Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

Konsul Smidt Straße 8 R

28217 Bremen

 

Telefon: 0421 - 40 898 364

 

Mobil: 0157 - 82 77 39 34

 

Fax: 0421 - 16 767 5269

 

Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

 

Termine nur nach Vereinbarung!

Der Betrug nach § 263 StGB.

 

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Schüller: Bundesweite Mandatsübernahme

 

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen Verdachts des Betruges im Briefkasten haben, melden Sie sich bitte unverzüglich bei mir.

 

Ich benötige von Ihnen eine Vollmacht und sämtliche Unterlagen, die Sie zu Ihrem Fall haben. Meinerseits wird sofort die Verteidigung Ihrer Person angezeigt und die Beschuldigtenvernehmung abgesagt. Alles läuft fortan über den Schreibtisch Ihres Anwalts - und dieser weiß, wie man mit Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht umgeht.

 

Nachdem ich Akteneinsicht genommen und mit Ihnen den Fall besprochen habe, wird eine schriftliche Stellungnahme von mir erstellt werden mit dem Ziel, das bestmögliche Ziel für Sie zu erreichen.

 

Kümmern Sie sich so früh wie möglich um professionelle Hilfe bei Ihrem strafrechtlichen Problem - wenn Sie schon eine Anklageschrift erhalten haben, ist es höchste Zeit.

 

 

Gegen mich läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug. Wie läuft ein solches Verfahren genau ab?

 

Wenn ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, ermittelt die Polizei für die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt aus. Meist liegt hierbei der Fokus darauf, belastende statt auch (wie es eigentlich sein soll) entlastende Tatsachen zu finden.

 

Während dieses Ermittlungsverfahrens müssen Sie als Beschuldiger Gelegenheit bekommen, sich zu äußern (was Sie nur über Ihren Anwalt tun sollten! Vernehmungstermine bei der Polizei brauchen Sie nicht wahrnehmen und sollten es auch nicht, denn gerade hier passieren die schlimmsten Fehler: übereilte Aussagen, die nicht nötig gewesen wären und sich nicht oder nur sehr schwer wieder aus der Akte entfernen lassen.

 

Sobald Ihnen bekannt ist, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, sollten Sie sich bei mir melden. Ich zeige der Polizei dann an, dass Sie bei der Vernehmung nicht erscheinen und bitte um Zusendung der Akte über die Staatsanwaltschaft an mein Büro.

 

Wenn die Ermittlungen beendet sind, schickt die Polizei die Akte an die Staatsanwaltschaft.

 

Im Vorfeld kann es dazu kommen, dass die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht oder Landgericht eine Hausdurchsuchung, die Telefonüberwachung oder gar die Untersuchungshaft anordnet - all diese Dinge unterliegen dem Richtervorbehalt. Dieser Vorbehalt ist aber häufig wenig Wert und schon aus Gründen der Arbeitsoptimierung werden die entsprechenden Beschlüsse mehr oder weniger durchgewunken.

 

Wenn ich als Ihr Strafverteidiger die Ermittlungsakte erhalten und genau mit Ihnen besprochen habe, fertige ich eine Verteidigungsschrift - hier werden die Weichen gestellt, wie das Verfahren weiter läuft, v.a. ob eine Hauptverhandlung vermieden werden kann.

 

Wenn ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie besteht, wird die Staatsanwaltschaft die Tat bei Gericht an. Ist dies nicht der Fall (das ist so, wenn ein Freispruch wahrscheinlicher ist als eine Verurteilung), dann stellt sie das Verfahren nach § 170 Abs. II StPO ein.

 

Weitere Einstellungsmöglichkeiten stelle ich Ihnen etwas weiter im Text vor.

 

Wenn das Verfahren nicht zur Einstellung gebracht werden konnte, wird die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht oder Landgericht eine Anklageschrift übermitteln. Man nennt diesen Verfahrensabschnitt "Zwischenverfahren". Sie als Mandant werden nunmehr "Angeschuldigter" genannt.

 

Das Gericht bzw. der / die Richter stellen diese Anklage nunmehr dem Verteidiger postalisch zu.


Jetzt hat der Verteidiger die Möglichkeit, Argumente (juristisch: Einwände) gegen die Eröffnung der Hauptverhandlung (genauer: des Hauptverfahrens, beides bezeichnet dasselbe) einzulegen: Gibt es durchgreifende Gründe, die gegen die Eröffnung des Haupverfahrens sprechen? Dieser Verfahrensabschnitt wird auch für die mittlerweile sehr beliebten Verfahrensabsprachen genutzt.

 

Wenn keine Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegen, kommt es zur Hauptverhandlung, diese endet mit einem Urteil, welches wiederrum durch die Berufung oder die Revision angegriffen werden kann. Ist man mit dem Urteil einverstanden, kann am Ende der Verhandlung Rechtsmittelverzicht erklärt werden, wodurch das Urteil sofort rechtskräftig wird. 


 

Betrug: § 263 StGB

 

Betrug ist ebenso wie der Diebstahl ein statistisch betrachtet sehr beliebtes Delikt - jährlich sollen es ca. 700.000 Ermittlungsverfahren bei 60.000 Verurteilungen sein. Die Einstellungspraxis nach §§ 153, 153 a StPO ist bei eher leichten Delikten außerordentlich hoch. Bei schwereren Straftaten werden die meisten Verfahren vorher abgesprochen (=Absprache bzw. "Deal" im Strafprozess).

 

Nicht zuletzt das Internet lässt es für viele Leute verlockend erscheinen, andere Personen mehr oder weniger anonym über den Tisch zu ziehen. Die Spielarten hierbei sind unterschiedlichster Natur.

 

Immer wieder vorkommende Klassiker sind:

 

Ebay bzw. Ebaykleinanzeigenbetrug, Nichtzahlung des Entgelts für Telefonsex, Fernsehgewinnspiele mit "Hot-Button" Format, Kostenfallen im Internet, Erschleichen einer Amtsstellung, Anstellungsbetrug, Abrechnungsbetrug, Phishing von Bankkontodaten und deren Verwendung, Testement- und Erbfallerschleichung, Sportbetrug, Sportwettenbetrug, Lastschriftbetrug, Betrug zwischen Straftätern, Versicherungsbetrug, Betrug im elektronischen Lastschriftverfahren, Tricksereien bei Warentermingeschäften, Dreiecksbetrug, Packstationbetrug.

 

Ohne Frage ist dieses Delikt eine der Kernvorschriften des besonderen Teils des StGB.

 

Kriminalpolitisch geht es umgangssprachlich formuliert darum, die erlaubte von der verbotenen Geschicklichkeit bei der Erlangung von Vorteilen abzugrenzen.

 

Geschütztes Rechtsgut ist das Vermögen als Inbegriff aller wirtschaftlichen Güter.

 

Wortlaut des § 263 StGB:

 

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

 


 

 

Kernaussage der Vorschrift (stark vereinfacht):

 

Man soll nicht tricksen, um an das Geld (oder andere vermögenswerte Dinge) von anderen Leuten zu kommen und diesen so Schaden zuzufügen. Denn beim Betrug leistet das Opfer immer, ohne eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten.

 

Im Unterschied zur Wegnahme beim Diebstahl wird beim Betrug auf das Vorstellungsbild eines anderen eingewirkt, um an dessen Geld zu kommen.

 

 

Welche Strafe kriege ich als Ersttäter, wenn ich bei Ebay jemanden betrogen habe und dadurch 200 Euro Schaden entstanden sind?

 

Wenn Sie sich kümmern und den Schaden erstatten, ist eine Einstellung nach § 153 a StPO oder eine Geldstrafe von nicht mehr als 30 Tagessätzen realistisch.

 

 

Gibt es auch noch Möglichkeiten, das Verfahren einzustellen gegen Geldstrafe? Muss ich unbedingt vor dem Gericht erscheinen?

 

Die Staatsanwaltschaften sind ziemlich überlastet. Jeder Dezernent muss im Jahr zwischen 800 und 900 Verfahren bearbeiten, das ist nicht eben wenig. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft immer gerne auf die Vorschläge eines Rechtsanwalts zurückkommt, das Verfahren gegen eine Zahlung des eines auszuhandelnden Geldbetrages zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung einzustellen. Von dieser Einstellungsmöglichkeit nach § 153 a StPO (Einstellung nach Erfüllung von Auflagen) wird beim Betrug sehr viel Gebrauch gemacht. Hintergrund ist einfach, dass die Methode für alle Seiten viel Arbeit spart. Und wer wenige arbeiten muss, drückt gerne mal ein Auge zu und kommt einem recht weit entgegen.

 

Als Auflage kann auch in Betracht kommen, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen.

 

Vorteil ist hier, dass man auf jeden Fall vermeidet, vor dem Gericht erscheinen zu müssen. Auch eine Eintragung ist Führungszeugnis erfolgt nicht. Wenn die Staatsanwaltschaft die Schuld des Täters als gering beurteilt, kann sie das Verfahren auch nach § 153 StPO einstellen - ohne Zahlung einer Geldstrafe.

 

Wenn die Tat Ihnen nicht nachgewiesen werden kann (z.B. wegen unscharfer Überwachungsvideos im Supermarkt), kommt eine Einstellung nach § 170 II StPO in Betracht. Das ist natürlich am elegantesten, dann das bedeutet, dass Sie unschuldig sind.

 

 

Was hat es mit der Absprache, dem sog. "Deal" im Strafprozess auf sich?

 

In der Realität ist es so, dass die meisten Verfahren im Vorfeld der bzw in der Hauptverhandlung abgesprochen werden. Der Angeschuldigte räumt die ihm vorgeworfene Tat ein und erhält im Gegenzug ein bestimmte Höchstrafe. Da die entsprechenden Absprachen (auch "Verständigung im Strafverfahren" genannt") regelmäßig schon im Zwischenverfahren stattfinden, weiß der Mandant schon vorher, mit welchem Urteil er zu rechnen hat. Und es kann ziemlich beruhigend sein, wenn man weiß, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Hintergrund dieser um sich greifenden Praxis ist wieder die Arbeitserleichterung für alle Prozessbeteiligten, wenn ein Geständnis vorliegt, kann darauf verzichtet werden, Zeugen zu hören. Und das bedeutet: Der Verhandlungstermin ist schnell vorbei. Diese Arbeitserleichterung wird mit Strafnachlass honoriert. Natürlich sagt das keiner so deutlich, aber so verhält es sich nunmal.

 

 

Wie berechnet sich die Tagessatzhöhe?

 

Nettogehalt : 30 = ein Tagessatz.

 

 

Was hat es mit dem Strafbefehl auf sich?

 

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Schnellverfahren zur Bewältigung der zahlreichen Fälle der leichten Kriminalität - es handelt sich um ein schriftliches Verfahren, auch hier ist der Vorteil, dass man das Verfahren (wenn man es nicht zur Einstellung bekommt) möglichst geräuschlos vom Tisch bekommt, ohne vor Gericht erscheinen zu müssen.

 

Mit dem Strafbefehlsverfahren können nur Vergehen (d.h. Staftaten, die einen Mindeststrafrahmen von unter einem Jahr haben) geahndet werden, als Rechtsfolgen können u.a. Geldstrafen, Verwarnungen mit Strafvorbehalt, Fahrverbote, Verfall und Einziehung, Verbote der Tierhaltung, Absehen von Strafe nach § 60 StGB oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr verhängt werden. Letzteres nur, wenn der Betroffene einen Verteidiger hat und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.


 

Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung beim Tatvorwurf Betrug erscheinen?

 

Nein. Das müssen Sie nicht, Ihnen erwächst hierdurch auch kein Nachteil. Es wird dann davon ausgegangen, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen wollen.

 

Eine Aussage bei der Polizei ohne vorherige Akteneinsicht durch den Strafverteidiger ist ein unverzeihlicher Kunstfehler, der schwere Nachteile mit sich bringen kann, die häufig nicht mehr zu heilen sind. Also Schweigen und Anwalt konsultieren. Sie brauchen den Termin bei der Polizei auch nicht absagen, können es aber, wenn Ihnen danach ist. Bedenken Sie aber, dass alles was Sie sagen in einem Aktenvermerk landet. Auch und gerne Vermerke darüber "wie" Sie etwas sagen. Hier deutet die Polizei häufig Dinge in Ihre Aussagen, die gar nicht existent sind ("der Beschuldigte klang amümsiert über das Verfahren" etc) - beachten Sie bitte, dass solche Hinweise (auch wenn sie völlig aus der Luft gegriffen sind, ihre psychologische Wirkung oft nicht verfehlen und zu einer Voreingenommenheit bei Gericht und Staatsanwaltschaft führen können. Je weniger Sie sagen, umso besser. Am besten ist, wenn Sie gar nichts sagen.

 

 

Ab wievielen Tagessätze erfolgt eine Eintragung ins Führungszeugnis wegen Betrugs - ab wann ist man also vorbestraft? Kann auch ein Strafbefehl einen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich ziehen?

 

Erstverurteilungen unter 91 Tagessätzen werden nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. In diesem Fall darf die Frage "Sind Sie vorbestraft?" mit "Nein" beantwortet werden. Die Betonung liegt aber auf Erstverurteilung. Wer ein zweites mal auffällig wird, bei dem gilt diese Grenze nicht mehr. Mit der Verurteilung werden dann beide Strafen "sichtbar", auch wenn es sich um 2 x 40 Tagessätze gehandelt hat. Alles was 90 Tagessätze  nicht überschreitet wird nicht eingetragen, wenn man Ersttäter ist.

 


Der Betrug mal etwas detailierter dargestellt:

 

Ich versuche wie immer möglichst verständlich zu bleiben.

 

Für den Betrug braucht man eine Täuschung und einen hierdurch bedingten Irrtum beim Opfer, welches deswegen eine Vermögensverfügung tätigt, die zu einem Vermögensschaden führt. Der Merkmale müssen jeweils kausal miteinander verknüpft sein, d.h. die Vermögensverfügung (etwa die Überweisung des Kaufpreises bei Ebay) muss auf dem Irrtum beruhen (Vorspiegelung, man würde das angebotene Handy auch liefern wollen) usw.

 

Täuschen kann man auch konkludent, d.h. durch ein schlüssiges Verhalten.

 

Klassiche Fälle für konkludentes Täuschen ist das Ausnutzen von Aufmerksamkeitsdefiziten beim Tatopfer -  typisch ist hier der Versand von Scheinrechnungen (die häufig Schreiben von staatlichen Stellen ähneln), die in Wirklichkeit aber nur Angebote für meist mehr oder weniger nutzlose Dienstleistungen sind (teure Eintragungen in irgendwelche Internet Register, die kaum ein Mensch liest, sog. "Inserationsoffertenbetrug"). Hier werden die Anschreiben planmäßig so gestaltet, dass bei der Empfänger bei nur beiläufigen Überfliegen des Schreibens von einer Zahlungspflicht ausgehen soll (aus Perspektive der Betrüger). Ein Betrug bzw. Betrugsversuch soll hier häufig auch dann anzunehmen sein, wenn sich bei genaueren Lesen der reine Angebotscharakter des Schreibens hätte erkennen lassen, so sieht es jedenfalls der BGH.

 

Es gibt wahrscheinlich wenige Leute, dessen Umfeld noch nicht mit Briefen belästigt wurde, die Eintragungen ins Handelsregister, Brachenbuch, Branchenverzeichnisse, Telefaxverzeichnisse, Gewerbedateien zum Inhalt hatten und nicht selten um die 1000 Euro pro Jahr kosten sollen. Es handelt sich schlichtweg um hochpreisige Abofallen. Mag die Auswirkung für einen Großbetrieb überschaubar sein, so ist das für den Betreiber etwa eines kleinen Quelle Bestellshop finanziell schon einer harter Brocken. 

 

Hier wird der eigentliche Angebotscharakter mehr oder weniger kunstvoll verschleiert indem er bewusst unklar formuliert wird, um etwa bei Büroüpersonal oder juristisch nicht so bewanderten Unternehmern den Eindruck zu erwecken, es bestehe eine Zahlungspflicht.

 

Hierfür gibt es den schönen Begriff der suggestiven Irrtumserregung. Schön ist an der Geschichte, dass die Abzocker sich nicht auf die Behauptung zurück ziehen können, der Geschädigte hätte bei genaueren Hinschauen den Schaden verhindern können. Wer bewusst einen Irrtum hervorrufen will, kann sich hinterher nicht hinstellen und sagen: "Sie hätten doch nur genauer lesen müssen". Wer mit Verschleierungsmanövern operiert, dem gebührt kein Schutz. Diese Meinung ist aber unter den Juristen und Gerichten nicht umunstritten.

 

Die vorgenannte Sichtweise lässt sich auf die Abofallen im Internet übertragen, wo vermeintliche gratis Informationsangebote oder Angebote zum Download von irgendwelchen Apps, Spielen oder Klingeltönen für´s Handy auf einmal gar nicht mehr gratis sein sollen, weil sich an versteckter Stelle auf der jeweiligen Homepage Hinweise auf die -natürlich hohen- Kosten dieser "Gratisangebote" ergeben.

 

Telefonabzocke durch Rückruftrick ("Anpingen")

 

Das automatisierte Versenden von Telefonanrufen (einmal klingeln lassen) zwecks Hinterlassen einer natürlich teuren Rückrufnummer (zB 0900er Vorwahl, bis zu 3 Euro pro Minute und maximal bis 30 Euro pro Gespräch) ist eine Täuschung, denn hier wird ein vorgegaukelt, dass jemand wirklich mit einem kommunizieren will.

 

Klar ist der Schaden im Einzelfall gering, der Gewinn der Betreiber dieser Betrugsmasche aber wegen des millionenfach automatisierten Vorgehens enorm.

 

Technisch ist das nicht allzu schwierig im Zeitalter der Internet Telefonie: Man benutzt einen Ping Dialer, eine einfache Software und fertig ist die Laube.

 

Die Telefonnummer, von denen man anruft, lassen sich sogar fälschen, so ist es kein Problem, aus einer z.B. Hamburger Privatnummer die des Bundeskanzleramtes zu machen. Call ID Spoofing nennt man das. Und gerade diesen Umstand machen sich viele Personen beim Phishing zu eigen. Ist ja klar: Wer von einer Behördennummer - oder der Nummer der Bank, dem wird leichter Auskunft gegeben.

 

So kann man beispielsweise die Telefonnummer der Polizei oder der Feuerwehr oder was auch immer anzeigen lassen. Wenn dann auch die Rückrufnummer umgeleitet werden soll (Anzeige zB 0421 110, Rückruf soll unter 0900 XXXX erfolgen), dann sind etwas intensivere Änderungen an der VoIP Registrierung nötig oder es wird einer der zahlreichen recht zweifelhaften Call ID Spoofing Anbieter ausgewählt,

 

Diese Dienste bieten nämlich die Möglichkeit der Eingabe einer Nummer, welche auf dem Bildschirm des VoIP-Telefons des Empfängers angezeigt werden soll.

 

Der Anruf wird daraufhin über den Dienstanbieter weitergeleitet. Im Internet ist eine Browser-basierte Art der Nutzung möglich, bei der nach einer Registrierung die gewünschte Nummer des Nutzers auf der Seite eingetragen wird, worauf die Weiterverbindung mit dem Empfänger erfolgt.

 

 

Eine Täuschung liegt auch vor bei:

 

Dem Verkauf von Lotterielosen, obwohl die Gewinnlose bewusst zurückgehalten oder verzögert in den Umlauf gebracht werden,

 

dem allseits beliebten Hütchenspiel,

 

Sportwetten, bei dem die wettenden Personen den Ausgang des Spiels oder des Rennens durch Bestechung der Sportler bewusst manipuliert haben (Fall Hoyzer oder der sog. "Jockeyfall" im Pferdesport,

 

dem Vorspiegeln einer Zahlungsbereitschaft (also die konkludente Erklärung, eine fällig gewordene Forderung zahlen zu wollen und dies auch zu können - wer einen Vertrag schließt, erklärt nämlich immer mit, dass er zahlungswillig und-fähig ist (typische Fälle dieses Eingehungsbetrugs sind: Einsteigen ins Taxi, Einchecken im Hotel, Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle, Bestellung von Speisen im Restaureant (Zechbetrug, Zechprellerei), Entgegennahme entgeltlicher Dienstleistungen - und all das in dem Wissen, dass man nicht zahlen kann (obwohl die geschädigte Person genau das glaubt),

 

dem Verkauf eines billigen Weins als teuren Wein (Eitekettenschwindel), Verkauf nachgemachter Butter (Billigbutter als teure Markenbutter ausgegeben), Verkauf von Gammelfleisch als Frischfleisch, dem Verkauf normal angebauter Kartoffeln als Biokartoffeln,

 

im Bereich des Sport enthalten die Vertragsabschlüsse von Berufssportlern mit Veranstaltern immer auch konkludent die Erklärung, die Teilnahme am Wettbewerb oder Spiel werde nach den Regeln des fairen Wetbewerbs ablaufen, also ohne Doping,

 

dem falschen Aussagen vor Gericht, der Manipulation von Zeugen und Beweismitteln, um einen Gerichtsprozess für sich zu entscheiden (Prozessbetrug als klassischer Fall des Dreiecksbetrugs),

 

Geltendmachung nicht bestehender Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren und damit erst recht die auf dem Mahnbescheid bzw. dem hierdurch erlangten Titel basierende Beantragung eines Pfändung- und Überweisungsbeschlusses (unberechtigte Kontopfändung)

 

 

Eine Täuschung durch Unterlassen kann vorliegen bei:

 

Der Entgegennahme laufender Zahlungen durch das Jobcenter oder Arbeitsamt, obwohl man wieder voll berufstätig ist oder einfach nur zuviel nebenher verdient und deshalb keinen Anspruch auf die Leistungen (oder jedenfalls nicht in der konkreten Höhe hat), "Sozialleistungsbetrug" - das gilt auch, wenn das Geld aus strafbaren Handlungen kommt, etwa bei Dealern - letzteres wird von den Strafgerichten häufig übersehen, was für die Betroffenen natürlich ziemlich praktisch ist,

 

dem Bezug von Rente eines verstorbenen Angehörigen (Unterlassen der Mitteilung des Todesfalls an die Rentenkasse),

 

dem BAföG-Betrug, wenn also "zufällig" falsche Angaben im Antragsformular gemacht wurden, z.B. das Verschweigen von Eigenakapital jenseits des Freibetrags,

 

der Durchführung des Räumungsverfahrens (Haus, Wohnung) wegen Eigenbedarfs, wenn die Voraussetzungen des Eigenbedarfs nicht (mehr) vorliegen,

 

dem Verschweigen von schweren verborgenen Mängeln des KFZ durch den Gebrauchtwagenverkäufer (hier kommt es erheblich auf den jeweiligen Vertragsinhalt an) aufgrund eines Unfalls - das gleiche gilt für verborgene Mängel jeder beweglichen oder unbeweglichen Sache, wenn diese Mängel wesentlich sind.

 

 

Was versteht man unter einem "Irrtum" im Sinne des § 263 StGB?

 

Ein Irrtum liegt dann vor, wenn das Vorstellungsbild des Opfers nicht mit der Realität übereinstimmt. Der Irrtum muss auf die Täuschung zurückgehen, wie ich oben bereits erwähnte (ein zufälliger Irrtum reicht also nicht aus).

 

Das Vorliegen eines Irrtums kann auch dann bejaht werden, wenn das Opfer so seine Zweifel hatte, ob alles mit richtigen Dingen zugeht (das wurde in einem amüsanten Fall relevant, in dem ein windiger Vertriebsprofi ein Mittel ein Leute mit Haarausausfall und zu dünnen Haaren verkaufte und wahrheitswidrig versprach, hierdurch würde die Haare u.a. doppelt so dick ("Haarverdickungsfall") - vorausgesetzt, die Wahrheit des Vortrags ("Haare werden dicker") wird für wahrscheinlicher erachtet als die Unwahrheit des Verkäufervortrags. Manche Stimmen lassen es auch ausreichen, dass das Opfer die Wahrheit der behaupteten Tatsache zumindest für möglich hielt.

 

 

Im Fall des Verkaufs von Illusionen hingegen kann der Irrtum etwa dann fehlen, wenn die betreffende Person -so etwa bei einer höchst sonderbaren Geldvermehrung im sog. "Schnellballsystem"- gar nicht über die Hintergründe dieser wundersamen Goldesel Nummer irrt, sondern vielmehr genau auf dieses Wunder hofft. Einfacher ausgedrückt könnte man sagen, dass bei zu dick aufgetragenen Gewinnversprechen -bei dem Ottonormalverbraucher sofort abwinkt- die Dummheit der Opfer dem Täter strafrechtlich betrachtet zugute kommen kann. Wenn es "auf der Hand liegt", dass etwas mit einer bestimmten vorgespiegelten Tatsache so gar nicht stimmen kann, so etwa bei abstrus hohen Zinsversprechen in kurzer Zeit oder dem Verkauf von speziellen Wundermitteln (Verjüngungsbäder etwa) oder der exakten Zukunftsvorhersage durch Kartenlegen oder etwa der Krebsheilung durch Handauflegen.

 

Der Phantasie Leuten Sachen anzudrehen, die gar nicht funktionieren können wenn man die Sache mal halbwegs durchdenkt, sind keine Grenzen gesetzt.

 

Gerade der Glaube an Wunder, Aberglaube öffnet da schnell die Geldbörsen...alles war irgendwie esotherisch angehaucht ist, kann schnell zum Geldverdienen ausgenutzt werden.

 

Trotzdem wird sich der Täter in der Regel nicht darauf berufen können, dass es doch irgendwie einleuchten musste, dass das quatsch war, denn ihm soll als Initiator dieser Nummer sich auch nicht noch die Dummheit der Leute zugute kommen, die er ja gerade ausnutzen wollte. Logisch, oder? Das gilt wie gesagt, bis auf die genannten krassen Ausnahmesachverhalte, die durch starkes Wunschdenken oder Träumereien der Opfer gekennzeichnet sind.

 


Zudem ist für den Betrug eine Vermögensverfügung erforderlich, die auf dem Irrtum beruht - welche Beispielsfälle gibt es?


Als Vermögensverfügungen gelten u.a. die Veranlassung oder Vornahme von Überweisungen, die Herausgabe von Sachen, die Bewilligung von Sozialleistungen, die Bewilligung eines Kredits (falsche Angaben über das Einkommen), Abschluss von Kaufverträgen, sogar die Verhängung von Untersuchungshaft mit der Folge gratis Kost und Logis wurde dort verortet. Klar gehört auch die Veranlassung der Rücknahme einer Zwangsvollstreckung hier her.


Eine Verfügung im Sinne der Vorschrift ist auch durch Unterlassen möglich, so etwa dadurch, dass einen bestimmten Zahlungsanspruch irrtumsbedingt nicht

vornimmt.







 

 

 

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Kommentare: 381
  • #1

    Jürgen (Dienstag, 14 März 2017 15:51)

    Hallo,

    ich habe im Darknet mehrere Ebaykonten gekauft und dann auf ein gefaktes Konto Geld überweisen lassen. Hatte Waren im Wert von 15.000 Euro verkauft, die es gar nicht gab (komme aus Hamburg) und bin jetzt hochgenommen worden. Hausdurchsuchung, Rechner mitgenommen, Konten gesperrt, das ganze Programm. Ich bin 34 Jahre alt und arbeite als Verkäufer bei Saturn. Ich bin vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten...welche Strafe habe ich zu erwarten? Komme ich noch mit Bewährung davon?

  • #2

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 17 März 2017 19:29)

    @Jürgen: Das könnte auf einen gewerblichen Betrug hinauslaufen, § 263 Abs. III BtMG. Strafrahmen 6 Monate bis 10 Jahre. Als Ersttäter dürften Sie mit Bewährung davon kommen. Davon gehe ich jedenfalls aus.

  • #3

    Privat (Montag, 15 Mai 2017 23:25)

    Hallo,

    Ich habe vor ca. 1 Jahr, zur Tatzeit 19, Ebaybetrug begonnen indem ich Sachen verkaufte die ich nicht besaß.
    Der Account sowie das Bankkonto lief über meinen Namen, geschädigte sind es 3 mit einem Warenwert von ca. 2000€
    Gerichtsverhandlung wurde auf nächsten Monat festgelegt, mich würde Interessieren wie das Strafmaß in diesem Fall ausgehen könnte.
    Eine vorherige Gerichtsverhandlung ergab 30 Sozialstunden wegen Sachbeschädigung, ansonsten keinerlei weitere Verurteilungen.
    MfG

  • #4

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 16 Mai 2017 16:26)

    @Privat: Das wird vermutlich wieder Sozialstunden geben, dieses mal ab mit ordentlichen Zuschlag. Sinnvoll wäre es natürlich, wenn der Schaden bis dahin wieder gut gemacht wäre.

    Haben die Geschädigten des Betrugs ihr Geld wiedergekriegt?

  • #5

    Harald (Dienstag, 06 Juni 2017 15:24)

    Hallo,

    ich habe eine GmbH (bin Alleingesellschafter). Der Laden läuft so lala. Vor ein paar Wochen bekam ich wohl durch einen Zahlendreher bei der Bank 31.000 Euro überwiesen, die wohl für wen anders bestimmt waren. Da mein Laden gerade nicht gerade super läuft, habe ich mit dem Geld für ca. 25.000 Euro Schulden von mir bezahlt (habe das Geld also einfach weiter überwiesen) und knapp 5000 Euro davon abgehoben und mir paar Sachen davon gekauft und in Urlaub gefahren. Nun ermittelt die Kriminalpolizei wegen Betrugs nach § 263 StGB und hat mir eine Vorladung geschickt. Ist das denn wirklich ein Betrug? Habe Schiss, dass es zusätzlich Ärger mir Gewerbeaufsicht gibt, ich bin in Sachen Finanzdienstleistungen unterwegs. Muss ich mir wirklich soviele Sorgen machen wie ich mir gerade mache?

  • #6

    Bukem (Mittwoch, 07 Juni 2017 07:44)

    @Harald: Auch wg etwaiger beruflicher Folgen bitte einen Anwalt beauftragen. Ohne weitergehende Akteneinsicht, auch wg dieses Computerfehlers, wird man hier wenig sagen können. Herr Schüller ist bundesweit tätig.
    Vorab: Ein Betrug setzt die bewußte Täuschung eines anderen voraus, weshalb dieser dann eine Vermögensverfügung tätig. Das sollte hier ausscheiden, allerdings dürfte eine Unterschlagung bzw evt Veruntreuung vorliegen.

  • #7

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 07 Juni 2017 11:34)

    @Harald: Seit BGHSt 46, 196 wird die Frage der Strafbarkeit wegen Betrug in gleich gelagerten Fällen verneint. Der Grund dafür ist, dass auch bei einer Fehlüberweisung durch ein sog. abstraktes Schuldversprechens nach § 780 BGB ein wirksamer Anspruch entsteht. Das bedeutet übersetzt aus der juristischen Verwirrungsterminologie: Sie durften über das Geld verfügen - und zwar unabhängig von der Frage, ob die Überweisung gewollt war oder nicht. Der eigentliche Witz an der Sache ist nicht strafrechtlicher Natur, die Pointe liegt vielmehr im Zivilrecht und dort bei der doch nicht ganz einfachen Rückabwicklungen der Überweisungen, Stichwort: Ungerechtfertigte Bereicherung nach §§ 812 f. BGB. Und da werden Sie und die Personen, denen Sie Geld überwiesen haben, noch einige nicht ganz so amüsante Stunden erleben.

  • #8

    Sippi (Donnerstag, 27 Juli 2017 15:17)

    Hallo.

    Ich habe auf ebay kleinanzeigen mehrere Leute betrogen. Das tut mir auch ehrlich leid und hat mich seid dem ersten Tag um meinen Schlaf gebracht. Ich bin nur arg in Geldnit und musste eine Weile überbrücken. Damit ich nicht eine Person stark schädige, habe ich mich entschlossen mehrere mit geringen Beiträgen zu betrügen. Die summen belaufen sich zwischen 45 und 180euro gesamtwert ca 800euro.
    Ich habe Pakete versendet die nie dort ankamen, habe auch extra immer nur unversichert en Versand genommen wie er auch bezahlt wurde.
    Da ich leicht spielsüchzig war, ist davon auch nicht mehr über.
    Ich denke das die Personen mich schon angezeigt haben.
    Ich bin derzeit arbeitslos, habe aber gute Aussichten auf eine neue Stelle in den nächsten Wochen. Was kann ich erwarten?
    Es ist mir nicht möglich das Geld zurück zu bezahlen.

