Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Gibt es sowas wie Verjährungsfristen bei der MPU? Kann ich meinen Führerschein nach ein paar Jahren auch ohne MPU wieder zurück kriegen?

 

Fragen nach einer "Verjährungsfrist" bei der MPU gehören zu den FAQ im Bereich des Fahrerlaubnisrechts. Sie haben etwa wegen Drogen Im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis verloren und wollen jetzt lieber entspannt die Zeit für sich arbeiten lassen, statt sich womöglich unangenehme Fragen von einem Gutachter stellen lassen, der schon an Ihrer Säufernase erkennt, dass es besser ist, Sie nicht bestehen zu lassen?

 

Dazu ist folgendes zu sagen:

 

Allgemein sind zwei MPU "Verjährungsfristen" im Gespräch: 10 und 15 Jahre.

 

Beides ist juristisch betrachtet nicht ganz richtig, aber auch nicht völlig falsch.

 

Ungenau ist jedenfalls die Auffassung von der "Verjährung" generell (siehe unten), es stimmt aber, dass Sie den Führerschein spätestens nach 15 Jahren auch ohne MPU neu beantragen können - wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

 

Damit können Sie das Risiko umgehen, durch die MPU zu fallen - 15 Jahre lang zu warten ist in meinen Augen zwar albern, aber das sieht jeder anders. Wo bleibt denn da der Sportsgeist?

 

Sie können sich pauschal merken, dass Sie eine MPU-Anordnung nicht umgehen können, wenn sie ihren Führerschein sofort wieder haben wollen. Es fehlen hier schlichtweg die Rechtsmittel.

Ab dem sechsten Jahr nach dem Führerscheinentzug beginnt eine zehnjährige MPU-Verjährungsfrist zu laufen, sofern es in den ersten fünf Jahren keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr gab.

 

Juristisch betrachtet handelt es sich nicht um eine Verjährung, sondern einfach formuliert um das "Verschwinden" der Einträge aus der Akte, die danach nicht wiederverwertet werden dürfen.

 

Wie gesagt darf es 5 Jahre nach Entzug der Erlaubnis  keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr gegeben haben, bevor die 10 Jahresfrist zu laufen beginnen. Wenn Sie in diesen 10 Jahren dann einen Antrag auf Wiedererteilung stellen und der versagt wird, sind Sie auch aus dem Rennen und können sich den "Fristentrick" schenken.

 

Eben genannte Auffälligkeiten können etwa das allseits beliebte Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat nach § 21 StVG, Haft bis zu einem Jahr, ergo kein Kavaliersdelikt), aber selbstverständlich auch die rechtswidrige Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer - beispielsweise bekifftes Radfahren oder  das Überqueren einer Fußgängerampel bei Rotlicht seielfältige Möglichkeiten, die Frist zu stoppen und die Uhr wieder auf "null" zu stellen.

 

Nach dieser fünfjährigen deliktfreien Wohlverhaltensphase startet die zehnjährige Frist.

 

Ist diese Frist ohne neue Auffälligkeiten (etwa neue Rauschfahrt zu Sven Väth auf den Pollerwiesen auf LSD und ohne Führerschein) abgelaufen, kann der Führerschein neu und ohne MPU beantragt werden, auch wenn er ein paar Jahre vorher nur gegen Vorlage einer positiven MPU ausgehändigt worden wäre.

 

Rechtsanwalt Schüller stellt hierzu fest:

 

Juristisch betrachtet gibt es keine "MPU-Verjährung" im eigentlichen Sinne, denn laut Fahrerlaubnisverordnung können Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde nicht verjähren.

 

Entscheidend ist hier aber  die Tilgungsfrist, nach welcher der Entzug der Fahrerlaubnis aus dem Verkehrszentralregister gelöscht wird bzw gelöscht sein sollte - und diese Tilgungsfrist beträgt nach § 29 Absatz 1 Nr. 3 StVG 10 Jahre und beginnt mit Neuerteilung der der Fahrerlaubnis, spätestens aber fünf Jahre nach FS-Entzug zu laufen. Ist also gar nicht so kompliziert. Man muss also nicht 10 sondern 15 Jahre warten, wenn man keine Lust hat, sich bei der MPU mal sein (womöglich unter verschiedenen wissenschaftlichen Aspekten hochinteressantes) Leben durchleuchten zu lassen.

 

Einziger Haken an der Sache mit dem Warten auf die "Verjährung" ist, dass die Fahrerlaubnisbehörden öfters anordnen, dass man die Fahrprüfung nochmal machen muss, weil sie davon ausgehen, dass man theoretische und praktische Kenntnisse in der Zeit "verlernt" hat.

 

Eine neue Fahrerlaubnisprüfung ist also dann erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Und hier ist die Praxis bei den Fahrerlaubnisbehörden recht unterschiedlicher Natur, obwohl auf die Prüfung häufig verzichtet wird.

