Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Generelles:


Kokain („Kokainhydrochlorid“) ist eine aus der Kokapflanze gewonnene Droge. Es ist ein Tropen-Alkaloid, welches ähnlich wie Amphetamine als Stimulationsmittel eingesetzt wird.


Die Wirkung von Kokain setzt früher ein als bei den Amphetaminen. Zudem ist auch die Wirkungsdauer des Kokains sehr viel kürzer als bei den Amphetaminen (z.B.: Speed, MDMA). Die schnell einsetzende Wirkung und dafür kurze Wirkungsdauer führen meist zu einem Missbrauch der Droge und zu Suchterkrankungen.


Kokain ist ein weißes Pulver, dass umgangssprachlich auch „Koks“ genannt wird.


Welche Inhaltsstoffe letztlich wirklich enthalten sind, ist wie bei allen illegal hergestellten Substanzen nicht im Vorfeld erkennbar. Das „Straßenkokain“ ist normalerweise immer gestreckt. Häufige Streckmittel sind neben Milchpulver und ähnlichem sehr oft auch Substanzen wie Levamisol, Lokalanästhetika wie Lidocain und Procainsowie Phenacetin. Diese Stoffe wirken ähnlich dem Kokain und sind deutlich billiger. Gesundheitlich sind sie zum Teil aber überaus bedenklich, so wirkt Levamisol auf das Blutbild ein, genauer: Es kommt bei regelmäßigen Konsum zur Reduzierung der weißen Blutkörperchen. Dies kann zu einer Immunschwäche mit der Folge lebensbedrohlicher Infektionen führen.


Typische Szenenamen für Kokain sind:


C, Cocktail, Coke, Koka, Koks, Lady, Line, Puder, Rocks, Schnee, Snow, etc.


Historie:


1750 kam Coca erstmals vermehrt von Südamerika nach Europa. In Europa wurden 1859/1860 bewusst zum ersten mal die aktiven Komponenten des Cocastrauches von der Pflanze isoliert. Ab 1884 wurde es dann in Deutschland als lokales Anästhetikum zum Einsatz gebracht. Im Laufe der Zeit wird es immer häufiger in der Medizin und als Kopfschmerzmittel milderndes Erfrischungsgetränk names „Coca-Cola“ verwendet. Dabei wird die Gefahr des Wirkstoffes Kokain immer deutlicher, bis es in Deutschland letztlich im Jahre 1930 verboten wurde.


Konsumformen:


Kokain ist ein weißes Pulver, dass durch die Nase gezogen (geschnupft) oder injiziert (gespritzt) werden kann. Das Ausmaß des aufputschenden Effekts hängt hierbei von der Konsumform ab, wobei die intravenöse Injizierung schneller, jedoch kürzer wirkt.


Wirkung:


Kokain hat die Wirkung, dass vermehrt die körpereigenen Neurotransmitter Dopamin, Noradrenalin und Serotonin ausgeschüttet werden. Durch schnupfen beginnt die Wirkung des Kokains nach paar Minuten und hält ca. 20-60 Minuten. Die Wirkung durch die Spritze setzt die Wirkung sehr schnell ein, verschwindet aber bereits nach ca. 10 Minuten. Der Konsum von Kokain hat sowohl körperliche als auch psychische Effekte.


Körperliche Effekte


a) Positiv beschriebene Effekte:


-motorische Hyperaktivität

-Anstieg der Pulsfrequenz

-des Blutdrucks

-der Körpertemperatur

-der Atemfrequenz

-insgesamt eine Steigerung der Leistungsfähigkeit


b) Negativ beschriebene Effekte:


-Überregung, mit Krampfanfällen als Folge

-Hitzewallungen (Hyperthermie) in Abwechslung mit Schüttelfrost

-Herzklopfen und Bluthochdruck, durch Gefäßverengung

-Atemkreislaufversagen

-Herzinfarkt


Psychische Effekte


Durch das Kokain wird das zentrale Nervensystem massiv stimuliert. Das hat verschiedenste psychische Effekte


a) Positiv beschriebene Effekte:


-Gesteigerte Wachheit

-Eine euphorische, gehobene Stimmung

-Steigerung des Selbstwertgefühls

-Senkung sozialer und sexueller Hemmungen


b) Negativ beschriebene Effekte:


-Verwirtheit und Bewusstseinsstörungen, die zum Koma führen können.

-Unruhe, Nervosität und Angst

-Senkung aggresiver Hemmungen

-Angst und Paranoia nach Abklingen der euphorischen Wirkung

-Außerdem kommen Müdigkeit, Niedergeschlagenheit und Erschöpfung dazu

-Sowie Schuldgefühle, Selbstvorwürfe und Suizidgedanken


Risiken:


Kokain ist dafür bekannt, dass es ein hohes Abhängigkeitspotenzial aufweist. Gerade negativen psychischen Effekte führen dazu, dass der Konsument sich immer wieder dazu gezwungen fühlt die Droge zu nehmen, einfach um aus seiner (für ihn) tristen Welt zu entfliehen. Körperliche Entzugssymptome sind nicht so stark ausgeprägt. Umso stärker wirken die psychischen Abhängigkeitssymptome, was es sehr schwer macht die Abhängigkeit zu kurieren (in der Regel ein Prozess über Jahre). Der Entzug wird meist von Depressionen und Lustlosigkeit begleitet. Besonders Menschen mit Selbstwertproblemen tragen hierbei ein großes psychisches Abhängigkeitsrisiko. Bei dauerhaftem Konsum treten bzw. verstärken sich bestimmte Nebenwirkungen:


-Schädigung der Nasenschleimhaut und Durchbruch der Nasenscheidewand bei ständigem schnupfen.