  • #9

    Bukem (Sonntag, 30 Juli 2017 14:50)

    @Sippi: Zurückzahlen und wenigstens Raten anbieten wäre natürlich etwas. Würde sich auch grds strafmildernd auswirken. Bisher ist aber anscheinend noch nichts polizeilich gekommen? Haben sich die Geschädigten denn bei dir gemeldet?
    Sollte eine Anzeige erfolgen, läuft das sicher auf eine Geldstrafe hinaus. Gibt es Vorstrafen?

  • #10

    Sippi (Mittwoch, 02 August 2017 17:41)

    Hallo.

    Noch ist nichts von Polizei oder ähnlichem angekommen. Vorträgen nicht wirklich. Nur vor etlichen Jahren mal schwarz fahren.

  • #11

    Bukem (Samstag, 05 August 2017 14:25)

    @Sippi: Wie lang ist das denn her? Grds stellt sich wirklich die Frage, ob die Zeit zur Wiedergutmachung nutzen solltest und selbst aktiv wirst ohne äußeren Druck oder abwartest, um keine schlafende Hunde zu wecken. Diese Entscheidung kann ich dir nicht abnehmen,

  • #12

    Sippi (Donnerstag, 10 August 2017 20:52)

    Das Problem ist halt, ich habe nicht die Möglichkeit etwa zurück zu zahlen.
    Habe vor 2 1/2 Monaten meinen Job verloren da die Firma Leute entlassen musste, hatte dann mein Glück mit Pokern erahnt und mir Geld von dubiosen Leuten geliehen.
    Dann wollte ich Sachen verkaufen und meine Schulden zu tilgen, und dann hätte ich bei einigen Sachen so viele Interessenten das ich die Chance nutzte... Das Geld ist natürlich bei diesen Leuten.

  • #13

    Bukem (Samstag, 12 August 2017 11:57)

    @Sippi: Was heisst "das ist Geld ist bei diesen Leuten"? Du sagst doch, du hättest es erhalten, ohne Ware geliefert zu haebn?

  • #14

    Reinhold (Dienstag, 29 August 2017 16:26)

    Hallo. Ich habe bei eBay virtuelle ware verkauft... 700 Euro Gegenstand wurde verkauft und er hat sie mir direkt überwiesen. Habe den Gegenstand jedoch niemals gesendet. Jetzt kam mit Post ein brief für ein gerichtstermin.
    Was ist meine zu erwartende Strafe?

  • #15

    Reinhold (Dienstag, 29 August 2017 16:34)

    Ich bin ersttäter und auch nur diesen einen Fall vor gericht. Ich bin mir sicher das er nichts beweisen kann...
    Muss ich ins Gefängnis?

  • #16

    Bukem (Mittwoch, 30 August 2017 07:45)

    @Reinhold: Ich bezweifel, dass es vorher keine Schreiben der Polizei und StA gegeben hat. Meinst Du evt ein Schreiben vom Amtsgericht für Zivilsachen? Dann geht es da um die Rückzahlung

    KLeiner Tipp, vgl Artikel oben. Geständnis und Schadenswiedergutmachung wirken teils erheblich strafmildernd. Das ganze sollte auf eine Betrugsstrafbarkeit hinauslaufen und eine Geldstrafe geben

  • #17

    Reinhold (Mittwoch, 30 August 2017 13:28)

    Danke für die Antwort.
    Doch es gab diverse schreiben.
    Also wird es eher eine Geldstrafe?
    Weil der Geschädigte kann höchstwahrscheinlich nicht beweisen das er die virtuelle Ware bekommen hat... gibt keine Sendungsnummer oder derartiges.
    Und in DE heißt es doch .. im Zweifelsfall für den Angeklagten, oder nicht?

  • #18

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 07 September 2017 18:58)

    @Reinhold: Wie alt sind Sie: Mich wundert es, dass die Sache vor Gericht kommt bei dem überschaubaren Betrag. Das wird normalerweise im Strafbefehlsverfahren geregelt. Lassen Sie mal hören: War das nur ein Verkauf?

  • #19

    Reinhold (Freitag, 08 September 2017 01:05)

    Ich bin 29. Und ja es war nur der eine Verkauf.

  • #20

    Aveiro (Samstag, 16 September 2017 21:00)

    Hey.
    Ich habe vor ca. 6 Monaten eine Cap bei Kleiderkreisel verkauft. Der Kontakt kam über Ebay Kleinanzeigen, da ich dort die selbe Cap insiriert hatte. Einmal in Schwarz und weiß. Nach einem Austausch bei Ebay, bat mich der Käufer die Cap bei Kleiderkreisel über System zu kaufen. Ich stimmte zu. Er würde dort die schwarze Cap kaufen. Einen tag später kaufte er über Sytem die weiße cap. Ich dachte mir "ok" dann möchte er wohl diese. nach dem geldeingang von rund 40 euro sendete ich Ihm die Cap. daraufhin beschuldigte er mich, dass ich ihm a) die falsche cap gesendet habe, b) dass die cap ein Plagiat sei von der marke Nasaseons. Dabei hat die cap nur die selbe Aufschrift wie die cap von nasaseons, jedoch ist in der Cap kein logo gefäscht etc. von der Marke. Die cap wurde uhrsprünglich bei Amazone erworben. Ich bin zudem sehr sicher, dass ich damals in der Beschreibung keine Marke angegeben habe. Nun habe ich eine Anzeige wegen Betrug am Hals. Stgb 263 war das, meine ich. Ich frage mich nun, wie es jetzt weiter geht. Zum Termin der bei der Polizei bin ich nicht erschienen, muss man ja soweit ich weiss auch nicht. Bin 20 und habe keine Vorstrafen etc.

    danke schinmal für das Feedback.

  • #21

    Bukem (Montag, 18 September 2017 11:52)

    @Aveiro: Ich weiß nicht, was genau du für Angaben in dem Angebot gemacht hast. Die Frage wird sein: liegt eine absichtliche Täuschung durch dich vor oder nicht.
    Du solltest Dich unbedingt bei der Polizei melden und das, was Du geschrieben hast, so angeben. Es wird sonst ganz bestimmt nicht besser, wenn Du den Kopf in den Sand steckst. Liegt ein Irrtum beim Käufer vor, für den du nichts kannst, hast Du dich eben nicht strafbar gemacht

  • #22

    Krambambuli (Donnerstag, 02 November 2017 08:49)

    Wem es interessiert: Hatte auf Ebay 5 Legosets privat versteigert. Als Konvolut und evtl. nicht ganz vollständig, da es schon mal aufgebaut war und einiges durcheinander war. (Wert 250,00 €). Versichert und unter Zeugen verpackt und verschickt. Verkäufer hat Paket erhalten und meinte 1 Stunde nach Erhalt, es würden ein paar Kleinteile fehlen.Was nicht stimmte. Er drohte, entweder ich nehme zurück oder Anzeige, was er dann tat.
    1. Zivilrechtlich. Musste ich mich, dank Rechtsschutz, wehren. Käufer hat das nicht weiter verfolgt, da keine Aussichtslos.
    2. Strafrechtlich. Hat der selbe Anwalt übernommen. Hier zahlt keine Rechtsschutzversicherung. Nachdem bei mir sämtliche Konten etc. nach Beweisen durchsucht und nichts gefunden wurde, das Ermittlungsverfahren eingestellt. Bleibe nun auf ca 700,00 € Anwaltskosten sitzen, da der Anwalt mich nicht auf diese Kosten, trotz Nachfrage, hingewiesen hat.

  • #23

    Bukem (Donnerstag, 02 November 2017 21:03)

    @Krambambuli: hmm, und nu? Ich vermag mir grds nicht vorzustellen, dass ein Anwalt nicht darauf hinweist, dass seine Tätigkeit Honorar kostet. Er wird dich auch nicht dazu gezwungen haben, sondern Du hast ihn anscheinend im Strafverfahren zusätzlich bevollmächtigt bevollmächtigt.
    Ich will den gar nicht verteidigen, aber jeder Bäcker und Friseur kostet auch Geld, warum soll das bei Anwälten anders sein.
    Grds ist es auch deine Sache, dich bei deiner Rechtsschutzversicherung zu informieren.

  • #24

    Krambambuli (Freitag, 03 November 2017 18:44)

    @Bukem: Also, ich hatte vorher nie was mit Strafverfahren. Ich war "der dummen Meinung" dass die Anhörung bei der Polizei alles im Zusammenhang mit dem Zivilverfahren steht. Der Anwalt meinte nur, dass wenn mal eine Vorladung kommt, ich sofort alles zu ihm schicken soll. Ich soll auf keinen Fall eine Aussage machen. Kein Wort von Strafverfahren, bzw. weiterem Verfahren. Also habe ich dem Anwalt die Vorladung geschickt. Offenbar hat er für mich abgesagt.Dann geschah eine Weile nichts, bis ich einen Anruf vom Anwalt erhielt ich ein Schreiben von meiner Rechtsschutz, dass sie für Strafverfahren nicht zahlt und eine Bitte vom Anwalt um Rückruf. (Die Deckungsanfrage hat er ohne mein Wissen gemacht)Hier wurde mir erstmals bewusst, dass es sich um ein Strafverfahren handelt und dessen Bedeutung. Er teilte mir nun mit, dass ich auf Grund der RS-Ablehnung selbst zahlen muss. Auf Frage nach den Kosten, hat er nur geantwortet, dass es sich um einen ganz geringen Betrag handelt (genaueres könne er mir noch nicht sagen), da die Sache bereits im Vorverfahren eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft hat keinerlei Beweise und es wird zu keinem Verfahren kommen. Er hätte inzwischen bereits die Ermittlungsakte angefordert und der Staatsanwaltschaft meine Unschuld mitgeteilt und darum gebeten dass Verfahren einzustellen. Nun kam die Anwaltsrechnung, was für mich kein "geringer Betrag" ist. Anbei die Verfahrenseinstellung. Für so ein Pillepalle auch noch nach Mittelgebühr abzurechnen und für die Verfahrenseinstellung das doppelte abrechnen zu können, ist sehr grenzwertig. Man hätte vorher über die Kosten-Nutzen Relation mit mir reden können. Dann hätte ich von meinem Aussageverweigerungrecht, oder nur der Wahrheit, gebrauch gemacht. Das Ergebnis wäre das selbe.

  • #25

    Bukem (Sonntag, 05 November 2017 17:05)

    @Krambambuli: Ok, jetzt versteh ich schon mehr, so ein Gebaren vermag ich mir trotzdessen nicht wirklich vorzustellen.Anwaltliche Tätigkeit ist ja entfaltet worden, ob eine Einstellung auch ohne den Anwalt erfolgt wäre, ist dennoch bei allem Verständnis für deinen Unmut zweifelhaft. Denn schon eine nicht erfolgte Aussage kann zu einer Einstellung führen. Ist alles schwer auseinanderzuziehen und ein Standardproblem, welches immer wieder auftaucht.
    Immerhin müßtest du eine Vollmacht für die Vertretung im Strafverfahren erteilt haben, liegt die nicht vor, entstehen schon keine Gebühren.
    Du hast zwei Möglichkeiten: Den Anwalt selbst ansprechen und fragen, ob man das ganze nicht gütlich klären kann per Vergleich zb von der Hälfte oder die örtlich zuständige Anwaltskammer einschalten und Beschwerde erheben. Dies kannst du vorher dem Anwalt gerne mitteilen, sollte hilfreich sein für eine Einigung. Wenn Du gar keine Vollmacht für die Strafsache erteilt hast, müßte er dies dir beweisen-

  • #26

    Krambambuli (Dienstag, 07 November 2017 21:25)

    @Bukem: Vielen Dank für dein Interesse und für die nützlichen Ratschläge. Ich hatte gestern das Gespräch mit meinem Anwalt und ihm meine Bedenken geschildert. Er fand es völlig in Ordnung, dass ich mit meinem Anliegen auf ihn zugegangen bin und zeigte auch Verständnis. Wir konnten uns gütlich einigen - ohne Anwaltskammer :-). Ich bin sehr froh, diese Angelegenheit hinter mich zu haben.

  • #27

    Bukem (Mittwoch, 08 November 2017 17:18)

    @Krambambuli: Bitte sehr, gern geschehen!

  • #28

    unbekannt (Samstag, 11 November 2017 09:52)

    Hallo ich habe per Ebaykleinanzeigen ein Gutschein gekauft. Jedoch wollte der Verkäufer das Geld per Post zugesendet haben. Ich war vorerst damit einverstanden. Er hat mir den Gutscheincode zugesendet per Foto. Ich habe aber danach recherchiert, wie gefährlich es ist das Geld per Post zu verschicken. Als ich nach einer Überweisung gefragt habe, hat er gesagt, dass es keins hätte. Was ich für unwahr halte. Und verlangt von mir unverzüglich, dass ich das Geld per Post schicke. Den Code habe ich eingelöst um zu sehen, ob es korrekt ist. Da ich esfür unseriös halte, Geld perPost zu versenden. Habe ich einen Gutscheincode in dem Wert gekauft, den ich von ihm bekommen habe. Und will ihm diese Gutscheincodes per Foto zusenden. Damit er keinen Schaden hat. Sondern ihn in seine Ausgangsposition bringen. Somit hätte er seinen Gutschein in derselben Höhe, den er an jemand anderen verkaufen kann.

    Er droht mir aber mit der Polizei und Anwalt. Weil ich das Geld nicht per Post überweise.

    Was soll ich tun? Wenn ich das Geld per Post sende und er behautet, dass es nicht angekommen ist oder dass es leer war. Werde ich als Betrüger hingestellt.

  • #29

    Bukem (Sonntag, 12 November 2017)

    @unbekannt: Das ist ehrlich gesagt eher ein kaufvertragliches Problem. Und zwar eines, welches die Welt nicht wirklich braucht.
    Du hast einen Vertrag geschlossen und bist daher verpflichtet, a) die Ware abzunehmen und b) den Kaufpreis zu bezahlen.
    Das ganze klingt ziemlich merkwürdig. Warum du jetzt einen Gutschein zusätzlich gekauft hast, versteh ich ehrlich gesagt nicht. Wenn er den Kaufpreis so gezahlt haben will, mach das doch. Klär aber vorher mit ihm ab:
    Du solltest da etwas aufpassen, ein Versand etwa per Einschreiben käme in Betracht, die Kosten müßte er dann tragen. Mach bitte ein Video oder Photo von dem Geld im Umschlag und wie du es einwirfst. zusätzlich kann ein Zeuge auch nicht schaden

  • #30

    NoName (Donnerstag, 16 November 2017 07:34)

    Guten Morgen,

    ich hatte gestern eine Vorladung unserer Polizei im Briefkasten nur mit dem Betreff "Betrug ebay" . Mehr steht zu einer angeblichen Tat nicht drin.
    Ich habe seit Jahren nichts mehr auf ebay.de verkauft und kaufen auch nur ganz normale Sachen und auch nicht sonderlich viel - keine negativen Bewertungen, keine Streitfälle.
    Auf ebay Kleinanzeigen verkaufen ich als meinen Ramsch, aber auch da habe ich keine Streitfälle etc.
    Das einzige was ich mir vorstellen könnte:
    Ich habe nebenberuflich noch einen kleinen Online-Shop, natürlich angemeldet, alles läuft korrekt ab mit Steuer etc. Und letzte habe ich auf ebay Kleinanzeigen PRIVAT ein paar Sachen verkauft, die aus meiner eigenen, privaten(!) Sammlung stammen. Hab' mir nichts dabei gedacht und manchmal einen Flyer von meinem Shop beigelegt. Dachte wenn demnjenigen die Sachen gefallen, findet er da vielleicht auch was.
    Es kamen keine Beschwerden o.ä. Könnte mir nur vorstellen, dass sich jetzt jemand angepisst gefühlt hat und meint mich anzeigen zu müssen.
    Hinzuzufügen wäre noch, die privaten Verkäufe gingen über meinen privaten Account und liefen auch nicht über die Geschäftskonten, Anzeigen waren mit Privatverkauf versehen. Haben also nichts mit dem Geschäft zu tun. Es waren vielleicht 5 oder 6 Verkäufe mit einem Gesamtwert von 300.- Die einzelnen Verkäufe betrugen ca. 50.- Alle haben ihre Ware bekommen, keiner hat sich beschwert.
    Sonst habe ich mir nichts vorzuwerfen und wüsste nicht, wieso ich eine Vorladung bekommen sollte.
    Ich habe der Polizei schon geschrieben, dass ich mir das gerne anhöre, wollte nur einen neuen Termin, da ich zu der eingeladenen Zeit leider nicht kann - 11.00 Uhr an einem Werktag - wie soll da ein berufstätiger können?
    Ich wollte da jetzt mal hingehen und mir anhören, was mir zu Last gelegt wird. Wenn es das mit den Flyern wäre, besteht da Grund zur Sorge?
    Freue mich auf Nachricht.

  • #31

    Aveiro (Freitag, 17 November 2017 13:23)

    Hey ich bins nochmal. hatte meine Vorfall hier vor einiger zeit geschildert. habe heute eine Brief von der Jugendgerichtshilfe erhalten und wurde zu einem Termin eingeladen, den ich auch wahrnehmen werde. weitere Infos folgen.
    Frage mich trotzallem, was dort auf ich zukommt bzw. auf welche fragen ich mich einstellen muss.

  • #32

    Bukem (Freitag, 17 November 2017 18:25)

    @NoName: Das klingt wie so vieles, was online Handel betrifft, sehr dubios.
    Grds ist das sicher ok und sinnvoll, bei der Polizei den Termin zu verlegen. Du hast notfalls dort eine Aussageverweigerungsrecht, wenn dir da konkret etwas vorgeworfen wird, du brauchst dich also nicht selbst belasten
    Ein Betrug ist grds die bewußte Täuschung eines anderen, damit dieser durch die Täuschung dich bereichert, ist jetzt umständlich ausgedrückt ;)

    Warum da nach deiner Schilderung ein Betrug vorliegen sollte, erschließt sich mir nicht. Eventuell könnte dich ein Mitbewerber abmahnen wegen der Flyer, aber strafrechtlich vermag ich da bisher nichts zu sehen.

    Wenn es da Probleme geben sollte, Herr Schüller ist bundesweit tätig


    @Aveiro: Die Jugendgerichtshilfe soll dir grds helfen, das sind immer besonders geschulte Pädagogen. Die sollen für das Jugendgericht sich einen Eindruck um deine familiäre und soziale Situation machen. Nimm die bitte also ernst und verdirb es dir nicht mit denen.

    Inhaltlich hast du leider noch nichts geschildert.

  • #33

    NoName (Samstag, 18 November 2017 08:29)

    Guten Morgen,

    @Bukem: Vielen Dank für die Antwort.

    Das ist eigentlich auch das einzige was ich mir vorstellen kann, dass es ein Konkurrent ist, der bei mir eben was für sein Gewerbe gekauft hat, und dann wegen dem Flyer angepi**t war. Aber warum gleich eine Anzeige - da schreibt man halt erstmal eine Abmahnung oder kotzt sich in einer Email aus.

    Kann das nicht nachvollziehen. Ich bin halt jemand, ich versuche erst ein Problem direkt mit jemanden zu lösen. Bin auf ebayKL. auch schon 2-3 Mal auf die Schnauze gefallen. Habe was gekauft und nie Ware erhalten... zig Mails geschrieben, aber zur Anzeige habe ich es nie gebracht, da es meist um die 50 bis 100 EUR war. Da war mir dann schon der Aufwand viel zu groß und gebracht hätte es mir vermutlich auch nichts, da die Verkäufer insolvent oder nicht liquide sind... das entnehme ich jetzt tatsächlich aus den vielen Posts hier weiter oben.

    Dann höre ich mir das nächste Woche mal bei der Polizei an und versuche den Sachverhalt zu klären.

    Vielen Dank, dass Sie sich Zeit nehmen hier die Posts zu lesen und auch erste Hilfestellung geben!

    Wünsche ein schönes Wochenende.

  • #34

    Aveiro (Samstag, 18 November 2017 15:16)

    Ich habe eine Anzeige wegen Betrug am hals.. habe ich etwas weiter oben vor geraumer zeit geschildert. Dort ging es um eine Cap, die ich verkauft hatte via Kleiderklreisel. Mir wird Betrug vorgeworfen, da ich angeblich ein Plagiat verkauft habe und dies als original angegeben habe.
    Selbstverständlich werde ich den Termin bei der Jugendgerichtshilfe wahrnehmen, da ich auch endlich dieses sehr lästige Thema vom Tisch haben möchte. (Möglichst noch vor Jahreswechsel).

    Hier einmal meine alte nachricht:

    Hey.
    Ich habe vor ca. 6 Monaten eine Cap bei Kleiderkreisel verkauft. Der Kontakt kam über Ebay Kleinanzeigen, da ich dort die selbe Cap insiriert hatte. Einmal in Schwarz und weiß. Nach einem Austausch bei Ebay, bat mich der Käufer die Cap bei Kleiderkreisel über System zu kaufen. Ich stimmte zu. Er würde dort die schwarze Cap kaufen. Einen tag später kaufte er über Sytem die weiße cap. Ich dachte mir "ok" dann möchte er wohl diese. nach dem geldeingang von rund 40 euro sendete ich Ihm die Cap. daraufhin beschuldigte er mich, dass ich ihm a) die falsche cap gesendet habe, b) dass die cap ein Plagiat sei von der marke Nasaseons. Dabei hat die cap nur die selbe Aufschrift wie die cap von nasaseons, jedoch ist in der Cap kein logo gefäscht etc. von der Marke. Die cap wurde uhrsprünglich bei Amazone erworben. Ich bin zudem sehr sicher, dass ich damals in der Beschreibung keine Marke angegeben habe. Nun habe ich eine Anzeige wegen Betrug am Hals. Stgb 263 war das, meine ich. Ich frage mich nun, wie es jetzt weiter geht. Zum Termin der bei der Polizei bin ich nicht erschienen, muss man ja soweit ich weiss auch nicht. Bin 20 und habe keine Vorstrafen etc.

    Wichtig zu erwähnen ist evtl, dass ich vor paar tagen 21 geworden bin.
    Zur Vorladung der Polizei bin ich nicht gegangen.

  • #35

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 18 November 2017 20:26)

    @Aveiro: Ist das das erste mal, dass Sie strafrechtlich auffällig geworden sind? Da dürfte wegen der geringen Schadenssumme nicht viel rauskommen. Nehmen wir mal an, Sie wussten nichts davon, dass das ein Plagiat war (kann ja bei guten Fälschungen durchaus der Fall sein), dann entfiele auch der Vorsatz und damit auch die Betrugsstrafbarkeit...denn das Wissen um die Plagiatseigentschaft ist Voraussetzung für eine Bestrafung wegen Betrugs...

  • #36

    Bukem (Sonntag, 19 November 2017 13:40)

    @Aveiro: Das hatte ich oben nachgelesen, aber trotzdem danke: )
    Ich meinte vorgetragen im Sinn, dass man konkret einen strafrechtlichen Sachverhalt erfassen kann.
    Grds wird sich auch das Jugendgericht solche Fragen stellen, bevor ein Verfahren wirklich vor Gericht eröffnet wird, und die Angaben der StA genau prüfen.
    Immerhin läuft da ein Verfahren, also ganz unwahrscheinlich ist es nicht, dass "mehr" los war

  • #37

    Aveiro (Sonntag, 19 November 2017 14:12)

    Es ist in meine 2te Anzeige. Eine hatte ich wegen hausfriedensbruch, die aber sehr sehr lächerlich war, wegen allen Umständen. fas Verfahren wurde auch eingestellt. Nun die Anzeige wegen Betrug. zuvor bin ich NIE aufgefallen und wollte es eig auch nie. Was mich zur zeit interessiert ist,ob ich ohne Anwalt Akteneinsicht einfordern kann, ich denke nicht oder?

    ich danke Ihnen beiden für Ihre für mich sehr hilfreichen Antworten.

  • #38

    Bukem (Dienstag, 21 November 2017 19:14)

    @Aveiro: Akteneinsicht ist hier nur durch einen Anwalt möglich, die Daten von Herrn Schüller bei spontanem Bedarf stehen oben rechts auf dieser Seite

  • #39

    Sindy (Samstag, 09 Dezember 2017 05:32)

    Guten Morgen

    ich habe 3 Anzeige bekommen wegen Warenbetrug über Ebay Kleinanzeigen . Es handelt sich hier über einen insgesamten Betrag von 180 Euro.
    Ich habe diese waren aber nicht verkauft , ich habe auch erst gesehen das 3 Zahlungen ( in verschiedenen Monaten) wirklich auf mein Konto eingegangen sind , als der Polizist es mir sagte. Ich habe es natürlich sofort zurück überweisen lassen. Problem ist es wurde jedesmal meine EC- Karte dem Käufer geschickt, so daß es schwer nachzuweisen ist das ich es nicht war. ( ich kann mir vorstellen wer es war , aber derjenige weicht mir aus und gibt es nicht zu , da er Angst hat das er in das Führungszeugnis einen Eintrag bekommt, und er braucht für seine Arbeit jährlich ein Führungszeugnis, somit muss ich jetzt wohl oder übel das ganze ausbaden ). Ich bin Rentnerin , ich habe vor über 16 Jahren einen schweren Autounfall gehabt, und habe mit der generischen Versicherung einen Vergleich geschlossen. Und habe Geld von der Versicherung bekommen . Nun meine Hauptfrage darf mir mein " Vermögen das ich noch habe " bei der Geldstrafe angerechnet werden? ( da ich durch meine Rechtschutzversicherung ein kurzes Gespräch mit einem Rechtsanwalt machen durfte und der meint es ist die einzige Möglichkeit die ich habe , zu zeigen das es keinen Sinn ergäbe durch den betrug mir einen finanziellen Vorteil zu verschaffen . ) . Er hat mir auch geraten einen Rechtsanwalt einzuschalten und Akteneinsicht einzuholen.

  • #40

    Melanie H. (Sonntag, 10 Dezember 2017 00:25)

    Guten Morgen,

    Heute hatte ich eine Vorladung zur Vernehmung im Briefkasten, Anzeige wegen Betruges §.
    Es ging um das Impfen des Ponys. Da meine Mutter krank war (Bauchspeicheldrüsenkrebs) hatte ich leider einen solchen Tunnelblick, dass ich wirklich nur noch auf Autopilot lief. Hatte an dem Tag der Erstimpfung Geld dabei, wollte man aber nicht nehmen, weil die behandelnde Tierärztin nicht wusste, wie teuer das wird mit Anfahrt etc.
    Nun hatte ich das alles wirklich vergessen und bin Heute aus allen Wolken gefallen. Werde das Geld jetzt erst mal überweisen, aber wie gehe ich am geschicktesten vor? Ich hatte niemals vor jemanden zu betrügen. Leider habe ich eine mehr als schlechte Schufa, aber die Einträge sind alle alt.
    Ärgere mich furchtbar über meine eigene Schusseligeit. Aber das ganze Jahr über war eigentlich nur gefüllt mit der Sorge um unsere Mutter.
    Zudem habe ich schreckliche Angst, Vorbestraft zu werden.
    Es handelt sich um einen Betrag, inkl. Anwaltskosten etc., von 511 € gerundet.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Melanie H.

  • #41

    Bukem (Sonntag, 10 Dezember 2017 17:16)

    @Sindy: Das klingt überaus dubios. Warum Sie aber etwas ausbaden sollen für einen anscheindend nahestehenden Bekannten oder Verwandten, erschließt sich mir jetzt trotzdessen nicht zwangsläufig. Sollte also Ihre Vermutung stimmen, wäre das kein Grund jemand, der Sie mit erheblicher krimineller Energie schädigt, um sich zu bereichern, auch noch zu schützen.

    Ein anwaltliches Beratungsgespäch mag sicher helfen, jedoch erst bei weiterer anwaltlicher Vertretung kann Akteneinsicht genommen und der Sachverhalt überhaupt nachvollzogen werden.
    Bei der Ermittlung einer etwaigen Geldstrafe wird grds das Nettoeinkommen herangezogen. Etwaiges Vermögen bleibt im Regelfall unberücksichtigt.
    Bei weiterem Bedarf melden Sie sich bitte unter den oben genannten Kontaktdaten. Herr Schüller ist bundesweit tätig

    @Melanie: Wegen einer unbezahlten Rechung erfolgt sicher nicht so schnell eine etwaige Strafanzeige, sondern die höchstens die Abgabe dieser Sache an einen Inkassobüro oder Anwalt, um die Forderung zivilrechtlich durchzusetzen. Da muss es also einiges an weiterer Korrespondenz geben.
    Für eine Strafbarkeit wg Betruges müßten Sie jemand in der Absicht getäuscht, dass dieser hier durch zb eine Leistung erbringt, damit Sie sich bereichern.
    Die eigentliche Forderung zu begleichen ist erstmal sinnvoll, sofern sie besteht.
    Ohne weitere Kenntnis des Falles kann ich hier jetzt wenig zu sagen, hier müßte sonst auch Akteneinsicht genommen werden, sollten Sie (allerdings kostenpflichtige Hilfe) benötigen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an Herrn Schüller.

  • #42

    Melanie H. (Sonntag, 10 Dezember 2017 19:55)

    Guten Abend,

    natürlich, es gab einiges an Korrespondenz. Aber ich lief das Jahr über wirklich "nicht rund". Die Krankheit unserer Mutter hat uns einiges abverlangt. Sobald ich etwas aus der Hand gelegt habe, war es "weg". Ich habe immer noch gedacht "bloß nicht vergessen", und das war es dann.
    Aufgrund der negativen Schufa wird mir wohl unterstellt, dass ich die Rechnung von Anfang an nicht begleichen wollte/konnte.
    Die Forderung besteht noch und wird nächste Woche bezahlt.

    Ich sehe natürlich mein Versäumnis, und Dummheit/Schusseligkeit schützt vor Strafe natürlich nicht, aber meine Begeisterung hält sich in Grenzen.

    Leider sitzt Herr Schüller in Bremen, ich lebe in RLP. Ich nehme an, dass ich nicht unbedingt von Vorteil?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Melanie H.

  • #43

    Bukem (Dienstag, 12 Dezember 2017 19:08)

    @Melanie H: Herr Schüller ist bundesweit tätig, evt reicht hier schon ein freundliches Schreiben, um eine Verfahrensstellung zu erreichen.
    Viel interessanter: Ihre anscheinend ja psychische Erkrankung, befinden Sie sich da in Behandlung? dann kann sich diese hier bestimmt "strafmildernd" auswirken.
    Die Kontaktdaten stehen oben

  • #44

    Melanie H. (Montag, 18 Dezember 2017 19:25)

    Ähm, ich habe keine psychische Erkrankung.
    Ich war gestresst, ja. Vergesslich dann auch, durchaus. Aber eine psychische Erkrankung habe ich definitiv nicht. ;)

    Wie kommen sie darauf?

    Ich denke, mit solchen Anschuldigungen/Diagnosen sollte man vorsichtig sein. Ferndiagnosen ohne fundierte Ausbildung sind ja doch eher gewagt.

    Über einen Kontaktaufnahme denke ich nach, wobei ich natürlich nicht möchte, dass ein Anwalt auf die Idee kommt, mich als psychisch krank zu bezeichnen.
    Das wirkt dann doch sehr abschreckend.

    Mit freundlichen Grüßen

    Melanie H.

  • #45

    Bukem (Montag, 18 Dezember 2017 20:56)

    @Melanie: Da haben Sie bestimmt recht, haben mich dennoch missverstanden. Sie haben gefragt, deshalb war dies nur als etwaiger Tipp gedacht. Immerhin haben Sie ja auch das laufende Strafverfahren. Nix für ungut

  • #46

    Melanie H. (Montag, 18 Dezember 2017 23:31)

    Eine psychische Erkrankung in den Raum zu stellen, ohne medizinische Qualifikationen, finde ich merkwürdig. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das ein guter Tipp ist. Nix für ungut.
    Sollten Sie mal den Schlüssel verlegen oder einen Termin vergessen: Es muss nicht gleich Alzheimer sein. �
    Könnte es aber.
    Die hiesige Kommunikation hat mir aber gezeigt, wie wichtig ein klares Gespräch ohne Annahmen und Vermutungen ist.
    Ergo werde ich einen Anwalt aufsuchen.


  • #47

    Bukem (Mittwoch, 20 Dezember 2017 20:34)

    @Melanie: Ich stelle hier überhaupt nichts in den Raum. Abgesehen davon, arbeite ich tatsächlich mit....aber lassen wir das.
    Ich habe lediglich mit einem juristischen Zaunpfahl gewunken. Das kann man eben richtig verstehen oder auch nicht.
    Ich wünsche weiterhin viel Erfolg

  • #48

    giada (Samstag, 23 Dezember 2017 13:55)

    anfrage wegen Betruges
    Hallo , ich habe ein paar fragen Wegen online Betruges !


