Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Die Europäische Fahrerlaubnis ("EU-Führerschein") - Grenzen des Führerscheintourismus

 

Wenn die Fahrerlaubnis in Deutschland etwa wegen Alkohol oder Drogen wie Cannabis oder Amphetamin entzogen worden ist und eine MPU droht, eröffnen sich dem Betroffenen scheinbar eine Vielzahl von Möglichkeiten, in Deutschland einfach mit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis weiterzufahren.

 

Angebote wie "Führerschein zurück ohne MPU" usw klingen halt verlockender und erfolgsversprechender als die (wiederholte) Teilnahme an einer MPU und der Einsicht, dass man seine Verhaltensweisen einfach mal überdenken sollte.

 

Man braucht nur die große  Suchmaschine zu bemühen und Anbieter wie dieser hier und verzückt mit tollen Angeboten und der Verheißung, bald wieder fahren zu dürfen.

 

Ich nutze deshalb mal die Gelegenheit aus Sicht eines Rechtsanwalts meine Meinung zu dem Thema abzugeben, nicht dass der eine oder andere sich tausende Euro in Polen,CZ oder sonstwo aus der Tasche ziehen lässt und nachher dicke Backen macht, weil die deutschen Behörden das ganz anders sehen und nicht nur ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG einleiten, sondern das Auto gleich mit einziehen.

 

Also:

 

Der Rechtsstatus einer in der EU-/EWR Land erteilten Fahrerlaubnis ist in § 28 FeV geregelt. Diese Norm ist sehr stark von der Rechtsprechung des EuGH geprägt, dieser hat das Fahrerlaubnisrecht in den letzten Jahren durch einige Grundsatzentscheidungen der verschiedenen EU-Führerschein-Richtlinien geprägt.

 

Historisch lief das grob skizziert wie folgt ab: Am 29.02.1996 beschloss der  EuGH auf einen Vorlagebschluss des AG Berlin-Tiergarten (Skanavi und Chrysanthakopoulos), dass im europäischen Recht das Prinzip der wechselseitigen und bedingungslosen Anerkennung aller von EU-/EWR-Ländern ausgestellten Fahrerlaubnisse gilt. Dies ist nunmehr ja auch in § 28 Abs.I FeV verankert.

 

Das war natürlich eine recht bahnbrechende Entscheidung und es war klar, dass dies findige Geschäftsleute auf den Plan rief, ein neuer Geschäftszeig ward geboren, er hörte und hört auf den Namen "Führerscheintourismus".

      

Das Auto ist der Deutschen liebstes Kind und vielen Leuten scheint ein Leben ohne den fahrbaren Untersatz so wenig erstrebenswert, dass auch hohe Beträge bezahlt werden, um bloß wieder in den Genuß einer gültigen Fahrerlaubnis zu kommen.

 

Eine aus finanziellen Gesichtspunkten für die entsprechenden Touristikunternehmer eminent wichtige Entscheidung war die das EuGH vom 29.04.2004 (Rechtssache Kapper). Dort ging es um folgenden Sachverhalt:

 

Dem Führerscheintouristen war in Deutschland nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen worden. Als die angeordnete Sperrfrist nach § 69 a StGB abgelaufen war, machte (oder besorgte, kaufte oder wie auch immer) er sich eine niederländische Fahrerlaubnis, ohne jedoch vorher seinen Wohnsitz in die Niederlande verlegt zu haben.

 

Die deutschen Behörden führten deshalb ein Verfahren gegen den genannten Weltenbummler in Führerscheinsachen, und zwar wegen § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Das damit befasste Amtsgericht Frankenthal legte diesen Fall dem EuGH vor und dieser führte aus, dass die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur erwähnten wechselseitigen Anerkennung auch dann bestünde, wenn die betreffende Person im Moment des Erwerbs der Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz gar nicht in dem betreffenden Land hatte.

 

Voraussetzung sei lediglich, dass die nationale Sperrfrist in diesem Moment abgelaufen sei. Das war natürlich eine "Knaller-Entscheidung" - Sperrfrist abwarten und dann ohne MPU den Führerschein zurück dank freundlicher und unbürokratischer (gleichwohl teurer) Hilfe, die meist aus Osteuropa kam und vermeintlich auch noch kommt, denn welcher Goldschürfer lässt sich schon gerne sagen, dass die dicke Goldader nun nicht mehr benutzt werden darf?

 

Das war natürlich super lukrativ. Schnell verdiente Kohle für die Anbieter und die Vermittler aus Deutschland. Man musste also niemals etwa in Polen gelebt haben, um mit einem polnischen Führerschein frei von Angst vor strafrechtlicher Verfolgung nach § 21 StVG die deutschen Straßen erneut unsicher machen zu können.

 

Das waren goldene Zeiten v.a. für Grenzstädtchen wie Stubice (einmal über die Oderbrücke in Frankfurt/Oder, furchtbares Kaff mit reichlich zwielichtigen Gestalten). 

 

Dass dieses Treiben irgendwann ein Ende haben musste, war abzusehen. Und so kam es im Jahr 2008 im Fahrwasser der zwischenzeitlich erlassenen 3. EU Führerscheinrichtlinie zu einer erheblichen Kursänderung.

 

In der Rechtssache Wiedemann und Funk entschied der EuGH, dass es die Mitgliedsstaaten die Berechtigung dazu haben, eine EU Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen, wenn aufgrund von Angaben im Führerschein und / oder "vom Ausstellermitgliedsstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen" feststeht, dass der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz eben nicht im Ausstellerstaat hatte. Die in dem genannten Urteil (EuGH v. 26.6.2008 Rs. 329/06 und 343/06) sind abschließend, dies beschloß der EuGH dann ein Jahr später.

 

Daraus ergeben sich die nunmehr in § 28 Abs. 4 FeV geregelten Ausnahmen von dem Prinzip der wechselseitigen Anerkennung:

 

§ 28 Abs.4 S.1 Nr.1 FeV:

Sog. "Lernführerscheine" aus anderen EU Ländern sind in Deutschland ungültig.