-Herz-Kreislauf-Schäden durch dauerhafte Gefäßverengung

-Psychische Störungen wie Stimmungsschwankungen, Schlafstörungen, Gereiztheit, Aggressionsausbrüche und unbegründete Paranoia

-Veränderung des Bewegungsverhaltens wie Hyperaktivität, nervöse Zuckungen und Bewegungen

-Körperlicher Abbau, der Krampfanfälle, Zittern, Leberschäden, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt und Hirnschlag, als Folge hat.


Rechtslage:


Kokain ist ein Betäubungsmittel. Der unerlaubte Umgang mit Kokain ist somit verboten. Viel Strafe für wenig Stoff heißt hier die Gleichung oft bei ungünstigen Begleitumständen wie üblich im Bereich des BtMG (Einfuhr nicht geringer Mengen als gängiges Beispiel...hier stehen schon mindestens zwei Jahre Mindeststrafe im Gesetz. Dies gilt auch bei Ersttätern und ist recht viel für ein paar Gramm gutes Kokain. Verkauft man ein paar mal hier und da ein wenig, ist das juristisch gesehen schnell Handeltreiben und zieht auch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr nach sich). Im Zweifelsfall fragen Sie lieber vorher einen Rechtsanwalt, was Sie besser lassen sollten, um nicht gleich jede Chance auf eine Bewährung zu verspielen.


Kokain ist aufgrund gemäß Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel.


Welche Strafe genau zu erwarten ist richtet sich nach den Umständen.


Die nicht geringe Menge Kokain(also die Menge, ab der es mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe gibt) liegt bei:


5 Gramm Kokainhydrochlorid


Gem. § 25 Abs.1 StVG ist demjenigen, der gegen § 24 a StVG verstoßen hat, der Führerschein für einen bis drei Monate zu entziehen. Dazu gibt es eine Aufladung des Punktekontos in Flensburg und eine Geldbuße zwischen 500 und 1500 Euro. Gegen § 24 a StVG vertößt man, wenn man unter Einfluss von BtM ein Kraftfahrzeug führt. Das ist schon mal recht teuer. Zudem läuft parallel das Fahrerlaubnisverfahren mit dem Ziel des Entzugs der Fahrerlaubnis. Wer also nach einem Monat Fahrverbot denkt: „Super, jetzt bin ich aus dem Schneider und kann den Lappen behalten!“, der irrt gewaltig.


Selbst bei einmaligen Konsum von Kokain wird die Fahrerlaubnis entzogen, ohne dass eine Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorgelegen haben muss. Der Fahrerlaubnisbehörde muss nur ein privater Konsum bekannt werden und es wird sehr schwierig, die Fahrerlaubnis noch vor dem Verwaltungsgericht zu retten. In der Regel bedeutet das: Ein Jahr Abstinenznachweis und MPU.


Es gibt zwar vermehrt Stimmen, die der Auffassung sind, dass die Fahrerlaubnisverordnung diese Vorgehensweise beim Konsum von BtM im privaten Bereich gerade nicht hergibt, sprich: Von den Gerichten falsch ausgelegt wird. Ob sich diese Auffassung in der Praxis durchsetzen wird, ist zweifelhaft. Ein etwaiger Prozess ist jedoch meiner Meinung nach nicht von vornherein aussichtslos (so etwa wenn in der Haarprobe Abbaustoffe des Kokains wie Benzoylecgonin (ein Kokain-Metabolit) gefunden werden. Man muss aber schon an einen nicht so festgefahrenen Richter gelangen, der nicht nach Schema F vorgeht in solchen Fällen.

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Kommentare: 7
  • #1

    robi (Mittwoch, 26 September 2018 13:36)

    echt krass mann

  • #2

    janiboy (Donnerstag, 27 September 2018 12:11)

    echt mann

  • #3

    daddy (Donnerstag, 27 September 2018 12:21)

    haha haha wusste man nicht

  • #4

    Koksundnuttenistmeinhobby (Sonntag, 04 August 2019 15:31)

    Schon schwachsinn

  • #5

    Bukem (Samstag, 10 August 2019 10:49)

    @koksundnutten:was denn?

  • #6

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 11 August 2019 19:24)

    Nicht übel das Niveau hier :-) Komplizierte Fragen und Antworten. Sinnvolle Beiträge, super Nicknames. Das ganze Programm. Danke.

  • #7

    Tschäppi (Dienstag, 03 Dezember 2019 09:57)

    Mir wurde gleich eine 2 monatige Freiheitsstrafe verhängt obwohl mir keine Verkehrsgefährdung nachgewiesen wurde. Ist das normal?