per obiger Mail an Herrn Schüller wenden. Er müßte sodann erst einmal Akteneinsicht in Ihre Unterlagen bei der Behörde nehmen

  • #86

    Nicolas sandra (Mittwoch, 18 Dezember 2019 03:34)

    Mit einem Wort, wow!! Ich kann nicht glauben, dass die Gelder bereits auf meinem Konto sind. Danke, danke, danke! Sie haben eine, wie man sich normalerweise lange, ausgezogene und einschüchternde Arbeit zu einem sehr angenehmen und schlanken Erlebnis gemacht. Ich kann Ihnen und Frau Karin Sabine Loans nicht genug danken. Frau Karin Sabine Leihe für das tolle System, und Sie für den wunderbaren Service. Du bist beide ziemlich genial! Wenn Sie einen dringenden Kredit benötigen, können Sie diese per E-Mail an sabinhelps@gmail.com

  • #87

    Bukem (Mittwoch, 08 Januar 2020 21:02)

    da nicht für

  • #88

    Seppel (Freitag, 10 Januar 2020 20:14)

    Könnte ich dann auch ein bisschen Geld auf mein Konto haben?

  • #89

    milley (Donnerstag, 05 März 2020 02:11)

    Hallo allerseits, ich bin Mark Milley. Ich freue mich sehr, in dieses großartige Forum zurückzukehren, um die Hilfe zu bezeugen, die ich von Williams David erhalten habe. Ich brauchte dringend einen Kredit in einem anderen, um frei von Schulden und finanziellen Bindungen zu sein, die meine Ex-Frau mir auferlegt hatte. Es war wirklich schlimm, Hilfe von Freunden, meiner Familie und sogar meiner Bank suchen zu müssen, aber man konnte mir helfen, weil meine Kreditwürdigkeit wirklich schlecht war. Also habe ich mit meinem Computer gestöbert und einige Erfahrungsberichte von Leuten gesehen, denen David William bei einem Darlehen geholfen hat. Dann habe ich beschlossen, ihn in seiner E-Mail {Personalloanesay@gmail.com} zu kontaktieren. Dann habe ich eine E-Mail von ihm erhalten und mein Bestes gegeben Frage zu meinem Teil Zu meiner großen Überraschung haben sie das von mir angeforderte Darlehen auf mein Konto überwiesen. Jetzt bin ich sehr glücklich, meine Schulden zu stornieren, und ich habe auch ein Unternehmen mit dem verbleibenden Betrag gegründet, um mich und meine Familie zu versorgen. Wenn Sie einen Kredit benötigen, wenden Sie sich an den besten Kreditgeber aller Zeiten. Kontaktieren Sie ihn unter whatsApp info +2348165313028, oder Sie erreichen David Williams in seiner E-Mail: Personalloanesay@gmail.com

  • #90

    Stefan (Dienstag, 26 Mai 2020 21:20)

    Guten Tag Herr Schüller,
    Ich habe in der Vergangenheit während einer Psychotherapie ab und zu konsumiert und wurde erwischt, das aktenkundig in meiner Krankenakte vermerkt wurde.
    Ich habe einen Antrag auf Umschulung bei der Rentenversicherung gestellt und muss in 2 Wochen zur ärztlichen Untersuchung und habe leider in den letzten Tagen konsumiert.
    Wird der Arzt wegen des Akteneintrags automatisch mich auf TCH prüfen und wenn er positiv ausfällt, hab ich dann noch Recht auf eine Umschulung.
    Parallel möchte ich in 2 Monaten zu einem Facharzt wegen einer med. Cannabistherapie wegen meinen Ängsten, Depressionen und Schlafstörungen. Ist sowas noch im Nachhinein korrigierbar?