    Ich (24) habe ende Juli ein handy online verkauft .. es hat alles geklappt
    habe aber dann bemerkt das das handy eine Störung hatte und habe es dann
    ausschließlich zum Richtgen gebracht (bevor) die Garantie Ablauf, wollte den
    Jenigen anschreiben er hat aber weder auf meine email geantwortet noch konnte
    ich ihn nirgendwo finden da ich nur sein Nachname hatte !
    mitte September ruft mich die Polizei an und hat mich gebeten das geld an den jenigen wieder
    zu geben und den Konto Auszug an der polizie zu bringen nun das habe ich dann auch gemacht!
    habe allerdings meine Betreuerin gefragt ob sie mir den Namen bzw die iban von den jenigen besorgen könntest
    damit ich es zahlen kann ..



    meine fragen sind


    was wird meine strafe sein ?

    was ist wenn Beide nicht erscheinen ?
    kann ich Stadt erscheinen geld bezahlen ?!

  • #49

    Bukem (Donnerstag, 28 Dezember 2017 10:08)

    @Giada: Ich habe noch nicht verstanden, was da strafrechtlich von Ihnen gemacht worden sein soll.
    Sie haben ein Handy verkauft, das anscheinend defekt war. Das führt zivilrechtlich wenn überhaupt zur Rückerstattung des Kaufpreises, ist aber nicht strafrechtlich verboten und damit auch nicht mit einer Strafe belegt.
    Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung

  • #50

    momo (Freitag, 19 Januar 2018 20:37)

    Hallo....
    Ich habe auf ebay kleinanzeige 3leute betrogen und ich bereue es jetzt. .die Summe in warbeiten ca 500€ euro und es ist 1 Woche her... und bin gerade mal 17 wenn jetzt eine Anzeige kommt und ich eine Geldstrafe zahlen muss wir hoch wäre dann die Summe ca ??

  • #51

    Bukem (Sonntag, 21 Januar 2018 21:27)

    @Momo:
    Du bist noch Jugendlicher, Du bekommst keine Geldstrafe, sondern jenachdem, das was pädagogisch sinnvoll wäre, damit du da was draus lernst.
    Bist du schon, naja, aktenkundig, also schon früher aufgefallen? Sonst kann das von einer Ermahnung über Weisungen , zb soziale Arbeitsstunden oder andere Auflagen gehen.
    Von dem strafrechtlichen abgesehen,wirst du de Schaden zurückzahlen müssen

  • #52

    Pseudovermieter (Samstag, 27 Januar 2018 18:04)

    Hallo. Ich habe in Hamburg Wohnungsannoncen geschaltet. Die Wohnungen habe ich über Airbnb gemietet. Dann kamen viele Interessenten und denen habe ich dann jeweils gesagt, dass sie die Wohnung haben können, wenn sie die Kaution sofort hinterlegen. Damit habe ich so circa. 35.000 Euro gemacht. Jetzt ermittelt die Polizei und ich bin untergetaucht (Ausland). Kann ich nach Deutschland einreisen oder habe ich mit einer Verhaftung zu rechnen? Was für eine Strafe droht mir? War leider nicht das erste mal.

  • #53

    Edelweiss (Samstag, 27 Januar 2018 18:52)

    Machen Sie auch Abrechnungsbetrug bei Pflegediensten? Ich leite einen Pflegedienst in der Altenpflege, hauptsächlich sind das Demenzkranke im fortgeschrittenen Stadium. Bei denen haben wir Leistungen abgerechnet, die gar nicht erbracht worden sind. Es geht bei uns so um 18.000 Euro für das letzte Jahr. Firmensitz ist NRW, Mit was hat man für sowas zu rechnen?

  • #54

    Jola (Donnerstag, 01 Februar 2018 13:45)

    Hallo, bin 18 Jahre alt und habe viele Leute bei der eBay Kleinanzeigen angelogen, ich haben mir die Sachen bezahlen aber nicht verschickt.. es tut mir echt leid aber das eBay profil habe ich gelöscht und leider habe ich keine Adressen mehr.. die Leute haben mir gesagt dass ich die Strafe kriege, und wollte wissen ob ich jetzt ins Gefängnis gehen soll?

  • #55

    Bukem: (Samstag, 03 Februar 2018 13:27)

    @Pseudovermieter: Da sind wir im Betrugsbereich, evt kommen noch gleichzeitig Unterschlagung und Veruntreuung dazu.
    Was heißt denn Wiederholungstäter genau? Gibt es schon frühere Verurteilungen, gabs eine Geldstrafe oder Bewährungsauflagen? Ganz grds würde eine neuere Bestrafung erheblicher ausfallen als die vorherigen, da Sie anscheinend nichts einsichtsfähig sind.
    Ist der entstandene Schaden zurückgezahlt worden oder kann er zurück gezahlt werden? Das sollte sich grds strafmildernd auswirken.
    Was genau bei Ihnen Sachstand der Ermittlungen ist, kann ich höchstens vermuten. Anwaltliche Hilfe und Vertretung würde sich schon deshalb lohnen, um herauszufinden, was Ihnen genau vorgeworfen wird oder ob zb ein Haftbefehl erlassen worden ist.
    Herr Schüller ist gerne bundesweit tätig, Sie kommen hier schon wg einer drohenden Freiheitsstrafe wohl nicht um einen Strafverteidiger herum.

    @Edelweiss: Zivilrechtlich hätte man mit einer Rückforderung der erschlichenen Beträge, strafrechtlich mit einem gewerbsmäßigen Betrug in einem besonders schweren Fall und ähnlichem wie Unterschlagung und Veruntreuung ( Freiheitsstrafe ab sechs Monate aufwärts) und berufsrechtlich vermutlich mit einem Tätigkeitsverbot zu tun.
    Wenn Sie jetzt verständlicherweise Interesse an einem versierten Strafverteidiger haben sollten, der hoffentlich wenigstens etwas Schadensminderung betreiben kann, dann steht Herr Schüller unter den oben genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
    Ohne Mandatierung und umgehende Einsicht in die vermutlich äußerst umfangreichen Ermittlungsakten wird man hier näheres erstmal nicht sagen können. Ganz grds. gilt: Eine Rückzahlung des entstandenen Schadens wirkt strafmildernd

    @Jola: Läuft denn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren? Ist die Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Dich tätig?
    Als 18jährige bist du eigentlich erwachsen, kannst aber bis 21 Jahre noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden, wo pädagogische Aspekte im Vordergrund stünden.
    Hast Du irgendwelche Angaben oder Aussagen gemacht?
    Auch hier würde ein Geständnis und die Rückzahlung des Schadens strafmildernd wirken können. Auch hier kann man jetzt einfach so nicht mehr zu sagen.Wenn Herr Schüller dir helfen soll, musst du ihn mit deiner Vertretung beauftragen

  • #56

    Fee (Donnerstag, 08 Februar 2018 08:41)

    Hallo ich habe ein großes Problem wodurch ich einfach nicht mehr schlafen kann und an unheimlichen Angstzuständen leide :( ich habe mir im Laufe der letzten Jahre ein paar Tiffany und co ketten angeschafft für einen relativ guten Preis. Ich habe die Originalität nie angezweifelt. Letztes Jahr habe ich die Ketten insgesamt 4 Stück bei eBay Kleinanzeigen verkauft. Für im Durchschnitt ca 85€. Ich habe bei kleinanzeigen aber den Käufern meine IBAN mit einem falschen Namen angegeben aus Angst vor Datenklau bzw. Bankdaten :/ so verkaufe ich aber schon immer. Nun hat sich ein paar Wochen später eine Dame gemeldet und meinte die Kette wäre nicht echt. Aus lauter Angst habe ich die Nachricht schnell gelöscht und habe jetzt extreme Panik dass sie und auch die anderen mich anzeigen :( was soll ich jetzt machen ? Das ganze ist nun 2 Monate her und ich kann nichts mehr machen oben daran zu denke ich habe so Angst dich habe keine Vorstrafen oder ähnliches und ich wollte auch niemand täuschen :((( ich kann nicht mehr !! Bitte helft mir !

  • #57

    Bukem (Freitag, 09 Februar 2018 13:38)

    @Fee: Ich seh da grds nicht, inwieweit du dich strafrechtlich verantworten müsstest. Hast du denn noch die damaligen Anzeigen bei ebay als screenshot oder so, damit man inhaltlich nachvollziehen kann, was du angeboten hast.

    Ein Betrugstrafbarkeit läge nur vor, wenn du jemanden absichtlich über die Echtheit getäuscht hast, um einen hohen Preis einzustreichen.

    Wenn Du gebrauchte Ware verkaufst, müsste dir jemand diese Täuschungsabsicht erst mal nachweisen können.

    Hat sich denn überhaupt jemand nochmal gemeldet? Wenn Du Hilfe brauchst, weil sich Staatsanwaltschaft oder angebliche Täuschungsopfer melden, meld dich, dann müsstest du Herrn Schüller allerdings auch beauftragen

  • #58

    Celine (Freitag, 16 Februar 2018 07:28)

    Guten Tag ! Ich habe sehr sehr viel Angst ..ich kin 18 Jahre alt und komme aus Bayern. Ich hab leider eine Straftat begangen vor 3 Monaten und habe bei eBay ungefähr 6-7 Leuten in eBay Handys verkauft die ich nicht hatte ..ich habe das Geld auf mein Konto erhalten. Der Schaden beträgtungefähr 1800 Euro . Ich habe sofort bei der Polizei gestanden und Reue gezeigt . Nun habe ich ein Teil der Leute kontaktiert und eine Ratenzahlung vereinbar und einen Brief an Staatsanwalt mich nochmals entschuldigt und auch reingeschrieben habe das ich alles zurück zahlen werde . Ich habe vor 3 Jahren ein make up geklaut gehabt , habe 2 sozialstunden bekommen. Bitte können Sie mir sagen ob ich ins Gefängnis muss ich habe so Angst .

  • #59

    Bukem: (Sonntag, 18 Februar 2018 13:35)

    @Celine: Bitte mal ganz ruhig: Auch mit 18 fällst du zumindest theoretisch im Zweifel noch unter Jugendstrafrecht, wo immer der pädagogische Aspekt im Vordergrund steht.
    Erstmal blöd und erheblich kriminell, sowas zu machen. Aber es hilft sicher, dass du geständig bistund den Schaden ja sogar zum Teil schon gut gemacht und weiter gutmachen willst.
    Nein, ganz kurz: Dafür geht auch sonst niemand (außer bei bestehenden Bewährungsauflagen) ins Gefängnis, Du schon gar nicht.
    Wird trotzdessen was vom Jugendrichter zu hören geben, ich tippe auf deutlich mehr Weisungen und Auflagen als beim letzten Mal, sprich deutlich mehr Sozialstunden. Wenn Du mehr Hilfe brauchst, meld dich

  • #60

    Haribo (Sonntag, 25 Februar 2018 01:52)

    Guten Tag ,

    Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen mehrere Motoren die ich nicht habe zum Kauf angeboten , ich bin 24 Jahre alt und noch nie mit der Polizei ein Problem . Ich habe dadurch KEIN Geld von den käufern eingenommen oder ein Motor verkauft , trotzdem wollen mich Leute anzeigen deshalb. Welche Strafe droht mir ? Ich habe KEINEN Geld abgezockt oder ähnliches . Ich bereue es aber habe echt Angst gerade ! Ich bitte um um!!!

  • #61

    Daniel (Montag, 26 Februar 2018 14:05)

    Guten Tag ,

    Ich habe folgendes Problem ich habe schon öfter Sachen über eBay verkauft.
    Einmal passierte es das ich länger Zeit gelassen habe mit dem versenden des Parketes dadurch würde ich angezeigt das würde mit einer geld Strafe an eine gemeinnützige Einrichtung erledigt.
    So jetzt ist passiert das ich wieder was in eBay verkauft hab so 20 Verkäufe super gelaufen sind bis wieder ich kaum Zeit habe das parket nicht versendet habe also zu spät wieder eine Anzeige bekommen habe Geld habe ich zurück geben und das Problem war eBay hat mich gesperrrt dadurch konnte ich auch nicht mehr die Adresse sehn usw um Kontakt aufzunehmen.
    Das Ergebnis steht noch aus das selbe ist anscheinend irgendwie nochmal passiert habe heute einen Anruf bekommen ich bin der Meinung das eigentlich alles erldedigr habe. Was kann mir den schlimmsten passieren. Ich weiß wirklich nicht was ich noch verkauft haben soll aber wenn das so stimmt würde ich sofort das Geld erstatten was kann mir dann schlimmstenfalls passieren arbeite bei der Bundeswehr

  • #62

    Bukem: (Montag, 26 Februar 2018 22:59)

    @Haribo: ich könnte dir jetzt auch den Mond verkaufen und du wärst vertraglich verpflichtet, mir den Kaufpreis zu zahlen.
    Reden kann man daher über alles, ohne dass das strafrechtlich relevant wäre.
    Woher soll denn jemand wissen, dass du keine Motoren hattest?
    Du solltest dich trotzdessen um anwaltliche Hilfe bemühen, sofern da Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft kommen sollte. Herrn Schüller erreichst du unter obigen Daten

    @Daniel: Soweit ich verstehe, sprechen wir von einer rein zivilrechtlichen Rückabwicklung eines Kaufvertrages? Das ist alles bisher nicht strafrechtlich relevant

  • #63

    Schuhmi (Mittwoch, 28 Februar 2018 05:54)

    Erst einmal vielen Dank für deine zahlreiche Hilfe!!!

    Bei mir wurde letzten Mittwoch eine Hausdurchsuchung durchgeführt und sämtliche EDV Anlagen beschlagnahmt.

    Beschuldigung: ich habe bei Ebay etwas für 75€ gekauft, die Ware wurde aber (aus mir übersichtlichen Gründen ) über einen Drittaccount bei PayPal bezahlt, bei dem ich mich "angeblich" eingehackt haben solle...

    Dem ist selbstverständlich nicht der Fall! Anwalt wurde genommen und es soll nach §153a "abgerechnet" werden. Dies möchte ich aber nicht, denn ich bin unschuldig und möchte in keinerleiweise die Tat einräumen, geschweige denn Aktenkundig werden, da ich eine Beamtenlaufbahn anstrebe.

    Meine Unschuld kann ich allerdings auch nicht nachweisen, da ich keinen Zugriff auf meine EDV habe (auf der sich absolut alle Zugangsdaten befinden.)

    Welche Möglichkeiten habe ich darüber hinaus? ( Bis jetzt niemals Strafbar gemacht...)

    Vielen Dank für die Hilfe, Gruß Schuhmi

  • #64

    Bukem (Mittwoch, 28 Februar 2018 21:20)

    @Schuhmi: das sollte dir dein Anwalt eigentlich erklären. Der kennt nämlich den Inhalt der Ermittlungsakte und nebenbei bezahlst du ihn nicht zu knapp. Zudem hat er hoffentlich eine Verteidigungsstrategie entwickelt, da halte ich hier erbetene Tipps für nicht zielführend. § 153a ist eine sehr bequeme Möglichkeit, sich von der Strafverfolgung freizukaufen. Ob es sinnvoll wäre, auf ein sonst erfolgende weiteres Strafverfahren zu setzen, kann ich ohne Kenntnis der Akte nicht beantworten.
    Was wäre denn die Höhe der Geldauflage?

  • #65

    Walther (Freitag, 16 März 2018 22:45)

    Hallo ich habe 2014 eine Geldstrafe von 2700 Euro bekommen wegen waren Betrug aber diese tat habe ich begangen nach 3 Jahren kam eine Anzeige wieder wegen warenbetrug von ebay auch Geld Strafe bekommen und jetzt das Tritte mal wieder warenbetrug von ebay obwohl ich mit der sache nix zu tun habe und nie auf ebay sachen verkauft habe läuft der account und Bank daten auf mich mit welcher Strafe kann ich jetzt rechnen weil das jetzt das dritte mal ist

  • #66

    Bukem: (Sonntag, 18 März 2018 09:07)

    @Walther: Das kann ich auf reinen Zuruf auch nicht abschließend beantworten.
    Grundsätzlich erhöhen sich Strafen für uneinsichtige Wiederholungstäter. Ob es hier noch bei einer höheren Geldstrafe verbleibt oder schon eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesprochen wird, kann ich nicht sagen. Beides ist möglich

  • #67

    LiamsMama (Freitag, 30 März 2018 02:06)

    Hallo, ich habe letztes Jahr ein Handy für 475€ verkauft, dieses aber nie Abgeschickt, war eine sehr dumme Aktion und ich habe der Staatsanwaltschaft bereits schriftlich zu gesichert dies in Monatlichen Raten zurück zuzahlen. Jetzt war das Gerichtsverfahren wo ich allerdings nicht hin konnte, ich habe beim Gericht Bescheid gesagt das mein Kind mit einer Vereiterten Bronchitis zuhause ist, das Verfahren wäre knapp 100km von mir entfernt gewesen und ich habe kein Auto, der kleine ist gerade 1 1/2. Ich gab an das die gerne beim Kinderarzt anrufen und nachfragen können, da ich das geregelt hatte und die in diesem Fall Auskunft erteilt hätten. Leider wurde dies nicht akzeptiert und die Frau meinte es Folge ein Strafbefehl. Was erwartet mich jetzt? Mein Anwalt ist im Urlaub und konnte mir diesbezüglich auch nicht helfen. Ich habe nun echt Angst.

  • #68

    Bukem: (Samstag, 31 März 2018 09:56)

    @LiamsMama: Ein Strafbefehl ist nur eine Art kleines Urteil, um ohne mündliche Verhandlung ein Strafverfahren abschließen zu können.
    Dazu wäre es auch bei Ihrer Anwesenheit gekommen. Es wird eine nach Ihrem Einkommen angemessene Geldstrafe mit so und so viel Tagessätzen auf Sie zukommen.
    Das Angebot, den Schaden wieder gut machen zu wollen, hat sich sicher strafmildernd ausgewirkt.

  • #69

    LiamsMama (Samstag, 31 März 2018 21:08)

    Vielen Dank, das beruhigt mich schon ein wenig. MfG und schöne Ostern

  • #70

    Bukem (Montag, 02 April 2018 12:24)

    @Liamsmama: Ihnen auch

  • #71

    aveiro (Mittwoch, 04 April 2018 14:30)

    Habe nach langer Wartenszeit heute Post vom Staatsanwalt bekommen. Meine Problematik hatte ich hier vor einiger zeit geschildert.
    In dem Brief steht, dass ich aufgefordert werde, dass ich mich innerhalb der nächsten 2 Wochen schriftlich oder auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts melde. ich solle dort oder schriftlich erklären, ob ich die einzelnen Beweiserhebungen VOR der Entscheidung über die eröffnung des hauptverfahrens vorbringen will.

    Zudem wurde mir die Anklageschrift mitgeliefert. es wurde beantragt das hauptverfahren zu eröffnen. Meine frage ist nun, wie soll ich vorgehen? Was bedeutet es sich beim Amtsgericht zu melden, wegen einzelner Beweiserhebungen?

    Lg und danke im vorraus.

  • #72

    Bukem (Donnerstag, 05 April 2018 07:09)

    @aveiro: kurze Frage, bei einem Blinddarmdurchbruch gehst du aber hoffentlich zum Arzt und willst das nicht selber machen? So ist es mit der Juristerei auch, mein lieber.

    Das bedeutet, dass du zu Details der Anklage Stellung nehmen kannst, nicht musst.
    Das macht aber keinen Sinn, da du die Ermittlungsakte mit etwaigen Aussagen und Beweismitteln nicht kennst und nur ein Anwalt die einsehen darf.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig

  • #73

    aveiro (Donnerstag, 05 April 2018 12:09)

    Selbstverständlich. War nur in so einer Situation noch nie. Und nochmal Stellung beziehen? Macht das Sinn? War ja vor einigen Monaten bei der Jugendgerichtshilfe und habe mich dort ausfürlich geäußert.Was raten Sie mir, soll ich nochmal Stellung beziehen? Und denken Sie, dass das Hauptverfahren eröffnet wird? In der Anklageschrift, die mir mitgesendet wurde, steht hinten drauf, dass Sie z.b Den chatverlauf haben, Bilder von dem Artikel, Bilder vom Versandpaket, Bild von der Überweisung von dem, der mich angeziegt hat etc.

  • #74

    pinkk (Montag, 09 April 2018 06:44)

    Hallo,

    Ich habe Ebay Betrug begangen und 5 Personen geschädigt. Der Betrag beläuft sich auf insgesamt 3766€ ich bin 28 Jahre Alt und zur Zeit Arbeitslos. Was für eine Strafe, hat mich zu erwarten? Muss ich mit einer Gefängnis Strafe rechnen?

    Ich kann das Geld, nicht auf einmal zurückzahlen wie würde das da ablaufen? Ich muss denen, dass ja irgendwie zurückzahlen. Muss das den einzelnen Personen in Raten zurück zahlen? Weil das würde ja ewig dauern, bis sie dann mal ihr volles Geld wieder haben!

    Würde es Sinn machen, einen Kredit von 4000€ aufzunehmen und denen das Geld wiedergeben? Und den Kredit ab zu bezahlen?`

    Ich habe leider keine Ahnung wie das abläuft. Muss ich sogar damit rechnen, dass meine Wohnung durchsucht wird?

    Ich würde die Tat eingestehen und will denen es auch zurückzahlen!
    Nur weiß ich absolut überhaupt nicht, wie das aussehen würde? Weil wie schon gesagt, wenn den einzelnen Personen das in Raten zurückzahle, müssten sie ja ewig darauf warten bis sie Ihr Geld wiederhaben.

    Ich bin nicht vorgestraft.
    Muss ich noch mit einer zusätzlichen Geldstrafe rechnen?

    Vielen Dank schon mal für die Antwort.

  • #75

    Bukem: (Mittwoch, 11 April 2018 20:03)

    @Aveiro: Du machst es immer noch ;)
    Ganz ehrlich, hör auf damit, selbst was machen zu wollen, du redest dich im Zweifel nur um Kopf und Kragen
    Ich kenne deine Akten nicht, aber, ja, in ca 95% aller Fälle wird das Hauptverfahren eröffnet. Noch mal der Wink mit dem Zaunpfahl. Die Kontaktdaten Herrn Schüllers stehen oben

    @pinkK: Du verwechselt da was. Und damit ich Dich verstehen kann: Gibt es Post von der Polizei bzw Staatsanwaltschaft, also läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gg dich? Wenn ja, das kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die Höhe der Tagessätze hinge von deinem Einkommen ab.

    Das andere ist die zivilrechtliche Verpflichtung, den Geschädigten ihr Geld zurückzuerstatten. Die Verpflichtung besteht unabhängig vom Strafverfahren, würde sich aber im Strafverfahren strafmildernd auswirken.

  • #76

    @Samson (Mittwoch, 11 April 2018 22:22)

    Ich habe gestern (10.4.2018)Post vom Gericht bekommen , sogenanntes zwischenverfahren und habe nun 1 Woche Zeit mich zu äußern.

    Hergang :
    Am 30.1.2016 habe ich online ein Abo abgeschlossen mit den Boni eine Apple Watch.
    Die Apple Watch habe ich erhalten und alles andere schleifen lassen , Bzw die monatlichen Beiträge nicht beglichen .

    Im Januar 2018 habe ich einen brief zu Aussage der Anzeige zum Betrug erhalten.

    Ich bin zum Termin hingegangen und habe teils meine Schuld eingeräumt.

    In der gestrigen Anklageschrift steht nun :

    Am Tattag schloss der Angeschuldigte per Internet mit der .... Zeitung ein 24- monatiges „Digital-Premium-Abo“ ab , welches zum monatlichen Preis von 36,40€ neben den Bezug der Tageszeitung eine Apple Watch Sport beinhaltet, welche dem Angeschuldigten auch zugesandt wurde.
    Der Angeschuldigte war jedoch von vornherein nicht willens, zu zahlen; die von monatlichen Lastschriften könnten nicht eingezogen werden, weil der Angeschuldigte von vornherein eine falsche Bankverbindung angegeben hatte.
    Der Schaden beläuft sich bis heute auf 957,48€

    Vergehen des Betrugs nach Paragraph 263 Abs.1 StGB




    Frage:
    wenn ich jetzt schriftlich nochmal Stellung nehme den tatvorwurf teils einräume und Reue bekenne , komme ich einer Hauptverhandlung rum ?!

    Oder was sollte ich Ihrer Meinung nach tun ?




    Vergehen aus älteren geschen :
    Vor Ca 5j Betrug an einer privat Person (Tagessätze )
    Vor Ca 6 j BTM 150€ Bußgeld

  • #77

    Bukem: (Montag, 16 April 2018 18:53)

    @Samson: Schwierig, da was ohne Aktenkenntnis zu sagen, ein Geständnis wirkt strafmildernd, ebenso würde die Schadenswiedergutmachung sich strafmildernd auswirken.
    Du hast Vorstrafen und anscheinend wenig draus gelernt. Mag sein, dass es dann einen Strafbefehl mit Geldstrafe gibt. Sicher sagen kann ich das nicht

  • #78

    Aveiro (Freitag, 04 Mai 2018 19:15)

    Moin Moin. war heute bei Amtsgericht. Habe eine Ermahnung bekommen und muss dem geschädigten das Geld zurpck überweisen, was ich auch sofort erledigt habe. Noch mal gut davon gekommen. Danke für den rat, den ich hier größtenteils von @Bukem bekommen habe. Danke!

  • #79

    Golum (Donnerstag, 10 Mai 2018 06:40)

    Guten Tag
    Ich brauche ganz dringend Hilfe.... Ich habe morgen einen Termin bei der Polizei als Beschuldigter wegen Waren Betrug ( ca 180 bis 220 EURO) Keine Vorstrafen etc... Ich habe ein Handy mitte 2017 über Ebay Kleinanzeige verkauft... Ich war mit jemanden dann am Verhandeln.. Genau zu diesem Zeitpunkt dann aber wurde ich gehackt ( Meine Freundin kann dies bezeugen.) Auf meinem Konto gab es dann 2 mal Abzüge wo man mir Geld abgezogen hat für ein angebliches Abo bei Web. De was ich aber natürlich nicht war.. Einmal. Sagte web. De es wäre ne Dame aus München.. Daraufhin hab ich mein Konto dafür gesperrt.. 2 Tage später hat wieder eine andere Person über mein Konto ein Abo abgeschlossen... Danach wieder zur Bank und dann war Ruhe... Und dann bekam ich auch halt diese 180 bis 220 Euro Plus aufs Konto von jemanden über ebaykleinanzeige( Hat ohne Kauferschutz bei Ebaykleinanzeigen überwiesen. Ich hab mich aber damals nie mehr als ich gehackt wurde dort eingeloggt... Vorallem der Täter hat ja nix davon gehabt da ich das Geld bekam... Ich hatte dann etwas später den Laptop formatiert und verkauft... Genauso hab ich 3 Monate später das Konto gewechselt da ich dann nochmal was komisches auf meinem Konto hatte... Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Deshalb was soll ich machen.. Den Termin morgen wahrnehmen und da vorsprechen oder auf Glück hoffen das es eingestellt wird? Nochmal einen Anwalt kann ich mir. Nicht leisten.... Mfg

  • #80

    Ratlos :( (Samstag, 12 Mai 2018 20:33)

    Hallo,

    ich habe ein Problem, dass mir große Sorgen bereitet. 

    Ich habe kürzlich 2 "kleine" Artikel bei einem Verkäufer erworben (Warenwert insgesamt ca. 20€), die vermutlich in einer Sendung verschickt wurde (Warensendung).

    Vor einer Woche sollten die Artikel ankommen, habe jedoch bis heute nichts erhalten. Habe nun den Verkäufer kontaktiert und um Rückerstattung gebeten. Habe geschrieben, dass ich keine Ersatzlieferung wünsche, da ich ebenfalls einen ähnlichen Artikel anderweitig erworben habe (zum Vergleich) und diesen behalten werde, da mir das Motiv mehr gefällt. Und dass ich die Ersatzlieferung ohnehin zurücksenden würde.

    Darauf kam eine absolut unfreundliche und ruppige Antwort: „Wie frech kann man eigentlich sein!? Laut Sendungsnummer wurde die Sendung fristgerecht zugestellt. Sie versuchen hier zu betrügen, was wir natürlich nicht dulden werden. Es ergeht am Montag Strafanzeige gegen Sie. Adressdaten liegen vor.“

    Daraufhin - und erst dann - hat er eine Sendungsnummer eingestellt, aus der hervorgeht, dass die Artikel am 03.05. zugestellt wurden.

    Aber ich habe nichts erhalten.

    Rückblickend weiß ich selbst, dass das unglücklich von mir begonnen wurde. Ich hatte in dem Moment nur den "gut gemeinten" Gedanken, dass das dem Verkäufer und mir zusätzliche Versandkosten erspart. Wollte das schnell und fix erledigt haben. Und somit hab ich nun ein sehr schlechtes Licht anscheinend auf mich geworfen.

    Was soll / kann ich denn jetzt tun, um meine "Unschuld' zu beweisen?
    Habe ja wirklich nichts erhalten. Aber das kann ich ja nicht beweisen. :(

    Wenn es zu einer Anzeige kommt, mit welcher Strafe muss ich denn jetzt rechnen?

    Das bringt mich um den Schlaf und macht mich wirklich fertig. Habe psychische, sowie auch Herzprobleme und diese Stress-Situation ist gerade nicht sonderlich angenehm. Bin auch ein Mensch, der sich alles zu Herzen nimmt. Ich will das alles einfach so gern vom Tisch haben. :'(

    Womit muss ich nun rechnen?:(

  • #81

    Ratlos :( (Sonntag, 13 Mai 2018 17:46)

    Habe den Verkäufer nun gebeten, ob er den Beleg der Zustellung erbitten könnte, um nachzuvollziehen, an wen zugestellt wurde. Und um freundlichere, sachlichere Antwort gebeten, um die Sache vllt friedlich lösen zu können.

    Seine Antwort darauf:
    „Wir sehen hier keinerlei Möglichkeiten. Wir sind unserer Aufgabe nachgekommen und haben den Artikel mit Sendungsnummer an Sie versendet. Mehr können wir nicht tun. Wir können nicht bei 3000 Kunden im Monat Sendungssuchen einleiten. Dies können Sie übrigens tun, auch als Empfänger. Dennoch werden wir ihnen weder Geld erstatten noch eine 2. Lieferung anbieten, da bisher gilt: Sendung wurde zugestellt. Sollten Sie uns negativ Bewerten, müssen wir unsere Rechtsabteilung bemühen. Danke.“

    Habe darauf dann geantwortet, dass ich nicht vorhatte ihn negativ zu bewerten, da es ja im Endeffekt nicht seine Schuld ist.
    Dass ich einfach gelesen habe, dass bei gewerblichen Verkäufern der Verkäufer haftet, aber vom Versanddienstleister das Geld wieder bekäme, da ja auch offensichtlich von deren Seite aus Mist gebaut wurde. Habe geschrieben, dass ich sehr schade finde, dass er in keiner Weise hilfsbereit ist, dass ich mich aber nicht mehr einschüchtern lasse und mich sehr ärgere, dass ich mich das ganze Wochenende so fertig gemacht hab, aufgrund seiner Drohung, weil ich ein Mensch bin, der sich alles sehr zu Herzen nimmt, ob ich jemanden kenne oder nicht. Meinte eben, wenn er das dann so machen will und er das für notwendig erachtet, sollte er es halt einleiten. Wären ja seine Kosten. Habe mir nichts vorzuwerfen. Und anhand der Sendungsübergabe würde man das ja auch sehen.

    Mir wurde gesagt, das muss aber der Absender anfordern, der aber leider nicht bereit dazu ist, eine Klärung zu finden.

    Habe abschließend nur gemeint, dass mir hier dann vllt der ebay-Käuferschutz weiterhilft, da mir <20€ einfach den Stress mit ihm weiterhin nicht wert sind. Habe mich trotz allem bedankt und ihm einen schönen Tag gewünscht..
    Darauf die Antwort:

    „Sehr geehrter Kunde, Ebay Käufer Schutz greift hier nicht, da die Sendung an Sie zugestellt wurde. Sollten wir unsere Rechtsabteilung bemühen müssen, tragen sie selbstverständlich alle weiteren kosten, nicht wir. Sollten sie eine Rechtschutz haben, dann einfach zurücklehnen, falls nicht, schon mal anfangen zu sparen. Danke.“

    Hierauf habe ich nun nicht mehr reagiert und habe es auch nicht mehr vor. Dann bleibe ich jetzt eben auf den nicht ganz 20€ sitzen. Bin herzkrank und das ist mir den Stress nicht wert.

    Somit abschließend der Ausgang der versuchten Klärung.

