Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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28217 Bremen

 

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Generelles  

Alphameprodin ist ein Opiat aus der Prodin-Gruppe. Es ist somit verwandt mit Opium und Heroin.
Szenenamen / Synonyme  
Rechtliches Alphameprodin unterliegt der Anlage I des BtMG. Es handelt sich also um ein verbotenes und nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Jeder Umgang mit diesem BTM ohne Erlaubnis ist strafbar.

Aufnahme

 

Wirkung

Schmerzstillung, Bekämpfung von Hustenreiz, Euphorie
Nebenwirkungen Da es sich um ein Opiat handelt, ist davon auszugehen, dass dieses BTM schnell abhängig macht.
Nachweiszeit  

LD 50 (=tödliche Dosis)