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Björn Schüller

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Ärztliches Gutachten beim Verdacht des Konsums von Cannabis

 

Ein nur einmaliger Konsum von Cannabis ohne Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs und ohne das Vorliegen sog. "weiterer Umstände" rechtfertigt nicht die Anordnung eines Drogenscreenings oder gar einer fachärztlichen Untersuchung (ärztliches Gutachten, äG). Ein einmaliger Konsument von Cannabis braucht daher einer Aufforderung zum ärztlichen Gutachten oder zum Screening nicht Folge zu leisten. Dann kann die Fahrerlaubnisbehörde zwar die Fahrerlaubnis entziehen, aber diese Entziehung wird dann vom Verwaltungsgericht (hoffentlich) aufgehoben werden, denn sowohl das BVerfG (in DAR 2002, 405 ff = NJW 2002, 2378 ff) als auch das BVerwG (in DAR 2001, 522 f = NJW 2002, 78 ff.) waren der Meinung, dass der einmalige Konsum von Cannabis ohne Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs und der genannten "weiteren Umstände" keine fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen der Behörde rechtfertigt.

 

Dieselben Grundsätze gelten für den gelegentlichen Konsum von Cannabis, der fahrerlaubnisrechtlich unbedenklich ist, sobald nicht ein weiterer Umstand wie fehlendes Trennungsvermögen hinzukommt. Kommt eine Fahrerlaubnisbehörde auf die Idee, bei Ihnen eine MPU anzuordnen, weil Sie im Rahmen eines Strafverfahrens wegen des Besitzes von etwa 5 Gramm "Utopia Haze" von Barneys den gelegentlichen Konsum ("am Wochenende rauche ich gerne mal die Bong warm, teste dann gerne mal die Sieger vom High Times Cannabis Cup") zugegeben haben, dann ist diese Anordnung falsch. Solange man trennen kann zwischen dem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs ist man einigermaßen auf der sicheren Seite.

 

Also: Wenn man nur gelegentlicher Konsument von Cannabis ist, droht kein Ungemach. Wenn man aber dazu im Auto abgegriffen wurde und im Blut wenigstens 1,0 ng/ml THC gemessen worden sind, dann fehlt das Trennungsvermögen (=weitere Tatsache) und der Führerschein ist oft nur noch dann zu retten, wenn man bis zur Entscheidung einen Verhaltenswandel im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV darlegt und auch dokumentiert (sprich: Abstinenznachweise für mehrere Monate und eine abgeschlossene Verkehrstherapie vorlegt). Das ist eine etwas versteckte und häufig übersehene Ausnahmeregelung, die Behörde kann dann von der Entziehung absehen und eine MPU anordnen - allerdings ohne den Führerschein einzuziehen).

 

Nach einigen Stimmen in der Literatur soll die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens auch dann rechtswidrig sein, wenn der gelegentliche Konsum zwar bejaht wurde, aber anläßlich einer Blutabnahme bei einer Verkehrskontrolle der aktive THC Wert unter 1,0 ng/ml lag. Der Wert für das fehlende Trennungsvermögen von nur 1,0 ng/ml THC wurde kürzlich etwa vom OVG Münster bestätigt. Ein wissenschaftlich einigermaßen gesicherter gelegentlicher Konsum wird man erst ab 100 ng/ml THC COOH annehmen können, aber auch hier gilt: Hier wird von 10 ng/ml - 100 ng/ml THC COOH alles vertreten. Oder es wird gleich gesagt, dass man gelegentlicher Konsument sei, weil es nicht wahrscheinlich wäre, gleich nach dem ersten Konsum auch noch in eine Verkehrskontrolle zu geraten.

 

 

Das ärztliche Gutachten oder ein Screening kann aber beim Verdacht auf regelmäßigen Konsum angeordnet werden. Aber dieser Verdacht muss schon durch hinreichend durch Tatsachen unterfüttert sein (zB. Auffinden großer Mengen Cannabis bei einer Hausdurchsuchung und die Einlassung zur Verteidigung, man konsumiere selber viel und verkaufe nur, um sich den eigenen Konsum zu finanzieren).

 

Es müssen also ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass die betreffende Person Dauerkonsument (also täglich bzw. beinahe täglich Cannabis konsumiert) ist.

 

Ist der regelmäßige Konsum aber etwa durch das Ergebnis einer Blutprobe bei einer Verkehrskontrollte belegt (dies ist ab 150 ng/ml THC COOH der Fall), dann entfällt die Anordnung des ärztlichen Gutachtens oder eines Screenings, denn Dauerkiffer sind im Regelfall nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Auch das ist logisch. Allerdings kann auch ein Dauerkonsument versuchen, sich über den Notausgang der Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 zur Anlage 4 der FeV den Führerschein zu retten.

 

Es ist aber nach richtiger Auffassung rechtswidrig, bei hinreichenden Verdachtsmomenten auf einen Dauerkonsum von Cannabis direkt eine MPU anzuordnen (BVerfG, NJW 2002, 2378 ff.).

 

 

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Kommentare: 1024
  • #1

    ms15 (Montag, 13 November 2017 22:07)

    ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort.
    Ich hatte nur Angst weil derjenige Beamte, der mich beim zweiten Vorfall untersucht hat, angedeutet hat, dass ich mit Post von der Führerscheinstelle zu rechnen habe.

  • #2

    Horst (Mittwoch, 15 November 2017 16:32)

    Hallo ich Wohne in Bayern, war letzte Woche in Amsterdam im Urlaub und rauche des öfteren Cannabis. Ich wurde vor 2 Tagen von der Polizei mit dem PKW aufgehalten -> Urin Test -> Positiv und anschließender Blutentnahme. Was habe ich zu befürchten ? Ist ein Anwalt hilfreich ? Bin Beruflich auf meinen Führerschein angewiesen...

  • #3

    Bukem (Donnerstag, 16 November 2017 00:30)

    @Horst: Vielleicht solltest du dich zur Informationsvertiefung hier etwas mehr bei uns einlesen. Insbesondere unter Fahrerlaubnisrecht und Drogen Verhaltens-know-how ( Nachweiszeiten THC) wirst du einiges zu lesen haben.
    Es kommt schlicht auf deine Werte an und darauf, ob du etwaige unvorteilhafte Angaben zu deinem Konsumverhalten getätigt hast.
    Im denkbar schlimmsten Fall droht der Entzug der FE, das sollte deine Frage nach einem Anwalt bereits beantworten.
    Deine Blutwerte hängen davon ab, wann und wieviel du zuletzt konsumiert hast. solltest du mehr als 1,0 ng aktives THC aufweisen, liegt eine Ordnungswidrigkeit mit Punkten, Bußgeld und einem Monat Fahrverbot vor, solltest du zusätzlich noch gesagt haben, jo, war grade in Amsterdam, war geil und ich rauch gerne, wäre es das schon mit der FE gewesen.
    Möchtest du mehr wissen? dann erzähl bitte konkret, wann du zuletzt konsumiert hast und ob du irgendwelche Angaben gemacht hast. Schon mal der Hinweis: Herr Schüller ist bundesweit tätig

  • #4

    Demirbas (Sonntag, 19 November 2017 10:26)

    Sehr geehrter Herr Schueller,

    Durch die Aufforderung der FSST binnen 8 Tagen zur Blut- und Urinprobe, um meine Konsumgewohnheiten zu bestimmen, habe ich dies gemacht.
    Num kamen die Ergebnisse
    Thc 0,6
    THC COOH 5,1
    Beurteilung: erheblicher Konsum mit Verdacht auf Regelmaßigen Konsum
    İch hab das Gutachten erhalten und habe noch bis 18.12 Zeit abzugeben. İch komme aus naehe Köln (Rhein-Erft-Kreis) und würde gerne nach ihrer Hilfe bitten, mit welchen Maßnahmen ich eine etwaige Entziehung meiner FE zu verhindern.
    İch bedanke mich vielmals und schaetze İhre Arbeit hier sehr.
    Mit freundlichen Grüßen

    Demirbas

  • #5

    Demirbas (Sonntag, 19 November 2017 12:14)

    Ebenso ist im Gutachten zu lesen, dass ich in einem engen zeitlichen zusammenhang mit der untersuchung cannabis konsumiert haette. İch bedenke dass dies auch zur FE entzug führen koennte, obwohl ich ab dem zeitpunkt nachdem ich die Anordnung erhalten habe nicht konsumiert.

  • #6

    Bukem (Sonntag, 19 November 2017 13:47)

    @Demirbas: Dann möchte ich Dich bitten, Dich unter den oben rechts aufgeführten Kontaktdaten direkt bei Herrn Schüller zu melden. Alleine solltest du das nicht mehr machen, das geht leider ins Auge.
    Das ist grundsätzlich eine vernünftige Entscheidung, das schnell anwaltlich beschauen zu lassen, hier kann sicherlich verschiedenes unternommen werden, evt kommt eine verkehrspsychologische Betreuung in Betracht, um einen Verhaltenswandel zu belegen. Alleine bitte nicht machen

  • #7

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 19 November 2017 20:34)

    @Demirbas: Wann war denn die Rauschfahrt? Ich muss das Gutachten sehen, das klingt unsauber..

  • #8

    Bernd (Mittwoch, 22 November 2017 12:19)

    Ich habe im Jahr 2008 eine MPU gemacht und im Januar 2009 meinen Führerschein wieder bekommen. Am 19.09.2017 wurde ich abends um 17:15Uhr von der Polizei kontrolliert. Keine Aussage gemacht. Blutentnahme um 19:15Uhr auf der Wache. 1,6ng/thc und 15ng/thc carbonsäure. Am 07.11.2017 würde mir vom LBV die Aufforderung zur Erbringung eines ärztlichen Gutachtens zugestellt. Sollte ich dort die Wahrheit sagen und meinen 9 Jahre zurückliegenden Konsum angeben?

    MfG Bernd

  • #9

    Nina (Mittwoch, 22 November 2017 16:18)

    Guten Tag Herr Schüller,

    Ich wurde im Mai von einem örtlichen Politzisten im Straßenverkehr angehalten,
    Ums kurz zu fassen:
    Erstens: Ich wurde von den Polizisten nicht belehrt
    Zweitens: Mir wurde gesagt dass eine Verweigerung des Urintests (den ich Anfangs verweigerte) gleichbedeutend mit einem vollem Schuldeingeständnis und dem sofortigen Einzug meiner Fahrerlaubnis ist. Den Urintest konnte ich nicht in einem abgeschlossenen Raum absolvieren sondern musste diesen bei offener Tür in der Wache vollziehen (Ich bin weiblich) wobei mich mehrere Polizisten beobachten konnten.
    Drittens: Wir wurde strickt untersagt meinen Anwalt oder Arbeitgeber per Handy zu kontaktieren

    Der eingeschaltete Anwalt forderte Akteneinsicht die uns volle 6 Monate verweigert wurde.

    Die darauffolgenede Blutuntersuchung mit Ergebnissen dauerte bis November (6 Monate)

    Jetzt liegt mir ein schreiben von der Kreisverwaltung mit Aufforderung zu MPU vor. Der unfreiwillige Blutentnahme ergab: THC 2,1 ng/ml Hydroxy THC 0,7ng/ml und THC -Carbonsäure 24 ng/ml. Desweiteren wurde hier geschrieben das ich die Tests freiwilig vollzog. Von den zuständigen Politziten wurden zudem viele weitere Unwahrheiten an die Führerscheinstelle übermittelt. (z.b eine stark verzöferte Reaktion nach hell/dunkel Adaption, verengte Pupillen,zittrige Fingerkuppen etc etc etc.Zum Konsumverwahlten habe ich jegliche Angaben verweigert.

    Zu mir: Ich kiffe nicht gelegentlich geschweige denn regelmäßig. Ich rauchte nur einen Joint in meinem Leben und das war 1 Tag vor der "Drogenfahrt". Im Internet habe ich mich schon belehrt dass nur bei keiner aussreichenden Trennung von Konsum und Verkehrsteilnahme (Die vom Polizisten erfunden wurde) und den Grenzwerten eine MPU angeordnet werden darf.
    Für mich ist es ein absolutes Unding so von dem Rechtsstaat Deutschland behandelt zu werden!
    Ist es sinnvoll hier einen Anwalt einzuschalten oder soll ich mich hier der Willkür des Rechtssystems unterwerfen?



  • #10

    Bernd (Mittwoch, 22 November 2017 18:02)

    Ach Mist. Könnten Sie meinen Nachnamen aus meinem vorherigen Beitrag entfernen? Der sollte dort eigentlich nicht stehen.

    Danke schön.

  • #11

    Bukem (Sonntag, 26 November 2017 09:29)

    @Bernd: Das mit dem Namen kann ich hier nicht erledigen, leite ich aber weiter.
    Grds besteht im äG eine umfangreiche Wahrheitspflicht, ich würde sowieso davon ausgehen, dass der frühere Vorfall bereits in den dortigen Unterlagen aktenkundig ist. Ganz generell wg der Wahrheitspflicht und der erheblichen Folgen ihrer Nichtbeachtung würde ich hier ein persönliches Beratungsgespräch mit Herrn Schüller anraten, das geht bestimmt auch telephonisch. Die Kontaktdaten stehen hier oben rechts auf dieser Seite
    Die Gutachterstelle nicht von der Schweigepflicht zu entbinden, ist völlig richtig.

    @Nina: Ich denke, da ist bereits ein Anwalt eingeschaltet? Eine Doppelvertretung macht keinen Sinn.
    Grds würde ich immer raten, evt ein paar Gänge rauszunehmen. Unrechtsstaat, Willkür; Polizeigewalt? Halte ich eher für nicht soo naheliegend.
    Mal eben zu den Fakten: Gegen die Anordnung der MPU bestehen keine Rechtsmittel. Ich weiß nicht, was Du für Angaben genau gemacht hast und was da genau passiert ist. Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, was du da geschildert hast.
    Dazu müßte man Akteneinsicht nehmen.
    Deine Werte objektiv belegen eben einen Verstoss, darauf können wir uns bestimmt einigen. Sofern Du bereit bist, dir evt auch unbequeme Wahrheiten von Herrn Schüller sagen zu lassen, kannst du ihn gerne mandatieren. Herr Schüller hilft auch bei der MPU Vorbereitung, check doch hierzu das Skript zum download auf dieser Seite
    Grds läufst du Gefahr, deine FE zu verlieren, bisher hast du hier trotz der vielleicht auch berechtigten Kritik an dem polizeilichen Vorgehen für deinen Teil nur sehr wenig bis gar keine Einsichtsfähigkeit gezeigt. Das wird dir bei der MPU das Genick brechen, befürchte ich

  • #12

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 26 November 2017 13:15)

    @Bernd: Habe den Eintrag samt Namen entfernt.

    @Nina: Ich lese ungern von der Willkür des Rechtssystems. Wir sind hier im Vergleich mit anderen Ländern noch gut gelandet, das können Sie mir glauben. Was die Frage nach dem Anwalt angeht: Ich kenne Ihren Kollegen nicht und weiß nicht, ob er sich entsprechend auskennt. Das Verhalten der Polizei war nicht in Ordnung, den Anwalt darf man IMMER kontaktieren. Die Werte sprechen zunächst einmal dafür, dass Sie wohl einen Monat den Führerschein abgeben müssen. Ob daraus hinaus ein ärztliches Gutachten angeordnet wird oder die Fahrerlaubnis entzogen wird, hängt von verschiedenen Umständen ab, u.a. von dem Bundesland, in dem Sie leben. Wenn Sie sicher gehen wollen, melden Sie sich sofort, nachdem Ihr Urin frei von Drogenrückständen ist, bei einem Abstinenzprogramm auf Drogen bei TüV, AVUS, Dekra, PIMA o.ä. an. 6 Monate mindestens. Wann wurde das letzte mal konsumiert? Es gibt die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 der FeV, dazu braucht es Abstinenznachweise und den Nachweis einer möglichst abgeschlossenen Verkehrstherapie bis zur Entscheidung der FSST über die Sache. Ist also bißchen vom Glück abhängig, ob man die Sachen rechtzeitig durchkriegt, bevor die FSST sich meldet. Diese Ausnahmeregelung kann greifen, auch wenn dem Grunde nach im Moment der Rauschfahrt die Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis vorlagen.

    Darüber sollte Sie Ihr Anwalt informiert haben, wenn er sich auf dieser Spielwiese auskennt, wo überall Leute stehen, die über dieses und jenes streiten.

    Bei Bedarf melden Sie sich bei mir.

  • #13

    Andreas (Donnerstag, 30 November 2017 19:27)

    Guten Abend liebes A- Team,
    der Sachverhalt bei mir zeigt sich so.

    Ich wurde am 7.8.2017 von der Polizei angehalten. Habe einen Urintest machen lassen, der positiv ausfiel. Darauf wurde mir auf der Wache Blut abgenommen. Selbst habe ich keine Angaben zu meinem Konsumverhalten gemacht. Soweit so gut. Jetzt am 25.11.2017 kam der Brief der FSST. In diesem Schreiben steht, dass die Blutwerte 2.2ng/ml THC; 52.0 ng/ml THC- Carbonsäure und 1.3ng/ml 11-Hydroxy- THC ergaben. Ausserdem wurde ich jetzt auffgefordert ein äG durchzuführen mit 3 Urintests und eine Begutachtungsstelle aufzusuchen, mit einer Frist von 3 Monaten.
    Ich muss dszu sagen, ich habe erst am 19.10.2017 komplett mit dem Rauchen aufgehört. Davor nur gelegentlich/unregelmäßig mal an einem Joint gezogen. Nun meine Fragen. Habe ich gute Chancen, dass der THC- COOH Wert gleich null ist und wie sollte ich mich bei dem Gutachter verhalten? Was möchte dieser alles Wissen?
    Bedanke mich schon jetzt bei Ihnen für die Antwort. MfG. Andi.

  • #14

    Bukem (Freitag, 01 Dezember 2017 15:53)

    @Andreas: Also: Es ist zunächst überaus unvorteilhaft, dass Du noch weiter konsumiert hast. Die Hälfte der Voraussetzungen für einen Entzug deiner Fahrerlaubnis liegen bereits vor. Die FSST will jetzt sehen, ob sie die andere Hälfte auch noch findet. Immerhin warst du klug genug, keine weiteren Angaben zu machen. Fällt man im Verkehr mit mehr als 1,0 ng aktivem THC auf (bist du bereits) und wird dann noch der Nachweis eines wenigstens gelegentlichen Konsums ( mehr als zweimal) erbracht durch ein äG oder unbedachte eigene Angaben, dann kann bereits die FE entzogen werden.

    Je nach deinem Konsumverhalten ( Dauer, Menge und Häufigkeit) wird das THC COOH bei dir unterschiedlich lange nachweisen lassen. Du erkennst jetzt das Problem? Recht frisches THC COOH , was dir jetzt nachgewiesen wird, kann nur noch kaum aus einem Konsum im August stammen. Dh, du hast dazwischen schon konsumiert.
    Du solltest dich schon jetzt um akute anwaltliche Hilfe bemühen, hier mag auch zusätzlich eine verkehrspsychologische Betreuung helfen, um einen sog Verhaltenswandel belegen zu können. Ernsthaft, deine FE ist in Gefahr, du hättest dich bereits im August hier melden sollen.

    Die Daten von Herrn Schüller stehen oben, ich wünsche dir aufrichtig viel Glück

  • #15

    Salva (Mittwoch, 13 Dezember 2017 22:13)

    Guten Abend,
    Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts vom September wurde mir wegen vorsätzlichen Erwerbs von Betäubungsmitteln (marihuana) jetzt eine Eignung verordnet. Nach Paragraph 14 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung kann die Beibeingung eines ärztlichen Gutachtens angeordnet werden, wenn der Betroffene Bätäibungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes wiederrechtlich Besitz oder besessen hat.
    Auszug des letzten Briefes der Führerscheinstelle.

    Bis Ende Juli war ich täglicher Konsument von einem joint.
    Und vor 5 Tagen habe ich ein paar mal an einem joint gezogen. Dann kam heute der Brief.
    Ich würde nicht beim fahren angehalten oder ähnliches.
    Meinen sie man kann was tun das ich das MPU umgehen kann. Ich würde vor 10 Jahren schon mal auch aufgefallen und hab ein mpu machen müssen und bestanden aber da wurde ich beim fahren erwischt.
    Ich hab zwar schon einen Anwalt eingeschaltet bin aber nicht ganz davon überzeugt. Er hat vor, 2 Tage bevor die 14 tägige frist abläuft, das ich mich melde wo ich das Drogenscreening machen will beim Amt. Das er dann sagt das ich nicht da war und ich nochmal 14 Tage Frist haben wollen würde. Auf gut deutsch auf dumm tun. Damit ich mehr Zeit habe das sich Mein Abbauprodukt abbaut. Was meinen Sie?

  • #16

    Lee (Donnerstag, 14 Dezember 2017 17:53)

    Hallo erstmal bin ich begeistert von der Möglichkeit hier das Gemüt etwas beruhigen zu können. Vielen Dank für die Zeit und die Mühe auf jede Frage einzugehen!

    Mein Anliegen: ich besitze einen Führerschein, musste ihn aber aufgrund einer Geschwindigkeitsverletzung im Januar einen Monat abgeben.
    Jetzt wurde ich an Halloween als Fußgänger kontrolliert. Ich bejate die Frage ob ich Betäubungsmittel dabei hätte und gab an vom Nebenjob auf den Weg zu einem Kumpel zu sein. Bei mir wurden zwei Bier und weniger als 0,4g grüne Pflänzche Substanz gefunden sowie eine Mühle zum zerkleinern von Kräutern, Papier und Filter.
    Ich bekam eine Vorladung und bin der Einladung nachgekommen. Habe meine Personalien bestätigt und Aussage sowie Unterschrift verweigert.
    Außer die Geschwindigkeitsübertretung hatte ich noch nie Kontakt zur Polizei und befinde mich derzeit nach dem Studium auf der Suche nach einer Vollzeitstelle.

    Ich mache mir große sorgen eine MPU aufgedrückt zu bekommen. Ist die Sorge gerechtfertigt, oder kann ich aufatmen?
    Vielen Dank!

  • #17

    Bukem (Donnerstag, 14 Dezember 2017 21:54)

    @Salva: Keine Ahnung, wer der Anwalt ist. Daher weiß ich nicht, ob der wirklich vertieft Ahnung von der Materie hat oder jemand ist, der dreimal im Jahr so ein bißchen Verkehrsrecht nebenbei macht.
    Was er da genau mit dir vor hat, habe ich nicht genau verstanden, aber an den Erfolgsaussichten schon jetzt aber ganz große Zweifel.
    Es ist sehr fraglich, ob die Anordnung einer MPU wg Cannabis Besitzes überhaupt rechtmäßig wäre.
    Wir bräuchten hier deutlich mehr Details, Herr Schüller ist bundesweit tätig. Ohne Akteneinsicht kann man hier nichts sagen, ein guter Anwalt kann dir helfen, ein schlechter kostet nur unnötiges Geld. Etwaige Anwaltswechsel sind Gang und Gäbe. Kontaktdaten stehen oben

    @Lee: Was ganz genau hast Du gesagt? Das ist leider von erheblicher Wichtigkeit. Es liegt zwar kein Verkehrsverstoß vor, aber mit viel Anlauf kann man sich auch so die Fahrerlaubnis vom Hals schaffen.
    ZB, wenn man ggü der Polizei einräumt, schon mal vor drei Jahren Koks oder 1993 auf der loveparade ne Pille genommen zu haben. Gleiches gilt für den Mischkonsum von Alkohol und Cannabis. Lächerlich, ich weiß, aber so sieht es der Gesetzgeber. Dann ist man schlicht ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen. Meld dich bitte

  • #18

    Lee (Donnerstag, 14 Dezember 2017)

    Danke für die Antwort Bukem.

    Ich habe gesagt, dass ich Cannabis dabei habe. Zum Konsum habe ich mich nicht geäußert. Ich habe gesagt "es ist Halloween, ich komm von der Arbeit und bin unterwegs zu nem Kumpel".
    Dann folgten Fragen zu den Gegenständen im Rucksack. Ich sagte es handle sich um eine Mühle um Kräuter zu zerkleinern. Filter und Papier und gab an wo sich das Gras im Rucksack befindet.
    Ich hatte aber Angst, dass mir mehr untergejubelt wird. Deswegen wollte ich, dass vermerkt wird, dass es sich im eine geringe Menge handelt. "Ein Gramm?" Nein sagte ich, weniger. "halbes Gramm?" Nein weniger. Dann schreib er "laut Beschuligtem 0,5g" auf. Ich meinte, dass ich das nicht gesagt habe und es nicht unterschreiben werde. Worauf der Polizist sagte ich solle unterschreiben und erst dann bekäme ich meinen Rucksack und meine Jacke wieder. Deshalb Unterschied ich.
    Zum Abschied bedankte ich mich und sagte; das war gar nicht so schlimm wie ich es jetzt erwartet habe. (der Schock des Horns hat mich irgendwie betäubt).

    Ich hoffe sehr, dass ich mich jetzt an alles erinnert habe.

    Danach war ich beim Arzt aufgrund von Albträumen. Er hat mir eine Überweisung zum Psychologen gegeben, den ich noch nicht aufgesucht habe und mir Neurexan verschrieben hatt.

  • #19

    Bukem (Sonntag, 17 Dezember 2017 14:07)

    @Lee: Entspann Dich bitte. Es liegt kein Verkehrsverstoß vor, das ist schon mal gut. Wenn überhaupt könnte hier eine Ladung zu einem äG erfolgen, guck hier mal bitte rein. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    Ein solches äG ist völlig unproblematisch, lies dich erst mal in Ruhe ein und frag, wenn du Fragen hast . Bei Bedarf nimmt Herr Schüller dich auch sprichwörtlich an die Hand, wenn du Hilfe brauchst.


    Ein Konsum ist ja überhaupt nicht belegt worden, selbst wenn, wäre dieser völlig unbedenklich.
    Das einzige, was grad wirklich passiert, ist ein Strafverfahren wg einer geringen Menge Cannabis. Du solltest trotzdem nicht einräumen, dass du das Cannabis zum Eigenbedarf besessen hast, auch wenn es strafmildernd wirken würde.

    Ein kleiner Tipp: Nicht weil es grad wichtig wäre in rechtlicher Hinsicht: Alpträume? Psychologe? Medikation? Tu Dir bitte selbst einen Gefallen und konsumier einfach mal weniger, es tut dir anscheinend nicht gut. Dann sollte sich mancher Gedankensalat selbst lösen.
    Wenn Du Hilfe brauchst, meld dich gerne

  • #20

    Malina (Dienstag, 19 Dezember 2017 16:13)

    Hallo.
    Ich habe meinen Führerschein angefangen und habe Post von der führerscheinstelle bekommen das ich ein ärztliches Gutachten mit drogenscreening machen soll um meine fahreignung zu prüfen.
    Bin 2015 verurteilt worden im Besitz von Cannabis zu sein für Eigenbedarf. Ich rauche seit vier Wochen nicht mehr und werde dieses Zeug auch nie wieder anpacken. Soll bis zum 20.1 ein Gutachten vorlegen. Hätte ich denn eine Chance dieses zu bestehen? Lieben Gruß

  • #21

    Samble (Mittwoch, 20 Dezember 2017 13:40)

    Hallo,
    ich ich habe Post von der Polizei erhalten. Es wurde ein Päckchen an mich Adressiert an einer Poststelle gefunden, Inhalt 5g Amphetamin. Bei der Polizeilichen Vorladung habe ich die Aussage verweigert. Nun habe ich einen weiteren Brief der Staatsanwaltschaft erhalten, in dem mir versuchter Unerlaubter Erwerb von Btm vorgeworfen wird. Gegen eine Zahlung von 500€ würde von einer öffentlichen Klage abgesehen und es gäbe keine Eintragungen in Führungszeugnisse noch im Fahreignungsregister.
    Wenn ich nun diesem Vorgehen zustimme, frage ich mich ob mit einem Brief der FSST zu rechnen ist. Eine Entscheidungsfrist habe ich bis zum 06.01.2018. Frist zur Erfüllung der Auflagen(Geldstrafe) wäre der 06.02.2018. Da ich bis vor wenigen Tagen über längeren Zeitraum THC konsumiert habe(was ich nun gänzlich eingestellt habe) stellt sich mir auch die Frage, wie lange es dauern kann bis ein Brief der FSST kommt, da ich bei evtl anstehenden Tests natürlich keinerlei Rückstände haben möchte.
    Bis THC vollständig abgebaut ist, dauert es ja eine gewisse Zeit, vorallem bei längerem Konsum. Halten Sie es für realistisch, dass sich die FSST erst im Februar/ März meldet, wodurch ich genug Zeit hätte keine Rückstände zu haben? Bis jetzt hatte ich auch nie Kontakt mit der Polizei und besitze selbst nicht einmal ein Auto, ist dies evtl relevant für ein äG, da ich kein Kraftfahrzeug führe?
    Über eine Einschätzung von Ihnen würde ich mich freuen,
    Liebe Grüße Samble

  • #22

    Bukem (Mittwoch, 20 Dezember 2017 20:47)

    @Malina: Ja klar.
    Es liegt ja kein Verkehrsverstoß unter Cannabiseinfluss vor, der Zweifel an deiner Eignung begründen würde. Es ist sicher gut, wenn du bis dahin auf den Konsum verzichtest, du würdest ein solches Gutachten aber sogar als gelegentlicher Konsument bestehen, sofern du dort angibst, immer zwischen etwaigem Konsum und der Verkehrsteilnahme, also dem Fahrzeugführen zu trennen. Immer den Wagen bis zu drei Tagen stehen lassen.
    Konsum ist hier deshalb unter Beachtung dieser Regeln ok.Jedenfalls vermeidest du dann größeren Ärger.
    Lies dich bitte bei uns weiter ein. Insbesondere interessant ist unter Drogen know how der Artikel zu den Nachweiszeiten von Cannabis.
    Wenn du fragen hast, meld dich.

    @Samble: Das Verfahren bei der StA wg des etwaigen Erwerbs des BtM ist lösgelöst davon, was die FSST macht.
    Dies Schreiben müßte man sich genauer ansehen. Ist das eine Verfahrenseinstellung unf wenn ja, weswegen genau? Nenn mal die Normen bitte.
    Sollte das eine Verfahrenseinstellung gg Geldauflage sein, kaufst du dich quasi raus. Das ist dann kein Schuldeingeständnis, man kauft sich nur von dem Risiko der Strafverfolgung frei. Also reicht das nach meinem dafürhalten nicht aus, dass die FSST aktiv werden kann, weil kein ausreichender Verdacht wg Drogenbesitzes gg dich vorliegen würde.

    Guck mal hier bitte: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    Trotzdem macht die FSST ganz oft, was sie will, auch wenn es rechtswidrig ist.
    Jeder eingeräumte Konsum von Drogen außer Cannabis führt quasi automatisch zum FE Verlust. Also pass auf.
    Was den Cannabiskonsum betrifft: Es liegt ja kein Verkehrsverstoß von dir vor unter Cannabiseinfluß. Also ist erstmal alles ok, auch wenn ein Gutachten kommen sollte.
    Du hast anscheinend viel Fragebedarf. Lies dich gerne bei uns ein und frag dann, wenn du durch bist

  • #23

    Malina (Sonntag, 24 Dezember 2017 08:48)

    Das hört sich doch schon mal gut an. Habe meinen Termin am 23.1 und bis dahin bin ich 9 Wochen rauchfrei. Müsste ich doch hoffe ich schaffen. Ich hoffe es sehr. Ich Danke schon mal für die Antwort, dass hat mir schon mal etwas die Angst genommen. Werde dieses Zeug nicht mehr anfassen, das hat mir echt den Rest gegeben. �

  • #24

    habub (Mittwoch, 17 Januar 2018 19:36)

    Guten Tag, erst mal Kompliment für diese Seite, sehr informativ und verständlich, danke dafür. Aus dem Text kann man nur die Folgen eines einmaligen oder gelegentlichen Konsums entnehmen, jedoch nicht die folgen des Verdachts auf Konsum. Kann ein ärztliches Gutachten überhaupt angeordnet werden, wenn nur der besitz von cannabis (nicht im straßenverkehr) nachgewiesen werden kann?
    MfG habub

  • #25

    Marco (Samstag, 20 Januar 2018 04:28)

    Guten Tag
    Ich hätte ein paar Fragen zu meiner aktuellen Situation..
    Und zwar wurde bei mir vor ca. 6 Monaten eine Hausdurchsuchung aufgrund einer handyauswertung und der dabei gefundenen Nachrichten durchgeführt.
    Bei dieser wurden 5 Gramm cannabis eine Bong ein wiegemesser mit brettchen ein grinder (mühle)und 20 leere gripptütchen gefunden.
    Außerdem wurde auf meinem handy eine Nachricht gelesen in dieser ich 18 Gramm cannabis anforderte...
    Ein paar Tage später habe ich Post bekommen in der Stand das ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet wurde und ich des Handels mit cannabis verdächtigt werde.
    Habe einen Anwalt eingeschaltet und konnte den verdacht das Handels ausräumen, da dieser der Staatsanwaltschaft erklärte das die von mir geforderten 18 Gramm aus einer gruppenbestellung unter Freunden zum erziehlen eines besseren Preises herbeiführen.
    Auch die gefundenen gripptütchen erklärte er damit das die Bestellung in 1gramm Tütchen erfolgte und diese bei mir aufgeteilt entleert und umgefüllt worden.
    Das strafverfahren wird gegen folgende Auflagen eingestellt: 1 drogenscreening und besuchen eines FRED Kurses.
    Desweiteren bekam ich Post von der Führerschein stelle das diese ein Fachärtztliches gutachten zur Feststellung meiner fahrtauglichkeit anortnet.
    Bei dem ersten Termin des FäG habe ich eine urinprobe abgegeben und die fragen der Ärztin beantwortet.
    Bei diesen fragen kam z.b. zur Sprache wie es zu den bei mir vorgefundenen Gegenständen komme.
    Ich erklärte ihr das diese nicht mir gehören und aus den gelegentlichen treffen mit Freunden bei mir stehen geblieben sind und das ich nur 5-6 mal mitkonsumiert habe. Ihre Antwort war ein Lächeln und das sie das nicht ganz glauben könne und das es deswegen für sie auch nicht nach gelegentlichem cannabis Konsum aussieht.
    Jetzt meine Fragen:

    Muss ich damit rechnen das mir der Führerschein entzogen wird nur weil die Ärztin denkt das es sich hierbei nicht um gelegentlichen Konsum handelt, oder sind die Testergebnisse der Ausschlag gebende Punkt?

    Und ist es möglich das in einer urin oder haaranalyse unzulässige Werte festgestellt werden weil ich mal in einem geschlossenen Raum war in dem gekifft(1joint) wurde?

    Und ist es schlimm bzw. Möglich das bei einer haaranalyse der letzte Konsum vor 6 Monaten (haarlänge 5-6 cm) verstgestellt wird?

  • #26

    Marco (Samstag, 20 Januar 2018 04:51)

    Habe gerade noch gelesen das bei einem mischkonsum (cannabis alkohol) der Führerschein entzogen werden kann..
    Hoffe das das nicht zwangläufig dazu führt
    Dann das habe ich bei dem ärztlichem Gutachten angegeben...
    Bitte um schnelle Antwort
    Danke schon mal im voraus

  • #27

    Malina (Dienstag, 23 Januar 2018 13:38)

    Hallo, ich hätte nochmal eine Frage. Ich habe am 13.2 ein äg zur Feststellung zur fahreignung da ich meinen Führerschein mache. Habe bis dahin 12 Wochen nicht mehr Cannabis konsumiert. Kann ich bis dahin denn unter den thc-cooh Wert kommen um mein Führerschein weiter machen zu können. Bei den nachweiszeiten steht ja 6-8 Wochen. Kann man nach 12 Wochen noch etwas finden bzw so viel das ich nicht weiter machen kann.
    LG

  • #28

    Malina (Dienstag, 23 Januar 2018 14:57)

    Achso, habe ich vergessen, es wird ein Urin Test durchgeführt.
    Habe vor 3 Jahren eine Verurteilung bekommen im Besitz von Cannabis zu sein für Eigenbedarf.
    Lg

  • #29

    marko (Freitag, 26 Januar 2018 15:48)

    High Leute folgende Situation :
    MPU nach Cannabis Fahrt 2012
    Bestanden aufgrund fehlender Kohle erst 2017.
    Januar 2018 überführt bei Einkauf von Cannabis - nach eigener Aussage einmal in der Woche was geholt..ab und an nach Feierabend Joint Genuss zugegeben ...Fund Menge 4 g
    Muss ich um den Führerschein bangen? Bin zu Fuß aufgegriffen worden ...Fahre sowieso keine Auto mehr trotz vorhanden Führerscheins .....Ort : NRW

  • #30

    Bukem (Samstag, 27 Januar 2018 14:47)

    @all. Ich werde die Fragen asap beantworten

  • #31

    Rechtsanwalt Führerschein (Samstag, 27 Januar 2018 15:49)

    @Marco: Wenn angegeben wurde, das der Konsum von Alkohol und Cannabis gemischt wurde, dann ist der Führerschein ziemlich in Gefahr. Seit wann sind Sie denn abstinent? Es wäre hier sinnvoll, zur Sicherheit Screeningnachweise für die letzten Monate beizubringen, pro aktiv zum Verkehrspsychologen zu gehen, um evtl noch kurzfristig auf die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV Zugriff zu kriegen. Für Abwarten und Tee trinken ist es hier jetzt zu spät.

    @Habub: Ein ärztliches Gutachten kann angeordnet werden, auch wenn nur Cannabis gefunden wurde. Aus dem Umständen muss sich aber der konkrete Verdacht eines regelmäßigen Konsums ergeben (sagen jedenfalls Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht). Und wann dies der Fall ist, darüber streiten die Gelehrten und noch viel mehr die Halbgelehrten. Jeder Jeck macht da, was er will....

  • #32

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 27 Januar 2018 16:55)

    @Malina:

    Sollen Urinproben genommen werden?

    Wenn das der Fall ist, sollte das Urin sauber sein. Aber die Frage ist, ob es das überhaupt sein muss. Und das hängt davon ab, ob der Anlass der Begutachtung eine Fahrt unter Wirkung von Cannabis war oder ob das Gutachten wegen Besitzes von Drogen angeordnet wurde. Und dazu haben Sie irgendwie nichts geschrieben :-)

    @Marko: Da kommt vermutlich ein ärztliches Gutachten. Allerdings hängt das auch von der Fragestellung der MPU damals ab...

  • #33

    Malina (Sonntag, 28 Januar 2018 17:48)

    Ja wurde wegen Besitz von Cannabis angeordnet.hatte zu der Zeit keinen Führerschein, den mache ich gerade erst. Ja wird eine urin probe genommen. Hatte ich oben nochmal dazu geschrieben gehabt.

  • #34

    Marco (Sonntag, 04 Februar 2018 08:36)

    Danke schon mal für die antwort herr Schiller.
    Ich bin seid 6 Monaten Abstinent und habe beim ärztlichem Gutachten auch schon 4-5 cm hast abgegeben
    Was meinen Sie denn mit Ausnahme Regelung und dem Rest? Was würde das für mich bedeuten?

  • #35

    Bukem: (Freitag, 09 Februar 2018 13:44)

    @Marco:Das bedeutet kurz gesagt, dass dir die FE erhalten bleiben kann, wenn der damalige Drogenverstoß eine Art einmaliger Ausrutscher wäre, etwa wegen besonderer akuter Lebenskrisen ( Jobverlust, Freundin weg usw)
    Das kann dann der Psychologe bestätigen und ein besonders guter Anwalt wie hier, hüstel, Herr Schüller, dafür sorgen, dass die FE eben nicht entzogen werden darf.
    Du siehst die Chance? Kontaktdaten von Herrn Schüller stehen oben

  • #36

    Patrick A. (Dienstag, 13 Februar 2018 09:46)

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schueller,
    aufgrund vieler lobender Einträge im Internet bin ich auf Sie gestoßen. Ich möchte Ihnen kurz den Sachverhalt erörtern. Letzte Woche fand bei mir eine Hausdurchsuchung statt. Mir wird Btm Handel in Bezug auf Amphetamine in nicht geringer Menge zur Last gelegt. Die Ermittlungsbeamten haben nichts in der Hinsicht gefunden. Kein Amphetamin und keine Utensilien zum Gebrauch, Verbrauch, Verkauf, Abwiegen oder Verpacken von Betäubungsmitteln. Allerdings wurde eine indoor Plantage mit 40 Cannabispflanzen sicher gestellt. Die Angabe und Abgabe der Plantage erfolgte freiwillig. Des Weiteren habe ich die Aussage verweigert. Die Beamten erwähnten, dass sie verpflichtet seien die Fűhrerscheinstelle über den Sachverhalt zu informieren und dies auch tun werden. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und die Akte liegt noch nicht beim Staatsanwalt vor. Ich habe keine Vorstrafen in Bezug auf Betäubungsmittel.
    Nun meine Fragen an Sie.
    Darf die Fűhrerscheinstelle eine ärztliche Untersuchung aufgrund der gefundenen Pflanzen und des Verdachts (Handel mit Btm) während der laufenden Ermittlungen anordnen? Wann kann ich, Ihrer Meinung nach, mit Forderungen der Fűhrerscheinstelle rechnen?
    Ich habe unregelmäßig Amphetamine konsumiert. Das letzte Mal vor 4 Wochen. Mein Urin ist sauber aber eine Haarprobenanalyse wäre meines Erachtens bedenklich. Natürlich lebe ich derzeit Abstinenz. Erachten Sie es für sinnvoll, wenn ich präventiv monatlich bei einem zugelassenen Institut eine Urinprobe zur Analyse abgeben würde, noch bevor die Fűhrerscheinstelle dies anordnet? Ich lebe sehr ländlich und mein Fűhrerschein hat eine außerordentliche Wichtigkeit.
    Auf baldige Antwort hoffend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

  • #37

    Bukem (Mittwoch, 14 Februar 2018 22:01)

    Test

  • #38

    Bukem: (Mittwoch, 14 Februar 2018 22:14)

    @Patrick: Nur so am Rande als kleiner Tipp: Wenn Du weiter Pech hast, wächst Dir der BtM Handel Vorwurf bald über den Kopf. Wegen der erheblichen Strafandrohung solltest du ganz ganz dringend über einen versierten Strafverteidiger nachdenken. Etwaiger Ärger mit der Führerscheinstelle ist vermutlich dein kleinstes Problem.

    Was die Führerscheinstelle darf, regelt § 14 FeV: www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
    "Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen."

    Grundsätzlich liegt ja keinerlei Verkehrsbezug vor, dennoch kann hier wenigstens die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens erfolgen, um herauszubekommen, ob du auch konsumierst.

    Was hast du für Angaben gemacht? Jeder eingeräumte oder belegter Konsum von hartem BtM ( alles von Cannabis aufwärts) führt nahezu zwangsläufig zum Verlust der Fahrerlaubnis.
    Eine präventive Analyse kann sicher nicht schaden.

    Ich würde dir insgesamt wg der Strafandrohung deines BtM Handel Verfahrens dringend anraten, Dich direkt an Herrn Schüller zu wenden und dich von ihm vertreten zu lassen

  • #39

    Lina (Donnerstag, 15 Februar 2018 09:52)

    Hallo, habe am Dienstag mein ärztliches Gutachten mit Urin probe gehabt. Da ich einen Führerschein mache.ich habe bis dahin 12 Wochen nicht mehr Cannabis konsumiert, davor aber täglich geraucht. Kann mein Test denn negativ ausfallen? Muss die Ergebnisse jetzt abwarten habe aber irgendwie total Angst davor das es schlecht ausgeht. Habe das äg bekommen wegen Besitz von Cannabis für Eigenbedarf. Hatte zu der Zeit ja auch noch keinen Führerschein, den mache ich gerade erst. Um Antwort würde ich mich sehr freuen. Lg

  • #40

    Thomas (Donnerstag, 15 Februar 2018 11:46)

    Hallo, ich musste wegen einer Fahrt unter THC ein ÄG erbringen, die Werte waren bei 1,3ng THC und 11ng THC-COOH. Bei der Polizei habe ich die Aussage verweigert und bei dem erstellen des Gutachtens wahrheitsgemäß angegeben das mein letzter und einmaliger Konsum vor 14 Jahren stattfand und aufgrund der damals ausgebliebenen erhofften Wirkung kein weiteres Interesse an Cannabis bestand. Mir wurde an diesem Abend, als ich ein weiteres mal probierte Medizinisches Cannabis angeboten, dass verursachte bei mir aber ehr Anspannung und Herzrasen als das es mir gut gefiel. Das Ärztliche Gutachten viel Positiv aus ich habe dazu einen ausführlichen Bericht des Psychologen/Neurologen erhalten. Jetzt bin ich allerdings etwas verunsichert ob die Führerscheinstelle einen Gelegentlichen Konsum annimmt obwohl ich einen Konsumabstand von 14 Jahren habe. Wie wird so etwas i.d.R. entschieden, womit muss ich noch rechen. LG Thomas

  • #41

    RIA (Donnerstag, 22 Februar 2018 17:02)

    Hallo Herr Schüller,
    Ich bin 20 Jahre alt und wohne in Baden-Württemberg.
    Ich würde vor 2 Jahren, zweimal innerhalb einer stunde mit je 0,7 Gramm erwischt (ich weiß wie kann man sich zweimal in einer std erwischen lassen) habe mich für meinen Führerschein letztes Jahr angemeldet und im November die Zusage bekommen das ich es machen darf. Jedoch würde ich jetzt vor 1,5 Wochen mit einem Joint erwischt.. (beide Male vom Zoll) habe keine Aussagen gemacht.
    Was würde jetzt auf mich zukommen? Oder würde überhaupt was auf mich zukommen da ich ja meine Zusage zum Führerschein machen bekommen hab?
    Habe mein Konsum eingestellt.
    Falls ein äg kommt was soll ich angeben? Da es schon der zweite Fall bei mir ist..
    ich bitte um Ihre Hilfe..

  • #42

    Zender (Donnerstag, 22 Februar 2018 21:12)

    Folgender Sachverhalt:
    Türsteher erwischt mich in NRW mit Cannabis, wird von der verständigten Polizei konfisziert. Wohnsitz in RLP. Tatzeitpunkt: 10/2017
    Gestern bekomme ich einen Strafbefehl
    Besitz: 0,7 Gramm Cannabis
    Strafe: 30 Tagessätze a 30 Euro = 900 Euro.
    Frage:
    1. Hinnehmen oder Einspruch einlegen
    2. Muss ich auch noch mit Post von der FSST rechnen ( Aussage wurde verweigert am Tatabend)
    Randnotiz: Der Strafbefehl ist die erste Meldung seit der Tat. Es kam nie eine Vorladung o.ä.
    Mfg
    Zender

  • #43

    Hakan (Freitag, 23 Februar 2018 00:53)

    Ich habe einen btm Eintrag. Aber noch nie ein Strafverfahren gehabt. Und auch noch nie am Steuer erwischt worden. Nur thc Utensilien wurden gefunden auch nicht nachweisbar das es mir gehört. Nun kam ein Brief vom Straßenverkehrsordnung. Muss zum Gutachter. Bin leider Dauerkonsumierer. Aber wie gesagt nicht am Steuer erwischt worden. Was passiert mit meinem Führerschein?

  • #44

    Bukem: (Montag, 26 Februar 2018 23:13)

    @Lina: Wenn Du dir Mühe machst, die verschiedenen relevanten Aufsätze zu lesen, dann wüßtest Du: THC COOH als Abbaubauprodukt ist durchaus drei Monate oder länger nachweisbar. Genaueres hängt vom individuellen Stoffwechsel und Konsummuster . Du musst jetzt schlicht abwarten. Und vorsichtshalber nicht weiter konsumieren.

    @Thomas: Das ist zu komplex für dieses Forum, denn evt sollte anwaltliche Hilfe beansprucht werden, falls da "was kommt".
    Grundsätzlich kann ein experimenteller Konsum dann auch behauptet werden klar, ob dir das abgenommen wird ohne entsprechende anwaltlichen Vortrag würde ich eher bezweifeln

    @RIA: Wir können und dürfen dir das hier so konkret nicht beantworten.Mit einem äG soll erforscht werden, OB du auch konsumierst.
    Ich würde dir ein entsprechendes tel Beratungsgespräch bei Herrn Schüller empfehlen. Es gilt nämlich zusätzlich eine absolute Wahrheitspflicht im Gutachten

    @Zender: Ein Strafbefehl ist ein verkürztes Verfahren. Ein Einspruch führt zur normalen gerichtlichen Verhandlung, die auch mit mehr Strafe ausgehen kann.
    Danach kommt sicher Post von der FSST und wohl die Ladung zum äG, um herauszubekommen, ob du auch konsumierst. Deshalb ist Vorsicht geboten. Bitte keine Angaben machen und über anwaltliche Hilfe nachdenken. Herr Schüller ist bundesweit tätig

    @Hakan: wann? Konsum und Fahren sind solange ok, wie man eben richtig zeitlich trennt. Immer bitte 72 Stunden warten und sich dran halten.
    Sollte dein THC COOH Wert, das Abbauproduk, zu hoch sein, droht dir auch ohne Verkehrsverstoß der Verlust der FE

  • #45

    Lina (Dienstag, 27 Februar 2018 14:43)

    Danke für die Antwort. Und ja, die Mühe habe ich mir schon einige Male gemacht, und das es drei Monate oder auch länger nachzuweisen ist weiss ich ja. Aber da ich ja, so wie ich das verstehe, ja nicht komplett auf null sein muss, steht mir halt noch die Frage, dass nach 3 monaten der thc cooh wert doch nicht mehr all zu hoch sein müsste. Oder verstehe ich das falsch? Mich macht das halt alles total wahnsinnig, und dieses lange warten, die sagten eine Woche dauert es, jetzt ist es schon 2 Wochen her. Ich mache mich schon als selber glaube ich total verrückt. Und rauchen tue ich dieses Zeug sowieso nie wieder, das war mir eine Lehre!

  • #46

    Gustav (Dienstag, 06 März 2018 17:52)

    Guten Tag,
    folgende Situation: Hatte vor 5 Jahren einen Unfall. Bin in eine Laterne und einen Zaun gefahren. Hatte noch keinen Führerschein und stand unter der Einwirkung von Cannabis und Alkohol (THC: 2,6 ng/ml, THC-COOH: 88,5ng/ml, Alk:. 0,19 mg/g Blutalkoholkonzentration)

    Ich habe vor ein paar Monaten mit dem Führerschein angefangen und bin fast fertig habe nur noch auf die Zulassung für beide Prüfungen gewartet. Nun habe ich stattdessen einen Brief bekommen das ich zur MPU soll.

    Meine Frage ist nun ob ich ein Jahr lang warten muss bis ich zur MPU kann oder ob man diese verkürzen kann? Immerhin ist der Vorfall 5 Jahre her und ich habe mir seit dem nichts mehr zu Schulden kommen lassen und auch kein Cannabis konsumiert. Meine Haare sind leider sehr kurz. Ja, damals habe ich relativ regelmäßig konsumiert.

    Vorab danke für die Antworten.
    Mit freundlichen Grüßen Gustav.

  • #47

    Lina (Freitag, 09 März 2018 14:34)

    App, wollte nur mal mitteilen das mein warten ein Ende hat. Ich habe mein äg geschafft und war nach 83 tagen sauber. Werde nun bald in meine fahschul Prüfungen starten. Und bin überglücklich. :-) allen anderen auch noch viel Erfolg die so was durch machen. :-)

  • #48

    Benni (Samstag, 10 März 2018 08:35)

    Hallo zum Sachverhalt am 06.11.2017 wurde ich angehalten und positiv auf Cannabis getestet. Musste meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben. Jetzt habe ich noch ein Brief für Überprüfung zur Eignung von Führen von Kraftfahrzeugen (THC 11ng/ml THC-COOH 87ng/ml) muss jetzt zur ärztlichen Untersuchung und habe seitdem Tag 06.11.2017 nicht mehr gekifft. Muss ich mir jetzt noch Sorgen machen wegen Mpu oder muss ich da iwelche Fragen beantworten wie oft ich gekifft habe. Kann ich noch weitere Sachen bekommen auch wenn jetzt die ärztliche Untersuchung alles clean ist. Was ja auch sein muss.

  • #49

    Bukem: (Donnerstag, 15 März 2018 21:18)

    @all Antworten kommen grippebedingt bisserl später.

  • #50

    Bukem: (Sonntag, 18 März 2018 09:23)

    @Lina: Also, ganz so schlimm ists ja auch nicht. Du musst in Zukunft einfach auf die zeitliche ausreichende Trennung zwischen Konsum und dem Fahrzeug führen achten. Wenn Du jeweils bis zu 72 Stunden einplanst und erst dann fährst, ist alles recht sicher. Ganz grds tust du dir einen weiteren Gefallen, wenn du darauf achtest, eben kein BtM mit dir herum zu führen. Dann sind beide Hauptärgerquellen ziemlich sicher im Griff

    @Gustav: Grds sollten wir einen solchen Brief lieber sehen, bevor man verbindlich deine Frage beantworten kann. Was steht denn genau drin? Ist da ein Zeitraum als Abstinenznachweis genannt? Hättest du längere Haare ließe sich der Jahreszeitraum ja schon jetzt durch die Haaranalyse belegen.

    @Benni: Das ist ja bereits die MPU, mein Lieber. Deine Werte waren zugegeben auch recht zornig.
    Das du nicht weiter konsumiert hast, ist sicher richtig und die einzige Möglichkeit, deine Fe zu erhalten.
    Es soll hier ermittelt werden, ob du charakterlich geeignet bist, weiterhin ein Fahrzeug führen zu dürfen.
    Es kommt hier drauf an, ob du auch weiterhin konsumierst und wenn ja, wie. Konsum und Fahrzeugführen schließen sich nämlich nicht aus, solange man auf die richtige zeitliche Trennung achtet. Zb Freitags rauchen und erst Montag fahren ginge, da dann die THC Werte sich soweit abgebaut haben würden. Immer bis zu 72 Stunden warten,.
    Es hängt hier eben auch davon ab, was du da behauptest , ob gelegentlicher Konsum bei richtiger Trennung oder eben kein Konsum,dann wird die Eignung anders bewertet.

  • #51

    Jones (Montag, 19 März 2018 12:49)

    Hallo Herr Schüller,

    zu aller erst ein ganz großes Kompliment und Respekt an Ihre Seite !!!

    Nun zu meinem Problem:

    Ich wurde am .03.11.17 in München routinemäßig und ohne Fahrauffälligkeiten kontrolliert und musste pinkeln sowie Blut abgeben. -> Resultat 3,1 ng/ml, 1,2 ng/ml Hydroxy-THC und 41 ng/ml THC carbonsäure. Ich selbst komme aus Hessen und wurde nun aufgefordert, bis zum 3.5.18 ein äG abzuliefern oder FS Entzug.
    Ich selbst war Dauerkonsument, habe allerdings am 18.12.17 zum letzten mal konsumiert und im November gar nicht.
    Meine Frage: Kann ich angeben dass ich dort einen Kumpel besucht habe und mit Ihm den Konsum ausprobiert habe bzw glauben Sie,sie werden hinterfragen wer es war und es prüfen, ob er z.B wirklich dort wohnhaft ist ?
    Wie sieht es rechtlich aus wenn es auffliegt dass man eine Falschangabe gemacht hat ?
    Ich habe bei der Polizei laut Akte ´´angeblich´´ angegeben dass ich vor 1-2 Tagen das letzte mal einen Joint geraucht hätte aber das habe ich nie gesagt...
    Meinen Sie es funktioniert,wenn ich das überzeugend abstreite,dass ich das nur gesagt hätte weil ich glaubte, dass die Strafe dann geringer ausfallen würde als ein Konsum vor ein paar Stunden oder haben die mich mit dieser ´´Angabe`` am Sack ?
    Bisher habe ich keinen Rückwirkenden Abstinenznachweis durch eine Haaranalyse, allerdings werde ich dies noch für drei Monate versuchen nachzuweisen. Ich habe mir jedoch die Haare nie ganz abgeschnitten sondern nur zweimal nach, ich habe gelesen das 10-20 Prozent der Haare in der Stillstandphase sind und erst nach bis zu 6 Monaten ausfallen, sodass diese noch THC ´´verseucht sind´´ Können Sie mir etwas dazu sagen und glauben Sie ich hätte mir ohne zusätzlichen Abstinenznachweis ein ein Eigentor geschossen ?

    LG und vielen Dank für Ihre Kompetenz im voraus ;)

  • #52

    Gustav (Dienstag, 20 März 2018 14:48)

    In dem Brief stehen die oben angegebenen Werte, die Tat und das ich gelegentlich Cannabis konsumiere und nicht zwischen Konsum und Fahrt getrennt würde. Außerdem das in der Regel erst nach 1 Jahr Abstinenz wieder eine Eignung angenommen werden kann. Aufgrund des zeitlichen Verlaufs gibt man mir die Möglichkeit die Zweifel durch eine medizinisch-psychologische Begutachtung auszuräumen. Ich soll mitteilen ob ich das in 3 Monaten schaffe.

    Was soll ich darunter verstehen.
    Kann ich die MPU direkt machen oder soll ich 1 Jahr Nachweise bringen?

    (Das ganze spielt sich in Braunburger ab)

    Andere Frage: Nach 5 Jahren werden Einträge aus dem bzrg gelöscht, sofern nichts neues dazu kommt. Zählt es wenn man Mal mit dem Gram Gras erwischt wurde, aber die Anklage nicht erhoben wurde. Icih meine verlängert sich der Löschzeitraum dann auf 10 Jahre?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Gustav

  • #53

    Gustav (Dienstag, 20 März 2018 14:50)

    In Brandenburg, nicht Braunburg.

  • #54

    Daniela (Dienstag, 20 März 2018 23:54)

    Guten Abend,

    habe im Nov.17 einen Verkehrsunfall mit dem Fahrrad verursacht. ( Sachschaden, kein Personenschaden) .Habe einen Führerschein, war aber an diesem Tag mit dem Fahrrad unterwegs. Mir wurde im Krankenhaus Blut entnommen. War einmal zur Akteneinsicht bei der Polizei, dort wurde kurz erwähnt, dass bei der Blutentnahme etwas gefunden wurde (Alkohol trinke ich NICHT), aber keine Einzelheiten genannt. Ich hatte auch nicht nachgefragt. Dachte mir, es wird alles per Post kommen.

    Bis heute habe ich noch kein Schreiben erhalten, weder zum eigentlichen Unfall noch zum BTM.

    Ich war bis zu diesem Zeitpunkt Dauerkifferin. Dann sofort eingestellt mit einem jetzt kurzen einwöchigem Rückfall, werde es wieder einstellen. Ich benötige den Führerschein beruflich. Bin bisher nie strafrechtlich aufgefallen.

    Womit muss ich rechnen? Was kommt auf mich zu? Wird auf jeden Fall ein äG angeordnet werden? Lassen die Behörden sich absichtlich Zeit um dann ein äG anzufordern, um gelentlichen/regelmäßigen Konsum nachweisen zu können?

    Was raten Sie mir?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus...

    MfG

  • #55

    Bukem (Mittwoch, 21 März 2018 21:35)

    Test

  • #56

    Karl (Freitag, 23 März 2018 16:58)

    Ich wurde im Verkehr angehalten und bei einer Blutprobe wurden mir 3,1ng THC und 42 TH COOH nachgewiesen. Nun muss ich ein ärztliches Gutachten vorlegen mit zwei Screenings, die negativ ausfallen werden. Wie kann ich den Gutachter davon überzeugen, dass ich einen Einmalkonsum hatte?

  • #57

    Bukem: (Mittwoch, 28 März 2018 23:38)

    @Karl: Das kann ich dir hier leider nicht in concreto vordiktieren.
    Ehrlich und glaubwürdig sein wird bestimmt helfen. Alles andere riechen die.
    Vielleicht war das alles ein heilsamer Schock für dich? Eventuell gab es einen bestimmten Grund bzw Auslöser für den Konsum? Etwa private Probleme wie Trennung, Streß oder Jobverlust?

  • #58

    Thomas (Freitag, 30 März 2018 17:22)

    Hallo eine Frage 2013 eheprobleme meine Frau hat der polizei 1.5 gram mariuhaner abgegeben und die haben mich mitgenommen urintest positiv zugegeben das ich gelernt mich rauche am mai 2017 e zigarette geraucht liquid zu stark gewesen 18 mligram Nikotin sie dachte das ich drogen konsomirt habe war nicht der Fall Krankenwagen gekommen mit ins kranken Haus bin dann auf eigener Verantwortung wieder nachhause 30 Minuten später klingelt es an der Tür polizei die sagten das ich einfach das Krankenhaus verlassen hätte und die haben auch gleich Krankenwagen geholt und ab in die Klapse drogentest war negativ am nächsten Tag wieder nachhause august habe ich dan angefangen xliquid zu rauchen meine Frau hätt das mitbekommen im Oktober sie hat mir das xliquid weggekommen am nächsten Tag Ruf sie Krankenwagen wegen Selbstmord Gedanken das war von mir nicht so gemeinde polizei Kamm mit Krankenwagen die haben mit mir geredet aber dann bin ich weggelaufen die polizei hinterher wieder ab in die Klapse meine Frau hat wieder das xliquid der polizei gegeben diesmal war ich dann freiwillig 18 Tage drin würde dan auf tapletten eingestellt wegen Depressionen ab Ende Dezember nichts mehr geraucht und bin nie unter Drogen Auto gefahren jetzt muß ich ein ärtztliches gutachten machen

  • #59

    Loghog (Samstag, 31 März 2018 12:46)

    Hallo.
    Am 31.03 um circa 1:30 Uhr wurden ein Kollege und ich auf dem Nachhauseweg kontrolliert. Wichtig: Wir sind zu Fuß gelaufen. Bei ihm wurde etwa 0,4g gefunden bei mir garnichts. Jedoch wurde uns Konsum vorgeworfen, da wir stark nach Cannabis gerochen haben. Hatte bereits einen Fall wo ich Cannabis (0,7g und ein Joint) mitführte, dieser wurde aber fallen gelassen. Bei der Kontrolle stellte eine Polizistin, die zufälligerweise auch beim ersten Fall dabei war, fest, dass ich einen Führerschein habe und meinte dass sie diesen Vorfall dem STVA melden müssen. Sie ging von nicht einmaligen Konsum aus, aber hatte nichts konkretes gesagt, ob Verdacht auf gelegentlich oder häufiger Konsum vorliegt. In wiefern hab ich mit Konsequenzen zu rechnen?

  • #60

    Tim (Donnerstag, 05 April 2018 21:55)

    Hallo Herr Schüller,
    Ich wurde am 26.01.18 bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Da mein Wagen von innen nach Cannabis gerochen hat haben die meinen Wagen durchsucht aber kein Cannabis gefunden sofern nur Utensilien. Daraufhin musste ich zur Wache und mir wurde Blut abgenommen.
    Gestern kamen meine Werte an. THC 3,8ng und THC COOH 30ng. Der schock nach der Polizeikontrolle saß so tief das ich nicht mehr konsumiert habe. Allerdings habe ich nicht mit einer erneuten Blutkontrolle gerechnet und war anwesend wenn meine Freund geraucht haben (passivrauchen). Jetzt muss ich innerhalb der nächsten 8 Tage zur Kontrolle und ein Gutachten innerhalb der nächsten 30 Tage einreichen.

    1. Habe ich eine Chance auf Einmalkonsum?
    2. Wird mir nur Blut abgenommen oder muss ich auch direkt ein psychologisches Gespräch führen?
    3. Wird mir der FS entzogen auch wenn ich minimale THC Spuren im Blut habe durch das Passivrauchen?
    Vielen Dank im Voraus!

  • #61

    Stephan (Freitag, 06 April 2018 19:28)

    Hallo ihr verständnisvollen Helden!
    Ich habe natürlich auch eine Frage zu einem Problem.
    Angehalten vormittags am 5.2, zugegeben Sonntags in der Nacht zum Super-Bowl einen Joint geraucht zu haben, Blutwerte trotz jahrelangem Konsum 2,3 aktiv und 35,0 Abbauprodukt.
    Jetzt zum äG. Seit 8Wochen natürlich nicht mehr konsumiert.
    Könnte ich auf Einmalkonsum plädieren oder lieber auf glgl mit dem Hinweis das ich immer trennen kann und diesmal dummerweise einmal die 72std nicht eingehalten habe wg einem familiären Notfall und dies natürlich nie wieder passiert?!?

    Liebe Grüße mit Dank im voraus

  • #62

    Axel (Mittwoch, 11 April 2018 16:50)

    Hallo, ich wurde im April 2017 auf thc getestet, Urin und Blut. Bußgeldbescheid im Juli 2017 bekommen. Geldbuße 500 Euro + 172 Euro Auslagen der Polizei , Fahrverbot 1 Monat. Im Bußgeldbescheid steht als Beweismittel Toxologisches Gutachten. Ein Toxologisches Gutachten habe ich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht bekommen. Hab also keine Werte. Meine Frage : wo kann ich das Toxologische Gutachten einsehen oder anfordern?

    Mein Führerschein musste ich im Oktober beim Straßenverkehrsamt abgeben mit einer Sperrfrist von 6 Monaten.

    Mich interessiert in erster Linie das toxologische Gutachten.

    Danke im voraus
    Axel

  • #63

    Bukem: (Mittwoch, 11 April 2018 21:02)

    @Thomas: Ich habe das jetzt mehrfach lesen müssen, aber noch nicht verstanden, was Du jetzt möchtest bzw, wo und ob Du Hilfe brauchst. Magst Dich nochmal melden?

    @Loghog: Du hast keine Angaben gemacht? So ist es recht. Es ist eigentlich alles cool, du hast nichts dabei gehabt, deshalb im Gegensatz zu deinem Kollegen auch kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wg BtM Besitzes.
    Trotzdessen kann und wird die Führerscheinstelle auf dich zukommen, um deine Fahreignung zu überprüfen. Das bedeutet ein ärztliches Gutachten mit screening
    Das ist aber nicht schlimm, denn du hast ja keinen Verkehrsverstoß begangen und ein Fahrzeug mit mehr als 1,0 ng aktiven THC geführt.
    Du musst also keine Angst haben, lies dich unter den Schwerpunktthemen entspannt ein und frag, wenn du Fragen hast

    @Tim: Puh. Gute Fragen, die im Einzelfall so und so ausfallen können. Du brauchst anwaltliche Hilfe und zwar asap. Herr Schüller ist bundesweit tätig.

    Ja, schlimmstenfalls kann dir die FE entzogen werden. Darum ab zum Anwalt

    @Stephan: Das ist genau die Fragestellung. Es gibt ja Ausnahmetatbestände. Allerdings würde ich aus verschiedenen Gründen abraten, dies selbst mit der Behörde zu kommunizieren. Das führt ganz regelmäßig zu nichts. Dafür gibt es spezialisierte Anwälte, die das hauptberuflich und in deinem Interesse regeln und dir eine faire Chance bieten, die FE zu behalten

    @Axel? Ein Fahrverbot ist das eine, eine Sperrfrist wird aber nur bei dem Entzug der Fahrerlaubnis festgesetzt. Erzähl mal bitte genauer, was und warum da passiert ist

  • #64

    Axel (Donnerstag, 12 April 2018 15:45)

    Hallo, ich hatte eine verkehrskontrolle. Bin einen 50er roller bei Regen gefahren. Grund der Kontrolle laut Polizist, es ist ungewöhnlich das man bei Regen mit dem Roller fährt. Es wurde ein Augen test wegen Reaktion vor Ort durchgeführt und ich musste eine Urin Probe abgeben, die positive war. Der Polizist fragte mich ob ich Marihuana geraucht habe ich. Ich habe "leider" geantwortet das ich letzte Samstag geraucht hätte aber nicht am Tag der Kontrolle. Darauf hin musste ich mit zur Polizeiwache und ein Arzt hat mir eine Blutprobe entnommen und ich musste Übungen wie auf einer Linie gehen und die Fingerspitzen zusammen führen. Der Polizist sagte dann ich könnte gehen soll meinen roller aber 24 Stunden nicht mehr fahren. Habe noch gefragt was mich erwarten würde und der Polizist sagte, das ich mindestens 4 Wochen Fahrverbot bekomme. Das war im April 2017. Im Juli 2017 kam der Bußgeldbescheid. Anfang Oktober hab ich ein Schreiben des Straßenverkehrsamt bekommen, das ich bis zum 05.10.2017 meinen Führerschein abgeben soll. Wenn ich dieses nicht mache, ich 3000 Euro Strafe zahlen müsste. Hab ich natürlich gemacht und ist auch bestätigt worden. In dem Schreiben was ich ausgehändigt bekommen habe steht die Sperrfrist von 6 Monaten und wie ich meinen Führerschein wieder bekommen kann. Ein Ergebnis der Blutbrobe ist mir aber nicht zugestellt worden. Weiß nicht wie hoch oder niedrig mein thc Wert zum Zeitpunkt der Kontrolle war.
    Gruß Axel

  • #65

    Stephan (Donnerstag, 12 April 2018 17:35)

    Vielen Dank für die Antwort.
    Der Urintest ist bereits morgen(ist ja nur Freitag der 13.) und so muss ich hoffen das bei mir kein Abbauprodukt hängen geblieben ist und ich so tatsächlich nur einmal im Leben geraucht habe.
    Liebe Grüße

  • #66

    Lisa (Sonntag, 15 April 2018 01:30)

    Ich lebe in bayern und wurde ende februar von der polizei mit einer geringen Menge haschisch und einem joint erwischt, mache meinen Führerschein aber derzeit erst. Ich habe bisher noch keinen brief erhalten, ob das verfahren eingestellt wurde oder nicht, jedoch letzte woche einen brief von der führerscheinstelle, dass sie informiert wurden, dass gegen mich ein Verfahren anhängig ist und der Antrag bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens zurückgestellt wird. Ich soll den Ausgang des Verfahrens mitteilen und dann wird geprüft, ob meinem antrag entsprochen werden kann. Kann ein äG angeordnet werden, auch wenn ich mich zu der zeit zu Fuß im wald befunden habe? Ich habe ehrlich gesagt zuvor regelmäßig konsumiert und den konsum bis zu dem brief von der fss nicht eingestellt, da ich nicht mit folgen gerechnet hatte, nun habe ich jedoch angst, dass ich meinen Führerschein gar nicht erst machen kann

  • #67

    Lisa (Sonntag, 15 April 2018 01:33)

    Außerdem muss ich noch hinzufügen, dass an dem Tag, an dem ich erwischt wurde keinerlei Tests gemacht wurden und nur dee joint daraufhinweist, dass ich konsumiere. Angaben dazu musste ich auch keine machen. Der Polizist hatte jedoch gefragt wieso ich um diese uhrzeit hier rauche und ich habe ihm geantwortet, dass ich nach der arbeit nur einen rauchen wollte.. war das ein Fehler?

  • #68

    Daniela (Sonntag, 15 April 2018 04:39)

    Gibt es einen Grund, warum mir nicht geantwortet wird? Schaue seit Wochen nach, aber leider keine Antwort ...

  • #69

    Loghog (Sonntag, 15 April 2018 19:40)

    @Bukem Also eine genaue Aussage hab ich nicht getätigt, aber ich meinte, dass ich ja nicht bekifft gefahren bin und es auch nicht tue. bzw. Dass ich verantwortlich konsumiere. Hoffe, dass das kein Fehler war, wollte mich aber dennoch verteidigen, da ich nicht nachvollziehen konnte warum die Polizisten einen Bericht an die Führerscheinstelle schicken wollten.

  • #70

    Loghog (Sonntag, 15 April 2018 21:12)

    Zusätzlich dazu. Ich habe ein Reizdarmsyndrom, was auf der Liste der für med. Marihuana geeigneten Krankheiten der Bundesregierung aufgelistet ist. Bin jedoch nicht beim Arzt gewesen um mir ein Rezept ausschreiben zu lassen. Würde es für mich zuvorkommender sein, wenn ich mir ein Rezept aneigne? Dass dann es wahrscheinlicher ist, dass dabei für die Führerscheinstelle nichts rumkommt?

  • #71

    Bukem: (Montag, 16 April 2018 19:21)

    @Daniela: Dann bist du hier anscheinend durch gerutscht, was bei dem Input hier auch mal schnell passieren kann.Entschuldigung dafür. Ich weise gern drauf hin: Das hier ist ein kostenloser Service, wenn du Wert auf schnelle Beantwortung legst, kannst du jederzeit Herrn Schüller kostenpflichtig mandatieren, Daten stehen oben.
    Ich habe jetzt einmal durchgescrollt, aber dich nicht gefunden. Magst Du die Frage dann einfach wiederholen?

    @Loghog: Naja, die machen och nur ihren Job.
    Für den Vorfall jetzt brächte eine Cannabis Verordnung sicher nichts. Betroffene mit einer Cannabisverordnung dürften aber straffrei unter THC Einfluß fahren, wenn sie sich selbst für fahrfähig halten. Find ich sehr grenzwertig. So wie du das machst ist es cooler

    @Axel: Das klingt wie eine schlechte Räuberpistole. Irgendwas in der Geschichte fehlt oder ist falsch.
    Vermutlich solltest du immer noch über anwaltliche Hilfe und Aufklärung nachdenken. Damit das mal nachvollzogen werden kann. Herr Schüller hilft übrigens auch bei der schnellen Neuerteilung der FE. Daten stehen oben

    @Stephan: Viel Glück!

    @Lisa: Klingt schlimmer als es ist. Im Zweifel gäbe es ein ärztliches Gutachten. Du hast ja nicht unter Cannabiseinfluß ein Fahrzeug geführt. Hast Du Angaben zu deinem Konsumverhalten gemacht? Also wieviel, wie oft oder was? Alles außer Cannabis ist Gift für die FE. Zweitens Cannabis in Verbindung Alkohol auch. Also hast Du noch nie was anderes als da Cannabis probiert und nichts dazu getrunken, sonst gibt es Aus von der Führerscheinstelle

  • #72

    Lisa (Dienstag, 17 April 2018 16:04)

    Nein ich habe gar keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht. Sollte ich falls ich befragt werde oder es zu einem äG kommt also behaupten ich hätte nur an dem tag etwas gemacht? Denn ich habe es täglich geraucht davor und eben auch danach noch bis zu dem brief der führerscheinstelle. Und ich habe noch eine frage, wäre es überhaupt möglich, dass ich deswegen getestet werde? Oder darf man ein äG erst anfordern wenn beweise vorliegen dass ich konsumiert habe. Und falls ja, wäre der Joint ein beweis? Vielen dank!

  • #73

    Daniela (Mittwoch, 18 April 2018 20:39)

    Guten Abend,

    finde es ganz toll, dass Sie das kostenlos machen. Wenn ich dann endlich mal was Näheres weiß, werde ich mich mit Herrn Schüller in Verbindung setzen. Kämpfe im Moment mit der Sucht und habe an und zu nachgegeben aber im Großen und ganzen rauche ich kaum noch. Also hier ist die damals gestellte Frage

    Ich habe im Nov.17 einen Verkehrsunfall mit dem Fahrrad verursacht. ( Sachschaden, kein Personenschaden) .Habe einen Führerschein, war aber an diesem Tag mit dem Fahrrad unterwegs. Mir wurde im Krankenhaus Blut entnommen. War einmal zur Akteneinsicht bei der Polizei, dort wurde kurz erwähnt, dass bei der Blutentnahme etwas gefunden wurde (Alkohol trinke ich NICHT), aber keine Einzelheiten genannt. Ich hatte auch nicht nachgefragt. Dachte mir, es wird alles per Post kommen.

    Bis heute habe ich noch kein Schreiben erhalten, weder zum eigentlichen Unfall noch zum BTM.

    Ich war bis zu diesem Zeitpunkt Dauerkifferin. Dann sofort eingestellt mit einem jetzt kurzen einwöchigem Rückfall, werde es wieder einstellen. Ich benötige den Führerschein beruflich. Bin bisher nie strafrechtlich aufgefallen.

    Womit muss ich rechnen? Was kommt auf mich zu? Wird auf jeden Fall ein äG angeordnet werden? Lassen die Behörden sich absichtlich Zeit um dann ein äG anzufordern, um gelentlichen/regelmäßigen Konsum nachweisen zu können?

    Was raten Sie mir?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus...

    MfG

  • #74

    Armin Wenz (Freitag, 20 April 2018 18:32)

    Guten abend
    Ich wurde am 05.02.2018 Angehalten und habe einen tag zuvor gras geraucht
    Am ende kam raus THC 0,5ng/ml und Thc cooh 15ng/ml
    ich bin noch fahranfaenger weiss nicht ob das relevant ist
    aufjedenfall muss ich bis zum 17.10.2018 Ein drogen screening machen von min 3 proben
    3Urin und/oder Blut und/oder haaruntersuchung in unregelmäßigen Abständen ab zu geben
    meine frage ist ob ich aussuchen kann bei dem gutachten ( von einem amtsartzt) was ich von den dreien mache soll oder ob die mir dann sagen was fuer eine probe ich ab zu geben habe
    MFG
    und schonmal vielen dank fuer die antworten

  • #75

    Horst (Freitag, 20 April 2018 20:24)

    Ich kam in eine große Polizei und zoll Kontrolle. Musste Blut lassen nachdem der Urin test positiv war.
    Fahre 25.000km im Jahr es kam in den letzten 15jahren zu einem Unfall mit leichtem blechschaden dieses passierte in einer fremden Stadt mit ungewohnten zwei Spuren pro Seite.
    Der Konsum kommt dadurch das dieses besseren Erfolg hat für mich in der Wirkung als Arzneimittel wie telfast oder l thyrox. Seit dem ich sativa konsumieren brauche ich keine Tabletten mehr nehmen bzgl allergien und Schilddrüse und habe nicht mehr mit den Nebenwirkungen zu tun wie zu. B. appetitlosigkeit antribslosigkeit . Dieses ist allerdings nicht mit einem Arzt besprochen.
    Ich arbeite 15jahre im sozialen Bereich bzw einen Arbeitgeber, wo wir starken Mangel an Mitarbeiter haben.
    . Der Verlust der fahrerlaubniss würde unter anderem mit sich führen das ich nicht mehr zu meim Arbeittsplstz komme. Keine Versorgung an Nahrungsmittel und sauberer Bekleidung durch den Mangel von öffentlichen Verkehrsmittel.
    Da mein Job psychisch sehr belastend ist und viele Kollegen mit Burnout out ausfallen ( nach kurzer Zeit). Hilft mir indica zu Entspannen und ggf Schlaf losigkeit die auch unteranderem durch diese Medikamente kommen.
    Ich hoffe sie können mir helfen meine Existenz zu behalten. Mfg

  • #76

    Rechtsanwalt Cannabis (Dienstag, 24 April 2018 00:55)

    @Horst: Man kann und sollte die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung erarbeiten. Das muss so schnell wie möglich erledigt werden, da wir nicht wissen, wann die Fahrerlaubnisbehörde an Sie herantritt. In Betracht kommt (wenn der THC Wert mindestens 1,0 beträgt): Anordnung ärztliches Gutachten, Entziehung oder MPU ohne Entziehung. Je nach Bundesland und je nachdem, ob der Sachbearbeiter eher locker oder sehr unlocker ist. Ich kann Ihnen gerne helfen dabei, aber wir sollten das so schnell wie möglich angehen. Sie können hier nachlesen, wie das funktionieren kann (gilt für alle Drogen): https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Schreiben Sie mir eine Mail, wenn ich Ihnen helfen soll, Ihre Existenz zu sichern. Bei drohenden Verlust des Arbeitsplatzes muss man sofort aktiv werden. Aber der Konsum muss eingestellt werden, also kein Cannabis mehr rauchen.

  • #77

    Rechtsanwalt Führerschein (Dienstag, 24 April 2018 01:05)

    @Daniela: Im Grunde gilt auf für Sie das, was ich im Beitrag #111 geschrieben habe. Über Screeningmaßnahmen und eine Verkehrstherapie kann man oft die Entziehung der Fahrerlaubnis noch verhindern. Ab 3 Monaten Abstinenznachweisen und einer abgeschlossenen Verkehrstherapie bestehen gute Chancen. Ich helfe gerne. Schreiben Sie mir bei Bedarf eine Mail.

    @Armin Wenz: Urinproben machen. Konsum einstellen. Ohne Akteneinsicht sollte man ein solches Gutachten nicht durchführen. Der gelegentliche Konsum von Cannabis kann hier eingeräumt werden. Hier ist allerdings schon fraglich, ob die Anordnung des Gutachtens an sich rechtmäßig ist. So oder so sehe ich gute Chancen für Sie. Ein Mischkonsum Cannabis / Alkohol führt zur sofortigen Entziehung. Man sollte also überlegen, ob man das einräumt. Auch wenn man einräumt, schon mal harte Drogen versucht zu haben (Kokain, Speed, MDMA etc), dann ist der Führerschein auch weg. Ich übernehme das gerne als Mandat und erkläre die Sache Ihnen genauer.

  • #78

    Thies* (Mittwoch, 25 April 2018 19:42)

    *Name geändert

    Guten Abend Herr Schüller,

    tolle Arbeit, die Sie hier leisten. Musste beim Lesen Ihrer Beiträge auch das ein oder andere Mal schmunzeln (Stichwort "im Herzen Raver").
    Nun zu meinem Sachverhalt:
    Bei mir wurden bei einem Musikfestival in Baden-Württemberg Anfang März 2 Cannabiszigaretten, die nicht mehr als 0,7g Cannabis enthalten haben dürften, sichergestellt. Es wurde seitens der Zivilpolizisten keine Befragung bzgl. des Konsums vorgenommen, weiterhin auch keine Tests durchgeführt. Ich habe die Aussage komplett verweigert und auch nichts unterschrieben. Es lag kein Bezug zum Straßenverkehr vor, des Weiteren ist es meine erste Auffälligkeit mit den Ermittlungsbehörden gewesen. Vor zwei Wochen kam dann wie erwartet der Brief der Staatsanwaltschaft Mannheim, mit der Aussage, dass von der Verfolgung gemäß § 31a Abs. 1 BtMG abgesehen wird.
    So weit, so gut. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich trotz all dessen noch Post von der Führerscheinstelle erhalten werde. Ich bin mittlerweile seit vier Jahren nicht mehr in der Probezeit und noch nie auffällig geworden im Straßenverkehr. Falls es der Beantwortung der Frage dienlich ist, kann ich ihnen auch gerne noch meinen Wohnort zukommen lassen (liegt in Schleswig-Holstein).
    Stutzig macht mich nämlich dieser Artikel, wonach einer Frau bei bloßem Besitz von einer als geringfügig zu betrachtenden Menge Cannabis (sie fuhr im Taxi zu einem Festival) ein ärztliches Gutachten angeordnet wurde. Sie kam der Aufforderung nicht nach, klagte dagegen und Stadt und Land haben sich schriftlich bei ihr entschuldigt. Zu beachten ist, dass dieser Artikel bereits drei einhalb Jahre alt ist:
    https://www.zeit.de/wissen/2014-10/marihuana-kiffen-fuehrerscheinentzug
    Weitere Informationen:
    https://hanfverband.de/nachrichten/news/fall-nr-1-jennifer-westhauser-ueber-ihren-fuehrerscheinverlust-video

    Muss ich nun noch mit einem Brief der Führerscheinstelle rechnen?

    Ich freue mich über eine Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen

  • #79

    XTC gefunden (Mittwoch, 25 April 2018 21:06)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    ich wurde auf einer Tanzveranstaltung bei einer Personenkontrolle mit einer halben Tablette XTC erwischt. Ich habe gegenüber der Polizei keine Aussage gemacht. Es wurden keine Test's gemacht. Letzte Woche habe ich Post vom "Landesbetrieb Verkehr Hamburg" bekommen. Ich soll ein fachärztlich toxikologisches Gutachten vorlegen. Gefordert sind Zitat "mindestens drei Urinproben und eine Haarprobenentnahme unter Sichtkontrolle".

    Ich habe seit dem Vorfall (2 Monate her) nicht mehr konsumiert und die Anzeige wurde fallengelassen.

    Muss ich mit einer MPU rechnen obwohl ich keine Drogen mehr zu mir genommen habe seit dem Vorfall?

    Gibt es eine Toleranz in der Haaranalyse oder wird bei geringstem Befund direkt eine MPU angeordnet?

    Muss ich eine Urinprobe und Haarprobe abgeben oder reicht die Urinprobe? Sind zwei Test erlaubt?

    Kann ich meine Haare auf 2cm schneiden ohne das ein Verdacht geschöpft wird?

    Vielen Dank für Ihre Mühen und Antworten

  • #80

    Carsten (Samstag, 28 April 2018 02:34)

    Kurz zum Ist-Stand. 2014 MPU bestanden, musste damals ran, wegen positiver Testung im Straßenverkehr. So, nun wurde ich Mitte 2017 beim Kauf von 1,4g Hasch erwischt, ohne gafahren zu sein, ein DrugWipe Test war negativ, dieser wurde nur gemacht, weil ich noch fahren wollte. Durfte dann auch ohne Probleme losfahren. Das Verfahren wurde eingestellt. Nun kam aber leider die FahrerlaubnisBehörde und wollte ein ärztl.Gutachten. In diesem THC-COOH mit 8,4ng/ml positiv, zweiter Test negativ. Desweiteren wurde mir in dem Gutachten negativ angerechnet, das ich Freunde habe die kiffen, sowie das ich keine "Vorbereitungsmaßnahme" für das ärztliche Gutachten ergriffen habe (so Marke MPU Vorbereitungskurs). Und ich wurde indirekt der Lüge bezichtigt, da ich angegeben habe, seit o.g. Fall nicht mehr konsumiert zu haben. obwohl ich angegeben habe, das ich einen Passiv-Konsum nicht ausschließen kann.

    Nun die große Preisfrage. Gutachten abgeben und eine MPU in kauf nehmen? oder Gutachten nicht abgeben, FE verlieren und lieber direkt Abstinenzbelege sammeln? Denn wenn ich es abgebe und eine MPU machen muss, wird die Zeit für ausreichende Abstinenzbelege nicht ausreichen... Habe keine Lust die schon wieder zweimal zu machen, nur weil denen am ende schon wieder die 3 Screenings nicht reichen. Zumal ich ja in dem Fall gewisser Maßen Wiederholungstäter bin. Obwohl ich ja gar nicht gefahren bin... es wurde auch kein Blut bei der Kontrolle abgenommen nur der DrugWipe test.

    Ein Anwalt mit dem ich schon gesprochen habe, meinte glg. Konsum sei kein Grund für einen FE Entzug. Macht mit aber nicht viel Hoffnung. Kann man dieses gutachten im Nachgang noch anfechten? Bin bissl verwirrt wegen dieser ganzen rechtlichen Geschichte. Hätte auch eine Verkehrsrechtschutz. Problem nur. Abgabe Termin ist Montag...

    Hoffe mir kann jemand helfen. Lg

  • #81

    Bukem: (Sonntag, 29 April 2018 18:25)

    @Thies: Mit ziemlicher Sicherheit, ja. Und zwar mit der Ladung zum äG, um herauszufinden, ob du eben konsumierst. Ist soweit Usus. Solange keine Owi im Verkehr erfolgt, also du nicht mit mehr als 1,0 ng aktiv ein Fahrzeug führst, ist und bleibt alles cool. Heißt aber eben auch, dass Du konsequent richtig trennen musst, also nach einem etwaigen Konsum bitte schön bis zu 72 Stunden wartest.

    @XTC gefunden: Was machst Du beruflich? Bist du irgendwo in der Personenbeförderung oder im öffentl. Dienst tätig? Dieses Schreiben ist richtig zitiert ? Da steht ein "und" und kein "oder"?
    Der belegte Konsum harter Drogen führt eigentlich umgehend zum Verlust der Fahreignung und damit zum Entzug der Fahrerlaubnis. Genau das wollen die klären, eben ob du harte Drogen konsumiert hast. Meld dich bitte zurück, klingt ominös

    @Carsten: Das wird hierfür zu umfangreich und Du solltest im ganz eigenen Interesse Dich bitte zwecks weiterer Beratung und/oder Vertretung bei Herrn Schüller melden. HandyNr steht oben. Im Zweifel hilft es, sich vorher zu melden.

  • #82

    Marcel M. (Sonntag, 29 April 2018 22:24)

    Hallo,
    schildere nun folgenden Sachverhalt.
    Nachdem bei einer Hausdurchsuchung bei mir bei der etwa über 20 gramm Grass festgestellt wurden eine gerichtsverhandlung folgte, die am 12.01.2012 stattfand und anschließend eingestellt wurde soll ich nun wegen Verdacht auf Cannabiskonsum ein Ärztliches Gutachten vorlegen.
    Jetzt wäre meine Frage da ich schon in der zwischenzeit 3 mal den Antrag auf Neuerteilung stellte und nicht beendete. Ob das an der Rechtfertigung des Gutachtens was beeinflusst.

    Kann ich dagegen nun noch vorgehen oder ist es Zeitverschwendung?

    MfG Marcel M.

  • #83

    Marcel M. (Sonntag, 29 April 2018 22:38)

    Ich möchte noch hinzufügen das ich in meinem Leben noch von keiner behörde Positiv auf irgendwas getestet wurde. Denke das trägt einen großen Teil zur Sache bei.

  • #84

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 30 April 2018 21:54)

    @Marcel M

    Rechtfertigung des Gutachtens? Was meinen Sie? Die 20 Gramm könnten doch ohne Probleme für einen gelegentlichen Konsum von Cannabis gekauft worden sein, also wo ist jetzt ihr Problem? Das Gutachten sollte man schaffen können.

  • #85

    Marcel M (Dienstag, 01 Mai 2018 12:16)

    Es war so das die 20 gramm in der küche des Hauses sichergestellt wurden in dem ich und meine Schwester gemeldet waren. Und da es dann keiner von uns auf sich nahm wurde es nicht zugeordnet und das verfahren daraufhin eingestellt.

  • #86

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 02 Mai 2018 09:44)

    Wenn das wirklich eingestellt worden ist, war das ein Sechser im Lotto. Laden Sie mir bitte mal die Aufforderung zum ärztlichen Gutachten hoch, dann kann ich Ihnen gerne mehr dazu sagen. Bitte an meine Mail Adresse kontakt@strafverteidiger-schueller.de. Danke.

  • #87

    Marcel M. (Donnerstag, 03 Mai 2018 09:01)

    Alles klar werde mich nach Feierabend direkt darum kümmern.

  • #88

    Fynn B. (Donnerstag, 03 Mai 2018 11:46)

    Guten Tag,
    ich habe auch eine Frage, und zwar wurde ich vor 10 Monate am See beim Joint rauchen erwischt am See zu Fuß. Es wurde mein Grinder sichergestellt und mit 0,5g Gras drinnen. Da der Polizist auf mich zugerannt kam und mir Angst gemacht hatte, hatte ich leider den Konsum zugegeben. Aber ich habe keine weiteren Aussagen gemacht und es wurde auch kein Test gemacht. Ich habe 2 Tage später eine Niederschrift bekommen, wo als Beweismittel nur "Grinder" stand. Bisher habe ich auch nichts weiter bekommen. Nun bin ich seit Dezember von Schleswig Holstein nach Hamburg gezogen und bin auch dort gemeldet. Und seit letztem Monat bin ich auch aus der Probezeit.
    Vorher aufgefallen bin ich auch nie, und einer der zwei Polizisten kannte mich vom Sport.
    Viele meiner Freunde sagen, ich solle mir da nicht so große Sorgen machen, da nichts mehr komme. Wie sehen Sie das?
    Danke für die Antwort!

  • #89

    Bukem: (Montag, 07 Mai 2018 19:02)

    @Fynn: Es läuft ja , wenn überhaupt, ein Strafverfahren wg Verstoßes gg das BtMG wegen des Besitzes. Wie da der Verfahrensstand ist, kann ich jetzt auch nur mutmaßen. Evt ist das bereits längst eingestellt worden. Evt waren die Hr. Wachtmester auch nett und haben das Gras entsorgt. Mag vorkommen.
    Zum Glück gibt es hier keinen Verkehrsbezug, du bist also nicht beim Fahren erwischt worden. Das ist und bleibt wichtig. Wenn Du geraucht hast, ist für die nä Tage Fahrpause.
    In deinem Fall kann sich immer noch die Führerscheinstelle melden, ist zwar vermutlich nicht rechtmäßig, passiert aber eben laufend. Dann könnte ein ärztliches Gutachten kommen. Da könntest du sogar in engen Voraussetzungen einräumen, dass du ab und an rauchst. Wichtig ist eben, dass kein Fahrverstoß unter THC Einfluss erfolgt. Lies dich hier ruhig auf der Seite ein. Wenn Du Fragen hast, bist du jeder zeit willkommen

  • #90

    Fabio (Mittwoch, 09 Mai 2018 15:17)

    Hallo, vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem weiterhelfen.#

    Und zwar wurde ich im September 2017 in einem Park in München beim Drehen eines Joints erwischt und es konnten <0,5 g Cannabis sichergestellt werden.
    Im weiteren Verlauf wurde mein Reisegepäck, welches im Schließfach im Bahnhof verstaut war angefordert. (Ich hatte noch ein Flug am Abend)

    Aufgrund der Angst den Flug zu verpassen und der Tatsache dass ich ein ehrlicher Mensch bin, hab ich den Cops, als wir das Gepäck holten, mitgeteilt, dass sie in diesem noch eine Tablette Ecstasy vorfinden werden. (was für jemand anderes bestimmt war)
    Nach Durchsuchung meines Gepäcks und Aufnahme von sämtlichen Personalien, Fotos und Fingerabdrücken, wurde ich dann entlassen und konnte meinen Flug noch bekommen.

    Paar Monate später hab ich dann einen Brief erhalten, dass die Anzeige wegen doppeltem Verstoß gegen das BtMG fallen gelassen wird, so wie von mir und den Cops bereits zuvor angenommen.

    Zu meinem Pech befinden wir uns leider in Deutschland, wo man auch Ende April, also 7 Monate (!) später, in meinen Augen völlig sinnfrei, einen Brief von der Fahrerlaubnisbehörde Dresden erhalten kann in dem man regelmäßigem Konsum und weiterhin einer Fahruntauglichkeit verdächtigt wird.

    In Folge des Briefes werde ich nun aufgefordert ein ärztliches Gutachten in Form von zwei Urintests oder einer Haarprobe zu erbringen, wobei ich mich natürlich für Ersteres entscheiden würde.

    Es gab nie einen Zusammenhang zwischen einer Verkehrsteilnahme und dem Drogenbesitz noch irgendeinen anderen Nachweis oder Test, welcher mit Drogen oder Alkohol in Verbindung steht.

    Meine Frage ist jetzt, warum das Ganze und was habe ich zu befürchten?

    Ist das Ecstasy das Problem und wie sollte ich weiter verfahren?

    MfG,

    vielen Dank!

  • #91

    Hüdi (Donnerstag, 10 Mai 2018 23:51)

    Hallo Herr Schüller
    Habe vor 15 Jahren meine Führerschein abgeben wegen Cannabis jetzt brauche keine Mpu zumachen aber Behörde haben trotzdem von mir äg verlangt habe die auch gemacht ist positiv aufgefallen 10 ng / l conobilion . Ist es Zuviel

  • #92

    Tobias (Montag, 14 Mai 2018 03:55)

    Hallo.wurde positiv auf the 1,3 ng getestet.
    War morgens vor der Arbeit.saß noch im Auto und hab eine Zigarette geraucht und Zeitung gelesen und mein Kaffee getrunken.bin selber aber nicht gefahren da mein Bruder gefahren ist.der ist aber schon früher in den Betrieb gegangen.kontroliert worden bin ich weile Polizei meinte meine Beleuchtung am Auto währe illegal was aber nicht so war.da die Beleuchtung nur angeht wen die Türen geöffnet sind.jetzt hab ich eine owi bekommen mit 500 Strafe 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.soll ich wieserspruch einlegen.bin ja nicht gefahren.

  • #93

    Sero (Montag, 04 Juni 2018 13:15)

    Guten Tag,
    Am 14.05. habe ich einen Unfall gebaut (in einen Graben gefahren) und wurde anschließend von der Polizei zu diversen Alkohol- und Drogentests aufgefordert. Der Drogentest fiel negativ aus dank eines Fake-Urin Beutels, welchen ich unbemerkt entsorgen konnte. Jedoch wollte der Polizist es nicht so stehen lassen und kontrollierte meine Taschen. Hier fand er einen weiteren ungeöffneten Beutel der mir von einem Kollegen eingesteckt wurde, was ich selbst nicht einmal merkte (er dachte er hilft mir damit). Nun wurde ich aufgefordert noch einen Urintest im Revier zu abzugeben(wurde mit Handschellen abgeführt also sozusagen gezwungen) und dieser fiel positiv aus. Danach habe ich noch eine Blutprobe im Krankenhaus abgegeben.
    Leider habe ich den Polizisten die lange auf mich eingeredet haben, zugegeben gelegentlich (ca. 1 mal im Monat zu konsumieren), dazu sagte ich ihnen leider auch, dass der letzte Konsum am Donnerstag, dem 10.05. erfolgte in Form von Cookies.

    Nun wurde ich am Samstag, den 02.06. angerufen vom Polizisten, der meinte ich hätte exakt 1,0 ng THC im Blut gehabt.

    Nach dem Anruf habe ich den Konsum eingestellt, vorher habe ich regelmäßig konsumiert (1-3 Joints, 4-5 mal die Woche, aber nie alleine)

    Würde gerne wissen, was mich jetzt erwartet und ob ich mit einer MPU rechnen muss, mit Führerscheinentzug für ein paar Monate mit Geldstrafe würde ich gut klarkommen nur eine MPU will ich mir nicht geben.

    Vielen Dank schon mal für die Antwort!

  • #94

    Fabi (Mittwoch, 06 Juni 2018 19:49)

    Hallo,
    ich wurde am Montag dem 04.06. auf dem Rückweg von Holland nach Deutschland hinter der Grenze mit dem Auto von der Polizei rausgewunken.
    Nachdem klar war, dass der Verdacht auf den Konsum und das Mitführen von Cannabis bestand, habe ich meine 4g sowie die 2g meines Beifahrers freiwillig herausgegeben. Auf die Frage wann ich das letze Mal etwas geraucht habe, habe ich nach kurzem Zögern das vergangene Wochenende angegeben ohne einen genauen Zeitpunkt zu nennen. Ich hatte am Vorabend noch einen Joint geraucht. Im Anschluss wurde ein Urintest durchgeführt, welcher auch positiv auf THC ausgefallen ist.
    Auf der Wache, zu welcher wir dann mitgenommen wurden, wurde nach Aufnahme der Personalien und Dokumentation des Sachverhaltes noch eine Blutabnahme durchgeführt. Fragen zur Häufigkeit des Konsums wurden nicht gestellt, jedoch wurde in der Bestandsaufnahme angegeben, dass ich mich bei der Kontrolle nervös und auffällig verhalten habe, was für mich eigentlich nur ein Nachweis sein kann, dass man sich seines Fehlers durchaus bewusst ist und dementsprechend von seinem Gewissen geplagt wird.
    Da noch keinerlei Vorstrafen oder Auffälligkeiten bzgl. BTM verzeichnet sind, wurde mir gesagt, dass bei einem Wert von <1ng/ml die gesamte Anzeige fallen gelassen wird, da es sich um ein Erstvergehen sowie nur eine Mindestmenge zum Eigenbedarf gehandelt hat.Da aber schon der Urintest positiv ausgefallen ist, fürchte ich, dass auch der Bluttest über der Grenze liegen wird. Wenn der Wert darüber liegt, müsste ich mit einer Geldstrafe von 500€ sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Diese Konsequenz akzeptiere ich bereitwillig, da allein der jetzige Stress mich belehrt hat die ganze Prozedur nie wieder wiederholen zu wollen. Ich konsumiere in der Regel 4-5x die Woche, jedoch nie große Mengen (1-3g/Woche) und war immer darauf bedacht erst mit "klarem Kopf" am Folgetag wieder ins Auto zu steigen.
    Jetzt lese ich hier jedoch vermehrt, dass im Anschluss zu der Buße und dem Fahrverbot das Ganze noch nicht abgeschlossen ist und noch einiges mehr inklusive komplettem Entzug der Fahrerlaubnis folgen kann. Stimmt das? Dann hätten die Polizisten mir ja nur eine Halbwahrheit erzählt.
    Mit welchen weiteren Konsequenzen muss ich nun rechnen?


  • #95

    Peter (Donnerstag, 07 Juni 2018 11:04)

    Hallo,
    Ich wurde am 16.03.18 von der Polizei in München aufgehalten und der Polizist redete ewig auf mich ein worauf ich gestand am vorigen Abend einen kleinen Joint geraucht zu haben. Ein paar Wochen später kam ein schreiben, dass die Ordnungswidrigkeit eingestellt wurde weil der THC wert bei 0,32 ng/ml lag. Jetzt bekam ich ein schreiben von der Zulassungsbehörde, dass meine Daten verarbeitet werden. Muss ich Angst um eine MPU haben und habe ich mich mit der Aussage in Schwierigkeiten gebracht? Wie gehe ich jetzt am besten vor?
    Liebe Grüße
    Peter

  • #96

    Bukem: (Montag, 11 Juni 2018 10:09)

    @Fabio: Tschuldige die späte Rückmeldung. Ja, das Ectasy ist sicher auch ein großes Problem, das Cannabis evt auch, je nach deinen Angaben kann das leider ganz schnell vorbei sein mit Deiner Fahreignung und Fahrerlaubnis.

    Was genau hast Du für Angaben zu deinem Konsumverhalten getätigt? Der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol oder auch der schon einmalige KOnsum härterer Betäubungsmittel auch ohne irgendeinen Bezug zur Verkehrsteilnahme reicht schon zum Verlust der FE.
    Mit dem äG soll überprüft werden, ob und was du konsumierst. Immerhin wird ein äG durchgeführt, du scheinst dich also bisher nicht um Kopf und Kragen geredet zu haben

  • #97

    Bukem: (Dienstag, 12 Juni 2018 10:21)

    @Hüdi: Ist das noch aktuell? Grundsätzlich schliessen sich halbwegs gemäßigter Cannabiskonsum und die Fahreignung nicht aus, solange man auf die richtige zeitliche Trennung dazwischen achtet. Wenn Du dies entsprechend vorträgst, also sagst, wenn du mal was rauchst, OHNE dabei Alkohol zu konsumieren oder gar noch andere BtM zu nehmen und nach einem Konsum etwa am Freitag bis mindestens Montag zu warten, bevor du fahren würdest, ist das eigentlich ok

    @Tobias: Auch noch aktuell? Ist unter anderem eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wo und wie soll das Auto denn gestanden haben, damit du nicht gefahren bist oder hättest fahren wollen? Hier bräuchtest du entsprechende anwaltliche Hilfe, mehr kann ich so nicht sagen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen. Herrn Schüller bitte direkt unter obigen Kontaktdaten anschreiben.
    Der eigentliche Spaß wird erst später durch die Fahrerlaubnisbehörde kommen, weil die Eignung überprüfen wollen, bitte bitte nicht mehr konsumieren für erste.

    @Sero: Bitte unbedingt direkt bei Herrn Schüller melden, wenn du mit anwaltlicher Hilfe liebäugeln solltest. Gelegenheitskiffer haben keinen Fremdurinbeutel dabei, deshalb, auch wegen des Unfalls, sollte das dringend anwaltlich abgeklärt werden.
    Ob hier eine MPU rechtmäßig wäre, muss genau geprüft werden. Ganz oft handelt die Behörde selbst fehlerhaft und rechtswidrig. Garantiert wird die FE Behörde auf dich deswegen zukommen, ob per äG oder MPU hängt halt auch von deinen getätigten Aussagen ab.
    Herrn Schüller erreichst unter obigen Daten. NICHT weiter konsumieren!

    @Fabi: Wir bieten hier auf dieser homepage dutzende Artikel und Aufsätze in dem Menü an, die sich mit deinen Fragen beschäftigen.
    Du musst zunächst unterscheiden zwischen der straf- bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlichen Schiene wegen des Besitzes und Einführen und evt Fahren unter Cannabiseinfluß und dem, was später verwaltungsrechtlich die Fahrerlaubnisbehörde wegen der Überprüfung deiner Fahreignung machen kann bzw wird. Diese Verfahren laufen getrennt, bedingen sich aber gegenseitig. D.h. Angaben, die zB strafmildernd wegen des Besitzes als BtMG Verstoß wirken können wie Besitz zum Eigenbedarf, können dir verwaltungsrechtlich das Genick brechen, weil du damit einen regelmäßigen Konsum einräumst. Schon viele Strafverteidiger machen hier unglaubliche Fehler, einem Autobahnpolizisten wirst du das daher nicht wirklich vorwerfen können.
    Nächstes Missverständnis: Am nächsten Morgen nach einem Konsum hast du definitiv keinen klaren Kopf, sondern evt erst zwei drei Tage später, solange sind deine wichtigen aktiven THC Werte einfach zu hoch.

    Du solltest unbedingt in Zukunft nicht konsumieren und abwarten, wie die Werte waren. Ebenso solltest du schon jetzt überlegen, wie wichtig dir die FE ist und ggfs anwaltliche Hilfe suchen. Herr Schüller ist bundesweit tätig. Daten siehe oben

    @Peter: Neine, Angst brauchst du wohl nicht zu haben, da du nicht auf die wichtigen 1,0 ng/ml aktiven THC gekommen bist. Dennoch könnte eine Ladung zu einem äG kommen. Ist nicht schlimm, lies dir ide diversen Aufsätze hier durch und frag, wenn Du Fragen hast

  • #98

    Sonja (Mittwoch, 13 Juni 2018 16:10)

    Am 19.10.2017 wurde Ich und ein Freund ( Flüchtling) als Passagiere des Flixbusses auf dem weg aus den Niederlanden nach Deutschland aufgegriffen. Uns wurde zur Last gelegt Betäubungsmittel eingeführt zu haben. Bei diesen Betäubungsmitteln handelte es sich um 2 Gläser mit Keksen und je Glas 3 Gramm Mariuana im Deckel. Beide dieser Gläser habe Ich in Amsterdam in einem Souvenirshop gekauft. Fälschlicherweise wurde meinem Freund eines davon zur Last gelegt. Bei diesen Keksen und dem Mariuana im Deckel handelte es sich um Deko, was den Gläsern auch zu entnehmen ist. Um Ihnen einmal das Verständnis zum Verhältnis zu geben:
    Ein Glas hat 9,99 € gekostet. Wenn Sie in einem Coffeeshop in Amsterdam gehen kostet ein Gramm Mariuana schon mindestens 12,00€. Man kann also Rückschlüsse darauf beziehen das 53 Gramm echtes Mariuana kaum so wenig kosten kann. Das würde in keinem Verhältnis stehen. Am 13.12.2017 wurde mir ein Schriftstück gesendet mit der Einstellung des Ermittlungsverfahren im Hinblick darauf das Die in Rede stehenden Betäubungsmittel noch als sogenannte geringe Menge einzustufen ist. Hinzu kommt das meinem Freund noch zusätzllich 4,22 Gramm Mariuana- Tabak Gemisch zur Last gelegt wird, wo Ich Mich auch als Zeugin zu Wort melde. Denn wir hatten zu keiner Zeit so etwas in unsere Tasche mitgeführt! Ich weiss das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Doch Ich hatte in keinster Weise vor echtes Betäubungsmittel einzuführen. Und wie kann es sein das meinem Freund Beweismittel angedichtet wird und dann noch zusätzlich mit zweierlei Maß gemessen wird. Und vorallem wie wehrt man sich dagegen?Das grösste Problem ist das seit der Strafe meinem Freund die Aufenthaltserlaubnis anstatt 3 Jahre jetzt immer nur 3 Monate gewährt wird.Das führt natürlich zu vielen Problemen. Kein Mieter würde Ihn so aufnehmen. Er arbeitet und hat sich sonst nie etwas zu schulden kommen lassen.Nun steht aber diese eine Sache und erschwert ihm so sein ganzes Leben.

  • #99

    Bukem: (Donnerstag, 14 Juni 2018 09:36)

    @Sonja: Dazu vermag ich ohne tiefere Kenntnis des Falls nichts zu sagen. Sie bräuchten einen Verteidiger, der sich Akteneinsicht verschafft. Erst dann weiß man, was wie genau vorgeworfen und bewiesen werden kann.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Daten stehen hier oben auf der Seite

  • #100

    TF (Donnerstag, 14 Juni 2018 13:25)

    Hallo,

    ich habe eine Frage.

    Ich bin ich vor vier Tagen an der holländischen Grenze (Gronau, NRW) zusammen mit meiner Freundin vom Zoll angehalten worden. Bei mir wurden 4,8g brutto Marihuana gefunden und sichergestellt. Ich habe keinerlei Aussagen gemacht, weder zum Konsummuster oder sonstiges. Ein Drogentest wurde nicht gemacht (ich war Beifahrer). Der Beamte sagte, in 6-8 Wochen würde uns Post zugehen, also mir wegen des Besitzes und meiner Freundin wegen "Erbringung der Fahrleistung" wie der Beamte so schön sagte. Bei meiner Freundin mache ich mir keine Sorgen, sie hat noch nie was mit der Polizei zutun gehabt, konsumiert auch nicht und daher denke ich, wird das Verfahren gegen sie wohl eingestellt. Bei mir ist es so, dass ich bereits als 18jähriger (heute bin ich 31) mal erwischt wurde, damals wurde das Verfahren aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt. Zwischenzeitlich hatte ich nichts mit der Polizei zutun, außer einem von mir verschuldeten Verkehrsunfall vor drei Jahren. Ich frage mich nun, was nun passieren wird? Kann ich damit rechnen, dass dieses Mal auch die Ermittlungen gegen mich eingestellt werden oder gelte ich nicht mehr als "Ersttäter"? Die Einträge von damals als ich 18 war müssten doch mittlerweile gelöscht sein (leider findet man dazu keine klaren Angaben im Netz)? Die nächste Frage wäre, ob ich mit Post von der FSST zu rechnen habe (sowohl meine Freundin, als auch ich)? Wie gesagt, es wurde kein Drogentest gemacht und auch keinerlei Angaben zum Konsummuster getätigt. Ich habe natürlich seitdem den Konsum vollständig eingestellt. Da ich mir mittlerweile die Augen im Netz wundgelesen habe und auf Ihrer Seite viele wertvolle Informationen gefunden habe, dachte ich mir, dass ich einmal meine Fragen hier stelle. Mein Plan ist es, bei Zugang des Schreiben der Staatsanwaltschaft, unabhängig davon, was in dem Brief stehen wird, also auch bei Einstellung, über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen, um herauszufinden, ob eine Meldung an die FSST ging (oder geht die immer, in jedem Fall, zu 100% raus)? Wie ist Ihre Meinung? Was erwartet mich/meine Freundin?

