Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Entziehung des FS abgewendet durch Ausnahmeregelung bei 33 ng/ml THC; 206 ng/ml THC COOH und 16,9 ng/ml Amphetamin

Ein Mandant wurde Mitte letzten Jahres mit folgenden Blutwerten aus dem Verkehr gezogen:

 

  • 33 ng/ml THC, 206 ng/ml THC COOH (reicht allein für die Entziehung der Fahrerlaubnis)
  • 19,6 ng/ml Amphetamin (reicht ebenfalls allein für die Entziehung der Fahrerlaubnis.

 

In solchen Fällen wird die Fahrerlaubnis in der Regel ohne wenn und aber entzogen (bei der Sachlage 1 Jahr Abstinenz erforderlich), wenn man den Schwebezeitraum zwischen der Rauschfahrt und der zeitlich späteren Entziehung der Fahrerlaubnis nicht sinnvoll nutzt.

 

Was ist zu tun in solchen Fällen? Wie nutzt man die Zeit sinnvoll?

 

Es gibt die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV. Da steht sinngemäß drin, dass die dort niedergeschrieben Fälle, in denen die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, eben nur für den Regelfall gelten.

 

Im Fall von Kompensationen wie einem Verhaltenswandel kann von der Entziehung abgesehen werden. Und das, obwohl das Jahr Abstinenz noch nicht vorbei ist. Man kann also mit der richtigen Vorbereitung seinen Führerschein behalten, obwohl im Moment der Rauschfahrt die Entziehungsvoraussetzungen vorlagen. Es gilt also dafür zu sorgen, dass eben diese Voraussetzungen im Moment der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr ohne weiteres anzunehmen sind.

 

Wie geht das?

 

Die Verwaltungsgerichte fordern Abstinenznachweise zumindest für ca. 3 Monate und den Nachweis einer abgeschlossenen verkehrspsychologischen Aufarbeitung der Geschehnisse. Hierbei hat der Psychologe möglichst eine positive Aussage über die Abstinenz zu treffen und klarzustellen, dass keine Zweifel daran bestehen, dass die betreffende Person die Erfordernisse der FeV erfüllt. 

 

Sobald das Urin wieder sauber ist von Drogen und Drogenrückständen, wird ein Urinscreeningprogramm begonnen (TüV, Dekra, PIMA oder AVUS...am besten aber zunächst nicht beim TüV, da die die Weisheit mit Löffeln gefressen haben und wirklich oft unbelehrbar sind...mit dem TüV gibt es überproportional viel Probleme wegen falscher Gutachten). Wann es sauber ist, hängt vom Konsummuster ab. Nach einigen Wochen ein Einmalscreening machen.

 

Ist es sauber: Anmelden zum 6 Monatsscreening (bei gelegentlichen Konsum von Cannabis und fehlendem Trennungsvermögen) bzw. für ein Jahr (Regelmäßiger Konsum von Cannabis / Mischkonsum mit Alkohol und / oder anderen Betäubungsmitteln (auch wenn ich nicht checke, was an Speed jetzt gerade das betäubende Element sein soll). Keine Haarproben machen - nur Urin. Mit Haaren gibt es wegen Fremdkontamination von aussen recht oft Probleme (falsch positive Ergebnisse oder einfacher formuliert: Nix genommen aber trotzdem Drogenpuren in den Haaren).

 

Was die Verkehrspsychologen angeht:

 

Dazu reiche ich den Mandanten ein Formulierungsbeispiel für die Psychologen an die Hand. Dieses ist so formuliert, dass es den Vorgaben der Verwaltungsgerichte entspricht.

 

Und natürlich: 75 % aller Verkehrspsychologen haben von dieser Ausnahmeregelung noch nie etwas gehört. Also muss man es ihnen erklären, bevor sie die Mandanten wieder nachhause schicken. Psychologen sind auch nur Menschen. 

 

Die einzige Variable, die man nicht in der Hand hat, ist der Zeitfaktor...man weiß eben nicht, wie lange die FSST mit der Entscheidung über die Fahrerlaubnis wartet. Deshalb gilt es, die Zeit zu nutzen...das Fahrerlaubnisrecht bittet sich nicht an für die lange Bank und mal schauen, was kommt.

 

Wenn man wie hier und nicht unüblich ein paar Monate Zeit hat, sich abzusichern, dann behält man oft die Fahrerlaubnis. Das liest sich dann so:

 

 

Dazu mein Vortrag (Mandant hatte schon saubere Screenings für 5 Monate und hatte die Verkehrstherapie abgeschlossen):

 

" Herr X befindet sich seit über 5 Monaten im Abstinenzprogramm, Nachweise liegen dem Schreiben ebenfalls bei. Über den Fortgang des Abstinenzprogramms seit 01.12.2017 erhalten Sie noch gesonderte Nachricht, diese wird gerade bei dem Institut angefordert.

 

 

 

Hier ist ein Abweichen vom Regelfall und ein Nichtanwenden von § 11 Abs. 7 FeV geboten.

 

 

 

Es liegt ein Ausnahmefall iSd. Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV vor (Verhaltenswandel).

 

 

 

Die Anlage 4 zu §§ 11, 13, 14 FeV entfalten keine strikte Bindungswirkung und gelten nur für den Regelfall, vgl. OVG NW vom 25.03.2003, 19 B 186/03; OVG Saarland vom 01.06.2006, 1 W 26/06.

 

 

 

Nach S. 3 der Vorbemerkung zur Anlage 4 sind Kompensationen u.a. durch Verhaltensumstellungen möglich.

 

 

 

Diese besonderen Umstände liegen hier vor und führen zu dem Ergebnis, dass kein Regelfall vorliegt. Es können durchaus (auch erhebliche Bedenken) an der Geeignetheit zum Führen von KFZ bestehen. Diese bloßen Eignungszweifel sind aber nicht mehr identisch mit der Ungeeignetheit. Diese liegt hier gerade nicht mehr vor. Es deswegen vor einer etwaigen Entscheidung in der Sache ein ärztliches Gutachten oder eine MPU anzuordnen. Diese Anordnung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen rechtlich verpflichtend für die Fahrerlaubisbehörde. Es handelt sich um keine Ermessensentscheidung, vgl. OVG Niedersachsen vom 15.11.2002, DAR 2003, 45 f..

 

 

 

 

Es wird höflich um Mitteilung gebeten, wie in der Sache weiterverfahren werden soll."

