Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Gretchenfrage: Soll man den eigenen gewalttätigen Partner wegen Drogen (200 Gramm Speed) bei der Polizei anzeigen?

Letztes Wochenende kamen wie bereits erwähnt einige Anfragen rein bzgl ernsthafter Probleme. Da wird nach meiner Meinung gefragt, obwohl die Leute meine Meinung nicht schätzen, weil sie diese nicht entlohnen wollen. Wieso fragt man dann aber überhaupt - gerade dann wenn es um wirklich ernsthafte Dinge geht, unter anderen auch mal schnell Haft ohne Bewährung. Häusliche Gewalt, viel Amphetamin in Komination mit Waffen, Angst und Abhängigkeit vom Partner. Sonderbare Realitäten in denen manche Menschen leben. Gewalt ist generell kein Ruhmesblatt. Gegen Kinder und Frauen erst recht nicht. Ob man aber trotz der verfahrenen Situationen zu den Cops rennen und eine Anzeige machen muss, die den betroffenen Mann leicht in den Bau bringt, ist wiederrum eine andere Frage. Das klingt auf jeden Fall alles nach einer ziemlich üblen Melange. 200 Gramm Speed und eine Waffe...das kann schnell auf § 31 a BtMG mit 5 Jahren Mindeststrafe rauslaufen und dann hat sich die gewaltgeprägte Beziehung vermutlich sowieso erledigt.

 

 

"Sehr geehrter Herr Schüller, ich bin auf der Suche nach einem guten Anwalt, auf Ihre Kanzlei gestoßen. Ich bin in großer Not und weiß nicht mehr weiter. Seit über einem Jahr bin ich mit meinem Partner zusammen der wegen Drogen mehrfach verurteilt wurde. Einmal zu über 6 Jahren, dann zu 8 Monaten, Therapie statt Strafe gab es auch schon, Oktober 2014 bis Februar 2015  Bewährungsstrafe im offenen Vollzug abgesessen. Das erstmal grob zu meinem Partner.

 

Als ich ihn damals kennen lernte war ich mir nicht bewusst was auf mich zukommt, wenn man mit jemandem zusammen war/ ist, der mit Drogen zu tun hat. Ich habe ihn letztes Jahr Juni/ Juli selber angezeigt (zusammen, auseinander, Drohungen,  Angst, eine nicht ganz einfache Beziehung) und seine Drogen zur Polizei gebracht (Lidocain, Speed und eine Waffe). Aufgrund meiner Aussage (§31 angeboten, es war aber kein Anwalt, Staatsanwalt oder sonst was, anwesend), wurde ganz offensichtlich Telefonüberwachung und GPS am Auto angeordnet (ohne mein Wissen), und die ermittelten Beweise waren wohl ausreichend um am 17.08.2014 in seiner Wohnung eine Hausdurchsuchung durchzuführen.

 

Aufgrund der abgehörten Telefonate wurde bei anderen Leuten ebenfalls Hausdurchsuchungen durchgeführt usw. Mir wurde mein Führerschein entzogen, fahren unter Btm-Einfluss, als ich am 18.08.2014 meinen Partner, den man nach der Durchsuchung 24 Stunden festgehalten hat, abholen wollte (Abbauprodukt). Ich habe allerdings vor meinem Partner nie etwas mit Drogen zu tun gehabt. Im Mai diesen Jahres habe ich meinen Partner mal wieder wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt und auch angegeben das er weiterhin Drogen verkauft. Da ich mich in einer abhängigen Beziehung befinde (ich habe für meinen Partner alles aufgegeben, daher abhängig, nicht drogensüchtig)  habe ich die Anzeige wieder zurückgenommen und mich von meinen gemachten Angaben distanziert.

 

Gestern 25.06.2015 hatten wir eine Hausdurchsuchung (wegen meiner Angaben) und da wurden dann ca. 200 g Speed gefunden. Ich habe die Kripo ..... darum gebeten, dass ich nicht namentlich als Zeugin genannt werden wollte. Anscheinend ist das nicht möglich. Da ich immer noch in der Wohnung von meinem Partner lebe habe ich große Angst, dass er durchdreht (er kann sehr gewalttätig sein und Nein, ich kann nicht gehen, denn er ist mir nach wie vor nicht gleichgültig). Ich will nicht, dass er weiß, dass ich ihn angezeigt habe.

 

Ich habe meines Wissens auch keine Zeugenaussage unterschrieben, nur einen Strafantrag wegen der Körperverletzung, den ich ja zurück genommen habe und mich zeitgleich von meinen gemachten Angaben distanziert habe. Ich will nicht, dass er ins Gefängnis muss. Gestern ist endlich die Entscheidung getroffen worden, dass er sich einen Termin bei der Drogenberatung holt und eine ambulante Therapie beginnt. Ich habe nicht mal eine Idee in welcher Reihenfolge wir/ich vorgehen können oder sollen. Ich weiß auch nicht in wie weit ich belangt werde. Mir selber wird vorgeworfen, meinen Partner 7 Mal das Fahren ohne Führerschein erlaubt zu haben.

 

Bis Oktober 2014  war ich selber noch im Besitz meiner Fahrerlaubnis. Die hätte ich schon gerne wieder, ohne tausende von Euros für Gutachten, MPU und was weiß ich nicht noch alles, investieren zu müssen. Falls das überhaupt möglich ist. Ich bin einmal unter Btm (Abbauprodukt) angehalten worden und zwei weitere Kontrollen im Straßenverkehr waren negativ. Falls Sie eine Möglichkeit sehen mir bei meinem Anliegen/Problemen zu helfen würde ich mich freuen, wenn Sie sich bei mir melden. Ganz wichtig ist mir in erster Linie "DASS NICHT ALS ZEUGIN GENANNT WERDEN"


Was würde ich für eine Strafe erwarten, wenn ich behaupte, dass es mein Speed gewesen ist? Ich bin nicht vorbestraft und hatte noch nie was mit Btm zu tun gehabt. Es mag sich für Sie nicht ganz gesund anhören, dass ich immer noch bei meinem Partner bleibe (ist es sicherlich auch nicht) aber er hat auch gute Seiten und meine Hoffnung liegt in der Therapie die er machen möchte. Ich bin so verzweifelt, dass ich überlege bei der Kripo anzurufen um alles auf meine Kappe zu nehmen, zu behaupten ich hätte die Drogen hinterlegt um meinem Partner zu Schaden, weil er manchmal gemein ist, und die Namen die ich genannt habe, ich irgendwann mal gehört habe.

 

Das ich im Großen und Ganzen gelogen habe um meinem Partner zu Schaden. Es wäre schön, wenn Sie mir helfen könnten.

Ich verbleibe mit freundlichem Gruß ..."

 

 

 

 

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Kommentare: 7
  • #1

    Macker (Montag, 29 Juni 2015 20:48)

    Was ist denn das für ne Alte. Die ist ja voll Psycho. Nur weil se sonst nix zum ficken ab bekommt braucht se doch nicht extra ihren Ficker anzinken. Wat für ne F...e

  • #2

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:00)

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  • #3

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:02)

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  • #4

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:10)

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  • #5

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:10)

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  • #6

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:12)

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  • #7

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:12)

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