Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

Konsul Smidt Straße 8 R

28217 Bremen

 

Telefon: 0421 - 40 898 364

 

Mobil: 0157 - 82 77 39 34

 

Fax: 0421 - 16 767 5269

 

Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

 

Termine nur nach Vereinbarung!

Wissenswertes zur Haaranalyse auf Drogen

Aufgrund häufiger Anfragen von Mandanten möchte ich mich hier mal zum Thema Haaranalyse auf Betäubungsmittel äußern.

 

Einwurf 8/10/2015:


Bitte unbedingt diesen Artikel lesen - er besagt im Kern, dass in Haarproben gemessene THC Metaboliten wie THC COOH auch durch externe Kontamination verursacht werden können. Das haben die Gerichte und Behörden bis dato immer als Schutzbehauptung abgetan - jetzt ist es wissenschaftlich erwiesen. Wenn Ihnen z.B. ein Cannabis Konsument die Haare streichelt, kann das zu positiven Nachweisen von Metaboliten in den Haaren führen. Und das ist fahrerlaubnisrechtlich sowas wie die Nachricht des Jahres. So erscheinen viele Fälle, bei denen man sich bis dato die positiven Werte nicht erklären liessen, in einem anderen Licht.


Haaranalyse kein sicherer Beweis für THC Konsum. Möglichkeit der externen Kontamination mit THC COOH erstmals wissenschaftlich bewiesen - das "Aus" für die Haarproben?

 

Aber jetzt zurück zum eigentlichen Text:


Das Verfahren, Haare auf Spuren von Betäubungsmitteln und deren Abbauprodukte zu untersuchen, gibt es seit 1979, damals gelang es dem Wissenschaftler Baumgartner (Baumgartner/Jones/Baumgartner/Black: Radioimmunoassay of hair for determining opiate histories, J.Nucl.Med. 20, 1979, 748 - 752).

 

Am häufigsten findet die Haaranalyse Verwendung bei der vor allem in den USA verbreiteten Kontrolle von Firmenmitarbeitern (sog. "work place drug testing").

 

Hierzulande werden bis zu 15.000 solcher Tests durchgeführt, die weitaus meisten davon im Zusammenhang mit fahrerlaubnisrechtlichen Fragen. Sprich: Die Behörde will im Rahmen einer MPU oder vor deren Anordnung wissen, was die betroffene Person in den letzten Monaten bzw. Jahren so alles unerlaubtes zu sich genommen hat. Ein bedeutender Teil von den Tests entfällt aber auch auf Bewährungsauflagen nach Straftaten im Zusammenhang mit Drogenkonsum - die Bewährungsauflage "Abstinenz" wird gerade bei Straftätern im Zusammenhang mit Beschaffungskriminalität sehr gerne angeordnet und eben dies lässt sich mit dem Haartest ziemlich genau nachweisen.

 

Im Fahrerlaubnisrecht geht es der Behörde bei Cannabis darum, am besten den regelmäßigen Konsum nachzuweisen, zumindest aber den gegelegentlichen Konsum. In beiden Fällen wird sie dann, sofern die anderen Voraussetzungen vorliegen (bei gelegentlichen Konsum mangelndes Trennungsvermögen, d.h. mindestens 1,0 ng THC / ml Blut zum Zeitpunkt der Rauschfart) die Fahrerlaubnis entziehen. Werden andere Betäungsmittel der Anlage I des BtMG außer Cannabis nachgewiesen, ist die Fahrerlaubnis ebenfalls nicht zu retten.

 

Im Regelfall zielt ein forensisch-toxikologische Untersuchung der Haare auf folgende Substanzen bzw. der Abbauprodukte:

 

  • Opiate (schließt auch Nebenbestandteile des Herstellungsprozesses ein!): Heroin, Monoacetylmorphin, Morphin, Acetylcodein, Codein, Dihydrocodein sowie Methadon und EDDP.
  • Synthetische BtM aus der Schublade der Amphetamine: Amphetamin (Speed), Methamphetamin (Crytal Meth), MDA, MDMA, MDE.
  • Kokain (samt Stoffwechselprodukten): Norcocain, Benzoylecgonin, Cocaethylen.
  • THC, THC-COOH, CBD, 9-Carboxy-THC

 

Bei Laboren, die "am Puls der Zeit" arbeiten ist auch damit zu rechnen, dass folgende Stoffe Gegenstand der Analyse sein werden:

 

  • m-CPP, Mephedron, Methylon, MDPV und Butylon
  • sowie weitere spezielle Substanzen aus dem "research chemicals und "legal high" Bereich, insbesondere solcher aus der JWH-Gruppe.

Eine Erweiterung des Suchspektrums ist für die entprechend qualifizierte Labore möglich im Hinblick auf folgende Medikamente, die zwar verschrieben, aber doch mißbräuchlich eingenommen werden können:

  • Benzodiazepine, Hypnotica und Neuroleptica
  • Antidepressiva
  • Opioide

Natürlich gehört auch der Nachweis spezieller Alkoholmarker (ErG, FSEE bzw. FAEE´s) zum Standard-Repertoire, um die Trinkgeschichte der Alkoholfreunde unter uns etwas präzisser darstellen zu können, als es das Erinnerungsvermögen des Klienten teilweise zu leisten vermag.

 

Vorteil der Haaranalyse (oder Nachteil, je nach Position) ist die verhältnismäßig lange Nachweiszeit der BtM im Vergleich zur Analyse von Urin und Blut. Haare sind ein echter Langzeitspeicher.

 

Unabhängig davon, wie die Droge konsumiert wurde, geraucht, gespritzt, durch die Nase gezogen oder wie auch immer: Die Drogenmoleküle lösen sich im Blut auf und werden dort verstoffwechselt bzw. metabolisiert.

 

Die Haare sind durch die sog. "Haarpapille" durch ein hochfeines Gefässsystem mit dem Blutkreislauf verbunden, wenn das Haar wächst, dringen die im Blut anhaltenen Stoffe also in das Haar ein und werden dort quasi "deponiert". Die Wachstumsgeschwindigkeit von Haaren ist umstritten, die Meinungen gehen von 1,1 +/- 0,2 cm bis zu 0,8 - 1,5 cm im Monat. Das bedeutet, dass ein Kopfhaar von ca. 8 cm Länge Aufschluss über die Konsumgewohnheiten der letzten 5 - 10 Monate gibt. Kopfhaare wachsen über einen Zeitraum von 3 - 5 Jahren, danach wachsen sie nicht weiter, es fällt dann irgendwann einfach aus. Man kann also sagen, das ca. 5 Jahre das Limit für die Drogenschau in die Vergangenheit ist - wobei die Haare dann schon ziemlich lang sein müssten. Es dauert ca. 2 Wochen von Konsumzeitpunkt an, bis die Droge im Haar nachweisbar ist.

 

Achsel- und Schamhaare wachsen in der Regel etwas langsamer, ca. 1 cm pro Monat, die Wachstumsphase endet nach 1 - 1,5 Jahren.

 

Die Entnahme sowie Untersuchung der Haare richtet sich nach den betreffenden festgelegten Richtlinien der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie.

 

Zu den Voraussetzungen gehören:

 

  • Entnahme durch forensisch-toxikologisch geschultes Personal
  • Eindeutige Kennzeichnung der Probe samt Entnahmedatum
  • Strikte Trennung von Probe und dem evtl. gefundenen BtM (Kontaminationsgefahr)
  • Ausreichende Haarmenge, nach Möglichkeit von Hinterhaupthöcker (wegen der gleichmäßigen Wachstumseschwindigkeit der Haare an dieser Stelle)
  • Lagerung der Probe bei Raumtemperatur bei Schutz vor Feuchtigkeit und Licht
  • Prüfung der Probe auf externe Kontamination, Waschen der Probe (z.B. im Ultraschallbad)
  • Überprüfung der Probe mit der Gaschromatografie- oder Hochdrucksflüssigkeitschromatografie-Methode in Verbindung mit einem massenspezifischen Detektor.

 

Typische Fragen zur Haarprobe:

 

  • Kann ich durch häufiges Haarewaschen vor dem Test das Ergebnis zu meinen Gunsten beeinflussen? Das ist nicht der Fall. Die nachzuweisenden Substanzen befinden sich im Haar und nicht am Haar. Auch im Internet angepriesene Spezial-Spülungen und Waschmittel können das nicht.
  • Hilft es, wenn ich mein Haar blond färbe? Auch das hilft nicht weiter, denn nur die äußeren Haarschichten werden gefärbt. Die Informationen, die aus dem Haar zu lesen sind, werden dabei nicht mit "überschrieben".
  • Wie lange dauert es, bis nach dem Konsum von Cannabis kein THC bzw. dessen Abbauprodukte mehr in die Haare gelangen? THC, CBD und die Metaboliten werden über den ganzen Zeitraum in das Haar abgegeben, indem sie in Blut und Urin vorhanden sind. D.h. wer regelmäßig kifft, kann damit rechnen, dass v.a. das THC-COOH erst nach 10-12 Wochen aus dem Blutkreislauf verschwindet und damit erst dann nicht mehr im Haar eingespeichert wird.
  • Wird bei einer durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Haaranalyse nur auf die Droge analysiert, wegen der ich auffällig geworden bin? Nein, es wird standartmäßig auf die oben genannten Substanzen mitgeprüft - auf jeden Fall also auf die "Klassiker" wie Heroin, Kokain, Speed, MDMA.
  • Kann ich um mir Klarheit zu schaffen, eine eigene Haaranalyse vornehmen lassen? Klar, das geht. Du findest im Netz genug Anbieter für sowas. Achte aber darauf, dass es sich um einen hinreichend qualifizierten Anbieter handelt, der beste Weg ist, einfach den Hausarzt zu der Sache zu befragen. Kostenpunkt für eine solche Analyse ist ca. 100 - 300 Euro.

 

Noch ein paar Fakten:

 

Die Routineuntersuchung bei der Haarprobe zielt auf Opiate (mit Codein und Dihydrocodein), Kokain, THC, Speed, Methamphetamin "Crystal", MDMA, MDEA und MDA.

 

Die Untersuchung kann auf andere Stoffe erweitert werden, die Suche nach den oben genannten Substanzen bildet aber den Regelfall.

 

Positive Nachweise gab es bei Kokain schon bei einer Wirkstoffaufnahme von 30 mg pro Monat. Das ist ziemlich wenig und zeigt, dass schon geringste Abbaustoffe nachgewiesen werden können.

 

Bei Heroin wurden ebenfalls bereits Mengen von 10-30 mg/Tag erkannt, ab 100 mg ist mit einem sicheren Nachweis zu rechnen.

 

Analytisch betrachtet ist Cannabis die am schwierigsten zu handhabende Substanz, wenn vermutlich auch die am häufigsten untersuchte. Bei experimentellen Konsum ist mit einem negativen Ergebnis zu rechnen, gelegentlicher Konsum kann aber muss nicht zu einem positiven Ergebnis führen.

Bei täglichen oder fast täglichen Konsum wird das Ergebnis mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit positiv sein.

 

Bei Amphetamin ist ein intensiverer Konsum erforderlich, damit ein Nachweis in der Haaren wahrscheinlich ist, bei Ectasy hingegen bestehen auch bei dem Wochenend-Raver wenig Chancen, dass kein MDMA nachgewiesen werden kann.

 

Benzodiazepine und Barbiturate sind generell nachweisbar, wobei im Standardverfahren nur auf Benzos getestet wird, hierfür ist jedoch ein spezielles, teureres Verfahren erforderlich. Auf Barbiturate wird in aller Regel überhaupt nicht mehr geprüft, dass diese nur noch selten verwendet werden, sprich: Keine Rolle mehr spielen.

 

Für LSD gibt es noch keine sichere Routinemethode. LSD gehört auch nicht zu den Substanzen, auf die üblicherweise geprüft wird.

 

Generell liegen bei den meisten Substanzen (bis auf Cannabis) die Nachweisgrenzen meistens in einem Rahmen, in dem auch der einmalige Konsum nachgewiesen werden kann.

 

Die Haare können auch gezielt auf Spice-Wirkstoffe (synthethische Cannabinoide) und "Badesalzdrogen" (Cathinon- und Piperazinderivate) untersucht werden.

 

Sofern ein Verdacht einer heimlichen K.O. Mittel-Gabe besteht, ist zu empfehlen, nach 4-6 Wochen eine Haarprobe nehmen zu lassen, da durch das Wachstum der Haare der Zeitpunkt der Gabe analytisch bestimmbar ist. Wenn Ihnen vorgeworfen wird, Sie hätten jemanden K.O. Tropfen gegeben, sollten Sie darauf drängen, dass beim Tatopfer zwei Haarproben genommen werden, eine den Tatzeitraum betreffend und eine ältere, sprich weiter rausgewachsene. Findet sich dort die betreffende Chemikalie, ist die Verteidigung natürlich leichter.

 

Die einmalige Aufnahme von GHB ("Liquid Ectasy") ist in den Haaren praktisch nicht durchführbar. Wissenschaftlich betrachtet liegt das daran, dass es sich um eine endogene Substanz handelt und die Abgrenzung endogen zu endogen plus experimentell exogen so gut wie unöglich ist. Aha werden sie jetzt sagen, denke auch, das geht ein bißchen zu weit, wir sind hier schließlich nicht im Chemieunterricht.

 

Wenn die Fahrerlaubnis schon entzogen sein sollte, laden Sie sich bitte mein MPU Skript runter. Auf mehr als 100 Seiten steht alles, was der Prüfer von Ihnen wissen will. Eine gute Chance auf das Bestehen können Sie sich damit erarbeiten. Bei Detailfragen bitte melden.

 

 

 

MPU Anleitung für alle Anlassgruppen Ver
Adobe Acrobat Dokument 530.1 KB

Kommentar schreiben

Kommentare: 1073
  • #1

    ben (Freitag, 23 Januar 2015 10:29)

    Ist man verpflichtet die Haare auf einer gewissen Länge zu lassen, wenn man als bewährungsauflage einen haartest hat?

  • #2

    strafverteidiger-schuelle (Mittwoch, 28 Januar 2015 12:01)

    Hallo,

    generell gibt es keine Verpflichtung, wie man seine Frisur während der Bewährungszeit zu gestalten hat. Es kommen als Alternativmethoden ja immer noch Urinproben in Betracht. Allerdings würde ich das ganz ehrlich mit dem Bewährungshelfer besprechen. Bewährungswiderruf wegen zu kurzer Haare ist ja nun nicht sonderlich realistisch, aber man sollte das lieber offiziell klären.

  • #3

    Mona (Mittwoch, 04 März 2015 22:41)

    Hallo , was ist wenn man Haar langsamer wächst als 1 cm pro Monat? Dann kann man doch gar nicht 1 cm gleich einen Monat rechnen?!

  • #4

    strafverteidiger-schuelle (Donnerstag, 05 März 2015 14:52)

    Hallo, die Gerichte bzw Behörden werden sich immer an den Richtwerten bzgl der Wuchsgeschwindigkeit orientieren. Da wird sich keiner die Mühe machen, ein spezielles Haarwuchsgeschwindigkeitsgutachen einzuholen. Ich habe es aber noch nicht probiert, wäre vielleicht mal eine Maßnahme :-)

  • #5

    Mona (Freitag, 06 März 2015 21:40)

    Ok danke schon mal für die Antwort :)
    Ich hab ein bisschen im Internet recherchiert und hab gelesen das , dass Kopfhaar bei jedem Menschen unterschiedlich schnell wächst . Angenommen man Muss einen nachweis über 6 Monate erbringen , dann wird ja 1 cm = 1 Monat gerechnet . Wenn mein Kopfhaar aber angenommen nur 0,7 mm im Monat wächst statt 1 cm im Monat würde der Test positiv ausfallen obwohl man diese 6 Monate abzinent war .
    Mache mir halt so meine Gedanken ;) möchte meinen Führerschein behalten und nicht wegen einer dummen Sache mpu machen müssen .. Also ist die Haaranalyse auch nicht zu 100% sicher :-/
    Lg

  • #6

    RA Schüller (Montag, 09 März 2015 09:51)

    Also...da eine Kurzhaarfrisur bei einer Person namens "Mona" wohl problematisch sein kann, müssen Sie mit diesem Risiko rechnen. Ähnliche Probleme gibt es doch auch beim Abbau mit THC im Blut. Da wird auch gerne immer wieder auf die selben Studien zurückgegriffen, wie die Maastricht Studie, bei der auch nur wenige Probanden Cannabis konsumierten und es dennoch offenbar keine Zweifel in der Rechtsprechung gibt, dass es durchaus Menschen gibt, die THC anders verstoffwechseln als die Teilnehmer dieser Studien. Auch Parameter wie der Wirkstoffgehalt des konsumierten Cannabis im Vergleich zu den heutigen Sorten werden da nicht angemessen berücksichtigt. Nein, richtig sicher ist die Analyse nicht. Das ist nicht mal eine DNA Analyse. Aber hinreichend sicher, um das Gericht von einem bestimmten Sachverhalt zu überzeugen.

  • #7

    Marius (Mittwoch, 01 April 2015 23:34)

    Ich habe folgendes Problem:
    Ich muss eine Mpu machen wegen thc konsum. Mein letzter Abstinenznachweis war im Dezember. Nun habe ich an Sylvester und mitte Januar nochmal gekifft. vor 3,5Wochen nochmal, aber nur zu 3. 2 kleine Joints. Bei einem Urin Screening in 2 Wochen bei der MPU wäre es im Urin nichtmehr nachweisbar. Da aber mein Gutachten über die Abstinenz schon im Dezember war sagte man mir am Telefon, ich soll nichtmehr die Haare schneiden damit bei der MPU noch eine Haaranalyse gemacht werden kann. Nun stellt sich mir die Frage, wie lange müssen Haare sein um einen Haartest überhaupt durchzuführen? Ich könnte ja jetzt noch zum Frisör gehen und mir alles auf 12mm schneiden lassen. Wenn diese länge dann nicht ausreicht um einen Haartest durchzuführen, was passiert dann? Kann ich so den Haartest umgehen und sie müssen ein Urin screening machen?
    lg

  • #8

    RA Schüller (Donnerstag, 02 April 2015 10:50)

    Hallo,

    es wird in der Regel ein Haarbüschel von 6 - 8 cm länge genommen. Wenn die Haare nur 12 mm lang bzw kurz sind, fällt eine Haaranalyse idR flach. Dann wird man eben Urin testen müssen. Wieviele Urinscreenings sind denn schon gelaufen? Und mal ernsthaft: Wieso lassen Sie die Quarzerei nicht einfach erstmal sein bzw. warum verzichten Sie nicht einfach auf den Lappen, wenn Sie weiterrauchen wollen? Wohnen Sie irgendwo auf dem Lande oder ist das nur Bequemlichkeit? Als Stadtmensch ist der Führerschein nicht so wichtig, für die Kosten einer MPU und der Vorbereitung kriegt man ein ziemlich gutes Fahrrad, dass eh das wesentlich lässigere Fortbewegungsmittel ist imho.

  • #9

    Marius (Montag, 06 April 2015 15:04)

    Ich hatte 4 urin screenings von juni bis dezember ´14.

    Der Vorfall wegen dem ich die MPU machen mss ist schon 8 Jahre her, ich habe also auf den "Lappen" verzichtet solange ich ihn nicht gebraucht habe (obwohl ich auf dem Land wohne). Nun st es aber so dass ich in meiner Firma in den Außendienst wechseln muss, ein Firmenfahrzeug bekomme und dann logischerweise der Führerschein notwendig ist.

    Ich danke für Ihre Antwort und werde nun das Risiko eingehen, die Haare schneiden und zur MPU gehen. Ich kann gerne nach der MPU berichten ob eine Haaranalyse gemacht wurde, ob sie aufgeschoben wurde oder ob ein Urinscreening durchgeführt wurde.

  • #10

    Marius (Freitag, 24 April 2015)

    So, nun ist endlich mein Gutachten gekommen. Das Harre schneiden um den Haartest zu umgehen war übrigens erfolgreich, beim urin-screening wurde nichts nachgewiesen. Allerdings habe ich eine Frage zur beantwortung der Fragestellung... Bedeutet diese Aussage eine erneute MPU oder nur weitere Abstinenznachweise? :

    Herr XXX kann zwar trotz der Hinweise auf früheren Drogenmissbrauch ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1, Klasse B sicher führen. Dennoch ist insbesondere zu erwarten, dass er ein KFZ unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen Psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird.

  • #11

    RA Schüller (Montag, 27 April 2015 10:11)

    Das liest sich nicht gut und bedeutet, dass Sie die MPU nochmal machen müssen, irgendwas hat dem Gutachter dann wohl nicht gepasst, obwohl das Urin sauber war. Da gibt es einige Fehler, die man machen kann, evtl haben Sie auch nicht genug Nachweise vorgelegt, die Ihre Bemühungen um einen veränderten Umgang mit Betäubungsmitteln dokumentieren. Um das genauer sagen zu können, müsste ich das Gutachten sehen. Wenn Sie wollen, schicken Sie es mir per Mail zu. Gerne anonymisiert. Werde dann sagen, wo die Fehler liegen.

  • #12

    Stefan (Montag, 27 April 2015 10:36)

    Guten Tag,
    Wie sicher ist die Haaranalyse wirklich?
    haben Haaranalysen eine geringere Fehlerquote als Urinscreenings?
    Hatte bis jetzt UK’s und kam auch schon vor, dass eine positiv war, obwohl ich schon sehr viele Monate Abstinenz bin und wollte jetzt von UK auf Haaranalyse wechseln.

  • #13

    klaus (Montag, 04 Mai 2015 15:27)

    hallo, angenommen ich habe vor 5 tagen einmalig speed konsumiert, nach welchen Zeitraum kann ich mir eine Glaze rasieren und davon ausgehen, dass kein speed mehr im danach wachsenden haar enthalten ist.

  • #14

    Nina (Dienstag, 05 Mai 2015 22:31)

    Hallo hab an einen 1 jährigen screening teilgenommen ,bin ab jetzt nach dem 3 urintest rausgeschmissen worden,es wurde Amphetamine positiv bewertet. Habe aber 100 % nichts genommen, evtl angefasst kann es auch positiv nachweisen oder wollen die nur Geld machen? Jetzt möchte ich eine Haaranalyse machen habe aber das letzte mal im Dezember 14 Amphetamine genommen, kann ich sie dann jetzt schon machen?

  • #15

    RA Schüller (Mittwoch, 06 Mai 2015 09:58)

    @Klaus:

    ganz ehrlich, eine exakte Antwort kann ich Dir da nicht geben, die Wuchsgeschwindigkeit des Haares steht ja im Artikel. Speed bzw. die Abbauprodukte sind max eine Woche im Urin nachweisbar, ca. einen Tag im Blut bzw Serum. Wenn der Anbieter der Haaranalyse die Haare auf Zerfallsprodukte von Drogen prüft (so beim RIAH ( Radioimmunoassay of Hair )), sollten diese wenn sie sich sofort eingelagert haben, in dem Bereich direkt nach der Haarwurzel befinden. Soll heißen: Wenn Du die Haare einen Monat wachsen lässt und dann abrasierst, sollte es das gewesen sein. Aber: Ich darf hier keine Tipps geben, wie man die Prüfverfahren der medizinischen Institute umgeht, ok?

    @Nina: Der Grund für einen positives Screening kann verschiedene Ursachen haben...Proben verwechselt, externe Kontamination etc. Allen diesen Gründen ist folgendes gleich: Sie sind nur mit Gegenproben angreifbar. Im Doping würde man von einer B-Probe sprechen. Ziemlich schwierig, da jetzt noch was zu machen. Hättest praktisch zeitgleich ein Screening ranschaffen müssen, das negativ war, um zumindest einen Schritt weiter zu kommen. Externe Kontamination nachzuweisen ist extrem schwierig. Im Zweifel wird das Gericht sagen: Das Gutachten (und dazu zählt das Screening) ist richtig.

    Ich würde nicht empfehlen, jetzt schon eine Haarprobe machen zu lassen, denn die Haarbündel dürfen 6 cm lang sein, bei der o.g. Wuchsgeschwindigkeit ist das etwas knapp. Lieber noch etwas warten: 2 Monate sollten es schon sein. Aber damit weißt Du doch auch nur 6 Monate Abstinenz nach...das dürfte der Fahrerlaubnisbehörde kaum reichen, die in der Regel doch ein Jahr fordert bei BtM...erklär mal, was da bei Dir los ist....

  • #16

    RA Schüller (Mittwoch, 06 Mai 2015 10:23)

    @Stefan:

    Die normalen Schnellverfahren-Screenings (Immunoassays) liefern nur ziemlich selten falsche Ergebnisse. Allerdings ist hier zu beachten, dass die immunchemischen Wirkstoffverfahren lediglich Wirkstoffgruppen erfassen (zB Opiate) nicht aber einzelne Wirkstoffe (diese Verfahren können also etwa nicht zwischen dem legalen Opiat Codein und dem nicht ganz so legalen Opiat Heroin unterscheiden). Im Bereich der forensisch-toxikologischen Analytik sind nicht mittels genauerer Bestätigungsanalysen ein rechtlich angreifbarer Kunstfehler. Diese exakteren Analysen sind: Gaschromatografie (GC), Hochdruckflüssigkeitschromatografie (LC, HPLC) oder eben die weit verbreiteten spektroskopischen Methoden (in der Regel Massenspetrometrie, MC). Und diese sind sowohl hinsichtlich der Untersuchungsmaterialien Urin und Haare sehr genau und gelten als beweissicher. Insofern kann man schon sagen, dass die immunchemischen Untersuchungsmethoden etwas ungenauer sind und eine höhere Fehlerwahrscheinlichkeit haben. Diese Probeverfahren werden in der Haaranalytik aber nur im Rahmen von Vorproben verwendet. Geht halt schnell...aber wenn sowohl Urin als auch die Haare mit den genannten Bestätigungsanalysen durchgeführt werden, geht Deine Frage ins Leere, denn bei beiden "Trägersubstanzen" ist die Qualität der Analyse ja gleich. Zwar können tageszeitliche Konzentrationsschwankungen im Urin zu Fehlinterpretationen führen, aber das sind halt eher theoretische Fragen, mit denen man einen positiven Befund auf BtM nach diesen Verfahren vor Gericht nicht ins Wanken bringen kann. Hoffe das reicht Dir als Antwort :-)

  • #17

    b (Donnerstag, 07 Mai 2015 09:35)

    Hallo ich würde gern wissen was wenn ich meine haare getönt habe und die haarprobe trotzdem abgebe was passiert mit meinen test? Würde gern wissen ob die das trotzdem bearbeiten können.

  • #18

    RA Schüller (Donnerstag, 07 Mai 2015 12:23)

    Dazu sagt der TüV Nord:

    "Drogen:
    Bei einer Drogen-Problematik darf die 1. Haaranalyse von gefärbten/getönten Haar verwendet werden. Die folgenden 6 Monate müssen über Urinkontrollen abgedeckt werden.
    Alternativ besteht die Möglichkeit, die Haare nicht mehr zu färben / tönen, so dass für die 2. Probe 6 cm unbehandeltes Haar zur Verfügung steht. Sollte das Labor allerdings feststellen, dass die Haare gefärbt / getönt wurden, so ist die Haaranalyse nicht als Abstinenzbeleg verwertbar. Die Kosten für die Analyse müssen Sie trotzdem tragen"

    Und:
    "Was passiert, wenn ich nicht angebe, dass die Haare getönt oder gefärbt wurden?

    Sollte erst bei der Analyse im Labor festgestellt werden, dass die Haare behandelt (gebleicht oder coloriert) wurden, können die Haare grundsätzlich nicht als Abstinenzbeleg akzeptiert werden."

  • #19

    Stefan (Mittwoch, 13 Mai 2015 13:55)

    Beantrage die Wiedererteilung der FE nach einem Jahr FSentzug aufgrund Verstoß gegen BTMG (Kokain). Wird seitens der FSbehörde eine MPU zwingend angeordnet bzw. muss ich jetzt noch ein Jahr warten, um evtl. Dogenscreening- oder Haartestresultate abzuwarten? Wenn ja, hätte ich doch diese Nachweise in der führerscheinlosen Zeit erbringen können? So muss ich ggf. 2 Jahre warten. Warum informiert niemand darüber nach dem FSentzug?

  • #20

    RA Schüller (Mittwoch, 13 Mai 2015 17:40)

    Naja. Wenn Kokain Konsum eingeräumt wurde, ist eine MPU fällig. Und ein Jahr Abstinenznachweise via Screenings. Klar, die hätten Sie schon längst machen können und müssen jetzt vermutlich eine Ehrenrunde drehen. Warum Sie niemand informiert? Warum sollte das jemand? Ein bißchen Eigeninitiative müssen Sie schon an den Tag legen, dazu gehört es, solch simple Infos in Erfahrung zu bringen. Ein Anruf hier oder bei der Behörde hätte doch gereicht....

  • #21

    lars (Sonntag, 17 Mai 2015 21:56)

    ich hab vor kurzem eine mpu gemacht. habe eine haaranalyse abgegeben. ich habe definitiv keine drogen genommen! das ich kontakt zu leuten habe die drogen nehmen kann ich nicht ganz ausschliessen. medikamente habe ich genommen... nasenspray, antibiotika und leichte schmerzmittel, sowie eine örtliche betäubung in der hand.
    vor ein paar tagen kam das gutachten. haaranalyse positiv auf amphetamin 0,3ng. die haare waren 8cm lang und es wurde mit lctms/gcms untersucht.

    jetzt meine frage, wie kann ich beweisen das ich wirklich nichts genommen habe? können die medikamente oder evtl händeschütteln o.ä mit jemandem der amphetamine nimmt den test so anzeigen lassen?

  • #22

    RA Schüller (Montag, 18 Mai 2015 10:05)

    Externe Kontamination ist grundsätzlich möglich aber eben nur sehr schwer zu beweisen, es gibt genug Urteile wo das probiert wurde und nicht gut ging. Das wird von den Gerichten schnell als Schutzbehauptung abgetan. Was die Frage angeht, ob die genannten Medikamente ein solches "falsches" Untersuchungsergebnis herbeiführen können, weiß ich leider keine Antwort. Im Grunde gehen die Gerichte davon aus, dass die Gutachten stimmen. Logo: Probenverwechslung, Fremdkontamination und andere Fehlerquellen lassen sich nicht ausschließen. Aber überzeugen Sie hiervon mal ein Gericht. Im Zweifel lassen Sie bitte die Haarprobe bei einem anderen Istitut wiederholen. Divergieren dann die Ergebnisse, sind wir schon mal einen Schritt weiter. Ist auch die neue Haarprobe positiv, bedarf es schon sehr guter Argumente um das Gericht zu überzeugen, dass Sie nicht wussten, wie das Amphetamin in Ihre Haare kam. Argumente von ziemlichen Gewicht braucht es da. Ein Aussage eines bekannten etwa, er habe Ihnen ohne Ihr Wissen Amphretamin auf welchen Wege auch immer verabreicht. Wenn es in vergleichbaren Fällen überhaupt einmal geglückt ist, das Gericht hinreichend von einem grundsätzlich eher unwahrscheinlichen Sachverhalt zu überzeugen, dann aufgrund solcher Aussagen. Wie gesagt: Es geht um Wahrscheinlichkeiten. Das Gericht muss nicht vollends von irgendeiner Variante überzeugt sein. Und es ist nunmal deutlich wahrscheinlicher, dass jemand BtM konsumiert hat, wenn sich etwas in den Haaren findet als dass er nicht konsumiert sondern sich irgendwo "verunreinigt" hat. Dazu müsste man vielleicht erstmal wissen, wo Sie sich so rumtreiben. Wenn Sie Streetworker im Drogenbereich oder Bundestagsabgeordneter sind, lässt sich Fremdkontamination (etwa auf der Toilette) leichter erklären, als wenn Sie einen Allerweltsjob im Büro haben. Schreiben Sie mir evtl mal ne Liste mit den Mitteln, die Sie genau genommen haben, vielleicht lässt sich da ja was rausfinden...habe mal gelesen, dass versucht wurde, das positive Ergebnis auf Amphetamin mit der Einnahme von Ephedrin halten Nasenspray zu begründen...ich schau da noch mal nach. Bitte Liste der Medkimante mal hierher pinnen oder per Mail an mich, danke!

  • #23

    RA Schüller (Montag, 18 Mai 2015 15:04)

    Zum Thema etwa

    VG Bremen v. 06.03.2013: Zum Führerscheinentzug beim einmaligen Konsum harter Drogen

    Das Verwaltungsgericht Bremen (Beschluss vom 06.03.2013 - 5 V 98/13) hat entschieden:

    Zur Fahrerlaubnisentziehung bei einem Konsumenten harter Drogen.

    Der Konsum von Red Bull Cola kann nicht zu Benzoylecgoninkonzentrationen im Blut von 21 ng/ml führen.

    Eine Kontaminierung des Untersuchungsmaterials durch die behauptete Nichteinhaltung hygienischer Standards bei der Blutentnahme ist als unwahrscheinlich zu bewerten. Eine abschließende Aufklärung wäre insoweit nur in einem Hauptsacheverfahren möglich.

    Dort heißt es unter anderem:

    "...
    Soweit der Antragsteller den toxikologischen Befund darauf zurückführen möchte, dass er regelmäßig das Produkt Red Bull Cola konsumiert, vermag der Konsum dieses Getränks jedenfalls eine ausgewiesene Benzoylecgoninkonzentration von 21 ng/mL nicht zu erklären. Tatsächlich wurde der Verkauf dieses Produkts im Mai 2009 in einigen Bundesländern untersagt, nachdem durch das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit Spuren von Kokain in Höhe von 0,4 mg/L festgestellt worden sind. Red Bull Cola sowie andere Lebensmittel, die Cocablattextrakte enthalten, gelten jedoch sowohl in der EU als auch in den USA als unbedenklich und verkehrsfähig. Ebenso stellte das Bundesinstitut für Risikobewertung fest, dass die in den Proben gefundenen Mengen gesundheitlich unbedenklich seien, da sie 7000 bis 20.000-fach unter der Wirkgrenze lägen. Das Verkaufsverbot wurde daraufhin im August 2009 wieder aufgehoben. In Anbetracht der nur geringfügigen Spuren, die bisherige Untersuchungen in dem Getränk nachgewiesen haben, erscheint es nicht plausibel, dass der Antragsteller allein durch den Konsum dieses Getränks eine Benzoylecgoninkonzentration von 21 ng/mL erreicht haben soll. Eine solche Annahme entbehrt jeder Grundlage (vgl. auch VG Augsburg, B. 01.07.2009 – Au 7 S 09.733, juris).

  • #24

    RA Schüller (Montag, 18 Mai 2015 15:05)

    Auch die Darlegungen des Antragstellers über die Art und Weise der Durchführung der Blutentnahme, bei der angeblich ein fleckiger Abbindeschlauch verwendet und die Einstichstelle nicht desinfiziert worden sei, sind nicht geeignet, eine Benzoylecgoninkonzentration von 21 ng/mL in der vom Antragsteller stammenden Blutprobe zu erklären. Bei einem Wert in dieser Größenordnung, der um ein mehrfaches über der Nachweisgrenze von 2,5 mg/mL liegt, ist nach rechtsmedizinischen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem aktuellen Kokainkonsum auszugehen (vgl. OVG NRW, B. v. 11.09.2012 – 16 B 944/12). Es ist nicht ersichtlich und wird auch durch den Antragsteller nicht dargetan, wie die nachgewiesene Benzoylgoninkonzentration allein durch die vom Antragsteller behaupteten Umstände der Blutabnahme zustande gekommen sein soll. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der die Blutentnahme durchführende Arzt eine Verunreinigung des Abbindeschlauches auch nach der eigenen Darstellung des Antragstellers verneint hat. Der Antragsteller vermochte selbst keine eindeutigen Angaben dazu zu machen, um welche Art von Flecken es sich auf dem Abbindeschlauch gehandelt haben soll. Dass es getrocknete Blutflecken gewesen seien, stellt lediglich eine Vermutung des Antragstellers dar. Auch in Hinblick auf die vorherige Desinfizierung der Hände des Arztes beschränkt sich der Antragsteller in seiner eidesstattlichen Versicherung auf die Feststellung, dass er eine Desinfizierung jedenfalls nicht wahrgenommen habe. Ob sie nicht im Vorfeld der Blutentnahme stattgefunden hat, kann der Antragsteller aus eigener Wahrnehmung nicht bekunden.

    Selbst wenn man vorliegend eine externe Kontamination der Blutprobe des Antragstellers für möglich halten sollte, wäre diese Frage im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens zu klären und würde gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten erforderlich machen. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache kommt indes auch dann nicht in Betracht, weil auch eine von den Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren unabhängige Interessenabwägung des Gerichts zu Ungunsten des Antragstellers ausgehen muss (vgl. VG München, B. v. 30.04.2010 – m 6a S 10.1147, juris). Angesichts des toxikologischen Befundes spricht viel dafür, dass der Antragsteller in einem zeitlichen Zusammenhang mit der durchgeführten Verkehrskontrolle Kokain konsumiert hat. Eine externe Kontaminierung, die schließlich zu der festgestellten Benzoylecgonin führen könnte, erscheint demgegenüber auch bei einer Wahrunterstellung des Vorbringens des Antragstellers als unwahrscheinlich. Die Gefahren, die von Konsumenten harter Drogen für den Straßenverkehr und damit auch für das Leben und die Gesundheit von Menschen ausgehen, sind derart erheblich, dass allein die bloße, aber letztlich wenig wahrscheinliche Möglichkeit einer Kontaminierung des dem Befundbericht zugrunde liegenden Unter-suchungsmaterials nicht dazu führen kann, dem Antragsteller bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache das Führen eines Fahrzeugs zu gestatten. Im Rahmen der Interessenabwägung kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Antragsteller in Vergangenheit bereits mehrfach Verkehrsstraftaten in berauschtem Zustand begangen hat und gegen ihn im April 2012 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des illegalen Erwerbs von Betäubungsmitteln geführt worden ist. Vor dem Hintergrund dieser Gesamtumstände überwiegt das öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs das Interesse des Antragstellers von der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung verschont zu bleiben. ..."

  • #25

    lars (Montag, 18 Mai 2015 18:33)

    also vor gericht bin ich ja noch nicht. nächste woche mittwoch habe ich das mpu-nachgespräch und ich habe ja irgendwie noch die hoffnung das sie eine art B-Probe machen. aber mit einer anderen untersuchungsmethode. ich habe was gelesen von wegen chronologisch... und nach abbauprodukten suchen. hab das net ganz verstanden, bin nur gärtner, kein laborarzt :)
    weil genommen habe ich definitiv nichts! und das muss doch jetzt erstmal nur für den tüv beweisbar sein in irgendeiner art.
    haben sie da ideen welche untersuchungsmetode da geeignet wäre?

    nochmal zu den medikamenten...
    ich habe laut arzt (bescheinigungen darüber habe ich mal vorsorgehalber besorgt) verschrieben bekommen:
    nasenspray al 0,1% loe 10ml
    nasenspray elac 0,1% nas 10ml
    soledum kmr
    otobacid ohrentropfen oht
    infectomox 1000 fta
    cefurax 500mg fta

    letztere beide sind antibiotika

    und vom krankenhaus:
    cefuroxim 500
    novamin sulfon
    xylocain 0,1 (örtliche betäubung, gab insgesamt 3 spritzen)

  • #26

    RA Schüller (Dienstag, 19 Mai 2015 09:36)

    Hallo,

    ich muss mal nachschauen, ob sich da was finden lässt (Literatur wälzen...)...aber ganz ehrlich: Ich sehe da zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sonne. Sonderbarerweise gibt es immer wieder Mandanten, die felsenfest behaupten, sie hätten die nachgewiesene Substanz nicht eingenommen. Hatte das auch schon ein paar mal bei Kokain...schwierig da gut zu argumentieren, was natürlcih für die Mandanten schwer ist (denen ich glaube, nichts genommen zu haben, gibt kein Grund, hier die Unwahrheit zu erzählen wegen Schweigepflicht).

  • #27

    Kevin (Dienstag, 19 Mai 2015 14:24)

    Hallo! Bei mir wurde ein Gutachten mit Haaranalyse angeordnet. Der letzte Konsum harter Drogen liegt jetzt 8-9 Monate zurück. Kann man da in ca 3-4 cm langen Brusthaaren etwas nachweisen (hatte sie nach dem Konsum im letzten Jahr auch mal rasiert) Weil ja Körperhaar langsamer wächst..Und nur einzelne Haare sind so lang

  • #28

    RA Schüller (Dienstag, 19 Mai 2015 15:38)

    Also das kann ich nicht genau sagen, Restrisiko besteht immer. Lösungsstrategie sollte klar sein, wäre sie mir jedenfalls. Soll Leute geben, die da mal den Langhaarschneider bemühen, habe ich mal gehört...

  • #29

    Kevin (Dienstag, 19 Mai 2015 17:17)

    Das wäre eine Manipulation an den Haaren und damit das Ticket zur "Nicht-Eignung". Das können die sehen.. Ein Königreich für eine Strategie...

  • #30

    RA Schüller (Mittwoch, 20 Mai 2015 10:07)

    Nehmen wir mal an, jemand trägt schon immer Glatze. Und dieser jemand hat schon immer wenig Körperbehaarung. Dann wird die Behörde mit der Behauptung, es läge Manipulation vor, vor Gericht auch mal schnell baden gehen. Sie können doch nichts für Ihre schwache Körperbehaarung. Und ein Haarwuchsgutachen haben Sie sicher nicht zu befürchten. Also mal ruhig bleiben. Wann wurde das Gutachten denn angeordnet? Und warum haben Sie die Behörde nicht darauf hingewiesen, dass die Haaranalyse mangels Haaren eher wenig erfolgsversprechend sein wird und stattdessen auf andere Analysemethoden verwiesen. Ich habe hier schon öfter die Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben und dort wird sich oft darauf eingelassen. Und überhaupt: Reden wir über ein ärztliches Gutachten (äG)? Dort stellt sich generell die Frage ob eine Haarprobe überhaupt verpflichtend angeordnet werden darf, wenn noch andere Erkenntnismöglichkeiten vorliegen. Ich würde mal versuchen, bei der Fahrerlaubnisbehörde anzuklopfen (über Anwalt) und darzulegen, warum das mit der Haarprobe nicht geht und auf Urin umgesattelt werden muss. Hat schon häufiger geklappt hier.

  • #31

    lars (Mittwoch, 20 Mai 2015 20:47)

    ist es eigentlich üblich nach einer positiven haaranalye bei der mpu (amphetamin 0,3ng) eine erweiterte unersuchung zu machen?
    muss ich sowas dann selber machen, beantragen?
    oder wird sowas automatisch schon im labor gemacht und wurde dann demnach schon gemacht?
    ich bin echt ziemlich nervös gerade. habe wirklich nichts genommen und soll jetzt mit einem neagativen gutachten leben... das kanns doch nicht gewesen sein?

  • #32

    Steffi (Samstag, 23 Mai 2015 14:38)

    Hallo,
    mein Führerschein ist mir nun zum zweiten mal entzogen worden, da ich unter Drogeneinfluss Auto gefahren sein soll. Die Blutprobe soll positiv sein. Ich habe aber noch keine Ergebnisse vorliegen. Kann ich dir Führerscheinstelle mit einer Haaranalyse davon überzeugen, dass ich kein thc konsumiere oder lässt die Führerscheinstelle sich darauf gar nicht erst ein? Eine Haarprobe ist doch "mehr wert" als eine Blutprobe oder?

  • #33

    RA Schüller (Donnerstag, 28 Mai 2015 09:22)

    @Steffi:

    Wenn die Blutprobe positiv ist, wird die Luft dünn. Denn selbst durch eine negative Haarprobe wird die positive Blutprobe ja nicht entwertet. Ich würde mir da nicht sonderlich große Hoffnungen machen, dass sich ein Gericht auf derlei eher medizinische Fragestellungen einlässt. Was ist denn bei Dir im Blut festgestellt worden? Wenn nur Cannabis - wie sind die THC / THC COOH Werte? Was hast Du zu Deinem Konsummuster gesagt? Weswegen war die erste MPU?

    @Lars: Warum soll eine erweiterte Analyse durchgeführt werden? Welche Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde liegt da vor?

  • #34

    lars (Donnerstag, 28 Mai 2015 21:11)

    letztes jahr im februar wurde thc festgestellt 7,2ng abbauprodukt. (kein actives thc)
    ich hatte paar jahre voher bevor mir mein führerschein erteilt wurde schon eine mpu wegen thc machen müssen, deswegen hat das abbauprodukt gereicht um eine erneute mpu zu verlangen. konsummuster sagte ich das ich sehr selten geraucht habe. da ich ja aber schon eine mpu in der sache hatte war das egal....
    das obige war alles vorher....

    und der neue wert der bei der mpu festgestellt worden ist war keine blutprobe sondern eben eine haaranalyse bei der 0,3ng amphetamin festgestellt wurde. obwohl ich nichts genommen habe.
    habe inzwischen auch mit mehreren toxykologen gesprochen. die meinten es ist nicht nachweisbar (nur bei amphetamin) ob ich das genommen habe oder ob ich es durch äussere einwirkung (kontakt mit der droge oder umgang mit leuten die mit der droge zu tun haben) in meine haare bekommen habe....

    sieht wohl jetzt echt scheisse für mich aus, obwohl ich eigentlich nichts falsch gemacht habe. so wie es aussieht muss ich jetzt nochmal 1 jahr drogenfreiheit nachweisen ( diesmal aber urin, sicher keine haare mehr
    :)...) und dann neue mpu. und alles bezahlen :( nur was sag ich dem gutachter dann wegen dem amphetamin in meinen haaren. denke bei der wahrheit falle ich durch die mpu... daher lügenmärchen erfinden umd die mpu bestehen zu können... armes deutschlandn ehrlich....

    wie siehts den denn mit eu führerschein aus? hat mich ein kollege gefragt warum ich net so einem mache. ist sowas legal oder illegal? macht sowas evtl sinn?

  • #35

    lars (Donnerstag, 28 Mai 2015 21:13)

    erweiterte untersuchung wollte ich zwecks abbauprodukte. hab aber efahren das es keine gibt von amphetamin...
    fragestellung war:
    ist zu erwarften das ich ein fahrzewug unter dem einfluss von drogen oder deren nachwirkungen führen werde

  • #36

    RA Schüller (Freitag, 29 Mai 2015 09:25)

    Bei der damaligen MPU haben Sie vermutlich angegeben, künftig kein Cannabis mehr zu konsumieren...um das bloße Trennungsvermögen kann es ja nicht gegangen sein, wenn der spätere nur von THC COOH schon zur Vorlage einer MPU gereicht haben soll.

    Was die Frage angeht, wie das Amphetamin in Ihr Haar kommt, kann ich auch keine Antwort geben. Einerseits warnt teilweise selbst der TüV davor, dass man sich in bestimmten Räumlichkeiten nicht aufhalten solle, in denen "Kokainstäube" sind, die das Ergebnis der Haaranalyse verfälschen können. So heißt es unter http://www.tuev-nord.de/de/abstinenznachweis/faq-haaranalyse-113236.htm wie folgt:

    "Sollte ich bestimmte Orte meiden?

    Nur beim Beleg von Drogenabstinenz :
    Sie sollten sich nicht cannabishaltigem Rauch oder dem Rauch von Kokain oder Kokainstäuben (Disko, Internetcafés, Musikkonzerte, Kneipen) aussetzen. Dadurch könnten die Laborergebnisse verfälscht werden."

    Das Problem der Möglichkeit, dass Ergebnisse recht schnell verfälscht werden können, ist dem Grunde nach bekannt. Das gilt natürlich nicht nur für Kokain (hatte schon zwei Mandanten mit positiver Haaranalyse auf Kokain bzw auf das Abbauprodukt Benzoylecgonin (Metabolit), die beide Stein und Bein schworen, niemals Kokain genommen zu haben, gleichwohl aber sich öfter in Technoclubs aufgehalten zu haben. Ob diese Aussagen so stimmen, lassen wir mal dahin gestellt. Tatsache ist, dass es in der Tat nicht gut für Sie angeht, denn dass das Problem generell bekannt ist, heißt nicht, dass man die Richter am Verwaltungsgericht leicht mit der Argumentation beeindrucken kann, der Mandant sei kein Konsument sondern habe sich nur an den falschen Orten aufgehalten. Die Richter brauchen keine endgültige Gewissheit. Es reicht ihnen, wenn sie von einem bestimmten Sachverhalt überzeugt sind. Und wenn man die allgemeine Wahrscheinlichkeit als Maßstab nimmt, spricht mehr dafür, dass jemand ein Amphetamin konsumiert hat, wenn die Haarprobe positiv ist, als für die Variante der wie auch immer gearteten Einwirkung auf die Haare über Stäube, kontaminierte Hände oder was auch immer. Da muss man dem Gericht schon ziemlich genau darlegen, wie das passiert sein soll, damit es überhaupt mal beginnt in den Abwägungsprozess zu gehen.

    Was die Frage angeht, was Sie dem Gutachter angeht: Ich darf Sie hier nicht dazu anstiften, Unwahrheiten von sich zu geben. Klar ist: Auch der Gutachter arbeitet mit den o.g. Wahrscheinlichkeiten. Und wenn Sie dort die Version externe Kontamination servieren wird Ihnen der Gutachter vorwerfen, nicht selbstreflektiert genug zu sein oder dass Sie Ihre Angaben mit Erkenntnissen aus der Wissenschaft nicht in Einklang bringen lassen.

    Was das Thema EU Führerschein angeht: Davon halte ich gar nichts. Lassen Sie es bleiben. Die Rechtsprechung dazu ist ständig im Fluß, zudem müssen Sie 180 Tage in dem betreffenden Land wohnen (Wohnsitzerfordernis). Da lauern diverse rechtliche Probleme und Fallen, die schnell bedeuten: Fahren ohne Fahrlaubnis nach § 21 StVG (trotz EU Führerschein). Ist ein Markt voller Blender und mit vielen leeren und gleichwohl teuren Versprechungen.

    Schreiben Sie mich mal an, ich senden Ihnen ein Skript zu und dann wissen Sie, was Sie bei der MPU Vorbereitung zu tun und zu lassen haben und was der Gutachter will und was nicht.

  • #37

    Björn (Donnerstag, 11 Juni 2015 21:04)

    Darf ich dieses Script auch haben?

  • #38

    RA Schüller (Freitag, 12 Juni 2015 09:05)

    Logo

  • #39

    stream (Sonntag, 21 Juni 2015 05:22)

    ... hallo,
    also ich nehme defintiv kein kokain, habe jetzt aber haaranalyse bekommen mit 0,1 ng/mg Cocain und 0,02 Benzoyleglycerin. ???
    Kann das an intensiven Cola konsumliegen?

  • #40

    RA Schüller (Sonntag, 21 Juni 2015 12:06)

    Das mit den gemessenen Abbauwerten von Kokain kommt wie bereits angedeutet recht häufig vor. Sonderbar ist das auf jeden Fall. Zu Ihrer Frage: Nein, vom Colakonsum kann das nicht kommen. Von Red Bull Cola kann es jedenfalls nicht kommen...das kann man hier recht anschaulich nachlesen:

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=76252

    Allerdings sind Ihre Werte sehr sehr niedrig. Aber wie gesagt: Mit dem Argument der externen Kontamination kommt man vor den Gerichten meist nicht weit, alles schon ausprobiert.

  • #41

    Ron (Donnerstag, 25 Juni 2015 13:49)

    Hallo,
    ich hatte 2,0 nanogramm thc in meinem Blut als ich getestet wurde und hatte zuvor an etlichen Joints gezogenund auch die Tage davor viel geraucht ..
    Jetzt muss ich ein ärztliches Gutachten machen um meinen Führerschein behalten zu dürfen..
    da ich schon immer kurze Haare habe wird ein haartest denke ich mal ausfallen und ich muss wahrscheinlich nochmal bluttest machen + Urinprobe abgeben..
    Da der bei der Polizeikontrolle festgestellte Wert so niedrig ausgefallen ist, schließe ich darauf, dass mein Körper sehr schnell thc abbaut....wie auch immer ich wollte fragen ob es passt wenn ich ab heute nicht mehr rauche und der Test in ca 1 Monat ist?!
    Danke im Voraus .

  • #42

    RA Schüller (Donnerstag, 25 Juni 2015 16:16)

    @Ron:

    Wie lange wurde denn vorher wieviel geraucht? Bei gelegentlichen Konsum ist ein Monat schon knapp bemessen, um das THC COOH nicht mehr messen zu können. Und -versteh die Frage nicht falsch- warum hörst Du erst jetzt mit dem Kiffen auf und nicht schon vorher? Gerade erst Bescheid bekommen wegen dem ärztlichen Gutachten vermutlich oder woran lag das? Ehrlich: Auf Deine Frage kann ich Dir keine genaue Antwort geben, das kann vermutlich niemand. Wenn Du eine Phase hattest, wo Du über Wochen jeden Abend ein, zwei Joints, Bongs oder was auch immer geraucht hast, kann es knapp werden. Habe das hier mal beschrieben:

    http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/nachweiszeiten-von-cannabis-thc-im-urin-und-blut/

    Aussichtslos ist das aber nicht, also lass den Kopf nicht hängen und die Glasköpfe leer für´s erste - Konsum komplett einstellen und dann versuchen was geht. Eine Wahl hast Du sowieso nicht, aber Du hast Chancen. Ist eine ziemlich vage Info jetzt, aber wie gesagt: Man kann halt nur tippen...

  • #43

    Ron (Donnerstag, 25 Juni 2015 17:33)

    Nun ja der Termin steht noch nicht fest also ich könnte den auch nach hinten verlegen um sicherer zu sein, was ich wahrscheinlich jetzt auch tun werde..
    Also ich muss dazu noch sagen dass ich täglich Sport mache und dadurch auch sehr viel trinke auf einer Körpergröße von 1.92m und 74kg Gewicht falls dir diese Angaben irgendwas bringen.
    Ich rauche keine bong und habe im Durchschnitt 2 Joints pro Tag geraucht über das letzte Jahr, aber auch nie alleine. Habe mich halt komplett gewundert, dass der Wert bei der Kontrolle so niedrig war nachdem ich kurz zuvor viel geraucht hatte.
    Zu deiner Frage: Eigentlich dachte ich dass ich einfach so davon komme da ich einen richtigen "flennbrief" an die Führerscheinstelle geschrieben habe, aber der Sachbearbeiter ist hartnäckig .
    Mein Anwalt meinte auch, dass die Bearbeiter auf 1x Konsum getippt haben durch den niedrigen Wert.

  • #44

    RA Schüller (Freitag, 26 Juni 2015 10:27)

    Klar, bei dem Wert kann man immer auf experimentellen Konsum gehen. Antwort der FS Behörde ist immer die gleiche: ÄG.

    Klingt komisch, dass der Termin für das ärztliche Gutachten nach hinten geschoben werden kann....die geben doch immer fixe Fristen....

    Aber nach einem Jahr mit jeden Tag quarzen würde ich die Frage, ob ein Monat ausreicht eher mit einem dickeren Fragezeichen versehen...aber ich sagte ja auch gestern, dass jeder Körper anders einlagert, es sind nur Richtwerte. Lass die Werte doch mal mit einem Privatgutachten (beim Hausarzt) in zwei, drei Wochen checken, dann weißt Du, was Phase ist. Brauchst Du den Lappen den wirklich existentiell, etwa weil Du irgendwo auf dem Land wohnst oder ihn für die Arbeit brauchst?

  • #45

    Niko (Freitag, 26 Juni 2015 10:33)

    @ Rechtsanwalt Schüller: Finde ich cool, dass Sie hier die Fragen beantworten, klasse :-) Sieht man so auch nicht überall

  • #46

    Ron (Freitag, 26 Juni 2015 12:54)

    Ok das klingt nach einer guten Idee! Werde bei meiner Krankenkasse mal anfragen ob sie die Kosten dafür trägt.
    Theoretisch brauche ich den Führerschein überhaupt gar nicht, weder für Arbeit, noch aus Gründen der Wohnlage. Zur Zeit besitze ich nicht mal ein Auto. Jedoch ist es nicht verkehrt einen zu haben wie ich finde..
    Vielen Dank für den guten Rat und ich denke schon dass ich spätestens bis zum Termin das Zeug irgendwie aus meinem Körper herausbekomme.

  • #47

    Dominik (Montag, 29 Juni 2015 15:23)

    Hallo
    Ich habe eine Haaranalyse machen lassen
    Es wurde wohl Kokain gefunden bzw Abbau Produkte der Wert liegt im 0,0.. Bereich
    Sollte ich jetzt noch eine machen die letzte Haaranalyse ist jetzt 1 Monat her und ich brauche sie für die Mpu
    Könnte jetzt alles raus sein ?

  • #48

    Jan (Dienstag, 30 Juni 2015 15:09)

    habe extrem viel THC konsumiert, bin seit dem 23.2 clean. rühre gar nix mehr an. bin am 9 Mai , nachdem der Urin Test aus der Apotheke negativ war, zum Abstinenzprogramm durch meinen Verkehrspsychologen geschickt wurden, auch weil ich ihn dazu gedrängt habe. Das ging natürlich nach hinten los. Im Gutachten steht das bei mir Abbauprodukte gefunden wurden sind die auf einen zurückliegenden Konsum schliessen würden. Die Maßeinheit weiß ich jetzt nicht mehr aber 10 hätte ich wohl haben dürfen und 25 wurden gemessen. Jetzt meine Frage. Lohnt es sich jetzt wieder ins Programm einzusteigen oder soll ich lieber noch etwas warten? und was geht schneller? Meine Haare wachsen ziemlich gut, ich denke so 1,5 cm pro Monat. hab immer kurze Haare , aber habe mir jetzt schon circa 3 cm stehen lassen und würde ja in circa 2 Monaten 6 cm zusammenbekommen. wenn die dann clean sind hab ich ja quasi schon ein halbes Jahr nachgewiesen oder ?

  • #49

    RA Schüller (Dienstag, 30 Juni 2015 16:47)

    @ Ron

    Leider kann ich Dir darauf keine vernünftige Antwort geben....wann war der letzte Konsum? Wie lang sind die Haare jetzt? Der Wert ist natürlich extremst niedrig....wie sähe es mit einer "privaten" Sicherheitshaarprobe aus? Dann weißt Du Bescheid...

    @ Jan...schreibe Dir morgen, muss jetzt raus hier aus der Kanzlei....

  • #50

    Rob3rt (Mittwoch, 08 Juli 2015 23:15)

    @ RA Schüller

    Erste Haaranalyse 100% sauber (6 Monate)
    Habe in meiner zweiten Haaranalyse leider ein positives ergebnis von 0,54 ng/mg Amphetamine. Es hat kein aktiver Konsum statt gefunden. Jetzt wären meine 12 Monate Abstinenz komlpett. Kann ich mit diesem Resultat trotzdem eine posiive MPU erlangen? Wie kann der Wert andersweitig zustande kommen?
    Danke

  • #51

    lars (Donnerstag, 09 Juli 2015 10:42)

    jetzt nochmal als info über den ausgang meines falles.
    kurzform:
    erste mpu vor paar jahren bestanden...
    jetzt neue mpu wegen thc, durchgefallen da in haaranalyse positiv auf amphetamin gestestet!
    vor paar wochen als ich schon mit allem abgeschlossen hatte kam ein anruf vom mpu-arzt. negatives gutachten wird revidiert :) sie glauben mir und haben den positiven amphetamin befund in dem gutachten durch äussere einflüsse erklärt.
    gutachten kam, bei der führerscheinstelle abgegeben und hab meinen lappen jetzt knapp ne woche wieder :), trotz posivitem amphetaminbefund von 0,3ng...

  • #52

    RA Schüller (Donnerstag, 09 Juli 2015 11:02)

    @Lars: Negatives Gutachten wurde aufgehoben? Das sind sechs Richtige, herzlichen Glückwunsch! Offen gesagt fände ich es super, wenn ich mir die entsprechenden Unterlagen -also das negative Gutachten und die Argumentation mit den äußeren Einflüssen- mal durchlesen könnte. Wäre wirklich klasse, wenn Du mir das mal zumailen könntest, kannst ja Deine Daten /Aktenzeichen/ Behörde etc schwärzen...ich würde gerne wissen, was die über die äußeren Einflüsse geschrieben haben und warum dass dieses mal geglaubt wurde.

    @Rob3rt: Die zweite Analyse war wann? Jetzt gerade? Schau mal was Lars geschrieben hat: Da sind wir gleich beim Thema - äußere Einflüsse. Es gibt genug Möglichkeiten der externen Kontamination der Haare mit BtM. Beispiele: Langer Aufenthalt in einem mit Cannabisrauch geschwängerten Zimmer oder aber was das Thema Amphetamin angeht: Schlafen auf einen mit Amphetamin kontaminierten Kopfkissen. Zwar wird das Haar vor der Analyse gewaschen aber die verbleibenden Reste können für eine positives Ergebnis sorgen. Ich stehe gerade mit einem forensische Toxikologen in Kontakt, der mir genau dies erzählt hat. Klar ist: Die Behörde oder das Gericht braucht eine glaubhafte Geschichte. Ist diese mit einem Gutachten eines entsprechenden Toxikologen unterfüttert, steigert das natürlich die Chancen. Wenn Du wirklich nicht konsumiert hast, bleibt nur die äußeren Einflüsse. Und die Gerichte sagen dann schnell "alles Schutzbehauptung"...und da muss man argumentativ gegenhalten. Ein Schreiben eines promovierten Chemikers und Toxikologen kann da wirklich sehr hilfreich sein. Denn das Gericht hat in der Regel keinen Plan von sowas. Das entscheidet auf einer anderen Ebene, die rein von Wahrscheinlichkeiten ausgeht. Und es ist eben wahrscheinlicher dass jemand was genommen hat als dass er auf dem falschen Kissen gepennt hat. Sehr interessants Thema...wo könntest Du denn mit dem Amphetamin in Kontakt gekommen sein? Kannst mir ggfls auch mailen, wenn Du das hier nicht so ausbreiten möchtest...

  • #53

    lars (Donnerstag, 09 Juli 2015 12:53)

    hab beide gutachten per email geschickt. ein mal das negative und das revidierte welches dann ja positiv war...

  • #54

    Rob3ert (Donnerstag, 09 Juli 2015 13:16)

    Zuerst, vielen Dank für die schnelle Antwort! Die zweite Haaranalyse war vor ca 4 Wochen, Ergebnis vor kurzem bei mir eingetroffen. Habe ne Vermutung, dass es mir auf einem Geburtstag eines "guten" Freundes untergeschoben wurde. Da waren enige Leute von Früher. - Mit deiner Info könnte es auch das Gästebett gewesen sein. Ich bin extrem unruhig seit dem letzten Gutachten. Habe letztes Jahr jeglichen Konsum eingestellt. Sogar das Zigaretten rauchen und jetzt sowas.Mein Fehler, ich hätte mich nicht in solch eine Situation begeben sollen! Mein Bekanntenkreis ist stark reduziert.
    Welches Konsummuster soll dieser Wert bedeuten? oder welche eingenommene Menge? 0,54ng/mg Amph...

  • #55

    lars (Samstag, 11 Juli 2015 18:36)

    rob3ert...
    also ich hab mit einigen toxikologen gesprochen wegen meines falles (0,3ng amph)
    also das ist bei jedem menschen stark verschieden. will dir einer nix gutes wird er sagen du hast den grenzwert um das fünfeinhalbfache überschritten. hört sich dann echt mies an.
    andererseits haben konsumenten die gelegentlich konsumieren meist werte über 5 oder sogar über oder weit über 10. 0,54 is also eigentlich recht wenig.
    das problem bei amph ist das es dort keine abbauprodukte gibt mit denen man beweisen könnte das du nicht konsumiert hast... is ne kack situaion.
    hattest du dein mpu-nachgespräch schon?
    in meinem fall war es so das ich das ganz ruhig angesprochen habe dort und den arzt überzeugt habe das es wirklich so ist. der hat sich dann mit dem labor kurzgeschlossen und mit dem psychologen und dann wurde entschieden das es trotzdem ein positives mpu gutachten gibt. (will dir aber keine falschen hoffnungen machen, sowas sind einzelfall entscheidungen und nicht die regel) ich hatte echt viel glück und auch nen guten arzt bei der mpu der sich echt für mich eingesetzt hat.
    zudem hätte die führerscheinstelle das positive gutachten auch revidieren können das es so eigentlich nicht korrekt war ( richtlinien etc...), hat sie aber nicht ( war aber auch ne extrem nette frau da meine sachbearbeiterin, leider auch nicht die regel...)
    der wert beweist eigentlich nur das du in irgendeiner form kontakt zu amphetamin hattes, er beweist keinesfalls konsum oder wissentlichen kontakt...

  • #56

    Rob3rt (Samstag, 11 Juli 2015 20:27)

    @lars
    Komme immer noch nicht mit dem Ergebnis zurecht. Es belastet mich sehr!
    Was genau meinst du mit dem mpu-nachgespräch?
    Habe die MPU noch vor mir. Und schon vermutet, dass es jetzt ne heikle Angelegenheit werden wird.

  • #57

    susi (Freitag, 17 Juli 2015 20:00)

    Hallo,
    Bin total fertig...mein Mann hatte vor einem Monat seinen MPU, bei dem die Psychologin ihn schon beglückwünschte und sagte sie sähe für ihn da kein Problem,falls seine Haaranalyse negativ wäre.Nun kam heute das Ergebnis der Haaranalyse und er ist mit 0,1 positiv auf Amphetamine und 0,02 auf THC. Wir verstehen die Welt nicht mehr,da er seit 1,5 Jahren nichts mehr konsumiert hat und seine erste Haaranalyse negativ auf alles war. Ich habe sofort dort angerufen und die Dame am Telefon meinte die Sachbearbeiterin würde sich am Montag bei uns melden und Rücksprache mut dem Arzt halten.Ob er denn irgendwelche Medikamente eingenommen habe?!
    Er hatte im Februar starke Grippe und das einzige was er genommen hat war Wick Daymed,Paracetamol und Tomapyrin. Das kann doch nicht sein.....
    Ich weiss absolut nicht was wir machen sollen,es ist der Supergau!!!! Die Psychologin war so angetan von ihm und jetzt sowas!!!!!!!!!!

  • #58

    RA Schüller (Sonntag, 19 Juli 2015 14:58)

    Also....das ist doch das gleiche Programm wie oben schon bei einigen anderen...ich habe mir von Lars die Gutachten vorlegen lassen, bin aber wegen ziemlicher Auslastung hier noch nicht dazu gekommen, diese zu lesen um aus der Argumentation evtl etwas für die anderen hier ableiten zu können...werde mich Anfang der Woche mal dransetzen. Beide Werte Deines Mannes sind total niedrig und der Ansatz Kontamination von außen sicherlich nicht aussichtslos. Habt ihr mal eine Zweitanalyse durchführen lassen? Wäre mal interessant...

  • #59

    J. (Sonntag, 19 Juli 2015 19:18)

    Hallo, mein Freund hat Freitag einen Brief erhalten , dass er sich testen lasten soll auf drogen , Wegen verdacht auf weiteren Drogen konsum und wegen seiner Fahrerlaubnis. Er wurde ca ende februar/ Anfang März erwischt per urin Probe auf drogen und dieser fiel positiv aus. Nun unsere fragen.
    1. Macht er sich strafbar wenn er ein Tag vor dem Termin seine körperbehaarung abrasiert ?
    2. Mitte nächsten monat hat er den Termin bekommen das er bis dahin sich in der Klinik gemeldet haben muss für einen Termin, er durfte nicht selber einen Arzt entscheiden muss sondern zu einer bestimmten klinik, er hat ca 2cm lange haare , geht ca. Alle 2-3 Wochen zum Friseur, können die da eine haaranalyse tätigen oder sind die haare zu kurz? Ist es dann noch nachweisbar das er mal was genommen hat?
    3.muss man die Kosten selber tragen für den test?

  • #60

    Leon (Sonntag, 19 Juli 2015 21:51)

    Hallo! Ich habe im oktober diesen jahres meine 2. Haaranalyse! Meine 1. im april war erfolgreich. Nun habe ich vor einem monat eine nacht mit ein pa "alten" freunden verbracht und als ich ziemlich angetrunken war habe ich mich dann darauf eingelassen ein pa nasen mit zu ziehen...am nächsten tag hab ich es so dermaßen bereut und mich seit dem auch nicht mehr bei denen gemeldet..wie steht nun meine chance im oktober eine "saubere" probe abzugeben? Und warum hab ich das gefühl das ich die antwort schon kenne..?
    Und dann meine 2. Frage: kann ich falls jetzt die antwort kommt das es sicherlich zu sehen ist einfach im oktober die haare schneiden und warten bis sie wieder die richtige länge haben und dann zum 2. Test gehen?

  • #61

    RA Schüller (Montag, 20 Juli 2015 16:50)

    @ J:

    Strafbar macht er sich nicht. Wenn die Haare zu kurz sind, muss der Test eben anderweitig durchgeführt werden. Die Kosten für die Probe sind selber zu tragen, logo. Es gilt das Verursacherprinzip. Und wer Drogen nimmt, verursacht die Analyse. Die Haare sind übrigens zu kurz, es werden in der Regel sechs cm genommen. Wenn ihr mehr wissen wollt was Deinen Freund angeht, schickt mir eine Mail. Ich brauche dann mehr Details. Geht um Cannabis, jetzt ärztliches Gutachten nehme ich an. Hierbei sollte man sich bewusst sein, dass man manche Sachen besser für sich behält. Dazu gehört auch die Aussage, schon mehrfach im Leben gekifft zu haben (=zumindest gelegentlicher Konsum = schlechte Antwort). Nur einmal gekifft also. Wann? Im Zeitraum von 5 bis maximal 6 Stunden vor der Blutabnahme. Warum? Weil die Behörden argumentieren, dass bei einmaligen Konsum die aktive THC Wert binnen 6 Stunden auf null ist. Liegt der Konsum länger zurück ist die Schlussfolgerung der Behörde: Regelmäßiger Konsum. Auf die Frage, ob Cannabis und Alkohol am selben Abend konsumiert wurden lautet die Antwort: Nein. Trenne immer sauber. Warum? Weil der Mix aus Alkohol und Cannabis aus Sicht der Behörden gemeingefährlich oder noch schlimmer ist und der Führerschein und die Fahrerlaubnis dann nicht mehr zu retten sind. Wenn ihr mehr wissen wollt, schreibt mich per Mail an. Schaue mir gerne mal die Akte an. Wenn ihr mir den ein paar Taler da lasst. Ansonsten viel Glück.

  • #62

    RA Schüller (Montag, 20 Juli 2015 16:58)

    @ Leon: Wenn Du die Finger nicht davon lassen kannst, warum lässt Du es nicht einfach mit dem Führerschein? Brauchst Du ihn beruflich? Wenn nicht: Leb Dich aus und kauf Dir ein cooles Bike. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass der Konsum entsprechend nachgewiesen werden kann. Geh halt mal zwei Wochen zum Haaranalysten Deiner Wahl, dann kennst Du das Ergebnis vorher. Haare schneiden wäre ne Maßnahme, aber sowas kann auch mal nach hinten losgehen wenn mit der Behörde besprochen war, dass die Haare das Untersuchungsmedium der Wahl sind. In der Regel sind die Metaboliten nach ca 6 Monaten wieder raus, bei 1 cm Wuchsgeschwindigkeit pro Monat irgendwie logisch. Wenn Du den Termin verschiebst, hast Du unter Umständen eine Lücke im Abstinenzzeitraum...das ist eher uncool. Meine ehrliche Antwort: Spar Dir das Gequatsche von der Reue. Hast doch keine Straftat begangen. Wenn Du den Lappen nicht brauchst, verzichte echt drauf. Ansonsten bleib eben konsequent und zieh die Zeit ohne Drogen durch - mit Alkohol als Substitutionsmittel. Falls möglich.

  • #63

    Tony (Montag, 20 Juli 2015 17:36)

    ich wurde mit einer minimalen menge Speed im Urin erwischt...
    ich bin nun von dieser Drogen weg, da sie mich kaputt gemacht hat.
    nun bin ich leider wieder schwach geworden und habe vor 2 Wochen LSD zu mir genommen. ich weis es war ein Fehler, ich wünschte es wäre anders gekommen.
    nun habe ich die Befürchtung das ich meinen nächsten Test nicht bestehe....

  • #64

    J. (Montag, 20 Juli 2015 20:19)

    Danke für die schnelle Antwort und hilfe. Hierbei ginge es aber nicht um Cannabis sondern um koks , hat sich ca im Zeitraum von Dezember bis März mehr mal was durch die nase gezogen.. bereut es nun zu tiefst und ist endlich davon weg. Nun hat er Angst das es trotzdem irgendwie nachweisbar ist. Aber eigentlich müsste es nicht mehr nachweisbar sein oder ? Danke für ihre Hilfe!

  • #65

    RA Schüller (Dienstag, 21 Juli 2015 09:41)

    @Tony: Urintest oder wovon redest Du? Haaranalyse? In der Regel wird bei den Haaranalysen nicht auf LSD und die entsprechenden Abbauprodukte getestet. Es gibt noch keine sichere Routinemethode zum Nachweis von LSD im Haar soweit ich weiß. Insofern würde ich jetzt nicht in Panik verfallen.

  • #66

    lucky luke (Dienstag, 21 Juli 2015 13:44)

    war auf einem konzert ( drei age open air) bin seit eine halben jahr alkohol u, drogen-sprich marihuana frei- was echt mal herlich ist-mache eine arranalyse- alkoj´hol test war erfolgreich bestanden- im august kommt der marihana tast, nun zur frage- habe angst das ich passive mitgeraucht habe ohne es zu wollen, obwohl ich öfter nicht eingeatmet hatte, wurde ich egelrecht bomardiert mit rauchwolken, gott sei dank alles an der frischen luft und ich mit etlichen atempausen-hatte mich weder breit nch benebet gefühlt, nun endlich frage ich kann es sein das dadurch etwas in das haar gelangen kann und ich meinen test nichzt bestehen tue- das würde mich brennend interesieren. da ch endlich meinen führerschein haben will. ich weiss das ich weder mitgeraucht noch freude am passiven evt. versehentlichen einatmen gehabt habe. alle die ich bisher gefragt habe , gaben mir entwarnung, aber ich trau dem ganzen nicht so recht, nitte um fachkundige aussage - danke leute

  • #67

    lars (Dienstag, 21 Juli 2015 20:44)

    @lucky luke
    klar ist auch passiver konsum von canabis nachweisbar in den haaren. jedoch wird dann, wenn positiv, eine zweitananalyse gemacht in der auf abbauprodukte getestet wird. wenn du wirklich nicht selber geraucht hast ist diese dann negativ und du bist fein raus... wenn ich du wäre würde ich aber einfach mal so ein umfeld, gerade wenn du weisst was du vor dir hast, meiden. erstens musst du dann keine angst haben positiv getestet zu werden, zweitens wirst du nicht verleitet evtl doch mal zu ziehen.
    aber wenn du echt net gezogen hast, mach dir keinen kopf erstmal :), falls doch, auch wenn nur einmal....

  • #68

    Clasca (Freitag, 31 Juli 2015 15:52)

    Wie lange dauert es denn ungefähr, bis die FSST sich meldet? Wurde anfang März bei einer Personenkontrolle mit Speed erwischt und habe bis heute nichts gehört. Aussagen wurden auch keine gemacht

  • #69

    RA Schüller (Montag, 03 August 2015 09:35)

    @Clasca:: Darauf lässt sich leider keine auch nur annähernd genaue Aussage machen...von ein paar Wochen bis zu einem Jahr (oder mehr!) ist alles drin. Was ist denn aus dem Ermittlungsverfahren geworden?

  • #70

    RA Schüller (Montag, 03 August 2015 09:43)

    Wenn das Verfahren noch nicht beendet ist, kann es sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde noch keine Nachricht erhalten hat. Also erstmal Konsum von Speed und anderen "harten" BtM unterlassen. Der bloße Besitz von anderen BtM als Cannabis rechtfertigt die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens, § 46 Abs. 3 FeV i.V.m. § 14 Abs. 1 S.1 Nr.2 bzw. Nr. 3 FeV. Vor der Teilnahme an einem solchen Gutachten ist eine Beratung bei einem BtM Anwalt dringend anzuraten. Sie können also nicht davon ausgehen, dass die Sache vom Tisch ist. Für mehr Infos brauchen Sie Akteneinsicht.

  • #71

    Benny (Donnerstag, 06 August 2015 18:29)

    Servus, ich muss eine Mpu wegen Alk. machen.Ich habe vor 2 Wochen das letzte mal was getrunken und war regelmäsiger Kiffer.ich habe eine Glatze und muss mit halt Für die Mpu Haare wachen lassen . wie lange muss ich warten, bis ich meine Haare ohne gefahr Wachen lassen kann und weder Thc noch Alkohol nachweißbar sind .....Habe zwar schon paar infos gefunden , brauche aber einfach mal ne klare ansage.....
    Ab wann kann ich die Haare für ne Analyse Wachen lassen ??

    Vieeelen dank im vorraus ;)
    Benny

  • #72

    RA Schüller (Freitag, 07 August 2015 11:44)

    @Benny, klare Ansagen sind da eben schwer zu machen. Mindestens drei Monate, aber die Haaranalyse ist doch nicht zwingend vorgeschrieben. Zumindest hier in Bremen wird dann einfach Urin bzw Blut genommen. Lass Dich Deinen Anwalt drum kümmern, der soll das mit der Behörde klar machen.

  • #73

    Dany (Freitag, 14 August 2015 02:51)

    Hallo alle zusammen und erstmal ein großes Dankeschön an Herrn Schüller für die Seite und seine Kommentare/Fachantworten!!
    Ich habe meinen Führerschein auch wegen Cannabis verloren. Muss jetzt erstmal 6 Monate nachweisen dass ich Drogenfrei bin. Habe seit April nichts mehr geraucht
    Jetzt zu meiner Frage/Rat an euch: Habt ihr die haaranalyse erst nach 6/12 Monaten gemacht oder in Abschnitten?

  • #74

    carsten (Samstag, 15 August 2015 22:38)

    Hallo Antrag auf Wiedererteilung des FS bei der FSST gestellt!
    Auflagen der FSST: Beibringen von 2 Urinsc.,1 Haarprobe auf Drogen
    innerhalb von 3 Monaten Haarlänge mind.3 cm!!
    Urinsc.beide ok bei Haarp.(3,5 cm) 0,16ng/mg Amphetamin festgestellt letzter Konsum mind.10 Jahre her!Was kann man tun Zweitanalyse ,Gegenprobe,anzweifeln ,Rückstellprobe???War noch nicht beim Frisör! im voraus DANKE

  • #75

    niko (Montag, 17 August 2015 20:05)

    Hallo. Ich war bei der Mpu und bin durchgefallen, weil ich 0,07 THC in meinen Haaren noch drin hatte. Nun habe ich meine Haare geschnitten und 6 Monate gewartet. Und habe vorher meine Haarprobe machen lassen...nun habe ich trozdem nach einem halben Jahr...0,047 THC man darf ja nur 0,02....woran kann das liegen?!?!

  • #76

    Jenny (Mittwoch, 26 August 2015 07:04)

    Ich wohne in der Schweiz, und habe hier meinen Führerschein abgenommen bekommen( Schweizer Schein ). Die Polizisten haben gesagt wenn nichts im Blut ist oder wenig, krieg ich ihn zurück. Habe ca 10 Stunden vorher Obiate genommen, aber auch nicht viel. Kann das schon raus sein ? Habe gelesen es bleibt ca 8 Stunden im Blut. Sie haben gesagt, ich solle warten bis ich Post von der FSS bekomme. Und dürfe ab jetzt nicht mehr fahren. Kann mein Blut sauber sein nach 8 Stunden ?

  • #77

    Kris (Montag, 07 September 2015 12:23)

    Ahoi,
    Ich habe eine frage bezüglich der Haaruntersuchungen bei BTM (Cannabis), es liegt nun 5 jahre zurück und lebe nach einer Therapie bei der Drobs nur noch Abstinent. Meine frage ist welche Haare sind dafür zulässig ? Kopfhaare hab ich so gut wie keine (die wollen einfach nicht wachsen bzw. mir fallen diese aus) Was bei mir gut wächst sind meine Barthaare, sind diese auch zulässig, oder besser gefragt werden die anerkannt ?

  • #78

    RA Schüller (Montag, 07 September 2015 12:40)

    @ Carsten: Sorry, bin spät dran. Zweitanalyse einholen. Dann mit externer Kontamination argumentieren. Die Argumentation sollte durch das Statement eines Sachverständigen unterfüttert sein, ich helfe gerne mit entsprechenden Adressen weiter, melde Dich einfach per Mail...

    @Niko: THC COOH oder was wurde da gemessen? Musst schon sagen, worum es geht...

    @Jenny: Nachweisdauer von Opiaten und Opiodiden in Blut und Urin sind ca 2 - 4 Tage. Im Haar bis zu 3 Monaten. Was waren das für Opiate?

    @Kris: Im Bedarfsfall können auch andere Haare als die vom Kopf genommen werden. Bei Achselhaaren beträgt die Wuchsgeschwindigkeit auch ca 1 cm pro Monat. Allerdings ist der Anteil der telogenen Haare hier ziemlich hoch, nicht selten 50 %. D.h. diese Haare wachsen nicht mehr, was zu wenig aussagekräftigen Ergebnissen führen kann. Hat die Fahrerlaubnisbehörde denn explizit eine Haarprobe bei der MPU angeordnet? Geht doch auch anders....

  • #79

    Kris (Montag, 07 September 2015 12:53)

    Ich wollte mich bei einer MPU vorbereitung anmelden, die fragten mich ob ich schon nachweise hätte , natürlich nicht. Nun wollte ich 6 Monate mit der Barthaar analyse abstinenz nachweisen und dann über den MPU vorbereitungskurs UK´s machen lassen für ein weiteres halbes jahr. Bisher benötigte ich den FS garnicht zumindest 5 Jahre lang nicht. Nun mache ich mich nächstes jahr im Mai selbstständig und da brauche ich den FS. Ich muss ja auch weiter kommen Harz 4 ist für mich keine option. Ich habe mich mit meiner damaligen situation gut auseinander gesetzt, für mich selber mein suchtverhalten analysiert. Gleichzeitig fand ich einen weg der mir hilft nicht wieder in das alte Muster zu fallen. Wenn ich ehlich bin gibt es auch nach 5 Jahren immer wieder (gott sei dank eher selten) momente wo ich wohl zur tüte greifen möchte. Es währe vermessen zu sagen ich bin sauber, nie wieder kiffe ich. Davor ist niemand gefeit. Solange das in meinem kopf ist und das auch so verstehe, hällt es mich ab mit den sch... kiff reinzu ziehen.

  • #80

    RA Schüller (Montag, 07 September 2015 13:45)

    Also das Zeitfenster bzgl des Abstinenzzeitraums ist in der Regel eben ein Jahr. Wenn Du entsprechende Körperbehaarung hast, kannst Du das natürlich probieren. Aber Barthaar? Ist Dein Bart denn schon so lang? Ehrlich gesagt hatte ich noch keinen Mandanten mit dieser Problematik. Wenn der Bart schon sein über einem halben Jahr wächst dürftest Du ja nahe an Robinson Crusoe sein. Eine andere Möglichkeit wäre der Versuch die FE-Behörde davon zu überzeugen, dass Deine Verhaltensmuster sich auch schon jetzt hinreichend verändert haben und die neuen Muster stabil sind. Hat bei einigen der Mandanten hier schon geklappt aber man braucht schon einen bekannten Gutachter, um sowas durchzubringen....

  • #81

    G.Tuerkan (Donnerstag, 10 September 2015 18:39)

    Hallo....ich muss eine Mpu machen um sie überhaupt anfangen zu können 1jahr Betäubungsmittelabstinez nachweisen hab mich für die haaprobe entschieden die erste Probe gab ich am 10.02.2015 mit 6 cm haarlänge. Antwort in dem analysierten haarabschbitt war keine vorgenannte Substanzen nachweisbar stütz somit die Glaubhaftigkeit von einer Abstinenz von etwa 6monaten. Die 2 Probe gab ich am 20.08.2015 nun aber der Schock es wurden 0,025 ng/mg thx nachgewiesen also ist das Ergebnis nicht geeignet. Obwohl ich kein Kontakt hatte mit sowas verstehe ich dieses Ergebnis nicht was kann ich tun verstehe nicht wie das sein konnte

  • #82

    RA Schüller (Freitag, 11 September 2015 08:43)

    Auch Hallo :-) 0,025 ng/mg (oder mL?) von was bitte? THC? THC COOH?

  • #83

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 11 September 2015 09:29)

    Dazu gibt es noch folgendes anzumerken: Die Bestimmungsgrenzen für chromatographische Verfahren liegen nach der Hydrolyse bei 10 ng/ml für THC COOH und bei 0.02 ng/mg für aktives THC....kann also nur aktives THC gewesen sein. Und bei diesem Wert, der sich sehr nahe an der Nachweisgrenze bewegt, kann sich sowas theoretisch durch Passivkonsum erklären lassen. Aber ob sich das dann auch praktisch umsetzen lässt und die Behörde oder das Gericht das glaubt, ist eine ganz andere Frage....

  • #84

    G.Tuerkan (Freitag, 11 September 2015 13:59)

    Danke erstmal für die Antwort.… steht nur 0.025ng/mg denke auch das es das aktive ist weil die Grenze bei 0.02ng/mg stand oben in der lieste hab jetzt das dicke Problem das der erste Test nicht mehr anerkannt wird und ich wieder 1jahr Abstinenz nachweisen muss kann beschwören das ich nix konsumiert habe definitiv auch nicht passiv ob ich einem Konsumenten die Hand gegeben habe kann ich leider nicht sagen weil ich nicht hinter die Stirn gucken kann von Leuten

  • #85

    RA Schüller (Freitag, 11 September 2015 15:13)

    Schreiben Sie mir eine Nachricht per Mail. Ich sende Ihnen Vollmacht und Vorschusskostennote zu, Sie senden mir per Mail Ihre Unterlagen. Ich kann das nicht beurteilen, ohne Akteneinsicht genommen zu haben. Kein Plan, wie dieses Ergebnis zustande gekommen ist. Vielleicht nehmen Sie gerade ab? Dieser niedrige Wert könnte durch Rückdiffusion des im Fettgewebe gespeicherten THC beim Abnehmen zustande kommen. Wäre zumindest eine denkbare Möglichkeit. Wie gesagt, ich müsste mir das genauer anschauen und dann mit der Behörde Kontakt aufnehmen um zu schauen ob sich noch was retten lässt.

  • #86

    123.k (Freitag, 11 September 2015 19:14)

    Kann man sich krankschreiben vor dem Test?

  • #87

    123.k (Freitag, 11 September 2015 19:21)

    Also mir steht ein Drogentests vor und ich wollte fragen oben ein krankschreibung wegen einer chronischen Krankheit möglich ist das
    Man ein neuen Termin bekommt obwohl die Frist abläuft ?

  • #88

    Leon (Dienstag, 15 September 2015 09:55)

    Ich könnte im Oktober zur 2. haaranalyse doch im Oktober sind erst 4monate seit dem letzten Konsum vergangen. Nun habe ich Bescheid bekommen, dass ich bis zum 4.12. Zeit hätte meine Mpu zu machen bei der, wie mir damals gesagt wurde, die 2haaranalyse durchgeführt wird. Kann ich nun einfach den spätesten Termin, also den 4.12. , wahrnehmen und erst im Dezember meine 2. haarprobe abgeben? Da ich dann 2monate zu lange zwischen den beiden abzugebenden haaranalysen läge.

  • #89

    Petr (Donnerstag, 24 September 2015 15:29)

    Hallo Herr Schüler,
    ich habe oben geschriebene Fälle aufmerksam verfolgt und hätte eine Frage generell zum Thema.
    Oben auf Ihrer Seite unter dem Absatz"noch ein paar Fakten"steht die folgende Aussage bei Amphetamin ist intensiverer Konsum notwendig damit ein Nachweis in den Haaren wahrscheinlich ist....

    Wie soll ich das verstehen?
    Ich lese hier zB Beiträge von 0.16ng/mg oder 0,3 oder auch 0,1 wobei die jeweiligen Verfasser beschwören nichts konsumiert zu haben!
    Rein retorisch gesehen, wenn diese User konsumiert hätten wäre dieses dann ein "intensiver Konsum"oder anders rum gefragt was ist ein intensiver nachweisbarer Konsum in ng/mg?
    Schon mal ein Dankeschön vorab!

  • #90

    RA Schüller (Freitag, 25 September 2015 09:14)

    Hallo Petr, ich habe dazu ein, zwei Aufsätze hier irgendwo rumfliegen. Ich suche das mal raus und melde mich nochmal. Grundsätzlich gibt es immer wieder Divergenzen zwischen dem, wie die Abbau- und Einspeicherungsprozesse angeblich nach "wissenschaftlichen Erkenntnissen" so laufen sollen und der Realität. Und in der Tat: Hier melden sich öfter Leute mit positiven Befunden auf Amphetamin und Kokain die mir Stein und Bein schwören, nichts genommen zu haben. Irgendwo enden dann auch die Erkenntnismöglichkeiten woher das kommt. Ich nehme das vielen Leuten ab, anderen wiederrum nicht so ganz. Für die behördliche und gerichtliche Entscheidung zählen am Ende nur die Fakten und die Wahrscheinlichkeiten. Ist ein bestimmter Sachverhalt ziemlich wahrscheinlich (=Substanz in Blut und/oder Haaren nachgewiesen bedeutet mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine vorsätzliche Einnahme. Jedenfalls statistisch betrachtet. Die theoretisch denkbare Kontamination von außen durch Stäube, Rauch oder die "jemand hat mir was ins Glas getan" Nummer kann man zwar vortragen, aber es braucht schon einen sehr dezidierten und nachvollziehbaren Vortrag, um damit durchzukommen. Die bloße Möglichkeit oder der Umstand, dass es der Betroffene so schildert, retten ihm nicht den Führerschein. Insofern sind die Diskussionen über Abbauwerte, individuelles Absorptionsverhalten und dergleichen immer etwas müßig. Denn: Klare und wirkliche nachvollziehbare Erklärungen, warum ein Wert positiv ist, wird es oft nicht geben. Sei es aktives THC, dass noch Wochen nach dem Konsum nachgewiesen wird, seien es Spuren von Kokainabbauprodukten in den Haaren, die unerklärlich sind. Das alles wird man häufig als statistisch betrachtet unwahrscheinlich einstufen müssen. Heißt: Diese Möglichkeiten gehen zu Lasten des Betroffenen und werden ausgesiebt. Würdest Du als Richter auch nicht anders machen. Welche Variante erscheint deutlich wahrscheinlicher? Für ein Urteil braucht es keine 100 %ige Überzeugung. EIn hohes Maß an Überzeugung reicht, Restzweifel dürfen bestehen bleiben...

  • #91

    christina (Samstag, 26 September 2015 00:43)

    Hallo. Wurde ende Februar mit 3.5 nanogramm thc mit dem Auto erwischt. War vorher Rückfällig geworden. Gut 1 Monat fahrverbot. Alles rechtens. Dann wurde ich 4 Wochen später nochmal angehalten. Diesmal mit alkohol. Habe den alk test gemacht und sollte nochmal Urin abgeben hatte ich auch freiwillig gemacht weil ich ja sicher war da kein Konsum mehr statt gefunden hatte. Test war positiv auf Amphetamin. Ich bin ausgerastet und wollte einen weiteren da ich nix konsumiert hatte. Bei der Blutprobe kam raus 0.27 Promille und 0.9 nanigramm thc. Jetzt soll der Fs weg. Meine Frage lautet. Da ich in den Monaten der Rückfällig keit täglich abends was geraucht habe setzt sich das ja auch im fettgewebe an. Wenn das beim abnehmen freigesetzt wird geht es ja in Blut und Urin über. Ist es dann auch in den Haaren? Bei einem Haar test wäre dann das abbauprodukt nachgewiesen? Gilt das dann als positiv oder negativ? Und wenn ein haar test gemacht wird auf thc wird dann automatisch mit auf Alkohol getestet? Über Antwort freue ich mich?

  • #92

    peter (Dienstag, 29 September 2015 20:22)

    Hallo! Erstmal vielen Dank dass Sie uns einfach so helfen! Bräuchte einen Rat: Ich wurde am im Juli am Steuer erwischt und es wurde ein Bluttest gemacht (alles andere hab ich verweigert bis auf die Hampelmannübungen - ich Depp). Nun wurde das Verfahren vom Staatsanwalt eingestellt und jetzt wohl an die Führerscheinstelle übergeben. Sollte ich jetzt - ohne bereits Post bekommen zu haben - schon mal anfangen mit Abstinentsnachweisen? Ginge da Urin? Weil Haare wären noch extrem schlecht - ich würde diese jetzt erstmal abrasieren und dann wirklich auch abstinent leben. THC habe ich seitdem nicht mehr konsumiert, sollte also langsam aber sicher nicht mehr nachweisbar sein. Möglicherweise wurden im Blut aber noch Alkohol, Amphetamine und Kokain gefunden. Damit ist der FS auf jeden Fall weg inklusive der Fahrerlaubnis oder gibt es Fälle, wo Leute mit einem blauen Auge davon gekommen sind (sprich MPU und dann FS wiederbekommen)? Leider brauche ich den FS beruflich. Sollte ich jetzt schon mal einen Anwalt konsultieren? Und mit den Abstinentsnachweisen beginnen (Urin?)?
    Vielen Dank für die Mühe im Vorwege!

  • #93

    RA Schüller (Mittwoch, 30 September 2015 11:11)

    @Peter: Solange keine konkreten Werte vorliegen ist da natürlich schwer was zu sagen. Du selber kennst Deine Konsumverhalten am besten, weißt, wann Du welche Droge in welcher Menge und Häufigkeit zu Dir genommen hast. Auf jeden Fall weg ist er, wenn Speed und Kokain bzw. deren Abbauprodukte und / oder Alkohol samt THC festgestellt wurde (musstest Du pusten - warum wurde die Blutentnahme angeordnet?). Oden eben die THC Werte sind zu hoch...wenn Du noch nicht vorher aufgefallen bist, ist so ziemlich jeder aktive THC Wert mit Probierkonsum zu erklären, solange der THC COOH Wert nicht höher als 80 ng ist. Solche Abbauwerte können nach neueren Forschungen durchaus auch bei der "ersten Tüte in meinem Leben" vorkommen - gutes Gras vorausgesetzt. Um auf Deine Frage zurückzukommen: Klar kannst Du schon mal ein Abstinenzprogramm bei einem der üblichen Verdächtigen wie TüV oder Dekra starten. Das kostet nicht die Welt und die Zeit hast Du hintenraus gespart. Allerdings sollten zwischen dem letzten Konsum von Cannabis und der Blutentnahme 3 Monate vergangen sein, sonst ist womöglich gleich die erste Probe unverwertbar da voll mit Metaboliten...kannst vorher zur Sicherheit eine Analyse über den Hausarzt laufen lassen. Das Abstinenzprogramm kannst Du bei diesem aber nicht machen, wird nicht anerkannt....

  • #94

    RA Schüller (Mittwoch, 30 September 2015 11:28)

    @Christina:

    So wie sich das anhört, schaut es nicht gut aus. Erstmal wird die Behörde Dich als zumindest gelegentliche Konsumentin einstufen, da Du zweimal auffällig geworden bist mit aktiven THC Werten, einer davon über den Grenzwert von 1,0 ng / ml THC. Dieser Wert wird mit dem nachfolgend gemessenen Wert von 0,9 ng zum gelegentlichen Konsum = mindestens 2 mal. Zudem wurde Alkohol mit THC gemischt, was bei den Behörden bedeutet: Fortgeschrittene Drogenproblematik (entsprechend der Anlassgruppe in den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung). Über Deine weitergehende Fragen kommt es für die Frage der Eignung nicht an, tut mir leid, dass ich keine besseren Nachrichten für Dich habe.

    Schöne Grüße aus Bremen

  • #95

    fischer (Mittwoch, 30 September 2015 21:38)

    Hallo ich muss am 24 November mpu absolvieren um den Schein wieder zu bekommen. Muss eine Abstinenz von sechs Monaten nachweisen und mein letzter konsum war am 08.06.15. Meine Haare wachsen ziemlich schnell so durchschnittlich 1,2 cm. Würde ich diese haaranalyse bestehen oder wurde ein positives Ergebnis rauskommen. Habe regelmäßig 5 Monate lang geraucht.

  • #96

    RA Schüller (Donnerstag, 01 Oktober 2015 08:49)

    @Fischer: Metaboliten sollten seit ca 8.9.2015 nicht mehr eingelagert worden sein. Wird ja nur das in den Haaren eingelagert, was noch im Blut ist. Aber im Zeitraum zwischen dem letzten Konsum und den ca 3 Monaten Abbauzeit des THC COOH wurde mit Sicherheit einiges in den Haaren "abgespeichert". Wie lang sind Deine Haare denn jetzt? Ich meine die Rechnung ist doch einfach. Ca 3 Monate braucht man, bis nichts mehr eingespeißt wird = ca 3,6 cm, sicherheitshalber 4 cm. Heißt: In den vorderen (meine zur Haarspitze hin) 4 cm Deiner Haare werden Infos stecken, die mit einem Abstinenznachweis vermutlich nicht so wirklich gut zusammen gehen. Im Teil der Haare, der zum Haaransatz, sprich zum Kopf geht, wird sich dann hoffentlich nichts mehr finden lassen....so einfach wird das also nicht, wenn Deine Haar etwas länger sind....

  • #97

    fischer (Donnerstag, 01 Oktober 2015 16:07)

    Meine Haare sind jetzt ungefähr 6.5-7 cm hab die spitzen zwei mal in der Zeit schneiden lassen . Also reicht diese Zeit noch oder wie . Immerhin hab ich ja nichts geraucht in der Zeit und das wollen sie ja wissen. Das sieht man doch das ich 6 monate nichts geraucht habe . anhand desen das die Werte fallen ?

  • #98

    Klaus (Donnerstag, 01 Oktober 2015 20:39)

    Hallo,
    wenn ich 1mal im Monat einen Joint geraucht habe mit ca.1g Cannabis kann dies bei einer Haaranalyse festgestellt werden?
    Werden bei einer Haaranalyse immer nur der aktive THC Wert gemessen oder auch dessen Abbauprodukte THC COOH?

  • #99

    Lisa (Freitag, 02 Oktober 2015 12:49)

    Hallo,

    mein Verlobter muss eine Mpu machen und hat im Grunde auch schon alles hinter sich gebracht ( Uk, Kurs ect.). Jetzt war er bei der Fs um alles rechtzeitig zu beantragen und dann das anschließende Gutachten zu machen. Allerdings hat die Fs seine Akte verschlampt. Das ganze dauerte fünf Monate bis die Akte endlich da war. Wie der Teufel es will hat er vor ca zwei Wochen Amph genommen. Jetzt war er beim Gutachten und da sagte man ihm, er müsse die fehlenden fünf Monate noch mit Abstinenz belegen in Form einer Haarprobe. Das Gespräch war super... Allerdings muss er diese Probe innerhalb einer Woche abgeben. Besteht die Möglichkeit das ganze noch rauszuzögern oder mit positiver mpu rauszukommen?
    Danke im Voraus für die Hilfe!!!

  • #100

    Ulrich (Freitag, 02 Oktober 2015 23:10)

    Hallo!

    Wurde am Steuer erwischt mit 1,9 ng THC und 27 ng COOH erwischt und hab nun von der Führerscheinstelle ein medizinisches Gutachten aufgedrückt bekommen (schon mal was Gutes, oder?). Ich muss mich binnen 8 Tagen bei einem zertifizierten Gutachter melden und binnen 6 Wochen muss dieses abgeschlossen sein. Ich würde am 8.8. kontrolliert und nun tickt die Uhr. Habe hier rausgelesen, dass die Blutwerte auf einen gelegentlichen Konsum hinweisen (bzw. man dies so drehen kann).

    Wo kann ich am Besten mich testen lassen, ob noch was im Urin zu finden ist? Wie sieht es in der Rechtsmedizin o.ä. Instituten aus - wie messen die meinen Urin? Wird da auch aufs Nanogramm genau gemessen oder ist das eher so ein positiv/negativ Test? Wenn ich ab jetzt jeden Tag mind. 3 Liter oder mehr trinke, könnte ich es hinbekommen, dass die Tests negativ werden? Habe vor dem 8.8. sehr regelmäßig konsumiert (täglich, ca. 1g / Tag).

    Wie kriege ich es am Besten hin, dass ich die 6 Wochen, die ich Zeit habe am Besten hinauszögern kann, wenn ich mich binnen 8 Tagen melden muss?

    Vielleicht noch ein paar Tipps, wie ich mich verhalten soll? Danke für Ihre Hilfe! Sie tun wahrlich viel für uns!

