Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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OVG Bremen: Fake Urin verhindert die Anwendung der neuen Rspr des BVerwG

Clean Urin begründet Ausnahme von der neuen Rspr. des BVerwG:

 

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte kürzlich folgenden Fall zu entscheiden:

 

Ein Cannabis Konsument wurde beim Führen eines KFZ erwischt. 

 

THC Wert 19 ng/ml.

 

Er gab den Polizisten zu Protokoll, vor einer Stunde letztmalig konsumiert zu haben (Fehler 1: Damit räumt er indirekt den gelegentlichen Konsum ein, vgl. https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/%C3%A4rztliches-gutachten-wegen-cannabis-die-6-stunden-regel-und-der-experimentelle-konsum/).

 

Er gab an, so circa 50 mal gekifft in den letzten 2,5 Monaten (Fehler 2: Damit räumt er dem Prinzip nach den regelmäßigen Konsum ein: Täglicher oder beinahe täglicher Konsum).

 

Und weil die Polizisten auch nicht auf Bäumen schlafen, checken die gerne mal den Inhalt der Unterhose.

 

Sind da 1 oder 2 Pimmel drin? Sind die beide aus Fleisch oder ist einer aus Plastik? Und sind da noch andere Sachen versteckt, die da nicht reingehören? Kaum zu glauben, aber das sind übliche Fragen. Und die Leute fahren oft mit Sachen in der Unterhose rum, die da üblicherweise nicht reingehören.

 

Der Hersteller dieser Fake Urin und Fake Pimmel Produkte wirbt bei Amazon etwa so (Kombi Pack Unterhose plus Beutel Clean Urin):

 

"Das Glück bevorzugt den, der vorbereitet ist! "Ich bin deine Spezial-Pants mit dem weltbesten & sichersten Geheimversteck. Ich verstecke deine Wertsachen an der sichersten Stelle – deiner privaten Safety-Zone. Hier darf nämlich selbst bei Kontrollen nicht durchsucht werden. So schütze ich deine Privatsphäre! Auf Festivals, Reisen und Partys hüte ich ALLE deine Geheimnisse. Ich gebe dir ein sicheres Gefühl, auf das du nie mehr verzichten möchtest." Auf der Innenseite der Unterwäsche befindet sich im Genitalbereich eine kleine Tasche, die sich bestens zum Erwärmen und Warmhalten von unserem synthetischen Urin CleanUrin eignet. Dies ist der einzige Bereich am Körper, der bei Kontrollen nicht überprüft werden kann und bei einem eventuellen Raub nicht überprüft wird. Hier sind Kreditkarten, Geld oder anderen Wertsachen sicher untergebracht. Daher ist die Unterwäsche auch perfekt für Reisende geeignet."

 

So wie die Hersteller der entsprechenden Produkte wirken, scheinen sie selbst gerne bestimmten Substanzen zuzusprechen. Vielleicht kommt daher auch der Irrglaube, dass bei einer Polizeikontrolle nicht in die Unterhose geschaut werden darf. Das ist natürlich nicht wahr. Man kann also sagen, dass die Anbieter dieser Produkte bewusst lügen, um ihre Produkte an Mann und Frau zu bringen. 

 

Sehr wohl darf dorthin geschaut werden. Und bei Interesse auch in jede gewünschte Körperöffnung... Noch mehr Details gefällig?

 

Seien wir doch mal realistisch:

 

Wer sich die Birne so paramäßig weich gekifft hat, dass er mit Fakepimmeln und Fake Körperflüssigkeiten durch die Gegend fährt, der tut selbiges dauernd und gehört aus eben diesem Verkehr gezogen. So einfach ist das. 

 

Kürzlich gab es ja das neue Urteil des BVerwG, wonach erstmals mit THC im Verkehr auffällige gelegentliche Konsumenten nicht direkt die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, sondern erst eine MPU angeordnet werden muss (=Regelfall).

 

Dazu meint des OVG Bremen folgendes:

 

"Trifft ein gelegentlich Cannabis konsumierender Fahrer aktiv Vorkehrungen, um im Fall einer Verkehrskontrolle den Cannabiskonsum zu verschleiern (hier: Mitführen von Clean Urin), rechtfertigt ausnahmsweise bereits der erste Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Fahren und Konsum die Entziehung der Fahrerlaubnis." 

 

(OVG Bremen 2 B 153 / 19, Zeitschrift Blutalkohol Jahrgang 2019, S. 339 f.)

