Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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MPU-Knacker: So bestehen Sie die MPU als Gelegenheitskonsument von Cannabis (fehlendes Trennungsvermögen) –

 

Hier stelle ich das Prüfmuster der Begutachtungsstellen bei der MPU vor. Kein Zauberwerk, man muss nur wissen, was von einem erwartet wird und was gerade nicht. Ich erhebe nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, die elementaren Fragestellungen sind aber vorhanden.


Bei der MPU geht es nicht um Sympathie. Jedenfalls nicht in erster Linie. Es geht dem Prüfer darum, ob Sie die ihm vorgegeben Anforderungen aus den sogenannten „Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung“ erfüllen oder nicht. Ziemlich unspektakulär möchte man meinen. Stimmt auch – vorausgesetzt Sie sind selbstkritisch und haben nachweisbar an sich gearbeitet.

 

Die einzelnen Anforderungen an Sie und Ihr Verhalten habe ich samt den entsprechenden Lösungsvoraussetzungen unten aufgelistet.

 

Sie wollen, dass der Prüfer wohlwollend nickt, anstatt kritisch die Stirn in Falten legt, während er Ihren Ausführungen lauscht? Dann halten Sie sich besser daran, was ich geschrieben habe.

 

Nur die Vorlage des ohnehin zwingend erforderlichen Abstinenznachweises wird häufig nicht ausreichen, es muss schon mehr Fleisch in die Suppe (Besuch beim Psychologen, sehr gerne auch dokumentierte Änderungen im Freizeitverhalten, je mehr Dokumente, die Ihnen aus Prüfersicht positive Entwicklungen bescheinigen, desto besser - gewinnen Sie den Gutachter hiermit für sich!).

 

Wir sind hier beim ausschließlich gelegentlichen Cannabiskonsum und dem fehlenden Trennungsvermögen. Ergo ist die erste Hauptvoraussetzung folgende:

 

Sofern ausschließlich ein gelegentlicher Cannabiskonsum vorliegt, wird bei fortbestehendem Konsum zukünftig eine Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss sicher vermieden.

 

Hier geht es also nicht wie bei den anderen Drogen oder bei dem Mischkonsum mit Cannabis darum, dass Sie von nun an abstinent sein sollen. Vielmehr soll das Gutachten Aufschluss darüber geben, ob Sie zukünftig kein Fahrzeug mehr lenken, wenn Sie vorher Cannabis konsumiert haben.

 

Das bedeutet: Man erwartet nicht von Ihnen, dass Sie künftig nicht mehr konsumieren sollen, darum geht es nicht! Der Prüfer will wissen, warum Sie in Zukunft genau trennen können zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen eines KfZ.

 

Achtung:

 

Behaupten Sie hingegen, sie wollen zukünftig überhaupt kein Cannabis mehr konsumieren, so ist dieser Entschluss auch Maßstab für den Prüfer. Sie werden also strenger geprüft. Insofern droht mit einer solch naheliegenden wie unbedachten Aussage schon ein klassisches (aber vermeidbares) Eigentor.

 

Auch hier gilt für Sie: Seien Sie ehrlich. Es wird wohl eher nicht der Fall sein, dass der Schock über die MPU bei Ihnen einen so starken Abstinenzwunsch hervorruft, dass Sie ernsthaft nie wieder Cannabis konsumieren wollen. Denken Sie daran, dass solche Aussagen unglaubwürdig wirken können, wenn Sie nur vorgebracht werden, um den Gutachter zu beschwichtigen.

 

Haben Sie aber diese Überzeugung, liegt bei Zweifeln (und diese werden von Gutachtern regelmäßig angenommen) an Ihrer Abstinenzmotivation die Zuweisung zu einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nahe.

 

Die nachfolgenden Anforderungen müssen alle erfüllt sein, damit das Trennungsvermögen für die Zukunft bejaht werden kann:

 

Anforderung:

 

Der Klient hat in der Vergangenheit und wird, falls der Konsum noch nicht eingestellt wurde, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zukünftig ausschließlich Cannabisprodukte mit geringer Wirkstoffmenge konsumieren (d.h. besser kein Haschisch erwähnen, kein Öl, eher schwächere Cannabissorten).

Anmerkung: Beim Cannabisgebrauch werden für das Fahrerlaubnisrecht verschiedene Konsumgrade („einmalig“ – „gelegentlich“ – „regelmäßig“) unterschieden.

 

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

 

Weder aus der Vorgeschichte noch aus den Aussagen des Klienten ist die Bereitschaft zu entnehmen, andere Drogen außer Cannabis zu konsumieren (sonst strengere Prüfung!).

 

Sofern eine Haaranalyse durchgeführt wurde, fanden sich keine Hinweise auf Konsum anderer Drogen.

 

Der Klient trinkt entweder Alkohol oder raucht Cannabis, nicht aber beides zusammen (wer das bei der MPU sagt, hat verloren! Bitte unbedingt merken. Um den Mischkonsum zwischen Alkohol und Cannabis gibt es einige krude, wissenschaftlich kaum haltbare, aber von den Behörden als wahr unterstellte Theorien. Cannabis soll demnach durch Alkohol extrem potenziert werden. Wenn also der Gutachter beiläufig fragt, ob Sie sich denn zum Joint auch mal ein Bier gönnen, sollten Sie nicht antworten, dass ein halber Kasten Pils samt 3 Bongs zum Feierabend eben dazu gehört).

 

Ein mehrfacher Konsum in der Woche findet nicht statt.

 

Wenn der Klient raucht, verbraucht er pro Einzelkonsum nicht mehr als 0,25–0,5 g Haschisch oder 1–2 g Cannabis (hier zeigt sich meines Erachtens, wie weit die Wissenschaft von der Realität weg ist. 2 Gramm pro Einzelkonsum ist schon eine Hausnummer und ich wette drauf, dass ein Selbsttest der Gutachter mit 2 Gramm Sensi Star aus der Beobachterperspektive interessant wäre).

 

Beim Klienten wurden keine so großen Mengen Haschisch erworben, dass man von einem regelmäßigen Konsum ausgehen muss (also mehr als 5 g).

 

Die THC-COOH Konzentration im Blut liegt unter 100 ng/ml Blut.

 

Der Klient betreibt keinen Eigenanbau von Cannabis mit hoher Wirkstoffkonzentration (das bedeutet, dass Grower laut dieser Leseart keine Gelegenheitskonsumenten sein können, ein sehr interessanter Aspekt).

 

Beim Klienten ist es noch nicht zu Gewöhnungseffekten gekommen, so dass eine Dosissteigerung erforderlich war, um den gewünschten Effekt zu erzielen.

 

Der Klient hat noch keine atypischen Konsumverläufe mit negativen Begleiterscheinungen wie etwa Paranoia erlebt („Schon mal einen schlechten Abend mit Cannabis gehabt?“)

 

Der Klient ist weder in der Drogenszene „unterwegs“. Hierzu kann schon die regelmäßige Teilnahme an Technoveranstaltungen zählen. Also Vorsicht, was Sie bei der MPU erzählen, sollte es sich bei Ihnen um einen Liebhaber der elektronischen Musik handeln. Die tollen Erlebnisse vom letzten Fusion-Festival und die Vorzüge des Raver-Daseins behalten Sie bitte für sich. Der Gutachter und die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde wissen im Zweifel eh nicht wovon Sie reden. Verwaltungsbeamte sind selten Raver. Sehr selten glaube ich.

 

Er stellt Cannabis im Vergleich zu Alkohol nicht als die harmlosere Droge dar.

 

(Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Keine Verharmlosung bei der MPU. Cannabis ist nicht gut. Einstiegsdroge und so. Dass das Unsinn ist, wissen Sie und ich weiß es auch. Aber es geht bei der MPU nicht um Überzeugungsarbeit. Spielen Sie das Spiel so wie es gewollt wird. Ja – Sie haben Cannabis genommen und das ist nicht so toll. Sie werden ganz sicher nur noch sehr selten konsumieren. Schon aus gesundheitlichen Aspekten.)

 

Neben dem Konsum von Cannabis bestehen noch andere, wichtigere Ziele im Leben, die weiterhin mit nicht abnehmender Stärke verfolgt werden (Arbeit, Sport, Familie, lassen Sie sich was einfallen – wenn Ihnen nichts einfällt sollten Sie eine dauerhafte Abstinenz ernsthaft in Erwägung ziehen).

 

Anforderung:

Der Klient kennt sich hinsichtlich der qualitativen Unterschiede der Cannabisprodukte und Wirkungsverläufe gut aus. Deshalb ist es zu erwarten, dass zukünftig eine Trennung von Konsum und Führen eines Fahrzeugs erfolgt. Die Risiken, die der Konsum von Cannabis für die Teilnahme am Verkehr mit sich bringt, sind dem Klienten spätestens zum Zeitpunkt der Begutachtung bekannt.

 

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

 

Der Klient kennt die qualitativen Unterschiede der Cannabisprodukte und weiß insbesondere, wie stark die von ihm konsumierten Produkte wirken. Die Unkalkulierbarkeit der Wirkstoffmenge ist ihm bewusst und er wird hieraus die richtigen Schlüsse für die Teilnahme am Straßenverkehr ziehen.

 

Ihm ist die Gefahr bekannt, dass die Wirkung von Cannabis – etwa bei oraler Aufnahme – stark verzögert und unerwartet stark einsetzen kann.

 

Der Klient weiß, dass der Mischkonsum von Alkohol und Cannabisprodukten zusätzliche Risiken für den Straßenverkehr nach sich zieht (siehe oben – deshalb niemals bei der MPU diesen Mischkonsum einräumen. Jedenfalls nicht in der Prüfkategorie „gelegentlicher Konsum und Trennungsvermögen“).

 

Der Klient nimmt Cannabisprodukte nicht zu sich, wenn er unter der Wirkung von Medikamenten, insbesondere von Psychopharmaka steht.

 

Der Klient kennt den prinzipiellen Unterschied zwischen dem Stoffwechsel von Alkohol und THC, insbesondere die schwer kalkulierbare Abbauphase betreffend. Sie sollten sich also informieren, wie schnell sich Alkohol sowie Cannabis jeweils im Blut abbauen. Als Richtwert für Alkohol merken Sie sich bitte 0,15 Promille/Stunde. Bei Cannabis ist dies wesentlich schwieriger zu sagen, als Richtlinie (ohne Gewähr!) gelten folgende Werte: Aktives THC: bis ca. 24–48 Stunden nach dem Konsum. Abbauprodukt THC-COOH im Blut bis zu 8 Wochen!

 

Anforderung:

 

 

Der Klient hat plausible Vorsätze zu einer Verkehrsteilnahme ohne THC-Einfluss gefasst und seine Selbstkontrolle ist so stark, dass diese auch umgesetzt werden

 

Entsprechende Vorausssetzungen:

 

Der Klient führt mindestens 24 Stunden nach dem Abklingen der subjektiven Rauschwahrnehmung kein Fahrzeug und vermeidet somit einen Konflikt mit den geltenden Verkehrsvorschriften, insbesondere mit § 24 StVG.

 

Der Klient ist psychisch stark genug, auch bei bestehendem Gruppendruck eine Rauschfahrt zu vermeiden. Hier liegt es an Ihnen darzulegen, wie Sie dieses Ziel konkret erreichen wollen.

 

Der Klient hat eine nachvollziehbare, widerspruchsfreie und realistische Einschätzung seines zukünftigen Cannabiskonsums im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Realistisch in diesem Sinne kann es etwa sein, wenn Sie angeben, zukünftig ausschließlich Freitags Cannabis zu konsumieren und erst am Montag wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.

 

Das Konsumsetting wird für die Zukunft in Hinblick auf Zeitpunkt, Ort und vor allem die Verkehrsanbindung so gestaltet, dass der Gebrauch eines KFZ unwahrscheinlich ist.

 

Sofern sich die Planungen anders gestalten als gedacht (so z.B. wenn die eigene Möglichkeit, irgendwo mitzufahren ausfällt), reagiert der Klient mit Drogenverzicht.

Das Interesse des Klienten ist klar orientiert an den Sicherheitsinteressen der anderen Verkehrsteilnehmer.

 

Anforderung:

 

Es liegen im Zusammenhang mit dem damaligen Drogenkonsum keine organischen, psychiatrischen oder sonstigen Anpassungsstörungen (mehr) vor, die die Fahreignung ausschließen.

 

Entsprechende Voraussetzungen:

 

Es hat weder eine ambulante noch eine stationäre Behandlung wegen psychiatrischer Probleme stattgefunden (falls es doch psychotische Phasen gegeben hat, muss unter Abstinenzbedingungen eine mindestens einjährige Symptomfreiheit vorliegen). Bitte beachten Sie, dass solche Informationen auf verschiedenen Wegen in Ihre Verkehrsakte gelangen können. Bevor Sie die MPU absolvieren, ist es deshalb ziemlich ratsam, einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen und Ihre Aussagen entsprechend auf Kongruenz mit dem Akteninhalt zu prüfen.

 

Der Klient nimmt zur Zeit der Begutachtung keine Psychopharmaka ein.

 

Im Zusammenhang mit Drogen sind keine Psychosen aufgetreten.

 

Es liegen keine Hinweise vor, die das Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms nahe legen.

 

Durch Drogen verursachte Depressionen oder Suizidtendenzen bestehen nicht.

 

Anforderung:

 

Persönlichkeitsstörungen in Folge des früheren Drogenkonsums liegen nicht vor.

 

Entsprechende Voraussetzungen:

 

Störungen des Sozialverhaltens des Klienten aufgrund früheren Drogenkonsums liegen nicht bzw. nicht mehr vor.

 

Es liegt eine altersentsprechende Persönlichkeitsentwicklung vor, es liegt keine Entwicklungsstagnation mehr vor. Es ist ein deutlicher Unterschied seit dem Beginn der Therapie / Abstinenz und dem jetzigen Zustand festzustellen, die sich in einer größeren Selbstakzeptanz, höherer Belastbarkeit und besseren Sozialkontakten äußert.

 

Der Klient handelt „erwachsen“. Er hat sein Leben im Griff und kann seine Chancen und Grenzen realistisch einschätzen, baut also keine „Luftschlösser“.

Der Klient führt sein Leben vollkommen eigenverantwortlich, therapeutische Hilfestellungen benötigt er hierzu nicht.

 

Die Fähigkeit, sich sozial anzupassen und einzugliedern, liegt nunmehr vor.

 

Anforderung:

 

Die psychofunktionale Leistungsfähigkeit des Klienten ist durch den früheren Drogenkonsum nicht soweit beeinträchtigt, dass ein Fahreignungsmangel attestiert werden muss.

 

Entsprechende Voraussetzungen:

 

Bei den medizinischen Untersuchungen der verkehrsrelevanten Leistungsbereiche (Wie gut sieht der Klient, wie verhält es sich mit seinem Reaktionsvermögen etc.) zeigen sich keine gravierenden Minderleistungen.

 

Anmerkung: Vor den verschiedenen Tests hinsichtlich Ihres Reaktionsvermögens brauchen Sie keine Angst zu haben. Es werden keine Wunderdinge sondern nur normales Reaktionsvermögen von Ihnen erwartet. Darauf brauchen Sie sich definitiv nicht gesondert vorzubereiten. Wenn Sie dennoch an den Tests scheitern sollten (was nur sehr selten vorkommt), ist es sowieso besser, wenn Sie auf das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art zukünftig verzichten.

 

Bei der Durchführung des Tests liegt eine deutlich erkennbare Motivation vor, diese positiv zu gestalten, Anzeichen für eine drogenbedingte Antriebsstörung liegen nicht vor.

 

Das Leistungsvermögen des Klienten kann als stabil bezeichnet werden, es gibt keine Hinweise auf möglicherweise kurzfristig auftretende starke Schwankungen der Leistungsbereitschaft oder -fähigkeit.

 

Der Drogenkonsum liegt soweit in der Vergangenheit, dass eine plötzlich auftretende Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit aufgrund Echo-Phänomenen nicht zu erwarten ist. Die Echo-Problematik hält der Verfasser dieses Skripts seit jeher für nicht tragbar. Allerdings könnten hierzu Fragen des Gutachters wie „Haben Sie schon mal Flashbacks gehabt und wenn ja: Wie lange ist zwischen Konsum und Flashback vergangen?“ gestellt werden.

 

Der Klient schätzt die eigene Risikobereitschaft realistisch ein. Bei ihm ist keine Neigung zum Aufsuchen riskanter Grenzsituationen (etwa wegen des „Kicks“) feststellbar.

 

Die Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit ist realistisch, eine Selbstüberschätzung und die damit verbundene Neigung zum Außerachtlassen der Verkehrsregeln bestehen nicht.

 

Bei Leistungseinschränkungen wie Müdigkeit reagiert der Klient mit defensiver Fahrweise.

 

Der Klient benutzt das Autofahren nicht, um etwaige psychische Spannungen abzubauen.

 

Die Fahrweise ist angepasst. Die Fahrleistung des Klienten ist stabil, d.h. sie ist unabhängig von depressiven oder euphorischen Stimmungslagen.

 

Beim Klienten bestehen noch Defizite hinsichtlich der Fahreignung. Diese sind aber durch einen Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 FeV für drogenauffällige Kraftfahrer ausräumbar – wann ist das der Fall?

 

Das problematische Verhalten des Klienten wird durch eine der Rehabilitationsmaßnahmen angesprochen und kann in ausreichendem Maße positiv beeinflusst werden.

 

Die verbleibenden Bedenken des Gutachters sind nicht stark ausgeprägt, so dass damit zu rechnen ist, dass diese Restzweifel in einem Kurs nach § 70 FeV komplett ausgeräumt werden können.

 

Bei dem drogenauffälligen Klienten fehlt es an Hinweisen auf generelle Fehleinstellungen und / oder Verhaltensprobleme, die unabhängig von dem Drogenkonsum die Fahreignung in Zweifel ziehen könnten. Dies kann der Fall sein, wenn der Klient neben der Drogenauffälligkeit erhebliche und/oder wiederholte verkehrsrechtliche Verstöße oder auch allgemeinrechtliche Straftaten aufzuweisen hat. Ebenso, wenn der Klient weiterhin psychische Auffälligkeiten zeigt, die dem Fehlverhalten oder auch dem Drogenmissbrauch zugrunde lagen (z.B. extrem schlechtes Selbstwertgefühl, neurotische Fehlhaltungen).

Bei dem verkehrsauffälligen Klienten sind keine weiteren eignungsrelevanten Auffälligkeiten bekannt (so etwa, wenn beim Klient zusätzlich der Verdacht auf Alkoholmissbrauch nahe liegt).

 

Bei einem Klienten mit gemischter Drogen-/Alkoholauffälligkeit und entsprechend mehreren Fragestellungen, die dem Gutachten zugrunde liegen, lassen sich eine oder mehrere Fragen bereits jetzt positiv beantworten und die verbleibenden Defizite können in einem Kurs nach § 70 FeV beseitigt werden.

 

Der Klient ist nach der Teilnahme an einem Kurs nach § 70 FeV oder einer ähnlichen Maßnahme noch nie wieder erneut einschlägig aufgefallen. Ist er es doch (also bei einer erneuten Rauschfahrt), ist der mögliche Erfolg eines erneuten Kurses in Zweifel zu ziehen

 

Im Rahmen des § 70 FeV-Kurses wurden Drogenscreenings durchgeführt, die die Abstinenz des Klienten bestätigen.

 

Der Klient ist in ausreichendem Maße selbstkritisch und vor allem durchsetzungsfähig genug, um die von ihm gesteckte Verhaltensänderung einzuleiten und v.a. durchhalten zu können.

 

Der Klient hat sein problematisches Verhalten hinsichtlich des Drogenkonsums erkannt und ist zu einer Verhaltensänderung ernsthaft bereit.

 

Der Klient schildert die Umstände seines Drogenkonsums klar und konkret. Der Klient kann sich an die Einzelheiten seiner Verkehrsverstöße erinnern (wie kam es zu der Rauschfahrt?).

 

Der Klient hat seine bisherigen Einstellungen und Angewohnheiten bezüglich des Themas „Drogen und Teilnahme am Straßenverkehr“ als fehlerhaft und unangemessen erkannt.

 

Der Klient zeigt zumindest ansatzweise auf, dass er im Wege einer Selbstreflektion der Frage auf den Grund gegangen ist, warum er überhaupt Drogen konsumiert. Er ist in der Lage – wenn auch nur oberflächlich – seine Gedanken und Gefühle in den kritischen Situationen (also bei den Rechtsverstößen) zu beschreiben.

 

Der Klient argumentiert nicht dergestalt, dass er sich in bestimmten Gruppenzwangssituationen dem Konsum „halt nicht entziehen“ könne.

Der Klient bewertet das Gefährdungspotential, das seinem Verhalten innewohnt, nunmehr realistisch. Er ist in der Lage, dem Gutachter die Risiken einer Rauschfahrt darzustellen.

 

Der Klient argumentiert nicht damit, dass Freunde und Altersgenossen ja auch alle Drogen nehmen und dies quasi normal sei. Sprich: Er verharmlost nicht.

Die geistigen, vor allem die kommunikativen Fähigkeiten und die Möglichkeit zur Selbstreflexion sind beim Klienten ausreichend ausgeprägt, so dass zu erwarten ist, dass ein Kurs nach § 70 FeV erfolgreich sein wird.

 

Der Klient ist in der Lage, zumindest einfache selbstreflexive Gedanken zu seiner Rauschfahrt und den Umständen, die dazu führten, sprachlich darzustellen.

 

Der Klient ist in der Lage, die wesentlichen Gesprächsinhalte des § 70 FeV Kurses zu verstehen.

 

Der Klient versteht die Erklärungen, es kommt nicht zu Problemen der Verständigung, wenn die Fragen einfach gelagert sind.

 

Der Klient ist in der Lage, dem Leiter des Kurses konzentriert zuzuhören und sich in dessen Gedankenwelt hineinzuversetzen. Der Klient haftet nicht an einem festen Weltbild, sondern ist bereit, die Ratschläge wirklich anzunehmen.

 

Der drogenauffällige Klient hat nach den erlebten negativen Konsequenzen des Drogenkonsumverhaltens Verhaltensänderungen vorgenommen, insbesondere den Drogenkonsum eingestellt. Er ist zumindest grundsätzlich motiviert, diesen Zustand auch weiterhin aufrechtzuerhalten

 

Der Klient hat entweder bereits angefangen, sich von seinem Drogen konsumierenden Bekanntenkreis und von den dazugehörigen Örtlichkeiten abzunabeln oder er hält diesen Schritt zumindest für erforderlich.

 

Der Klient ist bereit, in den verbliebenen noch problematischen Bereichen seines Verhaltens Veränderungen in Angriff zu nehmen. Die Formulierungen seiner Ziele bleiben nicht bloß vage und pauschal.

 

So. Das soll es zunächst gewesen sein mit diesem Thema. Als Richtschnur hilft es hoffentlich. Sparen Sie sich teure Vorbereitungskurse mit „Geld-zurück-Garantie“ oder dem Versprechen, dass Sie die MPU bestehen. Das ist unseriös.

Gehen Sie Ihre Probleme ernsthaft an. Lassen Sie sich bei der MPU nicht auf politische Diskussionen ein, damit gewinnen Sie nichts, man wird denken, Sie seien nicht selbstkritisch und reden lieber daher, anstatt sich Ihren (vermeintlichen) Problemen zu stellen. Prägen sich die Fragen ein und bereiten sich entsprechend vor.

 

Eine Verhaltensänderung weg von den Drogen ist übrigens aus meiner Sicht immer klasse. Dennoch brauche zumindest ich niemand, der mir sagt, was ich konsumieren soll und was nicht. Aber das ist eine andere Diskussion. Trennen Sie bitte zukünftig immer sauber Konsum von Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr. Alles andere ist höchst unverantwortlich und damit schaden Sie auch dem Ansehen der anderen Konsumenten. Verantwortungsvoller Konsum.

 

Darum geht es.

 

Haben Sie noch Fragen?

 

Sie können mich  gerne anrufen oder mir eine Mail senden. Aber bitte nur mit nüchternem Kopf.

 

Wir können gerne noch genauer über das Thema reden, eine passgenaue Vorbereitung ausarbeiten und eine Prüfung simulieren – sprich: Eine gute Chance auf eine positive MPU erarbeiten. Zumindest das – aber auch nicht weniger – kann ich garantieren. Auf meinem Profilbild sehen Sie vielleicht, dass mir meine Kinder die meisten Haare bereits vom Kopf gefressen haben. Insofern bitte ich darum, von Gratisanfragen abzusehen ("Will Sie nicht beauftragen, brauche da aber mal Ihre Einschätzung"...es folgen mindestens 4 Seiten Text...). Das Thema ist zweifelsfrei interessant und es macht mir Spaß. Aber ich mache das zum Broterwerb, ehrlich. Also nicht wundern, wenn ich auf Geld zu sprechen komme, werde dann aber auch noch zugänglicher als ohnehin schon, versprochen.

 

Den Artikel samt der Bewertungen der Leserschaft gibt es auch hier zu lesen.

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Kommentare: 287
  • #1

    John Doe :-) (Mittwoch, 29 April 2015)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    gerade sitze ich in einem Zug auf dem Weg zu meinem MPU-Termin und habe Ihren Artikel nun gelesen, den ich heute Morgen fand. Ich möchte Ihnen vielmals für diese sehr umfangreichen Ausführungen danken. Etwas besseres hab ich online noch nicht gefunden. Selbstverständlich sind die meisten Ausführungen mit den Themenbereichen meiner Vorbereitungskurse deckungsgleich, an der ein oder anderen Stelle jedoch noch ergänzend.

    Besonders positiv finde ich persönlich Ihren vorbehaltlosen Standpunkt, der deutlich wird. Auch ich bin mir bewusst, dass heute Teilweise Spiele mitgespielt werden müssen. Andere Texte sind meist wesentlich stärker schwarz-weiß-formuliert. Ihrer ist, bezüglich vernünftigen Ansichten zum Wider des Konsums sowie der Ablehnung unvernünftiger Ansichten, geradezu angenehem zu lesen.

    Vielen Dank für diesen guten Beitrag.

  • #2

    RA Schüller (Mittwoch, 29 April 2015 14:21)

    Vielen Dank für das positive Feedback, gern geschehen. Wünsche Ihnen viel Glück!

  • #3

    Björn E (Donnerstag, 11 Juni 2015 21:46)

    Danke Herr Schüller für das hier weil es genau das ist was mein Problem ist.Ich würde gerne kontakt mit ihnen aufnehmen.

  • #4

    RA Schüller (Freitag, 12 Juni 2015 09:04)

    Gern geschehen :-) Übrigens: Meine Kontaktdaten finden sich hier irgendwo auf der Seite :-)

  • #5

    Chris (Montag, 30 November 2015 13:53)

    Ist denn als gelegentlicher Konsument ein Abstinenznachweis immer erforderlich? ( Dies schreiben Sie in der Einleitung).

  • #6

    MPU? (Samstag, 26 Dezember 2015)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    am Heiligenabend wurde ich zu Fuß von der Polizei aufgegriffen und mit einer mini Menge Speed erwischt. Kein Aussagen, kein Konsum eingestanden. Konsumiere das Zeug auch garnich, hab es unterwegs als Weihnachtsgeschenk bekommen.
    Wurde auch schoneinmal mit geringsten Mengen Cannabis erwischt, auch hier: nur Besitz, kein Konsum eingestanden, kein Straßenverkehr. Cannabis konsumiere ich allerdings regelmäßig.
    Mache gerade meinen Führerschein. Droht mir ein ärztliches Gutachten oder eine MPU? Lohnt es sich überhaupt noch, den Führerschein fertig zu machen (Praxisprüfung fehlt noch)?

    Schon im Vorraus vielen Dank für ihren Rat und frohe Feiertage.

  • #7

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 08 Januar 2016 16:03)

    @Chris: Ja, ergibt sich zwar nicht aus der FeV, ist aber gängige Praxis.

    @MPU?

    Warum wird mir die Frage in meinen Mailbenachrichtungen eigentlich erst heute gemeldet? Sonderbar...

    Der Besitz von BtM ohne Bezug zum Straßenverkehr und ohne den Nachweis eines Konsums rechtfertigt die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens. Wenn sich dort dann Metaboliten von sog. "harten Drogen" finden, ist die Fahrerlaubnis futsch. Zieh Deine Schlüsse draus. FS kannst Du erstmal fertig machen.

  • #8

    MPU? ÄG? (Samstag, 21 Mai 2016 01:04)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    Danke für den Rat. (siehe "MPU?"; #6 oben) Den Führerschein hab ich fertig und lebe nun seit fast 5 Monaten wie ein Mönch. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige vor 1 1/2 Monaten fallen gelassen.
    Droht mir nun dennoch ein ÄG oder gar eine MPU?
    Wenn ja, wie lange muss ich bangen? Gibt es sowas, wie Fristen für die FS- Behörde, nach deren Ablauf ich mich entspannnen kann?

    Haben Sie vielen lieben Dank.

  • #9

    Alex (Donnerstag, 25 August 2016 15:28)

    Sehr geehrter Herr Schüller.

    Ich wurde vor kurzem auf dem Heimweg von der Polizei angehalten und kontroliert, nachdem ich zuvor noch mit einem Kumpel einen Joint geraucht habe. Wieso ich angehalten wurde, kann ich mir leider nicht erklären, da der Polizist mir selber noch gesagt hat, dass ich NICHT durch negative Fahrweise aufgefallen bin. Nach langem hin und her, bin ich mit den Beamten auf die Wache gefahren und dort wurde mir Blut entnommen. Bis heute bin ich noch nicht negativ im Straßenverkehr aufgefallen, ist also der erste Regelverstoß den ich begangen habe. Was erwartet mich nun ?
    Wird die Strafe von der Menge die sie in meinem Blut analysieren beeinflusst ? Oder spielt das keine Rolle, da ich ja nicht negativ (wie vom Polizisten beschrieben) aufgefallen bin und es das erste mal ist ?

    Mfg

  • #10

    Sunny (Sonntag, 29 Januar 2017 00:15)

    Hey mein lieber


    Bei mir ist das 8 Jahre her in der Zwischenzeit bin ich all die Jahre in der Schweiz gefahren jetzt bin ich wieder in Deutschland und ich muss zur mpu wie sieht das nach so langer Zeit aus und entnehmen die Haare aufgrund von Cannabis Konsum ?? würde gerne auch in Deutschland wieder fahren
    Gute Nacht

  • #11

    Bukem (Sonntag, 29 Januar 2017 14:58)

    @Sunny: Du bist zur MPU geladen? da sollte eigentlich drinstehen, wenn dir Haare entnommen werden. Guck mal bitte nach und meld Dich wieder

  • #12

    Eddy (Mittwoch, 22 Februar 2017 13:25)

    Hallo,
    Könnt ihr mir bitte helfen?
    Ich wurde im Februar 2014 auf cannabis und amphetamin erwischt beim Auto fahren... kurz darauf nochmal auf amphetamin ca. 2-3 wochen später und dann noch einmal im märz 2014 auf cannabis jedoch wurde das verfahren eingestellt weil fast nichts zu finden war im blut
    So habe mittlerweile ein abstinenznachweis von einem jahr mit Haaranalyse vollbracht vom Februar-Dezember 2016
    Jetzt muss ich in den kommenden tagen zur mpu und habe das problem das ich vor ca. 1 1/2 wochen 2 joints geraucht habe
    Zu meiner frage was kann ich da machen wie kann ich es genau auslegen

  • #13

    Bukem (Dienstag, 07 März 2017 07:37)

    @Eddy: 10 Monate sind zunächst mal kein Jahr..Du kannst dich gerne bei Herrn Schüller melden, Daten stehen oben..War die MPU schon? Brauchen mehr DEtails deiner Akte, melde dich

  • #14

    Dominik (Samstag, 18 März 2017 11:13)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    Erst einmal ein riesengroßes Dankeschön für diesen sehr ausführlichen Thread zu diesem Thema.

