Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Kommentare: 99
  • #1

    Jan (Dienstag, 16 August 2022 15:52)

    Moin,

    ich habe ein ärztliches Gutachten machen müssen wegen des Besitzes von 2 Pillen und etwas Kokain.

    Ich habe dem Arzt gesagt, ich hätte nicht mehr gekifft, seitdem ich das Schreiben von der Führerscheinstelle erhalten habe. Ich habe vorher 1-2 x die Woche ungefähr 1 - 1,5 Gramm Gras geraucht. Zwischen Zugang des Schreibens der Führerscheinstelle und dem Gutachten lagen ca. 2 Monate und es wurden noch 10 ng/ml THC COOH gemessen. Der Arzt hat gesagt, ich müsse zwischendurch noch konsumiert haben und ich solle nicht lügen! Aber ich schwöre, dass ich wirklich nicht konsumiert habe. Das ärztliche Gutachten ging dann negativ aus und ich weiß nicht, was ich tun soll. Was raten Sie mir? Kann ich das Gutachten noch anfechten?

  • #2

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 16 August 2022 20:42)

    Es kann sehr wohl sein, dass Sie bei dem angebenen Konsum nach 2 Monaten noch THC COOH in den Haaren hatten. Das ist sogar ziemlich wahrscheinlich. Auch wenn in den Beurteilungskriterien, die die Gutachter immer heranziehen steht, dass das selbst bei Dauerkonsumenten nur in Einzelfällen länger als 6 Wochen nachweisbar sein soll. Und Dauerkonsum meint täglichen oder beinahe täglichen Konsum. Fakt ist: Es gibt keine Studie, die das beweist, was in den Beurteilungskriterien steht. Jedenfalls nicht für den Fall, dass das von Ihnen konsumierte Gras guter Qualität war. Es ist schlichtweg Bullshit, was die Gutachterstellen da als wissenschaftliches Arbeiten verkaufen. Das Gutachten sollte und muss angefochten werden. Es ist werkvertraglich mangelhaft. Ggfls bestehen für Sie Schadenersatzansprüche gegen die Gutachterstelle, wenn die nicht langsam nachbessern.

  • #3

    Peter G (Sonntag, 21 August 2022 01:04)

    Hallo,
    der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat gestern eine Erhöhung des THC Grenzwerts empfohlen. Wie ist Ihre Einschätzung dazu? Könnte das Zeitnah umgesetzt werden?

  • #4

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 21 August 2022 16:30)

    Hallo Peter,

    meine ehrliche Einschätzung dazu: Da wird exakt gar nichts passieren.

    Weder wird Cannabis legalisiert noch werden sich die THC Grenzwerte ändern.

    Das wird alles absichtlich in den Ausschüssen versickert. Ich halte das Legalisierungsversprechen für eine dreiste Lüge. Man gibt sich dem Anschein nach bemüht, redet Höchstgrenzen des THC Wertes für Cannabis oder darüber, ob man den Anbau von Cannabis legalisieren oder zumindest entkriminalisieren will neben den versprochenen Freigabe.

    Aber man wird das Legalisierungsversprechen in diesen Detailfragen absaufen lassen. Jeden Tag werden Leute kriminalisiert wegen Cannabis. Jeden Tag gehen Existenzen drauf, vgl.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/mpu-existenzvernichtung-durch-geballtes-fehlverhalten-von-einem-cannabis-anwalt-dekra-und-fuehrerscheinstelle-203430.html

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/ovg-sachsen-thc-cooh-und-entziehung-der-fe-was-nicht-passt-wird-passend-gemacht-203485.html

    Die Pharma Lobby wird die Legalisierung schon zu unterbinden wissen. Es wird ein bißchen Schaulaufen geben. Es wird behauptet, man habe alles versucht, man wolle ja. Man könne nicht sagen, ob 2023 oder 2024. Man müsse sich erst über bestimmte Fragen einigen.

    Ich denke folgendes:

    Die Umsetzung erfordert die Beantwortung einiger Fragen. Was passiert mit dem Fahrerlaubnisrecht, dem Bußgeldrecht sind nur zwei davon. Wenn man jetzt die Grenzwerte auf 2,0 oder besser und fairer auf 5,0 ng/ml THC raufschraubt (was ich persönlich als sinnvollen Wert vertrete), dann fallen in sehr vielen Fällen die Möglichkeiten weg, die MPU anzuordnen und mit der MPU Geld zu verdienen.

    Überhaupt: Cannabis legal und dann MPU bei erstmaligen Trennungsversagen als gelegentlicher Konsument? Passt doch nicht zusammen. Man müsste das ganze Fahrerlaubnisrecht reformieren in Sachen Cannabis. MPU erst beim 2. Trennungsversagen über 5,0 ng/ml THC.

    Das BtMG muss entschärft werden. Anbau von Cannabis weitgehend legalisieren für zB 5 Pflanzen pro Kopf und und und.

    Ich denke, dass es in Deutschland ein Problem in Sachen Know How gibt. Und ich denke, dass die führenden Personen in der Politik nicht in der Lage sind, auch nur leicht komplexe Fragestellungen wie die Legalisierung von Cannabis umzusetzen.

    Es gibt ein massives Umsetzungsdefizit, wenn es nicht um Verbote geht, sondern um aktive und weitsichtige Gestaltung unseres Lebens.

    Ich traue den Politikern die Umsetzung einfach de facto nicht zu. Selbst wenn sie wollten. Es fehlt vielleicht nicht am Willen. Aber an der Fähigkeit, außer schönen Reden und leeren Versprechungen irgendwas nicht nur anzukündigen, sondern auch umzusetzen.

    Der Verkehrsgerichtstag fordert zu Recht viele Dinge. Es wird aber auch zu Recht schon seit Jahren gefordert, Cannabis zu legalisieren.

    Es ist 2022 und in der offiziellen Drogentoten Statistik tauchen neben den 1826 Toten, die an illegalen Drogen verstorben sind, die 74.000 Alkohol- und 127.000 jährlichen Zigaretten Toten nicht auf.

    Damit ist die Frage nach der Legalisierung oder zumindest Liberalisierung von Cannabis beantwortet.

    Ginge es der Politik um die Entkriminalisierung, wäre das schon längst umgesetzt.

    MPU Lobby, Pharma Lobby, Alkohol Lobby und und und. Ich wette 1000 Euro für einen guten Zweck Ihrer Wahl: Die Legalisierung wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen. Man wird das Thema zerreden und nichts anderes war je beabsichtigt. Man lügt die Leute an zum Stimmenfang. "Wir haben es alles versucht, es ist an XYZ gescheitert".

  • #5

    Markus (Montag, 22 August 2022 00:08)

    Schönen guten Tag, ich habe Freitag auf Samstag 1 -1.5 Gramm kokain Nasal konsumiert. Meine Frage wäre ob ich nächstes Wochenende wieder Auto fahren kann. Da ich jetzt verschiedene Informationen im Internet gefunden hab, bin ich mir extrem unsicher. Es geht ja hauptsächlich dann um das Abbauprodukt Benzouylecgonin. Ich würde mich über eine Rückmeldung von Ihnen freuen.

    Mit freundlichen Grüßen !

  • #6

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 August 2022 13:59)

    Also: Es gibt keine genauen Studien, wie lange sich insbesondere der Kokain Metabolit Benzoylecgonin nachweisen lässt beim Konsum von 1 - 1,5 Gramm Kokain - insbesondere wenn man nicht mal den Wirkstoffgehalt des Kokains kannte.

    Wenn ich Sie wäre, würde ich das Auto mindestens 2 Wochen stehen lassen. Es ist einfach zu riskant, das anders zu handhaben. Ich würde mir Urin Schnelltests aus der Apotheke besorgen und wenn die nichts mehr anzeigen -mindestens- noch eine Woche abwarten.

    Wenn irgendwie möglich, lassen Sie das Auto so lange stehen. Alles, was man im Netz findet zu irgendwelchen Abbauzeiten, ist erstunken und erlogen und bestenfalls geraten, weil es KEINE Studien zu einer Frage wie der von Ihnen gibt. Es gibt keine Studie, bei der Studienteilnehmer 1 Gramm Kokain oder mehr (was in Bremen oft auch ziemlich üblich ist, was Mandanten berichten) konsumieren. Insofern sind ALLE Aussagen dazu im Netz falsch.

    Besorgen Sie sich Schnelltests, warten 2 Wochen ab, dann sollte gut sein. Vermutlich.

    Ok?

  • #7

    Mia (Dienstag, 30 August 2022 10:32)

    Hallo Herr Schüller,

    evtl. ist das hier nicht die ganz richtige Stelle, dennoch würde ich Ihnen gern meine Frage stellen.
    Ich habe Kentniss vom Besitz und Konsum von Kokain einer Person. Ich kann nicht beurteilen, ob es sich dabei um eine geringe Menge handelt oder nicht, da mir der Wirkstoffgehalt unbekannt ist. Soweit mir bekannt, erhält die Person es regelmäßig als Geschenk und besitzt es zum Eigenkonsum, wobei ich nicht ausschließen kann, daß diese Person das Kokain zum Konsum an andere weitergibt. Bin ich gesetzlich verpflichtet dies zu melden? Will sagen, mache ich mich selbst strafbar, wenn ich es nicht tue.
    Herzlichen Dank für ihre Antwort und einen schönen Tag.

  • #8

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 30 August 2022 18:16)

    Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet dazu. Und ich halte auch wenig davon, andere Leute zu verpfeiffen.

    Also: Mal tief in sich gehen. Leben und leben lassen. Meine Meinung: Lassen Sie die Person in Ruhe.

  • #9

    Mia (Dienstag, 30 August 2022 20:19)

    Mich interessierte rein die rechtliche Sicht, da ich nicht einsehe mich selbst durch Nichtanzeige strafbar zu machen. Dies ist laut ihrer Aussage nicht der Fall, womit meine Frage geklärt ist. Dafür ein herzliches Dankeschön!

    Hätte ich eine moralische Einschätzung benötigt, hätte ich mich an einen Philosophen/in oder Ethiker/in gewandt.
    Das Thema, ob man dies nun aus moralischer Sicht tun sollte oder nicht ist ein ganz anderes. Würde man die betroffenen Angehörigen der Personen fragen, welche die betreffende Person zum Konsum animiert, hätten diese wohl eine andere Sicht.

  • #10

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 05 September 2022 15:07)

    Ja, eine solche Sicht kann ich bestens verstehen. Nur kenne ich auch die zum großen Teil vernichtend scharfen Strafvorschriften des BtMG und die dortigen Strafandrohungen stehen oft krass außer Verhältnis zur Schuld des Täters.

  • #11

    Markus (Montag, 12 September 2022 23:33)

    Danke für Ihre schnelle Antwort! Leider habe ich mir diese Seite hier nicht gemerkt und bin heute erst wieder drauf gestoßen.. Ich habe das Auto erstmal stehen gelassen, aber am 30.08 nochmal eine nase ca 0.1 g zu mir genommen. Da ich echt viele unterschiedliche erklärungen dazu gefunden habe bin ich extrem verwirrt und habe heute am 12.09 meinen Urin und mein Blut in einem Labor abgegeben. In meinem Urin wurde ein Wert von weniger als < 11.4 gefunden. Auf die das Ergebnis im Blut warte ich sicher noch bis Freitag. jetzt sagte mich ein Toxikologe das mein Blut aber sicher sauber ein soll. Es wären jetzt ja auch nach der letzten Nase gut 14 tage vergangen, aber da ich davor also am 19.08 die ca 1.5 G konsumiert habe bin ich mir jetzt doch noch sehr unsicher ob mein Blut sauber ist. Obwohl es im BNlut ja eigentlich schneller abgebaut werden sollte als im Urin.. Nach dem Abend im Club am 19.08 habe ich am 26.09 auch meinen Urin auf das Abbauprodukt testen lassen und da kam ein Wert von weniger als < 30 raus. Das wäre im Blut natürlich alles zu viel da ja null toleranz gilt. Meinen Sie die 14 Tage reichen jetzt vom 30.08 aus um sicher wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu können? Ich bin mir halt echt unsicher ob das jetzt schon ein gelegntlicher oder sogar Dauerkonsum sein könnte... Fragen über Fragen. Diesmal speicher ich mir die Seite und schaue morgen nochmal rein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus

  • #12

    Stefan (Sonntag, 18 September 2022 14:08)

    Hallo Herr Schüller, nochmal vielen Dank dass sie 2021 meinen Führerschein gerettet haben, da ich mein Mpu Buch nicht einfach wegschmeissen wollte gab ich es dem Sozpäd der bei der Drogenhilfe die Mpu Vorbereitung betreut, dieser meinte dass er in Augsburg von noch keinen Fall der wie meiner war, und bei dem derFührerscheinbesitz erfolgreich verteidigt wurde. Aber nun meine Frage ich bin jetzt zwar zu 100% abstinent, aber die Möglichkeit einer Polizeikontrolle mit anschliessender Blutentnahme ist ja immer noch gegeben.
    Bei den ganzen vorherigen Kontrollen behaupteten die Beamten immer dass wenn ich den Urintest verweigere sie mir nach der Blutentnahme für keine Ahnung mehr aber 24 oder 48 Stunden die Fahreerlaubnis abnehmen werden und dürfen , wurde ich hier belogen oder ist das legal, Das ist hier immer das Druckmittel um einen Urintest zu erzwingen.
    nochmals tausend Dankl für ihre tolle Hilfe.
    Mfg Stefan

  • #13

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 18 September 2022 19:00)

    @Markus:

    Das sind Fragen, die ich nicht beantworten kann und v.a. darf. Es gibt halt keine Studien zu Ihrer Frage. Letztlich müsste man das selber durch Analysen rausfinden, wobei dann natürlich auch die Variabilität der Wirkstoffmenge immer mit in Rechnung gestellt werden muss.