  • #91

    Bukem (Donnerstag, 28 Mai 2020 13:38)

    @Stefan :verstehe ich noch nicht ganz. Warum sollte das und wer überhaupt in ihre Krankenakte eintragen?
    Seh da grundsätzlich nicht unbedingt Grund zur Sorge. Kann da aber auch ohne nähere Informationen gar nichts zu sagen.
    Bitte melden Sie sich doch zurück

  • #92

    rufi000 (Donnerstag, 16 Juli 2020 18:32)

    hallo ,
    nach einer schweren krebserkrankung angststörung bzw angst vor rezidiv.
    vorübergehend benzodiazepin verschrieben. setze mich nicht hinters steuer,sondern frühabentl einnahme ( nicht tägl ) .nun muss ich zum äd der bfag
    wird das gemeldet ? legal verschrieben

  • #93

    Bukem: (Montag, 17 August 2020 11:51)

    @rufi000: kann noch nicht nachvollziehen, was Sie genau meinen. Bfag ist Bundesanstalt für Flugsicherung?
    Nehmen Sie die Medikamente noch? Und Die möchten wissen, ob das der Führerscheinstelle gemeldet wird?

  • #94

    Sarah (Samstag, 28 November 2020 00:37)

    Hallo Bukem & Hr. Schüller,
    ich wurde vor 3 Wochen zum 2. mal in diesem Jahr zu Fuß mit je 1g Cannabis erwischt. Bisher keinerlei Schreiben erhalten. Ich bin seit 2 Jahren in einer Fahrschule angemeldet, aber noch nicht zu Prüfungen. Nun möchte ich die Fahrerlaubnisbehörde anschreiben und um Auskunft bitten, ob eine Führerscheinsperre für mich besteht und wer im letzten halben Jahr darüber Auskunft eingeholt hat, da ich die Info aus dem Netz habe, dass jegliche Anfragen zu meiner Person 6 Monate gespeichert werden nach der DSGVO. Der Grund für meine Nachfrage ist ein Unterhaltsrechtstreit mit meinem Vater, der Fahrlehrer ist, vermutlich "illegal" eine Anfrage über mich gestellt hat und nun über seinen Anwalt die Behauptung aufgestellt hat, ich hätte eine Führerscheinsperre auf Grund von Drogen, um keinen Unterhalt mehr in meiner Studienzeit zahlen zu müssen.

    FRAGE: Verschlimmere ich bei der Fahrerlaubnisbehörde meine Situation durch mein Auskunftsersuch für spätere Fahrprüfungen, sodass es vielleicht von einer äU noch zur MPU kommt?
    Es darf doch nicht sein, dass ich durch illegalbeschaffte Informationen gegen mich mein Studium aufgeben muss :-(((

  • #95

    Sarah (Samstag, 28 November 2020 00:46)

    PS: Mein Vater lebt 50 km vom mir entfernt und hat mit meiner Fahrschule nichts zu tun.

  • #96

    Sarah (Samstag, 28 November 2020 01:01)

    ... oder wecke ich mit der Anfrage noch schlafende Hunde?

  • #97

    Sarah (Samstag, 28 November 2020 01:12)

    Letzte Frage: Muss ich nach dem zweiten Mal erwischt werden bald mit einer ärztlichen Untersuchung rechnen, weil ich ja in einer Fahrschule angemeldet, aber seit 2 Jahren nicht mehr hingegangen bin? Und wie gesagt, mich auch noch zu keiner Prüfung angemeldet habe, oder kann ich jetzt ein halbes Jahr abstinent leben, mich dann zur Prüfung anmelden und dann mit einer ärztlichen Untersuchung rechnen, die ich ja dann bestehen werde?