    Ich hoffe, ich bekomme eine Antwort.

    Sie machen hier wirklich eine super Arbeit, chapeau!


    Äußerst freundliche Grüße an Sie!

  • #101

    Bukem: (Freitag, 15 Juni 2018 09:38)

    @TF: Das ist recht übersichtlich: Hier geht es nur um einen Verstoß gg das BtMG wg des Besitzes und der Einfuhr ins Bundesgebiet. Das ist zwar ein strafrechtliches Verfahren, sollte aber entweder wg Geringfügigkeit an sich eingestellt werden oder gg eine Geldauflage eingestellt werden. Die Höhe eines Tagessatzes is von deinem Einkommen abhängig. ( Verdienst im Zweifel durch 30). Wieviel Tagessätze bei einer Geldauflage oder Geldstrafe gebildet werden würden,ist abhängig von vielen Faktoren. Ein Geständnis würde strafmildernd wirken, könnte aber wieder nachteilige Folgen bei der FSSt haben.
    Ganz kurz: Du machst dir wahrscheinlich viel zu viel Gedanken. Kommt vom Kiffen ;)
    Deiner Freundin kann starfrechtlich eigentlich nichts passieren, außer ihr sagt aus, dass sie wußte, daß Du was dabei hast und dir bewußt helfen wollte, dies ins Bundesgebiet zu verbringen. Klingt eher theoretisch.
    Du bekommst vermutlich ne Einstellung gg Geldauflage. So oder so wird es grade weil du keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht hast, eine Ladung imAnschluß zum äG geben. Das ist aber nicht schlimm, denn du bist ja nicht unter THC Einfluss gefahren. Deshalb kannst du in einem gemäßigten Rahmen auch jetzt weiter schmöken.
    Wichtig: Im äG hast du eine Wahrheitspflicht, anders als jetzt im Strafverfahren. Deshalb erzähl denen keinen Mist, mögen die nicht und merken die anhand der Werte. Rauchen und Fahren ist bei hinreichender zeitlicher Trennung dazwischen völlig ok. Zb Freitag rauchen und Dienstags fahren.
    Lies dich hier bei uns ein und frag gern weiter

  • #102

    TF (Freitag, 15 Juni 2018 10:09)

    Hi Bukem,

    super, vielen Dank für die Antwort, das nimmt mir ein paar Sorgen.

    Bedeutet ja quasi, wenn die Einladung zum äG kommt, darf ich bei den evtl. Screenings nur nicht über die 75ng/ml schießen und ich bin safe? Oder werden dort auch nachträglich noch aktive Werte gemessen (Blutuntersuchung)? Würde es Sinn machen, gegen die Anordnung des äG Rechtsmittel einzulegen, da ja kein konkreter Bezug zum Straßenverkehr und des Führen eines Fahrzeuges vorliegt? Oder ist das aussichtslos?

    Ja, das mit der Gedankenmacherei ist wohl so eine Sache, ich gebe mir Mühe das zu ändern :)

    Auf jeden Fall nochmals vielen Dank an dieser Stelle, großartige Arbeit!


    Wünsche Eurer ganzen Kanzlei ein schönes Wochenende!

  • #103

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 Juni 2018 10:22)

    @TF:

    Ob hier eine Ladung zum ärztlichen Gutachten erfolgt, ist fraglich, aber nicht unwahrscheinlich. Rechtlich betrachtet braucht es eine Menge Cannabis, die den Rückschluss auf einen Dauerkonsum zulässt. Und das ist hieraus nur schwer abzuleiten.

    Aber die Fahrerlaubnisbehörden neigen dazu, diese Rspr zu ignorieren. Der Grund ist klar: Ignoriert man die Weisung, ist der Führerschein erstmal weg. Dann bleibt der Weg über das Klage- oder Widerspruchsverfahren. Und das Risiko wollen viele Betroffene zu Recht nicht eingehen.


    Die Anordnung des ärztlichen Gutachtens wäre hier rechtswidrig. Selbst ein nachgewiesener gelegentlicher Konsum von Cannabis (der hier noch gar nicht feststeht) ohne Zusammenhang und Verknüpfung mit der Teilnahme am Straßenverkehr und ohne das Hinzutreten „weiterer Umstände“ rechtfertigt keine Aufforderung, sich einem Drogenscreening zu unterziehen oder sich fachärztlich untersuchen zu lassen (BVerwG, DAR 2001, 522 f.; NJW 2002, 78 ff.).

    Die Anordnung einer Behörde, ein Screening oder ein ärztliches Gutachten beizubringen, verstößt bei fehlenden „weiteren Umständen“ (wie z.B. fehlenden Trennungsvermögen) nur dann nicht gegen das Übermaßverbot und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn aussagekräftige Anzeichen für den verdacht bestehen, dass ein Betroffener regelmäßig (also nicht nur gelegentlich oder einmalig) Cannabis konsumiert hat (BVerfG v. 20.06.2002, NJW 2002, 2378 ff., BVerwG). Und für einen regelmäßigen Konsum gibt es keine Anhaltspunkte.

    Bei 5 Gramm liegen diese Voraussetzungen meiner Ansicht nach nicht vor.

    Sie können weiter Cannabis konsumieren. Aber nur gelegentlich. 1 - 2 x die Woche. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde sich meldet, stoppen Sie den Konsum sofort und machen hier Meldung. Auto 48-72 Stunden nach dem Konsum stehen lassen. Im Falle einer Verkehrskontrolle KEINE Aussagen machen.

  • #104

    TF (Freitag, 15 Juni 2018 12:07)

    Vielen Dank für diese sehr ausführliche und informative Antwort Herr Schüller!

    Ich werde mich melden hier melden, sobald ich Post bekommen habe.


    Liebe Grüße!

  • #105

    VerunsicherterPatient (Freitag, 22 Juni 2018 13:51)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe folgende Frage: Wie verhält man sich als Cannabis-Patient bei einer Verkehrskontrolle? Ich unterstelle hier einfach mal eine allgemeine Verkehrskontrolle - also keine Ausfallerscheinungen.

    Sollte man bei einem unterstellten Drogenkonsum die Medikation darlegen und mit den Unterlagen (Rezept etc.) belegen oder den unterstellten Drogenkonsum leugnen (was ja in der Tat zutrifft da hier ein Medikament verwendet wird)?

    Wie sieht es im Falle einer anstehenden Blutentnahme (im Rahmen der Verkehrskontrolle) aus? Dann evtl. die Medikation belegen?

    Werden "offizielle Dokumente" z.B. ein Patientenausweis überhaupt anerkannt?

    Vielen Dank im Voraus!

  • #106

    Maxi (Samstag, 23 Juni 2018 11:58)

    Hallo. Ich muss ein ärztliches Gutachten anhand einer Haaranalyse erstellen lassen (THC). Gibt es eine maximale Länge die bei dem Gutachten untersucht werden darf oder darf prinzipiell die gesamte Länge getestet werden? Ich weiss nicht ob die 6 cm nur für Abstinenznachweise gelten oder auch für äG's.

  • #107

    Chris Pflock(i) (Samstag, 23 Juni 2018 19:03)

    Werter Herr Schüller,

    ich arbeite als Auslieferungsfahrer (3,5t) in Berlin

    Am 27.02.2018 wurde ich um 10:58 Uhr angehalten. Vorgeworfen wurde mir ein Rotlichtverstoß (war aber gelb----> 90 Euro plus Gebühr ohne Punkt).

    Allerdings wurde eine Drogenkontrolle durchgeführt, wobei Cannabis positiv war.
    Da ich davon total überrumpelt wurde, machte ich den dummen Fehler, erzählte der Polizei etwas von einmaligen Konsum beim Kumpel und das es Wochen her sei. Das es den Abend vor dem schlafen gehen war, konnte ich den ja schlecht erzählen. Es folgte die Blutentnahme. Da ich aber keine Ausfallerscheinungen hatte, durfte ich den Führerschein behalten. Die Polizisten gaben mir einen weiteren Drogentest für Zuhause mit.

    Am 07.05.2018 erhielt ich das Schreiben der Verkehrsbehörde. Es wird ein ärztliches Gutachten bis 02.08.2018 verlangt, ansonsten entziehen sie mir die Fahrerlaubnis.

    Aber jetzt kommt der eigentliche Haken: Nach Erhalt des Schreibens stoppte ich den schon eingeschränkten Konsum komplett und meldete mich bei einem medizinischen Gutachter an. Den Abend vor der ersten Ladung zur Urinabgabe verwendete ich den, von der Polizei, mitgegebenen Urintest. Der war negativ.
    Bei der 2. Urinabgabe erfuhr das Ergebnis des 1. Urintests und der war mit 18 ng/ml immernoch positiv. Weswegen ich keine 2. Urinprobe mehr abgeben musste. Denke mal die Schnelltests springen erst bei einem höheren Wert an.

    Gibt es noch irgendwie eine Möglichkeit, den Führerscheinentzug abzuwenden oder ist der Drops jetzt gelutscht?

    Wenn ja, bräuchte ich wirklich dringends Ihre Hilfe.

    Vielen Dank schon mal im Vorraus.

  • #108

    Pascal (Freitag, 17 August 2018 13:51)

    Guten Tag,

    Ich habe folgendes Problem: momentan ist der Wunsch nach einem Führerschein groß, jedoch wurde ich schon 3 Mal mit Gras erwischt. Das erste Mal mit 0,1g, das zweite mal mit ca. 6g und das letzte Mal mit einem 0,9g Joint und 7g. Die ersten beiden Male wurde ich nach Jugendstrafrecht verurteilt, das letzte Mal nach Erwachsenenstrafrecht.

    Den Konsum habe ich dummerweise in 2 Fällen zugegeben, in dem Urteil für das zweite Mal steht auch das ich regelmäßiger Konsument sei.

    Kommt es nun beim Führerscheinantrag zu einem äG oder muss ich eine Mpu befürchten?

    Vielen Dank im Vorraus

  • #109

    Pascal (Freitag, 17 August 2018 13:57)

    Nachtrag Konsum Muster: früher gewohnheitsmäßig, seit 3 Monaten jedoch clean.

  • #110

    Bukem: (Samstag, 18 August 2018 08:46)

    @Frederic: Vielen Dank ;), leite ich gerne so weiter. Herr Schüller freut sich natürlich sonst auch über Weiterempfehlungen oder ne gute google Bewertung.

    @Ottmar: Wie gesagt, ein äG kann kommen, Angst um deine Fahrerlaubnis brauchst du nicht zu haben.
    Weitere Ausführungen zum äG findest du hier bei uns auf der Seite

    @Daniel: Hast du denn seitdem wieder konsumiert?
    Bitte auf keinen Fall irgendwas selbst an die Behörde schreiben, auch wenn es nachvollziehbar ist, als Laie begibst du dich da einfach aufs Glatteis und redest dich unfreiwillig um Kopf und Kragen
    Was steht denn im Gutachten?

    @Pascal: Du hast noch keine FE, willst die aber machen? Dann solltest du dich eh zur Vermeidung von Ärger und unnötigen Kosten an ein paar Regeln halten.
    Konsum ist auch mit FE ok, solange du ganz klar zeitlich zwischen Konsum und dem Führen eines Fahrzeugs zeitlich trennst. Machst du das ist alles cool, zumindest theoretisch. Du trennst richtig, wenn dein sog aktiver THC Wert beim Fahren unter 1,0 ng/ ml beträgt.Deshalb musst du nach dem Konsum bis zu 72 Stunden warten, dann ist der Wert gering genug.
    Trotzdem gibt es vom FE unabhängig immer Ärger, auch wenn du der Papst oder Bundeskanzler bist, wenn du mit dope auf der Tasche rumläufst.
    Der Konsum ist straflos, für den Besitz ( bei sich haben) gibt es Ärger.
    Es kann jetzt sein, wenn du die FE beantragst, dass du ein äG machen musst, dann erzählst du das mit der richtigen zeitlichen Trennung.

  • #111

    Daniel (Mittwoch, 22 August 2018 18:14)

    Hallo bukem,

    Danke für deine antwort! Ich habe das gutachten heut bekommen. Die beiden screenings waren negativ. Es wurde aber folgender schweregrad festgestellt:

    Regelmäßige einnahme von cannabis

    Gekifft habe ich seid dem nicht wieder...

    Ich werd kein anschreiben mitschicken du hast da vollkommen recht mit dem glatteis.
    falls die sich dazu entscheiden mir den schein abzunehmen: kann ich dann noch zum anwalt und das anfechten?

  • #112

    Bukem: (Samstag, 25 August 2018 18:50)

    @Daniel: Voraussetzung für den Verlust der FE sind neben dem THC Verstoß mit 1,o oder mehr ng/ml auch der Nachweis des wenigstens gelegentlichen Konsums. Wenn Deine Gutachten negativ sind und eben nicht weiter konsumiert hast, sind diese Voraussetzungen auch nicht erfüllt.

    Natürlich kannst Du immer und jederzeit zum Anwalt. Einen extrem guten und gutaussehenden findest Du hier.
    Herr Schüller ist btw bundesweit tätig

  • #113

    Michael (Montag, 10 September 2018 17:02)

    Hallo, und zwar wurde mir die FE entzogen aufgrund meiner 3 Punkte in der Probezeit alle wegen geschwindigkeitsvertöße hab ihn am 30.04.18 abgeben und hätte ihn ja ganz normal am 30.07.18 wieder erhalten, da ich aber ein Verfahren wegen vertoßes gegen das Btm am laufen hatte verlangt die FS einen Haarscrenning wenn dieses nicht möglich sei dann 2 Urin Screenings auf 8 Monate und während der 8 Monate würde die FE weiterhin entzogen sein. Leider sind meine Haare zu kurz weswegen nur letzteres möglich sei. Weil jemand von der Polizei hochgenommen worden ist hat er behauptet an 12 Leute was verkauft zu haben darunter auch ich, mit 36G Cannabis auf einen Zeitraum von 3 Monaten. Die Geschichte stimmt aber nicht so habe keine Aussage bei der Polizei gemacht war auch beim Anwalt und der meinte wir haben keine Chance dagegen, wie es oft so ist siegt nicht immer das Recht habe verloren und musste 980€ Strafe zahlen es wurde mir kein Konsum nachgewiesen ich bin nicht vorbestraft das war meine erste Strafe und jetzt geht die FS davon aus ich würde konsumieren. Im Mai 2017 wurde ich angehalten und im Blut wurden 0,5 ng/ml nachgewiesen alles wurde fallen gelassen ich glaube persönlich nicht das das hiermit was zu tun hat. Komme ich irgendwie gegen die 8 Monate an das ich mehr Screenings abgeben kann auf einen längeren Zeitraum dafür aber meine FE wieder erhalte? MPU wurde mir keine aufgedrückt nur das Ärtzliche Gutachten mein Anwalt meint gegen alles wäre nichts möglich ich solle froh sein das ich keine MPU machen müsse, wüssten sie da noch was oder muss ich das leider glauben?

  • #114

    Bukem: (Samstag, 15 September 2018 17:59)

    @Michael: Du kannst jederzeit den bisherigen Anwalt "kündigen" und Herrn Schüller beauftragen. Im Regelfall ist er deutlich spezialisierter als die Kollegen.
    In dem Fall selbst können ganz viele kleine Details entscheidend sein, ohne anwaltliche Akteneinsicht kann man deshalb auch wirklich nichts näheres sagen.
    Die Alternativen heißen abwarten oder Herrn Schüller prüfen lassen, evt kann es dann doch schneller gehen

  • #115

    Daniel (Sonntag, 16 September 2018 09:17)

    Guten Tag,
    vor 2 Tagen wurde ich in Sachsen an der Grenze zu Tschechien als Fahrer von Zoll durchsucht. Dabei wurde 1g Cannabis sowie 0,6g Haschisch zwischen meinem Campinggeschirr gut verschlossen in einem Glas gefunden. Ein Drogentest wurde nicht durchgeführt. Ich gab an, dass es meins sei. Die Frage, ob ich schonmal mit drogen zu tun hatte bejate ich. Mir wird nun Bannbruch i.V.m Btm vorgeworfen. Dafür kam es noch nie zu einer Verurteilung im Bereich des BtmG. Lediglich ein 5 Jahre zurückliegendes Verfahren, bei dem mir am Steuer 0.98ng/ml im Blut nachgewiesen wurden, wurde einstestellt. Bisher kam noch kein Brief. Was habe ich zu befürchten bezüglich eines Strafverfahrens und kommt die Führerscheinstelle ins Spiel? Vielen Dank

  • #116

    Bukem: (Dienstag, 18 September 2018 19:10)

    @Daniel: Geldstrafe, in übersichtlicher Höhe wg des BtM Besitzes sowie wohl mit einiger Wahrscheinlichkeit die Ladung zum äG von der FSST. Bestehst du einfach, wenn du auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen abstellst. Hier bitte einlesen. 72 Stunden warten im Zweifel

  • #117

    Bestala (Dienstag, 18 September 2018 19:24)

    Hallo,

    Mein Sohn war auf einer Feier , wo auch Cannabis die Runde machte.
    Die Polizei hat davon Wind bekommen und machte Kontrolle. Es wurden aber weder Blut-nochUrinprobe angeordnet.
    Auch ist niemand mit dem Auto gefahren.
    Ein Jahr danach wurde meinem Sohn der Führerschein entzogen, und mit einer MPU gedroht, wenn er den Führerschein zurück haben möchte.
    Da er eine Ausbildung zum Erzieher macht Kann er die Kosten für den
    Abstinenz Nachweis nicht erbringen. Der Führerschein ist jetzt seit 20 Monaten bei der Führerscheinstelle.

    Ist das rechtens, dass man ohne Nachweis von Cannabis und ohne Auto zu fahren zur MPU muss?

    Es wurde lediglich auf der Feier ausprobiert.

  • #118

    Bukem: (Dienstag, 18 September 2018 20:35)

    @ Bestala Ich habe da aus irgendeinem Grund, dass die sich die sache so zugetragen hat.
    Wenn überhaupt, dürfte nur ein ärztliches Gutachten angeordnet worden sein, keine MPU. Kommt man dieser Ladung aber nicht nach, kann schon das zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, ja
    Wenn Sie oder er Hilfe brauchen, bitte melden

  • #119

    Bestala (Dienstag, 18 September 2018 20:47)

    Hallo,

    Die Führerscheinstelle hat geschrieben, dass der bloße Verdacht ausreicht, um eine MPU anzuordnen.

    Jetzt soll er einen Abstinenznachweis erbringen, Urinkontrolle beim TÜV. Wir wissen aber nicht in welchen Abständen und danach zur MPU.

    Es hat sich tatsächlich so zugetragen. Er wurde nicht beim Fahren erwischt.
    Er ist nie mit Drogen oder Alkohol Auto gefahren.

    Keiner kann das nachvollziehen.
    Er wurde zwar aufgefordert eine Untersuchung machen zu lassen, der Brief kam in den Ferien, als er bei uns war.
    Außerdem hat sich die Führerscheinstelle erst 1,5 Jahre nach dieser Fete gemeldet. Seit dem hat er nichts mehr konsumiert.

  • #120

    Bukem: (Dienstag, 18 September 2018 21:03)

    @Bestala: Dann sollten Sie bitte umgehend anwaltliche Hilfe suchen. Dazu muss ein richtiges Mandatsverhältnis geschlossen und Akteneinsicht genommen werden.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig

  • #121

    Daniel (Dienstag, 18 September 2018 21:15)

    Danke für die Rückmeldung.
    Wäre eine Anordnung eines aG übehaupt rechtmäßig?

  • #122

    Thomas (Mittwoch, 19 September 2018 11:06)

    Hallo.
    Ich wurde von der Polizei Mitte Juli angehalten und zur Blutprobe gebeten. Diese ergab 5,9ng/ml aktives thc und 35,3 ng/ml thc cooh. (für einem täglichen Konsumenten in den letzten Jahren ziemlich niedrig, wie ich finde)
    Nun darf ich in den nächsten Tagen zur ärztlichen Untersuchung. Ich bin seit knapp zwei Wochen clean, zudem garantiert nicht der typische kiffer. Habe das Auto am selben Tag nie bewegt, treibe zudem viel Sport, achte auf Ernährung, etc.
    Nun habe ich etwas Panik vor der ärztlichen Untersuchung, da ich bzgl der Halbwertszeiten evtl ja noch was im Blut haben könnte.
    Gibt's hier irgendeine Möglichkeit, ohne mpu und Führerscheinentzug davon zu kommen? Beste grüße, Thomas

  • #123

    Bestala (Donnerstag, 20 September 2018 13:35)

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir werden das in Angriff nehmen.

  • #124

    Bukem: (Samstag, 22 September 2018 16:33)

    @Daniel: Im Zweifel ja, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
    Selbst wenn nicht, wäre es der Behörde aber herzlich schnurz

    @Thomas: Du scheinst das alles ja recht und sportlich locker zu nehmen.
    1.Du solltest zunächst froh sein, dass Du niemanden umgefahren und verletzt hast
    2. So hast Du im Straßenverkehr leider nix verloren
    3. Du wirst noch bis unter die Haarspitzen voll mit mit THC COOH sein, welches bis zu drei Monaten nachweisbar ist. Damit ist deine Fe im Zweifel weg,sorry.
    Wenn Du evt was retten willst, bitte asap bei Herrn Schüller melden und auf ein Wunder hoffen ( seine Spezialität)

  • #125

    Claus (Donnerstag, 27 September 2018 16:27)

    Guten Tag,

    wurde vor knapp einem Monat positiv getestet und musste einen Bluttest abgeben.
    Heute kamen die Werte: 1,3 ng/ml THC und 15 ng/ml THC COOH (zudem war zwischen diesen beiden Werten noch der Wert 0,34 aber ich weiß leider nicht mehr für was der stand)
    Mit welcher Strafe kann ich rechnen?

    Zur Info: Wurde mit einem Kollegen vor 2-3 Monaten angehalten und kontrolliert dabei wurden 2 gramm Haschisch gefunden, habe wohl seitdem ein BTM Eintrag von dem ich nicht wusste. Habe zu dem Zeitpunkt nicht angegeben wie viel ich rauche, als ich vor einem Monat angehalten wurde meinte ich das es daran liegen könnte das ich passiv mitgeraucht habe da wir in einem geschlossenen Raum waren, als meine Freunde geraucht haben, da ich seit der 1. Kontrolle damit nix mehr zu tun haben wollte. Hab im Bericht auch angegeben das mein letzer Konsum an dem Tag der 1. Kontrolle war.

  • #126

    Bukem: (Samstag, 29 September 2018 15:19)

    @Claus: Du musst zwischen zwei Themen differenzieren.
    Für das mit mehr als 1,0 ng aktiven THC Autofahren gibt es ein Bussgeld mit Fahrverbot und Punkten.
    Damit ist die Sache aber nicht durch und deshalb musst du jetzt aufpassen, nicht mehr zu konsumieren und dich von Kiffern auch fernhalten wg einer sog externen Kontamination. Die FSST wird aufgrund deiner ja richtigen Angaben, nämlich keine zum Konsumverhalten, dein Konsumverhalten überprüfen wollen und dich zum äG laden. Lies dich hier bei uns im Menü bitte weitere ein, insb MenüPunkt Fahrerlaubnisrecht. Meld dich bei Fragen

  • #127

    Georg (Freitag, 05 Oktober 2018 10:23)

    Guten Tag,
    erstmal vorab, tolle Seite mit wirklich informativen Artikeln.

    Nun zu meinem Problem, ich wurde Anfang August 2018 nach vorhergehenden Cannabiskonsum angehalten und es wurden 1,9ng THC und 21ng THC-COOH festgestellt. Ich habe nun Ende September eine Aufforderung zur Erbringung eines FäG seitens meiner zuständigen FsSt erhalten.
    Mit der Maastricht-Studie (Daldrup etc.) kenne ich mich aus und ich weiß eigentlich ganz genau wie ich auf einmaligen Probierkonsum plädieren kann und was ich erzähle, dass es schlüssig klingt (auch dank eurer Seite). Der Delikttag war schließlich auch genau mein 30ster Geburtstag (toller Tag um das erste Mal Cannabis zu probieren oder). Das stimmt aber nicht, ich habe Jahre lang gelegentlich Cannabis konsumiert. Zur Erbringung des FäG's muss ich 2 kurzfristige Urinproben abgeben, angemeldet bin ich bereits auch schon. Mein Urin wird auch clean sein, ich treibe viel Sport, habe einen sehr guten Stoffwechsel und bin nun seit knapp 9 Wochen komplett rauchfrei, da mache ich mir auch keine Sorgen.

    Jedoch zu meiner eigentlichen Frage, wenn ich nun auf einmaligen Konsum plädiere, in der Aufforderung zum FäG definitiv von Urinproben geredet wird und ich nun auch schon mehrmals mit der ausführenden BfF gesprochen habe und es nie die Rede war eine Haarprobe abgeben zu müssen, wie wahrscheinlich ist dennoch eine Haaranalyse? Ich meine wäre schon doof die Kontrollen zu bestehen, den Arzt eine tolle Geschichte aufzutischen und dann wird im Nachgang gesagt, hey beweis uns doch deinen einmaligen Probierkonsum durch die Abgabe einer Haarprobe. Wäre das rechtens? Schließlich wird die nicht geforfert, ich wurde nie darauf hingewiesen und ich bin ja im Endeffekt auch der Auftraggeber des FäG's und nicht die FsSt. Falls ja was passiert wenn ich diese aus uneinsicht oder finzanziellen Gründen ablehne?
    Mit freundlichen Grüßen

  • #128

    Apple (Freitag, 05 Oktober 2018 14:44)

    Hallo, wurde am 3.10.2018 auf dem Canatatter Wasen in Stuttgart beim Rauchen eines Joints mit einem Freund erwischt. Wir wurden daraufhin kontrolliert, jedoch wurden keine Tests und auch keine Fragen zum Konsumverhalten gestellt. Der fast leere Joint wurde beschlagnahmt. Es gab keinen Zusammenhang zum Straßenverkehr und sonst gab es noch nie Probleme mit der Polizei.
    Meine einzigste Sorge ist, dass ein äG von der FSST gefordert wird. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eins angefordert wird? Und wenn, ist es rechtmäßig? Was müsste ich tun um ein äG zu verhindern?

  • #129

    Bukem: (Sonntag, 07 Oktober 2018 14:26)

    @Georg: Ich will dir ja deinen Plan nicht versauen, aber das ist alles andere als ein Selbstläufer. Deine Werte sollten schon zu deiner Version passen, ansonsten hast du schnell mehr Probleme.
    Wenn Du regelmäßiger vor dem Vorfall konsumiert haben solltest, wird das auch durch deinen THC COOH Wert so wiedergegeben werden. THC COOH ist durch aus bis drei Monate nachweisbar. Deine zusammengebastelte Geschichte kann dann wg eines offenkundigen Verstoßes gg die bestehende Wahrheitspflicht extrem unfunky Folgen haben.
    Dass spontan eine Haarprobe entnommen werden sollte, wird ohne Ankündigung nicht passieren. Dennoch, damit du dir weniger Kopfsalat machst, wie lang trägst du denn so dein Haar? Würdest du dich verweigern, kann schlimmstenfalls der Entzug der FE auch so erfolgen.
    Generell wirkt dein sehr konstruierter Plan und deine Geschichte nach der klassischen Kifferparanoia.
    Ich muss dir ganz ehrlich raten, dich lieber vorher bei Herrn Schüller zu melden, und zwar asap per mail oben, und dringend über einen völligen Strategiewechsel nachzudenken. Da seh ich höhere Chancen für den Erhalt deiner FE.


    @Apple: Ohne Verkehrsbezug ist die Anordnung nach ständiger Rechtsprechung rechtswidrig.Aber da schert sich die FSST nicht drum. Gegegn die Anordnung gibt es keine Rechtsmittel. Du musst folgen oder die Fe wird entzogen. Alles weitere klärt dann ein ambitionierter Verteidiger wie Herr Schüller

  • #130

    Georg (Sonntag, 07 Oktober 2018 17:13)

    @Bukem

    Danke erstmal für die Antwort. Dass das FäG kein Selbstläufer wird ist mir schon durchaus bewusst, habe auch größten Respekt vor der ganzen Nummer. Ich hatte den besagten Joint gg. 20 Uhr konsumiert, wurde gg. 22:30 angehalten und gg. 23:30 wurde man dann das Blut abgenommen. Nach der Maastricht-Studie passt das schon ganz gut zu den Werten. Und mit den 3 Monaten, dass ist mir auch bewusst, jedoch habe ich nicht täglich konsumiert und des Weiteren wird meine erste Einbestellung zur Urinabgabe auch noch rund 2-3 Wochen auf sich warten lassen, dann sind es über 12 Wochen rauchfreiheit.
    Wie sehe denn ein Strategiewechsel aus? Auf Ihren Seiten steht doch, ist der THC wert über 1.0 ng liegt eine berauschte Fahrt vor und die FE ist nur durch die Plädierung auf einmaligen Konsum zu retten.?
    Meine Haare sind gut 4-5 cm lang, also sollte dort noch genug Material gespeichert sein. Zu mal ja die Einlagerung solange erfolgt, wie sich Cannaboide im Körper befinden. Also müsste ich mir ja eine komplette Glatze schneiden lassen. Da werd ich aber Probleme auf Arbeit bekommen und des Weiteren würde das ja nicht besonders vertrauenswürdig auf den Arzt wirken.

  • #131

    Bukem: (Mittwoch, 10 Oktober 2018 13:14)

    @Georg: Du kannst dich in den verschiedenen Menüpunkten gern weiter bei uns einlesen, da werden alle deine Fragen bereits sehr ausführlich beantwortet.

    Es gibt Ausnahmeregeln, die trotz eigentlich vorliegender Voraussetzungen zum Entzug der FE den Entzug eben verneinen. Etwa, weil man sich in einer besonderen Lebenssituation befand. Das ganze funktioniert auch nur mit zusätzlicher verkehrspsychologischer Hilfe bei gleichzeitigem anwaltlichen Mandat. Herr Schüller steht hier gern zur Verfügung. Daten stehen oben. Ohne Anwalt und "Waffengleichheit" mit der Behörde geht es ins Auge
    Ich weiß leider nicht, wie lang dein Haar sonst ist. Es ist übrigens anders als von dir vermutet. Nach dem Konsum gibt es eine ca einmonatige Einwachsphase, dann wird nichts mehr abgespeichert. Dh ca 2 Monate und damit 2cm dürften schon dran bleiben
    Und warum sollte das Probleme auf der Arbeit geben?

  • #132

    Julian (Mittwoch, 17 Oktober 2018 13:35)

    Hallo, ich wurde am 13.10 in Niedersachsen von Securitys mit einem Jay im Mund, den ich gerade anmachen wollte, entdeckt und wurde komplett durchsucht. Sie haben nichts weiter gefunden bis auf einen Grinder, bei dem sie das Scuff rausgeklopft habem. Ich hatte vorher auch noch keinen Kontakt mit der Polizei. Ich wurde gefragt, ob ich einen Führerschein habe, den ich besitze, jedoch war ich zu der Zeit auf einem Markt noch am Trinken, wodurch kein Bezug zum Fahren hergestellt werden konnte. Ich habe denen nichts zur Tat oder meinem Konsumverhalten gesagt. Was wird nun passieren? Darf eine Blutuntersuchung oder ähnliches durchgeführt werden und soll ich aufhören zu konsumieren?

  • #133

    Bukem: (Sonntag, 21 Oktober 2018 16:11)

    @Julian: Ist die Polizei denn verständigt worden? Das kann leider wichtig werden, wenn dort bei der Polizei aktenkundig geworden sein sollte, dass Du gleichzeitig THC und Alkohol konsumiert haben solltest.
    Das wäre nämlich Grund genug für eine Entziehung der Fahrerlaubnis auch ohne etwaigen THC Verstoß im Verkehr.

  • #134

    Julian (Sonntag, 21 Oktober 2018 20:46)

    Die Polizei wurde direkt verständigt. Es wurde vom Vorstoß gegen BTM geredet und im Bezug auf Alkohol nichts gesagt. Wann kann man denn einen Brief der Polizei erwartet werden? Nach 3 Monaten?

  • #135

    Sophie (Montag, 22 Oktober 2018 11:48)

    Hallo und danke vorab für so viele tolle Informationen.

    Mein Freund und Ich sind vorgestern in eine Kontrolle der Polizei geraten. Wir saßen in einem stehenden Auto auf einem Parkplatz und die Zündung war aus. Mein Freund saß auf dem Fahrersitz und ich war Beifahrer. Die Polizisten haben das Auto durchsucht und 2g Cannabis sowie Utensilien (Paper,Grinder,Tabak...) in der Tasche meines Freundes gefunden. Er gab auch zu,dass es seine Tasche ist. Die Polizisten haben uns beiden dann in die Augen geleuchtet und meinten damit festzustellen,dass wir vorher konsumiert hätten. Wir haben keine Angaben diesbezüglich gemacht und es wurden auch keine weiteren Tests angeordnet. Nachdem die Polizisten dann weggefahren sind haben wir das Auto stehen lassen und sind zu Fuß nach Hause gegangen. Die Polizisten meinten zu uns sie würden noch am Abend kontrollieren,ob das Auto bewegt wurde (Was ja nicht der Fall ist) und dass sie den Vorfall der Führerscheinstelle melden. Mein Freund ist schon außerhalb der Probezeit und ich bin noch für 2 Monate innerhalb der Probezeit.

    Meine Fragen wären nun:
    Was hat man Freund zu erwarten? Was habe ich zu erwarten? Kann ein äG oder sogar eine MPU angeordnet werden ?

  • #136

    Bukem: (Montag, 22 Oktober 2018 19:30)

    @Julian: Post von der Polizei dürfte deutlich schneller kommen. das betrifft aber nur das Strafverfahren. Keine Angaben dort bitte zu Konsum usw
    Wenn Du keine Angaben bzgl deines Konsumverhalten gemacht hast, wird die Führerscheinstelle Dich zu einem ärztlichen Gutachten laden. Dies bestehst du aber recht unkompliziert. wie das geht, findest du hier bei uns im Menü. Wenn Du Fragen hast, meld dich

    @Sophie. Ach, die Wachtmeister wieder..
    Ja, dein Freund kann neben einem Strafverfahren wg des BtM Besitzes ( endet bitte ohne weitere Angaben zu machen mit einer geringen Geldstrafe, wenn überhaupt.) mit Post von der FSST mit Ladung zum ärztlichen Gutachten rechnen.
    Da kein Fahrverstoß unter Cannabiseinfluß vorliegt, ist das recht entspannt. Gelegentlicher Konsum bis dahin ist in Maßen durchaus drin.
    Immer bitte auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen achten, beibehalten und im Gutachten auch so schildern.
    Bedeutet, immer am besten 72 Stunden oder mehr nicht fahren

  • #137

    Sophie (Montag, 22 Oktober 2018 23:53)

    Danke für die schnelle Antwort.

    Nur noch eine weitere Frage.. Da sie mir unterstellt haben auch konsumiert zu haben,aber keinen Test gemacht haben muss ich nichts erwarten oder ? Bzw anders gefragt was müsste ich im Zweifel erwarten?

  • #138

    Mirko (Dienstag, 23 Oktober 2018 16:32)

    Hallo, ich bin Medizinalcannabis Nutzer aufgrund meiner Krankheit. Ist denn schon etwas bekannt, dass Informationen an die FSst weitergegeben werden, zb wenn man zu Fuss kontrolliert wird und seine Medikamente dabei hat aber belegen kann dass man Patient ist? Bin da leider noch sehr verunsichert aufgrund eines früheren Verfahrens...

    Danke und Grüsse

  • #139

    Bukem: (Mittwoch, 24 Oktober 2018 18:46)

    @Sophie: Strafrechtlich ist der reine Konsum nicht verboten.
    Auch du kannst aber eine Ladung zum äG bekommen, ob das rechtmäßig wäre, halte ich für zweifelhaft, wird aber oft gemacht. Gilt insoweit das Gleiche wie für deinen Freund

    @Mirko: Im Zweifel kannst du eine Kopie des ärztlichen Attestes oder Kostenübernahme der Krankenkasse nach Verordnung in die Brieftasche stecken.

    Als Cannabispatient dürftest du sogar unter THC Einfluss ein Fahrzeug führen, solange DU Dich für fahrtüchtig hälst.
    Würde ich aber dringend von abraten

  • #140

    Seb (Dienstag, 30 Oktober 2018 17:42)

    Hallo

    Ich wurde im April diesen Jahres mit einem aktiven THC wert von 14 ng und einem passiven THC Cooh wert von 66 ng angehalten.(Bundesland Hessen)

    Nun wurde ein Ärztliches Gutachten veranlasst.

    "Nimmt Herr ... aktuell Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder andere psychoaktive wirkende Stoffe ein, die die Fahreigung nach Anlage 4 FeV in Frage Stellen? Ist von einem gelegentlichen oder einem regelmäßigen / gewohnheitsmäßigem Konsum von Cannabis auszugehen?"

    nun meine Frage:

    Kann ich dieses Gutachten bestehen, wenn ich die wahrheit sage, sprich gelegentlichen Konsum in der vergangenheit zugebe? Ich bin aktuell selbstverständlich clean und möchte das auch bleiben, ich habe mit Cannabis abgeschlossen.Selbstverständlich ist mir ebenfalls bewusst das es unverantwortlich war in diesem Zustand überhaupt zu fahren.

    Die frage ist nur ob ich das auch so sagen darf oder ob ich in meinem fall auf einmaligen Konsum plädieren muss um das Gutachten Positiv für mich zu erbringen.

    Urinscreenings sind seit aktuell Juni beim Tüv nachgewiesen sauber, diese Screenings kann ich natürlich auch bei der Untersuchung vorlegen, 2 soll ich ja ohnehin machen, die habe ich bereits.

    Viele Grüße und vielen Dank für Ihre kurze einschätzung

  • #141

    Bukem: (Mittwoch, 31 Oktober 2018 12:44)

    @Seb: Muss Dir ganz ehrlich raten, Dich dringend bei Herrn Schüller zu melden. Das übersteigt meine recht bescheidenen Sachkenntnisse. Grds kann die FE entzogen werden, wenn bei einem auch nur einmaligen THC Verstoß im Verkehr der zumindest gelegentliche Konsum belegt wird, etwa durch entsprechendes Ergebnis des Gutachtens oder auch durch entsprechendes Einlassung des Betroffenen. Ob deshalb deine geplante Einlassung, nun nicht mehr zu konsumieren oder wenigstens auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen zu achten, erstens hilfreich und zweitens evt ein gewaltiges Eigentor wäre, kann ich ganz ehrlich nicht absehen.
    Deshalb bei Herrn Schüller direkt und dringend vorsprechen, sollte dir der Erhalt der FE wert sein.

  • #142

    Seb (Mittwoch, 31 Oktober 2018 19:33)

    Das Ist Korrekt, der Erhalt der FE ist das wert.

    Ich habe vorhin direkt eine E-Mail geschrieben.

    Vielen Dank trotzdem für Ihre schnelle Antwort.

    Viele Grüße

  • #143

    Rick (Donnerstag, 01 November 2018 15:05)

    Hallo Herr Schüller, vielen lieben Dank für dieses tolle Forum.

    Ich wurde nach dem Kaufen mir ca. 3g gepackt. Ich war gut angezogen, weil ich von einer standesamtl. Hochzeit am Nachmittag kam. Kein Zusammenhang mit Autofahrt usw... Einfach an einem Hotspot (diletantisch). Ich hab nix gesagt, ausser dass ich aus der Nachbarstadt komme (frage nicht verstanden, dachte, die meinen, wo ich wohne, personalien und so) und dass ich zugebe, dass es in der Tasche war. Sonst behaarlich geschwiegen. Die fragten, ob ich von der Arbeit komme, usw, usw. Ich hab nur das mit dem woherkommen und das mit der Tasche gesagt.

    Hab als Identifikation den Führerschein gezeigt, weil kein perso dabei. Wurde fotografiert.

    Wirds das weitergeleietet. Kann ein äG kommen? Danke!

  • #144

    Bukem: (Sonntag, 04 November 2018 14:50)

    @Rick: Das strafrechtliche Verfahren wg des Erwerbs bzw Besitz des BtM wird wohl wahlweise gg eine Geldauflage oder geringe Geldstrafe beendet werden.
    Ja, das wird weitergeleitet an die FSST
    und Ja, da wird aller Voraussicht nach eine Ladung zum äG kommen. Gerade weil Du eben keine Angaben gemacht hast, wollen die herausfinden, ob Du auch und in welchem Muster konsumierst. Lies Dich hier weiter ein und verinnerliche und beherzige insb alles zur richtigen zeitlichen Trennung zwischen Konsum und dem Fahrzeugführen, dann sollte es keine Probleme geben

  • #145

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 04 November 2018 15:17)

    @Rick:
    Ich darf mal etwas relativierend in die Diskussion eingreifen. Ob das Strafverfahren eingestellt wird, ist keinesfalls ohne weiteres klar. Gerade wenn man an einem Hotspot erwischt wird, sieht die StA (und auch das Gericht!) von einer Einstellung nach § 31 a BtMG ab. In NRW wird das zB sehr oft so gehandhabt. Und besonders gerne etwa in Düsseldorf. Da kann es dann schon mal 60 Tagessätze geben für die paar Gramm.

    Ob die Fahrerlaubnisbehörde Wind bekommt? Ja. Ob Sie ein ärztliches Gutachen anordnet? Unklar. Das BVerwG fordert, dass man aus den gefundenen Mengen an Drogen einen Dauerkonsum von Cannabis schließen kann. Das ist hier die Quizfrage. Eigentlich wohl kaum wird man sagen. Aber wenn das Gutachten angeordnet und mit dem Hinweis auf die Rechtmäßigkeit nicht abgegeben wird, folgt die Entziehung. Und erst diese Entziehung kann man rechtlich angreifen mit dem Hinweis, dass die Anordnung des Gutachtens welches später nicht abgegeben worden ist und weswegen dann der Führerschein gemeinersweise entzogen wurde, nicht korrekt war. So aus rechtlicher Perspektive. Und nicht nur aus der Kleingeistperspektive des Sachbearbeiters der FSST dessen Frau fremdgegangen ist mit dem Behördenleiter und der jetzt deshalb voll brass auf die Welt hat. Und vor allem auf Sie.

    Was können Sie tun? Beten. Und was noch? Den Konsum harter Drogen einstellen. Und nicht öfter als 1- 2 mal die Woche Cannabis konsumieren. Und danach das Auto 72 Stunden stehen lassen und im Fall einer Kontrolle jede Aussage verweigern. Wann haben Sie das letzte mal konsumiert? "Keine Aussage" (lustiger: Habe ich vergessen, muss nochmal drüber schlafen). Wie oft konsumieren Sie? Täglich oder nur ab und an? "Keine Aussage" (lustiger: Ich verstehe Ihre Sprache nicht! Können Sie das bitte nochmal sagen?)

  • #146

    Rick (Sonntag, 04 November 2018 18:53)

    Danke. Ich bete. Mein Anwalt is im Urlaub. Wenn was kommt, kann sein Kollege sagen, dass er das nach dem Urlaub macht? Oder is das Kind im Brunnen?

  • #147

    Rick (Montag, 05 November 2018 16:40)

    Wobei.. is ne dreiste Frage, entschuldigung. Wenn was kommt, melde ich mich bei Ihnen! Danke nochmal!

  • #148

    Tobias (Mittwoch, 07 November 2018 16:01)

    Ich wurde vor ca 10 Wochen mit 2.1 Gramm Cannabi erwischt, dies war das zweite mal, etwa ein Jahr zuvor wurde ich bereits einmal mit ca 1 gramm erwischt. beide Verahren wurden zeitnah wegen geringfügiger Menge von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Beim zweiten mal wurde auch die führerscheinbehörde kontaktiert, ob es beim ersten mal auch der Fall war kann ich niht sagen, dass wurde mir damals nicht gesagt. Beim zweiten mal hatte ich auch konsumiert, allerdings an dem Tag kein Fahrzeug geführt, ich war beide male im Bahnhof unterwegs. Beim zweiten mal war ich so doof den Konsum am betreffenden Tag auch zuzugeben, weitere Aussagen habe ich nicht gemacht. Mir wurde gesagt die Führerscheinstelle werde sich definitiv melden, das könnte aber dauern und ich müsste dann ziemlich sicher zu einem Drogenscreening oder evtl direkt zur mpu. Ihren vorangegangenen antworten entnehme ich dass dies nicht der Fall sein wird bzw darf? Habe ich dies soweit richtig verstanden oder kann es Probleme geben hinsichtlich des Führerscheins weil ich Wiederholungstäter bin? Obwohl ich ja nie verurteilt wurde
    Mit besten grüßen und vielen dank im vorraus, Tobias

  • #149

    Daniel (Dienstag, 13 November 2018 18:43)

    Hallo
    Hatte heute eine verkehrskontrolle und war ziemlich am zittern da ich sehr aufgeregt war. Sollte dann einige test (Stift mit dem Augen folge etc.) Und sollte dann einen Urin test machen. Hab ihn dann auch nach der Frage :Muss das unbedingt sein? probiert. Urin kam dennoch nicht raus. Wurd mir dann auch zu blöd und hab dann gefragt ob ich nicht doch verweigern kann. Polizist hat na klar gesagt und die Dame hat mir gesagt ,da ich immer noch gezittert habe, ich könne mich beruhigen, sei ja nur eine verkwhrskontrolle und es passiert ja nichts. Dennoch kann ich einfach nicht aufhören darüber nach zu denken, dass jetzt was von der führerscheinstelle kommt. Da ich zur Zeit in einer Ausbildung bin kann ich diesen zusätzlichen unnötigen Stress nicht ertragen und wollte deswegen fragen, ob auch bei Verdacht so ein Test durchgeführt werden kann.

    Greetings and thankfully
    Daniel

  • #150

    Elisa (Dienstag, 13 November 2018 20:05)

    Hallo,

    im Juli fand bei mir und meinem damaligen Partner eine Hausdurchsuchung statt, da sich der Nachbar wegen Gerüchen beschwerte. Die Polizei fand 6 gr Marihuana, Grinder und Papers. Mein Ex ist Beschuldigter, ich Zeugin. Nun hatten wir Akteneinsicht und dort steht, dass bei mir der Verdacht auf straffreien Mitkonsum besteht und dies an die FSST weitergegeben wurde. Ich habe allerdings absolut keine Aussage gemacht. Ich bin verkehrsrechtlich noch nie in Erscheinung getreten. Strafrechtlich wurde 2016 eine Anzeige wg Erwerb von Drogen gegen mich fallen gelassen, da diese Drogen nachweislich von einem anderen auf meinen Namen bestellt wurden. Ansonsten bin ich nie auffällig gewesen.
    Mit was müsste ich rechnen?
    Danke schon mal für die Antwort.

  • #151

    Michael (Freitag, 16 November 2018 14:12)

    Hallo ich bin 18 Jahre alt und wurde vor 3 Tagen mit etwa 75 Gramm Gras erwischt. Daruafhin wurde noch am selben Tag mein Zimmer durchsucht und eine Bong gefunden. Ich habe natürlich sofort den Konsum eingestellt. Kann ich alleine wegen der großen Menge und der Tatsache dass sich eine Bong in meinem Zimmer befand Post von der Führerscheinstelle bekommen ? Ich habe zu keinem Zeitpunkt angaben zu meinem Konsumverhalten gemacht. Außerdem war ich davor noch nie in Kontakt mit der Polizei und es gibt auch keine Vorstrafen oder Probleme mit meinem Fahrverhalten. Ich danke bereits im Voraus für ihre Antwort

  • #152

    Bukem: (Freitag, 23 November 2018 15:25)

    @Tobias: Das sind grds natürlich Probleme denkbar. Es ist schon mal gut, dass Du nicht unter THC Einfluss ein Fahrzeug geführt hast.
    Der Konsum an sich ist gar nicht verboten und solange man auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und einer evt Verkehrsteilnahme, also Fahrzeugführen achtet, auch nicht nicht weiter wild.
    Die Mengen, die jeweils gefunden worden sind, sprechen ja auch für einen überschaubaren, also gelegentlichen Konsum.
    Dennoch, und hier fangen die Probleme an, kann hier und wird vermutlich auch eine Ladung zum äG kommen. Kämest du einer solchen Ladung nicht nach, würde die Entziehung der FE drohen.
    Das äG bestehst du ohne weiteres, wenn Du die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahren verinnerlichst, immer am besten 72 Stunden warten. Gleichzeitig hast du noch anderes BTM als THC konsumiert und THC auch nie in Verbindung mit Alkohol. Lies dich hier ein , dafür schreibt Herr Schüller das alles. Wenn was ist, sag Bescheid. Und wenn du magst, lass ne freundliche google Berwertung da.

    @Daniel: Mal eben für mich zusammengefasst: Es ist keine Untersuchung mit einem verwertbaren Ergebnis erfolgt? Hattest Du denn irgendwas konsumiert?
    Es ist auch kein Betäubungsmittel gefunden worden und du hast auch nicht den Konsum von Betäubungsmittel freiwillig eingeräumt?
    Dann kannst Du Dich entspannen, Thema aus.

    @Elisa: Hast Du oder dein Ex hier schon mal was geschrieben? Der evt Konsum von Cannabis ist straffrei, du bist vor allem nicht im Verkehr beim Fahrzeugführen aufgefallen. Du hast grds nichts zu befürchten, es ist allerdings nicht völlig ausgeschlossen, dass eine (wohl rechtswidrige ) Ladung zum äG kommen könnte. Sollte das passieren, halte dich an die Ausführungen eine Frage weiter oben.

    @Michael: Das gehört aus verschiedenen Gründen in anwaltliche Hände. und zwar lieber heute als morgen. Herr Schüller ist bundesweit tätig.
    Die Menge des gefundenen BTM ist schon zornig, dh, es gibt zwei realistische Erklärungen: Entweder handelst du selbst oder konsumierst dich um Kopf und Kragen.
    Das Strafverfahren muss ganz unbedingt mit dem später kommenden Verfahren mit der FSST abgeklärt werden, wenn Du glimpflich aus der Nummer rauskommen willst UND gleichzeitig die FE behalten möchtest. Kacke ist at the Dampf. Genaueres kann und wird man erst nach erfolgter Akteneinsicht sagen können.
    Ich würde mir da einen Spezialisten suchen und nicht den reinen Strafrechtler aus den gelben Seiten.
    Kontaktdaten stehen oben

  • #153

    Michael (Samstag, 24 November 2018 18:34)

    Außerdem wurde bei mir eine Waage gefunden, jedoch gab ich an die sei zu meiner eigenen Kontrolle. Wenn ein Drogenscreening auf mich zu kommt, eher eine Urinprobe oder wird da sofort eine Haarprobe verlangt ? Weil bei einer Urinprobe hätte ich ja gute Chancen nicht als Dauerkonsumemt durchzugehen da ich ja jetzt komplett aufgehört habe.

  • #154

    Bukem (Mittwoch, 28 November 2018 18:35)

    @Michael : Die Waage riecht ehrlich gesagt auch nach Handeltreiben.
    Das nur zum strafrechtlichen Bereich. Nochmal, wegen der Strafandrohung : Nimm Dir einen Anwalt.
    Ob ein screening oder eine Haarprobe käme oder ob überhaupt, weiß ich nicht. Gibt so viel regionale Unterschiede.

  • #155

    Lui (Donnerstag, 29 November 2018 09:08)

    Hallo,

    ich wurde am 19.10. in einer allgemeinen Verkehrskontrolle (ohne Auffälligkeiten oder sonstiges) angehalten. Anschließend wurde Liderflattern festgestellt und ich zu einem Urintest aufgefordert. Nach dem Urintest (der auf dem Revier stattfand, weil ich vorher einfach nicht pinkeln konnte &) der positiv auf THC ausfiel, wurde mir Blut abgenommen.

    Ungefähr 2 Wochen später kam der Brief wegen Strafrecht (nichts gefunden oder gesucht, Standardprozedur), ich habe natürlich direkt einen Anwalt eingeschaltet der Akteneinsicht beantragt hat. Läuft noch.

    In der Zwischenzeit (vor ein paar Tagen) kam ein Brief von "der Stadt" mit der Aufforderung, ein Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß §14 FeV vorzulegen, dieses Gutachten muss bei bestimmten Stellen innerhalb von 8 Tagen "gemacht" werden. Dazu gehören Untersuchung, Urin & Blutabnahme.

    Die Werte der polizeilichen Blutabnahme: THC 5,3 ng/ml 11-OH-THC 3,0 ng/ml THC-COOC 56,8 ng/ml

    Ich habe keine Kosumangaben ggü. der Polizei gemacht, nach mehrfachen Drängen lediglich gesagt "vielleicht vor 10 Jahren mal".

    Konsum natürlich direkt eingestellt. Leider befinde ich mich in der Probezeit.

    Wie stehen meine Chancen, die FE zu behalten? MPU, Screens über längere Zeit oder ähnliches sind mir egal, nur Entzug der FE wäre für mich gravierend, da ich darauf angewiesen bin in meinem Job und sehr ländlich wohne.

    Wie muss ich mich beim Gutachten verhalten? Werden Fragen gestellt oder werden nur die Werte (Urin, Blut) genommen? Welche Aussagen helfen mir eventuell, die FE zu behalten?

    Anschließend soll ich das Gutachten bei der FSS vorlegen, kann ich da eventuell durch persönliches Auftreten punkten?

    Vielen Dank und Grüße
    Lui

  • #156

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 02 Dezember 2018 13:02)

    @Lui:

    Bei Ihnen wurde eine Konsummusteranalyse angeordnet...wann war der letzte Konsum? Wie war der Konsum vorher - wie oft wieviel?

    Ansonsten läuft das üblicherweise ab wie hier:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/%C3%A4rztliches-gutachten-wegen-cannabis-die-6-stunden-regel-und-der-experimentelle-konsum/

    Persönliches Auftreten? Punkten?

    Das ist die Fehlerquelle Nummer 1 - Mandant redet einfach mal mit der Behörde drauf los...keine gute Idee.

    Ihr Führerschein ist vermutlich ziemlich akut in Gefahr und ohne Akteneinsicht in die Fahrerlaubnisakte ist das so, als wollten Sie im Blindflug Ihr Ziel finden.

    Ich kann Ihnen gerne helfen, aber melden Sie sich bitte nicht am letzten Tag bevor das Gutachten gemacht werden muss. Wenn der Führerschein wichtig ist, würde ich auf jeden Fall pro aktiv über weitere Maßnahmen wie Screeningprogramm und Verkehrstherapie nachdenken um für den Fall der Fälle was auf der Hand zu haben bzw nach hinten raus keine Zeit zu verlieren.

    Soweit von hier. Melden Sie sich bei Bedarf gerne per Mail. Danke.

  • #157

    Otto (Mittwoch, 19 Dezember 2018 01:42)

    Hallo,
    ich wurde am 29.08. in RLP im Rahmen einer Verkehrskontrolle per Urin-Test positiv auf THC getestet, mir wurde anschließend Blut abgenommen und mein Führerschein wurde sichergestellt, ansonsten wurde bei mir nichts gefunden. meinen Führerschein konnte ich mir gegen eine positive Urinprobe auf der Polizeistelle abholen, was ich einen Monat nach dem Vorfall auch getan habe. Zuvor war ich regelmäßiger Konsument, und habe täglich vor dem schlafen ca. 0.3g Cannabis konsumiert. Bis heute habe ich nichts von der Führerscheinstelle sowie von der Bußgeldstelle gehört. Ich fragte bei der Polizei nach wie lange ich noch auf meine Blutwerte warten muss, woraufhin mir gesagt wurde dass dies noch sogar Monate dauern kann. Angaben zum Konsum wurden keine gemacht. Ich hoffe das mein THC-COOH-Wert unter 100ng/ml liegt, somit könnten die Behörden ja nicht festmachen ob es sich um einen gelegentlichen oder einmaligen Konsum handelt, oder? Werde ich in diesem Falle zu einem ärztlichen Gutachten aufgefordert? Konsum wurde sofort nach dem Vorfall eingestellt, war auch der erste Vorfall dieser Art.

  • #158

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 19 Dezember 2018 12:44)

    @Otto:

    Wenn Ihre Meldeadresse auch in Rheinland-Pfalz liegt, kommt es auf den THC Wert nicht an. Das OVG Koblenz geht nämlich bei fehlenden Trennungsvermögen immer davon aus, dass dieser Konsum nicht der erste Konsum war. Warum? Weil es unwahrscheinlich sei, nach dem ersten Konsum noch Auto zu fahren und dann noch kontrolliert zu werden. Sie haben mit der sofortigen Entziehung zu rechnen, wenn der THC Wert mindestens 1,0 ng/ml beträgt und Sie bis zur Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde keinen Verhaltenswandel im Sinne der Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV vorweisen können, vgl: https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Ich gehe davon aus, dass Sie seit dem August abstinent sind. Dann sollte das Urin wieder sauber sein. Lesen Sie den o.g. Artikel mal durch. Die Grundsätze sind gültig für jede Droge.

    Ohne Nachweise, dass sich Ihr Verhalten geändert hat, ist der Führerschein nicht zu retten. Sie sollten also Tempo machen, wenn der Führerschein für den Beruf wichtig ist. Nur dass Sie diesen für den Beruf brauchen, begründet nämlich keine Ausnahme. Melden Sie sich gerne per Mail, wenn Sie Hilfe brauchen. Regelmäßiger Konsum von Cannabis und Führen von KFZ ist schon aus haftungsrechtlichen Gründen ein sehr heißen für den Fall, dass Sie unter Wirkung von Drogen jemanden zB ins Koma oder zum Krüppel fahren. Soll ja vorkommen.

  • #159

    Cadmiium (Sonntag, 23 Dezember 2018 20:13)

    Hallöchen,
    Ich wurde erst letztens von der Polizei kontrolliert als ich mit meinem Roller unterwegs war. Hatte am Abend davor einen Joint geraucht. Erst Urintest und dann ins KkH und Blutabnahme.
    Ergebnis: 2,4 ng/ml THC und 40,8 ng/ml THC-COOH
    Folge: 652€ Strafe 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
    Nun habe ich meinen Brief vom Landratsamt bekommen.
    Dort steht dass eine MPU beabsichtigt wird anzuordnen.
    Ich habe allerdings die Gelegenheit mich dazu zu äußern. Wichtig wären Angaben zum Konsumverhalten generell und insbesondere am Tag der Fahrt.
    Hab jetzt Zeit bis 28.12. mich zu äußern. Was sage ich da denn nun am besten ? Und was kann weiter auf mich zukommen ??
    Konsum is natürlich vollkommen eingestellt und habe auch nur alle paar Wochen ab und zu mal einen geraucht.
    Lg

  • #160

    Cadmiium (Sonntag, 23 Dezember 2018 20:17)

    Achso ich komme übrigens aus Bayern und hatte bei den Polizisten immer behauptet ich hätte nicht konsumiert�als ich aufs Revier kommen sollte habe ich zu dem Fall weitere Aussagen verweigert.

  • #161

    Rechtsanwalt Führerschein (Sonntag, 23 Dezember 2018 21:09)

    @Cadmiium:

    Ich kann aus standesrechtlichen Gründen hier keine direkten Handlungsanweisungen geben. Sie brauchen unter anderem eine schnelle verkehrspsychologische Therapie. Sonst können Sie die MPU klemmen. Das alles läßt sich nicht in zwei, drei Sätzen sagen. Mit Glück lässt sich das noch auf ein ärztliches Gutachten drehen. Dazu muss ich aber das Schreiben und die Akte sehen. Sie kommen damit recht kurz vor Toresschluß. Wenn ich das übernehmen soll, schreiben Sie mir spätestens morgen eine Mail, damit das noch veranlasst werden kann. Schicken Sie mir dann das Schreiben der Behörde gleich mit. Es ist anzuraten, dass da jetzt Tempo reinkommt.

  • #162

    Cadmiium (Montag, 24 Dezember 2018 12:24)

    Was ist eine verkehrspsychologische Therapie ? Hab ich ehrlich gesagt noch nie davon gehört. Ja leider hat mein ehemaliger Lebensgefährte mir den Brief erst gestern gegeben, da wir uns gerade erst getrennt haben und er es versemmelt hat mir den Brief bei meiner Mutter einzuwerfen.
    Sollte ich dann da trotzdem direkt Donnerstag anrufen und Angaben machen ?

  • #163

    Bukem (Dienstag, 25 Dezember 2018 10:36)

    @cadmiium: ich kann davon nur ganz dringend abraten, ins Blaue ohne anwaltliche Hilfe und Kenntnis der Aktenlage der Behörde entgegen zu treten. Erfahrungsgemäß wird es dadurch nur noch schlimmer, aber so gut wie nie besser.
    Herr Schüller will sagen, es ist so alleine für Sie ohne Anwalt nichts zu retten. Es gibt aber bestimmte Ausnahmeregelungen, auf die man sich beziehen kann, die hier einen Entzug der FE vermeiden könnten. Dazu ist die Verkehrspsychologische Unterstützung unabdingbar. Und gleichzeitig anwaltliche Hilfe.
    Herr Schüller sollte auch jetzt per Mail oder Handy oben erreichbar sein. Im Zweifel sind Sie bestmöglich beraten, sofort mit ihm Kontakt aufzunehmen. Allerdings dann eben auf Grundlage eines kostenpflichtigen Mandats.

  • #164

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 25 Dezember 2018 11:27)

    @cadmiium:

    Nichts zu retten ist so nicht ganz richtig. Allerdings ist richtig, dass es ohne eine sofortige Verkehrstherapie etwa bei www.afn.de bei der MPU nicht klappen wird. Und zwar deshalb, weil es der Gutachter dann zu leicht hat, ein negatives Gutachten zu schreiben via copy and paste "Betroffene hat Vorfälle nicht richtig aufgearbeitet. Sie wird weiterhin Fahren und Konsum nicht trennen können. Wir empfehlen eine Aufarbeitung mittels verkehrspsychologischer Aufarbeitung etc pp.".

    Über 90 % aller negativen Gutachten geht auf die fehlende Verkehrstherapie zurück. Der Gutachter braucht dann nicht groß nachdenken und spart sich Zeit. Das macht er gerne und so einfach sollte man es ihm einfach nicht machen.

    Zudem ist es ziemlich unabdingbar, die Inhalte dieses Buches zu kennen (jedenfalls die allgemeinen Ausführungen und die zum gelegentlichen Konsum von Cannabis und fehlenden Trennungsvermögen: http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?ID=36006d99-b184-4b82-999a-9c8a3a5332f1

    Wenn Sie sich derzeit keine verkehrspsychologische Aufarbeitung leisten können, wird es mit den Chancen bei der MPU eng. Will nicht schwarz malen, aber die Argumentation der Gutachterstellen ist mir aus hunderten Gutachten bekannt. Und sie ist eigentlich immer sehr ähnlich gelagert, wenn man keine Aufarbeitung beim Verkehrspsychologen vorweisen kann. Das geht dann aus Gründen der Arbeitsvereinfachung für den Gutachter meist negativ aus.

  • #165

    Sophie (Donnerstag, 27 Dezember 2018 15:31)

    Hallo,
    Bei #208 habe ich unsere Situation schon einmal geschildert. Mein Freund und Ich wurden im stehenden Auto mit 2g Cannabis erwischt. Keine Kontrolle bloß ein Leuchten in die Augen,ob wir konsumiert haben.

    Nun kam von dem Jugendamt,da mein Freund noch 21 Jahre alt ist, ein Brief. Dort stand geschrieben,dass er zu einem erzieherischen Gespräch vorgeladen ist und von einer Anklage ganz abgesehen werden kann.Wie wahrscheinlich ist es denn,dass nach so einem Gespräch von der Anklage abgesehen wird? Bzw was hat man bei so einem Gespräch zu erwarten?
    Post von der Führerscheinstelle kann trotzdem noch kommen oder ?

  • #166

    Bukem (Freitag, 28 Dezember 2018 15:08)

    @Sophie :
    Jugendamt? Evt das Amtsgericht für Jugendstrafsachen? Grundsätzlich geht es im Jugendstrafrecht nie um Strafe, sondern um Pädagogik. Ein solches Gespräch wird vom Jugendstrafrichter als kleines Hallo wach benutzt. Sofern die soziale Perspektive bei deinem Freund stimmt, Schule, Ausbildung, privates Umfeld usw, macht sich der Richter keine Sorgen, dein Freund kriegt aber vermittelt, dass die ein Auge auf ihn haben. Und beim nächsten Mal bliebe es dann nicht bei einem Gespräch und einer richterlichen Ermahnung.
    Ja, auch weiter kann und wird vermutlich Post von der FSST kommen. Angaben zum Konsumverhalten ggü dem Richter erfährt auch die FSST

  • #167

    samu (Samstag, 29 Dezember 2018 15:00)

    Hallo

    habe 2012 ein äG nach drogenfahrt mit besitz (canna) bestanden (erst+einmaliger konsum) und eine trotzdem nachfolgend angeordnete mpu durch argumentieren mit der fsst abgewendet.

    ergebnis war: eignung ja, wenn aber eine weitere drogenauffälligkeit im straßenverkehr bekannt wird folgt entzug der fe ohne weitere begutachtung (dann wäre gelegentlicher konsum + fehlendes trennungsvermögen aus dem jahr 2012 bewiesen).

    nun wurden gestern bei einer verkehrskontrolle etwa 2 gramm canna gefunden, urin test war negativ, konnte weiterfahren.

    ich rechne nun mit post von der fsst.

    meine frage ist, ob der damlige vorfall mit in die rechnung kommt und ich gleich mit entzug oder mpu rechnen muss (bzw liegt bei besitz im auto eine drogenauffälligkeit im straßenverkehr vor, wenn der test negativ war)

    habe ich eine chance auf gelegentlicher konsum + trennungsvermögen obwohl 2012 eine drogenfahrt stattfand (kann die fsst unabhängige fälle endlos addieren?)?

    vielen dank, herzliche grüße und einen guten rutsch

  • #168

    samu (Donnerstag, 03 Januar 2019 08:03)

    nachtrag:

    habe fatalerweise gegenüber der polizei zwischenzeitlichen konsum zugegeben, auf dem zettel aber keine angaben/aussagen gemacht. darf die polizei über das reinen besitzverfahren hinaus angaben gegenüber der fsst zum konsum machen, die sie nicht belegen kann?

    zudem: wann ist der zeitpunkt für eine akteneinsicht? muss ich den brief der staatsanwaltschaft abwarten (ich habe nur einen durchschlag, dass ich mich mit der vernichtung einverstanden erkläre, auf dem nur die polizeistelle und die namen der beamten hervorgeht)

    gruß und danke

  • #169

    Bukem (Samstag, 05 Januar 2019 15:19)

    @samu: das sprengt hier den Rahmen, in dem ich Dir mit einer Antwort weiter helfen kann.
    Melde Dich bitte sofort bei Herrn Schüller unter den oben genannten Kontaktdaten.
    Im Zweifel ist absolut Eile geboten. Der Zeitpunkt zum Handeln und zum Anschauen der genauen Situation ist jetzt, nicht erst, wenn die Behörden gehandelt haben.
    Auch länger auseinander liegende Zeiträume können "verklammert" werden. Zumindest aus Sicht der Behörden. Genaueres kann erst Herr Schüller nach erfolgter Akteneinsicht sagen.

  • #170

    samu (Samstag, 05 Januar 2019 21:10)

    danke @bukem
    das werde ich machen
    gruß

  • #171

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 07 Januar 2019 21:22)

    @Samu:

    Der Besitz beweist hier nicht den Konsum. Eine Entziehung ist hier unwahrscheinlich. Aber eine neue Begutachtung ist im Rahmen dessen, was erwartet werden kann (wenn das auch streng genommen rechtswidrig wäre). Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, sollte das im Auge behalten werden. Und was heißt es, dass Sie "zwischenzeitlichen Konsum" zugegeben haben? Schon mal was vom Schweigerecht gehört? Ist immer besser. Der richtige Zeitpunkt für eine Akteneinsicht ist jetzt, wenn der Führerschein wichtig ist. Er ist egal, wenn der Führerschein nicht wichtig ist. In welcher Stadt war das denn?

  • #172

    samu (Mittwoch, 09 Januar 2019 12:05)

    @ Rechtsanwalt Schüller
    "Schon mal was vom Schweigerecht gehört?" - schön blöd halt..

    "zwischenzeitlicher konsum" - der erste urintest war uneindeutig, bei einem zweiten war die "testlinie" schwach, aber erkennbar, also negativ.. im gespräch daher fatalerweise auf die erklärung/frage ob ich in den letzten tagen konsumiert hätte mit ja geantwortet :(

    habe auf einem zettel aber "keine angaben" gemacht. leider auch hier zu spät gestaunt, dass ich keinen durchschlag von dem zettel bekam..
    autobahnraststätte - polizei Hof (bayern!!)

    ich habe kein aktenzeichen und noch kein schreiben bekommen - ist eine akteneinsicht dann trotzdem schon möglich?

    "Der Besitz beweist hier nicht den Konsum" - das sehe ich auch so, die fsst drohte aber 2012 mit sofortigem entzug bei einer wiederholten drogenauffälligkeit im straßenverkehr (s.o.)...
    ich habe das damals als trotzreaktion des beamten gedeutet, der sich zähneknirschend meiner auffasung anschließen musste, obwohl er mir nach bestandenem äG eine mpu verordnen wollte bzw. hat.
    aber: dieser schrieb wird ja noch in meiner akte in der fsst liegen

    danke einstweilen

  • #173

    samu (Mittwoch, 09 Januar 2019 12:08)

    nachtrag: fsst berlin

  • #174

    samu (Mittwoch, 09 Januar 2019 12:11)

    nachtrag 2: fe ist nicht wichtig für beruf, aber abwenden würde ich das ganze schon gerne :)

  • #175

    Bukem (Mittwoch, 09 Januar 2019 12:42)

    @Samu : zumindest ist jetzt bereits der richtige Zeitpunkt, um Herrn Schüller zu mandatieren. Kontaktdaten stehen oben

  • #176

    samu (Mittwoch, 09 Januar 2019 12:44)

    nachtrag 3: "zwischenzeitlicher konsum"

    ich fürchte die fsst wird, wenn sie davon wind bekommt, von gelegentlichen konsum (mehr als einmal) ausgehen, nachdem 2012 erst-/einmaliger konsum durch äG festgestellt wurde.

    da damals auch fehlendes trennvermögen vorlag könnte mir die fsst, wenn sie beides verknüpft, meine eignung absprechen (gelegentlicher konsum + fehlendes trennungsvermögen aus 2012)?!

    ich denke, normalerweise würde sie das konsummuster (jetzt) durch ein äG feststellen lassen (müssen). das würde ich auch gerne abwenden, kann ich aber auch wieder bestehen - diesmal mit dem ziel: überhaupt kein konsum..

    ich fürchte nur, dass sie ihre drohung wahr macht, und entweder gleich entzieht, oder mpu anordnet..

    jetzt ist aber schluss :)

    dank und gruß

  • #177

    samu (Mittwoch, 09 Januar 2019 12:45)

    @ bukem
    danke, ich habe sie schon gefunden :)

  • #178

    samu (Mittwoch, 09 Januar 2019 13:11)

    @ Rechtsanwalt Schüller

    zu guter letzt:


    "wenn das auch streng genommen rechtswidrig wäre"

    ist das nur ein hinweis auf das fragwürdige/willkürliche verhalten vieler fsst oder verbirgt sich dahinter eine möglichkeit zur frühzeitigen intervention?

    wenn ich das richtig verstanden habe gibt es keine rechtsmittel gegen die verordnung eines äG, klagen wäre erst nach abschluss (fe entzug) möglich.

    mit großem interesse habe ich übrigens ihren oben geposteten briefwechsel mit dem landratsamt bautzen gelesen! leider scheint mir mein fall doch anders zu sein

  • #179

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 10 Januar 2019 10:11)

    @Samu:

    Die FSST wird Ihnen die Fahrerlaubnis nicht entziehen. Sie wird auch keine MPU anordnen. Sie atmen jetzt paar mal durch. Auf den formlosen Luftstrom konzentrieren, der an der Nasenspitze kommt und geht. Don´t panic.

    Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens wäre rechtswidrig, weil es hierfür nach der Rspr eines Sachverhalts bedarf, der es nahelegt, dass beim Betroffenen ein Dauerkonsum vorliegt. Und das ist hier eigentlich nicht der Fall. Aber die Fahrerlaubnisbehörden sind da teilweise wenig methodisch und dehnen diese Vorgaben zu ihren Gunsten aus wie die alten Markgrafen. Die hohen Herrschaften haben es schlichtweg einfach nicht nötig, mal genauer zu arbeiten. Warum? Weil die wehrten Damen und Herren genau wissen, dass es auf dem Rechtsweg lange dauert, dagegen anzustinken und die Flappe erstmal lange weg ist. Mit anderen Worten: Die sitzen (sesselfurzend zwar, aber leider doch) am längeren Hebel. Kommt ganz auf den Sachbearbeiter bei der FSST an.

    Ist wie im richtigen Leben: Paar Leute sind auch dort sehr freundlich, fair und objektiv und der guten Laune zugewandt. Die meisten sind jedoch irgendwo im Reich des Dunkeln. Auch was die korrekte Anwendung des Rechts angeht.

    Unter uns beiden Klosterschülern jetzt mal folgendes:

    Die Paras, die Sie gerade schieben, riecht (wenn nicht sogar stinkt) nach zuviel THC in der Birne in der letzten Zeit. Das führt zum Drehtüreffekt: Sie verpassen immer den richtigen Moment zum Ausstieg und die Gedanken drehen sich nur um das eine Thema. Denken Sie daran: THC verstärkt alle Emotionen. Gute wie schlechte.

    Sie hatten doch schon einen Haufen Probleme deswegen. Sogar das Internet bemühen Sie um Hilfe. Also: Lassen Sie das Gras mal eine Weile aus dem Hals. Die Schleier in der Wahrnehmung lösen sich dann auf und Sie können innerlich loslassen. Ok?

    Entspannten Tag!

    Your life coach aka RA Schüller

  • #180

    Samu (Donnerstag, 10 Januar 2019 11:55)

    @ life coach schüller

    Pranam Guruji

    Schon geschehen - herzlichen Dank für die Mühe, Anteilnahme und Orientierungshilfe!

    Bis dann dann

  • #181

    Zorc (Donnerstag, 10 Januar 2019 14:31)

    Hallo. Ich benötige leider auch einen Rat in der Sache ich wurde 3x innerhalb kürzester Zeit angehalten und aus irgendeinem Grunde immer gezielt auf Drogen getestet.Dies war jedesmal negativ... Beim vierten Mal anhalten wurde mir allerdings Canabis nachgewiesen. Der Betrug 4,2 ng/ml THC.Dies war im April 2018. Daraufhin musste ich einen Monat laufen und hatte eine ordentliche Geldstrafe.
    Ende September 2018 hat mich der Polizist dann wieder mit meinem Fahrzeug entdeckt und mich nachdem ich bereits eingeparkt hatte erneut eines Tests unterzogen. Dieser war positiv und die Blut-Werte lagen bei 2,3 ng/ml THC sowie 19 ng/ml THC-COOH. Ich habe meinen Führerschein jetzt für 3 Monate abgeben müssen und einen Brief bekommen indem ich ein ärztliches Gutachten erbringen muss bis zum Ende der Zeit des Fahrverbots... Wie muss ich mich verhalten ?
    Rettet mich das Gutachten oder schadet es mir eher ?
    Kann ich darauf einen sinnvollen Einspruch einlegen oder bin ich einem Führerscheinentzug leider komplett ausgeliefert?
    Bei mir wurde nie irgendetwas an Gras gefunden da ich immer von der Arbeit kam als die Polizei mich deswegen angehalten hatte. Ich habe auch nie zuvor geraucht wenn ich in das Auto gestiegen bin sondern entweder am Vorabend oder sogar noch einen Tag zuvor.
    Über Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr sehr Dankbar. MfG

  • #182

    Bukem: (Freitag, 11 Januar 2019 12:52)

    @Zorc: Ich würde vorab dringend mal vorschlagen, sich die hier von Herrn Schüller mit viel Fleiß und Müh erarbeiteten Artikel auf dieser homepage einzulesen. Ganz viele Fragen kannst Du dir dann nämlich selbst beantworten.
    Du hast nämlich irgendwie das zugrunde liegende Problem noch nicht verstanden.
    Du bist grad auf allerbestem Wege, Deine Fahrerlaubnis zu verlieren und zwar leider auch völlig zurecht.
    Frage 1 an Dich: Brauchst Du Deine FE, zb aus beruflichen Gründen? Wenn nicht, dann musst Dir manche Auseinandersetzungen nicht weiter antun.
    Dass, was Dir hier vorgeworfen wird, ist folgendes: Du hast zum bereits wiederholten mal unter Cannabiseinfluß ein Fahrzeug geführt und damit gezeigt, dass die charakterliche Eignung zum Fahrzeugführen aus Sicht der Führerscheinstelle zumindest fraglich erscheint.
    Der Besitz von Cannabis ist strafbar, der Konsum eigentlich nicht. Die Ausnahme ist der Konsum, wenn unter dem Cannabiseinfluss ein Fahrzeug geführt wird. Dazu gibt es Richtwerte, die in ihrer Höhe abhängig vom zeitlichen Abstand des Konsums sind. Mit mehr als 1,0 ng/ml liegt ein Verstoß vor. Punktum.
    Wenn Du nach dem Konsum sicherheitshalber bis zu 72 Stunden wartest, liegt der THC Wert sicher unter diesen 1,0 ng. Und dann wäre alles gut. Das ganze nennt sich richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen.
    Und genau das wird dir jetzt vorgeworfen und ehrlich gesagt liegen die Voraussetzungen für einen Verlust der FE vermutlich schon vor.
    Du brauchst ganz dringend anwaltliche Hilfe, hierfür solltest du dringend Herrn Schüller offiziell beauftragen, damit er Akteneinsicht beantragen und die ganze Korrespondenz mit der Behörde führen kann, um zu retten, was geht.
    Du selbst solltest das tunlichst nicht allein machen. Herr Schüller ist
    bundesweit tätig.

  • #183

    Nenad (Sonntag, 13 Januar 2019 17:31)

    Halo Herr Schüller!
    Ich habe-so denke ich ein ziemlich komplizierten Fall.
    Ich bin am 27.4.2017.nach Deutschland gekommen.
    Am 8.8.2017.auf dem Weg nach Kroatien hat mich Polizei kontroliert und ich war positiv auf thc.Ich bin Auto gefahren.Im Blut war mir ergebniss 50 ng/ml,weil ich 1.5 stunde früher geraucht habe.
    Ich habe strafe in höhe 750 eur bezahlt und habe 1 monat fahrverbot in De bekommt.
    Nur 5 tage später bin nach der Arbeit zu Hause gekommen,habe Auto schon geparkt,und dann hat sich neben mich Polizei verhaltet und sie haben mir ein Alkotest gemacht.Ich habe 0,47 promile angeblaset und deswegen mußte ich in Krankenhaaus mit ihnen fahren um Blutprobe machen.
    Ergebnis war 1,08 und einige tage später habe ich dieses Result in Polizeistelle gesehen,wo hat mich Polizei eingeladet um ihnen einige informatinen geben wo ich Kanabis gekauft habe.
    Damals hat mir Polizist gesagt das ich "glück" habe gehabt,weil ab 1,1 promilen würde ich auf mpu gehen müssen.
    Dann haben sie mir gesagt das sie noch warten auf Ergebnise von btmg.
    Was es gewesen ist-weiß ich nicht.
    Sie haben mir gesagt das pro Deutsche gesätzen,wenn ich ihnen helfe und einige infos gebe wer und wo hat mir Kanabis verkauft kann ich keine,kleine oder doch große Straffe bekommen,aber daß darüber werden Behörden entscheiden.
    Ich habe ihnen alles gesagt was ich wußte.Das ich 2-3 mall in München von der selbe Person pro 5g Kanabis gekauft habe,und alle andere mir bekante detaile.
    Dann nach richtig 3 monate habe ich von Gericht ein Brief erhaltet wo stehts das wegen Vergehens nach gmß 29 BtMG habe ich 1 jahr vollstreckung fahrverbot bekommt,(bis 28.11.2018) und Bußgeld in höhe 3500 euro...Ich müßte innerhalb eine Woche mein Führerschein an Behörden in München übergeben.Ich habe ein Kroatisches Führerschein und sie haben in an Behörden nach Kroatien geschickt wo habe ich im züruck bekommt.
    Ich sollte sich melden auf Führerscheinstelle um Fahrerlaubnis antragen,weil ich erwartet habe das nach 28.11.2018.ich wieder fahren darf.
    Aber dort habe ich erfahren das ich auf MPU gehen muß.
    Ich habe das alles abgelehnt bis 30.6.2019,weil in ziemlich schwere lebensituation bin.Bin verwietwed und habe 2 Töchtern die mit mir in De leben und in die Schulle gehen.Sie sind 14 und 15 Jahre alt.
    Momental kann sich MPU wegen finanziele schwierigkeiten nicht leisten.
    Meine Frage für Sie ist ob ich wirklich MPU machen muß,oder,weil ich im Moment meiner tatsachen in De noch nicht 185 tagen in De gewessen bin sollten an mich Kroatische gesetzen angewendet worden?
    Noch möchte ich sagen das bei mir in keinem Fall irgenwelche BtMG gefunden sind.
    Bite,wenn sie lust haben erklären Sie mir was sind meine möglichkeiten MPU vermeiden.
    Gibt es jetzt noch Sinn Ihnen engagieren und damit sich helfen probieren,oder soll ich auf MPU gehen?
    In voraus vielen dank für Ihre Zeit und Ihnen antwort!
    Entschuldigen Sie bite wegen sprach-fehlern,noch immer lerne die Deutshe sprache :)
    Schöne grüße!
    Nenad,Schwäbisch Hall

  • #184

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 13 Januar 2019 20:15)

    @Zorc:

    Wenn Sie zweimal mit einem aktiven THC Wert erwischt worden sind, liegen die Voraussetzungen für die Entziehung vor. Wahrscheinlich wurde das ärztliche Gutachten angeordnet, weil die Werte der Fahrt vom September noch nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde gelandet ist. Sonst hätte sie direkt die Fahrerlaubnis entzogen. Es sei denn, Sie wohnen in Bayern, dann hätte sie erstmal eine MPU angeordnet.

    Wenn die Fahrerlaubnis aus welchen Gründen auch immer wichtig ist, rate ich dringend dazu, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das klingt alles etwas sonderbar bei Ihnen.

    Wenn der Führerschein nicht wichtig ist, dann können Sie die Sache erstmal laufen lassen, das ärztliche Gutachten müssen Sie natürlich machen. Ganz ehrlich: Ich denke, dass Sie das ohne Hilfe nicht auf die Reihe kriegen.

    @Nenad: Sie müssen vermutlich zur MPU. Und um diese zu bestehen, brauchen Sie Beratung. Für genauere Antworten brauche ich Akteneinsicht, damit ich genau sehen kann, was bei Ihnen los ist und wie ich Ihnen helfen kann die MPU zu bestehen.

  • #185

    Alexander (Montag, 14 Januar 2019 04:26)

    Hallo zusammen,

    hier vielleicht mal ein etwas ungewohnter Fall. Zumindest was den zeitlichen Ablauf beteifft.

    Im Oktober 2015 wurde wg. Handel in nicht geringer Menge mit Btm rechtskräftig verurteilt.In der Verhandlung sagte ich damals aus, dass die ca. 100g eigentlich ausschließlich zum Eigenkonsum bestimmt war. Icj war Spielsüchtig und habe mir nach einem dicken Gewinn das eben mal gegönnt. Zu dieser Zeit lernte ich meine damalige Freundin kennen, welche bereits einen Sohn hatte und wir zusammenzogen. Also habe ich das ganze Zeug ohne Gewinn verkauft um so ein familäres Leben zu beginnen.

    Jetzt ende Dezember 2018 erhielt, aufgrund der Verurteilung aus 2015, einen Brief der Fphrerscheinstelle mit der Anordnung von 2 Screenings und einen ärztlichen Gutachten. Muss ich dem ganzen pberhaupt folge leisten. Worin begründen die ihre Bedenken. Die Tat erfolgte im April 2014, die Gerichtsverhandlung im Oktober 2015 und die Anordnung erhalte ich im Dezember 2018!

  • #186

    Bukem: (Montag, 14 Januar 2019 11:51)

    @Alexander: Für etwaige Maßnahmen der Führerscheinstelle bestehen dummerweise keine Fristen, deshalb können und dürfen die nun Deine charakterliche Eignung zum Fahrzeugführen überprüfen.
    Leistest Du hier keine Folge, wird Dir deine Fahrerlaubnis einfach so entzogen.
    Genau genommen, hast du dich durch die Angabe des BtM Besitzes zum Eigenbedarf selbst in diese Situation gebracht. Das ganze wirkte zwar strafrechtlich strafmildenrd, bringt aber regelmäßig die FSST auf den Plan.
    Du musst Dich hier bitte gründlich einlesen zur Vorbereitung auf des ärztliche Gutachten, es geht um die richtige Trennung zwischen KOnsum und etwaigem Fahrzeugführen. Hält man sich hier dran, ist ein etwaiger weiterer gelegentlicher Konsum unproblematisch.
    Lies dich bitte gründlich in die Artikel hier unter "Drogen im Straßenverkehr" und "Betäubungsmittelrecht" ein
    Und frag, wenn Du Fragen hast. Ansonsten freut sich Herr Schüller über tüchtig gute google Bewertungen

  • #187

    Bukem: (Montag, 14 Januar 2019 11:53)

    @alex: Menüpunkt Fahrerlaubnisrecht! Nicht BtM

  • #188

    Alexander (Montag, 14 Januar 2019 14:37)

    Danke für die schnelle aber leider ernüchternde Antwort. Sorry für den falschen Menüpunkt. Aber hier kann man Stunden lesen und sich Infos einholen und irgendwann ist man halt im falschen Forum gelandet.

    Hab ein paar MPU Unterlagen zur Hand u versuch mich hiee gur drauf vorzubereiten. Sauber, solange sie keine Haare nehmen, sollte es sein. Aber Haare wurden im Bekanntenkreis in weit über 20 Fällen nie getestet. ToiToiToi

  • #189

    Bukem (Dienstag, 15 Januar 2019 11:42)

    @Alex :haha, nein, nicht Du bist falsch. Ich hab Dir den falschen Menü Punkt genannt

    Du hast doch nur ein ärztliches Gutachten, da wäre sogar ein gemäßigter Konsum ok, solange Du Dich an die richtige zeitliche Trennung hälst, nie Alkohol in Verbindung mit Thc konsumierst und auch noch nie anderes BtM genommen hast.
    Lies ruhig bei uns weiter

  • #190

    sined (Freitag, 18 Januar 2019 19:13)

    Guten Tag,
    Ich wurde mit einem Freund, Ende September 2018, mit Gras erwischt. Er mit einem gebauten Joint, ich mit einer geringen Menge (jeweils 0,3gramm). Bei der Kontrolle waren wir nicht in der Nähe eines Fahrzeugs und ich habe nach Nachfrage gesagt das ich zufuss hier bin.
    Aussagen über meinem Konsum habe ich nicht gemacht, die Polizisten meinte aber das ich dazu nicht sagen brauch meine Augen würden für sich sprechen?!
    Das Gras würde in meinem Rucksack gefunden war aber im Besitz meines Freundes der beim Versuch das Gras zu verstecken es in meine Tasche gepackt hat mit der Hoffnung diese darf nicht kontrolliert werden. Weiter Aussagen wurden nicht getätigt.

    Genau so haben wir es dann bei der Vorladung der Polizei vorgetragen und mein Freund hat zugegeben das es sich bei dem Gras in meinem Rucksack um sein Gras gehandelt hat. Er hat jetzt eine Strafe von 500 euro bekommen. Ich bis jetzt noch nichts und hoffentlich bleibt das auch so.

    Nun meine Frage: muss ich nun mit einem äG rechnen oder nicht? Ist das fordern eines äG rechtens oder kann ich bei der Einziehung meines Führerscheins vorgehen. Womit muss ich noch rechnen und wie verhalte ich mich bei ekner Aufforderung zum äG.
    Ich habe den Konsum von September bis Mitte Dezember eingestellt, würde dann aber 1 Woche rückfällig und bin seit Neujahr wieder clean. Davor war ich langjähriger Dauerkonsument.

    Vielen Dank für eure Zeit, ihr helft den Leuten sehr mit den psychischen umzugehen!

  • #191

    Yohanbes (Sonntag, 20 Januar 2019 14:43)

    Ich würde am 09.01.2014 von der Polizei angehalten mit bekifftem Zustand. Es wurden mir Urin und Blut entnommen. Ich hatte 3,9 ng/ml im Blut und musste meine Führerschein abgeben. Es ist schon alles vorbei ich habe meine Führerschein wieder.
    Meine Frage ist! Habe ich bei der polizeiliche Führungszeugnis oder polizei Register Eintragungen und Wielang kann so ein Eintragung dauern bis es gelöscht werden kann

  • #192

    Bukem: (Dienstag, 22 Januar 2019 11:03)

    @Yohanbes: Dazu würden wir mehr Details von Dir benötigen, zB dein Alter, da die Löschung im Führungszeugnis u.a. auch altersabhängig ist.

    @Sined: Mal andersrum: Selbst wenn die Ladung zum äG käme, wäre das in deinem Fall absolut unproblematisch.
    Guck mal hier rein: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
    Da steht, wann ein äG kommen kann.
    Anscheinend ist bei dir nicht einmal der Besitz von BtM nachgewiesen worden. Der Konsum ohne sog. Verkehrsbezug und erst recht ohne Verstoß beim Fahrzeugführen mit mehr als 1,0 ng aktiven THC ist bei dir eben gar nicht erfolgt.
    Trotzdessen könnte eine Ladung kommen, weil die Behörden sich selbst nicht besonders an die oben genannte Vorschrift halten.
    Du kannst ruhig gemäßigt ab und an weiterkonsumieren, solange du dich an die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen hälst, also am besten immer bis 72 Stunden nach dem Konsum wartest, zb Freitag rauchen und Montag fahren ist ok.
    Dann kann nichts bei einer Kontrolle im Verkehrs passieren. Und wenn du das bei einem äG auch so schilderst, ist alles cool. Dazu gehört auch : Nie THC mit Alkohol zusammen konsumieren und noch nie irgendeine andere Droge genommen zu haben.
    Lies dich ruhig auf der homepage ein, dazu gibt es die ja.

  • #193

    Arthur (Freitag, 25 Januar 2019 13:58)

    Hallo vorab ich finde die seite echt klasse und hilfreich. Ich wurde im oktober letzten jahres angehalten heute kam das schreiben auf ein ärztliches gutachten mit den werten 4.2µg/l THC und 65µg/l THC - COOH. Die Kontrolle fand an einem Montag statt und am wochenende davor war ich auf einer party am samstag mit zu viel alkohol sodas ich mich leider an den abend nicht erinnern kann, hätt ich nämlich gewusst das ich geraucht habe wäre ich niemals am montag mit dem auto gefahren naja nur war es passiert. Habe seid der possitiven kontrolle nicht mehr konusmiert weil es mir den kopf gewaschen hat und ich nurnoch angst um meinen führerschein habe. Den konsum brauch ich nicht mehr. Nun zu meiner frage kann ich mit dem gutachten noch die mpu verhindern denn bei meiner finanziellen lage habe ich angst davor oder steht schon halbwegsfest wie es nun weitergeht und ich bin in einer sackgasse? Danke schonmal für eure hilfe und informationen.

  • #194

    Bukem: (Freitag, 25 Januar 2019 14:20)

    @Arthur: Das kommt ein wenig drauf, weil der Teufel im Detail steckt.
    Weißt Du denn noch, ob und was für Angaben Du ggü der Polizei getroffen hast? Hast Du zB eingeräumt, dann und wann THC zu konsumieren? Hast Du den Alkoholkonsum an dem WE auch erwähnt?
    Das kann, muss aber nicht, je nach Antwort sehr schnell sehr brenzlig werden. Wenn die Fahrerlaubnis für Dich wichtig ist, würde ich dir dringend raten, unmittelbar mit Herrn Schüller zwecks Mandat und Akteneinsicht über die obigen Kontaktdaten ein Gespräch zu suchen

  • #195

    Arthur (Freitag, 25 Januar 2019 18:05)

    @Bukem danke für die schnelle antwort. Den alkoholkonsum hatte ich erwähnt auch das ich mich an dem abend kaum an etwas noch erinnern konnte ansonsten eigentlich nur das ich mich in selteneren gelegenheiten in größerer runde konsumiert hatte wenn es die freizeit erlaubte und auch alle frei hatten und deshalb nicht so oft vorkam aber an den genauen wortlaut kann ich mich nicht erinnern.

  • #196

    Arthur (Freitag, 25 Januar 2019 18:09)

    Im dezember wurde ich auch zu einer aussage eingeladen bei der ich die weitere aussage verweigerte und nur mit einem rechtlichen beistand weitere angaben machen würde. Falls das noch wichtig wäre

  • #197

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 27 Januar 2019 12:45)

    @Artur:

    Es verhält sich so: Wird bei de Begutachtung felsenfest behauptet, man habe erstmalig 3-4 Stunden vor der Blutabnahme Cannabis konsumiert und keinen Alkohol dazu getrunken und noch nie vorher Drogen getestet, dann besteht man das Gutachten. Wenn das Urin sauber ist. Und keine Haare genommen werden.

    Dem Grunde nach ist es aber unerläßlich, dass man sich die Akte anschaut. Wenn da nämlich was drin steht, was zur Aussage beim Gutachten nicht passt, dann wird das Gutachten schnell negativ. Man sollte die Akte immer prüfen. Wäre sonst wie eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt ohne Röntgenbilder. Hier und da mal anbohren. Kann man probieren. Tut aber schnell ziemlich weh und hilft nicht weiter. Und das Thema Haaranalyse muss vom Tisch. Schreiben Sie mir gerne bei Bedarf.

  • #198

    Marius (Montag, 28 Januar 2019 18:24)

    Guten Abend sehr geehrter Herr Schüller, lieber Bukem.

    Ich habe 3 fragen zum ärztlichen Gutachten wegen cannabis am steuer (einmaliger bzw. probierkonsum). Ort des Geschehens ist Baden-Württemberg. Ich habe mich vor knapp 3 Wochen zum ärztlichen Gutachten angemeldet und bisher kam noch kein Anruf zwecks Untersuchung und Urinabgabe. Muss das Gutachten bis Mitte März bei der fsst vorlegen. Beinhaltet eine ärztliche Untersuchung und 2 urinkontrollen.
    Meine Fragen wären ob sie 1. Trotzdem eine haaranalyse von mir verlangen können obwohl im schreiben von der führerscheinstelle ausdrücklich 2 Urinkontrollen stehen und 2. In welchem Abstand das mpi die urinkontrollen nehmen kann?
    Sprich wenn ich Mitte Februar zur Untersuchung und urinabgabe eingeladen werde, es denen reicht wenn ich 2 Wochen später nochmal komme zum Urin abgeben oder ist da eine bestimmte Regelung wieviel zeit zwischen urinkontrollen sein müssen?
    Und die 3. Und letzte Frage wäre ob sie mir trotzdem ein negatives Gutachten reindrücken können weil sie mir den probierkonsum nicht glauben obwohl die Story und die Konsumzeit passen, genauso wie der Urin sauber ist? Mein Anwalt konnte mir leider keine genauen Angaben dazu machen, das nächste mal bzw. Wenn das Gutachten negativ ausfallen sollte werde ich definitiv Sie beauftragen. Bin von Ihrem Know-how überzeugt worden. Danke im voraus und liebe grüße. Marius

  • #199

    Marius (Montag, 28 Januar 2019 20:36)

    Hallo Herr Schüller, ich bins nochmal.

    Was mich auch brennend interessieren würde wäre wie es aussieht nachdem ich angenommen ein positives Gutachten für den probierkonsum bekomme, die fsst soweit mich erstmal in Ruhe lässt, dann aber angenommen paar Monate später mir bei einer verkehrskontrolle wieder Blut abgezapft wird, jedoch der aktive wert von thc unter 1ng im Blut beträgt, sprich keine berauscht fahrt. Kann die fsst mir dann direkt ne mpu anordnen wenn sie davon Wind bekommt, da ja jetzt der gelegentliche Konsum nachgewiesen wäre, da ich davor schonmal Konsum und fahren nicht trennen konnte und man mir nachträglich den probierkonsum dann sogesehen nichtmehr glaubt. Hatte vor nach einem Konsum das kfz mindestens 72h stehen zu lassen. Wäre Ihnen sehr dankbar für eine kurze Klarstellung. Danke und liebe grüße, Marius

  • #200

    Bukem (Dienstag, 29 Januar 2019 18:15)

    @Marius :das mit dem know-how hört Herr Schüller bestimmt gern.
    Mein know-how endet hier in solchen Details, muss ich ehrlich gestehen. Schreib die Frage am besten als Mail direkt an Herrn Schüller mit Bitte um Rückruf.
    Ich kann dir nur sagen, dass vieles, was FSST so verfügen, oft sehenden Auges rechtswidrig ist, da aber vorerst keinerlei Rechtsschutz gegen besteht.

  • #201

    Thorsten (Dienstag, 29 Januar 2019 22:33)

    Guten Tag/Abend Herr Schüller,

    erst einmal danke für Ihre tolle Hilfe bei verschiedensten Fragen diverser Nutzer hier. Ich habe folgendes Problem: Ich wurde vor mehr als 9 Monaten in RLP zu Fuß mit ca 0,08g Cannabis erwischt. Habe keine Angaben zu Konsum gemacht. Der Beamte war allein. Habe seitdem nicht mehr konsumiert und das geht mir langsam auf den Keks. Habe außerdem Angst vor der Führerscheinstelle, dass die sich noch mit einer Aufforderung zum Gutachten um die Ecke kommen. Wie schätzen Sie das ein? Wohne in NRW und denke, das dauert dann länger. Aber wie lange normalerweise? Vielen Dank schonmal.

    lG, Thorsten

  • #202

    Sabine (Mittwoch, 30 Januar 2019 09:43)

    Guten Morgen Herr Schüller,

    nachdem ich Anfang September in eine der Grosskontrollen in Hamburg geraten bin, wurde bei der Blutabnahme 6,8 ng/ml und 36,0 ng/ml THC-Carbonsäure festgestellt.
    Ich "war" Dauerkifferin und erstaunt über die doch relativ niedrigen Werte.

    Dank meines Anwalts wurde das Verfahren recht zügig eingestellt.

    Von der FSS habe ich die Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens mit Abgabe einer Urinprobe erhalten. Dieses habe ich hinter mir.
    Ich habe mich an die 6-Stunden-Regel gehalten und einmaligen Probierkonsum ausgeschmückt. Das Gutachten ist positiv ausgefallen.
    "Aktuell liegt bei Frau Sabine ... kein Cannabiskonsum vor, der die Fahreignung in Frage stellen kann. Die Untersuchung ergibt keine Hinweise auf gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsum."
    Trotz dieses Ausgangs, habe ich Angst, dass die FSS noch eine MPU fordert und mir den FS entzieht. Ich habe da schon wilde Geschichten gelesen und bin verunsichert.
    Kann das passieren? Und wenn ja, wie verhalte ich mich dann?

    Vielen Dank im Vorfeld für Ihre Antwort.

    Grüsse aus Hamburg
    Sabine

  • #203

    Bukem: (Mittwoch, 30 Januar 2019 11:59)

    @Thorsten: Hast Du denn irgendwelche Angaben zu einem Konsumverhalten gemacht?
    Du hast hier zwei verschiedene Problemkreise. Für den Besitz des BtM gibt es eine sehr überschaubare Geldstrafe oder Einstellung gg Zahlung einer Geldauflage.
    Es gibt keinen Verkehrsbezug und insb keinen Verstoß beim Fahrzeugführen unter THC Einfluß mit mehr als 1,0 ng aktiven THC/ml. Das ist gut.
    Trotzdem kann sich die Führerscheinstelle für deine Eignung interessieren und dich zum äG einladen. Das machen die ganz häufig, obwohl es eigentlich rechtswidrig ist. Hier gegen besteht leider keine direkte Widerspruchsmöglichkeit.
    Der Besitz bzw Konsum von THC ist (nur) verkehrsrechtlich unbedenklich, solang man auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen achtet. Das macht man, indem man am besten bis zu 72 Stunden nach Konsum mit dem Fahren wartet. Freitag rauchen, Montag fahren zb.
    Gleichzeitig darf man nie THC in Verbindung mit Alkohol konsumieren und anderes BtM noch nie und niemals. Trägt man das so im äG vor, ist alles in Ordnung.
    Lies dich hier gern weiter ein, insb zu den Menüpunkten im Fahrerlaubnisrecht. Und wenn Du Fragen hast, frag gern. Herr Schüller freut sich über ein positive Bewertung bei google oder Anwalt.de usw.

    @Sabine: Ich denke, nicht. Wozu sollte auch bei dem genannten Gutachten die Notwendigkeit einer MPU bestehen? Allerdings kann man hier ohne genauere Kenntnis deiner Akten und insb dessen, was der Herr Kollege vorgegtragen hat, nur vermuten.
    Schau hier mal rein: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
    Die Norm regelt, was die Behörde wann darf.

    Du solltest allerdings im Hinterkopf behalten, dass du in Zukunft wirst aufpassen müssen. Bei neuen Verkehrskontrollen wird immer bei den Herrn Wachtmeister das THC Lämpchen aufleuchten. Also achte bitte bitte, sofern du weiter konsumieren solltest (?, du hast ja ob schlau oder nicht, den Einmalkonsum vorgetragen) wenigstens auf die richtige zeitliche Trennung.
    Man trennt richtig, indem man am besten bis zu 72 Stunden nach Konsum mit dem Fahren wartet. Freitag rauchen, Montag fahren zb.
    Gleichzeitig darf man nie THC in Verbindung mit Alkohol konsumieren und anderes BtM noch nie und niemals.
    Und bitte nie irgendwelchen Stuff, Paper oder anderes Zubehör bei sich tragen. Man spart sich halt viel Ärger.
    Wenn es Probleme gibt, melde dich bitte

  • #204

    Sabine (Mittwoch, 30 Januar 2019 12:54)

    Hallo Bukem,

    ersteinmal lieben Dank für die schnelle Antwort.
    Du hast Dich in Bezug auf die Angabe des Einmalkonsums mit "ob schlau oder nicht schlau" geäussert. Hätte ich das nicht tun dürfen? Bin die 6-Stunden-Regel im Vorfelde anhand meiner Werte, mit meinem Anwalt durchgegangen.
    Bin jetzt irgendwie noch verunsicherter als vorher.
    Die FSS hat ja das Gutachten gefordert, um Bestätigung zu bekommen, dass zumindest gelegentlicher Konsum vorliegt. Dies ist ja von dem Gutachter nicht bestätigt worden. Oder ist das nicht als positiv zu werten? Bin verwirrt.
    Habe ich damit nicht der Forderung der FSS ausreichend entsprochen?
    Meine Akte ist bis dato absolut sauber.
    Meinen Konsum habe ich übrigens seit dem absolut eingestellt und werde es auch dabei belassen.

    Ja. Sollte da wirklich noch ein Führerscheinentzug auf mich zu kommen, werde ich mich definitiv melden.
    Hat Herr Schüller denn überhaupt noch Kapazität?

    Viele Grüsse
    Sabine

  • #205

    Thorsten (Mittwoch, 30 Januar 2019 14:49)

    @Bukem
    Danke für die schnelle Antwort. Ich habe zum Konstumverhalten keinerlei Angaben gemacht und auch keine Aussage getroffen. Das Strafrechtliche Verfahren wurde bereits eine Woche später fallen gelassen. Wollte nur mal fragen, ob ihr Erfahrungen damit gemacht habt, wie lange die Führerscheinstelle im Durchschnitt so braucht, bis sie sich meldet. Ist ja schon so gut wie 10 Monate her das Ganze. Danke noch mal und lG,
    Thorsten

  • #206

    Dani (Freitag, 01 Februar 2019 20:33)

    Hallo Sehr geehrter Herr Schüller,

    Wenn bei einem äG mein einmalkonsum (thc) nicht geglaubt wird, da eine Vorstrafe wegen Cannabishandel in der Führerscheinakte vermerkt ist, und die Wahrscheinlichkeit dann bei dem ersten Konsum Blut abgenommen zu bekommen bei einer verkehrskontrolle, ich aber eine Story hatte beim äG, abbauwerte zum Konsum passen (einmalkonsum 6h-regel), sonst keine Angaben bei der Polizei, urinscreenings beide sauber, wie gesagt ansonsten alles richtig gemacht habe, auch beim gespräch, auch noch nie mit Drogen am steuer erwischt, können die mir dann einen gelegentlichen Konsum vorwerfen das es dadurch zur mpu kommt nur weil der Arzt mir nicht glaubt? Obwohl ich wie gesagt mich an alles gehalten habe und es keine Beweise dafür gibt für einen gelegentlich konsum?

    Und wenn das Gutachten zur führerscheinstelle geht und mir der Brief mit dem Entzug der Fahrerlaubnis kommt, bzw MPU, könnte ich Sie dann beauftragen, das Gutachten anzufechten bzw. Der führerscheinstelle klarmachen das gelegentlicher Konsum nicht stimmt und mir nicht zweifelsfrei nachgewiesen kann? Oder hab ich garkeine Chancen mehr danach was dagegen zu unternehmen sobald ein negatives Gutachten bei der FSST einflattert? Werde Sie wahrscheinlich demnächst brauchen als Anwalt...
    Sie sind der einzigste, der mich aus dieser verzwickten Lage heraus ziehen kann warscheinlich...

    Danke vorab für Ihre Mühe und liebe grüße

  • #207

    Bukem: (Sonntag, 03 Februar 2019 14:06)

    @Dani: Bitte bei Bedarf melden. Was ist denn vereinbart? Schickt der Gutachter das Gutachten erst zu Dir (hoffentlich?) oder direkt an die FSST? Dann bitte schon jetzt melden.
    Gegen das Gutachten an sich bestehen keine Rechtsschutzmöglichkeiten, sondern nur gg das dann folgende Handeln der FSST.
    Von einem früheren Handeltreiben kann jdfs nicht einfach so auch auf einen Konsum geschlossen werden, sofern man das nicht so früher schon zugegeben haben sollte

  • #208

    Dani (Sonntag, 03 Februar 2019 18:06)

    @bukem

    Danke für die Antwort, habe Grade Herr Schüller eine ausführliche mail geschrieben da das Gutachten direkt zur fsst geleitet wird. Liebe grüße

  • #209

    Kasper (Montag, 04 Februar 2019 18:24)

    Hi alle zusammen,
    Ich mach mir Sorgen dass ich Probleme mit der Führerscheinstelle bekommen könnte..
    Vorweg; Noch nie polizeilich mit BTM in Verbindung gewesen.
    Jetzr zur Story:
    Wurde dieses Wochenende bei ner Reise (mit dem Bus, also nicht als Fahrzeugführer) nach Bayern in München von polizisten kontrolliert und dabei habe ich zzgegwben dass ich auf partys kiffe und die haben OCBs und einen leeren behälter gefunden. Kein Gras gefunden.
    Ich sagte klar: Sie werden kein Marihuana finden, denn ich hatte wirklich nichts mehr dabei.
    Nunja, haben mich einfach gehen lassen und nichts beschlagnahmt oder so.
    Es gab auch keine Fragen zum Führerschein (wohne in NRW).
    Glaube auch die haben sich nichts notiert. Habs nicht mitbekommen.
    Jetzt mache ich mir sorgen dass die das trotzdem irgendwie weitergeben. Wer weiß..
    Wie sieht die Einschätzung eurerseits aus?

    Danke für die Antwort im Voraus und viele Grüße
    Kasper

  • #210

    Bukem (Dienstag, 05 Februar 2019 14:28)

    @Kasper :gut, dass du fragst. Sieht entspannt aus. Du hast weder unter Thc Einfluss ein Fahrzeug geführt noch bist du mit BtM erwischt worden. Ganz grundsätzlich. Der von dir eingeräumte Konsum ab und zu ist strafrechtlich völlig belanglos, nur der Besitz wäre strafbar. Der Konsum ist auch verkehrsrechtlich völlig unproblematisch, Solange man ihn zeitlich vom Fahrzeugführen trennt. Am besten 72 Stunden warten, Freitags rauchen und Montags fahren ist safe.
    Es kann trotzdem sein, dass die Führerscheinstelle sich wg eines ärztlichen Gutachtens bei dir meldet, wäre wohl rechtswidrig, aber das ist denen oft egal.
    Mit dem Hinweis auf die richtige zeitliche Trennung Konsum und Fahren besteht du das ganz einfach und könntest sogar zugeben, ab und zu zu rauchen. Dann musst du aber jetzt auch wirklich dich danach verhalten, sonst gibt es Ärger. Gleichzeitig hast du nie anderes BtM konsumiert und auch noch nie Thc in Verbindung mit Alkohol. Beides würde ciao Fahrerlaubnis bedeuten.
    Ganz grundsätzlich zwei Dinge für die Zukunft. Nie auf irgendetwas zum Konsum antworten und am besten nie im Auto oder auch im Bus, Zug usw BtM oder Zubehör bei sich führen.

  • #211

    Kasper (Dienstag, 05 Februar 2019 19:36)

    @Bukem
    Danke für deine Antwort.
    Da meine Führerscheinnummer und personalien nicht notiert worden sind (bin mir fast sicher bei den personalien. Führerscheinnummer nicht notiert ist sicher, wurde nicht gesichtet)
    Hoffe die melden deshalb gar nichts.
    Kommt das oft vor oder wie ist da die Erfahrung?