§ 28 Abs.4 S.1 Nr.2 FeV:

Ergibt sich aus dem Führerschein oder anderen "vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen" dass der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung des FS seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in Deutschland hatte, darf dieser nicht von der Fahrerlaubnis Gebrauch machen. Tut er es doch und lässt sich erwischen, folgt ein Verfahren wegen § 21 StVG. Und irgendwann geht es hierfür auch in das Gefängis (es sei denn, man ist berühmter Fußballer und kauft sich einfach raus, das geht natürlich auch). Dass der Promibonus aber nicht immer hilft, zeigt sich an Martin Semmelrogge, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis 8 Monate ohne Bewährung erhielt.


Das Wohnsitzerfordernis ist also der springende Punkt. Seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerland hat derjenige, der sich mindestens 185 Tage im Jahr dort aufhält. Hat die deutsche Fahrerlaubnisbehörde einen Verdacht, dass es sich um einen Scheinwohnsitz handelt, wird sie versuchen, über die deutschen Botschaften oder im Rahmen von Rechtshilfeersuchen an die geforderten Informationen zu kommen.


Hier liegt der Teufel wie so oft im Detail. Gestritten wird insbesondere über die Frage, ob Informationen, die weder direkt noch mittelbar aus dem Ausstellerstaat stammen (wenn die deutsche Behörde diese also selber gesammelt hat) verwertet werden dürfen oder nicht. Hierzu gibt es verschiedene Gerichtsurteile und regionale Ausprägungen innerhalb Deutschlands. 


Das bedeutet: Einen wirklich rechtssicheren EU-Führerschein gibt es nur dann, wenn das Wohnsitzerfordernis keinerlei Angriffspunkte für die Behörde bietet. Wer also in Deutschland seinen festen Arbeitsplatz hat, bei dem kann es sehr schnell kritisch werden. Natürlich versprechen die Anbieter des EU Führerscheins, dass ein solcher erteilt wird. Aber ein Versprechen, dass dann auch kein Ärger wegen § 21 StVG droht, wird niemand abgeben. Von einer entsprechenden "Geld zurück Garantie" mal ganz abgesehen. Jeder Betroffene sollte sich zumindest vorher rechtlichen Rat einholen, bevor er eine rechtlich letztlich wertlose Fahrerlaubnis "erwirbt". Man sollte sich fragen, warum entsprechende Angebote etwa damit werben, eine englische Fahrerlaubnis für 1200 Euro zu vermitteln wobei der Firmensitz in der tschechischen Republik liegt und die Servicerufnummern eine deutsche Vorwahl haben. Spannend ist das Thema allemal. So einfach, wie die Werbung es suggeriert, ist es auf jeden Fall nicht.


§ 28 Abs.4 S.1 Nr.3 und 4 FeV: 

Eine Fahrerlaubnis, die während einer laufenden Sperrfrist nach § 69 StGB in einem anderen EU/EWR Staat erlangt wurde, ist in Deutschland nicht gültig, nach § 28 Abs.5 FeV kann aber nach Ablauf der Sperrfrist bei der Behörde das Recht zum Gebrauch der Fahrerlaubnis beantragt werden. Sie ahnen schon richtig: Auch hier können verschiedene verwaltungsrechtliche Probleme auftauchen. Und natürlich auch Behördenmitarbeiter, die etwas bis komplett spaßbefreit sind. 


Wer sich also während der Sperrfrist einen EU Führerschein besorgt und sich damit auf deutschen Straßen erwischen lässt, dem ist ein Strafverfahren gewiß. Voraussetzung ist aber, dass die Entziehungsentscheidung in das Fahreignungsregister eingetragen wurde.


Wenn nach Ablauf der Sperrfrist ein ausländische Behörde bestätigt, dass eine Fahrerlaubnis besteht, leitet sich hieraus kein Recht zum Führen eines KFZ in D ab. Es muss schon eine neue Fahrerlaubnis erworben werden. Das ist aus terminologischer Sicht recht amüsant, denn meistens geht es ja darum, irgendwo den neuen Führerschein mit wenig Lernen und viel Geld zu kaufen.


Die Nutzung einer EU-Fahrerlaubnis ist auch nicht erlaubt, wenn nach deren Ausstellung im Ausland ein deutsches Strafgericht eine isolierte Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 28 Abs. 4 S.1 Nr.3 FeV ausgesprochen hat.


Ebenso ist der Sachverhalt erfasst, dass jemand im EU-Ausland eine neue Fahrerlaubnis erwirbt, nachdem der Neuerwerb bestandskräftig für das Inland versagt wurde. Man sieht schon...das Netz ist hier wesentlich engmaschiger geworden und für viele Betroffene bedeutet das: Entweder doch zur MPU oder ab auf´s Fahrrad.


§ 28 Abs.4 S.1 Nr.5 FeV: 

Für den Fall, dass jemand eine rechtmäßige EU-Fahrerlaubnis sein Eigen nennt, so darf er nach Verfügung eines Fahrverbots (§§ 44 StGB, 25 StVG) oder einer vorläufigen Entziehung (§ 111a StPO) hiervon keinen Gebrauch machen, will er sich nicht nach § 21 StVG strafbar machen.


§ 28 Abs.4 S.1 Nr.6 FeV:

Eine EU-Fahrerlaubnis ist nicht gültig, wenn der Inhaber bereits eine deutsche Fahrerlaubnis hat. Jeder EU Bürger soll eben nur über eine Fahrerlaubnis verfügen.


§ 28 Abs.4 S.1 Nr.7 und 8 FeV:

Durch einen Umtausch von ausländischen Führerscheinen kann kein Recht zum Führen eines KfZ in Deutschland abgeleitet werden. Nicht selten kam es vor, dass gefälschte Führerscheine eines EU-Landes (sagen wir mal völlig vorurteilsfrei: aus Polen) in einen gültigen Führerschein umgewandelt wurden (sagen wir mal ebenso vorurteilsfrei gegen einen aus der tschechischen Republik). Wer mit eben diesen in Deutschland erwischt wird, begeht eine Straftat nach § 21 StVG.


