Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Generelles  

Butalbital ist ein Barbiturat, es handelt sich also um ein sedierendes Mittel. Butalbital hat zugleich schmerzhemmende Wirkungen. Es ist in Deutschland als nicht mehr verschreibungsfähiges BtM eingestuft. Z.B. in den USA ist es noch erhältlich, häufig als Kombinationspräparat mit Paracetamol, Aspirin und Coffein.

Rechtliches Es handelt sich um ein Betäubungsmittel der Anlage II des BtMG, also um ein verkehrsfähiges aber nicht verschreibungsfähiges BtM. Der unerlaubte Umgang mit dieser Substanz unterfällt deshalb den Strafvorschriften des BtMG.
Szenenamen  

Aufnahme

Oral

Wirkung

Schmerzlindernd und sedierend, die Substanz wird in den USA hauptsächlich zur Behandlung von leichten bis mittelstarken Kopfschmerzen eingesetzt.

Risiken und Nebenwirkungen

Butalbital birgt wie alle Barbiturate ein hohes Abhängigkeitsrisiko. Zudem besteht der Verdacht, dass die Substanz bei episodisch auftretenden Kopfschmerzen dazu führen kann, dass diese chronisch werden. Der therapeutische Langzeiteffekt dürfte damit vorsichtig ausgedrückt als eher schlecht bezeichnet werden, wohl auch ein Grund dafür, dass die Substanz in Deutschland nicht mehr verschrieben werden darf. Bekannte Nebenwirkungen sind darüber hinaus Schwindelgefühle, Benommenheit, Übelkeit, Verstopfung und Gedächtnisprobleme.

LD 50 (=tödliche Dosis)

100 mg / KG Körpergewicht im Tierversuch
Gegengifte