Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Generelles  

Allobarbital gehört zu der Gruppe der Barbituraten, es handelt sich also um ein Schlafmittel.
Szenenamen / Synonyme Yellow Jacket
Rechtliches Allobarbital steht in der Anlage III zum BtMG. Es handelt sich also um ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang mit diesem BTM ist ohne Erlaubnis bzw. Verschreibung grundsätzlich strafbar.

Aufnahme

Oral.

Wirkung

Allobarbital wirkt stark sedierend. Darüber hinaus gibt es keine nennenswerten therapeutischen Anwendungsfelder.
Nebenwirkungen Bei Allobarbital kann es sehr leicht zu Überdosierungen mit Todesfolge durch Atemlähmung kommen. Zudem wirkt es schnell suchterzeugend mit ausgeprägter Entzugssymptomatik (ähnlich stark wie beim Alkohol!). Schon nach einem kurzen Anwendungszeitraum von nur wenigen Tagen kommt es zu einer merklichen Toleranzbildung, und die anfänglich längere Schlafdauer fällt wieder auf den ursprünglichen Zustand bzw. sogar noch dahinter zurück.
Nachweiszeit  

LD 50 (=tödliche Dosis)

Ca. 120 mg pro Kilo Körpergewicht im Tierversuch