§ 28 Abs.4 S.1 Nr.9 FeV:

Wenn eine EU Fahrerlaubnis nicht anerkannt werden muss, so sind auch ggfls erteilte Fahrerlaubnisse, die aufgrund der EU Fahrerlaubnis erteilt wurden (für andere Klassen) hiervon betroffen.


Das Recht zur Fahrerlaubnis ist ständig im Fluß, dies zeigen unter anderem verschiedene Vorlagen deutscher Gerichte an den EuGH, so z.B. die des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (einem Ort mit einer ziemlich hübschen Burganlage, für die Touristen unter uns, besser nicht ohne Dolmetscher in die Gegend fahren), in welchem die Frage aufgeworfen wird, ob die deutschen Behörden das Recht haben, einem Cannabis Deliquenten das Recht abzusprechen, mit einer EU Fahrerlaubnis in Deutschland ein Fahrzeug zu führen, wenn der Ausstellerstaat wegen der Drogenfahrt nichts unternimmt.


Man sieht: Mitunter lohnt es sich, den Versprechungen der Führerscheinindustrie nicht zu schnell auf den Leim zu gehen. Natürlich kann der EU Führerschein immer noch die Lösung sein, wenn sonst nichts mehr geht. Allerdings sollte man sich als Betroffener ernsthaft die Frage stellen, warum nichts sonst mehr geht und ob es wirklich Sinn macht, weiterhin die Straßen unsicher zu machen. Bei der Beantwortung dieser Frage helfe ich Ihnen gerne.












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Kommentare: 40
  • #1

    Sizoo (Montag, 18 Juli 2016 05:35)

    Hallo,

    ich geriet beim Einparken unter Drogen- und Alkoholeinfluss in eine Verkehrskontrolle.

    Tat: ausschließliches Einparken in einem Zug, Videobeweis besteht,
    nachdem eine nüchternde Person gefahren ist, jedoch nicht einparken konnte.

    Rauschmittel: 1,64 o/oo; THC 4,1 ng/ml; THC-COOH 50,1ng/ml

    Folgen: 3-Monatiges Fahrverbot + Geldstrafe.
    danach: Führerscheinentzug ohne Sperre

    Fragen:
    1) FS-Wiederbeantragung oder EU-FS??
    2) Kosten?
    3) Widerspruchsklage erheben?

    Großen Dank
    sizoo

  • #2

    Bukem (Montag, 18 Juli 2016 14:34)

    @Sizoo: Was soll ich denn dazu antworten? Mal ehrlich.. Zunächst zählt auch Einparken oder bei laufendem Motor hinterm Steuer sitzen im öffentl Verkehrsraum, deshalb ist das die vermutlich überflüssigste Sache dieses Jahr. Einen EU-Führerschein kann man nur unter engen Voraussetzungen, zb mind ein halbes Jahr dort im Ausland mit Hauptwohnsitz gemeldet zu sein, machen. Natürlich kostet das. Andernfalls kannst Du hier, wenn wirklich ohne Sperrfrist, einen Antrag auf Neuerteilung stellen, dann eben mit MPU, das kostet auch und ist eben nicht selbstverständlich mal nebenbei zu bestehen. Das erfordert wirklich bewusste ernsthafte Vorbereitung und Selbstreflektion. Herr Schüller bietet hier entsprechende Vorbereitung an, dann bist Du optimal aufgestellt.
    Aussichten auf rechtlichen ERfolg einer Klage sehe ich nicht sorry, mehr kann ich auf den ersten Blick nicht sagen, solltest Du wirklich BtM und Alkohol kombiniert haben, ist das eben die Folge, sollte man vorher wissen. Ist auch nicht lustig. Sei lieber froh, dass Du keinen Unfall oder schlimmeres gebaut hast. Wenn Du eine detailiertere Prüfung haben möchtest, müsste hier anwaltlich Akteneinsicht genommen werden. Meld Dich sonst

  • #3

    Fred (Donnerstag, 29 September 2016 22:18)

    Hallo,

    Ich überlege mich im nächsten Jahr für ein Jahr innerhalb des Konzerns in dem ich arbeite nach England versetzen zu lassen.
    Ich würde mich in dieser Zeit in Deutschland abmelden und meinen Hauptwohnsitz dort anmelden. Ab dem 186 Tag mache ich dann eine reguläre Fahrschulprüfung bei einer dort ansässigen Fahrschule. Nach Ablauf des Jahres wechsele ich wieder nach Deutschland. So sollte ich doch alle Vorraussetzungen erfüllt haben um die MPU zu umgehen. Habe den Lappen abgeben müssen wegen 2,1 ng THC und 60 THC OOH.
    Ich habe hier noch die Möglichkeit es mit einer Entsendung zu tun, würde meinen Lohn in dieser Zeit von der Deutschen Zweigstelle bekommen, oder bei Problmen hier, die Zahlung des Lohns von der englischen Zweigstelle für die Zeit zu erhalten. Bin ich damit auf der sicheren Seite nach meiner Rückkehr, oder bewege ich mich bei einer Kontrolle im Strafbereich? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

  • #4

    Bukem (Montag, 03 Oktober 2016 16:01)

    @Fred: So geht dann halt auch so der EU-Führerschein, ja eigentlich. Bin jetzt allerdings nicht recht sicher, Stichwort BREXIT, ob wir dann noch einen EU-Führerschein in GB haben? Bin da grad recht überfragt, geb ich gerne ganz ehrlich zu..Recht ist dann manchmal doch schnell im Fluss..Sicherlich dürfte es da irgendwelche Übergangsvorschriften und Fristen geben, die müßten erst aber einmal geschrieben werden., soweit sind die ja noch nicht mal.
    Wenn Du grds den FE nach den jeweilgen Erwerb-Vorschriften des austellenden Landes machst, bist du grds auf der sicheren Seite. Wegen der Brexit-Frage würde ich Dir unauffällig doch die Neuerteilung hier empfehlen.. MPU wegen eines THC-Verstoßes ist jetzt auch keine Hexenkunst bei richtiger selbstkritischer Heransgehensweise...dann biste den Stress los und hast Sicherheit..

