Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Konsum von harten und weichen Drogen aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht - Wann ist die Fahrerlaubnis weg? Besteht Fahreignung bei Substitution?

 

Es geht v.a. um die immer wiederkehrenden Lieblingskinder der Fahrerlaubnisbehörden:

 

Cannabis, Amphetamin, MDMA, Speed, Morphin, Heroin, Kokain, Crack, Freebase - und die Substitutionsmittel Methadon, Polamidon, Buprenorphin, Kodein, Dihydrocodein, Levacetylmethadol und retardierte Morphine.

 

Es wird zwischen harten und weichen Drogen unterschieden. Jedenfalls reden alle immer drüber und ereifern sich auch ein wenig über Gebühr über dieses Thema...so zum Beispiel bei der Frage "Ist Cannabis keine weiche Droge mehr, sondern eine harte?".

 

Diese Frage ist natürlich quatsch und soll dazu dienen, Cannabis weiter zu bannen. Es gibt keine harten und weichen Drogen, sondern nur harte und weiche Konsummuster. Es gibt Cannabissorten mit viel THC und manche mit wenig. Manche schwere Indica Couch Drücker sind sogar namenstechnisch an andere BtM angelehnt, wie etwa Heijuana von Sannies Seeds, manch andere Sorte ist bewusst auf eher geringen THC Gehalt gezüchtet und haben die Vorzüge eher im besseren Geschmack. Klar kann man sagen, dass manche Cannabis Sorten im Vergleich zu früher schon ziemlich heftig sind und eins darf man nicht vergessen: Als Praktiker weiß ich, dass die Jugendpsychatrien voll sind mit Jugenlichen, die Cannabispsychosen haben.

 

Dennoch: Es hängt nicht an der Droge, sondern am Konsummuster. Auch das BtMG kennt diese Unterscheidung nicht. Es kennt nur die Unterscheidung in nicht verkehrsfähige BtM (Anlage I), verkehrsfähige aber nicht verschreibungsfähige BtM (Anlage II) sowie die Verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen BtM (Anlage III). So einfach ist das.

 

Für Kiffer gilt: Konsum von Cannabis ist grundsätzlich unproblematisch, solange man nur gelegentlich konsumiert und man nicht bei einer Verkehrskontrolle mit mindestens 1,0 ng/ml Blut erwischt wird.

 

In diesem Fall gibt es einen Monat Fahrverbot samt Punkte in Flensburg samt ca 700 Euro Geldstrafe (inkl. der Kosten für die Blutabnahme).

 

Und:

 

Ab diesen Wert kann man fahrerlaubnisrechtlich betrachtet nicht mehr zwischen Konsum und Fahren trennen und die Führerscheinstellen werden da schnell unangenehm. Für den Entzug der Fahrerlaubnis wegen Cannabis braucht es also die Fahrt mit mindestens 1,0 ng/ml THC (obwohl die Grenzwertkommission Ende 2015 3,0 ng/ml THC vorgeschlagen hat) und den Nachweis des zumindest gelegentlichen Konsums (2 x geraucht in den letzten Jahren). Dieser zumindest gelegentliche Konsum ergibt sich oft aus falschen Aussageverhalten (Schweigerecht wahrnehmen!) oder dem THC COOH Wert. Manche sagen, dass ab 5 ng/ml THC COOH schon der Vorhang fallen soll, manche sagen, unter 100 ng/ml THC COOH lässt sich keine klare Aussage über Einmalkonsum oder gelegentlichen Konsum sagen. Eigentlich sagen sehr viele Gutachter, also Leute mit Sachverstand von Berufswegen, sehr viele unterschiedliche Sachen, die sich nicht selten komplett widersprechen.

 

So hängt der Entzug der Fahrerlaubnis oft davon ab, in welchen Bundesland man so gerade wohnt. Blöd für Leute aus Essen oder Bochum, besser für Bremer.

 

Wir merken uns also: Wer mit mindestens 1,0 ng/ml Blut THC im Blut beim Fahren erwischt wird, kriegt mindestens einen Monat Fahrverbot. Und mit Pech ist er zudem den Führerschein ganz los für mindestens 1 Jahr.