    Der Toxikologe kann auch nur raten, denn auch hier verfügt über keine Studien.Insbesondere solche Studien, wo 1 Gramm oder mehr Kokain konsumiert wird, gibt es einfach nicht.

    Bei Kokain kommt es auch nicht auf die Frage des Konsummusters an. Wenn der Konsum nachgewiesen wird, ist die Fahrerlaubnis in höchster Gefahr - und zwar unabhängig von der Teilnahme am Straßenverkehr.

    Wie gesagt: Grobe Richtschnur könnte sein, wenn man nach einer Menge, die man so durchschnittlich konsumiert, mal Proben ziehen lässt. Aber ehrlich: Der ganze Aufriss wegen Koks? Da würde ich mal auf eine hohe Substanzbindung tippen.

    Wäre mir zu viel Stress die ganze Nummer. Aber das ist sicher Geschmackssache.

  • #14

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 18 September 2022)

    @Stefan:

    Ein Sozialpädagoge hat in der Regel weniger Plan vom Recht als ein Rechtsanwalt. Ein Rechtsanwalt hat in der Regel weniger Plan von Sozialpädagogik als ein Sozialpädagoge.

    Heute ist es ja Zeitgeist, dass "die da oben" meinen, man könne alles ohne Abschluss und / oder zum Job passende Kompetenz durch Laberei regeln.

    Aber bei uns an der Basis hilft es schon sehr viel weiter, wenn man Ahnung hat , von dem, was man tut :-)

    Allerdings habe ich den "Fall Stefan" gerade nicht mehr auf dem Radar und weiß nicht mehr genau, was da war. Offenbar habe ich es damals jedenfalls nicht komplett verbockt: Schon mal gut das.

    Aber sonst brauche ich paar Infos mehr zur Vorgeschichte und dann eine etwas genauere Frage und dann versuche ich mich in der Kunst der Fragenbeantwortung :-)

  • #15

    Stefan (Montag, 19 September 2022 13:13)

    Hallo Herr Schüller,
    Kurz zur Auffrischung, dank ihnen durfte ich meine Fahrerlaubnis behalten und mein Fall ist abgeschlossen. Meine Frage bezieht sich rein auf die Zukunft falls ich das nächste mal bei einer Verkehrskontrolle gefragt werde ob ich bereit bin einen Drogenurintest zu machen und ich dies verweigern möchte, mir dann aber wie desöfteren geschehen damit gedroht wird nach vollzogener erzwungener Blutabnahme mein Führerschein für mindestens 24 Stunden eingezogen, wird da der Beamte ja davon ausgeht dass ich Drogen genommen habe. Meine Frage ist, darf man mir nach erzwungener Blutabnahme das weiter fahren verbieten. Wie schon erwähnt bin ich Drogen Abstinent. Aber ich möchte trotzdem keine Urintests mehr machen

  • #16

    Peter (Freitag, 07 Oktober 2022 10:34)

    Die Frage von Stefan würde mich aber auch mal interessieren.
    Wenn einen die Polizei anhält und grundlos ohne jeglichen Anfangsverdacht mit zur Blutabnahme zerrt, kann man sich da irgendwie wehren?
    Vielleicht auch im Nachhinein? Ich finde das eine Sauerei

  • #17

    Bukem: (Freitag, 07 Oktober 2022 13:15)

    @Peter und @Stefan: das sind alles eher so theoretische Fragestellungen, die Sie in der konkreten Situation weder weiterbringen noch Ihnen helfen. Als früherer aktenkundiger BtM Konsument werden Sie als solcher immer in der internen Datenbank bei einer Abfrage auffallen.
    Weitere Maßnahmen sind dann meist vorprogrammiert und lassen sich polizeilich schnell protokollarisch festhalten. Der hektische Eindruck, die fahrigen Augen usw. Kennt man ja.
    Dagegen wird sich niemand in dem Augenblick rechtlich oder sonstwie wehren können. Die Polizei sitzt da schlicht am längeren Hebel.
    Ist vermutlich abhängig davon, an wen man gerät. Soll ja auch Betroffene geben, denen frühere Verfehlungen eine Lehre waren und deshalb heute nicht mehr konsumieren. Vielleicht kommt man mit einer klaren Kommunikation manchmal erfolgreicher weiter, wenn man Konflikte vermeiden kann.

  • #18

    Bukem (Freitag, 07 Oktober 2022 13:19)

    Sie werden ja schon aus Gründen des Kostenrisikos für die Staatskasse nicht einfach zur Blutabnahme geschleift, sondern nur im Falle eines positiven Urintests.
    Gleichzeitig ist es immer ratsam, weder BtM noch Utensilien mit sich herum zu tragen.

  • #19

    Jan (Montag, 10 Oktober 2022 20:07)

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schüller,

    Ich bin durch Ihren Artikel zur Fahrerlaubnisbehörde Verden auf Sie aufmerksam geworden.
    Ich habe dieses Jahr durch Strafbefehl zu einer Tat aus November letzten Jahres den Führerschein entzogen bekommen. (Keine Drogen oder Alkohol) Leider war ich wohl anwaltlich nicht besonders gut beraten, da mir der Terminsvertreter meines Anwaltes noch vor der Verhandlung dringend von dieser abgeraten hat. Dafür seien zuvor schon zu große Fehler (Einspruch gegen 111, keine Gespräche mit der Staatsanwaltschaft etc.) gemacht worden. Mein Anwalt hatte mir geraten hinzugehen.
    Allerdings habe ich auch einen Fehler gemacht und nehme daher die Strafe auch an.
    Jetzt habe ich heute mal bei der Führerscheinstelle angefragt wann es Termine für eine Neuerteilung gibt und ob mein Ersthelfer aus 2016 noch ausreicht. Die Dame war sehr nett und höflich und hat mir alle Infos gegeben. Auf die Frage ob das alles ist wurde mir dann gesagt das es noch eine Prüfung gibt und ich dann ggf. noch die MPU machen müsse. Das kann man aber erst nach Akteneinsicht und Antrag sagen.
    Daraufhin habe ich ein wenig gegoogelt und bin auf Ihren Artikel gestoßen.

    Daher drei Fragen:
    Sollte man den Antrag besser nicht in Verden, sondern an einem anderen Ort stellen?
    Kann die Stelle auch ohne unterschriebenen Antrag auf Neuerteilung eine MPU anordnen?
    Zwischen Tat und Entzug lagen 5 Monate und ca. 50tkm nachweisbare Fahrten. Kann man damit der Regel aus §69 entgegentreten?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

  • #20

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 10 Oktober 2022 21:50)

    Können Sie mir bitte genauer sagen, was das für ein Strafbefehl war - weswegen?

  • #21

    Jan (Montag, 10 Oktober 2022 22:22)

    Die Entziehung wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs angeordnet.
    Der Strafbefehl an sich lautet auf vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehr mit Nötigung.

  • #22

    Jan (Dienstag, 11 Oktober 2022 08:35)

    Hallo Herr Rechtsanwalt Schüller,

    ich habe erst später gesehen wie viele Kategorien Sie hier anbieten, daher bin ich hier im falschen Feld gelandet. Das bitte ich zu entschuldigen.

    Irre und sehr bemerkenswert was Sie hier pflegen!!

  • #23

    CBDler (Montag, 17 Oktober 2022 00:19)

    Hallo Herr Rechtsanwalt,

    Wie man aus den Medien erfahren hat steht ab sofort oder auch schon immer der Handel mit Hanfblüten unter Strafe.

    Was raten Sie den UnternehmerInnen im Hanf und CBD Gewerbe ?

    Besten Dank

  • #24

    Bukem (Donnerstag, 20 Oktober 2022 09:59)

    @CBDler: Ihre Frage ist vermutlich ein wenig zu pauschal, um sie konkret und damit für Sie rechtssicher beantworten zu können.
    Es ist sicherlich stark anzuraten, sich in diesen Fragestellungen fachkundig beraten zu lassen, bevor Sie durch Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden, ob nun rechtmäßig oder nicht, beeinträchtigt werden. Und es ist sicher auch sinnvoll, hier einen regelmäßigen Ansprechpartner und evtl Verteidiger an der Hand zu haben. Hier sollten Sie aber Herrn Schüller seperat unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    ansprechen. Vorab: Der Handel, die Einfuhr usw von Cannabis Blüten ist strafbewehrt nach dem BtMG. Das gilt auch für sog. CBD- haltige Blüten. Diese enthalten eben auch immer die anderen THC Wirkstoffe. Sie bewegen sich deshalb wenigstens strafrechtlich in einem Graubereich und wenn ich Sie richtig verstehe, sogar gewerblich. Hier drohen grds höhere und empfindliche Strafandrohungen.
    Vielleicht ist es auch wg der geplanten bzw nur angekündigten teilweisen Freigabe ein wirklich guter Zeitpunkt, mit Herrn Schüller dauerhaft ins Gespräch zu kommen.

  • #25

    Rita (Dienstag, 15 November 2022 22:10)

    Sehr geehrter Rechtsanwalt Herr Schueller, mein Sohn ist Fahr Anfänger und hatte gestern einen Unfall. Wohl selbstverschuldet. Es wurde ein Schnelltest auf Drogen gemacht und er hatte wohl einen ganz leichten Strich bei Amphetamin. Dem Polizisten viel auf, daß mein Sohn die Pupillen unterschiedlich groß sind. Das ist bei ihm immer so. Darauf hin wurde ein weiterer Test gemacht. Dieser zeigte dann wohl wieder Amphetamine an. Er ist dann mit zur Blutabnahme ins Krankenhaus gebracht worden.
    Mein Sohn sagt, daß er zu 100% nichts genommen hat. Heute Morgen hat er freiwillig einen urin Drogentest (aus der Apotheke) gemacht. Alles negativ. Der Befund von der Blutabnahme ist noch nicht da. Ist es möglich, daß so ein Schnelltest auch falsch ist?
    Beeinflusst eine Stoffwechselerkrankung oder nurofen den Test? Die Fahrerlaubnis ist eingezogen wurden.
    Mit freundlichen Grüssen Rita

  • #26

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 16 November 2022 17:16)

    Ich kann nicht sagen, ob der Test falsch war oder Ihr Sohn den Konsum "vergessen" hat.

    Wenn die Blutprobe positiv auf BtM ist, wird hier ein Strafverfahren nach §§ 315 ff. StGB die Folge sein und das ganze MPU Programm.

    Das sollten Sie nicht so laufen lassen, schreiben Sie mir mal: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #27

    Leon (Mittwoch, 07 Dezember 2022 22:02)

    Guten Abend Herr Schüller,

    zunächst einmal Hut ab, dass sie sich die Zeit nehmen so vielen Leuten angesichts ihrer Problematiken zu widmen und wirklich informatives Wissen kostenlos bereitstellen. Ein großes Lob, wirklich sehr ehrenwert!!

