Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

Konsul Smidt Straße 8 R

28217 Bremen

 

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Mobil: 0157 - 82 77 39 34

 

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Termine nur nach Vereinbarung!

Wie soll ich mich bei polizeilichen Kontrollmaßnahmen (Personen- / Verkehrskontrollen) verhalten?

 

Ruhe bewahren! Vor allem keine unruhigen Bewegungen! Dies gilt gerade für "heiße Fahndungszeiten" (etwa, weil gerade nach Terroristen gefahndet wird)!

 

Zu Tatvorwürfen eisern schweigen! Vor allen Dingen niemals irgendwelche Fangfragen zu Deinem Konsummuster etwa von Cannabis beantworten ("Rauchen Sie jeden Tag oder nur ein paar mal im Monat?"). Ein falscher Satz und die Fahrerlaubnis ist weg, obwohl sie möglicherweise durch einen Anwalt mit ein bißchen Know How im Fahrerlaubnisrecht hätte gerettet werden können, wenn Du Deinen Mund gehalten hättest.

 

 

Bei Fahrzeugkontrollen sind die Fahrzeugpapiere vorzuzeigen, diese also stets mitführen. Dasselbe gilt für Verbandskasten und Warndreieck, werden diese vorne im Fahrzeug mitgeführt, entfällt der bei Polizisten beliebte Vorwand, um mal in den Kofferraum schauen zu können.

 

 

Sofern es sich um Personenkontrollen handelt, unbedingt den Grund der Kontrolle bei dem Polizisten erfragen. Nicht mit allgemeinen Aussagen wie: "Zur Gefahrenabwehr, zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, nach der Strafprozessordnung etc." abspeisen lassen!

 

 

Liegen keine hinreichend konkreten Verdachtsgründe gegen Dich vor (was sehr oft der Fall ist, so typischerweise etwa bei den "Jedermann-Kontrollen" im Straßenverkehr), legst Du Protest und läßt Dir den Grund für die Kontrolle schriftlich bestätigen, wenn der Polizist das nicht machen will, verlange nach dem Einsatzleiter. Verlange eine Rechtsbehelfsbelehrung!

 

 

Merke Dir immer die Dienstnummer bzw. den Namen des/der Polizisten, die an dem Einsatz gegen Dich beteiligt waren!

 

 

Wenn bei Dir eine Durchsuchung durchgeführt werden soll (Körper, Auto, Kleider), so musst Du immer deutlich Protest einlegen und sagen, dass Du das nicht freiwillig mit Dir machen lässt. Es ist sehr wichtig für die spätere rechtliche Überprüfung der Maßnahme, dass Du die Zwangsmaßnahme gegen Dich nicht zu einer freiwilligen Maßnahme machst, etwa weil Du freiwillig den Autoschlüssel rausgibst, damit die Polizei Dein Auto durchsuchen kann.

 

 

Sofern etwas beschlagnahmt wurde, lass Dir genau schriftlich bestätigen, was wann wo von wem beschlagnahmt wurde.

 

 

Auf dem Protokoll Widerspruch einlegen (ankreuzen bzw. auf das Protokoll schreiben, dass man Widerspruch einlegt und gerichtliche Überprüfung verlangt).