  • #5

    STF (Donnerstag, 03 November 2016 21:21)

    Guten Abend


    Ich habe auch eine Frage an euch.
    Ich habe eine tschechischen Führerschein seit jetzt circa neun Jahren und würde den gerne in einen deutschen umschreiben.
    Das Landratsamt weigert sich aber den Führerschein um zu schreiben das ich sagen erst unrechtmäßig erworbene.
    Sie haben in circa 50 Seiten intern und extern versucht den Betrug zu beweisen aber es nicht geschafft und ihrer mit Ermittlungen vor zwei Jahren eingestellt.

    Ich habe von den Ermittlungen erst erfahren als wir die Führerscheinakte angefordert haben.
    In einem persönlichen Gespräch mit meinem Anwalt sagt sie ihm das sie der Meinung sind dass der Führerschein unrechtmäßige Erworben ist und sie ihn deswegen nicht umschreiben würden.

    Die Frage ist nun soll man dagegen klagen aber im Zweifelsfall könnte ja herauskommen dass ich diese 185 Tage nicht dort gewohnt habe.
    Könnte ich dann noch wegen fahren ohne Führerschein dran kommen ?

    Vielen Dank

  • #6

    Bukem (Sonntag, 06 November 2016 11:36)

    @STF: Was soll ich dazu sagen? Das sollte Dein Anwalt Dir beantworten können, der kennt Deine anscheinend umfangreiche Akte. Schwer, da einfach so was zu sagen. Evt auch sinnvoll, wenn Du Dich per Mail oder Telephon bei Herrn Schüller meldest und seperat beraten lässt?

  • #7

    iso (Donnerstag, 15 Dezember 2016 20:37)

    Hallo hätte hier auch eine Frage. Habe 18 monate fahrverbot in UK wegen Drink and drive. Nach 20 Jahren UK hab ich genug und ziehe nach Deutlschland zurück. Heißt am ende der sperrfrist bin ich in deutschland. wie komme ich dann zu einem gültigen führerschein? habe dann ja keinen Wohnort mehr in UK

  • #8

    S.O. (Samstag, 14 Januar 2017 00:36)

    Moin, im Sommer 2014 wurde mir wegen wiederholten Verstößen (LKW-überhöhte Geschwindigkeit auf Landstrasse und Telefonieren am Steuer ohne freisprecheinrichtung) die Fahrerlaubnis für 6 monate entzogen. Eine MPU war erfolglos. Mir wurde vom Gutachter ein Besuch bei einem Psychologen angeordnet. Dazu feht mir bislang das Geld. Ist dies auch zwingend notwendig, also sich bei einem Psychologen auf die Couch zu legen? Sicher waren die Verstöße Schei..e, ändern kann ich das geschehene auch nicht mehr, jedoch solch drastische Maßnahme? Ich möchte auf jeden Fall noch einmal eine MPU ablegen, jedoch stört mich wie gesagt der Aspekt des Besuch bei einem Psychologen... Ist dies für eine neue MPU zwingend von Nöten? Was können sie mir sagen bzw raten. MfG S.O.

  • #9

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 19 Januar 2017 14:42)

    @S.O.: Der Gang zum Verkehrspsychologen ebnet den Weg zur positiven MPU. Sie legen sich auch nicht auf die Couch, sondern sitzen auf einem Stuhl. Drastische Maßnahme? Man wird Ihnen ja wohl kaum wegen einem einmaligen Geschwindigkeitsverstoß und einmal telefonieren denn Führerschein wegnehmen. Oder etwa doch? Zwingend von Nöten ist das nicht, aber ohne wird die MPU vermutlich negativ ausfallen. Um mal genauer zu prüfen, was bei Ihnen so fehlt, müsste man sich das MPU Gutachten mal auf die üblichen Fehlerquellen untersuchen und sich die Fahrerlaubnisakte durchlesen. Kostet natürlich auch Geld, aber die Analyse negativer Gutachten lohnt oft sehr. Bei Interesse melden Sie sich bei mir deswegen. Wenn Sie das nicht wollen: Kein Problem, aber den Verkehrspsychologen sollten Sie schon besuchen...

    @Iso: Vermutlich indem Sie hier einen Führerschein machen. Aber inwieweit die Sache mit dem Alkohol in UK auch der Behörde in D bekannt ist, kann ich keine Angaben machen, da müsste man mal in die Akte schauen. Wenn der Vorfall hier in D bekannt ist, könnte natürlich eine MPU ins Haus stehen.

  • #10

    sarah krischak (Dienstag, 24 Januar 2017 23:49)

    Was ich nicht verstehe ist das aus dem Führerschein Tourismus so ein Theater gemacht wird. Ok. Alkohol Drogen usw gehört nicht hinters Steuer. Aber ich werde vom Richter werde ich bestraft mit GeldStrafe Fahrverbot. Muss eine mpu 500 oder mehr Euro kosten??Müssen Kurse tausende kosten??Warum fällt man in der Mpu ständig durch?Man wird als der letzte Arsch hingestellt. Müssen Blutproben zum Nachweis über 200 Euro kosten?Das ist in meinem Augen verarsche und müsste verboten werden. Kein Wunder das solche gesetzteslücke genutzt

  • #11

    Bukem (Mittwoch, 25 Januar 2017 20:34)

    @Sarah: Genau mit dieser Rangehensweise fällst du auch durch, sorry. Das ist weder Abzocke noch Verarsche, komplexe Untersuchungen kosten halt Geld.
    Man sollte sich eher auf sich beschränken und ernsthaft mit dem auseinandersetzen, weswegen man die FE verloren hat.
    Können und machen nicht viele, deshalb fallen die durch

  • #12

    Richi1 (Freitag, 14 April 2017 18:40)

    -ich habe mein Führerschein wegen Alkohol am Steuer 12 Monaten abgegeben müssen.. ich habe eine Firma in Frankreich zeit 2013 mein Fahrzeug ist auch Versichert und in Frankreich angemeldet zeit 2013... mein Wohnsitz ist zur zeit Deutschland (bin zwar sehr oft und mehr als 187 tagen in Frankreich.. ich könnte ein neue Führerschein dort machen oder habe noch ein Kanadische Führerschein (da ich Jahren dort gelebt habe und bin auch Kanadische St B.) diese kann ich ohne weiteres in Frankreich umschreiben lassen ...Habe mich bei der Behörde in Frankreich auch Erkundigt ...

    was kann da alles nicht Schief oder schief gehen..