    Nun zu meinem Problem, und schon mal ein dickes Danke für Ihre Hilfe:

    Bei wurde Mitte Juni diesen Jahres bei einer Verkehrskontrolle von der niedersächs. Polizei erstmalig per Blutuntersuchung THC nachgewiesen. Genau genommen, 12,9 ng/ml THC (Aktivwert), 181 ng/ml Nor-THC Carbonsäure (Passivwert) und 5,3 ng/ml Hydroxy-THC. Es wurde ein OWi-Verfahren eingeleitet, wo ich wie auch bei der Polizei von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe. Nun nach ungefähr 6 Monaten habe ich Post von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erhalten, welche ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Prüfung meiner Kraftfahreignung angeordnet hat. Dieses Gutachten soll ich bis Anfang März bei der Behörde vorlegen, oder es ist von einer Nichteignung auszugehen. Genau Fragestellung der Behörde (laut Schreiben) an die Begutachtungsstelle:
    "Ist zu erwarten, dass X zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel (hier: Cannabis) führen wird bzw. liegen als Folge unkontrollierten Konsums derartiger Stoffe Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen?"
    Ab der Blutabnahme durch die Polizei habe ich meinen Konsum unmittelbar und gänzlich eingestellt, war allerdings durch selbstständiges und regelmäßiges Urin-Screening (Schnelltests aus dem Internet) noch ca. 10 Wochen (Cutoff-Wert: 50ng/ml) bis 12 Wochen (Cutoff-Wert: 20ng/ml) nach der Blutabnahme positiv auf THC-Carbonsäure im Urin. Folglich können ca. seit Ende September keine Abbauprodukte mehr bei mir nachgewiesen werden.
    Das angeordnete medizinisch-psychologische Gutachten soll nun meinerseits bis Anfang März erbracht werden. Aufgrund der kurzen Zeitspanne bis dahin, käme ein Urin-Screening bei einer behördlich anerkannten Stelle wahrscheinlich nicht mehr in Frage (nur 3 Monate Abstinenznachweis)?! Nun überlege ich mit Erbringung des Gutachtens Anfang März eine Haarprobe abzugeben, um 6 Monate Abstinenz rückwirkend nachzuweisen. Allerdings weiß ich nicht ob der Begutachtungsstelle diese 6 Monate Abstinenz reichen, und eine Abgabe meines Führerscheins abzuwenden. Bei dem psychologischen Gespräch mache ich mir ehrlich gesagt weniger Sorgen, da ich weiß worauf es den Psychologen bei diesen Gesprächen ankommt und mich auch intensiv damit auseinandersetze.

    Meine Fragen an Sie wären:
    - Wie schätzen Sie meine geschilderte Situation ein?
    - Habe ich so gute Erfolgsaussichten bei der MPU und damit für die Abwendung meiner Fahrerlaubnisentziehung?
    - Oder sollte ich noch einen Verkehrspsychologen für eine Hand voll Sitzungen involvieren um meine Glaubwürdigkeit beim Psychologen zu stützen? Oder etwa sogar einen Rechtsbeistand?

    Ich find es tatsächlich etwas unfair, dass man über seine Erfolgschancen bei der MPU selber abwägen muss (Abstinenznachweiszeiten etc.), und im schlimmsten Fall unnötig viel Geld verbrät. Gut finde ich allerdings, dass ich meinen Führerschein erst abgeben muss, bis mir die Nichteignung zum Fahren durch die Begutachtungsstelle nachgewiesen wurde. Bleibt nur die Frage ob das Abwenden der Fahrerlaubnisentziehung in dieser kurzen überhaupt möglich ist...

    Über eine Rückmeldung und Ihren kompetenten Rat würde ich mich sehr freuen! Besten Dank vorab!

    LG Leon

  • #28

    Bukem (Donnerstag, 08 Dezember 2022 12:04)

    @Leon: ganz grundsätzlich haben Sie in allem Recht und es ist auch klug, dass Sie jetzt vorher fragen, anstatt dich hinterher zu wundern.
    Sie haben ebenso grundsätzlich durch die Konsum Einstellung "gute"Erfolgsaussichten.
    Die Gefahr besteht allerdings wie so oft im Detail.
    Ganz einfach ausgedrückt: Sie erhöhen Ihre Erfolgsaussichten auf das in der konkreten Situation mögliche Maximum, wenn Sie neben anwaltlicher auch verkehrspsychologische Hilfe suchen.
    Zum einen besteht bei Betroffenen immer die Gefahr, dass Sie sich unbeabsichtigt um Kopf und Kragen reden. Etwa Konsum per Bong, Mischkonsum mit Alkohol, anderen BtM Konsum vortragen.
    Zum anderen wird immer auch ein Grund für das frühere "Fehlverhalten" und ein reflektierter Umgang damit sowie die Entwicklung von Vermeidungsstrategien gefordert. Bestanden zum zb Gründe für eine damalige emotionale oder andere Krise? Haben sich jetzt die Lebensumstände geändert ? Und hier gilt noch viel mehr zu beachten.
    Hier helfen schlicht Leute mit hauptberuflicher Kompetenz.
    Sollte deshalb Ihnen der Erhalt der Fahrerlaubnis wirtschaftlich oder beruflich wichtig sein, wären Sie in in Betracht der Risiken und Folgekosten schlecht beraten, wenn Sie am falschen Ende sparen.
    So dürfte auch Herr Schüller sinngemäß antworten.
    Bei Interesse bitte Mail an ihn unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #29

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 21 Dezember 2022 17:53)

    @Leon:

    Die Fragestellung:

    "Ist zu erwarten, dass X zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel (hier: Cannabis) führen wird bzw. liegen als Folge unkontrollierten Konsums derartiger Stoffe Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen?"

    ist in der konkreten Formulierung meiner Meinung nach unverhältnismäßig. Kann ich das Schreiben mal sehen bitte? Gerne telefonieren wir zur Sache. Auf das sichere Führen kommt es hier nicht an. Auch geht es nur um Cannabis und nicht um berauschende Mittel generell. Die Formulierung muss klar sein, hier ist sie aber mißverständlich.

  • #30

    Jochen (Dienstag, 03 Januar 2023 23:54)

    Ich wurde mit Med Cannabis im Joint bei unserer Kundgebung vom DHV Heidelberg erwischt und habe die 10Monate alte Rezeptkopie vorgezeigt, bin Privatpatient und hatte zwischendurch noch andere Medis genommen und darum nach 10 Monaten noch Weed gehabnt. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde abgewiesen. Daraufhin wurde Strafanzeige gegen mich wegen Besitz von 0,5g Tabak Hanf Gemisch (1halber Joint) aufgemacht.
    Ich sendete Rezeptkopie, Dose und Apothekenbeleg zu der Behörde und legte Sofortige Beschwerde gegen den Einziehung-Beschluß des LG Heidelberg ein mir mein konfisziertes Bedrocan zu erstatten, es gab in Ulm und München bereits Erstattungs Präzedemnzfälle auf diese bezog ich mich.
    Nun sagt der Richter auf meine Beschwerde es wäre lebensfern anzunehmen das nach 10 Monaten noch was übrig wäre aber das Verbrauchsdatum ist lt.Verpackung des Bedrocan 12 Monate zudem schließe er vom Namen der Kundgebung"FriedeFreude Hanfgebäck darauf das es sich um Genußkonsum handele und zudem wäre lt Rezept nicht klar wie die Einnahme ist da der Arzt nur Einnahme nach Bedarf" geschrieben hatte.
    Meine Frage : Was ist mit der internen Anweißung der Polizei zur Fahrerlaubnisbehörde, kann ich diese anfechten oder abwehren.Weil ich nach 15 Jahren in 2026 meinen FS neu machen wollte.
    Kann der Richter einfach aufgrund von lebensferne und dem bloßen Namen einer Veranstaltung mich denunzieren oder muss ich nun an das Ober Landesgericht? Dem Schreiben(Beschluss)des LG HD lag keine Rechtsfolgenbelehrung oder irgendwas bei, ist das so ordnungsgemäß, es handelte sich um den Beschluss zu meiner Sofortigen Beschwerde zum vorangegangenen Beschluss des AG HD in welchem ich die Erstattung des eingezogenen und vernichteten halben Joints beantragt hatte.

  • #31

    Gjon kuka (Montag, 16 Januar 2023 02:44)

    ich war in Therapie auf Paragraf 35
    ich habe Eimer Urin Kontrolle war negativ den einer Speicher test angeblich war positiv . ich habe insinuiert einer weiter test zu machen es wurde abgelernt. ich wurde von Therapie raus geschmissen . ich bin zum meiner haus Arzt gegangen und ich habe einer Blut und Urin Kontrolle und beide waren negativ da meiner häre zu Kurtz waren habe ich gewartet zwei Monate später habe ich einer har test
    gemacht für 6 Monat und wahr negativ .
    sehr gehrte Herr Reichsanwalt weiter gehen
    ich wurde vom therapi raus geschmissen

  • #32

    Robert Weber (Montag, 16 Januar 2023 20:48)

    Hallo allseits,
    Frage zum Gutachten,
    schon auf der ersten Seite ist ein Fehler, und zwar steht da Neuerteilung allerdings bin ich noch immer Besitz der Fahrerlaubnis. Ist es möglich das Gutachten anzufechten aus Gründen der falscher Vorraussetzung.
    Dann habe ich beim durchlesen noch so einiges entdeckt das so nicht korrekt für mich erscheint.
    Kurz zu mir.
    männlich
    53 Jahre aus Heidelberg BW
    Kurz zur Tat:
    Am 25.09.2021 wurde ich bei einer Zollkontrolle (Autobahn vollsperrung, Umleitung über Parkplatz Geestland kontrolliert, Gefunden wurden 2,1 gr. Marihuana. Ich habe zugegeben am vor Abend was geraucht zuhaben. (Fehler) . Urintest, Blutabnahme 1,5 THC 13 THC-COOH
    Strafbefehl Amtsgericht Geestland, Amtsgericht Bewährungsbeschluss ,500 € an Gemeinnütziger Verein. Strafbefehl mit Gebühren knapp 1000,-€ und 2 Jahre Bewährung , FÜR 2 gr. schon heftig. Habe ich so hingenommen, weil ich auf jeglichen Konsum verzichten werde, Scheiß auf die Bewährung.

    Natürlich kommt es zur MPU.
    Abstinetzkontrolle alles gemacht und Negativ. 4 St. auf 6 Monate
    Kein Konsum mehr seit 24.09.2021 .
    MPU Vorbereitung, gemacht.
    MPU gemacht 16.11.2022 und durchgefallen.

    Zur Erinnerung: Ich bin immer noch im Besitz der Fahrerlaubnis.

    Zum Gutachten;
    Auf dem Deckblatt steht; NEUERTEILUNG / Kratz mich verwundert am Kopf)
    Zitate aus Gutachten.
    " Herr Weber hat sich in diesem Sinne in der Vergangenheit bereits als nicht geeignet zum Führen von Kfz gezeigt, da er zumindest GELEGENDLICH Cannabis konsumiert und unter THC- Einfluss am Verkehr teilgenommen hat. Um Cannabiseinfluss anzunehmen, genügt nach §24a in einer Konzentrazion welche die Fahrtüchtigkeit BEEINTRÄCHTIGEN KANN: Davon wird ab 1.0ng/ml (1,5 bei mir) REGELMÄßIG ausgegangen".
    Was jetzt gelegendlich oder regelmäßig und kann ,kann auch nicht?
    Zitat nächster Absatz
    "Bei Fortsetzung des Cannabiskonsums wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, das Herr Weber auch zukünftig ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss führen wird, da eine zuverlässige Verhaltenssteuerung in diesem Fall nicht gewährleistet ist."
    Nächster Absatz mit viel Bla Bla und AMOTIVTIONALES Syndrom?
    Als AMOTIVTIONALES Syndrom kurz AMS, bezeichnet man eine ausgeprägte Form des Motivationsverlusts mit Leistungsminderung, Antriebsstörung und Adynamie.
    Ursache zur AMS psychische und organische Ursache bei EXTENSIVER Verwendung von Cannabis, Lösungsmittel, Alkohol und oder andere Drogen.
    Symptome:
    Antriebsminderung
    Gleichgültigkeit
    Fehlende Leistungsorientierung
    Leistungseinbußen
    reduzierte Durchhaltevermögen
    Mangelnde Frustrationstoleranz
    Verzicht auf langfristliche Pläne ,fehlende Zukunftsorientierung
    Gleichgültikeit gegenüber von Schule,Beruf,Elternhaus und Soziale Bindung.

    Ich habe einen kleine Handwerksmeisterbetrieb, Arbeite Täglich Sa und So eingeschlossen, über 10 Stunden, Kümmere mich jeden Tag um meine kranke
    Mutter
    ???????