    Viele Grüße
    Kasper

  • #212

    Bukem (Mittwoch, 06 Februar 2019 13:10)

    @Kasper. Wirklich keine Ahnung, würde aber nicht von einer Weiterleitung ausgehen. Sollte doch was kommen, gilt das oben gesagte

  • #213

    Abu (Mittwoch, 06 Februar 2019 17:28)

    Hallo,
    am 26.12 wurde ich von der Polizei angehalten und ein Beamter hat festgestellt, dass mein Auto nach Cannabis riecht (nichts gefunden). Dadurch durfte ich einen Urintest machen, der positiv ausfiel und darauf auch den bluttest. Ich habe bedauerlicher Weise zugegeben zwei Tage vorher am Weihnachten konsumiert zu haben und 24h vor der Fahrt nicht. Jetzt habe ich einen Schreiben bekommen mit dem sofortigem Entzug meines Führerscheines. Die Werte waren 5,7 Mikrogramm/l thc und 129 Mikrogramm/l thc carbonsäure. Dass ist das erste Mal und davor war ich auch nicht auffällig was Cannabis oder andere Drogen und Alkohol betrifft. Ich hab an dem Tag nichts geraucht und war die Woche vorher in Holland, die einzige Begründung die mir persönlich einfällt, weshalb der Wert so hoch sein kann.
    Jetzt frag ich mich, wieso die Strafe gleich so hoch ist und ich nicht wie bei anderen Teilnehmern beim ersten Mal ein Fahrverbot erhalte. Die Fahrschule hat mir geraten jetzt erstmal einen Urintest zu machen und damit hab ich kein Problem, da ich auch nicht mehr rauche und es selten getan habe.
    Ich hoffe hier kann mir jemand einen Tip geben.

    Besten Grüße

  • #214

    Kasper (Mittwoch, 06 Februar 2019 19:23)

    @Bukem
    Danke für deine Antwort.
    Da ich eh nicht mehr rauche bleibe ich jetzt entspannt.

  • #215

    Bukem: (Donnerstag, 07 Februar 2019 11:10)

    @Abu: Du brauchst für den Fall, dass Du auf deine Fahrerlaubnis angewiesen bist, sofort anwaltliche Hilfe. Herr Schüller ist zum Glück bundesweit tätig.
    Die FE kann sofort entzogen werden, wenn
    1. ein THC Verstoß beim Fahrzeugführen mit mehr als 1,0 ng aktiven THC vorliegt und
    2. der Nachweis eines zumindest gelegentlichen Konsums erfolgt, etwa durch Untersuchung oder freiwillige Angabe des Betroffenen. Du hättest dich am besten sofort hier melden sollen nach dem Vorfall, jetzt wirklich machen, sofern du die FE retten willst bzw das zumindest versuchen willst. Niemand kann das besser als Herr Schüller.
    Ansonsten bleibt nur der Weg einer Neuerteilung mit MPU.
    Kontaktdaten stehen oben. Hier muss erstmal Akteneinsicht genommen werden, bevor man genaueres sagen kann

  • #216

    Nele (Freitag, 08 Februar 2019 22:00)

    Hallo, ich wurde beim Autofahren angehalten und bin mit zum Urintest und danach zur Blutabnahme. Ich habe nun meine Blutwerte von der Polizei (persönlich, kein Schreiben) erhalten: 0,5 ng aktiv und 5ng thc-cooh. Seitens der Polizei habe ich damit zum Glück nichts zu befürchten. Aber wird sich die FSST melden? Leider habe ich der Polizei nach positiven Urin test erzählt ich hätte vor zwei Tagen geraucht.

  • #217

    Nele (Samstag, 09 Februar 2019 19:02)

    Dazu ist noch zu sagen, dass ich vorher noch nie wegen Drogen auffällig war und ich auch nicht wegen Auffälligkeiten angehalten wurde, das hat der Polizist mir mündlich, als er mir meine Werte mitgeteilt hat auch noch mal gesagt. Auch bei der Untersuchung des Rates im kh sollte nichts auffällig gewesen sein. Die aussage von mir ich habe vor zwei Tagen geraucht war aber ziemlich blöd, das weiss ich dafür könnte ich mich jeden Tag selbst ohrfeigen. Seitdem (10 Wochen) habe ich nicht mehr konsumiert. Ich bin sehr auf meinen Führerschein angewiesen da ich selbstständig bin.

  • #218

    Bukem: (Montag, 11 Februar 2019 09:33)

    @Nele: Der aktiver THC Wert scheint ja schon mal zu deiner Angabe zu passen. Es ist gut, dass der unter 1,0 ng/ml gelegen hat, sonst droht nämlich nicht nur das Fahrverbot usw, sondern mit der Angabe des Konsums vor zwei Tagen könnte evt sogar schon entzogen werden.
    Die FSStT kann sich durchaus melden, das wäre aber unproblematisch, weil du (hoffentlich) auch zukünftig vieles richtig gemacht hast.
    Der Konsum von THC ist nämlich so lange unproblematisch, solange man diesen vom Fahrzeugführen zeitlich richtig trennt. Und das tut man nachweislich, wenn der aktive THC Wert unter 1,0 ng ist. Dh. man plant vorausschauend. Freitags rauchen, 72 Stunden warten und dann am Montag fahren ist voll ok und damit kommt man auch durch ein ärztliches Gutachten und sogar MPU. Gleichzeitig ist es genau so wichtig, dass man niemals THC in Verbindung mit Alkohol konsumiert und natürlich noch nie anderes BtM konsumiert hat. Dann ist alles gut.
    Also, es kann was kommen, wenn ja, bestehst du es mit der Einhaltung der richtigen zeitlichen Trennung einfach. Lies dich einfach mehr ein, beruhigt bestimmt. Wenn es Probleme gibt, meld dich bitte

  • #219

    Nele (Montag, 11 Februar 2019 15:23)

    Danke für die Antwort. welche Maßnahme wäre denn seitens der FSST in meinem Fall gerechtfertigt? Ich denke eine MPU dürfte mir nicht aufs Auge gedrückt werden, oder? Wie sieht es mit einem äg aus? Bisher habe ich wie gesagt nicht wieder konsumiert. Jedoch würde ich, so blöd es sich auch anhören mag, mal wieder einen rauchen. Jedoch habe ich Angst dass ein erneuter test angefordert wird.

  • #220

    Bukem: (Montag, 11 Februar 2019 15:34)

    @Nele: Wenn, dann käme die Ladung zu einem äG. Konsum bis dahin ist völlig ok, nur ab der Ladung bis zum äG vorsichtshalber nicht. Wichtig ist einfach nur, dass nie ein Verkehrsverstoß mit mehr als 1,0 ng beim Fahrzeugführen erfolgt.

    Konsum kann bei äG ruhig eingeräumt werden, bitte die richtige zeitliche Trennung mitb 72 Stunden warten usw verinnerlichen und dort auch so beim Gutachten vortragen.

  • #221

    Nele (Montag, 11 Februar 2019 15:44)

    Super vielen Dank. Falls es Probleme geben sollte, was ich mal nicht hoffe, melde ich mich ihr macht anscheinend einen super Job!

  • #222

    Martin (Donnerstag, 14 Februar 2019 10:55)

    Ich habe die erstmalige beantragung Führerschein gemacht. Nun ist es so das ich eine email bekommen habe in der man mir anbietet ich solle einen früheren Konsum eingestehen damit man auf die fachärztliche untersuchung verzichten würde und mich dann auffordern direkt eine MPU zu machen. Sollte ich das "angebot" ablehnen bekomme ich erst die aufforderung zur beibringen der Fachärztlichen untersuchung und wahrscheinlich sofern dort ein konsum nachgewiesen werden kann die anordnung zur MPU. Man muss dazu sagen ich war sicherlich nicht der bravste in der vergangenheit und die akten sagen halt ich war straffällig zuletzt 2012 aber lediglich diebstahleinbrüche. Vor gericht hab ich gesagt ich habe diese nur gemacht um meine drogensucht zu finanzieren. Nur wurde mir nie Blut abgenommen oder ähnliches was mir nachweisen kann ich habe konsumiert. Prinzipiel könnte ich ja jetzt sagen ich hab das nur gesagt um strafmilderung zu erlangen. Allerdings muss man noch dazu sagen ich wurde bereits mehrfach verurteilt wegen fahren ohne Führerscheins. aber zuletzt war das 2003. Ich bin mir relativ sicher das eine jetzige haaranalyse kein positives ergebnis zutage fördern wird was mich belasten könnte bzw. beweisen ich habe in vergangenheit diverse rauschmittel konsumiert. Da ich gelegentlich mal in räumen sitze wo konsumiert wird bin ich ein wenig skeptisch. Was sollte ich jetzt am besten machen. Ich muss sagen Angst vor einer MPU habe ich nicht dafür hat sich mein Leben eindeutig zum besseren gewendet und das ist belegbar.

  • #223

    Martin (Donnerstag, 14 Februar 2019 11:08)

    Einen Nachtrag habe ich noch. In meinem Führungszeugnis steht auch ein Eintrag von 2012 wegen BTM. Allerdings wurde das Verfahren damals eingestellt. Im Alter von 18 oder 19 Jahren hab ich mir mal das auto meiner mutter ausgeliehen und leider dort vor gericht gesagt ich habe vorher etwas alkohol getrunken. Daher steht in diesem urteil auch Trunkenheit im Verkehr. Nun bin ich ich aber mittlerweile über fast 37 Jahre alt. Ob der Eintrag überhaupt noch vorhanden ist ist unklar. Das Führungszeugnis ging direkt an die Fsst beim beantragen.

  • #224

    Martin (Donnerstag, 14 Februar 2019 13:09)

    So Update. Ich bin jetzt mehr oder weniger mal auf Kuschelkurs gegangen und hab direkt nachgefragt um welche Aktenkundigen Straftaten es sich handeln würde die dann noch eine MPU rechtfertigen. Man darf gespannt sein.

  • #225

    Jochen (Donnerstag, 14 Februar 2019 22:20)

    Hallo Herr Schüller,

    zuerst einmal ein großes Lob - ich habe hier in den letzten Wochen sehr viel gelesen und einiges dazu gelernt - ich finde es gut, dass es Anwälte wie Sie und Ihrer loyalen Ansicht gibt, was "uns" "Schwerverbrecher" betrifft. Weiter so!

    Meine Geschichte: Vor etwas mehr als zwei Wochen wurden bei mir im Zuge einer Personen/Taschenkontrolle etwa 0,8 - 1,2 Gramm Cannabis (inkl. Zuberhör wie Blättchen, Grinder (alles in meinem "Kiffertäschen")) sowie einem fertig gedrehten Joint entdeckt und sichergestellt. Zwei leere Bierflaschen hatte ich auch dabei :(

    Ich (33, aus NRW) war zu Fuß unterwegs und wurde aus dem Polizei-Auto heraus gefragt, ob ich etwas verbotenes dabei habe - dies habe ich bejaht und freiwillig das o.g. herausgegeben (wollte ja kooperativ sein, da ich damit gerechnet habe ohnehin gefilzt zu werden, selbst wenn ich die Frage verneine)

    Nun habe ich gestern Post von der zuständigen Behörde mit der Beschuldigung einer Straftat nach §29 BtMG bekommen und der Möglichkeit mich zu äußern.

    Zudem war ein "Äußerungsbogen Beschuldigter" angehängt - nun meine Frage:
    Ich lese des öfteren (u.a. hier), dass man keine Aussage bei der Polizei machen sollte.

    Heißt das nun, ich soll auf dieses Schreiben garnicht erst antworten?

    Oder soll ich das schreiben ausfüllen und dort ankreuzen "Ich möchte mich nicht äußern"???
    und evtl. "Auf die Rückgabe der sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit der Vernichtung einverstanden"?

    Ich denke mittlerweile weiß ich genug, um (fast) sicher zu sein, dass das Verfahren wegen geringfügigen Mengen eingestellt wird - dennoch bin ich mir jetzt in dem o.g. sehr unsicher.

    Die Polizisten meinten auch, nachdem sie meine Tasche im Auto geplündert hatten, dass es wahrscheinlich eingestellt wird, haben mir aber dann beim losfahren und offenem Fenster noch ein "Aber an die FSST geht das" reingedrückt und sind davon gedüst. Wahre Freunde und Helfer.
    Auch dieses macht mich nun sehr unsicher, da ich täglicher Konsument war.
    Seitdem habe ich den Konsum aber komplett eingestellt.

    Was kann ich hier noch erwarten (außer das was schon angekommen ist) und wie sollte ich im aktuellen Stadium bzw. bei dem Brief weiter verfahren?

    Ich hatte vorher noch nie in irgendeiner Form als beschuldigter Kontakt mit der Polizei und habe keine Punkte in Flensburg - wurde nur einige Male geblitzt.

    Ich hoffe diese Infos sind ausreichend und Sie können mir weiterhelfen. Über eine Antwort würde ich mich sehr sehr freuen und verbleibe

    mit den besten und liebsten Grüßen
    Jochen

  • #226

    Bukem: (Freitag, 15 Februar 2019 10:30)

    @Martin: Bitte auf gar keinen Fall irgendetwas selbst mit der Behörde besprechen oder erklären wollen, Du rennst da nur ins offene Messer.

    Die dürfen ein äG anfordern, punktum. Warum die diesen Weg gehen und dir eigentlich raten, direkt eine MPU zu machen, ist mir schleierhaft,aber das lässt du schon bleiben.

    Jetzt ist die spannende Frage für dich: Würde und was würde denn bei einem äG evt gefunden werden?
    Sämtliche harten Drogen ( alles außer Cannabis ist ein absolutes no go, egal ob du damit Auto gefahren bist oder das zwanzig Jahre her ist), genauso tödlich ist der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol.

    Sollten sich also in Blut, Urin oder Haaren Rückstände von harten Drogen finden, hast du ein Problem.
    Was geht, ist wenn überhaupt der gemäßigte und verantwortungsbewusste Umgang mit Cannabis. Dazu trennt man zeitlich sicher den Konsum vom Fahrzeugführen, das macht man dann sicher, wenn der aktive THC wert unter 1,0 ng ist. Und dazu wartet man jedes Mal 72 Stunden nach dem Konsum mit dem Fahren. Freitag einen oder zwei rauchen und Montag fahren geht demnach.
    Das trägt man bei so einem äG auch vor. Und dann besteht man das auch.

    Deine früheren Einträge sind noch vorhanden. Grundsätzlich interessieren die sich bestimmt auch für deine frühere kriminelle Karriere, also ist es bestimmt gut, wenn heute dein soziales, familiäres und berufliches Umfeld passt, du also keinen Schiet mehr baust, weil du draus gelernt hast

  • #227

    Bukem: (Freitag, 15 Februar 2019 10:40)

    @Jochen: Das Strafverfahren wird im Zweifel eingestellt, egal, ob du da groß drauf antwortest. Grds bist du nur verpflichtet, Angaben zu deiner Person zu machen, also Wohnort usw. Die wissen bereits, wo du wohnst, also brauchst und solltest auch nicht mehr angeben. Insb bitte keine Angaben zum Job und Verdienst, denn die Höhe deines Gehalts wäre Grundlage für eine etwaige Geldstrafe oder Geldauflage

    Sorgen mache ich mir ehrlich gesagt wg des Grasfundes und gleichzeitigen Fundes der leeren Bierflaschen. Klingt komisch, ist es aber leider nicht.
    Der gleichzeitige Konsum von THC und Alkohol führt zum Verlust der Fahreignung und damit zum Entzug der Fahrerlaubnis.
    Was genau hast Du denen geantwortet? Was genau haben die zu deinem Konsumverhalten gefragt?

  • #228

    Jochen (Freitag, 15 Februar 2019 11:08)

    @Bukem: danke für die schnelle Antwort.
    Also wäre es ratsam das schreiben auszufüllen, um wenigstens guten Willen zu zeigen? Und die o.g. "boxen" ankreuzen mit keine Aussage + Vernichtung anzukreuzen? (Evtl. Sogar noch "mit einer Einstellung gg Zahlung bin ich einverstanden?)
    Dass ich die Freiwilligen Angaben leer lassen sollte dachte ich mir schon.

    Im Grunde wurden garkeine Aussage zum Konsumverhalten gemacht. Und aus den leeren Bierflaschen schließen die dann schon mischkonsum? Kann ja auch sein, dass ich diese irgendwo eingesammelt hab oder die vom Vortag drin sind. Direkte Hinweise zum cannabiskonsum gab es ja auch nicht - und blut/haarproben wurden auch keine genommen.

    Alles in allem eine blöde Situation. Ich hoffe da irgendwie rauszukommen.

    Gruß Jochen

  • #229

    Jochen (Freitag, 15 Februar 2019 11:22)

    P.s. ich weiß auch garnicht ob die die Flaschen entdeckt/auf dem Schirm hatten. Direkt danach gefragt wurde ich jedenfalls nicht. Die haben sich viel mehr für den Inhalt meines Täschchens interessiert, nachdem ich wie o.g. das bejaht habe.

  • #230

    Bukem: (Freitag, 15 Februar 2019 17:13)

    @Jochen: Ich kenn das Schreiben ja nicht und solchen Boxen sind hier im Norden zumindest nicht üblich. Wenn es da steht, kreuz es halt an. Aber ob du es machst oder in China fällt der berühmte Sack Reis um..
    So oder so wird sich die FSST vermutlich bei Dir melden, auch wenn die Bierflaschen ( gutes Argument im Übrigen!) nicht relevant werden.
    Ein halbwegs gemäßigter Konsum bis dahin dürfte ok sein, wenn die Ladung kommt bitte nicht mehr ( vorsichtshalber).
    Bitte hier eifrig vorsorglich zur richtigen zeitlichen Trennung zwischen Konsum und etwaigem Fahren einlesen und verinnerlichen und dauerhaft danach richten, dann ist alles gut

  • #231

    Martin (Freitag, 15 Februar 2019 19:38)

    Danke für die Antworten bisher. Rein Theoretisch dürfte beim äG gar nix positiv sein. Seit glaub anfang oder mitte september Total clean. Lediglich ab und an was in den händen gehalten und in räumen gesessen in denen joints geraucht wurden. Auf jedenfall werde ich vorher nochmal zum friseur gehen. aber natürlich keine glatze sondern so 3 cm abschneiden lassen. dann bleiben trotzdem noch etwas mehr als 4cm dran was ja nicht zu beanstanden wäre,und ich war die letzten 6 monate 4 mal beim friseur. Doof ist halt wirklich das ich 2005 die verhandlung hatte wegen fahren ohne führerscheins 3 monate auf Bewährung. Das Umfeld heute sollte passen. Stehe mitten in einer Firmengründung kümmere mich um meinen Sohn und habe eine Freundin.

  • #232

    Bukem (Sonntag, 17 Februar 2019 15:30)

    @Martin: Gut, wenn es trotzdessen Probleme geben sollte, bitte Bescheid sagen

  • #233

    Martin (Montag, 18 Februar 2019 20:10)

    Ich habe jetzt in einer Rückmail an die Fsst geschrieben sie mögen mir doch bitte die Aufforderung zur äG schicken.

  • #234

    Freddy (Dienstag, 19 Februar 2019 23:17)

    Hallo Herr Schüller, lieber Bukem,

    ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, eine wirklich tolle Seite haben Sie hier aufgebaut und geben wirklich sinnvolle Tipps. Ich habe mir jetzt sämtliche Fragen durch gelesen und meine auch zu wissen was zu tun ist.
    Trotzdem würde ich mir gerne noch Ihre Bestätigung einholen.

    Folgender Sachverhalt:
    Ich bin vor ca 6 Monaten im Rahmen von verbalen Auseinandersetzungen bei einem Fußballspiel in Niedersachsen polizeilich durchsucht worden.
    Auf Nachfrage habe ich meine letzten Krümel freiwillig abgegeben. Weitere Angaben zu meinem Konsum habe ich nicht gemacht.
    Es wurde ein Drogenschnelltest (Wischtest) gemacht der positiv auf THC angeschlagen ist.
    Nach der Verweigerung meiner Aussage und meiner Unterschrift durfte ich weiterziehen.

    Vor ca 3 Wochen kam dann auch der Brief aus Niedersachsen mit der Mitteilung, dass mein Verfahren eingestellt wurde.

    Letzte Woche kam dann ein Brief aus meinem Landkreis (NRW) mit der Aufforderung innerhalb von 8 Tagen ein Drogenscreening zu machen (Blut- und Urintest). Leider war ich das Wochenende nicht zu Hause und habe den Brief erst gestern gelesen.
    Daher hab ich das Wochenende natürlich wie immer ganz normal weiter gemacht.

    Es wurden damals bei mir 0,3 Gramm Canabis sichergestellt sowie eine Mischunterlage mit 0,6 Gramm Tabak/Grasgemisch, sowie der positive Wischtest.
    Alkohol wurde nicht getestet.
    Ich war bisher auch nicht auffällig wegen BTM.

    Ich konsumiere regelmäßig und würde einen Test wohl nicht bestehen.

    Nun meine Frage.
    Die Anordnung zum Drogenscreening ist doch nicht rechtens, da kein dauerhafter Konsum nachgewiesen werden kann, sowie kein Konsum im Straßenverkehr, oder?

    Ich fahre tatsächlich nicht oft mit dem Auto und lass es immer mindestens 48 Stunden stehen wenn ich geraucht hab.
    Den Führerschein verlieren wäre trotzdem eine mittelschwere Katastrophe.

    Wie soll ich mich am besten Verhalten?

    Ich danke jetzt schon mal für Ihre Antwort und wünsche noch einen schönen abend.

  • #235

    Freddy (Mittwoch, 20 Februar 2019 00:06)

    Kurzer Nachtrag
    Ich bin zur Zeit noch nicht Rechtsschutzversichert.
    Wenn ich morgen eine Versicherung abschließen würde, würde diese für den Fall greifen den Einzug der FE anzufechten?
    Oder müsste ich die Kosten in jedem Falle selbst tragen?

  • #236

    Adam (Mittwoch, 20 Februar 2019 11:16)

    Hallo herrn schüller,

    Ich bin 19 jahre alt und lebe in Nrw.
    Ich würde vor 2 tagen von der polizei befor die schule anfing erwischt mit ungefähr 3-4g.
    Ich wollte mir vor der schule ein joint rsuchen bin jedoch nicht dazu gekommen.
    Nun hat der polizist mich kontrolliert und die angegebene menge gefunden und beschlagnamt.
    Nach einer weiteren Taschenkontrolle fand der polizist meinen Autoschlüssel und wollte mein auto durchsuchen um sicher zu stellen ob weiteres canabis dort deportiert wurde(war nicht).
    Ab dem moment fing ich mir an sorgen zu machen ob er mir was vorwerfen kann das ich meine FE verliere obwohl keinerlei bezug zum verkehr besteht.
    Wie sehen die rechtlichen konsiquenzen aus ?
    Ich würde mich über eine antwort sehr freuen und bedanke mich jetzt schonmal herr schüller für ihre wundervolle hilfe !

  • #237

    Marco (Donnerstag, 21 Februar 2019 14:44)

    Guten Tag Herr Schueller,
    Ich wurde kurz vor Neujahr auf einem Parkplatz kontrolliert wobei die zwei Polizisten 1.5g Cannabis in meinem Auto gefunden haben. Da ich noch nie polizeilich aufgefallen bin meinten sie dass mir nichts geschehen würde und dass alles halb so wild ist. Ich bin aus Kooperation am nächsten Montag dann noch freiwillig zu den erkennungsdienstlichen Maßnahmen erschienen (Fotos, Fingerabdrücke etc.) Sie haben mich jedoch nicht nach meinem konsumverhalten befragt geschweige denn einen Drogentest vollzogen. Sie ließen mich danach ohne Probleme zu machen heim fahren. Alles schön und gut aber da ich 19 Jahre alt bin und momentan noch in der Probezeit bin habe ich Angst dass ich aufgefordert werde ein Drogenscreening/MPU zu absolvieren.(Bin momentan schon seit 1 Monat abstinent). Der Vorfall ist jetzt ca. 2 Monate her und bis jetzt ist noch von keiner Seite ein Brief gekommen. Muss ich aufgrund der Situation befürchten meinen Schein zu verlieren oder ist das alles wirklich "halb so wild"?
    Vielen Dank schon mal im Vorraus :)

  • #238

    Isabelle (Freitag, 22 Februar 2019 13:32)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    ich wurde vor einer Woche im Fernbus bei der Einreise nach Deutschland vom Zoll kontrolliert. Ich wurde gefragt, ob ich einem freiwilligen Drogentest (Wischtest) zustimme und lehnte diesen ab. Daraufhin untersuchte der Zollbeamte ungefragt meinen Ausweis mithife einer Flüssigkeit und einem Wischtest, hierbei wurden angeblich Spuren von THC und Amphetaminen gefunden, woraufhin ich und mein Gepäck auf dem Parkplatz gründlich durchsucht wurden. Es wurde nichts gefunden. Anschließend sollte ich mich im auf dem Parkplatz befindlichen Zoll-Gebäude einer körperlichen Untersuchung / Leibesvisitation unterziehen, allerdings wäre der Fernbus dann ohne mich weiter gefahren. Um diese körperliche Kontrolle zu umgehen wurde mir erneut ein Schweißtest angeboten, und damit ich mit meinem Bus weiter fahren kann, willigte ich diesem ein. Dieser war anscheinend insofern negativ, als das ich weiter fahren durfte, allerdings war es den Zollbeamten wichtig, sich bei der kurzen Beratung über das Ergebnis nicht auf das Ergebnis schauen zu lassen, weshalb ich davon ausgehen, dass zumindest im Schweiß keine Rückstände von Amphetaminen vorhanden waren, jedoch ist es möglich, dass THC angezeigt wurde. Da die Beamten vermutlich auf der Suche nach Meth- und Speeddealern waren und meine Gepäckdurchsuchung nichts ergeben hat, durfte ich weiter fahren.
    Es gab keinen Blutkontrolle, keine UK oder eine Aussage über irgendwelches Konsumverhalten, nicht ein Wort. Es wurde kein Krümel einer verbotenen Substanz gefunden, ich habe nichts unterschrieben und durfte wieder in den Bus einsteigen.

    Weshalb ich nervös bin ist

    a) der Umstand, dass den Beamten anscheinend wichtig war, mich das Ergebnis des Wischtests nicht sehen zu lassen und

    b), dass ich Ende 2016 eine Mutter aufgrund von fahren unter Einfluss von THC machen musste, welche ich im ersten Anlauf aufgrund intensiver Vorbereitung und Abstinenz auch bestanden habe (Vorfall ereignete sich 2009),die Probezeit entsprechend verlängert wurde und erst Ende 2019 ausläuft.

    Meine Frage:

    Reicht der positive Wischtest auf meinem Ausweis oder der Wischtest, dem ich mich unterzogen habe (untersucht wurden dabei die Handflächen und zur Erinnerung, danach durfte ich weiterfahren) im Zusammenhang mit der Auffälligkeit aus 2009 und der Tatsache, schon mal eine MPU, wenn auch mit dem Ausgang "Weidererteilung" des FS wegen Unbedenklichkeit, gemacht zu haben, da ich ja somit schon mal einschlägig aufgefallen bin, um mich zu einem äG zu nötigen?

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe.
    Liebe Grüße, Isabelle

  • #239

    Bukem (Freitag, 22 Februar 2019 15:58)

    @Freddy :ganz ruhig. Also, die Rechtsschutzversicherung greift immer erst für neue Fälle drei Monate nach Vertragsschluss.

    Ich fass mal eben zusammen, Du bist nicht beim Fahren angehalten worden, du standest deshalb auch nicht unter Thc Einfluß und es ist keine Blutentnahme erfolgt?
    Du hast eigentlich recht, eine Ladung zum äG wäre dann wohl nicht rechtmäßig. Das interessiert die FSST aber nicht. Und du kannst im Moment nichts dagegen tun. Kommst du der Ladung nicht nach, kann sogar die FE direkt entzogen werden.
    Aber das ist alles nicht so wild. Ich kann dir jetzt nicht exakt vordiktieren, was du im äG sagen solltest. Aber das, was du selbst sagst, geht in die richtige Richtung.
    Der gelegentliche und gemäßigte Konsum von Thc ist verwaltungsrechtlich völlig unbedenklich, solang man diesen zeitlich richtig von einem Fahrzeug führen im Straßenverkehr trennt. Das macht man dann, wenn der aktive Thc Wert beim Fahren unter dem Richtwert von 1,0 ng/ml bleibt.
    Damit das passiert, wartet man am 72 Stunden und organisiert sich so, dass man dann erst fährt. Also Freitag rauchen und Montag fahren zb ist völlig safe. Und dies trägt man entsprechend im äG auch vor.
    Gleichzeitig genau so wichtig ist es, dass man ebenso drauf hinweist, noch nie anderes BtM, egal was, egal wann, konsumiert zu haben und Thc nie in Verbindung mit Alkohol zu nehmen. Beides wären Todsünden.
    Deshalb könntest du sogar bis zu dem äG ein wenig konsumieren, musst du aber nicht.
    Das ist schon alles.
    Wenn es Probleme geben sollte oder du Fragen haben solltest, meld dich.
    Achso, die Gutachter nicht von der Schweigepflicht entbinden, damit dir das Gutachten zuerst und zur Weiterleitung an die FSST zugeschickt wird

  • #240

    Bukem (Freitag, 22 Februar 2019 16:11)

    @Adam eigentlich wie über dir. du hast ein Strafverfahren wg des Besitzes, das endet wohl mit einer Geldstrafe.
    Keine Angaben zu Konsumverhalten usw.
    Vermutlich wird sich später die FSST wg eines ärztlichen Gutachtens bei dir melden.
    Dazu lies bitte die Ausführungen genau über diesen hier.

    @Marco alles halb so wild. Kann genau so auf die Ausführungen für deine Vorder Leute verweisen. Keine Angaben bei der Polizei zum Konsumverhalten, richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahren begreifen und beibehalten. Konsum ist deshalb in Maßen ok, Ladung wird kommen, dann bis zum äG bitte nicht mehr

    @isabell Schnelltests sind nicht "gerichtsfest", also nein, da sollte nichts kommen.
    Aber mal unter uns Pastorentöchtern, jeder Konsum Nachweis(Test oder Aussage) von jedem BtM ausser Cannabis führt zum Verlust deiner FE. Also im Eigeninteresse vorsichtig sein. Und bei Bedarf hier melden.

  • #241

    Isabelle (Freitag, 22 Februar 2019 16:55)

    Hallo Bukett,

    danke für die schnelle Antwort, sie gibt mir etwas Sicherheit.
    Der letzte Satz irritiert mich jedoch etwas, ich habe weder tatsächlich Amphetamine konsumiert, noch das zugegeben oder ähnliches, wie soll ich den Satz nun verstehen? Das ich auch bei künftigen Aussagen vorsichtig sein sollte? Oder das der Wischer am Ausweis u. U. doch als Nachweis gelten könnte? Der Beamte vermutete, dass meine Medikamente im Rucksack, Astmaspray in dem Fall, direkt beim Portemonnaie, zur Verfälschung des Schnelltests führen können.

    Nochmals danke!!
    Liebe Grüße, Isabelle

  • #242

    Isabelle (Freitag, 22 Februar 2019 16:57)

    Entschuldige bitte BUKEM, das T9 macht, was es will. :)

  • #243

    Bukem: (Sonntag, 24 Februar 2019 11:44)

    @Isabelle: Das sollte nur ein vorsorglicher Hinweis sein. Es gibt hier durchaus Kundschaft, die ihre Fe nur dadurch verloren haben, dass sie bei einer polizeilichen Befragung jetzt einräumen, bei der loveparade 1996 xtc genommen zu haben.
    Vorsicht ist die Muter der Porzellankiste

  • #244

    Martin (Donnerstag, 28 Februar 2019 09:17)

    Hi Bukem. Ich hätte jetzt noch eine frage. Wie soll ich mich bei der äG Verhalten. Denn es ist leider so das in meiner Urteilsbegründung eines Verfahrens im Jahr 2012 drin steht ich habe mal was konsumiert nur halt eigene Angabe. in dem Verfahren ging es aber nicht um Straftaten im Verkehr. Weiss der Facharzt von diesem Urteil oder kann ich dort sagen ich habe nie was konsumiert?

  • #245

    Bukem (Donnerstag, 28 Februar 2019 13:23)

    @Martin :du hast im äG eine Wahrheitspflucht, darfst also nicht bewusst die Unwahrheit sagen.
    Es liegt bei dir doch eh kein Verkehrsverstoß vor
    . Deshalb kannst du den damaligen Vorfall ruhig thematisieren. Im Zweifel steht das eh in den dort vorliegenden Unterlagen. Aber damals ging es doch um Alkohol?
    Wichtig ist ganz einfach, dass du darlegt, zwischen dem ganz gelegentlichen Konsum von Thc zeitlich richtig und sicher trennen zu können, dass du nie Alkohol in Verbindung mit Thc konsumierst und auch nie anderes BtM nimmst und genommen hast.
    Zum Alkohol Vorfall solltest du glaubhaft Vorträgen können, dass du dich mit dem Vorfall intensiv auseinandergesetzt hast und dass du Vermeidungsstrategien entwickelt hast

  • #246

    Martin (Freitag, 01 März 2019 10:23)

    Ok Wahrheitspflicht also. Ich frage mich halt jetzt wie soll mir der Arzt beweisen ich hab damals wirklich drogen konsumiert nur weil ich einmal in einer Gerichtsverhandlung gesagt habe ich habe konsumiert. Ich kann das ja auch nur gesagt haben um Strafmilderung zu erlangen. Die Grundlegende Frage ist. Hat der Arzt dieses Urteil vor sich liegen. Den im Prinzip wenn ich jetzt sage ich habe nie Konsumiert würde quasi meine ausage gegen meine stehen und somit im Zweifel für den angeklagten. Warum darf ich den arzt nicht anlügen. stehe ich dort unter Eid? im übrigen hab ich weder ein Alkoholproblem noch ein Thc problem :D wenn da mal was war dann wars die härtere spur. Ich lass das jetzt einfach mal auf mich zukommen. Es ist halt verwunderlich das die Fsst schreibt ich solle einen eventuell früheren konsum zugeben. das heisst für mich im Klartext es gibt keinen konkreten Beweis nur eben einen Verdacht. Ich denke man will mich einfach nur richtig abfucken. Die Tatsache das man wirklich ein Verfahren wegen 2 fahrten von 2004 hernimmt als MPU begründung is schon hart. Is ja nich so das ich in der zwischenzeit 2008 sogar mal in der Fahrschule war, nur musste ich damals ja abbrechen weil es fianziell als die Fsst Erlangen da auch eine MPU wollte nicht mehr tragbar war. Kann man verstehen, aber jetzt immer noch Welle machen is erbärmlich. Aber gut wir werden sehn, wird sicher noch lustig werden.

  • #247

    Bukem (Freitag, 01 März 2019 12:52)

    @Martin :Du solltest selbst übrigens ebenso ganz dringend auf irgendwelche Wellen verzichten. Sei freundlich und kooperativ.
    Es wäre einfach schlicht völlig unglaubwürdig, wenn du selbst den früheren Vorfall bestreiten willst, selbst wenn das damals eine Schutzbehauptung gewesen wäre. Steht einfach keiner drauf.
    Halt dich bitte an die Grundsätze der richtigen zeitlichen Trennung wie oben. Und kein anderes BtM. Niemals. Raumst du ein, vor acht Jahren mal ne Nase genommen zu haben, war es das.
    Ebenso tabu ist der gleichzeitige Konsum von Thc und Alkohol. Lies dich bitte mehr ein. Zb den tollen Artikel Mpu bestehen trotz gelegentlichen Konsums

  • #248

    Martin (Samstag, 02 März 2019 01:56)

    Ok lieber Bukem jetzt bin ich verwirrt. Auf einer Seite soll ich keinen Drogen Konsum zugeben. Auf der anderen Seite soll ich ich nicht lügen. Ja wie soll ich dann nun vorgehen wenn im Urteil von der Hauptverhandlung 2012 wegen Einbruchdiebstahl(nichts anderes!!) steht nach eigener Angabe ich habe damals harte drogen konsumiert. Damals bezieht sich auf 2012. Ein Haartest oder Urinscreening würde halt jetzt keinerlei illegale substanzen nachweisen können. Ob das jetzt sinnvoll oder nicht sinnvoll war das zu sagen in der Gerichtsverhandlung ist jetzt irrelevant weils eben schon passiert ist. Nochmal wird mir das eh nicht passieren. Die große Frage ist jetzt nun, hat der Arzt genau dieses Urteil von 2012 vor sich liegen oder eben nicht. Als weitere Info. Ich hatte noch nie einen Führerschein das ist mein Erstantrag im bereits 3ten Anlauf innerhalb von 10 Jahren. Wie gesagt ich las s das jetzt nun einfach kommen wies kommt und dann wird man sehen wie es weiter geht. Die MPU is eh schon sicher wegen den zwei Schwarzfahrten von 2004 mit einem Pkw. Zumindestens wäre eine Zeitliche Trennung von Konsum und Schwarzfahren ja schonmal abgeklärt was die fahrten 2004 und den Konsum 2012 angeht ;) Es wird auch der letzte Versuch sein Regulär in Deutschland den Schein zu machen. Sobald die Firma steht werd ich meinen Wohnsitz eh in ein schöneres Land verlegen wie zb. Spanien und das nicht nur wegen dem Führerschein :) Klar könnt ich jetzt auf das ganze TamTam auch verzichten und einfach warten bis ich umziehe. Aber ich mag die Herausforderung. Da ich diesmal über mehr als genug finanzielle Mittel verfüge als 2008 als ich versucht habe den Schein zu erlangen wird es umso interessanter, denn egal was die Fsst noch gern haben will um mich zu ärgern, diesmal halten mich keine Kosten auf.

  • #249

    Martin (Samstag, 02 März 2019 15:04)

    So heute habe ich den Brief von der Fsst bekommen. Ich war ein wenig überrascht. Ich hatte ja mit der äG Aufforderung gerechnet und diese war auch angekündigt. Scheinbar hat sich die Fsst nun kurzfristig entschlossen auf diese zu verzichten und mich direkt ein MPU Gutachten vorlegen zu lassen. Eine Begründung die äG nicht anzuordnen kann ich dem Brief nicht entnehmen. Scheinbar war meine Vermutung aber wohl richtig, denn wenn eine äG zu meinen Gunsten ausfällt dann wäre die MPU Anordnung eventuell nicht mehr rechtens. Nagut für mich heisst es nun vorbereitung darauf zu treffen und dann schau mer mal :)

  • #250

    Harzer (Mittwoch, 13 März 2019 00:08)

    Hallo, ich würde vergangenes Jahr mit dem Auto angehalten und hatte 10,8ng aktives und 100ng cooh im Blut. Ich habe zu Silvester den Konsum gänzlich eingestellt. Nun habe ich Mitte Januar eine Aufforderung zu 3 Urinscreenings innerhalb von 3 Monaten bekommen. Zu dem ersten Screening war ich vor rund 3 Wochen. Man sagte mir wenn was gefunden wird, wird das Screening abgebrochen und ich Nachricht erhalten würde. Nun frage ich mich wie hoch mein passiver wert sein darf und wie hoch der cut-off wert bei solchem labortest ist. Wie wird es weitergehen? Kann man da noch was retten? Ich bin leider arbeitslos und kann mir weitere Maßnahmen nicht leisten.

  • #251

    Bukem (Freitag, 15 März 2019 11:40)

    @harzer :das kann ich aus verschiedenen Gründen so pauschal nicht beantworten. Ich weiß leider nichts über dein früheres Konsummuster, also was und wieviel und wie regelmäßig du konsumiert hast.
    Dann kommt dazu, dass jeder Mensch einen unterschiedlich schnellen Stoffwechsel hat.
    Wenn ich das richtig zeitlich versteh, war das erste screening ca Mitte Ende Februar, du also schon mindestens 6, 7 Wochen sauber.
    Thc Cooh ist als Abbauprodukt bis zu drei Monate nachweisbar. Also kann, muss aber vgl oben nicht mehr nachweisbar sein.
    Du könntest es jetzt aber nicht ändern und musst es leider aushalten und abwarten

  • #252

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 März 2019 19:19)

    @Harzer:

    Wurden nur Screenings angeordnet? Wäre besser, wenn die alle auf null wären, sonst ist der Führerschein schnell weg. Wenn war das letztes Jahr? Und aus welchem Bundesland kommen Sie?

  • #253

    Jack (Samstag, 16 März 2019 18:43)

    Hallo, ich wurde auf einem Faschingsumzug von der Polizei kontrolliert und sie haben ein Plastiktütchen mit Anhaftungen gefunden, dieses war leer. Musste auf die Wache, dort haben sie gesagt, dass sich 0,01g Cannabis in dem Plastiktütchen befindet...
    Sie haben mir einen Platzverweis erteilt und mich gehen lassen.
    Muss ich nun damit rechnen, dass ich Post von der Führerscheinstelle bekomme, bezüglich eines ärztlichen Gutachten oder anderem?
    Bin davor noch nicht straffällig gewesen und wohne in Bayern...

  • #254

    Harzer (Sonntag, 17 März 2019 16:38)

    Ja es wurden nur Screenings angeordnet. Ich komme aus Sachsen-Anhalt. Das erste Screening war bereits. Bisher keine Antwort vom Gesundheitsamt, was glaube sich schon gemeldet hätte wenn das positiv gewesen wäre, denn dann würde das Screening direkt abgebrochen werden, wie mir erklärt wurde.

    Nur Anordnung zum Screening, ÄG kann bei Bedarf gefordert werden, so steht es in dem Brief. Na hoffen wir mal. Brauche den Führerschein schon alleine weil meine Mama eine Behinderung hat und ich der einzige mit Führerschein in der Familie bin. Soll ich mich mal persönlich per Telefon mit Ihnen Kontakt aufnehmen?

  • #255

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 17 März 2019 19:59)

    @Jack: Anordnung eines ärztlichen Gutachtens ist unwahrscheinlich. Konsum von harten BtM einstellen, Cannabis nicht öfter als 1 x die Woche. Falls die sich wider Erwarten melden, schreiben Sie mir bitte.


    @Harzer: Warten Sie das Ende der Screenings einfach mal ab. Wäre ganz pfiffig, wenn ich das Schreiben der FSST mal sehen könnte. Senden Sie mir es gerne mal per Mail zu. Ich schreibe lieber als zu telefonieren.

  • #256

    Franca Wimböck (Freitag, 22 März 2019 15:07)

    Sehr geehrter Herr Schüller,


    Am Samstag den 09.03.2019 wurden ich und ein paar Freunde um ungefähr 2:00 Uhr Nachts von 2 Beamten kontrolliert. Nachdem sie uns auf unsere geröteten Augen hingewiesen haben, durchsuchten sie unsere Taschen und fanden bei mir ungefähr 2-3 Gramm Cannabis, Blättchen und einen Grinder. Eine Aussage habe ich verweigert. Die Beamten wiesen mich dann darauf hin, dass es womöglich aufgrund von Geringfügigkeit von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen wird, ich jedoch mit einem Drogentest zu rechnen habe, da ich einen Führerschein besitze. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Da ich zu Fuß unterwegs war steht dies doch in absolut keinem Zusammenhang mit meiner Nichteignung ein Kraftfahrzeug zu führen oder sieht die Führerscheinstelle dass anders?

  • #257

    MaTze (Samstag, 23 März 2019 14:54)

    Hallo,
    Folgender Fall:
    Habe noch nie einen FS gemacht, bin 2001 rechtskräftig wegen Btm verurteilt worden (Handeltreiben, auf Aussage eines anderen, bewährungsstrafe), bin dann kurz danach mit einem Joint erwischt worden (Tagessätze und Sozialstunden) und dann noch einmal mit ein paar gramm Haschisch (Bewährungsstrafe, zu der erststrafe addiert) und seitdem nichts mehr (zumindest nichts Führerschein relevantes). Im November 2016 war ich auf der Führeracheinstelle, die mir nach Einsicht bzw Einholung Führungszeugnis etc mitteilte, dass ich zwar keine MPU mehr machen muss, dennoch ein ärztliches Guthaben benötige damit ich meinen Führerschein machen darf.
    Jetzt meine Frage, ist das alles so rechtens? Da ich ja noch nie in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen bin, noch mir Konsum nachgewiesen wurde. Hatte auch während meiner Bewährungszeit (die ersten 6 Jahre ca.) UK auf Anweisung, immer alles sauber!
    Mittlerweile dürfte doch nichts mehr drinstehen bei mir (Verjährungsfrist) und ich könnte als "unbescholtener" Bürger ganz normal meinen FS beantragen? Oder können die schon auf Verdacht da ja nicht unbescholten dieses Guthaben anfordern? Dazu muss ich noch sagen dass bei mir der Konsum nie das Problem war, hatte wie gesagt noch nie eine UK bei der was drin war, habe bei Kontrollen etc Konsum nie zugegeben... Seit einem Jahr ca rauch ich in der Woche 4 bis 5 joints, davor war Wie gesagt thc gar kein Thema. Meine befürchtung ist wenn ich jetzt auf die FS gehe, die mich bestimmt zu diesem Gutachten schicken und der n test will!? Konsum ist jetzt auch wieder seit paar tagen eingestellt?!

  • #258

    Bukem (Samstag, 23 März 2019 14:59)

    @Franca :das wird sich erst noch zeigen.
    Momentan läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wg des BtM Besitzes, welches wohl so oder so mit einer kleinen Geldstrafe oder Zahlung endet.
    Es liegt kein Verkehrsverstoß vor, stimmt, das ist gut.
    Eigentlich darf die FSST in solchen Fällen ohne den sog Verkehrsbezug keine weiteren Maßnahmen einleiten. Passiert aber in der Praxis sehr sehr oft und es folgt eine Ladung zum ärztlichen Gutachten.
    Dies solltest du aber leicht bestehen.
    Bis dahin solltest du dich mit den Grundsätzen der richtigen zeitlichen Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen vertraut gemacht haben, nie Alkohol in Verbindung mit Thc konsumieren und nie anderes BtM ausprobiert haben, dann ist sogar ein gemäßigter Konsum bis, in dem Gutachten oder in weiterer Zukunft völlig ok.
    Das liest du hier am besten alles bei uns in Ruhe nach. Wenn du Fragen hast, meld dich bitte

  • #259

    Bukem (Samstag, 23 März 2019 15:06)

    @Matze, ja, im Zweifel ist das rechtmäßig bzw, genauer gesagt, gibt es dafür rechtliche Grundlagen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die scheinen bei Dir auch erfüllt zu sein.
    Das ist eben Kernaufgabe der FSST, ungeeignete Verkehrsteilnehmer rauszufiltern.
    Dh aber nicht, dass du jetzt komplett abstinent sein musst, sollte nur ein Gutachten und keine Mpu gefordert werden, wäre ein gemäßigter Konsum nur von Cannabis bei richtiger zeitlicher Trennung zu Fahrzeugführen, bitte 72 Stunden warten, OK.
    Weil aber evt sogar eine Mpu kommen könnte, solltest du klugerweise doch sauber sein.
    Ich würde hier Herrn Schüller direkt fragen, was du tun solltest.
    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #260

    Hans (Sonntag, 24 März 2019 10:55)

    Hallo,
    Ich habe wegen Cannabis ein äG gemacht, das für mich negativ ausfiel (die Haaranalyse wurde nach 5 Monaten gemacht, somit war noch ein Monat mit THC in meinen Haaren und etwas XTC) und nicht bei der FSST abgegeben.
    Ich habe eine ein Jahr Abstinenz gemacht (und eine ambulante Therapie in diesem Jahr). Meine Frage:
    Kann die MPU Begutachtungsstelle (welche eine andere ist, als die bei der ich das äG gemacht habe) versuchen mich von der Schweigepflicht zu entbinden, um an das äG der anderen Stelle heranzukommen? Also wird das so gemacht oder kann ich hoffen, dass die von der MPU das äG, das ich nicht abgegeben habe, nicht sehen wollen?

    Vielen vielen Dank!

  • #261

    Bukem (Dienstag, 26 März 2019 13:12)

    @Hans:gute Frage. Weiß denn die Begutachtungsstelle von dem früheren äG? Also, hast du der FSST irgendwo eingeräumt, dies frühere äG auch zu machen?

  • #262

    Hans (Dienstag, 26 März 2019 15:11)

    Ich habe damals die FSST damit beauftragt, meine Akte an die entsprechende Begutachtungsstelle zu schicken. Ansonsten hat es keinen weiteren Austausch gegeben. Somit könnte ich also theoretisch auch nie zum äG erschienen sein, fällt mir gerade auf. Aber die FSST weis auf jeden Fall, dass die Begutachtungsstelle beauftragt war ein äG anzufertigen. Mehr nicht.
    Wäre es dann sinnvoll, jetzt bei der MPU anzugeben, dass gar kein äG erstellt wurde, weil ich da niemals aufgetaucht bin? Die könnten ja trotzdem mittels Schweigepflichtentbindung dort anfragen, ob es Daten über mich gibt. Bei der aktuellen MPU Begutachtungsstelle habe ich nichts zum alten äG angegeben, die wissen also nur so viel wie die FSST.

    Am liebsten wäre mir möglichst nahe bei der Wahrheit zu bleiben und zwar dass ich nach der Drogenfahrt sofort zum kiffen aufgehört habe, aber der Haartest auch noch den Monat zuvor mit einbezogen hat (die Zeit in der ich noch gekifft habe) und deswegen das Urteil negativ ausfiel. Das MDMA will ich dabei natürlich nicht erwähnen.

    Ich bedanke mich sehr für die Antwort!

  • #263

    Bukem (Mittwoch, 27 März 2019 11:39)

    @Hans:du bist gut. Du hast im äG sowieso eine sehr weitreichende Wahrheitspflicht und aus verschiedenen berufsrechtlichen Gründen wirst du hier auch nie zu wahrheitswidrigem Verhalten angestiftet werden. Der Mdma Konsum ist leider brandgefährlich

    Ich bin in so Detailfragen wie Deiner ehrlich gesagt überfragt. Schon deshalb würde ich dir raten, dass du Herrn Schüller unter der oben angegebenen Mailadresse direkt kontaktiert.

  • #264

    Micha (Dienstag, 02 April 2019 08:10)

    Inwiefern sind Whatsapp verlaufe gerichtlich verwertbar ?
    Wurde nie mit Cannabis erwischt und es wurde nie ein Drogen test gemacht Führerschein besitze ich auch nicht.
    Im Dezember habe ich dann eine Vorladung von der polizei bekommen wegen Erwerb von amphitaminen (habe ich nie genommen oder gekauft habe damals lediglich paar mal von jemanden Cannabis gekauft) bei der Vorladung habe ich keine Aussage gemacht trotzdem wurden Bilder gemacht und Fingerabdrücke genommen. bin davon ausgegangen das die ganze Sache eh eingestellt wird nun ja jetzt ist der nächste hochgegangen bei dem ich des öfteren mal etwas erworben habe dort sind in 95% nur Treffpunkt Vereinbarungen und Punkte je nach Menge angegeben über Whatsapp
    Im ersten Fall wurde vom Verkäufer bei der Polizei ausgesagt mir ab und an mal kleine Mengen verkauft zu haben bei dem zweiten weiß ich leider nicht mal was die Polizei bei ihm auf dem Handy gefunden hat.
    Bin jetzt in der Fahrschule habe schon paar Theorie Stunden absolviert habe natürlich jetzt riesen Angst wenn ich zur Führerscheinstelle gehe das sie mir eine mpu aufdrücken

  • #265

    Bukem (Dienstag, 02 April 2019 18:20)

    @Micha :Wenn ich dich grad richtig verstehe, läuft also ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wg des Verdachts des Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln?

    Also, um deine Frage zu beantworten. Klar können chat Verläufe zb von WhatsApp oder anderen verwertet werden. Es ist immer wieder erstaunlich, wie unvorsichtig Leute beim Palavern mit ihrem Hausdealer sind. Ob und was dir vorgeworfen wird, kann man hier ohne Akteneinsicht nicht beantworten. Würde BtM Besitz nachgewiesen werden können, würde es zwar strafmildernd wirken, wenn man das zum Eigenverbrauch besessen hat, gleichzeitig räumt man dann ein, BtM zu konsumieren.

    Der Ausgang dieses Strafverfahrens wird natürlich Auswirkungen auch bzgl der Erteilung der Fahrerlaubnis haben. Ist grundsätzlich immer ratsam, wenn dort keinerlei BtM Konsum nachgewiesen werden kann. Wenn überhaupt wäre nur ein gemäßigter Thc Konsum bei der richtigen zeitlichen Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen OK.
    Alles andere BtM auch ohne Verkehrsbezug führt zur fehlenden Eignung.
    Also, bei Interesse hilft dir Herr Schüller in beiden Verfahren.

  • #266

    Cano (Mittwoch, 03 April 2019 20:23)

    Ich und mehrere Freunde wurden von Polizisten angehalten die uns daraufhin durchsuchen wollten da es nach Ihren Angaben nach Gras roch. Dannach durchsuchten Sie uns auch und fanden bei mir ca 1.5g. Der Polizist hatte uns aufgefordert alles an Drogen rauszugeben sollten wir welche dabei haben. Ich habe verneint daraufhin fand er die oben beschriebenen ca 1.5g. Wir waren zu Fuß unterwegs. Der polizist wollte auch noch einen Brief an die Führerscheinstelle schreiben. Nun ca 2 Wochen später habe ich einen Brief erhalten, dass gegen mich ermittelt wird und das der Fall zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird die dann entscheidet wie verfahren wird. Dies wäre meine erste Straftat überhaupt. Nun wird in dem Brief mir auch empfohlen zu einer Beratungsstelle zu einem erst Gespräch zu erscheinen, welches mir auch bestätigt wird.
    Meine Frage ist nun soll ich zu diesem Gespräch? Wirkt dich dies so positiv aus und was habe ich zu befürchten? Und wie sieht es um meinen Führerschein aus ?
    Beim Bundesland handelt es sich um Hamburg

  • #267

    Cano (Mittwoch, 03 April 2019 20:25)

    Zusatz zum vorherigen Kommentar:
    Es wurden keine Werte gemessen (Urin, Blut, etc)
    Und auch keine Angaben zum Konsum getätigt

  • #268

    Mike (Donnerstag, 04 April 2019 08:35)

    Ich habe mich mit einem freund in seiner Wohnung getroffen. Weil er eine Ordnungwiedrigkeit nicht bezahlt hatte kam die Polizei vorbei. Diese haben festgestellt dass es in der Wohnung nach Cannabis riecht. Jedoch wurde bei Eintreffen der Polizei nicht konsumiert. Wir wurden durchsucht, alles gut soweit. Auf der Couch wurde eine kleine menge Cannabis gefunden. Diese konnte jedoch nicht zugeordnet werden da keiner eine Aussage gemacht hat. Jetzt läuft gegen beide ein Verfahren wegen Verstoß gegen das BtmG.

    Muss ich mir um meinen Führerschein sorgen machen, Bzw wie wahrscheinlich ist es, dass ein äG angefordert wird ?

    P.S. habe bereits eine fallengelassene Anzeige wegen Verstoß gegen das BtmG, diese liegt 2 Jahre zurück (4gr Cannabis)
    Blut, Urin oder Haartest wurde nie angeordnet oder abgegeben. D.h kein bestätigter Konsum

  • #269

    Mike (Donnerstag, 04 April 2019 08:41)

    Ergänzung:
    Lebe im Kreis Stuttgart
    Gefundene Menge: ca. 1,5 gr

  • #270

    Bukem: (Donnerstag, 04 April 2019 14:01)

    @Cano: Darf ich fragen ,wie alt Du bist?
    Grundsätzlich läuft jetzt ein Strafverfahren gg Dich wg des BtM Besitzes.
    Im Erwachsenstrafrecht sollte das mit einer kleinen Geldstrafe bzw Einstellung gg Zahlung einer Geldauflage enden. Es ist völlig gut, dass du keine Angaben gemacht hast, auch wenn die hier evt strafmildernd wirken könnten.
    Es wird recht sicher die FSST erforschen wollen, ob du bei dem Verdacht von Cannabiskonsum einzuverlässiger Fahrer sein kannst.
    Gut ist, dass du eben nicht beim Fahren unter Cannabiseinfluss angehalten worden bist.In Fällen wie deinem darf eigentlich kein ärztliches Gutachten kommen, wird aber ganz häufig trotzdem angeordnet. Da kannst du sogar einen gelegentlichen Konsum vortragen und bis dahin auch in Maßen weiter konsumieren. Ganz wichtig ist die sog zeitliche Trennung zum Autofahren. Du musst garantieren, dass du immer zeitlich so lange mit dem Fahren warten kannst, bis der aktive THC Wert soweit gesunken ist, dass du eben sicher fahren kannst. Deshalb immer 72 Stunden warten, nie Alkohol und THC zusammen konsumieren und natürlich auch nie anderes BTM anfassen und nie angefasst haben.
    Lies dich gern weiter in unseren Artikeln ein, dazu sind sie da

    @Mike: Das ganze gilt inhaltsgleich auch für dich

  • #271

    Cano (Donnerstag, 04 April 2019 15:49)

    Danke schonmal für die schnelle Antwort. Ich bin 20 Jahre. Kann man sich gegen die Ärtzliche Anweisung vorgehen bzw diese umgehen wenn eine angeordnet wird und ich hab ca vorm ne Monat im Urlaub ein wenig koks genommen dies ist aber eigentlich nichts was ich normal nehmen oder in regelmäßigen Abständen genommen habe oder nehmen werde. Bin sozusagen durch andere chemische Drogen habe ich nie zu mir genommen.

  • #272

    Bukem: (Freitag, 05 April 2019 10:43)

    @Cano: Dann wäre in deinem Fall in dem Strafverfahren überhaupt die Frage, ob Jugend- oder Erwachsenstrafrecht angewendet werden wird. Das hängt damit zusammen, wie , naja, reif du schon bist, also inwieweit einsichtsfähig du bist.
    Abwarten. Im Jugendstrafrecht geht es nicht um Strafe, sondern um notwendige pädagogische Hilfestellung. Kokainkonsum käme da ziemlich uncool rüber.

    Was die FSST betrifft, nein gg die Anordnung des äG besteht kein Rechtsmittel, machst du nicht du nicht mit, wird die FE so entzogen.
    Es ist überhaupt nicht sicher, ob ein Einmal Konsum im Haar tatsächlich nachgewiesen werden kann, hängt von der Menge und der Reinheit ab.
    Meld dich, wenn Du Hilfe brauchst

  • #273

    Tanyel (Freitag, 05 April 2019 17:09)

    Hallo, ich hatte im Januar 2018 eine Hausdurchsuchung, nachdem sie 1-2 Jahre eine TKÜ + mehrmaliger Observation laufen hatten, bei der Durchsuchung hatten sie jedoch keine Drogen gefunden, lediglich Verpackungsmaterial usw.
    durch die TKÜ und den Handy Chat Verläufen habe ich dann letzten Monat eine Strafe von 50 Tagessätzen bekommen, ich habe damals nach der Hausdurchsuchung ausgesagt das ich zirka 3 Jahre gekifft habe und ein mal Amphetamin ausprobiert habe, dies allerdings schon Minimum 1-2 Jahre her ist (also lag nach meiner Aussage die Konsumzeit so 3-4 Jahre in der Vergangenheit nach der heutigen Zeit). Abstinent bin ich auch in Wirklichkeit schon seit knapp 2 Jahren. Kann ich damit rechnen das sich die FSST noch meldet ? Wenn ja, kann ich meinen Führerschein behalten wenn ich denen direkt ein haartest liefere um meine Abstinenz zu beweisen? Und testet die FSST nur auf die Drogen auf die man verurteilt wurde ? In meinem Fall nur Cannabis oder testet die auf Alles (zb optiate usw.) ? Danke schon mal für die Antwort

  • #274

    Tanyel (Freitag, 05 April 2019 18:06)

    Ich muss hinzufügen das ich durch zirka 20 Fälle in Erwerb und Veräußerung von Cannabis verurteilt wurde.

  • #275

    Bukem (Montag, 08 April 2019 10:00)

    @Tanyel:von wann ist denn die Verurteilung? Du musst sehr sicher davon ausgehen, dass der Vorgang im Anschluss an die FSST weitergeleitet wird.
    Wenn in der Akte enthalten ist, dass du auch anderen BtM Konsum eingeräumt hast, dann liegen die Voraussetzungen für den Entzug deiner FE bereits vor. Netterweise könnte die FSST anstatt des Entzugs auch nur eine Mpu anordnen.
    Bei den Untersuchungen wird auf alles gängige Verbotene getestet. Ausnahme ist zb LSD, hier wird ein spezieller Test nur bei entsprechenden Verdachtsmomenten durchgeführt. Auf Opiate wird definitiv getestet.
    Es gibt bestimmte Ausnahmen, auch bei hartem BtM Konsum, also alles ausser Thc, die FE retten zu können. Dazu brauchst du allerdings jemanden wie Herrn Schüller, den du unter der oben genannten Mail Adresse erreichen kannst.

  • #276

    Tanyel (Montag, 08 April 2019 11:05)

    Verurteilung war vor 2 Wochen. Kann ich auch meine FE behalten und Screenings abgeben? Mein Konsum liegt ja Jahre in der Vergangenheit
    Danke für die Antworten

  • #277

    Bukem (Dienstag, 09 April 2019 08:22)

    @Tanyel:das kann man ohne genaue Kenntnis deines Falls und des Akteninhalts nicht mal vermuten.
    Wenn da der Konsum anderer BtM als Cannabis drinsteht, liegen die Voraussetzungen für den Entzug der FE schon vor. Es wäre dann schon nett von der FSST, wenn nicht direkt entzogen, sondern nur eine Mpu angeordnet werden würde.
    Ob der Konsum jetzt oder auf der Loveparade 1997 erfolgte, ist egal.
    Ohne schnelle anwaltliche Hilfe ist die FE vermutlich weg. Deshalb nutz die Zeit jetzt und Meld dich. Es gibt Ausnahmeregeln

  • #278

    Mike (Dienstag, 09 April 2019 17:28)

    @Bukem
    Danke für die Rückmeldeung

  • #279

    Hardy (Dienstag, 09 April 2019 17:29)

    Hallo, ich wurde am 03.04.19 um 13 Uhr in einer Polizei Großkontrolle (die auch zu schulungszwecken diente) angehalten. Urintest positiv auf THC und direkt Blutentnahme. Der letzte Konsum war ca. 17 std. vor der Kontrolle. Habe kein Konsum gestanden und zu meinem Konsumverhalten habe ich keine Aussage gemacht. Da ich zuvor täglich einen Joint Konsumiert habe, befürchte ich das schlimmste... seit dem bin ich Abstinent. Gibt es noch eventuell eine Chance, den Führerschein irgendwie zu behalten? Ich bin im Außendienst tätig und auf einen Führerschein angewiesen.
    Ich hoffe das die Polizeischüler vielleicht einen Fehler gemacht haben.

    Danke schon mal für die Antwort.

  • #280

    Jan (Mittwoch, 10 April 2019 13:51)

    Hallo ich habe da mal eine Frage, ich habe vor 2 1/2 Wochen am Wochenende (Sa-So) mit Kollegen mit gekifft insgesamt so 0.6-0.8g alleine. Vorher habe ich 8 Monate nicht geraucht. Jetzt habe ich aber allerdings in 3 Wochen meine Mpu und muss dort nochmal Urin fürs Labor abgeben. Seit 2 Wochen trinke ich jeden Tag 2-3 Kannen Grüner Tee und Detox Tee. Trinke cranberry Saft. Und werde noch ca 3-4 bis zur Mpu in der Sauna gewesen sein. Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit das ich bis zur Mpu also 35 Tage nach meinen Letzten Konsum einen THC-Cooh wert grösser als 5 ng/ml habe bzw ob ich da durchfallen werde. Habe nämlich gelesen das auch werte grösser als 5ng/ml zum positiven Test führen obwohl ein cut-off wert von 10ng/ml vorliegt?
    Zu meiner Person: ich bin 1.83m gross und wiege 85kg.
    Vielen Dank im vorraus

  • #281

    Bukem (Mittwoch, 10 April 2019 14:16)

    @hardy : auf etwaige Fehler solltest du nicht warten und stattdessen keine eigenen begehen.
    Also. Für die Zukunft entweder dauerhaft verzichten oder wenigstens zeitlich richtig trennen, bis die aktiven Thc Werte gesunken sind. Immer mindestens 72 Stunden warten, dann erst fahren. Ansonsten, tschuldige, hast du am Steuer nix verloren.
    Für jetzt :Konsum einstellen und eingestellt halten. Nicht neben Leuten beim Konsumieren sitzen.
    Wenn die FE anscheinend so wichtig, brauchst du einen guten Anwalt. Herr Schüller ist bundesweit tätig und betreut dich äußerst effektiv.
    Die Hälfte der Voraussetzungen zum Entzug der FE liegt bereits vor.
    Momentan besteht nur das Fahrverbot für einen Monat plus Punkte und Bußgeld. Die FSST wird dich die nächsten Wochen bzw Monate zum äG laden, kann da noch Thc bzw Thc Cooh nachgewiesen werden oder erzählst du, dass du hin und wieder konsumierst, ist die FE ohne Hilfe weg.
    Herrn Schüller erreichst du über die oben genannte Mail Adresse

    @Jan: ähm, du wusstest da schon von der Mpu und hast trotzdem geraucht? Das wäre nicht so recht clever und deutet ehrlich gesagt auf ziemliche Probleme hin. Erzähl bitte genauer, bevor ich dich missversteh.
    Also, solche Thc Cooh Nachweis Fragen kann man nie sicher beantworten, jeder hat einen anderen Stoffwechsel. Diese Tees bringen im Zweifel auch nichts. Wenn du wirklich fast 1 g allein konsumiert haben solltest, wird das noch nachweisbar sein. Vermutlich

  • #282

    Jan (Mittwoch, 10 April 2019 14:57)

    Bukem ja ich war extrem dumm, betrunken und leichtsinnig. Wie sieht das denn aus der Cut off wert liegt bei der MPU (Dekra) bei 10ng/ml oder nicht? Wenn ich jetzt noch einen Rest wert von 2-4 ng/ml habe wird er nicht als negativ gewertet? Danke im vorraus.
    Evtl kann ich die mpu auch noch um 8-9 Tage verschieben.

  • #283

    Tobias W (Mittwoch, 10 April 2019 21:36)

    Hallo Herr Schüller,

    Bei mir in der Wohnung wurden vor 1,5 Jahren 7g Cannabis und Amphetaminreste gefunden (Die Strafe habe ich entrichtet)
    Mein Leben habe ich seitdem an vielen Stellen verändert -Marihuana blieb.

    Ich hatte nicht mehr damit gerechnet, dass noch eine Überprüfung erfolgt (Jetzt wo ich einige Einträge gelesen habe, weiß ich wie unklug das war...)

    Ich erhielt ein Schreiben, dass innerhalb von drei Tagen ein fachärztliches Gutachten(äG) - Drogenscreening mittels Blut-und Urin durchführen zu lassen.

    Harte Drogen kann ich ausschließen.
    Cannabis wird wohl leider gefunden werden, da ich erst am Tag vor dem Schreiben eine kleine Menge konsumierte. Zudem habe ich gerade einen Selbsttest gemacht, welcher dies bestätigt.

    Generell habe ich das „Freitags-Montagsgebot“ was ich hier mehrfach las, nicht eingehalten. Es war eben öfter, wenn auch nur eine kleine Menge.

    Die ÄG muss ich ja besuchen?!, was sage ich dem Arzt zum Konsum?
    Wenn er mich fragt: "Werden wir was finden?" Muss ich wohl sagen: möglich.
    Macht es Sinn zu sagen, dass man in der letzter Zeit öfter in Holland war?

    Was sollte ich überhaupt sagen? Gelegentlicher Konsum ohne Alkohol? Bei mir wäre es wohl alle 2-3 Tage (Einschlafprobleme). Ist es empfehlenswert da ehrlich zu sein? Muss ich den Tag des letzten Konsums mitteilen?

    Macht es überhaupt Sinn hinzugehen wenn ich weiß, dass der Test positiv ist? Kann ggf. auch nur die MPU angeordnet werden und ich die FE behalte, da ich nicht im Straßenverkehr auffällig wurde?

    Generelle Frage: Müssen die Führerscheine neu erworben werden wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird?

    Mein jetziger Wissenstand fernbleiben hat zur Folge: FE direkt weg.; korrekt? Und mit Weg meine ich, dass die Führerscheine neu erworben werden müssen und vorher ne MPU durchgeführt werden muss, richtig?

    Kann ich die MPU noch einige Zeit aufschieben(1Jahr-X-Jahre)/dem Amt einfach nicht antworten oder wird es dann schwerer (weitere Auflagen) um die FE wiederzuerlangen. Da ich gerade nicht zwingend auf das KFZ angewiesen bin.

    Wenn ich nun morgen den Test mache und dieser positiv ausfällt habe ich mehrere Wochen Zeit diesen wegzuschicken.
    Zu welchem Zeitpunkt sollte das gemacht werden? Am besten das Ergebnis erst nach 4 Wochen versenden um in dieser Zeit wieder clean zu werden? Was sind ihre Empfehlungen für diese Zeit: MPU Vorbereitung starten; Das äG anfechten?

    Oder versuchen ein Cannabisrezept zu bekommen (welches dann jedoch nach dem ,Test datiert ist) ? Die Frage ist ob das die FSST, dass dann anerkennt und ob ein Rezept ausreicht oder eine Therapie (mit Kassenärztlicher Kostenübernahme) von Nöten ist. Auch fraglich hier: Der Arzt muss bestätigen, dass die Fahrtauglichkeit besteht... .

    Es wird im Schreiben erwähnt: Es können ärztliche Atteste (aufgrund von Krankheit)für das nicht durchführen des Test geltend gemacht werden, mit Bescheinigungen woraus ersichtlich ist, warum die Proben zum Datum nicht genommen werden können.

    Ich habe für morgen einen ärztliches Attest aufgrund Magen-Darm-Infekt. Das steht aber auch nicht auf der AU somit kann ich den Termin, aufgrund dessen wohl nicht verschieben?! Ist das so Konform (Der Arbeit bleibt man ja auch ohne Angabe des Grundes fernbleiben)
    Gibt´s hier noch eine Möglichkeit den Test zu verschieben? Um in der Zwischenzeit ggf. noch ein Cannabisrezept zu erwerben?

    Es gibt spezielle Aparaturen für den Urintest(Kunst penis mit Flüssigkeit), nehmen wir an ich nütze diesen erfolgreich und im Blut wird noch was nachgewiesen - bin ich trotzdem dran?

    Wenn morgen positiv getestet wird und ich das Prozedere mit Entzug der FE und MPU (Ca 1.jahr hinter mir habe). Wird den Polizisten dann bei jeder Polizeikontrolle signalisiert hier war ein Konsument, bitte überprüfen? Oder hat meine eine"Weiße Weste " und nur nach Rücksprache mit der Führerscheinstelle die Auskunft das hier mal Konsum vorlag?

    Zu guter letzt, ich weiß es wahren viele Fragen. : Wenn ich angebe den Briefkasten nicht geleert zu haben oder über einen Zeitraum von mehreren Wochen bei Verwandten in einer anderen Stadt wäre. Könnte dann der Test zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden? Nicht jeder ist ja schließlich Immer zu Hause.

    Dank und mit besten Grüßen Tobias W

  • #284

    Yosin (Donnerstag, 11 April 2019 00:00)

    Hallo, bei mir wurde eine Personenkontrolle durchgeführt und dort hat die Polizei, "Cannabis mit Zubereitungen" bei mir gefunden (0,01g).
    Ich war zu dem Zeitpunkt betrunken und musste aufs Revier mit.
    Habe keine Angaben zu Konsum, etc. gemacht, die Polizistin meinte aber, dass der Fall an die FSST weitergeleitet wird. Ich befand mich zu dem Zeitpunkt nicht im Straßenverkehr, sondern war zu Fuß in der Fußgängerzone unterwegs. Zudem ist dies mein erster Kontakt mit dem Gesetz zum Thema Drogen.
    Habe nun Angst, dass die FSST mich willkürlich zu einem äG fordert, da weitere Tatsachen (Bezug zum Straßenverkehr bzw. Teilnahme daran) schlichtweg nicht gegeben sind.

  • #285

    Bukem (Donnerstag, 11 April 2019 10:08)

    @jan :das kann ich nicht beantworten. Meld dich doch bitte direkt bei Herrn Schüller, auch wenn das als Beratungsgespräch kostenpflichtig sein wird, der Erhalt deiner FE sollte das wohl wert sein. Kontaktdaten stehen oben

    @Yosin :tatsächlich wird da wohl ein äG kommen, auch wenn das wohl rechtswidrig sein dürfte. Das ist der FSST aber herzlich egal und dummerweise bestehen da erstmal keine Rechtsmittel gegen. Erst, wenn du da nicht mitmachen würdest, würde die FE entzogen werden und dann könnte man Widerspruch erheben.
    Also lieber aufs äG vorbereiten. Wie das geht, lernst du hier, Stichwort richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen mit 72 Stunden Wartezeit, nie Alkohol in Verbindung mit Thc und nie andere Drogen. Dann bestehst du das und kannst sogar einen gemäßigten Konsum einräumen und doppel sogar bis dahin gelegentlich weiter konsumieren. Wenn die Ladung kommt, dann ruhig bis dahin aufhören.
    Meld dich bei weiteren Fragen, lies hier alles mal quer durch und notfalls hinterlass ne gute Bewertung.

  • #286

    Bukem (Donnerstag, 11 April 2019 10:34)

    @Tobias : rein rechtlich seh ich ehrlich gesagt nur wenig Probleme. Es gab keinen Verkehrsverstoß mit mehr als 1,0 ng/ml aktiven Thcs?
    Deshalb ist ein gemäßigter Thc Konsum bei Einhaltung unserer heiß geliebten richtigen zeitlichen Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen unproblematisch. Immer grundsätzlich 72 Stunden nach einem Konsum warten vorm Fahren. Gleichzeitig nie Alkohol in Verbindung mit Thc und nie andere Drogen konsumieren, das ist schon alles. Das trägt man da vor und gut ist. Dazu müssten natürlich die Untersuchungsergebnisse passen.
    Gibt es noch anderen BtM Konsum? Ah, jetzt gefunden, schließt du aus.
    Also Thc Nachweise sind dann völlig safe, wenn du richtig trennst. Das kann dir dann auch keiner widerlegen.
    Natürlich hast du eh im Gutachten eine Wahrheitspflicht.
    Soweit ich alles von dir verstanden habe, machst du dir erheblich und ganz unnötig ganz viele Gedanken. Das ist die typische Kiffer Paranoia, das würde weniger, wenn du weniger konsumierst.
    Wann hast du denn zuletzt konsumiert?
    Krankmeldung, Kunstpimmel und fake Urin, Zugang der Post usw brauchst du alles nicht. Entspannt dich mal bitte grundlegend und lass das Rauchen.
    Wie hoch dein Thc Cooh Wert sein könnte, kann ich mangels Angaben auch nicht sagen.
    Meld dich bitte bei weiteren Fragen

  • #287

    Tobias W (Donnerstag, 11 April 2019 10:53)

    Geraucht zuletzt am Montag. Die Frage ist ob aufgrund höherer Werte zuletzt alle 2-3 Tage. Das dann nicht mehr ist als Gelegenheitskonsum gilt. Wenn ich antworte an den Wochenenden und im Uralub unter der Woche. Ist das für mich problematisch?

    Mit dem Rauchen aufhören ist eine gute Idee. Nichts desto trotz habe ich ja momentan noch hohe abbauwerte im Blut. Hieße das nicht auch die Entziehung der Fahrerlaubnis?. So hatte ich das bisher hier gelesen. Lasse mich gern eines besseren BelehreN.

  • #288

    Tobias W (Donnerstag, 11 April 2019 11:37)

    Wäre es nicht eine Möglichkeit, den Termin verstreichen zu lassen und dann gegen den Entzug der Fahrerlaubnis per Anwalt vorzugehen? Und dann in ca 40 Ragen wieder sauberes Blut/Urin zu haben?

  • #289

    Bukem (Freitag, 12 April 2019 14:59)

    @Tobias :im Gottes Wollen, wo zu denn das alles? Wenn du mir nicht glaubst, dann schlag ich dir vor, dass du dich für ein Beratungstelephonat bei Herrn Schüller meldest. Würde dir glaube ich ganz gut tun.
    Solange es keinen Verkehrsverstoß mit 1,0 ng/ml gab oder bei dir Thc Cooh Werte in astronomischer Größe von 300 gefunden werden sollten oder du dich nicht zielgerichtet um Kopf und Kragen redest, wirst du deine FE leider behalten müssen.

    Herrn Schüller erreichst du unter den obigen Kontaktdaten

  • #290

    Stefano (Freitag, 12 April 2019 22:11)

    Hallo Herr Schüller, ich wurde im November nach einer Kontrolle einem Bluttest unterzogen, folgende Werte wurden vorgefunden: 0,7 aktiv 7,2 THC-COOH, Strafantrag wurde fallengelassen jedoch wurde von der FSST ein ÄG angeordnet welchem ich aus finanziellen Gründen nicht nachkommen konnte, nun wurde mir der Führerschein entzogen, was kann ich da machen?

  • #291

    John (Freitag, 12 April 2019 22:14)

    Hallo, ich habe da eine, natürlich rein theoretische, Frage.

    Sagen wir mal A wollte Gras kaufen. Als er am Ort des Geschehens eintrifft steht dort bereits die Polizei. A wird gefragt was er dort wollte. Er versucht sich rauszureden. Nach der Abfrage der Polizei wird er unter Druck gesetzt (da wohl das bekannte Lämpchen blinkte) und gezielt angesprochen ob er dort etwas kaufen wollte. A gibt dann (dämmlicherweise) zu, dass er in der Vergangenheit ab und zu mal dort war und heute dort etwas kaufen wollte.

    A wird durchsucht, es wird natürlich nichts gefunden und A darf gehen.


    A wird Monate später als Zeuge geladen. Die Polizisten gaben im Protokoll an das A den Beschuldigten früher ab und zu dort beim Verkauf gesehen hat. Es wird aber nicht davon gesprochen das A selbst gekauft hätte oder kaufen wollte. Auf die Frage des Staatsanwalts was A dort wollte sagt A das er diese Frage nicht beantworten möchte. Der Staatsanwalt fragt noch ob A von der Polizei mitgenommen wurde oder Ähnliches, was A wahrheitsgemäß verneint.
    Danach darf A gehen.


    Muss A sich nun noch Sorgen machen, dass der SA eine Überprüfung durch die FSST anordnet?

    Macht es Sinn, dass A den Konsum weiterhin unterlässt um auf Nummer Sicher zu gehen? Danke!

  • #292

    Bukem (Samstag, 13 April 2019 09:34)

    @Stefano:du kannst da grundsätzlich Widerspruch erheben, ist ja ein Verwaltungsakt. Nur im Zweifel ist der rechtmäßig. Mehr kann ich von aussen dazu nicht sagen, vielleicht ließe sich die Behörde auf eine Rucknahme ein, wenn das Gutachten umgehend nachgeholt werden würde. Um das zu klären, brauchst du aber anwaltliche Hilfe

  • #293

    Bukem (Samstag, 13 April 2019 09:43)

    @John :ich schreibe mal lieber direkt dir.
    Es mag durchaus sein, dass der Vorgang insgesamt an die FSST weitergeleitet wird. Das könnte dir aber ziemlich wumpe sein, da du ja nicht im Verkehr mit einem Thc Verstoss beim Fahrzeug führen aufgefallen bist und auch keinerlei Konsum eingeräumt worden ist. Ob deshalb du also überhaupt zu einem äG geladen werden würdest, ist zweifelhaft und rechtswidrig.

    Der Konsum von Cannabis ist übrigens straffrei und auch verkehrsrechtlich harmlos, solange man hier zeitlich sicher zum Fahrzeug führen trennt, immer am besten 72 Stunden warten.

    Deshalb, ja, du kannst ruhig weiter konsumieren, achte immer drauf, dass du das vom Fahren getrennt hälst

  • #294

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 April 2019 18:12)

    @John: Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens ist dann rechtmäßig, wenn sich aus dem Umständen der konkrete Verdacht herleiten lässt, dass ein regelmäßiger Konsum von Cannabis vorliegt. Das wird allerdings von manchen Behörden schon bei einen halben Gramm Gras angenommen. Mit anderen Worten wird sich oft nicht um die Voraussetzungen der Anordnung eines Gutachten gekümmert. So wenig, wie man sich um die unbeliebte Schwiegermutter kümmert und noch deutlich weniger. Falls das die Sache für Sie plausibler macht. Die A und B Fragen, die Sie aufwerfen, werfen bei mir eine andere Frage auf: Wieviel mag der gute Mann schon konsumiert haben, um solche Gedankenexperimente nicht nur gedanklich durchzuspielen, sondern Sie auch in der Realität einer Beantwortung zuführen lassen zu wollen? Mal ernsthaft: 1 - 2 x die Woche Cannabis ist ok. Mehr auf keinen Fall. 72 Stunden Pause Minimum vor dem Fahren. Und nicht dort kaufen, wo die Polizei wartet. Sie kaufen doch wohl hoffentlich nicht den Dreck von der Straße?

  • #295

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 April 2019 18:16)

    @Stefano:

    Rechtsmittel sind Widerspruch oder Klage. Meist beide im Verbund mit einem Eilverfahren.

    Das Gutachten musste hier vermutlich nicht vorgelegt werden, da die 1,0 ng/ml THC Grenze nicht erreicht worden ist und sich aus den Umständen kein Verdacht auf einen regelmäßigen Konsum ergibt.

    Insofern ist die Entziehung, die auf der Nichtabgabe eines rechtswidrig angeordneten Gutachtens beruht, ebenfalls rechtswidrig. Verblüffend, wie logisch das Recht theoretisch sein kann.

    Ich helfe Ihnen gerne dabei, die Fahrerlaubnis wiederzuerhalten. Die Chancen dürften ganz gut stehen.

  • #296

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 April 2019 18:21)

    @Tobias:

    Wenn der gelegentliche (1-2 x die Woche) Konsum von Cannabis ohne Beikonsum von Alkohol eingeräumt wird, gibt es keine Probleme.

    Das Urin bzw Blut muss nicht frei sein von THC COOH. Das ist Ihr Denkfehler.

    Andere Drogen sollte man noch nie probiert haben, logo.

    Auch sollte man offiziell nach dem Zugang des Schreibens nicht mehr konsumiert haben. Einen Tag vorher schadet aber nicht. Nur der tägliche oder beinahe tägliche Konsum darf nicht eingeräumt werden.

    Ist das Gutachten schon gelaufen?

  • #297

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 April 2019 18:27)

    @Hardy:

    Wir hatten schon das Vergnügen. Bitte stellen Sie den Konsum von Cannabis komplett und für immer ein.

    Fällt Ihnen nicht der gewisse Wertungswiderspruch auf zwischen: "Ich bin auf den Führerschein beruflich angewiesen" sowie "ich bin täglicher Konsument"?

    Beides geht auf Dauer nicht. Ist wie so oft im Leben ganz einfach, wenn man die Sachen konsequent durchdenkt und sich nicht selber in die Tasche lügt (wird schon gutgehen...). Ihnen ist die Kifferei wichtiger als Ihre berufliche Existenz. Wäre das nicht so, würden Sie nicht kiffen. Oder nur sehr selten.

  • #298

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 April 2019 18:34)

    @Jan:

    Wenn Sie ein paar Wochen vor der MPU die Finger nicht vom Cannabis lassen können, ist Ihr Abstinenzwillen zu schwach.

    Sagen Sie die MPU ab. Jeder THC COOH Wert, der dort gemessen wird (auch zB 1 ng/ml THC COOH) führt dazu, dass die Abstinenz als widerlegt gilt.

    Schauen Sie mal über den Tellerrand. Auf das Universum hinter der MPU. Sobald Sie die MPU bestanden haben (wogegen ich 50 Euro wette - mein Wort hierauf) werden Sie die Kifferei wieder wie vorher durchziehen.

    Und mit ein bißchen Pech landet mal jemand unter Ihrem Auto und ist danach ein Wachkomapatient. Und dann verspreche ich Ihnen, dass man Sie rechtlich durch den Wolf drehen wird. So richtig. Nicht nur bißchen aua aua sondern mit Vollverschuldung bis zum Lebensende wegen Regress und so.

    Aber gut. Der Herr Oberlehrer muss auf seinen Blutdruck achten und hey: Ist ja Ihr Leben.

    Wenn es nur ein "Ausrutscher" (klingt so beschönigend für Willensschwäche) war, kann es gut sein, dass das THC COOH aus Urin und Haaren raus ist.

    Viel wichtiger ist aber: Haben Sie eine verkehrspsychologische Behandlung durchgeführt? Ohne werden Sie die MPU nicht bestehen...

  • #299

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 April 2019)

    @Tobias W:

    Sie schreiben:

    "Es gibt spezielle Aparaturen für den Urintest(Kunst penis mit Flüssigkeit), nehmen wir an ich nütze diesen erfolgreich und im Blut wird noch was nachgewiesen - bin ich trotzdem dran?"

    Diese Fakepimmel Nummer ist immer wieder erheiternd. Der Vertreiber dieser Produkte macht einen Eindruck, als würde er mehr Koks vernichten als Bowie zu seinen besten Zeiten.

    Denkaufgabe:

    Nehmen wir mal an, Sie sind Gutachter. Und wie üblich lassen Sie unter Sicht pinkeln. Ziemlich nah dran und mit der Unterhose unten. Wenn Sie dann zwei Pimmel beim Klienten sehen - was denken Sie dann wohl?

    Richtig: Sie werden vielleicht einen gewissen Verdacht schöpfen, dass diese Doppelpimmelanomalie vielleicht einen Hintergrund hat, welcher sich durch Täuschungsabsicht definieren lässt.

    Unter Männern gesprochen: Ich denke immer, wenn es soweit ist, dass solche Typen:

    https://www.hanf-magazin.com/die-schattenwelt/drogentests/screeny-weeny-mit-kunsturin-clean-bleiben/

    Ihnen den Allerwertesten retten sollen, dann müssen Sie eigentlich Potentialtechnisch nah an den Crack Freunden vom Frankfurter HBF sein. Da muss die Birne nicht nur leicht verspult, sondern schon sehr stark falsch verdrahtet sein. Ich kenne SEHR viele Fälle, wo das schiefgelaufen ist.

    Und dann liest der Gutachter bei der nächsten MPU in der AKte, dass ein gewisser Tobias W zwei Pimmel hatte und nicht aus der Gegend von Tschernobyl oder Fukushima stammt und auch nicht direkt über das Asse wohnt. Bei so einem Eintrag wird es schwer sein, den Gutachter seine Vorbehalte gegen Sie zu nehmen.

    Drogenspinnerei vom Feinsten. Wer mit solchen Pimmeln rumfährt oder sie nutzen will, dem ist nach meiner Auffassung nicht mehr zu helfen und der hat im Verkehr NICHTS zu suchen. Der kann sich von Cpt. Mittelstrahl ne goldene Dusche holen, vielleicht hilft das ja. Wach werden, Mann!

  • #300

    Tobias W (Donnerstag, 18 April 2019 16:11)

    Hallo Herr Schuller,

    Danke für ihre Antworten ( ich könnte mir ein Lachen nicht verkneifen- schöner Text)

    Ich war beim Test (Blut und Urin) jedoch habe ich die Ergebnisse noch nicht. Wenn diese vorliegen werde ich Mich erneut melden.

    Auch wenn ihre Antwort nach dem äG kam hatte ich mich gegen den Kunstpenis entschieden - zum Glück. Denn es wurde sehr genau hingesehen.
    Seitdem Schreiben bin ich abstinent geblieben und habe auch das Zigaretten rauchen eingestellt.

  • #301

    Tobias W (Donnerstag, 18 April 2019 16:25)

    Ergänzung: Mich hatte allerdings gewundert, dass kein Gespräch mit dem Arzt erfolgte. Ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?!

  • #302

    Zentino (Donnerstag, 18 April 2019 17:24)

    Hallo Herr Schüller,
    gibt es eine Frist, in der sich die FSST melden muss, wenn man mal gegen das BTMG verstoßen hat (in dem Fall nur Besitz und zwar Cannabis) oder kann ein Brief zu einem äG erst weitaus später folgen?
    Ein Freund meiner Seite, bekam diesen Brief zwei Wochen nachdem er mit Cannabis auf dem Fahrrad erwischt wurde.
    Ich hingegen war zu Fuß unterwegs, keine Angaben zu Konsum, etc.
    Das ist jetzt auch schon genau zwei Wochen her.

  • #303

    Bukem (Freitag, 19 April 2019 08:14)

    @Tobias :für eine völlige Abstinenz besteht ja wie gesagt keine Notwendigkeit.
    Warum kein Gespräch erfolgte, weiß ich nicht, da hilft es eben, die jeweiligen Schreiben der FSST einsehen zu können. Vielleicht war nur ein screening angeordnet.

    @Zentino : Für Maßnahmen der FSST bestehen leider keinerlei Fristen. Aber eine Anordnung eines äG wäre in deinem Fall wohl rechtswidrig, dem beugen solltest du dich aber trotzdem, sonst droht der Entzug der FE.
    Vor einem äG hättest du mangels Thc Verstoss, also Fahrzeug führen unter Thc Einfluss, nichts zu befürchten.
    Dh, gemäßigter Konsum, zb ein zweimal die Woche, ist bis zu der Ladung ok. Immer zeitlich 72 Stunden zu einem evt Fahrzeug führen trennen, also solange warten, damit dein aktiver Thc Wert unter 1,0ng sinkt.
    Nie Alkohol in Verbindung mit Thc und erst recht nicht jemals anderes BtM konsumieren, dann ist das schon erledigt, wenn man das so vorträgt dort

  • #304

    Dennis (Dienstag, 23 April 2019 02:49)

    Hallo zusammen,

    Ich hätte ein paar Fragen zu meiner Situation und würde mich freuen über eine Antwort. Vielen Dank im Vorraus.

    Zu meiner Situation:
    Ich würde am 20.10.2017 bei einer Routineuntersuchung von der Polizei aufgehalten. Sie wollten dann von mir einen Alkohol und Drogentest. Ich kam der Aufforderung nach, da mein letzter Konsum (Cannabis) ca. 1-2 Wochen zurückliegt und ich gedacht hätte es wäre nichts mehr nachweisbar. Habe mich leider geiirt, weil mein Konsum davor gelegentlich bis regelmäßig war. Beim Bluttest kam dann raus das ich einen THC Wert von 1ng/ml und eine THC Carbonsäure von 5.9ng/ml hatte. Habe bei der Polizei soweit nichts ausgesagt außer das ich ca. vor 2 Wochen Cannabis konsumiert habe. Das hätte ich wohl nicht machen sollen. Als der Bußgeldbescheid kam bin ich sofort zu einem Anwalt gegangen mit der Hoffnung, dass die mir weiterhelfen könnten. Leider würde ich enttäuscht. Die Anwaltin hatte Einspruch eingelgt bis sie mir dann kurz vor dem Termin vor Gericht dann gesagt das es nichts bringt. Ich habe den Bußgeldbescheid bezahlt und das 1 monatige akzeptiert.Nach meinem Fahrverbot habe ich dann nicht mehr mit dem Landratsamt oder auch Führerscheinbehörde gerecht. Dann ist am 20.04.2019 ein Brief vom Landratsamt gekommen. Die fordern mich jetzt auf das ich ein Haaranalyse bis zum 19.06.2019 machen soll. Habe leider vor kurzer Zeit dann wieder mal konsumiert. Nehme seit dem nichts mehr.

    Zu meinem Fragen:

    Wenn ich der Aufforderung der Haaranalyse nicht nach komme mit was müsste ich dann rechnen ?

    Kann ich die Haaranalyse vielleicht irgendwie vermeiden ?

    Wenn ich den Test mache und er postiv ausfällt muss ich dann sofort mit einer MpU rechnen?

    Bin an meinen Führerschein sehr gebunden da meine Arbeitsstelle 70 Kilometer von mir liegt. Kann man vielleicht irgendwie nachweisen das man keine Drogen mehr nimmt ohne das Sie dir gleich den Führerschein nehmen ? Bin kein Wiederholungstäter.







  • #305

    Anges (Dienstag, 23 April 2019 12:15)

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich wohne in Bayern und wurde am 5.2.2019 von der polizei gestoppt und zu einem Drogentest (blutabnahme) mitgenommen der auf THC positiv ausfiel. Angaben zum Konsum habe ich keine gemacht.
    Die werte waren:
    THC: 4,8ng/ml
    11 -OH -THC: 1,9ng/ml
    THC-COOH: 20,4ng/ml
    Bußgeldbescheid mit 500 euro bußgeld und 4 wochen Fahrverbot kam schon an .. von der FSST habe ich noch nichts gehört..
    Ich musste allerdings zum erlangen der Fahrerlaubnis damals eine MPU ablegen( hatte vorher keine FE ausser die Prüfbescheinigung zum führen von Mofas) .
    Das ich auf welche art auch immer noch Post von der FSST bekomme ist mir bewusst .. meine frage wäre : ist es denn mit diesen werten überhaupt noch möglich auf ein ärztliches gutachten hoffen zu können oder ist eine MPU unumgänglich ?
    Ich würde mich über eine antwort freuen und bedanke mich vielmals im voraus.
    MFG

  • #306

    Bukem (Dienstag, 23 April 2019 12:58)

    @Dennis : meine Güte. Da ist wirklich so ziemlich alles schief gegangen.
    Was mich wundert, schon nach drei Tagen nach Konsumende sollte der aktive Thc Wert bereits unter 1,0ng liegen.
    Durch den Verkehrsverstoß und deine freiwillige Angabe zum Konsumverhalten Gast du der FSST bereits die Voraussetzungen zum direkten Entzug deiner FE in die Hand gedrückt.
    Wenn die nett wären, würde nur eine Mpu angeordnet.
    In dem Schreiben jetzt wird wirklich nur eine Haaruntersuchung verlangt?
    Solltest du dieser nicht nachkommen, droht im Zweifel auch die Entziehung.
    Ich muss dir ganz dringend raten, hier sofort und diesmal ruhig kompetentere anwaltliche Hilfe zu suchen.
    Herr Schüller hilft. Gut und bundesweit. Allerdings müsste er sich natürlich auch erst deine Akte kommen lassen, bevor er nähere Aussagen treffen kann.
    Auf keinen Fall mehr weiter konsumieren.
    Das hat dann aber absolute Eile, du schreibst ja selbst von der Wichtigkeit deiner FE
    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    @Angnes :warum damals die Mpu? Thc? Und was hast du da genau gesagt, genau so wie jetzt ggü der Polizei?
    Seh bisher nicht, warum nun zwangsläufig eine Mpu käme.
    Wichtig, jetzt keinesfalls mehr konsumieren

  • #307

    Anges (Dienstag, 23 April 2019 15:31)

    Die mpu musste ich machen weil ich mal inhaftiert war unter anderem wegen verkehrsstraftaten ( fahren ohne versicherungsschutz auf einem frisiertem mofa und erwerb von btmg . Auf cannabis)
    Diese mpu hatte ich bestanden und jetzt nach jahren ne zeitlang konsumiert und dann diese kontrolle .... konsum ist seit 2 tagen vor der kontrolle eingestellt .. sprich 3.2.2019..
    Ich habe nur angst das mir eben diese vorangegangene mpu in diesem falle "das genick bricht"

  • #308

    Anges (Dienstag, 23 April 2019 17:05)

    Ergänzung zu meiner antwort ...

    Die fragestellung die bei der vorangegangen Mpu behandelt wurden lauteten wie folgt:

    Liegen geistige und oder körperliche beeinträchtigungen vor, die mit der einnahme von Btm in zusammenhang gebracht werden können ?

    Ist insbesondere nicht zu erwarten das herr... zukünftig cannabis in einer für die fahreignung relevanten art und weise konsumieren wird ?

    Und

    Ist trotz aktenkundigen wiederholten verstößen gegen verkehrsrechtliche vorschriften und der aktenkundigen straftaten in zusammenhang mit der Kraftfahrteignung nicht zu erwarten das herr... gegen verkehrsrechtliche strafrechtliche bestimmungen verstoßen wird ?

    Diese bedenken wurden mittels der bestandenen MPU ausgeräumt .

    Desweiteren war ivh bei der kontrolle am 5.2.2019 friedlichst und kooperativ , die beamten fanden bei mir keinen krümel von irgendwas und naja .. bevor ich mich hier um kopf und kragen schreibe noch folgende fragen die warscheinlich svhon des öfteren durchgekaut wurden:
    Falls es zu einem ÄG käme .. wie läuft das ab ? Kann man dazu auch "kleine mpu" sagen? Und mit welchen finanziellen belastungen hätte ich in diesem fall zu rechenen ?
    Vielen dank für die schnelle fachkundige antwort .

    MfG

  • #309

    Dennis (Mittwoch, 24 April 2019 00:59)

    @Bukem Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Testergebnis hat mich eben auch gewundert. Bei meiner Angabe das ich vor ca. 2 Wochen konsumiert habe können Sie dann sofort ein Rückschluss ziehen zu meinem Konsum? Die bilden sich ja schnell ein Urteil. Ja bei diesem Schreiben möchte das Landratsamt nur eine Haareanalyse. Was wäre da dann noch ? Damit ich mich gleich darauf einstellen kann. Leider kann ich mir keinen Anwalt mehr leisten. Meine Rechtsschutzversicherung hat mich seit dem Vorwahl gekündigt. Trotzdem bedanke ich mich sehr herzlich bei dir für die Info.

    Freundliche Grüße.

  • #310

    Oliver (Mittwoch, 24 April 2019 13:51)

    Guten Tag,

    kurz zu meiner Geschichte,

    ich wurde im August 2018 nach dem Konsum von einem Joint von der Polizei mit 1,9 ng aktiv und 21 ng passiv angehalten. Ich musste logischerweise die Strafe zahlen und ein FäG anfertigen lassen, welches ich mit der Angabe von einmaligen Probierkonsum bestehen konnte (auch Dank dieser Seite!).

    Was passiert aber nun wenn ich nochmals angehalten werde?

    Ich meine, sagen wir mal ich hatte im August 2018 erstmalig Cannabis probiert, wurde angehalten, fand das Erlebnis aber trotzdem irgendwie cool und würde nun Gelegenheitskonsument werden, der aufgrund der Erfahrung von damals JETZT aber strikt zwischen Konsum und Fahren trennen kann und mindestens 48h kein Auto bewegt. Werde jetzt nochmals angehalten und habe sagen wir mal 10 ng passiv drin, aktiv weit unter 1,0. Bin ich dann automatisch Gelegenheitskonsument der nicht Trennen kann oder muss die Situation durch ein nochmaliges FäG neu bewertet werden oder ist dann sofort eine MPU anzuordnen oder etc.?

    Danke im voraus.

  • #311

    Marvin (Donnerstag, 25 April 2019 05:18)

    Hallo, kurz zu meinen Fall ich wurde vor kurzem mit cannabis im Auto erwischt und eine Woche später genauso, das heißt 2 mal mit ca. 0,5 Gramm. Es wurde bei beiden Fällen kein Test gemacht, aufgrund das ich nur im Auto bei beiden Fällen saß und nicht gefahren bin. Nun wurde mir beim zweiten vergehen gesagt, dass die Führerscheinstelle informiert werden würde, muss ich mir jetzt Gedanken machen ob mein Füherschein entzogen wird oder bekomme ich nur eine Bußgeld Strafe(habe natürlich direkt nach dem 2 Fall aufgehört).

    Würde mich um eine schnelle Antwort freuen
    Mfg

  • #312

    Bukem (Donnerstag, 25 April 2019 07:19)

    @Oliver :was FSST so machen, entzieht sich manchmal jedem rechtlichen Verständnis.
    Solltest du die richtige zeitliche Trennung durchziehen, nimm bitte lieber 72 anstatt 48 Stunden, dann sollte sich eigentlich keinerlei Grundlage für Maßnahmen der FSST bieten. Denn man wird dann sagen können, dass du eben aus dem früheren Vorfall gelernt hast und jetzt alles unternimmst, ein verlässlicher Verkehrsteilnehmer zu sein

    @Marvin :eigentlich weder noch. Für die beiden Vorfälle gibt es jeweils ein Strafverfahren mit überschaubarer Geldstrafe wg des BtM Besitzes.
    Tatsächlich kann und wird dies wohl der FSST weitergeleitet.
    Die Läden dich dann voraussichtlich zu einem ärztlichen Gutachten. Du bist ja nicht unter Thc Einfluss gefahren.
    Das ist gut. Du kannst deshalb ruhig gemäßigt weiter konsumieren, musst du aber nicht.
    Wichtig für das Gutachten wird allein, dass du deinen Konsum vom Fahrzeugführen sicher zeitlich trennen kannst, nur das interessiert die FSST. Dazu muss man es hinbekommen, nach dem Konsum am besten 72 Stunden zu warten, damit man nicht mit erhöhten aktiven Thc Werten fährt. Das ist alles. Thc Cooh Werte sind da unproblematisch.
    Gleichzeitig darf man allerdings nie Thc in Verbindung mit Alkohol konsumieren und niemals irgendwelche anderen BtM konsumieren. Das reicht dann zum bestehen.
    Meld dich dich bei weiteren Fragen

  • #313

    Anges (Donnerstag, 25 April 2019 08:06)

    Hallo mich würde eine antwort quch interessieren wenn man sich die mühe msvht so ausführlich die frage zu formulieren ...

  • #314

    Anges (Donnerstag, 25 April 2019 08:10)

    Frsge 380 und 381

  • #315

    Marvin (Donnerstag, 25 April 2019 10:00)

    Wird die Führerscheinstelle denn einen Test machen oder nur zu meinen Konsumverhalten fragen stellen?
    Bei einen Positiven Screen würde dann was mit meinen Füherschein passieren?

  • #316

    Marvin (Donnerstag, 25 April 2019 10:54)

    Achso und wenn ich denn einen Test ablegen muss, wird dies wahrscheinlich ein Urin-test sein oder ?
    Und was würde passieren falls dieser Positiv ist ?

  • #317

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 April 2019 11:25)

    @Oliver: Nach der neuesten Rspr des BVerwG wird die FSST bei einem Trennungsversagen eines gelegentlichen Konsumenten eine MPU anordnen. Gelegentlicher Konsument sind Sie dann ja beim zweiten mal.

    Direkte Entziehung erst ab 150 ng / ml THC COOH.

    @Marvin:

    Direkte Entziehung oder Bußgeld nein. Strafverfahren nach § 29 BtMG wegen Besitzes von BtM (mit der Möglichkeit der Einstellung nach § 31 a BtMG wenn es das erste mal war) und fahrerlaubnisrechtlich die Anordnung eines ärztlichen Gutachten: Ja.

  • #318

    Oliver (Donnerstag, 25 April 2019 12:40)

    @Rechtsanwalt Schüller

    Danke erstmal soweit. Ja das Urteil des BVerwG vom 11.04 hab ich mir durchgelesen.

    Aber Trennversagen bestand ja „nur“ beim ersten Fehler, beim zweiten dann ja nicht. Bin der Meinung irgendwo mal gelesen zu haben, dass die 2 Grundlagen (fehlendes Trennvermögen + Gelegenheitskonsum), welche für die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. die Anordnung einer MPU vorliegen müssen, nicht rückwirkend gelten gemacht werden können.
    Beim ersten Tathergang bestand fehlendes Trennvermögen, jedoch nur Probierkonsum, beim zweiten Tathergang dann Gelegenheitskonsum mit Trennvermögen. Die FsSt müsste dann ja eigentlich aus 2 separaten Fehlverhalten eines machen.

    Oder sehe ich das falsch?

  • #319

    Marvin (Donnerstag, 25 April 2019 16:00)

    Da ich schon mal Kokain gezogen habe mache ich mir nur ein wenig Gedanken, das die dann rauskommt beim drogensceen, könnte ich dann sagen das die von einen Geldschein käme, wenn dies festgestellt wird oder verliere ich dann meinen füherschein dadurch ?

  • #320

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 April 2019 19:10)

    @Oliver:

    Die Behörde wird bei einem erneuten Trennungsversagen die MPU anordnen.

    Es sei denn, die zeitliche Zäsur zwischen den Auffälligkeiten ist lang genug, dass man die Verknüpfung zu einem zumindest gelegentlichen Konsum als rechtswidrig einstufen kann.

    Wie lang dieser Zeitraum sein muss, darüber streiten die Gelehrten: 2 - 12 Jahre.

    Lassen Sie das Auto nach dem Konsum 1 Woche stehen und dann sollte nichts passieren. 48 - 72 Stunden sind oftmals zu kurz, da die Cannabissorten einfach sehr viel stärker sind als früher (nicht wenige jedenfalls) . Dann reichen 2 Tage Pause oft nicht mehr aus.

    @Marvin:

    Ist bei Ihnen ein Screening angeordnet worden?

  • #321

    @rechtsanwalt schueller (Donnerstag, 25 April 2019 19:25)

    Nein habe noch nicht mal Post von der Führerscheinstelle bekommen, nur ich habe Angst vor dem Fall, das Sie einen Screening anordnen und das dann rauskommen sollte

  • #322

    Oliver (Donnerstag, 25 April 2019 20:11)

    @Rechtsanwalt Schüller

    Sie schreiben dennoch bei einem zweiten Trennversagen, dass würde doch aber bedeuten, mehr als 1,0 ng aktives THC oder?

    Ja das mit dem hohen THC Gehalt in heutigen Sorten ist mir bekannt. Mir gehts vorzugsweise auch gar nicht darum, ob ich nun nach 48h oder 96h oder gar 10 Tageb wieder komplett clean bin. Mir gehts mehr oder weniger nur um die Theorie, was passiert wenn kein aktives THC bei einer erneuten Kontrolle nachzuweisen ist, sondern lediglich THC-COOH in geringen Mengen.

    Vielen Dank. Wie gesagt Ihre Seite hat mir sehr geholfen beim bestehen des ÄGs.

  • #323

    Chris (Montag, 29 April 2019 17:02)

    Hallo, ich wurde zu auf einem Konzert mit einer Menge von 8 Gramm (laut Führerschein stelle) erwischt was eigentlich deutlich weniger war.Ich hatte davor noch nie was mit der Polizei und Drogen zu tuen außerdem habe ich mal bei einer Polizeikontrolle abgepinkelt und die Probe ist negativ ausgefallen Trzd
    Verordnet mir jetzt die FSS ein Ärztliches Gutachten, ich habe jetzt seit 2 Wochen nicht konsumiert aber im Urin sind noch Restbestände was habe ich zu befürchten im schlimmsten Fall

  • #324

    Yosin (Montag, 29 April 2019 17:48)

    Hallo ich habe mich schon im Fall #357 geäußert. Die FSST hat sich bis jetzt immernoch nicht gemeldet, was mich relativ stutzig macht, da unser Landratsamt dafür bekannt ist, sich nach relativ kurzer Zeit bei dem Betroffenen zu melden. Verschreien will ich es aber natürlich nicht. Ein Freund meinerseits wurde mal mit dem Fahrrad aufgehalten und hatte Cannabis bei sich. Bei ihm hat sich die FSST nach zwei Wochen gemeldet. Und der Vorfall bei mir ist jetzt schon fast 2 Monate her

  • #325

    Bukem (Donnerstag, 02 Mai 2019 13:49)

    @Chris :ganz ruhig. Es liegt ja zum Glück kein Verkehrsverstoß mit mehr als 1,0 ng aktiven Thc bei dir vor, deine Fahrerlaubnis ist also gar nicht gefährdet.
    Du hast wg des Drogenbesitzes klar ein strafrechtliches Verfahren, ist das schon beendet? Sollte mit einer überschaubaren Geldstrafe enden.
    Die FSST will jetzt wissen, ob du ein zuverlässiger Verkehrsteilnehmer bist. Das ist trotz gelegentlichen Konsums durchaus möglich. Dazu muss man zeitlich zuverlässig zwischen Konsum und Fahrzeugführen zeitlich trennen. Das geht, indem du am besten 72 oder mehr Stunden wartest mit dem Fahren, dann ist der Thc Wert unter den 1,0ng. Also Freitag rauchen, erst Montag fahren ist sicher. Und solange dir kein Thc Verstoss im Verkehr zur Last gelegt wird, ist alles gut.
    Thc Cooh ist klar noch nachweisbar, aber normalerweise unbedenklich.
    Gleichzeitig darfst du nie Alkohol in Verbindung mit Thc konsumieren und niemals irgendwelche anderen BtM.
    Dann ist das äG erledigt.

    @Yosin : danke für die Nummer.
    Es gibt keine Fristen für Maßnahmen der FSST. Aber du hast ja gar keinen Thc Verstoss im Verkehr gehabt, also bist nicht unter Thc Einfluss beim Fahrzeug führen aufgefallen.
    Du hast dann vor einem etwaigen äG wirklich nichts zu befürchten.
    Solange Du Dich an die richtige zeitliche Trennung hälst zumindest.

  • #326

    Chris (Donnerstag, 02 Mai 2019 15:36)

    #398
    Vielen Dank für die Antwort, nein ich war zu Fuß unterwegs und Nein, ich hab noch gar keine Post vom Verfahren bekommen. Bis jetzt habe ich nur Post von der FSS bekommen. Ist das so rechtswidrig?

  • #327

    Bukem (Freitag, 03 Mai 2019 09:13)

    @Chris : ob rechtswidrig oder nicht ist leider nicht die Frage, die du dir stellen solltest. Kommst du einer Ladung zum äG nicht nach, droht erheblicher Ärger in Form der FE Entziehung. Erst dann könntest du dagegen Rechtsmittel einlegen und das nach einem Widerspruch gerichtlich überprüfen lassen. Gegen die Ladung zum äG an sich besteht kein Rechtsmittel

  • #328

    Chris (Freitag, 03 Mai 2019 17:45)

    #398
    Danke bukem für deine Antworten hilft mir sehr, das Problem ist das ich Angst habe über denn werten von über 75ng/thcooh habe. Ich muss ja Angaben über den letzen Konsum machen und die rechnen das bestimmt hoch.

  • #329

    Jan (Sonntag, 05 Mai 2019 11:40)

    Hallo Herr Schüller,

    Kurze Info zu meiner Geschichte. Ich wurde letztes Jahr Dez. nach einem Club Aufenthalt kontrolliert & direkt festgenommen, da sie diverse Substanzen bei mir gefunden haben..

