Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Unterschiedliche Behandlung von Drogen und Alkohol im Straßenverkehrsrecht - Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, Art. 3 Abs. I GG?

 

Das Gesetz behandelt Alkohol und Betäubungsmittel in unterschiedlicher Weise.

 

Nach § 14 FeV sind sowohl beim Konsum als auch beim bloßen Besitz von Cannabis behördliche Ermittlungen der Fahrerlaubnisbehörde die Regel.

 

Werden im Handschuhfach etwa 5 Gramm Gras gefunden, wird man sich schnell einem ärztlichen Gutachten zu unterziehen haben. Inkl. Urinkontrollen natürlich.

 

Hat man hingegen 100 Liter Strohrum, Korn und Springer Urvater in seinem Kofferraum, dann ist das hingegen überhaupt kein Problem  und die Mitarbeiter der FSST kommen nicht mal auf die Idee zu hinterfragen, ob das nicht ein Hinweis darauf sein könnte, dass mit der Fahreignung des Fahrers etwas nicht stimmen könnte.

 

Während man bei Alkohol erst ab 1,6 Promille die Fahrerlaubnis entzogen bekommt (also erst dann, wenn man mehr oder weniger vollbreit ist), reicht schon der Nachweis eines Abbauproduktes etwa von Kokain in homöopathischer Dosis (etwa wenn der Konsum der einen Line schon Wochen her ist) und schon sind die Zweifel an der Fahreignung so groß, dass gleich die Keule rausgeholt wird:

 

Den Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Das klingt nicht nur ungerecht, dass ist es auch. Natürlich gibt es dafür auch juristische Begründungen, die angesichts der offensichtlichen Widersprüchlichkeit natürlich sonderbar sein mussten. Aber dazu gleich mehr.

 

Tatsache ist, dass man Alkohol mißbrauchen darf, den Lappen aber nicht verliert, wenn man ausnahmsweise mal ein, zwei Tage nicht säuft und dann Auto fährt.

 

Raucht man hingegen einen Joint und trinkt ein Becks Green Lemon (was schlimmeres ist mir gerade nicht eingefallen) dazu, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Und zwar ohne wenn und aber.

 

Das bedeutet also, dass jemand, der 0,1 Gramm Gras raucht und ein bißchen was dazu trinkt, schlechter gestellt wird, als der Quartalssäufer aus der Kneipe "Kupferkanne" nebenan.

 

Der kann meinetwegen zweimal die Woche 3 Promille haben, das macht nichts, solange er zum Bier bloß nichts raucht und zumindest einigermaßen klar wieder ins Auto steigt. Bißchen Restdröhnung und schwerer Kater schaden nicht.

 

Es muss schon wirklich ein schweres Missbrauchsverhalten vorliegen, bzw. man muss Alkoholiker sein, bevor auch hier behördlicherseits eingegriffen wird.

 

Man könnte deshalb auf die Idee kommen, wegen dieser unterschiedlichen Behandlung von Alkohol und Cannabis etwa im Wege einer Verfassungsbeschwerde die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. I GG zu rügen und damit die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisverordnung an sich in Frage zu stellen.

 

Klingt ja auch wirklich ungerecht, Saufen bis der Arzt kommt soll in Ordnung sein, eine Nase Kokain ohne Bezug zum Straßenverkehr hingegen nicht?

 

Gut, dass wir das Bundesverfassungsgericht haben, dass uns diesen Wertungswiderspruch genauer erklärt.

 

Nach Auffassung dieses Gerichts gibt es sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung:

 

Drogen und Alkohol sollen unterschiedlich wirken. Zudem sei in der Bevölkerung ein unterschiedliches Wissen über Wirkungen und die Auswirkungen im Straßenverkehr vorhanden. Alkohol würde nicht ohne weiteres zu Rauschzuständen führen, die berauschende Wirkung sei bekannt und gerade dieser würde die soziale Kontrolle durch die Gesellschaft gegenüber stehen.

 

Cannabis würde ausschließlich zu Berauschungszwecken genommen, Alkohol hingegen nicht.