  • #101

    RA Schüller (Montag, 05 Oktober 2015 13:07)

    @Klaus:

    Es wird auf aktives THC und die Metaboliten getestet...und auch bei einem eher seltenen Konsum von Cannabis steht der Nachweis in den Haaren zu befürchten.

    @Lisa: Ganz ehrlich - das hat nichts mit dem Teufel zu tun. Das ist Dummheit, man kann nicht immer die Nummer 666 für alles verantwortlich machen. Wenn sich das Amphetamin in den Haaren nachweisen lässt, kann er das Jahr nochmal von vorne anfangen. Rauszögern geht nicht - allerdings würde ich schon mal leise bei der Behörde anklopfen, ob der Nachweis der einjährigen Abstinenz nicht reicht, die Verzögerung hat diese ja zu vertreten - aber am Erfordernis der Abstinenz ändert das ja nichts. Wann war das abstinente Jahr denn vorbei?

    @Ulrich: Also Deine Werte beweisen für sich gesehen keinen gelegentlichen Konsum. Die können auch durch Einmalkonsum entstanden sein. Deshalb möchte die Behörde mal schauen, ob sich noch Rückstände bei Dir messen lassen in ein paar Wochen. Ich gehe mal stark davon aus, dass Du seit dem 8.8.2015 nichts mehr konsumiert hast. Wenn das so ist, sieht es schon mal ganz gut aus. Wenn nicht: Das Eis wird dünn. Diese Werte sind für sich gesehen nicht ausreichend, um die FE zu entziehen. Ob das äG dann für Dich positiv enden wird, hängt natürlich davon ab, was Du bei der Anamnese so erzählst. Und darauf, was in der Akte steht. Wichtig ist,dass Du die 8 Tage Frist nicht verschwitzt. Melde mich mal per Mail bei mir, wenn ich in die Akte schauen und Dich beraten soll. Macht immer Sinn, ist natürlich aber Deine Entscheidung. Bitte normal weiter trinken, sonst gehen die Kreatininwerte zu sehr in den Keller und die Probe ist nicht verwertbar und der Lappen damit weg. Wie gesagt: Es sieht auf den ersten Blick nicht schlecht aus, aber um Dich genau auf das äG einzustellen, muss ich die Akte sehen.

    @Fischer: Es geht nicht um fallende Werte. Es geht darum, dass keine Abbauwerte in den Haaren festgestellt werden. Das kann klappen anhand dessen was Du hier schilderst, muss aber nicht. Vom Gefühl her würde ich eher sagen, das haut hin, aber bei den Fragen wie "wird noch was nachzuweisen sein?" kann man meist nur die Kristallkugel bemühen. Wenn Du es genauer wissen, willst, mach eine private Analyse und dann hast Du Sicherheit. Zudem hast Du dann eine Vergleichsprobe, wenn diese negativ, die offizielle Probe aber positiv ist...

  • #102

    RA Schüller (Donnerstag, 08 Oktober 2015 15:45)

    Ich werde die offenen Fragen morgen beantworten. Bis dahin weise ich auf folgenden Artikel hin:

    Bitte lesen, es geht um wirklich bahnbrechende Erkenntnisse eines Freiburger Forscherteams über die mögliche Unverwertbarkeit von Haaranalyse in Hinsicht auf THC COOH wegen der Möglichkeit der externen Kontamination. Die Studie ist der Knaller:

    http://www.strafverteidiger-schueller.de/2015/10/08/thc-nachweis-in-haaren-unsicher-thc-cooh-%C3%BCbertragung-durch-k%C3%B6rperkontakt-entdeckt-sensationelle-forschung-des-uniklinikums-freiburg/

  • #103

    Christina M (Freitag, 09 Oktober 2015 22:44)

    Hallo,

    Ist einmaliger speedkonsum in den Haaren nachweisbar? Es waren max 0,02 g. Getestet werden 6 cm im Dezember. Konsum war am 7.8. Das Haar wächst sehr schnell. ~2cm pro Monat.

    Gruß

  • #104

    frieda (Samstag, 10 Oktober 2015 23:28)

    Hallo ich hab mal eine Frage mein Freund muss eine haaranalyse machen er hat Ende Juli 2 mal kokain gezogen nicht viel und Anfang August eine ganze ectasy eingenommen und gekifft das seitdem hat er nix mehr gemacht und am 15 November muss er den test machen bringt es was die haare ab zu rasieren und meine Frage ist er hat nur damals Die 3 Sachen konsumiert und es war nicht viel kommt das raus oder eher nicht weil das einmalig war

  • #105

    Frieda (Samstag, 10 Oktober 2015 23:33)

    Nee Quatsch er muss am 15 Oktober den test machen

  • #106

    Dieter (Montag, 12 Oktober 2015 00:52)

    Hallo, ich muss eine Abstinenz wegen Cannabis Konsum am Steuer machen jetzt habe ich für die Haaranalyse entschieden habe auch jetzt seit ca. 8 Monaten nichts mehr geraucht was mir nicht schwer gefallen ist. Nur ist es jetzt so das ich einmal mir eine Emma Kapsel geworfen habe vor ca. 1 Monat und über die ganzen 8 Monate vielleicht 1g Koks gezogen habe. Wir der Test jetzt positiv sein und wenn ja sieht man ja an den der Menge das es ein Experimentkonsum ist. Wüsste gerne was auf mich zukommt

  • #107

    RA Schüller (Montag, 12 Oktober 2015 15:49)

    @Christina: Ich kann das nicht genau sagen, bei dieser geringen Menge erscheint es gut möglich, dass die Werte unterhalb der verwertbaren Bestimmungsgrenze liegen. Unterhalb des cut-off Wertes also.

    @Frieda: Es gilt das gleiche wie bei Christina - gut möglich, dass das nicht ausreicht für einen sicheren Nachweis um die Fahrerlaubnis zu entziehen. Was das Cannabis angeht muss man sehen. Wenn die Haarprobe nur sicher auf THC COOH anschlägt, meldet Euch per Mail bei mir. Haaranalyse im Rahmen eines ärztlichen Gutachtens oder im Rahmen eines Abstinenznachweises bei der MPU - worum geht es?

    @Dieter: Warum kriegt ihr es alle nicht auf die Kette, einfach nur mal bei Alkohol zu bleiben. Kann doch nicht so schwer sein, oder? Wenn das schon im Rahmen des Abstinenzzeitraums nichts wird, macht es keinen Sinn die MPU zu machen denn früher oder später wird dann doch wieder unter Einfluss von BtM Auto gefahren. Und das finde ich nicht gerade so weit vorne. Ansonsten gilt das zu Deinen Vorschreibern gesagte. Wenn MDMA oder Kokainspuren bzw die entsprechenden Abbaustoffe im Haar gefunden werden, hilft auch die Argumentation mit Probierkonsum nicht weiter, die greift wenn überhaupt -unter den richtigen Rahmenbedingungen- nur bei Cannabis. Werden Abbaustoffe nachgewiesen, ist der Lappen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weg wenn Du nicht plausibel erklären kannst, dass Du die Stoffe unbewusst aufgenommen hast...und das weise mal nach....

  • #108

    Kaja80 (Dienstag, 13 Oktober 2015 11:50)

    Sehr geehrter Herr Schüller...
    Können Sie mir sagen, wie ichmeine Blutwerte erfahre?
    Bekomme ich bei der Führerscheinstelle Auskunft? Oder bei der Polizei?
    Mit freundlichen Grüße

  • #109

    RA Schüller (Dienstag, 13 Oktober 2015 12:17)

    Moin Kaja: Sowohl als auch - ich würde aber aus taktischen Erwägungen erstmal bei der Polizei anklopfen. Man muss bei der Behörde ja keine schlafenden Hunde wecken...

  • #110

    Kaja80 (Dienstag, 13 Oktober 2015 14:07)

    Super vielen Dank für die schnelle Antwort!!

  • #111

    Ewald (Dienstag, 13 Oktober 2015 19:25)

    Hallo Hr Schüller,
    ich als Ersttäter hatte mit 1.85 Promille einen Autounfall. Das war im Februar. Seitdem FS weg. Sperrfrist bis Anfang April. Urteil im April Juni bekommen: 10 Monate. Mein Anwalt war meine einzige Bezugsperson rund um diese Sache. Er sagte mir durchgehend nix von Haarproben abgeben. Im August sagte er mir dann, wenn ich im Januar meinen FS beantrage, werde ich mit Sicherheit eine Anordnung zur MPU von der FS Behöre bekommen. So weit so gut. Er mir nun eine MPU Beratung empfohlen, ich da sofort hin. Der Herr bei der Beratung will mich nun über 10 Stunden (à 100€) auf die MPU vorbereiten (er sagt 10 stunden seien üblich) und ich solle umgehend haarproben abgeben. Da ich noch jung bin, war ich zwischenzeitlich mit Freunden was trinken (letztes mal 08./09 August).
    1. frage : Lohnt sich nach meiner Rechnung die erste Haarprobenabgabe also ab Ende November für rückwirkend 3 Monate?
    2. frage: bekomme immer mehr das Gefühl, als gutverdienender abgezockt zu werden: sind diese 10 Stunden MPU Vorbereitung wirklich so üblich?
    3. frage: der MPU Berater möchte, dass ich die Haaranalyse 80km weit entfernt in einem Labor abgebe, (wohne in einer Grossstadt, aber soll zu einem Labor ins tiefste Land?) da es nur noch einer der wenigen zertifizierten Labore ist. Kann das stimmen? Wo findet man eine Liste zertifizierter Labore?
    4. frage: er sagt, er kenne jemanden, der die MPU bei mir durchführen könnte und wenn das Gespräch soweit gut läuft, eine Haaranalyse über einen Zeitraum von lediglich 6 Monaten reicht. Ist das möglich?

    Danke vorab ihnen.

  • #112

    frieda (Dienstag, 13 Oktober 2015 20:54)

    Hallo nee es ist ein ärztliches Gutachten von Jugendamt aber jetzt haben wir den Termin für den 31 November bekommen und ich hoffe echt das die nix finden weil dann sind es fast 4 Monate hab noch eine Frage bringt es was das er die Haare abrasieren soll und es und wie viel cm soll die haareang sein das mann nur für 1 bis Monate zurück sehen kann

  • #113

    RA Schüller (Mittwoch, 14 Oktober 2015 10:28)

    @Ewald: 10 Stunden Beratung sind tatsächlich eher üblich. Dafür sollte es aber keine eher abstrakte Bescheinigung geben, welche Inhalte generell vermittelt wurden bzw werden sollten...da sollte schon drin stehen, was sich konkret an Ihren Einstellungen geändert hat. Vorher/nachher - darauf muss gedrängt werden.

    Die Sache mit dem Gutverdiener ist eher subjektiver Natur. Die MPU ist generell teuer, insbesondere eine qualifizierte Vorbereitung durch einen zertifizierten Verkehrspsychologen. Für einen Durchschnittsfall ist aber alles, was 1000 Euro überschreitet (und das ist oft der Fall) Abzocke selbsternannter Führerscheinprofis, die u.a. damit argumentieren, dass sie Akteneinsicht nehmen und ein individuelles Gutachten anfertigen müssen. Ich bin mal bei dem einen oder anderen gewesen und habe einfach gesagt, dass ich breit gefahren bin und Hilfe brauche und deshalb gerne einen Kostenvoranschlag hätte. Da sitzt man dann teilweise in schäbigen Büros und soll über 1500 Euro ablatzen? Mal ehrlich: Die Leute wissen eben, dass den Betroffenen ihr Führerschein total wichtig ist und deshalb die Kohle locker sitzt.

    Was die Frage nach den zertifizierten Laboren angeht: Ein paar Sachen dürfen Sie auch selber herausfinden...Suchbegriffe: Haaranalytik plus Ihre Stadt. Alternativ: Forensisch-toxikologisches Institut plus Ihre Stadt. Die große Suchmaschine benutzen.

    Die Sache mit der kürzeren Abstinenzzeit ist möglich, da gibt es ziemliche regionale Unterschiede.

    Sie sind vermutlich in der Anlassgruppe "Alkoholmissbrauch" eingestuft, oder welcher Anlass liegt der MPU zugrunde? Ab einem Wert von 1,6 Promille gelten Sie nicht mehr als trinkender Fahrer sondern als fahrender Trinker. Und da muss hinsichtlich Ihres nachweisbaren Einstellungswandels "ordentlich Fleisch in die Suppe". Nachweise über Teilnahme an psychologischen Maßnahmen, über verändertes Freizeitverhalten (Sport!) etc.

    Dass Sie zwischendurch mal wieder was trinken waren, ist zwar verständlich, aber der Situation nicht angemessen. Die für Sie erforderlichen Lösungsansätze -Ihrer Anlassgruppe entsprechend- können Sie hier nachlesen:

    http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-gutachten-idiotentest-bestehen-anleitung-fahrerlaubnis-f%C3%BChrerschein/

    Das Skript runterladen und aufmerksam lesen. Für eine spezifischere Analyse Ihrer Situation stehe ich Ihnen als Gutverdiener gerne zur Verfügung....sorry, konnte ich mir nicht verkneifen :-)

  • #114

    RA Schüller (Mittwoch, 14 Oktober 2015 10:29)

    @Frieda: Ich darf und werde hier keine Ratschläge erteilen, wie Sie am besten tricksen können, bitte haben Sie hierfür Verständnis. Aus meinen Artikeln lassen sich in der Regel genug Antworten auf diesbezügliche Fragen herausextrahieren.

  • #115

    Memo (Donnerstag, 15 Oktober 2015 08:37)

    Hallo RA Schüller,
    ich habe eine Frage.
    Habe Ende August zwei Haarstränge zur Analyse abgegeben. Nach zwei Wochen bekommst du die Auswertung wurde mir gesagt. Nach drei Wochen war noch nichts da. Ich rufe bei der MPU Stelle an und frage nach dem Verbleib der Auswertung. Am nächsten Tag erhalte ich einen Anruf, wo mir mitgeteilt wird, dass meine Haare im Labor nicht auffindbar wären und ich nochmals zur Abgabe erscheinen müsse. Kann ich dagegen vorgehen? Ich habe 200 EUR für die Analyse gezahlt, wie kann da etwas schiefgehen? Habe meine Haare in der Zwischenzeit nicht schneiden lassen. Kann ich da irgendwie Schadensersatz o. ä verlangen? VG Memo

  • #116

    RA Schüller (Donnerstag, 15 Oktober 2015 09:04)

    Ich gehe davon aus, dass das Labor die neue Haarprobe nicht in Rechnung stellen will, korrekt? Denn die Dienstleistung wurde ja nicht erbracht und was kannst Du dafür, dass die die Proben nicht mehr finden können? Aber Schadenersatz? Welchen Schaden meinst Du? Du machst die Probe nochmal und gut ist. Wenn diese "nur" positiv auf Cannabinoide ist, behältst Du bitte die neuere Freiburger Studie zur Möglichkeit der externen Kontamination mit THC COOH (!) im Auge...da gibt es dann gute Möglichkeiten der Anfechtung des Untersuchungsergebnisses....

  • #117

    Kid (Donnerstag, 15 Oktober 2015 11:35)

    Hallo ich muss laut der führerscheinstelle ein ärtzliches Gutachten abgeben. 2mal Urin und 1mal haaranalyse.am 15.11. muss ich zu haaranalyse! Habe am 10.08. das letzte mal was genommen (Kokain) und seit dem nichts mehr genommen. werde kurz vor dem Termin meine Haare auf 3cm kürzen da es in der haaranalyse 3cm notwendig sind. Meine Haare wachsen ziemlich schnell denke so 1,3 cm pro Monat. Hab jetzt bissl bedenken das was rauskommen wird!?

  • #118

    binab (Mittwoch, 21 Oktober 2015 00:02)

    hallo,

    meine freundin u ich haben an einem tag (vor ca 5 monaten) eine halluzinogene Droge eingenommen. leider musste der krankenwagen u somit auch die polizei kommen, da besagte freundin nicht ganz auf den trip klar kam.
    auf jedenfall habe ich heute post bekommen, dass ich in den nächsten 20 tagen eine blut, urin und haarprobe entnehmen lassen muss um eine drogenabstinenz (den konsum von LSD bzw regelmäßiger konsum von cannabis) nachweisen zu können bezüglich fahreraubnis..
    der polizei habe ich damals (im rausch) eingeräumt, dass ich auch harte drogen an dem abend konsumiert habe.

    meine fragen:
    1.) fragen die bei der probenahme von haar.. auch nach dem konsumverhalten?
    2.) sollte ich dann reinräumen einmal lsd konsumiert zu haben?
    3.) ich hoffe ja immer noch dass der test negativ ausfällt, aber wenn ich vorher den einmaligen konsum bejahe, ist dies schon ein nachweis für den konsum ergo entziehung der fahrerlaubnis?
    4.) kann bei einmaligem konsum von harten drogen, der 5 monate zurück liegt, trotzdem die fahrerlaubnis entzogen werden?

    vielen dank für die antwort!!

  • #119

    Ismir (Mittwoch, 21 Oktober 2015 11:21)

    Guten tag,

    ich wurde beim konsum von drogen erwischt, dies aber nicht im strassenverkehr. Nun soll ich zur untersuchung. Im antrag, worauf getestet werden soll steht, bei urin u blut auf cannabis, bei haaranalyse auf lsd.

    Testen die also ausschliesslich nur diese substanzen, oder wird ein generelles screening gemacht?

    Wenn andere substanzen gefunden werden, ist dies dann vor gericht verwertbar? Im testantrag steht ja nir was von cannabis und lsd..

    Danke!

  • #120

    Dani CH (Mittwoch, 21 Oktober 2015 15:51)

    Guten Tag,

    Ich war 4 Monate in einer Klinik wegen Kokain. Während dieser Zeit habe ich garkei.n Kokain zu mir genommen und auch nicht nach dem Klininaufethalt. Befor ich in die Klinik eingetretten bin habe ich mir eine Glatzeschneiden lassen. Während meiner aufenthaltes hatten wir regelmässige Urin und Blutkontrollen. Alle waren bei mir Negativ. Ich hatte auch keinen einzigen Rückfall oder ähnliches. Ich wurde als Musterpatient bezeichnet. Vor 2 Monaten habe ich 5,5 cm Haare abgegeben für die Haaranalyse. Gestern habe ich die Resultate bekommen. Kokain positiv, jedoch niedrige Menge. Gemäss des Testergebnises war ich nicht mal 2 Wochen Abstinent. Wie kann das sein?? Und wie kann ich mich wehren??

    Besten dank

    Dani

  • #121

    Ev (Freitag, 23 Oktober 2015 11:03)

    Hallo

    Ich habe eine freiwillige Haaranalyse machen lassen ich bin seit 2013 clean. Nun kam das Ergebnis und ich bin ratlos. 1,00ng/mg Methamphetamin nachgewiesen.
    Jedoch hatte ich vergessen anzugeben das ich Ritalin verschrieben bekommen habe. Könnte dies das positive Ergebnis ausgelöst haben? Und welch eine Möglichkeit habe ich jetzt? Noch eine Analyse machen lassen und mit angeben das ich in dem Zeitraum Ritalin genommen habe? Kann man überhaupt nachweisen das es Ritalin ist und keine Drogen?
    Vielen Dank im Vorraus

  • #122

    Chris (Sonntag, 25 Oktober 2015 18:19)

    Hallo. Ich habe mehrere Jahre Crystal konsumiert. Im Jan. 2014 habe ich eine Straftat begangen und wurde verhaftet. Dabei wurde mir eine Haarprobe von 4,5 cm entnommen. Ergebnis amph. 4,1ng/mg methamph. 85,0ng/mg . Ich habe seit Jan. 2014 nichts mehr genommen! Seit September 2014 nehme ich an einen Screening teil ( Bewährungsauflage ). Drei Tests pro Jahr drei Jahre lang. Urin und Haare (immer 6cm). 1 Test Sep. 2014 amph. 0,02ng/mg methamph. 0,43ng/mg Urin sauber. 2 Test Okt. 2014 amph. 0,02 methamph. 0,83 Urin sauber. 3 Test Apr. 2015 amph. nichts methamph. 0,13 Urin sauber. 4 Test Aug. 2015 amph. 0,01 methamph. 0,37 . Nun zu meinen Fragen. Warum sind meine letzten Tests immer noch positiv? ( Ich habe habe definitiv nichts mehr genommen! ) Und kann man mir bei diesen Werten vorwerfen erneut konsumiert zu haben? Danke schon mal im voraus.

  • #123

    Lisa (Dienstag, 03 November 2015 22:52)

    Hallo, ich wurde aufgefordert eine Haarprobe abzugeben, was ich nicht tun werde. Also muss ich wies aussieht irgendwann 12cm abgeben um meinen Führerschein zu bekommen. Ihr macht mir mit den Einträgen unheimlich angst. Darf ich nun nie wieder mit jemanden in einem Raum sitzen dee raucht? Wenn jemand Drogen angepackt hat und mir dann durchs Haar geht bin ich eventuell schon darauf positiv?
    Weiterhin habe ich total lange haare und will die ehrlich gesagt nicht abschneiden. Nehmen die auf jeden Fall 12cm direkt vom Ansatz? Was ist wenn die im alten längeren Haar was finden?

  • #124

    RA Schüller (Mittwoch, 04 November 2015 12:13)

    @Kid...wird ne knappe Kiste, aber chancenlos bist Du nicht. Lass mal hören, was rausgekommen ist, wenn Du das Ergebnis hast...

  • #125

    RA Schüller (Mittwoch, 04 November 2015 12:24)

    @Binab:

    Zu Deinen Fragen:

    1.) fragen die bei der probenahme von haar.. auch nach dem konsumverhalten?

    Ja, das machen sie in aller Regel. Ein ärztliches Gutachten besteht immer auch aus der Anamnese, d.h. Deine "Drogengeschichte" soll genauer beleuchtet werden. Die Einräumung des Konsums von harten Drogen führt zum Entzug der Fahrerlaubnis, ebenso die Weigerung, zur Drogengeschichte eine Aussage zu machen. Aussageverweigerung hilft hier nicht weiter.

    2.) sollte ich dann reinräumen einmal lsd konsumiert zu haben?

    Wenn Du die Fahrerlaubnis verlieren willst, kannst Du das gerne machen. Ich kann Dich schlecht zum Lügen auffordern hier. Darum sage ich Dir, was ich machen würde: Ich würde sagen, ich hätte eine Pille genommen, von der ich aber nicht wusste, was drin war. Das hat den Hintergrund, dass die Einnahme von BtM (Drogen, die in den Anlagen zum BtMG) stehen, den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen, während das bei einer "normalen" Droge (etwa eines neuen syntethischen Stöffchens, dass den Weg in die Anlagen (=Listen) des BtMG noch nicht geschaftt hat, nicht ohne weiteres der Fall ist.

    3.) ich hoffe ja immer noch dass der test negativ ausfällt, aber wenn ich vorher den einmaligen konsum bejahe, ist dies schon ein nachweis für den konsum ergo entziehung der fahrerlaubnis?

    Kann sein, dass der Nachweis von Metaboliten nicht gelingt. Wie gesagt, wenn Du zugibst, ein BETÄUBUNGSMITTEL genommen zu haben, ist das schlecht. Pille gekauft, von der man nicht wusste, was drin war. Ist ja in der Regel so. Also nicht: Habe mir paar Pappen gekauft, starkes LSD, hat man gleich gemerkt. Das wäre mein Ansatz.

    4.) kann bei einmaligem konsum von harten drogen, der 5 monate zurück liegt, trotzdem die fahrerlaubnis entzogen werden?

    Klaro. Geht auch bei mehreren Jahren...wenn Du es genauer wissen willst und die Frist noch nicht abgelaufen ist (wirklich 20 Tage oder nur 8?), schreib mir ne Mail und zwar zügig.

  • #126

    RA Schüller (Mittwoch, 04 November 2015 12:28)

    @Ismir:

    Es wird auf die üblichen Verdächtigen getestet, Koks, Heroin, MDMA, LSD, Methamphetamin, THC, Barbiturate etc

    Und ja: Das ist in der Regel verwertbar...

  • #127

    Artur (Mittwoch, 11 November 2015 05:48)

    Guten tag.

    Zu meinem sachverhalt. Mir wurde augrund von Betäubungsmitteln der Führerschein entzogen. Dass müsste etwa 2009 gewesen sein. Habe dann einmal die Mpu nicht bestanden. Habe dann mit Urin screenings 1jahr nachgewiesen und bin dann wie auch immer rückfällig geworden.

    Seit Juni 2013 habe ich aufgehört und mittels haaranalyse regelmäßig nachgewiesen.

    Leider War ich im Juli dieses Jahres Party Urlaub machen und glaube dass ich da einmal mitgeraucht hätte. Nur 2-3 mal an der Tüte gezogen. Ich bin mir einfach nicht sicher ob die Erinnerung echt ist oder einfach nur in meiner Vorstellung existiert.

    Habe ich dass richtig verstanden dass falls das stimmt es mir nicht nachgewiesen wird?

    Danke

  • #128

    Umid (Mittwoch, 11 November 2015 15:18)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    großes Kompliment an Sie! Super Homepage, super informativ ergo super Anwalt!

    Mein Sachverhalt:
    - strafrechtlich bisher nie (!) in Erscheinung getreten
    - als Fußgänger mit rund 8g Marihuana "erwischt"
    - Strafanzeige + Meldung seitens Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde
    - Ergebnis der Anzeige: Strafbefehl (Verurteilung zu 30 Tagessätzen à 10€ + Gerichtskosten)

    Frage(n):

    1. Da ich nicht im Straßenverkehr angetroffen wurde, kann/wird trotzdem ein Screening angefordert?
    1.a) Daran anknüpfend:
    Mit welcher Wahrscheinlichkeit habe ich mit Post von der FE-Behörde bzgl. eines Drogenscreenings zu rechnen (ggfl. gar nicht?)?

    2. Stimmt es, dass die Aufforderung zum Screening FRÜHESTENS stattfindet, wenn das Urteil/der Strafbefehl rechtskräftig wird oder bearbeitet die FE-Behörde den Fall unabhängig vom Amtsgericht und parallel?

    3. Da der Konsum bisher noch nie (!) nachgewiesen wurde (nur Besitz), läuft es "nur" auf ein Screening hinaus oder kann auch direkt ein ärztliches Gutachten und/oder sogar MPU angeordnet werden? Oder ist ein ärztliches Gutachten auch Bestandteil eines Screenings?

    VIELEN DANK IM VORAUS FÜR IHRE ANTWORT !!!

    Mit freundlichen Grüßen

  • #129

    bro rida (Mittwoch, 11 November 2015 23:16)

    Moin,

    mir wurde vor ca. 3 Jahren der Führerschein auf Grund von Cannabis entzogen. Ich habe danach auf den Lappen verzichtet und weitergebarzt. Jetzt habe ich seit ungefähr 9 Monaten nicht mehr gekifft. Da in meinem Freundeskreis viele Leute kiffen und andere Drogen konsumieren, bin ich indirekt damit öfters in Kontakt gekommen. Zwar habe ich selber nicht konsumiert, aber neben mir wurde es und ich hatte ab und zu mal "Stoff" in der Hand.
    Frage: Ist es, wenn ich jetzt eine Haarprobe abgeben würde nachweisbar? Also wäre der Test positiv, obwohl ich nichts direkt genommen hab?
    Und wäre noch was nachweisbar, wenn ich jetzt eine Haarprobe abgeben würde (abgesehen vom ggfs. indirekten Konsum), von vor 9 Monaten?

    Liebe Grüße und vielen Dank

  • #130

    Raphael (Donnerstag, 12 November 2015 00:56)

    Muss die Haaranalyse mit Kopfhaar erfolgen oder geht auch Barthaare oder Achselhaare? Mein Problem ist halt das ich nicht mehr viel Kopfhaar habe.

  • #131

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 12 November 2015 12:09)

    @Raphael:
    Es gehen auch andere Körperhaare....

    @bro rida:
    Die Haarprobe würde sich vermutlich anfechten lassen...bei moderaten THC und THC COOH werten, sollte was gefunden lassen. Aber soweit muss es ja nicht kommen...Du kannst doch ein privates Institut mit der Durchführung einer Haarprobe beauftragen, dann weißt Du Bescheid.

  • #132

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 12 November 2015 12:18)

    @Artur: Was ist Traum, was Realität? Muss ja ein heiterer Urlaub gewesen sein. Ob das meßbar ist: Keine Ahnung. Aber erklärbar könnte ein solch niedriger Wert auch durch externe Kontamination sein...

    @Umid: Du denkst zuviel...Du bist mit acht gramm erwischt worden. Wenn Du der Polizei jetzt nicht gerade erzählt hast, dass Du jeden Tag rauchst, steht nichts zu befürchten. Nur der Besitz von solchen Mengen macht Dich nicht fahruntauglich. Wichtig ist, dass Du zukünftig immer 48 Stunden zwischen Konsum und Autofahren vergehen lässt. Wenn es gar nicht anders geht (und das dürfte wohl so gut wie nie der Fall sein!) 24 Stunden. Klar kann die Behörde mal auf die Idee kommen, ein äG zu fordern, aber das halte ich nicht für wahrscheinlich. Trenne einfach sauber zwischen Rauchen und Fahren und gut ist. Wenn Du in eine Kontrolle kommen solltest, schweige eisern zu allen Fragen, die mit Drogen zu tun haben. Sollte wider Erwarten eine Ladung zum äG kommen, melde Dich hier...

  • #133

    bro rida (Donnerstag, 12 November 2015 19:35)

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Was würde passieren, wenn ich die Haarprobe anfechten lassen würde?
    Und kann ich, wenn der Test positiv war, mich direkt im Anschluss für ein Urinscreening anmelden? Oder bin ich dann erstmal gesperrt für einen Zeitraum?

    Danke!

  • #134

    RA Schüller (Freitag, 13 November 2015 13:26)

    @Bro Rida: Was die Frage angeht, was noch in den Haaren nachweisbar ist wegen des Konsums von vor 9 Monaten...ich weiß ja nicht, wie lange die Haare sind, bei einer Wuchsgeschwindigkeit von 1 - 1,5 cm pro Monat müsstest Du dann ja schon eine kleine Matte haben - dann wäre was nachweisbar....

    Wie gesagt: Du kannst doch ganz einfach eine private Haaranalyse machen lassen, die Fahrerlaubnisbehörde kriegt davon doch keinen Wind. Theoretisch sollten die Drogenabbaustoffe doch mit dem Haar rauswachsen...d.h. wenn Du seit neun Monaten sauber bist, sollte ein entsprechend langer Haarstrang auch sauber sein, die ca 3 Monate, die es braucht, bis das THC COOH aus dem Blut verschwunden ist natürlich runtergerechnet. Wenn Du 9 Monate lang nichts geraucht hast, dringen für die ca ersten 3 Monate dieser Absitnenzzeit noch Abbaustoffe in die Haare (logo, sind ja noch im Blut) und damit hast Du nur 6 Monate sicher....

  • #135

    sören (Sonntag, 15 November 2015 17:40)

    Moin
    Ich hab letztes Jahr im November meinen FS abgeben müssen da ich positiv mit thc und Kokain aufgefallen bin . Ich hab dies Jahr im März mit der drogen und Alkohol Abstinenz angefangen und musste dann auch ca alle 2 Monate zur urin Kontrolle . Ich habe jetzt noch 2 Stück vor mir und nächstes Jahr kann ich mich direkt für die mpu anmelden . Meine Frage wäre jetzt ob ich dann trotzdem noch eine haarprobe abgeben muss bzw wird trotzdem noch eine gefordert obwohl alle 6 test negativ ausgefallen sind ?

  • #136

    flami (Mittwoch, 18 November 2015 13:37)

    hallo erstmall ich komme aus der schweiz und hab einen risen (Problem).
    folgendes:
    ich habe seit etwa 7 mohnat meinen fürerschein (lappen) wieder neu gemacht weil ich in eine kontrolle kam musste ich urin blut abgeben und es kam raus postiv auf thc und Abbauprodukt von cocain.

    also ich hatte zwei jahre Sperrung konnte nichts machen dan musste ich 6 mohante urin abgeben und konnte wieder von vorne anfangen .

    so nach dem ganzen bin ich in Holland in die ferien gegangen für 10 tage da ich nach meinem autobillet mein arm gebrochen hatte und ich durfte nicht mit einem gips Auto fahren wusste ich nicht was ich machen sollte ging ich im Amsterdam und hab dort täglich 10 tage lang gekifft 2 gramm umgefehr am tag als ich zurück kam ging ich ins traning da ich Bodybuilder bin kam ich in die Verkehrskontrolle.

    muste ich ein speichel test machen alles war ok war warscheindlich kabut der tester alles war gut keine thc anzeige oder sonst was sie wollten mich aber troztem kontrolieren was haben sie in meiner tasche gefunden ein kleinen moken hash und ich weis bis jetz nocht nicht wie von wem wan ich das dort rein getan hatte mich hatt es wunder genomen als er mich fragte gehörrt dir das es sah aus wie ein stück dräck so blöd es auch dönt ich hatte keine Ahnung von dem mocken da dachte ich jetz ab ins Spital urin abgeben er meinte aber der test mit dem speichel war okej aber busse musst du troztem zahlen 100 fr. wegen besitz aber keine anzeige keine weiteren Bestrafung ich dachte okej hab ich gezahlt und durfte weiter fahren

    drei tage später bekomme ich einen Brief über ich mus ein Termin machen mit dem medizinscher psycholog weill ich im komflikt kam mit den Drogen
    da ich noch im L bin also Probezeit ich hatte da angerufen und fragte was das soll das der Polizist sagte es wäre alles okej dan meinten sie ich bin noch in der Probezeit und hate schon was mit dem zu tun und ich jetz drei mohnate zeit habe mich dort zu meldem für einen Termin sie sagten warscheindlich muss ich urin abgeben dort alles abklären reden erzähllen wie das wieder kam und dan wenn alles okej ist bekomme ich wieder meinen lappen wieder

    nun meine frage ich hab extra den Termin noch nicht gemacht weil ich den urin test selber gemacht habe bis alles raus kommt und hab jetz den test hinder mir thc negativ alles negativ also es ist alles gut aber
    wen ich jetz zum psycholog gehe muss ich dort harre abgeben ich hab mir den ganzen körper abrassiert und kopf auch ich hofe ich muss nur urin abgeben und was soll ich ihnen erzählen klappt das wen ich sage

    das ich in den ausgang gegangen bin mit meiner ex Freundin die kifft ich hatte ihr meine bauchtasche gegeben da ich getrunken habe und nichts verlieren wollte wusste ich das sie nichts trinke hate ich ihr meine bauchtasche gegeben sie hate an diesem abend etwas gekauft hasch und hate es dort rein gesteckt , negsten tag hate es sie vergessen raus zu nehmen und was passiert ich nahm die bauchtasche wieder mit für ins traning die hab ich immer dabei hate sie auch aufgemacht um mein Handy rein zu tun aber das kleine hash mocken hatte ich gar nicht gesehen was soll ich mache was soll ich sagen muss ich harr probe abgeben habee voll die scheiss laune nur wegen scheiss Holland scheiss grass so dumm von mir ich hette dort hin gar nicht gehen sollen da ich so wiso nie wieder kiffen wollte oder lange nicht mer gekifft hatte aus langeweile war ich dort hin gegangen bitte schnelle antwort ich habe noch zwei mohante zeit um mich dort zu melde grusss flamiiii

  • #137

    flami (Mittwoch, 18 November 2015 15:44)

    1. Polizei sagt ist alles gut speichel test bei Verkehrskontrolle war negativ ich bekomme kein ärger ausser diese 0,7 gram Haschisch wo sie gefunden haben zu zahlen keine anzeige keine strassenverkehrsamt kein nix

    2. strassenverkehrsamt schikt mich jetz zum verkehrsmedizinscher psycholog ein gutachten zu machen alles auf meine kosten

    3.sie sagten mir eventuell nur urin probe und den gutachten machen dan hete ich wieder mein farzeug ausweiss

    4.ich war vor dem vorfall in Holland 10 tagen und hate abgeraucht idiot halt aber autofahren nixx als ich zurück kam hate ich mis so wiso gesagt kein canabis ausser diese ausname wegen kabuten arm im Amsterdam da wieder mall zu rauchen nach so langer zeit

    ich bin verzweifelt was kommt auf mich zu die von der strassenverkehrsamt meinten ich müsste mit umgefehr 2000 fr rechnen -.-??????

    mein urin ist wieder im top zustand aber meine harre hate extra aus angst meine harre abgeschnitten sehe aus wie ein eier kopf was soll ich tun bitte meldet euch bei mir was kommt auf mich zu was soll ich ihnen sagen were das gut wegen der Freundin geschichte?????

  • #138

    andyb (Mittwoch, 18 November 2015 18:07)

    Ich habe folgendes Problem ich habe meinen Führerschein beantragt und bin wegen btm vorbestraft jetzt wollen die in 3 monaten eine haaranalyse und wollte wissen wie lange eine substanz ins haar abgegen wird und ob ich trotz negativem ergebnis danach eine mpu machen muas

  • #139

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 19 November 2015 10:23)

    @Sören: Nein - der Abstinenznachweis wurde ja von Dir bereits geführt...insofern braucht es keine Haarprobe....

    @andyb: Die Substanz wird solange ins Haar abgegeben, solange sie im Blut vorhanden ist. Und das ist von Substanz zu Substanz unterschiedlich...kann bis zu drei Monaten dauern bis die Einlagerung in den Haaren aufhört. Wenn die Analyse erst in drei Monaten ist sollten dann aber zumindest die Urin- bzw Blutproben sauber sein können, oder? Für den Fall, dass eine Haarsprobe nicht genommen werden kann, wegen zu kurzer Haare etwa. Darauf sollte die Fahrerlaubnisbehörde aber rechtzeitig hingewiesen werden um keine bösen Überraschungen zu erleben...

  • #140

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 19 November 2015 10:27)

    @Flami....da ich mich leider im Betäubungsmittelrecht der Schweiz nicht auskenne, kann ich Dir keine passende Antwort geben...bitte wende Dich an einen auf Verkehrsrecht und Drogen spezialisierten Anwalt aus Deiner Gegend, ok?

  • #141

    flami (Donnerstag, 19 November 2015 11:13)

    kennst du den eine seite die so ist wie diese hier?

  • #142

    flami (Donnerstag, 19 November 2015 11:19)

    oder was wäre wen dieser vorfall in Deutschland passiert were und ich von dort were was könnte ich dan machen wie sollte ich dan reagieren was würde dan auf mich zu kommen???

  • #143

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 19 November 2015 13:36)

    @Flami...Du kommst aber nicht aus Deutschland, also bringt Dich die Antwort auch nicht weiter...ich kenne auch keine entsprechenden Seiten aus der Schweiz, sorry. Wie gesagt...schreib mal einen guten Anwalt an, sollte sich über die große Suchmaschine mit "g" finden lassen. Das macht glaube ich mehr Sinn.

  • #144

    sören (Donnerstag, 19 November 2015 14:12)

    Ok. Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Schüller

  • #145

    Karl (Donnerstag, 19 November 2015 16:34)

    Hallo,

    bei meiner Haaranalyse wurde ein Cocain Wert von 0,2 ng/mg festgestellt. Ich habe im Zeitraum der untersuchten Haarlänge, und 2 Monate vorher, absolut gar nichts konsumiert! Kann dies auf eine Externe Kontamination zurückzuführen sein? Ich habe nämlich mal das Cokain eines Freundes vor dem Wind schützen wollen, und dabei etwas an die Hände bekommen. Da ich keine Waschgelegenheit hatte, nehme ich an, dass durch Hautresorption dieser Wert zustande gekommen ist!
    Ist das möglich, und vor allem glaubwürdig?

  • #146

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 19 November 2015 17:31)

    @Karl: Diese Konstellation habe ich öfter, allerdings sind die Chancen, da raus zu kommen nur sehr begrenzter Natur. Verwechselte Proben und unsaubere Geräte im Labor scheiden regelmäßig aus...Zudem werde die Haare vor der Analyse intensiv gewaschen....und eine Resorption durch die Haut? Ist mir nicht bekannt die Nummer...

    Im Ernst: Die Messe ist gelesen. Kokain des Freundes vor Wind schützen? Also wenn das nicht als Schutzbehauptung ausgelegt wird, dann müsste man schon einen äußerst gnädigen Richter haben, der derart alutruistisches Verhalten hoch schätzt. Aber solche Argumentationen verkehren sich schnell ins Gegenteil: Dann heißt es halt, man treibt sich mit den falschen Leuten rum...

  • #147

    Martin (Mittwoch, 25 November 2015 22:11)

    Hallo Herr Schüller,
    ich bin bei meinen Recherchen bzgl. MPU auf Ihre Seite gestoßen und bin begeistert von Ihrem Engagement. Danke für viele nützliche Tipps und speziell für die MPU Anleitung zum downloaden.
    Evtl. können Sie mir noch weiter helfen.

    Ich bin im Juni 2003 mit dem Auto in eine Kontrolle geraten und die Polizei fand 20 Gramm Cannabis. Um nicht als Dealer zu gelten gab ich an, dass die Drogen zum Eigenkonsum, wobei 3/4 der Menge für Freunde bestimmt waren.
    Nach Überprüfung meiner Fahrtauglichkeit ließen sie mich, natürlich ohne das Gras, weiterfahren. Kurze Zeit später meldete sich die Führerscheinstelle bei mir und ordnete einen Blut- und Urintest an. Ergebnis: THC = 1,2ng/ml und THC_COOH = 15,9 ng/ml.

    Die Führerscheinstelle gab bekannt, dass Bedenken gegen die Kraftfahreignung nicht ausgeräumt seien und ließ mich eine Vereinbarung unterschreiben, dass ich innerhalb eines Jahres nochmals getestet werden soll. Wenn bei dieser Untersuchung wieder ein Wert THC-COOH > 5 ng/ml festgestellt wird bin ich mit einer Mpu einverstanden.

    Ein Aufruf zu einer zweiten Untersuchung kam dann allerdings erst 14 Monate später., also im Oktober 2004.
    In meiner damaligen Trotzigkeit und Naivität (ich hatte mittlerweise einen Lebensstil bei dem ich nicht auf den Führerschein angewiesen war) gab ich den Führerschein ab, ohne die Untersuchung, welche auch sicherlich nicht gut für mich ausgegangen wäre, durchführen zu lassen.

    Mein Lebenstil änderte sich wieder, so dass ich wieder autofahren musste, meine Trotzigkeit behielt ich damals noch und fuhr ohne Fahrerlaubnis. 2007 und 2009 flog mein Fehlverhalten auf. Strafen wurden bezahlt. Sperrfreisten sind abgelaufen.
    Mittlerweile hat sich mein Leben dahin geändert, dass ich zukünflich den Führerschein brauche. (Familie, Job, etc.)
    Nach Anfrage bei der Führerscheinstelle, ob es Möglichkeiten gibt, dass ich meinen Führerschein wiederbekomme, bekam ich ein Schreiben zugeschickt.

    Inhalt dieses Schreiben ist der Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins. Kosten 129,60 €.
    Antrag auf Herstellung eines Führerscheins. Kosten ???
    Einverständniserklärung zur MPU
    (2x Fahren ohne Fahrerlaubnis und BTM-Konsum-Cannabis 2004).
    Und Vorab muss ich ein gebührenpflichtiges Einzelberatungsgespräch zur Vorbereitung auf eine MPU absolvieren.
    Den medizinischen Teil der MPU würde ich mittlerweile ohne Probleme bestehen.

    Meine Frage ist nun, ob dass allgemeine Vorgehen der Führerscheinstelle rechtens ist, und speziell die Anordnung zum gebührenpflichtigen Einzelberatungsgespräch seine Berechtigung hat? Denn, auch wenn in meinem Leben mittlerweile alles in "geregelten Bahnen" verläuft, kann ich kein Geld scheißen.

    Beste Grüße, Martin.

  • #148

    Ecb1234 (Donnerstag, 26 November 2015 23:56)

    Ich hab ein Problem..

    Habe die Mpu gemacht musste haaranalyse von6 Monaten nachweisen bei der Prüfung meinte der Gutachter das ich bestehen kann ich soll nur nochmal 6 monate nachweisen das habe ich getan doch leider kam jetzt 0,13ng MDMA raus ich habe fie Mpu wegen Cannabiss gemacht falle ich jetzt durch wegen die MDMA ?

  • #149

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 27 November 2015 11:50)

    @ECB: Wenn Dir keine gute Erklärung dafür einfällt, wie das MDMA in die Haare kommt, ist der Abstinenznachweis nicht geführt...

    @Martin: Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Führerscheinstelle die Anordnung mit dem Beratungsgespräch, sprich welchen § nennt sie dafür?

  • #150

    Martin (Freitag, 27 November 2015 14:42)

    Hallo Herr Schüller,

    ich bin fassungslos, denn im Schreiben sind keine §en genannt.
    Es hat folgenden Text:
    (Das Beratungsgespräch erfolgt nach vorheriger Terminabsprache mit dem Institut)
    Gebührenpflichtiges Einzelberatungsgespräch zur Vorbereitung auf eine MPU
    Vorlage für:
    meine Personalien

    Grund der MPU:
    2 x Fahren ohne Führerschein
    BTM-Konsum-Cannabis 2004

    Sollte im Rahmen der MPU ein Drogenfreiheitsnachweis über einen längeren Zeitraum erforderlich sein, so sollte der o.G. über die Möglichkeiten zur Erbringung dieses Nachweises informiert und ggfls. über die Untersuchungsstlle "begleitet" werden.
    Anschl. eine Liste entsprechender Beratungsstellen.

    Jetzt kommt´s:
    Auf persönliche Anfrage bei der Fsst. erklärte mir der zuständige Sachbearbeiter, dass ich das nicht unbedingt machen müsste, er allerdings anhand meiner möglichen Verneinung erkennen könnte, dass ich auf keinen Fall den "sauberen" Weg gehen wolle, um meinen Führerschein wiederzubekommen und ich mir im Klaren sein sollte, dass er das letzte Wort hat. Sprich, auch falls ich ein positives MPU-Gutachten bekommen sollte, kann er immer noch nein sagen.
    Desweitern erklärte er mir, dass ich mich ruhig an seine Anweisung halten kann, dann funtioniert das alles schon, denn ich sei ja keiner von den Asis, mit denen er es sonst zumeißt zu tun habe.(O-Ton)

    Ich war so verdutzt, dass ich mich sogar noch für seine Auskunft bedankt habe.
    Was will man da noch sagen, geschweige denn machen???

  • #151

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 27 November 2015 15:46)

    @Martin: Es gibt sowas wie die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die auch für die Markgrafen von der FSST gilt: Kein Handeln ohne gesetzliche Grundlage. Und nein, Du musst das sogar nicht nur nicht unbedingt machen, sondern gar nicht. "Sauberer Weg"? Soll das ein Joke sein? Was hat ein kostenpflichtiges Gespräch (nochmal: Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das basieren?) bei der Behörde mit dem Bestehen einer MPU zu tun? Das ist Geldschneiderei. Und ernsthaft: Ich würde das Telefonat dem Inhalt nach zusammenfassen und das schriftlich dem Sachbearbeiter zukommen lassen, damit dieser Müll zur Akte kommt. "Hiermit bestätige ich Ihnen, mit Ihnen folgendes Gespräch geführt zu haben, Inhalt etc." Ich würde auch schriftich die Rechtsgrundlage für dieses Ansinnen einfordern - nicht nur mündlich. Man muss solche Sachen dokumentieren, für ein etwaiges späteres Gerichtsverfahren kann das noch Gold wert sein....

  • #152

    Martin (Montag, 30 November 2015 11:15)

    Hallo Herr Schüller,
    danke für Ihre Hilfe und Ratschläge.
    Welche Möglichkeiten gäbe es denn, falls ein MPU-Gutachten positiv ist, die FSST dennoch die Fahrerlaubnis nicht ausstellt und wie aussichtsreich sind diese auf Erfolg?
    Oder mache ich mir hier im Vorfeld zu pessimistische Gedanken? Es geht um viel Geld und Zeit und ich habe keine Lust zu investieren, nur um zum Schluss vor einem Sachbearbeiter zu stehen, welcher zeigen möchte, dass er am längeren Hebel sitzt.
    Gruß, Martin.

  • #153

    RA Schüller (Montag, 30 November 2015 13:31)

    @Martin...dass die Behörde trotz positiven Gutachtens die Fahrerlaubnis verweigert ist ein Szenario, dass recht unwahrscheinlich ist, etwas positiver denken, bitte :-)

  • #154

    Stefan (Dienstag, 01 Dezember 2015 12:20)

    Hallo Herr Schüller
    Ich hab vor einer Woche wegen Rücken problemen von meinem Hausarzt ne Spritze Tramadol bekommen,am gleichen Tag hab ich nach eine Tilidien 100mg
    eingenommen.Ist der einmalige Konsum von Tramadol und Tilidien bei einer Haaranalyse nachweisbar??
    Grüße und Danke
    Stefan

  • #155

    Flo (Dienstag, 01 Dezember 2015 12:33)

    Hallo ich habe vor zwei Monaten Speed genommen ist das im Haar noch nachweisbar habe jetzt glatze

  • #156

    Flo (Dienstag, 01 Dezember 2015 12:50)

    Sorry hab ich vergessen ich habe es zuvor drei mal genommen auf 7 Monate verteilt blut Test war sauber und jetzt zum letzten Mal vor zwei Monaten muss dann im Dezember haartest machen habe jetzt keine Haare mehr finden sie dann noch was im Dezember danke Gruß Flo

  • #157

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 01 Dezember 2015 14:44)

    @Stefan: Wieso fragst Du? Hast Du danach einen Unfall gebaut?

    @Flo: Wenn Du keine Haare mehr hast - wie sollen sie dann was finden...die werden sich wohl kaum mit einem cm Haar zufrieden geben. Und das Blut/Urin sollte sauber sein jetzt...

  • #158

    Stefan (Dienstag, 01 Dezember 2015 15:01)

    ..weil ich im März 2016 zur zweiten Haaranalyse über die letzten 6 Monate muss!!

    Grüße und nochmals Danke

    Stefan

  • #159

    Flo (Dienstag, 01 Dezember 2015 15:14)

    Hab mich noch mal vertan also im Januar soll ich die Haar Probe machen Sie meinen das da dann Haare sauber sein sollten wenn Sie mit einem cm zufrieden sin

  • #160

    Flo (Dienstag, 01 Dezember 2015 15:19)

    Wenn Sie de Haar Probe nicht nehmen können was könnte dann passier tut mir leid das ich so oft frage ich bin etwas überforder mit den ganzen

  • #161

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 01 Dezember 2015 15:35)

    sofern sich da Probleme ergeben sollten, lassen sich die Hintergründe doch gut erklären, da wäre ich entspannt an Deiner Stelle. In der Regel wird nach diesen Stoffen bzw. deren Abbauprodukten nicht gesucht, es sei denn, bei Dir ist auch ein Opiatkonsum Hintergrund der erforderlichen Abstinenz. Dann erfolgt eine Erweiterung der Analysen bzgl. Buprenorphin, Tilidin und Tramadol. Wenn ein Opiathintergrund besteht, würde ich die Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig, d.h. sofort über die Behandlung mit den entsprechenden Medikamenten informieren. Den Nachweis des Verschreibens der Medikamente seitens Deines Arztes sollte natürlich Teil dieser Information sein. Nicht dass es da zu Mißverständnissen kommt.

  • #162

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 01 Dezember 2015 15:56)

    @Flo...dann wird man auf Blut bzw Urin zurückgreifen...es sei denn, es wurde explizit eine Haarprobe angeordnet

  • #163

    Flo (Dienstag, 01 Dezember 2015 16:01)

    Nein in denn schreiben steht nur das sie Zweifel an meiner fahreignung haben und ob ich mich auf Blut Urin oder Haare testen lassen muss wenn nicht geht man von einen regelmäßigen Konsum aus dann ist der Schein weg

  • #164

    Flo (Dienstag, 01 Dezember 2015 19:41)

    Also versteh ich des jetzt richtig wenn ich meine Haare 1bis2 cm las und schon zwei Monate sauber bin könn de mir keine Probe nehmen und werden sie dann Blut oder Urin nehmen auf eine längeren Zeitraum über

  • #165

    Flo (Dienstag, 01 Dezember 2015 20:01)

    Und ich habe zuvor noch nie was mit Drogen zu tun gehabt des war des erste mal

  • #166

    Flo (Dienstag, 01 Dezember 2015 21:06)

    Und Blut Test haben sie gemacht wie sie mich aufgehalten haben und der war sauber und jetzt will de Führerscheinstelle noch einen Test weil die glauben das ich regelmäßig consomiere

  • #167

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 02 Dezember 2015 10:12)

    @Flo: Wenn keine Haare genommen werden können (bei Deinen kurzen Haaren wird das so sein), dann wird eben auf Blut / Urin zurückgegriffen. In der Regel wird auch da nur eine Probe genommen, die Behörde kann aber auch zwei-drei Proben anordnen. Das erste mal? Dann geht es Dir ja wie allen hier :-)

  • #168

    Flo (Mittwoch, 02 Dezember 2015 10:19)

    Dann bedank ich mich sehr herzlich bei Ihnen für die Auskunft

  • #169

    Moreno (Mittwoch, 09 Dezember 2015 16:13)

    Guten Tag !.
    Ich mache es kurz und bündig.
    Ich komme aus der schweiz. Ich muss alle 6 monate zur MPU Haarabgabe gehen wege Alkohol.ich gehe unter soziel drinker. Also ein bierchen bis 2 in der woche darf ich. Ist auch kein problem.
    Meine Frage : Darf ich trotz alkoholanalyse mal einen kiffen ? Wird thc oder cannabis im haar nachgewiesen ? Ich wurde ja wegen alkohol dran genommen.nicht wegen cannabis.ich würde gern nach amsterdam gehen und dort ja...Sie wissen schon. Sollte ich das vermeiden oder können Sie das auch nachweisen ? MfG

  • #170

    Bianca (Montag, 14 Dezember 2015 10:41)

    Hallo Herr Schüller! Ich habe gerade eine MPU mit Haaranalyse gemacht. Habe letzten Monat mit jemandem geküsst der Kokain gezogen hat. Kann es sein das in der Analyse was zu sehen ist?

  • #171

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 14 Dezember 2015 11:43)

    @Moreno: Wie sich das in der Schweiz verhält, weiß ich nicht. Aber vom logischen Standpunkt her würde ich sagen: Nein, Sie dürfen nicht kiffen. Und das THC im Haar nachgewiesen werden kann, ist kein großes Geheimnis mehr. Hierzulande wird regelmäßig auch auf den gängigen Drogen mitgetestet, ist doch klar. Amsterdam ist also keine super Idee. Aber fragen Sie lieber einen Anwalt aus der Schweiz, der kann Ihnen das hoffentlich genauer erklären.

    @Bianca: Also ich würde im ersten Zuge mal nicht davon ausgehen, dass sich da was findet. Bin aber kein Toxikologe. Wenn wider Erwarten etwas nachgewiesen wird, melde Dich hier nochmal - das wäre zumindest ein Erklärungsansatz. Ob das aber geglaubt wird, ist eine ganz andere Frage. Mit einem entsprechenden Gutachten im Rücken ist das aber zumindest denkbar...

  • #172

    claudia (Montag, 14 Dezember 2015 13:58)

    Hallo Herr Schüller

    Mein Freund, seit Mai.2015 drogenfrei, musste mitte November eine Haarprobe abgeben.
    Positiv auf
    (Messwert pg/mg)
    cocain 6700
    Benzoylecgonin 620
    MDMA 310

    Wir sind echt sprachlos u wissen nicht weiter.
    Wie viel ist das ?
    Und kann das sein da ich cocain konsumiere (kein mdma) das es durch schweiss, sex auf ihn übertragen wird u so ins haar gelangt?

    Vielen dank im voraus

  • #173

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 14 Dezember 2015 15:34)

    @Claudia: Sowas kommt öfter vor als man denkt. Seltsamerweise sehr oft bei Kokain. Wie diese Werte sich erklären lassen, kann ich nicht genau sagen. Bei MDMA dürfte es ähnlich sein wie bei Amphetamin, wo jedenfalls bei analytischen Instituten der Hinweis gegeben wird, dass es dazu reicht, auf kontaminierter Bettwäsche, insbesondere dem Kopfkissen zu schlafen. Die Übertragung von Kokain ist ebenfalls darstellbar, jedenfalls theoretisch und nach meinem Kenntnisstand. Ob das auch für den Abbaustoff Benzylcgonin gilt, ist eine Frage, die ein Gutachter beanworten muss. Bei THC / THC COOH gibt es ja die neue Studie aus Freiburg, die besagt, dass auch Abbaustoffe durch aussen in das Haar kommen können. Aber diese Frage muss ein forensischer Toxikologe beantworten, wenn ihr da Hilfe braucht, kann ich gerne einen Kontakt herstellen. Aber auch wenn ein Gutachten für Euch sprechen SOLLTE: Die Frage ob das Gericht das glaubt, ist eine andere Frage. Eben auch, weil Kokain und MDMA vorliegen.

  • #174

    @Herr Schüller (Montag, 14 Dezember 2015 16:19)

    Ok. Danke viel mal.
    Wir lassen die haare jetzt privat in einem unabhängigem institut prüfen.
    Wegen dem Toxikologen würde ich mich allefalls noch mal melden.
    Danke

  • #175

    Bianca (Montag, 14 Dezember 2015 20:30)

    Danke für die schnelle Antwort. Ich melde mich noch mal wenn ich mehr weiss.

  • #176

    Peter (Dienstag, 15 Dezember 2015 15:15)

    Hallo,
    darf mir die polizei bei einer vorladung als beschuldigter (amphetamine)Haare zur analyse abnehmen? oder muss ich dort einen urintest machen?

  • #177

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 15 Dezember 2015 15:24)

    @Peter: Das darf die Polizei nicht. Aber die Frage ist schon vom Kern her falsch: Weil Du nämlich auf keinen Fall zu der Vernehmung erscheinen wirst. Das ist immer, aber auch wirklich immer ein grober Fehler. Immer erst Akteneinsicht über den Anwalt. Erst danach wird darüber beraten, ob eine Statement abgegeben wird oder nicht. Du solltest da wirklich nicht hingehen, es erwächst Dir kein Nachteil hieraus.

  • #178

    Bente (Dienstag, 15 Dezember 2015 20:39)

    Hallo Herr Schüller,

    testen Institutionen wie Tüv, Dekra, etc. bei Abstinenzkontrollprogrammen auf Alkohol mit Urin und Haaren NUR auf alkohol (wie vertragl. vbt.) oder AUCH auf bspw. Thc, um zu sehen ob jemand kifft, was das Gespräch bei der Mpu enorm beeinflussen würde/könnte?

    Wenn die Mpu wegen Trunkenheitsfahrt und einem anderen Strafdelikt (länger als 15 Jahre her) durchgeführt werden muss, wird dann wegen des Strafdelikts (doppelte Fragestellung) generell auf Drogen getestet?

    Vielen Dank für jegliche Information vorab, Bente

  • #179

    Kid (Mittwoch, 16 Dezember 2015 11:47)

    Hallo Herr schüller,
    Meine Ergebnisse von der Begutachtungsstelle sind jetzt da. Leider positiv auf kokain 0,48 ist rausgekommen obwohl ich über 3monate nichts konsumiert habe. Ich musste wegen thc zu Begutachtung weil bei der Verkehrskontrolle thc im Blut festgestellt wurde. Thc war jetzt nicht nachweisbar bei der Begutachtung aber leider kokain:(
    Meine Frage:
    Soll ich meine Ergebnisse der fsst weiterleiten oder lieber nicht? Ich würde sagen eher nicht mit der Begründung ich habe das Gutachten aus bestimmten Gründen nicht gemacht. Was würden sie mir empfehlen?
    Danke im Voraus
    LG

  • #180

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 17 Dezember 2015 09:36)

    @Kid: Komisch, dass sich die Kokain Nummer in der letzten Zeit hier so häuft, auch bei manchen Mandanten war das gleiche Problem. Schwierig dafür eine Erklärung zu finden. Dafür könnten verschiedene Faktoren in Betracht kommt, die aber allesamt nicht sonderlich erfolgsversprechend sind. Es gibt stimmen in der Literatur (so ua. ein ehemaliger Richter eines Oberverwaltungsgerichts), die der Auffassung sind, dass die Fahrerlaubnisverordnung von den Gerichten und den Behörden falsch gelesen würde und der Konsum von Kokain ohne Bezug zum Straßenverkehr eben nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen soll. Aber wenn man es hier auf eine Klage ankommen lässt, ist das Geld hierfür wie beim Roulette eingesetzt, so nachvollziehbar das aus medizinischen Gründen auch sein mag. Ernsthaft: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zu erklären, wie das Kokain oder die Abbauprodukte in das Blut/Urin gekommen ist. Allesamt sind nicht sonderlich erfolgsversprechend, Laborversehen, Proben vertauscht, was untergejubelt bekommen, externe Kontamination etc. Wenn Du die Ergebnisse nicht weiterleitest, dann wird Dir die Behörde die Fahrerlaubnis auch entziehen. Wenn Du sie weiterleitest, wird das auch der Fall sein (es sei denn, es gibt eine logische Erklärung für die Blutwerte, was wahrscheinlich nicht der Fall sein wird). Ohne eine durch ein toxikologisches Gutachten, dass die unbewusste Aufnahme des Kokains jedenfalls halbwegs absichert, wird das nichts.

  • #181

    Kid (Donnerstag, 17 Dezember 2015 10:15)

    Vielen Dank für die schnelle Antwort
    Bei mir ist die Sache bisschen kompliziert. Mein Führerschein hat die fsst vor 4monaten entzogen, weil ich das Gutachten schon zu einem früheren Zeitpunkt ablegen musste. Da ich es aber nicht geschafft habe aus privaten Gründen musste ich um eine Fristverlängerung beten und die wurde mir auch gestattet aber mein Führerschein musste ich angeben.

  • #182

    Calvin (Donnerstag, 17 Dezember 2015 22:24)

    Ich will eine Mpu machen mit Haaranaylse an Weihnachten das letzte mal was konsumieren, Speed, MDMA, Kokain.
    Anfang Januar zum Friseur glatze schneiden lassen ist dann alles raus wenn die Haare 5 cm sind ?

  • #183

    Flo (Freitag, 18 Dezember 2015 15:45)

    Hallo hab jetzt vom Führerscheinstelle fahreignungsbegutachtun machen müssen auf Drogen Urin Blut Haare alles sauber da können Sie mir denn Führerschein nicht nehmen oder grüße Flo

  • #184

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 18 Dezember 2015 18:22)

    @Calvin: Du kriegst gleich was an den Kopp! Alter wenn Du das ernst meinst, vergiss das mit dem Führerschein. Ehrlich. Also mal ernsthaft...sieh es mal so: Wenn Du gerne Party machst, ist das vollkommen in Ordnung. Im Gegensatz zur Auffassung des BVerfG gibt es sehr wohl einen Recht auf Rausch. Aber in Deinem Fall passt das eben nicht mit dem Thema Fahrerlaubnis zusammen. Das ist ok - zieh aber die richtigen Konsequenzen draus und vergiß die Karre. Sonst sitzt Du hier bald heulend rum mit nem Verfahren am Hals, weil Du breit (oder weil die Behörde für breit hielt) jemanden zum Krüppel gefahren hast und Dir die Versicherung dieser Person den Rest Deines Lebens den Arsch wegpfändet. Von der persönlichen Schuld mal abgesehen."Das letzte mal was konsumieren"....guter Joke. Leb Dich aus, wenn die Phase vorbei ist, kümmer Dich um die Fahrerlaubnis....

    @Flo: Wenn alles sauber ist und Du keinen Mist erzählt hast, sieht es gut aus...

  • #185

    Flo (Freitag, 18 Dezember 2015 18:51)

    Nein so weit alles sauber des weiß ich nicht das sich die von der Führerscheinstelle noch was einfallen lassen

  • #186

    Flo (Freitag, 18 Dezember 2015 18:58)

    Wie meinen Sie das mit Mist erzählt ob alles stimmt was ich gesagt habe

  • #187

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 18 Dezember 2015 19:03)

    @Flo...wenn Sie nicht zufällig erwähnt haben, früher mal Kokain oder so probiert zu haben ...das meine ich. Und jetzt beruhigen Sie sich mal bitte, sieht doch alles gut aus :-) Schönes Wochenende....

  • #188

    basti (Samstag, 19 Dezember 2015 12:13)

    Hallo Herr Schüller,

    ich bin Anfang diesen Jahres (Januar) mit 2 Pillen Extasy in einem Club erwischt worden (Bayern). Daraufhin ne Anzeige bekommen (Mitte des Sommers kam das Schreiben) und es wurde kein Test gemacht ob ich auch etwas davon genommen hätte. Vor 2 Tagen lag das Schreiben der Führerscheinstelle im Briefkasten mit der Aufforderung zum ärtzlichen Gutachten inklusive 2 Pisstests & Haarprobe innerhalb der nächsten 3 Monate, also spätestens Ende März. Seit Februar habe ich keine "harten" Drogen konsumiert wie beispielsweise Extasy allerdings kiffe ich fast täglich. Meine Frage ist nun, ob ich diese Haarprobe irgendwie umgehen kann, da diese mich 100% zur MPU schicken würde wegen besagtem Cannabiskonsum. Was passiert wenn ich mit zu kurzen Haaren auftauchen würde? Müsste ich den test wiederholen oder erwarten mich andere Konsequenzen? Falls ich zur MPU verdonnert werden sollte, kann man diese antreten wann man möchte?

    Vielen Dank schonmal im Voraus

  • #189

    Flo (Samstag, 19 Dezember 2015 20:41)

    Nein das hab ich nicht und gemacht hab ich das auch noch nie danke noch mal dann hoffe ich das sie mir an Schein nicht nehmen

  • #190

    Julian (Dienstag, 22 Dezember 2015 01:02)

    Hallo Herr Schüller,


    wurde bei einer Fahrzeugkontrolle positiv auf thc getestet. 7,1ng/ml aktiv und 87ng/ml passiv. Die Führerscheinstelle verlangt ein ärztliches Gutachten von mir. Seit der Kontrolle sind ca 2 Monate vergangen, in denen ich nicht konsumiert habe und bis zum Gutachten wird es auch noch 1-2 Monate dauern.

    Meine erste Frage ist, kann der Arzt/die Führerscheinstelle eine Haarprobe verlangen oder kann ich auf einen Urintest bestehen?

    Desweiteren frage ich mich, ob ich bei diesen Werten auf Einmalkonsum plädierend sollte oder ob das unmöglich ist? Hab dazu schon sehr unterschiedliche Meinungen gelesen.

    Im voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • #191

    Julian (Dienstag, 22 Dezember 2015 01:14)

    Sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich aus Bayern komme.

    Frohe Weihnachten und erholsame Feiertage!

  • #192

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 22 Dezember 2015 10:38)

    @Julian: Ihre Werte liegen im Grenzbereich dessen, was noch mit einem Einmalkonsum erklärbar ist. Ist auch logisch, oder? Sonst hätte man Ihnen die Fahrerlaubnis gleich entziehen können. In Bayern ist es in Sachen THC COOH Werte recht locker (etwa im Vergleich zu NRW). Alles andere als die Argumentation mit Einmalkonsum binnen maximal 6 Stunden (hier eher 3) vor der Blutentnahme kostet Sie die Fahrerlaubnis. Ihre Frage "Kann ich auf Einmalkonsum plädieren?" ist so zu beantworten: Klar können Sie das, aber dann ist der Lappen weg. Was die Haare angeht: Da kann die FSST notfalls drauf bestehen. Und dann haben wir vermutlich ein Problem. Oder hätten ein Problem gehabt - denn wie wir wissen, lassen sie die Ergebnisse von Haarproben durch externe Kontamination erklären...habe ich oben im Artikel erklärt...Urin wäre natürlich deutlich besser....wenn Sie noch Fragen haben, schicken Sie mir einfach ne Mail und lassen eine Rückrufnummer da...ebenfalls frohes Fest!

  • #193

    bobby (Dienstag, 22 Dezember 2015)

    Wie bekomme ich es aus

  • #194

    Raphael (Samstag, 02 Januar 2016 18:50)

    Hallo! Ich hab schon ma gefragt aber muss man bei der Haaranalyse auf Drogen nur durch Kopfhaar erfolgen oder gehen auch Barthaare oder Körperhaar! Problem ist halt das ich nicht mehr so viel Kopfhaar habe! Und stimmt es das die Haarlänge bei der Haaranalyse auf Drogen mindestens 6cm seit muss! Ich hab halt bis jetzt schon 1,5 Jahre Drogenabstinenz nachgewiesen durch Urinscreenings und hab auch schon meine MPU absolviert! Wenn es halt nicht geklappt hat würde ich mich der Arbeit wegen dann für eine Haaranalyse entscheiden, Problem ist halt nur da ich leider wenig Kopfhaar habe und auf der Seite der TÜV steht halt das Kopfhaar bevorzugt wird!

  • #195

    Robert (Samstag, 02 Januar 2016 19:33)

    Hi zusammen. Erstmal muss ich den konsequenten Einsatz von Mr Schüller bewundern. Man findet ja in seiner ratlosigkeit viele Forenbeiträge und noch mehr Halbwahrheiten....abger nun zu meinem Problem
    ---> Ich habe Anfang des Jahres eine MPU wegen THC am Steuer bestanden und habe bei der Psychologin angegeben weiterhin Abstinent zu leben. Nun wurde ich aber bei einer allgemeinen Personenkontrolle mit 0,5g Gras erwischt. Ich gab an nichts konsumiert zu haben und die Beamrten haben auch keine Tests mit mir gemacht. Die FSST wird ja sicherlich von diesem Vorfall erfahren und sich in den nächsten paar Wochen bei mir melden. Wie wahrscheinlich ist es dass ich noch mal eine MPU machen muss obwohl ich nicht konsumiert habe bzw mir ja nur der Besitz nachgewiesen werden kann? Und sollte es zu einer MPU kommen wie erfolgversprechend ist es das ganze mit einem Anwalt an zu fechten?
    Als zusatzinformation muss ich sagen das meine zuständige FSST in Bayern ist, ich jedoch in Thüringen aufgegriffen worden bin.
    Vielen Dank schon mal für die Hilfe und ein frohes neues Jahr an alle hier;)

  • #196

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 03 Januar 2016 15:30)

    @Raphael: Es gehen auch andere Haare, das musst Du vorher mit dem Institut absprechen. Beachte aber, das Scham- und Achselhaare eine andere Wuchsgeschwindigkeit haben als Kopfhaare. Wie gesagt...das muss vorher mit dem Institut und der Behörde besprochen werden.

    @Robert: Ich gehe nicht davon aus, dass es zu einer MPU kommt mit Entzug der Fahrerlaubnis. Normalerweise reicht der Besitz einer kleinen Menge Cannabis (zb OVG Hamburg bei 5 Gramm, BA 2004, S. 280 ff, Urteil vom 03.12.2002). ohne Bezug zum Straßenverkehr (wie bei einer Jedermannkontrolle wie in Deinem Fall) nach richtiger Auffassung (wie vieles ist auch das natürlich strittig) nicht für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens aus. Bei Deiner Vorgeschichte dürfte das natürlich nicht so eins zu eins zu übertragen sein, daher halte ich es für eher wahrscheinlich, dass man Dich noch mal zu einem ärztlichen Gutachten oder einem Screening lädt.

    Natürlich wäre es auch sinnvoll zu wissen, welche Fragestellung der FSST der MPU damals zugrunde lag. Auch wenn Du damals sagtest, in Zukunft abstinent bleiben zu wollen, könnte die Fragestellung der MPU ja auch die nach dem zukünftigen Trennungsvermögen gewesen sein... und das macht natürlich schon einen Unterschied. Im Normalfall muss der Fund einer bestimmten Menge Cannabis samt etwaiger Begleitumstände auf einen regelmäßigen Konsum schließen lassen, damit ein ärztliches Gutachten oder ein Screening angeordnet werden. Ansonsten besteht nämlich -wiederrum nach richtiger Auffassung- kein berechtigter Zweifel an der Fahreignung. Aber wie gesagt: Dieses Erfordernis eines verkehrsspezifischen Zusammenhangs wird man hier nicht fordern müssen. Die Behörde wird sich die Sache genauer anschauen. Schreib hier einfach mal ein paar Infos rein, warum Du damals genau zur MPU musstest und wie die Fragestellung bei der MPU. Wenn Du hier etwas zum Großen und Ganzen beitragen willst, schwärze Deinen Namen im Gutachten und gib es hier zur Veröffentlichung frei, dass die Leute mal sehen können, was da so gefragt wird..wäre klasse...

  • #197

    Robert (Montag, 04 Januar 2016 10:59)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    ich musste zur MPU weil nich in einer Verkehrskontrolle angab gelegentlich zu kiffen und der Aktivwert von 4ng zusammen mit meiner komplett dummen/unwissenden Aussage gereicht hat, die FSST eine MPU anordnen konnte.
    Fragestellung lautete:
    Liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht werden können?
    Ist insbesondere nicht zu erwrten, das Mr XY zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis und deren Nachwirkung führen wird?

    Also ging es schon um das zukünftige Trennungsvermögen. Jedoch lag der Befund nicht bei regelmässigen Konsum sondern nur gelegentlichen Konsum ohe Trennungsvermögen. Mir wurde auch beim psychologischen Gespräch gesagt, dass es okay sei gelegentlich zu kiffen wenn man es trennen kann. Habe das aber für eine Finte gehalten und bin deswegen im Gespräch auf Abstinenz gegangen auch wenn ich keine Vergangenheit mit regelmässigen Konsum hatte. Da ist ja jetzt auch die Frage ob ich somit eine freiwillige Abstinez betreibe oder von der Psychvologin eine Abstinenzpflicht auferlegt bekommen habe?
    Das Gutachten habe ich leider so wie ich es bekommen habe an die FSST gegeben...komme ich da so ohne Anwalt ran?
    Also eine weitere MPU ist in dem Fall aus zu schließen? und was kommt im Fall eines Screenings auf mich zu bzw wie lange gehen solche Screenings?

  • #198

    Jan (Dienstag, 05 Januar 2016 11:21)

    Moin, ich musste meinen Führerschein am 16.1.2015 wegen kokain am Steuer abgeben, also auch mpu und ein jahr abstinez nachweisen.
    Das letzte mal habe ich Silvester 14/15 konsumiert. Jetzt zur eigentlichen frage.
    Da ich laange haare trage, lag es ja auf der Hand einfach abwarten und eine haaranalyse machen lassen. Jetzt ein gutes jahr später ohne Kokain oder sonstigen Drogen, meinte ein bekannter zu mir, das ich pro haaranalyse nur sechs Monate nachweisen kann/darf! Stimmt das? Weil theoretisch wäre es ja auch kein Problem Ein oder Zwei Jahre Problem.

  • #199

    Jan (Dienstag, 05 Januar 2016 13:45)

    Ich möchte noch was ergänzen, ich habe nicht regelmäßig konsumiert, vllt alle zwei bis drei monate. Erwischt wurde ich, weil fahren wollte allerdings beim ausparken das Auto meiner Nachbarin angerempelt habe.
    Ich habe ein zettel hinterlassen was passiert ist, weil es vier uhr nachts war wollte ich da ja nicht mehr klingeln, bin hoch in die wohnung hab ein kurzen getrunken und bin schlafen. Am nächsten morgen hat die polizei mich dann angerufen..... Fahrerflucht bitte einmal pinkeln da der schnelltest angeschlagen hatte, musste ich dann nochmal los zum blut abnehmen. Ungefähr ein jahr später kam dann das schreiben.
    Freundliche grüße aus dem norden

  • #200

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 05 Januar 2016 14:44)

    @Robert:

    Bleib jetzt bitte erstmal ruhig. Wenn die Fragestellung bei der MPU auf Trennungsvermögen ging, wird das Ergebnis der MPU doch wohl auch gelautet haben: Der kann in Zukunft trennen. Davon gehe ich zumindest stark aus.

    Und wenn Du dann mit Gras erwischt wirst, bedeutet das diesbezüglich doch gar nichts. Klar kann es sein, dass die nochmal ein Screening oder ein ärztliches Gutachten anfordern (wie gesagt, was in den Köpfen der Verwaltungsbeamten vorgeht, weiß nur der Herr im Himmel und wahrscheinlich nicht mal der :-)) - wenn Du aber nur gelegentlicher Konsument bist, passiert da aber nichts, da der THC COOH Wert zu niedrig sein dürfte für die Annahme eines Dauerkonsums. Insofern einfach locker bleiben. Meiner Einschätzung nach ist jetzt auch nicht zwingend ein Konsumstop erforderlich, aber jeden Tag die volle Breitseite geht eben nicht und auch grundsätzlich nicht.

    Wenn Du es genau wissen willst, muss man sich die Strafakte anschauen und prüfen, ob die Sache überhaupt an die FSST weitergeleitet wird. Gerade dafür ist so ein Blick in die Akten eben sinnvoll...

  • #201

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 05 Januar 2016 14:49)

    @Jan:

    Laut der am 1. Mai 2014 für alle Begutachtungsstellen in Kraft getretenen neuen Beurteilungskriterien zur Überprüfung der Fahreignung werden bei Drogenabstinenznachweisen durch Haaranalysen nur noch Nachweise über jeweils maximal sechs Monate akzeptiert.

    Der restliche Zeitraum ist per Urinproben nachzuweisen....oder halt per Haar, dann muss man halt zweimal hin, aber dafür ist es bei Dir vermutlich zu spät...

  • #202

    Jan (Dienstag, 05 Januar 2016 17:15)

    Danke für die rasche antwort, ja ich habe dann wohl sechs monate meiner kostbaren zeit, einfach sinnlos verstreichen lassen, schade drum, jetzt muss ich mich doch noch etwas länger gedulden

  • #203

    Robert (Mittwoch, 06 Januar 2016 10:33)

    Ich bedanke mich auch für die schnelle und ausführliche Antwort. Es beruhigt mich schon sehr zu wissen das mein Führerschein nicht zwangläufig in Gefahr ist. Habe für mich selber beschlossen vorerst Abstinent zu leben um bei einem eventuellen FäG reine Werte zu haben. Wie Sie schon sagten wer weiß was in den Köpfen der Prüfer abgeht und ob nicht auch ein gelegentlicher Konsum bei meiner "Vergangenheit" zu einer erneuten MPU führt. Bis jetzt hatte ich noch nicht mal einen Brief der Polizei zur Anhörung im Briefkasten (Vorfall jetzt fast 4Wochen her).
    Es lohnt sich doch erst die Einsicht in die Strafakte wenn der jetzige Fall abgeschlossen wird oder? Und kann ich als Privatperson diese Einsicht verlangen oder muss ich einen Anwalt dazu einschalten?

  • #204

    Bente (Donnerstag, 07 Januar 2016 10:46)

    Hallo Herr Schüller,

    würden Sie mir bitte noch auf meine Frage #178 antworten?


    Vielen Dank, Bente

  • #205

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 07 Januar 2016 12:16)

    @Robert: Akteneinsicht je eher je besser. Volle Einsicht kriegt idR nur der Anwalt. Melde Dich, wenn ich das machen soll. Und nein: Bei Strafsachen soll man nicht erst warten, bis die Sache abgeschlossen ist, das ist ein Denkfehler, sogar ein größerer :-)

    @Bente: Sehr wohl :-) Moment....soweit mir bekannt wird auf alle gängigen Substanzen getetst, wäre doch sinnfrei und eine Einladung, Alkohol durch Drogen zu ersetzen.

    Und wenn die Sachen länger als 15 Jahre her sind, wozu braucht es dann noch eine MPU? Fahreignungsregister dürfte doch leer sein dann. Oder bald auf jeden Fall...

    Was die Art der Fragestellung angeht: Das musst Du die Behörde fragen oder fragen lassen....

  • #206

    Bente (Freitag, 08 Januar 2016 15:13)

    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich denke es wird am Tag der MPU eine Urinkontrolle auf alle gängigen Substanzen geben, bis dahin (April/Mai) dürfte kein THC mehr nachweisbar sein, da ich das kiffen eingestellt habe. Die eigentliche Frage ist, ob Tüv/Dekra bei Abstinenzkontrollprogrammen für Alkohol doch (stillschweigend) mehr testen, kann jemand aus Erfahrung etwas dazu sagen? Es wäre sehr hilfreich. Danke :o)

  • #207

    Axel (Dienstag, 12 Januar 2016 11:37)

    Hallo. Ich muss morgen eigentlich eine Haaranalyse abgeben. Ich bin gerade verunsichert, weil ich vor ca. 1 Monat schwach geworden bin und habe mich von Ketamin überzeugen lassen. Dies geschah mit dem Argument, dass der Bekannte von mir meinte, dass er selber gerade einen Abstinenznachweis erbringen muss und er wüsste, das darauf nicht getestet würde. Er hat tatsächlich im kommenden Monat seine MPU. Allerdings stellte sich heraus, dass er seine Abstinenz über Urin nachweist. Ich habe jetzt natürlich Angst auf Barbiturate (ist Ketamin ja, oder?) getestet zu werden. Kann ich davon ausgehen, wenn ich ursprünglich auf THC und Kokain positiv getestet wurde, dass ich jetzt auch nicht auf Ketamin getestet werde?
    Schon mal danke für eine Antwort.

  • #208

    Sigi (Mittwoch, 13 Januar 2016 18:20)

    Hallo Herr Schüller,
    ich muß zur fachärztlichen Untersuchung wegen dem Besitz von Kokain. Die Führerscheinstelle hat ein Fachärztliches Gutachten mit Haaranalyse angeordnet.
    Da ich aber kein Kokain konsumiere werden sie auch nichts in meinem Haaren davon finden. Jedoch rauche ich gelegentlich Cannabis wenn ich frei habe und kein Auto fahren muss. Was passiert wenn nun in meinem Haaren Rückstände von THC gefunden werden? Droht mir der Entzug der Fahrerlaubnis?

  • #209

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Januar 2016 11:10)

    @Axel:

    Ketamin ist ein Narkosemittel und unterliegt dem BtMG. Ob darauf bei den üblichen chromatographischen Verfahren getestet wird, weiß ich nicht, wenn ich ehrlich bin. Werde mich nachher mal an der Telefonhörer hängen und bei ein, zwei Instituten nachfragen, ok?

    Halte "K" aufgrund der damit verbundenen Risiken für den Harntrakt (möglich irreversible Schäden sind keine ausgedachte Horrorgeschichte, sondern Fakt). Ich hätte keine Lust, wegen ein paar Nahtoderfahrungen chemischer Natur den Rest meiner Zeit inkontinent durch die Gegend zu laufen...ist aber sicher Geschmackssache :-)

    @Sigi:

    Nachweis von THC COOH in den Haaren ist fahrerlaubnisrechtlich solange unerheblich, bis der Grenzwert erreicht wird, der für einen Dauerkonsum spricht (75 ng). Sollte dein Konsum vorher nicht gerade extensiver Natur gewesen sein, wirst Du vermutlich unter dieser Grenze landen. Man darf gelegentlich Cannabis konsumieren, solange man nicht mit einem aktiven THC Wert von 1 ng/ml beim Führen eines KFZ erwischt wird. Trennungsvermögen nennt sich das. Beim äG führen Aussagen, dass man schon mal andere BtM als Cannabis probiert hat (zB Kokain) genauso ins Aus wie Aussagen, man geniesse Bier und Joints gerne mal zusammen ("trinke nach dem Joint nur 1, 2 Bier, mehr nicht"). Das ist taktisch nicht sonderlich vorteilhaft.

  • #210

    Jo Sebastian (Donnerstag, 14 Januar 2016 14:20)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Kurz zu meiner Vorgeschichte:
    Im Juli 2013 führte ich unter brauchenden Mitteln (140ng/ml MDMA + 0,98ng/ml THC sowie 19ng/ml THC-Carbonsäure) ein Fahrzeug. Ich befand mich auf dem Rückweg von einem Festival. Am 18.11.13 wurde mir daraufhin mein Führerschein entzogen. Im September 2014 begann ich meine strikte Drogenabstinenz, die ich bis heute aufrechterhalte.

    Im Mai 2015 gab ich meine erste Haarprobe für die ersten sechs Monate ab. Ich entschied mich für ein externes Labor (Labor Krone). Dieses ist für eine "toxikologische Laboranalyse gemäß der DIN EN ISO Norm 17025:2005 für forensische Zwecke akkreditiert und damit berechtigt, Alkohol- und Drogentests für die MPU durchzuführen". Hierfür entnahm mein Hausarzt eine Haarprobe (6cm), bestätigte dies durch seine Unterschrift und seinen Stempel und schickte diese Probe direkt aus seiner Praxis an das Labor. Alles erfolgte nach Vorschrift und zu keiner Zeit gab es die Chance eines Eingreifens meinerseits (war ja auch nicht nötig, ich hatte nichts zu verbergen).
    Zwei Wochen später erhielt das gerichtlich verwertbare Ergebnis meiner Probe: Diese bestätigte meine Drogenabstinenz von sechs Monaten.

    Meine MPU bei der AVUS Hamburg absolvierte ich nochmals sechs Monate später, am 12.11.2015. Dort gab ich eine zweite Haarprobe ab, um damit die 12monatige Abstinenz zu belegen. Vor einer Woche erhielt ich dann ein negatives MPU-Gesamt-Ergebnis. Ich bestand den Psychologen Teil ohne Probleme, hatte die ärztlichen Test bestanden und auch das Ergebnis der zweiten Haarprobe war ohne Befund.
    Der Grund für das negative Gutachten ist einzig und allein die erste selbsterbrachte und nicht direkt bei der AVUS, sondern extern durchgeführte Haarprobe, die, wie ich nun erfahren habe, nicht den sogenannten CTU Kriterien entspricht. Diese CTU Kriterien wurden im Mai 2014 überarbeitet und besagen, dass nun kein "normaler" Hausarzt, sondern nur noch ein nach den CTU-Kriterien geschulter Mediziner die Haarprobe entnehmen darf (grob zusammengefasst). Kann es nun wirklich daran scheitern, dass "mein" Hausarzt nicht Arzt genug ist, um eine Haarprobe zu entnehmen und somit mein ganzes MPU Gutachten negativ wird, obwohl alle anderen Bestandteile erfüllt worden sind? Vorallem ist diese Haarprobe gerichtlich verwertbar. Ich bin absolut verzweifelt und enttäuscht. Muss die ganze Prozedur inkl. aller enorm hohen Kosten von vorne beginnen? Aufgrund von Richtlinien, die noch nicht einmal Gesetze sind?
    Kann ich per Anwalt gegen dieses negative Urteil vorgehen?

    Ein großes Dankschön im Voraus!
    Mit besten Grüßen
    Jo Sebastian

  • #211

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Januar 2016 15:37)

    @ Jo Sebastian: Ich sitze hier gerade an ein, zwei Fristsachen und habe nicht die Zeit, mir da genauere Gedanken drüber zu machen, zumal ich wahrscheinlich bißchen Literatur wälzen muss, um Deine vernünftig zu beantworten. Die Frage nach den richtigen Din Vorschriften / Kriterien etc pp ist immer wieder eine Sache, bei der man genau argumentieren muss, ob das negative Gutachten - welches "nur" auf dieser unschönen Sache basiert, letztlich auch dazu führen muss, dass die Behörde die Fahrerlaubnis wie im Regelfall nicht erteilt, oder ob ein Ausnahmefall vorliegt. Habe kürzlich erst von sowas gelesen..wie gesagt, ich checke da gerne mal meine Bücher, möchte Dich aber bitten, hier einfach morgen nochmal zu melden...ein einfaches "bin ich noch auf dem Radar" reicht aus...wird mir per Mail gemeldet, setze mich dann morgen Nachmittag dann mal dran. Interessante Frage....

  • #212

    Hischam (Donnerstag, 14 Januar 2016 19:51)

    Guten Abend Herr Schüller, ich wollte sie fragen ob sie mir auch ein MPU-Skript schicken können, dafür wäre ich ihnen sehr dankbar...

    e-Mail Adresse: hischam.hage@live.de

  • #213

    Peter Sch. (Freitag, 15 Januar 2016)

    @ Hischam:
    guggst Du hier (und lade es selbst runter):
    http://www.strafverteidiger-schueller.de/app/download/7984258186/MPU+Anleitung+f%C3%BCr+alle+Anlassgruppen+Version+Okt+2015.pdf?t=1443778295

  • #214

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 Januar 2016 12:40)

    @Peter Sch.:

    Danke für die Mithilfe :-)

    @Jo Sebastian:

    Die Begründung des Gutachtens scheint mir oberformal. Zwar mag sich manch Verwaltungsrichter auch an DIN Vorschriften aufhängen (wenn das Leben sonst nichts hergibt) - aber wir reden hier ja nicht davon, dass Dir Dein Doc Holiday mal einen gelben Schein aus Gefälligkeit ausgestellt hat, sondern wir reden von einem Din zertifizierten Labor aus dem forensisch-toxikologischen Bereich, welches ehedem noch recht bekannt ist und einen guten Ruf geniesst. Gut, die Avus macht hier auf oberkorrekt, ist deren Job. Kleinkarriert ist das aber trotzdem. Das heißt, dass man bei der FSST dahingehend intervenieren sollte, dass hier ein wirklicher Ausnahmefall vorliegt und die gegen Dich sprechenden Zertifizierungsfragen nicht von Dir zu vertreten sind und Du alles getan hast, was von Dir verlangt wurde. Wenn das nicht fruchtet, würde ich den Klageweg beschreiten. Aber nach meinem Dafürhalten wäre ein freundliches Schreiben erstmal der richtige Weg. Allerdings solltest Du das in fachliche Hände legen und vorher Akteneinsicht nehmen lassen. Kann ich oder jeder andere Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsverwaltungsrecht übernehmen. Steck den Kopf nicht in den Sand, vom gesunden Menschenverstand (und den gibt es auch in diesem Bereich auch gar nicht so selten, es kommt eben auf den Ton an, man könnte der Behörde mit der Behörde einen Deal dergestallt machen, dass Du die Fahrerlaubnis erhälst und nebenbei noch ein paar Monate überraschende Screenings über Dich ergehen lässt.). Melde Dich oer Mail, wenn Du Hilfe brauchst...

  • #215

    Jo Sebastian (Samstag, 16 Januar 2016 16:02)

    Großen Dank für die schnelle Rückmeldung! ich werde Ihren Vorschlag umsetzen und melde mich per Mail dazu!
    Schönes Wochenende & Grüße

  • #216

    xxxx (Montag, 18 Januar 2016 10:48)

    Hallo ich hätte ne frage, ich habe in einem monat meine haarproben und habe vor weihnachten eine kleine menge ketamin konsumiert daher wolte ich fragen ob es nachweisbar bzw standart mesig getestet wird

  • #217

    Kasimir (Montag, 18 Januar 2016 15:25)

    Brief :Begutachtung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
    Zitat:
    "Zur Aufklärung...wird ein Screening in Form einer Haaranalyse ( ein Haarsegment von min. 3 cm ) und zwei Urinscreenings...angeordnet."

    Überall liest man 6cm und 4 oder mehr Urinscreenings. Sollte man hier trotzdem mehr nachweisen? Sprich die 3 Monate Frist zum wachsen der Haare nutzen?

  • #218

    René (Dienstag, 19 Januar 2016 00:40)

    Hallo,
    Meine Frage: Wenn ich mir eine Glatze rasiere, sind dann meine Haare, die neu nachwachsen komplett sauber, wenn ich eine Haaranalyse machen würde? Ich hab mal gehört das die neuen Haare dann nochmal ca. 1 Monat lang nachschieben... Wenn ich diese dann auch wieder komplett auf eine Glatze runter rasieren würde, müssten die neuen Haare ja komplett clean sein. Ist das so einfach, oder nicht?

  • #219

    alex (Donnerstag, 21 Januar 2016 23:20)

    Hallo
    habe ich 9.12.15 drei bier getrunken und 20.01.16 haaranalyse gemacht
    haare 0,7 mm lang

  • #220

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 22 Januar 2016 13:29)

    @xxxx

    Bin mir nicht sicher, denke aber, dass nicht standartmäßig auf Ketamin gescannt wird, frage aber nachher mal bei dem "Hauslabor" nach....

    @Alex: Was willst Du mir sagen?

    @Rene: Die Haare wachsen dann "sauber" nach, wenn sich keine Abbaustoffe mehr im Blut befinden...also die Rechnung "heute einen durchziehen, abend den Rasierer anschmeißen und das Haar wächst frei von Infos nach" geht nicht auf....

    @Kasimir: Wenn Deine Haare sauber sind, kannst Du sie natürlich auch entsprechend wachsen lassen. Aber wozu, wenn die Behörde nur 3 cm möchte? Erklärt sich mir logisch nicht so ganz...

  • #221

    Mike (Samstag, 23 Januar 2016 16:59)

    Moin Herr Schüller
    Also erst ma Hut ab vor der ganzen Arbeit die sie hier machen nicht schlecht und auch gute antworten das hat mich wohl verleidet auch mal meine Frage zu stellen.


    Ich habe gestern mein Beschluss bekommen für meine bewährungs Auflage dort steht drin das ich als Auflage habe haarproben abzugeben
    Oder Urin 4 mal im jahr .
    So die Frage ist ich wahr vorher drogenfrei und hab Weihnachten und Silvester koks und THC und MDMA konsumiert das letzte mal THX vor 2 Tagen da ich immer kurze Haare trage is die Frage können mit Haar test gefährlich werden oder muss ic. (Dauerhaft kurze Haare )
    Die andere Frage ich habe bis vor 2 tagen ziemlich viel spice geraucht ca 3 mon.Tag. testen die auch darauf? Wann ich die probe abgeben muss weis ich nicht weil der beschluss gestern erst gekommen ist und noch alles zugeteilt werden muss das Gericht in Bayern ich hier im norden .
    Danke

  • #222

    olaf (Montag, 25 Januar 2016 12:55)

    Hallo, mein Problem ist, dass die negative haaranalyse das mit 5,3ng mde positive blutgugachten nicht aushebelt. Ich habe niemals mde konsumiert. Was habe ich für Möglichkeiten, dieses falsche Ergebnis zu widerlegen? Angeblich kann thiamin (Vitamin b1) das Ergebnis von mde im Serum bei der chromatologische Analyse verfälschen. .. gibt es davon z.b. eine beweiskräftige Studie? Ich bin nicht der einzige mit genau diesem Problem! Da Verwaltungsrecht herschieben ist es doppeltschwierig Land zu sehen....Bitte um Hilfe! !!

  • #223

    Alex (Montag, 25 Januar 2016 16:40)

    Hallo Herr Schüller,
    vielen Dank für das Beantworten all unserer Fragen!
    Am 15.04.15 bin ich in eine Polizeikontrolle geraten, Ergebnis: positiv auf THC (sehr hohe Werte, mMn ~150 ng, habe meine Unterlagen gerade nicht zur Hand). Desweiteren habe ich zugegeben, in den letzten 2 Jahren ab und zu Speed konsumiert zu haben, was taktisch sehr unklug war, allerdings war ich mit den Nerven am Ende und habe es dann einfach zugegeben. Mein letzter Konsum liegt nun 9 Monate zurück (14.04.15), am 16.12.15 habe ich meinen ersten Abstinenznachweis erbracht, mit dem Ergebnis, dass ich komplett clean bin.
    Gestern ist allerdings etwas suboptimales geschehen. Ein "Kumpel" von mir hat mir gestern in sehr stark angetrunkenem Zustand ca. 0,7mg Ritalin in meinen Energydrink gebröselt. Da er ADS hat bekommt er Ritalin verschrieben, welches den Wirkstoff "Methylphenidat" besitzt und ein Derivat des Amphetamins ist. Er hat sich zwar tausend mal entschuldigt, jedoch bin ich derjenige, der das jetzt ausbaden muss. Nun zu meinen Fragen:
    1) Wird bei der Haaranalyse nach Methylphenidat gesucht? Wenn ja, wird es nachweisbar sein?
    2) Sollte etwas nachgewiesen werden, muss ich dann die 12 Monate Abstinenznachweis erneut erbringen?
    Vielen Dank im Vorraus für die Antwort.

  • #224

    Alex (Montag, 25 Januar 2016 16:53)

    Nachtrag: Geplanter Zeitraum für den zweiten 6 monatigen Abstinenznachweis ~ 16.06.16

  • #225

    Alex (Montag, 25 Januar 2016 17:08)

    Nachtrag#2: Bei der Mengenangabe muss ich mich korrigiren, waren 7mg, etwas weniger als eine halbe 20mg Tablette.

  • #226

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 25 Januar 2016 17:46)

    @Olaf:

    Wo hast Du über den Zusammenhang zwischen Vitamin B1 und MDE gelesen? kannst Du mir bitte ein einigermaßen seriöse Quelle nennen? Die Frage müsste ein Toxikologe beantworten, habe ein, zwei sehr gute Leute an der Hand, aber bitte schreib mir mal, wo Du die Info her hast, danke....

    @Die anderen Fragesteller....ich beantworte die Fragen innerhalb der nächsen 1 - 2 Tage und bitte um etwas Geduld....danke

  • #227

    olaf (Montag, 25 Januar 2016 19:12)

    Danke erstmal für die Antwort!! Echt super-Sache hier!!!

    unter folgendem Link

    http://www.labor-duesseldorf.de/?p=5&b=D&i=1104

    ist angebeben, dass positive Ergebnisse auch durch Süßstoff, Käse, Rotwein, Schokolade (Tyramin) ausgelöst werden können.

    Ich habe Tyramin mit Thiamin (Vitamin b1) verwechselt! Sorry!
    Das Gerät für die gaschromatrografisch/nassenspektrometrische Blutanalyse funktioniert ja ungefähr so: (hat mir ein befreundeter Bodenanalytiker so erklärt) : Das Serum wird "beschossen"; die Elemente trennen sich und landen auf einer "Wand" auf der - ähnlich wie beim Periodensystem -jedes Element seinen bestimmten "Platz" hat. Der Wert ist dann sozusagen die "Aufschlagskraft". Jetzt ist eben Tyramin an fast gleicher Stelle wie MDE....... Und bei einem Wert von 5,3 - also 0,3 über der Nachweisgrenze - von MDE - das eigentlich bei uns in Bayerischen Wald gar nicht existent ist, könnte man schon sagen, dass der Wert gegen 17.45 Uhr am Donnerstag nach einem normalen Arbeitstag bei durchwegs negativem Haartest über 12! Monate höchst unwahrscheinlich ist..... ? Die Fsst überzeugt das zumindest nicht soweit, dass ich den Schein wieder bekomme. Jetzt habe ich Klage vorm Verwaltungsgericht eingereicht. Ich muss das gewinnen - es gibt doch wirklich einige - und das sind alle zuviel, denen genau das gleiche passiert ist, und die irgendwann aufgegeben haben!

  • #228

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 26 Januar 2016 14:55)

    @Olaf:

    Das klingt wirklich sehr interessant, mal lernt nie aus. Ganz praktisch, das Schwarmwissen, deshalb schreibe ich hier auch gerne mit den Leuten :-) Also: Der Umstand, dass der positive chromatographische Nachweis durch die genannten Stoffe erklärbar sein könnte bzw hierfür eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, muss gutachterlich bestätigt sein. Das entsprechende Schreiben sollte eigentlich schon dem Antrag auf einstweilige Anordnung beiliegen, der Gutachter selber wird ja erst im Hauptsacheverfahren gehört. Hast Du das Labor mal kontaktiert in der Sache?

  • #229

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 26 Januar 2016 15:04)

    @Mike:

    Riskantes Spiel, was Du da treibst. Auf Haarproben würde ich an Deiner Stelle mit Sicherheit verzichten und zusehen, dass ich das Urin wieder sauber kriege. Wegen MDMA und dem Kokain mache ich mir da keine größeren Sorgen, auch das THC sollte langsam raus sein, auch die Metaboliten....jedenfalls was das normale Gras angeht...was die synthetischen Cannabinoide angeht: Standartmäßig wird meinem Kenntnisstand nach nicht getestet....aber nagel mich nicht drauf fest. Im Grundsatz ist das analysierbar. Man muss natürlich auch erstmal wissen, ob das ein bekanntes oder neues Cannabinoid ist. Und denk dran: Die basteln einfach planlos an den THC Molekülen rum und bringen den Rotz dann auf den Markt, Nebenwirkungen sind nicht erforscht. Die Konsumenten sind die Versuchskaninchen...

  • #230

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 26 Januar 2016 15:41)

    @Alex:

    Nach meinem Kenntnisstand wird in der Regel nicht auf Ritalin gescannt. Gehört ja auch nicht zu den üblichen Verdächtigen im Fahrerlaubnisrecht, gibt z.B. keine OWi nach § 24 a StVG, wenn Du auf Ritalin durch die Gegend knatterst (zB § 316 StGB ist aber denkbar). Würde mir da also keine großen Gedanken machen. Wenn mir jemand ungefragt irgendwelche Substanzen zuführt, würde derjenige danach eine gebrochene Nase haben. Geht gar nicht, die Nummer.