  • #82

    Bukem: (Donnerstag, 17 Mai 2018)

    @Golum: Ist das noch aktuell? Ich und auch sonst niemand kann da was genaues zu sagen ohne exakte Sachverhaltskenntnis. Die Polizei sollte Deinen Vortrag ja technisch überprüfen können

    @Ratlos: Sie scheinen da ehrlich gesagt freundlich über den Tisch gezogen worden zu sein. Und gleichzeitig werden Sie noch genötigt, sich nicht zu wehren.
    Strafrechtlich brauchen Sie sich wirklich keine Sorgen zu machen. Zivilrechtlich gilt: Jede Partei muss das für sie günstige beweisen. Der Verkäufer müßte also den Zugang der Ware an Sie beweisen müssen. Eine Zustellung an Sie ist ja gar nicht belegt worden? Selbst wenn da ein Beleg exitieren sollte, kann lebensnah die Ware trotzdessen nicht zugestellt worden sein, Sie haben den Erhalt ja nicht nicht unterschrieben. Dann würde evt auch der Zusteller haften für den Verlust der Ware.
    Ich würde mir das nicht gefallen lassen, so was hat oft System

  • #83

    Ronny (Montag, 21 Mai 2018 22:33)

    Hallo ich habe mehre Leute auf verschiedene Plattformen betrogen
    Vor 4 Tagen habe ich ein Schreiben im Briefkasten wo drin steht das ich 55 Tage zu je 15€ verurteilt wurde
    In anbetracht dessen das ich noch mehr offen habe wollte ich fragen was jetzt passiert und was ich machen soll?

  • #84

    Bukem: (Samstag, 26 Mai 2018 09:41)

    @Ronny:Das frag ich mich grad auch. Kann da auch ohne tiefere Fall- und Aktenkenntnis wenig zu sagen. Sie können gerne Herrn Schüller offiziell mandatieren, dann kann er sich Aktenkenntnis verschaffen.
    Im Zweifel werden verschiedene Strafen zusammengerechnet und eine sog Gesamtstrafe gebildet

  • #85

    Frau Elena Gilbert. (Mittwoch, 30 Mai 2018 14:55)

    Sehr geehrte Damen und Herren, benötigen Sie einen Kredit, um Ihre Schulden zu konsolidieren? Brauchen Sie einen Kredit, um Ihr Geschäft zu finanzieren? Wir bieten Privatpersonen und Unternehmen gesicherte Kredite oder Fonds zu einem niedrigeren Zinssatz von 2% an. Fühlen Sie sich frei, uns über zu kontaktieren; E-Mail (theodorejamesonfinance@hotmail.com).

  • #86

    Herr Sali (Dienstag, 05 Juni 2018 21:49)

    Hallo ich habe über eBay Kleinanzeigen 2 Garagen auf pachtland verkauft für 1700 Euro im Februar . Die Garagen habe ich selber im Herbst 2017 von 2 älteren leuren erworben . Preis 1000 Euro. Ich habe für alles KaufVerträge und habe beim Verkauf auch auf das pachtVerhältniss hingewiesen . Jetzt wurde ich wegen betrug angezeigt vom Käufer und vom grundstückseigentümer da er der Meinung ist alle 580 Garagen in diesem Objekt gehören nach deutschen Regeln ihm .kann mich dort eine Strafe erwarten obwohl ich nichts falsch gemacht habe ?wenn ja welche Art von Strafe?

    Mit freundlichen Grüßen

  • #87

    Bukem: (Montag, 11 Juni 2018 09:52)

    @Herr Sali: Da müsste man sich im Detail die Vertragsregelungen ansehen. Ich verstehe jetzt noch nicht ganz, inwieweit hier ein strafbares Verhalten vorliegen sollte. Sie selbst sind Pächter des Grundstücks bzw der Garagen? Vielleicht ist hier zivilrechtlich nicht alles in Ordnung, das führt jedoch nicht einfach so zu einer Strafbarkeit. Was sagt denn die Polizei bzw Staatsanwaltschaft? Bevor Sie dort irgendwelche Aussagen tätigen, sollte evt eine anwaltliche Beratung erfolgen

  • #88

    Starseed (Montag, 11 Juni 2018 16:14)

    Hallo. Ich habe heute 2 Briefe vom Gericht bekommen, wegen Betrug das sind einmal 290€ und einmal 265€ hatte wäre verkauft die ich nie hatte. Habe dies auch nicht grundlos getan, ich war obdachlos, hatte kein Geld, hatte gar kein Einkommen und wirklich absolut nichts. Zu der Tat Zeit war ich einmal 17 und 18. bin jetzt auch noch 18. es wurde beantragt das Hauptverfahren zu eröffnen. Ich habe echt Angst da ich damals wegen Sachbeschädigung schon 4 Tage im Arrest saß. Die Sache ist das waren nur 2 anzeigen die zur Verhandlung kamen, zu dem tatzeitpunkt hatte ich mehrere Leute in größeren Abständen betrogen, um mir etwas zu essen und für ein paar Nächte ein Dach über dem Kopf zu kaufen. Worauf wird es hinauslaufen? Ich habe bis heute kein eigenes Einkommen. Bitte um Hilfe so schnell wie möglich.

  • #89

    Ragucci (Dienstag, 12 Juni 2018 12:48)

    Moin @Starseed.
    Da du anscheinend desöfteren Auffällig bist, rechne mit einer Strafe. Sozial Std, Arrest oder sowas.
    Dennoch müssen deine Lebensumstände berücksichtig werden. Wieso warst/bist du Obdachlos? Wieso lebst du nicht zuhause? Was läuft in deinem aktuellen Leben verkehrt? Menschen in deinem Alter sind eig. noch in der Ausbildung und wohnen daheim. Dies muss alles berücksichtigt werden. Auch die Frage, wieso du vor deinem "Betrug", die nach deinen Schilderungen aus der Not heraus waren, schon aufälig warst wird berücksichtigt.

    Wie sind deine Zukunftsaussichten?
    Was hast du in nächster Zeit vor? Ausbildng etc?
    Hast du einen Abschluss? Schule?
    Wie ist deine Sozialprognosse?

  • #90

    Bukem: (Mittwoch, 13 Juni 2018 11:19)

    @starseed. Ganz schwierig, da von außen was zu sagen. Du bist 18, kannst aber bis 21 als Heranwachsender und damit nach Jugendstrafrecht behandelt werden.
    Da geht es um pädagog. Hilfe und nicht primär um Strafe. Du brauchst dringend wirtschaftliche und soziale Hilfe. Es gibt überall Stellen, die dir helfen wollen und können. Du hgast anscheindend Internet. meld dich zuerst bei der Jugendgerichtshilfe und dem Amt für soziale Dienste

  • #91

    Manfred Weber (Mittwoch, 04 Juli 2018 15:32)

    Hallo, ich habe einen Betrug zur Anzeige gebracht, der auch rechtskräftig mit 60 Tagessätzen verurteilt wurde. Der Täter musste 900€ zahlen, aber ich habe meinen Schaden von 500€ nicht erstattet bekommen. Was muss ich als weiteres veranlassen damit ich mein Geld zurückbekomme?

  • #92

    Bukem: (Donnerstag, 05 Juli 2018 10:54)

    @Hr Weber: Ja, das ist so. Die Anzeige hat nur die strafrechtliche Sanktion zur Folge. Ich nehme an, dass Sie Ihren früheren Vertragspartner bereits vorab gemahnt und eine Zahlungsfrist gesetzt hatten? Liegt das schriftlich vor?
    Sie müssen sich jetzt um die zivilrechtliche Durchsetzung der Rückforderung kümmern.
    Am einfachsten und hoffentlich ohne größeres Kostenrisiko geht das entweder mit erneuter Zahlungsaufforderung und dem Hinweis, dass dem Schuldner so weitere Kosten erspart werden könnten, die er ja eigentlich tragen muss.
    Sie können auch schlicht über online-mahnantrag.de einen Mahnbescheid beantragen, um dann einen Vollstreckungsbescheid für die Zwangsvollstreckung zu erlangen. Das kostet allerdings schon, wenn auch geringe, Verfahjrenskosten.
    Ansonsten gehen Sie zum Anwalt

  • #93

    Anonym (Sonntag, 08 Juli 2018 20:54)

    Hallo. Ich bin einschlägig vorbestraft wegen Betrug. Dreimal bekam ich Tagessätzen in Höhe von 70 Tagessätzen A zehn Euro. Letzte Tat war 2014. Im September 2017 wollte ich auf eBay Kleinanzeigen etwas kaufen, habe dem Verkäufer gesagt, dass ich das Geld überwiesen habe. Hätte er mir die Ware zugeschickt hätte ich das Geld definitiv überwiesen. Ich habe keine Ware von Ihnen bekommen und er auch das Geld von mir nicht. Jetzt hat er mich angezeigt wegen versuchten Betrug. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

  • #94

    Bukem: (Montag, 09 Juli 2018 11:25)

    @Anonym: Ich seh da noch nicht zwingend etwas strafrechtlich Relevantes. Allerdings ist wohl die vorherige Zahlung üblich. Das sind aber zivilrechtliche Probleme. Frag doch einfach, ob ihr den Handel noch machen könnt.

  • #95

    Anonym (Montag, 09 Juli 2018 11:45)

    Ich habe schon eine Öffnung der Hauptverhandlung bekommen und sie ist am 31. Juli. Mein Strafverteidiger sagt mir das ich maximal eine Bewährungsstrafe bekommen mit ganz viel Glück eine Geldstrafe und ganz viel Glück wird das Verfahren eingestellt. Ich habe schon drei einschlägige Vorstrafen wegen Betrug. Kann man das Verfahren eventuell noch Einstellen? Und das Opfer wurde nicht betrogen. Ich habe angegeben per E-Mail das ich das Geld überwiesen habe er hat mir die Ware aber nicht zugeschickt da er keinen Geldeingang verzeichnen konnte. Da ging also von Betrug aus. Ich wollte niemanden schädigen sondern nur die Sicherung der Ware einfordern.

  • #96

    Bukem: (Dienstag, 10 Juli 2018 12:32)

    @Anonym: Um das zu beantworten,braucht man Akteneinsicht. Was ich nicht verstehe: Du bezahlst bereits einen Kollegen, der sollte dir das alles für dein Geld auch beantworten können

  • #97

    Mathias (Dienstag, 10 Juli 2018 13:00)

    Hallo, ich soll jetzt vor Gericht weil ich auf ebaykl betrogen habe. ca 4-5 mal mit mittelgroßen Summen von ca. 50 euro. Der Gerichtstermin is schon übermorgen. Ich denke mal ich werde gestehen und sagen, dass es mir leid tut (was es wirklich tut). Habe falschen Namen und meine Bankdaten verwendet falls das relevant ist. Anwalt habe ich nicht und hoffe, dass ich um die Freiheitsstrafe herum komme? mfg

  • #98

    Mathias (Dienstag, 10 Juli 2018 14:20)

    Vor allem was sage ich wenn sie mich fragen wie oft ich das gemacht habe? Da sind im gleichen Zeitraum noch ein paar unangezeigte.

  • #99

    Bukem: (Mittwoch, 11 Juli 2018 13:24)

    @Mathias: Was soll ich dazu sagen? Grds wirken Geständnisse strafmildernd, sofern Du nicht vorbestraft bist oder gar unter Bewährung stehst, wird es sicherlich keine Freiheitsstrafe geben, sondern wohl eine Geldstrafe.
    Du meldest dich halt auch recht spät, weißte vermutlich selbst. Mehr ist hier jetzt nicht drin

  • #100

    Ashleyrings3@gmail.com (Mittwoch, 18 Juli 2018 12:23)

    Ein schnelles Darlehen heute?
    Finanzierung in 24 Stunden?
    Garantiert und geschützt?
    Und vor allem Kredite mit hoher Sicherheit?
    Kontaktieren Sie einen Kreditgeber
       Ashleyrings3@gmail.com

  • #101

    David (Dienstag, 24 Juli 2018 22:59)

    habe jemanden bei eBay Kleinanzeigen betrogen der schaden bezieht sich auf 65 euro was kann passieren habe ihm ein falsches Produkt zu gesendet was dem eigentlichen sehr ähnelt habe in die Beschreibung Artikel abb ähnlich hin geschrieben kann mir überhaupt was passieren danke im Voraus für die Antwort

  • #102

    Bukem: (Donnerstag, 26 Juli 2018 14:02)

    @David hängt von vielen Faktoren ab, dazu hab ich zu wenig Infos. Sofern keine Bewährung vorliegt strafrechtlich ne Geldstrafe, die in der Höhe von deinem Einkommen abhängt.
    Zivilrechtlich die Rückabwicklung des Kaufvertrags mit Schadensersatzusw. Wenn Pech, auch Anwaltskosten.
    Würde mich da an deiner Stelle beim Käufer melden und das anbieten

  • #103

    Anomym (Samstag, 28 Juli 2018 09:35)

    Hallo, ich habe heute einen Brief vom gericht erhalten das ich in 5 fallen wegen eBay bezrug s angezeigt worden bin. ich soll Saucen über eBay verkauft haben und das geld schon vorher auf ein Konto bei einer bank überweisen lassen haben (die bank kenne ich noch nicht Mal).

    Ich habe nichts getan. Was kann ich jetzt tun?

  • #104

    Bukem: (Montag, 30 Juli 2018 09:04)

    @Anonym: Bevor irgendwann eine Schreiben vom Gericht kommt, kommen viele andere von Polizei und Staatsanwaltschaft.
    Kann da wenig ohne Kenntnis der Schreiben zu sagen, aber warum gehen Sie nicht einfach zur Polizei und geben dies so an?

  • #105

    Steffen (Sonntag, 09 September 2018 15:57)

    Moin zusammen,

    Ich habe vor 1 1/2 Jahren privat via eBay Kleinanzeigen einen neuen ovp verpackten kleinen Cola Kühlschrank verkauft.
    Da ich öfter mal im Fernsehen bin / Zeitungen usw habe ich eine „Fantasie“ Paypal - sowie E-Mail Adresse. —> Hintergrund : ich möchte nicht von Leuten bei fb oder so gegooglet werden und angeschrieben werden, wenn sie Dinge von mir kaufen.

    Jetzt nach 1 1/2 Jahren bekam ich eine Anzeige wegen warenbetrugs, da dieser besagte Kühlschrank wohl defekt sei.
    —> er war wie gesagt neu und ovp verpackt, sodass ich ihn nicht getestet hab und davon ausging, dass er natürlich funktioniert.
    Ich schrieb den Käufer an und bat ihm an, den Kühlschrank zurück zu nehmen und ihm das Geld zu erstatten, wenn er im Gegenzug die Anzeige zurück nimmt.
    Das Geld wollte er haben, die Anzeige will er aber nicht zurück nehmen. Folglich habe ich ihm natürlich kein Geld geschickt, da ich mir keiner Schuld bewusst bin.
    Kommende Woche habe ich eine Vorladung bei der Polizei, wo ich eine Aussage machen soll. Der Beamte meinte schon am tel zu mir, dass es nach vorsetzlichem Betrug aussieht, da ich nicht meinen richtigen Namen im Internet bekannt gegeben habe.
    Habt ihr Tipps und Hilfestellungen?
    Ich wollte es bei der Polizei genau so sagen, wie es passiert ist und wie ich es hier beschrieben habe...
    in der zwischenzeit hat der Käufer mit einer zivilklage gedroht..
    —> bei vorsätzlichem Betrug hätte ich mir doch nicht die Mühe gemacht und den Kühlschrank uberhaupt zur Post gewuchtet und verschickt?! Ich bin ein wenig ratlos momentan

    Danke euch

  • #106

    Steffen (Sonntag, 09 September 2018 20:09)

    —> Es geht bei dem Kühlschrank um einen betrag von 185€

  • #107

    Bukem: (Samstag, 15 September 2018 17:53)

    @Steffen: Bitte im Zweifel genau so der Polizei erklären
    Der Kühlschrank wird 1 1/2 Jahre nach dem Kauf auch benutzt und plötzlich soll das ein Betrug sein? ist lächerlich.
    Das ist ein Fall etwaiger Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller, aber nicht gg dich als privaten Verkäufer.
    Wenn es Probleme mit der Polizei gibt, melde dich

  • #108

    Anonym (Sonntag, 30 September 2018 07:56)

    Ich habe ein Netbook für 84euro bei Facebook verkauft, fotos vor versand gemacht, das das Gerät läuft sorgfältig eingepackt und versichert versendet. 3 Tage nach Zustellung meldet sich käufer, dass er probleme hat gerät mit Internet zu verbinden, wenn es mal klappt dann wird verbindung wieder unterbrochen. Käufer fordert Rücknahme, welche ich verneinte, da das Gerät bei mir tadellos lief. Käufer gab gerät bei einem angeblichen Fachmann ab (weder Name noch Geschäft wurde genannt) 2 wochen Später kam nun die meldung das sich das Gerät gar nicht mehr verbinde auch mit Lankabel nicht, und das sie mich anzeigen will wegen vorgetäuschte funktionsfähige ware, oder ich soll das Geld zurücküberweisen.
    Wie seht ihr das?

  • #109

    SALLY (Sonntag, 30 September 2018 19:08)

    Hallo ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen , dass ich Warenbetrüge getätigt habe .

    Mein ex Freund , ich Hab ihn im Internet kennengelernt , kenne auch seinen Vornamen und wir haben uns immer nur bei mir getroffen .

    Fragte mich mal , weil er angeblich Probleme mit seiner Kontokarte hatte ob er was bei eBay rein stellen könnte und das Geld auf mein Konto überweisen lassen darf. Ich hab ja gesagt insgesammt 2700 , hab ich für ihn abgehoben und ihn das bar gegeben , eine Woche später ruft er mich an , er kann die Sachen nicht schicken , weil er Geld Not hatte , hat er das gemacht . Ich hab mir Geld von einer Freundin ausgeliehen das ganze dauerte ca 3 Wochen bis ich es zurück überweisen konnte.

    Das ganze war vor ca 3 Monaten und jetzt bin ich beschuldigt. Was erwartet mich ?

  • #110

    Bukem: (Mittwoch, 03 Oktober 2018 15:04)

    @Anonym: Ich seh da bisher keinerlei Straftatbestand, den du verwirklicht haben könntest. Dazu müßte dir eine konkrete Täuschungsabsicht und die Kenntnis des ja nicht mal bewiesenen Defekts nachgewiesen werden. Das halt ich hier für sehr zweifelhaft, sofern Du nicht selbst entsprechende Aussagen machst.
    Allerdings kann die Käuferin von dir die Rücknahme des Geräts Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Das ist aber ganz einfaches Kaufrecht und nichts mit Strafrecht zu tun

    @Sally: Dein Vertrauen ist ja grenzenlos. Lern bitte was draus.
    Ich weiß nicht, was Dich erwartet, im Zweifel ein Straf-Verfahren wg Betrugs. Und gleichzeitig wollen bestimmt die Geschädigten ihr Geld wieder.
    Damit dir da nichts passiert, brauchst du Hilfe.
    Hast du noch Chat Verläufe mit deinem Ex? Kontoauszüge wg der Abhebungen usw? Irgendwas, was deine Story und die Existenz des Ex belegen? Das muss die Polizei alles erfahren, evt lässt sich der Typ ja ermitteln. Dann bist du fein raus

  • #111

    Sally (Mittwoch, 03 Oktober 2018 20:20)

    Hallo , die Geschädigten haben schon lange ihr Geld . Als er mich angerufen hat , hab ich mir sofort das Geld zurück überwiesen . Ab dem Tag von der Überweisung von den Geschädigten bis zur rücküberweisung weil ich nicht ab Geld gekommen bin , hat es 3 Wochen gedauert und vor einer Woche kam dann der Brief von der Polizei. Ich hab Belege für die rücküberweisung aber keine Verläufe mehr m

  • #112

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 04 Oktober 2018 18:43)

    @Sally: Wenn die Geschädigten sofort ihr Geld wieder gekriegt haben, ist das schon mal klasse. Das Geld wurde also erstattet, bevor ein Ermittlungsverfahren lief? Also aus freien Stücken?

  • #113

    Sally (Sonntag, 07 Oktober 2018 13:05)

    Hat ab dem Tag wo ich es auf mein Konto hatte leider 2 Wochen gedauert aber ich hab denen das alles Monate bevor ich die vorladung hatte zurück überwiesen und das freiwillig

  • #114

    Bukem: (Sonntag, 07 Oktober 2018 14:13)

    @Sally: Dann bist du die eigentlich Geschädigte, auch das sollte der Polizei ggü richtig kommuniziert werden

  • #115

    Felix (Freitag, 09 November 2018 05:36)

    Hallo , habe gestern Abend durch Umzug 2 Pakete gefunden die ich den Käufern nicht verschickt habe , nun aber doch nach 8 Monaten habe das total vergessen leider !

    Kann nach 8 Monaten noch eine Strafe kommen war zu dem Zeitpunkt 20 und wert ingesamt ca. 50€

  • #116

    Bukem: (Montag, 12 November 2018 17:34)

    @Felix: Das sind so Fragen ,die nicht einfach mit ja oder nein, sondern mit einem es kommt drauf an beantwortet werden müssen.
    Wenn Du das einfach vergessen haben solltest, ist das nicht strafbar, aber der geschlossene Kaufvertrag müßte entweder erfüllt (also Ware an dern Käufer) oder rückabgewickelt werden und du den erhaltenen Kaufpreis zurückzahlen.
    Hat sich denn der oder die Käufer mal bei dir gemeldet?
    Solltest du hingegen die ganze Zeit das auch genau so geplant haben, das Geld zu erhalten und die Ware nicht zu verschicken, dann, dann könnte man wohl eine Betrugsstrafbarkeit unterstellen, das gloob ick dir aber nicht. Wenn Du Fragen hast oder es Probleme gibt, sag Bescheid

  • #117

    Manni (Mittwoch, 28 November 2018 16:27)

    Hallo, habe einen Betrugsfall wo mir jemand 500€ Schaden zugefügt hat. Dieser wurde auch gerichtlich bestraft, der Straftäter hat mir aber meine 500€ noch nicht zurückgezahlt. Ich habe ihn per Einschreiben zur Zahlung aufgefordert und er hat mir per Email Ratenzahlung angeboten, welche ich akzeptiert habe. Bis jetzt hat sie noch keine einzige Rate gezahlt, obwohl schon 2 Termine verstrichen sind. Welche Möglichkeit besteht noch an das Geld heranzukommen?

  • #118

    Bukem (Mittwoch, 28 November 2018 18:29)

    @Manni: Wenn bereits gesetzte Fristen trotz Vereinbarung verstrichen sind, würde ich einen Anwalt beauftragen. Sie gehen dann zwar ins Kostenrisiko, aber die Kosten des Anwalts hat ihr Schädiger ebenso verzugsbedingt zu erstatten.

  • #119

    Rebellin (Dienstag, 11 Dezember 2018 20:16)

    Ich habe was bei Ebay Kleinanzeigen verkauft für eine Freundin. Es wurde Verkauft hatte aber ihre Tochter leider kaputt gemacht. Ich hatte ihn angeschrieben und das geld zurück erstattet. Hatte er mir auch geschrieben er möchte sein geld zurück. Dann schrieb er mich an ich möchte es neu besorgen. Und sagte mir sonst zeigt er mich an. Was meine Freundin auch tat sie wollte es per nachnahme verschicken. Das wollte er nicht. Es wurde unversichert verschickt so wie er es wollte. Er setzte mir eine frisst ist es nicht bis dahin da zeigt er mich an. Ist das denn rechtens mit der Anzeige. Er hat sein Geld und meinte sobald es da sei zahlt er es.

  • #120

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 11 Dezember 2018 22:31)

    @Rebellin:

    Wenn der Kaufpreis vollständig erstattet wurde, wird man Ihnen keinen Betrug vorwerfen lassen können. Der Käufer kann auch nur entweder Erstattung verlangen oder aber die Ware. Wenn er erst sein Geld wiederhaben wollte und Sie das bezahlt haben, sind Sie strafrechtlich aus dem Schneider. Den Überweisungsbeleg gut aufheben. Sie machen jetzt nichts weiter. Er kann Sie gerne anzeigen, aber das Verfahren wird eingestellt werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Geld erstattet haben.

  • #121

    Rebellin (Mittwoch, 12 Dezember 2018 01:22)

    Ja habe ich. Wurde per PayPal gleich zurück erstattet. Er schrieb mir ja sein Anwalt hat ihm dazu geraden das geld nicht anzunehmen. Da wir einen gültigen Kaufvertrag haben. Obwohl er mir vorher schrieb ich möchte ihm denn betrag zurück zahlen. Was ich ja auch tat was ich auch belegen kann.

  • #122

    Chico (Mittwoch, 12 Dezember 2018 10:25)

    Guten Tag,

    ich bin 32 und habe bei Ebay einige Handys verkauft die ich nicht besitze.(4 Handys)
    Sollten diese 4 Fälle vor Gericht gehen wäre es ein Gesamtschaden von ca. 2000€.
    Mit welche Strafe habe ich zu rechnen?
    Ich bin Ersttäter und vorher noch nie Polizeilich in Erscheinung getreten.

    Gruss

  • #123

    Bukem: (Mittwoch, 12 Dezember 2018 19:24)

    @Rebellin: Einfach Augen aufhalten.

    @Chico: Du hast also 4x Geld eingenommen und keine Ware geliefert? Du musst da unterscheiden zwischen der zivilrechtlichen Rückerstattung der Kaufpreiszahlungen deiner Opfer und zusätzlich einer nicht vermutlich nicht zu knappen Geldstrafe je nach deinem Einkommen, wenn es zu einem strafrechtlichen Verfahren kommt. Den Kaufpreis an die Opfer zurück zahlen wird sicher strafmildernd wirken.

  • #124

    Hilfe (Mittwoch, 12 Dezember 2018 20:45)

    Ich habe was bei Ebay Kleinanzeigen verkauft. Da ich aber dann aus gesundheitlichen Gründen es nicht verschicken konnte und auch keine Möglichkeit hatte das Geld zurück zuzahlen. Was ich dann aber noch tat nachdem es mir besser ging hatte ich vorher schon eine Nachricht das er eine Anzeige bei der Polizei gemacht hatte. Ich hatte ihm geschrieben das es mir nicht möglich ist es zuverschicken oder das Geld in der frist zurück zuzahlen. Hat es denn irgendwelche Auswirkungen.

  • #125

    Rebellin (Mittwoch, 12 Dezember 2018 20:55)

    Werde ich.

    Das Geld hat er ja noch.

    Und er hat mich angezeigt laut seiner Aussage.

    Er schrieb ja ist das Gerät nicht da, bekomme ich post und sehen wir uns vor gericht wieder.

    Muss ich mir jetzt sorgen machen??

  • #126

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 13 Dezember 2018)

    @Rebellin:

    Nein, Sie können entspannt bleiben. Wenn die Polizei Sie tatsächlich anschreiben sollte, legen Sie den Erstattungsnachweis vor und sagen, dass der Artikel kaputt gegangen ist. Ist nicht mehr als ein laues Lüftchen im Wasserglas. Da passiert nichts...

  • #127

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 13 Dezember 2018 15:00)

    @Hilfe:

    Es interessiert niemanden, warum Sie das nicht verschicken oder das Geld erstatten konnten. Sie waren ja vermutlich nicht gerade mit einem Flugzeug auf der Robinson Crusoe Insel abgestürzt, oder?

    Also: Solange die Polizei sich noch nicht gemeldet hat, erstatten Sie sofort das Geld und bewahren den Überweisungsnachweis auf. Dann melden Sie sich bei mir, wenn das Schreiben der Polizei kommt. Oder Sie zeigen den Überweisungsnachweis vor und sagen, dass es Ihnen sehr leid tut. Dann sollte das Verfahren mit etwas Glück nach § 170 II StPO eingestellt werden. Aber bezahlt werden, bevor das Schreiben der Polizei bei Ihnen zugeht.

  • #128

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 13 Dezember 2018 15:09)

    @Chico: Mit etwas Pech wird das auf einen gewerblichen Betrug rauslaufen, § 263 III StGB. 6 Monate Freiheitsstrafe aufwärts wären das dann, wenn es dazu kommen würde. Im Vorfeld würde ich anraten, sofort alle Schäden zu ersetzen, anders kann das schnell nach hinten losgehen.

  • #129

    Rebellin (Donnerstag, 13 Dezember 2018 16:05)

    Okay dann bin ich ja beruhigt. Vielen Dank für die Info.

  • #130

    Hilfe (Donnerstag, 13 Dezember 2018 16:21)

    Das Geld habe ich schon zurück erstattet. Polizei oder ein schreiben habe ich noch nicht bekommen. Werde ich machen.

  • #131

    Rebellin (Freitag, 14 Dezember 2018 13:15)

    Ich habe gerade eine Email erhalten. Wie kann ich sie privat Kontaktieren bzw die Email an sie weiter leiten.

  • #132

    Rebellin (Freitag, 14 Dezember 2018 13:24)

    Habe eine Email geschrieben.

  • #133

    Susi (Dienstag, 25 Dezember 2018 13:24)

    Hallo, habe etwas bei eBay verkauft und wurde dann gesperrt, etwas später erstellte ich mir einen neuen Account und stellte das Teil erneut ein (unbeabsichtigt) und verkaufte es erneut.
    Nun wurde ich wegen Betrug angezeigt weil ich der 2. das Geld vergessen hatte, zurück zu überweisen ..

  • #134

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 26 Dezember 2018 15:23)

    @Susi:

    Also das klingt etwas dubios. Accountsperre und dann versehentlich wieder eingestellt und dann "vergessen" das Geld zu erstatten....

    Sie haben Mist gebaut. Kann passieren, so hört man. Aber dann stehen Sie auch dazu. Das bedeutet, dass Sie mit der Konsequenz eines Strafverfahrens leben müssen. Wenn ich Ihnen bei dem Verfahren helfen soll, kontaktieren Sie mich gerne.

  • #135

    Tobias (Sonntag, 03 Februar 2019 22:39)

    Ich habe eine Vorladung von der Polizei wegen Waren Betrug von 120€ bekommen.
    Was passiert Jetzt ?

  • #136

    Bukem (Dienstag, 05 Februar 2019 14:18)

    @Tobias.:anscheinend läuft ein polizeiliches Ermittlungsverfahren. Es steht dir frei, dort zu erscheinen.
    Ob an dem Vorwurf was dran ist, wirst du besser wissen als ich. Grundsätzlich wird ein Geständnis und eine Schadenswiedergutmachung strafmildernd berücksichtigt.
    Heutzutage wird grad im online Handel ständig von Betrug gesprochen, um da was zu sagen zu können, bräuchte ich mehr Infos.
    Vermutlich wird das im Fall eines Betruges auf eine geringfügige Geldstrafe hinaus laufen
    Wenn du mehr Fragen hast, meld dich

  • #137

    Matthias (Freitag, 15 Februar 2019 20:41)

    Hallo,
    habe letztes Jahr im August bei eBay Kleinanzeigen ein Handy verkauft. Der Käufer hatte aus AT das Geld überwiesen (450€) und ich habe es nicht verschickt, was ich eigentlich nicht vor hatte. Ich hatte argumentiert das ich kein Geldeingang feststellen konnte. Nun habe ich einen Brief zur Vorladung von der Polizei bekommen. Der Käufer hatte die Überweisung verfolgen lassen.

    Soll ich nun das Geld zurück überweisen das es sich strafmildernd auswirkt und zur Vorladung gehen oder einfach gar nichts machen? Was habe ich für eine Strafe zu erwarten?

  • #138

    Bukem: (Montag, 18 Februar 2019 10:08)

    @Matthias: Sowas braucht doch kein Mensch, ist doch klar, dass es da Ärger gibt.
    Um strafrechtlich bestraft werden zu können, müßte dir u. a. ein fester Vorsatz und eine Täuschungsabsicht nachgewiesen werden, du hättest also von vorne herein vorgehabt haben müssen, den Käufer umgangssprachlich "abzuziehen".
    Ob das so ist, kann ich jetzt nicht sagen. Sollte es aber Probleme mit der Adresse gegeben haben oder du zb längere Zeit krankheitsbedingt ausgefallen sein, kann das anders aussehen.
    Vertraglich bist du eigentlich zur Lieferung der Ware verpflichtet, gibt es irgendwelche Post vom Käufer oder Anwalt mit Fristsetzung oder Rücktrittserklärung vom Vertrag?
    Andrerseits würde die Rückerstattung des Geldes und die Schadenswiedergutmachung, evt auch ein Geständnis sicherlich strafmildernd wirken, ja.
    Im Zweifel gibt das eh eine Geldstrafe.
    Das solltest du dir überlegen und davon abhängig machen, ob du zu der Vorladung gehst, ist freiwillig, sofern nicht vom Gericht.