  • #98

    Bukem (Montag, 30 November 2020 10:44)

    @Sarah: solange Sie nur mit Cannabis in der Tasche angetroffen worden sind, ist das sicher alles unproblematisch. Gab es irgendwelche Vorfälle mit anderen Btm als Cannabis?
    Ich versuch, das Mal zu ordnen. Wegen der Cannabis Funde kann es tatsächlich sehr wahrscheinlich vor einer Fahrprüfung zu einem ärztlichen Gutachten kommen. Dazu müssen Sie in Ihrer Konstellation aber nicht vorher abstinent sein. Es lag bei Ihnen ja gerade kein Fahrzeug führen unter Cannabis Einfluss vor.
    Bitte merken: Cannabis Konsum ist auch für die Führerscheinstelle völlig ok, solange man da zuverlässig ist. Das ist man, wenn man den Konsum sicher zeitlich zum Fahrzeug führen trennen kann, als am besten 72 Stunden oder länger vor dem Fahren wartet, niemals Cannabis und Alkohol gemeinsam konsumiert und niemals irgendwelche anderen Btm konsumiert hat.
    So kommen Sie sehr sicher durch ein äG.

    Zu diesem Rechtsstreit mit Ihrem Vater: der kann ja so etwas nicht einfach nur behaupten, sondern müsste es belegen. Der wäre dafür beweispflichtig
    Sind Sie da denn anwaltlich betreut? Grundsätzlich sehr anzuraten. Ihr Vater ist doch für die Dauer des Studiums oder Ausbildung unterhaltspflichtig. Vermutlich soll damit erreicht werden, das so darzustellen, dass Sie eben drogenabhängig sind und Ihr Studium nicht verfolgen.
    Der Fund von etwas Gras wird das wohl kaum belegen können. Wegen etwas Gras gibt es auch keine Führerscheinsperre
    Trotzdem bitte anwaltlich angucken lassen.
    Und im Zweifelsfall nie bei der Behörde vorsprechen Bund bitte keinerlei Angaben zu einem etwaigen konsum da machen

  • #99

    Zete1988 (Montag, 04 Januar 2021 14:12)

    Man wird erwischt mit Cannabis zu Fuß und man muss zum Äg. Ab welchen Wert THC ooo ist jetzt ausschlaggebend das man regelmäßig quarzt? Ab 75 oder 150 oder 100? Konsumangaben natürlich keine gemacht. Lebe in Bayern und haben mich mit 2Gramm erwischt. Habe aber noch keine Einladung bekommen von Amt. Verfahren eingestellt.

    Wie ist es wenn man öfter mal mit 1Gramm erwischt wird? Geldstrafen sind mir egal, Schein nicht.

  • #100

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 04 Januar 2021 20:21)

    75 ng/ml THC COOH. Und Ihre Aussagen sollten keine Fehler enthalten...

  • #101

    Zete1988 (Montag, 04 Januar 2021 22:35)

    Danke Ihnen, notfalls melde ich mich bei Ihnen mit einer Vollmacht um Hilfe. Hoffe das sich 2021 was ändert. Im Februar ist ja sogar Anhörung im Bundestag Verkehrswesen. Vielleicht kommt Entkriminalisierung. Danke Ihnen das Sie uns helfen.

  • #102

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 06 Januar 2021 16:15)

    Fahrerlaubnisrechtliche Entkriminalisierung? Oder strafrechtliche? Vielleicht als Wahlgeschenk der Grünen oder wie? Als die in den 90ern mit Schröder an die Macht kamen, wurden als erstes die Hanfsamen verboten. Als Wahlgeschenk an die Basis sozusagen. Ich glaube nicht daran, ehrlich.

  • #103

    Joe (Donnerstag, 20 Mai 2021 17:33)

    Guten Tag Herr Schüller, ich habe eine Frage zum allgemeinen Fahrerlaubnis recht. Keine Drogen oder Alkohol, aber psychische Probleme.

    Ein bekannter hat mir erzählt das er einen Motorrad Führerschein in Angriff nehmen wollte. (er ist im Besitz eines Führerscheins der Klasse B)
    Hatte sich dies bezüglich auch schon in einer Fahrschule angemeldet. Allerdings macht ihm jetzt der Fahrlehrer einen Strich durch die Rechnung und droht ihm mit rechtlichen Schritten, da der Fahrlehrer der Meinung ist er sei psychisch nicht ganz auf der Höhe.