    Nächster Absatz " Zitat"
    " Die nachgewiesene Konzentration des Cannabisabbauprodukt THC-COOH lag bei Herrn Weber auf einem niedrigen Niveau.
    Ab einem Nachweis von 40 ng/mlTHC-COOH im Blut (bei mir 13 THC-COOH ) kann mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem häufigerem THC-Konsum ausgegangen werden und es ist nicht mehr anzunehmen dass der Konsument der Gruppe der nur gelegendlich Konsument zuzuordnen ist."
    Verweis auf Maria Fabritius;
    Fahrtüchtigkeit und Cannabis von zwei THCCOOH-Schwellenwert im Blut, um gelegendliche Konsumenten von starken Rauchern zu unterscheiden.
    Ich überspringe einige Absätze.

    Seite 19 "Zitat" Seite 6
    " Bei Gelegenheitskonsumenten ist zu überprüfen, ob die erlebten Folgen des Legalitätskonflikt ( z.B,. polizeiliches verhör und Aufklärung, Führerscheinproblematik zu einer ausreichende motivierte und konsequenten Distanzierung von der Droge und der Konsumentenszene geführt haben."

    Die Konsumentenszene,
    ich habe viele Freunde und Bekannte die Konsumieren ,soll ich deshalb Auswandern? Ich springe von Seite 6 auf Seite 16 zu Frage.
    Ob ich noch Kontakt zu Drogenkonsumenten habe?
    Meine Antwort: Ja, regelmäßig!
    Jetzt muss ich Auswandern ! Ich springe auf die Seite 18



  • #33

    Robert Weber (Montag, 16 Januar 2023 20:49)

    " Zitat " Seite 18

    "Bei Herr Weber liegt eine Drogengefährdung mit ersten Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik vor., Dafür sprechen insbesondere folgende Befunde."
    Befund: Saudumme Fragen mit noch dümmeren Antworten.

    "Herr Weber ist entschlossen, zukünftig auf Drogen zu verzichten, gibt als Motivation allerdings nicht eine veränderte innere Einstellung, sondern äußere Notwendigkeiten ("Er wolle verzichten,weil er nicht kiffen dürfe") zwischen Ruf der Psychologin, das steht nicht im Gutachten, "das wäre so nicht richtig",ICH ja ja Konsum erlaubt Besitz Strafbar. Ha Ha. weiter im Text " und insbesondere den Wunsch nach Wiedererlangen der Fahrerlaubnis an( Er brauche sein Führerschein und die Kosten seien hoch"). WIEDERERLANGEN ! Zur Erinnerung, Ich bin immer noch im Besitz der Fahrerlaubnis.

    "Ziitat" nächste Spalte
    " Herr Weber sieht für sich keine Rückfallgefahren(" Er sehe gar keine") und er hat weiter hin Kontakt zu Drogenkonsumenten (" Ja er treffe diese noch regelmäßig"),. Sein Verzichtvorsatz beruht erkennbar nicht auf innerer Einsicht, sondern allein auf äußeren Notwendigkeiten. Er kann deshalb aus gutachterlicher Sicht Trotz der vorhandenen Abstineznachweise nicht als stabil gewertet werden." siehe Seite 6 oben.



    Zum Testverfahren;" Zitat" Seite 17
    "Die von Herrn Weber gezeigte Leistungen in den Testverfahre genügen, um sich verkehrsgerecht verhalten zu können. Insbesondere werden die in den Begutachtungsleitlienen zur Kraftfahreignung für die betroffenen Fahrerlaubnisklassen geforderten Normwerte erreicht.
    Herr Weber wäre also von seiner Leistungsfähigkeit her in der Lage, ein Kraftfahrzeug hinreichend sicher zu Führen, wenn Drogeneinwirkung als Gefahrenquelle ausscheidet."

    Wiederherstellung nach § 70
    "Zitat"
    " Herr Weber erfüllt die Voraussetzung für eine erfolgreiche Kursteilnahme nicht, da sein Verzichtvorsatz nicht auf innere Einsicht beruht."#

    oder weil er noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
    §70 sagt: Anforderungen des § 11 Absatz 10 entsprechend und NICHT Inhaber einer Fahrerlaubnis sind.

    Zusammenfassend Letzte Seite.
    "Zitat" Seite 20

    Herr Weber kann trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss ein KFZ der Gruppe 1/2 (A,B,C1E) sicher führen. Es ist aber zukünftig ein KFZ unter dem Einfluss von Cannabis oder dessen Nachwirkungen führen wird ( fehlende Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Verkersteilnahme.)

    Empfehlung.
    Fortsetzung des Abstinenzprogramms.
    Aufarbeitung der Drogenproblematik mit Verkerpsychologischer Hilfe.

    Ich bin verwirrt, für mich sind da widersprüchliche Aussagen
    Das alles soll die Führerscheinstelle verstehen.

    Mein Leben ist am Arsch, jetzt kann ich mein Laden zuschließen und Schlüssel wegwerfen wegen 2gr.Cannabis ,geringe Werte als erst Täter. es ist unfassbar
    was eine Person in knapp 30 min. zerstören kann. Nur weil ich eine andere Politische Meinung habe, widerspreche ,die Wahrheit sage.

    Liebe Leut , holt euch die Fragen, die gibts Online lernt sie auswendig und tragt sie überzeugend vor. Auch wenn Ihr Lügen müsst.
    Kurze Beine laufen länger.
    Danke fürs Lesen.

    Gruß Robert



  • #34

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 18 Januar 2023 17:05)

    @Robert:

    Die Anordnung der MPU ist in der konkreten Form mit einiger Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, da in der Fragestellung von "Hinweisen auf einen gelegentlichen Konsum" die Rede ist. Der Konsum muss aber feststehen.

    Mit dem Argument habe ich kürzlich vor dem VG Köln ein Eilverfahren nach Entziehung der FE gewonnen und die Fahrerlaubis war schnell wieder da. Außerdem ist die Frage nach dem sicheren Führen nach VG Oldenburg auch kritisch zu betrachten und die Unterscheidung zwischen Wirkung und Nachwirkung von Cannabis ist nicht erforderlich, da es rechtlich nur eine Wirkung gibt ab 1,0 ng/ml THC.

    Wenn das Gutachten noch nicht abgegeben worden ist, ist vermutlich noch was zu machen :-)

    Senden Sie mir mal die Anordnung des Gutachtens zu: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - ich sende Ihnen dann gerne mal die Urteile, von denen ich gesprochen habe.

  • #35

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 18 Januar 2023 17:10)

    @Jochen:

    Warum machen Sie die MPU nicht einfach jetzt? Wegen der Strafsache kann ich nicht viel sagen ohne die Akte. Aber in Sachen MPU: Da müssen Sie nicht so lange warten.

  • #36

    Bukem (Samstag, 21 Januar 2023 10:46)

    @Gjon Kuka: was ist denn jetzt Ihr genaueres Anliegen?

  • #37

    Gjon Kuka (Sonntag, 22 Januar 2023 17:56)

    mein Penis ist zu klein, können sie mir helfen für terapi ?

  • #38

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 22 Januar 2023 21:15)

    Sorry, sind nicht auf Penisverlängerungen spezialisiert. Wäre sicher ein einträgliches Geschäft. Aber bei google werden Sie sicher noch fündig. Da geht so einiges!

  • #39

    Marc (Sonntag, 29 Januar 2023 15:04)

    Guten Tag

    Ich habe im Dezember 22 meine Mpu gehabt .
    Führerschein weg wegen Drogen Cannabis und Amphetamin .
    Ich habe einen 12 Monate Abstineznachweis vorher machen müssen .
    Habe mich auf meine Mpu mit einem Psycholgen lange vorbereitet und konnte dann endlich meine Mpu machen . Zuerst der Arzt mit allgemeinem Check und Urinprobe .
    Die Komplette Mpu verlief gut und ich habe schon direkt nach dem Gespräch eine positive Resonanz vom Gutachter mündlich bekommen .
    Ich konnte alle Zweifel ausräumen und er sieht keine Veranlassung das das Gutachten negativ sein wird .
    Dann musste ich knapp 4,5 Wochen warten bis das Gutachten eintraf .

    Jetzt wird mir zur Last gelegt das meine Urinprobe positiv auf Amphetamin war .

    Ich habe zu keiner Zeit Drogen zu mir genommen . Ich hatte keinen Kontakt mit Drogen .

    Ich habe mich sogar bemüht einen schnelleren Termin zu bekommen indem ich die Führescheinstelle /TÜV per Mail anschrieb und darum bat das wenn ein spontaner Termin frei werden würde ich so flexibel sei ( falls einer seinen Termin nicht wahr nimmt und absagt ) ich dann spontan jederzeit verfügbar wäre .
    Ich habe dann auch recht zeitnah einen Termin bekommen und konnte zur Mpu .
    Und jetzt steht im Gutachten das meine Urinprobe positiv war was definitiv nicht sein kann .
    Auf keinen Fall .
    Angesetzt war der 29.12 und schließlich konnte ich am 20.12 schon einen vorzeitigen Termin ergattern .
    Jetzt habe ich keine Ahnung was ich machen soll .
    Wie soll ich vorgehen ?
    Kann man das auf irgendeine Art anfechten ?
    Ich habe zu keiner Zeit Drogen konsumiert und ich kann mir das nicht erklären wieso der Befund positiv ist .
    Ich benötige bitte dringend Info wie ich jetzt weiter vorgehen soll .
    Anwalt und anfechten ?
    Besteht irgendeine Chance für mich ?
    Kann dem Labor ein Fehler unterlaufen sein?
    Was kann ich machen ?

    Gruß Marc

  • #40

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 31 Januar 2023 23:05)

    Eine positiver Nachweis von Amphetaminen kann auch dem Verzehr von Lebkuchen geschuldet sein:

    http://fyziologie.lf1.cuni.cz/Data/files/PragueMedicalReport/PMR%2005-01%20Idle.pdf

    https://www.euleev.de/lebensmittel-und-ernaehrung/eule/322-in-der-weihnachtsbaeckerei-und-am-gluehweinstand

    https://www.euleev.de/images/Beitraege/Scharf_auf_Gewuerze.pdf

    Wenn der Wert nicht so hoch ist, kann es daran liegen bzw damit erklärt werden.

    Schreiben Sie mir gerne mal eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - ich brauche das Gutachten und die Anordnung des Gutachtens durch die Führerscheinstelle.

  • #41

    Marco (Donnerstag, 02 Februar 2023 11:11)

    Ich hätte da auch mal eine Frage: CBD-Blüten sind ja anscheinend illegal in DE. Ist der Verkauf derselben zB an der Tankstelle denn nicht umsatzsteuerpflichtig und falls doch, ist es rechtlich sauber vom Staat die USt. zu nehmen und anschl. Händler und Konsumenten strafrechtlich zu verfolgen. Sprich das CBD-Gras wird wieder konfisziert, die vom Konsumenten entrichtete MwSt. wurde aber gerne genommen und einbehalten? Ist das dann nicht in gewissem Umfang Korruption, mind. aber eine ungerechtfertigte Bereicherung?
    Ist vlt. etwas kleinlich gedacht, aber in einer Welt in der die Menschen erst mal Geld aufbringen müssen um überhaupt Zugang zu Nahrung zu haben, kann man ja mal zart nachfragen, denn Kleinvieh macht ja auch Mist...

  • #42

    Nordlicht (Freitag, 03 Februar 2023 11:32)

    Hallo,
    habt ihr Erfahrung mit Cannabispatienten (KÜ) die Probleme mit der Fahrerlaubnissbehörde haben ?
    Bin seit August Patient und muss demnächst für die Arbeit auch wieder mit dem Auto los (Bus/Bahn wird zu umständlich und langsam) und möchte natürlich keine Probleme bekommen...
    Welche Unterlagen muss ich im Falle einer Kontrolle dabei haben und auf was muss ich Achten ?
    Und Natürlich würdet ihr im Fall der Fälle auch in Lübeck tätig werden ?

    Grüße von der Ostsee

  • #43

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 04 Februar 2023 16:32)

    @Nordlicht:

    Natürlich habe ich Erfahrung mit Cannabis Patienten und Fahrerlaubnisrecht. Ist allerdings kurios, was da teilweise abgeht:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/cannabis-patient-in-der-zwickmuehle-zwischen-dr-rausch-der-schwarzen-koenigin-des-tuev-und-der-aerztekammer-206467.html

    Oft wissen weder Behörden, Gutachterstellen, Ärzte oder Ärztekammern um die richtige Handhabe. Logisch betrachtet: Was soll dabei rauskommen, wenn man eine Substanz einmal als illegal einstuft und sich dann irgendwelche Argumente ausdenken muss, warum sie auf einmal ein gutes Medikament sein soll? Das ist doch alles bigotter Bullshit.

