Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

Konsul Smidt Straße 8 R

28217 Bremen

 

Telefon: 0421 - 40 898 364

 

Mobil: 0157 - 82 77 39 34

 

Fax: 0421 - 16 767 5269

 

Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

 

Termine nur nach Vereinbarung!

Ist CBD Cannabis legal oder illegal? Wie sieht es mit dem Führerschein aus?

Da es in der letzten Zeit immer wieder zu straf- und fahrerlaubnisrechtlichen Problemen mit sog. "CBD Cannabis" kommt, hier eine kurze Klarstellung zur Rechtslage:

 

CBD Gras ist in Deutschland illegal. Besitz, Einfuhr, Handel usw mit CBD Gras verstößt gegen §§ 29 ff. BtMG. 

 

Viele Leute bestellen CBD Cannabis im Netz aus dem Ausland. Auf den jeweiligen Seiten der Anbieter wird dann oft davon gesprochen, dass das CBD Cannabis legal sei, weil es unter 0.2 % THC enthalte. 

 

Das ist falsch. Der Umgang mit Cannabis Kraut ist in Deutschland illegal. Es kommt dabei nicht auf den Wirkstoffgehalt an. Dieser könnte dem Grunde nach auch 0,00 % betragen. 

 

Es handelt sich auch nicht (wie etwa hier behauptet) um eine rechtliche Grauzone, also um einen unklaren Bereich. Das stimmt nicht. Cannabis zu Konsumzwecken ist in Deutschland klar illegal. Es sei denn, das Cannabis wurde ärztlich verschrieben.

 

Dieser Anbieter erregt bei seinen Kunden bei seinen Kunden einen Irrtum, wenn er schreibt: "Legale Cannabis CBD-Blüten - Versand nach Deutschland und innerhalb Europas". Der Betreiber lässt seine Kunden bewusst im Unklaren und hat offensichtlich kein Problem damit, wenn seine Kunden im guten Glauben ins offene Messer laufen. Denn die Abfangquote von Postsendungen beim Zoll ist hoch. 

 

Auf seiner Webseite ist als Antwort auf die Frage "Ist CBD Cannabis in Europa und Deutschland legal?" zu lesen:

 

"In 2019 wundern sich immer noch viele Menschen, ob nun CBD-Marihuana und CBD-Produkte in Europa legal sind oder nicht. Die Antwort lautet kurz und knapp: Ja, CBD ist in Europa legal!

Unsere CBD-Blüten werden vor dem Verkauf im Labor getestet, um sicherzustellen, dass der THC-Gehalt unter dem gesetzlich zulässigen Wert von 0,2 % liegt und somit dem EU-Gesetz entspricht.

Alle Produkte von XY entsprechen den europäischen Gesetzen des Hanfanbaus:

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr. 639/2014
  • EU-Verordnung Nr. 1307/2013.

Der “European Industrial Hemp Association (EIHA)” zufolge, besagen die Gesetze und Verordnungen über den industriellen Hanfanbau, dass der Anbau von CBD-reichem Cannabis in 2019 in Europa legal ist.
Ebenso ist das aus Hanf gewonnene CBD-Öl in Europa legal, solange der zulässige THC-Gehalt von 0,2 % nicht überschritten wird.

Die EU-Verordnungen und EU-Richtlinien gelten für alle EU-Staaten gleichermaßen und sind demzufolge auch in Deutschland anzuwenden.

Die von uns angebotenen Produkte enthalten sehr wenig bis fast gar kein THC. Diese Produkte dienen zur technischen Anwendung oder für Sammler als Sammelobjekte. Wir sind nicht verantwortlich für die Verwendung zu einem anderen Zweck. Wir können lediglich sicherstellen, dass die Produkte aus einer 100 % natürlichen und organischen Herstellung stammen und keinerlei Schwermetalle, Pestizide und chemische Behandlungen eingesetzt werden."

Der Anbieter kennt sich leider mit der Rechtslage in Deutschland nicht aus. Was er da erzählt stimmt nicht.

 

Also nochmal zur Klarstellung:

 

Der Umgang mit nicht vom Arzt verschriebenen Cannabis ist in Deutschland illegal und verstößt gegen das BtMG.

 

Und sobald das CBD Öl auch nur eine Spur THC enthält, ist das genauso. Was die Anbieter da immer über "Sammelobjekte" für "Sammler" schreiben, ist rechtlich betrachtet Realsatire. Der gleiche Stuss wie damals, als Hanfsamen in irgendwelchen Pseudogeschicklichkeitsspielen oder als Fischköder verkauft wurden zu Mondpreisen. 

 

Solche Lieferungen vermeintlich legaler Blüten bleiben dann beim Zoll hängen und führen immer zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und oft zu einer Verurteilung. Jedenfalls dann, wenn der Zoll bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft beweisen kann, dass man selber das Cannabis auch bestellt hat (an dieser Stelle kriegt man einige Verfahren noch zur Einstellung). 

 

Die Betroffen sind oft zu Recht der Auffassung, dass sie ja nichts wussten von der Illegalität. Ein solcher Irrtum ist aber strafrechtlich unbeachtlich und führt maximal zu einer Milderung der Strafe, lässt diese als solche aber nicht entfallen. 

 

Fahrerlaubnisrechtlich führt der Konsum von CBD Cannabis leicht zu THC Werten von 1,0 ng/ml und auch zu signifikanten THC COOH Werten. Und damit ist dann die ganze Bandbreite fahrerlaubnisrechtlicher Rückwirkungen zu erwarten (MPU, ärztliches Gutachten, Entziehung der Fahrerlaubnis, Screenings, Verkehrspsychologe usw). Und natürlich gibt es dann auch das Fahrverbot nach § 24 a StVG wegen Fahrt unter Wirkung von Betäubungsmitteln. "Dachte das wäre legal" funktioniert als Entlastungsargument nicht.

 

Bereits der Besitz oder die Bestellung von CBD Cannabis kann die Fahrerlaubnisbehörde auf den Plan rufen. Dann wird ein ärztliches Gutachten (Konsummusteranalyse) zu erwarten sein. 

 

Es gibt auch viele Personen, die während eines Abstinenzprogramms auf Drogen CBD Cannabis konsumieren. Das geht dann natürlich auch nach hinten los, da die Screenings dann nicht sauber sind. 

 

Es ist ratsam, nicht alles zu glauben, was man im Netz so liest. Jedenfalls dann, wenn Sie keine Lust auf Post vom Zoll haben. Oder auf Probleme mit der Führerscheinstelle und der Bußgeldstelle. 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 86
  • #1

    Horst (Freitag, 23 Oktober 2020 10:01)

    Wieso wird dann CBD-Vollspektrumöl überall und sogar in Apotheken verkauft und wieso gibt es in D zig Hanfläden die Blüten verkaufen? Das ist mir alles zu hoch!

  • #2

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 24 Oktober 2020)

    Ist auch nicht so einfach. Jedenfalls gilt, dass CBD Cannabis (= das Kraut) verboten ist. Das Öl noch nicht, wenn es den o.g. Grenzwert an THC nicht überschreitet.

    Einfach zu merken: Der Umgang mit Cannabis ist illegal. Es sei denn, es liegt eine ärztliche Verschreibung vor. Oder eine Genehmigung des BFARM.

  • #3

    Horst (Samstag, 24 Oktober 2020 06:18)

    Kann ich dann wegen der Einnahme von CBD-Vollspektrumöl (0,2% THC) meinen Führerschein verlieren? Danke für ihre Aufklärungsarbeit hier!

  • #4

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 24 Oktober 2020 16:45)

    In dem Moment, in dem in Ihrem Urin 1,0 ng/ml THC beim Führen eines KFZ nachgewiesen wird, kann es sehr schnell sehr eng werden.

    Interessant wäre es mal, wenn Sie das Öl nehmen in üblicher Dosierung über ein paar Tage und dann eine Urinanalyse auf eigene Kosten veranlassen. Erst dann haben Sie einigermaßen Gewissheit. So würde ich es machen. Der Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blut ist halt sehr niedrig und wird auch bei geringen Mengen konsumierten THC erreicht. Mir fehlen dazu aber Studien, auf die man sich genau beziehen kann. Insofern rate ich immer lieber zur Übervorsicht. Das ist besser als die ganzen Probleme mit Fahrerlaubnis und MPU...

  • #5

    Fred (Montag, 30 November 2020 22:35)

    Hallo!
    Für alle die es Interessiert habe es mehrmals ausprobiert mit 10ng THC Urintests und die sind ca 1 1/2 Tage lang positiv bei einen Tag Konsum (4-5 Joints) von CBD Blüten mit unter 0,2 % THC obwohl das auch auf den Internetshops behauptet wird das dies nicht so sei!

  • #6

    Bukem (Mittwoch, 02 Dezember 2020 17:34)

    @Fred: quad erat demonstrantum.
    Danke für den selbstlosen Einsatz.

  • #7

    Bukem (Mittwoch, 02 Dezember 2020 18:03)

    Gott, lieber nach dem Tippen nochmal draufgucken.

    quod und demonstrandum.. aua

  • #8

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 03 Dezember 2020 10:43)

    Bukem: Das wäre zumindest mir nicht aufgefallen :-)

    @Fred:

    Das stand zu befürchten. Allerdings dürften die Teststreifen auf THC COOH ansprechen, oder?

    Darauf, was Internetshops so schreiben, kann man exakt null geben. Rausreden bei der Fahrerlaubnisbehörde, Bußgeldstelle, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft kann man sich jedenfalls damit nicht. Aber verkaufsfördernd ist es wohl. Kenne diverse Leute, die das unbedacht während eines Abstinenzprogramms nehmen und sich dann wundern, wenn die Tests positiv anschlagen.

  • #9

    Boipuso (Donnerstag, 14 Januar 2021 17:44)

    Hallo :)
    ich habe vor ein paar Tagen etwa 50g CBD Gras bei einem Online-Anbieter aus den USA bestellt. Dummerweise dachte ich tatsächlich, dass das legal wäre. Ich frage mich jetzt, ob ich verhindern kann belangt zu werden wenn ich mich "stellen" würde bevor der Zoll das Paket kontrolliert. Oder bleibt mir nur zu hoffen, dass ich Glück habe?

    LG und schonmal vielen Dank

  • #10

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Januar 2021 21:55)

    Die Einfuhr von CBD Cannabis ist nicht legal. Was Ihre Frage nach der richtigen Taktik angeht:

    Nicht zur Polizei gehen. Wenn der Zoll das Päckchen abfängt (und dafür spricht eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit), dann melden Sie sich hier und ich werde versuchen, das Verfahren zur Einstellung zu kriegen. Bitte nicht einfach so zur Polizei gehen und sich selbst anzeigen. Das wäre aus Sicht eines Verteidigers einfach idiotisch. Sie dürfen nicht vergessen, dass das auch fahrerlaubnisrechtliche Komponenten nach sich zieht....

  • #11

    Pete (Freitag, 15 Januar 2021 15:01)

    Hallo,

    auch ich dachte (leider), dass der Kauf von CBD-Blüten legal sei. Habe 2 G bestellt aus Österreich bei Amazon, bisher nix angekommen.