 

Achtung Falle:

 

Wenn die Behörde den zumindest gelegentlichen Konsum nicht über die Werte oder einer unbedachten Aussage nachweisen kann, verhält sie sich taktisch wie folgt: Sie wartet eine Weile lang ab, nicht selten 3 Monate oder mehr, und kommt dann recht überraschend für viele, die dachten, die Sache sei mit dem einmonatigen Fahrverbot abgehakt, mit der Aufforderung zu einem ärztlichen Gutachten um die Ecke. Mit sehr kurzer Frist für die Urinproben. Finden sich in selbigen noch THC COOH, kann die Behörde also im Nachhinein nachweisen, dass Sie zumindest zweimal geraucht haben. Denn: Nach 3 Monaten dürfte eigentlich keine THC COOH mehr in Blut und Urin sein...

 

Also aufpassen bei diesen Konstellationen. Konsum einstellen, bis das ärztliche Gutachten kommt. Und das kommt. Manchmal auch erst nach über einem Jahr.

 

Wenn der THC COOH Wert für einen Dauerkonsum spricht (min. 150 ng/ml bei Blutabnahme anläßlich der Rauschfahrt, min. 75 ng/ml bei behördlich angeordneter Blutabnahme mit etwas Vorlaufzeit von ein paar Tagen, dann liegt keine Fahreignung mehr vor - selbst wenn man gar kein Auto gefahren ist.

 

Dauerkiffer haben also keine Fahreigung - was bei täglichen Bongrauchern auch logisch nachvollziehbar ist.

 

 

Wie sieht es bei den sog. "harten Drogen" aus?

 

Bei allen anderen als "hart" verpönten Drogen (genauer sind es ja Betäubungsmittel, da sie in den Anlagen des BtMG auftauchen) gilt folgendes:

 

Der nachgewiesene Konsum führt zur Verneinung der Fahreignung.

 

Gesetzt dem Fall, dass Sie als Leser vorletztes Jahr mal eine kleine Nase Kokain gezogen haben, sei Ihnen mitgeteilt: Wenn die Behörde davon erfährt, ist der Lappen weg.

 

Bei Heroin ist der Fall klar: Wer das Zeug nimmt, der darf nicht mehr ans Steuer. Auch wenn der letzte Konsum Jahre her ist: Ohne MPU und Abstinenz samt Therapie läuft da nichts.

 

Bei Speed und MDMA sieht die Rechtssprechung das genauso. Aber hier gibt es Stimmen (so etwa Prof. Dr. Günter Berghaus von der Universität Köln im Verfahren vor dem BVerfG vom 20.06.2002), die besagen, dass aufgrund experimenteller Studien klar ist, dass selbst der gelegentliche Konsum von Amphetaminen und MDMA keine wesentlichen Leistungseinschränkungen nach sich zieht, so dass eine Gefahr für den Verkehr eben nicht vorliege, wenn man etwa 1 Monat nach zwei Linien Speed wieder ins Auto steigt.

 

Aber natürlich gibt es hier auch wieder Meinungen, die genau anders herum lauten. Unter dem Strich ist es so: Wer Speed und MDMA konsumiert hat (auch außerhalb der Teilnahme am Straßenverkehr), der besitzt keine Fahreigung. Vorausgesetzt natürlich, der Konsum ist nachgewiesen (etwa durch eine Aussage im Strafverfahren wegen Besitzes von Speed zum Eigenkonsum "habe mir öfter mal ne Nase genehmigt".)

 

Bei Heroin herrscht Einigkeit: Wer das einmal probiert hat, der hat keine Fahreignung.

 

 

Wie sieht es mit der Fahrereignung bei der Substitution mit Methadon und Polamidon, Bupronorphin u.a. aus? Kann  man mit diesen Mitteln substituiert werden und gleichzeitig den Führerschein haben?

 

Die Beantwortung der Frage, ob ein von Opioiden Abhängiger während des Zeitraums der Substututionsbehandlung ein Fahrzeug führen darf, ist nicht pauschal zu beantworten - im Regelfall lautet die Antwort aber: Nein, dass darf der Substituierte nicht.

 

Aber jede Regel hat ihre Ausnahme:

 

Nach einer mehr als ein Jahr andauernden Methadon Substitution kann eine Fahreignung zu bejahen sein, wenn in dem Jahr alles glatt gelaufen und die psychosoziale Integration als stabil zu bezeichnen ist (vgl. etwa VGH Bayern vom 04.04.2006, Az. 11 Cs 3214/05). Ob die Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, wird mittels einer MPU herauszufinden sein. Zu einem Beikonsum von Alkohol oder anderen Drogen darf es während dieses Jahres auf keinen Fall gekommen sein.