 

Kurz gefasst:

 

Wer Clean Urin und Fakepimmel dabei hat, der kann sich im Zweifel nicht mehr auf die Rspr. des BVerwG berufen.

 

Und das nach meiner Auffassung mit guten Gründen.

 

Einfacher: Nach Konsum von Cannabis Auto 72 Stunden stehen lassen und Rad nehmen. 

 

Oder noch besser:

 

Einfach mal komplett die Drogen aus dem Hals lassen. Ist sogar noch sicherer. 

 

Nochmals zum Verhalten bei Verkehrskontrollen:

 

KEINE Aussagen zum Konsumverhalten. Immer Aussage verweigern. KEINE Spiele wie 30 Sekunden Test, Einbeinstehen usw. mitmachen.

 

Und KEIN Fake Urin oder vergleichbare Produkte mitführen. Bei einer MPU wird man Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit immer wieder durchfallen lassen, wenn das erstmal aktenkundig ist.

 

Diese Produkte verschlechtern die Lage der Mandanten oft erheblich und ebenso oft irreversibel. 

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Kommentare: 23
  • #1

    Metulski (Donnerstag, 26 September 2019 11:03)

    Ganz ehrlich: Ich rauche selber gerne mal einen - aber das, was manche Leute so machen, ist einfach unverantwortlich und kriminell. Dauerbreit mit falschen Genitalien und Kunsturin unterwegs? Wache ich oder träume ich?

  • #2

    Zielscheibä (Montag, 30 September 2019 23:11)

    Holla die Waldfee, Sachen gibts, habe mich aber gerade köstlich beim anschauen des Produkts amüsiert. Erinnerte mich etwas an die "Akasha Säule" nur die war witziger...
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, so schwer ist das nicht, mal das Auto für eine Woche stehen zu lassen wenn man mal ein Wochenende "durchgekifft" hat. Und wer jetzt meint das man dabei viel zu viel Zeit wegen Bus und Bahn verliert, sollte sich mal überlegen wieviel Zeit er durch Kiffen so verliert und dann noch überlegen in welchem Verhältnis das dann steht. Und wenn man aufs Auto angewiesen ist muss Mann oder Frau es halt lassen, ist doch bei Cannabis echt nicht schwer zu verzichten. Wer anderer Meinung ist, hat für mich eh schon den gesunden Umgang mit Marijuhana verlernt.

  • #3

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 01 Oktober 2019 09:39)

    @Zielscheibä:

    True words! Wenn man Freitag und Samstag was konsumiert, fährt man eben erst am Dienstag / Mittwoch wieder. Wenn das nicht klappt, ist das ein Problem. Und die Lösung dieses Problems liegt sich sicher nicht in solchen Produkten wie dem oben genannten.

  • #4

    Delinquent (Mittwoch, 02 Oktober 2019 02:15)

    Lustig.

    Aber das Geld des Bekloppten nehmen.
    Klingt ja fast wie die Staatsanwaltschaft

  • #5

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 04 Oktober 2019 22:25)

    ...war nicht mein Mandant. Aber danke für die Blumen...

    Munter bleiben!

  • #6

    M (Dienstag, 20 Oktober 2020 19:06)

    guten abend, abgesehen von kunstpimmeln etc: unter welchen vorraussetzungen ist es der polizei denn grundsätzlich rechtlich gestattet in die unterhose zu gucken bzw zu fordern sich ganz zu entkleiden und körperöffnungen zu inspizieren?

  • #7

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 20 Oktober 2020 21:17)

    Dagegen ist rechtlich wenig zu machen. "Durchlüften der Unterhose" ...so nennen die Beamten das. Aber es ist nun leider auch so, dass eben dort oftmals Dinge zu finden sind, die da von Natur aus nicht sind. Fake Urin gibt es immer noch dann und wann mal zu lesen in den Akten. Oft wird Gras in der Unterhose versteckt auf dem Rückweg im Flixbus. Körperöffnungen...nun...auch da findet sich so manches, was wohl von draussen eingeführt wurde. Und danach hält der Grenzproktologe vom Zoll gerne Ausschau.

    Verdacht genügt. Irgendwas dichten die sich immer zusammen. "Beschuldigter war auffällig nervös, schwitzte, zitterte, Pupillen waren unnatürlich usw".

