Das ärztliche Gutachten wegen Cannabis im Straßenverkehr - die wichtige 6 Stunden-Regel im Zusammenspiel mit dem Probierkonsum (=experimenteller Konsum) und andere Dinge, die Sie wissen sollten...
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten nach § 14 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) anordnet, dann sind Sie im Straßenverkehr mit einem aktiven THC Wert von mindestens 1,0 ng/THC aufgefallen und einem THC COOH Wert, der für sich noch nicht aussagekräftig genug für den Entzug der Fahrerlaubnis ausreicht. Zudem waren Sie so schlau, keine Aussagen zum Konsumverhalten zu tätigen und so nicht der Behörde die notwendigen Beweise für den Entzug der Fahrerlaubnis frei Haus zu liefern. Soweit haben Sie das also im Vergleich zu vielen anderen Leuten schon mal gut gemacht, also die Chancen auf einen guten Ausgang des Rückspiels in Form des ärztlichen Gutachtens gewahrt.
In § 14 FeV heißt es u.a.:
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2011 (BGBl. I S. 821) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
mißbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
vorliegt. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat.
Voraussetzung für den Entzug der Fahrerlaubnis ist das Erreichen des Grenzwerts von 1,0 ng/mL THC und der zumindest gelegentliche Konsum von Cannabis (mindestens 2 x in den letzten ca 10 Jahren).
Und genau um den Nachweis des zumindest gelegentlichen Konsums dreht sich das ganze Procedere beim äG (es sei denn, man sagt, man habe Alkohol zum Joint getrunken oder früher auch mal andere Sachen wie Kokain oder Speed genommen, dann ist eh nichts mehr zu machen - aber gehen wir mal davon aus, dass das nicht der Fall ist, weil Sie ein vernunftbegabtes Wesen sind).
Das Gutachten wird nur angeordnet, weil man Ihnen diesen gelegentlichen Konsum im Nachhinein nachweisen will und muss - denn die Behörde ist beweispflichtig für das Vorliegen der Voraussetzungen des Fahrerlaubnisentzugs.
Das ist der Grund, warum Sie, wenn Sie in eine Verkehrskontrolle mit einer Blutabnahme wegen des Verdachts des Fahrens unter THC Einfluss geraten sind, sofort und komplett für ein paar Monate aufhören sollten zu rauchen.
Die Behörde wartet mit der Anordnung dieser Gutachten gerne mal 3 Monate ab, nämlich genau so lange, wie es dauert, bis in der Regel auch bei stärkeren Rauchern der THC COOH im Blut auf null ist. Finden sich dann in der recht überraschend angeordneten Untersuchung dann doch noch THC COOH, so leitet sie daraus ab, dass Sie nach der "Rauschfahrt" noch mal geraucht haben und damit zumindest gelegentlicher Konument sind. Ganz schön gefinkelt mögen Sie denken - klar: Bei den Behörden sitzen auch ein paar schlaue Köpfe, die gerne mal mit solchen Tricks arbeiten.
Die einzig gangbare Argumentationsweise beim ärztlichen Gutachten in diesem Zusammenhang kann daher nur die Angabe sein, man sei experimenteller Konsument - in Verbindung mit der richtigen Angabe des ! D.h. maximal - abhängig vom THC Wert bei der Rauschfahrt! - 6 Stunden vor der Blutabnahme. Länger darf es nicht her sein - sonst ist der Führerschein verloren!
Die Formel für ein positives Ergebnis bei ärztlichen Gutachten lautet also:
Einlassung, man habe nur einmal im Leben geraucht und zwar maximal 6 Stunden vorher (Experimenteller Konsum + 6 Stunden Regel).
UND
Einlassung, man habe nie vorher andere Betäungsmittel konsumiert und auch zu dem einzigen Joint des Lebens (oder meinetwegen dem Keks) keinen Alkohol konsumiert.
UND
ein glaubhafter Vortrag, wie es zu diesem einzigen Konsum kam. Und das MUSS genauer erläutert werden - Stichwort "Mitwirkungspflicht im Verwaltungsprozess".
Ist doch ganz leicht zu merken, oder?
Warum ist die 6 Stunden-Regel so wichtig? Wie kommt die Behörde darauf?
Nun - wie so häufig greifen die Gerichte hier auf bestimmte Studien zurück. Hier sind die 1. und 2. Maastricht Studie von Interesse. Dort wurden 2006 bzw. 2009 jeweils etwa 20 Probanden auf ihre Reaktions- und eben auch Blutwerte überprüft - jeweils nach Konsum von 17 bzw. 34 mg / THC (so z.B. in der 1. Maastricht Studie). Beide Studien kamen zu ähnlichen Ergebnissen bzgl. der Abbauwerte im Blut.
Schauen wir uns die Ergebnisse der 1. Maastricht Studie in Bezug auf THC mal genauer an:
Zeit nach dem Rauchen in Minuten | THC Wert bei Gabe von 17 mg THC / 34 mg THC |
5 | 58,0 / 95,1 |
15 | 16,9 / 27,7 |
30 | 10,8 / 19,5 |
45 | 7,7 / 14,3 |
60 | 6,1 / 10,4 |
120 | 3,0 / 5,9 |
180 | 1,7 / 3,0 |
240 | 0,9 / 1,8 |
300 | 0,6 / 1,2 |
360 = 6 Stunden | 0,5 / 0,9 = Grenzwert unterschritten |
Das Ergebnis ist also, dass sowohl bei einer schwachen als auch einer stärkeren Dosis THC der Grenzwert von 1,0 ng / THC nach 6 Stunden unterschritten wird (wenn auch mit 0,9 ng einmal nur sehr knapp).
Wenn man nun also beim ärztlichen Gutachten erzählt, man habe am Abend vorher (etwa vor 12 Stunden) die einzige Zigarette in diesem Leben geraucht, so wird das Eis schon dünn. Denn der Gutachter, der Ihnen gegenüber sitzt kennt die Maastricht Studien auch und die Beamten von der Behörde sowieso.
Die leiten dann daraus folgendes ab: Ok, er gibt zu, vor 12 Stunden das einzige mal überhaupt geraucht zu haben.
Dieses Ergebnis deckt sich aber nicht mit den uns als in Stein gemeißelt geltenden Erknenntnissen. Bedeutet dann wohl: Der gute Mann (oder die gute Frau) muss im Zeitraum vor der Blutabnahme und nach dem Konsum vor 12 Stunden dann wohl nochmal geraucht haben, so wird ein Schuh draus. Und dann haben wir denn zumindest gelegentlichen Konsum (2 x konsumiert) und damit die Voraussetzung für den Entzug der Fahrerlaubnis.
Genau so und nicht anders wird argumentiert, schon dutzendfach in Form von Akten auf dem Tisch gehabt.
Findige Anwälte kamen bei nicht zu großer zeitlicher Lücke zwischen den getätigten Aussagen (vor 12 Stunden) und den behördlicherseits "nachgewiesenen" zeitlich nachfolgenden Konsum bereits auf die Idee, beide Konsumakte argumentativ zu einem einzigen Konsumakt zu verklammern und zu behaupten: Ja, es wurde an dem einem Abend über einen Zeitraum von ein paar Stunden mehrmals geraucht, aber weil es nur an diesem Abend war, handelt es sich ingesamt doch nur um einen experimentellen Konsum - wenn auch einen ordentlichen.
Dazu sagt etwa das Verwaltungsgericht Ansbach etwa folgendes:
...„Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung der Ausklammerung der einmaligen Cannabiseinnahme aus den Tatbeständen, die im Regelfall den Verlust der Fahreignung nach sich ziehen, steht es der Bejahung eines einmaligen Gebrauchs dieses Betäubungsmittels nicht entgegen, wenn jemand seinem Körper in so engem zeitlichem Zusammenhang mehrere Konsumeinheiten dieser Droge zugeführt hat, dass von einem einheitlichen Lebensvorgang gesprochen werden muss (ebenso OVG Bbg vom 13.12.2004 Blutalkohol 2006, 161/163 für den Fall, dass im Verlauf einer mehrstündigen Feier mehrere cannabishaltige Zigaretten geraucht wurden). Denn zum Wesen des Probierkonsums gehört es nachgerade, dass der Handelnde ausloten will, wie sich Cannabis auf seine Befindlichkeit auswirkt. Zeitigt die Einnahme einer kleineren Menge dieses Stoffes entweder keine oder nicht die erwartete Wirkung, so liegt es in der inneren Logik eines Verhaltens, das der Gewinnung von Erfahrung in Bezug auf Haschisch oder Marihuana dienen soll, dass der Experimentierende sich eine höhere Dosis dieses Betäubungsmittel zuführt (vgl. zur Möglichkeit der mehrfachen Wiederholung einer inhalativen Einzelaufnahme von Cannabis im Rahmen ein und derselben Session auch bei Erstkonsumenten Aderjan, Gutachten vom 29.8.2005, Seite 8). Nicht mehr als Bestandteil erstmaligen Probierens angesehen werden kann es demgegenüber, wenn jemand nach bereits einmal gewonnener Erfahrung mit Cannabis dazu ansetzt, sich ein von Grund auf "neues Rauscherlebnis" (im Gegensatz zur bloßen Intensivierung oder Perpetuierung eines bereits bestehenden Rauschzustandes) zu verschaffen. Denn wer, nachdem seine erste Rauscherfahrung mit Cannabis abgeklungen ist, erneut zu dieser Droge greift, bringt damit zum Ausdruck, dass er es nicht bei einem einmaligen Experimentieren mit diesem Betäubungsmittel belassen will. Demgegenüber bewegt sich noch im Rahmen des Probiervorgangs, wer "im Zuge" der erstmaligen Einnahme von Haschisch oder Marihuana – sei es auch aufgrund eines nach Konsumbeginn gefassten neuen Entschlusses – seine Rauscherfahrung dadurch zu steigern oder zu verlängern sucht, dass er sich zeitnah weitere Einheiten dieser Drogen zuführt. (...)
Wenn irgendwie möglich, sollte man sich aber nicht die bei allen Gerichten so gern gesehene Behauptung, man habe gleich beim ersten mal den ganzen Abend und am besten die Nacht noch gleich mit durchgeraucht, sparen.
Also bitte merken:
Wenn man erwischt wurde wegen THC im Straßenverkehr Aussage verweigern.
Dann sofort und komplett aufhören mit dem Kiffen - jedenfalls solange, bis man das ärztliche Gutachten hinter sich hat.
Beim Gutachten dann ist die Argumentation "Einmalkonsum" mit anhand obiger Tabelle bestimmten Konsumzeitpunkt die einzige Möglichkeit, wieder aus der Nummer rauszukommen. Der Konsumzeitpunkt kann dann anhand der Tabelle recht genau bestimmt werden. Theoretisch jedenfalls.
Ein Schweigerecht gibt es im Verwaltungsverfahren nicht. Man muss sich also äußern. Und das ist eine ziemlich kritische Sache, die in der juristischen Literatur zu Recht angegriffen wird.
So sieht es auf jeden Fall aus mit der Logik der Behörden in Sachen Cannabis und Fahrerlaubnis bei nicht feststehenden zumindest gelegentlichen Konsum.
Gar nicht so schwer, oder?
Wenn noch Fragen offen sind, melden Sie sich einfach. Oder schreiben was dazu...
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Steven (Donnerstag, 19 November 2015 14:51)
Echt klasse, was Sie hier alles für uns alles reinstellen, vielen Dank und Daumen hoch aus Göttingen!
Wurzelsepp (Donnerstag, 07 Januar 2016 09:19)
Besten Dank für diesen interessanten Artikel. Bin zwar selbst kein Betroffener aber denke, dass vielen mit diesen Infos der richtige Weg aufgezeigt werden kann.
Der Rest Ihrer Homepage ist auch sehr informativ und gut gestaltet!
Weiter so!
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 07 Januar 2016 12:09)
Danke, Wurzelsepp :-) Freut mich zu hören. Die Seite ist zwar chaotisch aufgebaut, aber Spaß macht es trotzdem, hier reinzupinseln. Alles Gute.
Hatschu (Sonntag, 10 Januar 2016 18:28)
Ich muss ebenfalls mein Kompliment für diese Seite zum Ausdruck bringen. Alles ist sehr verständlich und nachvollziehbar.
Jedoch stelle ich mir die Frage ob aus behördlicher Sicht eine Plausibilitätsprüfung Anhand des ebenfalls vorliegenden THC-Carbonsäurewertes gemacht wird. Sprich: Die gemachte Angabe über Konsumzeitpunkt deckt sich ausreichend mit der 6-Stunden-Regel wird in diesem Zusammenhang auch auf den THC-COOH Wert geschaut bzw. erwarten die Behörden hier ebenfalls einen bestimmten Rahmen in dem man nach dieser Theorie liegt/gelegen haben müsste?
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 11 Januar 2016 10:01)
@Hatschu: Eine Plausibilitätskontrolle im engen Sinne, so dass die Werte mehr oder weniger exakt zu den Werten nach Zeit gemäß der o.g. Tabelle passen müssen? Ganz so eng wird das nicht gesehen, jedenfalls kann ich das aus den diversen Akten hier nicht herauslesen (und das sind einige). Aber: Wenn behauptet wird, dass man vor über 6 Stunden erstmalig konsumiert hat und dann der Wert 1 ng/ml THC erreicht, so liegt kein Trennungsvermögen vor. An dieser Stelle wird sich behördlicherseits strikt an die Tabelle gehalten.
Generell gilt: Vor Gericht und bei den Behörden herrscht ein eklatantes Wissensdefizit über das ganze Thema. Befeuert durch Sachverständigengutachten, die widersprüchlicher nicht sein könnte. Hat ja auch sein Gutes: Man kann sich dann für den eigenen Prozess und das jeweilige Bundesland den passenden Gutachter aussuchen....
Interessant an der Entwicklung momentan ist, ob die Behörden und Gerichte der neuen Empfehlung für das Trennungsvermögen (3 ng / ml) seitens der Grenzwertkommission unter Vorsitz von Prof. Daldrup folgt. Das wäre nur logisch, denn die 1 ng gehen auch auf diese Kommission zurück.
Kevin (Mittwoch, 13 Januar 2016 09:29)
Hallo,
Erstmal ein großen Lob solch eine informative Seite für uns Betroffene aufzubauen und das alles nieder zuschreiben.
Ich selbst habe morgen ein äG , weil ich mit 2,4ng/ml aktiven und 47ng/ml Cooh erwischt wurde. Ich war ein Dauer Konsument habe dieses aber sofort eingestellt. Ich habe mich "hoffe ich mal" gut vorbereitet für morgen. Und werde es natürlich versuchen als Experiment Konsument mich da durch zu boxen.
Achja ein Bußgeld Bescheid kam auch schon in Höhe von 850€ + morgen das äG mit 270€!
Ich habe daraus gelernt und die einzigste Droge wird mein Sport sein.
Ich danke ihn schon mal Hr. Schüller.
Soll ich morgen nach dem äG mal berichten ?
Mit freundlichen Grüßen
Kevin
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 13 Januar 2016 12:38)
@Kevin: Danke für das Lob :-) Die Seite befindet sich noch im Aufbau und soll später so ziemlich alle wichtigen Infos zum Thema behandelt....mir fehlt nur etwas die Zeit dazu, mich mehr damit zu beschäftigen.
Bei den Werten sollte im äG die Fahrerlaubnis mit der Argumentation Probierkonsum unter Berücksichtigung der 6 Stunden Regel zu bewältigen sein. Nie andere Drogen probiert, nie Alkohol und Cannabis zusammen konsumiert. Konsummuster generell "ab und an", mal am WE. Nicht täglich oder beinahe täglich oder 3 x die Woche. Das wäre alles nicht sinnvoll.
Kevin (Donnerstag, 14 Januar 2016 16:26)
Hallo,
Ich hatte heute mein äG und muss sagen es war weniger schlimm als ich es mir vorgestellt habe.
Er hat mich nicht mit fragen verwirren wollen oder sonstiges im Gegenteil er hat alles so geschrieben wie ich es gesagt habe und hat das wenig bis garnicht hinterfragt.
Herr Schüller ich konnte mich dank Ihnen bestens drauf vorbereiten. Danke nochmals !
Ich habe natürlich noch kein Endergebnis das kommt in einer Woche. Wenn es von Interesse ist halte ich gerne alle hier auf den laufenden.
Oder wen noch fragen sind beantworte ich die auch gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Kevin
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 Januar 2016 12:00)
@Kevin: Danke sehr, freut mich für Dich. Ist auch meist nicht so schlimm wie erwartet, vergiß nicht, dass das auch Dienstleister sind und sich nicht so aufführen können wie der Spieß auf dem Kasernenhof.
Hast Glück gehabt bis dato. In Zukunft mehr Eigen- und Fremdverantwortlichkeit an den Tag legen und strenger trennen. 48 Std minimun. In Ordnung? Alles Gute!
Kevin (Freitag, 22 Januar 2016 21:21)
Guten Abend,
ich wollte ja das Ergebnis noch preisgeben von dem ärztlichen Gutachten. Ich hoffe ich belästige hier kein mit meinen vielen Kommentaren :p
Also da äG ist positiv für mich ausgefallen.
Es ist davon auszugehen das meine fahreignung nicht beeinträchtigt ist. Es ist davon auszugehen das es ein einmaliger Konsum war.
Untern strich ist es gut ausgegangen für mich.
Aber im Nachhinein hat sich der Konsum null gelohnt. Insgesamt hat mich das knapp 1100€ gekostet.
Ein Gutes hat das ganze doch für mich ich habe aufgehört mit dem Konsum was ich eig schon lange wollte doch nie geschafft habe.
So zu sagen war es eine sehr teure Therapie.
Ich verabschiede mich nun von hier...
Mit den letzten dankewünschen an Herr Schüller!
Peace Out - lasst das Auto stehen ;)
alex (Mittwoch, 27 Januar 2016 17:42)
Hallo, auch erst mal ein großes Lob für diese Seite!
Ich habe auch bald ein ÄG.
Wurde im Straßenverkehr angehalten, habe dann den Urintest verweigert und auch keine Aussage gemacht, meine Blutwerte 9,9 Nannogramm aktiv und 49 passiv.
Wollte jetzt eine Vorbereitung bei einer Verkehrspsychologin machen, als ich ihr am Telefon meine Werte mitteilte meinte sie daraufhin das ich da auf keinen Fall einmal Konsum geltend machen kann.
Bundesland ist BW.
Ich wollte mal ihre Meinung dazu hören Herr Schüller.
Danke im Voraus
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 28 Januar 2016 12:16)
@Kevin: Freut mich zu hören, dass alles chico ist :-) Alles gute!
@Alex: Keine Aussagen gemacht, brav :-) Nur die Info der Psychologin ist falsch (oder sie freut sich schon auf weitere Geschäfte mit Dir...das wäre übel). Sieh mal zB hier:
VG Stuttgart v. 31.07.2006:
Ein THC-COOH-Wert von 91,4 ng/ml, der sich nicht aus einer im Screening-Verfahren gewonnenen Blutuntersuchung ergibt, sondern lediglich aus einer nach akutem Konsum gewonnenen Blutprobe, genügt nicht für die Annahme, dass gelegentlicher Konsum vorliegt (4,6 ng/ml THC, 2,9 ng/ml THC-OH).
So. Klar ist aber auch: Es gibt diverse verschiedene Meinungen, ab wann der zumindest gelegentliche Konsum nun vorliegen soll. Dein Wert lässt sich sehr wohl noch durch einen Einmalkonsum erklären. In NRW würde es jetzt eng werden, in BW ist das nicht der Fall. Unabhängig davon kostet Dich jede andere Argumentation als Einmalkonsum im Zeitfenster der 6 Stunden (hier eher 1-2 Stunden) definitiv die Fahrerlaubnis. Ok. Du wolltest meine Meinung hören, hier ist sie: Die Psychologin soll keine Scheiße erzählen, wenn sie keinen Plan hat. Wenn Sie darauf abzielt, Dich durch das äG fallen zu lassen, um Dich dann im Rahmen einer MPU Vorbereitung richtig zu melken, kennt sie sich nicht nur schlecht in dem Meinungswirrwarr bzgl der verschiedenen Meinungen zum Nachweis des gelegentlichen Konsums aus (was man aber von ihr erwarten kann und darf!), sondern ist schlichtweg eine geldgeile Person. Wenn Du eine Empfehlung haben willst: Schieß die Tante zum Mond. Mail mich an, ich erkläre Dir den Ablauf und die Rechtslage gerne mal am Telefon...schick mir einfach eine Mail mit Deiner Nummer und Du kannst Dir das Gequatsche der Frau schenken. Du willst doch Deinen Lappen behalten, korrekt?
Gentlemen (Freitag, 29 Januar 2016 22:24)
Krasse Sache hier vom Strafverteidiger!!
Auf jeden Fall wollte ich noch meine Meinung hier los werden :) vielleicht hab ich Glück und es hilft!
Es geht um meiner Fahrerlaubnis!
Wurde letztes Jahr 01.11.2015 in BW angehalten komme aber aus Bayern.
Allgemeine Verkehrskontrolle! Führerschein u. Fahrzeugschein, danach haben die mich aussteigen lassen und mit mir auf der Straße die üblichen Lampen Tests gemacht- sie meinten ich hätte gerötete Augen und erweiterte Pupillen- dann wurde ich gefragt nach einem Urin Test auf der Straße-den verweigerte ich- und sie meinten ich hätte Drogen konsumiert. Ich sagte aber drauf hin das das keine Anhaltspunkte seien- und die meinten eben schon. Naja....drauf hin wollten sie mir Blut abnehmen- was ich dann sagte ohne richterlichen Beschluss mach ich nichts. Die meinten wiederum den rufen wir von der Dienststelle an. Ok auf jeden Fall ging das hin und her bis sie mich zwingten zur Dienststelle mitzufahren. hab mich da wirklich sehr gezwungen gefühlt. (Am liebsten hätte ich die Beamten erschossen)
Richterlicher Beschluss war dann da (01.11.15 (Halloween Nacht) um ca. 05.15 Uhr) wo ich eigentlich glaube das da kein Richter um die Uhrzeit wach ist. Habe auch nicht gehört das da der Beamte mit dem Richter gequatscht hat.
Auf jeden Fall blutentnahme Krankenhaus.
Konsum sofort eingestellt. Vorgestern der Brief Staatsanwaltschaft- verfahren wurde eingestellt.
Gestern der Brief Führerscheinstelle.
Anhörung zum Entzug der Fahrerlaubnis.
4,4 ng/ml und der thc-cooh war mit 59 gelegentlicher Konsum ist daher da.
Bin aus Bayern.
ich hab mich Anfang Januar freiwillig zur Abstinenz nachweise angemeldet 6monate 4 urinscreenings.
Bin also schon längst Drogenfrei.
Gibt's da eine Möglichkeit meinen Führerschein zu behalten??
Danke nochmals an Herrn schüller
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 30 Januar 2016 12:22)
@Gentlemen: Wieso soll mit 59 ng/ml THC COOH der gelegentliche Konsum bewiesen sein? Gerade hier gibt es doch Streit satt. Und gerade der VGH Bayern hat doch in der Vergangenheit zumindest in diesem Bereich recht liberal geurteilt. WIe kommen die auf den gelegentlichen Konsum? Hast Du irgendwelchen Angaben zum Konsumzeitpunkt gemacht? Nur mit diesem Wert allein kann man Dich mit dem richtigen Gutachter raushauen. Bzw. hat eine gute Chance darauf....
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 30 Januar 2016 12:25)
Die Sache mit den freiwilligen Nachweisen ist gut...achte aber darauf, dass der Anbieter auch hinreichend qualifiziert ist und die Behörde diese Nachweise auch anerkennen!
Zudem kann es sinnvoll sein, jetzt sofort mit einem Verkehrspsychologen zu sprechen, der einem bis zu einer evtl Gerichtsverhandlung bescheinigt, dass zukünftig mit Trennung zwischen Konsum und Führen eines KfZ zu rechnen ist. Das kann im EIlrechtsverfahren die Rettung sein...
Gentlemen (Samstag, 30 Januar 2016 12:53)
Im Brief der fss stand das ein gelegentlicher Konsum stattfindet. Der Anwalt meine es geht Richtung gelegentlicher Konsum (ab 75ng/ml) Ich persönlich habe damals der Polizei keine Angaben gemacht und somit geschweigt. Eine Vorladung habe ich bis auf heute nicht bekommen. Das Verfahren wurde ja von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Der Anwalt meinte er könne mit der FSS-Behörde reden um mich evt. vom Führerschein Entzug fern zu halten, dennoch versprechen kann er es mir nicht. Deshalb meinte er ich solle mir eine Bestätigung geben lassen von der Anmeldung TÜV-Süd.
In Bayern sind irgendwie sehr strenge Sachen soviel ich mitbekommen habe.
Ich würde alles tun um meinen FS zu behalten.
Die freiwillige Sache ist vom TÜV Süd- in Ravensburg. Also qualifiziert.
Mit der Sache verkehrspsychologen hab ich noch nie gehört, außer das es plus Punkte für die spätere Mpu gibt und Geld macherei ist.
Bei dem Brief von der FSS war auch eine Verzichtserklärung das ich den FS innerhalb 2 Wochen freiwillig abgeben kann.
Was ich nicht tun werde - da sie ja dann denken dass ich weiterhin konsumiere.
Was wäre denn noch hilfreich im jetzigen Zustand? Wo würde bzw. könne ich so einen Gutachter beantragen der wo mich da rausholt?
Kenn mich in den Sachen echt null aus :(
Wenn ich selber am Montag ein urinscreening freiwillig abgebe, (evt. beim TÜV) hilft es dann auch nicht?
(Vielen vielen Dank für das schnelle Antworten und verbleibe schon mal im voraus mit freundlichen Grüßen)
Napoli (Montag, 01 Februar 2016 13:20)
Ich verstehe das mit der 6 stunden regel nicht... bei meiner schwester ist 1.5 aktives thc und 15 passives thc rausgekommen. Sie hat dummerweise angegeben am abend vorher einziges mal geraucht zu haben.
Äg ist morgen schon... weiss der gutachter von den werten der fsst? Bzw von den angaben bei der polizei?
Was soll sie sagen wann sie geraucht hat?
jojo (Dienstag, 02 Februar 2016 10:17)
Hallo...
Gestern wurde ich kontrolliert und bin mega besorgt meinen fs zu verlieren...
Bin dauerkonsument und habe ca 20 std davor den letzten geraucht...
vor aufregung hab ich gemeint am letzten freitag konsumiert zu haben....
Was kommt auf mich zu...
I
Harald (Donnerstag, 04 Februar 2016 01:40)
Hey hallo brauch mal Hilfe bitte also ich wurde um 17:00 Uhr letztes jahr angehalten Werte thc 23,5 und cooh 60,4 jetz muss ich zum äg und versteh das nich mit der 6 Stunden regel Hilfe bitte was kann ich dort sagen
Harald (Donnerstag, 04 Februar 2016 01:42)
Herr Schüller ??:(
ganjaman (Donnerstag, 04 Februar 2016 11:01)
@harald
Der Arztes geht bei einem einmaligen konsum davon aus das der aktive thc wirkstoff innerhalb von 6 stunden abgebaur ist... wenn du jetzt dem arzt sagst das das 2 tage vor der blutabnahme geraucht hast und du noch über 1ng/ml blut hast weiss er das du mindestens zweimal geraucht hast und unterstellt dir gelegenheitskonsum und dann wird problematisch...
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 04 Februar 2016 13:58)
@Harald: Es geht darum: Bei solchen Werten führt nur die Angabe, man sei nur Einmalkonsument weiter. Und nach der Maastricht Studie ist der aktive THC Wert binnen 6 Stunden unter 1,0 ng/ml THC. Sagt man also, man hat nicht in einem Zeitraum von 6 Stunden vor der Blutabnahme geraucht sondern etwa 24 Stunden vorher, macht die Behörde daraus einen gelegentlichen Konsum. Und beim äG geht es um den Nachweis des gelegentlichen Konsums für den Entzug der Fahrerlaubnis.
@Napoli: Sorry, das habe ich jetzt erst gesehen...bei wirklich eiligen Problemen kann man hier auch ruhig mal anrufen, auch wenn ich dann und wann sogar Geld dafür sehen will. Warum kümmern sich eigentlich soviele Leute erst so spät um sowas? Das ist echt auch ein bißchen kiffertypisch...
@Jojo: Aufhören zum Konsumieren und zwar sofort und komplett. Akteneinsicht nehmen lassen durch Anwalt und zwar ebenfalls sofort. Psychologen mit verkejrspsychologischer Zusatzqualifikation aufsuchen, der soll Dir wenn es irgendwie geht, binnen weniger Wochen, lass es meinetwegen auch 1 - 2 Monate sein, bescheinigen, dass Du in Zukunft nicht mehr unter THC Einfluss fahren wirst...bzw dass das nicht wahrscheinlich ist. Das kann Dir im Fall des Entzugs der Fahrerlaubnis im Eilrechtsverfahren wertvolle Zeit verschaffen, wenn dort deshalb die sofortige Vollziehung des Vollzugs aufgehoben wird. Du musst Dich JETZT bewegen - bevor die Ergebnisse da sind und der Lappen uU direkt entzogen wird. Klar kannst Du auch abwarten und schauen, ob Du Glück gehabt hast...ich würde das Risiko aber nicht eingehen. Ich kann das gerne machen oder jemand anderes, der sich mit der Materie auskennt...bitte aber keine Kollege, der sich nicht schwerpunktmäßig genau damit beschäftigt, denn das alles ist schon recht speziell....
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 04 Februar 2016 14:28)
@Gentlemen:
Also...ich verstehe nicht, was Dein Anwalt sagt. "Es geht in Richtung gelegentlich"? Das besagt nichts. Anmeldung TüV Süd? Was soll das bringen? Mal im ernst: Ich sehe hier die Voraussetzungen für den Fahrerlaubnis Entzug noch nicht als gegeben an, bzw. sehe gute Argumentationsmöglichkeiten, dagegen anzugehen. Und in diesem Bereich ist es in Bayern erstaunlicherweise entspannter als etwa in NRW.
Schau mal hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Cannabis04.php
Dort heißt es u.a.
"...Die Landesanwaltschaft Bayern hat in der Folgezeit Stellungnahmen des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 23. August 2005 und vom 25. Oktober 2005 vorgelegt. In diesen beiden Ausarbeitungen wird ausgeführt, THC-Carbonsäure-Werte, die über 100 ng/ml lägen, würden als Hinweis und THC-Carbonsäure-Konzentrationen von über 150 ng/ml als Beweis für die "häufige" Einnahme von Cannabis angesehen. In der Stellungnahme vom 23. August 2005 wird zudem zum Ausdruck gebracht, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass bei einer THC-Carbonsäure-Konzentration von 31 ng/ml ein wiederholter (gelegentlicher) Konsum vorgelegen haben müsse."
Und das ist auch auf Deinen THC COOH Wert übertragbar. Die Frage, ab welchen THC COOH Wert ein zumindest gelegentlicher Konsum anzunehmen ist, ist ziemlich umstritten, da gibt es x Meinungen der verschiedenen Gutachter, die sich zum Teil extrem widersprechen. Ich sehe auf jeden Fall Chancen für Dich, den Führerschein zu behalten. Und zwar keine schlechten Chancen. Allerdings musst Du jetzt sofort handeln. Und wie ich es auch schon bei anderen Leuten hier gesagt habe: Sofort einen Verkehrspsychologen aufsuchen, der Dir schnellstmöglich Trennungsvermögen attestiert. Wenn das bis zum Beginn des gerichtlichen Eilverfahrens klappt, hätte man wiederrum eine Chance, die sofortige Vollziehung des FS Entzugs aufzuheben, sprich Du dürftest den Lappen erstmal bis zur Hauptsacheentscheidung behalten - und das bedeutet oft zumindest 6 - 12 Monate Zeit. Also: Man muss jetzt versuchen, parallel den Entzug argumentativ zu verhindern und gleichzeitig ein brauchbares Blatt für den Fall zu erspielen, dass das nicht klappt. Ob Dein Anwalt der richtige Mann dafür ist, kann ich nicht beurteilen, obwohl ich da von einigen haarsträubenden Fehlern gehört und gelesen habe, die Kollegen sich da schon erlaubt. Du musst wissen, ob der Anwalt fit ist und weiß was er macht oder nicht. Wenn Du Hilfe in der Sache brauchst, übernehme ich das gerne (ist kein Geheimnis, dass das meine Lieblingsspielwiese ist). Aber wenn ich das machen soll, erwarte ich, dass Du Dich umgehend hier meldest und nicht erst in ein paar Tagen oder 2 Tage vor Fristende. Ok?
Harald (Donnerstag, 04 Februar 2016 19:47)
ja aber was sag ich am besten ich hatte ja ein wert von 23,5 und cooh 60,4 und wurde um 17 Uhr angehalten
harald (Donnerstag, 04 Februar 2016 19:49)
Wenn ich sage das ich ab und zu mal rauche bin ich ja den Führerschein los?? Oder
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 05 Februar 2016 00:53)
@Harald: Vorschlag...Sie melden sich bei mir und ich berate Sie als Mandant...denke dass ist für Sie am besten...Ich kann und werde Ihnen an dieser Stelle nicht sagen, was für Sie sinnvoll ist und was nicht. Bitte haben Sie hierfür Verständnis....gerne übernehme ich Ihren Fall. Bei Interesse schreiben Sie mir bitte eine Mail oder kontaktieren Sie mein Büro...danke
Rainer (Samstag, 06 Februar 2016 03:05)
Hallo Herr Schüller,
großes Lob an ihre Seite und die zahlreichen Informationen, die sie hier liefern. Auch ich bin leider Opfer einer Allgemeinen Verkehrskontrolle geworden, habe leider im Auto zur Wache gesagt das ich es nicht mehr genau weiß kann sein das ich vor ein paar Wochen mal einen geraucht habe, allerdings auf der Polizeiwache wurde ich nochmal gefragt ob ich irgendwelche Angaben zu meinem Konsum machen möchte und ich habe Nein gesagt, meine Frage ist jetzt (für mich kam es so rüber als frage er das rein Interessehalber) ob diese mündliche Aussage auch gewertet werden darf, passiert ist das ganze Samstag Abend gegen 20:00 Uhr und zuletzt geraucht hatte ich Freitag Nachmittag gegen 16:30 Uhr, bis dato war ich täglicher Konsument über mehrer Monate, habe am Montag danach dann aufgehört bis jetzt und natürlich auch weiterhin vor nichts mehr zu rauchen, die Polizei meinte letzten Samstag (Inzwischen vor knapp 7 Tagen) das ich in 2-3 Wochen Bescheid kriegen werde, schlimmstenfalls allerdings hätte ich mit 1Monat Fahrentzug + 500 Euro Strafe zu rechnen. Passiert ist das ganze in Bad Kreuznach. Auf was kann ich mich gefasst machen, welche Schritte sollte ich einleiten?
Was kostet es mit Ihnen darüber mal per Telefon zu sprechen, oder sich von Ihnen persönlich beraten zu lassen / den Fall abwickeln zu lassen?
Schonmal vielen Dank im vorraus
Mit freundlichem Gruß
Rainer
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 06 Februar 2016 11:43)
Es ist wie bei allen Fällen dieser Art...man kann sich erst eine klare Meinung darüber machen, was sinnvoll ist, wenn man die Werte weiß und den Akteninhalt bzgl der Aussage genau kennt. Ist immer sinnvoll, so schnell wie möglich an die Akte zu kommen. Welche Schritte jetzt erforderlich sind, erzähle ich Ihnen gerne am Telefon, schicken Sie mir mal eine Mail mit Ihrer Nummer, ich melde mich dann rasch zurück. Dann sehen wir weiter...generell ist bei einem Wert ab 1,0 ng/ml das Fahrverbot gebucht und abhängig von Ihren THC COOH Werten und oder Aussagen auch noch die Fahrerlaubnis weg. Erste Maßnahme ist natürlich jetzt der komplette Verzicht auf Cannabis. Oder der konsequente Verzicht auf die Fahrerlaubnis, wenn sie denn nicht wirklich gebraucht wird wegen Beruf oder so. Täglicher Konsum und Fahren schließen sich aus, allen aus versicherungsrechtlicher Sicht ist das Harakiri, was Sie da betreiben....und das Auto wird eh überbewertet...Naja. Melden Sie sich mal bei mir....
Harald was würde das kosten wenn sie mir helfen Herr Schüller? ? und wie erreiche ich sie (Montag, 08 Februar 2016 15:35)
was würde das kosten wenn sie mir helfen Herr Schüller? ? und wie erreiche ich sie
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 08 Februar 2016 17:05)
@Harald: Sende mir eine Mail mit Deiner Handynummer, ich melde mich dann zurück so schnell es geht....kontakt@strafverteidiger-schueller.de
hans (Montag, 08 Februar 2016 21:06)
Allgemeine Polizeiliche Vekehrskontrolle mit Urintest positiv.
In Folge Schreiben von Statsanwaltschaft mit einstellung des Verfahrens.
Danach Brief von der Stadtbehörde mit Vorladung zur Polizeidienststelle welche mich damals kontrolierte, unter Angaben von 4,5ng/ml THC und 48ng/ml Carbonsäure im Blut.
Unter Anderem hies es in dem Schreiben das eine Prüfung, ob der Verstoß die Fahreignung ausschliese.
Was wird den bei so einem Termin gemacht? Gespräch, Blutabnahme, Urinprobe, sofortiger Führerschein entzug,...etc.???
Und warum ladet mich die Stadtbehörde zur Polizeidienststelle vor?
Danke schon mal für Ihr Feedback....!
peter (Mittwoch, 10 Februar 2016 17:12)
habe mal eine frage wurde auch am 5 Januar angehalten musste blut abgeben meine werte waren 2.7 ng und cooth 32 ng dachte vorher das mein Führerschein sowieso weg ist und habe dannach gelegendlich geraucht vllt am tag 3 bis 4 mal gezogen jetzt habe ich einen Brief von der führerscheistelle bekommen das ich ein ärztliches gutachten abgeben muss meine frage ist bin jetzt seid 10 tagen clean und muss das gutachten bis zum 12 gemacht haben würden die noch was finden bei mir hätte ich noch Chancen oder eher nicht danke im voraus
peter (Mittwoch, 10 Februar 2016 17:56)
und nach dem ich angehalten worden bin habe ich auch 10 tage nicht geraucht war eigentlich ganz minimal
Harald (Mittwoch, 10 Februar 2016 18:22)
Mal ne frage an alle?? Wie ist das mit dem cooh wert zb man hatt ein wert von 60 wie lang dauert es um auf so ein wert zu kommen?
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 10 Februar 2016 20:12)
@Hans: Soll das eine polizeiliche Vernehmung sein? Die sind für die fahrerlaubnisrechtliche Sache doch gar nicht zuständig. Oder soll dort das ärztliche Gutachten gemacht werden? Sehr ungewöhnlich! Kannst Du mir das Schreiben mal mailen? Unabhängig davon, ob Du da überhaupt hin musst (kann ich erst sagen, wenn ich das Schreiben gesehen habe): Es gilt das gleiche wie immer in diesen Fällen. Wenn man sagt, man sei Probierkonsument, habe nur einmal geraucht und zwar ca 2 Stunden vor der Blutabnahme (auch wenn die Gutachter versuchen, das Gegenteil herauszukitzeln, nicht nervös machen lassen), dann sollte das passen. Kein Mischkonsum mit Alkohol, niemals andere Drogen genommen. Auch wirklich nur einmal gekifft. Umstände darlegen, wie es dazu kam (Geburtstagsfeier, Freund besucht, was auch immer). Ehrlich: Lass mich das Schreiben mal anschauen.
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 10 Februar 2016 20:18)
@Peter: Das ist leider der Klassiker. Du musst Dein Glück versuchen, vielleicht passt das, die Chance würde ich als so lala bezeichnen. Argumentation wie bei Eintrag 35.
@Harald: Ich habe Dir schon gesagt, dass Du Dich melden sollst. Außerdem kann man die Frage 34 nicht so beantworten...kommt auf das Konsummuster an. Ganz ehrlich: Ich bin der Meinung, dass Du Dir einen Anwalt nehmen solltest (sage ich selten so deutlich). Glaube nicht, dass Du sonst die Kurve kriegst...
peter (Mittwoch, 10 Februar 2016 21:32)
habe auch eine Vorladung von der polzei erhalten als beschuldigter das ich canabis bei mir hatte obwohl ich nichts mit mir mitgeführt habe, wird noch von der Polizei eine strafe kommen weil ich 1ng überschritten habe oder wird von den dann nichts mehr kommen. und wie kriegt man die werte am schnellsten aus dem Körper raus,
peter (Mittwoch, 10 Februar 2016 21:32)
danke für die schnelle antwort
Harald (Donnerstag, 11 Februar 2016 13:13)
Ich will ja eigentlich nur wissen ob bei einmaligen Konsum innerhalb von 6 Stunden der cooh wert auf 60 sein kann ???
Harald (Donnerstag, 11 Februar 2016 13:51)
Bitte um Antwort
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 11 Februar 2016 15:55)
@Harald: Manche sagen ja, manche nein. Da gibt es einige unterschiedliche Meinungen dazu, allerdings wird auch vertreten, dass selbst ein Wert um die 80-85 durch einen einmaligen Konsum entstehen kann. Insofern lautet die Antwort auf Deine Frage aus meiner Persektive: Ja, der Wert lässt sich mit Einmalkonsum erklären. Allerdings ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in NRW wird ab 10 ng/ml THC COOH gesagt: Gelegentlicher Konsum....
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 12 Februar 2016 09:34)
@Peter: Strafverfahren wegen Besitzes wird eingestellt. Zur Vernehmung nicht hingehen.
Und weil Du 1,0 ng/ml THC im Blut hattest, kriegst Du eine OWi nach § 24 a StVG auf´s Auge gedrückt: Ca. 700 Euro komplett, 2 Punkte, einen Monat Fahrverbot. Das verwaltungsrechtliche Entziehungsverfahren Deinen Führerschein betreffend kommt extra.
peter (Freitag, 12 Februar 2016 15:23)
wenn das gutachten gut aussfählt kann ich dann meinen Führerschein behalten oder kommt es trotdem zur mpu oder endziehung danke im voraus
peter (Freitag, 12 Februar 2016 22:28)
habe jetzt einen thc schneltest gemacht und der hat jetzt noch positiv angeschlagen und bis dienstag habe ich zeit für das gutachten....
Gregor (Montag, 15 Februar 2016 17:08)
Hallo , erstmal auch ein riesen Lob an die Seite und deren Information.
Ich habe ein Problem und zwar geriet ich auch in eine Kontrolle , habe alles verweigert dennoch würde mir Blut entnommen. Aktiv 1.3ng/ml und thc cooh 26ng/ml. Unteranderem hatte ich auch 2 - 3 Bier getrunken und musste pusten, 0.28 promille. Es wurde aber nicht im Blut kontrolliert ! Jetzt meine frage laut den thc werten und der Maastricht Studie ist kein gelegentlicher konsum festzustellen, daher wird hoffentlich ein äg gefordert aber was ist mit dem Atemalkohol von 0,28 Promille liege ja da im Bereich des erlaubten. Da ich bei owi ohne Anwalt meine Akte bei der Polizei einsehen darf werde ich das auch machen und entscheide ob ich bei der Polizei eine aussage machen werde die sich auf einmal Konsum bezieht somit die fss gleich weiß das bei mir ein äg gefordert wird. Und ich bin natürlich seid dem Vorfall clean. War auch Dauerkonsument über mehrere Jahre und kann von Glück sprechen solche Werte zu haben . Bitte um schnelle Antwort. Danke im voraus
Lg
Tom (Montag, 15 Februar 2016 22:07)
Hallo, habe das letztemal vor genau vier Wochen das letzte mal einen geraucht . muss am 8.03.2016 zum ÄG. mit urinkontrolle. werde ich das ÄG betehen können? und meinen Führerschein behalten. Was kann ich tun das der THC wert schneller abgebaut wird.Bitte um schnelle Amtwort.Danke!
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 15 Februar 2016 22:51)
@Gregor...sieh mal, wenn Du Akteneinsicht nimmst und hier genug liest, dann wirst Du schon die richtigen Schritte unternehmen...auch die Sache mit dem Alkohol wird der Akte zu entnehmen sein. Was die Annahme eines gelegentlichen Konsums angeht...kommt bei diesem THC COOH Wert auf das Bundesland an, aus dem Du kommst...eine reine Atemalkoholanalyse ist nicht gerichtsfest...insofern würde ich mir keine Sorgen machen. Und überhaupt ist es ne altruistische Nummer, auch mal einen Anwalt zu beauftragen, statt alles selber zu regeln. Sonst kann sich Anwalt kein Pils leisten. Und das schlägt sich auf die Arbeitsmoral aus, understand? Und man macht auch weniger Fehler, wenn man jemanden an der Seite hat, der sich mit der Sache genau auskennt....
@Tom:
Kann man nicht genau sagen, kommt u.a. stark auf Dein Konsumverhalten vorher an....
Gregor (Montag, 15 Februar 2016 23:36)
Danke für die schnelle Antwort , ich würde ja liebend gerne einen Anwalt hinzuziehen damit er auch weiterhin sein Bier trinken kann , aber ich bin leider nicht rechtschutzversichert.
Gregor (Montag, 15 Februar 2016 23:44)
Komme übrigens aus Niedersachsen. Liegt dort die Grenze für gelegentlichen Konsum bei 75 ng/ml?lg
Harry (Donnerstag, 18 Februar 2016 22:54)
Auch von mir ein großes Lob an Herrn Schueller! Dies ist wirklich einmalig wie gut hier infos vermittelt werden.
Trotzdem bleiben natürlich Fragen offen:
Wenn nun beim ÄG, die 6 Stunden Regel befolgend, die Aussage gemacht wird man habe 45 min. vor Fahrantritt und 2 Std. vor der Blutabgabe zum ersten mal konsumiert. Kann dann einem fahrlässiges bzw. vorsätzliches Handeln von der FSST vorgeworfen werden? Was zu weiteren Strafen (Strafzettel + 1 Monat Entzug bereits da) führen kann bzw. sowieso zum FS Entzug führt?
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 19 Februar 2016 14:56)
@Gregor: Ok - akzeptiert :-) Wird auf ein äG rauslaufen, im OWi Verfahren keine Aussagen machen und Strafe hinnehmen. Beim äG 6 Stunden-Regel beachten. Ich an Deiner Stelle würde sagen, dass ich Probierkonsument gewesen bin, keinen Alkohol dazu getrunken habe (ist ja auch nicht gerichtsfest nachgewiesen) und noch nie andere Drogen genommen habe (= nicht gut für die Gesundheit!). Aber das ist natürlich nur ein hyppthetisches Denkbeispiel, bei dem man allerdings vermutlich den FS behalten kann...die Grenze für den gelegentlichen Konsum gibt es bundeseinheitlich nicht so richtig....75 ng/ml THC COOH lassen sich in Niedersachsen noch mit Einmalkonsum erklären (erstaunlicherweise in Bayern auch), in NRW wird man ausgelacht wegen so einer Behauptung (und lacht dann eben Gericht)...
@Harry: Du kannst nicht Schokolade und Spielzeug haben! In solchen Fällen ist in aller Regel die OWi Sache zu schlucken (denn die Verteidigungsstrategie in Sachen Vorsatz / Fahrlässigkeit beisst sich wirklich über mit der 6 Stunden Regel). Und die OWi kriegst Du so oder so auf´s Auge gedrückt...so läuft der Hase in dem Bereich. Denk dran, dass Du kein Alkohol dazu getrunken hast....
Harry (Freitag, 19 Februar 2016 15:25)
Danke für die schnelle Antwort!
Die OWI habe ich bereits erhalten und auch bezahlt, FS gebe ich demnächst ab.
Nun meine Angst, daß es weiter geht und weitere Strafen kommen da ich beim ÄG ausgesagt habe ich hätte 45 min. von Fahrantritt geraucht.
Wird dann eigentlich die FSST nicht sowieso sagen der Typ muss für ein Jahr auf sein FS verzichten, wenn die das im ÄG lesen?
Das mit Alkohol is klar...
Herr Schueller DANKE für Ihre Mühe.
Gregor (Freitag, 19 Februar 2016 15:45)
Nochmal danke für die Auskunft, habe mir überlegt wenigstens eine Auskunft von einem örtlichen Anwalt zu holen. So viel kann das ja nicht kosten. Aber warum sollte ich mit probierkonsument argumentieren? Oder ist das das gleiche wie einmalkonsum? Ich muss sagen das ich schon sehr doll schiss habe meinen Führerschein abzugeben, jedenfalls für längere Zeit. Eine Sache habe ich noch , hatte vor 11 Jahren mal eine Sache mit Cannabis die aber mit Auflage von sozialstunden eingestellt wurde.hatte auch ein Jahr später , als i h meine Führerschein machte keine Probleme mit der fss. Ist das innerlich Aktenkundig ? Weil dann ist einmalkonsmum ja sowieso hinfällig und die fss entzieht sofort. :(
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 19 Februar 2016 16:55)
@Harry: Die Aussage mit den 45 Minuten ist schon ok, nein, die Behörde wird dann nicht sofort entziehen....wir sind doch innerhalb der 6 Stunden und allein darum geht es...mach Dir keinen so großen Kopf. Die Parameter sind doch stets die gleichen...Einmalkonsum + 6 Stunden Frist + Kein Mischkonsum mit Alkohol + Niemals andere Drogen genommen....
@Gregor: Örtlicher Anwalt passt, sofern es sich in diesem Gebiet hier auch wirklich auskennt. Ruf den Mann Deines Vertrauens an und frag ihn nach den Maastricht Studien und was die fahrerlaubnisrechtlich so bedeuten...streckt er da die Waffen, ist er der falsche Mann. Dann darfst Du auch gerne mal hier anrufen. Schüller beißt nicht. Was war das für eine Sache mit dem Cannabis damals? Konsum zugegeben seinerzeit? Echt...manche Sachen kann man wirklich nur mit Akteneinsicht rausfinden, das ist kein Running Gag unter Anwälten in Sachen Mandatsbeschaffung...Du hast bißchen Muffe, das kann ich nachvollziehen. Klarheit wo die Reise hingeht, gibt es nur, wenn man die Akte gesehen hat, wird der jeder Kollege genauso erzählen...
Gregor (Freitag, 19 Februar 2016 20:10)
Der örtliche ist spezialisiert auf verkehrsrecht, was natürlich nicht heißt das er sich auch mit der verzwickten Sache ( Cannabis) und ffs auskennt, aber ich erfrage ob er Schonmal die Maastrichter Studie gehört hat.
Damals würden 3 g in meinem Roller gefunden :) kann mich aber auch nicht mehr dann erinnern was genau ich da gesagt habe, aufjedenfall wurde das verfahren mit Auflage eingestellt.
Aber damals sagte man mir schon das es iwann aus der Akte verschwindet. Mich nervt nur diese Ungewissheit, ansonsten melde ich Mich einfach mal bei Ihnen , sie scheinen mir ja ein Fuchs in der Sache zu sein. Mal sehen wie sich die Sache entwickelt werde auf jedenfalls nächste Woche mal zur dienstelle fahren und Akten Einsicht holen dann müsste man ja schon ein Stück weiter sein . Lg
Sven (Samstag, 20 Februar 2016 14:43)
Hallo, ich hatte Ende Oktober in Bayern
eine Gerichtsverfahren wegen Anbau und 100 g
Besitz. Mein Anwalt riet mir ,wegen der nicht geringen Menge ,Angaben zum Konsumverhalten zu machen . Ich gab an 1× die Woche zu konsumieren. Muss ich jetzt verwaltungstechnisch sofort ne Mpu befürchten oder doch nur ein äG? Habe bis jetzt noch kein Schreiben der Führerscheinstelle erhalten .
Danke für die Antwort!
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 21 Februar 2016 14:05)
@Sven: Der Ratschlag des Anwalts war soweit schon mal richtig...ist wird auf ein ärztliches Gutachten hinauslaufen (jedenfalls halte ich das für sehr wahrscheinlich)...
Gentlemen (Sonntag, 21 Februar 2016 20:24)
nochmals vielen Dank für das Feedback!
Herr schüller ich habe eine Email an Sie Versand.
Möchte mich telefonisch bei Ihnen melden und zwar so schnellst möglichst.
Mfg
Fabio (Montag, 22 Februar 2016 12:02)
Hallo Herr Schüller,
vorerst ein sehr großes Lob an Sie!
Ich habe mir nahezu alle Beiträge durchgelesen und gesehen wie realistisch Sie den Betroffenen ggü. zur Hilfe bereitstehen. Und das auch ganz kurzfristig.
Leider bin ich auch ein Betroffener, komme aus Niedersachsen. Es ereignete sich am 12.07.2015 (Nachts um 3h), dass ich von der Polizei kontrolliert wurde. Ich hatte tatsächlich (wie nach dem 6-Std.-Prinzip) noch 10 Minuten zuvor geraucht, allerdings ohne der Absicht gleich im Anschluss zu fahren. Nur als meine Frau einen Notfall meldete (bzgl. ihrer Krankheit), musste ich so schnell ich konnte, zu ihr. So wie ich losfuhr, begegnete ich einem Streifenwagen, der mich nach kurzer Verfolgung eingeholt hat. Ich hatte weder Aussagen gemacht, noch zu einer Urinprobe gewilligt und wurde mit auf das Revier genommen. Nach ca. 1 Stunde kam der Arzt zur Blutentnahme. Danach wurde ich entlassen, ohne dass mir mein Fs entzogen wurde. Seither habe ich aufgehört zu Rauchen! Und nie wieder!
Ich hatte sofort einen Anwalt aufgesucht und Akteneinsicht etc. angefordert, da es zum gg. Zeitpunkt noch ungewiss war, ob es mir direkt nachgewiesen werden könnte, dass ich am Steuer saß oder nicht, da ich unmittelbar nach dem Ausstieg aus dem Auto kontrolliert wurde. Was sich bis dato allerdings nicht mehr abstreiten lässt. Seither war ich 3-4 mal beim Arzt zur Abstinenzkontrolle. Ist vielleicht nicht qualifiziert wie der TÜV, aber immerhin.
Daraufhin gg. Ende September erhielt ich das Schreiben mit den Werten. 18ng/ml THC und 83ng/ml THC-COOH. 1 Monat Fahrverbot und ca. 850€ Bußgeld inkl. Arztkosten wg. Blutentnahme. Meinen Fs gab ich Mitte Januar für einen Monat ab (innerhalb der 4 Monatsfrist). Und erhielt es am Donnerstag wieder. 2 Tage später dann die förmliche Zustellung von der Stadt bzgl. der Überprüfung der Eignung zum Führen von KfZ per ärztlichem Gutachten. Es wurde wie zu verfolgen ist, direkt im Anschluss zu meiner FS-losen Zeit angeordnet, ob ich vielleicht in der Zeit wieder geraucht hätte :-))) Niemals! Bin seit dem 12.07.2015 clean!
Hab den Termin nun zum 25.02.2016 beim Institut für Rechtsmedizin der medizinischen Hochschule vereinbart.
Ich werde es so erzählen wie es war. Als Grund zum Konsum werde ich den experimentellen Konsum/Probierlust angeben (dass ich es zum Spass probieren wollte oder eine bessere Verdeutlichung empfehlenswert?) ohne auf Hintergründe meiner damaligen Lebensbedingungen zu beziehen.
Wenn ich dann sagen würde, ich habe es ab und an mal (einmal in 1-2 Monaten, normalerweise mit 48 Std. Berücksichtigung nach Konsumierung; nur an dem einen Tag wg. Notfall ohne) wäre ich dann nicht automatisch ein Gelegenheitsraucher.
Oder soll ich das mit 'ab und an mal' gar nicht sagen?
(Andere Drogen oder Alkohol konsumiere ich nie)
Bin jetzt bisschen nervös wg. den hohen Werten in Gegenüberstellung zu meiner vorgenommenen Aussage beim äG....
Können Sie mir etwas empfehelen?
Mit freundlichem Gruß
Fabio
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 Februar 2016)
@Fabio: Ich kann Dir nicht direkt "flüstern" was Du sagen sollst, denn es gilt da die Pflicht, die Wahrheit zu sagen.
Eine rechtliche Wahrheit ist allerdings, dass nur die Angabe eines einmaligen Konsums innerhalb von 6 Stunden den Lappen rettet. Kein Mischkonsum mit Alkohol...
Was den angeblich hohen THC Gehalt angeht und den zu erwartenden bzw möglichen Vorhalt des Gutachters ("Einmalkonsum bei diesen Werten sind ausgeschlossen, also erzählen Sie mal die Wahrheit!" o.ä.) zitiere ich mal kurz aus einem Schreiben von mir (copy and paste, sorry, will das nicht nochmal so hinschreiben :-)). Ist von gestern...
"...Auch Huestis/Henningfiled/Cone haben bereits im Jahre 1992 (Blood Cannabinoids: 1. Absortion of THC and formation of 11-OH-THC and THC COOH during and after smoking marihuana, S. 276 ff., vgl dazu VGH Bayern vom 27.03.2006, AZ 11 Cs 1559/05, Beschluss S.10) unter kontrollierten Bedingungen mit 6 Testpersonen Versuche durchgeführt und kamen zu dem Werten zwischen 26 ng/ml und 82 ng/ml THC COOH 2,5 Stunden nach dem Konsum von Marihuana mit nur 3,55 % Wirkstoffgehalt. Geht man heutzutage von einem durchschnittlichen Wirkstoffgehalt (moderat gerechnet) von 5 - 8 % aus, so ist es auch nicht forensisch gesichert auszuschließen, dass THC-COOH Konzentrationen von über 100 ng/ml sich mit einem Einmalkonsum erklären lassen.
Zusammengefasst lässt sich folgendes sagen:
Die von der Rechtsprechung ursprünglich vorgenommene Verdoppelung des Wertes von 5 ng/ml THC-COOH bei Werten nach spontaner Blutentnahme, ab der nach Daldrup – bei einer angekündigten Blutentnahme - gelegentlicher Konsum angenommen werden könne, auf 10 ng/ml THC-COOH 24, erwies sich als nicht haltbar (vgl OVG Brandenburg, BA 2006, 161, VG Augsburg, Au 3 S 05.413 juris).
Mehrere Stimmen in der Naturwissenschaft geben an, dass ein wiederholter Konsum bei spontan entnommener Blutprobe nur bei Werten deutlich über 60 bis 80 ng/ml THC-COOH angenommen werden kann (u.a. Hettenbach/Kalus/Möller/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 1. Auflage 2005, S.290). Andere Stimmen betonen, dass für die Unterscheidung zwischen einmaligem und wiederholtem Cannabiskonsum anhand einer spontan gewonnenen Blutprobe nach dem Wert von THC-COOH keine ausreichende wissenschaftliche Basis bestehe. Jedenfalls ein Wert von 10 ng/ml an THC-COOH belege keinen gelegentlichen Konsum (Prof. Dr. Aderjahn, Gutachten vom 29. August 2005 für den BayVGH im Verfahren 11 Cs 05.1453).
Auch nach der „Maastricht-Studie“ können Gelegenheitskonsumenten Werte von 100 ng/ml THC-COOH – allerdings nur in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum (knapp 30 Minuten nach Konsumende) erreichen.
Nach einer Stellungnahme des Instituts für Rechtsmedizin der Universität München (a.a.O.) ist erst ab einem Wert von 150 ng/ml THC-COOH ein Nachweis für einen regelmäßigen Konsum von Cannabis gegeben, über 100 ng/ml ein Hinweis auf häufigeren Konsum, unter 100 ng/ml jedoch kein gesicherter Nachweis für die Abgrenzung von gelegentlichem zu bloßem Probierkonsum. Die Rechtsprechung ist diesen fachlichen Einschätzungen gefolgt (u.a. VG Stuttgart vom 31.07.2006 10 K 2124/06, BayVGH 11 Cs 05.1559, OVG MV 1 M 142/06) Nur der Blutwert von THC-COOH hat für den Nachweis eines gelegentlichen Konsums praktisch keine Aussagekraft mehr (so auch VG Freiburg, NJW 2006, 3370).
Es entspricht wissenschaftlich als gesichert geltenden Erkenntnissen, dass Ihre Aussage, zwischen 5 und 75 ng/ml THC COOH nicht nur Ihrerseits falsch gelesen wird sondern keineswegs als wissenschaftlich gesichert, geschweige denn als herrschende Meinung betrachtet werden kann. Obwohl diese Erkenntnisse auf Daldrup zurückzuführen sind, auf den man an dieser Stelle offenbar gerne verweist. ...und so weiter und so weiter..."
Also: Nicht aus der Ruhe bringen lassen. Werte um die 80 lassen sich sehr wohl noch mit einem Einmalkonsum erklären, kannst ja ggfls auf Huestis/Henningfiled/Cone verweisen :-) Spaß beiseite. Bleib ruhig. Die Anordnung "nur" eines ärztlichen Gutachtens ist oft erstmal ein gutes Zeichen :-) Kein Mischkonsum mit Alkohol, substantiierte Darlegung, wie es zu dem Konsum kam (hier musst Du ein wenig genauer erklären, wie es dazu kam), 6 Stunden Regel beachten, niemals vorher andere Drogen genommen, das ist der Schlüssel zum Erfolg beim äG. Viel Glück! Aber ein anderer Anwalt? Tztztz :-) Lass mal hören, ob es geklappt hat. Bei Fragen schick ne Mail mit Deiner Nummer...
Jens (Donnerstag, 25 Februar 2016 20:03)
Sehr geehrter Herr Schüller,
zunächst möchte auch ich meine Hochachtung und meinen Dank für Ihre ehrenamtliche Betreuung dieser sehr informativen Homepage ausdrücken! Ich habe wirklich nirgendwo im schier undurchschaubaren Wust an Seiten zu der Thematik ein solch geballtes und zudem noch sehr unterhaltsam geschriebenes Fachwissen finden können, großes Kompliment!
Auch wenn ich mich eigentlich ungerne in die Reihe der "Gratisberatungswoller" einreihen möchte, wollte ich Ihnen meinen Fall doch in Kurzform schildern um abzuschätzen ob ich Ihnen ggf. das Geld für ein "Feierabendbier" o.ä. auch ohne ein Mandat zukommen lassen kann! :-)
Wurde ihm Oktober auf dem Weg zu einer Veranstaltung mit elektronischer Musik kontrolliert, war fußläufig unterwegs und es wurden 1,2g Marihuanagemisch und 0,5g Amphetamin gefunden. Aussagen zum Konsumverhalten habe ich keine getätigt und es wurden auch weder Urin- noch Blutuntersuchung vorgenommen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden eingestellt, jedoch bekam ich im Januar ein Schreiben der Führerscheinstelle,in welchem ich aufgefordert wurde innerhalb der nächsten drei Monate ein ärztliches Gutachten vorzulegen, welches den Verdacht des Konsums von Betäubungsmitteln widerlegt.
Die entsprechende Maßnahme in Form der Benennung einer Begutachtungsstelle habe ich bereits getätigt, jedoch noch keinen Termin abgemacht - diesen möchte ich kurz vor Ultimo, also Ende März legen, Anfang April muss das Gutachten bei der Führerscheinstelle vorliegen.
Aufgrund leider etwas unzureichender Informationen habe ich seitdem meinen ohnehin getätigten Sportkonsum enorm erhöht und damit wahrscheinlich auch meinen THC-COOH-Wert, allerdings zeigt der 20ng-Schnelltest jetzt, also knapp einen Monat vor offiziellem Test schon ein negatives Ergebnis an - dementsprechend dürfte ich diesbzgl. eigentlich nichts zu befürchten haben.
Die einzige Frage die sich mir stellt ist vielmehr ob ich im Fragebogen/Gespräch auf den von Ihnen ja mehrfach gepredigten "Probierkonsum" von Cannabis setzen und den von Amphetamin komplett verneinen soll? In der Tat war die "Amphe" wirklich nicht für mich gedacht sondern ein Mitbringsel für eine Freundin...
Außerdem fahre ich dank guter Öffi-Anbindung und gescheitem Auto wirklich nur sehr sehr selten Auto, ohne zu übertreiben in den letzten drei Jahren vllt. gesamt 10x, zumal ich kein eigenes besitze...sollte ich das auch so aussagen oder wirkt das evtl. sogar nachteilig im Sinne einer Schutzbehauptung?
Bitte entschuldigen Sie den ellenlangen Text und die damit dreisterweise in Anspruch genommene Zeit von Ihnen, aber dies sind eigentlich die einzigen Punkte die mir noch Bauchschmerzen bereiten!
Das mit dem Bier gilt, so oder so! ;-)
MfG, Jens
Christian H. (Samstag, 27 Februar 2016 09:16)
Hallo H. Schüller!
Vorab, absolut Klasse was sie hier auf dieser Seite machen!
Es geht um: Versuchter Erwerb von Cannabis = Ärztliches Gutachten?
Es gab ein Ermittlungsverfahren gegen mich, 2 Bestellungen übers Darknet
im Abstand von knapp 2 Monaten (1x6g, 1x9g) landeten bei der Polizei.
Das Verfahren wurde jetzt nach §153a Abs.1 StPo gegen eine Zahlung von 100€ an das DRK eingestellt.
Von meinem Anwalt bekam ich nur die vage Antwort:
"Kann sein das etwas kommt, kann aber auch nicht sein"...
Muß ich nun mit einem Ä.G. rechnen, bzw. wäre das rechtlich überhaupt haltbar?
Die besten Grüße,
Christian H.
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 27 Februar 2016 09:29)
@Christian H.: Vergleich hier:
http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/nachweiszeiten-von-cannabis-thc-im-urin-und-blut/
Antwort Nr 662 (Eugen)...die Frage ab wann ein äG bei sowas angeordnet werden kann, ist strittig. Bei 15 Gramm Gras (war doch Gras, oder?) im Abstand von 2 Monaten wird man wohl kaum von einem regelmäßigen Konsum ausgehen dürfen. Und Anhaltspunkte hierfür sind Voraussetzung eines ärztlichen Gutachtens. Dein Anwalt hat Recht: Passieren kann das. Rechtmäßig wäre die Anordnung aber vermutlich NICHT. Sehr vermutlich nicht. Wenn was kommt, melde Dich hier, ich schiebe dann ein paar Urteile rüber, denen das zu entnehmen ist....
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 27 Februar 2016 09:53)
@Jens:
Elektonische Musik. Auch das noch! Schrecklich, immer dieses BumBumBum.
Doch nicht etwa sowas hier:
https://www.youtube.com/watch?v=11kfoIU_ONw&list=PLftGYqT7QlBmkxPAds-D8hVpHrHRvH8vN&feature=share&index=17
https://www.youtube.com/watch?v=r623lZYTs5I&list=PLftGYqT7QlBmkxPAds-D8hVpHrHRvH8vN&feature=share&index=12
?
Und dann auch noch dat schlimme Marihuna rauchen, wie Hausmeister Krause zu sagen pflegt! Schlimm sowas :-)
Aber ich schweife ab, aber warum fängst Du hier mit Muckethemen an? Das ist eine Drogenseite :-)
Ok...nur noch dieses schon nicht mehr ganz frische, aber sehr fette Brett von DJ Karotte:
https://www.youtube.com/watch?v=sAOw1AibPTA ...läuft hier jetzt dank Dir und zur Freude meiner Nachbarn auf der Nubert NuVero 140 und diese Boxen geht so abgrundtief in den Basskeller, dass es eine helle Freude ist und der Putz von der Decke bröselt. Absolut porno, die Teile! Da werden selbst müde Bremer in Mittelklassegegenden wach, aber holla!
Zu Deiner Frage:
Das Speed kann für Dich gewesen sein oder eine Freundin. Wenn Du vorher noch nie was genommen hast, kann der Erstkonsum beabsichtigt gewesen sein und der Vollzug dieses Konsums wurde durch die Polizei verhindert. Der eingeräumte auch nur einmalige tatsächliche Konsum kostet den Lappen ohne wenn und aber....die Werte vom THC COOH sollten natürlich möglichst auf null sein, aber ein wenig dürfte auch nicht schaden, es sei denn der Gutachter fängt wieder an von Kontrollverlust zu faseln, so wie hier:
http://www.strafverteidiger-schueller.de/2016/02/17/kontrollverlust-wegen-kiffens-vor-dem-%C3%A4rztlichen-gutachten-wegen-bestellung-von-mdma-im-darknet-die-fsst-l%C3%A4sst-sich-%C3%BCberzeugen-und-stellt-verfahren-ein/
Aber das kriegt man höchstwahrscheinlich vom Tisch. Ich würde generell mal hinterfragen, ob das ärztliche Gutachten überhaupt angeordnet werden durfte. Wegen dem Cannabis allein sollte das klar zu verneinen sein, wegen dem Pep schaue ich gleich nochmal nach, denke aber unter dem Strich reicht das wohl für die Anordnung. Beachte, dass das Begutachtungsinstitut auch ein, zwei Wochen für die Gutachtenerstellung braucht...nicht dass Du deswegen in Fristprobleme kommst, das wäre tragisch. Wie gesagt, ein gelegentlicher Konsum von Cannabis ist nicht verboten und der Nachweis von THC COOH nicht gleich das Ende aller Führerscheintage...wie oft Du tatäschlich fährst, ist für die Frage der Eignung wumpe. Wie gesagt...schreib mir mal Deine Nummer mal, ich erzähle Dir das ganze dann nochmal in Ruhe. Solange Du nicht mit diesem Technodingsbums mittelbar zum Ärgernis für meine Nachbarn wirst!
Christian H. (Samstag, 27 Februar 2016 18:12)
Supervielen Dank für ihre Antwort!
zu #63
das erste war Gras, das zweite Haschisch...
...macht hoffentlich keinen Unterschied?
Fabio (Montag, 29 Februar 2016 19:48)
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung Herr Schüller.
Leider habe ich Sie zuvor nicht gekannt, aber ab sofort kenne ich nur noch Sie als Anwalt. Werde mich melden, wenn mir Ergebnisse vorliegen. Gruß, Fabio
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 29 Februar 2016 19:58)
@Fabio:
Gern geschehen. Dann sind mal gespannt auf die Blutwerte...
Sepp (Montag, 29 Februar 2016 20:33)
Hallo Herr Schüller,
da es mich nun auch erwischt hat, mit der Polizei in Kontakt zu kommen, bei einer Verkehrskontrolle, wollte ich mich bei Ihnen ebenfalls erkundigen.
Die vorherigen Berichte waren schon sehr hilfreich. Ebenso bin ich von Ihrem Engagement beeindruckt.
Also: Auf der Heimfahrt von der Schule mit meinem Pkw wurde ich von einem Zivilfahrzeug angehalten. Zunächst übliche Routine wie Fahrzeugpapiere usw. dann aber meinte der eine Polizist, es komme ihm vor als ob ich Btm konsumiert hätte, dieses jedoch verneinte ich und wurde zu einem Urintest gedrängt. Diesen wollte ich ebenfalls nicht machen. Somit wurde ich kurzerhand mit aufs Revier genommen, wo mir dann letztendlich Blut gezwickt wurde aufgrund des richterlichen Beschlusses. Nach ca. zwei Wochen bekam ich Post von der Polizei und der Fahrerlaubnisbehörde. Meine Werte waren 2,3 ng THC und 23,3 THC-COOH. Das eine ist die Ordnungswiedrigkeit, aber in dem anderen Schreiben wurde ich aufgefordert ein ÄG zu machen um mein Konsumverhalten zu bestimmen, da aktuell Zweifel an meiner Fahrfähigkeit bestehe. Ich hab mich bereits mit der 6-Stunden-Regel vertraut gemacht, was auf mich zutreffen könnte, da kein alc im Spiel war und ich auch keine angaben zum Konsum gemacht habe. Ich werde mir eine passende Story ausdenken wie es zu dem Probierkonsum gekommen ist, aber wie kann ich dies glaubhaft dem Doc vermitteln? Und wird er versuchen mich aus der Reserve zu locken? Wie kann ich mich am besten schützen?
Ich komme aus Bayern und möchte alles versuchen um meinen FS zu behalten. Was erwartet mich beim ÄG. Der Konsum ist natürlich erstmal eingestellt.
Vielen Dank ich Voraus,
ich schätze Ihre Arbeit sehr!
Mfg Sepp :)
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 03 März 2016 10:10)
@Christian H: Nein, das macht keinen Unterschied :-)
@Sepp: Du Grundvoraussetzungen bei Dir sind gut und mit dem Argument experimenteller Konsum wirst Du durchkommen. Es steht zu vermuten, dass der Gutachter mal ein bißchen nachhaken wird ("erzählen Sie mir doch bitte mal die Wahrheit, Sie wissen doch genau so gut wie ich, dass das Quatsch ist, was Sie erzählen"....usw. Nicht aus der Reserve locken lassen!). Wie Du Dich am besten schützen kannst? Ruhe bewahren. Ist im Kern easy, Konsum im Zeitraum von ca. 4 Stunden vor der Blutabnahme einräumen, Mischkonsum mit Alkohol verneinen, ebenfalls sagen, dass man niemals andere Drogen genommen hat. Und eben darlegen, wie es zu dem Probierkonsum kam...das kann man sich merken...mehr wird da von Dir nicht gewollt. Wenn Du ganz sicher gehen willst, lass einen Anwalt für Verkehrsrecht in die Akten schauen, gerne auch jemand, der sich mit Drogen auskennt :-) *Räusper* :-) Im Ernst: Die Ladung zum äG ist erstmal als positives Indiz dafür zu werten, dass die Behörde nicht genug in der Hand hat. Und Du bist jetzt ja informiert und wirst das Kind schon schaukeln...
Tom (Sonntag, 06 März 2016 19:34)
Hallo Herr Schüller,
Ich bin gestern in eine Kontrolle geraten. In Berlin.
Hatte gerade 2 mal kräftig am joint gezogen, und war seit 10 min im Auto unterwegs.
Sonst rauchte ich regelmäßig, Tägl. 0,15 - 0,20 Gram dope.
Am besagten Abend bin ich denn auch gleich des Konsums geständig gewesen, und hatte auch noch knapp 1 gr. In der Tasche.
Trotzig und auch ziemlich dumm sagte ich, das ich gelegentlich - und gerne mal was rauche, aber eigentlich kaum das Auto benutze..
Was jetzt folgte war die Blutentnahme.
Kurz dachte ich, das mich der Lappen ( Führerschein ) mal gern haben kann, und das ich meine liebgewonnenen Angewohnheiten nicht ändern werde.
Inzwischen setzt sich die Erkenntnis durch, dass ich lieber weiterhin die Wahl haben möchte zwischen dope oder drive - bzw. das ich gerne weiterfahren möchte und nicht den Rest meines Lebens nur kiffen will...in das ich die Situation auch dafür nutzen kann mich vom dope langfristig fernzuhalten.
Jetzt meine Fragen:
Was kommt jetzt auf mich zu?
Was sollte ich tun, was sollte ich lassen
( außer sofort mit dem Rauchen aufzuhören )
ich will jetzt hier den Rahmen nicht sprengen, und Ihr Engagement nicht auf eine zu harte Probe stellen, wäre aber für eine kurze Erklärung sehr dankbar.
Sonst Gerne auch telefonisch, als Beratung gegen ein Honorar , denn Sie scheinen mir sehr engagiert und erfahren,
weshalb ich mich an dieser Stelle herzlich bei Ihnen bedanken möchte.
Gruß Tom.
Sepp (Sonntag, 06 März 2016 21:01)
Vielen Dank Herr Schüller für die schnelle Antwort!
Würde es mir was bringen, wenn ich selbst in die Akte von Polizei oder FS-Behörde einsehe?
Was kann ich denn da wichtiges rauslesen?
Ich kann nur hoffen dass ich das äG gut überstehe und mich nicht irgendwie verplappere.
Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe!
Ihnen sollte man eine Medaille verleihen! :)
Die besten Grüße,
Sepp
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 08 März 2016 11:39)
@Sepp: Ich winke hier nicht mehr lange mit dem Zaunpfahl, junger Mann. Irgendwie solltest Du nicht vergessen, dass Anwälte auch für sowas für Akteneinsicht und deren Bewertung zuständig sind und sich dafür recht zwanglos auch Geld geben lassen (man muss sie meist echt nicht zwingen!). Also: Wenn Du das alles genauer wissen willst, check ich das gerne als Anwalt für Dich.
@Tom: Es ist sinnvoll, jetzt die Akteneinsicht zu beantragen. Auch bereits bevor die Ergebnisse da sind, um das verbleibende Zeitfenster zur etwaigen Richtigstellung zu nutzen. Diese Herangehensweise ist unbedingt empfehlenswert....
Tim (Dienstag, 08 März 2016 13:09)
Hallo Herr Schüller,
ich wurde mit einem aktiven Thc Wert von 8,6 und einem THC COOH Wert von 69, 5 zu einem ärztlichen Gutachten aufgefordert. Dort waren meine Angaben einmalkonsum unter beachtung der 6 Stundenregel.
Habe nun das Ergebniss bekommen. In diesem steht. Herr ... nimmt keine Btmg laut screening zur zeit ein und hat einmalkonsum angegeben welcher zumindest für den unmittelbar, kürzeren zeitraum vor der begutachtung nicht zu widerlegen ist.
soweit so gut. Allerdings wird weiter geschrieben: Wie stabil der gegenwertige Drogenverzicht ist könne nur in eine medizinisch- psychologischen Begutachten bewertet werden. daher ist herr .. zur zeit nicht in der lage den anforderungen zum führen eines kfz gerecht werden. ich solle mich mit meinen Drogenkonsum auseinandersetzen und bla bla (kurz ne mpu machen).
Was ist davon zu halten. Ich nehme an die Fsst wird nun eine mpu anforden?!
Ich habe noch diese Woche ein Gespräch bei einem Anwalt, wollte aber Sie als Experten nocheinmal dazu befragen? (Komme aus Sachsen)
grüße
Tim
Sven (Dienstag, 08 März 2016 19:35)
Hallo Herr Schüller,
ich bin 36 Jahre alt und habe bis heute nie einen Führerschein besessen und eigentlich auch nicht wirklich vor gehabt einen zu machen. Leider bin ich von Berufswegen dazu gezwungen einen Führerschein zu machen.
Ich gehe nun seit einigen Wochen in die Fahrschule. Vor drei Tegn habe ich dann auch endlich die Antwort von der Führerscheinstelle Tübingen (Baden-Württemberg) bekommen.
Nun holt mich meine Vergangenheit ein. Zum einen stehe ich im Verdacht 2005 200g erworben und in Teilmengen selbst konsumiert zu haben und zum anderen ist der Führerscheinstelle wohl bekannt, dass ich 2009 mit 0,3g bei einer Personenkontrolle aufgegriffen wurde.
Laut Führerscheinstelle bestehen aufgrund des mehrfachen Besitzes Bedenken an der Kraftfahreignung.
Nun wurde zur ausräumung der Bedenken ein ärztliches Gutachten und 2 Screenings angeordnet.
Nun stellt sich für mich natürlich die frage wie meine Chancen stehen mit einem Gutachten aus der Sache raus zu kommen.
Ich befürchte,dass mir den experimentellen Konsum niemand abnehmen wird oder täusche ich mich da.
Ich bin Führungskraft in einen relativ großem deutschen Unternehmen und der letzte bekannte Vorfall war laut Führerscheinstelle 2009.
Haben Sie evtl. schon ähnliche Fälle gesehen? Muss ich gleich zur MPU und kann mir das Geld für das äG evtl. besser sparen?
Grüße Sven
Grüsse Sven
Sven (Dienstag, 08 März 2016 20:00)
einen kleinen Nachtrag hätte ich da noch ;)
Ich habe wie bereits erwähnt noch NIE einen Führerschein. Vor vielen vielen Jahren ne Mofaprüfbescheinigung.
Mir geht die ganze Sache ziemlich auf den Keks! Nicht nur das ich jetzt mein leibgewonnenes Rauchen komplett einstellen musste. Ich habe ganz bewusst darauf verzichtet einen Führerschein zu machen weil ich sowieso immer zu stoned zum Fahren gewesen wäre!
Ich wäre natürlich auch gerne dazu bereit Sie ganz offiziell (also mit Bakschisch und allem zu engagieren)!
Vielen Dank schonmal für Ihre Seite und die in anspruch genommene Zeit.
Sven
Gregor (Freitag, 11 März 2016 10:35)
@ Tim
Auf die Antwort bin ich gespannt von Herrn Schüller.
Das Gutachten widerspricht sich doch, einmal Konsum konnte nicht wiederlegt werden und dazu soll kein Drogenverzicht herschen? Wie soll das gehen wenn man nur einmal im Leben graucht hat. Man ist doch nicht sofort abhängig.wo hast du das Gutachten machen lassen Tim?
Marcel (Montag, 14 März 2016 14:46)
Hallo ich habe da mal eine Frage.
Wurde im August 2013 polizeilich kontrolliert, hatte ein Urintest und eine Blutabnahme bekommen. OWi-Verfahren wurde eingestellt, eine erneute Untersuchung zwecks Feststellung von Trennvermögen wurde angeordnet. Ein Anwalt hielt es für Unzweckmäßig, sowie für nicht verhältnismäßig für 6,7 ng/THC-COOH Wert. Meine Frage ist jetzt, dürfte ich trotz meinem Trennverhalten (also immer 48 Std. keine Fahrt) nicht mehr konsumieren? Stelle mir seit 3 Jahren die Frage, und würde es gerne rein informativ wissen, da die Gesetzeslage echt sehr unübersichtlich ist.
Rein objektiv würde ich sagen da mein Konsum aktenkundig ist und als einmalig angesehen wird von 2013, bedeutet es das ein weiterer Konsum als gelegentlich angesehen wird da die Zeitspanne Auslegungssache ist zwischen den Konsum-Zeiträumen. Somit wäre ich falls ich konsumieren würde reif für 2 Urinscreenings, ggf. MPU und Verlust der Fahrerlaubnis?
Bzw rein rechtlich gesehen könnte ich wieder konsumieren gelegentlich und trotzdem meinen Führerschein behalten (wenn ich natürlich das Auto 48 Std stehen lasse) ? Oder muss ich eine offizielle Zeitspanne abwarten, oder ist es wie mein Anwalt damals geschrieben hat "Allerdings sollte Ihnen bewusst sein, dass ein einmaliger Drogenkonsum aktenkundig ist, so dass Sie im Wiederholungsfall mit einem - dann berechtigten - Entzugsverfahren rechnen müssen"
Vielen Dank und Grüße aus NRW
Harald (Montag, 14 März 2016 16:23)
Bitte um EMAIL Adresse
Harald (Montag, 14 März 2016 16:59)
Herr Schüller könnten sie mich morgen bitte mal anrufen ist sehr wichtig schreibe noch gute meine Nummer in der email
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 14 März 2016 18:08)
Also jetzt mal ehrlich....die steht doch ziemlich deutlich auf meiner Homepage...hier ganz in der Nähe...Topfschlagtechnisch schon eher heiß als warm. Scroll die Seite hier mal ganz nach oben und schau mal nach rechts...was findest Du da? Kontakt@Strafverteidiger-Schueller.de. Bitte aber nicht erwarten, dass ich auch konkrete Fragen am Telefon für lau bearbeite...
@Marcel:
Kommt darauf an,ob die FSST Kenntnis von der Fahrt damals hat, ergo ob die Polizei das weitergeleitet hat. Wenn ja: Mangels hinreichender zeitlicher Zäsur bei einer erneuten "Rauschfahrt" mit mindestens 1,0 ng/ml THC = Lappen weg wegen fehlenden Trennungsvermögen und gelegentlichen Konsum. Man muss schauen, was in Deiner Verkehrsakte steht. Konsumieren darfst Du schon, nur solltest Du nicht in eine Kontrolle kommen mit mindestens 1,0 ng/ml THC im Blut. Lange Pause machen. Akte bei der FSST anfordern.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 14 März 2016 18:17)
@Tim:
Erstmal: Die Sache hätte ich auch gerne übernommen, nehme bundesweit Mandate an und bei diversen Fahrerlaubnisbehörden ein eher ungern gesehener Gast. Die Verfahren werden doch eh alle schriftlich geführt...nächstes mal dann :-) Auf Deine Frage: DIe Gutachter können viel schreiben. Du bist Einmalkonsument laut äG. Für die Anordnung einer MPU reicht das nicht aus. Die Begutachtungsstellen schreiben öfter mal Müll. Du bist als Probierkonsument fahrgeignet. Punkt. Wenn die Behörde anfängt, Stress zu machen, melde Dich bei mir. Wird aber sehr vermutlich nicht der Fall sein. Für die Anordnung einer MPU ist erforderlich 1) Beweis des gelegentlichen Konsum und 2) Vorliegen weiterer Tatsachen im Sinne des § 14 Abs. I S.4 FeV. Beides liegt hier nicht vor. Insofern soll der Gutachter sein dämliches Maul halten.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 14 März 2016 18:21)
@Sven:
Wenn die Screenings sauber sind, oder nur einen auf einen gelegentlichen Konsum schließen lassende Konzentration von THC COOH aufweisen, sollte das alles kein Problem sein. Die Anordnung des ärztlichen Gutachtens ist erstmal als gutes Zeichen zu werten. Da musst Du nur noch die richtigen Sachen sagen und ein paar grobe Fehler vermeiden und dann ist die Sache vom Tisch für Dich. Ich helfe Dir da gerne weiter,muss aber auf jeden Fall die Fahrerlaubnisakte sehen. Geht kein Weg dran vorbei. Danach nehme ich Dich bißchen an die Hand. Melde Dich per Mail, wenn das von Interesse ist. Ich rate dazu. Und nicht, weil ich hier zu wenig zu tun habe...
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 14 März 2016 18:25)
...Backschisch....der war gut....wie gesagt...melde Dich bei Interesse einfach, wir kriegen das Kind schon geschaukelt...
@Tim: In Gutachten liest man oft mal so einen Quatsch. Das ist ein Grund, warum zwischen Psychologen und Mediziner und Juristen nicht immer die beste Stimmung herrscht. Alle denken, sie wüssten es am besten und müssten ihren halbgaren Senf überall raushauen. Man muss sich ggfls eben wehren und nicht jeden schon aus Laienperspektive als Schwachsinn zu enttarnenden Ergüsse für bare Münze nehmen....
Bechem (Dienstag, 15 März 2016 22:28)
Hallo Herr Schüller,
mein Sohn musste, nach einem (verschuldeten) Unfall und Blutentnahme ( vorausgegangen ist blöderweise ein Urintest) den Führerschein abgeben. Das ganze liegt beim Anwalt, wir warten auf Bescheid. Meine Frage: er ist Anfang 2015 beim Kauf von Gras erwischt und auch verurteilt worden. Wird das bei der jetzt zu erwarteten Strafe mit einbezogen? Ggf auch durch die FSS? Noch haben wir keine Blutergebnisse, deshalb auch nur vage Angaben. Bis dato ist er Führerschein technisch nicht negativ aufgefallen. Danke für Ihr Hilfe
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 16 März 2016 16:07)
@Bechem: Kommt darauf an, was er damals vor der Veruteilung gesagt hat...wenn er mit Eigenkonsum argumentiert hat, dürfte zumindest der gelegentliche Konsum nachgewiesen sein. Wenn dann der aktive THC Wert mindestens 1,0 ng/ml beträgt, wird es ne schwierige Nummer mit der Fahrerlaubnis. Ich müsste alle Akten sehen, die wegen des Unfalls und die wegen der Sache damals, um eine vernünftige Strategie entwerfen zu können. Das Strafverfahren hat Rückwirkungen auf das Fahrerlaubnisverfahren. Das mache ich nur auf Basis eines Mandats, kontaktieren Sie mich bitte, wenn das für Sie von Interesse ist.
Harald (Mittwoch, 16 März 2016 20:50)
Hab mal noch ne frage an alle??? kann der thccooh wert nach 3 Stunden nach dem Konsum auf 60 sein???
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 17 März 2016 09:53)
@Harald, kann er. Das muss als Ansage reichen :-) Und: Das kann er auch bei Probierkonsum (=Einmalkonsum) - auch wenn der Gutachter beim ärztlichen Gutachten sagt, dass könne nicht sein, man solle nicht lügen (oder anders Druck macht). Eisenhart bei der Ansage bleiben: Es war Probierkonsum. (Wenn es denn so war, es gilt ja immer noch die Pflicht, dass man die Wahrheit sagen soll, doof nur: Wenn man das tut, ist man den Lappen los. Also ne echt Zwickmühle und die klassische Engelchen Teufelchen Nummer...)
THC Ultimo (Donnerstag, 17 März 2016 23:30)
Hallo Herr Schüller mir wurde auch ein ÄG auferlegt da ich vor den Herren in Grün keine Aussage gemacht habe. welches ich nun Woche THC Werte waren am 10.01.2016:
THC Aktiv: 1,3 NG
THC Passiv: 12,3 NG
Wurde an diesem Sonntag um 15:42 zur Blutentnahme gedrängt.
Konsum muss dann bei einmaligem Konsum um ca. 11:00 Vormittags gewesen sein(?)
Leider fällt mir dazu wirklich keine passende Story ein die ich erzählen könnte. Bin da Grad wirklich ein bisschen am Verzweifeln was das angeht...
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 18 März 2016 09:39)
@THC Ultimo: 6 Stunden Regel plus Angabe, nur einmal konsumiert zu haben. Kein Mischkonsum mit Alkhol, niemals andere Drogen probiert. Das ist der Schlüssel. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass ich Ihnen hier eine "Story" in die Feder diktiere. Generell gilt die Wahrheitspflicht. Ich stelle hier die Rahmenbedingungen dar, die zu einem positiven äG führen. Ich erzähle Ihnen gerne ein bißchen mehr über die Sache im Rahmen eines Mandats, aber ein wenig den Kopf benutzen können Sie auch selber. Anwaltliche Beratung macht Sinn. Immer in solchen Dingen.
Stephan (Samstag, 19 März 2016 00:18)
Grüß Gott Herr Schüller,
ich gehöre leider zu dieser Kategorie - Gebustet mit ca 25,6 g dabei aber sofort auf Eigenbedarf verworfen habe, gesagt (nach Blutentnahme) das ich davor ca. 1 Stunde geraucht hab - alle anderen Aussagen verweigert - Mensch der den Fehler gemacht hat. Davor noch nie aufgefallen durch irgendwas etc. Heute bekam ich nur den Brief der Bußgeldstelle mit ca. 705€ Strafe (Angaben 5,10 ng/ml, ohne den anderen werten komischerweise?!) und 1 Monat Fahrverbot wegen der oben genannten Ordnungswidrigkeit... Da mein Anwalt auf diesem Gebiet zwar spezialisiert ist, leider aber inkompetent ist was die kommunikative Ebene betrifft, frage ich nun Sie wie ich hierbei am besten rauskomme ohne den Schein komplett zu verlieren. Ich bin 21, musste wegen einem Bliitzer schon ein AFS machen, probezeit bis 2017, 4-6 Punkte in Flensburg.... Bin seitdem clean bzw. habe nichts mehr geraucht und machte auch noch nie was im chemischen Bereich. Chancen sehr schlecht.... Wie komm ich so wieder raus oder am besten davon? Hätte jetzt sxhon die Möglichkeit (lt. meinem Anwalt) an einer Mpu - von 1.4-1.6 - teilzunehmen damit ich Eigeninitiative zeige und "Reue"... Ist das empfehlenswert oder bringt das absolut sowieso noch nichts?! Vielen lieben Dank im Voraus für ihre umfangreichen Antworten!
PS: Bin leider aus Bayern - Rosenheim, nähe München...
M.f.G
Stephan (Samstag, 19 März 2016 00:32)
PPS: Arbeite bei der Deutschen Post aktuell und bin von Berufswegen auf Schein angewiesen und evtl in 2 Wochen selbständig nebengewerblich im Genehmigungsfreien Güterverkehr. Habe ich dadurch bessere Chancen den Schein nicht zu verlieren bezüglich Steuerabgaben, Arbeitslosigkeit etc.? :/
M.f.G
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 19 März 2016 15:33)
@Out of Rosenheim: Die Aussage allein, das Zeug sei für den Eigenbedarf gedacht gewesen, ist natürlich taktisch eher unklug, allerdings kann man im Fahrerlaubnisrecht auch dann behaupten, dass die ehemalige Aussage gar nicht stimmte, schließlich ist selbst die Lüge im Strafverfahren gegen sich selbst nicht verboten. Zwar läuft man da Gefahr, dass die Gegenseite das als Schutzbehauptung abtut, es ist mir aber nicht nur aus entsprechenden Lehrbüchern sondern auch von Kollegen bekannt, dass sie mit dieser eher kreativen Argumentation im Nachhinein vom gelegentlichen Konsum wegkamen und die Sache beim ärztlichen Gutachten über die Ziellinie geretter haben. Dass Sie aus Rosenheim kommen, ist unerheblich, die weitaus meisten meiner Mandanten sind nicht aus Bremen. Und seltsamerweise rufen hier wirklich dauernd Bayern an, 1-2 die Woche ist normal. Sollte vielleicht mal ne Niederlassung in München aufmachen, ein sehr guter Freund wohnt eh da. Aber der macht in Steuern. Also: Wenn ich die Sache genauer prüfen und durchdenken soll, brauche ich Akteneinsicht und Vollmacht, das normale Spiel. Mailen Sie mir bei Interesse Ihre Kontaktdaten....Ob Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, spielt für die Frage der Eignung keine Rolle, bzw nur eine, die gegen Sie spricht: Denn Sie dürfen sich dann fragen lassen: Wenn der Lappen so wichtig ist, warum riskieren Sie ihn dann? Bei der MPU würde man sagen: Dem Typen ist sein Rausch wichtiger als sein Beruf. Und das Argument muss man erstmal aus der Welt schaffen. Wenn ich da mit einsteigen soll, bitte jetzt und nicht erst bei Entzug der FE:
Kevin (Dienstag, 22 März 2016 23:08)
Hi ich war 10 Jahre am Rauchen und muss jetzt mpu machen ich bin mittlerweile im Blut und orin Test negativ. Ich wollte mal fragen,wenn ich mir jetzt 1 Joint rauche wie Lange das nachweisbar ist weil ich noch 3 Tests machen muss
Bukem (Mittwoch, 23 März 2016 16:50)
@Kevin: Ganz ehrlich, Du solltest es vernünftigerweise wenigstens jetzt überhaupt nicht machen, jdfs bist Du mit der MPU durch bist. Ist nur meine persönliche Ansicht. Du läufst nämlich radikal Gefahr, durch die MPU zu fallen..
Du wirst es schon gehört haben, aktives THC wird man sicherlich die berühmten 6- 24, vorsichtshalber 48 Stunden lang nachweisen können. Abbauprodukte können bis zu drei Monaten nachgewiesen werden.
Chris (Freitag, 25 März 2016 12:53)
Hallo Herr Schüler,
Ich wurde an einem Sonntag den 6.03.16 Abends um 23 Uhr von der Polizei kontrolliert. Grund war anfangs ein kaputtes Rücklicht.
So um 18 Uhr habe ich mit meinem Kumpel im Auto einen Joint geraucht. Sind dann in die Sauna gegangen. Hatten vor der Sauna geparkt. Danach sind wir dann zu meinem kumpel haben dort nochmal einen geraucht. Das war so gegen 22.15 Uhr. So 20 min später habe ich mich dann auf den Heimweg gemacht.
Als ich angehalten worden bin war mein problem das ich dumm genung war nicht durchzulüften. Sprich die Polizei hat was gerochen und somit war der anfangsverdacht bestätigt. Nach durchsuchen des autos und meinen klamotten fanden sie dann noch etwas weniger als 1g haschisch. Urintest positiv deswegen gleich zur blutentnahme. Habe alles freiwillig gemacht, war auch daer erste kontakt mit der polizei. Habe deswegen eine angabe gemacht auf die Frage wann ich denn das letzte mal konsumiert habe. Aus nervosität habe ich behauptet gestern das letzte mal geraucht zu haben. Jetzt bin ich genau eine Woche später wieder von den selben Polizisten kontrolliert worden aber dieses mal ohne weitere auffälligkeiten. Habe allerdings wieder auf die frage reagiert was denn mein Konsumverhalte mache. Habs sowas gesagt wie :"joar die tage mal aber konsum hört jetzt auf. Ich weis ziemlich dumm jetzt im nachhinein aber ich wusste nicht das man keine aussage machen muss und zudem bin ich von natur aus ein zu ehrlicher Mensch. Jetzt muss ich hinzufügen das ich bis dahin ein regelmäßiger Konsument war. Habe meinen Konsum seit diesem Vorfall nicht gleich komplett eingestellt sondern habe ihn Stückweise reduziert um mich aus dem Muster der Sucht zu entziehen. Da ich mich viel mit dem Thema Sucht beschäftigt habe , weis ich das ein sofortiges einstellen meist nur solange hält wie man es zwangsweise tun muss z.b mpu machen muss. Aber danach wieder anfällig für alte Gewohnheiten ist vorallem wenn diese Geschichte ein gutes stück in die Vergangenheit gerückt ist und man bisdahin keine neuen negativen Erlebnisse mehr hatte. Ist das Suchtgedächtniss erstmal programmiert kann man es nicht mehr löschen , nur umprogrammieren. Das will ich damit erreichen. Um etwas anders zu machen ist es dafür ohnehin zu spät.
Gibt es für mich eine chance nicht den Fs zu verlieren ? Blutergebnisse sind noch nicht eingetroffen.
Ich danke Ihnen schonmal im vorraus und wünsche noch schöne Feiertage .
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 25 März 2016 14:57)
@Chris: Also....man muss mal sehen, was von Deinen Aussagen so in der Akte steht und wenn was drinne steht, gegenchecken, ob das überhaupt so gesagt wurde. Sinnvoll ist es, jetzt schon Akteneinsicht zu nehmen. Dein Konsum ist ab heute gleich null. Absolut null meine ich. Pils kannst Du trinken, Wein auch. Die werden Dich jetzt verschärft auf dem Radar haben...also lass die Karre stehen, wenn Du was intus hast. Nach Akteneinsicht kann man sagen, ob die Fahrerlaubnis zu retten ist oder ob ich Dir beim Umprogrammieren helfen kann wegen der MPU. Klar ist aber: Wenn letzterer Weg gewählt werden muss, dann wird das kein Zuckerschlecken für Dich. Dann nehme ich Dich an die kurze Kette, das schmeckt vielen Leuten nicht sonderlich, ziemlich viele packen danach aber die MPU. Garantien kann ich nicht geben, kann Dir aber garantieren, dass ich Dir Druck machen werde.
Wenn ich das Mandat übernehmen soll, schreibe mir bitte eine Mail. Danke.
Manu (Montag, 04 April 2016 19:39)
Guten Abend Herr Schüller,
erstmal ein großes Kompliment für Ihre Internetseite!
Ich habe heute ein Schreiben vom Landratsamt für die Überprüfung meiner Kraftfahreignung bekommen, da ich vor gut vier Wochen bei einer Verkehrskontrolle positiv getestet worden bin.
Allerdings liegen die Werte nach Blutprobe bei 1,3 ng THC & 4,8 ng Karbonsäure und das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Bei der Kontrolle habe ich angegeben, dass ich mich drei Tage zuvor bei einer Party im Rauchnebel befunden hatte und ich evtl seltsamen Kuchen erwischt habe...
Nun meine Frage:
Was könnte bei solchen Werten auf mich zukommen, oder könnte es nicht tatsächlich sein, dass der Passivrauch schuld war..? Und wäre es ratsam Stelung zu nehmen auf das oben genannte Schreiben?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Tsubasa (Montag, 04 April 2016 23:47)
Guten Abend,
Habe ne frage, und zwar hatte ich ein äg und habe alles beachtet was hier stand. Hatte Werte bei der Kontrolle 1,4 ng aktiv und 27 ng passiv.