 

Wer keine Lust hat, 5475 Tage darauf zu warten, kann sich gerne bei mir melden, ich sehe dann, ob es Sinn macht, Sie auf die MPU vorzubereiten (und wie) oder ob Sie doch in der Warteschleife besser aufgehoben sind.

 

Kommentare: 614
  • #614

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 21 Juni 2019 10:53)

    Alle offenen Fragen werden kurzfristig beantwortet....

  • #613

    Schumacher, Thomas (Freitag, 21 Juni 2019 09:41)

    Mir ist der Führerschein 2005 zu Recht entzogen worden. Alle Klassen. Ab wann kann ich einen Antrag stellen der auch Erfolgsaussichten hat? Verstanden habe ich :die Verjährungsfrist setzt ab 2010 erst ein. Das würde bedeuten, dass erst 2020 etwas möglich ist?! Gelesen habe ich auch, dass ein Neuewerb angeordnet werden kann?! Was ist mit Menschen, die 20 Jahre nicht fahren, und dann bei Tod des Partners wieder anfangen zu fahren? Was genau geht oder nicht kann ich nicht in Erfahrung bringen! Ich lebe nachweisbar mehrjährig clean! Anwälte kosten eben auch bei Misserfolg ordentlich! Was könnte mir helfen? Danke u. MfG Thomas

  • #612

    Yilmaz (Dienstag, 11 Juni 2019)

    Hallo,
    ich beabsichtige, meine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, also einen Antrag zu stellen, wegen einer Neuerteilung. Ich brächte da mal Ihre Hilfe und gegebenen falls Antworten.
    Freundliche Grüße
    Yilmaz

  • #611

    Sven (Donnerstag, 06 Juni 2019 21:53)

    Hallo,

    habe 2005 meine 2. Verurteilung wegen Nötigung kasssiert. Danach Anordnung MPU. 2012 Geldstrafe wegen Fahren ohne FE. Lt. Auszug aus dem VZR Verjährung aller Einträge 04/2020.
    Ich fahre seit knapp 10 Jahren MOFA. Habe die Prüfbescheinigung 2010 gemacht.

    1. Kann ich nach dem 04.2020 meine FE widererlangen ohne MPU?
    2. Reicht die Fahrpraxis mit dem MOFA um Zwiefel an der Eignung ( evtl. erneute Prüfung) auszuschliesen?

    Danke
    almera500(at)gmx.de

  • #610

    Altin (Freitag, 31 Mai 2019 00:58)

    Guten Abend
    Hoffe es geht Ihnen Gut
    Entschuldigen Sie mich Sie zu stören im Jahr 2011 habe ich Führerschein abgegeben 9 Monate Sperrfrist bekommen , plus Geldstrafe was ich aber schon bezahlt habe .. bis jetzt durch finanzielle Situation währ ich nicht bei Straßenverkehrsamt ... würden Sie mir Behilflich seien was ich tuen und machen soll Bitte Schönen Abend noch

  • #609

    nicole (Freitag, 24 Mai 2019 09:55)

    Hallo im jahre 2002 wurde mir wegen drogen entzogen.mit der mpu wartete ich ungefähr 10 jahre und habe sie dann doch 2013 gemacht und nach 2mal bestanden.meinen führerschein musste ich neu machen und den habe ich seit dez.2014 .nun wurde ich neulich mit 0,6 promille aufgehalten .heisst das für mich jetzt mpu oder nicht??leider hatte ichvor diesen vorfall noch rotlichtmissachtung und zwei zu schnellfahr dilikte ..omann wenn ich das soo lese denk ich mir auch wie blöd kann mann sein..!!!!Danke für eine antwort im voraus

  • #608

    Harbi Radouane (Montag, 20 Mai 2019 17:36)

    Fahrerlaubnis entzugen seit Anfang 2004 wegen rauschfahrt

  • #607

    S.Hamberger (Montag, 13 Mai 2019 10:54)

    Hallo,
    Ich habe wie von Ihnen beschrieben die 15 Jahre bewusst abgesessen. Jetzt nach Antrag auf Neuerteilung kommt die Anordnung beide Prfungen erneut abzulegen.
    Ganz ehrlich, auch hier bin ich eigentlich nicht bereit mich der Entscheidungswillkür eines Verwaltungsangestellten zu beugen. Wie Sie schreiben bekommt der eine den Führerschein ohne Prüfungsanordnung zurück, der andere muss die Prüfungen erneut ablegen.
    Die Frage: Wie sieht es hier mit einem EU Auslandsführerschein aus, wenn Mann tatsächlich einen dort lebt ?