    Auch mir steht eine MPU bevor. Als ich meine Fahrerlaubnis für das Auto machen wollte, wurde ich kurz vor meiner Theoriepruefung darüber informiert das ich nicht dafür zugelassen werde. Auf Anfrage beim Straßenverkehrsamt kam dann nach 9 Wochen warten die Antwort: Gesperrt wegen eines Kannabiskonsums August 2014, einmaligem Kannabis mitführens August 2011 und eines Verkehrsunfalls mit einem Roller ohne Fahrerlaubnis 2012 -> MPU Anordnung.

    Nun meine Frage: ich habe damals nur 2 mal Kannabis konsumiert, einmal davon würde ich dann von der Polizei kontrolliert (nicht beim führen eines Fahrzeugs o.ä sondern im Zug) ich mache nächste Woche eine Haaranalyse und wollte wissen ob ich doch besser einen vorbereitungskurs bei einer verkehrspsychologin/e in Anspruch nehmen soll oder ob der Nachweis über 6 Monate Abstinenz und meine Einstellung über Kannabis reicht? Meine Einstellung war nach den 2 mal die ich es probiert habe schlecht. Für mich ist und war das nichts und ich habe seitdem auch nie wieder geraucht. Mfg

  • #15

    Bukem (Sonntag, 19 März 2017 12:14)

    @Dominik: Das hinge von vielen Faktoren ab, ob ein sechs- oder zwölfmonatiger Abstinenzzeitraum verlangt werden würde wie deinen damaligen Werten, deinem Wohnort u.a.
    Am besten schreibst Du eine kurze Mail mit RückrufNr an Herrn Schüller mit der Anfrage einer entsprechenden kurzen Beratung. Das ist dann zwar kostenpflichtig, aber Du hast dann eine rechtliche Planungssicherheit

  • #16

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 19 März 2017 16:56)

    @Dominik: Deine Angaben sind viel zu vage. Aber: Ohne den Nachweis einer verkehrspsychologischen Maßnahme hast Du bei der Vorgeschichte (und generell) wenig Aussicht, die MPU positiv zu gestalten. Der Gutachter wird sich denken, dass Du Dir keine große Mühe gegeben hast. Mein Tipp: Vor der MPU noch so viele Stunden beim Verkehrspsychologen buchen, dass Du von dort bestätigt bekommst, dass Deine Verhaltens- und Einstellungsproblem hinreichend bearbeitet wurde und Du künftig die Verkehrsregeln beachten wirst. Ist Dir die Prüfsystematik der Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung bekannt? Welche Fragestellung liegt der MPU zugrunde? Da muss vermutlich noch deutlich mehr Fleisch in die Suppe von Deiner Seite...

    Lass mal hören, was Du zur Vorbereitung auf die MPU gemacht hast und wann die MPU ist...

    Danke.

  • #17

    Markus (Montag, 29 Mai 2017 17:48)

    Hallo Herr Schüller und Bukem,

    Vielen Dank erstmal für diese Seite und die vielen Informationen! Sehr informativ und vorurteilsfrei! Es müsste mehr Menschen wie sie geben, die einen nicht danach bewerten ob man Kiffer ist oder nicht. Mit Abstand das beste Nervenbalsam für diese Achterbahnfahrt ;)

    Ich musste heute meinen Führerschein abgeben, Aufgrund von gelegentlichem Konsum und mangelndem Trennungsverhalten.
    Die Dame von der Verkehrsbehörde meinte nur dass ich eine MPU machen und einen Abstinenznachweis erbringen müsse. Diese beiden Sachen würden aber nicht von der Behörde gemacht!?
    Auch konnte (wollte) sie mir nicht sagen wie lange ich denn einen Abstinenznachweis führen soll (3,6 oder 12Monate!?) da angeblich die Führerscheinstelle dafür nicht zuständig sei.

    Meine Frage ist nicht Primär wie lange der Abstinenzzeitraum sein soll, sondern vielmehr wer das denn jetzt zu entscheiden hat? Sprich das Prozedere. Denn offenbar ist es nicht die Behörde die sowas festlegt. Es wurde weder eine MPU angeordnet noch ein Astinenzbeweis im Schreiben verlangt.

    So wie ich das jetzt verstanden habe, muss ich mir selbst einen Gutachter suchen, der meinen "Wünschen" (z..B. 3 oder eben 6 Monate) entgegenkommt? mit der Begutachtung dann ein Abstinenznachweis bringen, und dann zur MPU?
    Ist das in etwa schon der richtige Weg?
    Oder fehlt da etwa noch mehr "Fleisch in der Suppe"? ;)

    Die Frage ist nur, wer ist dieser Begutachter? Bzw. Welche Institution?


    Nur am Rande:
    Ausschließlichlicher Cannabis Konsument, nie Alkohol.
    3,1ng THC/ 65ng THC COOH
    gelegentlicher Konsument, Meistens am WE, (also 2 mal die Woche) kleine BongKöpfe pur (ansonsten Nichtraucher). nicht mehr als 1,5g die Woche...

    Besten Dank!

  • #18

    Bukem (Montag, 29 Mai 2017 19:50)

    @Markus: Wollen mal sehen..Dir ist die FE dauerhaft entzogen worden?
    Grds für alles zuständig ist die bei dir örtliche Führerscheinstelle, dort beantragst du die Neuerteilung, die sagen, ob eine MPU erforderlich ist.
    Du suchst dir aber ein Medizinisch-Psychologisches Institut aus, wo du die MPU durchführen lassen willst. Dorthin werden deine Unterlagen gesendet.
    Die Dauer des Abstinenznachweise hängt davon, wo du wohnst, entweder sechs oder 12 Monate, ist regional, teils auch im selben Bundesland, unterschiedlich.
    Mehr Fleisch in der Suppe ist ratsam. Lies auch bitte den obigen Artikel dazu nochmal ;) und meld dich jeder Zeit wieder

  • #19

    Markus (Dienstag, 30 Mai 2017 07:44)

    Hallo Bukem,

    Das Skript habe ich auch schon gefunden (Vielen Dank!), und rein vom Inhalt würde ich mich realistisch noch in einem gelegentlichen bis fortgeschrittenen Stadium einordnen. Also keine abhängigkeit, aber je nach interpretation angehende drogenproblematik. Soziales Umfeld und Arbeit sind nicht von "Junkies" durchsetz :), und es gibt auch noch wichtigeres. Is halt ein Wochenend-Ding. Für mich zumindest.

    Ich bin aus Hamburg, und war bei der Zulassungsstelle hier in HH-Mitte.
    Die Dame von der Führerscheinstelle meinte ich müsse den Neuantrag 2 Monate vor Ablauf des Abstinenzzeitraumes vorlegen, da 8 Wochen Bearbeitungszeit nötig sind. Dann würde die Akte an die MPU Firma gehen, wo ich die machen will. Aber wie lange der Zeitraum sein soll hat sie mir nicht sagen können oder wollen.
    Das beanwortet mir daher aber leider nicht die Frage wer das denn entscheidet?
    Muss ich vielleicht die Einzelnen MPU anbieter mal anschreiben, bis ich einen finde der mich mit 3 bzw. 6 Monate Abstinenznachweis durchbringt oder wie läuft das?

    Kann ja nicht sein, dass ich jetzt nach gut Glück ein Screeningprogramm durchlaufe, dann zur MPU gehe und die mir ERST DANN erzählen dass es zu wenig (3, 6 Monate) oder unnötig lange (12 Monate) war.
    Im zweifel kann ich dann nochmal ein Screening von 6 Monaten erkaufen muss...

  • #20

    Bukem (Sonntag, 11 Juni 2017 10:34)

    @Marcus: Das entscheidet die Führerscheinstelle, wenn es Probleme geben sollte, meld dich bitte Herrn Schüller

  • #21

    Dante (Montag, 19 Juni 2017 12:43)

    Hallo habe auch eine Frage zu einer medizinischen Gutachten zum führen einens kraftfahrzeug

    Also nehme abends leider eine antidepesiva und fahre dann auch nicht mehr
    Falle ich deswegen dann auch bei dem Test durch da das mit den antis leider nicht so leicht ist diese von heute auf morgen abzusetzen und es noch zu anderen sintomen führen würde

    Bin ich dann trotzdem auf der sicheren Seite wenn ich zB von meinem Hausarzt ein ärztliches Attest mitbringe das ich das nehme ?

  • #22

    Bukem (Montag, 19 Juni 2017 19:48)

    @Dante: Kann ich so pauschal leider nicht beantworten, melde dich bitte bei Interesse direkt bei Hrn Schüller. Daten stehen oben

  • #23

    Sir sem (Freitag, 29 September 2017 21:58)

    Hi,

    ich muss eine MPU machen, weil ich ohne Führerschein erwischt wurde. Die Fragestellung meiner MPU ist, ob ich das in Zukunft nochmal werde.
    Also ich habe mit Drogen nichts zu tun gehabt im Straßenverkehr.
    Werde ich dennoch auf Cannabis oder andere Drogen kontrolliert?

    Grüße

    Vielen Dank vorab schonmal

  • #24

    Bukem (Montag, 02 Oktober 2017 09:36)

    @Sir sem: Das kommt drauf an. Gibt es denn eine polizeibekannte Vorgeschichte mit Drogen? ZB, weil Du so etwas angegeben hast oder bei Dir gefunden wurde? Ob da ein behördlicher Verdacht besteht, weiß ich jetzt auch nicht. Kriegt man aber durch anwaltliche Beauftragung und Akteneinsicht raus
    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist definitiv kein cooler Spaß. Ich würde die MPU deutlich ernst nehmen. Warum du das getan hast, wie du so etwas vermeiden kannst usw.

  • #25

    Tobfred7 (Freitag, 20 Oktober 2017 00:40)

    Guten Tag,

    bin gerade beim Stöbern nach der Defintion "gelegentlicher Canabiskomsum" auf diese sehr informative Seite gestossen.
    Jetzt dachte ich mir, da ich gerade tatsächlich vor einem kleinem Problem stehe ich frag das einfach mal hier:
    Daten: Mai 2015 mit 5,5g Gras am Steuer erwischt, Bluttest ergab 5,2 ng/ml THC; 3,1ng/ml 11Hydrxy-THC ; 71 ng/ml THC-Carbonsäure
    -> Führerscheinentzug (mir sei laut dem Schreiben der gelegenliche Konsum sowie fehlendes Trennvermögen nachgewiesen)

    Seit Nov 2015 bin ich vollkommen abstinent, Abstinenzbelege von Juni 2016 bis jetzt (finale Haaranalyse kurz vor der MPU geplant)

    FS neu beantragt, Habe letzte Woche in meine FS Akte eingesehen, Schreiben erhalten (quasi selbes wie beim Entzug des FS->müsse MPU machen) + ."...innerhalb von zwei Wochen eine etwaige Verhaltensänderung entweder in Form eines definitiv anzugebenden Abstinenzzeitpunkts oder aber des genauen Zeitpunkts des Übergangs zu einem fahrerlaubnisrechtlich konformen Cannabiskonsums schriftlich mitzuteilen"

    Daraufhin Email mit den Angaben meiner Abstinenz und des MPI bei dem ich die MPU absolvieren möchte - ob das so passt.

    Mein Sachbearbeiter meinte: Ja soweit so gut, allerdings hat sich die Sachlage (Wortlaut weiss ich nicht mehr) geändert und mir könne kein gelegentlicher Konsum mehr nachgewiesen werden! (obwohl das Schreiben beim FS-Entzug besagte mir sei anhand der Werte (s.u.) zumindest gelegentlicher Konsum nachgewiesen + fehlendes Trennvermögen --> MPU stehe an)
    Jetzt müsse ich zu einem Facharzt der dann feststellen (festlegen) würde ob bei mir gelegentlicher Konsum vorgelegen habe oder "weniger" - was dann ja einmaliger Konsum wäre (richtig?). Er sagte der Arzt würde ziemlich sicher gelegntlichen Konsum "veranschlagen" und ich könne das umgehen in dem ich dem Sachbearbeiter "zumindest gelegentlichen" Konsum schriftlich freiwillig "gestehe". Dann könne das mit dem Anmelden beim MPI und Unterlagen dorthin schicken recht zeitnah erfolgen.

    Bin da ja nicht beflissen - verspüre grundsätzlich ein gewisses Sträuben Dinge zu "gestehen" - allerding kostet natürlich dieser Termin wieder extra Geld. Natürlich könnte es rein theoretisch sein, dass ich dann keine MPU machen muss, ergo dort Geld gespart (glaub ich aber eher nicht, da ja trotzdem das Trennvermögen gefehlt hat!)

    Auch ist mir wie ich finde eh der gelegentliche Konsum nachgewiesen - einerseits durch die Werte sowie das Gras das ich ja noch dabei hatte.

    Komme für mich zu dem Schluss, den gelegentlichen Konsum vor dem Sachbearbeiter schriftlich zu "gestehen".

    Nun die eigentliche Frage: Was halten Sie davon und wie kann/muss soetwas formuliert werden ohne mich unnötig in die .... zu reiten?

    Reicht: Ich gebe zu in Vergangenheit gelegentlich Canabis konsumiert zu haben.

    Beste Grüße und Dank im Voraus
    Tobfred7

  • #26

    Bukem (Samstag, 21 Oktober 2017 14:22)

    @Tobfred7: Wir können dir hier leider nicht ins Buch schreiben, was Du sagen sollst.
    Du hast den obigen Aufsatz ja gelesen, Grds kannst Du sowas angeben. Du hast aber anscheinend etwas durcheinander gekriegt: Es geht nicht um damals, es geht um jetzt. Du konsumierst ja gar nicht mehr. Zumindest im Augenblick.
    Du kannst sogar einräumen, gelegentlich weiter zu konsumieren, musst dann allerdings das oben formulierte beachten zu Menge des Konsums, der Häufigkeit, der Trennung nach dem Konsum bis zum Führen eines Fahrzeugs, nie Alkohol dabei und erst recht kein anderes BtM. Dann ist eigentlich alles roger.
    Wenn du konkrete Fragen haben solltest, kannst du dich gerne kurz tel von Herrn Schüller beraten lassen. Meld dich

  • #27

    Ich nüsch (Mittwoch, 24 Januar 2018 22:49)

    Ja... schon ein sehr hilfreicher beitrag ... für menschen die sich besonnen haben... klingt für mich auch nich wie eine anleitung zum bestehen einer mpu sondern ...klingt nachdem was einem bewusst sein sollte um wieder ein fahrzeug führen zu wollen/können ohne andere zu gefährden... wenn man das alles sich durch den kopf gehen lassen hat wird man die mpu bestehen ... das ist mal ein ehrlicher und gut gemeinter beitrag ... von jemand der sehr viel ahnung vom thc hat ;) ... aber tatsächlich wegweisend... vollkommen richtig und korrekt.

  • #28

    Bukem: (Samstag, 03 Februar 2018 13:51)

    @Ich nüsch: So kann man das sagen, ja

  • #29

    talentfreier Lebenskünstler (Mittwoch, 07 Februar 2018 01:05)

    Hallo.
    Kurze Biographie:
    Bj.66 Kiffer seit 30 Jahren , Unternehmer
    Einzug des Führerscheines vor 1,5 Jahren.
    Kontrolle durch geschulte Beamte (CSI -Style).
    Schnelltest und Urin mit exorbitanten Werten bei THC und Amphetamin.
    Sonst nix :) .
    Führerschein wurde vorerest belassen. ( keine Auffälligkeiten, ausser beim Test. der Augen.)
    Keine auffällige Fahr, und Verhaltensweise.
    4 Wochen Fahrverbot. Einzug - Neuerteilung nur mit MPU.

    Aktueller Status:
    Ärtztlich verordnet und gut eingestellt :
    Ritalin adult und THC Präparate aus der APO (460€/10ml 25 % THC).
    Ach ja, Anerkennung der Schwerbbehinderung beantragt.
    Warum ?
    Halbe Hand weggesägt, chronische, neuropahatische Schmerzen bis Elle.
    Zum Durchdrehen- seit 6 Jahren.

    Wenn ich nun nachweise, das ich auch unter dem Einfluss von adequaten Mengen von oben genannten Drogen, ach ne´, Medikamenten,
    fahig bin am Strassenverkehr. teilzunehmen,
    sollte das doch die Ausnahme zur Regelannahme sein ?

    Diese besagt, das in der Regel anzunehmen ist, das eine sichere Teilnahme
    unter dem Einfluss von weichen, sowie auch harten Drogen ( Medi. ?)
    nicht möglich ist.
    # gewöhnung

    Mir stellt sich nun die Frage, wem ich diese Nummer verkaufen muss ?
    StvA , oder zur MPU- Stelle ?

  • #30

    Bukem: (Mittwoch, 14 Februar 2018 22:45)

    @talentfreier Lebenskünstler: Du solltest Dich ganz dringend fragen, ob und wozu du noch eine Fahrerlaubnis benötigst. Das ganz ist leider weder für andere Verkehrsteilnehmer noch im Falle eines Unfalles für Dich überhaupt nicht lustig.
    Zudem wirst Du so wohl kaum durch die MPU kommen.

  • #31

    Micha (Sonntag, 11 März 2018 01:32)

    Hallo
    Also wie allen anderen ,wurde ich ebenso von der Polizei angehalten!
    Es gab keine Ausfallerscheinung und keinen mischkonsum !

    Zu den Werten tetrahydrocannabinol Thc 2,83ng
    Thc carbonsäure 85,2 ng
    11-hydroxy -tetrahydrocannabionol
    Somit wird mir gelegentlicher Konsum vorgeworfen !
    Zwischen Konsum und der Fahrt lagen 6/1/2 Stunden dazwischen, inklusive schlaf !

    Ich muss ehrlich gestehen ,ich hatte zuvor 3 Wochen Urlaub bewgegte in der Zeit das Auto nicht und konsumierte 2 - 3 mal in der Woche Cannabis !
    Grund für den Konsum waren schmerzen in der Hüfte im Raum stand ein neues Hüftgelenk mit 29 Jahren,

    Schmerztabletten waren keine Alternative mehr für mich da ich sie einfach zu lang nehmen musste , also versuchte ich mich bis zur op damit über Wasser zu halten .

    Wie jeder andere stehe ich vor dem Problem meinen Job zu verlieren und frag mich jetzt ob es noch Sinn macht einen Einspruch einzulegen oder nicht !

    Im Schreiben wurde nichts von einer mpu erwähnt nur der Sachbearbeiter den ich dann persönlich besucht hatte , meinte das ich ihn nur durch einer mpu wieder erlangen kann !

    Welche Frage sich mir noch stellt ob ich jetzt wirklich 1 Jahr Abstinenz nachweisen muss !?

    Das , dass der falsche Weg war das Zeug überhaupt anzurühren ist mir in dessen schon von selbst bewusst geworden zumal das vorher in meinem Leben nie ein Rolle gespielt hat !

    P.s den Konsum hatte ich sofort eingestellt hatte mein Führerschein bis zum Schreiben noch in der Tasche u wurde bei noch einer Kontrolle negativ auf Cannabis getestet !

    Wohl möglich interessiert das die mpu wohl herzlich wenig �

  • #32

    P.H. (Donnerstag, 15 März 2018 17:36)

    Guten Tag,

    ich wurde im November 2016 beim Autofahren mit folgendem Wert getestet: (THC) 22,2 ng/ml
    THC-Carbonsäurewert (THC-CooH) 95,3 ng/ml.

    Bei der folgenden Begutachtung im März 2017 lagen die Werte bei: (THC) 1,3 ng/ml
    THC-Carbonsäurewert (THC-CooH) 7,0 ng/ml


    Daraus ergab sich folgendes Konsummuster:
    Gelegentlicher Konsum sowie fehlendes Trennungsvermögen bezüglich Konsum und Führen eines KFZ.

    Den Führerschein gab ich daraufhin freiwillig bei der zuständigen Behörde in Niedersachsen ab.

    Nun möchte ich meine Fahrerlaubnis wiedererlangen und muss dazu eine MPU machen.
    Das es dort zu einem Urinscreening kommen wird, ist mir bewusst und dieses wird auch negativ ausfallen, da ich seit längerem kein Cannabis konsumiere., davor auch lediglich aus medizinischen Gründen, als Schmerzmittel.

    Nun meine Frage: Hier ist bisher keine Rede von einem Abstinenznachweis, welcher sich ja sonst über einen längeren Zeitraum erstrecken würde und mit zusätzlichen Laborwerten (Blut/Haare) anfallen würde.

    Können Sie mir sagen, ob ich hier in Niedersachsen, um diesen Abstinenznachweis herum komme? Bisher war auch noch nicht die Rede davon, lediglich von einer MPU.

    Herzliche Grüße

  • #33

    Bukem: (Sonntag, 18 März 2018 12:54)

    @Micha: Du hast leider nicht erwähnt, was in dem Schreiben steht. Dir soll die FE entzogen werden? Was hast Du denn für weitere Angaben gemacht? Du hast häufigeren Konsum eingeräumt?
    Ja, natürlich solltest du dir ganz dringend überlegen, Rechtsmittel einzulegen.
    Denn sonst ist deine FE erstmal weg. Das , was die FSST macht muss ganz oft nicht richtig sein. Bzw gibt es entsprechende Verteidigungsstrategien, die es der FSSt verbieten , gleich die FE zu entziehen.
    Du brauchst deswegen schnellstmöglich anwaltliche Hilfe. Herr Schüller ist bundesweit tätig, meld Dich doch.
    PS: Sogar wenn die FE nicht gerettet werden sollte, hilft dir ein versierter Anwalt bei der schnellstmöglichen Neuerteilung deiner FE. Die Kosten einer anwaltlichen Hilfe sollten die drohenden Nachteile etwa beruflicher Art aufwiegen.

    @P.H.:Bei einer MPU wird immer als Teil der medizinischen Untersuchung ein allerdings unterschiedlich langer Abstinenznachweis ( 6-12 Monate) verlangt. Diesen kannst du entweder per screening oder Haaruntersuchung belegen.

  • #34

    A.S. (Donnerstag, 29 März 2018 09:33)

    Guten Tag.

    ich würde am 24. November mit 1,2ng thc und 27ng thc cooh in einer Verkehrskontrolle erwischt habe dort dümmer Weise erwähnt, dass ich gelegentlich konsumiere. Habe seit dem nie wieder konsumiert und war auch schon bei der Führerschein Beratung.
    Strafverfahren wurde eingestellt.
    Nun habe ich Zeit den Führerschein bis zum 4.4. abzugeben um Verwaltungsgebüren zu sparen.
    Gibt's da noch irgendwelche Möglichkeiten etwas zu tun außer ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter(mache ich nach seinem Urlaub).

    Sie machen tolle Arbeit und die Mühe die Sie hier reinstecken ist bewundernswert. Hätte ich mich mal von Anfang an Sie gewendet.



    Mit freundlichen Grüßen

  • #35

    Bukem : (Montag, 02 April 2018 12:51)

    @A.S.: Sicherlich gibt es Möglichkeiten.
    Das riecht allerdings dringend nach anwaltlicher Hilfe und zwar sofort.
    Ein Entzug der FE kann evt vermieden werden. Zumindest könnte schlimmstenfalls mittels einem Anwalt die FE schnell wieder neu erteilt werden.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Kontaktdaten stehen oben

  • #36

    Kölschs jung (Dienstag, 24 April 2018 01:53)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Ich bin grad an meiner mpu dran (wegen thc). Ich bin schon so weit das ich mein 1 Jahr Abstinenz hinter mir hab bzw hab mein letzten Screening vor 1 Monat abgegeben und müsste es demnächst per Post schriftlich bekommen. Zum Verkehrstherapeuten gehe ich auch noch seit nem Jahr und ich denke als nächstes stünde jetzt der reaktionstest an.

    Meine Frage wäre jetzt ob ich theoretisch wieder rauchen könnte oder ob ich noch ein weiteres screening nach dem reaktionstest oder ganz am Ende abgeben muss.

    Danke für Ihre Zeit und schonmal Danke für Ihre Antwort.

  • #37

    Bukem: (Dienstag, 24 April 2018 19:11)

    @Kölschs jung: Solange das Verfahren nicht endgültig durch ist, mach et nicht. Wäre einfach ärgerlich, soweit ich theoretisch weiß, ist es eben nicht völlig auszuschließen, dass da noch "was "kommt. Gnauere Auskunft geht erst nach Akteneinsicht. Muss jetzt auch nicht sein

  • #38

    Marcel (Sonntag, 29 April 2018 20:49)

    Hallo Herr Schüller und Herr Biken,
    Ich habe gestern au einer Party 3-4 mal an einen Joint gezogen und ca. 5 Stunden später, morgens um 4 Uhr habe ich mich dummer Weise ins Auto gesetzt um nachhause zu fahren. Kam dann in eine allgemeine Verkehrskontrolle und da wurde ein Alkohol und Drogen Test durchgeführt. Alkohol war 0,0 Promille aber der urintest war positiv. Auf der Wache wurde Blut abgenommen.
    Ich befinde mich noch in der Probezeit welche verlängert wurde aufgrund eines vorfahrtunfall vor ca. 2 Jahren. Meine Frage ist nun!: was kommt auf mich zu? Werde ich meinen Führerschein verlieren? Bin noch nie polizeilich aufgefallen wegen Drogen und rauche mal, wenn ich auf einer Party bin.. demnach nicht regelmäßig
    Danke schön mal im vorraus

  • #39

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 30 April 2018 21:50)

    @Marcel:

    Schau mal hier:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Könnte die Marschroute für Sie sein. Wenn der Führerschein wichtig ist, kommt man nicht daran vorbei, proaktiv zum Screeningprogramm und zur Verkehrstherapie zu gehen. Das kann einem den Führerschein retten, wenn die Entziehungsvoraussetzungen am Tag der Rauschfahrt vorlagen. Ist eine Ausnahmeregelung, die sich etwas versteckt in der Fahrerlaubnisverordnung findet und nicht so bekannt ist.

  • #40

    Bianca Henseleit (Mittwoch, 09 Mai 2018 20:16)

    Mir ist am 2.4 was ganz dummes passiert.
    Am abend vorher rauchte ich wie jeden abend meinen Zubettgeh Joint, am nächsten Tag war ich ganz normal auf Arbeit, 17:30uhr hatte ich Feierabend und bin mit (capi und verspiegelter Sonnenbrille) mit dem Auto heimgefahren und vor meiner Tiefgarage in die Allgemeine Verkehrskontrolle gekommen, THC natürlich positiv, als sie mich fragten ob ich was zu hause habe, habe ich so blöd wie ich ich bin natürlich ja gesagt. Die Polizei natürlich mit mir heim, ca.20g mitgenommen, dann zum Blutabnehmen.
    Was wird mit mir passieren?

  • #41

    Bianca (Mittwoch, 09 Mai 2018 20:25)

    Ich wollte noch erwähnen, ich bin ersttäter und vabe leider viel zu spät am Sonntag das Rauchen eingestellt.
    Vielen vielen dank für ihre Zeit

  • #42

    Zvonko (Samstag, 26 Mai 2018 18:12)

    Hallo
    Ich wurde vor 2 1/2jahren mit Cannabis im blut im Straßenverkehr erwischt. Habe Anordnung für die mpu bekommen auf grund des verdachts wegen gelegenheits Konsum. Ich möchte jetzt in due mpu gehn und habe auch 1 jahr abstinenz nachweis durch haar probe allerdings liegt das jetzt 1 jahr zurück ist das ausreichend für die mpu oder ust das schin wieder zu alt? Vielen Dank

  • #43

    Hicham (Sonntag, 27 Mai 2018 16:02)

    Guten Tag zusammen,
    Ich musste ein Gutachten machen von der Führerscheinstelle aus. Dieses Gutachten habe ich bei der PIMA-MPU gemacht. Das Gutachten ist am 18.05.18 bei mir angekommen.

    Die Frage die der PIMA-MPU gestellt worden ist,;

    Liegt bei Herrn ... regelmäßige Einnahme i.S. der Rechtsprechung (d.h. täglicher oder nahezu täglicher Konsum) von Cannabis vor?

    Die Antwort von der PIMA-MPU auf die Frage lautet,;

    Bei Herrn ... lag regelmäßige Einnahme i.S. der Rechtsprechung (d.h. Täglicher bis nahezu täglicher Konsum) von Cannabis vor.

    Alle von mir gemachten Screenings waren negativ, eine Haar Probe habe freiwillig hinzugefügt! Trotzdem wird hier nicht klar gestellt das ich nicht mehr konsumiere, sondern nur das ich mal konsumiert habe, was aber schon klar ist da ich sonst nicht begutachtet werden müsste?!

    Also für mich ist das Gutachten schlecht mit diesem Satz kann mir der die Versagung zum Führerschein machen erteilt werden!

    Ich hätte gern eine professionelle Meinung zu dieser Aussage Bitte. Eventuell auch wie ich am besten vor gehen sollte?

    Ich Bedanke mich bei Ihene schon mal herzlich für die Möglichkeit hier Auskunft einzuholen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hicham

  • #44

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 27 Mai 2018 23:42)

    @Hicham: Ich muss das Gutachten sehen. Gut möglich, dass es sich mal wieder um Pfusch der PIMA handelt. Wenn ich das anschauen soll, senden Sie mir das Gutachten per Mail. Ich bearbeite das gerne als Mandat.

    @Bianca:

    Wenn man jetzt die richtigen Schritte einleitet, kann das so laufen:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Das betrifft den Führerschein. Die Strafsache müsste auch noch geregelt werden. Sie sollten sich jetzt darum kümmern, die Fahrerlaubnis zu retten. Der Zeitpunkt dafür ist jetzt. Kontaktieren Sie mich bei Bedarf, danke.

  • #45

    Tommy (Samstag, 23 Juni 2018 10:19)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    im Mai 2017 wurden mir im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Rheinland-Pfalz zunächst eine (positive) Urinprobe abgenommen und danach auch noch eine Blutprobe. Ein Tag nach dieser Verkehrskontrolle wurde an meinem Auto eine negative Autodurchsuchung durchgeführt. Ich erhielt anschließend meinen Führerschein zurück. Danach führ ich nach Baden-Württemberg zurück, wo ich wohnhaft bin.