Und habe auf einmal Konsum plädiert mit einer eigentlich guten Story. Nun steht im Gutachten
Tsubasa (Montag, 04 April 2016 23:51)
Sorry :)
das mit dem einmaligen konsum kann durch die relativ hohen carbonsäure werte nur schwerlich erklärt werden... es muss eher von gelegentlichem ausgegangen werden.
ergebnis: frage nach konsumverhalten kann nicht sicher beantwortet werden (u.a. aufgrund schwer nachvollziehbarer angaben)
Wenn ich jetzt das Gutachten abgeben muss ich doch sicher mein fs abgeben . Was kann ich nur tun.habe eigentlich detailiert erklärt wie es dazu gekommen ist und zum Thema aktiven wert steht auch das meine Aussage dazu passt beim äg. Ich bin sprachlos
Lg
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 05 April 2016 09:39)
@Manu: Die Sache mit dem Nebel und dem Kuchen wird man Dir nicht abnehmen, wir sind hier doch nicht bei den Gebrüdern Grimm. Was soll denn das für ein Nebel gewesen sein, der 3 Tage später noch zu einem Wert von mindestens 1 ng/ml THC führt? Das müsste ein nebenl gewesen sein, der selbst in Nordengland seinesgleichen sucht, Der Cannabis Nebel des Grauens sozusagen....nein, nein....das wird nicht zielführend sein. Außerdem passt es von den Abbauwerten nicht mit den Ergebnissen der Maastricht Studie zusammen. 6 Stunden Regel bei experimentellen Konsum. In so einer Situation sollte immer Akteneinsicht genommen werden, sonst befindet man sich bißchen im Blindflug und weiß nicht, was der Gegner so alles weiß. Ich kümmere mich gerne drum, schreib bei Interesse eine Mail, aber wenn, bitte so zeitnah wie möglich und nicht auf den allerletzten Drücker....
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 05 April 2016 09:43)
@Tsubasa:
Sowas kommt oft vor...die Frage, bis zu welchen THC COOH Wert ein Einmalkonsum angenommen werden kann, ist halt strittig und manche sind da halt eher reaktionär. Das Gutachten solltest Du auf jeden Fall fristgemäß abgeben, sonst ist die Nummer eh gelaufen. Ich sollte es mir vorher aber anschauen und die Akte gesehen habe. Dann stelle ich meine Sichtweise dar gegenüber der Behörde und dann sollte es funktionieren. Kommt aber echt auch immer ein wenig auf das Bundesland und die Behörde und den Behördenmitarbeiter an....melde Dich bei mir per Mail, wenn ich die Sache übernehmen soll....ist wie gesagt kein Einzelfall
Tsubasa (Dienstag, 05 April 2016 12:41)
Also in niedersachsen sollte eigentlich kein gelegentlicher konsum bei 27ng vorliegen. Das habe ich schon aus genügend gerichtsurteilen erlesen. Ich finde das ist alles abzocke , weil das mpi wo ich das äg hatte ein staatliche war und die naturlich genau wissen das eine mpu folgen wird und somit die kasse klingelt. Vielen dank werde mich ggf melden
Bukem: (Dienstag, 05 April 2016 13:07)
@Tsubasa: Diesen Abzockegedanken solltest Du sonst lieber für Dich behalten ;) Was die THC COOH-Werte betrifft, wird vielfach bei Werten zwischen 5 und 75 ng ein dauerhafter Konsum nicht ausgeschlossen. Ist wirklich uneinheitlich und schwer darstellbar.
Tsubasa (Mittwoch, 06 April 2016 00:51)
@bukem ,Das behalte ich auch für mich . Wäre ja auch nicht vorteilhaft für mich. Die Sache hat die , die müssen mir beweisen das ich ein gelegenheitskonsument bin um mir meine fs zu entziehen , das heißt mindest 2 Konsumakte die haben aber nur ein nämlich die Blutprobe bei der Verkehrskontrolle . Und aus dem thc cooh von 27ng können die kein gelegentlichen Konsum herleiten. Und ich finde es ne Frechheit mir dann so ein Gutachten auszustellen. Vorallem habe ich detailiert erläutert wie es zu dem probierkonsum gekommen ist. Werde das Gutachten abschicken und wenn die fss dann entziehen will kriegen die entweder ein fettes schreiben von mir oder ich übergebe das Mandat an Herrn schüller.wie gesagt bin Stock sauer. Aber letztendlich war es ja meine eigen Dummheit sich hinters Steuer zu setzen. Leute lässt die karre stehen.
Sepp (Mittwoch, 06 April 2016 16:05)
Hallo nochmal,
habe heute mein äG bekommen und dort heißt es gleich zu Beginn:
Leider erlauben es die vorliegenden Befunde derzeit nicht, die uns von der Fahrerlaubnis Behörde vorgegebene Fragestellung in Ihrem Sinne zu beantworten.
Was soll das heißen?
Am Ende bei: Beantwortung der Fragestellung, heißt es dann:
a) Das berichtete Konsumverhalten ist als einmalige Einnahme von Cannabis zu bezeichnen.
b) Herr... nahm Betäubungsmittel im Sinne des BtMG ein, die die Fahreignung nach Anlage 4 in Frage stellen.
Bin ich jetzt durch oder was hab ich zu befürchten, wenn ich das Schreiben abgib ??
Urin hatte nur 29°c, was auffällig war.
Sonst überall negativ getestet auf Drogen.
Werte bei der Polizeikontrolle waren 2,3 thc und 23 thccooh.
Es konnte mir also kein gelegentlicher Konsum nachgewiesen.
Bin ratlos, hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke schon mal im voraus!
Grüße Sepp
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 07 April 2016 09:50)
@Tsubasa:
Wie bereits gesagt, es kommt oft vor, dass ärztliche Gutachten sowas behaupten, das muss aber nicht heißen, dass die Behörde das auch mitmacht. Allerdings sollte dort dringend Vortrag eines Anwalts erfolgen...nicht nur einfach die Entscheidung der Behörde abwarten, wenn der Führerschein wegen Drogen erst weg ist, hat Dein Rechtsanwalt deutlich weniger Gestaltungsmöglichkeiten, also: Je eher dieser in Deinen Fall die Arbeit aufnehmen kann, desto besser.
@Sepp: Es ging doch nur um Cannabis, oder? Einmalkonsum ist ok...aber wenn die das Gutachten wegen des Urins für unverwertbar erklären, hast Du die Pappnase auf...auch für Dich gilt deshalb: Jetzt sollte sich mal langsam jemand kümmern, nicht erst abwaren, bevor der Behördenmitarbeiter die falschen Schlüsse zieht. Melde Dich gegebenfalls per Mail, wir sprechen dann...
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 07 April 2016 09:57)
@Tsubasa: WIe gesagt: Gutachten abschicken? Ja! Entscheidung der Behörde abwarten? NEIN! Selber hinschreiben? NEIN und nochmals NEIN, das landet alles in der Akte und ein paar falsche Wörter können dann ein dickes, fettes Problem werden.
Quincy (Donnerstag, 07 April 2016 12:09)
Guten Tag Herr Rechtsanwalt.
Ich habe am Montag mein Äg wegen Cannabis im Straßenverkehr,meine werte aktiv:3ng passiv:11ng
Um 19 uhr war die polizei kontrolle am 14.5.15
Angabe meiner seits konsum sei um 18 uhr gewesen.keine weiteren angaben.Habe aif der Fsst schon gesagt habe da zum ersten mal gekifft.Wie stehen meine chancen?
Ducid (Freitag, 15 April 2016 16:35)
Ein Kompliment an die vielen Informationen, die man hier sammelt.
Ich bin ebenfalls Opfer einer allgemeinen Verkehrskontrolle geworden und habe vor ca. 2 Wochen die Anordnung einer erneuten Blut- und Urinuntersuchung gemacht.
Dass ich damals angehalten wurde war bis zur erneuten Untersuchung 7 Monate her. Ich habe ab der Kontrolle sofort aufgehört, jedoch in betrunkenem Zustand ca. 1-2 Monate vor der erneuten Untersuchung 4 Mal einen Joint mitgeraucht, ich betone 'mitgeraucht'. Ich erhoffe mir nun kein genaues Ergebnis meiner neuen Werte, lediglich eine Einschätzung von Ihnen, ob diese über dem 1,0ng/ml sein werden.
Vielen Dank im Voraus und Liebe Grüße
Ducid
Ditmar (Samstag, 16 April 2016 11:56)
Guten Tag, erstmal großes Lob an die Seite leider passt mein Anliegen nicht ganz zum Thema äg bitte auch nur um kurzes ja oder nein :)
Meine frage , wurde angehalten mit thc im Blut.komme aus Niedersachsen Werte waren 1,4ng und 30 ng cooh. Habe jetzt ein Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle bekommen, da steht aber drinne : die führten ein Fahrzeug unter Wirkung berauschender Wirkung mittels thc - bei Eintragung bereits einer Entscheidung nach §24a stvg .
Hatte im Jahr 2007 eine trunkenheistfahrt mit unfallvolge, mpu bestanden . Gelte ich jetzt nach 9 Jahren als Wiederholungstäter und kriege 1000 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot ?
Ditmar (Sonntag, 17 April 2016 18:31)
Und wird die fss genauso entscheiden das ich ein Wiederholungstäter bin ? Damals Alkohol und jetzt thc, und eine mpu unumgänglich sein wird ?
Lg
Bukem (Montag, 18 April 2016 13:18)
@Ducid: Kannst Du die Infos in Deinem Fall nochmal zeitlich ordnen? Wann war die erste Kontrolle? Was ist da passiert? Wann ist die neue Untersuchung? Wann hast Du geraucht? Und vor allem, warum?
@Ditmar: Antwort kommt noch
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 18 April 2016 14:57)
@Quincy: Ganz gut, denke ich. Ärztliches Gutachten ist aber trotzdem gebucht. Dort dürfte man Dir wegen der genaueren Begleitumstände des Erstkonsums nochmal bißchen auf den Zahn fühlen und / oder versuchen, Dich zu verunsichern.
Die Gutachter versuchen das gerne mal ("Erstkonsum und gleich erwischt worden? Kann nicht sein, total unwahrscheinlich"....oder "Einmalkonsum bei 11 ng/ml THC vCOOH? Das kann nicht sein..."
Gutachtergequatsche eben. Generell sollte man sich durch sowas nicht aus der Ruhe bringen lassen. Das sage ich nicht von ungefähr, sondern weil manche Person sich doch verunsichern lässt.
@Dimar: Ja, der Eintrag von 2007 steht noch im Register, also kriegst Du einen "Nachschlag". 2 Punkte, 1000 Euro, drei Monate. Ob nunmehr wieder die Fahrerlaubnis entzogen wird, hängt auch davon ab, welche Frage(n) der MPU von damals zugrunde lagen. Ein wiederholter Verstoß nach § 24 a StVG muss nicht zwingend eine MPU zur Folge haben. Angesichts der Tatsache, dass hier einiges auf dem Spiel zu stehen scheint, würde ich empfehlen, einen Anwalt einzuschalten und zwar möglichst rasch. Gerne übernehme ich das, aber bitte nicht erst wochenlang warten, bis eine Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde da ist. Welche Maßnahmen jetzt schon ergriffen werden können oder sollten (Psychologe, Abstinenznachweise im Hinblick auf ein mögliches Eilrechtsverfahren vor Gericht etc), kann man erst nach Akteneinsicht beurteilen. Fakt ist, dass man die Zeit bis zu einer Entscheidung der Behörde gut nutzen kann. Und oft auch sollte....
Ditmar (Montag, 18 April 2016 15:33)
Danke für die schnelle Antwort, Anwalt würde eingeschaltet und würde Akteneinsicht beantragt. Aber die alkohlfahrt war eine Straftat § 316 StGB. Oder ist die Straftat zuzüglich §24a stvg ?
Die Fragestellung damals war nur auf Alkohol bezogen, ob es gegeben ist das ich weiterhin unter Alkohol ein kfz führen werde. Versteh ich nicht ganz das dass als wiederholungstat zählt. Hoffe mein Anwalt kann mich da iwie rausboxen.
Der gute Herr sagte mir das es nicht unbedingt zur mpu kommt. Da ich keine Angaben gemacht habe bezüglich Konsumverhalten. Und die mir erstmal den gelegentlichen Konsum nachweisen müsste. Aber 1000 Euro und 3 Monate ist schon ne Hausnummer .
Ditmar (Montag, 18 April 2016 15:37)
Unteranderem ist der Anhörungsbogen nach genau 3 Monaten und ein Tag eingetroffen vilt. Gibt es da noch Chancen den Bußgeldbescheid anzufechten
Lg
dennis (Dienstag, 19 April 2016 11:15)
hallo herr schüller.ich wurde vor 3 wochen von der polizei angehalten weil der verdacht bestand das ich geraucht hätte.habe aber dummerweise gesagt das ich ab und zu einen rauche.nun meine werte:thc:negatv.thc-cooh:16 ng/l.ich habe nun eine aufforderung zur mpu bekommen weil ich ja gelegentlich rauche.habe von der polizei auch ein schreiben bekommen das das owv gegen mich eingestellt wurde.habe mir ihre übrigens sehr informative seite gründlich durchgelesen und glaube nun das die mich verarschen wollen.was kann ich jetzt am besten tun?vielen dank schonmal im vorraus
Bukem (Dienstag, 19 April 2016 13:14)
@Ditmar: Das weiss ich nicht, grds kann nach § 67 OWiG der Betrofene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Ich kenne Deine Daten nicht, deshalb kann ich dazu nichts sagen. Allerdings bist Du ja bereits anwaltlich vertreten? Das solltest Du also mit ihm besprechen, er kennt Deinen Fall bzw die Akte. Und dafür bezahlst Du ihn nun auch.
Bukem (Dienstag, 19 April 2016 13:33)
@Dennis: Du hast eine Aufforderung zur MPU bekommen oder Du sollst ein ärztliches Gutachten vorlegen? Ich bezweifel, dass die Aufforderung zur MPU rechtmäßig wäre. Immerhin spricht ja bereits das Ergebnis Deiner Blutprobe für eine ordnungsgemäße und daher grds rechtsfolgenlose Trennung von Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr. Jedenfalls war Deine Einlassung natürlich nicht hilfreich. Du hast Deinen Konsum seitdem eingestellt? das ist zunächst dringend notwendig. Sollte von Dir wirklich einen MPU verlangt werden, hast Du gute Aussichten, die in eine milderes und verhältnismäßigeres Urinscreening umzuwandeln. Den Verarschungsgedanken würde ich am besten für mich behalten, die machen da auch nur ihren (nicht wirklich beliebten Job). Stehet eben so in §14 FeV. Vielleicht Du auch drüber nachdenken, Dir anwaltliche Hilfe zu besorgen.
Dennis (Dienstag, 19 April 2016 14:13)
Vielen dank bukem.habe nichts mit Alkohol gesagt.das heißt mit mischkonum können die mir nichts.ich warte noch die Antwort von Herrn Schüller ab.und dann mal sehen was ich dann mache.kommt mir auf jeden Fall alles spanisch vor.
Ducid (Mittwoch, 20 April 2016 13:10)
Hallo nochmal,
hier sind die zeitlichen Abstände, um die nochmals gebeten worden, um meine Frage zu beantworten. ALSO:
allgemeine Verkehrskontrolle: 01.09.2015
Ich habe (bitte fragen Sie mich nicht, warum) in der Zeit zu der erneuten Blutuntersuchung 4 Mal (schätzungsweise je 4 mal) an einer Cannabiszigarette gezogen: 22.01 , 29.01 , 05.02 , 12.02.16
Die erneute Blutuntersuchung war am 30.03.2016, es sind also 1 1/2 Monate Pause dazwischen gewesen.
LG Ducid
schüller (Samstag, 23 April 2016 22:32)
Bußgeld 500 Euro 1 Monat Fahrverbot
Äg.und urin Abgabe
Blut war 1.6 ng und 25
was kann ich tun brauche den Führerschein beruflich Und einmal Konsum kauft man mir nicht ab oder
Bitte um antwort
Bukem (Sonntag, 24 April 2016 10:42)
@Schüller (I knew it!): Du solltest dringend über die Einbindung anwaltlicher Superkräfte nachdenken. Kenne da jemanden. Ja, man kann ein Fahrverbot in engen Rahmen als Art Deal umwandeln, indem zb die Geldbusse deutlich erhöht wird und dafür das Fahrverbot entfällt, wenn man zb beruflich darauf angewiesen ist. Jdfs geht das bei Alkohol oder Geschwindigkeitsverstössen. Das kannst aber nicht Du, sondern, sofern Du sonst noch nicht auffällig warst, Dein Anwalt. Und je nachdem, was Du den Herrschaften in Uniform gesagt bzw auch nicht gesagt hast über Dein Konsumverhalten, kann man auch sehr entspannt, aber bestimmt einen experimentellen Konsum vortragen. Meld Dich
@Ducid: Danke für die Rückinfo. Das ist trotzdem ein wenig im Dunkeln tappen, was nicht an Dir, sondern an den erheblichen Schwankungen bei verschiedenen Personen und der tatsächlichen Uneinigkeit auch in Forschung und Rechtsprechung liegt. Grds war die Konsumpause Sept bis Jan vorteilhaft. So grob geschätzt sollte nach ca einem Monat bei zeitlich und mengenmäßig geringem Konsum kein THC-COOH mehr dargestellt werden können. Nagel mich nicht drauf fest ;). Good luck
Vulkan (Freitag, 29 April 2016 04:44)
Hallo, ich bin vor ca. 6 Wochen angehalten worden und mit Cannabis erwischt worden. Ich bin nicht gefahren, es wurde jedoch ca. 10 gramm Gras bei mir gefunden. und ich wurde mi zur wache genommen. Es wurde ein Alkoholtest durchgeführt da ich getrunken hatte. Aufrgunddessen und weil ich so nervös und aufgeregt war, habe ich auch nicht so wie man es machen sollte mein Aussage verweigert sondern geredet. Bin Dauerkonsument, das habe ich zwar nicht gesagt aber wenn ich frei habe oder Urlaub ... Hab heute post von der Führerscheinstelle gekriegt und soll ein Gutachten abgeben. Da ich nicht gefahren bin habe ich nicht gedacht das es Auswirkungen auf meinen Führerschein hat und habe noch ein paar mal geraucht. hör jetzt natürlich sofort auf und rauche nie wieder. Ich wollte nur wissen ob ich jetzt irgendwas machen kann außer natürlich aufhören um meinen Führerschein zu behalten?
Bukem (Freitag, 29 April 2016 12:33)
@Vulkan: Was heisst denn nicht gefahren? Du standest auf dem Parkplatz oder warst Beifahrer? Das kann ein ganz heisses Eisen werden, je nachdem, was Du wirklich als Einlassung ggü der Polizei erklärt hast. Gabs auch eine THC-Untersuchung? Die Kombination mit Alkohol + Deine Angaben, wenigstens gelegentlich zu konsumieren könnte tatsächlich zum Entzug der FE führen. Zusätzlich läuft ein Strafverfahren wg Btm-Besitzes? Hättest Du keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht, hätte man zwar nicht strafschonend, aber führscheinschützend nicht an eigenen Konsum, sondern an Besitz zum Handel denken können. Undurchsichtig das alles, hängt wirklich an den Details in Deiner Akte. Weiterer Konsum ist auch alles andere als klug gewesen, weisst Du aber schon selbst. Anwaltlich kann evt die FE retten. Am besten schreibst Du den Chef hier an. Viel Glück
Vulkan (Freitag, 29 April 2016 12:57)
@bukem: ja ich war auf dem Rücksitz. Nein die haben keine THC Untersuchung gemacht. Bin wirklich noch nie bekifft gefahren das habe ich auch gesagt. Ja es läuft ein starfverfahren habe dazu aber noch keine Post erhalten.
ok Mach ich vielen dank.
Patti (Mittwoch, 04 Mai 2016)
Hallo lieber Herr Schüller.
Habe mein ärztliches Gutachten gemacht und warte noch auf das unangekündigt urinscreening, das clean werden sollte.(+3monate)
Meine Werte waren 2,6 und thcooh Von 18ng bei der Verkehrskontrolle...
Habe die 6 Stunden-Regel beachtet und ca 4 Stunden einmaligen Konsum angegeben. Der Arzt meinte allerdings, dass er ein Problem mit den 18ng hätte und sich noch überlegen werde, ob er es glaubt. Er schlug mir vor, die Fsst zu fragen ob ich eine zusätzliche Haaranalyse machen solle um gelegentlichen Konsum zu widerlegen. Hätten sie evtl. Tipps oder Anregungen?
Vielen Dank
LG
Frank (Mittwoch, 04 Mai 2016 20:05)
Hallo Herr Schüller, meine Frage, wenn die thc werte aktiv/passiv sehr sehr hoch sind, funktioniert dann die 6 h Regel noch ? Oder sind dann die abbaustoffe so hoch das nicht mehr von einmal Konsum ausgegangen werden kann ?
Schon mal danke für die Hilfe
Timo (Freitag, 06 Mai 2016 20:40)
Guten Abend Herr Schüller, hatte am 1. April Verkehrskontrolle, Drogentest war positiv, habe gesagt, daß ich drei Tage vorher geraucht habe, war aber kurz vorher, ausserdem wurde bei mir ein Joint gefunden. Musste dann mit zur blutabnahme, werte kenn ich noch nicht. Jetzt kam die Vorladung zur Vernehmung und erkennungsdienstliche Behandlung. Wie stehen die Chancen, den Führerschein zu behalten ohne MPU? Vielen Dank.
Bukem (Sonntag, 08 Mai 2016 11:19)
@Patti: Warte es doch erstmal ab, wieso solltest Du Deine "Position" schwächen? Hast soweit alles erstmal richtig gemacht, Der Arzt hat doch keinerlei Entscheidungskompetenz.
@Frank: Im Verfahren vortragen kann man erst einmal alles. Für hohe Werte sind fürchterlich viel Ursachen für denkbar
@Timo: Ohne anwaltliche Akteneinsicht ist das schwierig abzuschätzen. Hängt nicht unwesentlich von den Blutwerten ab, denkst Du Dir ja bereits. Die Vorladung bezieht sich aber auf ein Strafverfahren. Vielleicht meldest Du Dich hier lieber beim Chef, ist nur ein Tipp
Timo (Sonntag, 08 Mai 2016 18:29)
Vielen Dank, aber weswegen denn ein Strafverfahren? Muss ich zu der Vernehmung hin?
Bukem (Montag, 09 Mai 2016 11:46)
@Timo: Weil Dein Schreiben mit der Vorladung im Zweifelsfall von Deiner örtlich zuständigen Polizeidienststelle stammt und da sinngemäß "Ladung zur Beschuldigtenvernehmung" drauf steht. Geht ja nicht nur um etwaiges bekifft fahren, sondern dank Joint auch um Btm-Besitz. Ich weiss deshalb nicht, was Dir zu raten ist da ich Deine evt polizeiliche oder fahrrechtliche Vorgeschichte nicht kenne. Deine eigene Einlassung , ein paar Tage schon geraucht zu haben, war leider mäßig erfolgsversprechend. Nicht hingehen macht die Sache nicht besser, aus meiner Erfahrung sollte man einen Anwalt nehmen, der nimmt Akteneinsicht und dann, und nur dann, lässt man sich evt zu der Sache durch den Anwalt ein. Ob das bei Sinn macht oder mit Kanonen auf Spatzen schiessen ist, musst Du selber wissen. Aber das Gefährliche ist, dass nach dem Strafverfahren usw Deine Fahrerlaubnis in akuter Gefahr ist.
Aleks (Mittwoch, 11 Mai 2016 21:58)
Ich war am 05.04.16 bei meinen Arzt und hab ein Urin Test gemacht und der war positiv 22 ng thc cooh meint ihr bin ich heute komplett sauber am 11.05.16 nach 37 Tagen????
Peter (Sonntag, 15 Mai 2016 11:38)
Moin Moin , ich (16 Jahre) bekam im Dezember 2015 Post von der Polizei als Beschuldigter. Es ging um einen allgemeinen Verstoß mit Amphetamin und xtc. Die Akteneinsicht zeigte dann das es sich nur um whatsapp Verläufe handelt welche beweisen sollten 2g amphetamin, 2 xtc Pillen und 1g cannabis gekauft zu haben. Mein Anwalt und ich haben uns zu der Sache schriftlich geäußert (.. Das es nie zu einer Übergabe von xtc und Amphetamin gekommen ist und das sich ein Kauf in den Verläufen auch nicht bestätigen lasse). Nach ca. 1 Monat kam Post von der Polizei das dass Verfahren eingestellt wurde. ( es stand außerdem drin das dieser Vorfall in eine Akte aufgenommen wurde , wo das jungendamt , Polizei und Staatsanwaltschaft drauf zugriff haben ). Kann es sein , jetzt wo ich mein autoführerschein begonnen hab ( vor ca 2 Wochen) das ich Post von der Fahrerlaubnisstelle bekomme , das ich ein ärztliches Gutachten oder ähnliches machen muss ? MfG Peter
Mark (Dienstag, 17 Mai 2016 17:08)
Erstmal danke für den großartigen Artikel, das muss wohl der hilfreichste sein den ich finden konnte. Eine Frage habe ich jedoch noch. Am Anfang steh, dass für die Anordung eines äG ein aktiver Wert von mindestens 1ng vorliegen muss. Bedeuted dies, dass falls der Wert unter 1ng ist und nur gelegentlicher konsum vorliegt sicher kein äG verordnet wird? Und wie sieht aus aus wenn der aktive Wert < 1ng, jedoch ein regelmäßiger konsum festgestellt wurde?
Danke im Vorraus ;)
Bukem (Mittwoch, 18 Mai 2016 13:13)
@Peter: Ich hate Dir schon woanders geantwortet?
@Mark: Sehr gute Frage: Passiert trotzdem mit der Anordnung eines äG, wenn zb hinreichende Verdachtsmomente vorliegen, die auf mehr schliessen lassen. Die Rechtsprechung auch dazu ist leider wieder einmal uneinheitlich
Roberto (Sonntag, 22 Mai 2016 18:20)
Guten Abend, sehr guter Artikel!
Nun bitte eine dringende Frage, die mich schon seit Wochen beschäftigt. Ich wurde vor 2 Jahren mit Rest THC im Blut angehalten und musste das ganze Prozedere hinter mich bringen und habe das Ärtzliche Gutachten erfolgreich hinter mich gebracht; durfte den Führerschein behalten.
Nun meine nervenzerreißende Frage; darf die Polizei mich nun aufgrund meiner "Vergangenheit" immer bei einer Kontrolle zum Urin/Bluttest zwingen?
Oder habe ich noch das Recht diese zu verweigern?
MfG
und vielen Dank für die Hilfe!
Bukem (Montag, 23 Mai 2016 13:36)
@Roberto: Nein, das darf sie grds nicht, allerdings wird sie immer bei einer Verkehrskontrolle und Datenabfrage sehen, dass es da eine Auffälligkeit gab. Natürlich können die nicht verdachtsunabhängig nicht mit Dir machen, was sie wollen. Allerdings können sie solche Verdachtsmomente schnell behaupten, ohne dass das wirklich überprüfbar wäre. Rötliche Augen oder angeblich seltsam Pupillen, weil Dir jemand direkt mit einer Taschenlampe ins Auge leuchtet. Im Zweifel sitzt Du da regelmäßig am wesentlich kürzeren Hebel. Das heisst für Dich: Auf die richtige Trennung von Konsum und Verkehrsteilnahme achten und sonst nicht fahren. Keine Angaben ggü der Polizei zu Konsum, Alk und anderem BtM machen, Untersuchungen nicht zustimmen, mehr kannst Du nicht machen. Zieh Dir vorsorglich diese Formulare und leg Dir die ins Auto ;)
http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/formular-aussageverweigerung-f%C3%BCr-die-polizei/
DerUnglaubliche (Samstag, 28 Mai 2016 08:36)
Hallo Herr Schüller,
bei mit hat auf Grund der Ausage einer enttäuschten Frau eine HD Mitte April stattgefunden und es wurden 55 Gramm Haschisch sicher gestellt, keine Aussage gemacht. Die Aussage der Frau beinhaltete auch, dass ich angeblich jeden Tag morgen, mittag, abend konsumiere und auch am Verkehr teilnehme. Dank meines Anwaltes wird das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung von 2000 € in Raten zu 500 €/Monat eingestellt.
Bin noch nie deswegen aufgefallen und es wurde noch nie Blut oder Urin abgenommen.
Mein Anwalt sagte, dass vermutlich die FS an mich herantreten wird. Er vermutet, irgendwann nach Zahlung der letzten Rate konnte es aber naturgemäß nicht genau vorhersagen.
Habe kurze Haare und auch in meinen Körperflüssigkeiten wird man nichts nachweisen können.
Nun meine Fragen: Was kann die Behörde in meinem Fall anordnen und wer muss die Kosten dafür tragen wenn nichts nachgewiesen werden kann ausser dem aktenkundigen Besitz?
Kann die Behörde ein ÄG anfordern und könnte ich mich herausreden, dass ich gar nicht konsumiere (trotz 55 Gr., die sicher gestellt wurden)?
Welche Vorgehensweise würden Sie hypothetisch empfehlen?
Vielen Dank und ein wirklich grosses Lob für Ihre hervorragend informative Seite.
Jodo (Montag, 30 Mai 2016 17:13)
Hallo Herr Schüller,
Ich habe mich schon durch etliche Foren und andere Internetseiten geklickt und gelesen, jedoch habe ich leider keinen ähnlichen Fall zu meinem gefunden...
ich habe am 04.03.2016 einen Auftrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B gestellt. Nun wurde die Fahrerlaubnisbehörde von dem Polizeipräsidium Südhessen darüber informiert, dass ich am 27.04.2014 ein Fahrzeug (Roller) unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln im öffentlichen Straßenverkehr geführt habe. (Bei dieser Blutabnahme kamen 3,7 ng/ml THC und 53 ng/ml Thc-Carbonsäure raus). Ab dem Tag ließ ich den Roller in der Garage stehen, rauchte jedoch täglich weiter bis am 25.05.2016 (Der Zeitpunkt als der Gelbe Zettel kam). Nun muss ich ein ärztliches Gutachten vorlegen. Ich muss bis am 16.06.2016 angegeben haben in welcher Begutachtungsstelle ich dieses machen möchte und die Ergebnisse müssen bis am 11.08.2016 dort vorliegen. Ich wäre über alle Tipps und vielleicht auch (auch wenn nur pauschal) Folgen die ich jetzt zu befürchten habe dankbar..
Viele Grüße und im Vorraus schonmal ein Dankeschön (allein schon wegen der Seite)
Willi (Montag, 30 Mai 2016 20:05)
Hallo Herr Schüller,
mir steht das selbe Schlamassel bevor: aktiv-Wert 4,8 ng/l, THC-COOH 90,0 ng/ml, das Ganze am 07.04. um ca 15h, in Schleswig-Holstein, da ich aber in Hamburg wohne, ist hier die Verwaltung für mich zuständig.
Nun darf ich den Werten entsprechend ein äG vorlegen, um meine Fähigkeit zum Führen von KFZ's zu beweisen.
De facto habe ich jahrelang geraucht, den letzten am Abend vorher, ca. 01h.
So habe ich es auch bei der Polizei zu Protokoll gegeben.
Wenn ich o.g. richtig lese, sage ich demnach also, dass ich ca. 1 Stunde vor dem Losfahren konsumiert habe, rein experimentell natürlich und auch niemals zuvor.
Werden die polizeilichen Angaben mit dem Ergebnis des äG denn schlussendlich abgeglichen?
Kann nicht auch die Aussage, dass ich mich 1 Std. nach Konsum ins Auto gesetzt habe negativ für mich ausgelegt werden?
Ich wurde vor 10 Jahren einmal mit bei einem Fanfest zur WM 2006 mit einem Joint erwischt, ohne dabei zu konsumieren. Kann dies ebenfalls eine negative Auswirkung haben?
Ich bin seit dem 09.04. abstinent und werde dies künftig auch bleiben. Viel zu sehr Energie habe ich in mein "Hobby" gesteckt - und was bleibt ist nichts als Ärger & Bauchschmerzen!
Ich danke Ihnen schonmal recht herzlich vorab!
Danke für diese informative Seite. Es ist ein wenig Licht am Ende des Tunnels, auch wenn Sie dieses evtl. wieder ausknippsen!
Willi (Montag, 30 Mai 2016 20:39)
Ich muss hinzufügen, dass ich in der Polizeikontrolle zugegeben habe, dass ich "in der Jugend" bereits konsumiert hatte. Daher auch die Frage, in wiefern bei Erstellung des äG bzw. bei der Verwaltung Aussagen bei der Polizei mit denen im äG abgeglichen werden.
Oder können evtl. auch Aussagen im Nachhinein als "Schutzbehauptung" deklariert werden, um damit den Bluttest zu umgehen, da man ja wusste, dass man konsumiert hat.
Darüber hinaus hat die Polizei in meiner Anwesenheit auch gesagt, "ich würde ja gar nicht berauscht aussehen"...
Danke nochmals vorab.
MfG,
Willi
Bukem (Dienstag, 31 Mai 2016 14:12)
@ Unglaublicher: Das kommt auf eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren an und ich weißnicht, ob Du mir die beantworten kannst. Das Strafverfahren ist bestimmt weiter gelaufen als nur als (anfängliches ) Ermittlungsverfahren. Weswegen genau ist ermittelt worden, nur Besitz oder auch Handel? Üblicherweise gilt in BtM-Strafverfahren es als strafmildernd,wenn vorgetragen wird, das BtM nur zum Eigenverbrauch besessen zu haben. Das ist strafrechtlich günstig, hier später verkehrsverwaltungsrechtlich allerdings sehr gefährlich, weil eben der mindestens gelegentliche Konsum eingeräumt wird.( Das ist schon die Hälfte dessen, was zum Entzug der FE reicht). Es kann deshalb sein, dass auch ohne wirklichen eigenen Konsum es deshalb zu einer Aufforderung eines äG kommen kann, weil ggü den Behörden eingeräumt worden ist, dass Du regelmäßig konsumierst, da dafür eben nur ein gewisser Verdacht ausreichend wäre. Die dann anfallenden Kosten hättest Du grds selbst zu tragen. Solange Du aber nicht beim Führen eines Fahrzeugs mit mehr als einem aktiven THC-Wert von 1,0 ng auffällst, ist das alles unproblematisch, wenn auch ärgerlich
Bukem (Dienstag, 31 Mai 2016 15:16)
@Jodo: Zunächst wenigstens jetzt den Konsum komplett einstellen. Es wäre wesentlicher leichter, wenn Du dies bereits spätestens Anfang März bei Antragsstellung getan hättest. Du hast generell eine Wahrheitspflicht ggü dem Arzt. Der weitere Cannabiskonsum ist ja nicht verboten, Du musst vorallem dann die dauerhafte und glaubwürdige Trennung zwischen Konsum und etwaiger Teilnahme am Straßenverkehr belegen. Am sinnvollsten meldest Du Dich bei Hr, Schüller unter obiger Mail mit RückrufNr und kurzer Schilderung.
@Willi: Sei bloss froh, dass Dein Verfahren in HH anhängig ist, SH ist alles andere als konsumentenfreundlich. Nichtsdestotrotz sind Deine Angaben ggü der Polizei brandgefährlich. Dass Du die Angabe, früher schon konsumiert zu haben, nicht 2006 sondern jetzt im April getroffen hast, versteh ich richtig? Dann liegen im worsten case die Voraussetzungen für einen Entzug der FE bereits vor ( THC Verstoß im Straßenverkehr mit als 1,0 ng + Nachweis des wenigstens gegelentlichen Konsums). Bevor Du jetzt in Panik ausbrichst, immerhin ist ein äG noch angefordert worden, das ist Deine Chance: Meld Dich bitte bei Hr Schüller, wenn Du Interesse hast. Im Verwaltungsverfahren hast Du eine Wahrheitspflicht; auch Taktiken und Möglichkeiten sollten zielführend abgesprochen werden. Ich wünsche Dir viel Erfolg
Willi (Dienstag, 31 Mai 2016 15:50)
@Bukem
Danke dafür schonmal.
Die Aussage hatte ich, im Rahmen der ersten Befragung gemacht, bevor ich schlussendlich den Konsum zugegeben habe. Könnte man das ggf auch als Schutzbehauptung hinstellen, weil ich ja wissentlich gekifft hatte?!
Ich werde Herrn Schüller wohl einmal kontaktieren. Gibt es Anrufzeiten?
Bukem (Dienstag, 31 Mai 2016 16:00)
@Willi: Am Besten, Du schickst eine mail mit RückrufNr an die obige Kontaktmail. Ob Deine Einlassung des früheren Konsums wirklich aktenkundig geworden ist, vermag ich nicht zu sagen, immerhin ist ja das äG angeordnet worden, um im ersten Schritt Dein Konsumverhalten zu erforschen. Klar kann man später vortragen, dass sei eine wenig hilfreiche Schutzbehauptung gewesen, ob einem das geglaubt wird, ist fraglich, obs nun wg des äG überhaupt noch drauf ankommt ebenfalls
DerUnglaubliche (Mittwoch, 01 Juni 2016 09:44)
@Bukem
Vielen Dank erstmal für die Antwort. Handel wurde mir nicht vorgeworfen. Und so weit ich weiss, wird das Verfahren gegen Zahlung der Strafe eingestellt. Was kann denn da noch kommen.
Wie gesagt habe ich keine Aussage gemacht und es steht auch in keinem Protokoll Handel oder Eigenbedarf.
Ich habe mir eure Seite natürlich aufmerksam und in jedem Detail durchgelesen, weiss aber nicht, was ich auf die eventuelle Frage, warum ich eine so grosse Menge hatte, antworten soll.
Wenn da noch etwas kommt, werde ich meinen Anwalt ansprechen, ob er darin wirklich fit ist und ggf. erstmal auf eure Seite verweisen. Das ist kein Problem, da wir ein fam. Verhältnis haben da er ein sehr guter Freund meines Bruders ist.
Ich möchte mich in der Sache einfach bestens vertreten wissen und denke, dass mir mein Anwalt ehrlich auf die Frage antworten würde und wohl auch kein Problem damit hätte das Mandat ggf. zu übertragen. Ich komme übrigens aus Hannover.
Nochmals danke und beste Grüsse
DerUnglaubliche (Mittwoch, 01 Juni 2016 10:11)
Auf jeden Fall, werde ich die empfohlenen Formulare für die Verkehrskontrolle sowohl im Auto, als auch dem Motorrad mitführen und mir müde grinsend, aber zähneknirschend, Blut abnehmen lassen, sofern die Ordnungskräfte mit den weissen Mützen mir eine richterliche Anordnung vor die Nase halten können. Wenigstens darf unser besorgter Staat das dann selbst bezahlen. Bin seit zwanzig Jahren nicht angehalten worden, aber jetzt rechne ich damit.
Was mich ich mich frage ist, ob die tatsächlich verpflichtet sind, das Formular auszufüllen und zu unterschreiben und was man tun kann, wenn die mich deswegen nur auslachen. Bin ja schliesslich nur ein Lakaie. Wäre ja auch kein Einzelfall dass die patzig werden wenn sie merken, dass man sich nicht einschüchtern lässt.
Nochmals danke beste Grüsse
DerUnglaubliche (Mittwoch, 01 Juni 2016 10:40)
Einen habe ich noch, dann höre ich aber auch auf:
Bei der HD sagten mir die Beamten, dass mir kein Handel vorgeworfen wird. Es wurde auch ausschliesslich das Hasch beschlagnahmt, keine Verkaufs- und/oder Konsum-Utensilien. Es war denen auch deutlich anzumerken, dass sie irgendwie nicht mit Freude bei der Sache waren, aber dem (noch) geltenden Gesetz genüge verschaffen mussten. Jedenfalls konnte ich kein echtes Engagement erkennen.
Bukem: (Mittwoch, 01 Juni 2016 11:52)
@Unglaublicher: Am besten, wir schauen ins Gesetz ;):
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
1. Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2011 (BGBl. I S. 821) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
2. Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
3.missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
vorliegt. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn
1.die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht entzogen war,
2. zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder – ohne abhängig zu sein – weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel oder Stoffe einnimmt, oder
3.wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begangen wurden. § 13 Nummer 2 Buchstabe b bleibt unberührt.
Hier bei Dir kommt der Verdacht auf (gelegentlichen oder auch regelmäßigen) Konsum von Cannabis sowie der Besitz von Cannabis in Betracht. Wann und wie der reine Verdacht auf Konsum wie hier auch ohne Verkehrsbezug für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens ausreicht, haben wie hier in einem extra Artikel auf der Seite detailiert beschrieben, guck sonst noch mal nach. Was den Besitz betrifft, ist auch hier alles in der Rechtsprechung recht unübersichtlich. Was in Deinem Verfahren anwaltlich eingeräumt worden ist, ist auch im Detail fraglich. Das OVG Schleswig-Holstein hat 2005 zb die Rechtmäßigkeit eines äG bei dem Auffinden zuhause von knapp 294 g Marihuana bejaht, auch ohne Verkehrsbezug, dort ist eben auch der Verdacht auf regelmäßigen Konsum vorausgesetzt worden.
Du solltest daher nicht überrascht sein, wenn Du in absehbarer Zeit ein äG vorlegen sollst. Melde Dich doch sonst, wenn Probleme auftreten. Alles Gute erstmal
DerUnglaubliche (Donnerstag, 02 Juni 2016 00:21)
Ich bedanke mich vielmals für die erschöpfende Auskunft. Wirklich hervorragend. Danke!
Ich werde nicht zögern, mich bei Problemen an euch zu wenden. Ich vermute, Ihr konntet zu Recht schon einige Leute davon überzeugen, sich von euch helfen zu lassen.
5 Sterne de Luxe*****
Patty (Sonntag, 05 Juni 2016 17:16)
Hallo herr schüller, bukem,
Ich habe heute mein äG zurückbekommen und darin steht, dass ein Konsum, nach den vorliegenden Befunden und Angaben nicht vorliegt, die Frage nach der Einnahme(gelegentlich oder regelmäßig) allerdings nicht sicher zu beantworten sei, da die nötige Glaubwürdigkeit in der Beantwortung der Fragestellungen fehle. Meine Werte THC 2,5 ng/ml OH 0,75 ng/ml und THC-Cooh 17ng/ml.
Angabe einmaligen Konsums Ca 4 Stunden vorher..
Was nun? Wie wird die fsst das bewerten?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Bukem (Montag, 06 Juni 2016 11:47)
@Patty: Ich leite das an Hr. Schüller weiter, das sprengt meinen Erfahrungshorizont ;)
Patty (Montag, 06 Juni 2016 16:04)
Viele be Dank. Das Gutachten muss ich bis 17.06 abgeben...
Nino (Dienstag, 07 Juni 2016 10:44)
Hallo Herr Schüller!
Erst einmal VIELEN DANK für diese Seite!!!!
Ich habe gerade das äG abgeschlossen und bin zuversichtlich, daß es bei dem 1monatigen Fahrverbot bleibt. (Ich wurde im Februar mit THC im Blut im Straßenverkehr von der Polizei kontrolliert.)
Nun zu meine Fragen: (Ich wohne in Berlin)
-Ist es richtig, daß ich während des Fahrverbots nicht einmal mit dem Fahrrad fahren darf?
-Stimmt es, (hat mir ein Freund erzählt) daß ich bei einer erneuten Polizeikontrolle kein Recht mehr darauf habe, eine Urinabgabe zu verweigern? (weil schon einmal auffällig/positiv gewesen)
-Hab ich das richtig verstanden, daß mir, solange ich unter dem Grenzwert von 1,0 ng THC liege, nichts passieren kann und die Polizei mich laufen lassen muss? (auch wenn schon einmal auffälig/positiv - eben über 1,0 ng im Februar)
Vieln Dank im Voraus
MfG aus Berlin
...und nochmal ein RIESEN-LOB für diese Seite
Bukem (Dienstag, 07 Juni 2016 17:13)
@ Nino: der Reihe nach:
- nach § 25 StVG gilt ein Fahrverbot dafür, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge. Du darfst trotzdessen nicht zu alkoholisiert oder bekifft fahren, denk dran.
- keine Ahnung, bezweifel ich aber aus anderem Grund, denn Urinkontrollen sind nicht gerichtsfest, können also nicht gerichtlich verwertet werden. Die werden gemacht (und du sollst freundlich freiwillig) dazu gedrängt werden, dem zuzustimmen, um zu sehen, ob sich eine Blutprobe inhaltlich und auch wg der Kosten lohnenwürde. Eine negative Blutprobe geht auf Kosten der Staatskasse, eine positive also über 1,0 ng auf deine.
-solange du unter 1,0ng bist, ja, bist Du sicher, allerdings kann auch bei Werten unter 1,0 ng zb wg Verdachts auf Konsum oder erwiesenem Besitz ein ärztliches Gutachten angeordnet werden, um dein Konsumverhalten zu erforschen. Haben hier hierzu brilliante Extraartikel auf der hp.
Zum Schluss, solange Dein Verfahren nicht wirklich erledigt ist, solltest Du nicht konsumieren.
Nino (Dienstag, 07 Juni 2016 19:08)
Hallo nochmal...
- zu 1. zählen Fahrräder nicht unter 'fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge'?
www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot
(Wenn Ihnen ein Fahrverbot erteilt wird, dürfen Sie keinerlei Fahrzeuge mehr fahren. Auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge sind nicht erlaubt.)
- zu3. wo finde ich diese Extraartikel (was heisst Verdacht auf Konsum? - solange ein Wert messbar ist, ist die Sache doch klar oder?)
MfG
Bukem (Mittwoch, 08 Juni 2016 11:21)
@Nino: Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge sind zb so etwas wie Mofas (obwohl man für die doch noch ne Prüfung ablegen muss), kleine Elektrofahrzeuge (gerne auf ostfriesischen Inseln als Transporter oder auch Golfcarts und natürlich Seniorenmobile), zulassungs- und betriebserlaubnisfreie Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten,selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler...wie das mit modernen E-Bikes ist, weiss ich nicht, aber die fallen da vermutlich auch drunter. Um Deine Frage genauer zu erklären: Du darfst natürlich weiter Fahrrad fahren. Normalerweise. Es sei denn in Deinem Fahrverbotschreiben steht dies explizit drin, etwas, weil Du als Radfahrer wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstossen hast und Dich oder andere gefährdest.
Es gibt und gab Fälle, dass im Interesse der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs einem Verkehrsteilnehmer verboten wurde, sogenannte fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge und auch Fahrräder zu nutzen.
In dem vor dem OVG Lüneburg verhandelten Fall ging es um einen Mann, der fast 20 Jahre lang immer wieder im Straßenverkehr aufgefallen war, auch strafrechtlich.
1992 war dem Antragsteller die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer entzogen worden. Es folgte u.a. eine stark alkoholisierte Fahrt (2,24 Promille), für die er wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr für schuldig befunden wurde.
Immer wieder wurde der Antragsteller auffällig: mit weiteren Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. 2011 schließlich wurde er mehrmals ertappt, als er ein Leichtkraftrad fuhr, alkoholisiert und wieder ohne Fahrerlaubnis.
Dem Antragsteller war es daraufhin laut einem Behördenbescheid verboten worden, jegliche Fahrzeuge zu führen, insbesondere auch keine Fahrräder, Mofas und Mopeds. Das OVG bestätigte diese Anordnung. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass auch künftig davon auszugehen sei, dass der Antragsteller „jedwedes Fahrzeug unter dem Einfluss eines berauschenden Mittels im Straßenverkehr führen werde“.
Das dürfte bei Dir wohl so nicht drin stehen, nehm ich an? Üblicherweise darf die Straßenverkehrsbehörde einem Verkehrsteilnehmer, der allein als Kraftfahrer alkoholauffällig wurde, nicht das Führen eines Fahrrades untersagen. Du kannst natürlich gerne bei Deiner Behörde nachfragen. Ohne Deinen Fall näher zu kennen, kann ich das hier nicht verbindlich sagen. Oder Du schickst das Herrn Schüller per mail, das wäre dann aber wohl nicht mehr kostenlos.
Was Deine andere Frage berifft, da musst Du mal oben durch das Menü scrollen, irgendwo unter Schwerpunkte, dann unter Drogen Im Straßenverkehr oder Fahrerlaubnisrecht, da wirst Du bestimmt viel Interessantes für Dich finden. Verdacht auf Konsum ist zb dann gegeben, wenn bei dir zuhause oder im Auto Kiffzubehör gefunden wird oder auch nur BtM und Du hoffentlich klug genug bist, keinerlei Angaben zu einem Konsumverhalten, Alkohol oder anderes BtM dazu zu treffen. Dann muss bzw wird die Behörde mehr über Dich erforschen wollen. Der Konsum von Cannabis ist ja nicht verboten und auch verkehrsrechtlich nicht relevant, solang du richtig trennst. Richtig trennen heisst, mit weniger als 1,0ng aktivem THC fahren. Umgekehrt trennst Du nicht richtig, wenn du mit mehr als 1,0ng aktivem THC angehalten wirst. Aber auch dann besteht Hoffnung, denn ein Entzug der FE kommt erst dann, wenn du mit mehr als 1,0 ng erwischt wirst und Dir zumindest gelegentlicher Konsum nachgewiesen wird. Deshalb nochmal ganz deutlich: Ich bin mir nicht sicher, ob bei Dir nicht noch spontan in absehbarer Zeit eine Kontrolle kommt. Also nicht konsumieren die nä Zeit
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 08 Juni 2016 17:57)
@Patty: Sende mir mal eine Mail mit dem Schreiben. Brauche dazu noch ein paar Infos...
Nino (Mittwoch, 08 Juni 2016 19:24)
Danke für die die ausführliche Antwort...
1. - Das bedeutet also, wenn ich von der Polizei kontrolliert werden sollte und mein aktiver Wert unter 1,0 ng liegt, ist es egal, dass ich gelegentlich konsumiere...? (Da ich ja schon einmal erwischt wurde, kann ich ja nach einer erneuten Polizei-Kontrolle schlecht nochmal behaupten es wäre das erste und einzige mal gewesen...)
2. - Wenn ich das abschließende Urteil von der Führerscheinstelle per Post zugeschickt bekommen habe, muss ich dann trotzdem noch mit einer spontanen Kontrolle rechnen?
MfG
Bukem (Donnerstag, 09 Juni 2016 13:02)
@Nino: Ja, das soll das heissen. Konsum ist solange ok, wie Du eben richtig trennst. Also achte da bitte grundlich drauf.
Dein Verstoß war im Februar, wann war Dein äG? Üblicherweise kommen die Aufforderungen dazu ca drei Monate nach dem Verstoß, da eben dann auch bei Hardcorekiffern THC-COOH vollständig bei Konsumstopp abgebaut sein müßte und wenn dann eben was gefunden wird, belegt das den wenigstens gelegentlichen Konsum, was mit einem THC-Verstoß schon zum Entzug der FE reichen kann.
Nino (Donnerstag, 09 Juni 2016 18:52)
Die Aufforderung der Führerscheinstelle zum äG kam schon Anfang April (also 2 Monate nach dem Verstoß). Mein äG war Anfang Mai , die zweite (und letzte) Urinkontrolle Ende Mai.
Das Ergebnis des äG bekam ich letzte Woche und habe eine Kopie Anfang dieser Woche zur Führerscheinstelle geschickt. Warte jetzt auf das abschließende Urteil... Deshalb meine Frage@#159 -> 2.
Harald (Freitag, 10 Juni 2016 22:32)
Ich wurde heute 10.06.16 um 18 uhr rum kontrolliert von der Polizei. Hab ausgesagt das ich einmal es probiert hab, aber das vor ungefähr 1 jahr war. aber das nicht ganz stimmt. Mein pies testen war positiv auf thc aber auf sonnst nix ... Ich hab am Mittwoch 8.6.16 das letzte mal einen geraucht und auch nur davon nicht viel also das ist dann 48 Stunden her. Ich hab dann auch freiwillig gesagt das gleich eine Blut Abnahme machen lass. Und ich bekomme das Ergebnis im ein bis zwei Wochen hat der Polizist gesagt. Ich will wissen was auf mich jetzt zu kommt ? Ich will mein FS behalten !!! Bitte helfen Sie mir ich bin durch Mut meinen nerven.
Harald (Samstag, 11 Juni 2016 12:50)
Rechtsanwalt Schüller??? :(
Bukem (Montag, 13 Juni 2016 11:26)
@Nino: Dann sollte jetzt Ruhe sein, hatte das beim Lesen erst anders verstanden. Trotzdessen: Achte weiter auf die richtige Trennung und mach bei einer Kontrolle keine belastenden Angaben.
@Harald: Zunächst erstmal: Das hier ein ein kostenloser Service, den Herr Schüller hier mit viel Aufwand und Herzblut bietet. Du wirst bestimmt verstehen, dass wir hier nicht 24h am Tag auf standby sitzen, grade Abends und am Wochenende machen auch wir mal Feierabend und Wochenende. Solltest Du deshalb ganz dringend mit Herrn Schüller sprechen wollen, dann kannst Du dafür die oben im Impressum aufgeführte Mail oder HandyNr nutzen. Das mag dann aber durchaus auf ein kostenpflichtiges Mandat hinauslaufen.
So, nur zur Sache: Zunächst, Du wirst es bestimmt mittlerweile selbser herausgekriegt haben,nicht unbedingt vorteilhaft, dass Du freiwillig und unnötig eingeräumt hast, dass Du gelegentlich konsumierst. Das bedeutet nämlich Deine Angabe mit dem vor einem Jahr mal geraucht zu haben. Das ist schon die halbe Miete zum Entzug der Fahrerlaubnis. Um Dich zu beruhigen: Sollte Dein Konsum wirklich 48 Stunden her sein, besteht erhebliche Erfolgsaussicht, dass Dein aktiver THC-Wert unter 1,0 ng gewesen ist. Dann wärest Du fein raus, müsstest allerdings mit evt (!) Maßnahmen der Führerscheinstelle rechnen, zum Urinsreening oder ärztlichen Gutachten geladen zuwerden. Solange Du Deinen Konsum weiterhin richtig trennst von dem Führen eines Fahrzeugs, nämlich mindestens 24, besser 48 Stunden zu warten und nicht selbst zu fahren, drohen dir keine schlimmen Konsequenzen. Wenn du aber mit mehr als 1,0 ng aktivem THC gemessen wirst, hast du nicht richtig getrennt und dir kann dann schlimmstenfalls die FE entzogen werden.
Siggi (Montag, 13 Juni 2016)
Hi. Erstmal Respekt an euch für diese Seite
Siggi (Montag, 13 Juni 2016 14:26)
Wo ist mein Text? Oo
Also ich habe morgen meine Ärztliche Untersuchung. Was kommt da alles auf mich zu?
Zur Tatzeit, 2:25 Uhr, wurde ich mit 1,6ng THC und 16ng COOH kontrolliert. Was muss ich bezüglich der 6 Stunden Regel beachten?
Grüße
Bukem (Montag, 13 Juni 2016 16:45)
@Siggi: Na, Du kümmerst Dich aber früh, mein Lieber. Am besten liest Du den obigen Artikel und merkst Dir das, was da drin steht. Solche Fachausdrücke wie Masstrichter Studie usw vermeidest Du bitte, das klingt nur gestanzt und damit unglaubwürdig. Und das wollen wir nicht, gelle?
Die einzige Möglichkeit, aus der Nr rauszukommen ist jene: Bei Deinen Werten in der Situation führt nur die Angabe, man sei nur Einmalkonsument weiter. (Nach der Maastricht Studie ist der aktive THC Wert binnen 6 Stunden unter 1,0 ng/ml THC. Sagt man also, man hat nicht in einem Zeitraum von 6 Stunden vor der Blutabnahme geraucht sondern etwa 24 Stunden vorher, macht die Behörde daraus einen gelegentlichen Konsum.) Und beim äG geht es um den Nachweis des gelegentlichen Konsums für den Entzug der Fahrerlaubnis. Heisst Cannabisverstoss mit mehr als 1,0 ng + Nachweis des mind gelegentlichen Konsums= Entzug der FE.
Du hast also erstmals in deinem Leben ein paar, aber keinesfalls mehr als sechs Stunden vor der Kontrolle konsumiert, noch nie irgendwann anders konsumiert, natürlich auch nicht in Verbindung mit Alkohol und schon gar nicht irgendwelche andere Betäubungsmittel probiert. Natürlich hast Du eingesehen, wie gefährlich und dumm so ein Verhalten ist, du bist heilfroh, dass da nichts und niemandem etwas passiert ist, schon wegn der zivilrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen und du wirst nie wieder dich unter Cannabiseinfluss ans Steuer setzen.
Auf Nachfragen, warum Du ausgerechnet da zum ersten Mal konsumiert hast ( und dich ans Steuer gesetzt hast) solltest Du ebenso unverkrampft vorbereitet sein. Viel Erfolg
Siggi (Montag, 13 Juni 2016 18:24)
Vielen Dank für die Infos ;)
Das "frühe" kümmern kommt daher, weil ich nur 8 Tage Zeit für die Untersuchung bekommen habe, ab Zustellung der Unterlagen. Der Brief kam Freitag, als ich Feierabend hatte waren die Stellen zur Prüfung natürlich schon dicht. Also alles ein bissl knapp :/
Daniel san (Mittwoch, 15 Juni 2016 18:24)
hi hab da eine Frage wurde vor 1 Monat angehalten hab ein Speichelprobe gemacht war positiv thc wurde dann nervös die Polizei meinte haben Sie schon mal gekifft wurde nervös weil es positiv war habe ich mit ja geantwortet da war ich aber 18 also vor 7 Jahren naja dann zu Wache Blut Abnahme jetzt kam der Brief
Ergebnis thc Cooh 1,4 Ug/ l Serum dann war noch 2 ob ich es zu geben würde das ich thc nehmen und ein Blatt wo fragen wären wann haben Sie Drogen genommen wo kriegen sie es her so hab ein Anwalt eingeschaltet der meinte abwarten aber wenn die Polizei das meldet bei der Führerscheinstelle könnte ich ein äg machen müssen stimmz das
1,4 ist doch zu gering das es ein gelegentlichen Konsum auch aufschließt
Bukem (Donnerstag, 16 Juni 2016)
@ Daniel san: was war denn der aktive THC-Wert? Der ist wichtig, über 1,0 ng gleich Verstoss, drunter eben nicht. Für einen FE-Entzug reicht schon die Kombination des Verstosses über 1,0 ng plus Nachweis des wenigstens gelegentlichen Konsums.
Wenn ich Dich richtig verstehe, liegt kein Verstoss vor, aber Du hast freiwillig und völlig unnötig denen deinen gelegentlichen (mehr als einmal..) Konsum mitgeteilt. Deshalb, ja kann es sein, dass Du zu einem äG geladen wirst. Steht so in § 14 FeV, evt googelst Du den mal.
Daniel san (Donnerstag, 16 Juni 2016 20:59)
aktiv wert war auf dem Brief nicht drin nur thc Cooh 1,4 Serum
bukem also die Führerscheinstelle kann ein äg auffordern ?
Ditmar (Donnerstag, 23 Juni 2016 04:30)
Guten Tag
Kurz zu Beitrag # 110
Sie lagen falsch her Schüller:)
Habe gegen den folgend Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt mit Bezug auf den§29Abs.7 Stvg
Dieser Einspruch hatte Erfolg da meine damalige Tat nach 5 Jahren nicht Mehr verwendet werden dürfte.Somit 1 Monat Fahrverbot und 500 Euro Strafe.
Was ich bis heute noch nicht verstehe ist , warum sich die Fsst noch nicht gemeldet hat , ist jetzt schon 6 Monate her. Mit einem direkten Entzug ist wohl nicht Mehr zu rechnen, sonst hätten die es doch schon längst gemacht .oder liege ich da falsch. Hoffe das ich iwie um die mpu herum komme .
Lg Ditmar
Mim (Montag, 27 Juni 2016 14:54)
Ich nehm mal an beim Probierkonsum ist es den Behörden egal ob man ein mal Sativa und ein mal Indika probiert hat, oder?
Mim (Montag, 27 Juni 2016 15:32)
also nachdem ich mir hier jetzt einige fälle in den kommentaren durchgelesen hab werd ich doch mal etwas konkreter:
kam vor zwei tagen in eine verkehrskontrolle auf dem weg zum burgerking, wollte mitten in der nacht an nem samstag noch was essen und sind leider in der nähe eines clubs gefahren, hab schön brav alle tests (alkohol und diese lichttests mit den augen) mitgemacht und war ziemlich aufgeregt weils meine erste kontrolle als fahrer war. Leider waren die polizisten ziemlich mitgefühlslos und haben mir direkt vorgeworfen unter drogen zu stehen anstatt natürlich erstmal zu fragen auf grund welcher hinweise sie das fest machen (hatte keine roten augen und pupillenreflex hätte auch durch schlafmangel o.ä. beeinträchtigt gewesen sein), die 'lieben' herren wollten dann einen urintest auf dem revier von mir und einen bluttest, mein auto wurde komplett durchsucht, genauso wie meine beiden mitfahrer. Ich hab mehrmals versichert, dass ich keinen Bluttest aufgrund meiner unterernährung im zusammenhang mit meiner größe machen kann, da mein kreislauf zu stark beeinflusst wird durch einen solchen eingriff und habe darauf plediert, weiter zu fahren. Die beiden haben jedoch nicht locker gemacht, mir ins gewissen geredet, mir (um die uhrzeit!) mit dem richterlichen beschluss gedroht und das ende vom spiel: ich bin mit aufs revier. hab brav in den becher gepinkelt und natürlich war der test positiv. Ich hab angegeben dass ich drei stundne vor fahrtantritt sechs mal an einem joint gezogen habe und keine aussagen zu meinem sonstigen konsum gemacht (bin jedoch dauerkonsument). Die blutwerte sollten dementsprechend ziemlilch hoch sein aber wäre es nicht auch möglich, dass ich wegen meines gewichts sowieso einen höhreren wert erwarten kann, der berücksichtigt werden kann? ebenfalls habe ich mehrmals drauf hingewiesen, dass ich gerne etwas essen möchte vor dem bluttest um nicht umzukippen, da wurd aber auch nichts gemacht. Meinen führerschein haben sie mir dann wieder gegeben und ich konnte meinen autoschlüssel am nächsten tag abholen. Ich wurde auch zu meinem gefühl während der fahrt befragt und ich meinte nur 'sicher und orientiert'. Habe leider alle fragen beantwortet und war über mein recht in solchen situationen nicht informiert, was sich die beamten ganz offensichtlich zunutze gemacht haben.
wäre es trotzdem möglich mit einer milden strafe davon zu kommen? bin noch in der probezeit und warte erstmal ab bis post kommt und werde bis dahin auf jeden fall die finger von cannabis lassen.
Liebe grüße und ebenfalls gute seite! :)
Bukem (Montag, 27 Juni 2016 19:09)
@Mim: Grundsätzlich besteht ohne weiteres die Möglichkeit, hier den experimentellen Konsum innerhalb der letzten sechs Stunden vorzutragen. Deine Blutwerte liegen ja auch noch gar nicht vor. Ein möglicher Cannabisverstoß in der Probezeit führt dann weiter neben Bussgeld und 1 Monat Fahrverbot zu einer Verlängerung der Probezeit und Nachschulung. Natürlich musst Du mangels Angaben zu Deinem Konsum mit einem äG rechnen. Deshalb lass auch noch wesentlich länger die Finger vom Konsum! Meld Dich doch, wenn Du näheres weisst.
Eizi Eiz (Donnerstag, 30 Juni 2016 22:35)
Hallo zusammen,
ersteinmal dickes Lob für die professionellen Antworten und Zeit die ihr euch für uns nehmt!
Zu meinem Fall:
Wurde in BW mit einem Joint auf einem Stadtfest (Flohmarkt) zu Fuß erwischt. Nach 2 Wochen kam der Brief von der Staatsanwaltschaft: 200€ Geldstrafe wegen unerlaubtem Besitz. Ich war noch nie auffällig, sprich weder BtM noch sonst was. Habe ich einfach nur Pech mit dem Staatsanwalt oder kommt dies häufiger vor? Bin davon ausgegangen das dieses Verfahren eingestellt wird.
Meine zweite Frage ist nun: Muss ich mich auf ein ärztliches Gutachten einstellen ,bzw. kann es sein das die Fsst sich wegen der sehr geringen Menge nicht meldet?
Beste Grüße! :)
Bukem (Freitag, 01 Juli 2016 12:22)
@ Eißfeldt: Was steht denn da genau in dem Schreiben? Wirklich Geldstrafe? oder zb so etwas wie Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage?
Andere Länder, andere Sitten möchte ich da vorläufig zu sagen..
Du bist in Besitz einer Fahrerlaubnis? Grds kann auch dann ein äG angefordert werden, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
auch wenn es sich hier um eine Kleinstmenge handelt und das im Einzelfall dann trotz Anordnung der Behörde eben nicht rechtmäßig sein muss.
Ist denn sonst was gefunden worden oder hast Du Angaben zu Konsumverhalten, anderem BtM oder auch Konsum in Verbindung mit Alkohol gemacht?
Eizi Eiz (Freitag, 01 Juli 2016 16:53)
Danke für die schnelle Antwort!
Nein, das ist ja der Witz: Strafbefehl, Geldstrafe von 10 Tagessätzen á 20,00€ wegen Btm Besitz.
Ja, ich bin im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Nein, sonst ist nichts gefunden worden. Lediglich der Joint wurde beschlagnahmt (er war gemischt mit Tabak und es war sehr wenig Cannabis drin). Habe keine Aussagen zu Konsum, Btm oder Alkohol gemacht. Lediglich Angaben zu meinen persönlichen Daten habe ich gemacht. Selbst der Polizist hat gemeint das dieses Verfahren sehr wahrscheinlich eingestellt wird.
Wie gesagt, ich bin nun etwas ratlos. Ist die Wahrscheinlichkeit hoch das sich die FS-Stelle meldet?
Sascha (Samstag, 02 Juli 2016 11:41)
Hallo, wurde mit 0,9 Gramm mariuhanna erwischt, allerdings zu Fuß auf dem Nachhauseweg. Jetzt ordnet die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten an. Geht das überhaupt? Was kann ich machen?
Eizi Eiz (Samstag, 02 Juli 2016 12:17)
Hallo Sascha,
zwar bin ich nicht der Inhaber der Webseite und auch kein Experte, aber schau dir den Link in #177 an. Dort steht es im Gesetzestext drin, dass die FS-Stelle ein ärztliches Gutachten anfordern kann.
Sascha (Samstag, 02 Juli 2016 12:35)
danke dir, armes Deutschland, ist doch echt zum Kotzen!!!
Sascha (Samstag, 02 Juli 2016 12:50)
Hey Eizi Eiz, hoffentlich wohnst du nicht in Bayern. Denn dann kannst du dich genauso wie ich schon drauf einstellen.
Danke nochmals und viel Glück!
Bukem: (Samstag, 02 Juli 2016 14:20)
@ Sascha und Eizi Eis: Moin Jungs, hier ist ja was los.
Ich hab gesagt, dass die Behörde zwar in solchen Fällen wie Euren ein äG anfordern kann, dh, aber noch lange nicht, dass diese Anordnung rechtmäßig, also erlaubt, wäre. Im Gegenteil, grade bei dem Auffinden von Kleinstmengen ohne jeden verkehrsrechtlichen Bezug, etwa Joint im Autoaschenbecher usw, darf sie das im Zweifel nicht, auch wenn das oftmals passiert. Natürlich gibt es dann juristische Handhaben dagegen, dazu gibt es dann Anwälte, die das hauptberuflich machen. Ob das wegen etwaiger Kostenrisiken dann veranlasst werden soll, ist natürlich Eure Entscheidung
Tim (Samstag, 02 Juli 2016 15:32)
Hallo Zusammen :)
Ich wurde vor 5 Wochen im Strassenverkehr angehalten und positiv getestet. Die Woche habe ich einen Brief mit meinen Werten bekommen. 2.9 thc und 25.7 thc-cooh.
Es wurde ein FäG angeordnet mit den Fragen ob ich einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Konsument bin und mit der Frage ob ich noch andere psychoaktive Substanzen zu mir nehme.
Ich habe ungelogen ungefähr 10 Stunden vor der Fahrt einen Kopf geraucht und das wars.
Komme ich den mit diesen Werten als einmal Konsument durch bzw laut der Tabelle müsste mein Konsum 2 Std. Vorher gewesen sein, wie gesagt, er lag 10 Stunden zurück.
Ich bedanke mich für die Antwort schonmal.
LG Tim
Tim (Samstag, 02 Juli 2016 15:35)
Nachtrag: Ich hatte eine geringe Menge dabei. Es waren allerdings nichtmal 3g. Bekommt von dieser Straftat die Fsst. Auch was mit oder ist es nur der Konsum?
Sascha (Samstag, 02 Juli 2016 20:21)
Hallo Bukem, ich bin aber schon wegen cannabisbesitz vorbestraft, allerdings nie im Straßenverkehr auffällig geworden.
Also macht es Sinn einen Anwalt aufzusuchen oder nicht. Das Geld spielt keine Rolle. Mir ist der Schein wichtig um auf die Arbeit zu kommen.
Bukem (Sonntag, 03 Juli 2016 11:52)
@Tim: das äG ist deshalb angeordnet worden, weil Du keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht hast. Soweit ist das schon mal sehr gut. Wenn Du die oben in dem Artikel beschriebenen Empfehlungen befolgst, also keinerlei anderen Konsum, auch in Verbindung mit Alk oder anderem BtM,einräumst und eben sicherheitshalber beteuerst, in den letzten sechs Stunden vor der Kontrolle zum ersten Mal konsumiert zu haben, ist alles gut. Am besten liest Du das oben noch mal gründlich. Das Du eine kleine Menge dabei gehabt hast, kann ja schlicht deshalb sein, weil du das geschenkt bekommen hast zb und mal ausprobieren wolltest. Du musst natürlich nun aufpassen, dass Du in Zukunft ordentlich trennst zwischen etwaigem Konsum und der Verkehrsteilnahme, also immer ausreichend Zeit verstreichen lassen. Ernsthaft.
@Sascha: Was ich Dir vorschlagen kann und wohl am sinnvollsten ist: Wenn Du magst, schick mir mal ne Mail mit Deinen Kontaktdaten und RückrufNr.
sekretariat@strafverteidiger-schueller.de
Herr Schüller ist ab morgen wieder erreichbar und vermutlich reicht da schon ein kleine telephonische Beratung zu etwaigen Notwendigkeiten einer Beauftragung und vor allem Erfolgsaussichten. Das wäre dann zwar kostenpflichtig, aber sollte dann eine Beauftragung erfolgen, ist das Beratungsgespräch von den Gebühren mitumfasst, kostet also nicht extra. Sollte keine Beauftragung erfolgen, weil nicht notwendig, hast Du nur eine überschaubare Beratungsgebühr. Was ich Dir momentan erst mal sagen kann ist, dass Deine FE durch ein äG nicht akut gefährdet ist, allerdings kann es Komplikationen geben, wenn Du das nicht mitmachst, dann kann eine MPU angeordnet werden.Ist ein äG erst mal in der Welt, haben die natürlich Daten von Dir für den Fall, dass Du in Zukunft mal mit Cannabisverstoß auffällst. Dann droht der Entzug der FE
Tim (Sonntag, 03 Juli 2016 19:31)
Danke für die Antwort Bukem. So wie Sascha bin ich außerhalb des Strassenverkehr auch schon mal erwischt worden. Das Verfahren ist eingestellt worden.
Es kam damals auch nichts von der Fsst.
Hat die Fsst Einsicht in Polizeiliche Akten? Wissen die wie oft ich mit den "Grünen Freunden (lol)" deswegen schon Probleme hatte.
Habe ich richtig verstanden das ich den Konsum vor Fahrt 4-6 Stunden vorher einfach einräumen soll, und dazu auch das ich mit keinerlei anderen Sachen sonst in Kontakt gekommen bin?
Klasse Website und schön das es solche Menschen wie euch gibt !
Bukem: (Montag, 04 Juli 2016 11:33)
@Tim: Natürlich sehen die das regelmäßig, wenn gegen Dich Ermittlungsverfahren wg BtM geführt worden sind. Da wird die Führerscheinstelle üblicherweise nach sog. Mistra (Mitteilung der Staatsanwaltschaft) drüber unterrichtet. Gut, dass Du noch mal gefragt hast, Du hast nämlich geschrieben, "einen Kopf geraucht und das wars". Hab ich Dir jetzt als Erstkonsum so abgenommen. Damit würdest Du dann gegen Deine Wahrheitspflicht beim äG verstossen haben, wenn Du andere Angaben gemacht hättest. Das mit dem experimentellen Konsum sollte dann wohl eher nicht mehr behauptet werden. War denn damals passiert? Beim Konsumieren erwischt worden oder nur beim Besitz? Davon ist die weitere Strategie abhängig.
Tim (Montag, 04 Juli 2016 12:17)
Nur beim Besitz. Ich war zwar dicht aber habe wieder keine Angaben gemacht.
In dem Schreiben des äG steht auch nur der letzte Vorfall.
Mit was würde ich bei der Wahrheitspflicht verstoßen? Verstehe ich leider nicht ganz.
Der erste Vorfall war außerhalb des Strassenverkehrs.
Ich hatte mein äG noch nicht.
Was passiert wenn eine Lüge beim äG rauskommt? Der Vorfall war am 19.5 und laut Bericht war der THC OOH wert bei 25.7
Ich habe seitdem 10kg zugenommen und treibe 3 mal die Woche Sport bzw Muskel Aufbau im Fitness Studio. Bis zum äG sind dann 60 Tage vergangen. Ich bin natürlich abstinent! Muss ich mir um meine Werte dann einen Kopf machen?
Tim (Montag, 04 Juli 2016 12:22)
Ist warscheinlich sinnvoll noch Einsicht in die FsAkte zu nehmen um zu checken ob der 1. Vorfall bekannt ist?
Ich geh eigentlich nicht davon aus weil die Fragestellung im Bericht eben jene ist wie ich als Konsument einzustufen bin?
Also einmalig gelegentlich oder regelmäßig. Würden die von dem ersten Vorfall wissen dann wäre doch ein äG nicht mehr sinnvoll und ich würde sofort die mpu bekommen.
Das erste btm Verfahren ist zudem eingestellt worden.
Tim (Montag, 04 Juli 2016 12:38)
Sorry für den Spam aber ich hab Nervenflattern :D.
Ich möchte die ganze(n) Sache(n) nochmal übersichtlich darstellen.
Das erste mal "erwischt" worden bin ich am 31.10.15 auf einer Hausparty. Die Beamten standen plötzlich im Raum nachdem jemand die Tür offengelassen hat. Unglücklicherweise hatte ich in dem Moment einen kleinen "Beutel" Cannabis in der Hand. Es waren weniger als 0.5.
Wir hatten vorher in der Runde natürlich fleißig geraucht und ich war der einzige der dann rausgezogen worden ist. Keine Angaben gemacht und Aussage verweigert.
Verfahren wurde eingestellt. Es kam NICHTS von der Fsst !
2. Vorfall am 19.5
Im Strassenverkehr, RoutineKontrolle. Aufgrund des ersten Vorfalls sollte ich den btm Test machen. Verweigert. Richterlicher Beschluss und dann gings zur BlutEntnahme ins kh.
Werte letzte Woche bekommen. 2.9 aktiv und 25.7 passiv.
Ausserdem wurden ungf. Noch weniger als 3 g bei mir gefunden. (Dazu kam noch nichts bzw da warte ich auf meine Strafe).
Seitdem abstinent.
1. Frage: ob sie SICHER wissen von dem 1. Vorfall.
2. Frage: bis zum äG vergehen über 60 Tage. Muss ich mir über die Werte noch einen Kopf machen?
3. Frage: Wie könnte eine Begründung lauten warum ich dennoch ins Auto gestiegen bin?
Ich möchte natürlich versuchen auf experimentier Konsum zu plädieren.
Bukem (Montag, 04 Juli 2016 13:53)
@Tim: Danke für die weiteren Infos, verstehe das jetzt besser.
Zu Deinen Fragen: Ich weiss nicht, ob die sicher davon wissen, üblicherweise ja, mag sein, dass im Einzelfall auch mal eine Mitteilung nicht erfolgt oder verloren geht.
Gut und richtig, dass Du seitdem abstinent bist, ob Deine THC-COOH-Werte wirklich auf Null sind, vermag ich Dir nicht zu sagen, weil sogar wenn ich DEin Konsumverhalten kennen würde, da verbindliche Aussagen einfach nicht möglich sind. Starken Konsumenten wird teils noch deutlich mehr als drei Monate lang THC COOhH nachgewiesen. Also kann, muss nicht. Die dritte Frage kann und darf ich Dir hier nicht beantworten. Was ich Dir aber vorschlagen kann: Meld Dich doch einfach mit Deinen Kontaktdaten und RückrufNr und füg in die Mail Deinen Text eben noch mal ein. Herr Schüller kann Dich dann telephonisch zu einzeln Fragestellungen, ganz besonders hier auch zur richtigen Strategie unter Einhaltung Deiner Wahrheitspflicht, beraten. Du gehst dann nur das überschaubare Kostenrisiko eines kurzen Beratungsgesprächs ein und hast alles gemacht, um fit zu sein für das richtige Verhalten im äG.
sekretariat@strafverteidiger-schueller.de
Anders (Dienstag, 05 Juli 2016 15:57)
Moin Moin ,
Also erstmal Respekt für die tolle informative Seite (eine der wenigen die ich im Netz gefunden habe)
Nun zu meinem Problem ,ich bin(so wie die meisten hier) in eine Polizeikontrolle geraten und durfte Blut lassen .. Ca 3 Monate später die Anordnung erhalten einen Urintests abzugeben (spontan innerhalb der nächsten 6 Wochen) leider bin ich fehlinformiert worden und glaubte wenn eine uk angeordnet wird,wird nur der aktive thc wert gemessen .. So weit so schlecht .. Nach meinen Recherchen habe ich jetz (1 Woche clean,ca 20 Jahre Konsument ) kaum eine Chance diesen Urintests auf cooh zu bestehen .. Also lohnt es sich überhaupt 350€ in diesen Test zu investieren? Gibt es noch irgendeine Chance für mich? Oder kann ich mir jetzt gepflegt die Kugel geben? Ohne Führerschein wären haus&hof verloren ..
Mit verzweifelten Grüßen aus HH,
J.A
Anders (Dienstag, 05 Juli 2016 16:35)
Kleiner Nachtrag @all
Hier in HH (glaube sogar bundesweit)findet eine regelrechte Hatz auf uns smoker statt das heißt ,das die Ordnungsmacht wirklich bei JEDEM Festival ,Reggaekonzert etc mit dabei ist .. Sogar beim roskildefestival inDK laufen sogenannte drugscouts rum und versuchen uns in Schwierigkeiten zu bringen(selbst erlebt)
Also überlegt euch gut wo und wann ihr das nächste Hörnchen zündet !! ✌
Bukem (Mittwoch, 06 Juli 2016 11:04)
@Anders: Bis wann genau musst Du den Test machen? Das ist natrülich schon doof gelaufen, denn wenn Du Dich richtig informiert hättest (Ist ja keine Raketenwissenschaft) wäre wohl alles ok..
THC COOH ist bei starken Konsumenten durchaus nach Konsumende drei Monate oder länger nachweisbar.. Kann, muss nicht.
Die Frage wäre eher, was passiert, wenn Du dem äG nicht nachkommst, denn dann ordnet die FSST eine MPU an und entzieht dir perspektivisch die Fahrerlaubnis auch so. Du kannst dir ja vorab aus der Apotheke einen Test holen und schaune, was geht. Kann Dir da sonst nicht viel zu sagen, evt käme hier ein Beratungsgespräch am Telephon mit Herrn Schüller in Betracht, was man machen kann, um Zeit zu gewinnen oder wenigstens Geld zu sparen.
Das mit der Hatz auf Smoker und sowas wie Abzocke würde ich mir für gespäche im äG und MPU sparen. Die machen nur ihren schlecht bezahlten Job. Ich persönlich komme auch eher so aus der soundsystemecke und hab noch nie Probleme gehabt mit den Herren Wachtmeistern..Ich hab mich allerdings auch nie hinters Steuer gesetzt, wenn ich wusste, dass das nicht gut für mich ausgeht bei einer Kontrolle. Richtig zeitlich trennen, und alles wäre gut. Über so Themen wie Verkehrssicherheit für Unbeteiligte reden wir lieber erst gar nicht. Peace.
Anders (Mittwoch, 06 Juli 2016 13:02)
Moin Moin
Das Gutachten muss bis zum 24.8 abgeliefert werden ..
Was ich im äg sagen darf und was nicht ist schon klar ..
Und das man Stone d nicht fährt ist mir auch klar aber es gibt Tage da kommen unglückliche Umstände zusammen .. Und so ganz nebenbei ist diese 1ng Grenze echt ein Witz ..in den USA (ja ich weiß legal usw)sind es 5ng ..
Egal das hilft mir nicht ich weiß aber vielleicht können Sie mir helfen ? Binn für jeden Rat dankbar ..
Mit freundlichen Grüßen aus HH
Anders (Mittwoch, 06 Juli 2016 13:05)
Achso .. Die tolle Beratung habe ich einem ganz tollen Anwalt zu verdanken
Anders (Mittwoch, 06 Juli 2016 13:17)
Achso und ich bin natürlich nicht im Koma gefahren aber meine Werte waren halt drüber 1,6 aktiv/42 passiv ..
Anders (Mittwoch, 06 Juli 2016 15:43)
Ok ich rufe morgen an .. Ich komme übrigens aus der hansöllnerecke
Heidelberg (Mittwoch, 13 Juli 2016 18:33)
Hallo und großen Respekt für Eure Frage und Antwort Runde. Ich bin chronischer Schmerzpatient und werde in naher Zukunft die Behandlung mit Cannabis Blüten beginnen. Wie ist die konkrete Sachlage zwecks Führerschein bzw. was kann passieren oder was kann ich tun? Ich muss das Medikament ausschließlich vorm Schlafen, mit der Nahrung bzw. im Getränk, einnehmen, da aufgrund meines Schmerzzustandes Schlaf kaum sonst kaum mehr möglich ist. Am Tag brauche ich keine Medikamente, da greifen Physiotherapie und Massagen. Am nächsten Tag ist ja mein Blut trotzdem "kontaminiert" und ich fahre ja nicht immer mit dem Fahrrad zur Arbeit. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Bukem (Donnerstag, 14 Juli 2016 13:21)
@Heidelberg: Für Dich werden die selben Regeln für die Teilnahme im Straßenverkehr gelten. Es ist zunächst unerheblich, ob Du per Rad oder KfZ am Straßenverkehr teilnimmst ( per Rad reduziert letztlich nur die Wahrscheinlichkeit, in eine Kontrolle zu geraten).
Wie lange das aktive THC und dessen THC-COOH Abbauprodukte in welcher Höhe nachgewiesen werden, hängt von dessen Wirkungsgehalt und der konsumierten Menge in einem besimmten Zeitraum ab. Vielleicht ist Dir ja wegen des Rezepts bereits der Gehalt bekannt? Auch wenn nach obigen Ausführungen in dem Seitentext die Behörden von sechs Stunden Zeitdauer ausgehen, bis THC-Werte unter den relevanten 1,0 ng sind, solltest Du lieber tatsächlich wenigstens 24 Stunden, besser mehr warten. Und Du siehst, da fangen jetzt die Probleme an, wenn Du Dich morgens einfach ans Steuer setzen willst. Erfahrungsgemäß wirst Du auch nach einer gewissen Eingewöhnungszeit die Dosis erhöhen, um das Wirkungslevel halten zu können. Ich weiss deshalb nicht, wie bei Dir Arbeitswege u.a im ÖPNV gewährleistet werden können, aber da solltest Du im eigenen Interesse dringend drüber nachdenken.
T. (Freitag, 15 Juli 2016 12:36)
Hallo Zusammen :)
Heute hatte im mein FäG und gefühlsmäßig ist das ganz gut gelaufen.
Ich habe glaub ich trotzdem "Flüchtigkeitsfehler" gemacht.
Eine Frage war bspw. Wann ich meine Ausbildung beendet hatte. Ich war 2 Jahre zu früh mit meiner Aussage. Schlimm?
An die 6 Stunden Regel hab ich mich gehalten.
Auch an einmaligen konsum.
Sie hat gefragt warum ich vorher nie etwas geraucht hatte und dann plötzlich aufeinmal doch
Meine Antwort war das es ein ausgelassener Abend war und ich mich überreden habe lassen. Als Grund für meine Fahrt habe ich angegeben das meine Tante angerufen hat und mein Onkel über Kopfschmerzen aufgrund eines Tumors im Kopf klagt, und sie ins Kkh müssen. Ich sollte auf mein Cousin aufpassen. Ich habe angeben das ich ungf. 150 km gefahren bin.
Ich hatte zudem das Gefühl das sie nicht unbedingt viel Wissen wollte sondern mich einfach "abgefertigt" hat. Ich habe zu dem besagten Konsum abend nicht viel gesagt /sagen können ausser das " wir auf einer Feier waren und ich dort 3 -4 mal an einem Joint gezogen hatte bevor meine Tante dann plötzlich anrief.
Sie fragte ausserdem nach der Wirkdauer und ich habe 1 Stunde gesagt. Auf die Frage wie ich die Wirkung empfand sagte ich: "ich empfand es eher drückend"
Und ich habe mich ungf 2 - 3 Stunden dannach ans Steuer gesetzt.
Nun weiss ich nicht wie es aussieht. Ich hasse Ungewissheit.
Liebe Grüße
Bukem (Freitag, 15 Juli 2016 13:09)
@ T: Ich würde mir da jetzt nicht so einen Kopf machen, Du kannst rad eh nichts ändern und wirst leider warten müssen. Diese Sache mit der Ausbildung wird der selber vermutlich nicht mal aufgefallen sein, selbst wenn, hast Du Dich halt verhaspelt, ist ja auch nachvollziehabr, dass Du angespannt bist. Die Gründe für Konsum und Fahrt klingen durchaus plausibel. Ohne mehr von Dir und Deinem konkreten Fall zu wissen, sind da Prognosen einfach nur ins Blaue. Viel Erfolg
Maximilian (Freitag, 15 Juli 2016 21:02)
Guten Tag Herr Schüller,
Erst einmal vielen Dank, dass Sie diese Website betreiben und mit Ihrem Wissen den Leuten so wundervoll beistehen.
Leider bin Ich auch jemand, der Ihr Wissen in Anspruch nehmen muss.
Wurde bei einer Verkehrskontrolle positiv getestet (4,1ng/ml THC und 11,9ng/ml THC-COOH).
Es kam ein Schreiben der Führerscheinstelle in dem ich zu einer äG eingeladen wurde.
Der erste Punkt des Schreibens legt die äG fest und sollte diese negativ auffallen muss ich noch 4 mal (im 3 Monate-Takt) zum Screening.
Dies war mein erster Kontakt wegen Btm-Konsum.
Im Schreiben steht nichts von Führerscheinentzug, sollte der/die Test(s) negativ ausfallen.
Kann ich damit rechnen, dass ich meinen Schein behalten darf, oder kommt noch ein gesondertes Schreiben?
Auch habe ich hier fast nie etwas zu diesem 1-Jahres Screening gelesen und hoffe, dass dies nicht normal ist und sich diese 4 Screenings umgehen lassen? Im Schreiben heißt es "Sofern nach Vorlage des Gutachtens, die retrospektive äG der amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung keinen fahreingnungsausschließenden Btm-Konsum festellt, werden Sie in einem zweiten, prospektiven Teil der ärztlichen Begutachtung zur Ermittlung ihres Konsumverhaltens aufgefordert [die 4 zusätzlichen Screenings zu machen]."
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian
Bukem (Sonntag, 17 Juli 2016 11:02)
@Maximilian: Die Nachweiszeit der Abstinenzdauer ist mit einem gewissen regionalen Gefälle sechs bzw 12 Monate. Evt kann man drüber nachdenken, in Absprache mit der Behörde zb eine Haaruntersuchung statt des Urintests anzubieten. Das wäre zumindest eine zeitliche Entlastung, ob sich das wirtschaftlich lohnt zum anderen, bezweifel ich. Hierzu kannst Du Dich gerne rückmelden, dann kann man sehen, ob man da was erreichen kann.
Um Dir das zu verdeutlichen: Ja, bei den Werten, mit denen Du gemessen worden bist, kann die Fahrerlaubnis schon so entzogen werden, dass einzige, was Dich gerettet hat, ist, dass Du augenscheinlich keine Angaben zu Deinem Konsumverhalten getroffen hast, deshalb auch das äG, um das zu erforschen. Was bei einem offensichtlich Erstkonsum im äG ausführen ist, hast Du sicherlich schon dem Artikel am Seitenanfang entnommen.
chrissy (Sonntag, 17 Juli 2016)
Guten Tag,
Ich würde im Dezember angehalten und nachdem der Alkoholtest verrweigert wurde, dachten sich die Beamten plötzlich aus, ich hätte vorhin bei der Augenkontrolle nach Cannabis gerochen. Ich wollte das Gespräch zu meiner Sicherheit aufzeichnen, dies wurde veverweigert. Ich habe argumentiert dass es zur Durchführung des Drogentestes keine Anhaltspunkte gebe. Ich wurde unter Druck gesetzt, dass man sich jetzt sofort den richterlichen Beschluss telefonisch hole und der Richter über abendliche Anrufe sichern nicht begeistert sein werde und diesem sofort zustimmen werde. Ich habe einen Freund angerufen, damit dieser Das ganze mitbekommt. 3,1ng aktiv, 97ng AbbauProdukte. Der Polizeibericht enthält mehrere nachweisbare lügen. Ich wäre ausgestiegen, hätte mich ausgewiesen und danach gestunken sowie rote Augen gehabt. Ich hatte nicht mal mein Portemonnaie mit, sodass ich nicht erst nach der Sache, nachdem ich die Beamten mit zu mir nahm, ausweisen konnte. Im KH wurden dann meine komplette Tasche, Kleidung und die meiner Tochter untersucht. Die Ärztin könnte bestätigen dass ich nicht danach rieche . Meine 5 (damals auch 5) jährige Tochter war dabei. Nachbarn haben den Besuch der Polizei mitbekommen wg den Papieren. Nun musste ich dieses ärztliche Gutachten beibringen. Haarprobe wg Blondierung fiel aus. Erster urintest frei von thc , 2. 7ng Abbauprodukt. Dabei habe ich monatelang nicht konsumiert. Kann das mit meinen Gewichtsschwankungen wg Morbus crohn zusammen hängen? Ich habe angegeben in meiner Jugend (vor dem FS) gelegentlich konsumiert zu haben, im Sommer 2015 und im Dezember 2015. In der Woche vor der Kontrolle habe ich wg Bandscheibenproblemen nicht Autofahren müssen. MittwochAbends Besuch eines alten Bekannten gehabt, wir wollten etwas trinken. Er trinkt nicht und brachte 2 joints mit. 1 geraucht. Den 2. wollte er wg Polizei nicht mitnehmen, ich wg Kind nicht in der whg haben. Freitag mit ihm nochmal geraucht. Samstag ( Kontrolle der Polizei) wollte ich auch nicht fahren, wurde aber dazu genötigt von meinen Eltern, die mein Kind betreuten da es unbedingt heim wollte. Vor Montag wäre ich also nicht gefahren. Das habe ich in der Stellungnahme alles angegeben. Auch die Unwahrheiten des Berichtes herauskristallisiert. Der Bericht des TÜV bescheinigt durch die mir unerklärlichen 7 ng Abbauprodukte gelegentlichen Konsum. Ich habe mir wg den Unwahrheiten in dem Bericht einen Anwalt genommen, da ich es nicht auf mir sitzen lassen wollte, als frisch bekiffte Mutter,nach Cannabis stinkend mit Kind durch die Gegendf zu fahren. Das Gutachten bestätigt meine Aussage am Freitag geraucht zu haben , etwa 25 h vor der blutkontrolle. Der Widerspruch gg den bescheid durch meinen anwalt ist noch aktiv. Jetzt hab ich ne Vorlesung zum 1. September wg der Sache erhalten. Wie soll ich vorgehen? Ich akzeptiere, dass ich mist gebaut hab und bin abstinent. Was kann ich tun, um meinen Führerschein zu behalten? Beruflich wichtig ist der leider nicht. Nur privat da ich einen Freund in der Schweiz habe. Das ärztliche Gutachten habe ich gestern im bk gehabt, bis 22.7. Soll ich das abgeben. Am 21.7. möchte ich 4 Tage in die Schweiz fahren und da brauche ich den FS. Soll ich das Gutachten abgeben oder was raten sie? Ich bin verzweifelt.
chrissy (Sonntag, 17 Juli 2016 12:49)
Bitte entschuldigen sie dautokorrekturfehler.
Am 1.09. bin ich vorgeladen
Soll der Widerspruch aufrecht erhalten werden? Leider kippt mit kippen der Beweiskette nicht das erhaltene Blutergebnis wie im angelsächsischen recht. Ich bin nicht Rechtsschutzversichert und habe kaum Geld für einen Prozess, über dessen Erfolg ich mir nicht sicher bin.Würde dieFührerscheinstelle sich für die Änderung des Berichtes interessieren?
chrissy (Sonntag, 17 Juli 2016 13:08)
Nachtrag: bei der Kontrolle im Dezember wurde der Alkoholtest dann auch mitgemacht. Null Promille. Ich blöde Kuh hab den abgelehnt da ich 3 h zuvor mit Sarah s Großeltern 2 Glühwein getrunken hatte. Bisher bin ich auch noch nie in Erscheinung getretgn. In den letzten Monaten wurde ich mehrfach von der Polizei angehalten, jeden Test mitgemacht. Tasche ausräumen lassen auch wenn es dazu keinen Anlass gab. Da ich nichts zu verbergen hatte, waren die Tests stets in Ordnung
Maximilian (Sonntag, 17 Juli 2016 15:48)
@Bokum: Danke für die Antowort.
Für das äG habe ich mich schon vorbereitet (6h Regel und plausible Erklärung wie/warum ich denn konsumiert habe).
Ich hoffe, dass alles glatt laufen wird.
Grüße,
Maximilian
Bukem (Montag, 18 Juli 2016 13:26)
@Chrissi: Der Reihe nach, es gab eine Blutuntersuchung, der Du zugestimmt hast? mit 3,1 aktivem THC und 97 ng THC-COOH? Was und wo irgendwelche nachweisbaren Lügen in dem Bericht sein sollen, seh ich noch nicht richtig. Darauf kommt es aber eben überhaupt nicht an. Hättest Du der Untersuchung nicht zugestimmt, hätte sie richterlich angeordnet werden müssen. Letztlich sitzen da die Herren Wachtmeister immer am längeren Hebel, dh, Du hättest das eh nicht verhindern können. Nach oberflächlicher Sicht scheint das eben aber in beiden Fällen ziemlich rechtmäßig gewesen zu sein. Und die Werte scheinen eh so hoch, dass die mit inesgesamt zwei Tüten die Tage vorher nicht erklärbar sind. Vielleicht magst Du dazu noch was sagen, denn nur dann können wir dir eine halbwegs vernünftige Auskunft geben. Abgesehen davon bist Du ja bereits anwaltlich vertreten und ich halte das für a) nicht produktiv, hier evt von der hoffentlich vorhandenen Verteidigungsstrategie abweichende Tipps (der Kollege hat ja bereits Akteneinsicht genommen) zu geben, b) ist das auch dem Kollegen ggü unkollegial und evt auch berufsrechtlich bedenklich und c) bezahlst Du den ja auch seineTätigkeit.
Bei den Werten, sollten sie stimmen, und Deiner grob unvernünftigen Einlassung, schon häufiger geraucht zu haben, kann Dir die Fahrerlaubnis auch schon so entzogen werden, das also ein äG überhaupt noch angefordert worden ist, ist eine ziemliche Gnade. Reichst Du das Gutachten nicht ein, wird Dir vermutlich eh die Fahrerlaubnis entzogen. Wenn Du weitere Hilfe benötigst, meld dich bitte
Chrissy (Montag, 25 Juli 2016 09:47)
Mein RA hat eigentlich nur auf Anraten eines Kollegen Widerspruch gg den Bußgeldbescheid eingelegt. Wieso das Sinn macht, abgesehen von Strafe nach Hintenverschieben, hab ich noch nich verstanden. Er vertritt mich auf der verwaltungsrechtlichen Ebene nicht.
Ich habe das Gutachten der Behörde nun vorgelegt und dabei auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass ich zwischen den beiden Proben (3 Wochen) fast 13 Kilo abgenommen habe wg schweren Morbus Crohn und sich dabei garantiert Abbauprodukte freigesetzt haben müssen. Ich habe ebenso angeführt, den letzten Friseurbesuch abgesagt zu haben . Dass ich aktuell über 2 cm unblondieten Ansatz verfüge, mit dem ich nachweisen kann, dass ich (zumindest im Zeitauum zwischen dem Proben) nicht gekifft zu haben, Davon mal abgesehen habe ich das seit Monaten nicht. und werde es auch so beibehalten.
Ich habe nun eine Anordnung zur Abgabe erhalten nach 2 Tagen und soll am 05.08.2016 den FS abgeben. Mein Freund (seit einihgen Wochen) hat nu vorgeschlagen, dass sich sein RA der Sache mal annimmt. Er hat ihn bei früheren, extremen Delikten in dieser Sache verteten.
Ich denke allerdings nicht, dass der Entzug abwendbar ist
Die Behörde hat doch garkeine Lust sich mit so nen wissenschaftlichen Dingen auseinander zu setzen, dass sich THC COOH wieder freisetzt wenn man extrem Gewicht verliert....
Oder?
Chrissy (Montag, 25 Juli 2016 10:03)
Sicherlich war ich unter Rest-THC gefahren. Über den Wert war ich selbst schockiert. Ihc habe am Mittwoch 2 Tüten und am Freitag 1. Tags darauf wurde ich von meinen Eltern ein bisschen wie genötigt, mit meinem Kind (quengeln, krank) von der Famiienfeier heimzufahren, da ich doch dne letzten Glühwein vor 3-4 h getrunken hatte.
Allerdings haben sich die Beamten ausgedacht, ich würde nach Cannabis riechen und rote, flackernde Augen haben. Das konnte die Ärtzin im KH bestätigen.
Der Bericht beginnt mit den Worten, ich wäre ausgestiegen, hätte mich ausgewiesen und dabei wurde starker Cannabisgeruch aus meiner Kleidung wahrgenommen.
Richtig war:Ich habe kein Portie mitgehabt, sodass ich die Beamten ganz zum Schlss (nach der Blutkontrolle) mit zu mir nach Hause nehmen musste. Den Test haben Sie erst machen wollen, nachdem ich den Alkoholtest abgelehnt hatte. Ich hatte Angst, noch genug Restalkohol zu haben. Der war jedoch 0,0 %o. Einen zweiten Test dürfen die ja garnicht durchführen, soweit ich weis.
Und ich war nachweislich in der Woche nicht auf Arbeit wg starken Bandkscheibenbeschwerden, einparken, Schulterblick bis Donnerstag unmöglich war. Mein Auto war zur Reparatur bei meinem Vati, ebenso meine total erkältete Tochter, um die ich mich nicht kümmern konnte, weil ich flachlag. Meine Mutter hatte mir angeboten , sie zunehmen. Am Samstag wurde ich dann geholt zur Familienfeier.
Ich habe ausgeführt. mehrmals konsumiert zu haben in dieser Wochem, jedoch nicht gefahren zu sein. Samstag haben mich dann meine Eltern fast genötigt, mit meiner Tochter zu fahren.
Danke schonmal für eure tolle Beratug. Da ich ein paar "Besonderheiten" in meinem Fall hab ( wie zb dass ich starken Gewichtsverlust während Probenabgabe hatte) , finde ich natürlich nirgends passende Beispiele und bin für eure Rechtseinschätungen sehr dankbar.
Bukem (Montag, 25 Juli 2016 11:52)
@Chrissy: Hmm, schwierig, Dir da was zu zu sagen. Natürlich will man sich auf Behördenseite nicht manches Neues aus der Forschung anhören. Dazu gibt es u.a. Anwälte, die sowas hauptberuflich machen und sich eben in der materie auskennen und zb auf Studien verwiesen können. Ich bin da selbst nicht so drin, allerdings weiss ich, dass es durch externe Einflüsse wie Diäten, Krankheiten usw durch Diffusion zu erhöhten THC-COOH Werten kommen kann.
Ich fürchte, ohne Akteneinsicht kann man Dir da wenig zu sagen. Ob sich das lohnt, weiss ich nicht.
