Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

Konsul Smidt Straße 8 R

28217 Bremen

 

Telefon: 0421 - 40 898 364

 

Mobil: 0157 - 82 77 39 34

 

Fax: 0421 - 16 767 5269

 

Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

 

Termine nur nach Vereinbarung!

Der Diebstahl nach § 242 StGB.

 

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Schüller: Bundesweite Mandatsübernahme

 

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter im Briefkasten gehabt haben, melden Sie sich bitte unverzüglich bei mir.

 

Ich benötige von Ihnen eine Vollmacht und sämtliche Unterlagen, die Sie zu Ihrem Fall haben. Meinerseits wird sofort die Verteidigung Ihrer Person angezeigt und die Beschuldigtenvernehmung abgesagt. Alles läuft fortan über den Schreibtisch Ihres Anwalts - und dieser weiß, wie man mit Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht umgeht.

 

Nachdem ich Akteneinsicht genommen und mit Ihnen den Fall besprochen habe, wird eine schriftliche Stellungnahme von mir erstellt werden mit dem Ziel, das bestmögliche Ziel für Sie zu erreichen.

 

Kümmern Sie sich so früh wie möglich um professionelle Hilfe bei Ihrem strafrechtlichen Problem - wenn Sie schon eine Anklageschrift erhalten haben, ist es höchste Zeit.

 

 

Gegen mich läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls. Wie läuft ein solches Verfahren genau ab?

 

Wenn ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, ermittelt die Polizei für die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt aus. Meist liegt hierbei der Fokus darauf, belastende statt auch (wie es eigentlich sein soll) entlastende Tatsachen zu finden.

 

Während dieses Ermittlungsverfahrens müssen Sie als Beschuldiger Gelegenheit bekommen, sich zu äußern (was Sie nur über Ihren Anwalt tun sollten! Vernehmungstermine bei der Polizei brauchen Sie nicht wahrnehmen und sollten es auch nicht, denn gerade hier passieren die schlimmsten Fehler: übereilte Aussagen, die nicht nötig gewesen wären und sich nicht oder nur sehr schwer wieder aus der Akte entfernen lassen.

 

Sobald Ihnen bekannt ist, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, sollten Sie sich bei mir melden. Ich zeige der Polizei dann an, dass Sie bei der Vernehmung nicht erscheinen und bitte um Zusendung der Akte über die Staatsanwaltschaft an mein Büro.

 

Wenn die Ermittlungen beendet sind, schickt die Polizei die Akte an die Staatsanwaltschaft.

 

Im Vorfeld kann es dazu kommen, dass die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht oder Landgericht eine Hausdurchsuchung, die Telefonüberwachung oder gar die Untersuchungshaft anordnet - all diese Dinge unterliegen dem Richtervorbehalt. Dieser Vorbehalt ist aber häufig wenig Wert und schon aus Gründen der Arbeitsoptimierung werden die entsprechenden Beschlüsse mehr oder weniger durchgewunken.

 

Wenn ich als Ihr Strafverteidiger die Ermittlungsakte erhalten und genau mit Ihnen besprochen habe, fertige ich eine Verteidigungsschrift - hier werden die Weichen gestellt, wie das Verfahren weiter läuft, v.a. ob eine Hauptverhandlung vermieden werden kann.

 

Wenn ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie besteht, wird die Staatsanwaltschaft die Tat bei Gericht an. Ist dies nicht der Fall (das ist so, wenn ein Freispruch wahrscheinlicher ist als eine Verurteilung), dann stellt sie das Verfahren nach § 170 Abs. II StPO ein.

 

Weitere Einstellungsmöglichkeiten stelle ich Ihnen etwas weiter im Text vor.

 

Wenn das Verfahren nicht zur Einstellung gebracht werden konnte, wird die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht oder Landgericht eine Anklageschrift übermitteln. Man nennt diesen Verfahrensabschnitt "Zwischenverfahren". Sie als Mandant werden nunmehr "Angeschuldigter" genannt.

 

Das Gericht bzw. der / die Richter stellen diese Anklage nunmehr dem Verteidiger postalisch zu.


Jetzt hat der Verteidiger die Möglichkeit, Argumente (juristisch: Einwände) gegen die Eröffnung der Hauptverhandlung (genauer: des Hauptverfahrens, beides bezeichnet dasselbe) einzulegen: Gibt es durchgreifende Gründe, die gegen die Eröffnung des Haupverfahrens sprechen? Dieser Verfahrensabschnitt wird auch für die mittlerweile sehr beliebten Verfahrensabsprachen genutzt.

 

Wenn keine Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegen, kommt es zur Hauptverhandlung, diese endet mit einem Urteil, welches wiederrum durch die Berufung oder die Revision angegriffen werden kann. Ist man mit dem Urteil einverstanden, kann am Ende der Verhandlung Rechtsmittelverzicht erklärt werden, wodurch das Urteil sofort rechtskräftig wird. 


 

Diebstahl: Grunddelikt § 242 StGB

 
Nach wie vor führt dieses klassische Delikt die Listen der am meisten begangenen Straftaten an. Rund 40 % aller begangenen Straftaten sind diesem Bereich zuzuordnen, obwohl in den letzten Jahren ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist.

 

Schon in dem alten Bestseller, an dessen Inhalte erstaunlicherweise immer noch viele Leute glauben, stand geschrieben: "Du sollst nicht stehlen".

 

Jedenfalls scheint das Problem des Diebstahls und die entsprechende Neigung, anderen etwas wegzunehmen schon länger zu bestehen. Ob man es jetzt Klauen, Mitnehmen, Einstecken oder feiner "Stibitzen" nennt oder sich dem Trend der schönen Worte folgend "Experte für Eigentumsübertragung" nennt, im Kern weiß man, dass man anderen nichts wegnehmen soll um es für sich zu behalten. Und um die Wegnahme geht es hier. Zu diesem Begriff gibt es ziemlich viele schlaue Sachen zu lesen in juristischen Lehrbüchern, ich versuche es deshalb einfach zu erklären.

 

 

Grunddelikt des § 242 StGB

 

Kernvorschrift ist § 242 StGB - dort heißt es kurz und knapp:

 

"(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar."

 

 

Kernaussage der Vorschrift:

 

Man soll anderen nichts wegnehmen (=zocken, stehlen, klauen, mitgehen lassen, mopsen).

 

Welche Strafe kriege ich, wenn ich was zB. ein Handy bei Media Markt oder Saturn Hansa oder irgendwo im Supermarkt geklaut habe und der Hausdetektiv mich erwischt und die Polizei gerufen hat - muss ich ins Gefängnis?

 

Man kann eine Geldstrafe kriegen oder bis zu fünf Jahren Haft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) um die Ecke. Je nachdem, wie oft man das schon gemacht hat und natürlich abhängig vom Wert der Sache und den Begleitumständen.

 

Zudem gibt es bei leichteren Fällen und vorausgesetzt, dass Sie kein renitenter Dauerdieb oder krankhafter Kleptoman sondern einem mehr oder weniger "zufällig" das neue I Phone 6 in die Tasche gerutscht ist, gibt es auch die Möglichkeit, die Angelegenheit etwa gegen Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse oder eine karitative Organisation nach § 153 a StPO eingestellt zu bekommen. Davon wird rege und gerne Gebrauch gemacht. Lassen Sie Ihren Rechtsanwalt der Staatsanwaltschaft einen Vorschlag unterbreiten. Wenn man sich nicht kümmert und die Sache laufen lässt, gibt es regelmäßig eine Lösung über das Strafbefehlsverfahren bei kleineren Diebstählen. Oft gibt es dann für Ersttäter irgendwas zwischen 10 und 30 Tagessätzen. Die Berechnung der Höhe des Tagessatzes läuft wie folgt: Monatliches Nettoeinkommen / 30 = 1 Tagessatz. Auf jeden Fall wird -wenn man erwischt wurde- erstmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses kann von der anzeigenden Person (etwa dem Ladeninhaber) auch nicht eingestellt werden ("Ich nehme die Anzeige zurück" geht also nicht) - sondern nur von der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht. 

 

 

Gibt es auch noch Möglichkeiten, das Verfahren einzustellen gegen Geldstrafe? Muss ich unbedingt vor dem Gericht erscheinen?

 

Ich hatte es eben ja schon angedeutet:

 

Die Staatsanwaltschaften sind ziemlich überlastet. Jeder Dezernent muss im Jahr zwischen 800 und 900 Verfahren bearbeiten, das ist nicht eben wenig. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft immer gerne auf die Vorschläge eines Rechtsanwalts zurückkommt, das Verfahren gegen eine Zahlung des eines auszuhandelnden Geldbetrages zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung (etwa der Deutschen Kleptomanenhilfe) einzustellen. Von dieser Einstellungsmöglichkeit nach § 153 a StPO (Einstellung nach Erfüllung von Auflagen) wird sehr viel Gebrauch gemacht. Hintergrund ist einfach, dass die Methode für alle Seiten viel Arbeit spart. Und wer wenige arbeiten muss, drückt gerne mal ein Auge zu und kommt einem recht weit entgegen.

 

Als Auflage kann auch in Betracht kommen, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen.

 

Vorteil ist hier, dass man auf jeden Fall vermeidet, vor dem Gericht erscheinen zu müssen. Auch eine Eintragung ist Führungszeugnis erfolgt nicht. Wenn die Staatsanwaltschaft die Schuld des Täters als gering beurteilt, kann sie das Verfahren auch nach § 153 StPO einstellen - ohne Zahlung einer Geldstrafe.

 

Wenn die Tat Ihnen nicht nachgewiesen werden kann (z.B. wegen unscharfer Überwachungsvideos im Supermarkt), kommt eine Einstellung nach § 170 II StPO in Betracht. Das ist natürlich am elegantesten, dann das bedeutet, dass Sie unschuldig sind.

 

 

Können Sie mir eine typische Strafe für einen Ersttäter nennen, der eine Ware im Wert von etwa 200 Euro gestohlen hat (z.B. Ladendiebstahl)?

 

Was typisch ist, ist von Bundesland von Bundesland verschieden. Grob wird man hier sagen können: Wenn man sich kümmert kommt eine Einstellung nach § 153 a StPO in Betracht, Geldstrafe ca 500 Euro. Wenn man sich nicht kümmert: Strafbefehl mit 30 Tagessätzen.  Jedenfalls hier im Norden. Je öfter man erwischt wird, desto teurer wird es.

 

 

Was hat es mit der Absprache, dem sog. "Deal" im Strafprozess auf sich?

 

In der Realität ist es so, dass die meisten Verfahren im Vorfeld der bzw in der Hauptverhandlung abgesprochen werden. Der Angeschuldigte räumt die ihm vorgeworfene Tat ein und erhält im Gegenzug ein bestimmte Höchstrafe. Da die entsprechenden Absprachen (auch "Verständigung im Strafverfahren" genannt") regelmäßig schon im Zwischenverfahren stattfinden, weiß der Mandant schon vorher, mit welchem Urteil er zu rechnen hat. Und es kann ziemlich beruhigend sein, wenn man weiß, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Hintergrund dieser um sich greifenden Praxis ist wieder die Arbeitserleichterung für alle Prozessbeteiligten, wenn ein Geständnis vorliegt, kann darauf verzichtet werden, Zeugen zu hören. Und das bedeutet: Der Verhandlungstermin ist schnell vorbei. Diese Arbeitserleichterung wird mit Strafnachlass honoriert. Natürlich sagt das keiner so deutlich, aber so verhält es sich nunmal.

 

 

Wie berechnet sich die Tagessatzhöhe?

 

Nettogehalt : 30 = ein Tagessatz.

 

 

Was hat es mit dem Strafbefehl auf sich?

 

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Schnellverfahren zur Bewältigung der zahlreichen Fälle der leichten Kriminalität - es handelt sich um ein schriftliches Verfahren, auch hier ist der Vorteil, dass man das Verfahren (wenn man es nicht zur Einstellung bekommt) möglichst geräuschlos vom Tisch bekommt, ohne vor Gericht erscheinen zu müssen.

 

Mit dem Strafbefehlsverfahren können nur Vergehen (d.h. Staftaten, die einen Mindeststrafrahmen von unter einem Jahr haben) geahndet werden, als Rechtsfolgen können u.a. Geldstrafen, Verwarnungen mit Strafvorbehalt, Fahrverbote, Verfall und Einziehung, Verbote der Tierhaltung, Absehen von Strafe nach § 60 StGB oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr verhängt werden. Letzteres nur, wenn der Betroffene einen Verteidiger hat und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.


 

Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

 

Nein. Das müssen Sie nicht, Ihnen erwächst hierdurch auch kein Nachteil. Es wird dann davon ausgegangen, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen wollen.

 

Eine Aussage bei der Polizei ohne vorherige Akteneinsicht durch den Strafverteidiger ist ein unverzeihlicher Kunstfehler, der schwere Nachteile mit sich bringen kann, die häufig nicht mehr zu heilen sind. Also Schweigen und Anwalt konsultieren. Sie brauchen den Termin bei der Polizei auch nicht absagen, können es aber, wenn Ihnen danach ist. Bedenken Sie aber, dass alles was Sie sagen in einem Aktenvermerk landet. Auch und gerne Vermerke darüber "wie" Sie etwas sagen. Hier deutet die Polizei häufig Dinge in Ihre Aussagen, die gar nicht existent sind ("der Beschuldigte klang amümsiert über das Verfahren" etc) - beachten Sie bitte, dass solche Hinweise (auch wenn sie völlig aus der Luft gegriffen sind, ihre psychologische Wirkung oft nicht verfehlen und zu einer Voreingenommenheit bei Gericht und Staatsanwaltschaft führen können. Je weniger Sie sagen, umso besser. Am besten ist, wenn Sie gar nichts sagen.

 

 

Ab wievielen Tagessätze erfolgt eine Eintragung ins Führungszeugnis - ab wann ist man also vorbestraft? Kann auch ein Strafbefehl einen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich ziehen?

 

Erstverurteilungen unter 91 Tagessätzen werden nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. In diesem Fall darf die Frage "Sind Sie vorbestraft?" mit "Nein" beantwortet werden. Die Betonung liegt aber auf Erstverurteilung. Wer ein zweites mal auffällig wird, bei dem gilt diese Grenze nicht mehr. Mit der Verurteilung werden dann beide Strafen "sichtbar", auch wenn es sich um 2 x 40 Tagessätze gehandelt hat. Alles was 90 Tagessätze  nicht überschreitet wird nicht eingetragen, wenn man Ersttäter ist.

 


Ist das Einstecken z.B. einer CD bei Karstadt schon strafbar? Oder werde ich erst wegen Diebstahls verurteilt, wenn ich das Geschäft verlasse? Bin ich straflos, wenn ich beim Einstecken beobachtet werde?

 

Wenn man in einem Kaufhaus oder Supermarkt einen kleinen Gegenstand in die eigene Tasche oder in den Rucksack steckt und sich dabei etwa denkt: "Das wird jetzt geklaut", dann ist der Diebstahl im Moment des Einsteckens und nicht erst mit Verlassen des Supermarkts vollendet. Dasselbe gilt, wenn man sich in der Umkleidekabine Kleidung anzieht und damit Richtung Ausgang marschiert. Bei größeren Gegenständen (ein Mandant von mir hat sich ohne Witz auf Fernseher von Saturn "spezilisiert", wird aber sonderbarerweise recht häufig erwischt) muss man erstmal den Laden verlassen. Dann wird man aber schon von versuchten Diebstahl reden können.

 

 

Ich trinke gerne bei Hol Ab ein paar Bier für lau und esse ein paar Bifi Roll - ist das Diebstahl? Was hat das alte Testament mit meinem Becks zu tun?

 

Wer zum Verkauf angebotene Lebensmittel isst oder trinkt, begeht einen Diebstahl. Und nicht wie einen Mundraub, wie manche Leute immer noch annhemen. Diesen Straftatbestand gibt es schon seit 1975 nicht mehr (also kurz nachdem ich auf Filterlose umgestiegen bin). Ob einem das Ladenpersonal beim Spachteln zuschaut, ist übrigens egal.

 

Aber es gibt eine übergeordnete sakrale Lösung zur Argumentation vor Gericht, jedenfalls für die Alttestamentarier unter uns: So heißt es im alten Testament im 5. Buch Mose (im entsprechenden 5. Buch des jüdischen Tanach - einer der Handlungsanweisungen für Bewohner des gelobten Lands) doch:

 

„Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun. Wenn du durch das Kornfeld eines andern kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, aber die Sichel darfst du auf dem Kornfeld eines andern nicht schwingen.“

 

Aha. Laut alten Testament darf man im Supermarkt also soviel Saufen, Zigaretten Rauchen und Fressen wie man will, nur einstecken darf man nichts. Wenn ich irgendwann einen Supermarkt haben sollte, wird ein Schild drüber hängen: "Für Alttestamentarier Zutritt verboten".

 

 

Ich habe da letztens bei Hornbach einen großen Hilti Bohrhammer gesehen. Der war leider zu teuer für mich, ich habe die dann draussen in der Gartenabteilung in die Nähe des Zauns gelegt, versteckt hinter den dort ausgestellten Gartenhäusern. Ich wollte den Zaun nachts mit dem Bolzenschneider aufschneiden und mir die Maschine holen. Ist das schon Diebstahl?

 

Das reine Bereitstellen von Waren auch in schwach gesicherten Außenbereichen von Baumärkten (die etwa "nur" durch Zäune gesichert sind) um sie dort später abzuholen, ist reine Vorbereitungshandlung und noch nicht einmal ein versuchter Diebstahl. Jedenfalls nach vorzugswürdiger Ansicht. Aber wir sind hier im Recht unterwegs und da werden verschiedene Meinungen vertreten. Das Landgericht Potsdam sieht in dem Bereitstellen einer Ware auf einem Außengrundstück eines Baumarkts am Zaun auch dann schon einen versuchten Diebstahl, wenn zwischen der begehrten Ware und der Person, die diese unentgeltlich haben möchte noch ein drei Meter hoher Zaun liegt, der entweder überklettert oder mit dem Bolzenschneider aufgeschnitten werden muss.

 

 

Ich war letztens bei Saturn und habe im Einkaufswagen ein paar CD´s unter meinem Rucksack versteckt und bin damit durch den Kassenbereich nach draussen. Ist das Diebstahl oder Betrug? Und warum ist diese Frage ziemlich wichtig, wenn ich "zufällig" eine Waffe dabei hatte?

 

Ob das Verstecken von Waren im Einkaufswagen (oder teurer Waren in Kartons mit billigen Waren) Diebstahl oder Betrug ist, darüber gibt es unter Juristen Streit. Die meisten Vertreter meiner Zunft gehen von Diebstahl aus. Wenn man seinen Wagen mit den versteckten Waren an der Verkäuferin vorbei schiebt und dabei (wie immer zufällig) eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt (Pistole, auch Schreckschuss, Messer, Totschläger, Reizgas, Schlagring), dann ist man gleich beim qualifizierten Diebstahl nach § 244 StGB: 6 Monate bis zu 10 Jahre. Dann hat man zumindest eine Bewährungsstrafe schon sicher gebucht.

 

 

Ich tanke mein Auto an der Tankstelle gerne umsonst auf. Begehe ich damit einen Diebstahl am Benzin?

 

Beim Benzindiebstahl kann je nach Konstellation (Tankwärter anwesend oder nicht? Ordnungsgemäße Bedienung der Zapfanlage?) entweder ein Diebstahl, eine Unterschlagung oder ein Betrug vorliegen.

 

Ich besorge meine Zigaretten im Automaten um die Ecke und werfe statt Euro Münzen mehr oder weniger wertlose Münzen aus einem anderen Land ein - ist das Diebstahl?

 

Sofern sich irgendwo noch ein alter Automat finden lassen sollte, bei dem das funktioniert: Hier wird der Diebstahl bejaht.

 

 

Wenn ich mir ein Auto für eine Spritztour kurzschliesse - mache ich mich wegen Diebstahls strafbar, wenn ich es auf jeden Fall zurückbringen will und dort wieder hinstelle, wo ich es mitgenommen habe?

 

Hier liegt die Annahme einer straflosen Gebrauchsanmaßung nahe, wenn das Auto wirklich dahin zurückgestellt wird, wo es stand und weder eine erhebliche Substanzverletzung oder eine Wertminderung vorlagen. Wenn Sie das Fahrzeug also mehr oder weniger schrottreif zurückstellen und dies vorher geplant war (etwa weil sie etwas Offroad fahren wollten), dann ist der Diebstahl zu bejahen.

 

Ohne diesen Substanzverlust scheidet ein Diebstahl hier oft mangels Zueignungsabsicht aus. Ob eine längerfristige Benutzung zwangsläufig zu einer Zueignung und damit zu einem Diebstahl führt, ist umstritten. Die Grenze für einen Diebstahl wird teilweise dann bejaht, wenn eine Wertminderung von mindestens 50 % eingetreten ist.

 

Wenn Diebstahl ausscheidet, kommt aber immer noch eine Strafbarkeit nach § 248 b StGB (Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs) in Betracht. Dies setzt aber einen entsprechenden Antrag des Geschädigten voraus und genau hier wird man häufig durch eine Wiedergutmachung den Weg für eine weitere Strafverfolgung abschneiden.

 


Ist der versuchte Diebstahl strafbar?

 

 

Auch der Versuch eines Diebstahls ist strafbar, vgl § 242 Abs. II StGB.

 

 

 

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Kommentare: 448
  • #1

    Verzweifelt (Mittwoch, 23 Dezember 2015 15:36)

    Hallo, mein Freund ist seit zwei Monaten wieder in einem guten und festen Arbeitsverhältnis.
    Zuvor war er jedoch einige Monate arbeitslos. Diese Phase hat ihn in ein tiefes Loch getrieben und leider hat er sich eine Dummheit zu Schulden kommen lassen: er hat Parfüm geklaut (Wert ca. 300 Euro) und bei ihm wurde 1,5 Gramm Heroin sichergestellt.
    Nun kommt hinzu, dass er seit 2,5 Jahren auf Bewährung ist und diese noch andauert.
    Er musste damals wegen Beschaffungskriminalität (schwerer Raub) ins Gefängnis. Dort wurde er vorzeitig entlassen und besuchte 6 Monate eine Drogentherapie. Die Auflage die Drogenberatungsstelle zu besuchen, wurde vor ca. 5 Monaten aufgehoben, weil er keine Beratung mehr brauchte.

    Er hat sein Leben mit mir komplett geändert. Wenn ihn die Arbeitslosigkeit bloß nicht zu dieser blöden Tat getrieben hätte. ..

    Ich habe jetzt wahnsinnige Angst - wird die Bewährung widerrufen und muss er wieder ins Gefängnis?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • #2

    Unwissend (Montag, 25 Januar 2016 13:42)

    Hallo,
    mein Verlobter (nicht deutscher Stattsbürgerschaft) hat im November ein Headset im Wert von 25€ gestohlen und saß aus diesem Grund 5 Tage in Haft und wurde zu 6 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Als er vor 14 Tagen mit Freunden unterwegs war, überredeten diese ihn gemeinsam Schuhe (6 Paar) zu stehlen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft und wartet auf einen Pflichtverteidiger. Mit welcher Strafe ist zu Rechnen? Wird eine Abschiebung dadurch fällig. Er wurde letzte Woche durch ein Schreiben aufgefordert Deutschland auf freiwilliger Basis zu verlassen. Das wird aus der Untersuchungshaft heraus ja schlecht möglich sein.
    Vielen Dank für ihre Antwort

  • #3

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 26 Januar 2016 14:24)

    @Verzweifelt:

    Sorry, habe die Frage jetzt erst gesehen. Also: Anwalt einschalten und zusehen, dass man die Sache noch über eine Bewährungsverlängerung regeln kann. Wenn er vorher 2,5 Jahre nicht auffällig geworden ist, kann das klappen.

    Allerdings riecht das natürlich schon wieder auffällig nach Beschaffungskriminalität. Und die Drogentherapie hat offenbar nicht richtig gefruchtet, denn was will er sonst mit dem Heroin? Diesen Teufelskreis wirklich zu durchbrechen und nicht früher oder später wieder an der Nadel zu hängen, ist schwierig. Nicht die Therapie ist das Problem, sondern der Umstand, dass viele Leute gar keine eigenen Lebensinhalte (Arbeit, Hobbys, Familie, Interessen jenseits vom Stoff) haben und oft Jahrzehnte nicht hatten. Man muss ehrlich sein: Der Weg ist steinig und von vielen nicht zu bewältigen, ich hoffe, dass das bei Ihren Partner anders ist. Viel Spielraum ist in strafrechtlicher Hinsicht nicht mehr drin und die Argumentation: Bin wieder an das Heroin gekommen, da ich keine Arbeit hatte, spricht deutlich dafür, dass Ihr Partner eben wieder in altbekannte Muster verfällt.

  • #4

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 26 Januar 2016 14:33)

    @Unwissend: Ihr Nickname scheint hier instinktiv nicht ganz zu unrecht gewählt, denn wegen einem gestohlenem Headset und 6 Paar Schuhen geht hier niemand ohne weiteres in Untersuchungshaft. Da müssen schon vorher EINIGE andere Dinge gelaufen sein in der Richtung. Ich kann keine Prognose abgeben, wie hoch die Strafe sein wird. Wegen eines Diebstahls im Bereich von 25 Euro gibt es keine Bewährungsstrafe, wenn man nicht vorher ordentlich auffällig war. Oder er hatte Waffen dabei oder oder oder. Tut mir leid, aber dei Frage muss der Pflichtverteidiger beantworten...oder Sie bezahlen einen Wahlverteidiger und betrauen diesen mit der Angelegenheit.

  • #5

    frage (Freitag, 19 Februar 2016 13:26)

    Muss ich ins Gefängnis wen ich Beihilfe beim reifendiebstahl war ich stand unter Drogen und ein Monat danach bekam ich eine pyschose wegen der Sache es wurden drei komplett Räder gestohlen was erwartet mich

  • #6

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 19 Februar 2016 13:46)

    Wenn Sie nicht gerade unter Bewährung standen sollte es hier nicht in den Bau gehen, aber das hängt von verschiedenen Faktoren ab...Ihre Angaben sind zu dürftig für einen konkrete Einschützung...Alter, Vorstrafen, genauer Tathergang etc...da muss ich schon mehr wissen..

  • #7

    frage (Freitag, 19 Februar 2016 13:57)

    Alter 27 keine Vorstrafen hab gearbeitet in reifenhalle da rufte mich ein kolegge an meinte ich komm vorbei lass die Tür auf als er da war hat er sich Räder eingepackt

  • #8

    frage (Freitag, 19 Februar 2016)

    Ich stand daneben hab den Diebstahl nicht meinem chef gemeldet hab dafür Drogen bekommen bin Cannabis abhängig hab pyschose erlitten ein Monat darauf bin seit 6 Monaten in Therapie und clean seit 2 Monaten

  • #9

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 19 Februar 2016 16:57)

    Dafür geht es nicht ins Gefängnis...wenn die Sache Deinem Chef zu Ohren kommt, dürfte es das mit dem Job gewesen sein...wieso hat der denn nichts mitgekriegt? Sonderbare Story, die Du da erzählst...

  • #10

    frage (Freitag, 19 Februar 2016 17:23)

    Weil er das noch nicht raus gefunden hat das die reifen gestohlen wurden ich war alleine in der reifenhalle zu dem Tag wo es passiert ist und eine Woche später war mein Vertrag zu Ende jetzt hab ich Angst das ich in Bau komme

  • #11

    Ich3293 (Dienstag, 08 März 2016 19:13)

    Ich habe vor 2 einhalb Jahren eine Bewährungsstrafe wegen schweren Raubs erhalten 3 Jahre auf ein Jahr nur kam gestern eine Anklageschrift wegen schweren Diebstahls ins Haus an dem Abend war ich sehr betrunken übermäßig sogar und weiß nicht mehr viel nur dass ich nix gestohlen haabe allerdings war bei dem LKW die Scheibe eingeschlagen ob ich das war oder nicht weiß ich nichtv allerdings wurde Blut gefunden und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll welche Strafe wird fällig und wie kann ich dem Gefängnis entgehen ? Ich habe grade nein Leben in den Griff bekommen und eine Frau gefunden und möchte dem Gefängnis bunbedingz entgehen ?

  • #12

    Markus (Montag, 11 April 2016 23:07)

    Hallo guten Tag, ich bin 5 Jahre Reisebusgefahren also als Fahrer!
    Nun hatte ich ein Jahr pausiert, und will meinen Busführerschein nun neu für 5 Jahre Verlängern, und muss ein Polizeiliches Führungszeugnis bei der Führerscheinstelle vorlegen.
    Allerdings sind zwei Einträge drin, einer von 2013 wegen Betrug und einer von 2015 wegen Unterschlagung bekomme ich trotzdem meine Verlängerung??
    Hoffentlich da ich ab 1.5.2016 einen neuen job als reisebusfahrer habe.