 

Dann wartet man ein wenig ab und die Behörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald erwidert:

 

 

Dazu muss man jetzt einmal eine Lanze brechen: Oft denkt man wirklich, dass die Behörden und Gutachterstellen nur vom gewünschten Ergebnis (Entziehung der Fahrerlaubnis) her ihre Schriftsätze "begründen".

 

Eine Ausnahme macht da oft Mecklenburg-Vorpommern. Die handeln dort meist sauber am Gesetz und prüfen ordentlich und unvoreingenommen durch.

 

Methodisch saubere Arbeit ist selten im Fahrerlaubnisrecht und deshalb finde ich super, dass es auch solche Behörden gibt. Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung objektiv vor, ist der Führerschein weg. Wenn nicht, dann nicht. Einfach und nachvollziehbar für den Bürger. Fairness nennt man sowas. 

 

Cool.

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Kommentare: 65
  • #1

    Ahlers (Donnerstag, 25 Januar 2018 12:37)

    Also das hätte mir mein Anwalt damals auch mal flüstern können. Von einer Ausnahmeregelung hat der nix erzählt. Der meinte nur, dass außer dem Bußgeldbescheid nichts mehr kommt. Jetzt ist der Führerschein weg und hätte wohl gerettet werden können, denn bei mir hat die Behörde 8 Monate gewartet, bevor sie sich gemeldet hat. Diese Zeit habe ich jetzt verloren, super.

  • #2

    Marsianer (Donnerstag, 25 Januar 2018 17:45)

    Das gleiche ist mir auch passiert. Hab den Polizisten geglaubt, die sagten, dass außer dem Bußgeldbescheid nichts kommt. Ist wohl polizeiinterner running gag.

  • #3

    Bukem: (Samstag, 03 Februar 2018)

    @Ahlers und @Marsianer: Unter anderem deshalb betreibt Herr Schüller diese Seite. Guter Rat ist zwar teuer, aber bei manchen Anwälten eben besser als bei anderen.

  • #4

    Torsten (Dienstag, 06 Februar 2018 16:50)

    Das ist auf jeden Fall gut zu wissen, falls es mich mal erwischt. Gefällt mir gut Eure Seite. Layout von 1980, aber der Inhalt ist echt gut :-)

  • #5

    MC Horex (Freitag, 09 Februar 2018 12:28)

    Das ist gut gelaufen für Ihren Mandanten, die Werte sind ja offenbar schon sehr hoch. Und gerade mit Amphetamin im Blut gibt es bei unserer Fahrerlaubnisbehörde im ländlichen Bayern kein Pardon. Würde mich sehr wundern, wenn die Entziehung des Führerscheins da auch so klappen würde nach der kurzen Zeit.

  • #6

    Bukem: (Sonntag, 18 Februar 2018 13:58)

    @Torsten: Grad für das layout werden weder Kosten noch Mühen gespart. Im Ernst: Die Kommentarfunktion ist hier wichtig. ;)

  • #7

    Backpflaume (Freitag, 23 Februar 2018 23:06)

    Das kann ich kaum glauben. Sie müssen der Anwalt überhaupt sein. Einfach unglaublich. Wie kann man Sie am besten kontaktieren ?

  • #8

    Rechtsanwalt Führerschein (Donnerstag, 01 März 2018 13:40)

    Sehr geehrte Backpflaume,

    danke für den Blumenstrauß. Ist aber keine höhere Mathematik und gehört zum kleinen 1 x 1 des Fahrerlaubnisrechts. Wie sich mich kontaktieren können? Puh, schwierige Frage...vielleicht über meine Kontaktdaten? So als Beispiel vielleicht. Handschriftliche Briefe sind selten, parfümierte gibt es praktisch nie. Brieftaube ginge auch. Flaschpost theoretisch auch (Laufzeit beachten). Boten schicken fiele mir auch noch ein. Sie haben die Wahl!

  • #9

    Backpflaume (Freitag, 09 März 2018 21:37)

    Der Blumenstrauß kann nicht groß genug sein. Ich denke mal das kein Anwalt das vorher geschafft hat. Ihre Strategie ist einzigartig finde ich. Die meisten Anwälte lassen sich von der Behörde einschüchtern und kommen rechtlich nicht voran. Hätte ich Sie 2009 schon gekannt, hätte ich damals meinen Führerschein nicht unbedingt entzogen bekommen. Ich komme aufjedenfall auf Sie zu.

    Grüße

    Backpflaume

  • #10

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 11 März 2018 10:15)

    Man muss einfach nur ein gutes Lehrbuch lesen und dann weiß man das. Ist also keine Zauberkunststück. Und einschüchtern lassen die sich nicht. Vielleicht übernehmen die einfach Fälle, die sie mangels ausreichender Kenntnis des Fahrerlaubnisrechts nicht übernehmen sollten, das kann man denen vorwerfen. Und das ist natürlich nicht so toll. Ich habe auch keinen (aber auch gar keinen Plan) etwa von bestimmten Teilen des Zivilrechts (meine Ausbilder während des Referendariats hat das teilweise zu Tobsuchtsanfällen verleitet, was ich da zum besten gegeben habe). Ergo übernehme ich keine Fälle aus diesem Bereich. Und wenn mir jemand 100.00 Taler dafür bietet: Keine Lust darauf. Und wenn man sich dann einigermaßen in ein Rechtsgebiet eingelesen hat, erkennt man schnell die logischen Grenzen des Rechtssystems. Die Sturheit der beteiligten Personen, die bewusste Absage ans wissenschaftliche Arbeiten usw. Das ist in Teilen ein Fiasko, eine Willkürspielwiese für Besserwisser und notorisch Unbelehrbare. Das muss man nicht persönlich nehmen, denn man ändert die Leute nicht. Ich mache das nicht. Und Sie auch nicht. Zuweilen trifft man aber auf faire Behörden und Gerichte, die sich einem offen-wissenschaftlichen Diskurs nicht entziehen. Aber ist die klare Minderheit. Und wer redet schon von Fairness, wenn ich mir jetzt eine Flasche Korn reinstelle und vollgereiert im Graben penne und in der Ausnüchterungszelle aufwache mit Lars Ulrich im Kopf und nicht den Lappen verliere, während ich wenn ich abends einen löte 24 Stunden später im Auto Restglimmerbefreit den Lappen verliere, weil man mit hochsensibelster Technologie noch ein paar THC Moleküle im Blut findet und die Wirkung nicht nachweisen kann aber einfach unterstellt? Nein, das ist nicht fair. Das ist vollkommen daneben und das wird es immer bleiben. Die Leute sind stur. Und uneinsichtig. Und irgendwie viel zu stolz, um mal anerkennen zu können, dass auch die Gegenseite vielleicht ein bißchen Recht hat. Die fehlende Fähigkeit zum Konsens ist urdeutsch. Da wird lieber moralisiert was das Zeug hält. Braucht sich nur in der Politik umzuschauen. Nirgends, aber auch nirgends ist jemand in Sicht, der einen relativierenden Blick hat. Niemand, der ausgleichen kann. Alle wollen nur Recht haben und selbst wenn ihr Standpunkt noch so dämlich und realitätsfremd ist. So ist es eben in Deutschland und das ist der Grund, warum hier alles erodiert und uns die Kiste irgendwann um die Ohren fliegen wird.