 

Man braucht da nicht ins Detail zu gehen. Wenn man etwas begründen WILL, dann finden sich immer Argumente.

 

Es gibt diverse Stimmen in der Literatur und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die entweder die ganze Fahrerlaubnisverordnung für verfassungswidrig oder nichtig halten, oder eben nur einzelne §§, hier natürlich gerade den § 14 FeV.

 

All das interessiert das BVerfG nicht. Und wenn man ehrlich ist: Letztlich ist es Sache der Politik, hier für Abhilfe zu sorgen. Und die hat Stand heute (Jan / 2016) offenbar andere Dinge zu lösen als für eine liberalere Drogenpolitik zu sorgen und evidente Ungereimtheiten aus dem Weg zu schaffen.

 

Den Vogel schiesst hierbei das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13.01.2004) mit der fragwürdigen Aussage ab, Alkohol sei ein Genussmittel, aber kein Rauschmittel. Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt. Oder der Bierlobby.

 

Aber sonderbarerweise ist die Zahl unter Einfluss des "Genussmittels" Alkohol bedeutend höher als die Zahl der Unfälle unter Drogeneinfluss.

 

Es ist müßig, diese Sache jetzt von allen Seiten zu beleuchten. Die Fronten sind festgefahren. Entweder es ändert sich politisch was oder es bleibt so, wie es ist.

 

 

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Kommentare: 73
  • #1

    Manuel (Samstag, 05 Oktober 2019 10:21)

    Hallo,
    meine Frage : wenn ich angehalten werde von der Polizei und die Polizei macht ein Drogentest mit mir, wo feststellt das ich noch thc-cooh abbauwertr in mir drin habe aber mein aktiver thc jedoch auf unter 1,0 ng ist wird dann dennoch etwas auf mich zu kommen

  • #2

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 06 Oktober 2019 21:02)

    Wenn der THC COOH Wert unter 150 ng/ml liegt, dann passiert nichts.

  • #3

    Halil (Freitag, 01 November 2019 05:05)

    Hallo
    Ich kam in eine allgemeine verkehrskontrolle wo ich einen drogentest machen sollte weil sie bemerkt haben das ich die Kontrolle umfahren wollte. Ich habe vor dem fahren geraucht eigentlich rauche ich durchgehen 5g pro Tag jeden Tag und amphvitamine hatte ich auch im Körper zu meinem bedauern. Ich habe den Führerschein seit 8 Jahren und wurde bisher weder geblitzt noch falsch geparkt.
    Können sie bitte eine mutmassung machen was auf mich jetzt zu kommt ???

    Vielen Dank

  • #4

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 02 November 2019 19:50)

    Sie werden den Führerschein verlieren, wenn Sie jetzt nicht sofort Maßnahmen ergreifen, um ihn zu retten,

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Das ist jetzt ein Rennen gegen die Zeit. Allerdings ist hier nicht der Führerschein das Problem. Das Problem ist Ihre Drogensucht. Erst wenn die behandelt und überwunden worden ist, können Sie sich über den Führerschein Gedanken machen.

    5 Gramm pro Tag. Das ist absolut jenseits von gut und böse.

  • #5

    Mc paul (Donnerstag, 07 November 2019 18:32)

    Rauche nur Freitags und Samstags. Samstag bis spätestens 23 uhr muss dann Montags wieder auf arbeit fahren muss ich mir große Sorgen machen

  • #6

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 08 November 2019 17:36)

    Ich würde nur Freitags konsumieren, wenn ich Montags wieder fahren will. Wenn Sie Samstag was konsumieren, fahren Sie erst Dienstag wieder. Und im Fall einer Kontrolle KEINE Aussagen zu Konsumfragen machen. Und auch KEINE Spiele mitmachen (30 Sekunden Test, Finger Nase etc). Auch müssen Sie nicht tolerieren, dass Ihnen jemand in die Augen leuchten will. Lassen Sie das.