    Immer Patientenausweis mitführen und vorzeigen bei einer Kontrolle. KEINE Aussagen machen zu Konsumfragen außer "ich habe so konsumiert, wie mein Arzt es mir vorgeschrieben hat". Weitere Aussagen verweigern und zwar auch dann, wenn die Polizei Blut abzapfen will. Melden Sie sich dann gerne bei mir.

    @Marco:

    Die Frage blendet den Umstand aus, dass der "Staat" (also das zerfallende Gebilde, in dem wir gerade leben) diesen Verkauf gerade nicht toleriert...vgl.
    https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023010.html

    Ungerechtfertigte Bereicherung. Kein uninteressanter Gedanke. Aber wo soll der hinführen bitte?

  • #44

    Rosa (Mittwoch, 15 Februar 2023 02:34)

    Hallo zusammen,

    2012 wurde mir der Führerschein aufgrund Amphetamine entzogen. Nach dem ganzen MPU Zeugs bekam ich ihn wieder 2014 zurück.

    Letzen Dienstag bin ich Nachts in eine Kontrolle gefahren, war soweit dann alles ok, Alkoholtest 0,0 Promille. Erst als kurz vor Ende der Kontrolle meine Daten durchgegeben wurden, bestand lt. Polizei auf einmal der dringende Tatverdacht, dass ich unter Drogen stehe. Davor war eigentlich nur vom kaputten Rücklicht die Rede ;) ….

    Naja nachdem ich ordentlich unter Druck gesetzt wurde, gab ich auf dem Revier eine Urinprobe ab, welche positiv auf Amphetamin war und daraufhin die Blutentnahme angeordnet wurde. Ausgesagt habe ich nichts.

    Während ich auf den Arzt wartete, sind 2 weitere Polizisten zurück zu meinem Auto gefahren, was ca. 20 min Fahrzeit entfernt stand, um es zu durchsuchen - ohne Ergebnis.

    Der Polizist drängte mich mehrmals dazu, dass ich meinen Autoschlüssel ZWINGEND am darauffolgenden Mittwochmorgen noch abholen muss, in Begleitung einer Person die nen Führerschein hat. Die hatten mich morgens mehrmals auch noch angerufen, dass ich ihn jetzt sofort abholen muss. In Begleitung? Muss ich das?
    War mir dann aber auch Wurst und bin erst am Freitag hin. Kann das noch Konsequenzen für mich haben? Zudem wollte sich der Polizist melden, wenn das Blutergebnis da ist. Was bisher nicht geschah

    1. was wäre das richtige Verhalten bei der Kontrolle gewesen? Urintest ablehnen? Aufgrund des Akteneintrags war die Blutabnahme doch unvermeidbar oder ?
    2. Welche Schritte sollte ich jetzt nehmen?
    3. ist das normal, dass ich das Revier einfach verlasse, ohne irgendein Protokoll o. Ä. zu unterschreiben? 2012 bekam ich den Tathergang auf Papier
    vorgelegt und musste mit meiner Unterschrift die Richtigkeit bestätigen.

    Vielen Dank

  • #45

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 15 Februar 2023 13:03)

    Wann war der letzte Konsum von Drogen vor der Kontrolle? Welche Drogen?

  • #46

    Rosa (Donnerstag, 16 Februar 2023 03:50)

    Speed, Dienstagmorgen

  • #47

    Cannabispatient (Dienstag, 21 Februar 2023 15:46)

    Patient. Tägliche Dosis 100 bis 200 mg im Vaporizer. Nach viertägiger Medikamentenpause (mit Arzt abgestimmt) in Kontrolle geraten. Mich zum Thema ggü. den Freunden und Helfern nicht gäußert. Ergebnis: 9-THC negativ, _9-THC-OH 0,7 ng/ml, _9-THC-COOH 22 ng/ml. Führerschein habe ich wieder und von der Führerscheinstelle auch nichts gehöhrt. Das ganze ist jetzt drei Monate her. Kommt da noch was?

  • #48

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 07 März 2023 12:17)

    @Rosa:

    Bitte melden Sie sich bei einem Urin Screening Programm an. 12 Monate. Auf alle gängigen BtM.

    Nicht mittels Haare screenen, da es hier häufig zu falsch positiven Ergebnissen kommt und die Screenings dann unverwertbar sind. Sie können das Programm bei TüV/AVUS/Dekra oder der PIMA machen.

    Auch rate ich dringend dazu, jetzt schon eine Therapie beim Verkehrspsychologen zu machen, da es hier nach Problemen riecht in Sachen MPU und der auch danach, diese Karte hier spielen zu müssen:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Gute Verkehrspsychologen finden Sie unter www.afn.de

    Bitte zeitnah darum kümmern. Zudem: Wenn 2014 schon mal der FS weg war wegen Amphetamin und Sie jetzt unter der Woche vormittags schon die ersten Lines ziehen: Wäre es jetzt nicht mal eine gute oder sogar sehr gute oder sogar die beste Idee seit langer Zeit, mit Drogen ein für alle mal gut sein zu lassen?

    Wir bringen doch alle von Haus aus ein nicht zu unterschätzende Naturbreite mit.

    Ich verstehe nur bedingt, wozu es da immer wieder externer Eingriffe in den Hirnstoffwechsel bedarf...

    Aber das ist eine persönliche Entscheidung. Nur wenn ich wieder und wieder Probleme deshalb habe mit dem Führerschein, dann muss Entscheidung her zwischen Führersein ODER Drogen. Ist doch irgendwo logo. Ist der Führerschein denn wirklich wichtig für Sie?

    @Cannabis Patient:

    Nein, ich rechne nicht mit Problemen seitens der FSST. Das wäre sehr ungewöhnlich. Taktisch haben Sie sich instinktiv richtig erhalten. Nicht schlecht :-)

  • #49

    Werner (Donnerstag, 16 März 2023 00:44)

    @Rechsanwalt Schüller es wäre prima wenn Sie die Konversation mit @Rosa weiter führen könnten... Danke!

  • #50

    Werner (Donnerstag, 16 März 2023 00:56)

    Bitte den vorherigen Komentar löschen, war ein Missverständnis!

  • #51

    Bukem (Donnerstag, 16 März 2023 11:07)

    @Werner: können wir denn jetzt noch etwas für Sie beantworten?

  • #52

    Uli (Freitag, 17 März 2023 15:15)

    Hallo, hatte eine Polizeikontrolle und ich wurde positiv auf thc getestet. Es wurde der Amtsarzt gerufen und er hat mir dann Blut abgenommen. Ich muss zu mir sagen das ich jeden Abend einen joint rauche.
    Jetzt habe ich Angst vor den Konsequenzen da ich nicht weiß was alles auf mich zukommt. Wird die Strafe hart sein oder kann es sein das ich doch noch gut wegkomme. Ich danke schon mal für die Antwort.

  • #53

    Bukem (Samstag, 18 März 2023 14:14)

    @Uli: die Angst vor Konsequenzen ist leider nicht unbegründet. Haben Sie ggü der Polizei irgendwelche Angaben dahingehend getroffen, dass Sie Cannabis konsumiert haben?
    Wann genau haben Sie zuletzt vor der Fahrt konsumiert ? Sollte ihr aktiver Thc Wert über 1,0 ng/ml liegen, winkt ein Fahrverbot von einem Monat, Punkte und ein empfindliches Bußgeld.
    Das ist aber der harmlose Part. Zusätzlich droht u.U ein strafrechtliches Verfahren wg des Besitzes von Betäubungsmitteln sowie schließlich nach dessen Ende eine Überprüfung Ihrer Fahreignung durch die Führerscheinstelle in Form eines ärztlichen Gutachtens.
    Deshalb bitte den Konsum schon jetzt einstellen und eingestellt halten und am besten schon jetzt anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Jdfs dann, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht verlieren dürfen.

    Herr Schüller ist bundesweit für Sie da. Bitte Mail an
    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #54

    Uli (Sonntag, 19 März 2023 08:37)

    Vielen Dank für ihre Antwort Herr Schüler. Hatte fünf Stunden bevor die Kontrolle war einen joint geraucht. Als er mir sagte das in mein Urin thc auffällig ist, hab ich überrascht gesagt“ oh stimmt gestern Abend hab ich einen joint geraucht“.. war wahrscheinlich keine gute Idee. Wo der Amtsarzt dann da war und meine Reaktionen kontrollierte sagte er nur zu mir“ echt super wie ich reagiere“ auch war ich vom fahren her nicht auffällig. Hatte nur mein Blinker noch an. Da ich aber täglich konsumiere, werden sie das ja bestimmt an meinen Werten sehen oder meinen sie ich kann mir eine Geschichte einfallen lassen? Hab mit dem Konsum aufgehört. Brauche mein Führerschein schon alleine für die Arbeit und habe Angst das ich ihn für immer verliere.

    Lg Uli

  • #55

    Bukem (Sonntag, 19 März 2023 15:00)

    @Uli: ich bin gar nicht Herr Schüller, übrigens nicht Schüler, sondern nur ein kleines emsiges Bienchen im Weinberg der Rechtspflege.
    Überhaupt nicht hilfreich, dass Sie den Konsum eingeräumt haben. Mit solchen Angaben liefern Sie die notwendigen Daten für die Entziehung der Fahrerlaubnis auf dem Silbertablett.
    Bitte im ganz eigenen Interesse so schnell wie möglich Kontakt an

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Viel Erfolg!

  • #56

    Uli (Sonntag, 19 März 2023 15:59)

    Sorry wegen dem Schüler.. das Handy hat es falsch übernommen. Und ich glaube hier sind alle froh das es das kleine emsige Bienchen gibt. Da ich schnellst Kontakt aufnehmen soll, sagt mir das meine Karten wohl nicht gut stehen. Ich weiß ja nicht was mich erwartet und falls ich ein Gutachten abgeben muss, denke ich dass es doch vielleicht hilfreich sein kann, wenn ich nichts mehr konsumiere. Dann fallen meine Werte bei einer nächsten Untersuchung evtl besser aus. Werde mir ihren Ratschlag zu Herzen nehmen. Danke

  • #57

    Uli (Sonntag, 26 März 2023 14:35)

    Hallo Herr Bukem,
    Ich bin’s nochmal. Die Polizei hat sich vor einer Woche bei mir gemeldet und gesagt das mein thc wert bei 6 liegt und der abbaustoff bei ca 30. habe ja seit dem Vorfall nichts mehr konsumiert. Heute war ich mit dem Auto unterwegs und der gleiche Polizist hat mich wieder angehalten. Ich war natürlich aufgeregt und zitterte. Er sagte das ich auffällig bin und ich mit auf Revier muss zur blutentnahme. Ich willige wieder ein. Jedoch diesmal ohne Urintests. Ich denke mal das meine Werte ja gesunken sind. Ich hab dann den Polizist gefragt ob er das denn jetzt jedesmal mit mir macht wenn er mein Auto sieht.. daraufhin hat er gelacht und gesagt, es kann sein. Ich habe ihn gefragt ob ich den vom fahren her auffällig war, was er verneinte. Wenn er das nochmal macht, wie soll ich denn da vorgehen? Finde das nicht ok das er mich nur anhält weil er mein Auto kennt. Und mit was für eine Strafe muss ich den bei so werten rechnen. Ich bedanke mich schon mal für ihre Bemühungen

  • #58

    Bukem (Montag, 27 März 2023 22:17)

    @Uli: Wenn ich Ihren Vortrag richtig verstanden habe ( und das befürchte ich), laufen Sie grad Gefahr, Ihre Fahrerlaubnis dauerhaft zu verlieren und nur mit einer teuren und zeitintensiven MPU zurück bekommen zu können.
    Sie sind mit mehr als 1,0 ng aktivem Thc angehalten worden und haben den gelegentlichen Konsum bereits eingeräumt.
    Haben Sie sich zwischenzeitlich bei Herrn Schüller gemeldet? Falls nicht, wäre dies jetzt allerhöchste Eisenbahn. Tun Sie sich bitte selbst den Gefallen

  • #59

    Uli (Dienstag, 28 März 2023 07:16)