  • #11

    Backpflaume (Sonntag, 11 März 2018 13:24)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    ich hatte zu meiner Zeit 2 Anwälte die in Düsseldorf ansässig sind und hier als Topp Anwälte gelten. Ellen lange Briefe und jedes mal nur ein Satz der Behörde: “wir weichen von unserer Forderung nicht ab“. Sogar an die zuständige Bezirksregierung habe ich mich gewendet. Hier auch natürlich ohne Erfolg. Könnte man die Entziehung rückwirkend als rechtswidrig erklären lassen ? Kann die Behörde das fehlende Trennungsvermögen bis heute aufrecht erhalten ? Der Entzug war 2010 aufgrund fehlendem Trennunsvermögen.

    Werte Aktiv 11,1
    Werte passiv 108

    Seit juli 2013 habe ich einen Eu-Führerschein und fühle mich unsicher. Ich werde wohl umschreiben lassen, evtl. Mit ihrer Hilfe.

    Danke Ihnen schonmal

    Grüße

    Backpflaume

  • #12

    gento (Dienstag, 13 März 2018 11:56)

    Auch ich habe das gleiche Problem wurde am 15.08.2017 von einer Polizeistreife angehalten unter BTM Einfluss und Cocain.Daraufhin wurde mir Blut abgenommen .
    Herr Schüller hat mir direkt Auflagen gesetzt was ich machen muss,Verkehrspsychologin Screening ganze Paket bin seit dem Drogenfrei.
    Im Januar erhielt ich Post von der Führerscheinstelle Entzug des Führerscheins.Das Amt hat die ganzen Auflagen wohl für nichtig erklärt.Habe mein Job aufgeben müssen jede Menge Geld ausgegeben die treiben einen in Schulden.Hier in Düsseldorf sind die Ämter ziemlich streng.
    Herr Schüller hat Klage erhoben weil Er das ganze für rechtswidrig hält jetzt wollen wir nur hoffen das alles sich zum Guten wendet.
    Ich war vielleicht auch nicht einfach für Herr Schüller aber bei meiner Situation hat man Angst bei 3 Unterhaltspflichtigen Kindern.
    Ich hoffe das das Gericht milde erweist.
    Herr Schüller ist zwar nicht einfach zu erreichen und beantwortet teilweise nicht sofort E-Mails aber bei den ganzen Leuten die Er wahrscheinlich vertreten muss ist es verständlich.

    Bin Ihnen sehr dankbar bis jetzt und noch mehr wenn alles gut wird.

    Gruß Afrim

  • #13

    Backpflaume (Dienstag, 13 März 2018 21:00)

    Hallo Afrim,

    ist ja interessant das du auch aus Düsseldorf bist. Ich kenn die Behörde in und auswendig und weiß wie die tickt. Wenn der Schüller das schafft, wäre das eine Sensation. Zumal du noch zusätzlich mit Kokain erwischt wurdest. Wann ist die Klage beim Verwaltungsgericht eingegangen ? Bzw. Wann kann mit einer Entscheidung gerechnet werden ?

    Grüße

    Backpflaume

  • #14

    gento (Mittwoch, 14 März 2018 00:15)

    Hallo Backpflaume,

    am 22.02.2018 hat mich Herr Schüller angeschrieben,das er am darauffolgenden Tag Klage einreicht ab da an wird es wohl 1-2Monate dauern.
    Herr Schüller hält auch die Entziehung der vorgelegten Nachweise für rechtswidrig.
    Jetzt abwarten und hoffen.

    Gruß

  • #15

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 15 März 2018 05:14)

    @Backpflaume:

    Die Sache ist rückwirkend nicht mehr aufzuheben, das ist in Bestandskraft erwachsen.

    @Gento: Ich sagte bereits, dass ich mich umgehend bei Ihnen melde, wenn ich die Entscheidung des Gerichts kenne. Sie haben alle Maßnahmen durchgeführt, die anzuraten sind. So oder so wird es eine Zeitfrage sein, bis die Fahrerlaubnis wieder bei Ihnen vorliegt. Und man kann nicht sagen, dass Düsseldorf jetzt irgendwie härter ist als andere Städte in NRW. Ganz NRW ist in dem Bereich recht restriktiv, aber das ist fast schon zu pauschal gesagt. Die bezeichneten Ausnahmeregelungen sind wie gesagt schon längst oberverwaltungsgerichtlich durchgekaut, aber viele Behörde und Gerichte stellen sich nach Gutsherrenart einfach drüber und entziehen sich gerne der Diskussion mit Sätzen wie "es wurde nichts verwertbares seitens des Anwalts vorgetragen". Übersetzung aus dem Juristischen: Auch wenn Du noch so Recht hast, uns interessiert einen Dreck, was Du hier schreibst. Das wird so gemacht wie wir das GEFÜHLT für richtig halten und sei es 1000 x an der Wissenschaft vorbei. Das ist das Kernproblem hier: Kompetenzillusion allerorten, die Juristen denken halt, sie können nach Gefühl entscheiden. Das ist eine Frage der Ausbildung, so werden die Juristen eben häufig ausgebildet. Als so eine Art Königsdisziplin, der Ausflüge in die Niederungen der Logik oder der Chemie oder der Mathematik als nicht erforderlich erscheinen. Man hat kein Bock, etwas zu ändern. So einfach ist das manchmal. Aber eben auch nicht immer. Oft kommen dann zur Vermeidung inhaltlicher Auseinandersetzungen mit grundsätzlichen Methodenfragen Vergleichsangebote. Die wissen genau, dass auch und gerade bei Cannabis im Fahrerlaubnisrecht SEHR vieles wissenschaftlich unhaltbar bis willkürlich ist. Und wenn die dann auf diese Diskussionen einsteigen, bricht das ganze Kartenhaus zusammen und das wollen die eben nicht. Ist also eher eine politische denn eine juristische Frage. Juristisch begründet kriege ich zur Richtigkeitsprüfung im Nachhinein fast alles. Jedenfalls dann, wenn ich mich nicht verpflichtet fühle (kraft Amtes mit Zepter und Krone und schöner Gewandung und dem Prädikatsexamen), mich an übliche wissenschaftliche Methoden zu halten. Die sind frei wie der Vogel im Wind, bißchen vogelfrei könnte man fast sagen. Also: Warten wir mal ab, was aus Düsseldorf dazu zu hören ist. Ich stehe in Kontakt mit einigen sehr renommierten Gutachtern, die die Entscheidung dann im Zweifelsfall eben zerpflücken. Ich stelle das dann hier rein, damit man mal sehen kann, wie dreist das teilweise ist.