    Entweder verloren gegangen, oder beim Zoll. Ich habe folgende Fragen und würde mich über eine kurze Antwort freuen:

    1.) Wie lange dauert es (im Schnitt) bis man ein Schreiben erhält (Anzeige...)?
    2.) Kennen Sie Fälle, in denen ein Verfahren bei einer kleinen Menge nicht eingestellt wurde?
    3.) Wie genau wirkt sich das auf den Führerschein aus? Gibt es eine Verwarnung, eine verpflichtende MPU...?

    Viele Grüße und vorab ein schönes Wochenende!

  • #12

    Pete (Freitag, 15 Januar 2021 15:25)

    PS: Nur für den (vielleicht notwendigen) Fall: Vertreten Sie auch Mandanten aus NRW?

  • #13

    Frank (Freitag, 15 Januar 2021 16:44)

    Interessantes Forum hier! Sehr informativ, aber zur Sache, warte auch auf eine CBD Lieferung die überfällig ist, ähnlich wie Pete. Hatte vor ca. 20 Jahren eine Thc- Mpu, die auch zum Glück direkt glatt lief ohne Abgabe des Scheins, bis auf einen Monat.

    Spielt das heute noch eine Rolle oder greift die Löschung nach 15 Jahren und die sehen das nicht mehr. Oder wird das 20 Jahren noch berücksichtigt

  • #14

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 Januar 2021 18:13)

    @Pete:

    Es wird strafrechtlich keinen großen Ärger geben, idR erfolgt eine Einstellung nach § 31 a BtMG. Fahrerlaubnisrechtlich wird maximal ein ärztliches Gutachten folgen. Mache mir keine Sorgen um Sie. Melden Sie sich hier bitte, falls die Polizei sich meldet. Man kriegt solche Verfahren recht oft auch noch § 170 II StPO eingestellt. Ich vertrete Mandanten aus ganz Deutschland. Die Verfahren laufen ohnehin alle schriftlich...

    @Frank:

    Das wird keine Rolle mehr spielen die Sache von damals. Was für eine Menge haben Sie denn bestellt, bitte?

  • #15

    Frank (Freitag, 15 Januar 2021 18:24)

    Danke fürs schnelle Antworten, hab 4 Gr. Bestellt.

    Dann kann ich erstmal ruhiger schlafen, vielen vielen Dank erstmal.

  • #16

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 Januar 2021 20:04)

    Ja, Sie können erstmal ruhiger schlafen. Auch für Sie gilt: Wenn die Polizei sich postalisch meldet, tun Sie gut daran, sich ebenfalls per Mail bei mir zu melden.

  • #17

    Frank (Freitag, 15 Januar 2021 20:07)

    Mache ich dann, danke

  • #18

    Frank (Montag, 18 Januar 2021 19:02)

    Wenn ich die eine Frage noch stellen darf, da mir das noch im Kopf hängt: bzgl. der vergangenen MPU, wird man nach der langen Zeit wieder als "Ersttäter" gewertet, also ist der Eintrag gelöscht oder darf der einfach nicht mehr gewertet werden?

  • #19

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 18 Januar 2021 21:27)

    Sie dürften wieder als Ersttäter gelten. Eine Garantie gibt es aber im Fahrerlaubnisrecht nie. Ob die Akte entsprechend bereinigt ist, kann man erst sagen, wenn man diese gesehen hat....

  • #20

    Frank (Montag, 18 Januar 2021 21:43)

    Ok, Dankeschön

  • #21

    Pete (Dienstag, 19 Januar 2021 20:03)

    Mit etwas Verspätung vielen Dank für Ihre Antwort. Sobald etwas kommt melde ich mich! Kann das dann auch über eine (meine) R.schutz abgewickelt werden?

  • #22

    Schmetterling (Mittwoch, 20 Januar 2021 20:41)

    Hallo Herr Schüller,
    Ich hätte eine Frage zu folgendem Szenario
    (es geht um Risikoabschätzung und dem Abwägen von Pro und Contra):
    .
    Seit einiger Zeit (schätzungsweise Lockdown bedingt) leide ich an Schlaflosigkeit und habe seit mehreren Wochen Tinnitus… Meine Heilpraktikerin meinte, ich solle es doch einmal mit CBD versuchen, was ich dann auch tat… erst als Öl und als Vape und dann auch in Form von Blüten. Die Blüten haben sehr gut geholfen.
    .
    Vor etwa einem Jahr hat in unserer Ortschaft ein Cannabisladen eröffnet und dort kann man ganz regulär (wenn auch nicht legal) seine Blüten kaufen.
    .
    Nun dachte ich mir, um Geld auf Dauer zu sparen und vor allem, um mich nicht wöchentlich durch den Kauf strafbar zu machen (das ist nun wirklich nicht meine Welt), versuche ich mal den Selbstanbau und habe mich nach langer Recherche für eine Box mit 250W entschieden.
    .
    Nun habe ich aber dann doch Bedenken, mir entsprechende Samen (aus dem Ausland) zu bestellen (alle in Frage kommenden Sorten haben weniger als 1% THC)… es soll wirklich ein rein auf CBD ausgerichteter Versuch werden.
    Nun die Szenarien:
    1. Der Zoll fängt eventuelle Samensendung an mich und meine Adresse ab (ich möchte keinen Dritten mit einbeziehen) und bis dahin befindet sich keinerlei illegales Material im Haus.
    2. Sollte die Samensendung bei mir ankommen und es zu einem erfolgreichen Anbau kommen und es käme dennoch zu einem ungünstigen Zeitpunkt zu einer Hausdurchsuchung (da vom Zoll ggf. doch was auffällig war oder aus anderen Gründen) und es ist illegales Material im Haus bzw. noch im Wachstum…
    .
    In beiden Fällen würden mich das zu erwartende Strafmaß und das Prozedere interessieren ?
    Ich wäre zum 1. Mal strafrechtlich auffällig… es handelt sich ausschließlich um CBD Samen mit niedrigstem THC Potential-
    .
    Vielen Dank für Ihre Zeit !

  • #23

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 21 Januar 2021 21:54)

    @Schmetterling

    1) Wenn die Samen abgefangen werden, kann noch meiner Einstellung nach § 31 a BtMG gerechnet werden.

    2) Wenn Sie Cannabis ohne Erlaubnis anbauen, machen Sie sich strafbar nach §§ 29 f. BtMG. Sobald der THC Gehalt des bei Ihnen sichergestellten Cannabis 7,5 Gramm erreicht, droht Ihnen nach § 29 a BtMG mindestens 1 Jahr aufwärts, im minderschweren Fall 3 Monate Minimum (kann in Geldstrafe umgewandelt werden). Wie gesagt: Ich kann Ihnen hier nicht raten, eine Straftat zu begehen. Fakt ist aber: Wenn Sie sich nicht abhalten lassen wollen:

    Halten Sie die Wattzahl der Beleuchtung sie niedrig wie möglich. Mehr als das hier:

    https://www.amazon.de/SANlight-Watt-Panel-Modul-Pflanzenlampe/dp/B07LDWM1LP

    ist absolut zu viel. Licht macht Gewicht und Gewicht macht Probleme. Je weniger je besser. Also kommen Sie bitte nicht auf die Idee, jetzt eine 600 Watt Natriumdampflampe zu kaufen und mit dieser NDL einen Riesengrowzelt zu befeuern.

    Wie gesagt:

    Auch mit der 50 Watt Variante kriegen Sie im Zweifel Probleme. Aber wenn Sie durchschnittlich anbauen, sollten Sie nicht mehr als 25 Gramm ernten und bei Cannabis Sorten mit sehr wenig THC Gehalt wird dann die Strafe eben nicht so hoch ausfallen.

    Man kann sich das alles relativ leicht ausrechnen: Je weniger THC die Analytik misst, desto besser.

  • #24

    Schmetterling (Freitag, 22 Januar 2021 14:01)

    Hallo Herr Schüller,
    .
    vielen Dank erst mal für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.
    .
    Ich möchte Ihnen versichern, dass ich keinerlei Ambitionen für einen 600Watt Anbau habe. Es ginge mir in erster Linie wirklich darum, von Beginn meiner ,,Kiffer(light)karriere,, an autark zu sein und mich nicht ständig strafbar zu machen. Denn wenn der Erwerb derzeit auch sehr leicht im lokalen Hanfladen möglich ist, so scheint der Erwerb nach derzeitiger Rechtslage dennoch strafbar zu sein- was für ein Irrsinn… aber gut, sei´s drum.
    .
    Für regelmäßige ,,kriminelle,, Ausschweifungen halte ich mich zu alt… daher ist die Überlegung, dies nur einmalig zu tun (der Kauf von Samen) und dann diesbezüglich in der Öffentlichkeit nicht mehr in Erscheinung zu treten.
    Der Plan könnte sein: einschalten, 1x genügend anbauen, ernten, einlagern und die Lampe allenfalls noch für die Aufzucht von Küchenkräutern zu verwenden.
    .
    Ich möchte mich für den folgenden langen Text entschuldigen und bedanke mich nochmals, für Ihre Zeit und für Ihr Engagement in dieser Thematik ! Jedwede hier ausgeführte Überlegung ist selbstverständlich rein hypothetischer Natur .

    Ich habe mir die von Ihnen genannten Paragraphen nebst weiterer Ihrer Threats und Kommentare zu diesem Thema durchgelesen und hoffe, diese zumindest ansatzweise wie folgt verstanden zu haben (Bitte korrigieren Sie mich unbedingt, sofern ich die Situation falsch einschätze):

  • #25

    Schmetterling (Freitag, 22 Januar 2021 14:02)