  • #13

    Bukem (Dienstag, 12 April 2016 12:06)

    @Markus: Ich will Dir nicht den schönen Tag versauen, aber ja, es kann sein, dass Du vor echten Problemen stehst.. In § 11 I Satz 3 und 4 der FeV heisst es: "Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 müssen auch die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Der Bewerber hat diese durch die Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes nachzuweisen."
    Das bedeutet, dass eine besondere persönliche Zuverlässigkeit des Fahrers für das Vertrauensverhältnis zu seinen Fahrgästen verlangt wird. Dieses Vertrauensverhältnis umfasst neben der normalen Beförderung der Fahrgäste auch den zuverlässigen Umgang mit diesen Personen und deren Eigentum. Eignungszweifel bestehen daher auch bei Straftaten, und ganz speziell Vermögensdelikten, die nicht im Zusammenhang mit dem Verkehr und der Beförderung stehen. Ich hab Dir hier eine Entscheidung des VG Gießen aus dem Jahr 2010 rausgesucht. Da geht es auch um verschiedene Registereinträge, wo auch geringere, die sonst dort nicht auftauchen würden, deshalb eingetragen werden, weil es noch aktuelle Voreinträge gab. Dass es bei Dir zwei Einträge gibt, die beide ziemlich zeitnah sind, ist bestimmt nicht vorteilhaft. Sinnvollerweise solltest Du anwaltliche Hilfe in Erwägung ziehen und das vielleicht auch vor dem Widerspruch wg abgelehnter FE-Verlängerung..
    Das Urteil hier: " Ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Fahrerlaubnis setzt nach § 11 Abs. 1 Satz 4 FeV voraus, dass der Bewerber um die Fahrerlaubnis die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird. Dass er diese besondere Eignung besitzt, hat der Kläger nicht nachgewiesen....
    Die Verurteilung des Klägers wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub ist bei der Beurteilung seiner persönlichen Zuverlässigkeit ebenso zu berücksichtigen, wie die anderen im Bundeszentralregister (noch) eingetragenen Verurteilungen. Das gilt, da maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage der der gerichtlichen Entscheidung ist, auch für die letzte Verurteilung des Klägers wegen Diebstahls geringwertiger Sachen durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Heidelberg zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen (). Diese Strafe ist nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BZRG in ein Führungszeugnis aufzunehmen und daher auch im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen. § 32 Abs. 2 Ziff. 5 BZRG steht dem nicht entgegen, da Geldstrafen auch mit weniger als 90 Tagessätzen in das Führungszeugnis aufzunehmen sind, wenn noch weitere Straftaten im Bundeszentralregister eingetragen sind.

    Der Kläger hat die sich aus den für ihn im Bundeszentralregister verzeichneten Straftaten ergebenden Eignungsbedenken nicht zerstreuen können... Durch das erneute Straffälligwerden innerhalb der Bewährungszeit hat der Kläger die Eignungsvoraussetzungen damit auch nach dem für ihn zunächst positiven Gutachten des TÜV Hessen wieder in Frage gestellt. Dies hat im Rahmen des Ersterteilungsverfahrens zur Folge, dass ein Anspruch des Klägers nicht besteht, denn dieser muss seine Eignung nachweisen. Bestehen Zweifel gehen diese zu Lasten des Klägers.“

  • #14

    norder85 (Montag, 09 Mai 2016 09:01)

    Hallo,
    ich habe was wirklich dummes gemacht. Ich habe in der Firma wo ich gearbeitet habe eine Kamera-Ausrüstung in Wert von 2000€ geklaut und diese in einem Ankauf laden für 1000€ wieder verkauft.
    mein damaliger Chef hat Anzeige gegen unbekannt gestellt und die Polizei wurde sehr schnell auf mich und dem Ankaufladen aufmerksam. Ich habe bei der Polizei alles abgestritten. Die Polizei ist darauf hin in den Laden mit ein paar Fotos und ich wurde nicht zu 100% erkannt (es gab noch eine Person wo der Ladenbesitzer sich nicht sicher war).
    Jetzt ist demnächst die Hauptverhandlung. Mit welcher Strafe muss ich rechnen? macht es sinn weiter alles abzustreiten?
    VIELEN DANK für Ihre Antworten.

  • #15

    Bukem (Montag, 09 Mai 2016 11:17)

    @Norder85: Außer den strafrechtlichen drohen Dir ja noch weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Und damit meine ich nicht nur den Verlust Deiner jetztigen Stelle, sondern auch erheblichste Einschränkungen, eine neue zu finden dank entsprechendem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Ohne Akteneinsicht kann ich Dir kaum was Vernünftiges raten. Hast Du ne polizeiliche Vorgeschichte? Wenn nicht, dürfte es auf eine Geldstrafe hinaus laufen für den Fall einer Verurteilung. Ein Geständnis würde hingegen strafmildernd wirken und die Hauptverhandlung entbehrlich machen

  • #16

    Norder85 (Montag, 09 Mai 2016 12:02)

    @Bukem: vielen dank für die schnelle Antwort. Eine neue Stelle habe ich schon. Eine polizeichliche Vorgeschichte habe Ich nicht.
    Wie kann Ich jetzt noch ein Geständnis ablegen? Die Hauptverhandlung ist bereits angesetzt am 30/05. Geht das noch?

  • #17

    Bukem (Montag, 09 Mai 2016 12:19)

    @Norder85: Naja, wenn der Termin bereits angesetzt ist, weiss ich nicht, ob das noch Sinn macht..Wenn Du das wirklich willst, bestünde allerdings grundsätzlich die Möglichkeit, das per Strafbefehl zu erledigen. Dann müßtest Du Kontakt mit der Geschäftsstelle des AG für Strafsachen da bei Dir aufnehmen. Nr solltest Du ja haben

  • #18

    arian (Freitag, 13 Mai 2016 11:29)

    Guten tag,
    Ich habe gestern ein brief bekommen von der kriminalpolizei.
    Es war eine vorladung zur erkennungsdienstlichen behanung.
    Grund is das gegen mich ermittelt wird im falle eines diebstahls eines kfz fahrzeugs.
    Ivh musste hingehen da es vom staatsanwalt verordnet wurde, also bin ivh hin und habe meine fingerabruecke nehmen lassen.
    Jedoch konnte mir keiner sagen worum es gehtund ehrlivhgesagt wuerde ivh niemals ein auto klauen.
    Ich bin nivht vorbestraftund habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen.
    Das einzigste was mich gruebeln leasst, ist der gedanke das ich als ich unter alkoholeinfluss stand vlt etwas falsches getan habe und dies aber leider nichtmehr weiß.
    ich bin 23 und Student werde demneachst 24.
    Was habe ich zu befuerchten?
    Wie soll ich vorgehen?
    Was wenn ich wirklch etwas damit zutun hatte aber mich daran nicht erinnere?
    Ich bedanke mich voraus fuer ihre antworten.
    MfG

  • #19

    Bukem (Freitag, 13 Mai 2016 13:34)

    @Arian: Das klingt sehr abstrus, um ehrlich zu sein. Natürlich muss Dir im Zweifelsfall zunächst mitgeteilt werden, worum es geht bzw was Dir konkret vorgeworfen wird. Du musst genau so über Deine Rechte als Beschuldigter detailiert aufgeklärt und belehrt werden, bevor Du zu einem Vernehmungstermin gehst. Auch hier kommt wieder die klassische Juristenantwort in Strafsachen: Ohne Einsicht in die Ermittlungsakten (und das geht nur durch einen Anwalt!) wirst Du weiter im Dunkeln tappen. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du evt doch damit "was zu tun" haben könntest, etwa wg Alkohohl, Drogen, Medikamenteneinfluss oder Krankheit, solltest Du anwaltliche Hilfe wirklich in Erwägung ziehen. Ein erfahrerener Strafverteidiger hat immer grad bei Diebstahlsdelikten das knowhow, ewaiger Wegnahmehandlungen in straflose Handlungen umdeuten zu können. Wenn Du den Bedarf siehst, meld Dich doch unter obiger Mail mit RückrufNr.

  • #20

    evi (Mittwoch, 25 Mai 2016 23:35)

    Hallo habe eine große Dummheit begangen, vor zirka drei Wochen hat eine Frau im Supermarkt ihren Geldbeutel liegen gelassen ich hab in dann an mich genommen und bin dann mit dessen Bank Karte und dessen pin den sie in ihrem Geldbeutel

  • #21

    evi (Mittwoch, 25 Mai 2016 23:44)

    hatte zur Bank gegangen und habe von dessen Konto 1000 Euro abgehoben jetzt sucht mich die Polizei und war auch schon bei meiner Freundinn .hab auch schon mehrere Ladendiebstaehle begangen habe bis jetzt immer Geldstrafen bekommen muss ich jetzt ins Gefängnis oder bekomme ich Bewahrung .Ich bin 56jahre alt und habe große Angst

  • #22

    Bukem (Donnerstag, 26 Mai 2016 12:27)

    @ Evi: Dazu kann man hier ohne weitere Sachkenntnis durch anwaltliche Akteneinsicht in dem Fall nichts sagen, was sicherlich gegen Sie spricht, ist die strafrechtliche Vorgeschichte, die bisher nicht geholfen hat, Sie von so einem Unsinn abzuhalten. Strafmildernd dürfte hier bestimmt gelten, wenn Sie sich stellen, geständig sind und vor allem den Schaden hoffentlich wieder gut machen können. Wenn Sie anwaltliche Vertretung wünschen, melden Sie sich bei Herrn Schüller.

  • #23

    evi (Donnerstag, 26 Mai 2016 18:32)

    Ich hab gestern bei meinem schreiben vergessen zu sagen das ich weder eine Vorladung bekommen habe von der Polizei noch irgend etwas von der Staatsanwaltschaft und trotzdem sucht mich die Polizei was hat das zu bedeuten habe einen festen Wohnsitz.

  • #24

    Bukem (Freitag, 27 Mai 2016 10:37)

    @Evi: Das weiss ich auch nicht mit Sicherheit. Vermutlich dürfte es von dem Abhebevorgang Aufnahmen der Überwachungskamera geben und die Polizei ermittelt eben. Vielleicht bist Du bisher nicht zuhause angetroffen worden.Macht die Sache jdfs nicht besser. Was ist denn der Freundin mitgeteilt worden?

  • #25

    Lola (Donnerstag, 15 September 2016 01:25)

    Lieber Herr Anwalt,
    mein Mann hat mir große Sorgen bereitet; er hat (angeblich) versucht Ware in Wert von ca 200€ zu klauen und wurde dabei erwischt. Ein Antrag auf Einstellung wurde leider abgelehnt, es geht also weiter... Mit wie viel Tagessetzen kann er rechnen? (Nicht vorbestraft, arbeitslos, versuchter Diebstahl, Videoaufnahme wo er die Ware aus seinem Rucksack rausnimmt). Er bestreitet alles immer noch (mir gegenüber auch, meint er wollte seine EC Karte aus dem Auto holen, wobei wir gar keins haben). Ooooo, ich drehe langsam durch :)

    Liebe Grüße

  • #26

    Bukem (Donnerstag, 15 September 2016 15:57)

    Die Tagessatzhöhe ist regional unterschiedlich, richtet sich eigentlich nach dem Einkommen, hier in Bremen werden bei ALG II Beziehern 8-10 € pro Tag angesetzt. Die Menge der Tagessätze steht im Ermessen des Gerichts. Sonderlich viel werden das nicht werden bei einem Ersttäter, evt so um die 30-40..Vorsorglich weise ich gerne drauf hin, dass die sich eben ungern veralbern und anlügen lassen, ein Geständnis wirkt sicherlich strafmildernd und wer weiss hätte bestimmt schon zu einer Eintsellung gg Geldstrafe geführt.

  • #27

    Lola (Dienstag, 20 September 2016 22:24)

    Vielen dank für Ihre Antwort, habe es gerade erst entdeckt da ich keine so schnelle Antwort erwartet haben. Um die Wahrheit zu sagen ist es zu spät. Erst durch mein Einfluss hat er sich auf eine Aussageverweigerung entschlossen, eine Lüge käme für mich gar nicht im Betracht. (Er findet sich trotz allem unschuldig). Da die Staatsanwaltschaft noch nicht weiss das er ohne Einkommen ist wird wahrscheinlich eine höhere Strafe festgesetzt? Nochmals danke für Ihre Mühe!

  • #28

    wirchev (Samstag, 24 September 2016 22:27)

    klau kafee für 2 ewro

  • #29

    Maria (Samstag, 08 Oktober 2016 20:55)

    Ich bin wegen eine Ladendiebstahl erstmahl erwischt (Wahre ca 75 Euro). Geldstarf habe ich noch nicht bekommen. Jetzt brauche ich für meine neue Arbeitsstelle Erklärung über Straffreiheit.Bekommt darüber Atbeitgebehr eine Information? Oder bekomme ich trotzdem ein Vertrag?

    Danke voraus

  • #30

    Bukem (Samstag, 08 Oktober 2016 22:27)

    @Maria: Dein Arbeitgeber braucht ein polizeiliches Führungszeugnis? Wenn Du bisher noch nie aufgefallen bist, dann erfolgt hier kein Eintrag, erst ab einer Geldstrafe mit über 90 Tagen. Problematisch wären mehrere kleinere Einträge, die würden dann auch auftauchen. Deshalb jetzt schnell das polizeiliche Führungszeugnis holen. und bitte keinen weiteren Mist bauen

  • #31

    Abdmaa (Freitag, 21 Oktober 2016 09:01)

    Hallo,
    Mein verlobter, nicht deutscher Staatsbürger hatte vor kurzem Verhandlung wegen schweren Diebstahls. Er bekam 4 Monate Bewährung und 75 Sozialstunden.
    Er hat im Kaufhaus 1 shirt im wert von 35 Euro gestohlen und man legte ihm zur last eine Hose von 80 Euro. Das shirt gab er zu. Er trug es unter seiner Jacke (vorher entfernte er die sicherheitsmarken ) die Hose bestreitet er. Er sagte diese habe er definitiv nicht genommen. Einer seiner 2 Kollegen war das.
    Der Kaufhaus dediktiv konnte sich an das shirt an ihm erinnern aber nicht an die Hose. Lediglich die aussage, wenn es so steht wird es stimmen, überzeugte den Richter. Das Beweismaterial ist nicht mehr vorhanden. Mein verlobter trägt immer hautengen Jeans. Da passen keine 2. Hosen drunter. Auch keine Größe der Hose wurde nicht benannt. Er hat den dummen Fehler vor 11 Monaten begangen und wird jetzt so hart bestraft. In dem ganzen Jahr verhält er sich tadellos,;nimmt jeden Termin wahr, trinkt und raucht nicht.
    Ist es sinnvoll gegen dieses Urteil Einspruch zu erheben?
    Bitte schnell antworten da die Frist abläuft. Vielen Dank.

  • #32

    Bukem (Sonntag, 23 Oktober 2016 17:53)

    @Abdmaa: Bist Du dir da sicher? Es klingt so, als sein ein Wiederholungstäter abgeurteilt worden. Vor allem, was für ein Kollege? Man müßte sich anwaltlich die Akte genauer ansehen. Bandendiebstahl ( gleich drei Leute, die zusammen einen Diebstahl planen und begehen, wird empfindlich bestraft).
    So kann ich Dir wenig sagen, außer dass ein Einspruch auch zur einer noch deutlicheren Strafe führen kann und eben mehr Kosten verursacht

  • #33

    jan (Dienstag, 08 November 2016 14:40)

    Hilfe

  • #34

    jan (Dienstag, 08 November 2016 14:43)

    Wer kann mir helfen.
    Ich u meiner Frau haben beide eine Vorladung bekommen weg Diebstahl.
    Was tun...langt es wenn einer sich ein Anwalt nimmt.u der andere die Aussage verweigert?

  • #35

    RA Schüller (Dienstag, 08 November 2016 15:21)

    Das kann man so machen, aber ein Verteidiger kann nur eine Person verteidigen und nicht beide. Anwalt wäre natürlich erstmal gut...wenn Sie einen suchen, wissen Sie ja, wo Sie sich melden können...

  • #36

    jan (Dienstag, 08 November 2016 19:51)

    Vielen dank schon mal für die Antwort Frau Schüller.

    Dh. Einer kann bei der Polizei anrufen und sagen das er die aussage verweigert
    U der andere nimmt sich dann einfach einen Verteidiger! ?!?!

  • #37

    Jakop (Mittwoch, 09 November 2016)

    Hallo, ich wurde vor paar Tage erwischt wie ich Geld geklaut habe, ca 920 Euro.die wurden auch Sofort sichergestellt bei der Polizei. Mein Verhalten bereue ich sehr. Ich war bis jetzt noch nie Strafbar bin 21 Jahre alt. Was kommt auf mich zu ? Ich würde mich sehr gerne Fachlich beraten und Vertreten lassen, habe aber leider das Geld nicht. Ich habe sehr große Angst um meime Zukunft. Und mein Chef hat es alles weiter erzählt kann ich auch da gegen was machen ?

  • #38

    Bukem (Donnerstag, 10 November 2016 23:39)

    @Jakob: Du hast jetzt ein Strafverfahren wegen Diebstahls bzw Unterschlagung. Vermutlich läuft das auf eine Geldstrafe hinaus. Du hast bei der Arbeit geklaut? Dann drohen zusätzlich wohl arbeitsrechtliche Konsequenzen

  • #39

    jakob (Samstag, 12 November 2016 02:45)

    Ja bei der Arbeit, bzw. Aushilfe Stelle ( Kurz beschäftigung) werde ich einen Eintrag bekommen und wie viel wird ca. Die Geldschtrafe ?. Habe ich trotz dieses Verhalten rechte ?

  • #40

    maria (Samstag, 12 November 2016 14:43)

    ich hatte eine vorsorgevollmacht, durfte sämtliche Überweisungen tätigen, die alte Dame überschrieb mir eine anläge die ließ ich mir Anfang diesen Jahres auszahlen.. aber jetzt hat mich die neue Betreuerin angezeigt, ich hätte sie soviel bestohlen, und Sparbücher geplündert, in wert von fast 100.000€ das stimmt niemals dieser Vorwurf . die Dame hat sogar dem Jobcenter alles mitgeteilt... vom Jobcenter die Dame sagte,, damit komme ich ins Gefängnis aber von einer anzeige weiss ich bis heute nicht

  • #41

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 17 November 2016 12:10)

    @Maria und Jakob:

    Ich denke, Sie sollten sich bei anwaltlich vertreten lassen. Für Maria ist das Pflicht, das sollte klar sein.

  • #42

    diana (Sonntag, 27 November 2016 16:35)

    Hatte 2011 eine Verurteilung wegen Betrugs .Diese Strafe wurde auf Bewährung vom Gericht bzw.Richter festgelegt. Hinzu kam auch noch eine Auflage das ich Sozialstunden leisten musste. Diese Stunden wurden 2011 geleistet. Nun meine Frage könnte dies in meinem Führungszeugnis stehen .Dies war das erste mal,das ich so etwas gemacht habe. Bin seitdem nicht wieder in schlechte Bahnen gekommen,war unauffällig.

  • #43

    Bukem (Sonntag, 27 November 2016 21:03)

    @Diana: Du meinst vermutlich das sog. kleine Führungszeugnis, das man zb dem Arbeitgeber vorlegen könnte? Da stehen Einträge mit Strafen mit mehr als 90 Tagessätzen drin, dann ist man nebenbei offiziell vorbestraft. Wie alt warst Du da? das klingt bei der nach Jugendstrafsache, kann das sein?Guck bitte in das Urteil noch mal rein und sag Bescheid

  • #44

    diana (Sonntag, 27 November 2016 21:59)

    Ich habe mich vertan.Verhandlung war 2012 hatte eine Bewährungszeit von 3 Jahren und musste 100 Stunden gemeinnützige Arbeit binnen 6 Monaten leisten.Zu diesem Zeitpunkt war ich 41

  • #45

    Bukem (Sonntag, 27 November 2016 22:10)

    @Diana: Dann liegst Du weit über den 90 Tagessätzen und das steht dann Im Zweifel im Führungszeugnis

  • #46

    diana (Sonntag, 27 November 2016 22:11)

    Ich musste auch dem Gericht über dieser Zeit aller halber Jahre meine geleisteten Zahlungen nachweisen

  • #47

    diana (Dienstag, 29 November 2016 15:43)

    Auch wenn es das erste Mal war ?

  • #48

    ich (Dienstag, 29 November 2016 17:28)

    Habe gelesen das Einträge im Fz gelöscht werden können bzw.werden meine Frage ab wann wird gelöscht. Zählt es ab Eintrag bzw.ab Verhandlung?

  • #49

    Bukem (Dienstag, 29 November 2016 20:43)

    @ich: Einträge aus dem polizeilichen Führungszeugnis können gelöscht werden. Dabei ist je nach Strafe eine bestimmte Tilgungsfrist zu beachten.
    Bei Verurteilungen zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von weniger als drei Monaten beträgt die Frist drei Jahre. Die Frist zur Tilgung beträgt genauso drei Jahre bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen wurde und im Register keine weiteren Eintragungen vorhanden sind. Die dreijährige Tilgungsfrist gilt zudem bei Jugendstrafen von nicht mehr als einem Jahr sowie Jugendstrafen bis zu zwei Jahren, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

    Bei bestimmten Sexualdelikten mit Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr beträgt die Tilgungsfrist 10 Jahre.

    In allen anderen Fällen gilt die regelmäßige Tilgungsfrist von 5 Jahren. Die Frist zur Tilgung der Eintragung im Führungszeugnis beginnt mit dem Tag der Rechtskraft des ersten Urteils zu laufen.

  • #50

    Hallo (Sonntag, 11 Dezember 2016 13:31)

    Ich hatte einen Durchsuchungsbefehl am Freitag wegen Diebstahls auf Arbeit wegen 19000 Euro war nie vorbestraft.angeblich bandenmassig wass aber nicht stimmt wird das schon eine Freiheitsstrafe geben.

  • #51

    Bukem (Sonntag, 11 Dezember 2016 18:27)

    @Hallo: Was kann ich denn jetzt für Dich tun? Ja, bandenmäßig begangener Diebstahl wird empfindlicher bestraft. Ob das so richtig ist oder ob Dir eine Freiheitsstrafe droht, hängt vor allem mit Deiner Geschichte zusammen.
    Ich möchte Dir dringend nahelegen, einen Anwalt zu beauftragen, der Einsicht in Deine Ermittlungsakte nehmen und so erst mal rauskriegen kann, was Dir konkret vorgeworfen wird und was eigentlich beweisbar ist. Dann kann man die Verteidigungsstrategie planen, vor nicht
    Herr Schüller ist bundesweit tätig, wenn Du seine Hilfe willst ( du brauchst sie) , bitte mail an kontakt@strafverteidiger-schueller.de mit RückrufNr.

  • #52

    Papulita (Dienstag, 10 Januar 2017 14:56)

    Hallo! ich wurde vor 1 Woche von Detective in h&m erwischt, 59 € Klamotten, es war das erste mal, ich bin nicht vorbestraft. Hab ich einen Brief von Polizei bekommen da ich meine Daten mitteilen kann, ankreuzen ob ich mit eine Geldbusse einverstanden bin.. soll ich das zurück schicken? Oder lieber abwarten?

  • #53

    Bukem (Dienstag, 10 Januar 2017 21:56)

    @Papulita: Schwer, da was zu zu sagen, ohne den Fall zu kennen. Ohne Geldstrafe wird es wohl nicht ablaufen. Mach ruhig

  • #54

    Papulita (Mittwoch, 11 Januar 2017 00:50)

    Also wahrseilich nur Geldstrafe? was meinen Sie? Soll ich die Unterlagen an der Polizei zurückschicken? Oder besser nicht?

  • #55

    Bukem (Samstag, 14 Januar 2017 08:52)

    @Papulita: Ich kenne das Schreiben nicht, ich kenne die Beweislage in dem Fall nicht, ich kann ohne da mehr zu wissen, nichts verbindliches sagen. Das ist Deine Entscheidung und auch Dein Risiko. Wenn eine Geldbusse soweit für Dich ok ist und du mit einer Strafe einverstanden bist, dann mach das, spart zumindest etwas Verfahrensdauer

  • #56

    Reue (Donnerstag, 19 Januar 2017 11:08)

    Hallo und Guten Tag Zusammen,
    folgendes Problem, ein Freund und ich haben zusammen in einer Firma Geld aus der Kasse entwedet, nach 3 Monaten nun ein Schreiben bekommen.
    Das Schreiben lädt uns auf eine Vernehmung ein, nun unsere Frage, der geschätze Wert wird so auf 3000 euro sich belaufen, Kameraufnahmen sind glaube ich auch vorhanden, da die Polizei den "Zeitraum" eingrenzen kann.

    Nun meine Frage, kann man spekulativ sagen was auf einen zu kommen wird?

    Bin 23 Jahre falls es helfen sollte.

    Vielen Dank!

  • #57

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 19 Januar 2017 14:28)

    Guten Tag, Sie sind volljährig und bei so einer Sache liegt eine Strafe nahe, die im Führungszeugnis auftauchen kann. Ohne die genauen Tatumstände ist das schwer zu sagen, aber das ist mit Sicherheit nchts, was Sie ohne anwaltliche Hilfe regeln sollte. Der Inhalt der Ermittlungsakte muss bekannt sein. Das kann gerne durch mich übernommen werden, schreiben Sie mir bei Interesse eine Mail mit dem Schreiben der Polizei. Zu polizeilichen Ladungen muss und sollte man nicht hingehen, zu groß die Gefahr, dass man durch unbedachte Aussagen die Situation noch verschlimmert. Also lassen Sie das, es ist ein grober Fehler, sowas zu machen. Schriftlich kann man sich über einen Rechtsanwalt immer noch äußern und mit ein wenig Glück kriegt der noch eine EInstellung hin.

  • #58

    Reue (Donnerstag, 19 Januar 2017 14:34)

    Danke für die so schnelle Antwort,
    kann man denn dagegen was unternehmen mit Hilfe eines Anwalts trotz Kameraaufnahmen? Dachte das sei weniger sinnvoll in der Sache, da es alles bereits feststeht.

  • #59

    Bogdan (Freitag, 20 Januar 2017 00:51)

    Hab eine frage in einer Gaststätte ist Geld von die Kellnerin endenden ich war da aber bin ich nach hause gefahren die haben das später gesehen und den Verdacht ist auf mich wie soll ich mich verteidigen ich war das nicht

  • #60

    Hilfe (Freitag, 20 Januar 2017 07:27)

    Eine Freundin und ich haben bei Intersport und einem anderen Laden der damit verbunden ist was geklaut. Es gibt Videoaufnahmen aber keine von der Tat, nur wie wir sie mit in die Kabine nehmen (ich lasse immer alles was ich anprobiere liegen, kann das ein Vorteil für mich sein?) Bei Intersport wurden Etiketten von den Sachen gefunden und eben die Videoaufnahmen bei dem anderen haben die anscheinend keine Beweise. Der Ladendetektiv hat uns in der Stadt angesprochen und dann festgehalten bis die Polizei kam, er sagte er beobachtet uns und vor allem meine Freundin schon länger (sie klaut wirklich sehr oft) bei mir war es "nur" an dem einem Tag. Naja die haben dann unsere Daten notiert und der Polizei Videos gezeigt. Dürfen wir diese Videos auch sehen? Ich habe mich zu dem Fall nicht geäußert und meine Freundin beteuerte die ganze Zeit dass sie nicht geklaut hätte. Wir haben Hausverbot und sollen bald Post bekommen. Was passiert nun und wie sollen wir uns verhalten? Wir sind beide 18 und haben keine Vorstrafen. Ich bin in einer schulischen Ausbildung und sie macht zurzeit nichts. Und mein Wert des Diebstahls liegt ca bei 90-100€. Ihrer bestimmt bei 500 mittlerweile. Liebe Grüße und schonmal vielen Dank im voraus

  • #61

    Noch was (Freitag, 20 Januar 2017 12:46)

    Die sind durch Intersport erst aufmerksam geworden eben wegen den Videoaufnahmen und den Etiketten. Wegen dem anderen Laden wurde nur gesagt dass wir beobachtet wurden. Wir waren auch nur im Intersport mit der Polizei und nicht in dem anderen Laden. Der Polizist sagte sogar dass es schlecht sei dass es keine Videos der Tat selbst gibt. Heute war ich wieder in der Stadt wegen dem bus und der Ladendetektiv hat mich beobachtet und dachte ernsthaft ich bemerke ihn nicht. Ich bereue meine Tat wirklich sehr und zerbreche mir seit dem Tag meinen Kopf deswegen. Wäre es nicht schlauer wenigstens das mit Intersport zu zugeben?