  • #606

    Payne (Samstag, 11 Mai 2019 14:25)

    Guten Tag,

    bei mir ist folgendes Pasiert als jugendlicher macht man blödsin tja meiner war in schlechter Gesellschaft zu verbringen 2007 würde ich verurteilt auf BTM besitz da ich in einem Auto mit dabei war wo welches mit sich geführt wurde von dem Fahrer Selber ich sas nur hinten im auto, ich habe keine sperre bekommen zweck der Fahrerlaubnis ich wollte 2009 einen führeschein machen ging zu fahrschule soweit so gut dann die überraschung nö nur mit MPU ich meinen berater fast jede woche besucht nichts erreicht 2010 war es soweit ich hatte den Sachberarbeiter dazu gebracht mir eine chance zu geben er sagte wenn ich ihm nachweise das ich mit BTM und allem anderen nicht zu tun habe werde er sich das nochmal überlegen ich also zu einem Artzt einen umfassenden Test bezahlt und es dem Sachbearbeiter gebracht alles war im Grünen bereich der ok wenn ich noch die gebühren führ den Antrag bezahle geht das in ornung ich alles bezahlt und dann kamm endlich meine Erlaubnis ich zu Schule und habe angefangen bei der Teoretischen Prüfung durch gefallen neuen antrag auf prüfung gestellt in der Zeit ist mein sachbearbeiter erkrank und war 6 Monate weg der neue fing dann an wieder mit der MPU und auf die Frage warum der kollege vor es erlaubt hat sagte das in meiner Akte kein eintrag besteht das ich die erlaubnis jemals hatte doch ich und mein Fahrschul Lehrer haben alle schreiben und Quittungen auf bewahrt und denoch stllen sie sich quer, 2011 und 2012 hatte ich eine Mofa gebraucht gekauft alle droseln sowoltechnisch als auch elektronisch wahren vorhanden denoch für die mofa 27 berg Runter weil ich schwer bin auch mal 29 KMH ich hatte die beim Händler gekauft der mir sagte das mann einen china Roller der Marke rex nicht genau auf 25 hin bekommt alsso hatte ich mich drauf verlassen doch bei den oben genannten 2 male war ich von der arbeit nach hause unterwegs und wurde kontroliert tja und beim ersten mal haben die den auf verdacht mit genommen da habe ich 400 Euro starfe bezahlt und beim zweiten mal haben die einfach nur gesagt sie sind schon bekannt damit und nochmal 800 Euro jetzt war ich mit meiner Frauvor drei Jahren bei dem berater und er sagt volgendes entweder machen sie die MPU oder sie warten bis 2020 bist die delikte nicht mehr benutzt werden dürfen und meine Frage kann ich mich darauf verlassen oder was soll ich machen habe ne neue Arbeit die weiter weg ist aber auf dauer muss ich mich Finanziel verbessern habe zwei kinder es muss einfach besser werden aber ohne Führerschein ist das nicht möglich danke für ihre Mühe.

    MFG Payne Jürgen
    Telefon 015234032782

  • #605

    Mr. M (Sonntag, 28 April 2019 15:06)

    Hallo, ab Mai 2019 sind meine 15 Jahre Rum mit den warten, hatte mir extra mal aus Flensburg meine Akte zukommen lassen damit ich genau sehe wann die Sperrfrist abläuft , April 2019.

    Ich hatte aber nach 10 Jahren versucht mein Führerschein wieder zu bekommen, wurde abgelehnt und es stand das ich mpu machen müsste.

    Darauf hin, habe ich meinen Antrag wieder schriftlich zurück gezogen und auch eine schriftliche Antwort vom Straßenverkehrsamt bekommen das der Antrag zurück gezogen wurde.

    Jetzt meine Frage:

    Sind jetzt wirklich meine 15 Jahre um?
    Oder zählt es auch wenn ich einen Antrag stelle und ihn denn aber wieder zurück ziehe?



  • #604

    Meller Ursula (Sonntag, 28 April 2019 10:47)

    Kann unter diesen Angaben der FS neu beantragt werden ohne mpu, keine weiteren Vorkommnisse
    03.03.08 erwischt
    18.09.08 Urteil
    14.04.09 abgegeben
    250.00 Strafe , 1 Monat Fahrverbot
    Thc 1, 6 ng /ml
    OH-THC 1, 0 ng/ml
    THC-COOH 22, 0 ng/ ml

  • #603

    Andreas (Sonntag, 07 April 2019 13:15)

    Ich musste meinen FS im September 2008 durch zuviele Punkte abgeben, zu schnelles Fahren ohne Alkohol oder Drogen. Jetzt die Frage kann ich den FS beantragen und muss ich die mpu machen oder komm ich um die mpu drum rum?

  • #602

    Rene (Dienstag, 02 April 2019 18:17)

    Hallo, mir stellt sich noch eine Frage, was ist, wenn man, sagen wir 2 jahre nach dem Fs Entzug beim Fahren ohne Fs erwischt wurde ?( also in den erstenen 5 Jahren) Verlängert sich die Frist dann um 2 Jahre nach hinten,oder klappt der Fristentrick garnichtmehr ?

