Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

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Benzodiazepine ("Benzos") gehören zur Medikamentengruppe der Tranquilizer (also Stoffe, die angstlösend und entspannend wirken).

 

Die Benzodiazepine gehören in Deutschland zu den Medikamenten, die am meisten verschrieben und missbraucht (=Tablettensucht) werden. Man kann sie mit Fug und Recht als absolute Zugmaschine der pharmazeutischen Industrie in Sachen Umsatz bezeichnen. Jährlich werden allein in Deutschland über 1 Milliarde Tabletten verkauft, für ein pharmazeutisches Erzeugnis, das in die Psyche eingreift, ist das eine unglaubliche Zahl, gerade vor dem Hintergrund, dass ein erheblicher Teil davon Kindern und Jugendlichen verschrieben werden.

 

Das Wirkungsspektrum reicht von sedativen und eher hypnotischen bis zu muskelentspannenden Wirkungen, eingesetzt werden diese Arzneimittel vor allem bei Angsterscheinungen, Panickattacken, Schlafproblemen aber auch zur Behandlung von Epilepsie und Spastiken, aber auch beim Alkoholentzug.

 

Benzodiazepine sind hochgradig suchterzeugend, die meisten von ihnen führen zu ausgeprägten Entzugserscheinungen, wenn sie abgesetzt werden. Ein schöner Effekt, der der Pharmaindustrie weiterhin die Einnahmen sichert.

 

Bei Abhängigen werden häufig Schlaflosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Alpträume und Bewusstseinsstörungen beobachtet. Um das Suchtpotenzial mal zu verdeutlichen: Nach nur 3-4 Monaten regelmäßiger Einnahme dieser Substanzen zeigen bereits 25 % der betroffenen Personen Entzugserscheinungen, nach 12 Monaten sind es bereits 80 %. Bei 1 Mrd. Tabletten lässt sich leicht hochrechnen, dass die Anzahl der Süchtigen allein in Deutschland weit im siebenstelligen Bereich liegen muss. Unter diesen hochgradig suchterzeugenden Medikamenten stechen die Präparate Tavor (R) und Lexotanil noch negativ heraus.

 

Die Benzodiazepine Camazepam, Cloxazolam, Delozepram, Ethylloflazepat, Fludiazepam, Haloxazolam, Nitrazepam und Pinazepam sind in der Anlage III des BtMG aufgeführt, gelten  also als verkehrs- und verschreibungsfähig.

 

Weitere Stoffe dieser Gruppe stehen zwar auch in der Anlage III, gelten aber als ausgenommene Zubereitungen, diese unterstehen also nicht  dem BtMG, sondern dem Arzneimittelgesetz, dies soll den Zugang zum Markt erleichtern. Zu diesen Medikamenten zählen der "Verkaufsschlager" Diazepam, Flunitrazepam, Lorazepam, Midazolam, Nitrazepam, Oxazepam, Triazolam, Alprazolam, Brotizolam, Chlordiazepodix, Clobazam, Clonazepam, Clorazepat, Clotiazepam, Estazolam, Flurazepam, Halazepam, Ketazolam, Loprazolam, Lormetazepam, Medazepam, Nordazepam, Oxazolam, Prazepam, Temazepam und Triazolam.

 

Zur Gefährlichkeit von Benzodiazepinen im Vergleich zu anderen Drogen wurde von Nutt/King/Saulsburry/Blackmore (Lancet 369, 1047-1053, 2007) unter Mitwirkung von diversen Chemikern, Pharmakologen, Medizinern, Forensikern und Mitarbeitern der Polizei und der Jusitz eine Studie veröffentlicht, die die Gefährlichkeit der Benzodiazepine im Vergleich zu anderen legalen und illegalen Drogen verdeutlicht. Dabei wurden v.a. neben den physischen und psychischen auch die Gefahren im Hinblick auf das Abhängigkeitspotential und das soziale Umfeld untersucht.

 

In der Rangliste der Gefährlichkeit der einzelnen Drogen rangieren die Benzodiazepine wie folgt:

 

Heroin - Kokain - Barbiturate - Methadon - Alkohol - Benzodiazepine - Amphetamin - Tabak - Buprenorphin - Cannabis Produkte - LSD - Anabolika - Ectasy - Khat.