Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Generelles  

Cannabis bzw. Marihuana und Haschisch werden aus den Hanfsorten Cannabis Sativa, Indica und Ruderalis hergestellt. Das meiste Haschisch, was in Deutschland auf dem Schwarzmarkt erhältlich ist, kommt aus dem Libanon, der Türkei, Afghanistan und Pakistan und Marokko.

 

In den letzten Jahren gibt es einen starken Trend zu beobachten, dass vielen Personen Cannabis zuhause selber züchten, es hat sich eine regelrechte Industrie gebildet, die sich von speziellen Anzuchtlampen bis zu Saatgutbetrieben erstreckt. Auf diese Industrie und deren Kunden hat sich die Polizei eingeschossen, wie man sich denken kann.

 

Als Marihuana bezeichnet man die getrockneten Blüten, Blütenblätter, Stängel und Blätter der Pflanze.

 

Das getrocknete Harz aus den Drüsenhaaren nennt man Haschisch.

 

Eher selten erhätlich ist Haschischöl. Dieses Öl wird u.a. durch Eindampfen von Lösungsmitteln zubereitet, welches mit Marihuana oder Haschisch versetzt ist.

 

Von Züchtern (sog. "Growern") hergestelltes Marihuana wird getrocknet und fermentiert und erhält dadurch seine hellgrün-bräunliche Farbe und den speziellen Geruch und Geschmack.

 

Weibliche Pflanzen enthalten mehr THC (Tetra-Hydro-Cannbinol) als männliche Pflanzen, weshalb letztere nicht zur Gewinnung von Marihuana eingesetzt, sondern aussortiert werden. Viele Saatgutzüchter sind deshalb dazu übergegangen, rein weibliches, sog. "feminisiertes Saatsgut" herzustellen (Cannabis ist normalerweise ein zweihäusige Pflanze, d.h. es gibt männliche und weibliche Pflanzen).

 

Den Wirkstoff THC gibt es auch als synthetische Variante als Präparat zur Behandlung von Erbrechen und Magersucht bei Krebskranken verwendet.

 

Cannabis hat viele medizinische Anwendungsfelder und ist auch sonst als Rohstoff für die Bekleidungs- und Papierherstellung mehr als nur eine Alternative. 

 

Das ist der Grund für die Dämonisierung dieser alten Kulturpflanze. Nicht nur die Arzneimittellobby hat ein Interesse daran, lieber Milliarden Pillen zu verkaufen, als anzuerkennen, welches Potential dieser Pflanze nicht nur bei der Behandlung Schwerkranker innewohnt.

 

Das Verbot von Cannabis ist zwar rechtliche Realität, objektiv betrachtet aber unhaltbar. In vielen Ländern wurde das jetzt so langsam begriffen, in Deutschland aber noch nicht (obwohl sich der eine oder andere Politiker bereits mit Chrystal Meth die Zeit in der Gartenlaube verschönt).

 

Die Prohibition ist gescheitert, das haben zwar viele Bürger und über 120 Strafrechtsprofessoren erkannt. Politik und Justiz sind aber noch nicht soweit oder schlichtweg zu borniert und dumm, um dies einzusehen.

 

Zu leicht lassen sich mit Stammtischparolen wie "Cannabis ist die Einstiegsdroge für harte Drogen" Wählerstimmen gewinnen. Ob Cannabis wirklich Einstiegsdroge ist oder nicht, ist eine Frage, die an Bedeutung verliert, wenn man die ca 1500 Drogentoten (betreffend illegale Drogen) den 150.000 Toten durch Alkohol und Tabak (die offenbar nur Genussmittel und keine harten Drogen sind) gegenüberstellt.

 

Es würde den Rahmen sprengen, sich hier weiter über die Vorzüge dieser Pflanze auszulassen. Wer mehr wissen will, ist mit dieser Bücherliste hier bestens bedient.

 

 

Rechtliches


Cannabis und sein Wirkstoff THC unterliegen den Strafvorschriften des BtMG, genauer den §§ 29 f. BtMG.Selbst der Erwerb von Samen zu Anbauzwecken ist verboten. Werden 7,5 g THC oder mehr in dem beschlagnahmten Material festgestellt, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Cannabis schnell Strafen drohen, die völlig außer Verhältnis zur Schuld stehen (jedenfalls aus meiner Sicht).