  • #139

    Marion (Sonntag, 03 März 2019 08:06)

    Mein 17-jähriger Sohn hat eine Vorladung zur Polizei bekommen wegen ebay-Betrug.
    Er hat im September 2018 privat auf Kleinanzeigen etwas für 80 € verkauft, das Geld wurde überwiesen, er hat die Ware aber nicht zugeschickt.
    Es ist die erste und einzige Tat. Der Ladung zur Polizei brauchen wir nicht Folge leisten, aber wie können wir das jetzt aus der Welt schaffen?
    Staatsanwaltschaft anschreiben? Geschädigten die 80 € plus eine Entschädigung zahlen?
    Ich will das Verhalten meines Sohnes nicht gut heißen, aber gibt es die Möglichkeit der Geringfügigkeit oder so etwas? Ausserdem ist er noch minderjährig.
    Ich würde das gerne aus der Welt schaffen. Wie ist der beste Weg?

  • #140

    Bukem (Montag, 04 März 2019 10:20)

    @Marion : Das ganze wird schon nicht so wild werden. Aber es läuft jetzt ein Verfahren nach dem Jugendstrafrecht. Da steht nie die Bestrafung, sondern die pädagogische Maßnahmen im Vordergrund.
    Es ist sicher sinnvoll, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen.
    Trotzdem wird es da ein weiteres Verfahren mit vermutlich einer Anhörung vor dem Jugendrichter geben. Das ganze soll ein deutlicher Warnschuss vor den Bug werden.

  • #141

    Marion (Mittwoch, 06 März 2019 05:20)

    Den Termin bei der Polizei müssen wir ja nicht wahrnehmen. Sollte man absagen oder einfach nicht hingehen?
    Sollte man vorab die Staatsanwaltschaft anschreiben und eine Erklärung abgeben oder nicht?

  • #142

    Bukem: (Donnerstag, 07 März 2019 12:28)

    @Marion: Hängt alles am Amtsgericht für Jugendstrafsachen. So eine Einlassung kann sicher helfen, klar. Zumindest die Polizei kontaktieren, sollte man aber

  • #143

    Angi (Dienstag, 26 März 2019 11:07)

    Ich melde einen eBay-Betrug bei der Polizei nach 2 Wochen Verkäufer will den von mir bezahlten Laptop nicht mit einer Banküberweisung für 850 Euro versenden. Sie widersetzte sich und gab keine E-Mails oder Anrufe zurück. Ich habe seine Adresse, seinen vollständigen Namen, seine IBAN-Nummer, seine E-Mail-Kommunikation auf eBay.de und den Nachweis der Banküberweisung erhalten. Wissen Sie, wie lange es in der Regel dauert, bis der Staatsanwalt den Verkäufer vorgeladen hat, seit ich die Polizei informiert habe?
    Wird der Verkäufer ins Gefängnis gehen und das Geld oder nur die Gefängnisstrafe zurückzahlen müssen?

  • #144

    Bukem (Mittwoch, 27 März 2019 11:44)

    @Angi :Die Polizei bzw Staatsanwaltschaft kümmert sich grds nicht darum, dass Sie ihren Kaufpreis wiederbekommen. Eine Schadenswiedergutmachung würde zumindest strafmildernd wirken.
    Hätten Sie dem Täter eine Frist zur Rückerstattung gesetzt? Nach Fristablauf sollten Sie sonst selbst einen Anwalt beauftragen, der dies für Sie veranlasst. Das ist zwar kostenpflichtig, aber der Täter müsste hier eigentlich neben der Rückerstattung auch die Anwaltskosten tragen

  • #145

    Angi (Donnerstag, 28 März 2019 10:21)

    Ich hatte dem Verkäufer die Frist gesetzt, das Geld einen Tag vor meiner Meldung an die Polizei zurückzuerstatten. Es war per E-Mail und sie antwortete 1 Woche, nachdem ich mich bei der Polizei gemeldet hatte. Sie sagte, dass sie das Geld überwiesen hatte, aber es ist kein Geld gekommen und sie hat keinen Nachweis über die Banküberweisung geschickt. Nur, komplette Lügen.
    Ist die E-Mail-Kommunikation in eBay ausreichend, um die Fristsetzung nachzuweisen? Kann ich einen Anwalt beauftragen, um ihre Rückerstattung per Banküberweisung und Anwaltskosten zu erzwingen? Was ist die Chance, das Geld zurückzubekommen, denn sie steht jetzt vor der Anklage der Staatsanwaltschaft.

  • #146

    Bukem (Donnerstag, 28 März 2019 11:02)

    @Angi grundsätzlich reicht das alles per Mail, ja. Natürlich können Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche beauftragen. Da gehen Sie aber eben erst in Kostenrisiko.
    Zu irgendwelchen Erfolgsaussichten kann ich nichts sagen. Bei jmd, der über kein Geld oder Einkommen verfügt, wird eher wenig bis nichts zu holen sein. Andererseits ist ein Vollstreckungstitel 30 Jahre rechtskräftig. Ob das strafrechtlich verfolgt, ist hier unwichtig

  • #147

    Angi (Freitag, 29 März 2019 12:28)

    Von Ihren früheren Kommentaren zu anderen haben Sie erwähnt, dass die meisten Menschen Rückzahlungen oder Rückerstattungen vornehmen werden, um Anklagen zu vermeiden. Stimmt es, dass die Anklage des Staatsanwalts fallen gelassen wird, wenn der Betrüger das Geld sofort zurückerstattet? Stimmt es, dass Betrüger nur wenige Tage Sozialarbeit bezahlen und von der Rückzahlung des Geldes wegkommen, weil es weniger als 1000 € ist?

  • #148

    Bukem (Montag, 01 April 2019 10:19)

    @Angi :Nein, das steht da auch nirgends. Die Schadenswiedergutmachung wirkt bestimmt strafmildernd, aber Verfahren bei der Polizei bzw Staatsanwaltschaft werden davon unabhängig eingeleitet, hier würde nur das Strafmaß geringer ausfallen.
    Nochmal, die kümmern sich dort auch nicht für Sie um die Rückzahlung. Das müssen Sie schon selbst veranlassen

  • #149

    Soufian T. (Dienstag, 02 April 2019 12:34)

    Hallo ich habe einige Leute auf Ebay betrogen (Warenwert ca. Immer 20-60€) ich wurde schon mal einmal von der Polizei eingeladen und habe alles zugegeben und die sache wurde eingestellt ich hatte dem beschädigten sein geld und als Wiedergutmachung die Ware die er bestellr hatte geschenkt. Sie hatten mich gefragt ob ich noch andere Leute auf Ebay betrogen habe, jedoch habe ich als nein habe ich nicht gesagt. Nach 2 Wochen bekomm ich jetzt die nächste Vorladung wegen einer anderen Ebay User. Was könnte mich jetzt für Straten erwarten? Ich habe einen Eintrag wegen betäubungsmittel aber das wurde auch eingestellt damals. Die wissen jetzt das ich gelogen habe. Was soll ich jetzt tun? Was erwartet mich

  • #150

    Bukem (Dienstag, 02 April 2019 18:44)

    @Soufian die verschiedenen Fälle werden eh gemeinsam abgeurteilt. Du hast als Beschuldigte such das Recht zu lügen, daraus erwächst dir kein Nachteil.
    Das wird auf eine angemessene Geldstrafe hinaus laufen

  • #151

    Soufian T (Mittwoch, 03 April 2019 21:12)

    Wie soll ich also jetzt beim nöchsten Termin vorgehen, was soll ich sagen, weil ich ja gelogen hatte bei ersten mal. Und wie hoch ist die geldstrafe? Verdiene zurzeit 450 monatlich bei meiner Lehre. Wie hoch würde es dann bei mir sein?

  • #152

    Bukem: (Donnerstag, 04 April 2019 14:07)

    @Soufian: Die Wahrheit wirkt sicher strafmildernd, im Zweifel kommt das eh alles raus.
    rechne deine 450 durch 30, dann hast du einen Tagessatz. wieviel Tagessätze du kriegst hängt vom Richter und zB Bundesland ab. das wird sich zeigen

  • #153

    Angi (Freitag, 05 April 2019 09:49)

    Darf ich den Staatsanwalt bitten, die Untersuchung einzustellen, wenn der Betrüger mein Geld zurückerstattet, bevor er ihn vorläßt?

  • #154

    Bukem: (Freitag, 05 April 2019 10:48)

    @Angi: Bitten bestimmt, aber ein Betrug ist kein sog Antragsdelikt, sondern die StA ermittelt da von Amts wegen.
    Aber es wirkt sicher strafmildernd, wenn der Tät den Schaden wieder gutmacht

  • #155

    Sternkiker (Samstag, 06 April 2019 13:35)

    Ich und mein mann habenheute eine Vorladung wegen betruges bekommen.ich weiss zwr nicht warum mein mann er hat mit dem verkauf nichts zutun ich hatte nur seine kontodaten hinterlegt.es geht drum der käufer hat den arikel im oktober gekauft hat ihn auch bekommen hab ihn den adventskranz versichert mit hermes zugeschickt.er hatte 85euro bezahlt mit versand.dann schrieb er das der adventskranz kaputt wäre.dazu schrieb ich das es wohl durch den versand passiert sein müsste und das er sich an hermes wenden sollte und dann dachte ich es ht sich damit erledigt und jetzt das.was sollen wir jetzt tun.habe kein nachweiss mehr von hermes oder den geschriebenen text bei ebay kleinnzeigen.

  • #156

    Bukem (Montag, 08 April 2019 10:08)

    @Sternkiker:irgendetwas strafrechtlich Relevantes seh ich da nicht. Betrug bedeutet ja kurz, jemand absichtlich zu täuschen, damit der Ihnen Geld zahlt. Defekte Ware, wenn überhaupt defekt, rechtfertigt die Rückabwicklung des Vertrages, mehr nicht. So bitte auch der Polizei mitteilen

  • #157

    Azraelian (Dienstag, 09 April 2019 13:27)

    Hallo Lieber Herr rechtsanwalt Schüller ich und meine freundin haben vor unserem umzug einige artikel auf ihr ebay konto gestellt,Von diesem konto wussten wir nach einiger jedoch die einloggdaten nichtmehr sprich sind nichtmehr reingekommen in dieser zeit hat eine dame einen Artikel von uns gekauft einen hasenkäfig von 60 euro jedoch dadurch das wir nichtmehr reingekommen sind haben wir auch nicht antworten können sie brachte dies nun zur anzeige was wir erst später erfahren haben waren bereits bei der vorladung der polizei und haben eine aussage gemacht haben dort zugegeben das es selbstverschulden und wir dort nichtmehr reingekommen sind jedoch stuft die polizei das natürlich als unglaubwürdig ein und nun kommt es sehr warscheinlich bald zu einem gerichtstermin wir hatten bereits zugegeben das es unsere Schuld war und das wir das natürlich nicht wollten da es einfach schiefgelaufen ist der gesamtbetrag liegt bei 60Euro was kann uns da erwarten im realistischen sinn?

  • #158

    Azraelian (Dienstag, 09 April 2019 13:34)

    meine freundin ist noch dazu erst 19 jahre ult hat keinerlei vorstrafen und ist schwanger

  • #159

    Bukem (Mittwoch, 10 April 2019 14:33)

    @Azraelian: aber sieht man nicht sonst irgendwann auf dem Kontoauszug einen Zahlungseingang? Kann dazu nicht viel sagen, eine mündliche Verhandlung halt ich für unwahrscheinlich, riecht nach einer kleinen Geldstrafe.
    Kleiner Tipp, ein Geständnis würde strafmildernd wirken

  • #160

    Jani (Freitag, 10 Mai 2019 19:55)

    Hallo, ich habe eine Jacke bei eBay kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat per paypal bezahlt er wollte über freunde Zahlen und unversicherten versand. Leider kam die Jacke nicht an. Jetzt will er mich Anzeigen bei der polizei. Es handelt sich um 12euro mit versand. Was sollte ich denn jetzt tun. Ihm das Geld zurück zahlen da ich ja auch nicht weiß ob sie wirklich angekommen ist. Lg

  • #161

    Bukem (Sonntag, 12 Mai 2019 13:10)

    @jani: Warum du dich strafbar oder haftbar gemacht haben solltest, seh ich nicht. Klingt sehr dubios.
    Du hast doch einen Beleg, dass du das Paket versandt hast. Auch wenn es unversichert war, musst du doch den Verlauf einsehen können bei Post oder Hermes.
    Wenn du keinen Bock auf Ärger hast, kannst du ihm das Geld natürlich auch überweisen

  • #162

    Jani (Sonntag, 12 Mai 2019 18:33)

    Hallo, bei der Post geht das nicht bei einem Päckchen. Habe ich schon probiert und es hat mir nix angezeigt. Hatte auch am Samstag bei der Post nachgefragt und da wurde mir auch gesagt das es bei einem Päckchen nicht geht. Lg

  • #163

    Bukem: (Montag, 13 Mai 2019 11:42)

    @Jani: Aber du hast eine Quittung des Versands? Grds kann auch immer vorsorglich ein Bild des Paktets bzw Inhalts machen, dann umgeht man diese Scherereien

  • #164

    Kev D (Dienstag, 14 Mai 2019 00:27)

    Ich habe ein Betrug begangen den ich sehr bereue weil ich not Geld gebraucht habe
    Und hab den Typen falsche Paket gesendet und er hat mir Geld überwiesen
    Was könnte auf mich zu kommen das mein erste Betrug hab sonst kein Bewährung oder so.
    Was wäre das schlimmste was ausgehen könnte ..
    ich komme aus Bayern

  • #165

    Bukem: (Dienstag, 14 Mai 2019 14:52)

    @Kev D: da kommt eine Geldstrafe auf dich zu. Eine Schadenswiedergutmachung und ein Geständnis wirken hier sicher strafmildernd.
    Wie alt bist du denn? Ich frag, weil evt noch Jugendstrafrecht anwendbar sein könnte

  • #166

    Patrick (Donnerstag, 16 Mai 2019 18:49)

    Ich habe mir etwas bei ebay kleinanzeigen gekauft, mit jemandem verhandelt und hab ihm dann 230 Euro überwiesen.in unserem chat ist genau geregelt was gekauft wurde und doch bekomme ich keine ware. Ziemlich blöd ich weiß aber was mache ich jz am besten. (hab mit ihm auch telefonisch gesprochen, seine bankdaten, adresse und den perso seiner freundin als sicherheit bekommen.

  • #167

    Bukem: (Freitag, 17 Mai 2019 09:16)

    @Patrick: Kontakt aufnehmen, kurze Frist für die Lieferung der Ware oder Rückerstattung des Gelds setzen und nach Fristablauf u den Cops wg einer Strafanzeige wg Betrugs und zum Anwalt wg der Rückzahlung des Gelds gehen.

  • #168

    Kevin D (Freitag, 17 Mai 2019 17:44)

    Also bukem ich bin 20 Jahre alt und wollte ihn ein hAndy verkaufe hat eine Einzahlung von 100 Euro gemacht aber des restliche nicht verschickt und wollte ihn sein Geld wieder geben .. also was kann man da am besten machen ?

  • #169

    Bukem (Sonntag, 19 Mai 2019 09:08)

    @Kevin : Es ist sicher hilfreich, wenn du Kontakt aufnimmst mit dem Vertragspartner und dich um die Erstattung bemühst.
    Vermutlich läuft zusätzlich ein Strafverfahren nach Jugendrecht. Da geht es nicht um Strafe, sondern um die richtigen pädagogischen Maßnahmen, damit du eben nicht mehr so ein Schiet machst. Hilft natürlich, wenn du den Schaden vorher beseitigen kannst

  • #170

    Emma (Sonntag, 19 Mai 2019 18:48)

    Hallo
    Ich habe eine Geldstrafe von dem Gericht bis zu 300€ bekommen, Weil ich etwas bei ebay verkauft habe، aber ich habe es vergessen zu schicken.
    Und ich habe das Passwort von meinem Kontot auf Ebay vergessen.
    Kann ich bei Gericht sagenn, dass ich die Ware vergessen habe??? Oder das macht nichts?
    Danke

  • #171

    Bukem (Montag, 20 Mai 2019 09:37)

    @Emma : ich verstehe nicht ganz, du hast Probleme die Geldstrafe an das Gericht zu zahlen?

  • #172

    Emma (Montag, 20 Mai 2019 09:59)

    Ich habe eine Geldstrafe wegen (Internetbetrug).
    ich habe das Passwort von meinem Kontot auf Ebay vergessen.
    Kann ich bei Gericht sagenn, dass ich die Ware vergessen habe zu schicken??? Oder das macht nichts?
    Danke

  • #173

    Bukem (Dienstag, 21 Mai 2019 11:51)

    @ich verstehe es leider immer noch nicht.
    Du möchtest dich gg eine bereits verhängte Strafe wehren?

  • #174

    Birgit (Montag, 03 Juni 2019 19:46)

    Hallo, mein Freund hat durch die Polizei eine Vorladung wegen warenbetruges erhalten. Diese Vorladung wurde durch einen Auftrag der Staatsanwaltschaft versendet laut Schreiben.
    Das Problem ist, dass er nicht schuldig ist sondern ich. Ich habe bei ebay eine kaffemaschine (100Euro) verkauft und das Geld wurde auf sein Konto überwiesen. Zwischenzeitlich habe ich diese Maschine anderweitig verkauft und vergessen den verkauf zu stornieren und den Kaufbetrag zurück zu überweisen. Was kann ich jetzt tun, damit er keine Schwierigkeiten bekommt? Muss er der Vorladung folgen? kann ich angeben, dass es meine Schuld ist?

  • #175

    Bukem: (Dienstag, 04 Juni 2019 12:06)

    @Birgit: Das ist natürlich Ihre Entscheidung, aber ja, das würde Ihren Partner ent-, Sie aber belasten. So oder so würde das maximal auf eine überschaubare Geldstrafe hinauslaufen.
    Eine umgehende Schadenswiedergutmachung beim Käufer würde sicher strafmildernd wirken.

  • #176

    ......... (Samstag, 08 Juni 2019 15:22)

    Hallo,
    Ich hatte einen Gutschein von 50 euro gefunden und diesen eingelöst. Ich hab mir nichts bei gedacht.
    Mir wurde aber gesagt, das es verfolgbar ist, da ich unter anderen mit meiner eh Karte bezahlt habe, da es teurer war
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Ich bereue es ja, aber es stand nichts auf der Karte und daher dachte ich es könnte nicht verfolgt werden

  • #177

    Bukem (Samstag, 08 Juni 2019 15:38)

    @... Ich seh bisher nicht, inwieweit das Einlösen eines Gutscheins strafbar sein soll.
    Vielleicht mögen Sie etwas weiter ausholen?

  • #178

    ....... (Samstag, 08 Juni 2019 15:44)

    Hallo,
    Weil ich ihn gefunden habe, auf der Strasse und nicht abgegeben habe. Wäre das eine Unterschlagung? Ixh hab angst

  • #179

    ....... (Samstag, 08 Juni 2019 15:49)

    Oh Entschuldigung, ich sehe jetzt erst, dass es sich nur um Ebay Sachen handelt.
    Bei mir war es in einem Kaufhaus. :(

  • #180

    Bukem (Montag, 10 Juni 2019 16:15)

    @... Ich würde mir da keine Sorgen machen, wenn es irgendwelche Probleme geben sollte, melden Sie sich bitte

  • #181

    Alex (Montag, 10 Juni 2019 23:52)

    Hallo, ich habe vor kurzem auf Ebay bei einem gewerblichen Verkäufer einen Kfz-Schaltknauf im Wert von 35,00€ gekauft (+5,99€ Porto). Der auf den etwas unscharfen Fotos der Anzeige dargestellte Schaltknauf schien relativ mangelfrei zu sein, bzw in einem guten gebrauchten Zustand. Bei Erhalt des Paketes musste ich jedoch feststellen, dass der Schaltknauf einen etwa 4-5cm langen Riss im Holz aufwies. Ich schickte dem Verkäufer einige Bilder davon, dieser akzeptierte die Rücksendung, und ich packte den Artikel im gleichen Atemzug mit dem originalen Verpackungsmaterial des Verkäufers direkt wieder in den gleichen Karton und schickte diesen am nächsten Tag zurück. Als die Rücksendung beim Verkäufer eintraf war dieser sichtlich aufgebracht, und drohte mir einer Strafanzeige wegen Betruges, da ich Ihm, Zitat: "[meinen] alten Schaltknauf zurückgesendet [habe]", obwohl ich ihm lediglich seinen Artikel zurückgesendet habe, ohne jegliche betrügerische Intention oder Sonstiges. Ich blieb stets höflich und versuchte die Angelegenheit in Ruhe mit dem Verkäufer zu klären, dieser wies jedoch jeden Klärungsversuch ab und drohte weiterhin mit Strafanzeige und stellte mich stets als Lügner und Betrüger dar. Ich wollte lediglich einen, schon bei Erhalt, beschädigten Artikel zurücksenden, und muss mich nun solch schwerwiegenden Vorwürfen stellen, obwohl ich nur Gebrauch von meinem 14-tägigen Rückgaberecht gemacht habe Die Argumentation des Verkäufers (sofern diese vorhanden war) bestand darin, das er völlig aus der Luft gegriffene Merkmale des Artikels, die nirgends in der Anzeige erwähnt wurden, aufzählte, und mir nun vorwirft, dass diese bei dem zurück erhaltenen Artikel fehlen würden. Ich glich so gut es geht die Fotos der Anzeige mit denen ab, die ich bei Erhalt gemacht habe, sowie denen, die nachträglich vom Verkäufer gemacht wurden, und versicherte ihm, dass es sich um den gleichen Gegenstand handele. Dies wurde auch aus den Fotos ersichtlich (Holzmuster, sowie kleinere Macken bzw allgemeines Zustandsbild waren absolut gleich), jedoch ignorierte der Verkäufer auch diesen Versuch, und sagte das ich mich nicht um Kopf und Kragen reden müsste, wenn ich die Wahrheit sagen würde.
    Ich bin nun leider etwas ratlos, da ich mir keinerlei Schuld bewusst bin, der Verkäufer aber dennoch mit Anzeigen und gerichtlichen Verfahren droht. Geld habe ich noch keines erstattet bekommen, und der Verkäufer, sowie ich selbst, haben den Ebay-Kundendienst eingeschaltet. Dieser riet mir am Telefon erst einmal abzuwarten und nichts zu tun, bis sich etwas neues ergibt.
    Post von der Polizei oder vom Anwalt habe ich bis dato noch nicht erhalten.
    Zu meiner Person: Ich bin 21 Jahre alt, Student, bin noch nie zuvor in Konflikt mit dem Gesetz gewesen und hatte es auch nie vorgehabt. Durch mein Studium verdiene ich leider zu wenig, um mir einen Anwalt leisten zu können.
    Meine Frage ist nun, wie hier die Rechtslage ist? Ich habe lediglich meine Pflicht als Käufer erfüllt und den Beschädigten Artikel zurückgesendet. Zudem habe ich das Gefühl, dass der Verkäufer mir mit Absicht einen Betrug vorwirft, um mein Geld nicht zurückerstatten zu müssen, wobei ich natürlich niemandem etwas unterstellen möchte. Es ist lediglich eine Vermutung.
    Alle nötigen Bilder und Screenshots vom Gegenstand und der Anzeige habe ich abgespeichert, sowie den Email-Verlauf.
    Diese Angelegenheit hat mir die letzten 3 Tage auch die letzten meiner Nerven geraubt, und hoffe daher, dass Sie mir helfen können. Ich bedanke mich im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

  • #182

    Bukem (Dienstag, 11 Juni 2019 10:15)

    @Alex : soweit ich es jetzt sagen kann, kannst du die verschiedenen Gewährleistungsansprüche geltend machen.
    Eigentlich hat der Verkäufer dir einen mangelfreien Knauf zu verschaffen. Setz ihm am besten dazu schriftlich eine angemessene Frist von einer Woche, sag, daß
    Du dich anwaltlich hast beraten lassen und teil ihm mit, dass du nach Fristablauf vom Vertrag zurück trittst und das Geld zurück verlangst.

    Es gibt bestimmt ne Menge schwarze Schafe, die mit so einem Geschäftsmodell gut Kasse machen, weil sie den anderen drohen. Du hast ja anscheinend genug Belege für den kaputten Knauf.
    Irgendetwas strafrechtlich Relevantes von dir kann ich nicht sehen.
    Zivilrechtlich muss jede Partei das für sie rechtlich Vorteilhafte beweisen. Du willst entweder einen vernünftigen knauf oder das Geld.

  • #183

    Alex (Dienstag, 11 Juni 2019 10:30)

    @Bukem: Ich bedanke mich für die schnelle und vor allem hilfreiche Antwort!
    Komplett mangelfrei wurde der Knauf ja nicht angeboten, er wurde im guten gebrauchten Zustand angeboten, und eigentlich möchte ich auch keinen anderen Knauf von dem Verkäufer haben, sondern lediglich mein Geld zurück, da ich mich bereits um Ersatz gekümmert habe. Zudem läuft der von Ebay eröffnete Fall noch bis zum 19.06.2019 weiter, deshalb bin ich mir nicht sicher, ob ich dem Verkäufer nochmal schreiben soll, oder Ebay das ganze erst einmal selbst in die Hand nehmen lasse...
    Wie schon gesagt möchte ich dem Verkäufer nichts unterstellen, jedoch wäre ein Betrug seinerseits möglich. Beweise sind jedenfalls genügend vorhanden, sowie Zeugen, sofern die eigene Familie vor Gericht überhaupt Aussagekraft hat.
    Ich denke, ich werde erst einmal eine Antwort von Ebay abwarten, ansonsten werde ich Ihrem Vorschlag nachgehen und dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen. Ich bin mir keinerlei Schuld bewusst und möchte diese Angelegenheit deshalb auch nicht auf mir sitzen lassen.
    Ich bedanke mich noch einmal recht herzlich für die Hilfe!

  • #184

    Moin (Samstag, 20 Juli 2019 06:39)

    Kann man eine Anzeige bei der polizei ohne Probleme zurück ziehen.?Habe einen Artikel bei ebay gekauft. Der nicht angekommen ist. Worauf ich nach einiger Zeit Anzeige bei der polizei gestellt hatte. Jetzt hatte sich der Verkäufer wieder gemeldet. Und wollte mir den Betrag zurück überweisen. Hatte aber gefragt ob ich die Anzeige zurück ziehen kann. Wenn das Geld eingegangen ist.

  • #185

    Bukem (Samstag, 20 Juli 2019 08:03)

    @Moin: bei bestimmten Delikte, sog Antragsdelikte, wie Beleidigung und Hausfriedensbruch ja
    Bei anderen Delikten nein, weil eben die Rechtsordnung bedroht wird. Aber so ein Verfahren wird dann eingestellt, wenn sich der Vorwurf nicht erhärtet.
    Der will nur überweisen, wenn sie das zurück nehmen?
    Dann hat der es nicht besser verdient. Zahlt er es zurück, wirkt das strafmildernd

  • #186

    Oliver Kärcher (Mittwoch, 24 Juli 2019 17:04)

    Hallo ich habe eine ei Ladung bekommen wegen eBay bekommen. Dieser Termin soll schon am 26.07.2019 sein

  • #187

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 Juli 2019 23:39)

    Ist das Ihr Realname? Soll ich das löschen?

  • #188

    Trilla (Mittwoch, 21 August 2019 10:01)

    Hallo ich habe mehrfachen Wahrenbetrug bei eBay begannen. Gesamtschaden bei ca 30 fällen ca. 9000 euro. Es tut mir wirklich leid und ich habe es wirklich aus der Not heraus getan. Ich habe auch viele Schulden ,kann sich das noch negativer bei Gericht auswirken ?

  • #189

    Bukem (Mittwoch, 21 August 2019 11:11)

    @Trilla :sind Sie schon polizeilich in Erscheinung getreten.
    Wenn Sie das anscheinend schon gewerblich betrieben haben, kann das wegen der Häufigkeit schon strafschärfend wirken.
    Ein Geständnis und wenigstens der Versuch einer Schadenswiedergutmachung und Entschuldigung bei den Geschädigten wirkt wieder strafmildernd.

  • #190

    Trilla (Mittwoch, 21 August 2019 11:52)

    Nein bin noch nicht in Erscheinung getreten. Meinen sie das das eine Haftstrafe werden wird?

  • #191

    Bukem (Donnerstag, 22 August 2019 10:40)

    @Trilla :meine Meinung ins Blaue bringt Ihnen da leider nichts.
    Ohne Akteneinsicht kann auch Herr Schüller nur würfeln.
    30 Fälle sieht nach ordentlicher krimineller Energie aus. Ob das eine Geldstrafe wird oder sogar eine Freiheitsstrafe droht erkennen Sie daran, ob Ihnen ein Pflichtverteidiger gestellt wird

  • #192

    Trilla (Donnerstag, 22 August 2019 12:21)

    Bisher kam nur Post von der Polizei zur Anhörung.
    Freiheitsstrafe wäre realistisch denk ich. Wie könnte ich Herrn Schüller kontaktieren für die Bezahlung und Akteneinsicht? LG
    Und nur noch eins meinen sie es könnte wenigstens auf eine Bewährung rauslaufen?

  • #193

    Bukem (Freitag, 23 August 2019 09:21)

    @Trilla : eine Aussetzung zur Bewährung dürfte allemal plausibler sein als eine Freiheitsstrafe. Kann und will da aber gar nicht viel zu sagen, weil es ohne genaue Fallkenntnis schlicht unseriös wäre und ich bei Ihnen auch keine Ängste oder Hoffnungen wecken will.
    Herrn Schüller erreichen Sie über die angegebene Kontakt Mail. Am besten gleich hin schreiben

  • #194

    Carter Dobson (Sonntag, 08 September 2019 22:53)

    Ich bin ein privater Kreditgeber und Investor. Benötigen Sie ein legitimes, ehrliches, seriöses und schnelles Darlehen? Ich kann Ihnen mit 100% Bürgschaftsdarlehen helfen, ich biete Geschäfts- und Privatdarlehen an, außerdem finanzieren wir alle Arten von Projekten. Für weitere Informationen wenden Sie sich an: carterdobsonfunds@gmail.com
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  • #195

    Leyla (Freitag, 20 September 2019 19:19)

    Ich habe 2. warenbetrugverfahren an mich, beim 1. wirde eingestellt und beim 2. fall habe ich 20 sozialstunden bekommen, gemeinnützigerarbeit, ich wollte wissen ob ich es auch mit geld bezaheln kann? Und wie viel ca.? . Ich bin unter 18 .

  • #196

    Bukem (Samstag, 21 September 2019 16:16)

    @Leyla : Es gibt also ein Urteil des Jugendrichters?
    Nein, das werden Sie nicht mit einer Zahlung erledigen können.
    Die gemeinnützige Arbeit ist eine Weisung bzw Maßregel des Gerichts und genau dazu da, dass Sie sich mal ein wenig Gedanken machen und Zeit nehmen

  • #197

    Garboi Nadine (Montag, 23 September 2019 22:25)

    Hallo ich habe nächste Woche eine Hauptverhandlung wegen 2 Betrugsfälle auf ebay. Die Käufer haben die Ware erhalten, waren aber mit der Ware nicht einverstanden und haben mich deshalb angezeigt. Ich habe bereits eine Geldstrafe wegen Betrug. Bei der aktuellen Verhandlung geht es um einen Schaden von 120€. Was droht mir. Muss ich ins Gefängnis, ich habe 2 Babys und habe niemanden mit Absicht betrogen.

  • #198

    Bukem (Dienstag, 24 September 2019 09:32)

    @Garboi Nadine: Da kann ich grad wenig zu sagen. So ganz abwegig scheint der Betrugsvorwurf nicht zu sein, immerhin haben Staatsanwaltschaft und Gericht das geprüft und trotzdem jetzt ein Verfahren vor Gericht eröffnet.
    Haben Sie denn da überhaupt drauf geantwortet?
    Wenn Sie eine mangelfreie Ware veräußert haben und die auch das war, was per Kauf bei ebay vereinbart war, seh ich eigentlich keinerlei Grund für einen Betrugsvorwurf.
    Wenn Sie die aber nur abziehen wollten, würde ein Geständnis und eine Schadenswiedergutmachung sicher strafmildernd wirken.
    Dürfte dann wohl wieder eine Geldstrafe werden, aber Sie sollten mal drüber nachdenken, im Falle, dass der Vorwurf stimmt, dass Sie so sicher nicht weitermachen sollten. Schon wegen der Kinder

  • #199

    Kev (Dienstag, 08 Oktober 2019 17:27)

    Hallo ich habe eine Vorladung zum Gericht wegen Betruges
    Es war so.
    Ich wollte ein iPhone verkaufen auf ebay klein Anzeigen und der Typ hat mir 830 überwiesen
    Und hat gedauert bis das Geld ankam also hab ich das Handy wo anders verkauft
    Und aufjedenfall diese 830 konnte ich ihn nicht direkt geben war da angezeigt schon hab dann seinem Anwalt 1110 Euro überwiesen Anwalt kosten und seine 830
    Dann hab ich ein Gericht Termin bekommen am 2.12.. Was erwartet mich?
    Ich bin 20 Jahre und komme aus Bayern
    Ich habe keine Bewährung das letzte mal wo ich scheisse gebaut habe war mit 15.

