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Generelles |
Alphameprodin ist ein Opiat aus der Prodin-Gruppe. Es ist somit verwandt mit Opium und Heroin. |
| Szenenamen / Synonyme | |
| Rechtliches | Alphameprodin unterliegt der Anlage I des BtMG. Es handelt sich also um ein verbotenes und nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Jeder Umgang mit diesem BTM ohne Erlaubnis ist strafbar. |
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Aufnahme |
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Wirkung |
Schmerzstillung, Bekämpfung von Hustenreiz, Euphorie |
| Nebenwirkungen | Da es sich um ein Opiat handelt, ist davon auszugehen, dass dieses BTM schnell abhängig macht. |
| Nachweiszeit | |
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LD 50 (=tödliche Dosis) |