Kann Dir vorschlagen, dass Du Dich unter obiger Kontaktmail bei Herrn Schüller meldest und zumindest ein kurzes Betratungsgespräch vereinbarst und er Dir hoffentlich schnell sagen kann, ob sich etwas lohnt. Dann gehst Du nur das Kostenrisiko einer kurzen Beratung ein und sollte sich da ein wirkliches Mandat anschliessen, wäre die Beratung kostenfrei bzw von den anderen Gebühren mitumfasst.
Chrissy (Montag, 25 Juli 2016 16:37)
Ich habe derzeit leider keine finanziellen Mittel.
Mittlerweile wünsche ich mir, die hätten mir den im Februar (als der Bescheid kam) gleich eingezogen . 500 € für das äG und jetzt nochmal 300 € für eine Autoreparatur wären schon eine bezahlte MU gewesen.(hier etwa 800 €)
Prima.
Danke trotzdem vorab
Severin (Mittwoch, 27 Juli 2016 23:14)
Hallo;
Ich wurde im September letzten Jahres mit Speed und Extacy in einer Disco erwischt und überführt. Heute kam ein Brief, in dem es heißt, ich müsse bis zum 23.9 ein Gutachten vorlegen können, in dem meine Fahreignung bestätigt wird, von einer Rechtlichen verfolgung wird abgesehen. Ich habe bis gestern fast täglich Cannabis Konsumiert. Also werden die Urintests die ich bis zum Ablaufen der Frist mit ziemlicher Sicherheit für Cannabis Positiv ausfallen. Inwiefern wird sich diese Tatsache, je nach Höhre des THC-COOH-Wertes, auf das ergebnis der Prüfung meiner Fahrerlaubnis auswirken?
Vielen Dank für ihre Information, Hilfe und Mühe,
Severin.
Bukem (Donnerstag, 28 Juli 2016 15:20)
@Severin: Der Brief kam von der Führerscheinstelle oder von der Staatsanwaltschaft? Konsum sofort einstellen..Hattest Du das andere BtM auch konsumiert bzw angegeben, dass Du es konsumiert hast? Das würde nämlich schon reichen zum Entzug der FE
Lies bitte Dich hier schon mal ein: MPU bestehen bei gelegentlichen Cannabis Konsum und fehlenden Trennungsvermögen
Ob die wirklich einen kompletten Abstinenznachweis haben wollen, weiss ich ohne Deine Antwort noch nicht, also meld Dich bitte
Bukem (Donnerstag, 28 Juli 2016 15:21)
@Severin: Tschuldige, jetzt mit Link ;)
http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-bestehen-bei-gelegentlichen-cannabiskonsum-und-fehlenden-trennungsverm%C3%B6gen/
Severin (Donnerstag, 28 Juli 2016 23:29)
@Bukem:
Danke für den Link und die Antwort. War beides sehr aufschlussreich.
Der Brief kam vom Ordnungsamt für Fahrerlaubnisse.
Das Ding ist, ich wurde eigentlich während dem Konsum von Speed in der Disco erwischt, und ich habe auch zugegeben konsumiert zu haben. Das haben die Herrschaften aber gottseidank irgendwie verschwitzt:D
Die Sachen die mich nun rätseln lassen sind:
Wie soll ich bis in weniger als zwei Monaten ein Gutachten, das mindestens Zwei Urintests innerhalb von Drei Monaten benötigt, erwerben?
Und welche Anforderungen hinsichtlich dem Cannabiskonsum muss ich in diesem Verfahren erfüllen, damit mir die FE nicht entzogen wird?
In letzterer Frage gab mir dein Link etwas Aufschluss, doch handelt der eben von der klassischen MPU und nicht, wie in meinem Fall von einem Gutachten in dem ich die FE noch besitze.
Dass ich auf die 'Härteren BtM' negativ getestet werden muss, um die FE zu behalten, ist mir klar, und das krieg' ich auch hin, nur bei Cannabis wirds Knapp, und nun bin ich auf der Suche nach den Kriterien die ich in dieser Hinsicht erfüllen muss.
Felix (Dienstag, 02 August 2016 15:34)
Guten Tag Herr Schüller,
vorab vielen Dank für die hilfreichen Informationen und das Sie diese Website betreiben.
Ich wurde vor ca. 2 Monaten im Straßenverkehr angehalten und musste einen Atemalkohol-Test machen (0,26 Promille). Die Polizei ließ dann nicht locker, Urin-Test habe ich verweigert allerdings habe ich auf der Wache dann einen Schweiß-Test gemacht welcher auf THC angeschlagen hat, somit kam es zur Blutentnahme.
Das Ergebnis kam nun gestern:
Tetrahydrocannabinol: 7,1 ng/ml
Hydroxy-THC: 3,8 ng/ml
THC-Carbonsäure: 31 ng/ml
Ich soll mich innerhalb von 7 Tagen dazu schriftlich äußern. Kann ich anhand dieser Werte mit Probierkonsum argumentieren?
Vielen Dank & beste Grüße
Felix
Bukem (Dienstag, 02 August 2016 15:50)
@Felix: wenn Du Pech hast, kommt es darauf überhaupt nicht mehr an. Ich möchte Dir grad nicht plötzlich Angst machen, aber der belegte Mischkonsum von THC und Alkohol reicht regelmäßig bereits zur Verneinung der Fahreignung und führt damit zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Das soll wieder nicht aufdrängend klingen, aber eine Beurteilung der konkreten Situation bedarf der anwaltlicher Akteneinsichtsnahme. Ohne die kommt man nicht weiter. Ich möchte Dir deshalb vorschlagen, Dich asap unter obiger Kontaktmail am besten mit Rückruf Nr und kurzer Sachverhaltsschilderung bei Herrn Schüller zu melden.
Er kann Dir entweder bei dem hoffentlich noch erreichbaren Erhalt Deiner Fahrerlaubnis oder im worst case bei der möglichst schnellen Wiedererlangung Deiner FE helfen. Viel Glück
Jonson (Sonntag, 07 August 2016 11:02)
Hallo Herr Schüller,
meine Freundin wurde mit 17 aktivem THC und 98 ng THC-COOH aus den Vehrker gezogen (Blutuntersuchung).
Sie ist selbstständig, Einzelunternehmen und hat logischerweise Angst den Fs zu verlieren.
Gibt es Ihrerseits ein paar Verhaltensregeln die Sie einhalten sollte.
Hab ihr gerade alles ausgedruckt was ich im Netz finden konnte und auch hilfreich seien könnte.
Vielen Dank im Vorraus.
Gruß
Johnsson
bong (Sonntag, 07 August 2016 21:05)
hallo, hab ma ne Frage:
wie kann man den nach der 6 h Regel über 58 ng/ml im Körper haben, wenn man vorher nur 17/34 ng (??) konsumiert hat?
könnte man nochmal genau angaben zur konsumierten Menge der Maastrichter Studie haben, bitte.
LG Bong
Bukem (Montag, 08 August 2016 12:32)
@Jonson: Das wichtige findest Du aus Praktikersicht hier auf diesen Seiten.
Allerdings ist dazu eben wichtig zu wissen, was sie für Angaben ggü der Polizei getätigt hat. Zusätzlich sollte sie den Inhalt der Ermittlungsakte kennen, um zu wissen, was ihr im Detail vorgeworfen wird. Das geht eben nur rein formal über einen Anwalt.
Ansonsten das umsetzen, was hier entwickelt worden ist:
Einlassung, man habe nur einmal im Leben geraucht und zwar maximal 6 Stunden vorher (Experimenteller Konsum + 6 Stunden Regel).
UND
Einlassung, man habe nie vorher andere Betäungsmittel konsumiert und auch zu dem einzigen Joint des Lebens (oder meinetwegen dem Keks) keinen Alkohol konsumiert.
UND
ein glaubhafter Vortrag, wie es zu diesem einzigen Konsum kam. Und das MUSS genauer erläutert werden - Stichwort "Mitwirkungspflicht im Verwaltungsprozess".
Bukem (Montag, 08 August 2016 12:33)
@ Bong: wie meinst Du das? Und wie kommst Du darauf? bin grad ziemlich sicher, dich nicht zu verstehen ;)
NurEinSpießer (Montag, 08 August 2016 19:41)
Wie hoch ist die Gefahr, dass ein äG wiederholt werden muss? Anders gefragt, bin ich nach dem äG im klaren?
Danke im Vorraus,
NurEinSpießer
Bukem: (Dienstag, 09 August 2016 12:37)
@NureinSpießer: Wie meinst Du das? ISv, dass das ärztliche Gutachten sowas wie ungültig ist? Oder ob das dauerhaft für Dich vom Tisch ist? Das hängt individuell davon ab, was Du zuvor gemacht hast und jetzt weiter machst. Wenn das äG etwa deshalb angeordnet worden ist, weil Du ohne THC-Verstoss mit mehr als 1,0 ng etwa mit Gras im Auto angehalten worden bist, ist das anders als ein tatsächlicher THC-Verstoss. Dazu musst Du mir mal mehr sagen. Hängt klar auch davon ab, ob Du weiter konsumierst.
Davon unabhängig musst Du, um wirklich keinen Ärger mehr zu bekommen, unbedingt auf die weitere richtige zeitliche Trennung zwischen etwaigem Konsum und dem Führen eines Fahrzeugs im Verkehr achten, am besten nie BtM oder Zubehör im Auto bei dir führen. Ein Freifahrtschein ist also ein äG nicht, ganz im Gegenteil..
Hier mal der Gesetzestext:
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
1.
Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2011 (BGBl. I S. 821) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
2.
Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
3.
missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
vorliegt. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn
1.
die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht entzogen war,
2.
zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder – ohne abhängig zu sein – weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel oder Stoffe einnimmt, oder
3.
wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begangen wurden. § 13 Nummer 2 Buchstabe b bleibt unberührt.
bong (Dienstag, 09 August 2016 19:57)
hi Bukem,
meiner Meinung nach, kann man nicht nach 5 min. nach dem Konsum eine Menge von 58ng/ml nachweisen, wenn man von der Substanz nur 17 ng konsumiert hat, oder liege ich da falsch;-)
mich würde die konsummenge bei der Studie interessieren.
NurEinSpießer (Dienstag, 09 August 2016 22:29)
Ich wurde mit 2,4 ng/ml THC erwischt. Ansonsten bin ich nie aufgefallen. Die Blut- /Urinanalyse des äGs müssten negativ sein. Meine Frage genauer formuliert lautet, kann ich jetzt wieder Rauchen (selbstverständlich mit genügend Abstand zur nächsten Fahrt) oder könnte das äG ungültig sein und müsste wiederholt werden? Wird die Führerscheinstelle in Zukunft weitere Tests anordnen? Werde ich bei zufälligen Verkehrskontrollen in der Zukunft automatisch zum Urin- /Bluttest gebeten/gezwungen? Wüsste jeder Verkehrspolizist Bescheid?
Danke im Vorraus. Bukem du bist der Beste,
NurEinSpießer
Bukem (Mittwoch, 10 August 2016 12:17)
@Bong: Jetzt habe ich Deinetwegen tatsächlich das Kleingedruckte in der Studie nachgelesen ;), Du könntest ja bei der NASA arbeiten, Alter !
Ich persönlich halte es wie Churchill und traue keinen Statistiken, die ich nicht selbst gefälscht habe.
Wenn Du den Artikel weiter liest, siehst Du ja auch, dass Anwälte von dieser Studie nichts halten, sich aber Behörden drauf beziehen. Mehr Infos habe ich dazu nicht, findest aber bestimmt Tonnen zu im Netz
@NureinSpießer: Grundsätzlich ist ja der Konsum hier nicht verboten, der Besitz wird bestimmt auch erstmal weiter geahndet. Wenn Du jetzt weiter richtig trennst, also bitte im Eigeninteresse lieber 48 als 24 Stunden, und zudem bitte bitte keine Rauchutensielien usw im Auto hast, ist grundsätzlich als gut. Natürlich sehen die Wachtmeister bei einer Datenabfrage Deine Vorgeschichte und klar kanns dann sein, dass die eben dann besonders aufmerksam sind, deshalb sollst Du ja auch trennen. Es gibt auch immer wieder Fälle, wo Leute mit mehr als 1,0 ng auffällig wurden, obwohl sie angeblich zumindest seit Tagen oder länger nicht konsumiert haben. Jdfs sagen sie hier das. Also Augen auf!
PS: Wenn hier einer der Beste ist, dann Hr Schüller. ;) Ich bin nur ein kleiner Diener in seinem Weinberg oder so
Severin (Donnerstag, 11 August 2016 12:21)
@Bukem
Hast du vielleicht noch mehr Infos für mich? Wäre sehr Hilfreich:)
Jkf (Dienstag, 16 August 2016 20:58)
Kurze frage : mein aktiver wert ist bei 0 und mein thc-cooh wert knapp über 40 ng habe noch über einen Monat zeit bis ich zur urin Kontrolle muss. Reicht diese zeit, um den abbauwert komplett zu senken ? Bin 1:85m 85 kg trinke viel Wasser blasen Nieren tee vielleicht gibt es noch Ratschläge :) vielen Dank
Bukem (Mittwoch, 17 August 2016 21:28)
@Severin: Sorry, Deine Rückmeldung ist durchgerutscht..
Bin ich ehrlich überfragt, am besten meldest Du dich unter der Mail oben direkt bei Hr Schüller, gib ihm ne RückrufNr, das ist am schnellsten.
@Jkf: Hab Dir auf der anderen Unterseite geantwortet..Chance ist da, Prognose ist eben nicht wirklich möglich, zuviel trinken solltest Du gar nicht, das kann sogar nachteilig wirken mit diesen ganzen Diät und anderen Ideen, Stichwort Diffusion, Clean bleiben, straight edge von Minor Threat hören und Kopf hoch
Jkf (Mittwoch, 17 August 2016 22:11)
Ja das habe ich auch schon gelesen mit der Diät und dem vielen trinken. Hoffe auf das beste ! Dankeee
Cindy (Freitag, 19 August 2016 16:44)
Guten Tag,
bin heute von der Polizei angerufen wurden, mein Wert liegt bei 1,3thc und ich könnte am 29.08 nochmals Stellungnahme dazu abgegeben bei der Polizei. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? KönnenSie mir da bitte helfen?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Cindsy (Freitag, 19 August 2016 17:06)
Nochmal ich....könnte ich am 29.08 auch selber Akteneinsicht anfordern?
Und auch dafür im Voraus danke!!!
Liebe Grüße
Markus (Montag, 22 August 2016 02:07)
Habe übermorgen mein Fäg.
Angehalten nach dem Oktoberfest letztes Jahr.
Angegeben das ich Donnerstags das letzte mal konsumiert habe. War Dauer Konsument aber davon nichts gesagt. Habe gesagt das ich freitags auf der Wisen 3 maß über den Tag getrunken habe und Samstag früh gegen 9 Uhr war die Kontrolle . Atmealkohol null. Blutentnahme ergab aktiv 1,5ng Abbau 7,3ng.
Hab keine akteneinsicht genommen. Kann mir die Aussage jetzt zum Verhängnis werden was den mischkonsum angeht? Oder sage ich beim FÄG das ich mich unter drück gesetzt gefühlt habe ? Habe seit über 3 Monaten aufgehört und bin sauber. Würde jetzt aussagen das ich nicht getrunken habe und Ca 8 Stunden vorher in de einschl geraucht habe. Macht das Sinn für mich? Sehr kurzfristig ich weiß und ich habe alles falsch gemacht , aber kann ich mir noch Hoffnungen machen? Danke im Voraus
Bukem (Montag, 22 August 2016 07:36)
@Cindy: Das kann ich Dir pauschal nicht sagen und hängt vor allem davon ab, was Du erreichen möchtest. Du bist jedenfalls nicht verpflichtet, dort zu erscheinen oder schriftlich Angaben zu machen. Grds würden sich Angaben zu Deinem Konsumverhalten, THC Konsum in Verbindung mit Alkohol oder generell anderes BtM äußerst nachteilig für den Erhalt deiner FE auswirken, im Zweifel wird dir dann auch ohne Verkehrsbezug die Fahreignung abgesprochen und die FE entzogen. Hast du den Artikel ganz oben aufmerksam gelesen. Zusätzlich gibt es hier auf der homepage einen neuensinngemäß namens last exit sechs stunden regel oder so. lies das doch bitte auch, da sollten sich Deine Fragen schon beantworten. Akteneinsicht kann und darf nur ein Rechtsanwalt anfordern
@Markus: Meld Dich bitte bei Herrn Schüller unter der obigen Mail mit RückrufNr..Hast Du den Mischkonsum damals eingeräumt? Das reicht eigentlich zur Verneinung der Fahreignung. Darum wäredas äG eigentlich überflüssig. Du hast im äG eine absolute Wahrheitspflicht, gegen die du nicht verstoßen darfst. Ich muss dir dringend raten, Herrn Schüller zu kontaktieren
Cindy (Montag, 22 August 2016 11:11)
Leider haben Sie mich falsch verstehen. Ihren Text habe ich verschlungen und aufmerksam gelesen. :)
Ich wollte nur wissen, ob man zu diesem Termin besser hingehen sollte, oder es lieber lassen!? Angaben habe ich bei der Kontrolle nicht gemacht.
Ich dachte nur, wenn man da jetzt hingeht und einräumt, dass man 4std zuvor geraucht hat, dass man dann besser dasteht und nicht noch zur äg oder so muss.
Mit lieben Grüßen
Markus (Montag, 22 August 2016 18:08)
Dafür ist es jetzt wohl zu spät . Morgen 13 Uhr geht es los. Hab den Polizisten gesagt Donnerstag geraucht Freitag 3 Bier und Samstag noch aktiv thc.
Bukem (Mittwoch, 24 August 2016 22:33)
@Cindy, ah jetzt verstehe ich ;) Letztlich ist Dir das selbst überlassen, ich persönlich würde es lassen
@Markus: Herr Schüller hat da auch ne HandyNr, die oben angeführt worden ist
siggi (Samstag, 27 August 2016 22:21)
Guten Abend Herr Schüller.Kompliment für ihren Einsatz den Leuten auf Ihrer Seite zu helfen.Sie haben wirklich Wissen.Ich habe eine Frage.Wenn man kontrolliert wird und unter 1 ng ist,hat man dann auch was zu befürchten?kommt
Dann trotzdem die Führerscheinstelle? Was bedeutet trennen.wenn ich nach Konsum 3 Tage warte mit Autofahren ist das trennen? Auf eine Antwort freue ich mich.Siggi aus Bayern
Bukem (Donnerstag, 08 September 2016 07:48)
@Siggi: Na sichi, da können wir helfen..Also, wichtig ist, eben unter den 1,0 ng aktives THC zu sein, drüber ist eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot, Punkten, Geldbuße und erheblichen Verfahrenskosten. Grds hast Du dann nichts ordnungs. oder sogar strafrechtliches zu befürchten, evt, falls dabei, Besitz von BtM..
Wichtig ist aber, was später davon losgelöst die Führerscheinstelle macht, die darf und kann nämlich ermitteln, wenn jenachdem der Verdacht auf BtM Besitz oder BtM Konsum besteht, dh, es gibt regelmäßig Ladungen zum äG, auch wenn Leute zu Fuss mit Cannabis angetroffen werden, ist wohl nicht rechtmäßig, aber sie machens immer wieder
Deshalb: Nie Angaben zu Konsum und BtM machen, alles ausser einmaliger Cannabiskonsum kann schon reichen zum Verlust der FE, insb die Angabe irgendwann mal anderes BtM oder Cannabis mehrfach oder in Verbindung mit Alk genommen zu haben.
Trennen heisst bei uns: Du lässt dir Zeit zwischen Konsum und dem Führen eines Fahrzeugs, damit du kein aktives THC mehr oder zumindest unter den 1,0 ng aufweist, am besten 24, besser 48 Stunden warten, dann ist grds alles sicher
Jannik (Donnerstag, 22 September 2016 21:06)
Ich habe auch einen frage.. Zu aller erst ist Ihre Seite sehr hilfreich. Vielen Dank dafür..
Ich würde im März mit meiner mofa angehalten und hatte aktiv gut was drin.. Monat Fahrverbot Strafe etc.. Ich werde als mofafahrer echt oft angehalten was schon langsam echt nervt.
Vor knapp einem Jahr musste ich nochmal Blut abgeben und der test war negativ.
Ich warte immer mindestens eine Woche bevor ich wieder fahre.. Also aktiv ist immer auf null.. Definitiv. Ich rauche auch nurnoch sehr selten und sehr geringe Mengen. Kann mir durch den geringen Rest thc cooh etwas passieren sollte ich angehalten werden? In 2 Jahren wurde i Ch bestimmt. 15 mal einfach nur so angehalten..Das nervt echt.. Und ich weiß ganz genau dass ich stark trennen kann zwischen rauchen und fahren..
Jannik (Donnerstag, 22 September 2016 21:07)
Korrigiere..letztes Jahr März war das
Lion (Donnerstag, 22 September 2016 21:53)
Hallo Herr Schüller bzw Bukem. Respekt für diese Seite!
Wurde ebenfalls letzten Freitag positiv auf THC (Urin&Bluttest) bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle getestet. Post habe ich noch nicht bekommen.
Hatte allerdings vor ca. 3 Jahren bereits ein Verfahren wegen BTM am laufen gehabt (Pflanzen aufm Balkon), welches allerdings fallen gelassen wurde. Habe damals ausgesagt das ich diese zum Eigenbedarf angebaut habe und gelegentlich am Wochenende konsumiere. Bekomme ich somit direkt eine MPU wegen Verdacht auf gelegentlichen Konsum oder habe ich Chancen auf eine äG? Und könnte ich dann überhaupt auf experimentellen Erstkonsum pledieren? Hatte 3 Stunden vor Fahrt noch nen Joint geraucht und bin Dauerkonsument (täglich), daher wahrscheinlich sowieso sehr hohe Werte im Blut. Wäre dankbar über eine Antwort und ob es Sinn hätte einen Anwalt einzuschalten.
Bukem (Freitag, 23 September 2016 00:36)
@Jannik: Sehr gut, so ists gut, grds kann Dir nichts passieren (eigentlich). Konsum an sich ist ja nicht verboten, sofern Deine THC Werte ok sind, kann nichts kommen
@Lion: Warte erst mal die Werte ab und meld Dich sonst, kein Grund zur Panik. Experimenteller Konsum fällt weg.. Klar macht ein Anwalt Sinn, sollte aber jemand sein, der sich wirklich hier auskennt und die gibt es bundesweit geschätzt keine 10 mal..;)
Jannik (Freitag, 23 September 2016 13:11)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also angenommen ich werde angehalten.. Getestet und tcooh ist noch ein Rest da können die mir nichts obwohl schon ein Verfahren gelaufen ist letztes Jahr? Da bin ich beruhigt.. Aber trotzdem gehe ich natürlich weiterhin auf Nummer sicher und mache es nurnoch selten.
Lion (Freitag, 23 September 2016)
Erstmal danke für die schnelle Antwort Buken!
Gibt es denn dann für mich überhaupt noch eine Möglichkeit die Mpu zu umgehen wenn kein experimenteller Erstkonsum in Frage kommt?
Falls nicht, wobei könnte mir denn dann noch ein Anwalt weiterhelfen?
Grüße aus dem Münsterland
Bukem (Sonntag, 25 September 2016 23:17)
@Lion: Ein Anwalt macht grds schon deshalb Sinn, weil er im Gegensatz zu Dir Einsicht in die Ermittlungsunterlagen nehmen und daher im Detail prüfen kann, was Dir vorgeworfen wird..
Weiter kann Dir ein erfahrener BtM und Verkehrsanwalt entweder entscheidend helfen, die FE zu retten oder wenigstens im worst case, die FE wieder zu erlangen..
Mail steht hier sonst oben, falls Du sie suchst
Martin (Freitag, 30 September 2016 17:48)
Hallo zusammen,
tolle Homepage soweit.
Bräuchte ein Tipp.
Wurde gegen 15Uhr erwischt mit 1,34ng aktivem Wert und 14,4 passivem Wert.
Habe den Lappen schon abgegeben (1Monat, 2P, 650€).
Polizeiaussage verweigert, weil im Hinterkopf gehabt, dass da von denen keiner auf meiner Seite sein wird.
Dem blutabnehmenden Arzt aber gesteckt, dass am vorabend die letzte Tüte gequalmt wurde.
Jetzt steht die MPU vor der Türe.
Ist da noch was zu machen?
Die Frau vom Landratsamt schreibt ich hätte angegeben am Vortag ein Joint geraucht zu haben, obwohl ich im Polizeibericht ausdrücklich die Aussage verweigert hab. Weiter schreibt sie, dass weitere Gutachten nicht nötig sind und ich bis zum 10.10 "Gelegenheit habe, mich zur beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis zu äußern"
Ist da noch was zu machen?
LG Martin
Bukem (Montag, 03 Oktober 2016 16:09)
@Martin: Grds ist immer was zu machen, auch wenn jetzt die gesetzte Frist recht kurz ist. Die MPU ist bereits angeordnet worden und zu wann, oder wie meinst Du das? Gegegn die Anordnung an sich kann man nix machen, aber später insoweit, sofern notwendig, gegen die Versagung der FE vorgehen..
Wie siehts denn aus? Konsum eingestellt?
Wenn Du magst ( und das Geld investieren möchtest), kannst Du gerne Herrn Schüller kontaktieren, am besten über die o. g. Mail und bitte cc auch an sekretariat@strafverteidiger-schueller.de
Dann können wir zunächst AE beantragen und die Stellungnahmefrist verlängern. Und sehen, was sie Dir im Detail vorwerfen, Stichwort Waffengleicheit, das ist ja der große Vorteil anwaltlicher Vertretung.
Marco (Freitag, 07 Oktober 2016 17:47)
Hallo zusammen,
erstmal Respekt an Herrn Schüller und Bukem für Ihre Arbeit hier, es gibt nicht mehr viele Menschen, die so etwas für Andere tun, ohne etwas dafür zu wollen..
Ich hatte die Hoffnung schon aufgegeben, dass sich eine MPU noch vermeiden lässt, nachdem ich jetzt aber alle Beiträge am Stück durchgelesen habe, hoffe ich sogar darauf, dass mein äG unrechtmäßig angeordnet wurde.
Aber erstmal zu meiner Geschichte: Ich entschuldige mich wenn diese etwas länger ausfällt, aber ich konnte weder hier noch im Netz allgemein etwas Vergleichbares finden.
Am 8. September wurden ich und ein Freund in einem parkenden Pkw kontrolliert. (verdächtiger Ort, da hinter einem abgestellten Lkw Anhänger geparkt) Wir hatten kurz zuvor einen Joint vor dem Auto geraucht, aber der Geruch des im Fahrzeug verstauten Cannabis hing unglücklicherweise in der Luft. Also übergab ich nach Aufforderung (lediglich) 1,4 Gramm Cannabis und mehrere Konsumutensilien (Papes, Grinder, Pfeife..).
Anschließend wurden wir und das Fahrzeug ohne Ergebnis durchsucht und wir wurden mit aufs Revier genommen und drei Stunden in die Ausnüchterungszelle gesperrt. Zu keinem Zeitpunkt habe ich irgendwelche Angaben zu Konsumverhaltem oder Ähnlichem gemacht, die Frage auf Konsum vor der Fahrt habe ich jedoch (wahrheitsgemäß) verneint. Ebenso wurden keinerlei Tests durchgeführt. (auch keine Augen/Pupillenkontrolle) Zusätzlich wurde mir aber mein Handy abgenommen und einige Chatverläufe wurden kopiert.
Zwei Wochen später erhielt ich ein Schreiben, das den eben dargestellten Ablauf beschreibt und zusätzlich angibt, mein Freund habe den Konsum des Joints während der Parkzeit eingeräumt. Dagegen steht seine Aussage und ein Formular auf Verweigerung jeglicher Aussage, welches wir beide vor Verlassen der Dienststelle unterschrieben haben. Soviel dazu.
Nun werden im selben Schreiben das bekannte ärztliche Gutachten und zwei Drogenscreenings bis zum 26.1 angeordnet, um zu klären, ob mein "Konsumverhalten (...) als einmalig, oder gelegentlich, oder regelmäßig oder gewohnheitsmäßig" zu bezeichnen ist. Da ich aufgrund des fehlenden Bezuges zum Straßenverkehr nicht mit einem Gutachten rechnete, habe ich bis zum Erhalt des Schreibens weiterkonsumiert, den Konsum jetzt aber natürlich komplett eingestellt. Trotzdem kann ich als Langzeitkonsument nicht mit dem Bestehen des Screenings rechnen und auch die 6-Stunden Regel usw. kann bei mir keine Anwendung finden, da bei der Kontrolle kein Test stattfand. So fällt es mir schwer die Situation, die Rechtmäßigkeit des Handelns der Polizei oder meine Chancen zu beurteilen. Auf jeden Fall werde ich auch weiterhin nie ein Fahrzeug vor Ablauf der 48 Stunden nach Konsum steuern, nie wieder Cannabis im Auto transportieren und selbst darüber nachdenken, meinen Konsum komplett einzustellen.
Ich wäre Ihnen nun sehr dankbar, falls Sie sich die Mühe machen würden, den Ablauf der Ereignisse zu beurteilen und mich über meine Chancen bzw. Möglichkeiten im Weiteren zu informieren. Außerdem bedanke ich mich im Vorraus und hoffe, dass ich nicht den Rekord für den längsten Beitrag hier aufgestellt habe. :D
Mfg Marco
Bukem (Samstag, 08 Oktober 2016 22:09)
@Marco: Kein Ding, ich finde lange Ausführungen ehrlich gesagt wesentlich zielführender, da muss ich nicht mehr viel nachfragen ;)
Eigentlich hast Du ja fast alles richtig gemacht. Es gab keine Blutuntersuchung? Dann bist Du in einer sehr bequemen Situation, denn ein THC-Verstoß kann Dir ja eben nicht zur Last gelegt werden, deshalb läuft ein äG grds ins Leere. THC Konsum ist ja straffrei und ohne vorher belegten THC-Verstoss auch hinsichtlich der FSST folgenlos. Konsum bei richtiger Trennung ist ja das, was wir hier anregen, wenn man schon konsumiert. Eine Gefahr für deine FE sehe ich da grade nicht, sofern du weiterhin richtig trennst. Zur Vorbereitung des äG kann Herr Schüller gerne deine Akte einsehen, dazu müsstest du dich unter obiger Kontaktmail melden. Das ist wohl auch deshalb sinnvoll, weil du ja eine Wahrheitspflicht im äG hast, dazu darfst Du zu den getroffenen Erkenntnissen keine Widersprüche abgeben.
Marco (Montag, 10 Oktober 2016 12:06)
Vielen Danke für Ihre Antwort.
Da bin ich schon einmal sehr erleichtert.
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich noch in der Führerschein-Probezeit bin. Ändert das etwas?
Desweiteren hatte ich schon einen anderen Anwalt mit dem Fall beauftragt, bevor ich auf diese Seite gestoßen bin. Dieser teilte mir heute, nach Erhalt der selben Informationen wie Sie, mit, dass er die Anordnung der MPU als unausweichlich betrachte.
Was ist nun richtig?
Ich werde nach Ihrer Antwort umgehend Herrn Schüller kontaktieren.
Bukem (Dienstag, 11 Oktober 2016 21:03)
@Marco: Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen: Es gab keine Blutuntersuchung, keinen THC-Verstoss mit Verkehrsbezug, aber ein äG wurde angeordnet? Wie ist das denn konkret weitergegangen? Hast du das denn beigebracht? Ansonsten seh ich nämlich erst mal eher wenig Grund für die Anordnung einer MPU, grad bei reinem Verdacht auf THC Konsum.
Im Gesetz heisst es so:
§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
1. Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2011 (BGBl. I S. 821) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
2.Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
3.missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
vorliegt. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn
1.die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht entzogen war,
2. zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder – ohne abhängig zu sein – weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel oder Stoffe einnimmt,
oder
3.wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begangen wurden. § 13 Nummer 2 Buchstabe b bleibt unberührt.
Marco (Mittwoch, 12 Oktober 2016 00:35)
Nein, es gab keine Blutuntersuchung, es wurden lediglich die 1,4 Gramm Cannabis von 4 übereifrigen Beamten in meinem parkenden Pkw sichergestellt.. Laut meinem Anwalt wurde die Meldung an die Führerscheinstelle innerhalb von wenigen Tagen verschickt, was alles andere als gewöhnlich sein soll und mein Fall wurde außerdem an einen, Ihm gut bekannten, Beamten übergeben, der unverhältnismäßig strenger mit solchen Fällen umgehen soll, als seine Kollegen... Soviel zu möglichen, nicht ganz fundierten Ursachen..
Allerdings werde ich das Gutachten machen müssen, sonst sorgt besagter Beamter dafür, dass mir die FE sofort entzogen wird.
Im Gutachten sind aber 2 Screenings eingeschlossen und das ist, was mir Sorgen macht.. Trotzdem dass ich immer trenne, war ich bis zu dem Vorfall regelmäßiger Konsument und aufgehört habe ich erst seit ca. 2 Wochen.
Und der Nachweis von regelmäßigem Konsum kann meines Wissens ja auch ohne Thc-Verstoß zur Anordnung einer MPU führen, oder irre ich mich da?
Bukem (Mittwoch, 12 Oktober 2016 21:32)
@Marco: Das Gutachten solltest Du machen, ja. Ob eine MPU zwangsläufig angeordnet werden würde, bezweifel ich dann doch, allerdings könnte das schon passieren. Hängt vor allem davon ab, wofür zumindest von der Behörde konkrete Verdachtsmomente gesehen werden. Da liesse sich anwaltlich viel gestalten. Meld Dich, wenn Du magst.
sekretariat@strafverteidiger-schueller.de
Pibbl (Donnerstag, 20 Oktober 2016 11:58)
Guten Tag,
wurde Anfang September von der Polizei aufgehalten und wegen Cannabis Geruch im Fahrzeug und roten Augen wollten sie einen Drogentest von mir. Sie sagten Staatsanwalt ist nicht da sie dürfen eine Blutentnahme selber durchsetzen alternativ könnte ich auch einfach eine Urinprobd abgeben was ich dann auch tat. Positiv auf THC. Bluttest ergab 25,2 ng/ml THC und 59 ng/ml THC-COOH. Hatte ne halbe Stunde vorher ca. konsumiert. Hab der Polizei gegenüber bis zum Schluss behauptet ich hab nicht konsumiert und habe das auch in ner Vergangenheit noch nie. Von der Führerscheinstelle kam nun die Anordnung zu einem ärztlichen Gutachten nach 14 (1) Nrn. 2 FeV. Ich habe Ihren Bericht mehrmals sorgfältig durchgelesen und wollte mich auch danach richten nur steht in dem Brief der Führerscheinstelle: "Für die Annahme eines einmaligen, experimentellen Konsums besteht allerdings kein Raum, da dieser extreme Wert von 25,2 ng/ml - und zudem die Fahrt mit dem Pkw nur auf einen längerfristigen gelegentlichen bzw. regelmäßigen Konsum schließen lassen."
Hatte vorher noch nie etwas mit der Polizei zu tun und bin auch noch nie mit dem Btm in Konflikt geraten.
Wie soll ich beim ärztlichen Gutachten vorgehen wenn die Führerscheinstelle einen einmaligen Konsum schon ausschließt? Trotzdem versuchen?
Vielen Dank schon mal und ein Lob an diese super Seite.
Bar (Freitag, 21 Oktober 2016 18:19)
Guten Abend
Mache grade den Führerschein, nun habe ich von der Führerscheinstelle Bescheid bekommen das ich ein äg machen soll. Der Grund dafür ist das ich 2008 zur der Polizei gesagt habe das ich gelegentlich canabis Rauche. 2011 genau das gleiche da soll ich angeblich zur der Polizei gesagt das ich gelegentlich Rauche. Ich weiß das es nicht gerade besonders schlau war, allerdings weiß ich nur was von einem mal. Was kann ich tun? Was soll ich bei dem äg sagen? Habe vor 6 Monaten komplett aufgehört zu rauchen......
Hugo (Freitag, 21 Oktober 2016 18:49)
Mhmm... Find die Seite auch echt gut.. Hab allerdings das Problem.. das ich das zweite mal erwischt wurde allerdings im Zug auf dem Weg zum Festival...Mir wurde der Führerschein entzogen Aufgrund 3 mal Blitzer in der Probezeit.. jez sollte ich den Lappen wiederbekommen, hab aber Post gekriegt in der jetzt steht das ich wegen dem Vorfall im zug zum Fachärztlichen Gutachten gebeten werde... Aussichtslose Lage ? Wie soll ich mich da rausreden ^^
Das erste Mal haben se mich erwischt als ich noch was im Blut hatte aber nicht so viel das es für den Entzug gereicht hat...
Scheiß Situation? :/
Hugo (Freitag, 21 Oktober 2016 18:50)
Mhmm... Find die Seite auch echt gut.. Hab allerdings das Problem.. das ich das zweite mal erwischt wurde allerdings im Zug auf dem Weg zum Festival...Mir wurde der Führerschein entzogen Aufgrund 3 mal Blitzer in der Probezeit.. jez sollte ich den Lappen wiederbekommen, hab aber Post gekriegt in der jetzt steht das ich wegen dem Vorfall im zug zum Fachärztlichen Gutachten gebeten werde... Aussichtslose Lage ? Wie soll ich mich da rausreden ^^
Das erste Mal haben se mich erwischt als ich noch was im Blut hatte aber nicht so viel das es für den Entzug gereicht hat... Hab dann en halbes Jahr später ein screening beim Amtsarzt gemacht was negativ war..
Scheiß Situation? :/
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 23 Oktober 2016 13:44)
@Pibbl....das dieser THC Wert irgendwas anders beweist, außer, dass Du gekifft hast, ist Wunschdenken der Behörde. Die Argumentation, dass die eine Rauschfahrt den gelegentlichen Konsum belege (weil es unwahrscheinlich sei, dass man nach dem ersten Konsum gleich auch noch Auto fährt) ist das neue Lieblingskind mancher Behörden, v.a. im Einzugsgebiet des OVG Schleswig, aber auch manch Beamter in NRW und Hessen spielt diese Karte gerne. Du solltest Dich sofort bei einem Abstinenzprgramm anmelden und einen Verkehrstherapeuten einschalten. Nur zur Sicherheit für ein etwaiges gerichtliches Eilverfahren. Die Behörden ordnen oftmals scheinbar sinnlose Gutachten an, bei denen das Ergebnis schon vorher festzustehen scheint. ÄG machen, ansonsten nageln die Dich eh an die Wand. Welches Konsummuster vorliegt, kann dann immer noch im ärztlichen Gutachten festgestellt werden. Schreib mir eine Mail, wenn ich mich drum kümmern soll.
@Bar: Dass man ab und zu raucht, kann man einräumen. Natürlich trinkt man nie Alkohol, wenn man was geraucht hat. Und andere Drogen hat man eh nie ausprobiert. Nur der bewiesene eingeräumte Konsum ist nach Rspr des BVerwG keine ausreichende Grundlage für die Anordnung eines äG. Problem ist an der Sache, dass man die Anordnung nicht separat anfechten kann, nur die Entscheidung der Behörde, wenn Du nicht hingehst oder durchfällst. Klingt nicht so dramatisch bei Dir. Hingehen zum äG sollte man, allerdings würde ich schon versuchen, der Behörde im Vorfeld klar zu machen, dass die Anordnung rechtswidrig ist. Und eine Sache ist wichtig: Das ärztliche Gutachten lässt Du NICHT direkt an die Behörde schicken, das soll zu Dir gesendet werden. Ist es positiv, sende es an die Behörde. Melde Dich, wenn ich Dir helfen soll.
Bukem (Sonntag, 23 Oktober 2016 18:02)
@Hugo: Was soll da aussichtslos sein? was genau wurde denn im Zug gemacht, gefunden oder u.U. untersucht? Bekifft Zug fahren, ist eigentlich eher das, was die FE-Behörde gut finden sollte, denn das heisst nichts anderes, als dass Du zwischen Konsum und dem Führen eines Fahrzeugs richtig trennst und Vermeidungsstrategien entwickelst. Oder ginbgs um anderes BtM?
Anon (Montag, 24 Oktober 2016 15:58)
Hallo Hr. Schüller
Erstmal möchte ich Sie wegen ihrer Arbeit loben, dass machen Sie echt gut!
Zu meinem Problem: Ich wurde am Samstag Mitternacht kontrolliert und mir wurde ohne meine Zustimmung oder einem richterlichen Beschluss Blut abgenommen(Mitternacht, Richter nicht erreichbar..). Der aktive Thc wert wird zu 99% positiv sein und auch ein leicht überhöhtes THC-Cooh wert ist zu erwarten. Ich werde nächste Woche ein Schreiben über die Werte erhalten und wahrscheinlich auch eine Einladung zum Gerichtsverfahren.
Wie sollte ich am besten Argumentieren um meinen Erstkonsum rechtzufertgien?
Sollte ich evt. weitere Maßnahmen ergreifen?
Ich komme aus NRW und möchte meinen FS behalten dürfen..
Danke im Vorraus
Mit freundlichen Grüßen
Anon
Ronald (Donnerstag, 27 Oktober 2016 16:01)
Hallo allerseits,
Sohneman hat in der Nacht von Donnerstag zu Freitag ein (erstmals) paar Züge (THC) geraucht. Sonntag, (nach ca. 62 Stunden, abend
in normale Polizeikontrolle gekommen und zur Blutabnahme (Urintest und Aussage verweigert). Wie groß ist die Chance, das er ungeschoren davon kommt, bzw. zumindest kein Fahrverbot. Am Sonntag abend müsste er doch schon wieder „clean“ gewesen sein.
Besten Dank schon mal.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 28 Oktober 2016 12:30)
@Anon: In NRW wird sehr oft bei 10 ng/ml THC COOH der gelegentliche Konsum angenommen, im EInzugsgebiet des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aber etwa erst bei 40. In NRW kommt es deshalb häufig erst gar nicht zu einem ärztlichen Gutachten, sondern es wird direkt das Entziehungsverfahren eingeläutet. Und für dieses gilt es gewappnet zu sein. Oder zumindest für die Verfahrensschritte danach...sprich für das Gericht. Wenn das Urin wieder sauber ist: Sofort beim Screeningprogramm anmelden, parallel Gang zum Verkehrstherapeuten als Maßnahme, die Dir im weiteren Verlauf sehr helfen kann, den Lappen doch noch behalten zu dürfen. Es geht darum, irgendwie das Abweichen vom Regelfall der Entziehung begründen zu können und mit "das war doof von mir, ich habe jetzt voll daraus gelernt" wird das nichts. Man muss dokumentieren, dass man an sich arbeitet und die Eignung zum Zeitpunkt behörderlicher bzw. gerichtlicher Entscheidungen wieder besteht. Denn dann ist der Weg zur Begutachtung frei, wo es sonst in Richtung Entziehung ginge. Ich helfe Dir gerne dabei.
Schreib mir ggfls eine Mail. Auf die lange Bank schieben kannst Du hier nichts...
@Ronald: Nach 62 Stunden stehen die Chancen gut, Restrisiko bleibt. Bis die Sache geklärt ist, soll strikt auf den Konsum von Marihuana verzichtet werden, da die Gefahr einer Begutachtung besteht.
Sebastian (Dienstag, 01 November 2016 09:42)
Hallo Herr Schüler,
Ich wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und habe alle Tests verweigert bis auf den konzentrationstest. Die Polizei meinte ich zeige Anzeichen das ich konsumiert habe. Ich habe kein Urin abgegeben und keine Angaben gemacht den Konsum verneint. Gestern kamen meine Werte 2,9ng aktiv 41,8 ng Abbau. 2003 würde ich erwischt mit Thc am Steuer und musste eine mpu machen die ich 2007 bestanden habe 2008 habe ich den Führerschein neu gemacht.
Im Register steht die Tilgung dieser Tat erst am 15.01.2018.
Meine Frage kann ich 13 Jahre nach der Tat bei den Werten auf einmal Konsum klagen? Bzw besteht die Chance das die fsst mir nur ein äG aufdrückt? Komme aus Niedersachsen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 01 November 2016 15:13)
@Sebastian...wann die FSST einen Zeitraum als ausreichend erachtet, um zwei Konsumakte nicht mehr zu einem gelegentlichen Konsum hochzujazzen, wird unterschiedlich beurteilt. Von 2 - 12 Jahren geht das in der Regel. 13 sind schon mal ganz gut, Konsumstop ist trotzdem Pflicht. Wenn Du den Führerschein brauchst, sind auch weitere Maßnahmen wie Screeningprogramm und Verkehrspsychologe jetzt einzuläuten. Sofort. Das kann noch im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren den FS retten...
Sebastian (Mittwoch, 02 November 2016 19:41)
Hallo Herr Schüller dies habe ich getan und zwar eine Woche nach der Tat habe ich mich für die Schulung und Screenings angemeldet.
Jetzt ist es auch so, das ich aufgrund meiner Krankheit zu 90 prozent medizinisches Cannabis verschrieben bekomme habe aber den Termin beim Arzt erst im April. Wie sieht es denn dann aus wenn ich dieses Verschrieben bekomme aber noch im Verfahren bin?
Olaf (Donnerstag, 03 November 2016 13:40)
Deutschland verrecke...!!!
jürgen (Donnerstag, 03 November 2016 22:49)
Nabend, zuerst, sehr gute Seite...jede Menge Infos, sehr verständlich. Wurde von einer Streife angehalten, urintest positiv, Blut genommen. Ergebnis ist somit 2,1ng/ml aktiv und 17ng/ml passiv. Problem an der Sache ist das ich vor Ort bei der Kontrolle (ich habe es nicht besser gewusst) geäußert habe das ich das letzte Wochenende geraucht habe, ich habe versucht mich rauszureden sodass ich nicht als aktiv im Rausch hinter dem Steuer erwischen lassen. Zu dem Zeitpunkt wusste ich nichts von aktivem wert und passivem wert. Somit bin ich nun dran wegen Gelegenheitskonsument der im Rausch ein Fahrzeug führte da ja nachweislich mein zweiter Konsum am fahrtag gewesen sein muss. Habe heute meinen Brief bekommen das mir aufgrund beider Tatsachen die fe entzogen werden soll. Kann man sich noch irgendwie raus reden das man bei der Kontrolle in der Aufregung Quatsch erzählt hat um mit einem blauen Auge davon zu kommen?
Marco (Freitag, 04 November 2016 19:04)
Hallo Herr Schüller,
Die Sache ereignete sich Anfang 2015, und zwar wurde ein freund hingehängt.
Sie haben sein Handy einbezogen und dadurch hatten sie die whatsapp Chats, in denen ich mit ihm geschrieben habe.
Ich wurde vor drei Monaten rechtskräftig verurteilt, wegen cannabis handel und Zubereitung (Chat über 20g). Nur wegen den Chats also hatte nie Kontakt zu einem Richter oder Polizisten.
Nun verlangt die Führerscheinstelle ein ärztliches Attest von mir. Ich bin nie berauscht gefahren oder sonstiges.
Habe damals konsumiert wegen Depressionen und befinde mich momentan stationär auf Behandlung.
Nun meine Fragen: ist das Attest berechtigt da ich ja nicht im Straßenverkehr erwischt wurde?
Und was soll ich da sagen ist ja schon länger her hab aber noch bis vor 4 Wochen konsumiert.
Kann ich das auf die Depressionen schieben und sagen das ich mich jetzt behandeln lasse das ich wieder zurecht komme im Leben?
Giesskanne (Montag, 07 November 2016 11:01)
Hallo Herr Schüller,
Wie viele andere vor mir erst einmal vielen Dank für diese Seite. Sie hat mir sehr geholfen.
Nun zu meiner Person:
Ich wurde am 1.8.16 nach einem Festival herausgezogen und willigte leichtsinnig und durch etwas Druck der Polizei in die Urinprobe ein. Der Test war wie erwartet positiv, weshalb ich eine Blutprobe abgeben musste.
Das Ergebnis dieser Blutprobe ergab:
aktives THC- 1,1 ng/ ml
und
THC OOH- 12,4 ng/ ml
Ich hatte bei der Polizei keine Angaben gemacht.
Bußgeldbescheid kam und kurz danach der Brief der FSST, in dem Stand, dass ich innerhalb von 3 Tagen eine Urin- und Blutprobe abgeben, zu einem Gespräch, in dem festgestellt werden soll, wie mein Konsummuster ist, müsse und in 14 Tagen das Ergebnis in FSST vorliegen solle.
Blut- und Urinprobe erfolgte innerhalb der genannten Frist, nur ein Termin für das Gespräch könne mir die werte Dame der Begutachtungsstelle nicht so kurzfristig und auch erst nach der Ankunft der Ergebnisse geben.
Deshalb rief ich bei der FSST an und sie gewährte mir 4 Wochen Aufschub.
Das Ergebnis der Urin- und Blutprobe war negativ.
Am 1.11.16 wollte ich nun einen Termin machen- die Ankunft der Ergebnisse hatte sehr lange auf sich warten lassen- aber ich hätte erst einen Termin am 14.12. bekomme, was über die neugesetzte Frist läge. Daher rief ich wieder bei der FSST an und diese meinte, ich solle ihr erst einmal die Werte zu kommen lassen.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Giesskanne (Montag, 07 November 2016 11:07)
Ich bekam am 5.11. einen Brief von der FSST in dem stand, dass durch die negativen Ergebnisse der forensischen Untersuchung, vorerst von einer Entziehung des Führerscheins abzusehen ist, ich jedoch noch einmal hingewiesen wurde, dass ich nach einer weiteren Auffälligkeit ohne wenn und aber den Führerschein abgeben müsse.
Verständnisfrage: Kann ich mich jetzt in Ruhe zurücklegen und darf ich mein Geld behalten oder kann ich noch einmal damit rechnen, dass die mich drannehmen.
Das Wort "vorerst" und die Tatsache, dass ich kein Gespräch machen musste, machen mich etwas stutzig.
Mit freundlichen Grüßen
Giesskanne
Julian (Mittwoch, 09 November 2016 15:20)
Hallo Herr Schüller,
vielen Dank für Ihren sehr hilfreichen online Blog. Diesen habe ich meinerseits leider viel zu spät entdeckt…
Ich bin damals (13.02.15) angehalten bzw. positiv getestet worden (2,0ng/ml THC, bzw 33,4 ng/ml THC COOH ng/ml).
Nun musste ich Urin- bzw. Blutprobe abgeben (24.10.16). Die Ergebnisse kamen gestern zurück. Ich habe immer noch 13ng/ml THC COOH im Urin (THC=0) und „müsste“ nun diese Werte an die Fahrerlaubnisbehörde (Hannover) zurückschicken.
1. Ist es denn Rechtens, das ich über 1,5 Jahre nach der Strafftat (13.02.15) immer noch zum Urin- bzw. Bluttest vorgeladen werde? Gibt es da keine Verjährungsfrist?
2. Gibt es den einen Weg die Rechtsgültigkeit des Tests anzuzweifeln um noch ein, zwei Wochen rauszuholen? Ich würde gerne „heute“ einen neuen Test machen, dann wäre bestimmt unter <5 ng/ml.
3. Ist es denn in meinem Fall besser sich selber ins Bein zu schießen und die Ergebnisse dorthin zu schicken oder davon auszugehen, dass ein „Versäumnis“ die Testergebnisse weiterzureichen mir "besseren“ Chancen verbunden wäre?
Vielen Dank im Voraus!
Julian
Alex,32 (Donnerstag, 10 November 2016 12:30)
Sehr geehrter Herr Schüller, ich wurde mit 3,1ng aktiv und 33ng Passiv angehalten.
Nun steht mir ein ÄG bevor. Wurde mit Anfang 20 schon mal angehalten, damals musste ich zur Nachschulung und konnte meinen FS behalten.
Hinzu kommt dass letztes Jahr im Januar meine Wohnung durchsucht wurde und dabei ca 3 Gramm Gras und eine Bong sichergestellt wurden.
Nun zu meiner Frage, was genau weiss der Arzt der das Gutachten erstellt? Hat der meine Führerscheinakte vorliegen? Macht es Sinn sich vorher noch Einblick in die eigene Akte zu verschaffen? Ich wurde morgens um 11:15Uhr angehalten. Würde denen dann erzählen (unter Beachtung der 6Std-Formel) dass ich mich morgens zum Frühstücken mit Freunden getroffen habe und einer nen Joint dabei hatte woran ich gegen halb 9, 9 dran gezogen habe. Wäre das plausibel? Bitte Sie um Antwort und vielen vielen Dank für diese Seite und Ihre Hilfe. Gruss Alex
Bukem (Donnerstag, 10 November 2016 23:15)
@Jürgen: Anwalt nehmen und Akteneinsicht beantragen lassen. Asap! Wenn Du Herrn Schüller beauftragen möchtest, melde Dich unter obiger Kontaktmail mit RückrufNr. Der belegte gelegentliche, also mindestens zweimalige, Konsum mit einmailgem Verstoss mit mehr als 1,0 ng THC kann schon reichen zum Verlust der FE.
Bukem (Donnerstag, 10 November 2016 23:19)
@Marco: Das ist geregelt in § 14 FeV. Im Zweifel kann, muss aber nicht, die Anordnung eines äG auch ohne Verkehrsbezug rechtmäßig sein. Auch wenn sie rechtswidrig bei Dir wäre, hängst Du da erstmal drin. Wir haben eine Unterseite hier zum äG bestehen beim belegten gelegentlichen Konsum. Trick ist, dass Du nie einen Verstoss mit aktivem THC haben darfst
Bukem (Donnerstag, 10 November 2016 23:22)
@Gießkanne: Verstehe das nicht ganz, aber ja, solange Du weiterhin keinen neuen "Mist" baust, also neuen Verstoss mit aktivem Wert mit mehr als 1,0 ng, scheint "vorerst" alles ok
Bukem (Donnerstag, 10 November 2016 23:28)
@Alex: Aus verschiedenen, u.a. berufsrechtlichen Gründen dürfen wir Dir hier sicher nicht vorgeben, was Du sagen sollst. Du hast im äG eine knallharte Wahrheitspflicht, ob die deine Akte im Detail kennen, ist egal, die sehen auch rechtsmedizinisch, ob Du was konstruierst. Wir haben hier eine Unterseite zu deinen Fragen mit bestimmten Tipps und Anregungen. Wenn Du mgast, vereinbar mit Herrn Schüller einen Beratungsgespräch am Telephon. Kontaktdaten stehen oben
Bukem (Donnerstag, 10 November 2016 23:31)
@Julian: Welchen Test zum anfechten meinst Du? den damaligen oder den neuen? Lies mal bitte unsere Unterseite hier zum äG bestehen beim gelegentlichen Konsum, wenn Du dann Fragen hast oder Hilfe brauchst, meld dich
Vladi (Samstag, 12 November 2016 10:48)
Guten Tag Herr Schüller,
Ich wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten, sollte ein Urin testen abgeben den ich aber direkt verweigert habe. Daraufhin wurde ich mit zur wache genommen zum Blut abnehmen. In der Zeit als wir auf den Arzt. gewartet haben, haben die mit diewersen fragen versucht aus mir herauszufinden ob ich überhaupt ein Konsument bin oder nicht. Da ich Polizeilich wegen BTM noch nicht aufgefallen bin habe ich alles verneint und mich nicht geäußert zu der ganzen Sache. Das Problem dabei ist ich bin ein dauerkonsument und hatte mir ca. 1h-1 1/2h vor der Blut Abnahme einen geraucht.
Meine Frage ist jetzt was kann ich tun um mein Führerschein zu behalten und muss ich überhaupt dann MPU machen ?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiter helfen könnte bzw. Mich aufklären was auf mich zu kommt
Krou (Sonntag, 13 November 2016 20:43)
Hallo Herr Schüler,
Habe schreiben von Zulassungsstelle bekommen muss ÄG machen habe am Mittwoch Termin bekommen.
Bin 3mal in den letze 6jahre in STV 2mal erwischt und einmal bei Hausdurchsuchung
März 2010 100g in STV. Nicht am Steuer (speicheltest) genommen.
August 2013 1g nicht am Steuer. Keine Untersuchungen
April 2015 bei Hausdurchsuchung 40g war nicht zuhause
Muss jetzt leider das Gutachten machen hab ich Chancen meine Lappen zubehalten? auf was kann ich mich vorbereiten brauche Ihre Rat.
Vielen Dank im Voraus.
Mo (Dienstag, 15 November 2016 19:55)
Hallo, ich wurde am 30
07.16 aufgehalten, die Herren wollten urin test von mir. Das wollte ich nicht danach zu Blut Abnahme. Ich habe zu meinem Konsum keine Aussage gemacht. Heute habe ich ein Brief von der Polizei bekommen. Sie wollen von mir ein Anhörung haben, drin steht auch das ich keine Aussage machen muss und fals ich kein Aussage mache. Wird gegen mich ein Bußgeld angeordnet. Dann steht drin 1monat Fahrverbot 2 Punkt und 500euro und es steht nur drin THC 13ng. Wollte jetzt fragen was ich machen muss oder soll?
Karo (Donnerstag, 17 November 2016 22:05)
Hallo hätte auch mal ne Frage ,meinTochter wurde erwischt ,wie sie 6,9 Gramm Marihuana erworben hat ,damals war sie 17 Jahre alt.
Gerichtsverhandlung war deswegen ebenfalls, sie musste 150€ an eine Gemeinnützige Einrichtung leisten und einen Kurs besuchen.Sie gab aber an unter Zwang gekauft zu haben,da fremde Personen in der Nacht auf Sie zukamen,und Sie gab an betrunken gewesen zu sein ,die Polizei sagte das sei eine Schutzbehauptung.
Nun bekam sie nach 1Jahr und 4 Monaten ,Post von der Führerscheinstelle,in dem steht ,der Erwerb von kleinen Mengen Betäubungsmitteln,lässt darauf schließen,dass diese auch konsumiert werden. Desweiteren steht da die Eignung zum Führerschein kann in Frage oder gar ausgeschlossen werden,desweiterem aufgrund des Sachverhalts sind ein angehalten führerscheinrechtliche Maßnahmen gegen Sie auszusprechen,jedoch bitten sie vorher um ein Gespräch.Was hat sie da zu erwarten,oder wie soll sie sich verhalten,das Gespräch findet nächste Woche statt.Vielen Dank im Voraus
Bukem: (Donnerstag, 17 November 2016 23:37)
@Vladi: Erst einmal ist es vernünftig, dass Du keine Angaben gemacht hast. Ist die Blutentnahme richterlich angeordnet worden? Die weiteren Möglichkeiten hängen von Deinen Werten ab, vermutlich ist es jetzt schon sinnvoll, einen Anwalt zu beauftragen, damit kannst Du gleich noch die richtigen Weichen stellen. Je nach den Werten kommt eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot, Bussgeld, Punkten und Verfahrenskosten auf Dich. Wenn Du Pech hast, eben auch zusätzlich massiven Ärger mit der FE-Behörde
Bukem (Donnerstag, 17 November 2016 23:43)
@Krou: Am besten vereinbarst Du über kontakt@strafverteidiger.schüller.de einen telephonischen Beratungstermin. Das ist wohl besser als das hier.
@Mo: Auch hier hängt viel von deinen noch unbekannten Werten ab. Du machst keine Angaben zu der Sache oder zu irgendeinem Konsum von Cannabis, anderem BtM oder Alkohol. Ob Du hier noch Stellung nehmen willst oder auch nicht, davon ist nicht abhängig, ob Du das Bussgeld usw erhälst. Das erfolgt nur bei Werten über 1,0 ng aktiven THC. Meld Dich bitte, wenn du weitere Hilfe brauchst
Thcboy (Montag, 21 November 2016 15:11)
Guten Tag erstmal an alle , ich wurde vor ca einem Monat von einer routinekontrolle in Stuttgarr kontrolliert , und habe so wie es aussieht komplett alles falsch gemacht was man nur Falsch machen kann :( ich habe einem Urintest zugestimmt in der Hoffnung das er Negativ anschlägt, FALSCH gedacht er war Positiv. Darauf hin sagte ich aus das ich Von samstag auf Sonntag 3 bis 4 joints mit kumpels zusammen konsumiert habe , dann ging es ab zum Blut zapfen. 2 Wochen später bekam ich das ergebnis : Aktiver THC WERT 1.53.. und Abbau produkt war bei 23 oder 28.. Auf dem schreiben von der FSS stand das ich 2 wochen zeit habe um meinen Fühererschein abzugeben weil ich Nachweislich nicht in der Lage bin ein Fahrzeug zu führen.
ich wurde vor ca 3 jahren als beifahrer in einem parkendem Auto , mit ein paar kumpels Ebenfalls kontrolliert und sie stellten fest das wir Auch da am Kiffen waren , aber es wurde lediglich nur vermerkt in der Akte und kein Blut damals genommen oder ein Test gemacht. Jezt meine Frage muss ich Zur MPU oder könnte ich mit einem Äg auch davon kommen :/ Vielen dank im vorraus schonmal für eure Antworten .
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 22 November 2016 10:12)
@THCBOY: Ich kann nicht genau sagen, wie der Konsum von damals als Beifahrer mit einbezogen werden kann. Dazu müsste ich die Akte sehen und zwar sofort. Gerne schaue ich mir das mal an, bei Interesse schreiben Sie mir bitte eine Mail mit Ihrer Rückrufnummer. Wenn Sie das so weiterlaufen lassen, lautet die Antwort auf Ihre Frage: Ja, Sie müssen zur MPU. Und die werden Sie nur bestehen, wenn Sie wissen, wie der Hase in Sachen MPU überhaupt läuft, auch dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 22 November 2016 10:18)
@Karo: Bei der Behörde wird man wissen wollen, wofür das Cannabis war, ob und wieviel so geraucht wird, ob man auch Alkohol zum Cannabis konsumiert, ob man schon mal andere Drogen genommen hat etc. pp.
Mit anderen Worten: Es lauern dort einige Gefahrenquellen und es ist sinnvoll, Ihre Tochter hierauf vernünftig vorzubereiten. Ich rate in solchen Fällen immer dazu, diese Gefahren zu umgehen und die Behörde schriftlich fragen zu lassen, was sie wissen will. Die Antworten hierzu gehen nur raus, wenn ich sie vorher für ok befunden hat. Wenn die Behörde auf einem Gespräch besteht, wird dieses nicht ohne vorherige Akteneinsicht stattfinden und nicht bevor Ihre Tochter ausdrücklich auf die Fehler hingewiesen wurde, die sie unbedingt vermeiden soll.
Ich übernehme das gerne, den Gesprächstermin würde ich dann verlegen lassen, bis ich Akteneinsicht hatte. Bei Interesse schreiben Sie mir bitte eine Nachricht, danke sehr.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 22 November 2016 10:24)
@Mo: Konsum eingestellt lassen, die Fahrerlaubnisbehörde wird sich auf jeden Fall noch melden, ich schaue mir die Sache gerne mal an.
Ein ärztliches Gutachten wird auf jeden Fall kommen, ob die Fahrerlaubnis direkt entzogen wird, bleibt abzuwarten und hängt von verschiedenen Faktoren ab (Bundesland, THC COOH Wert, Aussagen zum Konsum usw).
Wenn der Führerschein wichtig ist, ist jetzt der Zeitpunkt, mit Maßnahmen zu beginnen, um Ihnen noch Chancen zu bewahren. Nicht abwarten, bis die Fahrerlaubnisbehörde sich meldet, dann ist es definitiv zu spät.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 22 November 2016 10:26)
@Krou: Könnte eng werden die Luft für Sie. Sie sollten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, bei Bedarf melden Sie sich.
Was die Fahrerlaubnisbehörde macht, hängt auch davon ab, was in der Strafverhandlung zur Verteidigung vorgetragen wurde...ich müsste die Akten sehen, um das alles genauer beurteilen zu können. Zeit für die lange Bank haben SIe nicht, soviel ist klar.
Wolle (Dienstag, 22 November 2016)
Hallo, ich wurde im Juli von der Polizei kontrolliert...Blutentnahme konnte ich nicht verhindern. Die war um 8.30 Uhr morgens. Die Führerscheinstelle hat daraufhin ein ärztliches Gutachten angefordert. Das habe ich mittlerweile hinter mir. Meine Werte bei der Blutennahme waren 1,4 aktives THC und 49 Cooh. Ich sagte dem Gutachter, dass es sich um einen experimentellen/einmaligen Konsum gehalten hat und gab an, 4,5 Stunden vor Blutentnshme konsumiert zu haben. Habe natürlich seit der Kontrolle im Juli nicht mehr konsumiert und gab auch an noch nie etwas anderes bzw. auch keinen Alkohol konsumiert zu haben. Wie schätzen sie die Chancen ein, bei diesen Werten mit einem blauen Auge davon zu kommen? By the Way, ich komme aus Bayern.
Beste Grüße, Wolle
Bukem (Dienstag, 22 November 2016 23:53)
@Wolle: Sauber gemacht. Bis auf den Teil mit der vermutlich fehlenden Trennung zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme, denn dann wäre Dir der Rest erspart geblieben. Klingt soweit gut, aber eine 100%ige Garantie kann Dir keiner geben. Falls Du doch noch Hilfe brauchen solltest, sag Bescheid. Viel Erfolg
Alex (Mittwoch, 23 November 2016 18:48)
Hallo,
Ich wurde am Montag(21.11.2016) um 16:45 in NRW kontrolliert und bei mir wurde Drogenkonsum festgestellt. Folge: Fahrt auf die Wache, Blutentnahme durch den Doc.
Dummerweise habe ich ausgesagt, dass ich zuletzt am Samstag(19.11.2016) auf einer Party mit Freunden geraucht habe. Alkohol und andere Drogen waren nicht im Spiel.
Zu meinem Konsumverhalten:
Habe beinahe täglich etwa 0,2-0,3 g Cannabis geraucht, bis auf den Freitag und den Sonntag vor der Kontrolle.
Wie verhalte ich mich nun am besten und kann ich bei einem möglichen äG Gebrauch von der 6-Stunden Regel machen, obwohl die Aussage bei der Polizei nicht mit der 6-Stunden Regel übereinstimmen würde?
Die Werte habe ich noch nicht. Vermute, dass ich in ca 2 Wochen Post von der Bußgeldstelle kriege.
Schon mal vorab Danke für die Antwort,
Gruß,
Alex.
Alex (Mittwoch, 23 November 2016 19:07)
Bevor es zu Missverständnissen kommt wollte ich zu meinem vorherigen Beitrag dazusagen, dass ich keinerlei Angaben zu meinem Konsumverhalten gemacht habe und vorher auch nicht durch Drogen aufgefallen bin.
Habe nur gesagt, dass ich zuletzt am Samstag(etwa 40 Stunden vorher) geraucht habe und, dass das Zeug von einem Freund war, den ich namentlich nicht kenne.(klingt komisch ist aber tatsächlich so)
Bukem (Sonntag, 27 November 2016 22:16)
@Alex: Ob Du da mit der Behauptung des experimentellen Konsums besonders weit kämst, bezweifel ich. Zudem hast Du da einewahrheitspflicht. Wart doch erst mal die Werte ab, ist gar nicht gesagt, dass Du über 1,0 ng liegst. Immerhin reden wir von 40 Stunden seit dem Konsum. Meld Dich sonst wieder
Marcus (Montag, 28 November 2016 11:07)
Hallo zusammen,
ich hab folgendes Problem:
Konsumverhalten bei mir ist 1-2 mal die Woche, vielleicht 1-2 Joints. Jetzt hab ich am Freitag mit einem Kumpel die ganze Nacht durchgeraucht, bis wir irgendwann eingeschlafen sind. Am nächsten Abend bin ich Auto gefahren und hatte leider über 0,5 Promille. THC wurde auch nachgewiesen. Blutentnahme im Krankenhaus.
Ich sehe da ganz schwere Zeiten auf mich zukommen! Wie soll ich mich am besten Verhalten? Ich hab keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht (2 Bier getrunken...)
Bukem (Montag, 28 November 2016 22:18)
@Marcus: Hmm, wenn Du Dich hier bereits eingelesen hast, weisst Du ja, dass der belegte Mischkonsum zum Versagen der Fahreignung führt. Wenn Du meine objektive Meinung hören willst: Sofort zum Anwalt und Akteneinsicht nehmen lassen und hoffentlich retten, was zu retten ist. Mag sein, dass die FE auch dann weg ist, aber mittels eines spezialisierten Anwalts gibts wenigstens ohne Probleme die Fe wieder. Meld Dich unter kontakt@strafverteidiger-schueller.de, wenn Du magst
Wolle (Donnerstag, 01 Dezember 2016 19:25)
Hallo zusammen,
ich habe heute mein äG geschickt bekommen und es fiel negativ für mich aus. Ich habe meiner Meinung nach alle Angaben gemacht, die für einen einmaligen Konsum sprechen. Aber der Arzt glaubt nicht an den Zufall, mit dem ersten Konsum und der Polizeikontrolle. Den Grund warum ich konsumiert habe, glaubt er auch nicht (wollte halt dazugehören). Jetzt meine Frage: Habe ich noch irgendwelche Chancen bei der Führerscheinstelle? Kann man gegen dieses Gutachten vorgehen? Die Urintests waren alle sauber....
Bukem (Samstag, 03 Dezember 2016 12:37)
@Wolle: Das müsste man sich mal genauer angucken und auch Deine Akte bei der Fahrerlaubnisbehörde einsehen. Grundsätzlich klar, da bestehen alle Chancen, ich bezweifel nur, ob Du da alleine weiterkommst, auch wenn Du eigentlich auch ohne anwaltliche Hilfe genau so Recht bekommen solltest. Ich befürchte allerdings, ohne anwaltliche Hilfe stehen da die Chancen schlechter. Mag man von halten, was man will.
Wenn Du magst, meld Dich bitte unter kontak@strafverteidiger-schueller.de mit RückrufNr
Feulix (Dienstag, 06 Dezember 2016 17:20)
Hallo Hallo,
ich habe auch mal eine Frage. Ich wurde vor knapp 1 1/2 Jahren von der Polizei angehalten. Routine Kontrolle. Sie wollten, dass ich eine Urinprobe abgebe, was mir nicht möglich war. Danach wurde ich mit auf die Polizeistation gebracht von mir Blut abgenommen wurde. Ich hatte am Sonntag mittag das letzte mal einen geraucht und wurde Montag angehalten. Von der Polizei habe ich bis zum heutigen Zeitpunkt nix gehört. Weder ein Brief noch sonst was. Was hat das zubedeuten und wie lange muss ich noch warten bis ich die Sache komplett vergessen kann.
Vielen Dank für die Hilfe
Niklas (Mittwoch, 07 Dezember 2016 19:15)
Hallo, ich hatte früher schon mal hier geschrieben
bei mir wurde damals bei einem einpark Unfall ein Drogen Test gemacht den ich verweigerte worauf mir blut abgenommen wurde.
habe danach einen Strafbefehl bekommen gegen den ich Einspruch eingelegt habe :D
jedenfalls habe ich einen Freispruch bekommen.
jetzt habe ich heute einen brief vom Straßenverkehrsamt bekommen nach ein jahr. Überprüfung ihrer Kraftfahreignung habe 8 Tage zeit
meine werte sind THC wert von 0,6 ng/ml und einen THC COOH wert von 8,4 ng/ml jetzt meine Frage was soll ich da sagen das ich nur einmal geraucht habe ? in der Gerichtsverhandlung sagte der Gutachter das die werte gering sind und auf einen einmaligen Konsum hindeuten könnten
was kann ich da am besten sagen? HABE SEIT DEM TAG AUCH NIX MEHR GERAUCHT
Bukem (Mittwoch, 07 Dezember 2016 23:34)
@Niklas: Erstmal stark von Dir mit dem Konsumstopp. So lange Du keinen aktiven THC-Verstoß mit mehr als 1,0 ng begangen hast, ist ja erstmal alles nicht so schlimm. Wir haben hier eine Unterseite zum äG bei gelegentlichem Konsum. Das geht und ist ok bei richtiger Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen. Lies Dir das bitte ein paar mal durch undmelde Dich sonst wieder. Du hast im äG eine absolute Wahrheitspflicht, daran musst Du denken
Bukem (Mittwoch, 07 Dezember 2016 23:43)
@Feulix: Da fragst ja jetzt was. Zunächst halte ich das aufgrund des Zeitablaufs persönlich für nahezu ausgeschlossen, dass da noch etwas kommt. Gabs da zwischenzeitlich bei Dir Umzüge ohne Ummeldung beim Einwohnermeldeamt oder so?
Sonst gilt: Nach der Verfolgungsverjährung dürfen Ordnungswidrigkeiten nicht mehr verfolgt, bzw. Folgen angeordnet werden. Das Verfolgungsverfahren wird dann eingestellt.
Die Verfolgungsverjährung soll Behörden außerdem dazu animieren, zügig zu arbeiten. Mehr dazu steht im Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Folgendes besagt:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Fahrer, die Alkohol am Steuer konsumieren, brauchen allerdings nicht auf die dreimonatige Verjährung vom Bußgeld hoffen. Hier sieht das StVG eine Ausnahme vor.
Die Dreimonatsfrist gilt allerdings nicht für Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze gemäß § 24 a StVG. Für diese Fälle gilt nach § 31 Absatz 2 Nr. 2 OwiG eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.
So müsste es bei THC vermutlich auch laufen, weiss es grad aber nicht endgültig sicher
Niklas (Donnerstag, 08 Dezember 2016 02:17)
Hi Danke für die schnelle Antwort
was meinst du mit Unterseite die wo das steht mit der 6 stunden Regel?
ja ich weiß man muss die wahrheit sagen aber die ist nicht immer gut leider
also ich hatte damals 1 Woche vorher gar nicht geraucht was mich auch geretten hat und einen Abend zuvor 2 kleine Joints Outdoor :D und ca 17 std später wrde mir Blut abgenommen. THC wert von 0,6 ng/ml und einen THC COOH wert von 8,4 waren die Ergebnisse. hab hier auch schon raus gelesen das ihr keine Tipps geben dürft aber wäre es glaubhaft zu sagen das ich sagen wir mal 5 stunden vorher das erste mal geraucht habe.
kann man auch sagen das man halt 5 stunden davor geraucht hat und sonst ganz selten mal vielleicht einmal im Monat und jetzt gar nicht mehr weil man gelernt hat wäre sogar ehrlich :D werde Morgen ein termin bei der dekra machen habe ja nur 8 Tage zeit und in 20 tagen will die fs die Ergebnisse
Niklas (Donnerstag, 08 Dezember 2016 12:00)
Habe jetzt einen Termin fr Morgen beim Tüv
so wie es aussieht, muss ich einfach nur Blut und Urin Abgeben ohne gespräch kann das sein ?
Jonas (Donnerstag, 08 Dezember 2016 15:19)
Habe nun auch so ein äG von der Führerscheinstelle aufgelegt bekommen.
Mein aktiver THC Wert war 2,2 und der passive war bei 44,6 ng/ml
Hab mehrere Tests von der Apotheke gemacht die zum Glück alle negativ ausgefallen sind.
Was wäre nun die beste Geschichte die ich dem Typ beim Gutachten erzählen könnte, wie es zu diesen Werten kam?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 09 Dezember 2016 09:58)
@Jonas und Leute mit ähnlichen Fragen: Sie erwarten doch bitte nicht ernsthaft, dass wir Ihnen hier eine Geschichte servierbereit auftischen, die Sie bei der Begutachtung vortragen können. Wenn das ein Witz sein soll, ist es ein schlechter.
Wenn man hier etwas aufmerksam umschaut, sollte man die K.O. Kriterien doch herauslesen können. 6 Stunden, Mischkonsum mit Alk, schon mal vorher gekifft, schon mal andere Drogen probiert. Meine Herren. Zudem weise ich darauf hin, dass es durchaus sinnvoll ist, vor dem äG mal ein Blick in die Akte werfen zu lassen, um a) Waffengleichheit herzustellen und b) Widersprüche und Ungereimtheiten zu vermeiden. Das ist deutlich einfacher als hier nach der besten Geschichte zu fragen. Das ist ein Infoforum, kein Austauschlager für Stories von Baron Münchhausen unter anwaltlicher Anleitung.
In Ordnung? Gerne rede ich etwas offener mit Ihnen und stelle Ihnen die vermutlichen Verfahrensergebnisse bei der Darlegung verschiedener Sachverhaltsvarianten genauer dar, aber dann müssten Sie mich schon beauftragen.
Niklas (Freitag, 09 Dezember 2016 18:00)
Hi, alles gut
musste nur Urin und Blut abgeben :D
habe seit 13 Monaten nix konsumiert :D Also unwahrscheinlich das die noch etwas finden
aber frage mich schon warum kein Gespräch.
meint ihr aber die Sache ist damit vom tisch
Bukem (Freitag, 09 Dezember 2016 19:48)
@niklas: Tschuldige die späte Rückmeldung. Ich kann Dir nicht garantieren, dass da nichts mehr kommt. Aber solange Du künftig richtig trennst zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme, bitte mindestens 24 Stunden und je länger desto besser, kann dir eigentlich nichts passieren
Niklas (Freitag, 09 Dezember 2016 20:08)
ach kein Stress
also meinte das eher so, die Ergebnisse müssen ja negativ sein
weil ich nicht geraucht habe
ob die fs sich dann damit zufrieden gibt oder ob die trotzdem noch irgend etwas wollen
Elli (Dienstag, 13 Dezember 2016 19:08)
Hallo, bin verzweifelt. Mein Sohn wurde aufgrund einer Handyauswertung eines Kumpels auch unter den Verdacht von Rauschmitteln gestellt. Er wurde bei der Polizei vorgeladen und war dort. Keine Ahnung, welche Aussagen er dort gemacht hat (ich war nicht dabei). Er hat erst mit der Fahrschule begonnen, wurde vom LRA von der Prüfung nun nicht mehr zugelassen. Den Ermittlungsunterlagen von Sept. wurde entnommen, dass er Ecstasy genommen hätte. Mir hat er dann endlich mal erzählt, was los ist. Das er eigentlich "nur " kifft.Bin aus allen Wolken gefallen und bin ziemlich hilflos in der ganzen Sache. Nun muss er plötzlivh morgen zum ärztliuchen Gutachten. Was apssiert da? Welche Konsequenzen erwarten ihn? Was ist, wenn er nicht geht?
Alex (Dienstag, 13 Dezember 2016 23:36)
Hi,
habe mich bereits in Beitrag 296/297 gemeldet und habe gestern Post erhalten, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Die genauen Werte wollte ich am Freitag oder Montag erfragen. Kann eine MPU auf mich zukommen, auch wenn ich aktiv unter 1,0 ng/ml hatte? Es liegt ja keine berauschte Fahrt vor, keinerlei Ausfallerscheinungen, kein Drogenbesitz und auch kein Mischkonsum, aber so viel ich mitbekommen habe, achtet die FEB auch bei vermeindlichem Trennvermögen auf den passiven THC Wert oder?
Sobald ich die genauen Werte habe melde ich mich gerne nochmal um meine Sorgen etwas beruhigen.
Und welchen passiven Wert darf ich nicht überschreiten um zu einem äG vorgeladen zu werden? Bundesland ist NRW und habe bei der Polizei gesagt, dass ich zuletzt am Samstag(knapp 40 Stunden vor der Blutentnahme) konsumiert habe. In manchen Beiträgen auf anderen Seiten steht, dass man 150 ng/ml nicht überschreiten darf, wenn kurz nach der Kontrolle Blut entnommen wird, bei anderen Beiträgen wird was von 75 ng/ml gesagt. Welcher Wert trifft zu bei meiner Aussage?
Sorry dass ich so viel schreibe, aber momentan mach ich mir große Sorgen. Eigentlich sollte ich nicht über 75 ng/ml haben, aber eine MPU würde momentan finanziell nicht machbar sein als Student.
Ich hab doch keinem was getan und bin auch nicht berauscht am Steuer gewesen... Finde das Gesetz zu krass wenn man Alkohol damit vergleicht.
Danke im Vorraus.
feulix (Mittwoch, 14 Dezember 2016 10:36)
Hallo Bukem,
erstmal vielen Dank für deine Antwort. Eine Ummeldung gab es tatsächlich, aber natürlich mit einer Anmeldung. Ich bin echt verwundert, dass ich noch immer keine Post erhalten habe. Letzten Monat habe ich eine Anhörung bezüglich eines Blitzerfotos erhalten. Wie sieht es da aus? Kann es sein, dass tatsächlich nochetwas wegen der Drogenfahrt kommen kann.
Ich müsste mir nämlich ein neues Auto zulegen und frage mich natürlich wann ich dies machen darf ohne dass noch etwas von der Polizei folgen könnte.
VIelen Dank für die Hilfe.
Pibbl (Mittwoch, 14 Dezember 2016 11:40)
Guten Tag,
habe bei meinem äG mit Experimentalkonsum argumentiert und auch die hier angegebenen regeln beachtet. Im Schreiben der Begutachtungsstelle stand nur etwas von 2 Urinproben jedoch wurde mir jetzt zusätzlich zu diesen auch noch 2 Haarproben genommen. Hab bis zum Zeitpunkt meiner Polizeikontrolle ca 1 Jahr mehrmals die Woche Cannabis konsumiert und das wird ja wohl auch genau so mit den Haarproben belegt werden können oder?
In dem Fall kann ich ja davon ausgehen das mein Schein futsch ist oder sehe ich das falsch?
Sollte es dazu kommen muss ja vor erneuter Erteilung der Fahrerlaubnis eine 12 monatige Abstinenz nachgewiesen werden und die MPU muss positiv abgeschlossen werden. Jetzt ist das ganze ja mit hohen Kosten verbunden und da ich Schüler bin werde ich mir das nicht leisten können und einen Nebenjob kann ich auch nicht annehmen da ich am Arsch der Welt wohne ohne vernünftige öffentliche Verkehrsmittel und ohne Führerschein. Hab ich dann einfach Pech gehabt oder kann man da irgendwas machen wie zb das ich nur Abstinenz nachweisen muss und meinen Schein behalten darf oder die Kosten für die ganze Sache irgendwie übernommen werden?
Mfg
Bukem: (Mittwoch, 14 Dezember 2016 21:16)
@Elli: Da laufen verschiedene Verfahren gleichzeitig. Das eine ist ein strafrechtliches Verfahren vermutlich wegen des evt Besitzes von Betäubungsmitteln. Das andere jetzt ist zusätzliche die verkehrsverwaltungsrechtliche Ebene. Die Führerscheinstelle hat den Auftrag, unzuverlässige Kraftfahrer "auszusieben" um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Guck hier mal rein: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Was jetzt genau passiert, hängt vor allem davon ab, was Deinem Sohn vorgeworfen wird. Ob nun der Konsum oder Besitz von evt verschiedenem BtM.
Dazu müßte man anwaltlich seine Akte dort einsehen. Cannabiskonsum unter gewissen Voraussetzungen kann unproblematisch sein, wenn man Konsum und Teilnahme am Verkehr richtig trennen kann. Ansonsten und bei anderem BtM verliert man im Zweifelsfall seine Fahreignung und damit die FE oder man bekommt sie erst gar nicht und muss durch eine MPU. Das äG, also die Untersuchung, soll hier Aufklärung verschaffen. Dort hat man eine absolute Wahrheitspflicht. Nicht hingehen ist keine Option.
Es ist natürlich auch abends um sieben am Tag vorher zeitlich recht knapp.
Ich weiss nicht, wie jetzt also gelaufen ist, ich würde dringendst raten, Herr Schüller unter obiger Mail zu kontaktieren und sich wenigstens kurz (kostenpflichtig) am Telephon beraten zu lassen. Vielleicht kann man noch etwas retten. Bitte sofort melden. Viel Erfolg
Bukem (Mittwoch, 14 Dezember 2016 21:25)
@ Alex: Das kann man so alles nicht sagen, da gibt es regionale Unterschiede auch innerhalb einzelner Bundesländer. Generell gilt, unter 150 ng THC COOH ist schon mal gut und wichtig, um auf solche Werte zu kommen, müßte man wirklich auf Dauer Leistungskiffen betrieben haben. Je geringer der Wert , desto besser, klar. Allerdings kann die FS auch ohne aktiven THC Verstoss bereits ein äG anordnen, besonders bei Verkehrsbezug. Da hängt vieles davon, ob Du evt auch andere unvorteilhafte Aussagen zu Konsumverhalten oder anderem BtM getroffen hast..Warte am besten die Werte ab und reduzier weiterhin deinen Kosnum. Dann melde Dich wieder.
PS: Sollte es zu einem äG kommen, verkneif dir bitte bitte Deine Meinung zu Sinn und Zweck der gesetzlichen regelungen da. Wollen die nicht hören und kommt nicht gut. Abgesehen davon, machen die ihren Job und der ist nicht so unwichtig. Ist ja alles cool, wenn Du eben richtig getrennt hast, aber verscherz dir das mit denen nicht mit solchen vorschnellen Äußerungen.
Bukem (Mittwoch, 14 Dezember 2016 21:32)
@Feulix: Ob Du Dir ein neues Auto kaufen willst, ist davon doch unabhängig? Du fährst doch auch jetzt? Alsdo zunächst spricht einiges dafür, dass der Wert damals unter 1,0 ng gewesen sein kann wg der Zeit bis zur Untersuchung. Ich hab noch keine Fälle erlebt, wo nach so langer Zeit noch was passiert wäre. Ist aber keine Garantie. Wenn Du magst, schreib Herrn Schüller und nach entsprechender Berartung kann er über die Polizei oder das Kraftfahrbundesamt mehr herauskriegen
Bukem (Mittwoch, 14 Dezember 2016 21:37)
@Pibbel: Das kommt drauf an, ob man in deinen Haaren was nachweisen kann. Brauche da mehr Details wie Zeit dazwischen bis zum äG, Länge der Haare und evt Friseurbesuche usw..
Du kannst grad eh nicht viel ändern und ohne Einsicht in deine Akte kann man da einfach nicht konkretes sagen.
Schlimmstenfalls,ja, hättest Du einfach Pech
Tomekk (Samstag, 17 Dezember 2016 17:58)
Erst mAl Danke und großes Lob für Sie. Es gibt keine vergleichbare Seite oder Eintrag im Internet das alles so gut erklärt und tips gibt . Sonst wird immer nur vom schlimmsten ausgegangen wenn man sich durchliest . Meine Frage : ist man mit unter 1ng aus dem Schneider? Owi ja aber sonst ? ÄG? Kontrolle mit blutentnahme letzter Konsum ca 20 Stunden her . Alles gegen Willen und ohne aussagen zum Konsumverhalten. Polizei war auch nicht freundlich gewaltandrohung etc. Hab zeugen sogar . 4 Tage später wieder Kontrolle gleiches Spiel . Da müsste Aber ng auf null sein da ich nicht mehr geraucht habe . Danke und weiter so . Hochachtungsvoll Tomekk
Toon (Mittwoch, 21 Dezember 2016 00:41)
Hallo,
mir wurde Mitte August um 3 Uhr morgens Blut entnommen.
Die Blutwerte sind 2,4 THC, 27,0 THCOOH 1,8 HydroxyTHC.
Habe keine Konsumangaben bzgl. THC gemacht.
Jedoch habe ich bei der Kontrolle angegeben am Abend zwei Bier getrunken zu haben, um mein fertiges Aussehen zu rechtfertigen.
Habe auch in den Alkomat geblasen, dieser zeigte 0,00 Promille.
(Angabe der zwei Bier und Alkomatwert sind in der Polizeilichen Akte vermerkt)
Bisherige Auffälligkeiten sind 3x Zubereitung BTM Cannabis, die Strafverfahren wurden jedoch nach §27 STGB eingestellt.
Muss ich mit diesen Gegebenheiten mit einer MPU rechnen, oder komme ich mit einem ärtztlichen Gutachten durch?
Danke schonmal
Gruß
Toon
Jeremy (Montag, 26 Dezember 2016 23:42)
Hallo Herr Schüller,
Erst einmal herzlichen Dank für diese hilfreiche Seite.
Ein Freund von mir wurde bekifft angehalten, ich war dabei und bei mir wurde 1 Gramm gefunden.
Ich habe jegliche Aussage verweigert, die Polizei hat also nicht einen Nachweis, dass und ob ich Cannabis konsumiert habe. Zudem bin ich zu diesem Zeitpunkt nicht einmal gefahren.
Ich habe seit dem nicht einmal mehr konsumiert, da ich Angst habe zum äG eingeladen zu werden.
Falls ich zum äG muss, und dieses Gutachten mir kein THC nachweist, sollten meine Chancen doch mehr als realistisch sein, keine Konsequenzen, zumindest hinsichtlich des Führerscheins davonzutragen.. oder wie ist da ihre Einschätzung?
Und sollte ich dem Arzt sagen, dass ich noch nie konsumiert habe (da kein Nachweis), oder sollte ich aus Vorsicht,und weil ich vorher Dauerkonsument war einen einmaligen Konsum zugeben? Da vielleicht kleine Reste nachgewiesen werden könnten?!
Vielen Dank im Vorraus, Mit freundlichen Grüßen.
Bukem (Mittwoch, 28 Dezember 2016 13:42)
@Tomekk: Unter 1,0 ng aktivauch keine Owi. Aber evt ein äG.
Gib mal bitte mehr Details, was genau passiert ist usw
@Toon: Spannende FRage, der belegte KOnsum von THCund Alkohol sorgt eigentlich zur Verneinung der Fahreignung und damit zum Verlust der FE. Andrerseits liegt ja kein Alkoholwert vor.
Gabs es denn sonst schon verkehrsrechtliche Auffälligkeiten? Du solltest dringend drüber nachdenken, Dich bei Herrn Schüller zu melden. Mail steht oben. Momentan kann man nämlich noch die Zeit nutzen, um eine Strategie zu entwickeln. Viel Glück
Bukem (Mittwoch, 28 Dezember 2016 13:47)
@Jeremy: Solange Du nicht gefahren bist, kann dir wg des Canabisbesitzes vor allem ein Verfahren wg des Besitzes einer wohl geringfügigen Menge BtM nach BtmG drohen.
Die FSST richtet sich hier nach: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Wegen des Besitzes von BtM kann zwar ein äG angeordnet werden, gelegentlicher Konsum und FE müssen sich nicht ausschliessen bei richtiger Trennung zwischen Konsum und Kfz Führen. Wir haben hier eine eigene Unterseite zu äG bei gelegentlichem Konsum, schau doch da erst mal rein ;)
Wolle (Dienstag, 03 Januar 2017 19:26)
Hallo zusammen,
Habe heute endlich Rückmeldung von der Fsst bekommen. Bin mit einem blauen Auge davongekommen. Vielen Dank an diese Seite, vor allem Bukem. Ihr habt mir Mut gemacht und wertvolle Tips gegeben. Ich kann meinen Lappen dadurch behalten, zwar mit der Auflage, dass ich mein Drogenkontrlollprogramm zu Ende bringen muss, aber MPU und Führerschein Entzug bleibt mir erspart.
Mit freundlichen Grüßen, Wolle.
Steve Ashley (Samstag, 07 Januar 2017 12:49)
Mein Vater wurde von Gehirnkrebs März 2016 diagnostiziert und seitdem haben wir Chemotherapie dreimal getan, aber der Krebs immer wieder. Vor einigen Monaten hörte ich über Cannabisöl und seine heilende Wirkung, und ich sourced das Cannabisöl von USA Ricksimpsonmedicaloil@outlook.com und mein Vater begann Behandlung sofort mit dem Cannabisöl, nachdem man das Cannabisöl für Behandlung zur vorgeschriebenen Zeit verordnet durch Rick , Es war totale Heilung und wie ich jetzt schreibe, kann mein Vater durch das Haus umhergehen ohne Unterstützung von irgendjemandem und ausgehen, wann immer er will.
Grüße,
Steve Ashley
Bukem (Dienstag, 10 Januar 2017 22:11)
@Wolle: Danke schön, herzlichen Glückwunsch und pass weiter auf. Schön auf die richtige Trennung achten ;)
Andrea (Montag, 23 Januar 2017 15:04)
Hallo ich bin verzweifelt und brauche eueren Rat. Mein Sohn raucht hin und wieder mal . Letzte Konsum Samstag verkehrskontrolle Dienstag nachmittag gegen 16 uht . Aussage verweigert dann kam Blutabnahme mein Sohn bestand auf den richterliche Beschluss der wurde ihm paar mal verweigert. So nun kommen die Werte 2,5 aktiv und 105 cooh wert . Die fss hat sich auch gemeldet Anhörung zum Führerschein Entzug verdacht regelmäßiger Konsum. Kann man es mit einmal probierkonsum argumentieren
Bukem (Mittwoch, 25 Januar 2017 21:00)
@Andrea: Hab dir auf der anderen Seite geantwortet
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 25 Januar 2017 21:01)
@Andrea: Probieren kann man es, wissenschaftlich ist das erklärbar. Habe da ein, zwei Nachweise, die helfen könnten. Meldet Euch mal....danke.
Florian (Donnerstag, 26 Januar 2017 17:40)
Hallo zusammen ! Auch erstmal ein rießiges lob an diese seite hat mir schon sehr weitergeholfen !
Nun zu meinem unglücklichen fall :/
Wurde am freitag auch angehalten weil ich mein handy in der hand hatte .
Daraufhin wollte der polizist mit mir noch verschiedene tests durch führen hatte knapp 24std vorher geraucht und habe um unauffällig zu bleiben diese nicht verweigert auch den urintest hatte ich gemacht da ich auf die ungenauigkeit dieser test gehofft hatte // dieser test war jedoch uneindeutig der balken auf dem test war leicht zu sehen aber nicht eindeutig // daraufhin nahmen sie mich mit in ein krankenhaus zur blutabnahme // dort fragte mich die polizistin wann der letzte konsum war. da es für mich logischer war dass es besser sei wenn der konsum länger her ist wie zeitnah , sagte ich silvester was zu dem tag genau 21 tage her war // die polizistin füllte ein blatt aus zu auf dem verschiedene sachen standen // sie erwähnte auch dass ich alle test ohne aufstand mitgemacht habe und ich glaube weiter unten waren noch die felder in die die werte mal eingetragen werde // sie schrieb auch drauf dass der letzte konsum an silvester war was ich auch leider unterschrieb // hab ich noch eine chance hier raus zu kommen :(
Christian (Donnerstag, 26 Januar 2017)
Hallo,
ich habe am 13.1 und 14.1 ca. 0,7g 'Cannabis konsumiert.
Ich habe mich seit dem 2 mal mit einem Schnelltest selbst kontrolliert.
Einmal am 20.1 und dann nochmal heute den 25.1.
Die Test scheinen positiv zu sein.
Gelsen hab ich,dass die Dauer der Nachweisbarkeit im Blut geringer sein soll.
Das war das erste mal seit über einem Jahr gekifft habe.
Bin ich somit der Gelegenheitskiffer bei dem die Nachweisbarkeit ca. +-14 Tage beträgt?
Im Auszug vom KBA gibt es eine Eintragung das ich mal unter dem Einfluss von Cannabis gefahren bin. Danach musste ich auch zur MPU und hab bestanden und den Führerschein wiederbekommen nach Antrag auf Neuerteilung.
Gibt das den Beamten direkt Anlass mich auf Cannabis zu prüfen?
Würde jetzt bei einer Kontrolle ein äG verlangt werden?
Wie beurteilen die meine MPU?
Sind diese Schnelltest (Cut-Off 50ng/ml) ähnlich die der Polizei?
Also weiter "schnell testen" bis zum fahren?
Unterschied Nachweisbarkeitsdauer Blut - Urin?
Grüße
Bukem (Sonntag, 29 Januar 2017 15:13)
@Florian: Ja, hast Du. Ganz ruhig erstmal, wie es weitergeht, ist abhängig von den Ergebnissen der Blutentnahme. Mehr als 1,0 ng aktiv heisst Owi, Punkte, Fahrverbot und Kosten und Ärger mit der FE-Behörde. Unter 1,0 ng heisst evt trotzdem Ärger mit der FE-Behörde. Und sei es nur die Ladung zum äG. Gar nicht gut waren deine Angaben ggü den Wachtmeistern. Denn damit hast du den regelmäßigen Konsum schon eingeräumt. Jetzt fehlt nur noch der THC Verstoss mit mehr als 1,0 ng und dann ist die FE weg.
Und blöd war das sch.. Handy in der Hand. Ist gefährlich für andere und hier naja, siehste ja selbst.
Meld Dich am besten bei Herrn Schüller schon jetzt. Nicht erst, wenn die Werte vorliegen. Nach knapp 24 Stunden kannst du drunter oder drüber liegen. ÄG kann auch so kommen, deshalb bitte melden und anwaltlich helfen lassen
Bukem (Sonntag, 29 Januar 2017 15:23)
@Christian: Hol mal Luft ;) Ist jetzt alles gut. Wenn du am 14. zuletzt konsumiert hast, ist nach nach max 72 Stunden kein aktives THC in relevanter Höhe da. THC COOH ist länger nachweisbar, korrekt, aber nicht schlimm. Achte bitte bei erneutem Konsum auf die richtige zeitliche Trennung zum Fahren ( 72 Stunden ist absolut safe). Und mach dir keine Paranoias ;)
Mario (Sonntag, 29 Januar 2017 23:26)
Hey,
Super Beitrag und hilfreiche Kommentare.
Ich habe allerdings eine Frage, wurde damals mit 2,4ng thc und 46ng thc-cooh angehalten.
Mir wurde deshalb ein äG aufgelegt.
Habe mich angemeldet und schon ein "Vorgespräch" gehabt, jetzt habe ich eine von zwei Urinproben abgegeben und im März den Finalentermin des äG.
Leider habe ich bei dem Vorgespräch die Aussage gemacht:
-erster Konsum vor 3 Jahren
-Häufihkeit seltener als einmal im halben Jahr
Jetzt ist meine frage ob ich überhaupt noch eine Chance habe meinen Führerschein zu behalten...?
Bitte um Hilfe
Tessa (Montag, 30 Januar 2017 14:55)
Hallo,
danke erstmal für den hilfreichen Beitrag :)
Zu meinem problem:
Ich wurde ende November von der Polizei angehalten, sollte direkt einen Drogentest machen. Ich verweigerte Ihn, darauf wurde mir gesagt das meine Pupillen nicht ganz mitkommen und ich schwanke. Darauf ich: klar es ist kalt! Da friert man und zittert, es ist kein schwanken!
Da ich alles verweigert habe (was mein gutes 'Recht ist) rufte der Polizist den Staatsanwalt an, der einwilligte das ich zur Blutabnahme mit ins Krankenhaus kommen soll.
Gesagt getan, ich hab absolut nichts unterschrieben, keine Angaben gegeben wann ich das letzte mal was gegessen habe oder irgendwas ähnliches.
Die Ärztin die mir das Blut abnahm konnte auch nicht verstehen warum ich jetzt da bin weil absolut keine Anzeichen vorhanden waren.
Ich habe meine Telefonnummer bei den Polizisten hinterlassen da die das Ergebniss schneller bekommen als ich. Der Anruf kam mit der Nachricht: *Nochmal glück gehabt, der Wert ist so gering das von unserer Seite aus nichts weiter auf Sie zukommt*
Bis jetzt der Brief von der Führerscheinstelle kam, ich soll eine Haaranalyse abgeben, ende des Monats habe ich den Termin dafür beim TÜV.
..Das problem ist, bei einer Haaranalyse würden Sie bei mir noch einiges mehr finden was ich bis dahin konsumiert habe (nicht nur THC).
Bitte um schnelle Hilfe :/ LG
Bukem (Montag, 30 Januar 2017 21:51)
@Mario: Ja, klar hast Du die. Du hast allerdings im äG eine absolute Wahrheitspflicht und die Leute auf der anderen Seite machen das hauptberuflich und sind erschreckend gut geschult. Was hälst Du davon, wenn Du Dich von Herrn Schüller beraten lässt über Deinen Fall und das richtige Verhalten und Vorgehen und Vorbereitung für das äG.
Geht gerne telephonisch. Kontaktdaten stehen oben, am besten schreibst du eine Mail mit RückrufNr
Bukem (Montag, 30 Januar 2017 21:59)
@Tessa: Schwierige Situation. Bewiesener BtM-Konsum von allem ausser THC führt unweigerlich zum Verlust der Fahreignung und der FE.
Die Anordnung der Haaruntersuchung erfolgte nach § 14 FeV wegen des Verdachts auf BtM Konsum bzw Besitz.