    1. Sollte eine Samenlieferung vom Zoll abgefangen werden, wird diese im Regelfall konfisziert und entsprechende Information an die zuständigen Behörden weitergeleitet, welche dann entscheidet, ob es zu einer Ermittlung und ggf. weiteren Maßnahmen wie Hausdurchsuchung etc. kommen wird.
    .
    Gelegentlich scheint es auch vor zu kommen, dass vom Zoll abgefangene Lieferungen nach der Kontrolle dennoch an den Empfänger weitergeleitet werden…
    hier besteht eine Chance, dass ggf. auf Grund einer ,,geringen Menge,, an Saatgut keine Ermittlungen eingeleitet werden… wobei man sich darauf nicht verlassen sollte, da es wohl für die ermittelnden Behörden ebenfalls Usus ist, sich den Empfänger zu notieren, um dann ggf. zum ungünstigsten Zeitpunkt mit entsprechenden Maßnahmen zu zuschlagen.
    .
    2. Käme es zu einer solchen Durchsuchung, ohne das zu diesem Zeitpunkt belastendes Material auf zu finden ist oder ein aktiver Anbau stattfindet, würde es wohl zu einer Einstellung des Verfahrens auf Grund nicht relevanter krimineller Energien meinerseits kommen. ?
    .
    Evtl. gäbe es diverse Untersuchungen hinsichtlich meiner Öffenlichkeits.- und Fahrtauglichkeit (Blut,-Urin.- & Psychologische Untersuchung), denn man möchte eben sicher stellen, dass ich keine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle (das ist für mich nachvollziehbar)
    Vielleicht gibt es den Mahnenden Finger vom Richter und ggf. ein kleines Bußgeld. ?
    .
    3. Käme es hingegen zu einer Ermittlung und es liegen Material als auch ein aktiver Anbau vor, werden oben erwähnte Maßnahmen und Untersuchungen stattfinden und ich wäre dann in der Pflicht, durch Aussage und Compliance, glaubhaft zu machen und zu beweisen, dass etwaiges Material und laufendes Pflanzprojekt lediglich zu meinem eigenen Konsum existieren und dass von mir eben keinerlei Gefahr für das Allgemeinwohl ausgehen.
    .
    Von großer Bedeutung sind in diesem Fall, die vorgefundene Gesamtmenge an THC (unter 7,5g) und der Grad an Professionalität und Größe, mit dem das Projekt durchgeführt wurden. ?
    .
    4. In jedem Fall scheint es ratsam zu sein, die Ermittelnden zunächst lediglich dahingehend zu unterstützen, die Personalien feststellen zu lassen, sie bei der Durchsuchung nicht zu behindern und des weiteren jegliche Aussagen zu verweigern, als auch NICHT zur Vernehmung auf dem Revier zu erscheinen, sondern nach der oder noch während der HD einen Anwalt zu kontaktieren und hinzu zu schalten, um weiteres Vorgehen zu besprechen etc. (Ich habe mir an dieser Stelle erlaubt, Ihre Nummer zu notieren)
    .
    5. Ein Verfahren würde in obigen Fall auch hier wahrscheinlich eingestellt werden, da :
    - ich bis dato noch nie auffällig war (die 1. Tat)
    - es keinerlei Bandenaktivitäten gab und geben würde (nur ich allein)
    - keinerlei Waffen oder ähnlich destruktive Energien vorhanden wären
    - keine Minderjährigen involviert würden
    - keine konsumierbaren Materialien eingeführt wurden (bis auf Samen)
    - der Anbau für den Eigenbedarf klein gehalten würde (2-3 Pflanzen)
    - keinerlei Ambitionen für eine gewerbliche Betriebsamkeit vorhanden wären
    .
    - und die geringe Menge an THC wohl nicht erreicht würden, da es sich tatsächlich und wahrhaftig um Pflanzen handelte, die unterhalb 1% THC produzieren. (Ich habe vor langer Zeit mal THC Gras probiert und bin von der Wirkung für mich persönlich nicht überzeugt)
    .
    Ich selbst halte bei einem 250W NDL Anbau einen Ertrag höher als 200-300g pro m² für höchst unwahrscheinlich und sollte tatsächlich mehr dabei herauskommen, dürfte auch hier die obig genannte Höchstmenge von 7,5g schätzungsweise nicht erreicht werden…
    .
    Denn sollte wirklich das gesamte aufgefundene Pflanzenmaterial analysiert werden, so müssten Summa Summarum 750g Trockenmasse vorliegen, um an diesen Wert zu gelangen (hierbei würde es sich für mich wahrscheinlich um einen 5 Jahresvorrat handeln)… sofern Frischpflanzen analysiert würden, dürfte die Menge an THC gemessen an 750g Masse sogar noch viel geringer ausfallen.
    .
    Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, moralische Bedenken habe ich bei diesem Unterfangen wenige. Ich wäre bereit dazu, gewisse Risiken in Kauf zu nehmen und auch für meine Schandtaten gerade zu stehen. Untersuchungen, Verhöre und Prozesse sind mit Sicherheit unangenehm (vielleicht sogar aufregend und spannend)… Ich würde aber für beschriebenes hypothetisches Vorhaben auf keinen Fall ins Gefängnis gehen wollen.
    Daher wende ich mich an Sie, um die Lage falls möglich hypothetisch ein schätzen zu lassen... Das Bundesland wäre übrigens Hessen und entsprechendes Gericht wäre schätzungsweise in Giessen.
    .
    Vielen lieben Dank für Ihre Zeit!

  • #26

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 22 Januar 2021 19:53)

    Zu 1)

    Der Zoll beschlagnahmt idR illegale Güter. Die leiten die Samen nicht weiter, um dann zu sehen, wie es sich bei Ihnen entwickelt. Das ist mir jedenfalls noch in keiner Akte untergekommen.

    Zu 2)

    Wenn bei einer Hausdurchsuchung nichts gefunden wird, wird das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt werden.

    Zu 3)

    Wenn etwas bei Ihnen gefunden wird, wird die Strafe dem § 29 BtMG zu entnehmen sein. Bei nicht geringer Menge dem § 29 a BtMG.

    Zu 4)

    Richtig

    Zu 5)

    Wenn bei Ihnen 200 Gramm Gras gefunden werden, dann wird das Verfahren mit Sicherheit NICHT eingestellt.

    Und nochmals: 250er NDL braucht kein Mensch. Risiko viel zu hoch. Warum? Weil Sie eben nicht wissen, ob die von Ihnen gekaufte Samengenetik auch wirklich unter 1 % enthält oder nicht doch 2 oder 3 %. Die Breeder können da gerne schreiben was sie wollen.

    Ich habe nun schon darauf hingewiesen:

    Der Anbau ist definitiv illegal. Wenn der Anbau überhaupt sein muss, dann können Sie 2 kleine Pflanzen unter einer 50er LED züchten. Kommen 20 bis 25 Gramm raus. Das sollte bei einem Blütezyklus von 8 Wochen bei normaler Indica Genetik wohl für den Normalkonsum ausreichen.

    Auch bei einer normalen Menge an THC (zB 3 Gramm im Blütenmaterial) kann es schnell mehr als 90 Tagessätze geben (=Sie gelten dann als vorbestraft).

  • #27

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 22 Januar 2021 20:11)

    Sehen Sie:

    Ich kannte einige Personen, die bei 8 Wochen Blühphase einer 60 x 60 Growbox mit 2 Töpfen 15 x 15 x 20 cm betreiben. Die haben eine Mutterpflanze, ziehen dann einen Steckling etwas vor (vegetatives Wachstum) und setzen in dann in die Growbox, wo immer 12 / 12 Licht brennt (Blütephase). Alle vier Wochen kommt eine neue dazu und eine wird geerntet.

    Dh es sind nie beide Pflanzen voll in Blüte und dennoch dürfte für die Gelegenheitskonsumenten genug Rauchware da sein. Und zwar auch unter 50 Watt LED, wenn man zB mit Scrogg Technik anbaut, dann knackt man auch die 1 Gramm / Watt Grenze. Also hören Sie mir auf mit Ihrer 250 NDL Lampe.

  • #28

    Frank (Samstag, 23 Januar 2021 14:17)

    Mal eine ganz andere Frage: wie schätzen Sie den Erfolg von Jugendrichter Müller ein mit seinem Antrag oder den Prozess der Hanfbar in Braunschweig, glauben Sie dadurch könnte sich etwas ändern?

  • #29

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 23 Januar 2021 18:30)

    Ich hoffe das. Allerdings schätze ich leider die Lage so ein, dass sich nicht viel ändern wird. Wäre aber ziemlich ziemlich cool, wenn die Legalisierung oder zumindest erhebliche strafrechtliche Entschärfung zeitnah kommen würde. Es ist einfach nicht erklärbar, dass man rechtliche so hart abgestraft wird, nur weil man keinen Bock auf die Droge Alkohol hat. Das ist und bleibt absolut absurd. Aber so ist es in Deutschland. Gibt hier nur schwarz weiss Denken. "Sowohl als auch" Denken ist hier fremd. Und zwar nicht nur im Drogenstrafrecht, sondern auch was den rechts links Konflikt angeht oder Coronabefürworter oder -Gegner.
    Die Politik macht perfide davon Gebrauch, dass die Wähler mit dem Gefühl des moralisch richtigen Handeln ihr Ego streicheln. Das wird knallhart ausgenutzt. Man fühlt sich gut, weil man "bunt" ist. Ist man es nicht, ist man "rechts". Das Muster ist immer gleich. Und im Drogenstrafrecht wird das genauso gemacht. Die meisten Wähler fühlen sich gut, wenn sie gegen Drogen sind. Dabei ist der Alkohol in ihrem Kühlschrank Einstiegsdroge Nr. 1. Kenne jedenfalls wenig Cannabis Freunde, die vor Cannabis nicht Alkohol als Einstiegsdroge konsumierten.

    Es geht bei den politischen Entscheidungen nicht darum, ob diese richtig oder falsch, sinnvoll oder sinnlos sind. Es geht um das Gefühl, dass damit vermittelt werden kann. Ungesteuerte Migration ist zB volkswirtschaftlicher Selbstmord auf Raten. Aber den Umstand, dass man seine Grenzen nicht schützen kann, verklärt man dann als humanistischen Akt. Dann sagt man den Leuten, dass man zu den Guten gehört, wenn man diese Politik auch noch stützt. Dabei geht es nur um Machterhalt.

    Bei den Drogen va bei Cannabis mit seinen vielfältigsten Einsatzmöglichkeiten geht es um knallharte Lobbyinteressen (=Alkohol- und Pharmasektor). Von dort aus kommt die Meinungssteuerung "keine Macht den Drogen" und ähnlicher Bullshit. Ergebnis: Die Mehrheit der Bevölkerung fühlt sich moralisch überlegen, weil sie gegen Drogen ist. Dass Alkohol und Kippen auch Drogen (und sogar sehr toxische) sind, spielt für die Frage der moralischen Bewertung keine Rolle.

    Man macht sich den Umstand, dass es hierzulande soviele Moralnazis gibt, auch verschiedenen Feldern geschickt zu Eigen. Man braucht sich derzeit doch mal nur draussen umschauen und weiß: Der deutsche Kadavergehorsam ist immer noch sehr stark. Und damit verbunden die Gier noch moralischer Überlegenheit.

    Mit der Frage: "Ist die Legalisierung tatsächlich sinnvoll?" hat das alles nichts zu tun. Diese Frage ist komplett unstrittig mit "ja" zu beantworten.

  • #30

    Frank (Samstag, 23 Januar 2021 19:10)

    Geniale Ausführungen, ernsthaft! Vor allem das Mit den Moralnazis. Ich wohne ländlich (in Nrw) und da gibt es viele von den Deppen. Warten wir ab und hoffen.

    Und auch heute Danke für Ihre Zeit und ein schönes Wochenende weiterhin!!