    Zwecks meiner Arbeit habe ich mich dann im Januar zum Führerschein erwerb angemeldet. Keine 3 Wochen später bekam ich ein schreiben von der Zulassungsstelle, die um ein ä.G. bittet, ob ich diese Diversen Substanzen noch einnehme.. habe seit diesem tag nichts mehr konsumiert & war vor 2 Wochen im April das erste mal zum Screening eines Urintests..
    Muss ich mir jetzt Gedanken machen das irgendwas anschlagen könnte? Wie thc zb. & kann mir in irgendeiner form das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt werden durch die Zulassungsstelle, obwohl ich nichts mehr mache? Mache mir seitdem schon viele Gedanken & sorgen wie es weiter geht.. habe mir bisher keinen Anwalt gesucht, da ich mir unklar über solche kosten bin die ich Dan tragen müsste/könnte. Alleine die Screenings kosten mich pro test 200Euro a, 3 mal...
    Danke für eine Antwort.

    Mfg

  • #330

    Bukem (Montag, 06 Mai 2019 12:39)

    @chris :du kannst ja ruhig weiter konsumieren, denn es lag ja kein Thc Verstoss beim Fahrzeug führen vor. Rauch einfach wirklich weniger oder lass es mal ganz weg, dann geht auch das Kiffer Kopfkino weg. Thc Cooh ist in Maßen safe.
    Um auf die von dir befürchteten Werte zu kommen, musst du ganz erheblich und über einen gleichmäßig langen Zeitraum konsumieren.

  • #331

    Bukem (Montag, 06 Mai 2019 12:43)

    @Jan:erzähl mal bitte ganz genau, was für Substanzen und was ganz genau hast du zu einem etwaigen Konsum erzählt.
    Alles ausser Cannabis führt zum Verlust deiner Fahreignung.

    Du hast wg des Drogenbesitzes klar ein strafrechtliches Verfahren, ist das schon beendet? Sollte mit einer überschaubaren Geldstrafe enden.
    Die FSST will jetzt wissen, ob du ein zuverlässiger Verkehrsteilnehmer bist. Das ist trotz gelegentlichen Konsums von Cannabis durchaus möglich. Dazu muss man zeitlich zuverlässig zwischen Konsum und Fahrzeugführen zeitlich trennen. Das geht, indem du am besten 72 oder mehr Stunden wartest mit dem Fahren, dann ist der Thc Wert unter den 1,0ng. Also Freitag rauchen, erst Montag fahren ist sicher. Und solange dir kein Thc Verstoss im Verkehr zur Last gelegt wird, ist alles gut.
    Thc Cooh ist klar noch nachweisbar, aber normalerweise unbedenklich.
    Gleichzeitig darfst du nie Alkohol in Verbindung mit Thc konsumieren und niemals irgendwelche anderen BtM.

    Was schreiben die denn genau? Fordern die eine Haaruntersuchung?

  • #332

    Jan (Montag, 06 Mai 2019 15:24)

    @Bukem: Würde mit Kokain, Speed, Cannabis, MDMA, Pilzen gecasht. Allerdings war ich zu Fuß unterwegs! Besitze noch keinen Führerschein & wollte Ihn jetzt eig machen..
    Das Verfahren wurde 2-3 Wochen danach eingestellt, da ich die Geldstrafe zahlte.
    Was ich genau alles sagte ist mir nicht mehr bekannt.. War zwischen Himmel & Hölle an diesem morgen & auch mein erstes mal bei den guten Freunden.

    Sie fragten, ob den der Herr XXX diese diversen Substanzen konsumiert. Darauf hin musste ich zum Amtsarzt & über 3 Monate, 3 mal Urin lassen..
    Sollte der erste test positiv sein bzw einer davon auf diese Substanzen, kann mir laut der FSST die Ablehnung der Fahrerlaubnis tätigen.. Ich hab echt schieß das Nurn krümel entdeckt wird und ich nur Stress am Backen habe..
    Habe seit dem 26.02 nichts mehr konsumiert egal was & war am 26.04 das erste mal zur Urin Abgabe.
    Habe wie gesagt davor bzw das jahr 2018 schon jedes Wochenende konsumiert.. aber nur am Wochenende! Bin einer der wenigen gefühlt der das trennt.. Privat & Arbeit sind 2 verschiedene paar Schuhe

  • #333

    Chris (Montag, 06 Mai 2019 15:52)

    #403
    danke bukem für die Antwort ! Das rauchen habe ich seit fast 3 Wochen komplett eingestellt. Im Gutachten steht nichts von Urin oder Haaranslye. Nur das ich ein Gutachten wegen Verdacht auf Drogenkonsum machen muss. Und das innerhalb 8 Wochen.

  • #334

    Bukem (Montag, 06 Mai 2019 18:27)

    @Jan du gehst da ganz schön ins Risiko. Wird irgendein anderer BtM Konsum ausser Thc nachgewiesen, war es das mit der Fahrerlaubnis.
    Evt empfiehlt sich hier anwaltliche Hilfe und Akteneinsicht in deine Unterlagen. Dann kennt man wenigstens deine früheren Aussagen zum Konsum.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Daten stehen oben

  • #335

    Jan (Dienstag, 07 Mai 2019 15:11)

    @Bukem: Das war mir durch aus bewusst.. Hab sofort alles unterlassen nachdem ich die Briefe bekam.. Ich meine es müsste alles aus meinem Körper sein. Bin mit halt beim THC unsicher..

  • #336

    Chris (Dienstag, 07 Mai 2019)

    #403
    Bukem Danke für die Antwort ! Die Sache ist doch die, wenn ich zum Äg gehe und zB einen Wert von 40/ng thc cooh habe und meine ich hab zuletzt vor 4 Wochen konsumiert dann ist doch die Wahrscheinlichkeit hoch das ich dauerkossument bin. Oder ich angebe vor einer Woche geraucht zu haben. Folge = Kontrollverlust Führerschein weg.

  • #337

    Bukem (Mittwoch, 08 Mai 2019 13:06)

    @Jan :Thc bzw genauer gesagt, Thc Cooh wäre nicht das Problem.
    Jeder andere BtM führt zum Verlust der Fahreignung. Im Haar ist grundsätzlich abhängig vom Konsummuster alles nachweisbar

    @chris nochmal, solche Werte hast du aber nicht. Und kannst die auch nachdem, was du schreibst, nicht haben.
    Geh mal am die frische Luft und entspann dich

  • #338

    Jan (Mittwoch, 08 Mai 2019 15:26)

    @Bukem: Ich danke Dir für deine mithilfe. Hab bisher noch kein Ergebnis bekommen vom ä.G.. Werde es aber bekannt geben sobald Ich etwas weiß.
    Habe nur Anordnung zum Urin bekommen.
    Vielen dank für die erste Stütze des Rat s!

  • #339

    Chris (Mittwoch, 08 Mai 2019 17:44)

    Danke bukem denkst du bei mir ist es sinnvoll den FSE snzufechten? Ich war auf dem Konzert mit 4 joints gemischt mit tabak. Nun wird mir unterstellt das es 7,8 Gramm Maruhana waren. Außerdem ist das Verfahren noch nicht eingestellt ? Ich selber hab noch keine Post bekommen
    Vom Verfahren. Angaben zum Konsum wurden nicht gemacht ? Erstvergehen. Keine Blutabnahme oder weiteres.

  • #340

    Chris (Mittwoch, 08 Mai 2019 18:32)

    Und wird mir der FE wenn ich vor Gericht verliere?

  • #341

    Bukem (Mittwoch, 08 Mai 2019 20:57)

    @chris :wie?, welchen FSE (Führerscheinentzug?) meinst du? Irgendwie beschleunigst du immer weiter, anstatt dich beruhigen zu lassen.
    Das Strafverfahren wg des Besitzes hat nur mittelbar Einfluss auf ein späteres Verfahren vor der FSST.
    Lies dich bitte noch mal alles von uns beiden.
    Nein, wenn ein äG kommen sollte, verlierst du deine FE nicht, solange du da keinen Quatsch erzählst.

  • #342

    Chris (Mittwoch, 08 Mai 2019 21:21)

    Bukem du verstehst mich falsch, das Äg wurde schon angeordnet.

  • #343

    Chris (Mittwoch, 08 Mai 2019 21:25)

    Und ich überlege nicht anzutreten und dem Führerschein Entzug anfechten zu lassen. Da ich Angst habe das ich als Dauerkonsument abgestempelt werde.

  • #344

    Bukem (Donnerstag, 09 Mai 2019 10:57)

    @Chris:was soll das denn bringen? Du verstehst die einfache Lösung irgendwie nicht. Du bestehst das äG trotz evt Thc Cooh Nachweises.Sei mal nicht so umständlich, ernsthaft. Kopf hoch und Brust raus

  • #345

    Jonas (Freitag, 10 Mai 2019 11:52)

    Hallo liebes Team,

    Heute erhielt er von der FSST ein schreib mit der Aufforderung einen ÄG (wegen besitzt von 9,8g maruhana)mit einer Abgabe Frist ist der 05.07.2019. Dabei soll folgende Frage beantwortet nicht Herr xxx gelegentlich, oder regelmäßig Konsum. Die Sache ist die er war dauerkosument 1-2 joints am Tag für über einen Monat. Gute Qualität. Von Screenings ist nicht die Rede. Meine Frage ist jetzt die ( wenn er in 2wochen Abstinenz bin und dann zum Screenings gehe) wie wollen Sie mir dann noch dauerkosnum beweisen ?
    Bitte um Rückmeldung

  • #346

    Bukem: (Freitag, 10 Mai 2019 12:42)

    @Jonas: ein wenig undeutlich deine Frage, ich hoffe, ich versteh alles richtig. Es gab keinen Verkehrsverstoß und es wurde keine Blutuntersuchung abgegeben? Es wurde nur das Cannabis gefunden?
    Dann ist alles halbwegs gut und sofern du dich nicht um Kopf und Kragen redest, wird alles gut.
    Lass mal in nächster Zeit das dope weg bitte, das macht den Kopf und die Blutwerte klarer. THC Konsum ist solange ok, solange man diesen vom Fahrzeugführen im Straßenverkehr zeitlich richtig und sicher trennt, damit der aktive THC Wert unter 1,0 ng ist.
    Das macht man, indem man mindestens 72 Stunden oder mehr bei guter Qualität wartet, bevor man fährt. Und dies muss man verlässlich gewährleisten. Mehr interessiert die FSST nicht.
    Einmal die Woche am Freitag rauchen, wenn man sicher erst wieder Montag geplant Auto fährt, ist cool. Gleichzeitig nie Alkohol zusammen mit THC konsumieren, ist lebensfremd, wird aber gefragt, also auch ein Bier dazu geht nicht. und niemals andere Drogen,egal wann und egal was konsumiert haben.
    Dann sollte es keinerlei Probleme geben

  • #347

    Jonas (Freitag, 10 Mai 2019 14:21)

    419
    Dankeschön !
    Was für Urinwerte würden mir denn Führerschein kosten ? Finde es halt komisch das nichts von Screenings steht.

  • #348

    Jonas (Freitag, 10 Mai 2019 14:30)

    Nein kein Bezug zum Verkehr ! Keine Blutwerte abgenommen. Vielen Dank ! Tolle Seite kann man irgendwo spenden

  • #349

    Bukem (Samstag, 11 Mai 2019 13:13)

    @Jonas :aktive Thc Werte von 1,0 ng /ml oder mehr oder Thc Cooh Werte von 150 ng oder mehr.
    Bei nur gelegentlichem Konsum ein zwei mal die Woche und richtiger zeitlicher Trennung von mehr als 72 Stunden kann dir da ziemlich sicher nichts passieren.
    Herr Schüller freut sich immer über Mund zu Mund Propaganda und gute online Bewertungen. Link dazu steht auf der Hauptseite

  • #350

    Jonas (Samstag, 11 Mai 2019 13:25)

    Und nehmen wir an ich hätte 2-3 Monate täglich konsumiert...
    und was bedeutet wenn bei einem Drogentests die 2 trenn Linie nur sehr leicht lila ist, aber da.
    Mundpropaganda wurde schon geführt.

  • #351

    Jonas (Samstag, 11 Mai 2019 13:38)

    Sagt mir die Stärke der Linie aus wie nach im am Schwellenwert liege ? Tut mir leid für die ganzen fragen.

  • #352

    Babos (Samstag, 11 Mai 2019 17:40)

    Servus Leute,
    Kurz und knapp
    Kann ich beim Äg angeben freitags Abend zu rauchen und dann montags früh in die Schule fahren ? Oder wäre das nicht gut. Vllt fragen die mich ja wie ich zur Schule komme.

  • #353

    Bukem (Sonntag, 12 Mai 2019 13:01)

    @Jonas : Linien auf dem Teststreifen? Aber es gab doch gar keine Untersuchung, dachte ich?
    Zu dem Streifen kann ich leider praktisch gar nichts sagen.
    Wenn du wirklich täglich konsumierst oder konsumiert haben solltest, dann musst du das dringend runterfahren.
    Und dich ans Steuer erst setzen, wenn der aktive Thc Wert unter 1,0 ng ist (ca nach spätestens 3-5 Tagen) und der Thc Cooh sicher sind.
    Auch wenn du über 150 ng gewesen sein solltest, halbiert dich dieser Wert alle 3-5 Tage.
    Also nach ca 1 Woche bis 9 10 Tagen sollte alles safe sein.
    Trotzdessen im Falle einer Kontrolle keinerlei Angaben zum Konsumverhalten.

    @Babos : Kurzform:unter bestimmten Voraussetzungen ja. Aber erzähl mal vorsichtshalber genau, was passiert ist?
    Bist du angehalten worden, gab es einen Thc Verstoss beim Fahrzeug führen mit 1,0ng 9der mehr aktiven Thc?

  • #354

    Jonas (Sonntag, 12 Mai 2019 13:49)

    #423
    Bukem vielen Dank für deine Rückmeldung. Wenn ich zum ÄG gehe und meine Werte sind zB 20/thc cooh und ich habe angegeben vor 4 Wochen zuletzt konsumiert zu haben. Würde mir das ja höchstwahrscheinlich den Führerschein kosten. Da man mit der halbwertigkeitszeit von Donald drump auf einen Wert von 320ngm thc cooh kommen. Kannst du mir folgen 20 x 2 x 2 x 2 x 2. die Sache ist dürfen die das so berechnen?

  • #355

    Babos (Sonntag, 12 Mai 2019 13:52)

    Ne gab eine Hausdurchsuchung gefunden wurden 22g canabis und untensilien. Nun kann die Anordnung zum ÄG. Kein verkehrstverstoß. Also gehe ich auf die sichere Schiene und geben an 1 mal die Woche nach der Schule am Freitag gegen 22:00 Uhr zu konsumieren. Dann am Wochenende meine auto stehen zu lassen und dann Montag wieder in die Schule fahren.

  • #356

    Jonas (Sonntag, 12 Mai 2019 15:52)

    Der Teststreifen von der Apotheke. Da steht auch bei leicht lila Linie ist der Test negativ. Aber wieso ist der nur leicht lila und nicht so stark zu sehen wie bei den anderen nachweisen zB kokain ist der komplett stark lila. Deswegen wollte ich wissen ob ich nah an den grenze bin bei leichtem lila.

  • #357

    Jonas (Sonntag, 12 Mai 2019 22:50)

    Man sagt ja das auch nach 20 Tagen bei regelmäßigen Konsum nichts mehr nach zu weisen ist. Bei werden die bestimmt noch etwas nachweisen können beim Äg auch wenn ich erst in 20 Tagen antrete wie gesagt bin/war dauerkonsument.

  • #358

    Bukem: (Montag, 13 Mai 2019 11:37)

    @Jonas: Ernsthaft, ganz ruhig. Ich darf dir hier explizit leider nicht vordiktieren, was du genau sagen solltest.
    Wenn du jetzt wirklich mehrere Wochen schon abstinent bist, wirst du so hohe THC COOH Werte schlicht nicht haben können. Trotzdessen wäre es wenig klug, zu sagen , du hast bereits vor 4 Wochen zuletzt konsumiert. Jemand, der sich da so große Sorgen macht, wäre evt besser beraten, eine kürzere Zeit anzugeben. Warum unnötig Angriffsfläche bieten? Du hast aber auch eine Wahrheitspflicht, die du befolgen musst. Deine Werte müssen zur Story passen. ist halt so
    Nochmal, es gab ja keinen Verkehrsverstoß, du könntest also ruhig auch jetzt konsumieren. In Maßen. nicht in Massen. Es dreht sich bei dir schlicht um die zu belegende richtige zeitliche Trennung zum Fahrzeugführen.
    Ich hoffe, du erstehst mich. Evt lies nochmal ruhig von vorne.
    Wenn Dich das ganze immer noch verwirrt, meld dich doch einfach bei Herrn Schüller für ein Beratungsgespräch. Kostet zwar, aber hilft dir vermutlich weiter

    @Babos: Ja. exakt. Damit immer garantiert ist, dass der aktive THC Wert sicher unter 1,0 ng ist, weil du ja niemanden gefährden willst. Ebenso ist es natürlich klar, dass verantwortungsvolle Fahrer niemals Alkohol und THC gleichzeitig, also am selben Abend, konsumieren und noch nie anderes BtM Konsumiert haben. Das ist alles gleich wichtig.

  • #359

    Jonas (Montag, 13 Mai 2019 11:49)

    Danke bukem, die Sache ist ja das wenn ich Angabe vor 2 Wochen konsumiert zu haben. Nach dem das ÄG angeordnet wurden ist,leide ich ja unter Kontrollvollerust. Im schreiben steht ist Herr xxx gelegentlich oder dauerhafter Canabiskonsument .....

  • #360

    Jonas (Montag, 13 Mai 2019 12:12)

    Und würde Sauna und vieles trinken was bringen ?

  • #361

    Iinda (Dienstag, 14 Mai 2019 08:38)

    Hallo liebes A-Team,
    Kann man 15ng thc cooh in einer woche aus dem Körper komplett ausscheiden zu meiner Person . 175cm groß und 65 KG. Sportlich. Hoffe für eine schnelle Antwort! Muss eine Screening Urin-Probe abgeben.

  • #362

    Marten (Dienstag, 14 Mai 2019 10:29)

    Servus,
    Ich wurde vor ca. fünf Wochen, von der Polizei angehalten... Urin Positiv auf THC, danach Wurde mir Blut abgenommen. Ich habe nichts eingeräumt und Zu meinem Konsumverhalten habe ich auch keine Aussage gemacht.
    Zuletzt konsumiert hatte ich am Abend vor der Kontrolle.
    Jetzt gibt es doch dieses neue Urteil vom Bundesverwaltungsgericht und mich interessiert, wie die jetzt vorgehen... Konsum habe ich natürlich sofort eingestellt.

  • #363

    Bukem: (Dienstag, 14 Mai 2019 14:42)

    @Jonas: Du schreibst jetzt bitte Herrn Schüller eine Mail und bittest um ein kurzes Beratungsgespräch. Dann siehst du bestimmt wieder klarer.
    Sauna, Diäten und hastenichtgesehen kann was bringen, allerdings in beide Richtungen. Versuch mal regelmäßig zu schlafen und dich auszulüften. Das sollte helfen

    @Linda: erzähl mal bitte etwas mehr. Du musst zum äG? Du hast so einen Schnelltest aus der Apotheke probiert?
    Wichtig zu wissen wäre, wann du was und wie viel und wie oft und über welchen Zeitraum konsumiert hast

    @Marten: das ist erst einmal abhängig von deinem aktiven THC Wert. Sollte der 1,0 oder mehr n/ml betragen haben, sind wir bei einer Owi mit Bußgeld, Fahrverbot und lecker Pünktjes in Flensburg.
    Allerdings spricht der Zeitraum dafür, dass du drunter gelegen hast, ist aber keine Garantie. Das müßtest du zuerst heraus bekommen, indem du zb bei der Dienststelle mal höflich nachfragst. Ist ja dein gutes Recht.
    Ich kann dir deshalb vorläufig keine Entwarnung geben, folglich ist es gut und klug, dass du nicht weiter konsumierst.
    Der Verstoß mit 1,0 ng oder mehr wäre nämlich die erste Hälfte der Voraussetzungen zum Entzug deiner FE, wenn später per Gutachten oder deine Aussage ein wenigstens gelegentlicher Konsum belegt werden sollte.
    Wenn du anwaltliche Hilfe brauchst, meld dich gern hier bei Herrn Schüller

    Achso. PS: die genannte Entscheidung findest du rechts oben hier auf unserer Startseite besprochen. Schau rein

  • #364

    Linda (Dienstag, 14 Mai 2019 15:12)

    Muss zu nem Screening weil Ich vor 6Monaten ca. aus dem Verkehr gezogen wurden bin mit nem Wert von 1,4 ng Thc, thc cooh stand leider nicht dran. Naja Strafe bezahlt und Führerschein abgeben. Leider dachte ich die Sache ist erledigt. Ich weis dumm und naiv. Und hab seit ca. 2 Monaten täglich weiter konsumiert. Immer nur bisschen. Jetzt kommt der nette Brief der FSS das ich innerhalb 8 Tagen zum ÄG antreten soll. Zum Glück habe ich seit 1-2 Wochen mich entscheiden mit den Konsum aufzuhlren. Leider zu spät wahrscheinlich. Hab mir dann gestern ein schnell Tester von der Apotheke gekauft der bei 20ng thc cooh negativ war auch wenn der Strich nur leicht zu erkennen war. Jetzt ist die Frage ob ich zum ÄG gehen soll oder mir das Geld gleich für die MPU sparen kann....

  • #365

    Andi (Dienstag, 14 Mai 2019 23:42)

    Hallo ne komplizierte Frage, hoffe hier paar schlauere Füchse anzutreffen. Reine Interesses frage. Wieso ist der thc Cooh wert bei einem ÄG das als Grund wegen besitzt von canabis angeordneter wurde nicht wirklich relevant ?
    Tolle Seite ganz viel probs !

  • #366

    Andi (Dienstag, 14 Mai 2019 23:43)

    Also was im Urin festgestellt wird .

  • #367

    Marten (Mittwoch, 15 Mai 2019 09:00)

    Danke Bukem, für die rasche Antwort.
    Angenommen ich bin über 1ng thc aktiv, dann kommt die Ordnungswidrigkeit 1monat, punkt und Bußgeld... aber wie siehts dann mit der Fsst. Aus?
    Eine MPU, die FE bin ich dann nur los, bei nicht bestehen der MPU?
    Zu dem Urteil habe ich nichts auf dieser Seite gefunden, bin wohl etwas blind...

  • #368

    Nina (Donnerstag, 16 Mai 2019 00:32)

    Guten abend ich hatte vor einem Jahr einen autounfall auf meiner Tür war eine Spinne ich bin total ausgerastet ich verstehe bis heute nicht warum ich nicht sofort angehalten habe habe dann meine Hand so auf die autotür geschlagen dabei habe ich sie etwas angefasst oder so und bin dann noch mehr ausgerastet und habe noch mehr angst bekommen dann ging sie nach unten an der autotür hatte gehofft dass sie aus dem fenster geht aber nein da habe ich nach unten geschaut und schon war es geschehen habe dadurch den airbag voll in die fresse bekommen gott sei dank waren die anderen nicht verletzt. Ich kam ins krankhaus darauf hin kam die polizei "wir müssen einen alkohool test machen da das immer so gemacht wird bei einem autounfall wenn sich jemand verletzt ich ok musste blasen aber es ging nicht meine lippen waren zu stark geschwollen habe 2 mal versucht und dann habe ich gesagt dann müssen sie mir blutabnehmen und er so könnten wir nicht eine urinprobe machen aber ich musste nicht und habe dann blut abgenommen bekommen dann ist er wieder zu mir und hat gefragt könnten sie nicht doch ein urinprobe abgeben habe das nicht verstanden weil hatte ja schon mein blut und danach habe ich es versucht und eine urinprobe abgegeben sie sind dann auch gegangen. Musste ca 5 Tage danach zu polizei um den bericht da zu machen wegen dem autounfall und konnte wieder nach hause nichts von drogentest erwähnt habe ja auch den führerschein nicht abgenommen bekommen. Das war im mai im oktober ruft die autoversicherung ja sie hatten thc im blut und wir bezahlen nicht ich so????? Ich habe täglich konsumiert wert war hoch 11,7 ng aktives thc im blut von urin habe ich keine erhalten aber ich schwöre ich war da nicht bekifft es lagen 12 stunden dazwischen. Ehrlich gesagt ich hatte noch nie etwas mit der Polizei oder sonst solche probleme und schäme mich so sehr ich habe angst meine arbeit auch zu verlieren weil es nach der arbeit war außer dem wollte ich mich selbstständig machen gerade in der ausbildung hundephysio das kann ich dann auch vergessen. Am 9 mai 2019 habe ich dann brief erhalten muss zum Gericht ich habe aber noch geraucht nur nicht mehr jeden Tag und schon gar nicht diese mengen ich bin auch nicht mehr gefahren habe immer 3-4 Tage gewartet weil ich zu viel angst hatte dass ich noch mal erwischt werde da hat mein freund hat mich morgens zu arbeit gefahren. Seid 1 woche habe ich gar nichts mehr geraucht und in 2 wochdn muss ich dort hin ich hatte noch nie irgendwas mit der polizei ich weiß gar nicht was ich machen soll schäme mich einfach so sehr und habe wirklich sehr viel angst um meine zukunft. Ich lebe in deutschland deutsches führerschein und es war aber in luxemburg. Was geschieht mit mir kann ich ins gefängniss kommen oder so? Ich habe wirklich schrecklich angst vorbestraft bin ich nicht aber ich glaube dass ist denen auch egal bei solch einem wert mir ist aber wichtig dass sie jetzt nicht alles vermischen und sagen es wäre wegen dem thc weil das stimmt definitif nicht daher habe ich auch solche verletzungen im bereich meines ganzen kiefers .. weil ich nach unten geschaut habe und beim aufprall ka aber ich glaube mein kopf wurde nach hinten so geschleudert hatte nämlich eine 5 cm wunde am kopf ich würde mich am liebsten einfach in die fresse schlagen dass ich so dumm war und alles auf spiel gesetzt habe. aber ich verstehe dass mit dem test auch nicht der polizist hat niemals etwas davon gesagt auch die urin probe war ja ok?Sonst hätte ich den führerschein doch nicht behalten können oder?

  • #369

    Bukem (Donnerstag, 16 Mai 2019 15:37)

    @Linda :hättest du mal vorher gefragt.. Kurzfassung der Lage : reichst du kein Gutachten ein, wird die FE entzogen, reicht du alleine eins ein, vermutlich auch, denn durch den Thc Verstoss und den späteren Konsum liegen die Voraussetzungen für den Entzug der FE schon vor.
    Kann dir nur in dem Fall dazu raten, dass du um die FE kämpfen willst, weil du auf sie angewiesen bist, dann brauchst du jetzt sofort anwaltlichen Rat und dann ggfs weitere Hilfe.
    Es gibt Ausnahmetatbestände, die auch in deinem Fall einen Entzug verhindern können.
    Deshalb bitte in dem Fall, dass die FE zb beruflich wichtig ist, bitte asap an Herrn Schüller wenden.
    Direkte Kontaktdaten stehen hier auf der Seite

    @Andi weil der Thc Cooh Wert nur belegt, ob du die letzten Monate konsumiert hast. Dass muss ja aber nicht zwangsläufig dazu geführt haben, dass du unter Thc Einfluß ein Fahrzeug geführt hast.
    Der Konsum an sich ist eben auch deshalb nicht verboten und rechtlich problematisch wird es nur, wenn du mit oder mehr als 1,0 ng aktiven Thc ein Fahrzeug führst.

  • #370

    Andi (Donnerstag, 16 Mai 2019 18:04)

    Dann ist doch ein ÄG quasi nur abzocke, bei so einem Fall. Oder was versuchen die dann damit zu bezwecken.

  • #371

    Bukem: (Freitag, 17 Mai 2019 08:58)

    @Andi: Nö. Und das solltest du da auch nicht so zum Ausdruck bringen. Es geht aus der Sicher der FSST nur um die Überprüfung der jeweiligen charakterlichen und gesundheitlichen Eignung zum Fahrzeugführen . Das ist eben deren gesetzlicher Auftrag

    @Marten: ich meinte die Desktop Ansicht. Hier , bitte:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/

  • #372

    Bukem: (Freitag, 17 Mai 2019 09:11)

    @Nina: so, ich musste das jetzt mehrfach lesen und bin trotzdem nicht sicher, ob ich alles wenigstens halbwegs richtig verstanden habe.
    Mehr Absätze und Satzzeichen helfen mir wirklich bei der Lesbarkeit. ;)
    1. Frage: Was für ein Gericht? Und wo ? ist das eine strafechtliche Verhandlung wg der Rauschfahrt?Ist das eine zivilrechtliche Verhandlung wg der Regulierung der Unfallschäden?

    Du brauchst ganz dringend anwaltliche Hilfe. Hier kümmern wir uns nur um Straf- und Owi-Sachen und um Maßnahmen der Führerscheinstelle.

    Ich kann nur vermuten, was mit deiner Fahrerlaubnis ist, hast du sie noch? Sie ist jedenfalls in höchster Gefahr, denn wenn die astronomischen Werte so stimmen sollten und du sogar jetzt noch weiter konsumiert hast, dann hast du die Voraussetzungen für den Verlust deiner FE auf dem Silbertablett serviert.
    Muss dir leider sagen, dass du so ziemlich alles im Vorfeld und nach dem Unfall falsch gemacht hast und du tatsächlich sehr froh sein solltest, dass bei dem Unfall wirklich schlimmes Gottseidank nicht passiert ist.

    Um hier überhaupt mal Grund in die Sache reinzukriegen, brauchst du noch heute anwaltliche Hilfe. Und erst dann nach erfolgter Akteneinsicht wird man sehen, wie schlimm alles wirklich ist.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Daten stehen oben

  • #373

    Andi (Freitag, 17 Mai 2019 13:44)

    Hallo, ich hätte da ein Anliegen. Ich wurde letztes Jahr wegen einer Psychose in eine Klinik eingewiesen, habe während der Psychose mehrere Straftaten begangen aber nicht im Straßenverkehr. Bei der Einlieferung habe ich den Ärzten offengelegt das ich mehrere Drogen schon mal konsumiert habe. Nun hat die Polizei sich jetzt meine Akten aus der Klinik geholt und das der FSS geschickt die Fordern jetzt das ich meinen Führerschein abgebe also eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit MPU ist sowas rechtens?

  • #374

    Andi (Freitag, 17 Mai 2019 13:53)

    In dem Bericht was die Polizei aus der Klinik hat steht nur drinnen das ich mal konsumiert habe ich konsumiere schon lange nichts außer Cannabis das war aber vor der Psychose und meine Aussage beim Arzt war in einem psychisch nicht zurechnungsfähigem Zustand grad durch diese Psychose die wollen das anordnen aufgrund meiner psychischen Erkrankung und dem früheren Konsum was im entlassbericht steht

  • #375

    Bukem (Sonntag, 19 Mai 2019 09:04)

    @Andi :soweit ich das jetzt hier ja nur vorläufig aufgrund deiner Angaben beantworten kann, ja, es besteht die rechtliche Grundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis auch bei nur einmaligem Konsum harter Drogen.
    Harte Drogen sind hier schon alles ausser Cannabis.
    Soll denn entzogen werden oder ist eine Mpu angeordnet worden?
    Natürlich sollte sich das jemand möglichst schnell angucken, wenn du auf deine Fahrerlaubnis angewiesen bist. Es gibt hier durchaus rechtliche Möglichkeiten, den Entzug zu vermeiden.
    Herr Schüller bearbeitet insbesondere diese Falle sehr erfolgreich.
    Er ist bundesweit tätig. Die Kontaktdaten stehen oben. Bitte asap melden

  • #376

    Sylvia (Montag, 20 Mai 2019 08:59)

    am 19.3.2019 wurde mein Sohn von der Polizei angehalten und eine Blutentnahme ergab einen Wert von THC 1,5 ng/ml 11-Hydroy-THC 0,9 ng/ml THC -Carbonsäure 38 ng/ml
    Ihm wurde der Führerschein für ein Monat entzogen und eine Strafe von 500 Euro auferlegt.
    Am WE kam ein Schreiben vom Landratsamt, indem sie erklären, die Vorlage eines medizinisch-Psychologischen Gutachtens anzufordern. Bevor eine entsprechende Anordnung ergeht, hat er die Gelegenheit bekommen, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Dazu gehören das Konsumverhalten generell und am Tag unter Drogeneinfluss. Welche Substanzen konsumiert werden, in welchem Zeitraum und wie häufig.
    Ich muss dazu sagen, dass mein Sohn laut seiner Aussage nicht unmittelbar vor Fahrtantritt sondern ein paar Tage vorher einen Joint geraucht hat. Angehalten wurde er nicht aufgrund seines Fahrstils sondern weil er regelmäßig aufgrund seines getunten Fahrzeuges angehalten wird.
    Wie soll er sich jetzt äußern? Erwarten die eine schriftliche Stellungnahme? Er hat seitdem nicht mehr geraucht, denn sein Führerschein ist ihm heilig. 1 Monat ohne sind schon die Hölle. Wie formuliert man so eine Stellungnahme?

  • #377

    Bukem (Montag, 20 Mai 2019 09:33)

    @Sylvia : zum einen erscheint es mir aufgrund der mitgeteilten Informationen nicht recht klar, warum in dem Fall eine Mpu angefordert werden soll und nicht "nur" ein ärztliches Gutachten.
    Hat Ihr Sohn noch weitere Angaben zu seinem Konsumverhalten gemacht? Etwa mitgeteilt, dann und wann zu konsumieren?
    Dann hat er die Voraussetzungen für den Entzug seiner Fahrerlaubnis der Behörde gleich mitgeliefert, fürchte ich.
    Der Behörde selbst zu antworten, gleicht hier schlicht einem Akt von Harakiri. Ob man hier überhaupt antworten sollte, erscheint sowieso fraglich. Und berufsrechtlich darf ich hier auch nicht vordiktieren, was evt sinnvoll sein könnte.

    Die Fahrerlaubnis Ihres Sohnes ist momentan in allerhöchster Gefahr.
    Wenn hier gg einen Entzug vorgegangen werden soll, dann braucht Ihr Sohn jetzt sofort anwaltliche Hilfe. Erst nach genauer Akteneinsicht kann auch anhand seiner vermutlichen Aussagen eine geeignete Strategie entwickelt werden.
    Bitte sofort an Herrn Schüller per obiger Mail wenden.
    Bitte keinesfalls weiter konsumieren

  • #378

    Joseph (Dienstag, 21 Mai 2019 15:19)

    Erstmal Kompliment für die gute Seite ;)

    Fakten in meinem Fall:
    Verkehrskontrolle, Urinprobe verweigert, keinen Konsum zugegeben, Blutprobe: 2,3ng/ml THC, 27ng/ml THC-COOH.

    Gibt es eine Chance die MPU zu umgehen?
    Evtl Einmaligen Konsum angeben? Oder bewusste Trennung vom Straßenverkehr (waren 55h) mit Unterschätzung der Abbauzeit?
    Bringt es was freiwillige Screenings zu machen schon bevor sich die FSST meldet?

  • #379

    Bukem (Mittwoch, 22 Mai 2019)

    @Joseph : da dürfte wohl ein äG und keine Mpu auf dich zu kommen.
    Grundsätzlich hast du dort eine Wahrheitspflicht. Sollten deshalb deine Angaben aus Gutachtersicht zu deinen Werten passen.
    Konsum unbedingt einstellen und eingestellt halten.
    Freiwillige Screenings helfen sicher, klar. Weitergehende anwaltliche Beratung allerdings auch, damit du auch insoweit abgesichert bist.
    Herr Schüller hilft da gerne.

  • #380

    Kerstin (Freitag, 24 Mai 2019 17:23)

    Gibt es ein cut off wert bei ÄG in Bezug auf canabis, zB wenn man unter 1ng Thc cooh ist ?

  • #381

    Marion (Freitag, 24 Mai 2019 18:11)

    Guten Tag,

    Kompliment an die Seite erstmal.

    Zwar habe ich das Problem das beim mir Aufgrund einer Hausdurchsuchung Ein ÄG angeordnet wurden ist.
    Gefunden wurden 40gr Cannabis.
    Ich selber habe nicht mit einen ÄG gerechnet, Blöder Fehler. Hab täglich über 20 Jahre 1-2 Gramm am Tag geraucht. Nun habe ich 8 Wochen Zeit das ÄG einzureichen. Und die erste Urinprobe ist spätesten Ende des Monats abzugeben. Habe ich noch Chancen das ÄG zu bestehen oder soll ich am besten gar nicht hingehen.

  • #382

    Marion (Freitag, 24 Mai 2019 18:28)

    Sagen wir ich schaffe es jetuz4 Wochen nicht zu rauchen? Könnte ich dann das ÄG bestehen?

  • #383

    Lulu (Sonntag, 26 Mai 2019 05:51)

    Hallo,
    ich finde es gut hier so viele beantwortete Fälle durchzulesen, meine Selbstmord Wahrscheinlichkeit hat sich um 50% vermindert und meine Hoffnung etwas gestiegen. Ich würde jetzt aber auch gerne zu meinen Fall eine grobe Einschätzung erhalten. Verteidigen Sie auch Leute aus Neumünster, ist das möglich?
    Zu mein Fall: Berufskraftfahrer, Alter 25. Mit 19J Führerschein verloren wegen Cannabis und Amphetamine. Dann neu beantragt mit MPU etc. mit 20J hatte ich mein FS wieder. Nun arbeite ich als Berufskraftfahrer. Seit 1 Jahr dampfe ich wieder aus Verzweiflung wegen Schmerzen, weil Ärzte und Medikamente nicht helfen (kürzlich wurde dann Rheuma diagnostiziert derzeit noch kein Rezept für Cannabis).
    Nun Dezember 2018 wurde ich zu Fuß(! nicht mit Auto) 5 Minuten von Zuhause von einer Streife angehalten und mit einen Vaporizer und verdampften THC Überreste erwischt. (Leider habe ich am Anfang aus Panik gesagt ich habe Cannabis konsumiert, weil die dachten ich wäre ein scheiß Einbrecher und habe mich wie ein Schwerverbrecher gefühlt und naja Panik und so..). Anzeige wegen BTMG wurde fallengelassen (Der Brief kam etwa März.
    Jetzt am Freitag habe von der Stadt bzw. der Führerscheinstelle ein Brief bekommen mit den Titel" Eignungsprüfung nach der Fahrerlaubnisverordnung(FEV) Hier: Anhörung.
    Die haben von der Polizei den Bericht erhalten und ich soll mich zu diesen Vorfall schriftlich äußern.
    Was mache ich jetzt? Kann ich mein Führerschein behalten? Ich meine ich wurde verdammt nochmal zu FUß mit ein Vaporizer und darin etwa 0,2g verdampfen Cannabis erwischt. Deswegen kann doch jetzt nicht mein Führerschein und damit meine ganze Existenz auf den Spiel stehen oder doch?! Hilfe :(

  • #384

    Lulu (Sonntag, 26 Mai 2019 05:58)

    Kleiner Nachtrag den ich vergessen habe rein zu schreiben. Ich soll zum Brief bzw. zur Tat von Dezember 2018 schriftlich Stellung nehmen weil hinsichtlich dieses Vorkommens vom Dezember Bedenken meiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entstanden sind. Die Führerscheinstelle schreibt ich kann mich schriftlich äußern bevor sie über eventuelle Auflagen, ein Ärztliches Gutachten einer MPU oder den Führerscheinentzug entscheiden.

  • #385

    Bukem (Montag, 27 Mai 2019 13:53)

    @Marion : schau hier mal rein

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-bestehen-bei-gelegentlichen-cannabiskonsum-und-fehlenden-trennungsverm%C3%B6gen/

    Zukünftig gelegentlich Konsum ausschließlich von Cannabis ist einem bestimmten Rahmen völlig ok und nebenbei auch strafrechtlich und verkehrsverwaltungsrechtlich unbedenklich.

    Du bestehst das äG ohne Probleme, wenn du dich einfach ab jetzt immer an die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen hälst. Wie das geht, steht in dem Link.
    Gleichzeitig darfst du nie Thc und Alkohol zusammen konsumieren und erst recht nie andere BtM.
    Das ist schon alles.
    In deinem Fall gab es ja keinen Verkehrsverstoß. Die wollen deshalb nur hören, ob du das mit der Trennung verstanden hast.
    Deshalb wäre wirklich gelegentlicher Konsum bis zu dem Gutachten eigentlich auch safe.
    Wenn du aber wirklich so viel und lange konsumiert haben solltest, ist es sinnvoll zu pausieren. So ca zwei Wochen vorher eine kleine Tüte ist auch ok, dann kannst du nämlich wahrheitsgemäß angeben, dann zuletzt geraucht zu haben. Ende Mai oder Juni ist das erste Screening?

    Zu hohe Thc Cooh Abbauwerte sind ebenfalls gefährlich.
    Wie lang bist du denn jetzt sauber


    @Lulu: bitte ganz ruhig, aber bitte so schnell wie möglich bei Herrn Schüller melden. Mail steht hier auf der Homepage.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig, klar.
    Bitte vor Beratung von Herrn Schüller auf keinen Fall mehr konsumieren.

  • #386

    Marion (Montag, 27 Mai 2019 15:05)

    #454
    Hab Den Konsum mit dem Schreiben komplett eingestellt. Schreiben war vor vor ca 3 Wochen gekommen. Also bin jetzt seit 3 Wochen komplett clean. Und muss Ende der Woche zur Urinabgabe. Hab große Angst über thc cooh werte die zu hoch seien könnten. Nach dem Schreiben darf ja nichts Mehr konsumiert werden. Sonst schließt man auf Kontrollverlust.

  • #387

    Marion (Montag, 27 Mai 2019 15:18)

    Könnten thc Cooh Werte von 10ng gefährlich werden?

  • #388

    Marion (Montag, 27 Mai 2019 15:20)

    Und das Gespräch mit dem Arzt ist in 2 Wochen ca.

  • #389

    Michel (Montag, 27 Mai 2019 23:19)

    Hallo Team, in vielen Foren und richterliche Urteile lese ich das bei gelegentlichen Konsum und kontrollverlust der FE entzogen werden kann, aber wie wird den Kontrollverlust definiert ?

  • #390

    Jogi Löw (Dienstag, 28 Mai 2019 08:15)

    Hallo bukem, toll wie du die Seite führst.
    Hab ne frage mein Sohn wurde bei einem Konzert 5 Gr Cannabis abgenommen. Er war ich mit dem Auto unterwegs oder gar mit dem Auto zum Konzert gefahren. Das Verfahren läuft noch. Nun hat sich ca 3 Monate später die FSSt gemeldet. In den schreiben steht es muss die Frage gestellt werden ob Herr XXX gelegentlicher oder regelmäßiger canabiskondument ist. Er hat im Gutschten erwähnt ab und zu mal Cannabis zu konsumieren aber danach sein Auto mindestens 3 Tage stehen zu lassen ect. Gutachten wurde auch mit gelegentlicher Konsum bestätigt und keine weiteren Ursachen . Trzd verhängt in die FSST eine MPU um zu klären ob er über Trennvermögen besitzt ist das so rechtens ? Da er noch nie vor dem Fahren eines Autos jemals was konsumiert hätte.
    Bitte schnell um Hilfe.

  • #391

    Bukem (Dienstag, 28 Mai 2019 12:13)

    @Marion : Es gab doch keinen Verkehrsverstoß bei dir? Wenn du dich so wohl fühlst, ist alles ok und zieh das ruhig durch, aber es wäre durchaus zulässig und unbedenklich, falls du doch ein wenig konsumierst. Es kommt hier lediglich drauf an, dass du richtig trennen kannst.
    Thc Cooh Reste wären grundsätzlich undenklich

    @Michael : die Voraussetzungen für den FE Verlust liegen dann vor, wenn zwischen dem Thc Konsum und Fahrzeugführen nicht ausreichend zeitlich getrennt wird und man mit mit 1,0ng oder mehr aktiven Thc ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt.
    Wird dann noch durch blöde eigene Aussage, wie "ich Rauch dann und wann" oder späteres ärztliches Gutachten mit Thc Konsum Nachweis wenigstens der gelegentliche Konsum belegt, wird die FE entzogen.
    Kontrollverlust nennt man es, wenn man zwischen dem Verkehrsverstoß und dem ärztlichen Gutachten konsumiert, nehm ich an.

    @Jogi :das Lob gebührt ausschließlich Herrn Schüller, ich bin nur so ne Art Türsteher

    Nein, meines Erachtens nach handelt die FSST nicht rechtmäßig. Denn, wenn ich es richtig verstanden habe, handelt Ihr Sohn so, sie hier such immer vorgeschlagen und trennt ausreichend zwischen Konsum und Fahrzeugführen. Hat er denn noch anderes ausgesagt?
    Der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Cannabis oder der Konsum von jedem anderen BtM führt ebenfalls zum Verlust der Fahreignung.
    Ich würde hier dringend anregen, umgehend mit Herrn Schüller Kontakt aufzunehmen. Das sollte dringend geprüft werden. Dazu benötigt Herr Schüller Akteneinsicht. Er ist bundesweit tätig.
    Kontaktaufnahme am besten per obiger Mail

  • #392

    Marion (Dienstag, 28 Mai 2019 13:08)

    #454
    Danke das erleichtert mich wirklich, hab befürchtet das wenn man 4 Wochen nach dem Konsum noch minimale Reste findet zb 2 ng thc Cooh im Urin als dauerkonsument eingestuft wird.

  • #393

    Jogi (Dienstag, 28 Mai 2019 13:18)

    *464
    Danke bukem für die Antwort, er hat nichts der gleich geäußert. Die Frau der Führerscheinstelle meinte das beim ÄG der gelegentliche Konsum bestätigt wurden ist und dass ist auch gut, nun muss jetzt noch überprüft werden ob trennvermögen besteht und das geht nur mit ner MPU.

  • #394

    Karlo (Mittwoch, 29 Mai 2019 10:37)

    Guten Tag, kurze Frage bezüglich eines ÄG. Musste heute das erste mal Urin abgeben. Nun hat mir die Ärztin erzählt das sie mich noch mal anrufen für ne spontane Urin Probe, obwohl ich in einer Woche schon mein Gespräch mit den Arzt habe, meine Frage jetzt wofür wird die spontane Urin Probe entnommen ? Wenn es zeitlich nicht mal bis zum Termin reicht, um den Urin zu entwerten? Bitte um Antwort. Kann man spenden oder ähnliches ?

  • #395

    Bukem (Mittwoch, 29 Mai 2019 10:37)

    @Marion es kommt wesentlich drauf an, wann der letzte Konsum war und was du aussagst. Du hast eine Wahrheitspflicht.
    Solltest du zuletzt vor 3 oder 4 Monaten konsumiert haben und es wird noch Thc Cooh nachgewiesen, kann es durchaus gefährlich werden. Stichwort früherer Dauerkonsum.
    Lieber bei Herrn Schüller melden und nachfragen.

    @jogi bitte vorsichtshalber von Herrn Schüller abklären lassen

  • #396

    Michael (Mittwoch, 29 Mai 2019 11:56)

    Rechtlich spricht man von Kontrollverlust wenn man nach dem Schreiben eines ÄG immer noch konsumiert.

  • #397

    Marion (Mittwoch, 29 Mai 2019)

    Bukem kann ein Wert von 3,5 thc cooh und letztmaliger Konsum vor 4 Wochen gefährlich werden zB?
    Bukem ich bin dankbar für deine Hilfe kann man ihnen keine kleine Spenden für Ihr verdienst anbieten ?

  • #398

    Bender (Mittwoch, 29 Mai 2019 14:14)

    @marion
    Ich lese öfters mal hier rein weil ich es sehr intressant finde, auch bei Laboruntersuchungen von Urin gibt es einen cut off wert von 10ng THC. Wenn ich falsch liege sollte mich bitte Herr Schüller verbessern. Anders sieht es im Blut aus.

  • #399

    Bender (Mittwoch, 29 Mai 2019 14:16)

    @marion
    Natürlich meine ich thc cooh !!!!! Kein aktives thc

  • #400

    Bukem (Freitag, 31 Mai 2019 10:36)

    @Karlo :das entzieht sich ein wenig meiner Kenntnis, warum das gemacht werden soll. Also, das geschieht, um dein Konsumverhalten zu überprüfen, aber besteht dazu irgendeine Veranlassung? Hat sie das denn zeitlich näher eingegrenzt?
    Vor allem aber, bestünde denn die Gefahr, dass dort etwas nachgewiesen werden könnte?

    Wenn du das näher besprechen willst, müsstest du dich bitte unter den obigen Kontaktdaten bei Herrn Schüller melden

    @Marion : wenn man eine Halbwertszeit von ca 5 Tagen rechnet, sich der Thc Cooh Wert also ca alle 5 Tage halbiert, dann naja, kann das in beide Richtungen rechnerisch passen.
    Ich würde zum Abklären wirklich kurz bei Herrn Schüller nachfragen, wäre doch schlicht blöd die FE da zu riskieren
    Spenden sind nicht nötig, Herr Schüller freut sich aber über eine gute online Bewertung zb bei Google oder Anwalt.de

  • #401

    Karlo (Freitag, 31 Mai 2019 17:08)

    Würde wegen Besitz von 5 joints 50/50 mische ingesamt 1.5 Gramm zum Äg aufgefordert.
    Um zu klären ob ich gelegentlich oder dauerkonsument bin. An sich ist doch das ganze Äg rechtswidrig. Aber ich will mir den Ärger mit dem FE ersparen. Das ÄG wurde vor gut 6 Wochen aufgefordert. Nach 6 Wochen bin ich jetzt auch komplett clean. Deswegen denke ich eh das ich unter die 10ng beim Urin Test bin. Aber das andere irritiert mich trzd sehr das die das gesagt hat.
    Natürlich würden keine Aussagen zum Konsum
    Gemacht

  • #402

    Marion (Freitag, 31 Mai 2019 17:29)

    Stimmt es das Urin teste unter 10ng als negativ gewartet werden ??? @bukem @ Herr schuller.

  • #403

    Marco (Samstag, 01 Juni 2019 23:10)

    Hallo,

    Erst einmal vielen Dank für diese Informative Seite. Trotz des vielen Lesens und Informationen suchen, bin ich noch etwas überfordert.

    Zu meinem Fall:

    Ich wurde am 13.04.19 im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle positiv auf THC getestet und habe während der Kontrolle eingeräumt 3 Tage zuvor konsumiert zu haben und ansonsten jegliche Aussage, auch später auf der Wache wo mir dann ebenfalls eine Blutprobe entnommen wurde, verweigert. Zuvor war ich regelmäßiger Konsument ( immer Abends einen kleinen Joint), was sich jetzt mit schon längerer Abstinenz natürlich als extrem dumm erwiesen hat. Aber die Erkenntnis kommt nun zu spät.:/. Gestern kam nun das erste schreiben der Staatsanwaltschaft, in diesem wurde erklärt das das Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer eingestellt wurde, das eine Strafbarkeit wegen des Besitzes von Btm nicht in Betracht kommt und kein hinreichender Verdacht wegen Trunkenheit im Straßenverkehr laut StGB 316 besteht. Des weiteren weder eine absolute noch Mangels Ausfallerscheinung, eine relative Fahruntüchtigkeit festgestellt werden. Jedoch konnte mir eine Ordnungswidrigkeit laut 24a Abs. 2 Stvg nachgewiesen werden. Dort steht nur der aktive Wert von 1,4ng/ml. Das dieser zu hoch ist ist mir natürlich bewusst und das ich mit den im Bußgeldkatalog angegeben Strafen auf jeden Fall zu rechnen habe. Nur wie soll ich weiter verfahren, brauche ich auf jeden Fall rechtliche Hilfe, denn ich denke da ich auch noch in der Probezeit bin wird auf jeden Fall noch etwas von der FSST kommen. Abstinent bin ich seit dem Tag der Kontrolle und werde aus weiter bleiben.

    Vielen Dank im Vorraus

  • #404

    Bukem (Sonntag, 02 Juni 2019 11:22)

    @Marion. Nein, stimmt nicht. Würde ich an deiner Stelle nicht drauf vertrauen. Und nochmal der ganz deutliche Hinweis, bitte zum Abklären lassen persönlich unter obigen Daten bei Herrn Schüller melden.

    @Karlo :aber es gab gar keinen Verkehrsverstoß? Dann wäre die ganze Abstinenzproblematik eh vom Tisch, weil es nur, auch bei weiterem zwischenzeitlichen Konsum, um die Einhaltung der richtigen zeitlichen Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen geht.
    Immer mindestens 72 Stunden warten, niemals Alkohol und Thc gemeinsam konsumieren und nie anderes BtM. Das wars dann schon

    @Marco :exakt, das bedarf anwaltlicher Hilfe.Denn deine Fahrerlaubnis ist zumindest gefährdet.
    Würde in dem jetzt in absehbarer Zeit kommenden ärztlichen Gutachten weiterer Thc Konsum nachgewiesen werden, wird die FE vermutlich entzogen.
    Zufällig befindest du dich hier bereits auf der Seite eines der bundesweit führenden Spezialisten in diesem Metier.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig, alles kein Problem.
    Es ist völlig gut und richtig, dass du jetzt den Konsum eingestellt hast, dies musst du bitte durchhalten.
    Herr Schüller benötigt, für den Fall, dass du seine Hilfe in Anspruch nehmen möchtest, zeitnah eine Vollmachtserteilung, um Akteneinsicht anfordern zu können.

  • #405

    Abgezockt96 (Sonntag, 02 Juni 2019 22:29)

    Hey,
    Zunächst mal echt super wie die Seite hier geführt wird.
    Nun zu meinem Thema.
    Person X wurde von der Bundespolizei in einer verkehrskontrolle kontrolliert. Da es angeblich im Auto nach Cannabis gerochen haben sollte würde das Auto kontrollierte sowie die beiden Insassen X und Y. Es würde keine Cannabis gefunden, lediglich "Reste" im handschuhfach die aber auch nicht mitgenommen bzw als solche identifiziert wurden. Nach der Kontrolle wurde den Personen mitgeteilt einen Bericht an die Fss weiterzuleiten.
    Womit können die Personen X und Y seitens der Fss rechnen?
    Lg

  • #406

    Bender (Montag, 03 Juni 2019 09:14)

    @bukem
    Sry steht auf eurer Homepage nachweisgrenze 10ng thc cooh bei Urin. Haare 0,02

  • #407

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 03 Juni 2019 12:17)

    @Bender:

    Es ist eher nicht mit behördlichen Maßnahmen zu rechnen. Verlassen würde ich mich aber nicht drauf. Konsum von Cannabis max 1 - 2 x die Woche. Keine harten BtM einnehmen. 72 Stunden kein Fahrzeug führen nach Konsum von Cannabis.

  • #408

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 03 Juni 2019 12:19)

    sorry...Antwort war für Abgezockt96

    @Bender:

    Der Labor Cut Off ist unterschiedlich. Und ziemlich oft liest man auch bei Unterschreitung des Cut Off Wertes, dass die Substanz eindeutig nachgewiesen sein. Ziemlich abstrus das Ganze...

  • #409

    Bukem (Montag, 03 Juni 2019 12:26)

    @Bender :Fleißkärtchen für dich.. Ich meinte allerdings was anderes. Wenn du nochmal drauf schaust, siehst du, dass ich geschrieben habe, dass man sich da besser nicht drauf verlassen sollte.
    Du verkennst nämlich das dahinter stehende Problem
    Zum einen verbessern sich im Laufe der Jahre die rechtsmedizinischen Möglichkeiten solcher chromatographischen Untersuchungen.
    Zum anderen sollten Betroffene nicht anfangen, im ng Bereich zu spekulieren, ob sie nun bei 21, 19, 12 oder 9 ng liegen können.
    Jeder Mensch verarbeitet wg seines unterschiedlichen Stoffwechsels diese Stoffe anders. Und hier geht es darum, durch das von vorneherein richtige Verhalten, nämlich eines völligen Konsumsstopps, wenn er notwendig werden sollte, sich solcher unnötiger cut off Probleme zu entledigen.

    @Abgezockt :es wurden keine medizinischen Untersuchungen durchgeführt?
    Was meinst du denn genau mit Resten? Ist irgendwie BtM gefunden worden, dann wäre das sicher beschlagnahmt worden?

  • #410

    Bender (Montag, 03 Juni 2019 12:41)

    Danke für die Antwort !
    Dachte nur das es eine Rolle spielt, beim Abstinenz Nachweis. Vllt könnte man ja bei 5 ng thc cooh auf vermutlichen passiv Konsum ausweichen. „War auf ner Feier und alle haben joints geraucht“ zb.

  • #411

    Abgezockt96 (Montag, 03 Juni 2019 13:11)

    Hey,
    Es wurden keine Tests gemacht (urin/Blut). Koordinationsübungen habe ich gemacht, nichts auffällig, lediglich leichte ls liedflattern. Wie gesagt es wurden Krümel gefunden, die der Polizist als Cannabis 'idebrifizierte',ich jedoch abstritt das es sich um solches handle. Die Krümel wurden nicht beschlagnahmt geschweige denn untersucht, obwohl mir angedroht wurde man könne in 2 Minuten feststellen ob es sich um Cannabis handle. Sollte der Polizist die Krümel mitgenommen und beschlagnahmt haben würde/hätte ich doch auch post von der Polizei bekommen oder nicht? Danke für die schnelle Antwort.
    Lg

  • #412

    Konsti (Montag, 03 Juni 2019 14:03)

    Hallo Herr Schuller
    Wieso haben manche für ein ÄG 1 Woche Zeit und andere wiederum 8 Wochen ?

  • #413

    Marion (Montag, 03 Juni 2019 15:22)

    Was kostet ein Beratungsgespräch bei Herrn schuller, bin knapp bei Kasse.

  • #414

    Claudius (Montag, 03 Juni 2019 22:36)

    @bukem@herr schuller
    Hallo liebes Team super Seite hier !
    Nach stundenweise durchlesen der Seite muss ich eine Frage loswerden.
    Würde wegen besitzt von mariuhana zum
    ÄG eingeladen. Nach dem Äg wurde natürlich nichts mehr konsumiert. Bis ich meine erste Urin Abgabe, abgeben habe sind nun 6 Wochen vergangen. Könnte ich beim Nachweis von minimalen thc Cooh Probleme bekommen? Sagen wir der Wert ist unter 10ng thc Cooh. Habe auch angegeben nach dem ÄG nichts mehr konsumiert zu haben. Ist mein FS nun in Gefahr ?

  • #415

    Bukem: (Dienstag, 04 Juni 2019 12:01)

    @Bender: Danke für dein feedback. Ich bin da ehrlich gesagt in solchen Praxisfragen auch nicht sicher, aber in deinem Beispiel fangen dann eben die rechtlichen Probleme an. Klar kann man das sagen, d.h. aber eben leider überhaupt nicht, dass die FSST das mitträgt, befürchte ich.

    @Abgezockt: Wenn es keine Beschlagnahme gab, gibt es eigentlich auch kein Verfahren wegen Verstoßes gg das BtmG. Und dann gäbe es auch keine Weiterleitung an die FSST.
    Selbst wenn es die gäbe, würdest du ein dann mögliches äG sehr leicht bestehen. Deshalb kannst du in nächster Zeit auch ruhig in Maßen, nicht Massen, zb einmal die Woche ruhig weiterkonsumieren. Musst du natürlich nicht.
    Sollte was kommen, meld dich bitte, dann schnacken wir weiter. Aber in Zukunft immer drauf achten, wenn du konsumierst, bitte das Auto mindestens garantiert 72 Stunden stehen lassen und nie Angaben ggü der Polizei zu Konsum

    @Konsti: Weil die das können. Klingt doof, ist aber so. Hat immer Gründe im konkreten Einzelfall.

    @Marion: Das weiß ich nicht, das kannst du aber einfach bei ihm per Mail nachfragen. Wird sicher so sein, dass je länger oder wichtiger die Sache ist, desto mehr Honorar verlangt werden darf

    @Claudius: Wann war der Vorfall? Welche Werte? Jetzt sechs Wochen her oder länger? Eigentlich kommt die Ladung immer ca 3 Monate später, weil dann kein THC COOH mehr aus dem früheren Vorfall nachgewiesen werden könnte.
    Würde dann THC COOH nachgewiesen werden, sagt die Behörde regelmäßig, dass man weiter bzw wieder konsumiert hat. Und dann, ja, wäre die FE in erheblicher Gefahr.
    Evt solltest du dich unmittelbar an Herrn Schüller per obiger Mail wenden, wenn die FE dir wichtig ist

  • #416

    Konsti (Dienstag, 04 Juni 2019 13:30)

    Falsch formuliert von mir
    War kein Vorfall im Verkehr, nur besitzt deswegen gibt es keine werte. Ich wurde aufgefordert zum Äg um mein konsum Muster zu bestimmen. Das Schreiben vom ÄG ist vor 6 Wochen gekommen. Hab seit dem Tag nichts mehr konsumiert und so auch angeben das mein letzter Konsum
    Vor 6 Wochen war. Jetzt habe ich Angst das die mir werte von thc cooh nachweisen. Und da ich gesagt habe das ich zuletzt vor 6 Wochen konsumiert habe, und immer noch thc Cooh habe das ich dauerkosnument bin/war

  • #417

    Bukem (Dienstag, 04 Juni 2019 14:55)

    @konsti :du hast auch den Eintrag von Claudius geschrieben?
    Erst mal klingt alles ganz gut, es gab ja keinen Thc Verstoss beim Fahrzeugführen. Deshalb wäre ein geringer Thc Cooh Nachweis auch grundsätzlich unproblematisch. Die Abbauzeiten können ja bis zu drei Monaten und länger betragen.
    Wie viel, wie oft und über welchen Zeitraum hast du denn zuvor konsumiert?
    Eigentlich musst du nur vortragen, dass zwischen Konsum und Fahrzeugführen ausreichend zeitlich und damit sicher trennst, dass du niemals Alkohol in Verbindung mit Thc konsumierst und natürlich noch nie irgendwann anderes BtM konsumiert hast

  • #418

    Claudius (Dienstag, 04 Juni 2019 17:56)

    So 2.5 g die Woche 1 Jahr lang

  • #419

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 04 Juni 2019 22:17)

    @Claudius:

    Wenn Sie angeben, gelegentlich konsumiert (max 2 x die Woche), dann macht es auch nichts, wenn man bei Ihnen einen geringen THC COOH Wert findet. Es ist Betroffenen anzuraten, dass Sie beim Gutachten sagen, letztmalig ein paar Tage vor dem Zugang des Schreibens mit der Aufforderung zur Begutachtung konsumiert zu haben. Niemals Mischkonsum mit Alkohol einräumen. Auch andere Drogen sollten Sie niemals konsumiert haben.

    @Konsti:

    Es ist meist so, dass innerhalb von 8 Tagen die erste Urinprobe und binnen mehrerer Wochen das ganze Gutachten abgegeben werden muss. Ansonsten kann ich Ihre Frage so beantworten: In dem Rechtsbereich macht jeder Jeck, was er will. Führerscheinrecht ist die Spielwiese, wo jeder denkt, er könne einfach tun und lassen, was er will. Ziemliches Irrenhaus manchmal.

    @Abgezockt96:

    Es ist unwahrscheinlich, dass hier große Probleme auftauchen. Wenn die FSST sich doch meldet, schreiben Sie mir. Ich regele das dann.

  • #420

    Kaiser (Mittwoch, 05 Juni 2019 09:18)

    Servus Leute hab auch eine Frage bezüglich eines ÄG. Habe einmal Urin schon
    Abgeben und am Freitag hab ich das Gespräch mit dem zuständigen Arzt. Wollte über die Ferien jetzt auch in den Urlaub fahren aber ich müsste ja noch eine Urin Probe abgeben? Kann die auch nach dem Gespräch mit dem Arzt verlangt werden? Auch wenn die erste Urin Probe negativ ist ?

  • #421

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 05 Juni 2019 10:04)

    Es werden immer mindestens 2 Proben gemacht. Den Urlaub mit der Gutachterstelle abstimmen, dann passt das.

  • #422

    Claudius (Mittwoch, 05 Juni 2019 10:57)

    Ich hab schon angeben im meinen Urlaub zu rauchen so maximal 1-2 mal
    Im Monat. Und zuletzt an dem Tag wo das ÄG eingegangen ist und das ist 6 Wochen her, Urinprobe wurde auch nach 6 Wochen meines letzen Konsum entnommen, habe eventuell Rest thc cooh werte von unter 10thc cooh, nach mehrmaligen verwenden von Selbsttester und der Berücksichtigung der Halbwertzeit. Könnten bei mir Probleme aufkommen wenn minimale Reste gefunden werden ?

  • #423

    Kaiser (Mittwoch, 05 Juni 2019 11:05)

    @herr schuller
    Wieso werden 2 Urinproben entnommen, wenn ich das Gespräche mit dem Arzt schon am Freitag habe. Bin zum 14.06.19 müsste ich das Gutachten auch einreichen. Kann danach immer noch eine Urinprobe verlangt werden ? Die brauchen ja auch mindestens 5 Tage um die Werte auszuwerten.

  • #424

    Kaiser (Mittwoch, 05 Juni 2019 11:14)

    Das ausschreiben vom Gutachten wurde am 20.05 erstellt da war ich 1 Woche im Urlaub wo ich auch konsumiert habe, quasi noch am 25.05 könnte das ein Problem
    Geben da ich nach dem Schreiben noch konsumiert habe, aber wie gesagt ich war da im Urlaub und hab es erst am 26.05 dann realisiert...

  • #425

    Bukem (Mittwoch, 05 Juni 2019 11:52)

    @Claudius :Eintrag Nr 492, Herr Schüller hat das schon beantwortet

    @Kaiser :du müsstest mal etwas mehr erzählen.. Weswegen das äG? Gab es einen Verkehrsverstoß mit 1,0 oder mehr ng aktiven Thc?
    Dann könnte es nicht nur, dann wird es ganz erhebliche Probleme geben. In dem Fall bitte sofort bei Herrn Schüller unter obiger Mail melden, denn die FE wäre in allerhöchster Gefahr

  • #426

    Kaiser (Mittwoch, 05 Juni 2019 12:13)

    Nein nein nichts im Verkehr, nur wegen besitzt. Im Verkehr noch nie auffällig geworden bis auf paar Strafzettel die mich insgesamt 3 pkt gekostet haben, dürfte aber keine Rolle spielen oder ?

  • #427

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 05 Juni 2019 19:22)

    @Kaiser:

    Offiziell darf letztmalig vor dem Zugang des Schreibens konsumiert worden sein. Man darf nicht sagen, dass man danach konsumiert hat. Wenn man das macht, dann endet das Gutachten negativ. Wenn man sagt, dass man vorher konsumiert hat, dann endet es nicht ohne weiteres negativ. Also nicht so schwer eigentlich. Das Urin muss nicht ganz sauber von THC COOH sein. Da Sie sich offenbar nicht so genau auskennen, sollten Sie vielleicht tatsächlich überlegen, einen Anwalt zu nehmen.

  • #428

    Kaiser (Mittwoch, 05 Juni 2019 21:45)

    @herr schuller @bukem
    Also ich hab nur noch eine Frage würde man mir nach 5 Wochen Abstinenz noch thc cooh von zB 5ng thc cooh nachweisen. Kann das gefährlich werden? Wenn ja müsste ich mir echt sorgen machen als Dauerkonsument abgestempelt werden...

  • #429

    Bukem (Donnerstag, 06 Juni 2019 13:55)

    @Kaiser :das hängt damit zusammen, wann du sagst, dass du zuletzt konsumiert hast.
    Herr Schüller hat dir das oben schon soweit das berufsrechtlich durch die Blume möglich ist, schon erklärt.
    Wenn du zb sagen solltest, du hast vor über drei Monaten zuletzt konsumiert, wäre ein Thc Cooh tatsächlich problematisch.
    Wenn du es so sagst,, dass du vor dem Erhalt des Schreibens oder sicherheitshalber sogar vor dem Verfassen des Schreibens konsumiert hast, ist das auch ok.
    Trotzdessen solltest du vorsorglich an ein vertiefendes anwaltliches Beratungsgespräch, zb am Tel, denken. Du hast ja eine Wahrheitspflicht im Gutachten
    Herr Schüller steht hier gerne zur Verfügung.

  • #430

    Curtis (Freitag, 07 Juni 2019 18:44)

    Hallo liebes Team,

    Eine Frage hab das ÄG hinter mir der Arzt meinte er würde mir mein „positives Ergebnis“ am Dienstag zu senden. Ich hab nur einmal Urin abgegeben. Der Drogen Test habe ich bestanden. Könnte ich nun ab heute wieder konsumieren ?

  • #431

    Rossi (Samstag, 08 Juni 2019 08:23)

    Guten Morgen Herr Schüller,

    trotz ihrer sehr aufschlussreichen Antworten gibt es doch noch Aspekte die mir nicht ganz klar sind.
    Meine Fragen sind natürlich rein hypothetisch.
    Angenommen jemand möchte verantwortungsvoll und straffrei Cannabis konsumieren, wie oft dürfte er konsumieren ohne bei einer Verkehrskontrolle durch einen positiven Drogentest auffällig zu werden ?
    Wie lange können THC und Abbauprodukte in den von der Polizei verwendeten Tests nachgewiesen werden, bzw wie sind die cut-off Werte?
    Nutzt die Polizei bundesweit die gleichen Testsysteme?
    Wie verhält es sich mit der Ahndung con Cannabisdelikten im Saarland?
    Gelten hier andere Werte/Regeln als in anderen Bundesländern?
    Vielen Dank für ihre Mühe.
    MfG

  • #432

    Curtis (Samstag, 08 Juni 2019 14:30)

    #503

    Kurz Anhang der eventuell wichtig ist.
    Im schreiben mit der Aufforderung ist keine Anzahl an Screenings vorgeschrieben. Screenings werden sogar gar nicht erwähnt.

  • #433

    Bukem (Samstag, 08 Juni 2019 15:31)

    @Curtis :erzähl bitte genauer, was passiert ist und was Grund für die Anordnung des äG war.
    Sollte da ein Verkehrsverstoß mit 1, 0 oder mehr ng/ml der Auslöser gewesen sei, dann nein, bitte noch nicht konsumieren.
    Denn ist es zumindest denkbar, dass spontan noch eine Untersuchung angeordnet werden könnte. Zumindest taucht hier immer mal wieder so etwas auf.
    Im Zweifel sollte so ein Vorgang ruhig mal anwaltlich angeguckt werden. Herr Schüller ist hier bei Interesse am besten per obiger Mail erreichbar.

    @Rossi : Grundsätzlich finde das Nachfragen und sich vorher Gedanken machen sehr vernünftig. Daumen hoch!
    Der Konsum von Cannabis ist immer straffrei, der Besitz wird geahndet.
    Grundsätzlich ist es auch verkehrsverwaltungsrechtlich völlig unbedenklich, 1 oder 2 mal und damit gemäßigt pro Woche zu konsumieren.
    Wichtig ist, dass dann im Anschluss sicher gewährleistet ist, nicht unter dem aktiven Thc Einfluß ein Fahrzeug zu führen.
    Dazu muss der Konsum zeitlich sicher getrennt werden. Das macht man, indem man mindestens 72 Stunden oder mehr wartet, bevor ein Fahrzeug geführt wird.
    Damit garantiert man, dass der aktive Thc Wert unter dem Richtwert von 1,0 ng liegt.
    Ob dann Thc Cooh nachgewiesen werden könnte, das ist bis zu drei oder mehr Monaten möglich, ist unbeachtlich.
    Bundesweit gibt es keine gleichen Schnelltests, nein.
    Handelst du aber so, wie eben genannt, ist alles, soweit möglich, rechtlich recht gut abgeklärt.
    Wichtig :am besten nie Cannabis oder Blättchen etc mit sich führen, im Fall einer Kontrolle nie irgendwelche Angaben zu seinem Konsumverhalten machen. Nie.

  • #434

    @curtis (Samstag, 08 Juni 2019 16:13)

    Nein, wegen besitzt von Cannabis.
    Der Arzt meinte er braucht keine 2 Urin Probe, und habe noch Zeit bis zum 30.06 das ÄG bei der FSS Abzugeben.

  • #435

    Rossi (Samstag, 08 Juni 2019 17:04)

    @ Bukem: bedeutet das das ich bei einer Kontrolle mit unter 1,0 ng THC im Blut jedoch mit nachweislich Vorhandensein von Abbauprodukten in Blut/ Urin keine Angst wegen Bußgeld, Führerscheinverlust MPU oder sonstigen Maßnahmen haben muss?

    Vielen Dank.

  • #436

    Curtis (Samstag, 08 Juni 2019 20:56)

    #505

    Bezahlt und Quittung habe ich auch bekommen, ist es echt möglich das der Arzt mich anlügt ?

  • #437

    Curtis (Samstag, 08 Juni 2019 20:58)

    #505
    Hab nämlich nach gefragt wann das 2 urinscreening ist, und er meinte das braucht er nicht. Er hat ja meine Werte schon. Also das Gespräch und die Untersuchung sind auch schon erledigt.

  • #438

    Secki (Samstag, 08 Juni 2019 21:02)

    Lieber Herr Schüller oder lieber bukem,

    Wenn ich jeden Monat 1 mal Grass Rauche ca. 1gr wie lange ist es mir nachweisbar ? Da es ja immer wieder komplett abbaut oder nicht ?

  • #439

    Bukem (Montag, 10 Juni 2019 16:12)

    @Rossi :ja, genau. Ein Thc Cooh Nachweis bedeutet nur, dass du die letzten Wochen oder Monate mal konsumierst hast. Mehr nicht und ganz besonders nicht, dass du unter Thc Einfluß tatsächlich ein Fahrzeug geführt hast.
    Trotzdem bitte merken, um Fall einer Kontrolle keinerlei Angaben zu Thc oder anderem Konsum machen

    @Curtis :mach es dir nicht kaputt. Ob der Arzt dir das Gutachten schickt, heisst noch lange nicht, dass der Vorgang bei der FSST erledigt ist. Und die sind diejenigen, die die Dinge entscheiden. Also, bis auf weiteres nicht konsumieren.
    Wenn du das genauer abklären möchtest, Meld dich bitte direkt unter obiger Mail bei Herrn Schüller

    @Secki :du musst unterscheiden zwischen aktivem Thc und den Abbauprodukten wie Thc Cooh.
    Wichtig ist vorrangig nur der aktive Thc Wert und der ist regelmäßig ca 3 bis 4 Tage nach dem letzten Konsum unter dem hier wichtigen Wert von 1,0 ng. Liegst du drüber, droht Ärger mit Polizei und Führerscheinstelle.
    Deshalb immer so lange abwarten vor dem Fahren.
    Das Thc Cooh ist sicher bei seinem Konsumverhalten einen Monat oder länger nachweisbar, aber unbeachtlich

  • #440

    Curtis (Montag, 10 Juni 2019 18:32)

    @bukem

    Also darf sich die FSS bei mir melden und weitere Screenings verlangen obwohl das ÄG noch nicht abgeben würde? Und die Frist auch noch läuft ? Irgendwann muss doch mal gut sein.

  • #441

    Curtis (Montag, 10 Juni 2019 18:38)

    Außerdem würde ich nicht mal im Straßenverkehr oder irgendeinen Bezug zum Straßenverkehr.

  • #442

    Johannes (Montag, 10 Juni 2019 20:46)

    Halle liebes Team,

    Ist es rechtens, wenn mein Anwalt ne Vollmacht hat das die FSST sich weiter bei mir meldet ? Oder muss sie sich beim Anwalt melden?

    Er ist leider im Urlaub und nicht erreichbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Johannes Meurer

  • #443

    Bukem (Dienstag, 11 Juni 2019 08:09)

    @Johannes : was ist denn vor der FSST ein Verfahren anhängig?
    Eigentlich ist dann auch nur der Bevollmächtigte zustellungsbevollmächtigt, dh, dass Zustellungen nur an ihn erfolgen können.
    Die FSST hat sich weswegen bei Ihnen gemeldet?
    Wie lange ist der Kollege im Urlaub? Spätestens ab einer Woche muss er da einen Vertreter haben, der nach der Post sieht

  • #444

    rossi (Freitag, 14 Juni 2019)

    Hallo Bukem,
    noch mal eine kurze Nachfrage da ich jetzt gegensätzliches gelesen habe: falls ich bei einer Kontrolle mit Blutwerten unter 1,0 ng THC aber mit erhöhten THCCooh erwischt werde, leitet die Polizei das dann nicht an die Führerscheinstelle weiter die mir dann evtl. regelmässigen Konsum unterstellt und mich in Form von Fahrverbot, Führerscheinentzug und MPU sanktioniert?
    Sind Eigentests aus der Apotheke zuverlässig, bzw könnten sie einen bestimmten Test empfehlen?Empfehlen Sie auch im Zweifelsfall einen Urintest zu verweigern?
    Vielen Dank

  • #445

    rossi (Samstag, 15 Juni 2019 07:58)

    Liege ich richtig in der Annahme das ein Fahrberbot nicht einem Entzug des Führerscheins gleichzusetzen ist und was sind die Vorraussetzungen für diese Maßnahmen? Wie lange würde ein Fahrverbot andauern und welche Bedingungen wären daran geknüpft? Leider ist das alles sehr verwirrend und alles andere als klar geregelt.
    Vielen Dank für ihre Mühe.

  • #446

    Bukem (Sonntag, 16 Juni 2019 09:52)

    @Rossi : ein Fahrverbot ist die zeitlich befristete Untersagung, die bestehende Fahrerlaubnis auch zu nutzen, ein Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet deren Verlust.
    Solltest du mit 1,0 oder mehr ng aktiven Thc ein Fahrzeug führen, verwirklichst du eine Ordnungswidrigkeit, die Punkte, Bußgeld und ein 1monatiges Fahrverbot nach sich zieht.
    Dies wird der Führerscheinstelle weitergeleitet und die überprüft dann dann deine Fahreignung. Wird dann zusätzlich ein wenigstens gelegentlicher Cannabiskonsum nachgewiesen, weil per ärztlichen Gutachten oder eigene Aussage folgt, dass du vorher oder seit dem Vorfall weiter Cannabis konsumiert worden ist, liegen die Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis vor.
    Solltest du mit weniger als 1,0ng angehalten werden, ist das grundsätzlich gut und unproblematisch. Manchmal in Ausnahmefällen erfolgt dennoch eine Weiterleitung.
    Du umgehst das alles, wenn du zeitlich ausreichend und damit sicher zwischen Konsum und Fahrzeugführen trennst. Das machst du, indem du mindestens 3 Tage, lieber länger mit dem Fahren wartest. Dann ist der aktive Thc Wert regelmäßig unter den 1,0
    Gleichzeitig ganz wichtig, nie irgendwelche Angaben zu deinem etwaigen Konsumverhalten machen. Weder zu Thc, geschweige denn andere BtM. Das würde nämlich die direkte Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen

  • #447

    Lilly (Donnerstag, 20 Juni 2019 20:59)

    Guten Tag, Herr Schüller und Kollegen.

    Auch ich hätte einige Fragen an Sie, meinen Konsum betreffend.
    Ich bin schon über 30 Jahre alt und konsumiere regelmäßig (max. 2g Cannabis in der Woche).
    Ich würde gerne meinen Führerschein machen, allerdings ist bei der Führerscheinstelle bekannt, dass ich im Besitz von ca 0,1-0,3g Marihuana war (wenn das Tütchen, in dem es sich befand nicht mitgewogen wurde!) und das erst vor 3 Monaten. (Mein Lebensgefährte hatte eine Hausdurchsuchung, die nicht im Zusammenhang mit Drogen stand, bei der das Gras in unserer gemeinsamen Wohnung aufgefunden wurde und ich habe auch zugegeben, dass es meines ist. Ich wurde nicht zum Konsum befragt, ich wurde gefragt, ob ich einen Führerschein habe, was ich natürlich verneint habe. Das Verfahren wurde auch postwendend eingestellt. Mein Lebensgefährte, von dem bekannt ist, dass er einen Führerschein hat, wurde -bis jetzt- noch nicht von der Führerscheinstelle kontaktiert, es wurde auch -bis jetzt- kein Test bei ihm gemacht)
    Meine Fragen sind nun:
    -Kann bei mir ein ärztliches Gutachten angeordnet werden von Seiten der Führerscheinstelle?
    -Wenn das der Fall ist; wie lange sollte ich Clean bleiben, bevor ich es wagen kann, einen Antrag auf Ausstellung der Fahrerlaubnis zu stellen, ohne befürchten zu müssen, dass der THC-COOH Wert bei einem ärztlichen Gutachten noch nachgewiesen werden kann?

    Seit mir bekannt ist, dass die Führerscheinstelle Bescheid weiss, habe ich aufgehört zu konsumieren, allerdings möchte ich nicht ein halbes Jahr warten müssen, aus Angst, dass noch was nachweisbar ist.
    Ich danke schon im Voraus für ihre Informationen!

  • #448

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 20 Juni 2019 23:10)

    @Lilly:

    Die Anordnung eines Gutachtens dürfte bei einer solchen Menge nicht verhältnismäßig sein und gegen die Rspr des BVerfG verstoßen. Aber faktisch kann die FSST das erstmal anordnen, die sitzen ja am längeren Hebel. Friss oder stirb heißt es dann eben.

    Der THC COOH Wert muss unter 75 ng/ml THC COOH sein. Er muss nicht null sein, das ist ein Denkfehler. Gelegentlicher Konsum ist in Ordnung, solange man nicht unter Wirkung von THC gefahren ist.

    Täglicher Konsum und Fahrerlaubnis beißen sich. Und zwar nicht nur aus verwaltungsrechtlicher Sicht. Eher aus haftungsrechtlicher Sicht. Bei einem Unfall mit Personenschaden werden Sie von allen Seiten in Regress genommen werden, wenn der THC Wert bei der Fahrt mindestens 1,0 ng/ml betrug. Das kann bei einem Wachkomepatienten schnell 7 stellig werden.

    Und der Anspruch ist als deliktischer Anspruch insolvenzfest. Also runter mit dem Konsum auf max 1 - 2 mal die Woche...danach 72 Stunden keinen PKW bewegen...ok?

  • #449

    Lilly (Donnerstag, 20 Juni 2019 23:39)

    Erstmal vielen vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
    Allerdings ergeben sich nun weiter Fragen ...
    Wenn die Anordnung nicht rechtmäßig wäre, könnte ich dann etwas dagegen tun?
    Meine Sorge ist, dass ich, wenn ich zum Urintest gebeten werde, eben noch über diesen Wert komme, da ich keine Ahnung habe, wie hoch er jetzt ist und wie lange es dauert, bis er runter geht.
    Und was passiert, wenn ich bei dem Test über diesem Wert bin? Muss ich dann erstmal eine MPU machen, bevor ich den FS machen darf?

    Ich möchte noch anmerken, dass ich mir bewusst bin, dass ich unter keinen Umständen bekifft fahren darf! Und das hab ich auch nicht vor, gerade als Fahranfänger wäre das überaus unverantwortlich! Da bin ich absolut bei Ihnen, ich möchte sicherlich niemanden gefährden. Allerdings konnte ich ja bis jetzt so viel konsumieren wie ich wollte, denn ich hatte keine Verantwortung im Strassenverkehr, natürlich ändert sich das mit dem Führerschein und stellt dann eine ganz andere Situation dar.

  • #450

    Bukem (Freitag, 21 Juni 2019 09:42)

    @Lilly :Gegen die Anordnung bestehen vorerst leider keine Rechtsmittel, erst gg spätere Entscheidungen der FSST kann Widerspruch und später Klage erhoben werden.
    Das klingt aber alles sehr akademisch zergrübelt, wenn ich das sagen darf, und das ist eine typische Thc Folge.
    Bei einem entspannten Konsumverhalten, zb einmal die Woche Freitags können sich hohe Thc Cooh Konzentrationen gar nicht mehr aufbauen.
    Sollte wirklich eine Ladung irgendwann zugestellt werden, empfiehlt es sich, ab Zugang bis zum Gutachten auch nicht mehr zu konsumieren.
    Thc Cooh hat eine Halbwertszeit von so ca pi mal Daumen 5,6 Tagen. Das variiert natürlich, da jeder unterschiedlich schnell stoffwechselt.
    Thc Konsum ist ja nicht verboten, deshalb wäre es völlig save, wenn in dem Gutachten Thc cooh in vertretbare Rahmen nachgewiesen werden würde.
    Man muss dann eben nur das mit der richtigen zeitlichen Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen beachten, darf nie Alkohol in Verbindung mit Thc oder ebenso auch niemals anderes BtM konsumieren.
    Dann ist alles gut

  • #451

    Lilly (Freitag, 21 Juni 2019 10:34)

    Danke Bukem und Herr Schüller für die vielen hilfreichen Informationen!
    Als ich anfing, mich mit dem Thema zu beschäftigen, habe ich viele Halbwahrheiten gelesen und vieles, was einfach nur fern ab der Realität war. Ja, das führte zu einer leichten Paranoia, die ganz sicher auch dem THC geschuldet ist (und dem schlechten Gewissen, das einem allseits eingeimpft wird)
    Das ist wie Google zu fragen, woher man die Kopfschmerzen hat, und Schluss endlich hat man mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Gehirntumor und sollte schon Mal den letzten Willen aufsetzten....
    Aber dank ihrer Arbeit, die für mich und viele andere unbezahlbar ist, hab ich nun ein Stück weit Sicherheit und Informationen, auf die ich mich auch verlassen kann und das ist eine große Erleichterung für mich.
    Deshalb noch Mal vielen Dank an Sie! Sie haben mir sehr weiter geholfen :)

  • #452

    Granada (Donnerstag, 27 Juni 2019 21:34)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    zum Sachverhalt:
    - keinerlei Voreintragungen, noch nie polizeilich in Erscheinung getreten
    - nach dem Erwerb von 3g Gras erwischt worden
    - keinerlei Aussagen getätigt,
    - keinerlei Rückfragen zu Führerschein und Konsumverhalten seitens Polizei
    - Führerschein bereits 10 Jahre ohne Vorfälle im Bezug zu BTMG, auch sonst keine strafrechtlichen Sachverhalte im Zeitraum vorliegend gewesen
    - kein Hinweis des Polizeibeamten hinsichtlich Weiterleitung an andere Stellen


    Vorgefallen in Hessen - Fra am Main.

    Besteht hier potentielles Risiko im Hinblick auf Notwendigkeit eines ärztlichen Gutachtens?

    Vorab vielen Dank!

  • #453

    Bukem (Freitag, 28 Juni 2019 10:22)

    @Granada : Wenn hier kein Verkehrsbezug vorliegt, wäre die Ladung zum äG eigentlich rechtswidrig, erfolgt aber dennoch sehr häufig.
    Dagegen bestünde auch vorerst keine Rechtsschutz Möglichkeit.
    Das äG wäre aber sehr einfach unter Hinweis auf die zeitlich richtige Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen zu bestehen. Wie das geht, kannst du hier auf der Seite, zb such in den Einträgen über deinem, nachlesen.
    Wenn du dann Fragen hast, melde dich einfach.
    Ein weiterer Konsum ist in einem gewissen Umfang, zb einmal die Woche, auch weiter möglich, zumindest bis zum Eingang der Ladung zum äG.

  • #454

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 29 Juni 2019 14:41)

    @Granada....hier hat Bukem Recht. Ein Gutachten kann kommen. Zumindest harte Drogen bitte nicht konsumieren, das Risiko einer Haaranalyse besteht immer. Ausser natürlich, die Haare sind gefärbt, dann können sie nicht gescreent werden.

    Nicht öfter als 1 - 2 x die Woche Cannabis konsumieren. Kein Mischkonsum mit Alkohol. Im Fall einer Verkehrskontrolle jede Aussage verweigern, keine Spielchen wie Finger an Nase etc mitmachen.

  • #455

    Tobi (Dienstag, 02 Juli 2019 23:01)

    Hey, ich habe wohl ziemlichen Blödsinn gebaut.
    Ich war heute Mittag beim Straßenverkehrsamt und wollte eigentlich nur nachfragen ob ich wegen btm Verstoß (Cannabis) aktenkundig bin und für die Prüfungen zugelassen werde.
    Nur leider ist es ich glaube in einer Katastrophe geendet, sie wollte nach und nach immer mehr wissen wie oft habe ich Cannsbis konsumiert wie habe ich cannabis konsumiert warum und wie ist es zu der Anzeige gekommen, ich habe leider das Spiel mit gespielt und habe angegeben auf einem Zettel den ich vor Ort bekommen habe das ich vier jahre fast täglich konsumiert habe aber mittlerweile zwei Jahre clean bin. Mittlerweile bin ich zwei Jahre clean und habe auch kein Problem einen Drogentest zu machen ich habe allerdings ansgt davor das ich eine Abstinenz nachweisen muss und Mpu machen muss und ich das erstmal mit dem Führerschein knicken Kann, ich hatte zuvor noch nie einen Führerschein. Seid dem ich zuhause bin Google und Google ich aber nirgend wo finde ich Informationen dazu das jemand seinen Drogen Konsum beim Straßenverkehrsamt preisgibt liegt wahrscheinlich da dran das keiner so blöd ist wie ich und beim Straßenverkehrsamt seinen Drogen Konsum preisgibt in dem Sinne war es wohl falsch zu denken Ehrlichkeit zahlt sich aus. ich hoffe trotz meinen schlechten Rechtschreibungkenntnissen und Grammitkenntissen ist es einigermaßen verständtlich eventuell kann mich ja jemand etwas motivieren mit einer Antwort die mich erleichtert was ich nicht glaube mein damiliger konsum ist übrigens nicht der Polizei bekannt.

  • #456

    Bukem (Mittwoch, 03 Juli 2019 10:30)

    @Tobi : ich versuch, das etwas zusammen zu fassen. Du willst grad deinen Führerschein machen? Ist das erste Mal oder ist dir damals bei dem oder durch den Verstoß deine Fahrerlaubnis entzogen worden und du möchtest sie neu machen? "was ist denn damals genau und wie passiert? War das im Straßenverkehr beim Fahrzeug führen?
    Solange Du nur von Cannabis Konsum gesprochen hast und nun wirklich seit Jahren sauber bist, ist das alles vermutlich halb so wild.
    Denn ein etwaiges ärztliches Gutachten oder sogar eine Mpu würdest du bestehen können, da du eben entsprechende Abstinenz Nachweise vorlegen könntest.
    Meld dich bitte wieder, damit wir das besser einordnen können

  • #457

    Tobi (Mittwoch, 03 Juli 2019 13:32)

    hey Bukem danke für die Antwort, ich habe zuvor noch keinen Führerschein besessen und möchte nun meinen ersten Führerschein machen auffällig wurde ich damals nicht im Straßenverkehr der damalige kollege hatte eine Hausdurchsuchung und durch die wiederhergestellen Chatverläufe wurde die Polizei auf mich aufmerksam wurde aber alles fallen gelassen. Ich war heute nochmal beim Straßenverkehrsamt und sie meinte das ich wohl mit dem vollem Programm rechnen kann abstinenznachweis Mpu. Ich hoffe und denke auch das die Haarprobe negative sein wird und ich dann direkt mit der Mpu weiter machen kann und kein ein jahr Abstinenz nachweisen muss.

  • #458

    Justin (Mittwoch, 03 Juli 2019 19:42)

    Hi,

    folgender Sachverhalt:
    - im März spätabends (23:00) allgemeine Verkehrskontrolle
    - am Abend zuvor mehrere Joints mit Freunden
    - THC aktiv 5,9ng, THC-COOH 45ng
    - keine Angaben zum Konsumverhalten im Polizeibericht
    - Führerscheinakte sauber bis auf: KKA mit BTM-Vorgang aus 2008
    - letztmaliger Konsum 02.06. im Urlaub
    - Anordnung äG (2x Urin-Screening) am 03.06. aus dem Briefkasten gezogen

    Inwiefern besteht für mich die Chance meinen Führerschein zu behalten bzw das äG zu bestehen?

    Vielen Dank schonmal, ihr macht hier einen super Job!

  • #459

    Bukem (Donnerstag, 04 Juli 2019 10:23)

    @Justin :ehrlich gesagt, überhaupt nicht gut.
    Durch den Thc Verstoss im Verkehr liegt schon die erste der beiden Voraussetzungen zum Verlust der FE vor.
    Wird jetzt im äG, wann ist das genau?, Thc Cooh nachgewiesen, ist auch die zweite Voraussetzung erfüllt. Wie regelmäßig hast du in der Zwischenzeit konsumiert. Stand jetzt musst du wohl von einem Nachweis ausgehen.
    Auch wenn nach neuerer Rechtssprechung dann bei einem ersten BtM Verstoss im Verkehr nicht mehr direkt entzogen werden darf, kommt dann die Anordnung einer Mpu, die du aufgrund der fehlenden Abstinenz Nachweise nicht wirst bestehen können.
    Kerl, Kerl, Kerl.. Hättest du dich hier mal im März schlau gemacht.
    Ich würde dir raten, wenn du wenigstens versuchen willst, zu kämpfen, bei Herrn Schüller direkt im Rat zu suchen. Bist du auf die FE beruflich angewiesen?

    @Tobi :wie lang trägst du denn dein Haar so?

  • #460

    Justin (Donnerstag, 04 Juli 2019 12:52)

    @Bukem,
    danke für die ehrliche und schnelle Antwort. Ich bin schon angemeldet zum äG. Warte sozusagen auf den Anruf. Die FSST will das äG bis Anfang September vorliegen haben. Habe zwischen März und meinem letztmaligen Konsum, wenn es hoch kommt, 3-4 Joints geraucht, zur Entwöhnung allerdings vermehrt CBD Blüten (0,3% THC) konsumiert und dies auch vor einem Monat komplett eingestellt.

    Meinen damaligen Job habe ich (in der Probezeit) gekündigt, da es keinerlei Verbindungen mit ÖPNV zur Arbeitsstelle gibt und die Stelle mir auch absolut nicht zugesagt hat. Zwischenzeitlich bin ich in ein Loch gefallen, was mich dazu veranlasst hat, eine Therapie mit Antidepressiva zu beginnen. Des weiteren bin Typ1 Diabetiker und hatte mit 27 Jahren einen Bandscheibenvorfall... Life's a bitch ;)

    Es wäre schön, den FS zu behalten, wäre aber für mich kein Weltuntergang. Einen Job finde ich auch ohne FS.
    Das Thema Cannabis ist für mich jedoch definitiv durch!

  • #461

    Tobi (Donnerstag, 04 Juli 2019 16:40)

    hey Bukem, meine Haare sind oben 10 centimeter und an den seiten 5 Millimeter allerdings nehme ich cbd produkte wo ja auch 0,2 prozent thc drin sein dürfen absetzen würde ich mein cbd allerdings Ungerne, deswegen befürchte ich das ich bei einer Haaranalyse eher schlechte Karten haben werde.

  • #462

    Bukem (Freitag, 05 Juli 2019 10:38)

    @Tobi : Schilderungen vom Hörensagen sind immer fehleranfällig. Soweit ich es verstanden habe, sollte hier eigentlich eine Mpu mit Trennungsvermögen folgen, da wären dann geringe Thc Cooh Rückstände unproblematisch.
    Ich würde dir vorschlagen, persönlich per obiger Mail mit Herrn Schüller Kontakt aufzunehmen.
    Da lassen sich alle Fragen beantworten und ggü der FSST gleich richtigstellen

    @Justin :das ist natürlich deine Entscheidung, ob du anwaltliche Hilfe beanspruchen willst, ist klar auch eine Kostenfrage.
    So vollständig hoffnungslos ist das Ganze nicht, bedürfte aber sofort anwaltlicher und verkehrspsychologischer Hilfe. Erst dann könnte dir Herr Schüller genaueres sa8

  • #463

    Toni (Samstag, 06 Juli 2019 18:44)

    Guten Tag mein Anliegen ist das ich wären einer Kontrolle nicht im Verkehr und ohne Führerschein mit 2,4gram aufgefundenen wurde und die Anzeige wegen Geringfügiger Mängel fallen gelassen wurde davor bin ich noch nie aufgefallen habe aber trotzdem ein Schreiben von der Führerscheinstelle bekommen das wenn ich meinen Führerschein machen möchte ein ärztliches Gutachten von Nöten sei. Nun ist meine Frage ob das ganze rechtens ist oder nicht da ich vorhabe mich für den Führerschein anzumelden.
    Mit freundlichen Grüßen.
    Und Danke schon einmal für die Antwort

  • #464

    Bukem (Sonntag, 07 Juli 2019 12:31)

    @Toni: klassische und häufige Situation.
    Eigentlich ist die Anordnung eines äG ohne sog Verkehrsbezug nicht rechtmäßig, wird aber regelmäßig so angeordnet.
    Blöd ist, dass dagegen keinerlei Rechtsschutz besteht.
    Ein ÄG würdest du aber sehr leicht bestehen können, ein gemäßigter Konsum ist bis dahin auch weiter möglich und sogar erlaubt bzw nicht verboten.
    Es geht für dich um die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen. Dazu musst du dauerhaft garantieren, nach einem Konsum dein Fahrzeug mindestens 72 Stunden, lieber mehr, nicht zu führen, damit der aktive Thc Wert wieder unter den Richtwert von 1,0 ng/ml sinken kann.
    Gleichzeitig darfst du nie Alkohol in Verbindung mit Thc konsumieren und erst recht nicht andere BtM.
    Das wäre eigentlich alles

  • #465

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 Juli 2019 20:05)

    In der Regel ist bei einer solchen Menge an Cannabis der Verdacht auf einen Dauerkonsum nicht herleitbar. Und den braucht es für die Anordnung des Gutachtens dem Grunde nach. Juckt aber keinen.

    Wenn man sagt, dass man max 1 - 2 die Woche Cannabis konsumiert (ohne Mischkonsum von Alkohol), dann passt das. Und man darf nicht sagen, dass man jemals andere, harte Drogen probiert hat. Ich meine, dass ist nicht verboten, aber das Gutachten wäre dann halt negativ.

    Es geht bei dem Gutachten auch nicht um das Trennvermögen, denn wir haben hier keine MPU.

    Es geht beim Gutachten rein um die Konsummusteranalyse. Einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum von Cannabis?

    Danach wird gefragt werden. Die 72 Stunden sind nur für Dich als Maßstab, darauf wird es im Gutachten nicht ankommen. Aber halte sie persönlich ein.

  • #466

    Justin (Dienstag, 09 Juli 2019)

    @Bukem,
    danke nochmals für die Antwort. Ich hätte noch eine Frage zu den Laboranalysen. Gibt es denn bei Labors auch einen Cut-Off Wert, unter denen ein Nachweis von THC-COOH als negativ interpretiert wird?

  • #467

    Bukem (Mittwoch, 10 Juli 2019 08:50)

    @Justin :klar, gibt es, haben wir hier :Nachweisgrenze THC = 0,02 ng/mg (Haare), THC COOH = 10 ng/ml (Urin)

  • #468

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 10 Juli 2019 10:13)

    @Justin:

    Labor schreiben regelmäßig, dass auch THC COOH Werte unter dem Cut Off Wert als "sicher" nachgewiesen gelten. Die Grenze von 10 ng/ml THC COOH kenne ich so auch nicht, aber das mag von Labor zu Labor variieren.

  • #469

    Bukem (Donnerstag, 11 Juli 2019 10:08)

    @Justin @Ra Schüller.
    Da hatte mich tatsächlich ein sehr sehr aufmerksamer Leser drauf hingewiesen. Wusste es selbst nicht und hab es länger gesucht.
    Steht, meine ich so, hier auf der Homepage bei den Thc Nachweiszeiten

  • #470

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 11 Juli 2019 20:54)

    Die Sache mit den Cut Offs ist in der Praxis leider nicht so, dass Werte darunter nicht verwertet werden können. Die Logik dahinter erschließt sich mir aber auch nicht so ganz :-)

  • #471

    Gunnar (Sonntag, 14 Juli 2019 15:09)

    Mahlzeit! Bin gerade von nem Festival nach Hause gefahren und bin in ne Polizeikontrolle geraten. Urintest war positiv auf THC, obwohl ich seit Monaten nichts mehr kommt konsumiert habe. Hab zu Hause ein bisschen recherchiert und bin auf folgenden Artikel gestoßen:
    https://hanfverband.de/nachrichten/news/positiver-thc-test-dank-tabletten-gegen-sodbrennen

    Ich habe tatsächlich Freitag und Samstag das erste Mal in meinem Leben Pantoprazol genommen. Meine Frage: Soll ich nun auf den negativen Bluttest warten oder kann ich das Verfahren irgendwie beschleunigen, indem ich mitteile, dass es von dem Medikament kommt?

    Und meine zweite Frage: ist durch das laufende Verfahren jetzt die Wahrscheinlichkeit höher, dass ich bei einer Polizeikontrolle wieder einen Urintest machen muss?

    Beste Grüße!

  • #472

    Bukem (Sonntag, 14 Juli 2019 19:47)

    @Gunnar :musste ich auch nachlesen. Ist ja verblüffend. Wende dich dazu am besten per Mail an Herrn Schüller. So geht das am schnellsten. Kontaktdaten stehen oben

  • #473

    Bob (Sonntag, 28 Juli 2019 11:06)

    Hallo Bukem,
    folgender Sachverhalt:

    Ich habe zu Fuß einen joint geraucht. Als ich ein Polizeowagen sah,habe ich den joint weggeschmissen.
    Die Polizisten haben mich angehalten wegen „dem Cannabisgeruch“.

    Der Polizist meinte, wir alle wissen was Sie soeben getan haben, aber der Konsum ist nicht strafbar. (hatte auch nichts weiter dabei und auch der joint wurde nicht von der Polizei gesucht und sichergestellt.)

    Weiterhin fragte er mich ob ich einen Führeschein hätte.
    Ich bejate dieses aber sagte dass ich eigentlich nur Bahn fahre.

    Einen Ausweis hatte ich auch nicht dabei, es wurde lediglich mein Name per Funk abgefragt.

    ist es nun möglich dass die FSS informiert wird?

    vielen Dank im Voraus!!!

  • #474

    Bukem (Sonntag, 28 Juli 2019 18:11)

    @bob :Wenn es kein Strafverfahren wegen BtM Besitzes gibt, dann gibt es auch keine Weiterleitung an die FSST.
    Selbst wenn, gäbe es schlimmstenfalls ein äG, was in deinem Fall ohne BtM Besitz und vor allem ohne Thc Verstoss beim Fahrzeug führen sehr leicht und bequem zu bestehen wäre.
    Entspannen dich und Meld dich bei Bedarf. Kannst ruhig weiter konsumieren, acht drauf, dass du immer mindestens 72 Stunden wartest, solltest du doch mal Auto fahren

  • #475

    Abgezockt96 (Dienstag, 06 August 2019 23:36)

    @bukem

    Bist du dir da sicher? In meinem Fall (ist schon bisschen her) hat der Polizist nur wegen des Geruchs zu mir gesagt das er eine Meldung an die Fss machen wird. War aber auch im Straßenverkehr.

  • #476

    Bukem (Mittwoch, 07 August 2019 00:25)

    @Abgezockt:kannst du kurz genauer schildern, wovon du sprichst?

  • #477

    Nick (Dienstag, 13 August 2019 14:32)

    Hätte ich die Goldenen Regeln von Herrn Schüller doch rechtzeitig gekannt!

    Am 5. Mai wurde ich im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten (ich wohne in Niedersachsen). Mit den gängigen Argumenten (gerötete Augen, glasiger Blick) wurde mir von den Beamten Cannabis-Konsum unterstellt. In der Tat rauchte ich gelegentlich Cannabis, zuletzt ungefähr 7 Stunden vor der Kontrolle. Ich hatte das Auto genommen, weil ich sonst zur spät zur Arbeit gekommen wäre und es nur eine kurze Strecke war. Dummerweise ließ ich mich zu einer Urinprobe vor Ort bequatschen, die positiv ausfiel. Ich gab an, ca. 10 Tage zuvor Cannabis konsumiert zu haben. Ich musste mit aufs Revier und eine Blutprobe abgeben. Ergebnis: 2,9 ng/ml THC und 33 ng/ml THC-COOH. Am 18.07. kam der Strafbefehl über 500 EUR (habe ich bezahlt) und den Entzug des Führerscheins für 1 Monat (noch nicht abgegeben). Damit, dachte ich, sei die Sache ausgestanden und habe mal wieder am 10.08. einen Joint geraucht. Aber am selben Tag kam die Aufforderung, für ein ärztliches Gutachen innerhalb 8 Tagen, also bis kommenden Freitag, eine Blut- und Urinprobe abzugeben. Der THC-Wert wird wohl bis zur Blutprobe auf Null gesunken sein, aber der COOH-Wert wahrscheinlich nicht. Sehen Sie einen Weg, dem drohenden Führerscheinentzung bzw. der MPU zu entgehen? Wie könnte man argumentieren? Oder benötigen Sie dazu Akteneinsicht?


    Ergänzend vielleicht noch: Anfang 2016 mit 17 Jahren wurde ich mit einer sehr geringen Menge Cannabis erwischt. Das Verfahren wurde aber eingestellt. Ich weiß nicht, ob das im vorliegenden Fall noch Auswirkungen haben kann

  • #478

    Bukem (Mittwoch, 14 August 2019 10:48)

    @Nick: das ist allerdings wirklich gefährlich und ganz besonders gefährlich ist es erst durch deine leider blöden Einlassubgen geworden.
    Das äG wird vermutlich nachteilig ausgehen, da Thc Cooh nachgewiesen werden wird.
    Dann wird nach neuer Rechtsprechung zusätzlich eine Mpu verlangt, die du wegen fehlender Abstinenznachweise wohl auch nicht bestehen kannst.
    Du brauchst jetzt sofort Hilfe. Und mit jetzt meine ich jetzt.
    Herr Schüller schaut sich das mit dir an, um überhaupt noch zu sehen, ob was gerettet werden kann.
    Dazu braucht er natürlich Akteneinsicht usw.
    Bitte im eigenen Interesse sofort unter obiger Kontakt Mail melden

  • #479

    Jürgen (Freitag, 16 August 2019 23:49)

    Guten Tag, hatte ein Gutachten wegen Besitz von Cannabis. Gutachten wurde positiv bestanden habe angeben seit dem finden nichts mehr konsumiert zu haben und davor nur 1-2 mal im Monat.
    Trzd verlangt dir Führerscheinstelle von mir jetzt 4 Abstinenz Nachweise innerhalb 2 Jahre, um den thc Spiegel weiter zu kontrollieren ? Ist das rechtens und muss ich jetzt 2 Jahre Abstinenz bleiben?
    Ich verstehe es nicht?
    Urinprobe war negativ
    Kein Bezug zum Straßenverkehr

  • #480

    Bukem (Samstag, 17 August 2019 11:00)

    @Jürgen :bei reinem Besitz ohne irgendeinen Verkehrsbezug wäre wohl schon die Anordnung des äG vermutlich rechtswidrig.
    Ich kann jetzt nicht mal drüber spekulieren, ob du evt irgendwelche nachteiligen Angaben im Gutachten getätigt haben könntest.
    Kurz gesagt, vieles von dem, was FSST so machen, ist rechtswidrig.
    Wenn du das genauer überprüfen lassen möchtest, bitte ich Dich, Dich direkt an Herrn Schüller unter obiger Mail zu wenden. Es müsste Akteneinsicht genommen werden.
    Von wann ist der Bescheid? Es laufen dann ja Fristen ab der Zustellung

  • #481

    Marvin (Montag, 19 August 2019 17:09)

    Guten Tag,
    Kurz zu meinem Fall, ich würde vor ca. einen halben Jahr mit Cannabis sitzend im Auto aufgegriffen. Es wurde damals kein Test gemacht, da ich nicht gefahren bin. Am 20.7.19 kam die Aufforderung eines Ärztlichen Gutachtens. Da die Polizei einen Starken Cannabis Geruches im Auto wahrgenommen hat und ich eine Aussage getätigt haben soll das ich öfters mal Cannabis rauche(habe ich nicht). Seit dem Tag wo das schreiben von der Führerscheinstelle kam, habe ich natürlich meinen Konsum komplett eingestellt. Am 11.9.19 habe ich nun meinen Test beim Gesundheitsamt. Jetzt zu meiner Frage was passiert wenn die dort noch einen Thc-Cooh wert finden sollten muss ich dann Angst um meinen Füherschein haben oder mit einem 2 Test rechnen?
    Danke schon mal für die Antwort.�
    MfG

  • #482

    Marvin (Montag, 19 August 2019 17:36)

    Zusätzlich zum ein 554 von mir. Und gibt es einen THC-COOH wert der Aufjedenfall unterschritten sein muss um den Verdacht komplett einzuräumen?
    Ich wohne in Schleswig-Holstein
    Mfg

  • #483

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 19 August 2019 19:22)

    @Marvin:

    Wenn Sie nicht gefahren sind, dürfte vermutlich bereits die Anordnung des Gutachtens rechtswidrig sein. Konsum alle 2 Wochen am Wochenende kann eingeräumt werden. Ohne Mischkonsum mit Alkohol.

    Wenn der noch ein bißchen THC COOH gefunden wird, ist das egal. Wenn Sie nicht gefahren sind, muss der Wert nicht auf null sein.

    Der THC COOH Wert muss unter 75 ng/ml sein. Aber das wird er nach der Zeit.

    Wenn in den Haaren unschöne Dinge zu erwarten sind, sollte man hierüber nochmal reden...

  • #484

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 19 August 2019 19:45)

    @Jürgen:

    Um wieviel Cannabis ging es? War es das erste mal, dass Sie auffällig wurden.

    2 Jahre klingt völlig überzogen und rechtswidrig. Machen Behörden aber gerne, um den Laden am Laufen zu halten. Geht nicht um Recht und Unrecht. Geht nur darum, dass die Akten auf dem Tisch landen und die Verfahren laufen. Machen Sie das nicht, entzieht die Behörde, dann gibt es weitere Verfahren zum Bearbeiten und immer so weiter. Wollte ich auch nicht glauben früher. Anders ist das oft aber nicht zu erklären...würde das mal durch den Leiter der Führerscheinstelle klären lassen. Übernehme das gerne. Oft drehen einzelne Sachbearbeiter bißchen frei und müssen zurückgepfiffen werden. Melden Sie sich gerne.

  • #485

    Marvin (Dienstag, 20 August 2019 13:28)

    Zum 556, ich bin nicht gefahren mein Zündschlüssel war nicht mal im Auto deswegen wurde auch kein Test gemacht und der Vorfall war auch schon am 29.3 wo Sie mich sitzend aufgegriffen hatten. Ich werde mich aufjedenfall bei ihnen melden falls die Führerscheinstelle nach dem Test noch was kommen sollte. Ich werde auch Urintest machen, damit keine unschöne Dinge zum Vorschein kommen werden. Danke schon mal für ihre schnelle Antwort.