    Oh eine intensive Mpu??Ich habe dem Polizist gesagt das ich das erste mal konsumiert habe und es auch nicht mehr machen werde. Mein thc wert müsste ja jetzt beim zweiten Mal unter 1 sein. Auch müsste der Abbau wert ja weniger sein oder liege ich da falsch? Habe es zumindest gelesen das nach 72 Stunden man auf der guten Seite steht. Ich warte jetzt das zweite Ergebnis an und dann werde ich mich bei Herr schüller melden. Falls er mich wieder ohne Grund anhält, werde ich alles verweigern und er soll es richterlich anordnen. Den ohne Grund, nur weil meine Augen wackeln und ich aufgeregt bin, komme ich mir etwas (sorry wenn ich das so sage) etwas gemoppt und verarscht vor)

  • #60

    Antonio (Donnerstag, 20 April 2023 21:12)

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich lese im Internet so viel und werde einfach nicht schlau daraus.
    Ich habe über 10 Jahre nicht mehr gekifft und war vor ca zweieinhalb Monaten in Thailand. Dort habe ich 12 Tage hintereinander (täglich) 5-6 Joints geraucht. Es war sehr hochprozentiges Gras (THC-Anteil 20-25 Prozent, wurde zumindest von den dortigen Weed-Shops so angegeben).
    Mittlerweile sind 65 Tage vergangen, seit ich den letzten Joint in Thailand geraucht habe.
    Im Internet habe ich mir Cannabis-Tests besorgt und der 50er ng/ml Test war jetzt schon mehrmals negativ aber die 20er ng/ml Tests sind immer noch positiv.
    Ich habe schon zwei mal die MPU hinter mir und sie beide Male bestanden (die letzte MPU war 2015).
    Ich fahre seit meiner Rückkehr aus Thailand immer noch nicht mit dem Auto.
    Kann ich noch Probleme bekommen, wenn ich wieder fahren würde und in eine Polizeikontrolle gerate?
    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
    Grüsse

  • #61

    Hallo. (Freitag, 21 April 2023 23:04)

    Ich habe eine Frage bezüglich der "Legalisierung" von Cannabis in Deutschland.
    Wenn ich was aus Holland mitbringe wäre das legal? Also sagen wir 5 g. Ich würde dann behaupten ich hatte das schon bei der Einfuhr nach Niederlande dabei gehabt und es sollen ja 25 g erlaubt sein.

  • #62

    Bukem (Samstag, 22 April 2023 10:39)

    @Antonio: finde ich gut, dass Sie sich informieren wollen.
    Also vorab: der aktive THC Wert sollte auch bei so einem quasi ekzessivem Konsummuster sehr zeitnah wieder unter den Richtwert von 1,0 ng aktiven THC befinden. Ob das schon nach 4 oder sicherheitshalber erst 7 Tagen passiert, ist vermutlich Einzelfallfrage.
    Was Sie jetzt im Test sehen, ist der passive Wert, das Thc cooh. Das kann auch noch länger nachweisbar sein, sagt aber nur, dass Sie in der Vergangenheit in den letzten Wochen bzw Monaten irgendwann mal konsumiert haben.
    Was haben Sie damals denn bei der MPU angegeben? Vermutlich zukünftige Abstinenz?
    Um auf die Frage zurück zu kommen: sie können eigentlich bedenkenlos wieder fahren, da Ihr aktiver Thc Wert sauber ist.
    Im Falle einer Kontrolle die nächsten Tage oder Wochen sagen Sie einfach nichts zu einem etwaigen Konsum und bleiben freundlich und entspannt. Falls was ist, melden Sie sich bitte bei Herrn Schüller

    @Hallo: pfiffig. Ist leider gar nicht klar zu beantworten, weil da auch europarechtliche Probleme bestehen, ob und inwieweit die Legalisierung überhaupt kommen kann.
    Selbst wenn die Legalisierung kommt, wäre völlig unklar, wie sich die Strafbestände im BtMG aussehen werden. Eine Einfuhr aus dem Ausland wird ziemlich sicher weiter verboten werden, da dies dem Sinn und Zweck der Freigabe hier widersprechen würde.
    Ob Ihnen also jemand ernsthaft glauben würde, wenn Sie Ihre Ideen vortragen, bezweifle ich sehr. Man wird sehen und abwarten müssen

  • #63

    Judex calculat (Mittwoch, 26 April 2023 02:23)

    Sehr geehrter Herr Bukem, sehr geehrter Herr RA Schüller,

    Ich danke Ihnen vorweg vielmals für die Beantwortung der verschiedenen Fallfragen! Ihr Einblick in die fahrerlaubnisrechtliche Praxis ist einzigartig und sie können sich sicher sein, im Fall der Fälle einen Mandanten gewonnen zu haben!

    Meine Frage bezieht sich zum ersten Teil ihrer Antwort in #62.
    Ist, auch bei mehrjährigem Dauerkonsum i.d.R. davon auszugehen, dass, wie sie schreiben, innerhalb von 3-4 Tagen der aktive THC Wert unter 1ng/ml Blut sinkt?
    Bedeutet dies tatsächlich, dass trotz vorhandenem THC-COOH keine rechtlichen bzw. fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu befürchten sind?
    Ich frage daher, weil ausgehend davon eine 9 tägige Abstinenz bedeuten würde, konsequenzenlos Autofahren zu dürfen - entgegen meiner Annahme; man sei den Lappen auf nimmerwiedersehen weg!

    Herzliche Grüße

    Judex calculat

  • #64

    Judex Calculat (Mittwoch, 26 April 2023 02:37)

    Kleine Ergänzung:

    Ich frage auch, da ich einen durch den Hanfverband publizierten Fall in Erinnerung habe, nach dem ein Betroffener 13 Tage nach Konsum noch bei 1,0 bg/ml gelandet ist. Der Betroffene vermutet viel Sport als Ursache.

    Quelle: http://fuehrerscheinkampagne.de/betroffene-kommen-zu-wort/marvin-schmidt-name-geaendert/

  • #65

    Bukem: (Mittwoch, 26 April 2023 12:13)

    @judex calculat: Schauen Sie auch hier bitte nochmals rein:
    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/nachweiszeiten-von-cannabis-thc-im-urin-und-blut/

    Das kann man leider so pauschal nicht sicher beantworten, deshalb sollte jeder im eigenen Interesse immer von längeren Zeiträumen ausgehen. Die zitierte Frage bezog sich auf einen bereits zurück liegenden Konsum von vor mehr als zwei Monaten.
    Das Problem hier ist schlichtweg, dass der Thc Abbau eben nicht so schön linear verläuft wie beim Alkohol. Hier kommen verschiedene ganz individuell körperliche Stoffwechsel Aspekte neben allgemeinen Faktoren des Konsummusters, wie Dauer und Häufigkeit, Wirkstoffmenge, Art des Konsums usw ins Spiel.
    Je mehr bereits durch Dauerkonsum an Thc eingelagert wurde, desto länger im Zweifel auch ein höherer Wert. Im Einzelfall soll nach verschiedenen Studien auch vereinzelt ein Überschreiten des Richtwerts auch noch 10, 12 oder 14 Tage nachgewiesen worden sein. Der deutlich größere Teil der Probanden sollte vorher unter dem Wert liegen.
    Weil hier aber eben keine für jedermann gültigen Prognosen getroffen werden können, seien Sie bitte entsprechend vorsichtig und warten entsprechend.
    Ganz generell muss Ihnen klar sein, dass auch der Thc Cooh auch dann noch deutlich erhöht sein dürfte und schon dadurch bei unkluger Aussage im Fall einer Kontrolle die Einstufung als Dauerkonsument mit den verbundenen Konsequenzen droht. Dauerkonsum und Fahrerlaubnis werden immer unvereinbar sein

  • #66

    DM (Freitag, 30 Juni 2023 12:05)

    Hallo, ich geriet vor 7 Monaten in eine Verkehrskontrolle und habe den Konsum von cannabis eingeräumt. Die Blutentnahme ergab 2,5ng Cannabis und der thc-cooh wert lag bei 31ng und gegenüber der Polizei die Aussage verweigert. Habe meinen Konsum sofort eingestellt. Jetzt erwartet mich demnächst eine ärztliche Untersuchung (keine mpu). Ist es eine gute Idee auf einmal konsum zu plädieren? Wie kann ich das rechtfertgen? Und wenn das Gutachten für mich schlecht ausfällt, lohnt es sich, direkt danach einen Anwalt zu einzuholen damit ich meine Fahrerlaubnis nicht gänzlich verliere?

  • #67

    Bukem: (Sonntag, 02 Juli 2023 08:58)

    @DM:es ist zunächst wirklich gut, dass Sie den Konsum eingestellt haben.
    Bis wann soll das Gutachten eingereicht werden?
    Sollten Sie etwas anderes als einmaligen Konsum behaupten, läge ja zumindest gelegentlicher Konsum und damit schon die Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis vor.
    Wir bzw Herr Schüller darf hier aus verschiedenen, auch berufsrechtlichen Gründen nicht einfach vorgeben, was evtl günstig ggü der Führerscheinstelle behauptet werden darf.
    Natürlich sehen die Behörden und Gutachter das sehr kritisch, wenn Einmalkonsum behauptet wird. Das wird mit statistischen Erwägungen oft zur Seite geschoben .
    Da sollte anwaltlich gegen vorgegangen werden.

    Es ist allerdings keine gute Idee, mit anwaltlicher Unterstützung zu warten, bis das Gutachten vorliegt. In solchen Fällen drängt die Zeit. Ihr Anwalt sollte schon vorher die Owi Akte eingesehen haben, bevor sie an den Gutachter geht. Jedenfalls sollte das angeraten werden, wenn der Erhalt der Fahrerlaubnis für Sie wichtig ist, zb beruflich.
    Herr Schüller hilft hier schnell, bundesweit und hochspezialisiert.
    Bei Interesse bitte schnell Mail an

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #68

    DM (Sonntag, 02 Juli 2023 14:52)

    @Bukem,
    Danke für die Antwort.
    Das Gutachten soll bis zum 12.08 eingereicht werden und der Termin für die äU ist am 12.07.
    Ich hatte Herr Schüller schonmal eine Email geschrieben, allerdings keine Antwort mehr erhalten.
    Demnach sollte ich es einfach nochmal versuchen? Vielleicht ist die Email einfach untergegangen weil Herr Schüller mit Sicherheit sehr beschäftigt ist.

    Meine Fahrerlaubnis ist wichtig für mich, gerade weil ich in einem Dorf mit nicht so guter Anbindung wohne.

  • #69

    Bukem: (Montag, 03 Juli 2023 10:54)

    @DM: ja, genau, das würde ich dringend anraten. Viel Erfolg

  • #70

    Lukas (Samstag, 08 Juli 2023 15:21)

    Hallo,
    ich bin im April in eine Verkehrskontrolle gekommen und hatte nach dem Bluttest einen Wert von 6,3ng THC und 66,4ng THC-COOH. Leider habe ich den Fehler gemacht in der Vergangenheit bereits Erfahrungen mit Canabis gemacht zu haben. Jetzt bin ich aufgefordert worden ein ärztliches Gutachten zu meinem Konsumverhalten erstellen zu lassen. Meine Führerscheinakte liegt dem Prüfinstitut bereits vor. Welches Vorgehen empfehlen Sie jetzt um den Führerschein noch zu retten, bzw. die MPU zu umgehen?
    Vielen Dank

  • #71

    Bukem (Mittwoch, 12 Juli 2023 11:01)

    @Lukas: Konsum ist eingestellt und seit wann?
    Bis wann soll das Gutachten vorgelegt werden?
    Ich würde dringend anraten, anwaltliche Hilfe zu suchen, damit noch schnellstmöglich Akteneinsicht genommen werden kann oder, weil nicht mehr möglich, Sie zumindest so gebrieft werden können, dass Sie sich nicht um Kopf und Kragen reden

    Bitte so schnell wie möglich persönlich bei Herrn Schüller melden

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #72

    Nick (Mittwoch, 26 Juli 2023 08:35)

    Mein rechtliches Anliegen:
    [Ich wurde am 7.8.22 von der Polizei angehalten, weil ich die Musil an meinem Handy eingestellt habe, dann wurde mir Blut genommen wegen THC Konsumverdacht ( es war das WE Wacken abfahrt). es kam ein THC Wert von 1ng, THC OH, positiv (spur) und THC COOH 3ng raus.

    Ich bekam dann eine Geldstrafe von 730 Euro und 1 Monat Führerscheinentzug ( mitte Huni 23 bis mitte Juli 23) Gestern am 25.7. kam ein Schreiben der Führerscheinstelle, sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis! Da alles in meiner Probezeit passiert ist, fordert man nun ein Aufbauseminar plus MPU! Ich bin aktuell in der Abschlussprüfung zum Fliesenleger und ohne FS wird mein Arbeitgeber mich nicht übernehmen, was mir große Sorgen bereitet.

    ich empfinde die Strafe nicht mehr verhältnismäßig, da ich ja bereits den FS abgegeben habe und ja die Zeit dazwischen nicht mehr aufgefallen bin und desweiteren absolut abstinenz bin!