  • #231

    Alex (Dienstag, 26 Januar 2016 16:13)

    Vielen Dank für die Antwort Herr Schüller!
    Habe gestern den ganzen Tag recherchiert und von Fällen gelesen, bei denen ADS Patienten, die täglich ~60 mg Ritalin einnehmen, positiv auf Amphetamine getestet wurden wegen der sogenannten Kreuzreaktivität. Diese Werte lagen allerdings nur knapp über dem für Amphetamine geltenden Cut-off Wert von 0,1 ng/mg. Da ich nur ~7mg Ritalin konsumiert habe, die Patienten allerdings ~60mg täglich, habe ich die Hoffnung, dass die Haaranalyse negativ auf Amphetamine anschlägt.
    In Ihrer Ausführung "Wissenswertes zur Haaranalyse auf Drogen" ist vermerkt, dass Drogen zwei Wochen nach dem Konsum in die Haare einwachsen. Meine Frage: wie lange wächst die Droge nun ein? Solange, wie sie im Urin nachweibar ist, also für Ritalin bis zu 4 Tage nach Konsum?
    Bevor ich den offiziellen Abstinenznachweis über 6 Monate bei der MPU erbringe werde ich auf jeden Fall noch eine private Haaranalyse in Auftrag geben, die mir der besagte "Kumpel" dann bezahlen kann.

  • #232

    olaf (Dienstag, 26 Januar 2016 18:16)

    Morgen früh bin Ich in München zum dna - Abgleich mit der probe- um eine verwechselung der proben auszuschließen. Danach quetsche ich die in dem institut (rechtsmedizin lmu) mal aus... die müssen sich auskennen, schließlich schulen die die Labore auf den Geräten. ..die rückstellprobe hat das Labor übrigens nur durch Anordnung vom Staatsanwalt rausgerückt!

  • #233

    Alex (Dienstag, 26 Januar 2016 18:33)

    Nachtrag: Ich muss mich korrigieren, Ritalin baut entgegen weitläufiger Meinung im Körper nicht zu Amphetamin, sondern zu Methylphenidatsäure ab...

  • #234

    Mike (Dienstag, 26 Januar 2016 19:17)

    Hallo Herr Schueller,
    welche Grenzwerte gelten für den Nachweis von THC in den Haaren, so das ein regelmäßiger Konsum ausgeschlossen werden kann?

  • #235

    lappen (Mittwoch, 27 Januar 2016 10:46)

    hallo zusamen ich hate früher den lappen weg weil ich 3 mohante abgeben muste und dan ohne Prüfung gefahren bin plus bekifft musste alles von vorne anfangen so jetz musste ich ihn wieder weg geben nach dem ich ihn von vorne gemacht habe weil ich 1 gram canabis dabei hatte hatte einen speichel test gemacht bei der verkehrs kontrolle alles war sauber der Polizist sagte ich müsse nur eine busse zahlen und dan wäre alles in Ordnung parr tage später kam ein Brief per sofort abgeben bilet unbegrenzt bis alles abgeklärt wäre mit dem medizinischen gutachten so was meinnt ihre was kommt auf mich zu für immer abgeben ? harre abgeben urin abgeben ??? ich bin seit 4 mohnate clean und in einem mohnat hab ich den Termin das heisst 5 mohnate sauber hatte vorher etwa 3 Wochen lang gekifft täglichech einen Joint geraucht vor diesen drei Wochen war ich etwa 3 jahre sauber meinnt ihr es ist noch was drin in den harren ???
    urin hab ich schon getestet privat war sauber und im Brief steht nichts von urin und harre abgeben steht nur muss zum medizinischen gutachten das ganze aufklären und sollte die bisherigen Dokumenten Kontrollen urin abgaben die ich früher machen musste mit nehmen. ach so bin noch in der Probezeit.
    nicht zu vergessen
    1. 3 Wochen lang gekifft
    2. seit 5 mohnate sauber
    3. sie hatten bei der kontrole nur das canabis gefunden
    4. werde es so erzählen wie es auch war dieses Tütchen wusste ich nicht mal das ich in der alten Sport tasche dabei hatte war schon fast am verfaulen das war so lange drin meinnt ihr wenich abrasiert dort auftauche da nichts steht von harre das ich dan nur urin abgeben muss und dan wieder den lappen bekomme?

  • #236

    Alex (Mittwoch, 27 Januar 2016 13:49)

    Also ich habe gerade noch mal einen Urin-Schnell-Test durchgeführt, der auf keine Droge positiv reagiert hat.

  • #237

    Peter (Mittwoch, 27 Januar 2016 23:43)

    @schüller, habe einen Anwalt direkt am nächsten Tag eingeschaltet und haben Akteneinsicht gefordert, ich weiß zwar noch nicht was drin steht aber es kann sich nur um chatverläufe über Amphetamine von einem bei einer Hausdurchsuchung eingezogenen Handy handeln.Aber sie können mir eigentlich keine Deals nachweisen da wir nur darüber geschrieben haben . Ich habe auch noch nie Amphetamine konsumiert, jediglich gras ein halbes jahr etwa 0,5-1g pro Tag bis zum Tag der post ist ca1,5 Monate her jetzt ab da nicht mehr! Was könnten auf mich für Strafen zu kommen , falls was nachgewiesen wird bin ich aufjedenfall noch bei geringer Menge. Hat dies folgen auf meinen füherschein den ich bald machen will? Und wie wahrscheinlich ist es das ein haar- oder urintest gefordert wird. Könnte dieser negativ ausfallen ? Danke im Vorraus:) ps:noch unbekannt bei den blauen und jugendstrafrecht wird im straffall verwendet

  • #238

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 28 Januar 2016 10:52)

    @Mike:

    75 ng THC COOH nach meinem Kenntnisstand :-)

    @Lappen:

    Ich habe ein bißchen Schwierigkeiten zu verstehen, was Du von mir willst bei Deiner Sauklaue :-) So wie ich Dich verstanden habe, musst Du zu einem ärztlichen Gutachten wegen des Besitzes von Cannabis. Ob der bloße Besitz kleiner Mengen Cannabis ohne Bezug zum Straßenverkehr die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens rechtfertigt, ist strittig. Meines Erachtens liegt bei einem fehlenden Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ein Fehler vor, wenn die Behörde ein äG anordnet, dies ist aus meiner Perspektive verfassungsrechtlich nicht haltbar. Unabhängig davon sehe ich in diesem Fall keine großen Probleme, wichtig ist, dass das Urin sauber ist (nach 5 Monaten sicher der Fall). Oder keine zu hohen Werte aufweist, wenn es nur um das Trennungsvermögen geht. Ehrlich: Ohne genauere Kenntnis der Sachlage kann ich hier keine besseren Ratschläge geben. Welche Fragestellung steht denn in der Aufforderung zum ärztlichen Gutachten? Und wielange hast Du noch Zeit? Ernsthaft: Ich schaue mir das gerne mal an, schick mir die Unterlagen mal per Scan oder Photo an meine Mailadresse. Vielleicht kann ich Dir dann schon genaueres sagen, wenn nicht, können wir immer noch überlegen, ob ich mich im Rahmen ein Mandats die Sache mal richtig durchleuchte. Und bitte nächstes mal ein paar Punkte und Kommas einbauen, ok? Nichts für ungut...

  • #239

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 28 Januar 2016 10:58)

    @Peter:

    "Deals" können durch Whatsapp Verläufe sehr wohl nachgewiesen werden. Man kann zu Deinem Fall wenig sagen...ohne Blutwerte bringt das gar nichts. Auch straftrechtlich schreibst Du zu wenig um jedenfalls über den Daumen gepeilt irgendwas zu sagen. Wenn es sich noch um Jugendstrafrecht handelt und Du noch nicht großartig aufgefallen bist, wird nicht viel bei rum kommen. Vor der Jugendgericht tauchst Du als reuiger Sünder auf und hältst die Bälle flach...den Rest wird Dir Dein Anwalt verklickern...

  • #240

    Peter (Donnerstag, 28 Januar 2016 13:03)

    Vielen Dank für die schnelle Antwort :),strafrechtlich weiß ich noch garnicht was sie mir vorwerfen aber ich vermute das sie 1-2 Chats haben wo sie davon ausgehen das es sich um Deals handelt.Der Anwalt von meinen "Kollegen" mit der Hausdurchsuchung und dem eingezogenen Handy meinte das da von seiner Seite aus nichs kommen wird. Ich hoffe noch auf verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit

  • #241

    lappen (Donnerstag, 28 Januar 2016 15:56)

    ok, werde dir morgen ,alles zuschiken, und noch mal deteilierter erzählen, per email. :D

  • #242

    Peter (Freitag, 29 Januar 2016 18:49)

    So war da , werde beschuldigt etwas gekauft zu haben wobei der Kauf nich rechtskräftig sei. Nur in einem Fall wo es um 1g gras geht.

  • #243

    Franziska (Montag, 01 Februar 2016 11:40)

    Hallo, ich befinde mich bereits im MPU Verfahren wegen Drogen Konsum. Ich bin jetzt 8 Monate ohne konsum. Leide leider unter Depressionen und hab von ner Freundin 3 stk. Tavor 0, 01 mg und ca 7 stk. Oxazepam 10mg bekommen, diese habe ich im Zeitraum von 4 Wochen eingeteilt eingenommen. Wird man das bei der Haaranalyse feststellen????

  • #244

    carsten (Dienstag, 02 Februar 2016 19:06)

    Hallo,meine Frage :Ich muss 2 Uk und 1 Hp abgeben für Wiedererteilung des FS .Habe kein problem mit Uk oder Blutkontrolle ,da der letzte Konsum 10 Jahre her ist.Arbeite aber in einer Discotheke,Kneipe und wollte deshalb die Hp meiden.Gibt es da möglichkeiten bei der FSST dies zu berücksichtigen und umzuwandeln in andere Auflagen??

  • #245

    Ron (Dienstag, 02 Februar 2016 23:36)

    Guten Abend Herr Schüller,

    Stand der Dinge:
    Vor ca. 6 Monaten als Fußgänger mit 8-9 g Marihuana erwischt worden --> Strafbefehl mit ca. 500€ erhalten, dieser ist bereits rechtskräftig.

    Nun Post von der FE-Behörde erhalten, auszugsweise lautet es hier:

    "Ich habe den Sachverhalt eingehend geprüft. Ich erkläre mich bereit, Ihnen die FE zum jetzigen Zeitpunkt ohne weitere Maßnahmen zu belassen und verbinde hiermit die Erwartung, dass Sie auch künftig die (...) Verkehrsvorschriften und Strafgesetze beachten. (...)

    Ich würde es begrüßen, wenn Sie sich eigenverantwortlich über die Wirkung von Cannabis (...) und Suchtgefahren informieren würden. Dazu wenden Sie sich bitte an einen Suchtberatungsdienst(...).

    Sollten sich in der Zukunft trotzdem Auffälligkeiten ergeben, werde ich zu prüfen haben, ob die Kraftfahreignung (...) ausgeschlossen oder zumindest in Zweifel zu ziehen ist.

    Abschließend warne ich Sie daher ausdrücklich und ermahne Sie eindringlich zu künftigem verkehrsgerechten Verhalten.

    Ich hoffe, dass Sie künftig zu keinen weiteren Maßnahmen mehr Anlass geben werden.

    MfG ..."

    -->Hört sich erstmal beruhigend an, aber ich weiß nicht was ich von dem Brief halten soll... Daher folgende Fragen:

    a) Scheinbar blieb es bei dieser Verwarnung, da er schreibt 'ohne weitere Maßnahmen zu belassen" ODER habe ich mit überraschender Post in (naher) Zukunft zu rechnen? (Aufforderung zum Screening etc., weil die FE-Behörde mich zunächst in Sicherheit wiegen will, um mich später zu 'überführen'?)

    b) sollte ich mich wirklich an ein Suchtberatungsdienst wenden(um dadurch bei etwaigen Aufforderungen zum äG ein Vorteil zu haben) ?

    c) Bin seit dem Vorfall zu 100% abstinent! Soll ich trotzdem eine (zertifizierte) Haaranalyse / Drogenscreening machen, um einfach zur Sicherheit etwas in der Hand zu haben (6-monatiger Abstinenznachweis), sollte wider Erwarten doch noch etwas kommen seitens der Behörde (äG etc.) ?

    d) Wenn ich jetzt nach 6 Monaten EINMAL THC konsumieren würde (und danach wieder nicht mehr), würden die Werte der Abbauprodukte im Blut denen eines experimentellen Konsums entsprechen?
    Ich glaube zwischen Konsum und Fahren auf jeden Fall 48 Stunden trennen, nach dieser Zeit wäre der einmalige Konsum bei einem Drogenschnelltest nicht mehr hinreichend nachweisbar, richtig?

    Sorry für die vielen Fragen! Ich hoffe Sie können mir alle beantworten... Das wäre mir sehr wichtig :-(

    Und vielen Dank schon im Voraus Herr Schüller!

    VG,
    Ron

  • #246

    Bukem (Mittwoch, 03 Februar 2016 15:03)

    @ Franziska: Selbst wenn man diese Medikamente feststellen sollte, sofern nach diesen überhaupt gesucht werden würde, so richtet sich die Haarprobe ja nur auf den Nachweis des langfristigen Konsumnachweises verbotener Substanzen. Die von Dir genannten Medikamente sind ja legal und wenn überhaupt verschreibumngspflichtig? Wichtiger scheint mir da, ob man unter deren Einfluss fahren sollte, falls mal jemand danach fragt.

    @ Carsten: Es soll ja grade der etwaige langfristige Konsum nachgewiesen werden können. Aber ich seh da kein Problem, wenn Du eh nicht konsumierst. Sogar wenn der Kneipe mal einer einen Joint rauchen sollte, wird das sicherlich nicht nachweisbar in Deinem Verfahren sein. Oder was ist das für ein Laden?

  • #247

    johannes (Donnerstag, 04 Februar 2016 00:17)

    Hallo,
    Ist zu erwarten, dass der einnalige konsum von thc ( 3 züge an einem joint) im haar nachweisbar ist? Laut Studien ist es eher unwahrscheinlich. Da diese aber alle schon älter sind, würde ich gerne noch Ohre meinung dazu hören. Mit einer privaten analyse qird es zeitlich knapp, da die mpu am 22.02 ist.
    Würde mich auf eine baldige antwort freuen.

  • #248

    Gerd (Dienstag, 09 Februar 2016 20:44)

    Hallo Herr Schueller,
    ich konsumiere gelegentlich Cannabis.
    Wenn ich nun zu einer Haaranalyse muss,kann durch eine Haaranlyse auf die Konsumform geschlossen werden?
    Wenn ja welche Grenzwerte gelten für einmaligen Konsum, gelegentlichen Konsum und dauerhaften Konsum für THC in ng/mg?

  • #249

    Markus (Mittwoch, 10 Februar 2016 07:22)

    Hallo.

    Kann es sein dass man zu einer haaranalyse aufgefordert wird, wenn man von jemandem bei der Polizei angezeigt wird in seinem Beisein BTM konsumiert zu haben?

    Oder steht da Aussage gegen Aussage? Kann die polizei diesbezüglich Maßnahmen ergreifen?

    Danke und Lg

  • #250

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 12 Februar 2016 09:42)

    @Johannes: Das kann ich nicht beurteilen, wenn geringe Werte gemessen werden, sind diese aber auch mit einer externen Kontamination zu erklären:

    http://www.strafverteidiger-schueller.de/2015/10/08/thc-nachweis-in-haaren-unsicher-thc-cooh-%C3%BCbertragung-durch-k%C3%B6rperkontakt-entdeckt-sensationelle-forschung-des-uniklinikums-freiburg/

    @Gerd: Ja, durch die Analyse wird auf das Konsumverhalten geschlossen...nach der eben genannten Studie aus Freiburg wird man die Ergebnisse von Haarproben aber leichter anfechten können...was die Werte angeht: Hier gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, traurig aber war. NRW ist Hardliner da, Bayern sieht es kurioserweise etwas entspannter. Klar ist eins: Ab 75 ng/ml Blut THC COOH wird bei einer behördlich angeordneten (also nicht spontan genommener Blutprobe) der Führerschein wegen regelmäßgen Konsums nicht mehr zu retten sein. Diesen Wert können Sie auf die Haaranalytik übertragen...

  • #251

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 12 Februar 2016 09:43)

    @Markus: Das kann durchaus passieren, ein ärztliches Gutachten liegt da greifbar nahe, insbesondere wenn es um andere BtM als Cannabis geht.

  • #252

    Ron (Samstag, 13 Februar 2016 01:22)

    Hallo,

    leider habe ich bisher keine Antwort erhalten? :(
    (Eintrag vom 02.02.2016)

  • #253

    olaf (Mittwoch, 17 Februar 2016 17:22)

    Hallo Herr Schüller, bzgl. Eintrag 227...
    Der DNA-Abgleich bestätigt mein Blut...
    Bleibt nur noch eine Verabreichung bei der Polizei (durch mangelnde Hygiene?) oder durch verseuchtes Trinkwasser - dazu muss ich sagen, dass unser Trinkwasser unweit der tschechischen Grenze aus dem Boden quillt und ich habe direkt vor der Blutentnahme bei der Polizei ca. 1,5 l Leitungswasser getrunken "um die U-Probe abgeben zu können". MDE kommt im Trinkwasser Deutschlandweit vor und vielleicht bei uns durch Grenznahe "Labore" eventuell etwas viel mehr? MDE ist angeblich ein "unerwünschter" Stoff in XTC... - oder eben ein verfälschtes Ergebnis. Zu letzterem bekomme ich keine verwertbare Aussage von Gutachtern! Niemand von denen bestätigt mir eine Fehlerquote oder mögliche Ursachen für Fehlergebnisse. So eine Aussage eines "Sachverständigen für Chromatografie" würde mir mit den ganzen Indizien - die alleine nicht ausreichen - genügen. Sie hatten erwähnt, dass Sie einige gute Toxikologen an der Hand haben - könnten Sie mir da evtl. irgendwie weiterhelfen? Entgeltlich natürlich!

    LG, Olaf

  • #254

    Phil (Sonntag, 21 Februar 2016 19:13)

    Also ist es bei einmaligem Gras rauchen im Haar nachweisbar und wie ist das?

  • #255

    Martin (Dienstag, 23 Februar 2016 21:37)

    Guten Abend Herr Schüller,

    zunächst einmal einen großen Dank an Ihre Bemühungen die verschiedensten Fragen hier zu beantworten. Super Sache! Werde Sie weiter empfehlen.

    Zu meinem Fall:

    Nach einer allgemeinen Verkehrskontrolle am 25.10.15 bin ich positiv auf Cannabis getestet worden.

    Die Werte der Blutanalyse ergaben dann folgendes:

    THC 10ng/ml
    11-OH-THC 5,3ng/ml
    THC-COOH 80ng/ml

    Nachdem ich fest damit rechnete an einer MPU nicht mehr vorbei zu kommen bekam ich dann aber im Januar ein schreiben meiner FST im dem ich zur Abgabe einer Haarprobe aufgefordert wurde um lt. diesem Schreiben durch ein verhältnismäßiges Mittel zu klären ob ich gelegentlich Cannabis konsumiere.

    Die Haarprobe sollte dann zwei Wochen später erfolgen und meine Haare mindesten 5cm lang sein.

    Als ich den Termin bei der FST wahr genommen habe wurde mir jedoch aufgrund zu kurzer Haare eine Fristverlängerung zur Abgabe der Probe gewährt.
    Ich soll nun in 4 Monaten erneut zur Haarentnahme erscheinen.

    Da meine Haare sehr schnell wachsen und ich in den 3,5 Monaten schon 3 mal meine Haare geschnitten habe stellt sich mir nun die Frage ob sich bis zum Termin in ca 4. Monaten (Insgesamt dann 7,5 Monate Abstinent) noch THC Rückstände finden lassen die dann zu einer MPU führen würden?

    Außerdem würde ich gerne wieder aktiv Sport treiben, da ich aber schon häufig gelesen habe das sich THC im Fettgewebe ablagert und durch Sport wieder freigesetzt wird habe ich bisher darauf verzichtet.

    Kann ich jetzt nach 3,5 Monaten Abstinenz ohne Bedenken Sport treiben oder kann es weiterhin zur Freisetzung von THC kommen, welches im Haar Nachweisbar ist?

    Jetzt schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe mache mir leider große Sorgen, da ich beruflich sehr auf meinen FS angewiesen bin.

    Ps: werde meine Haare bis zum Termin in 4 Monaten nochmals kürzen können und trotzdem auf 5cm länge kommen.

    Viele Grüße

    Martin








  • #256

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 Februar 2016 15:41)

    @Ron:

    Sorry, ist mir durchgerutscht :-) Klingt so, als wenn das ok wäre, vgl hier:

    http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/nachweiszeiten-von-cannabis-thc-im-urin-und-blut/

    Beitrag # 662. Mir wäre geholfen, wenn ich das Schreiben mal haben und hochladen könnte, ich würde AZ und Namen natürlich schwärzen, ich wollte die Tage mal einen Text schreiben zu der Frage, ab wenn ein äG beim Auffinden von Cannabis ohne Bezug zum Straßenverkehr...dieses Gutachten könnte man etwa der Behörde des anderen Betroffenen vorlegen, um sie mal darauf hinzuweisen, dass es auch andere Meinungen gibt...

    Bei Dir hat es sich mit dem Schreiben erledigt, ein äG wird nicht folgen. Und gelegentlicher Konsum ist nicht verboten, musst halt nur sauber vom Autofahren trennen, die Quarzerei. Ab und an eine Tüte ist ok...einmal die Woche zB oder max zweimal. Aber dann 72 Std stehen lassen das Auto....Sicher ist sicher. Wenn Du angehalten wirst, keine Aussage machen...

  • #257

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 Februar 2016 15:46)

    @Olaf: Ganz ehrlich, ich glaube kaum, dass sich da unter dem Strich was machen lässt. Das wird vermutlich kein Gericht glauben, aber wenn Du es trotzdem über einen Gutachter versuchen willst, schreib mir eine Mail...Du müsstest dann vermutlich mal das Trinkwasser checken lassen. Wäre kurios, wenn das zum Ziel führt. Aber wer weiß?

  • #258

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 Februar 2016 15:49)

    @Martin:

    Ich gehe pi mal Daumen davon aus, dass die Haarprobe dann sauber sein wird. Evtl auftretende Restwerte von THC COOH lassen sich mit einer externen Kontamination erklären, das war die Nummer mit der immer noch recht frischen Freiburger Studie, wonach auch Metaboliten vom THC von außen in das Haar gelangen können....

  • #259

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 Februar 2016 16:07)

    @Phil: Schwer zu sagen, wenn ja aber erklärbar durch externe Kontamination, so etwa, wenn Deine dauerkiffende Freundin mit dem Batikshirt Deine Haare gestreichelt hat...wieso fragst Du?

  • #260

    Franzi (Freitag, 26 Februar 2016 18:46)

    Hallo,
    warum werden denn eigentlich 2 Haaranalysen gemacht?
    Wenn ich 12 cm "reines" Haar habe müsste das doch reichen oder?
    Mein letzter Konsum war genau vor 9 Jahren hab mein Haar dauernd gefärbt und hab mir wegen der Haaranalysen die ich machen will mühevoll ein Ansatz von Oktober an (5 cm) wachsen lassen bis jetzt, was für mich sehr schlimm ist.

  • #261

    Klaus (Freitag, 26 Februar 2016 19:25)

    Hallo Herr Schueller,

    ich mußte ein fachärztliches Gutachten zur Fragestellung: "Lässt sich die aufgrund aktenkundiger Tatsachen bestehende Annahme eines Konsums von Betäubungsmittel in sinne des Bautäubungsmittelgesetzes bestätgen?"absolvieren und eine Haaranalyse abgeben.
    Da ich gelgentlich Cannabis konsumiere habe ich bei der fachärztlichen Untersuchung angegeben das ich 1-2mal im Monat Cannabis konsumiere und Trennvermögen habe zwischen Konsum und Autofahren. Letzer Konsum Dezember 2015 ein paar mal am Joint gezogen.
    Im Ergebnis der Haaranalyse ist ein Nachweis von jeglichen Betäubungsmitteln negativ ausgefallen und es wurde eine 3 monatige Abstinenz bestätigt.
    Im Ergebnis des Gutachten steht:" Das ein aktueller Konsum von Betäubungsmittel sich nicht bestätigen lässt. Jedoch ein Konsummuster zu erkennen ist das die Fahreignung nach Anlage 4 FeV in Frage stellt."
    Habe ich nun noch mit dem Entzug meiner Fahrerlaubnis zu rechnen?
    Ich habe doch immer sauber zwischen Konsum und Autofahren getrennt.

  • #262

    Klaus (Freitag, 26 Februar 2016 19:28)

    Sorry habe mich falsch ausgedrückt. Es heißt."Jedoch ein Konsummuster zu erkennen ist das die Fahreignung nach Anlage 4 FeV in Frage stellen kann."

  • #263

    Peter (Samstag, 27 Februar 2016 13:39)

    Moin Herr schueller , hab gestern post bekommen von der Staatsanwaltschaft dass das Verfahren eingestellt wird wegen Geringfügigkeit. Desweiteren Stand in der post das es in einer Akte aufgenommen wird wo nur das Gericht ,Staatsanwaltschaft und jungendamt zugriff drauf haben . Hat das ganze nun folgen auf mein Autoführerschein welchen ich bald machen will ? ( ärztliches gutachten eventuell?)

  • #264

    Dani D (Montag, 29 Februar 2016 13:07)

    Hallo Herr Schüller,
    ich verfolge regelmäßig die obengestellten Fragen. Eine weckte mein Interesse besonders Frage 121 die sie, soweit ich sehehn konnte nicht Beantwortet haben. Hier die Frage:

    Ev (Freitag, 23 Oktober 2015 11:03)

    Hallo

    Ich habe eine freiwillige Haaranalyse machen lassen ich bin seit 2013 clean. Nun kam das Ergebnis und ich bin ratlos. 1,00ng/mg Methamphetamin nachgewiesen.
    Jedoch hatte ich vergessen anzugeben das ich Ritalin verschrieben bekommen habe. Könnte dies das positive Ergebnis ausgelöst haben? Und welch eine Möglichkeit habe ich jetzt? Noch eine Analyse machen lassen und mit angeben das ich in dem Zeitraum Ritalin genommen habe? Kann man überhaupt nachweisen das es Ritalin ist und keine Drogen?
    Vielen Dank im Vorraus

    Mich interessiert vorallem die letze frage des Betroffenen und ob Ritalin, da der Hauptwirkstoff Methylphenidat ja zu den Derivaten des Amphetamins zählt überhaupt nachgewiesenweden kann (bei Standat Haaranalysen)?

    Grüße Dani D

  • #265

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 29 Februar 2016 20:14)

    @Dani D:

    Ob Ritalin einen Nachweis von Methamphetamin erklären kann? Wäre mir neu, aber ich bin kein Toxikologe. Ehrlich, die Frage müsste ich wahrscheinlich einen Fachmann beantworten lassen, das weiß ich nicht und gehe auch davon aus, dass die normale juristische Literatur keine Antwort weiß. Wenn die Strukturformel ähnlich ist, ist das vermutlich nicht außerhalb jeglicher Wahrscheinlichkeit. Ich kann Dir die Daten von ein, zwei guten Toxikologen zukommen lassen, aber die wirst Du eventuell bezahlen müssen, es sei denn, der Mitteilungsdrang der betreffenden Personen ist groß genug, um Dich finanziell ungeschoren davon kommen zu lassen...

  • #266

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 29 Februar 2016 20:30)

    @Klaus:

    Die Gutachter schiessen gerne mal über das Ziel hinaus. Ist meist sinnvoll, hier nochmal schriftsätzlich bei der Behörde anzuklopfen und die Auffassung vorzutragen, dass Sie sich nicht falsch verhalten haben. Mache ich jede Woche so ca. 2 - 3 mal sowas. Führt oft zum gewünschten Ergebnis und veranlasst den Sachbearbeiter bei der FSST öfter dazu, sich nochmal beim Teamleiter zu erkundigen, bevor er einfach so die Fahrerlaubnis entzieht...

  • #267

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 29 Februar 2016 20:32)

    @Peter: Das weiß ich nicht, aber Deine Angaben sind auch echt ein wenig knapp. Um wieviel Marihuana ging es, was hast Du ausgesagt etc...

  • #268

    Patrick C (Donnerstag, 17 März 2016 12:39)

    Hallo Herr Schüller! Ich habe eine Frage betreff Haare bleichen. Bleiche raut das Haar ja auf, werden dadurch allfällige positive Ergebnisse verfälscht oder gar zerstört? Oder zuerst bleichen und dann noch färben, so dass die Farbe ins Haar eindringt und nicht nur draufklebt!? Kann ich durch solche Massnahmen etwas zu meinen Gunsten verändern?
    Besten Dank zum Voraus!

  • #269

    Patrick C (Donnerstag, 17 März 2016 12:53)

    Hallo Herr Schüller! Nochmals ich....Ich lebe in der Schweiz,bin aber Deutscher. Mir wurde der schweizer Führerschein wegen Alkohol und Kokain entzogen. Ist es theoretisch möglich, in Deutschland einen deutschen Führerschein zu machen? Sprich wenn ich mich in Deutschland bei einem Kollegen wohnhaft melde und mich dann zur Prüfung anmelde? Mir geht es lediglich darum, dass ich dann wenigstens nach Italien in die Ferien fahren kann.
    Besten Dank zum Voraus!

  • #270

    Bukem (Donnerstag, 17 März 2016 13:34)

    @Patrick: Abgesehen davon, dass Du hier durch eben nur die äußeren Haarschichten verändern würdest, aber nicht die relavanten gespeicherten Information im Inneren des Haars, läufst Du vor allem Gefahr, dass die vorgelegte Haarprobe nicht als sog. "Abstinenzbeleg" verwendet werden kann und als ungeeignet abgelehnt wird. Die Kosten trägst Du dann grundsätzlich trotzdem, ohne dass Dir irgendwie weiter geholfen ist

  • #271

    Bukem (Donnerstag, 17 März 2016)

    @Patrick: Grundsätzlich vonder Grundidee eine clevere :)
    Allerdings hat sich dies die letzten Jahre zu einem eigenen Wirtschaftszweig entwickelt und ist auch an Verwaltung und Justiz nicht spurlos vorübergegangen: Stichwort Führerscheintourismus.
    Hier hat sich schließlich nach meiner Kenntnis auch der EuGH mit auseinander gesetzt, wenn auch eigentlich mit umgekehrter Ausgangslage von deutschen Staatsangehörigen, die im Nachbarausland eine neue Fahrerlaubnis erlangen wollten, etwa wegen früherer Trunkenheitsfahrten. Die Regelung ist nun so, dass ein deutscher Staatsbürger mindestens 6 Monate lang seinen Hauptsitz in dem jeweiligen Land des Führerscheinerwerbs nachweislich gehabt haben muss. Im Umkehrschluss müsste das auch so für Dich gelten.

  • #272

    Patrick (Donnerstag, 17 März 2016 15:39)

    Hallo Bukem! Ok,Führerschein verstanden, aber gänzlich nicht ausgeschlossen....Abschliessend nochmals die Haare, Es geht jetzt darum, dass sie wohl gucken wollen, ob bei mir eine Sucht oder nur gelegentliche Einnahmen vorgekommen sind. Das entscheidet über 6 oder 12 Monate vorab Fahrverbot...Der Vorfall war vor 4 Tagen, habe also noch keine Post ect bekommen und kann präventiv arbeiten. Meine Haare sind ca.18 cm lang, wenn ich sie um die Hälfte kürze und dann bleiche, haben sie maximal 9 Monate, was auch schon sehr lang ist, und ein eventuell verfälschtes Ergebnis oder bringt das rein gar nichts, egal wie hell ich sie mache? Also bleibt nur der Bürstenschnitt?!?! Besten Dank zum Voraus.

  • #273

    Tomek (Samstag, 19 März 2016 21:10)

    Hallo, was bedeutet das
    Es konnte Amphetamin in den untersuchten Haaren von 6 cm Länge nachgewiesen werden. Speziell bei niedrigen Gehalten ist zu bedenken, dass durch Haare in der Stillstandsphase ( bis zu 20% bei Kopfhaaren, kein Wachstum seit bis zu 6 Monaten) ein Konsum über einen längeren zeitraum nachgewiesen werden kann, als die aufgrund des durchschnittlichen Haarwachstums und der untersuchten Haarlänge zu veranschlagen wäre.
    Bitte um Hilfe, danke.

  • #274

    ludmilla (Sonntag, 20 März 2016 23:36)

    Hallo,

    Ich habe jetzt mpu gemacht, seit 2 Jahren nichts mehr genommen , und alle uronscreenings waren einwandfrei, bei der mpu Prüfung habe ich mich um 4 Monate verspätet, was keine Absicht wsr, sondern Unwissenheit da ich so spät ein Termin bekamm, also ich wusste einfach nicht das ich nur spätestens 3 Monate Zeit hatte diese zu machen . So zu guter Letzt habe ich eine haaranalyse natürlich abgegeben um meine abstinenz der 4 Monate nachzuweisen u ein urinscreening,der natürlich negativ war.
    Habe heute mein Gutachten bekommen, alles negativ außer auf synthetische cannabinoide!?ich habe seit über 2 Jahren nicht mehr geraucht und wärend der mpu natürlich auch nicht , aber damals vor über 2 Jahren sehr Stark. Wie kann es sein das es trotzdem positiv ist?? Ich bin sehr verzweifelt , und weiß nicht wie das sein kann. Ich Bitte um Rat und was man dagegen tun kann... selbstverständlich werde ich nochmal eine haarprobe woanders abgeben was tauglich ist für eine anerkannte haaranalyse , trotz allen wunder ich mich wie das sein kann und ob man da was dagegen tun kann... Danke im voraus

  • #275

    metzger (Montag, 21 März 2016 15:35)

    hab eine frage wenich von lengerer zeit mit jemanden stress gehabt habe , ihn aber nie gross bedroht nur mein Geld zurück verlang habe dan eine lange zeit mich nicht mehr bei im gemeldet habe weil er sich so wiso versteckt und den kontakt so gut wie möglich abweisen will und jetz über ein halbes jahr vorbei ist ohne das ich im angerufen habe und so weiter
    und ich mit meinen jungs masskiert ihn erwischen würde und im ein parr knochen breche meinst du hatt er dan was gegen mich in der Hand oder muss ich dan aufpassen also das sie dahinter kommen das ich das war ?

  • #276

    Bukem (Montag, 21 März 2016 17:19)

    @Metzger: recht offtopic, was? und ziemlich verboten, abgesehen davon auch auch ordentlich strafbewehrt. schon deshalb würd ich sehr bestimmt und eindeutig davon abraten. dafür gibts den sog. ordentlichen Rechtsweg.

  • #277

    Olaf (Montag, 21 März 2016 23:15)

    227... Hallo Herr Schüller,
    ich habe heute gegen den Freistaat Bayern gewonnen!! Jaaa! Statt zum Eilverfahren hat der Richter gleich zum Hauptsacheverfahren geladen - weil FS-Sachen ja schnell gehen...Ohne weitere Zeugen/Gutachter.
    Nach etlichen deprimierenden Telefonaten mit Gutachtern in Labors deutschlandweit habe ich endlich ein Labor in Bad Salzuflen gefunden, dessen Gutachter mich am Telefon nicht sofort abgewiesen hat mit blöden Aussagen wie: "die Rückstellprobe ist schon zersetzt und lässt sich nicht mehr nachuntersuchen" oder " Die Blutanalysen sind zu 100 Prozent sicher und lassen keine Fehler zu" usw. sondern: "es können Fehler entstehen; die Kontrollkette muss begutachtet werden; die eingefrorene Rückstellprobe kann auf jeden Fall noch gaschromatografisch untersucht werden und: "wir machen sowas, und haben auch bessere Gerätschaften!" Solches hörte ich oft von Laborassistenten, aber deren Chefs revidierten dann immer....
    Sodann liess ich die Rückstellprobe durch Anordnung von Staatsanwalt dorthin schicken und beauftragte das Labor zur Nachuntersuchung. Freitag ist der neue -negative- Befund beim Anwalt per Fax eingegangen und heute hat der Verwaltungsrichter geurteilt: der Entzugsbescheid ist nicht mehr tragbar, da ein Konsum nur noch zu 50/50 stattgefunden hat. Es kann sein, dass ich MDE konsumiert habe, es kann sein, dass sich der Stoff durch die lange Zeit im Blut abgebaut hat, es kann auch sein, dass ein Fehler bei der ersten Blutanalyse unterlaufen ist! Auch ein "Obergutachten" bringt in dem Fall nichts, da der 100%ige Nachweis durch den negativ-Befund fehlt. Des Richters Empfehlung ans LRA: in Zukunft bei Werten nahe der Nachweisgrenzen und Anzweiflung der Probanden einfach das Blut nochmals untersuchen zu lassen. Es ist im Verkehrsverwaltungsgesetz vorgeschrieben, dass falsch-positive Befunde zu vermeiden sind. Die Verfahrenskosten trägt der Beklagte.
    Die Dame von der Führerscheinstelle und Ihre Chefin? haben erst mal ziemlich blöd geschaut:-)) Die haben noch nie!! einen eingezogenen Führerschein wieder rausgeben müssen. Mein Anwalt allerdings auch - er ist nicht davon ausgegangen, dass der Fall heute damit erledigt ist.
    Den Richter hat übrigens überzeugt, dass ich selbst 2 Haaranalysen, einen DNA-Abgleich und jetzt noch eine Nachuntersuchung veranlasst habe.
    Also: für alle, die "unschuldig" den Führerschein abgeben müssen, wohl eine leicht finanzierbare Lösung, die Rückstellprobe vom Staatsanwalt zur Beweisermittlung freigeben lassen und an ein bereitwilliges Labor zur Nachuntersuchung und Überprüfung der "Kontrollkette" schicken lassen. Die Kontrollkette ist die lückenlose Dokumentation der Blutuntersuchung von Blutentnahme bis Befunderstellung. Im gleichen Labor werden auch DNA-Abgleichgutachten erstellt und vieles mehr, und: sie stellen die gängigen Serum-Drogenscreening-Verfahren NICHT als hochheilig und unantastbar dar!!!

    Ich schreibe das genau hier rein, da ich im Internet einen guten Tip wie diesen gesucht habe und nicht gefunden. Zwar ähnliche Fälle vorwiegend mit Kokain - externe Kontamination über die Haut möglich und dadurch im Blut nachweisbar!!!! (Aussage von einigen Laboranten). Auf die Möglichkeit einer Nachuntersuchung bin ich im Netz aber nirgends gestossen. Die gängige Meinung wird verbreitet: die Proben werden danach vernichtet, oder sind nicht mehr "gut". Dem ist nicht so! Und Fehler passieren.
    Diese Seite ist wohl doch die, auf der jeder landet, wenns um sowas geht:-)

  • #278

    Sascha (Dienstag, 22 März 2016 17:06)

    Hallo hab mal eine frage bezüglich Mpu
    Wegen alkohol.
    Ich musste 2006 schonmal eine Mpu machen wegen THC die hsbe ich bestanden und ca 1 jahr später meinen FS wieder abgeben müssen wegen Alkohol.
    Ich habe zu Neujahr paar mal geraucht Ubd wollte aber jetzt bald meine Mpu in Angriff nehmen um den Führerschein wieder zu bekommen..
    Mir wurde gesgat , das ich die Haare abschneiden solle im Februar damit sie ohne Drogen wachsen können und nichts mehr nachweisbar ist.

    Stimmt das oder war die aussage falsch von einem Freund?

  • #279

    Jeremy (Dienstag, 22 März 2016 19:50)

    Hallo.Ich bin mit 16 in Bayern mit ca.1.5 Gramm Gras erwischt dass war im Januar jetzt hab ich einen gerichtstermin zur Ermahnung. Das War meine erste Straftat mein Problem ist aber dass ich gerade dabei War den Führerschein zu machen habe aber zu dem Zeitpunkt als ich erwischt wurde noch nie ein Auto, Roller o.ä. geführt. Ich erhielt vor 3 Wochen eine Führerschein Sperre und War heute bei der zuständigen verkehrstelle..dort wurde mir gesagt ich muss einen haartest machen damit sie feststellen können ob ich abhängig war/bin.Wenn das festgestellt wird muss ich zur MPU. Der Haartest soll um die 250€ kosten. Ich meinte aber ich würde lieber urinscreenings durchführen da dies billiger wäre (außerdem kann ich ja an meinem damaligen Konsum nichts mehr ändern) ..der Herr bei der verkehrsstelle meinte dass es evtl möglich ist ...nun frage ich mich ob sich mich zum haartest zwingen können. Habe Dreads seid fast 1 Jahr. Soll ich diese abschneiden und wenn ja ..können sie mir nicht Augenbrauen oder so entnehmen .

  • #280

    Bukem (Mittwoch, 23 März 2016 13:21)

    @Olaf: wie cool, herzlichen Glückwunsch! Ohne die Akte und das Urteil zu kennen, weiss ich natürlich nicht, ob das so verallgemeinerungsfähig ist. Aber sollte das so sein, gehört das bestimmt veröffentlicht und wäre dann nicht nur was für die Fachliteratur.

  • #281

    metzger (Mittwoch, 23 März 2016 13:35)

    ne wen das Geld Cannabis wäre dan gibt's keine rechtenweg dan gibt's prügel aber wies es aussieht kannst du da nicht weiterhelfen

  • #282

    Patrick (Samstag, 26 März 2016 10:13)

    Hallo zusammen
    Ich komme aus der Schweiz und musste zum Verkehrspsychologen wegen meiner Fahrfähigkeit.
    Nun muss ich mindestens 7 Urinproben auf Cannabis verteilt auf 6 Monate uber mich ergehen lassen.
    Zusätzlich wurde mindestens 1 Haaranalyse auf Opiate, Kokain, Methadon und Amphetamin verteilt auf 6 Monate verlangt.
    Ich habe mich noch nicht angemeldet.
    Nun habe ich vor einer Woche Kokain konsumiert. wie lange soll ich zuwarten mit der Rasur der Kopfhaare, damit die Analysa negativ ausfällt? Im Normalfall rasiere ich meine Kopfhaare auf 2-3 Millimeter. Reichen 2 Wochen Wartezeit, für die Rasur, damit in 3 Monaten oder mehr nichts mehr in den Haaren ist?

  • #283

    Bukem (Samstag, 26 März 2016 19:35)

    @Patrick: Zunächst solltest Du Deinen BtM-Konsum jetzt wirklich einstellen. und zwar auf Null, wenn Du Deine Fahrerlaubnis magst. Bisher hat Dich das ja noch nicht abgeschreckt. Grundsätzlich beträgt der Beginn der Nachweiszeit bei Kokain zwei Wochen. Was steht da genau in der Verfügung? Ich fürchte, Du hast da evt etwas wesentlich mißverstanden: Weil sich die Dauer der Drogenabstinenz nur in Abhängigkeit von der jeweiligen Haarlänge nachweisen lässt, ist eine Haaranalyse bei zu kurzen Haaren nicht möglich. Und die Kosten musst Du obendrauf auch noch tragen.

    Grobe Faustregel: 1 cm Haarlänge entspricht etwa 1 Monat Wachstum des Haares. Ist der Nachweis einer 6-monatigen Drogenfreiheit gefordert, müssen 6 cm Haarlänge untersucht werden.

  • #284

    Patrick (Samstag, 26 März 2016 21:42)

    @Bukem: ich habe meinen Konsum komplett eingestellt.
    In der Verfügung stand kein Datum des Beginns, heisst, dass ich mich eh melden kann/soll, wann das Ganze beginnen soll. Nach meiner Anmeldung werde ich einen Einzahlungsschein bekommen, wegen der Analyse. Sobald das Geld einbezahlt ist, werde ich einen oder zwei Termine bekommen.
    Also habe ich noch eine Galgenfrist, welche ich nutzen möchte. Somit werde ich mir die Haare nächste Woche nochmals schneiden, um dann in etwa 3 Monaten die erste Probe abgeben zu können. Es hiess soviel, bei einer ersten Analyse nach 3 Monaten 3 cm.

  • #285

    Franz (Donnerstag, 14 April 2016 20:15)

    Vielen Dank erstmal für diese tolle Seite und den EInsatz ihrerseits.
    Kurze Frage. Kann mann eine Haaranalyse denn nun anfechten oder nicht, nach den neuen Erkenntnissen der oben genannten Studie? Oder geht das nur ab einen bestimten Grenzwert sich auf externe Kontamination zu berufen? Oder hat das grundsätzlich überhaupt keinen Sinn oder Chance auf Erfolg, trotz dieser Studie?

  • #286

    !!!!!!!Hilfee!!!!!! (Freitag, 15 April 2016 09:39)

    BITTTE SCHNELLE ANTWORT SONST DREH ICH DURCH!!!!!!!!!!!!
    hallo zusamen, ich hate früher den lappen weg, weil ich 3 mohante abgeben muste und dan ohne Prüfung gefahren bin, plus bekifft musste alles von vorne anfangen.
    so jetz musste ich ihn wieder weg geben nach dem ich ihn von vorne gemacht habe weil ich 1 gram hashish dabei hatte. hatte einen speichel test gemacht bei der verkehrs kontrolle, alles war sauber der Polizist sagte ich müsse nur eine busse zahlen, und dan wäre alles in Ordnung, parr tage später kam ein Brief per sofort abgeben bilet. unbegrenzt bis alles abgeklärt wäre mit dem medizinischen gutachten. ich hatte dort angerufen beim Verkehrsamt die sagten ich müsste den gutachten machen ein urin abgeben wenn alles in Ordnung wäre hete ich meinen lappen wieder .
    nach 4 mohante bis zum Termin hatte ich es endlich hintermir.
    der Gutachter meinte das ist föllig idiotisch das ich hier wäre Geld abzocke. weill ich ja nichts gerauchte hatte und den 1 gram hash dabei hatte ohne es gwusst zu haben. war in der tasche und das seit langer zeit. musste urin abgeben war alles okej . und da meinte der Gutachter es wäre gut nochmal in einem mohnat den urin abgeben das ich den Verkehrsamt beweisen kann das ich wirklich sauber bin . hab ich gemacht so jetz habe ich wieder 6 Wochen lang gewartet die haben den bericht bekommen und urin tests auch. als ich den verkhersamt angerufen hate, meinten sie ja wir schauen jetz das nochmal gründlich an. wen der bericht okej ist und urin alles okej , dan bekommst du den ausweis wieder über mit Massnahmen müsste irgend wie fieleicht wieder Urine abgeben oder harr probe KOSTEN FÜR NICHT¨s!!!!!!¨meint ihr es wäre nicht besser wenich einen Anwalt nehme und dases mir hilft das icht nicht mer kontrolle müsste gehen und meine fahrpürung schneller zurück bekomme ich meine keine beweisse , für unterdrogen einfluss gefahren , und da soll ich jetz noch mehr Geld ausgeben?????????????????

  • #287

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 April 2016 13:50)

    ....Deine Schilderung sind nicht ganz klar zu verstehen, macht Sinn, wenn man sich anhand einer Akteneinsicht mal klar macht, wie die Dinge überhaupt bei Dir stehen. Sprich: Ich muss die Rechtslage auf sicherer Faktenlage prüfen und kann Dir erst dann sagen, woran Du bist und was jetzt sinnvoll zu machen ist. Melde Dich bei mir, wenn ich das übernehmen soll. Schreib einfach eine Mail....

    @Franz: Erstmal müsste man dazu die Werte von Dir wissen, dann müsste man bei dem Gutachter Rücksprache führen. Und klar: Dann kann man auch sagen, dass die Haarprobe nicht verwertbar ist, weil es nicht unwahrscheinlich ist, dass nicht Dein Konsum dafür verantwortlich ist....aber ein paar offizielle Schreiben muss man dafür schon schreiben oder sollte das besser tun....

  • #288

    Franz (Freitag, 15 April 2016 14:18)

    Okay, vielen Dank erst mal. Die Werte hab ich noch nicht. Warte jetzt auf das Gutachten. Würde mich dann melden sobald ich was weiß. Befürchte nur das da noch Rückstände vorhanden sind. Die Haare waren leider nicht kurz genug. Bekomme momentan leider SGB III, was würde mich das denn kosten, wenn ich ihnen ein Mandat dafür geben würde?

  • #289

    Tom (Freitag, 22 April 2016 14:42)

    Hallo,
    ich habe anfang 2015 meinen Führerschein wegen Fahrens unter THC-Einfluss abgeben müssen (die berauschte Fahr fand im April 2013 statt, kurz vor Weihnachten 2014 kam erst das Schreiben von der FSST).
    Ich habe im Oktober 2015 eine erste MPU gemacht, nachdem ich 6 Monate Abstinenz per Urinproben nachweisen konnte. Ich fiel mit der Begründung durch, dass 6 Monate Nachweis zu wenig seien und ich nochmals 6 Monate nachweisen müsse, um ein Jahr voll zu kriegen. Ich habe mich beim zweiten Abstinenznachweis für eine Haarprobe entschieden.
    Die Haarprobe habe ich am 31. März abgegeben. Der Termin für die zweite MPU war am 14. April. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch nicht die Ergebnisse der Haaranalyse. Ich konnte im Vorfeld mit der MPU-Stelle abklären, dass ich das Ergebnis auch nachreichen kann, sobald ich es erhalten habe.
    Die MPU selbst konnte ich mit Bravur meistern und die Psychologin überzeugen, dass ich nie wieder Cannabis konsumieren werde (was ich auch nicht tun werde). Gestern habe ich dann das Ergebnis der Haaranalyse bekommen. Laut Labor wurden 0,02 ng/mg THC (Der Wert wurde übringends auch als Bestimmungsgrenze angegeben) in meinen Haaren gefunden, wodurch eine Abstinenz nicht nachgewiesen werden könne. Ich habe aber definitiv nicht konsumiert. Ich war in einer Situation (etwa eine Minute) passivem Konsum ausgesetzt. Diese Situation habe ich jedoch in weniger als einer Minute wieder verlassen, als ich es bemerkt habe.
    Ich habe dann am Abend eine Stellungnahme aufgesetzt, die ich heute Zusammen mit dem Bericht zur Haaranalyse bei der MPU-Stelle abgegeben habe. In dieser Stellungnahme habe ich auch auf die Studienergebnisse der Uniklinik Freiburg verwiesen.
    Ich habe in der Stellungnahme nochmals dargelegt, dass ich nicht konsumiert habe und auch nicht mehr konsumieren werde und mir die Haaranalyse nur dadurch erklären könne, dass ich Körperkontakt zu Arbeitskollegen hatte, die konsumieren würden. Im meinem Freundeskreis ist kein Kiffer mehr.
    Ich schlug vor, dass die MPU-Stelle in ihrem Gutachten schreiben könnte, dass ich meinen Führerschein jetzt zurückerhalten könnte, wenn ich mich dazu bereiterkläre, für weitere 12 Monate Abstinenznachweise zu leisten.
    War das unklug?
    Hätte ich das Ergebnis der Haaranalyse nicht eingereicht, wäre das Gutachten auf jeden Fall negativ ausgefallen.
    Habe ich eine Chance, dass das Gutachten trotz der Haaranalyse positiv für mich ausfallen könnte, da ich die Psychologin ja überzeugen konnte?
    Und kann man die Haaranalyse im nachhinein per Anwalt anfechten anfechten? Wie sind da die Erfolgsaussichten?

  • #290

    TaRa (Samstag, 23 April 2016 10:13)

    Hallo Herr Schüler ich habe eine Frage und die ist sehr dringend und zwar habe ich 12 Monate abstinez nachgewiesen per Urin Screening bis zum 19.02.2016 war meine letzte Screening jetzt hat das mit der Führerscheinstelle und mein Neuantrag etwas länger gedauert so das ich eine Lücke habe bis zum 23.04.2016
    Am 23.02 habe ich ca 3-4 mal an einem joint mit gezogen und geraucht ist das in der haaranalyse nachweisbar bei der MPU?

    Danke im Vorraus

  • #291

    Justin (Samstag, 23 April 2016 12:23)

    jeder Konsum ist im Haar nachweisbar !

  • #292

    Jim (Sonntag, 24 April 2016 21:13)

    Guten Tag,
    werden bei einer angeordneten Haaranalyse bei einer MPU auch Bein -oder Armhaare genommen, wenn Kopf-, Brust -oder Achsel Haare zu kurz sind?
    Oder wird dann auf ein Urin Screening zurückgegriffen?
    Vielen Dank
    Jim

  • #293

    David Artur (Montag, 25 April 2016 01:16)

    Hallo,
    Mir wird die Fahrerlaubnis heute erneut entzogen wegen Camnabis.
    Habe bereits eine MPU erfolgreich bestanden.
    Silvester habe ich 1 joint geraucht. Seit Silvester bin ich abstinent. Es wurde ein wert von 8ng/ml COOH bei der Blutprobe vom 31.01.16 festgestellt.
    Es besteht die Möglichkeit dennoch den Führerschein zu behalten sofern ich 1 haaranalyse negativ vorlegen kann. Es ist /War keine anorodnung von der Führerscheinstelle. Diese mache ich auf Rat von meinem Anwalt ubd freiwillig. Habe jedoch Karneval ca 1g Koks konsumiert.
    Meine Frage ist, kann ich die Haare NUR auf THC testen lassen ( ist ja freiwillig) .und bei 4 cm Länge sollten dieser eigrl negativ ausfallen oder ? Sind bereits knapp 5 monate her. Und seit 01.01.16 abstinent. Also müsste ja eiglt für diesen Zeitraum auch kein thc zu finden sein oder ?

  • #294

    Andreas (Montag, 25 April 2016 09:12)

    Hallo,
    Ist lsd nachweisbar bzw. wird danach gesucht?

  • #295

    Bukem: (Montag, 25 April 2016 12:55)

    @Andreas: LSD wird üblicherweise nicht mit geprüft, bei entsprechenden weiteren Tatsachen, die der Behörde vorliegen könnten, mag das anders sein. Im Blut ist LSD bis zu zwölf Stunden und im Urin bis zu drei Tagen vorzufinden. Bei "Hardusern" kann es bis zu drei Monate im Urin nachgewiesen werden. In den Haaren kann man LSD mehrere Monate nachweisen. Allerdings eben nur, wenn danach gesucht wird.

    @Tara: Ja grds ist das nachweisbar. Solange Dein Köper THC-COOH abbaut, wird das auch in den Haaren eingespeichert. Dir da etwas genaues sagen zu können, ist ohne Deine Akte zu kennen, nicht möglich. Sind denn weitere Untersuchungen angekündigt? Was Du Dich selbst fragen müsstest: warum, wenn die Sache eben noch nicht endgültig geklärt ist und Du das weisst und ein Jahr nicht rauchst, warum denn dann?

    @David: Die testen natürlich auf alles, was so typischerweise in Betracht kommt ( neben THC Heroin, Kokain, Speed, MDMA usw). Wenn das deine zweite MPU ist (?), Du das eigentlich alles weisst, dann läuft zusätzlich Koks ehrlich gesagt als (doppelte) Todsünde. Beginn der Nachweiszeit im Haar ist ca zwei Wochen, soweit ich weiss. Frag da am besten Deinen Anwalt genauer, was wie oder ob überhaupt noch Sinn macht, keine Ahnung, ob der sich wirklich in dem Metier auskennt. Ohne Deine Akte zu kennen ist schwierig. Viele Köche verderben den Brei ;)

    @Tom: Spannende Geschichte. Sollte die Neuerteilung der FE negativ beschieden, also abgelehnt werden, hast Du da die Möglichkeit, diese Entscheidung und damit (Achtung Juristendeutsch) inzident auch die Richtigkeit der Haaranalyse überprüfen zu lassen. Meld Dich doch, sofern notwendig.

  • #296

    Bukem (Montag, 25 April 2016 15:18)

    @Jim: Im Zweifelsfallgreifen die am liebsten auf Kopfharre zurück. Kopfhaare haben eine wesentlich längere Wachstumsdauer als Körperhaare, sind also besser zum Nachweis geeignet. Bei sehr kurzem Haar ist möglich, Haare von verschiedenen Stellen am Kopf zu kombinieren, um die erforderliche Haarmenge zu erhalten. Darüber hinaus kann Körperhaar als Ersatz für Kopfhaar verwendet werden. In den seltenen Fällen, dass kein Haar entnommen werden kann, können auch mehrere kurzfristig einbestellte Urintests durchgeführt werden.

  • #297

    Maren (Dienstag, 26 April 2016 15:27)

    Moin Herr Schüller,
    ich hab da eine Frage zum Test einer Haarprobe, auf Thc. Meine Haare sind vielleicht ca. 40cm lang, Anfang November soll ich mir einen Termin zur Analyse besorgen, um für den Zeitraum von sechs Monaten Abstinenz nachzuweisen.
    Nach dem Durchlesen einiger Beitrage und Ihrer Antworten, ist mir nun klar geworden, dass ich in keinem Fall Haare dieser Länge zur Probe geben darf, das wär' wahrscheinlich fatal.
    Nun die Frage, darf ich mir eine Stelle am Kopf kahl machen und darauf bestehen dass von dort die Probe genommen wird?
    Herzlichen Dank schonmal im Voraus, für Ihre Zeit und die Antwort.
    Freundlichsten Gruß, Maren

  • #298

    Bukem (Mittwoch, 27 April 2016 12:15)

    @Maren: Kann nur mutmaßen, was Du meinst, warum was fatal wäre. Ich nehme an, Du hast Angst, dass noch andere Substanzen nachgewiesen werden können? Hier mal eben Fakten: Getestet wird grds auf alles, was BtM-mäßig eben in Betracht kommt ( neben THC Heroin, Kokain, Speed, MDMA usw). Da sollte nicht vergessen werden, dass Konsum von BtM außer THC grds schon so und verkehrsunabhängig zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. Je nach Haarlänge können Drogen bis zu mehreren Jahren nach dem Konsum im Haar nachgewiesen werden, wobei 1 cm Haarlänge annähernd 1 Monat entspricht. Standardmäßig wird der kopfnahe Abschnitt zwischen 0 und 12 cm untersucht. Dieser repräsentiert minimal eine Zeitspanne von 12 Monaten vor der Probenentnahme und maximal eine Zeitspanne von 18 Monaten vor der Probenentnahme. 12 Monate gelten, wenn der Kopf zuvor total kahl geschoren wurde. Bei langen Haaren, die niemals kürzer als 12 cm geschnitten wurden, enthält der kopfnahe 0-12 cm lange Abschnitt bis zu 20 % nicht wachsende Haare, die bis zu 13 Monate alt sein können, woraus die maximale Zeitspanne resultiert.
    Soweit ich das jetzt verstehe, was nicht heisst, dass es deshalb richtig wäre, wird bei Dir also nur der kopfnahe Bereich der Haarprobe, also evt die ersten sieben-acht Zentimeter für den Zeitraum von sechs Monaten untersucht. Wenn Du gewisse Risiken ausschliessen möchtest, kannst Du Dir bestimmt denken, was zu tun wäre. Das mit der einen Stelle kahl machen dürfte jedfs nicht umzusetzen sein

  • #299

    benny (Mittwoch, 27 April 2016 18:42)

    Hi

    Hab mal ne frage und zwar wie kann es sein das ich nichts konsumiert habe auch nicht passiv aber meine haaranalyse mit o,11nano gramm thc ausgefallen ist???

  • #300

    Bukem (Donnerstag, 28 April 2016 11:41)

    @Benny: Drogen können auch von außen, zum Beispiel durch Cannabis- oder Crack-Rauch ins Haar gelangen. Das Haarergebnis beweist daher zunächst nur den Kontakt mit der Substanz. Ein Beweis, dass wirklich ein Konsum vorgelegen hat, wird durch den zusätzlichen Nachweis von Stoffwechselprodukten (Metaboliten) erbracht, die nur im Innern des Körpers, z. B. in der Leber gebildet werden können und daher auch nur nach dem Konsum ins Haar eingelagert werden können. Ist genauso möglich, dass Dir ein Konsument durchs Haar gestreichelt haben könnte. Gibt da eine interessante sog Freiburger Studie. Wenn Du da Probleme hast, sollte sich deine Akte ein fachkundiger Anwalt anschauen, vorher kann man da nicht wirklich etwas zu sagen

  • #301

    benny (Donnerstag, 28 April 2016 17:04)

    Das heißt am besten such ich mir schon mal einen Anwalt, da ich nämlich meine mpu hinter mir habe und nur noch aufdas Ergebnis warte um damit zur führerscheinstelle zu gehen???

  • #302

    Bukem (Freitag, 29 April 2016 10:56)

    @Benny: vielleicht hast Du ja bereits hier einen gefunden, der sich mit der Materie tatsächlich bestens auskennt. Geht auch alles überegional.

  • #303

    benny (Freitag, 29 April 2016 13:50)

    Ok was würde das denn kosten ich komme aus saarlouis das liegt im saarland denn von meinem Führerschein hängt sehr viel ab mit pech bekomm ich sogar die Kündigung und weis dann echt nichr was ich tun sollbin echt kurz vorm verzweifeln

  • #304

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 02 Mai 2016 09:14)

    @Benny: Sieh mal - ca. 90 % meiner Mandanten kommen nicht aus Bremen und umzu (wie man hier sagt). Schreib mir mal eine Mail an kontakt@strafverteidiger-schueller.de und dann unterhalten wir uns weiter....hinterlasse nach Möglichkeit eine Rückrufnummer, ok?

  • #305

    Patrick (Dienstag, 03 Mai 2016 20:36)

    Hallo Herr Schuller,
    ich würde vor 2,5 Monaten von der Polizei angehalten und musste mit zur Blutprobe. 4 g Cannabis wurden auch gefunden. Einen Schnelltest habe ich verweigert.
    Jetzt habe ich von der Staatsanwalt eine Geldstrafe für die 4g Cannabis erhalten die ich" bei meiner Fahrt mit meinem PKW in meiner Tasche hatte". Von einer Fahrt unter BTM ist keine Rede in dem Strafbefehl. Wenn aktive Werte gefunden wurden, hätte das dann in dem Strafbefehl gestanden? Ich will keine schlafenden Hunde wecken und bei der Polizei nach Werten fragen.

  • #306

    Bukem (Freitag, 06 Mai 2016 14:44)

    @Patrick: Besteht denn die Möglichkeit aktiver Werte? Nee, der Strafbefehl bezieht sich ja lediglich auf BtM-Besitz-Delikte und nicht auf Verkehrstraftaten bzw Owi? Im Zweifelsfall solltest Du jetzt erst mal den Konsum höchst vorsorglich einstellen. Mag durchaus sein, dass Du Post der Führerscheinstelle in den nä drei Monaten bekommst. Der reine Besitz von Cannabis reicht grds nicht aus, ein äG anzuordnen. Treten aber verkehrsrechtliche Besonderheiten dazu, schon eher. Joints im Handschuhfach oder Aschenbecher zb.. Das Auffinden von zb 4g Cannabis bei einer Verkehrskontrolle im Auto reicht dem OVG Nordrhein-Westphalen aber als Extrembeispiel schon für ein äG. Kann Dir also keine Entwarnung geben, deshalb erstmal Konsumstopp, grad da kommt gerne nach drei Monaten Post.

  • #307

    Fred (Freitag, 06 Mai 2016 22:58)

    Hallo Herr Schüller,

    mir wurde letztes Jahr die Wohnung auf links gedreht, weil ich angeblich Handel treibe. Da muss ich heute noch drüber lachen... Man hat eine kleine Menge Hasch und Utensilien mit Anhaftungen einkassiert. Die Bong, die direkt daneben stand, hat man aber stehen gelassen. Hab dafür eine Geldstrafe bekommen, die ich auch brav bezahlt habe. Natürlich hatte ich nach der HD den Konsum sofort eingestellt. Mein Anwalt hatte mir nach Urteilsverkündung geraten, noch einige Monate zu verzichten, was ich auch getan habe. Im März sagte er mir, dass wohl nun keine Post mehr von der Fahrerlaubnisbehörde zu erwarten sei. Pustekuchen... Den Brief habe ich heute bekommen. Da steht drin, dass ich 2009 ja ein ein positives Gutachten erhalten habe und darauf hin meinen Führerschein behalten konnte. Die werte waren damals so gering, dass man mir nicht mehr als einmaligen Konsum nachweisen konnte. Nun bestehen aber erhebliche Zweifel an meiner Fahreignung.... Ich soll bis Juli eine Haaranalyse vorlegen. Da ich seit März aber wieder gelegentlich mal rauche (ich fahre danach min 24, eher 48h kein Auto, so viel habe ich damals gelernt!), wird die Probe bis Juli wohl nicht sauber sein. Muss ich jetzt mit Entzug der Fahrerlaubnis und/oder MPU rechnen? Ohne Lappen bin ich mal so richtig am allerwertesten.... Ich werde natürlich zum Anwalt gehen, aber der ist leider nächste Woch im Urlaub. Soll ich einen anderen nehmen, oder kann ich die Woche noch warten?

  • #308

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 06 Mai 2016 23:12)

    @Fred: Habe ich das richtig verstanden - die Haarprobe sollen Sie wegen dem Vorwurf des Handeltreibens abgeben? Wurde auch wegen Handeltreiben verurteilt? Ich muss ganz genau wissen, weswegen damals ermittelt und v.a. verurteilt wurde. Es macht einen großen Unterschied, ob das wegen Eigenkonsum oder Handel war. Logo geht es darum, die FE zu entziehen, sonst würde man nicht nachhaken. Was den Anwalt angeht: Was meinen Sie, wer Ihnen hier schreibt? Bzw welchen Beruf der Herr Schüller wohl hat und warum Sie hier gelandet sind. Richtig: Ich mache das tatsächlich beruflich und übernehme Mandate aus ganz Deutschland....

  • #309

    Fred (Freitag, 06 Mai 2016 23:43)

    Das Urteil war wegen der Abgabe von ca 0,5g und des Besitzes von knapp 3g. In dem Urteil steht auch, das ich konsumiert habe, nämlich eben diese 0,5g mit dem jenigen, dem ich es zum Geburtstag !geschenkt! habe. (Er bekam schon vor Monaten Post von der Fahrerlaubnisbehörde.) Wegen diesem Urteil und der Sache von 2009 soll ich nun eine Haarprobe abgeben. Das der Herr Schüller das beruflich macht, ist mir vollkommen klar, sonst hätte ich hier nicht gefragt :) Vielen Dank für die schnelle Reaktion!

  • #310

    Thorben (Mittwoch, 11 Mai 2016 15:45)

    Hallo Herr Schüller,

    Eine Person X hat mir ohne mein wissen Spice (Legal High) verabreicht. Daraufhin bin ich im Krankenhaus gelandet. Dann hat er mich wegen Besitz und Konsum von Rauschmitteln angezeigt um von ihm Abzulenken. Letztendlich wurde das Verfahren gegen mich eingestellt da ich unschuldig bin und Blut und Urintest negativ waren. Diese Person X (16 Jahre alt) muss in den Jugendknast da er schon öfters auffällig war und Drogendelikte am Hut hat. Er fragte erst ob ich zur Polizei gehe und um ihm den Rücken zu decken und sage, dass ich wusste, dass er mir was verabreicht etc., was ich natürlich nicht gemacht habe. Allerdings droht er mir jetzt, wenn ich ihn nicht decke, zur Polizei zu gehen und diese darauf hinzuweißen, dass ich Drogen konsumiert habe und behauptet, dass diese dann eine Haaranalyse anordnen werden. Jetzt stelle ich mir die Frage, ob sein Plan rechtlich umgesetzt werden kann?! Ich bin 17 Jahre alt, bin nicht vorbestraft und bin noch nie bei der Polizei (außer bei dem Vorfall, wobei ich das Opfer war und unschuldig gesprochen wurde) aufgefallen. Da ich vor ~1 Monat Speed und MDMA konsumiert habe würde das natürlich bei einer Haaranalyse fatale Folgen für mich mit sich bringen.
    Danke im Voraus.

  • #311

    Peter (Mittwoch, 11 Mai 2016 19:30)

    Moin moin , ich melde mich auch mal wieder :). Habe jetzt meinen Autofüherschein begonnen. Der Fahrlehrer meinte das die Anmeldung zur Führerscheinstelle und danach zum TÜV geht. Aber da mir vor ca 5 Monaten einen allgemeinen Verstoß mit xtc und seinen deviraten vorgeworfen wurde ( 2 xtc Tabletten, 2g Amphetamine, 1g gras) befürchte ich das ich ein ärztliches Gutachten machen muss auf. Ist diese Befürchtung berechtigt ? Das Verfahren wurde eingestellt wegen Geringfügigkeit. Mein Anwalt hat sich zu dem Fall geäußert und geschildert das es nie zu einer Übergabe gekommen ist, welches man auch z.T aus den chat-Verläufen entnehmen kann.

  • #312

    mario (Sonntag, 15 Mai 2016 21:49)

    vor einigen Wochen sollte ich das zweite Mal zum Haartest.Nun waren aber an diesem Tag die Haare nur etwa1 cm lang.Der Laborant machte nur einen Eintrag und schickte mich wieder Nachhause.
    Kurze Zeit später kam ein Brief vom Gericht:Sollte das nochmal vorkommen,habe ich mit dem Widerruf der Bewährung zu rechnen.Frage.Ist das den rechtens,das die mir jetzt schon die Länge der Haare vorschreiben können?Bin übrigens aus Bayern...;-(

  • #313

    Martin (Montag, 16 Mai 2016 22:03)

    Hallo,

    ich wollte nachgefragt haben, ob ein komplettes Abrasieren der Haare für eine negative Haarprobe von Nöten ist?
    Bin seid zwei Jahren abstinent und trage die Haare seiddem in einer Länge von 2-7 Zentimeter. Habe sie aber nie ganz abrasiert.
    Kann das bei einer jetzigen Haarprobe (Cannabis) zu Problemen führen.

    Besten Dank für eine Antwort, Martin.

  • #314

    Bukem (Dienstag, 17 Mai 2016 14:31)

    @Thorben: Wie hat denn dieser Vollidiot Dir gedroht? Schriftlich im chat? Grds ist auch das Drohen verboten, grade wenn damit Zeugen/Geschädigte in einem (Jugend-)Strafprozess beeinflusst werden sollen. Wieso sollte denn der Nachweis von etwaigem BtM unbedingt negative Folgen für Dich haben? Immerhin kann dies doch auch wieder durch ihn zb im Getränk an Dich verabreicht worden sein? Oder wie versteh ich das richtig? Am besten melde Dich doch bitte bei Herrn Schüller per mail mit Rückrufnummer. Sprich auch mit Deinen Eltern, ob Du Dir anwaltlich helfen lassen solltest. Hier besteht die Möglichkeit, einen Anwalt als Opferanwalt beiordnen zu lassen. Das zahlt dann die Staatskasse bzw der Täter

    @Peter: Da müßte man ganz genau wissen, was Dir vorgeworfen worden und was von Dir auch anwaltlich eingeräumt worden ist. Wenn Du da anwaltlich bereits vertreten bist, seh ich da nicht so den Spielraum, wenn auch Konsum eingeräumt worden ist oder auch nur der hier wohl ausreichende Verdacht bei der Führerscheinstelle besteht, dass Du sogar verschiedene BtM konsumierst, wirst Du wohl zur MPU. Der Ausgang des Strafverfahrens interessiert da gar nicht zwangsläufig. Ob Du da bei Deinem Anwalt in MPU-Fragen richtig aufgehoben bist, weiss ich nicht, aber grds solltest Du ihn alles fragen und er alles auch richtig beantworten können. Wenn ich Dir wenigstens einen Rat mitgeben darf: Hör mit allem Konsum auf, und zwar wirklich, bis Du Deinen Führerschein hast.

    @Martin: Du bewegst Dich auf wahnsinnig dünnem Eis. Grds solle Dich jemand im Vorfeld auch ausreichend belehrt haben. Bei den anderen Jungs geht es um die (Neu-)Erteilung oder eben nicht Erteilung einer Fahrerlaubnis, bei Dir um Knast oder nicht. Vorab: Gab es einen bestimmten Grund, warum Du Dir die Haare abgeschnitten hast? Wenn Du eine Bewährungsauflage hast, dann hast Du Dich daran zu halten. Wenn nicht, dann ist Dir auch nicht zu helfen. Mehr zu Dir kann man erst sagen, wenn man sich Deine Akte anschaut, das ist leider so. Es gibt Methoden in bestimmten Laboren, auch aus kurzen Haaren genug Proben zu entnehmen, die ausreichen. Notfalls könnte auch auf Körperbehaarung zurückgegriffen werden. Evt kannst Du auch den Zeitraum per Urinscreening überbrücken. Du hast aber grds die Pflicht und das Risiko, für eine hinreichende Probe zu sorgen. Meld dich doch per pn, wenn es da Probleme gibt.

    @Martin: Das sollte jetzt alles cool sein. Haararchäologisch bedeutet ein cm Haar ca einen Nachweis von ca einem Monat. Also wenn Du jetzt 7 cm haben solltest, erlaubt das einen Nachweis der letzten 10 Monate.

    @Mario:

  • #315

    Bukem (Dienstag, 17 Mai 2016 14:33)

    @Mario und Martin: da bin ich wohl mit den Namen durcheinander gekommen.

  • #316

    tobias (Dienstag, 17 Mai 2016 20:34)

    Hallo ..Ich habe in einer Woche meine mpu und in den letzten Wochen 3 bis 4 mal Marihuana in meiner Hand gehabt und bin mir anschließend durchs Haar gegangen ohne meine Hände davor zu waschen!!! Kann das eine positive Haar Probe ergeben?

  • #317

    tobias (Dienstag, 17 Mai 2016 21:13)

    Noch dazu: meine letzte Urin Probe war am 9.3.16. Für die mpu wird auch eine Urin Probe vorgesehen.. aber da die letzte Urin Probe schon fast 3 Monate zurück liegt kann evtl. Wohl auch eine Haar Probe genommen werden wurde mir heute gesagt.

  • #318

    Mario (Mittwoch, 18 Mai 2016 01:00)

    Hallo, ich wurde wegen Marihuana und Alkohol 0,4% am Steuer erwischt. Meinen einjährigen Abstinenznachweis (Urin) habe ich erfolgreich am 12.02 bestanden. Ich habe heute nach langem hin und her erfahren das meine Unterlagen immer noch nicht bei der mpu Prüfstelle eingegangen sind. Ich war der Meinung das ich bei der mpu eine ketzte uk abgeben muss. Heute sagt mir der Typ von der Typ von Fss das ich- weil schon mehr als 8 Wochen nach der letzten uk vergangen sind, bei der mpu eine haaranalyse abgeben muss um die Zeit von Februar bis zur mpu belegen zu können. Leider trage ich eine glatze. Kann bei der mpu anstatt eine haar trotzdem eine. uk abgegeben werden oder mussnich jetzt wieder alles von neu machen?

    Viel Danke für deine Hilfe

  • #319

    Bukem (Mittwoch, 18 Mai 2016 10:59)

    @Tobi: Leider ja, schon das Aufhalten in einem verrauchten Raum kann zu positiven Nachweisen führen. Da würde sicherlich nach Rücksprache ein zusätzlicher Urinabstinenznachweis helfen. Ganz nebenbei: ziemliches Kackeigentor.

  • #320

    tobias (Mittwoch, 18 Mai 2016 11:08)

    Naja ok..danke für die schnelle Antwort..
    Aber ich hoffe das es bei Urin bleibt da die mpu am 24.5 ist und Bus dahin sind es 2 Monate und 2 Wochen...vielleicht hab ich Glück!

  • #321

    Maren (Mittwoch, 18 Mai 2016 14:35)

    Hallo nochmal,
    herzlichen Danke für die schnelle Antwort, war ganz treffen und und hilfreich. Nun habe ich erneut eine Frage, ich bin nämlich darauf gestoßen, dass ich theoretisch auch einfach jeden Monat eine Urinprobe abgeben könnte, was mir wesentlich lieber, ja sogar viel lieber und genehmer wäre, als dass ich jetzt bis November, zwar mit Fahrerlaubnis in der Tasche, jedoch immer mit den Zweifeln und Ängsten irgendwelcher Reste - aufgrund meiner langsamwachsenenden Haare - herumlaufe und im Grunde die ganze Zeit schon damit rechne(n muss), dass ich dann im Endeffekt dumm aus der Wäsche gucken darf. Neben dem höchstwahrscheinlich negativ ausfallendem Ergebnis (trotz Abstinenz von Cnbs. und natürlich anderen Substanzen), auch noch wegen der Kosten und vorallem der Monatelang getragenen Last dieser Ungewissheit.
    Sagen Sie bitte, darf ich das selbst entscheiden?
    Ich las; "Die Haaranalyse stellt kein Routineverfahren dar und sollte nur gewählt werden, wenn ein Abstinenzbeleg in Form von mehreren Urinkontrollen nach kurzfristiger Einbestellung aus persönlichen Gründen nicht erfolgen kann."
    Wovon wird diese Entscheidung abhängig gemacht?
    Kann ich dem Gutachter, der von mir im November das Ergebnis der Haaranalyse haben möchte, nicht einfach jeden Monat das ergebnis einer Urinprobe zukommen lassen?
    Kann er darauf bestehen dass er eine Haaranalyse bekommt, wenn es ihm lediglich um den Nachweis von Cnbs.Konsum ankommt; so wie er es mir gegenüber zumindest geäußert hat?
    Herzlichen Dank nochmal im Voraus, für Ihre Zeit und die Antwort.
    Mit freundlichstem Gruß, Maren

  • #322

    Thorben (Mittwoch, 18 Mai 2016 14:52)

    @Bukem
    Da ich seit dem Vorfall keinen Kontakt zu dieser Person habe, hat er es mir über einen Freund übermitteln lassen (außer eine kurze Sprachmemo hab ich nichts vorzuweißen). Meine Familie gerade eine schwere Zeit durchmacht wollte ich erstmal nicht mit ihnen darüber reden. MDMA und Speed habe ich bewusst eingenommen und ich denke nicht dass ich sagen kann, dass er es war (in Getränk gemischt) weil das ja eine Falschaussage wäre und wir zumals keinen Kontakt hatten. Also kann er zur Polizei gehen und sagen dass ich Betäubungsmittel konsumiere worauf eine Haaranalyse angeordnet wird? Kann ich dies verweigern, da ihm keine Beweise vorliegen oder wird einfach im schlimmsten Fall eine Blut/Urinprobe gemacht, da Haaranalyse selten gemacht werden und teuer sind?

    Danke für die Antwort, mfg Thorben

  • #323

    Peter (Mittwoch, 18 Mai 2016 18:42)

    Erstmal vielen Dank für die Antwort , Konsum seid 5,5 Monaten eingestellt. Habe sogesehen nichs zu befürchten. Aber die Führerscheinstelle kann den ganzen Vorfall doch garnicht sehen , da es ja in einer Akte abgespeichert wurde , auf welche die keinen Zugriff hat. Oder verseh ich mich da ? MfG Peter

  • #324

    Thorsten (Mittwoch, 18 Mai 2016 19:53)

    Hallo liebes Schüller Team,
    ich wurde am 12.10.2015 angehalten und ein Drogentest wurde Aufgrund auffälliger Pupillenerweiterung/reaktion gemacht. Dieser war positiv und der Bluttest ergab 24ng/ml Amphetamin. Die Faherlaubnis wurde mir am 08.01.2016 entzogen. Nun wollte ich Juni/Juli ein Drogenscreening mittels Haaranalyse machen lassen und die MPU antreten. Mein letzter Konsum liegt ab heute über 135 Tage zurück, seitdem habe ich nichts mehr konsumiert. Meine Haar ist über 6cm lang. Meine Frage ist ob ich jetzt schon eine Chance zur Neuerteilung des FS habe. Ich brauche den Führerschein aus exzistenziellen Gründen. Habe meine Arbeit verloren könnte diese aber sofort bei Erhalt des FS wieder bekommen. Ich bin in keinerweise Abhängig von Drogen oder Alkohol. Der Konsum von Speed war nur gelegentlich und spontan. Es war ein Fehler und nun weiß ich das ich ohne FS aufgeschmissen bin. Gibt es vllt eine möglichkeit die Neuerteilung zu beschleunigen oder die Chancen zu erhöhen ihn schon nach einem halben Jahr wiederzubekommen? Danke schonmal für die Antwort. MfG Thorsten

  • #325

    Bukem (Donnerstag, 19 Mai 2016 10:30)

    @Maren: Frag doch am besten Deinen Gutachter, ob er sich darauf einließe und klär das bitte im Anschluss unbedingt mit der Führerscheinstelle ab. Grundsätzlich ist es so: Die wesentlichen Unterschiede bestehen darin, dass der Nachweis über Haare ein größeres Zeitfenster bietet und der Test schwerer manipuliert werden kann. Opiate, Kokain, Amphetamine und Ecstasy-Wirkstoffe, werden schnell abgebaut und können im Urin für gewöhnlich 72 Stunden nach dem Konsum nicht mehr nachgewiesen werden. Nur nach wirklich regelmäßigem Konsum von Cannabis ist ein Nachweis bis zu mehreren Wochen im Urin möglich. Die Frist für den Nachweis im Haar wird dagegen nur durch die Länge der Haarprobe eingeschränkt und beträgt bei BtM standardmäßig 12 cm (12 Monate) und bei Alkohol 3 cm (3 Monate). Daher wird gelegentlicher Drogenkonsum durch die Haaranalyse sicherer erkannt als durch mehrmalige kurzfristige Urintests.

    @Thorben: Wie alt bist Du? Warum sollte eine Haarprobe angeordnet werden? Wie lang ist das her? Vielleicht sind Deine Haare sowieso viel zu kurz für eine Haarprobe, um Dich vorsorglich zu beruhigen. Ich trag meine zb im Sommer auch kurz. Das, was der Typ da probiert, solltest Du Dir nicht gefallen lassen, er hat da mehr zu verlieren als Du. Das ist hochgradig verboten und schlicht das allerletzte. Du hast da vermutlich auf den ersten Blick wie gesagt, Dir einen Anwalt beiordnen zu lassen (für Dich kostenlos)

  • #326

    Bukem (Donnerstag, 19 Mai 2016 10:38)

    @Peter: Die Führerscheinstelle wird im Zweifelsfall bei BtM im Zweifelsfall immer durch Polizei bzw StA informiert. Haben hier auf der Seite irgendwo einen brilliant geschriebenen Artikel drüber ;)

    @Thorben: Ja, gibt es: MPU machen und bestehen. Das wird nur eben kein Zuckerschlecken im Vorbeigehen, sondern dazu gehört ernsthafte Reflektion des Vorfalls und es gesamten Konsumverhaltens und mehr als nur zu sagen, "oh, jetzt brauch ich meine FE dann doch beruflich". Hier gibt es bestimmt informative Unterseiten auf der homepage, wenn es Dir wirklich ernst ist, kannst Du auch gerne zu Vorbereitung dem Chef mailen, der Dir da mehr als nur wertvolle Hinweise geben kann, sondern eine richtige Strategie entwickelt

  • #327

    Thorben (Donnerstag, 19 Mai 2016 16:03)

    @Bukem
    Zuerst danke für die schnellen Antworten.

    Ich bin 17 Jahre alt. Sie soll angeordnet werden, wenn die Person die mich versucht auf gut Deutsch in die Scheiße zu ziehen, zur Polizei geht und behauptet dass ich Betäubungsmittel konsumiere (Meinte zumindest diese Person. Ob die Polizei darauf reagiert wenn er als Vorbestrafter ohne Beweiße zur Polizei geht und erzählt, ich habe Betäubungsmittel konsumiert. Das war ja meine hauptsächliche Frage, ob die Polizei darauf reagieren wird.). Vor 2 Monaten habe ich eine ~150µg LSD und 120mg MDMA konsumiert, vor 3 Wochen 220 mg MDMA und etwas Speed. Marihuana rauche ich aber 1-2 mal im Monat. Meine Haare sind 7cm lang, welche ich aber sowieso vor habe auf 3cm schneiden zu lassen, wird aber wahrscheinlich trotzdem nicht reichen sollte es zu einer Analyse kommen. Die Person weiß allerdings nur vom LSD vor ungefähr 2 Monaten. Klar sollte ich mir das nicht gefallen lassen aber ich möchte natürlich nicht meinen Eltern beichten dass ich solche Substanzen konsumiert habe.

  • #328

    tobias (Donnerstag, 19 Mai 2016)

    MARIO=
    Mir wurde heute gesagt das Man bei der mpu erst eine Haar Probe abgeben muss wenn von der letzten uk. Bis zur mpu 4 Monate dazwischen liegen.. vorher reicht eine uk. Bei der mpu ...
    Allerdings mache ich die MPU in Frankfurt und es kann sein das es überall andere Bestimmungen dafür gibt

  • #329

    jan (Donnerstag, 19 Mai 2016)

    Hallo an alle erstmal,
    Ich habe ein ziemlich großes Problem mit der straßenverkehrsbehörde. Also erstmal zu meinem Fall, ich wurde am 1.3.2016
    Von der Autobahnpolizei angehalten und sie haben einen Drogentests mit mir gemacht. Zuerst einen Urintests und anschließend eine Blutentnahme. Zu dem Zeitpunkt habe ich 21 Tage nicht geraucht jedoch war der Urintest positiv! Ich fühlte mich recht sicher weil ich wusste das ich 3 Wochen nicht geraucht habe und deshalb so "dumm" war und dem Urintest zugestimmt habe. Ich habe auf der Wache keine Aussage gemacht. Mir wurde dann für 24 Stunden die Weiterfahrt untersagt. Heute kam dann der Brief von dem Straßenverkehrsamt die mir meine Fahrerlaubnis entziehen möchten. Mein THC Wert lag bei 1,3ng aktives thc. dieser Wert wurde mir in einem vorherigen schreiben der autobahnpolizei auch schon mitgeteilt. Meine Frage ist nun ob dieser Wert stimmen kann? Auch der Langzeitwert thc cooh (?) wurde mir nicht mitgeteilt. Es steht lediglich drin das ich einen tetrahydrocannabinol Wert von 1,3mg haben soll, und das dieser dafür spricht das ich "nur wenige Stunden vor der Überprüfung der Polizei noch Cannabis konsumiert hätte". Ich frage mich wirklich wie das sein kann!? Zu meinem Rauchverhalten möchte ich noch sagen das ich bis vor den 3 Wochen täglich geraucht habe.. Habe es dann eingestellt und ja, 3 Wochen danach kam die Kontrolle, ich habe nicht ein einziges Mal in den 3 Wochen geraucht. mittlerweile hab ich auch den thc cooh Wert, der liegt bei 8ng. Ich würde nun gerne mein Blut neu überprüfen lassen oder eben eine Haarprobe machen lassen bin mir aber unsicher ob dies Sinn hat? lg Jan

  • #330

    Peter (Donnerstag, 19 Mai 2016 21:50)

    Danke , naja da hoffe ich mal das beste . Kollege von mir hatte schon des öfteren Ärger und Verurteilungen mit diversen BtM. Habe ihn nochmal letztens drauf angesprochen ob die Führerscheinstelle bei ihm rumgezickt hat , er konnte den Führerschein so machen. Falls ich nun mein Führerschein so machen kann , muss ich damit rechnen das ich nach dem Erwerb des Führerscheins noch irgendwie Post kommt wegen ärztliches Gutachten oder mpu? MfG Peter :)

  • #331

    Mario (Donnerstag, 19 Mai 2016 22:15)

    @ Tobias: vielen Dank für dieine Antwort. Ich habe heute vorsichtshalber noch eine UK bei der zuständigen Behörde abgegeben. Mir hat man gesagt, dass 8 Wochen zwischen der letzen UK und der Mpu nicht vergehen dürfen - bin aus NDS. Würde mich dennoch freuen, wenn jemand von der Kanzlei-schueller was dazu sagen könnte. Vielen Dank im Voraus und euch allen nen schönen Abend

  • #332

    Bukem (Freitag, 20 Mai 2016 15:41)

    @Mario: Magst Du Deine Fragen nochmal kurz zusammenfassen? Du hast einen Abstinenznachweis als Bewährungsauflage und kannst eine Haarprobe nicht vorlegen?

    @Jan: Also grundsätzlich wäre auch bei Dauerkonsumenten ca 72 Stunden (nicht nach drei Wochen) nach Konsumende der Wert unter 1,0ng aktivem THC. Daher kann man nun entweder Zweifel an der Richtigkeit des Bluttests oder an Deinen Angaben haben. Weil nun Deine FE ernsthaft bedroht ist, wird man etwaige Untersuchungsfehler nur über anwaltliche Akteneinsicht feststellen können. Wenn Du magst, melde Dich unter obiger Mail bei Hr Schüller mit RückrufNr.

    @Thorben: Jetzt mal im Ernst: Du solltest Dir wirklich keine übertriebenen Sorgen machen. Nur weil irgendjemand behauptet, Du hättest BtM konsumiert, hast Du kein Verfahren zu befürchten. Vor allem auch keine Blut- , Urin,-oder Haarprobe. Auf LSD wird übrigens überhaupt nicht getestet..Zumal da im Zweifelsfall außer bei der Haarprobe eh nichts festgestellt werden würde, weil Dein BtM kurzfristig, außer im Haar, nicht mehr nachweisbar wäre. Der andere versucht grad dich als Zeugen/Geschädigter zu manipulieren, das ist hochgradig kriminell, da werden alle Richter, grad Jugendrichter zurecht sehr hellhörig und verstehen leider gar kein Spass mehr.
    Überleg Dir das, ob ein Anwalt nötig ist, sonst meld Dich selbst bei dem Gericht und zeig den Typen an. Notfalls schneid dir ne Glatze vorher, wenn Du dann beruhigter bist. Konsum an sich ist nicht verboten, aber wenn ich Dir was sagen darf: Mit Deinen 17 Jahren scheinst Du massiv zu stark unterwegs zu sein. Wg Schule, Job, Ausbildung, Führerschein und schlicht Deiner Gesundheit: tritt kürzer und vor allem nicht wahllos durcheinander.

  • #333

    Mattes (Freitag, 20 Mai 2016 23:04)

    Hallo,
    ein bekannter wurde wegen dem online Erwerb von BtMG in drei Fällen Inges. 1 gr. Mdma, 30 Ecstasy Tabletten, und 1 gr. Kokain nach § 1 Abs. 1 BtMG i.v.m. , §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 53 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. (Wenn ich richtig recherchiert habe in den Paragraphen wurde er nach Handel treiben verurteilt, nicht nach Konsum.) Es gab keine Hd, er wurde nach einer Bestellliste verurteilt. Es ist sein erst vergehen. Letzte Woche hat er einen Brief von der Führerscheinstelle bekommen, dass er ein ärztliches Gutachten (keine MPU) vorweisen muss, entweder mehrere Urinproben oder eine Haaranalyse. Er sagt, dass er seit 118 Tagen nichts konsumiert hat. Die Verurteilung war in BY, er wohnt jetzt aber in einem anderen Bundesland. Aufgrund dessen, da die Haaranalyse oftmals positiv ist, obwohl die Probanden über Monate hinweg "clean" waren, ist nun die Frage ob er die Möglichkeit hat so bei der ärztlichen Untersuchung zu argumentieren, sodass er den Urintest machen kann. Was würden Sie ihm raten Herr Schüler?

  • #334

    Thorben (Samstag, 21 Mai 2016 14:01)

    @Bukem

    Vielen Dank für Ihre Antworten, sie haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin wirklich nicht zu stark unterwegs, ich war schon immer neugierig und ich belasse es bei dem einmaligen Konsum dieser Substanzen. Wollte nur mal Erfahrungen darin sammeln.

  • #335

    Ted 27 (Sonntag, 22 Mai 2016 12:07)

    Hallo

    ich habe ein ähnliches Problem. .habe auch eine private Analyse durchführen lassen. .Habe im Jahre 2011 !! zum letzten Mal Kokain konsumiert, habe mich aber bis zum heutigen Tag gelegentlich in Räumen aufgehalten, wo THC geraucht wurde, ich selbe habe früher THC geraucht (bis zum Jahre 2007) ..also, jahrelange Abstinenz JEGLICHER Substanzen ...habe eine Haarsträhne von 51 cm eingeschickt und habe folgendes Ergebnis erhalten:

    Cannabis positiv <0,1 ng
    Kokain positiv <0,1 ng

    und jetzt der Hammer !!!

    Amphetamine positiv <0,1 ng

    ...wie kommt es zu diesem positiven Wert?

    Die ersten beiden Werte kann ich mir schon teilweise!!erklären, da sie ja aufgrund der Haarlange in das Zeitfenster passen, oder? ?

  • #336

    jan (Sonntag, 22 Mai 2016 16:36)

    Vielen Dank erstmal für die Antwort. Ich habe schon ein Anwalt beauftragt mit der Bitte das ich eine erneute Blutprobe haben möchte von einem anderem Labor. Ich habe auch schon mit dem Labor gesprochen die meine Blutprobe untersucht haben und habe denen meine Lage geschildert und der nette Herr sagte mir auch das dieser Wert sehr merkwürdig wäre nach 3 Wochen und eher darauf schliessen lässt das ich 2 Tage vorher geraucht hätte. Gruß Jan

  • #337

    Markus (Montag, 23 Mai 2016 04:40)

    Hallo
    habe folgendes problem,bei mir wurde bei einer hausdurchsuchung leider 25g amphetamin gefunden und geh mal davon aus das es an die führerscheinstelle nach abschluss des verfahrens weitergeleitet wird.Da mir ja nur der besitz aber nicht der konsum nachgewiesen wurde würd ich gern wissen wie es nun weitergeht?Ist mein führerschein auf jeden fall weg oder oder wird erstmal nur ein drogenscreening von mir verlangt?

  • #338

    Bukem (Montag, 23 Mai 2016 11:43)

    @Ted: Wenn man davonausgeht, dass BtM ca einen Monat braucht, um ins Haar einzuwachsen und man dann ca pro cm Haarlänge der Probe einen Monat nimmt, dann reicht Deine Probe ca 5 1/2 Jahre zurück, ja, also passt das Zeitfenster. Die einfachste Erklärung für die Amphetamine dürfte wohl sein, dass das Kokain verschnitten war. Who knows?

    @Markus: Das hängt im Zweifelsfall sehr von Deinem Geschick bzw dem Deines Anwalts ab. Du hast zwei Verfahrenskreise, einmal strafrechtlich wg BtM-Besitz, evt Verdacht auf Handel usw... und das, was dann führerscheinrechtlich weiter passiert. Das beeinflusst sich alles gegenseitig, wenn Du nicht aufpasst. Du kanst zb sagen, dass das für den Eigenverbrauch gedacht war, das wirkt strafmildernd, hat aber sehr ungenehme Folgen für deine FE, grade wenn Du Konsuum noch zugibst...Andrerseits ist Besitz und Verdacht auf Handel noch kein Hinweis auf eine Ungeignetheit als Fahrer.. Mach keine Angaben ohne intensive Besprechung mit Deinem Anwalt! Meld Dich sonst hier beim Chef,wenn du keinen hast, per Mail mit RückrufNr. Viel Erfolg!

  • #339

    Ted 27 (Montag, 23 Mai 2016 11:53)

    @Bukem. ..Danke, für Deine Rückmeldung :) ja, mit dem Strecken habe mich auch schon auseinandergesetzt..aber ob es auch dann gilt, wenn das Kokain geraucht wird (freebase? ) ..soweit ich weiß, werden durch die Aufbereitung so gut wie alle Nebenstoffe beseitigt! ? Aber im Zweifelsfall kann sicher nicht ausgeschlossen werden, daß doch Spuren vom evtl. Amphetamin zurückbleiben. .was meinst Du?

    Danke und viele Grüße

  • #340

    Bukem (Montag, 23 Mai 2016 12:13)

    @Mattes: Versteh Deine Frage nicht ganz. Die UK über einen längeren Zeitraum ist ihm doch bereits eingeräumt worden? Oder hast Du ein "nicht" vergessen?

  • #341

    Mattes (Montag, 23 Mai 2016 19:44)

    @ Buken
    So steht es in seinem schreiben von der Führerscheinstelle, entweder die UK oder Haaranalyse. Ich dachte dass entscheidet dann der Arzt welche Untersuchung bei meinem bekannten durchgeführt wird. Aufgrund dessen, dass mein Bekannter nach Handel verurteilt wurde, wird er, wenn er vom Arzt nach seinem Konsum befragt wird sagen, dass er nicht konsumiert und ja sowieso nach Handel verurteilt wurde. Darauf hin wird der Arzt wahrscheinlich eine Haaranalyse bei ihm anordnen. ( Keine Ahnung ob das bei seiner aktuellen Haarlänge ca. 4 cm an der längsten Stelle überhaupt möglich ist)

  • #342

    Bukem (Dienstag, 24 Mai 2016 11:16)

    @Ted27: Ganz ehrlich keine Ahnung, Wenn Deine Haarprobe Amphetamine aufweist, werden sie im Zweifelsfall irgendwie darein gekommen sein müssen. Eine Verunreinigung der Probe kann natürlich auch nie ausgeschlossen werden, wenn Du jetzt seit 5 Jahren wirklich sauber bist, ist das ja eine akademisch abstrakte Frage. Dann kann ich mir nämlich den Vortrag darüber ersparen, was Du Dir antust, wenn Du freebase rauchst.
    Warum machst Du denn die Haarprobe überhaupt freiwillig? Im Zweifelsfall würde es sich lohnen, die Haare abzuschneiden. Die 90er sind eh vorbei ;)

    @Mattes: Zunächst erstmal hat "Dein Bekannter" bei dem äG eine Wahrheitspflicht, das ist anders als im Straf-oder Owi-Verfahren. Nachweisbare Verstöße dagegen wären alles andere als vorteilhaft und enden voraussichtlich mit einem nachteilig ausfallenden äG. Grds kann er sich dort entscheiden, ob UK oder Haaranalyse. Hat beides Vor-und Nachteile. Ich kann daher nicht abschätzen, was für "Deinen Bekannten" ratsam wäre, etwa wegen evt Konsums. Vielleicht hat er da ja weiteren Gesprächsbedarf, Hr Schüller berät auch wg der Wahrheitspflicht im äG.

  • #343

    Sperber (Mittwoch, 25 Mai 2016 11:41)

    Hallo Herr schueller,

    Ich habe eine Frage... Muss zur Mpu wie lange ist ein Abstinenznachweis zu erbringen bei 130ng thc oohc?

    Und ist es möglich eine Haarprobe vom Hausarzt dafür abnehmen zu lassen?

    Viele Grüße

  • #344

    Petra (Freitag, 27 Mai 2016 23:34)

    Moin.

    Ich habe seit 15 Jahren regelmäßig einen Joint abends geraucht , gelegentlich auch mal mehr
    (Sprich 2 oder auf Partys/Urlaub ). Ich hab 40cm lange Haare. :-(
    Seit 5 Monaten rauch ich nicht mehr.
    Befinde mich unter Aufsicht vom Jugendamt. Wie sehen meine Chancen aus , falls diese einen Haartest verlangen, da sauber raus zu kommen ?
    Nimmt das JA die gesamte Haar lange? Darf sie das? Was ist Thc oooh?
    Danke für eine schnelle Antwort!

  • #345

    Petra (Freitag, 27 Mai 2016 23:41)

    Kann ich stattdessen darauf bestehen, eine Urinprobe abzugeben ?
    Hinterläßt selbst nur mini kleine Menge thc Spuren ?
    Wie kann ich dem JA verständlich erklären , warum ich kein Haartest will.
    Die können sich dann doch denken , das es eine ( bisher unbekannte) Vergangenheit gibt.

  • #346

    Mike (Dienstag, 31 Mai 2016 20:39)

    Hallo,
    sehr interessante Beiträge und Antworten.
    Jedoch konnte ich nichts für mich also meinen Fall rausfiltern. Der wie folgt kurz beschrieben ist.
    Eigentlich würde mich nur interessieren, da ich meine Mpu am 20. April hatte, auch mein Gutachten schon bekommen habe welches ich schon an die Führerscheinstelle gesendet habe...achso vielleicht erwähnenswert... Bei zusammenfassender Wertung der untersuchungsergebnisse wurde die behördliche Fragestellung wie folgt beantwortet.
    Herr... Nimmt keine Betäubungsmittel im Sinne des Btmg oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahreignung nach Anlage 4FeV in Frage stellen.
    Es ist bei ausschließlicher Einnahme von Cannabis von einem gelegentlichen Konsum auszugehen.
    Es handelt sich nicht um einen einmaligen Konsum.
    So nun mein Anliegen... Werde ich den Führerschein für ein Jahr abgeben müssen?
    Kann die Führerscheinstelle eine Haarprobe verlangen?, meine Haare sind kürzer als 6 oder 3cm...

  • #347

    Bukem (Mittwoch, 01 Juni 2016 12:30)

    Was sagt denn das psychologische Gutachten? Konsum ist ja grds unbedenklich, sofern Du richtig zeitlich zwischen Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennst.

