Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

Konsul Smidt Straße 8 R

28217 Bremen

 

Telefon: 0421 - 40 898 364

 

Mobil: 0157 - 82 77 39 34

 

Fax: 0421 - 16 767 5269

 

Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

 

Termine nur nach Vereinbarung!

Weihnachtszeit ist Durchsuchungszeit: die nächste Plantage 2 x 600 Watt. Ärger mit Nachbarn und Growshops sollte man als Grower meiden

Scheinbar versucht die Polizei kurz vor Weihnachten nochmal richtig Schlagzahl zu machen um möglichst vielen Leuten die Feiertage nachhaltig zu verhageln und die Bilanz hübsch aufzupeppen.


Die letzten Wochen geht in Sachen Durchsuchungen ordentlich der Punk ab und das wird vermutlich solange weitergehen, bis auch der letzte bei Growshops beschlagnahmte Datenträger bis auf den letzten Kunden ausgelutscht wurde.


Nochmal: Meiner Meinung nach ist das keine auf die Growshopinhaber und ein paar Kunden begrenzte Aktion, sondern eine lange und gut geplante bundesweite Aktion, bei der Cannabisliebhaber mal so richtig und nachhaltig auf die Fresse kriegen sollen. Es geht nicht um ein, zwei Grower, sondern um einen heftigen Schlag gegen die ganze Szene.


Die Leute sollen wissen, was dabei rauskommt, wenn man im Growshop kauft. Ein Haufen Ärger nämlich.


Und wenn da keiner mehr kauft, geht nach der (nicht immer ganz lebensnahen) Logik der Initiatoren dieser Aktion sicherlich das grasierende Anbaufieber zurück und alle steigen wieder auf Bier um. Sehr sicherlich sogar.


Der Mandant hatte hin und wieder Abends auf dem Balkon eine Tüte geraucht, worüber sich die Mieterin über ihm fürchterlich aufregte und der Haussegen deshalb reichlich schief hing. Eine verpesstete Stimmung im Haus ist schon mal schlecht, wenn man unter 1200 Watt NDL zuhause sein Ding durchzieht. Da werden potenzielle Denunzianten zu tickenden Zeitbomben, so auch hier.


Als er sich dann aber auch noch mit seiner Frau über irgendetwas stritt und die besagte Frau dies mitbekam, rief sie mal gleich die 110 an, um ihren Unmut mal etwas Luft zu machen.


Erstaunlicherweise kam dann bei der Gelegenheit nicht nur wie üblich eine Streife, sondern gleich 7 Polizisten, die ohne groß zu fragen in die Wohnung gingen, nachdem der Mandant auf Klingeln die Tür geöffnet hatte. Schließlich ging es ja offiziell um das Wohl der Frau. Und die gefährdete Volksgesundheit natürlich. Und was riechen die Polizisten trotz laufenden und neuem Aktivkohlefilter da? Was sonst keiner riechen kann! Dreimal darf man raten.


Die Frage, ob es schlau von dem Mandanten war, bei: "Ich habe die Durchsuchung gestattet" ein Häkchen machen zu lassen und dies dann noch zu unterzeichnen, kann sich jeder selbst beantworten.


Niemals und wirklich niemals sollten Sie eine Polizeiaktion (und gerade keine Hausdurchsuchung!) dadurch legitimieren, dass Sie sagen: "Ist ok, Jungs, kommt rein und schaut Euch um, ich setze solange mal einen Tee auf!".


Wenn die Polizei vor der Tür steht und fragt, ob sie so hinein gelassen wird, ist die richtige Antwort: "Sorry, aber da muss ich leider ablehnen, habe gerade keinen Bock auf Besuch. Und von Ihnen schon gar nicht. Besorgen Sie sich einen Beschluss, wenn es wirklich drängen sollte. Sie entschuldigen mich jetzt bitte!"


Oder kurz und knapp: "Nein".


Wenn die Herrschaften dann anfangen, von angeblich wasserdichten und erdrückenden Beweisen zu fabulieren: Nicht einschüchtern lassen, das ist nur Taktik und/oder schlicht und dreist gelogen. Wenn sie sagen: "Dann holen wir uns einen Durchsuchungsbeschluss, den kriegen wir so oder so", dann antworten Sie bestimmt und mit dem Grad der Höflichkeit, der Ihnen gerade angemessen erscheint: "Na dann lassen Sie sich nicht aufhalten, ich habe Zeit und warte drinnen. Gegenüber ist ein Kiosk, da können Sie Kippen und Kaffee besorgen oder einen Chantre für die Weihnachtsfeier, Herr Oberforstrat".


