Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Generelles

Das von der US-amerikanischen Firma Upjohn hergestellte Halcion ist weltweit das meistverkaufte Mittel zur Behandlung von Schlafstörungen. Es enthält den Wirkstoff Triazolam und gehört zu den Benzodiazepinen.



Historie

Schlaftabletten wie Halcion weisen auch hierzulande eine hohe Missbrauchsgefahr auf. Der Grund liegt darin, dass sie zu den am häufigsten verschriebenen Medikamenten zählen.


Hatte man in der Vergangenheit noch auf pflanzliche Mittel wie Baldrian zurückgegriffen, um Angst- und Spannungszustände zu behandeln, wurden diese im Laufe der Zeit – ab den 1960ern – durch Librium und Valium ersetzt. Von letzterem wurden einige Benzodiazepine abgeleitet. Gerade Diazepam (Valium) ist seit 1963 sehr stark auf dem Markt vertreten.


Nicht nur mit diesem Benzodiazepin macht die Industrie beträchtliche Umsätze. Jährlich werden allein in Deutschland über 1 Milliarde Tabletten verkauft. Bedenklich ist insbesondere, dass ein erheblicher Teil davon Kindern und Jugendlichen verschrieben wird. Der Jahresproduktionswert der Benzo-Tabletten aus 2008 liegt bei 195 Tonnen.



Konsumform

Halcion wird oral eingenommen. Triazolam beinhaltende Präparate, die man unter der Zunge zergehen lässt, haben aufgrund einer erhöhten Bioverfügbarkeit eine stärkere Wirkung.



Wirkung

Halcion hat eine kurze Halbwertszeit von etwa zwei bis fünf Stunden. Der Wirkstoff Triazolam knüpft dabei direkt an bestimmte Regionen im Gehirn an und hemmt diese. Die Verstoffwechselung der Substanz erfolgt in der Leber. Sodann wird sie über den Urin ausgeschieden.


Bereits eine kurze Anwendungsdauer reicht aus, um beim Konsumenten eine psychische und physische Abhängigkeit herbeizuführen.


Täglicher Konsum kann innerhalb weniger Wochen zur Abhängigkeit führen, ohne dass die Mengen missbräuchlich hoch sein müssten. Ausreichend hierfür ist die übliche Dosierung während einer Behandlung.


Nach Triazolam-Konsum über einen mehrwöchigen Zeitraum und anschließendem plötzlichem Absetzen treten Schlafstörungen auf. Diese äußern sich u.a. darin, dass vermehrt Albträume auftreten. Der Zustand wird als von Angst, Spannung, Erregung und innerer Unruhe geprägt beschrieben. Durch hohe Dosierungen und dauerhaften Konsum kann es in Ausnahmefällen auch zu vorübergehender Bewegungsunsicherheit und Magen-Darm-Beschwerden kommen. Hinzutreten können Zittern, Schwitzen, Krampfanfälle und Psychosen mit Gedächtnisstörungen, Denkstörungen und Wahnvorstellungen. Aufgrund dessen ist ein plötzlicher Entzug nicht ratsam. Die Abhängigkeit sollte mit langsam verminderten Dosen beendet werden.



Körperliche Effekte


a) positiv beschriebene Effekte


Entspannung

Ruhiger Schlaf



b) negativ beschriebene Effekte


Müdigkeit

Schläfrigkeit

Mattigkeit

Schwindelgefühle

Benommenheit

Einschränkung des Reaktionsvermögens



Psychische Effekte


a) positiv beschriebene Effekte


Ausschalten des Bewusstseins



b) negativ beschriebene Effekte


erhöhtes Abhängigkeitspotential

Verfolgungswahn

Selbstmordneigung

Angstzustände

Verwirrtheit

Erregungszustände

Gedächtnisverlust



Risiken

Die für die Benzodiazepine typischen Nebenwirkungen können auch beim Konsum von Halcion auftreten. Dazu gehören in erster Linie Müdigkeit, Benommenheit, Schläfrigkeit, Schwindelgefühle und Einschränkungen des Reaktionsvermögens. Die abendliche Einnahme von Triazolam kann noch am nächsten Morgen zu verminderter Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie Restmüdigkeit führen.