    In der Praxis kommt es jedenfalls bei mir sehr selten vor, dass jemand die Körperöffnungen ausgeleuchtet bekommt. Die Unterhose lüften gehört aber zum täglichen Standartrepertoire.

  • #8

    M (Mittwoch, 21 Oktober 2020 10:20)

    guten morgen, danke für die antwort. bin gerade ziemlich entsetzt. das ist ja ein massiver eingriff in die (offensichtlich nicht vorhandenen) persönlichkeitsrechte/körperliche unversehrtheit und eine sehr demütigende erfahrung, wenn einfach verdachtsunabhängig bzw. mit einem angedichteten verdacht die hose runter gelassen werden muß. das kann ja unter umständen auch jemanden passieren der mit drogen garnichts am hut hat. wie kann derjenige der sauber ist im nachhinein dagegen vorgehen wenn man sich namen und dienstnummer der beamten geben lässt? haben die beamten im nachhinein garkeine dienstlichen sanktionen zu befürchten, wenn sich rausstellt das sie jemanden zu unrecht in die intimssphäre eingedrungen sind? mir gehts grundsätzlich um meine rechte und schutz vor willkür. dann kann die polizei ja bei jedem x beliebigen menschen der in amsterdam war und auf dem rückweg im flixbus sitzt, mitnehmen und mit ihren maßnahmen demütigen. da fährt ja nicht jeder hin um gras einzukaufen. ist es nicht auch so das die beamten ärger bekommen können wenn sie zu unrecht, bei jemanden der komplett sauber ist und noch nie was konsumiert hat, eine blutprobe anordnen und sich hinterher rausstellt das er clean ist und es sich deswegen 2 mal überlegen eine blutprobe anzuordnen wenn man die urinprobe verweigert? es gibt genug leute die halt grundsätzlich schnell nervös werden, zittrig sind und schwitzen obwohl sie genau wissen das sie in einer verkehrskontrolle nichts zu befürchten haben. ich hatte die situation schon einmal das ich angehalten wurde, die urinprobe verweigert hab und ich nach einigem hin und her weiter fahren durfte, weil die beamten bei mir keinen ausreichenden anfangsverdacht feststellen konnten. da habe ich vermutet das die ärger bekommen wenn sich nicht bestätigt das ich was im blut habe?! ich würde nie urin abgeben auch wenn ich wüsste das ich komplett sauber bin und es immer auf eine blutprobe ankommen lassen. die verdachtsunabhängige willkür scheint immer mehr zu werden und gewisse freiheitliche grundrechte immer weniger...

  • #9

    Hans Peter (Dienstag, 17 November 2020 12:07)

    Haha wie der Verfasser einfach persönlich was gegen thc Konsumenten hat xD Wie wär es mal mit einem neutralem Bericht? Was ein vollspasti! Ich hoffe du wirst von nem alki tot gefahren

  • #10

    Bukem (Dienstag, 17 November 2020 12:46)

    @Hans Peter: Ich glaube, Sie haben da ganz ganz viel und bestimmt nicht zum ersten Mal falsch verstanden. Herr Schüller hat ganz bestimmt nichts gegen THC Konsum bzw THC-Konsumenten, er wird aber nicht müde, auf die Probleme für alle Beteiligten hinzuweisen, die zb beim Fahrzeugführen unter THC-Einfluss entstehen. Und Fahren unter THC Einfluss bei gleichzeitigem Mitsichführen und bereithalten von Fakeurin steht halt eben ganz unten in der Liste. Da folgt eben zwangsläufig ein Verlust der Fahrerlaubnis und das ganz im Vertrauen zu Recht.
    Für Ihren ganz besonders schönen und konstruktiven Beitrag sammenln Sie hoffentlich ausreichend Karmapunkte.

  • #11

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 17 November 2020 19:11)

    Vielen Dank für die Blumen. Der Text ist stilistisch ausbaufähig. Etwas roh vielleicht der Todeswunsch. "Vollspasti" ist ein Substantiv. Es wird mit groß "V" geschrieben. Genauso wie "Vollidiot" groß geschrieben wird.

    Und ob es Ihnen in Ihrer Aufregung passt oder nicht: Der geneigte THC Fahrer hat ohne Gummipimmelfund eine größere Wahrscheinlichkeit, mit dem Argument des Einmalkonsums durchzukommen oder die MPU zu bestehen.

