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Shiny-Flakes Bust: 320 KG Drogen, 38 Hausdurchsuchungen u.a. 50.000 Pappen - 20 jähriger Online Händler in U-Haft

Shiny-Flakes Bust, 20 jähriger in U-Haft, 320 Kilo BtM sichergestellt


Ende Februar wurde einer der bekanntesten Online-Drogenhändler hochgenommen. Bekannt über seine Website und zahlreiche Darkweb Seiten wie www.crimenetwork.biz und diversen anderen.


Bei der Durchsuchung wurden hunderte Kilo BtM im Wert von über 4 Millionen Euro beschlagnahmt, unter anderem 50.000 LSD Pappen. Nicht übel für einen 20 Jahre alten jungen Mann, der noch bei seiner Mutter wohnte und die Geschäfte über sein Kinderzimmer abwickelte.


Organisatorisch keine schlechte Leistung, das muss man neidlos anerkennen.


Klar ist aber, dass ein solch professionelles Geschäftsgebahren die Ermittler aus den Drogendezernaten immer wieder richtig heiß laufen lässt und diese früher oder später immer am längeren Hebel sitzen. Ist eben eine Zeitfrage.


Bitcoinzahlung und all die Verschleierungsmaßnahmen hin oder her. Da kann die Szene sich sicher wähnen und darauf hoffen, es würde schon nichts passieren: Am Ende knallt es. Silkroad, Shiny-Flakes oder wer auch immer: An solch große Fische werden Experten angesetzt, die Plan haben von dem, was sie tun.


Die Geschäfte liefen offenbar klasse, logisch: Irgendwer musste die Lücke ja schließen, die Silkroad hinterließ. Was wie so oft nicht einleuchtet ist die Frage, warum die Kundendaten offenbar nicht encrypted wurden. Wenn dies tatsächlich der Fall ist, dürfte eine neue bundesweite Durchsuchungswelle durch´s Land schwappen.


38 Durchsuchungen wurden offenbar direkt im Zusammenhang mit dem Bust durchgeführt. Der Rest wird vermutlich sukzessive abgearbeitet und noch zu dem einen oder anderen unangenehmen Besuch führen.


Der mit der Angelegenheit befasste Oberstaatsanwalt Ricoardo Schulz (2 v.r. auf dem Photo) lies verlautbaren:


"Wir werden auch versuchen, die Leute, die auf der Plattform bestellt haben, zu ermitteln. Wer bestellt hat, macht sich strafbar."


Na dann mal Petri Heil beim Abfischen der Kunden, die aus den Nachrichten bzgl. Shiny Flakes hoffentlich die richtigen Schlüsse ziehen und sich jedenfalls jetzt etwas schlauer anstellen als der inhaftierte Drahtzieher dieses schwunghaften Geschäfts.


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Kommentare: 4
  • #1

    Andreas (Montag, 23 März 2015 23:30)

    Haben auch Kunden die nur einmalig eine "normal Menge" (zB 5 Ecstasy Tabletten und 1g MDMA) bestellt haben mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen?

  • #2

    strafverteidiger-schuelle (Mittwoch, 25 März 2015 10:12)

    Hallo,

    der Fall ist sicherlich nicht vergleichbar mit der Udopea und Euphoria Geschichte, wo die Polizei ja mit hoher Trefferwahrscheinlichkeit Hausdurchsuchungen durchführen konnte. Eine Hausdurchsuchung ist aber immer drin, soviel ist klar.

    Auch bei kleinen Mengen BtM. Wer hier denkt "wird schon gut gehen" ist schlecht beraten. Unabhängig von der Frage der Hausdurchsuchung droht Ärger mit der Fahrerlaubnisbehörde, wenn die Wind davon bekommt, dass die BtM bestellt wurden. Ein ärztliches Gutachten zur Überprüfung, was so in der letzten Zeit konsumiert wurde, ist ebenfalls eher Regel als Ausnahme in solchen Fällen. Also: Auch da etwas die Füße still halten. Im Zweifel sollte das Auto eh stehen bleiben, wenn Party auf dem Programm steht. Und ein - zwei Tage danach auch.

  • #3

    Mengel (Dienstag, 29 September 2015 12:50)

    Hallo,
    Sind auch jetzt noch, ein halbes Jahr nach dem bust, mit Ermittlungen gegen Kunden, die geringe Mengen bestellt haben, zu erwarten?

  • #4

    RA Schüller (Dienstag, 29 September 2015 13:13)

    Natürlich sind Ermittlungsverfahren zu erwarten. Wenn Sie auf einer der Listen auftauchen wird die Staatsanwaltschaft dem nachgehen. Und die Bestellung von kleinen Mengen Pillen, Speed, Koks oder was auch immer reicht immer für die Anordnung einer Durchsuchung. Ob diese dann tatsächlich angeordnet oder beantragt wird, ist Geschmacksfrage der StA bzw. des zuständigen Gerichts. Und eine solche Bestellung wird fahrerlaubnisrechtlich regelmäßig ein ärztliches Gutachten nach sich ziehen. Dieses kommt ebenso regelmäßig erst, wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist. Also Bälle flach halten und auf Drogen verzichten...