Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Generelles

Die Blätter des Giftlattichs (Lactuca virosa) und der daraus zu gewinnende Milchsaft wurden vor einem Jahrhundert noch als Beruhigungsmittel benutzt. Giftlattich ist eigentlich ein naher Verwandter des Kopfsalats.


Weitere gebräuchliche Bezeichnungen sind Wilder Lattich, Stinklattichoder Stinksalat. Giftlattich wird teilweise in sog. Smartshops im Internet als Legal High angeboten.



Historie

Schon Hippokrates beschrieb um 430 v. Chr. die Vorteile des Giftlattichs: in den Regionen um das Mittelmeer wurde die Heilpflanze bereits seit dem Altertum konsumiert, da der Giftlattich eine beruhigende und harntreibende Wirkung besitzt. Auch Kaiser Augustus zeigte sich beeindruckt vom Giftlattich. So zeichnete er die Pflanze nach schwerer Erkrankung verantwortlich für seine Genesung. Der Aufstieg des römischen Reiches zur führenden Macht brachte schließlich auch die Verbreitung der Lattichpflanzen in Europa mit sich. Ein Sprung ins Moselgebiet anno 1847 lässt wissen, dass der Lattich großflächig angebaut und dann über England in die Vereinigten Staaten verfrachtet wurde. Schon zuvor nämlich hatten Ärzte den getrockneten Milchsaft des Giftlattichs als Opiumersatz eingesetzt. Aufgrund der mühsamen Ernte oder des fehlenden wissenschaftlichen Nachweises der Wirkung griff man jedoch wieder auf asiatisches Opium zurück. Nichtsdestotrotz wurden noch im Jahre 1911 Zubereitungen mit Giftlattich im British Pharmaceutical Codexbeschrieben.


Ein nicht gerade zu erwartendes Comeback gelang dem Giftlattich in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Hippies aus den Staaten entdeckten die Wirkung für sich. Der „high machende Salat“ kam auch als industriell hergestelltes Präparat auf den Markt, konnte sich aber nicht wirklich durchsetzen. Die Wirkung der mangelhaft hergestellten Zubereitung war einfach zu gering.


Konsumform

Giftlattich kann konsumiert werden, indem die im Kochtopf aufbereitete Pflanze in einem Glaskolben erhitzt und die Dämpfe eingeatmet werden. Auch eine Verarbeitung zu Tee oder Konzentraten ist möglich. Des Weiteren kann das Lactucarium in ein Getränk gemischt und getrunken werden. Die frischen Blätter lassen sich auch kauen.


Wirkung

Die Wirksamkeit des Giftlattichs als Schmerzmittel ergab sich durch Tierversuche an Mäusen. Welcher Wirkstoff der Pflanze genau für die giftige Wirkung verantwortlich ist, ist nicht erwiesen. Jedenfalls zeigte sich eine Glykosidfraktion mit dem Hauptbestandteil Lactusid A als Wirkstoff. Pharmakologisch nachgewiesen sind Substanzen der Wirkstoffklasse der Sesqiterpen-Lactone.


Giftlattich wird in seiner Wirkung als eher schwach beruhigend beschrieben. Dennoch sind die getrockneten Blätter und insbesondere das sog. Lactucarium stark giftig. Der Konsum von weitaus mehr als 1 g Lactucarium führt zu Kopfschmerzen, Schweißausbrüchen und Schwindelgefühlen. Bei einem vorsichtigen Umgang sollten ernstzunehmende Vergiftungen jedoch die Ausnahme sein. So gab es in jüngerer Vergangenheit keine Meldungen über konkrete Vergiftungen durch Giftlattich.





Körperliche Effekte


a) positiv beschriebene Effekte


Schwach beruhigende, entspannende Wirkung



b) negativ beschriebene Effekte


Kopfschmerzen

Schweißausbrüche

Schwindelgefühle

Bei Vergiftung droht Herzstillstand



Psychische Effekte


a) positiv beschriebene Effekte


Runterkommen“

Flucht aus problematischem Alltag



b) negativ beschriebene Effekte


Reizbarkeit

Leichte Abhängigkeit




Risiken

Im Falle einer Vergiftung droht Herzstillstand.



Rechtslage

Giftlattich (Lactuca virosa) ist in Anlage 1b zur Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) gelistet.


Damit sind Fertigarzneimittel, die aus Giftlattich gewonnen wurden, gemäß §1 Absatz 1 Nummer 2 AMVerkRV apothekenpflichtig. Eine Verschreibungspflicht aus der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (AMVV) ergibt sich für Giftlattichhingegen nicht.


Gemäß §97 Absatz 2 Nummer 10 des Arzneimittelgesetzes (AMG) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §43 Absatz 1, 2 oder 3 Satz 1 AMG Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig in den Verkehr bringt oder mit Arzneimitteln, die ohne Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt.


Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.


Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger helfe ich Ihnen gerne weiter, wenn Sie Probleme mit der Staatsmacht bekommen. Sei es mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder, wenn wie so oft der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis in Gefahr ist. Wir versuchen dann, die Strafe bzw. die Rechtsfolgen so niedrig wie möglich zu halten.

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Kommentare: 4
  • #1

    Daniel (Montag, 12 Juli 2021 03:29)

    Hallo, ich habe im Garten Giftlattich, ich habe sie im Topf paar mal kochen lassen und zum trocknen auf die Heizung gestellt. Wenn es trocken genug ist kann ich es dann ohne Probleme durch die bong ziehen? Und bekomme ich eine Strafe falls die Polizei mich mit getrockneten Giftlattich erwischt?

  • #2

    Bukem (Montag, 12 Juli 2021 14:17)

    @Daniel: wenn der Beitrag noch aktuell ist, dann bestehen höchstens gesundheitliche Risiken

  • #3

    DIeter (Montag, 06 Dezember 2021 10:57)

    @Daniel: Die Polizei würde dich höchstens fragwürdig angucken wenn du ihnen diese Story erzählst xD strafrechtlich kann da auch mmn nix passieren, wenn du nur den lattich dabei hast

  • #4

    Jona (Sonntag, 06 August 2023 19:57)

    @Daniel:merkst du einen Effekt wenn du giftlattich konsumierst