Am besten meldest Du Dich asap bei Herrn Schüller unter obiger Mail. Ohne Akteneinsicht kann man hier nichts sagen, erst dann kann man eine Strategie entwickeln.
Stephan (Dienstag, 31 Januar 2017 23:36)
Wie sieht es denn nun eigentlich mit der Verjährung der Trunkenheitsfahrt aus? Die normale owi läuft nach 3 Monaten ab. Bei der Trunkenheitsfahrt finde ich widersprüchliche Angaben - fahrlässig begangen 6 Monate - vorsätzlich 12 Monate maximal 2 Jahre bei Wiederholung oder Verjährungshemmung ist das soweit richtig oder liege ich komplett daneben?:-)
Nochmal vielen lieben Dank für Eure Arbeit ich empfehle Euch schon im gesamten Bekanntenkreis (wenn ihr Flyer oder Visitenkarten raus gebt verteile ich diese sehr gerne)
Pullerpole (Mittwoch, 01 Februar 2017 13:24)
Hallo und danke für die kompetente Beantwortung aller Fragen.
Hier ist meine: ich hatte im Jahr 2010 ungebetenen besuch wobei in diesem zug eine nicht grad kleine Menge dope und ein paar pflanzen gefunden wurden. Hab nie gedealt,War nur für mich.Ich wurde sogleich abstinent und belegte dieses auf anraten meines Anwaltes mit diversen Drogentest auf freiwilliger Basis. Gerichtsverfahren ging mit Geldstrafe mit 80 Tagessätzen aus. Nach ca 6 monaten musste ich ein äG absolvieren welches ich ansatzlos bestand. Meine Aussage im äG War das ich probehalber wegen psychischer Probleme geraucht hatte,auch mehrmals,aber das es für mich nichts dauerhaftes darstellt. Mitte 2015 War die Polizei nochmal hier wegen was anderem und hat in diesem Zug 2,5 Gramm als zufallsfund mitgenommen. Verfahren wurde eingestellt, FSST hat sich nicht gemeldet deswegen.
Nun habe ich das Pech einen,Entschuldigung bitte, Spinner als Nachbarn zu haben der die HD damals mitbekommen hat und mir gestern die Polizei herbestellt hat weil,und ich finds echt krass, auf meinem Dachboden Licht brannte und er meint ich baue dort oben wieder an. Dabei hat nur meine kleine Tochter den Schalter gedrückt und ich habs nicht sofort bemerkt sondern es brannte wohl über Nacht.
Jedenfalls standen sie dann zu 4. hier vor der Tür mit einem mündlichen Durchsuchungsbehl. Ich wollte ein Schriftstück haben,dieses wurde wegen der kurzfristigkeit der Maßnahme verneint und stattdessen angeregt,es telefonisch bestätigen zu lassen. Als ich dieses verneinte wurde mir im Beisein meiner total verstörten Tochter mit gewaltsamen eindringen gedroht,denke Gefahr im Verzug Argument. Ich ließ sie also rein um meiner tochter das Trauma meiner Festnahme zu ersparen. Ich ließ sie auf den Dachboden wo nichts zu finden War. Im Anschluss wollten sie noch die anderen Räume plus Garage und auto sehen. In meinem Büro wurden sie fündig,ich schätze so 4-6 Gramm und ein angerauchter Joint. Welches ich übrigens laut Bericht freiwilig rausgab. Der Vernichtung vom dope nach dem strafverfahren habe ich mündlich zugestimmt,sonst die klappe gehalten. Nur das der Raum immer abgeschlossen ist und das ich nie unter einfluss fahren würde.Unterschrift auf dem Bericht habe ich verweigert trotz drängen der Polizei.
Wurde nie im Straßenverkehr mit Drogen oder ihrem Konsum angehalten,als Werte haben sie nur die unauffälligen von 2010 vom äG.
Nun meine Fragen: kann ich die HD als unzulässig juristisch anfechten weil:1. Ein Anfangsverdacht aufgrund von brennendem Licht nicht gegeben ist 2. Gefahr im Verzug nicht greift da keine Ermittlungen vorausgegangen sind und 3. Sich der mündliche durchsuchungsbefehl sich explizit auf den Dachboden bezog?
Und die zweite Frage: Was kann mir jetzt schlimmstenfalls wegen meinem Führerschein passieren? Bin wie gesagt nie im Straßenverkehr mit THC sowohl aktiv als auch passiv angetroffen worden.
Pullerpole (Mittwoch, 01 Februar 2017 13:43)
Achja sorry: konsumverhalten War bis zum Zeitpunkt der durchsuchung ca. 2 Jahre 1 Joint abends und ab und an eine nette runde mit mehren Personen wo auch mal 3 oder 4 die runde machten.
Pullerpole (Mittwoch, 01 Februar 2017 13:47)
Nochmal sorry :D ich bin Mitte 30,180 cm groß und ca 85 Kilo. Mache regelmäßig kraftsport und bin nicht vorbestraft
Felix (Donnerstag, 02 Februar 2017 15:10)
Habe jetzt mein ärzöiches Gutachten gehabt und habe eigentlich keine Bedenken. 3 cm Haare und habe die letzten Monate und das letzte Jahr eigentlich nie geraucht. Muss ich auf das Gutachten warten oder kann ich mal wieder einen rauchen jetzt ? Ich meine wenn es positiv ausfällt was passiert dann und wenn alles gut ist muss ich mich doch nirgends mehr stellen oder ?
Habe sowieso kein Auto mehr
Bukem (Samstag, 11 Februar 2017 12:45)
@Pullerpole: Sorry für die Verspätung, wir können hier immer erst antworten, wenn die Fragen freigeschaltet werden, kriegen hier sonst hauptberufliche Spinner, äh Spamer nicht in den Griff.
Ich habe da tiefe Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung. Das ist ja Sinn und Zweck eines Richtervorbehalts, eben nicht solche Hauruck-Aktionen der Polizei zuzulassen. Dazu müsste man sich im Detail Deine Ermittlungsakte ansehen, da macht eine anwaltliche Vertretung durchaus Sinn und vermutlich müßte da auch eine Beiordnung eines Pflichtverteidigers möglich sein. Wende Dich da bitte direkt an Herrn Schüller für weitere Nachfragen.
Hinsichtlich des BtM-Besitzes und gelegentlichen Konsums ist theoretisch ein äG denkbar nach § 14 FeV, aber das hast Du ja bereits gehabt. Solange kein aktiver THC Verstoss im Strassenverkehr vorliegt, ist erstmal alles entspannt. Achte auf die richtige Trennung zur Verkehrsteilnahme, falls du mal fahren solltest
@Felix: Kein PLan, was bei dir grad verfahrenstechnisch los ist: Grundsätzlich lieber nicht konsumieren, solange deine Angelegenheit nicht beendet ist. Was heisst bitte " eigentlich nie geraucht"?
Harald (Montag, 13 Februar 2017 00:22)
2tes mal unterdrogen Autogefahren :( eine frage kann auf das entziehen der Fahrerlaubniss abgesehen werden wenn man wirklich kank ist ein tumor oder Krebs hat?
Harald (Montag, 13 Februar 2017 17:17)
Ich bitte von ganzen Herzen um eine Antwort
Bukem (Dienstag, 14 Februar 2017 07:51)
@Harald: ich befürchte, nein. Die Führerscheinstelle hat den gesetzlichen Auftrag, ungeeignete Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Erzähl mal bitte mehr, was heisst krank, was vor allem meinst du mit Drogen? Sofern es sich da um Medikamente handeln sollte, ist da die Frage , ob du auf diese angewiesen bist, es gibt zb einen Opiod-Ausweis, den man sich ausstellen lassen kann.
Meld dich bitte
Alex (Donnerstag, 16 Februar 2017 19:03)
Hallo Herr Schueller,
wurde letztens von der Polizei mit 3 Gramm Haschisch erwischt und ich habe bei der Vernehmung aus Panik teilweise Sachen gesagt/behauptet/gestanden die ich wohl eher nicht hätte sagen sollen (dass ich THC konsumiere und dass ich innerhalb von 24h konsumiert habe und gefahren bin, dass ich THC konsumiere um meine depressive Stimmung zu erleichtern). Bluttest wurde veranlasst und ich habe mich zu einer Urinprobe überzeugen lassen, weil mir der Polizist gesagt hatte ich würde damit weniger bezahlen müssen. Ich konsumiere regelmäßig und warte jetzt auf einen Brief der Staatsanwaltschaft/Führerscheinstelle (mein erstes mal, ich bin mir nicht sicher wie solche Sachen ablaufen)
Mit was beziehungsweise mit wieviel Strafe sollte ich hier rechnen? Und was sollte ich tun, wäre ein Anwalt in meiner Situation sinnvoll oder sollte ich erst auf eine Art Brief oder so etwas warten?
Habe wahnsinnige Angst mit etwaigen Gegenmaßnahmen in ein Wespennest zu stechen.
Mit vielem Dank und freundlichen Grüßen
Jemand namens Alex
Bukem (Samstag, 18 Februar 2017 12:55)
@Alex: Ok, bisher hast Du ziemlich ins Klo gegriffen. Unschön und nicht gut. Jaha,ein Anwalt ist nicht nur sinnvoll, sondern vermutlich das einzige, was Dir den FE noch retten kann. Wichtig ist jetzt: Ruhe bewahren, Anwalt einschalten, Herr Schüller ist bundesweit tätig, und gucken, was die Untersuchungsergebnisse liefern.
Kurz gesagt: Der nachgewiesene wiederholte Konsum ( alles mehr als einmal) und ein aktiver THC Verstoss, also mit mehr als 1,0 ng, reicht schon zum Verlust der Fahreignung und damit dem Entzug der FE. DEshalb jetzt: Anwalt und retten, was zu retten ist. Viel Erfolg!
Andi (Montag, 20 Februar 2017 12:47)
Moin zusammen,
mal eine generelle Frage: Es wird ja immer gesagt, bei allgemeinen Verkehrskontrollen keine Angaben zu Alkohol / THC zu machen und alle Tests abzulehnen.
Frage meinerseits: Macht man sich dann nicht erst recht aufällig? Ich stell mir vor, das die Polizei dann erst Verdacht schöpft und alles tun wird, um einen Test zu erzwingen.
Wäre es nicht sinnvoll, bei den typischen Fragen haben Sie getrunken / geraucht mit "Nein" zu antworten und ggf. noch die "Hampelmännchen" Tests mitmacht wie an die Nase fassen, zählen usw. und erst, wenn die Beamten einen Urintest fordern, diesen nicht einzustimmen? Wäre aus meiner Sicht weniger auffällig wenn man erstmal kooperiert und verneint als wenn man direkt von vornerein sagt "Ich mache dazu keine Angaben"
Wie sieht das aus rechtlicher Sicht aus? Klug oder dumm? :-)
VG,
Andi
Bukem (Dienstag, 21 Februar 2017)
@Andi: Du sitzt sooderso am deutlich kürzeren Hebel, ob Du neinen oder ich mache keine Angaben sagst, ist da ziemlich gleich.
Wichtig ist zu wissen, warum man eben keine Angaben machen sollte: Du verlierst damit deine FE. Der eingeräumte gleichzeitige Konsum von THC und Alkohol reicht bereits zum Verlust der Fahreignung. Angaben zu anderem BtM wie einer Pille 1995 auch. Deshalb einfach nichts sagen, ob nun als nein oder ich mache keine Angaben.
Andi (Dienstag, 21 Februar 2017 11:12)
Hi again,
sprich, es spricht nichts dagegen wenn ich bis zur Einforderung eines Urin-Tests die "Spielchen" mitspiele - also bei Alkohol, Drogenkonsum verneine, ggf. noch die typischen Tests mitmache (die ich ja "nüchtern" ja bestehe) und bei Einforderung des Urin-Tests verneine - dann müssten Sie ja einen richterlichen Beschluss bzgl. Blutabnahme fordern und hierfür brauchen sie einen Verdacht, den ich Ihnen ja nicht gebe wenn ich die Tests usw. alles mitmache.
Das war mir wichtig... der Rest ist klar - keine ANgaben über Konsum, Dauer, auch wenn bereits ewig in der Vergangenheit. Sollten Sie dann beim Bluttest über einen erhöhten CCOP Wert stolpern, bin ich ja trotzdem noch auf der sicheren Seite, sofern der Aktivwert nicht über 1 geht...
Dave (Samstag, 25 Februar 2017 13:16)
Hi,
Ist dieses Forum noch aktiv?
Auch wenn ich mir selbst den Spiegel vor das Gesicht halten kann,würde ich mir doch gerne eine Meinung einholen zum Sachverhalten meinerseits.
Lg
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 26 Februar 2017 13:51)
@Dave...klar kannst Du hier schreiben....
hamudi (Dienstag, 28 Februar 2017 23:09)
hallo,
mein Urintest bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" war positiv. Ich wurde mit auf die wache genommen und mir wurde Blut abgenommen. ich hatte innerhalb 24 std ca. 0,4g geraucht 4 tage davor deutlich mehr ca 1-2g.
ich hatte alle fragen mit nein beantwortet und wirkte bei dem positiven Urintest ziemlich überrascht (da ich meinen vorherigen Konsum vergaß). Ich habe gesagt das ich innerhalb von 24 std passiv geraucht habe. Demnach erklärte mir der Polizist das dies nicht möglich wäre. danach habe ich keine weiteren aussagen getroffen.
auf das Ergebnis des Bluttest warte ich erst seit einer Woche.
Was erwartet mich und wie gehe ich am besten vor?
Liebe grüße
Bukem (Dienstag, 28 Februar 2017 23:43)
@Dave? Sollte hier was unbeantwortet geblieben sein, magst Du mir Deine Fragen Nr geben. Sehe hier bisher nichts außer das kurze vom Sa
@Hamudi: Das hängt vorrangig vom Ergebnis ab. Solltest Du über 1,0 ng aktiv liegen, bist Du im Ordnungswidrigkeitenrecht mit Fahrverbot, Punkten und Bussgeld.
Du musst jetzt mehrfach aufpassen. Bei aktivem THC Verstoss reicht schon ein belegter Zweitkonsum zum Verlust der Fahrerlaubnis. Dass Du keine Angaben gemacht hast, war deshalb gut. Bitte Konsum eingestellt halten. Die nächste Frage ist, was und ob die Fahrerlaubnisbehörde was macht..Wenn Du willst und magst, meld Dich bei Herrn Schüller, es mag durchaus sein, dass auch ohne THC Verstoss ein äG angefordert werden soll
Hamudi (Mittwoch, 01 März 2017 00:53)
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
die frage mag dumm klingen, aber inwieweit kann mir Herr Schüller momentan helfen? Ich Muss leider soviele kosten wie möglich vermeiden
moinmoin (Mittwoch, 01 März 2017 01:47)
Gute Seite , sehr informativ . Danke dafür .
Nun hat es auch mich erwischt , Blutabnahme-keine Aussage,Konsum eingestellt ,noch keine Post erhalten . Bewährungsstrafe wegen Besitz in nicht geringer Menge vor 20 Jahren wobei der Eigenkonsum angegeben , allerdings nie kontrolliert oder nachgewiesen wurde,was ich bei der PK auf Fragen nur mit "97 war mal was" beantwortete.Bei dem Rücktransport zum Auto erklärte mir der relativ freundliche Polizist das ich als Ersttäter(der ich im Bezug auf den Verkehr ja bin) nur eine OWI zu erwarten hätte (Weiterfahrt wurde nat.untersagt). Meine Fragen : Wie sieht das bei der Vorgeschichte aus im Bezug auf die FE ? ,und kann ich jetzt im Vorfeld schon etwas unternehmen ? MfG aus NDS.
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 01 März 2017 11:05)
@Hamudi:
Ich habe es an anderer Stelle schon geschrieben: Es gibt Ausnahmeregelungen, die die Entziehung der Fahrerlaubnis vermeiden können, selbst wenn im Moment der Rauschfahrt die Entziehungsvoraussetzungen vorlagen. Dies ergeben sich aus der Anlage 4 zur FeV, dort heißt es unter Punkt 3 der Vorbemerkungen: "Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein."
Einen solchen Verhaltenswandel kann man durch Abstinenznachweise und einer möglichst vor der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossenen Verkehrstherapie nachweisen. Dann kann die Fahrerlaubnisbehörde darüber entscheiden, ob sie von der direkten Entziehung der Fahrerlaubnis absieht und stattdessen eine MPU anordnet. Positiv ist daran: Zur Vorlage der MPU kriegt man nicht selten ein halbes Jahr Zeit zur Verfügung gestellt, Zeit genug, um noch mehr Nachweise heranzuschaffen, die den Gutachter bei der MPU milde stimmen werden. Und den Führerschein darf man solange behalten, man verliert ihn also gerade nicht, sondern nimmt kurz vor Entziehung die letzte Ausfahrt in Richtung Begutachtung. Die Fahrerlaubnisbehörden nehmen diesen Ball häufig auf, es lohnt sich also, diesbezüglich proaktiv zu werden und die Schwebezeit zu nutzen, solange sich die Behörde noch nicht gemeldet hat. Und hierbei kann ich helfen und mache das auch recht häufig. Die psychologische Aufarbeitung kann sogar in Wochenendseminaren geschehen, danach raucht Ihnen zwar der Kopf, aber der verkehrspsychologische Nachweis ist dann schon mal auf der Habenseite...
Das sollte man machen...jedenfalls dann, wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist...
@moinmoin: Moin! Die Aussage der Polizei war falsch, es laufen IMMER parallel Bußgeld- und Fahrerlaubnisverfahren, wenn der aktive THC Wert mindestens 1,0 ng/ml beträgt. Je nachdem wie wichtig der Führerschein ist, muss man dann schauen, ob man jetzt bereits in Richtung de Ausnahmeregelung von Anlage 4 Vorbemerkung 3 FeV Schritte unternimmt. Wenn der FS wirklich benötigt wird, ist das dringend anzuraten...wie ich im Beitrag über diesen schon geschrieben habe...wichtig ist ,dass der Konsum komplett eingestellt wird und bleibt.
moinmoin (Mittwoch, 01 März 2017 14:37)
Danke für die rasche Antwort ,MfG
Thomas (Freitag, 03 März 2017 20:27)
Hallo Herr Schueller
!Ich rauche seit zwei Jahren nicht mehr bis auf zwei Ausnahmen aufgrund eines Besuchers in unseren Firma aus Holland ! Ich würde gerne meinen Freund besuchen und würde auch gerne ein paar joints rauchen mit dem ! Kann ich das machen ohne das ich meinen Führerschein verliere gleich ? Bzw Angst haben muss davor wegen einer mpu !? Würde danach nicht mehr rauchen höchstens noch die 10 Gramm die ich für zuhause einpacken würde? Bessere Frage ist können sie mich aus der Sache raushauen ? Komme aus Kassel!
Rechtsanwalt schüller (Samstag, 04 März 2017 20:24)
@Thomas: Ihre Frage ist zu unscharf. Wann wollen Sie was rauchen? "höchstens noch die 10 Gramm?" Soll das ein Witz sein? Wieso rauchen Sie nicht höchstens 1 Gramm Cannabis und lassen die Karre dann ne Woche stehen. Mit 10 Gramm in kurzer Zeit schiessen selbst mit 2, 3 anderen Leuten die THC COOH Werte binnen einer Woche (bei täglichen Konsum) in kritische Höhen. Es ist nicht verboten, mal ein, zwei Tüten zu rauchen. Bei 10 Gramm kann aber von ein, zwei Tüten nicht die Regel sein und wenn man Sie damit hoch nimmt, kommt eine Einstellung nach § 31 a BtMG nicht mehr in Betracht. Ich rauche nur noch fix die 10 Gramm, die mein Kumpel aus Holland eingeführt hat. Wenn ihr holländischer Besucher noch paar Gramm für andere Leute mal so locker einführt, sollte er das hier im Auge behalten (Abs.I Var.4): https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__30.html Und bei zwei Jahren sind wir dann, wenn das eingeführte Cannabis mindestens 7,5 Gramm THC enthält. Und das ist bei 50 Gramm guten Gras schnell der Fall...Mein Tipp: Weniger Rauchen oder besser gar nichts.
Thomas (Montag, 06 März 2017 12:18)
Ich lasse es am besten mit dem Rauchen, da fahre ich doch lieber mit ruhigem Gewissen ! Vielen Dank trotzdem !
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 06 März 2017 19:56)
@Thomas: Weise Entscheidung!
Michael (Mittwoch, 08 März 2017 22:33)
Hallo Herr Schüller,
Folgendes Problem: Vor einigen Wochen haben drei Freunde und ich zusammen Abends einen joint auf einem abgelegen Parkplatz geraucht. Da es sehr regnerisch war stiegen wir kurz darauf in mein geparktes Auto um dort geschützt vorm regen noch ein wenig verweilen zu können. Kurz darauf tauchte auch schon die Polizei auf und diese begann einen nach dem anderen von uns zu durchsuchen. Bei mir selbst wurde rein garnichts gefunden und es wurde auch kein Blut-oder Urintests verlangt. Muss ich nun trotzdem mit einem ärztlichen Gutachten rechnen oder komme ich nochmal mit einem blauen Auge davon?
Ps. Das alles geschah in Hessen
Lars (Freitag, 10 März 2017 09:12)
Hallo Herr Schüller,
Mein Fall: im November wurde ich in München von der Polizei aufgehalten und musste durch einen positiven Urintest einen Bluttest ablegen. Der Wert lag bei 4,5 und die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis wurde angeordnet, aber konnte abgewendet werden. Dafür muss ich jetzt eben ein ärztliches Gutachten ablegen. Dieses sollten bis zum 5.5 spätestens vorliegen. Jetzt das Problem: Leider habe ich es nach mehreren Versuchen nicht geschafft den Konsum einzustellen. Mittlerweile rauche ich wieder fast jeden Tag. Auch wenn ich jetzt sofort aufhöre werde ich das nicht mehr schaffen, dass in diesem knappen Zeitraum bis Mai das Gutachten positiv für mich ausfällt. Deswegen überlege ich das ärztliche Gutachten garnicht anzutreten und mir das Geld zu sparen, da das Nicht-Antreten die gleichen Folgen hat wie ein negatives Gutachten.
Was meinen Sie?
Lars (Freitag, 10 März 2017 09:39)
Und wenn ich das ärztliche Gutachten nicht antrete und damit feststeht, dass ich nicht geeignet bin kann ich dann in ein paar Monaten ein erneutes Gutachten verlangen? Bzw. Habe ich nach Nicht-Antreten irgendeine Möglichkeit meinen Führerschein zurückzubekommen? Natürlich unter der Voraussetzung, dass ich den Konsum einstelle.
Bukem (Samstag, 11 März 2017 13:20)
@Michael: Was hst denn du bzw haben deine Freunde ggü der Polizei für Angaben gemacht? Sowas wie: wir treffen uns regelmäßig hier, um dann bekifft nach hause zu fahren und generell rauchen wir gerne, trinken dabei Alkohol und sind auch anderem BtM ggü aufgeschlossen, sofern wir nicht grade illegale Autorennen veranstalten wäre nicht vorteilhaft.
Wenn nichts gefunden wurde, niemand was zum Konsum gesagt und eh kein THC Verstoss, also fahren mit mehr als 1,0 ng aktivem THC vorliegt, ist alles recht cool. Aber auch dann kann dir jederzeit eine Ladung zum äG ins Haus flattern. Fahrerlaubnisbehörden machen so etwas halt, auch wenn eine Ladung zum äG ohne THC und Verkehrsbezug regelmäßig rechtswidrig wäre. Wäre dann was für einen bundesweit tätigen Spezialisten wie Herrn Schüller
@Lars: Das ist Deine Entscheidung, Herr Schüller hilft eben auch gerne bei der Wiedererlangung deiner FE, denn darauf wird es dann durch eine MPU hinauslaufen. Dann hast du auch gute Chancen, versteh mich jetzt nicht falsch. Konsum weiter vollziehen in Kenntnis deiner Situation und Konsequenzen deutet auch erhebliche psychische Probleme hin, dann solltest Du Dich fragen, wozu überhaupt eine FE?
Allerdings kann Herr Schüller dir wirklich helfen, das setzt aber voraus, dass du eine Weile clean bist und dauerhaft zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme richtig trennst ( unser Dauerthema hier..) Eine MPU bestehst du nur bei einer Verhaltensänderung und der Bereitschaft, sich mit deinen Problemen auseinander zu setzen. Sonst lass es lieber. Viel Glück
Lars (Samstag, 11 März 2017 17:47)
@Bukem: Danke für deine Antwort, werde das Gutachten dann nicht antreten, da es so oder so auf eine MPU für mich hinausläuft.
Bukem (Montag, 13 März 2017 09:41)
@Lars: Das bedeutet dann den Entzug deiner Fahrerlaubnis und eine Neuerteilung die nächsten 15 Jahre nur nach MPU. Sag Bescheid, wenn Du Hilfe brauchst
Silli (Montag, 13 März 2017 17:40)
Im november polizeikontrolle als fussgänger. Mir wurden 0.8 gramm die auf dem biden lagen zugeschrieben. Von der stastsanwaltschaft wegen geringer menge eingestellt. Nun das äG . Habe vor eochen eine geraucht. Rau he wirklich selten. Wie soll ich mich bei dem gutachten verhalten
Tillmann (Montag, 13 März 2017 21:44)
Hallo zusammen, ich lese schon seit längerem die Beiträge hier durch, kann "meinen Fall" aber nicht entdecken. Daher hier meine Problemstellung.
Mir wurde im August 2015 vorgeworfen 3 mal in wöchentlichen Abständen Cannabis gekauft zuhaben. Beweiße sind lediglich Textnachrichten die auf dem Handy des "Dealers" die im Sommer 2016 sichergestellt worden sind. Darauf hin habe ich eine Anzeige bekommen. Das Verfahren wurde im Februar 2017 eingestellt. Nun (09.03.17) der Brief der FSST zu einer ÄU.
Hinzuzufügen ist dass ich 2008 eine Blutprobe abgegeben habe, die einen THC COOH Wert von 6 ng/ml belegt. Verfahren wurde eingestellt.
2006 wurde bei mir 4g Cannabis gefunden (Ich war Beifahrer, Fahrer bekifft). Verfahren eingestellt!
Warum zur Hölle muss ich jetzt eine ÄU machen? Ich wurde zu keinem Zeitpunkt mit aktivem Wirkstoff angetroffen!
Ist das rechtens? Kann ich dagegen vorgehen?
Ich habe vor 10 Tagen den letzen Joint geraucht und vor 18 Tagen zwei "lines" Amphetamin konsumiert.
Ich habe nur noch wenige Tage Zeit mir einen Arzt auszusuchen.
Können Sie mir Tipps geben wie ich mich verhalten soll?
Danke und Gruß
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 14 März 2017 17:06)
@Tillmann: 1) Dem begutachtenden Institut mitteilen, dass das Ergebnis des Gutachtens NICHT direkt an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet werden darf. Vorsicht: Auch die Ergebnisse rechtswidrig angeordneter Gutachten dürfen verwertet werden, wenn die Führerscheinstelle sie in die Finger kriegt. Deshalb: NICHT durchreichen lassen das Gutachten.
2)Das Gutachten machen Sie. Nach Möglichkeit melden Sie sich mal bei mir, das wir näheres besprechen können. Ist das Strafverfahren wegen des Kaufs des Cannabis schon rechtskräftig abgeschlossen?
3) Wenn das Gutachten gut läuft: Abgeben, Drops gelutscht. Wenn nicht: Entziehung des Führerscheins mit dem Argument anfechten, dass die Anordnung des ärztlichen Gutachtens rechtswidrig war und damit auch die Entziehung. Für die Anordnung eines Gutachtens wegen Umgang mit Cannabis ohne Zusammenhang mit Autofahren erfordert den konkreten Verdacht auf DAUERkonsum...ergo täglichen Konsum. Kommt also auf die Umstände, die bestellte Menge und das Aussageverhalten beim ärztlichen Gutachten an. Mit anderen Worten: Anwaltliche Beratung ist hier vielleicht nicht ganz verkehrt....
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 14 März 2017 17:10)
@Silli: Der Fund von 0,8 Gramm ohne weitere Zusatztatsachen rechtfertigt nicht die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens. Behörde anschreiben und versuchen, das noch abzuwenden. Klappt oft mit den richtigen Argumenten. Aus 0,8 g lässt sich kein Dauerkonsum ableiten. Oder sind Sie schon öfter erwischt worden oder haben was von täglichen Konsum erwähnt bei den Polizisten?
Auch hier gilt: Gutachten nicht direkt an die Behörde durchreichen lassen, wenn es denn überhaupt gemacht wird. Wenn ich versuchen soll, die Behörde mal einzufangen, melden Sie sich umgehend per Mail. Danke.
Silli (Dienstag, 14 März 2017 19:36)
Danke Herr Schüller für die schnelle Antwort.
Nein war noch nie auffällig. Habe nur einmal laufen müssen 1 monat wegen zu schnellem fahren. Statt 70 hatte ich 122. Die erste aufforderung ging auch noch an meinen zwillingsbruder. Das haben eir heute widersprochen. Ich habe noch nichts bekommen. Aber wird bestimmt noch kommen. Würde mich gerne bei ihmen melden. Will diese äG eirklich umgehen wenn dies möglich ist. An dem Tag es war hallowen hatte i h 1.7 promille und wirklich nichts geraucht. Die Polizei hat auch nichts bei mir gefunden und auch kein test gemacht ausser den alkoholtest. Verfahren wurde von staatsanwaltschaft eingestellt. Bitte um Antwort.
Jochen (Mittwoch, 15 März 2017 02:10)
Sehr geehrter Herr Schüller,
Ich wurde von der Polizei angehalten sollte abpissen. Ich meinte aber ich muss unbedingt einen Freund fahren. Daraufhin durfte ich bis zum Ziel weiter fahren, Sie mir hinterher. Dürfen die dass denn?
Danach musste ich mit zur Wache. Bluttest den ich habe mich geweigert, keine Angaben nichts.
Habe erst vor einer Woche aufgehört zu Rauchen. In 10 Tagen muss ich die Frage nach meinem Konsumverhalten spätestens abgeben. War jetzt 3 Monate Dauer Konsument.
Was hätten Sie für einen Vorschlag?
Simon (Mittwoch, 15 März 2017 19:22)
Hallo Herr Schüller,
mein Problem ist folgendes. Mir wurde am 17.1.2017 Blutprobe entnommen. Zusätzlich wurden mir ca. 10 Koffeintabletten konfisziert mit verdacht auf BTM. Zu dem Zeitpunkt war ich nahezu täglicher Konsument. Jedoch belief es sich hierbei auf jeden Abend ein wenig. (Etwa ein halber Joint mit eher schwachem Graß). Ich habe damals lediglich dem Arzt gegenüber geäußert dass ich maximal 2mal im Monat rauchen würde und das nur in seltenen Fällen. Seit dem Tag habe ich bis heute nicht wieder konsumiert.
Ich habe am 08.03.17 Post vom Staatsanwalt bekommen dass die Ermittlungen gegen mich bzgl. eines Vergehens nach § 29 BtMG gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde. Handelt es sich hierbei lediglich um die Koffeintabletten?
Mit welchen Konsequenzen für meinen Führerschein habe ich Ihrer Erfahrung nach zu rechnen. Blutwerte sind mir bisher nicht bekannt. Werden mir diese mitgeteilt bevor die Fahrerlaubnisbehörde mich kontaktiert? Es handelt sich um die Fahrerlaubnisbehörde Münster in NRW.
Danke für Ihr bemühen im Vorraus
Mia (Mittwoch, 15 März 2017 23:23)
Hallo,
mein Freund hatte Mitte August nachmittags eine allgemeine Verkehrskontrolle mit Urinprobe. Diese war positiv und anschließend folgte dann die Blutuntersuchung. Nach ein paar Monaten dann das Ergebnis: 1,7 ng/ml aktiv und 7,7ng/ml Cooh (passiv). Daraufhin forderte die Führerscheinstelle ein ä G. Dabei berichtete mein Freund, dass er an dem Abend vorher ca. 10 Stunden vor der Kontrolle geraucht habe. Und davor lediglich einmal mit 20 Jahren bei jm. mal gezogen hätte.. sich jedoch nicht sicher sei, ob damals überhaupt etwas drin gewesen sei, da er keine Wirkung bemerkte. Der zweite Konsum war dann einmalig 19Jahre später mit 39 Jahren am Tag der Kontrolle. Im ä G steht, es handele sich um einen seltenen gelegentlichen Konsum und dass er aufgrund der großen Zeitspanne auch quasi wie ein Erstkonsum imponiert. Im Gutachten steht auch, dass seine Glaubwürdigkeit nicht angezweifelt wird, er kooperativ war... Nach Abgabe an die Fsst nun die Anordnung einer MPU. Kann man nach 19 Jahren von einem gelegentlichen Konsum sprechen, wenn lediglich einmal mit 20 Jahren und dann einmal mit 39 Jahren konsumiert wurde?
Bukem (Donnerstag, 16 März 2017 08:14)
@Sili: Dann melde Dich bitte unter oben stehenden Kontaktdaten direkt bei Herrn Schüller. Bitte zusätzlich auch die MobilNr hinterlassen. Vielen Dank
@Jochen: Wir brauchen mehr Details wie Dieter Hallervorden..Wann war der Vorfall, wann der letzte Konsum?Gab es Untersuchungen und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
@Simon: Schwerzu sagen, worum es da ging ohne Akteneinsicht. Vermutlich ging es da um diese Tabletten..Ob Du Ärger mit der FSST bekommst hängt von deinen Werten und Angaben ab. Immerhin hast du bereits den gelegentlichen Konsum selbst völlig überflüssig eingeräumt. Kommt jetzt noch ein (!) THC Verstoss mit mehr als 1,0 ng aktiv dazu, reicht das schon zum Verlust der FE. Es ist gut, dass du nicht weiter konsumierst. Dann kann na klar auch ohne THC Verstoss, also mit geringeren Werten, eine Ladung zum äG kommen. Check das: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
@Mia: Im Verwaltungsdeutsch ist gelegentlicher Konsum alles, was mehr als einmal ist. Immerhin wird er ja dennoch wie ein Erstkonsument behandelt. Sieh es positiv: Immerhin wurde eine MPU angeordnet und nicht direkt die FE entzogen, was nämlich auch ginge.
Gegen die Anordnung einer MPU bestehen keine Rechtsmittel, bitte für mehr Hilfe direkt bei Herrn Schüller melden zb für Taktik und Vorbereitung. Good luck
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 16 März 2017 17:44)
@Mia: Hier liegt Bukem falsch, bei dem langen Zeitraum zwischen den Konsumakten verbietet sich eine Verbindung zum einem gelegentlichen Konsum. Es handelt sich um zwei experimentelle Konsumakte. Allerdings könnte die Angabe, er habe von 1o Stunden vorher geraucht, für einen gelegentlichen Konsum sprechen. Denn bei experimentellen Konsum soll der aktive THC Wert binnen 6 Stunden unter 1,0 ng/ml sein, sonst wird auf wiederholten Konsum geschlossen. Das kann ich aber von hier nicht genau beantworten, da mir keine weiteren Unterlagen vorliegen. Kann also auch nicht sagen, ob die MPU Anordnung rechtmäßig ist. Beim Nachweis eines "neuen" experimentellen Konsums im äG dürfte das nicht der Fall sein. Dann müsste man halt auch mal schauen, ob das ärztliche Gutachten korrekt ist...viele Fragezeichen...melden Sie sich, wenn ich mir das genauer anschauen muss...
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 16 März 2017 18:01)
@Jochen: Das weitere Vorgehen hat stark damit zu tun, wie wichtig der Führerschiein ist....außerdem musst Du schon etwas genauer schreiben, was los ist....hast Du einen Anhörungsbogen bekommen oder was?
Mia (Sonntag, 19 März 2017 22:37)
Der Gutachter hat im ä G geschrieben, dass die 10 Stunden zwischen Konsum und Kontrolle zu den gemessenen Werten passen. Die Fsst hat trotz des positiv klingenden Gutachten nun den Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet. Er müsste also erst eine MPU machen und bestehen um die FE neu zu beantragen. Die Fsst hat in dem Fall wohl nur auf die Formulierung "gelegentlich" geachtet und nicht auf die 19 Jahre zwischen zwei einmaligen Konsumakten. Obwohl der Gutachter ja extra dazu schrieb "seltener gelegentlicher Konsum der quasi wie ein Erstkonsum imponiert , da 19 Jahre dazwischen liegen"..und an anderer Stelle noch mal " äußerst seltener Konsum"..Mein Freund überlegt nun ob er das einfach hinnehmen soll oder nicht. Ich habe aber die Hoffnung, das es sich hier um eine schlechte Formulierung seitens des ä G handle, die dann bei der Führerscheinstelle einfach zu Missverständnissen geführt hat. Vielleicht lässt sich das ja auch einfach klären? Wie stehen da die Chancen?
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 20 März 2017 10:50)
@Mia: Es reicht, wenn Du Deine Frage auf einer Seite stellst...habe diese Frage auf der Hauptseite beantwortet. Dein Freund kann sich gerne auch selber melden...allerdings ist er wirklich spät dran.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 20 März 2017 10:53)
Allerdings scheint es ratsam, dass er sich mal beraten lässt, egal ob die Fahrerlaubnis denn nun noch irgendwie zu retten ist oder er durch die MPU muss. Grundsätzlich hätte er die ganze Situation wesentlich günstiger gestalten können, wenn er sich früher gemeldet hätte. Ein angemessene Beratung hätte ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit die Fahrerlaubnis gerettet. So muss man jetzt eben mit dem "Blatt" spielen, dass man noch auf der Hand hat. Und günstig ist das nicht eben. Aber auch hinsichtlich der MPU gibt es einiges, was man wissen sollte...dann klappt es auch....
Michael (Montag, 20 März 2017 17:54)
Hallo,
Ich hab morgen mein äG. Im Vorgespräch mit dem Arzt wurde Zitat Arzt "gelegentlichen Konsum (einmal im halben Jahr seit 3 Jahren)" eingetragen/erfasst.
Hat jemand noch schnelle Tips für morgen? Ich habe gerade fürchterliche Angst das ich den Führerschein verliere....
Mit freundlichen Grüßen Michael
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 21 März 2017 11:01)
@Michael: Wenn Sie mit wenigstens 1,0 ng/ml THC aus dem Verkehr gezogen wurden, bedeutet jede andere Aussage als: "Ich habe nur einmal im Leben Cannabis geraucht und zwar 3-4 (maximal 6!!!) Stunden vor der Blutabnahme, Alkohol habe ich nicht dazu getrunken und andere Drogen habe ich auch nie probiert" zum Verlust der Fahrerlaubnis.
Nur die Argumentation mit Einmalkonsum führt hier zum Ziel.
Wenn das ärztliche Gutachten nicht wegen einer Fahrt unter "Wirkung" von THC angeordnet wurde, sondern etwa, weil Du mit einem Haufen Cannabis erwischt worden bist, kann ein 2 maliger Konsum pro Woche eingeräumt werden, denn der ist nicht verboten.
Warum wurde das äG angeordnet? Der Begutachtungsstelle darf auf keinen Fall erlaubt werden, das Ergebnis der Begutachtung direkt an die Fahrerlaubnisbehörde zu schicken. Ist es negativ, darf die Behörde es zur Entziehung der Fahrerlaubnis verwerten, selbst wenn die Anordnung rechtswidrig war. Man kann dann vor dem Verwaltungsgericht nicht sagen, dass die Entziehung wegen dieser Erkenntnisse rechtswidrig war. Was man aber machen kann (bei rechtswidrig angeordneten Gutachten): Das Gutachten nicht abgeben, die Entziehung abwarten und diese dann anfechten. Das geht dann. Aber: Dazu muss man erstmal wissen, warum das Gutachten angeordnet worden ist...
Michael (Dienstag, 21 März 2017 13:03)
Danke Herr Schüler,
Leider habe ich beim Vorgespräch schon mehr als einmaligen Konsum eingeräumt ....
Das Gutachten war leider auch rechtens, da ich beim fahren angehalten wurde mit 2,6 ng... :(
Besteht denn noch irgendwie Hoffnung?
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 21 März 2017 14:02)
@Michael: Ich kann Ihnen hier nicht exakt raten was zu tun und zu lassen ist. Hätte ich im Vorfeld unschlaue Dinge erzählt, würde ich das im ärztlichen Gutachten halt gerade rücken und sagen, dass es in der wirklichen Wahrheit (also der richtigen Wahrheit) nur ein einmaliger Konsum war. Ja, es könnte sein, dass ich das sagen würde, wenn mir der Führerschein wichtig wäre. Das ist er jedoch nicht. Und ich nehme keine Drogen, rauche nicht und trinke nicht mal Alkohol. Insofern ist das Risiko einer Begutachtung eher gering.
Ich kann Ihnen nur eins prognostizieren (und das ziemlich sicher): Wenn Sie bei Ihren Ausführungen bleiben, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wenn Sie dei Ausführungen auf Einmalkonsum anpassen, gibt es noch Chancen. Wofür Sie sich entscheiden, ist Ihre Sache.
Wann war der Vorfall mit der Rauschfahrt?
Loki (Mittwoch, 22 März 2017 00:23)
Hallo Herr Schüler,
Habe vor kurzem ein ärztliches Gutachten wegen eines geringen THC-Wertes bei einer Verkehrskontrolle bestanden, da mir mir gelegentlicher Konsum nicht nachgewiesen werden konnte. Ich wollte fragen wie das jetzt ist wenn ich erneut getestet werde, ist es ok, wenn ich unter 1ng THC bleibe und mein COOH-Wert nicht zu hoch ist? Bzw wie verändert das vergangene Gutachten meine zukünftigen 'Grenzwerte' ? Hätte ich mit beispielsweise 0,0ng THC aber 15ng COOH etwas zu befürchten?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße,
Loki
Bukem (Mittwoch, 22 März 2017 07:41)
@Loki: Grds ist alles ok, sofern Du unter 1,0 ng/ml THC aktiv bzw unter 75 ng/ml THC COOH bist.
Was hast Du denn genau für Angaben gemacht und was ist damals insgesamt passiert? Auch gelegentlicher Konsum ist verkehrsrechtlich unproblematisch, solange man eben unter den vorgenannten Werten bleibt. Deshalb sind auch Maßnahmen der Führerscheinstelle handlebar, solange man keinen THC Verstoss begangen hat. Das vermeidet man, indem man richtig zeitlich trennt. Also immer mindestens 24 Stunden, besser mehr, warten bis man nach KOnsum wieder fährt. Du wirst hier auf der Seite sowohl bei den Fahrerlaubnisrecht-Seiten wie auch unter Drogen und Verhaltens know how jede Menge Artikel zu Nachweiszeiten und zb MPU bestehen bei gelegentlichem Konsum mit vielen Infos und Tipps finden.
Loki (Mittwoch, 22 März 2017 10:45)
Erstmal danke für die super schnelle Antwort!
Ich wurde mit 2ng/ml THC und 35ng/ml THC-COOH bei einer Verkehrskontrolle getestet (Urin verweigert), davor noch nie auffällig gewesen, habe dann erst Post von der Staatsanwaltschaft bekomme -> Verfahren eingestellt, dann Post von der Bußgeldstelle -> 1 Monat Fahrverbot, 500 Teuro Strafe und ich glaube 2 Punkte in Flensburg. Dann kam die Führerscheinstelle, sie wollen ein ärztliches Gutachten. Da habe ich dann mit Probierkonsum einige Stunden vor der Kontrolle argumentiert ( den Großteil der Informationen hatte ich von dieser Seite, dafür erstmal ein riiiiiesen Dankeschön ) und eine Haarprobe abgegeben welche auch negativ war .Das Gutachten besagte es könne mir kein gelegentlicher Konsum nachgewiesen werden.
Meine Frage bezieht sich darauf dass, sollte mir erneut Konsum, wenn auch mit Trennungsvermögen, nachgewiesen werden, wie sich dann das vorangegangene äG auswirkt. Konkreter habe ich ja schon mal fehlendes Trennungsvermögen bewiesen und deswegen fürchte ich, wenn mir erneut Konsum nachgewiesen wird, dass mir dann aus dem fehlenden Trennungsvermögen von "damals" ein Strick gedreht wird. Aber so wie ich das jetzt verstanden habe, bin ich wieder "auf 0 gesetzt"?
Liebe Grüße,
Loki
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 22 März 2017 11:16)
@Loki: Ergänzend zu Bukems Aussage: Der THC COOH Wert von 75 ng/ml spricht für den Dauerkonsum, wenn Du ein paar Tage Vorlauf hast, bevor das Blut abgenommen wird (also beim ärztlichen Gutachten). Bei einer Blutabnahme direkt bei der Verkehrskontrolle oder direkt danach gilt der Wert von 150 ng/ml THC COOH. (THC COOH halbiert sich ca in einer Woche im Blut). Also: Wenn Du weiter trennst und nur mit Blutwerten unter 150 bzw 75 ng/ml THC erwischt wirst, wird nichts passieren. Ab und zu rauchen und dann drei Tage später erst wieder fahren (72 Stunden) und dann ist es einigermaßen safe. Wenn doch ein aktiver Wert von mindestens 1 gemessen wird, ist der gelegentliche Konsum nicht mehr zu bestreiten wegen der kürzlich gemessenen THC COOH Werte. Und dann wird es eng. Aber selbst dann kann man noch auf die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 Satz 2,3 der Anlage 4 der FeV abstellen. Ein bunter Blumenstrauß von guten Möglichkeiten also. Rauche einfach weniger oder (wenn Du mehr rauchen willst): Lass das Auto Auto sein: Ein stinkendes Teil, dass unsere Luft verpesstet, Geld kostet, doof im Stau rumsteht und irgendwie jedenfalls in städtischen Gebieten unnütz ist wie ein Forunkel am Allerwertesten. Immer wenn es möglich ist (und das ist es meistens!) lass die Möhre stehen und schnapp Dir Dein Bike. Ist ultimativ cooler. Umweltschonend, entschleunigt, gut für Dich. Braucht kein Benzin. Und überhaupt: Radfahrer sind die cooleren Leute.
Radfahren schafft Dir ein Verständnis von Raum. Nimm Dir mal ein paar Tage und fahr einfach weg. In ein paar Tagen bis Du raus aus Deutschland und das Blau des Himmels und das ganze grün wird Dich für die stinkende Blechmühle mehr als entschädigen. Lass das Auto stehen.
Think about it:
https://www.youtube.com/watch?v=zUTL4Op56CM
Das Leben ist zu kurz, um im Stau zu stehen und sich über den Verlust der Fahrerlaubnis Gedanken zu machen, wenn es nicht wirklich anders geht. Und es geht immer anders.
Momo (Dienstag, 28 März 2017 23:44)
Hallo Herr Schüller,
die Führerscheinstelle verlangt eine MPU die in der Regel mit einem Jahr Abstinenz zu absolvieren ist. Ich geriet in eine Verkehrskontrolle und wurde mit 0,77g erwischt und es wurde eine blutabnahme verlangt. Es stellte sich ein Wert von THC 7,0ng und COOH 13ng heraus. Der Konsum fand kurz vor der Verkehrskontrolle statt. Hierbei handelte es sich um einen einmaligen Konsum von Marihunna der aus privten Problemen stattfand und zutiefst bereue. Durch Panik teilte ich der Polizei mit, das ich einen Tag davor konsumiert habe. Ganz schön dum..
Meine Augen waren laut Polizei verdächtig, da es zu keiner Pupillenreaktion kam. Ansonsten gab es keinerlei Auffälligkeiten.
Jetzt wird meine Glaubwürdigkeit in frage gestellt und auch vorgeworfen, das ich eine Urinabgabe verweigert habe, was nicht stimmt. Zu dem Zeitpunkt war ich nicht in der Lage Urin abzugeben.
Ich bin bereits bei einer Verkehrspsychologin und habe diese Woche meinen dritten Termin. Es läuft ein Widerspruchsverfahren auf die die Führerscheinstelle Antwortete, das ich die Gelegenheit bekomme, zur MPU kommenden Monat anzutreten. Es ist bekannt, das ich Anfang April eine Haarprobe abgebe (abhängig vom Abstinenzprogramm) und somit einen Rückwirkenden Abstinenz von 6 Monaten belegen zu können.
Macht das Sinn, das die Führerscheinstelle es vorschlägt obwohl kein vollständiges Jahr Abstinenz vorliegt? Sollte ich die Termine mit der Verkehrspsychologin so schnell wie möglich machen um baldmöglichst zur MPU antreten zu können? Laut Verkehrspsychologin entscheidet die MPU Stelle ob ein halbes Jahr Abstinenz ausreicht. Laut MPU Stelle entscheidet es aber die Verkehrspsychologin?
Zugleich frage ich mich, was die MPU Stelle von mir denkt, wenn sie so eine Akte vorliegen haben. Ich befürchte das mir die MPU Stelle keinem Glauben schenkt. Trotz Rechtsanwalt, Verkehrspsychologin und Infoabend, ist mir das alles ein Rätsel.
Ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich weis nicht genau wa ich tun soll..
Bukem (Mittwoch, 29 März 2017 07:57)
@Momo: Das ist schwer zu beantworten, da hier manche Fragen ohne Aktenkenntnis offen bleiben..Was genau ist verfahrenstechnisch passiert? Der Widerspruch läuft wogegen? Die bereits erfolgte Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ganz grundsätzlich hört sich der Besuch einer Verkehrspsychologin sehr hilfreich an, da damit wg der Ausnahmeregel Vorbemerkung 3 Satz 2,3 der Anlage 4 der FeV ein direkter Entzug der FE vermieden werden kann, da dann wg eines belegten Verhaltenswandels nur eine MPU angeordnet werden würde.
Ob ein sechs- oder zwölfmonatiger Abstinenzzeitraum entscheidet weiter die Behörde, nicht Du. Deshalb mag das doch ganz hilfreich sein.
Was ich nicht verstehe, warum Du Deinen Anwalt diese Dinge nicht fragst. Schon berufsrechtlich unter Kollegen ist es nicht angebracht, Hinweise zu einer laufenden Vertretung eines Kollegen zu geben. Zumal Du dem ja durchaus einiges Honorar zahlst, dass er dich vertritt. Dazu gehört auch das Erklären solcher Fragen. Ich weiss daher auch nicht, was für eine Taktik der Kollege entwickelt hat. Das hängt zumeist mit seinen Kenntnissen der Materie zusammen und die ist bei Leuten, die so etwas zweimal im Jahr machen, recht übersichtlich.
Herr Schüller hilft sehr gerne auch bundesweit, aber es wäre unkollegial dem Kollegen ggü, hier andere Hinweise zu geben, die seiner Strategie widersprächen. Als betroffener Kollege fände ich dies auch unpassend.
Moe (Freitag, 31 März 2017 14:06)
Guten Tag Herr Schüller,
vielen Dank für diese tolle Seite mit ihren hilfreichen Tipps. Auch ich muss ein äG machen und weiß dank Ihnen wie ich mich dort verhalten soll.
Meine Frage bezieht sich darauf wo ich am besten das Gutachten machen sollte. Die Bremer Führerscheinstelle gab mir die Vorschläge: TÜV Nord, pima-mpu GmbH und DEKRA, oder ist die Frage wo völlig egal und die sind alle gleich gut/schlecht?
Schöne Grüße und ein schönes Wochenende
Moe
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 01 April 2017 11:36)
@Moe: Besser Abstinenznachweise per Urin machen, da ist die Gefahr externer Kontaminationen deutlich geringer als bei der Haaranalytik
Moe (Samstag, 01 April 2017 17:49)
vielen Dank für den Hinweis, allerdings bezieht sich meine Frage eher darauf wo ich das tatsächliche Gutachten machen sollte. Gibt es da kulantere Gutachter oder sind die alle gleich?
Ich glaube ihre Antwort galt eher Momo :)
Wäre schön wenn Sie mir bei meinem Anliegen auch einen Tipp geben könnten.
Vielen Dank
Benjamin aus Freiburg (Samstag, 01 April 2017 18:11)
Sehr geehrter Herr Schüller,
Vorab schon einmal vielen Dank für Ihre Mühe und ehrenamtlichen Einsatz.
Im Oktober letzten Jahres wurde ich beim Graskauf im Park erwischt. Die Beamten nahmen mir 0,5g Cannabis ab. Eine Woche später wurde ich auf der Wache belehrt. Sie wollten die Dealer cashen und nicht einen kleinen konsumierenden Sozialpädagogen. Ich verweigerte die Aussage. Seit dem bin ich abstinent.
Mitte Dezember wurde das Verfahren eingestellt.
(Ende 15 wurden 5g Gras in meinem verloren gemeldeten Rucksack gefunden, der Eigentum von mir geleugnet und das Verfahren “anscheinend“ ohne Meldung an die FFS eingestellt)
Meine Fragen
Wird die FSS ein äG und oder eine MPU anordnen? Bisher haben sie sich noch nicht gemeldet.
Wie lange darf sich die FSS damit Zeit lassen?
Könnte es für mich nachteilig sein, wenn ich auf die FSS zugehe? Ich würde das “hoffentlich“ äG gerne hinter mich bringen!
1000 Dank schon mal im Voraus
Andreas (Sonntag, 02 April 2017 11:24)
Hallo Herr Schueller,
Ich wurde am Montag den 27.3.2017 von der Polizei angehalten und habe ein urintest abgegeben der positiv endete, daraufhin wurde mir Blut entnommen. Meine Angabe war das ich Donnerstag den 23.03.2017 das letzte mal konsumiert habe jedoch war es wahrheitsgemäß den abend davor. Mein Konsumverhalten beläuft sich auf 3-4 Joints in der woche. Ich habe den Konsum direkt eingestellt. Will mein Führerschein nicht verlieren , bin beruflich stark drauf angewiesen..
Nun steht meine ganze Existenz auf dem Spiel.
Hilft da jetzt nur das abwarten bis die Werte da sind? Komme aus NRW
Bukem (Montag, 03 April 2017 07:31)
@Moe: Ich habe die Hoffnung, dass alle wenigstens in etwa gleich sind.
@Benjamin: Die Frist ist leider nicht geregelt, du musst die nächsten Jahre also damit rechnen. check mal bitte: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Der regelt, was die Führerscheinstelle darf. Bei Dir ohne Verkehrsbezug und ohne THC Verstoss bmit mehr als 1,0 ng/ml käme wenn überhaupt ein äG in Frage. Mehr nicht. Das kann man auch bei sogar eingeräumten gelegentlichem Konsum bestehen, da dieser nicht verboten ist. Die wollen und müssen dann nur hören, dass Du richtig trennst, also nach Konsum erst 2-3 Tage später wieder fahren würdest. Wir haben hier extra Aufsätze zu dieser Fragestellung
Bukem (Montag, 03 April 2017 07:49)
@Andreas: Nicht abwarten, umgehend Herrn Schüller kontaktieren. Dein Äußerung zum Konsumzeitpunkt wird je nach Wert Dir ziemlich sicher um die Ohren fliegen. Du hast eben nicht richtig getrennt. Die Wartezeit sollte man nutzen, um anwaltlich und verkehrspsychologisch eine Strategie zu entwickeln und einen vermutlich wichtig werdenden Verhaltenswandel vortragen zu können. Meld Dich bitte bei Herrn Schüller.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 03 April 2017 18:44)
@Benjamin: Anordnung eines ärztlichen Gutachtens unwahrscheinlich mangels Verdacht auf Dauerkonsum (Voraussetzung für äG). Konsum muss nicht eingestellt werden, sollte aber max. 1 - 2 mal die Woche passieren. Schon allein Ihrer Birne zuliebe.
@Moe: Jeder Jeck ist anders, aber die Voraussetzungen zum Bestehen von Gutachten sind bei allen dieselben, es geht also weniger um Sympathiefragen als um saubere Vorbereitung.
@Andreas: Bukem hat Recht. Der Umstand mit dem Konsumzeitpunkt war nicht so klug, aber mit einer vernünftigen Vorbereitung können wir noch in Richtung MPU steuern, wobei der Führerschein erstmal behalten werden darf, sprich: DIe Ausnehmeregelung der Vorbemerkung 3 Satz2,3 der Anlage 4 zur FeV ansteuern. Dafür ist der Schwebezeitraum bis zur Entscheidung der Behörde geeignet und zwingend zu nutzen, wenn der Führerschein wirklich wichtig ist. Bitte umgehend melden, wenn das übernommen werden soll. Mail an mich mit Kontaktdaten. Und: Sofort Konsum einstellen, wenn das noch nicht der Fall ist.
MoinMoin (Sonntag, 09 April 2017 00:11)
Ich nochmal (Beitrag 360) habe nun ,7 Wochen nach der Pol.Kontrolle eine Aufforderung zum Ä.G. innerhalb 8 Tagen bekommen ... die in der Anordnung angegebenen Werte: 4,5 aktiv / 29,4 Abbau , waren glücklicherweise weit hinter meinen Erwartungen geblieben ... Dank des sofort eingestellten Konsum dürfte das unter der Beachtung der o.a.6std. Regel wohl noch einigermaßen glimpflich für mich ausgehen ... Danke das Sie das hier so deutlich und klar formuliert haben mit der 6std. Regel ... Grüße aus NDS
Bukem (Sonntag, 09 April 2017 19:52)
@Moinmoin: Ich will Dir nicht den Abend versauen, aber das wird sich zeigen. Ich wünsche Dir erstmal viel Erfolg, wenn Du Hilfe brauchen solltest, weißt Du ja jetzt wo.
Oliver Krupp (Mittwoch, 12 April 2017 19:20)
Hallo Herr Schüller
Mein Sohn wurde am 4.11.2016 nach einem am tag zuvor , einmaligen Joint rauchen angehalten
Heute hat er Post von der Fahrerlaubnistelle Post bekommen , in diesem steht das es eine Anhörung zur beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis ist
Laut dem Blutwert hatte er THC 1,02. ng/ml und eine THC Carbonsäuerewert von 21.4 ng/ml
wie soll oder muss er sich verhalten
Danke im voraus
Mfg Oliver Krupp
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 14 April 2017 09:00)
@Oliver: Es kommt auf die Umstände an, ob die Voraussetzungen für die Entziehung vorliegen. Etwa auf die Aussagen in der polizeilichen Vernehmung. Und auf das Bundesland, aus dem Sie kommen. In Schleswig Holstein und NRW ist der Drops schnell gelutscht und der gelegentliche Konsum wird schnell angenommen bei niedrigen THC COOH Werten oder schlichtweg unterstellt. Da sind die Richter etwa beim OVG Schleswig sich nicht zu fein, mathematische Wahrscheinlichkeitsannahmen aufzustellen, für die sie zwar nicht qualifiziert sind, aber das ist ja egal, denn der Jurist an sich ist ja was besseres und braucht nicht den Rat schnöder Mathematiker...
Man muss sich die Akte anschauen und zwar sofort. Denn es ist auch gut möglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei Ihnen strenger ist als das zuständige Verwaltungsgericht...klar ist: Im Anhörungsverfahren muss man sich melden und was verwertbares sagen, sonst war es das. Aber das habe ich Ihnen schon per Mail geschrieben und scheinbar war es Ihnen wumpe oder Sie haben nicht geblickt, was ich Ihnen sagen wollte. Insofern checke ich nicht ganz, warum Sie überhaupt Fragen, wenn die Antworten für Sie ohnehin ohne Belang sind?
Wowa (Dienstag, 18 April 2017 21:33)
Hallo, ich hatte am 09.03 eine Kontrolle, war eine Massenkontrolle... Jedenfalls wollte die das ich Urin abgebe weil von wegen Augen total Rot und von wegen Nase weise Spuren die ließ echt nicht locker, zum Thema Augen ist heutzutage normal bei mi das ich mache Feierabend Müde aussehe, bin Paketzusteller, jedenfalls hab ich dann dummerweise mitgemacht, obwohl ich wusste das er Positiv ausfällt, letztendlich Blutprobe... ich gib zu ich bin Dauerkonsument zu dem Zeitpunkt gewesen.. Nach dieser Aktion hab ich den Konsum direkt eingestellt... Heute 18.04 kam der Brief, sofortige Entziehung, 3 Tage Zeit, nichts mit 1 Monat Faheverbot, war mein erster Drogenkonflikt mit der Polizei... Blutauswertung 24.03 - 5,4ng THC, 65ng THC9Carbonsäure... zu Demo zeitpunkt war der letzte Konsum vorherigen Abend 22uhr?.... Was soll ich jetzt tun, verliere somit auch mein Job
Bukem (Mittwoch, 19 April 2017 20:18)
@Wowa: 1. Ab zum Anwalt. Und zwar zackig. Nur der kann das prüfen und Akteneinsicht nehmen. Deine Existenz steht anscheinend auf dem Spiel. Hast Du den Konsum eingestellt? Wenn nicht, sofort machen. Du hast leider viel Zeit verschwendet, die man hätte nutzen konnen.
Herr Schüller ist schlicht top in seinem Bereich und bundesweit tätig. Daten stehen hier oben. Meld Dich,
2. Du musst dein Konsumverhalten ändern, egal wie es weiter geht. Fahren und kiffen geht nicht. Kiffen geht, aber nur bei richtiger Trennung zwischen Konsum und Fahren. Guck hier mal rein.
https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/nachweiszeiten-von-cannabis-thc-im-urin-und-blut/
steven (Donnerstag, 20 April 2017 14:05)
herr schüller,
hab heute ärztliches gutachten gehabt.
naja hatte leider nur das psychologische gespräch. die frau wollte mir ans bein pinkeln in dem sie mir gesagt hatte obwohl ich nur 3ng im blut hatte das es nicht sein kann das es 2-3std her war wo ich es erste mal gekifft habe, naja bin trotzdem bei meiner aussage geblieben das es nur einmal war.Sie sagte das es mit dem ablagerungen in fettgewebe nicht übereinstimmen könnte naja bin trotzdem dabei geblieben das es nur einmal war und das 3std vor kontrolle.
so jetzt sagt die frau doch wirklich das ich innerhalb 8wochen angerufen werde und dann erst pinkeln darf zum kotzen natürlich.
Mit wieviel tagen kann man da rechnen bis die anrufen? Tüv darmstadt
Und hoffe das es gut war mit der aussage war nur einmalig und das anhand des wertes 3-4std davor?
Silly (Donnerstag, 20 April 2017 15:59)
In welchem zeitraum darf ein äG angefordert werden. Vorfall war letztes jahr im november
Bukem (Donnerstag, 20 April 2017 20:17)
@Steven: Grds kann ich dir wenig dazu sagen, ob das klug war. Du hast eine absolute Wahrheitspflicht im äG. Ob sich die Behauptung eines experimentellen Konsums mit der sechs Stunden Regel mit den Werten vereinbaren lässt, kann niemand, nicht mal Herr Schüller, ohne Kenntnis der Akte sagen. Wird evt Zeit für einen Anwalt, wenn Du mich fragst. Meld Dich einfach
@Silly: Das ist nicht gesetzlich geregelt und daher theoretisch auch unbefristet möglich. Ein halbes Jahr ist sicherlich noch nicht lang genug her
Finni (Freitag, 21 April 2017 22:58)
Hallo Herr Schüller,
mit viel Pech wurde ich nach dem Konsum angehalten. Leider war ich auf diese Situation nicht so gut vorbereitet, wie ich es hätte sein sollen. Ich habe bei ihren Tests mitgespielt, geäußert, dass ich am Wochenende vorher einmalig geraucht habe (als ich um den Urin-/Bluttest nicht mehr herumgekommen bin). -> Bluttest. Nun kam ein Brief von der Führerscheinstelle in dem folgende Blutergebnisse stehen : 10ng/ml THC und 40ng/ml THC-COOH. Meine Äußerung über das vorherigen Wochenende an dem ich konsumiert haben soll steht auch im Brief. In dem Fahrzeug, welches nicht mir gehört. wurden weniger als 2 Gramm und ein Crusher gefunden. Sie äußerten ihre Bedenken meiner Fahrtauglichkeit und möchten Informationen über mein Konsumverhalten haben(regelmäßig/gelegentlich/einmalig). Was antwortet man hier am besten? Und auf was sollte ich mich hinterher gefasst machen? Den Besitz der gefundenen Gegenstände habe ich abgestritten, genau wie jeden anderen Konsum. Meine Werte scheinen mir zu hoch für die gemachte Aussage, wenn ich die 6-Stunden Regel berücksichtigen möchte, müsste ich sagen, dass das mit dem Wochenende nicht stimmt, sonst gehen die davon aus, dass ich schon mindestens 2x konsumiert habe oder? Ich bin ziemlich ratlos und hoffe sie können Licht in meine Unwissenheit bringen.
Bukem: (Sonntag, 23 April 2017 11:46)
@Finni: Ja, die wollen im Zweifel an Deine Fahrerlaubnis heran. Die Aussage mit dem vorherigen Konsum war leider wenig klug. Immerhin fragen sie jetzt noch nach und entziehen nicht schon direkt die FE.
Für den Entzug der Fahrerlaubnis reicht schon ein einmaliger THC Verstoß mit mehr als 1,0 ng aktiv und der belegte gelegentliche Konsum. Dies wird entweder durch Blutuntersuchung oder durch unbedarfte Aussagen wie " ich rauch nur alle paar Monate mal" belegt. Die gehen davon aus, dass Du bereits zweimal konsumiert hast.
Es laufen grad zwei Verfahren, eins wg der Owi bzw des BtM Besitzes. Das andere (gefährlich wg Entzug der FE) kommt später von der Fahrerlaubnisbehörde. Hier muss aufgepasst werden, dass man sich nicht noch weiter um Kopf und Kragen redet.
Es geht um Deine Fahrerlaubnis. Willst Du sie hoffentlich noch retten, lass Dir dringend und sofort anwaltlich helfen. Dies kann man, aber nur noch anwaltlich und verkehrspsychologisch. befürchte ich.
Herr Schüller ist ebenso kompetent wie engagiert. Vor allem aber ist er auch bundesweit tätig. Meld Dich unter obigen Daten
@Marvin: Was hast Du? Dein Gutachten drei Monate zu spät eingereicht? Wieso sollten die das durch Schweigen akzeptieren? Klingt gar nicht gut, evt versteh ich aber auch grad was falsch. Anwalt beauftragen und Akteneinsicht nehmen kann hier Klarheit bringen. Daten stehen oben
TheGuardian (Mittwoch, 26 April 2017 16:33)
Hey zusammen! Habe übernächste Woche ärztliches Gutachten mit screening weil die cops mich rausgefischt haben,bin seit sechs Wochen clean! Reicht das um einen sauberen urintest zu erhalten? Habe bis dahin ungefähr 0,5g pro Tag konsumiert, mehr oder weniger!
Was ist wenn das Gutachten negativ für mich ausfällt? Kann man da trotzdem noch irgendwie was retten?
Action Jackson (Mittwoch, 26 April 2017)
Hi,
Ich wurde mit 1,6 ng THC im Blut angehalten und hatte vorher weder BTM Eintrag noch bin ich anderweitig negativ im Straßenverkehr aufgefallen.
Ich sollte vor ca. 2 Jahren Ein Gutachten machen um festzustellen ob ich einmal Konsument bin oder eben nicht.
Ich habe daraufhin bei der Fahrerlaubnisstelle angerufen und ihnen gesagt das ich ein armer Kerl ohne Geld bin und das ich das Ärztliche Gutachten nicht bezahlen kann weil man das eben auch noch aus der eigenen Tasche zahlen muss(Frechheit)
Wie auch immer, ich habe den Führerschein freiwillig abgegeben und habe gesagt das ich das Gutachten dann machen werde, wenn ich das Geld dafür habe.
Naja und jetzt kommt die eigentlich frage,
Was genau kommt jetzt nach 2 Jahren auf mich zu wenn ich da anrufe und sage "hey ich würde gerne wieder auto fahren und würde das Gutachten gerne machen"?
Die könnten mir ja kein gelegentliches oder dauer konsum nachweisen, daher würde mich das interessieren ob die mir jetzt nach 2 Jahren irgendwie Schwierigkeiten machen trotz einem Negativen Gutachtens?
großen Dank im Vorfeld.
Niedersachsen (Montag, 01 Mai 2017 11:46)
Hallo Herr Schüller und Bukem,
die Seite ist sehr informativ, die Beste die ich im Internet gefunden habe. Vielen Dank erstmal dafür!
Ich habe ein Problem, ich wurde vor 2 Tagen bzgl. einer allg. Verkehrskontrolle angehalten. Führerschein und Fahrzeugpapiere wurden verlangt, alles in Ordnung. Natürlich wurde ich dann auch gefragt ob ich Alkohol oder berauschende Mittel zu mir genommen hätte, was ich verneint habe. Der Polizist hat mich daraufhin gefragt ich in der letzten Zeit in Amsterdam gewesen sei, ich habe dummerweise mit Ja geantwortet aus der Paniksituation heraus, da ich ein paar Std zuvor ca 3 mal an einem Joint gezogen hatte. Er hat mir quasi die Aussage in den Mund gelegt. Er hat mich gefragt wie viel ich da in Amsterdam geraucht hätte, darauf habe ich keine genaue Angabe mehr gemacht. Ich sollte parken aussteigen und den Koordinationstest durchführen, ich habe mich zunächst geweigert und gefragt welchen Verdacht die denn hätten, mit mir solche Tests durchzuführen. Die Aussage des Polizisten war dann meine Augen. Den Test, der mir als reinste Schikane vorkam habe ich wiederwillig mitgemacht aber habe auch mehrmals gefragt was für Sachen die hier von mir verlangen. Der Koordinationstest wurde zwischen meinem und einem anderen eng parkenden Auto auf sehr unebenen Pflastersteinen gemacht. Ich stand quasi fast auf der Straße und die Polizisten schön auf dem ebenen Bordstein. Zudem war es Nachts ca. 04:00 an einem sehr belebten Ort auch bestand ziemlich viel Verkehr. Während des Tests wurde man ebenfalls von betrunkenen gestört, welche der Polizist dann weg schickte. In großen und ganzen, kein ordnungsgemäßer durchgeführter Koordinationstest wegen der Bedingungen. Ich bin mir nicht sicher in wieweit diese Infos wichtige sind, vllt. in Bezug auf 316? Fals sowas auf mich zu kommen könnte. Einen Fahrfehler habe ich nicht begangen.
Nach dem "durchgefallenen" Koordinationstest wurde ich mit zu der Wach genommen, dort musste ich einen Urintest abgeben- mir wurde vor dem Koordinationstest sowie vor dem Urintest nicht gesagt, dass diese Freiwillig sind.
Der fiel nun positiv aus, was ich mir schon dachte. Nun wollten die Blut abnehmen, wogegen ich mich erstmals geweigert habe. Die haben mir einen Zettel hingelegt den ich zuerst auch mit nein ankreuzte. Der Polizist verhielt sich, sehr wütend und wühlte aggressiv im Schrank und sagte er ordne das persönlich an und ich müsse den so oder so machen nachdem ich sagte ich werde Verweigern. Das hat mich extrem eingeschüchtert und auch beängstigt sodass ich dann ja ankreuzte. Als der Polizist dies mitbekam wurde er wieder ruhig und meinte ich muss das auf einem neuen sauberen Blatt nochmals ankreuzen und unterschreiben. Dies tat ich dann auch. Ein weiterer Polizist redete ebenfalls auf mich ein ich müsse den machen egal was komme und auf meine Frage was denn sei wenn ich verweigere bekam ich keine Antwort.
Nun kam der Arzt nach einiger Zeit und nahm mir Blut ab. Weitere Tests hat er nicht durchgeführt.
Der Polizist hat mich weiter versucht auszufragen über meinen Amsterdam Trip, wieviel ich da geraucht hätte. Ich habe nix genaues gesagt sondern nur, keine Ahnung so viel wie man da raucht. Er sagte mir auch das er das mit Amsterdam in seinem Bericht rein schreibe, dazu habe ich leider nix mehr gesagt. Ich habe mich nicht mehr Verhören lassen und sollte nach Aussage des Polizei die Ergebnisse meiner Blutwerte in 8 Wochen haben.
Ich werde wohl für die Ordnungswidrigkeit belangt, das ist mir bewusst. Könnte noch er 316 wegen des Koordinationstests auf mich zukommen?
Bezüglich der Aussage mit Amsterdam ist mir im Nachhinein klar, dass er das wegen dem Anhängen des gelegentlichen Konsums gefragt hat. Dies war natürlich gelogen und ich hätte dafür auch einen Beweis, da ich das WE zuvor in HH war und dort in einem Hotel eingecheckt bin. Zumal das ja auch ein sehr krasser Zufall wäre wenn der Polizist sowas erraten würde aus dem nix und damit richtig läge. Der wusste das ich log, da man bei Amsterdam ja denkt da wäre es ja legal und automatisch ja sagt. Was könnte man da machen? Eine richtige Aussage dazu habe ich ja nicht gemacht, auch nicht zu der angeblichen Menge des Konsums ins Amsterdam. Wie gesagt er hat mir diesen Trip sozusagen in den Mund gelegt und ich bin dummerweise darauf rein gefallen...
Sorry für den ewig langen Text, ich wollt nur direkt alles reinschreiben was passiert is. Ich habe natürlich Angst um meinen Führerschein, da ich sozuagen abgelegen wohne und drauf angewiesen bin...Wie stehen eurer Meinung nach meine Chancen?
Vielen lieben Dank schonmal im Voraus und Liebe Grüße :-)))
Unlucky in Munich (Dienstag, 02 Mai 2017 05:20)
Lieber Hr. Schüller, lieber Bukem,
auch von mir riesiges Lob für diese Seite und tausend Dank für die Zeit und Mühe, die Ihr darauf verwendet uns Ahnungslosen hilfreich zur Seite zu stehen!!
Konnte auch schon viel Nützliches erlesen, doch ein paar Fragen sind leider geblieben...
/12. 5. 20016) Wurde auch zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt, noch dazu von der Drogenfahndung nach einer Autofahrt kontrolliert. Habe alle Tests verweigert und jeglichen Konsum verneint.
Die Folge war Blutentnahme mit dem sehr unschönen Ergebnis von 8,8 ng/ml THC aktiv (passiv unbekannt, Akteneinsicht inzw. beantragt).
Jede Aussage zur Sache verweigert, Verfahren eingestellt. Bußgeld und 4 wöchiges Fahrverbot folgten.
Hatte bis dato eine blütenweiße Weste, vielleicht von daher auch kein sofortiger FE Entzug. Jetzt fast 1 Jahr später nun Post von der FSS, daß ich ä.G. machen soll. (Wenn ich das richtig verstehe, grundsätzlich ein gutes Zeichen, daß evtl. auch meine Passivwerte nicht aussagekräftig genug waren für den sofortigen Entzug..?)
War jahrelang kein Kind von Traurigkeit und habe nat. nicht kurz vor Fahrtantritt geraucht, wenn ich aber von der Studie ausgehe, müßte ich bei einem Wert von 8,8 ja wohl oder übel einen Konsum direkt vor der Fahrt zugeben (Kontrolle war um 18.00, Blutentnahme um ca. 19.20 Uhr).
Sind Sie sicher, daß sich das ganze damit nicht noch schlimmer darstellt zwecks "trennen können" ?
Eine befreundete Anwältin, die mich tw. sporadisch berät, aber von Maastrichstudie nicht wirklich was gehört hat, meinte, Einmalkonsum würde mir doch eh kein Mensch glauben, bei dem Wert!
Bin selbst aber der Meinung, sollte ich was anderes sagen, ist der Schein eh weg.
Da ich meine Passivwerte noch immer nicht kenne, nun die Frage, ob es eine Passivwerte-Obergrenze gibt, ab der Sie sagen würden, daß es absolut keinen Sinn macht, auf Probierkonsum zu argumentieren??
Ich nehme an, bei einem negativen ä.G. wird es auch nicht möglich sein, noch ein zweites, evtl. besseres erstellen zu lassen wie bei der MPU und das erste dann einfach nicht abzugeben, oder?
Und kann einem das, was man beim ä.G. sagt, in der evtl. noch nachfolgenden MPU dann negativ ausgelegt werden?
Wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe in diesen Punkten, da mich der Gedanke an das Gutachten jetzt schon bibbern läßt!
Habe zwar seit letztem Jahr August alles eingestellt und bin der FSS in Sachen Abstinenz-Nachweise auch schon zuvor gekommen, bin aber immer noch unschlüssig, wie ich das ä.G. glaubhaft über die Bühne bringe...
Ein "Gutes" hat die Sache: das Trennen für die Zukunft lernt man so auf jeden Fall!
Vorab schon tausend Dank für's lesen meines ellenlangen Eintrages -beste Seite ever für uns Unglücksraben!!!
Besonders liebe Grüße!
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 02 Mai 2017 15:32)
...die Beantwortung der Fragen erfolgt zeitnah, bitte um etwas Geduld, danke.
Fritz (Donnerstag, 04 Mai 2017 18:55)
Hallo Herr Schüller und Team,
ich hätte eine Frage. Ich habe mein ärztliches Gutachten erhalten. Aktiv Thc unter der Grenze/ negativ (<0,8), Thc COOH 5,3! Habe ausgesagt nur einmalig konsumiert zu haben. Meine Werte bei der Polizei waren damals: THC Aktiv 1,7 und THC-COOH 8,2. Nun steht unter "Bewertung der erhonenen Befunde:
Die THC-COOH-Konzentration liegt über 2 ng/ml, jedoch unter 75 ng/ml. Damit wird ein mindestens gelegentlicher Konsum bestätigt. Ein regelmäßiger Konsum kann nicht ausgeschlossen werden. Der positive Urinbefund zeigt, dass noch in jüngster Vergangenheit Konsum von Cannabis vorlag oder ein regelmäßiger Konsum erst wenige wochen vor der Untersuchung beendet wurde."
Unter Zusammenfassung steht dann noch: "Bei Herrn "Fritz" liegt Cannabiskonsum vor, der die Fahreignung in Frage stellen kann. Ein mindestens gelegentlicher Cannabiskonsum lässt sich durch die Laborergebnisse bestätigen."
Meine Frage ist nun, ob ich mir da sorgen machen muss wegen einer mpu und einen Anwalt hinzuziehen sollte. Sonst gab es im Gutachen keine Auffäligkeiten. Gebe das Gutachten erstmal ab. Komme aus Niedersachsen Vielen Dank im Voraus.
Bukem (Freitag, 05 Mai 2017 07:42)
@Guardian: Das kann ich Dir so nicht beantworten. Unter Umständen kann das reichen, aber je mehr und regelmäßiger und über einen längeren Zeitraum du konsumiert hast, desto länger ist das THCCOOH auch nachweisbar. Jeder Mensch hat zudem einen unterschiedlichen Stoffwechsel. Was genau ist denn passiert und was hast Du für Angaben gemacht?
@actionjackson: Im Zweifelsfall hat sich trotz der Abgabe deiner Fahrerlaubnis nichts daran geändert, was die Führerscheinstelle aufklären will und machen darf. Guck mal hier rein, der gilt genauso für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Evt wird aber auch kein äG, sondern eine MPU angeordnet.
Sollte also kein gelegentlicher Konsum nachgewiesen werden, ist alles gut. Aber du musst jetzt wirklich aufpassen und richtig trennen zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme.! 24, besser bis zu 72 Stunden warten
Bukem (Freitag, 05 Mai 2017 07:53)
@Niedersachsen: Das wirklich wesentliche, nämlich wann Du wie viel und auch sonst wie oft oder regelmäßig konsumierst hast, hast du leider nicht genannt. Deshalb kann ich jetzt auch nicht viel sagen.2-3 Züge wenige Stunden zuvor müssen nicht zu einem THC Verstoss mit mehr als 1,0 ng aktiv führen
@unlucky in munich: Wenn Du wirklich seit 9 Monaten abstinent bist, sollte es doch keine Probleme geben. wichtig ist, dass du aus dem Vorfall gelernt hast und dein verhalten angepasst hast. Indem du richtig trennst, sollte nochmals irgendwann wieder konsumiert werden. Richtig trennen heisst, in Kenntnis der Gefahr durch den Konsum wenigstens 24, besser bis zu 72 Stunden nach etwaigem Konsum nicht fahren. Auch sonst nichts anderes konsumieren oder drüber reden, auch nicht THC iVm Alkohol
Gerrit (Freitag, 12 Mai 2017 13:23)
Hallo Herr Schüller. Ich habe heute meine Werte in Bezug auf Entzug der Fahrerlaubnis bekommen thc 7,1 ng/ml und thc -cooh 102,0 ng/ml. Meine frage is kann man da noch was retten und wenn ja würden sie mich vertreten?
janman (Freitag, 12 Mai 2017 21:09)
Ab welchem THC-COOH Wert, wird in NRW, automatisch auf regelmäßigen Konsum geschlossen und direkt die MPU angeordnet?Ist dies wirlich, bereits bei einem Wert von 15ng/ml der Fall? in anderen Bundesländern liegt die Grenze wohl bei 150ng/ml bei spontan angeordneter Blutprobe und bei geplanter bei 75ng/ml. Somit wäre der in Nrw zulässige Wert,nur 1/10 bzw 1/5 von dem was zB. in Baden-Württenberg zulässig ist.Ist die Info so richtig?
janman (Freitag, 12 Mai 2017 21:47)
Folgendes ist vorgefallen: Wurde an Samstagnachmittag, von einem Freund gefragt, ob ich Ihn auf eine Geburtstagsfeier eines kölner Künstler,begleiten möchte. Auf der Feier hab ich mir am Kuchentisch zwei Brownies genommen und dies zu einem Kaffe verzerrt.Darauf hin wurde mir übel und ich bin für eine halbe Stunde, an die frische Luft gegangen.Da ich zudiesem Zeitpunkt, an einer Schildrüsenentzündung litt und Medikamente zu mir nehemen musste, schrieb ich die Übelkeit und das unwohlsein der Krankheit bzw. den Medikamenten zu.Ich beschloss darauf hin, die 2km nach Hause zu fahren um mich hinzulegen.Auf der Strecke wurde ich angehalten und kontrolliert, ein Urintest wurde durchgeführt, welcher zu meiner großen Überraschung auf THC anschlug, willigte einer Blutentnahme ein, da ich mir keiner Schuld bewusst war und davon ausging der Schnelltest sei fehlerhaft.Ergebnis steht noch aus. Wie sich nun herausstellte, enthielten die Brownies wohl Cannabis, welches mir zum Zeitpunkt des Verzehrs NICHT bekannt war. Die darauffolgende Wirkung konnte ich nicht einordnen konnte, da ich nie zuvor Canabis oder Änliches kosumiert habe. Ist es jetzt sinnvoll, eine Anzeige gegen Unbekannt(nicht nachvollziehbar, von die Brownies gebacken wurden), wegen Vergiftung oder Änlichem zu stellen, damit mir nicht unterstellt wird, die Drogenfahrt bewusst durchgeführt zu haben?
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 16 Mai 2017 16:37)
@Gerrit: Es gibt neue Forschungen, die besagen, dass auch dieser THC COOH Wert einem experimentellen Konsum geschuldet sein könnte. Allerdings bräuchte man hier schon Glück - und muss aus dem richtigen Bundesland kommen. Klar kann ich Sie vertreten, senden Sie mir das Schreiben ggfls per Mail zu, melde mich dann, danke.
@Janman: Die beziehen sich auch auf Daldrup, 15 ng/ml ist jedenfalls zu niedrig, aber das ist die Crux in dem Bereich, jeder Jeck hat da eine eigene Meinung, die vertretenen Werte sind sehr unterschiedlich.
Für 150 ng/ml THC COOH vgl hier: http://www.verkehrslexikon.de/Module/FECannabisCOOH.php
Die Sache mit dem "wusste nicht, dass in den Brownies was drin war" wird man als Schutzbehauptung abtun, versuchen kann man es natürlich. Aber aus Erfahrung weiß ich: Das glaubt keine Sau, es sei denn, jemand gibt zu, dass untergejubelt zu haben, aber wer macht das schon. Haben die Behörden Ihnen schon geschrieben? Wenn noch nicht und die Fahrerlaubnis wichtig ist: Screeningprogramm anfangen und zum Verkehrspsychologen, um im Zweifel auf die Ausnahmeregel der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 der FeV den Führerschein zu retten. Dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt, abwarten keine gute Idee, wenn der FS wichtig ist. Melden Sie sich ggfls. bei mir.
janman (Dienstag, 16 Mai 2017 22:11)
Habe heute mit einem bekanntem von mir gesprochen der bei der Polzei Köln tätig ist, dieser meinte zu mir: "Die Meldung an die Führerscheinstelle kann, muss aber nicht geschrieben werden. Ich schreibe die immer nur dann, wenn der Typ scheiße zu mir war. Ist der nett gewesen, lasse ich das." Jetzt weiss ich nicht ob das von allen Kölner Polizisten so gehandhabt wird.Machte es Sinn einfach mal Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle zu beantragen um herauszufinden, ob überhaupt eine Meldung eingegangen ist?Desweiter werden wohl Drogenscreenigs, die man durchführen lies ohne Aufforderung der Fss,in Köln nicht anerkannt und es trozdem weitere screenings angeordnet. Laut Aussage eines Bekannten, der ein halbes Jahr screenings durchführen lies, und diese bei der Behörde eingereicht hat.
janman (Dienstag, 16 Mai 2017 22:33)
Behörden haben sich noch nicht gemeldet. Wo kann man den ein screening durchführen lassen, welches problemlos Annerkannt wird?Nur beim Gesundheitsamt?Und wofür brauche ich den Verkehrspsyologen??Für nen Gutachten von Ihm, zur MPU-vorbereitung oder soll ich da ne Therapie machen?Und was erzählt man dem, warum man überhaupt da ist, wenn noch nicht mal feststeht, ob es zur MPU kommt?Kann ich die Blutwerte wirklich auf der Wache erfragen, der Kollege bei der Polizei meinte: "Das ganze "Verfahren" geht zur Bußgeldstelle, welche auch das ganze weiter verwaltet. Die Polizei, also die Wache, bekommt da keine Rückmeldung."
Max (Mittwoch, 17 Mai 2017 02:01)
Ich wurde im November 2016 von der polizei angehalten und weil ich große angst hatte stimmte ich einer blutabnahme zu....der größte fehler meines lebens.
Ich hatte 4.84 ng. In Brandenburg wo ich erwischt wurde war es abgetan mit 700€ starfe 2 punkten u 1 monat fshrverbot, doch bayern (wo ich lebe) hat mir einen brief geschrieben von landratsamt das ich den Führerschein komplett abgeben muss.
Also mindestens 1 jahr fahrverbot mit 2 ärztlichen Gutachten und danach mpu. Haben sie tipps wie ich mich auf die mpu vorbereiten kann....man fällt da ja eigentlich immer durch oder?
Bin jetzt erst einen monat führerscheinlos...es ist absoluter horror...
Danke
janman (Mittwoch, 17 Mai 2017 03:53)
Hier noch meine Vorgeschichte: Hatte vor 15 Jahren schoneinmal die selbe Situation, Polizeikontrolle mit Blutabnahme, danach 1 Jahr screenings und ärztliches Gutachten, bestanden und eigereicht, daraufhin den Führerschein wieder erhalten.
2 Wochen später, ein erneutes Schreiben der Führerscheinstelle, Sie hätten sich vertan, da ich Straßenverkehr angehalten wurde, hätte eine MPU angeordnet werden müssen. Daraufhin mit der Fss geeinigt, das ein weiteres Jahr screenings durchgeführt werden. Das letzte screening, war dann angeblich zu verdünnt, wurde als Betrugsversuch ausgelegt, Anordnung zur MPU.
MPU gemacht und durchgefallen, da keinen Vorbereitungskurs belegt.Führerschein wieder weg, Job als Kfz-Mechaniker weg, Freundin weg,...Hat damals ein tiefes Trauma und schwere Depressionen ausgelöst, nehme bis heute noch Antidepressiva,da ich mich von der Angelegeheit nie wieder erholt habe.....Nach 12 Jahren, also 10Jahre nach dem letzten Wiedererteilungsantrag, den Führerschein neu beantragt, gegen eine Gebühr von 55€ und Vorlage eines Sehtest, den Führerschein wiederbekommen.
Ich glaube nicht, das ich das ganze Spiel, nochmals psyisch aushalten werde, da das beim letzten mal, trotz grösster Bemühungen , voll in die Hose gegangen ist und ich zusätzlich unheimlich viel Geld verloren habe.Also falls die Aufforderung zur MPU wirklich kommen sollte, hat sichs für mich erledigt, das halte ich kein zweites Mal aus und nochmal 10 Jahre warten ist auch keine Option....
Da geh ich lieber nach Polen, der Führerschein wird einem dann beim ersten Anhalten, eventuell abgenommen, kann aber mit Hilfe eines Anwalts, meist noch am selben Tag wieder abgeholt werden.Solange die halbjährige Meldepflicht eingehalten wurde.
Den deutschen Behörden geht es nur ums Geld, und nicht um die Einsicht. Das lässt sich ja ganz leicht daran erkennen, wie die MPU-Nummer abläuft: Man geht in den Vorbereitungskurs um beim den einen Psyologen zu lernen, wie man seinen Kollegen, den anderen Psyologen richtig anlügt, um zu bestehen.Und wenn man dann den Wisch von der Teilnahme zur Vorbereitung hat, hat man wohl schon zu 85% bestanden . Die verarschen sich doch selbst.....
Bukem (Freitag, 19 Mai 2017 19:41)
@Max: Das ist grds ein Missverständnis. Es gibt immer ZWEI Verfahren, eins in straf- bzw. ordnungsrechtlicher Hinsicht wegen des BtM-Verstosses im Verkehr und evt noch BtM-Besitzes. Und später immer eine Überprüfung der gesundheitlichen und charakterlichen Fahreignung wegen des Drogen-Verstoßes. Das wäre in Brandenburg genauso gekommen. Geregelt ist das in § 14 FeV https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
MPU bestehen ist eigentlich ganz simpel, Regel Nr: Schuld sind nicht die anderen oder das System, was Dich abziehen will. Regel Nr 2: Setz Dich mit deinem Mist auseinander, Fahren unter BtM Einfluss kann passieren, ist aber eher uncool. Sei froh, dass Dir oder anderen nichts passiert ist. Bereite Dich richtig vor, hier stehen eine Menge Infos, die du nur beherzigen musst. Herr Schüller hilft gerne persönlich weiter, dann müsstest du ein Beratungsgespräch vereinbaren. Kontaktdaten stehen hier oben auf der Seite.
@Janman: Was soll ich sagen: Nein, Mann. Das ist keine Abzocke der Behörden, das ist der generelle gesetzliche Auftrag der Fahrerlaubnisbehörden, die Allgemeinheit vor ungeeigneten und damit gefährlichen Verkehrsteilnehmern zu schützen. Ganz viele Deiner Fragen sind hier in den Artikeln auf dieser homepage ganz lang und breit erklärt, lies dich bitte einmal durch. Hilft bestimmt.
Was dir Herr Schüller vorschlägt, ist eine Art goldene Brücke zu bauen, um damit dir deine Fahrerlaubnis zu retten.- Der Psychologe kann einen sog Verhaltenswandel medizinisch belegen, damit trägt man vor, dass sich der Betroffene in einer Art einmaligem Ausnahmezustand befand.
Deine Biographie tut mir aufrichtig leid. Aber nicht das System hat Mist gebaut, sondern du damals. Grade deshalb wg dieser Vorgeschichte brauchst du einen Anwalt, der dir hilft. Alleine verrennst Du dich nur. Herr Schüller ist grundsätzlich und gerne bundesweit tätig. Und wenn er dir den Führerschein nicht rennen können sollte, hilft er wenigstens bei der schnellen und einfachen Wiedererlangung. Erforsche Deine Gefühle,aber bitte hör auf, den anderen die Schuld zu geben.
Bukem (Freitag, 19 Mai 2017 19:46)
@Janman: Ahso: Mitteilungen an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen grds immer, geh davon einfach aus. Was dein Kumpel da evt mal macht, würde für ihn ganz erheblich negative dienstrechtliche Konsequenzen haben, wenn das rauskommt. Zumal er eben nur "Polizist" und damit lediglich Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft ist. Gesetzlich geregelt ist das zb in den sog. Mistra-Mitteilungen
Hunter97 (Freitag, 19 Mai 2017 20:38)
Hallo Herrn Schüller, vorab großen Respekt und Dank das sie uns allen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ich wurde am 4.12.2016 um 1:30Uhr von der Polizei angehalten. Hatte 6 stunden zuvor einen Jay geraucht. Nachdem ich den Freunden das Warndreieck und Verbandskasten gezeigt hatte, soll dem einen nach genauerem hinschauen meine pupillen größer-kleiner werden aufgefallen sein. Erst habe ich alle aussagen verweigert und Ich wurde auf die Wache mitgenommen um einen Urintest zu machen den ich verweigert hatte. Nach langem Warten und Müll gerede einer Polizistin hatte ich dummerweise die Angabe gemacht 2 Tage zuvor mal probiert zu haben. Allerdings hatte ich gelegentlich gerne mal einen geraucht,Vllt. alle 3 Tage einen in einem Zeitraum über 2 Monaten. Dann wurd ich ins nächste Krankenhaus gebracht um an mein Blut zu kommen. Die Ergebnisse hatte Ich in diesen Monat(6 Monate nach dem Vorfall) abgeholt. Das Ergebnis ist 1,0ng/ml positiv und 7,8ng/ml COOH. Heute war mein Termin bei der Polizei als Beschuldigter, weil ich ja leider die Angabe machte das ich 2 Tage vor dem Vorfall einen geraucht habe. (Tatvorwurf: Verdacht des konsumindizierten Erwerbs und Besitzes von Marihuana) Da der Grenzwert des THC nicht überschritten wurde hatte ich auch keine Ordnungswidrigkeit begangen.
Nun zu meinem Problem: Die Führerscheinstelle wurde informiert und Ich bin in der Probezeit. Ich hatte nach dem Vorfall 2-3 Joints am Tag konsumiert und nach entdecken Ihrer Website vor 13 Tagen habe ich den Konsum komplett eingestellt. Gibt es eine Chance das mein Führerschein nicht verloren geht? Habe hier von einer Verkehrspsychologin gelesen.Oder sind meine Hoffnungen aussichtslos?
Shorty (Montag, 22 Mai 2017)
Hallo Herr Schlüter,
vielen Dank für Ihre großartige Hilfe die Sie hier zur Verfügung stellen!
Was ist eigentlich wenn im Blut ein Wert von unter 1ng gefunden wird aber der thc-cooc-wert vorraussichtlich weit über 50 ng liegt (führe seit Tagen Selbsttests durch)? Mir ist es eigtl. egal ob ich meinen Führerschein behalten kann, da ich den generellem Umgang und die Verkriminalisierung von uns sehr bewussten Rauchern unberechtigt finde.
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Bukem (Montag, 22 Mai 2017 19:36)
@Hunter97: Nun mal ganz ruhig. Evt solltest Du Dich bitte Herrn Schüller melden, die entstehenden Kosten sollten Dir die Sache wert sein.
Ich habe den Grenzwert von 1,0 ng immer so verstanden, dass dieser mit 1,0 schon zum Verstoss führt. Dann läge bereits ein Owi vor. Wird dann noch der gelegentliche Konsum durch Untersuchung oder unüberlegte Angaben des Betroffenen belegt, reicht das schon normalerweise direkt für den Entzug oder, wenn es netter kommt, wenigstens zur MPU.
Bei dir in der Probezeit gelten etwas andere Regeln: Ein THC Verstoss führt nicht gleich zu der drohenden Entziehung, sondern zur Nachschulung und Verlängerung der Probezeit.
Das Strafverfahren wg Cannabisbesitz bzw dessen Ermittlungsergebnisse und weitere unbedachte Äußerungen von dir, kann und wird Einfluss auf das spätere Handeln der Führerscheinstelle haben. Deshalb sollte das hier alles anwaltlich gecheckt werden. Hr Schüller ist bundesweit tätig. Solche Verfahren erfolgen eh nur schriftlich, meist ohne Termin oder mündliche Verhandlung.
Ein Verkekrspsychologe ist erstmal nicht nötig, denke ich. Weiter nicht konsumieren
Hermann (Donnerstag, 25 Mai 2017 23:03)
Hallo Herrn Schuller
Ich wurde Angeklagt 2014 3 verschiedene gesammt 45 Gramm im Dark net Gras bestellt zu haben .
Leider hatte mein Rechtsanwalt nicht den richtigen Plan was das angeht .
Erst wollten sie 2300 Euro Strafe von mir . Rechtsanwalt hat gemeint ohne was geht es nicht .
Am Ende 1200 Euro Strafe . Nur habe ich das nicht gewusst mit dem Äg und mein Rechtsanwalt hat mir nix davon gesagt .
Jetzt kam das Äg sollte bis 11.5 spätestens die Stelle wählen wo ich hingehe habe Zeit voll genutzt .
Und jetzt das ich erst bezahlen kann bis 1.6 . Aber bis 22.6 muss es durch sein.
Mein Problem ist das ich erst ca 4 Wochen nix geraucht habe und wahrscheinlich noch was drin sein wird.
Bitte echt um etwas Hilfe würde es selbstverständlich auch bezahlen .
Was sollte ich sagen bei den Äg ? Habe Test hier aber schlägt an auf THC noch. Einmaliger Konsum fällt ja weg und wurde nicht im Straßen Verkehr kontrolliert .
Komme aus Baden Württemberg .
Danke schon mal
Ps. möchte aber nicht das sie das für nix beantworten . Nur Zeit schon extrem eng leider.
Mfg Hermann
janman (Montag, 29 Mai 2017 03:26)
@bukem: Habe heute mit einem Staatsanwalt gesprochen, die Mistra-Mitteilungen ist bei Ordnungswidrigkeiten nicht vorgeschrieben, nur bei Straftaten und zum Jugendschutz...., trifft bei mir beides nicht zu.Mein Kollege der Polizist, macht somit nichts falsch!(Was soll also diese Fehlinformation?Leute verrückt machen und Kunden akquirieren?) Abschnitt 45 MiStra – Nr. 45:
Fahrerlaubnissachen
§ 13 Absatz 1 Nummer 5, Absatz 2, § 17 Nummer 1, 3 EGGVG
(1) In Strafsachen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69, 69a Absatz 1 Satz 1 und 2 StGB) oder nur eine Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3 StGB in Betracht kommt, sind der nach § 73 Absatz 1 bis 3 FeV zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen
1.
die Beschlüsse nach § 111a StPO,
2.
der Ausgang des Verfahrens, in den Fällen des § 69a Absatz 1 Satz 3, Absatz 5 und 6 StGB unter Angabe des Zeitpunkts, in dem die Sperre abläuft,
3.
die rechtskräftigen Beschlüsse nach § 69a Absatz 7 StGB.
(2) Sonstige Tatsachen, die in einem Strafverfahren - gleichgültig, gegen wen es sich richtet - bekannt werden, sind der nach § 73 Absatz 1 bis 3 FeV zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen, wenn ihre Kenntnis für die Beurteilung erforderlich ist, ob die Inhaberin oder der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet ist. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an.
(3) Der für die Wohnung der oder des Beschuldigten zuständigen Polizeidienststelle sind die Beschlüsse nach § 111a StPO und, sofern sie die Ermittlungen nicht selbst geführt hat und daher schon nach Nummer 11 unterrichtet wird, die Entscheidungen nach den §§ 44, 69 und 69a StGB mitzuteilen.
(4) Ist die oder der Betroffene Inhaberin oder Inhaber einer Fahrerlaubnis, die von einer Dienststelle der Bundeswehr, der Bundes- oder Landespolizei erteilt worden ist, sind auch dieser Stelle die in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Mitteilungen zu machen.
(5) In der Mitteilung sind die Fahrerlaubnis, insbesondere durch Nennung der Listennummer bzw. der Nummer des Führerscheins, und die Person der oder des Betroffenen durch Nennung von Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort näher zu bezeichnen.
(6) In Strafsachen, in denen eine ausländische Fahrerlaubnis entzogen wird, die von einer Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist, und deren Inhaberin oder Inhaber ihren oder seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, sind mitzuteilen
1.
die rechtskräftige Entscheidung,
2.
der Zeitpunkt des Beginns und des Ablaufs der Sperrfrist.