  • #200

    Kev (Dienstag, 08 Oktober 2019 20:17)

    Ach ja und ich habe Mit dem Typen kontakt aufgenommen und er meinte er sei Schwachsinn das es zu Gericht kommt und das er sein Geld hat und von seine Seite alles passt

  • #201

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 09 Oktober 2019 00:12)

    Ich kann leider ohne Akteneinsicht nicht viel dazu sagen. Wird evtl paar Sozialstunden und eine Geldstrafe geben.

    Wird nicht so wild werden.

  • #202

    Kev (Donnerstag, 10 Oktober 2019 20:18)

    Ja ich hoffe wird so bleiben...
    Am 2.12 hab ich Gericht und bin angeklagt wegen Betruges
    Ich habe mit dem Opfer geschrieben er meinte von seine Seite ist alles gut er hat seingeld bekommen und möchte nicht mal das es zu Verhandlung kommt aber der Staatsanwaltschaft hat anderes entschieden..

  • #203

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 10 Oktober 2019 23:00)

    Wie gesagt....wird nicht viel passieren. Sie sollten dem Gericht aber schon zu erkennen geben, dass Sie das bereuen und nicht nochmal Ärger machen werden....

  • #204

    Tanar (Sonntag, 13 Oktober 2019 04:57)

    Hallo ich hätte eine Frage..
    Hab paar Dummheiten begegnet ich war automat süchtig und hab deswegen mehrere handy Verträge gemacht und ich kann sie leider nicht abbezahlen was kann deswegen passieren wie kann ich es wieder gut machen
    Kann ich in den knast kommen
    Ich spiele nicht mehr hab aufgehört und bereue all den scheiß den ich getan habe

  • #205

    Bukem (Sonntag, 13 Oktober 2019 12:58)

    @Tanar : die Handyverträge solltest du kündigen und wer weiß, ob man diese Verträge anfechten kann. Das solltest du vor Ort bei dir mit jemandem juristisch klären. Es gibt je nach deinem Wohnort für Bedürftige kostenlose Rechtsberatung.
    Strafrechtlich seh ich nicht, wo oder wie du dich anhand der paar knappen Infos strafbar gemacht hast

  • #206

    Catherine (Dienstag, 15 Oktober 2019 19:48)

    Mein Freund und ich waren seit mehr als einem Jahr zusammen und wir sind noch jung, wir hatten immer Streitereien und deshalb hat er mich betrogen, aber wir haben uns wieder zusammengetan, weil ich beschlossen habe, ihm eine weitere Chance zu geben. Nach unserem einjährigen Jubiläum hat er sich von mir getrennt und gesagt, "wir würden dich mehr unter Stress setzen und wir sollten es beenden." Danach war ich so bedürftig und verzweifelt und er hat mich weiter weggestoßen, aber ich weiß, was wir tun Vor unserer Beziehung war großartig, und er liebte mich wirklich und gab mir alles. aber ich weiß, bevor wir uns verabredeten, war er der Playboy-Typ, der mit irgendjemandem sprach und versuchte, mit irgendjemandem in Kontakt zu kommen, und ich kann sehen, dass es jetzt passiert, aber er sagt, er wird nicht weitermachen, aber er hat klar angefangen, dass wir niemals zusammen sein werden Auch in Zukunft. Ich hatte Herzschmerz und ich griff nach Hilfe, als ich auf Great Mutaba stieß. Er war ein Liebeszauberer und kann alles tun, um eine zerbrochene Beziehung wiederherzustellen. Deshalb erkläre ich ihm und er sagte mir, was ich und mein Freund heute tun sollen sind verheiratet und wir haben unser Baby und heute ist er der beste Mann der Welt, danke Great Mutaba für den Liebeszauber, wenn du seine Hilfe möchtest. Schicke ihm eine E-Mail an: (greatmutaba @ gmail. com) oder füge ihn hinzu WhatsApp (+234 805 468 1416).

  • #207

    Micha (Freitag, 18 Oktober 2019 02:34)

    Ermittlungssache-Anhoerung "Warenbetrug". Wie erreiche ich das ich nicht vor Gericht erscheinen muss. Es geht um 41Euro wegen nicht erhaltene Brief. Die Sendungsnummer war verlorengegangen aber Käufer glaubte mir nicht das ich verschickt hatte.Wenn ich nun anbiete den Betrag in Raten zurueckzuzahlenunter Ausschluss Schuldzugestaendnis waere das eine Moeglichkeit der Polizei das im Anhoerungsbogen so anzugeben?. Vielen Dank

  • #208

    Bukem (Freitag, 18 Oktober 2019 09:00)

    @Micha: wegen eines nicht erhaltenen Briefs gibt es bestimmt kein Strafverfahren, nur mal so am Rande.
    Wenn Du geständig bist und Dich gleichzeitig um Schadenswiedergutmachung bemühst, sollte das sicher per Strafbefehl oder Einstellung gg Geldauflage, aber bestimmt ohne mündliche Verhandlung vor Gericht beendet werden

  • #209

    Anonymous (Montag, 04 November 2019 20:45)

    Sehr geehrter Herr Schueller, ich habe bei fb ein gebrauchtes Kleidungsstück aus Daunen in top gepflegtem Zustand verkauft. Angeblich ist es jetzt ein einziger Daunenball und nicht mehr zu gebrauchen. Die Dame sucht weiter exakt dieses Kleidungsstück mit dem Hinweis, dass die letzten 3 Käufe nicht gut genug waren. Ich sollte dieses zurücknehmen und ihr das Geld (60€) zurücküberweisen. Nach Rücksprache mit den Admins habe ich dieses nicht zurückgenommen, da dank vieler Fotos ein top Zustand „nachgewiesen“ werden kann. Nun kam Post: Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Warenbetruges nach Paragraph 263 StGB. Wie stehen die Chancen heil und gerecht da raus zu kommen?
    Dankeschön schon mal vorab

  • #210

    Bukem (Dienstag, 05 November 2019 20:11)

    @anomymous : dazu kann man auf Zuruf nur kaum was sagen.
    Grundsätzlich seh ich da, unterstellt Ihre Schilderung ist richtig, nichts strafrechtlich relevantes sehen.
    Schildern und belegen Sie das so ggü der Staatsanwaltschaft.

  • #211

    Lolita (Mittwoch, 06 November 2019 22:51)

    Hallo ich habe ein warenbetrug begangen.
    Ich habe die Ware nicht verschickt und das Geld erhalten 800 Euro.
    Nach dem ich Anzeige erhalten habe. Habe ich das Geld sofort zurück überwiesen plus die Anwalt Kosten 1050 euro
    Habe deswegen Gericht am 2.12 werde noch vor dem Richter als Jugend behandelt da ich 20 Jahre bin
    Es ist noch raus gekommen das ich 100 Euro auch ein Betrug begangen habe..
    Ich hab total Angst ich bereue wirklich ich würde es nie wieder tun hab das getan wegen Spielen.. Ich hab auch aufgehört zu spielen deswegen
    Was erwartet mich am 2.12 im Gericht wie. Soll ich mich verhalten das Geld habe ich außerdem zurück überwiesen und ich würde wie gesagt sowas nie wieder tun. Der letzte Straftat den ich begann war 2015 seit dem hab ich nie wieder was getan
    Was könnte mir passieren droht mir knast?

  • #212

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 08 November 2019 17:16)

    Nein. Es wird vermutlich Sozialstunden und oder Geldstrafe geben...Sind Sie wegen der Spielsucht in Behandlung? Das könnte strafmildernd wirken...

  • #213

    Lolita (Samstag, 09 November 2019 00:53)

    Nein noch nicht aber ich werde einfach sucht Beratung machen und ich fange eine Ausbildung an am Januar
    Also kein knast!?

  • #214

    Lolita (Samstag, 09 November 2019 00:55)

    Und ich komme aus Bayern

  • #215

    Max (Samstag, 09 November 2019 17:57)

    Guten Tag,

    ich habe bei Ebay etwas verkauft, das ich besitze, aber nicht direkt los schicken konnte (Umzug, irgendwo in Kiste). Da mir das doof war sagte ich, es wär verschickt (war es noch nicht, hatte ich aber am Wochenende vor). Nach 3 Tagen zeigte mich der Käufer an (Polizei) und ich sagte es wär zurück gekommen und überwies ihm das Geld zurück.
    Nun habe ich ein Schreiben von der Polizei zur Vorladung erhalten. Was sollte ich tun?
    Besten Dank.

  • #216

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 13 November 2019 18:04)

    @lolita:

    Kein Knast.

    @Max:

    Haben Sie die Sache zwischenzeitlich versendet?

  • #217

    Max (Mittwoch, 13 November 2019 22:29)

    Nein, liegt nach wie vor bei mir. Er hat ja das Geld zurück bekommen.

  • #218

    Max (Mittwoch, 13 November 2019 23:18)

    Der Käufer könnte die Sache aber Jederzeit bekommen für das Geld.

  • #219

    Katharina (Donnerstag, 05 Dezember 2019 15:45)

    Habe auf anderen Namen bestellt aber nicht mit der Absicht jemanden zu schaden, sondern um auf Raten zu zahlen. Ich glaube bin aufgeflogen aber der Betrag der bestellten Ware ist restlos bezahlt.. Ich denke auch das ich angezeigt wurde, bin mir da ber noch nicht sicher.. Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn es doch vor Gericht kommt

  • #220

    Bukem (Donnerstag, 05 Dezember 2019 21:43)

    @Katharina :verstehe ich noch nicht so ganz. Warum tut man sowas?
    Aber der Kaufpreis ist bezahlt? Dann seh ich nicht so viel strafrechtliche Probleme

  • #221

    Sandra (Montag, 10 Februar 2020 21:26)

    Hallo wurde wegen Betrug verurteilt worden habe den Termin jetzt habe aber schon 150 € von 450€ gezahlt wenn ich vorher 300 € bezahlt habe kann ich dann die öffentliche Straftat vermeiden?

  • #222

    Jennifer (Dienstag, 11 Februar 2020 19:15)

    Guten Abend, ich habe im Februar einen Fehler begangen. Ich habe eine Dame auf Ebay Kleinanzeigen unter falschen Namen eine Smartwatsch von Michael Kors angeboten für 150 Euro. Über einen PayPal Account der unter dem selben falschen Namen lief hat sie dann das Geld per Freunde an mich übersendet. Die Ware habe ich nie verschickt, da ich sie nie besessen hatte. Ich habe nun eine Einladung vom Gericht erhalten. Das PayPal Konto war außerdem mit meinem Bankkonto verbunden, so dass ich das Geld auf mein Konto überweisen lassen konnte. Ich bin nicht vorbestraft und 21 Jahre alt. Mir ist bewusst, dass es nicht richtig war aber aufgrund von großer Geldnot habe ich das Geld gebraucht. Ich weiß nun nicht wie ich mich selbst vor Gericht verteidigen soll und was ich sagen soll und was besser nicht. Ein Anwalt kann ich mir zu diesem Zeitpunkt leider nicht leisten.

  • #223

    Nini (Freitag, 28 Februar 2020 17:06)

    Hallo, habe gestern einen Strafbefehl erhalten, allerdings bin ich mir keiner schuld bewusst. Ich habe im August 2019 mein altes IPhone verkaufen wollen, tat das über die Seite Shpok und Quoka. Ich bekam viele Anfragen unter anderem habe ich manchen Nutzern meine Adresse und Handynummer weiter gegeben, da ich davon ausging, dass man das Handy bei mir abholen würde. Letztendlich kam es nur bei einer Person zum Verkauf mit Barzahlungen, denn eine andere Option gab es für mich nie obwohl viele der früheren Interessenten mit Paypal kamen, dies lehnte ich allerdings ab.Nun kam es zum Verkauf, Face to Face im September 2019. Alles gut ich bot an das Handy näher anzusehen, schien zu gefallen funktionierte auch alles wie beschrieben, die Dame hat bezahlt und alles gut. Jetzt habe ich einen Strafbefehl erhalten das ich ich wohl am 22.8.2019 über Ebay mit einer Dame ausgemacht hätte das Handy an sie für 250 Euro zu verkaufen und das ganze über Paypal. Sie hätte das gezahlt, im Strafbefehl steht auch eine Paypal Kontonummer, die allerdings nicht zu mir gehört. Ich habe bereits mit Paypal telefoniert und diese sagten mir das die Kontonummer zu einem Mann aus Frankfurt gehören würde, also mit meinem Namen nichts zu tun hat, allerdings dürfen sie mir wegen Datenschutz nicht mehr sagen. Laut Strafbefehl gäbe es noch WhatsApp Verlauf, Paypalauskunft und von Telefonica.
    Ich selbst habe aber keine Einküfte in meinem Paypal Account vermerkt, dort kann man auch nichts löschen oder ändern.Allerdings war ja laut Paypal die Kontonummer sowieso nicht von mir, dennoch werde ich heute wegen Betruges schuldig gemacht mit diesem Strafbefehl. Ich bin ratlos.

  • #224

    Odonko (Donnerstag, 19 März 2020 21:03)

    Hallo ,habe eine Vorladung wegen ebay Warenbetrug erhalten und soll mich bei der Polizei melden.
    Mir fällt da nur ein Verkäufer ein der mich angezeigt haben könnte und zwar habe ich bei den Händler zwei Displays im Wert von 20€ gekauft die aber nie ankamen.Darauf hin habe ich eBay eingeschaltet und mir wurden die 20€ erstatte.Zusätzlich habe ich dem Verkäufer eine schlechte Bewertung gegeben.Dies fand der Verkäufer geschäftsschädigend da er jetzt keine 100% Bewertung mehr hatte und er würde mich anzeigen da er der Meinung ist das ich beruflich auf eBay Sachen kaufe die angeblich nie ankommen und so mein Geld zurück bekomme und da die Ware ja unversichert verschickt wurde ich diese einbehalten würde.
    Was droht mir und welche Beweise hat die Polizei ?

  • #225

    Privat (Montag, 06 April 2020 10:15)

    Hallo, ich habe jemand in Januar über EBay was verkauft was ich nicht hatte (damals Ausbildung abgebrochen und habe das Geld gebraucht) Aus Panik habe ich alles gelöscht (Konto, eBay) also habe auch keinen Kontakt mit dem Käufer gehabt nach er das Geld überwiesen hat. Nach paar Tagen habe ich es gemerkt wie du es war was ich gemacht habe und habe einfach gewartet bis den Brief von der Polizei kommt um es zurückzahlen zu können (da ich jetzt ein teilzeit und minijob habe)Ich habe am Mittwoch ein Termin bei der Polizei, würde aber gerne wissen auf was ich achten muss bzw. Sagen soll... meine idee war es genau sagen wir es war und es Zusagen. Was für straffe werde ich denn bekommen?
    Vielen Dank

  • #226

    Piet (Donnerstag, 16 April 2020 12:47)

    Hallo, ich bin 21 und noch in der Ausbildung.
    Ich habe mit falschen Namen versucht, Online Personen ihre Daten zu entlocken ( Ausweisbilder etc, ) nun wurde mir geschrieben das ich angezeigt wurde und es gegen mich ermittelt wird. Alle Daten die ich schon hatte, habe ich gelöscht und somit sind die Personen nicht zu schaden gekommen. Was für Strafen könnten mich erwarten.

  • #227

    Moni (Montag, 20 April 2020 07:33)

    Ich habe bei ebay-kleinanzeigen und quoka Waren von ca. 400 Euro verkauft, die nicht versandt wurden. Ich wurde angezeigt und bekam Post von der Staatsanwaltschaft.
    Ich habe selbst schon Waren gekauft, die ich nie erhalten habe. Habe jedoch keine Anzeige erstattet.
    Mir tut das alles sehr leid , das überwiesene Geld wird zurücküberwiesen.
    Ich entschuldige mich auch dafür und schäme mich für mein Verhalten.
    Ich bin Rentnerin und 69 Jahre.
    Welche Strafe erhalte ich?

  • #228

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 21 April 2020 12:04)

    @Moni:

    Eine Einstellung nach § 153 a StPO ist sicherlich noch machbar bei dieser Sachlage. Bei Interesse regele ich das für Sie, schreiben Sie mir bei Bedarf bitte eine Mail, danke.

    @Piet:

    Das kann ich leider nicht sagen, dazu müsste ich die Ermittlungsakte sehen. Ein Schreiben der Polizei liegt schon vor? Bei wieviel Personen haben Sie das denn probiert, bitte?

    @Privat:

    Sind Sie bei der Polizei gewesen? Was ist dabei herausgekommen? Ihr Verhalten ist nicht eben klug gewesen.

    @Odonko:

    Warum machen Sie wegen 20 Euro so ein Faß auf? Ist doch klar, dass der Typ sich aufregt wegen der Bewertung. Der wollte Sie wegen der Bewertung anzeigen? Das ist ja ziemlich albern und dabei kommt eh nichts raus. Lassen Sie ihn mal machen...

    Was für Beweise die Polizei hat? Woher soll ich das denn wissen? Meine Kristallkugel ist kaputt gegangen und die Kartenlegerin ist an Corona erkrankt - redet nur noch wirres Zeug.

    Bleiben Sie cool und haken Sie das Thema mal bitte innerlich ab. So ne Welle wegen 20 Euro: Nicht notwendig....

  • #229

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 21 April 2020 12:05)

    @nini:

    Wurde gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt?

  • #230

    Piet (Dienstag, 21 April 2020 18:02)

    Ich habe noch keine Post von der Polizei erhalten. Ich wurde nur von einer Person angezeigt bei der ich dieses versucht habe und die mir dieses per Email geschrieben hat. Die Person meinte dass ich mit betrügerischen absichten versucht habe die Daten zu "ergaunern". Danach habe ich auf Grund von Panik alles gelöscht wie Die Email Adresse und die Webseite ( Account ) auf der ich es Versucht habe. Ich habe keinerlei Daten mehr. Ich denke ich bekomme noch Post da die Polizei ja sicherlich den Email Provider um die IP adresse fragt. Meine Intenzion dahinter war nur aus gegebenen Gründen die grad schwierig sind, auszuprobieren ob dies wirklich so einfach geht und daraus wurde ein selbstläufer, wo ich nicht mehr aufgehört habe. Ich habe keine Ahnung mehr wieviele Personen es waren. Die Personen sind durch mich nicht zu Schaden gekommen.

  • #231

    Privat (Sonntag, 26 April 2020 20:55)

    Hallo ich habe eine anzeige erhalten wegen warenbetrugs da ich am im november ein paar musik alben von amazon gekauft hatte und die direkt in ebay verkauft habe im album war ein tshirt drinne ich habe das album in der größe xl gekauft und dementsprechend auch in xl verkauft dann meinte er da wäre ein tshirt in der größe m drinne er hat mir die fotos geschickt ich meinte er soll es zu mir zurückschicken und ich gebe ihn das geld ich hab es an amazon zurück geschickt und es hat lange gedauert bis ich das geld von amazon bekomme habe er hat in dieser zeit mir nur ein bild von seiner bankkarte geschickt wo die iban zusehen war ich habe es selber dann vergessen und jetzt ist die anzeige da was soll ich machen.In den brief hab ich 3 antkreuz Möglichkeiten und eine ist davon das ich ihn sein geld zurück zahle.Ich bin gerade erst 17

  • #232

    Stefan (Dienstag, 28 April 2020 11:27)

    Hallo,
    ich habe bei eBay-Kleinanzeigen etwas angeboten, was nicht mir gehörte (Wert: 40 Euro) und bei der Übergabe flog der Schwindel auf. Der Besitzer hatte sich als Käufer gemeldet und dann VOR der Geldübergabe die Polizei gerufen. Ich habe eine Anzeige wegen Versuch von Warenbetrug bekommen. Was habe ich da jetzt zu erwarten, bin bisher nie strafrechtlich aufgetreten. Soll ich die schriftliche Anhörung der Polizei beantworten? Es tut mir auch leid

  • #233

    Alio59823 (Sonntag, 10 Mai 2020 23:15)

    Hallo habe 2 Ermitlungsverfahren (1x 210€ 1x 1.200€) wegen Betrug doch ich habe keinen Betrogen ... ich habe Zahlungen Erhalten im Oktober 2019 - Januar 2020 mehrfach 200-1200€ alles Zahlungen für Elektroartikel.. das sendete ich fast alles zurück : / . Aufgrund das ich immer wieder Zahlungen erhalten habe und eine Strafanzeige 1.200€ ( Bankberaterin mir mitgeteilt) zahlte ich das sofort zurück um die Strafanzeige wegzuschaffen. Und bat dann um Kontoschließung dies wurde dann eingeleitet im (Januar) doch aufgrund meines Dispos 1.400€ konnte ich neue Zahlungseingänge nicht zurück Zahlen da ich die Wahl bekam entweder es selber zu schließen oder die Bank schließt es mit einem Sichtbaren Vermerk an alle Banken. Das Konto wurde geschlossen und paar Tage später meldete sich meine Bankberaterin das wieder Zahlungseingänge versucht wurden . Hifi Nitendo Switch pi pa po ... als Verwendungszweck.

    Nun meine Frage bin 22 Jahre Jung noch nie Vorbestraft hab kaum Geld auf Grund Arbeitslosigkeit seit Januar #Covid-19 Lockdown traf mich direkt danach und fand bis Heute nichts...

    Was erwartet mich ??
    Hab auch mit der Staatsanwaltschaft geredet doch da nur angeschrien worden und als Betrüger durchgehend bezeichnet worden.. kb auf so einen IDIOTEN auch wenn selbst gerade net der klügste bin

    ( Zusammengefasst )
    1. Hab Gelder erhalten wieso weshalb kein Plan ... ( Ich weiß glaubt mir Keiner wenns Erzähle -.- .
    2. Habe Quasi 1.410€ ausgegeben was mir nicht gehörte
    3. Habe wenn ich Sachen verkauft habe nur meinen Gewerblichen Acc genutzt oder meinen Privaten Ebay Acc sonst nirgendswo Artikel verkauft außer mal Kleinkram auf Ebay Kleinanzeigen

    4. Dämlich ich weiß ich hätte alles einfach Sofort zurückzahlen müssen...


    Muss ich ins Gefängnis ? Trifft mich eine Geldstrafe und wenn ja wie Hoch pi mal Daumen ? Könnte vlt Verfahren eingestellt werden wenn die mal Richtig Arbeiten und sehen das da keine Betrogen habe sondern nur Dämlich war und es ausgeben musste um Konto zu schließen .

    Dann hätte doch nur das Geld Einbehalten / Unterschlagen ... doch ich hab Staatsanwalt und Zeugen Aussage gesagt das ich es so schnell es kann zurückzahlen würde : (

    Vielen Lieben Dank

    Wenn Sie mich vertreten würden in dieser Sache würde ich mich echt freuen.

    Mfg
    Alio59823

  • #234

    Nini (Donnerstag, 14 Mai 2020 15:27)

    Ja, gegen den Strafbefehl habe ich einen Anwalt zu Rate gezogen, der beim Gericht Einspruch eingelegt hat. Ich hätte eigentlich am 04.05. diesen Jahres eine Verhandlung gehabt, die aber abgeordnet wurde, vermutlich wegen derzeitiger Situation. Ich bin momentan im 7. Monat schwanger, mein Anwalt hat dies auch dem Gericht mitgeteilt. Ich hoffe das da bald alles vom Tisch ist, da dies eine sehr hohe Belastung für mich darstellt so lange das nicht geklärt ist....

  • #235

    Biasop2017 (Mittwoch, 15 Juli 2020 11:21)

    Ich habe über kleiderkreisel vor ca 9 monate etwas verkauft. Nun habe ich ein brief vom BKI bekommen wegen Betrug, da sie die ware nie bekommen hat wert 167€
    Was passiert nun ? Soll ich eine aussage dort machen, habe kein beleg mehr vom versand. Soll ich ein Anwalt einschalten oder direkt einfach die Schadenssumme bezahlen. Bin im 7 Monat schwanger und möchte kein stress. Den account hatte ich auch nicht mehr weil ich die Zugangsdaten vergessen habe.
    Ist meine erste anzeige. Was kommt nun auf mich zu, muss ich ins Gefängnis.

  • #236

    Privat (Montag, 31 August 2020 02:06)

    Hallo

  • #237

    Privat (Montag, 31 August 2020 02:10)

    Habe 14 mal Betrug begangen gesammtschaden 400euro was erwartet mich. Habe ein Geständnis gemacht plus Auflistung. Bin nicht vorbestraft. Alter 34.
    Will nicht ins Gefängnis.

  • #238

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 02 September 2020 19:42)

    @Privat:

    Mit Pech kann das auf § 263 III StGB hinauslaufen, einen gewerblichen Betrug mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten (mit Bewährung natürlich). Ins Gefängnis müssen Sie deswegen nicht. Mit Glück lässt sich das Verfahren schon vorher irgendwie zur Einstellung kriegen. Sofort Anwalt beauftragen! Nicht erst die Anklage oder einen hohen Strafbefehl abwarten.

  • #239

    Privat (Mittwoch, 02 September 2020 23:54)

    [Der Staatsanwalt hat gesagt das er einen strafbefehl beantragt hat mit unter 90 tagessätzen. Der 14 mal Betrug waren Beträge unter 50 Euro.
    Habe so angst vorm Gefängnis. Habe angst das der Richter das anders sieht. Habe seit 1 Woche neue arbeit

  • #240

    Privat (Mittwoch, 02 September 2020 23:58)

    Die akte ist schon beim. Gericht wie lange Dauert das

  • #241

    Bukem (Donnerstag, 03 September 2020 13:37)

    @Privat: Das kann Herr Schüller ohne konkrete Einsicht in Ihre Akte auch nicht sagen, hängt u.a. mit der Auslastung des Gerichts zusammen.
    Bei Interesse steht Ihnen Herr Schüller im Rahmen eines ordnungsgemäßen Mandats bundesweit zu Diensten. Kontaktmail steht hier oben auf der Seite

  • #242

    Privat (Freitag, 04 September 2020 17:09)

    Die Beträge waren unter 50 Euro der Betrug dann ist es doch nicht gewerblich. Was für eine Strafe kann ich bekomme habe angst

  • #243

    Privat (Montag, 07 September 2020 17:31)

    Der Staatsanwalt hat gesagt das er einen strafbefehl beantragt hat mit unter 90 tagessätzen. Der 14 mal Betrug waren Beträge unter 50 Euro.
    Habe so angst vorm Gefängnis. Habe angst das der Richter das anders sieht. Habe seit 1 Woche neue arbeit

  • #244

    Oli (Mittwoch, 09 September 2020 14:30)

    Hallo,

    Ich habe dank corona extremste geldprobleme und wusste mir nicht weiter zu helfen als mit einem Betrug. Ich habe von 550 bereits 250 zurück gezahlt nun kam die Anzeige. Ich bin jedoch auf Bewährung wegen Betrug. Wenn ich das Geld zurück zahle habe ich dann eine Chance? Geschädigter will dann die Anzeige auch zurück ziehen.

  • #245

    Privat (Donnerstag, 10 September 2020 22:56)

    Wie lange dauert ein strafbefehl bis zur Zustellung

  • #246

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 11 September 2020 19:13)

    @Privat:

    Ich kann Ihnen Ihre Fragen so nicht beantworten. Ich müsste die Akte sehen um überhaupt zu wissen, was man Ihnen vorwirft. Und sehr wohl kann es sich auch um eine gewerbliche Begehungsweise handeln, wenn man öfter um kleinere Beträge betrügt.

    Wie lange ein Strafbefehl braucht bis zur Zustellung? Das Gericht gibt ihn irgendwann in die Post und dann kommt er nach 2 Tagen zu Ihnen. Wann das Gericht ihn in die Post gibt? Paar Monate bis über 1 Jahr. Je nach Bundesland und Auslastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

    @Oli:

    Eine Strafanzeige kann der Geschädigte nicht zurückziehen. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen. Das wird sie aber vermutlich nicht, wenn Sie wegen Betrugs schon auf Bewährung sind. Es kommt dann in Betracht: Verlängerung der Bewährungszeit oder Widerruf der Bewährung. Diese Sache dürfen Sie auf keinen Fall laufen lassen.

  • #247

    Privat (Donnerstag, 17 September 2020 19:29)

    Habe einen strafebefehl bekommen von 3200 Euro möchte es in Raten zahlen wie hoch müssen die Raten sein

  • #248

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 17 September 2020 23:37)

    @Privat:

    Das kann man so pauschal nicht sagen. Es hängt von Ihrem Einkommen, Ihren Ausgaben usw ab. Was könnten Sie denn monatlich bezahlen?

  • #249

    Privat (Freitag, 18 September 2020 19:02)

    Ich könnte so zwischen 50 und 100euro zahlen wäre das OK

  • #250

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 20 September 2020 20:49)

    Ich würde der StA 100 Euro vorschlagen und exakt darlegen, warum Sie nicht mehr zahlen können. Und selbst dann sind Sie auf das Wohlwollen des Staatsanwalts angewiesen. Mit 50 werden die sich nicht abspeisen lassen. Realistisch betrachtet sollten Sie eher mit 200 bis 300 Euro rechnen....

  • #251

    Privat (Sonntag, 20 September 2020 21:39)

    OK weil bin alleinverdiener und meine Frau arbeitet nicht. Meine Stelle ist in teilzeit verdiene 1100euro mehr nicht. Daher die 100 Euro. Will halt nicht ins gefängnis für 80 Tage davor habe ich angst.

  • #252

    Privat (Montag, 21 September 2020 16:12)

    Denken Sie das geht durch habe halt angst das die Raten so hoch werden

  • #253

    Jenny (Montag, 21 September 2020 20:10)

    Ich habe ständig Sachen auf meine Adresse liefern lassen aber auf einen anderen Namen bei zalando
    Im Wert von 500 Euro was mache ich wen es raus kommt gehe ich den ins Gefängnis ich habe keine Vorstrafen nichts

  • #254

    Schulz (Dienstag, 22 September 2020 16:38)

    Habe jemand um 45 Euro über eBay mit einem falschen Namen abgezockt, aber nach dem Brief der Polizei habe ich ihm das sofort überwiesen. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass das Verfahren eingestellt wird?

  • #255

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 22 September 2020 20:09)

    @Privat:

    Stellen Sie doch einfach einen Antrag auf Ratenzahlung. Sie kriegen dann vom Gericht ein Schreiben, in welchem Sie Ihre Einkünfte und Kosten offenlegen. Bieten Sie dann an, was Sie können, gerne dann eben die 100 Euro. Gegebenenfalls müssen Sie halt durch mehr Arbeit mehr Geld reinkriegen. Es kann leicht passieren, dass das Gericht so argumentiert. Bieten Sie die 100 Euro an und warten erstmal auf die Reaktion des Gerichts.

    @Jenny:

    Ins Gefängnis gehen Sie dafür nicht. Stellen Sie das ein. Kann rechtlicher schnell gewerblicher Betrug werden mit der Folge einer Bewährungsstrafe.

    @Schulz:

    War es das erste mal, dass Sie mit sowas aufgefallen sind?

  • #256

    Privat (Mittwoch, 23 September 2020 00:04)

    Aber ins Gefängnis muss ich nicht weil will ja bezahlen nur mehr kann ich nicht

  • #257

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 23 September 2020 22:30)

    Mann, jetzt reissen Sie sich mal zusammen. Schreiben Sie erstmal der Staatsanwaltschaft und bitten um Ratenzahlung! Dann werden Sie sehen, ob die das so durchwinken oder nicht. Und wenn nicht, müssen Sie sich halt irgendwo Geld besorgen. Geht die Staatsanwaltschaft nicht auf die Ratenzahlung ein und oder kommen Sie mit den Zahlungen in Verzug, gehen Sie für jeden Tagessatz einen Tag ins Gefängnis = Ersatzfreiheitsstrafe. So läuft das Geschäft.

  • #258

    Privat (Mittwoch, 23 September 2020 23:51)

    Ich möchte ja bezahlen nur komplett kann ich es nicht. Ich möchte nicht ins gefängnis.

  • #259

    Privat (Freitag, 25 September 2020 23:44)

    Können die mir helfen herr schüller

  • #260

    @ Privat (Montag, 28 September 2020 16:12)

    Ich werde das für Sie kostenlos regeln, kommen Sie bitte Nachmittags im Laufe dieser Woche bei mir in der Kanzlei vorbei.