Speziell für den Wirkstoff Triazolam wurden auch vermehrtes Schwitzen, undeutliches Sprechen, das Sehen von Doppelbildern und Gefühlsdämpfung, gelegentlich auch Herzrasen sowie Hautreizungen, benannt. Wie sich der Wirkstoff genau äußert ist aber abhängig von Zeitpunkt und Dauer des Konsums und der eingenommenen Dosis.


Seltener kommt es zu Mundtrockenheit, Abnahme der Libido, Muskelerschlaffung oder Erinnerungslücken.



Rechtslage

Triazolam ist in Anlage III des BtMG aufgeführt und damit ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel.


Es handelt sich bei Halcion um eine sog. ausgenommene Betäubungsmittelzubereitung im Sinne von §2 Absatz 1 Nummer 3 BtMG. Das bedeutet, dass die Vorschriften des BtMG nur teilweise anwendbar sind, um den Zugang dieser Zubereitungen zwecks medizinischer Verwendung zu gewährleisten.


Das wiederum heißt, dass der unerlaubte Umgang mit Triazolam bzw. Halcion grundsätzlich strafbar ist. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich bestimmte Zubereitungen. Diese dürfen keine weiteren Betäubungsmittel und je abgeteilter Form bis zu 0,25 mg Triazolam enthalten.


Zubereitungen werden in der Regel wie Arzneimittel, also nach dem AMG, bewertet. Die Ausnahme gilt jedoch nicht für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr solcher Zubereitungen. Hier gilt also weiter das BtMG.


Überschreitet die Zubereitung den erlaubten Wert von 0,25 mg Triazolam oder sind weitere Betäubungsmittel beigemengt, drohen also rechtliche Konsequenzen aus dem BtMG.


Nach §29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BtMG ist Erwerb, unerlaubter Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Ein- und Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe sowie sonstiges in den Verkehr bringen bzw. Sich-Verschaffen unter Strafe gestellt. Es drohen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.


Darüber hinaus ist das unerlaubte Handeltreiben, Herstellen, Abgeben oder Besitzen einer „nicht geringen Menge“ des Betäubungsmittels mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht (§29a BtMG).


Eine nicht geringe Menge an Triazolam wurde in der Rechtsprechung mit 120 mg beziffert.


Außerdem wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bestraft, wer durch bandenmäßige Begehungsweise den Tatbestand des o.g. §29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BtMG verwirklicht, als über 21-jährige Person gewerbsmäßig Betäubungsmittel unter 18-Jährigen im Sinne des im vorigen Absatz genannten §29a BtMG zur Verfügung stellt, durch die Abgabe leichtfertig den Tod eines anderen Menschen verursacht oder nicht geringe Mengen unerlaubt einführt (§30 BtMG).


§30a BtMG droht indes bei Kombinationen der vorherigen Tatbestände eine Freiheitsstrafe mit einer Dauer von über 5 Jahren an. Dies betrifft unter anderem bandenmäßig handelnde Personen, die z.B. mit nicht geringen Mengen Haloxazolam Handel treiben, unter 18-jährige Personen dazu bestimmen oder dabei etwa Schusswaffen mit sich führen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.


Betrachtet man die oben beschriebenen körperlichen Effekte des Konsums bzw. Entzugs von Halcion, wäre auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs, die unter den weiteren Voraussetzungen des §315 c des Strafgesetzbuchs unter Strafe gestellt ist, nicht unwahrscheinlich. Durch Tablettensucht bedingte Müdigkeitserscheinungen hinter dem Steuer können schon mal dazu führen, dass „dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ werden, wie es im Gesetz heißt. In einem solchen Fall kommt es auch aller Wahrscheinlichkeit nach zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§69 StGB).


Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger helfe ich Ihnen gerne weiter, wenn Sie wegen Drogenkonsums Probleme mit der Staatsmacht bekommen. Sei es mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder, wenn wie so oft der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis in Gefahr ist. Wir versuchen dann, die Strafe bzw. die Rechtsfolgen so niedrig wie möglich zu halten.

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