  • #16

    gento (Sonntag, 18 März 2018 01:31)

    @Rechtsanwalt Schüller
    Ich finde einfach geil wie Sie sich einsetzen für Ihr Klientel, und wie Sie braucht die Welt mehr weil Politiker meinen die können um das Gesetz drumrumreden da Sie schon die Politiker ansprechen finde ich und denke ich das es geldmacherei ist von denen.
    Die sollen auch mal ihr Fett weg bekommen,immerhin gibt es schlimmere Gefährder im Straßenverkehr wie z.b Raser,Gaffer u.s.w .

    Gruß

  • #17

    Jonas (Dienstag, 17 April 2018 09:25)

    @Gento und @Backpflaume oder wer mir sonst Auskunft geben kann:

    Ich bin Mandant von Herrn Schüller, komme aus Köln und suche einen Verkehrspsychologen für die Therapie und der mir am Ende auch eine Eignungsbewertung schreiben kann wie Herr Schüller sie braucht. Mir ist bekannt, dass Frau Popp in Bremen das so macht wie wir es brauchen, aber das sind nun mal von Köln aus, wo ich wohne, über 3 Stunden Anfahrt!

    Ich war hier schon in Köln bei einem Verkehrspsychologen (vermittelt von der AFN), aber der wusste erstmal nichts von der Ausnahmeregelung und würde nach abgeschloßener Therapie auch keine Eignungsbewertung reinschreiben (nach telefonischer Rücksprache mit der AFN!). Dafür war ich dann 80 Euro los :( Herr Schüller hat mich auf die AFN verwiesen oder ich soll halt nach Bremen zu Frau Popp kommen.


    Also, kann mir jemand einen Verkehrspsychologen in NRW nenn, dem die Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV bekannt ist und das so macht wie wir es brauchen, also mit Eignungsbewertung?


    Vielen Dank!

    Grüße,

    Jonas

  • #18

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 17 April 2018 14:13)

    Die AFN ist nur eine von verschiedenen möglichen Anlaufstellen. Auch innerhalb der AFN stellt sich immer wieder das gleiche Problem: Die Psychologen müssen neben einer guten Abstinenzprognose auch eine Eignungsprognose stellen. Und an dieser Stelle zieren sich viele Psychologen, da sie meinen, dass Aussagen über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen den Begutachtungsstellen vorbehalten sei. Also etwa der PIMA, AVUS, Dekra oder dem TüV. Apropos TüV: Ich rate von denen dringend ab, wenn die Fehler in Gutachten machen, was oft vorkommt, dann besteht in der Regel null Entgegenkommen und Einsicht, diese Fehler zu korrigieren. Einen großen Bogen um den Laden machen. Gerade meine Bewertung für den TüV SÜd in Begutachtungsfragen fällt unterirdisch aus.

    Aber back to topic: Jeder andere Verkehrspsychologe ist in Ordnung, solange er auch die Eignungsbeurteilung macht. Also einfach mal rumfragen. Diese Eignungsbeurteilung ist wichtig, denn sie ergibt sich aus den Erfordernissen, die die oberverwaltungsgerichtliche Rspr. hinsichtlich der Ausnahmeregelung aufstellt.

    Soweit von hier. Notfalls in Bremen nach "Blockunterricht" fragen. Dann müssen Sie nur evtl nur für ein Wochenende herkommen.

  • #19

    Gento (Mittwoch, 18 April 2018 16:36)

    @Jonas
    Also ich kann die Frau Thomann empfehlen,Sie wusste anfangs mir nicht zu helfen.
    Nachdem Herr Rechtsanwalt Schüller einige Male mit Ihr in Kontakt getreten ist habe ich nach erfolgreicher Therapie eine sehr gute Eignungsbewertung erhalten.
    Ist zwar nicht in Köln aber auch nicht soweit.
    Einfach sagen das du auf Empfehlung gekommen bist.

    Ich gehe mal davon aus das Herr Schüller auch sagen kann das die Dame in Ordnung ist?

    Gruß

    Afrim

  • #20

    gento (Mittwoch, 18 April 2018 16:39)

    Achja,hab vergessen.
    Einfach auf Google Thomann Verkehrstherapie eingeben.

  • #21

    Jonas (Mittwoch, 18 April 2018 21:20)

    @gento
    Super, Vielen Dank! Ich werde Frau Thomann morgen anrufen. Wieviele Stunden bzw. Sitzungen hast du bei ihr gemacht?

    Grüße,
    Jonas

  • #22

    Gento (Donnerstag, 19 April 2018 01:00)

    @Jonas
    Ich habe 6 Sitzungen a 150€ gemacht.

    Und viel Glück auf dem Weg.

    Gruß Afrim

  • #23

    Bernd (Freitag, 18 Mai 2018 09:58)

    Hi leute kurze frage, ist es von großer bedeutung das in der eignungsprpgnose drinn steht das man aus verkehrspsychologischer sicht geeignet ist ein kfz fahrzeug zu führen oder würde es auch reichen wenn meine psychologin schreib das ich an bsp. 6 sitzungen teilgenommen habe und in dieser zeit mein drogenproblem aufgearbeitet wurde. Weil meine psychologin weigert sich prognosen über das führen von kfz fahrzeugen zu stellen.

  • #24

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 27 Mai 2018 23:24)

    Nach Rspr der OVG´s zu der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV ist die Eignungsprognose essentiell. Das Problem ist, dass das nicht alle Psychologen so schreiben wollen, da das den Begutachtungsstellen vorbehalten sei - was quatsch ist imho.