  • #261

    Privat (Montag, 28 September 2020 20:37)

    Wo ist die Kanzlei weil komme aus Rheinland pfalz

  • #262

    Oskar (Montag, 28 September 2020 20:45)

    Ja das war mein aller erstes Mal...
    Was denken Sie kann auf mich zu kommen?

  • #263

    Oskar Schulz (Montag, 28 September 2020 21:51)

    Habe jemand um 45 Euro über eBay mit einem falschen Namen abgezockt, aber nach dem Brief der Polizei habe ich ihm das sofort überwiesen. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass das Verfahren eingestellt wird.
    Bin 24 Jahre alt und in der Ausbildung. War noch nie vorbestraft oder sonst was.

    LG

  • #264

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 28 September 2020 21:57)

    @Privat:

    Eintrag Nr. 260 ist nicht von mir. Aber von jemanden mit tollem Humor.

    @Oskar:

    Ich kann nicht sagen, ob das eingestellt wird. Sollte noch nach § 153 a StPO zu regeln sein. Aber darauf sollte man die Staatsanwaltschaft schon hinweisen.

  • #265

    Oskar Schulz (Dienstag, 29 September 2020 05:33)

    Danke, werde jetzt auf das schreiben warten, und mich dann melden wenn was kommen sollte. Danke. Wenn es eine Geldstrafe wird, wie hoch kann diese sein?

  • #266

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 29 September 2020 20:48)

    Sie verstehen mich nicht so ganz. Sie sollen nicht abwarten sondern der Staatsanwaltschaft schreiben und fragen, ob das Verfahren eingestellt werden kann und unter welchen Bedingungen. Wenn Sie das nicht selber machen wollen, beauftragen Sie einen Anwalt damit. Nicht abwarten in Strafverfahren. Schreiben Sie sich das bitte hinter die Ohren :-)

  • #267

    Privat (Dienstag, 29 September 2020)

    Kann man eine Geldstrafe in raten zahlen

  • #268

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 29 September 2020 21:16)

    Natürlich. Man stellt einen Antrag bei der StA und schlägt was vor. Natürlich muss man dann auch Auskunft über seine Einkünfte und Ausgaben machen. Man kriegt dann idR einen Vordruck zum Ausfüllen zugesendet. Dann entscheidet die StA über die Ratenzahlung.

  • #269

    Privat (Mittwoch, 30 September 2020 21:13)

    Bekommt man auch Post von der justizkasse wegen den verfahrenkosten und Antrag auf ratenzahlung beantrage ich bei der staatsanwaltschaft

  • #270

    Privat (Donnerstag, 01 Oktober 2020 11:55)

    Weil kann die Geldstrafe nicht auf einmal zahlen bin aber bewilligt in raten zu zahlen

  • #271

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 02 Oktober 2020 14:29)

    Schreiben Sie die StA einfach an wegen der Ratenzahlung. So schwer kann das nicht sein. Wie oft wollen Sie hier die gleichen Fragen stellen? Schreiben Sie dahin und gut ist. Viel Glück.

  • #272

    Alio59823 (Freitag, 02 Oktober 2020 14:44)

    Wieso ich keine Antwort erhalten Herr Schüller ;( ?

  • #273

    Privat (Freitag, 02 Oktober 2020 17:22)

    Bekommt ich dann auch Post von der landesjustizkasse oder wie läuft das bei ratenzahlung ab

  • #274

    Sven Glässer (Freitag, 02 Oktober 2020 19:58)

    Hallo
    Hatte am 21.9.2020 bei Ebay kleinanzeigen
    eine butterdose gekauft in der höhe von 20, 00 €
    gekauft .
    Hatte als beweis den verkäufer die Übetweisung per bild zu kommen lassen .
    Wie so auch immer es wurde nicht von meinem Konto abgebucht .
    Hatte ihn dann gefragt ob das Geld ankam .
    Er sagte nein .
    Darauf hin wartete ich bis zum 30.9.2020
    und überwie das Geld in der höhe von 20€ erneut .
    Der verkäufer meinte es wäre vorgeteuschter Betrug .
    Schickte ihn darauf hin meinen konto auszug als beweis das es am 30.9.2020 abgebucht worden ist .
    Er bestätigte mir auch das das Geld auf seinem konto eingegangen ist .
    Daruf schickte er mir auch die butterdose zu
    die ich auch erhalten haben .
    Wie soll ich mich jetzt verhalten

  • #275

    Privat (Samstag, 03 Oktober 2020 12:13)

    Habe die Staatsanwaltschaft angeschrieben die haben gesagt es kommt als erstes ein kostenrechnung von der landesjustizkasse vom Gesamtbetrag und kurze Zeit später der ratenbewilligungsantrag stimmt das so. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig wie lange dauert so was. Habe angst

  • #276

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 04 Oktober 2020 20:26)

    @Alio:

    Wenn ich Sie vertreten soll, schreiben Sie mir bitte eine Mail.

    Ins Gefängnis müssen Sie sicher nicht, wenn das nicht bereits x mal vorher passiert ist.

    @Privat:

    Ja das stimmt so.

    @Sven:

    Verstehe das Problem nicht. Hat sich doch alles geklärt.

  • #277

    Privat (Sonntag, 04 Oktober 2020 22:15)

    Ich habe trotzdem so eine Angst. Wie lange dauert es bis die Zahlungsaufforderung kommt. Habe 3 ratenanträge gestellt aber noch nichts bekommen. Das Urteil müsste schon rechtskräftig sein.

  • #278

    Privat (Sonntag, 04 Oktober 2020 22:27)

    Steht in der landesjustizkasse mein rechtspfleger drin oder wie finde ich das raus

  • #279

    Privat (Donnerstag, 08 Oktober 2020 16:29)

    Steht auf der Kostenrechnung von der landesjustizkasse mein rechtspfleger drin

  • #280

    Privat (Donnerstag, 08 Oktober 2020 19:17)

    Bitte Herr Schuller, leider habe ich kein Geld, aber bitte helfen sie mir!!!
    ich habe so Angst, ich will nicht ins Gefängnis!!!

  • #281

    Alio59823 (Donnerstag, 08 Oktober 2020 22:01)

    Ouh merci da fällt mir ein Stein vom Herzen <3 ich werde Sie anschreiben sobald etwas Geld habe sodass ich mir auch einen Anwalt leisten könnte : (.

    Hoffe man kann sich mit den geschädigten irgendwie einigen : /.


    Mfg Alio59823

    Sie konnten mir sehr gut weiterhelfen haben Sie vielen Lieben Dank <3

  • #282

    Privat (Sonntag, 11 Oktober 2020 15:52)

    Steht in der kostenrechnung mein rechtspfleger drin wegen ratenbeantragen oder wie finde ich das raus von der landesjustizkasse?

  • #283

    Bukem: (Sonntag, 11 Oktober 2020 16:13)

    @Privat: meine Güte, jetzt lassen Sie doch Mal die Justiz ihre Arbeit machen. Herr Schüller hat Ihnen doch alles mehrfach beantwortet. Sie werden dann schon in absehbarer Zeit Nachricht von der StA erhalten. Bis dahin beruhigen Sie sich doch bitte. Vermutlich hat auch bei Ihnen am Wohnsitz die StA mehr als nur Ihren Fall zu bearbeiten

  • #284

    Privat (Montag, 12 Oktober 2020 12:20)

    Habe 3 ratenanträge gestellt aber bis jetzt nichts zurückbekommen der strafbefehl ist vom 12.09.2020. Rechtskräftig muss er ja sein. Ich mache mich so fertig auch auf der Arbeit

  • #285

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 12 Oktober 2020 12:37)

    @Privat:

    Hier ist jetzt mal Ende der Diskussion. Wenn Sie anwaltliche Hilfe brauchen, schreiben Sie mir eine Mail. Ich bearbeite die Sache dann gerne als Mandat weiter.

  • #286

    Pascal (Sonntag, 01 November 2020 21:28)

    Hallo, ich habe leider einen Brief vom Amtsgericht bekommen. Dort steht das ich wegen Betrug angeklagt worden bin. Und dort steht auch das ich ein Pflichtverteidiger brauche. Darum habe ich mich gekümmert. Es geht darum das die Staatsanwaltschaft mich wegen Gewerbsmäßigen Betrug Anklagen will. Ich habe 3 Anzeigen bekommen. Der Gesamte schaden ist 600€.

    Da steht auch:

    Der Angeschuldigte hat durch die ihm zur Last gelegten Betrugstaten einen Betrag in Höhe vom 600€ erlangt.

    In Höhe dieses Beitrags ist die Einziehung des Wertes des Erlangten anzuordnen § 73 Abs 1. 73c 73d Abs 1 StGB.

    Jetzt habe ich Angst in Gefängnis zu kommen.

    Komme ich deswegen ins Gefängnis ?

  • #287

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 01 November 2020 23:05)

    @Pascal,

    Nun, wenn die Staatsanwaltschaft damit durchkommt, drohen 6 Monate Freiheitsstrafe aufwärts. Je nach Vorstrafenregister dann mit oder ohne Bewährung.

    Es ist dringend zu empfehlen, jetzt einen Anwalt einzuschalten. Melden Sie sich gerne per Mail bei mir, wenn Sie entsprechende Hilfe brauchen.

  • #288

    Pascal (Sonntag, 01 November 2020 23:40)

    Ohje, nein Vorbestraft bin ich nicht. Ein Anwalt habe ich schon eingeschaltet. Der hat die Akteneinsicht beantragt.

    Ich hoffe da kommt eine Bewährungsstrafe raus. Könnte es auch noch als Betrug ohne gewerbsmäßig gehen ?

    Oder wäre eine Vereinbarung mit dem Gericht als Auflage für die Schäden aufzukommen ?

    Frage mich jetzt ob es zur Hauptverhandlung kommt und wie lange sowas dauern kann bis zur Verhandlung.

    Ich frage nur weil ich voll Angst jetzt habe deswegen.

  • #289

    Uzt (Sonntag, 01 November 2020 23:53)

    Wie lange dauert es bis man Post bekommt wenn man Betrug gemacht hat liegt schon 10 Monate her

  • #290

    Khaled (Montag, 02 November 2020 02:41)

    Hallo, ich habe im Dezember 2019 ein Kunstwerk in Ebay verkauft, das ich gar nicht besitze (13000 € ) und habe deswegen nichts versendet. Es gab ein offener Fall und 3 Wochen später habe ich dem Käufer das Geld zurückbezahlt. Vor 2 Tagen also 10 Monaten nach der Tat habe ich eine Vorladung von der Polizei bekommen.
    ‘Warenbetrug (Versuch)’ und mache mir große Sorgen, was alles auf mich zukommt. Was für Strafe kann man in diesem Fall bekommen. Muss ich einen Anwalt schnellstmöglich einschalten?
    Viele Grüße unnd vielen Dank im Voraus.

  • #291

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 02 November 2020 12:50)

    @Pascal:

    Wenn Sie schon einen Anwalt beauftragt haben, bitte ich um Verständnis, dass ich diesem nicht in seinen Fall reinreden möchte. Bitte stellen Sie Ihre Fragen dort.

    @Uzt:

    Das kann schnell gehen. Kann aber sein, dass es Jahre dauert. Je nach Auslastung der Staatsanwaltschaft.

    @Khaled:

    In Strafverfahren ist es in der Regel sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten. Bei Ihnen erscheint die Einstellung des Verfahrens durchaus möglich, allein deshalb sollte sich ein Anwalt schon lohnen.

  • #292

    Kastanis Ioannis specialistgreek@gmail.com (Dienstag, 03 November 2020 12:03)

    Hallo,

    Ich habe eine Zettel vom Gericht bekommen das jemand mit meiner Nummer Leute auf ebay betrogen hat. Die Sim Karte mit diese Nummer habe ich seit lange nicht mehr, die hatte ich im Müll geworfen. Was kann man da machen?

    Vielen Danke,
    Kastanis Ioannis

  • #293

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 03 November 2020 17:31)

    Was für einen Zettel?

    Sie dürfen und sollten schon etwas genaueres schreiben...

  • #294

    Iuz (Mittwoch, 04 November 2020 18:44)

    Wenn man vor 11 Monaten Betrug gemacht hat wie lange dauert es bis die Anhörung kommt. Bis jetzt ist nichts da also keine Anzeige

  • #295

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 04 November 2020 20:43)

    Es gibt da keine festen Fristen. Was haben Sie damals genau gemacht? Um wieviel Geld ging es bei dem Betrug?

  • #296

    Luz (Mittwoch, 04 November 2020 21:01)

    4 Sachen verkauft aber nicht verschickt schaden gesamt 145euro. Habe von der polizei noch keine Anhörung bekommen. Also noch keinw post bekommen. Kann es sein das garnichts kommt

  • #297

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 04 November 2020 21:39)

    Haben Sie den Schaden bereits erstattet? Das ist sehr wichtig.

  • #298

    Luz (Mittwoch, 04 November 2020 22:46)

    Nein weil ich keine Daten mehr habe. Kann da noch was kommen.

  • #299

    Luz (Donnerstag, 05 November 2020 00:28)

    Von der polizei oder Staatsanwaltschaft nichts gehört. Kann es auch sein das mich keiner angezeigt hat

  • #300

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 05 November 2020 20:12)

    Natürlich kann da noch was kommen. Ich würde mal einen Anwalt doof ohne konkrete Nennung der Straftat bei der Staatsanwaltschaft anklopfen lassen, welche Verfahren gerade so gegen Sie laufen. Dann hätten Sie Sicherheit.

  • #301

    Luz (Donnerstag, 05 November 2020 20:32)

    Aber es liegt doch schon 11 Monate her

  • #302

    Luz (Donnerstag, 05 November 2020 20:36)

    Aber eine Anhörung von der polizei habe ich bis jetzt nicht erhalten. Warum bei der staatsanwaltschaft anfragen

  • #303

    Luz (Donnerstag, 05 November 2020 21:17)

    Aber müsste nicht schon längst was da sein

  • #304

    Iut (Donnerstag, 05 November 2020 21:25)

    Im März habe ich eine Anzeige bekommen, ich hab alles gestanden außer das ich es im Januar und im Februar auch getan habe. Ich habe ein Bußgeld bekommen und habe den geschädigten ihr Geld zurück geschickt plus Entschädigung. Also meine Frage, da eine Anzeige von März schon kam für die ich schon bestraft wurde, müsste wenn mich jemand im Januar und Februar angezeigt hat, schon längst Post da sein oder? Mein Staatsanwalt hat die Akte geschlossen und das Verfahren eingestellt

  • #305

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 05 November 2020 21:51)

    Ich kann das leider nicht sicher beantworten und müsste das Ergebnis raten. Wie gesagt: Man kann aber herausfinden, ob noch Verfahren gegen Sie laufen...

  • #306

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 05 November 2020 21:52)

    Und nein, da müsste nicht schon längst was da sein. Hier in Bremen kommt das teilweise nach 2 - 3 Jahren auf den Tisch...liegt daran, wie ausgelastet die Staatsanwaltschaft und die Polizei ist.

  • #307

    Lut (Donnerstag, 05 November 2020 22:03)

    Aber müsste nicht der Staatsanwalt es sehen wo mich bestraft hat wenn noch verfahren am Laufen sind weil den strafbefehl für März und arpil habe ich und wenn januar und Februar noch was wäre würde mann es doch sehen. Wo. Kann man es raus finden ob noch was offen ist und wie macht man das

  • #308

    Lut (Donnerstag, 05 November 2020 22:06)

    Der Staatsanwalt wo mich bestraft hat für März und April habe den strafbefehl vor 1 Monat bekommen. Wenn januar und Februar noch was offen wäre dann wüsste er das doch weil. Die akte geschlossen ist. Habe halt bei der Auflistung januar und Februar vergessen.

  • #309

    Lut (Freitag, 06 November 2020 05:44)

    Der Staatsanwalt hat auch geschaut ob noch weiter anzeigen eingegangen sind aber ist nichts mehr eingegangen. Daher die Frage wegen janauar und Februar

  • #310

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 06 November 2020 11:27)

    Können Sie bitte Ihre Fragen nicht immer einzeln stellen, sondern zusammengefasst in einer Nachricht? Ist übersichtlicher. Ich habe doch keine Ahnung, wo welche von Ihnen betrogenen Personen wohnen. Auch danach richtet sich die Frage, welche StA gegen Sie ermittelt. Egal. Wir beenden jetzt mal die Diskussion hier. Die Polizei wird sich schon schriftlich melden mit einer Anhörung, wenn noch Verfahren laufen. Ehrlich: Bleiben Sie jetzt mal cool. Wenn Sie den Druck nicht aushalten können mental, dann sollten Sie besser keine Straftaten begehen, das ist recht einfach.

  • #311

    Lut (Freitag, 06 November 2020 13:57)

    Ich habe ja schon einen strafbefehl bekommen nur habe ich einen Monat vergessen da waren 4 Leute. Bei meiner Staatsanwaltschaft ist nichts mehr eingegangen und keine Verfahren laufen gegen mich. Die akte ist auch geschlossen und wird nicht mehr aufgemacht trotzdem die Angst wegen dem. 1 monat was kann ich machen es liegt ja schon 11 monate her.

  • #312

    Lut (Freitag, 06 November 2020 14:41)

    Habe bei meiner staatsanwaltschafr angerufen und es sind keine weiteren Verfahren gegen mich am laufen wo ich meinen strafbefehl erhalten habe.

  • #313

    Lut (Freitag, 06 November 2020 16:21)

    Kann aber auch sein das garnichts mehr kommt weil.einem strafbefehl habe ich schon für meine Auflistung nur 4 Leute haben gefällt von einem. Monat. Aber er hat die akte geschlossen und hat gesagt er macht sie nicht mehr auf wenn noch was kommt verstehe ich nicht

  • #314

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 06 November 2020 17:23)

    Jetzt bleiben Sie mal ruhig. Ich kann Ihnen hier jetzt hier auch nicht weiterhelfen. Ich werde keine weiteren Fragen zu Ihrem Fall beantworten, es ist jetzt alles gesagt. Danke für Ihr Verständnis.

  • #315

    Daniel (Montag, 30 November 2020 00:05)

    Guten Abend Herr Schüller,

    ich bin 23 Jahre alt und studiere zurzeit Wirtschaftsinformatik.
    Wie üblich in jungen Jahren, habe ich einen (mehrere) große Fehler gebaut.. die ich sehr bereue.
    Ich habe mich in einer GayEscort Seite angemeldet und habe mich als Escort Boy ausgegeben (mit einem FakeAccount) mit diesem Account habe ich Termine entgegengenommen und habe von diesen Personen eine Vorzahlung angenommen.. ohne dass das Treffen stattgefunden hat.
    Es sind mehrere Fälle, von denen aber nur 3 Leute mich angezeigt haben und diesbezüglich ich auch eine Vorladung von der Polizei bekommen habe.
    Strafverfahren.. Betrug 263
    Ich bin student und bereue es wirklich sehr, mir ist auch klar das ich meine Zukunft dadurch kaputt gemacht habe.
    Ich bin nicht vorbestraft, meine ganze Familie hatte noch nie was mit der Polizei Zutun gehabt, meine kleinen Geschwister machen ihr Abitur.
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

  • #316

    Bukem (Montag, 30 November 2020 14:39)

    @Daniel: Ohne genauere Fallkenntnis kann man jetzt wohl nur sagen: Sie sollten sich Ihre Optionen gut überlegen.
    Es mag bestimmt sein, dass manche der Geschädigten aus Scham nicht zur Polizei gehen oder das Geld zurückfordern.
    Sie müssen hier eigentlich bei jedem Geschädigten mit der Rückzahlung, evt auch mit weiteren Anwalts- und Gerichtskosten rechnen. Und in dem Strafverfahren dürfte das wohl noch auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Vor allem dann, wenn Sie erstens geständig sind und zweitens sich um die Schadenswiedergutmachung ernsthaft bemühen.
    Oder Sie räumen nur das ein, was Ihnen grad von den dreien vorgeworfen wird, dann laufen Sie aber Gefahr, dass die anderen Vorgänge auch noch angezeigt und abgeurteilt werden könnten.
    Anwaltlich steht Herr Schüller gern bundesweit zu Diensten

  • #317

    Nika (Donnerstag, 21 Januar 2021 16:27)

    Ich bin 30 Jahre alt und mache gerade eine schulische Ausbildung. Vor einem Jahr war die Geldnot so groß, dass ich Warenbetrug bei Ebay gemacht habe. 3 Leute, rund 1100 Euro Schaden. Mein schlechtes Gewissen war groß und ich habe das Geld nach mehreren Wochen zurückgezahlt. Jetzt habe ich ne Vorladung bekommen von der Polizei. Ich bin Ersttäterin, habe noch nie vorher was gemacht. Mit welchem Strafmaß muss ich rechnen?

  • #318

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 21 Januar 2021 22:35)

    Mit etwas Glück kriegt man noch eine Einstellung nach § 153 a StPO hin. Ist sinnvoll, das einen Anwalt regeln zu lassen. Melden Sie sich gerne bei mir, wenn ich mich darum kümmern soll, danke.

  • #319

    Privat (Sonntag, 24 Januar 2021 13:30)

    Wann genau war den der betrug in welchem Monat

  • #320

    Privat (Sonntag, 24 Januar 2021 13:31)

    Nika

  • #321

    Privat (Sonntag, 24 Januar 2021 20:42)

    Nach wie viel Jahren kann eine Anzeige noch kommen?

  • #322

    Bremer (Donnerstag, 28 Januar 2021 22:54)

    Hallo ,

    Und zwar habe ich damals als ich 15 war vor einen halben Jahr einen Prozessor kühler eingestellt in eBay Kleinanzeigen. Der kühler hatte einen wert von 10-20 Euro. Der Käufer dachte das wäre der Prozessor aber es war nur der Lüfter , es stand auch im Titel. Nur für den Lüfter hatte er mir dann 115 Euro überwiesen. Er hatte mir seinen Ausweis geschickt und ich habe den dann bei eBay Kleinanzeigen weiter verschickt.

    Deshalb habe ich eine 2. anzeige bekommen wegen versuchten betrug .

    Kann es sein das ich noch eine anzeige bekomme weil ich den Ausweis weiter geschickt habe und mich als die Person ausgab. Ich wollte einen PC verkaufen den ich gar nicht besaß und das Geld auf PayPal Freunde bekommen .

    Ich habe nicht nach gedacht und bereue es zu tiefsten . Ich habe mein eBay Kleinanzeigen Konto und PayPal Konto gelöscht.
    Ich muss die tage eine aussage machen und werde Wahrscheinlich alles gestehen .

    Mit welchen Strafen musss ich rechnen bin jetzt 16 Jahre alt und war da zum Zeitpunkt 15 . Ich bin nicht vorbestraft .

    Ist eine Anzeige so schlimm ? werde ich nie einen Job bekommen ? und wird die Anzeige für immer bleiben ?

    danke im Vorraus

  • #323

    Olz (Dienstag, 16 Februar 2021 13:13)

    Nach wie viel Jahren kann eine Anzeige noch kommen wegen betrug

  • #324

    Luciano (Freitag, 26 März 2021 12:24)

    Guten Tag

    Ich habe folgendes Problem, ich habe vor knapp 2 Jahren Warenbetrug auf EBay Kleinanzeigen begangen. Das war eine trotz Reaktion, weil ich kurz vorher selber auf ein Betrüger reingefallen bin. Habe mehrere Tickets mit einem Fake Account für ein Festival verkauft ohne die Tickets zu besitzen. E - Mail Adresse habe ich nach paar Monaten gelöscht. Meine Kontodaten allerdings, waren echt. Kurze Zeit später, wurde mein Konto gesperrt und ich wurde gekündigt. Ohne das mir ein Grund genannt wurde.
    Ich hab dann eine Vorladung von der Polizei bekommen, auf die ich nicht eingegangen bin.

    Jetzt werde ich in kürze einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten.
    Es sind ca. 6 Personen, davon haben mich jetzt wahrscheinlich 2 angezeigt Summe beläuft sich zwischen 50€ und 150€.

    Meine Frage wäre nun, kann ich sagen dass ich damit nichts zu tun habe und mich nicht daran erinnern kann von jemanden diesbezüglich Geld bekommen zu haben?!
    Da das Geld auf mein Konto eingegangen ist, aber dieses Konto nicht mehr existiert.
    Die Gespräche verliefen über ein Fake Account, also gibt es keine Beweise dass man auch die Person war.
    Account und E Mail wurden gelöscht.

    Ich wäre bereit das Geld zurück zu zahlen, aber da ich kein Verlauf oder Bankdaten mehr von den Personen habe, ist die Situation kompliziert.

    Womit habe ich zu rechnen?! Sollte ich einen Anwalt einschalten?!

    Ich bin 29, nicht vorbestraft, hatte als Jugendlicher 2 mal Sozialstunden ableisten müssen.

    Mir ist es wichtig, die Sache so zu regeln... dass ich keine Eintragung in mein Führungszeugnis bekomme.

    Mfg.

  • #325

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 26 März 2021 13:46)

    @Luciano:

    Wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Wenn es mehrere Personen waren, die Sie angezeigt haben, könnte das einen Verdacht auf einen gewerblichen Betrug begründen, § 263 I, III StGB. Und dann wird es definitiv mehr als knapp mit dem Führungszeugnis. Selten dämliche Story übrigens mit der Trotzreaktion. Wenn Sie sich diesen Stuss am besten selber noch glauben, ist Ihnen nicht zu helfen.

  • #326

    Kdkdm (Samstag, 27 März 2021 18:00)

    Nach wie vielen Jahren kann noch was kommen

  • #327

    Ksjd (Sonntag, 28 März 2021 12:28)

    Luciano wann hast du die Vorladung von der polizei erhalten und wann war das genau der betrug

  • #328

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 28 März 2021 14:26)

    @326:

    In der Regel solange, bis die Tat verjährt ist. Die Verjährungsfristen sind in § 78 StGB geregelt: https://dejure.org/gesetze/StGB/78.html

  • #329

    Gerti (Freitag, 16 April 2021 02:15)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    bin wegen Betrug angeklagt. 2. Gerichtstermin ist in knapp 3 Wochen. Der 1.Termin fand nicht statt.
    Kurzfassung: Ex-"partner" (eher affäre) kaufte ein Auto, war auf mich zugelassen. Ich war total verliebt und noch mehr naiv. Bin nur ab und an damit gefahren. Als es zur Trennung kam und er mir Geld schuldete gab er mir, quasi als Gegenleistung, das Auto. Bin ihn dann ca 1 Jahr selbst gefahren und hab ihn dann verkauft. Nach 1,5 Jahren bekam ich Post vom Anwalt. Tacho war manipuliert. Mit tüv-beweis. Bin fast tot umgefallen. Habe dann sofort Kontakt zum Käufer aufgenommen, das Geld zurück gezahlt und das Auto zurückgenommen. Beweis war ja da. Bin nicht vorbestraft. Ex ist anscheinend abgetaucht, jedenfalls nicht auffindbar. Wie kann ich beweisen dass ich den km-stand nicht manipuliert habe? Schließlich steht überall mein name, nicht seiner. Oder kann das Gericht mich überhaupt bestrafen? Zum Vorwurf "betrug" gehört ja, wie ich hier oft lesen konnte, vorsatz. Hab nur noch schlaflose Nächte... Danke im Vorfeld für ihre einschätzung.

  • #330

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 16 April 2021 08:55)

    Wenn die Sache vor Gericht verhandelt werden soll, haben Sie doch sicher einen Verteidiger, oder?

    Was sagt der denn dazu? Sollte doch nicht so schwer sein, Sie da raus zu kriegen, Sie hatten doch offensichtlich keinen Vorsatz....

  • #331

    Gerti (Freitag, 16 April 2021 10:08)

    Nein, ganz bestimmt nicht. Mein Anwalt sagt "50/50". Das würde auch ich als Laie sagen... er sagt auch, dass es ne straftat ist. Weiß ich, aber ich hab den Wagen nach bestem Wissen und Gewissen verkauft. Das Auto war auch technisch und optisch in einem top-zustand. Also für mich beim Zeitpunkt des Verkaufs kein Anzeichen dass die km falsch sein könnten. Die strategie meines anwalts kenne ich noch nicht.... ob ich nichts sagen soll oder was auch immer. Daher wollte ich gerne eine zweite Meinung, bzw. Einschätzung. Wirkt sich das wohl positiv aus, dass der "Betrogene" sein Geld wieder bekommen hat? Habe sofort reagiert weil es nie meine Absicht war ihm zu schaden.

  • #332

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 16 April 2021 12:38)

    Es wird wohl schwer nachzuweisen sein, dass Sie wussten, dass der Tacho manipuliert war. Wenn Sie das nicht wussten, wäre es jetzt logisch, den ehemaligen Eigentümer ebenfalls anzuzeigen und dem Gericht das mitzuteilen. Ansonsten würde ich als Anwalt auf den Zweifelssatz gehen. Man kann Ihnen den Vorsatz nicht nachweisen.

  • #333

    yannickprcms (Donnerstag, 17 Juni 2021 01:55)

    Hallo,

    aktuell sieht es danach aus als wäre ich das Opfer eines Ebay Betrugs in der Höhe von 575€ geworden. Ein Kontakt zum Verkäufer ist aktuell noch möglich. Was soll ich machen? Wie und in welcher Form kann/soll ich mitteilen dass das was er macht Betrug ist und ich mein Geld wieder möchte? Womit genau kann ich ihm "drohen"?
    Vielen Dank im voraus

  • #334

    Bukem: (Donnerstag, 17 Juni 2021 11:40)

    @yannickprcms: mit einer Strafanzeige bei der Polizei sowie zivilrechtlichen Schritten über einen Anwalt, um ihr Geld zurück zu fordern.
    Kostet beides unangenehm viel. Ob der Täter dich davon überzeugen lässt, sei dahingestellt

  • #335

    Believe (Mittwoch, 14 Juli 2021 04:54)

    Guten Tag!
    Ich würde wegen Warenkreditbetrug angezeigt und hatte eine Vorladung bei der Polizei. Waren wert war 6040€ Einzelfall (Uhr). Mir wird unterstellt, dass ich die Sendung bekommen aber vorgetäuscht die nicht zu erhalten habe. Die Sendung war natürlich zeitlich bezahlt worden. Ich bin an dem Zeitpunkt umgezogen und das Päckchen ist mir verloren (aber wiedergefunden) gegangen. Was ich auch dem Verkäufer schriftlich bestätigt habe - leider nach der die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft raus war. Ich bin 26, nicht vorbestraft und habe leeres Polizei Zeugnis. Was erwartet mich im Gericht (Tagessätze oder noch schlimmer?), könnte ich es vor Gericht mit Anwalt über par.153 (Geldauflage) einstellen?

  • #336

    Bukem: (Mittwoch, 14 Juli 2021 10:44)

    @believe: verstehe ich denklogisch noch nicht ganz, inwieweit da ein Betrugsvorwurf entstanden sein bzw jetzt noch aufrecht erhalten bleiben könnte.
    Natürlich sollte das eingestellt werden können, eigentlich auch ohne Geldauflage oder ähnliches, sondern schlicht mangels Tatverdachts. Sie haben Recht, das ist anwaltliches Tagesgeschäft.
    Herr Schüller steht hier gerne zu Diensten, er ist bundesweit tätig. Kontakt Mail steht hier oben auf der Seite

  • #337

    Believe (Mittwoch, 14 Juli 2021 13:16)

    Laut Polizei gibt es ein Tatverdacht ein Label (Etikett) manipuliert zu haben um Vortäuschung nicht erhaltene Ware zu machen. Ist mir natürlich nicht bewusst und alles neu, deshalb hoffe ich zumindest es einzustellen (Geldauflage) bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kommt, weil die Polizei meine „Geschichte“ als nicht glaubwürdig bezeichnet hatte. Die Akte ist leider noch bei der Polizei, da ich erst gestern bei der Vorladung war und dauert bis die wieder zurück zur Staatsanwaltschaft geht..

  • #338

    Bukem: (Donnerstag, 15 Juli 2021 08:00)

    @believe: um das genau bewerten zu können, müsste ein Anwalt natürlich selbst zu erst Akteneinsicht nehmen.
    Herrn Schüller erreichen Sie bei Interesse unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Wie gesagt, das ist anwaltliches Tagesgeschäft

  • #339

    farnetoro (Sonntag, 08 August 2021 10:40)

    Ich hab zwei Einträge im bzr

    1 Tat - Betrug 16 Monate auf Bewährung
    2007 / 7 War Verhandlung

    2 Tat - Betrug 6 Monate auf Bewährung
    12 März 2012 war Verhandlung


    Beide Bewährungen wurden nicht widerrufen. Keinerlei Vorfälle in diesen ganzen Jahren

    Erwachsenen Strafrecht .

    Eine kleine Geldstrafe steht noch bis 17.9.2021 im Führungszeugnis und dürfte dann gelöscht sein. Alkohol auf Fahrrad .