  • #601

    Martin (Dienstag, 02 April 2019 15:36)

    meine zuständige Behörde hat mir im August 2009 meinen Führerschein wegen Fahrerflucht nach einer Gerichtsverhandlung entzogen und mir bisher nicht wieder ausgehändigt.
    Ich habe diesen nicht beantragt, da ich bereits 3 verschieden Vergehen hatte. Aus dem Wissen heraus, dass die Behörde mich die sog. MPU auferlegen würde, verlangte ich nicht meine Aushändigung des Führerscheins.
    Ich hatte vor 2009, etwa 2003 bereits einmal eine MPU gemacht und beim 2. mal bestanden.
    Ich hatte nie Drogendelikte. Meist waren es Delikte, wie Fahrerflucht oder Gefährdung des Strßenverkehrs oder zu hoher Alkoholspiegel am Steuer, weswegen ich damals die MPU machen musste und 2009 wegen des erneuten Entzugs meines Eigentums.
    Wie ist hierzu die Rechtslage?
    Muss die Behörde mir mein Eigentum wieder zurückgeben oder können diese Typen mein Eigentum solange behalten wie sie möchten?
    Vielen Dank

  • #600

    Rafael (Montag, 01 April 2019 21:53)

    Halo habe 2007 mein fehlirt wegen alkochol bin Polnische man habe 2 yahre fahrverbot
    nach. 2 yahre habe gefahren in De umd habe kontrole gehabt war alles ok.
    In 2012 habe Zoll kontrole of autobahn war ok
    Jetz habe eingetragen of fuhreschein weksel vom Polnische of Deutsche und nach 4 woche habe info bekommen of war alkoholische fahrverbot und darf ich nicht fahren jetz warte ich 3 woche und habe keine info was soll ich machen?

  • #599

    S. Bartels (Montag, 01 April 2019 17:36)

    Hallo. Ich habe 2004 unerlaubt einen Unfallort verlassen. Es war weder Alkohol noch sonstige andere Drogen im Spiel. Es entstand nur ein Sachschaden. Den Führerschein musste ich am 8.8.2004 abgeben. Habe dann 2 Jahre und dann noch einmal 8 Jahre später einen Antrag mit den damaligen Auflagen gestellt. Jetzt sagte der gute Herr von der Führerscheinstelle bei uns das die Auflagen verjährt sein nur ich soll trotzdem zur MPU. Ist das gesetzlich erlaubt? Auch nach so vielen Jahren?

  • #598

    sigmund (Montag, 25 März 2019 18:29)

    Hallo,
    habe 1998 meinen Führerschein abgeben müssen und es wurde damals eine MPU angeordnet, seit 2000 lebe ich in Kroatien und habe seit 2001 einen kroatischen Führerschein und einen festen Wohnsitz, in DE habe ich keine Auffälligkeiten, da ich mich nicht im Bundesgebiet aufgehalten habe, meine Frage wäre : Kann ich mich im Bundesgebiet mit meinem Kfz (kroatisches Kennzeichen) ohne Probleme bewegen ?

  • #597

    Peter (Sonntag, 24 März 2019 09:03)

    Habe vor 16 jahren denn Führeschein Abgegeben war bin bis jetzt nicht Auffällig geworden wollte nun die Fahrerlaubnis beantragebn aber der auf dem Amt sagte muss Prüfungen wieder machen .
    Nun meine Frage habe ich eine möglichkeit das zu umgehen habe keine lust das wieder zu machen.

  • #596

    Christoph K. (Sonntag, 17 März 2019 20:19)

    Hallo. Ich habe 2008 meinen Führerschein wegen Alkohol und Drogen am Steuer verloren. Ich hatte eine Sperrfrist von 10 Monaten. Ist es in meinem Fall möglich den Führerschein nach 10 Jahren und 10 Monaten wieder zu beantragen?

  • #595

    Stefan Behrendt (Donnerstag, 14 März 2019 12:43)

    am 18.08. 2014 war ich zur Mpu in Kiel und bekam ein negatives Gutachten, wegen Alkohol . Verloren hab ich Ihn 2012 . was raten Sie mir wie sind meine chancen den schein wieder zu erlangen . Oder wie lange müßte ich noch warten um ohne MPU einen zu beantragen gilt die frist jetztab 2012 oder ab 2014 ....

  • #594

    Aiko Pilkenroth (Freitag, 05 Januar 2018 20:29)

    Vor 20 Jahren wurde mir der Führerschein wegen Alkohol entzogen. Seit hab ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Bin nur um nicht aus der Übung zu kommen auf erlaubten Strecken gefahren. Kann ich meine fahrerlaubnis ohne Probleme wieder bekommen?

  • #593

    kühn holker (Donnerstag, 04 Januar 2018 10:29)

    Guten tag ich habe 2004 freiwillig auf meinen Führerschein verzichtet wegen thc im Blut und Anordnung einer mpu.2011 mpu gemacht negativ und leider abgeben bei der führerscheinstelle. 2015 antrag gestellt auf neuerteilung weil kba akte sauber kein eintrag. Führerscheinstelle sagt mpu machen weil sie die mpu von 2011 in ihrer akte haben und sie verwenden dürfen obwohl in der mpu akte die getilgte tat von 2004 beschrieben ist.meine frage können die das Gutachten was in Verbindung mit einer getilgten tat steht herbei ziehen um mir meinen Führerschein zu verweigern.