  • #31

    Mark23 (Montag, 25 Januar 2021 12:49)

    Hallo Herr Schüller,
    mal kurz 2-3 Fragen zu Bestellung von CBD-Samen. A)Falls solche in geringer Menge, so ca. 10-20Stück vom Zoll abgefangen werden und bei einer eventuellen HD maximal eine Kiste mit noch nicht installiertem Anbau- Equipment aufgefunden wird… würde da ein Verfahren eingestellt werden? B)Welche Art des Versands wäre am sinnvollsten, um dem Zoll relativ sicher zu entgehen, DHL, UPS, Kurier etc…. einige Shops bieten sogar Stealth Verpackungen an als Tarnung ? C)Zahlungsarten , gibt es da eine sicherste Variante, z.B. wie Nachnahme oder Geld per Einschreiben oder sind Überweisungen letzten Endes genauso gut-ungut ?
    Wie der Vorredner bereits sagte, ,,alles rein hypothetisch,,
    Vielen Dank

  • #32

    Mark23 (Montag, 25 Januar 2021 12:58)

    p.s.
    Ich hadere nämlich auch gerade damit, ob ich bestellen soll und falls ja, bei wem, wieviel und auf welche Art. oder ob ich vielleicht doch nur versuchen soll, aus nem Nutzhanf was zu ziehen. ?
    Die Qualität bei hiesigen Hanf-Shops und im Netz ist leider immer ein bisschen sehr wankelmütig. Und da kann es durchaus auch schon mal vorkommen, dass man was kauft und dann unerwarteter Weise völlig breit wird. (die Einen mags freuen...mich nicht). Und hinzu kommt eben, dass man jedes Mal riskiert gefilzt zu werden.

  • #33

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 25 Januar 2021 17:11)

    @Mark23:

    Zu A)

    Wenn 10 - 20 Samen abgefangen werden: Ohne anwaltliche Beratung vermutlich Einstellung nach § 31 a BtMG (mit Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde). Mit anwaltlicher Beratung Einstellung nach § 170 II StPO mit guter Chance (ohne Nachricht an Fahrerlaubnisbehörde). Sonst auch § 31 a BtMG. Mit etwas mehr Pech geringe Geldstrafe.

    Zu B)

    Sie wollen hier von mir wissen, wie Sie sich am sichersten strafbar machen können? Das könnte man sehr schnell als Beihilfe zu §§ 29 ff. BtMG ansehen und zwar ohne irgendwelche rechtlichen Probleme. Also bitte: Derlei Fragen sind hier unpassend.

    Zu C)

    Siehe B).

    Zudem können Sie sich die Frage selber beantworten. Klar ist eine Zahlung mit Bargeld im Brief für die Ermittlungsbehörden schwerer zu beweisen als eine Überweisung vom Konto oder eine Kreditkartenzahlung oder eine Zahlung über nicht gemixte Bitcoins.

    Generell gilt: Der Anbau von Cannabis ist strafbar nach §§ 29 ff. BtMG. Wenn man dann doch anbauen will, gilt: Je weniger Watt die Lampe hat, desto besser.

    Eine 50 Watt LED macht halt weniger Gramm Cannabis als eine 600er NDL. Licht macht Gewicht und Gewicht macht Probleme. Sehen Sie: Es macht einen Riesenunterschied aus, ob Sie mit 15 Gramm Gras in einer 40 x 40 x 100 cm Growbox unter einer 50er LED erwischt werden oder mit 300 Gramm Cannabis unter 600 Watt. Alles über 50 Watt ist für den Allerwertesten, meiner Meinung nach. Ein guter Grower kriegt selbst da 50 Gramm raus und das ist auch schon genug für SEHR viel Ärger (§ 29 a BtMG). Wozu 10 bis 20 Pflanzen und nicht einfach eine? Sagen wir mal, Ihre CBD Indica blüht 8 Wochen und wächst 4 Wochen vegetativ. Dann haben Sie unter 50 Watt LED 15 bis 20 Gramm Cannabis als mittelbegabter Grower alle 3 Monate. Also 5 bis 7 Gramm pro Monat. Das dürfte ja wohl sehr locker ausreichen. Dann kann kann man auch vor Gericht noch argumentieren: Strafbar: Ja. Aber mit kleinstmöglichen Setup ohne Gewinnorientierung. Bei 100 Gramm oder mehr wird man sehr schnell die Absicht des Handeltreibens annehmen und das wollen Sie nicht.

    Weniger Watt bedeutet weniger Para. Unter 50 Watt züchten die Cracks, alles andere kann jeder. Also: Wenn Sie sich schon strafbar machen wollen, dann machen Sie sich bitte nur mittelschwer strafbar oder ein wenig. In dem o.g. Bereich von 15 bis 20 Gramm kommen Sie gerne noch mit zwischen 40 bis max. 90 Tagessätzen davon (in der Regel) und sind nicht vorbestraft. Vielleicht ist sogar eine Einstellung nach § 153 a StPO drin. Also: Vergessen Sie Ihre 10 - 20 Samen. Es gibt auch 3er Packungen. Das reicht. Sonst gibt es im Fall eines Busts ein langes Gesicht, wenn wir über die Straferwartung reden müssen. Also: Machen Sie sich das Leben nicht unnötig schwer bitte.

  • #34

    Mark23 (Montag, 25 Januar 2021 22:00)

    Also, 600Watt sollten es nicht werden.

    Ist eher was selbst zusammen geschustertes inner Ecke aufm Dachboden.
    Mein Plan war ebenfalls ähnlich wie der, des Vorredners (Schmetterling). 10 Samen hätte ich jetzt bestellen wollen (im Stealthversand per Einschreiben bezahlt), damit ich eben nicht mehrfach im Jahr ,,kriminell,, sein und die gleichen Paras schieben muss. Außerdem dürften vielleicht auch nicht alle keimen. So 1-2 Pflanzen und danach die Lampe aus- ggf. Ende des Jahres noch mal.

    Sie haben weiter oben erwähnt, dass man ggf. dauerhaft anbauen könnte. Mit einer Mutterpflanze und in einer anderen Box die Blühenden. Das scheint mir aber im Falle einer HD auch schon viel zu professionell zu sein. Soweit ich das ganze verstehe, sollte man im Fall der Fälle doch so wenig organisiert und profimäßig rüberkommen wie möglich. Vielleich hab ich das aber falsch verstanden.?

    Der Konsum beläuft sich im Schnitt auf ca. 1 halbes Gramm tgl., je nach CBD Gehalt den man im Shop um die Ecke bekommt. Ich dachte mir 1x Equipment und Samen kaufen und dann bin ich dauerhaft weg vom ,,Straßenkauf,,- daher die Samenmenge.

    Was ich einfach nicht verstehe, ist, dass es scheinbar Läden gibt, die dauerhaft ihr Material verkaufen ,,dürfen,, und andere werden regelmäßig von den Behörden zerlegt. Gibt es denn keine Möglichkeit, den Markt so zu regulieren und auch zu kontrollieren, dass Politik, Lobbies und Endverbraucher einigermaßen zufrieden sind ? In vielen anderen Ländern funktioniert das doch auch. Warum DE da so hinterherhinkt ist, will mir nicht klar werden.

    Wie schätzen Sie denn die Entwicklung des CBD Marktes ein (Blütenverkauf, Homegrow und Legalisierung)?

  • #35

    Mark23 (Montag, 25 Januar 2021 22:17)

    Und noch mal p.s.

    Wenn jemand doch, wie ebenfalls weiter oben erwähnt wurde, zwar mit einer größeren Menge Blütenmaterial gebustet wird, z.B. 100g trocken, die Laboranalyse aber sagt, dass auf die Gesamtmenge lediglich 0,5 bis 2g THC vorgefunden wurden, dann müssten solche Verfahren doch auch irgendwie zur Einstellung gebracht werden können, da bis auf ,,halbillegales,, Material ja nichts gefunden wurde. Ich meine, berauschen kann man sich damit nicht.
    Es sei denn man frisst die komplette Pflanze und mal ehrlich, wer so bescheuert ist, dem kann man eh nicht beikommen.

    Da muss sich einfach mal was ändern und sei´s drum, dass ich in Zukunft meine Blüten standardisiert und vorgeschreddert in der Apotheke kaufen muss (rezeptfrei versteht sich). Isn ganz großer Upfuck mit dem CBD. Hier ja, da nein und innem anderen Bundesland dann doch nur ein vielleicht.

  • #36

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 26 Januar 2021 09:09)

    Ich kann zu der Sache nicht viel mehr sagen als ich bereits ausgeführt habe. Der Anbau ist nicht legal, entscheidet man sich doch dafür, sollte man die schnell ziemlich krassen Strafen im Auge behalten und dann wirklich am unteren Ende dessen fahren, was v.a. Beleuchtungstechnisch möglich ist. Eine Mutterpflanze zur Stecklingszucht fällt aber sicherlich dann nicht mehr sonderlich ins Gewicht. Wenn dieser unter einer 50 Watt LED steht und 1-2 Stecklinge ebenso, dann ist durch die geringe Wattzahl das zu erwartende Ergebnis in Gramm halt total überschaubar. Das Risiko ist dann noch kalkulierbarer, wenn man die Pflanzen versetzt in Blüte setzt. Wie gesagt: Ich würde auch bei CBD Gras immer darauf achten, nicht mehr als 20 Gramm Cannabis zuhause zu haben. Den Wirkstoffangaben der Verkäufer traue ich nicht. Und zwar aus dem einfachen Grund, weil es auf dem Samenmarkt nur noch wenig wirklich gute Breeder gibt und (seitdem bekannt ist, wie man Samen feminisiert) der Rest einfach nur den alten Genpool kopiert und nichts selber züchtet. Vielleicht liege ich da falsch, aber bei vielen Anbietern glaube ich nicht, dass der THC und CBD Gehalt da regelmäßig kontrolliert wird und die Genetik so stabil ist, dass die angegebenen Werte stimmen. Alteingesessene Züchter wie Simon von Serious Seeds brauchen mehrere Jahre, um eine Sorte zu stabilisieren. Das hat seinen Grund: Man will eine stabile Genetik. Wenn Sie jetzt eine der vielen eher genetisch instabilen Sorten kaufen, können die statt 1 % THC auch mal schnell 3 oder 4 % haben. Und bei 100 Gramm Cannabis ist das dann auch schon nicht mehr so klasse.

    Ich kann mich nur wiederholen: Bauen Sie so wenig an wie möglich.

    50 Watt LED deckelt das Risiko gewaltig und man kann das vor Gericht noch eher als Spielerei verkaufen. Man kann damit eben nicht viel ernten.

    Der Verkauf von CBD Cannabis verstößt gegen das BtMG und Personen, die das mit Gewinnerzielungsabsicht in Deutschland vertreiben, machen sich wegen Handeltreiben mit BtM strafbar, §§ 29 I , III BtMG. Ich würde es als Shopbetreiber darauf einfach nicht ankommen lassen.

    Zu Ihrer Antwort:

    "Es sollen nicht 600 Watt werden." Es sollen auch nicht 400, nicht 250 und nicht mal 100 Watt NDL werden.

    Über eine 100er kann man wirklich nur nachdenken, wenn die Genetik stabil ist in Sachen niedriger THC Gehalt und die Pflanzen auch hier versetzt in Blüte geschickt werden und Ihr Beruf nicht in Gefahr gerät, wenn Sie im Falle eines Strafverfahrens mehr als 90 Tagessätze kriegen und damit vorbestraft sind.