    Mit freundlichen Grüßen
    Nick

  • #73

    Bukem (Mittwoch, 26 Juli 2023 09:52)

    @Nick: bitte bei Interesse an einer Prüfung durch Herrn Schuller das Schreiben an ihn unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    zu ihm schicken.
    Vermutlich haben Sie bei der Verkehrskontrolle zusätzlich eingeräumt, regelmäßig Cannabis zu konsumieren und damit der Führerscheinstelle die rechtlichen Voraussetzungen für den jetzt erfolgten Entzug der Fahrerlaubnis frei Haus geliefert.
    Genau wird es erst Herr Schüller prüfen können.
    Man wird sehen

  • #74

    Für meine Tante (Samstag, 09 September 2023 14:28)

    Bei meiner Tante (91 Jahre alt) steht plötzlich im Garten steht eine 30 cm hohe männliche Hanfpflanze (vermutlich Nutzhanf, kein Geruch, männliche Geschlechtsmerkmale, Nachzügler, beim Bauern sind die schon 1,50 m hoch). Den Samen kann nur ein Vogel ausgekackt haben. An der Stelle wächst sonst nichts außer Unkraut. Beim Nachbarn (Schlaganfall und immobil) wuchsen diese Jahr bestimmt 50 Mohnblumen. Er säht nie, er jätet kein Unkraut, er erntet nicht.

    Welche Strafe müssen meine Tante und mein Nachbar erwarten?

    Ich persönlich finde es ein Unding, dass es keine Pflicht gibt, Unkraut zu jäten. Die Mohnblumen sind verblüht, aber die männliche Rauschgfitpflanze habe ich sofort vernichtet.

  • #75

    Bukem (Montag, 11 September 2023 23:28)

    @Für Ihre Tante:
    Erst einmal vorweg. Nicht jede Mohnpflanze ist verboten, sondern nur Schlafmohn. Es gibt glaube ich hundert oder mehr Arten. Insbesondere Klatschmohn ist bei Gärtnern sehr beliebt und vermehrt sich selbst.
    Ich würde bis auf weiteres deshalb davon ausgehen, dass es sich dort um solche Mohnpflanzen handelt, die völlig unproblematisch sind.
    Wer sollte denn Ihre Tante ( oder den Nachbarn) überhaupt anzeigen? Und selbst, wenn dies jemand täte, dürfte schon von vornherein klar sein, dass hier kein vorsätzlicher Anbau von BtM haltigen Pflanzen vorliegen kann und eine Strafbarkeit schon deshalb ausscheidet.Wird denn in der Nachbarschaft tatsächlich Nutzhanf angebaut? Wenn Sie die Pflanze vernichtet haben, sollte es zu keiner Komplikation kommen

  • #76

    Lani (Freitag, 15 September 2023 17:54)

    Hallo! Ich hätte mal eine Frage für eine sehr gute Freundin die mich derzeit echt damit belastet. Folgendes: meine Freundin hat sich vor 4 Tagen ein Auto von einem Bekannten geliehen für 2 Tage.. da ihr Auto in einer Werkstatt steht. So.. zu ihrem Übel ist sie abends im Dunkeln bei starkem Regen mit dem Automatik Fahrzeug (was sie vorher noch nie fuhr und mit Automatik nicht vertraut war) gegen eine Leitplanke geschliffen für einige Sekunden und das Auto hat einen riesigen Kratzer von vorn nach hinten auf der linken Seite und die Felgen wurden auch etwas getroffen. Im Prinzip ein Blechschaden mit Kratzern aber das Auto an sich ist heile geblieben und fährt noch wie zuvor. Nun war mit ihrem Bekannten 8 Uhr am nächsten morgen die Rückgabe des Fahrzeugs vereinbart..allerdings stand der gute Herr dann schon über eine Std vorher vor ihrer Tür und hat das Auto zurückverlangt. Sie wollte es um 8 Uhr zu ihm bringen und ihm alles in Ruhe erklären wie es dazu kam.. sie hatte Angst sich sofort bei ihm zu melden aber sah im Dunkeln nur 2 kleine Kratzer und hat es auch nicht sofort der Polizei gemeldet. Nun kam der Bekannte um 8 Uhr zu ihr inklusive Polizei und einem Krankenwagen � + Notarzt da ihr Bekannter zudem auch noch angab sie hätte sich das Leben nehmen wollen und hätte sowas auch per WhatsApp Nachrichten geäußert. Es waren ein paar Nachrichten dabei die so klangen aber sie hat später uns allen und auch einer Psychologin im Krankenhaus glaubhaft erklären können das sie sich niemals etwas antun könnte und das nur aus Frustration geschrieben hatte. Dadurch das der Bekannte angab sie habe ein Suizid Problem .. wurde direkt ein Alkohol und Drogentest mit ihr durchgeführt. Alkoholwert: 0,0 ..Drogentest: thc leichter Anstieg dann etwas mehr… und Benzos! Sie habe bestritten thc konsumiert zu haben und könne es sich nicht erklären wie dies in ihren Körper gelangt war! Sie verneinte auch berauscht gewesen zu sein bei dem Unfall! Jeder macht mal Fehler und die schlechte Sicht im Dunkeln und Regen und das fremde Auto haben dazu geführt! Sie ist ansonsten absolut Fahrtauglich meiner Meinung nach! Ihr Führerschein wurde ihr direkt abgenommen nach einer Blutabnahme im Krankenhaus durfte sie eigentlich auch nicht wieder Heim. Eine Psychologin hat die Diagnose : akute Belastungsreaktion bei ihr diagnostiziert! Was bedeutet das nun? Und kann sie damit rechnen ihren Führerschein nun für immer abgeben zu müssen? Oder bekommt sie ihn da „Erst Delikt“ vllt. auch schon eher zurück? Welche Strafe kann sie jetzt erwarten? Sie hat seit 12 Jahren den Führerschein und es ist wie gesagt das erste mal so etwas passiert. Die Polizei gab ihr nur zwei kopierte Dokumente mit, welche beinhalten das sie den Führerschein abgenommen haben aber nicht für wie lange. Was kann ihr jetzt maximal dafür drohen? Vielen dank schon mal im Voraus! ������

  • #77

    Jerosa (Sonntag, 17 September 2023 16:19)

    Guten Tag!
    Können Sie mir bitte in meiner Fragestellung weiter helfen?
    Es geht um die grundsätzliche Überlegung, dass die Rechtsprechungen und die Strafmaße bezüglich des BtmG innerhalb der Bundesländer sehr variieren oder anders gelebt werden.
    Welcher „Ort“ ist für das Strafmaß bei einer eventuell entdeckten „Tat“
    ( Konsum von THC oder das Mitführen von geringen Mengen zum Eigengebrauch) entscheidend?
    Welches Recht wird angewendet, wenn ein Konsument in Bayern erwischt wird, aber seinen Wohnsitz in Berlin hat? Wird dann in Berlin bestraft oder in Bayern?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort, sehr geehrter Herr Schüller
    Mit freundlichen Grüßen Jerosa

  • #78

    Bukem: (Montag, 18 September 2023 08:24)

    @Lani: die Angelegenheit schreit nach dringender anwaltlicher Hilfe. Ihre Schilderung klingt sehr komplex. Man wird zunächst Akteneinsicht nehmen müssen, um den Sachverhalt verstehen zu können.
    Zunächst dürfte ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort laufen. Dann droht wg des Benzodiazepin Nachweis eine zusätzliche Strafbarkeit als Verkehrsstraftat wegen des Führens eines Fahrzeugs unter BtM Einfluss. Die genannten Hinweise auf etwaige psychische Grunderkrankungen sind zusätzlich gefährlich.
    Das ganze endet im Verlauf sehr sicher mit einem Verfahren vor der Führerscheinstelle.

    Hier hilft nur der Gang zum Anwalt und zwar möglichst umgehend.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de
    Das ganze

  • #79

    Bukem (Montag, 18 September 2023 08:29)

    @Jerosa: ich fürchte, so einfach lässt sich das nicht beantworten.
    Bundesweit gelten zunächst dieselben strafrechtlichen Vorschriften nach dem StGB, der StPO und dem BtMG.
    Allein für die örtliche Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft gibt es verschiedene Vorschriften. Es gibt Zuständigkeiten nach dem Wohnsitz, dem Tatort usw. Es gibt Sonderzuständigkeiten.
    Schön deshalb kann man Ihre Frage so schlicht nicht beantworten.
    Vielleicht schildern Sie Ihr Anliegen konkreter und befragen Herrn Schüller persönlich unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #80

    Jerosa (Montag, 18 September 2023 10:33)

    Vielen Dank @ Bukem.
    Ist eine persönliche Anfrage bei Herrn Schüller ebenfalls unentgeltich?

    Danke für Ihre Antwort!

  • #81

    Bukem (Donnerstag, 21 September 2023 07:49)

    @Jerosa: das kann ich so pauschal nicht beantworten. Das sollten Sie erfragen und er wird Ihnen das sicherlich zuvor beantworten. Eine rechtssichere Antwort zu einer komplexen Fragestellung ist vielen Betroffenen allerdings durchaus ein gewisses Beratungshonorar wert

  • #82

    Simon (Montag, 02 Oktober 2023 15:27)

    Ich bin zurzeit in einer geschlossenen betreuten wohnen Form. Und bin ca 5 Monate von Amphetamine clean. Seit 2wochen mache ich 2h am Tag Fitness im zimmer. Jetzt wird mir unterstellt, das ich Amphetamine konsumiert habe. Dazu gesagt. Ich bekomm medikenet 90mg aber es ist doch wahr, daß es durch die fett Zellen positiv sein kann die urin Kontrolle oder?

  • #83

    Bukem: (Dienstag, 03 Oktober 2023 14:06)

    @Simon: zumindest bei dem Thc Abbauprodukt CooH kann es zumindest zu diesem Phänomen kommen, ob das Amphetaminen auch ist, weiß ich nicht.
    Google sagt, dass Medikinet zu Ritalin verstoffwechselt wird. Vielleicht liegt es schlicht daran.
    Bei weiteren Fragen bitte Herrn Schüller unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    anschreiben

  • #84

    Sara (Mittwoch, 04 Oktober 2023 17:29)

    Hallo, habe im April überraschenderweise Post von der Polizei zur Vorladung bekommen da eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das BTMG gegen mich vorlag. Ich habe zur Akteneinsicht einen Anwalt beauftragt. Ich hatte vor einem Jahr einmalig und aus Spaß CBD Blüten als Duftaroma bestellt. Kurz gefasst: der Fall wurde eingestellt. Dennoch hat mein Anwalt mir mitgeteilt, dass sich die Führerscheinstelle melden würde und ein äG anfordern könnte. Kann das tatsächlich sein? Ich konsumiere nicht und war mir damals überhaupt nicht bewusst, dass ich etwas illegales bestellt habe.Danke vorab!

  • #85

    Bukem (Samstag, 07 Oktober 2023 12:21)

    @Sara: ja, das kann tatsächlich dann passieren, wenn aus Sicht der Führerscheinstelle hinreichender Verdacht für den Konsum von Cannabis besteht. Da müssten Sie dann auch mitmachen, um Ihre Fahrerlaubnis nicht zu gefährden. Ein erfahrener Anwalt wirkt da bereits im Strafverfahren drauf hin, solche Folgen, sofern möglich, zu vermeiden.
    Das nächste dumme ist: für eine Ladung zum äG gibt es keine Fristen. Das gute ist, Sie haben ja nischt zu befürchten. Bei Fragen melden Sie sich gerne

  • #86

    Sara (Samstag, 07 Oktober 2023 15:27)

    @Bukem: lieben Dank für die Antwort. Das war dann wirklich ein teurer Spaß :-(
    Was genau meinen Sie mit der Frist? Dass man mich auch z.B. auch erst in vier Jahren anschreiben könnte?

