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Ketamin


Ketaminhydrochlorid (kurz: Ketamin) ist ein schmerzstillendes Mittel, dass als Arzneistoff in der Notfall- und Tiermedizin zur Narkose eingesetzt wird.

 

Es ist in der Szene auch als „K“, „Keta“, „Ket“, „Special K“, „Kate“ und „Vitamin K“ bekannt.

 

Das Medikament wird unter dem Namen Ketanest® gehandelt.


In der Medizin wird es als klare, salzwässrige Lösung intravenös injiziert.

 

Reines Ketamin dagegen liegt als kristallines, weißes Pulver vor. Aus offensichtlichen Gründen ist es nicht ratsam dieses intravenös zu injizieren.

 

Weiterverarbeitet kann es dagegen geschluckt, gesnieft oder schließlich auch gespritzt werden.


Wird Ketamin auf dem Schwarzmarkt gehandelt, kann es selbstverständlich mit anderen Substanzen versetzt sein.


In der Notfallmedizin hat seit einigen Jahren das sogenannte S-Ketamin an Popularität gewonnen, welches unter den Namen Ketanest-S® und Ketamin-S® vertrieben wird.Dieses ist chemisch aufbereitetes Ketamin, dessen Wirkung ungefähr doppelt so stark, beruhigender und schmerzstillender ist und gleichzeitig weniger Nebenwirkungen verspricht. Gerade wegen diesem Versprechen und der erhöhten Intensität kommt es immer häufiger für die Zweckentfremdung des Rausches in Einsatz.



Wirkung und Dosierung


Nasal

 

Wird Ketamin nasal konsumiert, so reicht eine Dosierung von 15 - 25 mg

(0,3 mg / kg Körpergewicht), um eine dem angetrunkenen Zustand ähnliche Wirkung zu erzielen. Dosierungen, die darüber hinaus gehen, können die motorischen Fähigkeiten bereits stark einschränken. Auch andere Nebenwirkungen sind schon deutlich spürbar.

 

Eine „volle Rauscherfahrung“ wird erst bei einer Dosis von 90 - 160 mg (1,5 - 2 mg / kg Körpergewicht) erreicht. Hier besteht die Gefahr eines „K-Holes“. Dieser Zustand gleicht äußerlich häufig der Bewusstlosigkeit. Subjektiv verläuft ein K-Hole unterschiedlich: Halluzinationen, Außerkörperliche und Nahtod-Erfahrungen sind möglich.

 

Die Wirkung tritt nach 5 – 15 Minuten ein und hält 45 – 60 Minuten an. Ein Schwächegefühl hält 1 – 3 Stunden an.


Oral

 

Aufgegossen mit heißem Wasser kann Ketamin auch oral eingenommen werden.

 

Es wird eine Dosis von 40 – 450 mg (0,6 – 8 mg / kg Körpergewicht) verwendet, wobei schon 3 mg / kg Körpergewicht eine starke Dosis darstellt.

 

Die Wirkung tritt, je nach Mageninhalt nach 5 – 20 Minuten ein und hält ca. 90 Minuten an. Nacheffekte halten 4 – 8 Stunden an.


Intramuskulär / Intravenös

 

Intramuskulär sind Dosierungen von 60 – 110 mg ( 0,9 – 1,5 mg/ kg Körpergewicht) und intravenös eine Dosis von ca. 50 mg (0,6 mg / kg Körpergewicht) üblich.

 

Intravenös gespritzt wirkt Ketamin sofort, intramuskulär nach 2 – 4 Minuten. Die Wirkung dauert 30 – 60 Minuten an, Nacheffekte bleiben 2 – 4 Stunden.


Wobei natürlich zu beachten ist, dass bei der Dosierung von S-Ketamin aufgrund der erhöhten Wirkung die halbe Menge gilt.


Eine Überdosis zeigt sich in Form von Bewusstlosigkeit, Lähmungen, Krampfanfällen und Koma und kann zum Tod führen.


Nebenwirkungen


Die Einnahme von Ketamin kann kurzzeitig zu einem erhöhten Blutdruck und Puls führen. Zudem kann es, vor allem bei Bewegung, zu Übelkeit und Erbrechen kommen. Auch eine Ataxie, also eine Störung oder der Verlust der Bewegungskoordination und Muskelbewegung ist eine mögliche Kurzzeitnebenwirkung.


Durch Wahrnehmungsveränderungen kann es außerdem zu Angstzuständen kommen.

Möglich ist auch ein erhöhter Hirndruck, dieser kann zu Sehstörungen, Schwindel, erhöhtem Speichelfluss und motorischer Unruhe führen.


Nach dem Rausch kommt es zu einem langanhaltenden Schwächegefühl.