Der Mitteilung nach Satz 1 ist der Führerschein beizufügen (§ 56 Absatz 2 Satz 1 StVollstrO). Die Mitteilung ist an das
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
zu richten.
janman (Montag, 29 Mai 2017 03:44)
@bukem: "Das ist keine Abzocke der Behörden, das ist der generelle gesetzliche Auftrag der Fahrerlaubnisbehörden, die Allgemeinheit vor ungeeigneten und damit gefährlichen Verkehrsteilnehmern zu schützen" Macht ja total viel Sinn, wenn der Vorbereitungskurs dazu dient, die Mpu erfolgreich zu bestehen. Indem man genau erklärt bekommt, wie man sich zuverhalten hat und welche Aussagen getroffen werden sollten bzw. nicht getroffen werden sollten.
Glauben Sie wirklich das die Mpu dann noch ihren Sinn erfüllt, wenn die Leute vorher geschult wurden und nur das erzählen was Sie im Vorbereitungskurs gelernt haben...? das ist doch komplett paradox!
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 01 Juni 2017 15:01)
@Hermann: Melden Sie sich bitte mal per Mail bei mir, dann sehen wir weiter...
@Shorty: Diese Variante ist wohl eher der Ausnahmefall. Wenn der THC COOH Wert nicht 150 erreicht, ist es in Ordnung - solange der THC Wert Unter 1,0 ng/ml bleibt...aber wie gesagt...das ist eher hypothetisch, dass die Werte so auseinander driften...
@Max: Bitte bei mir melden, brauche mehr Infos...bitte Mail schreiben
Mike1312 (Donnerstag, 01 Juni 2017 16:38)
Sehr geehrter Herr Schüller,
vor kurzem erst wurden wir (zwei Freunde und ich) am späten Abend an einem Skaterplatz von der Polizei kontrolliert und sie haben ca 1,5g Marijuana gefunden. Das BtM wurde in einer Hütte versteckt etwa 10 Sekunden bevor die Polizei eingetroffen ist und sie haben auch nicht gesehen, dass es versteckt wurde. Als die Polizei ausgestiegen ist haben sie uns sofort gefragt ob wir was dabei hätten und wir haben es verneint. Gleich im Anschluss baten sie uns ohne richtigen Verdacht, wir sollen alle einzeln und nacheinander alle Sachen die wir dabei haben auf ihren Dienstwagen legen und haben uns auch am ganzen Körper kontrolliert. Natürlich haben sie nichts gefunden außer Drehpapier beim Kollegen. Meinen Autoschlüssel hat der Polizist daraufhin eingezogen und sagte er wird das Auto nachher kontrollieren wenn wir fertig sind. Als ich ihn höflich fragte in welchem Gesetzbuch es steht, dass er von mir das Auto kontrollieren dürfte ohne Beweis, sagte er nur PAD und meinte ich soll mit meinem Handy nachschauen. Auf die Frage hin in welchem Paragraph es steht, konnte er mir keine Antwort geben. Nachdem hat der Polizist die kleine Hütte in der wir uns kurz zuvor befanden durchsucht und fand dabei oben versteckt die ca. 1,5g Gras. Als er uns fragte wem das denn gehörte, sagten wir, dass es nicht uns gehörte und meinte auch es sei ein komischer Zufall dass er da was gefunden hat und es natürlich niemandem von uns gehört obwohl wir Drehpapier dabei haben. Danach haben Sie unsere Personalien aufgenommen und auch dazu geschrieben, dass ich mit meinem PKW da bin. Ein freiwilligen Drogenvortest haben alle abgelehnt. Danach hat er uns mit einer Taschenlampe in die Augen geleuchtet und sagte zu mir dass ich Drogen genommen hab obwohl ich davor nur ein Bier getrunken hab. Der alkoholtest mit dem ich einverstanden war zeigte 0,02 Promille. Danach hat der Polizist mein Auto, was ca 100 m weiter auf einem Parkplatz gestanden ist durchsucht und ebenfalls nichts gefunden. Jetzt bekommen wir drei eine Anzeige laut paragraph 29 abs.1 Btmg. Nun zu meiner Frage. Was erwartet mich jetzt außer der Anzeige? Kann ich von der Fahrerlaubsnisbehörde eine Anordnung bekommen ein äG oder MPU machen zu müssen obwohl er keinen Drogenschnelltest machen durfte. Kann ich meinen Führerschein verlieren? Mit der Polizei hab das letzte mal vor ca 7 Jahren was zu tun gehabt, jedoch nichts mit dem BtMG.
Vielen Dank
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 04 Juni 2017 17:29)
@Mike1312:
Also erstmal locker bleiben. Keine Aussagen machen wegen § 29 BtMG. Gilt für alle Beteiligten. Nicht zur Vernehmung gehen, Mund halten. Folge: Vermutlich Einstellung nach § 170 II StPO.
Fahrerlaubnisrechtlich kommt da nichts, die Anordnungsvoraussetzungen für eine Begutachtung liegen nicht vor, da kein Verdacht auf Dauerkonsum herleitbar. Und Blut wurde ja nicht abgenommen, oder sehe ich das falsch?
Bukem (Montag, 05 Juni 2017 11:59)
@Janman: Wenn Sie schon so viele Vertreter der Rechtsordnung kennen und sogar mit Gesetzestexten argumentieren, dann frage ich mich, warum wir noch miteinander reden müssen.
1. Ich schrieb von "zB" Mistra Mitteilungen, der Herr Kollege hätte bestimmt die Nr 45 II Mistra benennen können. (reingucken hilft)
Nach § 49a OwiG und § 2 XII StVG sind Ermittlungsbehörden gesetzlich verpflichtet, Tatsachen, die auf Eignungsmängel deuten, weiterzuleiten. Dies gilt insb für den befreundeten Polizisten
Weitere Informationspflichten sind in § 2c StVG, oder in der FeV oder der StPO verankert.
Und als nächstes: Ich sprach über die Fahrerlaubnisbehörden, nicht über kommerzielle und inkompetene gewerbliche Anbieter dubioser Vorbereitungs-Kurse.
Bitte mitdenken beim Lesen.
@Mike: Jetzt ist Vorsicht geboten! Was genau hast Du für Angaben gemacht? Der belegte Konsum von Alkohol und Cannabis kann schon die Fahreignung aufheben. Bitte im Zweifel bei Herrn Schüller melden, wie so oft, brauchen wir vermutlich Akteneinsicht
Werner (Dienstag, 06 Juni 2017)
Sehr geehrter Herr Schüller,
Ich wurde als beifahrer in meinem auto mit einem fertig gedrehtem und einem halben joint erwischt. (Routinekontrolle-kofferraum roch nach gras-war in einer zigarettenschatel drin) keine blutabnahme, kein urintest. Musste mit zur wache alle daten wurden aufgenommen... nach zwei wochen kam der bescheid-verfahren eingestellt... ich idiot hab aber bei der wache gesagt das ich die eine hälfte vom joint am vortag geraucht hab... was erwartet mich jetzt?! Konsum seit dem tag komplett eingestellt... vielen dank im voraus !!!
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 06 Juni 2017 12:54)
@Werner: Da sollte überhaupt nichts mehr kommen. Auch ist ein Konsumstop nicht zwingend erforderlich, aber mehr als 1 - 2 x die Woche ist eh zu viel und stiftet keinen Nutzen.
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde doch ein ärztliches Gutachten will, melden Sie sich hier. Die entsprechende Anordnung dürfte dann mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sein.
Michael (Dienstag, 06 Juni 2017 19:06)
Hallo Herr Schüller,
Wie würde der Fall aussehen, wenn ich schonmal in der Zeit vor der Urinkontrolle wegen Cannabis polizeilich aufgefallen bin, das allerdings vor 4 Jahren mit 16 war ?
Damals habe ich keinerlei Aussagen gemacht und das Verfahren wurde eingestellt.
Ist es dann noch möglich mit dem Probierkonsum zu argumentieren ?
Eine weitere Frage wäre noch, wenn die Polizei mich zur allgemeinen Verkehrskontrolle aus dem Verkehr zieht, sehen die Polizisten dann schon (evtl. Bei einer Fahrzeughalterabfrage), dass ich vor 4 Jahren wegen Cannabis (was aber eingestellt wurde) aufgefallen bin ?
Für mich stellt sich diese Frage, da ich das letzte mal gefragt wurde, ob ich polizeilich schon mal aufgefallen bin und ich mir nicht sicher war, was ich antworten soll.
Vielen Dank
Michi
Mike1312 (Dienstag, 06 Juni 2017 23:36)
Vielen Dank für die Auskunft.
Alles was mit dem Konsum von Gras zu tun hat hab ich verneint und auch keinen Drogentest gemacht und keine Blutabnahme. Derjenige dem das Zeug gehört, hat sich auch schon freiwillig gestellt. Der selbe Polizist meinte auch, dass er es korrekt von ihm findet dass er uns nicht mit hineingezogen hat. Er sagte, würde er sich nicht gestellt haben wären alle von uns im "arsch" gewesen, was ich eher bezweifele. Sieht man mal wieder wie inkompetent manche Polizisten sind, die meinen die wissen alles (mit höchstens realschulabschluss, was sowieso lächerlich ist) und können sich alles erlauben. Derjenige dem das Zeug gehört, hat jetzt seine dritte Anzeige wegen Besitz; aber mehr als eine Geldstrafe ist da nicht drin oder (Führerschein hat er auch nicht mehr)? Bundesland Bayern, wir schätzen, dass er ca 500-700€ Geldstrafe kriegen wird.
Trotzdem vielen Dank euch beiden
Daniel (Mittwoch, 07 Juni 2017 06:59)
Nachdem ich in eine Verkehrskontrolle geraten bin, wurde ich einem Urintest und hiernach einem Bluttest unterzogen. Ich konsumiere, wenn auch relativ wenig, mehrmals die Woche und habe dies dummerweise auch angegeben. Konsum natürlich sofort eingestellt. Ist es sinnvoll, einen Vertrag mit der zuständigen Behörde einzugehen und schon jetzt regelmäßig Urinproben zum Beweis der Abstinenz abzugeben? Ist die Nichtabgabe der Fahrerlaubnis überhaupt zu retten?
Vielen Dank und beste Grüße
Eddie (Mittwoch, 07 Juni 2017 14:15)
Guten Tag.
Auch von mir erstmal ein großes Lob. Folgendes Problem.
Im Dezember kam ich in eine Verkehrskontrolle rein und mein Test war dann positiv. Die Blutergebnisse ergaben 0,46ng. Der Tatbestand wurde fallen gelassen, allerdings meldete sich dann die Führerscheinstelle und lud mich ein. Allerdings war ich auf Geschäftsreise und der Brief ging ins leere. Zwei Wochen später entzogen sie mir die Fahrerlaubnis da ich mich zu dem ersten Brief nicht äußerte. Natürlich hab ich dann sofort Kontakt aufgenommen und Widerspruch gegen den Entzug der Fahrerlaubnis einlegt. Sie wollen von mir ein ärztliches Gutachten inclusive 2 Urinproben. Ich habe jetzt vor paar Tagen, ca 5-6 mal an einen gezogen. Heute bekomme ich per SMS den Termin für morgen und ich habe einen Urintest gemacht, der negativ verlief. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher das sich Abbauprodukte noch in meinem Körper befinden. Ist das jetzt schlimm?
Hans (Samstag, 10 Juni 2017 18:25)
bei mir wurde ein hoher wert von 140 ng cooh festgestellt kann damit auch noch mit einmalkonsum davon kommen?
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 12 Juni 2017 18:00)
Bukem zaubert bald ein paar Antworten aus dem Hut :-)
Bukem (Montag, 12 Juni 2017 19:47)
@Michael: Du hattest hier bereits eine frühere Frage? welche Nr? finde dich nicht, kannst du das nochmal zusammenfassen?
@Daniel: Das hängt vor allem von deinen Werten ab, sind diese über 1,0 ng aktiv, hast Du ein Problem. Wenn Du dir solche Sorgen machst, wende dich bitte jetzt an einen kompetenten Anwalt, Moment..seh grade, Herr Schüller ist das ja, Daten stehen oben.
Auf keinen Fall kommunizierst Du selbst mit der Behörde, insbesondere ohne Kenntnis der Aktenlage, dazu ja der Anwalt.
Deine weiteren Angaben waren eher blöd, ehrlich, aber unnötig.
@Eddie: Konsumieren bei einem schwebenden Verfahren ist auch blöd, ich erspar dir den Vortrag, aber du ärgerst dich zurecht. Die Frage ist, was du für Angaben gemacht hast?
Auch gelegentlicher Konsum steht nicht im Widerspruch zur FE, solange man richtig trennt und keinen Verstoss mit mehr als 1,0 ng hat. Wenn du magst, vereinbar ein kurzes tel Beratungsgespräch oder per mail mit Herrn Schüller.
@Hans: Man kann es wenigstens probieren, mutige und fähige Anwälte machen sowas. Meld dich bitte, wenn du weitere Hilfe brauchst. Einmalkonsum setzt übrigens voraus, dass man jetzt nicht weiter konsumiert
Shorty (Dienstag, 13 Juni 2017 21:13)
Hallo Herr Schlüter,
zuerst einmal Danke für Ihre Antwort. Wenn ich allerdings seit gut 15 Jahren mehrmals wöchentlich rauche, werden die Abbau-Werte vermutlich sehr hoch sein (nach ca 2,5 Wochen hatte ich erst negative 50ng-Tests), der letzte Konsum vor Bluttest hingegen lag ca. 20 Std. zurück und nach langem reherchieren sollte/könnte der aktiv Wert unter 1ng liegen. Wäre es dann nicht eine Präventivbestrafung mir den Führerschein zu entziehen, weil ich könnte ja evtl in der Zukunft einen rauchen, obwohl die Tatsache das ich Konsum und Fahrzeugführung trennen kann mehr als gegeben ist? Und verstehe ich sie richtig das ab 150ng Abbauwert mpu oder FS-Entzug zwingend ansteht?
Vielen Dank im Voraus!
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 14 Juni 2017 11:58)
@Eddie: Die Anordnung von Begutachtungen bei Werten unter 1,0 ng/ml THC ist ein strittiges Thema und meiner Meinung nach nicht rechtmäßig, da werden aber verschiedene Meinungen vertreten. Sehe da aber erstmal zumindest brauchbar Chancen, bei einer evtl Entziehung vor Gericht zu obsiegen. Ist auch klar: Wenn die Anordnung einer Begutachtung rechtswidrig ist, kann die Entziehung bei Nichtvorlage des Gutachtens nicht rechtmäßig sein. Wenn man das Gutachten aber vorlegt, kann es verwertet werden, auch wenn die Anordnung nicht rechtmäßig war.
Das klingt alles so, als wenn so langsam aber sicher mal der Behörde gegenüber erläutert werden sollte, dass es nicht so hundertprozent ok ist, was sie macht. Das muss man denen leider manchmal verklickern, da sie es sonst nicht checken weil es a) ihnen egal ist b) den Mitarbeitern die Rechtsprechung nicht bekannt ist oder c) die Mitarbeiter der Behörde das nicht checken oder -häufigste Variante- nicht checken wollen. Ich würde das Gutachten schnellstmöglich machen. Wenn sich Abbaustoffe finden, ist das erstmal nicht automatisch fatal, nur manche Behörden fabulieren da trotz des erlaubten gelegentlichen Konsums von Kontrollverlust. Nunja. Selbst wenn bei Ihnen der gelegentliche Konsum nachgewiesen wird, fehlt ja immer noch das fehlende Trennungsvermögen als zweite Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ist also Schikane und es es nicht ganz klar, was die Behörde eigentlich beweisen will mit dem Gutachten. Fraglich ist in Fällen mit Werten unter 1 ng/ml THC bereits, ob die Polizei der Fahrerlaubnisbehörde Mitteilung machen durfte. Das könnte ein Verstoß gegen § 49 a Abs. 2 OWiG sein. In Ihrem Fall gibt es einige Meinungen, die die Rechtmäßigkeit der Anordnung von ärztlichen Gutachten bei THC Werten unter 1,0 ng/ml verneinen (vgl. Albrecht SVR 2005, 81 ff; Wehowsky, BA 2006, 125 ff.). Der Behörde gegenüber sollte das alles deutlich gemacht werden. Nochwas: Der begutachenden Stelle gegenüber untersagen Sie die direkte Durchreiche des Ergebnis des Gutachtens an die Behörde, das soll erst an Sie gesendet werden.
Wenn sich hier um die Sache gekümmert werden soll, schreiben Sie mir bitte zeitnah eine Mail...
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 14 Juni 2017 12:08)
@Hans: Da muss ich Bukem widersprechen, in der Praxis wird sich dieser THC COOH Wert nicht durch einen Probierkonsum erklären lassen. Wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde sich noch nicht gemeldet hat, bleibt die Möglichkeit, sich mittel Screenings und Verkehrstherapie beim Verkehrspsychologen auf die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV vorzubereiten. Wenn man VOR Entziehung der Fahrerlaubnis dokumentieren kann, dass sich seit der Rauschfahrt das eigene Verhalten und die Einstellungen verändert haben, kann die Behörde eine MPU anordnen OHNE die Fahrerlaubnis zu entziehen. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, schreiben Sie mir eine Nachricht per Mail.
Bukem (Donnerstag, 15 Juni 2017 22:50)
@Shorty: Bei einem THC COOH Wert von 150 und mehr wird man als Dauerkonsument behandelt und die Fahreignung auch ohne aktiven THC Verstoss verneint, genau. Ebenso bei einem Wert von mehr als 75 THC COOH bei recht zeitnaher Blutentnahme, zb ein zwei Tage nach Konsum
Alter Sack (Freitag, 16 Juni 2017 15:57)
Habe heute mein ärztliches Gutachten erhalten .
Bei dem alten Sack liegt derzeit kein Cannabiskonsum vor , der die Fahreignung in Frage stellen kann (Ziffer9 der Anlage 4 zur Fev)
Es gibt keine Hinweise auf derzeitigen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsum.
Es gibt allerdings Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum in der Vergangenheit.
Aktives: THC 3,7 ng/ml THC-COOH 27,0 ng/ml
Wat nu ? komme aus HH
y muchas gracias
Bukem (Montag, 19 Juni 2017 19:43)
@alter Sack: Hab grad bis März runtergescrollt und hav dich nich gefunden, magst du deine frühere Nr noch mal sagen oder alternativ die ganze Geschichte mir noch mal vertellen? Danke
Peter (Dienstag, 20 Juni 2017 19:37)
Sehr geehrter Herr Schüller
Ich bin vor gut 3 Wochen in eine Verkehrskontrolle geraten mit dem Ergebnis, dass richterlich ein Bluttest angeordnet wurde. Ich war dumm genug Aussagen zu meinem Konsumverhalten zu machen, jedoch habe ich lediglich ausgesagt so mit 16 in meiner Jugend mal gekifft zu haben (bin nun 28) und dies geschah spontan vor jeglicher Belehrung. Habe meinen Konsum danach eingestellt. Nun habe ich meine Ergebnisse:
THC 2,3ng/ml
THC-COOH 23,4ng/ml
habe ich nun eine Chance auf Einmalkonsum so 3 Stunden vor der Kontrolle zu bestehen und mit einem Äg davonzukommen? Und gibt es sonst noch irgendetwas, was ich akut tun könnte?
Mit besten Grüßen
Peter
Ragna (Mittwoch, 21 Juni 2017 15:25)
Sehr geehrter Herr Schüller ,
Am 28.2 wurde ich von zivilpolizosten kontrolliert.
Vor ein paar Wochen erhielt ich ein schreiben von der Stadt das eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ich eine Stade zahlen muss. Bisher habe ich nichts von der Führerscheinstelle gehört.
Habe aber bei der Stadt die Werte einsehen können ein aktiver wert von 6,1 und passiv 28.
Laut der Tabelle sollte ich also Ca 60 min vor demgegenüber gebraucht haben , was definitiv nicht der Fall ist. Tut ja aber auch nichts zum zur Sache , dass nachzuweisen ist ja unmöglich.
Nun frage ich mich ob wenn ein äg angeordnet wird ich wohl irgendwie nochmal aus der Sache rauskommen würde ohne das mir eine mpu droht. Bei der Polizei habe ich mich natürlich nicht dazu geäußert.
Mit freundlichen Grüßen
Mutti (Donnerstag, 22 Juni 2017 11:46)
Hallo,
mein Kind wurde im Nov. von der Politzei angehalten. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Mit folgenden Werten THC 5,0 ng/ml; 11-OH-THC, 2.0 ng/ml; THC-COOH: 65 ng/ml).
Es drohte der Führerscheinentzug. Auflage um diesen neu zu erlagen eine erfolgreiche Entgiftungs- und Entwöhnungsherapie, sowie eine 1 Jährige Abstinenz. Von MPU stand da nichts.
Jedenfalls wurde freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet.
Ich bin der Meinung bei der Verzichtserklärung wurde von meinem Kind, dem Anwalt und auch der Behörde ein Fehler gemacht. Es stand da: Verzichte ich auf folgende FS-Klassen. Diese wurden von meinem Kind und keinem anderen aber aufgeführt. Mein Kind hat mehrere FS-Klassen. Es wurde lediglich Unterschrieben. Auf der Empfangsbestätigung durch die Behörde ist auch nur die Führerschein-Nummer vermerkt.
Kann es sein, das rein theoretisch der Verzicht ungültig ist? Und man nach einer angemessenen Zeit (1-2 Jahre) die Fahrerlaubnis neu beantragt und einer MPU und dem anderen Gelumpe entgeht? Es wurde ja nicht explizit auf eine FS-Klasse verzichtet. Jedenfalls wurde auf der Erkärung nicht A1, B, BE usw. erwähnt.
Oder verrenne ich mich da in meiner Annahme?
Für einen TIPP wäre ich dankbar.
Mutti
timo (Donnerstag, 22 Juni 2017 14:43)
Hallo ich wurde im Februar mit einem wert von 1,4ng/ml ;Tbc-cooh12ng/ml positiv in einer Verkehrskontrolle getestet und habe heute einen Brief zur Prüfung der Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen bekommen.
Die kosten für die urin und Blutuntersuchung soll ich selber tragen.
Muss ich daran teilnehmen ? Oder kann ich die wiederlegende Gesetzestexte ausdrucken und denen vorlegen? Ist nämlich nicht eine Verjährung eingetreten (3 Monate)?
beste grüße
Nec (Donnerstag, 22 Juni 2017 14:54)
Hallo Herr Schüller,
ich muss zu einer ärztlichen Untersuchung.
Meine werte nach der Blutabnahme:
THC: 4,5 ng/l
Hydroxy-THC: 4,1 ng/l
THC-Corbonsäure: 65 ng/l
Leider wurden noch in diversen Plastiktütchen 5,05 gr. Cannabis gefunden und ich habe zugeben, dass ich 2 Joints vor 2 Stunden geraucht habe.
Kann ich auf einmal Konsum plädieren? Oder soll ich es lieber absagen?
Mit freundlichen Grüßen
Nec
KeinKommentar (Sonntag, 25 Juni 2017 10:30)
Ist es Sinnvoll Einspruch gegen das Bußgeldverfahren einzulegen wenn man bei äG einmal Konsum behauptet?
Borari (Sonntag, 25 Juni 2017 11:39)
Hallo Leute, ich hab ähnliches Problem und brauch Hilfe.
Am 17.03.17 stand die Polizei vor meiner Tür und wollten mit mir reden da meine Ex die Polizei anrief. Einer der Polizisten war etwas übereifrig und verschaffte sich Zugang zu meiner Wohnung. Durch den Stress mit meiner ex am gleichen Tag um ca 10 Uhr fuhr ich nach Haus und trank en paar bier und rauchte einen Joint. Die Polizisten die nach 16 Uhr bei mir auftauchten merkten das ich Alkohol getrunken hatte und liessen mich pusten dem ich auch zustimmte. 1.2 Promille. Desweiteren fanden Sie zwei Cannabispflanzen auf meiner Fensterbank ( ca 2 cm hoch und komplett vertrocknet. Diese wurden ohne mein Wissen mitgenommen. Daraufhin fragte mich der Polizist ob ich freiwillig einen Bluttest machen würde, dies verneinte ich und Sie nahmen mich mit aufs Revier und zwangen mich dazu. Da ich kein Auto gefahren bin hab ich nicht damit gerechnet das etwas auf mich zukommt.
Ich kiffe regelmässig ca 1 Joint am Tag abends.
Jetzt bekam ich heute einen Brief das ich innerhalb von zwei Monaten ein äG abgeben soll das auch ein Haarscreening beinhaltet. Aufgehört zu rauchen hab ich leider nicht da ich nicht damit gerechnet hab, habe ja nicht am Strassenverkehr teilgenommen. War auch schon öfter in Polizeikontrollen geraten und es wurde trotz drogen und Alkoholtests nichts gefunden und hab auch noch nie Punkte bekommen.
Jetzt wird beim Haarscreening mit sicherheit etwas festgestellt.
Ist das alles so rechtens?
Da ich den Brief erst bekommen hab, habe ich natürlich noch keine Akteneinsicht und somit auch noch keine Blutwerte.
Was kann ich tun, wie verhalte ich mich richtig.
Komme aus dem Saarland, kann mir jemand einen Spezialisierten Anwalt empfehlen....
Rechtsanwalt Verkehrsrecht (Montag, 26 Juni 2017 13:00)
@Alter Sack:
Bei 27 ng/ml THC COOH darf die Begutachtungsstelle nicht ohne weiteres den gelegentlichen Konsum annehmen. Der dieser Wert kann nämlich noch mit einem Einmalkonsum erklärt werden - hier sollte dringend das Gutachten angefochten werden.
@Ragna:
Beim Passivwert von 28 ng/ml und keinen belastenden Aussagen Ihrerseits über den Zeitpunkt des letzten Konsums (falsch: Jeder Zeitpunkt, der länger als 6 Stunden vor der Blutabnahme liegt) oder zum Konsumverhalten überhaupt (falsch ist JEDE Aussage, Stichwort "Aussageverweigerung" - SEHR falsch wäre "rauche alle paar Wochen mal". oder "habe schön öfter als einmal Cannabis konsumiert"). Wenn die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde auch Stade ist (wenn Sie also aus der Gegend kommen und dort gemeldet sind), dann wird nach meiner Ansicht mit einem ärztlichen Gutachten zu rechnen sein. Unter dem wird es nicht laufen. Entziehung ist aber auch nie auszuschließen und wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, kann man proaktiv Maßnahmen ergreifen wie Screenings und Verkehrstherapie, um im Zweifel mit einem Verhaltenswandel iSd. Vorbemerkung 3 der Anlage 4 der FeV argumentieren zu können und so die Entziehung im letzten Moment zu vermeiden. Das muss aber jetzt gemacht werden, abwarten ist keine Option. Bei Bedarf einfach melden.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 26 Juni 2017 13:05)
@Mutti:
Entgiftung? Wurde das so gesagt? Sie meinen wohl "Screeningprogramm", stationär soll Ihr Kind wohl nicht den Drogen absagen, oder?
MPU ist nach Entziehung üblich. Und in der Tat verrennen Sie sich da ein wenig: Denn selbst wenn ein Fehler vorliegen sollte, dann ist die Eignung Ihrer Tochter damit nicht wiederhergestellt und die Behörde entzieht ihn dann eben. So einfach läuft das alles nicht :-) Wurde anhand der 65 ng/ml THC COOH der gelegentliche Konsum angenommen?
Screeningprogramm macht Ihre Tochter? Beim Verkehrspsychologen ist sie hoffentlich auch, das macht Sinn.
Rechtsanwalt Verkehrsrecht (Montag, 26 Juni 2017 13:13)
@Timo:
Verjährung beträgt 6 Monate bei § 24 a StVG und betrifft nicht das Fahrerlaubnisverfahren. Sie müssen daran teilnehmen, sonst ist der Führerschein mit Recht weg. Offenbar gibt es bei Ihnen ein, zwei Verständnisprobleme in der Sache :-) Wenn Sie Hilfe brauchen, schicken Sie mir bitte eine Mail.
@Nec: Es wird natürlich schwer zu erklären sein, wofür die 5,05 Gramm Cannabis sein sollten. Wenn das Urin allerdings sauber sein sollte, würde ich es probieren, wenn ich Sie wäre. Ich würde dann sagen, dass es ein einmaliger Konsum war, für das Cannabis müsste ich dann aber nachdenken, was es damit auf sich hatte. "Geschenk für meine Großmutter" fällt schon mal flach. Ist das Strafverfahren wegen dem Cannabis schon abgeschlossen?
@Kein Kommentar. Nein, das bringt nichts. Auch EInmalbreitfahren ist strafbar, nicht nur Gelegentlichbreitfahren....Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisverfahren laufen strikt getrennt voneinander.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 26 Juni 2017 13:17)
@Borari:
Man muss erstmal sehen, ob die Anordnung einer Blutabnahme rechtmäßig war und dann ist auch noch fraglich, ob die Anordnung des ärztlichen Gutachtens rechtmäßig war. Ist das nicht der Fall, muss es auch nicht gemacht werden.
Konsum einstellen und spezialisierten Anwalt kontaktieren. Bei der großen Internetsuchmaschine einfach mal "Cannabis und Rechtsanwalt" eingeben, da sind einige. Einer kommt meines Wissens aus Bremen und übernimmt bundesweit Mandate, wie man hört. Ob der gut ist oder ein Griff ins Klo, das kann ich leider echt nicht sagen. Viel Glück!
Mutti (Montag, 26 Juni 2017 16:10)
@ Rechtsanwalt Schüller
Nein es wurde in dem Schreiben der Verkehrsbehörde wo die Entziehung angedroht wurde erwähnt, das erst nach erfolgreicher Entgiftungs- und Entwöhnungstherapie und einem einjährigen Abstinenznachweis, der Führerschein wieder neu beantragt werden könne. Von einer MPU stand dort nichts
Es wurde der gelegentliche Konsum angenommen.
Der Führerschein wurde aber nicht entzogen, sondern vorher freiweillig abgegeben. Nein es werden noch keine Abstinenznachweise gesammelt.
Wieso Verkehrspsychologe?
In dem aktuellen Schreiben der Behörde mit der Empfangbestätigung der Fahrerlaubnis, steht auch was zu tun ist für die Neubeantragung der Fahrerlaubnis. Da ist auch nichts von MPU und Screening erwähnt. Erfolgt solch eine Auflage erst, wenn man die Fahrerlaubnis neu beantragt?
Fabio (Montag, 26 Juni 2017 22:03)
Sehr geehrter Herr Schüller,
Vorab vielen Dank für die nützlichen Infos auf Ihrer Homepage! :)
Auf die Frage was, noch auf mich zu kommen könnte, konnte ich nur keine Antwort finden. Vielleicht haben sie ja Zeit und Lust mir weiter zu helfen.
Angehalten mit aktiv 1,7 ng und passiv 39,9ng
Jegliche Aussage verweigert.
Ordnungswidrigkeit mit Strafe, Punkten und Fahrverbot erteilt bekommen.
Führerscheinstelle verlangt nun eine Blut- und Urinentnahme. Um zu klären ob gelegentlicher Konsum vorliegt.
Das ganze ist schon über ein Jahr her, durch Einspruch und co.
Konsum wurde selbstverständlich komplett eingestellt.
Wenn die Untersuchungen negativ ausfallen, muss ich dann noch weitere Schritte der FSS erwarten?
Ich bin beruflich bedingt auf meinen Führerschein angewiesen und selbst das einmonatige Fahrverbot ist schwer zu wuppen.
Vielen Dank im Voraus Herr Schüller.
Liebe Grüße
Nec (Dienstag, 27 Juni 2017 09:46)
Hallo Liebes Team,
Ja, mein Urin ist sauber, der Vorfall war im Januar und ich bin seitdem clean.
Das Strafverfahren ist abgeschlossen, muss demnächst mein Führerschein abgeben.
Ok, ich werde es versuchen. Noch eine kurze frage, würde mein Konsum so reichen?
Erster Joint ca. 22:30 Uhr
Zweiter Joint ca. 0 Uhr
Polizei Kontrolle 1:00 Uhr
Blutabnahme: ca. 2 Uhr
Nochmals vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Nec
Rechtsanwalt Verkehrsrecht (Dienstag, 27 Juni 2017 14:04)
@Mutti:
1 Jahr Abstinenz ist zu lang, 6 Monate sollten reichen, die Behörde muss dafür eine psychologische EInschätzung haben. Screenings bei TüV o.ä. sind notwendig, um die Abstinenz nachzuweisen, die FSST muss darauf nicht hinweisen, da gab es schon manch böses Erwachen. Also: Anmelden dort. Wenn das Urin schon sauber ist natürlich. Wie lange ist der Konsum eingestellt?
Und zum Verkehrspsychologen sollte der junge Mann auf jeden Fall, da das die Chancen auf eine positive MPU DEUTLICH erhöht. Probieren Sie es mal bei www.afn.de ...die machen gute Arbeit. Von dort brauchen Sie eine positiven Abstinenzprognose und eine günstige Prognose hinsichtlich der Fahreigung. So wird ein Schuh draus :-)
@Fabio: Wenn das Urin sauber ist, sollte das klappen. Beim ärztlichen Gutachten gibt es ein paar Sachen zu beachten. 6 Stunden Regel, kein Mischkonsum mit Alk, keine harten Drogen jemals konsumiert. Jede andere EInlassung als Probierkonsum führt ins Aus. Wenn der Führerschein wichtig ist, wäre es vielleicht keine schlechte Idee, wenn Sie sich mal melden, damit wir etwaige Fehlerquellen ausschließen können. Zudem muss der Akteninhalt bekannt sein. Schreiben Sie mir bei Bedarf eine Mail mit Ihren Kontaktdaten...
@Nec: Es ist sinnvoll, wenn wir mal telefonieren, bitte schreiben Sie mir eine Mail mit TelNr, dann sprechen wir mal über die Sache...
Earthquake (Mittwoch, 05 Juli 2017 19:25)
Sehr geehrter Herr Schüller,
leider wurde ja der sogenannte Richtervorbehalt gestrichen, so dass die Polizei und Staatsanwaltschaft, bei einer Blutentnahme kein "Einverständnis" seitens eines Richters benötigt. Hat dies zur Folge, dass ich der polizeilichen Willkür ausgeliefert bin? Sicherlich sollte man sich trotzdem weiterhin an ihr Formular "Aussageverweigerungsrecht bei Verkehrskontrollen" halten, in Kombination mit einem hoffentlich selbstsicheren Auftretens, Oder wie sollte man mit dieser neuen "Situation" umgehen?
Vielen Dank für Ihre informative Seite und ihrer Bemühungen
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 11 Juli 2017 17:07)
@Earthquake: Diese gesetzliche Neuerung ist ein tiefer Eingriff in die Grundrechte, war aber irgendwie absehbar. Bei Kontrollen keine Aussagen machen, jede aktive Mitarbeit an der eigenen Überführung verweigern. Perso / Fahrzeugschein zeigen, Warndreieck, Verbandskasten auch. Rest: Passiv verhalten. Keine Spiele mitmachen wie Finger an Nase etc. "Drogen genommen?" Keine Aussage. "SInd Sie mit dieser und jener Maßnahme einverstanden?" Nein. Das Formular muss ich überarbeiten...ok?
Zim (Mittwoch, 12 Juli 2017 12:07)
Hallo,
ich habe heute (17.07.2017) ein schreiben bekommen zur Anhörung im Busgeldverfahren.
In meinen Fall wurde ich am 27.03.2017 um 14:10 Uhr kontrolliert und habe bei der Kontrolle angegeben am Abend zuvor geraucht zu haben, obwohl der Konsum am morgen vor der Arbeit war. Nun wurde ein Wert von 5,5 ng/ml THC festgestellt...
Seit dem habe ich nichts mehr konsumiert! Ich bin jetzt unsicher wie ich mich gegenüber dem Landkreis zur Sache äußern soll um aus der Sache noch raus zu kommen!
Über ein Tipp ihrerseits würde ich mich sehr freuen...
Vielen Dank schon einmal im voraus für ihre Bemühung... ich finde es gut das es Leute gibt die anderen bei solchen Sachen helfen.
Knut (Mittwoch, 12 Juli 2017 15:22)
Schönen guten Tag Herr Schüller,
Ich wurde zu Fuß vor gut einem Monat von der Polizei kontrolliert.
Diese haben ca 0,5g Cannabis gefunden, es wurden jedoch keinerlei Tests gemacht; Urintest, Bluttest.
Seither habe ich noch nichts erhalten.
Bestehen bei diesem Fall Konsequenzen für den Führerschein?
zudem habe ich mir vor kurzer Zeit einen Test für einen Selbsttest in der Apotheke gekauft und dieser ist negativ ausgefallen.
mit freundlichen Grüßen
Bukem (Donnerstag, 13 Juli 2017 20:01)
@Earthquake: https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
Guck da mal bitte rein, der Richtervorbehalt besteht auch weiter. Es gibt aber politische Erwägungen, diesen abzuschwächen bzw Polizei und StA einfacher ohne auch Richter bei bestimmten Verdachtsmomenten und Verfahrenslagen zu ermöglichen
Marcel Simply (Dienstag, 18 Juli 2017 15:13)
Ich bin im April bei einer allg. Verkehrskontrolle im April angehalten worden. Wischtest habe ich verweigert und promt, so schnell konnte ich nicht schauen wurde ein Wischtest am Lenkrad gemacht, positiv auf THC, Außerdem wurde ein Cruncher und ganz wenig Gras-Tabak-Gemisch ohne Wirkstoff gefunden.
Ich muss dazu sagen das ich vor der Kontrolle ca. 1/4 h vorher geraucht habe.
Blutabnahme, Reaktionstest wurden gemacht und bestanden, den Schein durfte ich erst einmal behalten.
Ich habe auch alles falsch gemacht vor Aufregung. Ich habe angegeben 1 mal pro Monat maximal zu rauchen. Dann haben die mich gefragt seit wann ich "rauche" und habe das falsch verstanden und gesagt seit ich 18 bin rauche ich, nicht konsumiere. Jetzt im Juni kam das Schreiben der FSS 23,7 THC und 71,2 THC COOH. Ich wollte ja eigentlich auch nicht mehr fahren erst 2 Tage später, aber eine Freundin war in Not und da habe ich instinktiv zum Autoschlüssel gegriffen. Ich bin sonst nie gefahren. Ich habe das auch so in die Erklärung an die Führerscheinstelle geschrieben.
Was passiert nun, da ich eindeutig gelegentlich konsumiert habe. Ich habe leider auch erst nachdem ich das Schreiben erhalten habe mit dem Konsum aufgehört. 2,5 Wochen her. Kann ich noch was retten um den Führerschein nicht komplett abgeben zu müssen und nur ein Fahrverbot erhalten. Ich bin mir sicher nach dem Schock werde ich nie mehr rauchen
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Willi (Dienstag, 18 Juli 2017 17:28)
Hallo, wurde ebenfalls erwischt mit Thc im Blut. Habe heute Post bekommen. Mit folgenden werten: THC: 1,1 ng/ml und THC-COOH: 7,8 ng/ml. Habe keine Angaben zu meinem Konsumvarhalten gemacht. Bin aus der Probezeit. Und bin noch nie mit btm erwischt worden. Kann man da noch was machen? Lohnt es sich zum Rechtsanwalt zu gehen? Und wenn nicht bringt mir das was meinen Führerschein sofort abzugeben? Vielen Dank. Lg willi
Rechtsanwalt Cannabis (Freitag, 21 Juli 2017 16:35)
@Willi:
Klar kann man noch was machen. Wenn Sie nicht gerade aus Schleswig Holstein kommen. Aber selbst dann kann man noch was drehen. Je nach Fahrerlaubnisbehörde droht ein ärztliches Gutachten oder die direkte Entziehung. Der Konsum von Cannabis und allen anderen Drogen ist sofort und komplett einzustellen. Ja, es lohnt sich, zum Rechtsanwalt zu gehen, jedenfalls dann, wenn Ihnen der Führerschein wichtig ist. Aus welchem Bundesland kommen Sie?
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 21 Juli 2017 16:36)
@Marcel Simply:
Was will die Führerscheinstelle denn machen? Direkt entziehen?
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 21 Juli 2017 16:41)
@Zim: Es laufen immer Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisverfahren, wenn der aktive THC Wert mindestens 1 beträgt. Man muss mehr wissen: WIe ist der THC COOH Wert, wo kommen Sie her? Haben Sie Aussagen gemacht? Welche? NICHT selber dem Landkreis gegenüber äußern, das ist eine zu große Fehlerquelle, ich kann das bei Bedarf gerne übernehmen.
Melden Sie sich ggfls mit den Schreiben der Behörde per Mail...danke.
@Knut: Wenn Sie sonst noch nicht aufgefallen sind, wird da nichts kommen. SIe können auch gelegentlich weiter Cannabis konsumieren. Das ist ja nicht verboten und Ihre Blutwerte müssen deshalb nicht bei null sein. Aber wenn die Behörde sich meldet, stoppen Sie den Konsum sofort und melden sich hier, ok?
Marcel Simply (Montag, 24 Juli 2017 09:56)
Ich habe Donnerstag den Bescheid bekommen, das ich den Führerschein innerhalb 5 Tage abgeben muss, weil kein Spielraum besteht und ich an die Erklärung an die Führerscheinstelle keinen Abstinenznachweis angehangen habe. Einen Bußgeldbescheid habe ich noch nicht erhalten.
Vor 3 Monaten durfte ich nach der Kontrolle den Führerschein behalten, warum ist jetzt auf einmal Gefahr im Verzug? Ich habe auch schon die Rechtsschutz eingeschaltet. Ich hoffe diese kann was für mich tun. Ich komme aus Sachsen
Knut anfrage vom 12.07.17 (Dienstag, 25 Juli 2017 10:16)
Antwort von Ihnen am 21.07
Guten Tag Herr Schiller,
Vielen Dank für Ihre Antwort
Nein bisher bin ich noch nicht auffälig geworden, also es war die erstauffälligkeit.
Ich habe den Konsum seit dem 18.06.2017 bereits gestoppt und werd das auch zur Sicherheit erstmal weiterhin einstellen.
Ja ich werde mich melden falls etwas kommt.
Mehr als Abwarten kann man ja immoment nicht.
mit freundlichen Grüßen
Knut
Willi (Dienstag, 25 Juli 2017 20:41)
@ Rechtsanwalt Cannabis
Komme aus NRW. Zum 4.8 wird mein Führerschein eingezogen, also direkte Entziehung.
Lars (Donnerstag, 27 Juli 2017 13:41)
Hallo, wurde anfang März bei einer Polizeikontrolle auf THC getestet.
Mir wurde Blut abgenommen und der Test wird zu 100% positiv sein da ich zu dem Zeitpunkt regelmäßig konsumiert habe. Eine Auswertung dieses Tests habe ich bis heute nicht erhalten. Auch kein schreiben der Polizei o.ä.
Gestern habe ich jedoch einen Brief vom Straßenverkehrsamt bekommen und die Chance mich bis zum 10.08 dazu zu äußern. In dem Schreiben steht das die mir den Führerschein entziehen wollen. Habe ich die Chance dem noch zu entgehen, evtl mit einem Äga? Seit der Kontrolle habe ich selbstverständlich nicht mehr geraucht. Im Schreiben ist auch eine Verzichtserklärung beigelegt.
Diese werde ich natürlich erstmal nicht unterzeichnen da ich mich ja noch erklären möchte zu der Situation, ist das richtig?
Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe!
Lg Lars
Pierre (Freitag, 28 Juli 2017 22:53)
Super seite, um einige menschen vor einiges zu bewahren, bisher wusste ich nicht das man bei einer Kontrolle dieses such verweigern darf. Ich habe nur vorab ein paar Fragen ohne das man in eine Kontrolle geraten ist. Wie sieht es bei dauetkonsumenten aus die aufgehört haben für 2 Monate dann aber mal schwach geworden sind und paar mal dran gezogen haben, ihr Auto allerdings 4 Tage stehen lassen, läßt sich dann überhaupt noch ein aktiven thc Wert feststellen? Im urin
Bukem (Sonntag, 30 Juli 2017 15:04)
@Marc simply? Inwiefern die Rechtsschutzversicherung? Gibt es jetzt eine anwaltliche Vertretung? Bitte ganz dringend drum kümmern, Herr Schüller macht das gerne. Ohne Anwalt geht hier nichts mehr.
@Willi: Der selbe Hinweis geht auch an dich
@Lars: Bitte auch sofort unter obiger Mail bei Herrn Schüller melden, er ist gerne bundesweit tätig.
Ihr alle braucht anwaltliche Hilfe und vorherige Akteneinsicht in die Behördenunterlagen
Rechtsanwalt Schüler (Montag, 31 Juli 2017 12:04)
@Lars: Es ist Zeit, sich das mal anzuschauen. Wenn Fahrerlaubnisentziehung konkret angedroht wird, muss man an die Akte, alles andere ist aus anwaltlicher Sicht nicht vertretbar. Wenn ich das übernehmen soll, schicken Sie mir bitte eine Mail mit dem Schreiben der Behörde. Nach Möglichkeit zeitnah.
@Marcel: Auch für Dich gilt, dass man sich die Sache über eine Akteneinsicht genauer anschauen muss, melden Sie sich bei mir per Mail mit dem Schreiben der Behörde, wenn ich Ihnen da helfen soll, danke.
Earthquake (Donnerstag, 03 August 2017 23:43)
Vielen Dank für die Antwort,
wie gehabt verhalten .....
Nicky (Mittwoch, 09 August 2017 04:07)
Hallo Herr Schuller,
Ich hab da mal ne Frage die nicht ganz so ins schema passt, aber auf Grund der Antworten, die sie hier so gegeben haben, sind Sie gefühlt der einzige, der mir jetzt schon was aussagekräftiges auf den Tisch bringen kann.
Ich wurde letztes Wochenende bei einer Kontrolle vor einem Festival in NRW zu Fuß(und betrunken ohne alkoholtest) mit 1,6g Marihuana erwischt... kein Drogentest gemacht, gesagt das sollte ne einmalige Sache werden aber dummer Weise haben die mir nen Zettel vorgelegt und haben mich da einiges ausfüllen lassen.. ne Belehrung hab ich unterschrieben, aus verschiedenen Optionen angekreuzt dass ich keine Angaben zum Besitz mache aber angekreuzt dass ich mit einem Bußgeld einverstanden wäre.. jetzt wollte ich fragen was mir da noch blüht, ob das irgendwo bleibende Einträge gibt und ob das jetzt Auswirkungen auf meine Fahrerlaubins haben könnte bzw ob da noch n Test auf mich zu kommt und wenn ja, wann sowas in der Regel passiert.. Bin mit 19 noch in der Probezeit und wohne in Bayern.
Übrigens ne echt Super Seite die sie hier haben, finde ich so anerkennenswert dass sie hier die erste Einschätzung für lau machen, und falls da noch was dabei rum kommt, würde ich auf jeden fall auf sie als Anwalt zurück kommen, Sie machen einen sauberen Eindruck :)
Frederik (Mittwoch, 09 August 2017 14:55)
Komme aus Bayern und bin mit 1,0 ng positiv getestet worden, weitere Werte sind nicht vorhanden. Ist es richtig, das man in Bayern generell eine MPU machen muss und es nichts hilft sich auf Probierkonsum zu beziehen?
Carl (Montag, 14 August 2017 18:31)
Wurde vor nem halben Jahr angehalten,Schnelltest positiv,ab zur Blutprobe. Vor 4 wochen kam ein Schreiben vom Amt für öffentliche Ordnung: 685Euro Strafe, 2 Punkte , 1 Monat Fahrverbot.
Heute kam ein weiteres Schreiben, von der Führerscheinstelle: Ordnungsverfügung Entziehung der Fahrerlaubnis. 225Euro. Begründung:
"Die ständige Spruchpraxis der Oberverwaltungsgerichte geht davon aus, dass die VERKEHRSTEILNAHME UNTER DEM EINFLUSS VON BETÄUBUNGSMITTELN ES GRUNDSÄTZLICH RECHTFERTIGT; AUF EINE MEHR ALS EINMALIGE (EXPERIMENTELLE) EINNAHME ZU SCHLIESSEN".
Was kann ich nun tun?
Widerspruch einlegen und auf einmaligen Konsum bestehen?
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 16 August 2017 19:01)
@Frederik: Es gibt eine neue Rspr des BayVGH, die Ihnen in die Karten spielen könnte, ist aber nicht rechtskräftig und das ist das Problem. Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, melden Sie sich bitte umgehend per Mail bei mir, dass wir die Voraussetzungen für fahrerlaubnisrechtliche Ausnahmeregelungen erarbeiten können. Der Zeitpunkt dafür ist jetzt bis sich die FSST meldet, also bitte nicht auf die lange Bank schieben. Schreiben Sie mir bitte eine Mail bei Bedarf.
@Carl: Kommen Sie aus Schleswig Holstein? Oder woher? Klingt nicht gut für Sie, damit argumentieren die Behörden jetzt immer öfter...melden auch Sie sich mal bei mir...
Bukem (Freitag, 18 August 2017 19:48)
@Nicky: Jetzt wäre es gut zu wissen, was du da genau für Angaben gemacht hast, etwas zu Konsumgewohnheiten etc. Da kann man sich fix ne Menge unnötigen Ärger einfangen. Du haste ein Strafverfahren wegen BtM Besitz und später kommt auch die Führerscheinstelle evt noch dazu.
Immerhin gab es keinen aktiven THC Verstoss beim Fahren, das ist schon mal gut. Meld dich bitte
Basti (Dienstag, 12 September 2017 23:23)
Hallo Herr Schüler, übernehmen sie auch Fälle aus Bremen ?
Bubi (Samstag, 16 September 2017 17:34)
Wurde mit aktiven werten angehalten und habe auf probier Konsum plädiert. Habe das äG hinter mir und es war positiv, sodass mir meine Fahrerlaubnis durch die FsSt belassen wurde.
Jetzt ist meine Fragen:
Muss ich in zukunft mit weiteren Anordnungen durch die FsSt rechnen? Weitere Tests?
Wenn ich zukünftig angehalten werde und mir nur passive werte nachgewiesen werden droht mir der Entzug der Fahrerlaubnis?
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 21 September 2017 23:29)
@Bubi: Wenn nochmal THC COOH gemessen wird, kann die FSST hieraus nachträglich den zumindest gelegentlichen Konsum schließen. Jedenfalls theoretisch, aber in der Praxis ist mir sowas noch nicht auf dem Schreibtisch gelandet. Trennen Sie also bitte sauber und dann sollte nichts passieren...
@Basti: Ihre Frage ist heißer Kandidat für die Top 10 meiner kuriosesten Anfragen. Klar übernehme ich Fälle aus Bremen...
Phil (Freitag, 22 September 2017 11:22)
Guten tag herr schüller ich bräuchte dringend ihre hilfe und zwar wurde ich angehalten mit blutabnahme auch positiv war auch schon beim fahreignungsgutachten wo ich auch durch kam da ich auf einmalkonsum bestand so jez aber habe ich von der fsst noch einmal einen brief bekommen das ich zur mpu solle da ich ja als ein gelegenheits konsument eingestuft bin die frage geklärt werden soll ob in zukunft das risiko besteht dass wieder was mit drogen am hut habe aber ohne abstinenz nachweis nur diese frage klären. Die mpu stelle sagt mir es geht nur komplett mit urintest und allem was kann ich mache ? Was muss ich machen das ich bestehe da ich immer noch meinen führerschein besitze ? Was kommt überhaupt auf mich zu ? Vielen dank schon mal
Anton (Montag, 25 September 2017 13:28)
Hallo Hr. Schüler erstmal ein Riesen Kompliment für diese Seite
Nun zu meiner Frage ich würde am 16.08.17 in einer PK Positiv auf thc getestet von der Staatsanwalt würde es eingestellt und von der Stadt kamen 662 € Strafe 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot meine Blutwerte hab ich nicht bekommen aber nachgefragt und die lauten thc 5ng hy-thc 2,7ng und carbonsäure 100ng was kommt jetzt seitens der Führerscheinstelle auf mich zu bitte um Antwort diese Ungewissheit macht einen fertig und kann ich mit diesen Werten noch als einmal Konsument od exprimller Konsument also mit der 6 std Regel noch durchkommen ? Vielen Dank
Mike (Dienstag, 26 September 2017 19:47)
Ich wurde vor 2 1/2 Monaten in München erwischt. Wert 4,3 ng statt 1,0 und nun wurde ich geladen um einen bluttest abzugeben da man vermutet ich sei zumindest gelegentlicher Konsument. Nach dem Test der Polizei habe ich sofort aufgehört und kurze Zeit später über meinen Anwalt akteneinsicht gefordert solange kam nichts. Bis heute! Habe nun eine Vorladung erhalten binnen zwei Wochen einen blutetest zu machen. Allerdings dachte ich mir gestern komm von einem joint passiert nichts und geraucht. Habe jetzt sofort einen Schnelltest mit Urin gemacht bei dem ich negativ bin, bin mir aber über die Blutwerte nicht sicher.
Habe 2 Wochen Zeit und nach zwei Monaten einmaliger Konsum. Was droht mir ist das eine mal schon zu viel komm ich da raus oder ist der Lappen weg?
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 29 September 2017 13:41)
@Mike: Wenn in Ihrem Urin THC COOH nachgewiesen wird, ist der Drobs für Sie gelutscht. Eigentlich war das bis dato so. Als Bayer haben Sie aber vielleicht Glück, denn der BayVGH hat kürzlich ein interessantes Urteil gesprochen:
http://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/cannabis.pdf
Das könnte Ihnen helfen. Ohne Akteneinsicht kann ich da aber leider nicht mehr allzuviel sinnvolles beitragen. Klar, 6 Stunden Regel und diese Sachen, was beim äG halt zu beachten ist. Dass Sie nicht mal für paar Monate den Konsum einstellen können, gefällt mir nicht. Entbinden Sie die Gutachterstelle nicht von der Schweigepflicht. Für alles weitere bräuchte ich Akteneinsicht, melden Sie sich einfach per Mail, wenn ich da helfen soll.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 29 September 2017 13:45)
@Anton: Ab 100 ng/ml THC COOH sind Sie gelegentlicher Konsument. Führerschein kann über einen dokumentierten Verhaltenswandel im Schwebezeitraum zwischen Rauschfahrt und dem Zeitpunkt, in dem sich die FSST damit beschäftigt, noch gerettet werden, vgl. Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV. Bißchen tief verbuddelt diese Ausnahmeregelung. Sofort ins Screeningprogramm (wenn das Urin sauber ist) und sofort zum Verkehrspsychologen und pro aktiv tätig werden. Anders wird die Sache nicht mehr zu retten sein, mit Glück kriegen Sie dann ein MPU OHNE Entziehung auf´s Auge gedrückt. Melden Sie sich bei mir, ich helfe da gerne.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 29 September 2017)
@Phil: Das klingt kompliziert. Womöglich liegt ein Fehler im Gutachten vor, wie in diesem Fall:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2017/09/27/t%C3%BCv-nord-erkennt-fehler-an-aus-gelegentlichen-konsum-wird-einmalkonsum/
Ich kann dazu leider wenig sagen ohne Akteneinsicht...ich kümmere mich aber gerne um die Sache, melden Sie sich bei mir per Mail bei Bedarf.
Jan (19) (Samstag, 30 September 2017 13:53)
Hallo,
werden Rauschfahrten in der Probezeit anders gehandelt? Wurde nämlich kurz nachdem ich was geraucht habe auf die Station genommen und musste eine Blutabnahme machen. Hoffe darauf, dass ich nur ein ärztliches Ga machen muss und es auf einmaligen Konsum schieben kann.
Chris (Donnerstag, 05 Oktober 2017 13:23)
Hallo Herr Schüller,
Auch von mir ein dickes Kompliment für die Seite.
Nun zu meinem Problem.
Am 28.9.17 um 0.40 bin ich von der Polizei raus gezogen weil ich die einer 30iger Zone von 22-6uhr 52kmh gefahren bin.
Haben dummerweise gerade erst vor 2 wochen die zeitliche Begrenzung eingeführt.
Ein Beamter hat wohl etwas in mir gesehen und meinte ich hätte eine kleine Auffälligkeit.
Dieser Beamte hat mich dann aussteigen lassen,einen Test durchgeführt. Taschenlampe in die Augen usw und meinte danach er möchte einen schnelltest durchführen. Diesen habe ich erstmal angelehnt und nach einigen hin und her kam ein anderer Beamte und hat noch einen Test durchgeführt auch Taschenlampe,Augen und 30s abschätze (hat eigentlich gut funktioniert 34s)
Hab dann später mitbekommen das der erste Beamte wohl gar nicht berechtigt ist so einen Test durchzuführen.
Auch danach wieder einiges hin und her.
Schließlich Schnelltest gemacht ( Speichel )
Habe ca anderthalb Stunden 3mal am Joint
gezogen und war bis dahin gelegenheitskiffer (am Wochenende halt)
Ergebnis des schnelltest,es war eine ganz schwache 2. Linie zu erkennen also negativ
für mich also mit auf die Wache. Arzt bestellt. Der kam nach 40min und hat erstmal einige bewegungstests mit mir durchgeführt und auch wieder in die Augen geleuchtet. Dieser Test ist komplett zu meinen Gunsten ausgefallen und der Arzt meinte er kann erstmal nichts feststellen und dann kam die Blutabnahme.
Konsum habe ich natürlich eingestellt und habe auch keine Angaben diesbezüglich bei der Polizei gemacht obwohl sie es natürlich mehrfach probiert haben etwas zu entlocken.
gemacht
Chris (Donnerstag, 05 Oktober 2017 13:39)
Leider aus versehen auf senden gekommen.
Jetzt mache ich mir natürlich diesbezüglich meine Gedanken weil ich täglich zur Arbeit pendeln muss und auf den Führerschein angewiesen bin.
Die Beamten meinte das es nun eine Ordnungswidrigkeit ist und ich mit einem Monat Fahrverbot rechten muss aber die FSST ist wohl scheinbar das größere Problem wenn ich das alles hier richtig lese.
Hab gerade meine Rechtsschutz angerufen und die meinten das man erst was machen kann wenn es zu einer Anhörung kommt und der Anwalt mit dem ich gesprochen hab. Hat sogar gemeint das wenn ich ein ÄG oder so aufgedrückt bekommen. Erst das Gutachten machen muss und dann gegen das Gutachten oder die Einleitung klagen kann.
Was ja alles Schwachsinn ist wenn ich hier die ganze Beiträge lesen und auf Werte von der blutanalyse ist er gar nicht eingegangen.
Meine Fragen sind :
Was kann ich jetzt schon tun (verkehrspsychologe vielleicht und akteneinsicht)?
Mit was muss ich rechnen und wie kann ich gegen evtl ÄG,MPU oder Führerscheinentzug vorgehen?
Wie groß sind die Chancen das es bei nur einem Monat Fahrverbot bleibt?
Übernehmen Sie auch Fälle mit Rechtsschutz und aus Thüringen?
Danke schon mal für ihre Antwort
Maxi (Montag, 09 Oktober 2017 12:18)
Habe am Wochenende die Einladung zum ärztlichen Gutachten bekommen aktiver TÜV wert war 1,3ng und Tbc cooh war 33ng . Nun meine Frage komme aus Niedersachsen gilt da das selbe mit den 6 Stunden und einmal Konsum Lg maxi
Sonya Rödel (Mittwoch, 11 Oktober 2017 12:06)
Ich habe angegeben das ich ca 5 tage vor der Fahrt geraucht habe. Soll einen Wert von 25ng nachgewiesen im blut bekommen haben und nun zur "mini" mpu mit Haar und urintest geladen bin. Kann ich den Konsum vor fünf Tagen als schutzbehauptung noch angeben bzgl. der 6- Stunden Regelung? ??
Cello (Donnerstag, 12 Oktober 2017 09:17)
Hallo Herr Schüller,
vor einem Jahr wurde ich bei einer fahrt unter Cannabis mit 2,0 ng/ml THC und 24,8 ng/ml THC-Carbonsäure angehalten und musste daraufhin meinen Führerschein für einen Monat abgeben + Geldstrafe und Punkte !
Vor einen Monat bin ich dann, als ich von meiner Arbeit nach Hause fahren wollte direkt angehalten worden und die Polizisten wollten eine Drogenfahrt unterstellen, jedoch haben sie im Kofferraum 2 kleine Plomben mit jeweils 1,2 gramm amfetamin und einmal 0,9 gramm MDMA gefunden. Solche Substanzen hab ich noch nie genommen, ich weiß auch nicht wie es in mein Auto gelangte, evtl von paar Leuten die ich mal irgendwo mit hinnehme. Es wurde kein Bluttest geschweige denn Urintest von mir gemacht. SIe haben nur meinen Autoschlüssel für 48std einbehalten.
Eine Woche Später kam dann direkt der schrieb von Landratsamt und ich muss zum ärtzlichen gutachten.
daraufhin hab ich meinen gelegentlichen Cannabiskonsum eingestellt und zack wurde ich 2 wochen später nochmal in eine Polizeikontrolle gekommen. Diesmal ging es zum Bluttest, jetzt bin ich ja sozusagen in so ner scheiss situation ! was ist denn wenn kein aktives thc bei dem test herauskommt und ich ja trennen kann zwischen konsum und Autofahren ?
Und wie sieht es dann bei dem ärztlichen Gutachten aus weil ich denke mal nach paar Rückstände vom THC-Carbonsäure nach 4 wochen haben werde. wäre Prima wenn sie mir dazu helfen könnten. Danke
sonia (Freitag, 13 Oktober 2017 06:07)
es scheint immer unmöglich, bis es fertig ist, die Leute sagen, das Leben ist wie ein Mirrior es wird dich anlächeln, wenn du es lächelst, vor etwa einem Jahr war das Leben wie eine Hölle für mich, mein Name ist sonia, ich und mein Ehemann, Walker waren wir 5 Jahre lang ohne ein Kind verheiratet, aber wir haben immer daran geglaubt, dass wir eines Tages Kinder haben werden, bald nach einiger Zeit hat sich mein Mann plötzlich verändert, er kam spät nach Hause und manchmal schläft er sogar draußen, um die schmerzhafte Geschichte zu schneiden Kurz, mein Mann fing an, eine andere Frau zu sehen, kurz nachdem er mich verlassen hatte und angefangen hatte, mit der Frau zu leben. Ich fühlte mich so verärgert, weil ich das Gefühl hatte, dass die Schuld von mir kam, weil ich keine Kinder hatte. es war so, dass er mich nie anrief, um zu fragen, wie ich mich vermarkte, während dieser Zeit war das Leben die Hölle, dann bemerkte meine Nachbarin, wie das Leben mich behandelte. Eines Tages traf sie mich und erzählte ihr meine Situation. meine Probleme werden gelöst, sie erzählte mir von einem großen Mann namens großen baba ubeji w ho hat ihr geholfen, ihren Ehemann zurückzubekommen, als ihr Ehemann sie fast 5 Jahre verließ, also traf ich mich mit baba ubeji. Ich sagte ihm, dass die Issules, denen ich gegenüberstand, er sagte mir, dass alles in Ordnung sein wird. Verzeihung, dass er mich will, dann verzieh ich ihm nach ein paar Monaten, ich wurde schwanger und jetzt haben wir 2 Kinder zusammen meine Freunde, wenn Sie irgendwelche Issules oder Probleme mit Ihrer Ehe, Beziehung haben, treffen Sie einfach mit großen baba ubeji ich verspreche Ihnen, dass Sei das Ende deiner Probleme, schreibe einfach eine E-Mail an: greatbabaubeji@gmail.com
Mira Ambler (Sonntag, 15 Oktober 2017 07:58)
Meine Tochter wurde mit Krebs diagnostiziert, als sie fünf Jahre nach ihrer großen Operation in ihrem Gehirn war. wir haben alles Mögliche getan, um diese tödliche Krankheit zu heilen, aber dank des Cannabisöls von Rick Simpson, der von einem Freund in meine Familie eingeführt wurde und innerhalb weniger Wochen das Öl meiner Tochter plötzlich anhalten konnte. und wir haben es seit 3 Monaten überwacht und ich kann sagen, dass meine schöne Tochter vollständig geheilt ist, für Ihr echtes Cannabisöl, empfehle ich Rick Simpson mit der E-Mail-Adresse unten: Ricksimpsonmedicaloil@outlook.com
Mit besten Grüßen,
Mira Ambler
Franzn (Dienstag, 17 Oktober 2017 00:37)
Hallo Herr Schüller,
erstmal riesenlob für Ihre Seite... sehr informativ.
Nun meine Frage bzw. erst einmal meine Werte:
THC:5,5ng/ml; THC-COOH: 63,3 ng/ml
Verkehrskontrolle zuerst Urin auf Polizei natürlich positiv dannach ins Kh Blutentnahme. Ergebnisse siehe oben.
War zu diesem Zeitpunkt Dauerkonsument und habe blöderweise angegeben um ca 20.00 Uhr am Vorabend einen Joint geraucht zu haben. Das ist in der polizeilichen Aussage vermerkt. Blutentnahme war um 11.36 Uhr.
Im Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde steht nun drin das nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen bei einer Zeitspanne von mehr als zwölf Stunden zwischen Konsum und Blutentnahme und einem THC-COOH- Wert von mehr als 30 ng/ml der Nachweis für gelegentlichen Konsum erbracht ist.
Nun muss ich ein medizinisch- psychologisches Gutachten erbringen.
Es wurde bereits ein Monat Fahrverbot erteilt.
Das Gutachten steht nächste Woche an.
Meine Frage ist nun wie ich mich bezüglich meiner o.g. Aussage verhalten soll?
Es ist ja bereits gelegentlicher Konsum nachgewiesen.
Habe seit diesem Zeitpunkt nicht mehr selbst geraucht. Dem Passivkonsum kann ich leider nicht immer vollständig entfliehen.
Hab ich Chancen bei positivem Urinergebnis den Führerschein zu behalten?
Soll ich darauf beharren nur einmal geraucht zu haben?
Wäre um schnelle Antwort sehr dankbar.
Lg
Laura (Donnerstag, 19 Oktober 2017 22:48)
Lieber Herr Schueller,
ich bin seit langer Zeit stiller Beobachter dieser Seite, und auch mehr oder weniger bald in einer Gerichtsverhandlung, nun würde mich interessieren, ob sie auch Fälle in Bayern (südlichste Stadt in Deutschland) übernehmen würden?
Liebe Grüße
Laura
Matze Flex (Mittwoch, 25 Oktober 2017 12:19)
Hi,
Bin im Februar bei einer Polizeikontrolle mit einem Wert von 2,7 ng aktiv / 12 ng passiv getestet wurden. Konsum habe ich seitdem komplett eingestellt. Anfang November ist mein Äg. Gespräch mit dem Arzt und erste Urinkontrolle. Wenn ich die 6 Stundenregel richtig verstehe sollte ich am besten sagen ich habe 2 Stunden vor Kontrolle das letzte mal geraucht? Mit dem Wert von 12 ng Passiv könnte ich noch als als Erstkonsument durchgehen oder? Erzählen werde ich sowieso das ich zum ersten mal geraucht habe.
Vielen Dank für ihre Hilfe!
Cemal (Dienstag, 31 Oktober 2017 20:46)
Also als erstes möchte ich mein Kompliment für die Seite geben, sehr hilfreich und alles super erklärt!
Ich habe eine Frage und ich hoffe das mir jemand helfen kann..
Ich wollte zum Kiosk fahren und unmittelbar wo ich fast angekommen bin sehe ich polizei und bin direkt auf ein Parkplatz und dann zum Kiosk gelaufen.
Die Polizei hat gedreht und sich an die Ampel gestellt und mir hinter her geschaut.
Also ich nach 5 Minuten aus dem Kiosk gekommen bin und mich in mein Wagen gesetzt habe, war von der Streife nichts mehr zu sehen Um sicher zu gehen das sie nicht irgendwo hinter eine Ecke auf mich warten, dachte ich mir ich bleibe im Auto und warte kurz, mein Motor war aus.
Nach 5 Minuten um Auto kamen sie angefahren und sagten allgemeine verkehrskontrolle und fragten die üblichen Sachen
Ich vergeweigerte alles durch d.h. Augen leuchten, Urin test und Blut Annahme.
Nach einer Stunde diskutieren Sie mir gesagt wenn Sie kein Urin abgeben werden wir sie mit auf die wache nehmen und dann ins krankhaus wo ihnen blut abgenommen wird. Da habe ich erwidert das sie das ohne ein gerichtlichen Beschluss garnicht dürfen aber am Ende wurde bei mir Blut abgenommen..
Was ich mich frage, sie haben mich kontrolliert als mein Fahrzeug stand und ich nur im auto drine saß, wird mein Führerschein trotzdem entzogen?
Ich rauche seit 2 jahren fast täglich und vor der blutabnahme waren 2 Stunden vergangen nach dem letzten Konsum.
El Torro (Samstag, 11 November 2017)
Hallo Herr Schüller. Im März 2015 hatte ich ein Verfahren wg. Btm (Gras). Mir konnte ein Erwerb von 2.5 u. 5g im Abstand von 1 Monat nachgewiesen werden. Mein Verfahren wurde April 2016 gem. 31a eingestellt, bzw. Nicht weiterverfolgt. Bis dato kam noch nichts von der Führerscheinstelle. Lebe in BW. Kann man nach rd. Anderthalb Jahren nach Einstellung des Verfahrens davon ausgehen dass nichts mehr kommt, oder kommen die irgendwann und wenn auch nach 5 Jahren etc. Mit einem äG um die Ecke ? Es war nicht im Bezug zum Starßenverkehr und Werte gibt es auch keine. Ich hatte sogar während des laufenden Verfahrens ein 12 monatiges screening bei der Pima freiwillig und erfolgreich absolviert. Die AN Nachweise würden alle dem damaligen STA für die Akte überwand. Meine Einlassung der STA ggü. War experimenteller 2 maliger Konsum innerhalb 1 Monate. Man wollte mir Handel damals anhängen. Wie ist denn ihre Einschätzung ob da noch was von der FEB kommt...Verjährt dies irgendwann damit man irgendwann mal das Thema Führerschein ad Acta legen kann? Vielen Dank für eine Antwort
El Torro (Samstag, 11 November 2017 15:33)
Hallo Herr Schüller. Im März 2015 hatte ich ein Verfahren wg. Btm (Gras). Mir konnte ein Erwerb von 2.5 u. 5g im Abstand von 1 Monat nachgewiesen werden. Mein Verfahren wurde April 2016 gem. 31a eingestellt, bzw. Nicht weiterverfolgt. Bis dato kam noch nichts von der Führerscheinstelle. Lebe in BW. Kann man nach rd. Anderthalb Jahren nach Einstellung des Verfahrens davon ausgehen dass nichts mehr kommt, oder kommen die irgendwann und wenn auch nach 5 Jahren etc. Mit einem äG um die Ecke ? Es war nicht im Bezug zum Starßenverkehr und Werte gibt es auch keine. Ich hatte sogar während des laufenden Verfahrens ein 12 monatiges screening bei der Pima freiwillig und erfolgreich absolviert. Die AN Nachweise würden alle dem damaligen STA für die Akte überwand. Meine Einlassung der STA ggü. War experimenteller 2 maliger Konsum innerhalb 1 Monate. Man wollte mir Handel damals anhängen. Wie ist denn ihre Einschätzung ob da noch was von der FEB kommt...Verjährt dies irgendwann damit man irgendwann mal das Thema Führerschein ad Acta legen kann? Vielen Dank für eine Antwort
Hallo123 (Mittwoch, 15 November 2017 16:14)
Hallo,
Ich muss bis zum 14.01.2018 ein äG vorlegen. Ich hatte im August in Bayern eine Kontrolle bei der 1,6ng THC und 8,3ng THC COOH festgestellt wurden. Ich habe bereits für meine zuständige Führerscheinstelle einen Urintest abgegeben der bei allem Negativ war. >10ng THC COOH. Nun wollen sie trotzdem ein äG. Gibt es eine Chance bei den Werten noch rauszukommen und den Lappen zu behalten ?
Tom (Mittwoch, 15 November 2017 19:12)
Hallo,
Ich wurde angehalten, musste pissen und der Test war positiv. Der letzte Konsum ist über 36 h her gewesen doch den Tag davor hab ich auch konsumiert. Muss ich mit einem Wert über dem Grenzwert rechnen?
Ausserdem habe ich angegeben am Abend zuvor ein halbes Glas Jäger-Cola getrunken zu haben, bringt mich das in Schwierigkeiten mit der 6-h Regel oder ist das hinfällig da ich nach der 6h Regel frühstens um 2 uhr Nacht konsumiert habe und der Alkohol schon längst abgebaut war? Kann ich das trotzdem als Probierkonsum verkaufen?
Ausserdem bin ich noch in der Probezeit, hat das härtere Konsequenzen?
Vg hoffe auf rückmeldung
Anton (Dienstag, 21 November 2017 18:42)
@ Schüller
Vielen Dankfür Ihrer Antwort.Heute kam der Brief der Führerscheinstelle das ich den FS freiwillig abgeben kann oder kostenpflichtig.. Ich habe bei der Polizei keine schrieftliche Aussage gemacht trotzdem steht drinne ich hätte gesagt ab und zu zu rauchen was definitiv nicht der Wahrheit entspricht! Ich habe jetzt ein Brief geschrieben das ich es das erste und letzte mal probiert hab und sie jederzeit von mir ein drogentest haben können und immer machen können!! In der Hoffnung das die 6 std Regel noch anschlägt habe ich gesagt ich habe 4 std vor der Kontrolle geraucht und Kekse gegessen, diesen brief hab ich noch nicht abgegeben habe bis zum 5.12.17 Zeit mich zu äußern. Wie kann ich sie kontaktieren ?
Bonamassa (Mittwoch, 22 November 2017 23:56)
Sehr geehrter Herr Schüller,
ich wurde vor ca. 4 Monaten von der Polizei angehalten. Leider war ich nicht klug genug und habe den Polizisten gesagt das ihr gelegentlich rauche. Die Werte waren 1,3ng THC und 11,7 THC Carbonsäure(nach 9 Tage ohne Konsum). ich musste meine FS für 1 Monat abgeben und habe danach 2 Monate gewartet (leider komme ich auf diese Seite zu spät). Heute kam ein Brief in dem das alles drin steht (inkl die Aussage die ich gemacht habe) und die wollen das ich zur MPU gehe. Ich habe noch zwei Wochen, mich zu äußern.
Was erwartet mich jetzt? Ich fahre eigentlich nie Auto - habe auch selbst keins, damals habe ich das Auto meiner Mutter gefahren - zum ersten mal seit Jahren überhaupt!
Ich kann mich nochmal bezüglich meiner Aussage äußern - wurden sie das empfehlen oder soll ich bei der Aussage das ich ein gelegentlicher Konsument bin der einfach nie Auto fährt?
Kev (Freitag, 24 November 2017 16:10)
Hallo Schuller komm aus NRW, Verkehrs Kontrolle Urin Blutprobe positiv. Jetzt nach ca. 8wochen Brief von der FSS bekommen THC 2,1ng/ml. 11-oh-thc 1,0ng/ml THC cooh 29ng/ml. Ungeeignet zum führen eines kfz. Ich beabsichtigte ohne die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bitte sie bis nächste zu der beabsichtigten Maßnahme zu äußern. Sonst bus jetzt kein bescheid Bußgeld oder wann ich ihn abgeben muss habe erstmal Einspruch gegen die Ergebnisse eingelegt um Zeit zugewinnen. War Dauer Konsument und seit den Vorfall nichts mehr genommen (8wochen) was kann ich machen oder was erwartet michbedanke mich schon mal bei ihnen
Peter (Montag, 27 November 2017 08:25)
Hallo Herr Rechtsanwalt
zu meinen Problemen also fange ich mal an ich muss zur MPU weil ich in der Vergangenheit in meiner jugend mehrmals fahren ohne Führerschein sprich mit einem Motorroller schwarz gefahren bin ohne einfluß von drogen oder alkohol! zur erwähnen ich besaß noch nie einen Führerschein ! und zu guter letzt einmalig Letztes Jahr im April fahren ohne Führerschein unter Einfluß von THC laut Labor werte 1,1Nanogramm 19,5 THC-COOH (sind das hohe werte? reicht die aussage das ich am Vorabend einmal geraucht habe? ... möchte mit der mpu nächstes jahr in angriff nehmen zur meiner frage was erwartet mich jetzt bei der mpu ? muss ich mit irgendwelchen folgen rechnen was das einmalige fahren unter thc einfluß angeht? wen ja denke ich mal das ich drogentest abgeben muss ...das wäre auch kein Problem ich bin seid 3 Monaten komplett clean mir wäre lieber urin proben ....es lässt mir einfach keine ruhe ...ich freue mich auf ihre antwort ich Liebe Grüße Peter
Kubi (Sonntag, 03 Dezember 2017 03:11)
Hallo,
ich wurde dieses Jahr insgesamt 4 mal mit thc positiv erwischt.
Das erste mal wurde sie eingestellt und habe auch kein btm eintrag bekommen.
das zweite dirtte und vierte mal war innerhalb einer kurzen zeit (1-2 monate) auch jedesmal mit thc positiv und blut abgenommen und das ganze programm.. Jetzt meine frage was kommt auf mich zu? ich habe noch keine blutwerte weil es noch dauert heißt es.. ich bin noch in der probezeit und die wurde auch noch nicht verlängert sprich hatte kein aufbauseminar oder sowas . wie soll ich vorgehen ? lohnt es sich einen anwalt zu holen ? Kann man eine mpu umgehen in diesem fall ? bin seitdem letzten mal diesmal völlig clean und bei den cops habe ich keine aussage gemacht zu meinem konsum . Würd mich über eine klare antwort freuen . Danke
Kubi (Sonntag, 03 Dezember 2017 03:12)
Bundesland Rheinland-pfalz
Hallo,
ich wurde dieses Jahr insgesamt 4 mal mit thc positiv erwischt.
Das erste mal wurde sie eingestellt und habe auch kein btm eintrag bekommen.
das zweite dirtte und vierte mal war innerhalb einer kurzen zeit (1-2 monate) auch jedesmal mit thc positiv und blut abgenommen und das ganze programm.. Jetzt meine frage was kommt auf mich zu? ich habe noch keine blutwerte weil es noch dauert heißt es.. ich bin noch in der probezeit und die wurde auch noch nicht verlängert sprich hatte kein aufbauseminar oder sowas . wie soll ich vorgehen ? lohnt es sich einen anwalt zu holen ? Kann man eine mpu umgehen in diesem fall ? bin seitdem letzten mal diesmal völlig clean und bei den cops habe ich keine aussage gemacht zu meinem konsum . Würd mich über eine klare antwort freuen . Danke
Deniz (Mittwoch, 06 Dezember 2017 01:53)
Guten Tag, ich wurde auch von der Polizei angehalten und nach der Blutabnahme kam ei Wert von 3.4 ng und 16.9 raus.
Ich habe nächste Woche ein Ärztliches Gutachten vor mir. Wie soll ich mich verhalten und was soll ich am besten sagen ich habe das mit dem Experimentelen Konsum nicht ganz verstanden. Soll ich sagen ich habe in der Nacht zuvor mit Freunden zum ersten mal cannabis konumiert über mehrere Stunden und das es ein einmaliges Erlebnis war?
Würde mich sehr über eure hilfe freuen!
thomas (Mittwoch, 13 Dezember 2017 12:08)
Hallo Herr Schüller,
erstmal vielen dank dass sie sich die Mühe geben dieses forum hier zu leiten
folgendes: ich wurde aufgehalten mit 4.9 ng aktiv und 30 ng passiv
war auch schon bei einem rechtsanwalt der meinte dass er dass verfahren in die länge ziehen will damit ich in der zeit meine screenings machen kann ohne führerscheinentzug
allerdings lese ich hier oft dass die werte für den einmaligen konsum sprechen könnten
komme aus bayer
gruß
thomas
S (Mittwoch, 13 Dezember 2017 12:29)
Hallo Herr Schüller,
Ich verstehe die Tabelle der Maastricht Studie nicht Ganz. Wieviel sind 17/34ng denn? Sind das die Grenzwerte von einem durchschnittlichen Joint ?
Mit freundlichen Grüßen
Coka Coliker (Samstag, 16 Dezember 2017 02:20)
Ick wurde am 15.12.17. Im Zuge einer "allgemeinen verkehrskontRolle" zur Urin Abgabe genötigt, diese hatte irgendwas positives in Richtung th... und oder auch "co..," zur Folge!? Punkt eins, wäre ev. möglich, aber Punkt zwei is eher unwahrscheinlich! Ick "rede" wenn es sein muss, "mittlerweile ist dieses wohl der Fall", lieber persönlich mit ihnen, als es der ganzen Welt mitzuteilen. Aber meine finanzielle Existenz, meine Existenz ansich, hängt an dem was die Blutentnahme mit sich bringt, bringen wird. "Juristische hilfe", die "Mir" weiter hilft, wäre mir in jener Situation wohl echt hilfreich!! Kontakt
Mick (Dienstag, 19 Dezember 2017 18:44)
Guten Abend Herr Schüller, kann man aufgrund der thcooh werte feststellen ob der angegebene kunsumzeitpunkt mit den Werten übereinstimmt? Also ich meine ob jeder passiv wert zum Beispiel nach 3 std nach Konsum auftreten könnte ?
Jura 84 (Samstag, 23 Dezember 2017 01:35)
Sehr geehrter Herr Schüller,
Gestern wurde bei mir und mein kumpel eine Polizeikontrolle durchgeführt, wir standen auf einem Parkplatz neben meinem auto, haben im Auto jeder für sich ein Joint gedreht und sind raus geraucht und Bier aufgemacht, Polizei hat auf dem Rücksitz meine Dose mit Baumaterialien und 3,5 Gramm gefunden und sichergestellt, haben gefragt wann wir konsumiert haben. Wir waren ehrlich und alles so gesagt wie es war und das ich nicht mehr fahren werde und abgeholt werde. Der Polizist wollte erstmal mich mit auf die Wache nehmen und Blut abnehmen, hat aber später anderes überlegt, und mein autoschlüssel abgenommen und ich solle den in 2 Tagen wieder abholen und Bescheinigung gegeben das meine Dose mit Gras beschlagnahmt wurde und gesagt das es straflich verfolgt wird.
Was sagen Sie kann in meinem Fall auch von der Führerscheinstelle Einladung zum ärztlichen Gutachten kommen??
Das Blut haben die ja gar nicht abgenommen als Beweis
Meine Akte ist sauber keine Einträge
Vielen Dank
Grüße
Doke (Samstag, 23 Dezember 2017 12:40)
Moin aus Schleswig-Holstein,
Vorab auch einen großen Respekt meinerseits für die Hilfestellungen. Ich wurde in folgenden abständen mit kleinstmengen (weniger als 0.5 gramm) cannabis erwischt. Ca juli 2013, oktober 2016, und vor 3 wochen.
Beim letzten mal wurde eigentlich nur konsummaterial (grinder/cannabismühle) gefunden. Jedoch wurde aufgrund der reste im grinder (ca. 0,05g) anzeige gegen mich erstattet mit dem ausdrücklichen Verweis es an die führerscheinstelle zu melden
Ich habe immer und jederzeit jegliche aussage zum konsum verweigert(auch sonst nie angaben zum sachverhalt getätigt). Darüber hinaus war ich jedes mal zu fuß unterwegs und es bestand auch sonst kein Bezug zum Strassenverkehr. Daher wollte ich fragen ob ich irgendwie Konsequenzen zu befürchten habe, da die Polizeibeamten ja explizit Angaben es der Führerscheinstelle zu melden.
Als zusatzinfo noch: ich wurde schon während der Fahrschulzeit von der Führerscheinstelle angeschrieben, dass ich zur Prüfung nicht zugelassen werden soll, aufgrund der beiden male die ich vorherig erwischt wurde. Mein onkel hatte das damals irgendwie geklärt bekommen dass ich die Prüfung dann doch irgendwann ablegen durfte und nun habe ich den führerschein(wollte damit nur anmerken dass ich der Fsst wohl im Bezug auf Btm bekannt bin.)
Ich habe jetzt natürlich die große angst den schwer gewonnenen Führerschein wieder ablegen zu müssen. Ich habe seitdem (da ich ein äG o.ä. befürchre) nichts mehr konsumiert und frage mich nun womit ich rechnen kann und wann ich mein "hobby" (welches ich ausdrücklich nie im Zusammenhang mit Verkehrsteilnahme) wieder aufnehmen kann.
Lieben Gruß
Alex (Mittwoch, 03 Januar 2018 18:50)
Sehr geehrter Herr schüller,
eine wichtige Frage habe ich.
Und zwar wurde ich am 13 08.16 angehalten
habe keine angaben zum Konsum gemacht und wurde auf Grund eines Urintests ins Krankenhaus zur Blutabnahme gebracht
3 Monate danach bekam ich den bewcheid das ich 600 Euro Strafe Ahlen soll und 1 Monat den fs abgeben muss in einer Frist von 4 Monaten dies habe ich auch getan ich habe in der zeit weiter konsumiert und mich bereits damit abefunden das ich ihn nicht zurück kriege. Dann kam der fs aufeinander nach dem 1 mo
M.K. (Mittwoch, 10 Januar 2018 23:47)
Guten Tag Herr Schüller,
Ich hoffe aufgrund der zahlreichen informativen antworten und Hilfen von ihrer Seite, können Sie mir auch behilflich sein.
Und zwar wurde ich am 1.1.2018 in Düsseldorf gegen 1 Uhr morgens, zu Fuß in der Innenstadt von der Polizei kontrolliert. Dabei wurden 4 joints ( ca 1 Gramm) bei mir gefunden. Ich habe jegliche Aussage verweigert. die Polizei hat mich weder beim konsumieren gesehen, noch irgendein Test durchgeführt ( kein Blut, kein Urin). Die Polizei hat lediglich Name, Adresse und meine Telefonnummer notiert.
Ich bin jahrelanger Konsument und bin aufgrund meines Berufs auf meinen Führerschein existenziell angewiesen und mache mir nun riesige sorgen das ich in Kürze Post bezüglich eines ärztlichen Gutachtens oder gar mpu kriege.
Nun meine Frage wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das ich zu einem Gutachten vorgeladen werde? Sollte es dazu kommen, gibt es Wege die Situation anzufechten ?
Ich nehme an, das die Anzeige, vom Staatsanwalt fallen gelassen wird?!
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag !
bergziege (Donnerstag, 11 Januar 2018 20:08)
Ich hab da ne Frage. Mein Sohn hatte Bekannte, die stark gekifft haben. Er hat sie häufiger mal von A nach B gefahren. Eines Abends sind sie in eine Kontrolle gekommen. Einer der Bekannten war der Polizei bekannt, aus dem Grund wurde das Auto meines Sohnes auch untersucht. Er sollte dann so einen Vor-Ort-Drogentest machen. Er selbst hat an diesem Abend nich gekifft, sondern zwei Tage vorher, aber er war drei Tage (inkl. des einen Abend, an dem er gekifft hat und nicht gefahren ist) viel mit den Leuten zusammen und die haben (nach seinen Angaben) Unmengen gekifft. Er hat dann sofort zum Polizisten gesagt (leider) er hätte nicht gekifft heute und auf einen Bluttest bestanden (er war sich so sicher) Tja- nun ist das Ergebnis da (war im Oktober) und er hat Post vom Kreis, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. Er könne aber noch zu einem Gespräch kommen. Meine Frage nun, dass er den Lappen los wird, ist wohl unumgänglich, aber vielleicht kann man die Länge ja beeinflussen(Führerschein auf Probe) Eine zweite Untersuchung ist aber nie gemacht worden und seitdem er "erwischt" wurde hat er nicht mehr gekifft. Davor war es auch nur sehr selten. Kann er sich noch auf die Probierregelung berufen und könnte er seine Schilddrüsenunterfunktion (verlangsamter Stoffwechsel) vielleicht auch noch in den Ring werfen?
Franci (Mittwoch, 17 Januar 2018 09:35)
Hallo, erst mal Kompliment für die Seite und auch für die guten Ratschläge und allem, echt super!!
Ich hab ebenfalls eine Frage, ein Dealer bei uns (b-w) wurde erwischt und nun werden seine chatverläufe analysiert. Es wurde meinerseits immer nur geschrieben ob er kurz Zeit hätte, leider antwortete er meistens mit ja klar was brauchst du denn oder sowas in der Art. Ich wurde auch schon von der Polizei angerufen das viele von uns Briefe erhalten werden. Muss ich mir sorgen machen das ich wegen dem Kauf von Gras eine Anzeige haben könnte und ich wegen meinem Führerschein ein äG machen muss? Ich hatte 2016 einen ähnlichen Fall und habe dafür 2 mal an die drogenberatung gehen müssen ansonsten nichts mehr. Wird dieses mal die Strafe "härter" sein?
Patrick L (Donnerstag, 25 Januar 2018 20:13)
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schüller,
ich habe ein sehr großes Problem, ich bin am 14.5.17 in eine Verkehrskontrolle gekommen und da es im im Jahr 2013 schon einmal einen Führerscheinentzug aufgrund Cannabis gab, mit der Folge MPU und Screenings, wurde ich zur Blutprobe auf die Wache gebeten. Meine Aussage vor den Beamten habe ich verweigert. Nun kamen die Blutergebnisse (THC 1,6 ng/ml THC-COOH 20,00ng/ml. Die Straßenverkehrsabteilung hat nun eine Begutachtung durch einen Arzt einer Begutachtungsstelle angeordnet. Ich soll nun den Mediziner bis zum 7.2.18 aufsuchen. Ich weiß nun nicht, wie ich am besten aus dieser Nummer raus komme. Da ich ja dort nicht die Aussage verweigern kann, überlege ich ob die 6 Stunden Regel anwende und sage mit einen "Keks" experimentiert zu haben.
Sollte Ihre Antwort zu umfangreich für eine Antwort in diesem Portal sein, würde ich auch gerne mit Ihnen ein kostenplichtiges Beratungsgepräch am Telefon führen.
Mit freundlichen Grüßen aus Braunschweig
Pablo (Donnerstag, 25 Januar 2018 23:48)
Guten Abend Herr Schüller,
erstmal großes Lob an Sie und Ihr Team für den Support den sie hier leisten. Mir ist folgendes passiert:
Bin im Sommer ( Juni 2017) von der Polizei kontrolliert worden ( Saarland), als ich zufuß unterwegs war. Ich kam gerade vom "Einkaufen" für mich und meine Mitbewohner mit 10,05g Gras, als sie mich schnappten. Ich habe die Aussage verweigert und nichts über meinem Konsum preisgegeben. Im September kam dann ein Strafbefehl mit 30 Tagessätzen a 20 €. Ich habe die Strafe bezahlt und meinen Konsum seitdem komplett eingestellt. Als Aussage von den kontrollierenden Beamten stand lediglich im Strafbefehl, dass ich wissentlich und willentlich das Gras mitgeführt habe.
Folgende Fragen stellen sich mir jetzt: Wie lange ist die Frist für die Führerscheinstelle sich zu melden und wird sie sich melden in meinem Fall? Laut FeV wird die FS wohl ein Äg durchführen oder ? Ist das rechtens( Gab ja keine Anzeichen von Konsum bei mir und davon steht auch nichts im Strafbefehl) ? Habe sogar mittlerweile wieder kurze Haare im Falle einer Haaranalyse...
Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen Pablo
Britta (Freitag, 26 Januar 2018 09:14)
Hallo und guten Morgen.
Vor drei Wochen bin ich wegen kaputtem Rücklicht von einer zivilstreife angehalten worden. Nervöse unklare Antwort zu Cannabiskonsum abgegeben und Zack mit auf die Wache. Urin positiv. Blutprobe...
aktuell warte ich auf die Ergebnisse. Letzter Konsum: 24 std vorher. In den Wochen davor gering dosierter Konsum, allerdings regelmäßig.
Seit der Kontrolle kein Konsum mehr.
Ich bin aktuell und schon seit einigen Monaten bei einer Heilpraktikerin und erhalte nachweislich Cannabis Granulat zur Behandlung von haut und Haarproblemen. Gibt es da irgendeine Chance das mit einzubeziehen?
Ich möchte ungern untätig warten. Gibt es eine Möglichleit etwas für mich etwas zu tun?
Was raten Sie mir?
Grüße
Rechtsanwalt Führerschein (Samstag, 27 Januar 2018 17:07)
@Britta: Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, kann man was tun. Man kann Vorbereitungen treffen, um die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV zu erfüllen, wenn die Behörde sich meldet. Die Erfolgschancen steigen mit der Zeit, die die Behörde sich lässt, um sich zu melden. Da ist zwischen 6 Wochen und einem Jahr alles möglich. D.h., dass man nicht abwarten sollte, wenn der Führerschein wichtig ist. Vergleichbarer Fall:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Wenn ich Sie da ein wenig an die Hand nehmen soll, lassen Sie von sich hören. Schreiben Sie einfach eine Mail mit Ihren Kontaktdaten.
Rechtsanwalt Führerschein (Samstag, 27 Januar 2018 17:11)
@Pablo: Es gibt keine starren Fristen. Das kann noch nach zwei Jahren kommen. Dann muss das Urin nicht komplett sauber sein von THC COOH, aber die Werte dürfen nicht 150 ng/ml erreichen.
Also: Öfter als ein, zwei mal in der Woche sollten Sie nicht konsumieren. Und zwar auch unabhängig von der Sache hier. Und ja: Ich gebe gerne Antworten auf Fragen, die gar nicht gestellt worden sind :-)
Rechtsanwalt Führerschein (Samstag, 27 Januar 2018 17:20)
@Patrick L:
Also: Mit dem Argument Einmalkonsum kommen Sie nicht durch wegen der Sache von 2013. Das Zeitfenster seit damals ist zu klein, damit die Sachverhalte nicht verknüpft werden dürfen. Dann wird das ärztliche Gutachten negativ ausfallen und die Fahrerlaubnisbehörde wird dann entweder die Fahrerlaubnis direkt entziehen oder eine MPU anordnen, die Sie Stand jetzt nicht ohne weiteres bestehen können. Das Spiel machen die öfter, die müssen ja den Laden am Laufen halten und die Begutachtungsstellen müssen ja auch leben. Man schickt Sie wie so viele durch die Mühle...
Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 Anlage 4 FeV kann da ein Rettungsanker sein und wenn ich Sie wäre, würde ich mich Montag beim Screeningprogramm anmelden und einen Termin beim Verkehrspsychologen vereinbaren.
Das kann dann so laufen:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Melden Sie sich bei mir per Mail, wenn ich Sie in die Richtung gut aufstellen soll.
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 27 Januar 2018 17:21)
@Bergziege: Auch hier gilt:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Für alles weitere brauche ich sofort Akteneinsicht. Melden Sie sich bei Bedarf gerne per Mail.
Rechtsanwalt Führerschein (Samstag, 27 Januar 2018 17:29)
@M.K.
Das Strafverfahren wird mit hoher Sicherheit eingestellt. Keine Aussagen machen, nicht zur Polizei gehen, wenn Sie zur Vernehmung geladen werden.
Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens könnte kommen, auch noch in einem Jahr. Konsum einstellen oder drastisch reduzieren auf 1 - max 2 mal pro Woche. Wenn es zum Gutachten kommt, muss das Urin nicht sauber sein von THC COOH, aber 150 ng/ml dürfen nicht erreicht werden, aber das ist unwahrscheinlich wenn Sie jetzt die Bälle flach halten.
Was anderes ist hier aber interessanter: Wenn Sie den Führerschein existentiell brauchen, wieso riskieren Sie an dann durch zu häufiges Kiffen? Das ist nicht das, was ich unter Haltung verstehe. Außerdem sind die Haftungsrisiken riesig, wenn Sie mal jemand anfahren und nur Spuren von THC gefunden werden bei Ihnen. Man wird Sie im Zweifel kahlpfänden, glauben Sie mir das. Ich habe bereits Leute hier, die Personen im Drogenrausch angefahren haben. Die Krankenkassen holen sich die Behandlungskosten von Ihnen zurück. Von den Schadensersatzforderungen mal ganz abgesehen. Was soll dieses Risikospiel? Brauchen Sie das wegen dem Kick oder was soll dieses unreife Gedöns? Und dann "ich habe jetzt aber voll Angst"....Guter Mann, Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber ist Haltungsfrage.
Rechtsanwalt Führerschein (Samstag, 27 Januar 2018 17:33)
@Alex:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
@Doke: Da kommt maximal ein ärztliches Gutachten, keine direkte Entziehung.
@Jura 84: Auch hier nur ärztliches Gutachten zu erwarten.
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 27 Januar 2018)
@Thomas: Einmalkonsum kann bis 100 ng/ml THC sein. Jedenfalls wissenschaftlich betrachtet. Und wissenschaftliches Arbeiten ist nicht sonderlich verbreitet im Fahrerlaubnisrecht.
Sollte mit einem ärztlichen Gutachten machbar sein ohne MPU, aber sicher ist das eben nicht. Für alles weitere bräuchte ich mehr Informationen.
@Kubi:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
@Coka Coliker: Siehe Eintrag direkt über diesen. Bei Bedarf bitte umgehend bei mir melden.
@Mick: Das ist nicht ohne weiteres möglich.
@S.: Bei den Studien wurden verschiedene Dosierungen von THC an die Probanden gegeben, daher die unterschiedlichen Werte.
@Peter: Ich würde an Ihrer Stelle besser auf den Führerschein verzichten und Fahrrad fahren. Die MPU werden Sie mit der Vorgeschichte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht bestehen. Sie scheinen ein großes Problem zu haben und Sachen Akzeptanz von Regeln...
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 27 Januar 2018 17:46)
@Bukem: Zeit für Fragen 506 - 524?
Daniel s (Dienstag, 30 Januar 2018 20:38)
Hallo, von mir auch erstmal ein Kompliment für die Seite und die ausführliche Beschreibung und Tabelle.
Ich wurde auch ca vor 2 Monaten angehalten. Bis Jetzt kam auch noch keine Post. Ich habe das Pinkeln verweigert, bzw habe gesagt ich kann nicht Pinkeln. War aber kooperativ und habe mir ohne richterlichen Beschluss Blut abnehmen lassen. Zum Konsum verhalten habe ich angegeben das ich mit Freunden am Abend vorher geraucht habe. Klartext. Rauche seit 20 Jahren regelmäßig. ich habe abends gegen 22 Uhr 1/3 Joint geraucht und bin dann müde ins Bett gegangen.Wurde dann Morgens gegen halb 9 angehalten. Ab zur wache wegen nicht Pinkeln. Der Arzt kam dann auch erst gegen halb 12 zum Blut abnehmen also lagen über 12 Stunden zwischen Joint und Blutabnahme. Meine Frage: da meine Werte laut Tabelle wahrscheinlich weit unter 0,9 ng liegen. Wie wahrscheinlich ist es wohl das ich Post bekomme? Hat nix dabei. Somit auch kein verfahren
Gruß Daniel
Reschie (Dienstag, 30 Januar 2018 22:57)
Hallo, auch von mir großes Lob für dieses Forum. Ich habe auch ein Problem wo sie mir vielleicht helfen können.
Ich wurde vor 3 Wochen von der Polizei angehalten (algemeine Verkehrskontrolle ) nach dem Pusten (0,0) die Frage nach Drogen Konsum. Ich habe alles verneint. Urintest abgelehnt und schon haben sie mich mit auf die Wache zur Blutabnahme mitgenommen. Ich muss (hier zugeben Canabis öfter zukonsumieren ) die Blutabnahme war 18.00 und lezter Konsum 14.00..
Nun meine Frage .
Kommt für mich die 6 Stundenregel in frage(werte) und was kann ich im Vorfeld machen um meinen FS nicht 1Jahr abgeben müssen..
Danke im Vorraus
Reschie (Mittwoch, 31 Januar 2018 21:02)
Hallo Herr Schüller, da ich keine Zeit verlieren möchte wollte ich nochmals fragen was ich am Schlausten jetzt machen Kann? Ich bitte um Entschuldigung wenn ich etwas nervig erscheine. Viele grüße Reschie.
Ps. Bin aus SH
Leif (Samstag, 03 Februar 2018 21:21)
Moin,
Wurde bei einer Verkehrskontrolle angehalten und hatte ein THC Spiegel von 6,4 und ein THC COOH wert von +40,0.
Habe auch vorher schon zwei Jahre viel geraucht.
Hab mach der Kontrolle auch direkt aufgehört, ist leider erst etwas über ein Monat her.
