Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

Konsul Smidt Straße 8 R

28217 Bremen

 

Telefon: 0421 - 40 898 364

 

Mobil: 0157 - 82 77 39 34

 

Fax: 0421 - 16 767 5269

 

Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

 

Termine nur nach Vereinbarung!

Generelles  

Butylnitrit ist ein leicht flüchtiges Nitrit aus der Gruppe der Alkylesther der Salpetersäure (sog. "Alkylnitrite").

 

Nach Inhalation setzt rasch eine psychotrope, euphorisierende und häufig als aphrodisierend beschriebene WIrkung ein. Butylnitrit wird genau deshalb immer noch häufig verwendet. Es handelt sich um eine klare Flüssigkeit, beim Öffnen der kleinen Fläschchen, in denen Butylnitrit oft vertrieben wird, kommt es immer zu einem kleinem Knall, von dem sich auch der Szenename "Poppers" ableitet.

 

Es wird oft irreführend als Raumerfrischer o.ä. angeboten, damit sich die Vertreiber dieser Produkte etwas sicherer fühlen, denn der stechende, eher an Chlor erinnernde Geruch wird kaum jemals wirklich dazu dienen, den Raumgeruch nachhaltig zu verbessern.

 

Diese von Verkäufern gern verwendeten Pseudoverwendungszwecke haben aber vor Gericht keinen Bestand, genauso wenig wie bei den Bade- oder Räuchermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten.

 

Liegt der eigentliche Verwendungszeck darin, dass das Butylnitrit konsumiert werden soll, findet sich derjenige, der diese Chemikalie unter welchen Namen auch immer vertreibt, schnell im Bereich der Strafverschriften des Arzneimittelgesetzes wieder.

 

Verkauft etwa ein Kinoinhaber mit dem Schwerpunkt Erotikfilme aus dem FSK 18 Bereich Butylnitrit unter welchen Namen und Zweck auch immer, so wird die Staatsanwaltschaft sehr schnell daraus schlussfolgern, dass die Annahme, es handele sich in diesem Kontext um einen Raumerfrischer, womöglich falsch sein könne.

 

Und dann drohen recht empfindliche Strafen, die ebenfalls recht schnell dazu führen können, dass die betroffenen Personen als gewerberechtlich unzuverlässig eingestuft werden und ihren Laden dicht machen können.

Rechtliches

Butylnitrit unterliegt nicht den Strafvorschriften des BtMG. Sofern ein Konsumzweck im Vordergrund steht bzw. zu diesem Zweck verkauft wird, kommen die Strafvorschriften der §§ 95, 96 AMG in Betracht. 

Szenenamen Poppers

Aufnahme

Inhalation der Dämpfe der leicht flüchtigen Flüssigkeit.

Wirkung

Euphorisierend, leicht psychotrop, muskelentspannend. Die Wirkung (sog ."Flash" oder auch "Rush genannt, setzt binnen weniger Sekunden ein und ist nur von kurzer Dauer. Der Effekt auf einer kurzen Mangelversorgung des Gehirns mit Sauerstoff, resultierend aus der gefässerweiternden Wirkung der Substanz. Diese wirkt selber also nicht direkt psychotrop, sondern nur mittelbar.

Risiken

Butylnitrit darf unter keinen Umständen zusammen mit PDE-5-Hemmern wie Sildenafil ("Viagra"), Tadalafil und Vardenafil ("Cialis", "Levitra" zusammen eingenommen werden. DIe Kombination dieser Stoffe birgt die Gefahr eines akuten lebensbedrohlichen Blutdruckabfalls, der zu einem Koma oder zum Tod führen kann.

 

Durch die ätzende Wirkung des Gases drohen ernsthafte Verletzungen der Schleimhäute.

 

 

LD 50 (=tödliche Dosis)

83 mg / KG Körpergewicht im Tierversuch (Ratte).
Gegengifte Bei Atemnot wird Methylenblau intravenös verabreicht. in vielen Fällen wird aber bereits die intravenöse Gabe einer Kochsalzlösung ausreichen.