  • #592

    Butt (Dienstag, 02 Januar 2018 08:47)

    Hallo bräuchte hilfe wäre dankbar wenn Sie sich mal melden würde waseembutt@web.de meine email danke

  • #591

    Christian (Samstag, 30 Dezember 2017 08:34)

    hallo, ich habe den fs nie besitzt habe aber 2006 eine anordnung zur mpu wegen delikten ausserhalb des strassenverkehrs bekommen. meine frage ist ob ich den fs jetzt einfach wieder machen kann.

  • #590

    Michael (Donnerstag, 23 November 2017 12:25)

    Hatte 1999 eine Alkohlfahrt.Urteil 2000 .2002 wollte ich die MPU machen,ging aber aus finanziellen Gründen nicht.Habe dann im Jahr 2015 meine Faherlaubniss neu bantragt.Da wurde mir mitgeteilt das meine nicht gemachte MPU aufschiebende Wikung hätte.Hab meine Antag zurückgezogen aber dann teilte man mir mit das die Frist abgelaufen wäre.Aber für eine Antragsrücknahme gibt es keine Fristen.Also hab ich wahrscheinlich schon wieder einen Eintrag im Register.

  • #589

    Leo (Montag, 13 November 2017 20:47)

    Hallo!
    ich habe 2001 meinen FS wegen Trunkenheit für 7 Monate abgeben müssen. In 2004 kam ich in eine Fahzeugkontrolle. Hier wurde ich gefragt, ob ich schon mal Drogen genommen habe. Ich bejahte diese Frage. Kurz darauf bekam ich die Aufforderung, eine MPU zu machen. Dies hab ich nicht getan. Darauf wurde im Februar mein FS eingezogen. Seitdem hab ich mir im Straßenverkehr nichts zu schulden kommen lassen. Strafrechtlich wurde keine Anklage gegen mich erhoben. Der FS wurde mir auf zivilrechtlichem Weg entzogen, Grund: Annahme ich sei multidrogengefährdet.
    Was ist in meinem Fall nun das sinnvollste Vorgehen, um meinen FS wieder zu erlangen?
    Danke vorab für eine Info. VG

  • #588

    Manuela Häger (Mittwoch, 08 November 2017 11:15)

    Ich habe nach jetzt 13 Jahren den FS beantragt, da ich dachte wäre alles verjährt.
    Ich war wohl 2 Jahre zu früh. Jetzt wird MPU verlangt. Wenn ich es um diese zu umgehen in 2 Jahren noch mal versuche, macht das Sinn? Oder komm ich um die MPU dann auch nicht drum rum?

  • #587

    Torsten Deumig (Dienstag, 24 Oktober 2017 14:54)

    Ich habe 1996 meinen Führerschein abgegeben,2004 habe ich nachgefragt was ich machen muss um diesen wiederzubekommen,da hieß es ein jahr abstinenznachweiß + Mpu obwohl vom Gericht nur eine sperre von zwei jahren eingetragen ist,ohne Mpu.
    Bin leider letztes Jahr ohne Führerschein gefahren 1000 geldstrafe + 1 jahr fahrverbot.
    Bekomm ich denn lappen ohne mpu wieder?

  • #586

    Torsten kirsch (Dienstag, 24 Oktober 2017 09:22)

    Habe 2002 den Führerschein abgeben wegen Alkohol ..Scheidung...bin im Strassenverkehr nicht aufgefallen besteht die Möglichkeit ihn wieder zu bekommen bin jetzt 50 jahre

  • #585

    Christian weise (Dienstag, 17 Oktober 2017 06:10)

    Führerschein entzogen wegen eines Unfalls mit Geschwindigkeit Überschreitung 2004 dann neu Anordnung bekommen und habe es versucht bin durchgefallen und hatte dann kein Geld mehr dafür bis jetzt unauffällig gewesen was kann ich tun und was kostet der Aufwand besten Dank im voraus Christian Weiße

  • #584

    Jochem (Samstag, 07 Oktober 2017 22:08)

    Hallo
    Im Dezember 2003 wurde mir der Führerschein entzogen wegen Alkohol am Steuer.
    Nun meine Frage kann ich jetzt im Dezember einfach zur Fuhrerscheinstelle gehen?

  • #583

    Bukem (Mittwoch, 04 Oktober 2017 18:08)

    @Rafael: 2005 hat im Zweifel eine neue 15 Jahresfrist begonnen. Tut mir leid.

    @Patricia: Vor Ablauf der 15 Jahre 2021 wird es nur mit MPU gehen

    @Maeggz: Du hast doch grad selbst davon gesprochen, grad die MPU gehabt zu haben? Die ist die Prüfung..Zu der medizinischen Kontrolle schließt sich auch eine psychologische Untersuchung an.