Jetzt würde ich zu einem äG. eingeladen.
Was kann ich jetzt am besten machen oder was soll ich jetzt am besten sagen um mein Führerschein nicht Adios sagen zu müssen?
Lg. Leif
Karma1312 (Dienstag, 06 Februar 2018 21:01)
Hallo Herr Schueller, vor ab möchte ich mich bei ihnen herzlichts Bedanken für die Zeit, die Sie in in ehrenamlicher Manier in diese Seite gesteckt haben und dass ich auf eine baldige Antwort hoffen kann. So nun zu meinem Fall:
Ich würde am 24.01.2018 von unserem Freund und Helfer in allg, Verkehrskontrolle die sich aus dem überfahren einer gelbe Ampel ergab (nach Angaben der Bediensteten ist dies angeblich absolut Illegal und in höchstem Maße zu handen) aufgegriffen. Nach einem 12h Arbeitstag und viel Stress war ich darauf wie Sie sich vorstellen können nicht gefasst und wurde nachdem üblichen BlaBla dazu aufgefordert die Polizisten auf ihr Revier zu begleiten um dort eine Urinprobe/Blutprobe abzugeben (Thc positiver Urin)...wollte eigentlich nur nach Hause. Nunja, wir schreiben heute den 06.02.18 und hatte die Ehre eine Schriftliche Anhörung bezogen auf diesen Umstand aus meinem Briefkasten zu fischen. Dort wird mir neben dem Führen des KFZ unter dem EInfluss von Thc auch der Besitz der Substanz angekreidet. Wortlaut : ´´Gleichzeitig begründen die Ermittlungsergebnisse den dringenden Verdacht, dass Sie vor der Kontrolle illegale Betäubungsmittel (Cannabis) verbotenerweise in ihrem Besitz hatten. (Straftat). Frage 1: bin ich verpflichtet den Anhörungsbogen ausgefüllt zurück zu senden 2: Wieso fragt man mich nach meinem Netto/Brutto, sowie den Daten meines AG? Wobei ich mir den Verdacht als solches nicht erklären kann da sie weder etwas in meinem Fahrzeug gefunden haben noch sonst wo...3. Muss ich damit rechnen das die Bediensteten in Blau/Weiß meinen AG aufsuchen sollte ich nicht antworten? Dies ist mein erstes vergehen dieser Art, und ich habe nicht vor jetzt eine Aussage zu machen, da ich das bei ihrer Kontrolle ebenfalls nicht getane habe. Bin seit ca 2 1/2 - 3 Wochen Clean und bleibe das auch da ich voll Berufsfähig bin, und dem Weg zum Meister des Handwerks meiner Zunft brauche ich die FE dringend für meine Existenz...MfG Karna is bitch sometimes ;)
Mira (Mittwoch, 07 Februar 2018 20:32)
Guten Tag liebes Schüller-Team,
ich möchte mir falls möglich, eine Info einholen.
Ich schilder meinen fall möglichst kurz:
Ich wurde Grenznah (NRW) bei einer Kontrolle angehalten und gab den Kauf von Cannabis zu (man hat es gerochen). Nach abgabe von dem Zeug und kurzem abtasten war die Sache gegessen und ich durfte weiterfahren. Die Freundlichen Beamten sagten daraufhin dass ich bei einer solchen geringen Menge (4g) eigentlich nichts zu befürchten habe. Das verfaren sollte eingestellt werden, zusätzlich bekomme ich einen Fragebogen per Post den ich ausfüllen solle (Wo gekauft, wieviel etc).
jetzt zu meinen Fragen:
Sollte ich vorsichtshalber einen Rechtsanwalt einschalten ?
Habe ich ein ÄG oder gar Post von der Führerscheinstelle zu befürchten ?
Der Konsum wurde natürlich sofort eingestellt - bis erstmal klarheit herrscht.
Vorab vielen dank für die Auskunft, falls angemessen lasse ich ihnen gerne einen entsprechenden Betrag für eine Kurzberatung zukommen.
Patrick (Donnerstag, 08 Februar 2018 17:12)
Hallo, bei mir wurde 1.3ng/ml thc im Blut gefunden. Andere Werte standen im Schreiben der FSS nicht bei. Letzter konsum vor der Kontrolle war 2 Tage vorher. Habe das Bußgeld bezahlt und jetzt erst Post von der FSS bekommen das sie meinen Führerschein entziehen wollen. Bei der Polizei habe ich dummerweise gesagt ich konsumiere 1-2 mal wöchentlich dann aber auch mal Wochen wieder garnicht.
Habe ich da noch irgendwelche Chancen?
Gruß patrick
hangloose (Samstag, 10 Februar 2018 07:22)
hallo. wie verhält es sich wenn man die pinkelprobe bei einer Verkehrskontrolle verweigert incl. aussage. und ein angeordneter Bluttest ohne bzw ein minimaler aktiver thc wert anzeigt (unter Grenzwert). Aber der occp wert erhöht ist. ich geh davon aus das man dann kein Fahrverbot bekommt. aber ist damit eine mpu gerechtfertigt? nur mit erhöhten occp wert?
würde mich über eine antwort freuen. Grüße
Matthias (Dienstag, 13 Februar 2018 11:12)
Hallo Herr Schueller,
erst mal super Sache was sie hier machen. Nun gleich zu meinem Problem. Ich bin 36 Jahre alt und habe im November einen Antrag für Klasse B gestellt (Erstantrag, hatte noch nie einen Führerschein). Alle unterlagen (inkl. Pol. Führungszeugnis) eingereicht und mein Schein wurde am 19.12.2017 beim Tüv freigeschalten. Nun ist wohl einem anderen Sachbearbeiter aufgefallen, das wohl doch eine Akte von mir besteht wo vorstrafen wegen BtmG (harte Drogen) enthalten sind. Diese Vorstrafen sind allerdings 17 Jahre alt. Dort hab ich in meinem Jugentlichem Leichtsinn angegeben harte drogen konsumiert zu haben. Jetzt hat aufgrund dieser alten aktenlage dieser Sachberabeiter meinen Führerscheinantrag beim Tüv wieder zurück gezogen. Dürfen die das? 17 Jahre alte einfräge verwenden? Zumal der führerschein erst genehmigt wurde und dann doch wieder zurück gezogen obwohl keine neuen Erkenntnise dazu kamen. Ist das rechtens? Ich vermute die können so zimmlich alles machen, aber kann ich da was dagegen unternehmen?
nila (Donnerstag, 15 Februar 2018 20:16)
Guten Abend,
ich wuede von der Polizei am heutigen Tage festgenommen.
Der Grund dafür war das Fehlen eines Warndreicks und ein abgelaufener Verbandskasten.
Obwohl ich keine Vorstrafen, BTM- Einträge oder ähnliches habe, wurde ich aus meinem Auto gebeten und direkt danach in unmittelbarer Nähe meiner Arbeitsstelle brutal gegen mein Auto gedrückt und durchsucht und anschließend verhaftet (obwohl ich keine Straftat begangen habe oder Waffen oder dem BTM unterliegenden Substanzen mit mir führte).
Auf der Dienststelle habe ich diverse Tests absolviert um Weitrem aus dem Wege zu gehen. Alles wurde mir zu meinem Nachteil ausgelegt, obwohl ich alle Tests gut absolvieren konnte.
Die Polizei hat mich nicht willkürlich angehalten in einer allgemeinen Verkehrskontrolle, sondern hat mich von meiner Haustür an verfolgt und erst kurz vor meinem Arbeitsplatz aus dem Verkehr gezogen; in der Hoffnung einen "fetten Fang" zu machen, als wäre ich ein Don....
Ich wurde an meinem Arm verletzt, sodass ich deutlich sichtbare blaue Flecken am linken Oberarm davon getragen habe. Ich wünsche rechtliche Schritte gegen die Polizei einzuleiten.
Ich wurde während meiner Arbeitszeit von meiner Arbeit abgehalten und körperlich attackiert, ohne das auch nur ein Verdacht gegen mich vorlag in jeglicher Weise.
Mein Ruf wurde geschädigt durch das Vorgehen der Beamten und ich fühle mich in meiner Würde verletzt.
Auch den anschließend an mir durchgeführten Bluttest habe ich sogar schriftlich abgelehnt.
Als erstes werde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten einlegen.
Ich bitte Sie um eine baldige Rückmeldung und das Sie mir vielleicht mitteilen können auf was ich mich in nächster Zeit gefasst machen muss.
Zu meiner Person: I
Gänseblümchen (Freitag, 23 Februar 2018 20:47)
Hallo zusammen,
ich habe bereits vieles falsch gemacht und benötige einen Rat wie ich um die Entziehung meines Führerscheines komme....
Montags von der Polizei angehalten worden, letzter Cannabiskonsum am vorherigen Donnerstag angegeben (ca 12 Std zuvor letztmalig konsumiert)
Urintest auf THC pos., anschließend Drogenscreening im Blut:
THC = 1,6ng/ml
11-OH-THC = 1ng/ml (qualitativer Nachweis zwischen 0,5-1ng/ml
THC-COOH = 27 ng/ml
Ich habe den Konsum seit dem Vorfall eingestellt und bin seit Monaten abstinent. Allerdings habe ich leider keine Beweise dafür, wollte erst die Post abwarten. erstes freiwilliges Drogenscreening läuft nun aktuell. Meine Haare seinen nicht verwertbar weil ich sie färbe!
Die Führerscheinstelle beabsichtigt mir den Führerschein zu entziehen.
Ich komme aus NRW.
Ich bedanke mich im Voraus und schicke ein dickes Lob an euch!
LG das Gänseblümchen
Torben (Dienstag, 27 Februar 2018 13:00)
Hallo,
ich wurde am 30.09.2017 bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle positiv auf THC getestet, plus anschliessender Blutabnahme (hab den Polizisten vor Ort keinerlei Auskunft zum Konsumverhalten gegeben und den Mund gehalten).
Am 9.01.2018 kam das Ergebnis. 2,1ng Blutwert und 38ng COOH Wert mit Aufforderung ein ÄG zu machen. Habe seit dem Schreiben vom 9.01. nicht mehr konsumiert (also nächste Woche 8 Wochen ohne Konsum).
Bin heute bei der ersten Untersuchung des ÄG gewesen und habe angegeben (zum ersten und zum letzten mal, sprich Probierkonsum) am Abend zuvor (gegen Mitternacht), auf einer Geburtstagsfeier unwissentlich 2 Stücken von einem Hasch-Kuchen gegessen zu haben. Die Kontrolle am darauf folgenden Tag war allerdings um 9:10uhr (Blutabnahme ca. 1 Stunde später).
Meine Frage: Ist es möglich Aufgrund der Einnahme von Gebäck (was ja nachweislich länger im Körper wirkt als ein Joint) die 6 Stunden Regel ein bisschen auszuhebeln, oder habe ich mit meinen Zeitangaben einen großen Fehler begangen?
Natürlich müssen erstmal die 2 Urintests die jetzt noch Folgen zu meinen gunsten Ausfallen und Clean sein, aber ich hoffe nach 8 Wochen diesbezüglich gute Chancen zu haben.
Grüße!
Susan (Mittwoch, 28 Februar 2018 01:56)
Hallo, ich wurde im Januar von der Polizei kontrolliert,
Ergebnis: 3,9 THC, 13 THC-COOH und leider auch 0,31 % Alkohol.
Ich weiß, das ist eine sehr schlechte Kombination für den Erhalt des FS :-(
Aber da ich jetzt und die nächsten 2 Jahre in Irland studiere und dort kein Auto benutze, stellt sich mir die Frage, was für mich am "preisgünstigsten" wäre. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, auch bin ich nur ein bis zweimal im Jahr in Deutschland, so dass ich die ganzen Tests und Gutachten, falls eventuell eine Ausnahmerregelung angestrebt werden würde, gar nicht erbringen könnte.
Heute habe ich einen Anhörungstermin bis zum19.03. bekommen, dort kann ich mich schriftlich oder persönlich äußern. Falls nicht, wird mir unverzüglich mit Ablauf der Frist der FS entzogen.
Wie schon gesagt, ich brauch den FS im Moment nicht. Da würde es mir schon genügen, nicht unnötig zu viel Geld zu zahlen. BAföG gibt nicht viel her...
Soll ich den Führerschein freiwillig abgeben?
Soll ich auf die Anhörung reagieren?
MPU muss ich dann bei Wiederbeantragung machen, das weiß ich.
Kann ich die Nachweisen, dass ich clean bin, auch im Ausland machen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Susan
Mutti (Montag, 05 März 2018 12:34)
Ich hatte bereits den Fall meines Sohnes am 22. Juni 2017 hier beschrieben.
Kurz mein Sohn wurde innerhalbt der Probezeit mit THC 5,0 ng/ml; 11-OH-THC, 2.0 ng/ml; THC-COOH: 65 ng/ml im Blut erwischt.
Er hat dann seinen FS freiwillig abgegeben.
Jetzt merke ich das er so langsam doch an wanken kommt und eigentlich seinen FS gerne wieder hätte.
Wie soll man das Geschickt angehen? Termin bei FS-Stelle (Beratungsgespräch) oder Anwalt einschalten?
Er hat bisher an keinem Screeningprogramm teilgenommen. Ihn wurde ein Abstinenznachweis von einem Jahr angedroht. Ist das nicht übertrieben?
Wie kann ich ihm helfen, die richtigen Schritte einzleiten um vielleicht schnellstmöglich den Lappen wieder zu erlangen. Er hat jetzt Schichtdienst und ein FS würde ihm die Wegzeit erheblich verkürzen.
Sven O (Montag, 05 März 2018 19:14)
Hallo erstmal super das sie hier soviel Hilfestellung geben.
Nun zu meinem Problem ich habe vor 2 Tagen einen Unfall gebaut Die Dame war Schuld da sie rechts abbiegen aber dazu auf die Linksabbieger Spur gefahren ist um auszuscheiden woraufhin ich rechts vorbei wollte sie blinkte dann rechts bog ab und ich fuhr ihr in die Seite.
Wir riefen die Polizei und da ich vor vielen Jahren schonmal mit BTM zu tun hatte wurde ich zum Urintest gebeten ... Ich war so dumm und habe eingewilligt er war positiv hätte am Vorabend geraucht vor ca 18 Stunden rauche allerdings regelmäßig abends eine kleine tüte. Also danach ab auf die wache und Bluttest und direkter Führerscheinentzug bis das Ergebnis feststeht. Bin noch in der Probezeit und würde den Schäden gerne so gering wie möglich halten. Habe nicht gesagt das ich geraucht habe sondern lediglich das ich die letzten Abende öfter mit Freunden in einem kleinen Studio Musik gemacht habe und dort wurde viel geraucht ich saß dazwischen ... Noch habe ich keine Blutwerte was sollte ich jetzt unternehmen ?
Barut (Mittwoch, 07 März 2018 18:04)
Hallo zusammen,
Und einen großen Lob an Herr Schüller und das Team ihr seit klasse! Das ihr den Leuten so viel gute Tipps gibt und das Ehrenamtlich!
Zu meinem Anliegen ich würde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und zu einer Blutprobe angeordnet meine Werte sind nun da von der Führerscheinstelle die Werte liegen bei
6,9 ng/ml THC
Und
74,6 ng/ml THC - COOH
Nun will die Führerscheinstelle von mir meinen früheren und jetzigen konsumgewohnheiten von Cannabis Produkten schriftlich mitgeteilt bekommen
Meine Frage ist
Was soll ich machen ?
Soll ich darauf antworten oder lieber nicht ?
Bei der Polizei habe ich keine Angaben zum Konsum gemacht.
Ps: ich komme aus dem Raum Stuttgart
Vielen Dank im Voraus
Marcus M. (Samstag, 10 März 2018 19:02)
Hallo,
Ich würde vor 5 tagen kontrolliert mit urin positiv auf THC .
Danach zur blutabnahme gebracht.
Letzter konzum vor 20 tagen regelmäsiger konsument.
Ich habe konsum bestritten obwohl urin positiv war.
Was kommt auf mich zu bin in großer panik.
Vielen Dank!
Baron (Sonntag, 11 März 2018 18:33)
ich wurde im November 2017 kontrolliert. Leider habe ich damals gesagt ich hätte Vorgestern geraucht obwohl ich Abend zuvor geraucht habe. Jetzt muss ich zu äG. Die wollen Haaranalyse 2 Urinscreening. Seit Dezember also 3 Monate habe ich nichts geraucht. Da ich schon Angaben zu meinem Konsum gemacht habe und die Haaranalyse von mir haben wollen, weiß ich nicht ob das mit dem 6 Stunden Regel wird. Was muss kann ich dem Arzt sagen um mit Gelegenheitskonsum mit Trennvermögen vom Verkehr durchzukommen ?
Laune (Montag, 12 März 2018 00:47)
hallo,
ich wurde auch Opfer.
Die Polizisten fragten mich wann ich das letzte mal kiffte und ich sagte vor gestern. Kann ich bei äG 6 Stunden vor Kontrolle sagen oder wird das ein negatives Nachspiel für mich haben da ich den Polizisten etwas anderes erzählte ?
Sascha (Mittwoch, 28 März 2018 22:32)
Hallo Herr Schüller!
Habe ein ärztliches Gutachten machen müssen, Gespräch lief gut, letzter Urintest muss ich Morgen machen. Darf ich Ihnen das Ergebnis vom Gutachten zusenden, da ich Angst habe, dass die Fsst trotz positiven Gutachten eine MPU anordnet?
Joelary (Freitag, 13 April 2018 09:56)
Hallo Herr Schüller,
Ich wurde am 12.10 angehalten und positiv auf THC getestet (Blut)
2,1ng aktiv / 25ng thc cooh
Nun kam die Anhörung vor Entzug der Fahrerlaubnis
Frage: Ich würde eine Erstkonsum Story schicken, Widerspruch und habe ein Teilgutachten über bereits 3 negative urinkontrollen (Abstinenzprogramm), wie sehen sie meine chancen?
John Doe (Sonntag, 15 April 2018 19:19)
Servus,
vielen Dank für all die lehrreichen Beiträge hier. Wie sieht es aktuell aus wenn ich Cannabis Patient bin, eine THC reiche Sorte konsumiere und Auto fahre? Gibt es Sonderbehandlung oder eine Gleichstellung mit Freizeitkiffern?
Rickyten88 (Dienstag, 17 April 2018 01:13)
@ Rechtsanwalt Schueller
Ich wurde am 05.03.2018 mit einem wert von 1.3 ng/ml THC im Blut angehalten. Ich habe schon viel gelesen hier auf der Seite. Will aber lieber auf nummer sicher gehen.
Meine Frage an Sie , glauben Sie das ich mit einem Einmaligen also Probierkosum davon komme, ich hab noch keine Post von der FSS erhalten , hab allerdings Angst meinen Führerschein zu verlieren. Ich werde angeben das ich ca. 3-4 Std vor der fahrt meinen 1 Joint geraucht habe und hoffen das ich so durchkomme. Habe keine angaben zu meinem Konsumverhalten gemacht und auch seit dem kein einzigen Joint mehr angelangt. Wäre es hilfreich ein paar Urintests zu machen, schon bevor sich dir FSS meldet ? Empfehlen sie mir eine Anwalt oder werde ich auch ohne anwalt aus dieser Sache rauskommen mit Führerschein natürlich ? Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Ich hoffe das geht alles ohne Anwaltskosten sonnst bin ich natürlich damit einverstanden das wir das Privat und in Verbindung mit Kosten klären. Hauptsache der Führerschein bleibt mir
Ricardo (Dienstag, 17 April 2018 22:04)
Ich würde am 29.1 (Montag) erwischt. Habe nach mehr als zwei Monaten Post von der Polizei 1 monat Fahrverbot, 2 Punkte und 550 € Geldstrafe. Ich mußte auch am Strassen Rand Urin test abgeben dann bluttest. Als ich den Brief bekam stand nur drin 3,2 ng/ml Thc.... Kein COOH Wert..... Was kommt noch auf mich zu (der Brief kam am 11.4.18 und hab 2 wochen Einspruch zeit)
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 17 April 2018 22:59)
@571:
Entweder kommt noch ein ärztliches Gutachten oder die direkte Entziehung der Fahrerlaubnis. Oder erstmal eine MPU wenn Sie aus dem Einzugsgebiet des VGH Bayern kommen und gelegentlicher Konsument sind. Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, sollten Sie sich auf die Ausnahmeregelung vorbereiten: Ist hier erklärt: https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Wenn Ihr Führerschein wichtig ist in beruflicher Hinsicht, schreiben Sie mir eine Mail.
@570:
Ob eine Entziehung direkt in Betracht kommt, hängt davon ab, wie die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde den gelegentlichen Konsum bestimmt. Dh nach welchen THC COOH Wert oder einfach aufgrund falscher Wahrscheinlichkeitsannahmen. Das kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein. Wenn der Führerschein wichtig ist, gilt das zu #571 gesagte. Melden Sie sich umgehend bei mir, wenn der FS beruflich oder in anderer Hinsicht wichtig ist. Bitte umgehend Konsum einstellen.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 17 April 2018 23:09)
@569:
Über das Thema Fahrerlaubnis bei Cannabispatienten schreibe ich in den nächsten Tagen einen eigenen Aufsatz. Schreiben Sie mir bitte in einer Woche nochmal.
#568: Wenn schon Screenings über ein paar Monate laufen, kann evtl eine Chance auf die Ausnahmeregelung nach Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV bestehen. Allerdings rate ich Ihnen nicht zwingend dazu, dass selber in die Hand zu nehmen. Hüten Sie sich vor solchen Kompetenzillusionen. Die Akte muss man gesehen haben, sonst geht gar nichts. Ich kann das gerne übernehmen. Bei Bedarf schreiben Sie mir.
#567: Schicken Sie mir das Gutachten gerne zu. Als Scan per Mail bitte.
#566: Ich kann hier wohl kaum sagen, dass Sie die Unwahrheit sagen sollen. Fakt ist jedoch, dass das Gutachten die letzte Chance ist, etwaige Aussagen gegenüber der Polizei richtig zu stellen. Klappt aber auch nicht immer. Aber wenn das noch irgendwo geglaubt wird, dann beim Gutachten.
#565: Wenn eine Haaranalyse gemacht wird, dürfte das eh eng werden, oder? Dann sollten Sie dringend parallel zum äG schon mal Urinscreenings machen - bei einer anderen Begutachtungsstelle. Und zum Verkehrspsychologen gehen, damit Sie für den Fall, dass das Gutachten schief läuft, die Entziehung noch über die Ausnahmeregelung Vorbemerkung 3 Anlage 4 FeV verhindern zu können. Zweigleisig planen ist Pflicht, wenn der Führerschein wichtig ist. Melden Sie sich bei Bedarf.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 17 April 2018 23:34)
#564: Wenn der aktive THC Wert mindestens 1,0 ng/ml beträgt, dann droht mindestens ein ärztliches Gutachten, je nach Bundesland und den Umständen auch die direkte Entziehung. Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, sollten Sie Screeningmaßnahmen beginnen und proaktiv zum Verkehrspsychologen besuchen. Ich erkläre Ihnen gerne, was wir brauchen.
#563:
Die Fahrerlaubnisbehörde möchte gerne, dass Sie den zumindest gelegentlichen Konsum selber zugeben, damit sie die Fahrerlaubnis direkt entziehen kann. Das ist eine etwas billige Masche. Aber die zieht recht oft. Nur die Aussage, dass Sie Probierkonsument sind, führt zu einem ärztlichen Gutachten, sonst ist der Führerschein weg. Oft ist die Frage dann noch als Fangfrage formuliert: "Sind Sie gelegentlicher oder täglicher Konsument?". Also von Einmalkonsument steht dann da nichts. Einfache Falle, klappt aber wie gesagt sehr oft. Trivial aber effektiv.
#562:
Wenn der Führerschein wichtig ist, das hier lesen:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Kann mit Ihnen gerne die Voraussetzungen hierfür erarbeiten. Schreiben Sie mir gegebenfalls.
#561:
Akteneinsicht nehmen lassen durch Anwalt. Erfordernisse der Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung erfüllen. Inkl. Screeningmaßnahmen und Verkehrspsychologen. Dann klappt es auch mit der MPU. Ich kann das gerne in die Hand nehmen.
#560:
Ich würde den Führerschein nicht so freiwillig abgeben, Man kann den wie gesagt auch retten, das spätere Wiedererlangen kostet mindestens genauso viel. Wenn Sie aber noch weiter Cannabis konsumieren wollen, lassen Sie das Auto einfach stehen und nehmen Sie das Rad. Ist eh cooler. Und die Haftungsrisiken sind sehr viel geringer.
#559:
Wenn die 6 Stunden Regel nicht eingehalten nicht eingehalten wurde, wird das eng. Orale Einnahme könnte die Sache natürlich retten, aber dann muss gut argumentiert werden, dazu braucht es den passenden wissenschaftlichen Vortrag. Haben Sie denn schon was von Space Cookies erwähnt gegenüber dem Gutachter? So im Nachhinein wirkt das etwas konstruiert...
#558:
Klingt so, als wäre der Drobs da schon gelutscht....
Hans (Sonntag, 29 April 2018 19:50)
Hallo,
Ich bin vor einiger Zeit mit Cannabis am Steuer erwischt wurden weswegen ich schlussendlich den Führerschein abgeben musste. Die Ausnahme ist jedoch dass ich sowie ich es bei dem Vorfall angegeben habe ich Cannabis als „Medikament“ nutzte worauf mich die Polizei auf das neue gesetz aufmerksam machte - seit dem bin ich in ärtzlicher Behandlung und werde mit Cannabis therapiert! Mein Problem, wie soll ich dann selbstabstinenz ausüben quasi clean sein damit ich meine. Führerschein zurück bekommen kann?! :-( Danke
nivek (Sonntag, 06 Mai 2018 02:58)
Polizeikontrolle: August 2017, Sonntag 12:00Uhr mittags, Bayern (München)
-Urintest verweigert -Blutabnahme: 1,9ng/ml THC -Konsumangabe: 2 Joints Samstagabend bis Sonntag 1Uhr früh, und davor einmal im März.
Damit sollte ein gelengtlicher Konsum begründet sein, und somit die Forderung eines äG von der Fahrerlaubnis Behörde überflüssig sein.
Dennoch habe ich trotzdem die Chance meinen Schein durch ein äG, was von der FeB gefordert ist, zu retten.
Das würde ja bedeuten, die FeB hat von meinen Aussagen bzgl. meines Konsums keine Dokumentation in ihren Akten?
Da ich zum Glück auf ihre Seite gestoßen bin, bevor ich das baldige Gutachtengespräch habe, und von der 6h-Regel und dem Experimentenkonsum erfahren habe, frage ich mich nun ob ich das so einfach beteuern kann? Somit würde ich die Kriterien um den Schein behalten zu können einhalten. Zumindest schon ein mal in Bezug auf das Gespräch.
Abgesehen von den 2 Urinproben wird auch eine Haarsegment von min. 3cm verlangt. Hierfür habe ich der FeB telefonisch mitgeteilt, diese Länge nicht einhalten zu können, da ich kurze Haare trage/brauche auf Grund von Dreharbeiten vor der Kamera. Daraufhin antwortete der Beamte, das sei kein Problem, dann soll ich eben 3 Urinproben machen. Mit der Bitte das schriftlich zu bekommen, sagte er das soll einfach die Gutachtenstelle entscheiden. Als ich nun letzten Mittwoch den 1. Urintest hatte und der Gutachtenstelle davon berichtete, sagte die Sekretärin: man würde dann einfach nur die 2 Urinproben machen. Unabhängig von der Sekretärin sagte die Ärztin dazu: das brauche Sie schriftlich von der FeB. Ich wieß die Ärztin auf die Aussage von ihrer Sekretärin hin und erwähnte auch das die FeB mir mündlich zugesichert hat (wie oben erwähnt) die Gutachtenstelle soll das entscheiden. Wie erwähnt, ist eine Haaranalyse nicht durfchführbar weil meine Haare zu kurz sind.
Ich würde mich freuen wenn Sie mir zeitnah, zu meinen 2 Problemen ihr Fachwissen teilen können.
1. Einhaltung der 6h Regel und Beteuerung von Experimentenkonsum (d.h. Das erste mal und 1 Joint in der früh vor der Kontrolle) obwohl ich der Polizei andere Angaben machte.
2. Kann die FeB das Gutachten nicht annerkennen, weil es ohne die Haaranalyse stattfand.
Das Gutachten soll bis 11.05.2018 bei der FeB eingereicht werden. Hierfür erwarte ich aber noch eine Fristverlängerung, denn ich habe der Behörde am 21.02.2018 mitgeteilt wo ich das Gutachten machen will, und erst am 18.04.2018 leiteten diese meine Fahrerlaubnisakte an die Gutachtenstelle weiter. Bevor die Gutachtenstelle die Akte nicht hat konnte ich mich nicht für das Gutachten anmelden. Ich wartete also 2 Monate bis ich mit dem Gutachten beginnen kann. Und nun soll das Gutachten in 3 Wochen durchgeboxt werden? Die Gutachentstelle meinte am Mittwoch, dass der 11.05 womöglich zu knapp ist.
Entschuldigen Sie bitte die langwierige Nachricht. Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt verständlich erläutern.
Freundliche Grüße
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 06 Mai 2018 14:43)
@Hans: Eine Abstinenz ist bei Cannabispatienten nicht zu fordern.
@Nivek: Grundsätzlich geht es beim äG im Zusammenhang immer darum, den zumindest gelegentlichen Konsum nachzuweisen. Alles andere als die Argumentation mit Einmalkonsum ist deshalb nicht anzuraten. Wenn dies im Widerspruch zu Erkenntnissen aus der Akte steht, ist das Gutachten der letzte Zeitpunkt, das mit einiger Chance noch aus der Welt zu kriegen.
3 Wochen kann klappen, Fristverlägerung mit der Führerscheinstelle abstimmen. Die Sache mit den Haaren ist kein Problem, wenn die Haare VOR dem Zugang der Aufforderung zur Begutachtung geschnitten wurden. Wenn das danach gemacht worden ist, wird schnell das Argument bemüht, Sie würden Tatsachen vertuschen wollen. Das bedeutet dann Entziehung der Fahrerlaubnis. Also dürfen die Haare nur vorher geschnitten worden sein. Weil es bei den Behörden oft drunter und drüber geht und es gut sein kann, dass der Sachbearbeiter die Akte nur nicht richtig gelesen hat, rate ich Ihnen dringendst an, unverzüglich mit einem 6 monatigen Urinscreeningprogramm auf Drogen anzufangen. Das Fahrerlaubnisrecht ist oft nicht sauber berechenbar. Sehr oft nicht. Insofern rate ich immer dazu, zweigleisig zu planen. Man muss was in der Hinterhand haben.
Wenn der Sachbearbeiter die Sache mit dem gelegentlichen Konsum überlesen hat, dann bedeutet das, dass er einfach entziehen kann. Er nimmt die Anordnung des Gutachtens zurück und entzieht sofort. Es sei denn, Sie kommen aus Bayern, dann kommt als erstauffälliger gelegentlicher Konsument erstmal eine MPU. Ist aber ein anderes Thema :-)
Raph (Sonntag, 06 Mai 2018 19:56)
Hallo Herr Schüller,
erstmal danke für diese sehr informative Seite! Mir ist nur aufgefallen das die Werte bei der Tabelle für die Maastrich Studie sehr unrealistisch erscheinen. Es ist von "THC Wert bei Gabe von 17 ng THC / 34 ng THC" die Rede. Leider habe ich den Originaltext im Internet nicht gefunden jedoch denke ich das es "mg" statt "ng" sein müssten. Übliche Dosierungseinheiten die ich online finden konnte bewegen sich alle im mg Bereich. Ist die Maastrich Studie irgendwo online einsehbar?
Theresa (Mittwoch, 09 Mai 2018 22:59)
Seher geehrter Herr Schüller
Ich wurde angeklagt wegen 6 g Cannabis von einer Bestellung im darknet 2016
Anklage wurde fallen gelassen
Muss ich noch mit der Führerscheinstelle rechnen?
Wenn ja
Wie soll ich mich Verhalten?
Der letzte Konsum liegt 3 Wochen zurück
Ich würde mich Seher über eine Antwort freuen
Stefan (Donnerstag, 10 Mai 2018 09:46)
Hallo ich und meine Freundin rauchen 3-4 mal pro Woche einen ich wegen Schmerzen (hatte vor 2 Jahren einen schweren Motorrad Unfall) keiner von uns beiden ist nie negativ bei der Polizei aufgefallen, am Sonntag den 6.5 haben wir abends einen kleinen geraucht da wir mit dem nabarn neben an Probleme haben schon länger muß der wohl die polizei gerufen haben er hätte in der Nachbarschaft Cannabis Geruch wahrgenommen, um 21.50 stand die Polizei vor der Türe und teilte uns das mit und fragte ob sie kurz reinkommen können. Wir ließen sie rein sie fragten ob wir Raucher sind und wo wir rauchen sie gingen dann mit uns auf den Balkon wo der Aschenbecher steht sie schauten sich alles genau an und haben vom Freitag zwei komisch aussehende Zigaretten drin gefunden wo die Polizistin dran richte und sagte die reichen zwar wie Zigaretten aber würden komisch aussehen darauf hin gingen wir ins Wohnzimmer wo der Kollege zu mir nur sagte soll mich bitte ausziehen das er mich untersuchen kann das machte ich darauf hin das er nichts fand fragte er ob er sich das Wohnzimmer mal genauer anschauen darf wir sagten ja er hat alles durchsucht aber nichts gefunden Darauf hin wollten sie unsere Personalien aufnehmen als sie das Taten und bei der Zentrale nachfragten ob was mit uns wäre sagte die nein darauf hin gingen sie wieder. Meine Frage jetzt ist da sie die zwei komisch aussenden Zigaretten stummel wahrscheinlich mitnachmen was kann uns passieren? Haben seid dem keinen mehr geraucht und werden es in Zukunft auch nicht mehr machen der Schock sitzt noch tief und wollen auch nicht mehr dad so etwas nochmal passiert
Stefan (Donnerstag, 10 Mai 2018 10:35)
Hallo ich und meine Freundin rauchen 3-4 mal pro Woche einen ich wegen Schmerzen (hatte vor 2 Jahren einen schweren Motorrad Unfall) keiner von uns beiden ist nie negativ bei der Polizei aufgefallen, am Sonntag den 6.5 haben wir abends einen kleinen geraucht da wir mit dem nabarn neben an Probleme haben schon länger muß der wohl die polizei gerufen haben er hätte in der Nachbarschaft Cannabis Geruch wahrgenommen, um 21.50 stand die Polizei vor der Türe und teilte uns das mit und fragte ob sie kurz reinkommen können. Wir ließen sie rein sie fragten ob wir Raucher sind und wo wir rauchen sie gingen dann mit uns auf den Balkon wo der Aschenbecher steht sie schauten sich alles genau an und haben vom Freitag zwei komisch aussehende Zigaretten drin gefunden wo die Polizistin dran richte und sagte die reichen zwar wie Zigaretten aber würden komisch aussehen darauf hin gingen wir ins Wohnzimmer wo der Kollege zu mir nur sagte soll mich bitte ausziehen das er mich untersuchen kann das machte ich darauf hin das er nichts fand fragte er ob er sich das Wohnzimmer mal genauer anschauen darf wir sagten ja er hat alles durchsucht aber nichts gefunden Darauf hin wollten sie unsere Personalien aufnehmen als sie das Taten und bei der Zentrale nachfragten ob was mit uns wäre sagte die nein darauf hin gingen sie wieder. Meine Frage jetzt ist da sie die zwei komisch aussenden Zigaretten stummel wahrscheinlich mitnachmen was kann uns passieren? Haben seid dem keinen mehr geraucht und werden es in Zukunft auch nicht mehr machen der Schock sitzt noch tief und wollen auch nicht mehr dad so etwas nochmal passiert
Stefan (Donnerstag, 10 Mai 2018 11:32)
Hallo ich und meine Freundin rauchen 3-4 mal pro Woche einen ich wegen Schmerzen (hatte vor 2 Jahren einen schweren Motorrad Unfall) keiner von uns beiden ist nie negativ bei der Polizei aufgefallen, am Sonntag den 6.5 haben wir abends einen kleinen geraucht da wir mit dem nabarn neben an Probleme haben schon länger muß der wohl die polizei gerufen haben er hätte in der Nachbarschaft Cannabis Geruch wahrgenommen, um 21.50 stand die Polizei vor der Türe und teilte uns das mit und fragte ob sie kurz reinkommen können. Wir ließen sie rein sie fragten ob wir Raucher sind und wo wir rauchen sie gingen dann mit uns auf den Balkon wo der Aschenbecher steht sie schauten sich alles genau an und haben vom Freitag zwei komisch aussehende Zigaretten drin gefunden wo die Polizistin dran richte und sagte die reichen zwar wie Zigaretten aber würden komisch aussehen darauf hin gingen wir ins Wohnzimmer wo der Kollege zu mir nur sagte soll mich bitte ausziehen das er mich untersuchen kann das machte ich darauf hin das er nichts fand fragte er ob er sich das Wohnzimmer mal genauer anschauen darf wir sagten ja er hat alles durchsucht aber nichts gefunden Darauf hin wollten sie unsere Personalien aufnehmen als sie das Taten und bei der Zentrale nachfragten ob was mit uns wäre sagte die nein darauf hin gingen sie wieder. Meine Frage jetzt ist da sie die zwei komisch aussenden Zigaretten stummel wahrscheinlich mitnachmen was kann uns passieren? Haben seid dem keinen mehr geraucht und werden es in Zukunft auch nicht mehr machen der Schock sitzt noch tief und wollen auch nicht mehr dad so etwas nochmal passiert
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 11 Mai 2018 14:02)
@Stefan: Kann vielleicht ein ärztliches Gutachten geben. Konsum runterfahren, maximal 1-2 mal die Woche. Keine anderen Drogen nehmen (ist eh nicht gut). Nach dem Konsum Auto 48 Stunden stehen lassen. Bei einer Kontrolle keine Aussagen machen. Wenn die FSST ein ärztliches Gutachten anordnet, Konsum komplett einstellen und hier melden. Denke nicht, dass die Fahrerlaubnisse ernsthaft gefährdet sind. Also don´t panic.
@Theresa; Es kann ein ärztliches Gutachten kommen. Direkte Entziehung nicht. Konsum muss nicht eingestellt werden, täglich geht aber nicht. Wenn die FSST sich meldet: Konsum direkt einstellen, dann bei mir melden. Der gelegentliche Konsum von Cannabis ist ja nicht verboten. Also erstmal locker bleiben.
@Raph: Es soll mg heissen. Gutes Auge!
Tim (Montag, 14 Mai 2018 11:23)
Hallo Herr Schüller,
ich finde Ihre Seite und Hilfestellung wirklich bemerkenswert und hoffe, dass Sie mir nun ebenfalls weiterhelfen können. Ich muss zum äG mit "relativ" niedrigen Werten aktiv 1,0 passiv 4,2. Habe aber die Aussage gemacht, dass ich vor einem Tag den letzten geraucht habe. Wäre damit nich bereits gelegentlicher Konsum nachgewiesen? Und trotzdem nur ein äG? Denken Sie es ist in diesem Fall ebenfalls glaubhaft auf Einmalkonsum vor 4 Stunden zu plädieren? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Max (Montag, 14 Mai 2018 18:26)
Gibt es Begutachtungsstellen die beim äG auf jeden Fall Urinproben und kein Haarscreening machen? Habe etwas Bedenken wegen eine eventuell anfallenden Haarprobe, da ich viel negatives über diese gelesen habe. Bin im Straßenverkehr angehalten worden mit aktiv thc 1,0 ng/ml und passiv 6,2.
Ella (Donnerstag, 17 Mai 2018 00:38)
Hallo
Ich bräuchte dringend einen Rat.
Meine Tochter bald 18 Jahre möchte den Führerschein machen...ihr wird keine Führerscheinerlaubnis ohne MPU erteilt.
Der Grund hierfür ist:
Das meine Tochter im Alter von 13 Jahren über einen Mann ( 30 Jahre alt) in Kontakt mit Synthetischen Drogen kam.
Dies wurde von mir zur Anzeige gebracht und es gab eine Verurteilung(Gefängnis) gegen diesen Mann.
Meine Tochter war durch ihn in eine Sucht geraten:(- ist aber mittlerweile Gott sei Dank Clean.
In meinen Augen ist meine Tochter eindeutig Opfer, deshalb meine dringende Frage was ich nun machen kann, damit meine Tochter den Führerschein machen darf..
Darf wirklich eine MPU verlangt werden?
Vielen Dank schon mal
Tim (Dienstag, 22 Mai 2018 19:25)
Hallo Herr Rechtsanwalt Schüller,
erstmal ein dickes Lob an Sie für die tollen Informationen die Sie uns zur verfügung stellen. Meine Frage wäre nun:
Ich war am letzten Freitag mit Kollegen in Stuttgart unterwegs. Wir saßen zusammen am Schlossplatz. Ein Kumpel von mir gab mir ca. 0,5 bis max 0,8 g Gras für später mit zum runter kommen nach dem Club. mein Kumpel tat es in meine Tasche rein. Bekam es aber nicht wirklich mit, weil ich mich mit zwei anderen Kollegen unterhalten habe. Daraufhin kam die Polizei ca. nach 40 Minuten und forderte uns zu einer Personenkontrolle auf. Natürlich fanden die Beamten den kleinen Grasstummel bei mir und fragten mich ob ich polizeilich schon einmal auffällig gewesen bin. Ich antwortete mit nein ist auch die Wahrheit. Der Beamte durchsuchte mich gründlicher fand aber nichts mehr hatte auch nichts mehr bei mir dabei. Bin Gelegenheits Kiffer bis vor einer Woche noch regelmäßig da ich meinen Prüfungen erfolgreich Bestanden habe.
Nun ist meine Frage: Ich war noch nie polizeilich auffällig hab natürlich mich auch während des Geschehens mit der Polizei menschlich korrekt verhalten (kein aufstand verursacht) und Einsicht gezeigt. Ich bin 19 Jahre alt und in 2 Monaten aus meiner Probezeit meines Führerscheins raus. Was kommt jetzt auf mich zu den Konsum werde bzw. habe ich auf jeden Fall jetzt komplett einstellen, denn der Schock sitzt noch ziemlich tief bei mir. Möchte auch in Zukunft jetzt damit komplett aufhören, denn mein Führerschein ist mir ziemlich wichtig was das angeht. Der Polizist meinte zu mir , dass das Verfahren zu 80% eingestellt wird wegen geringer Menge. Nun fürchte ich aber ein Drogentest von der Führerscheinstelle da die natürlich auch benachrichtigt werden. Wie lange dauert der Brief der Staatsanwaltschaft stuttgarts bis der bei mir ca. landet??
Und meinen Sie ich werde komplett clean sein bis der ''eventuelle'' Drogentest der Führerscheinstelle kommt, wenn ich komplett aufhöre damit? Natürlich treibe ich auch schon seit mehreren Jahren Sport (1-2 mal wöchentlich).
Ich bedanke mich schon mal im voraus führ Ihre Bemühungen !
Andrea (Montag, 28 Mai 2018 13:49)
Hallo, erstmal großen Respekt an diese Seite.
Ich selber konsumiere nicht aber mein Freund tat es leider. Er war Dauerkonsument und hatte mir eig versprochen aufzuhören, da ich es nicht mag. Doch er hat leider heimlich weiter konsumiert und vor ein paar Monaten kam dann die Rechnung. Bei einer allgemeinen Verkehrkontrolle wurde der Verdacht auf Drogenkonsum gestellt. Bei dem Test kamen 2,4 ng/ml THC und 34ng/ml COOH. Morgen hat er den Termin zum äG. Was wäre schlau zu sagen um einen Experimentkonsum erfolgreich durchzubringen?
Stefan (Donnerstag, 31 Mai 2018 08:36)
Muss leider mal nachfragen....
ÄG wg 2,3 und 35mg am 5.2
Urintests am 16.4(ohne vorherigen Konsum)
FSST sagt ÄG innerhalb 6Wochen sonst nicht verwertbar. Ich war fristgerecht da, aber die Rechtsmedizin hat sich gestern nach 6Wochen und 2 Tagen ohne Angabe der Werte(Ccoh) gemeldet und mir einen Termin am 11.6 (ergo nach 8wochen) gegeben. Sie sei im Urlaub gewesen und deswegen die späte Meldung, ist aber nicht schlimm, das kennt die FSST sagt sie.....
Sollte das ÄG negativ ausfallen wäre meine Frage ob sie als Anwalt da was machen können??
Bayer (Donnerstag, 31 Mai 2018 15:01)
Hallo Herr Schüller und danke für Ihre seite:) habe vor 5 Monaten eine cannabis bedingte MPU bestanden. Jedoch bin ich gestern aufgehalten wurden und es wurde eine Blutentnahme angeordnet. Habe aber seit ca 33 Stunden vorher nix geraucht....jedoch davor 3 tage am stück ca 3 Joints..... wenn ich jetzt unter 1ng/ml komme passiert mir nichts obwohl ich Wiederholungstäter bin?
Daniel (Samstag, 02 Juni 2018 03:41)
Hallo Herr Schueller,
Habe hier jetzt die hunderten Einträge mehr oder weniger durch und komme zu der Erkenntnis, dass ich mich wohl besonders blöd angestellt habe.
Polizei hielt mich beim Parken in meiner Einfahrt an, weil mein TÜV abgelaufen war und ich dabei nicht (mehr) angeschnallt war. Naja, nach einem kurzen Gespräch leuchtete mir einer in die Augen und sah dann wohl, dass ich konsumiert hatte. Blutentnahme ergab 1,2 ng/l und 24 passiv, ich gab dummerweise an, dass der Konsum über einen Tag her war. Ich konsumiere alle paar Monate mal etwas, so 3-4 Züge, wie kommt bei mir denn so ein Wert zustande? Die Maastricht-Regel widerspricht meinen Blutwerten. Nun soll ich meine Fahrerlaubnis abgeben. Kann ich mich noch irgendwie aus der Affäre ziehen oder lohnt sich da nicht mal mehr ein Anwalt?
Fab (Dienstag, 05 Juni 2018 14:41)
Hallo Herr Rechtsanwalt Schüller,
bei mir liegt folgender Sachverhalt vor: Ich lebe in NRW. Am 01.05.2009 wurde bei mir bei einer Autofahrt THC nachgewiesen. Die Werte liegen mir jedoch nicht vor. Damals sollte meine Kraftfahreignung mittels ärztlichem Gutachten überprüft werden, insbesondere ob einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum von Cannabis vorlag. Damals gab es allerdings Probleme mit der Postzustellungsurkunde, da ich nur einen Hausbriefkasten und keinen Wohnungsbriefkasten besitze. Die PZUs wurden nicht zugestellt und nach 3 Versuchen wurde eine öffentliche Zustellung gewählt. Dieses Schreiben wurde mir zugestellt, wobei darin dann schon der Entzug der Fahrerlaubnis geplant war, da ich nicht innerhalb von 8 Tagen ein ärztliches Gutachten vorlegen konnte. Mein damaliger Anwalt hat dann ausgehandelt, dass ich für 6 Monate freiwillig für Drogenscreenings zur Verfügung stehe. Dabei gab es zwar auch Probleme (falsch positives Drogenscreening auf Amphetamine, was ich auch beweisen konnte bzw. das Labor hat die Aussage zurückgenommen), so dass ich insgesamt meinen Führerschein behalten konnte.
Nun wurde bei mir erneut bei einer Autofahrt von der Polizei THC festgestellt. Diesmal habe ich mir das Gutachten zukommen lassen. THC lag bei 6,8ng, 11-Hydoxy-THC bei 1,7ng, THC-COOH bei 47ng. Es bestanden keine Fahrauffälligkeiten und auch meine Pupillen reagierten völlig normal. Mein letzter Konsum war 20 Stunden vor dieser Autofahrt. Ich könnte jetzt behaupten, mein letzter Kosnum war direkt vor der Autofahrt, was den THC-Wert erklären könnte. Den THC-COOH-Wert könnte ich vermutlich auch noch damit begründen. Meine Frage jedoch ist: Da ich 2009 und 2018 nun nachgewiesenermaßen Cannabis konsumiert habe, liegt bei mir "gelegentlicher Konsum" vor? Soweit ich weiß, müssen zwischen den Konsumvorgängen laut BVerwG auch ein gewisser zeitlicher Zusammenhang bestehen. Wie wird das in der Praxis gesehen? Kann mir der Führerschein jetzt ohne Weiteres entzogen werden? Ich lebe seit dem clean und habe das auch weiterhin vor; wäre also bereit, auch dauerhaft Abstinenznachweise zu erbringen.
Herrmann (Donnerstag, 07 Juni 2018 20:19)
Eine super Sache, dass Sie hier juristische Expertise und Rat anbieten. Vielen Dank schon mal für den Aufsatz, der ist sehr hilfreich.
Was ich bisher noch nicht verstanden hab: man sollte nicht mit einem Wert von über 1,0 ng thc erwischt werden, ok. Diesen Wert hat man bei einem gelegentlichen Raucher nach 8-18 h wieder unterschritten, richtig?
Was aber, wenn wenn man gescreent wird, der aktive thc Wert liegt bei 0.8 ng und der Wert des Abbauprodukts THC-OOHC (oder wie das heißt) verrät, dass ich gelegentlich rauche (weiß jetzt nicht, was das für ein Zahlenwert wäre). Welche Strafe habe ich dann zu erwarten?
Pavel (Donnerstag, 07 Juni 2018 20:59)
Hallo , ich würde bei der Blutabnahme folgende Werte bekommen:
3,8 ng/ml Tetrahydrocannabinol
15,0 ng/ml THC-Carbonsäure
1,3 ng/ml 11-Hydroxy-THC
Ich habe beim Controlle alles verneint und Ich habe immer noch mein Führerschein und muss jetzt zum Gutachten.
Was sind meine chancen?
Ich danke für eine Rückmeldung .
Markus (Freitag, 08 Juni 2018 10:21)
Wollte nach meiner Bundeswehrzeit einfach mal einen durchziehen .... wurde dann beim kauf (20€)von der Polizei erwischt,habe aber keine angaben zum Konsum gemacht. Habe ja wie gesagt noch nie gekifft ... muss ich jetzt wegen des Besitzes mit einem Führerschein Entzug rechnen ?
Andreas (Mittwoch, 13 Juni 2018 12:44)
Guten Tag Herr Schüller,
ich musste im Februar 2014 meinen Fs abgeben; THC-aktiv Wert lag bei 2,8ng/ml. Im Januar 2016 habe ich Sativex verschrieben bekommen (aufgrund der hohen Kosten nur einmalig); seit Mai 2018 nun auch Cannabisblüten.
Nun ist meine Frage folgende:
Wie läuft das mit der MPU ab? Die Screenings würden ja positiv ausfallen; fallen diese dann Weg und ich muss "nur" die Gespräche bzw. Reaktionstests machen?
Vielen Dank im Voraus!
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Juni 2018 12:18)
@Tim:
Wenn die Aussage mit dem Konsum am letzten Tag in der Akte steht, liegen die Entziehungsvoraussetzungen vor. Selten, dass Behörden in solchen Fällen noch den Umweg über ein ärztliches Gutachten machen. Wenn Sie aus Bayern kommen, kommt noch eine MPU vor der Entziehung. Bei allen anderen Bundesländern müssen Sie die Vorbereitungen für eine Ausnahmeregelung treffen, vgl: https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
@585: Nein, solche Gutachtenstellen sind mir nicht bekannt. Die deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin hält ohnehin an der Haaranalytik fest. Es soll aber Leute geben, die sich kurz vor Zugang der Aufforderung zur Begutachtung noch die Haare geschnitten haben. Nachher ist nicht mehr erlaubt.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Juni 2018 12:31)
@586: An der MPU wird Ihre Tochter nicht vorbeikommen, wenn der Konsum von synthetischen Drogen aktenkundig ist. Um die MPU zu bestehen, braucht Sie Abstinenznachweise, eine abgeschlossene Therapie mit einem Verkehrspsychologen und die Kenntnis der Inhalte der Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung. Ich helfe bei Bedarf gerne.
@587:
Strafverfahren wird eingestellt. Fahrerlaubnisrechtlich kommt maximal ein ärztliches Gutachten. Konsum von Cannabis muss nicht eingestellt werden. Der gelegentliche Konsum ist ja nicht verboten. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde sich melden sollte = Konsum sofort einstellen. Zwischen Konsum von Gras und Führen eines KFZ mindestens 48 Stunden Zeit vergehen lassen. Am besten Karre verkaufen und nur Rad fahren. Keine harten Drogen nehmen. Kein Mischkonsum Cannabis mit Alkohol.
DON´T PANIC :-)
@588: Sorry, zu spät gesehen
@589:
Wenn die späte Begutachtung der Gutachterstelle zuzurechnen ist, dann wird die FSST mit sich reden lassen. Nur reden sollte man mit ihr. Oder eben reden lassen durch irgendwelche Anwälte. Gerne auch solche, die das schon mal gemacht haben.
@590:
Viel gelernt haben Sie scheinbar nicht aus der Sache. Wenn Sie unter 1,0 ng/ml landen, erfolgt keine Entziehung. Aber wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie schon mal Abstinenznachweise beibringen und zum Verkehrspsychologen gehen, vgl. https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Juni 2018 16:51)
@591:
Wie die Werte im Körper zustande kommen, das ist immer ein großes Rätsel. Und ja auch irgendwie klar: Jeder Stoffwechsel ist anders. Und wenn dann noch gegen die 6 Stunden Regel verstoßen wird, dann liegen die Voraussetzungen für die Entziehung eben vor. Wenn sich an die Entziehung ein Widerspruchsverfahren anschließt, kann man noch während dieses laufenden Verfahren oft was drehen. Aber bei einer Klage dürfe das sehr schwierig werden.
Seit wann sind Sie abstinent? Sind Sie beim Verkehrspsychologen?
Welches Bundesland? Brauche mehr Infos....
@592:
Werte von 2009 liegen noch nicht vor? Nicht eben schnell, die deutschen Behörden :-) Sie meinen vermutlich 2018...oder?
Was die Frage der zeitlichen Zäsur angeht, die es verbietet, verschiedene Konsumvorgänge zu einem gelegentlichen Konsum zu verbinden:
Hier wird alles zwischen 2 und 12 Jahren vertreten. Bei 9 Jahren würde ich einfach mal die Urteile vortragen, die weniger fordern. Vielleicht ist ja auch "Ihr" OVG dabei....
Kümmere mich bei Bedarf gerne.
@ 593:
8 - 18 Stunden ist zu optimistisch. 48 - 72 Stunden daraus machen bitte. Wenn der Wert von 1,0 ng/ml THC unterschritten wird, passiert nichts. Der gelegentliche Konsum von Cannabis ist ja nicht verboten.
@594:
Artikel oben gelesen? Wenn das Urin sauber ist und das Blut, dann sollte es mit dem ärztlichen Gutachten klappen. Vielleicht lesen Sie den Artikel oben nochmal durch....
@595:
Deswegen wird der Führerschein nicht entzogen. Ein ärztliches Gutachten könnte kommen. Konsum von Cannabis muss nicht eingestellt werden - aber muss eingestellt werden, wenn die Führerscheinstelle Sie anschreibt...ok?
Keine harten Drogen (=nicht gut) und kein Mischkonsum Cannabis und Alkohol (=auch nicht gut :-))
@596:
Dem Grunde nach sollten dann keine Abstinenznachweise erforderlich sein. Das muss aber alles im Vorfeld mit de Behörde und der Gutachterstelle geklärt sein...da herrscht viel Unsicherheit bei den Beteiligten...
Ben (Sonntag, 01 Juli 2018 17:51)
Guten Tag Herr Schüller,
ich wurde am 24.03 18 in München im Rahmen einer allg.Verkehrskontrolle kontrolliert. Ich wohne im Kreis Friedberg(Hessen).
Am 08.06.18 kam der Bußgeldbescheid und am 27.06.18 kam bereits das Schreiben der FS-Stelle zum Entzug der Fahrerlaubnis iV.m. Anhörung nach §28 mit Frist bis 11.07.18
Ich war regelmäßiger Konsument und bei der Blutuntersuchung kamen 8,8 ng/ml THC und 170 ng/ml THC-Carbonsäure raus.
Ist es noch möglich auf Grund der Ausnahmeregelung um die Abgabe herum zu kommen? Ich bin seit der Kontrolle im März clean und hatte vor mit Abstinenznachweisen anzufangen. Nur leider war die FS-Stelle sehr schnell.
Macht es Sinn jetzt noch zu einem Verkehrspsychologen zu gehen? In psychologischer Behandlung befinde ich mich bereits seit 2017, aber offiziell nicht wegen dem Drogenkonsum.
Oder ist jetzt eh schon alles zu spät ist?
Sollte ich mit der beiliegenden Verzichtserklärung auf meine Führerschein verzichten?
Ab wann kann ich ihn dann neu Beantragen?
Schonmal vielen Dank im Voraus!
Lukas (Dienstag, 03 Juli 2018 00:34)
Hallo @rechtsanwalt Schüller
Ich wurde im Januar von der Polizei auf der Autobahn während der Arbeit(Firmenauto) während einer Verkehrskontrolle angehalten. Urintest positiv, danach bluttest. Habe die Werte von meinem Anwalt einholen lassen, habe sie im Moment aber nicht vorliegen. Habe eine aussauge vor Ort gemacht -.-. Die Anzeige wegen trunkenheitsfahren wurde fallen gelassen. Habe am Abend davor einen geraucht. Ca 19 std vorher. War davor auch regelmäßig Konsument plus ich war 1 Woche vorher in Amsterdam. Habe danach erstmal komplett aufgehört, dann wieder nur am Wochenende. Habe jetzt vor 2 Wochen die Aufforderung zur Anmeldung eines äG bekommen. Ich bin heute aus dem Urlaub zurück gekommen, in dem ich auch konsumiert habe ( Barcelona). Ab jetzt natürlich komplette Abstinenz und Sport. Ich bin nicht mehr in der Probezeit und lebe in Hessen.
Wie stehen meine Chancen und was wäre am schlausten jetzt zu tun ? Eine schnelle Antwort wäre super. :)
Ps: Vielen Dank für diese sehr informative und hilfreiche Seite! Ich wünschte ich wäre früher drauf gestoßen.
Lukas (Dienstag, 03 Juli 2018 13:00)
@Rechtsanwalt Schüller
Wie wahrscheinlich ist es, das äG positiv zu bestehen wenn man erklärt das man max 1-2 mal im Monat raucht aber jetzt seit längerem nicht mehr. Und das man seinen Wert bei der Kontrolle durch einen Besuch in Amsterdam erklärt( 1 Woche vorher also den abbauwert). Kann man dem Arzt so klar machen, das man den Konsum und das Auto fahren trennen kann?
Vielen Dank schonmal
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 05 Juli 2018 20:44)
@Lukas:
Wenn man was anderes erzählt, als das man erstmalig in einem Zeitfenster von 6 Stunden vor der Blutabnahme Cannabis konsumiert hat, dann wird das Gutachter negativ ausgehen. "Seit längerem nicht mehr" ist da keine Alternative....
Es geht nur um den Nachweis des gelegentlichen (mindestens 2 maligen Konsums innerhalb der letzten Jahren) Konsums.
@Lukas:
Vermutlich wird noch THC COOH nachzuweisen sein. Dann wird das Gutachten negativ ausfallen. Ich würde schnellstmöglich mit einem Screeningprogramm und einer Behandlung bei einem Verkehrspsychologen anfangen, um das Ding evtl noch im letzten Moment über eine Ausnahmeregelung drehen zu können, vgl. https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Ohne Akteneinsicht kann man allerdings nicht viel mehr zu der Sache sagen. im Zweifel melden Sie sich gerne bei mir.
@Ben:
Sie haben mich schon kontaktiert, sofern ich nicht irre.
Jann (Dienstag, 10 Juli 2018 23:30)
Hallo, folgende Situation:
Ende 2013 kurz vor praktischer Prüfung mit Cannabis erwischt worden.. Äg angeordnet aber positiv für mich.
Im März wurde ich kontrolliert.
3,5 aktives THC, 25 THC-OOH
Owi Bußgeld 800€ +1 Monat
Nun habe ich wieder ein äG auferlegt bekommen ? ( haben die nicht schon den Beweiß für gelegentlichen Konsum?)
Meine Idee wäre nun bei aktuellem Äg zu behaupten, dass ein „Freund“ mir einen Cannabisbrownie gegeben hat (anlässlich Geburtstag, als Scherz) ohne dass mir die „Geheimzutat“ bekannt war.
Ich kann ja schlecht behaupten nochmals Probierkonsument zu sein oder ?
Kann das klappen?
Vielen Dank im Vorraus!
Jannik
Ano (Mittwoch, 11 Juli 2018 11:25)
Soll man den Urintest ablehen und lieber direkt mit zur Blutuntersuchung gehen? Stimmt es, dass für die Blutuntersuchung kein richterlicher Beschluss mehr nötig ist? Ich werde bei einer Verkehrskontrolle immer komplett auseinander genommen. Das geht vom Drogentest bis zur Taschen und Autokontrolle. Trotz roten Balken beim Thc Test hat man mir bisher immer eine schöne Weiterfahrt gewünscht. Da hatte ich bei meinen 3 Kontrollen bisher sehr viel Glück gehabt.
Peter (Donnerstag, 12 Juli 2018 11:50)
Hallo zusammen! Gibt es einen Thc Cooh Grenzwert bei dem äG?
Oder ist der gleich 0?
Danke für die ganzen Infos Herr Schüller!
Jonas (Montag, 16 Juli 2018 13:19)
Hallo, Super Seite !
Folgendes Problem:
Ende 2013 habe ich ein Äg gehabt, positiv für mich ausgefallen.
Nun im März erneut eine Kontrolle gehabt:
3,5 aktives THC 23 passiv
Ich habe erneut ein Äg aufgebrummt bekommen. „Liegt gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum vor“. Haben die nicht schon den Beweiß für die Anordnung einer MPU ?
Wenn ich angebe experimentellen Konsum betrieben zu haben wissen die ja schon dass ich Lüge.
Könnte es klappen wenn ich einfach behaupte mir wurden Hashmuffins untergejubelt ?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße Jonas
Robert (Montag, 23 Juli 2018 01:54)
Hallo Herr Schüller.
Ich würde gestern um 18 Uhr bei eine allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten.
Warum ich auf die Frage "Wann haben sie den letzten Joint geraucht?" überhaupt eingegangen bin, wird mir für ewig ein Rätsel bleiben. Vielleicht hat mich die Dreistigkeit überrumpelt.
Tatsächlich habe ich in der Nacht davor relativ viel gekifft (Filmeabend). Davor habe ich jedoch drei Monate überhaupt nichts geraucht und erst Recht keine anderen Drogen konsumiert (außer Alkohol).
Zwischen dem letzten Joint und der Kontrolle haben ca. 14 Stunden gelegen. Ich habe gut gefrühstückt und auch sonst über den Tag verteilt normal gegessen (falls das von Belang ist). Bewegung hatte ich ebenfalls.
Die Beamten vor Ort haben mir keine detaillierten Fragen über mein Konsumverhalten gestellt.
Einen Urintest hätte ich gemacht, aber auf Kommando pinkeln wenn ein Beamter in der Tür der Toilette steht, ging nicht.
Wir sind also ins Krankenhaus zur Blutabnahme gefahren.
Der Arzt hat mit mir die Standartprocedur vollzogen und danach bei seinen Bewertungen überall "unauffällig, kontrolliert" etc vermerkt.
Im Rausgehen habe ich einen der Beamten (mit dem ich sehr gut klar kam) gefragt, ob ich auf ihn den Eindruck machen würde, als ob ich fahruntüchtig sei, was e verneinte. Ich habe in dem Gespräch beim Warten auf den Arzt diverse Male erzählt, dass ich kein Dauerkonsument bin (was bei einer dreimonatigen Pause wohl auch so ist, oder?)
Wie Sie der Uhrzeit meines Eintrages entnehmen können, kann ich nicht schlafen weil mich mehrere Fragen durchbohren:
Was ist wohl der "Best Case" (falls es so etwas gibt) und was der "Worst Case".
Ich bin im Vorfeld in keinster Weise strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Besteht die Möglichkeit, 14 Stunden nach dem letzten Konsum noch so berauscht gewesen zu sein, dass der Führerschein entzogen wird und ich eine MPU machen muss?
Bundesland ist NRW.
Freundliche Grüße
Robert
LTJ Bukem (Montag, 23 Juli 2018 16:35)
@In NRW wird nach Daldrup oft schon bei 10 ng/ml THC COOH der gelegentliche Konsum angenommen. Bei nur 14 Stunden zwischen Joint und Autofahren ist eher wahrscheinlich, dass mindestens 1,0 ng/ml THC vorliegen. Das kann schnell die Entziehung bedeuten. In NRW wird scharf geschossen in dem Hinblick. Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, auf Ausnahmeregelung vorbereiten:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Über Anwalt schnellstmöglich die Akte anfordern lassen. Abwarten was kommt ist die falsche Taktik, wenn der Führerschein wichtig ist.
@Jonas:
Warum wurden damals und heute die Begutachtungen angeordnet?
@Peter:
Weswegen wurde das Gutachten bei Ihnen angeordnet? Das muss ich wissen, um Ihre Frage zu beantworten.
@Jannik:
Kein Beschluss mehr erforderlich für die Blutuntersuchung, richtig. Urintest verweigern zieht immer Blutuntersuchung nach sich...
@Jann:
Sind Sie identisch mit dem Fragesteller Jonas?
Robert (Dienstag, 24 Juli 2018 07:58)
Kann ich denn jetzt schon einen Anwalt einschalten? MUSS ich nicht erstmal warten bis ich angeschrieben werde?
Fritz (Freitag, 27 Juli 2018 07:41)
Hallo
Ich wurde vor einigen monaten angehalten und da ich vor dem fahren geraucht habe haben die männer es auch gemerkt und musste einen bluttest und urintest abgeben das problem war das ich davor nie aufgefallen bin und es so auch zugegeben habe das ich geraucht habe was ich jz bereue aufjedenfall war er positiv
1.9ng aktiv
15ng passiv
somit war ich ein einmaliger/gelegentlicher konsument. Gestern kam ein Brief worin steht das ich 20 tage zeit habe einen termin um einen Termin für das Fachärztliche gutachten habe das problem ist das ich nach dem vorfall 1-2 mal geraucht habe. Meine frage ist soll ich beim dem einmaligem konsum bleiben und das thc hat sich schon abgebaut oder werden die das merken.
vielen dank im vorraus
Berta (Sonntag, 29 Juli 2018 11:36)
Hallo,
durch Recherche bin ich auf Ihre Seite gestoßen, welche viele Infos bietet jedoch mich zunehmend verwirrt.
Unser Problem ist folgendes:
Bei einer allg. Verkehrskontrolle am 3. Juli wurde mein Sohn angehalten und fahrzeitkontrolle ( es wurde eine Mühle für Gras gefunden )und Drogentest durchgeführt. Urintests war positiv, somit stand fest Blutabnahme im KH. Vor 2 Tagen bekam er einen Anruf der Polizei, das er bitte zu einer Aussage für die Führerscheinstelle zur Polizei kommen soll, da der Wert über 7 lag. Leider wurde nicht erklärt ob es noch weitere Werte gab oder nicht. Bei nochmaligen Anruf wurde erklärt das die Sachbearbeiterin nicht im Haus ist und am Telefon keine Angaben gemacht werden.
Es gab vor ca. 4 Jahren bereits einen Vorfall ( es wurden keine Straftaten begannen und erfolgte auch keine Strafe wegen Konsum oder Besitz)bei dem festgestellt wurde das er THC und Amphetamine konsumiert hatte. Dies war damals einmalig im Internat und er hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Führerschein. Dennoch musste er letztes Jahr eine MPU machen um zu beweisen, das er keine Drogen konsumiert und geeignet ist am Straßenverkehr teilzunehmen. MPU hatte er bestanden und konnte den FS erwerben.
Durch Dummheit und bevorstehender Prüfung konsumierte er am 2. Juli einen Joint mit Freunden und wurde, wie es der Zufall will, in der Nacht zum 3. Juli angehalten.
Wie verhält er sich nun richtig und was kommt auf ihn zu? Bei der 6 STD. Regel ( es lagen evtl.mehr wie 6 STD.dazwischen) gibt er doch zu, kiffen und fahren nicht trennen zu können? Keine Aussage zu machen sieht nach schuldig aus. Durch seine Schichtarbeiten ( Altenpfleger) ist er auf seinen FS angewiesen und er bereut diese Dummheit getan zu haben. Aber passiert ist passiert :-( . Nun heißt es Schadensbegrenzung zu betreiben.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Grüße Berta
Peter (Freitag, 03 August 2018 13:58)
ÄG ist jetzt gekommen, wegen Thc Konsum und fehlenden Trennungsvermögen, hatte damals 3,8 aktiv und 23 thc-cool.
Habe jetzt ca. 50 Tage nicht geraucht plus sehr viel Sport gemacht und viel getrunken und geschwitzt , habe guten Stoffwechsel.
Könnte knapp werden..
Weiß nicht was ein Anwalt jetzt für mich tun könnte. Mich würde halt interessieren wie hoch der Thc Cooh sein darf. Bei dem Äg.
Da steht nur das ich Urin und Blut abgeben muss, nichts dazu das ich noch mal vorsprechen muss oder ist das immer mit dabei?
Johen (Samstag, 04 August 2018 22:19)
Hallo wurde im 23.November kontrolliert und zu Blutprobe mitgenommen..... ich verneite jede Beschuldigung Drogen genommen zu haben machte keine Aussage !!!!!
das bluttest Kamm am 28.12.18 bei der Polizei an und die ruften mich an und sagten das es positiv ausgegangen ist und zu Staatsanwalt weiter gegeben wird ......
inzwischen ist nichts passiert bis auf heute 04.08.2018 da die Polizei bei mir vor der Tür stand um mein Führerschein zu entziehen laut Beschluss vom Staatsanwaltschaft habe bis heute keine Brief vom Staatsanwalt oder Führerschein stelle bekommen oder Bußgeldbescheid !!!
darauf hin habe ich mein Führerschein verloren da die Beamten mir gesagt haben ich solle es ein neuen beantragen bei der Zulassungsstelle mir wird vor geworfen akute Werte der konsumierten Cannabis sowie synthetischen Cannabinoiden mit den Wirkstoff 5f-adb -fub-amd-MDMA-chimca genommen zuhaben
Was soll ich den jetzt am besten Vorgehen da keine Werte oder schreiben bekommen habe außer den Beschluss vom Staatsanwalt heute von den Beamten in die Hand gedrückt und gesagt das ich ab heute nicht mehr fahren darf wegen der vorläufige Einziehung des führerscheins ??
Mit freundlichen Grüßen
Jenny (Freitag, 10 August 2018 08:35)
Guten Tag Herr Schüller,
ich und mein Mann würden wegen gemeinschaftlichen Besitz von 14g Marihuana, 3g Haschisch und 5 Ecstasy Pillen verurteilt.
Nun würden wir lt. Paragraph 46 Abs. 3 FeV, Paragraph 11 Abs. 2 und 6FeV, Paragraph 14 Abs. 1 Satz 2 FeV zum ärztlichen Gutachtens aufgefordert.
Wie argumentieren wir dort am besten?
Matthias (Montag, 13 August 2018 11:55)
Hallo...Ich habe dummerweise angegeben vor zwei bis drei Wochen konsumiert zu haben...Bei der Kontrolle. Hab nun eine Einladung zumÄg und wollte fragen wie ich mich nun verhalten muss. Aktiv 2,5 u. 25thc-Co. Danke im voraus
Bukem (Montag, 13 August 2018 20:00)
@Robert: Nein. Es ist Ihre Zeit (und Ihre FE) und die läuft ehrlich gesagt gegen Sie. Keine Mandatenkescherei, einfach langjährige Berufserfahrung
@Fritz: Im äG herrscht eine absolute Wahrheitspflicht, keine Angst, die merken anhand der Werte das auch so. Im Zweifel ist Ihre FE schon so gut wie weg.
Sie haben leider völlig unnötig mehrere Kardinalsfehler begangen.
Herr Schüller kann evt noch was retten, ansonsten hilft er wenigstens bei der schnellen Neuerteilung der FE. Bitte nicht mehr warten, jetzt melden oder lassen
Bukem: (Dienstag, 14 August 2018 20:29)
@Berta:Schadensbegrenzung kann nur durch einen Anwalt und die nur ihm mögliche Einsicht in die Verfahrensakte erfolgen. Ich muss ganz dringend davon abraten, selbst mit der Polizei oder der Führerscheinstelle kommunizieren zu wollen.
Wenn die Werte, also der aktive THC Wert über 1,0 ng liegen und gleichzeitig ein zumindest gelegentlicher Konsum durch medizinische Untersuchung oder auch durch eigene Aussage des Betroffenen belegt werden sollte, liegen die Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis vor.
Es gibt Ausnahmeregelungen, für die u.a. mit Verkehrspsychologen zusammengearbeitet werden müßte.
Hierzu ist Fachwissen erforderlich. Als Laie reden Sie sich schlicht und regelmäßig um Kopf und Kragen.
Herr Schüller ist bundesweit tätig. Für den Erhalt des Arbeitsplatzes scheint mir das anwaltliche Honorar mehr als nur gut angelegt. Im schlimmsten Fall hilft er wenigstens bei der schnellen Neuerteilung der FE.
Bitte nicht warten, sondern im Eigeninteresse jetzt handeln.
Die Kontaktdaten stehen oben
@Peter: Nun, ein Anwalt hilft beim Erhalt der FE, ist recht einfach. Wird THC COOH nachgewiesen, ist die FE weg. Der Gutachter wird auch mit dir sprechen.
@Johen: Bitte sofort um anwaltliche Hilfe bemühen, zb auch hier.Mehr kann ich so nicht sagen. Hier muss dringend sich jemand die Akte bei der StA anschauen
Harman (Donnerstag, 16 August 2018 21:57)
Ein Herz für Cannabis!!! Die Polizei hat mich wieder erwischt... Ich kann und will ohne Thc nicht... an alle die aufhören müssen... Ich rauche für euch Smile
Anja (Sonntag, 26 August 2018 18:00)
Hallo, mein Sohn muss zum ärztlichen Gutachten . Er wurde von der Polizei angehalten und musste für 24 h den Führerschein abgeben. Er hat im Mai eine Entgiftung gemacht und hält derzeit durch. Darf der Gutachter eine Einsicht zu seiner Akte beim Hausarzt haben oder können wir dies ablehnen?
Er hat allerdings ein Schreiben von der Staatsanwalt erhalten, dass das Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer eingestellt wurde allerdings nicht wegen Drogen. Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 02 September 2018 15:54)
@Anja:
Ich brauche Akteneinsicht, um hier eine genaue Antwort geben zu können. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht muss Ihr Sohn die Hosen runterlassen in Sachen Informationen. Und wieso Entgiftung? Von welcher Substanz bestand denn Abhängigkeit?
@alle anderen: Ich habe die Fragen hier jetzt erst freigeschaltet. Wenn die Fragen noch aktuell sind, schreiben Sie hier kurz, ich kümmere mich dann.
Tjark (Donnerstag, 06 September 2018 00:10)
Guten Abend ich wurde von de Polizei angehalten und hatte Clean Urin dabei dies auch benutzt aber nach taschenkontrolle hat der Polizist das leere Clean Urin päckchen gefunden und mich mit auf die Wache genommen. Dort musste ich Blut abgeben habe den Wisch leider aus Nervosität unterschrieben bzw eingewilligt. Jetzt kam der Brief das ich mit cannabis tc 12 ng/ml getestet wurde. Wie sehen die weiteren Schritte aus? Lohnt es sich zu sagen das ich ein experimentier Konsument bin also das wir eine Tüte nach dem Abendessen im restaurant geraucht haben. Da das Clean Urin dabei war gehen die doch locker von Vorsatz aus oder nicht? Bin gewillt sie als Anwalt einzuschalten falls sich Hoffnung ergibt, da ich sehe das sie sich gut einsetzten auch hier bei den fragen. Komme aus Niedersachsen Nähe Hannover.
Marco (Montag, 10 September 2018 01:27)
Hallo Herr schwellet ich würde mit 18.1 richtig wert und einen cooh wert von 244 angehalten habe auf mein Führerschein freiwillig verzichtet Urteil des Richters 1 Jahr Sperre wie stehen meine Chancen auf eine neuerteillung und wie gehe ich am besten vor
Felix (Montag, 10 September 2018 23:11)
Hallo Herr RA Schüller,
heißt das im Klartext, dass die Unterschreitung des aktiven THC-Werts (Delta-9 THC) unter 1 ng überhaupt keine Rolle für die Führerscheinbehörde spielt, solange der passive Wert (THC-COOH) auf einen Dauerkonsum hinweist?
Also nehmen wir mal an man verweigert die Aussage und unterschreitet bei der Blutprobe den aktiven Wert, kann also zwischen Konsum und Fahren trennen- hat aber einen extrem hohen passiven Wert. Dann ist der Führerschein trotzdem weg, oder?
Daniel (Sonntag, 16 September 2018 01:43)
Ich habe bei den ärlichen begutachten angegeben, dass ich 1 mal im Monat gekifft habe über eine Dauer von 6 Monaten. Jetzt warte ich auf ein anrufen bezüglich auf einen einmaligen Urin Test. Ist mein Führerschein jetzt weg wegen meiner Aussage ?
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 16 September 2018 21:34)
@Tjark:
Dieser Mist mit den Fakepimmeln und / oder Fakepimmel ist Geldmacherei mit den Paras der Kiffer. Ich äußere mich nicht dazu, was ich über die Hersteller so berichtet bekommen habe.
Wenn der THC Wert mindestens 1,0 beträgt, ist die Folge Entziehung der Fahrerlaubnis oder ärztliches Gutachten. Entziehung liegt näher wegen der Fakeurin Nummer. Wenn da noch was gerettet werden soll, muss ich schnellstens Akteneinsicht haben. Und nicht erst in x Wochen. Bei Bedarf melden. Allerdings schätze ich die Leute, die soviel Paranoia haben, dass sie mit Kunstpisse durch die Gegend fahren, als harte Kunden ein, die harte Ansagen brauchen. Erwarten Sie also keine Samthandschuhe hier. Hoffnung gibt es immer, aber da muss Tempo rein.
Fakeurin. Von dem Spinner mit dem gelben Klamotten, dem Urindandy - stimmt´s? Da sieht man, dass Gras echt weich macht in der Birne, dass man auf solche Produkte zurückgreift anstatt den Rücken gerade zu machen und auf die Karre zu verzichten. Kein Wunder, dass das nicht legalisiert wird. Echt kein Wunder.
Melden Sie sich, wenn ich versuchen soll, da noch was zu regeln. Per Mail bitte.
@Daniel:
Weswegen wurde das Gutachten angeordnet? Wegen Besitz von Gras oder weil Sie im Verkehr erwischt worden sind und Blutabgenommen worden ist?
Wenn war die Rauschfahrt?
@Felix:
Das sehen Sie richtig, aber der Fall ist mir noch nicht untergekommen, da Leute mit so hohen THC COOH Werten praktisch immer einen THC Spiegel haben jenseits von 1,0.
@Marco:
Abstinenzprogramm12 Monate, Verkehrstherapie, dann MPU. Ich helfe Ihnen gerne.
Daniel (Montag, 17 September 2018 10:05)
Guten Tag Herr Schüller,
Ich bin im Verkehr erwischt worden.
Es war ca Anfang Februar.
Melina (Dienstag, 18 September 2018 20:07)
Lieber Herr Schüller, ich hoffe so sehr, Sie können mir etwas dazu sagen:
Mir wurde um 17:00 Blut entnommen (Brandenburg). Die Werte betrugen:
2,1 ng/ml Tetrahydrocannabinol
15,0 ng/ml THC-Carbonsäure
0,8 ng/ml 11-Hydroxy-THC
Ich habe nun die Möglickeit eine ärztliche Begutachtung (+ drei Urinproben) vorzulegen, die über Art, Umfang und Häufigkeit meines Konsums Aufschluss erlauben soll. Meine Frage ist, lohnt sich das für mich - da ich dafür erstmalig 460€ zahlen muss - und was man bei der äztlichen Untersuchung dem Arzt über "dem Vorfall" sagen müsste, damit es glaubwürdig nach einem experimentellen Konsum aussieht. Nach meiner Berechnung, müsste ich gegen 12:00/13:00 das erste Mal in meinen Leben geraucht oder etwas gegessen haben, um mich dann - quasi zweieinhalb Stunden später ins Auto gesetzt zu haben.
Das klingt grob fahrlässig, oder?
Gibt es eine andere Möglichkeit für mich? Kann ich irgenwie anders vorgehen?
Meinen Termin habe ich in genau einer Woche. Dann werde ich genau 25 Tage komplett clean sein und hoffe, dass mein Urin auch sauber ist.
Bitte, teilen Sie mir Ihre Meinung mit, ob ich mir das viel Geld sparen und jetzt schon auf meinem Führerschein verzichten soll oder irgendwie eine Chance habe dafür zu kämpfen. Dann mache ich das nämlich unbedingt! Vielen vielen Dank in Voraus! Mit den besten Grüßen und große Dankbarkeit für diese Seiten, die mir so viel beigebracht haben, Melina
Matthias (Samstag, 22 September 2018 05:24)
Ja Frage noch aktuell...angehalten mit 2,5 aktiv und 25 Abbau Thc. Angegeben vor 2 Wochen konsumiert zu haben...ÄG angeordnet und Fahrverbot bereits hinter mir. Seit Mai nichts mehr konsumiert, viel Sport, Gesunde Ernährung. Frage nun wie beim Gespräch verhalten? Vorher keinerlei Ärger mit Drogen bzw. Alkohol im Straßenverkehr...Danke im voraus
Rolli (Sonntag, 23 September 2018 15:35)
Ich wurde auf der Autobahn kontrolliert, und nach einem Urintest mit ins Krankenhaus genommen. Die Laborwerte sind wie folgt:
THC 3,3, THC-COOH 21,7
Mein Anwalt (leider habe ich Ihre Seite erst sehr spät gefunden) hat mir dazu geraten einen einmaligen Konsum am Abend vorher (der Test wurde am Nachmittag gemacht) zuzugeben. Er sagt selber, dass die Chancen sehr begrenzt sind, aber mein Führerschein ist meine Existenz. Jetzt habe ich von der 6-Stunden Regel gelesen und bin unsicher, ob es überhaupt sinnvoll ist das knapp vorhandene Geld in einen Prozess zu stecken und nicht lieber abzuwarten und baldmöglichst MPU zu machen....was denken Sie darüber? Über eine Beantwortung wäre ich sehr froh und würde mich nächstes Mal direkt an Sie wenden.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 23 September 2018 22:09)
@Rolli:
Wenn Sie bereits einen Anwalt haben, dann fragen Sie ihn doch einfach, warum er Ihnen einen Ratschlag gibt, der direkt zur Entziehung der Fahrerlaubnis statt möglicherweise zu einem ärztlichen Gutachten führt? Ganz ehrlich: Sie sind offenbar falsch verbunden dort. Wenn ich sowas lese, frage ich mich, warum Kollegen Fälle übernehmen, obwohl sie keinen Plan haben. Ich übernehme NICHTS ausser Strafrecht und Fahrerlaubnisrecht. Und das mit gutem Grund.
Ich hoffe, dass die Aussage mit dem Abend vorher noch nicht abgegeben worden ist. Wenn dem so ist, melden Sie sich morgen bei mir und ich versuche dann, die Karre aus dem Dreck zu ziehen. Schreiben Sie mir eine Mail. Danke.
@Matthias:
Wenn bei den Werten angegeben worden ist, dass Sie vor zwei Wochen konsumiert haben, dann steht das entweder nicht in den Akten oder die Behörde hat das übersehen. Sonst hätten die die Fahrerlaubnis direkt entzogen.
Um Ihnen eine klare Empfehlung für das Gespräch geben zu können, ist Akteneinsicht und Übernahme des Verfahrens unerlässlich. Ich muss wissen, was in der Akte steht. Ich gebe im Blindflug keine Handlungsempfehlungen. Bei Bedarf schreiben auch Sie mir bitte ein Mail. Danke.
Mirak (Donnerstag, 27 September 2018 19:53)
Guten Abend Herr Schüller, ganz ganz großes Lob für ihre Arbeit und Hilfe.
Ich hab 4 Monate nach meiner polizeikontrolle lediglich nur ein Brief vom Straßenverkehrsamt erhalten in den meine Wert (THC: 7,60 | 11-OH-THC: 1,70 | THC-COOH 76,00) angegeben sind und die wichtigsten Sätze: "bei ihnen ist der Konsum nachgewiesen, so dass auch Sie ungeeignet zum führen von Kraftfahrzeugen sind. Besonders schwerwiegend ist in diesem Zusammenhang dass sie unter einfluss von btm ein Kraftfahrzeug geführt haben. Ich beabsichtige,ihnen deshalb die fahrerlaubnis zu entziehen und gebe ihnen hiermit Gelegenheit,sich bis zum 2.10 zu der beabsichtigen Maßnahme schriftlich zu äußern"
So jetzt rennt mir etwas die Zeit davon und ich weiß nicht wirklich ob es sich anhand von meinen Werten noch lohnt auf dieses Schreiben zu reagieren oder lieber garnichts machen ? Und falls ich darauf antworten sollte, sollte ich das mit einem Anwalt formulieren oder kann ich dennen auch selber ein Schreiben schicken ?
Bitte dringend um Rat
Danke im voraus
Bro44 (Freitag, 28 September 2018 01:21)
Hallo Herr Schüller,
ich wurde mit 28 Gramm Cannabis in NRW angehalten und zudem kam es zu einer Blutuntersuchung. Meine Werte waren:
Aktiv THC: 7,9 ng
11-OH-THC: 3,7 ng
THC_COOH: 65 ng
Strafe wegen Einfuhr und Besitz habe ich bereits erhalten.. 1800 € Geldstrafe + 3 Monate Fahrverbot nach § 44 StGB
Bis Dato hat sich die Fahrerlaubnisbehörde nicht gemeldet, aber ich wollte ihre Einschätzung hören, ob mein Führerschein direkt entzogen wird (aufgrund des Besitzes + Konsum) oder ob ich zu einem äG aufgefordert werde? In der Akte steht nur drin "Einen Joint mittags geraucht" also nur ein Konsumakt keine weiteren Bemerkungen, die auf mehrmaligen Konsum deuten. Falls letzteres der Fall sein sollte würde ich mich natürlich an die 6-Stunden-Regelung halten und den Besitz auf eine Freundin die mit im Auto saß schieben und behaupten, dass ich sie vor der Strafe wegen Besitz schützen wollte, da sie Erzieherin ist (alles in Absprache mit ihr natürlich ^^).
Seitdem bin ich auch 100% clean, besteht also Hoffnung auf ein äG oder sollte ich schon Haarproben etc. abgeben und mich vorbereiten bevor der Lappen mir entzogen wird?
Komme übringens aus Berlin (sind die da evtl. liberaler und sehen es gelassener?)
Liebe Grüße und tolle Arbeit, die Sie hier leisten, hoffe ich wäre nicht so spät auf Sie gestoßen, denn mein Anwalt hat mir nichts gebracht, außer dass sich mein Kontostand mindert :).
JJONE (Montag, 15 Oktober 2018 15:36)
Moin, wirklich tolle Seite, ich würde gerne mal meinen Fall schildern um evtl. zu erfahren wie es weitergeht, da es hier sehr kompetente Antworten gibt im Gegensatz zu anderen Seiten.
Ich wurde letzten Freitag angehalten nachdem ich einen Joint geraucht habe (wenige Züge) Zeitraum bis zur Blutkontrolle ungefähr 2 Stunden. Davor rauchte ich das letzte mal 2 Joints 8 Tage zuvor davor ebenfalls eine Woche zuvor 2 Joints. Nun würde ich gerne wissen was auf mich zu kommen wird.????? Bei den ärztlichen Test nach Ausfallerscheinungen hatte ich gar keine konnte quasi alles wie nüchtern da die Wirkung schon weg war.
woods (Dienstag, 16 Oktober 2018 17:36)
Hi, danke für die ganzen Ausführungen, wirklich klasse! Habe heute Post vom Staatsanwalt bekommen, dass das Verfahren wegen Besitz von Cannabis nach 29 BtMg (außerhalb des Straßenverkehrs, sitzend auf einer Bank erwischt, keine Aussage nach Belehrung zum Konsum, lediglich Vermutung des Polizisten dass bereits geraucht wurde, weil Pupillen langsam reagierten) nach 31a BtMg eingestellt wurde. Es gibt bisher keine Blut- oder Urinprobe. Allerdings wurde wohl an die Führersxheinstelle eine Info gegeben (passiert das immer?). Daher die Frage ob von denen nun noch ein ärztliches Gutachten/Screening angeordnet werden kann? Oder fehlt denen dafür die Grundlage? Hatte ca. 5gr. dabei.
Bin für eine Einschätzung sehr dankbar, falls noch Infos fehlen, reiche ich die gerne nach. LG und vielen Dank vorab!
woods (Dienstag, 16 Oktober 2018 20:48)
Hi, danke für die ganzen Ausführungen, wirklich klasse! Habe heute Post vom Staatsanwalt bekommen, dass das Verfahren wegen Besitz von Cannabis nach 29 BtMg (außerhalb des Straßenverkehrs, sitzend auf einer Bank erwischt, keine Aussage nach Belehrung zum Konsum, lediglich Vermutung des Polizisten dass bereits geraucht wurde, weil Pupillen langsam reagierten) nach 31a BtMg eingestellt wurde. Es gibt bisher keine Blut- oder Urinprobe. Allerdings wurde wohl an die Führersxheinstelle eine Info gegeben (passiert das immer?). Daher die Frage ob von denen nun noch ein ärztliches Gutachten/Screening angeordnet werden kann? Oder fehlt denen dafür die Grundlage? Hatte ca. 5gr. dabei.
Bin für eine Einschätzung sehr dankbar, falls noch Infos fehlen, reiche ich die gerne nach. LG und vielen Dank vorab!
Susanne (Dienstag, 16 Oktober 2018 20:53)
Hallo, ich habe einen Brief mit meinem Wert bekommen, allerdings steht da nur der THC-Wert, kann ich davon ausgehen das er der COOH Wert ist? Weil ich oben gelesen habe das diese Tests pragmatischer sind? Und warum steht bei mir nur das?
Über eine Zeitnahe Antwort freue ich mich :)
Liebe Grüße
Bukem (Mittwoch, 24 Oktober 2018 18:56)
@Susanne: Kann noch nicht recht folgen? Wieso pragmatischer? Das Schreiben sollte sich evt jemand ansehen, ginge aber nur über ein offizielles Mandatsverhältnis. Ist der THC Wert denn über 1,0 ?
@Woods, ja da kann eine Ladung zum äG kommen. Ohne sog Verkehrsbezug ist die zwar eigentlich rechtswidrig, aber wird nicht sonderlich eng gesehen
@JJone: Der weitere Fortgang hängt an den Blutwerten ( < oder > 1,0 ng aktiven THC) und daran, ob Du etwaige Angaben zu deinem Konsumverhalten gemacht haben solltest.
Bei nur wenigen Zügen stehen die Chancen gut, dass der Wert unter den 1,0 ng liegt
Bukem: (Mittwoch, 24 Oktober 2018 19:05)
@Mirak: Ist mir leider erst jetzt freigeschaltet worden: Recht spät kommt die Frage trotzdem, wenn das noch von Interesse ist, bitte bei Herrn Schüller melden, nichts alleine machen.
@Bro44: bitte bitte asap bei Herrn Schüller melden. Das ganz ist recht ernst
Susanne (Samstag, 03 November 2018 15:14)
Hallo, schade das keine Antwort kommt.. ich frage nochmal : ich bin bei einer Routine Kontrolle kontrolliert worden, der Urin Test war positiv und ich musste mit zur Wache zwecks Blutentnahme. In der Zeit wo ich mit der Polizei zum Urin Test musste , wartete meine Begleitung und meine Tochter im Auto, meine Begleitung steckte mir aus Angst und Panik ( Begleitung=Fahrzeughalter+Fahranfänger) zwei Tüten Cannabis in meine Tasche!!!! Auf der Wache wurde meine Tasche durchsucht und dann hatte ich auch noch eine Anzeige wegen der zwei Tüten.Auf dem Anhörungsbogen stand das ich 9 ng/ml THC hatte, es stand aber nur dieser Wert da! Da es schon länger her war ,das ich geraucht hatte kann es nur der COOH Wert sein ! Bekomme ich jetzt ein ÄG aufs Auge gedrückt auch wenn nicht's Aktives gefunden wurde? Ach ja Besuch vom Jugendamt hatte ich auch weil ich den Mist in meiner Tasche hatte. Ich bin etwas verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 04 November 2018 14:29)
@Susanne:
Gegen Sie werden 3 verschiedene Verfahren laufen: 1 ) Strafverfahren wegen des Cannabis-Besitzes 2) Bußgeldverfahren mit einem Monat Fahrverbot wenn Sie mindestens 1 ng/ml THC im Blut hatten (oder ein Verfahren nach § 316 StGB wenn Sie auffällig gefahren sind) und 3 ) ein Fahrerlaubnisverfahren, bei dem es um die Entziehung der Fahrerlaubnis gehen wird (im Falle dass es sich bei Nr.2 um ein Strafverfahren handelt, droht nicht die verwaltungsrechtliche Entziehung der FE sondern die Entziehung der FE durch das Strafgericht nach §§ 69 StGB, 111 a StPO). Ob die Fahrerlaubnis gleich entzogen wird, hängt davon ab, wie die Behörde die Frage beantwortet, ob Sie gelegentlicher Konsument sind. Das machen die teilweise über den THC COOH Wert (vertreten wird alles von 10 - 100 ng/ml für die Annahme des gelegentlichen Konsums). Oder es wird einfach gesagt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, als Erstkonsument auch noch Auto zu fahren und dann noch in eine Kontrolle zu geraten.
Hier ist überhaupt nicht klar, ob es zu einem ärztlichen Gutachten oder zu einer direkten Entziehung kommen wird. Das kann ich ohne Akteneinsicht nicht sagen. Sagen kann ich nur, dass in solchen Fällen die Fahrerlaubnis immer bedroht ist.
Von größter Relevanz sind die fahrerlaubnisrechtlichen Aspekte. Um es kurz zu machen: Mit ein bißchen Glück lässt sich der Führerschein retten wenn die Voraussetzungen für die Entziehung jetzt vorliegen - dazu ist auszuführen:
Selbst wenn die Entziehungsvoraussetzungen jetzt vorlägen, kann bis zur Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde (die sich mit etwas Glück erst in ein paar Monaten ergehen wird) noch einiges bewegen. Stichwort: Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 zu Anlage 4 der FeV.
Wird die Zeit zwischen der Rauschfahrt und der Entscheidung genutzt, um Abstinenznachweise und den Nachweis einer verkehrspsychologischen Aufarbeitung der Sache beizubringen, dann kann die Behörde von der Entziehung absehen und "nur" eine MPU anordnen, wobei Sie in dieser Konstellation den Führerschein aber erstmal behalten dürfen. Sie können sich eine deutlich bessere Ausgangslage verschaffen für den Fall eines ungünstigen Verlaufs, wenn Sie das machen, was ich Ihnen rate.
Das kann dann so laufen wie in diesem Fall hier:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Wenn der Führerschein wichtig ist, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Initiative zu zeigen und die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Abwarten wäre grundfalsch. Wenn ich Ihnen helfen soll, melden Sie sich gerne.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 04 November 2018 14:40)
@Bro44:
Das wird auf eine Entziehung der Fahrerlaubnis hinauslaufen. Auf ein ärztliches Gutachten dürfen Sie hier nicht hoffen. Zudem dürfte es auch wegen der nicht ganz geringen Menge Cannabis einen auf den Deckel geben. Sie brauchen also in strafrechtlicher Hinsicht Hilfe. Und in fahrerlaubnisrechtlicher Hinsicht brauchen Sie dringendst Hilfe (=unvezüglich). Berlin sieht das nicht gelassener. Die Regelungen des Fahrerlaubnisrechts sind Bundesrecht. Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis sind: Fehlendes Trennungsvermögen (=ist hier so, da mindestens 1,0 ng/ml THC gemessen worden sind) und der zumindest gelegentliche Konsum. Und bei 28 Gramm wird man davon ausgehen, dass Sie nicht das erste mal konsumiert haben. Sie können natürlich sagen, dass Sie das verkaufen wollten. Aber dann gibt es strafrechtlich wegen § 29 III BtMG (=Handeltreiben) mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe. Muss auch nicht sein. Wie gesagt: Hilfe durch einen Rechtsanwalt scheint hier angebracht. Melden Sie sich gerne bei Bedarf, danke. Sie können und sollten sich in Sachen Führerschein auf die Ausnahmeregelung konzentrieren, vgl. Eintrag Nr. 640. Die Abstinenznachweise und der Nachweis der psychologischen Aufarbeitung wirken auch strafrechtlich mildernd. Fahrerlaubnisrechtlich sind sie unentbehrlich.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 04 November 2018 14:55)
@JJone:
Wie sie weiter verfahren sollten hängt maßgeblich davon ab, ob der Führerschein für Sie beruflich oder anderweitig wichtig ist. Nach welcher Zeit sich THC abbaut im Körper kann immer nur grob gesagt werden. Es kann zB zu Rückdiffusionen von THC aus dem Körperfett kommen. Wenn der Führerschein nicht wirklich relevant ist: Abwarten. Wenn er relevant ist, vgl. Eintrag Nr. 640. Schreiben Sie mir bei Bedarf gerne.
Tim (Samstag, 17 November 2018 03:00)
Hallo, Ich bin vor 5Monaten in eine Polizeikontrolle geraten und habe ungefähr 7Stunden davor Cannabis konsumiert, wurde zum Urintest aufgefordert welchen ich verweigert habe aber trotzdem mit aufs Revier genommen und mir dort Blut abgenommen und einige Tests gemacht wurden (geradlinig laufen, bis 30 mit geschlossenen Augen Zählen...) Dummerweise war ich zu dem Zeitpunkt noch nicht so schlau und habe Angaben zu meinem Konsum gemacht (dachte ich müsste es).. ungefähr 20 Stunden vor der Kontrolle habe ich angegeben. Nach c.a 3wochen kam ein Brief von der Dienstelle mit 1 Monat Fahrverbot (welchen ich am 1.12.18 wieder bekommen sollte) und 500Euro Bußgeld + Bearbeitungsgebühren wegen 3,5ng aktiven THC im Blut die passiv oder andere Werte sind mir nicht bekannt da mir in diesem Brief nur das mitgeteilt wurde. Heute kam ein Brief vom Landratsamt das der Führerschein mir nicht entzogen wird aber ein ärztliches Gutachten angeordnet wird welches ich bis zum 28.11.18 anzutreten habe + ein Aufbauseminar, Wegen dem Aufbauseminar habe ich heute schon einen Termin vereinbart und mich dort angemeldet, Nur das ärztliche Gutachten macht mir sorgen eben wegen meiner Falschaussage weil das meinen probierkonsum wiederspricht. Seit der Kontrolle habe ich kein Cannabis mehr angerührt und werde es auch nie wieder tun bin also seit 5 monaten clean mache regelmäßig Sport und mir geht es gut. Habe ich irgendeine chance aus dieser Nummer wieder heil raus zu kommen? Ich bin auf meinen Führerschein sehr angewiesen habe einen langen Arbeitsweg und wohne ländlich wo so gut wie keine Buse fahren und wenn nur Schulbuse...
Danke schonmal für die Antwort!
Christian (Sonntag, 25 November 2018 21:47)
Hallo,
Ich habe 2001 meinen FS wegen THC abgeben müssen. Darauf folgte die MPU die ich leider nicht bestanden habe.
2007 habe ich meinen FS in Polen gemacht, mit dem ich heute noch unterwegs bin und dieser ist auch gültig. Das wurde bereits duzent mal geklärt.
Ich war die ganze Zeit brav mit den THC , am Mittwoch abend, war ich mit Freunden unterwegs und haben 3 Joints GERAUCHT ( ja ich weiss, ich bin ein Idiot nach so langer Zeit) , die letzte ca 2 Uhr Donnerstag morgens.