  • #25

    Bernd (Sonntag, 03 Juni 2018 07:15)

    Danke für die schnelle Antwort. Kann man Sitzungen auch beim Psychologen auch online (via Skype + Webcam) abschließen oder wird sowas nicht anerkannt wenn man dann nach den Sitzungen die Eignungsprognose erhält?

  • #26

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 06 Juni 2018 16:19)

    Manche Psychologen machen das per Skype. Finde ich aber persönlich eher nicht so gut, denn es macht schon Sinn, wenn man sich gegenüber sitzt. Ich weiß auf jeden Fall niemanden aus dem Kopf, der das online macht.

  • #27

    Olli (Mittwoch, 13 Juni 2018 16:10)

    Hallo ich habe 4,4 ng/ml thc im Blut gehabt.
    Die Blutabnahme war vor 8 Wochen, ich habe seit dem auch nichts mehr angefasst.
    Habe vor 4 Wochen ein Test aus der Apotheke geholt und der war schön sauber. Ich bin aus Niedersachsen.
    Könnte ich auch mit der Abstinenz anfangen bzw. würde es mir helfen können meinen Führerschein zu behalten?!

  • #28

    Bukem: (Donnerstag, 14 Juni 2018 09:33)

    @Olli: Grundsätzlich schaden wird es nicht. Anraten würde ich aber zumindest eine Beratung bei Herrn Schüller, damit eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickelt werden kann. Ist nur ein Rat, es geht immerhin um den Erhalt Ihrer FE mit allen privaten oder beruflichen Konsequenzen

  • #29

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Juni 2018 12:04)

    @Olli: Wenn der Führerschein wichtig ist, machen Sie bitte ein Abstinenzprogramm, um was in der Hinterhand zu haben. 6 Monate (Urin, da Haaranalytik zu fehleranfällig ist)...zudem müssen Sie zum Verkehrspsychologen.

    Die Verkehrstherapie muss abgeschlossen sein, bevor die Führerscheinstelle sich meldet.

  • #30

    Olli (Donnerstag, 14 Juni 2018 14:02)

    Danke für die schnelle Antworten.
    Wo kann man die Verkehrstherapie durchführen? Wie lange geht sie und was kostet es im Schnitt?
    Herr Schüller, da ich bereits einen Anwalt habe würde ich gerne wissen ob es auch möglich wäre, dass sie meinem Anwalt beraten?!
    Selbstverständlich bezahle ich das.

  • #31

    Olli (Donnerstag, 14 Juni 2018 16:30)

    Entschuldigen sie bitte das volltexten hier.
    Aber wenn das ganze nicht klappen sollte und ich trotzdem zur mpu muss, könnte ich die Abstinenz Nachweise vorlegen oder müsste ich das ganze wieder von vorne machen??
    Lg

  • #32

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Juni 2018 16:30)

    @Olli:

    Schreiben Sie mir bitte eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - danke.

  • #33

    Kevin (Donnerstag, 23 August 2018 18:06)

    Hallo Herr Schüller,
    ich habe gelesen das Sie ein Formulierungsbeispie für die Psychologen empfehlen. Besteht die Möglichkeit dieses von Ihnen zubekommen oder auch gegen einen Aufpreis zu erwerben?

  • #34

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 05 November 2018 13:25)

    @Kevin:

    Ist die Frage noch aktuell?

  • #35

    Eu (Mittwoch, 21 November 2018 23:12)

    Hallo Herr Schüller,

    sind Sie auch im Bereich EU-Führerschein versiert ?

  • #36

    Joey (Freitag, 30 November 2018 19:37)

    Hallo Herr Schüller,

    Erst einmal ein Riesen großes Lob an ihre Aufklärungsarbeit und ihre Website. Ich habe mittlerweile fast alles, was sie zu THC/MPU auf ihrer Seite niedergeschrieben haben gelesen. Bestimmt habe ich schon 30 Stunden auf ihrer Seite verbracht und mich ausgiebig informiert.

    Nun zu mir: Ich wurde am 13.11 angehalten (ohne auffällig zu sein, der Polizist hatte mich auf dem kika, da ich Tage zuvor Probleme mit dem Arbeitsamt, wegen insolventengeld, hatte und am Telefon eine unbedachte Aussage gemacht habe. Er mich verdächtig fand bzw. Der Meinung war ich würde unter btm stehen und sich deshalb mein Nummernschild gemerkt hat).

    Leider habe ich durch den vorliegenden Stress nicht von meinem Aussage Verweigerungsrecht gebrauch gemacht und eingeräumt ab und zu Cannabis zu konsumieren (informelle Befragung). Leider auch gelogen, dass mein letzter Konsum ca 24 std her ist (in Wahrheit waren es zwischen 7 - 12 Stunden, habe nicht auf die Uhr geguckt wann ich konsumiert habe).

    Urintest erst abgelehnt -> dann nehmen wir sie halt mit auf die Wache, dann zugestimmt (die Polizisten hatten selber keinen dabei, also kam ein weiter mit Tests) während der Wartezeit: ich sollte aus dem Auto steigen und ein paar dieser Test machen (halbe Minute abschätzen, Finger zu Nasenspitze, Fingerspitzen zusammen führen (mir war nicht klar, dass ich diese Test nicht machen muss)) er meinte ich habe etwas zu lange für die Zeit Abschätzung benötigt (41sek).

    Ein Urin Test wurde dann doch nicht gemacht, mit der Begründung dieser würde eh positiv ausfallen, daher mit auf die Wache genommen worden, dort dann ca 45 min gewartet (kein Arzt zu erreichen) wurde gefragt ob ich dem Bluttest zustimme (fragte wo der Unterschied ist wenn ich zustimme oder nicht mit einverstanden bin. Antwort: keinen ist nur reine Formsache/Bürokratie also Zugestimmt (ich weiß, selten Dämlich) dann erst wurde ich belehrt (sie wissen, dass sie nichts sagen müssen -> ja ok).

    Sollte beides unterschreiben, was ich auch tat (da ich grade erst einen neuen Job habe und schon wegen der ganzen Sache Zuspät war und einfach nur schnellstmöglich an die Arbeit wollte).

    Da kein Arzt zu erreichen war sind die Polizisten mit ihr ins Krankenhaus gefahren, wo mir Blut abgenommen wurde (kein Arzt, nur MTZ, dieser hat es auch so der Plozei gesagt und daher auch keine weiteren Ausfallerscheinungstest gemacht hat). Anschließend in der Nähe meiner Arbeit abgesetzt wurden.