 

Nur der geringste Teil der Subsituierten wird eine solche Prognose erhalten, wenn man die Dinge realistisch sieht. Im Zweifel wird die Fahreignung erst wieder bejaht werden, wenn keine Abhängigkeit mehr von BtM und legalen Substitutionsmitteln besteht.

 

 

Kommen wir nun zum Kokain:

 

Auch der Konsum dieser Droge führt unabhängig davon, ob ein Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs bestand, zur Nichteignung. Zwar gibt es auch hier ernstzunehmende Stimmen aus der Wissenschaft, die besagen, dass der gelegentliche Konsum normaler Dosen Kokain die Leistungsfähig im generellen nicht unter das für die Verkehrssicherheit erforderliche Maß herunterschraubt. Aber auch als Konsument dieses Betäubungsmittels steht man unter Generalverdacht und ist eine Dauergefahr aus Sicht der Behörden...

 

Dass das Sichtweise der Behörden bei Crack (das ist mit anorganischen Substanzen wie Backpulver und Ammoniak gestrecktes, im Anschluss aufgekochtes und dann getrocknetes Kokain) und Freebase (hierbei handelt es sich um mit Chloroform oder Äther aufgekochtes und danach getrocknetes Kokain) die gleiche ist, bedarf keiner weiteren Erklärung.

 

 

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Kommentare: 39
  • #1

    Tim (Samstag, 03 März 2018 22:51)

    Ich weis nicht ob ich hier noch eine Antwort bekomme aber ich werde es mal versuchen. Ich bin am Donnerstag in eine avk gekommen und aufgrund meiner Vorgeschichte ( vor ca. 7 Jahren bekam ich eine Bewährungsstrafe von 3 Jahren inkl UK die alle negativ waren,und ich eine einwandfreie Bewährung ablieferte)musste ich eine UK machen,der Test war aber abgelaufen und ich musste mit auf die Wache um einen bluttest zu machen, dem Polizisten räumte ich als wir beide alleine gelegentlichen Konsum ein außer ihm hat auch niemand mit mir geredet oder zugehört. Auf der Wache als er die Formulare ausfüllt machte ich aber von meinen verweigerungsrecht gebraucht. Zu mir ich hätte die letzte Tüte ca. 16 Stunden vor der blutentnahme geraucht. Ich hatte ca eine Woche lang geraucht ca. 1 -2 Tüten mit ca 0,2 g ,davor waren ein paar Wochen Pause. Ich bin übergewichtig. Was könnte mich erwarten? Mit freundlichen Grüßen

  • #2

    Bukem: (Sonntag, 18 März 2018 09:28)

    @Tim: Das hängt von deinen Werten ab. Liegst du über 1,0 ng aktiven THCs, dann liegt eine VerkehrsOwi mit Bussgeld, Fahrverbot von einem Monat und Punkten vor.
    Und sicher weiterem Ärger mit der Führerscheinstelle. Deshalb 1. abwarten. 2. keine weiteren Angaben, ist schlicht unnötig. 3. nicht mehr konsumieren. und 4. bei Bedarf hier bitte oder direkt bei Herrn Schüller melden.

  • #3

    Lukas (Dienstag, 27 März 2018 22:12)

    Hallo,
    Ich habe gerade in einem Artikel auf lawblog (https://www.arag.de/auf-ins-leben/udo-vetter/marihuana-drogentest-fuehrerschein/) gelesen, dass einer seinen Führerschein verloren hat, obwohl kein aktiver thx wert gefunden wurde.es wurden nur Abbauprodukte gefunden. Wie kommt das zu Stande? Dann darf man ja selbst nach einmaligem Konsum 1. Woche und mehr kein Auto mehr fahren. Danke schonmal �

  • #4

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 28 März 2018 11:27)

    @Lukas: THX Wert? Was soll das denn sein? Sie meinen THC, oder? Und wenn die Abbauwerte zu hoch waren (150 ng/ml THC COOH), dann reicht das auch für einen direkten Verlust der Fahrerlaubnis...

  • #5

    Lukas (Mittwoch, 28 März 2018 18:57)

    Meinte natürlich THC wert. Frage mich wieso der seinen Lappen verloren hat, wenn nur wenig THC cooh gefunden wurde..