Leider hatte ich Donnerstag so gegen 11 Uhr das Problem das ich angehalten wurde.
Aussage habe ich verweigert, Urintest wurde gemacht, klar positiv, also kam der Arzt zur Blutentnahme.
Nun warte ich auf die Ergebnisse.
Ich werde hier wohl. Schlechte Karten haben, irgendwie aus der Nummer raus zu kommen, oder?
Leider habe ich keinen Anwalt, der sich damit auskennt und mir helfen kann den FS behalten zu können, zumindest nur für die Arbeit würde schon reichen.Privat kann ich auf den FS verzichten, nur beruich wäre es eine Katastrophe.
Sinan (Montag, 10 Dezember 2018 23:32)
Guten Abend,
Ich muss zu einem äG. Allerdings muss ich dort Urinproben abgeben und kein Blut. Gilt da immernoch die 6Std Regel?
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 11 Dezember 2018 12:26)
@Sinan:
Ob Haare oder Urin genommen werden, entscheidet die Gutachterstelle oft spontan. Und zwar unabhängig davon, ob nun Urinproben angeordnet worden sind. Die Spielregel mit den 6 Stunden ist unverändert. Aber ohne Akteneinsicht im Blindflug ist das ärztliche Gutachten mit Risiken behaftet.
@Christian:
Solange die Führerscheinstelle noch nicht entschieden hat, kann man die Zeit nutzen für eine Ausnahmeregelung.
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Drogen. Auch für Cannabis. Screenings und Verkehrstherapie ebnen den Weg zur Ausnahmeregelung. Diese Regelung ist aber meist nicht mal den Verkehrspsychologen bekannt und auch die Behörden muss man darauf hinweisen. Insofern wäre es keine schlechte Idee, wenn Sie anwaltliche Hilfe bereits jetzt in Anspruch nehmen. Eine bedingte Fahreignung dergestalt, dass Sie beruflich fahren dürfen, privat aber nicht, gibt es nicht.
Ich helfe Ihnen gerne. Abwarten was die Fahrerlaubnisbehörde macht, erscheint nicht sinnvoll. Hier könnte es sich zudem wegen der zeitlichen Zäsur seit 2001 um einen erneuten Einmalkonsum handeln und mit sehr viel Glück kommen Sie mit einem ärztlichen Gutachten davon. So oder so werden Sie jedoch mehrgleisig planen müssen, alles andere ist fahrlässig.
Melden Sie sich bei Bedarf gerne bei mir per Mail, danke.
@Tim: Ich habe das leider zu spät gelesen, was ist aus der Sache geworden?
Nathan (Donnerstag, 13 Dezember 2018 16:19)
Hallo Herr Schüler,
Ich habe seit ich mit dem regelmäßigen Konsum angefangen habe immer zwischen dem Straßenverkehr und dem Konsum getrennt. Nach relativ regelmäßigem Konsum (alle paar Wochen eine Pause im Wechsel mit 1-2 Wochen mehrmaligem täglichen Konsum) über die letzten 6 Monate habe ich nun beschlossen aufzuhören. Mir ist bewusst, dass ich am Besten gar nicht Auto fahren sollte. Aber wäre eine Blutprobe nach 2 Wochen unbedenklich?
Gruß Nathan
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 15 Dezember 2018 17:44)
@Nathan:
Aufhören ist ein ziemlich gute Idee. Nach 2 Wochen ist der THC Wert unter 1,0 ng/ml und der THC COOH Wert dürfte auch wieder unbedenklich sein.
Paul R. (Montag, 17 Dezember 2018 21:21)
Hallo,
am 21.11.18 bin ich mit dem Auto in eine Polizeikontrolle geraten. Nach dem ich einem Urintest einwilligte und jener positiv ausfiel wurde mir anschließend noch Blut abgenommen. Angeben zu meinem Konsum habe ich allerdings nicht gemacht.
Die Polizisten behielten noch an Ort und Stelle meinen Führerschein ein. Sie erklärten mir dass mein Führerschein direkt an die Führerscheinstelle geschickt wird und die dann darüber entscheiden wie es mit meiner Fahrerlaubnis weiter geht.
Jetzt habe ich kürzlich Post von der Führerscheinstelle bekommen. Darin stehen zum einen meine Blutwerte: THC:1,5ng/ml und THC-COOH 37,6ng/ml außerdem fragt man mich jetzt nach einer schriftlichen Stellungnahme zu meinem früheren und jetzigen Kosumgewohnheiten in Bezug auf Cannabis.
Wie sollte ich nun am klügsten auf diesen Brief antworten? Oder lieber gar nicht antworten??
Danke im voraus
PS: Das ganze spielt sich in Baden-Württemberg ab...
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 19 Dezember 2018 13:49)
@Paul R.
Es ist jetzt an der Zeit, die Sache einem Anwalt zu übergeben. Jede unbedachte Äußerung gegenüber der Behörde kostet die Fahrerlaubnis. Der Konsum ist eingestellt, so hoffe ich.
Melden Sie sich bei mir per Mail, wenn ich das übernehmen soll. Ein ärztliches Gutachten wird mindestens auf Sie zukommen. Da sich der THC COOH Wert evtl noch nicht abgebaut haben wird, werden Sie parallel Maßnahmen zu ergreifen haben, um die Chancen zu wahren, den Führerschein trotz negativen ärztlichen Gutachtens behalten zu dürfen. Screenings, Verkehrstherapie etc...
Es ist nicht ratsam, wenn Sie jetzt auf gut Glück versuchen, die Sache selber zu regeln.
Simon S. (Freitag, 21 Dezember 2018 23:39)
Hallo Herr Schüller,
ich wurde 01/2005 erwischt unter Drogenkonsum ein Fahrzeug geführt zu haben. Nach 1 Jahr Abstinenz und erfolgreicher MPU habe ich meinen Führerschein im Februar 2006 neuerteilt bekommen und soweit auch clean geblieben bis Oktober 2018.Ich habe exakt 2 mal geraucht im Abstand von 3 Wochen und Ende Oktober mit 1,2 ng THC aktiv sowie 15,8 ng THC COOH nach einem gemütlichen Abend in der früh auf dem Weg in die Arbeit erwischt worden. Zeitlicher Abstand waren ca. 7 std. Keine Konsumangaben gemacht und auch nichts über den Vorfall von 2005 erwähnt. Kann ich da noch mit Einmalkonsum durchkommen oder wird mir die Aktion in 2005 zum Verhängnis? Ich bin auch seit dem Zwischenfall 2005 nie mehr mit Drogen in Erscheinung getreten. Die Führerscheinstelle hat sich noch nicht bei mir gemeldet. Die Werte habe ich telefonisch auf meine Nachfrage von der Polizei erhalten. Was soll ich jetzt am besten machen?
Vielen Dank und schöne Grüße aus Oberbayern
Simon S.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 23 Dezember 2018 20:42)
@Simon S.
Die zeitliche Zäsur seit 2005 könnte ausreichen, um eine Verklammerung mit dem Konsum von Oktober 2018 für unzulässig zu erklären. Mit etwas Glück kann das also nur mit einem ärztlichen Gutachten enden. Ob Sie sich auf den Faktor Glück verlassen wollen, hängt indes davon ab, wie wichtig die Fahrerlaubnis ist.
Wenn diese wichtig ist, sollte sofort Akteneinsicht genommen werden und das erforderliche Procedere für eine Ausnahmeregelung initiiert werden, vgl:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Diese Regelung gilt für alle Drogen. NICHT bei den Behörden anrufen und den Ablauf möglicherweise dadurch noch beschleunigen. Sie brauchen Zeit. Konsum ist eingestellt?
Wenn die Fahrerlaubnis relevant sein sollte, ist es ratsam, jetzt Initiative zu zeigen. Melden Sie sich bei Bedarf gerne bei mir.
Max (Donnerstag, 10 Januar 2019 23:09)
Brauche dringend hilfe,mfg
Leo M. (Dienstag, 22 Januar 2019 19:06)
Guten Abend Herr Rechtsanwalt Svhüllet,
Zunächst einmal möchte Ihnen einen grosses Lob für Ihr bemerkenswertes Engagement ausdrücken!
Ich schildere ihn kurz meinen Fall:
Nachdem ich im Oktober 2108 im Verkehr in münchen zu einer Kontrolle angehalten wurde und zur Blutentnahme mitgen8mmen wurde, kam heute der Brief von der Verkehrspolizeiinspektion München.
Folgendes steht darin:
"Verkehrsordnungswidirkeitsverfahren gegen Sie
Tatzeit: ××××
Tatort: München, ××××
Verletzte Vorschrift: § 24 a Abs. 2, 3 StVG i.V. m. Anlage zu § 24 a StVG (Drogen)
Und dann:
das gegen Sie unter dem o.a. Aktenzeichen geführte Ermittlungsvegahren wird gemäß § 46 Abs. 1 OwiG in Verb. Mit § 170 Abs. 2 Stpo Ergebnis der Blunubtersuchung THC in eine Konzentration von 0,47 Mikrogramm/L Blut
In Verbindung mit § 6 Abs. 2 der VO über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitsrecht v. 21.10.1997 eingestellt."
Was bedeutet das jetzt konkret für mich?
Ist es damit erledigt bzw. Muss ich mit weiteren Massnahmen rechnen?
Vielen Dank im Voraus!!!
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 19 Februar 2019 16:38)
@Leo M:
Da kommt nichts mehr. Jedenfalls keine direkte Entziehung. Und zu 99,99 % auch nichts anderes.
Hans (Dienstag, 19 Februar 2019 16:59)
Hey liebes Team
Ich wurde auch angehalten morgens um 5 auf dem Weg zur Arbeit und hatte werte von 1.16ng thc und der zweite wert war 15 Ng. Mein Bußgeld habe ich bezahlt in Höhe von 900€ �Ich muss jetzt zum ärztlichen Gutachten. Ich habe danach nie wieder das Zeug angefasst.Es ist jetzt 5 Monate her. Muss ich da befürchten das noch was drin ist? Passt das wenn ich da sage das ich gegen Mittetnacht den einmaligen Konsum hatte? Ich habe hier viele Artikel gelesen und da waren ja noch ganz andere werte dabei. Danke für die Hilfe
Sellafield (Mittwoch, 20 Februar 2019 10:44)
Was ist passiert?
Tat Nr. 1.)
Am 16.7. befand ich mich mit meinem Auto, auf dem Weg in den Urlaub von NRW nach Österreich.
In Baden-Württemberg auf der Autobahn wurde ich zu einer routinemäßigen allgemeinen Verkehrskontrolle von einem zivilem Fahrzeug des Fahndungsdienstes der Autobahnpolizei aus dem Vekehr zum nächsten Rastplatz raus gewunken.
"Guten Tag, allg. Verkehrskontrolle..." bla bla... Long Story short... Ich bin beim Übergeben des FS nervös geworden und habe etwas gezittert, daraufhin Kontrolle des Gepäcks--> 3,35G gefunden, Urin und Blutentnahme.
Ich musste das Auto 24h bei der Polizei stehen lassen und durfte am nächsten Tag den Schlüssel abholen und weiter reisen.
(Keine Ausfallerscheinungen)
Tat Nr. 2.)
Am 29.07. nach einem laangen Wochenende, früh morgens von einem Streifenwagen in Rheinland Pfalz raus gewunken- Ebenfalls hier, long story short: AA: 1,35- Auf der Wache dann wegen dem Vergehen am 16.7.- Urinprobe: pos. auf THC
Wie ist der Stand des Verfahrens?
Führerschein entzogen, nach anwaltlicher Beratung Schuld anerkannt und rechtskräftig verurteilt.
6 Monate Sperrfrist
Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle?
Über den Anwalt, jedoch nicht mehr nach Rechtskraft des Urteils da vorher um Zeit zu gewinnen Einspruch eingelegt wurde, welcher dann zurück genommen wurde.
Hilfe
Ich bin dabei
MPU
Positive MPU 2009 nach Alkoholfahrt
Rückfalltäter?
Alkohol Rückfalltäter 1x 2009 1x2011
THC Ersttäter bzw. Zweimalig kurz hintereinander
Blutwerte:
Tat 1.
16.07.- THC: 9,5 - Hydroxy: 4,3 - Carbon: 128,0
Tat 2.
29.07.- THC: 4,0 - Hydroxy: 1,9 - Carbon: 24,0
Alkohol: 1,35
Meine Frage nun, wie wird vermutlich die Fragestellung aussehen?
Mein Anwalt (leider zu nichts wirklich nutze gewesen, 800€ kassiert... ich ärger mich schwarz dass ich Sie nicht beauftragt hab) sagt mir ich muss mich nur auf THC vorbereiten was die Abstinenz angeht?!
Was würde eine Begutachtung durch Sie mich kosten?
MfG
Michael (Freitag, 22 Februar 2019 12:36)
Guten Tag Herr Schüller,
Ich bin zunächst sehr dankbar über die Informationen, welche ich bereits auf dieser Seite gesammelt habe.
Zu meinem Fall:
Ich war mitte November in einer psychischen Ausnahmesituation, wobei ich selber sie Polizei angerufen habe und zunächst wirres Zeug über die Bibel geredet habe. Habe mich tief in die alternativen Medien hinein gearbeitet und aus dem Loch nicht mehr heraus gekommen. Die Beamten haben mich in eine psychiatrische Klinik über ein Wochenende verwiesen und das war tatsächlich einer der schlimmsten Zeit in meinem Leben :D. Aber ich bin gut raus gekommen. Mittlerweile sehe ich das mit Humor, auch wenn es für mich alles andere als lustig war.
Meine Schwester war zu dem Zeitpunkt da, und hat folgendes gesagt: "Sein Verhalten könnte durch in der Vergangenheit liegenden Drogenkonsum zu suchen sein".
Ich selber habe jedoch nie sowas in der Art gegenüber den Beamten erwähnt sondern habe mit diversen Schicksalsschlägen argumentiert, was auch der Fall war. Jedoch habe ich mehr als nur gelentlich Cannabis konsumiert.
Jetzt kam am 11. Februar eine Anordnung zum ÄG. Ich habe seit dato (also nach dem Aufenthalt in der Klinik) 2 mal konsumiert aber lang nicht mehr so viel.
das letzte mal anfang Feburuar 4 Züge bei einem Geburtstag.
Können sie mir Tipps geben wie ich mich Verhalten soll? Eine Anordnung zum Screening wurde mir nicht gestellt. Aber in den Haaren wäre durchaus noch was zu finden.
Dieser Vorfall ereignete sich nicht beim Führen eines KFZ, sondern zu Hause. Davor noch nie aufgefallen und bin auch sonst ein ehrgeiziger und gesetzeskonformer Typ.
Soll ich den Konsum 2 mal im Monat einräumen, natürlich ohne Alk oder sonstigen Drogen?
Mfg und danke im voraus
Michael
Daw aus hagen (Freitag, 22 Februar 2019 21:14)
Guten Abend Herr Rechtsanwalt Svhüllet
Ich war am 21.1 2019 in München von dem Polizei angehalten und hab ich eine Drogen test der war leider positiv aber das beste ist ich habe nicht geraucht ich war nur leider 3 Wochen in eine Raum mit 6 andre Leute welche haben jeden Tag nach Feierabend Bongo nur joht geraucht ich wusste es nicht das man kann auch mit den Ding bekifft sein ich bin in eine große messebau Firma angestellt und ich bin der fahra und das schlimmste ist noch ich habe Probezeit was kann jetzt passieren kann ich mich jeden wi noch schützen so'n den gesuchten ich habe zwei kleine Kinder ich bin keine Kiffer . Der Polizist aus München habe gedacht wen ich war drei Wochen mit den Jungs dan di werte sein bestürmt stark ich komme von Hagen nrw hab ich noch Chancen jeden wie da gut raus zu kommen oder alles katastrofe bitte für schnelle Antwort vielen dank
Mnl (Freitag, 22 Februar 2019 23:54)
Uek
Hexe (Sonntag, 24 Februar 2019 10:09)
Hallo Herr Schüller, ich habe ca 6 Monate regelmäßig konsumiert und wurde am 23.1.19 angehalten und zur Blutentnahme mitgenommen. Ich habe keinerlei aussage getroffen und Konsum verneint. Ich hatte 10h zuvor den letzten geraucht. Und bin seit der Kontrolle sauber. Ich habe bisher noch kein schreiben mit Werten bekommen, gehe aber stark davon aus, dass diese die werte übersteigen. Ich habe mir nun ihr Formular ausgedruckt und liegt auch im Auto, falls ich erneut angehalten werde. Da ich hier viel positives von Ihnen höre, würde ich mir wünschen, daß Sie mich in der Sache vertreten würden. Hätten Sie jetzt schon die Möglichkeit Akteneinsicht zu bekommen? Ich war im Vorfeld schon bei einer Verkehrspsychologin, die mir allerdings auch noch nicht wirklich viel sagen konnte, da ja noch keine Werte vorliegen.
Ich bin auf den Lappen angewiesen wegen Arbeit. Und bin mir auch ganz sicher, daß zeug nicht mehr anzurühren.
Daw aus hagen (Montag, 25 Februar 2019 20:13)
Guten tag ich war am 21.01 2019 abgehalten werden von Polizei in München ich komme aus hagen NRW ich Muße innen ekleren meine gesichte ich bin Messe Montage und leider war ich den ganzer Dezember und Januar mit den Jungs auf Montage und leider haben wir 6 man Zimmer gehabt und di Jungs haben jeden Tag Bongo und joht nach Feierabend geraucht ich bin keine Kiffer aber ich bin immer in den numer geblieben weil ich habe noch gedacht das das kwalm kann mich dicht sein und wie gesagt am 21 .01 habe ich Di Kontrolle gehabt und di Polizist habt mir ein Urin test gemacht und leider war das positiv dan war sofort Blut abname genommen von mir bis heute noch kein Brief und heute habe ich einen test gekauft und gemacht und das Ding zeugt mir immer noch positiv das ist doch wälzen meine Frage ist ob ich kann mich noch jeden wi retten über Anwalt oder jeden wi bitte kontaktieren Sie mich oder schreiben Sie mir was ich kann jetzt machen ich will keine mpu machen a so und ich bin bis Mai in Probezeit ich bin 27 Jahre alt auch bis Mai bitte melde sie bei mir vielen Dank
Hexe (Dienstag, 26 Februar 2019 22:04)
Hallo, wielange dauert es bis die Fragen hier angezeigt werden? Hatte am Sonntag eine Frage gesendet, aber hier nicht zu sehen.
LexisNexis (Mittwoch, 27 Februar 2019 11:55)
Lieber Herr Schüller,
vielen Dank für die tolle Seite, die Sie hier betreiben. Ich habe mir alle Kommentare und die entsprechende Literatur angesehen, aber habe nach wie vor eine ganz einfache Verständnisfrage, die ich vielleicht an meinem ganz einfachen Beispiel verdeutlichen möchte:
Nehmen wir an ich wäre Dauerkonsument von etwa 3-4 Joints am Abend über viele Monate hinweg. Auto fahre ich dabei nie, ich besitze nichtmal eins. Nun muss ich aber ausnahmsweise am Wochenende doch mal mit dem Auto fahren und habe natürlich jetzt etwas bange. Sagen wir ich stelle das Rauchen drei Tage, also die benannten 72 Stunden vorher ein. Dann dürfte sich bei einer eventuellen Kontrolle kein aktiver THC Wert über 1ng mehr messen lassen, richtig?
Wie verhalte ich mich im Falle einer solchen Kontrolle dann korrekterweise? Ich bin seit Tagen stocknüchtern, der Urintest dürfte aber positiv ausfallen, es bringt mir also keinen Vorteil den mitzumachen, da so oder so ein Bluttest folgen wird. Wird die richterliche Anordnung dann trotzdem erfolgen, obwohl die Polizei keine Ausfallerscheinungen feststellt und auch sonst keine Auffälligkeiten, keinerlei Angaben gemacht und keine Tests durchgeführt wurden?
Sollte es dann zum Bluttest kommen, was kommt dann schlimmstenfalls auf einen zu? Da kein aktives THC im Blut zu finden ist, wird es wohl weder strafrechtlich noch OWiG mäßig etwas zu befürchten geben. Darf man dann einfach weiterfahren und bekommt ggf. Post von der Führerscheinstelle?
Oder einfach zusammengefasst: als regelmäßiger Konsument, der nie Auto fährt aber aufgrund einer einmaligen Ausnahmesituation doch einmal muss (ich mag Autos nicht :P ), wie lange vorher sollte man den Konsum einstellen, damit einem a) gar nichts oder b) möglichst wenig passiert und wenn b) was droht in der Konstellation?
Vielen Dank :)
malu (Montag, 04 März 2019 14:13)
Guten Tag,
habe gerade ihre Seite hier gefunden und möchte mich den Danksagungen und Lobreden der anderen anschließen !
Ich stehe vor meinem äG (vsl.11.03.) und möchte zum einen hinterfragen warum ich die Begutachtungsstelle nicht von ihrer Schweigepflicht entbinden sollte und zum anderen herausfinden ob es möglich ist eine Haarprobe zu verweigern und auf einen Urintest zu bestehen?
Meine Haare sind mein ganzer Stolz, ich lass nichtmal einen Frisör daran...
Meine Haare sind gebleicht und gefärbt. Muss ich dann überhaupt mit einer Haaranalyse rechnen? In meinem Schreiben der Fsst steht nichts darüber welches Analyseverfahren es werden soll.
Es ist nur zu prüfen ob ich Btm nehme.
Die ganze Sache ist schon 7 Jahre her und war natürlich sehr dumm. Ich war damals gerade 18 und hab eher aus einer Notsituation heraus so gehandelt...
Herauskam unbefugter Gebrauch von PKW unter Alk. (1.05%) und Cannabis (habe ich keine Werte) .
Irgendwie muss ich bei einer späteren polizeilichen Vernahme so dumm gewesen sein, dass ich dort erzählte das ich 1 Monat später wegen einer drogeninduzierten Psychose (Cannabis,Psylocibin) in einer geschlossenen saß. Dies steht auch im Schreiben der Fsst.
Mein Freund war zu der Zeit gerade an Krebs verstorben, dies hat mich früher in ein Loch geworfen, ich trank öfter und rauchte mit/bei Freunden auch mal einen Joint, darüber bin ich hinweg und ich habe auch vor dies so bei der Begutachtung zu schildern.
Wie meinen Sie stehen meine Chancen?
Mit freundlichen Grüßen
Malu
Markus S. (Montag, 04 März 2019 14:22)
Gestern in eine Polizeikontrolle Geraten, die haben hier in den letzten Monaten bestimmt 100 Lappen einkassiert, also wusste ich schon als ich angehalten wurde, dass ein Verdacht bestehen wird egal was ich mache. Habe vor 5 Wochen das letzte mal geraucht, davor aber regelmäßig, Ausnahme gemacht vor 7 Tagen und ein paar Mal gezogen. Beifahrer ist vor kurzem auffällig im Verkehr geworden, wegen einer härteren Droge die ich nie konsumiert habe. Frage ob ich jemals konsumiert habe verneint (insgesamt 3 mal,1mal wurde explizit nach Koks gefragt), Urin test konnte ich nicht machen (habe meine Hausaufgaben gemacht) habe einem drugwipe zugestimmt. Haben Schweiß und Speichel genommen. Speichel war negativ, Schweiß angeblich positiv auf Kokain? Was niemals sein kann, wie gesagt. Wollte den test sehen und bin der Meinung das nichtmal 1 Linie im Fenster war, positiv sind meines Erachtens 2 Linien, nur ein kleiner pinker Punkt am oberen Ende. Habe gesagt der ist doch nicht positiv da ist doch gar keine Linie, Aussage vom Polizist das würde positiv bedeuten. Auf der wache wollte ich den Bluttest nicht freiwillig machen, also wurde er mit der Aussage "positiver Drugwipe" über den Staatsanwalt angeordnet. Ich durfte nicht mit dem Staatsanwalt sprechen, habe ich gefragt. Der negative test fand nie Erwähnung und meines Erachtens war der andere Test auch negativ, die Polizei hat einfach gemerkt das ich weiß was sie brauchen und ich habe ihnen nichts gegeben und dann kommt zufällig ein positiver Kokain test raus? Kann ich da jetzt schon, bevor die Ergebnisse überhaupt zugelassen werden gegen angehen? Wie gesagt ich weiß um die langen nachweiszeiten von thc und den abbaustoffen und befürchte das deswegen nach 6 Wochen mit Unterbrechung nach 5 Wochen etwas gefunden wird.
incredebil (Freitag, 08 März 2019 22:46)
Guten Abend Herr Schüller, ich hoffe sehr, Sie können mir etwas dazu sagen:
Ich bin in eine Polizeikontrolle geraten , es wurde ein urintest durchgeführtt der postiv ausging , darauf wurde ich mit zur wache genommen , wo mir blut entommen wurde... heute ist ein brief eingetroffen mit den werten :
3 ng/ml Tetrahydrocannabinol
45 ng/ml THC-Carbonsäure
in dem schreiben steht wohl mit drinne das ich das verfahren aufschieben kann .. mir die fahrerlaubnis aber entzogen wird !? habe nächste woche einen termin bei einem anwalt .. bundesland ist nrw
danke für ihre hilfe
Badbill (Mittwoch, 13 März 2019 00:36)
Hallo Herr Rechtanwalt Schüler
Ich wurde am 2.3 2019 von der Polizei in RLP beim austeigen aus dem auto
aufgefordert fs und fahrzeugschein zu zeigen fs hat ich dabei sagte ich muss kurz ins haus Fahrzeugschein holen war dann ca 5 min alleine im haus biss die mich rausgerufen haben das Fahrzeugschein nicht nötig wäre. danach gleich
haben sie alc getrunken oder was zu sich genommen ich hab das verneint.
danach ein paar test und mir mitgeteilt das meine augen flattern würden
und ich sollte doch gleich mitkommen um eine urin probe abgeben das habe ich zuerst verneint im fahrzeug haben die mich dann überredet das ein grosser blutest teuer wäre und ich doch urin probe machen soll da testen sie nur auf thc ich habe mich dann bereit erklärt die urin probe zu machen.im revier ging alles sehr schnell urin probe angeblich positiv dann ins Krankenhaus weil es sonst noch stunden dauern könnte.der Arzt war sehr genervt hat mich nur gefragt ob alles ok bei mir ist und worum es ginge sonst keine untersuchung!dann zweimal gestochen weil der Arzt sich mit der Polzei ampulle nicht auskannte,das Krankenhaus hatte aber noch so ein ding Parat
Die einzige aussage die ich gemacht habe ist das ich am Vortag drei zähne gezogen bekommen hab und unter schmerzen was zu mir genooemn hab ich geh davon aus das die Blutprobe einen Hohen thc wert hat !denken sie das der fs von behörde entzogen wird oder was soll ich jetzt machen.
Danke schonmal
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 März 2019 19:54)
@Badbill:
Schauen Sie hier:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Drogen. In Rheinland Pfalz wird schnell scharf geschossen. Ab 1,0 ng/ml THC ist der Führerschein weg, da der gelegentliche Konsum einfach unterstellt wird. Wenn der Führerschein wichtig ist, melden Sie sich bei mir.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 März 2019 20:00)
@Incredibil:
Wenn Sie schon einen Anwalt haben, sollten Sie diesem vertrauen. Ich pfusche dem Kollegen nicht ins Handwerk.
@Markus S:
Weitere Vorgehensweise ist davon abhängig, ob der Führerschein zB für den Beruf wichtig ist. Wenn nein: Abwarten und laufen lassen, ggfls dann auf Rad umsteigen.
Wenn der Führerschein aus welchen Gründen wichtig ist, können Sie nicht ins Risiko gehen und hoffen, dass das Urin schon sauber sein wird.
Dann müssen Sie jetzt beginnen, die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung zu schaffen:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Der Zeitpunkt dafür ist jetzt. Melden Sie sich, wenn ich Ihnen helfen soll.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 März 2019 20:08)
@Malu:
Ist die Frage noch aktuell?
@Lexi:
Wenn Sie Dauerkonsument sind, sind 72 Stunden nicht ausreichend. In neueren Studien wurden bei Dauerkonsumenten noch nach mehreren Wochen aktive Werte gemessen, die 1,0 ng/ml THC überstiegen.
Als Dauerkonsument sollten Sie schon aus haftungsrechtlichen Gründen kein Autofahren. Wenn was passiert, wird man Sie auf jeden Cent in Regress nehmen und diese Ansprüche sind regressfest. Wenn Sie jemand zum Wachkomapatienten fahren, ist der Drobs dann gelutscht für Sie. Von der moralischen Schuld mal ganz abgesehen. Rücken gerade machen. Haltung bewahren. Kiffen ja. Autofahren nein. So einfach ist das.
@Daw: Melden Sie sich per Mail bei mir.
@Hexe: Wenn die Sache noch aktuell ist, melden Sie sich auch bei mir. Ich habe hier länger nicht freigeschaltet, weil ich sehr viel um die Ohren hatte - bitte entschuldigen Sie.
@Sellafield und Michael: Fragen noch aktuell?
Michael (Samstag, 16 März 2019 05:40)
Ja noch aktuell :)
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 16 März 2019 11:31)
@Michael:
Es ist bei einer solchen Konstellation ohne Akteneinsicht nicht möglich, Ihnen hierzu etwas sinnvolles zu sagen. Fakt ist: Man kann generell gelegentlich (max 1-2 x die Woche maximal) Cannabis konsumieren, ohne dass das fahrerlaubnisrechtlich problematisch ist. Solange keine fehlendes Trennungsvermögen dazu kommt oder Mischkonsum mit Alkohol vorliegt. Der Konsum anderer Drogen schließt die Eignung aus.
Hier könnte aber auch der Konsum von Cannabis schon ein Problem darstellen im Hinblick auf die Verknüpfung mit den mentalen Problemen, welche durch die alternativmedialen Inhalte (mit-)verursacht worden sind. Will sagen: Wenn Sie eh schon leicht einen an der Waffel haben, kann man die Cannabisfrage nicht mehr losgelöst davon beantworten.
Ich müsste die Akte sehr genau prüfen, damit hier keine Fehler gemacht werden, die nur über eine MPU ausgebügelt werden können. Ich helfe Ihnen gerne, schreiben Sie mir bei Bedarf eine Mail. "Alternativmedien" - Schönes Wort (Wort das Tages bis dato!).
Vero80 (Mittwoch, 20 März 2019 12:53)
Wurde angehalte Verkehrskontrolle, habe alles verweigert..leider haben sie mir Blut abgenommen.. letzter Konsum 5tage davor bin keine Dauer Kiffer wie stehen die Chancen das Blut sauber ist mfg
Kevin9310 (Mittwoch, 20 März 2019 23:20)
Guten Abend,
Ich wurde vor knapp 7 Wochen angehalten als ich rüber fahren bin und es wurden bei mir 5 g cannabis sichergestellt!
Es wurde aber weder ein Drogen schnelltests noch ein bluttest gemacht! Allerdings meinte der Polizist die Fahrerlaubnisbehörde würde sich melden wegen eines haartest, in wie fern ist das rechtens da ja weder vor Ort noch auf der Wache ein Test mit mir gemacht wurde ?
Gibt's in diesem Fall noch irgendwelche Besonderheiten die ich wissen müsste bzw die mir helfen könnten ? ?
Bukem (Donnerstag, 21 März 2019 10:46)
@vero80:"sauber" wird ihr Blut nicht sein, muss es aber auch nicht. Wichtig ist der sog aktive Thc Wert, der ist eigentlich spätestens 72 Stunden nach dem. Konsum unter dem relevanten Wert von 1,0 ng/ml.
Thc Cooh, das Abbauprodukt, ist monatelang nachweisbar, aber hier rechtlich nicht ausschlaggebend.
Bitte in Zukunft immer drauf achten, dass nach einem Konsum zeitlich ausreichend gewartet, also getrennt wird, bevor Sie wieder fahren. Diese 72 Stunden sind sinnvoll
@Kevin:ja, da kann tatsächlich eine Ladung zu einem ärztlichen Gutachten kommen. Gut ist aber, dass eben kein Verkehrsverstoß unter Cannabis Einfluss geschehen ist.
Damit das so bleibt, wie eben oben geschrieben, immer nach einem Konsum ausreichend lange warten, bevor wieder gefahren wird. Nach spätestens 72 Stunden ist der Thc Wert niedrig genug.
Das nennt man richtig trennen. Dazu gehört auch nie Alkohol und Thc zusammen zu konsumieren und erst recht nie anderes BtM.
Damit besteht man ein Gutachten einfach. Und gemäßigter Konsum ist bis dahin auch drin
Körtis hanes (Donnerstag, 21 März 2019 11:35)
Sind Abbauprodukte. Thc wenn man nur einmal die Woche kifft monatelang nachweisbar?kann das echt sein?
Pat (Donnerstag, 21 März 2019 22:41)
Reicht nur der THC-COOH Wert (ohnr Überschreiten der 1,0ng/ml THC) für eine Prüfung der Fahrtüchtigkeit? Und wenn ja, wird der Führerschein bis zu dieser Prüfung entzogen?
Bukem (Samstag, 23 März 2019 15:13)
@körtis hanes:du meinst im Blut und Urin, ja, wenn auch in nicht so erheblichem Umfang.
Im Haar übrigens noch viel länger, nämlich so lange, wie das im Haar bei ca 1 cm Wachstum pro Monat nicht rausgewachsen oder geschnitten wird
@pat : Nein, grundsätzlich nicht. Aber nicht alles, was Behörden machen, ist richtig bzw rechtmäßig, also kann das schon passieren.
Thc Cooh Werte sind grundsätzlich unbedenklich, solang eben der aktive nicht 1,0 überschreitet. Ausnahmen gibt es aber, wenn du 150 ng Thc Cooh aufweist, ist die FE weg auch ohne aktiven Thc Verstoss. Das schaffen normale Raucher, also Betroffene mit einem normalen Konsummuster nicht
Pat (Sonntag, 24 März 2019 12:53)
Hallo, danke erstmal für die schnelle Antwort!
Ein unrechtmäßiger Entzug der Fahrerlaubnis wäre dann doch aber wohl mir großen Erfolgsaussichten gerichtlich anfechtbar oder?
LG
Kevin9310 (Sonntag, 24 März 2019 21:04)
Vielen Dank für die Antwort, allerdings hätte ich jetzt nochmal kurz 2 weiter fragen .....
1. Wie genau definiere ich einen gemäßigten Konsum ? 1 mal im Monat oder 1 mal die Woche als Beispiel
2. Ich habe bis ich erwischt wurde einen sehr starkes Konsum verhalten aufzuweisen von knapp 1 Gramm am Tag danach habe ich eine Woche später nochmal etwas geraucht und vor 2 Wochen 6 mal an einem joint gezogen wie gesagt das ganze ist jetzt 7 1/2 Wochen her.
Kann das sein dass meine thc-cooh Werte noch so hoch sind dass sie mir den Führerschein entziehen dürfen ?
leroysane (Montag, 25 März 2019 02:51)
hi rechtsanwalt schüller
wurde angehalten weil ich angeblich in schlangenlinien gefahren bin...musste pusten und es kam ein leichter alkoholgehalt bei rum ...danach sollten tests durchgeführt werden(im kopf bis 30 zählen)...habe dann eine urinprobe abgegeben die positiv auf thc positiv auf thc anschlug... anschließend mit zur wache und ein bluttest wurde durchgeführt...anklage lautet nun trunkenheit am steuer bak 1.08...mein anwalt hat akteneinsicht gefordert und da steht nichts von thc werten auch in der anklage der staatsanwaltschaft steht nichts von thc ...was heisst dies ? werde ich in der sache noch seperat angeklagt??? fss hat sich auch nicht gemeldet... danke im voraus.
Kevin9310 (Montag, 25 März 2019 18:11)
Entschuldigung dass ich schon wieder ne Frage dazwischen schiebe.
Und zwar ist das überhaupt sicher dass ich eine haarprobe abgeben muss oder steht mir die Möglichkeit frei Urin, Blut oder Haare abzugeben.
Das wäre für mich noch sehr interessant zu wissen vielen dank schonmal für ihre Antwort und einen schönen Tag noch LG.
Bukem (Dienstag, 26 März 2019 13:26)
@Pat :mit dem richtigen Verteidiger ja
@Kevin :gemäßigt ist zb ein zwei mal die Woche, jeweils mit der ausreichend langen Wartezeit. Dann geht das Grübeln auch weg. Wenn du das einpendeln kannst, sind deine Thc Cooh Werte auch dauerhaft entspannt
Schau hier mal rein, das sollte dich beruhigen
https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-bestehen-bei-gelegentlichen-cannabiskonsum-und-fehlenden-trennungsverm%C3%B6gen/
@leroy :das sollte dir der beauftragte Kollege eigentlich erklären, dafür bezahlst du ihn ja.
Dh, dass kein relevanter aktiver Thc Wert vorlag.
Headless (Mittwoch, 27 März 2019 18:04)
Hallo Herr Schüller,
Erstmal Danke dass es solche Menschen wie Sie gibt, welche WIRKLICH nützliche Infos zur Verfügung stellen Ohne gleich endlos Geld aus der Tasche zu ziehen, Respekt.
Nun meine Frage:
Habe ich esrichtig verstanden, das der thc cooh wert bei einem Test irrelevant ist, Wenn der aktive thc wert unter 1ng/ml ist???
Ich bin/war dauerkonsument seit über 10 Jahren mit ca 1g cannabis pro Tag. Bin jetzt seit einer Woche clean und will es auch bleiben. Jetzt ist natürlich die Angst doppelt Groß kontrolliert und positiv getestet zu werden. Wie würde denn ein Test in meiner Situation wahrscheinlich ausfallen und. Mit welchen Konsequenzen?
Beste Grüße aus Bayern und vielen, vielen Dank.
Bukem (Donnerstag, 28 März 2019 11:28)
@headless :na dann willkommen in der Realität. Find deine Entscheidung gut.
Ganz grundsätzlich, mit deinem früheren Konsummuster hat auch nichts hinterm Steuer verloren. Kostet nur Geld, Zeit und Nerven und ist eben gefährlich für anderer Leute Gesundheit
Wenn du vollständig aufhören willst, find ich das gut. In Zukunft ist aber auch ein gemäßigter, sprich verantwortungsvoller Konsum möglich, wenn du dabei eben zeitlich richtig, also ausreichend lang mit am besten 72 Stunden zwischen Konsum und Fahren trennt. Am Freitag ein zwei Tüten und Montag fahren ist zb ok.
Also, grds geht es primär immer um den aktiven Thc Wert. Beträgt der mehr als 1,0 ng /ml ist im Owi Bereich mit Fahrverbot, Punkten, Bußgeld usw und weiteren Verfahren bei der FSST. Ist doof und geht immer um den Verlust der FE. Der aktive Wert ist eigentlich sehr sicher nach den genannten 72 Stunden unter 1,0.
Der Thc Cooh Wert ist der Wert des Abbauprodukts in der Leber. Je mehr und länger man konsumiert hat, desto höher ist dieser Wert. Wenn du wirklich über 10 Jahre jeden Tag 1 g konsumiert hast, dann dürfte auch bei nur durchschnittlicher Qualität deines dopes dein Thc Cooh Wert ziemlich hoch sein. Wie hoch, kann ich jetzt auch nur würfeln. Jeder Mensch hat halt einen unterschiedlich stark ausgeprägten Stoffwechsel.
Was ich sagen kann, ist, ab 300 ng/ml Thc Cooh gilt man als Dauerkonsument und auch ohne einen Verstoss mit dem aktiven Thc Wert würde die FE entzogen werden
Das ist grad das gefährliche für Dich. Die Halbwertszeit von Thc Cooh beträgt so grob ca 5 Tage, sprich in dieser Zeit halbiert sich der Wert. Wenn er vor einer Woche sicherheitshalber gerechnet deutlich höher war als 300, sagen wir mal 400, ist er jetzt ca bei 200.
Wie ist es denn?? Fährst du schon? Ich persönlich würde grds ruhig noch ein wenig warten, dann geht auch deine Kiffer Paranoia zurück :)
Das hilft nämlich im Fall einer wirklichen Kontrolle dabei, cool und entspannt zu bleiben. Grds nie irgendwelche Fragen zu BtM und Konsum beantworten und sachlich und höflich bleiben.
Viel Erfolg
Headless (Donnerstag, 28 März 2019 12:33)
Super, Tausend Dank für die schnelle und ausführliche Antwort, echt super.
Also momentan vermeide ich das Autofahren, weil ich eben so etwas wie Ihre Antwort schon vermutet habe. In meinen Fall ist es mit dem Abbau von cooh eh etwas ungünstig, da ich jetzt nicht gerade der schlankste Mensch (110kg bei 1,75m) bin und es durch die Fetteinlagerung ja laaaaaangsaaaaaamer geht . Ich weiß, es gibt keine Formel und es ist bei Mensch zu Mensch verschieden, aber was meinen Sie wann ich vom cooh wert wieder auf risikofreiem Level fahren kann? Also ruhig vom schlimmsten bzw. Extremsten Fall Ihrer Erfahrung her ausgegangen?
Und noch eine Frage...um sicher zu gehen. Gibt es die Möglichkeit beim Hausarzt oder sonst wo sein Blut auf den cooh wert checken zu lassen ohne das die Cops oder eben die Fss das gleich mitgeteilt bekommen und was kostet dieser Spaß, mal so grob übern Daum gerechnet?
Bukem: (Freitag, 29 März 2019 11:41)
@Headless: Es gibt in jeder Apotheke verschiedene THC COOH Tests, die glaub ich auch unterschiedliche sog cut-off Werte haben. Je nach Präperat sagt mir google Preise ab 10-20 €
Die meist bei der Polizei verwendeten Schnelltests haben einen cut-off von 20 ng.
Musst du denn schon jetzt wieder fahren? Sonst sollte sich das spätestens ab Anfang der Woche wirklich auf "normale " Werte irgendwo zwischen 50-80 runtergepegelt haben. Trotzdem, THC COOH ist bis zu drei Monate , teils länger, nachweisbar. Solang der aktive THC Wert unten ist, ist er bei dir ;), ist das aber entspannt
Headless (Freitag, 29 März 2019 12:01)
Puhh, das beruhigt mich jetzt schon etwas, dachte ich kann jetzt Monate lang nicht fahren ohne mir vor Aufregung in die Hosen zu sch... und zu befürchten das die Cops(oder eigentlich ich mir selbst) mir mit einer Kontrolle das Leben zu ruinieren.
Wenn ich also beispielsweise einen Urintest mit 20ng cut off nehme und der dann negativ ist, Kann ich dann auch sicher sein das der Wert im Blut auch drunter ist? Oder variieren Blut und Urinwerte zueinander?
Ich glaub die dümmste Entscheidung war über 10 Jahre ununterbrochen zu Kiffen und sich Null Gedanken über die drohenden Konsequenzen zu machen, ob die Strafen oder Strafmaßnahmen gerechtfertigt sind sei mal dahin gestellt.
Umso beachtenswerter sind Leute wie Sie und Herr Schüller, welche so ''dummen'' wie mir dann noch helfen und Tips geben wenn sie dann durch eigene Blödheit Panik schieben und sich sonst nie Gedanken über das ganze gemacht haben. Danke das es Sie gibt. Werde Sie selbstverständlich weiterempfehlen!
Julian (Sonntag, 31 März 2019 21:04)
Hallo Herr Schüller, Ich wurde am 24.01.2019 von der Polizei angehalten und kontrolliert. Ich habe einem Urin-Test zugestimmt der Positiv auf THC war. Daraufhin wurde eine Blutprobe gemacht und die Blutwerte sind: THC 2,4 ng/ml und THC-COOH 20 ng/ml. Strafe und Bußgeld habe ich schon bekommen, zudem habe ein eine Einladung zur äG erhalten. Das Gutachten muss ich bis zum 18.06 vorlegen. Können sie mir da bitte ein paar Tipps geben wie ich aus der Nummer wieder raus komme.
Im Voraus schon vielen Danke für die Antwort!!!
Bukem (Montag, 01 April 2019 10:32)
@headless :Es sollte mittlerweile alles in Ordnung sein. Thc Cooh ist sicher noch 2 Monate oder länger in immer geringerem Umfang nachweisbar.
Du hast grad noch die klassische Kiffer Paranoia, auch das legt sich. Wenn du dich soweit fühlst, fahr ruhig oder warte noch.
Herr Schüller freut sich immer über eine freundliche Online Bewertung. Hau rein und melde dich, falls es mal Probleme geben sollte
@julian: versteh die Frage nicht, die gesamte Homepage ist voller Tipps.
Was ich dir sagen kann, deine FE ist bereits zur Hälfte weg. Erfolgt jetzt noch der Nachweis eines mindestens gelegentlichen Konsums, alles was ca zweimal oder mehr ist, wird entzogen. Dazu das ärztliche Gutachten. Wenn du bereits irgendwelche unüberlegten Aussagen ggü der Polizei getätigt hast zu deinem Konsumverhalten, dann brauchst du dringend einen sehr erfahrenen Anwalt. Es gibt bestimmte Ausnahmen, die kaum jemand kennt.
Ich kann nur hoffen, dass du deinen Konsum seitdem eingestellt hast.
Wenn wir Dein Interesse geweckt haben, weil du da bestimmte Probleme auf dich zu kommen siehst und du anwaltliche Hilfe benötigst, Dann
melde dich einfach.
Keko (Donnerstag, 04 April 2019 12:52)
Erstmal Hut ab das sie das alles so ausführlich erläutert haben und auch zu jedem Kommentar antworten.. Sehr stark..
Und jetzt zu meinem Fall:
Ich habe 1 ganzes Jahr jeden Tag ca 2g geraucht und immer ziemlich starkes Zeug. Am 5.1.19 habe ich dann komplett aufgehört! Am 22. 1.19 wurde ich dann bei einer Polizei Kontrolle zur Seite gekommen weil ich wohl über rot gefahren bin. Naja ich habe generell keine Aussage gemacht und musste pissen wobei thc festgestellt wurde. Dann ging es auf die wache zur Blutentnahme um 13 Uhr! Raus kam nun das ich 1,9 ng/ml aktives thc; 39,0 ng/ml thc carbonsäure hatte.
Somit wurde mir auch ein ärztliches Gutachten angeordnet. Dort muss ich Urin abgeben und ein Gespräch mit dem Arzt führen.
Meine frage: laut meinen Werten müsste ich also 240 Minuten vor der Blutentnahme das erste Mal in meknem leben geraucht haben? Das wäre in diesem Falle um 9 Uhr morgens?
Wie kann ich den Arzt denn jetzt davon überzeugen das es mein erstes mal war und wie begründe ich die Uhrzeit 9 Uhr früh? Und das anschließende Autofahren?
Wenn Sie mir darauf schnellst möglich antworten würden wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ps: ich habe am 10. 4.19 das Gutachten..
Mit freundlichem gruss keko
Bukem: (Donnerstag, 04 April 2019 14:13)
@Keko: Du wirst hier leider von uns nicht in den Mund gelegt bekommen, wie du falsche Angaben machst. Das ist auch berufsrechtlich verboten.
Du hast in dem äG eine sehr weitgehende Wahrheitspflicht, nur nebenbei. Und verarschen lassen sich die Jungs da auch nicht
Deine Werte passen auch nicht, 17 Tage nach dem letzten Konsum kan der aktive THC Wert nicht so hoch gewesen sein.
Ganz ehrlich, die Voraussetzungen für den Verlust der FE kommen ziemlich nah.
Ich kann dir nur raten, anwaltliche Hilfe und zwar jetzt sofort in Anspruch zu nehmen. Herr Schüller ist bundesweit tätig, die Daten stehen oben.
Wenn dir die FE wichtig ist, würde ich jetzt handeln
Bacaki (Freitag, 05 April 2019 14:07)
@bukem
Was genau meinen Sie damit das die Werte nach 17 Tagen nicht so hoch sein können? Die Werte waren aber anscheinend so hoch.. Ich habe tatsächlich 17 Tage nichts geraucht wie gesagt davor ein h
Jahr stark konsumiert... Denken sie das die blutergebnisse falsch sind?
Kamh (Freitag, 05 April 2019 21:49)
Ich habe eine frage und zwar ich muss mein Führerschein 4 wochen abgeben die frage ist lohnt sich widerspruch einzulegen?
Danke im voraus
Kamh (Samstag, 06 April 2019 10:31)
Ich habe 2,1ng.,straf 666,95 Führerschein
Nach vier Monate abgeben
Das ist meine erste mal. Danke in voraus
Bukem (Montag, 08 April 2019 10:19)
@Bacaki:es hilft mir, wenn Sie beim selben Namen bleiben. Die aktiven Thc Werte sollten spätestens 72 Stunden nach Konsumende unter der wichtigen 1,0 ng Grenze liegen.
Deshalb, ja, mag sein, dass das falsch ist. Und deshalb sollte sich das jemand als Rechtsanwalt schnellstens ansehen, wenn Ihnen Ihre FE lieb und teuer ist.
Wenn jetzt noch zusätzlich ein wenigstens gelegentlicher Konsum nachgewiesen wird, ist die FE weg. Keinesfalls mehr konsumieren.
Herr Schüller ist bundesweit tätig
@kamh: bei den Werten ist ein Widerspruch /Einspruch nicht aussichtsreich. Genaueres kann erst ein Anwalt sagen, wenn er für Sie Akteneinsicht nimmt.
Das ist aber noch nicht das Hauptproblem. Die FSST wird sich für Sie interessieren und ein ärztliches Gutachten anfordern in absehbarer Zeit, wird da noch Thc Konsum nachgewiesen, wird die FE dauerhaft entzogen. Deshalb unbedingt jeden Konsum und Kontakt einstellen.
Herr Schüller ist Ihnen gerne behilflich, wenn Sie Hilfe benötigen
lupri (Mittwoch, 10 April 2019 17:13)
Hallo,
ich wurde bereits Ende Juni 18 erwischt mit 1,3 ng/ml THC und (nur) 13ng/ml CooH. Soll jetzt zum ä.G.
Ich nehme an, dass ich mit diesen Werten an sich easy mit Probierkonsum (4-5 Stunden vor Blutentnahme) durchkäme, wobei mir der vergleichsweise sehr geringe COOH wert da doch fast ein wenig Sorgen macht...
Problem ist aber, dass auch eine kleine fertige Graszigarette (Zigarettenhülse mit Gemisch, ca. 0,1 g Gras) hatte und ein "Grip-Tütchen mit THC-Anhaftungen" gefunden wurde. Jetzt habe ich Angst, dass mir aus diesem Umständen der Probierkonsum nicht geglaubt wird..
Ich hatte nicht vor es noch selbst zu rauchen und hätte es entweder weggeworfen oder einem Kumpel geschenkt... Wird mir das zum Verhängnis?
Bukem (Donnerstag, 11 April 2019 10:51)
@lupri :wann ist denn das äG? Ich kann das so nicht beantworten, tut mir leid. Allerdings würde ich diese konkrete Frage einfach direkt an Herrn Schüller richten. Kontaktdaten stehen oben. Dann gehst Du ein überschaubares Beratungsmandat ein und hast aber wertvolle Tipps und eine rechtssichere Auskunft. Das sollte der Erhalt der FE sicher wert sein.
CF (Freitag, 12 April 2019 16:19)
Hallo es gibt ja nun das neue Urteil, dass der Führerschein nicht mehr direkt weg ist wenn man das erste Mal erwischt worden ist.
Mir wurde allerdings der Führerschein vor diesem Urteil entzogen und ich befinde mich derzeit im Abstinenz Programm.
Inwiefern hat das neue Urteil nun Auswirkungen auf meinen Führerschein Entzug?
Bukem (Samstag, 13 April 2019 09:25)
@CF:verstehe noch nicht ganz, was Sie meinen? Erwischt womit? Neue Urteile gibt es hunderfach täglich. Und die FE ist auch bisher nie weg gewesen, wenn man das erste Mal erwischt wurde, was auch immer das genau heißen mag.
Ömer (Samstag, 13 April 2019 11:03)
Im April 2014 wurde ich bei einer Verkehrskontrolle auf THC getestet und positiv aufgefallen (in Ba-Wü). Habe damals die ganze Sache für mich persönlich erfolgreich abgeschlossen, d.h. 1 Monat Fahrverbot + äG - hauptsache keine MPU ("Probierkonsument").
Meine Frage nun:
Was wäre, wenn ich jetzt Cannabis konsumiere und nach vier Tagen am Steuer bin? Eine ordnungswidrige Handlung läge hier ja nicht vor, ein gelegentlicher Konsument wäre ich dann aber, da ich schon zwei Mal konsumiert hätte und somit auch ungeeignet für den Straßenverkehr.
Oder ist das in Ordnung, wenn man nicht ordnungswidrig handelt.
Vorab besten Dank für die Mühe und Kommentare.
Schöne Grüße
Ömer
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 April 2019 16:08)
@CF:
Wenn die Entziehung rechtskräftig ist, muss das neue Urteil des BVerwG (https://www.bverwg.de/de/pm/2019/29) nicht zwingend auf die Situation bei Ihnen durchschlagen. Es macht aber Sinn, die Behörden darauf hinzuweisen. Läuft ein Klage- oder Widerspruchsverfahren wo man noch vortragen könnte?
@Lupri:
Ärztliches Gutachten ist erstmal ein gutes Zeichen. Wann war der letzte Konsum? Auch wenn der gelegentliche Konsum nachgewiesen werden sollte, droht nicht die direkte Entziehung, vgl https://www.bverwg.de/de/pm/2019/29
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 April 2019 16:11)
@Ömer:
Solange der THC Wert nicht mindenst 1 ng/ml ist, drohen keine Probleme. Quizfrage ist halt, wann das der Fall ist :-) Ob 4 Tage reichen? Meistens ja :-) Aber jeder Körper verstoffwechselt eben anders. Individuelle Metabolisierung als Restrisiko sozusagen.
lupri (Sonntag, 14 April 2019 02:56)
Hallo nochmal, danke für die Antwort,
sprechen Sie auf den letzten Konsum wg. des ärztlichen Gutachtens an? Ich habe seit dem Tag wo ich kontrolliert wurde nicht mehr konsumiert, werde also absolut sauber sein. Insofern ist nur noch der Tattag und mein Vortrag dazu das gefährliche, falls man da auf gelegentlichen Konsum käme. Das neue Urteil ist zwar erfreulich aber ich will natürlich gar nicht zur MPU...
Lt. Toxgutachten hatte ich 1,3 ng aktiv, 13 ng THC-Carbonsäure und 0,8 ng/mL Hydroxy THC. Ich hoffe nun man glaubt mir Probierkonsum 4-5 Stunden vorher und dass das bisschen, was ich bei mir hatte nicht für mich bestimmt war.. Ich bin eigentlich der Meinung dass man "gelgentlich" da kaum wirklich "nachweisen" kann wenn man eine halbwegs brauchbare Geschichte dazu hat oder?
Bukem (Sonntag, 14 April 2019 13:41)
@lupri :natürlich dürfen wir schon berufsrechtlich keinerlei Hinweise zu wahrheitswidrigem Verhalten geben. Du hast ja eben eine Wahrheitspflicht im Gutachten.
Und wenn einem von einem Kumpel das Zubehör zum Ausprobieren in die Hand gedrückt worden ist, dann ist das halt auch lebensnah und glaubwürdig. Denn grad das spricht ja dann für den Probier Konsum
lupri (Sonntag, 14 April 2019 19:15)
Es ist ja auch nicht wahrheitswidrig, ich habe lediglich Angst dass man mir einfach nicht glaubt.. Das läuft halt auf die Frage hinaus ab wann hinreichende Zweifel vorliegen, die es erlauben gelegentlichen Konsum zu unterstellen. Allerdings habe ich es bisher so verstanden, dass der gelegentliche Konsum quasi zweifelsfrei feststehen müsse und das ist bei mir ja nicht der Fall. Die nächste Frage wäre dann allerdings, ob ich irgendwas unternehmen kann wenn der begutachtende Arzt einfach dennoch gelegentlichen Konsum annimmt :-/
Aber danke für diese Einschätzung, macht mir da auch etwas Mut ^^ Augen zu und durch...
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 14 April 2019 19:26)
@Lupri:
Es steht doch in dem Artikel alles beschrieben. Wenn der Gutachter ein negatives Gutachten schreibt, muss man schauen, ob sich das Gutachten anfechten lässt.
Weiterhin ist es fragwürdig, ohne Akteneinsicht in eine ärztliche Begutachtung zu gehen, aber das ist eine andere Frage :-)
Und es noch eine Frage, ob Haare genommen werden sollen. Sind Sie ein Mann oder eine Frau?
Lupri (Sonntag, 14 April 2019 23:54)
Ich bin ein Mann, wieso? :-) Laut Anordnung soll es entweder 2 Screenings oder 1 Haarprobe geben, ich fürchte aber beides nicht. Das entscheidet dann wohl die beauftragte Stelle.
Die Akte habe ich mir bei der FS-Stelle angesehen und soweit erforderlich auch abfotografiert. Es stehen eigentlich nur die Fakten drin die ich bereits genannt habe. Ich habe ja zur Sache keine Angaben gemacht..
Renato (Montag, 15 April 2019 00:24)
Meine Blutwerte ergaben einen Thc wert von 1,2 der Thc-OH ca 0,8 und der THc -Cooh einen Wert von 36ng/ml .
Mein Führerschein soll entzogen werden aufgrund der Ergebnisse , gibt es Möglichkeiten dagegen vorzugehen und eine Mpu zu entgehen und mein Führerschein vlt nur für 1-2 Monate abzugeben ?
Bukem (Montag, 15 April 2019 10:00)
@lupri :Wenn du Hilfe benötigen solltest, weißt du ja jetzt, wie Du Herrn Schüller erreichen kannst
@Renato :wenn bei diesen Werten zusätzlich auch der Nachweis eines gelegentlichen Konsums ermittelt wurde, etwa weil du ausgesagt hast, regelmäßig zu konsumieren, dann liegen die Voraussetzungen zum Entzug der FE leider vor.
Wenn du dagegen vorgehen willst, dann brauchst du sofort anwaltliche Hilfe. Aber auch dann ist eben überhaupt nicht gewährleistet, dass man die FE retten kann. Es ist aber die einzige Chance. Ein Anwalt kann hierzu auch erst mit genauer Aktenkenntnis mehr sagen und eine Strategie entwickeln. Dazu müsste eben ein Mandat erteilt und die Akte eingesehen werden.
Es ist dann mitunter möglich, den Entzug zu vermeiden.
Das eilt dann aber wirklich.
Herrn Schüller erreichst du persönlich über die oben genannte Mail Adresse. Er ist wie gesagt bundesweit tätig.
BertBrot (Montag, 15 April 2019 13:59)
Hallo,
ich wurde im Juni 2008 bei einer allg. Verkehrskontrolle in BW positiv auf THC getestet. Damals wurde es wegen Geringfügigkeit (ich glaube so heißt das) eingestellt.
Ende letzten Jahres wurde ich nun in Bayern bei einer Verkehrskontrolle wieder positiv auf THC getestet. Ich habe natürlich sofort mir dem Zeug aufgehört.
Dieses mal kam jetzt ein Anhörungsbogen, den ich bereits ausgefüllt und zurückgeschickt habe (ohne Angaben zur Sache).
Im Bogen ist von 1,9ng/ml THC die Rede. 4 Wochen FE Entzug, 2 Punkte, 500,-€
Ist nicht toll, kann ich aber damit leben...selber schuld.
Nur, was mache ich mit der Führerscheinstelle? Warum steht auf dem Bogen kein Abbauwert (COOH) und wie komm ich da möglichst ohne Entzug der FE raus? Kann mir der Vorfall von 2008 jetzt noch aufs Brot geschmiert werden oder bin ich doch wieder Probierkonsument?
Ich Danke schon mal im Vorraus
Bukem (Dienstag, 16 April 2019 11:25)
@Bertbrot : Es ist tatsächlich fraglich, was die FSST mit dir machen wird. Warum da kein Thc Cooh Wert aufgeführt worden ist, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht.
Es geht aber um was anderes. Die Voraussetzungen für einen Entzug der FE sind der Verkehrsverstoß mit 1,0 ng/ml und der Nachweis eines zumindest gelegentlichen Konsums. Der frühere Vorfall ist ja auch aktenkundig. Andererseits liegen 11 Jahre dazwischen. Aber das kann dir klar aufs Brot geschmiert werden.
Ich muss dir das so deutlich sagen, du solltest anwaltliche Hilfe suchen, die auch gern von Herrn Schüller erfolgen darf.
In welchem Bundesland lebst du?
Konsum bitte unbedingt eingestellt lassen und bitte mach dich endlich mit der richtigen zeitlichen Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen vertraut. Dann passiert so etwas nicht
BertBrot (Dienstag, 16 April 2019 13:27)
ich lebe in Bayern.
Ich hätte nie gedacht, dass nach ca. 25-27 Stunden Abstinenz noch so hohe Werte bei einer Kontrolle herauskommen würden.
Macht es denn Sinn, sich einen Anwalt aus Bremen zu nehmen?
MfG
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 16 April 2019 20:46)
@BertBrot (zuviel KIKA geschaut? Die KiKA Lounge? Mit dem Ambient DJ Bert das Brot?)
Also: Wenn der THC Wert 2008 mindestens 1,0 ng/ml betrug, dann wäre es nicht das erste mal, dass Sie nicht trennen können. Fraglich ist jedoch, ob die 11 Jahre Zäsur eine Verknüpfung verbieten. Das ist strittig. In der Rspr werden 2 - 12 Jahre vertreten als Zeitraum, der eine hinreichende Zäsur darstellt.
Aber wenn die FSST der Auffassung ist, dass die Verknüpfung zulässig ist, dann gibt es immer noch die Möglichkeit, die Sache über eine Ausnahmeregelung zu kitten, vgl. https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Ich habe ziemlich viele Mandanten aus Bayern. Da die Verfahren schriftlich geführt werden, ist die Distanz egal. Ob es für Sie Sinn macht, können nur Sie beurteilen. Ist jedenfalls nicht das erste mal, dass ich mich mit sowas befasse :-)
Schreiben Sie bei Bedarf gerne: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - Senden Sie dann den Bußgeldbescheid per Mail mit.
Der THC COOH Wert steht nicht auf dem Bußgeldbescheid, weil er nie auf den Bußgeldbescheiden steht.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 16 April 2019 20:55)
@Renato:
Ich müsste mir die Sache mal anschauen. Wenn der gelegentliche Konsum vorliegt und der THC Wert mindestens 1,0 ng/ml betrug, dann wird nach neuester Rspr des BVerwG die Fahrerlaubnis nicht mehr direkt entzogen, sondern erstmal eine MPU angeordnet. Ob statt der MPU hier auch erstmal nur ein ärztliches Gutachten in Frage kommt, ist die Quizfrage. Per Ferndiagnose und ohne Akteneinsicht kann ich das nicht sagen. Wenn ich mich kümmern soll, schreiben Sie mir gerne eine Mail. In Ihrem eigenen Interesse bitte nicht 24 Stunden vor Fristablauf.
Daniela (Mittwoch, 17 April 2019 18:04)
Hey, super Seite u richtig wertvoll u lebensrettend. Danke wirklich.
Ich bin gottseidank nicht kontrolliert worden, habe aber andere Probleme mit dem Jugendamt wegen BTM u mein Kind ist jetzt erstmal in einer Pflegestelle. Kennen Sie sich dahin gehend eventuell auch aus, ist ja eher Familienrecht. Wie sieht es bei einer Kontrolle aus, wenn man in einem Substitution Programm, aber nur mit dem Medikament Suboxone eingestellt ist. Das ist nur ein Blocker, der es verhindern soll, das BTM Stoffe im Gehirn an den Rezeptoren andocken
Bukem (Donnerstag, 18 April 2019 10:37)
@Daniela :Nein, leider kann Her Schüller familienrechtlich nicht helfen.
Dem Jugendamt geht es ausschließlich um das Kindswohl und darum, Gefahren für das Kind bei Abhängigkeit des Elternteils zu verhindern.
Schau hier mal zb rein: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/umgangsrecht-einschraenkung-bei-drogenkonsum-eines-elternteils
Du brauchst da ganz dringend Hilfe vor Ort, am besten von einer Fachanwältin. In welchem Bundesland lebst du? Inforier dich bitte nach Möglichkeiten einer Rechtsberatung. Schau, was Jugendamt und Familie hilfe, evt auch kirchen anbieten.
Kamh (Donnerstag, 18 April 2019)
Eine Frage bitte ich habe meine Strafe bezahlt. Krieg ich noch bescheid von Staatsanwaltschaft dass das starfverfahren eingestellt ist. Danke in veraus
Bukem (Freitag, 19 April 2019 08:22)
@kamh :kann deine Frage nicht nachverfolgen.
Grundsätzlich gibt es eine sog Einstellungsmitteilung, ja
Jonas (Freitag, 19 April 2019 18:52)
Moin,
ich wurde im Mai 2018 vom Zoll mit 3,5g Cannabis im Auto erwischt (ich bin auch gefahren), es wurde kein Drogentest gemacht. Die Anzeige wurde fallen gelassen und ich habe bis heute nichts von der Führerscheinstelle gehört. Letzte Woche wurde ich erneut mit 1,8g erwischt, allerdings war ich nur Beifahrer und es wurde wieder kein Drogentest gemacht, es war diesmal aber die Polizei und nicht der Zoll. Nun meine Frage: Kann ich davon ausgehen das ich wieder nichts von der Führerscheinstelle zu hören bekomme? Und falls doch, dann muss ich ja bestimmt ein ÄG machen und dann kann ich mich mit dem experimentellen Konsum ja nicht mehr rausreden da ich ja jetzt insgesamt 2 mal mit Gras erwischt worden bin, oder? Sprich ich hab gar keine Chance? Angaben zum Konsumverhalten habe ich bei beiden Kontrollen nicht gemacht. Und falls das irgendeine Bedeutung spielt: Ich wohne in Niedersachsen.
Danke im Voraus!
Bukem (Dienstag, 23 April 2019 13:05)
@Jonas :durchatmen. Ein Konsum ist dir nie nachgewiesen worden, oder?
Aktenkundig ist allein der Besitz. Mehr nicht. Ein dealer besitzt auch, konsumiert aber nicht zwangsläufig.
Viel wichtiger, du kannst bei einem äG sogar freiwillig einräumen, gelegentlich zu konsumieren. Du machst nämlich eine wichtige Sache ganz richtig, und das ist das einzige, was die FSST interessiert.
Du fährst nicht unter Thc Einfluss. Weil du zu schlau bist, dich bekifft hinter das Steuer zu setzen.
Wir nennen das richtig zeitlich trennen zwischen Konsum und Fahrzeugführen. Das geht, wenn du immer mindestens 72 Stunden wartest. Und nie Alkohol und Thc und nie andere BtM konsumierst.
Damit bestehst nicht nur ein zu erwartendes äG, sondern sogar eine Mpu
Andy (Dienstag, 23 April 2019 18:54)
Nach meiner Drogenfahrt habe ich glücklicherweise nix mehr konsumiert und habe nach 7 Wochen die Aufforderung zum ärztlichen Gutachten erhalten. Ich bin dann auf diesen Artikel gestossen und siehe da, es hat geklappt. Habe mich vor dem Arzt als Erstkonsument verkauft und habe die 6 Stunden Regel berücksichtigt. Alles so wie im Artikel beschrieben. Vielen Dank Herr Schüller
Nina (Dienstag, 23 April 2019 21:14)
Hallo,
Nach der Verhaftung meines Dealers, gab dieser an, dass ich im Zeitraum Juli bis Oktober bei ihm ca 7 x für 100-200 € gekauft hätte. Daraufhin gab es bei mir eine Hausdurchsuchung, die einer Razzia bei Al Capone gleich kam. Sie haben bei mir auch Gras gefunden, allerdings kenne ich die genaue Menge nicht. Ein Drogentest wurde bei mir nie gemacht und ich bin auch nicht vorbestraft. Auch wurde ich nicht beim Fahren "erwischt", da ich immer nur Abends oder am Wochenende konsumiert habe. Können Sie mir sagen was nun auf mich zu kommt? Vor allem in Bezug auf meinen Führerschein? Ich habe ausschließlich wegen meiner heftigen Migräne konsumiert, das wurde mir mal empfohlen. Da ich aber im medizinischen Bereich arbeite, hatte ich mich nie getraut, das ärztlich(offiziell) zu machen. Nun habe ich jedoch mit meinem Hausarzt alles besprochen und auch das Rezept bekommen. Wie geht es für mich weiter? Ich komme aus Bayern, hurra :-)
Jonas (Mittwoch, 24 April 2019 11:35)
@bukem
Das bedeutet also wenn ich beim äG zum Beispiel sage das ich immer Freitags einen rauche, aber dann erst wieder am Dienstag Auto fahre habe ich nichts zu befürchten? Können die nicht anhand meinen Blutwerten einen häufigeren Konsum nachweisen? Oder machen die gar keinen Drogentest weil ich nie mit THC am Steuer erwischt worden bin?
Bukem (Donnerstag, 25 April 2019)
@Andy :da nicht für, das ist ja Sinn und Zweck dieser Seite.
Herr Schüller freut sich aber bestimmt über gute Mund zu Mund Propaganda oder eine gute online Bewertung
@Jonas :exakt. Dran denken, dass nie Alkohol und Thc gleichzeitig oder generell kein anderes BtM konsumiert worden ist. Wenn die Ladung kommt, spätestens dann nicht mehr konsumieren, dann sind auch die Thc Cooh Werte völlig safe.
@Nina :du hast jetzt vorrangig ein Strafverfahren wg des Besitzes. Das endet wohl mit einer kleinen Geldstrafe. Keine Angaben zu deinem Konsum einräumen.
Die FSST wird später trotzdem, obwohl eigentlich unzulässig, auf dich zukommen und dich zum äG laden. Das ist aber völlig unproblematisch.
Was du da beachten musst, hab ich grad über dir in den Einträgen beantwortet. Wichtig ist die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen. Das ist alles. Halt dich dran, dann ist gut
Du kriegst das jetzt dauerhaft ärztlich verordnet? Dann würde das sogar noch einfacher zukünftig werden. Stand heute bitte richtig zeitlich trennen
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 April 2019 11:20)
@Nina:
Die Strafe, die es gibt, hängt natürlich von der aufgefundenen Menge ab. Um das genauer abschätzen zu können, wäre ein Blick in die Strafakte doch recht sinnvoll (wie in allen anderen Strafverfahren schickt es sich nicht, im Blindflug Modus zu operieren).
Was die Fahrerlaubnis angeht:
Solange kein täglicher Konsum direkt nachgewiesen werden kann, wird es auf ein ärztliches Gutachten hinauslaufen (sonst direkte Entziehung des Führerscheins).
Bei den Mengen, die Sie in dem genannten Zeitraum bestellt haben, wird es sehr wahrscheinlich zu einer ärztlichen Begutachtung kommen.
Die dabei gemessenen THC COOH Werte müssen nicht auf 0 sein, sollten aber keinesfalls 75 ng / ml (bzw mg bei Haaranalyse) erreichen. Konsumieren Sie Cannabis nicht mehr öfter als maximal 1-2 mal die Woche (mehr ist ohnehin nicht zuträglich).
Wenn die Aufforderung zur Begutachtung kommt, müssen Sie den Konsum einstellen.
Ich weise darauf hin, dass das Strafverfahren und das Fahrerlaubnisverfahren sich wechselseitig bedingen und deshalb von einem Anwalt geführt werden sollten, der sich mit beiden Dingen auskennt.
Fragen beantworte ich gerne.
Nina (Donnerstag, 25 April 2019 14:48)
VIELEN DANK!! Das nimmt mir ein bisschen die Angst. Verstehe ich das richtig, das ich meinen FS behalten darf aber zeitgleich zum äG muss? Das ist mir mit am Wichtigsten, da mein Beruf davon abhängt ob ich einen FS habe.
Super dass Sie mir so schnell und unkompliziert geholfen habe. Klasse dass Sie sich so um uns kümmern!!
Herzliche Grüße
Karl (Donnerstag, 25 April 2019 17:18)
Hi.
Kommt noch ein Bescheid? Oder einfach nichts, wenn die Werte zu gering waren?
Situation:
Verkehrskontrolle, ca 55h vorher geraucht (3 Tüten), davor regelmäßig (ca 3 mal pro Woche), alle Aussagen und Urintest verweigert. Blutprobe über mich ergehen lassen. Das ganze war Anfang Februar.
Habe bis jetzt (Ende April) kein Ergebnis oder irgendwas bekommen.
Kann es sein dass man einfach nichts mehr bekommt, wenn die Werte zu gering waren?
Wie lange dauert es ca bis man von der Führerscheinst. evtl zum äG geladen wird?
Danke!
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 April 2019)
@Nina:
Ich würde auf ein ärztliches Gutachten tippen. Wenn der Beruf an der Sache hängt, wäre es grob fahrlässig, jetzt nicht die Strafakte zu prüfen, sie auf fahrerlaubnisrechtliche Relevanz zu prüfen und im Vorfeld einer Entscheidung der FSST ggfls die richtigen Schritte einzuleiten.
Auch weiß ich nicht, was für einen Beruf Sie haben und ob sich das Strafverfahren aus diesbezüglich auswirkt.
Ich darf mal klar sprechen: Wenn an der Sache existentielle Fragestellungen hängen, dann müssen Sie einen Anwalt anschalten. Und zwar besser heute als morgen.
@Karl:
Ob noch was kommt, hängt von den Blutwerten ab. Es kann Monate bis 1 Jahr und mehr dauern, bis die Bußgeldstelle sich meldet. Und ob es ein ärztliches Gutachten, eine MPU oder eine direkte Entziehung sein wird, steht auch in den Sternen.
Wenn der Führerschein wichtig ist, müssen Sie die Voraussetzungen für diese Ausnahmeregelung erarbeiten:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Bei Bedarf helfe ich Ihnen gerne dabei.
Nina (Samstag, 27 April 2019 21:31)
Lieber Herr Schüller,
ich weiß bescheid, vielen Dank!
Steve (Samstag, 04 Mai 2019 21:00)
Hallo Heer Schüller,
Erstmal auch von mir ein positives Feedback für Ihre Seite und Ihrer Hilfe!!!
Mein Problem ist folgendes, wurde letzte Woche beim rauchen eines Joints erwischt ohne am Straßenverkehr teilgenommen zu haben, würde ich auch nicht machen.
Ich rauche nur wenn ich genügend Zeit dazwischen habe in diesem Fall war es in meinem Urlaub, da ich den Führerschein beruflich benötige gehe ich da kein Risiko ein das die Werte zu hoch sind ich lasse immer so 3-4 Tage dazwischen und wenn die nicht gewährleistet sind rauche ich eben nicht. Die Kriminalpolizei hat mir nur den Joint entwendet und mir gesagt das ich eine Anzeige bekomme, Kein drogentest keine Blutabnahme und auch kein Urintest, ist mein Führerschein jetzt in Gefahr? Wurde zum ersten mal auffällig.
Bukem (Montag, 06 Mai 2019 13:05)
@Steve :eigentlich nicht. Du machst, soweit ich es sagen kann, alles richtig. Trotzdessen kann eine Ladung zum äG kommen, welches du aber mit dem hier schon genannten Vortrag mit links bestehst.
Wichtig ist, es keinen Verkehrsverstoß unter Thc Einfluß und du trennst zeitlich richtig zwischen Konsum und Fahrzeugführen.
Gleichzeitig bitte nie Alkohol und Thc gemeinsam konsumieren und nie anderes BtM. Ist dir aber eh schon klar.
Stark. So weitermachen
Steve (Mittwoch, 08 Mai 2019 15:05)
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort!
Habe da noch eine Frage, ich habe folgendes gelesen:
Nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 liegt Kraftfahreignung bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis vor, wenn der Konsum und das Fahren getrennt werden, kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen besteht und keine Störung der Persönlichkeit oder Kontrollverlust vorliegt.
Das mit dem Alkohol... falls ich mir mal ein oder zwei Feierabend Bier trinke ohne cannabis zu konsumieren; fällt das unter "zusätzlicher Gebrauch von Alkohol"?
Und könnte ich Sie mal telefonisch fragen wegen der schriftlichen Äußerungen als Beschuldigter in BtMG Schreiben?
Bukem (Mittwoch, 08 Mai 2019 21:11)
@Steve:kkar, am besten schreibst du Herrn Schüller vorher ne Mail il, wann es passt.
Der Punkt mit dem Alkohol meint den gleichzeitigen Konsum von Alkohol und Thc. Ist zwar völlig lebensfremd, ist aber so.
Zwei Tage später zur Sportschuh ein zwei Bier ist safe. Gleichzeitig ebenso wichtig, nie irgendwelche anderen BtM. Nie.
Gretel (Freitag, 10 Mai 2019 17:14)
Hallo Herr Schüller,
und zwar ist mir folgendes passiert :
Ich bin gestern in eine Polizeikontrolle (9.30)geraten und die Herren wollten eine urinprobe von mir, die ich ihnen nicht geben konnte, da ich in so einer Stresssituation absolut nicht kann. Deshalb haben sie eine Blutentnahme verlangt. (diese war dann ca. 11 Uhr)
Dummerweise habe ich aus Angst zugegeben einen Tag zuvor einen Topf geraucht zu haben. Was die Beamten aber nicht ins Protokoll geschrieben haben. In dem steht das ich dazu keine Angaben gemacht habe.
Die Wahrheit ist aber das ich ca. 3 Stunden (ca. 8 Uhr) bevor mir das Blut entnommen worden ist, ich einen Topf geraucht habe. Ich rauche erst seit ca. Einen halben Jahr täglich 3-4 kleine Töpfe in denen auch nur 3 kleine Brösel drin sind.
Ich war bis jetzt nicht auffällig bei der Polizei und bin auch nicht vorbestraft.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das mein aktiver thc Wert über dem normbereich ist?
Und mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen wenn ich über den Wert komme?
Sollte ich mir einen Anwalt holen?
Oder habe ich die chance als experimenteller konsument glimpflich davon zu kommen?
Ich habe seit gestern auch nichts mehr konsumiert und werde in Zukunft davon die Finger lassen. Das ist es mir nicht wert.
Ich kenne mich juristisch nicht gut aus und habe große Angst.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!
Vorab schon einmal DANKE!
Viele Grüße
Gretel (Freitag, 10 Mai 2019 17:30)
Um noch mit einzuräumen, ich habe überwiegend nur geraucht weil ich seitdem keine einzige Cluster attacke (cluster-Kopfschmerz=ganz schlimme Form von migräne) hatte. Da ich früher aber ein anderes drogenproblem hatte (von dem bin ich seit mehreren Jahren komplett weg) habe ich mich nie getraut meinen Hausarzt darauf anzusprechen. Wie hilfreich ist es für mich, bei meinem Hausarzt alles in die Wege zu leiten das ich das auf Rezept verordnet bekomme zukunftlich.
Bukem (Samstag, 11 Mai 2019 13:27)
@Gretel :Wenn du in irgendeiner Form auf deine FE angewiesen bist, dann würde ich dir sicherheitshalber anwaltliche Hilfe dringend anraten.
Je nach Menge und Wirkstoff Gehalt ist die Wahrscheinlichkeit sehr sehr groß, dass du über den relevanten 1,0ng /ml aktiven Thc bist.
Dann drohen zunächst als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld, Fahrverbot von einem Monat und Punkte in Flensburg.
Das ist aber der harmlose Teil. Denn gleichzeitig tritt im Anschluss die Führerscheinstelle auf und will deine Fahreignung überprüfen.
Und dummerweise hast du schon mit diesem Vorfall die Hälfte der Voraussetzungen für einen Verlust der Fahrerlaubnis erfüllt.
Sollte dann noch zusätzlich der gelegentliche oder häufigere Konsum nachgewiesen werden durch entsprechende Untersuchungen oder unüberlegte Aussagen, dann ist die FE schon weg.
Wenn du zukünftig Thc verordnet bekommen solltest, die meisten Krankenkassen lehnen das grundsätzlich immer ab, ändert sich das. Hilft aber jetzt nicht.
Herr Schüller ist bundesweit tätig. Du erreichst ihn unter den obigen Kontaktdaten.
Andrè (Sonntag, 12 Mai 2019 17:47)
Guten Tag,
ich wurde letztes Jahr im November (einen Tag nach erhalt meines Führerscheins und somit in der Probezeit) von der Polizei kontrolliert, da mein Auto nicht angesprungen ist.
Bei der Urinkontrolle (welche ich laut Polizeiangaben nicht verweigern durfte) kam ein positives Ergebnis raus. Somit wurde ich mit auf die Wache genommen und es wurde ein Blutttest durchgeführt. Da ich Angst hatte, habe ich behauptet, dass ich vor ca 2 Wochen und vor erhalt meines Führerscheins konsumiert habe (In Warheit hatte ich am Tattag das erst mal in meinem Leben Canabis konsumiert). Im Februar, erhielt ich die Einstellung der Trunkenheitsfahrt nach §170 abs.2 von der Staatsanwaltschaft. Heute ist die Tat 6 Monate her und ich habe keinen weiteren Brief bezüglich einer Ordnungswidrigkeit oder der Entziehung/Überprüfung meiner Fahrerlaubnis erhalten. Muss ich noch mit Konsequenzen rechnen oder ist die Sache seit der Einstellung des Verfahrerens erledigt?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Bukem: (Montag, 13 Mai 2019 11:48)
@Andre`: Es dürfte sich trotzdem und unabhängig von dem eingestellten strafrechtlichen Verfahren die FSST für dich interessieren und im Zweifel ein äG anordern. Was ich nicht verstehe, es gab eine Blutuntersuchung, was war denn der Wert? Bei mehr als 1,0 ng hätte es ein Fahrverbot von einem Monat, Punkte und Bußgeld gegeben
Bitte nicht weiter konsumieren
Steve (Montag, 13 Mai 2019 11:50)
Hallo ich bins noch mal,
Ich wollte mal wissen ob dieses Urteil noch gilt?
Und ob es denn rechtens ist ein äG bzw. ein Drogen Screening von mir zu verlangen. Da dieser Paragraph ja weggefallen ist.
Und wie wahrscheinlich es ist das ein äG auf mich zukommt, wenn ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin also mir nie etwas zu Schulden kommen lassen habe.
Urteil vom 5. Juli 2001 fort (BVerwG, NJW 2002, S. 78 ff.). Es entschied, dass ein einmaliger oder gelegentlicher Cannabiskonsum ohne konkrete Verknüpfung mit der Teilnahme am Straßenverkehr für sich allein keinen nach § 15 b Abs. 2 StVZO ausreichenden Anlass zur Anforderung eines Drogenscreenings gebe.
Bukem: (Montag, 13 Mai 2019 11:56)
@Steve: Klar ist das noch gültig, aber das bringt dir konkret nichts.
Ganz viele Anordnungen eines äG sind rechtswidrig, aber das ist den FSST herzlich egal und das besonders schöne ist, dass du dagegen zunächst keinerlei Rechtsmittel hättest.
Folgst du der Anordnung nicht, erfolgt der Entzug der FE und erst dagegen kann man dann Widerspruch erheben und später vor Gericht gehen. Aber wozu sollte man das da erst drauf ankommen lassen?
Du musst ja vor einem äG keine Angst haben
Steve (Montag, 13 Mai 2019 12:05)
Nun ja...
Ich habe mir da so einen Drogentest aus der Apotheke besorgt cut off 50ng und der viel positiv aus wahrscheinlich weil ich im Urlaub etwas öfter geraucht habe, und nun bezweifle ich das die mir meinen gelegentlichen Konsum nicht abnehmen.
Aber wenn man doch 15 Jahre keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr hatte kein Bußgeld oder sonst irgendetwas zeigt das nicht schon mehr als genug das man geeignet ist ein KFZ zu führen und Konsum zu trennen?
Andrè (Montag, 13 Mai 2019 12:12)
@Bukem : Danke für die schnelle Auskunft. Leider sind mir die Werte nicht bekannt. Ich habe bisher weder ein Bußgeld noch ein Schreiben von der FSST erhalten. Da die Sache nun schon länger zurück liegt, möchte ich auch ungern bei der Polizei nachhaken und möglicherweise schlafende Hunde wecken. Die einziege Information die ich zu dem Thema erhalten habe, war die Einstellung (welche nun auch schon mindestens 3 Monate zurück liegt). Ich habe nach der Kontrolle vor einem halben Jahr auch nie wieder konsumiert. Allerdings hatte ich geplant, nächsten Monat (im Urlaub,ohne Auto) mit freunden in Holland zu konsumieren. Ich bin mir jetzt nur nicht sicher, ob ich deshalb Probleme bekommen könnte (auch wenn ich mindestens eine Woche nicht mit dem Auto fahren werde). Ich frage mich täglich ob da noch etwas kommt. Hätte ich schon lange Post bezüglich eines Bußgeld oder ähnlichem erhalten müssen?
Bukem: (Dienstag, 14 Mai 2019 14:55)
@Andre: Für Maßnahmen der FSST bestehen leider keine Fristen, deshalb kann ich dir keine Entwarnung geben.
Wenn es dir wichtig ist, würde ich an deiner Stelle Herrn Schüller kontaktieren.
Tom (Dienstag, 14 Mai 2019 19:09)
Guten Abend ich wurde angehalten und hatte 1,2g THC drinnen habe 1Monat Fahrverbot bekommen und 2 Punkte und Geldstrafe muss jetz zur Begutachtungsstelle für Fahreignung jetz meine Frage was stellen die da einem für Fragen und kann man sich da drauf vorbereiten wenn ja wo oder wie? Danke für Auskünfte
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 14 Mai 2019 20:59)
@Tom:
Die Frage ist zu unpräzise. Ist ein ärztliches Gutachten angeordnet worden? Oder eine MPU? Wann war der letzte Konsum von Cannabis?
@Andre:
Je nach Auslastung der Bußgeldstelle kann es mal länger dauern, bis die sich melden. So etwa, wenn Sie aus bürgerkriegsähnlichen Zuständen kommen (wie zB Bremen, Ruhrgebiet...). Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, ist eine sofortige Akteneinsicht unerlässlich. Und zwar aus dem einfachen Grunde, dass für den Fall, dass eine MPU angeordnet wird, die Vorbereitung auf diese (Screeningprogramm, Verkehrspsychologe etc) gelaufen sein müssen, wenn die Führerscheinstelle sich meldet.
@Gretel:
Der THC Wert mindestens 1,0 ng/ml betragen. Und zwar mit hoher Sicherheit. Ob es dann noch eine Chance auf ein ärztliches Gutachten gibt und die Sache mit dem Einmalkonsum, das hängt davon ab, wie die Fahrerlaubnisbehörde den gelegentlichen Konsum bestimmt. Das ist sehr unterschiedlich, teilweise von Behörde zu Behörde in einem Bundesland.
Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, müssen Sie jetzt aktiv werden. Warum? Nach der neuen Rspr darf beim ersten Trennungsversagen eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten nicht direkt entzogen werden und es muss eine MPU VOR der Entziehung durchgeführt werden. Hierfür ordnet die FSST meist 3 Monate Vorlagefrist an. Abstinenznachweise müssen aber meist für 6 Monate eingereicht werden bei der Gutachterstelle, so dass das oft nicht geschafft werden kann, wenn man nicht sich nicht sofort kümmert. Das gleiche gilt für die bei der MPU IMMER erforderliche verkehrspsychologische Aufarbeitung der Sache. Wenn der Führerschein wichtig ist, müssen Sie jetzt aktiv werden.
Bobby (Mittwoch, 15 Mai 2019 14:59)
Hab ich es richtig verstanden? sollte man bei einer äG sagen das man vor der Kontrolle ca. 6 stunden vorher Konsumiert hat?
Nico (Mittwoch, 15 Mai 2019 19:06)
Hallo Herr Schüller,
Echt ein klasse Artikel, den Sie hier verfasst haben, sehr informativ!
Ich hätte trotzdem noch eine Frage zu meinem Fall, da ich dazu keine Informationen finden konnte. Und zwar hatte ich vor 18 Wochen eine Verkehrskontrolle mit Blutprobe auf THC. Letzte Woche kam der Brief von der Polizei an, drin stand, dass das Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren am 30.04.19 fallen gelassen wurde: THC 0,72ng/mL.
Ich habe mich darüber sehr gefreut und dachte, ich bin raus aus der Sache.
Heute kam aber ein Brief von der Führerscheinstelle an. Sie haben mich darüber informiert, dass aufgrund einer polizeilichen Anzeige vom 16.04.19 wegen §24a StVG personenbezogene Daten von mir verarbeitet werden.
Außerdem haben sie mir geschrieben, dass die Unterlagen derzeit geprüft werden und falls eine fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme erforderlich ist, ich erneut informiert werde, ich aber bis zu diesem Zeitpunkt von weiteren Nachfragen absehen sollte.
Ich habe bei der Verkehrskontrolle (10.01.19, 18:30 Uhr) blöder Weise zugegeben und unterschrieben, dass ich am Abend zuvor gegen 24 Uhr (Geburtstag bester Freundin) 2 Joints konsumiert hatte. Die Polizisten hatten mir versichert, dass das bei den weiterführenden Behörden nur Vorteile für mich hat, wenn ich das jetzt schon zugebe...
Gleichezeitig habe ich die letzten Tage wieder was konsumiert, da ich ja dachte ich bin raus. Habe ich mir damit ins eigene Bein geschossen? Kommt evtl. noch eine Nachuntersuchung oder sogar eine MPU o.Ä. auf mich zu?
Ich danke schonmal im Vorraus für ihre Antwort und hoffe auf das Beste.
Liebe Grüße, Nico
Bukem: (Freitag, 17 Mai 2019 09:27)
@Bobby: Wie meinen? Du hast im äG zunächst eine absolute Wahrheitspflicht, auch deshalb sollte deine Geschichte schon zu deinen Werten passen.
Vielleicht erzählst du mal etwas ausführlicher, ob das eine abstrakte oder konkrete Fragestellung ist?
@Nico: Bitte nie, niemals wieder irgendwelche Angaben zu deinem etwaigen Konsumverhalten. Es hat übrigens auch nur Vorteile, wenn Du mir deine Bankkarte und pin überlässt, du verstehst, was ich meine?
Also, immerhin gab es eben keinen Verkehrsverstoß mit 1,0 oder mehr ng/ml aktiven THC, deshalb bist du eigentlich recht sicher.
In seltenen Ausnahmefällen kommt trotzdessen eine Ladung zum äG.
Dieses äG würdest du aber dadurch bestehen, dass du darlegen kannst, zwischen Konsum und Fahrzeugführen zeitlich sicher trennen kannst, indem du mind 72 Stunden und mehr nach einem Konsum wartest, bevor du fährst. Am FReitag rauchen, ab Montag fahren wäre zb undenklich.
Dadurch, dass du das mit den anderen Joints angegeben hast, solltest du jetzt im Eigeninteresse diese Trennung auch beibehalten. Konsum an sich in einem gewißen Rahmen ist aber bei der Trennung völlig ok
Nico (Freitag, 17 Mai 2019 12:45)
@Bukem: Danke für die Antwort :)
Die Trennung zwischen Konsum und fahren ist bei mir immer oberste Priorität. Ich habe zwar nie 72 Std. gewartet, sondern immer "nur" mind. 12 Stunden, aber ich bin nie in ein KFZ gestiegen, wenn ich mich noch, aus welchem Grund auch immer, nicht nüchtern gefühlt habe. Natürlich werde ich von jetzt an die 72 Std. warten, einfach um sicher zu gehen.
Sollte ich, falls ein äG kommt, auch sowas erwähnen wie, dass ich schon als 4 jähriges Kind meinen Bobbycartraktor mit Anhänger rückwärts eingeparken konnte, ich seit über 4 Jahren meinen Fühererschein besitze und ich als KFZ-Mechatroniker ständig mit Autos zu tun habe und ich deswegen weitaus sicherer bin im Fahren, als die meisten anderen Verkehrsteilnehmer?
LG Nico
Bukem (Freitag, 17 Mai 2019 12:51)
@Nico :das mit dem mindestens 72 Stunden warten würde mir reichen. Ebenso darf nie Alkohol in Verbindung mit Thc oder ebenso auch niemals anderes BtM konsumiert werden.
Das andere mit deinen Fahrkünsten lässt du bitte aucb weg. Darum geht es ja auch nicht in dem Gutachten
Amo (Freitag, 17 Mai 2019 17:44)
Hallo habe mal eine normale Frage wurde vor paar Monaten mit einem Wert von 2,5 - 63,6 angehalten habe jetzt Äg
Was könnte auf mich zukommen
Amo (Freitag, 17 Mai 2019 17:50)
In 28 Tagen muss ich zum äg . Treibe 5 mal die Woche sport . Schafft man den Wert auf Null
? Was passiert wenn der Wert nicht auf 0 kommt.
Habe auch schon Brief bekommen wegen 1 Monat Fahrverbot.
Kommt man als gelegenheitlicher Konsument durch ??
Bukem (Sonntag, 19 Mai 2019 09:12)
@Amo,: die wichtigste Info brauch ich noch. Seit wann konsumierst du nicht mehr?
TRACY (Montag, 20 Mai 2019 23:25)
Mein Mann hat mich für eine jüngere Frau verlassen und ich war am Boden zerstört. Es war, als hätte sie ihn in einen bösen Bann gezogen. Paul wandte sich über Nacht ohne Vorwarnung gegen mich. Es geschah letztes Jahr, ich war verzweifelt, also benutzte ich jede einzelne Zauberwebsite, die ich ohne Ergebnisse finden konnte. Ein Freund hat mir den Link zur Website von Dr. Ilekhojie geschickt und ich habe ihn kontaktiert. Er begann im Juni mit mir zu arbeiten. Als Ergebnis all seiner wunderbaren Arbeit sind mein Mann und ich wieder zusammen. Ich bin so glücklich und privilegiert, einen so großartigen Menschen wie Sie auf meiner Seite zu haben. Vielen Dank! Dr. Ilekhojies Kontakt gethelp05@gmail.com oder rufen Sie uns an unter +2348147400259
Amo (Mittwoch, 22 Mai 2019 10:12)
@bukem: knapp 3 Wochen habe auch mittlerweile eine entgiftungs kur anfegangen ..!
Bukem (Mittwoch, 22 Mai 2019 12:45)
@Amo : dh, wenn ich richtig rechne, sind das maximal 2 Monate Konsumpause?
Das wird sehr sicher nicht ausreichen können. Deshalb droht dir bei einem Thc Cooh Nachweis im äG der dauerhafte Verlust deiner Fahrerlaubnis.
Das ist nach bisheriger Info Lage, das was ich dir sagen muss.
Du brauchst sofort anwaltliche Hilfe, zumindest dann, wenn du versuchen willst, die FE zu retten
Herr Schüller ist bundesweit tätig und du erreichst ihn unter den obigen Kontaktdaten .
Amo (Mittwoch, 22 Mai 2019 13:34)
@bukem wie mein sie das mit dauerhaften Verlust meiner FE .
Könnten sie mir die Daten und alles vom Herrn Schüller schicken.
Bukem (Donnerstag, 23 Mai 2019 10:23)
@Amo : wie ich das meine? Das du grad durch mehrere eigene Fehler darauf hin arbeitest, dass dir deine Fahrerlaubnis nicht nur vorübergehend durch das Fahrverbot von einem Monat abgenommen, sondern du sie dauerhaft verlieren wirst, wenn dir in dem äG zwischenzeitlich weiterer Thc Konsum seit dem Vorfall nachgewiesen wird. Und genau das hast du gemacht.
Bitte sofort bei Herrn Schüller melden, am besten per Mail
Rechtsanwalt
Björn Schüller
Altenwall 14
28195 Bremen
Telefon: 0421 - 40898364
Mobil: 0157 - 37042691
Fax: 0421 - 167675269
Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Till (Samstag, 25 Mai 2019 20:18)
Sehr geehrter Herr Schüller,
in meiner Wohnung haben Beamte, die eigentlich wegen Ruhestörung gerufen wurden mehrere Cannabis-Pflanzen gefunden.
Nun soll meine Kraftfahrzeugeignung durch ein ärztliches Gutachten geprüft werden. Soll ich dem zustimmen?
RA Schüler (Samstag, 25 Mai 2019 22:21)
@ Till
auf jeden Fall zustimmen, anwaltliche Hilfe ist hier nicht erforderlich
Daniel (Montag, 27 Mai 2019 17:57)
Moiiin ich hab folgendes Problem und zwar wurde ich vor 6 Monaten von der Polizei rausgezogen und musste Blut abgeben- Positiv auf thc 2 während der fahr wahr ich nüchtern jedoch war ich 2 Tage davor in der Niederlande was ich auch nachweisen konnte/kann.
Das Bußgeld in Höhe von 500€ hab ich bezahlt und dazu noch 1 Monat Fahrverbot.
Jetzt kam vor einigen Tagen die Aufforderung ein ärztliches Gutachten für die fahreignung einzureichen, jedoch war ich vor 2 Wochen wieder in Niederlande wo ich auch massenweise geraucht habe, jetzt die Frage
Hab ich das Recht darauf das der Test verschoben wird ?
Bukem (Dienstag, 28 Mai 2019 12:17)
@Daniel :ich befürchte, nein. Und ich befürchte, dass du grad deine FE verlierst, denn wird zwischenzeitlicher Thc Konsum in dem Gutachten nachgewiesen, wird die FE entzogen.
Wenn du zumindest fachlich richtig prüfen lassen willst, ob die FE irgendwie noch retten kann, denn es gibt bestimmte Ausnahmeregeln, dann brauchst du jetzt sofort anwaltliche Hilfe.
Herr Schüller ist bundesweit tätig und du erreichst ihn am besten per Mail
Philipp (Mittwoch, 29 Mai 2019 19:53)
Hallo,
bisher hatte ich das Glück in keiner Verkehrskontrolle verdächtigt worden zu sein.
Bisher hatte ich mir für den Fall der Fälle die Strategie zurechtgelegt, anzugeben nur ein Bier getrunken zu haben.
Damit die wehrten Beamten eine Erklärung für meine "Auffälligkeiten" bekommen.
Dem anschließenden Atemtest würde ich dann zustimmen. Da dann 0% nachgewiesen werden, müssten meine Chancen doch recht gut stehen, anschließend keinen Drogentest mehr machen zu müssen, oder?
Was würde dann aber passieren, wenn ich dennoch einen Bluttest abgeben muss? Kann ich dann immernoch argumentieren, dass mein THC Konsum eine einmalige Sache war, oder fällt das durch meine Angabe, auch Alkohol getrunken zu haben (obwohl das nicht nachgewiesen wird), raus?
Bukem (Freitag, 31 Mai 2019 11:08)
@Philipp : das klingt aus verschiedenen Gründen verstörend und recht riskant und schließlich überhaupt nicht ratsam.
Erstens mögen erfahrene Polizisten kaum etwas weniger als schlecht einstudierte und nervös vorgetragene Schauspieleinlagen.
Wenn du natürlich Lust auf entsprechende polizeiliche Maßnahmen einschließlich der grossen Hafenrundfahrt (Untersuchung einschließlich aller Körperöffnungen), dann mach das ruhig.
Ansonsten wach mal bitte auf.
Sollte in deinem Beispiel übrigens wirklich aktives Thc von wenigstens 1,0 oder mehr ng nachgewiesen werden, würde das für die Führerscheinstelle schon für den Entzug der Fahrerlaubnis reichen, weil du ja den Polizisten ggü eingeräumt hast, auch Alkohol konsumiert zu haben. Der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Thc ist nämlich auch eine von vielen Todsünden.
Was ist der Grund für deine Frage und Idee?
Du solltest dir dringend angewöhnen, nur noch dann ein Fahrzeug zu führen, wenn du nicht mehr unter Cannabis Einfluss stehst.
Dazu musst du ausreichend zeitlich sicher zwischen Konsum und Fahrzeugführen trennen, indem du mindestens 72 Stunden wartest.
Wenn du das machst, hast du vor eventuellen Kontrollen auch nicht zu befürchten.
Wenn du das nicht kannst, erspar dir und der Allgemeinheit lieber unnötige Risiken und gib deine FE ab.