    Ist es korrekt das der Fahrlehrer, wenn er dieser Meinung ist, sich dazu verpflichtet dieses Problem zu melden und ihm somit die komplette Fahrerlaubnis entzogen werden kann?

    P.s. Der Fahrlehrer hat nicht ganz Unrecht zum psychischen Zustand des Betroffenen.

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    Gruß Joe


  • #104

    Bukem (Freitag, 21 Mai 2021 08:15)

    @joe: das ist leider ziemlich unkonkret. Wovon reden wir? Medikamentenkonsum aufgrund psychischer Belastungen kann die Fahreignung beeinträchtigen.

    Erhebliche psychische Erkrankungen, da wäre die Frage, welche, können ebenfalls die Fahreignung beeinträchtigen oder aufheben.
    Schwere Schizophrenie mit Wahnvorstellungen zb.
    Woher ein Fahrlehrer jetzt meint, das fachlich beurteilen zu können, erschließt sich jetzt nicht.
    Aber das wäre dann Aufgabe der Führerscheinstelle, das medizinisch per Gutachten abklären zu lassen

  • #105

    Joe (Freitag, 21 Mai 2021 15:16)

    @Bukem Danke

    Der Betroffene ist 53jahre alt, seit gut 16 Jahren früh Rentner auf grund einer psychischen Erkrankung. Medikamente werden auch eingenommen. Welche genau und was die Diagnose ist kann ich leider nicht sagen.

    Das Urteil des Fahrlehrers ist, er wirkt wie ein 16 jähriger und wolle ihn auf Grund dessen nicht zum fahr unterrichten zulassen. Und betonte das er nun in der Pflicht sei, da der betroffene einen Führerschein der Klasse B besitzt, ihn bei den Behörden zu melden um die Eignung zum führen eines Kfz's zu testen.

    Das sowas gecheckt werden sollte steht ausser Frage, aber ist der Fahrlehrer in so einem Fall wirklich dazu verpflichtet und wird ihn nun melden?



  • #106

    Bukem (Sonntag, 23 Mai 2021 08:45)

    Die Antwort bringt uns nicht weiter.
    Dann sollte Ihr Bekannter selbst auch ein Interesse daran haben, dass seine Fahreignung überprüft wird. Davor muss man grds ja keine Angst haben.
    Das ist eben die zentrale Aufgabe der Führerscheinstelle und vermutlich auch in der Fahrschul Ausbildung.
    Es wäre ehrlich gesagt am zielführendsten, wenn sich ihr Bekannter hier meldet.

  • #107

    Hein (Sonntag, 30 Mai 2021 23:31)

    Darf die Führerscheinbehörde die Übersendung der Führerscheinakte an die Begutachtungsstelle verweigern? Falls ja, warum?

  • #108

    Bukem (Montag, 31 Mai 2021 13:36)

    @Hein: ist das eine theoretische Frage oder ist Ihnen dies mitgeteilt worden? Würde mir nicht einleuchten, weil dies ja der Sachverhaltsaufklärung im Interesse der Behörde grob zuwider laufen würde

  • #109

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 01 Juni 2021 17:10)

    Der "Bekannte" kann sich bei Bedarf gerne selber bei mir melden. Schreiben wird er ja wohl können :-) Ohne Akteneinsicht lässt sich das hier nicht klären.

    Und wenn der Fahrlehrer "nicht ganz unrecht" hat mit den Bemerkungen hinsichtlich des psychischen Zustands, dann ist es vielleicht sinnvoll, weiterhin auf das Thema Fahrrad zu setzen. Ende der Diskussion.

  • #110

    Robs (Sonntag, 26 September 2021 13:56)

    Hallo Herr Schüller,

    erstmal viele Dank für die ganze Arbeit hier. Ich hatte vor über einem Jahr ein ÄG(cannabis) und dies ist positiv für mich verlaufen. Im Mai bin ich bei rot gefahren und hab jetzt insgesamt 4 Punkte. Jetzt hab ich wieder einen gelben Brief bei der Post liegen, mit gleichen AZ wie vor ca. einem Jahr bei dem ÄG. Kommt jetzt Schlimmeres auf mich zu?