    Ich bin sehr wolle Ohne mein Führerschein fast Arbeits unfähig und weis nicht wie ich das regeln könnte..

    Ich muss aber auch sagen das ich weitehin mein MPU und was dazu gehört machen wird hier in Deutschland...

    Mit freundlichen Grüßen

    Richi1

  • #13

    Bukem (Samstag, 15 April 2017 20:03)

    @Richi1: Du musst ein wenig mehr erzählen. Du hast vermutlich nicht Deinen Führerschein abgegeben, das wäre nämlich ein Fahrverbot mit maximal einer Dauer von drei Monaten, sondern Dir ist die Fahrerlaubnis entzogen worden und Du hast eine Sperrfrist von 12 Monaten? Dann würde dir erst nach Ablauf dieser Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden können und das auch nur bei vorheriger MPU. Wann immer das wäre, vorher dürftest du in Deutschland eben nicht mehr fahren. Bei einem EU Führerschein aus Frankreich oder der Umschreibung der kanadischen käme es dann weiter drauf an, ob die jeweiligen französischen Voraussetzungen für die FE Erteilung erfüllt sind. Wann läuft denn deine Sperrfrist überhaupt ab?
    Dann kommt es eben darauf an, abzuklären

  • #14

    Flok (Freitag, 09 Juni 2017 16:43)

    Guten Tag, einen deutschen Führerschein habe ich nie besessen da ich mit 17 Jahren mit Cannabis erwischt wurde und seither eine MPU ansteht. Da ich im Ausland Verwandte habe und ich zeitweise auch dort lebe, fahre ich seither mit einem ausländischem (EU-)Führerschein. Bisher hatte ich 4 Kontrollen und mit dem FS auch nie Probleme, allerdings hatte ich ein paar Tage vor der letzten Kontrolle Cannabis konsumiert und das hat der Bluttest gezeigt: Es wurden 1,5ng/ml THC und 30ng/ml THC-COOH festgestellt. Bisher kam "nur" eine Strafe von 500€ + 3Pkte + 1 monatigen Fahrverbot. Wenn ich einen deutschen Führerschein hätte, könnte ich scheinbar mit meinen THC-Werten evtl an einer MPU vorbeikommen. Über die Google-Suche habe ich leider wenig gefunden, das auf meinen Fall zutrifft, aber es scheint so, dass mein Führerschein in DE als "ungültig" betrachtet wird, ich aber weiterhin im Ausland fahren darf - stimmt das soweit? Das würde bedeuten, entweder ich mache die MPU und bekomme meinen deutschen FS in knapp 1-2Jahren oder ich warte ein paar Jahre mehr (5?) und darf wieder mit dem ausländischem FS fahren?
    Danke für die Arbeit! MfG

  • #15

    Bukem (Samstag, 17 Juni 2017 08:20)

    @Flok: Erzähl mal kurz ein wenig mehr bitte. Du lebst in Deu? Wie lang ist dieser frühere THC Verstoß her?
    Die Kontrolle jetzt war hier? oder wo? Das Fahrverbot gilt im Zweifel jedenfalls sicher hier in Deu, wenn der Verstoss hier war. Also bitte nicht mehr fahren, denn dann sind wir im strafrechtlichen roten Bereich und versicherungsrechtlich im Unfallfalle auch

  • #16

    Flok (Samstag, 17 Juni 2017 09:36)

    @Bukem: Ich lebe in Deutschland, der Vorfall mit dem THC war vor ca 10 Jahren. Die Kontrolle hat auch in Deutschland stattgefunden. Ich meine, solange keine Sperre ausgesprochen wurde darf ich hier noch fahren? Meinen Führerschein habe ich legal und regulär im Ausland gemacht.
    Ich frage mich nur, was die nächsten Konsequenzen für mich werden (war mein erster Verstoß im Straßenverkehr).

  • #17

    Karol (Montag, 24 Juli 2017 19:02)

    Guten Tag mein Name ist Karol Tadych. Ich besitze einen deutschen Führerschein, den ich jedoch wegen einem Vorfall im märz dieses Jahres, bei dem ich unter drogeneinfluss kontrolliert wurde, abgeben muss. Die Sperrzeit beträgt 1 Monat und die Fahrerlaubnis muss innerhalb der nächsten 4 Monaten eingesendet werden. Dazu bekam ich noch eine Geldstrafe von 500€. Da ich aber weder zum Zeitpunkt der damaligen Kontrolle noch jetzt zum Zeitpunkt wo das Regierungspräsidium Kassel, die Entscheidung gefällt hat, und es schriftlich an meine alte meldeadresse gesendet hat, einen Wohnsitz in Deutschland hatte frage ich mich ob das überhaupt rechtskräftig ist. Ich bin polnischer Staatsbürger und habe einen polnischen Pass. Dazu kommt dass ich seit meiner Geburt ununterbrochen in Polen gemeldet war/bin, auch währendes meines Aufenthalts in Deutschland. Wenn die Entscheidung durch mich hinzunehmen ist, gibt es trotzdem Möglichkeiten, durch die Ausstellung eines polnischen Führerscheins, weiterhin nach der 1 monatigen Sperrzeit zu fahren? Ich befürchte dass ich noch schreiben von der Führerscheinstelle bekommen werde dass ich eine medizinisch-psychologische Untersuchung o.ä. Machen muss. Vor wenigen Monaten habe ich bereits eine ärztliche Untersuchung durchführen müssen die aber aus meiner Sicht in jedem Punkt positiv ausging und ich deshalb, meine Fahrerlaubnis behalten konnte. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und sie würden mir sehr weiterhelfen damit.
    Gruß Tadych