    Im Oktober 2017 erhielt ich das Anhörungsschreiben. In diesem Schreiben wurde mir ein Wert von 10 ng/ml an THC mitgeteilt. Dabei ist mir bis heute nicht klar, ob es sich dabei um den aktiven Wert handelt, weil dies aus dem Schreiben nicht hervorgeht. Ein zweiter Wert bzw. der von mir vermutete passive THC-COOH-Wert war im Schreiben gar nicht erst enthalten. Ich widersprach aber nicht.

    Im März 2018 erhielt ich den Bußgeldbescheid. Als Ersttäter bekam ich ein einmontiges Fahrverbot sowie 2 Punkte in Flensburg. Das Bußgeld wurde von 500 € auf 1.000 € verdoppelt, weil mir Vorsatz vorgeworfen wurde. Auch hier widersprach ich nicht. Ich zahlte die Geldbuße. Auch das Fahrverbot trat ich sofort an, indem ich meinen Führerschein der Polizei übergab. Nach dem das Fahrverbot abgelaufen war, erhielt ich meinen Führerschein erneut zurück.

    Meine Frage: bis heute hat sich die Führerscheinstelle bei mir nicht gemeldet. Kommt da noch was? Zudem würde mich interessieren, ob ich komplett abstinent bleiben muss. Denn ich bin zwar seit diesem Vorfall abstinent, würde aber dennoch gerne mal wieder einen Jolly rauchen. Es geht ja um das Trennungsvermögen. Das war auch vorher schon vorhanden, jedoch wusste ich damals nicht, dass dieser (blöde) Urinschnelltest der Polizei auch 12 h später noch positiv anschlägt. Denn zum Zeitpunkt der damaligen Verkehrskontrolle war ich gar nicht mehr berauscht.

    Viele Grüße

    Tommy

  • #46

    Royalty (Dienstag, 26 Juni 2018 01:38)

    Sehr geehrter Herr Schüller und Herr Bukem,

    ich muss leider auch eine MPU machen und bei mir ist es auch so dass man das Fahren mit dem Konsum nicht trennen kann. Ich habe davor oft geraucht durch meine psychischen Probleme die ich inzwischen besser im Griff habe, jedoch auch weil ich Cannabis gerne rauche und habe seit meinem letzten Suizidversuch der Februar dieses Jahres war (weswegen ich die MPU auch machen muss) kein einziges Mal mehr geraucht. Könnte ich jetzt also sozusagen wieder gelentlich rauchen wie Sie es geschildert haben, ohne große Probleme mit MPU und Führerschein zu bekommen.

    MFG

  • #47

    Royalty (Dienstag, 26 Juni 2018 01:42)

    Dazu möchte ich noch ergänzen, dass der Wert zu dem Zeitpunkt (im Februar) sehr hoch war. Erfordert hier die MPU nicht eine völlige Drogenabstinenz?

  • #48

    Bukem: (Mittwoch, 27 Juni 2018 11:46)

    @Tommy: Das vermag ich nicht abschließend zu beantworten. Grds tippe ich auf ja, da kommt was. Auf gar keinen Fall wieder konsumieren. Würde jetzt THC COOH nachgewiesen werden, wird dir im Zweifel die FE entzogen.
    So versteh ich jdfs deinen Vortrag. Du musst ja uber 1,0 ng aktiven THC gelegen haben, sonst gäbe es kein Fahrverbot etc. Also war es um die Trennung eben nicht gut bestellt.
    Um das alles genauer abzuklären, ich vermag diesen Vorsatz nämlich nicht nachzuvollziehen, sollte sich das jemand bestimmtes anwaltlich ansehen.
    Daten stehen oben. Nicht konsumieren, bitte

    @Royalty: Du hast bereits oder musst erst noch machen? Natürlich konsumierst du im Zweifel vorher nicht.

  • #49

    Tommy (Mittwoch, 27 Juni 2018 21:29)

    Ok, ich ruf Euch demnächst mal an.

  • #50

    Michel (Freitag, 13 Juli 2018 13:58)

    Guten Tag, und vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus...
    Gibt es evtl. Empfehlungen wo man in HH eine Cannabis-MPU mit weniger Gefahr von Pfusch machen kann oder Empfehlungen wo‘s gut ist? Gleiches gilt natürlich für Verkehrspsychologen.
    Aufgeklärt, Motiviert und Einsichtig bin ich hab nur Angst vor externen Fehlern!

  • #51

    Joachim Delius (Donnerstag, 19 Juli 2018 09:27)

    Sehr geehrte Herren, mein erwachsener Sohn, Führerscheininhaber, wurde beim Rauchen eines Joints (erstmaliger Verstoss) erwischt, ohne dass jedoch ein Bezug zur Verkehrsteilnahme herstellbar wäre (kein Fahrzeug mitgeführt). Muss er damit rechnen von der verwaltungsbehörde zum screening aufgefordert zu werden?
    Danke im Voraus für Ihre Antwort.
    MfG

  • #52

    Bukem: (Montag, 23 Juli 2018 14:17)

    @Hr Delius: Ja, das kommt immer wieder vor. Eine Ladung zu einem ärztlichen Gutachten kann da erfolgen, auch wenn diese wohl mangels Verkehrsbezugs rechtswidrig wäre. Daran hält sich die Behörde jedoch herzlich wenig.
    Ein äG wäre hier aber nicht schlimm. Lesen Sie sich bitte weiter bei uns ein und melden Sie sich bei Bedarf

    @Michel. Bestimmt, weiß ich aber nicht,bitte Herrn Schüller direkt unter obiger mail kontaktieren

  • #53

    Carlito (Dienstag, 07 August 2018 18:13)

    Hallo RA Schüller und Bukem,
    zunächst vielen Dank für diese Bereitstellung Eures offensichtlich hervorragendem Fachwissens.
    Bin letztes Jahr von meiner Ex angezeigt worden. Strafrechtlich wurde Alles fallen gelassen nur musste ich 6 Monate später zur ärztlichen Begutachtung, die ich Dank Vorbereitung bestanden habe. Daraufhin hat die FE Stelle "die Bedenken zurückgestellt" und vom Entzug der FE abgesehen.
    Meine Frage ist, ob ich nun im Nachgang mit einer erneuten Aufforderung zum Abstinenznachweis rechnen muss, bzw. ob dies rechtens wäre, ohne ein weiteres Mal aufgefallen zu sein? Oder bedeutet "zurückgestellt" es hat sich erledigt?
    Vielen Dank und freundliche Grüße,

  • #54

    Bukem (Mittwoch, 15 August 2018 19:56)

    @Carlito: Was? Fies von der Frau.
    Grds heißt das, ohne weitere Anhaltspunkte auch keine neue Überprüfung. Deshalb bitte auch weiterhin richtig zeitlich zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme trennen und lieber nicht mit Dope oder Zubehör draußen raumlaufen.

  • #55

    Tommy (Dienstag, 28 August 2018 23:32)

    Hi Bukem,

    ich hatte meinen Fall vor zwei Monaten hier vorgetragen (siehe oben). Bisher habe ich noch immer keine Post von der Führerscheinstelle erhalten.

    Glaubst Du, dass da noch was kommt? (ich weis, die Frage ist überflüssig. Ich würde mir nun nach der langen Zeit der Enthaltsamkeit wirklich gerne mal wieder einen Jolly gönnen. Nur diesen einen! :)

  • #56

    Bukem: (Sonntag, 02 September 2018 11:35)

    @Tommy: meine Meinung ist da nicht relevant.
    Es gibt keine Fristen dafür, ob die FSST sich noch meldet. Deshalb, ja, im Zweifel, irgendwann melden die sich.
    Solange kann ich dir nach öberflächlicher Bewertung nur von KOnsum abraten.
    Willst du mehr wissen, meld dich bei Herrn Schüller.

  • #57

    Rechtsanwalt Führerschein (Sonntag, 02 September 2018 15:45)

    @Tommy: Wenn Sie die Finger nicht vom Dope lassen können, dann hängen Sie den Führerschein an den Nagel. Warum machen Sie da nicht einfach den Rücken gerade und zeigen Haltung?

    Ja, da wird noch was kommen.

  • #58

    Florian (Dienstag, 11 September 2018 19:20)

    Hallo Herr Schüller und Bukem,

    Vorab, danke für die Inhalte auf dieser Seite! Meine Frage dreht sich rundum den Post von "Markus" (#17 & #18). Bin im November letzten Jahres angehalten wurden, durfte aber bis Mitte Mai meinen FS behalten. Erstmaliges (Urin)Screeningprogramm wurde im März abgebrochen (ich war dumm) und jetzt möchte ich ein halbes Jahr später meine Abstinenz durch einen Haartest nachweisen (externe Kontamination ist ausgeschlossen) und ja, eben meinen Führerschein zurückerlangen. Dementsprechend habe ich auch schon den Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt, allerdings, womöglich naiverweise nicht bedacht inwiefern ich evtl. doch sogar eine 12-monatige Abstinenz nachweisen müsste. In der örtlichen "Therapiegruppe" (inoffizieller MPU Vorbereitungskurs) wurde mir letzten Mittwoch gesagt, dass die 6 cm jungfräuliches Haar (ein halbjährlicher Abstinenznachweis) womöglich nicht ausreichen und ich das klären sollte, bevor ich in mein Verderben renne. Heute habe ich mal bei der TÜV Süd life service gmbh in Mannheim angerufen und die meinten, sie könnten mir keine auskunft dazu geben und ich solle doch mal bei der TÜV Süd Pluspunkt GmbH in Mannheim anrufen. Was ich dann prompt getan habe. Die meinten wiederum, dass wir ein einstündiges Beratungsgespräch für 100€ machen müssten um zu klären inwiefern ich 6 oder doch 12 Monate nachweisen muss. Jetzt geht mir ein bisschen der popo auf grundeis, da ich eigentlich damit gerechnet habe zum ende des Jahres fit genug für eine erfolgreiche MPU zu sein. Also, es wäre schon gut wenn ich so langsam meinen Lappen zurückbekomme, da es sonst existenziell schon böse wird. Dementsprechend wäre es super wenn Ihr mir ein bisschen die Sorgen nehmt oder meine Paranoia zur gewissheit macht und folgende Fragen beantwortet:

    1. Ist es wirklich so, dass erst in der MPU festgestellt wird, ob 6 oder 12 Abstinenzmonate ausreichen, um wieder "zugelassen" zu werden? Oder kann ich mir durch diesen Beratungstermin bei welcher MPU Stelle auch immer garantieren lassen, dass 6 Monate ausreichen?

    2. Was passiert, falls ich 12 Monate abstinenznachweise erbringen müsste und jetzt schon den Antrag bei der FSS gestellt habe. Ich sozusagen die MPU spätestens so in 2-3 Monaten antreten soll, aber erst 9 Monate sauber bin (also rauchen tu ich zwar seit november 2017 0,0 aber ich geh stark davon aus dass da noch ein bisschen puffer mit eingeplant werden muss und dann war da eben noch dieses fauxpas Anfang März(da hat mir "irgendwer" mit Kokain in meinem Getränk einen positiven Urintest beschert) ?

    Ich hatte schon damals mit Herrn Schüller direkten email Kontakt und er meinte 6 Monate sind so gut wie safe wenn ich ihn an meinen Fall ranlasse. Hatte und habe allerdings leider nicht die nötigen finanziellen Ressourcen gehabt um ihn mir leisten zu können! Würde mich trotzdem sehr über brauchbares Feedback freuen und bedanke mich schonmal vorab für eure Hilfe!

    MfG

    Flo

    6,1ng aktiv
    83 Cooh
    kein Mischkonsum


    erster Verstoß gegen die StvO wegen BTM

    2016 schonmal 34 Gr. Gras bei mir im Haushalt gefunden wurden aber da kam nichts seitens der FSS und die Aklage wurde gegen Geldzahlung fallen gelassen

    davor mal mit 18 90 sozialstunden für den erwerb bekommen

  • #59

    Bukem: (Sonntag, 16 September 2018 09:35)

    @Flo: Ist mir um die Uhrzeit ehrlich gesagt zu viel Sachverhalt: Du müsstest dich entscheiden. Versteh u.a. nicht ganz, warum du nachweislichen Halsabschneidern wie dem Tüv Süd völlig unbedenklich dein Geld in den rachen schmeißen willst, ohne dass dir die helfen werden
    Die Feststellung der Dauer des Abstinenzzeitraumes trifft die Behörde, niemand sonst, da gelten aber Regelungen, die Herr Schüller als dein Vertreter und Sprecher auch einzuhalten fordern kann. Der TüV hilft dir eben nicht in sowas. Die erbringen schlechte und überteuerte Beratungsleistungen, sonst nix.

    Bitte was war im März? Kokain? Urintest? Wenn Du nicht abstinent bist oder warst, lohnt sich dein Vorgehen jetzt keinen Sinn.
    Auch da hilft Herr Schüller, Sachverhalte entwirren und konkrete Lösungen anbieten

  • #60

    Anita (Sonntag, 02 Dezember 2018 10:11)

    Hallo, Herr Schüller ich hätte auch eine Frage. Es geht um meinen Sohn er wurde am 3.06.2018 von der Polizei aufgehalten. Er kam aus Amsterdam. Sie fragten ob er Drogen oder Alkohol konsumiert hat. Er verneinte. Danach machten Sie einen Alkohol und Drogentest. Der Drogentest viel positiv aus. Er gab dann zu einen Joint geraucht zu haben am Vortag.In seiner Reisetasche fanden Sie 1,42Gramm Marihuana. Danach wurde ein Arzt hinzugezogen. Seine Werte waren THC 1,4 ng/ml , THC-COOH 37,0ng/ml, 11 OH-THC 0,7ng/ml. Aufgrund dessen bekam er eine Geldbusse und ein 4 wöchiges Fahrverbot. Er hat noch Zeit bis bis 3.3.2019 seinen Führerschein abzugeben. Die Geldbuße hat er bezahlt. Jetzt soll er auch noch zur MPU bis 12.02.2019, ,festgelegt von der Führerscheinstelle. Hat er noch eine Chance die MPU nicht machen zu müssen?Sonst hat er auch keine Einträge wegen Drogen. Hinzu kommt ,dass er seit 19.11 in der Schweiz wohnt dort eine neue Arbeitsstelle hat. Ich würde mich freuen über Ihre Einschätzung.
    Vielen Dank im vorraus

  • #61

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 02 Dezember 2018 13:18)

    @Anita:

    Dass Ihr Sohn die MPU noch machen darf ohne dass die Fahrerlaubnis direkt entzogen worden ist, dürfen Sie als glücklichen Umstand werten. Jedenfalls liegt der Verdacht nahe, dass der Junior zumindest gelegentlicher Konsument ist.

    Aus dem Gefühl heraus würde ich mal tippen, dass Ihr Sohn den Hauptwohnsitz in Bayern hat. Der Konsum muss komplett eingestellt werden. Ob man um die MPU herum kommt kann ich ohne Akteneinsicht nicht sagen. Ich kann ihm aber helfen, die MPU zu bestehen, wenn sich diese nicht vermeiden lässt. So oder so werde ich in die Akte schauen müssen. Zudem muss ich Ihren Sohn u.a. bei einem Verkehrspsychologen anbinden müssen und ihm die Inhalte der Begutachtungskriterien für Kraftfahreignung erklären müssen. Dann hat er jedenfalls gute Chancen, da mit einem blauen Auge durchzukommen. Garantien gibt es jedoch nirgends, aber eine gute Wahrscheinlichkeit schon. Melden Sie sich bei Bedarf bitte per Mail. Zeitnah wäre sinnvoll, kurz vor Toresschluß kann ich in der Regel weniger bewirken...

    Danke.

  • #62

    Royo (Dienstag, 18 Dezember 2018 20:51)

    Bin in einen Polizei kontrolliert mit positiven 1ng thc und 6 ng thc-cooh
    Was können zu die werte sagen?
    Ist das gelegentliche oder komme ich mit einmalig durch Äu
    Vielen dank

  • #63

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 19 Dezember 2018 13:45)

    @Royo:

    Ist das ärztliche Gutachten bereits angeordnet worden? Wenn Sie zB aus Schleswig Holstein oder Rheinland Pfalz kommen, wird bei solchen Werten schnell die Fahrerlaubnis entzogen. Wenn die Ihren Führerschein behalten wollen, müssen Sie schon präziser vorgehen. Auch ist wichtig, was Sie gegenüber der Polizei gesagt haben. Wann Sie zB das letzte mal konsumiert haben oder wie oft Sie das generell so tun. Ohne Akteneinsicht ist das nicht zu beurteilen.

    Ohne belastende Aussagen belegt dieser Wert nur einen Einmalkonsum innerhalb eines Zeitfensters von maximal 6 Stunden vor der Blutabnahme. Wenn Sie aber gesagt haben, dass Sie vor längerer Zeit als 6 Stunden konsumiert haben, dann belegt das denn zumindest gelegentlichen Konsum....

    Es ist zwar nicht sehr kompliziert, aber auch nicht so einfach, wie Sie sich denken...

  • #64

    Jens (Dienstag, 08 Januar 2019)

    "Ein mehrfacher Konsum die Woche findet nicht statt." heißt so viel wie es wird in Zukunft nicht mehr stattfinden oder es hat in der Vergangenheit nie statt gefunden?
    Ich würde mich als Gelegenheitskonsument sehen, dennoch ist bereits Konsum 2 / 3mal die Woche vorgekommen.
    Hat man mit 1.4ng/ml THC und 68ng/ml THC-CooH eine Chance auf Erstkonsum?

  • #65

    Bukem (Mittwoch, 09 Januar 2019 12:54)

    @Jens : magst du ein paar mehr Infos geben? Deine Frage kann man nicht so pauschal mit ja oder nein beantworten. Riecht so, als ob du dich zumindest mal ausführlicher anwaltlich beraten lassen solltest. Vielleicht sollte man sich auch Einblick in deine Akte verschaffen.
    Vorträgen ggü der Behörde kann man viel. Ob man das sollte, sollte im Einzelfall anwaltlich bewertet werden.
    Herr Schüller steht unter den oben genannten Kontaktdaten gern zur Verfügung

  • #66

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 10 Januar 2019 10:29)

    @Jens:

    Moin. Könnten Sie Ihre Frage genauer stellen? Sie leiten Ihr Statement mit einem etwas freischwebenden Zitat ein und stehe gerade auf einem ziemlich fetten Schlauch. Wenn wir es zusammen schaffen, die eigentliche Frage mit gegenseitiger maximaler Kraftanstrengung freizulegen, dann gibt es zumindest eine Chance auf eine Antwort. Also!

  • #67

    Daniel (Samstag, 12 Januar 2019 11:12)

    Ich würde vor 5 Jahren von der Polizei angehalten und musste Urin Abgeben,danach Blut,Urin war positive,im Blut waren die Werte unter 0,1 nanogramm,deshalb von der Behörde fallen gelassen,(keine Aussage gemacht) später Kamm ein Brief vom Straßenverkehrsamt entweder eine Blut Probe oder Führerschein Entzug,die Blut Probe hätte mir 100€ gekostet die ich nicht gehabt habe,deshalb ohne Worte den Führerschein abgegeben,mittlerweile habe ich 3 Kinder und bin von der ganzen Konsum Ecke Gott sei dank raus,ich weis aber überhaupt nicht was mich erwartet habe auch seid dem mich nicht um mein Führerschein gekümmert,bitte um eine kleine Einweisung was mich eventuell erwarten könnte,danke

  • #68

    Bukem (Samstag, 12 Januar 2019 16:05)

    @Daniel: Grundsätzlich müssen Sie einfach einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.
    Unter uns Pastorentöchtern:seit wann ist nichts mehr und was konsumiert worden?
    Je nach genauer Vorgeschichte (welches BtM) wird entweder von der Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten oder evt eine Mpu verlangt werden.
    Ein neues Ablegen von Theorie oder Praxisprüfung dürfte nicht nicht verlangt werden.

  • #69

    Daniel (Samstag, 12 Januar 2019 16:40)

    #Bukem,ich danke ihn erstmal für die schnelle Antwort,marihuna aber das war unter den 1,0 nanogramm deswegen kein Bußgeld,Straßenverkehrsamt wollte Dan aber eine Blut Probe um sicher zustellen das ich für die Straße geeignet bin oder nicht,dieser Test den ich machen musste hat aber Geld gekostet,und allein wegen des fehlenden Geldes könnte ich den Test nicht machen,deswegen bin ich zum Amt gegangen und habe mein FH Ohne Probleme abgegeben,aber jetzt habe ich 3 Kinder und möchte wie jeder Papa mit die Kids rausfahren,
    Meine Frage ist : muss ich jetzt mpu machen oder reicht immer noch ein Test ?

    Mit freundlichen Grüßen

  • #70

    Daniel (Samstag, 12 Januar 2019 16:44)

    Seid dem meine Frau mit dem zweiten schwanger war,ungefähr 4 Jahre kein Konsum

    Aber bei der Wache habe ich nichts gesagt bezüglich des Konsums

  • #71

    Daniel (Sonntag, 13 Januar 2019 17:46)

    Eine Gewissheits Antwort wäre nice

  • #72

    Daniel (Sonntag, 13 Januar 2019 18:09)

    @Bekum

  • #73

    Daniel (Sonntag, 13 Januar 2019 18:11)

    @Bukem

  • #74

    Bukem: (Montag, 14 Januar 2019 11:58)

    @Daniel: Das kann ich mit Gewissheit nicht genau beantworten, da Führerscheinstellen eben rechtlich viel auch falsch entscheiden und veranlassen.
    Eigentlich dürften sie das nur, wenn es hinreichende Vedachtsmomente für einen KOsnum geben sollte, die es hier durch deine freiwillige Abgabe und dem Nichterreichen der 1,0 eigentlich nicht gibt.
    Es gibt trotzdem nur einen Weg, das herauszufinden, stell den Antrag

  • #75

    Catweazle (Dienstag, 05 Februar 2019 17:50)

    Hallo Herr Schüller. Mir wurde vor 4 jahren in einen Strafverfahren kauf von einmal 2.5g weed nachgewiesen. Habe der STA mitgeteilt, lediglich 2mal in grösserem Abstand als Tee aufgebrüht konsumiert zu haben (Bin Nichtraucher und trinke keinen alkohol). Das ganze war in keinerlei Bezug zum Strassenverkehr. Es gibt keine THC Werte. Habe sonst nie in meinem Leben irgendwelche Drogen genommen und werde es auch nicht mehr..es war ein experimenteller Versuch damals..Habe sogar der STA abstinenznahweise zukommen lassen (habe diese freiwillig gemacht) Verfahren wurde vor 3 jahren eingestellt. Bisher kam nix von der FEB. Kann man davon ausgehen dass nix mehr zu befürchten ist, oder könnte danach so langer Zeit noch was kommen? ..maximal ein ÄG..jedoch habe ich 12 Monate AN Nachweise von anerkannter Stelle

  • #76

    Bukem: (Donnerstag, 07 Februar 2019 11:19)

    @cat: Hab dir schon woanders geantwortet

  • #77

    Basti (Mittwoch, 13 Februar 2019 00:41)

    Guten Tag.

    2016 wurde ich unter dem einfluss von THC im Straßenverkehr angehalten.
    2017 habe ich dann den Führerschein nach einem Ärztlichen Gutachten wegen regelmäßigen Cannabis Konsum abgegeben.
    2018 habe ich diesen nach positiver MPU wieder bekommen.
    Jetzt Konsumiere ich nur noch aller 4 Wochen mal und fahre dann mindestens 72 Stunden nicht. Der aktive THC Wert sollte dann ja unter 1,0ng sein. Aber der THC COOH Wert vielleicht erst bei 36ng/ml Blut
    Kann mich die Führerscheinstelle wegen einem solchen THC CooH Wert erneut zur MPU schicken?

  • #78

    Bukem: (Mittwoch, 13 Februar 2019 16:38)

    @Basti: Wenn Du das so machst, dann zeigst Du, dass Du verstanden hast, worum es geht, das find ich schon mal großartig.
    Ich kann Dir leider nicht versprechen, dass Du zukünftig dauerhaft gefeit bist vor etwaigen Maßnahmen der FSST, allerdings brauchen die für Ihre Maßnahmen auch irgendeine Grundlage, (eigentlich, aber die machen mitunter, was sie wollen)

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    Sofern Du also zeitlich richtig trennst und das durchhälst und vorsichtshalber beim Fahren und auch sonst lieber drauf verzichtest, dope oder Zubehör spazieren zu führen, mach ich mir da keine Sorgen. Solltest Du auch nicht.
    Ganz nebenbei: wenn Dein Konsummuster wirklich so beibehalten wird mit einmal alle vier Wochen rauchen, sieht die THC COOH Situation sehr entspannt aus. Relevant hier wäre ein Wert von 150 ng/ml oder mehr, damit auch ohne Verkehrsverstoß mit mehr als 1,0 ng/ml aktven THC die Fahreignung gefährdet wäre.
    THC COOH ist halt länger nachweisbar, je mehr und regelmäßiger man konsumiert.
    Du machst grad alles gut. Und deshalb ist es toll, wenn du fragst und Dir vorsichtshalber Gedanken machst. Aber genau so wie von dir beschrieben, ist in der Theorie alles entspannt und unbedenklich

  • #79

    Basti (Mittwoch, 13 Februar 2019 23:20)

    Vielen Dank für die Antwort!

  • #80

    Lnrd (Dienstag, 26 Februar 2019 18:32)

    Hey,
    Bei 1,3thc und 14cooh schreibt mir die FST:
    "[...]MPU soll klären ob Sie derzeit noch zum führen von KFZ geeignet sind. Daher kein Abstinenznachweis erforderlich. "
    Ist es möglich, dass ich wegen der geringen Werte keinen Nachweis erbringen muss?

  • #81

    Bukem (Donnerstag, 28 Februar 2019 13:25)

    @lnrd :erzähl mal bitte ausführlich, was passiert ist. Hast du schon eine aktenkundige Vorgeschichte?

  • #82

    HM (Sonntag, 03 März 2019 16:37)

    Hallo ich wurde mit 1,4 ng thc/ ml Blut und 23,1 ng thc-cooh / ml Blut aufgehalten . Und jetzt wird von mir eine MPU aber ohne Abstinenznachweis verlangt um die Frage des Trennungsvermögens zu klären . Ist eine MPU so zu schaffen oder ist der Nachweis zwingend erforderlich? Laut Landratsamt ist dieser nich erforderlich und laut MPU-Gutachterstelle heißt es dass es schwer sei das trennvermögen zu beweisen wenn man keinen Nachweis hat . Und ein mpu Psychologe meinte dass das alles nur verarsche und geldmacherei ist . Was soll ich jetzt tun? Es war meine erste auffälligkeit , ist da eine MPU nicht etwa zu hart ?

  • #83

    HM (Sonntag, 03 März 2019 17:14)

    Wäre hier eine kleine MPU, also das ärztliche Gutachten nicht eher angebracht ?

  • #84

    Bukem (Montag, 04 März 2019 10:12)

    @HM:was ist denn genau passiert und was genau hast du ggü der Polizei für Angaben gemacht? Es klingt ein wenig so, als ob du bereits eingeräumt hättest, gelegentlich zu konsumieren.
    Dann liegen bei deinen Thc Werten die Voraussetzungen für einen Entzug der FE bereits vor (einmaliger Verkehrsverstoß mit mind 1,0 ng aktiven Thc und Nachweis des gelegentlichen Konsums).
    Dann kann die Führerscheinstelle direkt die FE entziehen oder netterweise eine Mpu anordnen.

    Das ganze ist brandgefährlich. Wenn die Fahrerlaubnis privat oder beruflich wichtig ist, bedarf das dringend anwaltlicher Hilfe. Und zwar sofort. Herr Schüller ist bundesweit tätig. Die Kontaktdaten stehen oben.

  • #85

    Bukem (Freitag, 12 April 2019)

    Test

  • #86

    Frank (Sonntag, 28 April 2019)

    Hallo

    Erstmal möchte ich mich für diesen tollen Beitrag bedanken. Ich habe dennoch eine Frage ich wurde mit 1,9ng erwischt und als Gelegenheitskonsument eingestuft. Muss ich für die mpu auch 1jahr abstinenz kontrollzeitpunkt nüchtern war

  • #87

    Frank (Sonntag, 28 April 2019 16:26)

    Sorry mein Handy spackt jetzt nochmal

    Erstmal möchte ich mich für diesen tollen Beitrag bedanken. Ich habe dennoch eine Frage ich wurde mit 1,9ng erwischt und als Gelegenheitskonsument eingestuft. Muss ich für die mpu auch 1jahr abstinenz nachweisen obwohl ich eig zum kontrollzeitpunkt nüchtern war ?

  • #88

    Bukem (Sonntag, 28 April 2019 18:23)

    @Frank :das wird sich zeigen. Wichtig ist, dass du den Konsum eben bis auf weiteres völlig eingestellt hälst und dich sicherheitshalber auch nicht in Räumen aufhälst, in denen konsumiert wird

  • #89

    Ilhan (Donnerstag, 02 Mai 2019 20:32)

    Sehr geehrter Herr Schueller,
    Erst einmal möchte ich mich für Ihre sehr informative Seite und all Ihre Mühen bedanken.
    Sie machen hier ein außergewöhnlicher Job und behandeln uns als normale Menschen mit Problemen und nicht als Straftäter unterster Kategorie.
    Ich wurde am 4.11.18 im Rahmen einer Polizeikontrolle mit 1,6 ng/ ml thc und 8,4 ng/ ml thc carbonsäure erwischt. Der Polizei sagte ich nur das ich das letzte mal vor 30 Jahren mal gekifft habe. Nun habe ich Post von der Führerscheinstelle erhalten mit der Aufforderung zu einer mpu mit der Fragestellung ob Psycho-funktionale Beeinträchtigungen zum führen eines Kraftfahrzeugs vorliegen und ob zu erwarten ist ob ich auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis führen werde. Ein Abstinenznachweiß wird nicht verlangt.
    Es liegen keinerlei Vorstrafen vor.
    Meine Frage an Sie : kann ich mit diesen Werten
    Die 6 Stunden Strategie für erstmaligen, experimentellen Cannabis Konsum rechtfertigen?
    Bin mir halt so unsicher, weil sie in einen ihrer Artikeln erwähnten, das das sehr unwahrscheinlich und unglaubwürdig beim Gutachter ankommt.
    Habe seit dem Vorfall gänzlich mit dem Cannabis Konsum aufgehört und wäre auch freiwillig für ein Test bereit, wenn es zusätzlich positive Punkte beim Gutachter bewirkt.
    Für Ihre unterstützende Art bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit aller besten Grüßen.

  • #90

    Ilhan (Freitag, 03 Mai 2019 08:22)

    Guten Morgen Herr Schueller,
    Wollte nur noch erwähnen, das ich auch wirklich 5-6 Stunden vor der Polizeikontrolle mit Freunden mitgeraucht hatte, und meine Rauchgewohnheiten sich auf 2-3 mal im Jahr beschränken.
    Vielen Dank nochmal und ein schönes Wochenende..