Hier klappte das leider nicht so ganz. Es gab weder Kaffee noch Chantre für die Amtspersonen. 


Die kamen in die Wohnung und rochen trotz laufenden neuen AKF etwas. Fabulöse Spürnasen im Einsatz. Die Diepholzer Supernasen sozusagen, da brauchte nicht mal Fifi aus der Hundestaffel anrücken.


Die schauten genauer nach, riefen flugs einen Richter an, der den Durchsuchungsbeschluss mündlich erteilte, obwohl schon längst durchsucht wurde um am Ende des Tages standen schätzungsweise 600 - 800 g Skunk von Royal Queen Seeds auf der Habenseite der Ermittler. Plus Minus 100 g. Weiß man nicht so genau. Ein paar Tage vor der Ernte und laut Durchsuchungsprotokoll mit "guten" Blütenstand. Sprich: Fette Buds waren das wohl.


Dass der Mandant in dem Zeitraum sein Growkit gekauft hat, als der betreffende Growshop Udopea in Bremen langfristig observiert wurde, mag da vielleicht erklären, warum die Polizei gleich mit einer halben Kompanie anrückte. Nachtigall, ick hör Dir trapsen!


Dann kriegt man ein paar Zettel in die Hand gedrückt und darf bzw. sollte damit zum Anwalt um die Ecke latschen. Mit Glück gibt es noch einen feuchten Händedruck und ein "frohes Fest für Sie und Ihre junge Familie, Kopf hoch!" und das war es dann vermutlich mit der Zeit ohne nennenswerte Vorstrafen.





Kommentar schreiben

Kommentare: 5
  • #1

    Rainer Irrglaube (Donnerstag, 18 Dezember 2014 20:18)

    nicht nur, daß einer durchsuchung ohne durchsuchungsbeschluß und der beschlagnahmung und durchsicht diverser sachen zugestimmt wurde...

    warum zur hölle gibt man freiwillig auch noch sämtliche pin-codes für telefone und computer zu protokoll... und hilft der polizei somit noch weitere evtl. belastende indizien/beweise gegen einen zu sammeln oder einfach nur kontakte auszuspähen.

    wenn mich nicht alles täuscht, ist man zur herausgabe von pin und/oder passwörtern ebenfalls nicht verpflichtet, oder?

    wäre vllt. auch informativ für leser/evtl. zukünftig betroffene den sachverhalt aufzuklären.

    lg

  • #2

    Mario (Freitag, 19 Dezember 2014 09:47)

    Was hier in den letzen Wochen abgeht ist echt nicht mehr feierlich!

    Das mit den Pins wäre interessant ich weiß auch nichts davon.

  • #3

    T S (Sonntag, 18 Januar 2015 19:25)

    Das mit den PIN-Codes ist ganz einfach:

    Die durchsuchenden Beamten versprechen dir, das die Untersuchung deines Handys noch diese Woche abgeschlossen sein wird, wenn der Zugriff darauf gewährleistet ist. Dazu ist die PIN erforderlich. Und unter dem Vorwand, du kannst dein Handy dann gleich wieder abholen, gibst du denen sofort den PIN.

    Auf den Smartphones ist das halbe Leben organisiert, Kontakte, Bilder, Erinnerungen, Notizen. Alles was einem wichtig ist. Nicht jeder macht wöchentlich ein Backup oder Cloud...

    eigene Erfahrungen

  • #4

    strafverteidiger-schuelle (Mittwoch, 28 Januar 2015 11:46)

    Zur Herausgabe von PINs ist man natürlich nicht verpflichtet. Niemand muss aktiv an seiner eigenen Überführung mitarbeiten (und sollte das auch nicht). Wenn das Mandanten doch gemacht haben, ist das eben der Stresssituation und den Einflüsterungen der Polizisten geschuldet ("Ist besser für Sie, glauben Sie mir").

    Kurzum: Man hat das Recht zu schweigen. Und dieses Schweigerecht umfasst auch die PINs. Unabhängig davon kommt die Polizei auch unabhängig von diesen an die Daten auf den Handys. Dauert nur etwas länger.

    Beweise auf Handys und Computern zu speichern ist eh recht dämlich, aber das muss jeder selber wissen.

  • #5

    Eugen (Donnerstag, 12 Februar 2015 00:16)


    You know "verschlüsselung" ? Besser als die "Hardwarenotiz" ist es dann allemal. Truecrypt ist ihr Freund ;)