    Meine Blutwerte liegen noch nicht vor, war aber inzwischen bei einem Anwalt (Freund eines Freundes) der mich kostenlos beraten hat.

    Dieser hat mir empfohlen aufzuhören zu rauchen (seit dem 19.11 dann auch nicht mehr geraucht) beim Suchthilfezentrum vorbei zu schauen, mir das bescheinigen lassen (erledigt) und mich für ein Abstinenznachweisprogramm für 6 Monate anzumelden. (Noch nicht erledigt, da ich gestern einen Test von der Apotheke gemacht habe cut-off: 50ng, leider noch positiv).

    Jetzt habe ich Angst, dass mein Blutwerte in den Bereich eines regelmäßigen Konsumenten fallen (konsumierte nicht jeden Tag, aber so gut wie jeden 2ten (VG Freiburg v. 14.09.2015 (von einem regelmäßigem Konsum kann hier nicht die Rede sein)).

    Sollte ich mich denn jetzt eher für ein ganz jähriges Abstinenzprogramm anmelden? Hätten Sie eventuell noch einige Tipps? (Um einen Verkehrspsychologen mit Eignungstest für KFZ will ich mich am Montag kümmern). Gerne hätte ich auch, wie @kevin, ihre formulierungsbeispiele.

    Noch einige Daten zu mir: Bundesland: Hessen,
    Fuhrerscheinakte momentan noch komplett sauber, aber btm vorbestraft (wurde damals scheinbar nicht an die FSS weitergeleitet). Student mit 450 Euro Job ohne Rechtsschutz (daher auch die kostenlose Beratung von dem Anwalt). Mein Führerschein besitze ich momentan noch.

    P.s. Entschuldigung für den langen Text und eventuelle Fehler (mit dem Handy geschrieben).

  • #37

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 02 Dezember 2018 13:26)

    @Joey:

    So schnell es geht (wenn Urin sauber ist) ins Abstinenzprogramm auf BtM (nur Urin, Haare sind zu riskant, gibt oft Probleme mit falsch positiven Ergebnissen) und zum Verkehrspsychologen. Der Psychologe soll im Hinblick auf die Ausnahmeregelung bestätigen, dass Sie in Therapie waren. Aber auch er wird die Akte brauchen. Und ohne Akteneinsicht ist das Unternehmen ziemlich riskant.

    Screenings und Therapie anschieben, das ist jetzt erstmal wichtig.

  • #38

    Eu (Sonntag, 02 Dezember 2018 17:07)

    Hallo Herr Schüller,

    ich besitze seit 2012 einen polnischen Führerschein. Im Februar diesen Jahres habe ich eine Umschreibung beantragt. Seitdem hält mich die Fahrerlaubnisbehörde hin. Immer mit der selben Antwort. Das die Einkünfte aus Polen immer noch nicht da sind und es bis dahin keine deutsche Fahrerlaubnis gibt. Ich hatte Akteneinsicht und die Anfrage an das KBA scheint nicht richtig zu sein. Hätten Sie einen Tipp für mich ? Danke

    Grüße

    Eu

  • #39

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 02 Dezember 2018 17:09)

    @Eu:

    Das kann ich so nicht sagen. Ich müsste die Führerscheinstelle anschreiben und die Akte einsehen, damit ich sehen kann, wo das Problem liegt. Das kann ich nur, wenn Sie mir Vollmacht erteilen. Schreiben Sie mir gerne eine Mail, wenn ich mich darum kümmern soll, danke.

  • #40

    Joey (Montag, 03 Dezember 2018 01:41)

    Hallo Herr Schüller,

    Vielen Dank für die schnelle Antwort :) das habe ich vor, habe auch weiter Urintest hier um mich zu versichern, wann mein Urin sauber ist.

    Wie lange sollte ich ca. warten, nachdem der thc20 Test negativ ist, bis ich das Abstinenzprogramm beginne? (da benötige ich ja 0ng, so wie ich es verstanden habe) und reicht ein 6monatiger Nachweis oder sollte ich 12monate antreten?

    Haaranalysen wollte ich beim Abstinenznachweis nicht machen, da sie ja einen tollen Artikel dazu auf ihrer Seite haben.

    Morgen bzw. Heute werde ich mich um einen Verkehrspsychologen kümmern (sobald die verkehrspsychologen ihre Praxen öffnen).

    Sie meinen die Akte von der FSS, richtig?
    Selbst habe ich schon reingeschaut, aber keine Kopie mitgenommen, dann werde ich da wohl nochmal hingehen.

    Wie sieht es mit den Formulierungsbeispielen für den Psychologen aus, kann ich die bekommen, gerne auch gegen eine Entlohnung/Bezahlung?

  • #41

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 05 Dezember 2018 23:48)

    @Joey:

    Wenn Sie schon Mandant bei mir sind, schreiben Sie mir bitte eine Mail, danke.

  • #42

    Joey (Donnerstag, 06 Dezember 2018 15:04)

    Hallo Herr Schüller,

    Nein ich bin noch kein Mandant von Ihnen. Da ich Student bin, weiß ich auch nicht ob ich mir Sie als Vertretung leisten kann. Könnte ich einfach mal anrufen und wir sprechen über die Kosten?

  • #43

    Joey (Donnerstag, 06 Dezember 2018 15:06)

    Oder halt per Mail?

  • #44

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 06 Dezember 2018 18:46)

    Schreiben Sie mir bitte einfach eine Mail, danke :-)

  • #45

    Joey (Freitag, 07 Dezember 2018 11:17)

    Alles klar, hab ich gemacht :-)

  • #46

    Harzer (Dienstag, 26 März 2019 15:09)

    Guten Tag, ich bin der mit dem urinscreening. Würde sowas, wie oben beschrieben für mich in frage kommen? Ich habe Ihnen heute eine E-Mail geschickt. Bitte melden sie sich zurück.

  • #47

    Bukem: (Mittwoch, 27 März 2019 16:02)

    @Harzer: Wenn Sie gemailt haben, wird sich Herr Schüller sicher melden. Dann sind hier weitere Foreneinträge nicht notwendig

  • #48

    dortmunder (Dienstag, 23 Juli 2019 12:38)

    Hallo liebe Mitleser, Sehr geehrter Herr Schueller, mich würde interessieren ob es bei dem User Gento aus Düsseldorf etwas positives zu berichten gibt. Ich stecke grade in genau der selben Situation in NRW und hoffe damit eventuell den Hals aus der Schlinge zu bekommen. Freundliche Grüße

  • #49

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 23 Juli 2019 22:18)

    Ich habe den Fall gerade nicht auf dem Radar. Allerdings ist die oben geschilderte Vorgehensweise die einzig gangbare Möglichkeit, die mit brauchbarer Chance funktioniert, wenn die FSST sich nicht eben innerhalb von wenigen Wochen meldet.