Langzeitnebenwirkungen sind bislang kaum erforscht. Bisher sind Erinnerungslücken, Toleranzentwicklung, psychische Abhängigkeit, sowie das Auftreten von Psychosen bekannt. Außerdem wird davon ausgegangen, dass der Konsum von Ketamin zu Organschäden führt.


Wechselwirkungen


Die Risiken beim Mischkonsum sind grundsätzlich höher als beim Monokonsum, da Körper und Psyche zusätzlich belastet werden. Einzelne Wirkungen können verstärkt oder geschwächt werden, es kann aber auch zu komplett anderen Wirkungen kommen.


Da die einzelnen Substanzen zu verschieden Zeiten eintreten oder unterschiedlich lang anhalten, kann es zu einer Zeitverzögerung der Wechselwirkungen kommen.


Bei der Einnahme von Ketamin mit anderen atemdepressivwirkenden Substanzen (u.a. Alkohol, Heroin, GHB / GBL/ BDO), sowie Schlaf- und Beruhigungsmitteln (insbesondere Barbiturate, Benzodiazepine) wird das Risiko der Atemdepression oder Atemlähmung erhöht.


Ketamin mit Hypnotika (Benzodiazepine und Neuroleptika, z.B. Diazepam?Valium®, Faustan®) wird in der Medizin üblicherweise miteinander verabreicht, um unangenehme Träume zu verhindern und Wahrnehmungen zu dämpfen. Es besteht aber das Risiko einer Atemlähmung.


Die Einnahme von Ketamin mit Amphetamin / Methamphitamin, Kokain oder ähnlichen Psychostimulazien wird häufig als unangenehm empfunden. Die Herzkreislaufbelastung wird enorm gesteigert. Der Bewegungsdrang wird gesteigert, was in Folge der Schmerzunempfindlichkeit und eingeschränkten motorischen Fähigkeiten durch das Ketamin zu Verletzungen führen kann.


Ketamin mit MDMA wird dagegen bei geringer Ketamindosierung als angenehm empfunden. Es kommt zu mehr bildhaften Visionen. Eine hohe Ketamindosierung dagegen wird häufig auf Grund der Gegensätzlichkeit der Wirkung als unangenehm empfunden. Sinnliche Wahrnehmungen sind gleichzeitig gedämpft und erhöht.


Rechtslage


Ketamin ist in Deutschland ein verschreibungspflichtiges Medikament. Daher gelten nicht die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).

Der illegale Handel mit Arzneimitteln wird jedoch gemäß §§ 95, 96 AMG mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.


Eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG kommt bei einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug unter Einfluss von Ketamin nicht in Betracht, da Ketamin in der Anlage zu § 24 a StVG nicht aufgelistet und somit von der Norm nicht erfasst ist.


Eine Fahrt unter Ketamineinfluss kann aber einen Verstoß gegen §§ 315 c, 316 StGB darstellen was zu einer Geldstrafe oder, im Falle der konkreten Gefährdung von Leib und Leben anderer Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Eine konkrete Gefahr hat sich auf jeden Fall schonmal realisiert, wenn ein Unfall passiert ist. Ansonsten sind Situationen gemeint, die fast zu einem Unfall geführt hätten und es nur Zufall war, dass es nicht dazu gekommen ist.

Werden Leib, Leben oder fremde Sachen nicht gefährdet, so kann die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bemessen.


Bei Abhängigkeit oder übermäßigem Konsum von Ketamin kann die Fahrerlaubnis nach Anlage 4 Nummern 9.3. / 9.4. zu den §§ 11, 13, 14 zu FeV in Gefahr geraten, da Abhängigkeit und Missbrauch von psychoaktiv wirkenden Stoffen zur Verneinung der Fahreignung führt. In beiden Fällen kann der Führerschein nur nach positiver Beurteilung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zurückerlangt werden.


Ketamin kann durch aufwändige Verfahren einige Stunden nach der Einnahme im Blut und 1-4 Tage im Urin nachgewiesen werden. Die normalen Tests der Polizei dagegen schlagen nicht auf Ketamin, sondern nur auf die klassischen Betäubungsmittel an.


Kommentare: 3
  • #3

    Bukem: (Samstag, 22 September 2018 16:48)

    @xxxx: Was genau hast Du der Polizei gesagt?

  • #2

    Mumbo (Sonntag, 02 September 2018 15:41)

    Du Bist doch nicht gefahren.

  • #1

    Xxxx (Montag, 27 August 2018 16:00)

    Ich wurde mit 0.3g Ketamin auf einem Festival erwischt. Was passiert nun? Kann ich meinen Führerschein noch machen oder muss ich einen mpu machen? (-> minderjährig)