  • #486

    Bob (Montag, 26 August 2019 19:19)

    Guten tag,
    Kurz zu meinem Fall. Am 30.03.19 hatte ich mit paar Freunden eine pause am rastplatz gemacht, waren auf dem weg nach Österreich zum skifahren. Da kam eine streife und hat eine allgemeine verkehrskontrolle durchgeführt dabei wurde im meinem auto knapp 15 gramm cannabis gefunden. Am steuer war ich nicht also hat die polizei auch kein test oder sowas durchgeführt. Wurde erkennungsdienstlich auf der wache behandelt und hab zu dem cannabis Nix gesagt also Aussage verweigert. Danach durften wir weiter fahren. Irgedwann kam ein schreiben wo ich 1000 euro zahlen sollte und die Sache wäre eingestellt, hab ich gemacht, dachte die sache ist aus der welt. Zu meiner Blödheit hab ich dann regelmäßig weiter gekifft. Dann das böse Erwachen am 30.7.19 brief von Verkehrsamt "es ergeben sich bedenken zum führen von fahrzeugen" weil ich mal ca. 2007 meine FE schon mal wegen mischkonsum verloren und alles über mich ergehen lassen habe mit Abstinenz und mpu, 2011 hatte ich dann meine FE dann wieder. Die Aufforderung lautete innerhalb von 8 tagen blut abzugeben, hab dann am 5.8.19 blut abgegeben und die werte waren 2.7ng/ml thc und 12ng/ml tch-cooh und wurde von dem labor auf erheblichen konsum mit verdacht auf regelmäßigen konsum beurteilt. Vom Verkehrsamt hab ich noch kein brief erhalten. Hab ab den 30.7.19 konsum komplett eingestellt.
    Was erwatet mich, das ganze spiel von vorne? oder kann ich mich wehren weil ich ja nicht beim fahren erwischt wurde ?

  • #487

    Bob (Montag, 26 August 2019 19:52)

    Zu 559 ich bin in NRW wohnhaft

  • #488

    Bukem (Dienstag, 27 August 2019 10:29)

    @Bob: was hast du denn für Angaben bei der FSST getätigt, wann du vor der Untersuchung zuletzt konsumiert hast? Und du hast am 30.07 wirklich aufgehört und hattest am 05.08 noch 2,7 ng/ml?
    Sagen wir es doch so so, mit der richtigen anwaltlichen Begleitung und dessen Kommunikation mit der Führerscheinstelle, muss das kein Problem sein.
    Es gibt eben keinen neueren Verkehrsverstoß, das stimmt. Fraglich wäre, was du damals bei der alten Mpu für Angaben gemacht hast, wie es weiter geht, also ob du abstinent sein willst.
    Es kann sehr gut sein, dass dich die Behörde nun als Dauerkonsument einstuft und evt bei entsprechender Rückrechnung deiner mir unbekannten Konsum Angaben die Fahrerlaubnis entzieht.
    Wenn du das alles vermeiden willst, dann nimm dir einen Anwalt und zwar jetzt sofort, bevor die Behörde handelt.
    Du wirst bundesweit kaum jemanden besseren finden als hier Herrn Schüller.

  • #489

    Bob (Dienstag, 27 August 2019 11:54)

    Danke schon mal für die schnelle antwort. Bei der FSST hab ich noch nix angegeben. Und ja ich will abstinent bleiben weil irgendwie alles am FE hängt z.b. Job und alles was man sich so in jahren aufgebaut hat. Ich werde mich mit Herrn Schüller am besten heute nach arbeit in verbindung setzen.
    Mfg

  • #490

    Bob (Dienstag, 27 August 2019 12:25)

    Zu 561 noch, hab wirklich den konsum am 30.7 eingestellt und am 5.8 blut abgegeben und der wert war 2,7ng/ml aktiv und 12ng/ml hooc

  • #491

    David K. (Dienstag, 27 August 2019 18:53)

    Hallo Zusammen,

    erstmal toll das man hier im Vorfeld aufgeklärt wird und das Sie schonmal antworten vorab geben damit man weiß, wie man weiter Verfahren soll.

    Nun zu meinem Fall, ich wurde mit Cannabis Besitz zu Fuß erwischt.

    Nun wurde ein Fachärztliches Gutachten angeordnet.
    Das erste Urinscrenning sollte binnen 2 Tagen passieren, der Delta cabonsäurewert war bei mir bei 45 ng/ml.
    Jetzt soll ich ein FÄG noch machen.

    Ich war vorher Gelegentlicher Konsument mit manchmal Monatsabständen und manchmal 2 Wochen Abständen, manchmal auch von Wochenende zu Wochenende. Ab und zu auch 3 Tage hintereinander Konsumiert.

    Seit dem ersten Screening habe ich nicht konsumiert, ist jetzt ca 1 Monat her. Leider 3 Tage vor dem 1 Screening konsumiert :((

    Was soll ich beim Fäg sagen????, zu meinem Konsummuster, habe schon viel gelesen.

    Aber wenn man 1 mal und noch 1 weiteres mal konsumiert hat gilt man ja schon als gelegentlicher Konsument und auf Probierkonsum kann ich mich nicht berufen.
    Kann ich sagen das ich z.b. manchmal alle 3 Monate, manchmal alle 6 Monate und manchmal 1 im Monatlichen Abstand Konsumiere? und wird mir das dann zu Lasten gelegt also kann ich ungeeignet sein bei solchen aussagen?

    Wie soll ich am besten den Artzt überzeugen??
    Also Konsum und Fahren trenne ich strickt meistens lasse ich mir 10 Tage nach Konsum Zeit mit dem Fahren.

    Brauche unbedingt den Führerschein weiterhin.

    Bitte um Hilfe und danke für die Beratung

    LG David

  • #492

    Bukem (Mittwoch, 28 August 2019 11:43)

    @David : gut, dass du fragst. Du hast ein zwei Denkfehler drin, das wird schon.
    Es gibt keinen Verkehrsverstoß. Das ist gut und das allerwichtigste. Deshalb ist es auch bei dem äG völlig ok, wenn du dein gemäßigtes Konsumverhalten auch wahrheitsgemäß einräumst. Ein oder zweimal die Woche konsumieren ist in deinem Fall für die Führerscheinstelle völlig ok. Wichtig ist eben nur, dass du zwischen diesem Konsum und dem Fahrzeug führen ausreichend zeitlich trennst, damit der aktive Thc Wert unter den Richtwert von 1,0ng sinken kann. Das macht man, indem man mindestens 72 Stunden wartet.
    Erklärst du das der FSST, bist du in ihren Augen ein zuverlässiger Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig darf man niemals Alkohol in Verbindung mit Thc konsumieren und niemals niemals niemals irgendwelche andere Drogen.

    Du hast in dem äG eh eine Wahrheitspflicht. Dass du direkt vor dem Zugang der Ladung zum Screening noch konsumiert hast, ist halt so und es ist ganz wichtig, dass du das auch so sagst. Ist völlig ok, wirklich. Das sehen die bei dem Wert
    Es wäre andersrum nämlich wahnsinnig gefährlich, wenn du plötzlich ne Ausrede formulieren würdest und sagen würdest, vor ein oder zwei Wochen zuletzt konsumiert zu haben. Dann würden die das rückrechnen und dich vermutlich als Dauerkonsument einstufen und du deine FE vermutlich verlieren.

  • #493

    David K. (Sonntag, 01 September 2019 22:22)

    Ok vielen dank für die Antwort. :)
    Also ist es völlig ok wenn ich zum beispiel sage das ich jede woche 1 Joint Konsumiert habe.?
    Solang ich mindestens 3-5 Tage warte mit dem Fahren.

    Der gemessene Wert im Urin bei mir ist ja relativ hoch, wie lange, hätte ich kein Auto fahren dürfen bis ich unter den Richtwert komme?

    Und welche Fragen erwarten mich im Fäg und welche Tests muss ich machen ?
    Im schreiben wurde genannt das mindestens noch 1 Urinscreening gemacht wird.
    Kann es sein das die Ärzte mir auch Blut abnehmen oder Haare ?

    Und wenn noch ein kleiner Restwert zu finden ist, wie wird das dann gewertet ?
    Habe mit Halbwertszeiten das ganze runtergerechnet müsste jetzt bei einem Wert von 2-3 ng/ml delta Cabonsäure sein.

    Danke für die Antwort und sorry für die vielen Fragen bin etwas aufgeregt und weiß ja nicht was auf mich zukommt.

    LG David

  • #494

    Günther (Montag, 02 September 2019 11:40)

    Hallo,
    wurde vor ca. 2 Wochen (in Bayern) einer Verkehrskontrolle unterzogen, bei der die Beamten den Verdacht eines Drogenkonsums äußerten. Habe keinerlei Angaben zum Konsum(-verhalten) gemacht und auch einen Urinschnelltest zunächst abgelehnt. Hierauf wurde seitens der Polizei behauptet, dass bei einem Verweigern des freiwilligen Urintests der Führerschein sofort einbehalten wird. Nach einigem Hin und Her habe ich mich schließlich darauf eingelassen, der Test schlug positiv auf THC an, was eine Blutentnahme zur Folge hatte. Nun warte ich auf die Laborergebnisse bzw. auf ein Schreiben der Strafverfolgungsbehörde. Ich befürchte jedoch, dass sich die THC-Werte nicht unbedingt im niedrigen Bereich bewegen. Der vermeintliche Konsum wurde natürlich eingestellt. Nun zu meiner Frage: Ist es möglich, bereits jetzt etwas zu unternehmen oder sollte ich erst die Laborergebnisse abwarten? Bin nämlich nicht unbedingt scharf darauf, eine MPU zu absolvieren. Ein ärztliches Gutachten würde mir völlig reichen.. ;)

    Vielen Dank im voraus!

  • #495

    Bukem (Montag, 02 September 2019 15:44)

    @david : der von dir genannte Wer in dem ersten Eintrag war doch der Thc Cooh Wert. Thc Cooh hat eben eine grob ungefähre Halbwertszeit von ca 5 bis 7 Tagen. Sollte da noch was gefunden werden, wird das eben zurück gerechnet. Deshalb bleib bitte bei der Wahrheit.
    Was du mit der Frage eigentlich meintest, ist der aktive Thc Wert, der auch bei starken und regelmäßigen Konsumenten nach 3 bis 4 Tagen unter dem Richtwert von 1,0ng liegen sollte.
    Deine weiteren Fragen kann ich dir schon berufsrechtlich nicht einfach so beantworten oder dir bestimmte Dinge in den Mund legen.
    Ich kann Dir aber sagen, dass du dich natürlich zb wg eines Beratungsgesprächs an Herrn Schüller wenden kannst

    @Günther :wann war denn der letzte Konsum vor der Kontrolle und reden wir nur von Cannabis?
    Es war schon durchaus klug, die Aussage zu verweigern.
    Aber jetzt darfst du nicht warten, wenn du selbst erwartest, einen Thc Verstoss begangen zu haben und die die FE wichtig ist.
    Um es kurz zu sagen. Du brauchst dafür nach neuer Rechtsprechung einen Anwalt, der dir hilft und Akteneinsicht nehmen kann und zusätzlich eine möglichst sofort beginnende verkehrspsychologische Betreuung.
    Denn als Folge dieser neuen Rechtsprechung fällst du ohne verkehrspsychologische Hilfe durch das äG und musst zur Mpu, die du aber schon mangels vorheriger Abstinenznachweise nicht bestehen kannst.

    Schau hier mal rein : https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/03/16/h%C3%A4ufigster-grund-f%C3%BCr-negative-drogen-mpu-fehlende-verkehrstherapie/

    Herr Schüller ist bundesweit tätig, Kontaktdaten stehen oben, deine Verfahren bei FSST und Staatsanwaltschaft laufen schriftlich, kurz gesagt, meld dich möglichst schnell, wenn du die Fahrerlaubnis behalten möchtest

  • #496

    Günther (Montag, 02 September 2019 17:02)

    @Bukem: Der letzte Konsum könnte am Vorabend stattgefunden haben. Ich wollte evtl. auf den einmaligen Probierkonsum maximal 6 Stunden vor der Blutentnahme hinaus. Hierzu müsste jedoch der THC-COOH-Wert entsprechend niedrig sein, oder? Momentan sehe ich mich jedoch, sowohl finanziell wie aus Überzeugung nicht in der Lage, einen Verkehrspsychologen aufzusuchen oder eine MPU zu absolvieren. Ist es richtig, dass mir nach 15 Jahren die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann/muss? Und ist es möglich, die wahrscheinlich geforderte MPU erst in 2-3 Jahren anzutreten?

    Danke für die rasche Antwort!

  • #497

    Bukem (Dienstag, 03 September 2019 11:55)

    @Günther : aus Überzeugung? Wollen wir da wirklich drüber reden?
    Das ist natürlich Ihre ureigene Entscheidung. Schon das äG würde Kosten verursachen. Das kann natürlich durch die freiwillige Abgabe der Fahrerlaubnis vermieden werden? Ja, unter besonderen Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnis nach einer gewissen Zeitspanne von 15 Jahren ohne Mpu neuerteilt werden. Dazu dürfte es keinerlei weiteren verkehrsrelevanten Vorkommnisse geben.
    Aber dann hätten wir frühestens das Jahr 2034.
    Würde eine angeforderte Mpu oder ein äG nicht innerhalb der festgesetzten Frist absolviert, wird die FE direkt entzogen.
    Wäre es das wirklich alles wert?

  • #498

    Mathes (Dienstag, 03 September 2019 22:24)

    Hallo,
    Ich muss zur einer Alkohol MPU und meine Beratungsstelle sagte das ich ein Drogennachweis machen soll, da in der Polizei Aussage steht das ich 2 Tage befor ich mit Alkohol erwischt wurde eine Tüte geraucht habe. Es wurden aber keine Werte oder sonstiges festgestellt. Muss ich wircklich einen Nachweis vorlegen?

  • #499

    Bukem (Mittwoch, 04 September 2019 09:12)

    @Mathes: das kann ich so nicht beantworten. Ich weiß nämlich nicht, was in der Akte genau steht. Wenn du gesagt haben solltest, regelmäßig Alkohol und Cannabis gemeinsam zu konsumieren, dann wohl ja.
    Hier sieht man, warum anwaltliche Hilfe auch bei der Begleitung von einem ärztlichen Gutachten oder Mpu so wichtig ist. Nur durch anwaltliche Akteneinsicht kann man sich genau ein Bild davon machen, was der Gutachter weiß und wo Fallstricke stecken.
    Wenn du eine echte Chance zum bestehen haben willst, bitte jetzt sofort bei Herrn Schüller per obiger Mail melden

  • #500

    Mathes (Mittwoch, 04 September 2019 13:22)

    @Bukem: In meinen Akten ist jemals etwas von Drogen oder einem Mischkonsum die rede. Die Fragestellung an den Prüfer vom Amt ist eine reine Alkoholfragestellung. Es steht legentlich in dem Polizeibogen der zum Zeit der Alkoholauffälligkeit erstellt wurde das ich 2 Tage vor dem Vorfall ein Tütchen geraucht haben soll. Es liegen aber keine Blutwerte vor ect. vor.

  • #501

    Bukem (Mittwoch, 04 September 2019 15:29)

    @Mathes: dann muss ich trotzdessen raten, dass du das von Herrn Schüller abklären lassen solltest, um keine negative Überraschung zu erleben. Ich bin da leider überfragt

  • #502

    Man (Mittwoch, 04 September 2019 22:04)

    Sehr geertes Team...
    Habe ein Verfahren wegen cannabiskauf in Höhe von 10 Gramm pro Monat über 4 Monate...
    70 tagessätze war das Urteil gegen das ich gerade mit dem Anwalt vorgehe, da es auf Aussage basiert...
    Die vorgeworfene Tat fand vor 3 Jahren statt...
    War vor kurzem in der schweiz und habe fälschlicherweise in einem betrunkenen Zustand mitgeraucht...
    1. Frage kommt die führescheinstelle?
    2. Frage was für Chancen habe ich aus der Sache endlich herauszukommen?
    Danke für ihre Zeit.
    Hochachtungsvoll

  • #503

    Bukem (Donnerstag, 05 September 2019 10:47)

    @man: da dürfte ein ärztliches Gutachten kommen.
    Das wäre aber in deinem Fall, da du ja keinen Verkehrsverstoß unter Thc Einfluß begangen hast, simpel zu bestehen, sofern du da keinen Mist erzählst.
    Für die FSST ist es ok, wenn du gelegentlich, zb einmal pro Woche, rauchst. Trick dabei, du musst das konsumieren zeitlich sicher zum Fahrzeug führen trennen, das machst du, indem du mindestens 72 Stunden wartest.
    Du darfst nie Alkohol gemeinsam mit Thc konsumieren und nie anderes BtM.
    Deine Aussage oben, betrunken mitgeraucht zu haben, hätte im Gutachten auch ohne Thc Verstoss den Entzug deiner Fe zur Folge.
    Bis zum Eingang der Ladung kannst du ruhig gelegentlich weiter rauchen. Dann bitte nicht mehr bis zum Gutachten. Und sag da, wann du zuletzt geraucht hast
    Machst du das alles, bist du safe aus der Nummer raus

  • #504

    patrick (Donnerstag, 05 September 2019 11:24)

    Hallo,

    ich wurde vor einer Woche dummerweise von der Polizei kontrolliert.
    Ich hatte einen 3/4 Joint im Auto und dazu noch 15g.(in Berlin noch Eigenbedarf..hoffe wird fallen gelassen...ich war kooperativ etc.)
    Die Polizei meinte, den Urintest könne iwr uns klemmen...ich war auch ehrlich und sagte Ihnen das ich gelegentlich konsumiere.
    Es wurde noch ein Alkoholtest gemacht. ( 0,0)
    Darauf hin zur Wache und es folge der freiwillige Bluttest.
    ICh weiß im Nachhinein waren die Angaben kontraproduktiv.
    Ich habe noch keine Blutwerte, jedoch denke ich, dass sie nicht gerade niedrig ausfallen.
    Wird jetzt erfahrungsgemäß erst ein äG verlangt oder gleich eine MPU?
    Ich habe den Konsum sofort eingestellt und habe auch nciht wieder vor anzufangen.

    Könnte man trotz erhöhter Werte mit einem positiven äG davon kommen?

    LG

  • #505

    Man (Donnerstag, 05 September 2019 14:18)

    Zu 575...
    Polizeibeamte sagte vor einem halben Jahr das er darauf verzichtet die führescheinstelle zu informieren da ich zur der vorgeworfenen Tatzeit noch kein führeschein besessen hatte...
    Beim Anwalt hörte sich auch danach an...
    Leider habe ich das in dem schreiben nicht erwähnt...
    Und ja... würde gerne wieder... nach drei Wochen und habe Befürchtungen... Auto fahren niemals... halte mich an sieben Tage Regel...
    Vielen Dank
    Hochachtungsvoll

  • #506

    Bukem (Freitag, 06 September 2019 14:59)

    @man :Wenn es da ein rechtskräftiges Urteil gibt, gibt es auch eine Weiterleitung an die FSST. Das Gutachten dürfte also kommen. Wie und das du bestehst, habe ich dir oben erklärt.
    Gelegentlicher Konsum ist bis zum Zugang der Ladung auch ok. Gelegentlich heisst aber nicht täglich, sondern ein, evt zweimal die Woche.

    @Patrick :deine Frage ist ziemlich allgemein gefasst.
    Also, schon wegen des Grasfundes kommt ein äG. Wenn deine Blutwerte eben 1,0ng oder aktiven Thc aufweisen, dann ist der Drops eigentlich schon gelutscht.

    Schau hier mal rein : https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/03/16/h%C3%A4ufigster-grund-f%C3%BCr-negative-drogen-mpu-fehlende-verkehrstherapie/

    Kurz gesagt, du hast denen alles zum Entzug deiner FE freihaus geliefert. Erst kommt ein äG, was du allein nur theoretisch bestehen kannst, dann eine Mpu, die du mangels Vorliegens von Abstinenznachweisen auch nicht packst.
    Wenn dir deine FE wichtig ist, brauchst du jetzt sofort einen Anwalt und zwar einen Experten, und du brauchst eine verkehrspsychologische Betreuung.
    Dann hast du ne Chance. Sonst nicht, sorry.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Meld dich schnell. Zählt jeder Tag

  • #507

    ms15 (Donnerstag, 12 September 2019 11:33)

    Hallo,
    sehe ich das richtig, dass beim äG durchaus THC-Abbauprodukte aufgefunden werden dürfen sofern es nicht durch Verkehrbezug angeordnet würde?
    Ich würde im Jahr 2017 2 Mal mit geringer Menge Cannabis angezeigt, beides Mal fallengelassen. Jetzt wurde ich nochmals durch Chats von Herbst 2018 angezeigt, wieder fallengelassen. Das heißt ich kann jetzt gelegentlich konsumieren (1-2 Mal die Woche) und dann im äG einräumen, dass ich gelegentlich konsumieren, keine anderen Drogen nehme und niemals Mischkonsum betreibe? Und das bleibt ohne Folgen für meinen Führerschein? Ich fahre tatsächlich so gut wie nie Auto und trenne immer klar zwischen Konsum und Teilnahme am Strassenverkehr.
    Viele Grüße und Danke im Voraus für die Antwort.

  • #508

    Bukem (Donnerstag, 12 September 2019 13:53)

    @ms15: Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt kein Verkehrsverstoß unter Thc Einfluß vor?
    Ja, dann empfiehlt sich das so. Genau, das ist dann in Hinsicht auf das äG und die Fahreignung unbedenklich

  • #509

    Bernd (Samstag, 14 September 2019 20:04)


    Gruppe: Members
    Beiträge: 8
    Beigetreten: 14.09.2019
    Mitglieds-Nr.: 85791



    Guten Tag,


    Ich wurde nachdem überqueren der niederländischen Grenze mit 3 joints im Auto erwischt. Hab die joints freiwillig rausgerückt. Man hat eine urintest gemacht der positiv war und danach noch einen bluttest. Der letzte Konsum war am Abend zuvor (ca 15h). Rauche seit ca 2 bis 3 Monaten täglich joints.


    Meine Frage ist nun was mir droht. Ich weiß nicht wie hoch meine Werte waren.

  • #510

    Bukem (Sonntag, 15 September 2019 12:30)

    @Bernd : da bräuchten wir genauere Angaben, wann war der Vorfall? Der Konsum ist seitdem eingestellt? Wenn nicht, sofort machen und durchhalten.
    Haben Sie irgendwelche Angaben zu Ihrem Konsumverhalten getätigt?
    Schlimmstenfalls ist die FE verloren. Bitte um detaillierte Rückmeldung

  • #511

    Bernd (Sonntag, 15 September 2019 17:47)

    Vorfall war am 11.09. Konsum hab ich am 14. Eingestellt.
    Ich weiß nicht mehr genau was ich zum Konsum gesagt habe. Erst hab ich nicht geantwortet aber 3 verschiedene Beamten haben mich ausgefragt und immer wider die selben Fragen gestellt, mehr als eine Stunde lang hat die ganze Prozedur gedauert und es kann sein das ich irgendwas gesagt habe. Kann sein das ich zu gelegentlicherm Konsum zugegeben habe ohne die rechtliche Definition zu kennen.




  • #512

    Manuel (Montag, 16 September 2019 02:15)

    Hallo ihr Helden,

    Ich wurde am 22.03.2019 von einer Zivilstreife angehalten, war recht nervös und sollte draußen pinkeln. Als ich nur skeptisch geschaut habe(Innenstadt Bereich) wurde mir gesagt, sonst käme ich halt zur Wache. Ich hatte also nicht wirklich eine Wahl, dann gab es jedoch keinen Urin Test mehr, der nicht abgelaufen war, also Schnelltest aus dem Auto geholt, dort war eine feine Linie bei Thc. Ich wurde dann jedoch nicht belehrt und habe (aus not) gesagt, der Konsum sei vom Vortag mehr als 24 Stunden her. Zwei Polizisten wollten mich gehen lassen, nur die Frau nicht, daher dachte ich, ich könnte damit was reißen. Bluttest war dann auf der Wache. Ich habe gefragt, ob Zwang angewandt wird, wenn ich dies nicht möchte, was mit 'ja in etwa' beantwortet wurde, ich wurde nie über irgendwas belehrt. Jetzt im August kam das Schreiben, 500 Eur, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte. Habe mit Anwalt Akteneinsicht beantragt, habe Ihre Seite leider jetzt erst gefunden, dort stand dass bereits am 25.03 ans StVamt eine Meldung erfolgte wegen Besitz von 1 gramm Gras und 4 xtc im Jahr 2015 (damals gegen Fred Kurs und 200Eur eingestellt worden, hatte da den Schein schon, war auf einem Festival und war nicht mein xtc), sowie 2018 eine nötigung auf der Autobahn (auch eingestellt worden, die Anzeige kam nur, weil das Auto des 'Gegners' voll besetzt war) und nun eben das. Wert war 4,9 ng, den anderen Wert habe ich bei der Akteneinsicht leider nicht entnommen. Mein Anwalt fing jetzt erstmal mit einem Einspruch auf ein beweisverwertungsverbot mangels fehlender Belehrung, was abgeschickt wurde. Wird mich das Amt erst nach dem Prozess kontaktieren, oder wieso ist da bisher nichts gekommen? Auch bei einer Einstellung können die mich ja prüfen, oder? Komme aus NRW. Sorry für den langen Text, und im Voraus vielen Dank.

  • #513

    Bukem (Montag, 16 September 2019 11:17)

    @Bernd :dann ist das ganze wirklich hochgefährlich. Wenn Sie auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, kann ich nur ganz ganz dringend auf möglichst sofortige anwaltliche Hilfe und idealerweise zusätzliche verkehrspsychologische Unterstützung verweisen. Herr Schüller ist bei Interesse bundesweit tätig. Ohne Einholung von Akteneinsicht werden Sie nicht einmal Chancengleichheit durch gleichen Kenntnisstand haben.
    Wenn Sie wirklich so konsumiert haben wie beschrieben, also mehrere Joints täglich und zuletzt 15 Stunden vorher, dann ist es wohl nahezu unmöglich, jedenfalls extrem unwahrscheinlich, dass ihr aktiver Thc Wert unter dem Richtwert von 1,0ng liegen könnte.
    Dann liegt erst einmal eine Ordnungswidrigkeit vor, welche Punkte, ein einmonatiges Fahrverbot und erhebliche Kosten nach sich zieht.
    Das ist der harmlose Teil. Im Anschluss meldet sich die Fahrerlaubnis, vermutlich um ein ärztliches Gutachten einzuholen. Wird da weiter Thc Cooh nachgewiesen oder ein gelegentlicher Konsum etwa durch ihre vermutlichen oder eventuellen Aussagen bestätigt, liegen nach alter Rechtslage bereits schon die Voraussetzungen für den dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis vor.
    Nach neuer Rechtslage, leider auch nicht besser, wird sodann eine Mpu angeordnet, die Sie mangels zeitlich zurück reichender Abstinenznachweise nicht bestehen können. Lesen Sie hier bitte dazu nach

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/03/16/h%C3%A4ufigster-grund-f%C3%BCr-negative-drogen-mpu-fehlende-verkehrstherapie/

    Deshalb müssen Sie jetzt wirklich handeln, jedenfalls dann, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis bewahren wollen
    Bundesweit werden Sie niemanden kompetenteres als Herrn Schüller finden. Solche Verfahren werden grundsätzlich schriftlich geführt.
    Kontaktdaten stehen oben und bitte jeden Konsum eingestellt halten

  • #514

    Bukem (Montag, 16 September 2019 11:25)

    @Manuel : das ist immer schwierig, wenn da bereits ein Kollege mandatiert worden ist und Tätigkeiten entfaltet hat. Das hat vor allem berufsrechtliche Gründe
    Diese ganzen Sachen mit fehlender Belehrung und einem Einspruch werden wohl nicht wirklich zielführend sein.
    Halten wir mal fest, du hast einen Thc Verkehrsverstoß. Deshalb wird sich bei dir früher oder später die FSST melden. Dafür gibt es leider keine Fristen
    Lies bitte kurz das, was ich eben zu Bernd geschrieben habe. Exakt dasselbe kommt auf dich zu. Wird da Thc nachgewiesen oder hast du zuvor einen wenigstens gelegentlichen Konsum eingeräumt, kommt erst ein äG und dann eine Mpu.
    Und da kommst du alleine nicht durch. Konsum ist eingestellt?
    Wenn dir das grad alles neu ist, solltest du dich fragen, warum du das erst jetzt hörst.

    Mehr kann ich dir jetzt erstmal nicht sagen

  • #515

    Manuel (Montag, 16 September 2019 11:41)

    Vielen Dank schon einmal, verstehe ich natürlich. Ich bin erst in 1/2 Jahren aus dem Studium heraus, wenn ich jetzt ohne weiteres dann meinen Schein abgebe, kann ich dann die mpu einfach in 2 Jahren antreten? Wird auch am finanziellen liegen. Oder wird es quasi mit der 'Zeit schwieriger'? Ich wusste das in etwa, aber habe die Konsequenzen wahrscheinlich nicht realistisch abgeschätzt. Konsum war jetzt noch nicht gänzlich eingestellt, vorletzte Woche noch einmal geraucht

  • #516

    Bukem (Montag, 16 September 2019 15:20)

    @Manuel :das ist natürlich auch eine Möglichkeit. Aber da kannst du wenigstens abwarten, bis ein Schreiben der Führerscheinstelle kommt. Du kannst dann später die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen und da würde je nach Aktenlage ein ärztliches Gutachten oder eine Mpu verlangt. Vielleicht liest du dich aber einfach erstmal in Ruhe auf den ganzen Menü Punkten ein.

    Und bevor du dich zu solchen Schritten entschließt, sollte man sich fachmännisch das ganze, also deine Akte, mal anschauen.
    Schon ziemlich drastisch

  • #517

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 16 September 2019 21:22)

    @Manuel:

    Es ist per Ferndiagnose ohne Akteneinsicht hier nicht nicht sinnvoll, Antworten zu geben. Das klingt etwas tricky bei Ihnen.

    Nach Ablauf von 2 Jahren muss man auch die theoretische und praktische Prüfung nochmal machen.

    Ehrlich: Ich würde den nicht freiwillig abgeben, wenn ich das nicht MUSS.

    Auf das Glatteis Terrain MPU würde ich mich nur begeben, wenn ich gar nicht anders geht.

    Ohne Akteneinsicht kann ich leider in Ihrem Fall kein Statement abgeben...

    @Bernd:

    Darauf kann und wird es vermutlich hinauslaufen:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Wenn der Führerschein wichtig ist, sollte die Sache nicht auf die lange Bank geschoben werden...

  • #518

    Sven (Mittwoch, 18 September 2019 13:41)

    Moin moin,

    Ich hab da mal eine frage zu diesem Ärztlichen Gutachten...
    Vorgeschichte: verkehrsverstoß mit 1,5ng aktiv und 12ng passiv (THC) keine aussage gemacht.
    Ich sollte ein Gutachten anfertigen lassen, was meiner Meinung nach positiv geworden ist.

    Der Arzt schrieb:

    Es liegt kein cannabiskonsum vor, der die fahreignung in frage stellt und es liegen keine Hinweise auf einen gelegentlichen oder regelmäßigen konsum vor.

    Das Gutachten liegt jetzt seit 2 Wochen bei der Behörde, ohne Rückmeldung bisher. Auf nachfrage hieß es, dass sie das Gutachten auswerten und ich dann post bekäme...

    Jetzt frage ich mich, ob ich den Horror endlich hinter mir habe oder ob ich mich auf weitern Ärger einstellen muss?
    Vielen Dank schonmal, ohne die hilfreichen Tipps hier von Herrn Schüller, wäre ich wohl gnadenlos untergegangen.

    Gruß

  • #519

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 18 September 2019 15:31)

    @Sven: Wenn das Gutachten mit Ergebnis Einmalkonsum endete, wird die Führerscheinstelle in Kürze schreiben, dass alles in Ordnung ist. Ruhe bewahren bitte....

  • #520

    Sven (Mittwoch, 18 September 2019 15:52)

    Danke für die schnelle Antwort, dann heißt es wohl abwarten und Tee trinken.

  • #521

    David K. (Dienstag, 24 September 2019 18:43)

    Hallo Bukem,

    also habe nochmal im ersten Test nachgeschaut.

    Da steht cannabinoide / THC COOH : Siehe unten

    unten steht dann

    Delta 9 THC Cabonsäure : 45 ng/ml

    ist das dann der THC Cooh wert ?

    Was kostet das Beratungsgespräch?

    Wenn das FäG gut für mich verläuft, bekomme ich dann trotzdem 1 Monat Fahrverbot und eine Geldstrafe?
    Habe mich zum FäG angemeldet die Stelle hat mir aber noch keinen Termin gegeben, ich soll bis zum 10.10.19 das Ergebnis vorlegen, passiert iwas wenn ich das nicht rechtzeitig vorlege weil die Stelle sich nicht meldet ??
    MFG

  • #522

    Fusseljack (Mittwoch, 25 September 2019 01:41)

    Sehr geehrter Herr Schiller, Vielen Dank für die vielen nützlichen Infos!Lob dafür!

    Hier einmal die Vorgeschichte: mein kumpel und Ich wurden auf verdacht auf Cannabis geruch von der Polizei zu Fuß kontrolliert und es wurde einmal 1 g und einmal etwa 6 g Cannabis sowie ein Grinder und Cleanurin gefunden. Wir kommen aus niedersachsen.
    Es wurde kein test mit uns gemacht, es wurde uns nur alles abgenommen.

    Da sie jetzt schon anderen gesagt haben, das sie damit wahrscheinlich kein äG bekommen,da es keinen beweis auf Konsum gibt wollte ich mich vergewissern, ob sie das in diesem Fall auch vermuten? Wir haben Angst dass sie das wegen dem cleanurin und dem Grinder uns anhängen und wir deshalb den test machen müssen.

    Vielen Dank für die Hilfe!! Beste grüße

  • #523

    Bukem (Mittwoch, 25 September 2019 12:39)

    @David K: hat ein wenig gedauert, deine Einträge zu finden.
    Es ist immer schwierig, zu Schreiben was konkret zu sagen, wenn man diese Schreiben nicht selber sieht.
    Das Delta 9 THC ist der aktive THC Wert.
    THC COOH wäre auch als THC COOH beschrieben. Wann hattest Du zuletzt vor dem screening denn konsumiert, ist recht hoch der Wert?

    Aber du hattest doch auch gesagt, dass es keine Untersuchung bei dem Vorfall gab, sondern erst danach?

    Ich weiß leider nicht, was ein Beratungsgespräch kostet. Verschiedene Anwälte rechnen da nach verschiedenen Faktoren ab. Frag doch einfach bitte direkt bei Herrn Schüller.
    Eine Beratung/Vertretung empfiehlt sich hier sehr. Zum einen kannst Du dich dann konkret anhand an deiner Angaben und Beweismittel in der Akte vorbereiten. Und Du scheinst Dir sehr viel Gedanken in sehr verschiedene Richtungen zu machen. Ich seh da ehrlich gesagt die Gefahr, dass Du dich im psychologischen Gespräch vergaloppierst und unnötig Gefahr läufst, Dich um Kopf und Kragen zu reden.

    Meld dich bitte unter obiger Mail asap bei Herrn Schüller

    @Fusseljack: Da hast du was missverstanden. Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bei Cannabisfund von kleineren Mengen ohne Verkehrsbezug ist zwar eigentlich rechtswidrig, wird aber in den ganz überwiegenden Fällen trotzdem gemacht.
    Warum rennt man überhaupt mit cleanurin rum und warum als Fussgänger? Da dürfte ein äG sehr sicher kommen. Vielleicht sogar ne MPU? Da sollte man eine gute Erklärung für das cleanurin haben, das deutet doch sehr nach Dauerkonsum. Tut mir leid, aber sieht so aus, als die FE ziemlich in Gefahr.
    Das sollte sich dringend ein kompetenter Anwalt mit dir ansehen, wenn Du ein Interesse hast, die FE zu behalten.
    Bitte Konsum auf ein halbwegs normales Maß runterfahren. Einmal die Woche zb

    Herrn Schüller erreicht ihr über obige Kontaktmail

  • #524

    scottmckenzie (Mittwoch, 25 September 2019 17:44)

    Hallo,

    ich wurde Ende April bei einer Verkehrskontrolle als Beifahrer auf einem Autobahnparkplatz in Bayern mit ca. 1,6 g Haschisch, sowie Grinder, Papes, etc. erwischt. Die Verdachtsbegründung mich zu durchsuchen war wohl mein Zittern (war schon immer ein zittriger Mensch). Einen Monat später kam Post von der zuständigen Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Strafverfahrens. Wie immer wurde natürlich der FSST Bescheid gegeben (bis heute noch keine Aufforderung zum ÄG).

    Im Jahr 2016 wurde ich schon einmal mit Cannabis auf einem Festival in Brandenburg erwischt. Die Menge war jedoch sehr sehr gering (Jointstummel, vielleicht noch 1 Zug über). Wurde ebenfalls eingestellt und gab nie Post von der FSST.

    In beiden Fällen wurde kein Drogentest gemacht und den Konsum habe ich nie offen eingeräumt.
    Ich lebe derzeit in Sachsen-Anhalt und war ansonsten nie auffällig im Straßenverkehr.

    Wie schätzen Sie die Lage, ob diesmal eine Aufforderung zum ÄG kommt? Reicht die Faktenlage aus?

  • #525

    David K. (Mittwoch, 25 September 2019 18:36)

    Hallo Bukem,
    sorry war im Krankenhaus gesundheitdtechnisch und konnte mich nicht melden.

    habe ca 1 Tag vor dem 1 Screening noch konsumiert.

    Den Brief hatte ich zu spät gesehen und musste dann praktisch 15 Std nach Konsum zum Screening.

    Ja gab keinen verkehrsverstoß, habe auf der Bank in einem Park gesessen mit freunden und wurde kontrolliert.

    Habe heute Akteneinsicht getätigt, da stand dass auf der Bank 2 kleine leere Wodka flaschen gestanden haben und Bier auf dem Boden standen.
    Desweiteren schrieb die Polizei, dass nach ansprache der Personen ein deutlicher Alkohol Geruch und ein süßlicher Geruch in der Luft wahrgenommen wurde.
    Beim antreffen aber wurden von allen 4 Personen Zigaretten geraucht.

    Die Wodka flaschen waren nicht von uns, zu der Zeit haben wir auch kein Cannabis geraucht, Bier wurde von allen Konsumiert, an dem Tag wurde aber nicht cannabis konsumiert.
    Kann mir das zu Lasten gelegt werden im FäG.
    An ort und stelle wurde keine Tests auf alkohol oder Drogen gemacht.
    Lediglich haben die Polizei beamten geschrieben, dass ich zitterte am ganzen Körper und auffällig kleine Pupillen hatte.
    Und es wurde geschrieben das ich eine Zigarette vor Beginn der Kontrolle in der Hand hielt aber bei beginn der Kontrolle nicht mehr.
    In der Akte wiedersprechen sich teilweise die aussagen der Polizeibeamten.
    Die Polizei in dem Fall Zivilbeamte wollen mir wohl eins reindrücken.

    MFG

  • #526

    Bukem (Donnerstag, 26 September 2019 09:58)

    @scottmackenzie: Das ist ein wenig unspezifisch, um das zu beantworten.
    Liegen aus Sicht der Behörde ausreichende Verdachtsmomente auf regelmäßigeren Konsum vor, hat sie ein Gutachten anzuordnen.
    Liegen eben nicht genug Verdachtsmomente vor, hat sie das ebnen nicht zu tun.
    Soweit die Theorie bzw die Linie der Rechtsprechung. Daran hält sich die Behörde aber ganz oft eben nicht, die machen einfach.
    Ich weiß jetzt natürlich nicht genau, was Akteninhalt ist und was Du evt für Angaben getätigt hast.
    Das gute ist: Es gibt keine Verkehrsverstoß unter THC Einfluss beim Fahrzeugführen, deshalb musst du jetzt auch nicht abstinent sein oder zum Verkehrspsychologen.
    Sollte ein äG kommen, bestehst du das leicht. Richtige zeitliche Trennung zwischen KOnsum und Fahrzeugführen, kein Mischkonsum mit Alkohol und keine anderen Drogen.
    Wie das alles geht, erklär ich dir gern, wenn du da fragen hast.
    In nächster Zeit, es gibt nämlich keine Fristen für die FSST, bitte nur gemäßigt konsumieren, zb einmal die Woche

    @David: Wird irgendwie nicht besser, was du erzählst. Jetzt sollte sich erst recht jemand anwaltlich deiner Sache annehmen.
    Im Blindflug ohne genaue Aktenkenntnis in ein äG zu gehen, ist hoch hoch riskant. Wenn da jetzt zusätzlich Verdachtsmomente auf einen Mischkonsum von THC und Alkohol vorliegen, so kann das allein ohne Verkehrsverstoß zum Verlust der FE führen.
    Auch wenn da nichts an Untersuchungen durchgeführt wurde, kann hier schon eine unüberlegte Bemerkung von dir oder einem Kumpel damals im Park schon so ausgelegt werden, dass ihr eben doch THC und Alkohol konsumiert habt.
    Nochmal, ich helfe dir wirklich gern. Aber hier musst du jetzt mal eine Entscheidung treffen: Konkret helfen lassen und hoffentlich auf Nummer sicher gehen, dann bitte asap Herrn Schüller beauftragen.
    Oder russisch Roulette mit deiner Fahrerlaubnis spielen.

  • #527

    scottmckenzie (Donnerstag, 26 September 2019)

    @Bukem, danke für die Antwort.
    Wissen Sie zufällig welche Art der Zustellung die FSST verwenden würde? Ich bin berufsbedingt aktuell leider für ein paar Monate in einer anderen Stadt und der Nachsendeservice der Post beinhaltet keine Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen.

    Sollte ich aus diesem Grund nichts von der Aufforderung zum ÄG mitbekommen, kann ich das dann noch anfechten oder hätte ich Pech und müsste meinen Führerschein abgeben?

  • #528

    Bukem (Freitag, 27 September 2019 09:28)

    @Scottmckenzie: die Art der Zustellung ist ja eigentlich egal. Normaler Brief oder Einwurf Einschreiben würde ich schätzen.
    Das ist vermeidbares Risiko. Kann nicht ein Freund einmal die Woche vorsichtshalber nach dem Briefkasten sehen?
    Würde ein äG nicht fristgerecht eingereicht, würde die FE entzogen.
    Und zugestellt gilt es, wenn es in den Briefkasten eingeworfen wird

  • #529

    Adremadre (Dienstag, 01 Oktober 2019)

    Hallo hätte nh frage,
    und zwar wurde ich am 7.8.19 von der Polizei bekifft auf dem Roller angehalten.
    Werte
    5.1ng Aktives Thc
    71ng Thc Cooh
    Nun habe ich Anfang September post bekommen. Ich soll bis zum 20.12.19 ein Medizinisch psychologisches Gutachten abgeben ( ist das eine Äg?).
    Habe seit dem Tag wo ich erwischt wurde nichts mehr konsumiert war nur dummerweise in einem raum wo gekifft wurde.
    Kann ich mir aussuchen welche Tests ich machen möchte?
    Was ich auch komisch finde ist das eine MPU ja länger als 4 Monate geht. Deswegen ist das eine Äg?

  • #530

    Bukem (Mittwoch, 02 Oktober 2019 09:39)

    @adremadre: Da kann ich so jetzt nur mutmaßen. Haben Sie irgendwelche Angaben zur Häufigkeit Ihres Konsums gemacht? Eigentlich sollte da erst ein äG angeordnet werden, wenn da aber eine medizinisch psychologische Begutachtung gefordert wird, scheint es doch eine MPU zu sein.
    So oder so, egal welches von beiden, ohne anwaltliche Hilfe und Vorbereitung darauf nach Akteneinsicht und eine zusätzliche verkehrspsychologische Betreuung werden Sie da allein durchfallen. Außerdem benötigen Sie Absitinenznachweise
    Das sollte alles unbedingt sofort anwaltlich gesichtet und geprüft werden, sofern Ihnen die Fahrerlaubnis wichtig ist.Herr Schüller ist bundesweit tätig. Bitte über die obige Kontaktmail schnell melden

  • #531

    Adremadre (Mittwoch, 02 Oktober 2019 16:04)

    Danke für die schnelle Antwort.
    Ich habe heute ein Brief der Dekra bekommen ich soll am 23.10 zu der MPU gehen.
    Jetzt stehe ich aber ohne alles da.
    Kriege ich die abstinenznachweise usw noch in der Zeit hin.
    Habe überlegt den Termin auf den 15.11 zu verschieben.
    Damit ich noch ein bisschen Zeit habe.
    Auch ein problem ist, das ich zurzeit noch Schüler bin heißt ich kann mir einen Anwalt nicht einmal leisten da die 700€ der Dekra mir schon das genick brechen.
    Wenn es hart auf hart kommt kann ich die MPU auch komplett Absagen
    und sie irgendwann später machen?

  • #532

    Guru (Mittwoch, 02 Oktober 2019 21:37)

    Ärztliches Gutachten wegen 0,84 ng aktiv thc bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Was sag ich zu meinem Konsum aus?

  • #533

    Niels (Donnerstag, 03 Oktober 2019 18:39)

    Ich hatte vor 2 Jahren eine Vorladung wegen regelmäßigen Besitz von Cannabis(Chat Verläufen). Ich bin natürlich nicht hingegangen und hab die Aussage verweigert. Habe aber erfahren, dass sie meinem Dealer mein Profilbild gezeigt haben, so dass meine Dealer zugegeben hatten, dass ich bei ihnen regelmäßig gekauft hatte. Meine Führerscheinprüfung wurde 1 Tag vorher deswegen abgesagt und es musste geklärt werden, ob ich einen Drogen Test machen müsste. Zum glück nicht.

    Jetzt, ca. 1,5 Jahre später wieder eine Vorladung, keine Ahnung woher. Gestern beim Anwalt gewesen wegen Akteneinsicht und er hat mir gesagt, dass ich jeden Tag rechnen müsste mit der Post von der Führerscheinstelle. Ich wurde nie mit etwas erwischt, oder ähnliches. Es wird sich wohl wahrscheinlich wieder um Chat Verläufe handeln.Er sagt ich hab dann keine Chance und muss, wenn sie wollen einen Drogen Test machen. Das ließt sich bei ihnen jetzt aber anders und ich bin verwirrt. Vielleicht könnten sie ja Stellung dazu nehmen.
    LG

  • #534

    Bukem (Freitag, 04 Oktober 2019 11:42)

    @Adremadre :man kann das natürlich abwarten und dann wird die FE entzogen oder man gibt sie freiwillig ab.
    Aber dann wird bei dem Antrag auf Neuerteilung wieder eine Mpu gefordert. Ich würde mir das aber alles gut überlegen

    @Guru : das darf ich dir leider so nicht vordiktieren, ist berufsrechtlich tatsächlich verboten.
    Es gab keinen Verkehrsverstoß mit mehr als 1,0 ng aktiven Thc.
    Dann wäre es ok, einen gelegentlichen und verantwortungsbewussten Konsum auch einzuräumen. Konsum einmal die Woche ist safe, solange man diesen zeitlich ausreichend zum Fahrzeugführen trennt, damit der aktive Thc Wert garantiert unter 1,0ng ist. Do oder Freitag rauchen und erst Montag oder Dienstag fahren ist in Ordnung. Immer mindestens 72 Stunden oder mehr Wartezeit halt.

    Ebenfalls unverzeihlich wäre ein Mischkonsum von Thc und Alkohol oder jemals ein Konsum anderer Drogen auch ohne Verkehrsbezug. Würde alles zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
    So wie beschrieben, ist es aber safe


    @Niels :nee, können wir nicht wirklich. Herr Schüller mischt sich aus verschiedenen Gründen nicht gerne ein, wenn da bereits ein Kollege tätig ist.
    Für etwaige Maßnahmen der Führerscheinstelle gibt es keine Fristen. Und hier kann eine Ladung zum äG kommen.
    Solange du aber nur gelegentlich Cannabis konsumierst und nichts anderes an BtM nachgewiesen wird, du den Thc Konsum richtig zum Fahrzeug führen trennen kannst und kein Mischkonsum begehst, ist alles ok. Zum Gutachten musst du trotzdem

  • #535

    Guru (Freitag, 04 Oktober 2019 13:19)

    Vielen Dank! Achso hatte damals keine Aussagen getroffen. Die restlichen Werte waren:
    0,67 ng/ml Hydroxy thc und 15 ng/ml Cabonsäure.. das würde bedeuten ich habe nichts zu befürchten, wenn ich Aussage, dass ich ca. 24 Std. vor der Kontrolle einen kleinen geraucht habe, sonnst eig. fast nie rauche und wenn nicht im Bezug mit Auto fahren? Passt diese Aussage zu meinen Werten? Lg

  • #536

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 04 Oktober 2019 21:50)

    @Guru:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/%C3%A4rztliches-gutachten-wegen-cannabis-die-6-stunden-regel-und-der-experimentelle-konsum/

    Zudem dürfte die Anordnung eines Gutachtens hier mit guter Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sein, da der Wert von 1,0 ng/ml THC unterschritten wurde.

    Ohne Akteneinsicht ist es immer riskant da quasi im Blindflug ins Gutachten zu gehen.

    @Andremadre:

    Eine MPU ist etwas anderes als ein ärztliches Gutachten. Ohne Abstinenznachweise und v.a. ohne abgeschlossene Therapie beim Verkehrspsychologen werden Sie die MPU nicht bestehen. Wenn es sich denn um eine MPU handelt.

  • #537

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 04 Oktober 2019 22:11)

    @Niels:

    Ich mische mich nicht in Fälle ein, in denen schon ein anderer Anwalt beteiligt ist.

  • #538

    Jana (Freitag, 04 Oktober 2019 23:04)

    Hallo Herr Schüller,
    Ich habe mal eine Frage.
    Ich wurde vor etwas mehr als 3 Monaten in meinem PKW angehalten als ich auf einen Parkplatz fuhr und dummerweise hatte ich zugegeben mehrere Tage vorher einen geraucht zu haben. (in Niedersachsen, 10min von Bremen passiert) War zu dem Zeitpunkt Dauerkonsumentin. (Konsum am selben Abend direkt eingestellt) Wurde auf die Wache mitgenommen zur Blutabnahme (habe mehrmals nach einer richterlichen Anordnung für die Blutabnahme gefragt, aber deren Aussage war, diese brauchen sie für die Blutabnahme nicht). Nun kam heute die Post vom Landkreis mit den Werten (THC Wert 11ng/ml und THC COOH Wert von 58ng/ml. Es steht drin das der Verdacht aufgrund des Wertes das ich zumindest gelegentlich Cannabis konsumiere. In dem Schreiben wurde ein ärztliches Gutachten angefordert (Blutprobe und Urinscreeninh ) innerhalb von 8 Tagen. Habe selber ein Urintest aus der Apotheke durchgeführt und der ist negativ. Ich habe so gar keine Ahnung was die mich bei dem Gutachten alles fragen werden und wie ich antworten soll. Meine Frage ist jetzt ob ich mich lieber bei Ihnen melden soll, da ich noch in der Probezeit bin und durch meine Ausbildung auf meinen Führerschein angewiesen bin. Zudem noch eine Frage ob sie auch mit Rechtschutzversicherung meinerseits eine Mandantin annehmen würden? Vielen Dank im Voraus!

  • #539

    Bukem (Sonntag, 06 Oktober 2019 15:08)

    @Jana : dann schlage ich vor, dass Sie sich wegen dieser Fragen unter der obigen Kontaktmail direkt an Herrn Schüller wenden.

  • #540

    Jana (Montag, 07 Oktober 2019 10:41)

    @Bukem, fallen mit der Frage wenn ich Herr Schüller eine E-Mail schreibe schon Kosten an?

  • #541

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 07 Oktober 2019 22:05)

    Nein. Manche Anwälte arbeiten ja sogar für einen hübschen Blumenstrauß oder sowas.

    Manche arbeiten aber auch gegen Geld. Habe ich mal gehört.

  • #542

    Hardy (Freitag, 11 Oktober 2019 15:48)

    Hallo,

    folgende Situation: Radarkontrolle weil zu schnell (im OWI Bereich), Nervosität wurde vom Beamten beobachtet, Romberg-Test bestanden. Keine anderen Aufälligkeiten, "freiwilliger Urintest" --> THC positiv. Danach Blutentnahme auf der Wache vom Arzt, keine Aussagen zum Konsum gemacht. Ab diesem Tag Verzicht auf Cannabis, nach mehreren Monaten Bußgeldbescheid 1 Monat Fahrverbot und knapp 700€ Strafe da erstes mal. Der Laborbefund hat ausserdem einen THC-COOH Wert von 15ng/ml festgestellt.

    Nun zu Frage: Was kann hier noch kommen von der Führerscheinstelle? Können die ein ärztliches Gutachten verlangen bei einem solch geringen THC-COOH Wert?

    Grüße Hardy

  • #543

    Hardy (Freitag, 11 Oktober 2019 15:50)

    achso, ganz vergessen der aktive Wert betrug 2.0 ng/ml also über dem gesetzlichen Maximum von 1.0 und dem von Experten gefordertem Wert von 3.0

  • #544

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 12 Oktober 2019 22:43)

    @Hardy:

    Das kann ich ohne Akteneinsicht nicht sagen. Die Frage, ob der gelegentliche Konsum von Cannabis abhängt, hängt von verschiedenen Variablen ab. In NRW wird dieses Konsummuster schon ab 10 ng/ml angenommen. Viele Behörden unterstellen den gelegentlichen Konsum einfach. Es sei unwahrscheinlich, gleich nach dem ersten Konsum auch noch kontrolliert zu werden.

    Fehlendes Trennungsvermögen liegt bei Ihnen vor, da der THC mindestens 1,0 ng/ml betrug. Die Sache mit den 3,0 ng/ml der Experten liest sich hübsch, aber weder die Behörden noch die Gerichte interessiert das.

    Verlangen? Schrieben Sie gerade "verlangen"?

    Das ist amüsant, was Sie schreiben. Etwas naiv vielleicht, aber amüsant. Wenn der Führerschein wichtig ist, haben solche Naivitäten indes keinen Raum.

    Wenn Sie diesen beruflich brauchen, können Sie nicht einfach abwarten, vgl:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

  • #545

    Flo (Dienstag, 22 Oktober 2019 22:44)

    Hallo

    ich würde gerne einmal zu diesem Thema wissen ob etwas "passieren" kann wenn man nur THC-COOH im blut nachgewiesen bekommt.

  • #546

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 23 Oktober 2019 21:52)

    @Flo:

    Nein. Jedenfalls solange der Wert unter 150 ng/ ml THC COOH ist...

  • #547

    Jan E. (Donnerstag, 24 Oktober 2019 12:59)

    Hallo Herr Schüller,

    hatte heute mein FÄG wegen Besitz von Cannabis.

    Habe gelegentlichen Konsum von Cannabis vom Januar bis Juni zugegeben, mit ca 1-3 Joints im Monat(im Zeitraum weniger als 10mal). Desweiteren habe ich gesagt das ich ca. 1x im Monat 1 Glas Wein zum Essen trinke.

    Bin seit 30.07.2019 Drogenfrei und will auch nie mehr Konsumieren. Leider war 3 Tage später der 1 von 3 Tests der dann noch Positiv war.

    Die Dame vom FÄG hat auf meine Frage "wie werten Sie meine Aussagen" gesagt: Ich musste einen *Gelegentlichen Konsum* feststellen.
    Und ich solle mich auf eine MPU vorbereiten.

    Habe dann nochmal gesagt das ich nie Auto gefahren, wenn ich vorher Konsumiert habe und immer 5-6 Tage gewartet habe.

    Sie meinte jetzt warten Sies mal ab und das Sie die Daten der Führerscheinstelle weitergibt und die Entscheiden.

    Wie soll ich das deuten ?
    Und falls noch Reste im Urin zufinden sind, wie wird das ausgelegt?

    Danke schonmal für eine Antwort.

    MFG Jan


  • #548

    Jan E. (Donnerstag, 24 Oktober 2019 13:31)

    Achso und ob Cannabis und Alkohol gemischt wurde, hat sie nicht gefragt.

  • #549

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 24 Oktober 2019 22:27)

    @Jan E.

    Natürlich liegt anhand Ihrer Aussagen ein gelegentlicher Konsum vor. Mindestens 2 x konsumiert reicht aus.

    Jetzt kommt die MPU und das kann schnell tricky werden:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Da muss jetzt Tempo in die Vorbereitung. Screenings, Verkehrstherapie etc...

  • #550

    Max (Donnerstag, 24 Oktober 2019 23:24)

    Hey,
    Folgender Sachverhalt, hoffe mir kann geholfen werden.
    Bin letzten Sonntag Abend mit nem Kollegen zu Burger King gefahren und als wir draussen vor dem. Auto meines Kollegen gegessen haben, wurden wir von einer zivilen streife kontrolliert. Im handschufach wurden 2 gramm gras sichergestellt. Habe zugegeben dass es meins war und leider Gottes angegeben mittags denn letzten joint geraucht zu haben. Test wurde bei mir keiner gemacht. Was kommt auf mich jetzt zu im Bezug auf meinen Führerschein? Habe bereits probezeitverlängerung bekommen. War die letzten 2 Monate dauerkonsument, habe aber seitdem aufgehört. Bin noch nie bei der Polizei aufgefallen

  • #551

    Jan E. (Freitag, 25 Oktober 2019 06:57)

    Hallo Herr Schüller,

    ich denke bei gelegentlichen Cannabiskonsum, ohne im Straßenverkehr abgegriffen worden zu sein, was bei mir der fall war, lediglich besitz, ist das Konsummuster *gelegentlich* kein Problem?
    Laut der Erklärung die Sie geschrieben haben ?
    Muss ich jetzt den FS abgeben ?

    MFG

  • #552

    Bukem (Montag, 28 Oktober 2019 12:57)

    @Jan E: Es gab aber keinen Verkehrsverstoß unter THC Einfluss? Wenn im vorherigen äG kein Mischkonsum von Alkohol und THC oder anderer BtM Konsum eingeräumt worden ist, sollte es unter Hinweis auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum von THC und dem Fahrzeugführen erledigt sein. Warum hier eine MPU quasi schon angekündigt wird, erschließt sich mir nicht.
    Aber wie Herr Schüller schon sagt, fachmännische Hilfe tut dann Not. Herr Schüller ist über die obige Kontaktmail erreichbar. Wenn die FE wichtig ist, würde ich da nicht ins Risiko gehen.

    @Max: Da kommt wegen des Besitzes des Cannabis ein Strafverfahren auf Sie zu. Und nach dessen Abschluss wohl ein ärztliches Gutachten. Was haben Sie denn genau gesagt zur Polizei? Gut ist das nicht, wenn man Angaben zu seinem Konsumverhalten trifft.

  • #553

    Jan E. (Montag, 28 Oktober 2019 15:38)

    Nein, habe lediglich Cannabis besitzt, wurde auf einem Fest erwischt.
    1 Test sollte halt innerhalb von 3 Tagen erfolgen dieser war positiv.

    Beim Fäg war ich dann 88 Tage rauchfrei, mit viel Sport und 1.85m und 78 KG Gewicht, denke der Urin sollte sauber sein.

    Habe angegeben das ich 1mal im Monat 1 Glas Wein zum Essen gehen trinke, nach Mischkonsum wurde gar nicht gefragt..

    Erschließt sich mir auch nicht warum, sie das mit der MPU sagte, vllt wegen dem 1. Test der Positiv war ? ???

    Habe insg 3 Urinscreenings, 1 folgt noch 2von3 habe ich schon hinter mir.

    Danke für die schnelle Antwort!! Ich warte jetzt erstmal ab was passiert, falls iwas passiert (MPU) werde ich mich melden.

  • #554

    Sebastian (Sonntag, 10 November 2019 20:55)

    Hallo Herr Schüller,

    ich hatte im März eine Verkehrskontrolle, wobei ein Bluttest angeordnet wurde. Dieser war positiv mit folgenden Werten: THC 1,1ng/ml und 10ng/ml. Darauf wurde ein äg angefordert. Ich konnte dieses Schreiben erst einen Monat später sehen, da ich in der Zeit nicht Zuhause war(Urlaub und anderer Wohnsitz). Nun werde ich dass Gutachten nicht im Zeitrahmen vorlegen können. Gibt es da noch irgenwelche Möglichkeiten dieses nach zu reichen? Falls nicht, womit habe ich dann zu rechnen und wie kann ich meine FE dann wieder erlangen?
    Mfg Sebastian

  • #555

    Bukem (Montag, 11 November 2019 21:26)

    @Sebastian : meld dich bitte schnell bei Herrn Schüller unter der obigen Mail. Für solche Probleme gibt es halt Anwälte. Ist bestimmt besser, als erst die FE zu verlieren

  • #556

    Monika (Donnerstag, 14 November 2019 00:05)

    Guten Abend

    Ich bin auf der Suche nach antworten bzw. Hilfe von Fachleuten.

    Meine Vorgeschichte:
    Zu meiner Person ich bin 27 Jahre und Typ 1 Diabetikerin.

    Im Jahr 2009 bin ich mit einer geringen Menge Cannabis auffällig geworden, mein damaliger Freund hatte einen Gerichts Termin wo ich eine Aussage machen musste und ich dort angegeben habe, das ich täglich 1g Cannabis rauche.

    Nun wollte ich meinen Führerschein beantragen.
    Darauf hin sollte ich ein Gutachten zu Fahr Eignung bezüglich meiner Diabetes Erkrankung dar legen. Dies war auch erfolgreich, Wochen später bekamm ich die Auflage ein Rechtsmedizinisches gut achten bezüglich meiner damaligen Aussage das ich Cannabis konsumiere machen. Stand vom 25.10
    Ich habe seit 12 Wochen kein Cannabis oder jegliche Drogen konsumiert. Das Institut hat mich gebeten eine Haar Analyse abzugeben. Meine Befürchtung ist das dort Rückstände von dem Konsum liegen. Mir wäre eine Urin kosten günstiger und lieber. Habe ich das Recht drauf zu bestehen? Nach Anfrage hat Die Führerschein Stelle hat mir erlaubt ein anderes Institut auszuwählen, mit der Hoffnung dort keine Haaranalyse zu machen. Sondern eine Urin Probe, denn da wird sicher nichts mehr von dem Konsum Sichtbarsein. Danke für die Hilfe :)

    Mit freundlichen Grüßen.

  • #557

    Bukem (Samstag, 16 November 2019 15:12)

    @Monika : Urinproben sind nicht so fehleranfällig wie Haaruntersuchungen, das ist schon mal gut.
    Es wäre, wenn ich es hier richtig verstanden habe, aber unproblematisch, wenn Thc Cooh, also das Abbauprodukt, nachgewiesen werden würde.
    Es gab ja keinen Verkehrsverstoß unter Thc Einfluß?
    Dann kann man ruhig einen gelegentlichen Konsum, max einmal pro Woche, einräumen, solange man diesen vom Fahren zeitlich ausreichend lange trennt und mindestens 72 Stunden wartet. Dann ist der aktive Thc Wert immer sehr sicher unter dem Richtwert von 1,0ng /ml.
    Wenn man dazu keinen Mischkonsum von Thc und Alkohol oder Konsum anderer BtM belegt, ist alles gut.

  • #558

    Max (Mittwoch, 20 November 2019 11:59)

    Guten Tag,

    Nach dem ein paar Kollegen und ich gestern Abend etwas Cannabis in der Wohnung eines Freundes konsumiert haben, haben die Nachbarn anscheinend wegen des Geruches die Polizei gerufen.
    Diese ist in die Wohnung gekommen (welche natürlich stark nach Cannabis roch), hat jedoch keine Drogen gefunden nur ein Tisch der so aussieht als wären da joints gedreht worden. Der Polizist sagte er möchte hier jetzt nichts durchsuchen und wir sollen es bitte einfach unterlassen was wir natürlich getan haben.
    Nur sagte er am Ende dass er hier zu einen Bericht verfassen wird und dieser eventuell beim Straßenverkehrsamt landen kann, meine Frage ist jetzt ob die „Beweislage“ reichen würde um ein AG zu fordern.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #559

    Bukem (Mittwoch, 20 November 2019 21:15)

    @Max :Nein, wenn es kein eröffnetes Strafverfahren zb wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln gibt, kann das auch nicht so an die FSST weitergeleitet werden

  • #560

    Max (Mittwoch, 20 November 2019 22:58)

    Danke für die schnelle Antwort,
    Bedeutet das also dass wir (was unsere Führerscheine angeht) nichts zu befürchten haben?

  • #561

    Bukem (Donnerstag, 21 November 2019 15:39)

    @Max :Grundsätzlich nein, wenn das schon der ganze Sachverhalt war. ansonsten bitte Bescheid sagen.

  • #562

    Thomas (Donnerstag, 21 November 2019 20:56)

    Guten Tag,

    Vor 2 Monaten wurde ich mit einem join und 0,8g amphetamin erwischt. Das ganze wurde zur Anzeige gebracht. Es gab keine Angaben zum Konsum Verhalten. Nur das Beweis Mittel. Reicht dies aus um eine AG anzuordnen? Und ein screening zu machen.? Ich habe ein wenig Muffen sausen

  • #563

    Bukem (Freitag, 22 November 2019 17:38)

    @Thomas : ja, genau dafür wird ein die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens kommen, um zu erforschen, ob du Betäubungsmittel konsumiert hast. Das kann schnell gefährlich werden. Klingt so, als ob du Hilfe brauchst. Bitte melden

  • #564

    A1234 (Dienstag, 03 Dezember 2019 11:01)

    Hallo,

    wurde vor ca. einer Woche mit einer Freundin am Parkplatz (nicht im Straßenverkehr) angehalten.

    beide hatten einen Joint geraucht und beide keinen Führerschein. (beide sind bei der Fahrschule angemeldet)
    meine Freundin war der „Fahrer“
    und ich der Beifahrer.

    wir wurden auf die Wache mitgenommen. ich musste nur eine Aussage tätigen.
    bei ihr wurde auch Blut und Urin abgenommen.
    noch dazu, hatten wir noch knapp 8g einstecken.
    wir rauchen beide wöchentlich.

    jetzt meine Fragen:
    welchen rechtlichen Folgen hat das ganze für uns?

    wird das bei uns beiden der Fahrschule gemeldet?
    (= Prüfungssperre?)

  • #565

    Anton AA (Mittwoch, 04 Dezember 2019 16:10)

    Hallo zusammen,
    Ich habe heute morgen 8 Uhr Herren Schüller eine E-mail geschrieben, angerufen und eine SMS geschickt. Leider noch keine Rückmeldung bekommen. (verständlich)
    Meine Befürchtung und zugleich Frage ist, ist Herr Schüller im Urlaub oder sonnst irgend wie über längeren Zeitraum nicht zu erreichen? Ich benötige seinen Rechtsbeistand!
    Wenn ja wo finde ich einen ähnlichen Spezialisten?
    -am Steuer angehalten worden mit (thc 2,4ng aktiv /cooh 33ng) jetzt Ärztliches Gutachen gefordert
    Vielen Dank im vorraus

  • #566

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 04 Dezember 2019 19:37)

    Anton:

    Ich bin anwesend und nicht im Urlaub (=Fremdwort, was ist das?).

    Ob ich Ihnen schon geantwortet habe, weiß ich nicht, schreiben Sie mir noch eine Mail, wenn das nicht der Fall gewesen sein sollte. Sind soweit aber alle Mails beantwortet für heute.

  • #567

    Bukem (Donnerstag, 05 Dezember 2019 21:40)

    @A1234: nochmal ganz langsam bitte. Was heißt Fahrer und Beifahrer? Wovon? Wodrin? Was genau habt ihr der Polizei ggü eingeräumt?

  • #568

    A1234 (Freitag, 06 Dezember 2019 20:42)

    ich bitte um Verzeihung.

    naja. wir saßen im Auto, mit laufenden Motor.
    sie saß am Fahrersitz und ich am Beifahrersitz.
    und konsumieren Cannabis und wurden dabei von der Polizei erwischt und mitgenommen.

    Auf der Polizeistation, hat meine Freundin Drogentest durchführen müssen und ich Aussage tätigen. (Blut und Urin-Probe abgegeben müssen)


    Daher meine Fragen:

    mit welchen rechtlichen Folgen können wir in den nächsten Wochen oder Monaten rechnen?

    kommt es in beiden Fällen zum Amtsarzt (wir sind beide in der Fahrschule angemeldet, ich ziemlich am Schluss und sie am Anfang)
    haben wir in der Fahrschule eine Prüfungssperre?
    kommt das generell zur Fahrschule?

    danke..


  • #569

    Felix (Samstag, 07 Dezember 2019 14:53)

    Hallo ich bin mir nicht sicher ob bei mir ein ärztliches Gutachten oder eine MPU kommen wird. Ich wurde 2010 auf einem Mofa (mofaprüfbescheinigung) mit 0,9 NG thc 32 thccooh und 0,4 Promille aufgegriffen. Ich räumte gelegentlichen Konsum ein. Wollte dann zwei Jahre später den Führerschein Klasse b beantragen und wurde zur MPU aufgefordert. Habe den Antrag zurück gezogen. 2012 wurde ich mit 0,4 gramm Cannabis auf der Straße aufgegriffen, war aber nicht meins und habe auch vor Gericht den Konsum in diesem Fall abgestritten. All das liegt in meiner Akte bei der Führerschein Stelle, Fahreignungsregister und Bundeszentralregister sind leer, die Ordnungswidrigkeit von damals ist rausgelöscht. Ich konsumieren kein Cannabis mehr und wollte nun einen neuen Antrag für den Führerschein stellen. Gibt es noch eine Grundlage zur MPU bzw für ein äG?
    Danke für eure Hilfe und freundliche Grüße Felix.

  • #570

    Bukem (Sonntag, 08 Dezember 2019 21:25)

    @A1234: nochmal meine Frage, wenn ihr erst in der Fahrschule seid, dann macht ihr grade erst den Führerschein? Was habt ihr dann mit laufendem Motor am Steuer eines Fahrzeugs gemacht und wo war das? Ist wichtig, drum erzähl bitte genau


    @Felix : da bin ich schlicht überfragt, drum solltest du dich bitte unter obiger Mail direkt bei Herrn Schüller melden. Im Zweifel solltest du erst von einer Mpu ausgehen, also bräuchtest du potentiell Abstinenz Nachweise.
    Herr Schüller ist bei Möglichkeiten gerne behilflich

  • #571

    Stani1986 (Mittwoch, 18 Dezember 2019 16:53)

    Hallo zusammen! Hab hier viel durchgelesen, bin aber wirklich nicht schlauer. Zum Sachverhalt: Ich und meine Frau hatten eine Hausdurchsuchung im Okt 18 und es wurden 1 Pflanze mit 194gr und reste mit 0,48gr gefunden. Wir haben leider kooperiert und haben eingestanden, das wir mal im Januar 5 gr. gekauft haben, ab und zu am Wochenende konsumieren und da ein Samen drin war, den wir eingepflanzt haben. Langer Text, kurzer Sinn: Ich bin in Berufung und meine Frau 8Mo. auf Bewährung und 1000€ Strafe. Jetzt hat meine Frau von der Fev ein Schreiben bekommen, dass Sie bis zum 24.02.2020 ein ärztliches Gutachten vorlegen muss. Keine Verkehrskontrolle, keine Blut- und Urintest gehabt. Was kommt da auf uns zu? Danke im Vorraus.

  • #572

    Bukem (Sonntag, 22 Dezember 2019 08:26)

    @Stani1986: hattet ihr in dem Strafverfahren anwaltliche Hilfe? Oder wohnt ihr irgendwo im Mittelalter?
    Also zumindest, was das ärztliche Gutachten betrifft, können wir wohl etwas beruhigen.
    Es gab keinen Verkehrsverstoß, das ist gut.
    Die FSST will jetzt vermutlich nur wissen , ob sie/ihr den Konsum von Thc zum Fahrzeug führen im Straßenverkehr verlässlich trennen könnt.
    Der Konsum von Thc ist nämlich im Gegensatz zum Besitz nicht verboten.
    Wichtig ist, dass eben nicht unter Einfluss von Thc gefahren wird. Da gilt der Richtwert von 1,0 aktivem Thc.
    Also, gelegentlicher Konsum 1 maximal 2mal die Woche ist ok. Den Konsum vom Fahrzeug führen sicher zeitlich trennen, indem man man am besten 72 oder mehr Stunden wartet vorm Fahren. Freitags rauchen, erst Montag fahren zb.
    Gleichzeitig darf man niemals den Konsum von Thc mit Alkohol verbinden, Mischkonsum, und man darf noch nie andere BtM auch nur probiert haben.
    Dann ist das äG grundsätzlich kein Problem. Konsum im gelegentlichen Rahmen wäre bis zum äG sogar ok, aber die letzten zwei Wochen vorher nicht mehr. Sieht dann besser aus.
    Haar oder Urin Untersuchung, was kommt? Würde sich im Haar evt auch anderes BtM finden lassen?
    Bei Fragen meldet euch

  • #573

    Antonio (Sonntag, 05 Januar 2020 18:29)

    Hallo,

    vielen Dank für die tolle Seite!

    Ich wurde Ende April 2019 angehalten. Urinprobe war positiv und musste Blut abgeben. Habe mir auch einen Anwalt genommen... Im September kam das Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot. Von Mitte Oktober bis Mitte Nov. habe ich den Führerschein abgegeben und auch wieder bekommen. War regelmäßiger Raucher und seit Ende Mai 19 nicht mehr geraucht. Meine Werte waren recht hoch - 9,7 & 109.
    Jetzt meine Frage: bis heute habe ich nichts von der Fsst erhalten zwecks ärztlichem Gutachten o.ä. Mein Anwalt sagte er erwartet auch nichts mehr wegen der neuen Rechtssprechung. Was mich wundert ist, dass ein Freund einen Monat später erwischt worden ist und er bereits gleichzeitig mit dem Bußgeldbescheid aufgefordert wurde ein ärztliches Gutachten zu erbringen. Obwohl seine Werte halb so hoch waren wie meine... denken Sie auch, dass da kein ärztliches Gutachten erfolgt? Oder nichts mehr kommt?Es ist mittlerweile 9 Monate her. Das ganze betrifft Niedersachsen. Als ich erwischt worden bin habe ich angegeben im Urlaub geraucht zu haben - was 10 Tage her war.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.

    Gruß
    Antonio

  • #574

    Bukem (Mittwoch, 08 Januar 2020 20:47)

    @Antonio: Ich persönlich muss leider sagen, dass da mit fast 100%iger Sicherheit ein äG kommen wird. Dummerweise gibt es dafür keine Fristen.
    Sobald im äG weiterer Konsum nachgewiesen oder zugegeben wird, wird zwar nicht mehr direkt entzogen, sondern zusätzlich eine MPU angeordnet, durch die du mangels Abstinenznachweis fallen wirst.
    DAS bedeutet die neue Rechtsprechung.
    Sei klug, bleib abstinent.
    Für mehr Fragen meld dich

  • #575

    Antonio (Samstag, 11 Januar 2020 11:25)

    Hallo Bukem,
    Vielen Dank für deine Einschätzung und schnelle Rückmeldung.
    Verstehe ich es richtig, dass wenn im äG kein weiterer Konsum nachgewiesen wird ich höchstwahrscheinlich keine MPU machen muss und damit dann dieser Fall für die ffst erledigt ist?
    Werde weiterhin nicht konsumieren.

  • #576

    Bukem (Samstag, 11 Januar 2020 17:17)

    @Antonio: kurz gesagt, wenn du dich im Gutachten nicht um Kopf und Kragen redest und früheren Dauerkonsum von THC oder Mischkonsum mit Alkohol oder den Konsum harter Drogen einräumst, dann nicht. Lies dich bitte unbedingt ein, wie das geht und frag bitte bei Fragen

  • #577

    Stani1986 (Sonntag, 12 Januar 2020 10:30)

    @Bukem. Hallo danke für deine Antwort. Eher im Mittelalter, bayern provinz halt. Wir hatten Anwälte. Ich sogar einen empfohlenen vom hanfverband. Hat nix gebracht. Anderes btm ist nicht vorhanden. Die realität sieht so aus dass wir täglich am Abend jeweils einen jeweils ca. Einen geraucht haben. Am 20.12 war des letzte Mal und seit dem clean. Im Schreiben vom Tüv steht unter 2. Es ist eine Haaranalyse erforderlich und drunter:....kann auch eine haaranalyse vorgesehen oder erforderlich sein. Man soll auch nicht mehr die Haare schneiden od. färben sonst enfällt die wichtige Möglichkeit zur Entlastung von Eignungsbedenken. Offiziell ist halt die Aussage, dass wir gelegentlich am Wochenende/Samstag  einen geraucht haben. Des haut halt nicht mehr mit den 72 std. hin. Hab Bedenken wenn sie sagt, das in der Vergangenheit nur am Wochenende und in der analyse doch irgendwie regelmäßiger konsum rauskommt, sie ihren lappen verliert. 707€ kostet der Spass

  • #578

    Stani1986 (Sonntag, 12 Januar 2020 10:35)

    Noch dazu, wir waren nie in Besitz von 194gr. Es war an der Pflanze dran, die konfesziert wurde.

  • #579

    Bukem (Sonntag, 12 Januar 2020 17:24)

    @Stani: Grundsätzlich hilft es immer und beruhigt euch vermutlich sehr, wenn ihr das zusätzlich mit RA Schüller besprechen könnt. Mail steht oben.
    Also, da es keinen Verkehrsverstoß unter Thc Einfluß gibt, ist gelegentlicher Konsum schon OK. Auch in Bayern, hoffe ich, genau kann das RA Schüller sagen.
    Solange ihr nicht unter Dauerkonsum fallt oder den einräumt oder Mischkonsum von thc und Alkohol oder gar anderen BtM Konsum zugebt, ist das alles nach meiner Sicht handlebar.
    Aber ich bin eben auch nicht Herr Schüller.

  • #580

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 14 Januar 2020 16:26)

    @Antonio:

    Da der THC COOH Wert über 100 ng/ml war, wird sofort eine MPU angeordnet werden. Screeningnachweise und Verkehrstherapie sind am Laufen?

    Insofern stimmt die Aussage von Bukem leider nicht ganz. Das ärztliche Gutachten wird angeordnet, um den gelegentlichen Konsum zu beweisen. Dieser ist hier aber wegen des hohen Abbauwertes schon bewiesen. Also kein ärztliches Gutachten sondern direkt MPU.

    Mit anderen Worten: Führerschein ist in Gefahr.

    @Stani:

    Die Führerscheinstelle will wissen, wie das Konsummuster hinsichtlich von Drogen ist. Akteneinsicht ist in konkreten immer zu empfehlen. Ansonsten hat Bukem mit seinen Ausführungen aber Recht. Auf die leichte Schulter würde ich das aber nicht nehmen.

  • #581

    Otto (Donnerstag, 16 Januar 2020 20:23)

    Hallo,
    Ich wurde vor ca. Drei Monaten mit einem wert von 1 ng/ml angehalten.
    Nach dem bekam ich eine Stafe von 500 euro und 1 Monat Fahrverbot. Seid dem habe ich nichts mehr konsumiert, nun musste ich zu einem Ärztlichen gutachten das sehr gut gelaufen ist bis die frage kam ob ich Alkohol trinke und ich sie mit ja beantwortete nun wird meine letzte Urinprobe auf Alkohol getestet und ich habe den Samstag zuvor ein bisschen mehr getrunken gehabt, das ärztliche Gutachten war am Montag darauf nun ist meine frage was habe ich zu befürchten. Da ich normalerweise nur wegen Canabis das Gutachten machen sollte.

  • #582

    Bukem (Sonntag, 19 Januar 2020 20:45)

    @Otto :was haben Sie denn genau geantwortet? In erster Linie wäre der eingeräumt Mischkonsum von Thc und Alkohol gefährlich, denn damit würde man aus Behördensicht die Fahreignung verlieren, was den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich zöge.
    Herr Schüller ist bundesweit für Sie tätig, bei Interesse bitte melden

  • #583

    Hans Peter (Montag, 20 Januar 2020 15:13)

    Hallo Herr Schüller,
    wie sieht es denn bei folgendem Sachverhalt aus:
    Im Januar 2018 sind die Beamten bei mir einmaschiert und haben neben einer geringen Menge Cannabis ein paar Pillchen mitgenommen. Daraufhin kam es zu einem Verfahren, dieses wurde erfolgreich gewonnen bzw. der Schaden hielt sich in grenzen. Ein halbes Jahr danach hat die FS geschrieben, ich soll ein äG +1 UK machen, ansonsten muss ich den Führerschein abgeben. Da ich zu dieser Zeit noch finanzielle Probleme hatte die Summe für o.g. Gutachten aufzuwenden, habe ich eine Verzichtserklärung abgegeben. Zwischenzeitlich habe ich auch den Konsum eingestellt, denn im Endeffekt war es kein finanzielles Problem sondern eines des Konsumverhalten.

    Inzwischen sind die 25ng/ml Tests negativ und ich würde gerne innerhalb der nächsten 4 Wochen einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen, dann werde ich ja sicherlich gebeten dieses ärztliche Gutachten durchzuführen und eine UK abzugeben.

    Wie verhällt sich das Recht hier? Was muss ich dem Gutachter zur Situation sagen? Immerhin wurde ich nicht im Straßenverkehr erwischt und frage mich allgemein welche Fragen mir gestellt werden bzw. was begutachtet werden soll.
    Über eine Rückmeldung freue ich mich. LG Hans

  • #584

    Kevin (Dienstag, 21 Januar 2020 17:18)

    Guten Tag,

    Ich bin am 21.08.19 in eine verkehrskontrolle geraten und musste mich einem drogentest unterziehen. Ich hatte 17 Stunden (am Abend davor) zuvor Cannabis konsumiert. Der Wert lag bei 3,65 ng/ml. Ich habe seither auch nichts mehr konsumiert. Nun habe ich im Dezember ein fahrtauglichkeits Gutachten absolviert. Reflex test Drogenscreening etc. Ich habe die Ergebnisse noch nicht erhalten. Jedoch müssten diese negativ sein.

    Ich war dauerkonsument und habe beim Screening gelogen und gesagt es war ein einmaliges Wochenende in Amsterdam. Und ich bin dann am nächsten Tag gefahren weil ich nicht wusste das es sich noch im Körper befindet.

    Jetzt meine Frage, kann mir etwas aufgrund der Aussage im Zusammenhang mit den Werten passieren?

  • #585

    Jona (Dienstag, 21 Januar 2020 21:37)

    Hallo zusammen,
    Am 28.12. musste ich nach einer Verkehrskontrolle einen Bluttest machen und es wurden 1,9 ng THC und 13,9 ng THC-COOH nachgewiesen. Vor elf Tagen kam dann der Brief, ich solle ihnen mitteilen wie mein Konsumverhalten aussieht. Ich habe geschrieben, dass es sich um erstmaligen Konsum handelte. Allerdings lebe und arbeite ich jetzt in der Schweiz, weshalb ich nicht einfach kurzfristig zu einer Urinprobe nach Deutschland kommen kann. Inzwischen hat die Behörde geantwortet. Ich habe zwei Wochen Zeit, mir einen Arzt zu suchen und muss das äG innerhalb von drei Monaten vorlegen.
    Da ich erst seit elf Tagen den Konsum eingestellt habe, will ich das jetzt so weit wie möglich hinauszögern, um meine Chancen auf einen negativen Test zu verbessern.
    Frage 1: Ist es möglich, das äG in der Schweiz erstellen zu lassen?
    Frage 2: Ab welchem COOH-Wert gilt ein Urintest als positiv?

  • #586

    Jona (Dienstag, 21 Januar 2020 21:46)

    Entschuldigung, eine Frage habe ich noch. In dem Brief stand, dass das äG entweder durch mindestens zwei Urintests oder durch eine Haarprobe stattfinden wird. Wer entscheidet das? Die Behörde, der Arzt oder ich? Und erfahre ich vorher was es für eine Probe ist, oder erst vor Ort beim Arzt? Dann müsste ich nämlich definitiv meine Haare abrasieren.

  • #587

    Jona (Dienstag, 21 Januar 2020 22:58)

    Und falls beim ersten Test geringe Mengen COOH nachgewiesen werden, kann ich das nicht auf den Erstkonsum am 28.12. zurückführen?

  • #588

    MG (Donnerstag, 23 Januar 2020 07:00)

    Hallo Herr Schüller,

    Heute hat sich bei mir die folgende Situation ergeben:
    Die Polizei stand heute vor dem Haus meiner Wohnung und hatte mich nach meinem Personalausweis gebeten. Ihr Grund für den (scheinbar nicht auf mich fokussierten Einsatz) waren angebliche Einbrüche. Da ich den Perso in der Wohnung hatte, habe ich angeboten diesen zu holen. Dies nahmen die Beamten als Einladung meine Wohnung zu betreten, in welcher ein Beamter einen angeblichen Cannabisgeruch wahrgenommen hat. Das war Anlass genug mein Zimmer mit 4 Beamten zu durchsuchen, da "Gefahr im Vollzug" besteht (da hätte ich keine andere Wahl).
    Bei der Durchsuchung wurde kein Rauschgift gefunden, ausschließlich Utensilien für den Konsum, diese wurden weder beschlagnahmt, noch in einem Durchsuchungsprotokoll festgehalten, da es keines gab. Zuvor bin ich auch noch nie negativ aufgefallen.
    Der Beamte mit dem anfänglichen Verdacht hat dann noch angedeutet, dass er es sich Vorbehalte die Führerscheinstelle davon in Kenntnis zu setzen.
    Nun ist meine Frage: Reicht das schon aus um eine fachärztliche Untersuchung anzuordnen, obwohl ich weder berauscht, noch im Kontext des Straßenverkehrs angetroffen wurde und die Durchsuchung auch nicht zu einem Rauschgiftfund geführt hat? Vielleicht wäre noch wichtig anzumerken, dass ich zwar einen Führerschein habe, allerdings seid Jahren kein Kraftfahrzeug führe oder besitze, da ich durch die lange Abbauzeit von THC diesbezüglich eher vorsichtig bin.

    Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #589

    Melanie (Samstag, 25 Januar 2020 21:48)

    Hallo,

    Meine schwester wollte für ihren eigenen Bedarf 4g Marihuana via Post an mich schicken-> abgefangen -> Hausdurchsuchung bei mir. 16g einkassiert. Strafverfahren abgeschlossen, nie auffällig gewesen -> a Ordnung äG. Zuletzt konsumiert 09/19, 01/20 haaranalyse. Ich gehe also davon aus , dass die Analyse positiv sein wird. Kann jetzt ne mpu angeordnet werden, was sind ihre Erfahrungswerte. Ergebnis Gutachten steht noch aus.

    Lg

  • #590

    MG (Mittwoch, 29 Januar 2020 06:58)

    Ergänzung zu #661

    Okay, bezüglich der Rechtmäßigkeit hab ich mich dann mal im hiesigen Chatverlauf schlau gelesen (nicht zwangsweise rechtens, dennoch Usus) , Sorry für die Verspätung. Dazu anzumerken wäre, dass ich zwar keine weiteren Aussagen zum Konsumverhalten getätigt habe, allerdings auf die Aussage "da können sie den Konsum wohl kaum mehr abstreiten" bejahend reagiert habe.
    Hab ich das richtig verstanden, dass ein gemäßigter Konsum bis zur eventuellen Vorladung zum äG noch möglich ist? Dabei würde die strikte Trennung zwischen Konsum und Straßenverkehr natürlich beibehalten werden.
    Hatte eigentlich geplant den Konsum bis dahin komplett einzustellen, da hatte ich aber mit einer deutlich kürzeren Dauer als 3-12 Monate gerechnet

    Vielen Dank für die gute Arbeit die sie hier unentgeltlich leisten, werde mich bei Gelegenheit mit einer guten Bewertung bedanken.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #591

    Thomas (Donnerstag, 30 Januar 2020 03:45)

    Hallo
    Ich wurde vor 8 Tagen, an einem Dienstag, nach der Arbeit angehalten. Kollegen hatten mich leider zu einem Feierabend bier eingeladen. Was ich schon beim Aussteigen eingeräumt hatte. Sagen wirs so. Lange Haare und Bayern. Ich wurde noch nie angehalten ohne das nach 10 Sekunden Gespräch das Wort Drogen fiel...
    Ähnlich an diesem Tag. Alkohol schien erstmal nicht so wichtig.
    Somit hätte ich 0,1 Promille oder x2 wie der Beamte meinte.
    Den Konsum verneinte ich. Ja auf keine Angaben, kam ich in den Moment leider nicht. Die gute Dame setzte sich dann "paar Minuten" ins Auto (sie benutzte weder Licht noch ihren Mund) und sagte mir dann ich hätte da 2001 eine Anzeige wegen btmg (dachte es wäre gelöscht!).
    Das wussten die doch schon vor der STOP Reklame am Dach, oder? Kam mir alles so gefällt vor sorry
    Naja nun war der Urintest halt positiv und räumte so was ähnliches ein wie es wäre ein hartes Wochenende gewesen.
    Die Wahrheit ist das der letzte Joint ca 15-18 Std zurücklag.

    2001 würde ich wirklich wegen einer größeren Menge aber als Jugendlicher verurteilt. Aber nur aufgrund einer Aussage, jedoch konnten sie mir keinen Konsum nachweisen denke ich. Die angeortneten Urintests waren immer negativ. Kleiner funfakt es war damals "rein zufällig" mein 21er Geburtstag. Tat lag Monate zurück ;)
    Nach der Blutentnahme, auf der Fahrt zu meinen Eltern, durfte ich endlich einen Anwalt anrufen. Nach 20 uhr nicht anfangs um 18uhr, wo man vielleicht noch jemanden erreichen könnte. Sie fragten mich mehrmals ob sie Zuhause etwas finden würden...crusher, Bong etc
    Ich verneinte immer und immer wieder. Quasi einfach Mal so eine Durchsuchung?
    Gefunden wurde nichts. Angefasst haben sie aber auch nichts.

    Der Schlüssel würde mir abgenommen und wird bis jetzt auf der Wache gegen einen negativen Test verwahrt.
    Da der good cop meinte ich solle lieber 1-2 Wochen warten und die 25ng amazon Tests leider positiv sind komme ich seinen Ratschlag nach.
    Soll ich lieber 50ng testen?

    Zu guter Letzt der Konsum: ja leider regelmäßig abends ~0,5g. War kurzfristig (1-2 monate) vielleicht höher da ich mich mit dem normalem Rauchen auchgehört hatte.
    Letzter Konsum: unmittelbar nach der Kontrolle.

    Was soll ich nun machen? in ein anderes Bundesland ziehen? Wollte die Arbeitsstelle sowieso wechseln. Für dieses Bundesland bin ich einfach zu liberal.
    Also als Ersttäter btm im Straßenverkehr angeblich ja nur 1 Monat Fahrverbot
    Doch Anwalt einschalten?
    PS ich habe lange Haare und nein ich lasse sie mir nicht abschneiden!!! Aber sie würden laaaangen Konsum nachweisen. Laut nem Freund dürfen sie nur den Zeitraum bestimmen nicht die Art. Ist das richtig?

    Entschuldigt bitte die Länge aber irgendwie interessiert mich hier auch wie weit das Gesetz gebogen wurde und manche Dinge relevant erscheinen. Wie gesagt es kam mir alles spanisch vor, nicht surreal.

  • #592

    Bertha (Montag, 03 Februar 2020 14:00)

    Hallo sehr verehrter Herr Schüller und hallo lieber Bukem,
    ich hätte eine Frage, die ich beim durchlesen hier leider noch nicht gefunden habe.

    Angenommen eine Dame wäre, sagen wir mal im Juni, in Deutschland, zum Beispiel an der Holländischen Grenze,mit hypotethisch 24,6 Gramm Haschisch im Auto erwischt worden.
    Sie hätte sich aber ruhig verhalten, keine Angaben gemacht und es hätte auch keine Feststellungen bezüglich der Fahrtüchtigkeit gegeben.

    Wenn diese Frau jetzt Beispielsweise ein Ärztliches Gutachten am Donnerstag hätte, wäre es für deise Frau wohl besser zu behaupten es wäre für sie selbst gewesen, oder sie hätte es für eine Party als Geschenk mitgebracht?

    Ist im Allgemeinen das Mitbringen für Andere eine Grund für eine Nichteignung zum Führerschein, da man das Fahrzeug benutzt um andere bei der Ausübung von Straftaten zu begünstigen?
    Oder ist im allgemeinen davon auzugehen, dass die Angabe das Haschisch in solch einer hohen Menge sei für einen selbst gewesen, besser ist? Wäre dann dieses Gutachten überhaupt noch zu bestehen?

  • #593

    mike meier (Dienstag, 04 Februar 2020 14:44)

    guten tag!
    ich wurde vor ca 7 jahren mit 150g cannabis erwischt. habe 3 jahre bewährung bekommen. meine bewährung ist ohne weitere vorfälle verlaufen und habe mir bis gestern nix zu schulden kommen lassen.
    gestern wurde ich in stuttgart mit einem joint in meiner tasche von der polizei angehalten.
    ich wurde abgeführt. und werde post vom staatsanwalt bekommen.
    meine frage. ich habe vor kurzem mein führerschein beantragt, wurde genehmigt ohne irgendwelche tests. werde ich jetzt wegen dem vorfall zur MPU oder einen drogentest geladen?

  • #594

    mike meier (Dienstag, 04 Februar 2020 14:50)

    zutrag zu #666
    die kontrolle wurde in der s-bahn durchgeführt.

  • #595

    Bukem (Dienstag, 04 Februar 2020 21:39)

    @all wird alles kurzfristig beantwortet

  • #596

    Mara (Mittwoch, 05 Februar 2020 18:42)

    Hallo zusammen,

    Ich wurde im Januar letzten Jahres von der Polizei kontrolliert, ich saß in meinem Auto bin aber nicht gefahren! Ich wurde dann von der Polizei mitgenommen und es wurde mir Blut abgenommen. Da wurde dann festgestellt, dass ich 4,5g/l und carbonsäure von 28 im Blut hatte. Jetzt soll ich lt. Führerscheinstelle eine ärztliche Untersuchung machen lassen. Also eine abgeschwächte Version der MPU. Meine erste Frage wäre, ob dies gerechtfertigt ist? Und des Weiteren Habe ich eine Haaranalyse schon im September machen lassen, sodass ich im März ein Jahr Abstinenz nachweisen kann! Da ich Schonmal MPU machen musste.. in 2015.. ist bekannt dass ich 2 drogeninziierte Psychosen hatte aber laut meinem Psychiater gut eingestellt bin. nach letztes Jahr im Januar hab ich mich wieder einweisen lassen weil ich durch die Drogen wieder psychotisch wurde.. was würden Sie mir raten wenn der Arzt fragt ob ich Medikamente nehme.. soll ich von dem Aufenthalt in der Psychiatrie erzählen. Oder nur sagen dass ich mir wieder Medikamente verschreiben lassen habe, da ich gemerkt habe das ich psychotisch wurde. Ich weis jetzt echt nicht wie ich mich verhalten soll! Also mein Psychiater meint ich darf mit diesen Medikamenten Auto fahren. Jetzt ist nur die Frage ob das von dem Arzt notwendig gehalten wird doch eine MPU machen zu müssen! Was würden Sie mir raten ??? Hallo zusammen,

    Vielen Dank für Eure Antworten

  • #597

    Bukem (Donnerstag, 06 Februar 2020 22:37)

    @Mara: ich würde sagen, dass diese Fragestellungen viel zu komplex sind, um sie hier beantworten zu können.
    Wenn Sie die Fahrerlaubnis brauchen, suchen Sie such anwaltliche Hilfe und zwar sofort. Ohne genaue Aktenkenntnis wird man hier nicht weiter kommen.
    Herr Schüller ist gern für Sie da. Kontaktdaten stehen oben

    @Mike :da läuft ein Strafverfahren? Dann ja, kann und wird vermutlich nach dessen Beendigung die FSST mit einem äG kommen.
    Ohne Verkehrsverstoß unter Thc Einfluß besteht man das leicht. Bitte bescheid sagen, wenn Sie Hilfe benötigen
    @Bertha : heute ist Donnerstag. Bitte Fragen ruhig konkret stellen, dann können wir konkret antworten. Ist alles gut gegangen? Bei Hilfebedarf ruhig melden und ruhig mit mehr Vorlauf

  • #598

    Bukem (Donnerstag, 06 Februar 2020 22:39)

    @Hans: für die Neuerteilung sollten Sie Herrn Schüller hinzu ziehen. Dann kann er Ihre Akte der FSST einsehen und Sie optimal vorbereiten. Dann haben Sie einfach mehr davon

  • #599

    Locke (Mittwoch, 12 Februar 2020 13:38)

    Guten Tag und finde es wirklich toll wie man sich hier hilf

    Zu meiner Frage ich wurde vor 3 Monaten von der Polizei angehalten und kontrolliert Wagen wurde kontrolliert und ich auch bei mir wurden 5 Kapseln Kokain gefunden (in geringen Mengen) und ein speicheltest durchgeführt der positiv ausfiel (obwohl ich das noch nie genommen habe) dann hab ich noch ein 2. Test verlangen auch positiv dann habe ich einen Urintests verlangt der komplett negativ ausfiel (urintest brachte ne zivilstreife der Typ daraufhin zu dem anderen Beamten das er mich lieber mit nehmen sollte) dann ins Krankenhaus bluttest gemacht wo sicher alles auf 0 sein wird was erwartet mich jetzt ? Verliere ich meinen Lappen ?

    Und noch was 1 Monat davor wurde ich auch angehalten Test gemacht alles negativ aber halt wieder koks wurde gefunden danke für ihre Antworten

  • #600

    Denis (Mittwoch, 12 Februar 2020 20:44)

    Hallo Herr Schueller,
    Mein Fall stellt sie wie folgt da. Ich würde bei einer Personen Kontrolle von unseren Freund und Helfern blank gemacht dabei haben sie 0,5 gramm amphetamin bei mir in der Geldbörse gefunden die ich für einen Kumpel eingesteckt habe. Ich habe von dem Zeug nichts konsumiert da ich chemische dorgen nicht mag. Das Verfahren wurde auch auf Grund von geringfügiger Menge eingestellt. 3 Monate später kam ein Brief von der führerscheinstelle ich müsste innerhalb von 2 Tagen einen Blut und Urin test machen! Dieser war wie zu erwarten auf sämtliche chemischen Drogen negetavie aber auf thc positiv da ich gelegtlich gerne mal rauche! Meine Werte sind wie folgt THC 0.7
    THC-COOH 49
    THC-Carbonsäure 6.0
    Muss ich mit einem Führerschein Entzug rechnen oder Mpu?
    Oder kann ich da auch noch anders rauskommen?
    Mfg Denis

  • #601

    Tom (Freitag, 14 Februar 2020 00:37)

    Hallo Hr. Schüller,
    auch ich bin so froh das ich hier meine Frage stellen kann.
    Ich wurde am 18.12.2019 mit 17,4 aktiv und 54 passiv im Straßenverkehr kontrolliert. Seit dem nicht mehr konsumiert. Angaben zum Konsum habe ich nicht gemacht. Jetzt kam am 12.02.2020 die Aufforderung der FSS bis zum 20.04 ein ÄG vorzulegen. Jetzt zu meiner Frage: In der Anordnung steht nichts von einer Haaranalyse, doch ich dachte für ein ÄG muss mann 2 urinproben innerhalb von 3 Monaten abgeben. Ist das richtig? Wenn ja kann ich das ja bis zum 20.04 gar nicht mehr schaffen? Bedeutet das automatisch eine Haaranalyse oder stimmt das mit den 3 Monaten nicht? Noch eine andere Frage: Gibt es Empfehlungen wo man das ÄG am besten machen sollte. TüV Süd sollte es nicht sein, habe ich hier mal gelesen.
    Danke für Ihre Antwort!

  • #602

    Melina (Sonntag, 16 Februar 2020 07:27)

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Ich würde letztes Jahr im März auf einem Parkplatz kontrolliert, dabei wurde ein Wert von 1,2 thc festgestellt und Thc cooh 11.
    Strafe gezahlt Verfahren eingestellt. Leider habe ich ca 1x im Monat für eine Woche konsumiert. Jetzt ist es natürlich so, dass auch diese Woche dazugehört. Habe gestern die Aufforderung zum ÄG erhalten.
    Werte wären nun positiv, ist damit der Führerschein sicher Weg. Oder kann man hier Glück haben, wenn trennen von Konsum und Fahren überzeugend dargestellt werden kann ?
    Ich besitze kein KFZ, hatte an jenem Tag das Auto meiner Freundin gefahren, Umzug sie musste die letzten Sachen holen, sie schwanger dazu nicht imstande. Zurzeit fahre ich immer mit Bus, habe jedoch die Aussicht auf einen Job, dazu brauch ich das Auto um an den Arbeitsort zu gelangen, somit wollte ich mir diese Woche eines zu legen...

    Also alles verloren, oder mit Herrn Schuellrs rechtlichen Rat noch eine minimale Chance ?

    Vielen Dank

  • #603

    Nachtrag 675 (Sonntag, 16 Februar 2020 07:43)

    Nachtrag, ist es von Nachteil die Untersuchung bis Mitte März heraus zu zögern?
    Ist nach dem ersten positiven Irin Test direkt alles verloren?

  • #604

    Daniel 736 (Montag, 17 Februar 2020 16:58)

    Hallo,

    Wurde am 30.10.19 angehalten von der Polizei, nach langem hin und her kam es dann zur Blut Entnahme

    Werte:
    Aktiv 3,7ng und passiv: 25,7ng

    Da der Polizist mir ziemlich cool vorkam hat er gemeint mich da schön zu reden und hatte für mich die Aussage zum Anwalt geschrieben
    Das ich das erste und letzte mal vor 7 Tage geraucht habe und seit dem sich mein Auto stehen lassen habe

    Nun muss ich ein ärtzliches Gutachten vorlegen und nun weis ich nicht was machen
    Weil laut der Studie müsste ich sagen das ich nach meinen Werten 3 Stunden vor der Kontrolle geraucht habe
    Sehen die was zum Anwalt geschrieben wurde ? Und wenn ja soll ich sagen das ich nervös war und gelogen hab mit dem Konsum von 7 Tagen und ehrlich sagen das ich 3 Stunden vor der Kontrolle geraucht habe

    Bekomme bald mein Termin und weis nicht weiter

    Und bin seit der Kontrolle clean

  • #605

    Bukem (Dienstag, 18 Februar 2020)

    @Locke : da läuft zunächst ein Strafverfahren wegen des Besitzes. Und das klingt dann nach Handeln oder täuscht das?
    Nach Abschluß des Strafverfahrens wird sich sehr sicher die FSST für Sie interessieren ubd die Fahreignung prüfen.
    Sollte der Konsum zugegeben oder nachgewiesen werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
    Ist eventuell Zeit fur professionelle anwaltliche Hilfe. Herr Schüller ist bundesweit tätig und hilft gerne.

    @Dennis das hängt davon ab, was Sie dort gesagt haben. Thc Werte gehen soweit klar, gelegentlicher Konsum von Cannabis bei richtiger zeitlicher Trennung zum Fahrzeug führen ist ok. Es darf aber kein Mischkonsum mit Alkohol und erst natürlich kein Konsum harter BtM eingeräumt werden

    @Tom bitte asap unter obiger Mail direkt an Herrn Schüller wenden

    @Melina auch bitte sofort bei Herrn Schüller melden. Mail steht oben. Sieht nicht gut aus und wenn jemand hier helfen kann, dann ist es Herr Schüller. Der müsste natürlich den Fall genauer prüfen und Akteneinsicht nehmen.

    @Daniel auch direkt weiter per Mail zu Herrn Schüller.
    Versteh die Geschichte nicht.
    Aber bei den Werten in Verbindung mit der Schilderung des Konsums vor einer Woche droht große Gefahr als Dauerkonsument zu gelten und dann wäre der Lappen weg.

  • #606

    Milo (Mittwoch, 19 Februar 2020 19:54)

    Ich habe 2018 ( zusammen mit Dr Schueller) Probierkonsum geltend gemacht und die FE blieb erhalten....nun interresiert mich ob nach so einer Auffaeligkeit jemand noch Trennung ausueben kann oder ob in solchem Fall blosses fund von abbauprodukt COOH ( kein aktives) zum FE verlust fuehrt ( 2-te konsum waere damit bewiesen und zusammen mit der erster Auffaeligkeit von damals konnte es doch heissen Gelegentlicher konsum ohne Trennvermoegen..... wie wird sowas handhabt ? Bundesland Bayern

  • #607

    Bukem (Montag, 02 März 2020 14:10)

    @Milo: ich bin nur ein bescheidener Diener im Weinberg des Dr Schüller. Ich persönlich würde sagen, ja, denn bei richtiger Trennung von Konsum und Fahrzeug führen würde man aufzeigen, dass man gelernt hat und sich nun rechtstreu verhält.
    Aber mag sein, dass Gerichte das anders Werten.
    Deshalb hierzu Herrn Schüller über obige Kontaktmail anschreiben

  • #608

    Pete (Dienstag, 03 März 2020 19:28)

    Hallo Dr. Schüller, Hallo Bukem,

    Eine kurze Frage: Kann ein ärztliches Gutachten angeordnet werden, ohne das ein Rauschgiftfund bzw. ein diesbezügliches Strafverfahren vorliegt? Also kann jemand zum Beispiel zu einem ärztlichen Gutachten bezüglich Cannabis eingeladen werden, weil bei ihm beispielsweise mehrere Utensilien zum Konsum und Verpackungen gefunden wurden, jedoch kein Strafverfahren erlassen wurde, weil keine Drogen gefunden wurden? Außerhalb des Straßenverkehrs versteht sich

    Vielen Dank

  • #609

    Bukem (Mittwoch, 04 März 2020 20:46)

    @Pete : das kann dann passieren, wenn die FSST auf irgendeine Weise Kenntnis von diesem Sachverhalt erlangt.
    Das passiert meist eben über entsprechende Mitteilung der Staatsanwaltschaft nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens.
    Aber das kann eben auch anders erfolgen. Und wenn aus Sicht der FSST dann begründete Verdachtsmomente vorliegen, kommt das äG

    Grundsätzlich dürfte eine Anordnung des äG dann aber trotzdem nicht rechtmäßig sein. Aber das müsste dann umgehend anwaltlich bearbeitet werden. Gegen die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bestehen nämlich keine unmittelbaren Rechtsmittel

  • #610

    Tritze (Freitag, 13 März 2020 18:41)

    Hallo,
    Wurde letztes Jahr im Oktober angehalten und positiv auf thc getestet heute kam der Brief das ich ein äG ablegen soll meine werte sind
    Tetrahydrocannabinol 15,4
    Thc-carbonsäure 66,8
    Auf was muss ich mich noch einstellen?
    Und wie läuft das äG ab?

  • #611

    Eren (Samstag, 14 März 2020 14:29)


    Hallo,

    Wurde zu Fuß ohne jeglichen Zusamennhang mit einem Kraftfahrzeug mit geringer Menge (maximal 1g) Cannabis erwischt.
    Besitze einen Führerschein habe keine Vorstrafen wurde bis dato noch nie aufgefallen und bin 27.
    Habe keinerlei Tests gemacht keinerlei Äußerungen bezüglich meines Konsumverhaltens.
    Mir wurde lediglich das Cannabis abgenommen.
    Habe noch keinen Bescheid bekommen warte drauf.
    Nun meine Fragen an Sie :
    Kann ich mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen ?
    Wird man die Führerscheinstelle über den Vorfall informieren ?
    Wie wahrscheinlich ist es dass man bei Mir ein äG (Drogenscreening) anordnet ?

    Vielen Dank

  • #612

    Eren (Samstag, 14 März 2020 14:36)

    Ach ja wollte nur noch hinzufügen bezüglich meines Sachverhaltes das Ich aus Hessen komme.

  • #613

    K1234 (Freitag, 20 März 2020 09:47)

    Hallo,

    eine Frage: darf die Polizei uns unter Einfluss von Rauschgift, sprich: Marihuanna befragen?

    vielen Dank im Vorraus!

  • #614

    Erika (Samstag, 21 März 2020 01:20)

    Hallo zusammen,

    ich mache Ende nächsten Monat eine MPU wegen THC. Habe schon über einem Jahr nur Alkohol getrunken zu besonderen Anlässen und das wenn nur ein Bier. Darf ich dass bei der MPU sagen oder darf man bei einer THC MPU auch kein Alkohol getrunken haben??

    Grüße und Danke im Vorab für die Antwort

  • #615

    Gustav (Montag, 23 März 2020 10:24)

    Hallo zusammen,

    liegt dem Psychologen beim äG meine Akte vor?
    Ich frage aufgrund der 6 Stunden Regel, wenn sich polizeiliche Aussage und Aussage beim Gutachter widersprechen.
    Danke

  • #616

    Jürgen (Montag, 23 März 2020 21:22)

    Guten Abend Herr Schüller,

    ich habe ein ärztliches Gespräch vor mir bezüglich Fahren unter Cannabis. Da der Wert bei mir im Blut unter 0.9 ng/ml THC war habe ich Glück und der Strafantrag, sowie die Ordnungswidrigkeit wurden fallengelassen.
    Da ich seit 2 Jahren unter zunehmenden Ticks und Stimmungsschwankungen leide war das Cannabis eine Art Selbstheilungsversuch, der kläglich in einer Sucht scheiterte. Nun bin ich seit Oktober 2019 am sporteln bis zu 5x die Woche und habe seit dem 17.2 kein Cannabis konsumiert.
    Das Gespräch sehe ich als Chance diesem Problem auf den Grund zu gehen und mich grundsätzlich neurologisch und psychisch abchecken zu lassen und mir richtige Hilfe zu holen, um eine Suchtverlagerung in Zukunft zu vermeiden und eine langfristig Lösung zu finden.
    Meine Befürchtung ist allerdings, dass bei einer Haaranalyse auch mein Konsum von MDMA gefunden wird (3-4x verteilt auf 1x pro Monat seit Dezember mit Dosis zw. 40-160mg) welcher zuletzt mit 1x in den ersten 2 Februarwochen 2020 stattfand.
    Meine Frage: Drohen mir straftrechtlich bzw. führerscheintechnisch weitere Konsequenzen, sollte der Test positiv ausfallen auf MDMA oder bleibt es bei 1 MPU mit Abstinenz und den bereits polizeilich fallengelassenen Sachen?
    Bzw. ist grundsätzlich klug im Rahmen dieses offeneren Gespräches den Konsum (in geringerer Form?) einzugestehen

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    MfG


    Jürgen

  • #617

    Bukem (Donnerstag, 26 März 2020 08:53)

    @Tritze: kommt ganz drauf an, ob der Konsum eingestellt ist. Wann ist das äG?