  • #18

    Bukem (Montag, 24 Juli 2017 20:09)

    @Flok: Das übersteigt ein wenig meine Erfahrung, meld dich doch mal direkt bei Herrn Schüller, ich nehme an, mit einem kleinen Beratungstelephonat lässt sich vieles klären

    @Karol: Auch hier bitte direkt an Herrn Schüller wenden, bevor da mehr vermeidbarer Ärger entsteht

  • #19

    Marco (Donnerstag, 07 September 2017 23:43)

    Hatte nie einen fs wurde 2011mit alk am.steuer erwischt muss eine mpu machen bis 2026
    Kann ich im ausland ein fs machen ind hier fahren

  • #20

    Bukem (Donnerstag, 26 Oktober 2017 17:57)

    @Marco: Das ist quasi ein Sehtest. Steht nämlich alles in dem Aufsatz von Hr.Schüller oben. Guck doch bitte nochmal rein.
    Kurze Antwort: Ja, wenn du deinen Hauptwohnsitz in dem Ausstellerland hast und wenigstens 185 Tage dich dort im Jahr aufhälst. Evt ist die MPU deutlich interessanter und auch kostengünstiger. Herr Schüller hilft auch bei der Vorbereitung. Lies dich doch bitte mal durch die verschiedenen Themenaufsätze hierzu bei uns

  • #21

    Torgau (Freitag, 29 Dezember 2017 04:59)

    Hallo. Erst einmal ein großes Lob für die tolle Hilfe hier. Macht Spaß zu lesen. Immer hilfsbereit. Klasse.

    Ein hypothetischer Fall �
    Vor einigen Jahren ist ein Missgeschick passiert, Verkehrskontrolle in Bremen nach Alkohol und btm Konsum. War ein großer Fehler, muss man nicht darüber sprechen. Alkoholkonsum wurde komplett eingestellt.

    Danach fs-Entzug ohne Sperrfrist. Darauf hin wurde ein Eu Führerschein gemacht. 185 Tage Wohnsitz wurde eingehalten.

    Darf mit dem eu Führerschein wieder auf deutschen Straßen gefahren werden? Ist eine Umwandlung in einen deutschen fs zu empfehlen? Was passiert wenn erneut Verkehrskontrolle mit btm (zb 30 Tage kein Konsum, Urin Test aber noch negativ)?

    Danke

  • #22

    Torgau (Mittwoch, 03 Januar 2018 00:08)

    Hallo. Frohes neues Jahr. Ich melde mich noch mal, evtl. ist meine Nachricht untergegangen. ���

  • #23

    Bukem (Donnerstag, 04 Januar 2018 11:59)

    @Torgau: Wenn Du den obigen Artikel aufmerksam (!) gelesen hast, verstehst du, dass man hier nicht pauschal mit ja oder nein antworten kann. Die ganzen Ausnahmen und Einschränkungen, auch wenn das Wohnsitzprinzip eingehalten worden sein sollte, sind ja oben aufgeführt. Hier kann sich eine anwaltliche Prüfung lohnen, wenn andernfalls eine Strafbarkeit wg Fahrens ohne Fahrerlaubnis drohen könnte. Das können wir hier pauschal im Forum eben nicht beantworten.

    Ganz grds: Sofern die Neuerteilung der FE wirksam gewesen sein sollte, ja, dann darfst du damit fahren.
    Ebenso ganz grds: Von was für BtM reden wir denn da? Jeder Konsum harten BtMs, also alles von Cannabis aufwärts, führt auch ohne Verkehrsbezug zur Versagung der Fahreignung und damit zum Entzug der Fahrerlaubnis. Sofern Du also weiterhin Spaß am ungezwungenen Konsum haben solltest, lass einfach das Fahren. Du tust dir, vor allem der Allgemeinheit einen großen Gefallen.
    Bezüglich Cannabiskonsum gibt es bestimmte Regeln, die du einhalten solltest. Konsum an sich ist ok, wenn du auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme achtest. Wenn du bis zu 72 Stunden wartest, ist auch verkehrsrechtlich alles in Ordnung und unbedenklich.
    Herr Schüller hat hier seitenweise Aufsätze zu konkreten Themen und Fragen. Lies dich gern ein.

  • #24

    Theo^^ (Freitag, 16 März 2018 06:27)

    Schön guten Tag.
    Habe da mal eine Frage ich habe zwei Staatsangehörigkeiten, die deutsche und die Polnische da ich in Polen geboren bin..Mit zwei, drei Jahren kam ich nach Deutschland! 2005musste ich mpu machen und 2010 hatte ich einen Führerschein in Polen gemacht. Nun wird mir Fahren ohne Fahrerlaubniss vorgeworfen in vier Fällen. Ich frage mich ob ich ebenfalls wie ein nicht in Polen geborener der 186Tage Regelung unterliegen kann da ich doch bereits mit meiner Geburt und dem anschließenden über zwei jährigen Aufenthalt in Polen das Vielfache an den geforderten 186Tagen bevor Ausstellung des polnischen Führerscheins verbracht habe! Zählt das gar nicht?.