  • #6

    Bukem: (Mittwoch, 11 April 2018 21:06)

    @Lukas: weil man ab 150 ng THC COOH eben als offizieller Dauerkiffer angesehen wird. Und so wenig ist das nicht, dafür muss man wirklich dauerhaft und zu viel konsumieren

  • #7

    Ingo (Dienstag, 30 April 2019 14:46)

    Hallo,
    ich musste meinen Führerschein 2016 abgeben.
    THC und Amp.
    Ich stehe jetzt, und in Zukunft, unter Dauermedikation:
    Cannabis und Attentin (d-Ampfetamin).
    Die zwei, neu definierten, Anforderungen der Behörde sind in dieser Nachricht der Führerscheinstelle dargelegt:

    Auszug aus dem Schreiben der Fss:

    ..........weshalb entsprechende Abstinenznachweise zu fordern sind. Bezüglich andere Medikamente, die Ihnen ärztlich verordnet wurden, sind natürlich keine Abstinenznachweise erforderlich, da hier die Fragestellung eine andere ist.

    In Ihrem Fall sind also zwei unterschiedliche Fragestellungen durch eine MPU zu klären.

    Zum einen, ob Sie weiterhin ohne ärztliche Verordnung Betäubungsmittel konsumieren
    und zum anderen,
    ob Sie trotz der bestehenden Einschränkungen und der damit einhergehenden Medikation ein Kraftfahrzeug sicher führen können.





    Wäre das in etwa die Definition der Erfüllung der Anforderungen ?( als Vorschlag für den Doc) :)

    Fragestellung 1:
    Abstinenznachweis auf Drogen--ausser Amp und Thc ( ärtztlich verordnet) 12 Mon

    Fragestellung 2 :
    funktionstest Körperliche Einschränkung (verstümmelung) und
    Medikation ( Thc gewöhnt, ärztlich belegt,--- Amp. schränkt nicht ein -( lt. Beurteilungsrichtlinien)



    Danke,
    Ingo

  • #8

    Bukem (Mittwoch, 15 Mai 2019 11:14)

    @Ingo :ein Eintrag hier reicht insgesamt. Hatte dir auf der anderen Seite schon geantwortet

  • #9

    Kai (Mittwoch, 03 Juli 2019 10:19)

    Wenn die Polizei jemanden erwischt mit irgendwelchen augenscheinlichen Drogen (Tabletten, Pillen etc.) werden denn hier grundsätzlich Tests durchgeführt. Man weiß ja eigentlich sonst gar nichts über die Inhaltsstoffe.

  • #10

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 03 Juli 2019 13:20)

    @Kai:

    Vor Ort werden idR keine Tests auf Inhaltsstoffe durchgeführt. Aber mitgenommen werden die und dann chromatographisch untersucht. Wenn es sich dann doch nur um homöopathische Bachblüten Pillen in subatomarer Verdünnung handelt, kriegt man die auch wieder.

    Wenn es sich um gutes MDMA handelt, eher nicht.

  • #11

    Max (Dienstag, 03 September 2019 17:16)

    Hallo,
    Ich habe eine Frage.
    Führt auch der nachgewiesene einmalige Konsum einer ausgenommenen Zubereitung (z.b Diazepam 10 mg) zur Verneinung der Fahreignung?

    Das konsumierte Diazepam fällt doch nicht unter das BTMG, folglich müsste doch nach Nr. 9.4 Anl. 4 FeV erst ein regelmäßiger übermäßiger Gebrauch vorliegen.
    Ist das richtig?

    Danke,
    Max

  • #12

    Bukem (Mittwoch, 11 September 2019 10:52)

    @Max: was bedeutet denn ausgenommen?
    Gab es denn eine ärztliche Verschreibung und bist du kontrolliert worden bzw hast du demnächst eine Untersuchung?

  • #13

    Barth (Sonntag, 20 Oktober 2019 19:05)

    Hallo Bukem,

    habe heute Post vom Landratsamt erhalten.
    Da ich in der Schweiz mit Kokain und Amphetamin erwischt wurde, wollen mir die deutschen Behörden nun den Führerschein komplett entziehen.
    Aufgrund meiner Angabe die Drogen selbst konsumieren zu wollen und nicht zu verkaufen geht die Führerscheinstelle nun davon aus dass ich Drogen konsumiere.
    Die wollen dass ich den Führerschein bis Ende nächster Woche abgebe. Kann ich mich hiergegen wehren? Was soll ich tun?
    Grüße Barth

  • #14

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 23 Oktober 2019 22:20)

    Konsumieren zu wollen und konsumiert zu HABEN sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Was haben Sie denn genau gesagt?