  • #348

    Mike (Mittwoch, 01 Juni 2016 14:17)

    @Bukem
    Sollte die Antwort sich auf mich beziehen, erstmal recht herzlichen Dank.
    Also eigentlich steht das auf der letzten Seite(Zusammenfassung)
    In der vorletzten steht :
    Bewertung der Befunde
    Die im Teil 2 des Gutachtens dargestellten Voraussetzungen für eine günstige Beurteilung wurden überprüft. Nach den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen ergibt sich folgendes Bild
    Herr... Wurde am 20. 4 zur Begutachtung ambulant untersucht.
    Hierbei fanden sich in keinem der untersuchten Bereiche pathologische Befunde.
    Bei der ärztlichen Untersuchung ergeben sich keine körperlichen Befunde für aktuellen Drogenkonsum.
    ...hier kommt dann 1-2 Sätze über urinproben die beide negativ sind und akkreditiert...
    Dann...Nach eigenen Angaben kosumierte Herr... Von August 2015 bis Oktober 2015 gelegentlich an den Wochenenden cannabis.
    Andere Drogen mit höhere suchtpotenz habe er nie eingenommen.
    Zuletzt habe er 1Woche vor der Blutentnahme Thc konsumiert.
    Dies steht jedoch im Widerspruch zu den in der blutanalyse gefundenen Werten, da das thc und das OH-THC lediglich 6-12 Stunden und nur in Fällen von regelmäßigem bzw mehrfach täglichem Konsum auch deutlich über 24 std nachweisbar ist.
    Er wolle weiterhin auf den Konsum von Cannabis verzichten.
    Und dann eben die oben aufgeführte letzte seite... Bin verwirrt und weiß nicht was wirklich auf mich zukommt.

  • #349

    Anna (Mittwoch, 01 Juni 2016 14:46)

    Hallo eine Frage hätte ich und zwar, können Behörden (wie in meinem Fall das Jugendamt) einfach eine Haaranalyse festlegen ohne mein Einverständnis?
    Zur UK hab ich "ja" gesagt, diese war verwässert und hab mich bereit erklärt eine neue zu machen aber nix mit Haarprobe, ist das erlaubt?

  • #350

    Bukem: (Mittwoch, 01 Juni 2016 15:20)

    @Mike: Ja, galt Dir. Ich bin da schlechterdings überfragt und leg das Hr. Schüller vor

    @ Anna: Du müsstest mich mit etwas mehr Sachverhalt füttern. Du hast Kinder? Du bist Jugendliche und stehst selbst unter Betreuung durch das Jugendamt? Grds kann das Jugenamt bei hinreichender Verdachtslage, dass das Kindswohl gefährdet sei, Alkohol- oder Drogentests verlangen. Ob das im Einzelfall berechtigt ist, kann ich verallgemeinernd nicht sagen, da diese Praxis von verschiedenen Familiengerichten so vollzogen wird, spricht wohl dafür

  • #351

    Mike (Mittwoch, 01 Juni 2016 17:30)

    @Bukem
    Wirklich zu nett von dir!!!
    Bin grad etwas am schmunzeln da an meinem Fall einige irgendwie überfragt sind.
    Ihr könnt euch sicher vorstellen wie es mir daher geht.
    Daher würde es mich enorm freuen eine kleine Einschätzung von Herrn Schüller zu bekommen sofern ihm die Sätze etwas sagen.
    Schon mal vielen Dank im voraus.

  • #352

    Laura (Donnerstag, 02 Juni 2016 14:13)

    Hallo,

    ich habe mein Führerschein noch und sollte ein ärztliches Gutachten mit 2 Urintests bei der Führerscheinstelle vorweisen.

    Da ich das letzte mal am 31.12.2015 konsumierte machte ich mir keine Sorgen. Der erste Urintest lieft gut aber das Gespräch nicht. Ich kam anscheinend unglaubwürdig rüber.
    So musste ich anstatt den 2. Urintest, eine Haaranalyse machen.
    Im Dezember habe ich am 25.12.2015 und am 31.12.2015 je ein Teil genommen. Davor erst im August.

    Ich habe lange und braune Haare jedoch habe ich ein schnellen Wachstum und gefärbt sind sie auch (auch in braun)

    Fragen:

    Könnt ich Glück haben und da noch durchrutschen?

    Gibt es sonst eine Möglichkeit das ärztliche Gutachten zu wiederholen ?

    Danke schonmal

  • #353

    Bukem (Donnerstag, 02 Juni 2016 14:38)

    @Mike: Du stellst ja auch eben keine typische juristische Frage, sondern möchtest wissen, zum welchem vermutlichen Ergebnis die Führerscheinstelle auf Grundlage des vorliegenden Gutachtens kommen mag.

    @ Laura: Du hast bereits die Haarprobe abgegeben? Pi mal Daumen kannst Du für einen cm Deines Haares einen Monat Nachweiszeit rechnen, wenn man vorsichtshalber noch einen Monat Einwachszeit abzieht.
    Was genau meinst Du mit "Teil"? Zu meinen Ravezeiten war das E. Das wäre nicht gut für Dich, denn darauf wird standartmäßig geguckt. Solltest Du LSD damit meinen, wird da eben nicht drauf geguckt. Belegter Mischkonsum von Cannabis und anderem BtM ist Gift für eine FE, den Moralapostelhinweis, dass Du Dir damit auch keinen Gefallen tust, erspar ich uns beiden. Was man dann noch für Dich retten kann oder evt könnte, steht auf einem anderen Blatt. Hierzu müsste man Deine Akte einsehen und evt Taktiken besprechen.

  • #354

    Laura (Freitag, 03 Juni 2016 07:49)

    Vielen Dank für die schnelle Antwort Bukem.

    Ja ich meine Ectasy.
    Wir wohl eher ne positive Haaranalyse :(

    kurz zu meinem Fall: Per Whats App verläufe bei dem erwerb wurde ich erwischt, nie beim Konsum.

    Beim ärztlichen Gutachten habe ich zugegeben damals 2014 es ausprobiert habe. (Wahrscheinlich hätte ich das lieber verneinen sollen)

    Und jetzt bin ich hier und warte auf die Ergebnisse und habe Angst meinen Führerschein zu verlieren und ein Mpu machen zu müssen.

    LIebe Grüße

  • #355

    Bukem (Freitag, 03 Juni 2016 10:19)

    Ich kann Dir da selbst wenig zu sagen, weil mir die Erfahrungswerte fehlen. Wenn Du magst, meld Dich bei Hr. Schüller. Der kann natürlich auch nicht zaubern, aber du bist nirgendwo besser aufgehoben. Viel Glück

  • #356

    Laura (Freitag, 03 Juni 2016 10:30)

    ja werd ich gleich mal versuchen. Vielen Dank

  • #357

    Katzenmann (Freitag, 03 Juni 2016 22:03)

    Guten Abend Herr Schueller,

    ich habe in diesem Jahr 2x gekifft. Ist das in meiner Haarprobe in 3 Monaten nachweisbar?

  • #358

    Fritz (Samstag, 04 Juni 2016 10:58)

    Guten Tag :)
    Ich hab vor ca. einem Jahr meinen Führerschein verloren weil ich betrunken Gefahren bin. Jetzt habe ich in den nächsten Tagen meine Mpu. In Sachen Alkohol habe ich wirklich auf alles verzichtet und konnte erfolgreich eine halbjährige Abstinenz nachweisen. Allerdings habe ich anstatt Alkohol zu trinken THC konsumiert. Meine Frage lautet nun: Werde ich bei der Mpu auch auf THC getestet oder beschränken sie sich bei mir nur auf den Alkohol?

  • #359

    Bukem (Montag, 06 Juni 2016 10:53)

    @Katzenmann: Klares Ja! Ist natürlich ein Frage Deiner Haarlänge, je nachdem wann Du konsumiert hast, vergeht weiter Zeit. Je nach BtM ist das bis zu fünf Jahre im Haar nachweisbar. Die sog Einwachsphase nach dem Konsum beträgt ca zwei Wochen, dann ganz grob pro Monat Nachweiszeit ca ein cm Haarlänge.

    @Fritz: Im Ernst? Ja,natürlich schauen die auch auf alle gängigen BtM. Das ist jetzt durchaus gefährlich, aber noch kein Grund durchzudrehen.. Wenn Du magst und zumindest Chancen auf Wiedererteilung der FE wahren willst, meld Dich umgehend unter obiger Mail bei Hr Schüller. Am besten mit RückrufNr

  • #360

    Hans (Montag, 06 Juni 2016 12:18)

    Ich muss über die Dauer eines Jahres drei Urin- oder Haarproben zur Drogenabstinenz abgeben. Das ganze findet nicht im Rahmen einer MPU statt. Nun denke ich, dass die Haaranalysen auf einen positiven Drogenkonsum der vergangenen Monate hinweisen wird, wobei ich keine Drogen mehr nehmen werde. Darf ich mit oder ohne Begründung eine Haaranalyse verweigern und stattdessen eine Urinprobe abgeben?

  • #361

    Hans (Montag, 06 Juni 2016 12:20)

    Ich wurde zudem nicht am Steuer eines Fahrzeuges erwischt sondern lediglich auf offener Straße mit einem Joint. Allerdings habe ich andere Substanzen wie Amphetamine und Ecstasy konsumiert, was ich in Zukunft auf alle Fälle unterlassen werde!

  • #362

    Bukem (Montag, 06 Juni 2016 12:46)

    @Hans: Wovon reden wir denn? Bewährungsauflage? Wenn Dir per Anordnung alternativ jeweils Haar- oder Urinproben vorgegeben werden, kannst Du auch auf die Urinproben bestehen. Ob Du da dann safer bist, kann ich ohne weitere Angaben nicht beurteilen. Allerdings solltest Du das mit dem Gutachter besprechen, evt hast Du ja kosmetische Gründe, die Haarprobe abzulehnen, weil Du eben eitel bist oder so. Wäre aber doof, das nicht vorab zu klären und Du fällst mit einer positiven Haarprobe auf. Stichwort Bewährungswiderruf oder so

  • #363

    Akman (Sonntag, 12 Juni 2016 00:31)

    hallo!muss nächste zum 1. mal in meinem Leben einen drogentest machen für mein mpu!ich nähme aber regelmäßig seit 3 Monaten regelmäßig 30 Tropfen!!wird das jetzt mein Ende?weil tramadol enthält ja opiaden Anteile!!für schnelle Antworten währe ich sehr dankbar...

  • #364

    Bukem (Montag, 13 Juni 2016 11:49)

    @Akman: Mal vorweg gefragt: Du nimmst die Tropfen aufgrund ärztlicher Verschreibung oder eher so ohne Rezept?

    Was ich jetzt recherchiert habe, bin allerdings weder Arzt noch Rechtsmediziner, ist, dass zb auch Tramal oder Codein zunächst einen positiven Schnelltest auslösen können, jedoch aufgrund bestimmter spezifischer Abbauprodukte von dem bei Heroinkonsum entstehenden Abbauprodukt 6-Acetylmorphin differenziert werden kann. Also wäre es angezeigt, dass Du dem Labor oder Arzt vorab mitteilst, dass Du Tramal nimmst. Der TÜV Hessen sagt dazu: "Die Untersuchung umfasst alle relevanten Stoffgruppen (Cannabinoide, Opiate, Kokain(metabolite), Amphetamine (inl. Methamphetamin und Methylendiosyamphetamine), Methadon (bzw. EDDP) und Benzodiazepine. Bei Hinweis auf früheren Opiatkonsum erfolgt eine Erweiterung der Analysen bzgl. Buprenorphin, Tilidin und Tramadol." https://www.tuev-hessen.de/content/know_how__services/life_service/haeufig_gestellte_fragen_zur_mpu/index_ger.html#e8387

    Es gibt einen sog Opoid-Ausweis. Frag doch bitte Deinen behandelnden Arzt danach. https://de.wikipedia.org/wiki/Opioid-Ausweis

  • #365

    Uli (Mittwoch, 15 Juni 2016 01:36)

    Nach Führerscheinabgabe wegen Cannabis-Konsum habe ich 2 Haaranalysen auf Alkoholabstinenz auf einen Zeitraum von jeweils 3 Monaten (zwecks Nachweis keiner eventuellen Suchtverlagerung) und 1 Haaranalyse auf THC-Abstinenz erbracht. Dahingehend negativ. Nun aber wurden bei dieser zweiten Haaranalyse Amphetamin-Werte i.H.v. 0,22ng/mg gefunden - obwohl ich diese Droge überhaupt nicht konsumiert habe. Die MPU fand vor zwei Wochen statt, vor Mitteilung des Ergebnisses dieser Haaranalyse - psycholog. Gespräch und Reaktionstest waren soweit in Ordnung, das Ergebnis der MPU hing nur vom Ergebnis dieser Haaranalyse ab - und dürfte damit nun negativ sein? Die festgestellten Amphetamin-Werte sind mir zwar unerklärlich, ich hatte auch keinen Kontakt mit Konsumenten und mir ist nichts bewusst, was zu einem passiven Konsum hätte führen können - doch dies dürfte bei der Entscheidung über die MPU uninteressant sein. Nun werde ich wohl ein weiteres Jahr Nachweise erbringen müssen. Und da ich mir sicher über eine Abstinenz bzgl. Amphetaminen bin - befürchte ich, dass weitere Haaranalysen wieder Werte ausgeben, obwohl ich nach wie vor diese Droge nicht konsumiere. Woran kann solch ein Ergebnis liegen? Oder ist dieses Ergebnis doch irgendwo noch in einem Rahmen, der auf eine andere Entscheidung hoffen lässt? Denn laut dem Gutachten liegt die Nachweisgrenze für Amphetamine ja bei >0,10ng/mg.
    Kann es irgendwie an etwas anderem liegen - körpereigene Botenstoffe, Dopamine - ich bin absoluter Laie, habe keine Ahnung von so was - war bis zur Abgabe meines Führerscheins Cannabis-Konsumentin, sonst keine Drogen, Alkohol, keine Medikamente - seit Abgabe meines Führerscheins und in der Nachweiszeit absolute Abstinenz. Das Einzige, was mir aufgefallen ist: Seit einem Aufenhalt in einer psychiatr. Abteilung eines Krankenhauses mit Verabreichung schwerer Psychopharmaka vor nunmehr 3 Jahren wachsen meine Haare so gut wie nicht mehr. Ich benutze ein Shampoo, das angeblich das Haarwachstum beschleunigen soll - kann es vielleicht daran liegen? Ich werde morgen einen Drogenarzt konsultieren und sollte vielleicht dieses Shampoo mitbringen.

  • #366

    Marold (Sonntag, 19 Juni 2016 18:07)

    Hallo kurz zu meinem Fall, hab den FS aufgrund Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr abgegeben. Habe ein Jahr Abstinenz per Haaranalyse nachgewiesen. Sprich, im Oktober 2015 war mein letzter Abstinenznachweis. Im Dezember 2016 dann die MPU --> Negativ.. Begründung, ich soll mich nochmal mit meinen Konsummotiven auseinandersetzen und das Abstinenzprogramm fortsetzen um keine Abstinenzlücke zu haben. Jedoch kam Haarprobe nicht mehr in Frage da ich Silvester Ecstacy konsumiert habe. Hab mich dann ab 11.02 für Urinproben angemeldet. Also 2 Proben in 3 Monaten. Beide erfolgreich. Nun habe ich bald die MPU.. Muss ich mich rechtfertigen wieso ich erst Haaranalyse gemacht habe und dann auf Urinkontrollen umgestiegen bin? Reichen die 3 Monate Abstinenz per Urin. Hab aber eine gute Gründe, da ich ein Auslandssemester von Septemper 2015 bis Februar 2016 gemacht hab. (Deshalb Haare obwohl teurer) und als ich dann wieder zurück war Urinkontrollen da günstiger (2 Urinproben sind günstiger als 1 Haarprobe). Und kann es passieren dass sie bei Zweifel eine Haarprobe anordnen können am Tag der MPU? Nun zu meiner eigentlichen Frage. Sollte nichts im Brief stehen dass ich mir nicht die haare schneiden soll und ich mit kurzen Haaren zur MPU komme (0,5 cm), können sie mir das zum Nachteil auslegen? 0,5 cm da ich vor ca 4 Wochen kokain konsumiert habe.
    Vielen Dank im voraus

  • #367

    Marold (Sonntag, 19 Juni 2016 20:57)

    Ach und noch eine Frage. Habe nachdem ich meinen Führerschein verloren habe einen Vertrag zur MPU Vorbereitung mit "Geld zurück Garantie" bei negativer MPU unterschrieben. Habe 2000 € bezahlt. Kurz nach Unterschrift des Tages wurde ich beim schwarzfahren erwischt. Am Ende des Tages bekam ich so gut wie überhaupt keine Vorbereitung und bin natürlich durchgefallen. Wollte dann mein Geld zurück und er meinte dass sich wegen dem schwarzfahren die Sachlage geändert hatte und er mir deswegen nur 500 € anbieten kann. Habe bis jetzt nicht akzeptiert. Wie gut stehen meine Chancen das komplette Geld wieder zu bekommen wenn ich mir einen Anwalt nehme? Und welche Kosten würden mich erwarten?

  • #368

    Bukem (Montag, 20 Juni 2016 16:33)

    @Uli: Entschuldige, dachte, ich hätte bereits geantwortet. Ich bin auch kein Chemiker, aber denkbar wäre zb, dass durch die Medikamente ähnliche Rückstände wie bei Amphetaminen verursacht worden sind. Ritalin ist da meines Wissens recht ähnlich.

    @Marold: So ganz unrecht scheint der Gutachter bzgl Deines Konsummusters nicht gelegen zu haben. Wenn Du weisst, dass Du noch weiter nachweisen musst und trotzdessen weiter konsumierst, hast Du selbst schuld, sollte die MPU scheitern. Sofern keine Haarproben akzeptiert werden. trägt der Betroffener das Risiko, dass aufgrund fehlender Haarlänge keine Haarproben entnommen werden könne. Würde Dir raten, Dich zu beiden Fragen direkt per Mail an Herrn Schüller am besten mit RückrufNr zu wenden. Er hat da mehr Praxiserfahrung als ich. Was die Kostenerstattung betrifft, käme es da vor allem auf die AGBs an. Schwarzfahren kann mitunter eine verkehrsrechtliche Auffälligkeit sein, sofern es auch zusätzlich strafrechtlich verfolgt wird. Wenn Dir da bereits 500€ angeboten werden, scheint mir das in deinem Fall nicht der Fall zu sein.

  • #369

    Sandra (Donnerstag, 23 Juni 2016 12:45)

    hallo ich habe da mal eine Frage ich muss zum zweiten Mal zu Haaranalyse wegen dem Umgangsrecht mit meinem Kind leider habe ich es nicht ganz geschafft das halbe Jahr drogenfrei zu bleiben jetzt meine Frage können Sie mir wirklich das Sorgerecht entziehen das Gericht hat jetzt eine neue Haaranalyse von 6 Zentimetern angeordnet nun habe ich Angst dorthin zu fahren und dies zu tun ich habe einfach nur Angst dass sie mir mein Kind wegnehmen ich habe Arbeit führe ein ganz normales Leben und bin polizeilich noch nie aufgefallen in keinster Weise Tom sein Beistand und das Jugendamt bestätigen mehr alle beide positiver Ergebnisse ich habe mich zu einer ambulanten Therapie entschieden da ich merke dass dies mir hilft nur reicht das aus dass mir das Gericht mein Kind nicht wegnimmt????

  • #370

    Bukem (Donnerstag, 23 Juni 2016 13:30)

    @Sandra: Was heisst denn nicht ganz drogfenfrei geblieben konkret? und wovon? Mal einen zu rauchen ist bestimmt nicht so wild wie regelmäßig herte Drogen.
    Lies mal bitte das hier: http://www.berliner-zeitung.de/familienrichter-lassen-haare-untersuchen--um-eltern-des-alkoholmissbrauchs-zu-ueberfuehren-sechs-zentimeter-vollrausch-15130746
    Wir machen hier kein Familienrecht. Wenn Du also kundige Hilfe brauchst, wende dich bitte an jemanden Kompetentes bei dir vor Ort. Wenn ich dir einen Rat geben darf: Das Jugendamt/ Familengericht wird es honorieren, wenn Du dich beteiligst und ehrlich bist, grundlos wird einen Haarprobe auch wiederholt nicht angeordnet. Es geht hier allein um das sogenannte Kindeswohl. Stell dich also nicht stumm, sondern komm dem nach..Wenn Du schon eine Therapie machst und das Umfeld des Jungen auch positiv von dir berichtet, mach dir keine Angst und geh auf die zu. Hol dir vorher anwaltliche Hilfe, evt gibt es dort Prozesskostenhilfe, immerhin ist dein Kind betroffen.
    Ich wünsche Dir wirklich viel Erfolg.

  • #371

    Sandra (Donnerstag, 23 Juni 2016 14:26)

    erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort und was heißt nicht ganz drogenfrei geblieben ich habe vier Monate Pause und dann ab und An immer wieder Drogen konsumiert meine Drogenberaterin und das Jugendamt wissen von meinem Rückfall diesbezüglich habe ich mich dann für die Therapie entschieden für die ambulante Therapie um meinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden und um mein Kind nicht wieder aus seinem neuen Umkreis im Kindergarten zu reisen

  • #372

    Marc (Freitag, 24 Juni 2016 21:06)

    Hi,
    Folgender Sachverhalt: Januar 2014 unter Einfluss von Amphetamin Fahrzeug geführt. ==》Erwischt! Leider zum zweiten mal. Habe also bereits eine erste MPU hinter mir (THC). Nun ist aber eben nach diesem Vorfall eine zweite notwendig. Habe dann einen einjährigen Abstinenznachweis via Urinscreenings durchgezogen, was allerdings schon etwas länger her ist. Bezüglich des Studiums bin ich danach auch ein halbes Jahr in Kolumbien unterwegs gewesen. Dieses jahr Ende Februar wie back in DE. Habe Mitte April ein haaranalyse machen lassen. Tatsächlich negativ nach 6 Monaten Kolumbien. Ich bin super beschäftigt zur Zeit und würde die zweite MPU gerne machen wenn ich mehr Luft habe. Ist das Ergebnis der 2 Abstinenznachweise die ich vorzulegen habe (1 Jahr durch Urin, 6 monate durch Haaranalyse) noch verwertbar wenn ich die MPU angenommen im Oktpber erst angehe? Insgesamt ja ein recht lückenhafter Abstinezlebenslauf.Wird die Behörde misstrauisch und sagt: Was haben sie von Mitte April bis Oktober gemacht? Leider auch einmal wieder konsumiert (XTC) anfang Juni, weshalb ich einer zweten Haaranalyse vor dem angepeilten MPU Termin im Oktober entgehen möchte. Wäre Ihnen sehr dankbar wenn sie mir hierzu eine Einschätzung machen könnten.

  • #373

    Marcel (Mittwoch, 29 Juni 2016 00:26)

    Hallo es soll von meinem Sohn Haare kontrolliert werden und über einen Test nun habe ich die Frage ob es möglich ist das bei meinem Sohn Cannabis auftaucht es nie damit in Berührung gekommen und es wurde nie im Haus geraucht es kann aber sein dass auch mal was ein Haus eingezogen ist

  • #374

    Maria (Mittwoch, 29 Juni 2016 14:02)

    Folgender Sachverhalt: Ich bin im Jahr 2012 unter Alkoholeinfluss ( 1,39 ) und Freiverkäufliches -Schlafmittel (280nm /mg ) Auto gefahren.Ich muss dazu sagen , dass ich vorher/ im Straßenverkehr nicht aufgefallen bin!! Diese fahrt war eine einmalige Sache und hat was mit meiner damaligen unschönen Lebenssituation zu tun gehabt! Meinen Führerschein hatte ich ab den Tag an sofort weg und habe den vom Gericht aus nach 14 Monaten wieder erhalten!Jetzt soll ich eine MPU machen. Ich habe an sich keine Angst vor irgendwelche Werte die kontrolliert werden sollen! Ich nehme keine Drogen und bin Gelegenheitstrinkerin. Allerdings muss ich dazu sagen das ich im Januar 2016 im Urlaub eine Nase Kokain zu mir genommen habe. Das war wirklich nur diese Menge und auch eine einmalige Sache. da ich jetzt eine MPU machen muss und eine Haaranalyse machen soll wegen dem hohen Wert des Schlafmittels , habe ich angst das Sie jetzt was sehen könnten und dann denken das ich Drogen nehme! Ich nehme wirklich absolut keine Drogen!! Ich hätte die MPU sofort machen können aber ich muss nur wegen dieser dummen Sache, die in Januar passiert ist warten. Reicht das wenn ich mich Anfang August zur MPU anmelde? Ich mache mir jetzt natürlich sorgen das ich deswegen durchfallen könnte.....kann mir da einer Helfen? Wie stehen die Chancen das überhaupt ein einmaliger Gebrauch nachweisbar ist?

  • #375

    Bukem: (Mittwoch, 29 Juni 2016 15:39)

    @Marc: Erster Gedanke: Warum machst Du das, wenn Du weisst, dass Du eh unter Beobachtung stehst? Deine Abstinenznachweise sind jetzt ungefähr so viel wert, wie ein Raucher, der sagt, jo, ich hab aufgehört, jedenfalls immer zwischendurch, wenn ich keine rauche. Studium in Kolumbien hört sich für die Führerscheinstelle auch so ähnlich an wie spielsüchtig in Las Vegas. Ich kenn Deine Haarlänge nicht, aber in Deinem Interesse solltest Du da nichts mehr drin haben, wenn Du die MPU machen willst. Dann als nächstes: sei und bleibe clean. Ich versteh schon, wie schnell das geht und man in Versuchung geraten kann, grade, wenn Frauen, Sommer und Partys locken. Aber wenn Du Deine FE haben möchtest, musst Du drauf verzichten. Wenn Du das bisher wiederholt nicht geschafft hast, würde ich mich wirklich fragen, ob und warum Du Dir das antun willst, gut ist Deine Prognose nämlich nicht, ganz im Gegenteil. Wenn Du bestehen willst, sei und bleibe und clean und setz Dich mit dem warum auseinander. PS Herr Schüller kann Dir auch da wirklich helfen.

    @Marcel: Ja, grds kann eine Haarprobe auch von außen "verunreinigt" werden. Ob das bei Deinem Sohn wirklich zutrifft oder eine Schutzbehauptung ist, weiss ich nicht

    @Maria: Was denn nun? Nie niemals Drogen oder doch die Nase genommen? Das sollte übrigens nie jemanden bei Polizei oder Führerscheinstelle gesagt werden, denn schon diese eine Nase reicht für den nachträglichen Entzug der Fahrerlaubnis. Du solltest grds davon ausgehen, dass nach ca 7 Monate natürlich die einmalige Nase in Deiner Haarprobe auftaucht und das natürlich standartmäßig auch auf Kokain getestet wird. Möchtest Du mehr wissen?

  • #376

    Marc (Mittwoch, 29 Juni 2016 17:36)

    Danke für die Antwort!
    Die Behörde müsste aber doch dafür Verständnis haben, dass ein Auslandsaufenthalt an einem internationalen Forschungsinstitut ein triftiger Grund ist, die MPU nicht direkt nach dem ersten einjährigem Abstinenznachweis zu machen. Ich habe ja auch durch die Haaranalyse nach dem auslandsaufenhatlt nachgewiesen, dass ich in diesem Zeitraum nichts konsumiert habe, was ja eindeutig für mich spricht und zeigt, dass ich den Konsum eingestellt habe. Insgesamt sind das ja dann schon 1,5 Jahre drogenfreier Nachweis. Warum ich die MPU nicht nach der ersten Abstinenz gemacht habe, lag daran, dass es zeitlich für mic einfach unmöglich war, da ich viel zu viel beschäftigt war und Voruntersuchungen für meinen Auslandsaufenhalt uniintern machen musste. Ich werde dalegen, dass ich mir für die MPU genau vorbereiten wollte und mit privaten psychologischen Stunden den Vorfall genau analysieren wollte, um die Gesamtproblematik zu klären. Denken Sie ich habe damit eine Chance? Ich meine im Prinzip entspricht ja genau das der Wahrheit! Nun ja, ich werde definitiv nicht mehr konsumieren bis zu dem angepeilten MPU Termin im Oktober. Danach natürlich auch nicht mehr wenn ich meinen FE nicht ein drittes Mal verlieren will. Was halten sie von der Idee vor der MPU nochmals eine Haaranlyse zu machen mit der Hoffnung das diese negativ ausfällt? Natürlich dann von einem unabhängigen Institut. Allgemein noch eine Frage: Wenn bei einer Polizeikontrolle die Personalien durchgegeben werden und somit meine Vergehen erkannt werden, ist das schon ein Verdachtsgrund der Polizei mich diversen Tests zu unterziehen, ob Drogen konsumiert wurden? Was antworte ich auf die Frage, ob ich schon mal mit Drogen zu tun hatte? Nein sagen? Damit würde ich ja lügen und nach der Personaliendurchgabe enttarnt werden was mich ja dann erst recht verdächtig macht. Was raten sie mir diesbezüglich?
    Danke für die kompetenten Auskünfte die hier gemacht werden. Echt klasse!

  • #377

    Marc (Donnerstag, 30 Juni 2016 10:05)

    P.s. Haarlänge momentan ca 6 cm. Will sie monatlich um ca. 1 cm schneiden lassen.

  • #378

    Bukem: (Donnerstag, 30 Juni 2016 11:27)

    @Marc: Tschuldige, die Leute, die ich symphatisch finde, duze ich einfach, also darfst/musst Du das bei mir auch ;)
    Du willst die MPU freiwillig im Oktober beginnen? Check mal bitte folgende Seite grade zu dem methodischen Vorgehen einer Haaraalyse:

    http://drogencheck.com/faqs.html

    Sollte Dein Haar zu kurz sein, trägst Du das Risiko hinsichtlich Bestehen und Verwertbarkeit der Haarprobe.
    Ich bin leider nicht so stark bewandert, was den genauen Ablauf einer MPU betrifft wie Herr Schüller, der wäre ab nächster Woche wieder gut zu erreichen. Grundsätzlich musst Du doch ganz schlicht ausgedrückt eine einjährige Abstinenzzeit belegen, dem steht Dein E-Konsum im Juni doch deutlich im Weg? Und gaz nebenbei Juni Konsum, dann beginnt die Einwachszeit und dann je cm Haar ein Monat Nachweisbarkeit...
    Eine vorherige Haaranalyse ist deshalb ne super Idee, nur der Zeitpunkt im Okt wohl zu früh.
    Was Deine letzte Frage betrifft: Klar, die Polizei sieht Deine Vita bei der Datenabfrage. Deshalb haben die Dich auch bestimmt eher auf dem Kieker, auch wenn für sie grds natürlich weiter Recht und Gesetz gelten. Solche typischen Anfangsverdachtgründe wie hektisches Auftreten, Pupillenveränderungen sind leicht behauptet und schwer widerlegbar. Deshalb solltest Du immer weiter drauf achten, egal nach welchem etwaigen Konsum wirklich ausreichend Zeit verstreichen zu lassen, um etwaige Schnelltests nicht aufleuchten zu lassen.
    Deshalb auch hier ein Tipp:

    http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/formular-aussageverweigerung-f%C3%BCr-die-polizei/

    ausdrucken und ins Auto legen, seine Rechte kennen und trotzdem nicht ggü der Polizei auf Krawall gebürstet sein, die machen meist auch nur ihren Job. Wenn Du weitere Fragen hast, grade zur MPU-Vorbereitung und psychologischen Fragen, meld Dich ruhig bei Herrn Schüller. Viel Erfolg

  • #379

    Marc (Donnerstag, 30 Juni 2016 18:48)

    Symphatisch..beruht auf Gegenseitigkeit ;). Geplant sind eben 6 cm Haarlänge abzugeben, damit ich insgesamt dann 2 Jahre Abstinenz nachgewiesen habe (Voraussichtlich die geplante Haaranlyse fällt negativ aus). Wäre DIR dankbar wenn Herr Schüller das mal einschätzen könnte!
    Danke nochmal!

  • #380

    Laura (Donnerstag, 30 Juni 2016 20:34)

    Hallo ich melde mich zurück habe mein äG heute bekommen, urintest und haaranalyse war negativ.



    Frau XXX nimmkt keine Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder anderen psychoaktiv wikenden Stoffe ein, die die Fahreignung nach Anlage 4FeV in Frage stellen.

    In dem äG geht jedoch hervor das ich harte Drogen konsumiert habe ( 2 extasy Tabletten und Amphetamin) also durch meine eigene Aussage

    Im äG wird geschrieben :
    Zusammenfassend lässt sich festellen, dass in der Vergangenheit von einem Probierkonsum höher potenter Drogen auszugehen ist, aus den Angaben zur Vorgeschichte und dem erhobenen Befund ergeben sich keine Hinweise für eine fortgeschrittene Drogenproblematik.

    Jetzt zu meiner Frage kann es sein das mein Führerschein trotzdem entzogen wird wenn ich das äG abgebe weil ich ja einen harten Drogenkonsum zugegeben habe ( war 2014)

    Und ein urintest und eine HA Analyse mit 6 Monaten Abstinenz.

    Bin für jede Antwort dankbar


  • #381

    Maria (Freitag, 01 Juli 2016 10:28)

    Hallo Bukem, danke für die Rückantwort! Dieser einmaliger Gebrauch wäre also tatsächlich nachweisbar?? Warum? Das war eine so kleine Menge :-( Wie lange ist das denn nachweisbar? Also werden Sie das sehen , wenn ich im August eine Haarprobe abgeben muss?? Wie lange müsste ich denn warten? Ich bin ehrlich gesagt verzweifelt!!! Dann kann ich keine Haarprobe abgeben oder?

  • #382

    Natalie (Samstag, 02 Juli 2016 06:15)

    Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Lange Geschichte:

    Hab mich angemeldet um den Fs zu machen und habe bei der Anmeldung in der Führerscheinstelle wahrheitsgemäß angegeben, dass ich Depressionen habe. Die Angabe hab ich gemacht, weil ich aufgrund meiner Erkrankung einen Schwerbehindertenausweis habe. Die Führerscheinstelle hat ein "neurologisch-psychiatrisches-Gutachten" angefordert - 454,03€ ..
    Bei dem Termin wurde ich gefragt ob ich Drogen konsumiere und ich habe verneint. Nun musste ich eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben und es wurde die Akte meines mich damals behandelnden Arztes angefordert in der steht, dass ich bis 2009 Cannabis konsumiert habe.

    Das Gutachten erklärt mich für fahrtauglich, allerdings steht da die Empfehlung drin nochmal mein Drogenverhalten zu überprüfen.
    Die Führerscheinstelle geht dieser Empfehlung nach und hat nun ein "medizinisch-psychologisches-Gutachten" angeordnet..

    Mein letzter Konsum liegt 7 Wochen zurück (habe den Konsum sofort nach dem Erhalt ses Gutachtens eingestellt)

    Meine Frage: Es gibt den begründeten Verdacht, ja. Aber "dürfen" die das? Was genau erwartet mich jetzt? Urin- und/oder Haarprobe?
    Habe jeden abend einen sehr kleinen und "wenig" befüllten Joint geraucht.
    Ich überlege ob ich der mpu nicht zustimme und nicht hingehe. Verjährt sowas? Kann ich mich in einem Jahr nochmal anmelden, meine Depression verschweigen und das ganze Prozedere umgehen?

    Vielen Dank im Vorraus.

  • #383

    Bukem (Samstag, 02 Juli 2016 14:43)

    @Natalie: Da bin ich in dem Fall ehrlich gesagt etwas überfragt und werde das am Monatg gleich Herrn Schüller vorlegen.

  • #384

    Peter S. (Mittwoch, 06 Juli 2016 10:43)

    Hallo ich habe folgende Frage:
    Ich War wegen Canabis (geringfügig) erste mal bei einer allemeinen kontrolle aufgefallen!

    Ich habe seit Dem 14.02.16 nichts mehr an Canabis konsumiert und will gegen Mitte August 2016

    Anfangen mit den Aufbauseminar/Mpu vorbereitungs Kurs!

    Würde gerne mit dem Haartest gerne belegen das ich kein Canabis (weswegen ich aufgefallen bin) mehr konsumiere!

    Jetzt aber ein anderes Problem hatte in den letzten Wochen/Monaten Schnelles konsumiert :/
    Hab muss dazu sagen keine suchtprobeleme was das betrifft nur wollte nochmal da ich die Schnauze voll habe für mich ein letztes Mal etwas feiern und gestern War am Geburtstag das letzte mal für mich was das betrifft!

    Da ich nun gelesen habe das beim Haar test anscheinend darauf auch getestet wird stellt sich jetzt mir folgende Frage:

    Werde ich nur wegen THC überprüft (wegen auffälligkeit) was ja dann wenn man die Zeit berücksichtigt vom 14.02.16 - 15.08.16 dann ja im Grunde eine Abstinenz von einem 1/2 vor Beginn der Mpu belegen würde!

    Nur wäre dann ja Das mit dem Speed dann im Falle eines gesamt Test das Problem!

    Weil Dann mir es ja nichts gebracht hat das ich 1/2Jahr mit Canabis Abstinenz bin!

    Weil mein Gedanke War der wenn ich 1/2 Jahr vorher schon von mir aus kein Canabis mehr konsumiere , das ich dann die zeit von 1jahr auf ein 1/2 Jahr verkürzen könnte um die Mpu durch zu führen und dann evtl wieder Fahren kann, da ich mein Führerschein schnell wieder haben muss da mein Opa wohl nicht mehr lange fahren kann und Ich Sie dann Unterstützen will da sie sonst aufgeschmissen wären wenn ich bis dahin noch nicht fahren kann!

    Ich wäre sehr dankbar wenn man mir so schnell wie möglich zu dem ganzen was sagen könnte!

    Weil man mir sagte ich könnte den Haartest machen weil nur auf das getestet würde womit man auffällig War!

    Bluttest und Pisstesst werden bis dahin nicht das Problem sein, doch schätze das diese dann mit Sicherheit 1jahr Zeit in Anspruch nehmen werden, was eigentlich mit dem Haartest um die Hälfte verkürzen könnte was eigentlich auch mein Ziel ist!

    Danke im voraus schonmal!

    Peter S.

  • #385

    Bukem (Mittwoch, 06 Juli 2016 11:10)

    @Peter S: Nein, das ist leider Quatsch und Du hättest das mit einer Minute googeln vorher vermeiden können. Vor allem, weil Du schon wusstest, die Haaruntersuchung machen zu wollen. Bei einer Haaruntersuchung wird grds auf alles gängige getestet. Also insbesondere alle BtM und ganz besonders Speed. Wann hast Du genau das Zeug genommen?

  • #386

    Peter S. (Mittwoch, 06 Juli 2016 12:34)

    Hallo Herr Bukem Danke erstmal für die schnelle Antwort!

    Gestern!

    Wäre es Dann also besser wenn ich mich dann für Den Urintest entscheide?

    Wie gesagt seit dem 14.02.16 habe ich was Canabis betrifft nichts mehr angerührt und auch keine Probleme so wie auch kein Verlangen mehr danach!
    Also dürfte das auch nicht ein Problem werden oder?
    Und was Speed betrifft dürfte das bis zum 15.08.16 auch kein Problem sein mit der Urinprobe oder?

  • #387

    äG-Problem (Mittwoch, 06 Juli 2016 12:58)

    Sehr geehrter Herr Schüller, Sehr geehrter Bukem:
    Bei mir ist die Aufforderung zur Vorlage eines äG eingeflattert: Folgende Fakten:
    1) Ende Dezember letzten Jahres wurde ich mit einer mini Menge Speed zu Fuß erwischt. Kein Eingeständnis Besitz, kein Eingeständnis Konsum. Hatte zuvor erst- und letztmalig super geringe Menge konsumiert.
    2) Anzeige wegen Besitz; von Staatsanwaltschaft fallengelassen.
    3) letzter Cannabiskonsum im Januar 2016. Bis Dezember '16 regelmäßiger Konsum. Seitdem völlige Abstinenz.
    4) Führerscheinerwerb ERST IM FEBRUAR '16 (also nach den Ereignissen).
    5) habe sehr lange Haare, auch auf Foto im FS.
    6) FB- Anordnung:"...nicht nur eine Harn-, sondern auch eine Haaranalyse erforderlich. Sollte (...) Haarprobe aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein (zu kurzes oder kein Haar), so ist die Begutachtung durch eine zweite, kurzfristig angesetzte Harnanalyse durchzuführen.
    Es hat ein Drogenscreening mit mindestens einer Harn- und Haaranalyse auf alle Stoffe zu beinhalten."
    7) Trinke jede Woche mehrere Biere (selbstorganisierte, regelmäßige Veranstaltung mit Kneipencharakter)

    Fragen:
    1) Angenommen ich hätte zum äG Glatze. Glaubwürdig?
    2) bin Bartträger. Problem, wenn unter 6cm Länge?
    3) Bein-/ Armhaare (max 1,5cm) Länge
    4) (zu Punkt 6) Was denn nun, wenn Haare fehlen? 2x Urin oder warten, bis 1x Haar möglich?
    5) Wird auf Alkohol getestet? Ist mein Konsum problematisch?
    6) Was sollte mensch auf keinen Fall zu den Gutachter_Innen sagen?

    Herrje, ziemlich viele Fragen. Ich danke Ihnen beiden erstmal, dass sie so rege Auskunft in diesem Forum erteilen. Wenn sie mir mit Informationen weiterhelfen könnten, wäre ich sehr erleichtert. Dann weiss ich, wie ich, was meine Optionen sind.

    beste Grüße.
    ihr äG- Problem :-)

  • #388

    Bukem (Donnerstag, 07 Juli 2016 19:49)

    @ äG-Problem:
    Was isn das für Bier, was Du da trinkst ;)? Also der Reihe nach das, was Du wissen solltest. Entsprechende Schlussfolgerungen ziehst Du hoffentlich selbst, da ich Dir manchen Hinweis nicht geben kann/darf. Der nachgewiesene Konsum von "harten" Drogen, also alles außer Cannabis, kann auch ohne Verkehrsbezug und sei der Konsum auch vor 100 Jahren erfolgt zum Entzug der FE führen.
    Die wesentlichen Unterschiede zur Urinprobe bestehen darin, dass der Nachweis über Haare ein größeres Zeitfenster bietet und der Test schwerer manipuliert werden kann. Opiate, Kokain, Amphetamine und Ecstasy-Wirkstoffe, werden rasch ausgeschieden und können im Urin für gewöhnlich 72 Stunden nach dem Konsum nicht mehr nachgewiesen werden. Lediglich nach regelmäßigem Konsum von Cannabinoiden ist ein Nachweis bis zu mehreren Wochen im Urin möglich. Die Frist für den Nachweis im Haar wird dagegen nur durch die Länge der Haarprobe eingeschränkt und beträgt bei Drogen standardmäßig 12 cm (12 Monate) und bei Alkohol 3 cm (3 Monate).

    In der Haaranalyse wird aus von einer Wachstumsrate der Haare von ca 1 cm/Monat ausgegangen. Es gibt sowohl zwischen verschiedenen Menschen als auch zwischen verschiedenen Stellen des Kopfes erhebliche Unterschiede und selbst die Einzelhaare innerhalb eines Haarbüschels variieren erheblich in ihrer Wachstumsgeschwindigkeit. Zu beachten ist weiterhin, dass Haare in Zyklen wachsen, die aus der Anagenphase (in der das Haar gleichmäßig wächst, Dauer für Kopfhaar 2-6 Jahre), der Katagenphase (in der sich die Haarwurzel zurückbildet und das Wachstum zum Stillstand kommt, ca. 2 Wochen) und der Telogenphase bestehen (in der das Haar ohne zu wachsen in der Haut steckt, bis es von einem neu wachsenden Haar heraus gedrängt wird, 3-6 Monate). Der Anteil der katagenen und telogenen Haare in einer Haarprobe ist wiederum individuell unterschiedlich und hängt u.a. von der Position am Kopf ab. Allgemein wird von 5-20 % ausgegangen.
    Körperhaare (Scham- Achsel-, Brust-, Arm- oder Beinhaare) habe eine etwas geringere Wachstumsgeschwindigkeit als Kopfhaare und unterscheiden sich vor allem durch die kürzere Anagenphase und längere Telogenphase, so dass hier mit einem Anteil von ca. 50 % nicht wachsender Haare gerechnet werden muss.
    Die Haare fungieren wie ein biologischer Fahrtenschreiber für Drogen, Arzneimittel, Giftstoffe oder Metalle. Diese Substanzen werden kontinuierlich während des Wachstums in die Haare eingelagert und können später nachgewiesen werden. In der praktischen Abstinenzkontrolle sind vor allem Alkohol, Drogen und Psychopharmaka von Interesse. Die Nachweisempfindlichkeit ist für einzelne Substanzen sehr unterschiedlich, so dass eine konkrete Begutachtung des Einzelfalls im Vergleich mit Referenzdaten erforderlich ist.
    Die Nachweisbarkeit von Drogen im Kopfhaar wird von der Haarwachstumsgeschwindigkeit begrenzt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Wachstums beträgt 1.1 cm/Monat. Die zu untersuchende Haarlänge muss vom Auftraggeber des Gutachtens in Abhängigkeit von dem zu bewertendem Zeitraum (ggf. nach Rücksprache mit Führerscheinstelle/Gutachter) vorgegeben werden. Eine Haarlänge von 12 cm wird üblicherweise zum Nachweis der Drogenabstinenz, eine Haarlänge von 3 cm zum Nachweis der Alkoholabstinenz (für jeweils 3 Monate) akzeptiert.
    Je nach Haarlänge können Drogen bis zu mehreren Jahren nach dem Konsum im Haar nachgewiesen werden, wobei 1 cm Haarlänge annähernd 1 Monat entspricht. Standardmäßig wird der kopfnahe Abschnitt zwischen 0 und 12 cm untersucht. Dieser repräsentiert minimal eine Zeitspanne von 12 Monaten vor der Probenentnahme und maximal eine Zeitspanne von 18 Monaten vor der Probenentnahme. 12 Monate gelten, wenn der Kopf zuvor total kahl geschoren wurde. Bei langen Haaren, die niemals kürzer als 12 cm geschnitten wurden, enthält der kopfnahe 0-12 cm lange Abschnitt bis zu 20 % nicht wachsende (telogene) Haare, die bis zu 13 Monate alt sein können, woraus die maximale Zeitspanne resultiert.
    Ab dem Zeitpunkt des Drogenkonsums dauert es etwa eine Woche, bis die Zone des Haars mit der in der Wurzel eingelagerten Droge aus der Kopfhaut herausgewachsen ist. Dazu kommt eine zweite Woche, da beim Abschneiden allgemein ein Stoppel von 1-2 mm stehen bleibt. Versuche mit täglicher Rasur haben allerdings gezeigt, dass viele Drogen bereits nach einem Tag im Haar nachweisbar sind, da sie auch mit dem Schweiß ausgeschieden werden und auf diesem Wege in die bereits außerhalb der Haut befindliche Haarabschnitte gelangen.
    Vielleicht lässt Du das mal kurz sacken und meldest Dich bei Rückfragen einfach wieder und dann beantworte ich gerne weiter

  • #389

    Paula (Donnerstag, 14 Juli 2016 09:07)

    Hallo,
    Mein Mann wurde letzte Woche mit Canabis "erwischt" . Im Rahmen des Verhöres wurde auch gefragt, ob ich, seine Frau auch konsumiert. Dies beantwortete er im Affekt mit ja. Wir beide konsumieren es. Ich bin seit Jahren chronisch krank und berufsunfähig aufgrund einer aggressiven Autoimmunerkrankung. Canabis hat geholfen, um die Schmerzen in einem erträglichen Rahmen zu halten. Das bei meinem Mann eine Mpu wahrscheinlich folgen wird, wissen wir und werden uns dem stellen. Den Konsum haben wir sofort eingestellt. Er wird für uns keine Option mehr sein! Wir haben 2 Kinder und das alleine ist Grund genug nie wieder!!diese illegale Alternative zu wählen, auch wenn es mir körperlich nun wieder sehr schlecht geht. Meine Frage ist nun: Kann auch ich aufgrund der Aussage meines Mannes zur Mpu vorgeladen werden? Ich bin polizeilich noch nie in Erscheinung getreten und auch in Flensburg habe ich keine Punkte. Beste Grüße, Paula

  • #390

    Bukem (Donnerstag, 14 Juli 2016 13:32)

    @Paula: Mal eben der Reihenfolge nach, Dein Mann ist im Verkehr, also beim Führen eines Fahrzeugs, unter THC-Einfluss angehalten worden? Oder hatte er nur welches bei sich? Ist er untersucht worden? wenn ja, wie? Ohne etwaigen Verkehrsbezug hat er grds zunächst nichts zu befürchten, sofern er sich und Dich nicht um Kopf und Kragen geredet haben sollte. (das bekäme man nur mit anwaltlicher Hilfe und Akteneinsicht raus!) Für Euch beide gilt: Der Konsum an sich ist straflos, sofern man hiervon die Teilnahme am Straßenverkehr richtig zeitlich ausreichend trennt, ist alles entspannt. Wenn Du Cannabis als Schmerzmittel konsumierst: Ist das ärztlich betreut und verschrieben? Dan hast Du noch weniger zu befürchten. Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens oder gar einer MPU kann nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen, auch wenn das manche Führerscheinstelle gerne anders handhaben will, dazu gibts es zb Anwälte, die das hauptberuflich machen. Meld Dich bitte mit genaueren Angaben. Kopf hoch

  • #391

    äG Problem zu #387 (Donnerstag, 14 Juli 2016 15:33)

    Hallo Bukem,
    Danke für die ausführliche Info. Vor Schreck sind mir glatt die Haare ausgefallen. Habe jetzt einen Dienstleister mit äG beauftragt. Diesbezüglich interessiert mich aber doch noch die ein oder andere Sache, auf die du nicht eingegangen bist (Bezug #387):

    1) Werden bei einem äG Bein- oder Barthaare getestet?
    2) Wird auf Alkohol getestet (Leberwerte oder so ein Kram)? Ist regelmäßiger Konsum problematisch?
    3) Was sollte mensch auf keinen Fall zu den Gutachter_Innen sagen?

    Hab vielen Dank. Bin nach 6 monatiger Abstinenz guter Dinge, dass das alles gut geht. Eure Infos geben aber viel Halt und Sicherheit.
    Alles Gute wünscht
    das äG- Problem

  • #392

    äG Problem (Donnerstag, 14 Juli 2016 15:41)

    ...und bitte entschuldigen Sie, Herr Bukem, dass ich Sie im vorherigen Post geduzt habe. Das war irgendwie eine stilistische Unaufmerksamkeit meinerseits und nicht respektlos gemeint.
    viele Grüße
    das äG Problem

  • #393

    Paula (Donnerstag, 14 Juli 2016 16:05)

    Hallo Bukem,
    zunächst einmal vielen Dank für s antworten. Dann fang ich mal ganz von vorne an.
    Zu mir: Ich bin 2006 erkrankt, seit 2009 leide ich aufgrund dessen unter einem chronischen Schmerzsyndrom. Meine behandelnden Ärzte haben viele Schmerzmittel ausprobiert, nix half so richtig. 2 Jahre lang ( 2009-2011) nahm ich ärztlich verordnet Tramal + Paracetamol mit Codein. Auch diese Hammermedikation lindert nur, brachte viele Nw und machte es oft unmöglich den Alltag adäquat zu bestreiten. Ich selbst bin Krankenschwester und wollte daß aufgrund des geringen Nutzeffektes nicht mein lebenlang einnehmen. Während stationärer Schmerztherapien wurden auch immer wieder FÄ (Schmerztherapeuten) hinzugeholt, die mir dann erklärten, dass die nächste Stufe für mich, die Behandlung Morphinpräperaten wären. Ich lehnte dankend ab. Habe im Krankheitsverlauf selbst angefangen mit Cannabis und dies auch gesagt, da ich dadurch die größte Linderung erfuhr.Allerdings sagten mir meine Ärzte immer, dass sie mir ausgerechnet das nicht verordnen können.
    Meine Krankheit ist speziell, immer noch sehr unerforscht. Sie begann in der Lunge, hat sich von da über andere Organe, an Muskeln und Knochen verlagert. Sie ist nicht heilbar, tritt schubweise auf und kann mit viel Glück zeitweise ruhen.
    Ich gehöre nicht zur klassischen Zielgruppe( Krebs, HIV, Tourette) bei der Cannabis verordnet werden DARF.Leider. Der Schnerztherapeut empfahl mir weiter privat Cannabis zu konsumieren,wenn es doch hilft, aber er könne da nichts tun....
    Bei meinem Mann ist es ähnlich. Er raucht schon ewig, da auch er immer mit Schmerzen zu kämpfen hat . Er erlitt als Opfer 2er Autounfälle( er war immer Beifahrer) schwerste Verletzungen an der BWS und der LWS. Hat von oben bis unten alles verschraubt und mit Metallstreben stabilisiert bekommen. Du kannst Dir sicher vorstellen,dass auch dieser Umstand für eine ärztlich verordnete Therapie mit Cannabis bei heutiger Gesetzeslage nicht ausreicht. Also haben wir es uns immer selber, natürlich illegal besorgen müssen.
    Letzten Mittwoch war es soweit, er holte wieder etwas. WiR haben es stets so gehalten, dass wir immer für einen Monat gekauft haben (25g). Den Typ, bei dem wir es bekamen, hat er vor einem Jahr kennen gelernt. Es war immer schnell und unkompliziert. Letzten Mittwoch nahm er den Typ nach dem Kauf noch in unserem Auto mit. Wir wohnen sehr ländlich, da macht man des schnell mal, wenn jemand keine FE hat. Die Fahrt ging nur 200m Bus ins Dorfinnere. Dort unterhielten sie sich noch kurz im Auto. Als der Typ ausstieg ging alles ganz schnell.Plötzlich hielten vor und hinter unserem Auto Zivilfahrzeuge. Vermummte SEK beamte schmissen den Typ zu Boden, mein Mann wurde von bewaffneten Beamten, ( sie richteten ihre Waffen auf ihn) aufgefordert auszusteigen. Der Typ wurde verhaftet, abgeführt und mein Mann ebenso. Beide wurden getrennt voneinander in die nächste Großstadt ins Untersuchungsgefängnis gebracht. Natürlich fanden sie die 25g sofort. Dann 2 Std. langes Verhört. Er wollte zunächst die Aussage verweigern. Sie erpressten ihn, wenn er nix sagt, dürfte er mich nicht anrufen und sie würden sofort direkt zu uns nach hause kommen. Er wollte mir das auf keinen Fall zumuten. Es war bereits 22h abends, unsere Kinder schliefen... Erzählte dass er den Typ 1 Jahr kennt,er aus gesundheitlichen Gründen konsumiert. Daraufhin durfte er mich informieren. Ich ahnte da bereits schon, was passiert ist. Er ging 19h ausser Haus. Normalerweise war er 20min später zurück. Ich habe noch vor seinem Anruf alles was wir noch hatten in unserem Kohleofen verbrannt ect....
    Im Verhör wurde er nochmals auf die Menge angesprochen und ob ich auch rauche. Da er noch immer völlig geschockt war, sagte er einfach nur ja.
    Um Mitternacht konnte ich dann meinen völlig verstörten Mann abholen.
    Am Di war er nun bei Anwalt. Wir sind beide "unbeschriebene Blätter", hatten vorher noch nie PolizeiKontakt. Der Anwalt lässt sich nun die Akte kommen, sagte eine Geldstrafe erwartet ihn mit grosser Sicherheit. Aber auch die Führerscheinstelle wird sich sicher melden, aufgrund seiner Aussage und der Menge. Was mich betrifft konnte er nicht sagen, was passiert. Allerdings gibt es ja gegen mich nur seine Aussage,das "ja".
    Durch all dass was passiert ist, haben wir entschieden, natürlich wegen der Kinder kein weiteres Risiko mehr einzugehen. Kein Cannabis mehr, auch wenn mein Körper sofort sehr übel reagiert hat. Aber auch das ertrage ich. Wenn mein Mann zur Mpu muss werden wir auch das schaffen. Solange ich meine FE behalte, ist auch gewährleistet dass er tgl. Die 30km zur Arbeit kommt.
    Ich hoffe, Du kannst Dir nun noch besser ein Bild von unserer Situation machen. Ich danke Dir jetzt schon für deine Antwort. Viele Grüße, Paula

  • #394

    Bukem (Donnerstag, 14 Juli 2016 16:48)

    @ Paula: Das tut mir zunächst leid. Grundsätzlich würde ich mir aber keine übertriebenen Sorgen machen. Solange er oder Du nicht unter THC-Einfluss gefahren seid mit mehr als 1,0 ng aktivem THC pro ml, steht nichts führerscheinrechtlich zu befürchten. Der Konsum an sich ist nicht strafbewehrt. Deinem Mann kann ja nur der regelmäßige Erwerb nachgewiesen ohne jeden begründeten Hinweis auf eine etwaige verkehrsrechtliche Ungeeignetheit. Dh, wenn überhaupt kann die Behörde von ihm die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens fordern, dies wird sie evt auch machen. Ob das rechtmäßig wäre, mussman genau prüfen. Ihr solltet aber drauf achten, dass der Verteidiger ihm nicht undedarft zu etwaigen strafrechtlich mildernden Einlassungen rät, die aber verkehrsrechtlich sich negativ auswirklen können. Den Konsum einzustellen ist sicherlich vorsorglich sinnvoll, ob wirklich notwendig, glaub ich nicht wegen des mangelnden Verkehrsbezugs. Wenn ihr das gesundheitlich schafft, ists natürlich trotzdem anzuraten.
    Wenn also sich die Behörde meldet wg der Vorlage eines äG etc, meldet Euch bitte. Viel Erfolg

  • #395

    Bukem (Donnerstag, 14 Juli 2016 17:01)

    @ äG-Problem. Das duzen ist voll ok, mach ich hier ja auch.
    Ich bin ja kein Haaranalytiker, soweit ich das nachgelesen habe, werden Kopfhaare bevorzugt wegen der längeren Wachstumsdauer. Ja, auf Alkohol wird grds genau wie auf alle gängigen BtM getestet. Alkohol ist dann ein Problem, wenn man zb THC Konsum in Verbindung mit Alk oder eben BtM einräumt. Warum auch immer, ist eine Entscheidung des Gesetzgebers. Was man auf keinen Fall sagen sollte? In Deinem Fall gab es ja keinen Verkehrsbezug. Lies doch bitte zb erst mal das hier, dann reden wir gerne weiter , Du solltest Dir allerdings schon mal Gedanken wg des BtM Besitzes machen, dazu wird es im Wesentlichen im äG gehen

    http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-gutachten-idiotentest-bestehen-anleitung-fahrerlaubnis-f%C3%BChrerschein/

    http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-bestehen-bei-gelegentlichen-cannabiskonsum-und-fehlenden-trennungsverm%C3%B6gen/

    http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/%C3%A4rztliches-gutachten-wegen-cannabis-die-6-stunden-regel-und-der-experimentelle-konsum/

  • #396

    Dana (Sonntag, 17 Juli 2016 22:46)

    Hallo!
    Ein Problem von Söhnchen. Verkehrsunfall freiwillige Urinprobe positiv, Blutwert ergab 0,9 THC, jetzt wurde trotz unter 1,0 eine MPU angeordnet. Trennung von Fahren und Kosum wird hier in Frage gestellt, er konsumierte gelegentlich. Für Vorbereitung (MPU)blieb keine Zeit, hinzugezogener Anwalt war länger im Urlaub und ging nur halbherzig gegen MPU Anordnung vor. Unfall war im Februar (Blechschaden an beiden Autos)im Mai hat er im Urlaub wohl 1 Joint geraucht und vor ca.3 Wochen Amphetamin genommen.....eine Haaranalyse soll nun Ende August laufen, wird sie positiv ausfallen , wird auch auf beides getestet??

  • #397

    Bukem (Montag, 18 Juli 2016 13:57)

    @Dana: So klein scheint das Söhnchen ja nicht mehr zu sein..Der Reihe nach: Ja, bei einer Haaranalyse wird grds auf alles getestet. Das ist ziemlich mies für Deinen Sohn. Allerdings auch wirklich mäßig schlau, nach einem THC-Vorfall (evt noch in Probezeit?) und der Erwartung, dass eh ein ärztliches Gutachten drohen kann, zusätzlich noch hartes BtM zu nehmen. Das kann schon für den Entzug der Fahrerlaubnis reichen. Was ist denn genau angeordnet worden? Auch eine UK, sofern die Haarprobe nicht durchgeführt werden könnte? Ich will hier auch nicht evt kontraproduktive Hinweise liefern, immerhin ist er bereits anwaltlich vertreten und der Kollege kennt die konkrete Akte, wir hier nicht. Gegen die Anordnung einer MPU bestehen eh keine Rechtsmittel, deshalb wird er das nicht halbherzig versucht haben können. Schwierig, dazu was von außen zu sagen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung

  • #398

    Dana (Montag, 18 Juli 2016 23:33)

    Zunächst lieben Dank für die Antwort! Söhnchen ist 22, die Probezeit ist rum.Schlau wäre er mir lieber ;-) also die gemessenen Werte THC 0,9 THC-Carbonsäure 26ng/ml, er räumte bei den Beamten am Unfallort ein 2 Tage zuvor konsumiert zu haben. Die Werte in diesem Bereich sprechen dafür. Angeblich sei den Beamten drogentypische Auffälligkeiten aufgefallen wie Lidflattern. Dazu mussman sagen, es war Söhnchens erster Autounfall und er war noch komplett neben sich (er hatte ein Auto, welches ohne Beleuchtung fuhr übersehen, welches jedoch Vorfahrt hatte)es kam zur Kollision und zu leichtem Blechschaden. Dieser wurde seitens der Versicherung geregelt und dieses Verfahren ist abgeschlossen. Das war im Februar, Anfang Juni kam jetzt ein Schreiben vom Kreis " Überprüfung Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" in dem steht, dass die gemessenen Werte auf einen zeitlich zurückliegenden Konsum deuten, eine nennenswerte Cannabisbeeinflussung sei nicht anzunehmen. Aufgrund der Aussagen der Beamten scheint man jetzt jedoch davon auszugehen, dass Söhnchen Fahrtzeitpunkt und Konsum nicht trennen könne und das innerhalb der 3,5 Std. bis zur Blutentnahme der THC-Wert abgebaut hätte. §14 bs.1 FeV Beibringung eines medizinisch-psychologisches Gutachten Anordnung aufgrund dieser Zweifel....
    Dieses Schreiben erhielt auch sein Anwalt, dieser befand sich jedoch ohne das mein Sohn davon wusste im Urlaub. Heisst es wurde gar nichts unternommen. Eigentlich hatte er einen Anwalt aufgesucht um die MPU umgehen zu können. Ein Telefonat mit dem Kreis brachte nur, dass diese auch gerne vorab eine Haaranalyse auf seine Kosten machen könnte, um seine Abstinenz zu beweisen. Das Gutachten soll bis 31.08.vorliegen. Wenn er nun dort eine Analyse machen würde, würde bei der MPU wenn diese unumgänglich wäre doch ebenfalls eine gemacht. Die Kosten wären also noch mal höher, macht das Sinn vorab nochmals eine Analyse über den Kreis zu machen und wäre es hilfreich für die MPU?Kann man generell nichts gegen die Anordnung der MPU machen? UK`s würden ja länger dauern, müsste Söhnchen seinen Lappen dann so lange abgeben oder stünde er sich besser mit UK`s?Seit dem Unfall hat er die Finger vom THC gelassen, bis auf einen Ausrutscher im Urlaub auf alle (Mai 1 JoinT) und gestern erfuhr ich von den Amphetaminen, die er wohl einmalig vor ca. 3 Wochen eingenommen hat........eine Haaranalyse wäre sicher noch am 31.8. positiv oder? Was würden Sie raten? Braucht er jetzt überhaupt noch diesen teuren Anwalt, der ihm eh weder weiter geholfen hat noch sich drum wirklich kümmert oder spielt ein Anwalt noch eine Rolle wenn die MPU negativ ausfällt?So oder so, es war zwar Erstdelikt aber ohne seinen Führerschein ist er Arbeit und Wohnung sofort los. Ich bin ratlos....
    Trotzdem lieben Dank!

  • #399

    Bukem (Dienstag, 19 Juli 2016 12:45)

    @Dana: Das ist jetzt wirklich schwierig, von außen Dir das richtige zu raten. Zunächst würde jetzt eine Vorabuntersuchung im Fall Deines Sohnes leider keinen Vorteil oder Nutzen bringen, da er zwischenzeitlich fröhlich weiter konsumiert hat. Ob THC oder anderes BtM, dies ist immer erst nach einer Einwachsphase von einem Monat im Haar nachweisbar. Eine Urinkontrolle wäre schon deshalb wohl angezeigter. Um das jetzt verfahrensrechtlich richtig einzuordnen: Der Unfall ist versicherungsrechtlich reguliert, ein etwaiges Strafverfahren gibt es nicht und es geht nur um die Maßnahmen der Führerscheinstelle? Dann ist ja schon mal vieles gut.
    Ich will Dir jetzt nicht zu bestimmten Maßnahmen raten, grade weil da ja auch ein anderer Kollegen involviert ist. Es gibt allerdings nur ein paar wirklich kompetente Kollegen, grade was den Erhalt bzw die schnelle Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, BtM und MPU betrifft. Herr Schüller ist einer davon. Bestimmte Ratschläge und Strategien kann ich nur abgeben, wenn der Akteninhalt bekannt ist. Das geht nur bei entsprechender Mandatierung von Herrn Schüller.
    So viel schon mal vorweg: Dein Sohn hat eben keinen THC-Verstoss begangen, da er eben 0,9 ng und nicht 1,0 ng THC auf wies. Das ist gut. Weiter ist der Konsum von THC auch straflos und fahrerlaubnisrechtlich ohne Konsequenzen, sofern auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Teilnahme am Verkehr geachtet wird. Vielleicht kann man deshalb die Behörde dazu bewegen, anstatt einer MPU ein äG durchzuführen. Für weitere Rückfragen stehen wir gerne unter folgender Mail zur Verfügung.

    sekretariat@strafverteidiger-schueller.de

  • #400

    Flow (Mittwoch, 20 Juli 2016 22:09)

    Ich lasse gerade meine Haare wachsen da ich die mpu machen will und bin eig schon seit 8 Monaten clean letztens ist mir ein bisschen 2cb also meskalin in die Hände gefallen und nach grober Recherche hab ich rausgefunden das das eig. Im Regelfall nicht kontrolliert wird also hab ich ein bisschen genommen jetzt habe ich aber gesehen das der Eintrag von 2009 stammte und wollte wissen ob sie das im Regelfall kontrollieren? Erwischt wurde ich damals im Straßenverkehr nur mit Amphetamine

  • #401

    Bukem (Donnerstag, 21 Juli 2016 12:37)

    @Flow: Ok, vorweg, ich war auch mal jung, aber wenn Du bereits selbst weisst, dass Du eine MPU machen willst/musst, warum gehst Du dann dies Risiko überhaupt ein. Ich musste jetzt selbst weiter googeln. Das waren jetzt allerdings keine Fachseiten, sondern so komische Drogenselbsthilfeseiten. Allerdings hast Du es ja bereits genommen, deswegen kannst Du eh nichts mehr ändern. Grundsätzlich wird zwar auf alles gängige BtM getestet, versteh ich aber auch so, dass Meskalin wohl nicht mitgetestet wird, die Untersuchung kann da aber drauf erweitert werden, zb wenn dieser Konsum bereits bekannt ist oder eben dies BtM bei Dir vorgefunden wurde. . Müsste dann auch so bei Pilzen, Tollkirsche usw sein. LSD zb wird deshalb nicht getestet, weil es wohl keine sicheren Methoden gibt.

  • #402

    Flow (Donnerstag, 21 Juli 2016 22:27)

    Nein nein bei mir ist nur der Konsum von Amphetamine bekannt sonst nix es wurde zwar auch thc gefunden aber der Wert war so gering das es ihn schon garnichtmehr angezeigt hat. Ja ich weiß auch nicht Dummheit halt. Ich bereue es auch voll und die Aktion liegt mir immer noch voll schwer im Magen. Und ich werd so was dummes ganz sicher nie wieder machen. Aber da ich anfangs nur mit Amphetamin erwischt wurde besteht die Möglichkeit das sie auf den test von 2cb verzichten. Und das ich Glück habe....? Ich hoffe es so und bereue es echt...

  • #403

    Bukem (Freitag, 22 Juli 2016 15:20)

    @Flow: Mir ggü musst Du das nicht bereuen, aber Dich bei Bedarf schwarz ärgern. Ja, mag sein, dass Du da heil durchkommst, garantieren kann ich es nicht. Viel Glück

  • #404

    Lyn yafi (Sonntag, 24 Juli 2016 01:30)

    Es befanden sich im blutserum 0,013 mg/l tetrahydrocannabinol(thc),0,0027mg/l thc-oh und0,060mg/l thc -carbonsäure. Die nachgewiesene konzentration an thc entspricht 13ng/ml . Meine Frage: habe jetzt schon ein Monat nicht mehr geraucht,brauche meinen Führerschein schnell wieder. Bin ich laut Behörden ein gelegenheitskiffer oder doch ein dauerkonsument? Sollte ich lieber eine haaranalyse oder Urintests machen? Muß ich 6monate oder 1jahr Abstinenz nachweisen? Lg

  • #405

    Lyn yafi (Sonntag, 24 Juli 2016 10:59)

    ...mach mir halt Gedanken was ich dem Psychologen bei der MPU erzählen soll,habe ein Beratungsgespräch am Telefon gehabt und die Dame fragte mich wie oft und wie lange ich geraucht habe ich sagte so 1-2 Jahre und täglich 1-2 joints,das fand sie garnicht lustig und sagte mir gleich ich müsse dann 1jahr Abstinenz nachweisen. Problem ist ich kiffe gern und die erwarten ja eine Art Aufarbeitung...die werde ich denen wohl nicht bieten können so aus meiner Ehrlichkeit heraus also muß ich üben ;) bzw wissen was ich den am besten sage und wenn meine Geschichte mit den Ergebnissen nicht übereinstimmen bin ich am a... Viele schreiben hier von einem aktiven Wert von 1ng habe ich jetzt 13ng oder 1,3? ..sorry hab mich damit nie beschäftigt weil ich es auch als ein massiven Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht empfinde.. Wir wissen glaube ich alle das wenn wir einen joint rauchen,wir durchaus im Stande sind 1-2 Std später wieder Auto zu fahren..das alles ist übrigens im September 2013 passiert,hatte nur kein Geld um diesen ganzen Mist zu bezahlen.

  • #406

    Bukem (Sonntag, 24 Juli 2016 13:40)

    @ Lyn yafi: Erzähl mal bitte der Reihe nach. Mit dem hast Du am Telephon gesprochen? Was hast Du damals der Polizei gesagt zu Deinem Konsumverhalten. Grundsätzlich kann man auch problemlos bei hohen Werten einen experimentellen Konsum zumindest vortragen und dann schauen, was geht. Was die Dauer Deines Abstinenznachweises betrifft, gibt es eben regionale Gefälle zwischen sechs und 12 Monaten. Wenn Du schon mal was zum üben haben willst, lies bitte das :

    http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-bestehen-bei-gelegentlichen-cannabiskonsum-und-fehlenden-trennungsverm%C3%B6gen/

    Auf der homepage findest Du auch viele andere nützliche Artikel mit Hinweisen zur MPU.

    Und nein, Du solltest auf keinen Fall zwei drei Stunden nach Konsumende fahren. Genau von so einem Mist kommt Deine Situation. DAS solltest Du checken oder einfach auf Deine Fahrerlaubnis verzichten. Denn dann gefährdest Du die Allgemeinheit und Dich. Ich fände es auch einen ziemlich Eingriff in verschiednene Rechte, wenn Du bekifft einen Unfall baust oder einen kleines Kind umfährst. Findest Du vielleicht weit hergeholt, ich leider nicht, denn sowas passiert viel zu oft. Die Einstellung find ich arrogant und borniert, sorry. Es ist eigentlich ganz easy. Du kannst problemlos konsumieren, wenn Du richtig trennst. Das musst Du lernen oder lass es lieber gleich.

  • #407

    Lyn yafi (Sonntag, 24 Juli 2016 17:03)

    Ich habe mit einer Psychologin von der MPU gesprochen,die hatte mich für ein Beratungsgespräch zurückgerufen. Bei der Polizei sagte ich das ich am Wochenende in Holland gewesen war und da auch das letzte mal geraucht habe. Es war eine Riesen drogenkontrolle und es hat sich niemand was aufgeschrieben oder ähnliches..also nicht protokolliert. Weiß natürlich nicht was die im Nachhinein in ihr Protokoll schreiben.

  • #408

    Bukem (Montag, 25 Juli 2016 11:43)

    @Lyn Yafi: Kann Dir nicht ganz folgen, worauf ich hinaus wollte: Mit wem oder was für einer Stelle war dieses Gespräch iSv war das bereits Teil Deiner MPU? Am Telephon? Was ich meineist, erfolgte eine Weitergabe Deiner Angaben an die FSST? Denn Du hast zwar eine Wahrheitspflicht im äG oder einer MPU, aber Du solltest schon drauf aufpassen, was Du wie sagst, um nicht noch fröhlich bei eigenen Durchfallen oder dem Entzug der FE mitzuhelfen.
    Ich fürchte, ohne genaue Kenntnis dessen, was gegen Dich vorliegt, also auch das, was Du selbst eingeräumt hast bei der Kontrolle. Wenn Du wirklich 13,0 ng gehabt haben solltest, wäre ich mir da schon nicht sicher, ob Du Dich wirklich an alles erinnern kannst bzw alles mitgekriegt hat.
    Die genaue Kenntnis kriegst Du nur über anwaltliche Akteneinsicht bei der Fahrerlaubnisbehörde. Dann hast Du wenigstens Chancengleichheit, was den Kenntnisstand betrifft und erst dann macht es auch Sinn, sich auf die MPU vorzubereiten. Sowas macht Herr Schüller übrigens auch, den Link für die Erstlektüre hatte ich Dir ja geschickt. Wenn Du willst, meld Dich. Kontaktdaten stehen oben

  • #409

    Kong (Dienstag, 26 Juli 2016 11:38)

    Hallo ich hattte im Dezember bereits eine negative MPU. Nun hatte ich letzte Woche nochmal eine MPU bei einem anderen Institut. Diese wollen nun das vorherige negative Gutachten. Bin ich dazu verpflichtet dieses vorzulegen bzw kann es mir negativ ausgelegt werden, sollte ich es nicht herzeigen?

  • #410

    Lyn yafi (Dienstag, 26 Juli 2016 13:41)

    Naja nun wollen wir nicht übertreiben ,weiß immer genau was ich sage..wenn man dauerkiffer ist dann gibt es halt solche Werte,die übrigens in der Schweiz sogar für Berufe Taxifahrer Busfahrer und Bahnfahrer akzeptabel sind,sie sollten sich diesbezüglich vielleicht mal erkundigen..scheinen ja ein richtiger Gegner von sowas zu sein. Danke aber für Ihre Antwort,sehr lieb von Ihnen! Ich habe bereits mit Herrn Schüller gesprochen und werde alles weitere mit ihm besprechen. Vielen Dank und liebe Grüße lyn

  • #411

    Lyn yafi (Dienstag, 26 Juli 2016 13:51)

    Ach ja und in der Schweiz wird der Grenzwert im gesamtblut gemessen..und sorry da liegt er bei Berufsfahrer bei 3ng und in der USA bei 10ng
    Lg

  • #412

    Bukem (Dienstag, 26 Juli 2016 14:48)

    @Kong: Erzähl mal eben kurz, was verfahrensrechtlich bei Dir los ist. Was meinst Du mit negativer MPU? En abstinenzbelegendes Ergebnis oder negativ iSv durchgefallen?

    @Lyn Yafi: Du mach mal bitte. Ich mag nur keine Pseudeohippies, die immer Toleranz einfordern und in Wirklichkeit nur ihre Ego-Schiene ohne Rücksicht auf Verluste fahren. Du willst hier Rat und Infos abgreifen, da solltest Du Dir auch ein ehrliches Wort anhören können. Und im Gegensatz zu Dir weiss ich auch um die Konsequenzen. Zb für Dich im Falle eines Unfalles straf- und haftungsrechtlich, aber auch für das Unfallopfer oder dessen Angehörige. Ich nehme an, dass meinst Du mit "sowas". Wenn Du Dich hier etwas eingelesen hättest, würdest Du übrigens verstehen, warum Dauerkiffer eben nichts am Steuer verloren haben. Verschon mich bitte bitte mit diesem, höflich ausgedrückten, naiven Geschwätz und tu Dir selbst einen Gefallen, fürs weitere Verfahren würde ich dringend was anderes auswendig lernen, sonst wird das nämlich nichts. Vielleicht auch besser so.

  • #413

    kong (Dienstag, 26 Juli 2016 18:55)

    FS-Abgabe wegen Drogen und Alkohol. Habe erfolgreich ein Jahr Abstinenz nachgewiesen. Bin dann im Dezember in meiner ersten MPU durchgefallen mit der Empfehlung verkehrspsychologische Beratung zu nehmen. Habe dann anschließend das Abstinenzprogramm fortgesetzt und nun vor einer Woche nochmal eine MPU gehabt. Die Psychologin fragt ob sie das letzte (negative) Gutachten haben kann. Dies will ich jedoch nicht abgeben da ich der Empfehlung nicht nachgegangen bin. Ich bin rechtlich nicht dazu verpflichtet, richtig? und kann mir das negativ ausgelegt werden wenn ich es nicht abgebe?

  • #414

    lieso (Mittwoch, 27 Juli 2016 06:36)

    Hallo, ich habe fragen bezüglich einer Haaranalyse. Kann diese auch mit Haaren von den Beinen gemacht werden? Da ich ins Ausland möchte und der Arbeitgeber da einen Test machen wird und wie ich erfahren habe werden Beinhaare entnommen. Und was kann mir im Ausland passieren wenn er nachweislich anzeigt das ich mal Drogen genommen habe?

  • #415

    Bukem (Mittwoch, 27 Juli 2016 15:04)

    @Lieso: Grds ginge eine Haaranalyse auch mit Körperhaar. Wozu denn eine Haaranalyse und von welchem Ausland reden wir denn? Brauch mal mehr Infos.
    Grade Frauen haben ja eher kosmetisch bedingt kaum Beinhaar..

    @Kong: mit negativ meinst nicht vorteilhaft für Dich? Ob Du rechtlich verpflichtet bist, weiss ich ehrlich gesagt gar nicht wirklich. Grds nicht, nein, und das sollte sich eben auch nicht nachteilig für Dich auswirken. Evt ist es im Zweifelsfall beim Umzug oder Wasserschaden verloren gegangen..

  • #416

    lieso (Mittwoch, 27 Juli 2016 18:43)

    @Bukem Wofür weiß ich auch nicht aber es ist in den USA und mein Arbeitskollege meinte er musste dort drüben einmal zum Arzt und pusten wegen Alkohol und ihm wurden Haare von der Wade entfernt. Nur habe jetzt ein bisschen Angst da zu meiner neuen Arbeit zu fliegen und dann mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen zu müssen wenn der positiv ausfällt, was er tun wird.

  • #417

    Julia (Mittwoch, 27 Juli 2016 20:32)

    Hallo, ist LSD im Labor nach einem Urin- oder Haartest nachweisbar und wenn ja wie lange?

  • #418

    Bukem (Donnerstag, 28 Juli 2016 12:36)

    @Lieso: hmm, spannend, bringt der Job oder Arbeitgeber denn irgendwelche besonderen Verhaltensanforderungen mit sich? Und wann hast Du was konsumiert?
    Grundsätzlich kann man sagen: Das Einwachsen von BtM -Resten verläuft unabhängig vom Haartyp nach ähnlichen Prinzipien. Der Unterschied besteht in der Wachstumsdauer. Kopfhaare beenden ihr Wachstum erst nach einer Wachstumsphase von mehreren Jahren und fallen nach einer Ruhephase von einigen Monaten aus. Dagegen dauert bei Körperbehaarung die aktive Wachstumsphasen nur einige Monate. Bei Körperhaaren sind Haare unterschiedlichen Alters stärker gemischt. Sie liefern Informationen über länger zurück liegende Zeiten, sind aber zeitlich schwerer zu interpretieren als Kopfhaarproben. Bei Verfügbarkeit von Kopfhaaren sind diese daher zu bevorzugen.
    Selbst wenn das etwas gefunden werden sollte, und wer weiss was, LSD ist zb da nicht nachweisbar, heisst das nur, dass du irgendwnn mal konsumiert hast, aber eben nicht, dass du es nach tust. Cannabiskonsum ist hier auch straflos, in den USA auch, solange du nicht vorbestraft bist, hast du nicht unbedingt was zu befürchten. Wüßte allerdings nicht, wie die Führerscheinstelle sich dort verhalten würde

    @Julia: Für den LSD Nachweis gibt es keine gesicherte Messmethode und üblicherweise wird da auch nicht drauf geprüft.

  • #419

    Lieso (Donnerstag, 28 Juli 2016 15:55)

    @Bukem: Ich habe das letzte mal vor einer Woche geraucht davor aber auch öfter, da ich nicht damit gerechnet habe das ich dort einen Test machen muss.
    Würde da als Industriemechaniker eingesetzt werden also glaube ich nicht das ich irgendwelche Verhaltensanforderungen mit mir bringen muss. Kann man da nicht irgendwie ein bisschen "fuschen" und mir meine Haare vorher einfach ganz kurz schneiden?

  • #420

    Bukem (Donnerstag, 28 Juli 2016 16:18)

    @Lieso: Sorry hab Dich anfangs für eine Frau gehalten, sorry ;) Vermutlich wg der Beinhaare..
    Also, weil es ja um keinerlei behördlichen oder strafrechtlichen Komplex geht, klar kannst Du das so machen., Du wusstest ja vorher nichts mit Ladung oder so. Dann müsstest du allerdings einmal alles ab machen. THC braucht erstmal einen Monat, um überhaupt einzuwachsen, dh erst ab dann wächst es einen cm pro Monat von der Haarwurzel mit
    Vermutlich machen die das, um etwaige Unfallrisiken zu verringern und Leute eben nicht nicht high oder betrunken auf die Anlage zu lassen.

  • #421

    Lieso (Donnerstag, 28 Juli 2016 20:01)

    @Bukem: Danke für deine Informationen.:) Nur noch eine Frage dazu und zwar glaubst du falls der Test dann trotzdem noch positiv ausfällt das mir was passieren könnte, z.B. dass die Firma dann meinen Arbeitsvertrag auflöst und ich dann in Schwierigkeiten geraten kann?

  • #422

    Bukem (Freitag, 29 Juli 2016 15:05)

    @Lieso: Das weiss ich nicht, ich glaub aber, die wollen eben eine Art Sicherheits/Risikobewertung treffen. Mal was geraucht zu haben ist nun was anderes als ein heimlicher Alkoholiker zu sein

  • #423

    Torri (Mittwoch, 03 August 2016 21:45)

    Hallo, da ich wegen Alkohol meinen FS entzogen bekommen habe, habe ich auf Grund der Empfehlung des mich vertretenden RA regelmäßig Leberwerte vom Hausarzt nehmen lassen. Nun war ich bei einem Infoabend einer MPU Stelle. Dort habe ich erfahren, dass Leberwerte nicht aussagekräftig sind. Um kontroliertes trinken Nachzuweisen habe ich eine Haaranalyse machen lassen. Ich hatte zwar wenig Alkohol konsumiert. aber in den 3 rückliegenden Monaten immerhin 5 Bier und einen Wiskey. Nun das Ergebnis meiner Haaranalyse war negativ. Das ist insoweit schlecht, da ich höchstens eine Abstinenz nachweisen kann - aber kein kontrolliertes Trinken...
    Ich habe im Labor angerufen, dort sagte man mir, dass bei dieser geringen Trinkmenge es sein kann, dass das Ergebnis unter 0,7 liegt und somit als Negativ gilt.
    Gibt es denn Werte (also soviel 0,2 Bier ergeben in 3 Monaten soviel Alkohl im Haar) die man als Maas nehmen kann?
    Danke für die Unterstützung

  • #424

    Torri (Mittwoch, 03 August 2016 21:48)

    Ergänzend und konkretisierend zu meiner vorherigen Frage: Wieviel Bier muss man in drei monaten trinken um 15 ng Ethanol im Haar zu haben?

  • #425

    Mirabel Robert (Donnerstag, 04 August 2016 09:42)

    Es erstaunt kontinuierlich mir, wie viel Rick Simpson Cannabis Öl mein Krebs ohne Nebenwirkungen oder Risiken kämpft. Neben der Tötung von meiner Krebszellen , die der wichtigste Faktor für mich, Rick Simpson Cannabisöl auch mit Schmerzen und Übelkeit geholfen. Tatsächlich verbessert die Lebensqualität überall. Dank Rick Simpson Cannabisöl , die ich beschafft und mit meiner wachsenden Erfahrung an der Seite von Daten aus klinischen Studien erweitert, finde ich mich mehr und mehr Vertrauen in Cannabis Öl, und ich bin jetzt frei von Krebs und damit diese Aussage zu teilen. Kontaktieren Sie ihn per E-Mail: Ricksimpsonmedicaloil@outlook.com für die eigene Heilung Gott segne Sie Rick Simpson.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mirabel Robert

  • #426

    Bukem (Donnerstag, 04 August 2016 15:22)

    @Torri: Entschuldige, dass entzieht sich meiner Kenntnis. Wir bearbeiten hier auch vorrangig Betäubungsmittelfragen. Ich kann Dir nur raten, dass weiter zu googeln, mehr würde mir auch nicht einfallen. Stichworte Alkohol Haaranalyse Labor
    Viel Erfolg

  • #427

    John (Sonntag, 14 August 2016 13:46)

    Wieviel resthaarlänge darf bei einer Haaranalyse bleiben mpu Arzt akzeptiert die nach ctu zertifizierte haar Abnahme nicht weil 10 mm übrig am Kopf sind

    Lg
    John

  • #428

    Bukem (Montag, 15 August 2016 19:55)

    @John: Puh, ich glaube, das ist unterschiedlich je nach der vom Labor benutzten Methode. Es gibt Labore, die auch mit sehr kurzen Haaren von verschiedenen Stellen am Kopf / notfalls Körper arbeiten. Googel das doch mal nach

  • #429

    Wolfgang (Dienstag, 16 August 2016 21:39)

    Huhu, hab ne Frage, wurde im Mai angehalten mit thc, Werte 2,3 und langzeit 26 ng. Kommt da eine MPU auf mich zu? Wenn ja, wäre es ratsam einen Anwalt zu nehmen, um die MPU abzuwenden? Hab bisher noch keinen Bescheid von Führerscheinstelle. Bin auch seitdem clean. Sind die Werte eher hoch oder niedrig? Danke

  • #430

    Bukem (Mittwoch, 17 August 2016 21:34)

    @ Wolfgang: Das funktioniert anders: Du hast keine Angaben zu Deinem Konsumverhalten gemacht? Hättest Du das, wäre Deine FE bereits weg, denn dies passiert bei einem Cannabisverstoß mit mehr als 1,0 ng und dem Nachweis des wenigstens gelegentlichen Konsums ( für die alles, was mehr als einmal im Leben war)
    Was wohl recht sicher kommt, nämlich ca drei Monate nach dem Vorfall, aöso jetzt (!), ist die Ladung zum äG zur Erforschung Deines Konsumverhaltens. Deshalb ist grad alles richtig von Dir, dass Du den Konsum eingestellt hast. Wenn das äG kommt, liest Du bitte unsere Ausführungen zum Bestehen des äG

  • #431

    Wolfgang (Donnerstag, 18 August 2016 13:47)

    Naja ich war so dumm und hatte angegeben, das ich zwei Wochen vorher mal was geraucht habe.
    So nun kam heute Post von Führerscheinstelle mit Aufforderung zur MPU. Jetzt habe ich wohl den Hauptgewinn:(

  • #432

    Bukem: (Freitag, 19 August 2016 12:55)

    @Wolfgang: Erstmal Ruhe bewahren, den Konsum eingestellt zu haben, ist erst mal unerläßlich, also gut, dass Du das bereits gemacht hast.

    Das muss alles noch nicht schlimme enden. Lies mal bitte zur Vorbereitung dies hier:

    http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-bestehen-bei-gelegentlichen-cannabiskonsum-und-fehlenden-trennungsverm%C3%B6gen/

    Wenn du danach weitergehenden Gesprächsbedarf mit Hr Schüller hast, meld Dich bitte unter obiger Kontaktmail mit Rückruf Nr bei ihm
    Viel Erfolg

  • #433

    Joker (Sonntag, 21 August 2016 16:12)

    !!! Ketamin !!!

    Hr. Schüller wollte sich mal bei Post #220 schlau machen, ob auf Ketamin jetzt standardmäßig bei einer Haaranalyse getestet wird.
    Leider wurde bis dato keine Antwort darauf gegeben.
    Ich muss eine Haaranalyse machen, da ich mit THC im Strassenverkehr erwischt wurde.
    Bin soweit lange genug clean von THC, habe aber idiotischerweise Ketamin ne zeitlang konsumiert, da ich dachte, das es nicht unters BtmG fällt, wäre es nicht schlimm.

    Wäre nett wenn Hr. Schueller das Geheimnis der Ketaminnachweisbarkeit mal lüften könnte :)

  • #434

    Bukem (Montag, 22 August 2016 20:08)

    @Joker: Du kannst gerne einfach eine Mail an obige Kontaktadresse schreiben und um ein Beratungsgespräch bitten, wenn du es eilig hast.kostet dann allerdings auch was. wie bei jedem anderen Dienstleister auch, aber dann ohne komische Sprüche.
    Vielleicht wissen wir es eben nicht mit Sicherheit, weil es uneinheitlich getestet wird.

  • #435

    Joshua (Donnerstag, 25 August 2016)

    Wird eine haaranalyse vor dem ärztlichen gutachten gefordert ? Ich muss ein ärztliches gutachten machen da die Führerscheinstelle sich nicht sicher ist ob ich opiode missbrauche. Aber es wurde nichts von einer blutprobe, einer urinprobe oder einer haaranalyse gesagt. Müssen die mich da vorher nicht informieren oder bekomm ich das erst gesagt wenn ich bei dem ärztlichen gutachten bin?

  • #436

    Joshua (Donnerstag, 25 August 2016 10:30)

    * die gutachten kosten betragen bei mir 475€. Bei ein paar Freunde von mir die wegen Drogen dort waren und nur urin und blutprobe abgeben mussten war das ärztliche gutachten viel teurer knapp 1000 € daher die Frage ob bei mir überhaupt sowas angeordnet wurde oder verlangt wird

  • #437

    Parlov (Sonntag, 28 August 2016 23:38)

    Brauche dringend hilfe hab vor 48 Stunden samstag 72.8.2016 Speed und thc konsumiert ,und habe am 29.8.2016 meine Haaranalyse...ist was im Haar nach zuweisen??weil viele schreiben nach dem Konsumzeitpunkt dauert es 2 Wochen bis man es in den Haaren nachweisen kann?bitte schnellstmöglich um Rückmeldung... danke

  • #438

    Kristina (Dienstag, 30 August 2016 13:59)

    Sehr geehrter Herr Schueller,
    ich hätte da mal eine Frage bzgl. THC + Screening. Seit Anfang des Jahres bin ich mit meinem Führerschein dran. Leider musste ich zum grossen Screening wg einer Sache aus meiner Vergangenheit (10 Jahre her). Das Screening war am 14.07.16. Bezahlen konnte ich es erst am 08.08.16. Ich war bis letztes Jahr Cannabis-Dauerkonsument. Anfang des Jahres habe ich nur noch gelegentlich geraucht und seit Juni überhaupt nicht mehr bis auf 1 mal am Joint gezogen (dummer weise!).Mein Testergebnis; wo ich dachte, ich könnte stolz drauf sein, liegt bei THC 1,2 ng/ml und THC-COOH 21ng/ml. Die Beurteilung vom Labor lautet, ich hätte ein erhebliches Cannabisproblem und wäre Dauerkonsument! Ich kann aber mit gutem Gewissen sagen, dass es nicht so ist. Ich war auch schon bei der Führerscheinstelle, die sich leider auf die Beurteilung vom Labor beruft. Was soll oder kann ich denn jetzt machen? Ich habe leider kein Geld für die MPU und brauche den Führerschein für meine Arbeit... Ich habe auch gelesen, dass man unter Dauerkonsument eingestuft wird ab einen THC-COOH Wert von 75-150 ng/ml und aufwärts... Ich hoffe, Sie können mir irgendwie helfen. MfG, Kristina

  • #439

    Marco (Dienstag, 30 August 2016 18:38)

    Hallo,
    so wie es aussieht, muss ich demnächst mein Führerschein für ein Jahr abgeben.

    Frage: Wieviel Zentimeter sollte ich von meinen Haaren abschneiden, wenn ich am 02.07.16 das letzte Mal MDMA genommen habe. Ich hab selten konsumiert, oder ist es besser wenn ich meine ca 3-4cm Haare ganz abrasiere?

    Frage 2: Kann durch Fremdspeichel (Küssen mit THC-Konsumentin) die Haaranalyse positiv ausfallen.

    Vielen Dank im Vorraus

  • #440

    Kayak (Mittwoch, 31 August 2016 16:09)

    Hallo,
    Kurze frage :
    Kann man auch 3 cm lange Haare zur mpu abgeben?und 3monate urinscreening .mfg

  • #441

    Steffi (Donnerstag, 01 September 2016 12:51)

    Hallo ich nehme gerade an einem Abstinenzprogramm mit Urinproben Entnahme teil. Leider wurde jetzt bei mir Opiate festgestellt da ich bei der Oma zum Kaffee war und ein winziges Stück Mohnkuchen gegessen habe. Jetzt soll eine Haarprobe entnommen werden um zu überprüfen ob ich Opiate genommen habe. Wird bei der Haaranalyse dann nur auf Opiate getestet oder dann nochmals auf alle Drogen?

  • #442

    Myrna (Donnerstag, 01 September 2016 22:55)

    Hallo,
    Ich hab folgendes Problem:
    Ich bin mit dem Zug auf ein Festival gefahren und ein Kumpel von mir hat meine Tasche mitgenommen. In der Tasche waren ca. 1g Gras, 2 Ecstasy, 2g Pilze und 13 diazepam. Mein Kumpel wurde von der Polizei angehalten und haben in meiner tasche die Drogen gefunden. Ich wurde dann von meinem Kumpel angerufen und ich sollte dann direkt zu der Polizei vorm Eingang kommen. Die haben dann meine Daten aufgenommen und meine führerscheinnummer notiert. Ich habe keine weitere Aussage gemacht. Die Polizisten haben allerdings die 2g Pilze als 3g Gras identifiziert..
    Womit kann ich jetzt rechnen? Das Festival liegt jetzt schon einen Monat zurück und ich hab noch nichts wieder gehört. Durften die überhaupt meine Tasche kontrollieren obwohl ich nicht anwesend war? Und vor Ort haben die auch keinen Drogentest gemacht.
    Lg

  • #443

    Yo (Samstag, 03 September 2016 21:12)

    Ich wurde nach einem Junggesellenabschied positiv auf thc und Amphetamin getestet und habe bereits mit der Mpu Schulung sowie Abstinenznachweisen begonnen.
    Bei der heutigen Schulung erfuhr ich, dass ich auf Grund des Amphetamins während der Abstinenz auch auf Alkohol verzichten müsse, obwohl ich niemals auffällig geworden bin und auch nicht positiv auf Alkohol getestet wurde.
    Was ist da dran? Oder ist das eine Vorsichtsmaßnahme des Instituts oder Angstmacherei?
    Ich möchte mich ja nicht sinnlos besaufen, es geht mir um das gelegentliche Glas Wein ( und auch nur eins und nicht regelmäßig wöchentlich oder täglich)!
    Darüber wurde ich nämlich bis heute nicht aufgeklärt....

  • #444

    Sharon Fredrich (Montag, 05 September 2016 02:22)

    Meine Mutter war mit Brustkrebs diagnostiziert, und sie war an der Stelle des Todes mit Krebs der Brust in ihr Endstadium ist jetzt wieder am Leben und sie ist jetzt so gesund. Dank Rick Simspon Cannabisöl , die wir über seine E-Mail bestellt: Ricksimpsonmedicaloil@outlook.com Die Cannabisöl erfolgreich bei der Heilung von meiner Mutter Brustkrebs innerhalb von 3 Monaten verwendet wurde, als er vorgeschrieben. Noch einmal möchte ich Rick Simpson für seine wunderbare Cannabis Öl danken wir sind jetzt glückliche Familie mit meiner Mutter wieder lebendig, stark und gesund.

    Freundliche Grüße,
    Sharon Fredrich .

  • #445

    Bukem (Dienstag, 06 September 2016 23:22)

    @Joshua: Bezweifelt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung aufgrund von Alkohol oder Drogen, geht es in dem Gutachten darum, Fragen zu Konsumgewohnheiten und deren Auswirkung aufdie Fahrtauglichkeit abzuklären. Neben dem Gespräch und der Feststellung Ihrer allgemeinen Gesundheit stehen dann häufig labormedizinische Untersuchungen an, wie zb Urintest, Blutuntersuchung oder Haaranalyse

    Anhand der Laborergebnisse und des Gesprächs soll der Arzt herausfinden, ob ein regelmäßiger Konsum von Alkohol oder Drogen vorliegt. Häufig werden dazu Drogenscreenings durchgeführt bzw. bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit entsprechende Blutuntersuchungen.

    Was die Kosten betrifft, bin ich da überfragt, nicht auszuschliessen wäre, dass etwaige weitere Kosten nachträglich anfallen, etwa weil die Behörde nach der ärztlichen Einschätzung dann später weitere Untersuchungen vornehmen will. Hör deshalb bitte bitte mit dem KOnsum auf, sofern der Verdacht berechtigt sein sollte

  • #446

    Bukem (Dienstag, 06 September 2016 23:39)

    @Parlov: Tschuldige, hier ist umzugsbedingt viel liegen geblieben...Du hast ernsthaft 48 Stunden vor Deiner Untersuchung wieder konsumiert? Bin da ein wenig sprachlos..das der Konsum von Speed allein schon ohne Verkehrsbezug zum Entzug der FE reichen kann weisst Du? Oder interessiert dich das auch nicht? Um Deine Frage zu beantworten: Ja, es gibt eine sog Einwachszeit von ca 4 Wochen, erst dann liesse sich das BtM im Haar nachweisen

    @Kristina: War das denn eine Blut- oder Urinuntersuchung? Von außen kann man dazu wenig sagen, ob oder inwieweit ein Screening fehlerhaft sein könnte. Bei Haaranalysen besteht immer die abstrakte Möglichkeit einer externen Verunreinigung, das wird hier eben erschwert. Wie lang war das denn vom letzten Konsum bis zur Untersuchung? Ich würde Dir wirklich anwaltliche Hilfe anraten, denn nur mit anwaltlicher Akteneinsicht wird man hier mehr sehen können, um Deine Fe zu retten. Meld Dich doch bitte bei Hr Schüller, Kontaktdaten stehen oben.

  • #447

    Bukem (Mittwoch, 07 September 2016 00:04)

    @Marco: Mal eben der Reihe nach von vorne, was ist passiert und wann hast Du DEine Haaruntersuchung? Und wenn Du weisst, dass Du sie hast, warum konsumierst Du dann?
    Haare wachsen ca einen cm pro Monat, nach dem Konsum läuft eine einmonatige Einwachsphase, dh ca der unterste cm bei dir ist, wenn überhaupt, sauber. wenn du komplett rasiert dort erscheinst, läufst du Gefahr, dass die Untersuchung nicht durchgeführt werden kann und Du auf den Kosten sitzen bleibst und die FE trotzdem weg ist. Kannst Du Abstinenzzeiten per Urintest belegen?Was Deine zweite Frage betrifft, wäre mir jedfs nicht bekannt, dass per Kuss THC "übertragen" werden kann. Evt, wenn die Dame grad THC-Öl im Mund hat? Externe Verunreinigungen sind aber denkbar zb durch Kontakt des Haares mit Rauch und ThC verunreinigten Händen

  • #448

    Bukem (Mittwoch, 07 September 2016 00:16)

    @Kayak; Das kommt auf das Labor an, manche können auch mit sehr kurzen Haaren arbeiten und entnehmen verschiedene Proben an unterschiedlichen Stellen des Kopfes
    Üblicherweise werden längere Haarproben so um die acht cm bevorzugt, weil da eben eine lange Nachweiszeit dokumiert wird


    @Steffi: Ich wollte Dir erst einen Vortrag halten, dass Du hier keinen Ouatsch erzählst, habs aber grad wissenschaftlich nachgeforscht. Das ist ja ein Ding..Bei Haaruntersuchungen wird üblicherweise auf alles Gängige getestet, also eben neben allen üblichen Betäubungsmitteln, außer zb LSD, weil so nicht nachweisbar. Und Alkohol auch

  • #449

    Bukem (Mittwoch, 07 September 2016 00:29)

    @Myrna: Du hast eine FE? Hat Dein Kumpel eingeräumt, dass ihm das BtM gehört? Strafrechtlich sollte das also wohl sicher sein..ABER: Du solltest damit rechnen, dass Du zumindest bei der FE Stelle als verdächtig gelten kannst, BtM zu konsumieren, daher kann es durchaus sein, dass Du mit Maßnahmen zur Erforschung deiner etwaigen Konsumgewohnheiten konfrontiert werden kannst, etwa eine Ladung zum äG. Deshalb solltest Du vorsichtshalber deinen etwaigen Konsum einstellen und die nä Monate abstinent sein..Ist jetzt allerdings wohl nicht wirklich wahrscheinlich, ich denke gerne in worst case szenarien

    @Yo: Yo, frag da bitte rneut nach, kann eigentlich nicht sein. Nicht jede/r, der eine MPU wegen Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss machen muss, muss auch einen gänzlichen Alkoholverzicht üben.