    @Eren: das Strafverfahren wird vermutlich gg eine kleine Geldstrafe oder Geldauflage beendet.
    Ja, das wird weitergeleitet an die FSST und ja, da kommt sehr wahrscheinlich ein äG

    @K1234: da hätte ich gern mehr Infos zum Sachverhalt, aber ja, darf sie

  • #618

    Tritze (Donnerstag, 26 März 2020 15:37)

    Konsum ist Seit dem Tag als ich angehalten wurde eingetellt äg soll bis Mitte Mai vorliegen.

  • #619

    Sandros (Montag, 30 März 2020 22:00)

    Guten Abend Herr Schüller,

    Am 25.02. bin ich nachts in eine Polizeikontrolle geraten und es wurde ein Flackern meiner Augenlider festgestellt. Daraufhin die üblichen Test gemacht und eine Urinprobe genommen (hätt ich mich vorher hier informiert, hätte ich es natürlich nicht gemacht). Diese wurde positiv auf THC getestet. Somit ab zur Blutabnahme. Ich wurde auch gefragt wann ich das letzte mal rauchte und das beantwortete ich mit nie (nächstes mal natürlich keine Aussage).

    Die Werte betragen nun aktiv 0.62, passiv 0.47 und Carbonsäure 6.3... die schriftliche Anhörung spricht von Straftaten gemäß Paragraph 29, Paragraph 316 und Paragraph 24a.

    Ich hatte bereits vor ca. 13 Jahren eine MPU machen müssen wegen 1.4 ng aktiven THC und diese auch bestanden mit fast einem Jahr nachgewiesener Abstinenz.

    Womit muss ich nun rechnen?

    Danke für die Hilfe. Ist echt ne klasse Seite hier!!!

  • #620

    Tobias (Freitag, 03 April 2020 13:23)

    Hallo,

    Meine Frage ist welche Werte hat man, wenn man einmal in der Woche kifft zB. jeden Freitag sagen wir mal 1gramm die Woche und jeden Tag 1,5 L Wasser trinkt ?
    Und sind diese Werte dann entscheidend beim äG oder kann man dann noch von einem gelegentlichem Konsum ausgehen und das äG meistern und den Führerschein behalten.
    Bin 182 und wiege 77 kg.

  • #621

    @ #693 (Freitag, 03 April 2020 14:20)

    Also am Freitag 1g geraucht danach 6 Tage lang nichts geraucht welche werte hätte ich ungefähr ?

  • #622

    Bukem (Sonntag, 05 April 2020 08:33)

    @Gustav: ja, davon sollten Sie ganz dringend ausgehen. Bei weiteren Fragen bitte melden. Wann ist das äG?

    @Tritze :ich darf und kann hier leider nicht vordiktieren, was Sie sagen sollten. Nur so viel: raumen Sie ein, dass Sie mehr als einmal konsumiert haben, fallen Sie durch das äG, müssen zur Mpu, wo Sie leider schon absehbar durchfallen werden und dann wird die FE entzogen.
    Wenn Sie das verhindern möchten, melden Sich sich bitte bei Herrn Schüller unter seiner oben genannten Adresse am besten per Mail

    @Jürge: ich finde das, dsss Sie sich bei den erkannten Problemen Hilfe holen möchten. Das äG ist dafür bestimmt nicht der geeignete Ort.
    Ich vermag den Vorteil nicht zu erkennen, warum Sie den Verlust Ihrer FE absichtlich herbei führen wollen. Genau dies wird nämlich passieren, wenn Sie den Konsum anderer BtM als den gelegentlichen von Cannabis bei richtiger zeitlicher Trennung zum Fahrzeug führen einräumen.
    Ich kann hier im eigenen Interesse nur dringend anraten, Ihre spezielle Frage an Herrn Schüller zu stellen. Bitte melden Sie sich bei ihm unter obiger Mail

    @Sandros: straf-oder owirechtlich passiert das nichts.
    Ein äG ist eher ausgeschlossen, dennoch kommt das gelegentlich vor. Dann bitte hier erneut melden.
    Gelegentlicher Konsum von Thc ist bei richtiger zeitlicher Trennung zum Fahrzeug führen möglich

    @Tobias : der aktive Thc Wert dürfte nach spätestens 72 bis 96 Stunden unter dem relevanten Richtwert von 1,0ng liegen.
    Genau kann ich das nicht sagen, da es hier grosse Schwankungen beim Wirkstoff Gehalt gibt.
    Der passive Thc Cooh Wert halbiert sich ca alle drei bis fünf Tage.
    Kurz gesagt, Sie machen das alles gut und richtig. So ist Konsum auch für die Polizei ok. Trotzdem im Falle einer Kontrolle keinerlei Angaben zum Konsum. Bitte gar keine.
    Jeweils ab Montag können Sie beruhigt fahren

  • #623

    Gustav (Sonntag, 05 April 2020 10:37)

    @Bukem durch das Corona Virus ist das noch nicht sicher, ich bin aber mit der Sachbearbeiterin in Kontakt, damit ich einen Fristaufschib bekomme.

  • #624

    @ 693 (Sonntag, 05 April 2020 14:06)

    Was wäre am sinnvollsten bei einem äG zu sagen bezüglich des Konsums, denn spätestens dort sollte man ja von seinem Schweigepflicht kein gebrauch machen.
    Kann man dann dort von einmaligem Konsum sprechen oder sollte man doch gelegentlicher Konsum preis geben anhand der Werte.
    Um es auf den Punkt zu bringen, was wäre am sinnvollsten zu sagen beim äG was auch anhand der Werte und der Situation entspricht und einen positiven Eindruck meinerseits macht ?

    Und eines noch Herr Schüller und Kollegen der Dank geht an euch ihr seit einfach nur überragend.

  • #625

    MK (Dienstag, 07 April 2020 23:19)

    Hallo, ich habe ein aktuelles Mandat bei Herrn Schüller laufen kann ihn aber seit dem 27.03.2020 nicht mehr erreichen. Weder per Mail noch telefonisch. Mir steht ein äG bevor und habe dazu einige Fragen.

  • #626

    Gustav (Samstag, 11 April 2020 10:26)

    @Bukem
    Ebenfalls habe ich Sorge aufgrund der 6 Stunden-Regel.
    Ich habe angegeben Fr das letzte mal konsumiert zu haben, wurde aber Sonntag Mittag angehalten. Mich würde aber nur einmaliger Kobsum retten, da mein Thc wert über 1 war.
    Hast du da einen Tipp für mich?

  • #627

    M4rvin (Samstag, 11 April 2020 12:29)


    Hallo,

    War gestern mit nen Kollegen spazieren und haben dabei nen Joint geraucht.

    Dann wurden wir von der Polizei kontrolliert und die haben halt heraus gefunden das wir stoned waren (hatten aber nix illegales dabei), nur nen baggy ohne was drin und ein longpape.

    Dann haben sie unsere Personalien aufgenommen und ein Foto von meinem Führerschein gemacht...

    War aber nicht mit dem Auto unterwegs sonder nur zu Fuß.

    Muss ich mit einer MPU oder ähnlichem rechnen?

    Ein Drogentest wurde nicht gemacht.

  • #628

    Simba03 (Sonntag, 12 April 2020 14:06)

    Hi,
    ich habe mir Zuhause n Kopf durch die Bong gegönnt. Komme aus NRW. Da stand auf einmal das Ordnungsamt vor meiner Tür weil es im Hausflur stark nach Cannabis riecht und die eine Plantage vermuten. Hat der unter mir ja auch.. Vollidioten. Habe die auch drauf hingewiesen. Sowohl vor Haustür als auch Wohnzimmertür. Der Geruch kommt definitiv von meinem Nachbarn aber ist ja unerheblich. Für mich halt echt scheiße gelaufen. Ich habe sie in die Wohnung gelassen (Druchgang) als ich gefragt wurde ob wir das nicht in der Wohnung klären wollen. Nachdem die Tür geschlossen war haben wir uns etwas unterhalten, ich wurde um einen Ausweis gebeten, ich sagte "Ja natürlich einen moment bitte" und sie kamen direkt ins Wohnzimmer hinterher da war meine Brieftasche und haben die Bong und Gras auf dem Tisch gesehen. Es waren ca. 10 Gramm. Es wurde die Polizei gerufen, die waren nach 2 Minuten da. Die waren direkt im Schlepptau. Hatte da eh nicht viel Spielraum nachgeguckt hätten die so oder so. Ich habe gefragt was mich erwartet: "Vermutlich nichts, das wird wegen Eigenbedarf eingestellt". Ich habe nur Sorge, dass die da irgendwie regelmäßigen Konsum vermuten und mein Führerschein in Gefahr ist. Ich kiffe meistens nur am Wochenende, habe das Homeoffice durch Corona halt ausgenutzt da ich wenig fahren muss, sowieso viel Geld spare dadurch usw. usf., wurde niemals am Steuer bekifft angehalten oder erwischt oder sowas, es wurde kein Test gemacht. Der erste Vorfall überhaupt. Hatte nur im Januar einen kleinen Autounfall verursacht. Minimaler Sachschaden, niemand verletzt. Da war ich ohnehin 2 1/2 Monate abstinent, es gab keinen Test, keine Auffälligkeiten hinsichtlich Cannabis. Stressiger Tag usw. musste den Wagen zur Inspektion bringen direkt nach der Arbeit. War gar keine Zeit zum konsumieren, das Thema kam auch gar nicht auf. Es gab zum jetzigen Vorfall noch keine Anhörung, keine Post. Vor Ort wurde ich gefragt wo ich das Zeug her hätte, und ob man sich denn damit gut fühlen würde etc. Ich habe in den Raum geworfen dass es sicherlich bei Depressionen und Angstzuständen hilft. Daraufhin wurde ich gefragt ob ich mal darüber nachgedacht habe mir ein Rezept zu besorgen. Ich glaube die Fragen waren darauf ausgelegt ein Konsummuster festzustellen kann das? Oder haben die sich nur unterhalten? Über ein Rezept nachgedacht habe ich auch und das sagte ich den Kollegen. Was ich Aber nicht sagte ist dass das nicht wegen Angststörung oder Depressionen sei sondern weil ich Gelenkprobleme und deshalb Schmerzen habe. Das Zeug habe ich ohne Mucken rausgegeben. War ja auch nichts zu leugnen. Waage oder Bags wurden nicht gefunden, die Dose war aber mit einer falschen Menge beschriftet. Enthalten 10 Gramm (vermutlich, habe keine Waage), habe ich der Polizei auch so gesagt, vllt mehr vllt weniger hab halt 10gr von nem freund gekauft 2-3 tage vorher, auf der Dose stand halt mehr. Ich wurde gefragt ob da mehr drin war. Ich habe mit den Schultern gezuckt und Ich sagte dann ich möchte auch nichts weiter dazu sagen weil ich mich nicht in Schwierigkeiten bringen möchte oder so da ich halt total bekifft war. Er sagte das ist mein Recht, mir wurde gesagt dass ich vorgeladen werde und alles offiziell gemacht wird. Die Dose hatte ich von dem Freund der mir das Zeug vorbeigebracht hat. Habe ich bei den Polizisten nicht erwähnt. Die haben Personalien aufgenommen, Telefonnummer, haben das Zeug genommen und sind gegangen. Müsste ich da nicht eigentlich irgendwie n Beschlagnahmeprotokoll unterschreiben oder reicht es denen das die zu viert da waren?

    Wie sollte ich mich am besten verhalten wenn ich verhört werde? Das es Eigenbedarf ist, ist denke ich klar. Ich würde dort halt anmerken dass ich n Job habe etc, und ich mich um den Führerschein sorge, ich nicht damit deale, das gerne mal am Wochenende konsumiere aber auch Zeiten habe wo ich mehrere Monate gar nicht kiffe und erst recht nicht vorm Auto fahren. Das Auto steht wenn ich gekifft hab anschließend meistens 24 Stunden.. ich kann alles fußläufig erreichen.. Supermärkte, Tankstelle, Pizzeria, Pommesbude, Bank.. Alles nicht mehr als 5-10 Minuten weg. Ich möchte verhindern, dass mein Führerschein in Gefahr gerät. Mein Führerschein ist mir viel zu viel wert als dass ich den so aufs Spiel setze, mustte 1 1/2 jahre jeden tag 5 stunden öffis fahren für meine ausbildung. Ich nutze Corona momentan irgendwie aus um auch mehr zu kiffen... Ok.. Gelaber hier grenzen zu dies und das, ja ok, nehm ich mal mehr, wird ja nicht so schnell schlecht, kann stehen, und besser als dann iwi in die Wäsche zu gucken. Bietet sich halt grad an. Soll ich am besten erstmal komplett aufhören? Erwartet mich da überhaupt irgendetwas oder mache ich mir da zuviele Sorgen? Bin sehr erfreut über eure Einschätzung. Vielen Dank im Vorfeld! Manche Beiträge hier lassen mich ja schon etwas aufatmen, andere wiederrum nicht... Deswegen frag ich mal

  • #629

    Marek (Sonntag, 12 April 2020 19:38)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    vorerst Vielen Dank für Ihre Seite !
    Ich werde wohl nicht um die Entziehung der Fahrerlaubnis drum herum kommen.
    Deshalb meine Frage: Ich bin slowakischer Staatsbürger und habe einen slowakische Führerschein (von 2010) ,jedoch einen deutschen Wohnsitz.
    Liege ich mit der Annahme richtig, dass mir die inländische Fahrerlaubnis entzogen wird, aber ich den Führerschein im Ausland weiterhin nutzen kann?

    Vielen Dank

  • #630

    RS (Sonntag, 12 April 2020 21:44)

    Im Januar 2018 hatte ich eine Wohnungsdurchsuchung
    Es war ein Samstagabend. Hatte vorher noch Besuch. Daher waren noch in einem Aschenbecher viele aufgerauchte Joints gefunden. Obwohl ich bei der Polizei keine Aussage gemacht habe, hieß es wäre alles meins.
    Gefunden wurde bei der Hausdurchsuchung 20 G Gras.
    Jetzt zwei Jahre später kam vom Straßenverkehrsamt die Vorladung binnen 3 Tagen Blut abzugeben.
    Haben das auch gemacht.
    Raus kam ein TCH 1,2 ng, THC-COOH 12 ng – Halte die Werte für höchst seltsam. Hatte nämlich gute 2 Wochen vor Blutentnahme nicht geraucht.
    Wie ich gelesen habe, sprechen die Werte eher auf einen gelegentlichen Konsum
    Allerdings wird im Toxikologischen Blut Gutachten es anders dargelegt. Es heißt im Gutachten:
    Bezogen auf die im Serum nachgewiesene Thc Cooh Konzentration liegt bei Herr S., also mir, ein erheblicher Konsum von Cannabisprodukten mit dem Verdacht auf regelmäßigen Konsum vor.
    Herr S. hat außerdem in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Blutentnahme Cannabisprodukte konsumiert.
    Und nach noch der Hinweis.
    Hatte vorbeugend vom August 2018 bis April 2019 beim Tüv ein freiwilligen 6 Monatigen Abstinenznachweis geführt. War auch alles negativ.

    Was erwartet mich jetzt bei diesen Werten?....ich bin ja nicht gefahren. Bzw. die Werte wurden nicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs ermittelt.

  • #631

    Russvk (Donnerstag, 16 April 2020 22:43)

    Schönen guten Abend,
    Zu meiner Frage...
    2 Freunde und ich standen mit insgesamt 2 Autos an einem Parkplatz und wir haben uns auf eine Bank in Nähe unserer Autos gesetzt. Ein Kollege hat sich dann in mein Auto gesetzt und hat dort einen Joint gebaut und dann kam die Polizei und er ist abgehauen aber ich hatte noch ca 28G Cannabis( eigen Konsum) und einen Grinder im Auto und die Polizei hat diese auch gefunden.
    Der Schlüssel hat nicht gesteckt und sie wollten die Fahrzeugpapiere und meinen Ausweis sehen und haben auch Fotos von denen gemacht.
    Wir mussten keinen drogentest machen. Sie haben mein Handy durchsucht und wollten es mitnehmen, aber dann hat einer der beiden gesagt das die es doch nicht brauchen würden.
    Noch habe ich keinen Brief von der Polizei erhalten und weiß ehrlich gesagt nicht was noch auf mich zu kommen wird.
    Mit was kann alles auf mich zukommen und kann die Führerscheinstelle ein drogenscreening oder ähnliches anordnen ?

  • #632

    Kev (Freitag, 17 April 2020 11:29)

    Hallo zusammen Unzwar habe ich einen Brief von der führerscheinstelle bekommen das ich ein ärztliches gutachten machen muss wegen fahren unter Drogeneinfluss (Thc) meine Werte waren 51,3 ng/ml thc und 123 ng/ml thc COOH
    Ich war das Wochenende vor der Kontrolle in Amsterdam hab es da recht krachen lassen jetzt meine Frage soll ich das Gutachten machen oder eher nicht und ist es schlimm wen ich es mache und dem Arzt dann sage das ich in Amsterdam war und da mal richtig probiert habe?
    Danke schon im voraus hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

  • #633

    Bukem (Samstag, 18 April 2020 15:25)

    @Kev: Vielleicht sollten Sie sich etwas Zeit für dieses Thema nehmen.
    Wann war der Vorfall? Kann so kaum ernsthaft antworten.
    Wenn Sie dem Gutachten nicht nachkommen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
    Wenn Sie dort noch Thc Konsum Restwerte aufweisen oder falsche bzw unklug Angaben machen, verlieren Sie die Fahrerlaubnis auch.
    Wenn wur Ihr Interesse geweckt haben, bitte hier oder direkt bei Herrn Schüller unter obiger Mail melden.

    @Russvk: haben Sie irgendwelche Angaben zu Ihrem Konsumverhalten oder zu der gefundenen Cannabis Menge gemacht?
    Ihnen droht ein Strafverfahren wegen des Besitzes und evt auch wg des Verdachts auf Handel.
    Ihre Angaben dort fließen wie das Verfahren auch der Führerscheinstelle zu, die dann später ihre Fahreignung überprüfen wird.
    Das bedeutet auf jeden Fall ein ärztliches Gutachten und evt sogar eine Mpu, je nachdem, wo Sie wohnen. Bitte unbedingt bei Herrn Schüller melden. Mail steht oben

    @RS: je nachdem, was Sie gesagt haben, droht Ihnen, bei diesen Werten die Einstufung als Dauerkonsument. Dann würde auch ohne Thc Verstoss im Straßenverkehr der Verlust der FE drohen.
    Würde ich anwaltlich prüfen lassen. Herrn Schüller erreichen Sie unter der obigen Mail Adresse

  • #634

    Russvk #704 (Samstag, 18 April 2020 21:06)

    Würde es einen Unterschied machen wenn ich es nur transportieren sollte ? Der Brief ist mittlerweile auch angekommen und soll demnächst bei der Wach vorbei schauen.
    Wohne nebenbei in NRW

  • #635

    Bukem (Dienstag, 21 April 2020 11:54)

    @Russvk: das würde vermutlich nur den Verdacht eines Handeltreibens erhärten, finde ich.
    Bitte machen Sie einfach keine Angaben, Sie machen damit alles nur schlimmer.
    Aus Behördensicht liegen genug Verdachtsmomente nicht nur im Strafverfahren, sondern eben auch später für die Überprüfung der Fahreignung vor.
    Bitte nehmen Sie im eigenen Interesse anwaltliche Hilfe wahr. Herr Schüller ist bundesweit tätig. Melden Sie sich bei Interesse

    @Marek: ich denke ja, bin aber nicht Herr Schüller. Zum genauen Abklären und einer rechtssicheren Antwort sollten Sie persönlich über obige Kontaktdaten bei ihm anfragen

    @Simba: bitte niemals wieder irgendwelche Hilfsbeamten des Ordnungsamts in die Wohnung lassen.
    Das ist ihr verfassungsrechtlich geschützter Bereich. Und niemals wieder mit Polizei oder Ordnungsamt über ihr Konsumverhalten sprechen.
    Natürlich wollen die da Informationen erhalten.
    Und wenn man Pech hat, liefert man den sämtliche Angaben, die zum Entzug der Fahrerlaubnis dienen.
    Grad in NRW geht das mitunter schneller als anderswo. Deshalb muss ich hier zu anwaltlicher Beratung und Hilfe raten.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig.
    Grundsätzlich gab es hier keinen Verkehrsverstoß, das ist gut. Aber jenachdem, was wirklich in der Akte steht, wird man schnell als Dauerkonsument aus Behördensicht eingestuft. Und dann kann die FE auch ohne Verkehrsverstoß entzogen werden.
    Da wird neben einem Strafverfahren wegen des Besitzes sicher später auch die Führerscheinstelle vorstellig werden. Deshalb bitte schon jetzt auch im Strafverfahren bei Herrn Schüller melden. Daten stehen oben

  • #636

    Simba03 (Mittwoch, 22 April 2020 20:31)

    Hi Bukem,

    danke für die Antwort. Heute kam das Schreiben. Hab 2 Wochen um mich zu äußern. Es ist nichtmal klar, dass das mein Cannabis war. Mir wird vorgeworfen ich hätte es erworben und bessessen. Ich möchte klar machen, dass ich den Polizisten nicht gesagt habe, dass ich das erworben habe. Ich habe nicht gesagt, dass es meines ist. Ich habe gesagt das müssten um die 10 Gramm sein und nein ich sage nicht wo das herkommt.

    Ich glaube das kam eventuell falsch rüber. Die haben mich nicht mit der Bong am Hals im Wohnzimmer sitzen sehen. Die haben mich während der Arbeit am Schreibtisch sitzen sehen. Die Polizisten haben die Pistolen im Hausflur wieder weggesteckt. Die haben was ganz anderes gesucht. Fakt ist, im Schreiben steht "Sie stehen im Verdacht, illegale Betäubungsmittel, hier Marihuana, erworben und in Ihren Besitz genommen zu haben.

    Gestehe ich ein das es meines ist, gebe ich auch zu das ich konsumiere. Tja... Und spätestens Familie muss ich nicht belasten. Vllt hab ich das ja von meiner Cousine. Für den Besitz können die mich ja verknacken. Es gab keine Hinweise auf dealen, mal davon ab, könnte es n Kumpel ja dagelassen haben weil er n Sohn hat und Zuhause nicht rauchen kann. Seine Bong hat er gleich mitgebracht... Und bei der Führerscheinstelle war es dann für mich gelegentlicher Konsum bei vernünftiger zeitlicher Trennung. Da Homeoffice muss ich seit 1 1/2 Monaten kein Auto fahren.

    Falls ich mir unsicher werde, ich werde mich ohenhin erkundigen, komm ich gern auf sie zu. Vielen Dank für ihre Seite außerdem! Sehr hilfreiche Informationen.

  • #637

    Bukem (Sonntag, 26 April 2020 13:20)

    @Simba03: Wir können da nur von abraten, selbst und ohne anwaltliche Betreuung Sachverhaltsangaben zu treffen oder ggü der Polizei sonstige Erklärungen abzugeben. Das Gegenteil von gut ist hier wirklich gut gemeint.
    Sie müssen auch bedenken, dass Ihnen Ihre Schilderungen auch erstmal jemand glauben müsste.
    Ausserdem wird der Akteninhalt aus diesem Strafverfahren der Führerscheinstelle weiter geleitet, sobald das Verfahren beendet ist.
    Kurz gesagt, ein Anwalt hilft.

  • #638

    Andre (Freitag, 08 Mai 2020)

    Hallo, vor einem Jahr wurde bei mir ein Darknetverfahren eingestellt ( mit Anwaltlicher Hilfe) - es ging um eine Bestellung von 7g Cannabis. Es kam zur Anzeige da meine Daten in einer Datenbank eines Verkäufers gefunden wurden. Bei mir wurde somit nie etwas gefunden und es kam seit einem Jahr auch keine Aufforderung zum ÄG - jetzt mache ich einen weiteren Führerschein und will wissen ob ich zu einem ÖG aufgefordert werden könnte ( bin seit 4 Monaten sauber, also wäre das kein Problem )
    Jedoch wären mir es die kosten nicht Wert.
    Mit freundlichen Grüßen

  • #639

    Hans (Samstag, 09 Mai 2020 19:15)

    Guten Tag Damen und Herren.

    Ich wurde bereits 2mal während der Autofahrt positiv auf Thc getestet (war jedoch dabei nicht stoned).
    Beim ersten Mal hatte ich 4,9 und beim zweiten Mal 2,0 Nanogramm im Blut. Nun soll ich zu einer ärztlichen Untersuchung und wollte nachfragen ob ein Urin oder Haartest für mich besser wäre um meinen Führerschein behalten zu können (ich bin seit ca 2.5 Monate clean aber habe davor häufig konsumiert). Auch wollte ich fragen ob ich bei einem Urintest oder Haartest regelmäßige Proben abgeben muss und über welchen Zeitraum? Weiterhin möchte ich fragen ob bei einem Haartest nur 3cm kontrolliert werden (wie es im Schreiben stand) oder die komplette Länge des Haares da aber dadurch der Konsum länger nachweisbar ist sollte dies doch nicht der Fall sein oder?


    Vielen Dank im Voraus!

  • #640

    Hans (Samstag, 09 Mai 2020 19:49)

    Kurzer Nachtrag: die Vorfälle fanden in Thüringen statt

  • #641

    Bukem (Montag, 11 Mai 2020 08:06)

    @Andre : ich weiß natürlich, was der Herr Kollege in dem früheren Strafverfahren eingeräumt hat.
    Grundsätzlich kann ich da keine Entwarnung geben. Auch ohne Thc Verstoss kann die FSST ein äG anordnen, wenn hinreichend Verdachtsmomente für einen Konsum vorliegen. Deshalb kann ein äG kommen. Gelegentlicher Konsum wäre bis dahin auch möglich, bitte natürlich zeitlich richtig zum Fahrzeug führen trennen und mindestens 72 Stunden warten.
    Es wäre Ihnen die Kosten nicht wert? Wenn Sie einer Ladung zum äG nicht nachkommen, geht die FSST davon aus, dass Sie was zu verheimlichen haben und entzieht Ihnen vollständig die Fahrerlaubnis.
    Bei Bedarf ist Herr Schüller gerne für Sie da.

    @Hans : Grundsätzlich sind Urin Tests viel weniger fehleranfällig als Haar Untersuchungen. Aber das entscheidet jeweils die Behörde.
    Muss Ihnen leider sagen, dass die Sache ernst aussieht. Es gab zwei Verstöße? Wann war das und wann genau ist das äG?
    Wenn Sie Ihren Führerschein behalten wollen, muss ich Ihnen dringend anwaltliche Hilfe anraten. Zusätzlich benötigen Sie in anwaltlicher Absprache einen Verkehrspsychologen.
    Herr Schüller ist für Sie da. Kontaktdaten stehen oben

  • #642

    Toni (Samstag, 16 Mai 2020 03:05)

    Hallo, ich wurde als Fußgänger mit <1 Gramm Gras erwischt. Nun bekam ich ein Schreiben, dass ich 100€ an eine gemeinnützige Organisation zahlen soll damit das Verfahren nach §153a eingestellt wird. Es ist mein erster Verstoß mit BtM und ich sehe es nicht ein, diese Summe zu zahlen, da normalerweise sogar für größere Mengen einfach nach §31a eingestellt wird. Als wenn ich jetzt was besonderes wäre.

    Außerdem ist das dann ja auch keine Garantie für eine Nichtmeldung an die Führerscheinstelle. Wobei eine Anordnung zum äG laut obigem Artikel ja ohnehin nicht rechtens ist. Ich habe vorher ab und zu gekifft und bin aber seit diesem Tag vor ca. 6 Wochen komplett Abstinent, da ich auf Nummer sicher gehen möchte. Habe Konsum aber auch vorher stets vom Fahren getrennt, da mir der Lappen zu wichtig ist.

    Was raten sie mir? Den Entschluss die 100€ nicht zu zahlen habe ich eigentlich schon gefasst. Soll ich widersprechen oder einfach die Frist zum 01.06.2020 verstreichen lassen? Wäre ein äG wirklich unverhältnismäßig oder müsste ich diese Pille so oder so schlucken? Frage nur zur Info, ob ich dagegen auch vorgehen könnte, weil ich das alles als absolute Abzocke sehe. Selbst wenn es ohne meine Zustimmung wahrscheinlicher wäre, dass ein äG verlangt wird.

    Vielen Dank für ihre Mühe.

  • #643

    Toni (Samstag, 16 Mai 2020 03:14)

    p.s. Ich habe vor der Polizei natürlich geschwiegen, daher müssten die sich schon was aus den Fingern gesaugt haben bzgl. Konsum.

  • #644

    Bob (Montag, 18 Mai 2020 20:25)

    Ich wurde im Sommer 2018 von der Polizei angehalten, mein Beifahrer hat vor Schreck 0,7 g marihuana im Auto liegen lassen.

    Habe keinen Angaben zu meinem Konsum gemacht.

    Blutprobe ergab aktiv 6ng Thcc Coh 76 ng.

    Auf Rat meines Anwalts sollten wir den Strafbefehl vom Dezember 2018 hinnehmen und auch die 0,7g sollte ich auf meine Kappe nehmen.

    dieser Strafbefehl wurde aber erst im Januar 2020 rechtskräftig.

    Im April 2020 hat sich dann die Führerscheinstelle gemeldet mit Einladung zum Äg und 2 screenings.


    Wie stehen meine Chancen als Wiederholungstäter (jahr 2012) nicht eine MPU Anordnung zu bekommen. Wird diese überhaupt herangezogen ?

    Seit Mitte April abstinent. Vorrausichlich erstes Screening folgt in der zweiten oder dritten Juni Woche 2020?

    Wie stehen meine Chancen, eine MPU Anordnung zu umgehen wenn die Screenings negativ sind und ich die Fragen so beantworte wie sie sie hier ausführlich erläutert haben ? (6stunden Regel usw)

    SOS bitte um Antwort :)

  • #645

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 19 Mai 2020 00:48)

    @Bob: Sie haben mir schon eine Mail geschrieben.

    @Toni:

    Die Einstellung nach § 31 a BtMG ist eine KANN Vorschrift. Hiervon wird immer öfter abgewichen, wenn das BtM an einem für Drogen typischen Ort gefunden wurde (Festival, Diskomeile, vor dem Club usw). Dass das wohl kaum die Intention des Gesetzgebers gewesen sein kann, dürfte klar sein. Aber so läuft das nun mal. Ich würde die 100 Euro zahlen und einen Haken dahinter machen. Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens wäre unverhältnismäßig. Aber kommt in vergleichbaren Fällen trotzdem oft...

  • #646

    Toni (Dienstag, 19 Mai 2020 10:06)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    vielen Dank für die Antwort. Dann werde ich das wohl zahlen. Die Tatsache, dass wir zu zweit erwischt wurden und sie bei meinem Freund ca. 3 Gramm (also das 3 fache von mir) gefunden haben und es bei ihm eingestellt wurde, lässt es mich dennoch schwer akzeptieren. :)

    Bringt es in diesem Fall denn etwas, bei Anordnung eines äG, zu widersprechen?

    Lg

  • #647

    Andre (Freitag, 22 Mai 2020 01:49)

    @Burkem
    Danke für die Antwort
    Meine Strafverteidigerin räumte ein dass ich diese Bestellung nicht selbst getätigt habe, bin seit 3 1/2 Monaten clean also dürfte ich dort keine Berfürchtungen haben.
    Mit freundlichen Grüßen

  • #648

    Lasse (Freitag, 22 Mai 2020 03:05)

    Hallo Herr Schüller,

    Ich wurde am 01.08.19 bei einer Verkehrskontrolle kurz vor einem Festival das wir besuchen wollten rausgewunken. Wir hatten 8g dabei und ich durfte einen Test machen.

    Offiziell gehörte das Gras meinen Freunden und ich hab lediglich nur den Tag davor zuletzt geraucht. Der Urintests war natürlich trotzdem positiv und der Bluttest hat dann 1,5 ng/ml THC und 19ng/ml THC COOH.

    Am 2.6 soll ich nun ein ärztliches Gutachten abgeben habe bis heute noch dauerhaft konsumiert. Das damit jetzt erstmal Schluss ist ist klar, aber was habe ich bei dem Gutachten zu befürchten und oder was kann ich anderes tun?
    Ich habe bei der Polizeikontrolle auch diese ganzen Kognitiven Tests gemacht um zu zeigen das ich nüchtern bin.(da ich ja nur am Tag davor geraucht hatte)

    Mit freundlichen Grüßen,
    Lasse

  • #649

    Bukem (Dienstag, 26 Mai 2020 13:39)

    @Toni : man kann der Anordnung eines äG nicht widersprechen, da es dort keine direkten Rechtsmittel gg gibt. Kommt man dem äG nicht nach, wird die FE direkt entzogen, da die FSST dann davon ausgehen kann, dass der Betroffene etwas verschleiern will.

    @Lasse : bitte sofort und per obiger Mail bei Herrn Schüller melden.
    Muss Ihnen mitteilen, dass aller Voraussicht nach das äG nicht bestanden werden kann, da anscheinend bis vor kurzem noch konsumiert wurde. Dann käme nach dem äG nach neuerer Rechtslage eine Mpu, die Sie mangels Abstinenznachweisen auch nicht bestehen können.

    Wird Zeit für eine taktische Analyse. Herr Schüller kann wenigstens versuchen, was zu retten oder im schlimmsten Fall bei der schnellen Neuerteilung der Fahrerlaubnis helfen

  • #650

    Martin (Donnerstag, 28 Mai 2020 10:18)

    Hallo Herr Schüller,

    ich wurde am 22.02.2020 an Karneval beim Konsum von Gras und mit 0,33g Amphetamin erwischt. Das Verfahren wurde eingestellt.

    Heute habe ich eine Anordnung für ein ärztliches Gutachen zur Fahrtauglichekeit erhalten. Es wurde kein direktes Drogenscreening angeordnet. Kann ich trotzdem mit einem Drogentest beim äG rechnen? Habe letzte Woche Kokain konsumiert. Ein Urintest sollte kein Problem sein, ein Haartest würde sich mit Sicherheit negativ auf das äG auswirken. Falls wirklich ein Drogentest beim äG gemacht wird, wer entscheidet über die Art des Drogentests?

    Mit freundlichen Grüßen

    Martin

  • #651

    Bukem (Donnerstag, 28 Mai 2020 13:15)

    @Martin : ja, so kann man es auch ausdrücken. Der eingeräumte Konsum bzw der Nachweis harten Btms bringt negative Auswirkungen. Man verliert nämlich seine Fahrerlaubnis.
    Für den Fall, dass Sie dem entgegen treten wollen, verbessern Sie Ihre Chancen ganz bestimmt deutlich, wenn Sie Herrn Schüller wenigstens zu Beratungszwecken kontaktieren.
    Wann ist das Gutachten?
    Die Kontaktdaten stehen oben, bitte im eigenen Interesse sofort melden

  • #652

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 03 Juni 2020 10:18)

    @Martin:

    Haaranalysen sind zu vermeiden - allein wegen der Gefahr der externen Kontamination ist die Methodik wissenschaftlich nicht haltbar.

    Ob Urin, Haare oder Blut genommen werden, ergibt sich aus der Anordnung der FSST. Aber oftmals wird diese auch durch die Gutachterstellen unterwandert und es werden Haare genommen. Da Sie mit dem Problem scheinbar überfordert sind, könnte rechtliche Unterstützung sinnvoll sein. Diese ist in Verfahren wie hier immer sinnvoll. Es hilft manchmal, sich ein bißchen an die Hand nehmen zu lassen.

  • #653

    Paddy (Donnerstag, 04 Juni 2020 09:29)

    Hallo

    Habe letzten Monat mein äg gehabt jetzt fordert die Psychologin eine haaranalyse von 6 cm habe das letzte mal geraucht im Februar aber auch nur ein paar Züge genommen von dem joint. was denken Sie wird die Analyse gut oder eher schlecht für mich ausgehen Bin auf meinen Führerschein angewiesen oder kann ich bei der fsst doch noch auf urinscreening nachfragen da ich schon öfter gelesen habe das haaranalysen garnicht so fehlerfrei sind.

    MfG

  • #654

    Paddy (Donnerstag, 04 Juni 2020 09:46)

    Nachtrag 726

    Angehalten wurde ich Ende Oktober habe da auch meinen kompletten konsum eingestellt nur im Februar habe ich dann ein paar Züge von einem joint genommen.

  • #655

    Bukem (Donnerstag, 04 Juni 2020 15:01)

    @Paddy: das ist grundsätzlich sicher sinnvoll, wenn Sie sich deswegen nicht persönlich ei der Führerscheinstelle melden, sondern ein fähiger Anwalt sich dort für Sie meldet. Und zb auf die erhebliche Fehleranfälligkeit einer Haaruntersuchung durch externe Kontamination hinweist.
    Herr Schüller ist hier gerne behilflich. Sie sollten da keine unnötigen Risiken eingehen, wenn der Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis so wichtig ist.
    Kontaktdaten stehen oben.

  • #656

    anonymous (Montag, 08 Juni 2020 22:07)

    Sehr geehrte Herren,

    Ich würde von der Polizei am Steuer angehalten und habe Urintest verweigert, also musste zur Blutabnahme. Ich habe keine Angaben zum Konsum gemacht. Den letzten Joint habe ich vor 3,5 Tagen vor der Kontrolle geraucht. Ich warte auf meine Blutwerte.
    Vor 3 Jahren würde ich mit einem joint erwischt. Damals würde es nicht an die FSS gemeldet.
    Ich habe nach paar Tagen mein Schlüssel in Begleitung abgeholt so dass ich nicht pinkeln musste.
    Was erwartet mich?
    Bei Haaranalyse würde rauskommen dass ich vor ca. 6 Wochen Kokain zu sich genommen habe (einmaliger Konsum)

    Vielen Dank für ihre Antwort!

  • #657

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 09 Juni 2020 09:07)

    @Anonymus:

    Wenn der Wert mindestens 1,0 ng/ml THC ist:

    1) Bußgeldverfahren, 1 Monat Fahrverbot, Glöckchen läuten in Flensburg
    2) Fahrerlaubnisverfahren: Ärztliches Gutachten oder MPU. Je nach
    Fallgestaltung.
    3) Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln. Wird aus dem Konsum
    abgeleitet.

    Da Sie bereits vor 3 Jahren mit einem Joint erwischt worden sind, wird die Führerscheinstelle diese Steilvorlage gerne aufnehmen und daraus den gelegentlichen Konsum ableiten.

    Wenn der THC Wert mindestens 1,0 ng/ml beträgt: MPU. In der Regel mit zu kurzer Vorlagefrist, um noch ausreichend Abstinenznachweise beibringen zu können.

    Ergo: Sofort Abstinenzprogramm starten. Sofort Verkehrstherapie starten. Und dann jeden Abend drei Rosenkränze runterbeten, dass die Fahrerlaubnisbehörde sich Zeit lässt mit der Entscheidung oder Ihr THC Wert unter 1,0 ng/ml liegt.

    Sie haben keine Zeit zu verlieren.

  • #658

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 09 Juni 2020 09:48)

    @Paddy:

    Laden Sie mir das Gutachten der Gutachterin mal per Mail hoch. Kontakt (at) Strafverteidiger-Schueller.de.

    Die Gutachten sind oft fehlerhaft. Ihre Angaben reichen nicht für eine vernünftige Antwort.

  • #659

    Anonymous (Dienstag, 09 Juni 2020 11:25)

    Vielen Dank Herr Schüller,

    Und wenn der Wert unter 1,0 liegt?

  • #660

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 09 Juni 2020 19:25)

    Wenn der Wert unter 1,0 ng/ml THC liegt, ist Friede, Freude Eierkuchen. Aber wenn der Führerschein wichtig ist, würde ich mich darauf nicht verlassen. Die Zeit bis die Werte da sind, sollten Sie dann nutzen. Wäre jedenfalls meine Empfehlung. Oder im Zweifel eben Radfahren (was sehr sehr viel cooler ist als Autofahren). Wenn Führerschein beruflich wichtig: Sie müssen sich jetzt kümmern. Wenn nicht: Rad benutzen, Führerschein gegebenenfalls einfach abgeben.

  • #661

    Stefan (Donnerstag, 11 Juni 2020 20:35)


    Ein Freuns hat in seiner Wohnung angeblich Beleidigung, Widerstand und täglichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte begangen. Jedenfalls lautet die Anzeige so. Der Bluttest auf der Wache ergab einen sehr hohen Promille Wert von 2,5 und 3,3ng THC und 80 ng Abbauprodukt. Muss es mit Entzug des Führerscheins rechnen? Ein Bezug zum Straßenerkehr gibt es nicht.

  • #662

    Bukem (Freitag, 12 Juni 2020 12:01)

    @Stefan: Kann da ohne mehr Fallkenntnis nur vermuten. Bei dem eigentlich genannten Strafverfahren ist die Frage, ob sich der Konsum strafmildernd auswirken würde.
    Der gleichzeitige Konsum von Alkohol und THC kann allerdings tatsächlich zur Versagung der Fahreignung, also zum Verlust der Fahrerlaubnis, führen. Deshalb sollte hier schnell gute anwaltliche Hilfe erfolgen, damit das hoffentlich nicht passiert. Am besten bitte bei Herrn Schüller unter seiner obigen Kontaktmail melden.

  • #663

    Marc aus NRW (Samstag, 13 Juni 2020 07:42)

    Guten Morgen Herr Schüller und Team,
    da ich gestern eine Einladung zum äG erhalten habe, würde ich meinen Fall gerne einmal schildern und hoffe, sie können mir kurzfristig ihre Meinung, diesbezüglich, mitteilen.
    Am 03.02.20 musste ich, im Rahmen einer allg.Vehrkehrskontrolle, einen Urintest abgeben und, daraufhin, zum Bluttest, da Cannabis nachgewiesen wurde.
    Dem Polizeibeamten sagte ich, nach dem positiven Urintest(was der Wahrheit entspricht!), dass ich am 01.02 auf den 02.02. im Rahmen einer Feier, über den Abend verteilt, mehrfach an Joints gezogen habe, zuletzt am 02.02.,in den frühen Morgenstunden, um ca.3-4Uhr morgens. Nun wurde ich ca. 30Std nach dem letzten Zug getestet und meine Werte lagen bei THC 1,1ng/ml, THC-COOH 31,1 ng/ml und HO-THC 0,9ng/ml.
    Ich bin und war kein Dauerkonsument, hatte vor etwa 20Jahren meine Erfahrungen mit Cannabis gemacht, bin auch damals nie auffällig geworden. Habe in den vergangenen Jahren gelegentlich an Joints gezogen, wenn sich die Gelegenheit mal ergab, oftmals lagen dort mehrere Monate zwischen.
    Habe nun auch seit dem Vorfall im Februar gar nichts mehr konsumiert, da mir das einmonatige Fahrverbot und die Geldbuße, Mahnung genug waren, und es mir der kurze Spaß nicht wert ist. Bin auf meine FE angewiesen, im Außendienst.
    Das ich nun noch zum äG muss, schockt mich absolut, und habe damit ich auch nicht im entferntesten gerechnet.
    Nach dem Lesen, der hier vielen hilfreichen Infos, ist mir klar, dass ich dem Beamten hätte keine Aussage machen sollen. Nun ist es aber, wie es ist, und ich verstehe meine Werte nicht, im Bezug auf die 6Std Regel. Ist der Wert von 1,1ng/ml so,weil ich über den Abend/der Nacht verteilt, mehrfach mitgeraucht hatte? Bin mir total unsicher, welche Aussage ich nun beim äG treffen soll, zumal meine Angaben beim Beamten ja schon bestehen.
    Vielen Dank und beste Grüße.

  • #664

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 Juni 2020 19:29)

    Dass der Wert auch noch nach Tagen 1,0 ng/ml THC erreicht, ist bekannt. Aktuelle Studien gibt es nicht. Die Behörden halten einfach an dieser 6 Stunden Regel fest.

    Also ist eine Argumentation während der Begutachtung, die dieser Regel widerspricht immer die Fahrkarte zur MPU. Wenn Sie mehrfach geraucht haben, kann das rechtlich auch ein fortgesetzter mehraktiger Konsum gewesen sein, den man zu einem Einmalkonsum verklammert.

    Wenn Sie sich in der Sache unsicher sind, steht zu überlegen, ob Sie sich helfen lassen wollen.

    Außendienst und auf die Fahrerlaubnis angewiesen sein bedeutet: Es wäre grob falsch, das selber zu versuchen. Ärztliches Gutachten bedeutet richtig gemacht eine hohe Chance auf Erhalt der Fahrerlaubnis. Ein falscher Satz bedeutet dann: MPU. Können Sie nicht bestehen, da Frist zu kurz für ausreichende Abstinenznachweise. Also nochmal MPU. Endlosgeschichte. Also besser Sack zu machen mit dem ärztlichen Gutachten. Wenn Sie Hilfe brauchen, schreiben Sie mir eine Mail. Danke.

  • #665

    Hessebub (Montag, 15 Juni 2020 23:02)

    Guten Abend Herr schüller
    danke für Ihre tolle Arbeit
    Sie haben mir echt die Angst vor dem morgigen Tag genommen habe nämlich ein äG bevorstehen wegen 3,2 ng/ml Thc und 31,5ng/ml abbauwert im. Blut urintest war nicht möglich habe auch keine Aussage über meinen Konsum gegeben.
    Meine Sorge ist da ich bis zum 30.06.20 ein Gutachten bei der FSS abgeben muss das die Begutachtungsstelle dies zeitlich nicht schaffen wird kann man die Frist ohne Konsequenzen verlängern bzw da noch was machen?
    die Begutachtungsstelle konnte mir durch die corona Krise keinen früheren Termin geben jetzt habe ich Angst das sich das überschneiden und ich zu einer mpu gezwungen werde was mich meinen Beruf kosten würde da ich diesen ohne FS nicht ausführen kann oder sollte ich mir dazu schon einen Anwalt zur Seite nehmen? Danke im voraus für Ihre Antwort

  • #666

    James (Dienstag, 16 Juni 2020 18:35)

    Guten Tag, und zwar habe ich ein Anliegen, ich würde im März am Steuer mit Cannbis erwirscht und der Test war positiv. Nun habe ich Post erhalten und die Werte waren 21,0ng/ml 127,9ng/ml und 7,98ng/ml und habe zu gegeben 2 Std davor einen joint zu dritt geraucht zu haben.
    Und wurde anhand der Werte auf einen Gelegentlichen Cannabiskonsumenten ausgewertet. Nun habe ich die Frage, ich soll nun ein ärztliches Gutachten einreichen zwecks Fahreignung und wollte wissen was da jetzt auf mich zu kommt? Ich habe bis jetzt noch geraucht und muss bei dem Arzt Test einen Urin Test abgeben das hat mir die Frau schon gesagt.
    Das komische dabei ist, ich habe weder bis jetzt ein Bußgeld oder Punkte bekommen das macht mich bisschen stutzig? Habe nur Brief erhalten das ich dieses Ärztliche Gutachten spätestens in 2 Monaten bei der Führerschein Stelle vorlegen muss. Und was ich halt gemacht habe. Anzeige wurde auch fallengelassen.

    LG

  • #667

    James (Dienstag, 16 Juni 2020 18:37)

    Bzw. Ein Fahreignungsgutachten

  • #668

    Hessebub (Mittwoch, 17 Juni 2020 00:47)

    Habe das Prozedere hinter mir und muss sagen das dieser Arzt völlig Versteift darauf war das ich mehrmals konsumiert habe und ich soll endlich mit der Wahrheit raus rücken.
    ich bin ruhig und sachlich geblieben und bei meiner Version geblieben das es der einmalige probierkonsum war kein Alkohol und 6std Regel eingehalten.
    er hat mir direkt versichern wollen das ich eine mpu machen muss weil er sich den abbauwert thc COOH 35,1 nicht als einmaligen Konsum erklären kann und ich mich drauf vorbereiten solle um schneller Durch die mpu zu kommen
    Das kuriose ist auf der Wache nach der blutabnahme hatte der nette Beamte mir den Bericht gezeigt in dem stand das ich den Urintest verweigert hätte dies habe ich erwähnt das er bitte die Wahrheit hinschreiben soll das es nicht möglich war und heute stand wieder im Bericht das ich ihn verweigert hätte trägt sowas negativ oder positiv zum Gutachten bei ?
    Ich hoffe sie können mir da einen Rat zu geben ob ich mir sobald das Gutachten eintrifft einen Anwalt an die Seite holen soll . Oder erstmal abwarten was die FSS dazu sagt ? Lg und danke im Vorraus de Hessebub

  • #669

    Bukem (Donnerstag, 18 Juni 2020 10:51)

    @James : das klingt leider gar nicht gut und ehrlich gesagt droht Ihnen jetzt so oder so der Verlust der Fahreignung. Sie brauchen sofort anwaltliche Hilfe, um zu retten, was zu retten ist.
    Wenn Sie Interesse haben, die Fahrerlaubnis zu retten, melden Sie sich bitte sofort unter der oben genannten Mail Adresse

  • #670

    Mart (Samstag, 20 Juni 2020 16:24)

    Moin ich wurde am 27. Januar bei einer Verkehrskontrolle einem Drogentest unterzogen die werte sind 1.9 n/g thc und 31.1 n/g thc cooh jetzt habe ich eine ,,Einladung" zu einem ärztlichen Gutachten bekommen wo meine Tauglichkeit im strassen Verkehr teilzunehmen entschieden werden soll .
    Nachdem ich angehalten wurde habe ich auf gehört zu rauchen und hatte 3 Monate jeden Tag einen Urin Test gemacht die alle positiv ausgefallen sind habe ich überhaupt eine Chance durch das Gutachten zu kommen?

  • #671

    Bukem (Sonntag, 21 Juni 2020 14:23)

    @Mart: ja, grundsätzlich haben Sie da so eine durchaus gute Chance, wenn Sie den Konsum auch weiter eingestellt haben. Der Teufel sitzt wie so oft im Detail.
    Haben Sie damals irgendwelche Angaben ggü der Polizei zu ihrem Konsumverhalten gemacht?
    Sofern hoffentlich nicht und sofern Sie im Gutachten selbst keinen Quatsch erzählen, haben Sie gute Karten.
    Vielleicht empfiehlt sich für Sie eine detaillierte Vorbereitung auf das äG mit Herrn Schüller. Dadurch dürften Ihre Chancen sich spürbar verbessern. Insbesondere kann Herr Schüller Einsicht in Ihre Akte nehmen, das ist die Grundlage von allem.
    Die Kontaktdaten stehen oben auf dieser Seite.

  • #672

    Mart (Sonntag, 21 Juni 2020 20:02)

    Ich habe keine Aussage getroffen Aussage des ich das Zeug nicht angefasst habe.
    Allerdings habe ich. 31.05 einmal einen Joint geraucht deshalb mache ich mir jetzt große Sorgen das mein thc cooh wert nicht unter 5 ng/ml sein wird und ich damit als gelegentlicher Konsument eingestuft werde wenn es sowieso zur MPU kommen sollte dann könnte ich mir das geld auch sparen

  • #673

    Mart (Sonntag, 21 Juni 2020 20:38)

    Außerdem bin ich im Sommer Glatzenträger werde ich damit ein Problem bekommen da ich zur Urin und Blut Probe aufgefordert wurde ?

  • #674

    Anna (Montag, 22 Juni 2020 20:51)

    Hallo, mir wurde am Wochenende mit thc im blut im Straßenverkehr angehalten und mir wurde Blut abgenommen. Nun habe ich natürlich Angst um meinen Schein bzw vor der MPU. Ich gehe von einen hohen wer von 10ng/thc aus. Die letzte Zeit habe ich auch öfters was geraucht aufgrund eines akuten Schubes von Morbus Chron.Leider hatte ich dieses nicht auf Rezept. Dummerweise hatte ich gesagt das ich einen Brownie probiert hatte um festzustellen ob es gegen die Krankheit hilft und das es das einzigsten Mal war. Dies war mein erster Verstoß. Weitere Einträge habe ich auch keine. Was kann ich jetzt tun um meinen Fühereschein zu behalten und bestenfalls auch die MPU nicht machen zu müssen und wie lange wäre diese.
    Mein Führerschein hat Priorität zum Konsum für mich.

  • #675

    Bukem (Dienstag, 23 Juni 2020 11:31)

    @Mart: ich kann hier leider nur sehr pauschal antworten. Sie sollten sich bitte im ureigenen Interesse bei Herrn Schüller melden, wenn Sie a) eine rechtssichere und fallbezogene Bewertung möchten und b) im Zweifel ihre Fahrerlaubnis nicht verlieren wollen.
    So doof das klingt, ihre Situation schreit nach anwaltlicher Hilfe


    @Anna erstens bitte jeden Konsum eingestellt halten, zweitens auf gar keinen Fall selber mit den Behörden kommunizieren wollen und drittens bitte unbedingt bei Herrn Schüller unter der oben genannten Mail Adresse melden.

  • #676

    @mario (Mittwoch, 24 Juni 2020 00:26)

    Guten abend erstmal,
    Ich habe mein Führerschein seit ca. 1 Monat und davor war ich täglich am rauchen..
    Seid ich mein Führerschein habe versuch ich es zu vermeiden bedeutet 1 mal die Woche ein kleinen j.
    Letzte Woche hat mich die Polizei angehalten und ein Drogen test durchgeführt indem die mir Blut abgenommen haben.
    Da ich am Vorabend ca 23 Stunden vorher ein kleinen j geraucht habe und am vor vor Abend davor auch ein kleinen j geraucht habe mach ich mir große Sorgen um mein Führerschein ich hoffe sie können mir irgendwie ne gute Antwort geben da ich seid Tagen am verzweifel bin

  • #677

    Bukem (Dienstag, 30 Juni 2020)

    @Mario : Sie sind also in der Probezeit?
    Regelmäßig Cannabis konsumieren oder gar anderes BtM verträgt sich nicht mit der Fahrerlaubnis. Sollten Sie sich überlegen, was wichtiger ist.
    Sollte ihr aktiver Thc Wert über 1,0ng sein, wird das Folgen haben. Deshalb bitte jetzt draus lernen.
    Konsum bitte unbedingt vollständig erst einmal eingestellt lassen. Bitte Kontakt über obige Mail Adresse mit Herrn Schüller aufnehmen.

  • #678

    Tom (Dienstag, 07 Juli 2020 10:49)

    Guten Tag,
    vor 4 Monaten musste ich im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Bluttest mit Verdacht auf THC abgeben. Ich habe nun die Ergebnisse erhalten: Es konnte kein aktives THC festgestellt werdem, lediglich 3,1ng Abbauwert. Der Polizist meinte für sie sei die sache nun erledigt, allerdings könne noch post von der Führerscheinstelle kommen.

    Hier hoffe ich nun auf Ihre Expertise/Erfahrung. Kommt da noch was vonnder führerscheinstelle? Ist es notwendig den Konsumstopp beizubehalten?

    Vielen Dank vorab!

    Beste Grüße
    Tom

  • #679

    Tom (Dienstag, 07 Juli 2020 11:12)

    Kleiner Nachtrag: Ich wurde noch zu einer freiwilligen vorladung eingeladen, welche ich dankend angelehnt habe. Und ich wohne in Hessen, falls das relevant ist.

  • #680

    Rechtsanwalt Sch. (Dienstag, 07 Juli 2020 17:28)

    @Ghandi1234
    Sie haben doch schon woanders kompetente Antworten zu Ihrem Fall erhalten.
    Aber wenn Sie doppelt abgesichert sein möchten, können Sie mich gerne mit einem kostenpflichtigen Mandat beauftragen ... Kontaktdaten stehen oben ;-)

  • #681

    Björn Schüller (Dienstag, 07 Juli 2020 22:05)

    @Anna:

    Haben Sie sich schon mal mit der Idee befasst, sich das Cannabis als Medikament verschreiben zu lassen? Das ist eine essentielle Frage, da der Führerschein bei Ihnen ja wichtig ist. Ob Sie das Cannabis jetzt verschrieben bekommen, hat erhebliche Rückwirkungen v.a. auf die Frage nach der Notwendigkeit von Abstinenznachweisen. Die Frage, wie der Führerschein gerettet werden kann, kann also hier nicht so aus dem Stand beantwortet werden - diese hängt von verschiedenen Parametern ab.

    @Tom:

    Post von der Führerscheinstelle ist unwahrscheinlich. Konsumstop nicht erforderlich. Aber nicht öfter als 1-2 x die Woche bitte.

  • #682

    Tom aka Ghandi1234 (Mittwoch, 08 Juli 2020 09:10)

    @Rechtsanwalt Schueller:

    Sie haben mich ertappt! :D So klein ist die welt...

    Auch Ihnen noch einmal vielen Dank!! Ich denke ich habe meine Ängste jetzt genug abgesichert, aber sollte ich doch noch einmal Probleme in diesem Zusammenhang bekommen, komme ich natürlich gerne auf Ihr Angebot zurück :-)

    Beste Grüße
    "Tom"

  • #683

    Julian (Donnerstag, 09 Juli 2020 08:15)

    Hallo
    Ich hatte eine Hausdurchsuchung bei der 30 Gramm Cannabis und ein leeres Zelt gefunden wurden.Ich bin Cannabispatient und Fahranfänger.Das Cannabis und Hasch waren allerdings nicht in Apothekerdosen verpackt, oder nachweislich verschrieben.Hab ab dem Tag der Durchsuchung (vor drei Wochen) den Konsum (abends mal n Joint bei Schmerzen) eingestellt weil ich Angst vor dem Verlust der Führerscheins habe.Die Polizei hat lediglich alte Rezepte vom Vorjahr gefunden und meine Schriftliche Anweisungen des Arztes (1g Täglich, was ich aber in der Woche rauche).Ich bin NIEMALS unter Einfluss von thc gefahren.Muss ich nun mit einem Entzug der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot rechnen?
    Viele Grüße

  • #684

    Bukem (Donnerstag, 09 Juli 2020 10:27)

    @Julian : wieso die Hausdurchsuchung? Anbau?
    Sie sollten mehrere Punkte beachten und für sich überlegen.
    Da läuft zunächst ein Strafverfahren wegen des Besitzes und evt Anbaus?
    Haben Sie irgendwelche Angaben zu dem Cannabis gemacht oder zu Ihrem Konsumverhalten? Das fließt alles in die Akte ein.
    Nach Ende des Strafverfahrens geht dieser Vorgang zur FSST, die dann ihre Fahreignung prüfen wird und Zugriff auf die Angaben im Strafverfahren hat.
    Da Sie aber im Verkehr unter Thc Einfluß gefahren sind, ist grundsätzlich alles nicht so schlimm und eigentlich müssen Sie nicht abstinent sein. Was anderes würde gelten, wenn Sie Dauerkonsument sind und das bereits eingeräumt haben.
    Sie sollten auch dringend Hilfe suchen wg der Verordnung des Cannabis und der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
    Das hat nämlich auch so gesehen, positive Auswirkungen auf die Führerscheinstelle.

    Insgesamt hilft hier bestimmt anwaltliche Hilfe von Herrn Schüller.
    Bei Interesse bitte per Mail melden.
    Kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #685

    Julian (Donnerstag, 09 Juli 2020 11:21)

    @Bukem

    Ich wurde von einem alten Bekannten hingehängt weil er eine schwere Straftat begangen hat und des Besitzes und der Weitergabe an ihn (von 0,5 Gramm) beschuldigt.
    Ich habe weder eine Urinprobe noch eine Aussage gemacht!
    Ich hatte mal einen sehr schweren Unfall und daher nehme ich gelegentlich Cannabis aber nun bin ich 40, habe mir den Traum vom Führerschein erfüllt (1.8.2020) und nun das.Ich habe so den Rand voll dass ich nichts mehr von Cannabis wissen will und auch abstinent bleiben will (nehme lieber wieder andere Medikamente anstatt solch einem Faschismus ausgesetzt zu sein)..Ich bin aber wie gesagt niemals unter Einfluss gefahren, ich glaube sie haben das "nicht" vergessen;)
    Vielen lieben Dank für die sehr schnelle Antwort, ich bin nämlich am verzweifeln.

  • #686

    Julian (Donnerstag, 09 Juli 2020 11:31)

    Sprich, er hat ganz viele Leute verraten um sich selbst zu entlasten....und ja, es läuft höchstwahrscheinlich ein Strafverfahren bezüglich die von Ihnen erwähnen Punkten, wobei das Zelt leer war und nur uralte Blattreste vorhanden waren.

  • #687

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 10 Juli 2020 21:50)

    @Julian:

    Wenn Cannabis bei Ihnen gefunden wurde, welches nicht verschrieben worden ist und Anzuchtzubehör, so stellt sich für die Führerscheinstelle die Frage, ob es illegalen Beigebrauch von Cannabis zum legal (da verschriebenen) Cannabis gab. Denn wenn dies der Fall wäre, nehmen Sie das Medikament nicht so ein, wie es der Arzt verschrieben hat. Und dann besteht keine Eignung. Das alles ist so dermaßen konstruiert, dass ich mir jedes mal fast das Essen wieder hoch kommt.

    Aber so ist es:

    Sie müssen das Cannabis nach Verschreibung einnehmen. Dass bei Ihnen auch nicht verschriebenes Cannabis gefunden worden ist, wird die Führerscheinstelle auf den Plan rufen und es wird ein Gutachten angeordnet werden (vermutlich kein ärztliches Gutachten, sondern eine MPU).

    Für diese brauchen Sie allerdings keine Abstinenznachweise, das wäre ja absurd. Sie brauchen und sollen auch nicht aufhören, Ihr Medikament einzunehmen.

    Liegt denn eine fortlaufende Verschreibung vor? Sind aktuelle Rezepte vorhanden?

    Das Cannabis kann ja gut aus der Zeit vor diesen Verschreibungen stammen. Und der Besitz von "illegalen" Cannabis neben "legalen" Cannabis (Absurdistan lässt grüßen) heißt ja nicht, dass Sie auch vom dem Illegalen genommen haben. Bei der MPU geht es gerade um die Frage, ob das verschriebene Cannabis genauso wie verschrieben eingenommen wird.

    Denke nicht, dass es bei der MPU große Probleme gibt mit der richtigen Taktik.

    Außer wenn Sie sich auch dort Ihr Faschisten Gelaber nicht verkneifen können. Also bitte Gang runterschalten. Es laufen also zwei Verfahren: Fahrerlaubnisverfahren und Strafverfahren. Melden Sie sich gerne, wenn Sie Hilfe brauchen.

    Soweit von hier.

  • #688

    Julian (Samstag, 11 Juli 2020 17:08)

    Hallo Herr Schüller

    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Ich habe kein aktuelles Rezept mehr auf Lager und das "Equipment" ist noch von längerer Zeit vor dem Führerschein den ich am 1.8.2020 bestanden habe.Seither ist mein Konsum auf ein Minimum reduziert weil ich eben Angst vor einem Führerscheinentzug hatte und das Cannabis quasi "auf Lager" gehabt.
    Wie gesagt habe ich jetzt komplett damit aufgehört seit der Aktion denn mir ist es das alles nicht wert und ich steige lieber wieder auf Novamin, Ibuprofen und cbd um.Ich habe auch nie die verschriebenen Menge genommen sondern weitaus weniger, da mir die verschriebenen Menge schlichtweg zu viel war und das Medizinische Cannabis zu teuer war.30 Gramm im Monat kosten ne Stange Geld...Ich werde natürlich auch einen oder mehrere Gänge runterschalten, tut mir leid für meine schriftliche Entgleisung.

    Ich werde mich nächste Woche mit Ihnen in Verbindung setzen, das wird glaub das beste sein.

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

  • #689

    Jonas bretten (Samstag, 11 Juli 2020 19:54)

    Guten Tag Herr schueller ,
    Und zwar mein Anliegen ist es ob wenn ich eine Führerschein Neuerteilung beantrage also noch nie einen gehabt habe , mein Führungszeugnis vorlegen muss da ich ein paar mal mit mariuhana erwischt worden bin aber es schon paar Jahre her ist . Und meine Angst halt jetzt ist das ich deswegen den Führerschein nicht kriege oder sonst was .. aber ich habe im Internet gelesen das kein Führungszeugnis mitgebracht werden muss dann können die ja nicht heraus kriegen ob ich mal gekifft habe oder nicht .. also brauch ich mir da doch eigentlich keinen Kopf zu machen oder ? Läuft das irgendwie anderes. Ich bitte um schnelle rück Antwort bitte ..
    mfg Bretten

  • #690

    RA (Samstag, 11 Juli 2020 20:07)

    @ Julian
    Sie wissen aber schon, das der 01.08.2020 erst in 3 Wochen ist, oder ?!?

  • #691

    Julian (Samstag, 11 Juli 2020 22:30)

    @RA

    Wenn Sie meine Texte gelesen hätten wäre Ihnen aufgefallen dass ich mich vertippt habe;)8.1.2020
    Gruß

  • #692

    Julian (Samstag, 11 Juli 2020 22:33)

    @RA

    Sorry,hab mich tatsächlich mehrmals vertippt.Tschuldige?1 Januar!ups

  • #693

    Marcel (Sonntag, 12 Juli 2020 21:18)

    schönen guten abend zusammen,
    Ich erläutere geschwind mal meine sorge.
    Ich hab seit dem 9.7.2020 kein THC zu mir genommen, da ich keine lust und interesse mehr an thc habe, ich war bisdahin dauerkonsument von 1g min. täglich.
    eben wurde ich angehalten und der verdacht auf thc bestand ich hab abpissen müssen klar war der positiv.
    daraufhin hab ich blut abgegeben.
    das ganze wird jetzt paar wochen gehen.
    sonst wurde aber nix weiter gefunden,
    aussagen hab ich ebenfalls keine auf papier gemacht.
    wie soll ich vorgehen besteht die chance den FS zu behalten?.
    mfg


  • #694

    Bukem (Mittwoch, 15 Juli 2020 11:46)

    @Jonas: was heißt denn "erwischt worden" genau? Gab es Strafverfahren wegen des Besitzes? Wenn ja, wie sind die ausgegangen?
    Sollte es solche Verfahren gegeben haben, wird die Behörde hiervon Kenntnis haben. Das bedeutet, dass Sie im Wege der Erteilung der Fahrerlaubnis auf Ihre Eignung untersucht werden und sich voraussichtlich einem Ärztlichen Gutachten unterziehen werden müssen.
    Das sollte aber eigentlich unproblematisch sein, konsumieren Sie noch? Wenn ja, wieviel und was und wie oft?

    @Marcel : bitte drauf einstellen, dass Sie anwaltliche Hilfe brauchen. Herr Schüller ist bundesweit für Sie da. Kontakt@strafverteidiger-schueller.de
    Also. Zwei Tage nach Ende Ihres Dauerkonsums, wie lang ungefähr?, war due Kontrolle?
    Sollte der aktive Thc Wert noch über dem Richtwert von 1,0 ng gelegen haben, gibt es ein Fahrverbot von einem Monat und Ärger und Kosten. Haben Sie irgendwelche Angaben zu Ihrem Konsumverhalten getätigt? So oder so wird es noch mehr Ärger mit der Führerscheinstelle geben. Je nach dem, ob Sie was eingeräumt haben und wo Sie wohnen kann anstatt eines äG auch direkt eine Mpu kommen oder sogar direkt die FE entzogen werden.
    Bitte sofort jeden Konsum eingestellt lassen, bitte keine Angaben machen und bitte direkt anwaltliche Hilfe suchen, wenn Sie was retten wollen

  • #695

    Anonymous (Donnerstag, 16 Juli 2020 21:08)

    Hallo,
    Ich habe nun ein Brief von Staatsanwaltschaft bekommen dass das Verfahren eingestellt worden ist. Habe gleich die Akteneinsicht beantragt.
    Ich gehe von einem aktiven THC Wert von <1,0mg aus.
    Wie wahrscheinlich ist die Meldung von FSS? (Vor 3 Jahren mit Joint erwischt)
    Wie wahrscheinlich ist bei āG Haaranalyse?

    Grüße und danke für eure tolle Arbeit

  • #696

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 17 Juli 2020 09:10)

    @Anonymus:

    Sind Sie sicher, dass das nicht die Einstellung des Verfahrens nach § 29 BtMG war?

    Wenn Sie die Akte tatsächlich kriegen, haben Sie ja Gewissheit. Wenn der THC Wert unter 1,0 ng/ml liegt, ist ein ärztliches Gutachten unwahrscheinlich. Und falls doch kann man das Thema Haaranalyse umgehen. Jedenfalls dann, wenn man scharf nachdenkt, kommt man auf eine Idee, wie das klappen könnte.

    Ihnen geht offenbar etwas die Düse. Von daher ist mir nicht ganz klar, warum Sie die Sache hier so laufen lassen und nach wie vor hinsichtlich des THC Wertes im Nebel stochern.

    @Marcel:

    1 ) Strafverfahren wegen des Cannabis-Besitzes 2) Bußgeldverfahren mit einem Monat Fahrverbot wenn Sie mindestens 1 ng/ml THC im Blut hatten und 3 ) ein Fahrerlaubnisverfahren, bei dem es um die Entziehung der Fahrerlaubnis gehen wird (ebenfalls bei Erreichen der 1,0 ng/ml THC Grenze. Wenn andere BtM nachgewiesen werden sowieso).

    Jedenfalls dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie das KFZ unter Wirkung von BtM geführt haben, wonach es hier aussieht.

    Hier ist überhaupt nicht klar, ob es zu einem ärztlichen Gutachten oder zu einer MPU. In der Regel (wenn es um Cannabis ging), wird aber keine direkte Entziehung drohen. Aber oft eine MPU, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss und sollte.

    Es kann schnell tricky werden in dem Bereich:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/

    und

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Ich kann nicht sicher sagen, wie die Blutwerte sein werden. Es ist gut, dass Sie sich jetzt schon gemeldet haben. Ob sich im Bußgeldverfahren nach § 24 a StVG was drehen lässt, wird man sehen.


    Von größerer Relevanz sind aber die fahrerlaubnisrechtlichen Aspekte. Um es kurz zu machen: Mit ein bißchen Glück lässt sich der Führerschein retten.

    Es kann aber auch gut sein, dass (v.a. wenn Sie keine Aussagen zum Konsummuster und letzten Konsumzeitpunkt gemacht haben und wir hier von Cannabis sprechen) nur ein ärztliches Gutachten auf Sie zukommt. Grundsätzlich laufen ab 1,0 ng/ml THC im Blut IMMER ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24 a StVG (oder bei Fahrauffälligkeiten ein Strafverfahren nach den §§ 315 ff. StGB) und ein Fahrerlaubnisverfahren. Das ärztliche Gutachten wäre neben der Konstellation, dass der aktive THC Wert unter 1 liegt natürlich die beste Variante.

    Wenn der Führerschein wichtig ist, sollten Sie die Sache nicht einfach laufen lassen.

  • #697

    Lisa Sa (Donnerstag, 23 Juli 2020 16:37)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Ich wurde vor ca einem Monat mit ca 0,8 Gramm Cannabis erwischt. Mittlerweile kam der Brief der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Ich habe vor ca 1 Jahr meinen Führerschein beantragt, aber noch keine Prüfung abgelegt. Meine Frage ist nun wann und ob ein Ärztliches Gutachten folgt. Mein Ex Freund meinte die ganze Zeit ich müsse MPU machen, das halte ich allerdings für gegenstandslos, auch wenn im Internet die Rede davon ist, dass dies auch ohne erteilte Fahrerlaubnis angeordnet werden kann. Sehen Sie das auch so?

    Grüße und vielen Dank für Ihre Arbeit auf der Website!

  • #698

    Marco (Freitag, 24 Juli 2020 19:20)

    Sehr geehrte Damen und Herren, och wurde bei einer allgemeinen Straßenverkehrskontrolle angehalten und mir wurde noch bevor ich ausgestiegen bin vorgeworfen ich habe rote Augen und stehe unter Drogenkonsum. Sie bestanden auf einen Urin schnelltest der positiv verlief. Bei der Blutentnahme ergaben sich folgende Werte: THC-Wert 1,7 ng/ml und THC-Carbonsäure von 48 ng/ml. Der Konsum erfolgte am vorabend. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, die Führerscheinstelle jedoch hat mich jedoch aufgefordert eine mpu innerhalb von 2 Monaten vorzulegen sonst entziehen sie mir meine Fahrerlaubnis (Kraftfahreignungsbegutachtung).
    Erwähnen sollte ich noch, dass ich bereits vor 6 Jahren wegen Cannabis Konsum eine mpu ablegen musste bzw. habe.
    Besteht eine Möglichkeit dagegen vorzugehen oder sind die Aussichten so hoffnungslos wie ich es bisher selbst recherchiert habe? Ich habe nun meine Arbeit gekündigt, da ich 35 Kilometer jeden Tag pendeln muss und das ohne Fahrerlaubnis mit den öffentlichen Verkehrsmittel hier auf dem Land nicht möglich ist.

    Ich kann einfach nicht nachvollziehen wie es strafrechtlich nicht verboten ist zu konsumieren und man dann solche lächerliche Grenzen bei THC macht, nur weil es solange nachweisbar ist wird einem die Fahrerlaubnis entzogen. Auch kann ich nicht verstehen wieso es der Führerscheinstelle erlaubt ist ein Mittel, die mpu, zu fordern wenn klar ist, dass diese negativ verlaufen wird (immerhin würde im BlutTHX nachgewiesen und wenn einer mpu eine Haaranalyse gemacht werden muss wird diese -oh welch ein Wunder- THC bestätigen.

    Ich würde gerne wissen ob sich der Weg über das Gericht überhaupt lohnt bzw. wie die Chancen in meinen Fall stünden.

    Vielen Dank im Voraus und Grüße.

  • #699

    pueblo (Sonntag, 26 Juli 2020 21:46)

    hallo herr schüller,

    ich habe wegen einer "bekifften 1,3ng" fahrt ein ä.G. machen müssen. dank ihrer hilfestellung, ist die haarprobe mit 0,002ng negativ! very thx!
    ansonsten habe ich von anfang an keine fehler gemacht ausser das ich mit dem polizisten, diesen komischen test gemacht habe.
    der amtsarzt war glaub ich ein wenig enttäuscht, dass ich mit meinen angaben, eigentlich, nicht zu mpu muss und hat noch als letzten satz angehängt:
    "Es spricht allerdings eine beträchtlich wahrscheinlichkeit dagegen, dass ein erstkonsument, der im umgang mit cannabis unerfahren ist, sich nur wenige stunden nach dem konsum".... halt auto fährt.
    ..... "möglicherweise zwecksorientierte angaben... was jedoch mit verkehrsmedizinischen mitteln nicht weiter aufgeklärt werden kann."

    das ä.G. wurde anfang juli FS geschickt und nun sitz ich hier und warte... kommt da von der fs noch ein abschluss bericht oder so? ich bin immer noch clean seit feb.. das nervt! Ich fahr nur fahrrad und es ist sommer. wann hört dieser alptraum auf?
    Danke und weiter so!

  • #700

    Michi (Sonntag, 02 August 2020 13:13)

    Guten Tag Herr Schüller und Team

    Ich habe diesen Juli ein schreiben vom Zoll bekommen in welchem mir vorgeworfen wird Im letzten September (2019) 5.5g CBD aus Österreich unrechtsmässig auf dem Postweg eingeführt zu haben und ich deswegen wegen Besitz von BtMG mit einem Strafverfahren zu rechnen habe. Wurde bereits an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Leider wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht dass unverarbeitete CBD Blüten unters BtMG fallen...aber Unwissenheit schützt ja bekanntlicherweise nicht vor Strafe...Da ich vor dieser Zeit auch häufiger thc konsumiert habe würden auch sicher noch abbauwerte im Blut nachzuweisen sein. Wie hoch ist die Gefahr dass die Führerscheinbehörde auf mich zukommt? Bin noch nie polizeilich in Erscheinung getreten und mehrere von mir durchgeführte Urintests (cut-Off <20ng) waren negativ. Mache mir aber große Sorgen da ich auf meinen FS beruflich angewiesen bin.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
    Gruß Michi

  • #701

    Bukem: (Montag, 03 August 2020 15:11)

    @Lisa: da wird sich in absehbarer Zeit die Führerscheinstelle melden und Sie zum äG laden.
    Dafür gibt es aber keine Fristen.
    Da es keinen THC Verkehrsverstoß, also kein Fahren unter THC Einfluss gab, ist das äG grundsätzlich einfach zu bestehen, wenn man die richtigen Antworten gibt. Gelegentlicher Konsum wäre bis dahin möglich, muss aber auch nicht sein.
    Wichtig ist die dauerhafte richtige zeitliche Trennung zwischen Fahrzeug führen und Konsum, bitte immer mindestens 72 Stunden warten. Keine anderen Btm, kein Mischkonsum zwischen THC und Alkohol. Und nie Angaben bei der Polizei dazu machen

    @Marco : Bitte schnell Bei Herrn Schüller melden.
    kontakt@strafverteidiger-schueller.de
    Nein, Gerichte lohnen da nicht. Die Mitleidsnummer auch nicht, sorry, ist hoch contraproduktiv.
    Wenn die FE gerettet werden soll, hilft nur Herr Schüller.
    Konsum ist eingestellt?

    @pueblo: bei diesen konkreten Fragen bitte auch Mail an Herrn Schüller
    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    @Michi: sehr hoch. Für Massnahmen der Fsst gibt es keine Fristen. Ein äG wäre aber nicht weiter wild
    Bitte kurz lesen und merken, was ich grad zu Lisa geschrieben habe.

  • #702

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 06 August 2020 17:31)

    @Michi:

    Strafverfahren wird man irgendwie noch eingestellt bekommen. Ärztliches Gutachten wird aber ziemlich sicher folgen. Helfe Ihnen gerne. Ist die falsche Spielwiese, um Abzuwarten. Melden Sie sich gerne bei mir.

    @Pueblo:

    Das Gutachten sollte ich anfechten. Haben wir nicht schon telefoniert?

    @Marco:

    Es muss versucht werden, die Annahme des gelegentlichen Konsums vom Tisch zu kriegen. Ich helfe Ihnen gerne dabei.

  • #703

    Lisa Sa (Samstag, 08 August 2020 16:36)

    Hallo nochmal,

    Ich habe nun Post von der Führerscheinstelle bekommen. Diese wollen allerdings kein ÄG sondern mein polizeiliches Führungszeugnis haben. Ich habe mir bis jetzt nichts zu schulden lassen kommen und auch das Verfahren wegen den 0,8 Gramm wurde eingestellt. Wozu braucht die Führerscheinstelle nun das Zeugnis? In dem Brief steht außerdem drin das mein Prüfantrag gesperrt wurde und ich vorerst keine Prüfung ablegen kann. Bin nun sehr verunsichert. Ich würde mich freuen wenn Sie mir nochmal weiterhelfen könnten.

    Lg

  • #704

    Nico Müller (Mittwoch, 12 August 2020 16:24)

    Guten Tag,

    ich würde vor knapp einer Woche am Badesee mit einem Joint kontrolliert, war mit meinem Fahrrad unterwegs. Urin test oder sonstiges wurde nicht gemacht lediglich eine Anzeige geschrieben und der Joint wurde einkassiert, ein Zettel mit dem Verstoß gegen das BTM musste ich unterschreiben dann durfte ich weiter. Die meinten es wird eh fallengelassen jedoch bekommt die Führerscheinstelle Bescheid. Was heißt dass nun? Auf die Frage ob ich davor konsumiert habe hab ich mit nein geantwortet. Muss ich jetzt ernsthaft eine ärztliche Untersuchung machen? Oder kommt da überhaupt etwas wegen einem Joint, ich war ja ohne KFZ unterwegs und der joint war nicht abgetaucht.
    Konsum wurde natürlich eingestellt auf weiteres, jedoch wäre ein Ärtzliches gutachten nicht in meinem finanziellen Rahmen... ein Urintest oder so wäre ja kein Problem der kostet nicht soviel...

  • #705

    Ring (Mittwoch, 12 August 2020 19:57)

    Hallo!
    Ich wurde mit THC Active 5 ng, Cook 8,8 ng, 11-Hydroxy 3,1 . Ich hatte leider am Vorabend geraucht. In MPU habe zugegeben gelegentlich Konsum (leider auch zur Polizei) . Niemand fragte mich Abstinenz Nachweis voher (obwohl ich seitdem nix geraucht) und der Psychologe meinte dass unsere Kolloquium nicht reicht . Jetzt warte ich auf das Gutachten...aber der Frist ist in 3 Wochen. Was tun?
    Dsnke

  • #706

    Philomena (Donnerstag, 13 August 2020 15:05)

    Hallo heute bekam mein Sohn das schreiben für die Untersuchung. Im Brief stehen 3 Werte
    Cannabis/THC:13ng/ml
    Hydroxy/THC:7,1ng/ml
    THC-Carbonsäure:75ng/ml
    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen LG Philomena

  • #707

    Philomena (Donnerstag, 13 August 2020 15:08)

    Sorry,aber wie deute ich diese 3 Werte laut der Maastrichstudie
    Lg

  • #708

    anonym (Donnerstag, 13 August 2020 18:20)

    Ist das überhaupt der richtige Anwalt der zuletzt hier geantwortet hat ? Die antworten sind aufeinmal ganz komisch....

  • #709

    Bukem (Freitag, 14 August 2020 12:15)

    @anonym: da hat sich vielleicht jemand einen Spass erlaubt.

    @Philomena: das bedeutet, dass ihr Sohn sehr massiv und ambitioniert konsumiert hat. Das bedeutet weiter, dass die Behörde das längst nicht einfach schluckt, sollte hier ein erstmaliger experimenteller Konsum vorgetragen werden. Das bedeutet weiter, dass die Fahrerlaubnis in absoluter Gefahr ist und Sie anwaltliche Hilfe erwägen sollten.
    Konsum ist eingestellt?
    Herr Schüller ist gerne behilflich. Kontakt Mail steht oben

  • #710

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 14 August 2020 13:23)

    @Nico:

    Der Typ, der da unter "Rechtsanwalt" schreibt, bin nicht ich. Keine Ahnung wer das ist. Ist auch egal. Habe die Einträge gelöscht.

    Es stimmt auch nicht, dass Sie die Fahrerlaubnis verlieren werden und Abstinenzmaßnahmen einzuleiten sind usw.

    Es kann zu einem ärztlichen Gutachten kommen, es kommt darauf an, wie eng Ihre Fahrerlaubnisbehörde ist. Die Voraussetzungen für ein ärztliches Gutachten liegen bei einem Joint jedoch nicht vor. Ob die Fahrerlaubnisbehörde sich daran hält, ist die andere Frage.

    @Ring:

    Verstehe ich Sie richtig, dass Sie eine MPU gemacht haben und keine Abstinenznachweise vorlegen konnten und auch nicht den Nachweis, dass Sie beim Verkehrspsychologen eine Therapie gemacht haben?

    @Philomena:

    Der Wert von 75 ng/ml THC COOH sagt NICHT aus, dass er Sohn massiv konsumiert hat. Unter dem Wert von 100 ng/ml THC COOH kann auch ein Einmalkonsum vorgelegen haben. Ich würde jedoch eher auf einen Konsum mehrmals die Woche tippen. Oder er hat ein paar Tage vor der Kontrolle öfter konsumiert. Der Wert lässt keine klare Interpretation zu. Fakt ist, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde melden wird. Wenn der Führerschein relevant ist, sollte man jetzt nicht einfach abwarten.

  • #711

    Philomena (Freitag, 14 August 2020 13:46)

    Nein die MPU wird jetzt erst festgelegt
    Führerschein musste er bereits Anfang April für 1 Monat abgeben von der geldstrafe von fast 1200 Euro ganz zu scweigen. Er beteuerte mir nur an Silvester geraucht zu haben und am 2.Januar wurde er dann kontrolliert naja wir werden sehen. Lügen bringt da garnichts er muss dann wohl oder übel mit der Wahrheit rausrücken. LG Danke für eure Antworten wir waren als Eltern einfach nur geschockt

  • #712

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 14 August 2020 17:23)

    Es kann sehr wohl sein, dass er an Sylvester geraucht hat und die Wahrheit sagt. Es gibt keine aktuellen Studien zu dem Thema. Und geschockt? Sie waren wohl auch mal jung.

    Zu den Studien:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/10/08/ableitung-von-konsumverhalten-aus-thc-und-thc-cooh-werten-alle-studien-veraltet-laut-universit%C3%A4t-mainz/

    Und bei dem Wert ist nicht mal klar, ob die Anordnung einer MPU rechtmäßig war oder man vielleicht auf ein ärztliches Gutachten runterargumentieren kann ggü der Führerscheinstelle.

    Was soll das heißen "einfach mal mit der Wahrheit rausrücken". Ist ja ehrenhaft. Aber einfach mal so drauf losplappern bringt meist nur noch mehr Probleme. Auch wenn die MPU rechtmäßig angeordnet worden ist, ist das alles andere als ein Selbstläufer. Aber mir ist das nicht ganz klar: Liegt denn nun schon eine MPU Anordnung vor?

  • #713

    Philomena (Freitag, 14 August 2020 19:06)

    Ja Termin wird noch bekannt gegeben
    LG Philomena

  • #714

    Marko (Samstag, 15 August 2020 14:10)

    Hallo Hr. Schueller.

    Ich habe mal ne Frage.

    Und zwar wurde ich mit 2.1 Thc und 64 Cooh beim Fahren erwischt, ja ich war Dumm...Ich hatte 4 Monate Regelmäßig gekifft aufgrund von Psychischen Problemen zum Entspannen und Abschalten und auch nur Abends...Der Polizist hat in seinen Bericht geschrieben, dass ich gesagt hätte das ich Regelmäßig am Wochenende Konsumiert hätte, was gar nicht Stimmte..Jetzt würde ich mich allerdings bei der Mpu auf diese Aussage stützen wollen und würde gerne mal Wissen wollen, ob der Wert von 64 Cooh auch übers Wochenende zu erreichen ist bei einen Konsum von ca 1Gramm pro Tag?..In meinen Fall war es nach Karneval am Mittwoch, und ich würde dann halt sagen wollen, dass ich von Freitag bis Dienstag konsumiert hatte und davor halt immer nur Freitags und Samstags um halt etwas besser da zu stehen..Mache mir nur halt die Sorge, ob es für den Gutachter schlüssig ist mit den 64 Cooh Wert, was ja fast an der Grenze zu Regelmäßig ist und vor dem letzten Konsum ja auch noch fast 18Std vergangen waren, somit ja auch noch etwas abgebaut hatte.

  • #715

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 16 August 2020 17:29)

    @Philomena:

    Liegen Nachweise für 6 Monate Abstinenz vor? Liegt eine abgeschlossene Verkehrstherapie beim Verkehrspsychologen vor?

    Wenn beides zur MPU vorliegt bestehen Chancen, diese zu bestehen. Die Prüfsystematik bei der MPU finden Sie hier:
    http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?IDArtikel=36006d99-b184-4b82-999a-9c8a3a5332f1

    Wenn Abstinenznachweise und / oder Einzeltherapie beim Verkehrspsychologe fehlen: Keine Chance bei der MPU.

    Und die Frage, ob die Anordnung der MPU rechtmäßig ist, ist damit auch noch nicht geklärt...

  • #716

    Bukem (Montag, 17 August 2020 11:47)

    @Marko: Wenn das so bereits in der Akte stehen sollte oder Sie so vortragen sollten, dann bedeutet das:
    THC Verstoß beim Fahrzeug führen + Nachweis des wenigstens gelegentlichen Konsums = Dauerhafter Verlust Ihrer Fahrerlaubnis.
    Sie sollten schnellstmöglich Herrn Schüller unter obiger Kontaktmail anschreiben. Vielleicht lässt sich das noch retten.
    Ansonsten kann Herr Schüller wenigstens bei der schnellen Neuerteilung der Fahrerlaubnis helfen

  • #717

    Marko (Dienstag, 18 August 2020 00:46)

    Also Retten wird man wohl nichts mehr können so wie mein Rechtsanwalt sagte, da ich halt über den 1Ng Wert Thc bin und mit 64Cooh auch sogesehen länger Konsumiert habe und gegen den Eintrag vom Polizist ohne Beweise nur schwer gegen ankomme.Also mein Entzug ist so gut wie sicher und um einer MPU komme ich nicht drum rum und der Gerichtstermin wird jetzt bald kommen und dann zieht mein Anwalt den Bußgeldbescheid zurück, weil er mir Zeit schinden wollte wegen Abstinenznachweis damit ich evtl. dann die erste Mpu Aufforderung vor der Entziehung noch vielleicht wahr nehmen kann..Was Sie jetzt mit schneller Neuerteilung meinen verstehe ich nicht so ganz!?..Könnte es sogesehen auch zum direkten Entzug kommen!?

    Mir ging es jetzt eigentlich nur darum ob man 64Cooh auch bei 5 Tägigen Konsum hintereinander von 1G pro Tag erreichen kann!?..weil ich jetzt bei Philomena gelesen hatte,dass bei einem 100Wert auch ein paar Tage Konsum hinereinander ausreichen das zu erreichen..Also könnte ich mich auf den gelegentlichen Konsum ja dann eigentlich Stützen eigtl. nur am Wochenende Freitag und Samstag geraucht zu haben und an Karneval ja paar Tage mehr damit es nicht als Regelmäßig und "Süchtiger" ausgelegt wird bei der MPU sondern schon mit Pause zwischendurch da ich halt auch am Mittwoch nach Karneval erwischt wurde...Angefangen hatte ich am 1November 2019.

    Würde da auch ein 6 Monatiger Abstinenznachweis ausreichen!?..ab wann muss man denn 1 Jahr nachweisen!?

  • #718

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 18 August 2020 12:11)

    @Marko:

    Erstmal müsste man genau prüfen anhand der Akte, ob hier der gelegentliche Konsum wirklich vorliegt.

    Der Wert von 64 ng/ml THC COOH ist keineswegs nah am regelmäßigen Konsum. Der ist bei Blutproben, die anlässlich von Verkehrsdelikten genommen werden, nach der Rspr erst ab 150 ng/ml THC COOH anzunehmen. Und klar kann der Wert von 64 ng/ml THC auch locker erreicht werden, wenn man ein paar Tage hintereinander konsumiert. Kann sogar locker beim Einmalkonsum der Fall sein.

    Regelmäßig konsumiert, wer täglich oder beinahe tägliche über einen Zeitraum von mehreren Monaten konsumiert. Ist hier nicht der Fall.

    Ansonsten vgl Eintrag 788. 6 Monate reichen aus, wenn Sie maximal in die Hypothese D3 der Beurteilungskriterien gesteckt werden. Sie müssen also das richtige sagen. Und nicht das falsche. Im Prinzip einfach. Und Sie brauchen eine gute Gesamttaktik. Dann haben Sie gute Chancen. Schreiben Sie mir gerne, wenn Sie Hilfe brauchen.

    Sie können vermutlich Hilfe gebrauchen.

  • #719

    Harris (Dienstag, 18 August 2020 12:34)

    Hallo,
    Ich war in einer Verkehrskontrolle und habe die Urinprobe verweigert ( wäre vermutlich positiv, letzter Cannabis konsum lag 8 tage zurück).
    Darauf meinte der Polizist, dass ich auf grund der Verweigerung etwas zu verbergen hätte, worauf mir Blut abgenommen wurde.
    Der Polizist meinte, dass ich kein Auto fahren darf, bis dass Ergebnis vorliegt. Ist Das so richtig? Oder wollte man mir nur druck machen?
    Vielen Dank.

  • #720

    Bukem (Mittwoch, 19 August 2020 17:17)

    @Harris: bin nicht ganz sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe.
    Der Polizeibeamte hat mündlich ein Fahrverbot ausgesprochen? Wurde der Führerschein beschlagnahmt?
    Grundsätzlich: die Polizei vor Ort kann mündlich ein Fahrverbot aussprechen, etwa sie einen Kraftfahrzeugführer unter Alkoholeinfluss feststellt. Nicht in jedem Fall ist ein solches Fahrverbot jedoch bindend. Wird nicht zugleich der Führerschein beschlagnahmt oder auf Betreiben der Staatsanwaltschaft vorläufig entzogen, muss sich der Betroffene oder Beschuldigte an das mündlich ausgesprochene Fahrverbot nicht halten. Jedenfalls macht er sich nicht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn er weiter ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt.
    Sie sollten das ganze unbedingt von Herrn Schüller genau prüfen lassen. Kontaktmail steht oben.

    PS: Sie hätten sie sich unbesorgt prüfen lassen können.

  • #721

    Harris (Mittwoch, 19 August 2020 18:28)

    @Bukem
    Der Polizeibeamte hat nicht den Führerschein beschlagnahmt. Er sagte mir, dass ich erst weiterfahren darf wenn ich den Urintest mache und dieser Negativ ist.
    Da ich den Test nicht mitgemacht habe, wurde mir Blutabgenommen, mit der Aussage, dass ich erst wieder fahren darf, bis das Ergebnis da ist.

  • #722

    Bukem (Donnerstag, 20 August 2020 09:30)

    @Harris: dann bezweifle ich sehr, dass das rechtmäßig ist.
    Ich muss trotzdem sehr deutlich drauf hinweisen, dass Sie für eine rechtssichere und verbindliche Auskunft Herrn Schüller hierzu kontaktieren sollten. Zb, wenn Sie vor dem Ergebnis fahren wollen

  • #723

    Lisa Sa (Donnerstag, 20 August 2020 22:47)

    Hallo nochmal,

    Ich habe nun Post von der Führerscheinstelle bekommen. Diese wollen allerdings kein ÄG sondern mein polizeiliches Führungszeugnis haben. Ich habe mir bis jetzt nichts zu schulden lassen kommen und auch das Verfahren wegen den 0,8 Gramm wurde eingestellt. Wozu braucht die Führerscheinstelle nun das Zeugnis? In dem Brief steht außerdem drin das mein Prüfantrag gesperrt wurde und ich vorerst keine Prüfung ablegen kann. Bin nun sehr verunsichert. Ich würde mich freuen wenn Sie mir nochmal weiterhelfen könnten.

    Lg

  • #724

    Bukem: (Freitag, 21 August 2020 09:55)

    @Lisa: das kann ich abschließend nur vermuten.
    Die meisten Führerscheinklassen können ohne Führungszeugnis beantragt werden, wenn es sich um einen Erstantrag handelt. Für die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 und DE1 (Busführerscheine) muss jedoch ein Führungszeugnis zwingend vorlegt werden. Ebenso für die gewerbliche Personenbeförderung.

    Trifft das auf Sie zu?

  • #725

    Lisa Sa (Samstag, 22 August 2020 09:37)

    Danke für die Antwort,
    Ich habe vor einem Jahr den Führerschein für Klasse B beantragt. Wurde vor 2 Monaten mit 0,8 Gramm erwischt und habe nun die Post bekommen in der mein Führungszeugnis verlangt wird. Bis jetzt steht da nichts drin. Nun frage ich mich was auf mich zu kommt.

    LG

  • #726

    Bukem: (Montag, 24 August 2020 15:24)

    @lisa: das wird sich zeigen. Dazu könnte ich nur spekulieren. Ich glaube nicht, dass Sie sich Sorgen machen müssen.
    Bei Bedarf melden Sie sich doch einfach wieder

  • #727

    L (Donnerstag, 27 August 2020 17:44)

    Hallo
    Mein Fall kurzum:
    -Durch allgemeine Verkehrskontrolle wurden ca 1g Cannabis gefunden (meines Wissens ohne Recht meine Sachen zu durchsuchen).
    -Daraufhin Urintest --> positiv --> KKH Blutabnahme --> 7,1 Ng/Ml und 73 Ng/Ml COOH
    -Ich habe die Aussagen verweigert --> Strafverfolgung wurde eingestellt und der Fall an die Fahrerlaubnisbehörde in Leipzig (Sachsen) weitergegeben --> Anordnung zur Untersuchung auf regelmäßigen Drogenkonsum (3 Urinscreenings oder Haarprobe (fällt weg, da Kahlkopf)) für ca. 700 Euro
    -Konsum seit dem Bescheid eingestellt, jedoch Angst, dass der COOH Wert bei den Screenings in Naher Zukunft zu hoch ausfällt
    -CBD Konsum (legal!) wird weiterhin gegen Schmerzen betrieben

    Irgendwelche Tipps / Hilfe für das bevorstehende Gespräch?
    Das erste Screening evtl. durch ärztliches Attest um 1-2 Wochen rauszögern?

    Danke für die Hilfe. Eine sehr kompetente Seite Herr Schueller!!

  • #728

    L (Donnerstag, 27 August 2020 17:47)

    PS: Ich werde natürlich die Tipps der 6h Regel beachten und auf experimentellen Konsum plädieren, jedoch steht im Brief der FE Behörde, dass geklärt werden muss ob GELEGENDLICHER oder REGELMäßIGER Konsum durch das äG geklärt werden soll...

    LG

  • #729

    L (Samstag, 29 August 2020 14:56)

    Nachtrag: Was passiert bei Nicht-Einhaltung der Frist des Ordnungsamts / FE Behörde für das äG? Natürlich Verzögerung des (1.) Screenings MIT ärztlichem Attest.

    Bitte um Hilfe!

  • #730

    Bukem (Mittwoch, 02 September 2020 12:14)

    @L: bitte sofort unter der oben aufgeführten Kontaktmail persönlich bei Herrn Schüller melden.

    Nach meiner Sicht ist Ihre Fahrerlaubnis in allerhöchster Gefahr.
    Wird im äG weiter THC COOH nachgewiesen, wird nach neuerer Rechtsprechung die Fahrerlaubnis nicht mehr direkt entzogen, sondern zusätzlich eine MPU angeordnet, die Sie aber schon absehbar mangels Abstinenz Nachweisen nicht werden bestehen können.
    CBD Konsum führt eben leider auch zu THC COOH Nachweisen.
    Deshalb unbedingt an Herrn Schüller wenden, wenn was gerettet oder zumindest der Versuch unternommen werden soll.
    Die fehlende Mitwirkung am äG würde direkt zum Entzug führen, da die Behörde von einem Vertuschungsversuch ausgehen würde

  • #731

    L (Freitag, 04 September 2020 12:13)

    @Bukem Vielen Dank für die Antwort!

    Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt.
    Ich konsumiere nur THC freies CBD. Wie soll das zu THC COOH Nachweisen führen?
    Ein Vertuschungsversuch müsste doch nachgewiesen werden? Ein Attest würde mich, meines WIssens nach, davon befreien quer durch die Stadt (mit den Öffis) fahren zu müssen, um Urin abzugeben? D.h. es würde sich ja nur die Abgabe des äG um 1-2 Wochen hinauszögern.

    Danke für die Hilfe!!

  • #732

    @ L (Samstag, 05 September 2020 12:19)

    Wer glaubt das CBD kein nachweisbahres THC enthällt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann ;-)

  • #733

    Bukem (Samstag, 05 September 2020 18:08)

    @L:. Auch wenn Hersteller gern damit werben, CBD enthält THC COOH. Sie sind hier ganz bestimmt nicht der erste, der sich sein äG damit zerschießt. Sollte Sie aber nicht beruhigen.
    Nochmals, bitte ab die Post und bei Herrn Schüller melden

  • #734

    Anton (Mittwoch, 09 September 2020 18:23)

    Hallo
    Ich musste heute zu einer ärztlichen Untersuchung auf Anordnung von der Führerschein Stelle .. ich habe vor 8 Wochen das letzte mal gekifft .. ich lebe in Hessen .. meine Frage : sollte die Urinprobe positiv sein , gibt es da eine Grenze die ich nicht überschreiten darf ?

  • #735

    Bukem (Donnerstag, 10 September 2020 14:29)

    @Anton: vielleicht erzählen Sie kurz die ganze Geschichte. Wann war der zugrundeliegende Verkehrsverstoß? Und Sie haben bis vor acht Wochen konsumiert? Wieviel, wie oft und über welchen Zeitraum?
    THC COOH ist je nach Konsumverhalten drei und mehr Monate nachweisbar.
    Grenze liegt im Zweifelsfall bei 0,0 .
    Sollte also ein Nachweis erfolgen, wird zwar nach neuerer Rechtsprechung nicht sofort die FE entzogen, aber zusätzlich eine MPU angeordnet, die Sie dann auch nicht bestehen werden können.
    Tut mir leid, wenn ich Ihnen den Tag versaue.
    Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung

  • #736

    Anton (Donnerstag, 10 September 2020 15:31)

    @burem
    Ich wurde 2016 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz… Jetzt nach meiner Entlassung sollte ich beim Tüv vorstellen (ein ärztliches Gutachten)einholen … Ich würde nie am Steuer positiv auf Drogen getestet…

    Es gibt aber die Anordnung zu 2 Urin Kontrollen ! Wegen meiner Verurteilung

  • #737

    Anton (Donnerstag, 10 September 2020 16:01)

    Ich muss dazu sagen das ich eine Woche vor meinem Test jeden Tag ein Urin Schnelltest gemacht habe und die waren alle negativ

    Wie gesagt ich ich wurde nie am Steuer positiv auf Drogen getestet und ich besitze derzeit kein Auto

  • #738

    Bukem: (Freitag, 11 September 2020 11:09)

    @Anton: und das äG ist wegen der Neuerteilung ihrer Fahrerlaubnis oder hat das was mit der Haftstrafe zu tun? Bewährungsauflage?
    Diese Schnelltests haben einen Recht hohen cutoff Wert von 20 ng THC COOH.
    Die behördliche Untersuchung ist genauer.
    Sie gefährden also grad u.U. einen Widerruf Ihrer Bewährung, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Ob ich Sie richtig verstanden habe, weiß ich nicht

  • #739

    Anton (Freitag, 11 September 2020 13:02)

    @bukem
    Wie bereits erwähnt , ich wurde im Jahr 2015 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt (Handeltreiben im großen Stil)

    Diese Strafe habe ich komplett abgesessen..

    Nach meiner Entlassung wurde ich von der fahrerlaubnisbehörde kontaktiert , das sie auf Grund meiner Verurteilung Davon ausgehen müssen, dass Drogenkonsum eine Rolle in meinem Leben spielt ..

    Somit wurde eine ärztliche Untersuchung nach Paragraph 11 FeV angeordnet

    Sie beinhaltet einer körperlichen Untersuchung sowie auch 2 Urin Kontrollen ,die erste urin-Kontrolle wurde am 09.09 abgegeben in kürze werde ich zur 2. urinabgabe aufgefordert.

    Hierbei geht es nur, um die Feststellung der Fahreignung und nicht um einen Bewährungswiderruf !

    Zu meinem Konsum : ich habe in dem letzten Jahr (fast täglich) einen Joint am Abend geraucht

    Vor der Kontrolle am 09.09 habe ich Exakt 8 Wochen und 4 Tage das letzte mal konsumiert

    Eine Woche vor der Urin Kontrolle habe ich jeden Tag einen urinschnelltest von der Apotheke gemacht , jeder dieser Teste zeigte mir ein negatives Ergebnis ..

    Ich gehe aber davon aus ,das man im Labor trotzdem Spuren von abbaustoffen finden wird ..

    Meine Fragen :
    mit welchen Konsequenz muss ich rechnen wenn auch nur ganz wenig Thc-Abbaustoffe sichergestellt werden. ..

    muss ich mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen ?

    Werde ich in jedem Fall eines positiven Ergebnis zu einer MPU Verdonnert ?

    Kann man eine Einigung ohne MPU treffen (eine gewisse Zeit eine Abstinenz nachweisen ? )

    Ich möchte anmerken :
    Ich bin im Straßenverkehr nie auffällig geworden und erst recht nie positiv auf Drogenmissbrauch im Straßen Verkehr getestet worden

    Ich hoffe sie haben mich jetzt verstanden

    Mit freundlichen Grüßen Anton

  • #740

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 11 September 2020 19:07)

    @Anton:

    Hat das Gespräch mit dem Gutachter schon stattgefunden oder waren Sie bis dato nur beim Urin abgeben?

    Spuren von THC COOH unter 75 ng/ml machen keine Probleme. Richtiges Aussageverhalten vorausgesetzt.

    Man müsste sich die Sache mal genauer anschauen. Eine MPU sollte sich umgehen lassen. Eine anwaltliche Beratung sollten Sie aber nicht umgehen. Das kann man nicht einfach mal so hier klären. Zumindest die Anordnung der Führerscheinbehörde muss geprüft werden und die Akte bräuchte man eigentlich auch. Nun ist es kurz vor knapp. Wenn ich Ihnen helfen soll, schreiben Sie mir bitte eine Mail, vielen Dank.

  • #741

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 11 September 2020 19:27)

    @L:

    Sehen Sie: Bukem hat etwas unklar formuliert, wenn er sagt, CBD enthalte THC COOH. Das ist natürlich nicht so. Was er vermutlich meinte ist, dass viele CBD Produkte noch THC enthalten, obwohl die Händler sagen, dass dem nicht so sei oder nur in ganz geringer Dosierung. Das gilt für Öl und Liquids gleichermaßen und für CBD Gras erst Recht. Nach einer Auffälligkeit im Verkehr weiter CBD Produkte zu garantieren, ist hochriskant, da die gaschromatographische Analytik leider sehr effizient ist und auch das Rauchen von Grassorten mit angeblich unter 0,2 % THC auf diese Weise zu THC COOH Werten führen, die auf einen fortgesetzten Konsum hindeuten. Und wenn dann eine MPU mit der üblicherweise zu kurzen Vorlaufzeit für mindestens 6 Monate Abstinenznachweise und einer vorbereitenden Verkehrstherapie beim Verkehrspsychologen angeordnet wird, dann gehen fahrerlaubnisrechtlich schnell die Lichter aus. Das wird dann in der Regel nicht ohne Entziehung der Fahrerlaubnis abgehen. Es kommt also bei Ihnen darauf an, ob sich bei den Screenings THC COOH finden lässt oder nicht. Ist dem so, lässt sich die MPU nicht vermeiden. Welche CBD Produkte konsumieren Sie bitte?

  • #742

    L (Donnerstag, 17 September 2020 13:37)

    @Rechtsanwalt Schüller

    Danke für die kompetente Antwort.
    Ich konsumiere ausschließlich CBD Öl welches (laut Hersteller, Verpackung und Datenblatt) komplett THC frei ist - eben auch keine <0,2%.
    Ich habe mir Urin Teststreifen gekauft mit einem THC COOH Cut-Off von 25ng/ml, diese fallen laut Beschreibung negativ aus (minimaler zweiter Streifen zu sehen). Jedoch ist mir bewusst, dass die Screenings genauer sind und sicher 0 ng/ml nachgewiesen werden müssen...

    Beeinflusst CBD den Abbau von THC COOH?

    Bitte um weitere Hilfe!
    Beste Grüße

  • #743

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 17 September 2020 23:56)

    Ich bin von Berufs wegen ein mißtrauischer Mensch. Ich würde Ihnen anraten, auf den Konsum von CBD Produkten zu verzichten, bis die Begutachtung abgeschlossen ist. Eine minimale Restmenge THC kann Ihnen analytisch einen kräftigen Strich durch die Rechnung machen. Und ob die Hersteller der CBD Produkte alle so richtig sauber arbeiten und Kontaminationen mit THC ganz auszuschließen sind, weiß ich nicht. Da ich aber ein paar von den Herrschaften kenne, würde ich dafür nicht die Hand ins Feuer halten. Ich würde die Hand nicht mal in die Nähe eines Kerzenlichts halten, um genauer zu sein.

    Ich weiß nicht, ob CBD den Abbau von THC COOH beeinflusst. Ich denke aber, dass das nicht der Fall ist.

  • #744

    Lisa Sa (Dienstag, 22 September 2020 13:55)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Ich wurde vor ein paar Monaten mit knapp einem Gramm Cannabis erwischt. Ich habe vor ca einem
    Jahr meinen Führerschein beantragt und nach Meldung des Deliktes, die Aufforderung bekommen der Führerscheinstelle mein Führungszeugnis zuzusenden. Diesem bin ich nachgekommen und habe heute die Antwort gekriegt, dass ich wieder zur Führerscheinprüfung zugelassen wurde. Außerdem steht in der Email, dass bei einem erneuten Delikt die Überprüfung meiner Kraftfahreignung veranlasst wird. Muss ich trotzdem noch mit einem unangekündigten ÄG rechnen?

    LG und vielen Dank für hilfreiche Arbeit auf Ihrer Seite!

  • #745

    Bukem (Dienstag, 22 September 2020 14:05)

    @Lisa: ich erinnere mich. Es gab ja keinen THC Verkehrsverstoß, also Fahren unter Einfluss.
    Für etwaige Massnahmen gibt's ja immer noch keine Fristen, also kann ich ein äG nicht völlig ausschließen.
    Aber das wäre ja völlig unproblematisch zu bestehen. THC Abbauprodukte, also THC COOH , wäre in Maßen auch unproblematisch. Also einfach Kopfkino runter fahren, nur wirklich gelegentlich konsumieren, zb Freitags und erst nach ausreichender Trennung von mindestens 96 Stunden wieder fahren.
    Kein Mischkonsum von Alkohol und THC. Niemals andere Drogen.
    Und niemals Angaben machen im Falle einer Kontrolle
    Und falls ein äG kommen sollte, hier melden

  • #746

    Oliver (Donnerstag, 24 September 2020 14:52)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Im Rahmen einer polizeilichen Vekehrskontrolle am 18.09.2019 ist den Polizeibeamten aufgefallen, dass meine Augen glasig waren und nicht auf Lichteinfall reagierten, worauf ich freiwillig einen Drogenvortest machte, der positiv auf den Wirkstoff THC verlief.

    Ich selbst habe angegeben nichts mit Betäubungsmitteln zu tun zu haben. Anschließend wurde mir Blut entnommen, was gegenteiliges ergab.

    Die festgestellten Mengen waren:

    THC 8,9 ng/ml
    11-OH THC 2,8 ng/ml
    THC-COOH 130 ng/ml

    Es wurde mir am 16.03.2020 mitgeteilt, dass gegen mich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde und zudem mitgeteilt, dass meine Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges angezweifelt wird, weshalb ich ein medizinisch-psychologisches Gutachten erstellen lassen müsse.

    Nach diesen Ereignissen hatte ich mich an einen Anwalt gewandt, der mir jedoch klar zu verstehen gab, dass ich um die MPU nicht herum komme, weshalb ich einwilligte, an einer Untersuchung teilzunehmen.