  • #50

    Deniz R. (Dienstag, 20 August 2019 13:33)

    Guten Tag Herr Schueller,

    Ich wurde vergangenen Freitag, den 16.08.2019 abends nach meiner Arbeit während einer Verkehrskontrolle auf drogen kontrolliert. Nach einem positiven Urintest wurde mir auf dem Revier Blut abgenommen. Mein letzter konsum war leider an dem selben Tag gegen Mittags ich gehe stark davon aus dass meine Werte sehr hoch ausfallen werden. Ich war bisher regelmäßiger konsument und hab am Tag so 1,5 gramm geraucht. Hinzu kommt dass ich Busfahrer bin und die Beamten durch Kontrolle der auf dem Beifahrersitz liegenden Arbeitstasche zu dem Entschluss gekommen sind dass ich Busfahrer bin und ich leider in der ganzen Hektik dann gesagt habe dass ich den montag davor zuletzt konsumiert habe. Ich weis ich hab alles falsch gemacht. Ich konnte immer zwischen einer berauschten und nicht berauschten fahrt unterscheiden und habe dies auch immer getan. Jedoch wird das Blutergebnis wohl der Behörde wohl eine andere sicht zeigen. Ich habe sofort nach der kontrolle aufgehört zu konsumieren, rege mein stoffwechsel jetzt an, treibe mehr sport und versuche durch verschiedenes zu entgiften.
    Meine Frage ist jetzt: besteht in dieser wirklich sehr schwierigen Situation denn noch die Möglichkeit durch verkehrspsychologen und drogenscreenings nicht nur mein Führerschein, sondern auch mein Personenbeförderungsschein doch noch zu behalten ? Eine Verhaltensänderung führe ich im monent tatsächlich durch und die Beamten haben wohl auch deutlich registriert dass ich es zutiefst bereue, da ich ja keine sandsäcke durch die gegend fahre. Da ich Personen befördere und das auch falls möglich weiter machen möchte, werde ich auch nicht mehr konsumieren.

  • #51

    BenZol (Montag, 02 Dezember 2019 01:11)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Bei mir wurden 5,6ng/ml (thc) gefunden und 15,9ng/ml Benzoyleconin, muss ich mit einer MPU rechnen?
    Ich wurde in Niedersachsen (Holzminden) kontrolliert.
    Habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen, weder Btm noch andere Straftaten.
    Falls man damit rechnen sollte, lässt sich diese MPU anfechten?
    Bin seit dem abszinent.

    Beste Grüsse

    Benedikt Zink

  • #52

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 02 Dezember 2019 22:13)

    Benzol:

    Ist das Ihr Realname da unten?


    Sie werden die Fahrerlaubnis verlieren, wenn Sie sie nicht über die oben erklärte Ausnahmeregelung retten.

    Zeit haben Sie nicht zu verlieren. Durch den Nachweis von Abbaustoffen von Kokain ist Ihre Position nicht eben günstig. Melden Sie sich, wenn ich Ihnen helfen soll. Anfechten? Das ist Traumtänzerei.

  • #53

    Susanne (Donnerstag, 20 Februar 2020 16:43)

    12:10)
    Hallo, ich kam am Mittwoch Nacht in eine Polizei Kontrolle in Wiesbaden und es wurde ein Urin und Bluttest gemacht, der positiv auf thc und ampf anzeigte. Ich händigte dem Polizisten 4-5gr hasch auf Nachfrage aus und bestätigte den Konsum eines joints. Den Konsum von Amphetamin stritt ich ab! Ich bin 46 Jahre alt habe keine Vorstrafen und bin auch diesbezüglich bisher nie aufgefallen. Außerdem fahre ich seit 28 Jahren unfallfrei. Konsumierte bisher regelmäßig thc also wird mein Wert dementsprechend hoch sein! Da ich als Freiberufler auf meinen Führerschein angewiesenen möchte ixh mich vorab beraten lassen. Der Autoschlüssel wurde einbehalten, Führerschein zurück gegeben und ich könnte das auto holen wenn ich wieder fahrtüchtig bin. Ich wollte nun wine Freundin bitten den Schlüssel abzuholen da thc ja bei einem erneuten Urintest wieder als positiv angezeigt wird. Das Auto ist nicht auf mich angemeldet. Meine Fragen vorab wäre 1. kann ich jemanden schicken das auto abzuholen und mit was muss ich an Strafe rechnen? Vielen Dank für ihre Antwort, gerne übergebe ich ihnen da Mandat wenn sie denken es ist notwendig bzw. dass sie mir helfen können. Über ihre Einschätzung wäre ich ihnen sehr dankbar, mir ist auch klar das ich aufhören muss zu rauchen und werde dies auch ab nächster Woche tuen.
    Vielen Dank susanne

  • #54

    Murat (Montag, 13 Juli 2020 18:57)

    hallo Herr Schüler.
    Ich habe vor 6 monate ein mpu machen müssen und habe auch positive und habe auch mein Führerschein bekommen ich nehme seit Jahren metahdohn und durfte auch mit metahdohn fahren.
    Ich habe letzte Zeit sovieles geschafft und dachte mir das ich auch metahdohn weg lassen kann aber bin dann rückfällig geworden.Amn06.07.2020 Bei einer Kontrolle bin ich positive auf morfin getestet worden die haben auch blut abgenommen ich bin jetzt sauber und nehme weiter metahdohn. Was erwartet mich jetzt und was soll ich machen bin Berufs tätig und brauche mein Führerschein unbedingt sonst kipt mein leben komplett wieder um.

  • #55

    Mufti74 (Freitag, 21 August 2020 15:51)

    Hallo
    Wurde vor ungefähr 3 Monaten angehalten Verdacht auf bmt Konsum habe kein Urin Test gemacht und auch keine Angaben haben die mir auf wache Blut abgenommen heute kam Bußgeld Bescheid! Strafe und Punkte und 1 Monat Fahrverbot meine Frage habe kein Ergebnis von blutabnahme bis jetzt vorliegen da ich 2 Wochen vor kontrolle mit kiffen aufgehört hatte denke ich das aktiv ich im grünen Bereich liege was soll ich ihrer Meinung nach tun.