    Ob ein Alkoholverzicht gefordert wird, hängt von der individuellen Vorgeschichte ab. Eine Alkoholabstinenz ist immer dann gefordert, wenn eine Alkoholabhängigkeit vorliegt oder wenn die Fähigkeit zum dauerhaft kontrollierten Umgang mit Alkohol nicht gegeben ist. Sofern ein gänzlicher Alkoholverzicht gefordert ist, ist dieser auch durch geeignete Untersuchungen (s. u.) zu belegen.

    Ist grundsätzlich noch ein kontrolliertes Trinken in der Zukunft zu erwarten, dann ist ein dokumentierter Alkoholverzicht nicht erforderlich.
    Deshalb sollte das hier eigentlich kein Problem sein, frage bitte nach und meld dich nochmal

  • #450

    Yo (Samstag, 10 September 2016 22:01)

    Ich hab es jetzt sogar schriftlich: es bezieht sich jedoch lediglich auf die letzten drei Monate des geforderten Abstinenznachweises von insgesamt 12 Monaten ( 12 immer bei Konsum harter Drogen wie Amphetamin...) eine Alkohol- Vorgeschichte habe ich definitiv nicht, nicht mal Punkte in Flensburg....
    Es läge an den geänderten prüfkriterien. Ich wohne in Niedersachsen/ Landkreis GS.... Die sind wohl ganz schön hart bei uns aufm Amt.... Und wollen am liebsten gar niemand mehr fahren sehen, der auch nur die parkzeit überschreitet.... Die Prüfkriterien haben sich angeblich geändert, und deswegen auch die Kontrolle auf etg.

  • #451

    Bukem (Sonntag, 11 September 2016 13:26)

    @Yo: puh, was willste jetzt machen? Ich persönlich würd Dir Augen zu und durch empfehlen.

  • #452

    Myrna (Sonntag, 11 September 2016 16:45)

    Ja ich hab eine FE. Und ich habe heute eine Vorladung bei der Polizei bekommen. Sollte ich da hingehen und was kann ich denen dann am besten sagen?
    Falls ich zum ärztlichen Gutachten muss ist es sehr wahrscheinlich das ich eine haarprobe abgeben muss oder variiert das immer mit Blutprobe uns Urinprobe?

  • #453

    Myrna (Montag, 12 September 2016)

    Und mein Kumpel hat nur gesagt das das meine Tasche sei und das waren auch meine Drogen. Aber die haben meine Tasche durchsucht ohne mein bei sein

  • #454

    Yo (Montag, 12 September 2016 18:33)

    Ja, das denke ich mir auch.
    Ist ja aber kein Problem.
    Ich hab ja zwei Schwangerschaften durch und da war Alkohol selbstverständlich auch tabu

  • #455

    Bukem (Montag, 12 September 2016 21:38)

    @Myrna: Dann läuft polizeilich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wg BtM-Besitzes gg Dich. Da darfst Du als Beschuldigte alles sagen, von der Wahrheit bis zur Lüge oder schweigen. Ob Du da hingehen solltest, seh ich nicht, vermutlich wird das eh später eingestellt.
    Anders die evt spätere Tätigkeit der FSST: Da hast Du grds eine Wahrheitspflicht, Konsum hast Du hoffentlich eingestellt und bleibst sauber. Kann alles Mögliche an Untersuchung sein, wirst Du abwarten müssen, deshalb ja auch Konsumstopp

  • #456

    Robin (Donnerstag, 15 September 2016 00:57)

    Hallo
    Ich hab ne frage bitte,es geht darum das ich abstinenz nachweise über die Haare ,ich wurde am Steuer erwischt meine Werte waren
    1,8ng und cooh 22. Habe zu letzt 27.1.16 cannabis konsumiert ab dann nicht mehr. Wann wäre es sinnvoll Dieses Jahr die Harre ab zu geben (in welchen Monat? ) Meine Harre wachsen schnell und habe sie Sehr oft schneiden lassen meistens 2-3cm habe jetzt ungefähr 5-7 cm harre auf dem Kopf. Liebe grüße Robin

  • #457

    Bukem:_ (Donnerstag, 15 September 2016 16:02)

    @Robin, wir kriegen das raus. Also nach dem Konsum folgt eine sog Einwachsphase von ca einem Monat wo Abbauwerte wie THC COOH erst eingespeist werden, Dein Haar wächst zusätzlich ca pro Monat um einen cm. Das heißt, das jetzt eigentlich schon nichts mehr im Haar bei der angegeben Länge nachweisbar sein könnte, wenn überhaupt, ganz oben an der Spitze noch.
    Bis wann musst Du denn welchen Zeitraum nachweisen?

  • #458

    Robin (Donnerstag, 15 September 2016 16:56)

    @Bukem ich wurde als gelegentheitlicher Konsument eingestuft muss 6cm Harre abgeben. habe jetzt vor 2 Tagen meine wieder Erteilung beantragt ,Der Bearbeiter meinte das es in der ersten Woche von Oktober bei mir eintreffen würde . Danach wollte ich erst eine Haaranalyse machen und dann zur MPU Vorbereitung. Muss halt wie gesagt nur 6 Monte zurück weißen können wann wäre der Zeitpunkt Haare abzugeben (ich habe mir Oktober gedacht ) Liebe grüße

  • #459

    Ross Karen (Sonntag, 18 September 2016 09:50)

    Mein Vater wurde mit Stadium IV Lungenkrebs diagnostiziert, und wir haben versucht, verschiedene Behandlungen von Chemo zu Strahlung, die alle vergeblich damit bewiesen, Ressourcen und Zeit verschwendet wurde, noch frustriert ohne Hoffnung das Surfen im Internet fand ich heraus, dass Cannabisöl alle Krebs heilen kann, entdeckt durch Rick Simpson ich habe versucht, nach einem Weg zu suchen, die Rick Simpson Öl zu bekommen ich Kontakt mit ihm auf seine E-Mail: Ricksimpsonmedicaloil@outlook.com ich war in der Lage, das Öl zu bestellen, mein Vater begann es am 12. März und Gott die Ehre nehmen war er im Juni geheilt nach seinem letzten Scan Rick Simpson für die Zeit er in immer dieses Öl verbrachte danken möchte seine E-Mail, Leben zu retten ist: Ricksimpsonmedicaloil@outlook.com das Öl für alle Arten von Krebs funktioniert und es ist es wert.

    Freundliche Grüße,
    Ross Karen.

  • #460

    Bukem (Sonntag, 18 September 2016 15:04)

    @Robin: Dann musst Du eben ca 6 cm Haare für 6 Monate vorweisen, du must mal entsprechend nach den Laboren zur Untersuchung googeln, es gibt auch Labore, die von verschiedenen Stellen des Kopfes bei zu kurzem Haar verwertbare Proben erlangen können.Wie lang ist es denn jetzt?

  • #461

    Robin (Sonntag, 18 September 2016 19:13)

    @Bukem etwa 5-7cm wann soll ich die Haaranalyse machen? Und worauf sollte ich achten meinen sie in meinen Harren sind noch reststoffe drin?

  • #462

    Albert (Montag, 19 September 2016 23:34)

    Hallo,
    Habe äG aufgebrummt bekommen wegen Besitzes von Amph. Schreiben von TÜV life ist da und es steht dauerhaft was von 2 UrinScreenings drin. Im letzten Satz der Einverständniserklärung steht "...abstinenznachweis i.d.R durch 2 urinscreenings durchgeführt..."
    Kann es sein, dass die dort spontan eine haaranalyse fordern(hab ca 5 cm Haupthaar)?
    Oder muss das von der Führerscheinstelle ausdrücklich gefordert werden?
    Danke im Voraus!

  • #463

    Jacop (Dienstag, 20 September 2016 12:53)

    Ich hab vor 2 Wochen eine haaranalyse gemacht und das Ergebnis was es ist ganz ganz wenig Kokain gefundene worden obwohl ich seid 1 jahr Drogen frei bin was kann ich machen

  • #464

    Robin (Dienstag, 20 September 2016 17:08)

    @Jacop wo hast du Analyse gemacht und wie viel hast du bezahlt

  • #465

    Dirk (Dienstag, 20 September 2016 19:25)

    Guten Tag,

    Habe meine erste haarprobe für thc gemacht und war negativ. Jetzt zu meiner Frage:

    War vor zwei Wochen bei meinem Kumpel auf der ranch und habe vor lauter Suff viermal an der Tüte gezogen.

    Bereue es sehr, denn ich hab nun fast 11 Monate durchgehalten. Vielleicht können Sie mir ja mein Gewissen etwas beruhigen, oder falls was zu finden ist mir einen Tipp geben?

    Vielen Dank schonmal im vorraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dirk

  • #466

    Bukem (Dienstag, 20 September 2016 20:51)

    @Robin: Je später desto besser, was ist Dir denn für eine Zeit genannt worden?

    @Albert: Wenn die eine Urinprobe angeordnet haben, verbleibt es auch dabei

    @Jacob: Du hättest vorher überlegen sollen, was in deinem Haar noch aufgefunden werden kann, ich empfehle Dir, Dich asap mit Herrn Schüller in Verbindung zu setzen, kontakt@strafverteidiger-schüller.de
    Koakain ist eben was anderes als THC, weil der Konsum auch ohne Verkehrsbezug zum Entzug der FE führt

    @Dirk: Auch bei Dir ist ohne tiefere Kenntnis Deiner Akte nichts genaues zu sagen. Du kannst ja grds konsumieren, sofern richtig getrennt wird zwischen Konsum und der Verkehrsteilnahme, mail am besten Herrn Schüller direkt unter kontakt@strafverteidiger-schüller.de

  • #467

    Robin (Dienstag, 20 September 2016 23:18)

    @Bukem mir wurde keine zeit genannt ich habe mein FE beantragt und es müsste Anfang der Oktoberwoche eintreffen ,nach dem wiedererteilungsbrief wollte ich eine Haaranalyse machen ich habe zu letzt 27.1.16 ein Joint geraucht , ungefähr 3 Monaten danach ware ich mit Freunden unterwegs die viel geraucht haben .habe angst das in meine Harre thc drin ist. Ich habe oft meine Haare schneiden lassen 2-3 cm immer. Ich dreh bald durch. Ich will endlich die Haaranalyse machen.

  • #468

    Anna (Freitag, 23 September 2016 16:01)

    Mein Sohn wurde Anfang des Jahres (Januar) zum 9. Drogenscreening verurteilt. Im Juli hat er eine Ladung zur Haaranalyse erhalten. Er ist auf Cannabinoide positiv getestet worden (0,51 ng/mg) und Auf MDMA (0,16 ng/mg). Er war total außer sich und hat auf eigene Kosten einen weiteren Test bei einem 2 Institut gemacht (er hat nach seiner Aussage in dieser Zeit nichts konsumiert). Der zweite Test (auch von einem akkreditierten Institut) hat ergeben, dass er auf MDMA positiv ist jedoch mit einem Wert von 1,0 ng/mg. Die Werte für Cannabinoide sind wiederum negativ. Die Haare wurden in dieser Zeit nicht geschnitten und der zweite Test wurde unmittelbar nach Kenntnis des ersten Ergebnisses gemacht. Uns ist es unerklärlich wie solch 2 verschiedene Ergebnisse zustande kommen können. Haben Sie solche Fälle schon gehabt?

  • #469

    Bukem (Sonntag, 25 September 2016 23:10)

    @Anna: Ich würde hier unmittelbar eine Vertretung durch Herrn Schüller empfehlen, genaues wird man erst durch anwaltliche Akteneinsicht erfahren..evt sind hier Proben verunreinigt gewesen..
    Die Mail lautet kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #470

    Idris (Montag, 26 September 2016 22:19)

    Hallo Herr schueller ,
    Ich musste am 04.05. mich einem Urintest unterziehen der positiv war anschließend auch Bluttest , 1 Monat später , der war auch positiv unter Grenzwert. Mein Lappen habe ich seit dem abgeben müssen u nd eine MPU Auflage bekommen .
    Ich habe jedoch jun 6 cm Haare abgegeben und der Test war nun negativ.
    Was ist nun aussagekräftiger?
    Kann ich mit der Haarprobe meinen Führerschein ohne MPU usw zurück erlangen ?

    Bitte um Rat
    Liebe Gruße

  • #471

    Bukem (Dienstag, 27 September 2016 23:09)

    @Idris: Grundsätzlich kannst Du gegen die vorherige Anordnung der MPÜ keine direkten Rechtsmittel einlegen, daher ist die Blutuntersuchung erst einmal bindend, wenn man es so ausdrücken will.
    Ich möchte auch Dir vorschlagen, zu überlegen, Herrn Schüller zu mandatieren. Die Wiedererlangung der FE läuft dann bestimmt komplikationsloser

  • #472

    manji (Dienstag, 04 Oktober 2016 16:25)

    hallo
    ich wollte fragen, ob man in den haaren nachweisen kann, wenn ich im august 2 joint geraut habe??

  • #473

    Bukem (Donnerstag, 06 Oktober 2016 21:46)

    @Manji: Ja, grds klar. Nach dem Konsum folgt eine ca einmonatige Einwachsphase, ab dann ist es im Haar nachweisbar

  • #474

    Daniel (Freitag, 07 Oktober 2016 20:11)

    Aus der Schweiz. Wegen Alkohol wurde ich zur MPU aufgeboten. im Gespräch gab ich zu, dass ich schon kokain konsumiert habe. das wär ein fehler. folglich würde mir ein Drogen Screen auferlegt. bei der 2. Haarprobe nach 6 monaten fand man Thaipille (methamphetamin, amphetamin), was ich definitiv nie bewusst konsumiert habe. In der zeit war ich 3 wochen auf einer Eundreise in Asien. trotz der nur sehr geringen aber messbaren menge nahm man mir den ausweis wieder weg. Niemals etwas von sich aus erzählen, auch wenn es jahre zurück liegt - sehen sie herr schüller das auch so? Im übrigen kostet die MPU in der CH 3-4x soviel. 1500.-- sitzung, drogen und alkohol screening. mittlerweile sind es rund 6000.-- CHF.

  • #475

    Bukem (Samstag, 08 Oktober 2016 22:16)

    @Daniel: Hmm, was soll man da sagen? Wenn Du Dich vorher informiert hättest, hättest Du gesehen, dass der irgendwann erfolgte Konsum harter Drogen, also alles außer Cannabis, zur Verneinung der Fahreignung führt, jdfs hier in Deutschland. Deshalb ist auch die unbedarfte Einlassung, 1995 ne Pille genommen zu haben, ein klassisches Eigentor. Denn nachweisen liesse die sich eben nicht mehr..

  • #476

    Jon (Donnerstag, 20 Oktober 2016 23:29)

    Hallo,
    Ich wurde vor ca 8 Monaten mit mdma im Blut erwischt und musste meinen FS abgeben und plane nun die MPU. (Erstmalig auffällig)
    Hierzu habe ich einige Fragen:
    1) Ich wollte eine Haaranalyse machen und bin seit ca. 3 Monaten "clean". Nun bin aber etwas verunsichert angesichts der vielen Beispiele bei denen angeblich nichts genommen wurde und dennoch etwas nachgewiesen wurde. Haben Sie ein Gefühl (oder gar eine Statistik) wie selten das vorkommt? (Also eher in 1 von 1000 oder 1 von 10 Fällen?)
    2) Ich wurde ausschliesslich mit mdma im Blut erwischt - wird dennoch auf Alkohol getestet? Wäre ein gelegentlicher Alkoholkonsum (z.b. ein paar Gläser Wein/Woche) in Ordnung oder muss ich auch hier komplette Abstinenz nachweisen?
    3) Wann muss ich mich zur MPU anmelden? Kann ich dies machen NACHDEM ich die Haaranalyse gemacht habe - um sicher zu gehen, dass ich ein positives Ergebnis mitbringen kann? Andernfalls wie ist der zeitliche Ablauf?

    Danke vorab für die Beantwortung von Fragen!

  • #477

    Bukem (Sonntag, 23 Oktober 2016 12:41)

    @ Jon: Die angeblichen Beispiele, dass nichts genommen worden sein soll, sind für Dich wohl eher zu vernachlässigen, wenn Du was genommen hast. Zudem stimmts es ganz oft auch nicht.
    Grds : Es wird auf alles getestet. Auch Alkohol und jedes BtM und Medikamente. Bis auf LSD ist im Zweifel alles nachweisbar ( Das ist jetzt keine Einladung!) Ich kenn die Details bei dir nicht, aber Abstinenznachweis bedeutet im Zweifelfall, komplette Abstinenz. Deshalb einfach mal sicherheitshalber lassen.
    Wann willst Du denn die MPU machen? Oder wann musst Du? Nach jedem Konsum erfolgt erst einmal eine ca einmonatige Einwachsphase. Dh, wenn überhaupt ( Haarwachsgeschwindigkeit ca 1 cm pro Monat) sind die untersten 2 cm deines Haares "vorzeigbar". Das ist wohl nen büschen wenig, auch verschiedene Labore auch mit sehr kurzen Haarproben kombinierend arbeiten können und notfalls Köperhaar zusätzlich nehmen. Macht jedenfalls jetzt noch keine Sinn. Wie siehts mit ner Urinprobe aus? Meld Dich bitte, evt macht das Sinn, Dir eine Art Fahrplan an die Hand zu geben. Meld Dich dann bitte bei Hr Schüller unter obiger Kontaktmail

  • #478

    Daniel (Mittwoch, 26 Oktober 2016 01:28)

    Hallo Herr Schüller,
    Erst einmal grosses Lob für ihre Hilfe!!! Ich habe wie viele hier ein Problem mit der Führerscheinstelle und zwar soll ich zu einem persönlichen Gespräch mit meinem Führerschei vorbei kommen und bis Montag einen Termin dafür ausmachen. Im Brief steht, fass es Zweifel zu meiner Fahrtauglichkeit gibt die geklärt werden sollen, da die FSSt erfahren hat, dass ich eine Anzeige wegen Cannabis bekommen habe(etwas grössere Menge in Bayern). Das Urteil dazu wurde noch nicht gesprochen. Es wurde bisher keine Urinprobe oder dergleichen gemacht, ich habe jedoch bereits im Laufe des Jahres eine forensische Urinprobe machen lassen die negativ ist um etwas in der Hand zu halten. Sollte ich damit zur FSSt gehen und sagen, dass kein Konsum vorliegt? Soll ich den FS tatsächlich dort mit hin bringen oder ist er dann auf der Stelle eingezogen? Besten Dank Ihnen schon einmal!
    Viele Grüsse, Daniel

  • #479

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 27 Oktober 2016 14:03)

    @Daniel: Das Strafverfahren und das Verwaltungsverfahren hängen zusammen...je nachdem, wie im Strafverfahren verteidigt wird, hat das Auswirkungen auf den Führerschein. Es ist ohne Akteneinsicht und anwaltliche Hilfe absolut nicht anzuraten, das ist eine dicke fette Fehlerquelle. Also: Erst Anwalt einschalten, dann soll der sich kümmern.

  • #480

    David (Freitag, 28 Oktober 2016 09:20)

    Hallo zusammen. Ich bin etwas besorgt und habe eine Frage...
    Kurz zu mir: Habe vor 1,5 Jahren meinen Führerschein wegen Speed (3ng) und MDMA (2ng) abgegeben.
    In dem vergangene Jahr habe ich einige Gespräche mit Psychologen geführt (mich gut auf die mpu vorbereitete) und zwei Haaranalyse abgegeben. Die erste ohne Befund. In der zweiten allerdings lautete der Befund wie folgt.

    "In der Haarprobe nachgewiesen und durch Zweitanalyse bestätigt wurde folgende Substanz: Cocain 0,14 ng/mg und Benzoylecgonin 0,03 ng/mg.
    Das bedeutet entsprechend der Beurteilung des forensischen Toxikologen: Das Untersuchungsergebnis der Haaranalytik zeigt keinen hinreichenden Anhaltspunkte für eine gewohnheitsmäßige Aufnahme von Cocain in dem Zeitraum, welcher der untersuchten Haarlänge entspricht.
    Die immunologische Analyse verlief positiv auf Cocain. In der chromatographischen Bestätigungsanalyse (LC-MS/MS) wurde der Wirkstoff Cocain und der Metabolit Benzoylecgonin (BE) nachgewiesen. Diese Befundskonstellation belegt einen Kontakt bzw. Umgang mit Cocain oder einer Kontamination unbekannter Genese. Ein Konsum ist bei dieser Befundskonstellation jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen.

    Nun weiß ich nicht wirklich viel damit anzufangen. Ist der Befund ausreichend und ich muss das Screening von neuem beginnen?? Fakt ist, ich habe seit mehr als einem Jahr nicht eine Droge auch nur angeschaut.

    Vielen Dank vorab für die Infos.
    LG David

  • #481

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 30 Oktober 2016 16:45)

    @David: Sehr untypisch ein solcher Befund, gerade wegen des Mataboliten Benzoylecgonin, bei dem man eigentlich davon ausgeht, dass dieser nicht von aussen in die Haare kommen kann. Da ich solche Fälle öfter mal habe, wäre es sehr hilfreich, wenn Du mir das Schreiben der gegutachtenden Stelle mal mailen könntest. Deinen Namen kannst Du natürlich gerne schwärzen. Ich würde den Gutachter gerne mal fragen, wie sich das erklärt und ob er wissenschaftliches Referenzmaterial für seine Behauptung hat. Was Deine Frage angeht: Nach meiner Leseart ist die Haarprobe damit noch sauber, vermutlich aber nur, weil die gemessenen Werte (insbesondere der Metabolit) so niedrig ist, dass das Ergebnis praktisch die Grenze streift, bei der man noch von einem sicheren Ergbebnis sprechen kann (bei Gaschromatographen gilt etwa 0,25 ng/ml THC als unterer sicherer Grenzwert, darunter gilt das Ergebnis nicht als sicher nachgewiesen. Gerade diese Fälle mit denkbarer externer Kontamination häufen sich, meist sind die Gutachter bei Tüv, Dekra oder sonstwo aber knallhart. Und zwar unabhängig davon, ob das gerade in Hamburg, Bremen oder Berlin ist. Deshalb wäre das Schreiben hochinteressant für mich. Noch besser wäre es, wenn ich es mit geschwärzten Infos zu Deiner Person und Datum etc. hier veröffentlichen könnte, damit andere Betroffene darauf zurückgreifen könnten.

  • #482

    Andreas (Donnerstag, 03 November 2016 12:10)

    Hallo Herr Schiller
    Ich wurde vor ungefähr 1 Jahr Bekifft am Steuer gepackt , dann wurde mit Blut abgenommen.
    DIE WERTE 1,8NG AKTIV 22 THC-COOH
    deswegen steht das der toxikologische Gutachter von einmalig bis zum Gelegenheitlichrn Konsum ausgeht. MEINE FRAGE IST JETZT MUSS ICH 6 MONATE ABSTINENZ NACHWEISEN ODER 12 MONATE LIEBE GRÜßE

  • #483

    malik (Freitag, 04 November 2016 11:26)

    Hallo ich wurde als gelegentheitlicher einmalig Konsument eingestuft muss ich 6 Monate abstinenz nachweisen oder 12 Monate

  • #484

    Natascha (Sonntag, 06 November 2016 20:27)

    Ich habe meinen Führerschein abgeben müßen wegen Aalkoholfahrt mit dem Fahrrad (2,2 Blutalkohol). Habe mich für den Nachweis meiner Abstinenz für die Haaranalyse entschieden. Nun bin ich dabei sämtliche Körperpflegemittel, die ich zur Zeit benutze, auf den Alkoholgehalt zu überprüfen und bin total geschockt, wo überall Alkohol enthalten ist. Habe nun schon sämtliche Deo´s, Gesichtscremes, Handcremes, Shampoos usw. weggeworfen. Läßt wirklich jeglicher Alkohol in den Pflegeartikeln das Ergebnis negativ für mich ausfallen?
    Danke für eine Antwort
    Gruß Natascha

  • #485

    Mandy (Montag, 07 November 2016 13:48)

    Guten Tag,
    Mein Freund hatte eine Haaranalyse abgegeben am 17.10.2016. Der letzte Kokainkomsum war Ende März. Jetzt das Ergebnis:
    Cocain - 0.19 ng/mg
    Norcocain - <0.02 ng/mg
    Benzoylecgonin - 0.07 ng/mg
    Cacaethylen - <0.02 ng/mg

    Wie kann das zu Stande kommen?
    Wenn ich konsumiere und ihn küsse gelangt das in die Haare?

  • #486

    Mandy (Montag, 07 November 2016 13:56)

    @David
    Wir haben den exakt gleichen Text vom Labor erhalten, nur das die Werte unterschiedlich sind.
    Ich würde den Brief hier ja gerne öffentlich einstellen aber es ist leider nicht möglich Herr Schüller.

  • #487

    RA Schüller (Dienstag, 08 November 2016 16:49)

    ...die offenen Fragen werden zeitnah beantwortet, David´war so nett, sein Schreiben zur Veröffentlichung freizugeben, ich werde es hier noch veröffentlichen und was dazu schreiben...finde ich auf jeden Fall super!

  • #488

    thomas (Dienstag, 08 November 2016 21:39)

    hallo,
    habe eine Frage gem. Kokain Konsum. Habe gelesen dass es in einem Monat ab 30mg Konsum anzeigen kann. Das wäre ja ca. 1/3 von einem Gramm Kokain wo man konsumieren müsste, dass es überhaupt im Blut aufnimmt, verstehe ich das richtig? Weil ich hatte ausnahmsweise vor 2Wo ein wenig konsumiert, jedoch meiner Meinung nach weniger als 30mg oder 1/3 von einem Gramm Kokain. Nun habe ich soeben ein Aufgebot erhalten um ende Januar eine Haarprobe zu machen für das Begutachten. Wie sehen die Chancen aus? Wäre sicher sonst sinnvoll in einem Monat doch die Haare zuschneiden, oder wie sehen Sie das?
    Weil habe letzten August mein Führerausweis abgegeben, weil ich mit Besitz Auto fuhr. Danke im voraus für Eure Meinung!
    Thomas

  • #489

    Adonis (Donnerstag, 10 November 2016 22:03)

    Guten Abend
    Ich musste für meine Mpu 1 Jahr abstinenzen nachweisen und war bei der ersten Abstinenz (6 cm) negativ, und hab nach einem halben Jahr für weitere 6 Monate sprich (6 cm) abstinenzen abgegeben. Ich war Thc positiv obwohl ich seid mindestens 3 Jahren kein mariuhana geraucht habe. Was ist da schief gelaufen
    Mit freundlichen Grüßen

  • #490

    Bukem (Donnerstag, 10 November 2016 22:27)

    @Andreas + Malik: Das ist nicht ganz sicher zu sagen, da gibts regionale Unterschiede. Grundsätzlich sollten es sechs Monate sein. Meldet Euch doch, falls es doch mehr werden sollten

  • #491

    Bukem (Donnerstag, 10 November 2016 22:32)

    @Natascha: Jetzt musste ich wirklich nachforschen. Das einzige, was ich gefunden habe, sind aggressive, stark alkoholhaltige Haarwasser. Diese führen zu falsch positiven Werten für FSEE. Irgendwelche Cremes etc führen nicht dazu, dass Du Alkohol aufnimmst, der sich in Deinem Haar absetzen und nachweisen liesse. Mach Dir also keine unnötigen Sorgen

  • #492

    Bukem (Donnerstag, 10 November 2016 22:55)

    @Mandy: Da möchte ich Dich zunächst auf die vorherige Antwort von Herrn Schüller an David verweisen. Allerdings ist das bei Dir eben eher weniger verwunderlich, da der letzte Konsum erst ein halbes Jahr war. Haare sind ein Langzeitspeicher. Die Frage ist ehr, wenn Dein Freund weiss, er hat konsumiert, wieso hat er dann noch so langes Haar bei der Untersuchung? Drogen können auch von außen, zum Beispiel durch Cannabis- oder Crack-Rauch ins Haar gelangen. Das Haarergebnis beweist daher zunächst nur den Umgang mit der Droge. Ein Beweis, dass wirklich ein Konsum vorgelegen hat, wird durch den zusätzlichen Nachweis von Stoffwechselprodukten (Metaboliten) erbracht, die nur im Innern des Körpers, z. B. in der Leber gebildet werden können und daher auch nur nach dem Konsum ins Haar eingelagert werden können. Das Benzo hier ist der Metabolit, wenn ich es richtig verstanden habe, deshalb belegt es den eigenen Konsum deines Freundes

  • #493

    Thorsten (Donnerstag, 17 November 2016 07:59)

    GutenTag.
    Auch ich habe ein Problem. Ich wurde aufgrund btm Handel verhaftet und war in Haft. Bei Verhaftung war ich auf diverse Substanzen positiv getestet worden, weßwegen ich nach Entlassung aufgefordert wurde 1 Jahr Haartests und anschließend Mpu zu absolvieren den Führerschein habe ich noch, könnte während der Haft aufgrund 16 monatiger u Haft nicht entzogen werden. Ich musste aufgrund meiner Vorgeschichte 4 Haartests machen alle 3 monate die ersten drei waren sauber. Der letzte war am 08.07. positiv auf Amphetamin 0,13ng. Da ich sicher nicht konsumiert habe hatte ich der FSS angeboten eine neue probe abzugeben, diese schlug mir vor die b- probe auswerten zu lassen was ich dann auch machte. Ich veranlasste dass die B-Probe von synlab in Weiden nach Köln zu Dr. Wisplinghoff geschickt wird. Dort testete man das Haar erneut und es wurden 0,043 ng/ml nachgewiesen unterhalb des Cut offs von synlab...meine Kopfhaare hatte i b noch immer. Mit diesem Befund ging ich dann zum TÜV Nord in Hannover, absolvierte die Mpu, psychologisches Gespräch, ärztlches Gespräch, Reaktion...alles i. Ordnung. Es wurde noch ein Urinscreening gefordert und man ging davon aus, dass die B-Probe die A-Probe wiederlegen hat. Zwischenstandsprognose nach psychologisches. Gespräch positiv. Man forderte mich auf eine Bestätigung meiner Bewährungshilfe zu bringen was ich eine Woche später innerhalb der gesetzten Frist Tat und welche durchwegs positiv war. Es passierte eine Woche nichts und ich ging zum Friseur welcher mir die Haare abrasierte auf ca. 8 mm oben, die Seiten 3 mm. Dies war schon immer meine Frisur. Gestern fragte ich nach was denn mit dem Ergebnis sei, die Mpu war schließlich am 24.10... Man teilte mir mit man hätte mir vor einer Woche geschrieben, dass noch eine weitere Haaranalyse nötig sei um zweifelsfrei festzustellen dass es so h bei der Haaranalyse um eine externe Kontamination gehandelt haben muss (wie von mir bei der Mpu geschildert). Der Brief ging allerdings an meine frühere Adresse. Ich könnte auch gleich klarstellen, dass mich der Brief nicht erreicht hat und ich bereits am Tag der Mpu meine neue Adresse genannt hatte (Ausweis wurde gezeigt zur Änderung). Ich habe gesagt, dass ich nicht mit einer erneuten Haaranalyse rechnen konnte weil bei der Mpu lediglich eine. Urintest gefordert wurde und ich als Auflage nur ein Schreiben der Bewährungshilfe bringen sollte und mitgeteilt dass meine Haare nun ca 1 cm lang sind und ich somit keinen Lückenlosen nachweis bis Juli mehr erbringen kann. Man sagte mir dann ich solle die Haare die noch am Kopf sind testen lassen. Ich habe die Mpu weil ich beruflich zu dem Zeitpunkt auf Montage in Hannover war dort absolviert wohne aber in Bayern südlich von München. Ich könnte die Haare auch hier unten testen lassen hieß es. Ich sagte ich wolle die Aufforderung hierzu schriftlich an meine neue Adresse weil ich was in der Hand haben will und man sagte mir auch bereits man hätte mich bei der Mpu darauf hinweisen müssen, dass ich mit einem weiteren haartest rechnen müssen. Man hat den Fehler also bereits erkannt. Soll ich nun hier in meinem Wohnort die Haare die ich noch habe testen lassen, geht das überhaupt und falls ja bringt mir das was oder ist das nur deren Versuch den eigenen Fehler zu vertuschen? Ich wäre über einen Rat sehr dankbar und Stelle zugleich die Frage ob sie mein Mandat übernehmen sollte ich den Führerschein nun wegen negativer Mpu entzogen bekommen. Danke schon mal für die Antwort.

  • #494

    Thorsten (Donnerstag, 17 November 2016 11:49)

    Nochmal ein Nachtrag zu dem Thema. Ein ähnliches Schreiben wie das von David weiter oben im Feed liegt mir ebenfalls vor, worin steht dass ein Konsum von Amphetamin nicht sicher nachgewiesen werden kann, da der Stoff bei so geringer Konzentration und so stark unterschiedlichen werden aller Wahrscheinlichkeit nach durch externe Kontamination ins Haar gelangt ist usw... Ich kopiere das mal hierhin...


    \1200Amphetamin \2400< 0.05 ng/mg (ca. 0.037 ng/mg)

    \1200Es konnten Spuren von Amphetamin nachgewiesen werden. Die Konzentration
    \1200lag unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0.05 ng/mg, jedoch knapp
    \1200oberhalb der Nachweisgrenze und hat sich in zwei unabhängigen
    \1200Einzelbestimmungen bestätigt.
    \1200
    \1200Die Frage, wie diese diskrepanten Befunde erklärt werden können, ist
    \1200nicht eindeutig zu beantworten. Vielmehr kommen verschiedene Ursachen in
    \1200Betracht, da es sich bei Haaren nicht um ein homogenes Untersuchungs-
    \1200material handelt, die dazu noch äußeren Einflüssen ausgesetzt sind.
    \1200
    \1200Untersuchungen von Prof. Dr. Auwärter der Rechtsmedizin Freiburg haben
    \1200gezeigt, dass positive Drogenbefunde in Haaren auch durch äußerliche
    \1200Kontamination auftreten können. Dies kann bereits nach Körperkontakt
    \1200zu Personen mit Drogenkonsum auftreten, aber auch durch Kontakt mit
    \1200kontaminierten Oberflächen im öffentlichen Raum. Sofern der Kontakt
    \1200der Haare nicht gleichmäßig stattfindet, können an verschiedenen
    \1200Lokationen durchaus stark unterschiedliche Konzentrationen auftreten.
    \1200


    Der Originaltext ist deutlich länger und es wird spezifischer auf meinen Fall eingegangen weßwegen ich das mal weglasse.
    Muss ich mir ernsthaft Sorgen machen dass ich den Führerschein verliere?

  • #495

    Bukem (Donnerstag, 17 November 2016 22:58)

    @Thorsten: Puh, also Du solltest hier wohl dringend über anwaltliche Hilfe ernsthaft nachdenken nicht nur wegen der bestehenden Gefahr den FE zu verlieren. Bestehen noch Bewährungsauflagen? Kontaktmail von Herrn Schüller steht oben, am besten hinterlässt Du deine Handy Nr dazu.
    Der Konsum von anderem BtM ausser Cannabis auch ohne Verkehrsbezug reicht schon für den Verlust der FE.
    Auf den Punkt gebracht, besteht dein Problem jetzt hauptsächlich darin, dass die Haarprobe wegen fehlender Länge nicht erstellt werden kann?
    Es gibt Labore, die mit besonderen Verfahren auch bei kurzem Haar Ergebnisse liefern können. Bei sehr kurzen Haaren ist möglich, Haare von verschiedenen Stellen am Kopf zu kombinieren, um die erforderliche Haarmenge zu erhalten. Darüber hinaus kann Körperhaar als Ersatz für Kopfhaar verwendet werden. In den seltenen Fällen, dass kein Haar entnommen werden kann, können auch mehrere kurzfristig einbestellte Urintests durchgeführt werden.
    Ich wünsche Dir viel Erfolg, wenn Du weitere Hilfe brauchst, meld Dich

  • #496

    Mandy (Montag, 21 November 2016 12:28)

    Hallo Bukem, danke für die Antwort auf meine Nachricht #485.
    Er hatte 6 cm abgegeben und wir sind davon ausgegangen dass es schon raus wäre. Wie gesagt letzter Konsum war ende März und die Haarprobe im Oktober....
    Nochmal meine Frage, wie sieht es mit küssen aus? Wandert es bei dem geküssten auch in die Haare wenn beispielsweise ich eine Nase ziehe?

  • #497

    Thorsten (Dienstag, 22 November 2016 21:31)

    Hallo und danke erstmal für die Antwort...habe bereits mit Herrn Schuller telefoniert welcher auch sagte, dass das abstinenzjahr nachgewiesen sei aufgrund der b probe, an der die FSST keine Zweifel hatte. Meine Bewährungshelfer akzeptiert den Test ebenso als negativ wie auch das Gericht. Von daher habe ich keinen Stress...jetzt will derbTÜV eben die Haare die ich habe a lso ca 9mm. Werde den Fall morgen mal mit der Behörde besprechen schließlich ist das langsam auch eine erhebliche finanzielle Belastung. Habe heute um Rückruf gebeten, werde gegebenenfalls morgen auch mit euch telefonieren.

  • #498

    Thomas (Freitag, 25 November 2016 16:46)

    Hallo Herr Schüller
    Ich habe folgendes Problem und wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir weiterhelfen können.
    Ich muss meine MPU wegen Cannabiskonsum machen und habe meine Abstinenznachweise für ein halbes Jahr vom 10.3.16 bis zum 10.9.16 per Urinscreenings geführt. Leider warte ich seitdem auf die Bestätigung des Straßenverkehrsamtes zur Wiederteilung des Führerscheins, welche die Vorraussetzung zur Festsetzung des MPU Termins ist und habe nach Recherche erfahren das ich bis Anfang Dezember auf eine Antwort warten muss.
    Nun habe ich leider das Problem das die Abstinenznachweise lediglich bis zum 10.01.16 (4 Monate) gültig sind weshalb ich höchstwahrscheinlich nochmal einem freiwilligen Haartest (Nochmal Urintests wären zu teuer und länger dauern) unterzogen werden muss, um die Nachweisbarfreie Zeit zu überbrücken.
    Ich habe am 22.10.16 zwei "Lines" Kokain genommen obwohl ich seit dem 01.01.16 keine Drogen mehr konsumiert habe. Meinen Sie, dass diese Menge(2 Lines= ca. 100mg) an Kokain bei einem Haartest im Januar nachweisbar sein kann ?
    Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe!

  • #499

    Thomas (Freitag, 25 November 2016 16:50)

    Korrektur:
    Abstinenznachweise sind bis zum 10.01.2017 gültig nicht 2016. Sorry!

  • #500

    Bukem (Freitag, 25 November 2016 18:07)

    @Thomas: Ganz ehrlich: Wtf? Wieso machst Du das, wenn Du nicht nur weisst, dass Dein Verfahren noch läuft und Du bereits ein halbes Jahr abstinen warst? Klar ist das nachweisbar, spätestens einen Mnat nach Konsum nach Ende der Einwachszeit. Ab ans Telephon und Herrn Schüller asap kontaktieren und hoffentlich noch was retten.
    Der Konsum von allem anderen BtM ausser THC auch ohne Verkehrsbezug reicht schon so zum Verlust der FE. Ehrlich, ich höre hier viel unnötiges und Du liegst derbe weit vorn. Viel Glück

  • #501

    Paula (Dienstag, 29 November 2016 19:53)

    Hallo Bukem,
    zuletzt schrieb ich Dir hier am 14.07.2016....
    Nun sind 5 Monate vergangen und wir haben bis letzte Woche nichts, was den Fall meines Mannes betrifft gehört. Nun war er heute beim Anwalt, da ihm nun endlich die Akte vorliegt.
    Durch das Gespräch mit dem Anwalt sind wir jetzt wieder sehr verunsichert. Mein Mann gab ja damals im Verhör zu, dass wir beide regelmässig rauchen. Der Anwalt meinte, dies könnte uns beiden nun zum Verhängnis werden und uns unsere FE kosten! Angeblich würde der Richter die Aussagen auf den regelmässigen Konsum beachten und damit würde ihn ein höheres Strafmaß erwarten. Mein Mann konnte der Akte heute entnehmen, dass er bereits seit März beobachtet wurde. Es wurden 7 Treffen mit dem Verkäufer aufgelistet, mit Datum, Ort und Uhrzeit. In 6 Punkten stand jeweils das kürzel "n.b." dahinter. Unter 7. wurden dann die 25g aufgeführt, die im Juli bei ihm gefunden wurden. Das alles lässt unseren Anwalt schlussfolgern, dass
    1. eine hohe Geldstrafe zu erwarten ist, weil der Richter im Urteil sicher die letzten 12 Monate be/- verurteilt,
    2. die Führerscheinstelle umgehend aufgrund der Aussage meines Mannes seine FE umgehend für 6 Monate einzieht
    3. ärztliche Gutachten angefordert werden
    4. wahrscheinlich aufgrund der Aussagen meines Mannes eine Bewährungsstrafe zu erwarten ist, auch wenn er "Ersttäter" ist
    5. die Führerscheinstelle aufgrund der Aussage meines Mannes ebenso bei mir ein ärztliches Gutachten fordert und meine FE ebenfalls eingezogen werden kann.
    Ich bin mir nicht sicher ob wir tatsächlich gut vertreten sind mit unserem Anwalt. Es ist schon komisch, dass wir die Kosten bisher an ihn zahlen mussten, obwohl wir rechtschutzversichert sind. Die Maßnahmen gegen mich können doch ohne jeglichen, rechtsmässigen Beweiß (ausser dieser einen Aussage meines Mannes) garnicht eingeleitet werden, oder?
    Auch das finanzielle Strafmaß, der Anwalt sprach von 2700€ finde ich sehr hoch. Zumal mein Mann der Alleinverdiener ist (2000€ brutto mntl). Unsere große Tochter ist meine Nichte und Pflegekind. Wir bekommen für sie Pflegegeld vom JA. Auch das würde angeblich angerechnet werden. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Pflegegeld vom JA für den Pflegling überhaupt nicht angerechnet werden darf.
    Grundsätzlich überlegen wir nun, ob es nicht ratsam ist, den Anwalt zu wechseln. Die Aussagen von ihm verunsichern uns zu tiefst und wir haben das Gefühl, dass die Vertretung in unserem Fall nicht ganz sein Fachgebiet ist, mit dem er tgl Umgang hat.
    Ich hoffe, Du kannst uns helfen unsere Fragen, Bedenken, Sorgen und Unklarheiten zu klären.
    Vielen Dank und liebe Grüße von Paula und Paul.

  • #502

    Paula (Dienstag, 29 November 2016 20:01)

    zu meinem Beitrag #501 möchte ich gern noch hinzufügen, dass wir seit 07.07.2016 nichts mehr konsumiert haben.
    Mein Mann Paul geht seit Juli alle 4 Wochen zum Friseur und trägt seitdem einen 6mm Kurzhaarschnitt.
    Wie lange können denn die Blutnachweise positiv sein bei Langzeitkonsumenten?
    LG Paula und Paul

  • #503

    Bukem (Dienstag, 29 November 2016 20:37)

    @Paula: Ja, ich erinnere mich an Deine Geschichte und habs grad nochmal nachgelesen. Das klingt tatsächlich in mehrfacher Hinsicht recht bizarr. Ob Eure Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, weiss ich natürlich aus dem Stehgreif auch nicht. Was der Kollege inhaltlich sowohl zum Strafverfahren als auch zu etwaigen Konsequenzen der FE-Behörde sagt, kann ich hier nicht nachvollziehen. Mag durchaus sein, dass Du da richtig liegst. Passiert leider häufiger..
    Wenn Du magst: Herr Schüller ist natürlich bundesweit tätig. Bitte Mail mit Kontaktdaten und RückrufNr an kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #504

    Paula (Dienstag, 29 November 2016 21:21)

    Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Wir fühlen uns beide durch deine Antwort sehr in unserem denken bestätigt, was den Verteidiger meines Mannes vetrifft. Dieser will nun eine Stellungnahme an Gericht schreiben. Dieser Punkt ist der Einzige, der meinen Mann verunsichert. Ich möchte schon lange, dass er den Anwalt wechselt. Und mir scheint RA Schüller wirklich mehr als kompetent zu sein.

  • #505

    Sebastian (Mittwoch, 30 November 2016 11:58)

    Hallo also ich habe folgendes Problem ich habe Urin Screenings gemacht und die waren bis auf einer alle negativ. Ich habe aber nicht konsumiert. Es geht sich um Amphetamine. Bin aber bei einem Kollegen damit in Kontakt gekommen da ich vollidiot ihm geholfen habe das scheiss Zeug ab zu packen. Daher muss der Test auch positiv ausgefallen sein. Meine frage ist ob ich auch dann in den haaaren positiv darauf sein werden ohne konsumiert zu haben.
    Lieben Gruß

  • #506

    Andrej (Mittwoch, 30 November 2016 16:59)

    Hallo Herr Schueller muss zur Haaranalyse und wollte wissen ab wann man den Konsum wo 3 Nasen Amphetamin nachweisen kann. Und wenn ja ab welchem Zeitraum???
    Ich habe dies ein mal Probiert und auch nur um zu wissen die das ist. Gefallen hat es mir nicht aber das bringt mir leider jetzt auch nicht mehr.
    Lieben gruß

  • #507

    Chris (Mittwoch, 30 November 2016 19:00)

    Hallo muss für die mpu Haaranalysen machen wegen Alkohol. Bin seit 2 Monaten E Zigaretten Raucher und so viel ich weiß ist in dem liquid auch Alkohol enthalten. Kann das zur positiven Haarprobe führen wenn ich weiter E Zigarette rauche?
    Lg

  • #508

    Harris (Mittwoch, 30 November 2016 21:41)

    Hallo Herr Schüler,
    ich wurde in einer gans normalen verkehrkontrolle im August 2016 angehalten und sollte urintest abgeben den ich verweigert habe. dann wurde ein bulttest angeordnet und durch geführt mit dem ergenis 27ng/ml und thcooh 87 ng/nl.
    habe keine aussage gemacht wegen konsum ich wahr noch nicht verher aufällig gewesen und habe gesagt das ich nicht konsumiert habe und auch kein alkohol getrunken habe, aber urintest war positif und dan blutkontrole.
    am 28.11. kam Post von führerscheinstelle das ich den lappen abgeben muß inerhaln von 2 wochen und darf ab sofort nicht mehr autofahren.
    ich brauche das auto um auf meine Arbeit zu fharen um meine mite und famile zu ernehren. bitte können sie mir Helfen bei erhalten meines führerschien habe biaher nicht aufgefallen und möchte das auch nicht mehr machen.
    brauche dringend ihre hilfe was kann ich da am besten machen um ruaszukommenvon diese angelegenheid.
    vilen dank für ire antwort und hilfe,
    Harris

  • #509

    Harris (Mittwoch, 30 November 2016 22:12)

    was ich noch sagen wolle sehr coole seite hier und vielen dank das sie denn leueten helfen und antwort geben.

  • #510

    Jones (Mittwoch, 30 November 2016 22:20)

    danke bukem ich liebe sie wirklisch

  • #511

    ichbins (Freitag, 02 Dezember 2016 22:05)

    Kann etwas peinlicher sein, als ein "Strafverteidiger", der der deutschen Sprache nicht mächtig ist? Eine Standarte bekommen sie ab dem Titel Konsul, bis dahin würde ich "Standard" verwenden...
    "Wird bei einer durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Haaranalyse nur auf die Droge analysiert, wegen der ich auffällig geworden bin? Nein, es wird standartmäßig auf die oben genannten Substanzen mitgeprüft - auf jeden Fall also auf die "Klassiker" wie Heroin, Kokain, Speed, MDMA."
    Wikipedia sagt dazu:
    "Standart
    Standart bezeichnet:

    eine bulgarische Zeitung, siehe Standart (Zeitung)
    eine Dampfyacht der Kaiserlich Russischen Marine, siehe Standart (Yacht)
    eine in den 1970er Jahren entstandene Bildserie des Künstlers A. R. Penck (Ralf Winkler)
    eine häufig vorkommende Falschschreibung des Begriffs Standard"
    http://standart-standard.dassdas.com/

  • #512

    Bukem (Samstag, 03 Dezember 2016 10:49)

    @ichbins: Danke für den gewohnt freundlichen Hinweis. Ich persönlich finde es immens beeindruckend, zur Untermauerung der eigenen Allgemeinbildung auf Wikipedia verweisen zu müssen. Vielleicht stecken wir hier mehr Zeit in die Betreuung der Ratsuchenden als in die Kontrolle offensichtlicher Flüchtigkeitsfehler. Aber heutzutage ist es wohl so, dass manche eben grundsätzlich lieber nörgeln.
    Hätten Sie geschwiegen, hätte ich Sie für einen Philosophen gehalten. Sie verstehen bestimmt. Auch ohne Wikipedia

  • #513

    Bukem (Samstag, 03 Dezember 2016 10:53)

    @Sebastian: Das kann so eigentlich nicht hinkommen. Eine externe Verunreinigung der Haare ist grds möglich, wichtig ist dann der Nachweis, dass keine Metaboliten vorliegen, die eben die körperliche Verarbeitung nach Konsum bestätigen. Meld Dich bitte bei Herrn Schüller, hier brauchst Du wohl einen Anwalt, der sich Deine Akte holt.

  • #514

    Bukem (Samstag, 03 Dezember 2016 11:00)

    @Andrej: Nachweisbar ist im Haar alles nach Ende der sog. Einwachs-Zeit ca ein Monat nach Konsum. Und dann solange, wie Du dein Haar in deiner Länge behälst. Ist ja ein riesen Zeitspeicher. Das Haar wächst ca 1 cm pro Monat. Wann musst Du zur Haaranalyse? Und warum, zur Hölle, konsumierst Du, wenn Du das schon weisst?

  • #515

    Bukem (Samstag, 03 Dezember 2016 12:45)

    @Chris: Ganz ehrlich keine Ahnung. Habs gegoogelt und nur fragwürdige Foren-Einträge gefunden, auf denen ich nicht aufbauen möchte. Im Zweifelsfall lass es bitte sein. Ob Ethanol oder Propylengykol vollständig verdampft werden, kann ich nicht sagen. Lass es lieber sein und teil das vorsichtshalber den Gutachtern mit

  • #516

    Bukem: (Samstag, 03 Dezember 2016 12:48)

    @Harris: Bitte sofort per Mail bei Herrn Schüller melden unter kontakt@strafverteidiger-schueller.de und schreib die Handy-Nr dazu. Mehr kann ich Dir vorher nicht sagen, hier muss zunächst Deine Akte eingesehen werden. Ist schon Ernst alles, hast Du ja schon gemerkt. Alles Gute

  • #517

    Andrej (Samstag, 03 Dezember 2016 19:44)

    Hallo Bukem also ganz oben im Text steht doch das ein intensiverer Konsum stattfinden muss bis es zum nachweis von Anphetamin kommen kann in den Haaren. Trifft dies jetzt zu oder nicht??? Habe von der haar Analyse erst später erfahren und habe sie 5 Tage nach dem Konsum abgegeben.
    Lieben Gruß und danke für die Antwort.

  • #518

    Bukem (Montag, 05 Dezember 2016 19:43)

    @Andrej: Du kannst jetzt eh nichts ändern..drei Nasen sind schon ein intensiverer Konsum, wenn die Abgabe wirklich fünf Tage nach dem Konsum war und nur die Haare getestet worden sind, dann siehts gut aus

  • #519

    Manolo725 (Dienstag, 06 Dezember 2016 00:52)

    Hallo,
    ich müss ein Ärztliches Gutachten bis zum 15 Februar 2017 machen.
    Die FSST fordert eine Haaranlayse und evtl am Untersuchungstag eine Urinprobe( so steht es im schreiben). Meine haare sind zurzeit 5 cm lang und ich habe leider am 30 juni das letzte mal eine halbe extasy genommen. wenn ich jetzt die haare vor dem termin auf 3 cm kürzen lasse dürfte doch nichts mehr nachzuweisen sein oder?

    Danke schon mal im vorraus

  • #520

    Manolo725 (Dienstag, 06 Dezember 2016 21:54)

    Nur noch zur info ich komme aus bayern

  • #521

    PHP (Dienstag, 06 Dezember 2016 22:19)

    Hallo,
    Es dauert ca. 2 Wochen von Konsumzeitpunkt an, bis die Droge im Haar nachweisbar ist.
    So steht es oben im Text !!!
    Ist das verallgemeinert ? Ich wüsste gerne wie das mit Amphetamin ist ?

  • #522

    Bukem (Mittwoch, 07 Dezember 2016 23:48)

    @Manolo725: Ja, grds schon. Allerdings solltest Du vorab klären, bei welchem Institut das machen lässt, manche können auch mit sehr kurzem Haar arebiten, andere nicht. Wenn Du Pech hast, bleibst Du bei Nichtdurchführbarkeit der Probe auf den Kosten sitzen und hast auch noch die Konsequenzen der Nichtbeibringung der Untersuchung zu tragen, sprich Entzug der FE

  • #523

    Bukem (Mittwoch, 07 Dezember 2016 23:51)

    @PHP: Wo steht was von zwei Wochen? Ich persönlich geh von ca 4 Wochen aus. Würde es bei Dir einen Unterschied machen? Dann meld Dich bitte bei Herrn Schüller, denn hast Du ein Problem. Mail steht oben, hinterlass ne RückrufNr

  • #524

    Manolo725 (Montag, 12 Dezember 2016 00:36)

    Ich muss das gutachten beim tüv süd machen. die können mir doch nicht die Fahrerlaubnis entziehen bloß weil ich zu kurze haare habe ?!

  • #525

    Janice (Montag, 12 Dezember 2016 15:42)

    Hallo,

    Ich hatte Ende August eine Verhandlung wegen BtmG Verstoß und unter anderem 1 Jahr Haarscreenings bekommen.
    Jetzt kam wohl das Ergebnis und alles was ich bekommen hab ist ein Brief in dem Steht, dass ich 2 Wochen in Arrest müsse weil ich gegen meine Screening-Auflagen verstoßen hab.
    Außerdem einen Termin bei dem Richter bei dem ich die Verhandlung hatte.

    kann ich gegen das Ergebnis Einspruch erheben ?
    Ich habe kein Ergebnis bekommen, eben nur diese schreiben.
    Außerdem bin ich zu 100 Prozent sicher nach der Verhandlung nichts mehr genommen zu haben. In der Nacht zur Verhandlung hab ich gegen die Aufregung noch gekifft, können die mich wirklich deshalb für 2 Wochen in Arrest stecken oder kann ich dagegen klagen ?

    mich interessiert ausserdem, was ist wenn mein Freund kifft und ich mit ihm zusammen wohne. wächst das "Passivrauchen" ein, und sehen die das Ergebnis dann als hätte ich selbst geraucht ?


    danke für die Hilfe schonmal !!

  • #526

    can (Dienstag, 20 Dezember 2016 12:32)

    wie sieht es aus bei einer dauerwelle wird die analyse verfälscht oder ?
    wie sieht bei der sache aus ?

  • #527

    Floox (Dienstag, 20 Dezember 2016 16:50)

    Hallo, hier mein Fall:
    Vor 3 Monaten wurde ich angehalten. Ich musste einen Drogentest machen und die Beamten haben Betäubungsmittel in meinem Urin entdeckt. Mir wurde ein 1 Monatiges Fahrverbot erteilt welches jetzt auch wieder abgelaufen ist. Gestern kam ein Brief in dem stand, dass ich nun ab 3. Januar.2017 meinen Führerschein nochmals abgeben muss und 1 Jahr abszinet bleiben muss. Ich bin nur sehr selten in meiner Heimat und muss deshalb Haarscreenings durchführen lassen.

    Mein Problem ist, dass ich die letzten Monate sowohl THC wie auch andere Drogen konsumiert habe. Nicht ständig aber ab und zu. In 3 Monaten soll ich meine erste Haarprobe abgeben... meine Frage ist nun, Ab wann wird von den zuletzt konsumieren Substanzen nichts mehr in die Haare übertragen? Bzw ab wann zähle ich als "Clean" ?

    Was ist wenn der Test scheitert obwohl die Abbauprodukte noch von meinem vorherigen Konsum stammen?

    Kann mein vergangener Konsum (der in meinen langen Haaren gelesen werden kann) zukünftig noch gegen mich verwendet werden oder zählt die Analyse der MPU erst ab dem Zeitpunkt wo ich mich entscheide "Clean" zu sein?

    Fragen über fragen, ich hoffe ich habe das einigermaßen sauber formuliert..
    Besten Dank schonmal!

  • #528

    Steffen (Donnerstag, 29 Dezember 2016 09:01)

    Hallo,
    Ich habe am 16.1. Meine mpu und am 3.1 die 2. Haaranalyse
    Mein Problem ist die erste Analyse war am 16.6 und somit ist die 2. Analyse um 2 Wochen zu spät
    Mir wurde immer vom tüv gesagt dass ich die zweite am Tag der mpu machen kann, daran hat aber wohl keiner daran gedacht dass ich die mpu erst im Januar machen kann
    Ist das sehr schlimm wenn sie 2 Wochen zu spät ist?
    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen

  • #529

    Paul (Mittwoch, 04 Januar 2017 14:26)

    Hallo,
    Ich habe ein Haarscreening für Alkohol und Btm durchführen lassen für meine bevorstehende mpu. Alkohol negativ, Btm auch alles negativ bis auf THC 0,02 cut off o,o2.
    Ich weis das klingt immer unglaubhaft aber ich kann mit Gewissheit sagen das ich nichts konsumiert habe. Auch aus solchen Räumlichkeiten habe ich mich fern gehalten. Dieser Wert ist ein Schlag ins Gesicht.
    Habe ich denn überhaupt eine Chance bei der MPU mit einem solchen Wert?

  • #530

    Ryckers007 (Mittwoch, 04 Januar 2017 18:36)

    Hallo, ich habe 2009 meinen Führerschein nach MPU wegen Cannabis Konsum gemacht und habe ihn bereits nach 7 Monaten wegen Cannabis Konsum wieder abgeben müssen. Nun möchte ich dieses Jahr meinen Führerschein wieder bekommen. Aber 2009 habe ich dann noch ein Kfz ohne Führerschein unter Alkohol (2.3 Promille und THC) geführt. Was muss ich erwarte, wie lange muss ich Abstinenz nachweisen von Alkohol und THC?

  • #531

    Batin (Donnerstag, 05 Januar 2017 21:26)

    Ich habe mal eine ganz kurze Frage. Wird bei der MPU verlangt, dass man den Hausarzt von der Schweigepflicht entbindet?

  • #532

    Bukem (Freitag, 06 Januar 2017 08:39)

    @alle, die restlichen Fragen kommen spä dies WE dran.

    @Batin: Nein. jedfs meines Wissens nach nicht

    @Ryckers007: Du solltest Dich auf 12 Monate einstellen, die wesentliche spannendere Frage ist die der psychologischen Bewertung im MPU Verfahren. Du wirst nämlich nur dann bestehen können, wenn Du Dich intensiv mit Dir und deinem Verhalten auseinandersetzt und Gründe hast, was damals schief lief und wie Du das heute vermeiden kannst. Sonst wird das nichts..Wenn Du da Beratungshilfe brauchst, denn die meisten fallen deswegen durch, Abstinenznachweis kann ja jeder, meld Dich bei Herrn Schüller unter obigen Kontaktdaten

  • #533

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 06 Januar 2017 18:20)

    @Batin: Nein. Wie kommst Du darauf?

    @Steffen: Verfristungen sind immer schlecht. Stimme das mit der Fahrerlaubnisbehörde ab, um Ärger zu vermeiden....

    @Can: Das mit der Dauerwelle wäre mir neu...

  • #534

    Bukem (Samstag, 07 Januar 2017 19:03)

    @Manolo: Doch, wenns schlecht läuft, ja, dann können die das

    @Janice: Ich befürchte, wir brauchen deutlich mehr Details. Ist das ein Strafverfahren? Bist Du u.U. jugendlich? Ohne nähere Infos kann ich nichts sagen, allerdings klint es so, als ob Du richtige anwaltliche Hilfe brauchst, nicht nur eine Antwort hier, sondern einen Strafverteidiger. Meld Dich bitte

    @Floox: Ziemlich unklug, weiter zu konsumieren, aber das weisst Du vermutlich bereits..Steht eigentlich alles oben im Artikel: Die Einwachszeit der Substanzen dauert ca einen Monat ab Konsum. Rechnerisch bedeutet jeder Monat ca einen cm Wachstum des Haares. es liesse sich also nachweisen, wann nachgewiesene Substanzen im Haar konsumiert worden sind. Dennoch würde ich das Risiko vermeiden und die Haare kürzen, THC Konsum ist das eine, alles andere BtM bedeutetauch nachträglich den Verlust der Fahreignung. Von dem anderen BtM weiss die Behörde noch nicht?

  • #535

    Bukem (Samstag, 07 Januar 2017 19:14)

    @Paul: Da bin ich mir nicht sicher, am sinnvollsten wäre eine kurze Mail von Dir an Hr Schüller mit RückrufNr und ein kurzes und überschaubar kostenpflichtiges Beratungsgespräch

  • #536

    Hako (Sonntag, 08 Januar 2017 20:37)

    Hallo alle zuassamen wurde mit 0,2 Amphetamine erwischt aber nicht am Steuer dann müsste ich mein Lappen abgeben nun habe ich des nur ein paar mal genommen und nach der Sache mit der Polizei habe ich es nicht mehr gemacht ist schon ein Jahr her, jetzt muss ich Urin Test und haartest abgeben geht das überhabt das die beides verlangen?? Habe aber nach der Sache schon paar mal geraubt jeden Tag 1-2 Tüten mariuhana dann wider halbes Jahr nichts geraucht weil im Ausland war nun als ich wider nach deuschland bin habe ich wider geraucht aber weniger wie davor also 1-2 Tüten mariuhana das gib ein Monat so weiter und danach also jetzt vor 2 Monaten habe ich mein letze Tüte geraucht, ist jetzt noch was nachweisbar ?

  • #537

    Hako (Sonntag, 08 Januar 2017 20:42)

    und noch was ich fange nach 12 Monaten an mit meine mpu und habe derzeit eine glatze und jetzt lasse ich es wachsen bis halbes Jahr dan wider eine glatze dan halt nicht mehr abrasieren dann sind die schon 6 cm lang ??? Dan kan ich die mpu oder ?

  • #538

    Paul (Montag, 09 Januar 2017 17:28)

    Ich habe eine Frage. Ich mache gerade führerschein ,mein erster! .2002 wurde ich verurteilt wegen Heroin. Jetzt will führerscheinstelle ein Beweis das ich frei von Heroin bin durch ein Haar test,bin aber Substituirt mit subutex. Die Führerscheinstelle hat aber betont das die nur Heroin negativ haben möchte. Wie soll ich vor gehen am besten.

  • #539

    ... (Dienstag, 10 Januar 2017 17:09)

    können auch haar Extensions analysiert werden ?

  • #540

    Siggi (Dienstag, 10 Januar 2017 21:07)

    Hallo,
    Ich habe folgendes Problem.
    Im Juli 2016 wurde mir nach einer Verkehrskontrolle der Führerschein entzogen, da 1,35 Promille festgestellt wurden.
    Anfang März wäre die Sperrfrist aufgehoben. Führerscheinantrag, Führungszeugnis und Sehtest bereits bei der Behörde eingereicht.
    Vorab erhielt ich im Oktober 2016 ein schreiben der Kripo, in dem steht, dass sie gegen mich ermitteln, wegen allg Verstoß Btmg mit Kokain. Warum, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es gibt auch noch kein weiteres schreiben.
    Allerdings schrieb die Führerscheinstelle, dass sie auf Grund dieser Ermittlung im ersten Moment Zweifel an meiner Fahreignug sieht und den Antrag erst einmal nicht weiter bearbeiten kann.
    Ist dies denn so rechtens?
    Für mich steht mein Job auf dem Spiel.
    Im schlimmsten Fall bin ich arbeitslos, trotz Unschuld, da sich die Erteilung des Führerscheins auf ungewisse Zeit verzögern kann.
    Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  • #541

    julia (Samstag, 14 Januar 2017 12:30)

    Hallo ich muss eine haaranalyse machen und hab seit 2 tagen aufgehòrt zu rauchen...wie lange kann man zuruckverfolgen das ich geraucht habe...hilfe...
    Danke

  • #542

    Walter (Montag, 16 Januar 2017 23:08)

    Habe 2015 eine Vorladung bekommen, da meine Adresse 2014 bei einem Händler im DN gefunden wurde. Wollte die Vorwürfe direkt selbst klären, dann glücklicherweise doch einen Anwalt befragt und beauftragt. Das EV wurde 2015 eingestellt, da offensichtlich jemand meinen zugänglichen Briefkasten genutzt hat. Jetzt, weitere 1,5 Jahre später, kommt die Fahrerlaubnisbehördeund bittet um eine Stellungnahme. Das soll doch auf eine MPU hinauslaufen. Die Frist endet erst in einer Woche. Ich könnte zwar jederzeit einen Test machen lassen, da ich nicht konsumiert habe. Aber aufgrund den oft geschilderten widersprüchlichen Testergebnissen, meine Fahrerlaubnisse aufs Spiel setzen.
    Also wieder gleiches Spiel, den hier auch lieber den Vortritt lassen?
    Danke schon mal für eine kurze Antwort.

  • #543

    Timo (Donnerstag, 19 Januar 2017 08:45)

    Hallo :)

    Mir droht eine MPU wegen Cannabiskonsum, bin zwar noch mit meinem Anwalt dran auf Erstkonsum zu pledieren, jedoch ist das betreffende Straßenverkehrsamt extrem stur und die Chancen stehen, trotz eines Zeugen!!!, eher schlecht(laut Erfahrungswert meines Anwalts).
    meine Frage: wenn ich tatsächlich eine MPU wegen gelegentlichem Cannabiskonsums erhalte, wird dann auf LSD getestet? Ich lese fast überall nein, jedoch möchte ich mich nochmal vergewissern.

    Vielen Dank und Lieber Gruß

  • #544

    Kayo (Donnerstag, 19 Januar 2017 21:22)

    Hallo.
    Ich habe 6 urinscreening in den letzten 9 Monaten gemacht.also 2 wären noch zu machen.hatte meine MPU,pychologe meinte ich hätte bestanden,mit Auflage die 2 Mal Urin noch abzugeben.jetzt kam ein Anruf, nach 9tagen das ich eine Haarprobe bis Ende Februar abgeben soll.Mein Problem jetzt ist dass ich nur noch 0,1mm Haarlänge habe.die Wachsen wenns gut läuft nur 1cm im Monat.Was passiert jetzt? Danke im voraus p.s die 9monate urinscreening langten ihr nicht wollte das ich die 12monate fertig mache. Mit urinscreening! Jetzt der Anruf Haarprobe verstehe das nicht! Danke ihnen

  • #545

    Faouzi (Dienstag, 24 Januar 2017 16:28)

    Hallo mal ne Frage ich fasse mich kurtz Polizei kontrolle blut Abnahme positiv kokain und thc hab es aber nicht konsumiert oder der gleiche daraufhin eine Haarprobe machen lassen 6 cm und auf alles negativ wie ich es mir schon dachte was nun führerschein musste ich abgeben ...lg

  • #546

    Kaywin (Dienstag, 24 Januar 2017 17:34)

    Ich hab mal eine Frage, muss ein ärztlliches gutachten machen wegen der Fahrerlaubsnisbehörde, jetzt steht in dem Brief den ich bekommen habe "Zum Umfang der Untersuchung gehören eine Haaranalyse und/oder zwei drogenscreenings"
    jetzt stellt sich mir die Frage ob ich mir aussuchen darf ob ich urintests abgebe oder eine haaranalyse mache? dürfen die beides von mir verlangen oder suchen die sich das aus ??

  • #547

    Line (Donnerstag, 26 Januar 2017 09:36)

    Hallo ich musste durch das Gericht eine Haaranalyse machen, wo ich auf Drogen und Alkohol getestet wurde.
    Ich bin November 2015 schwanger geworden und stille jetzt immer noch.
    Mein Alkoholtest ist Positiv, obwohl ich Keinen Alkohol trinke!
    Wie kann das sein und warum passiert so etwas schlimmes, ich werde als Lügner dargestelt.

  • #548

    Michael (Samstag, 28 Januar 2017 09:14)

    Hallo,
    Ich habe 2015 meinen Führerschein wegen Alk verloren dann Anfang 2016 mit dem Screening angefangen welches ich im Dezember beendet habe. Vor einer Woche wurde mir vom Straßenverkehrsamt mitgeteilt das ich noch eine Drogenabstinenz nachweisen soll, dies möchte ich nun mit einer Haarprobe erledigen.
    Mein Problem ich hab am 5 November 2016 das letzte mal Thc konsumiert (andauernder Konsum 4 wochen ca. alle 3 Tage ).
    Mitte Dezember hab ich mir die Haare geschnitten auf 2-3mm seit dem nicht mehr (momentane Haarlänge 24mm).
    Meine Frage ist dieser Konsum noch in den Haaren nachweisbar?

    Vielen Dank schonmal für eine Antwort.

  • #549

    fil (Dienstag, 31 Januar 2017 09:28)

    Ich habe seit ca. 5 jahren kein THC mehr konsumiert und seit ca. 4 Jahren keine andere Drogen. Meine erste Haaranalyse war wiee erwartet ,,negativ,, nun die große enttäuschung: meine 2 ten Analyse war ,,positiv,, auf THC. geringe Mengen. Ich hatte keine Post nach Hause erhalten und durfte gestern kurzen Blick reinverffen (AVUS). Ich bin so unentlich von diesem Befund nttäuschT UND FÜHLE MICH VERARSCHT. 400 Euro weg und das ganze nochmal von vorne obwohl ich nichts mehr mit drogen zu tun habe.

  • #550

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 31 Januar 2017 16:17)

    @alle: Ich bitte um etwas Geduld, die Fragen werden in Kürze beantwortet...

  • #551

    Daniel (Mittwoch, 01 Februar 2017 12:59)

    Koennen sie mir den Namen des Wissenschaftlers nennen, der festgestellt hat das Haare auch von aussen kontaminiert werden koennen?

  • #552

    Daverino (Donnerstag, 02 Februar 2017 00:50)

    Hallo,

    Um meinen FS( entzogen wegen fahren unter Einfluss von Cannabis) wieder zu bekommen entschied ich im November 2015 meine Abstinenz mittels Haaranalyse nachzuweisen. Mein letzter Konsum Mai 2015.
    Resultat: aktives thc 0,2 nq/mg.
    Da ich ab und zu Tabak durch eine Bong geraucht habe die auch zum Rauchen für Cannabis verwendet wurde, dachte ich das es daran lag.

    Zweiter Versuch im März 2016. War mir sicher es klappt. Zehn Monate bzw. sieben Monate (abzüglich drei Monate wo thc noch ins Haar wächst)ohne jeglichen Konsum waren ja vergangen. Tabak durch Bongs zu rauchen hatte ich ebenfalls eingestellt. Räumlichkeiten in denen geraucht wurde habe ich gemieden bzw schnellstens verlassen.
    Resultat: aktives thc 0,48 ng/mg. Konnte mir nicht erklären warum! Da die Kosten der Rückstellprobe ebenfalls ca 200 euro kostet und das Resultat ja weit über dem cut off Wert lag, wollte ich nochmal bisschen Zeit vergehen lassen, um dann endgültig meine ersten sechs Monate Abstinenz nachweisen zu können.

    Dritter Versuch Januar 2017. Jetzt aber! Kann ja nichts mehr schief gehen!
    Resultat: aktives thc 0,60 ng/mg. Weiss nun auch nicht mehr weiter. Liegt es daran das ich seit meiner Abstinenz an Körpergewicht zugenommen habe(20 kg)? Ist es der Körperkontakt mit Personen die konsumieren? Oder stimmt was mit dem Labor nicht?
    Soll ich den Carbonsäurewert der Rückstellprobe überprüfen lassen?
    Wenn der negativ ist, ist dann auch eine Abstinenz nachgewiesen?
    Wenn ja, wie würde sich das dann später bei meiner mpu auswirken?
    Andernfalls bleibt mir ja nur der Weg mittels Urinscreening. Da habe ich allerdings auch bedenken. Komme dann sicher in Erklärungsnot falls angesprochen wird warum drei mal eine HA positiv war...
    LG Daverino

  • #553

    Vadim (Freitag, 03 Februar 2017 14:19)

    Guten Tag Bukem,
    Guten Tag Herr Schuller
    Es wäre sehr nett wenn Sie sich meiner Angelegenheit annehmen.

    Im Juli 2014 wurde ich angehalten mit Kokain im Blut.
    November 2014 wurde ich per Gericht aufgeforfert meinen Führerschein für einen Monat abzugeben + 500,- Geldbuße.
    Da mein Anwalt immer wieder Einspruch erhebte zog sich die Angelgenheit bis Mai 2016.
    Meinen Führerschein erhielt ich nach dem Monat nicht zurück denn nur einen "vorläufigen" und ich sollte nun zur "Medizinisch - psychologischen Fahreignungsbegutachtung". Der Termin fand im Juni 2016 statt. Auf Rat meines Anwalts habe ich einen Verkehrspsychologen aufgesucht. Dieser teilte mir mit dass er den Termin für die MPU verschieben wird. Das hat er anscheinend nicht getan denn prompt erhielt ich Post, mein Führerschein sei nicht mehr gültig und ich müsse nun Abstinenz nachweisen.
    Nun habe ich im Oktober 2016 eine Haarprobe abgegeben und das Ergebnis fällt schlecht aus.
    6 cm Haarprobe
    Cocain 0.16 ng/mg
    Benzoylecgonin 0.07 ng/mg
    Ich selbst konsumiere seit Januar 2016 gar nicht!!!
    Allerdings hatte ich in der Zeit ab und an Geschlechtsverkehr mit einer Dame, die Kokain schnupft...
    Kann es sein dass diese Dame mich "angesteckt" hat übers Küssen und dem Geschlechtsverkehr?

    Vielen Dank im vorraus
    Vadim

  • #554

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 03 Februar 2017 19:49)

    @Vadim:

    Kommt öfter mal vor, dass ein positives Ergebnis gemessen wird trotz Abstinenz, schon ein halbes Dutzend mal gehabt, aber weiß hier mal eine externe Kontamination nach....bei Cannabis ist das möglich, bei Kokain hingegen meines Erachtens nicht. Schon mal eine Zweitprobe gemacht? Haaranalytik ist grütze, sehr fehleranfällig....steig auf Urinproben um, mehr kann man dazu nicht sagen.

    @Daverino: Externe Kontamination möglich, ...evtl Klärung suchen über die Forschung von Prof. Auwärter...ansonsten gilt auch hier: Urinproben vorziehen

  • #555

    Prof. Dr. Hastig (Freitag, 03 Februar 2017 20:03)

    @Daniel: Professor Auwärter aus Heidelberg...

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2015/10/08/thc-nachweis-in-haaren-unsicher-thc-cooh-%C3%BCbertragung-durch-k%C3%B6rperkontakt-entdeckt-sensationelle-forschung-des-uniklinikums-freiburg/

    Äuglein aufmachen hilft :-)

    @Fil...für Dich gilt das gleiche wie Daverio

    @Michael...ich denke, dass das noch nachweisbar sein wird, aber enge Kiste...

    @Line....das kann ich Dir leider nicht beantworten, aber wenn man sich hier so umliest, ist das ziemlich oft der Fall. Keine Ahnung, wo hier der Fehler steckt...

    @Kaywin: In der Regel kann die Urinprobe gemacht werden, wenn die Haare zu kurz sind. Es sei denn, es wurde explizit eine Haarprobe angeordnet. Dann hilft die allseits beliebte Ausrede auch nicht mehr weiter, dass der Azubi beim Frisör Dich mit dem Skinhead von nebenan verwechselt hat und Dir statt der tuntigen Fönfrisor die Frisur für den Besuch beim örtlichen NPD Fuktionärstreffen besorgt hat. Auch der vorgeschobene Ärger mit der Antifa deswegen ("hab schon Stress genug deswegen!") würde dann wohl nicht weiterhelfen....

    @Fauozi: Es heißt kurz (ohne t), Kamerad. Kurtz heißt der Typ von Apocalypse now.... https://www.youtube.com/watch?v=Gv2sSLU8PJk

    Wenn Du eine saubere Haaranalyse hast, dann sollte man versuchen, die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern. Anwalt suchen und den das regeln lassen. Wenn Ihnen kein anderer einfällt, melden Sie sich bei mir. Chancen dürften so schlecht nicht stehen...

  • #556

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 03 Februar 2017 20:10)

    @Kayo...das ist seht unüblich. Screenings mit Urin weitermachen, bitte sofort, es darf keine Lücke entstehen. War das wegen THC? Konsummuster?

    @Timo: In der Regel wird wegen des hohen analytischen Aufwands nicht auf LSD getestet. Die Sache mit dem Einmalkonsum ist je nach Bundesland unterschiedlich. Und wenn nur der dieser feststeht, geht es oft gut aus. Es sei denn, Du kommst aus Schleswig Holstein, dann hast Du die Pappnase auf...wie waren denn die Werte?

    @Walter: Bei Darknet Sachen ist häufig ein ärztliches Gutachten die Folge. Es sei denn, im Strafverfahren in gleicher Sache wurde eingeräumt, dass die Sachen zum Eigenkonsum bestimmt waren. Aber dann könnte immer noch vorgetragen werden, der Konsum sei nur intendiert gewesen. Wurde im Strafverfahren nichts gesagt, ist oft das ärztliche Gutachten die Folge....

  • #557

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 03 Februar 2017 20:23)

    @Julia: 2 - 3 Monate sind THC Metaboliten im Blut nachweisbar und so lange wächst diese Info noch ins Haar. Rückwirkend kann man je nach Haarlänge beliebig lange zurückschauen. Haar wächst 1 - 1,5 cm pro Monat. Hast Du etwa zwei Meter lange Haare, kann zurück blättern in Deiner Drogenhistorie bis kurz nach der Währungsreform Reichsmark Deutschmark....meist werden aber nur 3 - 6 cm genommen...

    @Siggi: Sofort Akteneinsicht nehmen lassen, daneben Maßnahmen ergreifen, die im Zweifel weiterhelfen, den Führerschein zu retten...sofort Konsumstop hinsichtlich aller BtM. Wenn es existentiell wichtig ist: Screeningrogramm anfangen (Abstinenzprogramm bei TüV, Dekra o.ä.). Dazu Verkehrspsychologe. Ich helfe gerne weiter in der Sache. Aber das ist definitiv nichts für die lange Bank. Bitte melden bei Bedarf.

  • #558

    Mr. Dreadlock (Freitag, 03 Februar 2017 20:35)

    @ ... : Klar können Extensions analysiert werden. Man kann auch Socken analysieren. Oder die alten Unterhosen Deines Großvaters. Die Frage ist nur, was dabei rauskommt...ergo: In Extensions werden keine Informationen aus Deinem Stoffwechsel eingespeichert. Es sei denn, Du hast so´ne Art Superextensions, die mit den anderen Haare verwachsen. Das wäre mal eine wirklich abgefahrene Nummer und würde Dich sehr nah an den Nobelpreis für Friseurwissenschaften rücken...

  • #559

    Maria (Samstag, 04 Februar 2017 04:36)

    Hallo, mein Kumpel ist seit letztem Jahr April clean. Hat nun schon das 2. Mal haarprobe abgeben und war positiv zumindest für die mpu, ein wert von 0,05 (weiß nicht genau ab die null nach dem komm war) auf jedenfall wirklich ganz gering. Er hatte oder mit einer was gehabt die noch konsumiert hat (crystal) jedoch nicht wenn er da war. Nun gibt er ihr die Schuld aber selbst zwischen dem ersten Haartest und dem letzten haben sie kaum noch Zeit miteinander verbracht und vielleicht 3 mal miteinander geschlafen. Ich kann mir weiß Gott nicht vorstellen das es daran liegt sondern eher daran weil noch kein ganzes Jahr Rum ist und ich mir sicher bin noch nicht alle Haare komplett raus gewachsen sind zwar ein zweimal bei Friseur war aber die niemals so viel Haare abgeschnitten haben
    Ich habe von Anfang an gesagt rasiere sie dir komplett ab und lass sie nachwachsen schließlich ist es quasi ja bis in die Wurzeln

  • #560

    Dominic (Samstag, 04 Februar 2017 09:34)

    Hallo,

    bei einer Verkehrskontrolle wurden bei mir 11,1ng/ml MDMA und 6,84ng/ml THCCOOH festgestellt. War zwar unter den Grenzwerten aber das LBV hat mir wegen den MDMA die Fahrerlaubnis entzogen.

    Ich war seit dem völlig clean (8 Monate) und habe heute die Ergebnisse meiner Haaranalyse bekommen. Leider wurden 0,13ng/ml THC nachgewiesen. (LC-MS/MS, <0,02 MPU, <0,005 LOQ)
    Das einzige wie ich mir das erklären kann sind meine Mitbewohner. Wenn die mal kiffen machen sie zwar immer das Fenster auf und ich verlass den Raum aber scheint wohl nicht gereicht zu haben... Oder vielleicht passiv Konsum im Club.

    Wie hoch ist meine Chance mit so einer Haar-Analyse die MPU zu bestehen? Weil mir die FA ja eigentlich nur wegen dem MDMA entzogen wurde.

    Was hab ich jetzt noch für Optionen? Haare sind noch dran.

    Vielen Dank

  • #561

    Mr. Pink (Dienstag, 07 Februar 2017 20:48)

    Am Sonntag habe ich das lezte Mal gekiffet. Heute wurde ich angehalten. Aufgrund meiner verzögerten Pupillenreaktion, wurde von der Polizei eine Urinprobe oder Speichelprobe verlangt, die ich beide zunächst verweigerte. Beim durchsuchen meiner Tasche wurde eine Tablette, vermutlich MDMA-haltig, wer weiß schon, was da wirklich drin ist, gefunden, die ich dor schlichtweg im Oktober vergessen habe. Dann habe ich einer Urin- und einer Speichelprobe zugestimmt, die zwar leicht positiv, aber nicht positiv genug für die Anordnung einer Blutentnahme war. Was kann da nun auf mich zukommen? Danke schon mal im voraus.

  • #562

    Bukem (Donnerstag, 09 Februar 2017 08:26)

    @Maria: zunächst: Wenn dein Kumpel mit einer ins Bett geht, ändert das nichts an seiner Haaranalyse. wie lang sind denn seine Haare? ist eigentlich ganz leicht zu rechnen: Nach dem Konsum dauert es ca einen Monat bis das BtM im Haar eingewachsen ist. Dann wächst das Haar ca einen cm pro Monat, dh die Haarlänge sollte klugerweise grade nicht länger als acht cm sein. Bin mir nicht sicher, beantwortet das deine Frage?

    @Dominic: Bitte asap an Herrn Schüller wenden. Abstinenznachweis heisst komplette Abstinenz. Evt lässt sich die Probe so deuten, dass eine externe Kontanimation erfolgte. Lässt sich ohne Aktenkenntnis nicht viel zu sagen

    @Mr Pink: Du rennst seit Okt mit ner Pille rum und hast die vergessen? Nicht schlecht. Das war jetzt nicht so gut, bitte achte auf sowas.
    Auf dich kommt ein Strafverfahren wg BtM-Besitz zu, das vermutlich eingestellt werden sollte, evt auch gg eine kleine Geldstrafe bzw Geldauflage.
    Interessant ist das andere: Die FE-Behörde wird sich fürchterlich für dich interessieren. Hast Du ggü den Wachtmeistern irgendwas zu Konsum etc gesagt? Alles außer THC Konsum führt zum FE Verlust , THC Konsum ist nur bei richtiger zeitlicher Trennung zur Verkehrsteilnahme erlaubt. Es wird mindestens ein äG kommen, evt auch mehr.
    Das regelt § 14 FeV https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    Nichts weiter konsumieren bitte und im Zweifel, wenn du meinst, es sei notwendig, wende dich bitte an Herrn Schüller

  • #563

    Christian M. (Sonntag, 12 Februar 2017 08:32)

    Hallo Hr. Schüller,
    ich habe Ihnen letzten Sommer schon mal geschrieben und wir hatte auch kurz telefoniert.Ich habe Ihnen auch alle Beschlüsse zukommen lassen.
    Es geht darum das ich unter Führungsaufsícht stehe und bei der Entlassungsanhörung bekam ich dann Urinkontrollen ( da habe ich zugestimmt)
    und nochdazu Haarproben. (bei den Haarproben sagte ich das dies ein körperlicher Eingriff ist und das ich das auf keinen Fall machen werdeund damit nicht einverstanden bin.). So jetzt fordert der Bewährungshelfer eine Haaarprobe. Muss dies micht ein Richter beantragen Kann man dieses Protokoll der Entlassungsanhörung beantragen?
    Jetzt hatte ich im Januar letzten jahres eine Urinkontrolle wo ich einen leicht erhöhten THC Wert hatte. Im Aprlil war eine UK Verwässert, was ich aber nicht glaube weil ich kaum was getzrunken hatte.
    Auf jeden Fall wollen die jetzzt einen Haartet Ende April.
    In diesem Protokoll muss ja stehen das ich ausdrücklich gesagt habe das ich keinen Haarest machen werde weil es ein körperlichereingr iff ist und dies laut Gesetzt nur mit meiner Zustimmung gemacht werden darf.
    Kann ich Sie mal anrufen zum deis zu besprechen?
    Die drehen sich die _Gesetzte so hin wie sie sie grad brauchen,und ehrlich gesagt hab ich die Schnauze vol...
    Hatte eine 'Freiheiztsstrafe von ingesammt 5 Jahren ohne Lockerungen,Ausgag, Urlaub usw., und anschließend 5 Jahre Führungsaufsicht und jetzt sollen die mich endlch in Ruhe lassen.
    Ich weiss nicht mehr was ich machen soll?
    Ich bin Schmerzpatient und nehme wirklich sehr starke Medikamente damit ich einigemermassen schmerzfrei bin und arbeiten gehen kann. Näheres hierzu am Telefon.
    Ich hoffe auf ihr Hilfe

  • #564

    Daniel K. (Sonntag, 12 Februar 2017 10:48)

    Guten Tag,
    Kann trotz monatelanger abstinenz verschiedene drogen nachgewiesen werden wenn man auf einer party war wo viele die dort waren drogen konsumiert habe mit denen ich in berührung kam?

  • #565

    Alexander Th. (Montag, 13 Februar 2017 10:23)

    Hallo,

    habe vor kurzem meinen 2.Haartest zurückbekommen. Bei dem 1. wurden 0,06ng/mg THC festgestellt. Da ich aber nichts konsumiert habe, habe ich das zweite Gutachten veranlasst.Dort heisst es :" Die Untersuchung verlief negativ ( cutoff 0,2pg/mg).
    Weiter heisst es : Die Untersuchung der Probe auf 11-Hydroxy-THC, ein weiteres Stoffwechselprodukt von THC, verlief positiv.

    Dann heisst es zum Schluss:
    Begutachtung:

    In der Haarprobe konnte weder THCCOOH noch THCOH festgestellt werden.
    Dies ist kein Widerspruch zu den Ergebnissen aus dem letzten Gutachten.
    Es bedeutet, dass zwar der aktive Konsum und die damit verbundene Körperpassage nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann, aber wegen des positiven THC-Befundes der häufigere Kontakt mit Haschisch oder Marihuana.Durch den Nachweis von THCOH im Spurenbereich ergeben sich jedoch zusätzliche Hinweise auf eine Leberpassage."!

    So, das habe ich nun vorliegen und schwöre das ich nichts konsumiert habe.Ich muss auch noch dazu sagen das ich den Haartest für eine MPU benötige, die Aufgrund von Heroin veranlasst wurde.
    Meine Frage ist : Habe ich durch die Untersuchung Nachteile bei der MPU?
    Und darf die Begutachtungsstelle davon ausgehen, dass ich häufigen Kontakt zu Hasch oder Marihuana habe?
    Da es ja immer heisst : allein durch streicheln eines Konsumenten über das Haar kann man schon positiv getestet werden.

    Ich habe bedenken das man mir dieses Gutachten negativ auslegen könnte.

    Vielen Dank im Vorraus für Ihre Hilfe

    Gruß

    Alex Th.





  • #566

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 14 Februar 2017 10:30)

    @Alexander: Ich weiß nicht genau, was die FSST davon macht, allerdings widerspricht die Sache mit der Leberpassage zunächst der Aussage, dass keine Körperpassage stattgefunden habe, denn nach meiner Kenntnis gehört die Leber zum Körper.

    Und es widerspricht auch der Möglichkeit der externen Kontamination. Hierzu sollte gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde als auch ggü der begutachtenden Stelle vorgetragen werden, denn gerade TüV, AVUS und wie sie alle heißen stümpern oft dermaßen rum, dass einem die Nackenhaare zu Berge stehen. Du solltest gegenüber der Behörde mit einem Anwalt kommunizieren. Ggfls. muss ein Sachverständiger (forensischer Toxikologe) seinen Senf daz abgeben.

    @Daniel: Das ist jedenfalls nicht auszuschließen.


    @Christian M: Ich sehe das so: Wir haben schon mal gesprochen. Es geht bei Ihnen nicht um Ommas Gartenzauen sondern um die Frage, ob Sie wieder einfahren oder nicht. Insofern werde ich die Sache als Mandat weiterführen oder ich möchte Sie bitten, es anderswo zu probieren. Danke.

  • #567

    Nico (Mittwoch, 15 Februar 2017 14:33)

    Guten Tag :)
    und zwar wurde ich von der Führerscheinstelle verdonnert zu einer haaranalyse..
    Geraucht habe ich als letztes THC 15 Juni 2016
    Und muss morgen zur Analyse.
    Hab 3 Monate geraucht durchgehend und auch von heute auf morgen aufgehört..
    War regelmäßig beim Friseur und hoffe das es schon draußen ist ? Oder wird es schwer ?
    6 Monate sollen nachgewiesen werden wegen drogenfahrt am Steuer.

  • #568

    Robert (Samstag, 18 Februar 2017 19:15)

    auf bloße Behauptungen kann man keinen Einspruch einlegen, desshalb die frage: woher ist die Studie?

    um konkrete antworten würde ich mich sehr freuen.

  • #569

    Fernando (Mittwoch, 22 Februar 2017 21:42)

    Hallo!
    Bin total verzweifelt, Haaranalyse Juli2016alles negativ, Haaranalyse Jan.2017 positiv auf Amphetamine 0,12ng... weil ich nicht's seit über 1.5 Jahren nichts genommen hab gleich in ein anderes Tox Lab um erneute Probe zu machen, da ich an der Richtigkeit Zweifel.... Schock noch schlechter.... 0,2!!! Wie kann sowas sein? Ich hab wirklich nicht's genommen... nun ist alles futsch, weil kein Jahr durchgehend nachweisbar... bin am Boden zerstört. Was kann/soll ich tun???

  • #570

    Fernando (Donnerstag, 23 Februar 2017 08:44)

    Hallo! Bin am Boden zerstört.... bin seit 1.5 Jahren Abstinenz... Haaranalyse Juli 2016 alles negativ, Haaranalyse Jan. 2017 positiv Amphetamin 0,12... da ich ja nichts genommen hatte, hab ich direkt bei einem anderen Labor nochmal eine Haaranalyse machen lassen... Feb.2017.... noch verheerender 0,2!!! Wie ist sowas möglich... habe wirklich nichts genommen und total verzweifelt weil nun wars das auch mit 1 Jahr nachweiszeit. Ich kann es mir nicht erklären...was kann/soll ich jetzt machen???

  • #571

    Bukem (Donnerstag, 02 März 2017 00:07)

    @Nico: Das hängt von deiner mir unbekannten Haarlänge ab..nach dem Konsum erfolgt eine ca einmonatige Einwachsphase, dann wächst dein Haar ca 1 cm pro Monat. Wir haben jetzt Anfang März, dein Haar sollte also klugerweise unter 7-8 cm sein. zu kurz auch nicht, kläre das mit dem Labor ab, manche können auch mit sehr kurzem Haar verwertbare Daten erarbeiten. Andere nicht, dann würdest du durchfallen und die Kosten tragen

    @an alle anderen: Rest kommt morgen. Gute Nacht

  • #572

    Nina (Freitag, 03 März 2017 23:24)

    Hallo Herr Schüller,
    ich habe 2015 meinen Führerschein aufgrund von Amphetamin verloren und habe den Konsum noch am Tag der Polizeikontrolle eingestellt. Die Haaranalyse, die ich nach einem halben Jahr gemacht habe, war auch ok. Die 2. Haaranalyse, die ich am Tag meiner MPU abgegeben habe, enthielt 0,02 THC, also gerade der Cut-off Wert, weshalb ich die MPU dann natürlich nicht bestanden habe. Ich selbst habe aber nicht geraucht, sondern nur mein Freud, der das wohl auf mich übertragen hat.
    Daraufhin habe ich wieder ein halbes Jahr gewartet,3. Haaranlyse war dann auch gut, aber bei der 4. Haaranalyse dann wieder die Schreckensnachricht: 0,05 THC, obwohl ich wieder selbst nichts geraucht habe und auch nie in einem Raum war, wo geraucht wurde. Durch die Gefahr der externen Kontamination werde ich jetzt Urintests machen, aber nun zu meiner Frage:

    Muss ich jetzt tatsächlich wieder ein Jahr warten und Abstinenznachweise bringen, obwohl ja immer nur THC gefunden wurde und bei THC oft nur 6 Monate verlangt werden?
    Erwischt wurde ich ja aber mit einer Droge, die eine Jahres Abstinenz verlangt.
    Vielen Dank im Vorraus...

  • #573

    Monika (Samstag, 04 März 2017 12:01)

    Hallo, ich habe eine Haaranalyse machen lassen (aus privaten Gründen).
    Ich konsumiere seit 2 Jahren nicht mehr regelmäßig. Im März habe ich Ritalin und im April habe ich einmal Amphetamine konsumiert. Ich nehme auch seit 2 Jahren Neuroleptika (Seroquel).
    Für die Haaranalyse wurden 6 cm Haare genommen. Also theoretisch der Zeitraum August bis Februar.
    Der Test hat Kokain positiv angezeigt, obwohl ich noch nie Kokain konsumiert habe.
    Ich habe auch nochmal eine Bestätigungsanalyse machen lassen, bei der raus kam, dass es nur ganz geringe Mengen von Kokain sind und diese auch nicht von außen kontaminiert waren. Ich hab auch mit dem Pharmakonzern gesprochen, diese sagten mir, dass es nicht von dem Medikament kommen kann.
    Ich frage mich, wie dieses Ergebnis zu Stande kommen kann. Gibt es noch eine andere Erklärung dafür?

    Vielen Dank und Liebe Grüße

  • #574

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 04 März 2017 19:49)

    @Fernando: Sowas kommt leider immer wieder vor, häufig bei Amphetamin und noch häufiger bei Kokain.

    Kokain kann auch über die normale Luft in die Haare gelangen und ich vermute, dass dies auch über den Körperkontakt (Händeschütteln mit Kokain konsumierenden Personen, Streicheln der Haare anderer Personen durch Kokain konsumierende Personen) passieren kann, also ähnlich wie beim THC und THC COOH. Bißchen was dazu findet man etwa hier:

    https://www.aerzteblatt.de/archiv/24950/Drogennachweis-Wie-Haare-koerperfremde-Substanzen-speichern

    Um ein womöglich "falsches" Ergebnis zu (positiv trotz Abstinenz wegen Verunreinigung von aussen) wird das Haarbüschel vor der Analyse mehrmals gereinigt. Das soll dann falsche Ergebisse vermeiden. Das hat man bei THC und THC COOH früher auch gesagt, bis Forscher aus Heidelberg (darunter Prof. Dr. Auwärter, Respekt von hier!) entdeckte, dass diese Stoffe in die Haare gelangen und zwar von aussen ohne Körperpassage. Ich denke, bei anderen Stoffen verhält es sich genauso. Deshalb denke ich, dass die Haaranalytik dem Grunde nach für´n Arsch ist, da sie unklare Ergebnisse liefert, die sich so oder so erklären lassen. Und die Begutachtungsklitschen wie TüV und AVUS machen es sich dann leicht und sagen: Der Nachweis der Abstinenz ist nicht erbracht mit einer positiven Analyse. Das ist ziemlich abgefuckt, denn die feinen Herren wissen, dass diese Analysemethode nicht valide ist und deshalb abgeschafft gehört. Noch besser ist es aber, wenn die Gutachter wissen, dass das von aussen kommen und dann aus dem positiven Haarergebnis und der Aussage des Klienten, er habe etwa kein Kokain konsumiert ein negatives Gesamtgutachten basteln, weil die (nicht klar interpretierbaren Befunde) angeblich im Widerspruch zur Abstinenzbehauptung des Klienten stehen. Die gehen also mal einfach so davon aus, dass es eine externe Kontamination nicht gibt und leugnen nicht nur Fakten, nein: Sie werten das auch noch zu Lasten ihres eigenen Klienten anstatt ehrlich zu sein und zu sagen, dass die von denen selber durchgeführten Haaranalysen wegen der großen Gefahr externer Verunreinigung der Haare Murks ist und deshalb fast nur entsprechende Ergbnisse liefern kann. Die müssten eigentlich schreiben im Gutachten: "Das positive Gutachten kann erklärt werden durch a) Konsum des Klienten oder b) durch Verunreinigung von aussen. Mehr können wir nicht sagen. Man müsste dann halt über einen Sachverständigen klären lassen, ob der bei Ihnen gemessene Wert "extern" erklärbar ist. Und bei den Sachverständigen verhält es sich so: Jeder erzählt was anderes. Man muss sich also den richtigen raussuchen, den, dessen Meinung schon mal vorher kennt. Und dann muss man versuchen, die Fahrerlaubnisbehörde dazu zu bringen, diesen Fall nochmal zu überdenken. Mir sind Fälle bekannt, wo der Abstinenznachweis so doch noch anerkannt wurde. Ist aber ne Menge Arbeit. Melden Sie sich, wenn ich das für Sie versuchen soll...sonst auf Urinproben umsteigen....

  • #575

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 04 März 2017 19:59)

    @Robert: Was meinst Du mit "bloßen Behauptungen" und "Einspruch"? Klingt albern, sorry.

    Meinst Du die Studie hier:
    https://www.uniklinik-freiburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detailansicht/presse/558/

    ?

    @Nico: Es ist so...bei Deinem Konsum wird es ca 3 Monate dauern, bis das THC COOH abgebaut ist im Blut. Erst ca 3 Monate nach dem letzten Konsum im Juni 2016 wurde es dann nicht mehr im Haar eingelagert (ist nichts mehr im Blut, wächst auch nichts mehr ein, logo. Ausnahme: Rückdiffusion von im Körperfett eingelagerten THC oder THC COOH ins Blut). Haar wächst mit 1 - 1,5 cm pro Monat. Ab Mitte September sollte nichts mehr neu eingespeichert worden sein im Haar. Die alten "Infos" sind natürlich noch drinne. Könnte als knapp sein...

    Was ist denn daraus geworden und warum bist Du überhaupt zur Haaranalyse verdonnert worden. Wegen der Gefahr externer Verunreinigungen würde ich immer versuchen, auf Urinscreenings umzusteigen...

  • #576

    Rechtsanwalt schüller (Samstag, 04 März 2017 20:08)

    @Nina: Bei Dir wurde der Führerschein ja wegen Speed entzogen. Und dafür wird immer 1 Jahr Abstinenz verlangt (obwohl es ausser im Fall der Abhängigkeit keine Rechtsquelle gibt). THC ist ja nicht der Anlass für die Begutachtung gewesen, deshalb kommst Du auch nicht mit einem halben Jahr hin. Die alten negativen Gutachten würde ich aber versuchen anzufechten, da diese niedrigen Befunde exakt nichts beweisen ausser: "Die Haarprobe ist positv auf Cannabinoide". Und entgegen Deiner Annahme ist der Passivkonsum nicht der wahrscheinliche Grund für den positiven Befund, sondern eher der Schweiß, der von der Hand Deines Freundes, der zB beim Streicheln Deiner Haare an diese gekommen ist. Und damit das THC und/oder THC COOH in diesem Schweiß IN (und nicht nur AN) Deine Haare gekommen ist.