  • #7

    Florian (Sonntag, 16 Februar 2020 22:13)

    Guten Tag,

    Ich wurde vor wenigen Tagen von der Polizei kontrolliert. Hatte 0.54g dabei und hatte den Konsum (dummerweise) zugegeben vor drei Stunden geraucht zu haben. Weitere Angaben habe ich nicht gemacht, habs dann selber gemerkt.
    Jedenfalls konsumiere ich relativ regelmäßig aber den Eindruck mache ich nicht und den hatten Polizei und Arzt ebenfalls nicht. Entscheidend ist der THC gehalt in meinem Blut

    Ich würde mich gerne als Gelegenheitskonsument sehen, auch damit ich hoffentlich nur 6 Monate abstinent sein muss.

    Ich habe an dem Tag auch das letzte mal geraucht bisher.

    Mein Plan war jetzt ein Abstinenzprogramm zu starten.

    Nur die Frage ist lohnt sich das schon und was kommt auf mich zu, was soll ich tun ? Zusatzinformation: Ich bin in der verlängerten Probezeit und habe bereits einen weiteren A-Verstoß gesammelt.

    Lappen direkt weg? mpu hab ich ja sicher wie der Tag die Sonne. Gäbe es eine strengere MPU wegen Drogen + zu viele A Verstöße?

    Liebe Grüße !

  • #8

    Florian (Samstag, 07 März 2020 12:33)

    Leider noch keine Antwort erhalten, bin ich der einzige?

  • #9

    Benjakill (Mittwoch, 11 März 2020 10:58)

    Danke für die Inspiration im Artikel, ich habe ähnliches erfahren. Ich trinke nie Alkohol, ich gehe auch nie auf Partys, habe "nur" missbräuchlich Amphetamin konsumiert.

    Polizeikontrolle, freiwilliger Urintest, Blutentnahme, Führerscheinentzug aller Klassen. Jetzt 12 Monate Abstinenznachweis und zweite MPU. MPU bestehen ohne 12 Monate Abstinenznachweis - unmöglich.

    Wenn ich mir überlege, dass ich mit 1,1 Promille im Straßenverkehr "zugelassen" bin und mit einer Kleinstmenge Amphetamin nicht - muss ich staunen....

  • #10

    Benjakill (Mittwoch, 11 März 2020 11:26)

    Florian, ich kann dir 1. die Begutachtungsstellen der AVUS empfehlen. Ich persönlich war in Dortmund, bin aber auf Grund fehlendem Abstinenznachweis von 12 Monaten nicht durchgekommen. Ich hatte allerdings Amphetamin im Kopp, bei Cannabis sieht die Sache ja ganz anders aus. 6 Monate sind da durchaus die Regel geworden, bin aber auch kein Jurist um dir da handfeste Informationen zu geben.

    Einen weiteren, wertvollen Tip kann ich dir aber dennoch geben. Arbeite dein "Drogenproblem" auf, es gibt ein Forum auf welches du ganz schnell durch Google stoßen wirst. Melde dich da an und mach die Fragebögen. Du wirst gut durch die MPU kommen wenn du weißt was auf dich zukommt und wenn du dich wirklich mit deiner Sache auseinandergesetzt hast.

    Bei Cannabis kannst du auch mit geregeltem Konsum mit ausreichend Trennvermögen durch die MPU kommen, darauf sollte meiner Ansicht nach aber nicht spekuliert werden. Versuche dir eine gute Geschichte zurechtzulegen um dann tatsächlich Fahren und Rauchen zu trennen. Ob du nun tatsächlich aufhörst ist natürlich deine Sache, aber Einsicht und Reue ziehen immer gut. Alles Gute.