    Vielen Dank und liebe Grüße

  • #111

    Bukem: (Sonntag, 26 September 2021 18:55)

    @Robs: das dürfte nach dem neuen Bußgeld Katalog die Ermahnung ab vier Punkten sein.
    Dabei erhalten Betroffene, die auf ihrem Punktekonto in Flensburg 4 oder 5 Punkte erreicht haben, eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung. Zugleich gibt es den Hinweis, dass man seinen Punktestand durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen kann.
    Bitte Schreiben abholen. Da laufen ab Zustellung, also Zugang der Benachrichtigung Fristen.
    Bei Bedarf gerne wieder melden

  • #112

    Noura (Dienstag, 08 Februar 2022 20:53)

    Hallo Herr Schüller und Bukem,

    ganz lieben Dank für eure Hilfestellungen auf dieser Website! :)
    Meine Frage ist - habe 2017 meinen Führerschein abgegeben, kurz bevor er eingezogen wurde, weil bei einem Drogenscreening im Straßenverkehr THC und Amphetamin in meinem Blut festgestellt wurden (4,6 ng/ml THC, 2,4 ng/ml THC-OH, 34 ng/ml THC-COOH, 0,036 mg/l Amphetamin).
    Kann man nach 5 Jahren auch noch Verfahrensfehler feststellen?
    Danke im Voraus und liebe Grüße

  • #113

    Pēteris Marija (Montag, 21 Februar 2022 20:35)

    Hello guys, I just want to recommend good loan company where I got a quick loan of $46,000.00 via their email where I was looking for Loan to pay my bills/debts and move on with life then a friend gave me this company details which I contacted through this Contact email: lapofunding960@gmail.com
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  • #114

    Bukem (Sonntag, 27 März 2022 12:52)

    @noura: Verzeihung, Ihre Frage ist durchgerutscht.
    Schwierig, da drauf zu antworten, aber spannende Frage. Meine Mutmaßung: Wenn Sie "freiwillig" Ihre Fahrerlaubnis abgegeben haben, befürchte ich, dass hier damit auch ein Rechtsmittelverzicht erklärt worden ist.

    Rechtswidrige Verwaltungsakte können bzw müssen natürlich zurück genommen werden. Das könnte allerdings jetzt bereits verfristet sein.
    Die Möglichkeit der Behörde, den rechtswidrigen Verwaltungsakt wieder aus der Welt zu schaffen, besteht allerdings nur während einer Frist von einem Jahr. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Behörde von den Tatsachen Kenntnis erhält, die die Rücknahme rechtfertigen.
    Vermutlich sollte man sich hierzu Ihre Akte ganz genau vornehmen.
    Ich würde Ihnen vorschlagen, sich mit Ihrer Fragestellung persönlich unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    an Herrn Schüller zu wenden.

  • #115

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:12)

    1

  • #116

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:13)

    1

  • #117

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:25)

    1

  • #118

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:26)

    1

  • #119

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:27)

    1

  • #120

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:28)

    1

  • #121

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:29)

    1

  • #122

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:29)

    1

  • #123

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:30)

    1

  • #124

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:30)

    1

  • #125

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:31)

    1

  • #126

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:32)

    BQMrvlGs

  • #127

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:32)

    0"XOR(if(now()=sysdate(),sleep(15),0))XOR"Z

  • #128

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:33)

    -1); waitfor delay '0:0:15' --

  • #129

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:33)

    -5 OR 213=(SELECT 213 FROM PG_SLEEP(15))--

  • #130

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:34)

    pbvuCwIN' OR 355=(SELECT 355 FROM PG_SLEEP(15))--

  • #131

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:35)

    1*DBMS_PIPE.RECEIVE_MESSAGE(CHR(99)||CHR(99)||CHR(99),15)