    Diese Untersuchung bei der TÜV Nord Mobilität hatte ich dann auch mit Rücksprache der Verkehrszulassungsstelle bis zum 04.Oktober 2020 verzögern können. Seit April 2020 habe ich nichts mehr konsumiert.

    Mit den Unterlagen und einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch erfuhr ich dann erstens, dass ich wohl eine Haaranalyse durchführen lassen muss von 6cm und im Gespräch dann vor kurzem, dass ich das Ganze unter Garantie nicht bestehen werde und lieber eine kostspielige Vorbereitung machen solle.

    Nun wollte ich Sie fragen, ob Sie mir sagen können worauf ich mich da einstellen muss.

    Reicht die Abstinnez seit April für die Haarprobe und was ist, wenn meine Haare nicht lang genug sind? Aus beruflichen Gründen sind mir längere Haare nicht gestattet zu tragen.

    Zudem ist die Untersuchung mit folgender Fragestellung durchzuführen:

    Ist der Proband trotz nachgewiesener Fahrt unter Einfluss von Cannabis in der Lage, künftig den Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen ausreichend sicher zu trennen?

    Wie verhalte ich mich bei dieser psychologischen Untersuchung richtig? Welche Aussagen sollte ich grundsätzlich vermeiden, um meine Fahreignung zu beweisen?

    Es würde mir sehr helfen, wenn Sie mir einen Rat hierzu geben könnten. Ich möchte diese Untersuchung ungern umsonst machen, da es schon sehr viel kostet.

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.


  • #747

    Bukem (Freitag, 25 September 2020 12:15)

    @Oliver: wir können und dürfen Ihnen hier aus verschiedenen Gründen nicht etwaige günstige Antworten vordiktieren.
    Zu welchem Zeitpunkt haben Sie letztmalig konsumiert?
    Durchschnittlich wachsen Kopf-Haare ca einen cm pro Monat. Zumindest das könnte also bis Oktober passen.
    Ganz grundsätzlich sollte immer auch eine verkehrspsychologische Betreuung neben einer anwaltlichen Begleitung zur MPU Vorbereitung erfolgen.
    Ich muss deshalb ganz deutlich anraten, dass Sie bitte sofort Kontakt mit Herrn Schüller aufnehmen

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Sie haben offensichtlich grossen Beratungsbedarf. Und laufen Gefahr, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren

  • #748

    Jalal kaake (Montag, 05 Oktober 2020 03:30)

    Sehr geehrter Herr Schüler .

    Ich habe am 27.02.2020 einen Probleme wegen canabis ich war bevor 20 Stunden zwei Stück gekifft ich schik für sie den Brief was ist in mein Blut gefunden ....
    Daraufhin wurde sie eine Blutprobe gefunden, die über die Gutwertung über die Auswertung Ihrer Blutprobe und die Bewertung Ihrer Blutprobe, konsichieren Sieh. THC) 1,1 ng / ml, 11 Hydro - xytetrahydrocannabinol 0,0 ng / ml, THC - Carbonsäure 16,0 ng / ml) kann enthalten sein unter dem Einfluss von Cannabis gehört ist..
    Ich muss mpu machen und dass kostet viel Geld und ich bin mein Arbeit verloren wegen diese tehma also ich war als Fahrer gearbeitet.
    Ich habe einen Rechtsanwalt und letzte Angebote war dass ich mpu machen ohne Führerschein abzugeben . Es tut mir leid ich kann nicht zu gut deutsch reden aber ich wünsche dass sie alles verstehen können.
    Ich bin seit 4 Jahr in Deutschland gekommen und ich kenne noch nicht alles was ist verboten also ich habe nicht mehr gekifft ich bin nicht süchtig oder so keine Alkohol keine Drogen Gott sei Dank falls der mpu nicht so teure das mach ich kein Problem . 3500€ ich habe auch gesagt für meine Rechtsanwälte dass ich jeder zwei oder 3 Monate Blut Test machen . Bis jtz keine Antwort 7 Monat ungefähr und ich denk das macht mir schlecht leben.

    Dankschöne dass sie mich hören.

    Mittfreundliche Grüße

    Jalal

  • #749

    Basti (Montag, 05 Oktober 2020 14:20)

    Guten Tag Herr Schüller.
    Bei mir wurden vor ca.4 Monaten bei einer Hausdurchsuchung 40 Gramm marijuana gefunden.
    Nun kam von der Führerscheinstelle die Aufforderung ein ärztliches Gutachten abzugeben.
    Begründet wurde diese mit dem Verdacht auf den regelmäßigen Konsum von Cannabis.
    Da ich aber nie täglich konsumiert habe (vllt 1 mal die Woche)
    Stell ich mir nun die Frage ob ich mir Gedanken machen muss, meinen Führerschein zu verlieren. habe leider auch kurze Haare, so das sie denk ich mal keinen Haartest machen können.
    Habe auch seit dem nichts mehr angefasst. Also Urin/Blut ist sicher sauber.

  • #750

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 05 Oktober 2020 21:16)

    @Jalal:

    Ohne genaue Kenntnis der Akten der Behörden kann ich Ihre Fragen nicht beantworten. Auf die Sache mit den Abstinenztests als Lösung brauchen Sie nicht zu hoffen. Entweder liegen hier die Voraussetzungen für die MPU oder für ein ärztliches Gutachten vor.

    @Basti:

    Die Anordnung des Gutachtens wegen dem Cannabis dürfte rechtmäßig sein. Gedanken müssen Sie sich nicht machen, wenn Sie bei dem Gutachten das richtige sagen.

    In der Regel ist es so:

    Wenn gesagt wird, dass man maximal alle 1-2 Wochen am WE Cannabis konsumiert (ohne Alkohol, keine Bong) und noch nie was anderes an Drogen probiert hat, dann klappt es in der Regel. Und man darf nicht mehr nach Zugang des Schreibens der Führerscheinstelle konsumiert haben, sonst basteln die sonst teilweise etwas bräsigen und der Wissenschaft nicht sonderlich zugeneigten Gutachter einen Kontrollverlust daraus. Die denken sich gerne irgendwelche Mist aus. Also geben Sie denen nicht die Chance dazu, sie so auszukontern. Hinter vorgehaltener Hand flüstert man sich hier und da, dass eine Akteneinsicht durch Anwälte und Beratung auf Basis dieser Akte hilfreich sein soll, um Fehler und Widersprüche bei der Begutachtung zu vermeiden. Aber leise, leise! Nicht weitersagen....

  • #751

    Basti (Dienstag, 06 Oktober 2020 09:48)

    Guten Tag Herr Schüller,
    Vielen Dank für ihre schnelle Antwort und dem Rat !
    Nun meine abschließende Frage.
    Also wenn ich dem gutachtenden Arzt (wahrheitsgemäß) sage das ich alle paar Wochen mal konsumiert habe (definitiv ohne Mischkonsum), seit meiner Hausdurchsuchung nichts mehr angefasst habe und auch nicht vorhabe in Zukunft wieder zu konsumieren könnte es gut ausgehen ?
    Und Sollte das nicht gut ausgehen erstmal den Anwalt n Blick drüber werfen lassen ?
    Habe die Einverständniserklärung für die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht und die direkte Übersendung ans Amt natürlich nicht unterzeichnet.

  • #752

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 07 Oktober 2020 20:24)

    In der Regel lässt man zuerst den Anwalt die Akten prüfen. Dann hört man zu, was der so hoffentlich schlaues zu sagen hat. Aber wenn man die Taschen zugenäht hat, kann man das natürlich auch so versuchen. Mit gar nicht mal so schlechten Chancen sogar...

  • #753

    Vinc (Donnerstag, 08 Oktober 2020 12:06)

    Gutachten ist da tests alles negativ Beantwortung der Fragestellung Herr nahm Betäubungsmittel im Sinne des btmgs (einmaliger Cannabis Konsum im Jahr 2017) oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe im Sinne des stvg ein die die fahreignung nach Anlage 4 fev in Frage stellen

    Herr nimmt aktuel keine Betäubungsmittel im Sinne des btmg oder andere psychoativ wirkende Stoffe im Sinne des stvg ein, die die fahreignung nach Anlage fev in Frage stellen heißt das Gutachten fällt gut für mich aus?

  • #754

    Sheyn (Freitag, 09 Oktober 2020 10:57)

    Ich und 3 Kollegen wurden beim Tischtennis spielen kontrolliert, dabei haben sie in meiner Umhängetasche die rum lag ein gramm gefunden. keine angaben zum konsum keine test o.ä kein Fahrzeug in der Nähe, das verfahren wurde eingestellt. Ist mittlerweile 3 Monate her der brief von der STA. Meine Frage ist ob da was von der FSST noch kommt? Vielen Dank für ihre antwort

  • #755

    Basti (Samstag, 10 Oktober 2020 00:22)

    Okay! Ja danke für die Hilfe !
    Bestehe denn die Möglichkeit eines bestandenen ärztlichen Gutachten, das die Führerscheinstelle dennoch eine mpu anordnet ? Und wenn ja, wäre dir rechtens ?

  • #756

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 10 Oktober 2020 14:28)

    @sheyn:

    Hier gibt sich manchmal ein Forumtroll als "Rechtsanwalt" aus und schreibt irgendwelche mäßig bis recht amüsante Dinge. Hab das mal gelöscht...

    Die Führerscheinstelle könnte auf die Idee kommen, ein ärztliches Gutachten anzudrohen. Nicht öfter als 1 - 2 x im Monat konsumieren und keine harten Drogen nehmen. Wenn die FSST sich meldet, Konsum einstellen, dann kriegt man Sie in der Regel durch das Verfahren gut durch.

    @Basti:

    Hören Sie mal auf, alle Szenarien zu durchdenken. Und werden Sie sich klar, dass dieses verkopfte Drehtürdenken vom THC kommt.

    @Vinc:

    Einmaliger Konsum liest sehr gut. Auch wenn das komisch formuliert ist: Das Gutachten können Sie so einreichen.

  • #757

    Sheyn (Samstag, 10 Oktober 2020 17:12)

    Vielen dank für die schnelle und kompetente antwort, hab den konsum seitdem gestoppt. Gibt es auch eine Hoffnung das garnichts kommt?

  • #758

    Vinc (Sonntag, 11 Oktober 2020 09:18)

    Danke ihnen Herr Anwalt wenn sie mir den Führerschein nicht zurück geben müssen wir uns in Verbindung setzen weil einmaliger Konsum 2017 von Cannabis war und die Ärztin aber noch rein schreibt oder andere psychoaktive Substanzen

  • #759

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 11 Oktober 2020 14:32)

    @Vinc:

    Ich kann Ihnen gerade nicht so ganz folgen. Ist per Ferndiagnose auch manchmal nicht so einfach. Laden Sie mir das Gutachten mal hoch, dass ich das prüfen kann, danke.

  • #760

    Mufti (Sonntag, 11 Oktober 2020 14:34)

    Hallo
    Folgende Frage ist es möglich nach Einnahme von CBD öl 10% auf die Dauer von 1 Woche 3×3 Tropfen am Tag diese Werte zu haben
    3.8 thc 0.8 thc oh 4.4 thc cooh.
    Wäre um antworten sehr dankbar.
    Mfg

  • #761

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 11 Oktober 2020 14:41)

    @Mufti:

    Ja, das ist möglich. Das wird Ihnen als Entschuldigung aber nichts nutzen. Wo der THC Wert herkommt, ist vollkommen egal.

    @Sheyn:

    Tippe mal auf 50 / 50, dass die FSST sich meldet. Aber ich tippe auf 99 / 1, dass Sie es mit meiner Hilfe schaffen, ein etwaiges Gutachten zu bestehen.

  • #762

    Sheyn (Sonntag, 11 Oktober 2020 16:05)

    Vielen dank Herr Schüller. Soll ich micj hier dann nochmal melden wenn was kommt?

  • #763

    Gunter Birgit (Montag, 12 Oktober 2020 00:47)

    My name Gunter Birgit is and i live in Hessen Germany, i was diagnosed of breast cancer 6 months ago and i have done chemo surgery and i was not cured until i came in contact with rick simpson email at Ricksimpsonmedicaloil@outlook.com and he said he could cure me with Cannabis oil, so i place an order and it was delivered to me within few days and i started using the cannabis oil for treatment and i began to noticed changes for better within 3 weeks of usage. After the 90 days of treatment, i went to see my doctor, i was suprise to see the test result that i am free from cancer. i am so happy today and i want people out there to know that with this Cannabis oil, cancer can be cured and it cost less than surgery.

    Best Regards,
    Gunter Birgit

  • #764

    Bukem (Montag, 12 Oktober 2020 10:09)

    @Sheyn: das bleibt natürlich Ihnen überlassen. Herr Schüller hat Ihnen damit geraten, sich von ihm im Falle eines ärztlichen Gutachtens vertreten und betreuen zu lassen.
    Das ist natürlich nicht zwingend, aber Sie erhöhen Ihre Erfolgsaussichten doch ganz erheblich mit anwaltlicher Vorbereitung

  • #765

    Sheyn (Montag, 12 Oktober 2020 11:54)

    @ bukem Danke für die Antwort @bukem, meine Frage ist ob ich mich hier in dem forum oder dann per mail melden soll. Was für kosten würden bei einer Vertretung auf mich zu kommen? Vielen dank schonmal für die Rückmeldung

  • #766

    Bukem: (Dienstag, 13 Oktober 2020 08:47)

    @Sheyn: dann bitte direkt unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    melden und am besten sich allgemein nach den Kosten erkundigen. Das ist sicherlich von verschiedenen Faktoren abhängig, in welcher Höhe Kosten entstehen. Herr Schüller wird da bestimmt gerne drauf eingehen.

  • #767

    Sheyn (Mittwoch, 14 Oktober 2020 20:55)

    Danke für Ihre Antworten, eine frage hätte ich dennoch. Vergehen nach Prgh29 abs 1. Zif.1 BTmg.- Ich habe nach Prgh BTMG 31 Abs1 BTMG, Von der verfolgung abgesehen. Was bedeutet das konkret? Vielen dank schonmal

  • #768

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 15 Oktober 2020 00:07)

    Nach § 31 BtMG werden in der Regel Verfahren eingestellt, wenn man jemand anderen verpfiffen hat.

    Meine konkrete Antwort:

    Mal unter uns beiden Klosterbrüdern: Jetzt hören Sie mal auf, sich wegen 1 Gramm Gras nass zu machen.

    Wenn Sie mit dem bißchen Druck nicht umgehen können, lassen Sie die Finger von den Drogen. Melden Sie sich per Mail bei mir, wenn die Fahrerlaubnisbehörde sich meldet: kontakt@strafverteidiger-schueller.de. Danke. Und jetzt over and out in dieser Sache. Danke.

  • #769

    Sheyn (Donnerstag, 15 Oktober 2020 11:13)

    Danke für die humorvolle Antwort. Die finger hab ich jetzt davon gelassen. Ich meinte btmg 31 a.

  • #770

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 15 Oktober 2020 19:49)

    Ah. Ein "a" hinter der "31" macht um BtMG einen großen Unterschied. Verfahren wurde nach § 31 a BtMG eingestellt bedeutet: Es handelte sich um eine geringe Menge BtM und deshalb wurde von der weiteren Verfolgung abgesehen. So. Und jetzt beruhigen Sie sich mal wieder. Es leben noch alle.

  • #771

    Wiesel (Freitag, 16 Oktober 2020 11:40)

    Hallo Herr Schüller,

    Ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe im November 2008 ein Fahrzeug unter Cannabis Einfluss geführt. Meine Fahrerlaubnis wurde darauf im Februar 2009 durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen. Ich habe eine OWIG nach Paragraph 24a stvg begangen.
    Nun meine Frage:

    Ist bei Neuerteilung wenn ich eine MPU Aufforderung bekomme die OWIG Von 2008 für die MPU verwertbar ? Seitdem bin ich auch nie mehr mit Drogen aufgefallen. Damals Stifte mich die Behörde als gelegentlichen Konsument mit fehlenden Trennungsvermögen ein. Die Entziehung ist ja 15 Jahre verwertbar, aber das war doch nicht die Tat ? Wäre im meinem Fall ein Ärztliches Gutachten ausreichend um überhaupt abzuklären ob ich überhaupt noch konsumiere ? Vielen Dank.

  • #772

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 16 Oktober 2020 16:46)

    Das kann ich ohne Akteneinsicht leider nicht sagen. Aber wenn ich mal nachrechne (bin als Jurist kein guter Mathematiker....) -seit 2008 sind noch keine 15 Jahre vergangen. Oder leben wir in verschiedenen mathematischen Welten?

    Warum haben Sie zwischenzeitlich nicht einfach eine MPU gemacht? Konsum ist seit wann eingestellt? Die Sache mit dem ärztlichen Gutachten ist ein Wachtraum, sorry.

  • #773

    Wiesel (Samstag, 17 Oktober 2020 13:42)

    Hallo Herr Schüller,

    danke für Ihre Antwort. Weil ich seit 2012 einen EU Führerschein besitze und das sieht im Moment schlecht aus für mich. Ich bin am überlegen darauf zu verzichten und eine MPU zu machen.

    Wie würde es in meinem Fall mit Ihrer Strategie aussehen ? Ich meine das mit den Einstellungswandel dh ich suche mir einen Gutachter um ein Gutachten zu erstellen woraus hervorgeht das ich gefestigt bin und in Zukunft Konsum und Fahren trennen kann. Das ich die Tat aufgearbeitet habe. Dafür würde ich ein Abstinenznachweis von 6 Monaten vorlegen und einige Psychologische Gespräche. Wenn ich das natürlich hinbekomme und ich einen Gutachter hierzu finden kann. Wäre das denn in meinem Fall möglich ? Um bei Neuerteilung das alles vorzulegen ?

    Vielen Dank

    Grüße

    Wiesel

  • #774

    Marcel S (Samstag, 17 Oktober 2020 23:57)

    Hallo, ich habe folgendes Problem:

    Bei mir standen vor 3 Monaten die Freundlichen Blauen mit nem Durchsuchung Befehl vor der Tür. Gefunden wurden 4 Cannabis Pflanzen die noch nicht in der Blüte waren und leider 18g Amphetamin.
    Ich habe jetzt Post von der Führerschein Stelle bekommen, zur Ablegunng eines Ärztlichen Gutachtens.
    Ich würde nicht im Straßenverkehr erwischt und habe auch nie Amphetamin im blut gehabt, da dies von einem Kollegen von mir war.
    Das einzige was ich habe ist Thc im blut.
    Nach dem Brief der FS habe ich sofort aufgehört zu rauchen und mein Wert ist jetzt bei einem Urin schnell test den ich mir bestellt habe bei unter 25 ng/ml.

    Jetzt meine frage, muss ich mich um meinen Führerschein sorgen wenn das ärztliche Gutachten herausstellt das ich noch Thc im Urin habe? Ohne Bezug zum Straßenverkehr?
    Ist das trennvermögen noch gegeben?

  • #775

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 18 Oktober 2020 13:53)

    @Wiesel:

    Sie brauchen erstmal Abstinenznachweise, ob für 6 oder 12 Monate kann ich per Ferndiagnostik nicht sagen. Das hat letztlich damit zu tun, was Sie bei der MPU sagen. Der Gutachter steckt Sie bezüglich Ihrer Aussagen und des Akteninhalts in eine bestimmte Hypothese der Beurteilungskriterien für Kraftfahreignung (D1 bis D4 stehen da zur Wahl). Von dieser Einordnung hängt die erforderliche Abstinenzzeit ab. Was man dort sagen sollte, um in der richtigen Gruppe zu landen (nicht höher als D3), steht hier:

    http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?IDArtikel=36006d99-b184-4b82-999a-9c8a3a5332f1

    Zudem muss man eine abgeschlossene Einzeltherapie beim Verkehrspsychologen vorweisen können. Und dann soll es Anwälte geben, die dann mit den Mandanten besprechen, was bei der MPU genau vorgetragen werden sollte hinsichtlich der Hintergründe des Konsums und des Verhaltenswandels.

    Gibt sogar Anwälte, die das schwerpunktmäßig machen...habe ich mal gehört.

    Allerdings geht ohne Akteneinsicht nichts und mal eben zwischen Tür und Angel ist das nicht erklärt.

    Schreiben Sie mir gerne eine Mail, wenn ich den Fall übernehmen soll. Danke.

    @Marcel:

    Das Trennvermögen liegt nur nicht mehr vor, wenn Sie beim Führen eines KFZ erwischt worden sind mit mindestens 1,0 ng/ml THC im Blut hatten.

    Ein Selbstläufer ist ein solches Gutachten aber nicht. Wenn nur der gelegentliche Konsum von Cannabis eingeräumt wird (max alle 1-2 Wochen am WE, keine Bong, kein Mischkonsum mit Alkohol und niemals Konsumphasen über mehrere Tage oder Wochen am Stück) dann sieht es oft gut aus.

    Natürlich darf der Konsum von harten Drogen nicht eingeräumt werden. Der Besitz beweist den Konsum nicht. Es reicht, wenn man sagt, dass man diese zwar besessen aber nicht konsumiert hat.

    Aber letztlich müsste man auch hier die Akte der Behörde sehen, um den Mandanten optimal vorzubereiten. Gibt es irgendwelche Widersprüche zwischen Akteninhalt und Vortrag des Mandanten bei der Begutachtung, dann gibt es eine MPU als Folge und zwar so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Solche Gutachten ohne Akteneinsicht durchzuführen ist riskant.

  • #776

    René (Montag, 19 Oktober 2020 11:16)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein wenig verzweifelt wende ich mich mit folgendem Anliegen an Sie:

    am 21.07.20 wurde ich auf meinem Grundstück von zwei Polizisten zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle aufgefordert.
    Infolge dessen stellten die Ordnungshüter Auffälligkeiten fest und forderten eine Urinprobe von mir. Diesem bin ich jedoch nicht nachgekommen und infolge dessen wurde eine Blutprobe entnommen. Das Ergebnis liegt mir vor und setzt sich wie folgt zusammen:

    THC- Wert 6,9 ng/ml
    THC- Carbonsäure 18ng/ml

    Gestern erhielt ich dann Post von der Führerscheinstelle. Zusammengefasst steht dort drin, dass ich mich einer medizinisch-psychologischer Untersuchung unterziehen soll, da man von einem zumindest gelegentlichen Cannabiskonsum ausgehen muss.
    Dieser Bescheid weist jedoch einige Fehler auf. Zum einen ist das Schreiben am 09.06.20 ausgestellt wurden (also vor der eigentlichen Polizeikontrolle???) Des Weiteren ist der Ort der Kontrolle dort fehlerhaft außerdem wird dort von der Fahrt am 03.03.20 gesprochen ( Wie oben beschrieben fand die Kontrolle am 21.07.20 statt ).
    Die Fahrerlaubnisbehörde erwartet bis spätestens 31.01.2021 die Vorlage des Gutachtens. Im Internet gibt es Informationen, dass ich bei einem Vergehen mit Cannabis eine Abstinenz von 6 Monaten nachweisen muss( In dem Schreiben der Behörde wird ein Abstinenznachweis nicht erwähnt). Demzufolge ist es mir gar nicht möglich diese Frist einzuhalten.

    Meine Fragestellung setzt sich wie folgt zusammen:

    1. Ist ein fehlerhafter MPU Bescheid der Führerscheinstelle anzufechten? Ich erwarte von einer Behörde die meine Fahrtüchtigkeit überprüft zumindest, dass ein ausgestellter Bescheid fehlerfrei ist.
    2. Ist die Frist zur Vorlage des Gutachtens aufgrund des zu erbringenden Abstinenznachweises bei Cannabiskonsum (Meine Info aufgrund der Recherche im Internet) überhaupt rechtens.
    3. Ist bei einem THC-Carbonsäurenwert von 18ng/ml überhaupt von einem gelegentlichen Konsum auszugehen? Ich habe am Vortag der Kontrolle einen Joint konsumiert.

    In der Anlage finden Sie das Schreiben der Behörde.

    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und Danke Ihnen schonmal.

    Mit freundlichen Grüßen
    Rene

  • #777

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 19 Oktober 2020 21:36)

    Zu 1)

    Die Anordnung kann nicht angefochten werden. Anfechten kann man nur die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines rechtswidrig angeordneten Gutachtens. Man kann aber die Führerscheinstelle versuchen zu überzeugen, dass die Anordnung falsch ist. Klappt öfter mal.

    Zu 2)

    Die Frist muss nicht so lange bemessen sein, dass genügend Abstinenznachweise beigebracht werden können. Linke Nummer. Ist aber so ziemlich herrschende Meinung unter den Verwaltungsgerichten.


    Zu 3) Der Wert belegt wissenschaftlich betrachtet für sich nicht den gelegentlichen Konsum.

    Die anderen Fehler in dem Schreiben können die Anordnung aber formal rechtswidrig machen. Ohne Akteneinsicht kann man dazu indes wenig sagen.

  • #778

    Marcel S (Dienstag, 20 Oktober 2020 05:00)

    Danke für Ihre Antwort

    Gibt es eigentlich einen Urin Wert ab dem man als Dauerkonsument gilt?
    Bundesland ist hessen

    Lg

  • #779

    Bukem: (Dienstag, 20 Oktober 2020 11:00)

    @Marcel: bin nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe.
    Sie meinen, im Falle einer ersten Verkehrskontrolle? Oder im Verlauf bei Untersuchungen im Gutachten bzw MPU?
    Bei einer Verkehrskontrolle werden Urintests nur als Schnelltest eingesetzt, um zu klären, ob sich die genaue und gerichtsverwertbare Blutuntersuchung lohnen würde.
    Generell gilt man ab einem THC COOH Wert von 150 ng/ml als Dauerkonsument. Das ist aber das gefährliche daran. Denn der THC COOH Wert halbiert sich ca alle drei bis fünf Tage je nach Stoffwechsel. Und durch diese Rückrechenbarkeit bringen sich viele Betroffene erst wirklich in vermeidbare Probleme.
    Hat man nämlich einen THC COOH Wert von zb 60ng und hat zuletzt vor zwei Tagen konsumiert, neigen viele dazu , hier zu sagen, vor zwei Wochen konsumiert zu haben. Das ergäbe dann aber einen THC COOH Wert zu dem damaligen Zeitpunkt, der deutlich über 150 ng läge. Deshalb niemals Angaben zum Konsumverhalten machen.
    Ging das in die Richtung?

  • #780

    Marcel S (Dienstag, 20 Oktober 2020 15:15)

    Ich meine bei dem ärtzlichen Gutachten.
    Ich soll dort Urin abgeben und einem Psychologen fragen beantworten.
    Ab welchem Wert wird es kritisch?
    Und wie soll ich geschickter weiße meinen Konsum formulieren, weil ja von dem Psychologen sicherlich diese Frage kommen wird.
    Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und habe extreme Angst ihn durch ein falsches Wort zu verlieren

  • #781

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 20 Oktober 2020 21:27)

    Beim ärztlichen Gutachten gilt wegen der Halbwertszeit von THC COOH die Hälfte des Wertes von 150 ng/ml THC COOH, der bei Abnahme des Blutes im Rahmen einer Verkehrskontrolle gilt = 75 ng/ml. Aber das ist für die meisten Gutachter schon zu kompliziert. Was Sie sagen sollten und was nicht? Das werde ich Ihnen hier sicher nicht ins Stammbuch schreiben. Ich brauche ohnehin Akteneinsicht dafür.

    Ich sehe sehr gute Chancen für Sie. Aber sie sollten sich überlegen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor Sie sich um Kopf und Kragen reden. Melden Sie sich gerne bei mir per Mail.

  • #782

    Pui pui (Mittwoch, 21 Oktober 2020 15:53)

    Hallo liebes Schüller-Team,

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    Zu meiner Frage:
    Gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen 29BtmG. Dies war wegen des Erwerbs von CBD Blüten, welche ich Online bei einem ortsansässigen Händler bestellt habe, welcher im Moment mit erheblichen Repressionen umzugehen hat. Nun kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft dass das Verfahren nach 153 Abs 1 eingestellt worden ist. Weiter hieß es dass eine Mitteilung an die hiesige Führerscheinstelle erfolgt. Was kommt noch auf mich zu? Kann man sich hier wehren, falls Folgen ersichtlich sind?
    Ich danke euch vielmals für Hilfestellungen und Tips.
    Rock on

    Der Pui

  • #783

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 22 Oktober 2020 23:24)

    Hat ein Verteidiger versucht, das Verfahren wegen der CBD Blüten zur Einstellung zu bringen? Wurde das CBD vom Zoll abgefangen?

    Die Fahrerlaubnisbehörde wird vermutlich ein ärztliches Gutachten anordnen. Aber man kann auch noch versuchen, um die Einstellung nach § 153 StPO herumzukommen und über die Generalstaatsanwaltschaft eine Einstellung nach § 170 II hinzukriegen. Dafür bräuchte es aber Akteneinsicht. Das ärztliche Gutachten sollte keine Probleme machen. Aber wenn man § 170 II hinkriegt, fehlt dafür der rechtliche Anknüpfungspunkt ganz.

  • #784

    Brombeere (Freitag, 23 Oktober 2020 10:43)

    Hallo Herr Schüller,

    Ich habe 2009 ein Auto unter Cannabis Einfluss geführt. Ich habe dadurch eine OWIG nach Paragraph 24a begangen. 2010 kam dann die Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Ich habe mir nun ein KBA Auszug geholt. Die OWIG nach Paragraph 24a ist nicht mehr vorhanden. Es steht nur noch die Entziehung drin. Tilgung 2025. Meine Frage:

    Ist bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis In meinem Fall eine MPU zwingend oder garnicht möglich ?

    Dazu hab ich das hier gefunden:

    (7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden

    Wenn die OWIG nach Paragraph 24a stvg nicht mehr verwertbar ist, wie soll dann die Fragestellung der Behörde lauten ? Ist die MPU überhaupt zulässig ?

    Vielen Dank

  • #785

    Brombeere (Freitag, 23 Oktober 2020 11:15)

    Das habe ich auch noch gefunden. Eine Entscheidung vom BVerwG:

    Ist die Fahrerlaubnis wegen eines Drogendelikts im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr entzogen worden, so ist bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 FeV nicht mehr zulässig, wenn die Tat wegen Zeitablaufs einem Verwertungsverbot unterliegt.

  • #786

    Bukem: (Freitag, 23 Oktober 2020 17:40)

    @Brombeere: es kommt ein wenig auf den Einzelfall an. Schau doch bitte hier erstmal rein:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-verj%C3%A4hrungsfrist-fahrerlaubnis-zur%C3%BCck-nach-15-jahren-auch-ohne-gutachten/

    Ob das bei Dir greifen würde, kann ich so jetzt noch nicht beantworten.
    Gab es in der Zwischenzeit weitere verkehrsrechtliche Auffälligkeiten?

  • #787

    Brombeere (Freitag, 23 Oktober 2020 20:29)

    Hallo Bukem,

    nein es gab seitdem Vorfall keine Verkehrsrechltliche Auffälligkeit. Ich hab auch nie Konsumangaben oder dergleichen gemacht. Das mit den 15 Jahren kenn ich bereits, deshalb auch meine Nachfrage. Die Fahrerlaubnisentziehung steht noch im FAER mit Tilgungsdatum 2025. Ansonsten keine Einträge. Die von mir begangene OWIG nach 24a stvg ist lange getilgt. Deswegen meine Frage wie die MPU Fragestellung aussehen soll, wenn mir die Tat an sich nicht mehr vorgehalten werden darf.

  • #788

    Bukem (Mittwoch, 28 Oktober 2020 11:37)

    @Brombeere: ich bin nur der hübsche Empfang hier, ich weiß so spezielle Fragen nicht zu beantworten.
    Schreib doch bitte über obige Kontaktmail direkt an Herrn Schüller.

  • #789

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 28 Oktober 2020 15:47)

    Es wird eine MPU angeordnet werden. Der Vorgang ist noch in Ihrer Fahrerlaubnisakte. Jedenfalls ist die Entziehung der Fahrerlaubnis noch da drin. Diese bezieht sich auch die Fahrt unter Wirkung von BtM nach § 24 a StVG.

    Die MPU Fragestellung wird normal auf Trennvermögen gehen.

    Ja Bukem: Sie sind der hübsche Empfang. Die Zierde dieser Kanzlei. Und ne coole Type dazu!

  • #790

    Brombeere (Freitag, 30 Oktober 2020 23:16)

    Danke für Ihre Antwort Herr Schüller. Ich habe mir eine Aktuellen einen Faer Auszug zukommen lassen. Ich habe dummerweise 2011 einen Neuantrag der Fahrerlaubnis gestellt, diese aber nicht zurückgezogen. Tilgungsdatum ist 2026. Kann dafür auch noch eine MPU angeordnet werden, wenn die Entziehung 2025 getilgt ist ?

  • #791

    Brombeere (Freitag, 30 Oktober 2020 23:21)

    Würde es sich trotzdem lohnen gegen die MPU vorzugehen ?

    Meine Werte damals

    Aktiv 9,1ng
    Passiv 102ng

    Konsumangaben wurden von mir damals nicht gemacht. Regelmäßiger Konsum ist doch erst ab 150 ng Thc cooh.

  • #792

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 31 Oktober 2020 08:39)

    Die Anordnung der MPU war bei den Werten damals rechtmäßig. Außerdem dürfe die Entziehung der Fahrerlaubnis mehr als 1 Monat her sein, ergo sind die Rechtsmittelfristen ausgeschöpft.

    Was ich nicht ganz verstehe: Die Werte sind ja nicht gerade dramatisch und wenn es jetzt nicht gerade die dritte oder vierte MPU ist - warum machen Sie die MPU nicht einfach. Verkehrstherapie plus 6 Monate Abstinenznachweise und ab dafür. Wo liegt das Problem? Seit wann ist der Konsum von Drogen eingestellt und wie lang sind Ihre Haare?

  • #793

    Pui pui (Sonntag, 01 November 2020 14:47)

    Zu #856
    Ein Anwalt hat den Fall nicht bearbeitet. Wusste bis zum Schreiben der Staatsanwaltschaft nicht was mir vorgeworfen wurde. Im Schreiben der Staatsanwaltschaft wurde auch nichts genannt wann dies stattgefunden hat und welche Menge bestellt wurde. Wie im letzten Eintrag beschrieben hat der Händler ein Ladengeschäft aus welchem er die ^Tees^ vertreibt. Aber er hat auch einen online shop. Aus diesem habe ich bestellt. Vom Zoll war nie die Rede. Ich weiß aber von Razzien in den Shops. Meine Daten wohl so an die Behörden gelangt. Wenn Sie sagen dass eine Einstellung nach 170 II sinnvoll ist, dann würde ich das gerne anstreben. Nun sind ja bereits 2 Wochen vergangen. Geht das noch?
    Vielen Dank für die Hilfe und eventuelle Mandatsübernahme

  • #794

    Bukem (Sonntag, 01 November 2020 15:45)

    @pui pui: dann bitte möglichst umgehend unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    eine Mail an Herrn Schüller mit kurzem Verweis auf diese Korrespondenz schicken.
    Für eine schnelle Akteneinsicht und Vertretungsanzeige bei der StA benötigt Herr Schüller weitere Informationen und eine Vollmachtserteilung.

  • #795

    Brombeere (Sonntag, 01 November 2020 21:48)

    Hallo Herr Schüller,

    bei einer erstmaligen Fahrt unter Cannabis direkt zu entziehen ist doch schon Hart. Damals gerechtfertigt und nach heutiger Rechtssprechung hätte zumindest eine MPU vorgeschaltet werden müssen. Hätte ich damals Sie als Anwalt gehabt, wäre es vielleicht anders ausgegangen. Sie schaffen es ja sogar das Leute die unter Cannabis und harten Drogen ein Fahrzeug geführt haben, die Entziehung zu verhindern. Eigentlich einmalig und das spricht dafür, dass Sie ein absoluter Vollprofi auf dem Gebiet sind.

    Ich hatte eher daran gedacht nach der Neuerteilung sich zu wehren, also gegen die Versagung zu klagen. Das wäre doch für Sie ein klax. Eine MPU habe ich bis jetzt nicht gemacht. Und ja vielleicht haben Sie recht und ich sollte die MPU machen.

    Aber muss man immer alles mit sich machen lassen ? Meine Cannabisfahrt ist jetzt 12 Jahre her. Es muss doch noch eine konkrete Gefahr von mir ausgehen und ob das nach diesem langen Zeitraum gerechtfertigt ist, kann doch nicht sein.

    Ich konsumiere seit 2013 nicht mehr. Abstinenz würde ich eher über Urin machen. Hab zu kurze Haare im Moment dafür.

  • #796

    Brombeere (Sonntag, 01 November 2020 21:50)

    Achso das sie sich überhaupt die Zeit nehmen hier zu antworten ist wirklich toll. Sie sind wirklich ein toller Anwalt.
    Vielen Dank

  • #797

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 01 November 2020 23:01)

    Gegen die Versagung klagen? Bei einer damals berechtigten Entziehung? Das ist ja eine super Idee. Jedenfalls dann, wenn Sie amtlich Geld aus dem Fenster werfen wollen. Spenden Sie die Kohle lieber für einen guten Zweck.

    Wenn Sie die Fahrerlaubnis machen wollen, müssen Sie die MPU machen. 6 Monate Abstinenznachweise beibringen (sind noch irgendwelche längeren Körperhaare da?) und den Nachweis einer Einzeltherapie bei einem Verkehrspsychologen (vgl. etwa www.afn.de) und dann kann es losgehen.

    Über alles andere brauchen wir nicht zu reden. Es ist wie es ist.

  • #798

    Brombeere (Montag, 02 November 2020 21:36)

    Hallo Herr Schüller,

    danke für Ihre Antwort. Ich meine wenn ich jetzt die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantrage und dann eine MPU gefordert ist, ich diese MPU nicht beibringe und dann gegen die Versagung Klage. Das wäre doch möglich, oder ?

    Ne längere Körperhaare sonst nicht vorhanden. Aber Sie haben mich dich ermutigt um über die MPU nachzudenken. 6 Monate Abstinenz ist ja schnell vorbei. Die Neuerteilung dauert ja 10-12 Wochen. Also würde ich mit dem Abstinenznachweis anfangen, nach 3 Monaten Abstinenz die Neuerteilung beantragen und in der Zwischenzeit Verkehrspsyhologische Geschpräche in Anspruch nehmen. Wäre das ein guter Plan ? Vielleicht ist es ja garnicht so schlimm und die Behörde fordert erstmal ein Ärztliches Gutachten um überhaupt festzustellen ob ich überhaupt noch konsumiere und wenn ja mein Konsummuster herauszufinden. Meinen Sie das wäre auch möglich ? Vielleicht mit Ihrer Hilfe ? An Geld soll es nicht scheitern. Vielen Dank.

  • #799

    Bukem: (Dienstag, 03 November 2020 12:06)

    @brombeere: schauen Sie doch ergänzend hier rein:
    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
    Eine Klage gegen die Versagung der Fahrerlaubnis bei fehlender MPU dürfte ganz eindeutig keine Erfolgsaussichten haben.

    Vor der MPU brauchen Sie auch keine Angst zu haben, ernst nehmen sollten Sie aber schon.

    Die kombinierte Vorbereitung und Hilfe durch fachkundigen Anwalt und Verkehrspsychologen erhöht Ihre Erfolgsaussichten hier auf das maximal mögliche.
    Herr Schüller hilft hier gerne, Sie sollten dann auf ihn aber auch hören und seinem Rat folgen. Er macht das langjährig und hauptberuflich, Sie halt nicht.
    Als allererstes benötigt er für die Einsicht in Ihre Akten eine Vollmachtserteilung.
    Bei Interesse bitte per obiger Kontakt Mail melden

  • #800

    Pechvogel (Dienstag, 03 November 2020 16:47)

    Sehr geehrter Herr Schüller und Kollegen,

    erstmal danke ich Ihnen herzlich für die Beiträge und Tipps und die zeitnahen Antworten auf die Fragen in diesem Forum.

    Am 09.10.20 wurde ich bei einer allgemeinen Polizeikontrolle auf Drogen untersucht - kurz gesaqt - ich habs verschissen und hab in den Becher gepinkelt. Das Ergebnis war positiv und ich musste mit ins Krankenhaus zur Blutabnahme. Am 03.11.20 hat mich der freundliche Beamte telefonisch kontaktiert und mir meine Werte mitgeteilt:

    Aktiv: 1,3
    Passiv: 34

    Das war mein erster Verstoß überhaupt. Nachdem ich mich in Ihren Beiträgen eingelesen habe stellt sich mir die Frage: Was habe ich nun von der Führerscheinstelle zu erwarten? Der Polizist meinte ich bekomme "nur" die 500 € Strafe + 1 Monat Fahrverbot und eine Einladung zum Gutachten zur feststellung des Konsummusters (inkl. erneutem Pinkeln), kann mich aber nach all dem was ich hier nachgelesen habe nicht auf die Aussage verlassen.

    Ist es hier von Vorteil Sicherheitshalber schon mal mit einem Screeningprogramm zu beginnen und einen Verkehrspsychologen zu kontaktieren oder sollte ich auf den Brief der Behörde warten?

    Besten Dank im Voraus und Viele Grüße.

  • #801

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 03 November 2020 17:21)

    @Pechvogel:

    Es kommt darauf an, wie die FSST den gelegentlichen Konsum bestimmt. Dazu gibt es verschiedene Ansätze. Screeningprogramm und Verkehrstherapie anfangen sind dringend zu empfehlen!

  • #802

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 03 November 2020 17:35)

    @Brombeere:

    Es wird mit Sicherheit kein ärztliches Gutachten, sondern eine MPU angeordnet. Und es wird mit Sicherheit auch nichts bringen, gegen die Versagung zu klagen. Und es wird mit Sicherheit auch nichts bringen, sich weiter Tagträumen hinzugeben. Es wird mit einiger Wahrscheinlichkeit daran halten, was ich Ihnen sage. Schreiben Sie mir gerne, wenn ich Ihnen helfen soll. Ich verliere schnell die Geduld, wenn ich merke, dass die Leute sich irgendwas im Kopf zusammenspinnen. So auch hier. Wenn Sie eine klare Marschroute wollen, helfe ich Ihnen gerne. Wenn Sie weiter träumen wollen, bin ich der falsche Ansprechpartner.

  • #803

    Pechvogel (Dienstag, 03 November 2020 20:03)

    Herr Schüller, wow, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung !

    Eine letzte Frage hätte ich noch: Muss ich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen ? Wenn ja, sollte ich Sie dann kontaktieren um dies mglw. zu umgehen?

    Ihrem Ratschlag werde ich, egal was kommt, folgen und mich umgehend in die Verkehrstherapie bzw. Screeningprogramm begeben.

    Vielen herzlichen Dank.

  • #804

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 03 November 2020 21:39)

    Es kommt darauf an, ob der gelegentliche Konsum seitens der Behörde angenommen wird. Sie screenen jetzt und machen Verkehrstherapie. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde sich meldet, rate ich Ihnen dringend, sich zu melden. In solchen Verfahren ist es immer ratsam, so schnell wie möglich an die Akten zu kommen, da immer mehrere Verfahren laufen. Insbesondere aus der Bußgeldakte kann man schon oft ablesen, mit welcher Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen ist. Dem Grunde nach ist also der richtige Zeitpunkt sich zu melden jetzt.

  • #805

    Basti (Mittwoch, 04 November 2020 17:07)

    So Ergebnisse des ärztlichen Gutachtens liegen nun vor.
    Urintest ist negativ auf alles.
    Die Frage ob ich das einen regelmäßigen Cannabis Konsum hatte wurde somit mit nein beantwortet.
    Sprich die Führerscheinstelle kann nun nichts weiteres anordnen oder ?

  • #806

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 04 November 2020 20:42)

    @Basti:

    Können Sie die Beantwortung der behördlichen Fragestellung mal übermitteln? Also das, was der Gutachter auf der letzten Seite als Ergebnis sagt? Hört sich aber so an, als wäre alles in Ordnung und das Problem mit der Fahrerlaubnisstelle bald Geschichte...

  • #807

    Basti (Mittwoch, 04 November 2020 22:29)

    Die Fragestellung warum die FS meine Eignung zum führen eines PKW in Frage stellen lautet,,Konsumiert Herr *** regelmäßig (täglich) Cannabis bzw das in der Vergangenheit ein regelmäßiger Cannabiskonsum stattgefunden“ der Gutachter schrieb in der letzten Seite ,, Herr *** konsumiert nicht regelmäßig (täglich) Cannabis bzw. es hat in der Vergangenheit kein regelmäßiger Cannabiskomsum stattgefunden“

  • #808

    Konska (Donnerstag, 05 November 2020 18:34)

    Heyho,

    ich wurde 2016 rechtskräftig verurteilt von Januar bis Juni an nicht näher konkretisierbaren Tagen Cannabis erworben zu haben (insgesamt min. 2g). War damals halt so blöd und bin nicht dagegen vorgegangen... Jetzt soll ich ein Fachärtzlichs Gutachten bezüglich meiner Fahrtauglichkeit erbringen, dabei soll der Arzt auf die Fragestellung; "nahm bzw. nimmt Herr Konska Betäubungsmittel im sinne des BtmG oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein die seine Fahrsicherheit in Frage stellen?"... habe vor 9 wochen meinen Konsum komplett eingestellt um das Gutachten zu bestehen, aber ich frage mich dennoch ob das Gutachten aufgrund des Tatbestandes gerechtfertigt ist und ob ich dem Arzt gegenüber unregelmäßigen Konsum bestätigen sollte oder lieber garnichts sagen sollte, oder dass ich es nur für jemand anderen erworben habe... brauche den FS aus existenziellen Gründen und mach mir halt permanent sorgen um meine Zukunft. Der Sachverhalt des Vorredners Basti mnacht mir zumindest ein wenig Hoffnung.

  • #809

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 05 November 2020 20:11)

    @Basti:

    Kann so raus das Gutachten. Ab zur Führerscheinstelle damit.

    @Konska:

    Ich kann Ihnen die Angst nehmen: Ich tippe zu 95 %, dass Sie den Führerschein behalten können. Restrisiko gibt es immer, aber das ist hier gering. Das Urin muss auch nicht ganz sauber sein von THC COOH. Es darf nur nach Zugang des Schreibens der Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr konsumiert worden sein.

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis (keine Bong, kein Alkohol dazu, nie mehrere Tage am Stück, maximal alle 1 - 2 Wochen am WE) ist fahrerlaubnisrechtlich unproblematisch. Dennoch ist die Durchführung eines Gutachtens ohne Akteneinsicht und entsprechende Beratung immer ein wenig Blindflug. Ich kümmere mich bei Bedarf gerne: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - die Existenzsorgen legen Sie bitte mal ab.

  • #810

    Tina Ina (Dienstag, 10 November 2020 22:10)

    Sehr geehrter Herr Schüller mit Kollegen
    Mein Sohn soll zu einem ärztl Gutachten. Werte der Blutuntersuchung Thc 4,5 und Thc cooh 53,4. Er hatte bei der Polizei nach erhebl. Druck einen joint vor 2 Tagen zugegeben. Käme bei diesen Werten Einmalkonsum in Frage.
    Vielen Dank für ihre Antwort

  • #811

    Bukem: (Mittwoch, 11 November 2020 08:14)

    @Tina Ina: Ihr Sohn ist beim Fahrzeug führen angehalten worden?
    Wann ist der Termin? Angeben kann grundsätzlich sehr viel, die Frage dürfte sein, ob ihm das jemand glaubt. Vielfach wird dagegen argumentiert, wir unwahrscheinlich daß sei, direkt beim ersten und einzigen Konsum angehalten zu werden.
    Ist er denn seitdem abstinent?
    Grundsätzlich sollte auch ein äG immer anwaltlich begleitet werden. Dann hätte er jetzt genaue Sachverhaltskenntnis und deutlich höhere Erfolgsaussichten.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig und per obiger Mail erreichbar

  • #812

    Tina Ina (Mittwoch, 11 November 2020 11:07)

    Hallo vielen Dank für die schnelle Antwort, ja wurde bei einer verkehrskontrolle angehalten und nach pos.Urintest Blut abgenommen. Ereignis war 13.9. Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot hat er schon. Jetzt Aufforderung ärztl. Gutachten bis zum 5.1. Konsum wurde sofort eingestellt ab 13.9. Anwalt haben wir eingeschaltet der kann glaub ich nicht recht helfen sagt er weiß nicht bei welchen glaubhaften Konsumverhalten vorher diese Werte zustande kommen.
    LG

  • #813

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 11 November 2020 11:50)

    Der Wert kann durch einen Einmalkonsum erklärt werden. Genau genommen gibt es dazu keine aktuellen wissenschaftlichen Studien, vgl https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/10/08/ableitung-von-konsumverhalten-aus-thc-und-thc-cooh-werten-alle-studien-veraltet-laut-universit%C3%A4t-mainz/

    Jedenfalls wissenschaftlich lässt sich der Einmalkonsum erklären. Wenn der Anwalt nicht weiß, welches Konsumverhalten dem Wert von 53,4 ng/ml THC COOH zuzurechnen ist, dann ist er der falsche Anwalt.

    Das kann locker ein Einmalkonsum sein. Ihnen als Mutter sei gesagt, dass das jedenfalls kein dramatischer Wert ist, der auch auf einen eher leicht ausgeprägten gelegentlichen Konsum hinweisen könnte. Aber genau genommen ist das auch Spekulation.

    Wie Bukem schon richtig fragte, ist hier wichtig zu wissen, wann das letzte mal konsumiert worden ist. Egal wie die Sache weiter läuft, der junge Mann soll sich auf jeden Fall bei einer anderen Gutachterstelle für ein Abstinenzprogramm auf Drogen anmelden. Bitte nur mittels Urin, mindestens 6 Monate.

    Wenn ich Ihnen in dem Verfahren helfen soll, melden Sie sich bitte gerne bei mir. Vielen Dank.

  • #814

    Tina Ina (Mittwoch, 11 November 2020 16:04)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    Vielen vielen Dank für Ihre Antwort, bin etwas verzweifelt.
    Test war am 13.9. Und bei der Polizei hat er nach Druckaufbau zugegeben am 11.9. Einen Joint geraucht zu haben. Lässt sich bei einem aktiven Wert von 4,5 ng/ML mit 53,4 THC cooh der Einmalkonsum vor 2 Tagen ? Glaubhaft erklären. Der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle sagte dem Anwalt wenn er pos Gutachten hat kann er den FS behalten. Wegen Abstinenzprogramm müssen wir schaun welche Stelle richtig wäre für Gutachten wurde TÜV vorgeschlagen,

    Nochmals vielen Dank
    Lg

  • #815

    Tina Ina (Mittwoch, 11 November 2020 16:18)

    Entschuldigung noch eine Frage kann man das Drogenscreening wegen Abstinenz auch in einem Labor machen?( Drogenscreening forensischer Fragestellungen nach DIN EN ISO 17025 gemäß der jeweils geltenden Richtlinien )steht auf der Internetseite der Beauftragte Anwalt rät nur er solle nicht zum Friseur gehen.

    Dankeschön

  • #816

    Tina Ina (Mittwoch, 11 November 2020 21:22)

    Guten Abend mir ist noch eingefallen mein Sohn hat eine Abbaustörung der Leber (Morbus Meulengracht) könnte das die Werte nach 2 Tagen erklären und soll er das beim Gutachten per ärztl. Bescheinigung vorlegen.

    Fragen über Fragen
    Dankeschön für die Hilfe jetzt ist mir schon etwas leichter

  • #817

    Bukem: (Donnerstag, 12 November 2020 08:48)

    @Tina Ina: Wenn Sie bereits einen anderen Kollegen beauftragt haben, kann Herr Schüller da nicht so einfach dazwischen Funken. Da gibt es verschiedene berufsrechtliche Gründe und das wäre auch kein guter Stil unter Kollegen.
    Wenn Herr Schüller Ihnen helfen soll, müsste das entsprechend geklärt werden.
    Dann würde Herr Schüller eine Vollmachtserteilung benötigen, um schnell Akteneinsicht nehmen zu können.
    Die Kontaktdaten finden Sie hier auf der Homepage

  • #818

    Max M (Donnerstag, 19 November 2020 20:19)

    Guten Tag Herr Schüller,
    bei mir ist folgendes passiert:
    Letztes Jahr wurde mein Handy bei einer TKÜ abgehört, weshalb diesen März Post von der Staatsanwaltschaft kam, indem mir der bloße Erwerb von 4g Cannabis innerhalb 3 Wochen vorgeworfen wurde. Durch schlechte Beratung wurde mir dazu geraten, es zuzugeben und als Eigenkonsum zu deklarieren, was ich (rückblickend leider) getan habe. Durch die Akteneinsicht habe ich gesehen, dass die Polizeistelle meinen Führerscheinbescheid an die Führerscheinstelle geschickt hat.
    Nun zu meiner Frage:
    Muss ich befürchten Post von der Führerscheinstelle hinsichtlich des ÄG zu bekommen? Ich stand in keiner Sekunde im Zusammenhang mit einem KFZ und mir wird nur der bloße Erwerb vorgeworfen.
    Schonmal danke im Voraus!
    LG Max

  • #819

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 19 November 2020 20:46)

    @Max M:

    Es ist wahrscheinlich, dass die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anfordern wird. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie dieses bestehen werden, wenn Sie sich an meine Vorgaben halten. Den gelegentlichen Konsum von Cannabis können Sie solange weiterführen, bis die Fahrerlaubnisbehörde sich meldet. Dann stellen sie ihn ein. Das Urin muss nicht frei von THC COOH sein. Der Erwerb zum Eigenbedarf ist keine schlechte Beratung, Sie wollen doch nicht den Vorwurf des Handeltreibens mit Cannabis nach §§ 29 I, III BtMG mit 1 Jahr Mindeststrafe....

    Machen Sie sich um den Führerschein keine Sorgen. Den Konsum von harten Drogen wollen Sie bitte unterlassen. Auch konsumieren Sie zum Cannabis keinen Alkohol. Nach dem Konsum von Cannabis lassen Sie das Auto volle 72 Stunden stehen. Wenn Sie einer Kontrolle unterzogen werden, verweigern Sie JEDE Aussage zu Konsumfragen ("wann?" "wie oft?" " usw.). Sie machen auch keine Geschicklichkeitsspiele mit (Einbeinhüpfen, Kopf in den Nacken und derlei Unsinn).

  • #820

    Max M (Donnerstag, 19 November 2020 20:58)

    Wow, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin wirklich dankbar für so eine Gute Beratung. Man liest ja sonst auch sehr viel Mist woanders.

    Was meinen Sie mit gelegentlichem Konsum von Cannabis? 1-2 die Woche?
    Und was für eine Aussage sollte man bei dem Gutachten machen? Es ist okay, wenn man sagt, dass man weiterhin konsumiert?.

    Nochmal vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Sie sind wirklich jemand, der Ahnung von seinem Gebiet hat!

  • #821

    Theoretiker (Donnerstag, 19 November 2020 23:52)

    Guten Abend Herr Schüller,

    ich habe eine bisher zum Glück theoretische Frage.

    Wenn ich die Inhalte auf Ihrer Homepage richtig aufgenommen habe, dann ist man für die FSST ein regelmäßiger Konsument sobald man einen THC COOH Wert von über 150 ng/ml nachgewiesen bekommt, ganz egal bei welchem Wert (auch bei 0,000 ng/ml) aktivem THC.

    Wie ist da dann die Argumentation der FSST?
    Mangelndes Trennvermögen kann es ja eigentlich nicht sein, den Nachweis das man "trennen" kann hat man ja dann eigentlich mitgeliefert.

    Oder ist das dann halt einfach so - Ende peng.

    Habe zu diesem Beispiel bisher nichts auf Ihren Seiten gefunden.
    Wenn ich einfach nicht richtig geschaut habe sehen Sie mir das bitte nach.

  • #822

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 20 November 2020 19:43)

    @Theoretiker:

    Wenn der Wert von 150 ng/ml THC bei einer Fahrzeugkontrolle erreicht wird, gilt man als regelmäßiger Konsument und ist ungeeignet zum Führen von KFZ. Auf das Trennungsvermögen kommt es dann nicht an, vgl https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html Nr. 9.2.1. Ende peng. Korrekt. Apropos:

    Finde die Lyrics von Käptn Peng ziemlich fett:

    https://www.youtube.com/watch?v=0QXpE6u8xdA

    Peng!

  • #823

    Schüller, B. (Freitag, 20 November 2020 20:16)

    @Max M

    Regelmäßiger Konsum: Täglich oder beinahe täglich.
    Gelegentlicher Konsum: Alles, was weniger als regelmäßiger Konsum ist.

    Alle 2 Wochen am WE mal ein, zwei Tüten (keine Bong!), kein Alkohol dazu, nie andere Drogen probiert und nie Phasen gehabt, in denen man mehrere Tage am Stück konsumiert hat.

    Seit wann man konsumiert? Am besten natürlich nicht so lange. "Seit der 4. Klasse ungefähr" wäre also keine gute Antwort. "Seit 4 Jahren ungefähr" hingegen ist schon besser (solange keine Akteneinträge doch die 4. Klasse beweisen :-)).

    Alkohol trinkt man alle paar Wochen mal und nicht so viel....

    In der Regel hilft es aber wirklich, das Verfahren durch einen Anwalt begleiten zu lassen.

  • #824

    R.I. (Freitag, 20 November 2020 20:33)

    Hallo Herr Schuler,

    Ich musste vor kürz ein Fachärztliches gutachten machen, da ein Verdacht auf Konsum härtere Drogen es gab. Ich habe 2 Urinscreenings und eine Haarprobe analyse durchgeführt. Die beide Urinscreenings waren negativ und in meine Haaranalyse ist nur THC 0,12 ng/mg gekommen. Was wird dann jetzt mit meinem Führerschein passieren? Ich bin nicht beim Fahren erwischt geworden. Außerdem habe ich bei der Begutachtung gesagt, dass ich keine Drogen konsumiere und diese kleine Menge an THC ist hingekommen.

  • #825

    Bukem: (Sonntag, 22 November 2020 11:00)

    @R.I.: Was war der Grund des Gutachtens? Sofern es keinen zusätzlichen Verkehrsverstoß unter THC Einfluss gab, sind THC Restwerte grundsätzlich unproblematisch.

  • #826

    R (Sonntag, 22 November 2020 21:39)

    @bukem: in 2018 bin ich mit ecstasy erwischt geworden und in 2019 habe ich mein Führerschein gemacht. Ich bin nicht mit Drogen oder unter Einfluss von Drogen am Steuer erwischt geworden. Deswegen musste ich dieses Gutachten machen. Das Problem ist, dass ich gesagt habe, dass ich keine Drogen nehme und trotzdem ist THC 0,12 ng/mg aufgetaucht. Deswegen steht am Ende des Gutachtens das die Drogenabstinenz nicht beweisbar war. Ich habe keine Ahnung was jetzt mit mein Führerschein passiert wird, oder ob ich wieder mich testen muss

  • #827

    Theoretiker (Montag, 23 November 2020 00:54)

    Hallo Herr Schüller,

    da Sie explizit "bei einer Fahrzeugkontrolle" schrieben,
    ist das bei einem FÄG dann etwas anderes?

    Ein verlängertes Wochenende in Amsterdam dürfte solche Werte vermutlich schnell entstehen lassen.

    Danke für den Musiktip.
    Käptn Peng kannte ich bisher gar nicht.

  • #828

    Bukem (Montag, 23 November 2020 11:43)

    @theoretiker: um welche Frage/Antwort geht es? Hab bis Anfang September zurück gescrollt und nichts gefunden

  • #829

    Abaz (Montag, 23 November 2020 16:48)

    Hallo,

    Ich soll zu einem Ärzichen Gutachten, Urin abgeben und ein Fachärztliches Gespräch führen weil bei mir zuhause Cannabis Pflanzen gefunden wurden.
    Ich bin gelegentlicher Konsument, und mein Urin ist moment nach eigenen schnell Tests unter 25 ng/ml.

    Sollte ich jetzt weiterhin gar nicht rauchen oder ist 1 joint am wochenende trotzdem okay?
    Welcher Urin Wert beim Gutachten macht mich zu einem "Dauerkonsument"?
    Und wie wirkt es sich aus wenn man nach der Einladung vom TÜV noch mal konsumiert?

    Mfg

  • #830

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 23 November 2020 21:04)

    @Abaz:

    Nicht rauchen, bis das Gutachten bestanden ist. Man darf nach Zugang des Schreibens offiziell nicht mehr konsumiert haben. Sonst basteln die schnell einen Kontrollverlust daraus.

    Gelegentlichen Konsum kann man einräumen: Alle 1-2 Wochen am WE. 1-2 Tüten. Keine Bong. Nie Phasen gehabt, in denen man täglich konsumierte. Keinen Alkohol dazu konsumiert (trinken Sie auch nur selten und wenig).

    Andere Drogen nie konsumiert. Was gespürt? Ja, bißchen. Aber hat Ihnen nicht gefallen.

    Und unter Männern gesprochen: Sie haben ein ärztliches Gutachten vor der Brust und das bedeutet wenn es schief läuft: MPU. Die können Sie wegen zu kurzer Fristen zur Vorlage nicht bestehen. Also nochmal MPU. Mit Screenings und Verkehrspsychologen sind Sie schnell bei 3500 bis 4000 Euro. Einen Haufen Stress und Ärger kann also auf Sie zukommen. Und Sie fragen hier, ob es in Ordnung ist, wenn Sie weiter quarzen? Klar, wenn Sie Bock drauf haben, die ganze Gutachtennummer mal zu durchlaufen und 1 Jahr mit Rad zu fahren, dann ja.

    Ich finde persönlich Rad eh sehr viel entspannter. Kann man sich den ganzen Führerscheinstress sparen...aber auf den Trichter kommen leider zu wenig Leute.

  • #831

    Abaz (Dienstag, 24 November 2020 10:01)

    Danke für die Antwort.
    Ich habe vor dem Schreiben aber relativ oft konsumiert, und seit dem Eingang des Schreibens gar nicht mehr.
    Wenn ich jetzt aber sage ich habe seit 3 Monaten nicht geraucht (Eingang des Schreibens) ist es dann nicht rückrechenbar das ich mehr als konsumiert hab als 1 mal am Wochenende?
    Und ab welchen Urin Wert bin ich für die ein Dauerkonsument?
    Mein Urin ist halt nicht komplett sauber und ich habe bedenken jetzt wegen der rück rechenbarkeit...

  • #832

    Bukem (Dienstag, 24 November 2020 11:07)

    @Abaz: Völlig klar, das ist rückrechenbar, das ist ja das Gefährliche daran. Gleichzeitig haben Sie im Gutachten, weil das ein Verwaltungsverfahren ist, anders als zb in einem Strafverfahren, eine absolute Wahrheitspflicht. Dh, bewusst falsche Angaben lassen Sie durchfallen. THC COOH ist je nach dem konkreten Konsummuster ( Häufigkeit, Dauer, Menge, Wirkstoffgehalt usw) auch teils länger als drei Monate nachweisbar
    Evtl ist hier in diesem Forum nicht der richtige Ort, um das genauer zu prüfen und zu besprechen. Bei Interesse melden Sie sich doch bitte über

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    persönlich und zügig bei Herrn Schüller.

  • #833

    Liam (Sonntag, 29 November 2020 16:56)

    Guten Tag Herr Schüller,
    gestern habe ich schöne Post erhalten: Aufforderung zum ärztlichen Gutachten, weil ich letztes Jahr 3x mit Cannabis erwischt worden bin.
    Ich habe die letzten Monate ungefähr 3 mal die Woche konsumiert und bin aber nie negativ im Strassenverkehr aufgefallen.
    Zu meiner Frage: Muss ich befürchten meinen Führerschein jetzt zu verlieren? Und wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es meine Entgiftung zu beschleunigen?

  • #834

    Bukem: (Sonntag, 29 November 2020 19:46)

    @Liam: sollten Sie ursprünglich eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, also ein Fahrzeug mit 1,0 oder mehr ng /ml geführt haben, dann laufen Sie Gefahr durch das äG und die dann anschließende MPU zu fallen und damit die Fahrerlaubnis zu verlieren.
    Sollten Sie lediglich mit Cannabis in der Tasche erwischt worden sein, haben Sie gute Chancen, das äG zu bestehen. Bitte konsum einstellen und eingestellt halten und persönlich per obiger Mail an Herrn Schüller wenden. Im äG empfiehlt sich dringend anwaltliche Hilfe und Betreuung

  • #835

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 30 November 2020 10:16)

    Liam:

    Wenn Sie nur 3 x wegen Besitzes aufgefallen sind und nicht beim Führen eines KFZ unter Wirkung von THC aufgefallen sind, dann muss das Urin nicht sauber von THC COOH sein. Das ärztliche Gutachten wird dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu bestehen sein. Jedenfalls dann, wenn Sie sich dort richtig verhalten und keine taktisch unklugen Aussagen tätigen. Bei Bedarf melden Sie sich gerne bei mir, vielen Dank.

  • #836

    Karl (Dienstag, 01 Dezember 2020 22:04)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    am 22. August 2020 wurde mir im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach der Abgabe einer Urinprobe Blut entnommen aufgrund der Verdachtes des Fahrens unter dem Einfluss von Cannabis.

    Am 6. Oktober 2020 erhielt ich dann den Bußgeldbescheid.
    Am 13. November meldete sich dann die Führerscheinstelle bei mir und gab an, dass sich in meinem Blut 1,1 ng/ml THC und 6 ng/ml THC-COOH befand. In dem Schreiben hieß es weiterhin, dass ich nun die Gelegenheit habe, den gelegentlichen Konsum einzuräumen oder mich einem ärztlichen Gutachten zu stellen.
    Hinzu muss ich noch sagen, dass ich im Jahr 2016 mit einer geringen Menge Cannabis erwischt wurde, ohne dass ein Konsum vorlag. Das Verfahren wurde eingestellt.

    Meine Fragen sind nun:

    Inwiefern ist es sinnvoll sich einem ärztlichen Gutachten zu stellen und einen Testkonsum anzugeben.

    Inwiefern kann die Ausnahmeregelung im Bezug auf den Verhaltenswandel bei mir anwendbar sein.

    Vielen Dank im Voraus

  • #837

    Bukem (Mittwoch, 02 Dezember 2020 17:57)

    @Karl: Wenn Sie der Aufforderung zum äG nicht nachkommen, verlieren Sie die FE, schon deshalb dürfte das durchaus sinnvoll sein.
    Der Konsum ist nun eingestellt? Grundsätzlich sollte Sie sich für eine Vorbereitung auf das äG mit anwaltlicher und verkehrspsychologischer Unterstützung entscheiden, damit erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen spürbar und gerade der genannte Verhaltenswandel lässt sich damit belegen.
    Weiteres kann Herr Schüller vermutlich erst dann anführen, wenn er sich Ihren Vorgang in der Akte der FSST genauer angesehen hat. Er ist bundesweit tätig und per obiger Kontaktmail erreichbar

  • #838

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 03 Dezember 2020 11:26)

    @Karl: Wenn Sie den gelegentlichen Konsum einräumen, ist die Folge MPU. Mit zu kurzer Frist, um genug Abstinenznachweise sammeln zu können = Führerschein weg.

    Das ärztliche Gutachten können Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestehen, wenn das Urin frei von THC COOH ist. Und wenn Sie gut beraten sind und sich paar Dinge erklären lassen. Die Frage mit der Ausnahmeregelung spielt hier gar keine Rolle. Daran, dass Sie danach fragen, erkenne ich aber Ihren Beratungsbedarf.

  • #839

    Karl (Donnerstag, 03 Dezember 2020 17:07)

    Ich habe den Konsum seit dem 22. August 2020 eingestellt.

  • #840

    GregorP (Dienstag, 08 Dezember 2020 01:26)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    ich habe Post erhalten...
    die Polizei war zum Einsatz bei mir zu Hause... ich saß im Garten und rauchte eine selbstgetrehte ...und behauptete es wäre ein Joint...

    Ich stand an diesem Tag etwas unter Schock...da ich zuvor alles verloren hatte ( Frau, Wohnung, Hund, sämtliches Hab und Gut )

    Der gierige Penner hat sich später den Stummel eingepackt... was auch schon alles an Beweisen sein dürfte...

    Im Rahmen des Einsatzes wurde zudem bekannt..., "dass ich seit meiner Jugend Cannabis konumiere" (aber waren wir nich alle mal 16 hey ?)

    ( dies wurde anscheinend durch einen Verwandten blauäugig ausgeplaudert, die formulierung ist hier denke ich für die Behörde ausschlaggebend )

    keine weiteren Beweise..., keine weiteren Tatsachen, keinen Bezug zum Fahren..., keine Verkersdelickte außer 2 Blizer.. keine Punkte....,
    keine Probleme mit Trennungsvermögen....

    Ich soll nun zum ärzlichen Gutachten und 2 mal Urin abgeben..

    Die Behörde würde gerne mein Konsumverhalten genauer definieren...

    Was ist von der Abgabefrist der Begefügten Einverständnisserklärung zu halten ?

    Denken Sie eine Stellungname kann die Behörde umstimmen?

    Wie sollte ich mich verhalten?

    Welcher Weg wird preiswerter...?


  • #841

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 08 Dezember 2020 13:18)

    GregorP:

    Das Gutachten sollten Sie schon bestehen können. Ich helfe Ihnen gerne. Ohne Akteneinsicht aber ist das nicht möglich. Es muss Waffengleichheit bestehen mit der Gegenseite. Tolle Verwandte haben Sie da. Vielleicht mal merken: Im Umgang mit der Polizei ist Schweigen oberstes Gebot. Natürlich will die Behörde Ihr Konsumverhalten genauer wissen. Behörde umstimmen? Wenn aktenkundig ist, dass Sie schon konsumieren, seit Sie 16 sind? Realistischer ist wohl, dass ich Ihnen helfe, das Gutachten zu bestehen. Und diese Verfahren mache ich rauf und runter und weiß, worauf es ankommt. Schreiben Sie mir bei Bedarf. Preiswerter als durch das Gutachten zu fallen und dann eine MPU machen zu müssen ist das alle mal: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - danke.

  • #842

    Ante (Freitag, 11 Dezember 2020 20:09)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    bei mir wurden bei einer Hausdurchsuchung anfang August 13G Cannabis gefunden. Die Hausdurchsuchung fand wegen eines anderen Deliktes statt in der ich der Geschädigte war.
    Ich habe gesagt das der Fund im Haus meiner Partnerin gehört. Sonst habe ich keine Angaben gemacht, weder Konsum zugegeben noch Besitz. Meine Partnerin hat ebenfalls keine Aussage gemacht. Anzeige wurde gegen uns beide gestellt.
    Jedoch wurde bei mir eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde gefertigt, da ich einen PBS habe, bin ich auf den Führerschein angewiesen.

    Bis jetzt kam noch nichts von der Behörde. Das Verfahren jedoch wurde bei meiner Partnerin UND mir nach paragraph 170 abs.2 STPO eingestellt.

    Ich hatte ihnen dies am 13.11.2020 auch per Email gesendet, ist aber wahrscheinlich untergegangen bei den vielen Anfragen die sie bekommen. Die Ermittlungsakte habe ich auch zur verfügung, falls diese gebraucht wird.

    Wie sollte ich mich nun Verhalten? Wir sich die behörde noch bei mir melden?

    Vielen Dank im voraus

  • #843

    Daniel Z (Samstag, 12 Dezember 2020 08:14)

    Sehr geehrter Herr Schuller,

    Folgender Fall, hatte am 4.12.20 Brief, Vorladung von Polizei als Beschuldigter, Cannabis Zubereitung vom 02.03 2019. Da hab ich damals CBD Blüten und so ein CBD Öl bestellt. Da wurden ja Razzien gemacht. Polizei hat mich dann angerufen und ich habe gesagt, ich weis gar nicht mehr ob ich des bestellt habe. Gut man sieht diese Bestellungen bei Paypal, wusste aber nicht mehr ob da was geschickt worden ist. Hab sonst nix gesagt oder das ich mich ab und zu berausche, hab damit nix zu tun. Der Polizist hat mir die 2 Akteneinsichten mitgeteilt. Bin noch nie mit den Auto erwischt worden, hab auch noch nie einen BTMG Eintrag. Soll ich abwarten auf Brief von Staatsanwaltschaft? Kommt da ÄG. bin auf Führerschein angewiessen und ab und zu raucht man halt :-)

    Komme aus Bayern. Danke Ihnen schon mal.

  • #844

    Bukem (Montag, 14 Dezember 2020 13:56)

    @Ante: Sie sollten unbedingt davon ausgehen, dass die Führerscheinstelle Ihre Fahreignung überprüfen wird. Dafür gibt's nur keine Fristen, kann also irgendwann kommen
    Der Personenbeförderung Schein verbietet jeden , auch gelegentlichen Cannabis Konsum.
    Deshalb bitte jeden Konsum eingestellt lassen
    Ihre Mail am besten noch mal an Herrn Schüller. Danke

  • #845

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 14 Dezember 2020 21:05)

    @Daniel Z:

    Keine Ahnung, ob ich das Strafverfahren noch nach § 170 II StPO eingestellt bekomme. Wenn der Zahlungsnachweis per Paypal Ihnen zuzuordnen ist: Eher nicht.

    Ich würde nicht empfehlen, das einfach laufen zu lassen. Auch und gerade wegen fahrerlaubnisrechtlicher Wechselwirkungen. Kümmere mich gerne. Schreiben Sie mir bei Bedarf eine Mail, danke.

    @Ante:

    Wenn das Verfahren jeweils nach § 170 II StPO eingestellt worden ist, wird die Führerscheinstelle sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht melden. Und wenn doch: Das Gutachten werden Sie bestehen. Aber das Urin sollte sauber sein. Schicken Sie mir die Akte nochmal per Mail zu oder senden Sie mir eine Mail mit Ihrem Namen, dann schaue ich nochmal danach, danke.

  • #846

    Gommi (Dienstag, 15 Dezember 2020 21:27)

    Moin moin
    Hier mein Fall: Bin Anfang Oktober gegen 13Uhr in eine Polizeikontrolle geraten. Nach einem positiven Schnelltest wurde mir dann Blut abgenommen. Jetzt kam die Post (9.12.20) mit dem Ergebnis THC - 4,9ng/mL; THCOH - 1,1 ng/mL; THCCOOH - 32 ng/mL (hatte Abends gegen 23Uhr zuletzt geraucht).
    Desweiteren wurde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens (bis zum 15. März der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen) angeordnet. Geklärt soll werden ob ich auch andere Substanzen konsumiert habe und wenn nicht wie regelmäßig der Cannabiskosum ist.
    Soweit so klar. Jetzt hatte ich das Pech am 14.12.20 erneut in eine Poilzeikontrolle zu geraten mit erneuten positiven Ausgang. Also sollte ich Ende Febuar Anfang März wieder Post erhalten.
    Damit ist doch schon klar das es sich bei mir um einen gelegentlichen Kosum handelt und somit meine FE abgeben und eine MPU machen muss oder? Hatte vorher noch die Hoffnung dass das einigermaßen gut ausgeht. Wollte ab Januar den Kosum soweit aussetzen bis das ganze durchgestanden ist. Habe aber jetzt nach der 2. Kontrolle direkt pausiert. Dann gibs halt statt den Feierabendjoint/keks nen Bierchen (Ich weiß ist nicht sehr clever täglich abends zu kiffen wenn man viel Autofahren muss).
    Ist es außerdem relevant das ich beruflich auf die FE angewiesen bin (bin festangestellter Kurierfahrer)?
    Gruß Gommi

  • #847

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 15 Dezember 2020 22:44)

    @Gommi:

    Ich würde jetzt mal tunlichst zusehen, so schnell wie möglich mit einem Urinscreeningprogramm und einer Therapie beim Verkehrspsychologen zu beginnen. Realistisch betrachtet wird es bei Ihnen wohl darum gehen, die Zeit ohne Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten. Dass Sie jetzt natürlich nochmal in die Falle tappen, ist je nach Sichtweise naiv oder unglücklich. Egal - um eine MPU kommen Sie nicht herum. Nach Hypothese D3 mit 6 Monaten Abstinenznachweisen zu bestehen. Auswirkungen auf den Beruf spielen fahrerlaubnisrechtlich keine Rolle. Im Gegenteil: Prinzipiell sollten Personen, die den Führerschein beruflich brauchen, besser aufpassen, ihn nicht durch Drogen zu gefährden.

  • #848

    Nin (Montag, 28 Dezember 2020 22:24)

    Guten Abend Herr schüller,

    Am 29.07.2020 kam ich in eine verkehrskontrolle mit Blutabnahme. Ich habe keinerlei konsum zugegeben.

    Dann kam heute das erste Schreiben des Straßenverkehrsamt

    " Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes halte ich es für erwiesen dass Sie zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet sind ( Paragraph 11 Abs. 7 FeV). Ich habe ihnen daher die Fahrerlaubnis zu entziehen."

    Allerdings habe ich bis zum 31.12.2020 die Gelegenheit einer Anhörung

    Ich muss dazu erklären das ich in einer anderen Stadt angehalten wurde. Dieses Schreiben des Verkehrsamtes war das erste Schreiben was ich erhielt.

    Nun zu den Werten
    THC 1,8ng/ml
    11-OH-THC 0,6ng/ml
    THC-COOH 12ng/ml
    Amphetamin 1 ng/ml


    Zudem habe ich noch die Möglichkeit freiwillig auf die fahrerlaubnis zu verzichten.

    Wieso wird kein ärztliches Gutachten angeordnet?

    Vielen lieben Dank im voraus.

    LG

  • #849

    Bukem (Mittwoch, 30 Dezember 2020 20:11)

    @Nin: Ohne den Fall bzw Akte genau zu kennen:
    Ihnen ist der Konsum von Amphetamin, also eines harten BtM, nachgewiesen worden.
    Das führt zum Wegfall Ihrer Fahrerlaubnis und damit zum Entzug der Fahrerlaubnis.
    Steht so hier:

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    Ein ärztliches Gutachten wäre nur statthaft, wenn der Verdacht auf Konsum bestünde, etwa, wenn das Amphetamin bei Ihnen gefunden worden wäre.

    Im Zweifelsfall hilft hier nur noch der liebe Gott oder ein Anwalt.
    Herrn Schüller erreichen Sie über obige Kontaktmail.
    Er ist bundesweit tätig

  • #850

    MHDO (Donnerstag, 07 Januar 2021 23:13)

    Guten Abend Herr Schüller,

    bei mir wurde am 28.10.20 folgende Werte bei einer Verkehrskontrolle festgestellt.
    Thc aktiv 1,7
    Passiv 33

    Bescheid von der Bussgeldstelle:
    500€
    1Monat Fahrverbot
    2p

    Werde morgen den Lappen abgeben und hoffe ihn in 1 Monat zurückzubekommen.

    Meine Frage:
    Sollte die Aufforderung zu einem äG kommen kann man den Führerschein dann solange behalten bis das Ergebnis vorliegt oder wird er sofort eingezogen? Muss ich für das äG einen Abstinenznachweis erbringen? Ich lese überall was anderes von wegen 3 Monate Frist für das äG usw. Was einen Abstinenznachweiss unmöglich machen würde.

    Lg

    Danke schonmal

  • #851

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 09 Januar 2021 11:31)

    @MHDO:

    Ob Sie ein ärztliches Gutachten oder eine MPU machen müssen, ist doch gar nicht klar. Das hängt davon ab, ob die Führerscheinstelle den gelegentlichen Konsum bejaht oder nicht. Ob sie das dann zu Recht tut, ist eine ganz andere Frage. Und für ärztliche Gutachten braucht man keine Abstinenznachweise, für die MPU hingegen schon. 3 Monate sind in der Regel die Frist zur Vorlage einer MPU. Es ist zu überlegen, ob Sie sich vielleicht um anwaltliche Unterstützung bemühen. Sie scheinen einen gewissen Beratungsbedarf zu haben. Ihre Fragen deuten jedenfalls darauf hin.

  • #852

    MURO (Mittwoch, 13 Januar 2021 21:50)


    Was kommt auf mich zu?

    Hallo ich habe vor drei Wochen angefangen zu rauchen am Tag 1-2:

    Samstag,Mittwoch,Samstag,Mittwoch,Samstag, Sonntag und zuletzt um 19 Uhr Donnerstag mit drei Personen zwei Joint(1,3gram) geteilt.

    Freitag normale Polizeikontrolle wurde ich erwischt urin Test positiv und Blutabnahme um 17 Uhr

    Habe Ausversehen gesagt das ich am Samstag besoffen war und ne joint geraucht habe.

    Die haben dann einmaliger Konsum oder probierkonsum eingetragen

    Habe noch zwei Blätter unterschrieben ich wusste nicht was.

    Bin noch im Probezeit

    Ort: Rheinland-Pfalz

    Größe: 1,85

    Kg: 95kg

    Muss ich mpu machen?

    Habe ich Glück ?

    Unter 1 nanogramm?




    So heute hat mich die Polizei angerufen
    Ergebnisse:
    Thc aktiv Negativ
    Thc COOH 6,7

    Was kommt auf mich zu

  • #853

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Januar 2021 13:17)

    Dass kein THC Wert gemessen werden konnte, ich schon mal gut.

    Wenn aber der Akte dass hier:

    "Habe Ausversehen gesagt das ich am Samstag besoffen war und ne joint geraucht habe."

    wirklich zu entnehmen ist, dann droht wegen nachgewiesenen Mischkonsum von Alkohol und Cannabis die direkte Entziehung der Fahrerlaubnis.

    Wenn die Aussage nicht in der Akte steht, sind Sie aus dem Schneider.

    Aber wenn es drin steht, wird die Fahrerlaubnis nur über eine Ausnahmeregelung zu retten sein wie hier:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Kommt halt darauf an, was an der Akte steht. Wenn der Führerschein wichtig ist, würde ich persönlich nicht abwarten und gucken, was kommt. Dann muss man sofort versuchen, die Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV zu erarbeiten.

    Wenn Sie Hilfe benötigen, schreiben Sie mir gerne eine Mail, danke.

  • #854

    David (Donnerstag, 14 Januar 2021 18:26)

    Guten Abend Herr Schüller,

    Vor ca. 2 Monaten wurde ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf Drogen getestet und mir wurde Blut entnommen. Folgende Werte sind dabei rausgekommen:

    Aktiv THC 3,5ng
    THC COOH 45ng

    Muss ich nun eher mit einer MPU oder einem äG rechnen? Angaben zum Konsum habe ich keine gemacht und jeglichen Konsum bei der Kontrolle verneint. Kann man hier auf Einmalkonsum plädieren? Ich habe seitdem auch kein einziges mal mehr Konsumiert. Und wenn ein äG angeordnet wird und die Kontrolle bspw. um 10 Uhr war sollte ich dann wegen der 6Std Regel sagen, dass der Konsum um ca. 7 Uhr war?

    Ich würde mich über eine Antwort freuen!

    Liebe Grüße! :-)

  • #855

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Januar 2021 22:05)

    Ob eine MPU oder nur ein ärztliches Gutachten angeordnet wird, hängt damit zusammen, ob bei Ihnen der zumindest gelegentliche Konsum bejaht wird.

    Das kann aus dem THC COOH Wert gemacht werden, vertreten werden Werte zwischen 10 und 100 ng/ml THC COOH.

    Oder es wird einfach behauptet, dass es unwahrscheinlich sei, gleich nach dem ersten Konsum beim Führen eines KFZ´s erwischt zu werden. Und zwar so unwahrscheinlich, dass man schon öfter konsumiert haben müsse. Das ist zwar reine Spekulation, wird aber sehr gerne so gemacht.

    Wenn der Führerschein wichtig ist, ist es grob fahrlässig, hier auf ein ärztliches Gutachten zu spekulieren. Dann müssen Sie jetzt dringend mit Abstinenznachweisen und Verkehrspsychologen aus dem Quark kommen...

  • #856

    MkS (Freitag, 15 Januar 2021 16:02)

    Hallo Herr Schüller,

    ich habe folgendes Problem:
    Ich wurde im Sommer mit einer Gras Tabak Mische und 0,89 Gramm Gras auf einem Skatepark erwischt. Ich habe jetzt die Anordnung bekommen bis zum 3.3.2021 ein ärztliches Gutachten und 2 Urintests vorzulegen. Ih war zu dem Zeitpunkt als ich erwischt wurde 17 und bin immernoch Schüler und weiss nicht wie ich das bezahlen soll. Der Polizist der mich erwischt hat, hat dann mit meiner Mutter telefoniert und sie hat am Telefon gesagt, dass sie froh ist, dass ich erwischt wurde, da Gespräche mit über Cannabis nichts geholfen haben. Ist das ein Grund regelmäßigen Konsum zu vermuten?

  • #857

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 Januar 2021 18:15)

    @MkS:

    Schreiben Sie mir mal bitte eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de.

    Nein, das ist kein Grund, einen täglichen oder beinahe täglichen Konsum zu vermuten. Konsum jetzt einstellen, dann wird das Gutachten zu bestehen sein, wenn Sie sich nicht verplappern. Wie gesagt: Melden Sie sich.

  • #858

    Umut brakka (Montag, 01 Februar 2021 01:19)

    Guten Tag,
    Ich wurde am 04.01.2021 mit ca 55 Gramm hash aufgegriffen dies war an einer S Bahn Station in einer allgemeinen Kontrolle.
    Ich hab seitdem keine Post von der Polizei bekommen.
    Ich bin mir ziemlich sicher das der pure thc gehalt als ,,normalmenge‘‘ ausgeht also von unter 7,5 Gramm.

    Auf der Polizeiwache habe ich angegeben das ich mich für einen Urintest weigere dieser aber höchstwahrscheinlich positiv ausgehen wird. Da ich auf der Wache schon gerötete Augen hatte.

    Mehr habe ich zu meinem Konsum nicht angegeben.

    Ich habe mich noch nicht für den Führerschein angemeldet, was ich aber in der selben Woche wie zur oben angegebenen Tatzeit machen wollte.Da ich bedenken hatte eine Mpu absolvieren zu müssen. Und ich mich dann eher nach der Mpu anmelden wollte. Da ich noch Schüler bin und ich mir das alles durch meinen Mist selbst finanzieren muss.
    Ich konsumiere jetzt seit gut 4 Wochen nicht mehr und habe am 2.2 ein Gespräch mit einer Drogen Jugendberatung und Suchthilfe für eine mildere Strafe.


    Meine Frage wäre jetzt ob ich ,,nur“ ein äG absolvieren muss oder ob es schon zu einer Mpu kommen würde?.

    Und wann oder von wem ich überhaupt gesagt bekomme was ich absolvieren muss, Nach der Anmeldung für den Führerschein? Oder muss ich das selber beantragen ? Vielen Dank für ihre Zukünftigen antworten.

  • #859

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 01 Februar 2021 17:58)

    Ich denke, dass nur ein ärztliches Gutachten angeordnet wird. Kommt auch darauf an, was Sie bei der Vernehmung so von sich gegeben haben. Wenn Sie da was von "Sucht" erzählt haben, wäre das eher ungünstig. Sucht bzw regelmäßiger, also täglicher oder beinahe täglicher Konsum sind fahrerlaubnisrechtlich ein Problem. Wenn Sie ein solches Konsummuster nicht eingeräumt haben, dann ist nur mit einem ärztlichen Gutachten rechnen. Das ist aber sicher gebucht...

  • #860

    Umut brakka (Montag, 01 Februar 2021 20:56)

    Okey,Nein von sucht war nie die Rede.Ich habe nur angegeben das ein Urintest postiv ausfallen würde da der Beamte eh schon gemerkt hatte das ich gereizte Augen hatte.

    Von wem würde ich denn gesagt bekommen das ich ein ärztliches Gutachten ablegen muss oder muss ich das selber beantragen da ich ja noch kein Gerichtsverfahren hatte und auch nicht bei einer Fahrschule angemeldet bin?.

    Vielen Dank für ihre schnelle Antwort

  • #861

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 03 Februar 2021 11:37)

    Wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten anordnet, erhalten Sie von dort auch Nachricht...die melden sich automatisch.

  • #862

    Alexander Ferguson (Samstag, 06 Februar 2021 12:00)

    Folgender Sachverharhalt:
    Wir sitzen mit meinem Freund parkend im Auto. Motor läuft nicht. Die Polizei kommt um eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Beim Öffnen des Kofferraums um das Warndreieck etc. zu zeigen, sind die zwei anwesenden Polizisten der Meinung es rieche nach Cannabis. Daraufhin durchsuchen sie gründlich sowohl unsere Person, als auch das Auto. Dabei finden sie nichts. Im Anschluss wird trotzdem der Fahrzeugschlüssel einbehalten mit der Begründung wir seien nicht fahrtauglich (ohne irgendein Test) und es erst nach 12 h abgeholt werden kann. Ist das rechtens?
    Müssen wir irgendetwas wgn der Führerscheinstelle befürchten?

  • #863

    Bukem: (Sonntag, 07 Februar 2021)

    @Ferguson: ich bezweifle, dass diese Massnahme rechtmäßig war. Nur dürfte Ihnen diese Erkenntnis wenig bringen.
    Solange kein Cannabis gefunden wurde oder Ihnen der Cannabis Konsum nachgewiesen worden ist oder Sie diesen nicht selbst eingeräumt haben, haben Sie grundsätzlich auch nichts von der Führerscheinstelle zu befürchten

  • #864

    Ferguson (Sonntag, 07 Februar 2021 21:30)

    Leider habe ich dummerweise, am Ende der Durchsuchung, einem der Polizisten,den ich aus meiner Jugendzeit persönlich kenne, nach mehrmaliger Nachfrage auf freundschaflicher Basis unter vier Augen gesagt, dass wir einen Joint geraucht haben, aber ich das nicht offiziell zugeben würde. Inwieweit ist diese Aussage relevant, wenn es nur an einem der Polizisten gemacht wurde, der die Frage in einem Kumpelton formuliert hat. So in dem Motto: "Sag mal XX, es hat doch so stark gerochen, ihr habt doch ein Joint geraucht? Darauf kam meine oben erwähnte Antwort. Ansonsten wurde während der ganzen Untersuchung sowohl der Cannabisbesitz, als auch der Konsum verneint. Beschlagnahmt wurde a7ch nichts.

  • #865

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 08 Februar 2021 09:40)

    Es wird ein Verfahren nach § 29 BtMG wegen des Besitzes von Cannabis. Der Besitz wird aus dem Konsum abgeleitet. Das Verfahren läuft also auch, wenn nichts gefunden wurde. Wenn man von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, ist die regelmäßige Folge die Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO.

    Freundschaftliche Basis unter vier Augen? Das schmieren Sie sich besser den Rest Ihres Lebens von der Backe und zwar ein für alle mal. Ich habe auch Freunde, die Polizisten sind. Paar coole Typen dabei. Und trotzdem wissen die, dass ich die Sache so sehe: KEINE Infos gegenüber der Polizei ist die beste Herangehensweise. Sie können mit denen gerne auch im Fußballteam zusammen spielen, gerne auch was saufen gehen. Aber sie erzählen nichts, was nicht koscher ist und gegen Sie verwendet werden könnte.

    Hier kann sehr wohl was von der Fahrerlaubnisbehörde kommen. Wenn aber nicht mehr als ein ärztliches Gutachten. Und dieses bestehen Sie, wenn Sie auf die Einflüsterungen Ihres Anwalts hören, der ihnen für Geld auf "freundschaftlicher Basis" erklärt, wie man sich gegenüber Ermittlungspersonen richtig verhält. Gratis Tipp: Schnauze halten. Immer. Perso vorzeigen. "Ich werde weitere Aussagen nur nach Rücksprache mit meinem Anwalt machen, nachdem dieser Akteneinsicht hatte, ich bitte um Ihr Verständnis." Hinter die Ohren, auf den Arm und die Stirn tätowieren!

  • #866

    Ferguson (Montag, 08 Februar 2021 16:59)

    @Schüller
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Wäre denn ein äG rechtens? Denn es stand kein Bezug zum Strassenverkehr (Auto war geparkt und gehört nicht mir) und ich saß auf dem Beifahrersitz. Wie oben erwähnt wurde weder ein Test gemacht, noch wurde irgendetwas sichergestellt.

  • #867

    Felix (Sonntag, 14 Februar 2021 17:59)

    Guten Tag werte Mitmenschen,
    bitte erlaubt mit hier meinen Sachverhalt zu schildern.
    Am 08.11.2020 fuhr ich mit meinem KFZ, gegen 23Uhr Ortszeit, durch Hof (Bayern).
    Ich wurde nach kurzer Zeit von der Hofer Polizei per Lichtzeichen zum Anhalten aufgefordert und die Beamten forderten mich zu einem Urintest auf. Dieser Aufforderung kam ich nach, der Test war positiv auf THC und ich wurde ins KH zur Blutabnahme gebracht. Sofortmaßnahme: 24h Fahrverbot.
    Nach einigen Wochen wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass mein Wert des aktiven THC im blut 0.6 ng/ml betrug und ich somit unter dem geltenden Grenzwert liege.
    Heute kam nach geraumer Zeit der Brief vom Staatsanwalt, dass mein Verfahren eingestellt wurde und die Führerscheinstelle sowie das Jugendamt über jenes Verfahren verständigt wurden.

    Nun meine Frage: Muss ich trotz unterschreitung des Grenzwertes mit weiteren Maßnahmen wie einem ärztlichen Gutachten oder ähnlichen rechnen?
    Ich zeige große Dankbarkeit über eine Antwort, bezüglich der mir möglichen, bevorstehenden Maßnahmen.

  • #868

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 14 Februar 2021 18:47)

    @Ferguson:

    Diese Frage ist erstmal so zu beantworten: Wenn die Führerscheinstelle die Anordnung für rechtmäßig hält, muss sie in der Regel gemacht werden. Die Anordnung als solche kann nicht angefochten werden. Erst die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Nichtvorlage eines rechtswidrig angeordneten und nicht vorgelegten Gutachtens kann angefochten werden. Der Führerschein wäre also erstmal weg...

    Aber selbst wenn ein solches Gutachten kommen sollte, rechne ich nicht mit Problemen, dies zu bestehen, wenn Sie brav meinen Vorgaben folgen.

    @Felix:

    Weitere Maßnahmen sind nicht zu erwarten.

  • #869

    Felix (Sonntag, 14 Februar 2021 18:56)

    Ich bedanke mich über ihre schnelle Antwort!

  • #870

    Thomas (Sonntag, 14 Februar 2021 19:49)

    Hallo und folgender Sachverhalt
    Wurde am 6.01.2021 angehalten aufgrund angeblicher merkwürdiger Fahrweise(angeblich Schlängellinie und ungleichmäßige Beschleunigung).aber dazu muss ich sagen:ich fuhr die Bundesstraße entlang Außerorts,hatte Abends um 20 Uhr ungefähr ein Fahrzeug dich hinter mir,Er ist so Nah aufgefahren das ich den Rückspiegel runter klappen musste,es blendete sehr stark weiterhin worauf ich langsam aus einer Ortschaft raus gefahren bin(so circa 80 km/h)um in vorbei zu lassen,er blieb immer auf gleichen abstand.Die Spiegel an meinem Fahrzeug Überblenden meine Sicht worauf ich dann auf 130 beschleunigt habe um ihm zu zeigen daß er viel zu nah auffährt.nach ca. 8-10 km blitzte das "bitte folgen" auf,worauf ich angehalten habe.Ich fragte die 2 sehr jungen Polizisten warum sie so dicht bei Dunkelheit auffahren,selbst mein ne 10 Jährige Tochter sagte das sie viel zu nah auffuhren.
    Wegen dem angeblichen komischen Fahrverhalten Kamm es zum Schnelltest Speichel,der positiv auf Meth/benzos ausschlug.ich sagte sowas nehme ich nicht,Sie schauten mich genauer an und sagten das ich keine Symptome eines Konsumes zeige.
    Daraufhin wurde ein Zweiter Test gemacht-selbe ergebnis.ab ins KH Bluttest
    Ergebnis kein Meth oder benzos aber
    Ein THC Wert von 3.2 Nanogramm/ml
    Und es stand drin das auch Abbauprodukte gefunden wurden(ohne Wertangabe)
    Habe gesagt das ich am Vorabend gegen 21 Uhr einen Joint geraucht hätte und an Silvester,sonst nie ,also insgesamt 2 Mal....
    Was habe ich zu erwarten und konnte ich ihre Hilfe in Anspruch nehmen?LG Thomas

  • #871

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 15 Februar 2021 10:25)

    Gegen Sie werden 3 verschiedene Verfahren laufen:

    1 ) Strafverfahren wegen des Cannabis-Besitzes (wird aus dem Konsum abgeleitet, kriege ich idR vom Tisch),

    2) Bußgeldverfahren mit einem Monat Fahrverbot wenn Sie mindestens 1 ng/ml THC im Blut hatten und

    3 ) ein Fahrerlaubnisverfahren, bei dem es um die Entziehung der Fahrerlaubnis gehen wird (ebenfalls bei Erreichen der 1,0 ng/ml THC Grenze. Wenn andere BtM nachgewiesen werden sowieso).

    Jedenfalls dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie das KFZ unter Wirkung von BtM geführt haben, wonach es hier aussieht.

    Hier ist überhaupt nicht klar, ob es zu einem ärztlichen Gutachten oder zu einer MPU. In der Regel (wenn es um Cannabis ging), wird aber keine direkte Entziehung drohen. Aber oft eine MPU, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss und sollte.

    Es kann schnell tricky werden in dem Bereich:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/

    und

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Ich kann nicht sicher sagen, wie die Blutwerte sein werden. Es ist gut, dass Sie sich jetzt schon gemeldet haben. Ob sich im Bußgeldverfahren nach § 24 a StVG was drehen lässt, wird man sehen.

    Wenn die Fahrauffälligkeiten in der Akte stehen, kann statt § 24 a StVG auch ein Strafverfahren nach § 316 StGB drohen und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht.

    Die Aussage mit dem Konsum am Vorabend verbaut jedenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit den Weg zum ärztlichen Gutachten und es droht auf jeden Fall mindestens eine MPU. Um diese bestehen zu können, müssen sofort Maßnahmen wie Screeningprogramm und Verkehrstherapie eingeleitet werden.

    Ich kümmere mich gerne um die Sache, schreiben Sie mir bei Bedarf eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de . Diese Verfahren sind nichts für die lange Bank.

  • #872

    Johanna (Montag, 22 Februar 2021 16:28)

    Guten Tag! Habe eine „schöne“ Begegnung Ende letzten Jahres am Bahnhof (Bayern) machen dürfen - die Polizei hat 18g CBD (THC-Wirkstoff-Gehalt 0,05%) bei mir gefunden. Das Verfahren wurde gegen eine Geldstrafe von 250€ eingestellt, Führerscheinstelle wurde trotzdem informiert. Ich sollte nun bis zum 22.02. eine Rückmeldung per Brief abgeben, wo Fragen über meinen Konsum von BTM abgefragt wurden. Nach Absprache mit einem Anwalt habe ich das Ding ignoriert und keine Antwort geschrieben, da kein Blut abgenommen wurde und ich nicht im Auto unterwegs war. Ich bin sowie so seit 1,5 Jahren kein Auto mehr gefahren, habe 2019 mein Auto abgemeldet.

    Was kann mich jetzt erwarten? Nun wird aufgrund der Aktenlage entschieden - kann mir hier nun ein Drogentest aufgeschoben werden? Mir ist bewusst, dass ich hätte fahren können, aber ich wurde ja wie gesagt am Bahnhof ‚erwischt‘. Droht mir die Führerscheinentnahme oder eine (beispielsweise) 3-Monatige Sperre? Bin auch erst 20 und war noch nie irgendwie auffällig in diesem Bereich.

  • #873

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 Februar 2021 22:16)

    Es ist absurd, dass Ihr Anwalt Ihnen rät, dass Sie auf so ein Schreiben keine Antwort geben soll. Sie können sich doch schon hier entlasten.

    Sie sind im Verwaltungsverfahren zur Mitwirkung verpflichtet. Es wird ein ärztliches Gutachten geben. Und es ist sinnvoll, dass Sie sich diesbezüglich vernünftig beraten lassen. Es droht hier kein größeres Ungemach und bei vernünftiger Beratung wird sich das Gutachten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestehen lassen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in einem solchen Fall auch mal nervös werden und Ihnen mangelnde Mitwirkung unterstellen und die Fahrerlaubnis entziehen. Solche Dinge habe ich schon erlebt. Es ist sinnvoller, das Spiel nach den üblichen Spielregeln zu spielen. Wenn Sie Beratungsbedarf haben, schreiben Sie mir gerne eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de.

  • #874

    Sebastian (Mittwoch, 10 März 2021 13:36)

    Hallo,

    ich wurde am 09.11.20 von der Autobahnpolizei Neumünster kontrolliert und ein Urin-Test durchgeführt. Der fiel positiv aus. Ich habe ca. 8 Stunden vorher konsumiert. Gestern kam ein Schreiben vom Landesbetrieb Verkehr mit der Anordnung einer Begutachtung. Laut Laborwerten wurden bei mir 1,5ng/ml aktives THC festgestellt und 9,0ng/ml THC-Carbonsäure. Jetzt soll ich mich innerhalb von 8 Tagen bei einer aufgelistesten Stelle mit diesem Begutachtungsauftrag melden. Ich habe bis gestern noch gelegentlich Abends mal konsumiert und werde nun kein Canabis mehr konsumieren.

    Wie sollte ich am besten weiter vorgehen? Ich werde natürlich alles unterstützende tun um das restliche THC aus meinen Körper zu bekommen. Mehr sorgen macht mir allerdings das Gespräch. Wie soll ich mich da verhalten. Was soll ich als nächstes tun. Ich bin sehr überfragt und hoffe auf eine schnelle Antwort.

    Vielen Dank und viele grüße aus HH.

  • #875

    Bukem: (Mittwoch, 10 März 2021 15:41)

    @Sebastian: tut mir leid, Ihnen den Tag zu versauen. So einfach wird das nicht.
    Wenn in Ihrem Blut THC COOH nachgewiesen wird, ist die Fahrerlaubnis schon so gut wie weg. Und zwar dauerhaft. Und kommt nur mit einer MPU wieder.
    Das wirklich ärgerliche ist, das hätten Sie ganz leicht vermeiden können, wenn Sie sich im November hier gemeldet hätten.
    Sie haben bis gestern noch konsumiert? THC COOH ist je nach Konsummuster ( Menge, Häufigkeit, Dauer, Wirkstoffgehalt usw) drei Monate und teils auch länger nachweisbar.
    Sie verstehen jetzt, das es deshalb gar nichts mehr bringt, wenn Sie jetzt Mal kurz aufhören.
    Sie haben ehrlich gesagt, zwei Möglichkeiten. Das äG werden Sie nicht bestehen. Danach käme schon jetzt vor Entzug der Fahrerlaubnis eine MPU, die Sie auch schon absehbar ohne Abstinenz Nachweise gar nicht bestehen können.
    Sie können freiwillig die Fahrerlaubnis abgeben. Das spart zumindest Geld und Die sollten sich dann dringend anwaltlich mit Herrn Schüller auf ihre MPU vorbereiten.
    Andere Möglichkeit, jetzt sofort bei Herrn Schüller melden, um wenigstens zu prüfen, ob was zu retten ist. Bezweifle ich aber.
    Wie gesagt, völlig unnötig, wenn Sie im November hier kurz reingeschaut hätten und jetzt die paar Wochen seitdem abstinent gewesen wären

  • #876

    Sebastian (Mittwoch, 10 März 2021 17:15)

    @Bukem. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider bin ich ALG2 Empfänger und kann mir keinen Anwalt leisten. Gibt es sonst noch Möglichkeiten die ich ausschöpfen kann?

  • #877

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 12 März 2021 21:50)

    Hier wird wahrscheinlich der gelegentliche Konsum nachgewiesen werden.

    Sehen Sie zu, dass Sie in ein Screeningprogramm kommen (Drogen mittels Urin, mittels 6 Monate). Alternativ lassen Sie sich die Haare wachsen (Haaranalyse bietet immer große Risiken auf falsch positive Ergebnisse, also besser Urin nehmen).

    Um die MPU bestehen zu können, brauchen Sie 6 Monate Abstinenznachweis und den Nachweis einer abgeschlossenen Einzeltherapie, sonst null Chance.

  • #878

    Sebastian (Freitag, 12 März 2021 22:21)

    @ Rechtsanwalt Schüller vielen Dank für die Tipps. Ich werde schauen wie es wird. Mein Termin ist am 15.04. Ich habe mir ein hartes Sport- und Detoxprogramm auferlegt, sowie Tests mit niedriegen Cutoff Wert 25ng/ml besorgt. Mein THC-COOh wert war bei damaliger Blutuntersuchung niedrig (9ng/ml) und meine Konsummenge war trotz täglichen Konsum sehr gering. Ich werde schauen ob es klappt und der Test nicht mehr ausschlägt. Wenn nicht dann halt Screeny Weeny mit Clean Urin und aufs ganze gehen. Wenn der Führerschein weg ist wars das für mich und meine Zukuft. Ich werde hier nochmal berichten.

    Viele Grüße

  • #879

    Jacqueline (Freitag, 12 März 2021 23:41)

    Sehr geehrtes Team Ra. Schüler,
    ich bin am 08.12.20 von der Polizei kontrolliert worden. Der Schnelltest war positiv somit würde eine Blutentnahme angeordnet. Jetzt liegen die Ergebnisse vor Aktiv 4,4 und THC-Cooh 40. Ich hab bereits einen Anwalt beauftragt, der meines Erachtens nach nicht gewillt ist mein Verfahren und meinen FE zu retten bzw. zu gewinnen. Er sagte mir das es definitiv zu einem Strafverfahren kommen würde und die Behörde würde mir die FE entzieht. Zum einem Frage ich mich wofür ich 800€ an Anwaltskosten gezahlt habe und zum anderen natürlich ob es garkeine Chancen gibt meine FE zu retten bzw. das Strafverfahren abzuwenden. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar.

    Ps: Ein großes Lob an Sie und Ihre Seite!!

  • #880

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 14 März 2021 11:21)

    Gegen Sie werden 3 verschiedene Verfahren laufen:

    1 ) Strafverfahren wegen des Cannabis-Besitzes (wird aus dem Konsum abgeleitet, kriegt man idR vom Tisch),

    2) Bußgeldverfahren mit einem Monat Fahrverbot wenn Sie mindestens 1 ng/ml THC im Blut hatten und

    3 ) ein Fahrerlaubnisverfahren, bei dem es um die Entziehung der Fahrerlaubnis gehen wird (ebenfalls bei Erreichen der 1,0 ng/ml THC Grenze. Wenn andere BtM nachgewiesen werden sowieso).

    Jedenfalls dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie das KFZ unter Wirkung von BtM geführt haben, wonach es hier aussieht.

    Hier ist überhaupt nicht klar, ob es zu einem ärztlichen Gutachten oder zu einer MPU. In der Regel (wenn es um Cannabis ging), wird aber keine direkte Entziehung drohen. Aber oft eine MPU, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss und sollte.

    Es kann schnell tricky werden in dem Bereich:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/

    und

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Ob sich im Bußgeldverfahren nach § 24 a StVG was drehen lässt, wird man sehen.

    Von größerer Relevanz sind aber die fahrerlaubnisrechtlichen Aspekte. Um es kurz zu machen: Mit ein bißchen Glück lässt sich der Führerschein retten.

    Wenn der Führerschein wichtig ist, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Initiative zu zeigen und die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Melden Sie sich bei Bedarf gerne per Mail bei mir: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #881

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 14 März 2021 11:27)

    @Sebastian:

    Die meisten Gutachterstellen lüften bei der Urin Kontrolle die Hose durch. Unterhose runter heißt das. Und wenn Sie den Freaks von Screeny Weeny mit ihrer Fakepisse Ihre Fahrerlaubnis anvertrauen, dann steht Ihnen das natürlich frei. Es steht mir dann aber auch frei, dass ich über Sie denke, dass Ihre Birne schon ziemlich weich geraucht sein muss, um sich auf eine solche Sache einzulassen. Wenn das rauskommt und in der Akte steht (= 90 % Chance darauf), dann wette ich 1000,00 Euro darauf, dass Sie im Leben NIE wieder eine MPU bestehen. Und die Fahrerlaubnisbehörden ziehen bei diesen Spielchen gerne mal diese Karte: Lebenslange Führerscheinsperre. Aber wenigstens haben Sie ja dann noch Ihren Fakepimmel. Manchmal frage ich mich echt, was in den Köpfen so los ist. So naiv kann man doch nicht sein. Denken Sie, die Gutachter pennen auf Bäumen und ernähren sich von Bananen?

  • #882

    Sebastian (Sonntag, 14 März 2021 13:25)

    @Rechtsanwalt Schüller

    Danke für das herrliche Statement. Ich hab herrlich gelacht. Zumindest weiss ich jetzt bescheid. Ein Tipp von mir.. Rauchen Sie mal entspannt nee Tüte das bringt vielleicht den Blutdruck ein bisschen runter. Aber bei Anwälten ist eher Koks und Keta die Wahl der Mittel. ;) Peace

  • #883

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 14 März 2021 18:06)

    Koks und Keta. Dann haben Sie wohl Infos, die ich nicht habe. Wenigstens laufe ich nicht mit nem Gummischwanz durch die Gegend :-) Mein Blutdruck gerät wegen sowas nicht mehr in Wallung, danke trotzdem für den Tipp. Aber viel Glück Ihnen, sie werden das schon machen....

  • #884

    Floyd (Sonntag, 11 April 2021 08:01)

    Hallo sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich komme aus NRW
    In meinem Fall sieht es so aus:
    Mir wurde vor 10 Jahren wegen Cannabis am Steuer die FE entzogen.

    Eine MPU mit allem drum und dran habe ich 7 Jahre später abgeschlossen und eine FE bekommen.
    Vor 2 Jahren(also kurz nach der MPU) habe ich meinen Führerschein um CE erweitert.

    Nun bin ich zuletzt wieder am Konsumieren gewesen und werde wohl einen hohen Abbauwert aufweisen.
    Ich fahre zur Zeit generell keine Autos oder LKWs.

    Nun habe ich einen Antrag zur Erweiterung um Fahrklasse A gestellt. In dem Antrag wurde die Frage gestellt ob ich Drogenabhängig war. Dieses Frage habe ich ausgelassen.
    Der Antrag wurde mir daraufhin zurück geschickt, mit der Bitte dieses eine ausgelassene Feld doch bitte auszufüllen.

    Meine Frage geht dahin, ob ich befürchten muss, in irgendeiner Form von der Fahreignung überprüft zu werden?