    Wenn nur der Besitz zum Konsum eingeräumt wurde, nicht aber der Konsum selbst, dann ist die direkte Entziehung rechtswidrig. Nach Möglichkeit umgehend per Mail bei mir melden, danke.

  • #15

    Barth (Samstag, 02 November 2019 14:10)

    Ich habe den Konsum leider zugegeben, nachdem mir der Schweizer zoll versichert hatte das nicht an die deutschen Behörden weiterzuleiten.
    Was die jetzt genau an die führerscheinstelle gemeldet haben weiss ich leider nicht.

  • #16

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 02 November 2019 15:31)

    Vielleicht ist es langsam Zeit, dass man sich mal die Akte anschaut.

    Wenn der Führerschein wichtig ist, wäre das vielleicht ratsam...

    Die Angabe, harte BtM konsumiert zu haben oder konsumieren zu wollen...das kann einen erheblichen Unterschied machen.

  • #17

    Rosi (Montag, 25 November 2019 22:37)

    Hallo Herr Schüeller,
    wie seht es denn mit Drogenfahrt und gleichzeitiger ADHS Medikation aus.Man möchte mir die Rückgabe meines Führerscheines verwehren weil ich zum einen den Eindruck einer Süchtigen mache und dann auch noch Medis auf Rezept bekomme, die unters BTM fallen. Man hat mir gesagt, kein Gutachter würde mir meinen Führersschein wiedergeben. Stimmt das?

  • #18

    Gerhard (Freitag, 28 Februar 2020 20:37)

    Guten Abend Herr Schüller.
    Zuerst einmal möchte ich Ihnen zu Ihrer Seite hier gratulieren - einfach Klasse was Sie hier machen!!
    Nun zu meinem Problem: Ich wurde gestern von der Polizei angehalten - "allgemeine Verkehrskontrolle". Da die Beamten dachten, ich hätte Drogen konsumiert, wollten sie an Ort und Stelle eine Urinprobe von mir. Dies habe ich verweigert. Also ging es dann nach ca. 30 Minuten ins örtliche Krankenhaus wo mir Blut entnommen wurde. Mir wurde für 24h das Fahren untersagt. Angaben zu Konsum etc. habe ich keine gemacht, es wurden auch keine Drogen gefunden. Ich lebe in BW.

    Der letzte Konsum (Cannabis) war ca. 15h zuvor, ein Joint mit maximal 0,3 Gramm Cannabis.

    Zu meinem Konsumverhalten: In den letzten 8-9 Wochen täglich MAXIMAL 0,2 - 0,3 Gramm Cannabis, mehr nicht.. Davor war ich mehrere Jahre komplett abstinent! Ich bin 1,81m groß und wiege ca. 74kg. Sport mache ich eher wenig.

    Ich weiss das wäre jetzt pure Spekulation - aber was denken Sie? War das schon zuviel? Wird mein Wert - den ich frühstens in 1 Woche erfahren werde - zu hoch sein? Mit was werde ich rechnen müssen? Ich hatte bereits einen Führerscheinentzug vor 10 Jahren wegen BTM und musste damals auch eine MPU machen (habe ich auf Anhieb bestanden). Ich gehe davon aus, dass die FSS das auch sieht - das ich bereits einmal eine MPU machen musste?

    Ich habe den Konsum natürlich sofort eingestellt! Was kann ich jetzt noch machen, während ich auf das "Ergebnis" der Blutentnahme warte? Ich bin doch schon etwas verzweifelt da ich meinen FS zum Erreichen meiner Arbeitsstelle brauche.. :-/

    Viele Grüße!

  • #19

    Bukem: (Dienstag, 08 September 2020 10:38)

    @Rosi: das können wir so pauschal nicht beantworten. Herr Schüller bräuchte hier eine genaue Sachverhaltsschilderung. Bitte bei Interesse unter obiger Kontaktmail melden

    @Gerhard: ist das noch aktuell, verzeihen Sie, der Eintrag ist durchgerutscht.
    Der aktive THC Wert lag unter 1,0ng? Trotzdessen kann und wird wohl ein ärztliches Gutachten auf Sie zukommen. Ganz evtl wegen der früheren MPU auch eine neue MPU. Hierzu Bitte Herrn Schüller kontaktieren, Mail steht oben, ich bin da überfragt

  • #20

    Gustavo (Montag, 21 September 2020 15:26)


    Guten tag herr schüller...

