Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Generelles

Hydroxocobalamin, ein körpereigener Stoff der Cobalamin-Gruppe mit intensiv roter Färbung, wird für die kommerzielle Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (Vitamin B12) verwendet. Hydroxocobalamin ist auch in vielen Lebensmitteln enthalten. Die empfohlene Tagesdosis an Vitamin B12 liegt bei etwa 3 Mikrogramm. Der Bedarf wird durch einen regelmäßigen, dosierten Verzehr von Fleisch, Fisch und Milchprodukten gedeckt.

 

Der Stoff findet seinen medizinischen Anwendungsbereich in der therapeutischen Behandlung bei Vergiftungen, die nach dem Kontakt mit Blausäure auftreten und bei Vitamin-B12-Mangel.

 

 

Weitere Bezeichnungen für Hydroxocobalamin sind:

 

Hydroxocobalamin, Vitamin B12b

 

 

Historie

George R. Minot und William P. Murphy, zwei Ärzte aus den Vereinigten Staaten, erhielten im Jahre 1934 zusammen mit dem Landsmann und Pathologen George H. Whipple den Nobelpreis für Medizin. Der Grund für die Auszeichnung war, dass sie einen für den Menschen wirksamen „Antiperniziosa-Faktor“ beschrieben hatten.

 

Zuvor hatte Whipple bereits Anfang der 20er Jahre die Entdeckung gemacht, dass an bösartiger Blutarmut (perniziöse Anämie) leidende Hunde geheilt und so vor dem Tod bewahrt werden können, wenn man an sie rohe Leber verfüttert.

 

Nach diesen Erkenntnissen kam es im Jahr 1948 zur Isolierung des eigentlichen Wirkstoffs, des Vitamins B12, in kristalliner Form durch amerikanische Biochemiker bzw. unabhängig von diesen durch ein britisches Forschungsteam.

 

Anschließend, im Jahr 1964, erhielt die britische Biochemikerin Dorothy C. Hodgkin für die knapp 10 Jahre zuvor erfolgte Aufklärung der Molekülstruktur des Vitamins B12 den Nobelpreis für Chemie.

 

Im Jahr 1972 konnten Albert Eschenmoser und Robert B. Woodward das Vitamin B12 totalsynthetisieren, d.h. die komplette chemische Synthese des komplexen organischen Moleküls beschreiben. Bis heute gilt Vitamin B12 als eines der größten jemals in einem Labor totalsynthetisierten Moleküle.

 

 

Konsumform

Der Konsum von Hydroxocobalamin bei Vitamin-Mangel erfolgt in der Regel durch Einnahme von Kapseln oder Tabletten. Darüber hinaus besteht bei akutem Vitamin-Mangel (etwa hervorgerufen durch eine Rauchvergiftung) oder bei einer Blausäure-Vergiftung die Möglichkeit einer intravenösen Infusion. Der Stoff fungiert dann als sog. Antidot („Gegenmittel, Gegengift“) gegen Toxine oder andere schädigende Substanzen.

 

 

Wirkung

Vom Körper aufgenommenes Hydroxocobalamin wirkt unmittelbar und nachhaltig. Es wird dort in die bioaktiven Coenzyme Methylcobalamin und Adenosylcobalamin umgewandelt.

 

Hydroxocobalamin verfügt über eine starke Depotwirkung. Der Körper besitzt einen Speicher, der nur durch Hydroxocobalamin aufgefüllt werden kann. Mangelt es Körperzellen an B12, werden diese sofort versorgt und der Mangel wird umgehend ausgeglichen. Dies hängt damit zusammen, dass Hydroxocobalamin eine hohe Zirkulationsdauer im Blutkreislauf aufweist, wodurch der Körper mit dem Vitamin B12 dauerhaft versorgt ist. Denn es klammert an Transportmoleküle, die sich im Körper bewegen.