    @Ralf Günther Fehlberg: Bitte melden Sie sich unter obigen Kontakdaten direkt bei Herrn Schüller, gerne telephonisch

    @Dennis: Die Untersuchungsart kannst du dir eigentlich aussuchen bzw wird sonst auch durch das Institut vorgegeben. Es gehen beide Arten.
    Ganz theoretisch kannst du zumindest dann eine neue Probezeit bekommen, wenn deine erste zuvor bei Entzug der FE noch nicht abgelaufen war.

    http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2012-585/juli-2012/id-2012-07-374-neuerteilung-der-fahrerlaubnis-besitzstand-ja-nein.html
    Nach diesem Link hier gilt für die Neuerteilung der FE das dann zu diesem Zeitpunkt geltende Recht

    @Tobias Seng: Der einzige Weg ist der hier im Artikel beschriebene oder eben vorher mit MPU

    @Philipp: Das kommt eben drauf an ;) War dein Nachfragen nur ein nachfragen oder ein Antrag auf Neuerteilung ;)Dann wäre ebenso wichtig, ob es seit 1996 wieder zu verkehrsrechtlichen Auffälligkeiten gekommen ist. Wenn du alles mit nein beantwortest, dann würde es heute ohne MPU gehen.

    @Andre: Von so einer Konstellation hab ich noch nie gehört, auf den ersten Blick gab es weitere Auffälligkeiten, so dass dein Plan eigentlich schon so nicht klappen würde.
    Bin da aber auch überfragt, würde damit direkt an Deiner Stelle einen Anwalt mandatieren, Herr Schüller ist bundesweit tätig

    @Jürgen R: Grds exakt, ja. Allerdings ist das Beginndatum der Frist nicht das des Urteils, sondern erst das seiner Rechtskrafterlangung, also zum Ablauf der Berufungsfrist. Warte einfach ein wenig, dann passt das.

  • #582

    Bukem (Montag, 02 Oktober 2017 09:55)

    @ all: Antworten kommen

  • #581

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 29 September 2017 14:07)

    Bukem: Bitte die offenen Fragen beantworten, wenn möglich, danke :-)

  • #580

    Kalle (Montag, 25 September 2017)

    Meine frage... 1998 Führerscheinentzug. Lappen abgegeben.. Trunkenheit Sperre etc...
    2004 mit Fahrrad angehalten wurden Trunkenheit... 2013 Anordnung von der Stadt MPU Aufforderung ohne Beantragung einer Neuerteilung, dies verweigerte ich schriftlich finanzieller Hinsicht und war nicht besinnt eine Neuerteilung. Darauf hin hat mir die Behörde zugestellt lebenslanges Verbot Fahrrad rolleblades Kutsche... Dachte hackt? Bin in Widerspruch schriftlich gegangen gegen diese Entscheidung vs. Stadtbehörden. Jetzt kommt der Knaller... Hatte den selben abschriftverlaut vom strassenhochbauamt nur andere Unterschrift das mir dies versagt wird. Wir haben 2017 und habe Auskunft gefordert Flensburg. Tilgungsfrist 01.05 2019 aber unanfechtbares Verbot für Führerscheinfreie Sachen ��. Kein Mofa kein Fahrrad etc... Wie kann man den nachträglich ein Verbot aufstellen wenn nichts passiert ist... Ich habe die nette frau im Amt angesprochen das es keine weiteren Urteile etc gab sie war sehr erbost wie ich ihre Meinung anzweifeln kann... Prompt stand in Flensburg der akteneintrag drin, wo ich wiederum nicht in WI derspruch gehen konnte... Wie verhält sich das Willkür einer Beamtin... Logisch aber man hat sich ja damit befasst letzen Jahren... Wäre interessant mein weiterer weg... Ich fahre Fahrrad wollte halt Mofa nutzen alles unter 6 mmh bzw 25/ ist frei... Rollerblades Verbot ��herje danke fur info

  • #579

    René Kötz (Montag, 18 September 2017 10:35)

    Schönen guten Tag Herr Schüller, Im jahre 2003 verlor ich meinen FS durch wiederholten Alkohol genuss. Im daraufvolgendem Jahr machte ich eine MPU mit negativem Ausgang für mich, die ich dann nicht abgegebne habe. Im Dez. 2019 soll dann der Eintrag gelöscht sein laut FsSt. Jetzt bin ich hin und hergerissen ob ich noch warte oder nicht. Einerseits möchte ich die Mpu jetzt in angriff nehmen da dies zu meiner Lebensveränderung irgendwiedazu gehört. Andererseits stell ich mir dies sehr schwierig vor zumal es auch schon lange her ist und dies bestimmt nicht einfacher macht die fragen vom Gutrachter zu beantworten.