  • #132

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:35)

    1

  • #133

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:36)

    1

  • #134

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:37)

    1

  • #135

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:37)

    1

  • #136

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:38)

    1

  • #137

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:38)

    1

  • #138

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:39)

    1

  • #139

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:40)

    1

  • #140

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:40)

    1

  • #141

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:41)

    1

  • #142

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:45)

    1

  • #143

    0'XOR(if(now()=sysdate(),sleep(15),0))XOR'Z (Dienstag, 13 September 2022 11:45)

    1

  • #144

    1 waitfor delay '0:0:15' -- (Dienstag, 13 September 2022 11:46)

    1

  • #145

    ow0WZFTK') OR 272=(SELECT 272 FROM PG_SLEEP(15))-- (Dienstag, 13 September 2022 11:47)

    1

  • #146

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:47)

    1

  • #147

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:48)

    1

  • #148

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:49)

    1

  • #149

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:49)

    1

  • #150

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:50)

    1

  • #151

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:50)

    1

  • #152

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:51)

    1

  • #153

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:52)

    1

  • #154

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:52)

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  • #155

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:53)

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  • #156

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:53)

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  • #157

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:54)

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  • #158

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:54)

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  • #159

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:55)

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  • #160

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:56)

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  • #161

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:56)

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  • #162

    Jan (Montag, 10 Oktober 2022 20:21)

    *Der Post war zuerst im falschen Feld*

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schüller,

    Ich bin durch Ihren Artikel zur Fahrerlaubnisbehörde Verden auf Sie aufmerksam geworden.
    Ich habe dieses Jahr durch Strafbefehl zu einer Tat aus November letzten Jahres den Führerschein entzogen bekommen. (Keine Drogen oder Alkohol) Leider war ich wohl anwaltlich nicht besonders gut beraten, da mir der Terminsvertreter meines Anwaltes noch vor der Verhandlung dringend von dieser abgeraten hat. Dafür seien zuvor schon zu große Fehler (Einspruch gegen 111, keine Gespräche mit der Staatsanwaltschaft etc.) gemacht worden. Mein Anwalt hatte mir geraten hinzugehen.
    Allerdings habe ich auch einen Fehler gemacht und nehme daher die Strafe auch an.
    Jetzt habe ich heute mal bei der Führerscheinstelle angefragt wann es Termine für eine Neuerteilung gibt und ob mein Ersthelfer aus 2016 noch ausreicht. Die Dame war sehr nett und höflich und hat mir alle Infos gegeben. Auf die Frage ob das alles ist wurde mir dann gesagt das es noch eine Prüfung gibt und ich dann ggf. noch die MPU machen müsse. Das kann man aber erst nach Akteneinsicht und Antrag sagen.
    Daraufhin habe ich ein wenig gegoogelt und bin auf Ihren Artikel gestoßen.

    Daher drei Fragen:
    Sollte man den Antrag besser nicht in Verden, sondern an einem anderen Ort stellen?
    Kann die Stelle auch ohne unterschriebenen Antrag auf Neuerteilung eine MPU anordnen?
    Zwischen Tat und Entzug lagen 5 Monate und ca. 50tkm nachweisbare Fahrten. Kann man damit der Regel aus §69 entgegentreten?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

  • #163

    Bukem: (Donnerstag, 13 Oktober 2022 11:05)

    @Jan: Ihre fallspezifischen Fragen kann man pauschal nicht einmal halbwegs rechtssicher beantworten, weil hierzu nicht nur die Strafakte und besonders die Feststellungen im Urteil bzw Strafbefehl, sondern zusätzlich auch die Akten der Führerscheinstelle eingesehen werden müssten.
    Das wird Ihnen Herr Schüller sicherlich genau so mitteilen.
    Zumindest vorab schon: Sie können den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nur bei der örtlich zuständigen Führerscheinstelle an Ihrem Wohnsitz stellen.

