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Herbal XTC

 

Generelles

Unter dem Begriff Herbal Ecstasy werden verschiedene aus Kräutern und Pflanzen hergestellte psychoaktive und aufputschende Drogen gefasst, die eine anregende und berauschende Wirkung entfalten sollen. Die Rauschwirkung und die Nebenwirkungen sind abhängig von den verwendeten Zutaten. Pharmakologisch hat Herbal Ecstasy allerdings nur wenig mit Ecstasy gemeinsam. Wegen der vielen Wirkstoffe sind die Strukturformeln nur zum Teil bekannt.


Herbal Ecstasy kann sich aus folgenden Wirkstoffen zusammensetzen: Coffein, Guarana, Kolanuss, Herba Ephedrae oder Ephedrin, Ginseng, Gingko, Gotu Kola, Grüntee, Kalmus, Kawa-Kawa, Khat, Muskatnuss, Piperazin-Derivate,verschiedene Aminosäuren oder Taurin. Gerne werden hier kaum erforschte synthetische Drogen zugefügt, der Konsument dient hier also als Versuchskaninchen.

 

In entsprechenden Shops wie hier bei Azarius in den Niederlanden werden sicherheitshalber teilweise erst gar nicht die Inhaltsstoffe genannt. Mit dem angeblich so risikolosen Konsum ist es mitunter nicht weit her.




Historie

Herbal Ecstasy wurde in den Vereinigten Staaten hergestellt, um das Verbot der wortähnlichen Droge zu umgehen. Dabei sorgt der Zusatz „Herbal“ für die Verdeutlichung des pflanzlichen Ursprungs. Coffein ist zumeist der Hauptwirkstoff. Bis Mitte der 1990er war auch Ephedrin als Wirkstoff in Herbal Ecstasy enthalten. Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Ephedrin führten allerdings dazu, dass dieses durch das pflanzliche Beruhigungsmittel „Kawa-Kawa“ ersetzt wurde. Jedoch gab es auch bei Kawa-Kawa einige sehr ernstzunehmende Zwischenfälle, angeblich soll es sogar Tote gegeben haben. Ob dies tatäschlich stimmt oder nur eine Pharmalüge ist, lassen wir mal dahingestellt. Dies führte wiederum dazu, dass seit dem Anfang des 21. Jahrhunderts stattdessen verstärkt Sandmalve (Sida cordifolia) in Herbal Ecstasy vorkommt. Da einige Sida-Pflanzenarten bekanntermaßen Leberschäden verursachen können, wird vermutet, dass sich die Zusammensetzung in Zukunft erneut ändern wird.




Konsumform

Herbal Ecstasy wird in Form von Tabletten konsumiert.



Wirkung

Herbal Ecstasy bewirkt im Idealfall eine leichte Steigerung des Antriebs. In der Partyszene bezweckt es ähnlich wie Ecstasy, die Unterdrückung von Müdigkeit und die Erleichterung der Kontaktaufnahme zu anderen Personen. Außerdem wirkt es appetitzügelnd.



Körperliche Effekte


a) positiv beschriebene Effekte


Unterdrückung von Müdigkeit

Appetitzügelnd


b) negativ beschriebene Effekte


Schlafstörungen



Psychische Effekte


a) positiv beschriebene Effekte


Lockerheit

Entspannung



b) negativ beschriebene Effekte


Nervosität



Risiken

Höhere Dosierungen und chronischer Konsum von Herbal Ecstasy können zu Schlafstörungen, Nervosität und seltener auch zu Angstzuständen führen.




Rechtslage

Wegen der unterschiedlichen inhaltlichen Zusammensetzung von verschiedenen Herbal-Ecstasy-Zubereitungen hinsichtlich der Wirkstoffe ist die rechtliche Einordnung problematisch. Herbal Ecstasy gilt als sog. „Legal High“. Generell untersteht „Herbal Ecstasy“ weder dem Betäubungsmittelgesetz noch dem Arzneimittelgesetz. In Einzelfällen ist es jedoch nicht auszuschließen, dass illegale Stoffe untergemischt sind.


Interessant ist vor allem die Frage, ob Herbal Ecstasy ein „bedenkliches Arzneimittel“ im Sinne des §5 AMG darstellt. Denn dann könnte derjenige, der Herbal Ecstasy in den Verkehr bringt gemäß §95 Absatz 1 Nummer 1 AMG mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.


Der Europäische Gerichtshof hat sich hierzu – mittlerweile bestätigt durch den BGH – wie folgt geäußert:


Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass davon Stoffe wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht erfasst werden, deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, die nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und die dabei gesundheitsschädlich sind.“


Damit fallen Legal Highs, welche ausdrücklich als legaler Ersatz für Drogen vertrieben werden, nicht unter den Arzneimittelbegriff. Aber Vorsicht: Einige als Legal High bezeichnete Stoffe wie BZP, Mephedron oder Methylendioxypyrovaleron und die synthetischen, auf Cannabinoid-Rezeptoren wirkenden Alkylindol-Derivate JWH-018, JWH-019 und JWH-073 sind im Betäubungsmittelgesetz erfasst.


Damit bleibt auch „Herbal Ecstasy“ ein unsicheres Terrain, vor allem, da hier die Gefahr des Etikettenschwindels nahe liegt. Außerdem kann für die Zukunft eine Änderung der Rechtslage, die Legal Highs unter Strafe stellt, nicht ausgeschlossen werden.


Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger helfe ich Ihnen gerne weiter, wenn Sie wegen Drogen Probleme mit der Staatsmacht bekommen. Sei es mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder, wenn wie so oft der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis in Gefahr ist. Wir versuchen dann, die Strafe bzw. die Rechtsfolgen so niedrig wie möglich zu halten.

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Kommentare: 1
  • #1

    Bumm Bäng (Samstag, 30 März 2024 22:21)

    Lieber echtes Eisenkraut zu Tee verarbeiten und Catuaba im fertigen Tee auskochen.

    Wirkt gut und ist deutlich gesünder