  • #56

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 21 August 2020 20:59)

    @Mufti:

    Man muss die Akte mit den Laborwerten sehen, sonst kann man dazu nicht viel sagen. Außerdem läuft nicht nur ein Bußgeldverfahren, sondern auch ein Fahrerlaubnisverfahren und der Führerschein kann generell sehr in Gefahr sein...

  • #57

    Mofo (Donnerstag, 19 November 2020 12:00)

    Hallo Herr Schüller,

    könnten man die Strategie auch bei einer wiedererteilung anwenden um die Eignung nachzuweisen und die MPU umgehen ? Führerschein wurde wegen einer Cannabisfahrt vor 12 Jahren entzogen.

    Vg

    Mofo

  • #58

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 19 November 2020 17:10)

    Nein, denn bei dieser Ausnahmeregelung wird ja eben gerade die MPU angeordnet, bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das passt hier gar nicht auf Ihren Fall. Warum machen Sie nicht einfach die MPU? Wo liegt das Problem?

  • #59

    Peter (Dienstag, 01 Dezember 2020 23:27)

    Hallo Herr Schüller,

    ich wurde vor genau einer woche einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf Alkohol und Drogen unterzogen.
    Ich war nach der Arbeit nachts auf dem Weg nach Hause.
    Die Polizistin meinte meine Pupillen reagierten überhaubt nicht auf die Taschenlampe. Sie wiederholte den Test und bestätigte, dass es keinerlei Reaktion geben würde. Ich habe mein gesamtes Leben nichts außer Alkohol (natürlich nur wenn ich nicht mehr fahren musste und am nächsten Tag wieder komplett nüchtern war) und ca. alle 3 Monate ein paar Züge an einem Joint konsumiert. Mit der Begründung ich wirke nervös und der Sache mit den Pupillen wurde ich zum Urintest gebeten. Ich stimmte dem freiwillig zu, weil ich weder getrunken, noch gekifft (zufällig an dem Tag ca. 48 Stunden vorher) hatte. Als ich nach einiger Zeit wenige Tröpchen abgeben konnte, wurde dann der Urinschnelltest gemacht, Dann sagte mir der männliche Polizist, dass ich positiv auf Amphetamine getestet wurde.
    Das ist absolut unmöglich!!! Ich habe wie gesagt niemals konsumiert. Dies sagte ich den Beamten auch. Natürlich ging es trotzdem auf´s Revier zum Blut abnehmen...(Ich habe die ganze Zeit kooperiert, nur wahrheitsgemäß gesagt, dass ich niemals Amhitamine genommen habe und gefragt ob es evtl Gründe gebe, dass das Testergebnis verfälscht werden könnte).
    Eigentlich müsste ich unbesorgt sein, weil dabei maximal ein sehr geringer wert an THC herauskommen kann, Ich trinke allerdings regelmäßig das ein oder andere Feierabendbier. Ich weiß auch, dass meine Leberwerte wahrscheinlich Auffälligkeiten ergeben werden. Kann ich in diesem Kontext...0 Promille, Schnelltest positiv auf Anphitamine (wirklich noch niemals konsumiert) und evtl. positiv auf gelegentliches kiffen 48 Stunden her mit negativen Konsequenzen rechnen?
    Eigentlich mache ich mir keine Sorgen, nur weil ich auf die FE angewiesen bin und das Ergebnis ja noch lange auf sich warten lassen könnte, wollte ich mal ihre Einschätzung dazu hören.

  • #60

    Peter (Dienstag, 01 Dezember 2020 23:46)

    Sorry :) P.s. Können aufällige Leberwerte schon bei einem Drogentest auf Anphitamin eine Rolle spielen, oder nur bei einer MPU, bzw. wen man Abstinenz nachweisen muss. Hatte wie beschrieben 0 Promille

  • #61

    Scholle (Dienstag, 22 Dezember 2020 17:04)

    Hallo Herr Rechtsanwalt Schüller,

    Bei hat im November eine Hausdurchsuchung stattgefunden und es wurde eine kleine Menge Amphetamin und XTC sichergestellt. Es wurde wohl ein Paket aus dem Darknet mit meiner Anschrift gefunden. Dummerweise habe ich den Konsum eingeräumt. Bin kein Dauerkonsument und habe das Auto aufgrund einer OP das ganze Jahr nachweislich nicht bewegt. Aufgrund der langen Krankschreibung, seit Dezember 2019, bin ich leider 0berhaupt erst auf die dumme Idee gekommen Drogen zu konsumieren. Fachliche Hilfe in Form eines Anwalts habe ich allerdings bereits. Jedoch war bei den Gesprächen nur die Rede von Ausnahmeregelungen. Ich werde im Februar nächsten Jahres zum Glück meine Arbeitsstelle wieder antreten können. :) Reha und TrENA alles positiv verlaufen. Zum Screening habe ich bereits angemeldet und im Januar das erste Screening. Kann man einfach zu jedem Verkehrspsychologe stolzieren? Welche Kosten kommen hier auf einen zu? Meldet sich die FSS überhaupt ? Wird der FS dann direkt eingezogen ?

    LG

  • #62

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 26 Dezember 2020 18:52)

    Sie haben bitte den Konsum von welchen Drogen eingeräumt? Die Fahrerlaubnisbehörde wird sich auf jeden Fall melden. Wenn der Konsum harter BtM eingeräumt wurde, dann wird es knifflig werden....

  • #63

    Ibo (Mittwoch, 17 Februar 2021 09:08)

    Guten Morgen Herr Schüller,
    kann / darf man sie auch Tele erreichen?
    Vielen Dank

  • #64

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 19 Februar 2021 10:47)

    Wenn Sie hier Mandant werden wollen, schreiben Sie mir eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de . Nach Übernahme des Mandats und Akteneinsicht bei der Behörde können wir gerne telefonieren. Vorher mache ich das nie. Bringt auch nichts, da ich ohne Akte zu wenig über den Fall weiß.

  • #65

    Susanne (Mittwoch, 26 Oktober 2022 19:01)

    Leider ging es mir ähnlich, die Führerscheinstelle meldete sich erst nach 21 Monaten. Obwohl ich längst Abstinenz war, dies aber nicht nachweisen konnte, musste ich knapp zwei Jahre nach der Polizeikontrolle meinen FS abgeben. Mein Anwalt meinte nun, ich kann erst nach einem 12 monatigem Abstinenzprogramm an einer MPU teilnehmen um ggf. mein FS zurück zubekommen.