    Melden Sie sich doch bei weitergehendem Interesse persönlich bei ihm unter kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #164

    olek (Freitag, 02 Dezember 2022 10:43)

    Guten Tag ,
    Ich wurde Montag mit dem Auto angehalten ( keine auffälligkeiten , kein fahrfehler o.d.g.l.. Ein alkoholtest ( dem ich zi gestimmt habe ) habe ich mit 0.0 bestanden.

    Anschließend wollte der Polizist ein Drogentest machen . Diesen habe ich abgelehnt. Daraufhin wurde ich zur Blutentnahme mitgenommen. Fs habe ich dann wieder ausgehändigt bekommen .
    Die Verweisung zum Drogenschnelltest rührt daher weil ich CBD Blüten regelmäßig ( Abends ca 0 5 g) konsumiere.

    Wie sind da die Prognosen bzw . was wäre zu befürchten wenn Aufgrund der Blüten doch eine geringe Konzentration THC bzw. Abbaustoffe gefunden werden ?
    Bundesland Sachsen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #165

    Bukem (Samstag, 03 Dezember 2022 13:21)

    @Olek: es ist gedanklich richtig, dass CBD eben im geringen Maß aktives THC enthält. Hier in Ihrer Fallkonstellation wird daher je nach Konsummuster in geringem Umfang aktives THC und THC COOH nachgewiesen werden können. Der relevante Richtwert von 1,0 ng/ml wird daher wohl kaum erreicht werden können. Weitere Maßnahmen sind grds nicht zu befürchten, sofern Sie nicht zufällig weiteren BtM Konsum ggü der Polizei eingeräumt haben.

  • #166

    Hildegard Dieter (Sonntag, 29 Januar 2023 18:10)

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    Ich möchte über Blanko-Geldautomatenkarten im Dark Web aussagen, die Geld von jedem Geldautomaten auf der ganzen Welt abheben können. Ich war vorher sehr arm und hatte keine Arbeit. Ich habe so viele Zeugenaussagen darüber gesehen, wie Dark-Web-Cyber-Hacker ihnen die leere Geldautomatenkarte schickten und sie benutzten, um Geld an jedem Geldautomaten zu sammeln und reich zu werden {DARKWEBONLINEHACKERS@GMAIL.COM} Ich schickte ihnen auch eine E-Mail und sie schickten mir die leere Geldautomatenkarte. Ich habe es benutzt, um 500.000 Dollar zu bekommen. täglich maximal 5.000 USD abheben. Dark Web gibt die Karte aus, nur um den Armen zu helfen. Hacken und nehmen Sie Geld direkt aus jedem Geldautomatentresor mit der Verwendung einer ATM-programmierten Karte, die im automatischen Modus läuft.

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  • #167

    Adrian (Freitag, 24 Februar 2023 16:52)

    Hallo, mir wurde im November 2022 ein Verfahren wegen Erwerbs von Cannabis in geringer Menge im September 2018 eröffnet. Heute kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit Verweis auf Einstellung nach Para. 170 Abs. 2 StPO. Es wurde darauf hingewiesen, das die Führerscheinstelle informiert wurde. Wie soll ich mich in dieser Situation verhalten und wie wird es weiter gehen? Viele Grüße

  • #168

    Bukem: (Sonntag, 26 Februar 2023 20:08)

    @Adrian: Ihren anderen Eintrag haben wir gesehen, die Seite lässt ab 1000 Einträgen keine neuen zu und wir kommen mit dem Aufräumen manchmal nicht hinterher

    Bei einer Einstellung nach 170 II folgen eigentlich keine Maßnahmen der Führerscheinstelle, da eben kein Verdacht auf Konsum von BtM mehr besteht.
    Kann aber trotzdem eine Ladung zum äG kommen. Da aber kein Verkehrsverstoß unter BtM Einfluss vorliegt, wäre das nicht schlimm und Urin braucht auch nicht clean zu sein.
    Gemäßigter Konsum einmal die Woche wäre bis zum Eingang der Ladung problemlos möglich