Sollte ich dich falsch verstanden oder solltest du noch weitere Fragen haben, melde dich bitte
Johnny (Sonntag, 02 Juni 2019 13:49)
Guten Tag, ich habe ein paar Fragen die nur indirekt zu dem Thema hier passen, ich schreibe es trotzdem mal hier hin da ich keine andere passende Seite finden konnte:
Ich bin gestern in den Niederlanden in eine Verkehrskontrolle geraten und die haben einen Speicheltest auf Drogen durchgeführt (müssen wohl gesehen haben wie ich aus dem Coffeeshop gekommen bin). Der Speicheltest war natürlich positiv, weshalb mir dann auf der Dienststelle Blut abgenommen worden ist. Mein letzter Joint zu dem Zeitpunkt war erst 4 Stunden her (ja ich weiß das ist viel zu kurz, aber ich mache mir schon selber genug Vorwürfe), daher gehe ich davon aus das ich für NL ein Fahrverbot bekomme. Die Grenzwerte sind zwar in NL deutlich höher als in DE, und die messen auch zum Glück nicht im Blutserum sondern nur im Blutplasma, trotzdem glaube ich nicht das die 4 Stunden ausreichen werden. Falls ich jetzt wirklich ein Fahrverbot bekommen sollte, habe ich 2 Fragen:
Gilt dieses dann nur in NL und ich darf in anderen Ländern (somit auch Deutschland) ohne Sorgen Autofahren?
Und meine zweite Frage: Wird die niederländische Führerscheinstelle (oder was auch immer in NL für Führerscheine zuständig ist) die deutsche informieren? Weil dann wollen die bestimmt eine MPU von mir haben, worauf man sich ja zum Glück mit einer Konsumpause vorbereiten kann.
Ich hoffe das sie meine Fragen zumindest im geringen Umfang beantworten können, im Internet konnte ich leider keine konkreten Antworten finden...
Bukem (Montag, 03 Juni 2019 12:31)
@Jonny : da bin ich schlicht überfragt und muss darauf verweisen, dies bei Interesse unmittelbar an Herrn Schüller über obige Kontaktdaten anzufragen.
Rein vorsorglich bitte den Konsum einstellen und eingestellt halten
Johnny (Dienstag, 04 Juni 2019 08:46)
@Bukem
Ok macht nichts, trotzdem vielen Dank für die Antwort
Johnny (Donnerstag, 13 Juni 2019 15:44)
@Bukem
Hr. Schüller antwortet mir leider nicht per Mail... hat er evtl. zur Zeit Urlaub?
Bukem (Donnerstag, 13 Juni 2019 23:00)
@Johny : selbst wenn, würde er natürlich seine Mails checken. Der Alltag als Verteidiger ist auch so oft vollgestopft genug.
Schreib ihm noch mal und ich frag zusätzlich nach
Johnny (Freitag, 14 Juni 2019 16:08)
@Bukem
Okay, vielen Dank
Daniel (Sonntag, 16 Juni 2019 11:18)
Moin ich hab mal eine Frage, und zwar kam ich am 28.5.19 in eine Polizei Kontrolle. Muss dazu sagen das ich am 26.5 mit meiner Freundin eine Tüte geteilt habe und am 27.5 also 18 Stunden vor der Blut Abnahme selber noch ein geraucht habe. Wie gesagt bin in die Kontrolle gekommen und hatte von früher noch clean Orin auf dem Auto weil ich aufgefordert wurde ein orin Test zu machen. Also ich hab ich ein wenig von dem Zeug in Becher gemacht und abgegeben daraufhin war alles negativ , aber der Polizist hat mir nicht geglaubt und ein Verdacht auf clean orin ausgesprochen aber konnte mir so jetzt nichts nachweisen und hat halt daraufhin eine Blutprobe gefordert von mir die er auch bekam. Wir das irgendwie im Protokoll mit aufgenommen auf Verdacht von clean orin ? Und andere frage kann ich Glück haben das ich unter 1ng bin ? Bin kein Dauer Kiffer habe wie gesagt nur die beiden Sachen vorher gemacht und 18 Stunden lagen dazwischen mach dem letzten Konsum und der Abnahme vom Blut! Wäre schön wenn ich eine Antwort auf meine Frage bekäme. Danke schonmal und schönes Rest Wochenende
Bukem (Sonntag, 16 Juni 2019 14:54)
@Daniel : oh, da bin ich aber gespannt, was Dir Herr Schüller noch erzählen wird.
Ganz ehrlich, clean Urin? Du wirst Dich schon mal drauf vorbereiten müssen, dass in der Blutuntersuchung ein deutlich über den 1,0 ng liegender aktiver Thc Wert herauskommt.
Das bedeutet, dass du sofort jeden Konsum einstellen musst.
Dir droht erst eine Owi mit Fahrverbot von 1 Monat, Punkten und Bußgeld.
Irgendwann später kommt sehr sicher eine Ladung zum äG. Wird da noch Thc Cooh nachgewiesen, gehen die von wenigstens gelegentlichen Konsum aus und entziehen die die Fahrerlaubnis dauerhaft.
Das clean Urin, wenn es in der Akte auftaucht, bestätigt dann sicher zusätzlich einen häufigeren Konsum. Wozu trägt man das auch sonst mit sich rum?
Sieht leider nicht gut aus, du solltest ganz dringend anwaltliche Hilfe suchen. Herr Schüller ist bundesweit tätig, bei Bedarf asap melden
BerndFFM (Montag, 17 Juni 2019 05:59)
@Bukem
Moin leuts hab da ma ne Frage und zwar bin ich seit 40 Tage Clean und muss ca. In 15 Tage mein äg antreten. Habe heute ein drogenschnelltest gemacht der eindeutig negativ war. Werde ich zum äg zu 100 Prozent Clean sein ?
Viele Grüße vom Adler :))
Bukem (Montag, 17 Juni 2019 11:04)
@Bernd : da bräuchte ich mehr Informationen zu deinem vorherigen Konsumverhalten und selbst dann, sind das nur recht unsichere Prognosen. Jeder Mensch hat einen unterschiedlich stark ausgeprägten Stoffwechsel.
Man kann sagen, dass bei jemandem um so länger Thc Cooh nachgewiesen werden kann, je länger und je mehr er konsumiert hat.
Wenn du nur gelegentlich, also ein oder zweimal die Woche, konsumiert hast, hast du gute Aussichten.
Bei starken Konsumenten ist Thc Cooh Teil drei Monate oder länger nachweisbar.
Viel wesentlicher ist:was ist der Grund für das äG? Gab es einen Thc Verstoss beim Fahrzeug führen?
BerndFFM (Montag, 17 Juni 2019 12:58)
@Bukem
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Ja? ich bin unter drogeneinfluss (thc) Auto gefahren und wurde angehalten, Blut wurde entnommen etc. . Meine werte lagen bei 2,2ng thc-cool. Ich habe ca. 4 Monate bevor ich aufgehört habe noch geraucht. Jedoch war der letzte Monat vor meiner Abstinenz ein Konsum von maximal einen joint am Tag zwischen durch auch mal 1-2 Tage nicht geraucht.
Viele Grüße aus Frankfurt
BerndFFM (Montag, 17 Juni 2019 12:59)
@Bukem
Also ich hab 4 Monate vor meiner Abstinenz wieder angefangen gehabt.
Bukem: (Montag, 17 Juni 2019 14:15)
@Bernd: Ich kann Dir da keine Garantie geben, aber je mehr Zeit verstreicht, desto besser. Kann schon gut sein, dass Du dann sauber genug bist. Gibt halt aber auch Fälle, wo es nicht klappt.
Du kannst es im Moment eh nicht ändern. Versuch, dich nicht verrückt zu machen und fang nicht plötzlich irgendwas hektisches an, so wie 10l Trinken und Saune und Ausdauersport, das kann tatsächlich durch Diffusion genau gegenteilige Effekte haben.
Iß gut, schlaf viel und frische Luft schadet sicher auch nicht.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 17 Juni 2019 14:36)
...Frischluft? Nunja.
Richtig ist aber, dass Sie nicht krass viel trinken sollten. Wegen des Kreatinin Wertes.
Wenn noch THC COOH gemessen wird, liegt in der direkten Folge eine MPU an. Wegen der neuen Rspr ohne direkte Entziehung.
Sie sollten zweigleisig planen und sich auch auf diese mögliche MPU vorbereiten. Jedenfalls dann, wenn der Führerschein wichtig ist.
@Johnny: Bitte nochmal Mail senden, dass ich Sie zuordnen kann, danke.
@Daniel: Die Aussage von Bukem ist nicht ganz richtig. Je nachdem, wie die Behörde den gelegentlichen Konsum bestimmt (werden die verschiedene strenge Ansätze vertreten, meist wird das Konsummuster über den THC COOH Wert bestimmt, vertreten werden Werte zwischen 10 und 100 ng/ml), droht neben dem Bußgeld nicht nur ein ärztliches Gutachten, sondern eine MPU ohne direkte Entziehung der FE. Auf diese MPU müssen Sie sich vorbereiten, wenn der Führerschein wichtig ist für Sie.
Wenn das mit dem Clean Urin in der Akte steht, wird die Führerscheinstelle den gelegentlichen Konsum unterstellen. Habe ich schon häufig gehabt solche Fälle. Keiner fährt das erste mal unter (Rest-) Wirkung von THC Auto und hat rein vorsorglich auch noch synthetisches Urin dabei oder noch besser einen Kunstpimmel umgeschnallt (idealerweise noch im falschen Farbton, wie bei einem anderen Mandanten).
So wie sich das anhört, würde ich tunlichst zu anwaltlicher Unterstützung raten, das riecht sehr stark nach MPU.
BerndFFM (Montag, 17 Juni 2019 16:30)
@Bukem
@schneller
Danke für das schnelle Antworten ! Mit Abstand sind sie die beste Seite im Netz bezüglich dem Thema.
Eine Frage hätte ich noch und zwar wie viel thc cooh darf ich denn Max. Im Urin haben wenn ich zum Gutachten gehe
Daniel (Montag, 17 Juni 2019 17:39)
Ok vielen Dank für die schnelle Antwort also ich bin laut Pinkel stets schon 2 Tage nach meinem erwischen wieder clean gewesen wie gesagt war ein kleiner Ausrutscher mit dem Rauchen! Also das ist kein Problem mit dem clean sein ich hoffe natürlich das der Polizist es nicht aufgenommen hat mit dem clean orin aber anderer Seite konnte er es mir auch nicht beweisen weil er nichts gefunden hat von wegen Päckchen oder so er fand es nur komisch das die Balken alle gleich dick auf dem Test waren und das nicht so normal ist laut seiner Aussage und er deshalb auf Nummer sicher mit dem Blut Test gehen wollte also Anwalt hab ich schon der kann aber immoment nicht viel machen solange keine Ergebnisse vor liegen die kommen erst laut dem Polizisten in 2-3 Monaten macht es denn Sinn vllt jetzt mit einem Abstinenz Kurs vom tüv für ein halbes Jahr anzufangen ? Was man den vorlegen kann falls es wirklich soweit kommen sollte?
Mr R. (Montag, 17 Juni 2019 19:15)
Hallo Herr Schüller erstmal recht vielen Dank für die ganzen Fragen und Antworten echt sehr sehr hilfreich:) Habe ein ähnliches anliegen bin vor einigen Tagen auch aufgehalten worden beim alkotest 1,3 promille, drogen habe ich klar verneint somit wurde auch kein schnelltest oder urintest gemacht,die beamten meinten jedoch zur genaueren feststellung wegen des alkoholgehalts müsse man blut abnehmen jetz die frage schaun die da wirklich nur auf die alkoholmenge oder wird jede Blutprobe ohne weiteres sofort auch auf thc geprüft?andere drogen natürlich nie genommen letzter konsum ca 15stunden vorher. Führerschein wurde sofort entzogen so dumm wies klingt bräuchte ich den allerdings dringend für die arbeit wieder zumindest um dort auf dem hof zu fahren:/ gibts da irgentwelche möglichkeiten oder droht mir wirklich 1jahr entzug plus mpu? Danke schonmal für die antwort
Gretel (Dienstag, 18 Juni 2019 02:01)
Ich bin es nochmal habe #739 und #740 bereits geschrieben. Meine Werte sind seit letzter Woche Donnerstag da. Aktiv 23 passiv 93 .. Somit werde ich wahrscheinlich um die mpu nicht herum kommen. FSST hat sich noch nicht gemeldet oder muss ich mich bei denen melden?
Vielen Dank für die hilfreichen Informatioen!
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 18 Juni 2019 09:03)
@Gretel:
Es ist anhand des THC COOH Wertes unklar, ob nicht vielleicht doch nur ein ärztliches Gutachten angeordnet wird. Es kommt nur darauf an, wie die Behörde den gelegentlichen Konsum bestimmt. Das ist von Bundesland zu Bundesland und oft auch innerhalb eines Bundeslandes von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk unterschiedlich.
Bei der Führerscheinstelle melden? Das wäre ja so, als wenn das Lamm zur Schlachterei geht, um mal zu fragen, was so läuft im Großen und Ganzen.
Sie können Hilfe gebrauchen. Und zwar über die Informationen in diesem Forum hinaus. Melden Sie sich bei Bedarf gerne bei mir.
Seit wann sind Sie abstinent? Sind Sie schon in einem Abstinenzprogramm? Sind Sie schon bei einem Verkehrspsychologen angebunden? Aus welchem Bundesland und aus welcher Stadt kommen Sie?
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 18 Juni 2019 09:12)
@Mr R:
Es wird regelmäßig neben Alkohol auch auf alle gängigen Drogen wie Cannabis, Speed, Kokain, Heroin, MDMA usw gescreent.
Ab 1,1 Promille Alkohol liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Bei Mischkonsum mit Cannabis erst Recht. Ob man was machen kann?
Ja. Kann man. Aber man braucht etwas Glück, so dass die Führerscheinstelle sich nicht bereits in ein paar Wochen, sondern erst in ein paar Monaten meldet. Das klappt recht häufig, liegt aber nicht in Ihrer Hand.
Es gibt nur diese Chance:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Anlaßgruppen, auch für Alkohol und Mischkonsum Alkohol mit Cannabis.
Wenn der Führerschein wichtig ist, müssen Sie jetzt pro aktiv handeln. Zeit zur verlieren haben Sie nicht.
Konsum von Alkohol und Drogen komplett einstellen.
Melden Sie sich bei Bedarf gerne bei mir, wir sprechen dann die weiteren Schritte ab.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 18 Juni 2019 09:46)
@Bernd FFM:
Ich heiße "Schüller" nicht "Schneller". Wenn Ihnen "Schneller" lieber ist, ist das aber auch kein Problem. Spätestens bei "Mandy" würde ich allerdings aufhören zu schreiben. Das sollte Ihnen klar sein :-)
Bei einem ärztlichen Gutachten wegen einer Fahrt unter Wirkung von THC muss der THC COOH Wert auf null sein. Sonst steht der gelegentliche Konsum im Nachhinein fest. Ich finde das zwar wissenschaftlich betrachtet nicht zwingend, denn im Moment der Fahrt könnten Sie ja experimenteller Konsument gewesen sein. Aber so ist es nun mal. Und wenn Sie dann gelegentlicher Konsument sind, wird die Führerscheinstelle eine MPU anordnen. Und die werden Sie nicht bestehen wegen fehlender Abstinenznachweise (bei der üblichen Einordnung in die Anlaßgruppe D3 oder höher seitens der Begutachtungsstellen) und fehlender Verkehrstherapie. Und dann sind Sie schön im Begutachtungskarussel drin und können mindestens 2 x zur MPU antreten.
Und so wie ich Sie verstanden habe, wird das Urin nicht sauber sein. Ergo sollten Sie parallel alles tun, damit Sie bei der späteren MPU vielleicht doch in D4 der Begutachtungskriterien landen, denn da braucht es keine Abstinenz. Die Tendenz der Begutachtungsstellen, ihre Pappenheimer auf D4 zu verorten, tendiert aber schon aus umsatztechnischen Gründen im ziemlich niedrigen Bereich. Auch Sie scheinen Beratungsbedarf zu haben...Zeit haben Sie jedenfalls nicht, um die Sache erstmal laufen zu lassen. Es sei denn, der Führerschein ist nicht wirklich existentiell wichtig.
Daniel (Dienstag, 18 Juni 2019 11:43)
Moin Herr Schüller ich hab schon 776 und 785 geschrieben mich würde nur nochmal interessieren was passieren würde wenn das mit dem clean orin im Protokoll stehen sollte von der Polizei? Bin ich dann sofort meinen Führerschein los und wenn ja wie lange? Weil ich wie gesagt schon 2 Tage nach meinem treffen in der Apotheke war und mir einen pinkel Test besorgt habe der negativ war also wenn sie mich dazu verdonnern zum äg zu gehen sollte ich locker clean sein! Da ich wie gesagt auch kein Dauer Konsument bin sondern es leider dieses eine mal mal wieder gemacht habe und dann Dummer weise erwischt wurde! Meine Frage wäre jetzt einfach was kann jetzt genau auf mich zu kommen bezüglich dem clean orin ? Und ob es ihrer Meinung nach Sinn macht sich jetzt schon für ein Abstinenz Nachweis für ein halbes Jahr anzumelden was ich wenn irgendwas kommen sollte von wegen äg oder mpu sofort vorlegen kann um meinen Führerschein zu behalten ? Ich bin halt wirklich auf meine Führerschein angewiesen allein schon wegen meiner Arbeit mit öffentlichen führt kein Weg zu meiner Arbeit und ich fange jetzt im august auch noch mit meinem Meister an. Würde mich freuen wenn sie mir Nochmal drauf antworten könnten und mir vllt noch paar Tipps geben könnte so das ich mein Lappen nicht abgeben muss vielen Dank schon mal
Bukem (Dienstag, 18 Juni 2019 12:49)
@Daniel : das hatte Herr Schüller schon in Nr 783 beantwortet, Dir droht im Zweifel eine Mpu.
Und dafür brauchst Du dringend Hilfe, denn alleine wirst Du in Deiner Konstellation da scheitern. Du wirst nicht nur Abstinenz Nachweise, sondern zusätzlich eine verkehrspsychologische Betreuung und vor allem einen fähigen Anwalt benötigen.
Die Urinschelltests weisen nur Thc Cooh, kein aktives Thc nach. Deshalb solltest Du Dir da überhaupt nicht sicher sein.
Wenn eine Mpu angeordnet wird, verbleibt Dir solange die Fahrerlaubnis, allerdings, solltest Du eben über den 1,0 ng aktiven Thc gelegen haben, kommt ein einmonatiges Fahrverbot.
Tu Dir einen Gefallen und Meld dich persönlich bei Herrn Schüller. Und zwar sofort.
Hier im Forum kommst du nicht mehr weiter. Du brauchst Hilfe. Sofort
BerndFFM (Dienstag, 18 Juni 2019 18:49)
@Schueller
Haha sorry Herr schueller das war die Autokorrektur. Meinen Sie wirklich das 2 Monate Abstinenz nicht reichen würde obwohl ich Sport mache gut esse und genug schlafe ? Ich hab einen schnellen StoffWechsel und mein Konsum war nicht stark. Dazu war der schnelltest(ich weiß,keine sichere Prognose) eindeutig negativ.
Mr R. (Dienstag, 18 Juni 2019 19:07)
Hallo nochmal und danke für die superschnelle Antwort :) Regelmäßig heißt aber nicht immer oder machen dass die Beamten wie sie grad lustig sind?Alkohol und Drogenkonsum natürlich seitdem sofort eingestellt die Frage ist nur ob ich jetz sonst schonmal was machen kann außer abwarten und hoffen?! Und verstehe ich Sie da richtig je länger die fsst braucht um zu schreiben desto besser für mich? Habe einen Anwalt in meiner Nähe bereits kontaktiert hat sich auf verkehrsrecht spezialisiert trotzdem kommts mir nach den ganzen kommentaren hier so vor als wären eher Sie der absolute Profi leider nur viel zu weit weg :(
Bukem (Mittwoch, 19 Juni 2019 11:41)
@Bernd FFM: sonst hätte er das so nicht geschrieben, der Herr Schüller. Anwälte sind eben auch Bedenkenträger und weisen gerne und zurecht auf bestehende unkalkulierbare Risiken hin.
Und übernehmen solche Kandidaten wie Dich und nehmen sie an die Hand, damit alles möglichst in Deinem Interesse verläuft.
Aber hey, andererseits gibt es auch Leute, die Dank YouTube Recherche ihre Krebserkrankung selbst mit Vitaminen behandeln, anstatt zum Arzt zu gehen. Bei Juristen ist das manchmal ähnlich.
Herr Schüller ist bundesweit tätig und du dürftest bundesweit nur schwer jemanden kompetenteres finden.
Bei Interesse steht die Kontakt Mail oben
@Mr R: solche Verfahren werden ausnahmslos schriftlich geführt, deshalb ist es völlig egal, ob der Verteidiger in Kiel oder München sitzt.
Verkehrsrecht ist ein so weites Feld, das kann alles beinhalten über Unfall und Personen Schadensersatz..
BtM und Fahrerlaubnisrecht machen die allermeisten spezialisierten Kollegen eher nebenbei, und wie immer zu beobachten oftmals grob fehlerhaft, Herr Schüller macht nichts anderes jeden Tag mit hunderten Fällen im Monat.
Deine Vermutung ist daher wohl zutreffend.
Ein Anwaltswechsel ist völlig normal und Tagesgeschäft.
Deutlicher kann ich nicht drauf hinweisen, ist halt eben deine Fahrerlaubnis.
Warten kann im Fiasko enden. Kontaktdaten stehen oben
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 19 Juni 2019 12:27)
@Bernd FFM:
Schnelltests haben einen zu hohen Cut off Wert im Vergleich zu den gaschromatographischen Untersuchungen bei der Begutachtung. Ist wie ein Vergleich Fernglas von Aldi zum Hubble Space Teleskop :-) Ehrlich: Ich kann das nicht einschätzen. Wenn Sie sicher sein wollen, sollten Sie vor dem Gutachten eine entsprechende private Urin Untersuchung bei einer Gutachterstelle machen lassen. Natürlich bei einer anderen, als bei der, wo Sie untersucht werden.
@Mr. R:
Also: Bukem hat schon Recht, die Verfahren werden alle schriftlich geführt und die weitaus meisten Mandanten kommen nicht aus Bremen. Die meisten tatsächtlich prozentual auf die Einwohnerzahl gerechnet aus Bayern. Hohe Kontrolldichte dort.
Allerdings sehe ich das etwas anders als Bukem: Wenn Sie schon bei einem anderen Anwalt sind, dann werde ich Sie hier gewiss nicht abwerben. Wäre kein guter Stil.
Allerdings deutet Ihre Frage, was Sie jetzt machen können, darauf hin, dass Sie nicht verstanden haben, was es mit der Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV auf sich hat. Sie müssen jetzt Abstinenznachweise beibringen. Und Sie müssen jetzt zum Verkehrspsychologen. Auch wenn die Psychologen oft noch nichts von der Ausnahmeregelung gehört haben. Es sind jetzt zwingend pro aktive Schritte einzuleiten, sonst ist der Führerschein nicht zu retten.
Das alles sollte Ihnen Ihr Anwalt aber bereits erzählt haben. Wenn nicht, ist das kein so gutes Zeichen.
BerndFFM (Mittwoch, 19 Juni 2019 21:42)
@schueller
Danke für ihre Antwort. Was würde mich das kosten wenn ich mein Urin bei einer gutachterdtelle untersuchen lasse und wie lange würde das dauern bis ich ein Ergebniss bekomme.
Viele Grüße auf Frankfurt
Bukem (Donnerstag, 20 Juni 2019 09:22)
@Bernd :das würde ich bei verschiedenen Laboren einfach mal nachfragen. Kosten eines Urincreenings liegen zwischen 50 und 180 Euro.
Die Kosten für ein Drogenscreening mittels Haaranalyse belaufen sich ca irgendwo zwischen 180 und 300 Euro.
JuliAN123 (Freitag, 21 Juni 2019 01:22)
@schueller
@Bukem
Servus ,wie sieht's aus wenn ich ein Eu-führerschein im Ausland erwerbe. Darf ich mit diesen dann in Deutschland fahren trotz nicht bestandenen äg ?
Fragen über Fragen �
Bukem (Freitag, 21 Juni 2019 09:46)
@julian :du hast eine EU Fahrerlaubnis oder spielst mit dem Gedanken, dir eine zu besorgen?
Das dürfte nicht besonders einfach sein, da du deinen Hauptwohnsitz dort mindestens ein halbes Jahr nachweisen müsstest und dann nach den jeweiligen Landesvorschriften die FE machen müsstest.
Aber dann, ja, dann ginge das.
wagini (Freitag, 21 Juni 2019 23:19)
Hallihallo zusammen,
folgender sachverhalt..
war seit jahren täglicher cannabiskonsument.. hab aber die letzten 3 wochen nur gelegentlich geraucht.. bei einer verkehrskontrolle kam es dann zur blutabnahme.. ha
be aber zu dem zeitpunkt seit ca 80 std nicht mehr konsumiert..
was hab ich bezüglich der aktiv und passiv werte zu rechnen.. bzw hab ich noch die chance um die mpu rum zu kommen.. über ne antwort würd ich mich sehr freuen.. :)
wagini (Samstag, 22 Juni 2019 14:58)
dazu sollte ich vllt erwähnen dass ich bereits vor 6 jahren im besitz von ner kleinstmenge cannabis erwischt wurde.. aber nicht im strassenverkehr
Bukem (Montag, 24 Juni 2019 11:04)
@wagini : da kommt es entscheidend darauf an, ob dein aktiver Thc Wert über oder unter 1,0 ng lag.
Wenn du so wie beschrieben, die letzten Wochen wirklich nur gelegentlich und dann 80 Stunden vor dem Vorfall konsumiert hast, hast du eigentlich sehr gute Chancen.
Ist trotzdem nur eine ungefähre Prognose und du wirst warten müssen. Vorsichtshalber bitte jeden Konsum eingestellt lassen.
Als Berufsbedenkenträger sagt dir Herr Schüller evt noch, dass du vorsichtshalber auch nach neuerer Rechtsprechung dich auf weitere Konstellationen vorbereiten solltest.
Sofern er das hier nicht beantwortet, schreib ihm doch bitte eine Mail mit der Frage, ob zusätzlich eine verkehrspsychologische Betreuung notwendig werden könnte
wagini (Montag, 24 Juni 2019 18:47)
@ bukem
vielen dank schonmal ! konsum is absolut eingestellt natürlich :D vielen dank für dein rat und deine hilfe :)
Andi (Donnerstag, 27 Juni 2019 21:12)
Hallo zusammen,
ich kam vor kurzen in eine Verkehrskontrolle, um es kurz zu fassen, mir wurde Blut abgenommen und das Ergebniss steht noch aus. Ich habe täglich abends einen geraucht und der letzte Konsum vor der Kontrolle war 14 Stunden her.. ich habe große Angst den Führerschein zu verlieren weil ich beruflich darauf angewiesen bin.. könnt ihr mir eine Einschätzung geben wie das ganze ausgehen kann und ob ich irgendwas unternehmen kann damit das ganze gut ausgeht? Habe den Konsum direkt eingestellt. Vielen Dank vorab, LG Andi
Bukem (Freitag, 28 Juni 2019 10:35)
@Andi :wird dir vermutlich nicht gefallen. Bei dem von dir beschriebenen Konsummuster musst du sehr sicher davon ausgehen, dass du sehr deutlich über dem Grenzwert von 1,0ng aktiven Thc liegen wirst.
Hast du Angaben zu deinem Konsumverhalten gemacht? Gesagt, dass und wie oft du konsumierst?
Deine Fahrerlaubnis ist schon jetzt stark gefährdet.
Es passieren jetzt gleichzeitig mehrere Dinge.
Zum einen hast du eine Ordnungswidrigkeit verwirklicht. Das gibt ein Fahrverbot von einem Monat, Punkte und ordentliches Bußgeld.
Das ist aber noch nicht das schlimme.
Die Führerscheinstelle wird dich überprüfen. Jeden Konsum unbedingt dauerhaft einstellen.
Auch nach neuerer Rechtsprechung droht dir erst ein äG und dann, wenn weiterer Thc Konsum nachgewiesen wird, eine Mpu.
Solltest du bereits zugegeben haben, zu konsumieren kommt die Mpu vermutlich direkt.
Du brauchst zu allererst anwaltliche Hilfe, damit Akteneinsicht genommen werden kann.
Dann kann man eine weitere Strategie entwickeln.
Machst du das nicht, wird das erfahrungsgemäß mit dem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis enden.
Herr Schüller ist bundesweit tätig. Seine Kontaktdaten stehen oben auf der Seite.
Bitte schnell drum kümmern
Markus (Freitag, 28 Juni 2019 10:37)
Guten Tag
Am 24.5.2019 kamen bei mir zur einer allgemeinen Verkehrskontrolle die Polizei hat Blut entnommen ca.11.45uhr
23.5.2019 war ich ca. 23.30uhr auf einer Party bei der ich an mehreren Joints mitgeraucht
Habe
Die Ergebnisse teilte mir die Polizei heute 28.6.2019 mit.Thc 11ng/ml und Thc-cooh 140ng/ml
Die Beamtin meinte ich wäre als dauer Konsument einzustufen und hätte am besagten Tag kurz vo fahrantritt geraucht was aber nicht stimmt es war am Vorabend
Jz meine Frage wäre mein Führerschein noch zu retten oder sieht das ganze schlecht für mich aus
Schon mal vielen dank
Andi (Freitag, 28 Juni 2019 13:19)
@Bukem, vielen Dank für die Einschätzung, wirklich zugegeben zu konsumieren habe ich nicht, habe Herr Schüller kontaktiert und hoffe er kann mir weiter helfen. Ich hoffe ganz ehrlich ein ärztliches Gutachten angeordnet zu kriegen, weil ich mir sicher bin bis dahin viel abgebaut zu haben von den Abbau Produkten, ich treibe Ausdauersport, Spinning 2 mal die Woche und schwimmen 1 mal die Woche. Danke aufjedenfall für eure Arbeit hier, LG Andi
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 29 Juni 2019 14:27)
@Andi:
Ab 100 ng/ml gelten Sie als gelegentlicher Konsument von Cannabis. Ab 150 als Dauerkonsument. Hier wäre die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens ein mittleres Wunder. Hier steht eine MPU vor der Tür, auf diese sollten Sie sich vorbereiten. Warum? Darum:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
Chancenlos ist das nicht, aber eine enge Kiste wird es auf jeden Fall. Gibt ein Haufen Fallstricke dabei zu beachten...
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 29 Juni 2019 14:38)
Sorry, Nr 809 galt Markus.
Jetzt zu Dir, Andi:
Die Antwort von Bukem ist nicht korrekt, sie ist viel zu oberflächlich. Das ärztliche Gutachten kommt nur für den Fall in Betracht, dass Du als Einmalkonsument durchgehst. Das ist von Behörde zu Behörde verschieden. Wenn die Fahrerlaubnis von Relevanz ist, ist es nicht vertretbar, es darauf ankommen zu lassen. Wenn Sie beruflich darauf angewiesen sind, müssen Sie jetzt ins Screeningprogramm und zur Verkehrstherapie, vgl.
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
und
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/03/16/h%C3%A4ufigster-grund-f%C3%BCr-negative-drogen-mpu-fehlende-verkehrstherapie/
Was Bukem schreibt, dass auch nach neuerer Rspr zunächst ein ärztliches Gutachten und erst beim Nachweis eines gelegentlichen Konsums die MPU droht ist viel zu oberflächlich und zeugt von mangelnder länderspezifischer Kenntnis dieser Fragen. So lax kann diese Fragen nicht beantworten. Ohne zu wissen, wie die zuständige Führerscheinstelle den zumindest gelegentlichen Konsum bestimmt, ist diese Antwort nicht mehr als eine Antwort eines Laien, der zu schnell aus der Hüfte schießt.
Markus (Dienstag, 02 Juli 2019 10:29)
Vielen dank Herr Schüller für die schnelle Antwort.
Ich möchte ungern mein Führerschein abgeben meine sie wenn ich sie beautrage das sie da was machen können oder ist die Kiste so eng das sich das nicht lohnen würde?
Das war bei mir jz das erste mal
Habe auch direkt aufgehört Thc zu konsumieren
Auf eine mpu habe ich keine Lust weil ich durch Kollegen schon erfahren habe das man bei ersten mal nicht besteht trotz Vorbereitung
Und wie schon in dem Link von hinen steht das es nur Geld macherei sei
Gruß Markus
Und danke
Bukem (Dienstag, 02 Juli 2019 14:40)
@Markus :Herr Schüller kann durchaus bei den genannten verschiedenen Fallstricken behilflich sein. Klar.
Genaues wird aber auch er erst sagen können, wenn deinen Fall und vor allem deine Akte genau kennt und wenigstens eine Strategie aufzeigen kann. Und das geht eben nur über ein offizielles Mandat
Daten stehen oben
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 02 Juli 2019 22:13)
@Markus:
Es ist ein Rennen gegen die Zeit. Unklar ist, wann die Führerscheinstelle sich meldet. Das kann paar Wochen dauern. Das kann aber auch bis zu einem Jahr dauern, je nach Auslastung der Behörde. Das hat man nicht unter Kontrolle. Ist also ein bißchen auch Glücksspiel.
Nur: Eine andere Möglichkeit haben Sie nicht. Jedenfalls keine die ich kenne.
Jul (Mittwoch, 03 Juli 2019 12:48)
Wurde mit 1,4 ng aktivem und 22 ng passivem THC-Wert angehalten, habe leeeider ausgesagt am Vorabend konsumiert zu haben aber nicht regelmäßig konsumiere, hab bis jetzt noch keine Briefe von der Bußgeldstelle wegen eines Fahrverbots bekommen. Lohnt es sich jetzt schon einen Anwalt einzuschalten oder sind meine Werte niedrig genug um erstmal abzuwarten? Möchte mir keine unnötigen Kosten machen falls das Verfahren dann doch eingestellt wird, und könnte ich bei meinen Werten eine eventuelle MPU dann ohne Entziehung der Fahrerlaubnis machen?
Bukem (Donnerstag, 04 Juli 2019 10:33)
@Jul :naja, das ist Ihre Kosten Nutzen Abwägung. Um tatsächlich eine gute Chance zu bekommen, die FE zu behalten, jeden Konsum eingestellt halten, sich anwaltliche Hilfe schon jetzt suchen und gleichzeitig um verkehrspsychologische Betreuung kümmern.
Je nach Einschätzung der FSST, was eben regional unterschiedlich gehandhabt wird, liegen im Moment entweder nur 50 oder schon 100 % der Voraussetzungen für den drohenden Verlust der FE vor.
Keinesfalls warten, jetzt sofort einen Anwalt einschalten und Akteneinsicht nehmen. Herr Schüller steht hier bundesweit zur Verfügung.
Aschenpudding (Freitag, 05 Juli 2019 17:47)
Hallo liebe Community, Hallo Herr Schüller & Bukem
Habe eine Frage zur Haaranalyse. Wenn ein THC Verstoß vorliegt und es zur Haaranalyse kommt bei den Screenings, wird dann üblicherweise nur auf THC getestet oder auch auf andere Substanzen?
Aschenpudding (Samstag, 06 Juli 2019 14:32)
Hallo nochma. Hab noch zwei Fragen.
1. THC: welchen Test, sofern man die Auswahlmöglichkeit hat empfehlen Sie denn. Da ich in ihren Foren des Öfteren gelesen hab dass es durch Rückdiffusion auch nach geraumer Zeit wieder zu einem positiven Ergebnis kommen kann. Das würde ja heißen, wenn man schon das xte screening hat, aufeinmal ein positives Ergebnis dabei rauskommt und alles von neu beginnen muss? Und somit die FE wieder in weite Ferne rückt. Verstehe ich das richtig?
2. In einem Text von Ihnen Herr Schüller, habe ich gelesen wie es sich mit der nachweisbarer von Amphetaminen verhält. Auch hier die Frage, habe ich das korrekt verstanden?: Ca 3 Tage im Blut, ca 2 Wochen bis es aus der Haarwurzel an die kopfoberfläche tritt. Dann wachsen Haare meistens mindestens 0,8 cm im Monat. Wenn ich also vor 4 Wochen etwas konsumiert (einmalig) habe und mir jetzt eine Glatze schneide, sollte künftig nichts mehr nachzuweisen sein?
Und herzlichen Dank für Ihre Arbeit! Bukem und Sie sind einfach spitze!!
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 Juli 2019 20:34)
@Jul:
Durch Ihre Aussage, dass Sie am Vorabend konsumiert haben, ist der gelegentliche Konsum von Cannabis für die Behörde bewiesen. Da auch fehlendes Trennungsvermögen vorliegt, liegen die Voraussetzungen vor, dass die Führerscheinstelle die MPU anordnen muss (nicht nur darf):
Nach der neuen Rspr des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht mehr direkt die Fahrerlaubnis entzogen. Das ist gut:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/
Schlecht daran ist, dass die Frist zur Vorlage der MPU meist so kurz bemessen ist, dass die MPU wegen fehlender Abstinenznachweise nicht bestanden werden kann. Die MPU muss dann also mindestens 2 x gemacht werden.
Das ist also nicht so gut, vgl:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
Das bedeutet für Sie, dass jetzt für Sie einen Rennen gegen die Zeit begonnen hat, denn es ist ungewiss, wann die Führerscheinstelle sich melden wird. Bis dahin müssen 3-6 Monate Abstinenznachweise und der Nachweis einer Verkehrstherapie vorliegen, sonst sind die Chancen, die MPU zu bestehen, nicht gut.
Somit haben Sie keine Zeit zu verlieren. Wenn Sie jetzt nicht aktiv werden und Ihre Aussage "habe gestern Abend geraucht" in den Akten steht.
Für einfach mal abwarten ist das hier die falsche Spielwiese. Jedenfalls dann, wenn Sie an Ihrem Führerschein hängen.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 Juli 2019 20:42)
@Aschenpudding:
Zu Frage 1)
Rückdiffusionen sind möglich, aber bei Urinscreenings nach meinen Erfahrungen sehr ungewöhnlich.
Dem Grunde nach kann das aber genauso passieren. Aber eher unwahrscheinlich. Die Mandanten haben bei Urinscreenings meist keine Probleme. Ganz im Gegenteil zur Haaranalytik, bei der falsche positive Ergebnisse eher Regel als Ausnahme sind....
Zu Frage 2:
Die Metaboliten und aktiven Wirkstoffe der Drogen wachsen so lange ein in die Haare, solange sie im Blut sind.
Logisch irgendwie :-)
Aber die Metabolisierung und der Stoffwechsel ist bei jedem Menschen anders. Wenn es darauf ankommt, würde ich immer und zwar immer versuchen, die Haaranalyse zu umgehen, da sie halt extrem fehleranfällig ist. So fehleranfällig, dass ich mich manchmal frage, ob die Gutachterstellen da nicht oft mal "nachhelfen" aus monetären Gründen.
Sonst könnte das aber hinkommen. Konsum vor 4 Wochen, jetzt Glatze, Haare später sauber. Ist eine feine Rechnung, aber wegen der Unabwägbarkeiten auch eine Milchmädchenrechnung.
Warum muss die Haarprobe gemacht werden, wenn ich fragen darf?
Und danke für die Blumen, gerne das!
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 Juli 2019 20:44)
achja....es wird auf diese Substanzen getestet:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2017/06/30/auf-welche-stoffe-wird-beim-bluttest-wegen-auff%C3%A4ligkeiten-im-verkehr-getestet/
Aschenpudding (Sonntag, 07 Juli 2019 22:11)
Guten Abend Herr Schüller
Bei mir verhält es sich so. Kurz nach meiner Kontrolle (THC positiv) habe ich sofort einen Anwalt in meiner Nähe aufgesucht da ich beruflich auf die FE angewiesen bin.
Die Ergebnisse der Blutprobe sind noch nicht da. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen dass ich unter der „erlaubten“ Grenze von 1ng/ml liege.
Der Anwalt hat mir wie Sie es auch immer schreiben empfohlen sofort in eine Suchttherapie zu gehen (hoffe zählt genauso wie die Verkehrspsychologen), und zwar bei der Caritas. Des Weiteren meinte er ich solle die Screenings per Haarprobe durchführen lassen, da dies vor Gericht besser ankommt.
Denn bei Urinscreenings (seiner Erfahrung nach) kann es evtl so ausgelegt werden als hätte ich Glück gehabt im Timing (für mich eher unwahrscheinlich, da man ja über 6-12 Monate getestet wird und das ja sehr spontan abläuft..)
Haarprobe wird bei mir eher schwierig da ich sehr kurze Haare habe und die auch nicht mehr so dolle wachsen wie früher, eigentlich leider jetzt evtl von Vorteil :). Hierzu die Frage. Werden hier unter Umständen auch Barthaare benutzt.
Er meint ich soll in 3 Monaten mit den Screenings starten.. frage: Falls aber das THC da noch nicht komplett ausgeschieden ist, und der erste Test nicht auf 0, was ist das dann. Wenn ich auf ihrer Seite (sehr viel studiert hier) alles richtig verstanden habe, muss jeder Test auf 0 sein
Vielen Dank, Grüße aus Bayern
Bukem (Montag, 08 Juli 2019 15:05)
@Aschenpudding : das hängt von dem jeweiligen Labor ab. Moderne Labore sind auch in der Lage, mit kurzem Haar arbeiten zu können, da hier an verschiedenen Stellen des Kopfes Proben entnommen werden. Oder zb auch Körperhaar.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 08 Juli 2019 21:40)
@Aschenpudding:
Wenn die Führerscheinstelle sieht, dass Sie bei einem Suchtberater sind, klingeln da alle Alarmsignale. Weil dann ja der Verdacht nahe liegt, dass Sie (Sie kommen sicher drauf) süchtig sind, also täglicher Konsument sind. Derlei Herleitungen habe ich schon mehrfach gelesen. Und nein: Eine Suchttherapie bei der Caritas ist nicht das, was Sie im Zweifel brauchen. Sie brauchen eine pro aktive Therapie bei einem Verkehrspsychologen, solche finden Sie etwa unter www.afn.de. Ich schicke ja auch niemand zu den anonymen Alkoholikern zwecks Bescheinigung, der kein wirkliches Suchtproblem hat. Screenings machen Sie NUR mit Urin, die Haaranalytik kann man sich dahin schieben, wo niemals Licht hinkommt. Damit gibt es STÄNDIG nur Ärger wegen falsch positiver Ergebnisse. Aber hören Sie gerne auf die weisen Ratschläge Ihres Anwalts. Habe zwar selten so einen Mist gehört, aber ich kann mich ja irren. Urinproben sind das Mittel der Wahl. Punkt. Machen oder lassen. Oder aber nachher nicht rumheulen, wenn die Haare positiv auf Kokain sind, welches Sie niemals genommen haben. Das passiert dauernd. Glück im Timing. Super, was man sich immer so reinziehen muss, was die Kollegen faseln. Da ballt sich hier die Faust in der Tasche.
Haare können nicht genommen werden, wenn sie rasiert worden sind. Ist doch so kompliziert nicht.
Aschenpudding (Montag, 08 Juli 2019 22:52)
Hallo Herr Schüller, Hallo Bukem
Ich liebe einfach Ihre Art sich auszudrücken :D
Knallhart, geradeaus und fachlich extrem Kompetent (nicht zu übertreffen)
Habe morgen nochmal einen Termin bei „Ihrem“ Kollegen und werde ihn über das ein und andere aufklären. Wenn ich merke dass wir da zusammen nicht weiterkommen melde ich mich bei Ihnen per Mail und erteile das Mandat!
Das mit der Suchtberatung dachte ich mir auch...
mille grazie & einen schönen Abend
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 09 Juli 2019 09:12)
Sie können hier immer wieder rechts und links welche kriegen.
Ich kenne meine Rechte. Aber auch meine Linke. Das ist bei Bukem nicht anders. Der hat einen rechten Haken, dass einem nur noch die Kauleiste wackelt!
Suchttherapie ist passend, wenn man süchtig ist. Sagt bereits der Name. Und zur Haaranalyse: Hier ist es ein alter Hut, dass es immer wieder zu Fremdkontamination kommt:
https://www.uniklinik-freiburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detailansicht/presse/558.html
Und ebenso alt ist die Erkenntnis, dass die Gutachterstelle diese Analysen NICHT als Abstinenznachweis gelten lassen, auch wenn der Befund mehrdeutig interpretierbar ist. Und auch wenn man weiß, dass Analysemethoden, deren Ergebnisse mehrdeutig sind, eigentlich nicht valide sein können, wird die Haaranalytik nicht auf den Müllhaufen der Analysegeschichte geworfen. Ist alles etwas sonderbar. Und nein, die Gerichte denken nicht so, dass die Urinscreenings weniger wert sind. Auch nicht die Führerscheinstellen. Das ist mit Verlaub gesagt Unsinn.
Mary (Montag, 15 Juli 2019 20:26)
Sehr geehrter Herr Schueller,
Vor ca. 1 Woche wurde ich mit einer Freundin angehalten, mit der Aussage die Beifahrerin sah high aus. Ich war so dumm und hatte es bejat am Vortag einen geraucht zu haben. (langjähriger Konsum wovon die jedoch nichts wissen) Die Polizisten haben zudem eine Fahne bei mir gerochen (habe am Vortag ordentlich getrunken) und musste pusten. 0,18 kam dort raus und mir wurde Blut abgenommen. (Ergebnisse kann ich in einer Woche erfragen) Da ich in der Probezeit bin, habe ich Angst das es zu einer MPU kommt da der Wert vom THC sicher hoch sein wird. Wie sind die Chancen für mich da nur mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot für 2-3 Monate rauszukommen? Ich bin in der Ausbildung und auf mein Auto angewiesen, da ich auf dem Dorf lebe (Neben Bremen, in Niedersachsen) und meine Arbeit am Ende von Bremen liegt.
Nehmen Sie Mandaten die eine Rechtsschutzversicherung haben?
Ich bedanke mich schonmal im Voraus bei Ihnen.
Bukem (Dienstag, 16 Juli 2019 08:02)
@Mary : das ist sicher schon mal sehr gut, dass Sie sich melden. Aus verschiedenen Gründen werden Sie hier die Hilfe von Herrn Schüller benötigen.
Bitte jeden Konsum jetzt unbedingt eingestellt halten. Wenigstens die Hälfte der Voraussetzungen für den Verlust Ihrer Fahrerlaubnis haben Sie der Polizei bzw der Führerscheinstelle später schon frei Haus geliefert. Panik brauchen Sie jetzt aber auch nicht zu haben.
Herr Schüller arbeitet natürlich auch mit Rechtsschutz Versicherungen, Frage dürfte sein, ob die hier überhaupt eintrittspflichtig wären.
Bitte am besten umgehend per obiger Kontakt Mail bei Herrn Schüller melden
Mary (Dienstag, 16 Juli 2019 12:04)
Hallo Herr Bukem,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Ich werde mich später bei Herrn Schüller melden, vorher wollte ich jedoch mit meinen Eltern noch sprechen, da ich nicht so viel Ahnung von all dem habe wenn’s um Anwälte und der Rechtsschutzversicherung geht.
Was meinen Sie damit ob die Rechtschutzversicherung überhaupt eintrittspflichtig wäre?
Ich bedanke mich im Voraus.
Bukem (Dienstag, 16 Juli 2019 13:27)
@Mary:hab Ihnen das auf der Hauptseite beantwortet
Mary (Dienstag, 16 Juli 2019 13:40)
Vielen Dank Herr Bukem,
Ich werde mit der Versicherung sprechen und mich dann bei Herr Schüller melden.
Benni (Samstag, 20 Juli 2019 18:12)
Hallo zusammen, hallo Herr Schüller & Bukem,
zuerst mal vielen Dank für die tolle und informative Seite!
Am 13. 6. wurde ich nachmittags bei der Arbeit von der Polizei kontrolliert, weil etwas auf meiner Ablage nicht richtig befestigt war. Der Polizist erkannte mich wieder - letztes Jahr war ich als Beifahrer bei einem Unfall meines Freundes dabei, der unter Cannabiseinfluss stand. Deshalb beschloss der Polizist von mir eine Urinprobe zu verlangen. Bis vor einem Jahr habe ich gelegentlich gekifft, habe aber aufgehört und bin seither nur noch "Passivkiffer" - das aber regelmäßig...
Ich habe die Urinprobe bereitwillig abgegeben weil ich dachte , dass sie negativ ist.- war sie aber nicht! Die Werte bei der anschließenden Blutentnahme waren 1,4 ng/ THC, 31,8 ng/ml THC-COOH und 1,6 ng/ml 11-Hydroxi thc.
Von der Staatsanwaltschaft kam bereits Post : Das Verfahren sei eingestellt
Heute kam Post von der Führerscheinstelle. sie fordern mich zur Durführung einer med, - psych. Eignungsuntersuchung auf. Wenn ich sie nicht mache ist der Führterschein weg.
Wie gut sind meine Chancen den Führerschein zu behalten?
Ich würde gerne ehrlich sein und sagen, dass ich bis vor einem Jahr gelegentlich gekifft habe aber bewusst aufgehört habe. Soll ich das besser lassen?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Bukem (Sonntag, 21 Juli 2019 18:51)
@Benni :Es ist deine Fahrerlaubnis. Du entscheidest, was du tust. Aber die Hälfte der Voraussetzungen für den dauerhaften Entzug der FE liegt schon vor.
Ich bin mir nicht sicher, ob das möglich wäre, deine recht massiven Werte durch passiv Rauchen zu erhalten
Mich musst du aber auch weder beeindrucken oder überzeugen.
Ist ganz einfach, wird jetzt im äG noch Thc Konsum nachgewiesen, verlierst du auch nach neuer Rechtsprechung deine FE. Egal, ob aktiv oder passiv Konsum. Es würde eine Mpu dem äG folgen, die du mangels Abstinenznachweisen nicht bestehen kannst.
Simple like that, sorry
Kann dir nur raten, jetzt sofort einen Anwalt zu suchen, der dir auch einen Verkehrspsychologen verschafft. Dann besteht zumindest die Chance.
Du wirst niemanden finden, der das besser kann als Herrn Schüller. Er ist bundesweit tätig und die Kontaktdaten stehen oben
Jameson (Sonntag, 21 Juli 2019 20:39)
Hallo Herr Schüller, Hallo Bukem
Habe in 2 Tagen den ersten Termin bei einem Verkehrspsychologen (über AFN gefunden)
Untersteht dieser der Schweigepflicht, also kann ich hier komplett ehrlich sein?
Danke, Grüße
Alex:) (Montag, 22 Juli 2019 12:58)
Hallo Herr Bukem, Herr Schüller.
Erstmal großes Lob für das, was Sie hier machen. Sie haben anderen und mir sehr mit den Infos hier geholfen.
Nun zu meiner Frage: ich habe schon einmal eine Mpu wegen Cannabis hinter mir. Nun wurde ich als Beifahrer mit Gras erwischt. Habe gesagt das es meins ist. Andere Angaben oder Tests wurden weder bei mir noch beim Fahrer gemacht. Ich habe in der Zeit ca 2 Wochen lang teils regelmäßig konsumiert. Jetzt natürlich nicht mehr. Bei der Kontrolle hat der Polizist meinen Führerschein abfotografiert was mir sehr komisch vorkam. Kann er das an die Führerscheinstelle weiterleiten? Was könnte mir schlimmsten falls drohen? ÄG, direkt wieder Mpu ? Bin Mega verunsichert und es stresst mich sehr. Falls das von Bedeutung ist ich lebe in Niedersachsen und der Polizist meinte ich kriege in ca 3 Monaten Post, was wohl aber fallen gelassen wird, waren nur 2gramm.
Mit freundlichen Grüßen :)
Alex :) (Montag, 22 Juli 2019 14:16)
Hallo Herr Schüller, Herr Bukem.
Habe zwar grad meien Frage hier gepostet, scheint aber weg zu sein. Falls ich mich hier falsch geäßert habe bitte ich um Entschuldigung. Ein kurzes Statement wäre dennoch nett.
Es liegt bereits eine Mpu wegen Cannbis hinter mir. Nun wurde neulich bei mir als Beifahrer 2g gefunden. Ich sagte es wären meine. Weitere Tests wurden nicht durchgeführt und es wurden keine anderen Angaben gemacht. Was mich verunsicherte, ist dass der Polizist meinen Führerschein abfotografierte. Womit muss ich rechnen, wenn es an die Führerscheinstelle weitergeleitet wird? Ich habe zu dem Zeitpunkt einige Wochen lang regelmäßig konsumiert. Seit dem Vorfall nicht mehr. Droht mir nun eine Mpu, ein ÄG ?
Gruß Alex
Rechtsanwalt (Montag, 22 Juli 2019 21:24)
Hallo Snoopy13,
hast denn bei der letzten MPU Abstinenz für die Zukunft angegeben, ... und wie lange ist das her?
Die Angabe das "es" Deins war berechtigt mindestens zu einem äG, wenn nicht sogar zu einer erneuten MPU, Niedersachsen ist nicht gerade Konsumenten-freundlich.
Abwarten was kommt, gelegentlicher Konsum bis zum Erhalt des Schreibens der Fsst ist ok, danach aber bitte komplett einstellen.
Algos (Montag, 22 Juli 2019 23:50)
Sehr geehrter Herr Schüller.
Ich bin ein Ausländer (Entschuldigung für mein schwaches Deutsch) und während meines Urlaubs in Deutschland beantrage die Polizeikontrolle einen Speicheltest für THC, der positiv war, während ich ein "Joint" Nacht zuvor hatte (ca. 10 Stunden). Ich habe diese Daten auch der Polizei mitgeteilt. Letzte Woche erhielt ich einen Brief von der Polizei, in dem steht, dass sie die Bussgeldverfahren wegen § 24a gemäß § 46 Abs.1OWiG i. V. m. §170 Abs. 2 StPO einstellen. Was bedeutet das für mich? Ist die Ordnungswidrigkeit beendet? Oder sollte ich von anderen Behörden Bußgeld und Bestellungen von MPU erwarten? Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Alex :) (Dienstag, 23 Juli 2019 01:11)
Danke für die schnelle Antwort. Ja ich habe Abstinenz für die Zukunft angegeben. Wusste auch nicht das es noch einen anderen Weg gibt. Die Mpu habe ich 2015 gemacht. Gibt es denn noch den Weg meine Aussage das ich der Besitzer bin zurückzunehmen? Ich finde das schon ziemlich krass wenn ich bloß wegen des Besitzes und das als Beifahrer wieder zur Mpu müsste. Falls ich Glück hätte und „nur“ ein äg bekomme, kann ich dann sagen, das es dennoch nicht für mich war oder nicht mir gehört? Es wurde im Auto gefunden und nicht bei mir in der Tasche.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 23 Juli 2019 22:10)
@Algos:
Das bedeutet, dass der Grenzwert von 1,0 ng unterschritten wurde. Das OWI Verfahren ist beendet. MPU ist nicht wahrscheinlich.
@Alex:
Wenn kein Blut genommen worden ist, rechne ich zunächst mit einem ärztlichen Gutachten. Das sollte sauber sein, wäre besser. Sonst ist die Abstinenzbehauptung wiederlegt und es gibt wieder eine neue MPU...so ist der übliche Ablauf. Wie wäre es mal mit Finger vom Gras lassen?
Spin (Mittwoch, 24 Juli 2019 12:10)
Servus. Angenommen man hatte noch keinen Fahrerlaubnis aufgrund von Drogendelikten und MPU aufforderung. Man erwirbt dann eine EU Führerschein aus Ungarn und 2 Wochen später hat man eine Hausdurchsuchung Versacht BTM Handel wo Samen gefunden werden und auf einem anderen Grundstück 6 Pflanzen relativ am Anfangstadium. Es wurden keine Angaben über Konsum gemacht und auch keine Konsumuntensilien verpackungsuntensilien oder ähnliches gefunden. EU Führerschein war den Ermittlern direkt bekannt und haben nebenbei noch einige Fotos davon gemacht. Muss man jetzt mit einer Nutzungsuntersagung inkl. MPU Aufforderung oder nur ein Ärztliches Gutachten rechnen? Es besteht tatsächlich kein Konsum.
Bukem (Mittwoch, 24 Juli 2019 15:37)
@spin. Keine Ahnung. Bitte direkt per obiger Mail an Herrn Schüller wenden.
Algos (Mittwoch, 24 Juli 2019 21:40)
Sehr geehrter Herr Schüller.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und auch für diese tolle Infoseite. Was soll ich als nächstes erwarten, da mein THC unter 1 ng / ml lag? Wird sich das FSST bei mir melden und äG anfordern oder so. Oder gibt es eine Chance, dass sie berücksichtigen, dass ich ein Ausländer bin und diesen Vorfall loslassen? Der Vorfall ereignete sich in Bayern und ich habe gelesen, dass sie hier etwas wohlwollender sind. Danke für die Antwort.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 Juli 2019 23:35)
@Spin:
Die FSST wird natürlich versuchen, über eine Begutachtung die Nutzung des EU Führerscheins für Deutschland zu untersagen...
Warum machen Sie hier nicht die MPU und sind nicht eine zeitlang abstinent?
Spin (Freitag, 26 Juli 2019 07:33)
Vielen Dank für die Antwort. Ich bin vor einigen Jahren trotz Abstinenz durchgefallen bei der MPU und dann wollte ich im Dezember 18 wieder eine MPU machen mit vorrausgegangener Abstinez. Allerdings habe ich dann mich dann für den EU Führerschein entschieden. Mit Gutachten meinen Sie die MPU? Sicherheitshalber werde ich nächste Woche mal beim Tüv anfragen bzgl. neuer Abstinenz. Würde die Aufforderung der FSST vor oder nach dem rechtskräftigen Urteil erfolgen? Könnte ich gegen die Aufforderung der FSST vorgehen? Es liegt ja kein Konsum vor.
Bukem (Freitag, 26 Juli 2019 13:57)
@Algos :eine Ladung zum äG wäre eher unwahrscheinlich, dennoch passiert so etwas immer mal wieder.
Weil es aber eben keinen Thc Verstoss beim Fahrzeug führen gab, ist ein gelegentlicher Konsum auch weiter möglich, also zb einmal pro Woche
Algos (Freitag, 26 Juli 2019 17:45)
@Bukem: Danke für die Antwort, Sie beruhigen mich ein bisschen. Ehrlich gesagt, ich habe das erste Mal in meinem Leben geraucht und war am nächsten Tag bei der Polizei augehalten (ich bin so glücklich). Ich werde nie wieder in meinem Leben rauchen. Ich bin gerade in ständigem Stress, dass etwas mehr dazu kommt, weil ich sehr einfach Deutsch spreche (für diese Fragen benutze ich den Google Übersetzer :D) und ich lebe 800 km von Deutschland entfernt und ich weiß nicht, was ich tun soll, wenn ich äG oder MPU bekommen.
Nochmals vielen Dank an Herrn Schüller und Herrn Bukem für die schnelle Antwort und die tolle Infoseite.
Algos (Samstag, 27 Juli 2019 13:40)
Sehr geehrte Herr Schüller und Herr Bukem.
Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob die Polizei die FSST über das Fahren mit Marihuana informiert hat, obwohl das THC unter 1 ng / ml lag?
Ich habe noch eine Frage - was passiert, wenn ich eine Anfrage für äG erhalte und im Urlaub bin oder die Dienstreise. Ich fliege an diesem Mittwoch (31.07.) Für 14 Tage in den Urlaub und habe Angst, dass ich in diesen Tagen äG mit Aufforderung zur Urin- oder Blutuntersuchung erhalten werde (Im Internet habe ich gelesen, dass Prüfungen in den meisten Fällen innerhalb von 8 Tagen nach dem Schreiben durchgeführt werden müssen). Ist es möglich, den Test zu verschieben, wenn ich Nachweise für das Reisen (Flugtickets usw.) vorlege und die Tests nach meiner Rückkehr so schnell wie möglich durchführe, weil es offensichtlich ist, dass ich physisch nicht verfügbar bin, um teilzunehmen? Gibt es eine Anweisung oder einen Weg, wie FSST mit dieser Art von Situation umgeht?
Danke in Voraus.
Andre (Montag, 29 Juli 2019 00:15)
Hallo zusammen.
Ich wurde am 10.06.2019 gegen 9 Uhr morgens von der Polizei (In Essen) angehalten (ohne im Straßenverkehr auffällig geworden zu sein) und auf Drogenkonsum getestet(Motorik und Urintest)
Sie forderten , da sie den Verdacht hatten ich hätte Drogen konsumiert, eine Urinprobe.
Diese konnte ich aber nicht abgeben da ich kurz vorher schon auf Toilette war.
Als wir dann zurück am Polizeiauto waren, sagte man mir das ich mit zur Wache müsste und ein Arzt mir Blut abnehmen werde oder wir es abkürzen könnten wenn ich gestehe etwas konsumiert zu haben.
Da ich auf dem Weg zur Arbeit war und dachte, das es schneller geht wenn ich den Beamten einige Angaben gebe, habe ich erzählt das ich am Abend des Vortages ein joint konsumiert habe. Daraufhin nahm man mich mit zur Wache und es wurde ein Arzt bestellt der mir dennoch Blut abnahm und weitere Motoriktests durchführte.
Ich war seit 7 Jahren dauerkonsument, habe ca 10 Std vorher den letzten joint geraucht und bin seit dem clean.
Mein Anwalt hat mir gesagt ich solle erstmal warten bis die Ergebnisse der Blutprobe rein kommen und mich dann wieder bei ihm melden.
Meine Frage ist, kann ich vorher schon etwas machen , dass mir später weiterhilft?
Wird mir der Führerschein eventuell ganz entzogen?
Und noch eine letzte Frage , ist es normal das der Beamte einem aufs beste Stück starrt während man versucht die Urinprobe ab zu geben?
LG Andre
Andre (Montag, 29 Juli 2019 00:43)
Ps: in den 10 Jahren, in denen ich meine Führerschein habe , bin ich das erste mal auffällig geworden.
Dave (Dienstag, 30 Juli 2019 01:18)
Hallo Herr Schüller,
Ich bin am 9.3.2019 in NRW in eine allg. Verkehrskontrolle geraten und wurde positiv auf Cannabis getestet. Hatte 1-2 Std. Vorher konsumiert und ansonsten fast täglich 1,2 joints am Abend. AUF der wache wurde Blut abgenommen. Habe danach aufgehört zu kiffen. Das war meine erste Auffälligkeit in der Beziehung. Nach ca. 5 Wochen hatte ich dann Post wegen der Ordnungswidrigkeit. 1 monat Fahrverbot, 2 punkte und ca. 800 Euro.
Zwischenzeitlich wurde das neue Urteil vom bundesverwaltunggericht bekannt. Habe dann gehofft, dass meine Blut Werte mich nicht als Dauer Konsumenten entlarven, sondern dass ich in die Gelegenheitskiffer schiene komme und entsprechend noch die MPU machen kann ohne dass die FE direkt entzogen wird. Bin davon ausgegangen, dass ich die bestehe wenn ich seither nicht gekifft habe und gut darlegen kann, dass ich meinen lifestyle geändert habe. (Habe ich wirklich)
Jetzt kommt das Problem : Mir war nicht bewusst, dass ich vorher zum Psychologen muss und mehrere Monate abstinenznachweise vorzeigen muss um zu bestehen. Das habe ich jetzt über die Kommentare und ihre Hilfestellungen gelesen. Heute kam Post von der Fsst. dass ich innerhalb von einer Woche meine Bereitschaft zur MPU bei den üblichen Stellen erklären soll und innerhalb von 6 Wochen den Nachweis über die absolvierung der MPU erbringen muss sonst wird die FE entzogen. Die Werte waren 10 thc und 111 thc cooh.
Frage: kann ich jetzt noch etwas retten? Macht der Gang zum Psychologen so kurzfristig noch Sinn? Die abstinenznachweise kann ich ja anscheinend vergessen. Sollte ich mir das Geld für die unmittelbar anstehende MPU sparen oder macht es Sinn da noch was zu versuchen? Bin beruflich nicht auf den FS angewiesen, möchte aber natürlich ungern auf ihn verzichten wenn noch was zu retten ist.
Beste Grüße
Jessi (Dienstag, 30 Juli 2019 15:06)
Sehr geehrter Herr Schüller,
ich habe ein riesen Problem :-(
Ich wurde am 26.05.19 (Sonntag) von der Polizei aufgehalten. Als sie mich befragten wegen Alkohol oder Drogen verneinte ich zuerst, dann meinten sie das ich ja dann einen Drogentest abgeben kann. Hab ich dann auch gemacht. Urin war positiv und dann musste ich zur Blutabnahme. Da mein Urin positiv war, meinte der Polizist, wann ich geraucht hab. Ich weiss das ich den größten Fehler gemacht habe und weil ich so nervös war sagte ich unüberlegt das ich am Donnerstag auf Nacht geraucht hab :-( meine Blutwerte ergaben einen Wert von 2,4ng Thc und 35,6 Thc- Cooh. Ich bekam 500€ Geldstrafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Am 24.7.19 bekam ich Post von der Führerscheinstelle und die verlangen nun ein Gutachten weil sie mich als gelegentlichen Konsument laut Tabelle einstufen. Ich habe zuvor schon mal geraucht gehabt. Mein letztes Mal war nun wirklich der 23.05.19
Jetzt weiss ich nicht wie ich am besten aus dem Schlamassel raus komm bzw. wie ich mich zu verhalten hab.
Lg Jessi
Dennis Z. (Mittwoch, 31 Juli 2019 16:35)
Schönen Guten Tag,
Ich wollte Fragen was mich erwartet könnte und was ich dagegen tun könnte um meine FE zu behalten
Ich bin vor einigen Wochen in einer Verkehrskontrolle Positive auf THC getestet worden Ergebnis 2ng/ml natürlich hab ich dann erst mal gesagt das ich dies passiv irgendwo eingeatmet haben muss und direkt alle weiteren Aussagen verweigert hab.
Ich bin allerdings noch in der Probezeit und würde wenn die Chancen gut für mich stehen würden die FE zu behalten auch gern den Anwalt dazuziehen
Bukem (Mittwoch, 31 Juli 2019 17:38)
@Denniz : da kommt so oder so weiter Ärger auf dich zu. Das mildeste wäre ein ärztliches Gutachten in absehbarer Zeit. Wenn da noch weiterer Thc Konsum nachgewiesen oder von dir eingeräumt wird, ist die Kacke am dampfen und die FE so gut wie weg. Dann käme nach neuer Rechtsprechung eine Mpu, durch die du sicher fallen wirst, da du keine Abstinenznachweise erbringen kannst.
Bitte so oder so sofort bei Herrn Schüller melden und jeden Konsum eingestellt halten
@Andre der Kollege klingt nicht sonderlich bewandert, abwarten ist hier definitiv keine Option.
Herr Schüller mischt sich in laufende Fälle eines Kollegen aber schon aus berufsrechtlichen Gründen nicht ein.
Für eine Zweitmeinung würde ich aber an deiner Stelle per Mail mal nachfragen. Und, um auf die Frage zu kommen, die FE wird nicht eventuell, sondern sehr sicher entzogen, wenn jetzt nicht sofort anwaltliche und verkehrspsychologische Kavallerie zur Hilfe kommt.
@Dave das weiß nur der Himmel. Aber wenn du es wenigstens probieren und prüfen lassen willst, brauchst du sofort anwaltliche Hilfe. Sogar Herr Schüller muss erst die Akte einsehen. Bitte asap per obiger Mail melden
@Jessi auch bitte asap bei Herrn Schüller melden. Auch hier braucht er Akteneinsicht und kann dir genau sagen, ob und wie du deine FE retten kannst. Ohne Anwalt wird das eher unwahrscheinlich bis unmöglich.
Momentan liegt die Hälfte der Voraussetzungen für den Verlust der FE vor
Chris (Donnerstag, 01 August 2019 12:19)
Hallo wie sieht denn die rechtliche Lage als Cannabis-Patient momentan aus. Ich habe seit Anfang 2018 von meinen Arzt SATIVEX verschrieben bekommen.
Ende 2018 gab es eine allgemeine Verkehrskontrolle bei der ich freiwillig mein Rezept vorzeigte. Es wurde ein Wischtest gemacht der natürlich THC anzeigte...darauf hin Blutentnahme.
Im Juli 2019 kam als erstes Post von der Fahrerlaubnissbehörde - Prüfung Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch ein ärztliches Gutachten bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung. Durch die Blutentnahme wurden 1,6ng/ml und THC -Carbonsäure von 14 ng/ml festgestellt. Das wäre laut Dame der Behörde dort selbst für Satives Patienten zu hoch und ich würde noch illegal etwas nehmen, was allerdings nicht stimmt. Laut Beipackzettel darf man bis zu 12 Sprühstöße am Tag machen, ich nehme höchstens 5-6 am Tag. Und auch mein Arzt sagt das es bei mir keinerlei Nebenwirkungen gibt und ich fahrtauglich wäre.
5 Tage später kam auch Post von der Bußgeldstelle, ich soll über 700 Euro zahlen, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.
Ist das alles rechtens als Patient der keinerlei Nebenwirkung oder Auffälligkeiten zeigt? Ich habe an beide Stellen schon einen Widerspruch geschickt.
Bukem (Donnerstag, 01 August 2019)
@Chris :die Fragestellung ist leider viel zu komplex, als ich die hier dir theoretisch beantworten könnte.
Wollen mal so sagen, vieles, was FSST machen ist nicht rechtmäßig, aber die machen das halt und auch im Widerspruchsverfahren bleiben die regelmäßig bei ihrer Sicht.
Hier hilft oft erst ein Klageverfahren.
Da es um deine FE geht, kann ich nur dringend anwaltliche Hilfe empfehlen. Ohne Akteneinsicht kann man hier gar nichts weiter sagen
Herr Schüller ist zufällig bundesweit tätig.
Kontaktdaten stehen oben.
Christian W. (Freitag, 02 August 2019 13:57)
Hallo Herr Schüller,
Ich wurde am 20.05.2019 in NRW bei ner allg. Verkehrskontrolle angehalten. Es wurde der Verdacht des Drogenkonsums geäußert, den ich verneint habe. Ich habe aber ca. 3 Stunden zuvor geraucht. Daraufhin positiver Urintest, ab zur Wache und Bluttest. Im Auto wurden 0,44 Gr. Marihuana gefunden. Heute kam die Anklageschrift des Amtsgerichts. Es wurden 6,7 ng/ml THC festgestellt, also war der Grenzwert von 1,0 ng/ ml vielfach überschritten. Von der Füherscheinbehörde kam noch nichts.
Wie soll ich mich weiter verhalten?
Ist der Führerschein schon verloren?
Oder kann ich irgendwas tun?
Ab dem Zeitpunkt der Kontrolle habe ich den Konsum natürlich komplett eingestellt.
Bukem (Freitag, 02 August 2019 19:06)
@Christian :Konsum konsequent eingestellt lassen und fähigen Rechtsanwalt sorgen, der auch eine verkehrspsychologische Betreuung anrät.
Dann und zwar nahezu in allen Fällen nur dann, kann das sicher folgende ärztliche Gutachten bestanden werden.
Sind irgendwelche Angaben zum Konsumverhalten getroffen worden?
Wenn der Erhalt der Fahrerlaubnis wichtig ist, bitte keinesfalls warten, sondern direkt via obiger Mail an Herrn Schüller wenden.
Der kümmert sich dann um alles.
Und er ist bundesweit tätig
Christian W. (Samstag, 03 August 2019 09:23)
@Bukem: Fragen, ob ich getrunken hätte, habe ich verneint. Ob ich je Drogen, speziell Cannabis konsumiert hätte, habe ich verneint. Später auf der Wache als es ziemlich klar war (Fund von 0,44 gr Marihuana + Post. Urintest), habe ich nichts mehr gesagt.
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von einer Führerscheinpflicht, jedoch muss ich täglich aufgrund meiner Aufgaben zwischen 2 Dienststellen 2-3 x täglich pendeln.
Bukem (Samstag, 03 August 2019 11:46)
@Christian :gut, immerhin. Dennoch wirst du ohne anwaltliche Unterstützung im Gutachten Kiel geholt werden und redest dich erfahrungsgemäß immer tiefer in den Mist.
Das entstehende Anwaltshonorar ist sicher eine langfristig sehr kluge Investition
Dennis (Sonntag, 04 August 2019 13:01)
Guten Tag,
wenn ich ein ärztliches Gutachten wegen Cannabis mache, muss ich dann komplett abstinent sein? Also darf ich auch nicht ab und zu mal ein Bier trinken?
Ich bin jetzt schon länger clean und will mir mein Gutachten durch sowas nicht verhauen.
MfG
Dennis
Bukem (Sonntag, 04 August 2019 17:00)
@Dennis : Nein, mal gelegentlich ein Bier ist sicher unproblematisch.
Du musst allerdings grade hier beim psychologischen Gespräch aufpassen.
Die Angabe, dass man Alkohol gemeinsam mit Thc konsumiert, führt zum Verlust der Fahreignung und Fahrerlaubnis. Genau so wie der Konsum anderer harter Drogen
Kevin (Sonntag, 04 August 2019 21:12)
Guten Tag,
Ich wurde am 19.06.19 kontrolliert. Telefonisch hab ich heute erfahren das mein aktiver Wert bei 0,4ng lag. Leider hab ich aufgrund der Nervosität bei der Kontrolle ausgesagt, dass ich ab und an schon konsumiert habe. Jetzt stellt sich mir eben die Frage, ob ich aufgrund der dummen Aussage noch mit Konsequenzen (ärztliches Gutachten oder ähnliches) rechnen muss und deshalb weiterhin auf den Konsum verzichten sollte oder ob ich fein raus bin.
Wäre Ihnen über eine Antwort und kurze Einschätzung der Lage sehr dankbar.
Viele Grüße
P. S.: Sie haben eine sehr informative Seite, leider bin ich erst im Nachhinein darauf gestoßen.
Martines (Montag, 05 August 2019 00:58)
bei 0,4 ng und Gelegentlichem konsum ( also alles was nicht täglich oder nahezu Täglich ist) bist Du aus der nummer raus....erst ab 1,0 ng ist es Trunkheitsfahrt
Steve (Montag, 05 August 2019 23:18)
Guten Abend, Und zwar folgendes ich wurde am 16.12.18 um 20:45 angehalten mit thc im Blut. Habe an dem Tag ca gegen 17 Uhr konsumiert. Mir wurde Blut entnommen und ein paar Wochen später kam der Brief mit den Werten. 1,3 ng Aktiv 11ng passiv. Bußgeld bescheid bekommen bezahlt fahr Verbot bin ich gerade mittendrinnen.
Am 19.5 hab ich die Vorladung zur FFST bekommen. Das letzte mal konsumiert habe ich am 17.5 und zwischen diesem Zeitraum gelegentlich auch. D.h mal alle 2 Wochen aber auch immer recht wenig. Jetzt am 12.8 muss ich zum ÄG. Normalerweise dürfte ich mit 0 durch kommen oder? Waren bis zu dem Zeitpunkt 87 Tage clean. Haartest dürfte ausfallen da meine Haare nicht länger als 2 cm sind oder? Dürfte ich ja auch kein Problem sein oder? Bzw stehen die Chancen gut als erst Konsument durchzukommen. Angaben zum Konsum habe ich nie gemacht.
Bukem (Mittwoch, 07 August 2019 08:43)
@Kevin, danke für die Blumen, Herr Schüller freut sich zb sehr über eine gute Bewertung bei Anwalt.de
Auch bei deinem Wert kann es, auch wenn wirklich selten, zu einem Gutachten kommen.
Da du aber eben unter 1,0 ng gelegen hast, wäre das unproblematisch.
Konsum bis dahin in gewissen Maßen ist auch ok.
Wichtig ist, dass du am besten nur einmal pro Woche konsumierst und den Konsum ganz klar zum Fahrzeug führen trennen kannst. Das macht man, indem man mindestens 72 Stunden oder mehr wartet, damit der aktive Thc Wert unter 1,0 kommt.
Dann ist es auch für die Führerscheinstelle völlig ok, wenn du rauchst
Bukem (Mittwoch, 07 August 2019 09:10)
@Steve : kann dir da keine generelle Entwarnung geben. Sollte Thc Cooh nachgewiesen werden, liefert du der FSST die noch fehlende Hälfte zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Nach neuer Rechtsprechung wird dann zwar nicht mehr sofort entzogen, sondern eine Mpu angeordnet, durch die du aber schon jetzt fallen wirst, da du keine Abstinenznachweise vorlegen kannst.
Tricky, wie?
Was ich dir raten kann: ohne anwaltliche Betreuung und damit ohne genaue Kenntnis deiner Akte und damit Waffengleichheit mit der Behörde in ein äG zu gehen, ist einfach grob unvernünftig. Wenn die FE zb beruflich wichtig ist, gilt das um so mehr.
Herrn Schüller erreichst du über die oben genannte Mail Adresse.
Er ist bundesweit tätig
Marc (Montag, 12 August 2019 09:03)
Hallo Mein Sohn wurde mit dem Moped angehhalten und es wurde ein THC Schnelltest durchgeführt. Dieser war positiv und es erfolgte eine Blutuntersuchung mit folgendem Ergebnis:
THC aktiv 0ng!
THC cooh 4 ng
Er hat einmaligem Konsum am Vorabend eingeräumt.
Mit welchen Maßnahmen seitens der FSST müssen wir rechnen? Führerschein auf Probe und das Bundesland ist BaWÜ.
Vielen Dank.
Bukem (Dienstag, 13 August 2019 11:02)
@Marc: Es gab ja keinen aktiven Thc Verstoss, dh, Ihr Sohn ist nicht unter dem Einfluss von Thc mit einem Wert von 1,0 oder mehr ng /ml gefahren.
Eigentlich sollte es damit keine weiteren Maßnahmen geben
Marc (Dienstag, 13 August 2019 15:16)
@Bukem - vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Hat der THC ccoh Wert von 4nG und die Aussage 24h über den Konsum keine Auswirkungen? ÄG oder gar MPU bzw. Nachschulung da FS auf Probe?
Vielen Dank.
Bukem (Mittwoch, 14 August 2019 10:53)
@Marc : Nein, eigentlich nicht. Thc Cooh sagt nur aus, dass man eben in den letzten Wochen bzw Monaten zuvor Thc konsumiert hat.
Das ist aber grds hier nur im Führerschein Recht unbedenklich, solange man eben nicht unter Einfluss mit 1,0 oder mehr ng aktiven Thcs ein Fahrzeug führt.
Es gibt manchmal Fälle, wo bei 0, 6 oder 0,8 ng ein ärztliches Gutachten angefordert wird. Hier bei 0,0 hab ich das noch nie gehört.
Marc (Mittwoch, 14 August 2019 13:06)
DANKE!
Bukem (Donnerstag, 15 August 2019 11:37)
@Marc :da nich für.
Aber Herr Schüller freut sich immer über eine gute Bewertung auf seinem Anwalt.de Profil
Besorgte Frau (Montag, 19 August 2019 15:13)
Guten Tag, ich bitte um Rat bei meinem Mann seinem Anliegen. 2010 hat er die MPU erfolgreich gemeistert darauf hin seinen neuen Führerschein bekommen. Davor hatte er an Anliegen das weit 15 Jahre davor war. Nun sein Anliegen. Er wurde angehalten und musste sein Urin abgeben das unauffällig war trotzdem musste er zu einer Blutentnahme . Auf dieses Ergebnis warten wir noch . Da ich Gewissheit wollte habe ich ihn zum Hausarzt geschickt . Urin war wiederholt unauffällig und Blutkontrolle hat einen Abbauwert von 24.7 ng .Wohnen in NRW .Was erwartet uns mit dem Ergebnis? Vielen Dank im Voraus
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 19 August 2019 19:40)
@Besorgte Frau:
Der THC COOH Wert wird in NRW als sicher vorliegenden gelegentlichen Konsum gewertet werden (ab 10 ng/ml THC COOH ist das in NRW so). Wenn dann der THC Wert noch 1,0 ng/ml erreicht wird, droht das Szenario hier:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
Der Führerschein ist dann in großer Gefahr. Wenn er wichtig ist, muss man sich jetzt kümmern um Screeningnachweise, Verkehrstherapie usw. Sonst keine Chance bei der MPU. Abwarten was kommt ist hier die falsche Devise.
Wenn der Führerschein nicht so wichtig ist: Einfach laufen lassen.
Besorgte Frau (Dienstag, 20 August 2019 12:12)
Vielen dank für die schnelle Antwort! Mein Mann hat das letzte mal Ende April was geraucht und davor auch nur gelegentlich d.h. höchstens alle zwei Monate mal so seine Aussage .. die Abbauwerte sind 24.7ng . Meinen sie das es trotzdem Konsequenzen geben wird . Der Urin Test war ja auch negativ bei der Polizei Kontrolle. Wie gesagt das sind die Werte von unserem Hausarzt die sehr genau sind wie er meinte ! Danke nochmal und würde mich sehr freuen auf eine erneute schnelle Antwort
Besorgte Frau (Dienstag, 20 August 2019 12:40)
Wenn der Abbauwert 24.7 ng/l sind wie ist denn dann der eigentliche Thc gehalt im Blut ? Ist das unterschiedlich oder wie ist das ? Wenn der Urin Test negativ ist dürfte doch der THC Gehalt nicht die 1,0ng/ml überschreiten oder ? Bin wirklich sehr besorgt und habe echt Existenz Ängste da ohne sein Führerschein nix mehr geht ! Ich hoffe ich bekomme für all meine Fragen noch ne genau Antwort. Mir ist bewusst das sie normalerweise diese Antworten bezahlt werden müssten daher bin ich Ihnen wirklich sehr dankbar das sie hier dies anbieten zum Austausch
Karl (Dienstag, 20 August 2019 23:32)
Hallo Herr Schüller,
Ich habe soeben eine Anordnung zur Untersuchung auf regelmäßigen Drogenkonsum erhalten. Die Frage, die sich mir stellt, ist wann der Test frühestens erfolgen kann, wenn die Frist zur Mitteilung der beauftragten Stelle auf den 29.08 festgesetzt wurde?
Das ärztliche Gutachten muss bis zum 16.11. eingereicht werden.
Der Verdacht auf regelmäßigen Konsum ist durch Telefondaten begründet, liegt allerdings 2 Jahre zurück und hatte keinen Zusammenhang mit einer Verkehrsteilnahme. Zur Zeit konsumiere ich nur noch gelegentlich am wochenende, würde nur gern den Test möglichst weit nach hinten verschieben um ein negatives Ergebnis zu erhalten.
Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten? Muss ich auch die erste Frist zur Mitteilung der beauftragten Stelle einhalten?
Vielen Dank schonmal! Ich habe auch bereits ihre Website durchforstet, aber leider nichts gefunden...
Viele Grüsse
Karl (Dienstag, 20 August 2019 23:48)
Zudem würde ich gern noch fragen was es.mit den drei Urintests auf sich hat. Werden diese an drei verschiedenen Tagen genommen und wie wirkt sich das auf die Beurteilung aus wenn nur der erste positiv aber der zweite und dritte negativ ausfallen?
Danke nochmals.
Bukem (Mittwoch, 21 August 2019 11:27)
@Karl :so funktioniert das hier leider nicht. Wir können und dürfen hier nicht vordiktieren, wie Sie durch ein Gutachten schummeln können.
Von was für einem Konsum sprechen wir denn?
Alles ausser Cannabis ein bis zweimal die Woche wird nicht gutgehen und das auch nur, wenn man diesen Konsum zeitlich ausreichend sicher zu einer Verkehrsteilnahme trennen kann, Cannabis nicht mit Alkohol gemeinsam konsumiert und auch keine anderen BtM jemals konsumiert hat.
Sind Urinsreenings angeordnet worden?
@besorgte Frau : wann war der Vorfall und wie lange vorher hat ihr Mann zuvor konsumiert? Wenn der aktive Thc Wert noch 1,0 oder mehr ng betragen sollte, liegt schon die Hälfte der Voraussetzungen für den Verlust der Fahrerlaubnis vor.
Je nachdem, wie viel und wie oft man konsumiert hat und wie stark das Zeug war, kann es bis zu vier Tagen dauern, dass dieser aktive Thc Wert unter den 1,0 ng liegt.
Wenn er Ihnen selber ehrlich sagt, dass es weniger als 4 Tage wären, bitte jetzt sofort ab zum Anwalt
Besorgte Frau (Mittwoch, 21 August 2019 12:03)
Vielen Dank nochmals für die Antwort. Mein Mann beschwört das der letzte Zug Ende April war ! Ich glaub ihm das diesmal .. die Polizei Kontrollierte in am 1.8 und da war auch der Urin nicht positiv so seine Aussage. Wie gesagt durch meine Ängste und mein nicht vertrauen hab ich ihn daraufhin zum Hausarzt geschickt die Urin Kontrolle war wiederholt negativ die Blutwerte sind seit dem 8.8 da und bei 24.7 ng/l
Besorgte Frau (Mittwoch, 21 August 2019 12:22)
Also bei dem Laborergebnis vom Hausarzt kam 24.7 ng/l raus . Da steht nix vom aktiven Thc nur das . Letzte Konsum war Ende April ! Post von den Behörden ist noch nicht da . Also kann ich mir nun sicher sein das da kein Verlust des Führerscheins kommen wird da es ja bedeutend länger als 4 Tage her ist oder ? Tausend dank für die schnellen Antworten mein Kopfkino ist schlimm zu ertragen seit 2 Wochen
Karl (Mittwoch, 21 August 2019 14:28)
Hallo Herr Schüller, danke für die schnelle Antwort. Nein es geht nicht darum sich durch das Gutachten zu schummeln. Es geht auch nur um einen Konsum von ein bis zwei Mal die Woche. Nur ist dieser doch auch bis zu sechs Wochen nachweisbar oder nicht?! Mir geht es lediglich darum nicht zu Unrecht den Führerschein abgenommen zu bekommen. Ich besitze selbst kein Auto und weiss sehr wohl den Konsum zeitlich ausreichend von der Verkehrsteilnahme zu trennen.
Ja es sind urinscreenings oder eine Haarprobe angeordnet worden. Wenn ich mich jetzt einem urinscreening unterziehe wird der Test dann ja evt positiv ausfallen. Wie kann ich denn nachweisen dass es sich nur um gelegentlichen Konsum handelt?
Bukem (Donnerstag, 22 August 2019 10:47)
@Karl:durch ihre eben niedrigen Werte. Thc Cooh ist länger nachweisbar, aber völlig ok, sofern er nicht zu hoch ist . Sie hatten ja keinen Verkehrsverstoß beim Fahrzeug führen
Niedrige Werte und die Angabe vor maximal einer Woche zuletzt konsumiert zu haben, ist m. E. OK.
Sie können jetzt aufhören zu konsumieren, sie können auch einmal wöchentlich weiter konsumieren. Nur die Woche vor dem Test würde ich lassen.
Immer mindestens 72 Stunden warten vor einem evt Fahrzeug führen, nie gemeinsam mit Alkohol konsumieren und nie andere BtM anfassen
Besorgte Frau (Donnerstag, 22 August 2019 12:44)
Nun hab ich was aus dem Briefkasten gezogen irgendwie endlich aber trotzdem schockiert. Ihm wird vorgeworfen Trunkenheit im Straßenverkehr Bemerkung dazu unter Einfluss von Cannabioiden ! Ein Bogen dazu zum Ausfüllen was er in einer Woche zurück zur Polizei schicken muss . Wie kann das sein das trotzdem was kommt wenn der letzte Konsum wirklich Ende April war und die Polizei kontrolliert ihn am 1. August? Was passiert nun ? Was müssen wir tun ? Bitte um schnelle Antwort bin wirklich sehr besorgt und auch sehr erleichtert irgendwie das ich hier mich austauschen kann
Bukem (Freitag, 23 August 2019 09:29)
@besorgte Frau :das wird man leider hier auf Zuruf nicht klären können, warum ihm dies und das vorgeworfen wird und warum da eventuell Werte gemessen worden sind, die nicht zur Schilderung ihres Mannes passen. Eine mögliche Erklärung wäre zb, dass Ihr Mann eben zeitnah vorher konsumiert hat.
Hier muss tatsächlich über anwaltliche Hilfe im Rahmen eines richtigen Mandats nachgedacht werden.
Dann kann der Anwalt Akteneinsicht nehmen, die Sie so selbst nicht erhalten, und alles einsehen und nachvollziehen.
Um Ihnen den leider bestehenden Ernst der Sache zu verdeutlichen. Der hier anscheinend gemessene gleichzeitige Konsum von Alkohol und Cannabis rechtfertigt so schön ganz einfach den Entzug der Fahrerlaubnis.
Wenn Sie jetzt nicht schnell handeln, werden Sie das nicht aufhalten können.
Ich kann Ihnen auch keinen Erfolg garantieren, aber sagen, dass Herr Schüller Ihre beste Chance ist, sich dagegen zu wehren.
Kontaktdaten stehen oben, bitte sofort per Mail melden.
Karl (Freitag, 23 August 2019 10:36)
Hallo bukem, vielen dank für deine Antwort! Mir ist wirklich ein Stein vom Herzen gefallen. Ich habe natürlich aufgehört zu konsumieren und werde das auch nicht mehr bis zu dem Test. Vielen Dank für euren Rat und viele Grüsse
Thomas (Donnerstag, 29 August 2019 22:51)
Sehr geehrter Herr Schüller,
Mit den Thc Wert von 10ng/l und Varbonsäurewert 94ng/l, bekam ich zum einen per Bußgeldbescheid eine Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot. Zum anderen muss ich dem Landratsam bis zum 25.10.19 ein aärztliches Gutachten vorlegen. Ich habe seit dem Vorfall, also der Kontrolle im April19 nicht mehr konsumiert. Werde ich durch die hohen Werte 100%ig bei dem ärztliche Gutachten durchfallen und automatisch eine MPU über mich ergehen lassen müssen? Oder besteht durch die lange abstinenz seit April eine Chance, dass das Gutachten positiv ausfällt und ich nicht zwingend zur MPU muss?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!
Bukem (Freitag, 30 August 2019 10:46)
@Thomas : Grundsätzlich bestehen da sogar gute Chancen, denn eigentlich haben Sie sich jetzt völlig richtig verhalten.
Dummerweise hat sich jedoch seit dem Frühjahr durch eine eigentlich begünstigende Änderung der Rechtsprechung die Lage für Betroffene dennoch nachteilig verändert.
Es empfiehlt sich nun immer zum äG eine zusätzliche verkehrspsychologische Betreuung, die einen Sinneswandel beim Betroffenen unterstützt.
Ihre Werte werden jetzt Dank der Abstinenz völlig sein.
Es ist jedoch nun eigentlich immer notwendig und empfehlenswert, sich auch beim äG anwaltlich unterstützen zu lassen. Denn der Anwalt kann Akteneinsicht nehmen und Sie dadurch das Wissen, was der Gutachter weiß.
Zusätzlich kann Herr Schüller Ihnen hier genau sagen, ob eine verkehrspsychologische Hilfe notwendig wäre.
Wenn also der Erhalt der Fahrerlaubnis Ihnen wichtig ist, bitte gleich Kontakt mit Herrn Schüller über die oben genannte Mail aufnehmen
Thomas (Montag, 02 September 2019 23:21)
@Bukem
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Auf den obigen Text bezogen habe ich noch eine kurze Frage. Sie meinten, dadurch das ich seit April abstinenz nachweisen kann, stehen die Chancen nicht schlecht, dem Führerscheinentzug mit MPU zu entgehen. Jedoch meinte ein Verkehrspsychologe bei dem ich vor kurzem war, dass der Carbonsäurewert von 94 ng/l so hoch sei, dass man anhand diesen Wertes von einem gelegentlichen Konsum und keinem experimentellen Konsum ausgehen müsse. Nun bin ich durch die Aussage sehr verunsichert worden, und wollte Fragen was Sie zu der Aussage des Verkehrspsychologen sagen? Stimmen Sie dieser Aussage zu, oder wie schätzen Sie meine oben genannten Werte unabhängig von der Abstinenz die ich seit Apeil nachweisen kann, ein?
Vielen Dank für die aufschlussreichen Beiträge auf Ihrer Seite!
Liebe Grüße!
Bukem (Dienstag, 03 September 2019 12:00)
@Thomas : wie bei Psychologen üblich, ist das Resultat betrüblich.
Der hat seine Sicht der Dinge, der Strafverteidiger hat eine andere.
Meine persönliche Meinung ist da auch nicht relevant. Ich würde mich hier wirklich vertrauensvoll an Herrn Schüller wenden. Dessen Sicht der Dinge ist da deutlich relevanter und er kann Kraft seiner Funktion der FSST auch bestimmte Sachverhalte sehr überzeugend beibringen.
Es geht halt um den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis. Ich würde das ernst nehmen und mich an ihn wenden
Dave (Dienstag, 03 September 2019 17:18)
Sehr geehrter Herr Schüller und Bukem,
Ende Juli wurde ich mit einem Kollegen auf einer Bank mit zwei Joints erwischt, die in meiner Tasche waren (sonst noch nie aufgefallen und schon gar nicht im Straßenverkehr, da ich eh kaum fahre). Ein Brief von der Staatsanwaltschaft kam noch nicht an. Jenes Verfahren wird aber höchstwahrscheinlich fallen gelassen, da die Menge Cannabis sehr gering war. Wenn sich die Führerscheinstelle bei mir meldet und ein äG anordnet, wollen sie ja wahrscheinlich auch eine Urinprobe haben. Nun stellt sich mir die Frage, ob die THC COOH Werte auf 0 sein müssten, damit ich keine Probleme mit meinem Führerschein bekomme oder können jene auch höher sein, solange ich erklären kann, dass ich es nur manchmal konsumiere (1 mal die Woche)?
Dave (Dienstag, 03 September 2019 17:33)
Mir wird ganze Zeit nicht klar, wie die Rechtslage ist. Sie (Bukem) schreiben oft, wenn man im äG zugibt, dass man höchstens 1-2 in der Woche raucht (was anscheinend in Ordnung ist, weil man keinen aktiven THC mehr hat) und dabei Verkehr von Konsum trennen kann, dann kann man seinen Führerschein behalten? Bin ein bisschen verwirrt und besorgt, was nun erlaubt ist und nicht. Ich konsumiere gerne Cannabis und will damit aus gesundheitlichen Problemen nicht aufhören (hab damit schon aufgehört, falls sich die Führerscheinbehörde bei mir melden sollte. Muss ich aber mit dem Rauchen tatsächlich jetzt aufhören?). Ich würde niemals unter Einfluss von THC Auto fahren und fahre eh selten. Wenn schon, dann mit längeren Abständen, sodass kein aktives THC mehr vorhanden ist bzw unter der Grenze ist. Bedeutet es auch, wenn ich von der Polizei angehalten und kontrolliert werde, mein aktiver THC Wert unter 1,0 ng ist, aber mein THC COOH Wert hoch (Beispiel 80ng), muss ich mir dann gar keine Sorgen machen, dass rechtliche Maßnahmen folgen? Über eine kurze Aufklärung würde ich mir sehr freuen. Liebe Grüße Dave. :)
Florian (Dienstag, 03 September 2019 22:41)
Guten Abend Herr Schüller & Bukem
Wurde vor ca 8 Wochen bei einer Verkehrskontrolle zum Urintest gebeten. Dieser fiel positiv auf THC aus. Auf der Wache wurde dann Blut abgenommen.
Jetzt habe ich Post von der Führerscheinstelle erhalten. In diesem steht zusammengefasst:
Ergebnisse der Blutuntersuchung: THC 1,7 ng/ml . HO-THC 0,7ng/ml . THC-COOH 14,6 ng/ml
"Aufgrund dieser Tatsache ist beabsichtigt, Sie zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufzufordern, um zu klären, ob Sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führen werden.
Bevor eine entsprechende Anordnung ergeht, möchten wir Ihnen jedoch Gelegenheit geben, sich bis spätestens 13.9.19 zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Zu diesen für die Entscheidung erheblichen Tatsachen gehören insbesondere Angaben zu Ihrem Konsumverhalten generell und insbesondere am Tag der Fahrt unter Drogeneinfluss."
Verstehe ich das Schreiben korrekt, dass wenn ich die richtigen Aussagen treffe, die Fahrerlaubnis behalten könnte?
Wenn ja, was wären Aussagen die mir helfen. Erstkonsum wahrscheinlich. Welche Angaben zum Konsumzeitpunkt sind bei diesen Werten realistisch? Trennen konnte ich ja schonmal nicht, was ja schon 50% des FE Entzugs erfüllt.
Vielen Dank für Ihre Antworten
Gruss, Flo
Bukem (Mittwoch, 04 September 2019 09:38)
@Dave : Es ist so : die Polizei verfolgt den Besitz von Cannabis, der verboten ist. Deshalb wird dein Strafverfahren auch mit einer kleinen Geldstrafe enden.
Die Führerscheinstelle interessiert was anderes, nämlich ob du ein zuverlässiger Fahrer bist. Das bist du trotz Cannabiskonsum durchaus, solange du keinen Verkehrsverstoß unter Cannabis Einfluss mit 1,0ng oder mehr aktiven Thc begehst oder Dauerkonsument bist.
Das bedeutet, dass im äG tatsächlich ein Thc Cooh Rest nicht schlimm ist, solange der Wert nicht zu hoch ist.
Ganz praktisch bedeutet das, ohne dich zu verwirren, du kannst weiter bis zum Zugang der Ladung des äG ruhig gelegentlich weiter konsumieren. Einmal pro Woche ist völlig ok, solange du eben diesen Konsum zum Fahren zeitlich richtig trennst. Deshalb auch richtig und gut von dir, mindestens 3 oder mehr Tage zu warten. Wenn du nur gelegentlich konsumierst, können auch die Thc Cooh Werte nicht sonderlich hoch anlaufen.
Wenn die Ladung da ist, nicht mehr konsumieren und beim Gutachten bitte auch wahrheitsgemäß angeben, wann du zuletzt konsumiert hast.
Wäre da ein Rest von 30 ng Thc Cooh und du lügst aus Angst und sagst, vor vier Wochen zuletzt konsumiert zu haben, rechnen die das zurück und du hättest dann in ihrer Rechnung vor vier Wochen einen deutlich höheren Wert als die 150ng gehabt und die würden dich als Dauerkonsument einstufen und die FE entziehen
@Florian : aus berufsrechtlichen Gründen darf man solche Fragen hier nicht so einfach beantworten und dir Dinge in den Mund legen.
So oder so ist deine FE in Gefahr. Was du jetzt machen musst. Konsum einstellen und eingestellt lassen. Das schreiben auf keinen Fall selbst beantworten. Einen Anwalt nehmen und zusätzlich eine verkehrspsychologische Betreuung suchen.
Herr Schüller macht das alles gern und extrem gut. Wenn du deine FE behalten willst, bitte sofort per obiger Mail melden. Allein wirst du da nicht durch kommen. Das äG kannst du so nicht bestehen und dann kommt eine Mpu, die auch nicht bestanden werden kann.
Schau hier auch rein :
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/03/16/h%C3%A4ufigster-grund-f%C3%BCr-negative-drogen-mpu-fehlende-verkehrstherapie/
Das ganze ist ernst und verdammt eilig
Florian (Mittwoch, 04 September 2019 12:47)
Hallo Bukem, danke für die Antwort
Bei mir verhält es sich so. Bin bereits bei einem Verkehrspsychologen (AFN). Habe diese Woche Stunde 5+6. würde mit ihm dann die Taktik für dieses Gespräch zurechtlegen. Also handelt es sich bei diesem Termin um ein ärztliches Gutachten? (So wie es sich liest)
Habe zwar einen Anwalt, der hat aber bis heute (nach über 8 Wochen!!) noch keine Akteneinsicht erhalten.. hat auch Einspruch gegen die Owi eingelegt (weiß nicht was dies bringen soll). Deshalb werd ich ihn in diesen Termin gar nicht einweihen, da er eh nur sagt nicht hingehen...
PS Konsum seit der Sache komplett eingestellt.
Dave (Mittwoch, 04 September 2019 13:28)
@Bukem: ahhh vielen lieben Dank für eine ausführliche Erklärung, hab es nun verstanden :) Ich dachte, dass es keine Toleranzgrenze beim THC COOH gibt. Meine letzten Fragen:
1) wie hoch darf denn der THC COOH Wert beim äG (und auch im Verkehr) sein, sodass ich nicht als Dauerkonsument eingestuft werde (und die Polizei, f