    Für zB Erzieher und anderen Personen, die mit minderjährigen Personen zu tun haben, sind Drogenstrafverfahren schnell gleichbedeutend mit Existenzvernichtung, da hier meist was im erweiterten Führungszeugnis hängen bleibt und eben dieses von den Arbeitgebern eingesehen wird.

    Und nein, Sie gehen ziemlich fehl in der Annahme, dass ein Verfahren mit 100 Gramm Cannabis zur Einstellung gebracht wird oder jedenfalls in den meisten Fällen. 100 Gramm Gras sind es immer noch. Und das ist keine geringe Menge mehr und zwar unabhängig vom THC Gehalt.

    Also noch mal: Weniger ist mehr.

  • #37

    Mark23 (Donnerstag, 28 Januar 2021 13:15)


    Ich habe mir die 50W Led Lampe mal genauer angesehen. Diese ist wohl derzeit eine der besten Optionen für nen Single Plant Micro Grow. Auch im Vergleich zur NDL… Lichtspektrum und absorbierbare ausgeschüttete Lichtmenge etc…. bei Bedarf (z.B. Mutterpflanze) einfach eine weitere dazu hängen.

    Was die genetische Fixierung der einzelnen Strains betrifft, scheint mir dies tatsächlich ein wenig ein Glücksspiel zu sein. Denke mal, da muss man sich einfach durchprobieren. Was leider immer wieder ein Risiko bedeutet, wenn es darum geht, die Samen in kleiner Stückzahl zu beschaffen.

    Ich bedanke mich an dieser Stelle nochmal für die Hinweise und die Beratung.

  • #38

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 28 Januar 2021 22:48)

    Single Plant Micro Grow. Sie haben Verstanden. Großartig! Immer noch verboten, aber das Risiko einer harten Strafe sinkt damit SEHR. Jedenfalls im Hinblick auf eine Freiheitsstrafe, die sonst immer schnell droht (wenn auch auf Bewährung in der Regel). Sie wollen nicht in diese Mühle geraten und handeln schlau mit der 50 Watt Alternative. Da sollte dann eine "normale Menge" (also eine Menge, die nicht mehr gering ist, aber noch nicht den Bereich der nicht geringen Menge von 7,5 Gramm THC erreicht hat) ergeben. Jedenfalls bei CBD Genetik vom niedrigen THC Anteil sollte das realistisch sein.

  • #39

    Armin Werner (Montag, 08 März 2021 16:09)

    **Ich hoffe ich kann hier noch eine Frage stellen**

    Ich hab vor 2 Jahren eine Bestellung in einem Münchner Online-Shop getätigt indem ich 10g CBD Gras bestellt habe <0.2 THC.
    Die Razzia war dann 1 Monat später in dem Job am 04.2019.
    Bisher habe ich noch keinen Brief oder ähnliches bekommen, ich denke deshalb das nicht gegen die Kunden ermittelt wird.
    Könnte da vielleicht irgendwann noch etwas kommen?

    Des Weiteren habe ich in einem anderen Shop vor 2 Wochen 5,5 gram CBD-Blüten per EC-Karte bezahlt.

    Also sollte das alles irgendwann, auch unabhängig voneinander - zeitlich versetzt herauskommen, was für eine Strafe kann das nachsichziehen?
    Verliert man bei mehrfachem Kauf von CBD-Produkten seinen Führerschein sofort und muss zur MPU?

    Vielen Dank
    LG A.Werner

  • #40

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 09 März 2021 19:30)

    Ist das Ihr Realname? Dann kann ich den gerne löschen.

    Zu Ihrer Frage:

    Ob das strafrechtlich noch was kommt, weiß ich natürlich nicht. Wenn dann wird es aber keine größeren Probleme geben und eine Einstellung jedenfalls nach § 153 a StPO sollte noch im Bereich des möglichen sein.

    Nein, der Führerschein wird nicht sofort entzogen. Es kann ein ärztliches Gutachten kommen. Diese sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu bestehen, wenn man das richtige sagt bei der Begutachtung. Melden Sie sich dann gerne bei mir. Sie brauchen nicht nervös zu sein wegen der Umstände bei Ihnen, ist alles halbe Höhe. Ok?

  • #41

    Armin Werner (Mittwoch, 10 März 2021 10:01)

    Hallo Herr Schüller, OK! Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
    Nein ist nicht mein Realname.
    Ich melde mich bei Ihnen, sollten die Strafverfolgungsbehörden Nutzhanfhanfkosumenten wie mich irgendwann verfolgen.

    Vielen Dank!
    LG

  • #42

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 15 März 2021 22:38)

    Gerne. Ja, melden Sie sich bei Bedarf gerne.

  • #43

    Robin Müller (Montag, 22 März 2021 10:11)

    Hallo Herr Schüller,

    Ich habe im September 13g CBD Blüten bei der Firma My Growing Company bestellt. Die Blüten sind angeblich Europaweit zertifiziert und sollten auch unter 0,2% thc beinhalten. Nun hab ich nach ignorieren der Vorladung einen gelben Brief von der Polizei bekommen in der ich für 20 Tagessätze bestraft werde. Ich habe 2 Wochen Zeit um Einspruch gegen dieses Urteil zu erheben und weiß ehrlich gesagt nicht wie ich weiter vorgehen solle.
    Ich hoffe sie können mir da vielleicht weiter helfen.
    LG

  • #44

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 März 2021 19:08)

    Das ist im Rahmen dessen, was gerne als Strafbefehl rausgehauen wird. Dazu wird die Fahrerlaubnisbehörde sich auch melden.

    Die Frage ist, ob hier genug Beweise vorliegen. Wenn Ihnen die Bestellung (v.a. die Bezahlung!) nachgewiesen werden kann, bestehen gute bis sehr gute Chancen auf eine Einstellung nach § 170 II StPO. Dazu müsste man die Ermittlungsakte sehen.

    Schreiben Sie mir gerne eine Mail, wenn ich mich um die Sache kümmern soll: kontakt@strafverteidiger-schueller.de. Wenn man hier noch eine solche Einstellung hinkriegt, gibt es auch keine Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde.

  • #45

    Muck (Samstag, 27 März 2021 21:55)

    Hallo,
    mein Sohn 25 Jahre hat eine Vorladung von der Polizei wegen ein Verstoß gegen das Btm Gesetz. Tag 01.02.21 um 12.45 h, Ort des Geschehens seine Wohnung. Kurz zu der Vorgeschichte meines Sohnes. 2018 zog er zu seiner Freundin, die regelmäßig konsumiert und sackte mit in den Cannabiskonsum. Von August bis Mai 2019 hatte er und seine Freundin täglichen Cannabiskonsum. Mein Sohn wurde Ende Mai 2019 bei einer Polizeikontrolle angehalten. Drogentest mit Blutentnahme folgten. Die Blutwerte des Canabis waren sehr sehr hoch. Führerscheinentzug. Seit dem Tag der Blutkontrolle hat er nichts mehr konsumiert. Er hat sein Leben geändert anderer Wohnort neue Arbeit. Leider konsumiert seine Freundin gelegentlich weiter. Er dagegen nicht aber toleriert den Konsum seiner Freundin. Tabu für ihn ist, dass seine Freundin nicht in seiner Gegenwart, Wohnung oder Balkon Canabis raucht. Mein Sohn konnte im Dezember 2020 seine Abstinenz nachweisen alles Werte gut und machte die Mpu, das Gespräch positiv und bestanden. Aufgrund des nicht so guten Reaktionstest am PC musste er zusätzlich im Januar 2021 eine Fahreignung machen und bestanden. Am 02.02.2021 konnte er dann seinen Führerschein abholen. Gestern bekam er dann die Vorladung von der Polizei mit dem Verstoß gegen das Btm Gesetz.
    Er hat mit der Kripo telefoniert, das am Tag des Vorwurfs und Uhrzeit mit seinen Chef auf der Baustelle war und nicht weiß was man ihm vorwirft. Die Kripo Beamtin sagte ihm wird vorgeworfen im Internet 1g Canabis Blüten bestellt zu haben. Diese wurden vom Zoll abgefangen. Weitere Fragen kamen nicht ausser er könne sich am Tag des Termins äußern oder einen Anwalt zu Rate ziehen. Wir haben dann zuhause überlegt wie wo wann die Internetbestellung stattfinden hätte sollen. Dabei kam raus das seine Freundin diese Canabisblüten 1g mit seinem Handy über seinem Amazonaccount bestellt hatte und zwar am 28.01.2021. Sie sagte sie wollte das cbd ausprobieren. Das hat sie auch nur ein einziges Mal gemacht. Warum es nicht angekommen ist, ist damit geklärt. Der Zoll hat es abgefangen. Da sie öfter mal Deko oder DVDs bestellt hatte. Das Vertrauen war ja da sonst hätte mein Sohn niemals sein Amazonaccount und sein Handy ihr gegeben. Niemals hätte er geglaubt, dass sie Cbd im Internet bestellt.
    Mein Sohn sagte er habe keinerlei Drogenkonsum und er jederzeit einen Drogentest abgeben kann.
    Meine Frage ist was kommt jetzt auf ihm zu wegen seinen gerade erst zurück bekommenen Führerschein?
    Wir de Führerschein ihm jetzt entzogen? Er ist clean und hat ja auch nichts bestellt. Das Problem ist einfach das die einmalige Bestellung von seinem Handy und sein Amazonaccount gemacht wurde und auch auf seinem Namen geliefert worden wäre. Dadurch hat der Zoll seinen Namen. Er ist endlich auf einem guten Weg und hat sich zurück ins Leben gekämpft. Gerade am 1. Februar eine neue Arbeit aufgenommen. Nun ist alles gefährdet, verliert er den Führerschein dann auch seine Arbeit.
    Meine Frage was kommt bezüglich des Führerscheins auf ihm zu? Einen Drogentest ist kein Problem.
    Kann das SVA den Führerschein einziehen? Er konsumiert nichts.

  • #46

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 27 März 2021 22:57)

    Wenn Ihr Sohn 25 Jahre alt ist, ist er alt genug, dass Mama sich nicht mehr kümmern muss. Er kann sich gerne selber bei mir melden. Die Sache kann fahrerlaubnisrechtlich problematisch werden. Die Anordnung eines ärztlichen Gutachten liegt hier nahe und wenn dort Abbaustoffe von THC nachgewiesen, kann das ein Problem werden.

    Es ist aber sehr fraglich, ob der Zoll beweisen kann, dass er das bestellt hat. Ich kriege viele solcher Verfahren nach § 170 II StPO zur Einstellung, dann droht auch fahrerlaubnisrechtlich kein Problem. Er soll aber nicht versuchen, das alleine zu regeln, das ist im Hinblick auf den Führerschein zu riskant. Ich kümmere mich gerne. Wenn er sich meldet.