  • #62

    Bukem (Freitag, 20 Januar 2017 22:15)

    @Reue: Das ist eine komische Vorstellung..Du operierst Dich doch am Blinddarm auch nicht selbst, wenn du weisst, dass es der Blinddarm ist? So ist es hier auch. Ohne Anwalt herrscht keine "Waffengleichheit" mit den Strafbehörden. Du kannst gar nicht die Beweismittel gegen dich kennen, denn die gibts nur durch anwaltliche Akteneinsicht. Ist im Zweifel wegen der Folgen sehr ratsam, den Anwalt zu nehmen.

    @Bogdan: Tschuldige, ist nicht böse gemeint, aber kannst Du das noch mal schreiben, ich verstehe kaum ein Wort. Läuft gegen dich ein Verfahren oder ist das nur deine Wahrnehmung?

  • #63

    Bukem (Freitag, 20 Januar 2017 22:19)

    @Hilfe und noch was: Was soll ich da sagen. Wenn ihr eine Bestrafung wollt mit den evt Konsequenzen für ein Führungszeugnis für den Arbeitgeber, dann ja bestehen keine Bedenken, was zuzugeben.
    Grds sollte sich hier ein erfahrener Anwalt eure Ermittlungsakten angucken, dann kann man in Kenntnis der Beweislage die richtige Strategie besprechen.
    Herr Schüller ist gerne bundesweit tätig. Überlegt es euch. Vorher ist alle Mumpitz, wozu was zugeben, was euch nicht bewiesen werden kann?

  • #64

    Hilfe und noch was (Samstag, 21 Januar 2017 12:33)

    Wir haben leider kein Geld für einen Anwalt ..

  • #65

    Sidem (Dienstag, 31 Januar 2017 15:19)

    .

  • #66

    scham (Donnerstag, 02 Februar 2017 14:40)

    Habe ca. 2007 eine Strafe wegen Diebstahls erhalten, ich glaube 95 Tagessätze. Jetzt habe ich wieder eine Anzeige wegen Diebstahls erhalten. Habe in meiner Arbeit Geld entwendet. 4.700€ . Was für eine Strafe habe ich diesmal zu erwarten.

  • #67

    scham (Donnerstag, 02 Februar 2017 15:30)

    Noch mal zur Berichtigung. Es waren 90 Tagessätze a 40 Euro

  • #68

    Bukem (Donnerstag, 02 Februar 2017 21:49)

    @Scham: Ich kann dir nicht versprechen, dass das wieder auf eine Geldstrafe hinauslaufen wird. von dem gazen arbeitsrechtlichen Ärger. Kann durchaus eine Freiheitsstrafe auf Bewährung werden. Schwer was zu sagen ohne Akteneinsicht. Meld Dich, wenn du hilfe brauchst

  • #69

    scham (Donnerstag, 02 Februar 2017 22:57)

    Danke. Kann es auch sein das ich ins Gefängnis muss

  • #70

    scham (Freitag, 03 Februar 2017 17:55)

    Wird es zu einer Verhandlung kommen oder bekomme ich den Strafbefehl per Post. Bin auch schon am verhandeln mit meiner Chefin, ihr das Geld zurück zu zahlen, so wie es in meiner Macht steht .

  • #71

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 03 Februar 2017 19:05)

    @Scham: Das kann man nicht sagen. 90 Tagessätze letztes mal...dann gibt es dieses mal zumindest einen Eintrag im Führungszeugnis. Tippe mal auf Strafbefehlsverfahren, aber vielleicht will man auch persönlich auf Sie einwirken.

    Kommt natürlich auch darauf an, wie Ihr Verhalten rechtlich zu bewerten ist. Könnte ja auch schnell mal ein Fall des § 243 StGB sein, gewerblicher Diebstahl zum Beispiel....dann wird es auf einen Bewährungsstrafe hinauslaufen. Ohne Akte kann man das halt nicht sagen...

  • #72

    scham (Samstag, 04 Februar 2017 13:05)

    Ich habe das Geld entwendet, war Mitarbeiterin bei der Post am Schalter, es ist nicht zu entschuldigen und ich habe unüberlegt gehandelt, nachdem meine Mama letztes Jahr verstorben ist, haben sich so viele Zahlungen angehäuft, ich habe gedacht ich schaffe das, die Bank wollte mir auch keinen Kredit geben, weil wir noch so viele Schulden auf das Haus haben. Ich habe nicht an die Konsequenzen gedacht mir tut das alles auch leid, aber ich wusste nur nicht anders zu helfen. Ist das dann ein gewerblicher Diebstahl?

  • #73

    scham (Samstag, 04 Februar 2017 14:48)

    Darf mein Ex Chefin, als vorläufige Entschädigung, den Lohn für Januar einbehalten?

  • #74

    Bukem (Samstag, 04 Februar 2017 18:27)

    @Scham: 1. Gewerbsmäßiger Diebstahl liegt vor, wenn sich der Täter aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche fortlaufende Einnahmequelle verschaffen will. Dabei ist wichtig, dass es nicht darauf ankommt, dass der Täter wiederholt die Tat begeht, sondern er lediglich plant, die Tat zu wiederholen. Eine Gewerbsmäßigkeit kann somit auch bereits bei der ersten Tat vorliegen. Kommt also drauf an, was Du dir gedacht hast und vor allem, was Du in der Vernehmung angegeben hast. Du siehst, Anwalt kann helfen. Mag durchaus sein, dass dir auch im Wege der notwendigen Pflichtverteidigung ein Anwalt bewilligt wird.

    Deine zweite Frage ist schwerer zu beantworten, erstmal müsste ja ein vollstreckbarer Titel wegen der Geldforderung gegen dich vorliegen. Weiter ist das vor allem arbeitsrechtlich. Bist Du schon gekündigt worden?

  • #75

    scham (Samstag, 04 Februar 2017 19:24)

    Ja am 01.02., musste auch schon Angaben bei der Polizei machen, habe aber keine Aussage gemacht. Anwalt würde ich mir gerne nehmen, aber ich weiß die Kosten nicht

  • #76

    Roj (Sonntag, 05 Februar 2017 20:40)

    Eine Syrische Frau, die seit anderthalb Jahren in Deutschland ist, war bei Rossmann mit ihrer Tochter. Hat paar Sachen in der Hand und der Jackentasche und ist zur Kasse gegangen hat für ein Paar bezahlt und wollte die anderen Sachen erst ihrer Tochter zeigen und dann entscheiden sie zu Kaufen oder da lassen.
    Die Tochter war noch im Laden und deswegen wollte die Mutter nach der Bezahlung wieder rein um ihre Tochter zu finden. Der Mitarbeiter hat sie aber gestoppt und gesagt, sie wolle die Sachen , die in ihrer Jackentasche , stehlen .
    Die Polizei ist gekommen.
    Da sie nicht so gut Deutsch kann, könnte sie sich nicht verteidigen und erklären, dass sie nicht vorhatte die Sachen zu stehlen.
    Was muss sie nun tun? Und wie wird sie bestraft?

  • #77

    Bukem (Dienstag, 07 Februar 2017 08:37)

    @Scham:Du erreichst Herrn Schüller unter den obigen Kontaktdaten, fragen kostet nichts. Er ist bundesweit tätig-

    @Roy: Ganz schwierig, dir da wa szu sagen, wenn du die Geschichte auch nur vom hörensagen kennst. Zum einen wird es Kamerabilder geben, zum anderen steckt man keine unbezahlten Gegenstände in die Jacke im Laden, das nennt man Gewahrsamsenklave bilden und reicht schon für den versuchten Diebstahl. Zumal Rossmann schöne Einkaufskörbe hat. Sie sollte sich überlegen, ob sie evt eine Aussage machen will, die sollte glaubwürdig sein und zu den Kamerabildern passen. Sollte an den Vorwürfen wirklich nichts dran sein, wird das eingestellt, ansonsten droht im Zweifel eine geringe Geldstrafe

  • #78

    Conny (Mittwoch, 08 Februar 2017 17:40)

    Hallo ich bin angezeigt worten wegen betrug, ich arbeite in ein altersheim. Von einer bewohnerien wurde von ihrem konto geld für eine Reise abgebucht. Mein name steht woll als reiseteilnehmer mit drine.Ich habe so was nie gemacht Ich Liebe meine arbeit. Habe auch schon in den reiseburo angerufen aber die geben mir keine auskumpft. Was pasiert jetzt mit der anzeige und wie kann ich beweisen das ich das nicht war.Ich bin so traurig und verzweifelt.

  • #79

    Roj (Mittwoch, 08 Februar 2017 21:11)

    Danke für Ihre Antwort.
    Noch paar Fragen, braucht sie einen Anwalt dafür? Und wenn sie zum Anwalt geht wie früh muss es sein, ich meine , muss der Anwalt vor dem Ermittlungsverfahrenstermin bei der Polizei damit anfangen oder geht es auch nachher?
    Falls sie eine Strafe bekommt, kommt es aufs Führungszeugnis oder auf andere Dokumente?
    Wie Hoch sind die Anwaltskosten im solchen Fall?
    Hat diese Geschichte einen Einfluss auf ihren Aufenthaltstitel?
    Wie lange dauert das Verfahren insgesamt?
    Vielen Dank im Voraus

  • #80

    Conny (Mittwoch, 08 Februar 2017 21:38)

    Mach ich hier irgend was falsch.Hoffe um eine schnell antwort. Danke. Danke.

  • #81

    Bukem (Donnerstag, 09 Februar 2017 08:35)

    @Conny. Nee, machste nicht, aber ein wenig Geduld und Gelassenheit wäre schön bei kostenloser Beratung, ansonsten kannst du dich gerne kostenpflichtig direkt von Herr Schüller vertreten lassen, dann gehts auch schneller.
    Das hört sich wegen der drohenden Konsequenzen wie u.a Kündigung nicht gut an, da muss Akteneinsicht genommen werden, um überhaupt zu sehen, was dir vorgeworfen wird und was die Beweise sind. Mag sein, dass du dafür einen Pflichtverteidiger gestellt bekommst, Herr Schüller ist bundesweit tätig. Meld Dich ruhig bei ihm. Viel Glück

    @Roj: Naja, du hast ja sicherlich gelesen, dass straffällig gewordene Asylsuchende abgeschoben werden, sofern das zulässig ist. Um das überhaupt zu blockieren, sollte man schon auf eine Nichtbestrafung hinarbeiten. Dazu gibts Strafverteidiger. Die möglichen Anwaltskosten sind im Strafrecht zwar gesetzlich m RVG je nach Verfahrensdauer und Umfang geregelt, aber es gibt Kollegen, die auch mehr vereinbaren. Dukannst gerne bei Herrn Schüller konkret nachfragen, was er nimmt oder wie er abrechnet. Ich wünsche euch viel Erfolg

  • #82

    angsthase (Donnerstag, 16 Februar 2017 10:49)

    Hallo, habe auf Arbeit seit ca. 1 Jahr einige Handys entwendet und einige davon bei rebyy verkauft. Jetzt War die Kripo mit Staatsanwaltschaft in meiner Wohnung und hat noch einige Handy gefunden. Meine Arbeit habe ich dadurch verloren. Ich War mir in diesen Augenblicken nicht bewußt welche Konsequenzen ich dafür trage. Ich habe jetzt eine Strafanzeigen wegen Diebstahl und Betruges im gegenstandswert von 4700 €. Ich habe jetzt natürlich totale angst das ich ins Gefängnis muss. Ich bin nicht vorbestraft und habe soetwas vorher noch nie gemacht. Welche Strafe erwartet mich jetzt?

  • #83

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 16 Februar 2017 16:26)

    @Angsthase: Könnte auf einen gewerbsmäßigen Diebstahl hinauslaufen...min 3 Monate. Kommt aber wie gesagt auf die Umstände an, u.A. ob mehrmals Handys entwendet wurden oder nur einmal mehrere, die dann halt nacheinander verkauft worden sind. DIe Sache würde ich nicht schleifen lassen, auch wenn eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung hier vermutlich nicht zu erwarten ist. Melden Sie sich bei mir, wenn ich mich der Sache annehmen soll...

  • #84

    Ich wars. Ich weiß. (Dienstag, 21 Februar 2017 22:08)

    Ich bin 20 Jahre alt.
    Ich habe auf der Arbeit Zigaretten im Wert von 100€ verkauft und sie dann aus dem System storniert. Das ist raus gekommen. Ich habe jetzt eine fristlose Kündigung bekommen unter der steht "eine Anklage behalten wir uns vor". Was genau kann auf mich zukommen? Ich bin nicht vorbestraft

  • #85

    Bukem (Dienstag, 21 Februar 2017 22:53)

    @Ich wars.Ich weiß. Das bedeutet, dass Dein Arbeitgeber sich zusätzlich zu der Kündigung und evt Schadensersatz vorbehät, Dich anzuzeigen. Dann liefe ein Strafverfahren gg Dich wegen vermutlich verschiedener Straftatbestände, je nachdem wie man das strafrechtlich wertet, was Du genau gemacht hast, wie evt Diebstahl, Betrug, Unterschlagung oder Veruntreung..Du hast Dich jdfs bereichert, ich nehm an, die 100 € hast du eingesteckt, und dem Arbeitgeber ist ein Schaden entstanden-. Das würde wohl auf eine kleinere Geldstrafe hinauslaufen, etwa im Strafbefehlsverfahren

  • #86

    Coco (Freitag, 24 Februar 2017)

    Hallo :) jetzt mal im ernst das ist ein übergeiles Forum!!

    1. Kann man eine Uhaft umgehen und in Geldstrafe unwandeln?
    2. Ich bin gestern wegen Fahrrad Diebstahls und Hehlerei von der Polizei bei der Übergabe eines Fahrrades im Wert von über 1000-1200 € festgenommen worden. Ich habe das Fahrrad aber nicht selber gestohlen sondern auf einem Spielplatz (Park) für nur 50 € gekauft. Und dann

  • #87

    coco (Freitag, 24 Februar 2017 06:16)

    Mist hab auf versenden unabsichtlich geklickt Naja weiter geht's. .. also der Wert das Fahrrads liegt bei etwa 1000-1200 € habe es auf einem Spielplatz für 50 € gekauft und dann habe ich es bei Ebay für 400 € angeboten wobei der Besitzer sein Rad wieder erkannt hat und somit ein Treffpunkt vereinbart hat und plötzlich war die dumme Kripo vor mir und mich festgenommen.. was geht'n... naja.. dann die üblichen Fragen "woher, wann, für wieviel haben Sie es gekauft.. Sie hätten doch skeptisch sein müssen wenn jemand Ihnen so ein teures Rad für nur 50 € verkauft.. hab vieles im Internet darüber gelesen und laut Gesetz hab ich mich halt Strafbar gemacht weil ich hätte stutzig sein sollen bei dem niedrigen Preis... hallo? Ich war auch mal verzweifelt hatte kein Geld und hab meine playstation 4 für nur 80 € verkauft, was ist jetzt daran so außergewöhnliches... Naja für die Polizei glaubte mir die Story nicht und warf mir Diebstahl und Hehlerei vor... aber was mir so richig leid tatt dass ich in der Ubahn auf dem weg zum treffpunkt eine bekannte getroffen habe und meinte zu ihr komm ich muss jetzt das Fahrrad verkaufen gehen und danach gehen wir was trinken, und was ist passiert, sie war aufeinmal mit beschuldigt als Diebin und Hehlerin, man Sie konnte doch null und nix und wieder nix dafür.....aber im Nachhinein im Bett ist mir eingefallen dass die doch nicht einfach nur auf Vermutungen basierenden verdrehte Tatsachen mich einfach als Straftaten einstufen und es protokolliert haben dass ich Diebstahl begangen haben soll und es weiterverkaufen wollte also Hehlerei. Daraufhin folgte Hausdurchsuchung und fanden nichts weiter was auf einem beabsichtigten Diebstahl hinweist. Kein BOLZENSCHNEIDER keine abgezwicktes Fahrradschloss bzw Schlösser o.ä ....Das kann ich doch als Verleumdung betrachten und Einspruch erheben oder????? Was solllll denn das??? Jeder greift doch bei einem super Angebot zu.. kann doch sogar sein dass der jenige auch nichts davon wusste und ich somit der drittbesitzer oder fünfter oder neunter Besitzer bin.. ja soll ich oder kann ich die auswendig machen?? Also das ist so ein quatsch ohnegleichen ganz ehrlich. Das ist unfair und unverschämt und dreist was diese Ar.... Kripo mir anhängt. Hehlerei ja ok irgendwie kann man das noch im Kofferraum vereinbaren aber für Diebstahl ohne Beweise und nicht auf frischer Tat ertappt sowas zu behaupten ist im Gesetz mit sicherheit nicht erlaubt und gilt als Verleumdung und ich kann diese Polizisten und Kripo anzeigen und gegen die ebendso eine Strafanzeigen erstatten oder?? Bitte sagen Sie ja weil ich lass das aufkeinenfall mit mir machen.. Kein Bolzenschneider kein absolut nicht als Beweismaterial und Hehlerei sehe ich auch nicht ein. Hehlerei wird ja härter bestraft als Diebstahl und ich habe beides nicht begangen... und ich wurde von einer der Kripo oder einfacher Polizist bedroht nur weil ich ihm sagte Hallo fassen sie mich bitte nicht so gob an sonst werde ich gegen Sie mit meinem Anwalt vorgehen, da meinte er und schrie "willst du mir drohen alter, willst du mir drohen, komm sags nochmal komm trau dich komm sags nochmal mit deinem Anwalt hope trau dich" und hat mich anschließen ohne grund geschubst, und hat mich beleidgit wie ungepflegt uch doch aussehe, und gab mir zu verstehen dass wenn ich das nochmal gesagt hätte er mich niederstrecken werde. ... also "die würde des Menschen ist unantastbar " aber für diesen Spacko scheint wohl dieser Satz Fremd zu sein. So und ich suche jetzt einen mega starken Anwalt gegen diesen verfluchten Typen vorzugehen ich möchte dass man ihn eine Lektion erteilt weil er übertreibt in seiner Rolle!

    1. Will alle beteiligten Polizisten anzeigen und diesen Vogel ganz besonders. Mich würde es wirklich gerne interessieren ob dieser Spacko annähernd sich trauen hätte können sich dermaßen aufzublasen wenn der privat vor mir stünde, der hätte sich in die Hose geschissen dieser kleiner hosenscheisser, zieht hier voll die Show ab.ich hätte ihn eine rechte und eine linke Bombe gegeben dass er nach 2 tagen Schlaf auf dem Boden erst aufgewacht wäre um nachhause laufen zu können um in seinem Bett weiter schlafen zu können Ich Krieg den nicht mehr aus meinem Kopf kann nicht einschlafen seit 2 Nächten jetzt, und jetzt gerade wo ich schreibe ist 5:59 ujr weil dieser Spacko mich von meinem Schlaf abhält.
    Achso und hässlich ist der auch, aber das ist ja jetzt irrelevant, das ist ein Genugtum für mich zu wissen dass der liebe Gott ihn nicht liebt, denn wenn er ihn geliebt hätte dann hätte er ihn bissle hübscher erschaffen.

    Jedenfalls Bitte ich Sie gegen diesen nichtsnutz vorzugehen koste es was es wolle, ich habe Geld Sie zu bezahlen!!! Wenn Sie mir sagen dass wir gemeinsam diesen Spacko in den Arsch treten können würde ich sofort morgen Geld an Sie überweisen. Sagen Sie mir wieviel Sie möchten!! An alle die das lesen und ähnliche Probleme haben oder hatten könnt ihr mich gerne anschreiben bei : nevergigi4@outlook.com

  • #88

    Ratlos (Dienstag, 28 Februar 2017 15:31)

    Hallo,
    folgendes Problem:
    Aus Dummheit habe ich etwas für ca 11€ aus einem Geschäft mitgehen lassen,
    Im August 2016 habe ich eine Geldstrafe wegen Alkohol am Steuer bekommen.

    Meine Frage:
    Wird der Fall wegen Diebstahl getrennt behandelt oder kommt bei der Strafe, der Fall wegen Alkohol am Steuer dazu?

  • #89

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 28 Februar 2017 16:15)

    @Coco: Immer muss man die aufgeladenen Texte lesen...Sie kennen Ihre Rechte und auch Ihre Linke...das ist schön, hilft aber in der Sache nicht weiter. Auch die Anzeigen gegen die Polizisten versanden in schöner Regelmäßigkeit. Und man kann ihn nunmal schlecht dafür bestrafen, dass er ein häßlicher Vogel zu sein scheint. Wenn man Ihre ganze Aufgeregtheit mal herunter rechnet bleibt folgendes: Sie haben offenbar ein Ermittlungsverfahren gegen sich laufen und möchten, dass es eingestellt wird oder eine geringe Strafe unter dem Strich heraus kommt. Dabei kann ich Ihnen gerne helfen. Ich prüfe die Angelegenheit sachlich für Sie, das kann ich Ihnen anbieten. Aber nur dann, wenn Sie mit Ihrem rechte linke Klebe Gefasel aufhören, darauf kann ich nicht wechseln. Melden Sie sich bei mir, wenn Ihnen das möglich scheint...

    @Rudi Ratlos: Das kann man nicht sagen...ist das Verfahren wegen der dummerweise gestohlenen Sachen für 11 Euro denn nicht eingestellt worden?

    Sorry, off topic...geht aber nicht anders....

    https://www.youtube.com/watch?v=70GZid6FWHM

  • #90

    scham (Samstag, 25 März 2017 10:57)

    Habe eine Anklageschrift bekommen, da standen die Paragraphen 242 Abs. 1 und 243 Abs.1 Satz 2 STPO drinn. Muss ich ins Gefängnis. Ich habe voll die Panik. Oder kann der Diebstahl auch als Bewährung ausgesetzt werden.

  • #91

    Bukem (Montag, 27 März 2017 07:55)

    @Scham: Du meinst vermutlich StGB (Strafgesetzbuch) , StPO ist die Strafprozessordnung und die §§ dort befassen sich mit der Zulassung und Zurückweisung von speziellen Fragen im Prozess.
    241 und 242 StGB betreffen den Diebstahl in einem schweren Fall. Du hast hier schon mal geschrieben, aber ich hab trotzdessen kaum Infos, Dir was sagen zu können. Nochmal: Du solltest wirklich über anwaltliche HIlfe nachdenken, Herr Schüller ist bundesweit tätig..Ohne Einsicht in die Ermittlungsakten, und das kann nur ein Anwalt, weisst Du nicht, was Dir konkret vorgeworfen und bewiesen werden kann.

  • #92

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 27 März 2017 20:50)

    @Scham: Bukem meint §§ 242, 243 StGB. Diebstahl im besonders schweren Fall. Kann zur Bewährung ausgesetzt werden, kommt aber auf die Umstände an. Ihre Angaben zur Sache sind viel zu vage. Wenn eine Freiheitsstrafe angeklagt wird, muss Akteneinsicht genommen werden. Da sollten Sie nicht einfach abwarten was passiert. Melden Sie sich bei Bedarf.

  • #93

    Unschuldig 93 (Montag, 03 April 2017 16:17)

    Welche strafe bei verstößen gegen paragraph 242 und 263 StGB?

    Hallo ich werde beschuldigt 50 handys von meinen arbeitgeber entwendet haben und diese auf eigene rechnung verkauft zu haben und ich soll angeblich auf einen kunden 4 handy verträge abgeschlossen haben um diese dann auch zu verkaufen gesamtschadenshöhe unter 30.000 euro ich bin unschuldig es gibt keinen beweis außer 5 zeugenaussagen die sagen ich hätte den personen ein handy verlauft davon sagt einer aus das er mich beim telefonieren gehört hätte und er einen ausländischen akzent bemerken konnte ubd ich wohl gesagt hätte das ich angst habe wenn das alles ans licht kommt, nach der kripobesmte mir diese aussage vorlaß fragte ich ihn ob er in den 3 stunden wo wir zusammensaßen such nur einen geringsten ausländischen akzent oder irgendwelche fehler in meinem satzbau oder ähnlichem bemerken konnte er verneinte dies ubd trug meine frage und seine antwort mit ins protokol ein, keine aufnahmen oder das ein handy bei mir gefunden wurde oder ähnliches. Kripo war auch bei mir zu hause Ich hatte noch nie etwas mit der polizei zu tun führungszeugnis komplett sauber nicht mal ne fahrkontrolle wegen alkohol oder ähnlichem ich habe angst das der richter micht verurteil aufgrund der zeugenaussagen und die wahrheit nicjt ans licht kommt. Welche strafe könnte mich erwarten bewährung? Geldstrafe oder haftstrafe
    In dem habdyladen wo ich arbeitete waren insgesamt 5 leute tätig immer veschiedene der eine hat sogar flüchtlingen zu verträgen verholfen welches gar nicht möglich war .

  • #94

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 03 April 2017 18:12)

    @Unschuldig 93: Also - das klingt so, als würde man Ihnen gewerbsmäßigen Diebstahl (§§242, 243 Abs. I Nr 3 StGB = 3 Monate - 10 Jahre Freiheitsstrafe) bzw Betrug (§ 263 I, III StGB = 6 Monate - 10 Jahre Freiheitsstrafe) vorwerfen. Die Einzeltaten werden dann summiert und daraus dann eine Gesamtstrafe gebastelt. Wenn Sie noch nicht gerade viel auf dem Kerbholz haben, dürfte hier eine Bewährungsstrafe noch realisierbar sein. Allerdings ist das auch nichts, was man mal so eben schleifen lassen kann. Der Tatvorwurf gewerblicher Diebstahl und / oder gewerblicher Betrüger liest sich erstmal nicht so klasse und könnte bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in Zukunft ein absolutes K.O. Kriterium sein.

    Also: Einen Rechtsanwalt für Strafrecht (auch Strafverteidiger genannnt) sollten Sie unverzüglich beauftragen. Bei Bedarf können Sie sich gerne per Mail melden und eine Rückrufnummer hinterlassen, dann klären wir alles weitere....danke.

  • #95

    Oster-Dieb (Sonntag, 16 April 2017 22:57)

    Hallo,
    ich hoffe, ich darf gleich mehrere Fagen stellen...

    Zu meiner Person: Ich bin 32 Jahre alt und aufgrund mehrfacher psychischer Störungen Frührenter auf Hartz-4-Einkommens-Niveau seit 2012.

    Ich bin wegen einer schwereren Straftat seit Anfang 2015 vorbestraft bei der ich 110 Tagessätze á 10 € bekommen habe. Mai 2016 habe ich aufgrund eines depressiven Impulses in einem Aldi Schokolade im Wert von ca. 20€ gestohlen und wurde dabei erwischt. Ich musste Ende Oktober letzten Jahres vor Gericht deswegen, weil mich die Staatsanwältin "mal sehen" wollte, so ihr O-Ton... Ich kam mit einer Verfahrens-Einstellung ohne weitere Auflagen davon... Doch nun habe ich vor ein paar Tagen erneut in einem anderen Aldi wieder Schokolade im Wert von ca. 15€ gestohlen. Mein Geld reichte nicht, um Oster-Schokolade für die Tochter meiner Freundin zu kaufen und habe einfach die Schokolade in meine Tüte gepackt. 2 Mal gestohlen, 2 Mal erwischt, es ist mir so peinlich, dass mir das schon wieder passiert ist. Meine Freundin ist stinksauer auf mich, seit dem sie davon erfahren hat und ich hatte das schlimmste Ostern meines Lebens. Und jetzt muss ich mich erneut mit den ganzen Verfahren rumärgern und habe Angst, dass ich erneut vor Gericht muss, wo meine Vorstrafe schon wieder öffentlich genannt wird...

    Und hier meine Fagen:

    1) Muss ich schon wieder vor Gericht oder kann das dieses Mal per Strafbefehl erledigt werden? Und würde sich ein Strafbefehl nachteiliger auf eine Geldstrafe auswirken?

    2) Ist eine Einstellung ohne oder mit Auflage nun vollkommen ausgeschlossen und würde eine Auflage mehr kosten, als eine Strafe?

    3) Beim ersten Diebstahl habe ich sofort gestanden, doch dieses Mal habe ich aus Angst behauptet, dass ich die Ware aus einem anderen Aldi hatte. Soll ich lieber schweigen und hoffen, dass nicht weitere Beweise ans Licht kommen oder sollte ich besser gestehen, um so ein milderes Urteil zu erzielen?

    4) Sollte ich gleich bei der polizeilichen Vorladung gestehen, oder diese besser garnicht wahrnehmen?

    5) Reicht die Zeugen-Aussage eines Laden-Detektives aus, um mich schuldig zu sprechen und muss ich aussagen, wenn ich nicht gestehe, um meine "Unschuld" zu beweisen?

