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Des Rastamann´s Dreadlocks: Art. 4 GG und das Fahrerlaubnisrecht...eine haarige Angelegenheit

Dreadlocks in praktischer Stufentragweise

Kürzlich suchte mich ein Mandant mit einer imposanten Frisur auf. Dreadlocks wie aus dem Bilderbuch. Nicht ganz so auffällig wie hier auf dem Photo, doch ein paar Jahre Wachstum hatten die Haare wohl schon hinter sich.


Da er wie zu erwarten war nicht in Frisurfragen zu mir kam (es ging also nicht um die Vor- und Nachteile von Haarsprays...dennoch musste ich anlassbezogen an die klassische Werbung von Drei-Wetter-Taft denken).


Der Vorwurf der Fahrerlaubnisbehörde lautet (man höre und staune): Der Mandant habe nach einem Reggae-Festival ein Fahrzeug unter der Wirkung von THC geführt.


Die Blutprobe ergab noch keine Anhaltspunkte für einen zumindest gelegentlichen Konsum, der ja neben der Überschreitung des aktiven THC Werts von 1,0 ng/THC pro mL Blut vorliegen (und von der Behörde bewiesen werden) muss, damit die Faherlaubnis entzogen und die MPU angeordnet werden kann samt Abstinenzzeitraum von einem Jahr.


Der gemessene THC COOH Wert war hier recht niedrig und lässt keinen Rückschluss auf einen zumindest gelegentlichen Konsum zu. Die Fahrerlaubnisbehörden versuchen in solchen Fällen immer, den Sachverhalt durch die Anordnung von ärztlichen Gutachten weiter aufzuklären, da sie die Argumentation der Rechtsanwälte schon kennen: Experimenteller Konsum.


Das bedeutet in der Regel: Haarprobe. Wenn keine Haare da sind und/oder dem Rasierer zum Opfer gefallen sind (eine durchaus nicht unbeliebte Verdunklungsmaßnahme...), werden über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten 3 Urinproben genommen, die natürlich kurzfristig mit dem  notwendigen Überraschungseffekt angeordnet werden...mit wenigen Tagen Vorlaufzeit.


Dem Mandanten sind seine Haare jedoch heilig. Und das sagt er nicht nur so daher sondern meint es auch so. Er würde niemanden jemals auch nur ein Haar rausziehen lassen, geschweige denn ein bleistiftdickes Bündel.


Nun stellt sich die Frage, wie weit die über Art. 4 GG gewährleistete Religionsfreiheit hier weiterhilft.


Als Alternative wurde eine Aufstockung der Anzahl der Urinproben angeboten.


Der zuständige Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde Bremen erbat sich Bedenkzeit.


Auf seinem Schreibtisch befindet sich mein Schreiben, welches man hier nachlesen kann. Auf das Ergebnis bin ich wirklich sehr gespannt.

 

Bei Reggaefestivals kann man durchaus mal mit Polizeimaßnahmen rechnen. Da wird gefilzt und nach Auffälligkeiten gesucht, was das Zeug hält. Als Mensch mit dunklerer Hautfarbe als weiss potentiert sich das Risiko um ein vielfaches und man kann offenbar mit einer Art Spießrutenlauf rechnen, wie die Neue Osnabrücker Zeitung schon vor einiger Zeit berichtete.


Der Ermittlungsdruck bei Festivals nach Drogen wie Cannabis, MDMA, Speed, Kokain, LSD oder Pilzen ist hoch. Es ist einfach für die Polizei, dort schnell mal die Bilanz etwas aufzupeppen. Egal ob beim Fusion Festival, SonneMondSterne oder sonstwo. Festivals zieht die Polizei magisch an. Nirgendwo sonst kann man so schnell Leuten die Laune verderben und einen auf harten Sheriff machen. Wenn man beim Festival mit zwei Gramm in der Tasche erwischt wird...meist nicht so dramatisch in der Endabrechnung. Viele Leute setzen sich aber danach noch ans Steuer und setzen auf die "wird schon gutgehen" Karte. Das macht hier absolut keinen Sinn, wie man sich denken kann. Und es ärgert mich immer wieder auf´s neue, wenn ich sehe, wie leicht es manche Leute den Polizisten machen, ihr feistes Grinsen machen zu dürfen, wenn sie berauscht von ihrer eigenen Geilheit sagen können: "Ja was haben wir denn hier gefunden - gehört das Ihnen?".


Lieber mal Spaßbremse spielen. Das Pulver im Klemmbeutelchen kann auch mal Aspirin sein, wie man in Götz Widmann´s nach wie vor sehr coolen Song "Zöllner vom Vollzug abhalten auf der A4" nachhören kann. Zur fleißigen Nachahmung dringend empfohlen. "Aus dem Radio Peter Tosh und grinsend wie ein Breitmaulfrosch..." das ist schon großes, großes Kino.









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Kommentare: 5
  • #1

    strafverteidiger-schuelle (Freitag, 19 Dezember 2014 12:41)

    Der Behördenmitarbeiter zeigte eben telefonisch an, dass religiöse Gefühle für ihn keine Rolle spielen. Die Chemikerin muss nur klären, ob verfilztes Haar zur Probe herangezogen werden kann, da der Zeitraum evtl nicht klar definiert werden kann.

    Spaßfreie Gesellschaft in den Fahrerlaubnisbehörden.

  • #2

    J.B (Montag, 01 März 2021 21:59)

    Hallo, wie ist die Sache ausgegangen? Kann man Dreadlocks zur Probe heranziehen? Ich trage auch welche und muss in ein paar Tagen zum Ärztlichen Gutachten.

  • #3

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 01 März 2021 22:19)

    Es ist ein Problem wenn die Haare verfilzt sind. Wurde denn explizit eine Haarprobe angeordnet? Und warum wurde das ärztliche Gutachten angeordnet?

  • #4

    D.G (Samstag, 06 November 2021 13:51)

    Hallo, habe auch Dreadlocks, mir wurde auch eine Haarprobe von der Führerscheinstelle angeordnet. Sind die Dreadlocks zugelassen für eine Haarprobe oder eher in diesen Fall eher Urin Kontrolle und wer entscheidet das?

  • #5

    Bukem: (Sonntag, 07 November 2021 07:58)

    @D.G: wann ist der Termin und warum genau erfolgte die Anordnung?
    Haarproben sind schon bei "normalem" Haar problematisch, weil sie hochgradig fehleranfällig sind und Haare fälschlicherweise extern kontaminiert werden können. Das mag bei dreads noch verstärkt sein, zumal ist das Haar ja teils Jahre alt.
    Sie sollten deshalb möglichst schnell auf Urinproben drängen.
    Herr Schüller ist hier gerne behilflich.
    kontakt@strafverteidiger-schueller.de