  • #91

    Bukem (Freitag, 03 Mai 2019 09:22)

    @ilhan: was ganz genau hast du denn ggü der Polizei zu deinem Konsumverhalten gesagt. Wenn du das mit den 2 3 mal jährlich gesagt hast und dies aktenkundig ist, ist deine FE in höchster Gefahr, weil du dann schon die Voraussetzungen für den Entzug erfüllt hast.
    Muss dir da objektiv anraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Herr Schüller ist bundesweit tätig, Kontaktdaten stehen oben.
    Wenn die FE wichtig ist, Meld dich bitte asap

  • #92

    Ilhan (Freitag, 03 Mai 2019 09:51)

    Lieber Bukem, vielen Dank für deine Antwort.
    Der Polizei gegenüber habe ich das mit den 2-3 x im Jahr nicht erwähnt!! Denen sagte ich, das ich das letzte mal in meiner Jugend vor 30 Jahren mal gekifft hatte. Die mpu ist ja jetzt auch angefordert. Wollte nur wissen ob ich mit der Wahrheit durch das Gutachten komme?
    Danke für deine Mühen.

  • #93

    Bukem: (Freitag, 03 Mai 2019 13:31)

    @Ilhan: Du hast natürlich eine einzuhaltende Wahrheitspflicht. In dem Gutachten geht es um eine prognostizierte Einschätzung, ob du ein zuverlässiger Verkehrsteilnehmer sein kannst und willst oder ob von Dir eben weitere Verstöße zu befürchten sind.
    Wie das in deinem Fall geht, steht oben in dem Artikel und bei Bedarf bzw Interesse kannst Du dich gern bei Herrn Schüller zwecks weiterer Beratung melden.

  • #94

    Mone (Montag, 06 Mai 2019 02:00)

    Wenn ein medizinisch psychologisches Gutachten ohne Abstinenznachweis eingefordert wurde, darf ich dann bei dem Termin eine Urinprobe verweigern?

  • #95

    Bukem (Montag, 06 Mai 2019 12:53)

    @mone :ein Eintrag reicht, habt dir auf der anderen Seite schon geantwortet

  • #96

    Max (Mittwoch, 03 Juli 2019 01:40)

    Ich wurde vergangenes Jahr im Juli in München auf dem Fahrrad angehalten und musste einen Bluttest über mich ergehen lassen (ich war davor dummerweise auf der falschen Straßenseite gefahren und habe versucht abzuhauen). Im Bluttest ergaben sich ein THC Wert vom 4,8 ng/ml und ein 6,8 ng/ml THC Carbonsäurewert. Zusätzlich wurden 0,09 mg/l Alkohol festgestellt.
    Jetzt wird eine MPU von mir verlangt mit entweder Abstinenz oder Trennvermögen. Im Email Austausch mit der Beamtin vom KVR hat sie gemeint, dass die MPU mit den Nachweisen über Abstinenz erfolgversprechender wären. Meine Frage ist also, ob sie Erfahrung mit der MPU über Trennvermögen besitzen und wie sie meine Chancen einschätzen. Ich besitze nicht einmal ein Kfz, ziehe an September für meinen Master nach Belgien und führe auch sonst kein Leben, dass auf ein Drogenproblem deuten könnte. Ich konsumieren ab und an zur Entspannung mit Freunden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mit einer Einschätzung weiterhelfen könnten.

  • #97

    Bukem (Mittwoch, 03 Juli 2019 10:42)

    @Max:Hast du denn den obigen Artikel über diesen ganzen Einträgen schon gelesen, denn da stehen die Schüllerschen Erfahrungssätze zu deiner Frage knallhart und wie von Moses in Stein gemeißelt.
    Gab es denn wg des Radfahrens auch eine Ordnungswidrigkeitsverfahren? Hast du da Angaben zu deinem Konsumverhalten, wie oft usw, gemacht?
    Auch wenn nur minimal Alkohol nachgewiesen werden konnte, ist es vermutlich schon nett von der FSST, eine Mpu anzuordnen, ich befürchte, dass die auch direkt die FE hätten entziehen dürfen. Der gleichzeitige Konsum von Thc und Alkohol rechtfertigt das nämlich.
    Die nächste sehr spannende Frage : Bist du sauber, und wenn ja, seit wann, oder hast du weiter konsumiert?
    Meld dich bitte

  • #98

    Max (Mittwoch, 03 Juli 2019 14:12)

    Hallo Burkem,
    Danke für deine schnelle Antwort. Es gab eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, aber die wurde fallengelassen. Bei der Polizeikontrolle habe ich keine Angaben bezüglich meines Konsums gemacht. Ich war von 12.7.18 bis 20.5.19 abstinent, habe dann wieder ab und zu geraucht bis ich den Brief am 25.6.19 bekam (sehr unglücklich und dumm leider). Seit dem habe ich wieder aufgehört. Der Sachbearbeiterin habe ich geschildert, dass ich in dieser Zeit konsumiert habe (nicht genau was) und sie gefragt wie meine Optionen aussehen. Sie meinte ich kann entweder eine MPU bzgl. Trennungsvermögen angehen oder eine mit Abstinenz. Dann müsste ich in einem Jahr 12 Monate Abstinenz nachweisen und die MPU machen und kann dem FS bis dahin behalten. Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

  • #99

    Bukem (Freitag, 05 Juli 2019 10:39)

    @Max wenn du Hilfe benötigst, melde dich bitte. Der Teufel steckt da oft im Detail

  • #100

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 Juli 2019 20:53)

    @

    KVR München räumt in der Regel 13 Monate Frist ein für die MPU, wenn man auf Abstinenz geht. Also machen Sie das. Abstinenzprogramm starten (nur Urin), Verkehrstherapie hier machen:

    https://www.mpu-praxis-muenchen.de/ Die Frau ist echt top!

    Screenings hier:

    http://www.praxis-malaka.de/

    Das Buch hier kaufen, da stehen die Fragen der Gutachter drin:

    http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?IDArtikel=36006d99-b184-4b82-999a-9c8a3a5332f1

    NICHT über Trennungsvermögen gehen, das schaffen Sie vermutlich nicht.

    Und bitte hier mal reinschreiben, welche Fragestellung der MPU zugrunde liegt, danke.

  • #101

    Martin (Mittwoch, 10 Juli 2019 22:43)

    Guten Abend,

    letztes Jahr im November, würde ich angehalten konnte nicht mein Urin abgeben da ich nicht musst gut.. Polizei sagte ich soll mit zur Zentrale BLUTTEST.. gemacht getan, Auto danach ein Tag stehen gelassen dann nach Monaten Brief bekommen THC - 3,9 - bin noch nie auffällig geworden keine Punkte kein gar nichts. Dann war der Lappen erstmal weg 5 Monate ( da Brief von Zulassungsstelle bekommen) bin mit Anwalt gegen an gegangen und laut dem neuen Gesetz im April erstmal wieder bekommen.. in der Zeit haben ich 4 Urin Testes gemacht alles negativ nun hab ich morgen beim Psychologen den ich mir privat aus dem Internet geholt haben einen Termin um über meine „sorgen“ zu reden.. wollte Sie trotzdem unabhängig mal fragen ob meine Chancen so weit gut stehen? Mpu muss ich nun auch bald hin.. da ich bis zu. 28.08 beweisen muss das ich kein idiot bin. Sonst nehmen die mir den Lappen wieder weg. Wohne in Schleswig Holstein .. frag: hätte es zu all diesen kommen sollen? Oder hätte ich es auch einfacher haben können?
    Lg

  • #102

    Bukem (Freitag, 12 Juli 2019 07:48)

    @Martin:das wird man seriös so nicht beantworten können.
    Das psychologische Gespräch ist voller Fallstricke. Was Du benötigst ist eine verkehrspsychologische Betreuung und eine vertiefte Einsicht und Auseinandersetzung und Entwicklung einer Vermridungsstrategie, warum du zukünftig eben garantieren kannst, nicht mehr unter Cannabis Einfluss ein Fahrzeug zu führen.
    Hier brauchst du punktuelle Beratung und Unterstützung, die du anscheinend bisher nicht hast. Denn sonst fällst du durch.
    Und durch das, was du schreibst, klingt es so, als ob du da bisher wirklich allein bist.
    Wenn du Hilfe und Rat brauchst, melde dich bitte am besten per Mail bei Herrn Schüller.
    Daten stehen hier auf der Seite

  • #103

    Andi (Montag, 15 Juli 2019 16:59)

    Hi
    Ich habe gerade meinen Führerschein (1 Monat) abgegeben wegen:
    2,3ng THC und 27ng THC Carbonsäure.

    Jetzt kam der Brief der FEB.
    Darin steht auf Grund der Blutwerte sei ein mind. gelegentlicher Konsum. MPU wird angeordnet und ich habe die Wahl zwischen verändertem Verhalten (bessere Trennung zwischen Konsum u Fahren) oder Abstinenz. Nun meine Frage:
    Wird mir der Führerschein erstmal sowieso entzogen bis zur erfolgreichen MPU oder wird er erst entzogen wenn die MPU nicht erfolgreich ist?
    Laut dem Brief erübrigt sich ein Abstinenznachweis, wenn ich mich für eine Verhaltensänderung zu besserem Trennvermögen entscheide. Ist das eher eine Falle oder kann man dann tatsächlich ohne Abstinenznachweis die MPU bestehen?
    Vielen Dank

  • #104

    Bukem (Dienstag, 16 Juli 2019 07:55)

    @Andi : Wenn ich dich grad richtig verstanden habe, verbleibt dir die FE bis zur Mpu.
    Wegen der anderen Frage, hätte ich eigentlich gedacht, dass du auch hier erst Abstinenznachweise brauchst. Ich würde dir vorschlagen, dich hiermit unter obiger Mail direkt an Herrn Schüller zu wenden

  • #105

    Tom (Mittwoch, 17 Juli 2019 23:27)

    Hallo

    Wurde angehalten und getestet.
    Ergebnis 2,8 Thc und 115 Thc-cooh.
    Habe nun Post von der FS bekommen mit der Aufforderung zur MPU, um feststellen zu lassen in Zukunft gelegentlichen Kosum und das Führen von KFZ zu trennen. Von Abstinenznachweisen ist keine Rede! Ist es möglich diese MPU zu bestehen. Meine FE besitze ich zur Zeit noch!

    Gruß

    Tom

  • #106

    Bukem (Donnerstag, 18 Juli 2019 10:26)

    @Tom ja, um die Frage so allgemein wie sie gestellt ist zu beantworten.
    Ich bin mir dennoch nicht sicher, ob du zur Vorbereitung Abstinenz Nachweise trotzdem benötigst, zumindest solltest du dich bei Herrn Schüller konkret und möglichst sofort beraten lassen.
    Den Artikel oben hast du gelesen? In eine Mpu ohne entsprechende Vorbereitung zu gehen, ist oftmals leider reines harakiri.
    Kontaktdaten stehen oben

  • #107

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 Juli 2019 10:26)

    @Tom:

    Wenn Sie vor der Begutachtung noch eine verkehrspsychologische Therapie abschließen und es bei der Begutachtung schaffen, sich strikt in die Hypothese D 4 der Beurteilungskriterien für Kraftfahreignung zu argumentieren, dann besteht eine Chance. Dazu sollten Sie sich dieses Buch kaufen:

    http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?IDArtikel=36006d99-b184-4b82-999a-9c8a3a5332f1

    Da stehen die Fragen der Gutachter und die richtigen Antworten der Klienten ziemlich direkt drin.

    Sie müssen vermeiden, dass Sie was sagen, was den Gutachter veranlassen könnte, Sie in Hypothese D 2 oder D 3 einzuordnen. Sie müssen also die Inhalte der Drogenfragestellungen verinnerlicht haben.

    Hat hier in der letzten Zeit öfter mal geklappt. Ob Abstinenznachweise erforderlich sind, hängt mit der Einordnung in D1, D2, D3 oder D4 zusammen, vgl hier S. 17:

    http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV%20neu/Aufs%E4tze%20Kalus/Aufsatz%20-%20VD%202010-01%20-%20Kalus%20-%20Die%20MPU%20im%20Fahrerlaubnisrecht.pdf

    Und der Inhalt der Akte und Ihre Vorgeschichte sollte zu D4 passen. Sonst passt der Vortrag von Ihnen nicht zum Akteninhalt. Der THC COOH passt noch zum gelegentlichen Konsum.

    Das ist schon mal Fakt. Es ist vielleicht keine schlechte Idee, über eine anwaltlich Beratung nachzudenken.

    Wenn das kein Thema ist, müssen Sie zumindest einen guten Verkehrspsychologen haben, solche finden Sie etwa unter www.afn.de .

    Ohne Verkehrstherapie = Null Chance bei der MPU. Die Therapie ist zwar nach den Beurteilungskriterien nicht erforderlich (jedenfalls nicht bei D4), aber das ist gängiges Procedere bei den Begutachtungsstellen. Der Konsum ist hoffentlich eingestellt.

    Für welchen Zeitraum können Sie Abstinenz nachweisen?

  • #108

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 Juli 2019 10:31)

    Doppelschlag Schüller und Bukem in derselben Minute! Chapeau!

  • #109

    Tom (Donnerstag, 18 Juli 2019 11:23)

    @ Rechtsanwalt Schüller

    Der Vorfall war Anfang Mai, seitdem ist der Konsum eingestellt. Nur wie gesagt Nachweise gibt es keine! Und die Begutachtung soll innerhalb der nächsten 5 Wochen sein.

    Gruß

    Tom

  • #110

    Bukem (Samstag, 20 Juli 2019 07:58)

    @Tom :Wenn ich mal übersetzen darf. Wenn du dich nicht sofort um professionelle Hilfe in Form von Anwalt und Verkehrspsychologen kümmern solltest, wirst du dich sicher von deiner Fahrerlaubnis verabschieden müssen.
    Wenn du wenigstens kämpfen willst, reagier jetzt. Das sollte der Wink mit dem recht großen Zaunpfahl bedeuten

  • #111

    Andre (Montag, 29 Juli 2019 05:24)

    Guten Tag Hr.Schüller
    Ich habe ein Problem was mir sehr angst macht
    Ich wurde in der probezeit mit thc angehalten und habe auch danach nichts mehr geraucht da eine mpu angefordert wurde.
    Abstinenznachweis von 6 Monaten habe ich schon in der Tasche natürlich alles sauber.
    Innerhalb von 1 Monat steht die mpu an und ich habe einen joint geraucht.
    Jetzt habe ich Angst das ich durchfalle und nie wieder den Führerschein bekomme
    P.s ich wurde als gelegentlicher Konsument eingestuft

  • #112

    RA Sch. (Montag, 29 Juli 2019 22:11)

    da Sie nicht die Finger davon lassen konnten, dürfen Sie sich nun auf ein Leben ohne Führerschein einstellen.

  • #113

    Hagbart Celine (Donnerstag, 01 August 2019 01:46)

    Sehr geehrter Herr Schüller/ Bukem,

    Ich wurde im September 2018 angehalten.
    Tests und Aussage verweigert, Blutabnahme auf Polizeiwache.
    Wert 3,7 ng aktiv / 50ng passiv...
    700 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot.
    Fss hat sich gemeldet und will bis 28.8 MPG unter Fragestellung: "ist zu erwarten das Herr blabla auch zukünftig nicht...trennen kann". Abstinenznachweise sind nicht erforderlich.
    Habe heute einen Termin beim Verkehrspsychologen, der meinte er will mir mein Geld nicht aus der Tasche ziehen, kann mir aber natürlich ein Trennvermögen attestieren, auch wenn die fss das meist nicht akzeptiert und Abstinenznachweise immer besser wären.

    Was denken sie?

    LG und Respekt

  • #114

    Sven (Donnerstag, 01 August 2019 02:37)

    Hallo Herr Schüller,
    Ich wurde Mitte März 2019 auf dem Weg abends zur Arbeit( ich bin Nachtwache) von der Polizei angehalten und habe dummerweise einem Urintest zugestimmt und eingeräumt, dass ich Wochen zuvor häufiger konsumiert habe. Ich bin von Natur aus ein recht nervöser Mensch und kann schlecht lügen bzw. die Wahrheit verleumdnen oder verbergen. Der Urintest war erwartungsgemäß positiv und ich durfte mit auf die Wache zum Bluttest. Meine Angaben waren, dass ich etwa drei Tage zuvor das letzte Mal geraucht habe und insgesamt 'in der letzten Zeit' häufiger geraucht habe,was der Wahrheit entsprach. Ich konsumierte zu der Zeit über mehrere Monate etwa 1-1,5g in der Woche,als Joint gedreht, bin aber niemals am selben Tag Auto gefahren( was natürlich im Bezug auf Cannabis nicht viel bedeutet).Das dumme ist, dass ich eh den Entschluss für mich gefasst hatte,zumindest für einige Monate, komplett zu verzichten, da ich eine Steigerung der Häufigkeit bemerkt hatte.Das könnte natürlich unglaubwürdig oder auch ungünstig klingen, aber so war/ist es.Aber wie das Schicksal halt spielt, wurde ich genau zu dem Zeitpunkt,wo man sich selbstständig 'bessern' will, angehalten. Nun habe ich gestern den gelben Brief im Briefkasten gehabt,mit der netten Überschrift 'Fahrerlaubnisangelegenheit'. Meine Werte besagen: THC 1,5 , 11-OH-THC 0,3, THC-COOH 6ng/ml. Jedoch wird mir in dem Schreiben unterstellt, ich habe am selben Tag noch konsumiert.Klar, der aktive Wert würde dafür sprechen, jedoch ist der Abbauwert so gering, dass diese Unterstellung einfach unlogisch ist. Laut dem Schreiben muss ich eine MPU machen, um zu zeigen,dass ich Konsum und Fahren auseinander halten kann. Dies ist die einzige Frage, welche es laut Schreiben zu klären bedarf. Ich soll bis Ende September das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zukommen lassen(ist das so schnell überhaupt möglich?). Eingestuft wurde ich als gelegentlicher Konsument und durfte meinen Schein, bis jetzt, behalten. Ich bin über 30 Jahre alt,fahre seit 12 Jahren Auto und habe in jeglicher Hinsicht eine weiße Weste und noch nie einen Unfall oder sonsitgen Auffälligkeiten gehabt..bis jetzt..Ich würde mich sehr über eine Antwort oder einen Tip im Bezug auf eine MPU freuen und wünsche soweit schonmal alles Gute!

  • #115

    Bukem (Donnerstag, 01 August 2019 13:32)

    @Hagbert : schon wegen der geänderten Rechtsprechung kann ich Ihnen nur raten, hier separat Kontakt mit Herrn Schüller aufzunehmen.
    Schon vorher wäre es schlicht grob fahrlässig gewesen, ohne anwaltliche Begleitung und genauer Kenntnis Ihrer Akte bei der Führerscheinstelle in ein äG oder eine Mpu zu gehen, das gilt jetzt noch viel mehr.
    Kontaktdaten stehen hier oben auf der Seite. Bitte gleich erledigen

    @Sven :das ist leider recht ernst. Du hast die Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis der Behörde bereits vollständig frei Haus geliefert. Hättest du schlicht geschwiegen, wäre alles halb so wild.

    Die wirklich Sache muss ich nachfragen. Bist du abstinent und, wenn ja, seit wann?
    So oder so wirst du sofort anwaltliche und verkehrspsychologische Hilfe brauchen, um deine FE zu retten.
    Das gute ist, du wirst bundesweit kaum jemanden finden, der sich hier mit Herrn Schüller messen kann.
    Meld dich bitte umgehend bei ihm

  • #116

    Hagbart Celine (Donnerstag, 01 August 2019 14:19)

    Sry verstehe ihre Antwort nicht so wirklich.
    Ich war noch nirgendwo bei der MPU, nur bei einem Verkehrspsychologen der einen vorbereiten soll, der ist nichts mit der fss zutun.
    Er meinte heute, dass einzig richtige was ich machen sollte, wäre den Führerschein freiwillig abzugeben und irgendwann, wenn ich aufhören will zu konsumieren, eine MPU mit Abstinenznachweis zumachen. Er heißt Kraus aus Mühlheim und habe nur gutes gehört über ihn. Zuzufügen wäre noch das ich bald ein Rezept für Blüten bekomme, er meinte jedoch das würde mich jetzt auch nicht mehr helfen, wenn man schon mit btm aufgefallen ist.
    Aufhören zu kiffen kommt nicht in Frage!

  • #117

    Sven (Donnerstag, 01 August 2019 17:59)

    Hallo Bukem,
    Ja,ist mir bewusst..ich weiß auch nicht warum ich so offen war. Abstinent bin ich seit den besagten drei Tagen vor der Kontrolle. Danke auf jeden Fall für die Auskunft!

  • #118

    Bukem (Freitag, 02 August 2019 10:59)

    @Hagbert :sorry, verstehe Sie grad nicht recht. Ganz gleich ob ärztliches Gutachten oder Mpu, ohne anwaltliche Betreuung und Hilfe sind Sie grad konkret auf dem Weg, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren.
    Ich weiß leider nichts bisher über Ihr Konsumverhalten, Menge, Häufigkeit usw. Aber Dauerkonsum, also täglich rauchen schließt sich leider aus mit dem Führen eines Fahrzeugs.
    Die Fahrerlaubnis freiwillig abzugeben, ist da durchaus konsequent.
    Wenn Ihnen aber der Erhalt der Fahrerlaubnis aus beruflichen oder privaten Gründen erstrebenswert erscheint, sollten Sie sich jetzt sofort bei Herrn Schüller melden, um zu prüfen, ob dafür überhaupt noch eine Chance besteht.
    So siehts aus

    @Sven :schon Herrn Schüller geschrieben?

  • #119

    Sven (Freitag, 02 August 2019 15:57)

    @Bukem
    Ja,habe ich gemacht. Danke nochmals

  • #120

    Gregor (Donnerstag, 15 August 2019 14:04)

    Mpu gelegentlicher Cannabis Konsum / trennungsvermögen
    Muss ein abstinenznachweis erbracht werden? Wird auf Drogenkonsum getestet ?

  • #121

    Bukem (Freitag, 16 August 2019 12:38)

    @Gregor : das sollte eigentlich in dem Schreiben der Behörde explizit genannt werden. Wenn es nur um das Trennungsvermögen geht, bedarf es eigentlich keines Abstinenznachweises.
    Aber auf Drogen wird getestet. Und auch die Angabe, dass man Thc zusammen mit Alkohol konsumiert, führt auch zum Verlust der Fahrerlaubnis.

  • #122

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 19 August 2019 20:24)

    @Gregor:

    Eines Abstinenznachweises braucht es nicht, wenn Sie durch die Begutachtungsstelle in die Hypothese D 4 der Beurteilungskriterien für Kraftfahreignung eingeordnet wird, vgl. Kalus:

    https://tinyurl.com/yx9yuqad

    Dort S.17.

    Was man bei der Begutachtung sagen muss und was besser nicht, kann man hier nachlesen:

    http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?IDArtikel=36006d99-b184-4b82-999a-9c8a3a5332f1

    Das ist die Prüfermatrix bei der MPU.

    Problem ist: Auch wenn da die klaren Vorgaben drin stehen und das verbindlich für die Gutachter ist, geht die Neigung, die Klienten in D 4 zu verorten, zwar nicht gegen null. Aber sie stagniert auf kümmerlichen Niveau. Ist auch klar. Bei negativer MPU lässt sich mit dem Klient noch eine MPU machen und noch mehr Geld verdienen.

    Ist schwierig, auf D4 zu argumentieren und damit durchzukommen. In der Regel wird es auf mindestens D3 (Drogengefährdung als Anlassgruppe hinauslaufen).

    6 Monate Abstinenznachweise und abgeschlossene Therapie beim Verkehrspsychologen. Sonst null Sonne. Ohne Therapie gilt das auch für D4.

    Und Sie müssen die Inhalte der Beurteilungskriterien runterbeten können, wenn Sie plötzlich von Ihrem Anwalt geweckt werden und der Sie anbrüllt: "Was steht in D4? WAS?".

    Wenn Ihnen das alles neu ist, sollten Sie sich über einen Anwalt Gedanken machen. Auch wegen der AKteneinsicht, ohne die die MPU ein Blindflug ist. Kann gutgehen. Aber oft sind da Hindernisse im Weg und es wird eine teure Bruchlandung.

    Die Frage, ob auf Drogenkonsum getestet wird, muss wohl ein Witz von Ihnen sein....

  • #123

    Mpu-hasser (Dienstag, 20 August 2019 04:01)

    Hi ihr lieben hätte mal eine frage und zwar wurde ich angehalten zu dem zeitpunkt hatte ich einen bak-wert von 1,08 und zudem
    Thc aktivwert von 8,0 und thcooh von 44ng. Zu konsum wurden keine angaben gemacht. Kann es möglich sein das ich eine mpu mit drogen-und alkoholabstinenznachweisen machen muss? Oder eher nur eine für drogen ? Danke im voraus an euch super seite :)

  • #124

    Bukem (Dienstag, 20 August 2019 11:17)

    @MpuHasser : wann war dieser Vorfall?
    Sofern Sie überhaupt noch eine Mpu machen dürfen, wäre das eigentlich ziemlich entgegen kommend von der Führerscheinstelle.
    Denn der gleichzeitige sog Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist eine der Totsünden, die man begehen kann, zumindest aus Sicht der Führerscheinstelle, und rechtfertigt den Verlust der Fahreignung und damit den umgehenden Entzug der Fahrerlaubnis.
    Sie brauchen so oder so umgehend anwaltliche Hilfe. Und wie es der Zufall so will, haben Sie Herrn Schüller schon gefunden.
    Bitte bei Interesse umgehend bei ihm persönlich unter obiger Kontakt Mail melden

  • #125

    Johannes (Freitag, 23 August 2019 15:34)

    Hallo !!
    Ich wurde am 28.06 von der Polizei angehalten und wegen Liedflackern wurde ein Speicheltest gemacht. Dieser war positiv auf Amphetamin jedoch sonst nichts. Dann zum Bluttest wurde ich mit auf die Wache genommen und raus kam dann Thc 5,1ng Aktiver wert und 26ng Carbonsäure. Amphetamin und alle anderen Dinge negativ. Bin nicht mehr in der Probezeit und es war mein erstes vergehen. War heute in der Fss um meinen Führerschein abzugeben und dort hat man mir gesagt , dass eine MPU fällig wird gen Ende des Jahres die aber vor Anfang Oktober nichts rausschicken wegen der momentan noch nicht ganz klären Gesetzeslage. Ich war regelmäßiger Konsument über circa 3 Jahre , habe den Konsum aber direkt eingestellt und auch nicht wieder vor anzufangen. Meine Frage wäre kann ich jetzt schon irgendwas machen um das Gutachten positiv zu beeinflussen ?
    Danke schon mal !
    Mit freundlichen Grüßen,
    Johannes

  • #126

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 23 August 2019 22:10)

    @Johannes:

    Warum haben Sie bei diesen Werten freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet?

    Das wäre nicht nötig gewesen:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-bestehen-bei-gelegentlichen-cannabiskonsum-und-fehlenden-trennungsvermögen/

    Und bei 26 ng/ml THC COOH könnte evtl auch nur ein ärztliches Gutachten rechtmäßig gewesen sein....

    Nochmal: Warum haben Sie die Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? Das ist nicht plausibel.

  • #127

    Johannes (Samstag, 24 August 2019 00:41)

    Hallo !
    Danke für die schnelle Rückmeldung ! Ein Bußgeld von 650€ circa und ein Monat Fahrverbot war rechtmäßig ! Den Brief habe ich bereits bekommen. Als ich meinen Führerschein angegeben habe hat mir der Bearbeiter gesagt , dass ein weiterer Brief Anfang Oktober kommt wo drin steht , dass eine MPU fällig ist. Freiwillig habe ich den selbstverständlich nicht abgegeben , da aber nur der eine Brief kam ging ich zunächst davon aus, dass es bei dem Fahrverbot und dem Bußgeld bleibt. Daraufhin hat mit der Bearbeiter gesagt, dass eben dieser zweite Brief noch kommt und es zur Verzögerung kommt weil die noch nicht wüssten wie genau verfahren wird. Schien alles etwas in der Schwebe zu hängen , aber auf meine Frage hin ob es ganz sicher eine MPU gibt hat dies der Sachbearbeiter bejaht !
    Danke für die schnelle Rückmeldung !
    Grüße Johannes

  • #128

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 24 August 2019 12:10)

    Johannes:

    Ich habe Sie dann falsch verstanden: Sie haben den Führerschein für einen Monat abgegeben. Ich dachte, Sie hätten freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

    Sie müssen jetzt dringend ins Screeningprogramm. Seit wann besteht Abstinenz? Sie müssen zum Verkehrspsychologen (sonst keine Sonne bei der MPU!). Sie sollten sich dieses Buch kaufen:

    http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?IDArtikel=36006d99-b184-4b82-999a-9c8a3a5332f1

    Und Sie sollten nicht ohne anwaltliche Hilfe da durch. Und Sie sollten das alles nicht auf die lange Bank schieben, die Situation ist brenzlig für Sie.

  • #129

    Johannes (Samstag, 24 August 2019 12:39)

    Hallo ,
    Ja genau ich habe das 4 Wochen Fahrverbot angetreten. Abstinenz besteht konsequent seit dem Tag der Kontrolle. Ein Screenigprogramm wäre dann ein regelmäßiger Nachweis meiner Abstinenz bei einem zugelassenen Institut dafür um die Ergebnisse bei der MPU dann zu nutzen richtig ? Das Buch ist bestellt. Also hat die MPU bei den Werten doch Richtigkeit und es gibt keine Chance auf eine ärztliche Eignungsuntersuchung ? Stehen die Chancen bei guter Vorbereitung und den Nachweisen denn eher gut oder eher schlecht in diesem konkreten Fall ?
    Vielen Dank !
    Mit freundlichen Grüßen,
    Johannes

  • #130

    Bukem (Dienstag, 27 August 2019 10:37)

    @johannes : mit anwaltlicher Hilfe und zb vorheriger Akteneinsicht, damit du wenigstens denselben Kenntnisstand hast wie die Gutachter stehen sie ganz gut.
    Du alleine als Laie hast auch mit dem Buch eher theoretische Chancen. Du kannst ja theoretisch auch selbst eine OP an dir vornehmen, auch hier besteht immer ein Grund, das jemanden machen zu lassen, der das hauptberuflich und nicht zum ersten Mal macht

  • #131

    Johannes (Freitag, 30 August 2019 10:39)

    Hallo !
    Ich habe mich versucht um alles zu kümmern , habe einen Termin für nächste Woche bei einem Verkehrspsychologen und wollte mich eben um das Screeningprogramm kümmern. Die Frau die dort ans Telefon ging meinte jedoch, dass die Frist zu kurz sei um einen Nachweis über 6 Monate zu erbringen weder mit Urin noch über Haarproben und ich die MPU dann mit fehlendem Abstinenznachweis direkt bleiben lassen kann. Der Mitarbeiter der Führerscheinstelle sagte mir dann , dass noch nicht ganz klar sei ob ich überhaupt einen Abstinenznachweis brauche oder nicht. Jetzt bin ich natürlich komplett durcheinander weil ich nicht weiß , ob ich mir das Geld für die MPU nicht sparen kann und erst meinen Führerschein abgeben sollte um in der Zeit die nötigen Abstinenznachweise zu erbringen oder nicht. Hätten sie da noch einen Rat ?
    Danke!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Johannes

  • #132

    Bukem (Montag, 02 September 2019 15:45)

    @johannes bitte asap persönlich bei Herrn Schüller melden, am besten per obiger Mail

  • #133

    Said (Donnerstag, 19 September 2019 21:37)

    Guten Tag.
    Ich wurde am Mai 2017 an der Grenze (Lörrach) zu weil mit gras im Gepäck (für Polterabend) sowie positiv auf thc (1,8 ng/ml und 44 ng/ml) erwischt und es heisst im Schreiben, dass ich aus diesem Sachverhalt zwischen Fahren und Konsum nicht unterscheiden kann. Dazu habe ich zugegeben, dass ich am Vorabend geraucht habe.