    6) Kennt der Richter meine psychische und finanzielle Situation aus meiner Vorgeschichte oder muss ich das erneut erörtern?

    7) Mit wie vielen Tagesätzen und in welcher höhe muss ein Mensch mit schwererer Vorstrafe und erneutem Diebstahl geringwertiger Sachen ungefähr rechnen, der ein Monatseinkommen von ca. 400€ hat?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

  • #96

    Bukem (Montag, 17 April 2017 12:33)

    @Oster-Dieb: Ohne Strafe wird es nicht ablaufen. Grds ist das für alle Verfahrensbeteiligten bei Gericht und StA etwas , was sie am liebsten schnell erledigen wollen, schon wg der Schwere der Straftat, wirtschaftlicher Bedeutung usw.

    Eine Einstellung wg Geringfügigkeit wird es vermutlich nicht geben, weil du ja Wiederholungstäter bist. Es haben dir ja auch keine Stimmen im Kopf befohlen, zu stehlen, sondern du hast das aus Geldmangel gezielt gemacht.
    Ein geständiger Täter wird im Zweifel weniger bestraft, weil sich ein Geständnis strafmildernd auswirkt, schon, weil die Beteiligten weniger Arbeit haben. Ob das klug ist, musst Du selbst entscheiden. Ein Anwalt kostet natürlich wieder Geld, was Du nicht hast.
    Ich denke hier wird es eine Geldstrafe geben, mit geringer Tagessatzhöhe. Deine monatliche Rente durch 30 ergibt die Höhe. Du bekommst vermutlich ergänzende Sozialhilfe? Das wird mit angerechnet. Hier in Bremen sind 8-10€ die unterste Tagessatzhöhe

  • #97

    Oster-Dieb (Montag, 17 April 2017)

    Hallo nochmal und Danke für Ihre Antwort!

    Wenn ich allumfassend bei der Vorladung gestehe, sollte ich in meiner Aussage bei der Polizei auch meine finanzielle Situation erörtern oder weiß der Richter das? Und sollte ich gleich um einen Strafbefehl bitten, um so einer erneuten Hauptverhandlung zu entgehen?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

  • #98

    Bukem (Mittwoch, 19 April 2017 20:12)

    @Oster-Dieb: Da fragt die Polizei sogar von sich aus nach. Evt wäre es hilfreich nicht nur wg einer Strafmilderung, sondern auch, damit Du nicht ständig in so einen Mist reinläufst, dass du anbietest und Hilfe anfragst, entsprechende Therapien zu machen, sofern dies mit deinen Erkrankungen zusammenhängen sollte. Wenn Du deine EU-Rente aufbessern möchtest, kannst Du hinzuverdienen oder ergänzende Sozialhilfe beantragen. Sonst geht auch Wohngeld.
    Mach was draus!

  • #99

    Mina (Sonntag, 30 April 2017)

    Ich habe vor 1 Jahr eine Anzeige gehabt dabei handelte es sich um ein missverstaendniss und die Firma wurde laut dem polizisten angezeigt. Das war meine erste Anzeige obwohl ich nichts getan habe, steht das nun im führungszeugniss? , denn zur gericht kam es auch nicht und ich musste nichts bezahlen, habe auch kein brief mehr erhalten. Nun habe ich vor kurzem etwas im laden für 4,95€ mitgehen lassen wurde erwischt hatte aber noch ein Oberteil an der Kasse bezahlt... nun habe ich 2 Jahre hausverbot und habe eine Anzeige bekommen, was sind nun die Folgen ? Würde man mich vor gericht ziehen ? (Natürlich habe ich nichts abgestritten und habe ALLES zugegeben und reue gezeigt, esse seitdem tagelang nichtsmehr und kann nicht schlafen, so etwas passierte mir das erste mal, bin völlig aufgelöst.. bin 21 Jahre)

  • #100

    Mina (Montag, 01 Mai 2017 00:05)

    Kann ich dafür ins Gefaengniss kommen ? Ich habe noch eine Zukunft vor mir und heirate in 3 Monaten :( ich weiss auch nicht wieso ich nicht die 4,95€ für Ohrringe ausgegeben habe das war so peinlich und dumm von mir. Ich danke Ihnen schonmal in vorraus!

  • #101

    Bukem (Montag, 01 Mai 2017 09:25)

    @Mina: der erste Vorfall sollte nirgendwo auftauchen, evt in polizeiinternen Dateien, aber ohne Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe auch kein Eintrag im Führungszeugnis.
    Handelt es sich beim zweiten Vorfall wirklich um einen versuchten Diebstahl? Klingt eher wie versehentlich nicht bezahlt..Das sollte zeitnah wg Geringfügigkeit eingestellt werden, evt gg Zahlung einer kleinen Geldauflage.

  • #102

    Mina (Montag, 01 Mai 2017 10:05)

    @Bukem Ja, es handelte sich um ein versuchten Ladendiebstahl aber das war das erste mal und ich habe aus meinen Fehlern gelernt, hatte aber auch von einem 4,95€ (4er) set 2 Paar Ohrringe mitgehen lassen (also nicht das gesammte "geklaut") laut dem filialleiter meinte der security das er den auftrag hatte, mich im laden zu verfolgen obwohl der Security am ende sehr nett zu mir war und meinte "wenn der filialleiter es nicht gesehen haette, würde ich dich laufen lassen und die Ohrringe zurück legen" da ich wirklich das erste mal so einen vorfall hatte. Der hat mich auch kurz ausgelacht wegen 2 paar ohrringe... trotzdem kam es zur anzeige und die Polizei nahm meine Personalien und begleitete mich vor die Filiale...

  • #103

    Mina (Montag, 01 Mai 2017 10:40)

    ...Nochwas wie hoch kann die Geldsumme am Ende sein ? Der Polizist meinte 100-300€

  • #104

    Bukem (Samstag, 06 Mai 2017 18:49)

    @Mina: Eine Geldstrafe ist abhängig von Deinem monatlichen Einkommen. Das durch 30 ergibt einen Tagessatz. Ähnlich wäre es auch bei einer sog. Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage. Du wirst es abwarten müssen

  • #105

    Mina (Sonntag, 07 Mai 2017 02:32)

    @Bukem was passiert wenn man aber zurzeit arbeitslos ist aber trotzdem Geld hat (erspartes) für die Geldstrafe, würde man das annehmen ? Ich habe Angst das ich eine Freiheitsstrafe bekomme.. waere das denn auch möglich bei meiner Situation ?

  • #106

    Lilav (Sonntag, 07 Mai 2017 08:59)

    Ich habe vor zwei wochen ein paar schuhe von H&M für 7€geklaut
    Und jetzt einen Termin bei polizei bekoome ich
    Es ist strafprozsessordnung
    Jetzt mein frage wie viel strafe kann sein
    Ich bin 19 jahr alt

  • #107

    Lilav (Sonntag, 07 Mai 2017 09:55)

    Außerdem ich bin ja syrerin und weiß ich nicht was soll ich machen
    Bitte antworten Sie wie möglich
    Ich habe Angst
    Dass war erste mal und erste strafe

  • #108

    Bukem (Sonntag, 07 Mai 2017 14:42)

    @Mina: Eine Freiheitsstrafe können wir wohl ausschließen. Wenn Du arbeitslos bist oder Sozialhilfe beziehst, wird eben dies als Grundlage genommen. In Bremen zB teilweise 8€ als Tagessatz, kommt auch auf den Richter an

    @Lilav: Was heisst das Syrerin? Du bist ayslsuchend? Das ist wenig vorteilhaft, weitere Vergehen solltest Du bitte auch wg ausländerrechtlicher Folgen unterlassen.Auch bei Dir wird es im Zweifel auf eine Geldbuße hinauslaufen? Ist das eine Jugendstrafsache?

  • #109

    Lilav (Sonntag, 07 Mai 2017 15:21)

    Ich bin Syrien seit einem Jahr bin ich in Deutschland

  • #110

    Lilav (Sonntag, 07 Mai 2017 15:31)

    Ich wollte nur wissen
    Wie hoch bekomme ich als strafe
    Würde ich abgeschoben aus Deutschland
    Dass heißt
    Die polizei verfolget mich aus Deutschland

  • #111

    Nadja (Sonntag, 07 Mai 2017 22:06)

    Ich bin 32 Jahre und habe im februar drei paar Schuhe um Kinderwagen vergessen und die Polizei wurde gerufen und anzeige erstattet. Ein paar Tage später kam der Brief von der Polizei. Jedenfalls habe ich einen Strafbefehl von 300 Euro ausgesetzt auf 2 jahre Bewährung weil es das erste mal war.
    Ende März ist mir das wieder passiert das ich was im wert von 40 Euro im wagen vergessen habe , die Polizei wurde nicht gerufen aber die haben anzeige erstattet was ich nicht unterschrieben habe. Nun sind sechs Wochen vergangen und ich habe nichts von der Polizei gehört. Wird da noch was kommen? Was kommt jetzt auf much zu ?

  • #112

    Bukem (Dienstag, 09 Mai 2017 18:57)

    @Lilav: Nein, aber wenn Du jetzt regelmäßig strafrechtlich auffällst oder schwerwiegende Delikte begehen würdest, dann wäre die Frage was dann passiert. Abschieben nach Syrien geht momentan nicht, aber Du versaust Dir trotzdem für später deine Aufenthaltserlaubnis, nehm ich an. Bin aber auch kein Experte für Ausländerrecht

    @Nadja: Ein Strafbefehl, der zur Bewährung ausgesetzt worden ist? Bist Du dir da sicher? Eventuell sollte sich mal jemand dieses Schreiben anschauen, evt hast Du was mißverstanden? Was soll denn da zur Bewährung ausgesetzt worden sein?
    Solltest Du wirklich unter Bewährung stehen, würde imFall eines neuen Vergehens bzw Verurteilung ein Widerruf der Bewährung drohen

  • #113

    Nadja (Mittwoch, 10 Mai 2017 06:29)

    Ja also ich habe es so verstanden das wenn sowa wieder passiert muss ich die 300 Euro bezahlen und die bewährung wird aufgehoben. Da stand noch das es eine Verwarnung ist.
    Nun ist der ansere versehentliche Ladendiebstahl passiert wo ich den brief vom Gericht noch nicht hatte . Was passiert denn jetzt wenn ich die Anzeige noch bekomme?

  • #114

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 10 Mai 2017 19:26)

    @Nadja: Bei der ersten Sache handelte es sich vermutlich um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, § 59 StGB. Da wurden 300 Euro Strafe für den Fall angedroht, dass sich das noch mal wiederholt.

    Du zahlst also 300 Euro plus die Strafe für den aktuellen Diebstahl..

  • #115

    Nadja (Mittwoch, 10 Mai 2017 21:35)

    Also muss ich die 300 Euro zahlen auch wenn es vor der Verurteilung passiert ist ? Werde ich wieder eine Geldstrafe dazu bekommen oder kann es schlimmer kommen ? Ich bin noch im Privatinsolvenz. Hat das Auswirkungen darauf?
    Und wird es auch registriert das ich vorbestraft bin?

  • #116

    Rebeka (Samstag, 13 Mai 2017 11:41)

    Hallo, ich bin 56, arbeite seit 25 Jahren als Altenpflegerin. Eine Bewohnerin, 96 Jahre alt, bis jetzt ziemlich fit,ist gestürzt,liegt seit 4 Wochen in KH. Ihre Nichte kam zu uns ins Altenheim,wollte paar Sachen aus dem Zimmer abholen.Das Zimmer ist abgeschlossen.Die Nichte kam nach zwei Wochen schon wieder und hat uns gesagt, dass sie ,vor zwei Wochen 200€ in der Geldbörse versteckt hat,und sie im Schrank hingelegt hat, den Schrank hat sie abgeschlossen und den Schlüssel oben hingelegt. Und das Geld ist weg, jemand hat es geklaut. Sie hat eine Anzeige erstattet. Jetzt kam ein Brief von der Kripo,wir müssen eine Liste machen,wer Zugang zum Zimmer hat.Also fast alle, 25 Personen.
    Ich hatte sehr guten Kontakt mit der Bewohnerin,ich habe ihr sehr oft geholfen,weil sie ständigt was gesucht hat,verloren hat usw. Ich habe auch ihre Geldbörse paar mal in der Hand weil sie die Geldbörse irgendwo versteckt hat und dann nicht finden konnte. Jetzt sind auch meine Fingerabdrücke auf dem Geldbeutel.
    Wir werden bestimmt eine Einladung von der Polizei bekommen und die Fingerabdrücke genommen. Und sie finden auch meine Abdrücke auf der Geldbörse.
    Meine Frage: ich habe bis jetzt kein Problem mit der Polizei,Gericht usw.
    Soll ich mich jetzt schon einen Anwalt aufsuchen ?
    Danke für Ihre Hilfe

  • #117

    Bukem (Samstag, 13 Mai 2017 13:24)

    @Nadja: Ja, genau, so wie du es jetzt geschildert hast, wird es dann eine Geldstrafe geben. Nein, hat keine Auswirkungen auf eine Privatinsolvenz, soweit ich das seh, bin aber auch kein Schuldenberater, deshalb können wir das nicht abschließend beantworten. Und nein, grds werden erst Strafen ab mehr als 90 Tagessätze im Führungszeugnis eingetragen.

    @Rebeka: Man weiss ja gar nicht, ob diese Schilderung der Nichte stimmt. Deine Angaben können ja auch von der Dame bestätigt werden, sofern sie sich daran erinnert. Das bringt Deine Arbeit wohl mit sich. Find ich auch glaubwürdig und glaubhaft. Ich denke nicht, dass Du anwaltliche Hilfe benötigen wirst.

  • #118

    Rebeka (Samstag, 13 Mai 2017 13:49)

    Danke für die schnelle Antwort.
    Die Bewohnerin liegt im KH, ist nach vier OP total durcheinander, hat alles vergessen,so, und ich meine,wenn sie schon was sagt,dann nur das,was die Nichte ihr vorsagt.Es ist traurig,aber wahr.
    Noch mal vielen Dank.

  • #119

    Pinkipupsi (Freitag, 19 Mai 2017 09:43)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    ich habe in Jahr 2010-2011 3 Ladendiebstähle begangen. Zusammenrechnet waren es dann 90 Tagessätze und die Verurteilungungen wurden ins Führungszeugnis vermerkt. Die letzte Verurteilung war 2012. Ich habe mir vor 3 Wochen ein erweitertes Führungszeugnis holen müssen und alles war gelöscht. In den letzen Jahren wurde ich nicht mehr rückfällig. Bis heute. Meine Lebensumstände sind zur Zeit wieder sehr schlecht. Ich hatte damals im Gerichtsverfahren nachweisen können,dass ich borderline habe. Auch schwere Depressionen. Ich bin zu 50% schwerbehindert. Nun kam noch die Scheidung hinzu,Übernahme der gesamten Schulden da mein Exmann damals einfach abgehauen ist. Hinzu kommt meine Berufsunfähigkeit und Verlust des Arbeitsplatzes. Mein Einkommen ist momentan sehr gering ich hab mich finanziell von der Scheidung noch nicht erholt. Es soll keine Ausrede sein aber ich habe dann wieder geklaut und wurde prompt erwischt. Der Wert der Ware liegt bei über 100€. Das Busgeld im Laden habe ich ohne große Worte bezahlt. Auch wurde keine Liste erstellt von den Dingen oder das ich irgendwas unterschreiben musste. Er hat lediglich meine Personalien aufgenommen und mir ne allemeine Quittung über eine Einzahlung (Bußgeld) gegeben. Wie Sie bereits merken,könnte ich mir einen Anwalt im Strafrecht gar nicht leisten. Da ich schon 3 mal verurteilt wurde,diese aber schon aus dem Führungszeugnis gelöscht sind, womit muss ich jetzt rechnen? Eine Aussage würde ich vorerst nicht machen. Die letzen Male hatte ich gestanden und aufgrund meiner Krankheit auch Reue gezeigt. Trotzdem bekam ich eine sehr hohe Geldstrafe. Manchmal weiß ich einfach nicht was ich tue. Kann aber richtig und falsch schon noch unterscheiden. Das ich heute erwischt worden bin war wohl wieder ein Zeichen aufzuwachen. Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und ihre Antwort.

  • #120

    Pinkipupsi (Freitag, 19 Mai 2017 09:50)

    Also meine konkrete Frage: was kommt auf mich zu und wie gehe ich vor wenn Post kommt ich entweder vorgeladen werde oder mich schriftlich äußern soll?manchmal steht ja da,dass das Nichterscheinen zur Vernehmung geahndet wird,stimmt das? Und wie bringe ich es am Besten zur Einstellung?

  • #121

    Bukem (Sonntag, 21 Mai 2017 08:27)

    @Pinkipupsi: Ist der Vorfall polizeilich aufgenommen worden? Es klingt grad eher nicht danach? Sollte das nur im Laden durch das dortige Personal bearbeitet worden sein, besteht eine gewisse Hoffnung, dass eben keine Anzeige bei der Polizei erstattet wird. Dann gäbe es auch kein neues Strafverfahren.

    Du bist und bleibst vorbestraft, nur weil Einträge aus dem kleinen Führungszeugnis gelöscht worden sind, ändert das nichts daran. Für den Fall einer neuen Verurteilung würdest du mit einer kräftigeren Strafe als zuletzt rechnen müssen, evt höhere Geldstrafe, wobei hier das aktuelle Einkommen berücksichtigt wird, evt sogar eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden wird. Dann würde dir immerhin ein Pflichtverteidiger auf Staatskosten gestellt werden. Bitte nie nie wieder so was machen, wird nicht besser. Evt hast Du Glück und es ist gar keine Anzeige erhoben worden

  • #122

    Hilfe (Mittwoch, 24 Mai 2017 17:44)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Ich habe heute gleich 2x Post von der Polizei erhalten.
    1. Vorladung bzgl. Versuchten Betruges bei p&c (Etikettentausch)
    Wurde von den Detektiven angesprochen und musste meine Personalien angeben. Sie merkten an, dass sie mich beobachtet hätten seit betreten des Ladens, weil ich am 23.3.17 bereits eine Kindermütze entwendet hätte.
    Sie teilten mir mit, dass sie alles auf Video haben. Habe nichts zugegeben.
    2. schriftliche Stellungnahme zum Diebstahl einer Kindermünde im Wert von 17,99€.
    Was muss/ kann ich tun???? Mit was muss ich rechnen?

  • #123

    Bukem (Samstag, 27 Mai 2017 08:45)

    @Hilfe. Ich kann Dir da schwer etwas zu sagen, wenn ich die Akte nicht kenne. Sollten dir die Delikte zweifelsfrei nachgewiesen werden können, etwa durch die dir unbekannten Videoaufnahmen, wirst Du wenigstens einer Geldstrafe rechnen müssen. Ich weiss auch sonst nichts von dir..Alter? Vorstrafen? Zweimal direkt hintereinander solche Delikte zu begehen, ist kein Kavaliersdelikt. Du solltest das als dringende und ernste Warnung betrachten, irgendwann ist es keine Geldstrafe mehr. Grds wird ein Geständnis immer strafmildernd gewertet, denk drüber nach

  • #124

    Hanan (Dienstag, 30 Mai 2017 18:22)

    Hallo
    Ich bin 33 Jahre und habe bei rewe mehrere Schwangerschaftstest mit genommen ohne diese zu bezahlen da ich wirklich schwanger bin und es nicht glauben konnte. Die Detektivin hat mit beim verlassen des ladens angesprochen und ich musste mit ihr ins büro wo auch die Geschäftsleitung geholt wurde. Die haben meine personalien aufgenommen und ich musste unterschreiben was ich nicht getan habe . Die Geschäftsleitung meinte das es nicht für den eigengebrauch ist ... sie hat mir unterstellt das es für gewerbliche Zwecke ist. Das ist jetzt zehn wochen her. Die Polizei wurde damals nicht gerufen. Wird da noch was kommen oder kann ich hoffen das die mich vllt doch nicht angezeigt haben ? Diese Ungewissheit macht mich fertig.

  • #125

    Nikola (Dienstag, 30 Mai 2017 22:20)

    Hey,
    ich wurde wegen Schweren Betruges angeklagt wegen meiner Bewährung vor 2 Jahren auf ingesamt 12 Monate unbedingt und 16 bedingt auf 5 Jahre Bewährung. Wegen meines Alters 20 hat mir die Richterin die Chance gegeben mich zu zeigen und die Ausbildung fertig zu machen bzw die Spielsuchttherapie zu machen stationär da ich leider an Spielsucht leide und die Taten folgen dieser waren.
    Meine Frage:
    Ich habe in der Zeit noch vor der Gerichtsverhandlung wegen schweren Betruges einen Diebstahl bei einer Kleidungskette gemacht (Schaden ca. 500€) wurde auch erwischt. Polizeilich vernommen. Ich war geständig. Da es in der Zeit davor war und kein Betrug sondern Diebstahl war und keine vorrigem Delikte wegen dem habe. Was kann im schlimmsten Fall passieren?
    Ich weiß dass ich das nicht mehr wiederholen werde und hab geklaut da ich geld brauchte um das spiel zu finanzieren. Ich befinde mich momentan in Therapie. Würde mich freuen. Danke LG

  • #126

    Nikola (Dienstag, 30 Mai 2017 22:22)

    PS.
    Die Verhandlung war letzte Woche und der Diebstahl vor ca 1 monat.

  • #127

    Anel (Mittwoch, 31 Mai 2017 17:27)

    Guten Tag,
    ich habe vor 3 Wochen Kleidung für meine Tochter geklaut (Wert Ca. 50-60€) und wurde von der Kassiererin erwischt. Heute habe ich ein Schreiben von der Polizei bekommen (Ermittlungsverfahren). Ich soll dort Angaben zur Person machen und zum Einkommen. Ich bin zur Zeit in Elternzeit und habe kein Einkommen, außer Erziehungsgeld. Mein Mann ist Berufstätig und verdient ca. 2.600 netto. Was soll ich jetzt bei Einkommen angeben? Bitte um Rat!

  • #128

    Anel (Mittwoch, 31 Mai 2017 17:54)

    Habe vergessen zu erwähnen, ich bin 29 Jahre alt und habe keine Vorstrafen.

  • #129

    Bukem (Mittwoch, 31 Mai 2017)

    @Hanan: Das kann ich Dir leider auch nicht beantworten. Verjähren wird das weder in strafrechtlicher noch zivilrechtlicher Hinsicht in den nächsten Jahren nicht. Es ist ja kein Schaden entstanden, wer weiß evt kommt da wirklich nichts mehr, das kann ich Dir aber nicht versprechen.Betrachte dich aber als gewarnt und bau keinen Mist mehr

    @Nikola: Ist denn dieser weitere Diebstahl Gegenstand des Verfahrens gewesen? Anscheinend war das ja noch eine Jugendstrafsache? Gab es einen Pflichtverteidiger? Üblicherweise wirst du ja auch von dem Gericht extra gefragt, ob das noch andere Vorfälle geschehen sind. Wenn es ganz doof läuft, wird die Bewährung widerrufen. Mehr kann man dir erst sagen, wenn man deine Akte einsieht, da steht ja sowas drin. Geht aber nur durch einen Anwalt

    @Anel: Dann gib das bitte so an. Dein Mann ist dir zwar ggü unterhaltspflichtig, aber solange nicht nach seinem Einkommen gefragt ist, würde ich mich doof stellen und das nicht angeben

  • #130

    Anel (Mittwoch, 31 Mai 2017 21:45)

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Noch eine Frage, können Sie sagen was jetzt auf mich zukommt?

  • #131

    Hanan (Samstag, 03 Juni 2017 22:52)

    Heute habe ich den Anhörungsbogen von der Polizei bekommen. Wenn ich mich zu dem Diebstahl schriftlich nicht äusere, wird die Strafe dann höher ausfallen als wenn ich mich dazu äußere ? Ich möchte auf keinen fall zu einer mündlichen Verhandlung, das ist der zweite Diebstahl ( ich werde es nie wieder tun auch wenn es nicht meine absicht war) . Werde ich wieder schriftlich eine Strafe bekommen oder kommt es beim zweiten mal zur Verhandlung?

  • #132

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 04 Juni 2017 16:53)

    @Anel: Welche Stafe wegen dem Diebstahl gegen Sie verhängt wird, kann hier nicht klar beantwortet werden. Ich gehe davon aus, dass es zum ersten mal vorgekommen ist, korrekt?

    Bei dem Betrag ist wegen des relativen geringen Wertes mit einer Einstellung nach § 153 StPO zu rechnen. Dazu sollte man nach Möglichkeit die richtigen Worte gegenüber der StA und dem Gericht finden.

    Generell gilt aber, dass man in Strafverfahren niemals auf Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt verzichten sollte, denn so manches Detail, dass man selber als unwichtig empfindet oder "vergessen" hat (so etwa, wenn man beim Diebstahl zB. eine Waffe dabei hatte (Messer zB), kann die Strafe entscheidend nach oben katapultieren. Aussagen gegenüber der Polizei verbieten sich ohne Akteneinsicht und Beratung durch einen Anwalt, die Gefahr, dass am Ende eine hohe Strafe rauskommt, ist leider nicht nicht von der Hand zu weisen. Haben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft?

    Also: Aussage verweigern und Anwalt einschalten, auch wenn es ein paar Euro kostet, das ist sicherer, glauben Sie mir.

    @Hanan: Nein, die Aussageverweigerung wirkt nicht strafschärfend. Ansonsten gilt das gleiche, was ich eben zu Anel geschrieben habe. Ob es zu einer Verhandlung kommt, kann ich nicht sagen, würde mich aber wundern. In der Regel wird sowas entweder noch eingestellt oder im Strafbefehlsverfahren geregelt. Und mal offen gesprochen: "ich werde es nie wieder tun" glaubt Ihnen im Zweifel eh niemand. Und: Hier brauchen Sie sich nicht zu entschuldigen, hier richtet nämlich niemand über Sie :-)

  • #133

    Nuttenpreller (Sonntag, 04 Juni 2017 17:36)

    Hallo,

    ich habe einer Nutte nach dem Vögeln heimlich wieder das Geld weggenommen. Sie ist nach der Nummer in das Bad gegangen und ich habe die Kohle aus der Schublade genommen und bin gegangen. Die hat das aber gecheckt und der Inhaber von dem Laufhaus hat mir welche geflankt, so´n Kosovofuzzi. Ich habe zurückgehauen und wegen der Prügelei kam die Polizei. Ich habe jetzt einen Brief von der Polizei bekommen wegen Diebstahl! Ich meine, wenn man der Prostituieren die Kohle wegnimmt, ist das doch wohl kaum Diebstahl - oder irre ich mich da? Und wenn es doch Diebstahl war - welche Strafe erwartet mich. Ging um 350 Euro, der Laden ist in Frankfurt / Hessen. Soll ich zum Rechtsanwalt?

  • #134

    Henri A (Sonntag, 04 Juni 2017 17:59)

    Hallo,

    ich habe krassen Mist gebaut: Nachts nach der Disko habe ich einen verunglückten Motorradfahrer im Graben gesehen, ich habe gedacht, der Typ lebt noch und dachte, dass der bald den Löffel abgibt (in Wirklichkeit war er schon tot). Ich weiß nicht, was mich geritten hat, aber ich habe dem Typen dann die Geldbörse und seine Uhr gezockt und mich verpisst. Bißchen weiter war eine Polizeikontrolle und ich wurde wegen Drogenverdacht durchsucht, dabei wurden die Sachen gefunden und jetzt habe ich eine Vorladung zur Vernehmung wegen Diebstahl in besonders schweren Fall an den Hacken. Ist das rechtmäßig? Welche Strafe droht mir jetzt? Ich komme aus Berlin, passiert ist das ganze in Brandenburg. Ich weiß, dass die Nummer unentschuldbar ist, hoffentlich kriege ich trotzdem eine Antwort hier.