    Und was den Vollspasti angeht: Man sieht immer nur sich in anderen. Man kann nichts in anderen sehen, was man nicht selber in sich hat. Letztlich ist das sogar nur bei Ihnen. In Ihrem Kopf. Die ganze Negativität. Manche Leute schaffen es, diese Negativität unter Kontrolle zu behalten. Sie ersetzen Sie durch Positivität.

    Manche sehen gute Dinge, manche schlechte Dinge.

    Das alles ist eine Projektion Ihres Geistes. Und wie Sie die vermeintliche Umwelt sehen, ist eine direkte Folge Ihrer Gedanken. Die Gedanken ziehen IMMER Gefühle nach sich. Die Gefühle folgen den Gedanken wie ein Schatten.

    Je mehr positive Gedanken, desto mehr positive Gefühle, desto besser die emotionale Grundstimmung. Und diese Grundstimmung bestimmt, wie Sie die Welt interpretieren. Das nennt man Karma, wie Bukem treffend bemerkte.

    Das ist sehr einfach zu verstehen. Sie können gerne in der Welt rumposaunen, wenn Sie für einen "Vollspasti" halten. Aber dann verpesten Sie letztlich nur Ihr Inneres und geben mir zu erkennen, dass Sie wohl unglücklich sein müssen.

    Wenn Sie Interesse haben, das genauer erklärt zu bekommen, empfehle ich diese Frau hier:
    https://www.youtube.com/watch?v=VWZHIsPGyEw&t=1733s

    Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihr Glück finden mögen.

  • #12

    M* (Montag, 04 Januar 2021 21:09)

    Guten Tag Herr Schüller,
    ihr Beitrag bezieht sich ja auf das verschleiern wollen von aktiver Fahruntauglichkeit durch erst kürzlich betriebenen Konsum von z.B. Cannabis.
    Jetzt zeigt der Urintest der Polizei ja aber eben genau das nicht an, also das man aktiv unter dem Einfluss von bspw. THC steht, sondern reagiert nah meinem Wissen auf Abbauprodukte aus der Niere (?) die darauf Rückschlüsse zulassen.
    Dafür muss ich aber ja gar nicht akut berauscht sein sondern es reicht der Einmal- oder Seltenkonsum der womöglich Wochen oder Monate zurückliegt um beim Urintest “durchzufallen” obwohl man stocknüchtern am Steuer sitzt. Vor diesem Hintergrund finde ich Ihre Ausführung nur bedingt richtig, kann als Laie aber natürlich nichts über die rechtlichen Konsequenzen sagen.
    Ich denke Fake-Urin und ähnliche Verschleierung dienen eher dem Schutz vor (gefühlt?) unrechtmäßiger Verfolgung da ja kein aktiver Eingriff in den Straßenverkehr unter BTM-Einfluss vorliegt, einem dieser aber vorgeworfen werden wird.

    Was empfehlen Sie von diesem Punkt ausgehend?

  • #13

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 06 Januar 2021 14:09)

    Der Schnelltest reagiert auf THC COOH. Schlägt er an, wird eine Blutprobe genommen.

    Ich halte es für absurd, mit künstlichen Genitalien und Kunsturin durch die Gegend zu fahren. Da muss schön gehörig Paranoia da sein. Ehrlich: Ich hätte auf den Stress keinen Bock. Dann lasse ich das Auto halt stehen und benutze das Rad. Und zwar immer. Und dann mit Echtpimmel. Ist irgendwie ehrlicher.

    Und wenn ich das Auto beruflich brauche? Dann verzichte ich auf den Konsum von Drogen und lasse den Gummiprengel zuhause. Im Zweifel ist der Job wichtiger. Insbesondere dann, wenn eine Familie dranhängt, die man ernähren muss.

    Rein praktisch betrachtet: Wer mit so einem Teil erwischt wird, der hat es schwer bei der MPU. Die Polizei macht gerne ein Spiel. Es nennt sich "Hose durchlüften". Ich kann mich nur wiederholen: Wenn zwei Pimmel da sind, wo nur einer hingehört, dann wirft das Fragen auf.

    Wie gesagt: Wenn ich kein Bock habe auf den ganzen Para Film in der Birne: Weniger Kiffen ist schon mal gut als Gegenmittel. Und wenn ich keine Lust habe, weniger zu kiffen, dann nehme ich eben das Rad. Wo ist das Problem? Ist eh gesünder, ökologischer und ökonomisch eh die tausend mal coolere Variante.