 

Darüber hinaus besitzt der Stoff vor seiner Umwandlung in die jeweiligen Coenzyme eine entgiftende Wirkung. Dadurch hilft es, Krankheiten vorzubeugen. Denn die Wirkungsweise des Hydroxocobalamin besteht auch darin, im Körper Cyanid einzufangen. Daher wird es im Übrigen auch bei Rauchvergiftungen oder Vergiftungen durch Blausäure intravenös eingesetzt.

 

Hierbei ist die Wirkdosis im Vergleich zu lediglichem Vitamin-B12-Mangel höher anzusetzen. Während bei letzterem nur geringe Mengen konsumiert werden müssen, ist z.B. bei einer Blausäure-Vergiftung eine wesentlich größere Menge erforderlich. Hier werden dann 5 g Hydroxocobalamin in 200 ml Infusionslösung verdünnt über 30 Minuten langsam intravenös verabreicht.

 

 

 

 

Körperliche Effekte

 

a) positiv beschriebene Effekte

 

Entgiftende Wirkung

Vitalität

Unterstützend bei Rauchentwöhnung

 

 

b) negativ beschriebene Effekte

 

Schwindel

Übelkeit

Halstrockenheit

Brustbeschwerden

Durchfall

Erbrechen

Kopfschmerzen

Hitzewallungen

vorübergehender Blutdruckanstieg

Schwellungen am Auge

 

 

Psychische Effekte

 

a) positiv beschriebene Effekte

 

Vitalität

 

 

b) negativ beschriebene Effekte

 

Unruhe

Gedächtnisstörungen (selten)

 

 

 

 

Risiken

Die Risiken einer Vitamin-B12-Überdosierung sind als relativ gering einzuschätzen, da der Körperspeicher nur ein gewisses Maß aufnehmen kann und den Rest über die Leber aussondert. Lediglich bei intravenöser Zufuhr ist die Gefahr von Risiken reell. Hier können Reizungen oder rötlichen Verfärbungen der Haut und Schleimhäute die Folge sein, die jedoch reversibel sind und nach spätestens 15 Tagen abklingen. Eine rötliche Verfärbung des Urins kann bis zu 35 Tage andauern. Weiter können in eher seltenen Fällen Unruhe, Gedächtnisstörungen, Schwindel, Übelkeit, Halstrockenheit, Brustbeschwerden, Durchfall, Erbrechen, Kopfschmerzen, Hitzewallungen, vorübergehender Anstieg des Blutdrucks und Schwellungen am Auge auftreten.

 

 

Rechtslage

Hydroxocobalamin ist in Anlage 1 zur Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV) gelistet und damit verschreibungspflichtig. Hydroxocobalamin darf grundsätzlich nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden.

 

Nach §97 Absatz 2 Nummer 10 des Arzneimittelgesetzes (AMG) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §43 Absatz 3 Satz 1 AMG Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig in den Verkehr bringt oder mit Arzneimitteln Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt.

 

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

 

Fertigarzneimittel mit Hydroxocobalamin (Vitamin-B12-Präparate) sind allerdings als Nahrungsergänzungsmittel anerkannt.

 

In Anlage 2 der Richtlinie 2002/46/EG sind Verbindungen von Vitaminen und Mineralstoffen aufgeführt, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Dazu zählen auch die B12-Vitamine Cyanocobalamin sowie Hydroxocobalamin.

 

Strafbarkeiten können sich in eher seltenen Fällen dennoch aus §6 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) ergeben.

 

So kann z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer gem. §6 Absatz 2 NemV in Verbindung mit §59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) entgegen §4 Absatz 4 ein Nahrungsergänzungsmittel gewerbsmäßig in den Verkehr bringt.

 

Danach ist es verboten, ein Nahrungsergänzungsmittel gewerbsmäßig unter Bezeichnungen, Angaben oder Aufmachungen in den Verkehr zu bringen sowie mit Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu bewerben, mit denen behauptet oder unterstellt wird, dass bei einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich sei.

 

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger helfe ich Ihnen gerne weiter, wenn Sie Probleme mit der Staatsmacht bekommen. Sei es mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder, wenn wie so oft der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis in Gefahr ist. Wir versuchen dann, die Strafe bzw. die Rechtsfolgen so niedrig wie möglich zu halten.

 

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