  • #577

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 04 März 2017 20:15)

    @Monika: Die Erklärung ist vermutlich, dass das Kokain oder das Bencoylegonin eben nicht nur an die Haare, sondern auch in diese gelangt sind. Bei THC und dessen Metaboliten wurde das wissenschaftlich schon nachgewiesen, ich müsste Herrn Auwärter mal kontaktieren mit der Frage und dann versuchen, bei Deiner Begutachtungsstelle vorzusprechen und der Führerscheinstelle. Dafür brauche ich allerdings ein Mandat, so wird das nichts...

  • #578

    Nico (Dienstag, 07 März 2017 11:06)

    @Bukem meine Haare waren 5.5 cm lang und Abstinent zirka 9 monate. Beim TÜV meinten die das es passen würde von der Länge.
    Nur die frage ob die 5-6 cm clean sind ?

    Warte jetzt schon 3 Wochen auf meinem Ergebniss.

  • #579

    Nico (Dienstag, 07 März 2017 11:41)

    @Rechtsanwalt Schüler

    Wurde am Steuer angehalten mit 2,4 nanogramm (Bluttest)
    Musste ein ärztliches Gutachten machen wo entschieden wurde auf einer haaranalyse..
    Nach meinem Konsum war ich auch in Italien hab ordentlich geschwitzt:) und da ich auf mein äußeres achte, jede Woche beim Friseur spitzen schneiden und Seiten.
    Haare wurde vorne und in der Mitte abgenommen da am hinter Kopf keine waren.

    Letztes Jahr habe ich schonmal eine Haaranalyse durchgeführt! Nach 5 Monaten clean, habe ich.. Laut Ergebnisse kein Befund auf thc! Und da habe ich zirka 2 Jahre durch geraucht.
    Also wie oben schon erwähnt müssten bei den 5,5 cm haar eigentlich clean sein ?
    Bin auch in keinem Umfeld wo geraucht wurde oder sonst was.
    Vielen Dank für die antworten:)

  • #580

    Ravilo (Sonntag, 12 März 2017 14:47)

    Ich habe meine haaranlyse abgegeben , es ließen sich 0.09 ng/mg

  • #581

    Ravilo (Sonntag, 12 März 2017 14:51)

    Ich habe meine Haare abgegben es ließen sich 0.09 ng/mg thc nachweisen, aber in der zeit habe ich keinen Kontakt mit cannabis gehabt und nun steht auf meinen papieren dass sich eine abstinienz somit nicht nachweisen kann.
    Es geschah vllt als mir jemand mit seinen Händen ddr mit cannabis in berührung kam durch die Haare ging. Ist es denn nun noch möglich in den test zu gehen?

  • #582

    Bukem (Dienstag, 14 März 2017 17:15)

    @Nico: Du wirst es schlicht abwarten müssen, schätze ich. Grundsätzlich sollte das reichen, dealerweise solltest du allerdings zusehen, dass du nicht jedes Jahr zur Haaranalyse oder sonstigen Untersuchung musst. Achte bitte auf die richtige Trennung zwischen Konsum und dem Führen eines Fahrzeugs, du ersparst dir viel Ärger, Kosten usw.

  • #583

    Bukem (Dienstag, 14 März 2017 17:24)

    @Ravilo: Damit wir nicht aneinander vorbei reden, was genau ist passiert, was hast Du für Angaben gemacht und wo befinden wir uns verfahrenstechnisch?

    Lies doch schon mal bitte dies: https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-bestehen-bei-gelegentlichen-cannabiskonsum-und-fehlenden-trennungsverm%C3%B6gen/

    Also die Möglichkeit einer externen Konaminierung gibt es zwar, allerdings kommt nicht jeder mit einer solchen Behauptung durch. Soweit ich es verstanden habe, bedeutet der Nachweis von THC COOH eben auch den jeweiligen eigenen Konsum, da THC COOH nur in der Leber als Abbauprodukt gebildet wird.
    Meld dich bitte einfach bei Herrn Schüller, wenn du Hilfe brauchst. Hier kommt man ohne anwaltliche Einsicht in deine Ermittlungsakten nicht weiter, dennder Teufel steckt bekanntlich im Detail. Herr Schüllerist bundesweit tätig.

  • #584

    Nico (Freitag, 17 März 2017 07:26)

    Okay :) gestern Ergebnisse gekommen..
    Alles clean und kann heute mein Führerschein abholen *-*

  • #585

    Sabina (Freitag, 17 März 2017 14:30)

    Hallo!
    Ich wurde vor ca. 8 Monaten mit 0,6 g Amphetamine erwischt. Bei der Polizei habe ich Angabe gemacht, dass ich zuvor Marijuana geraucht habe, das Zeug aber nicht meins wäre. Ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft kam, die Strafe wurde überwiesen.
    Jetzt kam vor ein paar Wochen (6 Monate später) ein schreiben von der FSST, dass ich mich zu der Sache äußern soll. Ich hab mir einen Anwalt genommen und Akteneinsicht gefordert. Dort steht alles von der Polizei dokumentiert, bei "Steht momentan unter BTM" ist ein Häckchen bei ja. Es steht allerdings nirgends welche Sorte BTM.
    Die FSST glaubt meinen Aussführungen natürlich nicht und möchte ein Ärztliches Gutachten. Ich habe die Summe überwiesen und möchte nun wissen, was mich erwartet. Das Schreiben kam bereits, dass die ÄG eine ärztliche Untersuchung, sowie 2 Urinscreenings umfasst. Zusätzlich habe ich mich freiwillig bei einem Abstinenzprogramm via Urinscreenings gemeldet.

    Von einer Bekannten habe ich jedoch gehört, dass die beim ÄG unerwartet einfach eine Haarprobe fordern und der Führerschein sofort weg ist, wenn du diese ablehnst. Muss ich damit rechnen?

    Liebe Grüße

  • #586

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 17 März 2017 19:08)

    @Ravilo: Die Sache mit der externen Verunreinigung kann um Ausnahmefall klappen. Voraussetzung ist, dass ein Gutachter diese Möglichkeit bestätigt und man die Fahrerlaubnisbehörde so weichklopfen kann. Fraglich, warum TüV, Dekra und Konsorten die Haaranalyse überhaupt noch nutzen, so fehleranfällig wie diese Methode ist. Dein Ergebnis besagt nichts, außer: Im Haar wurde was gefunden, die Herkunft ist unklar. Man muss das der Fahrerlaubnisbehörde klar machen, da die Sachbearbeiter auch häufig nicht Bescheid wissen, dass das THC oder THC COO von aussen reingekommen sein kann....melden Sie sich bei mir, wenn ich das machen soll...

  • #587

    Luukas (Dienstag, 21 März 2017 16:11)

    Mahlzeit, Hab jetz mein erstes Ergebnis bekommen alles negativ jetz hat ich aba vor kurzem schlimme Zahnschmerzen gehabt (weisheits Zahn)
    Und von Schwiegermutter die hat Rheuma hab ich paar tillidin tropfen Dagegen bekommen.
    Hab ne fragen weil hab eine Kopie von denn Test bekommen und da steht ja nicht tillidin drauf wird das dann auch nicht angezeigt weil hab dadurch zwar jetz erstmal keine Zahnschmerzen bis ich zum Zahnarzt gehen aba schlimme Bauchschmerzen weil ich kein negatives Ergebnis bekommen will.

  • #588

    Bukem (Mittwoch, 22 März 2017 07:26)

    @Sabina: Lass uns mal das Pferd anders rum aufzäumen: Wo und wie ist das passiert? Was hast Du für Angaben bzgl deines Konsumverhaltens und bzgl des Amphetamins und Konsum gemacht?
    Wenn du "nur" eine Ladung zum äG gekriegt hast, ist das ja schon fast ein Erfolg.
    Was deine Bekannte vermutlich meinen dürfte ist: die nicht erfolgte Teilnahme am und fristgemäße Abgabe eines äG kann zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.
    Wenn Du eine Ladung hast und ein screening angekündigt worden ist, entnehmen die nicht plötzlich Haare, nein. Wäre mir persönlich jdfs neu, ich bin allerdings auch nicht Hr. Schüller.
    Interessanter ist viel mehr die Frage, auch wg des Amphetamins, was könnte man denn da so finden in den Haaren bzw auch im Urin? Der belegte Konsum von allem anderen BtM ausser Cannabis führt bzw kann zum Verlust der FE führen. Seit wann (hoffentlich) konsumierst Du nicht mehr?

  • #589

    Savio (Mittwoch, 22 März 2017 09:17)

    Hallo! Ich habe eine frage wegen cannabis. Ab welchen konsumangaben wird einem der schein genommen? Ich finde, wenn man bei einem gutachten oder so sagt man habe nur 1 mal geraucht klingt das doch unglaubwürdig? Ist es dann nicht besser zu sagen man habe so 3-4 mal probiert? Oder reicht das aus, um den führerschein zu nehmen?

  • #590

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 22 März 2017 11:37)

    @Savio: Sie machen überhaupt keine Aussagen zur Konsumfrequenz oder dazu, wann Sie das letzte mal konsumiert haben. Bei der Polizei. Beim ärztlichen Gutachten kann man sagen "ich habe in den letzten Jahren 3-4 mal gekifft". Wurde das Gutachten angeordnet, weil bei einer Kontrolle ein THC Wert von mindestens 1 gemessen wurde, ist der Führerschein dann eben weg.

    Wenn man sagt, man habe 3-4 Stunden vorher erstmalig konsumiert, bleibt der Führerschein dann oft erhalten. "Wenig glaubhaft, aber das Gegenteil ist nicht zu beweisen, Ergebnis Probierkonsum" oder sowas in die RIchtung steht dann im Gutachten. Und daran hält sich die Behörde. Für welche Variante ich mich entscheiden würde, ist recht klar, aber Sie dürfen sich ruhig selber entscheiden. Sie sind ja schließlich alt genug. Wenn die ganze Kifferei nicht wäre, müsste man sich über die Fahrerlaubnis keine Sorgen machen und ein klarer Kopf ohne THC, Ethanol, Nikotin und was auch immer ist ne tolle Sache. Das alles ist auf Dauer nicht gut für die Birne. Unabhängig davon, was mit dem Lappen ist.

  • #591

    Buri (Samstag, 25 März 2017 12:59)

    meine Haare sind in etwa 10 cm reicht es aus wenn ich heute eine Probe und in 6 Monaten wieder hab ich dann 1 Jahr erfüllt

    Und ich muss Amphitamin Freiheit nachweisen bin auch clean hab aber in der Zeit das eine oder anderBier getrunken wird such auf Alkohol gesucht

  • #592

    Gabo (Sonntag, 26 März 2017 13:26)

    Hallo, ich muss am 1.10.2017 meine erste haarprobe abgeben und dann am 1.4.2018 die zweite! (1 jähriger abstinenznachweis) wegen speed und amphe!
    Hatte das letzte mal vor 1 monat kontakt zu drogen also 7 Monate vor der ersten haarprobe und natürlich stelle ich das jetzt komplett ein.
    Meine frage ist, hab jetzt schon ca. 10 cm lange Haare und möchte Sie eigtl. nicht abschneiden!
    Aber in meinen Haaren sind ja dann natürlich noch spuren von drogen, werden wirklich nur 6 monate zurückverfolgt (6cm bis auf den millimeter genau abgeschnitten) und das auf den tag genau bemessen oder nehmen die evtl. auch 6,5 cm und sagen dann Sie haben ein negatives ergebnis?
    Weil vom grundsätzlichen zeitraum 7+6 monate hätte ich ja dann 1 jahr nachgewiesen.
    Danke schonmal vorab
    Gruß Gabriel

  • #593

    Bukem (Freitag, 31 März 2017)

    @Gabriel. Richtige Erwägung. Im Haar sollte bitte nichts mehr sein, deshalb die Regel: Das BtM wächst ca den ersten Monat nach Konsum in das Haar ein, ab dann wächst das Haar pi mal daumen einen cm pro Monat. Du solltest deshalb sehr drauf achten, dass dein Haar weder zu lang noch zu kurz ist. weniger als sechs cm wäre so gesehen praktisch, andrerseits darf es nicht zu kurz sein, da die Probe noch verwertbar sein muss, sonst fällst du durch und trägst die Kosten

    @Buri: Das sollte in deiner Post erklärt worden sein. Die Untersuchungen erfolgen doch eh regelmäßig zweiaktig.
    Die untersuchen auf alles, also auch auf anderes BtM und Alk. Was heisst das ein oder andere Bier? Ob bei dir ein Alkoholverzicht gefordert ist, sollte eigentlich in deinen Unterlagen stehen, kann ich hier nicht aufklären

  • #594

    Michi (Freitag, 31 März 2017 13:27)

    Hallo, ich wurde 2015 mit einer geringen Menge Speed 0,3 g (einmaliger Konsum) im Club erwischt. Die Polizei hat keinen Drogentest gemacht, also kann mir im Prinzip nur der Besitz nachgewiesen werden. Nach einigen Monaten kam die Aufforderung der Führerscheinstelle eine Haarprobe abzugeben. Das Problem bei der Sache war das ich gerne Cannabis konsumiere und der Test somit positiv auf THC ausgefallen wäre. Zudem hatte ich zu der Zeit keinen Job und somit auch nicht die finanziellen Mittel die Strafe und noch die Analyse zu bezahlen... ich habe daraufhin meinen Führerschein ohne Angabe von gründen freiwillig abgegeben, da ich diesen eh nie verwendete. Aus beruflichen Gründen brauche ich nun meinen Führerschein wieder. Jetzt meine Frage: Kann die Führerscheinstelle weiterhin eine Haarprobe fordern? Bzw. kann ich auf eine bestehen, da ich keine Lust habe eine mpu zu machen ohne das mir irgendein Konsum nachgewiesen wurde und ich zu dem Zeitpunkt der Kontrolle nicht mal in der Nähe eines Autos war?
    Grüße Michi

  • #595

    Ines (Sonntag, 02 April 2017 20:08)

    Hallo ich habe den Führerschein wegen amphetamin weg. Ich muss 1 Jahr Abstinenz nachweisen. Konsumiere seit dem 25.09.15 nichts mehr. Habe am 26.3.16 meine 1. Haaranalyse machen lassen . Ergebnisse thc 0,07ng/mg ich habe noch nie gekifft! ! Wie kann das sein? Die 2. Haaranalyse war ok. Bin dann im Oktober zur mpu trotz der 1. Negativen haaranalyse. Habe gesagt das ich noch nie gekippt habe. Wurde mir natürlich nicht geglaubt. Aber es ist so! Was soll ich denn machen wenn es die Wahrheit ist. Meinen die ich wäre wirklich so dumm mit einem bewusst positiven Abstinenz Nachweis zur mpu zu gehen? Was meinen Sie woher es kommen kann

  • #596

    Luca (Mittwoch, 05 April 2017 00:11)

    Sehr geehrter Herr Schuler,
    vor einigen Wochen wurde ich positiv (2,67ng THC) getestet. Vorsorglicher Fuhrersvheinentzug und verkersmedizinisches Gutachten. Vermutlich Bkut, Urin und Haarprobe. Die Probe kann ich machen, wann ich will. Ich hatte vor mir meine sehr langen Haare anzuschneiden und mit 2cm hinzugehen ( 2 monate clean bisher. Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass nicht das Haar getestet wird sondern die Haarwurzel. Also würde es angeblich nichts bringen, sich die Haare zu schneiden. Können sie das so bestätigen ?

    Libe Grüsse aus der Schweiz )

  • #597

    Pechvogel (Freitag, 07 April 2017 20:25)

    Hallo Herr Schueller
    Erstmal ein großes Dankeschön für die ganzen Informationen die sie hier hinterlassen :)
    Ich bin grad an meinen Abstinenz nachweisen dran über Haare wegen Cannabis ....
    Paar Freunde von mir haben letztes Wochenende Räuchermischungen konsumiert .... ( ich nicht ) Stande aber mit auf dem Balkon ....
    Meine Frage ist sind diese nachweisbar ? Durch ( nur daneben stehen ?) oder müsste ich schon aktiv konsumieren ?

    Werden in einer haaranalyse diese (legal highs ) auch untersucht ?

    Vielen Dank schonmal im vorraus :)))

  • #598

    Anne (Mittwoch, 19 April 2017 19:37)

    Hallo ich habe seit November 2016 keine Drogen mehr genommen (vorher regelmäßig)..da mein Kind weggenommen wurde..im febuar musste ich einen haartest machen..vor einer Woche kam das ergebnis 0,02 cannabis und 0,04 Kokain..bei meinen Kind wurde 0,44 gefunden wie kann das sein? Gab ich vor gericht überhaupt ne Chance Mit diesen test mein Kinder wieder zu bekommen?

  • #599

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 20 April 2017 09:44)

    @Alle: Bitte um etwas Geduld, die Fragen werden schnellstmöglich beantwortet...

  • #600

    Bukem (Samstag, 22 April 2017 15:25)

    @Michi: Ja, sie kann auch bei einer Neuerteilung all die Maßnahmen ergreifen, die sie auch zuvor hätte ergreifen können. Das regelt § 14 FeV

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    Du musst Dich im Zweifelsfall wenigstens auf die Anordnung eines äG einstellen. Dazu wäre es schwer hilfreich, wenn etwaige Substanzen nicht nachgewiesen werden könnten. Wenn die FE wieder erteilt worden ist, werden sich BtM Konsum und Fahreignung nicht vertragen, Cannabis Konsum wird nur bei richtiger zeitlicher Trennung von mind 24 besser 72 Stunden von Konsum und Fahrzeugführen funktionieren.

    @Ines: Theoretisch kann auch eine externe Kontamination erfolgt sein. Realistischer wäre zb, dass du im Club oder anderswo passiv konsumiert hast. Mehr kann ich hier nicht sagen, müßte man sich anwaltlich Deine Akte angucken und schauen, wie die Untersuchungswerte aussehen. Dann kann man überlegen, ob rechtliche Schritte Erfolg bringen könnten. Wenn Du magst, meld Dich bei Herrn Schüller

    @Luca: Du solltest zunächst klären lassen, ob dem Labor 2 cm Haarlänge ausreichen würden. Welchen Zeitraum sollst Du überhaupt belegen? Nicht jedes Labor kann mit kurzem Haar arbeiten, tatsächlich sind das die wenigsten. Es wird das Haar untersucht, denn dort sind Rückstände nachweisbar. Lies doch bitte zum tieferen Verständnis den obigen Artikel

    @Pechvogel: Da ist die Lage ehrlich gesagt recht unübersichtlich, weil ständig in Bewegung. Es wird auf alle verbotenen Substanzen untersucht. Wer weiss genau, was in solchen angeblich legalen Mischungen drin ist. Rauchen sollte man die eh nicht, sofern man sein Kleinhirn behalten möchte. Grds draussen daneben stehen, sollte unbedenklich sein. Um auf Nr sicher zu gehen, halt Abstand und wenn drinnen konsumiert wird, erst recht und lüfte

  • #601

    Bukem (Sonntag, 23 April 2017 10:54)

    @Anne: Puh, ganz ehrlich, da kann ich Dir kaum was zu sagen und ich befürchte, Herr Schüller auch nicht. Wir machen hier hauptsächlich Verkehrsrecht.
    Was ich weiss ist: Bei einem Drogenkonsum der Eltern geht in der Regel eine Kindeswohlgefährdung aus, auch wenn in den Haaren des Kindes keine Drogen nachgewiesen werden könnten. So sieht es zB hier das AG Bremen.
    Ich weiss nicht, wie alt Dein Kind ist, ob Du noch gestillt hast ob evt das Kind dabei war, wenn Du BtM geraucht hast.
    Was ich weiss: Du brauchst einen Anwalt für Familienrecht, ob es hier evt eine Prozesskostenhilfe gibt oder dir in diesem sorgerechtlichen Verfahren ein Anwalt kostenlos beigeordnet werden kann, weiss ich nicht. Deshalb kann ich Dir auch nichts weiter sagen. Drogenkonsum oder übermäßiger Alkoholkonsum vertragen sich nicht mit dem Elternsein. Geht nur eins und du kannst Dich entscheiden, was. Ich wünsche Dir viel Erfolg und Kraft

  • #602

    Sabrina (Dienstag, 25 April 2017 19:43)

    Hallo ich bin bei einer mpu durchgefallen trotz halbes Jahr abzinenz Empfehlung suchtberatung und weiter abzinenz . Termin zur suchtberatung gemacht mehrer Termine wahrgenommen und dann eine haaranalyse rückwirkend für ein halbes Jahr auf drogen . Jetzt kam das Ergebnis thc positiv mit 0.02 Ng ml obeohl ich in derzeit nicht konsomiert hab !! Wie kann das zu Stande kommen wo ich ein halbes Jahr Urin abgab war ja auch alles negativ !! Kann ich diesen Beleg trozdem bei der mpu vorlegen oder lieber wieder alles von neu ?? Danke für antwort

  • #603

    Andy (Dienstag, 25 April 2017 21:51)

    Guten Tag.
    Bei mir wurden am 26.03.17 3,5 gramm Marihuana während der überfahrt von holland nach deutschland im auto gefunden. Auf einen schnelltest bzw. eine urinprobe wurde bei mir verzichtet. Jetzt zu meiner frage. Kann es eventuell sein, das ich ausser dem strafverfahren noch post von der führerscheinstelle bekommen kann? War bis jetzt polizeilich noch nicht auffällig, was sogar vor ort noch geprüft worden ist, habe aber 1 punkt in flensburg seit letztem jahr november wegen tempoüberschreitung.

    Mfg

  • #604

    lola (Donnerstag, 27 April 2017 18:13)

    hallo...
    ich habe gehört das man z.b. mohn meiden sollte zu essen da er zu den opiaten zählt und somit im haar als droge nachweisbar wäre....stimmt das?
    und wenn ja sollte man noch mehr meiden und vorallem was alles?

  • #605

    Bukem (Freitag, 28 April 2017 17:53)

    @Sabrina: Es kann u.U. eine externe Kontamination des Haars erfolgt sein. Das vorzutragen und die Behörde davon zu überzeugen sollte ein Anwalt machen.Dazu müsste auch Einsicht in deine Verfahrensakten genommen werden.
    Herr Schüller ist zum Glück bundesweit tätig. Daten stehen hier oben auf der Seite

    @Andy: Sogar sehr sicher, guck mal hier rein:

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    Was hast Du denn für Angaben gemacht? Zu deinem Konsumverhalten zb? Ob das deins ist zum Eigenkosnum usw? Kann sich strafmildernd im Strafverfahren, aber giftig im Verfahren bei der Führerscheinstelle auswirken, weil du einen gelegentlichen Konsum schon eingeräumt hast.
    Hat alles Auswirkungen. Die melden sich bestimmt. Du solltest vorerst dringend deinen Konsum deutlichst reduzieren und künftig auf die richtige Trennung zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme achten. Meld Dich bitte, bei weiteren Fragen oder wenn Du Hilfe brauchst

  • #606

    Bukem (Freitag, 28 April 2017 18:04)

    @Iola:Ok, das musste ich recherchieren. Du solltest erstmal alles Verbotene vermeiden, denn auf alles wird getestet. Speisemohn soll in großen Mengen u.U ein Untersuchungsergebnis verfälschen. Allerdings sollte sich in einer Untersuchung eben auch nachweisen lassen, ob Abbauprodukte von Speise- oder Schlafmohn vorliegen. Lass ihn trotzdem lieber weg, um unnötigen Ärger und Aufwand zu vermeiden

  • #607

    Andy (Freitag, 28 April 2017 18:30)

    Danke für deinen post Bukem.
    Ich habe gar keine Angaben gemacht über mein Konsum Verhalten bzw. über irgendwas anderes. Die haben nur schnell meine Daten aufgenommen, mein Auto durchsucht und haben mir dann eine gute weiterfahrt gewünscht und haben sich aus den Staub gemacht. Und ich habe bis jetzt, und werde auch nix mehr zu mir nehmen solange das verfahren läuft. Und sollte ich nochmal etwas nehmen, dann werde ich zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme sicher achten, da keine Sucht bei mir vorhanden ist. Arbeitet ihr denn auch Bundesweit? Da ich aus Niedersachsen komme und ihr ja aus Bremen wenn ich es richtig gelesen habe. Brauche dann nämlich einen erfahren Anwalt wenn es soweit ist. Und ihr macht einen sehr netten und sehr sehr guten Eindruck.

    Mfg

  • #608

    Bukem (Montag, 01 Mai 2017 08:45)

    @Andy: Das klingt doch schon mal gut von Deiner Heransgehensweise. Ich wünsche Dir erstmal viel Glück. Herr Schüller ist bundesweit tätig, klar. Grade in diesen Verfahren wird das allerallermeiste schriftlich erledigt, also ohne mündliche Verhandlungen

  • #609

    Bra (Dienstag, 02 Mai 2017 00:37)

    Muss harr analüze manchen 2 mal war ich schon da mit 6 Monat ap Stand jetzt mus ich wieder ihn in 4 Wochen aber 18.4 und 27.4 alkol getrunken was muss ich machen bin auf Hilfe angewiesen

  • #610

    Andy (Mittwoch, 03 Mai 2017 18:49)

    Hey.
    Habe noch mal ne kleine Frage. Habe heute post bekommen von der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde eingestellt wegen geringer Menge. Könnte ich trotzdem noch Post vom Strassenverkehrsamt bekommen, oder ist das jetzt alles vorbei und ich kann wieder ruhig schlafen.
    Erster post war 603.

    Danke im vorraus.

  • #611

    Andy (Donnerstag, 04 Mai 2017 00:37)

    Kleiner zusatz.
    Ich weiss, das diese Frage schon gestellt worden ist von mir und auch beantwortet worden ist. Aber es ist ja jetzt eine neue Situation, da ja die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Wollte nur wissen ob es zwei paar Schuhe sind oder einzelnt behandelt wird.

    Danke für die Antwort.

  • #612

    Bukem (Samstag, 06 Mai 2017)

    @Bra: Was soll ich sagen? Mehr Details wären schön, zb was und wie weitgehend Absitenz nachgewiesen werden soll. Wenn Du Rat oder anwaltliche Vertretung wünscht, wend dich bitte unter obiger Kontaktmail an Herrn Schüller

    @Andy: Ja, guck dir den § 14 FeV nochmal an. Es ist nur das Strafverharen wg BtM-Besitz eingestellt worden, das hat überhaupt nichts mit Maßnahmen der Führerscheinstelle zu tun. Andere Behörde, anderer Auftrag

  • #613

    Def (Sonntag, 07 Mai 2017 11:52)

    Guten Tag,

    ich habe am 12.3.2017 das letzt mal einen Joint geraucht. Davor regelmässig 3-4 die Woche. Ich soll nun am 1.Juli eine Haarprobe abgeben. Wenn ich meine Haare jetzt abrasiere und nachwachsen lasse, sollte das eigentlich hinhauen?

    MfG

  • #614

    Bukem: (Sonntag, 07 Mai 2017 14:36)

    @Def: Was genau ist wann passiert und was hast Du für Angaben gemacht? Welcher Zeitraum soll abstinent nachgewiesen werden? Bezüglich der Einwachsphase von einem Monat sollte das hinkommen, ja, hinsichtlich etwaige THC COOH Abbauzeiten auch. Dein Haar wird dann recht kurz sein, fraglich wäre, ob das Haarlabor auch arbeiten kann. Nicht jedes kann auch bei kurzem Haar aussagekräftige Analysen erstellen, klär das bitte ab

  • #615

    Def (Sonntag, 07 Mai 2017 17:53)

    @Bukem ich hab vor 5 Jahren eine Fahrt mit Alkohol gemacht. Beim Bluttest haben sie dann auch noch unter 1,0 ng/ml THC festgestellt. Führerscheinstelle besteht jetzt aber trotzdem auf doppelte Fragestellung. Daher der "freiwillige" Abstinenznachweis. Insgesamt soll ich 6 Monate erbringen, ersten Termin zur Haarprobe kann ich selber wählen, würde aber gerne Ende November die MPU machen.Das Institut bei dem ich die MPU mache hat mir erklärt ihnen reichen 3 cm Haare - was ich locker schaffe, meine Haare wachsen echt schnell - bei der ersten Probe. 3 Monate später dann die zweite. Hab heute jetzt mal einen frechen Kurzhaarschnitt von 3 mm gewählt...

  • #616

    Bukem (Dienstag, 09 Mai 2017 19:03)

    @Def: Klingt gut. Weitermachen. und für den Fall des Falles: Immer richtig zeitlich trennen ( 24 h mindestens, besser 48, noch besser 72 Stunden mit dem Fahrzeug führen warten, keine Angaben zu Konsumverhalten, erst recht nicht zu THC in Verbindung mit Alkohol und keine Angaben zu anderem BtM und sei ein Konsum noch so lange her.

  • #617

    Nina (Dienstag, 09 Mai 2017 22:06)

    Hi ,mir wurde auf Grund Amphetamin Konsum der Führerschein entzogen. Stimmt es das ich kein Alkohol trinken darf da es eine alternativ Droge sein könnte?

  • #618

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 10 Mai 2017 19:21)

    @Nina: Nein, das stimmt nicht. Alkohol darf weiter getrunken werden. Jedenfalls dann, wenn der Führerschein nur wegen Speed Konsum (und nicht Mischkonsum Speed / Alkohol) entzogen wurde...

  • #619

    Bukem (Mittwoch, 10 Mai 2017 19:35)

    @Nina: Das kann man so nicht sagen, evt solltest Du da nochmal bei der Behörde nachfragen. Bei bestimmten Drogensorten wie Heroin, Opiate usw wird immer auch auf Alkohol getestet, da dieser eine Ersatzdroge, Stichwort Suchtverlagerung, darstellen kann. So oder so wäre es also ratsam, möglichst mit unauffälligen Leberwerten zur MPU zu erscheinen

  • #620

    Sasa (Freitag, 12 Mai 2017 08:56)

    Hallo her Schüller, ich habe folgendes Problem ich wurde Anfang Februar bei einer Polizei Kontrolle angehalten und mir wurde vorgeworfen ausfallerscheinungen zu haben , dementsprechend wurde eine urin Probe verlangt. Da ich mir dachte es ist nichts zu befürchten da ich nichts nehme. Es wurde dann doch etwas gefunden ...Amphetamin. ich weis dass bei meinem Kollegen (bei dem ich das Wochenende zuvor war) abunzu so was genommen wird. Staatsanwalt hat alles fallen lassen . Jetz will die Fsst meine FE für 1 jahr abnehmen und volles Programm mit mpu . Ich habe die Gelegenheit mich dazu zu äußern, Steht drin. haben 9.3ng/ml amphetamin nachgewiesen. Ich weiß jetzt absolut nicht weiter da ich Ende Februar nochmal eine Ausbildung begonnen habe. Ich kann mir nur erklären das mir jemand was in mein Glas gemacht hat oder ich ein falsches erwischt habe . Ich weiß nicht was ich machen soll . Danke schon mal im voraus.

  • #621

    Zap Zito (Samstag, 13 Mai 2017 21:37)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Ist bei einer Gerichtlich angeordneten Haaranalyse auch Ketamin mit inbegriffen, wenn es im Verfahren ausschließlich um Kokain, Amphetamin, Opiate und THC geht?

    Und ist Ketamin überhaupt in irgend einer Form nachweisbar, da es sich ja um ein Betäubungsmittel Handel was auch in der Medizin verwendet wird wie z.B. Operationen etc

    Mit freundlichen Grüßen

  • #622

    Bukem (Sonntag, 14 Mai 2017 12:45)

    @Sasa: Das ist recht simpel: Die wollen die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen. Sich da selbst bei der Behörde zu melden, dürfte recht unergiebig sein, also höchstens Nachteile bringen. Es gibt einen Grund, warum bestimmte Leute hauptberuflich als Anwalt arbeiten. Es geht um die Fahrerlaubnis, viele Kosten und eine drohende MPU mit noch mehr Kosten. Da dürfte ein wenig Anwaltshonorar drin sein oder zumindest wäre es am falschen Ende gespart. Immerhin hängt ja beruflich und privat vieles an der Fahrerlaubnis.
    Bitte wirklich sofort unter obiger Kontaktmail bei Hr Schüller melden.Das darf nicht mehr warten! Er ist bundesweit tätig

    @Zap Zito:Grds wird auf alles Verbotene getestet. nur LSD ist wohl nicht recht nachweisbar.

  • #623

    Sasa (Sonntag, 14 Mai 2017 14:14)

    Danke für die rasche Antwort Herr Bukem, Ich habe morgen (MONTAG ) EIN Beratungsgespräch mit einem Anwalt. Andernfalls werde ich mich nochmal bei Herrn Schüller melden. Ich muss und will sicher gehen das ich meine FE nicht abgeben muss,denn es hängt meine ganze Zukunft daran. Ich habe seit der Kontrolle nicht mal mehr ein Schluck Alkohol angefasst . Und will es auch nicht . Habe mich von den Leuten direkt entfernt da ich Angst habe das so was nochmal vorkommen könnte . Auf jeden Fall Danke ich Ihnen für ihre Antwort. Grüße sasa

  • #624

    L. (Dienstag, 16 Mai 2017 12:18)

    Sehr geehrter Herr Schueller,
    Ich habe gerade Tränen in den Augen weil Sie mich so schnell kontaktieren. ( vor Freude )
    Ich weiß nicht mehr weiter. Ich habe am 4. 05 . 2017 meine MPU gemacht. Ich war 2013 mit Kokain und Amphetamin im Straßenverkehr auffällig.
    Habe jetzt ein Jahr Alkoholabstinenz über Haarproben nachweisen können und auch ein halbes Jahr Drogenfreiheit sämtlicher Substanzen und Medikamente.
    Am 27.04. war die 2. Haaranalyse um das 2. Halbjahr Drogenabstinenz nachweisen zu können.
    Am 4.05. war meine MPU die gut lief. Für eine Endgültige positive Entscheidung musste aber das negative Ergebnis aus der Haaranalyse abgewertet werden.
    Nun der Schock !!
    Gestern erhielt ich einen Brief mit einem positiven THC Befund. ( 0.18 ng/mg ) THC
    Ich habe noch nie im Leben gekifft. Seit Dezember 2015 rauche ich nicht mal mehr Tabak.
    Ich bin so verzweifelt. Es hängt so extrem viel an meinem Führerschein.
    Ich würde gerne persönlichen Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
    Welche Schritte kann ich jetzt einleiten.
    Bitte helfen Sie mir.
    Mit freundlichen Grüßen
    L.

  • #625

    H.R (Dienstag, 16 Mai 2017 12:30)

    Möchte jetzt anfangen eine Haar probe zu machen,

    bin jetzt seit einem Monat sauber.

    Kann ich ab heute die HAare verwenden?
    Ode sind da noch restsouren drinnen kannich zur sicherheit ein Urin screening machen , wenn er sauber ist dann müsste das Haar doch auch sauber sein odeR?

  • #626

    (Dienstag, 16 Mai 2017 12:55)

    Hallo, ich hätte in Bezug auf Methamphetamin eine kurze Frage zu Erfahrungswerten betreffend Analysewerten nach "frischem" Konsum, bzw. anders formuliert, gibt es ungefähre Durchschnittswerte, wieviel ng im Haar bei rel. kurz zurückliegendem Konsum so ca die Regel sind ?

  • #627

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 16 Mai 2017 16:20)

    @H.R: Ihre Anfrage ist viel zu unscharf, sauber von was? Und was haben Sie vorher wie oft und in welcher Menge konsumiert?

    @Gü: Auch diese Frage ist nicht klar, denn ohne ungefähre Angabe der konsumierten Menge kann man das nicht abschätzen. Und selbst wenn man das weiß, wird sich kaum jemand finden, der das einigermaßen klar beanworten kann. Sorry.

  • #628

    Mimi (Mittwoch, 17 Mai 2017 00:13)

    Hallo Ich habe am Samstag Heroin geraucht also ein halben Sack mit meinem Freund geteilt also war es nicht viel für mich.. Heute musste ich UP abgeben :( Es geht um meine Ausbildung und möchte gerne wissen ob man jetz das H. Noch sehen kann? Danke viel mals für die Antwort

  • #629

    Gerd (Mittwoch, 17 Mai 2017 08:09)

    Hallo,
    Ist es möglich das wenn eine Kontamination des Kopfhaares mit THC stattgefunden hat, man es dann auch in den Körperhaaren nachweisen kann ?
    Kann durch Hautkontakt oder Schweiß THC übertragen und/oder aufgenommen werden.
    Bei mir wurde THC im Haar nachgewiesen ( 0,15 ng/mg ) und nun weiß ich nicht wie ich es erklären soll. Ich habe nichts konsumiert. Ich habe aber eine " Knolle " in der Hand gehabt. Was sage ich wenn in den Körperhaaren was nachgewiesen wird? Kann das angeordnet werden ?
    Danke vorab

  • #630

    Gerd (Mittwoch, 17 Mai 2017 08:36)

    Sorry, kann ein Haarprobe des Körperhaares angeordnet werden und wenn ja was dann wenn man keine hat oder nur kurze ?
    Werden einem dann die Wimpern entfernt ?
    ��

  • #631

    Bukem (Donnerstag, 18 Mai 2017 06:50)

    @L: Dann muss da sofort anwaltlich gehandelt und Akteneinsicht genommen werden.Eine externe Kontamination ist u.U. eben möglich.
    Ein Eintrag hier im Forum ist dann der falsche Weg. Bitte umgehend unter der obigen Kontaktmail oder TelephonNr bei Herrn Schüller direkt melden

    @H.R: Lies doch bitte nochmals bzw erstmals den Artikel hier oben. Nur weil Du jetzt seit einem Monat sauber bist, ist es dein Haar nicht, Informationen bleiben quasi für immer darin enthalten, sofern sie nicht langsam auswachsen und abgeschnitten werden.

    @Mimi: Im Urin natürlich , im Haar hätte es ca einen Monat gedauert bis es eingewachsen ist. Was soll ich dazu sagen?

    @Gerd: Eine Antwort hier hilft nicht weiter. Eher nein, fürs Protokoll, ist aber nur meine Ansicht. Bitte sofort bei Herrn Schüller melden, hier muss Akteneinsicht genommen werden, die Untersuchungsbefunde müssen angeschaut werden.
    Manche Labore können auch mit sehr kurzem Haar arbeiten, indem sie von verschiedenen Stellen Haare nehmen und kombinieren, auch Körperhaar kann entnommen werden.

  • #632

    Marco (Montag, 29 Mai 2017 18:35)

    Hallo, ich habe im April 2cb konsumiert. Und. möchte meine Haarprobe nächstes Jahr im März abgeben , weil die Führerscheinstelle das so fordert und meinen Konsum 1 jahr Rückwirkend nachweisen möchte. Ich habe ca 25 mg konsumiert und habe diese Substanz zum ersten mal genommen. Wird auf diese Substanz getestet oder ist sie nachweisbar?

  • #633

    Bukem (Mittwoch, 31 Mai 2017 20:28)

    @Marco: Nachweisbar im Haar ist sie, ob wirklich auf sie getestet wird, entzieht sich meiner Kenntnis und konnte hierzu auch per google nichts finden. Im Zweifel lieber drauf einstellen. Möchtest Du weiter drüber reden? Lies vorsichtshalber den obigen Artikel aufmerksam

  • #634

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 01 Juni 2017 14:53)

    Meiner Kenntnis nach wird nicht regelmäßig auf 2 CB getestet. Sollte auch nicht nachweisbar sein bei Einmalkonsum. Allerdings ist die Haaranalytik sehr fehleranfällig, ich würde eher auf Urinproben gehen, ist weniger riskant...

  • #635

    Marco (Mittwoch, 07 Juni 2017 14:36)

    Danke für eure Meinung dazu. Ich bin nur auf Cannabis auffällig geworden deswegen denke ich , dass man mich nur auf die gängigen Drogen testet. Ich muss die Haaranalyse leider machen laut führerscheinstelle und danach zur MPU. Wohne in Bayern da sind die echt bisschen Hart! Wie schaut es mit kethamine aus das kann ja eigentlich auch nicht nachgewiesen werden bzw wird nicht getestet wenn man nur auf Gras auffällig ist oder ?

  • #636

    Marco (Mittwoch, 07 Juni 2017 14:40)

    Und noch zu dem Thema 2cb. Ich habe auch gelesen das es den wirkStoff amphetamine erhalten kann und man deswegen darauf auch positiv sein kann . Wisst ihr dazu was ?
    Mfg

  • #637

    Bukem (Donnerstag, 08 Juni 2017 21:54)

    @Marco: Es wird grds auf alles Verbotene getestet. Was in irgendwelchen Designerdrogen drinsteckt, weiss letztlich nur der Panscher, der es in irgendeinem Keller zusammengemischt hat. Wenn Du da so munter durch den Laden konsumiert haben solltest, zieh die richtigen Schlüsse.

    Wann war der letzte Konsum? Hoffentlich hast du nun alles eingestellt. 1 Monat nach Konsum endet die Einwachsphase, danach wächst dein Haar ca 1 cm pro Monat

  • #638

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 12 Juni 2017 17:56)

    @gelöschter JOJO: Bitte hier nicht rumspammen ohne zu fragen, sowas mag ich nicht. Wie wäre es denn einfach mit ner Anfrage wegen Linktausch? So gehört sich das üblicherweise....

  • #639

    Robby85 (Dienstag, 13 Juni 2017 08:55)

    Moin Moin,
    bin im Oktober 2013 mit Mischkonsum hinter dem Steuer erwischt worden (Amphe/MDMA/THC/Alkohol 0.2 Promille)
    Somit musste ich Führerschein im Februar 2014 abgeben. Seit 3 Jahren absolut Drogenfrei und nichts mehr konsumiert!!!
    Vor 21 Tagen habe ich die erste Haaranalyse durchführen lassen um meine ersten 6 Monate Abstinenz sauber nachweisen zu können. Gestern erhielt ich das niederschlagende Ergebniss des Screens:
    Cocain: 0.45 / Benzoylecgonin:0.027

    Wie kann solch ein Ergebniss erzielt werden?

    Ich arbeite seit 3 Jahren im Offshore Bereich (28days on/ 28 days off) und kann es mir nicht erlauben Drogen zu konsumieren da wir eine hart fahrende non Drog and Alcohol Policity haben!!!
    Mir ist der Job wichtiger als irgendwelcher Konsum von so einem Dreck zumal die Firma mir jetzt auch ein Auto für lau angeboten hat welches ich in meinen Off Days nutzen kann bzw könnte!!
    Was kann ich jetzt tun? Gibt es möglichkeiten einen zweit Test zu beantragen? Habe was von einem NOR-KOKAIN Test gelesen. Konnt ihr mir da Tips geben?
    Bin von absoluter Ratlosigkeit betroffen!
    Gruß

  • #640

    Bukem (Dienstag, 13 Juni 2017 19:41)

    @Robby: hmm, schwierig..Eine externe Kontamination ist grds denkbar. Allerdings wirst du hier professionelle anwaltliche Hilfe sehr sicher benötigen. Meld Dich bitte zwecks etwaiger Taktikbesprechung bei Herrn Schüller, Daten stehen oben rechts. Wünsche Dir viel Erfolg

  • #641

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 14 Juni 2017 12:14)

    @Robby: Zweitanalyse beim anderen Institut machen lassen...in der Regel kommt da nichts anderes raus, in seltenen Fällen aber schon. Sofort auf Urinscreenings umsteigen wenn möglich, die Haaranalytik ist meiner Erfahrung nach VIEL zu anfällig für falsch positive Ergebnisse, das häuft sich hier extrem und passiert bei Urinproben seltsamerweise praktisch nie. Zu leicht kann man sich extern kontaminieren, aber nachweisbar ist das super schwer.

  • #642

    Manfred (Sonntag, 02 Juli 2017 15:58)

    Hallo,
    Ich wurde am 15.5. Bei einer verkehrskontrolle positiv auf thc und Amphetamin getestet und hat einen alkohol wert von 0.34Promille. Seit dem Zeitpunkt bin ich komplett abstinent und gehe davon aus eine mpu auferlegt zu bekommen sowohl als auch den Führerscheinentzug da ich von deutlich zu hohen Werten bei Thc ausgehe. Habe mir ebenfalls einen Anwalt zu rate gezogen und eine suchtstelle aufgesucht um letztendlich zeit zu sparen. Mir wurde gesagt ich sollte am besten alkohol und btm nachweisen. Meine Frage ist es üblich das auf Alkoholabstinenz plädiert wird. Ich werde zwar auf Alkohol verzichten allerdings kann ich mir in dem Fall das vierteljährliche screening für alkohol finanziell sparen. Bzw. Würden Sie ein Urinscreening, da es selbstständig auferlegt ist vorziehen da ich bei den etlichen Haarproben mit falschen Ergebnissen die in diVersen Foren auftreten etwas skeptisch bin ob mich das ganze zum Erfolg führt. Vielen Dank

  • #643

    Rechtsanwalt Schüller Bremen (Montag, 03 Juli 2017 17:50)

    @Manfred: SOFORT ins Drogen- und Alkoholabstinenzprogramm. Und zum Verkehrspsychologen. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde sich noch nicht gemeldet hat und vielleicht noch ein paar Monate auf sich warten lässt, könnten Sie sich über die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV retten, dann kann die Behörde eine MPU anordnen, ohne die Fahrerlaubnis zu entziehen. Allerdings müssen Sie dafür jetzt aus dem Quark kommen, abwarten geht nicht. Suchtstelle reicht nicht. Verkehrspsychologe (was Sie von dort brauchen, kann ich Ihnen mailen) und Abstinenzprogramm und zwar unverzüglich, dann haben SIe noch Chancen, den Führerschein zu behalten. Wenn Ihr Anwalt Ihnen davon noch nichts erzählt hat, ist er vermutlich der falsche Mann.

    Melden SIe sich bei Bedarf, ich verklickere Ihnen das gerne.

  • #644

    Alex G. (Mittwoch, 12 Juli 2017 19:50)

    Guten Abend Herr Schüller.
    Ich bin erstmal beeindruckt das sie sich so für die Leute hier einsetzen. Respekt das sie sich diese Zeit nehmen.
    Kurz zu mir meine Name ist Alexander G.
    Ich bin 25 Jahre alt und komme aus Wolfsburg.
    Ich wurde im Sommer 2013 wegen besitz und Handel mit BTM verurteilt und musste daraufhin im mai 2014 meinen Führerschein abgeben. Nun stand ich da ohne meinen geliebten Führerschein und anstatt alles dafür zu tun ihn so schnell wie möglich wieder zu bekommen habe ich fleißig weiter konsumiert. Bis ich im September 2015 fast an einer Kokain Überdosis verstorben bin. Nun habe ich es begriffen keine Drogen mehr ! Ich mich in eine Entzugsklinik begeben und von dort gleich die stationäre Therapie beantragt. Wo ich direkt nach der Klinik hin durfte. Therapie habe ich erfolgreich ohne Rückfälle geschafft. Nun habe ich sofort angefangen meine Haare wachsen zu lassen für die erste haaranalyse nach 6 Monaten abgegeben und wie nicht anders zu erwarten negativ. Jetzt am 21.06.2017 habe ich die 2te abgegeben... sie ist positiv auf Cannabis 0,1 mg/mg laut des Labors. Meine Haare habe ich zum Glück noch nicht ganz angeschnitten nur die spitzen und laut Lineal habe ich noch 6,5 cm auf dem Kopf. Was mache ich nun ? Eine erneute Probe beim anderen unternehmen ? Geht das denn noch ? Und laut Bericht gibt es auch eine rückstellprobe.
    Ich hoffe sie können mir helfen

  • #645

    Bukem (Donnerstag, 13 Juli 2017 20:07)

    @Alex G: Grundsätzlich ist gerade bei THC eine externe Kontamination möglich, evt klärt sich das bereits durch eine zweite Analyse eines anderen Labors. Die Probe ist von Dir abgegeben worden? Anwaltlich kann man hier sicher der Führerscheinstelle die Wahrscheinlichkeit einer externen Kontamination erläutern, selbst tust du das bitte nicht. Meld Dich bei Herrn Schüller, Daten stehen oben rechts

  • #646

    Chili (Sonntag, 16 Juli 2017 01:13)

    Hallo..

    Mir wurde der führerschein wegen kokain am steuer entzogen. Muss im september nun zur mpu mit haaranalyse. Habe meine haare 1 monat nach dem letzten konsum abrasiert reicht dies aus für eine negative analyse? Freundliche grüsse

  • #647

    Bukem (Sonntag, 16 Juli 2017 11:54)

    @Chili: Wir brauchen mehr Angaben. Wann war der letzte Konsum, was heisst abrasieren genau? Nass? Länge nach der Rsur und jetzt?
    Grds beträgt die sog Einwachsphase nach jedem Konsum ca. einen Monat. Kann dir deshalb so keine Garantie geben, nein.

  • #648

    Chili (Dienstag, 18 Juli 2017 20:43)

    @Bukem: Der letze konsum von kokain (ist auch das einzige was ich konsumiert habe) war am 14. Mai 20174 die Haare habe ich dann einen Monat später sprich am 11.Juni mit dem Haarschneidegerät auf das Minimum ca 0.5 mm abrasiert. jetzt sind sie ca auf 1.5 cm nachgewachsen.. Freundliche Grüsse

  • #649

    Bukem (Samstag, 22 Juli 2017 11:23)

    @Chili: Mir wär das zu lang. Es gibt Labore, die auch mit sehr kurzem Haar Untersuchungen erbringen können. Übrigens gilt die Einwachsproblematik auch für die andere Körperbehaarung.

  • #650

    buffalosil (Dienstag, 25 Juli 2017 00:25)

    Im Oktober muss ich zur Haaranalyse. eigentlich habe ich nichts mehr zu befürchten da mein letzter Konsum schon lange zurück liegt und ich die Haare auch mal geschnitten habe. Was mir aber sorgen macht, ist das meine Freundin täglich THC konsumiert wo ich zwar nie dem Rauch passiv ausgesetzt bin weil sie immer raus geht zum Rauchen. Doch ist es möglich eine positive Haaranalyse zu erhalten alleine durch Körperkontakt, küssen etc.?

  • #651

    Bukem (Mittwoch, 26 Juli 2017 19:13)

    buffalosil: Das ist eine gute Idee mit dem rausgehen. Grds ist eine externe Kontamination auch möglich. Lies doch bitte den obigen Artikel noch mal. Nach dem Bauen sollte sie also bitte die Hände waschen, bevor bei dir beigeht.

  • #652

    Buffalosil (Donnerstag, 27 Juli 2017 08:24)

    Besten dank für Ihre Antwort. Ich denke werde dies auch an der MPU sagen wefgen der Freundin. Denke die betrachten dies dann auch aus einer anderen Perspektive und ich hoffe die können auch feststellen ob passiver oder aktiver Konsum stattgefunden hat..

  • #653

    Paddy (Freitag, 04 August 2017 09:26)

    Guten Tag ,

    Ich muss leider einen abzinenznachweiß auf thc für die Führerscheinstelle erbringen, leider kann ich aus beruflichen Gründen dies nicht über ein urinscreening abbilden.
    Nun zu meiner Frage ich bin jetzt mittlerweile 6 Wochen sauber ... kann ich mir jetzt die Haare schneiden lassen (2mm) und in sechs Monaten zur haaranalyse gehen ohne die Befürchtung zu haben das sich noch Restbestände im Körper oder Haar befinden ?

  • #654

    Paddy (Freitag, 04 August 2017 09:29)

    Zur oben genannten Frage noch weiß ich das sich das thc bei jedem Menschen unterschiedlich abbaut
    Mein thc cooh Betrag 103 ng/ml

  • #655

    Bukem (Samstag, 05 August 2017 14:17)

    @Buffalosil: Was? Nein, auf keinen Fall irgendwas zu irgendwelchem Cannabis Konsum und Besitz dort sagen, auch wenn es nicht Dich, sondern die Freundin betrifft. Sonst hat sie nämlich bald dieselbe Situation und evt Ärger mit der StA.

    @Paddy: Was ist denn angeordnet worden? Grds ist eine Haaranalyse auch aus Behördensicht lieber gesehen. Also, vgl. den Artikel oben, nach dem Konsum folgt eine ca einmonatige Einwachsphase, dann wächst das Haar ca jeden Monat einen cm. Ich kann dir nicht genaue Tipps geben, aber ein Nachweis von THC ist auch im Körperhaar möglich.
    Du solltest grds nach einem Labor suchen, welches auch mit kurzem Haar arbeiten kann, das machen nicht alle. Dann wird Haar an verschiedenen Stellen des Kopfes, evt auch am Körper entnommen, da unterschiedlich schnelle Wachstums- und Lebenszeiten der Haare vorliegen.

  • #656

    Daniel (Samstag, 12 August 2017 17:32)

    Bei Drogenkontrolle Wischtest Lenkrad sehr positiv (THC), Hand von mr und meiner Frau grenzwertig positiv.
    Labor Urin und Blut bei beiden "positiv unterhalb Nachweisgrenze" (was immer das auch bedeutet)
    Beprobung der Polster mittels Klebestreifen positiv thc
    Haussuchung mit Probennahme komplett negativ.
    Strafverfahren eingestellt, aber v. FS Stelle Ankündigung zu Abstinenznachweis, ÄG/ mpu
    Aufforderung, Führerscheine abzugeben
    Fahrzeug wurde vor 1,5 Jahren gebraucht gekauft, Vorbesitzer nicht mehr eruierbar (für uns), da über Importeur aus Ausland bezogen.
    Meine Frau hat noch nie, ich vor min. 20J im Studium mal Joint, Nichtraucher, Abstinenzler (wegen Herzleiden), ausser notwendigen Herzmedies keine Drogen etc.
    any idea?

  • #657

    Ronny (Montag, 14 August 2017 01:42)

    Ich bin durch moon Brötchen positiv auf Opiate getestet wurden ( Urin) nun müsste ich als gegen Beweis einen Haar Test machen bin aber passiv in denn Kontakt mit THC gekommen muss ich mir Gedanken machen oder kann man das Urteil anders anfechten. Bin im Abstinenz Jahr

  • #658

    Tim (Mittwoch, 16 August 2017)

    Hallo
    Muss aufgrund einer Fahrt unter Betäubungsmittel eine mpu machen.
    Werte 3.1 aktiv 49 langzeitwert.
    Würden 6 Monate nachgewiesene Abstinenz reichen für eine positive mpu ?

  • #659

    Tim (Mittwoch, 16 August 2017 12:03)

    Es handelte sich um thc

  • #660

    Tim (Mittwoch, 16 August 2017 12:10)

    Konsum war gelegentlich am Wochenende nicht regelmäßig

  • #661

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 16 August 2017 17:41)

    @Tim: Es gibt keine festgeschriebene gesetzliche Mindestabstinenzzeit bei gelegentlichen Konsum von Cannabis. 6 Monate können reichen, das würde ich vorher von einem Verkehrstherapeuten bestätigen lassen, mit dem Schrieb gehst Du dann zum TüV, Dekra oder wie die ganzen Institute heissen, wo die ganzen Schlechtachter so arbeiten. Die ganze Sache auch mit der FSST abstimmen. Allerdings: Warum MPU und kein äG?

    @Ronny: Deine Frage ist zu unscharf, sag mal genauer, was Sie von mir wollen...danke

    @Daniel: Ganz ehrlich: Wenn hier gerade aktuell Entziehungsverfahren laufen, dann wäre es sehr sinnvoll, wenn ich mir die Bescheide mal anschaue, damit ich mehr sagen kann. Denn diese Schreiben sind mal so falsch wie 2 x 2 = 5. Schicken Sie mir das mal zu, wenn ich mir das anschauen soll. Einfach als Scan per Mail...danke.

  • #662

    Tim (Freitag, 18 August 2017 01:26)

    Danke für die Antwort.
    Leider mpu da die FSST eine mpu angeordnet hat kein äG.
    Was soll ich genau mit der FSST abstimmen ?
    Damals bei der Abgabe des führerscheins sagte mir die Frau sie könne nichts über die Länge der Abstinenz sagen. Das müsste der Gutachter endscheiden. Jetzt zweifel ich halt ob ich es nach 7 schon fast 8 Monaten Abstinenz versuchen soll. Mit einen 6 Monats Nachweis durch eine haarprobe.

  • #663

    ABC123 (Montag, 21 August 2017 14:55)

    Guten Tag

    Ich habe eine Frage und zwar habe ich vor ça 2 Monaten das erste mal 2-4 Züge von einem Joint genommen. In 2 Wochen muss ich zur Untersuchung MPU gehen wegen Alkohol am Steuer. Das heisst zwischen meinem erstmaligen Konsum und der MPU liegen 10 Wochen dazwischen. Kann mir der Konsum mit Urin, Blut oder Haarprobe nachgewiesen werden?

    Besten Dank
    Gruss

  • #664

    Bukem (Dienstag, 22 August 2017 06:48)

    @Tim Bitte mail an Herrn Schüller, Daten stehen oben

    @ABC: Hab dir auf der Hauptseite schon geantwortet

  • #665

    Hans_Georg (Freitag, 25 August 2017 10:19)

    Guten Tag Herr Schüller.
    Ich habe eine Frage bezüglich der Nachweisbarkeit von LSD in einer Haaranalyse.
    Ein Freund von mir hat eine MPU am Laufen und hat vor 2 Wochen seine letzte Haarprobe abgegeben. Das Ergebnis ist noch nicht da.
    Er hat leider vor zwei bzw. vier Monaten LSD konsumiert (Dosierung ca. 150 microgramm)
    Ist nun sein Jahr Abstinenz ungültig, oder kann er mit einem negativen Ergebnis rechnen.
    Er wurde 2016 mit Cannabis auffällig und ihm wurde der gelegentliche Konsum nachgewiesen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Hans

  • #666

    Bukem (Mittwoch, 30 August 2017 07:55)

    @Hans: Für LSD gibt es noch keine sichere Routinemethode. LSD gehört auch nicht zu den Substanzen, auf die üblicherweise geprüft wird. Das wäre nur anders, wenn eben der Behörde ein früherer BtM Verstoss wegen Besitz, Handel oder Konsum von LSD bekannt wäre

  • #667

    benji (Sonntag, 03 September 2017 09:16)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Nach dem Konsum von Thc und 2.5 mg Lorazepam , wurde an folgenden Tag danach 0.4ng Cumyl-4CN-BINACA im Serum nachgewiesen.

    Meine Frage daher: Verfälscht der Abbau von Lorazepam das Ergebnis von Thc?! Oder wollte mir die Staatsgewalt eine "reinwürgen" ?!

    Jubeln wir den bösen "kiffer" mal eben das stärkste synthetisches cannabinoid unter.....

    mfg

    Quelle: http://www.legal-highs.info/warnung-cumyl-cb-pinaca-cumyl-4cn-binaca-sgt-78/



  • #668

    Bukem (Sonntag, 03 September 2017 19:49)

    @Benji: Geht es grad konkret um Dich und ist Dir das so passiert? oder hast Du davon gelesen und machst Dir deshalb Gedanken?
    Ich bin leider kein Rechtsmediziner und mehr als googeln und nachlesen kann ich hier auch nicht, leite das aber gern an Hr. Schüller weiter.
    Wenn ich Dir eines sagen darf, dann lass die Finger von irgendwelchem Mischkonsum mit Medikamenten und etwaigen synthetischen Dingen. Dein Kleinhirn und Herz/Kreislauf werden es dir irgendwann danken.

  • #669

    T (Montag, 04 September 2017 16:06)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Folgende Sachlage möchte ich Ihnen gerne darlegen und würde mich über Ihre fachkundige Meinung freuen:

    Am 27.2 diesen Jahres wurde ich durch eine zivilstreife im Straßenverkehr angehalten und durch einen Urintests positiv auf thc getestet. Der bluttest folgte mit den beiden Beamten beim Amtsarzt.
    Wochen später bekam ich die Aufforderung meinen Führerschein bei der nächsten Polizeidienstes abzugeben und ein Bußgeld in Höhe von ca 800.- zu zahlen. Ich hatte 1,4 ng/ml thc im Blut. Der Monat verging, die Strafe wurde gezahlt. Da mir keine weiteren bzw Folgeuntersuchungen mitgeteilt wurden und das Bußgeld bezahlt wurde, habe ich die Sache als abgeschlossen gesehen und "Ad Acta" gelegt. Thc und Alkohol wurde nach Feierabend konsumiert. Auch kokain wurde -wenn auch weit seltener und unregelmäßiger - konsumiert.
    Einen Tag nachdem ich den Führerschein wieder bekommen habe (1.6.) habe ich einen Brief des kvr München erhalten, die mich aufforderten, in den nächsten 3 Monaten ein ärztliches Gutachten bzw ein drogenscrrening (2 x Urin Probe, 1 x Haarprobe) abzugeben.

    Nun habe ich heute die Ergebnisse erhalten:

    Die haarprobe ergab folgendes:

    Kokain und benzoylecgonin (kokain abbauprodukt) - positiv - <0.10ng/mg
    Cannabinoide - positiv - 10ng/ml
    Ebenso wurde cocaethylen nachgewiesen, was auf einen mischkonsum alkohol/cocain deutet.
    Urintest1: alles negativ
    Urintest2: positiv auf cannabinoide (10mg/Nl)
    Kreatinweet war unauffällig und lag im Referenzbereich.
    Es wurde seit dem 1.6. wurde außer Alkohol nichts konsumiert. Auch nicht passiv.

    Die Beantwortung der Fragestellung ergab folgendes:

    - Konsumverhalten ist als gewohnheitsmäßige Einnahme von btm zu bezeichnen
    - es besteht oder bestand keine Abhängigkeit
    - kokainkonsum sowie erhöhter Alkoholkonsum wurde nachgewiesen. Von Mischkonsum kann auszugehen sein. Kann aber auch durch unsachgemäße medikationseinnahme entstanden sein, es wurden jedoch keinen derartigen Hinweise erhoben.
    - ein aktueller und oder fortgesetzter Drogenkonsum ist gegeben.

    Dazu möchte ich noch sagen, dass ich seit dem 1.6. (außer Alkohol) abstinent lebe und durch starke Kopfschmerzen und Krankheiten (Grippe) überdurchschnittlich viel Aspirin/Aspirin complex zu mir genommen habe.
    .

    Könne sie mir sagen, mit was ich zu rechnen habe, ob ich den Führerschein abgeben muss, eine mpu auf mich zukommt, oder besteht die Möglichkeit, das die Zulassungsstelle des kvr noch "ein Auge zudrückt".

    Ich gehe davon aus, dass eine juristische Anfechtung aussichtslos sein wird.

    Auf Wunsch und zur möglichen besseren Einschätzung, sende ich Ihnen den vollständigen Bericht auch gerne per Mail zu.

    Vielen Dank und beste Grüße,

    T.

  • #670

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 07 September 2017 18:51)

    @T:

    Die Behörde wird die Fahrerlaubnis entziehen. Das muss sie, sie hat kein Ermessen in der Sache. Allerdings ist mir nicht klar, warum das gewohnheitsmäßiger Konsum sein soll, die Werte sind doch niedrig. Und diese Beurteilung hat Rückwirkung auf die Frage, nach welcher Anlassgruppe Sie bei der MPU geprüft werden. Sprich: Als Dauerkonsument auch von harten BtM werden Sie härter geprüft im Vergleich zum Gelegentheitskonsum, vgl. https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-gutachten-idiotentest-bestehen-anleitung-fahrerlaubnis-f%C3%BChrerschein/

    Abstinenzprogramm beginnen, Verkehrstherapie machen. Beides sofort anfangen. Wegen der Einschätzung als Dauerkonsument würde ich gerne nochmal bei der Begutachtungsstelle vorsprechen, aber dafür müssten Sie mir das Mandat erteilen.

  • #671

    T (Montag, 11 September 2017 11:06)

    Hi Herr Schüller,

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich schreibe Ihnen diesbezüglich eine Mail an kontakt@strafverteidiger-schueller.de.

    Beste Grüße,

    T.

  • #672

    Blümchen (Mittwoch, 20 September 2017 23:05)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Vorab tolle Leistung die sie hier erbringen ❤

    Mir steht bald ein ÄG an in Form einer haaranalyse aber nachdem was man hier so liest habe ich echt Bammel das bei mir trotz Abstinenz ein positives Ergebnis rauskommt. Ich komme auch aus Bremen und habe gelesen das sie eventuell Tipps geben könnten bevor das Gespräch ansteht?

    LG

  • #673

    Bukem (Donnerstag, 21 September 2017 08:13)

    @Blümchen: Ja, klar berät Herr Schüller auch. Melde Dich wegen eines Termins, am besten zeitnah, unter den oben rechts angegebenen Kontaktdaten. Vielen Dank

  • #674

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 21 September 2017 22:55)

    @Blümchen: Warum wurde das ärztliche Gutachten angeordnet? Mit Glück kann man die Begutachtungsstelle davon überzeugen, wegen der Gefahr der Fremdkontamination der Haare auf die Haaranalyse zu Gunsten von Urinproben zu verzichten.

    Lassen Sie mal hören, was der Hintergrund ist der ganzen Nummer.

  • #675

    Blümchen (Montag, 25 September 2017 22:55)

    Wurde vor 10 Jahren wegen Handel mit BTM verurteilt (THC) das ging alles zur Fsst. Damals hies es Mpu, da ich gerade den Führerschein machen wollte. Nun hab ich mich wieder dort vorgestellt und jetzt soll ich ein ÄG machen.

    Habe ihnen eine Mail geschrieben vielleicht haben sie ja mal Zeit für mich �

  • #676

    Daniela (Dienstag, 03 Oktober 2017 23:11)

    Hallo Herr Schüller,

    ich bin sehr froh, diese Seite gefunden zu haben. Ich habe mal eine Frage zur äußeren Kontamination. Wie stark muss diese sein?

    - durch die Haare streichen - klar!

    Aber wie sieht es aus in geschlossenen Räumen, z.b. bei Freunden
    - nur kurz drin während gekifft wird (z.b. Disco, raucherraum, bis man es riecht)
    - in einer Wohnung in der sonst gekifft wird aber aktiv gerade nicht
    - Hände schütteln der kiffenden Freunde
    - outdoor Aktivität wo von anderen gekifft wird

    Solche Sachen...kann das auch schon zu einer negativen Probe führen?

    Was macht außerdem die Probe negativ (z.b. Medikamente, mohnbrötchen...)?

    Und was passiert wenn die Probe negativ ist? Fängt es einfach alles von vorne an oder ist einfach nur das Geld weg oder kommt das auch irgendwie in die Akte und man muss sich dann bei der mpu dafür verantworten?

    Danke im Voraus

    Daniela

  • #677

    Timo (Donnerstag, 19 Oktober 2017)

    Guten Tag Hr. Schüler,

    vor 5 Jahren musste ich eine MPU wegen Cannabis am Steuer ablegen, diese ich bestanden habe und somit meinen Führerschein wieder erhielt.

    vor 1 1/2 Jahren wurde ich erwischt wie ich einen joint in der Hand gehalten hab, dort wurde mir kein Blut / Urin abgenommen und die Anzeige wurde eingestellt.

    Nun vor 6 Monaten fand der Zoll bei mir ca 4 Gramm Cannabis und ca 0,4 Gramm kokain, hierbei wurde auch keine Kontrolle per Blut / Urin etc. gemacht.

    Bin seitdem drogenfrei

    Nun zur Frage : mit welcher Strafe muss ich rechnen? Und wie wird die Führerscheinstelle reagieren? Hab jetzt schon mal einen Blut Drogentest gemacht welcher negativ ausfiel, sollte ich mir noch die Haare schneiden ? Und werde ich eine erneute MPU machen müssen, oder wird mir sogar die Fahrerlaubnis entzogen ? Wann kann ich mit Post vom Zoll rechnen ?

    Vielen lieben Dank für Info

  • #678

    Bukem (Dienstag, 24 Oktober 2017 21:24)

    @Timo: Was hast du denn für Angaben wg des erneuten BtM-Besitzes gemacht?
    Es gibt ein strafrechtliches Verfahren und später mit Sicherheit eines bei der Führerscheinstelle, um deine Eignung mal wieder zu überprüfen
    Das strafrechtliche Verfahren wird im Zweifel mit einer überschaubaren Geldstrafe geahndet. Jetzt käme es drauf an, ob bzw was für Angaben du gemacht hast. Angaben zum Besitz wg Eigenkonsum können zwar strafmildernd wirken bei Gericht, jedoch sind sie verhängnisvoll bei der Führerscheinstelle
    Was hast Du denn in der früheren MPU angegeben? Völligen Verzicht auf Cannabiskonsum?
    Der erneute Cannabisfund ist jdfs nicht das, was Sorgen bereiten sollte. Bei 0,4 gr Koks liegt ein Konsum recht nahe. Jeder BtM Konsum mit Ausnahme von Cannabis führt zum Entzug der FE auch ohne einen Verkehrsverstoss, solltest du bereits eingeräumt haben, dass du Koks konsumierst oder zumindest irgendwann mal konsumiert hast, kann die FE bereits entzogen werden.
    Sollte ein Konsum auch erst später durch eine Haaruntersuchung belegt werden, reicht das auch. Du solltest deshalb die Ausführungen in dem Artikel oben sehr genau lesen. Ich hoffe, du verstehst

    @Danilea: Das ist schwer zu beantworten, eine externe Kontamination wird ja selbst erst recht kurz anerkannt. Grds: Je stärker die Konzentration, desto höher die Kontamination. Auf einem Balkon daneben stehen ist sicher harmloser, als in der Kifferhöhle geräuchert zu werden.

    Du findest in dem Aufsatz am Seitenanfang oben die Anlage I, da steht alles drin. Auch Mohnbrötchen können ein Ergebnis beeinflußen, allerdings müßten das eine Menge Brötchen sein.
    Die Haaranalyse ist ja regelmäßig Teil der MPU, ist dort die Probe nachteilig, wird je nachdem entweder die FE entzogen oder bei einer Neuerteilung eben keine neue FE erteilt

  • #679

    Timo (Dienstag, 24 Oktober 2017 22:41)

    Hi Bukem,

    vielen Dank vorab für die Info, ja alles verstanden..

    Bei der Beschuldigtenvernehmung im Strafverfahren hab ich keine Angaben zum Konsum von Kokain gemacht! Weiterhin hatte ich dabei angegeben das ich der Tat nicht zustimme, was wohl egal ist da sie es ja bei mir gefunden habe...

    Der Fund war am Flughafen deshalb wollte ich ggf. bei Gericht aussagen das der Fund nicht für mich bestimmt war sondern für bekannte in Spanien ( Freundschaftsdienst) und ich selber keine Drogen konsumiere

    Ja bei der ersten MPU habe ich völligen verzicht auf Cannabis Konsum angegeben.

    Hab zur Zeit sehr kurze Haare somit eine haaranslyse nicht gemacht werden kann, somit könnten sie mir ja keinen Konsum jeglicher Art nachweisen!?!

    Kann die Führerscheinstelle mir eine MPU erteilen wenn ich clean bin und es keine Beweise für einen Konsum gibt, oder sie mir sogar die FE entziehen da ich nur im Besitz des btm gewesen war ??

    Nochmal danke für Antwort

  • #680

    Bukem (Donnerstag, 26 Oktober 2017 18:18)

    @Timo: Lies mal bitte hier quer: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
    Der § 14 regelt, was die FSST darf oder sogar zwingend zu tun hat. Nach Absatz II wäre nach meinem Verständnis eine MPU anzuordnen. Ein Entzug ohne jeden KOnsumbeleg oder Verkehrsverstoß geht nicht, nein.
    Den Artikel oben mit der Einwachsphase von ca einem Monat und dem monatlichen Wachstum von ca einem Monat pro cm hast du gelesen? Die spannende Frage ist nun: würde da was anderes außer Cannabis gefunden werden können? Es gibt Labore, die auch mit sehr sehr kurzem Haar arbeiten können. Da wird dann von unterschiedlichen Stellen des Kopfes mit verschiedener Wachstumsgeschwindigkeit entnommen, Körperbehaarung geht übrigens auch genau so gut.
    Wenn du sagst, du bist sauber, ist das ja erstmal beruhigend.
    Wenn du weitere Fragen hast oder irgendwann was kommen sollte, meld dich

  • #681

    Timo (Donnerstag, 26 Oktober 2017 20:08)

    Hi nochmal,

    Timo: Lies mal bitte hier quer: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    Versteh ich das richtig wenn die haaranalyse negativ ausfällt passiert mir nix, oder versteh ich, dass bei negativer haaranslyse ich zwar meine FE behalte aber eine MPU machen muss ?

    Bin seid dem 20.6 komplett drogenfrei, werde morgen nochmal zum Friseur gehen und mir die Haare auf 1-2 cm schneiden lassen ( oder wäre glatze besser) dann sollte doch nix mehr zu finden sein ? ( natürlich auch komplette Entfernung der restlichen Körperbehaarung )


    Alles sehr verwirrend...

    Vielen Dank für ihre Bemühungen !!!!

  • #682

    Timo (Donnerstag, 26 Oktober 2017 20:15)

    Sorry kleiner Nachtrag

    Heißt MPU = Entzug der Fahrerlaubnis ?

    Sprich in der Zeit wo ich die MPU mache habe ich noch einen Lappen, er wird mir dann bei nicht bestehen abgenommen?

  • #683

    Katrin (Freitag, 27 Oktober 2017 08:16)

    Guten

  • #684

    Katrin (Freitag, 27 Oktober 2017 08:23)

    Guten morgen folgendes Problem
    Mein Freund hat vor Jahren sein Führerschein verloren ca 7 Jahren wegen Cannabis am Steuer. Verwickelt zu gleich in einem Unfall weswegen es auch festgestellt wurde. So er hat auferlegt bekommen eine mpu zu machen die hat er 2014 gemacht plus ein aufbauseminar. Alles hat er soweit gemacht konnte auch widerlegen das er keine Drogen mehr zu sich nimmt. So hat auch ein aufbauseminar gemacht. Ist aber durch den psychologischen test durchgefallen angeblich wäre eine Rückfall Gefahr da. Er war bei der dekra die ihm aber schon im voraus gesagt hat das er durchfallen wird wenn er den mpu Aufbereitung kurz nicht belegt. Ja ist halt passiert er ist durchgefallen. So jetzt probieren wir den Führerschein für ihn wieder zu machen er hat aber den Mut verloren. Weil er weiß das er wieder durch den psychologischen test durch fallen wird.

    Könnten sie mir ein Rat geben wir wir das alles in Angriff nehmen sollen. Damit er besteht er brauch dringend den Führerschein. Wegen seinem Job.

    Ich hin verzweifelt und beiße bei ihm schon auf granit
    Mit freundlichen Grüßen Katrin

  • #685

    Timo (Freitag, 27 Oktober 2017 14:40)

    Heute Post bekommen,

    Das Ermittlungsverfahren gemäß $31a wurde eingestellt...

    Muss ich jetzt noch mit Post von der Führerscheinstelle rechnen ?

    Danke

  • #686

    Bukem (Samstag, 28 Oktober 2017 11:17)

    @Timo: Ich kann dir nicht genau sagen, wie und wann die FSST vorgehen wird, aber sie werden, da möchte ich privat wetten. Ob nun in Form eines äG oder einer MPU, wird sich zeigen. Eine MPU bedeutet nicht, dass die FE bereits entzogen ist. Es ist quasie nett, wenn in bestimmten Fällen noch eine MPU angeordnet wird, obwohl bereits die Voraussetzungen für einen direkten Entzug der FE vorliegen.
    Auch wenn du nicht Wiederholungstäter wärst, spräche viel für Maßnahmne der FSST, jetzt erst recht. Also Konsum einstellen und eingestellt lassen. Von allem. Bitte.

    @Katrin: Also inhaltlich kann ich wenig zu dem Fall deines Freundes sagen. Wenn du mal hier rechts oben bei den neuesten Artikeln guckst, findest du einen Vielzahl von Artikeln zu so TüV und Dekra Gutachten. Das ist zum Teil reine Geldmacherei ohne besonderes inhaltliches know-how.
    Klingt jetzt komisch. Herr Schüller arbeitet natürlich auch und bietet diese Seite an, um davon zu leben.

    Eine MPU wird nie ohne intensive Reflektion des damaligen Fehlverhaltens deines Freundes, der Gründe für ihn und für heute nicht ohne Entwicklung von Vermeidungsstrategien funktionieren. Schuld hat aber jetzt niemand anders außer ihm, das dürfte auch der Grund dafür sein, dass der Psychologe noch immer eine Rückfallgefahr sieht.
    Herr Schüller kann dabei helfen, deinen Freund richtig vorzubereiten. Im Gegensatz zu Tüv oder Dekra macht er das aber gut und so, dass bei richtiger und ehrlicher Auseinandersetzung mit seinem eigenen Mist auch keiner durchfällt. Heißt aber auch, dass keiner, nicht mal Gott, ihm helfen kann, wenn er sich nicht helfen lassen will. Herr Schüller ist da auch unbequem und nimmt ihn in die Mangel, machen die bei der Mpu eben auch. Das geht natürlich per mail oder Tel , ihr müßt dafür nicht nach Bremen kommen. Ihr werdet hier auf der Seite ganz viel Aufsätze zu MPU und Vorbereitung finden, mit dem ihr sinnvoll arbeiten könnt.
    Wenn ihr mehr Hilfe wollt, meldet euch

  • #687

    Timo (Samstag, 28 Oktober 2017 14:56)

    Vielen Dank für die Einschätzung,

    Nur warum MPU?dazu sollte ich doch erstmal ein äg machen und das auch nicht bestehen, oder sehe ich das falsch?

    Warum besteht denn der Entzug der FE nur wegen Besitz von Kokain auch bei keinem Nachweis von Konsum?

  • #688

    Bukem (Montag, 30 Oktober 2017 08:50)

    @Timo: Weil in § 14 II steht: "Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn
    zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder – ohne abhängig zu sein – weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel oder Stoffe einnimmt"
    Der Konsum von anderem, hartem BtM ( alles außer Cannabis) reicht ohne Verkehrsverstoß zur Entziehung. Sollte dir dieser nachgewiesen werden, ist die FE weg. Ich würde dir vorschlagen, dich im Zweifel bei Herrn Schüller zu melden, wenn du weitere Fragen hast

  • #689

    Jan (Sonntag, 05 November 2017 09:31)

    hallo habe eine frage
    kann man in einer haaranalyse feststellen ob ich an einem tag 10bier getrunken habe oder 2bier auf 7 tage verteilt? so wie ich gelesen habe, kann nur der durchschnitt konsum ermittelt werden. und somit ein vollrausch nicht nachweisbar währe.?

  • #690

    jonny (Mittwoch, 15 November 2017 15:02)

    Gilt die Anleitung auch für den Ersterwerb beim Führerschein? hatte früher was mit Drogen am hut und soll jetzt eine mpu machen bevor ich zur üprüfung zugelassen werde

  • #691

    Bukem (Donnerstag, 16 November 2017 00:19)

    @Jan: Ich bin kein Rechtsmediziner, aber ich glaube schon, weil dann jeweils anders stark ausgeprägte Rest- Alkoholprodukte nachweisbar wären..
    Worum gehts denn genau?

    @Jonny: Versteh nicht ganz, welche Anleitung? Grundsätzlich gelten die selben Regeln für den Erst-oder Neuerwerb einer Fahrerlaubnis

  • #692

    kevin (Samstag, 18 November 2017 00:59)

    Hallo ich hab eine Frage. Ich hab bewährung und muss 2haarproben abgeben. Was passiert wenn ich meine haare auf 1cm schneiden lasse und meinen restlichen körper rasier? .ist das ein wirder ruf grund wenn ich das einmal mache
    ?

  • #693

    Ole (Freitag, 24 November 2017 16:14)

    Moin,
    ich wurde am 27.07 diesen Jahres vom Zoll mit 0,3g mdma erwischt (bin im Flixbus gefahren und der Bus wurde am Hbf raus gewunken und Kontrolliert). Habe keinen Konsum zugegeben aber gesagt, dass das mdma für den Eigenkonsum ist um eventuelle Strafverfolgung zu vermeiden, was dahingehend auch geklappt hat.
    Jetzt habe ich aber am 08.11 ein Schreiben der Führerscheinstelle bekommen das ich innerhalb der nächsten 3 Monaten ein ärztliches gutachten erstellen lassen muss um zu klären, ob ich Betäubungsmittel konsumiere die meine Fahrtauglichkeit einschränken.
    Mdma habe ich das letzte mal auf nem Festival vor 5 Monaten genommen, aber bis ich das schreiben erhalten habe, habe ich jeden tag gekifft.

    Meine frage ist nun, nach ihrer Einschätzung, kann ich mir die 550€ für den Haartest sparen oder besteht eine Chance das ich meinen Führerschein behalten kann? 550€ Ist sehr viel Geld für mich und um so mehr ich online recherchiere, umso kleiner sehe ich meine Chance darauf meinen lappen zu behalten.
    Habe die Einverständniserklärung der Führerscheinstelle zu besagtem Test schon abgeschickt, also sollte es Ihnen möglich sein mir bald zu Antworten würde ich mich sehr darüber freuen.
    Vielen Dank im Voraus und Kompliment an Sie, Ihre Internetseite ist sehr Informativ und mich, zumindest was Strafrecht angeht, sehr beruhigt.

  • #694

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 25 November 2017 16:03)

    @Kevin: Das sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Bewährungshelfer klären. Sowas kann schnell nach hinten losgehen. So oder so fahren Sie gut, wenn Sie bei TüV, Dekra oder PIMA ein Screeningprogramm für den Rest Ihrer Bewährungszeit laufen lassen. Bitte mittels Urinproben. Es verhält sich so: Die Haarproben zeigen oft falsche Ergebnisse. Das habe ich in ein, zwei aktuellen Fällen gesehen, wo falsch positive Ergebnisse zu sehr großen Problemen geführt haben (Widerruf der Bewährung konnte gerade so noch abgewendet werden). Es ist immer sicherer, wenn man dann noch saubere Urinproben nachweisen kann. Und natürlich wäre es schlau, wenn Sie gegen die Auflage, keine Drogen zu nehmen, nicht verstoßen. Mit anderen Worten: Lassen Sie die Finger von den Drogen. Und auch die Nase.

  • #695

    Schüller @Work (Samstag, 25 November 2017 19:23)

    @Ole: Also - bei manchen Leuten scheitert die Abnahme von Haaren an zu kurzen Haaren. Haare wachsen 1 - 1,5 cm im Monat. Nach Anordnung des äG darf man sie nicht mehr schneiden. Aber mal ein Gedankenspiel: Wenn man sie nun 1 Woche vor dem Zugang des Schreibens mit der Aufforderung zum ärztlichen Gutachten komplett rasiert hätte, dann könnte es sein, dass die Haare zu kurz sind für eine Haarprobe und dann müsste Urin genommen werden. Kommt bißchen darauf an, was in der Aufforderung steht. Ich würde wegen der Fehleranfälligkeit der Haaranalytik ohnehin sofort nachdem das Urin frei von Rückständen von Drogen ist, ein Screeningprogramm auf Drogen anfangen. Urinproben. Erstmal 6 Monate. Wenn die alle sauber sind, könnte man im Fall einer ungünstigen Entwicklung noch auf eine Ausnahmeregelung plädieren, vgl. Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV. Man muss alle Möglichkeiten ausschöpfen und dazu gehört, ein zweites Ass im Ärmel zu haben für den Fall, dass das ärztliche Gutachten den berühmten Bach runtergeht. Parallel noch zum Verkehrspsychologen und dann kann man oft noch was machen.

    Ich müsste mehr Infos haben, um Ihnen genauer helfen zu können...insbesondere müsste ich wissen, was genau in der Aufforderung zum äG steht. Wegen der Kifferei mache ich mir offenbar keine großen Sorgen, denn die Blutprobe muss ja nicht sauber sein von THC COOH. Nur der Wert darf nicht 75 ng/ml erreichen. Und das ist meist wegen der kurzen Halbwertszeit von THC COOH von wenigen Tagen sehr selten der Fall. Schreiben Sie mir eine Mail, wenn ich Sie bißchen an die Hand nehmen soll.

  • #696

    Fabi (Montag, 27 November 2017 23:58)

    Den Artikel und das PDF für die MPU-Vorbereitung finde ich mega klasse! Vielen Dank dafür!
    Allen anderen wünsche ich von Herzen Erfolg, aber nur wenn sie es wirklich wollen und ihnen bewusst wird, das der Entzug des Führerscheins bei Suchtmittelproblematik Leben gerettet hat! Andere und das eigene!

  • #697

    Chuckmorris (Mittwoch, 06 Dezember 2017 09:01)

    Hallo!
    Ich habe meinen FS wegen Alkohol und Benzodiazepinen verloren, wobei das Verfahren wegen des Alkohols eingestellt worden ist, da ich nur im Auto sitzend angetroffen worden bin und mir nach gerichtlichem Gutachten nur 0,33 Promille auf der Fahrt zum dortigen Plaz nachgewiesen worden werden konnten. Ich hatte aber 2015 einmal den FS wegen 0,53 Promille abgeben müssen.
    Ich habe neben Benzos zur Sicherheit auch ein Jahr Abstinenz auf Alkohol nachgewiesen per Urintests , alles sauber, habe das Zertifikat dafür zum 31.10. erhalten. Der TÜV hat gesagt, dass zwischen Vertragsende und MPU Max. 4 Monate liegen dürfen.
    Nun ist es so, dass ich anschließend wieder ca 1 Monat regelmässig Benzos konsumiert habe, zuletzt vorgestern. Meine Haare habe ich mir aus Panik auf 0,5mm stutzen lassen.

    Nun zu meinen Fragen:

    1.) Hab ja ein Abstinenz mit 6 UKs belegt, ist es da wahrscheinlich, dass sie bei der MPU eine Haaranalayse fordern?

    2.) Wenn ich an Weihnachten Alk trinke, wie lange sollte ich warten bis ich die Haare abrasiere? Auf im Betracht auf die Benzos, wann die nach 4 Wochen Dsuerkonsum raus sind.

    3.) Wenn ich jetzt immer UKs gemacht habe und die Lücke bis zur MPU nicht zu groß ist, wird eine Hasranalyse wohl auch eher nicht nötig sein oder?

    4.) Wenn man dort mit kahlen Schädel und rasierten Körperhaaren auftaucht, macht man sich verdächtig? Ich meine es ist ja nun meine eigene Entscheidung wie ich rumlaufe.

  • #698

    Mario (Montag, 11 Dezember 2017 17:07)

    Hallo ,einer Frage bitte?! Hab einmalig konsumiert ephetrin , können die das auch nachweisen über Haaranalyse? Vielen Dank vorraus LG mario

  • #699

    Markus (Dienstag, 12 Dezember 2017 16:58)

    Hallo Herr Schüller...erstmal ein toller Support von Ihnen..ich konnte im Web nichts vergleichbares finden...Top!

    Zu meinem Problem...

    Ich wurde am 14.7.2017 bei einer Polizeikontrolle Positiv auf Thc und Amphetamine getestet...woraufhin ich am 01.10.2017 den Fs an die Führerscheinstelle schicken musste. Ich habe damals wie heute beteuert keine Drogen konsumiert zu haben...Jetzt habe ich heute die Ergebnisse meiner Haaranalyse bekommen die bis zu diesem Zeitpunkt also den 14.7 als Nachweis reicht und alles ist negativ...keinerlei Spuren von Drogen oä.
    Was hab ich jetzt rechtlich für möglichkeiten?

    Mfg Markus

  • #700

    Eve (Donnerstag, 28 Dezember 2017 02:10)

    Ist ein enimaliger Konsum von Amphetamin echt nicht in den Haaren nachweisbar ? Kann das irgendwie nicht ganz glauben. Meine Frage kommt dahher, weil ich eine Haarprobe abgeben muss und ich einmalig 2 Linien konsmiert habe.
    Ich danke Ihnen für eine Antwort.

  • #701

    Max (Mittwoch, 03 Januar 2018 20:55)

    Hallo Herr Schueller,
    Sind bei der Haaranalyse bei dem die Haare noch dran sind von einmaligem C Konsum nachweisbar?
    Die Menge lag bei etwa etwas weniger als 0.1g.
    Cut Off wäre wichtig.
    Danke

  • #702

    Speed Anwalt (Sonntag, 07 Januar 2018 22:17)

    @Eve: Keiner kann Ihnen darauf eine Garantie geben. Lassen Sie doch eine Probe vorher nehmen, dann wissen Sie Bescheid. Wenn Ihre private Probe schon positiv ist, dann können Sie sich direkt beim Screeningprogramm anmelden (vorausgesetzt, es ging um den Führerschein).

    @Markus: War die Haaranalyse behördlich angeordnet? Oder haben Sie diese privat gemacht?

    Was meinen Sie damit, dass Sie den Führerschein an die Fahrerlaubnisbehörde senden mussten? Wurde die Fahrerlaubnis entzogen?

    @Mario: Ephedrin ist meiner Kenntnis nach nicht in den Anlagen I - III des BtMG gelistet. Ich sehe deshalb jetzt nicht ohne weiteres die fahrerlaubnisrechtliche Relevanz nicht. Oder simpler ausgedrückt: Warum fragen Sie mich danach?

    @Chuckmorris: Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihre Fragen nicht direkt beantworte. Wenn Sie derzeit täglich Benzos nehmen, dann besitzen Sie keine Eignung zum Führen von KFZ. Die Haarentnahme kann ja recht einfach umgangen werden. Sind die Haare zu kurz, dann geht es eben nicht. Aber die Anordnung zur Begutachtung muss vorher ganz genau gelesen werden. Die Haare dürfen bei der Begutachtung so kurz sein, wie sie seit Zugang der Anordnung hätten wachsen können (Haare wachsen mit 1 cm/Monat). Ich würde das Thema komplett ruhen lassen, solange das Benzothema nicht endgültig geklärt ist. Das ist aus verschiedenen Aspekten besser so.

  • #703

    Said (Freitag, 12 Januar 2018 01:23)

    Meine Frage durch anfassen von kokain gelangt es auch in ins Haar, Blut? Ich soll eine Haar Probe machen diese woche aber noch vor 3 Tage ist eine vertrauliche Person öfters durch mein Haar gegangen mit ihrer Hand ich hab mein leben lang noch nie gezogen oder geraucht und beim Urin Text haben die Kokain und THC gefunden

  • #704

    Chris (Samstag, 13 Januar 2018 12:11)

    Ich muss Eine Haaranalyse auf thc und Alkohol machen. Ich trinke keinen Tropfen mehr seid Ende September 2017. Thc habe ich seid 10

  • #705

    Rechtsanwalt Führerschein (Samstag, 13 Januar 2018 18:19)

    @Chris: Ihre Frage ist unvollständig...können Sie bitte präziser formulieren, welche Frage Sie haben?

    @Said: Mir sind keine Forschungen bekannt, die die externe Kontamination von Haaren mit Kokain etwa durch fremden Schweiss belegen. Also solche, die belegen, dass das Kokain IN das Haar kommt. Da dieser Fall aber in der Praxis oft vorkommt, gehe ich davon aus, dass es so ist. Für die Cannabinoide THC und THC COOH ist das jedoch bewiesen. Finger weg von der Haaranalytik, Urinproben sind viel sicherer.

  • #706

    Menne (Dienstag, 16 Januar 2018 05:15)

    Hallo, es geht um THC im allgemeinen. Wenn gelegentlich mal geraucht wurde also wenn überhaupt 1 mal im Monat, wäre es wie lange im Urin, Blut und Haar nachweisbar?

    Vielen Dank

  • #707

    hbod (Donnerstag, 18 Januar 2018 15:59)

    Guten Tag und vielen Dank für die vielen guten Tipps und die Unterstützung auf dieser Seite!
    Leider hat mich das Durchlesen der vielen Fragen und Antworten ziemlich verunsichert. Daher Möchte ich noch einmal um persönlichen Rat bitten.
    Ich wurde April 2017 in einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit den Abbauprodukten THC-Carbonsäure 17,2ng/ml und Benzoylecgonin 91,6ng/ml erwischt. Habe bis zu diesem Tag jahrelang Cannabis fast täglich und Kokain unregelmäßig konsumiert. Nach dem Vorfall habe ich zunächst jeglichen Konsum eingestellt. Mir war klar, dass der Dauerkonsum der letzten 20 Jahre erstmal aus dem Körper muss, bis ich mich testen lassen kann. Meinen Führerschein musste ich Anfang August, passend zu meinem Geburtstag (endgültig) abgeben und habe an dem Tag trotzig und spontan zum letzten Mal feierlich konsumiert. (THC und Kokain jeweils in kleinen Mengen). Zu der Kombination: Geburtstag und Führerscheinverlust kam auch noch die Kündigung. Da ist es mit mir durchgegangen, zumal eben auch noch Reste beider Drogen rumlagen und ich diese nun einfach aufgebraucht habe. Zu dem Zeitpunkt erschien mir dies nicht so bescheuert wie es wahrscheinlich ist, weil ich danach für zwei Wochen in den Urlaub gefahren bin und vorhatte erst danach ein Urinscreening für 12 Monate zu beginnen. Anfang September wäre mein Urin sicher wieder sauber gewesen. Nun hat mich allerdings am Telefon, als ich mich dafür anmelden wollte, eine nette Dame von der Dekra überredet lieber eine Haaranalyse zu machen. Sie hat mir versprochen, dass dies
    1. preiswerter und
    2. stressfreier ist, weil man eben nicht immer verfügbar sein muss.
    3. nur die oberen 6 cm analysiert werden. Ich habe sehr lange Haare, ca. 1m, und mich daher gleich erkundigt.
    Nun rächt sich natürlich der "Rückfall" im August - war ja eigentlich schon mal 4 Monate clean - aber egal. Wollte nun im Februar beginnen und mir rückwirkend meine ersten 6 Monate Abstinenz nachweisen lassen. Seit Anfang August lebe ich ja wieder ohne illegale Substanzen trinke aber im Schnitt täglich 1-2 Bier.
    Nun meine aktuellen Probleme:
    Hier wird immer wieder so getan, als würden doch die gesamte Haarlänge getestet, da ist natürlich einiges drin in so einem Meter. Außerdem scheint es regelmäßig falsch positive Testergebnisse zu geben. Des weiteren war mir neu, dass viele Haare nicht mehr aktiv wachsen und damit das Ergebnis verfälschen können. Und schließlich hat mich überrascht, dass offenbar auch der Alkoholkonsum gemessen wird.
    Bin nun sehr unsicher was ich tun soll. Ich weiß nicht mehr, ob ich mich auf den Haartest einlassen soll oder doch lieber ein Urinscreening starten, was sehr schade wäre, da mir dadurch ein halbes Jahr Nachweis verloren geht.
    Kann ich wirklich davon ausgehen, dass bei der Dekra nur die oberen 6 cm getestet werden und reicht der Zeitraum Anfang August bis Ende Februar angesichts meines einmaligen Rückfalls Anfang August (0,1g Kokain + 1,5g Gras) nach vorheriger 4 monatiger Abstinenz für eine saubere Haarprobe?
    Zusatzfrage: Kann mich mein regelmäßiges Feierabendbier die MPU kosten, bzw. ist das in den Haaren auffällig?
    Haare abschneiden war nie eine Option - hänge wirklich zu sehr an denen.
    sorry für den vielen Text und vielen Dank für Antworten auf meine Fragen!

  • #708

    Johannes (Donnerstag, 18 Januar 2018 20:35)

    Hallo, ich bin letztes Jahr Ende August mit einer Cannabis-Rauschfahrt aufgefallen, ich war lange Zeit sehr regelmäßiger Konsument und mir wurde wie erwarten die Fahrerlaubnis entzogen. Ich habe daraufhin den Konsum sofort eingestellt, habe aber auf einem Geburtstag mit Konsumenten in einem, mit planen relativ gut verschlossenen, Kaport verbracht. Dabei habe ich mich stets von dem Cannabis Rauch bzw dem Geruch fern gehalten.
    Ich frage mich jetzt ob dieser Abend unter dem Kaport nachweisbar sein könnte ?
    Ich habe selbst Urintest bei mir durchgeführt, welche nach ca 4 Wochen ein negatives Ergebnis zeigten. Deshalb denke ich das ein zusätzlicher Monat, also zwei Monate nach letztem Konsum, als Startpunkt meines Abstinenznachweises ausreichen dürften, wie sehen Sie das ?
    Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antworten :)

  • #709

    Anonymous (Donnerstag, 25 Januar 2018 01:27)

    Hallo,

    kurz zu meiner Situation:

    Verkehrskontrolle im August - Blutabnahme: THC ist unter dem Grenzwert (das erste mal gekifft, den Wert weiß ich leider nicht mehr so genau) Amphetamine waren 13 ng, was mich sehr geschockt hat, da ich mir nicht bewusst war das ich es konsumiert habe.

    Anwalt ist dran und meint wir sollten warten was kommt, ich bin mir da nicht so sicher, obwohl er sehr erfahren ist. Er hat gemeint, es würde im besten Fall eine Haarprobe verlangt werden oder im schlechtesten FE.

    Ich war mir bewusst das ich bei ein paar Joints mit geraucht habe, daher bin ich auch knapp 2 Tage kein Auto gefahren.... bin nur nachts los wegen einem Notfall.... Tja aufn Land haben die Bullen nicht viel zu tun...


    Wie verhalte ich mich jetzt am besten ?

    Abwarten ? oder

    Vorsorglich "MPU" Zertifizierte Urintest machen ?


    Danke für eure Hilfe !

  • #710

    Rainer (Montag, 29 Januar 2018 13:43)

    7.7.17 Kontrolle mit fund von 7.7g Gras und 3 Pillen. Blutuntersuchung >1ng thc(sehr niedrig) keine amphetamine. Rauche seit 25 Jahren regelmäßig kleinste Dosen homegrown. Seit dem Ereignis rauchfrei habe aber ca.5 Pillen im letzten halben Jahr konsumiert. Mein Haar ist ca 25 cm lang. Habe mich des öfteren mit meinen Freunden getroffen die natürlich ordentlich rauchten in meinem Beisein. Jetzt haaranalyse angefordert wegen nicht vorhandenem forensischen abstinenznachweises (Was ist das eigentlich genau?) Soll ich die Haare unter 4cm kürzen um einer haaranalyse zu entgehen und auf urinscreening gehen. Ist das rechtens direkt eine haaranalyse zu fordern ohne Hinweis einen forensischen abstinenznachweis zu beginnen?Danke im voraus.

  • #711

    ruth murray (Montag, 05 Februar 2018 07:47)

    Mein Vater wurde im März 2017 mit einem Gehirntumor diagnostiziert und seitdem haben wir dreimal Chemo gemacht, aber der Krebs bleibt zurück. Vor ein paar Monaten hörte ich von Cannabisöl und seiner heilenden Wirkung. Er kontaktierte ihn per E-Mail unter: Ricksimpsoncannabishemoil@gmail.com und mein Vater begann sofort mit der Behandlung mit dem Cannabisöl, nachdem das Ran das Cannabisöl zur vorgeschriebenen Zeit eingenommen hatte Er war komplett geheilt und während ich jetzt schreibe, kann mein Vater ohne Unterstützung durch irgendjemanden im Haus herumlaufen und jederzeit ausgehen.

    Schöne Grüße,
    Ruth Murray

  • #712

    Franz (Montag, 05 Februar 2018 15:59)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich habe eine Frage, da ich sonst nierndswo im Web definitive Aussagen gefunden habe:

    Wenn Kopfhaare 11 Tage nach dem letzten Konsum (Kokain, ungefähr 0.4gr) auf 2mm und ein Tag später auch alle Körperhaare rasiert wurden, wachsen danach die Haare wieder sauber?

    Der Test wird voraussichtlich in 6 Wochen stattfinden. Keine Vorstrafe, 3 x in den letzten 2 Monate konsumiert.

    Im Voraus bedanke ich mich für ein Feedback,

  • #713

    Mexikaner (Montag, 05 Februar 2018 22:06)

    Guter Abend Herr schueller!
    Ich wurde im April 17 bei einer großen Kontrolle der Polizei einer blutentnahme unterzogen, wegen Verdacht auf Cannabis Konsum, obwohl speicheltest negativ war. habe seit ca 10 Jahren nichts mehr mit Drogen zu tuen!
    3 Monate später wurde alles eingestellt da 13 ng Benzoylecognin in meinem Blut entdeckt wurden... dieses Benzoylecognin müsste ich erstmal googeln und musste mit erschrecken feststellen das es sich dabei um das Abbauprodukt von Kokain handelt! Habe mich dann direkt im Juli 17 bei einem abstinenzprogramm angemeldet, um irgendwas in der Hand zu haben , falls sich die Führerscheinstelle meldet, was sie am Freitag dann auch tat und mir nun den Führerschein entziehen will!
    Nun meine Frage, habe ich da irgendwie eine Chance irgendwas zu verhandeln oder sollte ich freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten, so wie sie mir es im Brief vorschlagen...

  • #714

    Herbert (Dienstag, 06 Februar 2018 10:05)

    zunächst einmal finde ich es super, dass Rechtsanwalt Führerschein so kompetent ist und weiterhilf und es dieses Portal gibt. Hätte ich das früher gewusste hätte ich Sie gerne als Kanzlei bei meinem Gerichtstermin gehabt.