  • #135

    Bukem (Montag, 05 Juni 2017 11:36)

    @Nuttenpreller: Prostitution ist legal, der Zahlungsanspruch der Dame daher rechtmäßig. Jetzt bitte aufpassen, denn Sie haben erheblichen strafrechtlichen Ärger am Hals. Je nach Ihrem evt schon vorher vorhandenen Plan, Ihren Angaben ggü der Polizei oder evt bei sich geführten Werkzeugen wie schon einem Schraubenzieher oder Messer sind wir eben nicht bei einem einfachen Diebstahl, sondern je nach einem evt schweren Diebstahl mit Waffen, einem räuberischen Diebstahl und zusätzlich evt einem Betrug. zzgl Körperverletzung und Hausfriedensbruch. Das ganze klingt, mit Verlaub, nach einiger krimineller Energie, bei etwaigen Vorstrafen oder früheren Delikten(? gibt es da welche?), kann das ganze ganz schnell ganz unangenehm werden. Ja, Sie sollen zum Anwalt. und zwar unbedingt. Herr Schüller ist bundesweit für Sie da

    @Henri: Auch hier bitte umgehend einen Anwalt einschalten. Auch hier der Hinweis auf Herrn Schüller.
    Denn nur durch Akteneinsicht wird man hier überhaupt herauskriegen, welche Angaben von Dir gemacht worden sind. Es wäre nämlich strafrechtlich noch schlimmer, wenn Du der Polizei gesagt hättest, dass Du davon ausgingst, dass das Unfallopfer noch lebt. Dann würde zusätzlich eine unterlassene Hilfeleistung, wenn auch mit einem sog Tatbestandsirrtum, zur Last gelegt werden können. Je nach etwaigen Vorstrafen reden wir sicher über wenigstens eine hohe Geldstrafe, deren Tagessatzhöhe sich nach deinem Einkommen richtet

  • #136

    Anel (Montag, 05 Juni 2017 22:02)

    Ich habe zum Ermittlungsverfahren Bogen ein Entschuldigungsschreiben beigelegt. Ist das sinnvoll? Wenn ja, kann ich auch um Einstellung des Verfahrens bitten? Oder ist das nicht empfehlenswert? Bin noch nie polizeilich in Erscheinung getreten. Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe!

  • #137

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 06 Juni 2017 11:15)

    @Anel: Man kann um vieles bitten, aber ob es sinnvoll ist, wenn Sie das selber machen, ist eben die Fragen. Die Bitte nach der Einstellung des Strafverfahrens kann natürlich gestellt werden und eine glaubhafte Entschuldigung macht sich immer gut. Nochmals weise ich aber darauf hin, dass ich Akteneinsicht in Strafverfahren immer sinnvoll halte und eine Art "Selbstverteidigung" der Betroffenen ohne fachliche Hilfe und der genauen Kenntnis des Akteninhalts nicht empfehle. Und zwar schlicht aus dem Grund, weil mir ein ziemlicher Haufen Fälle bekannt sind, bei denen Betroffene das zunächst aus Kostengründen in die eigenen Hände genommen und sich dann um Kopf und Kragen geredet haben und erst bei mir auf der Matte standen, nachdem der Baum schon so am Brennen war, dass er nur mit Mühe wieder gelöscht werden konnte. Gewisses Restrisiko schwingt immer mit, Sie müssen selber wissen, ob sie es eingehen wollen.

  • #138

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 06 Juni 2017 12:08)

    @Nuttenpreller: Ich verkneife mir jetzt mal eine moralische Bewertung der Sache und beschränke mich auf die rechtliche Seite.

    Im Ergebnis erwirbt die Prostituierte Eigentum an dem für den GV vereinbarten und gezahlten Geld. Und das bedeutet, dass Sie sich wegen Diebstahl strafbar gemacht haben. Was unter dem Strich dabei herauskommt an Strafe kann ich nicht prognostizieren, es sollte sich (solange keine ähnlich gelagerten Vorstrafen im Bundeszentralregister verzeichnet sind) regeln lassen, dass man unter 91 Tagessätzen bleibt, also unter der Grenze, ab der regelmäßig bei Ersttätern eine Eintragung ins BZR erfolgt.

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die ganze Sache nicht durch die Prügelei in Richtung räuberischer Diebstahl verschoben wird...da hat Bukem vollkommen Recht. Dann könnte es ja nach Fallgestaltung mindestens 1 - 3 Jahre geben.

    Klingt alles nicht so richtig super.

  • #139

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 06 Juni 2017 12:19)

    @Henri A: Im Strafrecht hat man es oft mit sonderbaren Nummern zu tun, Ihre Story gehört dazu.

    Zur rechtlichen Seite:

    Ein Toter hat keinen Gewahrsam an Sachen und kann dementsprechend nicht bestohlen werden. Da Sie aber davon ausgingen, dass das Unfallopfer noch lebte, haben Sie einen versuchten Diebstahl begangen. Zudem wird man vertreten können, dass es darüber hinaus um einen besonders schweren Fall des Diebstahls nach § 243 I Nr. 6 gehandelt hat, die Sie einen Unglücksfall zum Diebstahl ausgenutzt haben. Dafür gibt es 3 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Meiner Einschätzung nach haben Sie einen versuchten Diebstahl im besonders schweren Fall begangen, §§ 242, 23, 243 I Nr. 6 StGB. Die Strafbarkeit nach § 323 c (Unterlassene Hilfeleistung) scheidet aus, da die Hilfeleistung nicht mehr erforderlich war, das Unfallopfer war ja schon Tod. Eine Unterschlagung nach § 246 I scheidet aus, da diese Norm subsidiär ist zu der Strafbarkeit aus dem versuchten Diebstahl im besonders schweren Fall. Soweit von hier.

  • #140

    Kassiererin Supermarkt (Dienstag, 06 Juni 2017 12:37)

    Hi,

    ich wende mich an Euch, weil ich folgende Dummheit begangen habe: Ich arbeite in einem Altersheim in Dortmund und habe dort über Jahre kleinere Geldbeträge aus dem Handtaschen der älteren Damen und Herren mitgehen lassen. Mein Arbeitgeber hatte mich wohl im Verdacht und hat während meiner Schicht eine Geldbörse mit präparierten Geldscheinen (waren mit Schwarzlichtstift markiert) auf einen Tisch liegen lassen. Ich nahm mir 60 Euro davon, ca. 300 Euro liess ich in in der Geldbörse. Denn Rest kann man sich denken...der Chef rief die Polizei und die gestohlenen Scheine wurden bei mir gefunden. Was droht mir denn jetzt? Ich bin schon gekündigt worden und habe Angst vor einer Eintragung ins Führungszeugnis, denn dann bin ich jobmäßig erledigt. Kann das noch irgendwie eingestellt werden? Danke für Ihre Zeit!

  • #141

    Saturn Hansa Dieb (Dienstag, 06 Juni 2017 12:42)

    Moin!

    Ich wurde bei Saturn in Hamburg über Videoaufzeichnung beobachtet, wie ich einen kleinen Photoapparat (Wert 500 Euro) in meine Hosentasche steckte. Der Ladendetektiv hat mich dann am Ausgang rausgezogen. Nun wird offenbar gegen mich ermittelt wegen Diebstahl. Das peile ich aber nicht ganz, denn ich hatte den Laden doch unter dem Strich noch gar nicht verlassen und die Kamera ist doch wieder im Besitz von Saturn. Die Detektivkosten soll ich auch noch bezahlen, ist das rechtens? Klar war die Aktion Mist, aber man kann doch wohl kaum was stehlen, was letztlich beim Besitzer geblieben ist, oder? Muss ich deswegen auch zum Anwalt? Können Sie evtl jemand in Hamburg empfehlen und wie hoch sind die Anwaltskosten denn bei sowas?

  • #142

    Mina (Dienstag, 06 Juni 2017 13:34)

    @Bukem Sie kennen ja meine Geschichte, kann ich evtl. auch ins Ausland reisen ohne das die Polizei mich festnimmt ? Bis jetzt habe ich nur den einen Brief bekommen zur aeusserung, den ich aber nicht verschickt habe, da es freiwillig ist. Habe sonst kein anderes Brief bekommen von der staatsanwaltschaft. Es sind schon 2 Monate vergangen.. wie würde es nun ablaufen ? (Hatte für 4,95€ Ohrringe mitgehen lassen, würde dabei erwischt)

  • #143

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 06 Juni 2017 15:06)

    @Mina: Sie dürfen ruhig ins Ausland reisen. Einen Haftbefehl wird man wegen dieser Sache sicherlich nicht erlassen :)

    Vermutlich wird diese Sache wieder eingestellt werden, oder es gibt ein paar Tagessätze. Wegen 4,95 Euro sollte man sich den ganzen Stress nicht antun.

    Wenn Sie aber weiterhin gerne mal hier und da einen Diebstahl begehen, wird es aber irgendwann vom Richter auf die Finger geben. Sind Sie deutsche Staatsbürgerin, wenn ich fragen darf?

  • #144

    Mina (Dienstag, 06 Juni 2017 20:03)

    @Rechtsanwalt Schnüller, diese Tat bereue ich zu tiefst. Natürlich wird sich soetwas niewieder wiederholen. Ja ich bin deutsche Staatsbürgerin und bin meiner Straftat bewusst, dass es falsch war. Wiederholen wird sich dies in dem Fall nicht. (war auch mein erstes mal)

  • #145

    Bukem (Mittwoch, 07 Juni 2017 07:40)

    @Kassiererin Supermarkt: Das hinge davon ab, was Ihnen nachgewiesen werden kann bzw was Sie selbst eingeräumt haben. Die Einsicht bzgl. der beruflichen Konsequenzen kommt recht spät. Ein Eintrag ins Führungszeugnis droht spä ab einer Geldstrafe von 90 oder mehr Tagessätzen, das ist durchaus möglich, ja. Ob man hier anwaltlich noch helfen kann, weiss ich nicht, wäre aber ganz dringend notwendig, einen zu beauftragen, da erst dann Klarheit besteht, was Ihnen vorgeworfen und womit bewiesen wird.Herr Schüller ist bundesweit tätig.

    @Saturn Hansa Dieb: Je nach Fallgestaltung liegt schon ein vollendeter Diebstahl vor, wenn der Täter alles tut, was nach seiner Vorstellung nötig zum Diebstahl ist, etwa kleine Sachen in seinem Rucksack oder Tasche verstecken. War denn der Kassenbereich schon verlassen? Ist letztlich auch eher egal, weil hier entweder ein versuchter oder vollendeter Diebstahl vorliegt, strafbar ist beides. Deshalb ja, ein Anwalt kann wg solcher Details wichtig sein. Herr Schüller ist bundesweit tätig. Und das ganz kostet Geld. Manche rechnen das auf der gesetzlichen Grundlage des RVG ab, manche vereinbaren freie Honorare.

  • #146

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 07 Juni 2017 11:17)

    @Mina: Mein Name ist Schüller, nicht Schnüller, also bitte :-)

    @Saturn Hansa Dieb: Ob es sich um einen vollendeten oder versuchten Diebstahl handelt, hängt davon ab, ob man Ihnen die Zueignungsabsicht nachweisen kann. Diese muss schon vorgelegen haben, bevor Sie den Kassenbereich passierten. In der Praxis wird hiervon meistens ausgegangen, so dass es hier nahe liegt, dass man Sie wegen eines vollendeten Diebstahls bestrafen wird. Man kann also bereits einen vollendeten Diebstahl im Supermarkt begehen, ohne diesen verlassen zu haben. Dafür reicht es, wenn man kleine Gegenstände einfach einsteckt.

    Dass Sie dabei überwacht wurden, ist egal, denn die Juristen sagen: Der Diebstahl ist kein heimliches Delikt. Man kann also auch unheimlicher Dieb sein. Ok, der war flach, das gebe ich zu.

    @Kassiererin: Also - der Diebstahl konnte rechtlich betrachtet nicht vollendet werden, da hier ein tatbestandsausschließendes Einverständnis hinsichtlich der Wegnahme des Geldes vorlag. Da Sie dieses Einverständnis nicht kannten, haben Sie juristisch betrachtet subjektiv unmittelbar zur Verwirklichung des Diebstahls angesetzt und sich somit wegen eines versuchten Diebstahls strafbar gemacht, §§ 242,22 StGB.

  • #147

    Hoffmann (Freitag, 16 Juni 2017 03:46)

    Hallo ich habe dummerweise bei ein laden ware in wert von 7 Euro mitgehen lassen. Ich habe Vorstrafen.die letzte Verurteilung War vor ca 13 Jahren. Ich habe jetzt ein gerichtstermin bekommen. Aber ich kann mich nicht daran erinnern. Da ich starke btm Schmerzmittel einnehme. Was könnte mich erwartet. Oder soll ich mir ein Anwalt nehmen. Wir beziehen zur Zeit Harz IV

  • #148

    Bukem (Samstag, 17 Juni 2017 08:09)

    @Hoffmann: Sollte es wirklich schlimm werden, etwa weil eine Freiheitsstrafe oder ein Bewährungswiderruf drohen würde, hätte das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger beigeordnet. Ist ja nicht geschehen, geht ja auch "nur" um eine geringfügige Sache. Die wird nur auf Strafantrag hier verfolgt. Trotzdem ist das verboten und man kriegt ne Menge Ärger. Das wird grds auf eine Geldstrafe hinauslaufen, je nach Bundesland mit unterschiedlich vielen Tagessätzen in unterschiedlicher Höhe, die du dann in monatlichen Kleinst-Raten abstottern wirst. ziemlich doof das ganze.
    Wegen dieser angebl Medikamentenwirkungen, wer weiß, ganz evt würde sich da ein anwaltlicher Blick lohnen, den müsstest du selbst bezahlen. Deshalb scheidet dies wohl auch aus.

  • #149

    Lio (Donnerstag, 22 Juni 2017 21:49)

    Hallo bin wegen mehrere schweren Körperverletzung verurteilt worden zu einer Jugendhaftstrafe von 3 Jahren. Bin nach zwei Jahren entlassen worden und Habe die Reststrafe von einem Jahr auf zwei Jahre zur Bewährung bekommen. Habe die Bewährungszeit ohne negative Vorkommnisse hinter mir gelassen.
    Jetzt habe ich bei Mediamarkt an der expresskasse mit meiner freundin Dinge absichtlich nicht abgescannt. 4 Teile Wahrenwert 85 euro. Ich habe die Waren aus der Tasche genommen und ihr zum scannen einzelnd hingehalten. Dabei liessen wir wissentlich welche aus. Würden dann angehalten zur Kontrolle unserer Einkäufe und es wurde festgestellt das etwas nicht stimmt. Uns wurde angeboten mit einer Strafe von 50 Euro ohne Anzeige und Hausverbot den laden zu verlassen. Dem willigte ich nicht ein weil ich der Meinung war dass man uns daraus ein Strick machen könnte.
    In wiefern habe ich was zu befürchten. Bzw muss man mir nicht die Absicht dahinter zweifelsfrei beweisen?
    Haben darauf bestanden die Waren zu bezahlen und mitzunehmen deswegen sind wir schliesslich nach ikea Gefahren. Das würde ums auch erlaubt. Durften sogar noch einen Ofen aus der "Fundgrube" für 150€ kaufen. Haben
    also insgesamt einen ehrenwert von über 300 Euro gehabt. Vill ist das au h ausschlaggebend für das Gesamtbild. Danke im Vorraus!
    Mfg

  • #150

    Lio (Donnerstag, 22 Juni 2017 21:50)

    Ikea war das richtige Geschäft.

  • #151

    Bukem (Freitag, 23 Juni 2017 07:35)

    @Lio: Selten unnötig das Ganze, mit Zahlung der 50 € wäre anscheinend alles erledigt gewesen. So kann jetzt weiterer Ärger kommen. Bei deinen Vorstrafen nicht gut und nicht klug. Es wird eine Videoüberwachung geben, die dein Handeln bestätigen wird
    Sofern Du nicht an einer dauerhaften Knastkarriere interessiert bist, solltest Du Deinen Lifestyle dringend überdenken.

  • #152

    Manuel (Dienstag, 04 Juli 2017 19:02)

    Hallo
    Ich hatte mit 17-18 einem Fahrrad von Bahnhof geklaut oder besser unterschlagen und regulierte den entstandenen Schaden mit dem Eigentümer. Er nahm die Anzeige zurück und Staatsanwälte ermittelten und ich bekam 16 Sozialstunden.
    Nun mit 24 habe ich eine Anzeige wegen schwere Körperverletzung und bekam 3 Jahre Bewährung.
    Nun habe ich am Montag eine Brille von meinem Nachbarn in unserer sammelgarage gefunden verdreckt und verstaubt. Da ich auf dem Weg zum arbeiten war legte ich sie nach dem reinigen ins Auto.
    Auf dem Heimweg hatte ich einen autounfall was polizeilich aufgenommen worden und war auch im Krankenhaus.
    3 Tage Krank geschrieben und war nur daheim .
    Samstag auf dem Weg zu meiner Frau bin ich in die tanke und hatte aus Gewohnheit die Brille auf(Brillenträger).
    In der Tankstelle sah mich die Frau vom Brilleneigentumer und wollte die Brille zurück was auch ohne Probleme der Fall war.
    Nun kommt diese Woche eine Vorladung Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls von Sonnenbrille / Sachbeschädigung.
    Darauf hin habe ich mich mit meinem Nachbar geeinigt das er die Anzeige zurück nimmt und ich ihm einen bestimmten Beitrag zahle.
    Nun wie soll ich vorgehen habe morgen die Vorladung.
    Es sind keine Kameras in der Garage also ist kein Diebstahl nachzuweisen sonder nur Unterschlagung da oh die Brille aus Gewohnheit trug.
    Die Sachbeschädigung kann nicht durch ein einmaliges aufsetzten kommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manu

  • #153

    Manuel (Dienstag, 04 Juli 2017 19:04)

    Nachtrag nun bin ich 26

  • #154

    Rina (Mittwoch, 05 Juli 2017 19:17)

    Ist diese Funktion noch aktiv ? Falls ja hätte ich eine Frage liebste Grüße

  • #155

    Ben (Samstag, 08 Juli 2017 07:14)

    Hallo
    Habe einen Führerschein in Thailand am Fakeautomaten als Spass gedruckt und niemals mich mit ausgewiesen.
    Leider wurde durch Unfall mein Rucksack durchsucht und die Beamten den spassführerschein gefunden
    Jetzt bekam ich Post vom Gericht wegen Urkunden Fälschung.
    Was tun?
    Lg Ben

  • #156

    Rechtsanwalt Diebstahl (Dienstag, 11 Juli 2017 17:00)

    @Manuel: Der Geschädigte kann die Anzeige nicht zurücknehmen. Die läuft weiter, bzw. genauer das hierdurch ausgelöste Ermittlungsverfahren. Das kann nur die Staatsanwaltschaft oder das Gericht einstellen. Die Story mit der Brille klingt kurios. Aber wenn die Sache mit dem Nachricht geklärt ist und das wirklich so war, teile das der StA schriftlich mit und lass Deinen Nachbarn das bestätigen, dann wird die Sache vermutlich eingestellt...

    @Rina: Ja. Ist noch aktiv.

    @Ben: Dagegen solltest Du Dich verteidigen, sprich einen Anwalt die Sache regeln lassen. Was sind denn das für sonderbare Automaten? War das Teil deutlich als Fake erkennbar?

  • #157

    Sandro (Dienstag, 15 August 2017 06:30)

    Ich habe da eine Freundin die von einem Asylbewerber vergewaltigt wurde mit dem sie in einer Beziehung war !!! Und jetzt wurde sie von der Kriminalpolizei vorgeladen zur Aussage !!! Sie weigert sich aber hin zu gehen !!! Wie läuft das denn ab wenn man nicht als Zeuge zu seinem Termin erscheint ??? Wird man da von Zuhause abgeholt oder wie läuft das da ????

  • #158

    Bukem (Freitag, 18 August 2017 19:36)

    @Sandro: Es ist vielleicht ratsamer, Deine Freundin wendet sich direkt an uns und nicht du. Grds bräucte ich mehr Informationen. Gab es denn kriminaltechnische, also ärztliche Untersuchungen nach der Vergewaltigung? Sexualdelikte innerhalb bestehender Beziehungen sind ein schwieriges Thema. Letztlich steht Aussage gg Aussage, Sex kann ja auch einvernehmlich erfolgen. Durch das Nichterscheinen macht sie sich nicht glaubwürdiger, wenn sie Pech hat, gibt es noch ein Verfahren gegen sie wegen falscher Verdächtigung..Sie sollte sich bei der Polizei melden. ja. Erscheint man dort nicht, wird man nicht abgeholt. Anders wäre es, wenn es einen Gerichtstermin in einem Strafverfahren gäbe und als Zeuge bleibt man fern. Also bitte melden. Hier und bei der Polizei

  • #159

    Tira (Dienstag, 29 August 2017 15:12)

    Hallo,meine Freundin wurde von ein Hausdetektiv angesprochen mit der Verdacht das dass reduzierte preis nicht korrekt war. Nach dem kauf wurde meine Freundin ins Büro gebetet um erklärung.Ich wartete zu zeit auf meine Freundin ohne was zu kaufen. In dem Moment spricht mir meine Freundin an ob ich mit gehen könnte wegen überzetzung. Ich beeilte mich Richtung Detektiv und meine Freundin. Dan wurden wir attakiert als Diebin und ich war wie gelehmt und nicht in die lage zu sagen das ich nur zum Überzetzen da war.Trotzdem bekam ich heute 1 Monat danach eine Anzeige von Polizei Haben Sie ein rat für mich? Ich habe gar nix getan oder gesehen........Bitte um hilfe.

  • #160

    Bukem (Donnerstag, 07 September 2017 22:21)

    @Tira: Ohne anwaltliche Vertretung kommst du hier nicht weiter, weil du selber keine Akteneinsicht nehmen darfst.. Wieso du nun verdächtig wirst, verstehe ich nicht, evt geht der Vorwurf in Richtung gemeinschaftlicher, evt Bandendiebstahl.
    Ein Anwalt kostet aber Geld, das muss dir klar sein
    Bei Interesse melde dich gern bei Herrn Schüller, Daten stehen oben

  • #161

    Julia (Donnerstag, 07 September 2017 22:49)

    Mir würde bei einem Diebstahl am Arbeitsplatz erwischt indem ich in einer Falle gelockt würde. Die Geldscheine waren markiert und ich habe die 170€ genommen. Die spührensicherung haben dann an meinen Händen die Markierungen gefunden. Und jetzt beschuldigen mich auch mehrere Diebstähle begangen zu haben weil bei mir auf der Arbeit oftmals zu mehreren Diebstählen gekommen ist. Ich war es mit den anderen Diebstählen nicht und jetzt habe ich sehr Angst ins Gefängnis gehen zu müssen. Mit 14 würde ich bei einem Ladendiebstahl erwischt ich bekam aber keine Straffe und mit 18 auch Ladendiebstahl wo ich aber nur 12 Sozialstunden bekommen hatte. Ich bin jetzt 25 und habe ziemlich Angst bestraft zu werden für taten die ich nicht begangen habe. Ich habe der Polizei schon bereits gesagt dass ich es war mit den 150 und dass ich mit den anderen Diebstählen nichts zu tun habe. Die Polizei war schon bei mir und hat eine Hausdurchsuchung gemacht und hat aber hat nichts gefunden. Es sind Indizien die dafür sprechen dass ich die anderen Diebstähle begangen haben muss obwohl ich es nicht war. Ich weiß mir nicht selber helfen zu können und habe Angst ins Gefängnis gehen zu müssen.
    Vielen Dank

  • #162

    Laura (Freitag, 08 September 2017 15:02)

    tMir würde bei einem Diebstahl erwischt indem ich in einer Falle gelockt würde. Die Geldscheine waren markiert und ich habe die 170€ genommen. Die spührensicherung haben dann an meinen Händen die Markierungen gefunden. Und jetzt beschuldigen mich auch mehrere Diebstähle begangen zu haben weil bei mir auf der Arbeit oftmals zu mehreren Diebstählen gekommen ist. Ich war es mit den anderen Diebstählen nicht und jetzt habe ich sehr Angst ins Gefängnis gehen zu müssen. Mit 14 würde ich bei einem Ladendiebstahl erwischt ich bekam aber keine Straffe und mit 18 auch Ladendiebstahl wo ich aber nur 12 Sozialstunden bekommen hatte. Ich bin jetzt 24 und habe ziemlich Angst bestraft zu werden für taten die ich nicht begangen habe. Ich habe der Polizei schon bereits gesagt dass ich es war mit den 170 und dass ich mit den anderen Diebstählen nichts zu tun habe. Die Polizei war schon bei mir und hat eine Hausdurchsuchung gemacht und hat aber hat nichts gefunden. Es sind Indizien die dafür sprechen dass ich die anderen Diebstähle begangen haben muss obwohl ich es nicht war. Ich weiß mir nicht selber helfen zu können und habe Angst ins Gefängnis gehen zu müssen. Muss ich dafür ins Gefängnis oder was kommt auf mich zu und wird das im Führungszeugnis eingetragen?
    Vielen Dank

  • #163

    Nico .. (Samstag, 23 September 2017 22:02)

    Hallo habe eine roller über ebay gestohlen habe jemanden an geschrieben das er mir den roller zu einer bestimmten adresse hinfährt darauf hin habe ich ihn nach einer probefahrt gefragt und bin einfach weg gefahren wahr extrem dumm von mir ich weiß so und dann eine woche später kam die polizei und hat den roller halt direkt gesehen da ich ihn im garten hatte habe dann auch direkt zu gegeben das der roller gestohlen wahr und die haben mich mit aufs revier genommen bilder von mir gemacht finger abdrücke genommen usw nun kam eine anklageschrift bin seit diesem jahr 21 aber stehe troz allem noch unter jugendstraf gesetz so in der anklage steht §263 abs 1, 52 stgb , 21 abs 1 nr . 1 stvg 1, 105ff jgg bin nicht vorbestraft daher würde mich interessieren was für eine strafe auf mich zu kommt hoffe für eine schnelle und hilfreiche antwort der roller hat 400 Euro im prizip gekostet und die polizei hat den bei mir abschleppen lassen

  • #164

    Ji (Donnerstag, 28 September 2017 23:55)

    Hallo mein man sitzt sitzt seit 2 Wochen in u- Haft wegen fahraddiebstahl, die polizei hatte schon 1 Monat davor einen Eintrag als er in Ausland gefahren ist an der Grenze hat man man alle Gegenstände die er in seinem kleinen Lkw hätte Fahrräder und ect. Es hat sich herausgestellt daß es geklaute ware war, mein Vater war auch mit ihm und ein bekannter mein Vater hat gesagt das er es gekauft hat in Flohmarkt. Sie haben jetzt den Tatverdacht daß es evtl. Um banden diesbstahl geht? Bitte antworten

  • #165

    Rechtsanwalt Strafrecht Bremen (Freitag, 29 September 2017 12:53)

    @Ji:

    Also wenn Ihr Mann gleich in Untersuchungshaft genommen worden ist, dann sollten Sie langsam aber sicher einen Anwalt einschalten, denn dann wird der Tatvorwurf nicht unerheblich sein. Es ist immer ein wenig auffällig, wenn man mit einem LKW von Fahrrädern erwischt wird, bei denen man nicht genau erklären kann, wo die herkommen. "Auf dem Flohmarkt gekauft" glaubt kein Mensch. Schreiben Sie mir eine Mail, wenn ich den Fall übernehmen soll.

    @Nico: Das ist wirklich etwas dreist. Ich denke, mit ein paar Sozialstunden werden Sie zu rechnen haben. Gut möglich, dass Sie auch noch eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Organisation zahlen müssen. Solche Dinge sind nicht nur "dumm". Sie haben das ja nun geplant und durchgezogen und wussten, was Sie taten. Allerdings ist das jetzt auch kein Schwerverbrechen, keine Sorge. Vor Gericht verhalten Sie sich freundlich und entschuldigen sich beim Opfer. Gehen Sie auch zur Jugendgerichtshilfe.

  • #166

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 29 September 2017 13:05)

    @Laura:

    Da hier der Tatvorwurf schnell auf gewerblichen Diebstahl nach §§ 242, 243 StGB lauten kann (3 Monate bis 10 Jahre), würde ich mich um einen Rechtsanwalt kümmern. Ins Gefängnis müssen Sie hier vermutlich nicht, aber mit etwas Pech kriegen Sie eine Bewährungsstrafe samt Eintrag ins Führungszeugnis, also sollte sich da jemand draum kümmern. Sie können sich bei mir melden, wenn ich da aktiv werden soll.

  • #167

    E.k. (Dienstag, 10 Oktober 2017 14:26)

    Habe von meiner Lebenspartnerin mit ihrer EC-Karte 200 Euro abgehoben.
    Hat mich angezeigt .
    Bei der Polizei habe ich den Betrag wieder zurückgeben.
    Was erwartet mich vom Gericht.

  • #168

    Böser Bube (Donnerstag, 12 Oktober 2017 01:59)

    Hallo,

    ich habe Anfang des Jahres im Aldi etwas mitgehen lassen, weil ich ein böser Bube bin! Wurde auch bestraft und habe fein brav noch vor Ort dem Laden-Detektiv die 25€ Fang-Prämie bezahlt. Ich habe dafür auch ein Kassen-Bon bekommen. Nun habe ich aber plötzlich Post vom Aldi bekommen, mit der Aufforderung 25€ Fang-Prämie zu bezahlen, obwohl ich das bereits vor Monaten getan habe!!! Den Kassen-Bon habe ich noch, ist aber stark ausgebleicht, man muss schon genauer hingucken, damit man noch etwas erkennt, ist ja schließlich schon über ein halbes Jahr her... Bei der Fang-Prämien-Übergabe waren 2 Polizisten, der Laden-Manager, eine Kassiererin und natürlich der Laden-Detektiv anwesend.