  • #578

    mario (Freitag, 15 September 2017 10:01)

    hallo, habe 2003 meinen führerschein wegen btm abgegeben... war die meiste zeit im ausland und hatte kaum zeit ihn zu vermissen....

    wie stehn die chancen ihn einfach zurückzubekommen oder mach ich besser einen neuen (im ausland) um ihn hier nach 2018 anerkennen zu lassen?

    und wo und wie würde ich den Führerschein zurückbekommen oder anerkennen lassen?

    vielen Dank!

    mfg

    M.

  • #577

    Manco Damiano (Dienstag, 05 September 2017 09:38)

    Ich habe mei Führerschein März 2008 abgeben müssen. Der Polizist hat mich nicht geblitz sonder hat mich schnell fahren seh'n und sprang auf die Straße um mir das weiter fahren nicht zu ermöglichen. Er hat keinerlei beweise gehabt wie schnell ich eigentlich war aber trozdem wurde mir mein Führerschein entzogen und ich soll eine mpu nachweisen. Das ist aber bald 10 Jahre her. als ich vor 5 Jahre eine eine neu Beantragung der Fahrerlaubnis gestellt habe, verlangt sie immer noch eine mpu durchzuführen. Was empfehlen sie mir in meinem Fall?? Macht es vielleicht sinn mit der Sachbearbeiterin zu sprechen ihr die Sache zu schildern und darauf hoffen das sie ein Auge zudrückt? Können sie bitte auch auf meine Email Adresse antworten wenn möglich!

  • #576

    Marianne (Montag, 04 September 2017 08:52)

    Guten Tag, ich versuche seit über 20 Jahren meinen Führerschein zubekommen, einmal in dieser Zeit hatte ich es mit einer mpu versucht und bin an der Psychologin gescheitert, Grund es könnte ja sein, das sie wieder ein Trauerfall haben und dann wieder zu schnell fahren. Ich wurde damals in der Probezeit geblitzt und musste eine Auffrischung machen, hatte diese aber zu spät abgegeben und somit mein Führerschein verloren. Laut meiner Einsicht, geht es in meinem Fall nicht mit rechten Dingen zu und ich brauch dringend den Führerschein weil ich ein schwerbehindertes Kind zu versorgen habe, bitte helfen Sie mir

  • #575

    heiko stragies (Donnerstag, 31 August 2017 09:22)

    hallo. Ich habe meinen schein(klasse ce)2008 abgeben müßen. Wegen punkten und alkohol. Ich habe eine mpu gemacht und bin durchgefallen. Das war auch 2008. Vor 2 jahren habe ich meinen schein wieder beantragt,und mir wurde gesagt das ich die mpu erneut machen muß und zusätzlich noch beide prüfungen. Kann es nicht sein das ich noch etwas warte und ihn dann 2018 ohne mpu und prüfung wiederbekomme?

  • #574

    Schröder michel (Montag, 28 August 2017 18:43)

    Hallo,

    Mein Schein ist jetzt seit 15 Jahren weg.
    Und ich war immer brav, (MPU)
    wie solle ich jetzt vorgehen, Anwalt einschalten oder Direkt Antrag stellen ?
    Lebe mittlerweil auch in Östeeich nicht mehr Deutschland.
    Danke für Infods

  • #573

    Schröder michel (Freitag, 25 August 2017 22:17)

    Hallo,

    ich war/bin einer der jetzt ende August die 15 Jahre um hat.
    Jetzt meine Frage.
    Ich lebe zwischenzeitlich in österreich aber noch mit Wohnsitz in Deutschland, wie soll ich jetzt vorgehen ?
    Soll ich einfach die Neuerteilung beantragen und abwartenw as passiert, oder lieber ein Anwalt kontaktieren, der das in die hand nimmt.
    Oder andere Option hier in Östereich einfach ein neuen FS beginnen zu machen ??

    Danke für Infos und Tipps
    Schröder Michel

  • #572

    Joshua (Freitag, 25 August 2017 17:29)

    Hallo,
    ich habe vor 15 Jahren und 2 Monaten meinen Führerschein verloren, da ich eine geringe Menge THC im Blut hatte.

    Um der MPU zu entgehen habe ich 2005 den tschechischen Führerschein gemacht und wie es der Zufall so wollte bekam die Führerscheinstelle natürlich Wind davon. Sie wollten den Schein einziehen, aber ich habe diesen nicht abgegeben, worauf ich ein Schreiben bekam indem stand, dass ich den Schein in der BRD nicht nutzen darf.

    Darüber hinaus wurde ich 2006 auch nochmal zu 90 Tagessätzen wegen BTMG verurteilt, d.h. es besteht keine Vorstrafe und im persönlichen Führungszeugnis ist keine Eintragung enthalten.

    Jetzt würde ich gerne meinen Führerschein neu beantragen, natürlich in der Hoffnung keinen MPU mehr machen zu müssen.

    Wie goß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass ich den Schein einfach ohne MPU neu machen darf?

