Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Cannabis- oder  Haschischöl ist das aus dem Cannabisharz gewonnene zähflüssige Konzentrat.


Dieses kann bis zu 70 % THC enthalten. Da THC dem BtMG unterliegt, ist natürlich das Öl auch nicht legal.


Cannabis Öl ist nur noch relativ selten auf dem Schwarzmarkt erhältlich, dies ist auch einigermaßen logisch: Wenn das zugrunde liegende Cannabis sowieso schon hochpotent ist und (jedenfalls laut den Saatgutzüchtern) bis zu 20 % THC Gehalt in der Spitze hat, welchen Sinn macht es dann überhaupt noch, Öl zu extrahieren?


Erstmals wurde in Deutschland Mitte der siebziger Jahre eine Destillationsanlage von der Polizei sichergestellt, bei der unter Verwendung des Lösungsmittels Isopropanol aus Cannabis Cannabisöl hergestellt wurde. Aus 40 KG Cannabis wurden ganze 2,5 KG Öl.


Unter den Schwarzmarktnamen: "Number One", "The One" oder "Liquid Marihuana" ist das Öl zu recht horrenden Preisen erhältlich.


Es gibt allerdings diverse Personen, die sich das Öl zuhause selber herstellen, das Funktionsprinzip ist recht simpel und gleichzeitig recht riskant.


Im Internet gibt es ohne Probleme sog. "Honey Bee Extraktoren"   zu bestellen. Diese Geräte kosten um 20 Euro und funktionieren recht simpel: In den zylinderförmigen Behälter wird gemahlenes Cannabis eingefüllt. Dann wird der Behälter mit einem Deckel verschraubt, der kleine Löcher enthält. Am anderen Ende des Extraktors ist ein kleines Loch, durch das Butangas eingefüllt wird, welches die Harzkristalle an dem Pflanzenmaterial lösen und am anderen Ende als Lösungsmittel-Öl Gemisch wieder herauskommen. Lässt man dieses Gemisch auf einem Teller oder einem Topf stehen, verdampft das restliche Lösungsmittel und übrig bleibt das Öl, dass dann von den Hobby Extraktoren mit einer Rasierklinge abgekratzt wird. Fertig ist das Konsumprodukt.


Heikel an der Geschichte ist folgendes: Butangas und die Umgebungsluft bilden ab einem bestimmtenten Mischungsverhältnis ein hochexplosives Gemisch, welches leicht entzündlich ist. Unter meinen Mandanten ist ein ausgesprochener Schlauberger, der vor Jahren diese Extraktionsmethode in seiner Mietwohnung ausprobierte und sich nach der dritten Butangaskartusche eine Zigarette im Nachbarzimmer anzündete. Zwar hatte er ein Fenster auf Kipp gestellt, aber das Luft-Gas Gemisch entzündete sich trotzdem. Ergebnis: Alle Scheiben flogen raus und durch das ganze 8 Parteien Mietshaus zog sich ein Riss in der Fassade und alle Mieter mussten ausziehen und konnten erst nach 4 Monaten und diversen statischen Prüfungen wieder einziehen. Sehr teure Angelegenheit. Der Mandant blieb fast unverletzt, sein Kaninchen erlitt ein Knalltrauma und hat wohl auch heute noch Probleme mit dem Gleichgewichtssinn. Klingt lustig, was?



Das ist auch ein Bild, welches die Folge der Honey Bee Nummer ist und für die betreffende Person hält sich der Fun-Faktor vermutlich in sehr engen Grenzen.


Wer dennoch meint, seinem Experimentiertrieb folgen zu müssen, dem ist zu raten, solche Sachen nicht in der Wohnung sondern an der frischen Luft durchzuführen und auf die üblichen Sicherungsmaßnahmen wie Schutzbrille und Handschuhe nicht zu verzichten.


Weniger riskante Methoden stellt die Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin hier vor.


Zur Frage, welche medizinischen Aspekte dem Öl und Cannabis generell innewohnen, kann man beim Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin oder stets aktuell bei der ACM nachlesen. Ob es auch bei Brandverletzungen hilft, ist mir nicht bekannt.


Hier geht es in erster Linie um Strafrecht. Und bei durchschnittlich geschätzten 50 % Wirkstoffgehalt braucht man nur 15 Gramm Cannabis Öl, um sich schon mal auf ein Jahr Mindestfreiheitsstrafe einzustellen. Nicht geringe THC (7,5 g THC) ist das Stichwort.