Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

Konsul Smidt Straße 8 R

28217 Bremen

 

Telefon: 0421 - 40 898 364

 

Mobil: 0157 - 82 77 39 34

 

Fax: 0421 - 16 767 5269

 

Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

 

Termine nur nach Vereinbarung!

Generelles  

Alprazolam gehört zu der Gruppe der Benzodiazepine.
Szenenamen / Synonyme Benzos, Downer
Rechtliches Benzodiazepine sind regelmäßig sog. "ausgenommene Zubereitungen", für die das BtMG nicht gilt, solange bestimmte Wirkstoffgehalte nicht überschritten werden. Dies gilt aber nicht für Ein-, Aus- und Durchfuhr dieser Stoffe. Diese Handlungen unterliegen den Strafvorschriften des BtMG. Die nicht geringe Menge Alprazolam beträgt 240 mg (60 Konsumeinheiten mit 4 mg).

Aufnahme

Oral

Wirkung

Bei Alprazolam handelt sich um einen Tranquilizer, also um einen Stoff, der v.a. angstlösend und beruhigend wirken soll. Zudem entspannt er die Muskulatur.
Nebenwirkungen Gedächtnisstörungen, Verwirrtheit, verändertes Essverhalten, Gereiztheit, Schläfrigkeit am Tag nach der Einnahme, Auslösung einer latenten Depression u.a.. Beim Absetzen von Alprazolam sind deutliche Entzugserscheinungen zu beobachten, zudem kann es zu einem sog. "Rebound-Effekt" kommen. Das bedeutet, dass die Krankheitssymptome, die mit Alprazolam eigentlich gelindert werden sollten, nach dem Absetzen stärker auftreten als vor der Behandlung, dies geht natürlich mit einer starken Suchtgefahr einher. Auch ist v.a. bei Kindern und älteren Menschen beobachtet worden, dass die Gabe von Alprazolam genau den gegenteiligen Effekt hatte, also überhaupt nicht beruhigend wirkte, sondern zornig und aggressiv machte und Alpträume und Psychosen verursachte. Wie man einen solchen Stoff überhaupt Kindern verabreichen kann, ist rätselhaft. Wer eine gesündere Alternative zu den Benzodiazepinen sucht, sollte sich über Cannabis mit hohen CBD Gehalt Gedanken mache - dies gilt natürlich nur für erwachsene Personen.
Nachweiszeit  

LD 50 (=tödliche Dosis)

1,2 g pro KG Körpergewicht im Tierversuch