    Bin in eine verkehrskontrolle gekommen und es könnte sein, dass abbauprodukte von ghb gefunden werden könnten. Gibt es eine chance den führerschein nicht zu verlieren??

  • #21

    Bukem (Dienstag, 22 September 2020 13:59)

    @Gustavo: ghb? THC nehme ich an.
    Die genau so pauschale Antwort auf ihre leider viel zu unkonkrete Frage lautet ja.
    Wir würden schon ein paar genauere Informationen für eine ungefähre Antwort benötigen.wann war der letzte Konsum vorher? Haben Die irgendwelche Angaben gemacht?
    Bitte Konsum unbedingt eingestellt halten und wieder melden

  • #22

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 22 September 2020)

    @Gustavo:

    Der Konsum von GHB führt wenn nachgewiesen zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Quizfrage ist jetzt, ob bei den Standard Screenings nach Polizeikontrollen auf diese Substanz geprüft wird. Das weiß ich leider nicht aus dem Kopf.

    Was ich aber aus dem Kopf weiß:

    Ein Freund von mir aus Berlin hat sich das Zeug vor Jahren immer wieder auf Raves reingepfiffen. Ihm sind dann 2 Zähne ausgefallen. Der vordere Schneidezahn oben und ein Backenzahn. Er hat dann aufgehört mit GHB. Und das rate ich Ihnen auch. Es ist der letzte Dreck.

  • #23

    Bukem (Mittwoch, 23 September 2020 12:51)

    Hüstel. OK kein THC.

  • #24

    Ma (Dienstag, 12 April 2022 14:25)

    Sehr geehrter Herr Schueller
    Zeigt einmaliger Kratom (Blätter gekaut) Konsum bei einem Haartest/Haaranalyse nach 5 Monaten an? Habe mir auch 30 Tage nach dem Konsum eine Glatze gemacht (ca. 2mm).
    Danke für die Antwort.

  • #25

    Kocherscheidt (Dienstag, 17 Mai 2022 20:34)

    Hallo,

    Und zwar hab ich schinmal eine MPU wegen THC gemacht. Nun wurd ich erneut angehalten. Es könnte in der Blutprobe Kokainabbauwerte und Thc abbauwerte vorkommen.
    Nun meine Fragen: Reicht 1 Jahr Abstinenz aus? Kann es dazu kommen dass die Gutachter eine Drogentherapie verlangen. Und verlangt es der Arzt oder die Psyschologen in der MPU sowas?
    Ich bedanke mich vielmals für ihre Antwort

  • #26

    Bukem (Samstag, 21 Mai 2022 11:24)

    @Ma: hab da sich widersprechende Ergebnisse zu. Falls da gezielt nach gesucht wird, soll es nachweisbar sein. Andersrum gefragt: steht eine Untersuchung an, und wenn ja, weswegen?

    @Kocherscheidt: verstehe die Frage nicht ganz, wofür soll ein Jahr Abstinenz ausreichen? Sie gehen selbst schon von einer neuen MPU aus? Erzählen Sie mal bitte genauer, was wann wie passiert ist und was Sie damals in der früheren MPU angegeben haben?
    Sollte Btm und vor allem Kokain Konsum nachgewiesen werden, brauchen Sie unbedingt anwaltliche und verkehrspsychologische Hilfe bei der Vorbereitung.
    Vielleicht ist das aber auch gar nicht nötig, wenn Sie sich jetzt noch helfen lassen.
    In allen Variationen: bitte bei Herrn Schüller per Mail melden, wenn die Fahrerlaubnis nicht weiter gefährdet werden soll

  • #27

    Nole (Freitag, 15 Juli 2022)

    Hallo,

    ich bereite mich momentan auf meine MPU vor - meine Fahrerlaubnis habe ich wegen THC und Amphetamin, die in meinem Blut bei einer Verkehrskontrolle nachgewiesen wurden, verloren.
    Mit 20 wurde bei mir bereits einmal der Besitz von 6g Marihuana von der Polizei festgestellt. Das wurde allerdings fallen gelassen und von weiterer Verfolgung abgesehen, der Eintrag ging allerdings in mein Erziehungsregister.
    Die Eintragungen werden ja mit der Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht - mittlerweile bin ich 26 - hat die MPU-Stelle dennoch weiterhin Zugriff auf diese Daten, wenn Sie mein polizeiliches Führungszeugnis für die Wiedererteilung beantragen?
    Oder kann ich den Vorfall verschweigen?
    Ganz lieben Dank im Vorfeld, auch für eure super Arbeit und Informationsbereitstellung!!