    Nun wurde mir im Dezember 2018 mein Schweizer Ausweis für Deutschland aberkannt.

    Ganz ehrlich, ich habe das lange nicht schlimm gefunden, da ich nie oft in DE fuhr, allerdings will ich das einerseits bereinigen anderseits würde ich von der CH Behörde aufgrund dieser Tatsache zum 6monatigen abstinz Nachweis aufgefordert, welches ich auch in DE machen kann.
    Aus diesem Ablass will ich nun meinen Ausweis wieder für DE aktivieren (einfach der flexibilitätshalber). Die Prüfstelle Lörrach hat mir mitgeteilt, dass es dafür eine MPU benötigt.
    Nun stellt sich mir die Frage, wie und wer über die Höhe der Abstinez Auskunft gibt und ob es eine braucht?
    Reichen 6 Monate?

    Danke
    Said

  • #134

    Siad (Donnerstag, 19 September 2019 21:50)

    Sry send Knopf zu früh geklickt.
    Es war im Mai 2018 an der Grenze.
    - zudem: schlimm war meine Tat allemal. Ich beziehe „nicht schlimm gefunden“ nur darauf, dass der Raum Deutschland für mich als Fahrer nicht gängig ist.
    Mein Konsum für Schweiz habe ich seit 5 Monate komplett eingestellt mit Schweizer Nachweise, welche in Deutschland allerdings nicht anerkannt sind.

  • #135

    Bukem (Freitag, 20 September 2019 09:06)

    @Siad: Sie leben aber in der Schweiz?
    Grundsätzlich dürfte die Anordnung einer MPU für die anscheind Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis auch rechtmäßig sein.
    Bevor Sie jetzt einfach ins Blaue einen Antrag auf Neuerteilung stellen (ist ja noch nicht geschehen?), sollte sehr genau geprüft werden, ob dieser Antrag im Moment schon überhaupt erfolgreich sein könnte.
    Dazu müßten Sie in der Lage sein, Abstinenznachweise zu liefern. Im Zweifel entscheidet das die Fahrerlaubnisbehörde und setzt 12 Monate fest.
    Der Konsum ist eingestellt?
    Ich würde Ihnen anraten, sich für eine möglichst präzise Prüfung unmittelbar per obiger Kontaktmail bei Herrn Schüller zu melden. Er würde Sie auch punktuell und gezielt auf die MPU vorbereiten und sicherlich eine zusätzliche verkehrspsychologische Begleitung empfehlen.
    Ansonsten dürfte die MPU aller Voraussicht nach nicht bestanden werden können. Grade im psychologischen Gespräch scheitern die meisten.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig

  • #136

    Said (Montag, 23 September 2019 13:08)

    Guten Tag Herr Bukem.
    Ja Konsum vollkommen eingestellt seit Juli mit Schweizer Nachweise.
    Ich habe bei der fahrerlaubsnisstelle angerufen und sie haben mir gesagt dass entscheidet die MPU. Mir ist das ständige hin und her schicken zu bunt. Ich gehe zu einem Verkehrspsychologe.

  • #137

    Bukem (Dienstag, 24 September 2019 09:26)

    @Said: Ich sag es nur vorsorglich, es ist immer sehr sinnvoll, sich bei der Vorbereitung der MPU nicht nur psychologisch, sondern auch juristisch helfen zu lassen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen, du nicht. Dadurch erhälst du Kenntnis davon, was in der Akte steht und kannst dich gezielt darauf vorbereiten, womit der Gutachter dich konfrontieren wird.
    Lies Dich hier bitte auf der homepage ein und geh mal die Artikel durch, du wirst schnell bemerken, was ich meine. Da sind extra Aufsätze zur MPU und wie man sie bestehen kann. Das Problem sind nicht die Abstinenznachweise, also für manche schon, klar, aber die wirklichen Hürden und die Fallen lauern im psychologischen Gespräch
    Bei Interesse hilft dir Herr Schüller gern

  • #138

    Lutz (Sonntag, 06 Oktober 2019 13:52)

    Guten Tag Herr Bukem, erstmal großes Lob für Ihre Seite und die Informationen.
    Ich wurde bei einer Polzeikontrolle 22.04.19 positiv auf THC getestet. Ergebnisse der Blutprobe THC-wert 1,5ng/ml Hydroxy-THC-wert 1,4ng/ml THC-carbonsäure 45ng/ml. Nun soll ich eine MPU machen dafür habe ich 3Monate Zeit. Führerschein bleibt vor erst, von der Bußgeldstelle bezüglich Fahrverbot oder ähnliches habe ich noch nichts.
    Ich weiß nun nicht wie ich die Sache jetzt angehen soll. Abstinenznachweise fallen ja Weg da ich nur 3Monate Zeit habe? Im Brief sind 3 weitere THC Fahrten aus dem Jahr/en 2012/13
    mit 4,9-3,4 Und 1,0ng/ml mit einem Roller.
    Ich habe bereits eine MPU gemacht 2015 um überhaupt meinen B,A Führerschein zu erlangen. Die Fragestellung war Alkohol+Drogen+Verkehrrechtlich. Werden alle aufgelisteten Straftaten der Vergangenheit bei der neuen MPU mit einbezogen oder nur die THC Fahrten?.. seit meiner MPU 2015 habe ich ziemlich auf Drogen verzichtet, vlt 4mal Konsumiert und nun genau nach dem letzten Konsum erwischt worden. Aufgrund der vergangenen Delikte habe ich sehr großes Bedenken wegen der MPU, Ich Fahre sehr viel arbeitsbedingt ca 30-40t km im Jahr. Ohne Führerschein keine Arbeit. Habe ich überhaupt auf Grund der Vorgeschichte eine Chance meine Fahrerlaubniss zu behalten?
    Ich würde mich sehr über eine Nachricht freuen, und danke Ihnen schon mal.
    VG

  • #139

    Bukem (Sonntag, 06 Oktober 2019 15:16)

    @Lutz : das ist zunächst die Seite von Herrn RA Schüller, ich bin nur sowas wie der Pförtner.
    Das sind komplexe Fragestellungen, die man so ins Blaue nicht konkret beantworten kann.
    Sie brauchen hier schnell anwaltliche Hilfe, damit dieser Akteneinsicht nehmen und den Sachverhalt erstmal überblicken kann.
    Jeder Konsum muss im Moment eingestellt sein und bleiben.
    Weiteres und eine genauere Erfolgsaussicht oder gar Verteidigungsstrategie kann erst nach Akteneinsicht erfolgen.
    Bitte unbedingt und sofort mit Herrn Schüller über die obige Kontaktmail alles weitere veranlassen, wenn Sie überhaupt eine Chance haben wollen, die Fahrerlaubnis zu retten.
    Er ist bundesweit tätig

  • #140

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 06 Oktober 2019 20:51)

    @Lutz:

    Nicht zu Unrecht kam hier von Bukem der Hinweis, dass hier anwaltliche Beratung vermutlich unumgänglich ist.

    Wann war der letzte Konsum? Ich wüsste zudem gerne die Fragestellung für die MPU...

  • #141

    Timo (Dienstag, 22 Oktober 2019 19:48)

    Hallo, ich (41) wurde heute Nachmittag von der Polizei angehalten, Urintest-positiv auf THC, Blut abgegeben.
    Ich bin Dauerkiffer, das heisst ich kiffe seit Jahren täglich meinen "Feierabend Joint", trinke nie Alkohol, ich hab bei der Polizei angegeben dass ich am Sonntag Abend geraucht habe. Das war das erste Mal dass ich angehalten wurde, keine Vorstrafen.
    Man sagte mir (Polizei) dass ich wahrscheinlich 500€ zahlen muss und 1Monat den Schein abgeben muss.
    Können sie mir bitte Tips geben wie ich mich jetzt zu verhalten habe, ob es zur MPU kommt usw.
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen
    Mfg

  • #142

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 23 Oktober 2019 22:03)

    @Timo:

    Neben dem Bußgeldverfahren läuft immer ein Strafverfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln (wird aus dem Konsum abgeleitet) nach § 29 BtMG und vor allem IMMER (jedenfalls wenn wie hier zu erwarten) der THC Wert mindestens 1,0 ng/ml beträgt. Dann kommt es schnell zu diesem Szenario hier:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Ist immer ein Rennen gegen die Zeit sowas...wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, sollten Sie also schnell handeln. Melden Sie sich ggfls gerne bei mir.

  • #143

    Tom (Mittwoch, 13 November 2019 21:27)

    Hallo, erstmal top Seite. Sehr gute Hilfestellung für Betroffene. Jetzt zur Story. Ich wurde am 07/19 mit Cannabiswerten von 2,7 Thc- Wert und 20 Thc-Abbauwert von der Polizei aufgehalten.Einen Tag davor einen Joint mit Gras und Tabak geraucht Keine Ausfallerscheinungen, Alkohol oder etc. und noch noch nie andere Drogen konsumiert. Und es wurde auch nichts bei mir gefunden. Darauf folgte eine Ordnungswidrigkeit und 1Monat Führerscheinentzug von der Polizei + 2Punkte. Nach dem Ablauf des 1Monatigen FS Entzugs kam Post von der Führerscheinstelle, ich solle ein Mpu Gutachten zum (11/19) vorlegen um die Eignungszweifel zum Führen eines Kraftfahrzeuges auszuräumen. Darauf hin hab ich mich bei einem Anwalt und Verkehrspsychologen vorgestellt. Am 10/19 dann Mpu hintermir gebracht und ein positives Gutachten mit gelegtlichem Cannabiskonsum und Fähigkeit zum Trennen abgeschlossen. (Ohne Abstinenzprogramm/ nur Urinscreening). Jetzt hab ich dieses Gutachten zur Führerscheinstelle geschickt. Was erwartet mich jetzt von dehnen? Können die F... die Eignungzweifel immer noch einräumen Und mir den Führerschein entziehen. Selbstverständlich seit dem Vorfall nicht mehr konsumiert und werd das auch so belassen. Nach über 2000€ weniger und dem psychischem Stress, denk ich mal Verständlich. Würd mich nur Interessieren, ob mir die FSS noch weitere Auflagen erteilen kann und ich dann gerichtlich dagegen vorgehen könnte?

  • #144

    Tom (Freitag, 15 November 2019 06:49)

    Alles gut gegangen;) Eignungszweifel bei der FSS ausgeräumt. War bei mir zwar sehr gewagt die Mpu zu machen. Aber mit Rechtsbeistand, nicht zu hohen Werte, noch nie mit Drogen aufgefallen und guter Vorbereitung beim Verkehrspsychologen kann sowas funktionieren ohne seinen Schein abgeben zu müssen.
    P.S. Diese 1,0 Aktivwert Grenze ist lächerlich. 3,0 o. 5,0 wäre Angebrachter!!!

  • #145

    Jens 20 (Dienstag, 19 November 2019 18:35)

    Guten Tag Herr Schüller,

    Wurde am 25.08 von der Polizei angehalten. Hab gesagt dass ich am Tag vorher einen joint konsumiert haben. 10ng aktiv thc und 59 ng Abbauprodukt nun hab ich am 7.11 den Brief bekommen, dass ich bis zum 20.12 das mpg vorliegen muss, damit ich meinen Führerschein behalten kann leider habe ich vor 5 Tage noch einen joint konsumiert und weiß nicht ob es lohnenswert ist noch zu einer mpu zu gehen. außerdem bin ich in der Ausbildung und noch in der probezeit bis 2 Wochen nachdem die Frist fürs Gutachten abgelaufen ist, deshalb habe ich Bedenken dies bei meiner Arbeit anzusprechen. Thema ist gelegentlichen Konsum von thc und trennungsvermögen.

  • #146

    Bukem (Donnerstag, 21 November 2019 15:44)

    @Jens :Tschuldige die späte Antwort. Bitte dazu am besten so schnell wie möglich bei Herrn Schüller unter obiger Mail melden. Das überschreitet meine Kenntnis. Grundsätzlich ist es alles andere als hilfreich, wenn jetzt Thc Konsum nachgewiesen wird

  • #147

    Michael (Montag, 09 Dezember 2019 21:30)

    Hallo, wurde im August von der Polizei kontrolliert und Schnelltest positiv -> Bluttest. Eine Aussage zum Konsum hat der Polizist angeblich nicht aufgenommen (Er meinte, er streicht meine Aussage, daß ich zwei Tage vorher einen Joint geraucht habe, da ich meinte, keine weitere Aussage mehr zu dem Vorfall zu machen. Auf die Frage vor dem Schnelltest hatte ich dummerweise geantwortet: früher in der Jugend gekifft, heutzutage (bin 40) nicht mehr). Vor 2 Wochen kam der Bußgeldbescheid, und ich beauftragte einen befreundeten RAW. Komme mir eigentlich gut aufgehoben vor, bin mir aber nicht sicher, wie gut er sich in MPU und Cannabis auskennt: Warum? Vor einer Woche (also eine Woche nach dem Bußgeldbescheid) kam die Aufforderung zur MPU von der Fahrbehörde mit den Werten: THC 14,6ng/ml und THC-COOH mit 91ng/ml. Die Fragestellug für das Gutachten ist: Kann der FSinhaber zukünftig den gelegentlichen Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen trennen.
    Mein RAW meinte, dass ich mit so Werten sicher eine Abstinenz von 6 Monaten für das Gutachten nachweisen werden müssen, und die Fahrbehörde eigentlich weiss, daß ich die MPU so nicht bestehen kann.

    Da aber hier in den Anforderungen steht, daß ein Wert von THC-COOH unter 100 ng/ml noch in den gelegentlichen Konsum fallen kann.

    Nun habe ich Angst, die Gutachterstelle zu fragen und die von den Fragen von mir auf ein härteres Gutachten pochen.

    Meine Frage lautet daher:
    Werde ich bei der MPU einen Abstinenznachweis von z.B. 6 Monaten darlegen müssen?
    Oder reicht es, wenn ich bei der MPU einen deutlich niedrigeren Wert habe/gar negativ getestet werde (Klar, psychologisch muss es auch stimmen)?
    Reicht dann ein Urintest?
    Bluttest würde ich auch bezahlen, Haartest wäre schlecht, da dort dann genügend "Wachstumszeit" noch übrig wäre, so dass THC Konsum nachweisbar ist.

    Zu Konsumverhalten: Trinke kaum Alkohol, andere Drogen sind und werden
    nicht nachweisbar sein. Seit 5 Tagen bin ich nun THC abstinent und habe es erstmal mindestens bis zu einer etwaigen MPU (derzeitiges Schreiben noch Frist von 5 Wochen) vor weiterhin abstinent zu sein.

    Mein RAW meinte, dass ich die Gutachterfirma fragen sollte. Entscheiden die Gutachterfirma das? Oder gilt was die Führerscheinbehörde sehen möchte?

    Vielen Dank für die Antworten und die sehr informative Seite.

  • #148

    Bukem (Dienstag, 10 Dezember 2019 22:31)

    @Michael : in der Aufforderung steht nichts davon, ob eine Urin oder Haaruntersuchung angeordnet wird? Und die Fragestellung lautet nur, ob zukünftig richtig getrennt werden kann? Das kann ich mir nur schwer vorstellen.
    Wird jetzt grundsätzlich der weitere Thc Konsum nachgewiesen oder eingeräumt, wird auch die Fahrerlaubnis entzogen.
    Aber das passt nicht zu der Fragestellung. Sie haben wirklich jetzt bis vor 5 Tagen weiter konsumiert? Wie oft, viel und regelmäßig? Das ist bis zu drei Monate nachweisbar.
    Bitte unbedingt den Konsum eingestellt halten.
    Bitte auf gar keinen Fall selbst mit der Behörde Kontakt aufnehmen. Bitte unbedingt das ganze
    fachkundig aufklären. Wenn Sie hier überall Fragen haben, dann scheint der befreundete Kollege da nicht wirklich hilfreich oder fachkundig zu sein. Es ist Ihre Fahrerlaubnis, um die es geht.
    Herr Schüller wird erst helfen können, wenn er sich Ihre Unterlagen ansehen konnte. Bei Interesse sollten Sie seine Zweitmeinung einholen. Die Kontaktdaten stehen oben

  • #149

    Michael (Mittwoch, 11 Dezember 2019 19:37)

    Hallo Bukem,

    Vielen Dank für die Antwort.
    Ich kann meine Frage komplett eindampfen auf eine Sache, die mir aus der Seite hier nicht deutlich genug formuliert.
    Bei der MPU Fragestellung: "Kann der FSinhaber zukünftig den gelegentlichen Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen trennen." wird für ein positives Gutachten auf jedenfall ein Abstinenznachweis von z.B. 6 oder 12 Monaten gebraucht? Sprich bei dieser MPU Fragestellung geht es nicht ohne?
    Wenn Sie nicht mehr antworten möchten, kann ich dies auch verstehen.
    Lieben Gruss und wie von jedem hier: Superinformative Seite.

  • #150

    Bukem (Dienstag, 17 Dezember 2019 18:49)

    @Michael : die Antwort steht ja oben in dem langen Artikel von Herrn Schüller.
    Ich kenne nur das Schreiben nicht und kann und möchte mich nicht aus dem Fenster lehnen. Ich kann hier nur erneut empfehlen, Herrn Schüller zu befragen

  • #151

    Janosch (Dienstag, 24 Dezember 2019 16:52)

    Hallo, ich wurde im Januar diesen Jahres bei einer Verkehrskontrolle positiv auf Cannabis getestet. Die darauf folgende Blutuntersuchung ergab einen THC Wert von 2,1 ng/ml und einen THC-COOH Wert von 14ng/ml.
    Außerdem geht aus meiner Akte bei der Faherlaubnissbehörde hervor daß ich Gelegentlich konsumiere, was auch der Fall ist. Selbstverständlich wurde bei mir eine MPU angeordnet um mir die Möglichkeit zu geben ein Trennungsvermögen nach zu weisen. Diese habe ich gestern bestritten, allerdings mit einem negativen Ausgang da es für die Prüfstelle und den durführenden Psychologen vollkommen unrealistisch ist bei gelegentlichem Konsum diesen von der Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen.
    Die Aussage war in etwa "alleine schon durch die Aktenlage seien Abstinenznachweise von einem Zeitraum von einem Jahr notwendig" um zu einem positiven MPU Ergebniss zu kommen.
    Die Vorraussetzungen für ein positives Ergebniss beim Nachweis eines Trennungsvermögens erfülle ich nach eigener Einschätzung jedoch.
    Nun zu meiner Frage, wie kann ich herausfinden ob, und wenn ja, welche Prüfstelle in München für die vorliegende Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde geeignet ist? Oder komme ich gar nicht um die Abstinenznachweise herum, und wenn ja, muss ich wirklich für diesen Zeitraum meine Fahrerlaubnis abgeben?

  • #152

    Thomas sluvskowski (Donnerstag, 26 Dezember 2019 02:51)

    Hallo
    Ich muss leider an einem 6 monatigen abstinenznachweis teilnehmen da meine Werte leicht über den richtlienen waren.
    Nun meine Frage :
    Wie hoch liegt bei dem pogramm der cut off wert für thc cooh?
    Bei 25, 0 oder doch irgendwas dazwischen.
    Leider finde ich keine Daten dazu. Die Antwort würde mir sehr helfen.
    Viele Grüße

  • #153

    Bukem (Donnerstag, 26 Dezember 2019 11:37)

    @Janosch ich vermag schon nicht nachzuvollziehen, warum eine Mpu und kein ärztliches Gutachten angeordnet worden ist.
    Für die Vorbereitung der Mpu empfiehlt sich eh anwaltliche Hilfe mit Akteneinsicht. Herr Schüller dürfte zudem deutlich sachdienlicher für die Vorbereitung sein als irgendwelche halbseidenen Anbieter.
    Seine Mail steht oben und er ist bundesweit tätig

    @Thomas im Zweifel liegt der bei Null.
    Wann hast du denn zuletzt konsumiert?

  • #154

    Unfallbauer (Donnerstag, 02 Januar 2020 19:29)

    Hi, ich habe 2013 einen verkehrsunfall gebaut. ich bin mit 30kmh gegen eine mauer gefahren. die polizei kam und stellte 1,1 promille blutalkohol im atem und später auf der wache eine geringe menge thc abbauprodukte im blut fest.
    einen monat später hatte ich nocheinmal die gelegenheit einen negativen drogentest auf cannabis abzugeben, ich habe es aber leider verbaselt (der test war positiv).
    daraufhin erreichte mich die nachricht dass ich zur mpu müsste.

    das war 2013 / 2014. seitdem habe ich mir nichtsmehr zuschulden kommen lassen. ich hab eine firma gegründet und mich selbstständig gemacht und brauche jetzt deshalb einen führerschein.

    problem ist: ich fahre gern übers wochenende nach holland, zum kiffen, und ich will mir das auch nicht verbieten lassen. selbst wenn ich mich für monate zusammenreißen und einen abstinenznachweis erbringen würde, würde ich danach sofort wieder nach holland fahren. wozu also der nachweis?

    komme ich irgendwie um den abstinenznachweis herum? gibt es irgendeine kleine chance?
    ich will mir nichts vorschreiben lassen

  • #155

    Bukem (Sonntag, 05 Januar 2020 17:30)

    @UNfallbauer: das kann ich dir so nicht beantworten, evt hilft es, wenn Herr Schüller sich genauer mit der Akte bei der FSST beschäftigt.
    Was ich dir gleich sagen kann: Konsum ist nur dann für die FSST unbedenklich, wenn Du diesen vom Fahrzeugführen zeitlich ausreichend sicher trennen kannst, also am besten 72 Stunden wartest. Dann ist das auch für die FSST ok. Kannst du das nicht oder empfindest das als "vorschreiben lassen " und Schikane, dann solltest du es gleich lassen. wird billiger und stressfreier
    Ob hier die Anordnung einer MPU rechtmäßig ist, müßte Herr Schüller wie gesagt genauer prüfen, du erreichst du ihn unter der obigen Kontaktmail. Und er ist bundesweit tätig

  • #156

    Hilfebitte (Dienstag, 07 Januar 2020 11:01)

    Guten Tag ich bin am 16.7 2019 bei einer verkehrskontrolle erwischt wurden und musste blutabgeben
    Mein nanogramm Wert war 1.2
    Ich hab am 1.8 19
    Das letzte Mal konsumiert
    Und muss am 12. 3 20
    Eine haaranalyse abgeben
    Wie stehen meine Chancen? :/

  • #157

    Bukem (Mittwoch, 08 Januar 2020 21:01)

    @hilfebitte: Erzähl mal bitte mehr. Wie lang ist dein Haar? SEit Anfang Aug bist du wirklich sauber?

  • #158

    Hilfebitte (Donnerstag, 09 Januar 2020 07:38)

    @bukem
    Das weiß ich nicht genau aber ich denke ich habe bereits die 6 cm
    Also müsste ich im Mai theoretisch 8 haben
    Würde die gerne wieder runterschneiten hab aber Angst das es zu viel wird
    Die meinten wenn ich sie schneide gehen die davon aus das ich etwas verbergen will

    Und ja seit ich hab nicht einmal an einem joint gezogen seit August

  • #159

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 09 Januar 2020 15:22)

    @Hilfebitte:

    Haben Sie eine Therapie beim Verkehrspsychologen gemacht?

  • #160

    Hilfebitte (Freitag, 10 Januar 2020 07:25)

    @Rechtsanwalt Schüler
    Nein das habe ich nicht ich besitze auch noch meinen Führerschein

  • #161

    Hilfebitte (Freitag, 10 Januar 2020 07:29)

    Ich denke weitere Maßnahmen werden erst getroffen sollte meine haaranalyse posetiv ausfallen

  • #162

    Bukem (Freitag, 10 Januar 2020 19:44)

    Hilfebitte: Versteh nicht ganz, wie du das meinst

  • #163

    Hilfebitte (Dienstag, 14 Januar 2020 17:51)

    Mein fahr verbot endet am 7. 2
    Ich muss aber nochmal eine Haare analysie bis zum 15 3
    Abgeben
    @bukem

  • #164

    Doug (Dienstag, 14 Januar 2020 22:35)

    Hallo,

    vorab ganze tolle Seite. Sehr starke Arbeit!

    Zum Vorfall:
    Wurde im 11/2019 von der Polizei angehalten. Urinabnahme -> Blutabnahme.
    Werte THC 3,9ng/ml , THC COOH 52ng/ml
    Keine Ausfallerscheinigung, kein Alkohol, keine anderen Drogen. Konsumiert am Vortag.
    (Konsum seit dem Tag eingestellt)

    Bußgeldbescheid und Post von der FE-Behörde kam im 12/2019.

    Gegen den Bußgeldbescheid hat mein Anwalt Einspruch eingelegt.

    Die Behörde hat wegen erheblichen Zweifeln an meiner Fahreignung ein medizinisch psychologisches Gutachten angeordnet.
    (Muss bereits bis zum 28.02.20 vorgelegt werden)

    Mit der Fragestellung an den Gutachter: ob zu erwarten ist das ich auch zukünftig nicht, zwischen Konsum und Führen eines Kraftfahrzeugs trennen kann?

    Fahrerlaubnis wurde mir nicht entzogen.
    (Fahre also mit dem Auto zur MPU)

    Ist so eine MPU überhaupt möglich zu bestehen oder besser gleich den Lappen abgeben?
    Die Begutachtungsstelle wo ich die MPU machen werde, sagte mir ohne einen 6-monatigen Abstinenznachweis wäre eine MPU bei Drogen nicht zu bestehen... wer entscheidet den ob Nachweise benötigt werden?

    Vielen Dank im Voraus.

    (Bundesland NRW)

  • #165

    Bukem (Donnerstag, 16 Januar 2020 07:17)

    @Doug : um das genau prüfen und sichten zu können, sollten Sie ganz schnell anwaltliche Hilfe suchen, sofern die FE Ihnen wichtig ist.
    Haben Sie denn ggü der Polizei Angaben zu Ihrem Konsumverhalten getätigt?
    Der Kollege ist nur in der Owi Sache tätig? Das ist hier auch berufsrechtlich andernfalls nicht einfach, ihnen etwas zu raten.
    Fundierte Auskünfte kann sicherlich Herr Schüller bieten, melden Sie sich bei ihm unter obiger Kontakt Mail

  • #166

    Tom (Donnerstag, 16 Januar 2020 19:41)

    Hi, danke für die geballte Information hier. Habe heute bei der MPU mitgeteilt bekommen dass es mit der Fragestellung THC Konsum / Trennungsvermögen kein positives Gutachten wird. Besitze aktuell noch den Führerschein. Frist zur Vorlage eines positiven Gutachtens ist der 30.1.
    Jetzt bin ich mir sehr unsicher ob ich das negative Gutachten trotzdem an die FSST / Sachbearbeiter senden soll?!
    Hat jemand dazu einen Rat oder eine Idee wo ich recherchieren kann? Eine zweite MPU wird es ja wahrscheinlich eh werden.
    Grüße, Tom

  • #167

    Bukem (Sonntag, 19 Januar 2020 20:50)

    @Tom : du möchtest einen Rat? Geb ich Dir gern. Asap unter obiger Mail bei Herrn Schüller melden und zwar jetzt sofort.
    Ob diese gutachterlichen Feststellungen richtig sind, sollte schnellstmöglich eingesehen und geprüft werden.
    Dafür brauchst du jetzt sofort echte anwaltliche Hilfe. Hier im Forum reicht und geht das einfach nicht

  • #168

    Sebastian (Mittwoch, 29 Januar 2020 17:54)

    Sehr geehrter Herr Schüller/Bukem

    zunächst einmal ein riesengroßes Dankeschön für diesen sehr ausführlichen Thread. Sehr gute Hilfestellung für Betroffene.

    Nun zu meinem Fall:

    Mir wurde am 27.11.2015 im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle, nach einem positiven Drogenschnelltest, auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen.
    THC: 19 ng/ml und THC COOH: 88ng/ml.

    Am 11.02.2016 wurde eine weitere Blut- und Urinuntersuchung durchgeführt.
    THC: 1,8 ng/ml und THC COOH: 21ng/ml.

    Daraufhin wurde mir aufgrund des fehlenden Trennungsvermögens zwischen dem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen. Meinen Führerschein habe ich dann auch unmittelbar beim Straßenverkehrsamt abgegeben.

    Im November 2019 habe ich einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Region Hannover gestellt. Heute wurde ich in einem Schreiben dazu aufgefordert innerhalb von 3 Monaten ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Es soll dabei geprüft werden, ob meine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen noch gegeben ist. Zitat aus dem Schreiben: "Ist zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein Kragtfahrzeug unter Canabiskonsum führen wird bzw. liegen als Folge unkontrollierten Cannabiskonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen?"

    Ein Abstinenznachweis wird im Schreiben nicht gefordert. Doch kann ich die MPU ohne einen Abstinenznachweis überhaupt bestehen?

    Ich habe seit Oktober 2019 nichts mehr konsumiert und bin auch dazu bereit Abstinenznachweise zu erbringen. Doch dann kann ich die Frist von 3 Monaten gar nicht einhalten. Soll ich mir jetzt einfach eine Begutachtungsstelle aussuchen und die ausgefüllte Erklärung/das Schreiben an die Region Hannover zurücksenden? Doch dann wird die MPU ja schon in naher Zukunft stattfinden und ohne Abstinenznachweise werde ich diese doch sicherlich nicht bestehen oder?
    Ich weiß nicht wie ich jetzt weiter verfahren soll, können Sie mir bitte einen Rat geben?