    Zur Frage: Ich habe am 20.02. meinen MPU Termin. Mein Abstinenznachweis wird erfolgreich am 13.02. über ein halbes Jahr enden. Ich wurde mit 0,46 Promille Alkohol hochgerechnet 0,52 und unter Medikamenteneinfluss (Ärztlich Nachweisbar verschrieben) aus dem Verkehr gezogen.
    DARF die MPU trotz erfolgreichem Abstinenznachweis (durch Urin) dennoch noch eine Haarprobe entnehmen/fordern?
    Dann wären meine Urinkontrollen doch Sinnlos, oder?

  • #715

    Stefan Zwissig (Sonntag, 11 Februar 2018 14:09)

    Guten Tag,
    Sehr informative Seite. Eine frage zum Textverständniss:
    „ Ab 100mg/tag heroin ist mit einem sicheren Nachweis zu rechnen“
    Soll das heissen dass wenn ich während 6 Monaten täglich weniger als 100mg Heroin konsumieren würde, mein ermittelter Wert theoretisch noch unter dem Cut-Off liegen könnte?

  • #716

    Tom (Donnerstag, 15 Februar 2018 01:53)

    Ist Ritalin bei einem Haartest nachweisbar? Wenn ja wie lange?

    Danke

  • #717

    Ernst Fischbacher (Freitag, 23 Februar 2018 15:01)

    Guten Tag Herr Schüller,

    Haben Sie Erfahrungen bezüglich Anteil telogener Haare in Haaranalysen?
    Bei Kopfhaaren besteht ja ein Anteil von 5-20% telogener Haare die unter Umstände wesentlich länger am Kopf sind als die restlichen Haare. Somit könnte ja ein länger zurückliegender Konsum in die Analyse einfliessen.
    Kann dies eine relevante Menge ergeben bzw. eine eingehaltene Abstinenz verfälschen?

  • #718

    Marco (Samstag, 24 Februar 2018 01:42)

    Hallo,

    Ich hatte im Februar 2018 meine MPU (aufgrund THC konsums), hatte 6 Monate Urin screening + 2 mal einen Monat verlängert. Bei der MPU meinten sie dann die 2 extra Monate sind nichtig, da Ich für 3 Monate a 2 screenings verlängern hätte müssen. Wurde anscheinend von der Kontrollbehörde falsch beraten bzw. Verarscht. Aufgrund dessen musste Ich eine Haaranalyse vornehen lassen. Das Ergebnis kam und Ich wurde Positiv auf Delta 9 Tetrahydrocannabinol mit 0,05 ng/mg getestet. Obwohl Ich seid 01.04.17 Clean bin. Es wurden Brusthaare entnommen Länge ca. 3 cm. dazu stand diese Aussage gilt für den Zeitraum von mindestens 4 Monaten vor der Probenahme. Hab noch eine Rückstellprobe. Soll Ich diese einschicken? Bin echt am verzweifeln.

    Mfg

  • #719

    Fabi (Samstag, 24 Februar 2018 17:59)

    Guten Tag Herr Schueller.
    Ich habe meine Fahrerlaubnis aufgrund von Thc im Straßenverkehr verloren. Angehalten wurde ich im Juni 2016 und habe seit dem auch kein Thc mehr konsumiert.
    Ich habe mehrere Haaranalysen und eine MPU bei pima machen müssen. Mit der 1sten Haaranalyse bin ich zur MPU und die 2te konnte ich noch nicht nachreichen, weil die MHH aufgrund eines Aktenfehlers auf Alkohol getestet hat. Also fehlten die ersten 3 cm wodurch ich erneut eine Probe abgeben musste damit keine Lücke entstand. . Beide Proben waren in einem Gutachten zusammengefasst die dritte Haaranalyse allerdings ist positiv mit 0.026mg! also 0,006 zu viel. Bin erstmal geschockt gewesen, da ich es mir absolut nicht erklären konnte bis ich hier etwas zur externen Kontamination gelesen habe... Die MPU habe ich mit der Aufforderung zum Zusatzkurs nach P.70 "bestanden". Der Kurs steht noch aus, weil ich nicht weiß ob es sich lohnt den zu machen, wenn die Analyse sowieso positiv ist.. ich wollte bald möglichst woanders einen neuen Termin zur Haaranalyse machen und hoffen, dass diese dann ein korrektes Ergebnis bringt. Also ist es ratsam den Kurs zu machen, wenn die pima noch das Gutachten haben möchte? und können sie die MPU quasi ungültig machen ? Für Hilfe bin ich sehr dankbar.

  • #720

    Basti (Donnerstag, 01 März 2018 20:17)

    Hallo , ich habe 2009 Drogen konsumiert und Verkauf würde darauf hin verurteilt allerdings erst 2014 , hätte im vergangenen Jahr den busführerschein machen wollen das würde mir zum Verhängnis müsste nein führungszeugnis angeben da stand drin das ich thc, Kokain konsumiert habe nicht stattgegeben und Führerschein weg ?????????? Ich habe ihn abgegeben und nun soll ich ein haarscreening abgeben was hier los ist ! Hatte aber immer ein bisschen weiter geraucht zuletzt abends 1 g in 2 Tagen aber seit 5 Monaten gar nicht mehr , was passiert wenn ich nächste Woche noch positiv getestet werde oder ist es überhaupt möglich noch positiv getestet zu werden

  • #721

    Fragesteller89 (Freitag, 02 März 2018 11:39)

    Guten Tag,

    ich wurde vor einiger Zeit mit 0,2 g Kokain angetroffen und wurde nun (7 Monate danach) aufgefordert innerhalb der nächsten 3 Monate die ärztliche Begutachtung zu liefern. Dazu soll ich 2 Urinproben und eine Haarprobe abgeben. Problem ist jedoch, dass ich Kurzhaarträgr bin. Kann ich bei der Behördere anrufen und mein Problem schildern oder muss dies über einen Anwalt erfolgen (weil ich eventuell etwas falsches sagen könnte)? Ist es möglich stattdessen alternative Nachweise zu erbringen?

    Vielen dank vorab!

  • #722

    Fragesteller89 (Montag, 05 März 2018 16:29)

    Guten tag,

    ich wurde gebeten innerhalb der nächsten 3 Monate 2 Urinproben und eine Haaranalyse abzugeben (ärztliches Gutachten). Ich habe jedoch eine Kurzhaarfrsiur. Reicht dazu ein Anruf bei der Behörde, um eine Alternative zu besprechen? (z.B. mehrere Urinproben oder oder...)

    Vielen dank vorab!

  • #723

    Michael (Montag, 05 März 2018 17:12)

    Hallo,
    Ich habe vor 2 Jahren den Führerschein wegen THC abbekommen. Habe im vergangenen Jahr eine Haarprobe abgegeben. Die Haarprobe hat nachgewiesen, dass ich clean bin! Bei der 2. Haarprobe habe ich eine Benachrichtigung bekommen, dass die Probe positiv auf Amphetamin ist. Was ich stark bezweifle, da ich seit über 2 Jahren nichts mehr mit Drogen am Hut haben. Weiß gerade nicht wie ich dagegen vorgehen soll?!
    Was mich wirklich schockiert hat.
    Ich bin zu 90% daheim die anderen 10% bin ich am arbeiten, daher kann ich nicht nachvollziehen woher das kommt. Ich finde es nur richtig ärgerlich, das man solange schon auf Drogen verzichtet hat und sich ein neues Leben ohne Drogen aufbaut und wie aus heiterem Himmel plötzlich Amphetamin im Harry raus kommt auch wenn es angeblich gering wäre?!

  • #724

    Jerry (Dienstag, 06 März 2018 21:45)

    Hab letztes Jahr meine Frist für das ÄG wegen Cannabis verstreichen lassen... was is jetzt? Neues Äg oder direkt MPU? In dem Antrag den ich für die Neuerteilung von der Führerscheinstelle mitbekommen hab steht nichts in Sachen mpu, nur das Gutachten was ich eh schon erbringen sollte und n polizeiliches Führungszeugnis? Hab ich nach einem Jahr noch ne Chance durch n äg zu kommen?

    Lg Jerry

  • #725

    Mujo (Samstag, 10 März 2018 01:36)

    Hallo,

    ich habe heute ein Brief von meiner Haaranalyse bei TÜV Nord erhalten. Wegen Cannabis

    habe nun seit über 9 Monaten aufgehört zu Kiffen, da ich dringend meinen FS wieder brauche.
    Ich bin mir absolut sicher, dass ich während der 9 Monate mich von solch einem Umfeld fern gehalten habe (Kifferfreunde/Discotheken etc).


    nun meine Frage:
    was zum Teufel hat das mit dem, "kann nicht ausgeschlossen werden " zu bedeuten???? Danke im voraus.
    Es steht ziemlich am Ende des Textes.

    im dem Brief steht:
    Es wurden vom Labor keine sicher positiven Befunde unterhalb der mindestens geforderten Bestimmungsgrenzen mitgeteilt.
    Entsprechend der Beurteilung des forensischen Toxikologen wird bestätigt, dass (ab hier ---> bis hier <----alles fett geschrieben)----> in der entnommenen Haarprobe keine der oben genannten Substanzen nachweisbar war. <----
    Damit ergibt sich kein Hinweis auf einen Drogenkonsum innerhalb der letzten ca. 6 Monaten, wobei ein einmaliger oder sehr seltener Konsum nicht ausgeschlossen werden kann.



  • #726

    Alexander Cicero (Samstag, 10 März 2018 20:20)

    Hallo ich hab ein Problem bzw. eine Frage und suche Rat bzw. Hilfe. Ich bin seit ca.1,5 Jahren Patient in einer forensischen Klinik ( Unterbringung nach Paragraph 64 StGB), seit dieser Zeit werde ich auch in unregelmäßigen Abständen auf Drogen getestet und stets negativ. Da ich jetzt seit ein paar Wochen in der Probewohnphase der Therapie bin, hab ich mir vorgenommen mein Führerschein wieder zu holen und hab dazu eine Haar Analyse von einem externen labor durchführen lassen. Diese kam positiv auf THC zurück und ich kann mir nicht erklären wie? Da ich jetzt seit mehreren Jahren abstinent bin !!! Was soll ich tun ich habe negative Tests über einen Zeitraum von zwei Jahren , die aber von der Führerscheinstelle nicht anerkannt werden. Und ich habe eine nicht erklärbare positive Haar Analyse die zwar anerkannt wird aber mir das Genick in Sachen Führerschein bricht. Ich brauch Hilfe weiß hier jemand guten Rat?

  • #727

    Kim (Dienstag, 20 März 2018 12:24)

    Hey,

    Ich bin mit einem Kiffer zusammen, letzter bekannter Konsumverhalten Anfang Februar.
    Engerer Körperkontakt natürlich eingeschlossen.
    Nun ist seine '' Clique" hochgenommen worden und ich mit. Ich hab mal experimenteller Weise Cannabis konsumiert. Mein Strafverteidiger riet mir zu einem Gutachten, und da ich weiß das Engerer Körperkontakt zu Übertragung führen kann, wäre meine Frage jetzt was ich bei einer Haaranalyse über 6 Monate zu befürchten hätte.
    Ich hab es nur einmal probiert aber befürchte jetzt dass das Ergebnis positiv ist durch Übertragung.

    Vielen Dank schonmal im Vorraus!

  • #728

    Blümchen (Samstag, 24 März 2018 03:04)

    Hallo, habe innerhalb 2 Wochen ca 4 einheiten Gbl eingenommen und musste überraschend zur Haaranalyse, wo spezifisch auf ghb und gbl getestet wurde.

    Meine Frage: Ist die Substanz nach 2 Wochen schon in den Haaren nachweisbar, bzw aus den Haarwurzeln rausgewachsen?
    Danke schon mal vorab

  • #729

    Steve (Samstag, 24 März 2018 11:24)

    Hallo ich habe da mal ein frage mir wurde vor gut 2 Jahren der Führerschein wegen Cannabis entzogen und ich habe danach einige Zeit auf ihn verzichtet nun war mein letzter Konsum am 1.1.2018 und ich habe mir Anfang Februar eine Glatze rasieren lassen und möchte mich nun sobald die Haare lang genug sind zum Haartest anmelden, soweit mal die Fakten. Meine fragen wenn ich bis zum 1.1.2018 mehrmals wöchentlich konsumiert habe reicht diese Zeit von einem Monat das die haare sauber sind und kann man Ergebnis verfälscht werden wenn ich jedes Jahr Heilfaste ? Vielen dank im Vorfeld und ein schönes Wochenende

  • #730

    Sss (Donnerstag, 29 März 2018)

    Hallo, mein Freund wurde mit einer geringen Menge THC und einer größeren Menge Ecstasy im Flixbus erwischt, er war mit seinen Freunden in Berlin und hatte die Pillen, die er mit seinen Freunden gemeinsam geholt hatte leider in der Tasche vergessen (lagen dort lose rum, waren nicht versteckt). Vor kurzem kam dann der Brief für 2 Urin screenings (also noch keine MPU). Er hat jetzt seine erste Urinprobe abgegeben aber die Ärztin war in genervter Stimmung und hat meinem Freund seine Story nicht abgekauft (wieso er so viel Ecstasy dabei hatte und das er nicht konsumiert). Meine Frage ist nun, wenn die Urinprobe negativ ausfällt, kann die Ärztin trotzdem auf eine Haarprobe bestehen nur weil sie seine Story nicht abkauft?

  • #731

    Sss (Donnerstag, 29 März 2018 17:17)

    zusätzlich zu meiner Frage: Die Ärztin kann dann auch nicht verlangen, dass mein Freund eine MPU machen muss, obwohl die Urinprobe negativ ausgefallen ist, nur weil sie seiner Story nicht glaubt, oder?

  • #732

    Galmor (Donnerstag, 29 März 2018 21:52)

    Guten Tag Herr Schüller,

    Meine Frage an sie wäre ob ich, wenn ich reines CBD (E-Liquid) oder etwas mit unter 0,2% THC konsumiere dennoch positiv getestet werde in einer Haaranalyse. Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe. Beides ist in Deutschland legal zu erwerben (Amazon, eBay).

    MfG

  • #733

    Can (Samstag, 31 März 2018 09:29)

    Folgendes Problem habe ich... ich muss 1 Jahr Abstinenz nachweisen auf THC und eine MPU ablegen. Die erste Haaranalyse war negativ. Die zweite war Positiv auf THC 0,20 ng. Ich habe aber definitiv nichts geraucht und kann das Ergebnis nicht nachvollziehen. Da ich mir eigentlich sicher war, dass das Ergebnis negativ sein wird, hatte ich bei der Führerscheinstelle bereits die Neuererteilung des Führerscheins beantragt. Jetzt wurde meine Akte an die MPU Stelle geschickt aber ich kann noch keinen Termin vereinbaren, da die Haaranalyse positiv war.. Ich werde noch einen Test machen lassen bei einem anderen Institut, weiss aber nicht was ich machen soll, wenn der Test wieder positiv sein sollte. Woran könnte dies liegen? Wie kann der Wert von 0,20 ng zustande kommen? Kann durch anfassen von Cannabis THC in den Körper gelangen?

  • #734

    ken (Sonntag, 08 April 2018 23:23)

    hallo! ich habe vor etwa 1 monat einen drogen haartest gemacht und obwohl ich seit über 2 jahren clean bin ergab der test ein positives ergebnis auf ghb und oxazepam. Wie ist dass möglich?

  • #735

    Axel (Mittwoch, 11 April 2018 00:14)

    Hallo, ich wurde im April 2017 auf thc getestet, Urin und Blut. Bußgeldbescheid im Juli 2017 bekommen. Geldbuße 500 Euro + 172 Euro Auslagen der Polizei , Fahrverbot 1 Monat. Im Bußgeldbescheid steht als Beweismittel Toxologisches Gutachten. Ein Toxologisches Gutachten habe ich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht bekommen. Hab also keine Werte. Meine Frage : wo kann ich das Toxologische Gutachten einsehen oder anfordern?

    Mein Führerschein musste ich im Oktober beim Straßenverkehrsamt abgeben mit einer Sperrfrist von 6 Monaten.

    Mich interessiert in erster Linie das toxologische Gutachten.

    Danke im voraus
    Axel

  • #736

    Jochen (Mittwoch, 11 April 2018 02:26)

    Hi
    Ich habe am 17.01.2018 eine kleine Menge MDMA (ca.0,2-0,3mg) über 8stunden konsumiert und muss am 8.7.2018 zur mpu und eine haar Analyse durchführen lassen is dieser Konsum schon in den Haaren nachweisbar und wenn ja ab wann und bis wann wächst das in die Haare ein? Ist es möglich das es rechtzeitig aus den Haaren rausgewachsen ist und ich bei der Haar Analyse „Abstinenz“ positiv nachweisen kann!?

  • #737

    Sss (Mittwoch, 18 April 2018 07:33)

    Ich warte auf immer noch auf Ihre Antwort..

  • #738

    Rainer (Donnerstag, 19 April 2018 15:35)

    Hallo ich würde gern wissen wenn man aufgehört hat mit drogen ab wann wächst nix mehr von dem zeug in den Haaren nach?

  • #739

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 24 April 2018 19:02)

    Offene Fragen werden in den kommenden Tagen beantwortet.

  • #740

    Holger (Freitag, 27 April 2018 19:48)

    Frage: Gibt es medizinische Gründe sich die körperbehsarung entfernen zu müssen und werden Diese vom Gericht anerkannt?

  • #741

    Clyde (Mittwoch, 09 Mai 2018 16:37)

    Hallo,
    ich wurde Anfang Dezember 2017 mit einer halben Extacy Tablette vor einem Club erwischt. Nicht im Straßenverkehr.
    Im Februar kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren gegen eine Spende an einen Suchtpräventions Verein eingestellt wird. Diese habe ich gezahlt.
    Nun habe ich immer noch Angst, ob etwas von der Führerscheinstelle kommt.
    Wie lange brauchen die? Muss ich mir noch Sorgen machen?
    Falls noch etwas kommt, mit was habe ich dann zu rechnen?

    Vielen Dank im voraus.

  • #742

    W.Estermann (Donnerstag, 10 Mai 2018 17:40)

    Guten Tag Herr Schüller,

    Darf man wissen woher Sie Ihre oben aufgeführten Infos bezogen haben?
    Besonders bezüglich des Nachweises von Heroin, welcher ja in diesem Falle eine doch sehr regelmässige Aufnahme vorausetzt um detektiert werden zu können, haben mich doch sehr erstaunt.

    Denken Sie diese Angaben treffen noch heute zu?
    Ich nehme an, die heutige Technik hat dich massiv verbessert, die bekanntesten Studien (madea,musshoff ect..) sind ja auch schon 12 jahre alt..
    Ich wäre Ihnen Dankbar um eine kurze Rückmeldung, ich wäre auch bereit diese zu honorieren, Sie betreiben hier ja einen beträchtlichen Aufawand unentgeldlich..

    Freundliche Grüsse

    W. Estermann

  • #743

    Fabio (Sonntag, 13 Mai 2018 15:31)

    Guten Tag.
    Hätte da mal ne frage.
    Am 6 Februar 2018 hatte ich eine Hausdurchsuchung und es wurde Cannabis gefunden. 1 Woche später erhielt ich schon von der Führerscheinstelle einen Brief das ich meinen Schein abgeben soll innerhalb 2 Wochen. Bin aber ins Amt rein und habe Widerspruch eingelegt da ich nie gesagt hatte ein DauerKonsument zu sein bzw. So ein Fahrzeug geführt habe ich sagte nur das ich es ab und zu mal an Wochenende gemacht hatte so ca 2 mal im Monat. Der Chef meinte dann ich soll meinen Schein erst mal behalten und er wird Rücksprache mit der Polizei machen warum das so gesagt wurde und ich sollte warten ob deswegen ein Haar Screening gemacht wird. Deshalb sollte ich meine Haare die ca 2 1/2 cm waren nicht mehr schneiden aber ich hab sie dazwischen schneiden lassen weil solang nix kam und ich mich unwohl fühlte und im Brief stand auch das es fals nix kommt vergessen ist was aber leider nicht der Fall ist da was kam jetzt.
    Ich soll jetzt ein Drogenhaarscreening machen und einen Urintests und die Ergebnisse bis zum 9.7 einreichen. Und jetzt wollte ich wissen was wäre wenn ich meine Haare nochmals schneiden lasse da ich in 2 Wochen in den Urlaub fliege. Und ob es besser wäre die Tests vorher oder nachher zu machen bevor mir die Zeit wegläuft. Problem ist nur das ich bis zu meiner Hausdurchsuchung ein DauerKonsument war und jetzt Angst habe das noch Rückstände in meinen Haaren zu finden sind.
    Wäre sehr dankbar für Hilfe von euch.
    Mfg

  • #744

    Carl (Freitag, 18 Mai 2018 20:40)

    Habe heute das Ergebnis der MPU und er Haaranlyse bekommen.
    Angeblich wurden Spuren von Cocain u, THC gefunden, habe aber defintiv noch nie cocain zu mir genommen und seit 12 Monaten nichts mehr geraucht.
    Der Wert: 0,09ng/mg cocain und 0,02ng/mg THC
    (laut meinen recherchen ist alles unter 0,5ng/ml cocain und alles unter 0,1ng/ml THC als negativ anzusehen?)
    Die ermittelte Konzentration von Cocain liegt unterhalb der vorgeschlagenen Mindestanforderung an die Bestimmung für Fahreignungsbegutachtungen, es wurde jedoch eindeutig Cocain und Benzoylegonin nachgewiesen.
    Heist es abschliesend.
    Was kann ich tun? Kann ich die Rückstellprobe von einem anderem Institut erneut testen lassen?? Kann mir das nicht erklären, habe nie cocain genommen und bin deshalb durch die MPU gefallen.....

  • #745

    Carl (Samstag, 19 Mai 2018 03:47)

    Ergebnis der Haarprobe: 0,09ng/mg cocain, danach der Satz:
    Die ermittelte Konzentration von Cocain liegt unterhalb der vorgeschlagenen Mindestanforderung an die BESTIMMUNGSGRENZE für Fahreignungsbegutachtungen, es wurde jedoch EINDEUTIG cocain nachgewiesen.
    Wie nun jeder nachlesen kann, hat die Bestimmungsgrenze eine dreifach höhere Genauigkeit als die Nachweisgrenze.

    Zu Deutsch:
    3 mal BESTIMMUNGSGRENZE(0,1ng)=NACHWEISGRENZE(0,3ng).

    Die Definition der Nachweisgrenze ist:

    Die Nachweisgrenze bezeichnet den extremen Wert eines Messverfahrens, bis zu dem die Messgröße gerade noch zuverlässig nachgewiesen werden kann (Ja/Nein-Entscheidung).

    Der Messwert an der Nachweisgrenze hat eine erhöhte Ungenauigkeit, die aber ein vorgegebenes statistisches Konfidenzintervall nicht überschreitet. Messwerte (Sachverhalte), die eine größere Ungenauigkeit aufweisen als das vorgegebene Intervall, liegen außerhalb der Nachweisgrenze und werden im Sinne der Messtechnik als unmessbar bzw. nicht nachweisbar bezeichnet.

    Wie kann dann behauptet werden es wurde cocain nachgewiesen, wenn dies laut Werten nicht möglich ist, da die Nachweisgrenze(1/3Bestimmungsgrenze) ums dreifache unterschritten wurde und somit kein Nachweis und keine Bestimmung möglich ist???

  • #746

    Alma (Freitag, 25 Mai 2018 11:41)

    Habe in den letzten 5Wochen 2-3mal vom Joint gezogen nun muss ich im September eine Haarprtobe abgeben kann man das nachweisen?

  • #747

    Sean (Freitag, 01 Juni 2018 12:07)

    Hallo zusammen,

    Ich habe am 19.05 kokain konsumiert ca 3 kleine lines und hab am 29.05 eine haar Analyse abgegeben ca 3,5 cm vom haar fällt die Postiv
    Aus oder habe ich Glück und könnte negativ sein?

    MfG
    sean

  • #748

    Mike (Montag, 11 Juni 2018 19:23)

    Guten Tag Herr Schüller,
    Ich mache gerade eine MPU wegen Kokain. Vor ca. 5 Wochen habe ich meine erste Harrprobe abgegeben. Diese wurde mit 0,1 ng/mg Kokain, 0,02 ng/mg Benzoylecgonin und 0,02 ng/mg Zopiclon als positiv gewertet. Mein letzter Kokainkonsum war letztes Jahr im August. Nun hat mir meine MPU Stelle geraten für das Zopiclon ( Beruhigungsmittel welches ich in China gegen Jatlag bekommen habe) ein Attest von meinem Hausarzt zu besorgen (dieses liegt mir nun vor) und damit nochmal eine weitere Haaranalyse abzugeben. Angeblich könnte ich Glück haben und der nächste Probe würde unterhalb der Cutoff Werte liegen. Wie sehen sie die Chancen in diesem Fall?

    Vielen Dank schon mal,
    Mit freundlichen Grüßen

  • #749

    Bukem: (Mittwoch, 13 Juni 2018 11:34)

    @W. Estermann: Ich möchte Sie hier bitten, direkt mit Herrn Schüller unter obigen Kontaktdaten Verbindung aufzunehmen. Ich bin da schlicht überfragt.

    @Clyde: Du bist gut,Schlimmstenfalls mit dem Entzug deiner Fahrerlaubnis. Hast Du irgendwelche Angaben dazu gemacht, ob die Pille zum Eigenkonsum bestimmt war bzw Du schon mal XtC konsumiert hast?

    @Holger: Bin kein Dermatologe, keine Ahnung. Schweißstörungen evt?

  • #750

    Bukem: (Mittwoch, 13 Juni 2018 14:05)

    @Rainer:So ungefähr ein Monat dauert die sog Einwachsphase. Danach bleibt aber das eingewachsene BtM im Haar nachweisbar. Kopf Haare wachsen je nach Stelle ca 1 cm pro Monat.

    @SSSja, Sie sehen ja, dass es hier diesmal länger dauert. Wir müssen leider warten, bis Einträge freigeschaltet werden.
    Ebenso erlaube ich mir den freundlichen Hinweis, dass dies hier ein kostenloses Forum ist. Wenn Sie umgehende Antwort begehren, dann melden Sie sich im Zweifelsfall bei Herrn Schüller direkt im Rahmen eines offiziellen und kostenpflichtigen Mandatsverhältnisses. Ansonsten werden Sie gelegentlich warten müssen. Dankeschön
    Zur Sache selbst: Es gibt Fälle, bei denen ich hier schlicht es kommt drauf an antworten kann. Hier zB. Es empfiehlt sich hier detailierte Aktenkenntnis. Die Ärztin handelt letztlich nur im Auftrag der FE Behörde, was die kann steht hier

    www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    Grds kann ich grad wenig sagen, da ich die "Story" Ihres Freundes nicht kenn. Die Story sollte aber zu den Werten passen. Im äG hat man eine absolute Wahrheitspflicht.
    Es ist hier wirklich dringend anwaltliche Akteneinsicht anzuraten, die Kontaktdaten stehen oben

  • #751

    Hi (Mittwoch, 27 Juni 2018 16:22)

    Guten Tag,

    zur Zeit bin ich knapp 5 Monate abstinent. Ich würde gerne nächsten Monat einen Haartest machen lassen - das wären dann genau 6 Monate. Ich mache mir Sorgen, dass trotzdem etwas gefunden wird, obwohl der letzte Konsum dann 6 Monate zurückliegen würde.

    Zudem mache ich sehr viel Sport (bin nicht sicher, ob das irgendwelche Auswirkungen hat) und bin in der gesamten Zeit auch nie schwach geworden.

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß

    G

  • #752

    Maria (Freitag, 29 Juni 2018 04:37)

    Hallo. Zwar habe ich versucht, möglichst alles bisher Gefragte zu überfliegen, jedoch keine Antwort auf meine eigene dringliche Frage gefunden.

    Ich befinde mich wegen Beihilfe zu §29 a auf Bewährung, seit zwei Jahren gebe ich regelmäßig negative Urinproben ab. Ich war nicht immer durchgehend vollkommen abstinent, aber zu 90%, bis auf wenige einzelne Konsumabende, die etwa alle 3 Monate auftreten.

    Anfang Mai wurde ich plötzlich das erste Mal positiv getestet, obwohl der letzte Konsum über 12 Wochen zurück lag. Da ich ein sehr starkes Übergewicht habe, welches ich in den 10 Jahren meines früheren Dauerkonsums von Cannabis aufgebaut habe, und nun das erste Mal im April angefangen habe, dagegen anzugehen und tatsächlich 15 Kilo abgenommen habe (von über 100), gehe ich selbst stark davon aus, dass - wie in vielen Studien belegt - das im Fett bisher gespeicherte THC-COOH durch meine Gewichtsreduktion freigesetzt wurde und so zu meinem äußerst gering erhöhten Wert geführt hat. Das habe ich dem Richter dann auch so weiter ausgeführt und mit Studien untermauert. Trotzdem wurde jetzt eine Verlängerung der Bewährung um 6 Monate (womit ich gut leben kann) beschlossen, sowie die zukünftige Überprüfung durch Haarproben (womit ich so gar nicht leben kann). Problematisch ist vor allem, dass sich mein seltener Konsum alle paar Monate nicht nur auf Cannabis beschränkt hat, sondern auch gelegentlich Kokain beinhaltet hat - in für meine Empfinden geringen Mengen, nicht mal ein Gramm in diesen besagten 1-2 Tage dauernden Begebenheiten, aber trotzdem eben vorhanden.

    Meine Fragen:
    Was passiert, wenn bei der Haaranalyse eben nun nicht nur Cannabis, sondern das bisher nicht festgestellte Kokain entdeckt wird?

    Und gibt es irgendwelche Rechtsmittel, um gegen die Haaranalyse vorzugehen? MUSS ich diese vornehmen lassen? Schließlich gibt es doch ein Urteil, die diese als Körperverletzung wertet. Gilt das auch für Menschen in Bewährung? Oder führt meine Ablehnung der Prozedur zwangsläufig zur Aufhebung der Bewährung?

    Davon auszugehen, dass der Konsum derart gering war, dass ich diesen Test bestehe, scheint mir sehr unsicher. Ich würde viel lieber bei den Urinproben bleiben. Auch wenn ich mir jetzt vorgenommen habe, für den Rest des Bewährungszeitraumes "brav" zu bleiben, hilft mir das wohl nicht mehr weiter, da das Kind wie gesagt bereits in den Brunnen gefallen ist. Auch die Überlegung, meinen schulterlangen Bob drastisch zu kürzen, scheint mir, da mein Bewährungshelfer mich ja kennt und sich bestimmt nicht wenig über diese rabiate Veränderung wundern und sie wohl auch als verdächtig einstufen würde, eventuell kontraproduktiv. Oder wie wird eine solch auffällige Veränderung nach derartigen Ereignissen gewertet? Doch als Versuch, sich dem Test zu entziehen?

    Vielen, vielen Dank für jedwede Antwort.
    Ich muss auch ein großes Lob an dieser Stelle aussprechen, ich finde ihr Engagement beeindruckend!

  • #753

    Mumi (Montag, 02 Juli 2018 21:39)

    Kleine Frage Nehmen wier mal an , ich hab Heute das lezete mal koks konsumiert und, 29 tage später ne glatze gschnitten , ist da noch was nachweissbahr? Bei neuwachsendem Haar?

  • #754

    unschuldig (Mittwoch, 04 Juli 2018 17:22)

    bin seit 3 Monaten Clean, und muss im Dez die erste Haarprobe für die MPU abgeben. trage zwar Einweghandschuhe und mundschutz bei der " Arbeit " kann es trotzdem sein das die Haare kontaminiert werden? geht um Opiate
    Danke

  • #755

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 05 Juli 2018 20:58)

    @Unschuldig:

    Die Frage beantworte ich nicht.

    @Mumi:

    Ich würde vorschlagen, dass Sie Kokain generell aus dem Hals lassen. Antwort auf Ihre Frage: Nachweis unwahrscheinlich.

    @Maria:

    Wenn Sie unter Bewährung die Finger nicht von den Drogen lassen können, dann spricht das nicht eben für Sie.

    Haare ab sind keine Alternative. Bei einer Mandantin von mir konnte das Haar wegen Färbung und irgendwelchen Spezialstränchen (kenne mich als mit meiner Frisur nicht damit aus). Aber die Haare waren schon vorher so und bei Ihnen könnte man das als Täuschungsversuch deuten und damit wäre die Bewährung in Gefahr. Ich würde versuchen, parallel ein Urinscreening Programm bei TüV/Dekra/AVUS oder PIMA zu machen - damit Sie im Zweifel AKTUELLE Abstinenz nachweisen können. Sonst kann das Eis schnell brüchig werden...

  • #756

    Amin (Freitag, 06 Juli 2018 08:12)

    Hallo ich wollte mal fragen wen ich den eu Führerschein in England mache ob der hier wirklich anerkannt wird?es muss ja ein neuerwerb sein.da ich gelesen habe eine wieder Erteilung seie nicht gültig in Deutschland ��.habe keine Sperrfrist .und in England gibt es ja keine Meldepflicht deswegen würde mich mal interessieren ob ich ohne die vorgegebenen 185 Tage Meldepflicht mich dort einfach anmelden kann mit 2 Wohnsitz und den Führerschein direkt machen kann .oder muss ich mich wirklich mit Hauptwohnsitz in England anmelden und hier in Deutschland 185 Tage abgemeldet sein?und falls das klappt kann dann die Führerscheinstelle trotzdem eine Mpu noch verlangen?

  • #757

    Bukem: (Montag, 09 Juli 2018 11:58)

    @Hi: Warum genau zu diesem Zeitpunkt? Binnicht ganz sicher, wie du das meinst: In deinem Haar bleibt alles erhalten und nachweisbar, sofern es nicht abgeschnitten werden würde.
    Grds : Nach dem Konsum gibt es eine ca einmonatige Einwachsphase, dein Haar wächst jeden Monat einen cm

    @Mike: Ich würde Dich bitten, Dich direkt per obiger Mail an Herrn Schüller zu wenden. Bin da schlechterdings überfragt

    @Sean: Ja, vermutlich kann ein Nachweis wegen der kurzen Zeitdauer nicht geführt werdn.
    Clever geht trotzdem anders

    @Alma: Auch eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Bitte bitte nicht weiter konsumieren

  • #758

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 09 Juli 2018 14:47)

    @Armin:

    Die ganzen Fragen zum EU Führerscheinrecht beantworte ich nur ungern. Fahre persönlich auf die ganzen Umgehungsversuche der MPU nicht ab und beschäftige mich damit nicht wirklich. Sorry.

  • #759

    Sally (Mittwoch, 18 Juli 2018 21:10)

    Hallo,
    Ich habe von der Führerscheinstelle die Aufforderung bekommen eine 6cm lange Haarprobe abzugeben. Hier soll die Frage geklärt werden ob ich Betäubungsmittel eingenommen habe.
    Nun ist es bei mir so, dass ich fast täglich Cannabis konsumiert habe. Leider habe ich auch nur 3 Monate Zeit, bis ein Ergebnis vorliegen muss.
    Die Option ohne Haare aufzukreuzen ist hinfällig, da ich weiblich bin und nicht sofort bei der FS bescheid gegeben hab, dass ich keine Haare habe.
    Wenn der Test nun positiv ausfallen wird (wird er auch zu 100%) werden sie mir natürlich den Führerschein nehmen.
    Was kann ich dagegen tun?
    Ich brauche meinen Führerschein für meine Arbeit.
    Würde es helfen, wenn ich dort mit Dreads auftauche? Hierbei ist es ihnen doch fast unmöglich eine Länge von 6cm zu testen.
    Vorweg, ich rauche jetzt seit 2 Monaten nicht mehr, also mit einer Abstinenz habe ich kein Problem.
    Ich bin mir nur ziemlich sicher, dass ich in meinem Bereich ohne Führerschein keinen Job mehr finden werde!
    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich mittlerweile mit meinem Latein am Ende bin.
    Liebe Grüße

  • #760

    Clyde (Donnerstag, 19 Juli 2018 00:04)

    Hallo,

    nein, ich hab gar keine Angaben gemacht. Ich wurde auch nach nichts gefragt.

    Danke schon mal
    Clyde

  • #761

    Steve (Donnerstag, 26 Juli 2018 11:44)

    Hello, also ich hab von der Psychologin gesagt bekommen dss ich mich einer haaranalyse unterziehen muss das ich meine lenkberechtigung wieder bekomme. Ist das alles legitim oder kann ich dagegen vorgehen??? Und müssen die haare eine mindestlänge haben für eine haaranalyse???
    Danke und lg steve

  • #762

    Sugli (Donnerstag, 26 Juli 2018 12:10)

    Kan amph durch körperkontakt übertragen werden

  • #763

    An Ki (Mittwoch, 01 August 2018 01:49)

    Guten Tag

    Ich muss in 5 Monaten Haare für ein Drogen Test abgeben.
    Das ist für meine MPU.
    Ich werde wegen Cannabis kontrolliert.
    Wird bei der Analyse auch auf räuchermischungen geprüft? Im Raum NRW.

    Gruß An Ki

  • #764

    Sami (Montag, 06 August 2018 20:55)

    Hallo erstmal !
    Hab mal eine Frage zur Haaranalyse..Muss eine mpu wegen Amphetaminen machen da ich mit Abbauwerten aufgefallen bin .
    Ich habe mich für eine Haaranalyse entschieden wobei ich jetzt ziemlich Angst habe da so viel im Internet steht und es Fälle gibt wo doch was im Haar gefunden wurde obwohl nix gefunden wurde.

    Mein letzter Konsum war am 11.05.2018 .Da habe ich exctasy genommen .Dann müsste es doch zwei Wochen später im Haar drin sein und ich wäre doch jetzt Monate abstinent da ich nix genommen habe seitdem .Kann es trotzdem sein da was gefunden wird wenn im Dezember die Analyse mache ?Soll ich dich lieber ein urintest machen ..Bin irgendwie am verzweifeln,weil manche Seiten im Internet meinen ,dass sich die Droge über längeren Zeitraum im Haar abbauen kann .Kann man das nicht genau sehen bei der Haaranalyse ? Danke im Voraus

  • #765

    Grecko (Mittwoch, 08 August 2018 16:53)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Sie leisten hier wirklich tolle Arbeit und ich konnte mich auf Ihrer Homepage schon über sehr vieles informieren - vielen Dank dafür bereits.

    Kurz zu meiner Situation:

    Ich wurde vor 2 Jahre auf einem Festival mit 3 Ecstasytabletten und einer geringen Menge Cannabis aufgegriffen, ich habe keine Aussagen weder zum Besitz noch Konsum oder sonst etwas gemacht - Verfahren wurde vor einem Jahr gegen Sozialstunden eingestellt.
    Die FEB wurde damals natürlich benachrichtigt, hat etwa 2 Monate nach dem Verstoß angefragt, welche Drogen ich wann, in welcher Menge etc zu mir genommen habe - da ich noch nie konsumiert hatte, habe ich das anwaltlich auch verneinen lassen und seitdem nie wieder was von der FEB gehört.

    Im Mai diesen Jahres wurde gegen mich ein Verfahren wegen des Verdachts des Erwerbs von Cannabis aus dem Darknet vor 2 Jahren geführt, was jedoch durch mangelnde Beweise ebenfalls eingestellt wurde - darüber hinaus muss damals meine Adresse missbraucht worden sein.
    Die FEB wurde meiner Meinung nach sicher auch Benachrichtigt, trotz Einstellung des Verfahrens - denn jetzt kommt der Knaller.

    Vor 2 Wochen erhielt ich dann ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde, dass aufgrund des BTM Verstoßes auf oben genanntem Festival (in 2016!) nun durch ein ärztliches Gutachten mittels Haaranalyse geprüft werden soll, ob eine Einnahme von BTM vorlag/vorliegt.

    Darin steht ausführlich, dass eine Haaranalyse benötigt wird und Urinkontrollen nur dann gemacht werden sollen und möglich sind, wenn gesundheitliche Vorraussetzungen (chronischer Haarausfall, Chemotherapie) zutreffen, die auch bewiesen werden müssen.

    Zwecks der Haaranalyse ist eine Mindestlänge erforderlich, ich solle mich bei einer Begutachtungsstelle dahingehend informieren und der FEB mitteilen, bei welcher Stelle ich das Gutachten machen lasse, was ich bereits getan habe.

    Ich trage allerdings seit einiger Zeit kurze Haare (1,2cm oben und am Hinterkopf und an den Seiten 0,2cm). Die Überraschung und Verwunderung war groß, als ich die Aufforderung zum äG bekam und lesen musste, dass ich mir die Haare nun nicht mehr schneiden solle.

    Bei der Stelle, für die ich mich entschieden habe, sagte man mir, dass sie üblicherweise erst Haare ab einer Länge von 3cm entnimmt und analysiert - alles darunter kann man untersuchen, aber es wäre üblich bei zu kurzen Haaren, dass man auf Urinscreenings ausweicht. Ich solle meine Haare wachsen lassen, Anfang September würde das Screening sein, da bis Anfang Oktober das Gutachten bei der FEB vorliegen muss.

    Urinscreenings wären insgesamt etwa 100€ günstiger, was mir ganz recht wäre... Das Gutachten reißt so oder so ein riesiges Loch in meinen kleinen Geldbeutel.

    Nun zu meiner Frage: Vor knapp 5 Monaten wurde mir ohne mein Wissen eine halbe Ecstasypille in mein Getränk gemischt und vor 9 Wochen an drei aufeinanderfolgenden Tagen jeden Tag etwa 0,3g Cannabis in mein Essen und in meinen Pfeifentabak gemischt, ebenfalls ohne mein Wissen. Sonst ist mir im letzten halben Jahr nichts weiteres bekannt.
    Ich habe einen schnellen Stoffwechsel und ein schnelles Haarwachstum (alle zwei Wochen ein Friseurtermin), war zuletzt 3 Tage bevor das Gutachten per Post (25.07.) kam beim Friseur und habe meine Haare wie gewohnt auf 1,2 cm oben und seitlich und am
    Hinterkopf auf 0,2cm schneiden lassen - ist es möglich, dass in meinen Haaren noch was gefunden wird?

    Und können meine Haare verwendet werden, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Entnahme Anfang September nur etwas mehr als 2cm lang sind?

    Mein Urin ist sauber, was ich vor zwei Wochen in einer Polizeikontrolle auf dem Weg zu einem Festival per Urinschnelltest dem Polizisten beweisen konnte.

    Der Mitarbeiter bei der Begutachtungsstelle war sehr freundlich und meinte, dass dieser Bescheid 2 Jahre nach dem Vergehen unüblich sei und man eigentlich eine Haaranalyse laut dem Bescheid der FEB machen müsste, weil dies explizit verlangt ist.
    Man kann aber nur das machen was geht und da die Haare doch recht kurz sind, kann es sein, dass er mich auch kurzfristig zu zwei Urinscreenings einbestellt, was mir und meinem Geldbeutel auch lieber wäre.

    Wie stehen Ihrer Meinung die Chancen, dass ein Urinscreening durchgeführt und anerkannt werden kann?

    Ich danke Ihnen vielmals im Voraus für die Antworten zu meinen Fragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Grecko

  • #766

    Otto (Montag, 13 August 2018)

    h wurde im Frühjahr als Passant kontrolliert und es wurde Xtc gefunden. Ich habe aber nicht konsumiert / bzw. auch noch nie. Es wurde kein Drogentest gemacht.
    Ich muss jetzt ein ärztliches Gutachten machen mit Haaranalyse ( mind 3 cm) und 2 Urin Proben wegen Verdacht auf XTC Konsum von der Fahrbehörde aus.

    Aufgrund von einem Auslandsaufenthalt habe ich eine Fristverlängerung bekommen und soll Ende Oktober mitteilen bei welcher Stelle (TÜV) ich das Gutachten mache.

    Nun zu meinem Problem:

    Nun saß ich vorherige Woche in einem Taxi und der Taxi Fahrer rauchte einen Joint. Die Fenster waren geöffnet , dennoch atmete ich 2 mal spürbar Rauch ein. Wird dieser Passiv/ active konsum nachweisbar sein?

    Soll ich mir jetzt die Haare schneiden? Dann habe ich aber Ende Oktober keine 3 CM langen Haare wenn ich mich beim TÜV anmelde sondern erstmal nur 2 CM dann werde ich automatisch Durchfällen? Da laut Schreiben 3 CM gefordert sind? Anderseits habe ich auch ab anmeldetermin 3 Monate Zeit das Gutachten einzureichen . Dementsprechend wären während dieses Zeitraums die Haare auch wieder 3 CM lang.

    2) ist es überhaupt schlimm wenn etwas THC / Cooh nachweisbar ist? Ich bin ja nicht Auto gefahren und Harte Drogen findet man nicht weil ich noch nie konsumiert habe

    3) soll ich dann im Gespräch mit der Ärztin jeden Graskonsum abstreiten? Was ist dann wenn sie mich im " Worst-case" mit geringen THC / COoH werten konfrontiert . Dann ist es so wie als ob ich sie angelogen habe. .

    Reicht Gras überhaupt für eine MPU, Xtc wird nicht gefunden und ich war Passant.

    Was denken Sie? Bundesland: Bayern

  • #767

    Yvonne (Montag, 20 August 2018 23:21)

    Hallo,
    ich habe folgende Frage, mein ärztliches Gutachten zur Beurteilung meiner Fahreignung hat bereits stattgefunden. Dort habe ich angegeben, dreimal in meinem Leben Cannabis konsumiert zu haben. Nun plagt mich die Angst, nicht bestanden zu haben, da einige meiner Freunde der Annahme sind, dass dies zum Nichtbestehen führen kann.
    Aufgrund meines Jobs, bin ich auf einen Führerschein angewiesen. Ist es möglich den Führerschein für den Weg in die Arbeit behalten zu dürfen? Ich habe bereits von einem Fall gehört, bei dem der Betroffene diesen für seinen Arbeitsweg behalten durfte. Das ganze in Bayern, ich selbst lebe auch in Bayern.
    Viele Grüße

  • #768

    André (Dienstag, 18 September 2018 23:45)

    Hallo
    Habe Mittlerweile MPU -Termin , 2 neg. Haartests ; jetzt ein 3. der mit 0,022ng/ml pos. auf THC getestet wurde.. Kann das passiv passiert sein? Habe vor ca. 3 Monaten höchstwahrscheinlich nach ner Trauerfeier beim Umtrunk im Qualm gesessen.. Wie stehen die Chancen wenn ich jetzt MPU machen will? (Schon bezahlt weil ich sicher war das nix drin ist!) Gibt es andere Nachweise die ich noch erbringen kann falls die B-Probe , welche ich auch untersuchen lassen will , auch pos. getestet werden sollte? MfG

  • #769

    Norman (Dienstag, 25 September 2018 14:49)

    Hallo....
    Von Januar 2017 bis Januar 2018 habe ich 6 x Urin abgegeben (das komplette program inkl. Synthetische canabinoide). Alle negativ. Auf Grund dessen das die Führerscheinstelle ziemlich lange gebraucht hat und ich sogar noch zusätzlich ein ärztliches Gutachten erbringen musste (wegen Psychosen die ich 2016 hatte) eine haaranalyse im Juli ( volles Programm + synthetische + Alkohol wegen Gefahr des Verdachts auf suchtverlagerung). Insgesamt seit mindestens zwei Jahren abstinent und auch ganz sicher nix mehr zu mir genommen. Ergebnis der Analyse: alles negativ außer Spuren von 5f-adb, ab-chminaca und jwh-210. triple TOF- Untersuchung negativ. Lc-ms-ms Untersuchung positiv. Richtig ist das ich bis April 2016 synthetische Kräutermischungen geraucht habe und das auch ziemlich viel wodurch es auch zu den Psychosen kam. Aber seit dem bin ich clean. Habt ihr eine Idee? Könnt ihr mir da helfen.

  • #770

    Bukem: (Dienstag, 25 September 2018)

    test

  • #771

    Kasia (Samstag, 06 Oktober 2018 17:54)

    Hallo Herr Schüller,
    Mein Freund musste zwei mal die MPU machen, damit er 1 Jahr Drogenabstinenz (THC) nachweisen könnte. Die erste fand am 23.01.2018 statt und die labortechnischen Ergebnisse konnten 6 Monate nachweisen. Die zweite MPU fand am 21.07.2018 statt. Diesmal würde angeblich Amphetaminkonsum in dem Zeitraum welcher der Haarlänge (6cm) entspricht nachgewiesen werden. Er hat jedoch nichts konsumieren und kann sich dieses Ergebnis nicht erklären. Auch musste er länger als sonst auf den Bericht warten (kam heute per Post) im September hatte er bereits den TÜV Nord kontaktiert um nachzufragen wann er mit dem Bericht rechnen kann, Zitat der telefonischen Auskunft vom TÜV Nord war: es lagen Probleme beim Labor vor deswegen verzögert es sich etwas. Den psychologischen Teil hatte er am 23.08 bereits bestanden und freute sich bis er heute die Post geöffnet hat.
    Was kann er jetzt gegen die zweite Haaranalyse machen? Er hat definitiv nichts konsumiert. Nun ist er komplett am Boden zerstört und kann sich dieses Ergebnis nicht erklären. Auch seine MPU begleitende Psyocholgin ist völlig überrascht von diesem Ergebnis.

  • #772

    JJ (Donnerstag, 11 Oktober 2018 10:49)

    Also habe ich das jetzt richtig verstanden LSD und GHB sind im Haar nicht nach zuweisen?

  • #773

    Lausbub (Mittwoch, 17 Oktober 2018 12:36)

    Schönen guten Tag. Hätte mal eine wichtige Frage auf die ich bisher einfach keine befriedigende Antwort gefunden habe. Es geht darum das ich 1 jahr abstinenz von Alkohol und thc über haaranalyse nachweisen muss (will). Jetzt habe ich bereits die erste haaranalyse über etg (alkohol) machen lassen bei der nächsten soll jetzt zusätzlich ein halbes Jahr drogen (thc) getestet werden damit wären 6 Monate Alkohol und 6 Monate drogen nachgewiesen. Meine Haarelänge liegt bei 3,5 cm der nächste Test bei dem alles etg+thc getestet werden würde ist in 2,5 Monaten nur habe ich Vollidiot es nicht lassen können über die letzte woche hinweg (5 tage) 2 Gramm Hasch zu rauchen. Ich habe sofort damit angefangen etwa jeden Tag 5 Liter Wasser zu trinken und besonders viel zu schwitzen um meinem Körper zu reinigen. (Was ich noch immer mache.) Nun bleibt die alles entscheidende frage ist genug stoff direkter oder indirekter abbaustoffe ins haar gelangt um den test positiv ausfallen zu lassen. Das prüfverfahren von Alkohol zumindest wird mit flüssigkeitschromatographie mit massenspektrometrie geprüft. Ich habe zwar die Hoffnung das es nur bei den etg tests bleibt was sich in den nächsten Wochen entscheiden wird aber falls nicht bringt mir die Hoffnung auch nichts mehr. Übrigens ist über die anlaufstelle Dekra bei der ich die tests mache, vielleicht auch im Zusammenhang mit dem analyseverfahren nur jeweils bis zu 3 Monate Alkohol und 6 Monate drogen testbar danach sollen angeblich die stoffe nicht mehr genügend beweiskraft liefern. Wäre über eine Antwort sehr erfreut Dankeschön.

  • #774

    Bernd (Sonntag, 21 Oktober 2018 20:22)

    Hallo,
    Mein Sohn ist 16 Jahre und er hat jetzt eine Vorladung bei der Polizei erhalten w/Verdzosd gegen BTM. 2 Personen hätten gesehen, wie er Tütchen in der Hand gehalten haben soll. Mein Sohn hat mir gegenüber gestanden schon ein paar mal gekifft zu haben. Wenn er nun vor der Polizei alles abstreitet, reichen die Indizien aus dass eine Haarprobe erzwungen werden kann?
    Welche Vorgehensweise ist sinnvoll? Gleich mit dem Anwalt zu kommen käme doch einem Schuldannerkenntnis gleich?
    Vielen Dank für ihre Hilfe!
    Ein verzweifelter Vater

  • #775

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 Oktober 2018 21:16)

    @Bernd:

    Nein, das kommt keinen Schuldeingeständnis gleich. Ist sogar besser mit Anwalt wenn Sie wollen, dass Ihr Sohn sich nicht selber belastet. Zur Polizei muss er nicht und sollte er nicht. Da wird er nervös sein und die Sache vermutlich nur schlimmer machen. Ich kümmere mich gerne darum, das Problem vom Tisch zu kriegen. Melden Sie sich gerne bei Bedarf.

    @Lausbub:

    Bei 2 Gramm besteht die gute Chance, dass sich das in den Haaren einlagert. Herzlichen Glückwunsch. Unter uns: Wenn die Kontrolle über die Substanz so schwach sind, dann verzichten Sie doch auf den Führerschein, ist doch viel ehrlicher. Ist doch vollkommen ok, wenn Sie gerne Cannabis konsumieren. Jeder Mensch soll nehmen, was er will. Das ist eine sehr persönliche Sache. Aber wozu der Stress mit den Behörden? Aber bei Ihnen scheint der Alkohol auch noch mit reinzuspielen...ergo: Entweder ganz auf Sprit und Drogen verzichten oder ganz auf den Führerschein. Brauchen Sie den Führerschein beruflich?

  • #776

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 Oktober 2018 21:30)

    @JJ:

    LSD und GHB können nachgewiesen werden, aber in der Regel wird nicht darauf gescreent. Gerade weil die LSD Analytik aufwendiger ist als bei den üblichen Verdächtigen THC und Co. Das soll jetzt aber nicht heißen, dass Sie heiter weiter trippen und Putzmittel schlucken sollen.

    GHB ist DRECK. Kenne x Leute, die Zahnausfall wegen dem Zeug gekriegt haben. Cooles Berliner Partyvolk. Schön im Berghain die wilden Orgien feiern und dann fallen die Zähne aus dem Maul. Das ist nicht so super cool. Es sei denn, man steht ein wenig auf den Pennerschick, In Berlin weiß man das ja nie so genau.

    @Kasia:
    Wieso war die MPU angeordnet? Und warum ist er beim ersten mal durchgefallen? Die Gutachten würde ich gerne mal sehen. Haaranalysen zum Abstinenznachweis sind immer hoch fehleranfällig für externe Verunreinigung und den Gutachterstellen traue ich exakt null über den Weg.

    @Norman:

    Haben Sie noch Kontakt mit Personen, die synthetische Cannabinoide konsumieren? Klingt stark so, als wären die Haare von aussen kontaminiert worden. Das ist häufig so bei Cannabinoiden. Allerdings müsste man hier mal prüfen, warum Sie überhaupt solange Abstinenz nachweisen mussten. Das erklärt sich hier nicht von selbst. Maximum ist nämlich ein Jahr. Ich fürchte, dass ich Ihre Frage nur beantworten kann, wenn ich Ihre Unterlagen und die Akte der Behörde gesichtet habe. Bei Interesse schreiben Sie mir bitte.

    @Andre:

    Ja das kann einer Fremdkontamination geschuldet sein. Aber warum in Dreiteufelsnamen macht hier jeder Haaranalyse? Urin ist VIEL sicherer.

    Wurden Sie bei Abschluss des Vertrags auf die Risiken hingewiesen, die mit den Haarproben zusammenhängen?

  • #777

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 Oktober 2018 21:36)

    @Yvonne:

    Ihre Frage kann ich nur beantworten, wenn ich weiß, warum das ärztliche Gutachten angeordnet worden ist.

    Wenn wegen Fahrt unter Wirkung von THC: MPU ohne Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Folge. Bayerische Besonderheit.

    @Otto:

    Der Konsum von Cannabis nach Zugang der Anordnung zur ärztlichen Begutachtung kann problematisch werden. Obwohl dem Grunde nach der gelegentliche Konsum von Cannabis ja fahrerlaubnisrechtlich ohne Relevanz ist, solange man gerade nicht im Verkehr auffällig geworden ist.

    Wie weit ist das Verfahren denn bei Ihnen?

    @Grecko und die anderen: Sind die Fragen noch aktuell? Wenn ja: Bitte Nummer der Frage hierher schreiben, die ich beantworten soll, danke sehr.

  • #778

    Sina (Dienstag, 23 Oktober 2018 22:06)

    Hallo

    Ich musste im Februar mein Führerschein abgeben und 6 Monate Abstinenz nachweisen, was ich auch getan habe. Nachdem ich alle Unterlagen zusammen hatte und bereit war für die mpu habe ich 2 Wochenenden einen Joint geraucht .

    Shock..... der Brief vom TÜV .... -.- weißt mich darauf hin, das sie bei mir am Prüfungs Tag eine Urinkonttolle durchführen gegebenfalls eine haar analyse wegen thc durchführen werden.

    Jetzt habe ich natürlich Angst davor habe nicht damit gerechnet das ich nochmal Abstinenz nachweisen muss.

    Die Frage ist wie lange wird jetzt der thc in meinem Urin nachweisbar sein und zu wie viel % könnte es sein, dass sie eine haar analyse durchführen .

    Wenn ja , wie kann ich die Haar analyse umgehen .

    Ich könnte heulen wegen meiner Dummheit. Da komme ich ans Ziel und der Teufel überredet mich zu so ein Mist.

  • #779

    Bukem: (Donnerstag, 08 November 2018 21:21)

    @Sina: Wann ist die Prüfung? Wie viel genau hast Du konsumiert? Die Nachweiszeiten schwanken ehrlich sehr stark, weil jeder Mensch einen anderen Stoffwechsel hat
    Im Urin ist THC-COOH bei einem einmaligen Konsum mit Glück nur 3-5 Tage und bei regelmäßigem Konsum viele Wochen, teils drei Monate und länger nachweisbar. Kann aber wie gesagt sehr stark variieren.

    Deshalb kommt es wirklich darauf an, wie oft und viel du Konsumiert hast.
    Im Haar ist es nach der Einwachsphase von ca einem Monat nachweisbar.

  • #780

    Norman (Mittwoch, 14 November 2018 08:32)

    Muss nur ein Jahr nachweisen. Also das Jahr war im Januar vorbei. Aber der Antrag bei der Führerscheinstelle hat so lange gedauert, so das ich mit der Haaranalyse weiter lückenlos bleiben wollte. Das die so unsicher ist hat man mir im Vorfeld nicht mitgeteilt. Jetzt bin ich da auch schlauer. Nein habe keinen Freundeskreis mehr bei dem ich hätte im Rauch sitzen können. Mit der Weile habe ich auch einen Professor der Chemie in der Gerichtsmedizin gesprochen welcher mir das mit der einfachen kontamination von außen und nur von außen weil es anders gar nicht in die Haare kommen kann mitgeteilt hat. Welche durchaus möglich wäre. (Altes Sofa, irgend eine Mütze oder oder oder...) Was er mir auch sagte ist, das 2 der 3 gefundenen Substanzen seit über 1,5 Jahren nicht mehr am deutschen Markt zufinden seien und das dies meine Aussage stützen würde. Was auf jeden Fall sehr merkwürdig ist, ist das dass forensische Labor in München nicht in der Lage ist Werte der gefundenen Substanzen anzugeben. Deshalb auch nur die Angabe von Spuren. Freiburg kann das wohl laut Aussage des Professors. Er würde mir die Aussagen auch attestieren. Außerdem habe ich in München die b- Probe beantragt und nun am 18. Oktober eine weitere haarprobe bei der Gerichtsmedizin gemacht, welche in Freiburg testen wird. Ergebnisse sind noch ausstehend. Meint ihr das ich mit dem Attest eine positive MPU anstreben kann? #769

  • #781

    Georg (Dienstag, 20 November 2018 16:03)

    Ich habe die letzten 7 Monate nichts geraucht, nur sehr selten Bier getrunken und sonst auf jegliche Drogen verzichtet.
    Also jetzt würde die Führerscheinbehörde gerne einen Test mit mir machen, allerdings wurde mir das NACH meinem Urlaub in Amsterdam (2 Tage) berichtet.
    Ich habe ein paar Joints geraucht, aber weiß nicht, wie viel von Nöten ist, als dass es im Haar nachweisbar ist.
    Ich habe in meinem Aufenthalt ca 5 Gramm insgesamt geraucht.

    Wie hoch stehen die Chancen, dass ich bei einem Haar Analysetest "durchfallen" werde, wenn der Konsum eine Woche her ist und ich seit dem wieder auf Konsum verzichtet habe?

  • #782

    Manana (Dienstag, 20 November 2018 23:51)

    Hallo, ich habe eine Frage.
    Habe am 13.12. Einen Termin zur haarprobe. (Bin seit 5 Jahren Clean und wurde einmalig mit Crystal am Steuer angehalten)...
    Mein Partner hat gelegentlich gekifft (habe mich nicht mit im Raum aufgehalten, maximal mal was darin geholt, aber nie länger als 5 Sekunden )...
    Er verzichtet ab heut (habe heut von dem termin erfahren) aufs rauchen bis ich die haarprobe hinter mir habe. Muss ich Dennoch aufpassen das ich nix von dem thc abbekomme, wenn wir uns küssen, kuscheln oder ich auf seinem Kissen liege? Oder ist es jetzt eh schon zu spät oder muss ich nicht mehr aufpassen da er nicht mehr aktiv konsumiert?
    Entschuldigung für die dumme Frage. Lg

  • #783

    Frank (Donnerstag, 22 November 2018 21:13)

    Das beauftragte Labor hat meine Rückstellprobe (Haare ETG) ohne meine Kenntniss verbraucht um ihr eigenes Ergebnis zu verifizieren. Dürfen die das?

  • #784

    Mark (Montag, 10 Dezember 2018 14:17)

    Hallo,
    bei mir wurde ein Haartest (Jugendamt)(8cm)durchgeführt und war positiv auf Kokain.Habe aber wirklich nichts genommen,eventuell kommt eine unbeabsichtigte Einnahme infrage.Die Werte waren:0.85ng Cocain,Benzo:0,03 und Cocaetylen 0,07.Die eventuell unbeabsichtigte Aufnahme wurde sogar vom durchführenden Institut für möglich gehalten,da es sich beim Zeitraum von 14Monaten (8cm Haare plus 6Monate laut Institut) um einen sehr geringen Wert handelt der auch nicht mehr als einen einmaligen Konsum/Zuführung beschreiben würde.
    Habt ihr zu den Werten irgendwelche Informationen, die ich zu Argumentationszwecken nutzen kann?Im Web sind dazu leider keinerlei Infos aufzufinden.Auch alle anderen Werte bei mir sind negativ, so dass ich damit schon mal meine Abstinenz (noch nie mit dem Scheiss angefangen) belegen kann. So langsam drängt sich mir der Verdacht auf, dass mir jemand irgendwann etwas in Glas geschüttet oder sonstwie verabreicht hat( wobei ich aktive Aufnahme ausschließe)....Das ist echt zum verzweifeln, gerade im Hinblick auf die Erkenntisse von Dr. Awarter, anerkannter Toxikologe der Uni Freiburg, der eindeutig nachgewiesen hat, Metabolyte entstehen auch durch Kontakt zu anderen Menschen, die diese Substanzen genommen haben (bisher ist es nur für THC und seine Abbauprodukte nachgewiesen, aber der gute Doktor hat die Vermutung, dies gelte für alle Rauschmittel und bemerkt gleichzeitig, dass wahrscheinlich in den letzten Jahren eine Menge Fehlurteile im Bereich der Sorgerechtsangelegenheiten gefällt wurden)....Hilfe, was soll ich tun??!!??

  • #785

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 10 Dezember 2018 14:29)

    @Mark: Warum wollte das Jugendamt die Probe?

    @Frank: Eigentlich muss die Probe verwahrt werden. Es sei denn, es gibt Probleme...was kam denn bei der ersten Probe raus?

    @Manana: Ist das eine Haarprobe im Rahmen eines ärztlichen Gutachtens, dass die Führerscheinstelle angeordnet hat? Und die Behörde meldet sich erst jetzt? Bitte schreiben Sie mehr zu dem Fall oder noch besser schreiben Sie mir eine Mail, danke.

  • #786

    Mark (Montag, 10 Dezember 2018 14:51)

    Weil meine Frau mir missbräuchlichen Umgang mit Alkohol,Cannabis und Kokain vorgeworfen hat.Weder Alkohol noch Cannabis noch sonst was ist positiv...
    Nur der Cocaintest war positiv....
    Bin normal berufstätig und habe auch sonst keinerlei Anzeichen für einen unsoliden Lebensstil....

  • #787

    Mark (Montag, 10 Dezember 2018 15:36)

    Das JA wollte die Probe weil meine Frau missbräuchlichen Umgang mit Alkohol,Cannabis und Kokain vorgeworfen hat.Nun wird bis auf KOKAIN ja auch alles widerlegt (bin kein Apostel und trinke gelegentlich zum Fussball auch mal 3-5Flaschen Bier),aber eine Einnahme von Kokain war definitiv nicht dabei!!!Das Institut Krone hat auch keine CutOff Werte berücksichtigt sondern einfach nur auf Nachweis getestet.Eine Erklärung zum JA hin was diese Werte auslösen kann hab es nicht....echt zum verzweifeln...

  • #788

    Tobi (Donnerstag, 13 Dezember 2018 15:07)

    Hallo,

    hatte heute meine Gerichtsverhandlung und mir wurde ein Jahr Drogenfreiheit zu beweisen mit 4 Haaranalysen alle 3 Monate aufgedonnert. Ich habe vorgestern noch 2 Joints geraucht, mein Anwalt meinte ich soll jetz 3 Monate absargen und dann die erste Haarprobe abgeben, bis dahin sollte es raus sein bzw. untef den Cut-Off Werten liegen. Das ich mir darin nicht sicher sein kann weis ich. Zu meiner eicentlichen Frage. Ich habe ein gutds Jahr in meinem Wohnzimmer gekifft, somit segzten sich die Metaboliten doch bestimmt au v auf das Sofa ab, wenn ich mich jetz weiterhin gäglich auf mein Sofa lege, werden dadurch meine Haare kontaminiert? Was wenn ja? Ich kann mir doch jetz nicht ne komplett neue Einrichtjng kaufen das ich mit nichts mehr in Berührung komme. Das THC is ja auf allen Möbeln?!

    MfG

  • #789

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 15 Dezember 2018 18:05)

    @Mark:

    Deswegen wird es keine großen familienrechtlichen Probleme geben. Aber unschön wäre, wenn die Fahrerlaubnisbehörde davon Wind bekommt. Ich würde aus fahrerlaubnisrechtlicher (und auch wegen der Familiensache) dringend dazu raten, dass Sie ein Screeningprogramm auf Drogen machen. Nur Urin. Geht bei PIMA, Dekra, AVUS oder TüV. Sie sollten was entlastendes in der Hand haben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich das noch auszahlen.

    Wenn der Führerschein existentiell wichtig ist, geht kein Weg an einer pro aktiven Behandlung durch einen Verkehrspsychologen vorbei. Der Befund ist "hart" und Reserveursachen (Fremdkontamination) zählen oft nicht, obwohl sie wissenschaftlich völlig begründet sind.

    Ich weiß, dass Frauen einem das Leben zur Hölle machen können und die Kinder als Hebel nutzen, um Sie noch ein bißchen zu beschäftigen. Sie knallen eine andere und das mögen viele Frauen nicht. Dann sind alle Mittel recht und es wird destruktiv. Immer und immer wieder wird die Karte gezogen. Dabei ist es easy. Es gibt die Sphäre Mann und Frau. Und es gibt die Sphären Mann-Kinder und Frau-Kinder. Die Kinder lieben beide. Das sollte man wissen und die eigenen Kinder nie gegen den Ex instrumentalisieren oder diesen schlecht machen. Warum nicht? Weil wir keine Idioten sein sollten und wir wissen, dass die Kinder solche miesen Muster weitervererben im eigenem späteren Beziehungsleben. "Wir lieben uns nicht mehr, aber sowohl ich als auch Dein Vater lieben Dich und Du kannst jeden von uns sehen, so oft Du magst, das ist vollkommen ok und wir wollen das auch so..." Diese Handhabung wäre mal souverän. Aber wenn man im Zornesrausch im Kopf alles durcheinander wirft, dann ist man halt ein Idiot. Egal ob man Männlein oder Weiblein ist. Die Quizfrage ist jetzt: Warum lassen Sie sich mit so einer Person überhaupt ein?

    Nota bene:

    Die Korrelation zwischen freidrehender Ex mit Drogenvorwürfen beim Jugendamt und positivem Drogennachweis, welcher durch einen externe Kontamination erfolgt sein soll, kann hier und da auf Skepsis treffen.

    In Sachen Führerschein rate ich Ihnen, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten. Und zwar nicht irgendwann, sondern so rasch wie möglich. Deswegen:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Wenn der Nachweis harter Drogen der Führerscheinstelle zu Ohren kommt, ist der Führerschein nicht mehr zu retten, wenn Sie die Voraussetzungen eines Verhaltenswandels nicht erfüllen.

    Mit anderen Worten: Bei Ihnen brennt zwar nicht richtig der Baum, aber absichern sollten Sie sich auf alle Fälle.

  • #790

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 15 Dezember 2018 18:14)

    @Tobi:

    Sie sind relativ substanztreu, wie mir scheint. War das eine Bewährungsauflage?

    Warum in Dreiteufelsnamen kiffen Sie einfach so weiter als wäre nichts gewesen? Und die Frage mit den Möbeln kann ich nicht beantworten. Von Fremdkontamination über Möbel habe ich noch nichts gesagt. Aber es heißt nicht von ungefähr: "Augen auf beim Gebrauchtmöbelkauf!". Vielleicht mal das Sofa einem Drogentest unterziehen. Oder einfach bei Ikea Dope-freie Möbel kaufen.

  • #791

    DanyX (Samstag, 22 Dezember 2018 20:57)

    Hallo Herr Schüller, ich wurde mit einer geringen Menge Kokain erwischt- nicht am Steuer-, von der Führerscheinstelle LBV würde ein Abstinenznachweis von 3 Monaten angeordnet. Dies sollte durch 3 Urinkontrollen und einer Haaranalyse stattfinden. 3 Urinkontrollen könnte ich bei der DEKRA machen aber die Haaranalyse war wegen Kurzhaarfrisur nicht möglich. Die DEKRA meinte dass sie jetzt das Ergebnis ohne der Haaranalyse zur LBV senden würde und man es abwarten müsste. Jetzt zu meiner Frage. Kann die LBV mich jetzt noch zur HA. zwingen und muss ich mir eventuell die Haare wachsen lassen? Können die mich zwingen die Haare wachsen zu lassen? Die 3 Urinkontrollen sind mit Sicherheit negativ weil ich nichts mehr nehme. Ich möchte jetzt auch wissen ob ich jetzt besser die Haare wachsen lassen auch wenn ich dann scheisse aussehe�

  • #792

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 23 Dezember 2018 20:22)

    @DanyX:

    Wurde gefragt, ob das Haar letztmalig vor oder nach dem Zugang des Schreibens von der Führerscheinstelle geschnitten worden ist? Also dem Schreiben, mit welchem Sie zur Begutachtung aufgefordert wurden? Was haben Sie geantwortet?

  • #793

    DanyX (Dienstag, 25 Dezember 2018 18:27)

    Hallo, vielen Dank für die Antwort.
    Nein, es würde nicht gefragt ob die Haare geschnitten worden sind oder nicht. Der 3 monatige Abstinenznachweis konnte bei der DEKRA nur mit 3 Urinkontrollen durchgeführt werden und nicht mit der zusätzlich angeordneten Haaranalyse weil die Haare zu kurz waren.
    Nach dem Zugang des Schreibens von der LBV war ich noch beim Friseur.

  • #794

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 26 Dezember 2018 13:14)

    @DanyX:

    Wenn das Urin sauber ist und der Konsum harter Drogen nicht eingeräumt worden ist (ab und an Cannabis ohne Mischkonsum mit Alkohol ist erlaubt), dann sollte das Gutachten positiv ausgehen.

  • #795

    DanyX (Donnerstag, 27 Dezember 2018 22:28)

    Dann glauben Sie nicht, dass ich noch eine Haaranalyse machen muss? Weil langsam muss ich wieder zum Friseur. Nicht das die das doch noch anordnen und ich wieder kurze Haare habe.

    VIELEN DANK für Info!

  • #796

    Rieke (Sonntag, 30 Dezember 2018 18:13)

    hallo, habe grade das Ergebnis von meinem haartest bekommen, da steht jetzt 0,6 mdma 1,0 mda, was sagt das aus, wie viel man genommen hat?! ich habe eine 6cm lange Strähne abgegeben. und wo liegen die Grenzwerte bei mda/mdma?

  • #797

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 31 Dezember 2018 16:07)

    @Rieke: Nein, das sagt nichts über die Menge aus. Aber der Nachweis harter Drogen führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Jedenfalls wenn die Drogen zeitnah genommen wurden.

    Oder war die Haarprobe für einen Abstinenznachweis? Paar Infos mehr wären schon praktisch....

    Bracu

  • #798

    Rieke (Mittwoch, 02 Januar 2019 12:41)

    Ja die waren für den Abstinenznachweis. Mir wurde halt im Juli irgendwas ins Getränk gemischt, weshalb ich auch 5 Tage nicht aufstehen könnte und die Schmerzen meines Lebens hatte. Ich kann mir das nur damit erklären das der Wert jetzt aufgetaucht ist. Muss ich jetzt im schlimmsten Fall alles wiederholen ? Habe halt den Nachweis anscheinenden nicht bestanden, aber das Gespräch habe ich bestandenen

  • #799

    Bujar (05.01.2019) (Samstag, 05 Januar 2019 08:33)

    Hallo Herr Schüller
    Ich habe am 14.07.2017 das letzte mal Speed genommen etwa 1 gr ...am 01.01.2019 150 ml tramadol
    Mus am 14.01.2019 harranalyse
    Wie wird die ausfallen ?
    Danke
    Hrr schüller

  • #800

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 07 Januar 2019 21:27)

    @Rieke:

    Die Variante "mir hat jemand was ins Getränk gemischt" hört man oft. Wenn bei Ihnen tatsächlich jemand MDMA in Pulverform ins Getränk gemischt hätte, hätten Sie das vermutlich geschmeckt, da das Zeug ziemlich uncool schmeckt. Ich bin bei solchen Stories immer super skeptisch, das klingt fast immer nach Ausrede. Sie werden den Abstinenznachweis nochmal machen müssen.

    @Bujar: Wieso müssen Sie zur Haaranalyse?

  • #801

    Daniel (Donnerstag, 17 Januar 2019 23:07)

    Hallo RALF Schüller,
    Ich musste wegen Konsum von Kokain einen Abstinenznachweis von 3 Monaten mit 3 Urinkontrollen und einer Haaranalyse erbringen .Hätte ich mich dann selbst im Internet etc.informieren müssen wie lang das Haar mindestens sein muss? Bei mir könnte nämlich beim äG. Keine Haaranalyse entnommen werden weil die Haare zu kurz waren. Das äG. Wurde jetzt ohne der HA. Zur Fsst. Verschickt.
    Alle Urinkontrollen bzw. Screenings waren negativ.
    Letzter Konsum war am 11.09.18

    VIELEN FÜR IHRE ANTWORT UND MÜHE

  • #802

    Daniel (Freitag, 18 Januar 2019 14:49)

    Sorry! ich wollte schreiben "RA. Schüller"
    T9 Wörterbuch auf dem Pad ..

  • #803

    Bukem: (Dienstag, 22 Januar 2019)

    @Daniel: Was ist denn jetzt Deine Frage? Grundsätzlich können je nach Labor auch bei sehr kurzem Haar verlässliche Ergebnisse erzielt werden. Manche Labore sind moderner, manche nicht.
    Erzähl mal bitte die ganze Geschichte

  • #804

    Jessica (Mittwoch, 30 Januar 2019 14:58)

    Guten Tag,
    Ich hätte eine kleine schüche Frage: ich muss circa in Juni eine Harrprobanalyse ausführen und habe dummerweise am Do. 24 Januar 2019 kokain (eine Linie nicht mehr!) konsumiert. Wird es in Juni im nachwiesbar sein? soll ich Haare schneiden?
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort

  • #805

    Timo (Donnerstag, 31 Januar 2019 13:36)

    Hallo Herr Schueller,
    Ich habe vor kurzem erstmalig meinen Führerschein begonnen und mich für die Prüfung angemeldet, darauf hin kam ein Schreiben von der Führerscheinstelle, Anordnung einer Medizinischen Untersuchung. Ich wurde vor ca 1 1/2 Jahre zuvor mit einer geringen Menge Speed und einer Tablette MDMA aufgehalten.
    1 Urinprobe heute abgegeben, plus 1 Haaranalyse nächste Woche die folgt.
    Ich habe heute vor ca 7 Monaten nach langer Zeit komplett aufgehört zu kiffen.
    Stand heute - 30 Tage zuvor, über die Sylvesternacht wieder einmalig Speed konsumiert und 2 mal am Joint gezogen.
    Dies wird höchstwahrscheinlich nachzuweisen sein oder?
    Hatte heute beim Urintest etwas längere nach Hinten gestylte Haare. Hat der Artzt somit heute auch gesehen, und nur den Kommentar „Sie haben ja genug Haare“ abgegeben. Weiter aber nichts. Kann ich sie mir jetzt kurz rasieren um die Haaranalyse zu umgehen bzw negativ ausfallen zu lassen und oder wird dies direkt negativ abgestempelt? Bitte um Rat vielen Dank!

  • #806

    L (Donnerstag, 31 Januar 2019 15:55)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    ich wurde letzte Woche bei einer Verkehrskontrolle eines Urintests unterzogen. Dieser fiel positiv auf Kokain aus. Daraufhin wurde ein Bluttest im örtlichen Krankenhaus gemacht. Am Abend zuvor habe ich ca. 0,04g Kokain "getestet" (quasi Staubkorngröße, 17 Stunden vor der Urinprobe). Ebenfalls habe ich einen Joint am Abend geraucht, jedoch schlug der Urintest nicht auf THC an??
    Die Beamten sagten mir, ich könne das Ergebnis des Bluttests etwa zwei Wochen später auf der Wache telefonisch erfragen oder auf das postalische Ergebnis warten; dies würde allerdings deutlich länger auf sich warten lassen.
    Mein gestern kontaktierter Anwalt hatte mir etwas Mut gemacht, dass ich warscheinlich unter den Cut Off Wert fallen werde. Er wolle erst einmal das Ergebnis des Bluttests abarten d.h. bis dieser per Post bei mir eingehe.

    Meine Fragen an Sie wären jetzt: 1) Halten Sie das Vorgehen/Abwarten des Bluttests für ausreichend oder sollte ich schon mit den Präventivmaßnahmen a la [[[ https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/ ]]] beginnen?
    2) Droht mir selbst bei Unterschreiten des Cut Off Werts der Führerscheinentzug durch die Führerscheinstelle bzw. weitere Maßnahmen wie Screening/Haarprobe-Anordnungen?

    Ansonsten hatte ich (bis auf den besagten Abend vor der Kontrolle) 1 Woche lang kein Kokain, allerdings regelmäßig Gras konsumiert (geringere Mengen, 0,05 pro Abend). Habe Bedenken, dass sich diesbezüglich positive Ergebnisse beim Bluttest herrausstellen.
    Vielen Dank im Voraus und bitte machen Sie weiter so, Sie leisten hier hervorragende Arbeit!

  • #807

    Marcus (Freitag, 01 Februar 2019 04:07)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    im April 2016 mußte ich meinen FS auf Grund THC positiv Test abgeben und bekam von der Führerscheinstelle die auflage über ein 1 jähriges Abstinenzprogramm mit anschließender MPU.
    Ich begann 2-3 Monate später ein Drogenkontrollprogramm beim örtlichen Gesundheitsamt, nachdem ich bei meinem Hausarzt einen Urintest auf THC untersuchen ließ um sicher zu sein daß ich sauber bin.
    Nach etwa 7-8 Monaten Abstinenzprogramm beim Gesunheitsamt wurde bei mir eine geringe menge THC festgestellt und ich wurde gesperrt.
    Da ich mit 100%iger Sicherheit nicht konsumiert hatte rief ich bei der GRÜNEN HILFE an um mir Rat einzuholen.
    Dort sagte man mir daß eine Anfechtung vor Gericht wenig Sinn mache und über dies hinaus ca. ein halbes Jahr in's Land gehen würde.
    Desweiteren wurde mir geraten an einer anderen Stelle einfach ein erneutes Abstinenzprogramm zu beginnen.
    Ich beagann ein erneutes 1 jähriges Abstinenzprogramm bei einem Institut in der Nachbargemeinde und beendete dieses auch ohne nennenswerte vorkommnisse.
    Bei dem gleichen Institut machte ich im anschluß auch meine MPU.
    Nach 4 Wochen bekam ich ein negatives Gutachten mit der Empfehlung ein erneutes Abstinenzprogramm über ein halbes Jahr und Vorbereitungskurse zu besuchen, da ich mich mit meiner Sucht scheinbar nicht ausreichend auseinander gesetzt hätte.
    Da mir bei besagter MPU einige Antworten falsch ausgelegt bzw nicht richtig oder vollständig dargelegt und auch unvollständig niedergeschrieben wurden, begann ich nun wieder beim örtlichen Gesundheitsamt ein erneutes Drogenscreening über ein halbes Jahr (mittlerweile war die Sperre rum, es is für mich besser erreichbar und ich zahle gut 20,- weniger für die Tests).
    Desweiteren nehme ich nun seit ca. 5 Monaten eine MPU-Vorbereitung bei einer Psychologin war.
    Bei unserer letzten Sitzung meinte sie, daß sie mich mittlerweile für verkehrstauglich halte und sie mich noch ein allerletztes mal vor meiner angestrebten erneuten MPU sehen wolle/müsse.
    2 Tage später am 24.01. wurde ich zum 3. von 4 Drogenscreenings in's Gesundheitsamt einbestellt.
    Am 30. bekam ich Nachricht daß bei mir ein positiver Befund für Opiate vorliege ...
    und zwar ein wert von 95.9 + ng/ml !
    Da ich mit Morphin/Opiaten überhaupt nichts ... aber rein GAR NICHTS am Hut habe, dachte ich es könne sich um eine verwechslung handeln.
    Auch dachte ich es sein ein hoher wert.
    Ich telefonierte also mit dem Toxikologischen Labor und bekam den leitenden Arzt zu sprechen.
    Dieser erklärte mir daß der Wert nicht sonderlich hoch sei und die möglichkeit bestünde es unbewußt über ein Lebensmittel aufgenommen zu haben !
    Ich erinnerte mich, am tag der letzten Sitzung beim Psychologen war ich im anschluß mit meiner Freundin beim Thailänder ... möglicherweise könnte ich dort etwas Mohnhaltiges zu mir genommen haben :/
    Anders kann ich mir das nicht erklähren !
    Da ich nun aber erneut beim Gesundheitsamt gesperrt bin,
    gibt es eventuell die Möglichkeit das ganze mit einer Haaranalyse auszuräumen solang sich der Arzt des Gesundheitsamtes überhaupt dazu bewegen lässt
    (schließlich existiert der eintrag über den positiven THC test noch aus dem Vorjahr in meiner Akte ... und er sagte ich wäre einer von zwei Leuten bei denen fälschlicherweise Morphin gefunden wurde in den letzten 6 Jahren).
    Die Haaranalyse macht mir aber nun ein wenig sorgen.
    Und jetzt kommt mein eigentliches Anliegen,
    denn mitte Dezember hatte ich ein Konzert organisiert ... an besagtem Abend waren auch Personen zu gegen von denen ich weiß, daß sie sich gelegentlich Amphetamin oder auch Kokain in Getränke mischen.
    Da ich nicht ausschließen kann eventuell aus der falschen kolaflasche getrunken zu haben (zum teil handelt es sich um engere Bekannte und Freunde ... und die Flaschen standen auf dem selben Tisch) hab ich nun ein wenig bammel, da ich weiß daß auch schon geringste mengen Amphetamin und Kokain im Haar zu positiven ergebnissen führen können :/

    würden sie mir raten die Haaranalyse zu machen (ich denke,da ich der Auftraggeber bin ... wird das Ergebnis wohl auch erst an mich geschickt)
    vorlegen kann ich sie ja immernoch ... obwohl die Zeit rennt, denn am 23.02. würde mein Abstinenzprogramm Offiziell enden !

    Im schlimmsten Fall muß ich wohl ein weiteres Jahr dran hängen :/

    Ich möchte zum abschluß nochmal betonen ...
    da ich weiß daß mein Abstinenzprogramm bald endet,
    ich eine weiter Chance habe die MPU zu wiederholen
    und das auch einen haufen Asche kostet,
    setze ich das nicht durch gelegentlichen Konsum auf's Spiel.
    Ich bin seit Juni 2016 Abstinent von jeglicher Droge
    außer Kaffee,Tabak,Schokolade,Sex und Musik :)

    Vielen Dank

  • #808

    Bukem: (Montag, 04 Februar 2019 15:17)

    @Jessica: Manche Leute machen sowas vor einer Haaranalyse. Steht denn das überhaupt bereits fest, dass es eine Haaruntersuchung ist? Was ist denn passiert. Ich werde dir bestimmt nicht dazu raten und dürfte das auch nicht. Wenn Du eh Kurzhaarträger bist, ist das zumindest aus Gutachtersicht nachvollziehbar, als wenn Du immer lange Haare hast.
    Oben im Text heißt es : Positive Nachweise gab es bei Kokain schon bei einer Wirkstoffaufnahme von 30 mg pro Monat. Das ist ziemlich wenig und zeigt, dass schon geringste Abbaustoffe nachgewiesen werden können.
    Die Frage wäre jetzt, wieviel du konsumiert hast. Mag sein, dass ein Nachweis bei geringem einmaligen Konsum rausfällt.
    Wenn Du rechtssichere Antwort wünscht, solltest du dich bei Herrn Schüller zu einer Kurzberatung, etwa per amil oder Telephon, melden.

    @Timo: Wird vermutlich so sein, dass das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Muss es aber nicht. Jetzt die Haare zu schneiden, wird im Zweifel nur zu deinem Nachteil ausfallen. Vermutlich dürfte auch durch die Urinuntersuchung alles nachweisbar sein. Kommt auf die genauen Mengen an, die du konsumiert hast. Hast Du irgendwas dort eingeräumt? gelegentlicher THC Konsum kann geklärt werden, hartes BtM wie Speed ( ja, ist es ) ist der Kopfschuß für die Fahreignung.
    Mal im Ernst: Hättest Du dich vorher zb hier informiert, gäbe es das Problem nicht. Wenn du zu dem Konsumzeitpunkt bereits wußtest, dass du mit einer Untersuchung wirst rechnen müssen, ist es ziemlich unclever.
    Ich würde dir raten, dich asap bei Herrn Schüller zu melden. Und zwar jetzt, nicht morgen. Wenn man etwas retten kann, dann jetzt .

    @L Das sollte Dir alles Dein ja bereits vermutlich bezahlter Anwalt erklären können.
    Mein Kenntnisstand ist folgender, der muss aber nicht richtig sein. Hierzu kannst du gerne vertiefend Herrn Schüller etwa als Beratungsgespräch konsultieren.
    Wenn der Kokainkonsum nachgewiesen wird, unabhängig von irgendwelchen Werten, oder Du den eingeräumt haben solltest, ist im Zweifel die Fahreignung weggefallen.
    Was hast du denn für Angaben gemacht. Auch ein regelmäßigerer Konsum von THc ist unproblematisch, sofern man auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen achtet und idealerweise 72 Stunden wartet mit dem Fahren.
    Hier wäre für eine genauere Antwort Kenntnis deiner Polizeiakte erforderlich. Bei Bedarf bitte bei Herrn Schüller melden.

    @Marcus: Puh, wer weiß. Ich glaube niemand mischt sich Speed oder Kokain ins Getränk. Du kannst doch einfach privat eine Haaruntersuchung machen, dann hast Du Klarheit.
    Ob die früheren Gutachten und Tests richtig waren, weiß der Kuckuck. Hier sind die Foren voll mit Artikeln, wo es nachweisbar nicht so war.
    Ich kann dir so nicht weiterhelfen, aber Herr Schüller bestimmt. Bei Bedarf wend dich bitte an ihn im Rahmen eines Mandats. Dann kann man das alles ansehen und analysieren.

  • #809

    Jessica (Dienstag, 05 Februar 2019 10:24)

    @bukem

    Vielen Dank für die Antwort.

    Konkret wurde ich in April 2018 beim Fahren positiv auf kokain getestet. Musste 6 monate Abstinenz beweisen was ich in Oktober 2018 auch tat (test fiel negativ aus) nun kann ich wieder fahren und muss in juni 2019 den 2. haartest ausführen. Am 24.01.19 habe ich eine Linie kokain konsumiert. Ich habe lange Haare etwa 20cm. 5CM werden in juni getestet.

    Die frage ist nun ob ich es riskieren soll oder ob ich in etwa 2 wochen meine Haare abrasiere.

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort

    Wenn kann ich sicher sein, dass nichts mehr nach dem Konsum im Haar rauskommt. Respektiv wie lange soll ich warten bevor ich meine Haare schneide?

  • #810

    L (Dienstag, 05 Februar 2019 14:19)

    @Bukem

    Bisher habe ich an meinen Anwalt noch nichts bezahlt. Er wurde mir über einen Bekannten empfohlen, leider wusste ich zu der Zeit nicht von Herrn Schüllers Arbeit. Habe meinem Anwalt das Mandat erteilt (ließe sich dieses wieder kündigen und zu Herrn Schüller wechseln?
    Ich habe gegenüber der Polizei keinerlei Auskünfte getätigt bzw. keinerlei Konsum eingeräumt. Es kam zum Drogentest durch die übliche Masche "ihre Augen sehen etwas trocken aus" <--- mittlerweile weiss ich es besser und werde mich nicht mehr auf einen Hampelmann-Test a la Finger an die Nase etc. einlassen.
    Entfällt die Fahreignung trotz unterschrittener Cut Off Werte, und wenn ja, ließe sich sowas (mit Erfolg) anfechten?
    Vielen Dank für eure Zeit und die Antworten

  • #811

    Bukem (Mittwoch, 06 Februar 2019 13:30)

    @Jessica bitte persönlich mit oben stehenden Kontaktdaten an Herrn Schüller wenden, was und wie zulässig und notwendig wäre.
    Was das Einwachsen betrifft, nach dem Konsum beginnt eine 1 monatige Einwachsphase. Dein Haar wächst ca 1 cm pro Monat.

    @L: natürlich kannst du jederzeit ein Anwalts Verhältnis kündigen. Der Herr Kollege würde dir dann jedoch für die bisher entfaltete Tätigkeit eine Rechnung erstellen.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig.
    Ich meine, bei allen härteren Drogen, also alles ausser Cannabis, gibt es keine Cutoff Werte. Entweder gibt es den Nachweis oder nicht.
    Ist wie schwanger sein. Ein bisschen schwanger gibt es nicht

  • #812

    Daniel (Sonntag, 17 Februar 2019 18:04)

    Guten Tag

    Meine Frage ist ob die Haaranalyse auf THC positiv ausfällt, wenn ich selten rauche und anfangs Dezember 18 das letzte mal geraucht habe?

  • #813

    Marco (Freitag, 01 März 2019 14:35)

    Habe silvester etwas ampfitamin genomm und heute gerichtsverhandlung gehabt und muste jetzt da ich gesagt hab das ich seit 1 jahr nichts genomm hab eine haaranalyse abgeben. Habe 2,5 cm lange Haare. Ist der silvesterkonsum sichtbar?

  • #814

    Bukem (Montag, 04 März 2019)

    @Daniel : das kann ich so nicht sagen. Kommt drauf an, was du als selten beschreibst. Im Zweifel solltest du von einer Nachweisbarkeit ausgehen. Melde dich, wenn du Hilfe brauchst

    @Marco :hängt davon ab, wieviel du konsumiet hast. Im Zweifel ja. Ist aber schwierig, das sicher sagen zu können. Wann soll die Untersuchung erfolgen?

  • #815

    Pattrick (Dienstag, 05 März 2019 18:41)

    Seid gegrüßt, meine liebe Gemeinde :)
    Ich wurde kurze Zeit vor Silvester in eine Verkehrskontrolle verwickelt (jedoch stand mein Auto auf der Stelle, Schlüssel lag neben mir) und wurde überprüft. Alkoholtest war negativ, jedoch wurde, aufgrund meines "auffälligen" äußeren Erscheinungsbildes, ein Bluttest angeordnet (trotz Ablehnung ins KH gefahren) und mein Auto durchsucht (gefunden wurden Grasmühle und ca 0,4g Cannabis). Ich habe an diesem Tag 2 kleine Tüten geraucht (eine kurz vor der Kontrolle) und ca 4 Stunden davor eine lächerlich kleine Menge Speed konsumiert (ca 0,08g). Nun habe ich noch nichts gehört. Ich habe seitdem mit der Kifferei aufgehört (davor Dauerkonsum). Jedoch vor 2 Tagen das letzte Mal Speed konsumiert, da kürzer nachweisbar, lasse dies aber nun haar- und gesundheitsbedingt auch bleiben (Haartest voll vergessen). Nun meine 2 Fragen: Mit welchen Konsequenzen habe ich, auf die vergangene Situation bezogen, zu rechnen? Und: Wann sollte ich mir die Haare rasieren, wenn mein letzter Konsum vor 2 Tagen war und ich diesen nun komplett einstelle? Vielen Dank im Vorraus für die Antworten

  • #816

    Bukem: (Donnerstag, 07 März 2019 12:25)

    @Pattrick: Das werde ich dir so sicher nicht beantworten. Darf ich nicht und, ganz ehrlich, will ich auch nicht. Anscheinend hast Du verschiedene Dinge nicht begriffen.
    Womit du rechnen solltest, ist der Verlust der Fahrerlaubnis. Klingt doof ne? Ist die Party schnell vorbei.
    Du kannst dich hier gerne weiter einlesen und für den Fall, dass du anwaltliche Hilfe willst, gern kostenpflichtig bei Herrn Schüller melden. Dann würde ich aber nicht so easy salopp aus der Hüfte schießen, sonst kannst du dich nämlich auf deutlich klarere Worte gefasst machen

  • #817

    Pattrick (Sonntag, 10 März 2019 11:43)

    "Klingt doof ne? Ist die Party schnell vorbei."
    Ich bin mir meiner Lage aufgrund meines dummen Verhaltens schon bewusst. Bei solch inkompetenten Aussagen melde ich mich bei niemandem geschweige denn für diese auch noch Geld zu bezahlen.

  • #818

    Bukem: (Montag, 11 März 2019 14:48)

    @Pattrick: Viel Spaß noch.

  • #819

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 März 2019 20:20)

    Nicht streiten, Ladies.

    Wenn der FS wichtig ist:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Abstinenzprogramm (Urin) anfagen. Verkehrspsychologen suchen. Gibt dabei ein paar Dinge zu beachten, die wichtig sind. Aber wir sind ja offenbar aus dem Geschäft :-)

    Nicht so schnell beleidigt sein...wie gesagt: Ohne Screenings und Verkehrstherapie keine Sonne. Haare sind nicht das Problem. Der vermutliche Nachweis harter Drogen in Ihrem Blut eher schon. Alles Gute. Dauerkiffen einstellen wäre eine gute Idee. Und Speed ist doch echt der letzte Dreck. Auch besser lassen.

  • #820

    Sandra (Dienstag, 19 März 2019 16:39)

    Hallo, folgendes Problem:

    •2013 erwischt mit 23,87g Marihuana (Angeblich „Angabe von regelmäßigen Marihuana Konsum“)
    •2016 erwischt mit 6,47 g Marihuana

    Es geht nur um Cannabis, keine harten Drogen.

    Nicht im Besitz des Führerscheins gewesen!

    Im September 2018 habe ich mich erstmalig angemeldet meinen Führerschein zu erwerben.
    Da war ich ca. 3 Monate clean. (Täglicher Konsum nur abends)

    Im November war ich bei der Führerscheinstelle die Unterlagen abgeben und diese teilte mir mit dass ich ein äG vorlegen muss.
    Als weitere bekomme ich schriftlich.

    Im Oktober habe ich wieder Marihuana geraucht bis der Brief von der Führerscheinstelle am 30.11.18 zur Aufforderung des äG kam. Dort wurden 2 Urinscreenings und eine Haarprobe gefordert.

    • Am 30.11.18 sofort Marihuana Konsum eingestellt und Haare komplett abrasiert.
    2 Tage später nochmal nach rasiert!

    •Ärztliches Gutachten erstmal um einen Monat verlängert.
    Alles funktioniert!

    • Haare sind auch schneller gewachsen als gedacht. Bis zur Haarprobe hatte ich wieder 3,5cm Länge!


    So nun am 13.02. stand der erste Teil des äG an.
    Ärztliches Gespräch und Urinscreening, Ergebnis alles negativ.
    Nächster Teil: Urinscreening und Haarprobe am 04.03.19, Ergebnis des Urinscreening wieder negativ. Aber die Haaranalyse wurde positiv mit THC (Cannabis) 0,048mg/dl gewertet.

    In der Befundwürdigung steht:

    ....
    Bei der am 13.02. durchgeführten medizinischen Untersuchung ergaben sich in Bezug zur behördlichen Fragestellung weder bei der körperlichen noch bei der laborchemischen Analyse Anzeichen für aktuellen Drogenkonsum.

    Auch drogeninduzierte Störungen von Organsystemem/Langzeitschäden wurden nicht festgestellt.
    ....

    Die veranlassten Drogenscreenings ergaben keine Einnahme der folgenden Stoffe:Cannabinoide.
    Die Cannabinoide stellen allerdings insofern eine Ausnahme dar, da deren Abbauprodukte ein bis mehrere Wochen nach der letzten Aufnahme im Urin ausgeschieden werden können. Negative Cannabisbefunde schließen also auch einen vorangegangenen häufigen Cannabiskonsum aus.

    Die Haaranalyse repräsentiert den Zeitraum Anfang November 2018 bis Mitte Februar 2019.
    in der Haaranalyse waren 0,048 mg/dl THC nachweisbar.
    Somit ist ein erneuter Cannabiskonsum in diesem Zeitraum nicht ausgeschlossen.

    In der Gesamtschau aller Befunde kann das Konsumverhalten somit nicht beurteilt werden, da XY keine offen Angaben zu seinem Drogenkonsum gemacht hat.


    Was bedeutet das jetzt für mich?
    Urin war sauber Haare nicht.

    Was passiert wenn ich das Gutachten der Führerscheinstelle weiterleite?
    Können die mir auch eine MPU anhängen?
    Oder kann ich dann endlich meinen Führerschein fertig machen?
    Was würden Sie mir raten?

    Jetzt bin ich seit November 2018 clean und werde es auch definitiv bleiben.

    Vielen Dank schon mal im Voraus





  • #821

    Bukem (Mittwoch, 20 März 2019 11:12)

    @Sandra :hier böte sich tatsächlich an, dass sich Herr Schüller diese Schreiben ansehen kann. Das wäre rein formal dann wohl zumindest ein Beratungsmandat, aber ein von dir ja begehrte sichere Rechtsauskunft kann verantwortbar eben nur erfolgen, wenn man die Unterlagen kennt.
    Du erreichst ihn unter kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #822

    Tom (Mittwoch, 20 März 2019 12:02)

    Kann LSD im jahre 2019 über normale haaranalysen immer noch nicht nachgewiesen werden?

  • #823

    Bukem (Donnerstag, 21 März 2019 10:48)

    @Tom doch, könnte schon, wenn sie da nach gucken würden, was sie aber ohne konkreten Verdacht eben nicht tun

  • #824

    Tom (Freitag, 22 März 2019 09:21)

    Vielen dank, is echt ne super seite. >:)

  • #825

    Celo (Sonntag, 24 März 2019 19:13)

    Ich habe seit einem Jahr kein tho konsumiert und habe jetzt eine haaranalyse für ein halbes Jahr abgegeben, die Haare waren jedoch 10 cm lang. Ist es möglich das noch tho nachweisbar ist ?

  • #826

    Bukem (Dienstag, 26 März 2019 13:29)

    @Cleo du meinst Thc Cooh, das ist das Abbauprodukt. Das ist solange im Haar, bis es ausfällt oder raus wächst. Bei ca 1 cm Wachstum pro Monat auf 1 Jahr sollte das bei 10 cm raus sein

  • #827

    Celo (Dienstag, 26 März 2019 21:18)

    Sorry war ein Schreibfehler meinte THC an sich.
    Hab die Frage falsch formuliert, meinte das ich ein halbes Jahr Abstinenz am 21.03.19 abgeben war und mir 10 cm Haare angeschnitten wurden. Und wollte nun wissen ob nur die 6cm Haare analysiert werden oder ob die jetzt diese 10 cm Haare komplett analysieren. Und kann man durch haarprobe genau nachweisen wie lange der letzte Konsum zurückliegt und wenn jetzt doch etwas in den Haaren drinen war da ich vor ca 1 Jahr aufgehört habe thc zu konsumieren, ob nur die letzten 6 Monate relevant sind oder ob der Nachweis wenn etwas in den letzten 10 Monaten war der Nachweis positiv ausfallen könnte. Hoffe ich konnte mich formulieren :P

  • #828

    Bukem (Mittwoch, 27 März 2019 11:56)

    @Celo :Thc ist so im Haar nicht nachweisbar. Es geht da um das Thc Cooh. Es wird nur das untersucht, wie es dem Untersuchungszeitraum entspricht. Dass du vorher schon Thc Konsumiert hast, ist ja Denk logisch klar, denn sonst hätte es den Verstoss und die Notwendigkeit des Abstinenzzeitraums nicht gegeben.