  • #11

    Hassan Mohamad (Freitag, 24 April 2020 22:41)

    Hallo Herr Rechtsanwalt schueller also ich wurde am 12.01.2020 von der Polizei gerade abfahrend auf einem Parkplatz angehalten.Blutergebnisse 13.6 ng 136ng thc-Cooh.Die Führerscheinbehörde hat innerhalb von 2 Monaten eine MPU angefordert ohne abstinenznachweis diese kann ich ja auch nicht in dieser kurzen Zeit erbringen.So ich wahr seitdem tattag abstinenz über 3 Monate,da aufgrund der Covid-19 Lage die Mpu bis zum 20.04 verschoben wurde trat ich ihn an.Ich sagte der Psycho Tante das ich aufgehört habe und falls ich in Zukunft wer weiss wieso auch immer konsumieren sollte,ich 5 Tage kein Auto mehr anfassen.Ich würde von einer psycho Tante face to face verhört und eine live am Telefon ca 1 std lang.Ich habe nichts Bagatellisiert und Veränderung aufgezeigt.So nun das Ergebnis ich bin durchgefallen grund?Ich solle mir einen verkehrspsychologen aufsuchen,die nötige Adresse bekäme ich bei der Führerscheinstelle plus 6 Monate abstinenznachweise obwohl ich keine erbringen musste.Was ist da los?Treiben die ihrer Spiele mit mir?Außerdem schrieb die führerscheinst3lle von gelegentlichen Konsum Bei der Psycho Tante in ihrem Dossier steht regelmäßiger Konsum.Was für Spiele machen die da?

  • #12

    Bukem: (Dienstag, 08 September 2020 10:33)

    @all: die Einträge sind uns hier komplett durchgerutscht. Das tut uns leid, nachvollziehen können wir das leider nicht.

    @Hassan: das sind nicht Spielchen der Gutachter, sondern leider die üblichen drohenden psychologischen Fallstricke.
    Wenn Sie Hilfe bei Vorbereitung für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis brauchen, neben den Abstinenz Nachweisen gilt: nur mit kombinierter Hilfe vom Anwalt und Verkehrspsychologen haben Sie Hinreichende Erfolgsaussichten.
    Herr Schüller steht hier natürlich bundesweit zu Diensten. Bitte Kontakt per obiger Mail aufnehmen

    @Florian: ohne THC Verkehrsverstoß, also Fahren unter THC Einfluss?
    Warum sollte es dann zu einer MPU kommen? In welchem Bundesland leben Sie?
    Melden Sie sich, wenn das noch aktuell ist

  • #13

    Maria (Montag, 21 September 2020 18:39)

    Fiktiver Fall: jemand der eine Alkohol mpu mit Abstinenznachweisen machen musste, besteht die Mpu. Wird danach von der Polizei angehalten mit 0,2 promille.was passiert? Richtig nichts, da ist es mit einmal egal das die Abstinenz nach einen Jahr nicht mehr eingehalten wurde. Und ich krieg wieder die volle Breitseite mit Mpu und gedöns wegen 5,3 thc cooh, weil ja die Abstinz von vor 5 Jahren nicht mehr eingehalten wurde....

  • #14

    Bukem: (Dienstag, 22 September 2020 13:56)

    @Maria: Nein, das kann man so nicht miteinander vergleichen. Ausserdem hängt das vorrangig davon ab, was Sie in Ihrer MPU für die Zukunft angegeben haben. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dem Sie aufgesessen sind.
    Man kann die MPU genauso bestehen, wenn man künftigen THC Konsum vorträgt. Natürlich dann nur bei richtiger zeitlicher Trennung zwischen Konsum und Fahrzeug führen.
    Wenn man sich jedoch für eine dauerhafte Abstinenz entscheidet, wird man daran auch gemessen.
    Sie sehen, anwaltliche Hilfe kann auch hier von Vorteil sein.
    Wenn Sie jetzt Hilfe benötigen, sagen Sie doch Bescheid

  • #15

    Maria (Dienstag, 22 September 2020 19:33)

    Bukem, Ich bin schon bei Herr Schüller Danke. Natürlich habe ich damals gesagt Abstinent zu leben, es ging in der Mpu aber um harte Drogen. Von denen bin ich immer noch abstinent. Richtige zeitliche Trennung war ebenfalls, es wurde kein aktives thc nachgewiesen, trotzdem wieder Mpu.

  • #16

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 22 September 2020 20:05)

    @Maria:

    Bitte schreiben Sie mir direkt per Mail, wenn Fragen offen sind. Vielen Dank.

