Die Fahrerlaubnisbehörde in Bremen hat bei einem meiner Mandanten eine MPU angeordnet, weil er 2011 mit 1,67 Promille auf dem Fahrrad erwischt worden ist, also vor 6 Jahren.
Da denkt man sich doch glatt: Warum kommen die jetzt schon damit um die Ecke und nicht erst kurz vor der Einäscherung meines Mandanten?
"Wer in einer derart hohen Blutkonzentration noch ein Fahrzeug lenkt, gibt im besonders hohem Maße Anlass zu Eignungsbedenken" heißt es da doch glatt.
Da waren die Bedenken so krass schnell, dass trotz der nicht minder krassen Auslastung der Bremer Behörden quasi im Eilverfahren nach nur 6 Jahren eine Aufforderung rausgehauen wurde. Und da sage mal einer, dass es in Bremen manchmal Probleme mit den Behörde gibt.
Glückwunsch auf jeden Fall von dieser Seite für die zügige Abwicklung! Mal sehen wie lange die Beantwortung der Frage dauert, ob das denn rechtlich alles so einwandfrei ist...man darf gespannt sein!
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Schotti (Freitag, 30 Juni 2017 15:00)
Also ich finde es lobenswert, dass die sich auch mal Zeit lassen und nicht der üblichen Hektik verfallen. Sind halt chillig drauf, ist doch kein Problem :-)
Interessierter (Dienstag, 04 Juli 2017 16:10)
Ist die Aufforderung zur MPU denn überhaupt noch rechtmäßig?
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 04 Juli 2017 16:58)
Darüber streiten sich die Gelehrten. Offensichtlich rechtswidrig ist die Anordnung jedenfalls nicht, es gibt verschiedene, sich wie üblich widersprechende Urteile zu dem Thema...also zu der Frage, ab wann das wegen Zeitablaufs unverhältnismäßig ist...
Aber bei dem Wert hätten die damals entziehen können, da jedoch während der vergangenen Zeit die Eignung hätte wieder erlangt werden können, wurde nur eine MPU angeordnet. Ob das noch in Ordnung war, wird sich zeigen...