  • #169

    Bukem (Dienstag, 04 Februar 2020 21:50)

    @Sebastian : ja, ich kann da einen Rat geben.
    Wenn das abgeklärt anwaltlich betreut werden soll und Die auch ne Chance haben wollen, die FE zu erhalten, sollten Sie sich bei Herrn Schüller melden, damit er Ihre Akte einsehen und mit Ihnen alles durchgehen und Sie optimal vorbereiten kann.
    Die Gefahr besteht bei Ihnen bei der psychologischen Einschätzung.
    Herr Schüller ist gern behilflich, Mail steht oben

  • #170

    CE (Sonntag, 23 Februar 2020 10:48)

    Guten Tag,
    Vielen Dank für diese Seite. Ich habe eine Frage da mir etwas nicht ganz klar ist und hoffe Sie können die Zweifel etwas ausräumen.

    Ich wurde am 20.4.19 mit 9,7 & 107 ng im Blut angehalten. 10 Monate später bekomme ich ein Schreiben in dem eine MPU angeordnet wird.
    Im Schreiben steht u.a. :
    “Aufgrund der nicht mehr gegebenen Zeitnähe von mehr als 6 Monaten zw Tattag und Entscheidungszeitpunkt durch die Fahrerlaubnisbehörde...sehen wir von der Entziehung der Fahrerlaubnis ab. Es gilt nun festzustellen ob ihr Eignungsmangel zum Führen von KFZ noch besteht”. Dafür soll ich zur MPU mit der Fragestellung:
    “Ist zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein Kfz unter Cannabiseinflüss führen wird, bzw liegen als folgen unkontrolliertem Cannabiskonsums Beeinträchtigungen vor die das sichere Führen von Kfz in Frage stellen?”

    Oben in Ihrem Text steht, dass man ruhig einräumen kann gelegentlich zu konsumieren wenn man eindeutig darlegen kann , dass man zukünftig zw Konsum und Straßenverkehr trennen kann. Und mein Verhalten geändert habe, nie andere Drogen genommen habe (was auch stimmt) und es nie mit Alkohol gemischt habe.

    Wenn ich mir jedoch einige Posts durchlese steht öfter, dass wenn man eingeräumt hat mehr als einmal konsumiert zu haben ( zb bei der Polizei) der Lappen so gut wie weg ist.

    Ich frage mich jetzt ob ich bei der MPU so vorgehen kann wie oben von Ihnen beschrieben ( zugeben gelegentlich konsumiert zu haben und jetzt in der Lage eindeutig zu trennen)? Ich habe damals angegeben das letzte Mal vor ca. 10 Tagen konsumiert zu haben ( Werte passen ja nicht wirklich zu der Aussage).

    Ich habe auch damals einen Anwalt eingeschaltet und werde ihm dieses Schreiben auch überreichen.

    Ich frage mich halt jetzt ob ich, wenn ich so verfahre wie von Ihnen oben empfohlen, durchkomme?

    Die Fsst geht z Zt davon aus, dass ich gelegentlicher Konsument bin.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung bzw Einschätzung.

    Gruß
    CE

  • #171

    Bukem (Mittwoch, 04 März 2020 21:02)

    @Ce: bitte asap bei Herrn Schüller melden, wenn Sie da noch Interesse haben. Mail steht oben.
    Ich bin nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe.
    Aber ich glaube, Sie unterliegen einem Missverständnis.
    Der gelegentliche Konsum ist dann solange ohne Folgen, solange. Am eben richtig zeitlich trennt.
    Genau das haben Sie aber eben nicht. Und deshalb wäre es eben so gefährlich, den gelegentlichen Konsum einzuräumen.
    Genaues könnte Herr Schüller erst sagen, wenn er ihre Unterlagen prüfen würde

  • #172

    Kristin (Donnerstag, 12 März 2020 10:52)

    Sehr geehrter Herr bukem ,
    Ich bräuchte mal ein Rat , ich kam im Oktober in eine polizeilichen Kontrolle und dort wurde festgestellt das ich Cannabis konsumiert habe .. ich musste mein Führerschein abgeben. Ich habe jetzt zwei mal ein absinentzprogramm begonnen aber bin jetzt das zweite mal durchgefallen weil es sich immer noch nicht abgebaut hat . Ich war zum mpu Info Abend und da wurde erzählt das ich bei Cannabis kein Programm brauch . Bis jetzt konnte mir keiner sagen ob es nun notwendig ist oder nicht ? Jeder erzählt mir was anderes , darum die Frage soll ich jetzt wieder ein neues Programm starten , ich werde jetzt aber noch ein Monat warten bis ich noch mal mit dem Programm starte oder lieber lassen ? Lg

  • #173

    Yve (Mittwoch, 25 März 2020 15:18)

    Hallo. Ich bin völlig ratlos und verwirrt und hoffe nach und nach Klarheit zu bekommen. Ich wurde 02/2019 mit 26,3 ng THC und 130 ng THC/COOH kontrolliert. Im Mai bekam ich dann ein Brief ist soll innerhalb 3 Monaten MPU machen und wurde als gelegentlicher Konsument eingestuft. Leider habe ich von mehreren Stellen verschiedene Aussagen erhalten (DEKRA, TÜV, Landratsamt) und wusste nicht Mal ob ich überhaupt Abstinenz nachweisen muss oder nicht bzw wenn ja, wie lange. Jeder sagte was anderes. Die DEKRA meinte ich kann gleich MPU. Das Landratsamt sagt 6 Monate Abstinenz Nachweis und der TÜV und die Drogenberatung sagt 1 Jahr. Da ich nun bereits vor 5 Monaten das konsumieren aufgehört habe möchte ich gern so schnell als möglich mein Führerschein zurück. Was kann / soll ich tun? Was ist sinnvoller, Urin oder Haaranalyse? Würde ein halbes Jahr Abstinenznachweis ausreichen?
    Vielen Dank schon jetzt.
    Herzlichst Yve

  • #174

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 27 März 2020 11:46)

    @Yve:

    Sie können die MPU dem Grunde nach auch ohne Abstinenznachweise bestehen (nach Hypothese D4 der Beurteilungskriterien). Machen die Gutachterstellen selten. Über D3 ist realistischer, 6 Monate Abstinenznachweise. Ist die Fahrerlaubnis denn schon entzogen oder nicht? Waren Sie schon beim Verkehrspsychologen?

  • #175

    Martin (Samstag, 28 März 2020 08:08)

    Hallo, bitte auch dringend um Rat.
    Vorgeschichte:
    2008 musste ich aufgrund einer Alkoholfahrt mit 1,18 Promille, ein “besonderes Aufbauseminar“ besuchen um meinen FS wieder zu bekommen.
    2012 passierte mir dann dummerweise ein Verkehrsunfall, in welchem ich bei Schnee, von der Fahrbahn in eine Leitplanke rutschte.
    Ich wurde wegen“ Fahrens mit unangepasster Geschwindigkeit bei schlechten Witterungsverhältnissen" angezeigt.
    Die Führerscheinstelle verlangte dann aufgrund dieser beiden Vorfälle eine Mpu, welche ich 2013 bestand.
    Im Oktober 2019 geriet ich dann in eine Verkehrskontrolle. Die Polizisten sahen meine Sporttasche und wollten nach einem Alkoholtest einen Urintest, um mich auf "Trainingsbooster" mit verbotenen Inhaltsstoffen zu testen. Ich verweigerte den Urintest und musste einen Bluttest machen.
    Habe am Abend ca. 15 Stunden davor Cannabis konsumiert gehabt und dass Ergebnis waren
    0,9 ng Thc.
    Bußgeldbescheid: 650 Euro Strafe und 1 Monat
    Fahrverbot. Habe dann einen Rechtsanwalt aufgesucht, welcher mir riet gegen den Bescheid einspruch einzulegen aufgrund des Wertes unter 1,0ng. Wurde als nächstes auch noch wegen Besitzes von Betäubungsmitteln angezeigt, mit der Begründung, dass er sich aus der Drogenfahrt ableite. Dieses Verfahren wurde bereits eingestellt und in dem Bescheid steht, dass das Ergebnis der Führerscheinstelle mitgeteilt wird.
    Nun zu meiner Frage:
    Ist es bereits Ratsam Abstinenznachweise zu erbringen oder sollte ich abwarten?
    Werde ich sicher eine Mpu machen müssen?
    Ich finde, es ist eine super Seite die Sie hier betreiben und ich wäre für eine Antwort wirklich dankbar.
    Viele Grüße
    Martin

  • #176

    Martin (Sonntag, 29 März 2020 19:38)

    Laut meinem Anwalt ist die Anordnung der Mpu seitens der Führerscheinstelle wahrscheinlich
    und man kann nicht dagegen vorgehen.

  • #177

    Bukem (Dienstag, 21 April 2020 11:59)

    @Martin : wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind, dann darf Herr Schüller da schon berufsrechtlich nicht einfach so dazwischen funken.
    Wenn Sie konkrete Fragen haben, können Sie sich gerne bei ihm per separater Mail melden. Daten stehen oben

  • #178

    Patricia (Dienstag, 21 April 2020 23:30)


    Guten Abend,
    Mein Vorfall: ich wurde am 12.01.2020 bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf THC getestet. Nach einem positiven Urintest folgte der Bluttest mit folgendem Ergebnis:
    aktiver Wert: 5,7
    Inaktiver Wert: 2,0
    Inaktiver metabolit: 28

    Eine MPU zur Feststellung von Trennung des Konsums und der Verkehrsteilnahme wurde für den 24.04.2020 angesetzt.
    Bußgeld wurde bezahlt und das einmonatige Fahrverbot läuft bereits.
    Trotz der nicht aufgeforderten Abstinenz liegt diese seit dem 20.01. vor.
    Meine Frage ist nun: stehen meine Chancen für ein positives Gutachten bei Einsicht des Fehlers und Veränderungen zum Thema Situationenbewältigung bzw. negativen inneren Motiven gut, trotz dass ich bei keinem Verkehrspsychologen war oder eine Therapie gemacht habe?

    Lg und Respekt für all die ausführlichen Erklärungen

  • #179

    Bukem (Montag, 27 April 2020 11:31)

    @Patricia : Verzeihung, diese Frage habe ich erst jetzt gesehen. Allerdings ist sie viel zu unkonkret, um sie zu beantworten.
    Die anwaltliche und verkehrspsychologische Vorbereitung auf eine Mpu ist aus vielen Gründen grundsätzlich anzuraten. Dh nicht, dass Sie ohne zwingend durchfallen, aber Sie verbessern deutlich Ihre Chancen..
    Die Frage wäre eh sehr sehr kurzfristig gewesen. Wie ist es gelaufen?
    Bei Bedarf hilft Ihnen Herr Schüller gerne weiter. Daten stehen oben

  • #180

    rick (Mittwoch, 13 Mai 2020 19:02)

    hallo,

    ich hab heute nach knapp 8 monaten vom Strassenverkehrsamt post bekommen.
    aktive thc 9,1 ng/ml thc cooh 25,2 ng/ml. Die dame wünscht eine MPU. Von der polizei hab ich noch nix gehört.
    ich hab nie einen canabis konsum eingeräumt weder wurde bei mir was gefunden. ich hab darauf verwiesen das ich lediglich CBD öl/liquid for vaporizer verwende gegen meine depressionen/angstzustände und panikattacken.

    laut aussage der polizei sollte ich einen anhörungbogen bekommen oder sowas bevor das zum strassenverkehrsamt geht.

    gilt hier nicht eigentlich eine bearbeitungszeit von 6 monaten?
    ist es nicht auch unverhältnissmäßig jemanden der seit 20 jahren einen führerschein besitzt und bis auf 2 blitzer mit 3 und 7 km/h mal zu schnell war direkt so ein ding aufbrummt? eine MPU von 750 euro +++ geht nicht aufgrund von nur 1 einkommen mit kind.

  • #181

    Bukem (Donnerstag, 28 Mai 2020 13:25)

    @Rick : doch das geht, das ist quasi die gesetzliche Kernaufgabe der Führerscheinstelle.
    Den Cannabiskonsum brauchten Sie auch nicht mehr einzuräumen, den haben Sie mit Ihren ziemlich ausgeprägten Thc Werten schon bestätigt. So ist eben die gesetzliche Regelung.
    Wenn Sie der Mpu nicht nachkommen, werden Sie die Fahrerlaubnis verlieren.
    Haben Sie Ihren Konsum eingestellt und wenn ja, seit wann? Bitte unbedingt einstellen und eingestellt lassen und bitte sofort bei Herrn Schüller unter obiger Mail melden.
    Das schreit nach anwaltlicher Hilfe.

  • #182

    rick (Freitag, 29 Mai 2020 16:37)

    @Bukem
    sie haben entweder nicht richtig gelesen oder nicht verstanden. ICH KIFFE NICHT!
    ich hab das hier gefunden: https://www.klartext-nahrungsergaenzung.de/wissen/projekt-klartext-nem/cbdoel-legal-auf-dem-markt-37660

    die behörden wissen das und nehmen trotzdem den leuten die Fahrerlaubniss weg.

    wenn ich lese das hier leute mit 107ng cooh als gelegenheitskonsument durch gehen, dann bin ich mit meinen 25ng niemals gelegenheits konsument. das ist alles willkür von der FS

    Die MPU vereine sind keine gemeinnützige organisation sondern ein gewinnorientiertes unternehmen. ich werd einen Teufel tun und diesen Mafiaverein auch nur 1 cent geben.
    eine THC MPU ist teurer als eine für Alkohol....das sagt eigentlich alles!
    Rausch ist Rausch!!!
    messen mit zweierlei mass nennt man das auch

    mit freundlichen grüssen

  • #183

    rick (Freitag, 29 Mai 2020 16:46)

    Tatsächlich werden diese Richtwerte laut BfR sehr häufig überschritten. Bei hanfhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln (dazu zählten neben CBD-Ölen auch aus Hanfsamen hergestellte Proteinpulver) überschritten nahezu alle Proben (94 %) den Richtwert. Die Gehalte an THC lagen durchschnittlich bei 1230 mg/kg und überschritten den Richtwert also um mehr als das 10.000fache. Auch die aktuellen Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Karlsruhe zeigen, dass ein Großteil der Proben als gesundheitsschädlich bzw. für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt wurden.

    Quelle:

    https://www.klartext-nahrungsergaenzung.de/wissen/projekt-klartext-nem/cbdoel-legal-auf-dem-markt-37660

  • #184

    Gennaro (Samstag, 30 Mai 2020 23:14)

    Hallo Herr Schüller, ich wurde am 09.11.2019 von der Polizei angehalten daraufhin musste ich, einen Urintest machen der leider positiv verlief direkt im Anschluss mit dem Streifenwagen in‘s KH und Blutabnahme ca. 3 Wochen später kam dann das Ergebnis 4,3 ng/mml THC und 53,6ng/mml Abbaubprodukt die Führerscheinstelle ordnete mir ein 1 Monatiges Fahrverbot was ich schon überstanden habe an und ein Ärztliches Gutachten mit zwei Urinscreening und der Fragestellung ob mein Konsumverhalten einmalig oder Gewohnheitsmäßig ist um dann zu entscheiden ob meine Fahrerlaubnis entzogen wird. Das ÄG hab ich ebenfalls bei der Pima - MPU gemacht die Urinscreenings waren beide negativ nun kam der Gutachter zu der Antwort das ich gewohnheitsmäßig konsumiere worauf natürlich die Führerscheinstelle direkt eine 4-5 Std MPU angeordnet hat aber noch kein Führerschein Entzug angeordnet hat. Nun meine Frage ist, oben haben sie geschrieben das ein Abstinenznachweis sehr zu meinem Vorteil wäre das Problem dabei ist das die Führerscheinstelle das MPU Gutachten schon in 2 Monaten haben möchte also kann ich ihnen in der Zeit ja überhaupt gar keinen Abstinenznachweis zeigen. Wollte jetzt einfach mal wissen wie ich am besten vorgehen soll, was mich ungefähr erwartet und ob ich vielleicht doch noch das Glück habe meinen Führerschein zu behalten wenn die 4-5 Std MPU gut verläuft

  • #185

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 03 Juni 2020 09:35)

    @Rick:

    Der gelegentliche Konsum wird sehr unterschiedlich bestimmt. Manche nehmen 10 ng/ml THC COOH als Grenze, manche 100 ng/ml. Das ist wissenschaftlich absolut unverständnis und willkürlich. Zumal es keine aktuellen Studien gibt:

    https://tinyurl.com/y6mpxu8q

    Wenn Sie bei der Polizeikontrolle Aussagen gemacht haben zu Ihrem Konsummuster oder sagten, dass der letzte Konsum länger als 6 Stunden her ist, gilt der gelegentliche Konsum auch als bewiesen.

    Häufig wird jetzt auch gesagt, dass es unwahrscheinlich sei, gleich nachdem ersten Konsum in einer Fahrzeugkontrolle zu geraten. Deshalb sei man gelegentlicher Konsument. Wissenschaftliche Erkenntnisse gibt es hierzu nicht. Die Behörden und Gerichte und Gutachterstellen denken sich einfach was aus. Und ja: Das ist wissenschaftlich willkürlicher Unsinn.

    Aber:

    Die Behörde sitzt am längeren Hebel. Wenn diese der Auffassung ist, Sie müssen eine MPU machen, dann machen Sie diese oder verlieren die Fahrerlaubnis. Die Anordnung der MPU ist als solche nicht gesondert anfechtbar vor dem Verwaltungsgericht. Erst die Entziehung der Fahrerlaubnis, die auf Nichtvorlage einer rechtswidrig angeordneten MPU beruht, ist anfechtbar. Der Führerschein muss erst weg sein, damit man rechtlich was machen kann. Vortragen im Vorfeld kann man immer. Klappt auch oft. Aber rechtlich über ein Urteil in die Knie zwingen kann man die Behörde nicht.

    Und das kostet so oder so alles Zeit. Zeit, die Sie vermutlich nicht haben. Und jedes Schreiben, das zwischen den Beteiligten hin und her geht, hält den deutschen Verwaltungsapparat weiterläuft und immer schön Akten auf den Tischen der Sachbearbeiter und Richter liegen. Das scheint (so meine Erfahrung als Anwalt) der bedauerliche tiefere Grund zu sein.

    Sie können der Auffassung sein, dass das "Mafia" sei (auch wenn ich diese Auffassung nicht teile). Richtig ist jedoch: Wenn Ihnen der Laufbursche der Cosa Nostra eine durchgeladene 45er an den Kopf hält, um Sie von etwas zu überzeugen, sitzen Sie idR auch am kürzeren Hebel.

    Sie verschwenden Ihre Zeit und leugnen Lebenrealitäten, wenn Sie meinen, das Ihnen (oder wem auch sonst) hier Ärger weiterhilft. Sie müssen das realistisch sehen. Sie versuchen, die Anordnung der MPU über geschickte Argumentation im Vorfeld noch vom Tisch zu kriegen oder Sie machen die MPU.

    In der Regel ist die Vorlagefrist für die MPU dann zu kurz, um hinreichende Abstinenznachweise vorlegen zu können. Und dann machen Sie nochmals die MPU, weil Sie die erste nicht bestanden haben. Und so weiter und so fort.

    Wenn Sie bei der MPU nicht 6 Monate Abstinenznachweise und (sonst keine Sonne) den Nachweis einer Einzeltherapie beim Verkehrspsychologen vorweisen können, sollten Sie nicht antreten bei der MPU und eine Weile auf die Fahrerlaubnis verzichten.

    Sie können auf der Auffassung sein , dass Sie nicht Kiffen. Es wäre Haarspalterei, darauf jetzt einzugehen. Sie haben THC haltige Substanzen konsumiert. Das steht außer Zweifel.

    Ob der gelegentliche Konsum wissenschaftlich nachvollziehbar vorliegt, kann ich ohne Akteneinsicht nicht sagen.

    Wenn Sie den ganzen Stress nicht wollen: Gibt es eine Option auf ein Leben ohne Auto? Ich meine das nicht als Witz. Ich fahre auch praktisch nur Rad. Auto nervt. Zuviel Stress, Kohle etc.

    Lassen Sie mal hören von sich.


  • #186

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 03 Juni 2020 09:57)

    @Gennaro:

    Ohne 6 Monate Abstinenznachweise und dem Nachweis einer abgeschlossenen Therapie beim Verkehrspsychologen kann man den Trenn MPU über die Hypothese D 4 der Beurteilungskriterien zwar bestehen - aber die Tendenz der Gutachterstellen hierzu tendiert gegen null. Es lohnt meines Erachtens nicht, das zu probieren.

  • #187

    Gennaro (Sonntag, 07 Juni 2020 04:56)

    Verstehe ich, aber wenn ich die Nachricht 2 Monate davor bekomme und nur die 2 Monate zeit habe kann ich ja gar keinen 6 Monatigen Nachweis erbringen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #188

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 09 Juni 2020 09:39)

    @Gennaro:

    Das ist ja gerade der schlechte Witz an der Sache. Sie können die MPU in der Regel nicht bestehen. Aber Sie können sich der Sache entziehen und Ihren Frieden machen, wenn Sie auf das Rad umsteigen. Mache ich auch praktisch immer so.

  • #189

    Oscar (Dienstag, 07 Juli 2020 20:34)

    Hallo Herr Schüller erstmal vielen Dank für den ausführlich und detaillierten Text oben der hat mir schon um einiges weitergeholfen!
    Was mich jedoch irritiert ist dass oben geschrieben steht bei Gelegenheitskonsum ist das bestehen einer MPU ohne Abstinenznachweise fast nicht möglich.. In meinem Schreiben von der Führerscheinstelle wird aber ausdrücklich erwähnt dass ich keine Abstinenznachweise erbringen muss sondern das lediglich die Frage geklärt werden muss ob ich in Zukunft zwischen Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen könne. An sich wäre die Abstinenz für mich auch kein Problem bin seit der Kontrolle am 5.03.2020 Abstinent, doch leider muss ich die MPU erfolgreich bis zum 24.08.2020 abgeschlossen haben und dann würde das ja mit den 6 Monaten oder sogar 12 garnicht hinhauen..
    Ich habe mich mehr oder weniger jz dazu entschieden beim TÜV in München die MPU zu absolvieren und davor noch einige Sitzungen beim Verkehrspsychologen in Anspruch zu nehmen.. Oder meinen Sie dass das Insgesamt keinen Sinn macht dass ich bei der MPU sowieso durchfallen würde und dann natürlich mein Führerschein so oder so weg ist würde mich freuen wenn sie eine kleine Einschätzung zu der Sachlage schreiben könnten ansonsten Vielen Dank im Voraus und Liebe Grüße!

  • #190

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 07 Juli 2020 21:36)

    @Oscar:

    Ohne Abstinenznachweise für 6 Monate und den Nachweis einer abgeschlossenen Einzeltherapie beim Verkehrspsychologen und ohne Kenntnisse der Inhalte dieses Werkes hier: https://tinyurl.com/ycdtwsew (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien) werden Sie die MPU nicht bestehen. Eine MPU auf Trennungsvermögen nach Hypothese D4 der Beurteilungskriterien ist dem Grunde nach ohne Abstinenznachweise zu bestehen. Der schlechte Witz ist aber, dass es praktisch SEHR selten vorkommt, dass jemand in D4 eingestuft wird. Es wird in der Regel um D3 gehen und dafür braucht es dann die oben genannten Nachweise. TüV ist zudem die denkbar schlechteste Variante. Ohne Abstinenznachweise keine Sonne. Wenn Sie aber aus München kommt, stellt die dortige Behörde doch zur Wahl, ob man über Abstinenznachweise (Frist zur Vorlage der MPU idR 13 Monate!) oder über das Trennungsvermögen die MPU machen kann. Sie haben hoffentlich nicht letzteres gewählt. Ihre Fragen deuten auf einen gewissen Beratungsbedarf hin.



  • #191

    Jib (Freitag, 31 Juli 2020 19:56)

    Hallo,
    Würde mich interessieren, ob 2 mal die Woche einen Joint rauchen, als gelegentlicher Konsum gilt. Moderater Konsum wird ja mit 3 bis 4 mal die Woche beschrieben.
    Wenn ich in einen Zeitraum von 2 Monaten, 2 mal die Woche geraucht habe(immer so 0,2 gramm), wird mein urin nach 30 Tagen bei bei einen cutt off von 10 ng negativ oder positiv sein. Bin sehr dünn wiege 63 auf 1,85 m, habe kaum Fett. Würd mich nur interessieren was ihre Erfahrung dazu sagt.
    VG

  • #192

    Lion (Sonntag, 02 August 2020 20:46)

    Hallo ihr lieben.

    Ich wurde im Sommer 2018 von Polizei angehalten, machte keine Angaben zum Konsum.

    Blut ergab 6ng aktiv 76ng thcoo

    Mai 2020 Anordnung zur ärztlichen Untersuchung.
    Diese habe ich in ca 10 Tagen

    Befinde mich in verkehrstherapie/Suchtprogramm usw. weiterhin bin seit Anfang Juli in einem abstinenzprogramm (4 mal Pinkeln in 6 Monate)

    Meine Frist ist am 31.07 20 abgelaufen wobei ich am 29.9 Antrag auf Verlängerung gestellt habe.

    Ich werde wohl um eine MPU nicht rum kommen, meine Frage ist:

    Wie lange wird die FS einen abstinenznachweis fordern bzw. werde ich mit 6 Monaten Abstinentnachweise und der Teilnahme an Seminaren als Eingestufter gelegentlicher Cannabis Konsument die Mpu dann auch bestehen oder muss Mann 1 Jahr Abstinenz nachweisen ?

    Und die andere Frage ist: zieht die FS die FE sofort ein oder setzt sie mir eine Frist zur Einreichung des MpU Gutachtens und wie lange ist die Frist? :)

    Würde mich mega freuen wenn ihr mir antworten könntet

    Beste Grüße

  • #193

    Lion (Sonntag, 02 August 2020 20:49)

    Korrektur:

    Am 29.07.2020 habe ich den Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Mir wurde gesagt das man das auch generell bewilligt bekommt, gerade im zeiten von corona wo sich alles in die Länge zieht... mein Plan ist es 2 mal die Frist zu verlängern da ich das ärztlichen Gutachten Mit diesen Werten nicht mit dem probierkonsum durch komme....

    Mein Ziel ist es meinen Führerschein zu behalten trotz Mpu Anordnung, deswegen die frage ob die Behörde den Führerschein sofort einzieht oder mir eine Frist zur Einreichung des MpU Gutachtens setzt und wie lange diese Frist für gewöhnlich ist ....

  • #194

    derLeo46 (Mittwoch, 05 August 2020 14:49)

    Moin Herr Schüller,

    vorab vielen Dank für ihre tolle Arbeit und ein großes Lob (:

    Ich hatte nur eine kleine Frage:

    Bei mir wurde mal im Rahmen einer Verkehrskontrolle Blut abgenommen und ich weiss leider, dass ich in dem Moment leider schon relativ berauscht war (thc) ...
    Das ist nun genau ein Jahr her und ich habe nie wieder etwas davon gehört, weder eine Owi bekommen und auch kein Schreiben von der Führerscheinstelle.
    Ich frage mich nun, wie lange kann die Blutprobe von vor einem Jahr zu Grunde gelegt werden um mir noch die Fahrerlaubnis zu entziehen? Ich gehe leider davon aus, dass der Wert des COOH über 100 ng ist.
    Da ich natürlich keine schlafenden Hunde wecken will scheue ich mich davor im Amt nachzufragen. Meine Frage ist daher: Gibt es eine Frist, in welcher die Führerscheinbehörde mir den Lappen abnehmen kann, oder ist es nach einem Jahr bereits zu spät und ich kann mich in "Sicherheit" wiegen?
    Wäre toll wenn Sie da etwas zu wüssten.
    Ich komme aus SH, falls das eine Rolle spielt.

    Besten Dank und lieben Gruß

  • #195

    Lion (Mittwoch, 05 August 2020 21:24)

    derLeo46
    Die Führerscheinstelle meldet sich erst wenn das Verfahren abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig ist...

    Beispiel Mein Fall:
    Juni 2018 blutentnahme Bei Kontrolle
    Jan 2020 Urteil rechtskräftig
    April 2020 hat sich die Führerscheinstelle gemeldet....

  • #196

    Zon (Mittwoch, 05 August 2020 21:47)

    Scheiss carbonsäure

    Bin seit 98 Tagen ohne Konsum, vor 2 Wochen Urin bei der Dekra abgegeben 8ng

    2 Wochen davor an einer unabhängigen Stelle Urin Probe gemacht mit dem selben Verfahren (Grenzwert 5ng) da war ich bei 7ng

    Wie kann es sein das dieser Wert innerhalb 2 Wochen steigt ohne das ich konsumiert habe oder mich in Räumlichkeiten aufgehalten habe wo konsumiert wird.

    Verzweifelt !

    Hilfe !

  • #197

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 06 August 2020 17:18)

    @Lion:

    Das stimmt in dieser Pauschalität nicht. Die Führerscheinstelle meldet sich nicht selten sogar noch vor der Bußgeldstelle. Recht häufig bei harten Drogen. Und nein, es gibt keine Verjährungsfrist im Verwaltungsrecht.

    Lion, Sie brauchen zum Bestehen der MPU über die übliche Hypothese D3 den Nachweis einer abgeschlossenen Therapie beim Verkehrspsychologen, 6 Monate Abstinenznachweise, exakte Kenntnis der Inhalte dieses Buches:

    http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?ID=36006d99-b184-4b82-999a-9c8a3a5332f1&IA=1

    Zudem soll Beratung durch einen Anwalt in Sachen MPU Taktik helfen, die MPU beim ersten mal zu bestehen.

    Die Fahrerlaubnisbehörde wird keine ausreichende Frist setzen, damit die Abstinenznachweise beigebracht werden können. Fraglich ist aber erstmal, ob die Anordnung der MPU überhaupt rechtmäßig war...

    @Zion:

    Bei den heutigen Cannabis Sorten mit den hohen THC Anteilen dauert es teilweise noch länger als 3 Monate, bis das THC COOH raus ist. Warum er steigt? Evtl Rückdiffusion aus dem Körperfettgewebe...

  • #198

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 06 August 2020 17:22)

    Lion: Mir ist gerade nicht klar, ob bei Ihnen eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet wurde. MPU wäre üblich in SH, da der gelegentliche Konsum unterstellt wird.

    @Der Leo:

    Da kann auch in Monaten noch was kommen. Wie lang sind Ihre Haare jetzt und wann war der letzte Konsum?

  • #199

    Zon (Donnerstag, 06 August 2020 17:29)

    Danke für die Antwort :)

    In dem Befund aus dem Labor in Weiden war ein Grenzwert von 10ng angegeben und es stand trotzdem positiv drauf bei 8,5ng, wissen Sie an wieviel ng ein Befund als negativ gegeben wird ?

  • #200

    Lion (Donnerstag, 06 August 2020 17:48)

    Ärztliche Gutachten wurde angeordnet.
    Mit ca 75ng müsste ich eigentlich als gelegentlicher Konsument „verurteilt werden“...