    Wie soll ich mich nun verhalten? Soll ich den Brief ignorieren? Kann es sein, dass der Laden-Detektiv versucht mich zu verarschen, um doppelte Fang-Prämie einzukassieren? Welche Konsequenzen können maximal drohen, wenn ich das ignoriere, schließlich habe ich bereits bezahlt?

    Sollte ich einen Anwalt einschalten?

  • #169

    Billy (Dienstag, 17 Oktober 2017 01:58)

    Hallo
    Bitte ich brauche helfe, mein Bruder ist neu hier in Deutschland, hat mir gesagt dass heute bei H&M hat getauscht die Etikette von kleidung und in kasse die Frau hat endekt das, danach mein Bruder hat mir gesagt dass die Frau macht ein Anruf, mein Bruder hat zum die Frau gesagt ich gehe weil ich habe kein Zeit, und er ist gegangen. Mein Bruder hat angst, meine Frage ist kann sein dass mein Bruder hat ein Problem und die Polizei suchen ihn weil normalerweise sein Geschichte in kamera aber hat kein kleidung geklaut und hat nicht gekauft mit falschem Etikette oder er hat kein Problem mit Polizei und er bekommt kein brief von Polizei. Danke

  • #170

    Besorgte Partnerin (Dienstag, 17 Oktober 2017 09:27)

    Guten Tag,

    gegen meinen Partner wurde eine Strafanzeige wegen Diebstahls von mehreren (ich glaube 3) Koffern erstattet. Der Sachverhalt ist folgender: Mein Partner hat schon länger gebrauchte Koffer über ebayKleinanzeigen, craigslist oder auf Kofferauktionen gekauft und weiterverkauft. Dies war auch bei den besagten Koffern der Fall, bei denen es zur Anzeige gekommen ist. Mein Partner hatte einen der Koffer über craigslist erstanden, wo jemand inseriert hatte, dass er seinen Koffer aufgrund eines verspäteten Fluges nicht selbst am Flughafen abholen könne und ihn daher verkaufe. Mein Partner zahlte den vereinbarten Preis und erhielt vom Verkäufer die Flugdaten, das Koffermodell, sowie den Namen auf dem Etikett und nahm den entsprechenden Koffer vom Gepäckband. Die beiden weiteren Koffer wurden über ebayKleinanzeigen erstanden. Da mein Partner den vom Gepäckband genommenen Koffer direkt wieder eincheckte, da er weiterreiste, wurde die Verbindung zwischen Koffer und meinem Partner hergestellt (er hat ja auch nicht versucht etwas zu verbergen, da er zum damaligen Zeitpunkt davon ausging den Koffer, wie auch die anderen rechtmäßig erstanden zu haben).

    Offenbar waren die gekauften Koffer jedoch Hehlerware, was man im Nachhinein wohl hätte vermuten können, jedoch war mein Freund damals einfach nicht davon ausgegangen. Er hatte ja bereits vorher schon mehrmals Koffer auf diese oder ähnliche Weise erstanden, ohne dass es Probleme gab. Über die Verkäufe hat mein Partner teilweise Unterlagen, z.B. Email- oder SMS-Verläufe. Diese sind jedoch nicht vollständig vorhanden, da sie auf einem Telefon des vorherigen Arbeitgebers gespeichert waren, dass mein Partner mit Jobwechsel vor gut einem Jahr abgegeben hat.

    Die Polizei hat bereits vor knapp einem Jahr (unangemeldet) mehrere Koffer inkl. Inhalt aus unserem Keller konfisziert und gibt auch auf mehrmalige Nachfrage keinerlei Auskunft über deren Verbleib.

    Mein Partner hatte bereits mit erstem Aufkommen des Vorwurfs die Sachlage geschildert und angeboten für die Kosten der entwendeten Koffer aufzukommen - darauf wurde jedoch nicht reagiert.

    Gegen meinen Partner wurde nun Strafanzeige wegen Diebstahls erstattet und wir haben einen Anwalt eingeschaltet. Leider war die Kommunikation mit diesem bislang nicht immer optimal.
    Der zuständige Anwalt sieht aktuell die folgenden Optionen:
    A) Hauptverhandlung mit der Vernehmung von Zeugen und gegebenenfalls Sachverständigen mit ungewissem Ausgang (eher pessimistische Einschätzung)
    B) Taktisches Geständnis, mit Folge Strafbefehl inkl. Freiheitsstrafe zur Bewährung, keine Geldstrafe (ich nehme an hier käme es dann auch zur Eintragung einer Vorstrafe, oder?)

    Beide Optionen scheinen mir angesichts der Sachlage nicht besonders aussichtsvoll. Natürlich war es etwas "blauäugig" von meinem Partner die Koffer auf diese Weise zu erstehen. Trotzdem wollte er die Koffer ja nicht stehlen und hat - wenn auch an die falsche Person - für diese gezahlt. Dass nun die aussichtsvollste Option ein taktisches Geständnis mit Bewährungsstrafe sein soll empfinde ich einfach als falsch und unfair, kenne jedoch die Rechtslage nicht. Man sagt ja immer "im Zweifel für den Angeklagten" - hier habe ich jedoch genau das gegenteilige Gefühl. Es besteht der Zweifel (aufgrund unvollständiger Nachweise), dass die Koffer gekauft wurden und daher wird der Vorfall als Diebstahl ausgelegt.
    Mein Partner bereut natürlich sehr die entsprechenden Koffer genommen zu haben, denn seine Intention war nie etwas von jemandem zu stehlen. Er hat sich ja auch sofort bereiterklärt für die entstandenen Kosten aufzukommen, worauf jedoch nicht reagiert wurde.

    Meine Frage an Sie wäre nun: Sehen Sie ebenfalls nur die beiden genannten Optionen? Denken Sie eine außergerichtliche Einigung wie bspw. die Zahlung an eine karitative Institution wäre noch denkbar?

    Für eine Einschätzung wäre ich Ihnen unheimlich dankbar!

  • #171

    Hanan (Dienstag, 17 Oktober 2017 21:12)

    Hallo, meine Geschichte steht oben #124
    Ich wurde am 24.3. mit Schwangerschaftstests erwischt und am 3.6. habe ich den Anhörungsbogen bekommen was ich nicht ausgefüllt habe und nicht zurück geschickt habe. Ich habe vor drei Monaten leider mein Baby im sechsten Monat verloren vorallem weil der Stress und Druck wegen dem Diebstahl zu viel für mich und dem Baby war. Ich möchte einfach mit diesem Kapitel abschließen, dich das kann ich nicht weil ich seit sieben Monaten nichtsvom Gericht bekommen habe. Ich hab heute überlegt ob ich da anrufe und bitte meine Sache zu beschleunigen. Ich kann einfach nicht mehr. Ich gucke seit sieben monaten mehrmals am Tag in den Briefkasten in der Hoffnung das ich den Brief abfange bevor mein Mann es sieht.
    Was sagen die dazu Herr Schüller , wie lange kann sowas dauern? Ist es schlecht das es so lange dauert? Soll ich dort anrufen und nachfragen ?

  • #172

    Vanessa (Dienstag, 24 Oktober 2017 13:00)

    Hallo... Ich habe auf der Arbeit 1.200€ geklaut und möchte es beichten... Was kommt auf mich zu wenn es zur anzeige kommt?...

  • #173

    Lili (Montag, 06 November 2017 16:02)

    Wenn ich war schon im Gefängnis,wegen Diebstahls (3 Tatsache),das war vor 5 Jahren,jetzt wieder Miss gebaut,Diebstahl für 27,77 Euro,muss ich ünbidingt im Gefängnis oder trotzdem kann ich Geldstrafe verurteilt.

  • #174

    Lili (Montag, 06 November 2017 18:20)

    5 Jahre ,nach Gefängnis,Diebstahl wiederholt,27,77.Frage:ünbeding Gefängnis verurteilt worden oder kann sein Geld Strafe???

  • #175

    St (Montag, 13 November 2017 00:58)

    Hallo ich habe Ladung vor Gericht wegen 244StGB bekommen.Ich habe in ein Laden Klamotten gestollen und in meine Tasche hat der Detectiv eine kleine Schere gefunden.Ich bin nicht vorbestraft.Was passiert nun.Mit welche Urteile oder wie viel Tagesätze muss ich berechnen.Momentan habe ich kein eigene Einkommen.Bin 36 jahre alt

  • #176

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 08 Dezember 2017 16:26)

    @St: Sie erwarten laut Gesetz 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Im minder schweren Fall 3 Monate bis 5 Jahre. Man muss halt prüfen, ob die Schere überhaupt unter den § 244 StGB fällt. Sie sollten das unbedingt durch einen Anwalt prüfen lassen. Vor allem, weil das Gericht das Hauptverfahren schon eröffnet hat. Wann ist denn der Termin?

  • #177

    Rechtsanwalt Strafrecht Bremen (Freitag, 08 Dezember 2017 16:37)

    @Lili: So schnell geht es nicht wieder ins Gefängnis. Aber es kommt auf die Umstände an...hatten Sie Waffen dabei?

    @Vanessa: Ich kann dazu schlecht was sagen...klingt so, als wäre eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO möglich. Wo wurde das Geld denn geklaut? Gibt es keine Möglichkeit, das Geld einfach zurückzulegen? Ich finde es toll, dass Sie das gerade biegen wollen. Erzählen Sie mal ein bißchen mehr zu dem Fall. Wo haben Sie das Geld rausgenommen? Über eine Zeitlang oder immer ein bißchen? Hat die Firma den Diebstahl schon bemerkt?

    @Hanan: Deswegen wird es kein Gerichtsverfahren geben. Die Staatsanwaltschaft wird das vermutlich einstellen, wenn Sie das nicht schon x mal vorher gemacht haben. Oder eine kleine Geldstrafe verhängen. Es ist normal, dass sowas dauert, aber es besteht auch echt kein großer Grund zur Sorge. Allerdings sollten Sie sich eher fragen, wie Sie ein Kind durchkriegen wollen, wenn Sie nicht mal das Geld für Schwangerschaftstests haben...



  • #178

    Rechtsanwalt Diebstahl (Freitag, 08 Dezember 2017 16:53)

    @Besorgte Partnerin: Das ist ein abgefahrene Geschichte. Ein solches Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls ist wirklich eher ein Kuriosum. Rechtlich kann ich das nicht bewerten, insbesondere ist mir nicht klar, woher hier die Staatsanwaltschaft den Vorsatz nehmen will. Dazu müsste ich mir mal die Akte anschauen.

    Generell würde ich versuchen, am Gerichtsverfahren vorbeizukommen und die Sache im Strafbefehlsverfahren zu lösen oder eine Einstellung nach § 153 a StPO zu erreichen. Es sollte sich doch ein Deal finden lassen, der unter der Grenze von 91 Tagessätzen ist, also keine Eintragung ins Führungszeugnis nach sich zieht (vorausgesetzt, dieses ist sauber bis dato). Offen gesagt: Es klingt für mich nicht so, als sei Ihr Partner so unschuldig und blauäugig, wie er es jetzt vielleicht vorgibt. Koffer werden am Flughafen nicht durch den Eigentümer abgeholt und werden dann über die Craigslist verkauft? Und danach reist der Käufer dann gleich weiter und wird (man hätte es ahnen können) mit gestohlenen Koffern erwischt? Das ist ne eins a Räuberpistole und ich spendiere ne Kiste Pils, wenn Sie mir diese Story beweisen. Womit wir schon beim Thema sind: Sie werden das nicht beweisen können.

    Ich würde Ihnen kein Wort glauben, wenn ich Staatsanwalt wären. Es sei denn, Sie würden mir diese hochsonderbaren Verquickungen genau beweisen.

    Das wird als Schutzbehauptung abgetan werden und man wird annehmen, dass Sie die Staatsanwaltschaft für blöd verkaufen wollen. Die denken dann, dass Sie annehmen, die Ermittler würden auf dem Baum pennen. Tun Sie aber nicht. Aber ich bin kein Ermittler. Also: Wie können Sie das mit dem Kofferkauf nachweisen? Und wie kommt es dann dazu, dass man mit einem gekauften Koffer gleich weiterreist? Ehrlich: Ich denke, dass ist eine Geschichte aus 1000 und einer Nacht. Aber unterhaltsam, auf jeden Fall.

  • #179

    Rechtsanwalt Diebstahl (Freitag, 08 Dezember 2017 17:03)

    @Billy: Ihr Bruder ist neu in Deutschland. Er konnte ja nicht wissen, dass man hier nicht einfach alles so macht wie in seinem Heimatland. Mal im ernst: Der kommt hier her und begeht erstmal Straftaten. Das geht gar nicht. Schade, dass er nicht erwischt worden ist. Glaube nicht, dass es dieses mal Ärger gibt. Aber es ist besser, wenn sich Ihr Bruder bewusst wird, wie man sich als Gast hier zu verhalten hat. Wenn er das noch öfter macht, fliegt er hier wieder raus und dann kann er zurück nachhause. Will er das?

    @Böser Bube: Mal ernsthaft - unter "böser Bube" stelle ich mir was anderes vor, als jemand, der sich bei Aldi beim Zocken erwischen lässt. Das ist ziemlich wack... https://www.youtube.com/watch?v=IYBmSpDOgi4

    Ich würde denen schreiben, dass das schon bezahlt ist. Ansonsten soll Aldi das halt eintreiben lassen. Das wird nicht so ohne weiteres klappen.

    Die Zeit bis dahin können Sie ja nutzen, um an Ihrem Image zu arbeiten. "Böser Bube"...der war gut.

  • #180

    Rechtsanwalt Diebstahl (Freitag, 08 Dezember 2017 17:04)

    @EK: Da sollte eine Einstellung des Verfahrens möglich sein. Anwalt einschalten, der das regelt für Sie. Ist das Geld erstattet worden?

  • #181

    Walter (Donnerstag, 14 Dezember 2017 12:16)

    Ich habe vor paar Wochen bei Zero eine Jacke mitgehen lassen. Die war circa 200 Euro wert. Der Hausdetektiv hat geschnappt. Dem habe auf paar auf die Fresse gehauen bis er zusammen gesackt ist. Anhand von Überwachungskamera wurde ich erkannt. Die Polizei hatte Durchsuchungsbeschluss für meine Wohnung und hat mich vernommen wegen der Sache. Kriege ich jetzt wegen Diebstahl auch noch Ärger wegen Körperverletzung oder nur wegen einer Sache?

    Ins Gefängnis muss ich deswegen nicht, oder? Wie hoch ist bei sowas die Strafe für Diebstahl und wie hoch dafür, dass ich dem Detektiv welche geklebt habe?

    Kriege ich dafür noch Geldstrafe?

  • #182

    Bukem (Donnerstag, 14 Dezember 2017 21:42)

    @Walter: Was soll ich dazu sagen. Zunächst erst mal erschreckende kriminelle Energie und so ganz besonders schlau wars auch nicht.
    Was genau die Staatsanwaltschaft daraus bastelt, weiß ich ohne Akteneinsicht nicht. Akteneinsicht gibt es nur durch anwaltliche Vertretung.

    Das klingt nach räuberischem Diebstahl, das ist vereinfacht ein Dieb, der bei der Tat plötzlich ungeplant Gewalt anwendet. Unter anderem liegt noch ein Hausfriedensbruch vor.
    Gibt es irgendwelche Vorstrafen? Stehst du unter Bewährung? Ansonsten dürfte das eine Geldstrafe nachsichziehen. Die Höhe einer Geldstrafe hängt von deinem Einkommen ab. Wenn Du Hilfe brauchst, meld dich

  • #183

    Kleptomanin (Dienstag, 19 Dezember 2017 22:40)

    Ich leide leider seit meiner Kindheit unter Kleptomanie. Damals wurde ich hin und wieder beim Ladendiebstahl erwischt. Es handelte sich immer um Waren im Wert zwischen 5-50€. Ich glaube ich wurde insgesamt 4 Mal erwischt. Dann begann ich eine Therapie, die auch erfolgreich war. Bis ich jetzt im Februar wieder rückfällig und prompt erwischt wurde (Warenwert knapp 100€). Ich habe eine Strafe von 30 Tagessätzen bekommen und auch sofort wieder Kontakt zu meinem Therapeuten aufgenommen. Dummerweise bin ich nun, also 10 Monate später, wieder erwischt worden. Der Warenwert diesmal lag bei rund 7€. Da ich Wiederholungstäterin bin frage ich mich, was schlimmsten Falls auf mich zukommen würde? Da ich ein Kleinkind zuhause habe und zur Zeit schwanger bin, mache ich mir wirklich Sorgen. Droht mir diesmal eine höhere Strafe? Wenn ja welche? Wäre auch eine Freiheitsstrafe möglich? Ich bin 30 Jahre alt und war in allen Fällen geständig. Ich danke Ihnen schon einmal im Voraus für Ihre Antwort!

  • #184

    Hanan (Dienstag, 19 Dezember 2017 23:18)

    Ich habe bereits eine Verwarnung mit Strafvorbehalt § 59 StGB was noch nicht abgelaufen ist. Das mit den Schwangerschaftstest war der zweite Ladendiebstahl und deswegen habe ich Angst vor dem was mich jetzt erwartet da ich nach neun Monaten immernoch nichts vom Gericht bekommen habe.

  • #185

    PeterLustig (Montag, 25 Dezember 2017 09:52)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe vor ein paar Wochen einem Computer und ein Mobiltelefon bei MediaMarkt mitgehen lassen. Diese Endgeräte haben einen Wert von 2000,-... nun möchte Media Markt im Nachhinein Strafanzeige stellen. Was steht mir bevor? Nicht vorbestraft, in fester Arbeit etc

    Vielen Dank und schöne Feiertage

  • #186

    Räuber Hotzenplotz (Montag, 01 Januar 2018 19:40)

    Walter, das könnte ein räuberischer Diebstahl sein. Und der wird wie ein Raub behandelt. Für die Nummer gibt es mindestens 1 Jahr. Wenn der Hausdetektiv ernsthaften Schaden genommen hast, kannst Du schon mal paar Totensonntage im Knast einplanen. Was bist Du denn für ein Amateur? Für die paar Euro riskierst Du Gefängnis?

  • #187

    Rechtsanwalt Diebstahl (Sonntag, 07 Januar 2018 21:25)

    @PeterLustig: Wenn das das erste mal war, sollte eine Einstellung nach § 153 a StPO möglich sein. Bernie Ecclestone, Michel Friedmann und Sebastian Edarthy lassen grüssen. Einstellen lassen kann man vieles heutzutage.

    Lassen Sie das aber besser nicht einfach so laufen. Akteneinsicht ist immer ratsam. Also Anwalt damit beauftragen.

    @Hanan: Wenn es einen Strafvorbehalt gab, dann liegt es jetzt wohl nahe, dass die Strafe, die damals angekündigt wurde, nunmehr verhängt wird. Allerdings scheint die SOKO Schwangerschaftstest gerade noch anderweitig beschäftigt zu sein. Die Justiz ist ja überlastet, wie man weiß. Ich würde jetzt mal langsam aufhören mit dem Thema Diebstahl.

    @Kleptomanin: Also - wenn es das letzte mal 30 Tagessätze waren, sind es nächstes mal möglicherweise 60. Das steht dann auch im Führungszeugnis. Bitte kümmern Sie sich weiter um therapeutische Anbindung, wenn Sie zwischenzeitlich schon auf einem guten Weg waren, bleiben Sie am Ball.

  • #188

    Kleptomanin (Dienstag, 09 Januar 2018 15:03)

    @Rechtsanwalt Diebstahl: Ich danke Ihnen für Ihre Antwort! Wirklich ganz lieb, dass Sie hier jedem eine Antwort geben. Das ist nicht selbstverständlich. DANKE!

  • #189

    PeterLustig (Dienstag, 09 Januar 2018 15:55)

    Hallo
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Ich habe heute nun eine Vorladung der Polizei bekommen. Tatort wie erwähnt MediaMarkt- Vorladungsgrund... Betrug ... dort werfen Sie mir nun doch keinen Diebstahl vor?

  • #190

    Rechtsanwalt Diebstahl (Samstag, 27 Januar 2018 17:51)

    @PeterLustig:

    Ob in den Kaufhausfällen wegen Diebstahl oder Betrug verurteilt wird, kommt immer auf die genauen Tatumstände an...also wundern Sie sich nicht deswegen.

  • #191

    Kasimir (Samstag, 27 Januar 2018 17:56)

    Ich habe bei Saturn Hansa in Hamburg 2 IPhone 10 geklaut. Bin vom Ladendetektiv erwischt worden. Leider läuft bei mir wegen Heroin noch eine Bewährung, die endet erst in 3 Jahren. Damals wie heute Beschaffungskriminalität - muss ich ins Gefängnis? Noch mal Santa Fu und ich nehme mir einen Strick, das halte ich nicht aus da. Der krasseste Knast, in dem ich je war. Echt harte Nummer. Selbst Celle war dagegen easy.

  • #192

    Zecke (Dienstag, 30 Januar 2018 21:49)

    Ich war in Hamburg beim G20 dabei und habe mit Kumpels, die ich in der Nähe der Flora getroffen habe, einen Supermarkt leer gemacht. Ich wurde vom Festnahmezug der Polizei auf frischer Tat gestellt, hatte drei Flächen Schampus dabei. Bei mir wurde ein Totschläger gefunden und ein Molotow Cocktail. Ich bin 30 Jahre alt. Was droht mir an Strafe? Ich bin im sozialen Bereich tätig.

  • #193

    Rechtsanwalt Diebstahl (Mittwoch, 31 Januar 2018 15:53)

    @Kasimir:

    Auf jeden Fall wird seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichts ein Bewährungswiderruf geprüft werden. Ob die Bewährung dann tatsächlich aufgehoben oder nur verlängert wird, hängt davon ab, ob Ihr Verhalten als grober und beharrlicher Verstoß gegen die Bewährungsauflagen bewertet wird. Wird eine enge Kiste, würde ich mal sagen. Und wenn Sie Santa Fu nicht so prima finden, warum riskieren Sie dann einen Langzeitaufenthalt dort wegen zwei Handys? Hängen Sie schon wieder an der Nadel? Oder was ist der Grund?

    @Zecke: § 244 StGB (Diebstahl mit Waffen) ist schon mal mit ziemliche Sicherheit gebucht. § 125 a StGB (Schwerer Landfriedensbruch) dürfte auch einschlägig sein.

    Irgendwie amüsant, dass Sie als spaßorientierter Autonomer, der vermutlich eher dem linken Spektrum zuzurechnen ist, gerade Champagner zur Feier des Tages abgreift. Das ist schon Realsatire. Sozialer Bereich? Dann hoffe ich mal nicht für Sie, dass Sie mit Kindern oder Heranwachsenden zu tun haben, sonst könnte Sie das Ihren Job kosten. Und spätestens dann weicht die Schampuslaune einem veritablen Kater mit Langzeitwirkung. Halten Sie besser künftig die Bälle flach. Hinsichtlich G20 sind ein paar Urteile mit Abschreckungswirkung zu erwarten.

  • #194

    Ratte (Montag, 05 Februar 2018 23:47)

    Kollege hat für mich einen alten Mercedes 500er aus Hamburg geklaut. Mit gefälschten Papieren. Bin bei Polizei Kontrolle mit dem Diebstahl aufgeflogen. Welche Strafe kriege ich, Herr Rechtsanwalt?

  • #195

    Kevin (Samstag, 10 Februar 2018 08:47)

    Sehr geehrte Rechtsanwalt ,

    Ich bin seit 2015 tätig als Lagerist in eine Getränke Lieferant Firma. Seit circa Sept. 2016 bis circa Okt. 2017 hab ich und ein ex Arbeitskollege teuere Champagner geklaut . Er als LKW Fahrer hat alles rausgebracht und ich hab die Ware in die Mittagspause abgeholt. Dann abends haben wir uns getroffen und hat mir circa 300-400€ pro 5 Kartons. August 2017 hat diese Arbeitskollege selber gekündigt und ich hab 4-5 mal selber Ware rausgebracht,jedes Mal was er haben wollte . Dann irgendwann wollte ich nichts mehr klauen aus Scham .. angst. Er hat mich paar mal angerufen und gesagt das er was bräuchte mit die Begründung das er weist und glaubt nicht das ich nichts mehr klaue. Und wenn ich ihm nicht alles was ich klaue zu ihm bringe ,geht er zum Chef und sagt das ich klaue. Er hat die ganze Unterhalt(WhatsApp) zwischen uns.
    Vor kurzem hat er mich angerufen und hat mir noch bedroht das er sch....st auf die ganze Polizei und ich werde sehen wer er ist. Dann hab ich mein WhatsApp gelöscht um er mir nichts zu schreiben , aber hab 2 sms bekommen von ihm wo er mir sagt ob ich vergessen hatte was wir besprochen hätten und in zweite wo er schreibt er braucht nix mehr von mir aber ich werde sehen was jetzt passiert und das ganze Firma wird erfahren das ich geklaut habe. Ich habe große Angst von ihm und was alles passiert wenn es rauskommt. Ich würde die ganze Schaden auf 25-30.000€ schätzen.
    Bedanke mich im Voraus für ihre Zeit und hoffe auf ein Antwort
    Mit freundlichen Grüßen

  • #196

    Mehmet (Samstag, 24 Februar 2018 08:51)

    Hallo ich wurde von dedektiven eines Kaufhauses im Laden fesgehalten. Ich habe in der umkleide kabine ein parfüm und eine polower alles zusammen hat einen wert von 130 euro. Als Sie mich nach hinten in ihr büro mitgenohmen haben , habe ich alles zugegeben und daraufhin hat der dedektiv in seinem bericht eingetragen das ich sehr kooperativ war und reue zeige. Die Vertragstrafe vom kaufhaus 50 euro habe ich sofort überwiesen. Dennoch hat das kaufhaufhaus eine anzeige gemacht.
    Ich bin 28 und das ist das erste mal das mir sowas passiert , deutscher staatsbürger.
    Was denken Sie bekomm ich nur eine geldstrafe ich habe angst vor einem eintrag ins führungszeugnis weil ich das alle 6 monate bei meinem arbeitgeber neu abgeben muss. Denken sie das verfahren wird eingestellt . Ich brauche schnell hilfe da ich schon einen brief von der polizei erhalten habe. Danke

  • #197

    Bukem : (Sonntag, 04 März 2018 21:30)

    @Ratte: was soll ich dazu kurz sagen. Eine angemessene Strafe vermutlich. Ohne Anwalt gibt es keine Akteneinsicht, ohne Akte keine Kenntnis deines Falles. Wenigstens eine Geldstrafe ist drin, bei Vorstrafen mehr

    @Kevin du brauchst dringend Hilfe und einen Anwalt. Dein Job ist in konkreter Gefahr. Strafrechtlich scheinst du dich ausgenutzt haben zu lassen. Das was jetzt passiert, nennt man versuchte Erpressung.
    Ich bezweifle, dass dein Bekannter dich verrät. Er würde sich damit ja selbst gefährden. Du brauchst trotzdessen einen Anwalt

  • #198

    Dominik (Montag, 05 März 2018 20:02)

    Hallo. Habe eine Anzeige wegen Diebstahl (2510€) in 6 Fällen (jedes Mal die gleiche Person in verschiedenen Tagen) bekommen. Muss ich ins Gefängnis.

  • #199

    Ole2001 (Montag, 05 März 2018 20:46)

    Habe bei Saturn 5 USB Sticks im Wert von ca 220 Euro geklaut und bin vom Ladendedektiv erwischt worden. Muss dazu sagen das ich schon mal vor 15 Jahren einen kleinen Diebstahl begangen habe. Strafe damals 10 Tagesstätte zu 30 Euro. Der Detektiv sagt für ihn sieht es so aus das ich dies professionell mache und wird es auch in der Anzeige schreiben. Was kann mir passieren?

  • #200

    Marion (Montag, 12 März 2018 19:44)

    Hallo, habe 600€ in dem Laden, in dem ich arbeite geklaut und bin dabei gefilmt worden. Bei meinem Chef habe ich alles zugegeben und habe 3000€ gezahlt, damit er zivilrechtlich auf alles verzichtet. Er hat die Tat angezeigt und behauptet in der Anzeige, dass ihm in den letzten 2 Jahren mehr als 10000€ gestohlen wurden, dies steht jetzt in der Anzeige gegen mich. Das bin ich definitiv nicht gewesen. Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?