  • #47

    Muck (Sonntag, 28 März 2021 00:34)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    selbstverständlich ist mein Sohn alt genug. Nur weil ich hier als besorgte Mutter schreibe heißt ja nicht das er sich nicht selbst kümmert. Ich frage ja nur weil ich sehr beunruhigt bin. Substanzen wird man bei ihm nicht finden. Er konsumiert ja nichts. Seine Freundin allerdings seit 2 Tagen auch nicht mehr, denn sie ist schwanger. Nun will mein Sohn wegen diesem Grund die Schuld auf sich nehmen. Wenn er das tut ist seine Fahrerlaubnis trotzdem weg? Er konsumiert wirklich nichts, somit wäre ein Test ja negativ. Könnten Sie ihm auch helfen wenn er die Schuld auf sich nimmt?
    Mit freundlichen Grüßen

  • #48

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 28 März 2021 14:32)

    @Muck:

    Der Ausgang des Strafverfahrens hat hier unmittelbare Auswirkungen auf die Frage, ob und welche Folgen fahrerlaubnisrechtlich zu erwarten sind.

    Man muss die Ermittlungsakte der Polizei sehen und dann schauen, ob man das Verfahren eingestellt bekommt, nach Möglichkeit nach § 170 II StPO. Was Sie da mit "Schuld auf sich nehmen" schreiben, ist viel zu aktionistisch. Das muss er vielleicht nach Aktenlage gar nicht. Wenn er das macht, sind Führerscheinprobleme zu erwarten.

    Wie gesagt: Ich kann das Verfahren gerne übernehmen, wenn er sich bei mir meldet. Wenn er sich nicht kümmert, gibt es dann allerdings wirklich Anlass, besorgt zu sein. Und zwar ob der Frage, wie man in dem Alter noch so naiv sein kann. Als werdender Vater wird es mal Zeit, klar zu kommen. Soll sich bei mir melden, wenn er Hilfe braucht und das auch erkannt hat.

  • #49

    Muck (Sonntag, 28 März 2021 20:22)

    Sehr geehrter Herr Schüler,

    danke für Ihre direkten Antworten. Wahrscheinlich erwecke ich hier als Mutter den Eindruck, dass mein Sohn sich nicht selbst kümmert und scheint naiv zu sein. Dem ist ja nicht so. Ganz im Gegenteil, ver hat mir davon berichtet und gesagt ich solle mir keine Sorgen machen er kümmert sich. Das ich Sie hier um Rat frage kommt nicht von Seiten meines Sohnes. Sondern von mir. Ich leide unter einer Angsterkrankung und bin auch deshalb in Therapie. Aber die Situation übt gerade auf Grund meiner Krankheit großen Leidensdruck auf mich aus. Und ich wollte doch einfach nur wissen ob nur durch die alleinige beschlagnahmte Bestellung dazu führen kann das er sein Führerschein verlieren wird? Falls man mit der Bestellung einen Konsum vermutet, könnte man doch mit einen freiwilligen Drogentest nachweisen, das er nicht konsumiert? Entschuldigen Sie bitte, ich komme gerade aus Angst nicht aus dem Gedankenkarusell nicht. Ich möchte auch gar nicht Ihre wertvolle Zeit ausnutzen. Ist leider meine Angsterkrankung, ich arbeite dran.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #50

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 28 März 2021 22:24)

    Sie sollten versuchen, Ihre Geistesströme zu beruhigen. Ich kenne kein besseres Mittel als Meditation dafür. Tägliche Meditation. Dazu könnte ich viel schreiben. Aber erstmal muss Ihnen reichen: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Wenn nicht Sie, wer dann? Wenn nicht jetzt, wann sonst? Therapie schön und gut. Aber sich selber kennen lernen, ist ein lebenslanger Prozess, der ohne Meditation unmöglich ist. Sie können lernen, das loszulassen, alles loszulassen. Sie sind im Kern frei, streßfrei, liebevoll und geläutert und all das, was Sie gerne wären. Aber Sie erkennen das nicht zur Zeit. Sie können es aber erkennen.

    Sie brauchen wegen der jetzigen Situation keine Angst zu haben, da hier so oder keine Dinge passieren werden, die wirkliche Relevanz haben. Wir reden über verwaltungsrechtliche Fragen und diese haben keine tiefere Relevanz. Sie sind vielleicht lästig, aber nicht existentiell.

    Ich kann Ihrem Sohn helfen. Aber ich muss die Akte sehen. Ich kann das nicht freischwebend beurteilen.

    Es ist nicht wahrscheinlich, dass der Führerschein hier in Gefahr gerät. Jedenfalls dann nicht, wenn Ihr Sohn meinen Anweisungen folgt. Ich muss das Ruder in den Händen haben.

  • #51

    Muck (Montag, 29 März 2021 10:27)

    Danke für Ihre Worte. Ich leide schon seit 2000 unter der Angsterkrankung. Seit 2003 kein Urlaub und Tagesausflüge mehr. Ich verstehe, dass Sie mir hier keine rechtlichen Antworten geben können, solange Sie die Akte nicht kennen. Mein Sohn weiß nicht, daß ich mir Rat suche. Aber vielleicht können Sie trotzdem eine Frage beantworten. In der Vorladung steht ja Tag, Ort und Uhrzeit. Kann man davon ausgehen das es sich bei dem Tatvorwurf laut Vorladung wirklich um die Zeit, Ort und Datum handelt? Oder ist das nur eine ungefähre Angabe der Kripo? Könnte die Angabe der Polizei auch vom Zoll kommen weil sie es zu dem Zeitpunkt abgefangen haben? Wenn das so wäre, warum dann sein Wohnanschrift als Tatort? Sie würden mir sehr helfen, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten. Lieben vielen Dank

  • #52

    Mark23 (Montag, 29 März 2021 13:48)

    Hallo Herr Schüller,

    mal ´ne Frage zum Erwerb von CBD Blüten via Netz bzw. Shop vor Ort:
    Am 24.03.´21 gab es ein Urteil des BGH bezüglich diesen Themas (#Hanfbarprozess).

    Verstehe ich das jetzt richtig, dass ab da bzw. ab sofort CBD Blüten legal übers Netz bzw. dem lokalen Laden erworben werden dürfen!?
    Falls ja… Das wäre unerwartet fantastisch und sehr zu begrüßen.

    Falls nein, wie ist dieses Urteil für die Praxis zu verstehen ?

    Lieben Dank & beste Grüße

  • #53

    Mark23 (Montag, 29 März 2021 14:22)

    p.s. hier noch kurz das AZ

    AZ: 6 StR 240/20

  • #54

    Konni68 (Montag, 29 März 2021 14:35)

    Hallo,
    ich habe eine Vorladung der Polizei bekommen, Verstoß gegen das Btmg. Zu meiner Geschichte ich habe Juli 2019 meinen Führerschein abgeben müssen wegen Cannabiskonsum. Nach Abstinenz und bestandener Mpu im Januar diesen Jahres meinen Führerschein wieder bekommen. 2 Tage bevor ich meinen Führerschein beim SVA abholen konnte war ich so dumm und habe mir cbd im Internet bei Amazon bestellt. 1g laut Anbieter aus Österreich unter 0,2 % Thc beinhalten. Ich weiß nicht warum ich so dumm war. Ich war seit Enzug des Führerscheins clean. Der ganze Stress und Trennung vom Partner. Es ist nicht bei mir angekommen und ich habe sogar das Geld bei Amazon zurück erstattet bekommen. Ich war dann doch sehr froh, dass ich es nicht bekommen habe. Und ich immer noch clean bin. Jetzt weiß ich warum es nicht angekommen ist. Die Vorladung sagt mir wo es geblieben ist. Es wurde vom Zoll abgefangen. Ich hatte bei der Kripo angerufen und nachgefragt. Dort sagte man mir das es im eine Bestellung aus dem Internet geht. Also tatsächlich um diesen 1g den ich bestellt hatte. Tatort soll meine Wohnanschrift sein, ich aber war zur Tatzeit, Ort nicht zuhause, sondern arbeiten. Meine Fragen was passiert mit meinem Führerschein. Ich werde ja als Wiederholungstäter eingestuft. Ein Drogentest kann ich ohne Bedenken machen. Ich konsumiere seit 2019 gar nichts mehr. Wird mir auf Grund meiner Vorgeschichte wegen der Bestellung der Führerschein entzogen? Oder muss man mir den Konsum nachweisen? Ich ärgere mich so den einen Moment so schwach gewesen zu sein. Ich arbeite in der mobilen Pflege. Führerschein weg bedeutet auch Job weg.
    Gruß

  • #55

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 29 März 2021 16:49)

    @Mark23:

    Der BGH hat das Urteil aus Braunschweig aufgehoben und zu neuer Verhandlung an der Gericht zurückverwiesen. Das bedeutet nicht, dass man CBD Gras jetzt so kaufen kann.

    Es bedeutet, dass eine anderen Kammer des Gerichts in Braunschweig den Fall neu zu beurteilen. Und die rechtliche Beurteilung wird sich dann auf die Frage beschränken, ob sich der Vorsatz der Verkäufer auf den Mißbrauch des Cannabis zu Konsumzwecken erstreckte oder nicht.

    Es geht hier nicht um die Frage der Legalisierung von CBD Cannabis. Darüber haben die Gerichte nicht zu befinden. Das ist Sache des Gesetzgebers.

  • #56

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 29 März 2021 16:51)

    @Konni68:

    Die strafrechtliche Seite wird nicht kompliziert sein. Selbiges gilt für die fahrerlaubnisrechtliche Seite. Ich kann Sie gerne vertreten in der Sache. Melden Sie sich bei Bedarf: Kontakt@strafverteidiger-schueller.de - Danke.

  • #57

    Mark23 (Montag, 29 März 2021 17:45)

    Na gut... dann bleibt eben alles beim Alten.

    Zumindest wurden im Zuge dessen gerade beim BVL Anträge bezüglich CBD Blüten und deren Unbedenklichkeit eingereicht.
    Vielleicht kommt aber dennoch etwas brauchbares für ,,uns,, dabei heraus !?

    Die Hoffnung stirbt zuletzt.

  • #58

    Hanf statt Chemokeule (Dienstag, 30 März 2021 22:07)

    Hallo Herr Shueller,

    wie verhällt es sich denn mit outdoor anbau einer einzelnen "cbd" plflanze, man kann der sonne schliesslich nicht sagen das sie die nächsten monate nur mit 50W scheinen soll^^ ( aka single plant micro grow)
    das wetter hat auch erheblichen einfluss auf wachstum und den ertrag der pflanze welcher bei outdoor pflanzen sowieso schon um einiges höher ist als
    bei kleinen indoor pflanzen bei denen man das wachstum und blüte beinflussen kann....
    sagen wir mal die pflanze bringt einen ertrag von 50-100g was noch relativ wenig für outdoor planzen ist, wird man dann gleich als schwer krimineller dealer behandelt bzw bestraft?
    wirtschafftlich/ökonomisch gesehen lassen sich mit 100g cbd blüten wohl kaum ein cent verdienen, man kann wahrscheiinlich eher froh sein wenn man bei 0 raus kommt wenn man den arbeitsaufwand, die zeit und kosten für die aufzucht, pflege bis zur ernte der planze berücksichtigt.


    nochmals tausend dank für ihr bemühungen und das engagement hier was das thema canabis betrifft

  • #59

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 30 März 2021 22:11)

    Ab 7,5 Gramm THC im Cannabis drohen 1 Jahr aufwärts. Bei 1 Pflanze minderschwerer Fall denkbar. Unter 7,5 Gramm könnte es sogar mit unter 90 Tagessätzen klappen. Je weniger THC desto besser. Verboten ist es nach § 29 BtMG trotzdem. 50 Watt Micro Grow ist sicherer und wirft doch auch genug ab....