  • #17

    Maria (Mittwoch, 23 September 2020 11:59)

    Bitte mal auf die mail bezüglich Fragestellung antworten, die ist ja fehlerhaft.

  • #18

    Bukem (Montag, 12 Oktober 2020 10:06)

    @Maria: hat sich das geklärt?

  • #19

    Alex (Sonntag, 01 August 2021 12:05)

    Guten Tag,
    ich hatte vor 3 Wochen eine Polizeikontrolle.
    Die Beamten wollten das ich mein Urin abgebe habe dies verneint und dann haben wir ein Bluttest gemacht.
    Vor den drei Wochen habe ich jeden Tag einen bis zwei Joints geraucht.
    Wie wird alles jetzt ablaufen? Kann ich irgendwas dagegen tuhen?

  • #20

    Bukem: (Montag, 02 August 2021 08:38)

    @Alex: wie lange genau lag der letzte Konsum vor der Blutentnahme? Sie sollten stark davon ausgehen, dass Ihr aktiver THC Wert über 1,0 ng lag.
    Damit liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, die Punkte, Bußgeld und einen Monat Fahrverbot nach sich zieht.
    Haben Sie irgendwelche Angaben gemacht? Dass Sie häufiger mal konsumieren oder wann zuletzt?
    Es wird sicher ein ärztliches Gutachten durch die Führerscheinstelle kommen, deshalb unbedingt den Konsum bis auf weiteres einstellen! Abhängig von etwaigen Angaben könnte auch eine MPU drohen.
    Wenn Sie Hilfe brauchen, melden Sie sich bitte

  • #21

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:08)

    1

  • #22

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:09)

    1

  • #23

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:38)

    1

  • #24

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:38)

    1

  • #25

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:39)

    1

  • #26

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:40)

    1

  • #27

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:40)

    1

  • #28

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:41)

    1

  • #29

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:41)

    1

  • #30

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:42)

    1

  • #31

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:43)

    1

  • #32

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:43)

    0"XOR(if(now()=sysdate(),sleep(15),0))XOR"Z

  • #33

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:44)

    -1); waitfor delay '0:0:15' --

  • #34

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:44)

    -5 OR 375=(SELECT 375 FROM PG_SLEEP(15))--

  • #35

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:45)

    sl8cEpo9' OR 75=(SELECT 75 FROM PG_SLEEP(15))--

  • #36

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:46)

    1*DBMS_PIPE.RECEIVE_MESSAGE(CHR(99)||CHR(99)||CHR(99),15)

  • #37

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:46)

    1

  • #38

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:47)

    1

  • #39

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:48)

    1

  • #40

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:48)

    1

  • #41

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:49)

    1

  • #42

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:49)

    1

  • #43

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:50)

    1

  • #44

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:51)

    1

  • #45

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:51)

    1

  • #46

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:52)

    1

  • #47

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:52)

    1

  • #48

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:55)

    1

  • #49

    0'XOR(if(now()=sysdate(),sleep(15),0))XOR'Z (Dienstag, 13 September 2022 11:56)

    1

  • #50

    1 waitfor delay '0:0:15' -- (Dienstag, 13 September 2022 11:56)

    1

  • #51

    LFbEzQkL') OR 633=(SELECT 633 FROM PG_SLEEP(15))-- (Dienstag, 13 September 2022 11:57)

    1

  • #52

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:58)

    1

  • #53

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:58)

    1

  • #54

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:59)

    1

  • #55

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:59)

    1

  • #56

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:00)

    1

  • #57

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:00)

    1

  • #58

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:01)

    1

  • #59

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:01)

    1

  • #60

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:02)

    1

  • #61

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:03)

    1

  • #62

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:03)

    1

  • #63

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:04)

    1

  • #64

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:04)

    1

  • #65

    Nicole (Sonntag, 11 Juni 2023 18:33)

    2014 war ich bei der Polizei eine Aussage machen,danach eröffnete mir der Polizist das gegen mich ermittelt wird ich sollte einen urintest machen was ich verweigerte weil ich vorher schon öfter kontrolliert wurde und auch schon mal eine uk gemacht hatte , dann hatten die einen Beschluss vom Gericht für die Blutabnahme 0,6 ng Amphithamine hatte ich im blut,der Anordnung zur mpu bin ich nicht nachgekommen seit 2016 ist der Führerschein weg ,was kommt auf mich zu wenn ich ihn wieder beantrage?