  • #201

    Lila014 (Mittwoch, 21 März 2018 18:52)

    Hallo ich habe heute einen dummen Fehler gemacht ... ich wurde beim laden Diebstahl erwischt ... und ich hatte mein Baby dabei ... ich weiß nicht was mich geritten hatte .... ich hab null nachgedacht .... sonst überlege ich tausendmal bevor ich was tue � warenwert ca. 100 Euro... habe so Angst das mir mein Baby nun weggenommen wird ... was passiert nun mit uns oder mir ?

  • #202

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 22 März 2018 20:55)

    @Lila014:

    Warum soll das Baby weggenommen werden? Wegen dieses Diebstahls allein wohl sehr unwahrscheinlich. 1 zu 1 Million würde ich mal tippen.

    @Marion: Könnte auf einen besonders schweren Fall des Diebstahls hinauslaufen, §§ 242,243 StGB. https://dejure.org/gesetze/StGB/243.html

    3 Monate aufwärts, könnte aber auch zu einer Geldstrafe umgewandelt werden. Aber da ist schnell die Grenze erreicht, wo das im Führungszeugnis steht. Sie sollte sich also einen Rechtsanwalt nehmen, der sich mit dem Thema Strafrecht und Diebstahl auskennt.

    @Ole2001: Ich denke, hier ist noch eine Einstellung nach § 153 a StPO machbar. Anwalt einschalten, bei Bedarf melden Sie sich gerne bei mir per Mail. Füße still halten jetzt in Sachen weiterer Delikte, sonst zaubern die einen gewerblichen Diebstahl daraus und das geht recht fix.

  • #203

    Rechtsanwalt Diebstahl (Donnerstag, 22 März 2018 21:45)

    @Dominik: Auch hier könnte es sich um einen gewerblichen Diebstahl handeln. Gefängnis nicht wahrscheinlich, wenn Sie nicht schon öfter wegen solcher Sachen vorbestraft sind oder zB eine Bewährung läuft.

    @Mehmet: Das klingt erstmal so, als wenn eine Einstellung möglich ist, zumindest nach § 153 a StPO. Eintragung ins Führungszeugnis gibt es bei Ersttätern erst ab 91 Tagessätzen, das sollte nicht dabei rauskommen. Dennoch rate ich auch hier dazu, einen Anwalt einzuschalten, wenn berufliche Schwierigkeiten nicht auszuschließen sind.

    @Kevin: Ist denn schon ein Ermittlungsverfahren anhängig? Haben Sie schon Post von der Polizei erhalten?

  • #204

    Marion (Montag, 26 März 2018 12:29)

    Darf der Chef denn das Filmmaterial überhaupt vor Gericht verwenden? Ich kann leider nicht beweisen, dass die anderen Anschuldigungen nicht stimmen. Das Problem ist ich habe den Job gewechselt und es darf keine Eintragung im Führungszeugnis vorhanden sein. Das Führungszeugnis muss alle 5jahre erneut vorgelegt werden. Ich habe das Gefühl, dass ich mit der 3000€ Zahlung von meinem Chef reingelegt worden bin. Aber es hieß, wenn ich zahle verzichtet er zivilrechtlich auf alles, denn ansonsten würde es echt teuer werden. Mein Angebot nur die 600€ zurückzuzahlen hat er abgelehnt. Mein Anwalt wartet jetzt auf die Akte, aber das ist schon zwei Wochen her. Ich habe echt Angst, dass ich so meine neue berufliche Zukunft vermasselt habe.

  • #205

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 28 März 2018 11:17)

    @Marion: Wenn Sie schon einen Rechtsanwalt haben, der sich um Ihren Diebstahl kümmert, dann sollten Sie diesem Ihr Vertrauen schenken und sich nicht im Netz verrückt machen. Akteneinsicht dauert von Wochen bis zu Monaten, hier auf dem untergehenden Schiff namens Bremen manchmal sogar Jahre. Ist also nicht ungewöhnlich, dass das etwas dauert.

  • #206

    Michi (Sonntag, 01 April 2018 01:31)

    Hallo Herr Schüller, ich bin 25 Jahre alt würde wegen Diebstahl am Arbeitsplatz erwischt mit präparierten Scheine. Zu dem Diebstahl ist es gekommen, da ich bei der Übergabe erfahren habe, dass eine demente Pat. Geld dabei hatte und liegt auf Intensiv. Ich hab das Geld genommen weil ich seelisch Hilfe brauchte und wollte mir spirituell von eine Dame helfen lassen. Sie hatte 150€ verlangt die ich zu der Zeit nicht hatte. Ich hab dann das Geld genommen und später überführt. Ich habs auch zugegeben und hab mich entschuldig. Leider ist das nicht das einzige was mir vorgeworfen wird. Den auf der Arbeit waren in der letzten Zeit immer Diebstähle häufig und jetzt beschuldigen sie mich auf die anderen Diebstähle begangen zu haben. Obwohl ich nur für den einen Diebstahl verantwortlich bin. Zu meiner Person ich bin mit 14 Jahren beim Ladendiebstahl er wisst worden, damals würde dies eingestellt. Mit 18 erneut Ladendiebstahl in Wert von 3€ damals 12 Sozialstunden. Jetzt weiß ich nicht was mich erwarten? Können Sie mich verurteilen für die anderen Diebstähle die ich nicht begangen habe. Oder müssen beweisen hin, den es können auch andere Kollegen gewesen sein. Sie haben genauso Zugang zu den Patientenzimmern. Ich hab das Geld genommen weil mir ausdrücklich darüber informiert würde, dass die Pat. Geld im Zimmer hat somit keine ich auf die Idee, der Wert war 150€. Was könnte für Strafen auf mich zukommen? Wie hoch kann die Geldstrafe sein, falls der Fall wird bei 1700€ Netto Gehalt?? Als Grund für den Diebstahl ist eine Unruhe bei mir die ich behandeln wollte. Vielen Dank

  • #207

    Michi (Mittwoch, 04 April 2018 05:42)

    Eine weitere Frage überprüft die Polizei Kontodaten oder Geldtransfert für Familienhilfe bei RIA oder Western Union bei gewerbmäßigen Diebstahl????

  • #208

    Sabs (Donnerstag, 12 April 2018 20:17)

    Hallo ich habe heute eine Vorladung wegen wohnungseinbruchdiebstahl als Beschuldigter in der Post gehabt .
    Dies soll am 4.bis 5. Dezember 2017 gewesen sein .
    Vorladetermin soll am im Dezember 2018 sein??????
    Ich weiß gar nicht was ich getan haben soll ???!!!!
    Ich Zermatter mir den Kopf !
    Ich bin noch nie irgendwo eingebrochen oder sonstiges
    Zudem steht in dem Brief :am 4.12 um 14:30 bis 5.12 um 14:15
    In den Morgenstunden war ich jeweils bei Kunden da ich im Pflegebereich tätig bin ..ich bin Alleinerziehende Mutter von einer 8-jährigen Tochter und sowieso immer um spätestens 16:15 zu Hause da meine Tochter von der Schule kommt.ich weiß wirklich nicht was mir da vorgeworfen wird ,denn mehr steht ja in dem Schreiben nicht drin.
    Wie soll ich mich verhalten ???

  • #209

    Richard (Mittwoch, 18 April 2018 07:31)

    Moin,
    ich wollte bei einem seriösen Ankäufer einen Computer verkaufen. Dabei kam es zu einer unglücklichen Verwechslung mit einem ähnlichen Gerät aus der Firma. Für den eigentlich vorgesehenen Rechner habe ich eine Quittung über Barzahlung.
    Das Problem ist, dass der Firmenrechner mal Bestandteil eines großen Diebstahl in der Hauptstadt war und wieder aufgetaucht ist, um dann bei uns wieder abgegeben zu werden. Danach haben wir ihn aber nicht korrekt gekennzeichnet.
    Der Aufkäufer wies mich darauf hin, das Gerät der Polizei zu übergeben, da er zur Sachfahndung nach einer Straftat ausgeschrieben ist. Dabei liegt das korrekte Gerät nun im Büro.
    Wie erkläre ich das das? Vor allem meinem Arbeitgeber um keine Folgen zu befürchten. Und gehe ich am besten direkt zur Polizei um das aufzuklären?
    Ich bin ratlos, wache nachts Schweiß gebadet auf und habe Angst vor einer Hausdurchsuchung. Mit dem damaligen Diebstahl hatte ich nichts zu tun. Und bis dato bin ich nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
    Auch eine Vorladung oder andere Post von der Polizei habe ich nicht bekommen.
    Ich bin gerade einfach ratlos und voller Furcht.
    Haben Sie einen Tipp?

  • #210

    NichtDu (Montag, 23 April 2018 21:26)

    Hallo mir wurde als ich etwas von einer privaten Person kaufen wollte 160 € geklaut unter Drohung von Schläge. Der Täter ist vorbestraft aber auch nur wegen "kleinen" Sachen, bekommt er wenigstens eine Geldstrafe oder wird das ganze eingestellt? Die Ermittlungen laufen jetzt schon knapp 6 Monate. Ich habe den Täter bei der Wahllichtbildvorlage nicht erkannt. Die Akte liegt seit heute bei der Staatsanwaltschaft. Es gibt zwei Mittäter die dabei standen

    Vielen Dank!

  • #211

    Rechtsanwalt schüller (Dienstag, 24 April 2018 00:29)

    @NichtDu:

    Könnte ein versuchter Raub sein. Kommt bißchen auf die Umstände an. Wenn das so ist, dann wird das mit einer Geldstrafe nicht sein Bewenden haben.

    @Richard: Ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft noch nicht, da habe ich Sie richtig verstanden? Klingt etwas konstruiert Ihre Geschichte...

    @Sabs: Rechtsanwalt einschalten. Solche Schreiben fallen meist nicht zufällig vom Himmel und der Vorwurf ist erheblicher Natur. Melden Sie sich ggfls. bei mir, ich kümmere mich gerne darum.

    @Michi: Auch hier gilt, dass Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht einschalten sollten. Es könnte sich um einen gewerblichen Diebstahl nach §§ 242, 243 StGB handeln und dann muss das nicht zwingend mit einer Geldstrafe enden. Und da Arbeitgeber in sozialen Bereichen meist das Führungszeugnis oder das erweiterte Führungszeugnis sehen wollen, sollten Sie dringend einen Anwalt beauftragen. Geld für spirituelle Hilfe? Abgefahrene Nummer. Und wenn Sie nur einen Diebstahl begangen haben wollen (sehe jetzt erst die zweite Nachricht, aus der hervorgeht, dass Ihnen gewerblichen Diebstahl tatsächlich vorgeworfen wird), warum interessieren Sie sich dann dafür, ob die Polizei etwas Transfers über Western Union checkt? Klingt sonderbar, was Sie da erzählen. Wie gesagt: Geben Sie die Sache an einen Strafverteidiger ab. Ich kümmere mich gerne.

  • #212

    Susi (Dienstag, 24 April 2018 11:38)

    Hallo. Eine Freundin hatte aus Verzweiflung bei einer bekannten 50 Euro geklaut. Hat sie wieder gegeben. Dann davor hatte sie gefragt ob sie ihr ein Privatkredit geben könnte von 10 000 Euro. Bzw 1500. Euro leihen könnte. Trotzdem würde Anzeige erstattet wegen den 50 Euro die sie geklaut hatte mit was hat sie zu rechnen?

  • #213

    Kopflos (Sonntag, 27 Mai 2018 20:07)

    Ich (42 J)
    Habe vor wenigen Tagen in einem Baumarkt 2 Farbkübel gekauft welche keinen Henkel zum Tragen hatten. Desweiteren benötigte ich noch Werkzeugzubehör welche ich in meine Hosentasche steckte da ich keinen Ein- kaufswagen hatte und die Hände mit den Farbkübel voll hatte. Beim Bezahlen an der Kasse habe ich die Kleinwaren im Wert von 13,85 nicht bezahlt. Ich wurde von den Detektiven am Ausgang aufgehalten und ins Büro gebeten. Ich gab den Diebstahl sofort zu und habe mich für diesen Mist aufrichtig entschuldigt. Die Entschuldigung wurde angenommen, aber dennoch eine Strafanzeige gegen mich erstattet, welche ich auch unterschrieben habe. Vor Ort habe ich die Fangprämie i.H.v 50 Euro sofort bezahlt. Ebenso die Kleinwaren über insgesamt 13,85 Euro die ich dann mit nach Hause nahm. Ich bin Ersttäter. Vor 3 Jahren hatte ich ein Strafverfahren gem. Paragraph 31a, welches jedoch ohne Strafe eingestellt wurde, also kein Urteil etc. ... ansonsten habe ich keine weiteren Verfahren oder sonstige Eintragungen und auch nicht vorbestraft.
    Nachdem der Wert der gestohlenen Waren lediglich 13.85 Euro betrug und ich als Ladendieb Ersttäter bin, hoffe ich auf eine Einstellung des Verfahrens. Bisher habe ich noch kein Anhörungsbogen von der Polizei erhalten, gehe aber davon aus, dass dieses in kurzer Zeit ankommen wird. Da ich die Tat zugab, habe ich mich entschlossen eine Stellungnahme abzugeben. Oder was raten Sie mir ? Kommt eine Einstellung gem. Par. 153 oder 153a in Betracht in meinem Fall?
    Wird mir das eingestellte Verfahren gem. Par. 31a hier eher eine Verurteilung einheimsen?
    Vielen Dank für Ihre Einschätzung

  • #214

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 27 Mai 2018 23:30)

    @Susi: Das Verfahren dürfte eingestellt werden. Wenn es nicht schon mehrmals passiert ist. Komische Geschichte.

    @Kopflos: Gute Chancen auf § 153 StPO. Sonst wird es über § 153 a zu regeln sein.

  • #215

    Kopflos (Montag, 28 Mai 2018 08:02)

    Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort. Für den Fall des 153a. Wie hoch dürfte der Betrag sein den ich zahlen müsste. In anderen Foren liest man von 100 bis 300 Euro.
    Leitet die Polizei immer in jedem Fall die Sache an die STA oder könnte es auch sein dass diese wegen Geringfügigkeit die Sache selbst abhändeln?

  • #216

    kopflos (Dienstag, 29 Mai 2018 18:09)

    Hallo,
    Wenn 153a zum Tragen käme. Wie hoch wäre in etwa die Geldstrafe...geständig, entschuldigt, Reue, Ersttäter, keine Vorstrafen, gestohlene Ware 13,85 Euro dann gekauft. NEttoverdienst 1900,-- 1 Unterhaltspflichtige Ehefrau und 2 Unterhaltspflichtige Kinder 6 und 10 Jahre

  • #217

    kopflos (Dienstag, 29 Mai 2018 20:54)

    Was ich noch vergessen hatte zu erwähnen. Komme aus Baden Württemberg...da würde mit Wirkung zum 11.04. Die Bgatellgrenze von 25,-- Euro bei Ladendiebstahl abgeschafft. Wieviel Tagessätze könnte es daher bei einer Nichteistellung voraussichtlich in meinem breits geschilderten Fall geben ?

  • #218

    #216 Karl Marx (Montag, 04 Juni 2018 19:09)

    Darf ich hier ne Frage stellen ?

  • #219

    Bukem (Dienstag, 05 Juni 2018 06:55)

    @kopflos: das läge im Ermessen des Gerichts. Die benannten Faktoren wie Einkommen usw werden da mit einbezogen.
    Weniger als 100,00€ habe ich noch nicht gesehen

  • #220

    Frage1 (Donnerstag, 14 Juni 2018 23:42)

    Hallo, ich arbeite als 450€ Aushilfe im Einzelhandel und wurde beim Verlassen des Geschäfts in einer spontanen Spätkontrolle beim Diebstahl erwischt. Wert ca 60€. Ich habe gestanden und ein schriftliches Geständnis verfasst. Die Polizei hat die Anzeige aufgenommen und ich wurde vorerst vom Dienst „freigestellt“.
    1. Kann mir gekündigt werden?
    2. Welche Strafe kommt auf mich zu?
    3. Habe ich eine Hausdurchsuchung zu befürchten?
    4. Wann ca kommt die Post der Polizei?
    5. Sollte ich besser per Aufhebungsvertrag selbst kündigen oder abwarten ob ich gekündigt werde?
    Ich bin total verzweifelt. Ich bin Ersttäter und habe keine Eintragungen im Strafregister.
    6. Ist meine Bewerbung bei der Polizei (Landes- und Bundes-) jetzt hinfällig?
    7. Habe gelesen dass man als ersttäter und Strafe von unter 90 Tagessätzen mit „nein“ auf die Frage „Vorstrafen?“ antworten kann und die Tat nicht aufgeführt, stimmt das?

    Bitte helfen Sie mir!

  • #221

    Bukem: (Montag, 18 Juni 2018 16:01)

    @Karl Marx: Genaugenommen, hast Du das bereits, aber gerne noch eine

  • #222

    Nadine (Dienstag, 19 Juni 2018 20:10)

    Hatte schon mal 4 Geld Strafen wegen 3 Betrugs fällen.ich habe nun wohl wieder 15 offene Anklagen wegeb diebstahl. Bleibt es bei bewährung oder knast?Ich bin selbst ständig Und könnte dann meine Arbeit nicjt mehr nach geheb und würde dann in voll alg2 fallen wo haben Kinder die kleine geht zur Schule und mein mann könnte das nicht alle alleine machen.

    Hätte ich noch Chance auf Bewährung? Die Taten sind immer so Summen zwischen 159 und 400 Euro.

    Gruss

  • #223

    Püppi (Montag, 02 Juli 2018 15:01)

    Hallo ,
    Ich habe aus Dummheit Sachen verkauft die nicht mein Eigentum sind.
    Das Geld habe ich selbst nicht behalten sondern einem dritten weiter gegeben dieser weiß jedoch nicht woher das Geld kommt. Ich selbst bekomme Harz4 ....
    Wurde jetzt darüber informiert das ich Post von der anwaltschaft bekomme.
    Muss ich mit einer gefängnusstrafe rechnen? Habe noch nie etwas derartiges gemacht und dazu kommt das ich Kinder habe

  • #224

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 05 Juli 2018 21:11)

    @Püppi:

    Sie meinen wohl Staatsanwaltschaft....mehr kann ich nicht sagen ohne mehr Informationen...was waren das für Sachen, was waren sie wert, wie kamen Sie an die Sachen etc.

    @Nadine:

    Stehen Sie unter laufender Bewährung?

    Sie haben 15 Diebstähle begangen oder handelt es sich um 15 offene Anklagen? Bitte beschreiben Sie Ihr Problem mal genauer. Könnte so langsam in Richtung gewerblicher Diebstahl gehen und dann ist Bewährung ziemlich sicher gebucht...

    @Frage 1:

    Kündigung ist hier möglich. Hausdurchsuchung unwahrscheinlich. Einstellung des Strafverfahrens ist auch wahrscheinlich, Anwaltsschreiben wäre vermutlich hilfreich. Im Führungszeugnis taucht das nicht auf. Was arbeiten Sie denn sonst so bzw. was machen Sie sonst so?

  • #225

    Schuntja (Freitag, 06 Juli 2018 20:00)

    Beim abendlichen spazieren gehen habenw or hinter dem Media Markt einen offenen Container gesehen und haben dort hauptsächlich alte, defekte Geräte vorgefunden. Allerdings waren auch einige guten Sachen wie ein funktionstüchtiger Staubsauger dabei. Danach sind wir immer wieder mal dort vorbei gegangen und haben was “mitgehenlasssn”. Letztendlich würden wir aber irgendwann mal von Mitarbeitern angesprochen, in Präsenz von der Polizei auf den Videoaufnahmen erkannt und warten jetzt auf einen Brief.
    Womit was sollte man hier rechnen? Geldstrafe? Gefängnis? Wie konnte das Urteil bei einem ersttäter und wie bei einem Wiederholungstäter aussehen?
    Der Wert der Sachen ist, uns zumindest, nicht bekannt.. Schonmal Danke für die Hilfe im Voraus!

  • #226

    Schuntja (Sonntag, 08 Juli 2018 09:11)

    Hallo,
    Wir sind mal abends spazieren gegangen und sind hinterm Media Markt vorbeigelaufen. Da stand ein großer, offener Container mit vielen alten Geräten (wahrs ein altgerätencontainer). Wir haben aus Neugier mal reingeschaut und haben dann etwas mitgenomme, ein Föhn oder Staubsauger, weiß nicht mehr genau. Nachdem wir es zuhause ausprobiert hatten und es funktioniert hat, sind wir regelmäßig an dem Container vorbei gelaufen und haben fnsn mal dies mal jenes mitgenommen. Wenn’s nicht funktioniert hat, haben wir es wieder zurück gehabt.
    Blöderweise wurden wir neulich von Media Markt Mitarbeitern angesprochen und wurden in Präsenz der Polizei auf den überwachungsvideos erkannt. Seitdem waren wir auf ein schreiben. Es ist bekannt, dass wir sehr oft in dem Container waren und auch was mitgehen lassen haben. Wir haben beide Hausverbot im Media Markt bekommen.
    Ich wollte mich mal erkundigen, was sonst noch auf uns zukommt.. Die Angelegenheit ist ins sehr peinlich da es uns nicht bewusst war, das es Diebstahl ist. Sollen wir „nur“ mit einer Geldstrafe oder sogar mit Gefängnis rechnen ?

    Danke für die Hilfe!

  • #227

    niewieder (Mittwoch, 11 Juli 2018 17:06)

    23 und Student. Wurde beim Bücher stehlen vom Detektiv erwischt, Wert 80€. Fangprämie sofort gezahlt und Ware zurückgegeben. - Welche Konsequenzen werde ich davon tragen müssen und wann kann man erwarten einen Brief von der Polizei zu kriegen?

    Lg

  • #228

    niewieder (Mittwoch, 11 Juli 2018 17:07)

    Zusätzlich, ich war Ersttäter.

  • #229

    Besorgte Lebensgefährtin (Freitag, 13 Juli 2018 00:17)

    Hallo mein Freund sollte Sozialstunden ableisten und bis Montag Bescheid sagen wo. Jetzt wartet der Montag schon. Mein Freund sollte heute zur Polizei weil er letzTelefon Woche wegen einer anderen Sache verhaftet wurden ist...seit dem warte ich auf ihn. Polizei gibt mir keine Auskunft. Kann es sein das die Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl rausgeschickt hat? Wir haben aber keine bekommen...muss dazu sagen Sozialstunden waren vorab Geldstrafe die wir umgewandelt haben. Wie bekomme ich Auskunft wo er ist?

  • #230

    Yassi (Samstag, 14 Juli 2018 09:24)

    Guten morgen, also wie ich sehe, haben wir hier alle so ziemlich die selben dummen Sachen gemacht.

    Bei mir ist es so, daß ich 3 Vorstrafen (Geldstrafe) wegen Ladendiebstahls habe.
    Es waren immer Lebensmittel unter 50€
    Ich handelte aus der Not heraus. Alleinerziehend, Sorgerechtsstreit, Kleinkind, Hartz IV und Depressionen.

    Nun begann ich im März bei Aldi die gleiche Dummheit. Lebensmittel im Wert von ca 47€
    Ich zahlte die Ware noch im Laden, nachdem ich erwischt wurde und einen Freund um das Geld bat.
    Ich durfte die Waren dann auch mitnehmen.

    Nun bekam ich diesen Donnerstag einen Brief vom Gericht wo es zur Anklage kommt.
    Der Termin ist bereits am kommenden Montag (beschleunigtes Verfahren)

    Ich stehe ohne Anwalt dar und bin ziemlich verzweifelt.

    Mein Kind ist 7 Jahre und ich handelte aus Verzweiflung.

    Wie kann ich am besten vorgehen?
    Ich habe große Angst mit einer Haftstrafe geahndet zu werden.

    Hinzu kommt noch, dass ich vor ca 4 Wochen auch bei Lidl erwischt wurde wie ich Lebensmittel nicht zahlen wollte. Auch dort zahlte ich die Waren nach, indem ich nach Hause fahren durfte um Geld zusammen zu bekommen. Ich brachte Pfand weg, nahm das Taschengeld von meinem Sohn und hatte dann die ca 30€ zusammen.
    Ich fuhr zurück zu Lidl und zahlte die Ware. Diese durfte ich dann auch mitnehmen.
    Dieses vergehen steht noch offen und ich muss eine schriftliche Aussage bei der Polizei machen.

    Mit was werde ich am Montag vor Gericht rechnen können und wie gehe ich am besten vor, um nicht in Haft zu müssen! Das ist meine größte Sorge. Zumal ich ja auch ohne Verteidigung aufgrund der kurzfristigen Termin Setzung vor Gericht stehe.

    Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar.

  • #231

    Rainer (Dienstag, 17 Juli 2018 22:42)

    Hallo Herr Schueller,

    folgender Fall:

    Ich habe ein KFZ in einem Autohaus mit einem nicht gedeckten Überweisungsträger „bezahlt“
    Das Fahrzeug wurde mir mit Brief und allem Zubehör ausgehändigt. Ich habe das KFZ auf meine Ex Freundin anmelden lassen. Nach unser Trennung ist diese zur Polizei gegangen. Die hat dann geprüft etc. Dann ist dem Autohaus aufgefallen das das Fahrzeug ja nicht bezahlt ist. Die Polizei hat das KFZ sicher gestellt , und ich habe bei der Polizei die Sache bereits eingeräumt, da es keine Anzeige vom Autohaus gab. Das Autohaus ist so kulant und nimmt das Auto ( falls es wieder zu denen kommt das wissen die nicht) wieder auf und stellen es mir gegen bar Zahlung zur Verfügung .
    Meine Frage ist
    Wo geht das Auto nach der Sicherstellung hin? Ist nicht Besitzer des Briefes auch Besitzer des Autos ? Hat das Autohaus hier nicht fahrlässig gehandelt ? Geht das KFZ dann zu meiner Ex?
    Was erwartet mich!
    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank

  • #232

    Björn (Montag, 06 August 2018 22:21)

    Henner, kannst die Fragen mal beantworten bitte :-)

  • #233

    Bukem (Montag, 13 August 2018 19:39)

    @Schuntja: Auch wenn es sich da sogar um Sachen für den Sperrmüll handeln sollte, wäre das wohl tatbestandlich ein Diebstahl und auch Hausfriedensbruch.
    Das wird im Zweifel gg eine Geldauflage eingestellt oder es gibt eine angemessene Geldstrafe in gleicher Höhe. Hängt im wesentlichen vom wirtschaftlichen Wert der Sachen und eurem Einkommen ab. Kann man im Zweifel eine Ratenzahlung vereinbaren

    @Niewieder: auch hier wie eben, angemessene Geldstrafe abhängig vom Einkommen, pi mal Daumen zB 400 €

    @Besorgte Lebensgefährtin: Ist das noch aktuell. Grds kann man natürlich von der Polizei tel, zb um Familie oder einen Anwalt zu kontaktieren

    @Yassi: Kann da wenig zu sagen. Du tust dir und deinem Kind keinen Gefallen damit. Ich weiß, dass es sehr sehr schwierig ist, mit Sozialleistungen über die Runden zu kommen.
    ImZweifel bekommst du eine Geldstrafe, wobei die Zahlung mehr als schwierig ist.
    Vor allem muss dieser Mist aufhören! Es gibt zusätzliche Leistungen vom Amt bei Mehrbedarf, es gibt Tafeln.

    @Reiner: Sicherlich Ärger. Ob das nun nur Betrug oder auch noch andere Straftatbestände erfüllt, kann gerne im Rahmen eines richtigen Mandats geklärt werden.
    Das KfZ gehört sicherlich nicht Ihnen, sog. Schweinehundtheorie. Wer sich so strafbar verhält, ist eben nicht schutzwürdig. Wenn Sie Hilfe brauchen, dann bitte bei Hr Schüller direkt melden. Schecks nimmt er im Zweifel jedoch nicht

  • #234

    R.I.P. (Samstag, 01 September 2018 01:31)

    Hallo,

    Im November 2013 habe ich meine erste Gerichtsverhandlung gehabt. Ich wurde wg schweren Betrug und Diebstahl zu einer 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung (3 Jahre) und 80 Sozialstunden verurteilt. Da ich aber im September 2013 beim einfacher Ladendiebstahl erwischt wurde, hatte ich im Januar 2014 eine 2te Gerichtsverhandlung. Das Urteil war 1300 Euro Geldstrafe und Verlängerung der Bewährung um 1 Jahr (also 4 Jahre ins gesamt). Nun, aus eigener Dummheit, wurde ich heute (fast 4 Jahre nach den letzten Straftat und fast 1 jahr nach Ablauf der Bewährung) erneut beim Lebensmitteldiebstahl erwischt. Warenwert 55 Euro. Ich bin noch im Elternzeiz, alleinerziehend und werde ab Oktober wieder arbeiten gehen (Teilzeit). Meine Frage ist: was könnte auf mich zukommen? Sollte ich abwarten oder jetzt schon ein Anwalt einschalten? Ich weiss was ich getan habe und will es gar nicht entschuldigen. Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und bitte um Entschuldigung für die fehlerhafte Rechtschreibung . Deutsch ist leider nicht meine Muttersprache.