 

Auch der Führerschein ist schnell in Gefahr, wenn einem die Teilnahme am Straßenvekehr mit wenigstens 1,0 ng/THC ml/Blut oder mehr und der zumindest gelegentliche Konsum nachgewiesen wurde. Wie bei jeder polizeilichen Maßnahme reden sich bei der Vernehmung gerade bei Rauschfahrten um Kopf und Kragen. Deshalb immer vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Und niemals irgendwo unterzeichnen oder sagen, dass man irgendwas freiwillig über sich ergehen lässt.

 


Zu den Abbauwerten im Detail (THC und THC COOH) und den damit zusammenhängenden Fragen in Sachen Führerschein und Fahrerlaubnis siehe hier.

 

Szenenamen Dope, Gras, Kiff, Hecke, Grünes. Häufig sind natürlich auch die Bezeichnungen nach den Sortennamen, z.B. Haze, Skunk, Northern Lights, Big Bud

Aufnahme

Haschisch bzw. Marihuana werden entweder mit Tabak gemischt und als Joint geraucht oder in einer speziellen Wasserpfeife (sog "Bong") oder in einem Verdampfer (sog. "Vaporizer") pur geraucht. Letzteres geht aber nur mit Marihuana. Je nach Gusto.

 

Beliebt ist es auch, Cannabis- oder Haschbutter herzustellen und daraus diverse Sachen wie z.B. Kekse zu backen (sog. "Spacecakes").

 

Beim Rauchen von Cannabis tritt die Wirkung nach ein paar Minuten ein und hält ungefähr 2 bis 3 Stunden an. Bei oraler Aufnahme dagegen kann die Wirkung erst nach einer halben bis zu zwei Stunden eintreten, die dann aber gerne mal 5 Stunden anhält und das häufig nicht zu knapp, da das THC hier besser absorbiert wird und nicht das meiste wieder ausgeatmet wird. Hier droht die Gefahr einer Überdosierung (in subjektiver Hinsicht - der Betroffene ist dann etwas zu breit und sollte ins Bett oder in ärztliche Behandlung, wenn es zuviel wird. An einer solchen Überdosierung stirbt aber niemand. Anders als etwa beim Alkohol).

Wirkung

Cannabis wird meistens zur Entspannung konsumiert. Es regt nicht nur den Appetit an sondern verstärkt auch die vorherrschende Gefühlslage. Sprich: Wer schlecht drauf ist, sollte nichts rauchen.

 

Je nach Sorte (Cannabis Sativa wirkt eher energitisierend und macht "high", Cannabis Indica dämpft dagegen eher) lässt sich das Wirkungsprofil nicht genau beschreiben. Grower suchen sich häufig die Sorten aus, deren Effekte am besten den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Die einen wollen nur breit vor der Glotze hängen, die andern eben noch gerne unter Leute gehen und einfach etwas relaxt sein.

 

Verstärkt werden die  bildliche Vorstellungskraft und die Empfindsamkeit für Musik. Viele Konsumenten meinen, dass sich Musik mit Cannabis eben besser anhört (oder besser schreiben und spielen lässt).

 

Das logische Denken ist mitunter etwas gestört. So kann zum Beispiel der Beginn einer Unterhaltung vergessen werden (Faden verloren...)

 

Richtig psychedelische Effekte sind selten und wenn dann nur bei sehr hoher Dosierung.

Risiken

Psychisches Abhängigkeitspotential: Mittelgradig ausgeprägt.

 

Körperliche Abhängigkeit: Es gibt neuere Studien, die eine körperliche Abhängigkeit nahelegen, allerdings dürfte diese nur schwach ausgeprägt sein, wobei von Schlafstörungen und Appetitlosigkeit als Entzugserscheinungen berichtet wird. Der Entzug ist also als schwach zu bezeichnen.

 

Wahnvorstellungen sind ebenfalls selten, können aber  einige Tage anhalten. Bei labilen Personen kann durch Überdosierung oder Genuss einer sehr starken Sorte eine drogeninduzierte Psychosen ausgelöst werden.

 

Augenrötung kommt oft vor, auch Herzrasen, Mundtrockenheit, gesteigerte Hungergefühle können auftreten.

LD 50 (=tödliche Dosis)

482 mg THC pro KG Körpergewicht bei oraler Aufnahme. Es liegen keine Nachweise dafür vor, dass jemals ein Mensch an Cannabis-Überdosierung gestorben ist.
Gegengifte