  • #14

    Thorsten (Montag, 25 Januar 2021 20:54)

    Herr Schüller
    Glauben sie an unserem Rechtsystem ?
    Wenn ja wie kann das Angehen das ich 3 Mal zu Unrecht Verurteilt wurde und Bestraft wurde für eine Sache die nicht Strafbar ist ?
    Arbeiten nur Idioten bei der Justiz ?

  • #15

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 26 Januar 2021 09:16)

    Ich habe berechtigte Zweifel, dass Teile des Rechtssystems auf wissenschaftlich korrekter Basis arbeiten, gerade in interdisziplinär geprägten Rechtsgebieten.

    Ansonsten kann ich Ihre Frage nicht beantworten, da ich die Hintergründe Ihres Falles nicht kenne.

    Auch möchte ich die Frage, was für Personen bei der Justiz arbeiten, so beantworten:

    Es gibt wirklich gute Leute und natürlich auch welche, denen man nicht folgen kann. Ist wie überall im Leben. Aber Ihre Annahme, es würden da nur Idioten arbeiten, geht weit an der Realität vorbei.


  • #16

    Bernd (Montag, 07 Februar 2022 14:41)

    Sorry Leute bei eine Standart mäßigen Polizei Kontrolle dürfen sie dir sicher nicht auf den schwanz gucken Leute habe ich doch alles durch dass auf dieser Seite falsche Fakten wie dieser offengelegt werden zeigt doch in welche Richtung dieser Blog geht

    Das fake Urin keine Lösung ist sondern eher die Nutzung der öffentlichen ist ebenfalls klar

    Und werter Herr mindestens 90 % der justiz ist dümmer als Brot die lediglich Zahnbelag drauf haben... lediglich die letzten 5-10% wurden als Kind 3 mal hoch geworfen und auch 3 mal wieder aufgefangen straffahnder oder auch einige Leute aus der Kripo sind gefährlich ja aber die meisten Polizisten usw sind wie gesagt nicht einmal auf einem geistigem Zustand der nem 2 Klassigem kleindealer gefährlich werden kann

    Und ich finde die Aussage vom wegen Drogen aus dem Hals lassen ist am besten immer relativ schwer da sie sicher Koffein Alkohol oder aber Nikotin konsumieren lassen sie dies doch auch bitte aus dem Hals und da spielt es auch keine Rolle ob es nur ein Glas Wein ist falls sie eine dieser Drogen konsumieren sind sie saftig am Heucheln

  • #17

    Bukem (Montag, 07 Februar 2022 19:28)

    @Bernd: sicher einer der reflektiertesten Beiträge, die ich seit langem hier lesen durfte. Viel Glück und gute Fahrt

  • #18

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 20 Februar 2022 12:20)

    Also der Beitrag von Bernd ist auf jeden Fall ziemlich weit vorne in der ewigen Bullshit Bestenliste. Für den Bullshit Acadamy Award Frühjahr 2022 reicht es jetzt schon. Herzlichen Glückwunsch!

  • #19

    christian lindner (Mittwoch, 30 März 2022 17:15)

    Was labert der Typ digga. Schmutz! Schmutz! schmutz!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • #20

    Sergej (Dienstag, 14 März 2023 01:33)

    Der Herr Schüller hat ja eine richtig ekelhafte Art, wie kann man sich freiwillig nur so im Internet verkaufen.

  • #21

    Bukem (Dienstag, 14 März 2023 09:01)

    @Sergej: das ergibt sich irgendwie nicht, wenn man hier die Seite von oben nach unten durchliest. PS: Sie sind der, der nachts um halb zwei auf diese Seite gefunden hat

  • #22

    Sergej (Montag, 09 Oktober 2023 00:59)

    @Bukem Wenn man inhaltlich keinen Punkt findet, versucht man durch kritisieren der Form den Inhalt zu delegitimieren. Der Herr Schüller hat eine ekelhafte Art in dem Text gehabt. Und dich gehen meine Zeiten und wann ich "diese Seite hier gefunden habe" einen feuchten Furz an.

  • #23

    Bukem (Dienstag, 24 Oktober 2023 11:52)

    @Sergej: vielleicht bringen Sie sich sonst einfach woanders ein? Wie gesagt, das ist ein objektives Beratungsangebot für Betroffene, die Hilfe brauchen. Auf unsachliche Pöbeleien kann hier jeder verzichten.