  • #28

    Nole (Freitag, 15 Juli 2022 13:50)

    Hallo,

    ich habe auch eine Frage und würde mich freuen, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.
    Ich bereite mich gerade auf meine MPU vor, wegen einer BTM Trunkenheitsfahrt vor 5 Jahren.
    Vor 6 Jahren, als ich 20 Jahre alt war, haben Polizeibeamte bei mir ca. 6 g Marihuana sichergestellt, allerdings wurde die Anklage fallen gelassen nach §45 (JGG) und ich habe aber einen Eintrag ins Erziehungsregister erhalten.
    Nach meinen Informationen werden die Eintragungen gelöscht, wenn man das 24. Lebensjahr vollendet hat.
    Kann ich den Vorfall also verschweigen oder hat die Begutachtungsstelle oder die Fahrerlaubnisbehörde darauf weiterhin Zugriff bspw. durch das behördliche Führungszeugnis?
    Vielen Dank auch für Ihre gesamte Aufklärungsarbeit auf Ihrer Website!!

    Beste Grüße

  • #29

    Bukem: (Sonntag, 25 September 2022 15:55)

    @Nole: ist das noch aktuell? Grundsätzlich haben Sie hier im Verwaltungsverfahren eine Wahrheitspflicht, anders als zuvor in einem Straf - oder Ordnungswidrigkeitsverfahren.

  • #30

    Dominique (Freitag, 11 November 2022 16:40)

    Mein Freund wurde auf dem E Scooter angehalten und der Brief kam gestern an. Der Thc wert lag bei 80ng/ml. Er ist kurz vor der praktischen Prüfung. Hat jemand eine Ahnung was auf ihn zukommt oder was sich da machen lässt?

    Mit freundlichen Grüßen

  • #31

    Bukem (Montag, 14 November 2022 12:46)

    @Dominique: ja, das ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die eigentlich Punkte, Bußgeld und einen Monat Fahrverbot nach sich zieht.

    Hier kann es jetzt zu Verzögerungen mit der Erteilung der Fahrerlaubnis kommen.
    Bei Interesse bitte direkt bei Herrn Schüller melden

  • #32

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 16 November 2022 17:19)

    Es kann und wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zudem ein Fahrerlaubnisverfahren laufen. Entweder es wird ein ärztliches Gutachten oder eine MPU angeordnet. Was für ein Brief kam bei Ihnen an, bitte? Laden Sie mir den mal hoch bitte: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #33

    Mister (Freitag, 18 November 2022 20:53)

    Wurde mit 1,1 ng/ml txc und 16ng/ml amphitamine angehalten jetzt wollen die 1jahr absitenz trotz das erkennbar ist das ich kein dauerkonsument bin der andere thc wert war 4,6

  • #34

    Bukem: (Sonntag, 20 November 2022 10:15)

    @Mister: bitte einmal ausführlich erklären, was wann genau passiert ist und was Sie genau ggü der Polizei eingeräumt haben.
    Ihre THC Werte sind wohl eher nicht das Problem.
    Die Fahrerlaubnis ist bereits entzogen worden?
    Es verhält sich nämlich so, dass schon der einmalige Konsum von anderem BtM als Cannabis, auch ohne Verkehrsbezug, dazu führt, dass Sie Ihre charakterliche Eignung zum führen eines Fahrzeugs verlieren und Ihnen deshalb die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
    Zudem müssten hier eigentlich auch mehrere Verfahren, auch Strafverfahren gg Sie laufen, da durch den Konsum der vorherige Besitz von BtM abgeleitet wird.
    Ich würde mich dringend in all diesen Sachen am Herrn Schüller wenden, wenn mir der Erhalt oder die schnelle Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis wichtig wäre

    Bitte mail direkt an

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #35

    Mister (Donnerstag, 24 November 2022 09:02)

    Die strafverfolgung wurde fallen gelassen
    Vielen dank ich habe mich an Herrn Schüller per mail gewendet