  • #87

    Michael (Samstag, 14 Oktober 2023 10:28)

    Guten Tag,
    nach einmaligem Konsum von Marihuana und Besitz, wurde mir heute
    der Stafbefehl von der Kontrolle am 17.03.2023 zugestellt.
    Das Vergehen wird begründet nach §316 Abs. 1+2, 53, 69, 69a des
    Strafgesetzbuches und § 29 des Betäubungsmittelgesetzes.
    Die verhängte Gesamtstrafe von 50 Tagessätzen stzt sich zusammen aus
    40 Tagessätzen (fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug geführt zu haben)
    und 20 Tagessätzen (Betäübungsmittel besessen zu haben, (waren unter 20g)). Die Höhe des Tagessatzes beträgt 40€.
    Ferner wird mir die Fahrerlaubnis entzogen. Vor Ablauf von 10 Monaten darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
    Meine Frage an Sie wäre:
    Ist dieser Stafbefehl nicht sehr überzogen? Vor allem 10 Monate Führerscheinentzug stellt mich vor große Probleme.
    Gibt es in dieser Sache keine Verjährungsfrist?
    Vielen Dank im Voraus.

  • #88

    Prisoner (Sonntag, 15 Oktober 2023 23:28)

    Guten Tag,
    meine Frage bezieht sich auf die Verjährung.
    Ich wurde Oktober 2022 mit dem Auto als Fahrer bei einer BTM-Kontrolle der Polizei Bremen zu einer Blutabgabe genötigt. Einen Tag vorher habe ich Cannabis konsumiert. Seitdem habe ich nichts mehr davon gehört oder Post erhalten, eine Vorgangsnummer habe ich ebenfalls nicht erhalten.
    Wann verjährt dieser Fall? Laut Netz gibt es unterschiedliche Fristen und ich bin mir da unsicher und kann die Führerscheinstelle trotzdem ein Gutachten oder ähnliches kurz-, mittel- oder langfristig anfodern?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar Herr Schüller.

  • #89

    Bukem (Freitag, 20 Oktober 2023 10:37)

    @Prisoner: die Verjährungsfrage kann man von außen ohne konkrete Akteneinsicht nicht rechtssicher überprüfen, auch wenn das blöd klingt.
    Nach Paragraph 31 OwiG verjähren reine Verkehrsordnungswidrigkeiten frühestens nach drei bzw sechs Monaten verjähren. Das jedoch nur, wenn die Behörde keine verjährungshemmenden Maßnahmen zur
    Verfolgung unternommen hat. Und die bekommen Sie so einfach regelmäßig nicht mit. Das könnte zb ein Antrag auf Adressauskunft beim Einwohnermeldeamt sein.
    Selbst wenn die Owi verjährt sein sollte, Sie also mit mehr als 1,0 ng aktiven THC gefahren sind, das wirkliche Problem ist:

    Für spätere Maßnahmen der Führerscheinstelle, zb für die Abgabe eines ärztlichen Gutachtens , gibt es keinerlei Frist. Das wäre also auch noch jahrelang möglich. Und jeder neue Verstoß mit Fahren
    unter Btm Einfluss kostet Sie dann Ihre Fahrerlaubnis.
    Sie müssen also jetzt abstinent bleiben, da Sie den ersten Vorfall eben nicht bewerten können.

    Ein Anwalt kann hier helfen und für Sie Akteneinsicht nehmen.
    Herrn Schüller erreichen Sie unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #90

    Bukem: (Freitag, 20 Oktober 2023 10:45)

    @Michael: Ich sehe schon, dass Sie den Sachverhalt etwas verkürzt und damit rechtlich falsch wiedergeben.
    Besitz und Problem sind regelmäßig eher kleinere Probleme.
    Sie haben anscheinend auch eine Verkehrsstraftat begangen, weil Sie unter THC Einfluss ( evtl noch Alkohol dazu?) ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt haben.
    Das würde aber auch nicht den Entzug der Fahrerlaubnis erklären. Haben Sie in dem Strafverfahren zb eingeräumt, schon früher Cannabis konsumiert zu haben?
    Waren Sie anwaltlich vertreten? Klingt nicht wirklich danach?
    Dann dürfen Sie sich nicht wundern.

    Wann wurde der Strafbefehl erlassen bzw Ihnen zugestellt? Ab da läuft die einmonatige Rechtsmittel Frist. Man kann zb Einspruch einlegen und zumindest die finanziellen Folgen abmildern.
    Vielleicht lassen Sie Herrn Schüller mal drüber gucken?

    Mail bei Interesse bitte an
    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #91

    Emanuel Bachner (Dienstag, 19 Dezember 2023 02:37)

    Wurde mit bei Blutentnahme ein Wert von 2.4 ng/ml nachgewiesen.
    Soll bis zum 20.12.23 bei der Führerscheinstelle Stellung nehmen zu meinen konsumverhalten generell und am Tattag machen.
    Ist es sinnvoll Angaben zu machen oder soll man lieber Aussage verweigern?
    Hatte allerdings 2019 schon eine positive mpu wegen canabis. Also kann ich nicht auf einmaligen Konsum gehn sondern eher auf gelegentlichen Konsum. Ist es sinnvoll Angaben bei führerscheinstelle zu machen?

  • #92

    Bukem (Donnerstag, 21 Dezember 2023 10:43)

    @Emanuell: Verzeihung, das ist leider arg kurzfristig. Das hier ist lediglich ein kostenloses und unverbindliches Forum.
    So wie Sie das schildern, werden Sie schlicht mit dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen müssen.
    Es wäre sicherlich hilfreich gewesen, wenn Sie sich deutlich früher gemeldet und seperat beraten hätten lassen. Der Bedarf dafür ist erkennbar.
    Melden Sie sich bitte, wenn wir weiter helfen können.

  • #93

    Marius (Donnerstag, 28 Dezember 2023 16:33)

    Ich habe bis Mitte September regelmäßig Kokain nasal konsumiert und habe es seither geschafft 100% abstinent zu sein. Nach den Angaben für den Abbau war ich mir sicher, Anfang Oktober bereits negativ zu sein. Es wurde Kapillarblut entkommen und ich war immer noch positiv (Wert ca 80). Verwundert, aber dafür sicher habe ich Anfang November nach dem gleichen Verfahren einen Wert von 45(ng/ml glaube ich ist die Relation) und Anfang Dezember immer noch positiv (ca 20ng) eines Kokain Abbau Produkt im Kapillarblut. Ich suche eine Erklärung dafür warum dies nach fast 3 Monaten absoluter Abstinenz noch vorhanden sein könnte. Wäre es möglich mit 3cm Haar das Gegenteil zu beweisen oder wäre es nur logisch das dort die gleichen Werte gefunden werden? Vielleicht liegt der Fehler ja in der Methode, dem Labor oÄ.
    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe und alles Gute zum kommenden Jahr

  • #94

    Bukem (Samstag, 30 Dezember 2023 17:28)

    @Marius: das verwundert tatsächlich. Vorweg die Frage: laufen irgendwelche strafrechtlichen oder andere Verfahren vor der Führerscheinstelle oder warum Ihre regelmäßigen Untersuchungen?
    Die Nachweisbarkeit von Kokain bzw seines Haupt-Metaboliten Benzoylecgonin im Blut hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab wie der Menge und Häufigkeit der Dosis, dem Reinheitsgrad, der Dauer des Konsumzeitraums, der Art der Einnahme, dem Alter, dem Geschlecht, ganz häufig eben auch dem Gewicht und der der körperlichen Aktivität, dem generellen Stoffwechsel und der Leber- und Nierenfunktion des Betroffenen.

    Ganz generell kann Kokain im Blut nach einer einmaligen Einnahme für mehrere bis 24 Stunden nachgewiesen werden. Bei regelmäßigem Konsum oder höheren Dosierungen kann es jedoch auch eine Woche oder länger im Blut nachweisbar sein.

    Es ist jedoch auch bekannt, dass die Einnahme bestimmter Medikamente, insbesondere von bestimmten Antidepressiva, die Nachweiszeit deutlich nach hinten verlängern können.

    Im Haar wird ein Nachweis deutlich länger möglich sein. Ca nach einem Monat nach Konsum ist die sog Einwachsphase abgeschlossen, ab da bleibt die Information im Haar, was ungefähr einen cm pro Monat wächst, erhalten, bis das Haar geschnitten wird.

    Ein Laborfehler kommt natürlich auch immer in Betracht.
    Melden Sie sich bitte gerne wieder, sofern weiterer Redebedarf besteht

  • #95

    Lena (Dienstag, 06 Februar 2024 15:33)

    Guten Tag, ich möchte gerne Mitglied in einem Cannabis Social Club werden. Wie schätzen sie aktuell und in Zukunft die Gefahr in Bezug auf Datenschutz ein wenn ich namentlich Mitglied in so einem Verein bin? Ich möchte selbst bestimmen wer mich mit der Thematik in Verbindung bringen kann. Besteht die Gefahr das mein Name in dem Zusammenhang an Stellen/bei Personen auftaucht wo ich Probleme kriege, beispielsweise Führerscheinbehörde, potenzielle Arbeitgeber, Führungszeugnis oder ähnliches? Oder kann ich auf unser Datenschutzgesetz vertrauen das da nichts "durchsickert"?

  • #96

    Jonas (Dienstag, 06 Februar 2024 22:44)

    Guten Tag, danke für diese Möglichkeit des Austausches!

    Wenn man zur MPU wg. Alkohol am Steuer verdonnert wird (1,9 Promille) und es zu einer Nachweispflicht der Abstinenz kommt, wird dann nur auf Alkohol geprüft oder auch auf andere Substanzen?

    Wie wahrscheinlich ist die Abstinenzkontrolle hier überhaupt bei erstmaligen Verstoß?

    Die TÜV Erstberatung meinte es wird wohl keine Abstinenzkontrolle geben. Aber ist das nicht immer ausschließlich von dem abhängig, der einem dann letztendlich gegenübersitzt?

    LG

  • #97

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 21 Februar 2024 16:00)

    @Lena:

    Ich kann das nicht sicher beurteilen. Das würde ich ggfls bei dem jeweiligen Verein in Erfahrung bringen. Oder mir halt zuhause eine kleine Grow Box mit einer 60 Watt LED von Sanlight hinstellen. Dann wären Sie datenschutzrechtlich doch auf der sichereren Seite...so würde ich das handhaben.

    2 - 3 Pflanzen in der 60 x 60 x 120 Growbox, dazu die Lampe hier: http://tinyurl.com/bdevn8w5

    Wenn das CannabisG jetzt kommt (wonach es zum Glück aussieht), dann sind Sie mit der Lampe auch einigermaßen auf der sicheren Seite, dass Sie nicht zu viel ernten. Licht macht Gewicht. Und mehr konsumieren, als Sie in 2-3 Monaten unter der genannten Lampe ernten, ist eh nicht gut.

    @Jonas

    Ob Abstinenznachweise oder "nur" Nachweise auf reduziertes Trinken erforderlich sind, hängt von den Umständen der Tat und v.a. Ihrem Vortrag bei der MPU ab.

    Das kann alles hier nachgelesen werden:

    http://tinyurl.com/45nuawy2

    Screening Nachweise und der Nachweis einer Verkehrstherapie sind absolutes Muss bei solchen Verfahren. Dass der TüV natürlich wieder Stuss erzählt, wundert nicht: Sie sollen sich da ja öfter begutachten lassen.

    Schreiben Sie mir gerne mal eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #98

    Jonas (Donnerstag, 29 Februar 2024 16:08)

    @Rechtsanwalt Schüller
    Danke für die Antwort!

    Mit Screening Nachweis ist der Test am Tag der MPU gemeint?

    Ist die Chance nur geringer ohne Verkehrstherapie und Abstinenznachweis zu bestehen oder ganz und gar unmöglich? Ich habe nun einen Termin in einer Woche und habe keinerlei Nachweise, habe mich aber u.a. mit ihren Unterlagen auf die MPU vorbereitet. Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich die MPU verlegen soll und zuerst die Nachweise beschaffe, bevor ich Geld verbrenne.

    Ich hatte darauf gehofft, dass der Prüfer, bei etwaigen Zweifeln, mir die Auflage stellt, mmich im Nachhinein einer Therapie zu unterziehen und ich von ihm erfahre, ob Nachweise nun nötig sind oder nicht.

  • #99

    Jonas (Freitag, 22 März 2024 15:02)

    Habe alles erfolgreich bestanden, danke für das Dokument, welches mir dabei geholfen hat! Muss jetzt nur noch warten, bis die Staatanwaltschaft mir die Fahrerlaubnis offiziell entzieht, dies ist wohl immer noch nicht geschehen.... 1,5 Jahre hatten sie Zeit... hätte wahrscheinlich die ganze Zeit fahren können und keinem wäre es aufgefallen.. echt wahnsinn.