  • #60

    Der Gärtner (Donnerstag, 08 April 2021 11:51)

    Hallo Herr Schüller,

    auch meinerseits erst einmal ein vielen Dank dafür, dass Sie sich hier für uns alle so viel Zeit nehmen, uns auf zu klären und nach Möglichkeit unserer Panik zu berauben! Ich verfolge die ganzen Diskussionen schon eine Weile mit großem Interesse.

    Ich habe zu zwei Punkten Fragen, die Sie mir vielleicht beantworten können:

    1. Betreffend Online –Growshops (z.B. G-24 bzw. G-mart etc)

    Wie groß ist die Chance, dass diese Shops derzeit oder sogar ständig von den Behörden überwacht werden und dass es auf Grund der dort getätigten Einkäufe (alle per Bargeld auf die eigene Adresse)evtl. einmal zu einer Überwachung einer Person bzw. sogar zu einer HD kommen könnte?

    - Bisher hat man dort z.B Leuchtmittel und Messgeräte erworben (keine Erden, Töpfe oder Dünger oder dergleichen auch keine Zelte)


    2. Der Anbau von reinem Nutzhanf (z.B. Fedora, Finola etc.,EU positiv Liste)

    Man selbst wäre z.B. vom Beruf her Gärtner, hat Zugang zu Saatgut und hielte es für eine spannende und gute Idee, über den Winter hinweg, um sich die Zeit zu vertreiben, oben erwähnte Nutzhanfsorten unter Kunstlicht an zu bauen. (jedenfalls spannender als Basilikum oder Lavendel zu ziehen).

    Man hätte sich dazu entschlossen für obiges Vorhaben Lichtpanele mit etwa 250-300Watt Leistung zu verwenden und auch der Quadratmeter wäre optimal durchgrünt.

    Und nun käme es, aus welchen Gründen auch immer, zu einer HD (vielleicht weil einer der Growshops ein Leck aufweist) und die netten Damen und Herren Ordnungswächter würden etwaiges (noch lebendiges)Pflanzenmaterial vorfinden; wobei sich bei den Laboruntersuchungen heraus stellte, dass es sich tatsächlich um reinen EU-Nutzhanf hielte
    (was wiederum bei einer angenommenen Gesamt-Pflanzenmasse von etwa 250Gramm trocken, inkl. Blatt & Stiel und bei etwa 0,2% THC eine Gesamtmenge von 1g THC nicht überschreiten dürfte).

    Wie gut wären die Chancen, solch einem Fund anhängiges Verfahren zur Einstellung zu bringen; bzw. was für ein Strafmaß dürfte für diese Cannabis-Light-Plantage zu erwarten sein?

    Ich weiß, Sie weisen immer auf den max.100Watt LED Micro-Grow hin, aber gehen wir in diesem Szenario von oben erwähnter Leistung aus.

    Und hier täte sich sogar eine 3. Frage auf:
    Hat das zum Anbau verwendete Setup einen direkten Einfluss auf ein Verfahren oder nur einen indirekten über den mit höherer Leistung einhergehende potentiell größere Menge an Pflanzenmaterial?

    Über eine Antwort zu diesem Gedankenspiel würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank im Voraus

  • #61

    Der Gärtner (Donnerstag, 08 April 2021 11:56)

    p.s.
    Ich habe die Frage mal bewußt hierhin gestellt, da es sich ja mehr oder weniger um CBD-Gras handeln dürfte.
    Ich hoffe, das ist o.k. ?
    nochmals Danke !

  • #62

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 08 April 2021 16:14)

    Zu 1)

    Mit der Überwachung von Growshops muss immer gerechnet werden. Das wird aber idR erstmal telefonisch sein. Später kann es dann zu einer Durchsuchung des Ladens kommen mit dem Ziel, an Kundendaten zu gelangen. Wenn dort aber keine gespeichert sind und die Zahlung nicht nachvollziehbar ist (=wie bei Bargeld), dann droht da wenig Gefahr. In der Regel dürfte es immer noch am sichersten sein, das Equipment im Shop zu kaufen und bar zu bezahlen.

    Aber Vorsicht:

    In der Vergangenheit wurden die Parkplätze von diversen Growshops mit versteckten Kameras überwacht. Über die Nummernschilder kamen die Ermittler dann auch an die Daten, die für die spätere Hausdurchsuchung erforderlich waren.

    2) Der Anbau von Cannabis ist illegal, wenn Sie keine Erlaubnis haben. Ausnahmen gelten für Nutzhanfsorten, wenn Sie ein Landwirtschaftsunternehmen führen.

    Sie werden also eine solche Erlaubnis nicht erhalten. Sie machen sich beim Anbau dann nach §§ 29 f BtMG strafbar. Da unter 300 Watt keine "geringe Menge Cannabis" und bei Industriehanf (hoffentlich) auch keine "nicht geringe Menge THC) zu erwarten ist, werden Sie vermutlich eine Menge dazwischen einfahren. Ob dann noch eine Einstellung nach zB § 153 a BtMG oder Tagessätze mit / ohne Eintragung ins Führungszeugnis zu erwarten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich würde mit einer Einstellung dann aber eher nicht mehr rechnen im Regelfall. Das Setup spielt regelmäßig bei Klein- und Mittelgrows eine untergeordnete Rolle. Es kommt nur auf die Menge Cannabis / THC an.

    Vielleicht kriegen Sie das mit dem Micro Grow ja noch in Ihren Kopf :-)

  • #63

    Alina (Dienstag, 13 April 2021 19:44)

    Hallo,
    Ich habe heute post bekommen, dass ich gegen btmg verstoßen hätte.
    Habe von 4 wochen 20g cbd blüten und einen icerock bestellt, das kam nie bei mir an, das geld habe ich von der Seite zurück bekommen.
    Ich hatte 2019 schonmal ein Rezept für thc-öl, da ich Rheuma belastet bin. Nun dachte ich ich probiere es mal mit cbd, da ich das noch nicht kenne und auf deren Internet seite stand es sei legal.
    Was passiert jetzt?
    Ich habe sonst keinerlei Vorstrafen oder btmg einträge oder sonstiges.
    Was soll ich tun? Die Polizei will mich nächsten Mittwoch bei sich sehen.

    Ich hoffe auf schnelle Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen Alina

  • #64

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 13 April 2021 20:02)

    Solche Verfahren lassen sich relativ häufig nach § 170 II StPO zur Einstellung bringen, wenn man mit Beweisfragen argumentiert. Wenn man diese Einstellung aus Mangel an Beweisen hinkriegt, hat man in der Regel auch nicht mit fahrerlaubnisrechtlichen Weiterungen zu rechnen.

    Wenn die Einstellung nach § 170 II StPO nicht klappt, dürfte eine Einstellung gegen Geldstrafe nach § 153 a StPO noch im Bereich des machbaren sein, dann ist aber zu erwarten, dass die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anfordert, vor dem Sie aber auch keine Angst haben müssen.

    Zur polizeilichen Vernehmung gehen Sie auf keinen Fall. Das lassen Sie nach Möglichkeit einen Anwalt regeln, bevor Sie sich um Kopf und Kragen reden. Schreiben Sie mir eine Mail, wenn ich Ihnen helfen soll in der Sache: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #65

    Alina (Dienstag, 13 April 2021 20:58)

    Vielen Dank für die super schnelle Antwort.
    Sie haben mir schon sehr geholfen.
    Werde morgen meinen Anwalt kontaktieren.
    Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, ich hoffe es wird nicht zu teuer.

    Meinen sie mit ärztlichem Gutachten eine mpu oder wäre das dann nur ein ärztliches Gespräch mit Untersuchungen ohne Entziehung der Fahrerlaubnis?

    Danke

  • #66

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 13 April 2021 22:05)

    Es würde sich wenn um ein ärztliches Gutachten handeln. Wenn Ihr Anwalt fit ist im Strafrecht und im Fahrerlaubnisrecht, sollte das kein größeres Problem werden :-)

    Ich wünsche Ihnen alles Gute und drücke Ihnen die Daumen für einen guten Verlauf!

  • #67

    Alina (Dienstag, 13 April 2021)

    Ok, vielen vielen Dank.
    Sie machen mir echt Mut, da mein Anwalt genau auf sowas spezialisiert ist.
    Da kann ich heute Nacht wenigstens schlafen.

    Danke, mfg Alina

  • #68

    Luke (Freitag, 23 April 2021 12:36)

    Guten Tag,
    auch ich habe -in dem Glauben es sei legal- 2 Gramm dieser CBD-Blüten bestellt. Bestellung wurde abgefangen, Polizei hat sich gemeldet.
    Es sollen 3g sein, was steht mir bevor? Ich habe mir bisher nie etwas zu Schulden kommen lassen. Einen Drogen-Test würde ich absolut bestehen, da ich keine zu mir nehme.

  • #69

    Luke (Freitag, 23 April 2021 12:37)

    Nachtrag: Ich habe Angst und schlafe äußerst schlecht.

  • #70

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 23 April 2021 18:47)

    @Luke:

    Bei richtiger Argumentation Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO. Sonst anderweitige Einstellung und möglicherweise ein Fahrerlaubnisverfahren.

    Wenn ich mich um die Sache kümmern soll, schreiben Sie mir eine Mail. Grund für schlaflose Nächte besteht nicht, aber lassen Sie das nicht so laufen. Das kann man mit etwas Glück sehr schnell vom Tisch haben.

  • #71

    Luke (Freitag, 23 April 2021 19:37)

    Danke für die Antwort! Ich bin etwas beruhigter. Habe einen sehr guten Strafverteidiger gefunden und bespreche mich mit ihm am Montag.

    Ich habe nicht einmal gewusst, dass es sich um CBD handelt und fühle mich vom Verkäufer betrogen. Kenne mich in der Materie NULL aus, und habe dem Verkäufer vertraut.

  • #72

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 23 April 2021 21:00)

    Der Kollege wird Sie schon raushauen :-) Alles Gute Ihnen!

  • #73

    Doron (Mittwoch, 19 Mai 2021 10:26)

    Hallo Herr Schüler, erst einmal vielen Dank für Ihre tolle Arbeit hier und die Mühe, die Sie da hineinstecken!! Ich hätte auch mal eine frage: Ich mußte 2017 schon mal eine MPU machen wegen Cannabis, die ich auch bestanden habe. Seit dem habe ich sehr selten mal cbd blüten geraucht und in der Zeit des zweiten lockdowns angefangen cbd Tropfen zu nehmen (Burnout und extrem viel stress). Nun wurde mir im Rahmen einer verkehrskontrolle blut abgenommen mit dem Ergebnis 1,8 ng/ml thc-cooh (kein aktives thc). Jetzt kam die Aufforderung der Führerscheinstelle eine erneute MPU durchführen zu müssen. Sehen Sie da irgendeine Chance, dagegen Gerichtlich vorzugehen?Vielen Dank für Ihre Mühe

  • #74

    Luke (Donnerstag, 17 Juni 2021 21:30)

    Kurze Meldung von mir: Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

    Vielen Dank fürs Mutmachen!