  • #571

    Mira Ambler (Donnerstag, 24 August 2017 10:08)

    Meine Tochter wurde von Krebs aus, als sie fünf Jahre nach der Durchführung einer großen Operation dann in ihrem Gehirn diagnostiziert wurde. Wir haben alles getan, um diese tödliche Krankheit zu heilen, aber ohne Erfolg, aber dank des Cannabisöls von Rick Simpson, der von einem Freund in meine Familie eingeführt wurde und nur innerhalb von ein paar Wochen nach der Anwendung des Öls meine Tochter plötzlichen Anfall aufhören. Und wir haben es für die letzten 3 Monate jetzt überwacht und ich kann gerne sagen, meine schöne Tochter ist komplett geheilt, für Ihr echtes Cannabisöl, empfehle ich Rick Simpson mit E-Mail-Adresse unten: Ricksimpsonmedicaloil@outlook.com

    Freundliche Grüße,
    Mira Ambler

  • #570

    Alex H. (Mittwoch, 23 August 2017 14:20)

    HALLO, stimmt es das man einfach so einen Antrag auf Akteneinsicht stellen kann? Um zu sehen wann der letzte eintrag war? Mfg

  • #569

    Jürgen R (Sonntag, 06 August 2017 02:52)

    Guten Tag Mir wurde im 02.07 2002 Mein Führeschein entzogen wergen 1,86 Promille .
    Das Urteil bekam ich 09 11 2002.
    Seit dem Habe ich keine verkehrs verstöße Gehabt und vom Alkohol bin ich weg
    Wenn ich das richtig sehe könnte ich dieses Jahr mein Führerschein Beantragen ohne eine MPU zu machen ?

  • #568

    Andre (Mittwoch, 02 August 2017 14:26)

    Hallo, mir wurde 1999 mein Führerschein für 3 Monate weggenommen, wegen Alkohol am Steuer. Als die Zeit abgelaufen war, hat man mich vor die Wahl gestellt, entweder ich bekomme meinen Führerschein ohne MPU wieder, aber dann nur bis 3,5t oder ich muss eine MPU machen, um den FS bis 7,5t wieder zu bekommen. Also ich hatte bis dahin auch den C1 Führerschein und habe mich dann für die unkomplizierte Variante entschieden (bis 3,5t). Greift der Ablauf der Tilgungsfrist hier auch? Also könnte ich einen Antrag stellen, um die Führerscheinklasse C1 wieder zu bekommen? Leider hatte ich aber in den Jahren danach ein paar Punkte gesammelt (hauptsächlich Geschwindigkeitsüberschreitungen), dann lange gar nichts, so dass alle Punkte wieder getilgt waren und nun aber in den letzten 2-3 Jahren wieder 3 Punkte (Rote Ampel mit Fahrrad überfahren). Was meinen Sie, hätte ich eine Chance? Gruß Andre

  • #567

    philipp (Montag, 31 Juli 2017 17:53)

    Abend,
    habe 1996 meienen Fühereschein verloren,bin MPU Auflage nicht nachgekommen.2010/2011 habe ich mal nachgefragt bei der Behörde und MPU Auflage hatte immer noch Bestand.Wie Würde es heute aussehen?

    Danke
    Philipp

  • #566

    Tobias Seng (Montag, 24 Juli 2017)

    Hallo ich hoffe mir kann auf diesem Weg weiter geholfen werden. Ich habe mein Führerschein Anfang 2007 wegen Cannabis Konsum abgeben müssen. Nun habe ich von jemandem gehört das er das gleiche hatte und nach 10 Jahren ohne ein Antrag auf neuerteilung oder Vorlage eines MPU Gutachten, den Führerschein neu gemacht hat. Das funktionierte bei ihm, wäre es schlau wenn ich es genau so mache?

  • #565

    Dennis (Sonntag, 23 Juli 2017 19:26)

    Guten Tag,
    Ich habe es tatsächlich sportlich genommen, und die 15 Jahre gewartet. Es ging bei mir um Trunkenheit am Steuer und fahren unter Einfluss von btm.
    Lt des STVA darf ich ab 31.7.17 mit einem sauberen drogenscreen und einem aktuellen sehtest dort hin, und bekomme dann die erlaubnis, die praktische Führerschein Prüfung erneut abzulegen. So weit so gut... es stellt sich mir nur die Frage, weshalb ich diesen drogentest vorlegen muss, obwohl es ja heisst, dass die Sache An sich nicht mehr gegen mich verwendet werden darf.
    Es besteht kein Problem damit, einen sauberen Test vorzulegen, es entstehen dadurch nur weitere Kosten für mich, die ich mir gerne sparen würde.
    Welche Art von Test ( Urin oder Blutwerte) muss das sein ?
    Habe ich dann wieder eine Probezeit?
    Bekomme ich meinen alten Führerschein ( 7.5 t und Auto mit hänger) wieder ?
    Ich wohne in NRW falls das wichtig ist..
    Ich bedanke mich im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
    Dennis