  • #25

    Bukem: (Sonntag, 18 März 2018 12:58)

    @Theo: Es kommt kurz gesagt darauf an, ob du die jeweiligen Voraussetzungen für die Erteilung der FE in dem jeweiligen Land erfüllt hast. Und ob Du die 186 Tage zuvor dort deinen Hauptwohnsitz gehabt hast.
    Das ganze ist strafrechtlich, wie du grad merkst, brandgefährlich. Ich kann dir nur dringend gute anwaltliche Hilfe anraten. Die kriegst du zb hier . Herr Schüller ist bundesweit tätig, Daten stehen oben

  • #26

    David (Donnerstag, 07 Juni 2018 22:45)

    Guten Abend. Hab ne Frage wegen dem EU führerschein in Polen. Habe vor den da zu machen da ich in Deutschland eine Mpu wegen Drogen Konsum machen muß. Die Frage ist ob ich in den 185 Tagen der Regelung in Polen aufhalten muß und ob ich mich aus Deutschland abmelden muß damit der Führerschein rechtskräftig ist.
    danke im voraus

  • #27

    Bukem: (Donnerstag, 14 Juni 2018 09:27)

    @David: Genau, du musst deinen Hauptwohnsitz dort offiziell und glaubhaft in dem Staat haben und nach dessen Vorschriften die FE absolvieren.
    Seh da jetzt keinen Vorteil für Dich. Dir muss klar sein: BtM Konsum und FE haben wollen wird nicht funktionieren. Du spielst Russisch-Roulette mit Deinem Leben ( meinetwegen ok), aber leider auch regelmäßig mit dem von völlig Unbeteiligten

  • #28

    Frank (Donnerstag, 08 November 2018 03:44)

    Hallo!

    Ich habe ein Problem und hoffe mir kann hier geholfen werden.
    Ich bin in Besitz eines EU Führerscheins, der vor Kurzem abgelaufen ist. Nun habe ich mich, entschieden diesen hier zu verlängern.

    Das Problem ist ich habe zwei Einträge wegen Btm, Cannabis, ein Mal zu hause und ein Mal als Fußgänger. Das ist schon länger her und Post von der Führerscheinstelle habe ich nie bekommen.
    Jetzt sagt die Dame bei der FSST es würde aufgrund dieser Einträge etwas länger dauern mit der Verlängerung/Umschreibung.

    Was erwartet mich nun? Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten.

    Mfg Frank

  • #29

    Harald (Freitag, 01 Februar 2019 22:34)

    Hallo, meine Freundin ist Polin, lebt und arbeitet derzeit in Berlin. Kann sie ihren Führerschein in Polen machen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, oder muss sie das in DE absolvieren?
    Und wenn es denn ein polnischer FS wird, darf sie mit dem in DE herumfahren, obwohl sie ihren Wohnsitz in DE hat? Oder muss der umgeschrieben werden?

    Danke und Gruß

    Harald

  • #30

    Gregor (Freitag, 08 Februar 2019 00:47)

    Habe meine Führerschein 1989 in polen gemacht und 1989 auch in De auf probe umgeschrieben,1990 wegen Punkte sollte ich nachschulung machen des wurde ich nur zum teil gemacht, danach wurde ich als Lkw fahrer beschäftigt und mehrmals durch polizei kontrolliert kein problem, erst nach einem Unfall hatt sich rausgestellt das meine führerschein entzogen wurde ,weil ich den nachschulung nicht gemacht habe.dann Nachhinein wurde ich auf grenze 3 x fahren ohne Fahrerlaubnis erwisch 2x Geldstrafe 1 x bewerung .Mpu habe ich in 1998 gemacht und bestanden, in 2004 ist polen in eu beigetreten, wegen kosten bin hingefahren und wollte neue machen lassen da stellte sich dass meine Alte Führerschein weiter gültig ist. Mit dem altem und neue Ausgestellten Führerschein erstellte in 2007 bin zum Führerscheinstelle gegangen und ok bekommen also seit dem fahre ich Kontrolle kein problem , meine Frage kann ich jetzige Eu polnische führerschein auf de De führeschein wieder umschreiben lassen und 2 frage bekommen ich B bis 3,5T oder 7,5T fals überhaupt.

  • #31

    Bukem: (Montag, 11 Februar 2019 09:56)

    @all: Das entzieht sich ehrlich gesagt meiner Kenntnis, ich möchte vorschlagen wenn es für Sie weiter wichtig ist, diese Fragen direkt an Herrn Schüller zu stellen.

  • #32

    Tomi (Donnerstag, 21 März 2019 13:41)

    Mir wurde vor ca 2 Jahren ein englischer Führerschein wegen, Trunkenheit 0,9 %, Verdacht auf Urkundenfälschung demzufolge Verdacht auf Fahren ohne Führerschein eingezogen. Zur Aussage bei der Polizei sagte man mir der Führerschein müsse geprüft werden ob er echt sei.
    Nun möchte ich Ihn gerne wieder haben. Die Polizei sagte mir der wurde zurück nach England geschickt. Führerschein Erwerb in Birmingham.
    Wo muss ich mich nun hinwenden, um den Führerschein wieder zu bekommen.
    Danke

  • #33

    Bukem (Dienstag, 07 Mai 2019 10:23)

    @Tomi : sehr gute Frage, die ich mangels näherer Informationen leider nur sehr kurz beantworten kann.
    Grundsätzlich sollte es bei der für dich örtlich zuständigen Polizeibehörde bzw Staatsanwaltschaft eine Akte für diesen Vorfall geben.
    Diese Unterlagen bekommst du vermutlich aber nur über einen Anwalt zur Einsicht.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Kontaktdaten stehen oben

  • #34

    Kwadjo (Dienstag, 10 Dezember 2019 11:35)

    2004 verzicht auf Führerschein wegen btmg

    -2006 EU Führerschein tschechien Erwerb unter Einhaltung damaliger Vorschriften Wohnsitz 185 tage usw...

    -2016 wohnsitz in Italien bei Familie gemeldet da EU fs nur 10 Jahre gültig--- verlängert auf italienischen fs

    -2019 Brief von Führerschein -Verdacht auf scheinwohnsitz. Da dies aus einem anderen Fall hervorgeht...
    Anfrage vom Landratsamt in zuständiger tschechische Behörde ohne Erfolg. Antwort wurde nicht mal ins deutsche übersetzt . Nachdem ich das schreiben von einem Bekannten übersetzten lassen habe , geht hervor dass sie keine Anzeichen eines wohnsitzverstosses sehen und alles rechtens sei!