    Wann in etwa wären alle Einträge aus dem Bzr gelöscht ?

  • #340

    Bukem: (Sonntag, 08 August 2021 17:55)

    @farnetero: das müsste man sich grundsätzlich etwas genauer anschauen, weil Die ja mehrere Einträge haben:

    Grundsätzlich gilt: Eintragungen im Vorstrafenregister bleiben nicht ewig bestehen. Es gelten gemäß §§ 45, 46 BZRG feste Tilgungsfristen für die Vermerke. Dabei ist die Tilgung der Vorstrafe von der Verjährung im Strafrecht abgekoppelt.

    § 46 BZRG sieht Tilgungsfristen zwischen 5 und 20 Jahren für bestimmte Verurteilungen vor. 10 Jahre für
    Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen ab drei Monaten (wenn mindestens eine weitere Vorstrafe besteht) und
    Freiheitsstrafen/Strafarrest zwischen drei Monaten und einem Jahr, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wurden. Längere Strafen verursachen eine 15 jährige Tilgungsfrist.

    Wie sich das jetzt genau auf ihren Fall auswirkt, müsste konkret bei Ihnen in den Akten nachgeschaut werden. Gehen Sie schlimmstenfalls von 10 Jahren ab 2012 aus. Ist aber nur ne Vermutung aus dem Bauch raus und kein rechtssicherer Rat

  • #341

    Farnetero (Mittwoch, 11 August 2021 10:43)

    Also werden die einzelnen Einträge unabhängig von der jeweils anderen gelöscht sobald die Frist zum Beispiel 10 Jahre Rum sind plus 1 Jahr tilgungsfrist ?

    Hab jetzt mehrmals schon gelesen das erst dann alle Einträge gelöscht werden , wenn alle Einträge Tilgungsreif sind . Erste Tat hat ja soviel ich gelesen habe 15 Jahre Frist plus 1 Jahr tilgungsreife .

    Die Geldstrafe wird nach 5 Jahren erst gelöscht oder ?

    Gilt das im bzr auch wie im Führungszeugnis das die eigentliche Straflänge zusätzlich auf die Frist oben drauf kommt? Also wie bei Tat 2 . 10 Jahre Frist plus die 6 Monate die ich auf Bewährung bekommen habe plus 1 Jahr tilgungsfrist ?

  • #342

    Bukem: (Mittwoch, 11 August 2021 17:38)

    @Farnetero: könnte dazu würfeln, das wäre ungefähr genau so rechtssicher als Antwort.
    Wenn Sie das konkret geprüft haben wollen, muss man konkret in ihre Akte sehen. Dazu steht Herr Schüller bei Interesse gerne zu Diensten. Allerdings kostenpflichtig

  • #343

    Farnetoro (Mittwoch, 11 August 2021 18:13)

    Mir geht es nur um die gesetzlichen Fristen . Das hat ja erstmal nichts mit der Akte zu tun

  • #344

    Farnetoro (Donnerstag, 12 August 2021 16:33)

    Die gesetzlichen Fristen sind doch geregelt. Was soll die Akte auch bringen ? Hab jetzt Post bekommen wegen bzr Einsicht. Warte nur noch auf weitere Post vom Amtsgericht

  • #345

    Lisa (Dienstag, 17 August 2021 11:12)

    Hallo,
    ich wurde bei Ebay Kleinanzeigen um 70 Euro betrogen, welches auch angezeigt wurde und vor Gericht ging. Ich bekam Recht, jedoch zahlte die Schuldige weiterhin nichts. Jetzt wurde ein Gerichtsvollzieher bei ihr vorbeigeschickt und die Schuldige musste eine Vermögensauskunft abgeben. Laut Gutachten ist angeblich bei ihr nichts zu holen, da sie nur einen Minijob hat und angeblich kein Geld am Konto besitzt. Gibt es denn nun gar keine Möglichkeit mehr, mein Geld wiederzubekommen? Kann ja nicht sein, dass man das so hinnehmen muss.

  • #346

    Bukem: (Dienstag, 17 August 2021 12:31)

    @lisa: Sie haben jetzt einen vollstreckbaren Titel, aus dem 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
    So entstehen jetzt erstmal nur weiter Verfahrenskosten, die Sie verauslagen. Dürfte mittlerweile mehr sein als die eigentliche Hauptforderung von 70€.
    Doch, die sieht es aus, wenn kein pfändbares Einkommen vorliegt, sollten Sie abwarten und auf eine freiwillige Ratenzahlung hoffen

  • #347

    Lisa (Dienstag, 17 August 2021 14:34)

    @Bukem: Die Schuldige hat bisher auf keinen Brief reagiert. Weder auf Schreiben vom Anwalt, vom Gericht, der Polizei. Somit wurde sie ja auch schuldig gesprochen. Kann die Ratenzahlung der Anwalt beauftragen?

  • #348

    Mika (Donnerstag, 23 September 2021 19:00)

    Habe auf meinem Namen und mit meinem Paypal-Konto 3 Leute auf Kleiderkreisel und Ebay-Kleinanzeige betrogen. Die Summe läuft auf ca 400€ hinaus. Diese Woche bekam ich ein Brief von der Polizei mit der Vorladung wegen Verdacht auf Weitere Arten des Warenkreditbetruges gemäß 263a StGB.
    Zur angegeben Tatzeit war ich 18 bzw. 19 Jahre alt, nicht vorbestraft Vollzeitstudent.

    Sollte ich zur Vorladung hingehen? Wäre es sinnvoll einfach zu gestehen?
    Was für Strafen würden auf mich zukommen? Vermutlich Geldstrafen, wie hoch wären die Geldstrafen ca.? Lohnt es sich einen Anwalt anzuschaffen. Die Anwaltsgebühren würden, laut Anwalt, ca. 400€ betragen.

  • #349

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 23 September 2021 20:29)

    Das fällt noch unter Jugendstrafrecht. Ist der Schaden schon beglichen worden?

  • #350

    Mika (Freitag, 24 September 2021)

    Noch nicht, konnte den Schaden aus finanziellen Gründen den Schaden nicht zurück zahlen

  • #351

    Sophias (Samstag, 02 Oktober 2021 12:14)

    Hallo,
    ich habe vor zwei Monaten eine Einladung zur Aussage bekommen aufgrundbvon Warenbetrug. Es war ein Betrag unter 10 Euro und das Verfahren wurde eingestellt. Leider habe ich nicht nur eine Perspn betrogem und es kam eine weitere Anzeige. Es handelt sich um eine Summe unter 10 Euro. Ich werde Montag direkt alte Kontoauszüge anfordern, damit ich das Geld sofort zurück überweosen kann. Das was ich damals gemacht habe bereue ich total ich habe mich einfach nicht um die Verkäufe gekümmert und nicht alles abgeschickt. Ich bin noch 17 Jahrevalt und einen Anwalt können wir uns für sowas nicht leisten. Nun ist meine Frage soll ich zu dem Termin erscheinen und was für eine Strafe könnte mich erwarten. Ich bereue es total und bin bereit sozialstunden etc abzuleisten. Es ist schon eine Strafe für mich das zu wissen, meiner Mutter erneut zu erklären und von dem gleichen Polizist eine Aussage zu tätigen. Das wird man mir doch nicvt glauben. Wie könnte denn eine Strafe für unter 10 Euro Warenbetrug minderjährig ?

  • #352

    Bukem: (Montag, 04 Oktober 2021 10:33)

    @Sophias: im Jugendstrafrecht steht immer der pädagogische Aspekt im Fokus. Es ist bestimmt gut und richtig, wenn Sie sich um die Wiedergutmachung des Schadens bemühen und zu Ihrem Verhalten stehen.
    Das freut den Jugendrichter, dass Sie sich das ganze eine Lehre sein lassen.
    Ob es dann noch eine Ermahnung oder evtl tatsächlich sog. Weisungen oder Auflagen in Form zb von Sozialstunden gibt, kann ich nicht sagen. Wäre aber nicht wild, taucht nirgendwo später auf

  • #353

    Diefrau (Sonntag, 12 Dezember 2021 17:23)

    Hallo. Mein Partner hat ebaywarenbetrug begangen 2018 und wurde mit Geldstrafe 5.2020 verurteilt. Er hatte dann 6.20 ein erneute Anhörungsbogen von der Polizei bekommen weil er 02.2020 angezeigt wurde da er Ware verkauft hat bei ebay und nicht versendet hat.Dazu hatte er sich auch geäußert da er damals mittellos war und die Gelder sowie es möglich war auch zurück gezahlt hat. (Kontoauszüge belegen dies) seit dem ist er nicht wieder straffällig geworden und auch die Geldstrafe zahlt er seit dem regelmäßig und ist damit im März fertig. Nur hatten wir nach Juni letzten Jahres nichts weiter über die erneute Anzeige gehört haben es aber auch noch nicht zurück gezahlt weil es ja eine aktuelle Anhörung ist. Nun nach Umzug flattert plötzlich ein neuer Anhörungsbogen bei uns ein. Wie gehen wir am besten vor?

  • #354

    Bukem (Montag, 03 Januar 2022 18:30)

    @diefrau: üblicherweise sollte man in so komplexeren Fällen mit dem Anhörungsbogen zum Strafverteidiger, damit dieser den Fall sichten, Sie beraten und Akteneinsicht nehmen kann.

  • #355

    Binnen (Dienstag, 18 Januar 2022 14:21)

    Guten Tag, vor 1 1/2 Jahren habe ich auf Ebay Kleinanzeigen Geräte verkauft, die ich nie besessen habe. Hauptsächlich ging es dabei um Handys usw...
    6 Monate später gab es dann bei mir eine Hausdurchsuchung und alle meine Geräte wurde beschlagnahmt. Gestern habe ich einen Anruf von der Polizei erhalten, dass ich einige Geräte wieder abholen kann. Einen Laptop und ein Smartphone mussten allerdings dort bleiben. Mir wurde gesagt, dass das jetzt an die Staatsanwaltschaft übergeben wird. Ich bin 24 Jahre alt und hatte vorher nie etwas mit der Polizei zu tun. Es geht um ca. 30 Fälle wobei eine Summe von ca. 6000€ entstanden ist.
    Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?
    Wie lange wird die Staatsanwaltschaft ungefähr brauchen?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  • #356

    Bukem (Mittwoch, 19 Januar 2022 13:10)

    @Binnen: es wäre hier naheliegend, dass bei dem Zeitraum, der Menge der Delikte und der Höhe des entstandenen Schadens leicht ein gewerblicher Betrug seitens der StA angenommen wird. Da droht eine Mindest Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

    Ganz ehrlich: Sie brauchen schnell anwaltliche Hilfe, wenn Sie sich vor solchen Überraschungen schützen wollen. Denn nur dann kann die Beweissituation bewertet und eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
    Herrn Schüller erreichen Sie unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Grundsätzlich sei drauf hingewiesen, dass ein Geständnis und Schadenswiedergutmachung strafmildernd wirken.
    Trotzdem bitte nicht allein im Blindflug machen

  • #357

    Niklas (Freitag, 13 Mai 2022 07:07)

    Hallo, vor 2 Monaten habe ich etwas über Ebay KA verkaufen wollen, Betrag 50€. Dem Käufer habe ich im vorfeld ein Bild des Adressetikett gesendet. Das Päkchen war nicht versichert.

    Nun war es so, dass mehrere Pakete an diesem Tag zur Post gingen und ich dies vergessen habe zu versenden (ist mir erst später aufgefallen, war mir sicher er hat es bekommen) er hat mich angezeigt wegen Warenbetruges. Gestern erhilt ich Post der Polizei. Ich solle mich schriftlich oder persönlich dazu äußern. Muss ich dieses Schreiben überhaupt beantworten?

    Kann ich mich ggf. an Sie wenden um dies mit der Polizei zu klären und was für Kosten würden für mich entstehen, wenn ich das Verfahren so durchlaufen lasse (Ich wäre Ersttäter) oder durch Ihre Arbeit?

  • #358

    Bukem: (Samstag, 21 Mai 2022 11:04)

    @Niklas: wenn Sie sich gar nicht kümmern, wird das voraussichtlich mit einem Strafbefehl gg Sie und einer zusätzlichen Geldstrafe enden. Abgesehen davon, dass Sie Natürlich zivilrechtlich den Kaufpreis erstatten müssen und Gefahr laufen, dass sich die andere Partei einen Anwalt nimmt, dessen Kosten Sie auch tragen müssen.
    Schildern Sie doch einfach der Polizei den Fall , wie Sie es hier getan haben. Bieten Sie sofort eine Schadenswiedergutmachung an. Sagen Sie auch, dass sich die andere Partei vor der Anzeige bei ihnen nicht gemeldet hat

  • #359

    Koeln13 (Donnerstag, 21 Juli 2022 16:59)

    Hallo, ich habe einen Warenbetrug begangen, habe ein iPhone bei einem online Shop gekauft und über ein manipuliertes Rücksendelabel eine Rücksendung vorgetäuscht. Das Geld wurde mir dann zurückerstattet, da die sendungsverfolgung bei der DHL ergeben hat, dass die Sendung an eine falsche Adresse zugestellt wurde. 1,5 Jahre später habe ich nun eine Vorladung wegen Betruges im Briefkasten. Warenwert war 1.400€, Ich bin nicht vorbestraft, 36 jahre.Wie wird die Strafe aussehen? Und inwieweit kann man mir überhaupt die Manipulation nachweisen?

  • #360

    Bukem (Sonntag, 24 Juli 2022 13:05)

    @Koeln13: um hier genauere Aussagen treffen zu können, müsste sich anwaltlich Ihre Ermittlungsakte angesehen werden. Da steht der Sachverhalt und die Beweismittel ja drin.
    Kann nichts dazu sagen, da ich nicht weiß, ob das ein Einzelfall oder Ihre regelmäßige Methode war.
    Sofern Einzelfall und Sie zuvor nicht straffällig waren oder sogar unter Bewährung stehen wird das mit einer an Ihrem Einkommen orientierter Geldstrafe enden.
    Kleiner Hinweis: ein Geständnis wirkt immer strafmildernd.
    Wenn Sie anwaltliche Hilfe brauchen, bitte direkte Mail an Herrn Schüller unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #361

    Privat (Freitag, 12 August 2022)

    Ich 16 Jahre alt wurde letztes Jahr im Sommer um einen computer betrogen 1950€. Ich wollte mich rächen weil das Geld für meinen Führerschein bestimmt war und habe warenbetrug begangen um mein Geld zurück zu erhalten in mehreren Fällen vermutlich 9 insgesamt 1100€ Schaden. Als ich 13 war hatte ich eine Anzeige wegen ladendiebstahls aufgrund von Mobbing. Muss ich jetzt ins Gefängnis? Ich habe so sehr Angst

  • #362

    Bukem (Montag, 15 August 2022 09:14)

    @Privat: Nein, in Ihrem Fall wird Jugendstrafrecht angewandt, wo es immer um pädagogische Hilfestellung und nicht primär um Strafe geht.
    Trotzdem ist dann kein Selbstläufer. Immerhin haben Sie eine ordentliche kriminelle Energie aufgezeigt. Und dass immer andere Schuld sein sollen, ist ziemlicher Unsinn, das wissen Sie mittlerweile hoffentlich selbst

  • #363

    Privat (Mittwoch, 17 August 2022 17:08)

    (Der Letzte Beitrag von: "Privat" gehört zum folgenden Beitrag)

    @Rechtsanwalt Schüller ich weiß das was ich getan habe war mehr als großer Mist und ich habe damit den rest meines Lebens vernichtet und das ist sicher und ich bin bereit dazu alles gut zu machen und jeden cent zurück zu zahlen jedoch habe ich ein Anliegen das ich unbedingt loswerden muss. Zum aktuellen Zeitpunkt haben sich 2 Personen gemeldet bzw eine Anzeige erstattet. Eine Anzeige mit meinem Namen darauf und eine andere mit dem Namen meiner Mutter, warum meine Mutter eine Anzeige erhalten hat liegt daran das ich nicht über ein eigenes Bankkonto verfüge und das Geld daher auf einem Paypal Konto mit einem Pseudo Namen sowie Adresse eingenommen habe. Das eingenommene Geld habe ich danach meiner Mutter über Paypal gesendet und sie hat es mir ausgezahlt. Meine Mutter wusste nichts von den schlechten Aktivitäten die ich getrieben habe da ich eine sehr lange Zeit Waren im Internet angekaufte habe und danach online etwas teurer verkauft habe. Bis zu dem Zeitpunkt als der Vorfall mit der Betrugsmasche war bei dem ich etwa 2000€ verlor und ich dadurch auf die Schiefe Bahn abgerutscht bin. Mein Problem ist das ich 90% des Geldes auf das PayPal Konto meiner Freundin gesendet habe in verschiedenen Zeitabständen und ich habe jetzt Angst das sie dadurch ebenfalls eine Anzeige bekommen könnte oder sogar mehrere. Alle Anzeigen werden vermutlich erst in einem Jahr auf dem Tisch liegen. Meine Freundin wusste jedoch nichts von meinen Aktivitäten und man kann ihr nichts nachweisen. Gegen mich läuft mittlerweile ein Verfahren, kann ich meine Freundin decken und die Anzeigen auf mich überschreiben lassen? Sie ist absolut unschuldig und bei ihr gibt es keinerlei Beweise oder Hinweise zu finden. Ich brauche unbedingt ihre Hilfe und weiß sie auch zu schätzen ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Ich bin bereit dazu egal wie lange es auch immer dauern wird alles wieder in Ordnung zu bringen das ist meine Verpflichtung.
    Mfg

  • #364

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 August 2022 08:39)

    Wenn ich Ihnen etwas raten darf: Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt. "Anzeigen überschreiben lassen"...Sie meinen, dass Sie Ihre Freundin aus der Schußlinie nehmen wollen.

    Das kann erst nach Akteneinsicht geklärt werden. Sie brauchen einen Anwalt, sonst fliegt Ihnen die Sache um die Ohren. "Rest meines Lebens vernichtet" ist ebenso Unsinn. Sie haben keinen Plan, Mann. Melden Sie sich bei mir, wenn ich das Strafverfahren für Sie regeln soll: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #365

    Private (Sonntag, 04 Dezember 2022 19:30)

    Könnte die Selbstanzeige das Verbrechen beseitigen?
    Die Summe liegt bei rund 12000 Euro, Bafoeg-Fall. Etwa 13 Monate.

  • #366

    Bukem: (Mittwoch, 08 Februar 2023 12:24)

    @privat: eine Selbstanzeige kann regelmäßig strafmildernd wirken, aber bei erheblicheren Vergehen diese nicht auf Null reduzieren.
    Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen und den dazu gehörenden Unterlagen anwaltlich beraten lassen. Alles andere hier online im Forum ist reine Mutmaßung.
    Bei Bedarf steht Herr Schüller ja zur Verfügung. Bitte Mail an

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #367

    Privat A (Donnerstag, 16 März 2023 02:02)

    Hallo, Ich habe vor 1 woche eine Vorladung Als Beschuldigter wegen warenbetrugs bekommen, Das geld wurde sofort zurück gesendet und der strafantrag von der geschädigten person zurück genohmen, Jedoch liegt es jetzt an der staatsanwaltschaft, Habe eine Eingestellte Anzeige wegen sachbeschädigung (14) Und einmal verletzung des höchstpersöhnlichen lebenenbereiches durch eine foto/video aufnahme von einer schlägerei, (15) Nun bin ich 18 und wollte wissen was mit der warenbetrugs anzeige passiert, Bekomme ich sozialstunden? Wird das verfahren eingestellt? oder kommt eine Geldstrafe? LG

  • #368

    Bukem (Donnerstag, 16 März 2023 11:15)

    @Privat A: das können wir hier so pauschal nicht beantworten. Ganz kurz: Vermutlich wird es eine Reaktion des Jugendstrafgerichts geben.
    Mit 18-21 wird die Entwicklungsreife des Straftäters geprüft. Jenachdem kommt Jugendstrafrecht oder das Erwachsenstrafrecht zur Anwendung.
    Im Jugendstrafrecht geht es punktuell um pädagogische Hilfestellung, nicht primär um Bestrafung.
    Nach den Umständen des Einzelfalls und einem entsprechend guten sozialem Umfeld kann es auch bei einer richterlichen Ermahnung bleiben. Die Sozialstunden als Weisung ist da schon ein stärkeres Mittel. Was kommt, hängt eben an ganz vielen persönlichen Faktoren . Besonders schlimm wird es nicht werden.

  • #369

    Anonym (Dienstag, 21 März 2023 18:58)

    Hallo ich habe was auf Ebay verkauft und auch versendet. Jetzt hat mich der Käufer angezeigt da sie was bekommen hat was sie nicht wollte. Sie war schon am Anfang komisch und hat mir viele Nachrichten geschickt. Es war ein Missverständnis und ich war bereit es aus der Welt zu schaffen. Das wollte sie aber nicht.

  • #370

    Bukem: (Mittwoch, 22 März 2023 13:07)

    @Anonym: das sollte sich ja dann über die eBay Produktbeschreibung schnell klären lassen. Wenn Sie das so richtig beschrieben verkauft haben, sollte da keine Bewertung als Betrug möglich sein

  • #371

    Daddy (Sonntag, 20 August 2023 19:44)

    Hallo Herr Schüller,
    mein 17jähriger Sohn hat eine Anzeige wegen Warenbetrugs, bei der es im Oktober zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. Er hat fiktive Waren auf Ebay angeboten und sich über ein gefälschtes Paypal-Konto ca. 700,- € erschlichen. Es handelte sich um mehrere Käufer, die zwischen 25,- und 125,- € angezahlt hatten. Paypal hat aber selber nicht reagiert, und den Käuferschutz der Betrogenen abgelehnt. Erst Monate später, durch die Vorladung der Kriminalpolizei, wurde ich mit dem Fehlverhalten meines Sohnes konfrontiert. Nachdem ich ihn zur Rede gestellt habe, wurden alle Beträge wieder an die Geschädigten zurücküberwiesen (von meinem Paypal- auf seinen Fake-Account zu den Betrogenen). Danach habe ich ihn gebeten, seinen Account zu löschen, da er ja als minderjähriger eigentlich keinen haben darf. Bei dem Ermittlungstermin wurde klar, dass zwei Geschädigte, die um 100,- und 125,- € betrogen wurden, Anzeige erstattet hatten. Mein Sohn hat die Tat zugegeben, Reue gezeigt und das ganze zu Protokoll gegeben. Auch, dass die Beträge wieder zurückgezahlt sind. Die Polizistin wollte sich das durch die Geschädigten bestätigen lassen, da sie bei Paypal keinerlei Infos bekäme. Von den weiteren Geschädigten hat mein Sohn nichts erzählt.
    Nun kommt es ja leider doch zu einem Verfahren. Ich hatte gehofft, auch weil mein Sohn sich bisher nichts zu schulden hat kommen lassen, dass das Verfahren eingestellt wird. Inzwischen hat sich auch die Jugendgerichtshilfe gemeldet und meinen Sohn zum Gespräch geladen. Ist es, jetzt wo schon (fast) alles zugegeben wurde, sinnvoll sich Anwaltlich vertreten zu lassen? Mit was für einer Strafe hat er zu rechnen. Ich finde einen Warnschuss für sein verhalten eigentlich gut, möchte aber natürlich nicht, dass er sich durch eine Verurteilung, die Zukunft verbaut.
    Er hat als Teenager, dessen Mutter vor 5 Jahren verstorben ist, vermutlich auch nach der anstrengenden Pandemiephase, eine Sinnkrise.
    Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

  • #372

    Bukem (Montag, 21 August 2023 13:50)

    @Daddy: grundsätzlich geht es im Jugendstrafrecht wirklich immer primär um pädagogische Maßnahmen und Hilfestellungen, nicht um Strafe.
    Dazu hilft insbesondere auch die Jugendgerichtshilfe, die das persönliche Umfeld ermitteln und bewerten soll. Geständig sein, sich um Schadenswiedergutmachung bemüht haben und Einsichtsfähigkeit zeigen sind wichtige Faktoren. Es ist halt im gewissen Rahmen ok und gewollt, als Jugendlicher Grenzen zu erfahren, indem man sie überschreitet, dann halt aber draus lernt.
    Ins Gewicht fallen hier sicherlich nachteilig die Vielzahl der Geschädigten und der quasi gewerbliche Charakter. Was wollte er denn damit??
    Im mildesten Fall reicht dem Richter eine persönliche Ermahnung, wahrscheinlicher dürften Auflagen und Weisungen etwa in gemeinnütziger Arbeit sein. Das hat aber regelmäßig keine Folgen wie einen Eintrag im Führungszeugnis. Dies droht erst bei erheblicher Strafe. Ob ein Anwalt hier notwendig wäre, würde ich persönlich nicht glauben, kann aber verstehen, wenn Sie das beruhigt. Sofern es nicht im Hintergrund um Drogenkonsum ging, seh ich keine erheblichen Risiken für Ihren Sohn

  • #373

    Loana Alin (Montag, 02 Oktober 2023 10:22)

    Mein Mann hat begonnen, mich besser zu behandeln, und es war für uns beide ein Heilungsprozess. Der Albtraum, der fast zwei Jahre gedauert hatte, ist endlich vorbei. Es ist, als hätten wir uns noch einmal verliebt! Wir haben beide die Vergangenheit hinter uns gelassen und versuchen, vorwärts zu gehen – und zum ersten Mal seit langer Zeit sieht die Zukunft viel rosiger aus. Ich kann nicht in Worte fassen, wie dankbar ich Dr. Ilekhojie bin! Es ist, als hätten wir endlich die Dinge aneinander wiederentdeckt, die uns überhaupt erst verliebt haben. All die Sorgen und der Stress sind einfach verschwunden. Vielen Dank, Dr. Ilekhojie, dass Sie meine zerbrochene Ehe gerettet haben. Mein Mann und ich leben wieder glücklich. Alles dank Ilekhojie. Kontaktieren Sie ihn, um Ihre Ehe wiederherzustellen (E-Mail: gethelp05@gmail.com oder WhatsApp +2348147400259)

  • #374

    Michael (Donnerstag, 02 November 2023 15:22)

    Meine Lebensgefährtin wurde während der Ehe mit ihrem jetzt geschiedenen Mann um 25000 Euro betrogen. Er fälschte ihre Unterschrift um Kredite aufzunehmen oder kaufte über ihre kreditkarte ein....ergänzend fing er noch den postboten ab um mahnungsschreiben und ``gelbe Briefe`` abzufangen...2.5 Jahre nach der Strafanzeige kommt es jetzt zum Strafverfahren vor dem Amtsgericht. Welche Strafe ist zu erwarten ?

  • #375

    Bukem: (Samstag, 04 November 2023 08:22)

    @Michael: Sie meinen ein Strafverfahren gg Ihre Partnerin oder den Ex?
    Das hängt von der Aktenlage ab. Ist Sie denn anwaltlich vertreten? Ohne genaue Akteneinsicht kann man nur sagen, dass da ein natürlich Sanktionen folgen können. Es sollte aber ja leicht durch einen Graphologen erkannt werden können, ob Unterschriften gefälscht worden sind.
    Braucht Ihre Partnerin Hilfe? Dann bitte melden unter der obigen Kontakt Mail von Herrn Schüller

  • #376

    Sonja (Freitag, 10 November 2023 18:38)

    Hallo, jemand hat für 20€ bei mir Schuhe über Facebook gekauft, die ich unversichert versendet habe. Ich bekam nie eine Info, dass sie nicht ankamen. Jetzt nach 3 Monaten kam der Anhörungsbrief der Polizei.. Ich werde aber nur meine Personendaten zusenden und mich nicht zur Sache äußern. Habe ich etwas zu befürchten ?

  • #377

    Bukem (Mittwoch, 15 November 2023 22:28)

    @Sonja: klar, Sie haben zu befürchten, dass Sie wg eines Betrugs wenigstens mit einer Geldstrafe belegt werden. Sie sollten also genau überlegen, was Sie zur Richtigstellung vortragen können.

  • #378

    Rosel Mavela (Donnerstag, 16 November 2023 10:29)

    Mein Mann hat mich wegen einer anderen Frau verlassen. Das Schmerzlichste war, dass ich mit unserem zweiten Kind schwanger war. Ich habe alles getan, um ihn nach Hause zu bringen, aber nichts hat funktioniert. Ich ging sogar so weit, ihn zu verfolgen, aber er machte deutlich, dass er nicht mehr nach Hause zurückkehren wollte. Ich erklärte es einem Freund bei der Arbeit, der mich bat, Dr. Ilekhojie um Hilfe zu bitten. Mir blieb nichts anderes übrig, als es zu versuchen. Ich schickte ihm eine E-Mail (gethelp05@gmail.com) und er versicherte mir, dass er mir helfen würde, mich mit meinem Mann zu versöhnen, und teilte mir auch mit, dass mein Mann manipuliert und dazu gebracht würde, mich und unser ungeborenes Kind zu hassen. Nachdem ich ein paar Tage lang alles gegeben hatte, was er gesagt hatte, rief mich mein Mann am Nachmittag an und auch er liebte mich so sehr und wollte nach Hause zurückkehren, war sich aber nicht sicher, ob ich ihn zurückbringen würde. Er versprach, die verlorene Zeit nachzuholen, und ich habe gemerkt, dass es seit seiner Rückkehr so viele Veränderungen gegeben hat und dass das gemeinsame Leben gut verlaufen ist. Wenn Sie ähnliche Probleme haben, wenden Sie sich an Dr. Ilekhojie und holen Sie sich Hilfe. WhatsApp/Viber +2348147400259

  • #379

    Camila Acuna (Montag, 20 November 2023 09:53)

    Vor ein paar Wochen bemerkte ich ein merkwürdiges Verhalten meines Mannes und erfuhr, dass mein Mann sich mit jemandem verabredet. Er kommt spät von der Arbeit nach Hause und kümmert sich kaum noch um mich oder die Kinder. Manchmal geht er aus und kommt erst nach zwei bis drei Tagen nach Hause. Ich habe mein Möglichstes getan, um dieses Problem zu beheben, aber alles ohne Erfolg. Ich machte mir große Sorgen und brauchte Hilfe. Als ich eines Tages im Internet surfte, stieß ich auf eine Website, auf der vorgeschlagen wurde, dass Dr. Ilekhojie dabei helfen kann, Eheprobleme zu lösen, zerbrochene Beziehungen wiederherzustellen usw. Ich kontaktierte ihn und er versprach mir, mir bei einem Versöhnungszauber zu helfen. Ich tat alles, was er von mir verlangte, und genau wie Rodicas Fall kam mein Mann zwei Tage später als anderer Mann zurück. Er fing an, alles zu gestehen, was er getan hatte, und bat mich, ihm eine zweite Chance zur Wiedergutmachung zu geben. Dank Dr. Ilekhojie ist mein Mann jetzt liebevoller und verantwortungsbewusster. Kontaktieren Sie Dr. Ilekhojie über die folgenden Kontakte: Whatsapp/call/vibe+2348147400259 oder E-Mail: gethelp05@gmail.com

  • #380

    Hedwig Thorne (Freitag, 24 November 2023 19:16)

    Meine Ehe scheiterte an den endlosen Problemen und Schwierigkeiten, die ich mit meinem Mann hatte. Er ging, ohne sich umzusehen, und ich war so viele Monate allein. Seine Familie intervenierte und noch immer änderte sich nichts. Ich war emotional am Boden zerstört und verlor die Hoffnung, wieder die Liebe zu finden, weil er alles in einem Mann war, was ich jemals wollte. Wie so viele andere habe auch ich über das Internet von Dr. Ilekhojie erfahren. Wir besprachen ausführlich meine Probleme und er versicherte mir, dass ich die Lösung finden würde, die ich brauchte, um meine Ehe wiederherzustellen. Ich hatte keine andere Wahl, als mich an seine Vorgehensweise zu halten, da ich Beweise dafür hatte, dass er vertrauenswürdig ist und er nichts verzögerte. Er führte ein Versöhnungsritual für mich und meinen Mann durch und die Liebe und das Glück, die wir teilten, wurden wiederhergestellt. Es geschah in genau drei Tagen, wie Dr. Ilehojie versprochen hatte. Er ist in der Tat ein wunderbarer Helfer. Wenn Sie Probleme haben, kontaktieren Sie ihn über WhatsApp +2348147400259 oder senden Sie ihm eine E-Mail an: gethelp05@gmail.com

  • #381

    BLOCH (Montag, 26 Februar 2024 12:59)

    Finanzielle Unterstützung Stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Tilgung Ihrer Schulden zu unterstützen, Ihren Umsatz zu steigern oder eine Aktivität zu schaffen. Bitte kontaktieren Sie uns für einen finanziellen Beitrag.Kontaktieren e-mail: sandrabloch@gmx.ch Danke