  • #36

    Lisa.P (Mittwoch, 07 Dezember 2022 16:14)

    Hallo zusammen ich habe eine dringende Angelegenheit die ich gerne schildern möchte. Ich wurde am 17.07.22 mit 0,4 g Amphetamin erwischt (als Beifahrer) . Das Verfahren wurde schon im September eingestellt . Jetzt möchte FSST ein ärztliches gutachten von mir bis zum 10.03.23 . Bis zum 17.07 habe ich noch gelegentlich Amphetamin konsumiert und regelmäßig Cannabis geraucht. Den Konsum von Amphetamin habe ich sofort eingestellt und Cannabis nur sehr selten mitgeraucht (3-4 Züge) bis heute . Nun möchte die FSST 2x drogenchecks (Urin ) von mir . Diese sollten eigentlich sauber sein bis dahin . Nun würde ich gerne wissen ob das Institut spontan auch eine Haarprobe nehmen darf , obwohl die FSST nur Urinproben möchte ? Ist das rechtens oder kann ich dagegen vorgehen ? Ich habe sehr lange Haare und möchte sie ungern abschneiden ..... ich würd mich um schnelle antwort freuen .

  • #37

    Bukem: (Mittwoch, 08 Februar 2023 12:17)

    @Lisa: die Frage hatten wir unter Ihrem anderen Eintrag beantwortet

  • #38

    Martin (Samstag, 22 Juli 2023 14:28)

    Guten Tag, ich habe viel gelesen aber mein Fall noch nicht 100-prozentig jetzt wollte ich mal nachfragen wie eure Einschätzungen sind
    zur Thematik:

    Ich habe Ende 2020 in Spanien was per post bestellt und hatte anschließend am 01.09.21 eine Durchsuchung.
    Gefunden haben sie ausschließlich Medizin, weil ich zu dem Zeitpunkt schon 5 Monate Patient war.
    20. April 23 hatte ich meine Hauptverhandlung und habe als Strafe eine Bewährungsstrafe bekommen.

    Ich bin bis zur Verhandlung nie auffällig gewesen, habe eine reine Weste, bin seit knapp 2,5 Jahren in Patientenschaft.
    Fahre jetzt 12.5 Jahre ohne auffälligkeiten
    Jetzt habe ich vor kurzem Post vom Gericht bekommen, dass sie den Fall an die Zulassungsstelle geschickt haben.

    Womit kann ich rechnen? Und was kann ich tun zur Vorbeugung bis der nächste Brief kommt, wo ich womöglich den Führerschein abgeben werde, obwohl ich nicht im Verkehr erwischt worden bin, geschweige denn sie mich in einem KFZ kontrolliert habe.

    Zum Zeitpunkt der Bestellung war ich noch kein Patient, kurz danach erst.
    Ja, bei mir handelt es sich um ein Minder schwerer Fall. Anstiftung zur einfuhr nicht geringer Menge (94 g knapp) und das toxische Labor Ergebnis war knapp über dem Wert, was dazu führte, dass ich ein Minder schwerer fall bekommen habe 10 Monate auf 3 Jahre Bewährung.

    Aber kam seit dem auch nicht mehr negativ in Erscheinung. Steht in den Gerichtsakten, dass das alles für mich spricht.

    lg

  • #39

    Bukem (Dienstag, 25 Juli 2023 18:57)

    @Martin: da sind wahnsinnig viele "wenn's" und Unklarheiten in Ihrer Fallschilderung, die hier eine möglichst konkrete Beantwortung erschweren.
    Was genau meinen Sie mit Patient, liegt eine ärztliche Verordnung und Kostenübernahme der Krankenkasse vor?
    So oder so müssen Sie bei den Maßnahmen der Führerscheinstelle mitwirken, sonst droht der unmittelbare Entzug der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts, dass Sie was, also weiteren BtM Konsum, verbergen wollen.
    Die Führerscheinstelle hat Zugriff auf Ihre Strafakte. Alleine schon die Verurteilung zur Bewährung irritiert. Liegt da noch mehr vor?
    Es wäre dringend anzuraten, dass Herr Schüller Zugriff auf Ihre Akten bekommt, um das vollumfänglich beurteilen zu können.
    Zumindest sollten Sie hier eine Beratung vereinbaren, um die Risiken einzuschätzen.

    Bitte melden Sie sich unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    persönlich bei ihm. Vielleicht steht ja auch nichts weiter zu befürchten.