    Da der Führerschein verzicht schon 15 Jahre zurück liegt und das Vergehen aus meinen Akten gelöscht wurde habe ich einen Antrag auf neuerteilung gestellt. Nun verlangt die Behörde dass ich den Führerschein neu machen soll ,was ich nicht einseh. Ich hatte ja fahrpraxis die letzten 15 Jahre !2016 nach einer Kontrolle kam eine Rückmeldung vom fs-amt an die Polizei dass mein fs ok sei. Knapp 3 Jahre später bei einer Kontrolle soll ich schwarzgefahren sein. Woher soll ich das wissen? Hab ich irgendeine Chance entweder den EU umschreiben zu lassen oder den deutschen wieder zu bekommen ohne fs neu zu machen? Ich fühle mich schikaniert! Ich kenn andere Fälle aus meinem Bekanntenkreis da wurde das nicht verlangt nach 15 Jahren , die hatten nicht mal fahrpraxis in der Zeit.
    Andere bekannte hat die gleiche Behörde den tschechischen in deutsche Führerscheine problemlos umgeschrieben. Bitte helfen sie mir . Ich bin beruflich selbständig und bin auf meinen Führerschein angewiesen. Danke vorab

  • #35

    Lombari (Montag, 18 Januar 2021 19:46)

    Hallo ich bedanke mich auf ihre Hilfe.

    Ich habe eine Eu Führerschein (italienisch). Leider ich wurde beim Polizei Kontrolle mit Positiv Test für THC, 5.2 ng/dl Thc und 58ng/dl Thc ooH gefunden. Ich habe erste mal Urin abgegeben und dann wurde ich zu einem Arzt gebracht für die Blut abnehmen lassen.

    Danach habe ich eine Strafzettel plus 3 Monate fahr verbot, aber es wurde mir auch mitgeteilt dass ich nicht mit meiner italienische Führerschein in Deutschland Fahrern kann, bis wann ich die Mpu un 6 Monaten Abstinenz Nachweis erledigt habe.

    Ich habe meine Führerschein noch mit, die wurde mit Aufkleber gemerkt, damit ich nich in Deutschland fahren kann.

    Können Sie mir helfen ? Oder etwas empfehlen?

    Mit freundlichen Grüßen

  • #36

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 18 Januar 2021 21:35)

    Sie müssen hier die MPU machen. Sie brauchen Abstinenznachweise, den Nachweis einer abgeschlossenen Therapie beim Verkehrspsychologen. Und dann müssen Sie wissen, was man bei der MPU sagen darf und was nicht. Wenn Sie Hilfe brauchen, schreiben Sie mir eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - Danke

  • #37

    M (Freitag, 30 April 2021 16:17)

    Hallo,

    ich habe vor einem halben Jahr eine MPU, wegen Cannabiskonsums erfolgreich bestanden. Mittlerweile lebe ich in Belgien und konsumiere gelegentlich.

    Gestern wurde ich von der belgischen Polizei kontrolliert und mit ca. 0.2 g erwischt. Diese meinten, dass das bloß einen Eintrag gäbe und dass ich sonst keine Folgen zu befürchten habe (immerhin habe ich gelernt den Konsum und das Fahren zu trennen). Leider bin ich nach der MPU in Deutschland aber sehr paranoid. Gibt es eine Möglichkeit, dass die belgische Polizei die deutsche Polizei über diesen Vorfall informiert und dass ich dann in Deutschland zu einer Drogenuntersuchung oder dergleichen geladen werde? Ich bin immer noch in Deutschland gemeldet, was sich allerdings zum Sommer hin ändern wird.

    Ich gehe eigentlich stark davon aus, dass nationale Behörden besseres zu tun haben, als das Nachbarland über solche Dinge zu informieren, aber ich wollte trotzdem gerne andere Meinungen dazu hören.

    Vielen Dank im Voraus.

    LG,
    M

  • #38

    Bukem (Sonntag, 12 Juni 2022)

    @M ist das noch aktuell? Örtlich zuständig ist Führerscheinstelle am Wohnsitz. Zumindest in der Theorie können relevante Vergehen schon weitergeleitet werden, wobei ich die entsprechenden Regelungen in Belgien schlicht nicht kenne.
    Aber es gab bei Ihnen ja lediglich den Besitz und keinen relevanten Verkehrsverstoß unter BtM Einfluss.
    Anscheinend kommt da nichts

  • #39

    Thomas (Sonntag, 10 Dezember 2023 16:11)

    Guten Tag,

    Musste 2015 eine MPU machen, aufgrund von 1,6 Promille. War eine blöde Tat! Hatte die MPU bestanden , alles gut. 2020 habe ich dann einen blöden Fehler gemacht. Auf privat Grundstück Motorrad ohne Helm nach dem Schrauben Probe gefahren. 0.6 Promille, 500 Euro starfe und einen Monat Fahrverbot. Anwalt sagte:einfach zahlen ist eh nicht teuer.

    5 Monate später wollte die führerscheinbehörde eine MPU.

    Bin durchgefallen. Wiederholungsversuch nicht möglich , da ich beruflich nach Österreich musste. Hier habe ich 2021 einen Führerschein gemacht.

    Jetzt muss ich mitte 2024 wieder zurück nach Deutschland.

    Kann ich dort meinen Führerschein umschreiben lassen, bzw. Mit dem aus Österreich weiter fahren? Oder muss ich dann wieder eine MPU machen , wegen 0.6 Promille?

  • #40

    Bukem (Sonntag, 17 Dezember 2023 12:54)

    @Thomas: das ist für mich zu komplex. Ich bin überfragt, kann mir aber eigentlich nur eine MPU hier vorstellen.
    Bitte wenden Sie sich dazu mit seperater Mail an Herrn Schüller unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de