Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

Konsul Smidt Straße 8 R

28217 Bremen

 

Telefon: 0421 - 40 898 364

 

Mobil: 0157 - 82 77 39 34

 

Fax: 0421 - 16 767 5269

 

Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

 

Termine nur nach Vereinbarung!

Flurazepam



Generelles

Flurazepam gehört zu der Gruppe der Benzodiazepine. Flurazepam wirkt beruhigend und schlaffördernd und wird hauptsächlich als Hypnotikum eingesetzt. Flurazepam zählt zu den langwirksamen Benzodiazepinen.



Wirkung

Durch die Anbindung des Flurazepams an den GABA- Rezeptor kommt es im zentralen Nervensystem zu einer Verstärkung der Wirkung des Neurotransmitters GABA. Nach einer Anwendung von ungefähr 2 Wochen kommt es zu einer Abnahme der Wirkung (der Körper versucht dann seinen Fleißgleichgewicht eigenständig wiederherzustellen). Durch die Erhöhung der Dosis könnte dies umgangen werden. Diese Erhöhung würde jedoch zu einer Abhängigkeit führen.

Als Nebenwirkungen des Flurazepam- Konsums sind Schwindelgefühl, Gedächtnisstörung, Schläfrigkeit und Verwirrtheit bekannt. Häufig kommt es auch zu Bewegungs- und Gangunsicherheit – bedingt durch die erschlaffte Muskulatur.

Wie eigentlich alle Benzodiazepine macht auch Flurazepam müde und Beeinträchtigt die Konzentrationfähigkeit und Aufmerksamkeit. Somit wird auch hier von einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr, sowie das Bedienen von Maschinen oder einer sonstigen Tätigkeit, die den Konsumenten selbst oder einen anderen gefährden könnte, abgeraten.



Risiken

Wie auch von anderen Benzodiazepinen bekannt, kann der Konsum sehr schnell in einer Abhängigkeit münden.


Rechtliches

Flurazepam ist in der Anlage III des BtMG gelistet und enthält hier den Zusatz „ ausgenommen in Zubereitung“ ( je abgeteilte Form bis zu 30 mg Flurazepam  enthalten). Bis zu diesem definierten Gehalt ist die Verordnung auf meinem Betäubungsmittelrezept nicht erforderlich.