  • #75

    M (Samstag, 18 September 2021 12:17)

    Hallo,

    Habe heute Post der Polizei wegen "allgemeinem Verstoß mit Cannabisprpdukten" bekommen. Tatzeit Dezember 2020.

    Kann sich nur um eine Bestellung von cbd-blüten handeln.

    Um Strafe mache ich mir keine Sorgen.

    Aber um den Führerschein. Hatte 2009 wegen thc den Führerschein verloren, Anfang 2011 nach erfolgreicher mpu im ersten Anlauf wieder erlangt.

    Da ich nicht angehalten, getestet oder etwas bei mir sichergestellt wurde, besteht nun Gefahr für meine Fahrerlaubnis?

    Viele Grüße!

  • #76

    Bukem: (Samstag, 18 September 2021 17:19)

    @M: das kann man so ganz pauschal nicht beantworten. Vorrangig wichtig wäre hier zu wissen, was Sie in der damaligen MPU angegeben haben. Wenn Sie dauerhafte Abstinenz versprochen haben, kann es zumindest theoretisch zu Problemen kommen, da hier CBD nunmal, wenn auch nur wenig, THC enthält.
    Vielleicht kann Sie da eine persönliche Beratung bei Herrn Schüller mehr beruhigen, mir fehlt das detaillierte Fachwissen dazu.
    Kontaktdaten stehen hier auf der Homepage

  • #77

    Mike (Samstag, 30 Oktober 2021 13:02)

    Ich lache mich kaputt.!
    Cbd wird überall verkauft. Legal selbst bei Rossman.
    Aber die natürliche Blüte die Nichts anderes enthält ist verboten.?

    Wer dabei mit macht ist echt nichts weiter als eine hirnlose Rückgratlose Puppe.

  • #78

    Bukem: (Sonntag, 31 Oktober 2021 11:55)

    @mike: verstehe nicht ganz, wie wir helfen können..oder ob

  • #79

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 01 November 2021 21:14)

    Der Verkauf und Kauf von CBD Cannabis fällt in Deutschland unter §§ 29 f. BtMG. Auch wenn das Cannabis weniger als 0,2 % THC enthält. Es wird ja auch gerne mal an Tankstellen verkauft. Auch hier in Bremen. Wenn die Polizei davon Wind bekommt, kriegen die Verkäufer ein Verfahren nach § 29 I, III BtMG und dann gibt es in der Regel 1 Jahr aufwärts.

    Sie können sich gerne darüber kaputt lachen, ist in Ordnung. Ändert aber nichts an der Rechtslage.

  • #80

    Gustav G. (Mittwoch, 05 Januar 2022 00:49)

    Guten Abend Her Schüller,
    auch ich habe vor kurzem CBD und CBG Blüten, je 2 Gramm mit einem THC Gehalt von unter 0,2 % offline in in einem Geschäft gekauft. Bezhalt habe ich diese blöder Weise mit meiner EC Karte, da ich naiv der Auffassung gewesen bin es sei legal. Grund für meine Auffassung war das Urteil des BGH Leipzig vom 24.03.21.

    Meinen FS habe ich vor ca 7 Jahren abgeben müssen, aufgrund von fahren unter BTM. Seit ca mitte 2021 habe ich diesen nach bedtandener MPU wieder.

    Meine Fragen hierzu: Sollte das Geschäft nun Juristisch ins Auge gefasst werden, muss ixh damit rechnen, dass die Kundendaten bwzuglixh der Einkäufe nachverfolgt werden?

    Welche Auswirkungen kann dies bezüglich meines FS seitens der Fuhrerscheinstelle haben?
    Selbst wenn ein konsum vorgeworfen wird, ist dieser aufgrund der geringen Menge u des niedrigen THC Gehaltes zu Rauschzwecken ja ausgeschlossen.


    Ps konsumiert habe ich die Produkte nicht, sie wurden zur Herstellung einer Salbe für kosmetische zwecke erworben.

    Vielen Dank schin mal im vorraus für Ihre Antwort

  • #81

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 09 Januar 2022 19:57)

    Guten Tag Herr G.,

    ich würde mir an Ihrer Stelle keinen Kopf machen. Mehr als ein ärztliches Gutachten würde selbst im allerschlimmsten Fall nicht zu erwarten sein. Aber dazu müsste ja erstmal der Laden hochgenommen werden und und und und.

    Wenn Sie diese Frage nur rein abstrakt beantwortet wissen wollen, dann machen Sie sich zuviele Gedanken. Falsch ist aber, dass CBD Gras fahrerlaubnisrechtlich unbedenklich ist, denn es ist nicht THC frei. Es enthält wenig THC. Hierbei dürfte indes eine gewisse Variabilität bzw eine Streubreite hinsichtlich der THC Gehalte bestehen und ab 1 ng/ml THC / ml Blut fahren Sie derzeit unter Wirkung von THC. Auch wenn diese Wirkung idR nur unterstellt wird und subjektiv nicht mehr wahrnehmbar ist.

    Es gibt auch schon fertige Salben. Damit machen Sie sich um Zweifel weniger verdächtig. Wenn das aber Vollspektrum Salben sind, dann kann auch über die Salben der THC Spiegel im Urin kritisch werden, da die Analytik eben hypersensibel ist. Die kann zwar keine Gravitationswellen messen, aber viel fehlt nicht :-) Überspitzt gesagt: Man muss nur an einer Cannabis Pflanze vorbeilaufen und ist schon im riskanten Bereich...

  • #82

    Alexander R (Donnerstag, 11 August 2022 02:39)

    Guten Tag Herr Schuler,

    ich hatte vor 3 Jahren eine Mpu absolviert, alles ganz klassisch mit Abstinenz etc. und beim ersten Versuch bestanden.
    Vor einigen Tagen habe ich mir CBD bei Amazon bestellt ( unwissentlich das es illegal ist, da wir etliche cbd Stores in Heilbronn haben).
    Leider kam gestern ein Anruf von der Polizei das Sie gerne mit mir über die Sache sprechen würden etc. Laut der Polizei „ ist es keine große Sache“.
    Ich habe jedoch im Gespräch aufgelegt da mir die Polizei vollkommen unseriös vorkam. Nachdem ich die Nummer gegoogelt habe war es tatsächlich die Polizei.
    Es waren 3gramm bestellt und ich weiß nicht was ich tun soll ich habe sogar Panikattacken. Könnte mein Führerschein in Gefahr sein ?
    1. ich habe das cbd theoretisch nie besessen da dieses in einem „Lottoladen“ von dem Zusteller abgelegt wurde.
    2. ich habe das cbd nicht konsumiert (jedoch vor 2 Tagen THC konsumiert, da ich seit 1 1/2 Jahren nur den ÖPVN nutze)
    3. bitte helfen Sie mir :(
    Vielen Lieben Dank im Vorraus

  • #83

    Julijan L (Montag, 15 Mai 2023 22:24)

    Guten Tag Herr Schüller,

    Ich habe da mal eine Frage und würde Ihnen für eine Rückmeldung sehr Danken.

    Ich führe seit Jahren ein Kiosk.
    Im Jahr 2022 habe ich an einer Tankstelle gesehen, dass dort CBD-Blüten verkauft werden. Entsprechend fand ich das interessant und recherchierte im Internet ob dies legal sei. Im Internet las ich, dass es bis zu einem THC wert von 0,2 legal sei. In Verbindung zur Tankstelle war ich mir sicher, dass der verkauf damit legal sein sollte. Nun im Januar 2023 gab es eine Polizeikontrolle bei mir im Laden, ich fand es nicht schlimm, bis zum Zeitpunkt wo mir Illegaler verkauf von Cannabis vorgeworfen wurde, und zwar das CBD, welches ich Online in einem Deutschen verifizierten und EU lizenzierten Shop kaufte. Es handelt sich um insgesamt 7 Päckchen mit den Inhalten CBD Hanf, CBD Moonrock, CBD Wax und eine CBD Blüte, alles jeweils 1 g und 100% CBD unter 0.2% THC. Auf der Seite und auf diversen anderen Seiten stand, dass der verkauf für gewerbliche legal sei. Mit Rechnung, mit Steuernummer etc., natürlich vertraute ich dem. Zur eigenen Person, habe nie Drogen konsumiert, kein Strafregister, frischer Absolvent in Erziehungswissenschaften mit Bachelor, 23 Jahre alt und wie angemerkt mit dem Kiosk selbstständig. Nun wollte ich fragen was mich als Verkäufer und Deutscher Bürger erwartet? Strafgeld, ein Register, Haft, Verwarnung oder schlimmeres? Freundliche Grüsse, Julijan

  • #84

    Bukem: (Samstag, 20 Mai 2023 14:18)

    @Alexander: Verzeihung, Sie sind durchgerutscht. Ist diese Frage noch aktuell oder gibt es weitere Entwicklungen?

    @Julian: Gut, dass Sie sich melden. Ja, das ist wirklich unglücklich. Es ist genau wie in dem ursprünglichen Artikel von Herrn Schüller erläutert. Sie werden mit falschen Angaben zur Rechtslage getäuscht und bleiben auf dem Risiko einer Strafverfolgung sitzen.
    Weil Sie als Kiosk Inhaber handeln, wäre es meines Erachtens nach sogar vorstellbar, dass Ihnen ein gewerbliches Handeln unterstellt wird. Und da könnte es zusätzlich nach einer vermutlich deutlichen Geldstrafe zusätzlich zu gewerberechtlichen Sanktionen kommen. Ich würde Ihnen empfehlen, sich zur kurzfristigen Bewertung und zur Schadensminimierung umgehend bei Herrn Schüller persönlich zu melden.
    Das geht am einfachsten per Mail über

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #85

    Ralf R. (Freitag, 06 Oktober 2023 23:53)

    Guten Abend,

    Angenommen man bestellt CBD Blüten (<0.2% Thc) bei einem Shop in AT und diese Bestellung wird vom Zoll hochgenommen.

    Die Bestellung erfolgte auf Rechnung, welche nicht bezahlt wurde da ja auch kein Paket ankam. Ist dies von Vorteil für den Beschuldigten?

  • #86

    Bukem (Samstag, 07 Oktober 2023 12:26)

    @Ralf R: läuft denn bereits ein Strafverfahren gg Sie?
    Das ändert nicht wirklich etwas, da ja zumindest ein versuchtes Delikt vorliegt, was lediglich geringer bestraft werden kann als das vollendete Delikt. Auch drohen die selben Konsequenzen hinsichtlich der Führerscheinstelle.

    Ganz nebenbei: die nicht bezahlte Rechnung mag auch noch Probleme machen.
    Bei Hilfewunsch bitte Mail an Herrn Schüller

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de