  • #829

    Celo (Mittwoch, 27 März 2019 12:01)

    @Bukem also kann ich von einem negativen Nachweis ausgehen da nur die letzten 6 und die kommenden 6 monate für die Mpu von Bedeutung sind ?
    Vielen Dank für die Hilfe ! :)

  • #830

    Kev (Sonntag, 31 März 2019 00:14)

    Guten Tag,
    ich hatte folgende Problematik.

    Ich habe eine Zeitlang jeden oder jeden zweiten Tag gekifft. Hab an nem Wochenende das ganze nochmal ausklingen lassen, da ich davon noch Abstand nehmen wollte, heißt an einem Sonntag das letzte mal. Wurde den darauf folgenden DONNERSTAG raus gezogen und Zack 1,6 ng... musste zur MPU. Hab natürlich seit dem nicht mehr gekifft (Ende Oktober). Bei der MPU dann der Schock Urin natürlich negativ und dann sitze ich vor einer ca. 65/70 Jahre alten Dame mit der Aussage „ich arbeite schon so lange und es ist unmöglich das sie den Sonntag davor das letzte mal gekifft haben.“ Zack MPU durch gefallen... Geld in den Sand gesetzt.

    Aus 1 Monat Fahrverbot wird 6 Monate Abstinenz nachweisen. Hab dort angerufen und gefragt ob es auch rückwirkend geht. Ich kann im Mai meine Haarprobe machen und hab selber gerechnet 01.november war ich clean, ich habe seitdem auch nix mehr angefasst. Reicht das von der Zeit her und wenn ich die bestehen würde bekomme ich meinen Führerschein dann auch zeitnah zurück ?

    Da steht Empfehlung verkehrspsychologe... ist dieser essenziell wichtig ?


    Dazu kommt folgende Problematik. Ich war neulich mit Freunden undterwegs und wir waren in einer Bar. Die Leute fingen an zu kiffen und als ich es richtig wahr genommen habe, ca 3/4 min bin ich sofort raus gegangen. Kann das jetzt schon meine Peobe gefährdet haben ? Wann würden Sie mir empfehlen diese zu machen ? Über ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar den bei allem Respekt, bis auf das Geld aus meinem Portemonnaie genommen hat mein Anwalt so gut wie nix dafür getan

    Mfg Kev

  • #831

    Bukem (Montag, 01 April 2019 10:39)

    @kev :du kannst deinen Anwalt übrigens jederzeit wechseln. Du würdest erstaunt sein, was jemand erreicht, der Bock hat zu helfen und auch noch Ahnung hat wie Herr Schüller. Nur als Tipp.
    Herr Schüller müsste sich seine Akte tatsächlich selbst und sehr genau ansehen, dad ginge eh nur bei einem offiziellen Mandat.
    Klar, ein Verkehrspsychologe hilft, weil er auch medizinisch einen Verhaltenswandel belegen kann.
    Es geht ja immer um due künftige Prognose, ob der Betroffene jetzt was gelernt hat, damit sich das frühere Fehlverhalten nicht mehr wiederholt

    Das was du da beschreibst, kann tatsächlich zu einem Nachweis trotz Abstinenz führen, deshalb gehen die am besten raus und du siehst zu, dass du dich in solchen verkifften Räumen nicht aufhälst

  • #832

    Jürgen (Sonntag, 07 April 2019 13:17)

    Ich muss ein Fahreignungsgutachten mit positivem Ergebnis erfüllen, um mein Führerschein wieder zu erlangen. Habe ihn 04/2018 wegen Thc am steuer abgegeben. Meinen ersten Abstinenznachweis habe ich am 09/2018 mit negativem Ergebnis bekommen, Nachweis für 6 Monate (Haaranalyse).
    Habe jetzt im März meine zweite Haaranalyse gemacht und es kam Positiv auf Dihydrocodein 0,20ng raus, alles andere Negativ! Ich habe im Februar den Hustensaft Paracodin aufgeschrieben bekommen und eingenommen gehabt (Rezeptpflichtig). Dies habe ich mir sofort bestätigen lassen von meinem Arzt, das ich es von ihm aufgeschrieben bekommen habe (Erkältung der Bronchien)
    Jetzt meine frage, habe am Freitag den 12.04 einen Mpu Termin, wird mein zweiter Abstinenznachweis ein Hindernis für mich die Mpu zu bestehen? Habe sogar noch die Dose von den Tropfen die mir aufgeschrieben worden sind, da steht genau drauf das Dihydrocodein enthalten ist.
    Bitte um eine schnelle Antwort.

    Danke für Ihre Mühe

    LG Jürgen

  • #833

    Bukem (Montag, 08 April 2019 10:43)

    @Jürgen :ich kann nur hoffen, dass das unproblematisch ist. Für eine genaue Auskunft und evt notwendige Beratung, möchte ich Sie bitten, sich direkt bei Herrn Schüller zu melden. Die Kontaktdaten stehen oben

  • #834

    Alina (Montag, 08 April 2019 15:02)

    Hallo.
    Ich habe eine Anhörung zu einem ärztlichen Gutachten erhalten wegen Besitz von 3 XTC. Strafrechtlich ist alles geklärt. Hatte sie bei mir für andere Personen. Mein Anwalt meinte, dass ich gute Chancen habe das ärztliche Gutachten mittels einer negativen Haaranalyse zu umgehen, da es absolut keinen Nachweis bzw Beweis gibt, dass ich jemals konsumiert habe und der Besitz außerhalb im Straßenverkehr lediglich ein Indiz wäre. Habe vor der Sache noch nie Auffälligleiten im Thema Btmg gehabt.

    Hier lese ich schon, dass es rechtens ist ein ärztliches Gutachten anzuordnen beim bloßem Besitz. Außerdem steht in dem Brief von der Fsst.: "...selbst durch erbrachte Abstinenznachweise lassen sich in der Regel keine Gutachten abwenden, da dies von einem entsprechendem Gutachter geklärt werden müsse ob ein Drogenkonsum vorliegt bzw vorlag.

    Nun zu meiner Frage:
    Wie sehen Sie die Chancen es tatsächlich abzuwinden mittels einer negativen Haaranalyse der letzten 6 Monate?

    Danke und liebe Grüße

  • #835

    Bukem (Dienstag, 09 April 2019 08:27)

    @Alina :Grundsätzlich gut, soweit ich das hier jetzt sagen kann. Mit dem Gutachten soll ja ermittelt werden, ob jemals ein anderer BtM Konsum erfolgt ist. Cannabis in einem gewissen Rahmen ist ok, wenn man richtig zeitlich zum Fahrzeug führen trennt. Nie Thc und Alkohol.
    Alles andere BtM führt zum Verlust der FE.
    Wenn nichts nachgewiesen werden kann, passt das

  • #836

    Torte (Mittwoch, 10 April 2019 22:19)

    Hallo,
    folgender Fall. Ich habe in den letzten 6 Monaten an 2 Ereignissen gekokst, es müsste sich jeweils um ca 0.6-1g handeln. Das ganze ist durch eine lange Geschichte mehr oder minder publik geworden. Jetzt musste ich zum Dogentest, hab Haar, Blut und Urinprobe abgegeben. Der letzte Konsum ist ca 3 Monate her. Die schwere Frage, wie wahrscheinlich ist es, dass mir irgendetwas nachgewiesen werden kann. Bzw, ergibt diese Menge überhaupt einen ng/G Wert im Haar der aussagekräftig ist?

  • #837

    Bukem (Donnerstag, 11 April 2019 10:59)

    @Torte.:also bei einmaligen kleinen Konsum muss nicht unbedingt ein Nachweis erfolgen, aber je mehr und häufiger man konsumiert, ist das im zumindest im Haar nachweisbar.
    Hast du die Gutachterstelle von der Schweigepflicht entbunden, dann würde leider das Gutachten direkt an die FSST geschickt werden.
    Wenn Kokain nachgewiesen werden wird, wird die FE entzogen. Oder netterweise nur eine Mpu angeordnet werden.
    Das ganze bedarf sofort anwaltlicher Hilfe durch Herrn Schüller, wenn die FE dir wichtig ist.
    Es gibt nämlich gewisse Ausnahmeregeln, die in solchen Fällen den Entzug dennoch ausschließen können. Dazu braucht man sofort anwaltliche und verkehrspsychologische Unterstützung.
    Meld dich bitte direkt bei Herrn Schüller bei Interesse. Mail steht oben

  • #838

    Torte (Donnerstag, 11 April 2019 12:27)

    Nee in der Hinsicht bin ich abgesichert, mich interessiert eher ihre Erfahrungswerten mit Ergebnissen. Klar könne Sie mir das auch nicht zu 100% sagen, aber wenn Sie wenigstens einräumen, dass es die Möglichkeit gibt, dass der Nachweis ausbleibt bei dieser Menge beruhigt es mich erstmal. Aber abwarten auf die Ergebnisse.

  • #839

    MPM (Donnerstag, 11 April 2019 15:18)

    Hallo,
    kann man Zolpidem in den Haaren nachweisen?

  • #840

    Sam (Donnerstag, 11 April 2019 22:24)

    Hallo,

    wegen Besitz von XTC steht mir ein äG bevor.
    Wie viel cm an Haare kann die Fsst verlangen? Habe von 3 CM und 6 CM gehört.

    Grüße Sam

  • #841

    Bukem (Freitag, 12 April 2019 15:08)

    @Torte :inwiefern abgesichert? Erfolgt der Nachweis, wird entzogen. Deshalb sollten Sie die Wartezeit ganz dringend wie vorgeschlagen nutzen und nicht Däumchen drehen

    @MPM. Wiki sagt :Zolpidem ist in Deutschland gemäß Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ein verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Ausgenommen sind Zubereitungen zur oralen Anwendung, die ohne einen weiteren Stoff der Anlage I bis III BtMG je abgeteilte Form nur bis zu 8,5 mg Zolpidem (berechnet als Base) enthalten und somit auf einem nichtamtlichen Rezeptformular verordnet werden dürfen.
    Bin kein Chemiker oder Rechtsmediziner, aber vermutlich schon.

    @Sam:das hängt davon ab, wie lange der Abstinenzzeitraum gesetzt wird

  • #842

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 April 2019 11:22)

    @Sam:

    Sind in den Haaren denn Rückstände von harten BtM zu erwarten?

    @MPM:

    Ja, wenn danach gescreent wird. Aber in den üblichen Screenings wird danach nicht gescreent.

    @Torte:

    Wenn Sie da eine Haarprobe abgegeben haben, haben Sie sich unnötig einem Risiko ausgesetzt und waren nicht gut beraten. Etwas blauäugig möchte man meinen. Ich jedenfalls hätte nicht darauf gesetzt, dass hochsensible Analytik im Haar nichts findet. Wie das Ergebnis -sollte etwas gefunden werden im niedrigen Bereich wie bei Ihnen zu erwarten- dann ist eine andere Frage, wie dieses Ergebnis zu bewerten ist, kann es doch auch durch eine Fremdkontamination zustande gekommen sein. Oft lässt sich nicht klären, ob die Haare kontaminiert wurden oder ob ein Konsum stattgefunden hat.

  • #843

    Serg (Sonntag, 21 April 2019 11:35)

    Hallo, meine frage ist kann Haargel oder Parfum den Haar test fälschen und somit zu positiven Ergebnis führen? Ich wurde nach einer MPU Prüfung zusetzlich zur eine Haaranalyse auf ETG bestellt. Obwohl ich kein Alkohol konsumiert habe.

  • #844

    Eduard (Montag, 22 April 2019 01:01)

    Guten Tag.Hab ein folgendes Problem.MPU Einordnung wegen Alkohol ...Ein Jahr Urinabgabe alles bestens regelmäßige Blutkontrollen wegen Virus und als Folge erhöhte Leberwerte(nachweisbar) MPU durchgefallen wegen erhöhten Leberwerten und eingeordneten Haaranalüse die negativ ausfiel trotz abstinenz zweite Haaranalüse hatt mich komplett entlastet ich trinke kein Tropf 2-jahre .Was ist da los ? Ist es möglich das die erste Haaranalyse manipuliert ist?Die Begutachtungsstelle will nichts wissen ...Soll ich noch eine DNA Analüse machen lassen ob die Haare überhaupt von mir sind? Die zweite Analyse der erster Haarprobe hatt sogar ein hohere ETG Wert nachgewisen als die erste...Ich verstehe garnichts mehr,,gefälscht verwechselt, ,,,Es kann doch nicht sein das von dem selben Haar nicht geschnitten nichts getrunken,,,drei verschiedene Ergebnisse kommen ...

  • #845

    Bukem (Donnerstag, 25 April 2019 09:22)

    @Serg: das weiß ich nicht. Frag doch hierzu bitte Herrn Schüller direkt über die oben genannte Mail Adresse

    @Eduard :bitte auch direkt Herrn Schüller anmailen

  • #846

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 April 2019 10:44)

    @Serg:

    Das kann ich nicht sagen. Warum die Erweiterung auf ETG? Hatten Sie früher schon mal eine Alkoholauffälligkeit?

    @Eduard:

    Es gibt dauernd Probleme mit den Haaranalysen. Ich müsste mir das mal genauer anschauen. Warum haben Sie nicht einfach Urinanalysen gemacht? Das ist doch viel sicherer?

  • #847

    Ingo (Dienstag, 30 April 2019 15:03)

    Hallo,
    ich musste meinen Führerschein 2016 abgeben.
    THC und Amp.
    Legende: 30 Jahre Fs. 1 Eintrag (geschw.) 1998
    Ich stehe jetzt, und in Zukunft, unter Dauermedikation:
    Cannabis und Attentin (d-Ampfetamin).

    Die zwei, neu definierten, Anforderungen der Behörde sind in dieser Nachricht der Führerscheinstelle dargelegt:

    Auszug aus dem Schreiben der Fss:

    ..........weshalb entsprechende Abstinenznachweise zu fordern sind. Bezüglich andere Medikamente, die Ihnen ärztlich verordnet wurden, sind natürlich keine Abstinenznachweise erforderlich, da hier die Fragestellung eine andere ist.

    In Ihrem Fall sind also zwei unterschiedliche Fragestellungen durch eine MPU zu klären.

    Zum einen, ob Sie weiterhin ohne ärztliche Verordnung Betäubungsmittel konsumieren
    und zum anderen,
    ob Sie trotz der bestehenden Einschränkungen und der damit einhergehenden Medikation ein Kraftfahrzeug sicher führen können.





    Wäre das in etwa die Definition der Erfüllung der Anforderungen ?( als Vorschlag für den Doc) :)

    Fragestellung 1:
    Abstinenznachweis auf Drogen--ausser Amp und Thc ( ärtztlich verordnet) 12 Mon

    Fragestellung 2 :
    funktionstest Körperliche Einschränkung (verstümmelung) und
    Medikation ( Thc gewöhnt, ärztlich belegt,--- Amp. schränkt nicht ein -( lt. Beurteilungsrichtlinien)



    Danke,
    Ingo

  • #848

    Bukem (Donnerstag, 02 Mai 2019 14:10)

    @ingo ich hatte dir schon in dem anderen Beitrag geantwortet

  • #849

    Max (Freitag, 03 Mai 2019 20:14)

    Ich bin beruflich mit der Untersuchung von Fahrzeugen betraut (Voraussetzung der Eignung gem. Anlage VIIIb StVZO). Jetzt werde ich von jemandem des Drogenmißbrauchs bezichtigt und wurde vom meiner Organisation (Überwachungsorganisation) zu einem Haartest aufgefordert, um meine Eignung zu überprüfen. Meine Haare haben jedoch nur eine länge von 3mm und Intim- oder Achselhaare habe ich keine. Kann hier eine Haaranalyse durchgeführt werden?
    Gruß Max

  • #850

    Kat (Sonntag, 05 Mai 2019 04:27)

    Hallo, mein Freund hat folgendes Problem: er arbeitet am Flughafen u die Bezirksregirrung möchte einen Drogentest/ haartest. Zuvor sollte er eine urinprobe abgeben. Da diese positiv gewesen wäre hat er dies nicht getan. Nun die gesagte haarprobe. 10.2018 hatte er das letzte mal Kokain konsumiert u Cannabis das letzte mal 26.3.19. Dazu sollte man sagen er trägt einen seeeehr langen bart.. bitte um Hilfe

  • #851

    Sas (Sonntag, 05 Mai 2019 14:20)

    Hallo Herr Schüller,
    Ich habe folgendes Problem.
    Ich habe mittels Haaranalyse 11 Monate Abstinenz nachgewiesen. Dummerweise hat das Labor bei einer Analyse nur 5 cm Haarlänge anerkannt (obwohl die Ärztin bei der Probenentnahme 6 cm gemessen und aufgeschrieben hat).

    Nun habe ich den letzten Monat zwei Urinproben abgegeben, eine komplett negativ, eine positiv auf Kokain (knapp unter dem Cut Off (MPU) aber über den Cut Off (Labor)... somit ist der Abstinenznachweis für diesen Monat ist also nicht erbracht.

    Macht es Sinn die MPU mit nur 11 Monaten Abstinenz zu versuchen? Ich habe bereits einen Termin... Oder muss ich nun wieder bei 0 beginnen?

    Ich weiß, in diese Situation habe ich mich selbst manövriert, ich könnte mich auch täglich für meine Blödheit tot ärgern!!!

    Gibt es irgend eine Möglichkeit aus der Nummer raus zu kommen?

    Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #852

    Bukem (Montag, 06 Mai 2019 13:02)

    @Max :Es kommt drauf an. Moderne Labore können auch bei sehr kurzem Haar durch Kombination der Entnahme an verschiedenen Kopf und Körper Stellen eine aussagekräftige Probe erstellen und untersuchen.
    Sind deine Haare immer so kurz?
    Und das wichtigste :was ist dran an den Vorwürfen?

    @Kat :brauch mehr Infos, was ist das genau für ein Job? Was genau für eine Untersuchung?

    Haare sind ein Langzeitspeicher. Evt solltet ihr persönlich Rat bei Herrn Schüller suchen, Daten stehen oben

    @Sas bitte persönlich bei Herrn Schüller unter den obigen Kontaktdaten vorsprechen bzw Mail schreiben

  • #853

    Max (Montag, 06 Mai 2019 13:46)

    Ja, meine Haare sind immer so kurz ... schon seit 20 Jahren ... trage im Sommer auch Glatze .... Intimbehaarung mag ich auch nicht, rasiere ich schon immer!
    THC müsste drin sein ... konsumiere gelegentlich ...

  • #854

    Lisa (Montag, 06 Mai 2019 21:01)

    Dieser Beitrag liegt ja nun schon etwas zurück.. vielleicht kriege ich ja trotzdem noch eine Antwort! Ich hatte vor ca 1 Jahr eine Anklage wegen Erwerbs und Besitzes von Gras und Extacy, welche aber fallen gelassen wurde. Damals hatte ein Anwalt für mich eine Stellungnahme verfasst, in der ich zugegeben hatte, gekifft zu haben, um meine Schmerzen, die durch meine Multiple Sklerose Erkrankung entstehen, zu lindern.
    Nun habe ich vor ein paar Tagen post von der Führerscheinstelle bekommen. Es wurde eine Begutachtung meiner Fahrtüchtigkeit angeordnet. In dem Schreiben geht es aber bloß in der Einleitung um die Anklage bzw. Betäubungsmittel allgemein. Es steht drin, dass geklärt werden soll, ob ich wegen der MS körperlich in der Lage bin, Auto zu fahren. Allerdings liegt der Führerscheinstelle ein Medikamentenplan vor, in dem nocj steht, ich würde Tilidin Tropfen nehmen. Diese wurden mir aber nur im Zuge einer Schmerztherapie verschrieben, die hatte ich nach 1 Monat direkt wieder abgesetzt, weil ich damit nicht klar kam.
    Nun habe ich aber doch ein wenig Panik, ob nicht ein Drogentest veranlasst wird. Habe ich mit einer Haaranalyse/Urintest etc. zu rechen?

    Vielen Dank schonmal für die Antwort!!

  • #855

    Bukem (Dienstag, 07 Mai 2019 10:34)

    @Lisa :Es ist immer schwierig, zu solchen Schreiben was kluges zu antworten, wenn man diesen Schriftsatz der Behörde nicht kennt.
    Du bist ja anscheinend in fachärztlicher Behandlung, dh neben dem früheren Schmerztherapeuten dürfte es ja wenigstens einen Neurologen geben?
    Hier solltest Du zur Vorlage beim Gutachter unbedingt entsprechende aktuelle Befunde und Medikamentenpläne einholen.
    Ob ein zusätzlicher Drogentest gemacht wird, kann ich nach deiner Schilderung eigentlich ausschließen, allerdings kenn ich den Schriftsatz nicht.
    Vielleicht solltest du den einfach mal Herrn Schüller für ein Beratungsmandat mailen?
    Wie ist es mit BtM, würde was gefunden werden können?
    Thc ist bei richtiger zeitlicher Trennung zum Fahrzeug führen unproblematisch. Alles andere nicht

  • #856

    Lisa (Dienstag, 07 Mai 2019 17:24)

    Unterlagen vom Arzt habe ich einen dicken Ordner voll, werde davon alles relevante mitbringen zu dem termin und natürlich auch einen aktuellen medikamentenplan. mein Hausarzt hat auch ein schreiben aufgesetzt, dass ich aus seiner sicht definitiv in der Lage bin sicher Auto zu fahren, das hatten wir auch zur Führerscheinstelle geschickt, eine Antwort kam aber leider noch nicht..

    Ich habe in der Zeit weiterhin ab und zu cannabis konsumiert eben aus selben gründen wie vorher, aber viel viel weniger. hab erst ein paar monate pause gemacht aber da ging es mir nur schlechter. ist aber bei durchschnittlich ca 2-3 mal im monat geblieben, habe veruscht nur im Notfall druaf zurück zu greifen. (bin auch schon seit ewigkeiten dran ein rezept dafür zu kriegen, kriege aber von dem arzt nur zu hören ich sei zu jung, erst ab 21. mittlerweile bin ich 20, vielleicht klappt es ja bald)

    habe aber 1 mal ne mini dosis pilze probiert vor ca 2 monaten und an silvester auch eine kleine line speed gezogen, im oktober 1/4 pille ecstasy. war halt leider nicht abstinent aber alles in richtig geringen dosen und einmaliger konsum. das wird der führerscheinstelle nur leider egal sein.

    aber wie gesagt bin ich nur auto gefahren wenn ein möglicher test negativ gewesen wäre, hab auch vor dem fahren zuhuase diese schnelltests gemacht. also hab ich mir dementsprechend ja eigentlich nichts zu schulden kommen gelassen..
    mache mir aber echt sorgen, bin auf den führerschein wegen der krankheit halt angewiesen..

  • #857

    Bukem (Mittwoch, 08 Mai 2019 13:17)

    @Lisa anderer BtM Konsum? Das ist leider brandgefährlich.
    Bitte wende dich im eigenen Interesse asap per Mail an Herrn Schüller. Kontakt Daten stehen oben

  • #858

    lisa (Mittwoch, 08 Mai 2019 15:17)

    die ganze situation liegt nun schon ein paar wochen zurpck und ich hatte den wisch mit der einverständniserklärung auf druck meiner eltern bereits zurück gesendet. lässt sich denn dann überhaupt noch was ändern?

  • #859

    Bukem (Mittwoch, 08 Mai 2019 21:13)

    @Lisa :bitte bitte asap an Herrn Schüller per Mail wenden

  • #860

    Martin (Sonntag, 12 Mai 2019 22:38)

    Guten Abend Herr Schüller.
    Mir wurde am 17.02.2019 der Führerschein mit 1,81 (bereits mal 2 gerechnet) entzogen. Zum ersten mal. Laut Bescheid musste ich mich einer Verkehrspsychologischen Untersuchung, einer Nachschulung und einer Amtsärztlichen Untersuchung unterziehen was ich alles schon positiv abgeschlossen habe.
    Da ich selbständig bin und von meinem Führerschein abhängig suchte ich bei der Behörde an um mit einer Alkolock nach anstatt 6 Monaten nach 3 wieder mobil sein zu können. Der Antrag wurde mir vom Amtsarzt stattgegeben weil er nach eigener Aussage bei mir keinerlei Alkoholerkrankung feststellen kann.
    Er möchte jedoch meinen Führerschein auf ein Jahr befristen und in diesem Jahr sollte ich vier mal eine Haaranalyse auf Alkohol machen.
    Da die Haaranalyse teuer ist (150€ pro Analyse) und ich als hygienischen Gründen in meinem Beruf immer sehr kurze Haare trage (unter 3 cm) fragte ich ob er denn auch mit Leberwerten zufrieden wäre? Das verneinte er sofort.
    Wie ich hörte muss man in Österreich vor der Haarabnahme unterschreiben das man dies freiwillig machen würde. Da ich es nicht freiwillig mache überlege ich natürlich dies nicht zu tun.
    Könnten Sie mir eventuell sagen was dies für mich an Konsequenzen mit sich bringen könnte?
    Mfg

  • #861

    Bukem: (Montag, 13 Mai 2019 11:51)

    @Martin: Versteh noch nicht ganz. Du lebst in Österreich oder hier in Deu?
    Es geht um die Neuerteilung der FE?
    Was hast du denn gg die Haaranalyse? Du willst doch die FE schnell wieder? Erzähl mal bitte genau, sonst kannich dir nicht helfen
    Grds sind auch je nach Labor bei sehr kurzem Haar Haaranalysen möglich

  • #862

    Felix (Mittwoch, 15 Mai 2019 18:54)

    Servus, Ich habe vor langer Zeit meinen Führerschein wegen thc abgegeben und auf ihn verzichtet. jetzt Habe ich einen neuen Job und brauche dafür eigentlich einen Führerschein. Wie zu erwarten war soll ich ein Jahr drogenfreiheit nachweisen und anschließend die mpu machen bevor ich meinen Lappen wieder bekomme. Am 16.07.18 habe ich meinen letzten joint geraucht und am 23.04.19 ging ich ohne Bedenken zur haar analyse. (Bis zum 16.07.18 regelmäßiger Konsum über 10 Jahre, teilweise täglich aber mindestens wöchentlich). Mein ergebnis ist leider positiv mit 0.1ng/mg thc. Wie lang sollte ich warten bis zum nächsten Versuch? In dem Brief wurde angekündigt mein haar zusätzlich auf thc-cooh zu untersuchen, kann mich das ggf entlasten Oder wofür machen die eine zweite analyse bei einem positivem Befund. Vielen Dank für ihre Hilfe. Lg

  • #863

    Nathalie Anette (Donnerstag, 16 Mai 2019 06:37)

    Ich bin Nathalie Anette, bei mir wurde vor 7 Monaten Lungenkrebs diagnostiziert, ich machte mir Sorgen, eine Heilung zu finden. Ich kontaktierte Rick Simpsons E-Mail unter Ricksimpsoncannabishemoil@gmail.com. Ich kaufte 60 Gramm Cannabisöl, 3 Tage später wurde das Öl an meine Adresse geliefert. Ich nahm es mit der von Rick Simpson verschriebenen Dosis ein. In nicht mehr als 7 Tagen bemerkte ich einige Änderungen und kontaktierte ihn erneut. Er riet mir, 7 Wochen weiterzumachen, als er es verschrieb. Ich tat es. Ungefähr 7 Wochen später kontaktierte ich meinen Arzt für einen Scan. Ich war überrascht, mein Arzt. sage, dass ich jetzt frei von Krebs bin. Ich danke Gott und Rick Simpson für die Heilung meines Lungenkrebses mit medizinischem Cannabisöl.

    Grüße,
    Nathalie Anette

  • #864

    Bukem (Freitag, 17 Mai 2019 12:38)

    @Felix :wie lang ist denn dein Haar?
    Grundsätzlich besteht leider immer die konkrete Möglichkeit einer externen Kontamination.
    Das Gutachten sollte man im Detail anschauen und dann kann man später immer noch an ein zusätzliches Gutachten denken.
    Herr Schüller übernimmt hier gerne die Kommunikation mit der FSST und schaut sich mit dir das Gutachten genauer an.
    Du erreichst ihn unter den obigen Kontaktdaten

  • #865

    Daniela (Montag, 20 Mai 2019 08:28)

    Hallo Herr RA Schüller!
    Mit Beschluss vom Amtsgericht München muss ich als Bewährungsauflage an einem Drogenabstinenzprogramm teilnehmen. 10 Urinproben in 2 Jahren... Nachdem bei der ersten Probe Amphetamin nachgewiesen wurde und später im Hochsommer mal meine Probe "verwässert" war... Muss ich nun in 3 Jahren 14 Proben abgeben.
    Seit letztem Sommer wohne ich in der Schweiz. Ich arbeite in der Gastronomie an 5-6 Tagen, immer ab 16/17 Uhr.
    Also bin ich dementsprechend bis Nachts in der Arbeit. Dadurch und mit einer Anreisezeit mit der Bahn von ca. 4-5 Std. kann ich natürlich nicht am nächsten Morgen in München sein und die Probenabnahme am Nachmittag klappt auch nicht, da ich dann viel zu spät in der Arbeit wäre....

    Mein Anwalt hatte beantragt, die Bewährungsauflagen auszusetzen, bis ich mich wieder im Bundesgebiet aufhalte oder mir eine Anreisezeit von mind. 1 Woche zu gewähren, damit ich mir frei nehmen und ne Aushilfe organisieren kann. Darauf hat das Amtsgericht gar nicht reagiert und ich habe weiterhin Einladungen zur Urinkontrolle bekommen... Ich hab dann nochmal das Schreiben hingeschickt. Das letzte Mal habe ich dann eine Frist von 4 Wochen bekommen, in München meine Probe abzugeben.

    Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich mit Beschluss vom 2.5.19, nun Haarproben abgeben muss. Den Beschluss habe ich gar nicht erhalten. Mit meinen Haarextensions wird es sowieso nicht gehen. Kann ich diesem Beschluss widersprechen? Ich finde das auch unzumutbar... Die Fahrtkosten und die Kosten für die Proben übernimmt mir niemand. Ich könnte doch genauso hier in der Schweiz Urinkontrollen machen. Ich empfinde das langsam als reine Schikane...

    Was raten Sie mir? Soll ich widersprechen und darauf hinweisen, dass ich keinen Beschluss erhalten habe und den Vorschlag machen, in der Schweiz die restlichen Urinproben zu machen und das Ergebnis zuzuschicken. Und darauf hinweisen, dass mit den Extensions und meinem colorierten Echthaar wahrscheinlich sowieso keine verwertbaren Proben entnommen werden können. Die können mir ja nicht vorschreiben, wie ich meine Haare tragen soll. oder? Körperhaare hab ich auch keine. Ich will die Haarprobe definitiv vermeiden, vor allem was man hier so liest, dass trotz Abstinenz, Ergebnisse positiv ausfallen, beunruhigt mich.

    Ich bin gespannt auf Ihre Antwort...

    Lg Daniela

  • #866

    Bukem (Montag, 20 Mai 2019 09:43)

    @Daniela :bitte diese Frage direkt an Herrn Schüller unter den oben genannten Kontaktdaten richten.

  • #867

    Oleg (Mittwoch, 22 Mai 2019 19:32)

    Hallo, ich hatte am 9.5.2017 eine Verhandlung wegen Btm. Habe 3 Jahre auf Bewährung bekommen und Abstinenznachweise "dreimal jährlich für die dauer von zwei Jahren" ich war schon 6 mal dort, es war auch alles negativ! Jetzt hab ich wieder einen Brief bekommen obwohl zwei Jahre rum sind und ich schon sechsmal dort war! Muss ich da überhaupt nochmal hin?

  • #868

    Cookies (Donnerstag, 23 Mai 2019 00:22)

    Guten Tag mir würde wegen Verurteilung von btmg eine fahrerlaubnisbegutachtung erlegt. Ich habe im Januar urinprobe abgegeben bei der der thx wert im unteren Bereich der Vorschriften aufliegt allerdings war der Kreation wert bei 15 statt 20 weswegen die Probe nicht herangezogen werden kann. Der zuständige Arzt besteht jetzt auf eine haaprobe obwohl ich im Gutachten angegeben habe das ich im Umfeld schon viel mit thx zu tun habe. Meine Befürchtung ich bestehe diese nicht eben aufgrund meines Umfeldes interessieren den Arzt nicht kann man dabei iwie wieder zur urinprobe wechseln. Ich bin seit längerer Zeit abstinent aber bei der haarprobe würde ich nicht bestehen zumal mein hast sehr langsam wächst. Wie kann ich vorgehen. Ich war bereits bei einem Anwalt der meinte ich habe Pech gehabt.

  • #869

    Cookie (Donnerstag, 23 Mai 2019 00:49)

    Des weiteren habe ich noch eine Frage wie ist das wenn man mir in Deutschland den Führerschein entzieht dürfte ich dann noch in Österreich fahren wohne nah an der Grenze oder müsste ich dafür einen Führerschein in Österreich machen ?
    Vielen Dank schon mal für ihre Antwort ich würde mich ggf auch gerne in ihre juristischen Beistand begeben wenn dies nötig ist.

  • #870

    Bukem (Donnerstag, 23 Mai 2019 11:03)

    @Oleg : Damit das nicht brandgefährlich wird und du einen Widerruf deiner Bewährung riskierst, sollte sich das bitte schnellstmöglich ein Strafverteidiger ansehen.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig.


    Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    @Cookie : das sprengt leider auch den inhaltlichen Rahmen, den ich hier so beantworten kann.
    Bitte melde dich wg beider Fragestellungen direkt bei Herrn Schüller unter
    Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #871

    Cookie (Donnerstag, 23 Mai 2019 17:13)

    Danke für die schnelle Antwort

  • #872

    Tob (Samstag, 25 Mai 2019 18:34)

    Guten Tag.
    Ich hätte mal eine Frage zu der Haar länge für ein Äg. Müssen die Haare eine mindestenlänge haben oder kann auch mit zum beispiel 1 cm langen Haaren ein test durchgeführt werden?
    Danke für die Antwort.
    Mfg

  • #873

    Luka (Sonntag, 26 Mai 2019 17:15)

    Hallo, wurde ende April auf einer Party (nicht im Straßenverkehr) mit 0,3g Kokain in Bayern erwischt. Habe mir gleich einen Anwalt genommen, allerdings bis jetzt noch keinerlei Rückmeldung außer: polizeiliche Ermittlung abgeschlossen, aber keine Akteneinsicht, da es die Staatsanwaltschaft noch nicht gewährt. Habe Kokain erst einmal letzten Oktober konsumiert und 2-mal MDMA zuletzt anfang März. Zudem habe ich jedes Wochenende ca. 2-3 Joints konsumiert. Habe jetzt seit einem Monat jeglichen Konsum eingestellt. Ich erwarte mal ziemlich sicher ein äG. Ich hätte vor, mir die Haare rasieren zu lassen, um einer Haaranalyse zu "entkommen".

    Habe ich eine Chance so meinen Führerschein zu behalten, wenn "nur" Urinproben in Frage kommen? Was geschieht, wenn man einen Passiven Cannabis Wert feststellt ?

    vielen Dank im vorraus

  • #874

    Besi (Sonntag, 26 Mai 2019 22:49)

    MPU angeordnet wegen einer drogenfahrt.. THC. Aufbauseminar absolviert.. MPU beim paychiligen auch bestanden. So nun kamen die Haaranalyse-Ergebnisse. In den Haaren war HD positiv ( Coc 0,32+) N=<0,1; (THC 0,15+) N=<0,02. Ich habe nie in meinem Leben Kokain zu mir genommen und die letzten Monate auch kein Gras geraucht! Ich bin erschüttert und kann mir diese Werte nicht erklären. Ich arbeite jeden Tag mit Geld und laut recherche kann sowas nicht in die Haare gelangen.. ich weiss nicht mehr weiter... ich werde jetzt die rückstellprobe der haare nochmal testen lassen. Leider habe ich meine haare noch der abgabe dannach komplet abgeschnitten und kann nicht nochmal eine neue Probe abgeben..wenn da schon was in der haaren ist, wird es doch wohl auch im urin und blut sein den sie mir bei der mpu genommen haben

  • #875

    Bukem (Montag, 27 Mai 2019 14:14)

    @Tob : Es kommt drauf an. Ältere Labore brauchen ausreichend lange Haare.
    Labore mit neueren Untersuchungsmethoden benötigen tatsächlich nur ca einen cm, in dem von verschiedenen Stellen an Kopf und Körper Haare entnommen werden.
    Die wachsen nämlich unterschiedlich schnell.
    Du trägst das Risiko, dass keine Untersuchung erfolgt. Deshalb klapper ruhig verschiedene Labore ab

    @Luka. Gelegentlich Cannabis konsumieren ist ok, solange man dies zeitlich ausreichend lange und damit sicher vom Fahrzeug führen trennt, 72 Stunden Minimum.
    Jeder andere BtM Nachweis oder der Nachweis, Thc und Alkohol gemeinsam zu konsumieren, führt zum Verlust der Fahrerlaubnis.
    Ich hoffe, der beauftragte Kollege ist kompetent genug, keine groben Schnitzer einzubauen, Strafverfahren und Verfahren vor der FSST hängen miteinander zusammen.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig, ein etwaiger Wechsel jederzeit möglich. Ansonsten mischt sich Herr Schüller nicht in fremde Verfahren ein

    @Besi :wenn die FE wichtig ist, bitte sofort bei Herrn Schüller melden.
    Natürlich besteht die Möglichkeit einer externen Kontamination.
    Herr Schüller benötigte hier Akteneinsicht

  • #876

    Carli (Montag, 03 Juni 2019 01:22)

    Muss eine haaranalyse abgeben bei der fahrerlaubnisbehörde wegen btm canabis, habe jetzt seit Januar 2019 nicht mehr konsumiert muss aber jetzt die Woche eine haaranalyse durchführen und eine Nachweis von den letzten 2 Monaten nachweisen, meine Frage dazu wird der testen jetzt positiv oder negativ bewertet. Habe am 10.04.2019 ein schnelltesten auf Urin durchgeführt der negativ war. Sind es meine Haare dann auch ....?

  • #877

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 03 Juni 2019 12:14)

    @Carli:

    Warum muss die Haaranalyse abgegeben werden? Welche Fragestellung liegt der Anordnung zugrunde? Geht es um eine Konsummusteranalyse? Brauche mehr Infos...was ist denn passiert?

  • #878

    Philipp (Mittwoch, 05 Juni 2019 09:06)

    Hallo,

    ich wurde vor 7 Monaten auf einem Festival mit 3 Ecstasy Pillen und 0,3g Kokain erwischt.
    Einen Strafbefehl habe ich vor ca. 2 Wochen erhalten.
    Kann ich auf ein äG hoffen oder bin ich die FE sofort los?
    Wird immer eine Haaranalyse gefordert und was passiert wenn ich mir davor die Haare ganz kurz schneide? Wird dann nur ein Urinscreening gemacht?
    Wann kann ich mit Post der FSST rechnen?

    Ps: vor 2 Jahren habe ich schonmal eine MPU gemacht weil ich mit harten Drogen im Blut beim Autofahren erwischt wurde.

    Vielen Dank.

  • #879

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 05 Juni 2019 10:02)

    Haare dürfen letztmalig nur vor dem Zugang des Schreibens der FSST mit der Aufforderung zum Gutachten geschnitten worden sein. Haare wachsen mit 1 cm pro Monat.

    Wenn allerdings damals schon eine MPU gemacht worden ist und diese wahrscheinlich damit ausging, dass man fälschlicherweise annahm, Sie würden keine harten Drogen mehr nehmen, kann es gut sein, dass die FSST wieder eine MPU anordnet. An einer Begutachtung kommen Sie nicht vorbei. Mit Glück wird es nur ein ärztliches Gutachten. Würde aber auf MPU tippen. Und dafür brauchen Sie hinreichende Abstinenznachweise, Verkehrstherapie etc...aber das wissen Sie ja bereits.

  • #880

    Philipp (Mittwoch, 05 Juni 2019 10:23)

    Vielen Dank für die Antwort.

    bei einem äG muss ich mich aber immer einer Haaranalyse unterziehen oder?
    Wenn ich Glück habe und zu einem äG aufgefordert werde, wie lange dauert es dann bis ich die Haarprobe abgeben muss nachdem ich bescheid bekommen habe?
    Kann es sein das auf eine Haarprobe verzichtet wird wenn ich das möchte und nur ein Urinscreening durchgeführt wird?

    Vielen Dank

  • #881

    Bukem (Mittwoch, 05 Juni 2019 12:10)

    @Philipp :ob eine Urin - oder Haaranalyse verlangt wird, ist immer eine Entscheidung des Einzelfalls.
    Hier soll ja abgeklärt werden, ob ein Konsum harter Drogen erfolgt ist. Dazu bietet sich ja grade wg Ihrer Vorgeschichte eine Haarprobe an, da hier, solange das Haar da und die BtM Abbauprodukte noch nicht ausgewachsen sind, diese Informationen eben wie auf einer Festplatte liegen und nur darauf warten, abgerufen zu werden. Übrigens können auch durchaus Körperhaare entnommen werden.

    Mal andersrum, wenn Sie die Befürchtung haben, dass der Konsumverdacht gar nicht so abwegig ist und deshalb eine wie auch immer geartete Untersuchung durchaus erfolgreich verlaufen könnte, dann würde ich mich spätestens jetzt bewegen und mir möglichst kompetente anwaltliche Hilfe suchen. Jedenfalls, wenn Sie wenigstens ne faire Chance haben wollen, die Fahrerlaubnis zu behalten

  • #882

    Philipp (Mittwoch, 05 Juni 2019 13:17)

    Also die BTM sind schon draußen schätze ich, ich habe seit mitte Januar mit dem Konsum aufgehört.
    Somit sollte da nichts mehr zu finden sein.

    Einen Anwalt habe ich bereits eingeschalten, der kann aber auch erst was machen sobald ich mal Post von der FSSTbekomme, darauf warte ich bereits seit Anfang Dezember (zu diesem Zeitpunkt wurde ich erwischt).

    Kann es sein das nichts mehr kommt? Eher unwahrscheinlich oder?
    Der Strafbefehl der Polizei ist erst vor 3-4 Wochen gekommen.

    Ist es sehr wahrscheinlich das ich ein äG machen muss/kann?
    Oder wird es zu 99% wieder eine MPU?

    Vielen Dank

  • #883

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 05 Juni 2019 19:18)

    @Philipp:

    Wenn Sie schon einen Anwalt haben, bietet es sich an, dass Sie diesen zur Sache befragen. Ich möchte ungern einem Kollegen hier in seinen Fall reinreden. Also möchte ich Sie höflich bitten, weitere Fragen hier zu unterlassen. Vielen Dank.

  • #884

    Vale (Donnerstag, 06 Juni 2019 12:14)

    Ich muss bald meinen ersten Haartest abgeben und wollte frage. Da LSD in normallerweise in Deutschland nicht getestet wird habe ich es vor 2 monaten genommen und wollte wissen ob es im Haar nachweisbar ist

  • #885

    Bukem (Donnerstag, 06 Juni 2019 14:08)

    @Vale : solange Du nicht auf oder mit LSD erwischt worden bist, wird darauf auch nicht getestet. Damit ist es so gesehen nicht nachweisbar.
    Aber mal was anderes, Du weißt, dass eine Haarprobe kommt und nimmst deshalb gezielt LSD, als die sonst üblichen Drogen oder wie?

    Sollte ich das richtig verstanden haben, hast du echte Sucht Probleme und hinter dem Steuer eines Kfz lieber nichts zu suchen.

  • #886

    Paulo (Sonntag, 09 Juni 2019 23:49)

    Sehr geehrter Herr Schüler,
    Auf einem Festival wurde ich vor circa 1monat mit ca 1g kokain von den Ordnern erwischt und anschließend der Polizei übergeben. Diese stellte das btm sicher, ich verweigerte die Aussage, bestritt den Konsum und den Besitz und durfte daraufhin meiner Wege ziehen.
    Der Konsum dieser Substanz fand über ca 30tage hinweg sporadisch 5mal je 1g statt davor nie und in Zukunft auch nicht mehr,!!
    Jetzt habe ich folgende Fragen an Sie:

    Nachdem der Konsum eingestellt wurde und ich 2-3 Monate warte und sie mir dann komplett ab Rasiere sind meine Haare dann wieder Substanz frei? Oder können Drogen( kokain) weitaus länger ins Haar einwachsen?

    Ich stelle diese Frage da ich davon ausgehe das ich aufjedenfall eine Einladung zum äG erwarten kann.

    Wenn ich unverzüglich mit einem Abstinenznachweis per urin anfange und diese später der Fss vorlegen kann zum Bsp 6monate oder länger
    Kann diese dann von einer Haaranalyse absehen?
    Ich trage meine Haare meist 12mm lang und habe auch lichtbilder die dies beweisen
    Im großen und ganzen möchte ich einfach eine haaranalyse umgehen denn wirklich sicher scheint sie mir nicht zu sein trotz Abstinenz.
    Und wenn im Schreiben ausdrücklich eine Haaranalyse verlangt wird ausser ich habe Haarausfall oder sonstigeKrankheiten aber meine Haare beim Eingang des Schreibens zu kurz sind wird dann einfach gewartet bis sie gewachsen sind oder ist der Regelfall ihrer Erfahrung nach ein umsatteln auf urin Kontrollen?

    Wie lange dauert schätzungsweise ihrer Erfahrung nach im Regelfall vom eingang des stafbefehls bis Brief der fss zur Aufforderung äg?

    Ich danke Ihnen für Antworten

    Hochachtungsvoll ihr ängstlicher Fragesteller

  • #887

    Bukem (Dienstag, 11 Juni 2019 10:29)

    @Paulo : ist denn das Strafverfahren wg des BtM Besitzes bereits abgeschlossen worden? Denn die Weiterleitung an die FSST erfolgt regelmäßig erst im Anschluss.

    Gut, dass du jetzt fragst. Jeder belegte BtM Konsum ausser von Cannabis wird dich deine Fahrerlaubnis kosten.
    Der Nachweis kann durch das Gutachten oder auch durch eigene Aussage erfolgen. Du wirst zb dich wirklich gut drauf vorbereiten müssen, zu erklären, warum du zwar BtM bei dir geführt hattest, aber eben nicht konsumiert hast. Und natürlich nie wieder in die Verlegenheit kämst, das zu probieren.
    Den Konsum natürlich eingestellt lassen.
    Nach dem Konsum gibt es ca eine einmonatige Einwachsphase und dein Haar wächst ca 1 cm pro Monat.
    Bis zum Zugang der Ladung des Gutachtens kannst du klar dir die Haare schneiden.
    Du trägst allerdings auch das Risiko, dass eine Entnahme erfolgreich genommen wird.
    Moderne Labore können auch mit sehr sehr kurzem Haar arbeiten, weil an verschiedenen Stellen an Kopf und Körper (!) Haare entnommen werden. Die wachsen nämlich unterschiedlich schnell bzw sehr langsam.
    Wenn du Hilfe brauchst, melde dich bitte

  • #888

    Paulo (Dienstag, 11 Juni 2019 17:01)

    @Burkem Danke für die schnelle Antwort.
    Es gab noch keine Verurteilung ich habe theoretisch außer dem Zettel zur Sicherstellung noch garnichts erhalten.

    Trotzdem bleibt die Frage offen ob ein vorausschauend erbrachter Abstinenz Nachweis mir irgendwelche Vorteile bringen könnte oder nur Geld verbrennt?

    Bestimmt den die Fsst die Haaranalyse als solche (darf sie das? ) oder erteilt sie nur eine Anordnung fürs äg und die von mir beauftragte Einrichtung entscheidet weiteres Vorgehen?

    Grüße

  • #889

    Bukem (Mittwoch, 12 Juni 2019 10:26)

    @Paulo :vielleicht solltest du die Frage, ob ein Abstinenz Nachweis schon sinnvoll wäre, Herrn Schüller direkt stellen. Ich würde da zusätzlich verkehrspsychologische Atteste für zielführend halten
    In dem äG soll geklärt werden, ob ein harter BtM Konsum erfolgte. Wird dies nachgewiesen, egsl wann der Konsum erfolgte, bringt auch der Abstinenz Nachweis, jedenfalls ohne anwaltliche Hilfe, nichts.
    Also, die Sache ist eben konkret gefährlich für deine Fahrerlaubnis. Wenn du auf die angewiesen bist, sicher das mit einem Anwalt ab.
    Gibt eben Gründe, warum manche das hier hauptberuflich machen.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Daten stehen oben

  • #890

    Angelina (Mittwoch, 12 Juni 2019 14:20)

    Hallo,
    ich habe gerade das Ergebnis meiner Haarprobe über die letzten 6 Monate Abstinenz erhalten...es wurden 0,044ng/mg THC sicher nachgewiesen und 0,07 ng/mg Kokain.
    Ich habe seit über 2 Jahren kein Cannabis mehr konsumiert, mein letzter Kontakt mit Kokain ist 14 Monate her. Wie kann das sein?
    Ich bin wirklich am Rande der Verzweiflung...ich denke schon es könnte daran liegen dass ich zugenommen habe und zB das THC dadurch länger im Fettgewebe gespeichert wird? Ich bin wirklich ratlos.
    Zudem steht dort, dass die Mindestbestimmungsgrenze für Kokain 0,1 ng/mg beträgt und in diesem Fall aber die analytische Bestimmungsgrenze des verwendeten Verfahrens 0,05 ng/mg beträgt. Verstehe ich das richtig, dass die Institution eine individuelle Grenze festlegt oder speziell im Verfahren der Haaranalyse, oder was ist damit gemeint?

    Ich plane jetzt noch eine Haarprobe bei einer anderen Institution abzugeben - gesetzt den Fall dass diese Werte keine Fehlanalyse sind und tatsächlich in den Haaren zu finden sind, kann sich in einem Monat was geändert haben?
    Ich meine - die 6-8cm, die analysiert werden, werden doch von der Kopfhaut an abgemessen wenn ich die letzten 6 Monate nachweisen möchte, oder wird die komplette Strähne verwendet? Meine Haare sind Po-lang und ich habe natürlich bei der Länge noch Werte der letzten Jahre in meinen Haaren.
    Ich bin sehr dankbar für eine Rückmeldung!

  • #891

    Bukem (Donnerstag, 13 Juni 2019 10:52)

    @Angelina : bei Haaruntersuchungen ist eigentlich nie die Möglichkeit einer externen Kontamination ausgeschlossen. Dazu müsste man sich das Gutachten natürlich genauer ansehen. Bestimmte Abbauprodukte können nur durch eigenen Konsum gebildet werden. Leider sind hier viele Gutachten überhaupt nicht aussagekräftig.
    Ein zweites Gutachten schadet sicher nicht.
    Laufen denn Fristen bzw bis wann muss das Gutachten bei der FSST eingereicht werden?

    Die Kommunikation mit der FSST zb bezüglich der externen Kontamination und das sprichwörtliche Auseinandernehmen fehlerhafter Gutachten übernimmt Herr Schüller sehr gern.
    Bei Bedarf und Interesse bitte unter der obigen Kontakt Mail melden

  • #892

    Angelina (Donnerstag, 13 Juni 2019 13:47)

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
    Ich werde meine Rückstellprobe zum FTC München schicken in der Hoffnung dass die dort auf cooh testen und noch eine neue haaranalyse bei einem anderen Labor abgegeben. Für den worstcase werde ich direkt ein Urin Screening mit dazu buchen, also einmal das All-Inclusive-Paket... Meine Frist bei der Fsst muss ich auf jeden Fsll verlängern lassen. Ich werde mich erstmal selbst darum kümmern, da ich bereits 1500€ vergeblich in Anwaltliche Bemühungen gesteckt habe... Ich komme aber darauf zurück, sollte es wieder mal zu außerordentlichen Komplikationen kommen.
    Vielen Dank!

  • #893

    Bukem (Donnerstag, 13 Juni 2019 23:02)

    @Angelina :klar, gern

  • #894

    annica (Dienstag, 25 Juni 2019 19:07)

    hallo ....meine Frage....ich bin seit mehr als 1 Jahr abstinent.....allerdings habe ich herausgefunden das mein ex Freund cannabis und Kokain konsumiert hat wären wir zusammen waren....ist dadurch mein abstinenznachweis gefährdet? durch Speichel, Schweiß oder sonstigen Austausch von Körperflüssigkeiten?ich wollte nächsten Monat meine erste haaranslyse machen lassen.

  • #895

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 25 Juni 2019 21:15)

    @Annica:

    Wenn Sie Abstinenznachweise führen wollen, meiden Sie bitte so gut es geht Kontakt zu Personen, die BtM konsumieren. Und oder führen Sie die Nachweise per Urin, das ist viel sicherer...

  • #896

    Steffi1988 (Montag, 15 Juli 2019 00:12)

    Hallo,

    ich bräuchte auch unbedingt einen Rat.
    Ich bin seit 11Monaten im Abstinenzprogramm der DEKRA...vor 2Tagen bekam ich Post das bei mir 26,2ng/ml Benzoylecgonin im Urin nachgewiesen worden sind!
    Das ist unmöglich! Ich bin seit 2015 komplett Drogenfrei! Ich hätte nur noch 1 Urinprobe abgeben müssen. Ich bin ja nicht bekloppt, so kurz vor dem Ziel.
    Nun zu meiner Frage!
    Der vorgegebene der Dekra liegt bei 30mg/ml! Wie kann ich denn oberhalb der Referenzgrenze liegen, 26,2ng/ml liegt schließlich darunter und ist doch somit als negativ zu bewerten oder nicht?? Ich bin doch also eigentlich nicht positiv! Wäre ich in einer Polizeikontrolle wo der Test ab 30ng erst anschlägt, dann hätte er ja auch nicht positiv angezeigt!
    Kann ich dagegen angehen?

  • #897

    Bukem (Montag, 15 Juli 2019 11:07)

    Das übersteigt meine juristischen Kenntnisse und ich hatte in Chemie immer ne 5.
    Dass Haarproben regelmäßig extern verunreinigt sind, ist bekannt. Das sollte bei Urin eigentlich genau nicht so sein.
    Die Sache klingt und riecht sehr bedenklich. Ich würde Dir raten, Dich asap bei Herrn Schüller unter seiner oben genannten Mail Adresse zu melden. Das muss man sich vermutlich sehr genau anwaltlich anschauen

  • #898

    Thomas (Montag, 15 Juli 2019 22:55)

    Hallo also kurz meine Meinung einmaliger Konsum egal von was ist niemals im Haar nachweisbar klar wenn der Konsum jetzt nicht über Tage geht ohne zu schlafen � aber 1-2-3 Bier oder 1-2-3-4 Nasen von jeglichen Zeug wenns wirklich nur dabei bleibt ist nicht nachweisbar oder täusche mich da ??

  • #899

    Bukem (Dienstag, 16 Juli 2019 08:07)

    @Thomas :Meinungen sind so ne Sache. Der Stand der Forschung steht oben in dem Artikel.
    Bestimmte BtM sind sehr schnell bei geringen Konsum Mengen schon nachweisbar, andere nicht.

  • #900

    Thomas (Dienstag, 16 Juli 2019 10:53)

    Ja habe den Artikel gelesen kann mir nur nicht vorstellen das einmaliger Konsum bei geringen Mengen nachweisbar ist dann würde man ja nur Haar Analysen durchführen die ja dann sehr Treff sicher sind. Aber klar ist ja eine Sache des Geldes jeder will was verdienen. Habe selber schon 2 MPUs hinter mir mit erfolg wenn der FS für jemand wichtig ist dann muss man sich für eins von beiden entscheiden.

  • #901

    Steffi1988 (Dienstag, 16 Juli 2019 13:00)

    Da ich mir sicher bin nichts konsumiert zu haben, habe ich eine B Probe veranlasst! Das kostet zwar noch mal 110€, aber wenn das dann meine Unschuld beweist ist es das wert.
    Hat jemand Erfahrung mit B Proben? Kommt es denn oft vor das da ein anderes Ergebnis rauskommt?

  • #902

    Bukem (Dienstag, 16 Juli 2019 13:26)

    @Steffi :das ist bestimmt schon mal eine gute Idee.
    Vielleicht kann Herr Schüller trotzdem helfen. Ich würde ihn zumindest an Ihrer Stelle fragen

  • #903

    Phillip89 (Donnerstag, 18 Juli 2019 17:55)

    Moin moin (Hätte da mal 2 Fragen)
    Ich kiffe seit dem 01.03. nicht mehr (wegen MPU) und gebe Mitte Oktober meine erste Haaranalyse ab. Ist das zu früh?
    Und des weiteren...
    Es gibt ja gerade überall CBD-Gras zu kaufen, was somit legal ist.
    Wieso wird denn bei einer Haaranalyse darauf getestet?

  • #904

    Bukem (Freitag, 19 Juli 2019 10:25)

    @Phil du scheinst ein paar kleine Denkfehler zu haben.
    Wie lang ist denn dein Haar? Thc Cooh und auch alle anderen Drogen Abbauprodukte verbleiben im Haar, solange es nicht ausfällt oder durch schneiden raus wächst. Haar wächst ca 1 cm im Monat.
    Cbd ist nur ein anderer Wirkstoff, das Gras dort enthält natürlich trotzdem Thc, nur eben weniger.
    Der Konsum dort würde dir trotzdem die Abstinenz versauen

  • #905

    Angelina (Montag, 22 Juli 2019 08:36)

    Hallo zusammen,
    ich melde mich zurück nach meiner B-Probe, nach dem meine erste Haaranalyse falsch-positiv auf THC und Cocain getestet wurde. (#890)

    Bei der B-Probe wurden vom FTC München folgende Werte festgestellt:
    Cocain 0,018 ng/mg; Benzoylecgonin <0,01 ng/mg; THC 0,018 ng/mg

    zum Vergleich: die Werte der ersten Probe lagen bei 0,044ng/mg THC und 0,07 ng/mg Kokain....

    In dem Schreiben der B-Probe steht nun eindeutig drin, dass ich in allen Punkten unter der Mindestbestimmungsgrenze liege.
    Es wird jedoch deutlichst darauf hingewiesen, dass eindeutig Cocain, Benzoylecgonin und THC generell nachgewiesen wurde und dass "das Ergebnis der Erstuntersuchung sich hiermit bestätigt" - die Erstuntersuchung war positiv über der Mindestbestimmungsgrenze und in dem damaligen Schreiben steht eindeutig, dass die Abstinenz nicht erfüllt ist.
    Schlusssatz: "Bzgl. der Konzentrationsunterschiede wäre zu hinterfragen, ob die Analyse aus derselben Strähne oder einer Strähne einer anderen Stelle am Kopf vorgenommen wurde."

    Was genau bedeutet das? Warum steht hier nicht, dass die Abstinenz erfüllt wurde und stattdessen, dass das Ergebnis der Erstuntersuchung bestätigt wurde? Das ist doch irreführend und vorbelastet. Wie wird sowas gesehen bei der MPU?

    LG

  • #906

    Angelina (Montag, 22 Juli 2019 09:00)

    PS: meine Frist bei der FSSt ist am 18.07.2019 ausgelaufen - muss ich den Antrag nun erstmal zurücknehmen und dann neu anmelden oder besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung?
    Sollte man die falsch-positive Analyse überhaupt gegenüber der FSSt erwähnen? Ich möchte das keine schlafenden Hunde wecken...

    Vielen Dank...

  • #907

    Phil (Montag, 22 Juli 2019 22:33)

    Hallo ich muss ein Drogen Nachweis per haaranalyse machen ich hoffe selber nicht aber war 4-5 mal mit Kollegen die gekifft haben kann das passive einatmen in der hast Analyse nachweisbar werden ? War meistens draußen und hab es gerochen bzw eingeatmet denke ich mal

  • #908

    Angelina (Dienstag, 23 Juli 2019 10:55)

    @ Phil - wenn du kannst, mach ein Urin-Screening; kannst ja mal in meinem Beitrag lesen, was da so bei raus kommt...

    Ich habe jetzt die Information zugespielt bekommen, dass jegliche noch so geringen Werte von THC, Cocain, Benzo etc. einen positiven Befund darstellen, sprich keine Abstinenz, auch wenn sie unter der Mindestbestimmungsgrenze liegen, ist das korrekt?
    Ich müsste also nachweislich auf 0,00 ng/mg kommen um Abstinenz nachzuweisen?

  • #909

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 23 Juli 2019 21:58)

    So sieht es aus....0,00 bedeutet Abstinenz. Alles andere führt zu Problemen selbst unterhalb des cut off Wertes...

  • #910

    Bernd (Donnerstag, 25 Juli 2019 21:59)

    Hallo,

    Eine Frage habe zuletzt 0,2 g Speed zu mir genommen und 3 0,5 lieter Bier muss im Oktober eine haar Probe machen war vor dem Vorfall ûber 1 Jahr clean mit Haare schneiden bringt nichts muss 6 cm haben das kommt grad so hin zum Oktober wird beides auffalen ?

  • #911

    Bukem (Freitag, 26 Juli 2019 14:02)

    Brauch dafür mehr Infos. Haar ist jetzt wie lang, wann wurde zuletzt konsumiert, weswegen erfolgt die Mpu?

  • #912

    Bernd (Freitag, 26 Juli 2019 17:50)

    Zuletzt vor 3 Tagen .. Haare sind jetzt ca 4 cm im Oktober muss ich nochmal eine Haar Probe auf Alkohol und Drogen es war ein dummer Ausrutscher MPU mache ich auf beides Alkohol und Drogen

  • #913

    serena (Samstag, 27 Juli 2019 20:41)

    hallo zusammen ich habe da mal eine frage bezüglich thc ein freund von mir wurde am 8.2.19 den führerschein wegen positiver thc test entnommen jetzt muss er am 8.8.19 eine haar probe abgeben!er hatte nach dem 8.2.19 bis 10.5.19 cbd geraucht ab dann zu 100% aufgehört jetzt ist die frage es heisst mann muss 6 monate abstinenz aufweisen das er den führerschein zurück bekommt aber da am 8.8.19 die haar probe entnommen wird und er ja am 8.2.19 positiv auf thc den schein abgenommen wurde da liegen ja keine 6 monate dazwischen!bekommt er drotzdem den führerschein zurück?es wird zusätzlich einen urintest gemacht.

    danke für eure unterstützung

  • #914

    Bukem (Sonntag, 28 Juli 2019 18:22)

    @Bernd :das kann ich so nicht beantworten, sollte das nur jetzt einmal und wenig gewesen sein, dann gibt es eventuell keine Nachweisbarkeit.
    Bitte ganz dringend bei Herrn Schüller persönlich per obiger Mail melden, sofern Du da auf Nr sicher gehen willst

    @Serena bitte persönlich und nicht über drei Ecken bei Herrn Schüller per obiger Mail melden.
    Wird Thc Cooh als Abbauprodukt nachgewiesen, fällt er durch und die FE wird entzogen.
    Cbd enthält eben auch Thc und damit wird wohl auch sehr wahrscheinlich Thc Cooh nachgewiesen werden.
    Es wird entweder Haar oder Urin untersucht, nicht beides.
    Wenn die FE gerettet werden werden soll, sofort Herrn Schüller als Anwalt beauftragen

  • #915

    Micha (Dienstag, 06 August 2019 09:00)

    Guten Tag Herr Schüller,

    ich habe vor ein paar Wochen einen Antrag auf Neuerteilung meines Führerscheins gestellt und muss ein Ärztliches Gutachten machen. Damals, als ich meinen Führerschein abgeben musste, bin ich der Aufforderung dazu, nachdem ich mit Cannabis, Speed und Extasy erwischt wurde, nicht nachgekommen(es gab jedoch nie einen positiven Befund von mir).

    Nun bin ich seit längerem auf sämtliche Substanzen clean, bis auf Benzodiazepine und wollte eine Haarprobe abgeben. Ich plane 6 cm Haar abzugeben und habe im Zeitraum des Haarwachstums etwa 7-8 x Tavor 1 mg genommen. Ein Rezept kann ich für das Medikament nicht mehr vorlegen und ich weiß auch nicht mehr wer es verschrieben hat. Ich habe es einmalig nach dem Tod meines Vaters verschrieben bekommen.

    Sie schreiben hier:

    Eine Erweiterung des Suchspektrums ist für die entprechend qualifizierte Labore möglich im Hinblick auf folgende Medikamente, die zwar verschrieben, aber doch mißbräuchlich eingenommen werden können:
    Benzodiazepine

    und hier

    Benzodiazepine und Barbiturate sind generell nachweisbar, wobei im Standardverfahren nur auf Benzos getestet wird, hierfür ist jedoch ein spezielles, teureres Verfahren erforderlich.

    Fragen:
    1. Ist davon auszugehen, dass heute immer auf Benzodiazepine getestet wird?
    2. Da es bei Medikamenten wohl auf den Missbrauch ankommen wird und nicht nur auf den einmaligen oder mehrmaligen Konsum(OVG Bautzen, Beschluss 6.5.2009 - 3 B 1/09 ?), sind bestimmte Grenzwerte einschlägig?
    3. Wie wirkt sich das nicht mehr vorhanden sein und die Unkenntnis über den damals ausstellenden Arzt aus? Muss bei einem geringen Wert überhaupt so etwas mitgeteilt werden?
    4. Schließen sich weitere Fragen an?

  • #916

    Micha (Dienstag, 06 August 2019 09:05)

    5. Ist überhaupt davon auszugehen, dass ich nachdem ich mit Cannabis, Xtc und Speed erwischt wurde auf Benzodiazepine getestet werde?

  • #917

    Micha (Dienstag, 06 August 2019 09:51)

    6. Nachdem ich nun mehrere Beiträge gelesen habe, wäre es möglich mit Begründung, zb ich halte mich imöfter in Technoclubs auf, wohne in einem Stadtteil in dem selbst in Parks gekifft wird, in einer Ecke in der viele Junkies im selben Supermarkt einkaufen gehen, die Haaranalyse abzulehnen und nur einen Urintest machen zu wollen?

  • #918

    John (Dienstag, 06 August 2019 14:10)

    Servus,

    folgender Fall: ich wurde im Februar 2018 mit einem Kollegen auf der Toilette eines Clubs (zwei verschiedene Kabinen) mit 2 XTC Pillen (Mein Freund trug diese bei sich) von den Türstehern gepackt. Die Türsteher haben dann die Polizei verständigt, die dann auch innerhalb von wenigen Minuten auf der Matte standen. Wir haben weder Konsum noch irgendwelche anderen Beziehungen zu derartigen Sachen geäußert. Die Polizisten appellierten, waren aber sehr nett und haben uns nicht von vornherein verurteilt. Ende Mai 2018 lag dann ein Brief im Kasten. Anzeige aufgrund des §31 eingestellt. Seitdem habe ich von der Polizei oder der Fsst nichts mehr gehört. Dabei weiß ich eigentlich, dass bei dem Fund von harten Drogen, die Fsst dazu 'verpflichtet' (denke ich zumindest) ist, einen ärztliches Gutachten anzuordnen. Wie gesagt, bisher kam nichts.
    Die Frage, die ich mir hierbei jetzt stelle ist, ob ich noch mit einem Brief/Anordnung zum ÄG rechnen muss oder ob ich jetzt endlich mal mit diesem ständigen Hintergedanken im Kopf abschließen kann.
    Vielen Dank im Vorfeld und keep this awesome work up!

  • #919

    Frank (Mittwoch, 07 August 2019 02:14)

    Guten Tag,

    Ich habe eine kurze Frage,
    Kann ein Drogentest, egal welcher, positiv ausfallen wenn ich jemanden Lange und intensiv geküsst habe?
    Die Person hat koks und md(a?) konsumiert (nehmen wir mal an worst case - 30 Minuten vorher) dieses md(a?) angeblich erst nach dem kuss.
    Ich selber habe noch nie aktiv drogen genommen, ich muss aber bald zu einem drogenscreening aus beruflicher sicht

    Mit freundlichen Grüßen

  • #920

    Bukem (Donnerstag, 08 August 2019 10:40)

    Ups, euch hatte ich doch gestern schon beantwortet.

    @Micha:das überschreitet mein Wissen und auch das, was man hier so beantworten kann und darf.
    Grundsätzlich wird auf alles getestet.
    Externe Kontamination tritt häufig auf.
    Bitte direkt per Mail an Herrn Schüller wenden

  • #921

    Bukem (Donnerstag, 08 August 2019 10:45)

    @john das äG wird sehr sicher kommen. Dafür gibt es aber keine Fristen

    @Frank : das kann ich nicht ausschließen. Bitte per Mail bei Herrn Schüller nachfragen

  • #922

    Don Don (Donnerstag, 29 August 2019 19:02)

    Hallo Herr Schüttler

    dann schildere ich Ihnen kurz mal mein/unser Malheur.

    Drei Freunde und ich saßen Anfang August gegen 21:15 gemütlich Am Neckar und haben Cannabis konsumiert (1 Joint),

    daraufhin sind zivil Polizisten auf uns aufmerksam geworden und haben uns kontrolliert. Bei mir wurde ca. 1g Haschisch gefunden, bei meinen Kumpels ca. 2-3 g Cannabis ich habe wie meine Kumpels die Aussage verweigert wurde meiner Rechte belehrt und warte jetzt wohl auf ein Schreiben der Staatsanwaltschaft.Die Polizisten meinten es wäre Besitz einer geringen MENGE? Keine Angaben zum Konsum und keine Blutentnahme. Ebenfalls kein Bezug zum Straßenverkehr.
    Ist von Seiten der Führerscheinstelle was zu erwarten?Der Konsum wurde vorsorglich eingestellt.
    Über eine Antwort wäre ich Dankbar
    Beste Grüße
    DON DON

  • #923

    Don Don (Donnerstag, 29 August 2019 19:09)

    Bitte entschuldigen Sie die Buchstabendreher ich meinte Herr Schüller.
    Beste Grüße

  • #924

    Bukem (Donnerstag, 29 August 2019 20:47)

    @Don Don: ja, da läuft jetzt ein Strafverfahren, was wohl gegen eine geringe Geldstrafe eingestellt werden wird.
    Ein äG wird von der Führerscheinstelle kommen, Konsum kann bis dahin in Maßen, zb einmal wöchentlich weiter gehen, jedenfalls bis zum Zugang der Ladung.
    Den gelegentlichen Konsum kann man da einräumen, ist ok. Nicht ok wäre der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis oder jeder andere BtM Konsum.
    Ganz wichtig ist ebenso, dass wenn Cannabis konsumiert wurde, dass dies zum Fahrzeug führen zeitlich ausreichend mit mindestens 72 Stunden Wartezeit getrennt wird

  • #925

    Don Don (Donnerstag, 29 August 2019 20:58)

    Äg = mpu verstehe ich nicht ganz dachte maximal ein Screening kann von der Führerscheinstelle angeordnet werden da nur Besitz nach $29 btmg.Zumal nur einer unserer Kumpels den Joints geraucht hat.
    Beste Grüße

  • #926

    Bukem (Freitag, 30 August 2019)

    @Don Don :äG ungleich Mpu.
    Dennoch meist eben nicht nur screening, sondern auch psychologisches Gespräch

  • #927

    Berliner (Donnerstag, 05 September 2019 17:34)

    Hallo,

    ich bin ziemlich verzweifelt: Bei mir wurde am 2.3.2019 bei einer Verkehrskontrolle 2,6 ng THC nachgewiesen, alles andere negativ. Ich habe nie etwas anderes konsumiert. Seit dem Vorfall habe ich kein THC mehr konsumiert.

    Am 25.6. ging bei mir ein MPU Bescheid ein, ich bin postwendend in ein unabhängiges Labor und habe dort 5 cm lange Achselhaare auf THC untersuchen lassen. Negativ.

    Ich habe dann am 14. August 6 cm lange Brusthaare untersuchen lassen, und falle gerade aus allen Wolken, weil bei mir MDMA 0,11ng, Kokain 0,2ng, Benzoylecgonin 0,04ng und Norcocain 0,007ng festgestellt wurde. THC negativ.

    Ich habe in meinem ganzen Leben diese Drogen nicht zu mir genommen. Habe MORGEN meinen MPU Termin und kann durch die Haaranalyse von Ende Juni eine 5 monatige THC Abstinenz nachweisen...

    Was soll ich tun?

  • #928

    Bukem (Freitag, 06 September 2019 15:04)

    @Berliner : ohne Anwalt kommst du hier nicht mehr weiter.
    Eine sog externe Kontamination ist möglich und tritt häufig auf.
    Zufällig bist du hier bei Herrn Schüller an einen bundesweit tätigen Experten in dieser Frage gelandet.
    Du erreichst ihn am besten per Mail und am besten sofort. Wenn Du die FE behalten möchtest, melde Dich.

  • #929

    JuuLia (Sonntag, 08 September 2019 23:39)

    Hallo.. Ich wollte gern wissen ob cbd liquid dazu führt das eine Haaranalyse positiv gewertet wird???

  • #930

    Bukem (Montag, 09 September 2019 09:21)

    @Julia: ja, im Zweifel schon.
    Cbd haltiges Cannabis enthält ja trotzdessen Thc, wenn eben auch weniger, aber Thc bzw Thc Cooh wird nachweisbar sein
    Hast du weitere Fragen?

  • #931

    Jassin (Montag, 09 September 2019 18:42)

    Hallo.. Ich wurde mit THC im Blut angehalten und muss nun eine MPU machen. Ich würde gerne wissen, ob ich, anstatt den normalen 12 Monaten 6 Urinscreenings auch in 10 Monaten diese 6 Kontrollen machen kann und eine reelle Chance habe. Grund dafür ist, dass meine Ausbildung ab August nächsten Jahres anfängt.
    Noch als Info: Abstinenznachweise sind nicht gefordert, jedoch schätze ich, dass diese nötig sind. Zudem hatte ich vorher noch nie etwas mit der Polizei zutun.
    Danke im Voraus, Gruß Jassin

  • #932

    Jassin (Montag, 09 September 2019 18:44)

    Ich möchte noch ergänzen, dass ich keine Haaranalyse machen möchte, da ich Urinscreenings als sicherer empfinde.

  • #933

    JuuLia (Dienstag, 10 September 2019 01:17)

    @Bukem: Es war chemisches cbd.. Da dürfte man nix sehen oder? Also es hat 0%thc

  • #934

    Bukem (Dienstag, 10 September 2019 11:21)

    @julia : synthetisches Cannabis? Lass da bitte die Finger von? Das Zeug ist nicht legal und wirklich gefährlich.
    Ernsthaft, schau hier mal rein.

    https://www.drugcom.de/drogenlexikon/buchstabe-s/synthetische-cannabinoide/

    Auch wenn da dann kein Thc drin ist, ist der andere Dreck darin nachweisbar.

    Wann ist die Untersuchung?

    @Jassin bitte direkt an Herrn Schüller unter der obigen Mail Adresse wenden. Ich weiss sowas nicht

  • #935

    Tom (Dienstag, 10 September 2019 22:38)

    Hallöchen.. Ich möchte Bukem nicht auf die Füße treten (ich feier eure Arbeit hier!), jedoch spricht Julia keineswegs von einer dieser Legal High Kräutermischungen (die durchaus der letzte Dreck und gefährlich sind), sondern von einem unbedenklichen CBD-Präparat.
    Ich hatte mich mit diesem Thema schon beschäftigt und beantworte dir deshalb mal deine Frage, Julia :)

    Der Konsum von CBD Öl oder anderen Präparaten in denen ausschließlich CBD extrahiert wurde, führt nicht zu einem positiven Testergebnis.
    Wenn ein Drogentest gemacht wird, wird in der Regel nach THC und seinem Hauptmetabolit THC-COOH gesucht. CBD selbst wird in der Regel gar nicht getestet, da es auch in polizeilichen Kreisen nicht als Droge vermerkt ist, da legal und nicht berauschend. Berichten zufolge soll es allerdings positive Testergebnisse gegeben haben, obwohl der Konsument lediglich mit CBD Präparaten in Kontakt war. Das lässt sich allerdings damit erklären, dass diese Probanden eine sehr hohe Dosierung eines CBD Präparates zu sich genommen haben, wahrscheinlich auch über einen längeren Zeitraum. So lassen sich im Urin irgendwann diverse Metaboliten nachweisen, welche dann aber mittels Gas-Chromatographie- und Massenspektrometrie Test als falsch diagnostiziert wurden.

    Das heißt für dich nun: Finde heraus, ob das Liquid auch wirklich frei von THC ist (das heißt auch nicht 0 komma irgendwas legale Grenze THC, sondern eben keins). Wenn das der Fall ist und du es nicht einen ewigen Zeitraum hochkonzentriert konsumiert hast, brauchst du keine Bedenken zu haben :)

    Diese Angaben sind jedoch nur mein persönlicher Wissensstand durch Recherche und deshalb ohne Gewähr.

    Gruß Tom

  • #936

    Tom (Dienstag, 10 September 2019 22:48)

    Ich möchte noch hinzufügen, dass CBD selbst trotzdem nachweisbar ist. Auch wenn dies legal und nicht berauschend ist, ist es immernoch ein Stoff der Cannabispflanze. Ich kann nicht sagen, ob da Erklärungsbedarf in einem psychologischen Gespräch gesehen wird, Betreff Ersatz fürs Kiffen (was natürlich völlig unverhältnismäßig und Blödsinn ist - versuche das jedoch uninformierten und/oder konservativen und/oder sturen etc. Personen mal zu erzählen *smiley*).

  • #937

    Bukem (Mittwoch, 11 September 2019 11:26)

    @Tom @julia :vielen Dank für das Feedback, aber das ist ja genau das Problem.
    Ich weiß noch, dass Herr Schüller vor einigen Wochen auf genau diese Problematik ausgeführt hat, dass in dem legalen und "natürlichen" Cbd regelmäßig Thc enthalten ist. Aber eben unter der 0,2%Grenze. Das würde aber trotzdessen zu einem positiven Nachweis führen.
    Ich bin natürlich nicht Herr Schüller und kann das eben nur so wiedergeben.
    Deshalb wäre es grob unvernünftig, wenn man weiß, daß eine Haaranalyse kommt, dies zu konsumieren.

  • #938

    JuuLia (Mittwoch, 11 September 2019 23:49)

    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Ich war leider etwas angetrunken und hab zwei mal kurz gezogen und es war synthetische cbd!
    Also @ Tom ich hoffe das wirklich nichts bei einer haaranalyse zu sehen ist..

  • #939

    Marcel Ba (Mittwoch, 25 September 2019 18:05)

    Hallo zusammen!:) ich habe ein frage: und zwar,

    Ich zitiere:

    ....“Bei Amphetamin ist ein intensiverer Konsum erforderlich, damit ein Nachweis in der Haaren wahrscheinlich ist....“

    Was heißt das für jemanden der ein mal probiert hat in den letzten 6 Monaten? Wie reden über eine minimale Probe von vllt 0,1 g wenn überhaupt..

    Danke für eine Antwort. Liebe Grüße

  • #940

    Bukem (Donnerstag, 26 September 2019 10:31)

    @Marcel: Dann heisst das, das ein Nachweis in deinem Fall eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich ist.
    Möchtest du vielleicht mehr erzählen, dann könnte ich das auch und dir evt eher helfen

  • #941

    Marcel Ba (Donnerstag, 26 September 2019 14:58)

    Danke für die schnelle Antwort. Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, ich frage weil ein Freund und ich mich fragen was die szenedroge „Pep“ ist, zählt das zu Amphetamine? Denn er sagt von dem probieren habe er nicht mal etwas gemerkt oder Veränderungen an sich bzw in seinem Körper oder verhalten bemerkt nach dem probieren. Aber laut dem o.g. Zitat müsste man ja mehrfach konsumieren damit sich die Substanz in die Haare absetzt richtig?

  • #942

    Bukem (Sonntag, 29 September 2019 09:13)

    @Marcel hatte schon geantwortet, aber die ist weg.
    Pep ist Slang für Amphetamine.
    Was du verstehen solltest, je mehr man konsumiert hat, desto wahrscheinlicher ist der Nachweis. Deshalb kann ich da nur spekulieren.
    Eine kleine line ist was anderes als ein Konsum von 1,5 gr.
    Was ist denn der Grund der Frage. Droht eine Untersuchung?

  • #943

    Latif (Montag, 30 September 2019 03:57)

    Beim Auto fahren wurde ich auf kokain und cannabis erwischt 15.03.19... Und musste meine Autoprüfung für eine UNBESTIMMTE Zeit(Fahrzeuausweis) abgeben...
    Das ziel ist es den Strassenverkehrsamt zu beweisen, das ich sauber bin und nicht mehr konsimiere...
    Mit dem Cocain habe am 30.03.2019 ganz aufgehört und mit dem Cannabis hab ich am 30.05.2019 ganz aufgehört...
    Ende August habe ich beim Artzt ein Urin probe abgegeben und der war negatif sauber kein befund... Den zweiten Urin test habe ich ende September abgegeben und das wird noch untersucht. Da mache ich mir keine sorgen weil die auch negativ ausfallen wird wie der erste. Den dritten und den fierten werde ich noch abgeben...
    Mit diesen Urin Tests (Analysen) muss ich mich für die Haaranalyse anmelden und die Urin Tests (Analysen) muss ich mitnehemen und bei der Haaranalyse zeigen das ich sauber bin auf Cannabis...
    Spätestens werde ich mich dann bis ende dezember für die Haaranalyse anmelden und eine Haarprobe abgeben...
    Ich werde mit 5 - 6 cm Haarlänge dorthin gehen. Normalerweise habe ich ein mm schnitt. Jetzt hab ich sie wachsen lassen ca. 5 cm hab ich drauf...
    Jetzt ist meine frage wird man dann noch sehen, wann ich zuletzt etwas konsumiert habe...
    1 cm Haar =ca. 1 Monat nachweisbar...
    Bei der Haaranalyse muss ich einfach sauber sein das ist wichtig... Weil das ZIEL ist es ja ein Gutachten zu bekommen, das ich nachweisen kann, das ich sauber bin und nichts konsumiert habe...
    Danach werden die Haaranalysenwerte mit den Urintests analysen an die Strassenverkehrsamt zugeschickt und die werden dann entscheiden ob ich meine prüfung bekomme oder nicht...
    (Und von einer MPU hat mir noch niemand was gesagt, dass ich das mache muss... filleicht kommts es noch...)
    Ist das richtig was ich mache??
    Habe ich etwas vergessen??
    Werde ich da sauber durchkommen??
    Ich hoffe ich konnte mich sauber klar stellen, so das ihr mich versteht, mein deutsch ist nicht gut da ich die sprache neu gelernt habe :)
    Ich danke im voraus <3

  • #944

    Bukem (Montag, 30 September 2019 09:47)

    @Latif :deine Fragen kann ich hier nicht sicher und verbindlich beantworten.
    Deshalb muss ich dich in deinem eigenen Interesse bitten, dass du dich sofort unter dieser Mail bei Herrn Schüller meldest

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Wenn im Frühjahr dir wirklich auch Kokain Konsum nachgewiesen wurde, dann wird es die Neuerteilung deiner Fahrerlaubnis nur über eine Mpu geben.
    Dazu brauchst du aber nicht nur Abstinenznachweise, sondern auch eine anwaltliche Begleitung und eine verkehrspsychologische Betreuung, damit du auch inhaltlich auf die Fragen im Gutachten vorbereitet wirst. Sonst fällst du durch.
    Bitte melde dich da

  • #945

    Stevie (Freitag, 11 Oktober 2019)

    Hallo,
    Habe eine einfache Frage: Ich überlege ob ich Wegen MPU (THC) lieber Urin-Screenings oder Haaranalyse machen soll, Haaranalyse wäre deutlich günstiger, allerdings folgendes Problem: Ich bin so gut wie jedes Wochenende bei meiner Freundin und die raucht Cannabis, sitze natürlich im selben Raum und frage mich jetzt, wie es sich da mit der passiven Kontamination verhält.. Kann mir jemand aus Erfahrung oder fundiertem Wissen sagen, ob die Haaranalyse positiv sein kann/wird, wenn ich immer am Wochenende neben jemandem sitze , der kifft? Ich selber habe schon sehr lange nicht mehr geraucht, soll jetzt ein halbes Jahr lang psychologische Beratungsgespräche führen und parallel dazu entweder Urin-Screenings machen oder halt am Ende der 6 Monate im Zuge der MPU eine Haaranalyse.. Bevor ich jetzt die 6 Monate verstreichen lasse und eine Haaranalyse mache und diese dann evtl. positiv ausfällt, würde ich gerne wissen, ob es dann in meinem Fall besser wäre, Urin-Screenings zu machen.. Die würden ca. 450€ kosten, die Haarprobe nur ca. 100-200€.

    Vielen Dank im Voraus.

  • #946

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 12 Oktober 2019 11:58)

    @Stevie:

    Haaranalysen sind sehr anfällig für falsch positive Ergebnisse auf harte BtM und Cannabis durch externe Kontamination. KEINE Haaranalyse machen.

    Ob Sie weiter bei einer dauerbekifften Person sitzen wollen am WE ist Ihre Entscheidung. Abstinenzprogramm und Partnerin, die selber kifft, ist keine gute Konstellation.

  • #947

    Stevie (Samstag, 12 Oktober 2019 18:03)

    Vielen Dank erstmal für die Information. Für einen "Rückfall" besteht bei mir absolut kein Risiko, ich rauche selber schon fast zwei Jahre nicht mehr, allein auch aus gesundheitlichen Gründen, vertrage es nicht mehr und habe auch kein Verlangen danach etc. Ich werde dauernd damit konfrontiert ohne dass die Gefahr besteht, dass ich selber wieder dazu greife. Also kommt für mich nur Urin in Frage. Wie sieht es da mit dem Cut-Off Wert aus? Kann man das in den Werten vom Urin evtl. sehen? Wie bereits beschrieben, ich bin am Wochenende bei meiner Freundin, sie versucht mich nicht direkt anzupusten und ich versuche auch, es nicht einzuatmen, aber denke bisschen passiv einatmen werde ich es wahrscheinlich trotzdem.. Tür zum Balkon wird immer geöffnet und es ist auch nicht so, dass von morgens bis abends der Rauch in der Bude steht.. Frage mich halt nur, ob es sein kann, dass die Werte zwar ein negativen Ergebnis ergeben, aber ob es halt sein kann, dass die Werte minimal über dem absoluten Abstinenzwert liegen, dass es dann bei der MPU heißt, da muss in irgendeiner Weise ein passiver Kontakt da gewesen sein, der dann natürlich negativ für mich ausgelegt wird?

    Vielen Dank nochmal.

  • #948

    Vanessa (Mittwoch, 16 Oktober 2019 15:01)

    Meine Eltern haben erfahren, dass ich Gras konsumiert habe und wollen diesbezüglich in 6 Monaten eine Haarprobe nehmen. Nun wissen sie nicht, dass ich auch Ecstasy konsumiert habe. Wie lange kann man Ecstasy in den Haaren nachweisen und werden sie das erfahren, auch wenn nur auf Gras getestet wird?

  • #949

    Bukem (Donnerstag, 17 Oktober 2019 09:27)

    @Stevie: Du verstehst das falsch: Wenn du nur passiv konsumierst, sieht es für den Gutachter eben so aus als du (normal, aktiv, weisst schon) konsumierst hast.
    Du atmest das ein und es wird im Körper abgebaut und es bildet sich in der Leber THC COOH.
    Und da ist es völlig gleich, wie viel nachgewiesen wird. Nachweis ist Nachweis.

    @Vanessa: Darf ich fragen, wie alt du bist? In solchen Haaruntersuchungen wird grundsätzlich auf alles getestet und es ist auch alles nachweisbar, wenn sich die Substanz im Haar abgesetzt hat. Jedenfalls solange, wie man das Haar nicht schneidet und es nicht von allein irgendwann ausfällt.
    Grds als Faustformel, nach dem Konsum gibt es ca eine einmonatige Einwachsphase und dann ist die Info im Haar. Das Haar wiederum wächst ca 1 cm im Monat
    Wie oft hast du denn XTC konsumiert? sollte das nur einmal gewesen sein, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht nachgewiesen wird. Sollte es häufiger gewesen, ist es ziemlich sicher nachweisbar.

  • #950

    Temo (Samstag, 19 Oktober 2019 14:19)

    Hallo. Ich habe für mpu Haar abgegeben. Trotz dass ich wirklich nach dem ich erwischt würde, gutes 1.jahr GARNICHTS konsumiert habe, würden in meine Haare cocain, mdma und metamphetamin gefunden. Also letzte Substanz habe ich nie im Leben konsumiert. Einzige was in frage kommen kann ist, dass ich paar mal rausgegangen bin in Club und dort würde ich von draußen kontaminiert. Ich lese jetzt aber, dass bei Amphetamine ist ein intensives Konsum erforderlich den Substanz im Haar nachzuweisen. Wie kommt der dann in meine Haare?ich konsimiere WIRKLICH GARNICHTS!:) bin so ratlos.. ich hab jetzt nach 6. Monaten wieder Haar abgegeben. Wenn da noch was gefunden wird, gebe ich auf. Das heißt, es ist Ungerechtigkeit und falsche Methode. Ich werde für jeden Rat dankbar.

  • #951

    Bukem (Montag, 21 Oktober 2019 09:42)

    @Temo: Das kann ich so nicht beantworten. Aber es gibt Anwälte, die in diesem Bereich tätig sind. Dazu müßte man sich deine Akte und die Untersuchungsergebnisse genau ansehen. Fehler und Verunreinigungen sind denkbar, aber hier auf dieser Seite bringt dir das nichts , wenn ich dir das sage.
    Wenn Du vom Fachmann bearbeitet haben willst und die FE wiederhaben möchtest, meld dich bitte bei Herrn Schüller unter seiner obigen Kontaktmail

  • #952

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 23 Oktober 2019 22:18)

    @Temo:

    Sie können bei einem anderen Institut ein Zweitprobe machen lassen. Haaranalysen sind immer riskant. Findet sich was in den Haaren, taugt die Analyse nicht als Abstinenznachweis. Und zwar unabhängig davon, wie die Substanzen in die Haare gekommen sind. Screenings mit Urin sind sehr viel sicherer.

  • #953

    Temo (Donnerstag, 24 Oktober 2019 17:32)

    Vielen Dank. Problem ist, ich bin beruflich in ganzen gmdeutschland unterwegs. Daher ist Urin Abgabe für mich sehr aufwendig bis unmöglich. Ich kann doch Arbeit nicht abbrechen und aus Bayern z.B für urinabgabe nach berlin kommen und dann zurück fahren? Was soll ich dem Arbeitgeber sagen paar Tage jeden Monat unerwartet wie kann ich verschwinden?? Also: diese gesetzt ist einfach brutal, unmenschlich , auf Fehler von Bürger verdienen verschiedene Organisationen Schweine Geld. Das ist einfach unverschämt was in diese Richtung abläuft und keine kämpft dagegen! Ich fühle mich wie in Psychothriller wobei ich wirklich clean bin! :((((((((

  • #954

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 24 Oktober 2019 22:22)

    @Temo:

    Wie dem auch sei. Es geht nur Haaranalyse oder Urin. Haare sind zu riskant. Wie Sie das regeln sollen? Sie müssen das mit der Gutachterstelle besprechen. Sonst müssen Sie es wieder mit Haaren probieren. Empfehlen kann ich es nicht.

  • #955

    temo (Samstag, 26 Oktober 2019 17:06)

    Heute habe ich die ergebnisse von meiner <Haasruntersuchung bekommen. Alles sauber, nichts nachweisbar. Im Schreiben doch steht:''..somit kann ca 6.Monaten Drogenabstinenz als belegt gelten, VOBEIEIN EINMALIGER ODER SELTENER (!)Konsum NICHT SICHER AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN''... Jetzt frage ich mich: wenn seltener KONSUM nicht ausgeschlossen werden kann, wie kommen 3 verschiedene Substanzen (2 davon ich NIE im Leben konsumiert habe) in meinem haar von einmal auf der Party gehen! Es kann doch nicht Wahr sein!:( dann habe ich 6.monaten verlohren und Got weiss, was finden die und mit welche Logik in meinem HAar noch in 6 Monaten...Ich glaube ich muss zum Gericht. Mein Gott, was muss ich beweisen- dass ich keine Drogen Konsumiere! HORROR

  • #956

    Birgit (Donnerstag, 31 Oktober 2019 09:07)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    was kann ich tun ..
    Bin am 25.03.2019 das erste mal in eine Verkehrskontrolle geraten. Da ich gerötete Augen hatte vom weinen war ich auffällig.
    Mein letzter cannabis Konsum war am 23.03. 19 . Keine sonstigen Drogen.
    Im Blut würde 1,75 ng fest gestellt.
    Was Gericht und Staatsanwalt angeht würde alles eingestellt. 4 Monate ließ sich die Behörde Zeit... Aussage der Polizisten war: rechnen sie mit 4 Wochen Führerschein Entzug und 500€ Strafe. Nach 4 Monaten ende juli bekomme ich ein Schreiben das ich eine mpu machen soll bis 31.10. 19 . Ich habe seit 23.03. 19 nichts mehr konsumiert... um eine Haaranalyse zu machen würde mir abgeraten denn vor Mittler Weile 4 Monaten das letzte mal Haare gefärbt. Da ich nur 3 Monate Zeit hatte um das auch bezahlen zu können die mpu aber auch keine fristverlängerung um in einem 6 monatigen Programm Teil zunehmen... was ich immer wieder betont habe, das es mir wichtig ist... ich möchte nichts lieber beweisen können das ich seit 7 Monaten nichts... aber auch nichts konsumiert habe...
    Ich habe eine Vorbereitung in Anspruch genommen... naja... gut reden konnten sie am Telefon... 3 Std. Bei eine verkehrs Psychologin... bin dann am 10.10. 19 zur mpu ohne Abstinenz Beweise... die Frau auf der führerscheinstelle sagte mir das ich nicht zwingend eine abstinzkontrolle haben müsste... nur ein positives Ergebnis... die Verkehrspsychologin gab mir positiven Rückhalt und sagte nach der 3. Std. Sie schaffen das... Sie kommen sehr überzeugend und authentisch rüber...
    In meinem mpu Gutachten steht jetzt drin... das führen von einem Fahrzeug kann ich ist positiv zu bewerten... aber sie geht davon aus das ich noch mal unter Drogen Einfluss Auto fahre...
    Die führerscheinstelle zieht jetzt in Betracht mir den Führerschein zu entziehen... obwohl ich ihn seit der Kontrolle 25.03.2019 in Besitz habe...
    Was kann ich nur tun...
    Bis 12.11. Habe ich Zeit für eine Anhörung auf der führerscheinstelle.. ich in völlig Konsum frei und kann es nicht beweisen obwohl ich dazu bereit bin...
    Wenn ich bis 23.03. Regelmässig konsumiert habe über Jahre... ist das jetzt noch fest zu stellen...
    Würde mich sehr freuen über ihre Meinung oder sogar Hilfe...

    Mfg

  • #957

    Birgit (Donnerstag, 31 Oktober 2019 14:29)

    die Polizisten haben mich genau so belogen dass ich nur 2 punkte, 1 monat fahrverbot und 500 E strafe bekomme.. Aber das Horror fing an... Über 6000 Euro musste ich zahlen plus jedes mal 200 E für Haaranalyse.. und got weiss was noch Psychologe mir bereitet....

  • #958

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 31 Oktober 2019 18:41)

    @Temo:

    Kommen Sie mal wieder runter. Durch Ihr eher weinerliches Verhalten machen Sie es nicht besser. Sie haben ein Problem und Sie brauchen anwaltliche Hilfe. Also beauftragen Sie einen Anwalt oder hören auf, sich selbst leid zu tun.

    @Birgit:

    Es ist ein running gag bei der Polizei, dass die Ihnen nur sagen, dass es zu einem Bußgeldverfahren kommt. Ist aber auch nicht Job der Polizei, Ihnen das zu sagen. Das ist Sache der Verwaltungsbehörde. Und auch die Betroffenen können sich rechtzeitig schlau machen.

    Sieht nach dem Programm aus bei Ihnen:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Helfe Ihnen gerne, die MPU zu bestehen. Ohne Abstinenznachweise für mindestens 6 Monate und den Nachweis einer abgeschlossenen Verkehrstherapie wird das nichts. Zudem müsste ich das Gutachten auf Fehler prüfen und Ihnen sagen, was Sie das nächste mal dort erzählen, damit das was wird.

  • #959

    Manu (Montag, 04 November 2019 12:52)

    Folgendes: Ich und 2 kumepls wurden vor ein paar tagen hinter einem club kontrolliert. Wir hatten noch um die 0.08g kokain aber haben das bevor die beamten kamen noch weggeworfen (es lag so um die 2 meter entfernt von uns). Die beamten haben uns gefragt was wir hier machen und ich hab direkt gemeint:"Jungs soll ich ehrlich sein. Wir wollten hier ein CBD Joint rauchen(hatte es zuvor in einem legalen shop in der nähe gekauft)) und gab das cbd den beamten. Sie haben uns nicht mal weiter kontrolliert nur die personalien aufgenommen jedoch haben die beamten die kapsel mit dem koakin aufgehoben und mit genommen.( keiner von uns hat einen führerschein und waren auch nicht im auto)


    Könnte ich mit einer Haaranalyse rechnen?


  • #960

    Bukem (Mittwoch, 06 November 2019 19:06)

    @Manu : verstehe ich nicht ganz. Die haben euch das zugerechnet oder einfach aufgehoben und mitgenommen?
    Wenn kein Strafverfahren wegen BtM Besitz läuft, droht grds auch nichts von der Führerscheinstelle. Aber auch wg des CBD sind Komplikationen denkbar

  • #961

    Manu (Mittwoch, 06 November 2019 22:33)

    @Buken ich glaube die beamten denken das war unseres aber bin mir sicher das sie es nicht gesehen haben wie wirs weggeworfen haben und keine von uns hat bis jetzt den führerschein. Hab leider schon ein btm verfahren aber das war auch nur wegen graß und keine eindeutigen beweise nur über chats wurde auch noch nie kontroliiert wo ich was dabei hatte. Ich frag mich halt nur ob ich mit einer haarprobe mit großer warscheinlich rechnen müsste

  • #962

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 08 November 2019 17:15)

    Ob ein Gutachten kommt, hängt von der Frage ab, wem das Kokain zugerechnet wird. Wegen dem CBD Gras mache ich mir nicht soviel Kopf. Ob der Verkauf und der Kauf und Besitz von CBD Cannabis legal ist, darüber herrscht Streit. Meines Erachtens gelten die üblichen Regeln des BtMG, wenn das Cannabis zum Konsum verkauft wird.

  • #963

    Imsry (Freitag, 08 November 2019 20:45)

    Guten Tag ich habe am 8 nov einen Termin beim gesundheitsamt gehabt wegen cannabis im strasenverkehr da meine haare aber zu kurz sind hat man mir bis zum 13 Mai Zeit gegeben die Haare wachsen zu lassen mein letzer Konsum war am 1 nov
    Wenn ich diese 4 Monate garnix konsumiere habe ich die Chance die mpu zu umgehen und meinen Führerschein zu behalten??

  • #964

    Manu (Freitag, 08 November 2019 23:03)

    @Rechtsanwalt Schueller also sollte ich mit einer haaranalyse rechen ich denk sie ordnen es uns zu aber das weis ich auch nicht ganz genau wir waren sehr kooperativ und hab auch noch keine fingerabdrücke abgegeben

  • #965

    Bukem (Mittwoch, 13 November 2019 19:56)

    @imsry: um das halbwegs sicher zu beantworten, würden wir mehr Informationen benötigen. Wir reden von Canbabis Konsum? Wann war der letzte Konsum und wie lang ist das Haar im Moment? Auf gar keinen Fall bitte irgendwas konsumieren

  • #966

    Stefan (Sonntag, 08 Dezember 2019 10:35)

    Hallo Herr Schueller,

    ich wurde Mitte Juni mit Speed erwischt in einem Park (nicht im Straßenverkehr) und habe Ende September eine Auflage bekommen, ich solle ein ärztliches Gutachten abgeben. Mein letzter Ecstasykonsum war im September und ich habe im letzten Monat einmal Pilze und LSD genommen. Denken sie in meinem Fall einer möglichen MPU wird auf Pilze und LSD getestet (gilt vor allem fpr die Haare)?

  • #967

    Bukem (Sonntag, 08 Dezember 2019 21:33)

    @Stefan :was ist denn genau angeordnet worden? Auf LSD wird eigentlich nicht, sondern nur bei einer entsprechenden Verdachtslage getestet

  • #968

    Ilir (Dienstag, 10 Dezember 2019 00:14)

    Ich habe seit 5 monate nicht geraucht kann ich trotzdem bei dem haar test durchfallen oder besteht eine möglichkeit das ich mein führerschein trotzdem wider machen darf

  • #969

    Lennart (Dienstag, 10 Dezember 2019 19:49)

    Hallo Herr Sch