  • #66

    Bukem: (Mittwoch, 14 Juni 2023 11:09)

    @Nicole: für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis gelten die selben Regeln wie für die Erst- Erteilung. Wenn wg Ihrer früheren fehlenden Mitwirkung an der MPU wegen des Verdachts des BtM Konsums die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dann kommt diese MPU jetzt wieder auf sie zu. Sie sollten sicherheitshalber von einem Abstinenz Zeitraum von einem Jahr ausgehen.

    Genaues kann Ihnen Herr Schüller erst sagen, wenn er Ihre Akte bei der Führerscheinstelle eingesehen hat. Für das erfolgreiche Bestehen empfiehlt sich anwaltliche und verkehrspsychologische kombinierte Vorbereitung.
    Herrn Schüller erreichen Sie am einfachsten über

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #67

    Prisoner (Mittwoch, 04 Oktober 2023 11:17)

    Guten Tag,
    meine Frage bezieht sich auf die Verjährung.
    Ich wurde Oktober 2022 mit dem Auto als Fahrer bei einer BTM-Kontrolle der Polizei Bremen zu einer Blutabgabe genötigt. Einen Tag vorher habe ich Cannabis konsumiert. Seitdem habe ich nichts mehr davon gehört oder Post erhalten.
    Wann verjährt dieser Fall? Laut Netz gibt es unterschiedliche Fristen und ich bin mir da unsicher.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar Herr Schüller.

  • #68

    Bukem: (Freitag, 20 Oktober 2023 10:21)

    @Prisoner: die Verjährungsfrage kann man von außen ohne konkrete Akteneinsicht nicht rechtssicher überprüfen, auch wenn das blöd klingt.
    Nach Paragraph 31 OwiG verjähren reine Verkehrsordnungswidrigkeiten frühestens nach drei bzw sechs Monaten verjähren. Das jedoch nur, wenn die Behörde keine verjährungshemmenden Maßnahmen zur Verfolgung unternommen hat. Und die bekommen Sie so einfach regelmäßig nicht mit. Das könnte zb ein Antrag auf Adressauskunft beim Einwohnermeldeamt sein.
    Selbst wenn die Owi verjährt sein sollte, Sie also mit mehr als 1,0 ng aktiven THC gefahren sind, das wirkliche Problem ist:

    Für spätere Maßnahmen der Führerscheinstelle, zb für die Abgabe eines ärztlichen Gutachtens , gibt es keinerlei Frist. Das wäre also auch noch jahrelang möglich. Und jeder neue Verstoß mit Fahren unter Btm Einfluss kostet Sie dann Ihre Fahrerlaubnis.
    Sie müssen also jetzt abstinent bleiben, da Sie den ersten Vorfall eben nicht bewerten können.

    Ein Anwalt kann hier helfen und für Sie Akteneinsicht nehmen.
    Herrn Schüller erreichen Sie unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #69

    Kaikoura (Mittwoch, 29 November 2023 19:39)

    Guten Abend zusammen,
    die Entkriminalisierung von Cannabis der Ampel befindet sich ja gerade auf der Zielgeraden.Wenn alles gut geht haben wir zum 1.04.2024 ein neues Canng.
    Im Zuge dessen , laut Gesetzentwurf, ist ja dann das Bundesminesterium für Verkehr aufgefordert worden bis zum 31.03 2024 neue Thc-Grenzwerte für den Straßenverkehr festzulegen oder im schlechtesten Fall an den alten festzuhalten.
    Da gibt es viele Meinungen von 3ng/thc- bis 10ng/thc im Serum oder auch im Vollblut. Ich gehe jetzt mal von der konservativsten Variante aus und spekuliere auf die 3ng /thc im serum.jetzt kommt der Konjuntiv und meine Frage.