    Ich habe eine schwere chronische Krankheit (hydradentitis) dies war der Grund für meinen gelegentlichen Konsum. Ob mir das jetzt bei der äU was bringt werde ich sehen. Habe von 4 verschiedenen Fachärzten, u.a. Poliklinik Würzburg befundsberichte.

    ich musste 2011 schon mal MPU machen aber das alte Gutachten steht nicht in der Akte die ich vor kurzem von der FS bekommen habe. . Nur ein Vermerk der Polizei, 2011 fahren unter berauschender Mittel ... und geringer marihuana besitz

    Irgendwie alles doof :)
    Habe alles in meiner Macht stehende getan

    Konsum eingestellt
    Verkehrstherapie erbracht
    Befinde mich in einem freiwilligen Kontrollprogramm

    Mehr kann ich ja nicht tun.

    @Zon ich hatte das selbe Problem, es hat länger wie 3 Monate gedauert bis der erste Test negativ war.... Viva la Haze :)))

  • #201

    Lion (Donnerstag, 06 August 2020 17:56)

    Wenn das Gutachten dazu führt, das die 1 Jahr Abstinenz von mir verlangen werde ich dagegen rechtlich vorgehen, Seite an Seite mit Schüller :)

    Ich war halt dumm dass ich mir keine Erlaubnis vom Arzt geholt habe, lag daran dass ich nicht wollte das ich irgendwo aktenkundig als Konsument gesehen werde, gerade auch wegen der Arbeit

  • #202

    Frank (Montag, 10 August 2020 11:13)

    Hallo Herr Schüller, vorab vielen Dank für Ihre ausführlichen Beiträge, wäre ich doch mal einige Jahre früher auf Sie gestoßen.

    Geschehen in NRW

    Ich wurde im November 2013 bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf THC positiv getestet (Pupillen stark verengt, Urintest nicht möglich gewesen, Wischtest eingewilligt - positiv)
    Die Blutkontrolle ergab folgende Werte:
    - THC 7,8ng/ml
    - THC-COOH 44ng/ml

    Folge - FE Im Januar 2014

    Habe dann von Juni - Dezember 2014 mittels Haaranalyse (seit dem Folgtetag des Tat Tag kein Cannabis o.A. konsumiert) einen 6 monatigen Abstinenznachweis gemacht, konnte die MPU aber aus finanziellen Gründen nicht innerhalb der 3 Monate der Gültigkeit des AN durchführen.
    Da ich durch diverse Ereignisse (Jobverlust, Privatinsolvenz, Umschulung) erst jetzt wieder finanziell in der Lage bin (priv. Inso diesen Monat zu Ende - Job mit Festanstellung) habe ich Akteneinsicht beim StVA vorgenommen und finde in der Akte auch keine sonderlichen Vermerke (ärztlicher Bericht bis auf verengte Pupillen alles unauffällig).
    Keine Vermerke auf dem Blatt: „ Bei Verdacht auf Drogenkonsum“
    Meine damalige Aussage: „ Der Betroffene gab an, am Vortag mit Freunden ein Fußballspiel angeschaut zu haben. Dabei rauchten seine Freunde mehrere Joints. Er selbst gab an, keine Joints geraucht zu haben“.

    Meine Frage ist, ob es eine realistische Möglichkeit für mich gibt, die MPU zu bestehen ohne zusätzlich noch ein halbes Jahr Abstinenz nachzuweisen:
    -(laut Bußgeldkatalog: „Grundsätzlich können Sie keine MPU ohne Abstinenznachweis bestehen, wenn Drogen dazu geführt haben, dass Sie die Untersuchung absolvieren müssen. Eine Ausnahme besteht für gelegentliche Cannabiskonsumenten. Können diese genau darlegen, dass es zu keiner erneuten Fahrt unter THC-Einfluss kommen wird, verzichten MPU-Stellen mitunter auf den Abstinenznachweis.“), da ich mich schnellstmöglich auf eine vertiefende Stelle bewerben( Führerschein nötig, da meine Tätigkeit erweitert werden würde) möchte, mir endlich wieder ein KFZ leisten kann und nicht mehr mit den öffentlichen (in dieser Coronazeit keine schöne Sache) 2.5 Stunden länger als nötig für den Arbeitsweg benötigen will.

    Ich würde mich freuen, ob Sie mir diesbezüglich einen Hinweis/Erfahrungswert mitteilen können.

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

  • #203

    Rick (Dienstag, 11 August 2020 17:16)

    hallo herr schüller,

    ich sollte ja nochmal was von mir hören lassen....

    habe füherschein zum 1.8.2020 zur füherscheinstelle geschickt. habe jetzt einen brief erhalten wo ich nochmals aufgefordet werde meinen führerschein freiwillig abzugeben. ( ich habe die freiwillige abgabe durch gekreuzt genauso wie den mpu mist). das ist aber nicht so wichtig für mich grad.

    ich habe mir die 3 schreiben mehrmals genau durch gelesen und bin stutzig geworden. da steht : nach einsicht ihrer füherscheinakte lässt kein anderen schluss zu das sie gelegenheitskonsument sind. da ich jetzt 17-18 jahre unauffällig in dieser hinsicht war sollte es aber keinen eintrag geben da spätestens alles nach 15 jahre bereinigt sein muss. ich habe das so verstanden das dies automatisch geschieht. des weiteren gilt auch ein verwertungsverbot für einträge die eigentlich gelöscht sein sollten aber es nicht sind.
    in meiner jugend wurde mir das damals untergeschoben in dem man mir was ins bier geworfen hatte.
    und hätte ich nicht eigentlich ein protokoll bei der polizei unterschreiben müssen das das was die da schreiben auch stimmt? und dürfen die das auch später noch ergänzen auch wenn man es schon unterschrieben hat?

    ich soll bis 21.8.2020 antworten... liege ich hier völlig daneben?

    grüsse und danke im vorraus

  • #204

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 16 August 2020 17:54)

    @Frank:

    Ohne Abstinenznachweise für 6 Monate und den Nachweis einer Einzeltherapie beim Verkehrspsychologen haben Sie in der Regel keine Chance bei der MPU.

    @Rick:

    Die Frage kann ich Ihnen nicht ohne Akteneinsicht beantworten, sorry. Grundsätzlich gilt ab: Beim Erfinden von wissenschaftlich halbseidenen Scheinbegründungen für das angebliche Vorliegen des zumindest gelegentlichen Konsums gibt es diverse Tricks der Fahrerlaubnisbehörden. Der gemeinsame Nenner dieser Tricks ist absolute Unwissenschaftlichkeit und evidente Methodenscheu.

    So einfach wie Sie denken wird sich Ihre Frage also vermutlich nicht beantworten lassen. Wenn aber die Voraussetzungen für die Löschung der Alteinträge nicht vorliegen, so spricht jedenfalls die lange zeitliche Zäsur von 17 bis 18 Jahren dagegen, den gelegentlichen Konsum durch die Verknüpfung des jetzigen Konsums mit dem von Anno Tobak zu begründen.

    Allein kommen Sie aus der Nummer hier nicht mehr raus.

  • #205

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 16 August 2020 17:55)

    @Zon:

    Ein Urintest ist sauber, wenn er 0,00 ng/ml Drogen oder deren Abbaustoffe anzeigt....

  • #206

    Fabian (Freitag, 21 August 2020 15:56)

    Sehr geehrter Herr Schüler,

    Fabian mein Name, ich wurde am 07.06.2020 von der Polizei in einer Vekehrskontrolle bzw. auf dem einem Parkplatz angesprochen und aufgefordert aufgrund eines Verdachts einen Drogentest zu machen, alles aufgrund eines Hinweises. Nun kam ein Brief nach 2 Monaten an das ich ein Gutachten für Fahreignung (Blut & Urin) innerhalb von 8 Tagen einreichen soll. Mein Wert betrug damals 3,5ng/ml THC & 25,0ng/ml THC-COOH. Der Test wird wahrscheinlich positiv sein da ich unregelmäßig ab und an weitergekifft habe, da ich mit einer direkten MPU gerechnet habe. Logischerweise bin ich dementsprechend geschockt und werde es ab jetzt komplett lassen. Habe ich trotzdem Chancen meinen Führerschein aufgrund eines weiteren positiven Tests zu behalten? Wenn ich Einsicht zeige und zeige das ich in Zukunft fahren und konsum voneinander trennen kann?

    Vielen Dank im voraus.

  • #207

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 21 August 2020 20:57)

    @Fabian:

    Wann war der letzte Konsum? Jetzt kommt erst das ärztliche Gutachten und dann als Folge des Nachweises des zumindest gelegentlichen Konsums (wenn sich THC COOH findet beim äG) die MPU. Sofort Konsum einstellen. Screeningprogramm (Urin, 6 Monate) und Verkehrstherapie beim Verkehrspsychologen anfangen. Das duldet keinen Aufschub. Es sei denn, der Führerschein ist nicht wichtig, dann schon. Einsicht zeigen und zeigen, dass Sie künftig trennen können? Klingt gut. Ohne Abstinenznachweise und Verkehrstherapie aber null Chance. Wenn Sie Hilfe brauchen (und das klingt so), senden Sie mir eine Mail....

  • #208

    Ronny (Freitag, 28 August 2020 00:01)

    Habe heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.

    Wurde in Baden-Württemberg bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kurz vor Zuhause erwischt.

    17,7ng/ml Thc, kein Thc-ooh wert angegeben.
    0,3 gram Gras dabei
    Erstvergehen in dieser Hinsicht.
    Habe aber womöglich gelegentlichen Konsum zugegeben.
    Hatte zwar schon zwei mal BTM (auch Gras, kleine Mengen, kein STVO),
    Ist aber schon 10+ Jahre, sollte nicht mehr in den Akten stehen.
    Knapp 15 Jahre Führerschein ohne Punkte.

    Bis hierhin nur eine Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot.
    Aber, nachdem ich mich jetzt ein bisschen eingelesen habe,
    Keine Chance ohne MPU und langer Abstinenz?

    Polizei meinte ich käme womöglich gar um Fahrverbot rum,
    wenn der Wert niedrig genug ist. Das ich das nicht schaffe war mir klar.
    Aber das es dann immer MPU gibt wusste ich nicht...

  • #209

    Bukem (Mittwoch, 02 September 2020 12:19)

    @Ronny: eigentlich käme ein ärztliches Gutachten, hier gibt es aber regionale Unterschiede.das Schreiben der Staatsanwaltschaft sagt was?
    Womöglich den gelegentlichen Konsum eingeräumt? Was haben Sie gesagt? Evtl haben Sie dann der Behörde bereits alle Informationen zum Entzug der Fahrerlaubnis in die Hand gegeben.
    Bitte dringend per obiger Kontaktmail an Herrn Schüller wenden. Hier muss konkret in ihre Akte Einsicht genommen werden

  • #210

    Daniel I. (Dienstag, 27 Oktober 2020 21:31)

    Hallo Ich wurde vor 2 Jahren angehalten und habe einen Urin test vor Ort verweigert und habe mir daraufhin Blut abnehmen lassen bei der Polizei. Blut test war positiv auf THC.
    ( hab Blut test in Erwägung gezogen da ich meinen führerschein dann noch behalten kann erstmal)
    Dann wurde ich aufgefordert bei der rechtsmedizin einen weiteres Screening durchzuführen.habe damals dann meinem Führerschein freiwillig abgegeben, da ich wusste das angeforderte Drogenscreening würde sowieso positiv ausfallen und ich habe mir die Rechtsmedizin Kosten gespart.
    Hab jetzt die Haaranalyse (6 cm) gemacht und diese ist negativ ausgefallen.
    Nun steht die mpu an und ich muss ehrlich sein ich habe gekifft als ich die Drogenscreenings bestanden habe, und kiffe immer noch gelegtlich.
    Nun erfahre ich bei der Mpu vor Ort muss nochmal Urin abgegeben werden??? Bzw. Und- oder Blut?


    In ihren Text schreiben Sie man solle besser sagen man ist Gelegenheitskiffer und raucht am Freitag mal eine Tüte,
    Doch unten schreiben Sie :"
    Beim Klienten bestehen noch Defizite hinsichtlich der Fahreignung. Diese sind aber durch einen Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 FeV für drogenauffällige Kraftfahrer ausräumbar – wann ist das der Fall?
    Anfoderung:

    Der drogenauffällige Klient hat nach den erlebten negativen Konsequenzen des Drogenkonsumverhaltens Verhaltensänderungen vorgenommen, insbesondere den Drogenkonsum eingestellt. Er ist zumindest grundsätzlich motiviert, diesen Zustand auch weiterhin aufrechtzuerhalten"

    Aber wenn man sagt man raucht zukünftig einmal am freitag cannabis,
    Erfüllt man das untere doch nicht also die Anforderung.

    Danke

    LG.Daniel



  • #211

    Bukem: (Mittwoch, 28 Oktober 2020 11:43)

    @Daniel: das vermag ich nicht zu beantworten. ganz generell sollten Sie eine MPU Vorbereitung nicht auf die leichte Schulter nehmen, insbesondere dann nicht, wenn Sie jetzt sogar weiter konsumieren.

    Ihre Fragen bitte direkt an Herrn Schüller unter obiger Kontaktmail richten. Gleichzeitig sollten Sie schon jetzt seine anwaltliche Hilfe zur Vorbereitung in Anspruch nehmen. Und einen Verkehrspsychologen aufsuchen. Auch dazu am besten Herrn Schüller fragen.
    Sie erhöhen damit Ihre Erfolgsaussichten für die MPU sehr deutlich. Andersrum formuliert, Sie laufen konkret Gefahr durch die MPU zu fallen, da das Trennungsvermögen nicht deutlich vorgetragen wird

  • #212

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 28 Oktober 2020 15:53)

    @Daniel:

    Es spricht nicht für einen kontrollierten Umgang mit einer Substanz, wenn Sie den Konsum nicht einmal im Rahmen einer bevorstehenden MPU einstellen können. Bitte - unter uns: So naiv ist doch kein Mensch, dass er überrascht ist, dass bei der MPU Screenings gemacht werden.

    Bei der MPU wird Urin oder es werden Haare genommen.

    Unter Männern gesprochen: Lassen Sie das Thema Fahrerlaubnis sein, solange Sie den Konsum nicht kontrollieren können. Kaufen Sie sich ein cooles Fahrrad. Ich fahre selber nur Rad und kann das nur empfehlen.

    Wenn Sie unter Wirkung von BtM einen Unfall mit schweren Personenschaden bauen, kommen Sie in den Vorhof zur Hölle und da ist es wirklich unbequem. Fühlt sich im richtig uncool an und ist nicht Ihr Ding, glauben Sie mir das.

    Sie wollen den Stress nicht haben, der dann droht. Ergo: Rücken gerade machen und verantwortlich sein. Sie rauchen gerne Cannabis. Voll in Ordnung. Aber dann minimieren Sie ALLE Risikofelder, die sich daraus ergeben. Sie geraten sonst schnell in die Mühle der Justiz, sparen Sie sich den Stress.

  • #213

    Daniel I. (Mittwoch, 28 Oktober 2020 18:45)

    @Rechtsanwalt Schüller

    Danke für die schnelle Antwort.
    Nein ich wusste nicht, dass bei der MPU selber nochmal meine Absistenz nachgewiesen werden muss.
    Dachte die Ergbenisse meiner Haaranalyse, würden reichen.. da ja auch die Anforderung war, 6 Monate Drogenfreiheit nachzuweisen.

    Jedenfalls höre ich im Januar auf mit kiffen, um im Februar die MPU zu machen.
    Ausserdem urin abgeben kann ich nicht. Hat seine Gründe. Ist blut entnahme nicht auch möglich?

    LG Daniel

  • #214

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 30 Oktober 2020 10:00)

    Was sind das für Gründe, dass Sie kein Urin abgeben können? Mit Verlaub: Irgendwie kommt das alles ziemlich sonderbar rüber, was Sie hier von sich geben. Es wird entweder Urin oder es werden Haare bei der Begutachtung genommen.

    Sie hören im Januar auf mit Kiffen, um die MPU im Februar zu machen? Super. Dann melden Sie sich im März / April 2021 bei mir, wenn Sie das negative Ergebnis der MPU erhalten haben und dann erkläre ich Ihnen gerne, wie man eine MPU besteht. Ein Ratschlag dazu vorab: Abstinenz gehört dazu. "Kann aus Gründen nicht pissen" "Kiffe noch bis kurz vor der MPU weiter" - das hört sich alles ziemlich nach bereits ziemlich weicher Birne an. Wollen Sie an Ratschlag? Verzichten Sie für den Rest Ihres Lebens auf Drogen. Ist besser.

  • #215

    Nadine (Sonntag, 08 November 2020 13:12)

    Hallo Herr schüller
    Ich finde nirgends auf der Seite ihr Email adresse würde mich aber gern von ihnen beraten lassen

  • #216

    Bukem (Montag, 09 November 2020 14:21)

    Nadine: hier, bitte schön

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #217

    Nadine (Freitag, 13 November 2020 21:52)

    Was ist eigentlich wenn man durchfällt und der Lappen weg ist kann man dann einfach irgendwann wieder einen mpu machen solange bis er positiv ist oder gibt es da auch Vorgaben?

  • #218

    Bukem: (Samstag, 14 November 2020 13:40)

    @Nadine: für die Neuerteilung muss dann regelmäßig eine erneute MPU gemacht werden. Jedenfalls dann , wenn die Neuerteilung innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre erfolgen soll. Irgendwann ist auch eine Neuerteilung ohne MPU möglich, wenn zwischenzeitlich keine neuen verkehrsrelevanten Verstöße erfolgt sind. Das genaue Datum muss im Einzelfall genau geprüft werden, hängt von der Rechtskraft der Entscheidung ab, mit der die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

  • #219

    Bukem (Samstag, 14 November 2020 13:40)

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-verj%C3%A4hrungsfrist-fahrerlaubnis-zur%C3%BCck-nach-15-jahren-auch-ohne-gutachten/

  • #220

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 14 November 2020 16:12)

    Nadine, Sie können die MPU so oft machen, wie Sie wollen bzw bis sie positiv ist. Es gibt keine Regel, nach der man die MPU zB nur 3 x machen darf. Ist halt nur Preisfrage.

    Einfacher wäre es, wenn Sie die MPU gleich bestehen, weil Sie gut beraten wurden.

  • #221

    Colin (Donnerstag, 19 November 2020 14:32)

    Gegebenes Trennungsvermögen von gelegentlichen Cannabiskonsums und führen eines Kraftfahrzeugs.


    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Leider konnte mir das Netz auf folgende Frage keine Konkrete Antwort geben bzw. waren die Antworten widersprüchlich. Ich habe die bisherigen Fragen grob überflogen, jedoch keine Frage dazu gefunden.

    Ab wann liegt denn ein vorhandenes Trennungsvergnügen und Cannabiskonsum vor?

    Ich habe in Foren gelesen, dass auch bei Werten unter 1mg/ml Thc eine Mpu angeordnet wurde.
    Muss mann mit einer Mpu rechnen wenn der Thc Wert unter 1 ist bzw. es nur Thc cooh gefunden wird (unter 150/75).

    P.s.Ich hatte bereits eine MPu wegen fehlendem Trennungsvermögen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Colin


  • #222

    Bukem (Samstag, 21 November 2020 17:39)

    @Colin: Eigentlich nicht. Dann und wann passiert das aber.
    Handlungen der Führerscheinstellen sind oftmals regional beim identischen Sachverhalt trotzdessen höchst unterschiedlich.
    Außerdem bestehen gegen solche Anordnungen der Führerscheinstellen keine direkten Rechtsmittel. Man kann also nicht einfach Widerspruch erheben, sondern erst später eine etwaige Entziehung der Fahrerlaubnis gerichtlich überprüfen lassen.
    Brauchen Sie gerade akut Hilfe? Dann bitte zurückmelden

  • #223

    Thomas (Samstag, 05 Dezember 2020 14:57)

    Sehr geehrter Herr bukem ,
    Ich bräuchte mal ein Rat , ich kam im Mai in eine polizeilichen Kontrolle und dort wurde festgestellt das ich Cannabis konsumiert habe .. ich muss mein Führerschein abgeben. Meine Werte: THC: 3,6, 11-Hydroxy-THC: 0,88
    THC Carbonsäure: ca. 4,5. Ich habe gesagt hab konsumiert, ich wollte nur ehrlich sein. Deswegen muss ich MPU machen, beim Frage steht "gelegenheitlichen Cannabiskonsum". Ich habe nur 1mal Probiert, aber habe ich gelesen das ist unglaublich für Gutachter/in. Beim MPU muss auch ehrlich sein, so Lüge ich wenn sage ich anderes. Ich verstehe jetzt gar nicht was muss ich machen. Eigentlich dieses MPU auch blöd, nur meine aktiv Wert war höcher. Vielen dank Ihre Antwort.

  • #224

    Bukem: (Sonntag, 06 Dezember 2020 09:59)

    @Thomas: ist Ihr Konsum denn seitdem eingestellt? Wann ist die MPU?
    Was haben Sie genau gesagt? Viele Führerscheinstellen nehmen einem einfach die Behauptung, man habe ausgerechnet direkt vor der Kontrolle das erste und einzige Mal im Leben konsumiert, nicht ab und verweisen auf mathematische Wahrscheinlichkeiten.
    Die haben in der MPU eine Wahrheitspflicht
    Sie können das so vortragen, ob das klappt, halte ich für zumindest zweifelhaft
    Sie sollten hier über eine anwaltliche Beratung und Vorbereitung nachdenken. Herr Schüller steht Ihnen gerne zur Seite. Kontakt Mail steht hier auf der Homepage

  • #225

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 06 Dezember 2020 17:04)

    Die Fahrerlaubnisbehörden hantieren wie die Gerichte immer gerne in vollendeter Kompetenzillusiopn mit Wahrscheinlichkeitsmutmaßungen rum, die eigentlich in den Bereich der Mathematik gehören. Die Behörden arbeiten nicht de lege artis und müssen es auch nicht. Aber die Gutachterstelle muss es werkvertraglich schon. Man kann die Gutachterstelle stellen also zwingend, diesen Wahrscheinlichkeitsnachweis zu erbringen (=kann man ausrechnen, aber es fehlen dazu Daten). Mit anderen Worten kann man die Gutachterstelle in Opposition zu Fahrerlaubnisbehörde bringen. Ein hübscher Schachzug im Dienste der Wissenschaftlichkeit, die auch mittelbar den Grundrechten dient.

    Man muss also bei der MPU argumentieren wie beim ärztlichen Gutachten mit Erstkonsum und dann die negative MPU anfechten. Das ist nicht nur unterhaltsam, sondern aus wissenschaftlicher Perspektive zwingend. Die Schutzbereiche der Grundrechte dürfen nicht wissenschaftlich willkürlich ausgehöhlt werden. Logisch. Wenn Sie bei dem Procedere Hilfe brauchen, wollen Sie sich gerne bei mir melden, danke.

  • #226

    Thomas (Montag, 07 Dezember 2020 12:36)

    @Bukem: Wie gesagt nur 1mal konsumiert, das war am Mai. Seit dann habe ich gar nichts, und vorher auch nicht. Bei Polizeikontroll habe ich gesagt 1 Joint. Ich konnte nicht mehr sagen, war ich nervös. Hab nicht gesagt das war meine erste, aber kann man sehen meine Werte.
    Heute war auch eine Polizeikontroll, die sind meine Auto ganz durch gesehen, Test auch gemacht, aber bin Absistenz.

  • #227

    Bukem: (Montag, 07 Dezember 2020 15:58)

    @Thomas: ich kann das nur wiederholen und Herr Schüller hat es ja Ihnen auch angeboten.
    Sie sollten gerade in Ihrer Situation ruhig anwaltliche Hilfe suchen. Vielleicht ist dann alles viel leichter für Sie

  • #228

    Kevin (Dienstag, 08 Dezember 2020 08:12)

    Hallo,

    Leider hat dieser Beitrag nicht viel gebracht. Ich habe mir das alles sehr eingeprägt und bin dennoch durchgefallen, min. 72std kein Fahrzeug etc. Meinte der Prüfer zu mir. Ich rate euch eine gute MPU Vorbereitung zu machen und nicht hier mit zu arbeiten.

    Gruß

  • #229

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 08 Dezember 2020 10:26)

    @Kevin

    Screenings, Einzelstunden beim Verkehrspsychologen usw sind IMMER beizubringen. Wenn Sie der Auffassung sind, hier paar Zeilen lesen zu können und damit eine MPU zu bestehen, dann sind Sie etwas naiv. Hätten Sie mich vorher gefragt, hätte ich Ihnen das alles fein säuberlich erklärt. Und nein: Weder bin ich schuld, dass Sie durchgefallen sind, noch ist dieser Artikel schuld. Dieser Artikel ist eine Ergänzung zu der Vorbereitung, die Sie offensichtlich verabsäumt haben. Suchen Sie die Schuld nicht bei anderen Personen oder Umständen, sondern bei sich. Der Weg der Selbsterkenntnis hilft nicht nur bei der MPU. Er ist generell anzuempfehlen. Wenn Sie die MPU bestehen wollen, holen Sie sich professionelle Hilfe anstatt hier rumzumeckern.

  • #230

    Kian (Donnerstag, 17 Dezember 2020 21:59)

    Hallo,

    äußerst hilfreiche Infos hier zu lesen. Super!
    Nun meine ich einen Fall zu haben, der noch nicht behandelt wurde:

    Vor fast zwei Monaten, auf der Fahrt aus Holland nach Hause, wurde ich in Deutschland kurz nach der Grenze von der Bundespolizei „rausgefischt“. Im Auto wurden 4 Joints und 3 Packungen Magic Truffels gefunden und einkassiert. Ein Drogentest wurde nicht gemacht.
    Ich habe auch keine Angaben zum Konsumverhalten oder den Stoffen selbst gemacht.
    Mir wurde im Anschluss ein 2-seitiges Dokument zur Unterschrift hingelegt, in dem ich bestätigen sollte, dass ich die Drogen freiwillig ausgehändigt habe.
    Das habe ich unterschrieben.

    Bisher habe ich noch keine Post bekommen.
    Mit welchem Konsequenzen darf ich rechnen?
    Ist auch mein Führerschein in Gefahr?

  • #231

    Kian (Donnerstag, 17 Dezember 2020 23:11)

    Bei Betrachtung Ihrer Website auf dem Rechner ist mir aufgefallen, wie Umfang- und Themenreich diese ist.
    Das ist mir in der mobilen Sicht nicht aufgefallen.

    Entschuldigen Sie, wenn die Frage hier an falscher Stelle kam.

  • #232

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 18 Dezember 2020 09:12)

    @Kian:

    Also: Das Strafverfahren nach § 29 BtMG wegen Einfuhr kriegt man mit etwas Glück noch eingestellt. Wenn nicht nach § 31 a BtMG, dann nach § 153 a StPO gegen eine moderate Geld"spende" zugunsten der Staatskasse oder einer einer karitativen Organisation. Sie haben ja keinen Laster voll Kokain gefahren.

    Die Fahrerlaubnis ist jedenfalls dann nicht in großer Gefahr, wenn Sie bei der Vernehmung durch die Polizei nicht eben eingeräumt haben, dass Sie diese Trüffel auch schon probiert haben.

    Wenn Sie zum Konsum nichts gesagt haben, wird sich die Fahrerlaubnis retten lassen. Ein ärztliches Gutachten zur Konsummusteranalyse wird aber auf jeden Fall angeordnet werden. Das werden Sie aber bestehen. Jedenfalls dann, wenn Sie jetzt aufhören mit Drogen. Cannabis können Sie meinetwegen noch am Freitag / Samstag konsumieren, aber nicht öfter als 1-2 x die Woche. Danach lassen Sie das Auto 72 Stunden stehen.

    Die Verfahren sollten Sie nicht so laufen lassen, darum muss sich gekümmert werden. "Ich warte erstmal auf Post der Polizei" ist falsch. Schreiben Sie mir, wenn Sie entsprechende Hilfe in Anspruch nehmen wollen.

  • #233

    Ralf (Freitag, 18 Dezember 2020 15:15)

    Lieber Herr Schüller,
    vielen Dank für die große Breite an Informationen, die Sie auf Ihrer Website zur Verfügung stellen. Ich möchte Sie kurz um Ihre Einschätzung bzgl. meines Falles bitten.
    Es wurde eine MPU, wegen Fahrens unter Rauschmitteleinflusses (THC), angeordnet. Die zu klärende Frage lautet: "Fähigkeit zur Trennung von Konsum und Fahren?" Mein THC-COOH Wert lag bei 85 ng/mL was auf einen mittel- bis engerfristigen, wiederholten und regelmäßigen Konsum hindeutet. Ich habe angegeben, dass ich vor über 4 Jahren regelmäßig konsumiert habe, jedoch jetzt 4 Jahre clean war. Mein Rückfall kam durch eine Fehlgeburt meiner Frau, welche für mich sehr schlimm war.
    Ich bin nun unsicher, ob ich vor der MPU 12 Monate Abstinenz nachweisen soll oder ob 6 Monate reichen sollten. Ich habe angegeben, dass der Konsum einmalig war (auch wenn die Werte dagegen sprechen).
    Herzliche Grüße
    Ralf

  • #234

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 20 Dezember 2020 19:01)

    @Ralf:

    Ob Sie 6 oder 12 Monate brauchen, hängt von Ihrem Aussageverhalten bei der MPU ab. Das ist alles sehr genau hier erklärt: http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?IDArtikel=36006d99-b184-4b82-999a-9c8a3a5332f1 - da steht drin, welche Fragen kommen seitens der Gutachter und was Sie antworten sollen.

    Wenn Sie mit Einmalkonsum durchkommen wollen (für welchen Zeitraum haben Sie jetzt Abstinenznachweise vorliegen), dann müssen Sie die MPU behandeln wie ein ärztliches Gutachten. Dann instrumentalisieren Sie also die Gutachterstelle gegen die Fahrerlaubnisbehörde. Ohne anwaltliche Beratung und Akteneinsicht ist das ganze aber ein Himmelfahrtskommando.

    Auch beweist der Wert von 85 ng/ml THC COOH nicht einmal mehr als den einmaligen Konsum, so dass bereits zweifelhaft ist, ob die Anordnung der MPU rechtmäßig war...

    Klingt so, als könnten Sie Hilfe gebrauchen. Bei Bedarf schreiben Sie mir eine Mail .

  • #235

    FromOuterSpace (Dienstag, 22 Dezember 2020 06:52)

    Hi, mal eine Frage: wann verjährt eigentlich das Recht der Führerscheinbehörde im Anschluss an eine rechtskräftige Verurteilung (z.B. in Form der Anerkennung eines Bußgeldes und des temporären Fahrverbotes) aufgrund eines verkehrsrechtlich grob widrigen Aktes (z.B. aufgrund des Führens eines KFZs unter dem Einfluss von Cannabis) eine Maßnahme zur Überprüfung der Fahreignung (z.B. MPU) anordnen zu dürfen? Bzw. nach welchem Zeitraum verjährt ein solcher Anspruch?

