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Wer macht´s umsonst? Anfrage aus Tunesien zum Strafbefehl wegen geringer Menge Cannabis oder: Der verhaftete Bruder

Photo: Landzunge in Monastir / Tunesien.












Aus Tunesien kam dann gestern diese Frage:


"Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage finden Sie den mir zugesandten Strafbefehl - Aktenzeichen Cs 570 Js 32xxx/15. Er ist am 17.06. in der Wohnung in Deutschland angekommen.

Ich befinde mich zurzeit in Tunesien, ich absolviere hier mein Auslands-Praktikum. Dieses wird noch bis Mitte Sept. dauern. Bis dahin kann ich das Land  nicht verlassen.

Ich bitte um Info, ob sich in diesem Falle ein Widerspruch lohnt. Der Strafbefehl lautet über 200 Euro, ersatzweise 25 Tage Haft. Plus Gerichtskosten und Gebühren sind es insgesamt Euro 317,-.

Das ganze ist passiert, als wir zu dritt in der Wohnung waren, meine Mutter, mein Bruder und ich. Abends klingelte es. Die Polizei war gekommen, um meinen Bruder zu verhaften, der eine Strafe nicht bezahlt hatte. Als die Polizisten reingestuermt kamen, warf ich schnell zwei Tütchen  mit zusammen ca 3 Gramm unter ein Kissen auf der Couch. Dies wurde bemerkt. - Die Polizisten hatten sich nicht einmal ausgewiesen, sie zeigten auch keinen Haftbefehl für meinen Bruder, sagten einfach nur, sie muessten ihn mitnehmen, wenn er nicht sofort die geforderte Summe bezahlen koennte. - Es entspann sich eine kleine Diskussion, in der es hauptsächlich darum ging, dass sie die Tütchen haben wollten. Ich stellte mich unwissend und weigerte mich aufzustehen. F. , mein Bruder, griff in die Diskussion ein, es wurde hektischer. Letztendlich lag er in Handschellen auf dem Fussboden und beschimpfte die Polizisten. Sie hoben ihn dann auf - inzwischen war eine 2. Mannschaft , also jetzt insgesamt 6 Pers. - eingetroffen. Drei gingen mit F. dann raus. Danach musste ich ihnen das Cannabis aushändigen. Sie nahmen ein Protokoll auf.

Ich sagte, dass diese Tütchen nicht mir gehörten. Das interessierte sie nicht, ich könne das in der Stellungnahme, die mir später zugesandt werden sollte, ausführen. Dies habe ich dann auch getan. Wie man sieht, allerdings ohne Erfolg.

Es interessierte sie überhaupt nicht, ob ich wirklich für das Vorhandensein des Cannabis verantwortlich war, oder vielleicht eher mein Bruder. Der wurde dieserhalb nicht befragt, auch später nicht. Es hätte theoretisch auch meine Mutter sein können - die hat Krebs und Cannabis ist ja auch als gutes Schmerzmittel bekannt. 

Wie auch immer, es ärgert mich, dass man in Deutschland einfach so verurteilt wird, selbst wenn nicht einwandfrei fest steht, dass man veranwortlich ist. Abgesehen davon bin ich bisher davon ausgegangen, dass Verfahren dieser Art einfach eingestellt werden.

Meine Vermutung - leider durch nichts bewiesen - geht hier dahin, dass man mir eines "unterjubeln" wollte. F. wurde verurteilt wegen Beamtenbeleidigung - nachdem sie es erst mit Widerstand gegen die  Verhaftung versucht hatten. Dies wurde aber nach der Aussage von meiner Mutter und mir als nicht erfolgversprechend "abgelegt".  Also musste ich wohl auch noch etwas abbekommen.

In Erwartung Ihrer Antwort

S."

Tja. Ich soll das jetzt erstmal lesen und prüfen. Und dann Vorschläge machen. Dann wolle er sich erstmal überlegen, ob es sich lohnt, mir Geld zu zahlen. Kosten- Nutzenrelation und so. Finde den Fehler. Wie läuft das wohl in Tunesien? Ob die Anwälte da auch Lust haben, wieder und wieder solche Fragen für lau zu beantworten? Wäre mal interessant zu wissen, ob da kulturelle Unterschiede bestehen.


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