    Bin vor 2 Jahren mit 2,1 ng thc und 13,0 Carbonsäure angehaltenworden . Ich sollte dann eine Mpu machen, dies tat ich nicht und hab dann meinen Führerschein im Februar 2022 einziehen lassen.
    Gesetzt dem Falle die 3ng Thc werden der neue Grenzwert,kann mir die Fahrerlaubnisbehörde ja keine Mpu mehr verordnen, da ich ja nun Trennvermögen besitze und laut dem neuen Gesetzentwurf gelegentlicher Konsum, was bei meinen Werten plausibel ist,nicht mehr zur Anornung einer Mpu ausreicht?
    So steht es zumindest im Gesetzesentwurf.Ich weiss, da ist viel Konjuntiv, aber würde sehr gerne gut vorbereitet sein, sollte der Fall eintreten.
    Und Fahrerlaubnisbehörden sind ja ein Feld für sich.
    Über eine Antwort würde ich mich freuen,

    Liebe Grüße,
    Kaikoura



  • #70

    Bukem: (Mittwoch, 06 Dezember 2023 11:06)

    @Kaikoura: sehr interessante, aber leider auch völlig hypothetische Fragestellung.
    Mal abgesehen davon, ob die Änderungen wirklich kommen sollten oder evtl später wg Verstößen gg geltendes Europarecht wieder einkassiert würden, würden dann sicherlich zeitliche Übergangsvorschriften geschaffen werden.
    Ich würde vermuten, dass auch weiter wie bisher für die etwaige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis die identischen Regeln gelten müssten, wie dem vorherigen Entzug.
    Aber das ist nur meine dann eher allgemeine Wertung ohne eigenes Expertenwissen.
    Mal sehen, vielleicht schafft es ja Herr Schüller, sich das mal anzusehen und ein paar Minuten freizuschaufeln

  • #71

    Kaikoura (Mittwoch, 06 Dezember 2023 17:00)

    @Bukem: erst mal vielen Dank fürs antworten.An anderer Stelle, hier im Board,hab ich gelesen das Herr Schüller nicht glaubt, das diese Regierung die Legalisierung wirklich will und auch umsetzt.Ursprünglich geplant war das Gesetz nächste Woche im Bundestag zu beschließen, aber die SPD-Fraktion verhindert das nun.Säule 1 des Gesetzes soll zumindest Europarechtskonform aufgesetzt werden.
    Ich hab derweil noch mal ein wenig recherchiert.Einzug der Fahrerlaubnis rechtens, da zu diesem Zeitpunkt, aktuelles Recht. Die Eignung bezieht sich ja auf die Zukunft,und wenn ich dann unter den hypothetischen neuen Werten liegen würde,müsste ja nach der neuen Rechtslage gelten.
    Wenn es zeitlich passt, würde ich mich freuen.

  • #72

    Lena (Dienstag, 13 Februar 2024 11:18)

    Guten Tag, ich möchte gerne Mitglied in einem Cannabis Social Club werden. Wie schätzen sie aktuell und in Zukunft die Gefahr in Bezug auf Datenschutz ein wenn ich namentlich Mitglied in so einem Verein bin? Ich möchte selbst bestimmen wer mich mit der Thematik in Verbindung bringen kann. Besteht die Gefahr das mein Name in dem Zusammenhang an Stellen/bei Personen auftaucht wo ich Probleme kriege, beispielsweise Führerscheinbehörde, potenzielle Arbeitgeber, Führungszeugnis oder ähnliches? Oder kann ich auf unser Datenschutzgesetz vertrauen das da nichts "durchsickert"?

  • #73

    Bukem: (Samstag, 24 Februar 2024 20:21)

    @Lena: naja, seit gestern dürfte sich das Anliegen vorerst erledigt haben, mal abwarten.
    Es bleibt abzuwarten, was genau für Folgen die Legalisierung auch in Bezug auf die Maßnahmen der Führerscheinstelle haben wird