  • #236

    Bukem (Dienstag, 22 Dezember 2020 11:24)

    @fromouterspace: gar nicht. Bzw kommt drauf an, ob ich Sie richtig verstehe. die Fahrerlaubnis ist nicht entzogen worden, es geht nicht darum, bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis die MPU zu umgehen?
    Wenn die FE nicht entzogen wurde, gilt:
    Für etwaige Massnahmen der Führerscheinstelle gibt es keine gesetzliche Fristenregelung. Dh, äG oder MPU können auch zb nach 2 Jahren und sieben Monaten verlangt werden.
    Wenn weiterer Gesprächsbedarf besteht, bitte melden

  • #237

    Serdo (Samstag, 20 Februar 2021 00:44)

    Hallo ... meine frage währe,ich habe 9 Wochen vor der MPU Ca 0.5 Cannabis konsumiert war 12 Monate Abstinenz,heute,wurde mir bei der MPU nochmal die Haaranalyse durchgeführt ...wird da wohl noch was zu finden sein ?
    Mfg

  • #238

    Mel (Dienstag, 23 Februar 2021 12:46)

    Hallo. Ich wurde im November von der Polizei angehalten und auf Cannabis getestet. Meine Blutwerte lagen bei 3,2ng/ml THC und 11ng/ml THC-COOH. Ich habe am Abend der Polizei Kontrolle einen Joint geraucht. Einen weitern ca 3 Wochen zuvor. Ich habe Angst dass mir die MPU Stelle nicht glauben wird dass ich wirklich nur 2 Joints geraucht habe. Wie soll ich mich verhalten ?

  • #239

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 Februar 2021 08:39)

    @Mel:

    Warum sollen die das nicht glauben? Wenn zB die Haaranalyse höhere Werte anzeigt, könnte das ein Widerspruch sein (= nicht gut). Für welchen Zeitraum können Sie Abstinenznachweise vorlegen? Waren Sie bei der Verkehrstherapie, also beim Verkehrspsychologen?

  • #240

    Bukem: (Sonntag, 28 Februar 2021 07:35)

    @Serdo: auszuschließen ist das nicht. Vermutlich wird das nachgewiesen. Bei nur einmaligem konsum kann man das nicht ganz sicher sagen. Ändern kann man das nicht jetzt mehr. Ergebnis liegt schon vor?

  • #241

    Marc (Donnerstag, 04 März 2021 11:17)

    Hallo Herr Schüller,

    ich wurde vor drei Monaten bei einer Polizeikontrolle auf Drogen und Alkohol kontrolliert. Alkohol war negativ. Der Bluttest ergab ein THC Gehalt von 17 ng/ml und 102 THC-COOH von 102 ng/ml. War meine erste positive Kontrolle. Ich habe letzte Woche von der Bußgeldstelle nun den Anhörungsbogen mit dem Vergehen bekommen, den habe ich auf Rat eines Anwalts ignoriert und warte nun auf den Bescheid. Können Sie mir sagen ob ich mit einer MPU zu rechnen habe oder ob es 500€ + 4 Wochen Fahrverbot wird?

  • #242

    Bukem (Donnerstag, 04 März 2021 19:06)

    @Marc: sportliche Werte. In welcher Region leben Sie? Die spannende Frage lautet, ist der Konsum eigentlich seitdem eingestellt?
    So oder so brauchen Sie anwaltliche Hilfe, und zwar umgehend, egal ob für äG oder MPU.
    Bei Bedarf bitte schnell per E-Mail direkt an Herrn Schüller wenden. Kontakt steht oben

  • #243

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 März 2021 22:33)

    Es wird hier zu einer MPU kommen, da jedenfalls ab 100 ng / ml THC COOH der zumindest gelegentliche Konsum von den Fahrerlaubnisbehörden angenommen wird. Wenn Sie schon anwaltlich vertreten sind, hätte Ihnen das Ihr Anwalt aber auch mit auf den Weg geben können, das ist hier nämlich recht klar. Beim Screeningprogramm und beim Verkehrspsychologen sind Sie bereits? Ohne 6 Monate Abstinenznachweise und abgeschlossener Verkehrstherapie werden Sie diese MPU nicht bestehen. Es wird vermutlich nur darum gehen, den Zeitraum ohne Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu gestalten und die MPU beim ersten mal zu bestehen.

  • #244

    Marc (Montag, 08 März 2021 13:43)

    In einer ländlichen Region, sofern das ausschlaggebend ist.Das hört sich ja aber nicht so gut an. Der Konsum ist stark zurückgegangen aber nicht komplett eingestellt. Ich habe natürlich auch noch keine weiteren Schritte wie Screeningprogramm oder Verkehrspsychologen eingeleitet weil ich das Ergebnis von der Führerscheinstelle abwarten sollte. Wäre eine MPU-Vorbereitung bei Ihnen prinzipiell möglich?

  • #245

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 08 März 2021 17:25)

    Eine MPU Vorbereitung kann ich in dem Sinne bieten, dass ich Ihnen schon die Inhalte näher bringen kann, auf die es bei der MPU ankommt. Aber zum Verkehrspsychologen und zu dem Screeningprogramm müssen sie natürlich trotzdem. Ich überwache, dass Sie die notwendigen Dinge erledigen im Vorfeld, sich beim Gutachten nicht um Kopf und Kragen reden und streite mich gerne mal mit Gutachterstellen, wenn die Gutachten Fehler enthalten. Abwarten auf das Schreiben der Führerscheinstelle? Kann man machen. Wird Sie aber die Fahrerlaubnis kosten im Zweifel.

  • #246

    Kristoffer (Dienstag, 09 März 2021 21:07)

    Hallo zusammen,

    ich wurde am 17.01.21 mittels Urintest positiv auf THC getestet; Das Verfahren wegen Besitz wurde inzwischen eingestellt, jedoch steht die Antwort der Führerscheinstelle noch aus...

    Bin grds. Dauerkonsument gewesen (2-3 Joints/Tag), hatte aber bereits 2 Wochen davor aufgehört (mit Ausnahme besagten Tages).

    Da die Hoffnung auf das Wiedererlangen meiner FE schwindet, erwäge ich in die Nähe meiner Arbeitsstelle zu ziehen, um Probleme bei dem Arbeitsweg entgegenzuwirken; kann diese Tatsache und die damit verbundene Distanzierung meines alten Umfeldes als Wille zur Besserung gewertet werden!? Ab wann wäre es ratsam sich „rechtlichen Beistand“ zu holen!?

    Vielen Dank!

  • #247

    Bert (Montag, 15 März 2021 22:34)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    zunächst vielen Dank für diese sehr informative Seite und Ihren Einsatz hier im Kommentarbereich! Sie leisten damit einen unheimlich großen Beitrag gegen die für den Laien teilweise undurchdringbaren Anforderungen einer MPU.

    Ich selbst bekomme bald meinen Begutachtungstermin und habe bisher bei allen beteiligten Stellen vergeblich versucht, verbindliche Auskunft darüber zu erhalten, ob ein fehlender Nachweis über einen absolvierten verkehrspsychologischen Vorbereitungskurs meine Chancen auf eine positive Beurteilung (drastisch) schmälert.
    Kurz zu meinem Fall: Ich bin mit 1,9ng/ml THC und 12ng/ml COOH bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen und es wurde eine MPU mit der Fragestellung des fehlenden Trennungsvermögens veranlasst.
    Davor, etwa einen Monat nach dem Vorfall habe ich eine mehrmonatige psychotherapeutische Beratung wahrgenommen, die jedoch nicht schwerpunktmäßig verkehrspsychologisch war.
    Daraufhin bin ich bei einem Verkehrspsychologen vorstellig geworden und wir haben "privat" eine "Vorbereitung light" gemacht, über die es jedoch keinen Nachweis gibt. Den Rest bin ich durch Angebote wie Ihres, Ratgeberlektüre und tiefgehende Selbstreflexion angegangen. Denn, so seine Aussage, "das würde ausreichen". Es gehe letztlich darum den Gutachter zu überzeugen und sich mit sich selbst und seinem Fehlverhalten auf nachhaltige - und für den Gutachter nachvollziehbare - Weise auseinanderzusetzen und sein Verhalten entsprechend zu verändern.

    Nun las ich oben, dass entsprechender Nachweis immer beizubringen sei, was mich verunsichert. Ist das tatsächlich ein Ausschlusskriterium oder im Zweifelsfall einfach der Sargnagel?

    Über Antwort würde ich mich sehr freuen, vielleicht gibt es ja auch andere Betroffene mit ähnlichem Hintergrund.

    Vielen Dank nochmals für Ihre Mühen!

  • #248

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 15 März 2021 22:43)

    @246:

    Hatten Sie mir schon eine Mail geschrieben?

    @247:

    Ohne mindestens 6 Monate Abstinenznachweise und den Nachweis einer abgeschlossenen Einzeltherapie beim Verkehrspsychologen sind die Chancen eher gering, da die Gutachterstellen eine Neigung dazu haben, die Betroffenen in die Hypothese D3 einzuordnen. Wenn man strikt auf D4 argumentiert, kann das aber auch ohne Therapie klappen. Wie das geht? Schreiben Sie mir eine Mail, ich sende Ihnen dann gerne ein Skript zu, wo das drin steht. Abstinenznachweise liegen für welchen Zeitraum vor? Wird auch nach dem sicheren Führen eines KFZ gefragt?

  • #249

    Nelson (Montag, 22 März 2021 16:37)

    Sehr geehrter Herr Schüller, vielen Dank für diese höchstinformative Seite. Ich hätte aber trotzdem eine kurze Einschätzung von Ihnen ob ich eventuell etwas an der ganzen Sache drehen kann, oder ob ich das alles über mich ergehen lassen muss. Vor 5 Monaten nach der Arbeit in eine Verkehrskontrolle geraten, letzter THC Konsum am Tag davor. Wurde mit auf die Wache genommen, Urintest positiv. Kein ''Polizeiarzt'' konnte kommen weshalb ich ins Krankenhaus gefahren wurde. Dort nahm mir eine Neurologin Blut ab und stellte schriftlich fest dass ich nicht unter Drogen stehe. Einige Monate später fing ich an Bescheide zu erhalten. Zuerst Anhörung über Fahrtauglichkeit, dann das Bußgeldbescheid und jetzt wurde noch ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet. Zu meiner Frage: In jedem Bescheid steht drin dass es sich um eine Drogenfahrt handelt, ich soll wenige Stunden vor der Fahrt konsumiert haben. Hat dies seine Gültigkeit obwohl die Neurologin bei der Blutabnahme feststellte dass ich nüchtern bin. Außerdem hatte ich an jenem Tag nicht konsumiert. Ich freue mich über eine Antwort!

    Liebe Grüße, bleiben Sie gesund!

  • #250

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 März 2021 19:02)

    @Nelson:

    Wie waren denn die Blutwerte und in welchem Bundesland spielte sich das ab? Was haben Sie der Polizei oder der Ärztin gegenüber gesagt, wann Sie das letzte mal konsumiert haben. Haben Sie was zu Ihrem Konsummuster gesagt?

  • #251

    Nelson (Montag, 22 März 2021 23:15)

    Es spielt sich in Baden-Württemberg ab. Blutwerte liegen bei 3,8 ng/ml THC. 1,1 ng/ml 11-Hydroxy-THC und 29,9 ng/ml THC-COOH. Der Polizei teilte ich mit dass ich am Abend davor gegen 18:30 das letzte mal konsumiert hatte. Die Ärztin hatte nicht gefragt sofern ich mich richtig erinnere. Wenn dann habe ich das gleiche zu ihr gesagt. Zum Konsumverhalten sagte ich selten und unregelmäßig. Als ich den Bescheid zur Anhörung bekam sollte ich mich schriftlich melden und schrieb ebenfalls unregelmäßig und selten, sagte auch noch dazu dass ich an einer Hand abzählen kann wie oft ich es probiert habe, da meine Werte ja dafür sprechen, abgesehen vom aktiven Wert natürlich. Im Endeffekt habe ich leider mehr gesagt als ich hätte sollen.

  • #252

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 23 März 2021 18:58)

    Sie haben durch Ihren Aussage den gelegentlichen Konsum eingeräumt. Zusammen mit dem fehlenden Trennungsvermögen liegen damit die Voraussetzungen zur Anordnung der MPU vor.

    Das wird jetzt alles etwas komplizierter. Wenn Sie Hilfe brauchen, schreiben Sie mir gerne eine Mail. Abstinenznachweise und Verkehrstherapie sind die nächsten Schritte...

  • #253

    Patrick H. (Freitag, 16 April 2021 12:46)

    Moin, ich wurde angehalten von der Polizei mit 1,1Ng/ml THC und 34Ng/ml THC-COOH. Nun bekam ich einen Brief in dem steht das ich entweder eine MPU mache oder freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichte. Natürlich mache ich eine MPU. Da steht auch noch: Aus den Werten ergeben sich erhebliche Bedenken zu meiner Fahrtüchtigkeit. Das ist Straßenverkehr und Cannabis nicht voneinander trennen kann. Zur Aufklärung des Sachverhaltes wird eine MPU angeordnet. Nach dem Motto: Ist der untersuchte in Zukunft in der Lage Straßenverkehr und Cannabis voneinander zu trennen.

    Nun meine Frage: Wird in der MPU das Jahr Abstinenz veranlasst? Oder schon im Vorfeld? Also droht mir dieses Jahr? Ich bin ja schließlich noch im Besitz meines FS.
    Dazu kommt, das ist aus einer sehr schlechten Lebensphase raus entstanden der Konsum, habe mein Leben komplett auf links gekrempelt und stehe nun fest in meinen Schuhen und trinke weder Alkohol, noch habe seither einen Joint angefasst. Das ist ja schon knapp 6 Monate her, die Kontrolle. Durch Lebensumstände ist das halt entstanden, psychisches Tief, wurde aber durch Umzug und einer Reha wieder auf die Spur gebracht. Sollte ich dies dem Psychologen sagen? Denn mein Anreiz ist tatsächlich nie wieder zu konsumieren.

  • #254

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 16 April 2021 12:54)

    Erstmal muss man prüfen, ob die Anordnung der MPU -also die Annahme des gelegentlichen Konsums- zu Recht erfolgte.

    Falls das der Fall ist, muss geprüft werden, ob die Fragestellung seitens der FSST für die Gutachterstelle richtig ist (ist sie oft nicht).

    Außerdem reichen idR 6 Monate Abstinenz und Verkehrstherapie. Wenn man weiß, was man sagen muss und was nicht. Man sollte also mal wissen, was in den Beurteilungskriterien für Kraftfahreignung so eigentlich alles drin steht. Wenn der letzte Konsum von BtM 6 Monate her ist, dann ist die nächste Frage: Seit wann sind Sie im Abstinenzprogramm? Und / oder: Wie lang sind Ihre Haare?

  • #255

    Patrick H. (Samstag, 17 April 2021 23:44)

    #253/254 Ich bin in keinem Abstinenzprogramm. Diese Untersuchung wurde angeordnet von der FSST. Unter der o.g. Fragestellungen. Meine Haare sind etwa 5cm lang.

  • #256

    Patrick H. (Sonntag, 18 April 2021 09:33)

    #253/#254 Dazu verstehe ich den Sachverhalt nicht. Die FSST hat mir meine Fahrerlaubnis nicht angenommen. Die MPU soll den Sachverhalt klären. Unter der Fragestellung, ob ich das Trennvermögen besitze.

  • #257

    Bukem: (Sonntag, 18 April 2021 11:12)

    @Patrick: Herr Schüller hat in seiner Antwort die Arbeitsschritte für ihn selbst skizziert, wenn er für Sie tätig wäre und Ihre Akte bei der Führerscheinstelle eingesehen hätte.
    Allein, dass hier eine MPU angeordnet wurde, lässt vermuten, dass Sie bei der polizeilichen Vernehmung oder später überflüssige und schädliche Angaben zu Ihrem damaligen Konsumverhalten gemacht haben.
    Kurz gesagt, ohne sofortige anwaltliche Hilfe und zusätzliche verkehrspsychologische Unterstützung laufen Sie höchstwahrscheinlich Gefahr, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. Da wäre es dann momentan fast sinnvoller, über die freiwillige Abgabe der Fe nachzudenken.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Bitte überlegen Sie sich das

  • #258

    andi (Sonntag, 13 Juni 2021 23:06)

    hallo, folgende situation: ich wurde mit thc im blut (12ng) bei der teilnahme am strassenverkehr aufgegriffen. hatte von polizeilicher seite 1 monat fahrverbot. die fahrt ist ca 1 jahr her. inzwischen habe ich auf eigene faust eine haaranalyse machen lassen, mit negativen ergebnissen. im august könnte ich einen weiteren machen und damit 12 monate abstinenz nachweisen.
    letzte woche habe ich vom kvr münchen die aufforderung zur mpu erhalten, es wird von gelegentlichem konsum ausgegangen. die mpu soll feststellen ob „ein übergang zu einem fahrerlaubnisrechtlich zulässigen konsum“ also trennen von konsum und führen eines kfz, stattfand oder ich in zukunft abstinent sein werde.
    ich soll mich innerhalb von 2 wochen dazu äussern welche der beiden wege ich einschlagen möchte, bei ersterem würde ein abstinenznachweis entfallen.
    ich frage mich nun welche der beiden möglichkeiten mehr sinn macht oder „leicher“ zu erlangen ist... irgendwie scheint mir das alles sehr seltsam zu sein, ich kenne nur das verfahren 12 monate abstinenz und dann mpu, aber diese wahlmöglichkeit ist für mich seltsam.

  • #259

    Rechtsanwalt (Montag, 14 Juni 2021 19:31)

    @andi
    warum haben sie eigentlich den obigen text nicht gelesen und verstanden, dann wäre ihre frage überflüssig.

  • #260

    andi (Montag, 14 Juni 2021 19:35)

    was ist denn das für eine freche antwort? danke fürs gespräch

  • #261

    real_andi (Dienstag, 15 Juni 2021 01:58)

    würde jetzt mal sagen dass #259 und #260 vom selben schlaumeier stammen.

    nichtsdestotrotz habe ich inzwischen ein paar mehr kommentare gelesen und bin über #100 gestolpert. hier raten sie zu “nicht über trennungsvermögen gehen, das schaffen sie vermutlich nicht” war das eine allgemeine oder spezifische aussage?
    danke

  • #262

    Antje (Dienstag, 22 Juni 2021 11:52)

    Ich wurde Mitte Mai in einer Polizeikontrolle nach einmaligen Konsum an meinem Geburtstag kontrolliert. Neben einem Joint wurden auch THC haltige Backwaren konsumiert. Nun habe ich ein Schreiben der Bußgeldstelle erhalten. Nach Akteneinsicht konnte ich feststellen, dass die FSS noch keine Akteneinsicht gefordert hat, dies kann aber selbstverständlich noch erfolgen. Ich bin das erste mal Auffällig, die Werte sind aber, aus meiner Sicht, erstaunlich hoch: THC 9,5ng/ml & 11hydroxy-THC: 3,3ng/ml & THC Carbonsäure: 140ng/ml - Das kann ich mir fast nur durch die Backwaren erklären, da so die Aufnahme verzögerter erfolgt ist.
    Was ist Ihre Meinung dazu? Bußgeldbescheid bestreiten?

  • #263

    Bukem (Mittwoch, 23 Juni 2021 21:38)

    @real Andi: das war eine konkrete Antwort auf die konkrete Frage und Schilderung davor. Trennungsvermögen kann auch nur der erfolgreich vorgetragen, der eben auch langfristig sicher trennen Kann. Der Fragesteller da oben konnte das erkennbar nicht

    @Antje: Sie sollten über anwaltliche und damit professionelle Hilfe nachdenken. Ist nicht böse gemeint, aber als juristische Laiein fehlt Ihnen schlicht die Sachkunde. Und damit laufen Sie Gefahr, sogar die Fahrerlaubnis zu verlieren.
    Ob Ihnen das jemand abnimmt, dass Sie ausgerechnet am Tag ihres ersten und einzigen Konsums in eine Polizeikontrolle geraten? Ist eine heikle und häufig hier anzutreffende Situation.
    Die Führerscheinstelle hat natürlich in dieser Verfahrensstufe noch keine Kenntnis von Ihrem Fall. Sie haben selbst Akteneinsicht genommen? Haben Sie irgendwelche Angaben in dem Bußgeldverfahren gemacht?
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Sie sollten ernsthaft darüber nachdenken, seine Erfahrung sich zu nutze zu machen. Mail bei Interesse an: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #264

    Max Mustermann (Donnerstag, 24 Juni 2021 22:09)

    Hallo Herr Schueller, wird eigentlich bei einer Drogenabstinenz auch nach CBD gesucht? Also CBD Öl

    Gruß Max

  • #265

    Bukem (Freitag, 25 Juni 2021 13:59)

    @max: im Sinn von in der Tasche gesucht? CBD Konsum verursacht als körpereigenes Abbauprodukt auch THC COOH. Danach wird gesucht. Und das wird regelmäßig auch gefunden, egal, was irgendwelche Hersteller oder Händler in der Werbung versprechen..
    Brauchen Sie Hilfe?

  • #266

    Dennis (Montag, 28 Juni 2021 14:58)

    Sehr geehrter Herr Schüler, erstmal recht herzlichen Dank für ihre Arbeit hier im Forum!
    Ich habe eine Frage bezüglich meines Abstinenznachweises.
    Ich habe eine Haaranalyse gemacht die besagt das ich die letzten 6 Monate clean war. Habe die Analyse Ende November gemacht und meinen Mpu Termin habe ich Anfang August (10 Wochen).
    Bei mir ging es um gelegentlichen Konsum von THC.
    Meine Frage ist muss ich durch die 10 Wochen rechnen das ich nochmal Haare abgegeben muss zusätzlich zum Urintest? Hintergrund ist einmal das finanzielle und das ich gerade am Abnehmen bin und Angst habe das sich was vom Fett in die Haare absetzen könnte!
    Über ihr Feedback würde ich mich freuen
    Gruß Dennis

  • #267

    Max Mustermann (Montag, 28 Juni 2021 15:09)

    @Bukem alles gut. War nur eine rein informative Frage. Habe mein Abstinenznachweis erhalten. Hatte überlegt ob ich jetzt mal diese CBD Öle ausprobieren könnte. Aber wenn ich dann beim Urintest positiv getestet werden könnte, dann lieber nicht

  • #268

    Sonnenschein (Freitag, 16 Juli 2021 18:53)

    Hallo auch wenn ihr Beitrag Jahre her ist. Ich brauche soo dringend ihre Hilfe und ich finde hier keine kontakt daten

  • #269

    Bukem: (Sonntag, 18 Juli 2021 11:12)

    @sonnenschein:
    Steht eigentlich auf der Homepage. Mail und Telefon Nr:

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #270

    Mirco (Freitag, 24 September 2021 17:43)

    Hallo,
    wurde am 11.05.21 mit Cannabis am Steuer erwischt.
    Habe nun den Brief der FFST erhalten mit den Werten :
    THC 7,7 ng/ml und THC-COOH 82,3
    Werde nun aufgefordert eine positive Medizinisch-psychologisches Gutachten bis zum 01.12.21 vorzulegen.
    In der Untersuchung soll geklärt werden, ob ich trotz Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug führen kann und in Zukunft die Fähigkeit besitze Konsum und Verkehrsteilnahme zu trennen.
    FE besitze ich noch. Abstinenznachweis wurde nicht gefordert.
    Wäre es gut freiwillig 2 Urinproben bei der MPU vorzulegen, die ich jetzt in der Zeit noch mache? Bin 100% clean aber habe sehr kurze Haare (2cm).
    Beim Verkehrspsychologen melde ich mich nächste Woche zur Vorbereitung.
    Wie stehen meine Chancen die FE zu behalten und die MPU zu bestehen?
    Vielen Dank im Voraus und Liebe Grüße Mirco

  • #271

    Mirco (Freitag, 24 September 2021 17:44)

    Sry* 11.06.21 wurde ich erwischt

  • #272

    Bukem: (Samstag, 25 September 2021 08:41)

    @Mirco: wenn Sie den Inhalt der oben stehenden Ausführungen von Herrn Schüller aufmerksam gelesen, verinnerlicht und umgesetzt haben, sind Sie schon mal gut aufgestellt.
    Zusätzliche und fortlaufende Abstinenznachweise und die verkehrspsychologische Betreuung sind natürlich auch wichtig. Vielleicht gibt es ja auch private Veränderungen. Neue Partnerin, neuer Job, sportliche Aktivitäten usw.
    Aber auch dann würde ich immer dazu tendieren, sich auch anwaltlich vorbereiten zu lassen. Wer weiß, was Sie damals ggü der Polizei ausgesagt haben..der Gutachter weiß es und hier empfiehlt sich Kenntnis- bzw Waffengleichheit.
    Bei Interesse bitte per

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    melden.
    Viel Erfolg

  • #273

    Sandro (Montag, 29 November 2021 10:50)

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich hätte sehr großes Interesse an dem MPU Script von Herr Schüller. Leider ist die Facebook Seite nicht zu finden. Wären Sie so freundlich mir einen Link zu kommen zu lassen? Ich würde dann auf den Deal zurück kommen.
    Mich können Sie unter folgender E-Mail kontaktieren:
    mariosandro119@gmail.com
    Ich hoffe auf baldige Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
    Sandro

  • #274

    christian (Freitag, 03 Dezember 2021 22:05)

    Hallo!

    Ich wurde in Berlin bei einer allg. Verkehrskontrolle des fahrens unter Einfluss von Cannabis überführt. Die Werte des Bluttests ergaben: 29 ng/ml THC, 120 ng/ml THC-carbonsäure, 8,8 ng/ml 11-Hydroxy-THC. Die Post der FSS bescheinigt mir gelegentlichen Konsum und fragliche Fähigkeit zur Trennung von Konsum und Fahren. Gleichzeititig wird eine MPU innerhalb einer Frist von 3 Monaten verlangt, den FS besitze ich noch.

    Ein 6-monatiger Abstinenznachweis ist damit nätürlich nicht möglich. Habe aber sofort nach Erhalt des Briefes den Konsum komplett eingestellt.

    Ich bin sehr verwirrt von der 3-monatigen Frist, ist die MPU damit zum scheitern verurteilt, weil ich logischerweise keine sauberen 6 Monate oder mehr nachweisen kann?

    Vielen Dank im Vorraus!

  • #275

    Bukem (Sonntag, 05 Dezember 2021 15:07)

    @Sandro: hatte das Herrn Schüller weitergeleitet. Hat es geklappt?

    @Christian: klassische Situation. Wann war der Vorfall? Wie sah Ihr Konsumverhalten davor aus?
    Kann hier Regelmäßig aus vielen verschiedenen Gründen immer auch die anwaltliche Vertretung empfehlen.

  • #276

    Jay_21 (Samstag, 16 April 2022 17:57)

    An aller erster Stelle bedanke ich mich erstmal für den ausführlichen Beitrag!

    War damals leider so dumm und habe der Polizei erzählt, dass ich vor 2 Monaten das letzte mal konsumiert habe..was natürlich nicht stimmt, sondern ein Tag davor.

    Meine Frage hierzu: Wie gehe ich damit in der Mpu um?

    Vielen Dank im Voraus!

  • #277

    Bukem: (Montag, 18 April 2022 20:34)

    @jay_21 : das ist leider nicht einfach zu beantworten, gleich vorweg der Rat, dringend anwaltliche und verkehrspsychologische Hilfe zu suchen. Sie laufen sonst extrem hohes Risiko, die MPU zu versemmeln.
    Es glaubt Ihnen im Zweifelsfall niemand einfach so, wenn Sie frühere Aussagen korrigieren wollen.
    Das dumme an Ihrer: Sie haben das bestimmt gut gemeint, aber damit sich aus Behördensicht als Dauerkonsument offenbart, dem zwingend die Fahrerlaubnis entzogen gehört. Anders ließ sich aus Behördensicht nämlich nicht ihr für zwei Monate angebliche Konsumpause sehr hoher THC COOH Wert erklären.
    Sie brauchen hier anwaltliche Hilfe. Herr Schüller steht jederzeit bei Interesse zur Verfügung

  • #278

    jay_21 (Montag, 18 April 2022 21:35)

    Danke für die Antwort.
    Ich wurde von der Behörde als Gelegenheitskonsument eingestuft.
    Meine Werte: THC: 2ng/ml und THC-COOH Wert 21ng/ml
    Hab morgen die MPU und weiß nicht ob ich das Thema selbst aufgreifen bzw. klar stellen soll, oder einfach sage das ich am Vorabend konsumiert habe..
    Was würden Sie mir raten?

  • #279

    jay_21 (Montag, 18 April 2022)

    Meinte 2 Wochen und nicht 2 Monate..
    Tatsächlich war es aber der Vorabend.
    Wie gesagt, man hat mich als mäßigen/gelegentlichen Konsumenten eingestuft und durfte mein auch Führerschein behalten..
    Weiß nur noch wie ich damit morgen bei der MPU umgehen soll, da es der Warheit entspricht das im am Vorabend konsumiert habe und nicht wie angegeben 2 Wochen zuvor..

  • #280

    Bukem: (Sonntag, 22 Mai 2022 17:32)

    @Jay_21: ich kann Ihnen jetzt nur nachträglich viel Glück wünschen

  • #281

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:03)

    1

  • #282

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:05)

    1

  • #283

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:17)

    1

  • #284

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:17)

    1

  • #285

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:18)

    1

  • #286

    Simon E. (Dienstag, 19 März 2024 12:47)

    Hallo allerseits,

    bin im November 2023 von der Polizei kontrolliert worden und musste Blut abgeben.

    Nun kam der Bußgeldbescheid, für die ordnungswidrigkeit

    1 Monat Fahrverbot, 2 punkte u. 500€ Strafe
    Als Wert ist im schreiben 6,2ng thc angegeben worden (leider habe ich kein Ahnung ob es der thc oder der cooh wert ist)
    Nun die Frage von mir, wie soll ich weiter vorgehen? Wird etwas von der führerscheinstelle zu erwarten sein oder ist es mit dem busgeld


  • #287

    Bukem (Freitag, 22 März 2024 12:23)

    @Simon E:
    Es ist 12.00 Uhr am Freitag, eben ist die Cannabis Legalisierung durch den Bundesrat gekommen.
    Interessanter Zeitpunkt für die Frage.
    Nach bisheriger Rechtslage wird sicher wenigstens ein ärztliches Gutachten kommen ( wo in Deutschland wohnst du?)
    Solltest Du seit dem Vorfall den Konsum nicht eingestellt haben, wirst du Probleme haben, das äG zu bestehen.
    Und wirst du so oder so mit dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen müssen.

    Inwieweit sich jetzt durch die Legalisierung evtl auch rückwirkend diese verkehrsverwaltungsrechtlichen Konsequenzen ändern können, ist ehrlich gesagt völlig unklar.
    Gestern hat Wissing als Bundesverkehrsminister immerhin eine Erhöhung der Thc Richtwerte gefordert.

    Ich kann dir nicht sagen, was in drei vier Monaten sein wird.
    Wenn du auf Nummer sicher gehen und deine Fahrerlaubnis sichern willst, bitte wende dich an Herrn Schüller

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de