    Welche Möglichkeiten hätte die Fsst?
    Bei der kleinsten Auffälligkeit ist soweit ich weiß mein FE Gutachten von damals hinfällig.
    Und ich möchte meine FE nicht dadurch gefährden, nur weil ich meinen Führerschein erweitern möchte.

  • #885

    Bukem: (Mittwoch, 14 April 2021 06:57)

    @Floyd: die Führerscheinstelle wird dann tätig, wenn aus ihrer Sicht Verdachtsmomente vorliegen, die eine solche eventuelle Überprüfung notwendig machen. So einfach ins Blaue passiert das eher nicht, allerdings ist vieles, was da so gemacht wird auch nicht zwingend rechtmäßig. Dafür gäbe es Anwälte, die Ihnen helfen, wie zb Herr Schüller
    Seit wann konsumieren Sie denn wieder? Nur Cannabis?
    Es wirkt ein wenig so, als ob das zu viel ist und Ihnen nicht bekommt.
    Gerade als Berufskraftfahrer sollten Sie sich entscheiden. Regelmäßig konsumieren auch ohne Ihre MPU Vorgeschichte verträgt sich nicht mit dem Fahren.
    Auch ohne MPU Vorbelastung ist es okay, wenn man zum Wochenende konsumiert und dann zeitlich diesen Konsum rechtlich sicher zum Fahrzeug führen trennt, also mindestens 3 besser 4 Tage nicht fährt.
    Wer das nicht kann, sollte es lassen.
    Zu konkreten Fragen aufgrund Ihrer MPU müsste man genau wissen, was Sie damals angegeben haben. Hierzu sollten Sie Herrn Schüller separat anschreiben

  • #886

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 14 April 2021 08:27)

    Das Gutachten damals endete wie? Ging der Gutachter davon aus, dass Sie keine Drogen mehr nehmen oder wurde Trennungsvermögen zwischen den Konsum von Cannabis und dem Führen von KFZ attestiert?

    Waren Sie denn abhängig? Diese Diagnose wird bei Cannabis ja selten gestellt, das heißt dann "regelmäßiger Konsum". Man müsste mal mehr über Ihren Fall wissen. Was war denn damals los? Weswegen wurde die Fahrerlaubnis genau entzogen? Cannabis habe ich ja gelesen...war das wegen täglichen Konsums? Um mit Dieter Hallervorden zu sprechen: Details, ich brauche mehr Details...

  • #887

    Tobias (Dienstag, 20 April 2021 22:51)

    Hallo Herr Schüller,
    erstmal vielen Dank für ihr Engagement und Einsatz. Ich wurde Ende Oktober 2020 bei einer allgemeinen Polizeikontrolle auf Drogen getestet (Urin)

    Ergebnis 1,1ng THC und 21,4ng THC-COOH. Bei der Kontrolle gab ich an noch nie THC zu mir genommen zu haben. Mir wurde 1 Monat Fahrverbot und Kosten in Höhe von 667 € auferlegt. Das Fahrverbot und die Kosten habe ich umgehend beglichen. Die Polizistin versicherte mir, diesen Vorfall nicht an die Führerscheinstelle weiterzuleiten.

    Naiverweise habe ich ich daraufhin weiterhin gelegentlich konsumiert. Am 12.04 erhielt ich ein Schreiben der Führerscheinstelle zur Aufforderung eines ärztlichen Gutachtens. Ich habe bis Ende des Monats April Zeit, mir eine Begutachtungsstelle zu suchen und diese der Führerscheinstelle mitzuteilen. Die Frist zur Einreichung dieses Gutachten ist
    der 07.07.2021. Nachdem ich nach meiner Kontrolle nicht unmittelbar aufgehört habe zu konsumieren, treibt mich die Angst um, dass ich nach Einreichung der von mir gewählten Begutachtungsstelle gegen Ende des Monats, einen zeitnahen Termin bekomme der durch meinen auch in letzter Zeit regelmäßigen Konsum negativ für mich ausfallen wird.

    Wie schätzen Sie die Lage ein bzw. was würde Sie mir raten. Den Konsum habe ich natürlich nach Erhalt des Schreibens umgehend eingestellt.

    Vielen Dank und Beste Grüße aus Bayern.

  • #888

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 21 April 2021 15:26)

    Bis wann haben Sie denn bitte Cannabis konsumiert? Mehr als eine MPU ohne direkte Entziehung haben Sie nicht zu erwarten. Das Zeitfenster bis zur Abgabe des ärztlichen Gutachten lässt sich bis ca Mitte August strecken (gibt da Möglichkeiten...), wenn dort gelegentlicher Konsum festgestellt wird, dann erhalten Sie eine Aufforderung, eine MPU vorzulegen (idR binnen 3 Monaten, streckbar auf 4. Wenn Sie aus München kommen, oft 13 Monate). Also: Bis ca. zum Ende des Jahres könnte man Ihren Führerschein so oder so retten. Bis dahin haben Sie auch genug Abstinenznachweise beisammen, um eine MPU bestehen zu können. Mit Pech ist die Fahrerlaubnis dann 1-2 Monate weg - aber länger eben nicht.

    Sie vertrauen dem, was Polizisten Ihnen sagen? Das nennt man wohl Lehrgeld.

    Wie gesagt: Ihr Führerschein wird noch längere Zeit recht sicher sein und ist im worst case so 1-2 Monate weg. Wenn Sie richtig beraten sind jedenfalls.

    Schreiben Sie mir, wenn ich Ihnen helfen soll in der Sache: kontakt@strafverteidiger-schueller.de.

  • #889

    Markus (Dienstag, 27 April 2021 15:30)

    Guten Tag Herr Schüller

    Das Amtsgericht Oberndorf hat mich am 13.12.2016 wegen unerlaubtem Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln verurteil. Ich habe 20g Marihuana erworben und am 16.04.2015 (Tag der Hausdurchung) 1,495 g Marihuana aufbewart

    Darauf hin habe ich Aufforderung erhalten am 09.01.2017 der Vorlage eines äG.

    Dem bin ich aber nie nachgekommen weil es kein Sinn gemacht hätte , darauf habe ich die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bekommen.

    Kann man da noch etwas dran oder bin ich viel zu spät dran ?

  • #890

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 27 April 2021 16:22)

    Sie sind zu spät dran. Mit 6 Monaten Abstinenznachweisen und abgeschlossener Therapie beim Verkehrspsychologen können Sie die MPU bestehen. Ich berate Sie gerne diesbezüglich. Schreiben Sie mir gerne bei Bedarf: kontakt@strafverteidiger-schueller.de. Seit wann sind Sie abstinent von Drogen? Haare sind wie lang?

  • #891

    Markus (Dienstag, 27 April 2021 16:28)

    seit 3 oder 4 Wochen kein Cannabis mehr geraucht am Dienstag bissle ACID genommen.

    Hätte ich ihren Blog schon damals gefunden jeder Anwalt hat mir gesagt da kann man nichts machen.

  • #892

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 27 April 2021 16:48)

    Wenn Sie 6 Monate Abstinenznachweise voll und die Therapie beim Verkehrspsychologen abgeschlossen haben, dann kann man was machen.

    Dann fällt aber auch ACID flach. Überlegen Sie sich doch erstmal, ob Sie überhaupt abstinent sein wollen...

  • #893

    Kaden 10 (Donnerstag, 29 April 2021 19:31)

    Guten Abend ..ich wurde mit Canabis am Steuer erwischt , keine Angaben gemacht !mußte das übliche ärtzliches Gutachten ablegen , dies war mit Urin und Haaranalyse negativ.Angaben Erstkonsum! Ein Paar mal am Joint gezogen...also wurde schön versucht mit der Daldrup-Liste an Hand des Abbauwertes bei mir auf "gelegentlichen Komsum " zu schließen.
    Da die Daldrup-Liste laut Prof.Dr. .... nicht für die Tatzeit -Blutentnahme geeignet ist (habe ich Schriftlich)wurde dies bei der Entsprechenden Gutachtungsstelle gemeldet.
    Jetzt wurde mir ein neues Gutachten zugesendet wo die Ärztin es auf eine ander Art versucht mir den "gelegentlichen Konsum" nach zu sagen.
    Kurz meine Werte bei der Blutentnahme:
    1,0 Ng
    26 Ng THC Cooh

    Rauchzeitpunkt ca .5 h vorher

    Jetzt heißt es dies steht im Wiederspruch zu den Halbwertzeiten von Canabis!!!(5h)


    Bin auf ihre Meinung gespannt....beste Grüße

  • #894

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 29 April 2021 22:07)

    @Kaden 10:

    Von 10 Gutachten sind locker 3 bis 4 wissenschaftlich nicht haltbar. Einen Erstkonsum bei diesen Werten bei einem Konsum von Cannabis vor 5 Stunden zu verneinen mit den Hinweis auf die Halbwertszeit klingt erstmal absurd. So absurd wie hier jede Woche Gutachten klingen, die ich auf dem Tisch habe.

    Das Gutachten muss angefochten werden, sonst ist eine MPU unvermeidlich. Wenn Sie jetzt noch sagen, dass das Gutachten beim TüV gemacht haben, dann wundert mich nichts mehr.

    Senden Sie mir das Gutachten komplett mal per Mail zu: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - ich möchte mir das mal anschauen.

  • #895

    Kaden10 (Freitag, 30 April 2021 06:04)

    Nein war nicht beim Tüv Herr Schüller.
    Ich habe ihnen mal das Gutachten gesendet.

    MfG

  • #896

    Ängstlicher27 (Samstag, 08 Mai 2021 11:46)

    Guten Morgen Herr Schüller,
    Mir ist vor Jahren in meinem jungen Alter was passiert!
    Ich wurde mit Cannabis erwischt und habe die Blöde Aussage dazu gemacht „ ab und zu habe ich es auch mal geraucht“! Jetzt nach 5-6 Jahren habe ich beschlossen einen Führerscheinantrag zu stellen und Vilt kommt ja nichts von Amt! Von wege Bannane. Ich wurde eingeladen zum Äg mit 2 Urinkontrollen beim TÜV. Bin jetzt seit 31 Tage clean und habe heut morgen einen cutt off Test (50ng) gemacht der leider noch positiv war! Meine Frage ist jetzt gibt es Chancen das Äg und Uk zu bestehen, denn ich weis ich werde in den nächsten 2 Wochen das erste mal geladen für das Äg und erste Uk. Eigentlich war meine Hoffnung verloren aber wo ich hier einzelnde Texte gelesen habe, habe ich irgendwie ein gutes Gefühl noch mal bekommen! Das Ding ist könnten sie mir mal erklären wie ich jetzt am besten vorgehen und wv ne ich theoretisch haben dürfte das ich da durch komme ?
    Mit freundlichen Grüßen (Entschuldigung für mein Deutsch aber das Thema schaltet mein Hirn als ab :D)

  • #897

    Ängstlicher27 (Samstag, 08 Mai 2021 11:50)

    Was ich Vilt zu dem Beitrag #969 vergessen habe, dass man den negativ streifen ganz leicht sieht schon!

  • #898

    Bukem: (Sonntag, 16 Mai 2021 17:04)

    @ängstlicher27: gelegentlicher Konsum ist unter folgenden Bedingungen für die Führerscheinstelle OK: richtige und sichere zeitliche Trennung des Konsums zum Fahrzeug führen. Das erreicht man, wenn man eben nur gelegentlich, also einmal, maximal zweimal die Woche konsumiert und dann 72 oder sicherheitshalber sogar noch länger wartet. Freitag Rauchen, erst Di fahren zb.
    Außerdem darf man nie Mischkonsum mit Alkohol praktizieren. Und noch niemals andere, also damit harte BtM konsumiert haben.
    Klingt aber ein wenig so, als könnte eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt Schüller nicht schaden.
    Bei Interesse bitte persönlich per Mail bei ihm melden

  • #899

    Chris (Samstag, 22 Mai 2021 17:21)


    ich bin 34 Jahre Alt.
    vor 17 Jahren wurden bei mir 21 Gramm Cannabis gefunden. Zu dieser Zeit hatte ich noch kein Führerschein. Ich habe 70 Sozialstunden dafür bekommen.
    Ca. 1Jahr später habe ich mein Führerschein ohne Probleme gemacht.

    vor ca. 2 Monaten bei einer Hausdurchsuchung wurden bei mi 7,5Gramm Cannabis gefunden.
    Ich habe nur angegeben das es Eigenbedarf ist.
    Es wurde kein Blut oder Urintest gemacht.
    Das letzte Mal habe ich vor 8 Jahren geraucht.
    von dem gefundenen Cannabis wollten ich eigentlich wieder einmal mit Freunden nach so einer langen Zeit einen Rauchen wozu es nicht gekommen ist.

    Jetzt habe ich Angst das die Polizei Meldung bei der Führerscheinstelle macht und dadurch mein Fūhrerschein entzogen werden könnte.
    Könnt Ihr mir bitte Sagen womit ich zu rechnen habe ?
    Und falls es zu einer Ärzlichen Untersuchung kommen sollte was ich da am besten Sagen sollte.
    Besitze lkw und Bus Führerschein
    Komme aus NRW

    Danke Vorraus liebe Grüße

  • #900

    Bukem (Sonntag, 23 Mai 2021 08:40)

    @Chris: Sie arbeiten auch im Bereich der Personen Beförderung? Das würde die Sache vermutlich komplizierter machen.
    Warum erfolgte die Hausdurchsuchung? Haben Die irgendwelche Angaben zu Ihrem Konsumverhalten gemacht? Diese Informationen aus dem Strafverfahren würden der Führerscheinstelle auch vorliegen.
    Der reine Besitz des Cannabis zieht grundsätzlich nur ein Strafverfahren nach sich, was wohl vermutlich unproblematisch gegen eine kleine Geldzahlung eingestellt werden würde.
    Nach Abschluss des Strafverfahren werden Sie sich auf ein ärztliches Gutachten einstellen müssen, was aber mit ein wenig überlegter Vorbereitung bestanden werden kann. Sie haben ja grad nicht unter Cannabiseinfluß ein Fahrzeug geführt. Hierzu bitte noch mal rückmelden.
    Was mich aber wieder zu der Eingangsfrage führt. Für die Personenbeförderung gelten besondere engere Anforderungen.

  • #901

    Chris (Freitag, 28 Mai 2021 05:33)

    Hi Bukem

    Verdacht auf cannabishandel, weil die mich bei einer Kollege gesehen haben der auch Hausdurchsuchungen hatte obwohl er nur Raucher war,
    Ich fahre zur Zeit kein Bus oder lkw arbeite in einer Firma ... und genau mein 500€ privat Geld haben die auch eingesteckt ..

    Danke voraus. Lg

  • #902

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 28 Mai 2021 09:38)

    Konsum einstellen, ein ärztliches Gutachten wird kommen. Die Entziehung der Fahrerlaubnisse erwarte ich nicht. Und zwar mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Wie lang sind Ihre Haare? Zur Absicherung würde ich ein Screeningprogramm machen, das Strafverfahren sollte wegen der fahrerlaubnisrechtlichen Rückwirkungen von einem Anwalt bearbeitet werden. Melden Sie sich bei Bedarf gerne per Mail, danke.

  • #903

    Chris (Freitag, 28 Mai 2021 13:51)

    Hi Herr Schüller

    Bei der Hausdurchsuchung sagte ich der Polizei das es für Eigenbedarf bestimmt ist.
    Weil die mir vorwerfen wollten das ich damit handle..
    Ich habe seit wann ich 17 bin nicht mehr Geraucht.
    Hab leider sehr kurze Haare.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #904

    Chris (Freitag, 28 Mai 2021 14:01)

    Könnte ich bei der ärztliches Gutachten meine Meinung ändern und sagen das es Kollegen von mir gehörte und das er das die Tagen abholen wollte,.
    Weil ich seine Namen nicht verraten wollte,
    Und das ich in mein Leben nur einmal geraucht habe wo ich 17 war und mir das nicht gefallen hat ..
    und bei denn Kollegen der Hausdurchsuchungen hatte das der mein Freund ist und unternehmen gerne was zusammen

  • #905

    Bukem (Freitag, 28 Mai 2021 14:48)

    @Chris: wäre alles andere als glaubwürdig. Klingt einfach so, als sollten Sie sich Mal ne Runde von Herrn Schüller hierzu beraten lassen, dann sehen Sie ein, dass Sie viel zu kompliziert denken.
    Kontakt Mail steht hier auf der Seite

  • #906

    Chris (Freitag, 28 Mai 2021 15:09)

    Ok weiß Bescheid vielen Dank

  • #907

    Christian (Montag, 07 Juni 2021 12:53)

    Hallo Herr Schüller,

    mir wurde am 26.02.21 bei einer Personenkontrolle In Urin und Blut THC nachgewiesen.
    - 2,7 ng/ml THC
    - 54,5 ng/ml COOH

    Nun kann ich mich bis zum 16.06.21 dazu äußern.

    Was ist hier ratsam? Soll ich einen Anwalt einschalten? Was kann auf mich zukommen?

    Ich freue mich sehr auf eine zeitnahe Antwort.

    Vielen Dank!

  • #908

    Bukem (Montag, 07 Juni 2021 18:58)

    @Christian: Sie haben kein Fahrzeug geführt und es wurde kein BtM Besitz festgestellt, sondern lediglich der Konsum? Haben Sie irgendwelche Angaben zu Ihrem Konsumverhalten gemacht? Insbesondere evtl zum Konsum harter BtM, also Alle BtM ausser Cannabis?
    Wenn Sie, so wie es klingt, unter Cannabiseinfluß gefahren sind, dann minimiert anwaltliche Hilfe ab jetzt die weiteren Risiken.
    Das Fahrzeug führen unter Cannabiseinfluß gibt Bußgeld, Punkte und einen Monat Fahrverbot.
    Und zusätzlich folgt je nach ihren Angaben ggü der Polizei mindestens ein ärztliches Gutachten. Das kann schließlich zum Verlust und Entzug Ihrer Fahrerlaubnis führen.
    Ja, Anwälte sind genau wegen so was erfunden worden.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Bitte schnellstmöglich per obiger Mail Kontakt aufnehmen

  • #909

    Christian (Dienstag, 08 Juni 2021 11:25)

    Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ich wurde zu Fuss angehalten und nein kein btm Besitz. Sie wussten aber dass ich gefahren bin, da ich meinen Ausweis in meinem Auto hatte und dieses nicht weit weg geparkt war. Ich habe zugegeben Gelegentlich bzw selten Cannabis in Gesellschaft zu konsumieren. Zu anderen BtM habe ich keine Angaben gemacht.

  • #910

    Maxii. J (Dienstag, 08 Juni 2021 12:00)

    Hallo Herr Schüller,

    Ich wurde am 02.01.21 mit 3,6g von der Polizei ertappt und hatte deswegen eine Anzeige. Da ich Erstkontakt mit der Polizei hatte zwecks dem Cannabis und ich einen Termin bei der Drogen und sucht Prävention wahrnehmen musste wurde dies aber allerdings eingestellt.

    Jetzt zu der bestehenden frage, ich würde jetzt gerne meinen Führerschein machen. Muss ich mich da auf irgendetwas einstellen, das da etwas kommt oder wie sieht es da aus?

    Ich würd mich über die Beantwortung meiner Frage dennoch freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Maxii

  • #911

    Christian (Dienstag, 08 Juni 2021 12:06)

    Edit: Ist es ratsam in meinem Fall eine Rechtschutz Versicherung zu haben?

  • #912

    Bukem: (Dienstag, 08 Juni 2021 13:19)

    @maxi: dann würde Sie aller Voraussicht nach die Führerscheinstelle vor Erteilung der Fahrerlaubnis zu einem ärztlichen Gutachten auffordern. Mit ein wenig Vorbereitung zb durch Herrn Schüller lässt dich unkompliziert bestehen. Gemäßigter und gelegentlicher Konsum nur von Cannabis ist bis dahin grds möglich

    @Christian: so auch hier. Herr Schüller arbeitet grds nicht mit Rechtsschutz Versicherungen zusammen, soweit ich es weiß.

  • #913

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 09 Juni 2021 07:39)

    @Christian:

    Ob die Polizei genau weiß, dass Sie unter Wirkung von THC gefahren sind, das wird sich noch zeigen.

    Wenn Sie zugegeben haben, dass Sie gelegentlich konsumieren, ist das schon mal keine gute Idee gewesen. Aber wie gesagt: Quizfrage ist hier, ob die Polizei beweisen kann, dass Sie unter Wirkung von THC gefahren sind und den Joint nicht nach der Fahrt geraucht haben. Auch könnten Sie einen Keks gegessen und die Wirkung erst nach der Fahrt eingesetzt haben.

    Ein Strafverfahren wegen Besitz läuft praktisch immer. Der Besitz wird aus dem Konsum abgeleitet.

    Zu den Versicherungen: Ich rechne nicht über diese ab. Zudem übernehmen die keine Kosten für Sachverhalte, die vor Abschluss des Vertrags lagen (beliebter wie naiver Denkfehler).

    Schreiben Sie mir gerne eine Mail. Ist vielleicht besser, um Sie selbst vor weiteren Torheiten zu schützen, die Sie vor weiteren Unbill schützen. Weiter müssen und sollten Sie sich jetzt erstmal nicht reinreiten.

    @Maxii:

    Ärztliches Gutachten ist wahrscheinlich und wird kein Problem darstellen.

  • #914

    Maik K (Freitag, 11 Juni 2021 12:42)

    Hallo,
    Ich wurde von der Polizei mit 2,5 Gramm Gras erwischt (ohne Beteiligung am Straßenverkehr). Die Folge: Festnahme- Beschuldigter wegen BTM Besitz, Bei Vernehmung Eigenbedarf eingeräumt ansonsten geschwiegen. Bei der anschliessenden ED-Behandlung bei der Polizei (leider... )gelegentlichen Canabiskonsum eingeräumt.
    Da ich mir bereits 1x vor 15 Jahren ein 1 monatiges Fahrverbot wegen Fahren unter Canabis (Jugendsünde) eingefangen habe, befürchte ich jetzt das die Führerscheinstelle eine MPU oder ein ärzliches Gutachten anorden wird. Falls eine Haaranalyse statt Urinprobe angeordnet befürchte ich ausserdem das evtl. regelmäßiger Canabis Kosum festgestellt wird. Mit welchen Maßnahmen seitens der Fahrerlaubnisbehörde muss ich hier noch rechnen?
    Kann ich mir die Haare abrasieren obwohl ich auf den Polizeifotos der ED-Behandlung normal Haare (ca. 7cm) habe ? Bekommt die FSS die Fotos oder nur die Ermittlungsakte die der Polizei?

    für eine Beantwortung wäre ich ihnen dankbar.
    mit freundl. Grüßen
    Maik K

  • #915

    Bukem: (Samstag, 12 Juni 2021 12:37)

    @Maik: erst mal kurz durchatmen. So schlimm, wie
    Sie denken ist das nicht. Solange Sie kein Fahrzeug unter Cannabiseinfluß geführt haben, brauchen Die gar nicht so weit zu denken.
    Ja, da kommt ein ärztliches Gutachten. Das bestehen Sie aber aller Voraussicht nach unproblematisch. Gelegentlich konsumieren ist ok bei richtiger zeitlicher Trennung zum Fahren. Kein, also noch nie Konsum harter BtM, kein Bong rauchen, kein Mischkonsum von Cannabis und Alkohol.
    Gelegentlich konsumieren bis zum Eingang der Ladung ist ok

  • #916

    NoName (Freitag, 18 Juni 2021 16:26)

    Hallo Herr Schüller,

    ich wurde am 09.05.2012 durch eine Zivilstreife aus dem Verkehr gezogen (Vorwurf: Rechts überholen auf der Autobahn - was meines Erachtens definitiv! nicht der Fall war). Aufgrund dessen wurden natürlich erst einmal Führerschein und Fahrzeugpapiere kontrolliert. Ohne weiteres wurden sofort und ohne zögern eine Personenkontrolle bei mir und meiner Beifahrerin getätigt, mein Auto und unsere privaten Taschen durchsucht. Was ich ehrlich gesagt für sehr fragwürdig halte, da ich keine Ausfallerscheinungen oder irgendwelche Auffälligkeiten gezeigt habe. Im Rahmen der Durchsuchung haben die Beamten eine leere Dose (in der sich leider offensichtlich mal Cannabis befunden hatte) in einer Tasche gefunden. Die Frage ob ich in den letzten 24 Std konsumiert habe, hatte ich verneint. Darauf hin Urin-und Bluttest durchgeführt "da ich diesen laut Beamten und der gefundenen Dose sowieso nicht umgehen könne".
    Bisher kam kein Bußgeldbescheid. Heute aber (18.06.21) kam ein Brief vom Landratsamt bzw. der Faherlaubnisbehörde, dieser lautet wie folgt;

    "mit Datum vom 09.06.21 wurde dem Landratsamt von der Polizeiinspektion *** mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß des BtmG gegen sie eingeleitet wurde. Sie führten am 09.05.21 ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. In der bei ihnen durchgeführten Blutkontrontrolle wurden 22ng/ml THC und 73,0 ng/ml THC-COOH (Cannabis) nachgewiesen.
    Das Landratsamt ist nun verpflichtet ihr Konsumverhalten zu überprüfen. Dies muss durch ein ärztliches Gutachten erfolgen. Nach Überprüfung des Konsumverhalten wird dann noch im Falle des gelegentlichen Konsums von Cannabis ein medizinisch-psychologisches-Gutachten angeordnet.
    Sollten Sie das ärztliche Gutachten nicht erstellen wollen, haben Sie die Möglichkeit, uns Mitzuteilen, ob Sie gelegentlich Cannabis konsumiert haben. Sollte dies der Fall sein, wird auf die Anordnung eines äG verzichtet. Die Anordnung eines medizinisch-psychologisches-Gutachtens bleibt jedoch bestehen.
    Bitte teilen Sie dem Landratsamt, sofern von Ihnen gewünscht, innerhalb von 1 Woche schriftlich mit, wie Ihr Konsumverhalten in der Vergangenheit ausgesehen hat."

    Nun weiß ich nicht was mein nächster Schritt ist? Sofort zum Anwalt? Direkt ein äG beantragen?
    Zudem ist mir ehrlich gesagt unerklärlich wie ein Wert von 22ng/ml zustande kommen kann, da ich weit vor Fahrtantritt geraucht, und zudem ausgiebig geschlafen hatte...
    Außerdem hatte mich vor ca. 2 Wochen (31.05.21) ein Beamter der Zuständigen Polizeiinspektion telefonisch kontaktiert, dass sie den Bußgeldbescheid raus schicken wollen, sie wüssten nur nicht an welche Adresse (habe einen 2. Wohnsitz in Bayern gemeldet - komme aus Bawü (Hauptwohnsitz) und wurde in Bayern aufgehalten), welcher bisher immer noch nicht angekommen ist?

    Bin echt ratlos und weiß nicht was ich tun soll.
    Konsum wurde seither natürlich eingestellt.

    Ich hoffe auf eine schnelle Antwort und bedanke mich schon einmal im voraus für Ihre Antwort/Mühen.

    MfG

  • #917

    Bukem: (Sonntag, 20 Juni 2021)

    @noname: Sie brauchen nicht zwangsläufig einen Anwalt, nein. Aber wenn Sie sicherstellen wollen, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht verlieren und nur mit einer teueren MPU und Zeitverlust wiederbekommen, würde ich drüber nachdenken.
    Das was und wie Die schreiben klingt ehrlich gesagt so, als hätten Sie einen erheblichen Beratungsbedarf.
    Um Sie hier sicher aus der Affäre ziehen zu können und sicherzustellen, dass Sie in zwei Monaten nicht wieder sowas haben, würde ich an Ihrer Stelle einen spezialisierten Anwalt nehmen.
    Der sollte schnellstmöglich Akteneinsicht nehmen, um überhaupt zu übersehen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und was Sie gesagt haben.
    Sie erhöhen damit sehr Ihre Erfolgsaussichten und wie gesagt, es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Sollten Sie ggü der Polizei bereits gesagt haben, dass Sie dann und wann konsumieren, würde das schon reichen.

    Herr Schüller ist bundesweit führend auf diesem Gebiet und bundesweit tätig. Diese Verfahren werden schriftlich geführt.
    Bei Interesse sofort melden unter kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #918

    3279 (Mittwoch, 21 Juli 2021 14:08)

    Hallo,

    ich hab die Urinproben und das fachärztliche Gespräch hinter mir. Nun habe ich von der Begutachtungsstelle mitgeteilt bekommen, dass das Gutachten nach der Ablauf der Frist von der Führerscheinstelle an mich gesendet wird. Ich habe der Führerscheinstelle bereits eine Information gegeben und auch gesagt, dass die Begutachtungsstelle mir zugesagt hatte, dass ich das Gutachten rechtzeitig erhalte. Falls die Führersteinstelle einer Fristverlängerung nicht zustimmt und ich mein Führerschein entzogen wird, kann ich dann gegen die Begutachtungsstelle rechtlich vorgehen?

    MfG

  • #919

    3279 (Mittwoch, 21 Juli 2021 14:10)

    Hallo,

    ich hab die Urinproben und das fachärztliche Gespräch hinter mir. Nun habe ich von der Begutachtungsstelle mitgeteilt bekommen, dass das Gutachten nach der Ablauf der Frist von der Führerscheinstelle an mich gesendet wird. Ich habe der Führerscheinstelle bereits eine Information gegeben und auch gesagt, dass die Begutachtungsstelle mir zugesagt hatte, dass ich das Gutachten rechtzeitig erhalte. Falls die Führersteinstelle einer Fristverlängerung nicht zustimmt und ich mein Führerschein entzogen wird, kann ich dann gegen die Begutachtungsstelle rechtlich vorgehen?

    MfG

  • #920

    Konstantin (Samstag, 24 Juli 2021 20:02)

    Guten Abend Herr Schüller,

    Ersteinmal ein großes Lob auf Ihre Arbeit die Sie hier leisten.

    Zu meinem Fall:

    Anfang Mai 2020 wurde ich auf einem Autohof von der Polizei kontrolliert. PAG Bayern erlaubt dies anscheinend auch einfach so.

    Ich händigte den Beamten ein 4g Glas CBD blüten aus da Sie dieses sowieso gefunden hätten und ich nicht wusste eine Straftat zu begehen. Dann folgte ein Urintest der negativ ausfiel. Ausserdem gab ich zu diese CBD Blüten nur bisher einmalig probiert zu haben.

    Die CBD Blüten gingen an die Polizei und ich konnte meine Fahrt fortsetzen.

    Ende Juli erreichte mich dann Post von der Staatsanwaltschaft : Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Vergehens nach 29 BtmG, Verfolgung wird gemäß 31a Abs 1 Btmg abgesehen. Ausserdem der Vermerk dass diese Entscheidung der Führerscheinstelle mitgeteilt wird.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    Kann ich noch mit einer Aufforderung zu einem Ärztlichen Gutachten rechnen. ?
    Wenn ja , wäre dies denn rechtmäßig?

    Vielen Dank

  • #921

    Bukem (Mittwoch, 04 August 2021 09:51)

    @konstantin: ja klar. Anordnung eines äG wird kommen und ist nach

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    rechtmäßig. Wäre alles nicht wild, hierzu bitte bei Interesse noch mal melden.

  • #922

    Bande (Freitag, 06 August 2021 23:04)

    Hallo!

    Ich wurde vor 3 monaten mit bisschen mehr als 1gramm Cannabis erwischt!
    Ich habe 1 monat später eine einladung zu einem ärztlichen Gutachten gekriegt und habe den konsum komplett abgestellt und werde nie wieder cannabis zu mich nehmen. D.h. Ich habe schon 5 wochen nicht Cannabis (THC) geraucht. Führerschein hab ich bis jetzt noch nicht begonnen. Ich musste beim ärtzlichen Gutachten pissen jedoch habe ich dazwischen paar mal CBD zu mir genommen. Wird beim ärtzlichen Gutachten nur nach THC gesucht oder kann CBD auch ausschlaggebend sein? Mein zweites urinscreening ist in einem monat. Ein paar tipps und Erklärungen wären sehr hilfreich.
    Mfg

  • #923

    Kirakidis Theo (Mittwoch, 11 August 2021 15:59)

    Hallo herr Schüler
    Gegen mich wurde ein ärztliches Gutachten angeordnet aufgrund Besitz von 2.6 gramm amphitamin, 2 gramm Marihuana und diverse Gegenstände für den Konsum von Cannabis.
    Ich soll jetz ein drogenscreening durchführen. Meine Frage ist jetz ob ich schon allein mit thc im Urin Durchfalle oder ob es eine Toleranz Grenze gibt.

  • #924

    Bukem: (Mittwoch, 11 August 2021 17:48)

    @Bande: CBD enthält auch aktives THC und verursacht damit einen THC COOH Nachweis. Egal, was die Werbung plappert. Grundsätzlich wäre in Ihrem Fall das aber nicht weiter schlimm, weil Sie ja kein Fahrzeug geführt haben. Deshalb wäre bei Ihnen künftig nur wichtig, dass Sie einen gelegentlichen Cannabis Konsum sicher zum Fahrzeug führen trennen können. Also zb nur am Freitag ein wenig rauchen, am Dienstag erst fahren würden

    @theo: Bitte genauer schildern? Gab es eine Verkehrsordnungswidrigkeit? Also fahren mit Blutuntersuchung und mehr als 1,0 ng aktiven Thc? Dann wäre blöd

  • #925

    Theo (Mittwoch, 11 August 2021 20:04)

    Nein gab es nicht. Habe lediglich einen joint im Keller geraucht und ein Nachbar meines Hauses hat die Polizei gerufen die mich quasi beim raus gehen meines Kellers erwischt hatte es wurde ein Alkoholtest durchgeführt der 0.0 ergab . In dem Schreiben der Zulassungs steht auch aufgrund des hohen Gefährdungspotenziales was von amphitamin Konsumenten ausgeht ein ärztliches Gutachten angeordnet das mein Konsumverhalten darlegen soll. Das ermessen wegen dringenden konsumverdacht (2dft mit anhaftungen und 2 Röhrchen) auf Null gesetzt

  • #926

    Bukem: (Mittwoch, 11 August 2021 22:17)

    @Theo: OK, da weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll. Der THC Konsum ohne Verkehrsbezug ist an sich nicht weiter wild. Wann war der Vorfall? Seit wann ist Ihr Konsum eingestellt? Würde also THC COOH nachgewiesen werden, wäre das handlebar. Haben Sie irgendwelche Angaben zu Ihrem Konsum Verhalten gemacht, insbesondere zu dem Amphetamin? Das ist nämlich brandgefährlich. Jeder Konsum von allem BtM ausser gelegentlich Cannabis führt zum Verlust Ihrer Fahreignung und damit der Fahrerlaubnis. Deshalb ist hier ganz wichtig, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Denn nur so kann man Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte nehmen und Sie so vorbereiten, wie die Führerscheinstelle vorbereitet sein wird.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig und über

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    24/7 erreichbar

  • #927

    Konstantin (Donnerstag, 12 August 2021 10:16)

    @Bukem

    Danke für die Antwort. Ich frage mich nur wie lange ich noch auf diese Anforderung zum äG warten soll.
    Der Brief von der Staatsanwaltschaft ist immerhin schon über ein Jahr her.

    Selbst für den Motorradführerschein wurde ich bereits letzten Monat zugelassen...

  • #928

    Konstantin (Donnerstag, 12 August 2021 10:20)

    @Bukem

    Danke für die Antwort.

    Mich wundert nur das der Brief der Staatsanwaltschaft mich ja schon bereits vor etwas mehr als einem Jahr erreicht hat.

    Ausserdem wurde ich letzten Monat auch für der Motorradführerschein zugelassen...

    Seltsam...

  • #929

    Konstantin (Donnerstag, 12 August 2021 10:26)

    Bukem

    Danke für die Antwort.

    Mich wundert nur das der Brief der Staatsanwaltschaft mich ja schon bereits vor etwas mehr als einem Jahr erreicht hat.

    Ausserdem wurde ich letzten Monat auch für der Motorradführerschein zugelassen...

    Seltsam...

  • #930

    Theo (Donnerstag, 12 August 2021 19:12)

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

  • #931

    Lasse W (Dienstag, 24 August 2021 20:47)

    Hallo eine Frage und zwar wurde ich zum dritten Mal von der Polizei mit Cannabis erwischt. Ich habe keinen Führerschein aber bin grade dabei. Wurde das letzte mal im Juni erwischt, war Dauerkonsument ( 3-4 J am Tag) und jetzt will die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten von mir das ich am 27.08 bestätigen soll ( aber einen Termin hab ich noch nicht). Ich konsumiere seit dem 13.07 Überhaupt nicht mehr. Jetzt zu meiner Frage muss ich Angst vor einem MPU haben obwohl ich selbstverständlich nie ein Auto bewegt hätte unter Einfluss von THC ?

  • #932

    Anneliese (Samstag, 11 September 2021 18:25)

    Hallo Herr Schüller, am 19.4.21 klingelte um 6 Uhr Morgens die Kriminalpolizei an der Wohnungstür meiner Eltern. Meine Mutter weckte mich und die Kripo war mit einem Durchsuchungsbefehl wegen einer Straftat nach § 29 a BTMG da.. Am 28.7.21 wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Ich mache gerade meinen Führerschein und sollte meine theoretische Prüfung ablegen.. Die Kripo hat den Vorrgang der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde, dass eine Entscheidung über meinen Antrag bis zum Abschluss des Verfahrens aus. Zu gegebener Zeit sollte ich den Ausgang des Verfahrens mitteilen, dies tat ich am 9.8.21 und sendete eine Kopie der Staatsanwaltschaft ,mit der Einstellung des Verfahrens. Am 8.9.21 erhielt ich jetzt von der Fahrerlaubnisstelle ein Schreiben, das sie ein ärztliches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung kostenpflichtig anordnet.Ihre Begründung, Sie wirkten weiterhin während der gesamten Durchsuchung größtenteils abwesend, wodurch der Konsum von Betäubungsmitteln vor der Durchsuchung nicht auszuschließen sei. ( eine absolute Frechheit )Hieraus ergeben sich erhebliche Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Hierzu kann ich sagen, dass ich erst um 9.45 Uhr den Tag Schule hatte. Ich bin ca. gegen 01.00 Uhr eingeschlafen, war um 6 Uhr noch im Tiefschlaf und plötzlich war die Kripo im Zimmer. Ich wusste gar nicht was los war. Darf ,aufgrund so einer Vermutung ein ärztliches Gutachten bestimmt werden ? --------- Gefunden wurde ein Unterteller mit ein bisschen Tabak und Marihuanna , keine Grammzahl angegeben , da zu wenig und ein Grinder. Das ärztliche Gutachten muss ich ja selber zahlen, habe gar nicht das Geld dafür, habe gelesen um die 600 Euro? Habee ich einee Chance das zu umgehen ? Wenn ja schafft man das alleine oder nur mit einem Anwalt ? Vielen Dank im Voraus Gruß Anneliese

  • #933

    Seb (Donnerstag, 16 September 2021 20:38)

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich wurde am 16.06.21 von der Polizei angehalten.
    Ich habe den Urintest nicht verweigert habe aber die Beamten hinsichtlich meines letzten Cannabiskonsums belogen.
    Der Urintest viel positiv aus.
    Beim darauffolgendem Bluttest wurden 1,4 ng/ml THC sowie 14 ng/ml THC-COOH nachgewiesen.

    Am 06.09.21 wurde ein Schreiben über eine Anordnung zu einer medizinisch-psychologischen Begutachtung zugestellt.
    Dieses schreiben konnte ich erst am 12.09.21 öffnen da ich im Urlaub war.

    In diesem schreiben steht geschrieben das eine Einverständniserklärung und eine Liste mit berechtigten Instituten, von denen ich eine auswählen kann, dem Schreiben beiligen.
    Dies ist leider nicht der Fall gewesen.

    Die Einverständniserklärung muss ausgefüllt und unterschrieben zwei Wochen nach erhalt dieses Schreibens an den LbV zurück. (20.09.21)

    Diese Frist kann ich aus genannten Gründen nun überhaupt nicht mehr einhalten.

    Desweiteren soll das Gutachten der durchzuführenden Untersuchung am 01.10.21 beim LbV eingehen.

    Auch diese Frist ist unter diesen bedingungen nicht mehr einzuhalten.

    Ich habe dem LbV mein Problem per E-Mail geschildert und warte noch auf eine Antwort.
    Ich habe mit 5 verschiedenen Menschen vom LbV gesprochen doch niemand konnte mir sagern wie und woher ich die Einverständniserklärung bekomme.

    Die Fristen sind nun definitiv nicht mehr einzuhalten und ich werde wahrscheinlich meinen Führerschein verlieren.

    Dabei bin ich gewillt mich der Ärztlichen untersuchung zu unterziehen.

    Gibt es da möglichkeiten den verlust der Fahrerlaubnis zu verhindern?

  • #934

    inso (Freitag, 17 September 2021 10:19)

    hallo herr schüller , folgendes ist passiert :
    ich war 2017 bis 2018 cannabis patient . Leider hat sich rausgestellt das der arzt
    unrechtmässig btmg rezepte ausgestellt hat.
    die staatsanwaltschaft hat anklage gegen den arzt erhoben und der fürerscheinstelle gemeldet dass ich da patient war und wohl unrechtmäßig blüten verschrieben bekommen habe.
    Ich bin aber mit einer diagnose vom neurologen dort gewesen und es wurde eine anamnese gemacht und dann wurden blüten verschrieben. Meine diagnose vom neurologen war inomnie und depressive episode.die verbareichten psychofarmaka waren trimirpramin , mirtazapin und citalopram welche ich sehr schlecht vertragen hatte und deswegen nach einer alternative gesucht habe.
    Aktuell bin ich auch cannabis patient mit der gleichen diagnose.
    Die führerscheinstelle verlangt nun eine fachärztliche untersuchung von einer begutachtungsstelle und ggf. eine mpu mit gezielter fragestellung .
    ich bin nicht mit btmg vorbelastet und hatte noch den führerschein wegen btmg
    verloren.
    allerdings musste ich 2016 wegen 0,5 promille den führerschein für 4 wochen abgeben.
    was kommt auf mich zu ?
    ist das rechtens ?
    grüße aus bayern

  • #935

    Robs (Sonntag, 26 September 2021 13:59)

    Hallo Herr Schüller,

    erstmal viele Dank für die ganze Arbeit hier. Ich hatte vor über einem Jahr ein ÄG(cannabis) und dies ist positiv für mich verlaufen. Im Mai bin ich bei rot gefahren und hab jetzt insgesamt 4 Punkte. Jetzt hab ich wieder einen gelben Brief bei der Post liegen, mit gleichen AZ wie vor ca. einem Jahr bei dem ÄG. Kommt jetzt Schlimmeres auf mich zu?

    Vielen Dank und liebe Grüße

  • #936

    Peter (Dienstag, 05 Oktober 2021 17:13)

    Guten Tag Herr Schüller,
    ich habe eine Frage und ich hoffe Sie können mir etwas Klarheit verschaffen.
    Ende Februar diesen Jahres wurden bei mir in der Wohnung 35g Cannabis gefunden. Gekommen ist die Polizei, weil ich und ein Bekannter zu laut waren und die Polizisten den Geruch bemerkt haben.
    Ende Juni habe ich den zum Glück sehr milden Strafbefehl erhalten und Ende September die Rechnung. Es wurde gesagt, dass das Cannabis Eigenbedarf war und ich gelegentlich konsumiere.
    Bei dem Vorfall musste ich keinen Drogentest machen, aber Pusten und ich hatte Alkohol getrunken.
    Seit dem rauche ich nicht mehr, würde es aber gerne mal wieder am Wohenende.
    Ich gehe davon aus, dass ich zum zu einem äG eingeladen werde und die Frage ist, ob es ein Problem sein kann wenn ich bis dahin einmal die Woche rauchen würde. Gelegentlicher Konsum wurde ja bereits zugegeben und sollte mit Trennvermögen in Ordnung sein.
    Über Ihre Einschätzung würde ich mich sehr freuen und viele Grüße.

  • #937

    Peter (Dienstag, 05 Oktober 2021 19:35)

    Hallo Schüller,
    leider wurden Ende Februar ca. 35g Cannabis in meiner Wohnung gefunden. Die Polizei war eigentlich gekommen, weil ein Bekannter und ich zu laut waren, allerdings bemerkten Sie den Geruch. Einen Drogentest machen musste ich nicht, allerdings musste ich einen Alkoholtest machen und hatte getrunken.
    Vor circa 3,5 Monaten kam der zum Glück sehr milde Strafbefehl. Es wurde angegeben, dass das Cannabis Eigenbedarf war und ich gelegentlich konsumiere.
    Seit dem Vorfall habe ich nichts mehr konsumiert.
    Ich gehe davon aus, dass ich noch eine Einladung zum äG bekomme. Meine Frage ist, ob es bis zur Einladung ok wäre einmal die Woche etwas zu konsumieren, da gelegentlicher Konsum ja schon angegeben wurde, oder ob das ein Problem sein könnte.
    Ein Auto habe ich nicht angemeldet und gefahren bin ich auch nicht.
    Über Ihre Einschätzungen würde ich mich sehr freuen.
    MfG

  • #938

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 05 Oktober 2021 21:06)

    @Peter:

    Grundsätzlich werden Gutachten häufig positiv enden, wenn man so argumentiert in diesen und vergleichbaren Fällen:

    Nur alle 1-2 Wochen am WE konsumiert. Nicht unter der Woche konsumiert. Nie mehrere Tage oder gar Wochen am Stück konsumiert. Nie Alkohol und Cannabis an einem Tag zusammen konsumiert oder leicht versetzt. Nie andere Drogen konsumiert. Konsum von Alkohol auch nur alle paar Wochen mal 2-3 Bier, keine scharfen Sachen.

    Konsum eingestellt als das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde kam.

    @Robs:

    Das weiß ich nicht - wegen der Blitzer Sache hier melden: www.zimmer-gratz.de - wenn jemand da was reissen kann, dann die. Nehme ich in privaten Bußgeldverfahren auch immer.

    Warum das aber dasselbe Aktenzeichen ist, weiß ich nicht. Da müsste man sich die Akte anschauen, um die Frage genau beantworten zu können.

    @Inso:

    Das kann ich leider ohne Akteneinsicht nicht sagen. Aber so wie das klingt, dürfe die Anordnung des Gutachtens rechtmäßig sein. Wenn Sie Hilfe brauchen, es zu bestehen, schreiben Sie mir gerne eine Mail. Danke.

    @Seb:

    Laden Sie mir das Schreiben der Behörde mal hoch: kontakt@strafverteidiger-schueller.de.

  • #939

    Nico (Dienstag, 12 Oktober 2021 21:06)

    Hallo Herr Schüller,

    folgendes problem:
    mir wurde 2017/2018 wegen 6 tatmehrheitlichen fällen das handeltreiben von btm (cannabis) auferlegt hatte dann nur eine geldstrafe von 300 euro,

    am 18.11.2018 wurde ich aufgehalten dort ergab sich der verdacht das ich unter btm stehen würde und habe mich leider breit reden lassen und habe freiwillig einen urin test gemacht mit folgendem ergebnis: 0,8 ng/ml thc und 24,3 ng/ml thc cooh
    da ist aber nichts weiter passiert weil es unterm grenzwert lag

    am 16.07.2021 wurde ich wiedee aufgehalten und gab leider an vermutlich einen joint geraucht zu haben eine woche bevor die kontrolle war dort kam folgendes raus:
    thc 1,9 ng/ml und 36 ng/ml thc cooh und ich habe eine bußgeld bekommen plus 1 monat fahrverbot

    jetzt soll ich ein ärztliches gutachten machen und bis zum 29.11 abgeben nur mit einem urin drogenscreening

    bei dem gutachten wird folgende fragestellung zu grunde gelegt:

    Einnahme von Cannabis und fahrt unter einfluss von thc

    1. Liegen Körperliche und oder geistige beeinträchtigungen vor, die mit der einnahme von betäubungsmitteln in zusammenhang gebracht werden können

    2. ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er zukünftig ein kraftfahrzeug unter einfluss von cannabis oder dessen nachwirkungen führen wird?

    die zweite frage verstehe ich nicht so ganz..

    das problem ist, ich war 2 wochen krank und hab daher jeden tag cannabis konsumiert und bin jetzt aber clean und rauche nichts mehr.. ich lasse morgen bei meinen hausarzt ein drogenscreening durchführen um zu sehen wie hoch mein thc cooh wert noch ist.. denken sie mein führerschein ist noch zu retten oder muss ich mich auf mpu einstellen?

    mfg nico

  • #940

    Bukem: (Mittwoch, 13 Oktober 2021 08:55)

    @Nico: wann haben Sie denn zuletzt konsumiert? Ich würde Ihnen in Ihrem ganz eigenen Interesse dringend raten, sich nicht hier, sondern separat unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    bei Herrn Schüller zu melden. Weil hier nicht ein einzelner Cannabis Verstoß vorliegt und Sie vermutlich im ärztlichen Gutachten einen positiven THC COOH Nachweis haben werden, droht hier der Verlust der Fahrerlaubnis. Sogar falls nach dem äG erst noch eine MPU angeordnet werden sollte, würden Sie die wegen fehlender Abstinenz Nachweise auch nicht bestehen können.
    Um das alles und weitere und unnötige Kosten zu vermeiden, brauchen Sie möglichst schnell anwaltliche Hilfe. Und bundesweit dürfte nur schwer jemand erfahrener sein als Herr Schüller.
    Er ist bundesweit für Sie da.

  • #941

    Nico (Mittwoch, 13 Oktober 2021 10:00)

    Hallo Bukem,

    danke für die schnelle antwort.
    ich habe herr schüller eine email geschickt.

    mfg nico

  • #942

    Daniel (Freitag, 15 Oktober 2021 03:00)

    Hallo Herr Schüller,

    zu meiner Situation: Ich wurde vor ca. 2,5 Jahren mit einer geringen Menge Cannabis erwischt. Die Anzeige wurde wie zu erwarten fallen gelassen und es gab keine weiteren Konsequenzen hinsichtlich meines Führerscheins. Nun wurde ich gestern erneut, mit weniger als einem Gramm, von der Polizei angehalten. Ich habe keine Aussage getätigt und sonst auch keine unnötigen Angaben zu meinem Konsum etc. gemacht. Beim ersten Mal nicht und auch beim zweiten Mal nicht! Weiterhin war ich beide Male zu Fuß unterwegs.
    Nun meine Fragen..
    Kann die Führerscheinstelle nun auf mich zukommen, da ich bereits zwei Mal erwischt wurde? Oder spielt die erste Anzeige vor 2,5 Jahren keine Rolle mehr?

    Falls die Führerscheinstelle sich doch meldet, wann würden die auf mich zukommen? Da ich das letzte Jahr fast täglich geraucht habe, habe ich Angst als Dauerkonsument eingestuft zu werden, da mein THC-COOH Wert mit Sicherheit nicht niedrig ist.

    Wird die Strafanzeige aufgrund der geringen Menge erneut fallen gelassen oder gibt es nun eine Geldstrafe?

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel

  • #943

    Bukem: (Sonntag, 17 Oktober 2021 14:07)

    @Daniel: Sie sollten davon ausgehen, dass der frühere Vorfall natürlich weiter aktenkundig ist. Deshalb wird der jetztige BtM Besitz voraussichtlich auch eher gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt oder es folgt eine wohl überschaubare Geldstrafe.
    Davon losgelöst sind Anschluss Massnahmen der Führerscheinstelle. Von einer Ladung zum ärztlichen Gutachten sollten Sie ausgehen, die hätte auch schon nach nur einem Vorfall kommen können, das wird jetzt sicher nicht unwahrscheinlicher.
    Zur Beruhigung: gab ja keine Verkehrsbezug, daher können Sie getrost weiter konsumieren, aber bitte nur noch gelegentlich, also einmal, maximal zweimal die Woche unter Einbehaltung der richtigen zeitlichen Trennung zum Fahrzeug führen.
    Bitte 72 bis 96 Stunden warten. Durch den nur noch gelegentlichen Konsum sinken auch ihre THC COOH Werte und das Kopf Kino lässt nach.
    Wichtig: für Massnahmen der Führerscheinstelle gibt es keine Fristen, das kann also mitunter sehr lange dauern.
    Wenn die Ladung kommt und Sie Fragen haben, bitte melden

  • #944

    Hennes1948 (Montag, 18 Oktober 2021 13:25)

    Guten Tag Herr Schüller,
    Ich schreibe Ihnen bezüglich eines Cannabis Vorfalls.
    Ich wurde vor einem Jahr außerhalb des Straßenverkehrs von der Polizei in NRW mit 5 g Cannabis erwischt. Es wurden keine Tests oder Blutabnahmen gemacht. Angaben zum Konsum habe ich keine gemacht, außer dass ich zu dem Zeitpunkt Semesterferien hatte… Nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet habe, wurde das Verfahren auch eingestellt.
    Zusätzlich sollte ich sagen, dass ich im Jahr 2015 eine Mpu wegen Cannabis im Straßenverkehr absolvieren musste, welche ich Anfang 2017 bestanden habe.

    Nun zu meiner Frage: Muss ich nun nach über einem Jahr immer noch damit rechnen, dass sich das Straßenverkehrsamt bei mir meldet, bezüglich eines möglichen ärztlichen Gutachtens?

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!

  • #945

    Bukem: (Montag, 18 Oktober 2021 14:04)

    @Hennes1948: ja, das kann weiterhin sein. Für etwaige Anordnungen der Führerscheinstelle bestehen keine gesetzlichen Fristen Regelungen.

    Was genau haben Sie denn damals in der MPU angegeben? Zukünftig Abstinenz oder richtige zeitliche Trennung bei gelegentlichem Konsum?
    Und in welchem Bundesland leben Sie? Zur Vermeidung einer plötzlichen MPU Anordnung bitte unbedingt bei Herrn Schüller persönlich abklären lassen!

    Mail an kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #946

    Hennes1948 (Dienstag, 19 Oktober 2021 17:15)

    @Bukem: Dankeschön für die schnelle Antwort! Dann muss ich wohl abwarten und Daumen drücken.

    Ich lebe in NRW und die finale Beantwortung des Gutachtens war: ,,Es ist nicht zu erwarten, dass Herr… auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss berauschender Mittel führen wird“.

    Eine Frage die ich hätte wäre noch: Ist es denn möglich, mit Berücksichtigung meiner Situation, mal ein Wochenende in Holland zu verbringen, mit seinen Vorzügen und danach selbstverständlich für mindestens 5-6 Tage nicht am Straßenverkehr teilzunehmen, selbst wenn ich noch in Zukunft Post bekommen sollte?
    Danke und liebe Grüße

  • #947

    Bukem: (Mittwoch, 20 Oktober 2021 20:01)

    @Hennes1948: genau das sollten Sie vorerst lieber unterlassen und das sicherheitshalber vorher abklären lassen.
    Konsum mit späterem THC COOH Nachweis und plötzlich eine kurzfristige Ladung der Führerscheinstelle wäre wenig hilfreich.
    Sie sollten hier unter der bereits angegeben Mail bei Herrn Schüller melden. Sonst könnte das eben heikel werden

  • #948

    Tim (Donnerstag, 28 Oktober 2021 14:12)

    Hallo Herr Schüller,

    ich bin am 09.01.2018 in eine allgemeine Verkehrskontrolle gekommen und wurde nach ablehnen des Urintests zur Blutabnahme ins Krankenhaus mitgenommen. Das Ergebnis des Bluttests war 9.7ng/ml THC und 91,8 ng/ml Tetrahcrocannabiol-Carbonsäure.
    Ich bekam dann vom Landratsamt am 19.02.2018 einen Brief, dass meine Fahrerlaubnis entzogen wird bzw. ich Zeit habe bis zum 05.03.2018 ihn freiwillig abzugeben(was ich dann gemacht habe), da die Fahreignung nicht mehr gegeben ist, wenn Cannabis gelegentlich konsumiert wird und zwischen Einnahme von Cannabis und dem Führen eines Kraftfahrzeuges nicht getrennt werden kann, was ich ihrer Meinung nach erfülle. Da ich keine Angaben zum Konsum gemacht habe, gehen sie alleine von den Werten davon aus, dass ich gelegentlich konsumiere.
    Da ich mir sicher war, dass ich eine MPU machen muss und kein Geld während der Studienzeit hatte und ihn auch nicht unbedingt gebraucht habe, habe ich das mit dem Antrag erstmal sein gelassen.
    Jetzt habe ich nach 3 Jahren ohne Führerschein und 2 Jahre ohne Konsum von Cannabis vor 6 Monaten einen Antrag zur Wiedererteilung gestellt und jetzt einen Brief erhalten mit der Anordnung für ein ärztliches Gutachten um festzustellen "Handelt es sich bei dem Konsumverhalten von Herr Bauer um einen einmaligen, gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum von Cannabis?".
    Jetzt bin ich natürlich sehr verwirrt, da mir ja die Fahrerlaubnis mit der Begründung dass ich gelegentlich konsumiere und Konsum und das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht trennen kann entzogen wurde. Ich hatte eher mit der Anordnung einer MPU gerechnet.
    Hätte dieses äG nicht vor dem Entzug der Fahrerlaubnis statt finden müssen?
    Hat das jetzt überhaupt einen Sinn dieses äG mit meinen Blutwerten anzutreten? Denn ich kann das äG ja nur bestehen wenn ich behaupte dass es ein einmaliger Probierkonsum war und das Gutachten ist ja auch sehr kostspielig.
    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
    Liebe Grüße

  • #949

    Bukem: (Samstag, 30 Oktober 2021 08:32)

    @tim: ob die FSST damals 2018 eine Mpu oder äG hätte anordnen müssen, ist jetzt ja nicht mehr relevant. Ich hätte auch eher mit einem äG gerechnet, aber erstens gibt es erhebliche regionale Unterschiede und zweitens ist ziemlich viel, was FSST so anordnen, eben auch nicht richtig.
    Egal, denn für die Neuerteilung ist nun das äG angeordnet.
    Wie sieht es denn aus? Haben Sie dauerhaft den Konsum eingestellt?
    Für die Führerscheinstelle geht es um Ihre Eignung als zuverlässiger Verkehrsteilnehmer. Das wäre auch mit einem zukünftigen gelegentlichen Konsum bei richtiger zeitlicher Trennung möglich.
    Fragen Sie doch am besten per separater Mail bei Herrn Schüller nach

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #950

    Maxim623 (Montag, 27 Dezember 2021 15:05)

    Guten Tag Herr Schüller,

    Ich wurde vor einer Woche von der Kripo Berlin kontrolliert während ich mit einem Kollegen auf den Bus gewartet hatte. Es wurden maximal 3.5g Cannabis sichergestellt. Ich habe keine Angaben zum Konsum gemacht, allerdings haben die Polizisten einen Autoschlüssel in meiner Jacke gefunden. Der Autoschlüssel war ausgerechnet in der Jacke, die ich diesen Abend trug. Ich sagte dem Beamten, dass ich selten Auto fahren würde und den Autoschlüssel immer mit mir führe. Die Beamten meinten ich könne meinen Führerschein abschreiben, müsse „auf jeden Fall eine MPU machen“ und der FSS. melden sie es selbstverständlich auch. Ich bin weder Vorbestraft noch in irgendeiner Art und Weise auffällig gewesen.

    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen und wie wahrscheinlich ist die Anordnung eines äG.?

    Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort und finde die Idee dieses Forums großartig! Weiter so und LG!

  • #951

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 29 Dezember 2021 21:45)

    @Maxim:

    Anordnung ärztliches Gutachten ist nicht unwahrscheinlich. Sehr wahrscheinlich ist aber auch, dass Sie dieses bestehen, wenn Sie sich rechtzeitig bei mir melden (=wenn die Fahrerlaubnisbehörde sich meldet - spätestens). Konsum dann einstellen. Prinzipiell würde ich auch wegen der 3,5 Gramm schon einen Anwalt konsultieren. Melden Sie sich bei Bedarf. Jedenfalls dann, wenn der Führerschein wichtig ist, sollte das zeitnah geschehen.

  • #952

    Daniel (Freitag, 31 Dezember 2021 04:04)

    Hallo Herr Schüller,

    mir wurde ein ÄG angeordnet aufgrund von Chats, die belegen sollen, dass ich Cannabis gekauft haben soll. 10g im Zeitraum von 2 Monaten. Dem ÄG habe ich aus finanziellen Gründen nicht Folge geleistet (konnte es wirklich nicht bezahlen). Führerschein wurde vor Kurzem entzogen. Nun hat mir die Sachbearbeiterin mit einer MPU für die Neuerteilung gedroht, aufgrund der Nichterbringung des ÄG. Es gibt jedoch laut Akte keinen nachgewiesenen Konsum. Sogar der Besitz ist ja nicht mal belegt, also nicht offensichtlich. Meine Frage: Ist die Anordnung der MPU bei der Neuerteilung überhaupt rechtens und falls ja, wie läuft solch eine MPU ab wenn kein Konsum und kein Trennvermögen festgestellt wurde, also was ist da die Fragestellung?

    Danke für Ihre Hilfe.

  • #953

    Bukem (Montag, 03 Januar 2022 18:26)

    @Daniel: das ist nicht sonderlich gut durchdacht worden und, wenn Sie sich hier auch nur kurz informiert oder gefragt hätten, hätte das alles unkompliziert und kostengünstig geklärt werden können.
    Es gab bei Ihnen doch gar keinen Verkehrsbezug? Deshalb hätte es überhaupt keinen Grund gegeben, daß äG nicht zu machen und die Fahrerlaubnis zu behalten.
    JETZT ist richtig teuer und die Führerscheinstelle denkt zusätzlich, dass Sie das äG deshalb nicht gemacht haben, weil Sie etwas zu verbergen haben und vertuschen wollten.
    Blöd und unnötig. Das hätte alles leicht vermieden werden können.
    Darf ich Ihnen was vorschlagen? Suchen Sie sich bitte anwaltliche Hilfe. Bei einer Blinddarm Entzündung würden Sie doch fachlich kompetente Hilfe suchen, hoffe ich zumindest.
    Herr Schüller ist gerne bundesweit für Sie tätig.
    Was den genauen Ablauf Ihrer MPU betrifft: dazu müsste man Ihre Akte bei der Führerscheinstelle einsehen. Vermutlich gehen die Herrschaften dort wenigstens von dauerhaftem THC Konsum, vermutlich aber auch hartem BtM Konsum aus. Das ist nämlich der Grund, warum andere Betroffene einem äG nicht nachkommen
    Bitte unter kontakt@strafverteidiger-schueller.de durchklingeln

  • #954

    Daniel (Dienstag, 04 Januar 2022 16:07)

    Hallo Bukem,

    danke für deine Antwort, jedoch finde ich einiges übertrieben, so wie du es hier beschreibst. Dass die Führerscheinstelle von hartem Konsum ausgeht halte ich nicht für möglich, einen Bezug zu harten Drogen gab es ja nicht ansatzweise. Außerdem wie kann es sein, dass man von dauerhaftem Konsum ausgeht, wenn in der Akte kein Konsum feststeht? Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Betroffene nie konsumiert hat und dementsprechend macht eine MPU doch gar keinen Sinn. Habe ich es korrekt verstanden, dass man gegen eine MPU garnichts unternehmen kann, ich frage, weil du dazu keine Äußerung gemacht hast. Dementsprechend würde ich in Erwägung ziehen meine Akte zu schicken, um zu überprüfen, ob eine MPU überhaupt rechtens ist.

    Grüße Daniel

  • #955

    Bukem (Mittwoch, 05 Januar 2022 11:36)

    @Daniel: Ob Sie das übertrieben finden oder nicht, ist leider nicht relevant. Aus der Sicht der Führerscheinstelle gibt es regelmäßig nur einen Grund, an einem ärztlichen Gutachten nicht mitzuwirken. Und das ist nunmal der, dass der Betroffene ein rechtlich verbotenes Konsumverhalten zu verschleiern versucht. Und das ist auch genau die gesetzliche Aufgabe der Führerscheinstelle so zu denken und zu handeln. Die sind nämlich dazu da, ungeeignete Verkehrsteilnehmer auszusortieren und den Strassenverkehr damit sicherer zu machen. Und Sie verstehen das falsch, es soll ja grad abgeklärt werden, OB ein relevanter Konsum erfolgt ist.

    Auf Ihre Frage nochmal ganz deutlich: gegen Anordnungen der Führerscheinstelle bestehen keine unmittelbaren Rechtsmittel, Sie können also nicht einfach Widerspruch erheben.
    Sie müssten umständlich gegen eine spätere Versagung einer Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis vorgehen. Das ist regelmäßig mit Zeitverlust und Kosten verbunden.
    So oder so ist es in Ihrem Fall doch so, dass Sie eben Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sind und das äG nicht abgegeben haben.
    Ich kann es nur wiederholen: von alleine wird grad nichts besser. In jeder Fallkonstellation sollten Sie ganz dringend sich anwaltlich helfen lassen. Und zwar jetzt. Nicht morgen, nicht erst nächste Woche.

    Denn durch einen Anwalt, der evtl sogar noch überregional bzw bundesweit bei den jeweiligen Führerscheinstellen zig hundert Verfahren jedes Jahr führt, lassen sich unliebsame Massnahmen der Führerscheinstelle noch auf dem kurzen Dienstweg einfangen bzw abmildern.

  • #956

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 09 Januar 2022 22:01)

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis war zu erwarten. Rechtmäßig war sie nur dann, wenn man aus der gefundenen Menge an Cannabis auf einen täglichen oder beinahe täglichen Konsum schließen konnte. Kann man drüber streiten, aber ich gehe davon aus, dass die Fahrerlaubnisbehörde vermutlich vor Gericht Recht bekommen würde diesbezüglich. Dazu braucht es meist nicht mal 10 Gramm, oft reichen auch 2 oder 3 Gramm. Man sieht es halt nicht so eng.

    Es geht nicht um die Frage, ob Sie konsumiert haben. Es geht darum, dass es Eignungszweifel wegen des Besitzes von BtM gab und Sie nicht mitgeholfen haben, diese mittels ärztlichen Gutachtens auszuräumen. Macht man das nicht: Entziehung der Fahrerlaubnis.

    Erst die kann man anfechten vor Gericht (mit dem Argument, dass die Entziehung wegen Nichtvorlage des Gutachtens deshalb rechtswidrig war, weil die Anordnung des Gutachtens rechtswidrig war = hier wie gesagt habe ich ziemliche Zweifel, dass Sie damit durchkommen). Nicht bereits die Anordnung der Begutachtung ist anfechtbar, da sie rechtlich kein Verwaltungsakt ist. Man kann die Entziehung aber auch erfolgreich mit dem Argument anfechten, dass die Fragestellung des Gutachtens zB zu extensiv war, sich also zB auf alle BtM und nicht nur auf Cannabis bezog.

    Kann ich nichts zu sagen, da ich die Fragestellung nicht kenne.

    Ich müsste mir die Unterlagen mal anschauen. Anordnung des Gutachtens vor allem. Und genau genommen müsste man sich die Akte mal anschauen. Aber das macht nur Sinn, wenn noch kein Monat seit der Entziehung her ist.

    Sonst müssen Sie eine MPU machen. Die könnte man dann taktisch wie ein nachgeholtes ärztliches Gutachten behandeln. Kann klappen.

    Natürlich können Sie sich die Akte beantragen. Sie werden sie zwar nicht kriegen, aber testen kann man es. Und wie wollen Sie dann prüfen, ob die Anordnung der MPU rechtmäßig war, wenn Sie bereits über die Anordnung des ärztlichen Gutachtens und den üblichen Ablauf so fehlgehen?

  • #957

    Terance (Donnerstag, 13 Januar 2022 03:08)

    Guten Abend,

    Ich habe folgende Frage:

    Neulich wurde ich mit ca. 2g Cannabis zu Fuß von der Polizei kontrolliert. Das Cannabis wurde sichergestellt und die Beamten drohten mir mit der FSS. Das ganze ist in Berlin passiert und ich hab mir in der Vergangenheit noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Womit muss ich rechnen? Muss ich nun um meinen Führerschein bangen? Den Konsum hab ich seit knapp einem Monat eingestellt.

    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

  • #958

    Koljah (Donnerstag, 13 Januar 2022 18:37)

    Hallo,

    ich wurde am 13.07.2021 mit einem E-Scooter kontrolliert. Ich hatte einen Atemalkoholwert von 0,6 Promille, der auch später auf der Wache mittels einem gerichtsverwertbaren Atemalkoholtestgerät bestätigt wurde.
    Außerdem wurde in meiner Tasche ca. 2,5 g Cannabis gefunden (THC). Ein auf der Wache durchgeführter Speicheltest verlief negativ, weshalb ich keine Blutuntersuchung machen musste (habe auch nicht konsumiert).
    Meine Aussage zum Konsumverhalten zu den Beamten: Nur einmal Probiert in meiner Jugendzeit, das gefundene Cannabis sei lediglich CBD-Haltig und am örtlichen Kiosk erworben.

    Das Ermittlungsverfahren wegen Besitz von BtM wurde bereits eingestellt.
    Habe ich noch mit einem ärztlichen Gutachten zu rechnen?

    Danke im Voraus.

  • #959

    Maurice (Sonntag, 23 Januar 2022 03:45)

    Ich wurde vor gut einem Jahr mit 12 ng aktivem thc und 130 thc cooh erwischt ich wurde von der Polizei herausgezogen dazugesagt mir wurde direkt Fahrerlaubnis entzogen kann mir einer sagen ob ich eine mpu machen muss oder ob man Glück haben kann und den Führerschein einfach neu machen kann

  • #960

    Bukem (Sonntag, 23 Januar 2022 19:26)

    @Maurice: aller Voraussicht werden Sie sich auf eine MPU mit 1 jährigem Abstinenz Zeitraum einstellen müssen. Wie ist das zusätzliche Strafverfahren ausgegangen? Haben Sie da irgendwas zu Ihrem Konsumverhalten ausgesagt?
    Um das kurz und knapp zu sagen: ohne Anwalt und zusätzlich verkehrspsychologische Hilfe wird aller Voraussicht nach die Neuerteilung fehlschlagen. Hier muss man sich ganz genau Ihre Akte ansehen.
    Deshalb ist hier ein Investment in einen Anwalt klug angelegt. Da kommt Herr Schüller ins Spiel. Er ist in diesen Fällen bundesweit führend und bundesweit tätig.

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Bei Interesse gerne melden

    @koljah und Terrance: ohne jetzt weitere Details Ihrer Fälle zu kennen: ja, im Zweifelsfall werden Sie beide mit einem ärztlichen Gutachten rechnen müssen.
    Da aber jeweils kein Verkehrsbezug, also ein THC Verstoß beim führen eines Fahrzeugs vorliegt, ist gemäßigter Konsum auch weiterhin möglich.
    An Zugang der Ladung Bitte nicht mehr und hier für weitere Fragen noch mal bescheid sagen. Und hier gerne auf der Homepage einlesen

  • #961

    Yuei (Donnerstag, 03 Februar 2022 18:09)

    Guten Tag erstmal,
    Hab eine sehr wichtige Frage, die mich momentan beschäftigt.
    Ich bin momentan 18 und habe mit 15 einen btm wegen Cannabis bekommen, bzw. wurde die Anzeige fallen gelassen, da es sich um eine gerine Menge handelte (3g). Aussagen zum Konsum wurden keine getroffen.

    Nun bin ich grade an meinem Führerschein und als ich am Landratsamt angerufen hatte, (brauchte irgendsoeine Rechnung von denen um meine Theorie-Prüfung antreten zu können), wurde mir angedeutet ich müsste noch etwas nachweißen. Die Dame sagte mir sie könne es jetzt nicht laut sagen oder dürfte nicht, aber ich wüsste bestimmt um was es geht. Zuerst hatte ich keine Ahnung was sie meint, aber dann kann mir eigentlich nur der Btm in den Kopf. Die Post kommt in den nächsten paar Wochen an, da steht dann wahrscheinlich auch drin was ich den genau nachweißen muss.

    Da es eine gerine Menge war und keine Anzeichen auf regelmäßigen Konsum (wurde kein Test,Aussage getätigt oder sonstiges gefunden), dürfte die Führerscheinstelle trotzdem ein ärztliches Gutachten beantragen ?

    Ich werde trotzdem erstmal abwarten und schauen was die genau wollen. So ein Gutachten ist auch mega teuer. Danke im Vorraus für die Antwort.

  • #962

    Bukem (Freitag, 04 Februar 2022 21:26)

    @Yuei: ja, so ist das. Das ist rechtmäßig und das ist eben Teil der gesetzlichen Aufgabe der Führerscheinstelle.
    Steht hier : https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    Manchmal kann man das auch mit anwaltlicher Hilfe vermeiden. Dazu müsste sich das Herr Schüller in Ihrer Akte genauer ansehen. Generell wäre neben dem finanziellen Aspekt ein ärztliches Gutachten in Ihrem Fall leicht zu bestehen, da ja damals kein Verkehrsbezug vorlag, Sie also nicht unter Cannabis Einfluss ein Fahrzeug geführt haben

    Bei Interesse bitte Mail an kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #963

    Steve (Mittwoch, 16 Februar 2022 22:22)

    Hallo ich bin vor ca zwei Wochen von der Polizei angehalten würden und musste eine Urin Test machen denn ich auch gemacht habe. Der ist positiv ausgefallen. Habe ca 7-8stunden vorher geraucht. Und rauche eigentlich schon seit Jahren täglich abends einen joint. Habe bei der Polizei gesagt dass ich am Wochenende mal rauche. Musste mit zur Wache und einen bluttest machen der bestimmt nicht gering ausfallen wird. Habe Sofort aufgehört zu rauchen und werde es auch nicht mehr machen. Jetzt meine frage kann ich es irgendwie umgehen vielleicht mit einen freiwilligen Screening bis ich das Schreiben der Polizei bekomme. Was ja Monaten dauern kann wie ich gelesen habe. Meine Führerschein zu verlieren habe von eine Freund gehört. Das sein Anwalt als das Schreiben der Führerscheinstelle gekommen ist. Einspruch eingelegt es wieder züruck gezogen hatt und dann wieder ein Einspruch eingelegt hatt. Und so 7 Monate Zeit gewonnen hatt und dann mit den freiwilligen screening seinen Führerschein nicht verloren hatt. Nachdem sein Anwalt der Stelle alles geschickt hatt das er seit sieben Monaten Drogenfrei ist. Kann ich damit bis auf den einen Monat den ich sowieso abgeben muss umgehen. Oder besteht da überhaupt keine Chance. Ich würde natürlich auch dann gerne dafür ihre Dienste in Anspruch nehmen? Wäre lieb wenn sie antworten. Glg

  • #964

    Steve (Mittwoch, 16 Februar 2022 22:35)

    Es ist das erste mal das ich überhaupt auffällig geworden bin

  • #965

    Bukem (Donnerstag, 17 Februar 2022 12:58)

    @Steve: um das rechtlich richtig einzuordnen:
    Es liegt zunächst eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, die neben Geldbuße und Punkten mit einem Fahrverbot von einem Monat geahndet werden wird.

    Zusätzlich ist es überaus gefährlich, dass Sie ggü der Polizei eingeräumt haben, regelmäßig zu konsumieren.
    Sie haben damit leider später der Führerscheinstelle die rechtlichen Voraussetzungen für einen Entzug Ihrer Fahrerlaubnis serviert.
    Auf solche Verzögerungsspielchen wie bei Ihrem Freund wird es daher gar nicht ankommen.
    Deshalb ist es ganz richtig, wenn Sie Herrn Schüller beauftragen wollen. Sie werden seine Hilfe nämlich dringend brauchen, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht verlieren wollen.
    Dazu muss er überhaupt erst Akteneinsicht nehmen und Ihren Fall genau kennen. Erst dann kann er etwas zu Erfolgsaussichten sagen.
    Bitte schnell unter kontakt@strafverteidiger-schueller.de melden

  • #966

    Steve (Donnerstag, 17 Februar 2022 15:31)

    @Bukem Also soll ich noch keine freiwilligen Drogen Screening machen oder doch? Ich habe gesagt das ich mal am Wochenende rauche nicht regelmäßig. Oh man das hört sich nicht gut an kann doch nicht warten und dann ist es doch zuspät ein Screening zu machen ich muss doch wenigstens 6 Monaten nachweißen können Drogen frei zu sein. Oder nicht? Was habe ich den für Chancen mit einen Anwalt? Kann man dann immer noch gegen an gehen und er ist der Lappen erstmal länger als ein Monat weg? Wie akteneinsicht habe doch noch garnichts nicht mal was bekommen von der Polizei nichts

  • #967

    Steve (Donnerstag, 17 Februar 2022 15:37)

    Also soll ich erstmal keinen freiwillig Drogen Screening machen. Ich habe gesagt ab und zu am Wochennede nicht regelmäßig aber glaube das ist egal ich habe was gesagt. Ich habe noch keine Aktenzeichen oder sonst was wie soll er sich die Akte holen? Habe nichts bekommen. Oh man das hört sich echt kacke an. Also ist der Lappen erstmal länger als ein Monat weg oder wie muss ich das verstehen? Habe ich überhaupt ne Chance mit Anwalt sonst Kann ich mir das ganze Geld sparen mein Job bin ich eh dann los. Also pleite�

  • #968

    Steve (Donnerstag, 17 Februar 2022 20:13)

    Irgendwie kann man keine weiteren Antworten und fragen lesen bei 1000 ist vorbei

  • #969

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 20 Februar 2022 12:15)

    Habe jetzt hier paar alte Beiträge gelöscht.

    @Steve:

    Es sieht aus wie folgt:
    Gegen Sie werden 3 verschiedene Verfahren laufen:

    1 ) Strafverfahren wegen des Cannabis-Besitzes (wird aus dem Konsum abgeleitet, kriege ich idR vom Tisch),

    2) Bußgeldverfahren mit einem Monat Fahrverbot wenn Sie mindestens 1 ng/ml THC im Blut hatten und

    3 ) ein Fahrerlaubnisverfahren, bei dem es um die Entziehung der Fahrerlaubnis gehen wird (ebenfalls bei Erreichen der 1,0 ng/ml THC Grenze. Wenn andere BtM nachgewiesen werden sowieso).

    Jedenfalls dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie das KFZ unter Wirkung von BtM geführt haben, wonach es hier aussieht.

    Hier ist überhaupt nicht klar, ob es zu einem ärztlichen Gutachten oder zu einer MPU. In der Regel (wenn es um Cannabis ging), wird aber keine direkte Entziehung drohen. Aber oft eine MPU, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss und sollte. Wenn in der Akte tatsächlich steht, dass Sie einen mehrfachen Konsum eingeräumt haben, dann kommt es zur MPU.

    Es kann schnell tricky werden in dem Bereich:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/

    und

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Sehr oft stellen im Falle der Anordnung der MPU aber falsche Fragestellungen an die Gutachterstelle. Sie fragen zB nach dem Trennungsvermögen hinsichtlich BtM generell, obwohl es nur um Cannabis ging. Das kann man dann oft im letzten Moment vor Ende der Abgabefrist des zuerst falsch angeordneten Gutachtens ggü der Behörde vortragen. Diese heben dann oft die alte Anordnung auf und erlassen eine neue mit neuer 2-3 Monats Frist.

    Und wenn die Behörde die Anordnung nicht aufhebt, dann das Verwaltungsgericht im Eilverfahren...

    Fehlerquellen gibt es lange Meter. Auf allen Seiten.

    Ich kann nicht sicher sagen, wie die Blutwerte sein werden. Es ist gut, dass Sie sich jetzt schon gemeldet haben. Ob sich im Bußgeldverfahren nach § 24 a StVG was drehen lässt, wird man sehen.

    Von größerer Relevanz sind aber die fahrerlaubnisrechtlichen Aspekte. Um es kurz zu machen: Mit ein bißchen Glück lässt sich der Führerschein retten.

    Wenn das nicht klappt, ist das Ziel des Verfahrens, den Zeitraum ohne Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten, etwa 3 Monate (häufig realistisches Ziel).

    Wenn der Führerschein wichtig ist, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Initiative zu zeigen und die richtigen Maßnahmen einzuleiten.

    Akteneinsicht ist in solchen Fällen so schnell wie möglich anzuraten. Diese Verfahren sind Rennen gegen die Zeit.

    Melden Sie sich gerne bei Bedarf.

  • #970

    Steve (Sonntag, 20 Februar 2022 15:56)

    Das ließt sich ja schon mal viel besser als alles was ich sonst so gelesen habe. Also ich habe sofort aufgehört und werde auch nicht mehr rauchen egal was kommt damit ist Schluss. Das mit der mpu ohne Führerscheinentzug hört sich sehr gut an. Es dauert ja jetzt erstmal drei Monate bis ich das Ergebnis der Blutuntersuchung habe hatt die Polizei gesagt keine Ahnung warum das so lange dauert. Bei mir ist das Problem das finanzielle meine Eltern würden mir bestimmt helfen aber das wird sehr schwierig. Ich weiß das ich Geld in die Hand nehmen muss um mein Lappen zu behalten. Jetzt zu meiner Frage können sie sich jetzt schon akteneinsicht holen? Oder soll ich warten bis das Ergebnis da ist? Soll ich schon in ein paar Wochen ein freiwilligen Drogen Screening machen oder auch warten bis das Ergebnis da ist? Soll ich jetzt schon mit ihnen arbeiten oder warten bis das Ergebnis da ist? Was kostet mich das alles bei ihnen. Ich gebe ihnen gerne meine e Mail Adresse da können sie mir gerne antworten wenn es nicht öffentlich sein soll. steve33@live.de Mit freundlichen Grüßen Steve

  • #971

    Ali (Montag, 21 Februar 2022 02:34)

    Hallo,
    Wurde als Beifahrer mit einem joint erwischt.
    Kriege ich jetzt ein ärztliches Gutachten

  • #972

    Bukem (Montag, 21 Februar 2022 08:19)

    @Ali: ich kann Ihnen das weder in die eine noch in die andere Richtung versprechen. Oftmals kommt zumindest ein ärztliches Gutachten, deshalb sollten Sie sicherheitshalber davon ausgehen. Haben Sie in dem bereits laufenden Strafverfahren irgendwelche Angaben zu Ihrem Konsumverhalten gemacht? Bitte tunlichst unterlassen.
    Das äG sollten Sie eigentlich, wenn Sie es richtig angehen, problemlos packen. Wir helfen hier gern weiter.
    Gelegentlicher Konsum ,also einmal die Woche zum Wochenende, ist jedenfalls bis zum Eingang der Ladung problemlos möglich.

  • #973

    Pat (Mittwoch, 02 März 2022 18:38)

    Hallo Herr Schüller!
    und zwar wurde ich am 22.12.2021 bei einer Regelkontrolle aufgefordert eine Urinprobe zu machen, da ich zu dem Zeitpunkt laut der Polizei mit Lidflattern auffällig wurde. Der Urintest war positiv, daraufhin eine Blutprobe die jetzt ein sehr hohen Wert mit 14ng/ml THC, 15 ng/ml Hydroxy-Tetrahydrocannabinol und einem THC COOH Wert von ca. 300 ng/ml aufweiste. Bei der Kontrolle war ich zum größtenteil Still, da ich davor nie etwas mit der Polizei oder Probleme damit hatte. Ich hatte ca. 3 Monate davor regelmäßg konsumiert aufgrund von persönlichen Rückschlägen. Ein Alkoholtrinker war ich noch nie, daher habe ich zu Cannabis zurückgegriffen. Jetzt bekam ich ein Brief das mir die Fahrerlaubnis entzogen kostenpflichtig entzogen wird und ich 2 Wochen habe mich zu diesen Sachverhalt zu äußern. Ich habe selbst nichts im Besitz, auch nie gehabt und hatte davor eine "weiße" Weste wenn es um Ordnungswidrigkeiten, Straftaten etc. und war auch nicht auffällig mit anderen Dingen die mich in Schwierigkeiten bringen konnten. Das die Fahrerlaubnis entzogen wurde ist mir definitiv klar. Das ist meine eigene Schuld, aber bevor ich mich da noch weiter rein reite, würde ich gerne Fragen wie genau ich am besten vorgehen kann und sollte. 1 Jahr Abstinenznachweis ist mir zu 100%, meiner Meinung nach, auch mit drin. Da ich keinen Kontakt zu diesen Personen mit denen ich konsumiert habe und auch sonst klar komme, wird nur das lange Warten auf eine neue Fahrerlaubnis, für mich anstregend werden. Auf die MPU werde ich mich stark vorbereiten und habe auch keine Bedenken das ich sie nicht schaffe. Auch hier gerne ein Tipp von Ihrer Seite aus!
    MfG

  • #974

    Bukem (Donnerstag, 03 März 2022 17:07)

    @pat: habe Ihren anderen Eintrag auf der Hauptseite beantwortet

  • #975

    Irina (Sonntag, 08 Mai 2022 13:38)

    Hallo zusammen,

    ich hätte auch eine Frage zu meinem Anliegen und wäre Euch sehr dankbar für die Hilfe.

    Gestern wurden ich mit einer weiteren Person X von der Polizei angehalten. Wir haben einem Joint am Fahrzeug geraucht. Das Fahrzeug gehört der Person X, war geparkt und ausgestellt, wir standen lediglich daneben. Die Ausweise wurden kontrolliert, wir beide hatte sonst nie Berührung zu Polizei gehabt. Der joint wurde gesehen und direkt entnommen, im Fahrzeug in der Fahrertür befanden sich ca. 2 gramm cannabis die von Person X freiwillig an die Polizisten gegeben wurden. Wir und das Fahrzeug wurden durchsucht, wir hatten nichts und es wurde auch nichts gefunden. Wir haben beide keine Angaben gemacht, außer der Zustimmung in dem Moment an dem Joint konsumiert zu haben. Wir musste keine Test ablegen. Und wurde mitgeteilt, dass Strafverfahren gegen uns gesetzt werden. Meine Frage welche Folgen habe ich und die Person X. Ich habe mich diese Woche in der Fahrschule angemeldet, wird sich die FS bei mir melden? Und wem wird die Menge zugeordnet? Ich hatte nichts dabei, der joint lag auf dem Boden und wurde von den Polizisten aufgehoben, die 2 G hat die Person X aus seinem Auto rausgeholt. Wird die Person X eine MPU machen müssen? Droht für die Menge eine Geldstrafe?

    Ich danke Euch im Voraus.

  • #976

    Bukem (Sonntag, 22 Mai 2022 17:16)

    @Irina: es laufen anscheinend zwei Strafverfahren, eins gegen Sie, eins gegen den Bekannten wg des BtM Besitzes.
    Frage wird sein, wie diese Verfahren ausgehen, also das Cannabis einem zugeordnet werden kann. So wie Sie es schildern, sollte Ihnen lediglich der straflose Konsum vorgeworfen werden können. Wem gehört sie denn? Sollte das ihr Bekannter übernehmen, wird das Verfahren gegen Sie aller Voraussicht nach wg mangelndem Tatverdacht eingestellt werden.
    Sie hätten nichts weiter zu befürchten, auch nicht von der Führerscheinstelle.
    Sollte gegen Sie ein Strafbefehl ergehen oder das Verfahren anderweitig eingestellt werden, ( das wäre immer mit einer Geldstrafe verbunden, werden Sie genau wie Ihr Bekannter immer mit einem ärztlichen Gutachten zu rechnen haben.
    Das ist aber nicht wild, immerhin hat niemand ein Fahrzeug unter Cannabis geführt, deshalb brauchen Sie auch keine Abstinenzzeiten zu erfüllen

  • #977

    Irina (Samstag, 28 Mai 2022 12:36)

    @Bukem Zunächst danke ich für die Rückmeldung!
    Ich habe bereits einen Brief erhalten, der besagt, dass das Strafverfahren gegen mich eingestellt worden ist. Die Menge wurde mir dann nicht zugeteilt. Mein Bekannter hat noch keine Post bekommen, aber dann vermutlich wegen dem Zwischenschritt mit der Labor, dass die Menge dann benannt wird.

    Mit dem Wissen, dass keine MPU droht sind wir beruhigt.

    Danke nochmal für die tolle Seite und die Hilfe die hier geleistet wird!!

    Liebe Grüße
    Irina

  • #978

    @Pascal (Samstag, 02 Juli 2022 05:20)

    Hallo Herr Schüller,
    Danke das so viele Fragen beantwortet.
    Will gerade meinen Führerschein machen (bin 24J) und hab am Dienstag einen Führerschein Eilantrag abgegeben. Frag mich die ganze Zeit, hab auch Bedenken das es vielleicht Probleme gibt. Wurde mit 16, 19, 22 Jahren mit Cannabis( nie mehr als 2g) erwischt wurde immer fallen gelassen und 1 mal mit 21 Jahren ein leeres Tütchen mit Speed( gehörte einen Freund) erwischt. Alles fallen gelassen. Leider auch aussagen zum Konsum gemacht, weiß nicht mehr was ich genau gesagt habe nur das ich glaub Konsument bin und es nur für mich ist. Muss ich mir Sorgen machen? Was hab ich im schlimmsten Fall zu erwarten, sollte ich mir gleich jetzt schon Hilfe suchen?
    Hatte noch nie einen Führerschein und sonnst noch nie Probleme mit der Polizei.

    Danke für das Forum.
    Beste Grüße Pascal

  • #979

    @Pascal (Samstag, 02 Juli 2022 05:27)

    Führerschein Antrag in Stuttgart.

  • #980

    Bukem (Samstag, 02 Juli 2022 07:10)

    @Pascal: ich kann nur mutmaßen, was Sie mit "fallen gelassen"genau meinen. Es macht nämlich einen hier sehr wichtigen Unterschied, ob ein Strafverfahren mangels Tatverdachts nach 170II StPO oder wg Geringfügigkeit zb gg Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird.
    Sollte Verfahren wg des BtM Besitzes gg eine Geldauflage eingestellt worden sein, dann würde die Führerscheinstelle vermutlich ein ärztliches Gutachten anfordern, das wäre nicht wild.
    Was genau meinen Sie mit Angaben zum Konsum gemacht? Das bezieht sich hoffentlich nur auf Cannabis?
    Viel wichtiger: wie ist Ihr Konsumverhalten jetzt?

  • #981

    @Pascal (Samstag, 02 Juli 2022 11:02)

    Danke für eine schnelle Antwort.
    Fallen gelassen, wegen Geringfügigkeit ohne eine Geldstrafe. Aber so genau weiß ich es leider nicht mehr warum genau. War aufjedenfall Fall immer ohne eine Strafe/ohne Geldstrafe. Nur beim ersten Mal mit 16 Jahren musste ich ein Drogenseminar teilnehmen über 2 Tage das es ohne Strafe fallen gelassen wird.
    Wenn ich über mein Konsum geredet hab dann nur über Cannabis, nie über Alkohol und auch nie über andere Drogen. Seit 6 Monaten nichts mehr konsumiert. außer vor 1 Monat am Geburtstag 1 Abend unter 0,5g geraucht. Hab schon einen Urin Drogen Test gemacht mit 50cut off der war negativ. Sollte ich bei einem äg mir trotzdem Hilfe zu Rat suchen oder kann es sogar noch angefächtet werden?
    Danke

  • #982

    @Pascal (Samstag, 02 Juli 2022 11:17)

    Wenn ich merke das der Eilführerscheinantrag der 1 Woche dauert( die Bearbeitung) länger dauert sollte ich dann schon durch einen Anwalt intervenieren oder was mach ich dann am besten. Wollte meinen Führerschein innerhalb der nächsten 2 Wochen machen. Hab dafür mehr Geld gezahlt. Ist ein Express Führerschein.

  • #983

    Yves (Donnerstag, 18 August 2022 12:13)

    Hallo Herr Schüller

    Ich habe ein Kraftrad mit Cannabis im Blut geführt vom vor Tag das wurde alles schon durch gesprochen. Nach dem alles so gut wie durch war kam die Anordnung zu einem Drogenscreening das habe ich freiwillig und in der vorgegebenen Zeit absolviert und habe wieder einige Zeit gewartet war auch alles negativ und jetzt kommt die Anordnung zum Vorweisen eines Fahreignungsgutachtens jetzt bin ich überfordert und weis nicht wie ich damit um gehen soll ich bin absolut clean weis aber nicht ob ich vorher ein Erstberatungsgespräch mit einem Verkehrsphysiologen machen soll oder direkt einfach dieses Gutachten oder wie
    könnten sie mir da einen Kurzen Rat geben

    Danke

  • #984

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 19 August 2022 22:28)

    @Yves:
    Laden Sie mir das Schreiben mal hoch: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - ich möchte mir das mal anschauen....danke.

    Fahreignungsgutachten...meinen Sie ärztliches Gutachten oder eine MPU? Wie lautet die Fragestellung der Behörde an die Gutachterstelle bitte?

  • #985

    Edy (Freitag, 26 August 2022 16:17)

    Hallo Herr Schüller,

    ich wollte Sie fragen wie ich mein weiteres Vorgehen planen soll. Ich habe täglich etwa 1 gramm Gras konsumiert und am 19.07 um ca. 23.45 Uhr mein letzen joint geraucht. Am 20.07 begab ich mich auf den Weg in meine alte Heimatstadt und kam bei der Abfahrt auf eine Raststätte(Baden-Württemberg) in eine große Drogenkontrolle von der Polizei samt Zoll und Ärzten. Die Polizisten baten mich aus dem Auto um meinen Kofferraum zu öffnen. Nach dem ich Ihnen alles gezeigt habe ging es los mit einem Fahrtüchtigkeitstest bei dem Ich meine Beine zusammenstellen, Arme ausstrecken und Handflächen nach oben gerichtet, Kopf in den Nacken und Augen zu machen sollte und im Kopf zählen soll wann 30 Sekunden um sind. Es waren knapp 38 Grad + die Pralle Sonne direkt in mein Gesicht. Nach 34 Sekunden hab ich stopp gesagt und die Polizisten meinten ich hatte mit meinen Augenliedern gezuckt und ich sollte doch bitte einen freiwilligen Urintest abgeben. Ich meinte ich kann gerade nicht da ich vor kurzem auf dem Klo war und fragte wie soll ich meine Augen ruhig halten wenn mir die Sonne so ins Gesicht scheint und dies auch weh tut. Dann sollte ich Wasser trinken usw. 3 Stunden lang hab ich vorgegeben keine 6 Tropfen wie sie von mir verlangten rauszubekommen, da es so heiss war und ich alles wieder ausschwitzte. Dann haben sie mich in ein Auto gebracht in dem ein Arzt saß, der mir Blutabnehmen sollte. Ich fragte, ob es nicht eine andere Möglichkeit geben würde meine Fahrtauglichkeit zu beweisen, was mir verneint wurde und ich nicht um den Bluttest drumherumkomme. Ich fragte, ob ich den Verdacht schriftlich haben könnte, was mir auch verneint wurde. Auf mehrmaliges nachfragen, was denn der Verdacht überhaupt sei, bekam ich die Antwort „Verdacht 24 a“. Ich bat darum mir meine Auffälligkeiten schriftlich mitzugeben, was auch verneint wurde. Daraufhin hab ich gesagt, dass ich ja nicht weiß, was sie alles aufschreiben werden, welche Auffälligkeiten ich vorgewiesen habe, wenn ich weg bin. Darauf wurde mir geantwortet mit „ Vertrauen sie uns“ und dass sie so etwas nicht schriftlich herausgeben. Dann hab ich mich der Blutuntersuchung unterzogen, sollte beim Arzt abwechselnd den Zeigefinger auf die Nase tippen und vorzeigen gerade auf der Linie zu laufen. Ich wollte wissen, wie lange es dauert, bis ich etwas höre oder auch nicht höre. Mir wurde gesagt, bis die Blutuntersuchung ein Ergebnis liefere, dauert es 3 Woche und der zuständige Polizist, der mich kontrollierte, danach 2 Wochen im Urlaub ist.
    Das heißt für mich, er kommt diesen Sonntag 28.08 aus dem Urlaub zurück und wird es dann Montag bearbeiten. Nach der Kontrolle habe ich den Konsum komplett eingestellt und mir Urin-Tests mit jeweils 50ng und 25ng Cut-Off Wert für THC-COOH besorgt. Der 50ng Test war heute ganz leicht Negativ. Da ich bisher also noch keinen Brief erhalten habe, wollte ich Sie in der Zwischenzeit fragen, wie ich nun am besten vorgehen soll. Kann ich etwas tun um die Strafe abzumildern und meinen Führerschein zu retten oder soll ich erst mal den Brief abwarten?

  • #986

    Edy (Freitag, 26 August 2022 16:22)

    Ergänzung:

    Auf alle möglichen Fragen bezüglich Alkohol- oder Drogenkonsum habe ich alle natürlich immer wieder verneint.

    Vielen Dank für die Hilfe und VG Edy

  • #987

    Bukem (Freitag, 26 August 2022 18:02)

    @Edy: wenn Sie täglich regelmäßig das genannte Gramm konsumiert haben, wird mit deutlich erhöhter Wahrscheinlichkeit Ihr aktiver THC Wert über dem Richtwert von 1,0 ng liegen.
    Abwarten und sich später erst anwaltliche Hilfe besorgen wäre die falsche Entscheidung, wenn Ihnen den Erhalt der Fahrerlaubnis wichtig Ist. Die Zeit jetzt kann und muss ausgenutzt werden.

    Immerhin ist Konsum einstellen schon mal gut. Und Herrn Schüller haben Sie auch gefunden.
    Er ist gerne für Sie bundesweit tätig.
    Sie erreichen ihn am besten unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Viel Glück

  • #988

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 27 August 2022 08:38)

    @Edy:

    Gegen Sie werden 3 verschiedene Verfahren laufen:

    1 ) Strafverfahren wegen des Cannabis-Besitzes (wird aus dem Konsum abgeleitet, kriege ich idR vom Tisch),


    2) Bußgeldverfahren mit einem Monat Fahrverbot wenn Sie mindestens 1 ng/ml THC im Blut hatten und

    3 ) ein Fahrerlaubnisverfahren, bei dem es um die Entziehung der Fahrerlaubnis gehen wird (ebenfalls bei Erreichen der 1,0 ng/ml THC Grenze. Wenn andere BtM nachgewiesen werden sowieso).


    Jedenfalls dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie das KFZ unter Wirkung von BtM geführt haben, wonach es hier aussieht.


    Hier ist überhaupt nicht klar, ob es zu einem ärztlichen Gutachten oder zu einer MPU. In der Regel (wenn es um Cannabis ging), wird aber keine direkte Entziehung drohen. Aber oft eine MPU, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss und sollte.

    Es kann schnell tricky werden in dem Bereich:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/

    und

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Ich kann nicht sicher sagen, wie die Blutwerte sein werden. Es ist gut, dass Sie sich jetzt schon gemeldet haben. Ob sich im Bußgeldverfahren nach § 24 a StVG was drehen lässt, wird man sehen.

    Von größerer Relevanz sind aber die fahrerlaubnisrechtlichen Aspekte. Um es kurz zu machen: Mit ein bißchen Glück lässt sich der Führerschein retten.

    Dabei können und machen Fahrerlaubnisbehörden, Gutachterstellen und Gerichte häufig Probleme, die für Sie harte Konsequenzen nach sich ziehen können:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/fuehrerschein-und-cannabis-willkuerlicher-sachverhaltsaustausch-durch-gerichte-behoerden-zwecks-mpu-entziehung-203485.html

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/mpu-existenzvernichtung-durch-geballtes-fehlverhalten-von-einem-cannabis-anwalt-dekra-und-fuehrerscheinstelle-203430.html

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/cannabis-und-fuehrerschein-mieses-spiel-bei-der-bestimmung-des-gelegentlichen-regelmaessigen-konsums-203324.html

    Es ist angesichts der ganzen Fallstricke ratsam, sich zeitnah um rechtlichen Beistand zu bemühen. Nach Möglichkeit einen mit Ahnung von der Sache.

  • #989

    M.Petri (Donnerstag, 10 November 2022 21:12)

    Hallo Herr Schüler,
    Ich hatte ein Strafverfahren bezüglich eines BTM Verstoßes. Es handelte sich hierbei um CBD Blüten bestellungen im Zeitraum von 2019 bis 2021. Das Verfahren wurde eingestellt. Ich habe in meiner schriftlichen Aussage über meinen Anwalt angegeben die Blüten konsumiert zu haben und angegeben dies nicht wegen Rauschzwecken zu tun was bei einem THC Gehalt von 0.2 % auch schwer vorstellbar ist sondern um besser schlafen zu können. Wird sich die Führerscheinstelle deshalb bei mir melden ? Vor 7 Jahren erhielt ich eine schriftliche Ermahnung nachdem 1,8 g richtiges Cannabis bei mir aufgefunden wurden . Habe ich jetzt etwas wegen CBD zu befürchten.
    Mfg
    M.Petri

  • #990

    Bukem (Montag, 14 November 2022 12:36)

    @Petri: ja, da kann weiteres Ungemach nicht ausgeschlossen werden. Und nebenbei, ihr Anwalt hätte Sie hier vorab auf diese Folgen hinweisen müssen.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/cannaheld-razzia-cbd-cannabis-strafverfahren-kundendaten-beschlagnahmt-durch-polizei-205575.html

    Bitte hier nachlesen. Zumindest kann es zu einer Ladung zum ärztlichen Gutachten folgen auch wenn dieses mit richtiger Vorbereitung leicht bestanden werden kann. Wie das geht, erzählt Herr Schüller hier auf der Homepage

  • #991

    M.Petri (Donnerstag, 17 November 2022 18:21)

    Danke für Ihre Antwort. Auf ein ärztliches Gutachten habe ich mich auch eingestellt. Seit 3 Monaten konsumiere ich überhaupt nichts mehr uns Urin Test mit einem Cut off von 25 sind seit gut 2 Monaten negativ. Sorge macht mir eine haaranalyse bzw das Gespräch mit dem Arzt . Ich habe vor auf jeglichen Konsum weiter zu verzichten und möchte dies auch beibehalten. Bei einem Urin Test könnte ich die letzten 3 Monate nachweisen. Bei meinen Haaren lese ich viele Sachen im Internet die mich zweifeln lassen ob dort alles negativ wäre. Ich war bis August Gelegenheitskonsument nie mehr als 4 Bis 5 g im Monat in der Regel am Wochenende. Auto fahren tu ich so gut wie nicht aber das interessiert den Arzt wahrscheinlich nicht. Ich habe Sorge trotz Abstinenz und auch Willen dies beizubehalten das Gutachten nicht zu bestehen. Einen Brief der Führerscheinstelle habe ich noch nicht. Das ganze hat mir im übrigen der im link genannte Shop eingebrockt. Danke für Ihre Antwort

  • #992

    J.Knemp (Dienstag, 29 November 2022 19:03)

    Hallo Herr Schueller,
    Vergange Woche wurde ich an der Deutsch/Niederländischen Grenze(NRW) mit 2 Gramm Cannabis vom Zoll erwischt. Die Beamten haben es direkt gesehen als ich meinen Fahrzeugschein aus meinem Handschuhfach(da dass Cannabis auch dort lag) holen wollte. Die Beamten sagten mir ich würde eine Anzeige wegen Einfuhr von BTM bekommen und haben keinerlei Test vorgenommen(Weder Urin noch Blut). Nun die Frage, für wie wahrscheinlich halten sie es, dass ich mich einem Ärztlichem Gutachten Unterziehen muss? Ich bin Student und die Strafe für die Einfuhr zu bezahlen wird wahrscheinlich schon Teuer genug und ich weiß nicht in wie fern ich mir ein Ärztliches Gutachten überhaupt leisten könnte. Die Beamten erwähnten zwar nicht das sie es der Führerscheinstelle übermitteln wollen (so wie sie es bei Vielen der Leute hier taten) aber ich gehe mal davon aus das dies immer gemacht wird.
    MfG
    J.Knemp

  • #993

    Bukem (Samstag, 03 Dezember 2022 13:14)

    @j.Knemp: ein zusätzliches ärztliches Gutachten kommt hier mit nahezu absoluter Wahrscheinlichkeit. Das ist nun einmal die gesetzliche Hauptaufgabe der Führerscheinstelle. Grundsätzlich haben Sie vor dem äG mangels Verkehrsverstoß unter THC Einfluss ja auch nichts zu befürchten und werden dieses grundsätzlich sehr wahrscheinlich mit richtiger Vorbereitung auch bestehen. Dummerweise müssen Sie bei dem äG mitwirken, weil sonst der Verlust der Fahrerlaubnis droht und ebenso dummerweise gibt es keine gesetzlichen Fristen, wann dieses äG kommen kann.

  • #994

    S.Sch (Sonntag, 04 Dezember 2022 19:40)

    Guten Abend, am 09.08. wurde ich mit meinem Fahrzeug angehalten und musste mit zum Bluttest auf die Wache. Es wurde ein THC Wert von 2,3 ng/ml und ein THC Metabolit von 25ng/ml nachgewiesen. Gestern, am 03.12.2022, eine Anordnung zur Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens in Form einer Blutuntersuchung auf Cannabiskonsum, von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten.
    Die Blutabnahme muss innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Ich habe seit dem ich angehalten wurde nichts konsumiert, also seit rund vier Monaten nicht, deshalb würde ich der Anordnung natürlich folgen. Ich habe meinen Führerschein vor über 15 Jahren schon einmal wegen Cannabis verloren und habe ihn erst im letzten Jahr komplett neu gemacht.
    Wie verhalte ich mich nun richtig? Soll ich zusätzlich einen Anwalt einschalten oder erstmal nur den Bluttest machen? Was erwartet mich? Kann mir der Führerschein trotzdem entzogen werden und droht mir trotzdem auch noch ein zusätzliches Bußgeld, Punkte und Fahrverbot?
    Ich wäre Ihnen sehr für eine kurze Antwort dankbar!

  • #995

    RedEyes (Sonntag, 08 Januar 2023 00:14)

    Ich hätte früher eigentlich eine MPU machen müssen, was ist, wenn ich jetzt Cannabispatient bin? Dann muss ich doch nach meinem wissen „nur“ ein fachärztliches Gutachten vorlegen oder ist das Falsch? Also nehmen wir mal an ich bin vor 12 Jahren bekifft und betrunken (mehr als 1,6 Promille) mit dem Fahrrad gefahren und wurde von der Polizei erwischt. Normalerweise müsste ich dann eine MPU machen, wenn ich jetzt einen Erstantrag stelle. Wie schaut es aber aus, wenn ich Cannabis-Patient bin. Fachärztliches Gutachten oder MPU. Für eine Antwort wäre ich mehr als dankbar.

  • #996

    RedEys (Sonntag, 08 Januar 2023 00:29)

    Wollte nur nochmal klar stellen. Ich hatte noch nie ein Führerschein. hierbei handelt es sich um einen Erstantrag.

  • #997

    Ali no (Montag, 30 Januar 2023 10:46)

    Hallo
    Ich wurde wegen einem Leichten Auffahrunfall in meinem Garten. (9.10.22) Zum Drogentests verdonnert. Bluttest war positiv meine Werte->Cannabis (THC) 4,63 ng/ml , THC Carbonsäure 35,0 ng/ml , 11-Hydroxy-Tetrahydrocannabinol: 2,12 ng/ml
    Eine Woche später bekam ich vom Gericht mein Führerschein wieder. Jetzt den 25.01.23 kam ein Brief das ich zum ÄG solle, am 28.01 war der erste urin Test. 1,5 Monat vor dem Unfall war ich regelmäßiger Konsumt. Hatte aber kein Auto. Nur den Führerschein den ich vor Jahren gemacht habe.

    Ab dem Unfall bis zum 24.12.22 habe ich nix mehr konsumiert. Und auch jetzt vom 24.12-30.01.23 nix mehr.
    Meine Frage lautet wird meine Werte soweit gesunken sein das mich eventuell noch gut retten kann. Oder söllte ich mir das Geld sparen und von mir aus MPU Beantragen?
    Liebe Grüße

  • #998

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 31 Januar 2023 23:00)

    @Ali no

    Sie müssten schon viel Glück haben, dass der THC COOH Wert null beträgt. Und das muss er, sonst wird eine MPU angeordnet. Allerdings ist Ihr Vorschlag "selber eine MPU beantragen" grober Unsinn. Sie brauchen offensichtliche Hilfe, sonst ist die Fahrerlaubnis bald weg. Schreiben Sie mir mal eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - danke. Ich gehe davon aus, dass das ärztliche Gutachten einen gelegentlichen Konsum zum Ergebnis hat - es sei denn, dass Sie sich schon da um Kopf und Kragen geredet haben, etwa weil Sie täglichen Konsum oder Mischkonsum mit Alkohol eingeräumt haben.

    Ihre Nachricht klingt jedenfalls nicht so, als das man davon ausgehen kann, dass Sie das Verfahren alleine schaffen.

  • #999

    Nici (Mittwoch, 01 Februar 2023 11:04)

    Hallo, ich habe 2017 in meiner Wohnung eine kleine Plantage gehabt, die leider aufgeflogen ist. Hierbei handelte es sich um Eigenbedarf für meinen Freund, der kein Auto fährt. Ich musste eine MPU machen, weil ich gelegentlichen Konsum zugegeben hatte und diese ist 2019 positiv ausgegangen. Im letzten Jahr wurde eine Hausdurchsuchung gemacht, das Cannabis gehörte meinem Freund. Ich rauche kein Cannabis. Ein ärztliches Gutachten wurde verlangt, das positiv für mich ausging, Blut und Urintest war okay. Dort wurde ich gefragt, ob ich schon mal Cannabis geraucht habe, was ich jedoch verneint hatte, weil ich von dem Zeitpunkt nach der MPU ausgegangen bin (dämlich). Jetzt besteht Zweifel und ich soll eine MPU machen. In dieser Aufforderung steht außerdem drin, dass ich unter Einfluss von Cannabis beim Führen eines Fahrzeuges erwisch wurde, was nicht stimmt. Kann ich irgendwie dagegen vorgehen? Ich rauche kein Cannabis und bin demzufolge nicht damit Auto gefahren, obwohl es in dem Schreiben des Amtes drin steht. Hilft dieser Fehler das anzufechten? Macht das Sinn?

  • #1000

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 01 Februar 2023 15:59)

    @Nici:

    Ich muss das ärztliche Gutachten mal sehen und auch die Anordnung der Führerscheinstelle. Wenn die Ihnen jetzt wegen mangelnder Offenheit (also dem Verstoß gegen die Hypothese 0 der Beurteilungskriterien) eine MPU wegen eines Themas aufs Auge drücken, welches schon Gegenstand einer MPU war, dann wird man reden können und müssen.

    Laden Sie mir die Sachen mal hoch: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - vielen Dank. Ich lese das dann mal quer.