  • #235

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 02 September 2018 15:59)

    Hallo RIP,

    unter Bewährung eine weitere Straftat zu begehen ist keine Dummheit, das klingt zu niedlich. Sie spielen bewusst mit Ihrer Freiheit und wenn ich Sie wäre, würde ich definitiv einen Anwalt einschalten und zwar sofort. Sonst bricht das Eis, auf dem Sie gerade NOCH stehen. Sie wollen doch nicht ernsthaft wegen der paar Euro in das Gefängnis, oder?

    Lassen Sie mal hören.

  • #236

    R.I.P. (Montag, 03 September 2018 01:58)

    Hallo Herr Schüller, und vielen Dank für die schnelle antwort. Ich wollte nur noch ein mal erwähnen, der letzte Diebstahl (30.08.18) mit einem Warenwert von 55 Euro ist passiert als die Bewährungszeit schon vorbei war (12.01.2018 wurde also die Strafe erlassen). Macht es ein unterschied da die Straftat nicht unter Bewährung passiert ist? Ich bin also einschlägig vorbestraft, stehe aber nicht mehr unter Bewährung und war 4 Jahre lang straffrei. Ich bedanke mich nochmal für Ihren Rat.

  • #237

    Chris (Dienstag, 04 September 2018 01:09)

    Ich habe zusammen mit meinem Bruder vier Fahrräder gestohlen, um diese dann zu Geld zu machen. Die Fahrräder waren an öffentlichen Plätzen, unan- oder abgeschlossen. Diese sollten dann bei eBay-Kleinanzeigen zu Geld gemacht werden, um auch meinen Bruder, der in einer Wohngruppe lebt (& als Beispiel nicht mal die verlorengegangenen Schlüssel nachmachen lassen konnte. (Wert ca. 20€)) unter die Arme zu greifen. Nachdem die Fahrräder eingestellt und mit einem Interessenten von einem der vier Bikes ein Termin zum Kauf abgemacht wurde, sind wir aufgeflogen, wir haben versucht zu flüchten, mein Bruder wurde vom Sohn des Besitzers festgehalten und ich bin einige Minuten danach auch zum Ort des Geschehens zurückgekehrt, als ich ankam war die Polizei schon vor Ort. Fahrrad eingeladen und wir gleich mit. Den ganzen folgenden Ablauf ist ja fast jedem bekannt: Präsidium, einzeln Aussagen getätigt, Papiere unterschrieben, Fingerabdrücke, Täterfotos, DNA-Proben. Mein Bruder war zu der Zeit in Gewahrsam, oder wie auch immer die das betitelt haben.
    Nachdem ich fertig war, musste ich ebenfalls in eine Zelle, warten. Nachdem ich komplett gefilzt worden bin.
    Anschließend sind die Beamten und wir zum "Unterstellort" der anderen (drei) Fahrräder gefahren, die sie dann ebenfalls eingesackt haben.
    Nun meine Frage(n):
    Was erwartet mich? Ich bin 21 Jahre und nicht vorbestraft.
    Bei der Vernehmung wurden mir nichtmal meine Rechte erläutert. Ich kannte mich nicht mal aus. Mit allem; was der Beamte von mir wollte. Ich habe natürlich brav die Fragen ehrlich beantwortet, habe aber gefragt, ob ich dem nachgehen muss, wobei der Beamte mir lediglich sagte:Das würde der Staatsanwalt später nicht so gerne lesen.
    Des Weiteren wurde mein Smartphone beschlagnahmt, auf dem Apps wie WhatsApp und natürlich auch ebayKleinanzeigen drauf ist.
    Ich möchte lediglich erfahren, was mich erwartet.
    Ich bin vor kurzem erst nach Jahren ohne Kontakt zur Familie zu dieser hingezogen, um mir was aufzubauen, habe auch, nach langen suchen eine Wohnung für mich gefunden und würde ungern wollen, dass dies' nun zunichte gemacht würde. Eigentlich logisch, denke ich.
    Für mich war das ganze komplett neu, was die Beamten sichtlich merkten und vor der Fahrt zum Unterstellort bemerkten:' Das läuft alles vernünftig ab, sonst geht es mit schmerzen ins Bett, verstanden?' Ich wusste nicht einmal, dass ich mir einen Anwalt nehmen kann, weiß ich bis heute nicht.
    Ich habe bloß nur noch Schamgefühl und kann an nichts anderes denken.
    Des Weiteren macht mir diese Ungewissheit zu schaffen. Obendrein kommt noch, dass meine Familie unendlich enttäuscht von mir ist.
    Ich würde das gerne wieder alles rückgängig machen. Würde gerne jeder der einen Fehler begangen hat, denke ich.
    Aber ich denke, ich habe doch auch eine zweite Chance verdient, oder nicht?

    Nunja.

    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    C.S.

  • #238

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 23 September 2018 22:32)

    Moin Henner, bitte mal antworten hier, danke.

  • #239

    Bukem: (Montag, 24 September 2018 18:21)

    @RIP: Das macht einen Unterschied. Stehen Sie nicht mehr unter Bewährung, wird die Bewährung eben nicht widerrufen und die Freiheitsstrafe vollstreckt.
    Dennoch werden Sie nun als Wiederholungstäter behandelt, ob hier erneut eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden wird, ist zumindest fragwürdig.
    Kleiner Tipp: Sollte das Gericht hier mit einer Freiheitsstrafe liebäugeln, würde Ihnen umgehend ein Pflichtverteidiger gestellt werden.

    @C.S: Also, es läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie wg gemeinschaftlichen Diebstahls, evt , je nach Ausgang, in einem sog. schweren Fall, weil Sie eben zu zweit und evt auch gewerbsmäßig gehandelt haben.
    Das ganze gibt wohl ne Geldstrafe, die je nach Richter unterschiedlich viele Tagessätze inne hat und je nach Ihrem Einkommen bemessen wird.
    Dass Sie das machten, um Ihren Bruder zu unterstützen, macht da auch keinen Unterschied.
    Das Faß, dass Sie sich evt eingeschüchtert gefühlt haben oder nicht über Ihre Rechte aufgeklärt worden sein sollen, können wir schon aus Gründen der mangelnden Beweisbarkeit zu lassen.
    Auch mit anwaltlicher Hilfe wird es eine Strafe geben. Bei Bedarf, Herr Schüller ist, allerdings kostenpflichtig, bundesweit tätig.

  • #240

    Schämend (Dienstag, 25 September 2018 22:11)

    Guten Abend.

    Folgender Fall:

    Ich habe 70€ von einem Kunden gestohlen. Warum, wieso, weshalb: keine Ahnung :/
    Dies ist nach ca. 10-20 Minuten aufgefallen und ich wurde direkt drauf angesprochen. Ich habe es auch direkt zugegeben und zurückgegeben und mich gefüllte 1000x entschuldigt.

    Durch meine "Dummheit" habe ich, verständlicherweise, meinen Job verloren.
    Beim Gespräch mit meinen Vorgesetzten, wurde mir gesagt, das der Kunde noch am überlegen Ist, ob er eine Anzeige macht. Auch weil er mir unterstellt, vorher schonmal Geld gestohlen zu haben(120€). DAS habe ich aber auf keinen Fall getan.

    Mit was für einer Strafe muss ich rechnen, wenn eine Anzeige gemacht wird?

    Zu mir:
    Ersttäter, ü30.

    Und falls relevant:
    Der Kunde hat sich einen Zeugen dazu geholt, als er mich drauf angesprochen hat.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #241

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 Oktober 2018 19:50)

    @Schämend:

    Wird auf eine Einstellung nach § 153 a StPO rauslaufen wenn man sich darum kümmert. Mehr sollte nicht passieren...

  • #242

    mara (Dienstag, 23 Oktober 2018 03:35)

    sehr geehrte anwaltskanzlei!mein name ist maria weinert,33 jahre alt aus nrw.ich wäre für eine ersteinschätzung dankbar einfach zur orientierung.mir wird gewerblicher ladendiebstahl vorgeworfen.ich entwendete an mehreren tagen (relativ aufeinanderfolgend) lebensmittel im gesamtwert von ca 300 €.zumindest ist das die summe,die man mir in diesem laden nachweisen kann .der einzelne diebstahl pro tag lag zwischen 10-40 euro.gewerbsmässig da einige gerichte die geringwertigkeitsgrenze bei 25 ziehen.ich habe wie gesagt wiederholt gestohlen.nun habe ich natürlich gelesen,dass gewerbsmässig=gefängnisstrafe bedeutet.wie hoch ist die wahrscheinlichkeit,dass ich soetwas auf bewährung verhängt bekomme bei dieser summe (falls der betrag überhaupt eine rolle spielt)?oder scheint eine tatsächliche inhaftierung wahrscheinlich,wenn ich besserung gelobe(was mir auch ernst ist!)ich denke dass es nicht garde gut ist,dass ich jeden bis jeden 2 tag dort eingekauft habe.die taten fanden alle im gleichen discounter statt.davor gab es 2014 oder 2015 lediglich 2 diebstähle geringwertiger dinge im supermarkt,etwa 20 euro.in der zwischenzeit habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen und hatte auch keine bewährungsstrafen oder weitere delikte.wäre dankbar wenn sie mir kurz ihre unverbindliche einschätzung geben.ansonsten bin ich ledig und habe auch keine kinder oder kontakte ins kriminelle milieu

  • #243

    Erika20 (Freitag, 02 November 2018 21:47)

    Hallo ich hätte eine Frage ich bin 20 Jahre hatte noch nie mit der Polizei zutun und bin noch nie irgendwie aufgefallen
    und zwar habe ich in einer metzgerei gearbeitet die eine Stelle mit der post zusammen hat und ich habe dort 2 pakete geklaut im Wert von 150 - 180€ die Kolleginnen haben darauf hin meinen Müll durchsucht Und was gefunden nächsten Tag stand die Polizei vor meiner Tür und wollte meone Wohnung durchsuchen sie haben die geklaute ware mitgenommen und meinten es den Leuten wieder zurück zu geben. Und sie sagten es wurden noch 3 weitere Pakete geklaut womit ich nichts zu tun habe und sie haben auch nichts gefunden.. aufjedenfall sagten sie es wird entschieden ob es eine öffentliche Verhandlung geben würde.. worauf ich hinaus möchte ist was wird jetzt auf mich zukommen? Klar meinen Job bin ich los habe aber auch schon wieder einen neuen aber wie word die strafe ausgehen ? Wird es eine öffentliche Verhandlung, weil ich meine ich habe niemanden umgebracht... ? Und werden die anderen 3 pakete auch auf mir Lasten obwohl sie keine Beweise haben?

  • #244

    Holgan (Dienstag, 20 November 2018 11:44)

    Guten Tag

    War mit 2 anderen Personen in einem Elektronik Geschäft und haben dort mehrmals mehrere Wertgegenstände mitgehen lassen. Wurden seit einem Jahr, mehrmals wöchentlich dort zu 3 geklaut, nie erwischt. Nun wurden die 2 anderen Personen erwischt und unsere Namen alle aufgedeckt. Durchsuchungsbefehl wurden weder die Klamotten, Narichten auf den Handys und Diebesgut gefunden. Allein was sie haben sind Kameraaufnahmen und Zeugen (Die Mitarbeiter im Geschäft). Evtnl. kann die Polizei über meine Sim Karte in der Vodafone Zentrale meine Telefonate mit den anderen 2 Jungs sehen. Kann ich auf nicht schuldig plendieren? Ich wurde an dem Tag nicht von dem Detektiv erwischt, da nur die anderen 2 in dem Laden waren. Kann ich vor Gericht sagen, dass ich es auf der Kameraaufnahme nicht bin ? Habe mich in letzter Zeit Körperlich verändert unter anderem auch das Aussehen.

  • #245

    Jenny (Samstag, 29 Dezember 2018 19:21)

    Hallo bitte um Hilfe und zwar hat meine Freundin 21 Jahre vor knapp 2 Monaten auf der arbeit gestohlen es kam ein Brief das sie sozialstunden leisten muss dann würde die anzeige eingestellt nun hat sie gestern im dm schmink Sachen im Wert von 16€ mitgehen lassen und würde erwischt ... jetzt sagten die Arbeiter im dm es wird an die Polizei weiter gegeben... nun meine Frage was kommt jetzt auf sie zu sie ist total verzweifelt da sie es nur gemacht hat weil sie kein Einkommen bzw. Nichts ausgeben kann bei ihrem gehalt was die Sache natürlich nicht entschuldigt.. aner mit was muss sie rechnen?? Die sozialstunden sind noch nicht in gabge da sie erst Mitte Januar einen Termin hat ... dsnke im vorraus

  • #246

    Jenny (Samstag, 29 Dezember 2018 23:42)

    Hallo und zwar eine Freundin von mir wurde vor knapp 2 Monaten bei der arbeit wegen Diebstahl angezeigt darauf hin hat sie post bekommen das wenn sie sozialstunden macht es eingestellt wird der Termin zur anspreche ist Mitte Januar.. nun wurde sie gestern im dm Drogerie Markt beim Diebstahl erwischt wert 16€ und die Mitarbeiter meinten es würde eine Anzeige geben und weiter geleitet .. nun würde ich gerne wissen was auf sie zu kommt ? Können sie mir da helfen? Zu ihr sie ist 21 hat einen schlecht bezahlten Job also kann sie nicht viel zahlen hat viele Unkosten.. was kann passieren ?? Danke im voraus

  • #247

    Verzweifelt (Samstag, 29 Dezember 2018 23:46)

    Hallo und zwar eine Freundin von mir wurde vor knapp 2 Monaten bei der arbeit wegen Diebstahl angezeigt darauf hin hat sie post bekommen das wenn sie sozialstunden macht es eingestellt wird der Termin zur anspreche ist Mitte Januar.. nun wurde sie gestern im dm Drogerie Markt beim Diebstahl erwischt wert 16€ und die Mitarbeiter meinten es würde eine Anzeige geben und weiter geleitet .. nun würde ich gerne wissen was auf sie zu kommt ? Können sie mir da helfen? Zu ihr sie ist 21 hat einen schlecht bezahlten Job also kann sie nicht viel zahlen hat viele Unkosten.. was kann passieren ?? Danke im voraus

  • #248

    Wolken Reich (Montag, 07 Januar 2019 13:00)

    Leider habe ich körperliche und psychische Erkrankungen, bin über 55, weibl. und angeblich nicht vorbestraft. Ich nehme mehrere schwere Medikamente und habe einen Ladendiebstahl begangen. Der Ladendedktiv erwischte mich und ich muss ihn an der Hand mit einem Nahttrenner aus der Jackentasche verletzt haben. Den hatte ich nicht extra eingesteckt!!! was mir aber niemand glauben wirdDas war definitiv nicht gewollt. Ich bemerke dass ich die Tat auch vor mir selber ausreden finden möchte was aber die Tatbewältigung verschlimmert, aber ich bin eher Pazifist und absolut nicht gewalttätig, die Verletzung habe ich nicht gewollt - ganz sicher nicht Ich fühle mich besser die Sache beim Namen zu nehmen. Allerdings geht es um Diebstahl und gefährliche Körperverletzung. Die Polizei nahm mich über Nacht in Gewahrsam und durchsuchte meine Wohnung weil ich etwas von Klaustrophobie/Kleptomanie sagte. Ich war in meiner Vergangenheit mit 30 als ich Drogenabhängig war 2 mal erwischt worden.
    Die Polizei fand nichts in meinerWohnung, war merkbar verärgert da auch keine Vorstrafen Im Zentralregister?! Das verstehe ich nicht. Konnte dazu auch nichts sagen Als ich damals mein Leben änderte habe ich aber die Löschung der erkennungsdienstlichen Daten beantragt und anständig gelebt.Dachte die Verurteilungen bleiben aber. Man brachte mir meine Medikamente aus der Wohnung mit. Ich wurde von einem Arzt untersucht Nasen Finger ,Prüfung, Augen. Blut wurde abgenommen. In der Nacht wurde ich mehrfach geweckt Ich möchte am liebsten alles genau sagen wie es war - ich habe Angst das sich die Psychose sonst verschlimmert durch den ganzen Stress - auf der anderen Seite weis ich, dass ich mich dadurch eventuell, je nach Bearbeiter, sehr schädigen kann. Am anderen morgen kam ich dann doch nicht zum Haftrichter sondern wurde ohne Verhör oder Erkennungsdienst entlassen. Vorab habe ich eine Veränderung an mir bemwerkt und wirklich nachweislich um Hilfe bei Ärzten, Awo Gemeindepsychatrie gesucht, bin aber abgewiesen worden. Jetzt habe ich richtig Druck gemacht und grob von einem Vorfall gesprochen. Das darf nicht mehr passieren und ich möchte alles dafür tun. Wegen hartz IV kann ich keinen Anwalt beauftragen - es bleibt nur Schweigen oder voll und ganz einlassen.

  • #249

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 07 Januar 2019 21:12)

    @Wolken Reich:

    Was ist denn jetzt Ihre Frage?

    @Verzweifelt:

    Termin zur Anspreche? Was soll das bitte sein?

    @Holgan:

    Ohne Akteneinsicht kann ich zu Ihrer Frage leider nichts sagen. Schreiben Sie mir gerne, wenn ich das Mandat übernehmen soll.

  • #250

    Hama (Mittwoch, 23 Januar 2019 02:38)

    Ich habe vor 4 Monaten 2 Paar schuhe im Supermarkt gekauft. aber es war versehen habe ich eines nicht bezahlt. da ich während der probieren Schuhe eines sofort angezogen! und habe ich die alte Schuhe im Mull weg geschmießen. der Supermarkt war Viduo beobachtet. der Polizaei hat mich heute eingeladen und die Fotos mir gezeigt. Ich war ganz überrascht. was wäre meine Strafe? bitte danke

  • #251

    @Marianne (Freitag, 01 Februar 2019 09:14)

    Hallo :-)
    ich habe eine Frage zu einer dummen Sache die ich gebaut habe. Ich habe meinem Chef ca 150 Euro entwendet und würde erwischt. Ich habe dass bei der Polizei direkt zugegeben und eine Aussage gemacht, ich habe von der Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift erhalten und ein Brief von einer Mitarbeiterin vom Amt für Soziale Dienste. Ich würde schon mal vor 3 Jahren erwischt beim Diebstahl aber das würde eingestellt. Ich muss demnächst zum Jugendgericht, welche Strafen können mich da erwarten ? Ich habe keinen Anwalt.

    Vielen lieben Dank für die Rückantwort

  • #252

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 17 März 2019 19:43)

    Sind die Fragen noch aktuell oder hat sich das erledigt?

  • #253

    Bukem (Montag, 18 März 2019 13:34)

    @hama :eine strafrechtliche Sanktion kann nur erfolgen, wenn wirklich eine absichtlich Wegnahme erfolgt ist. Das klingt zu deinen Gunsten nach meinem Geschmack eher nach einem Versehen.
    Dennoch wird das so oder so vermutlich eine kleinere Geldstrafe bzw Zahlung einer Geldauflage geben und das Verfahren wird eingestellt.
    Den Schaden beim Verkäufer, also den Kaufpreis, solltest du als Schadenswiedergutmachung schon zahlen

    @marianne :du wirst vermutlich bereits schon eine Kündigung erhalten haben ?Wie alt bist du?
    Bei Verfahren vor dem Jungendgericht geht es primär um richtige pädagogische Maßnahmen wie Weisungen oder Arbeitsauflagen, nicht um Strafe.

  • #254

    Lisa (Mittwoch, 27 März 2019 16:01)

    Hallo ,

    Ich habe heute von mein Arbeitgeber ein Zettel in meiner Postfach bekommen, das ich fristlos gekündigt bin wegen eines Diebstahl (unter 2000 Euro ). Und ich sollte dies unterschreiben, was ich nicht gemacht habe ! Mein Chef habe ich kontaktiert was das sein solle , er sagte nur das ich Geld gestohlen hätte und ich habe es verneint, und gebeten Beweise vorzulegen , es hieß dann oke und wurde aufgelegt. ? Ich verstehe das alles nicht , ich habe mich vor ne Woche krank gemeldet und bin es immer noch, habe meine Kündigung mit abgegeben , da ich ein neue Arbeitsstelle gefunden habe was mir sehr gefällt , ob die dass extra machen �‍♀️. Jetzt meine Frage wie geht es jetzt nun weiter? Wenn er mich wirklich anzeigen sollte ? Was genau soll ich tun. MfG

  • #255

    Bukem: (Mittwoch, 27 März 2019 16:20)

    @Lisa: Du hast hier zwei getrennte Fragestellungen. Das ist die arbeitsrechtliche, ob diese Kündigung zb wirksam ist .
    Das können wir nicht beantworten, wenn du allerdings eh zeitgleich oder sogar vorher gekündigt hast, kann es sich da einfach um reine Schikane handeln. Grundsätzlich hast du ja auch Anspruch auf ein positives Arbeitszeugnis.

    Das andere ist ein eventuell drohendes Strafverfahren. Natürlich müßte dazu dir der Diebstahl auch nachgewiesen werden. Um da etwas näheres zu sagen, bräuchten wir mehr Infos, die du ja anscheinend selbst nicht hast.
    Zuständig sind da die Staatsanwaltschaft und Polizei, solange du bzw ob du von dort keine Nachricht bekommst, wirst du eben abwarten müssen.
    Eine falsche Verdächtigung und Strafanzeige ist übrigens ebenso strafbar, deshalb wird sich dein Chef das hoffentlich vorher gut überlegen.
    Meld dich bei Bedarf

  • #256

    Daniel.Juergens@gmx.de (Dienstag, 02 April 2019 12:48)

    Innerhalb der letzten 10 Jahre habe ich ca. 6 Ladendiebstähle begangen. Ich habe insgesamt 4 Strafbefehle bekommen, die anderen zwei Verfahren wurden eingestellt. Bei letzen mal fand eine Gerichtsverhandlung statt. Ich erklärte dem Gericht, dass ich unter Depressionen leide, und in psychiatrischer Behandlung wäre, was auch stimmt.
    Dies war vor 3 Jahren.
    Gestern wurde ich wieder auffällig, weil ich einen Rabattaufkleber auf einenPreis geklebt habe. Diese fiel auf. 11 Euro hätte ich weniger bezahlt.
    Was kann mir passieren. Gefängnis. Bewährungsstrafe.
    Ich habe Angst.

  • #257

    Bukem (Dienstag, 02 April 2019 18:42)

    @Daniel :dazu kann ich grad wenig sagen. Das wird auf Strafmaßerwägungen bei Gericht hinaus laufen.
    Durch die dauernden Wiederholungen hast du dich leider nicht besonders einsichtig und rechtstreu gezeigt. Andererseits ist die Sache nun wirklich recht geringwertig.
    Wie sieht es denn ärztlich aus? Bist du in weiterer Behandlung und ist der Diebstahl naja krankheitsbedingt erfolgt? Das wird sicher nicht mit weniger enden als zuvor. Ob aber ein neuer Strafbefehl oder eine Freiheitsstrafe zur Bewährung kommt, weiß ich nicht

  • #258

    Daniel.Juergens (Mittwoch, 03 April 2019 13:28)

    0. Kein Auge habe ich zugedrückt gestern.Einsicht hat immer bestanden. Nur hat sich die Psyche, nicht daran gehalten.

    Ich bin 46 Jahre und angefangen hat dass alles vor 10 Jahren mit den Depressionen und den Folgen. Bis dahin war ich in keinster Weise auffällig geworden. Seit 10 Jahre bin ich in Behandlung, auch jetzt.
    Der Detektiv meinte- dass ich Betrug und Urkundenfälschung begangen hätte. Preis der Ware 54,95 durch Rabattaufkleber, den ich dran gemacht habe 20 Prozent weniger. Also Differenz 11 Euro.
    1) Frage:Ist dies schlimmer zu werten als die Diebstähle davor?
    2) Frage:Die vorherigen Diebställe wäre alle zwischen 50 Cent und 8 Euro.
    Der letzte Strafbefehl lautete: 40 Tagessätze a 10 Euro. Was könnte im besten Fall auf mich zukommen, was im Schlimmsten Fall. Seit 2 Jahren habe ich einen festen Job trotz Krankheit. Davor war ich Arbeitslos.
    3)Frage: Im Anhörungsbogen will ich die Tat zugeben. Man hat mich ja gesehen.Kann ich im Anhörungsbogen meine Geschichte (Krankheit) noch mal erzählen, und vorschlagen, den Fall mit einer Geldstrafe für einen guten Zweck einzustellen oder einen Strafbefehl? Oder bist Du der Meinung. Bloss nicht, sowas mögen Staatsanwälte und Richter nicht vor allem bei meiner Vorgeschichte.
    4) Frage: Was würde eine anwaltliche Vertretung für so einen Fall kosten.
    Vielen DANK Im Voraus.

  • #259

    Daniel Juergens (Mittwoch, 03 April 2019)

    Nachtrag zu Frage 2: Was könnte im besten Fall auf mich zukommen, was im Schlimmsten Fall. Seit 2 Jahren habe ich einen festen Job trotz Krankheit. Davor war ich Arbeitslos.
    Nachtrag: was wäre realistisch?

  • #260

    Bukem: (Mittwoch, 03 April 2019 14:22)

    @Daniel: Das vermag ich leider nicht zu beantworten und kann nur vermuten. Das Tatobjekt ist wertvoller , ja. Ob nun versuchter Betrug und Urkundenfälschung oder ein versuchter Diebstahl vorliegen, ist eine Frage für Studenten in der Ausbildung.In der Praxis wird das eh mit bestraft.
    Grundsätzlich wirkt ein Geständnis auch strafmildernd. Wenn du also geständig bist, entlastest du auch den Justizapparat.
    Ich kann dir trotzdem nicht versprechen, ob da eine neue Geldstrafe mit x Taessätzen zum Betrag y rauskommt. Es wird sicher deutlicher bestraft werden als zuvor.
    Irgendwann kommt eben auch ein Freiheitsstrafe zur Bewährung, wenn du dann gg die Bewährungsauflagen verstoßen solltest, würde die Bewährung widerrufen werden.
    Klar, kann ein Anwalt hier helfen. es gibt hier verschiedne Gebührentatbestände, die grundsätzlich alle einen gewißen Rahmen vorgeben. Je nach nach Umfang und Aufwand und Wichtigkeit der Sache für den Beschuldigten wird die Rechnung eben höher.
    Da wirst du sicherlich mit mehreren hundert Euro aufwärts rechnen müssen.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Meld dich, wenn Du Hilfe brauchst
    Es gibt halt regionale Unterschiede

  • #261

    Reinhold (Freitag, 26 April 2019 14:33)

    Bin durch Zufall auf diesen Eintrag gestoßen und habe eine ähnliche Frage: Auch ich bin Wiederholungstäter und 3 Diebstahl, und habe den Anhörungsbogen von der Polizei bekommen (bisher zwei Geldstrafen).
    Macht es Sinn von sich aus eine Geldstrafe vorzuschlagen, bzw. eine Geldstrafe für einen guten Zweck oder wäre dass anmaßend und kontraproduktiv? LG Reinhold.

  • #262

    Bukem (Sonntag, 28 April 2019 18:27)

    @Reinhold: die Angabe deines Einkommens in dem Anhörungsbogen kann nachteilig verwendet werden, wenn damit eine höhere Geldstrafe ausgeurteilt werden würde.
    Grds :ein Geständnis wirkt strafmildernd, mehr als auf das bereits oben ausgeführte kann ich dir ohne mehr Infos nicht sagen

  • #263

    Mimi (Montag, 29 April 2019 15:25)

    Hallo! Der übliche Spruch : ICH HABE SCHEISSE GEBAUT! �. Ich habe mehrfach Artikel storniert und mir das Geld einbehalten. Habe es für Lebensmittel ausgegeben. Zusammen etwa 150 Euro. Wurde gefilmt. Habe mich bereiterklärt das Geld (welches sie 500 €bestimmt wurde) und die Kosten für Überwachung (2500€) zurückzuzahlen. Da ich alleinerziehend bin würde eine Ratenzahlung vereinbart und Notariell beglaubigt. Da trotzdem Anzeige erstattet wurde , würde ich jetzt gern wissen ob ich mit Gefängnis rechnen muss?! Hab wirklich grosse Angst davor. Den Aufhebungsvertrag habe ich unterschrieben.... alles Mist , aber bin ja selbst dran Schuld.... Danke schon mal im Vorraus für eine kurze Einschätzung was mich erwartet

  • #264

    Mimi (Montag, 29 April 2019 18:17)

    Möchte noch hinzufügen, dass ich beruflich dem Einzelhandel (trotz gutem zeugnis) den Rücken zuwenden und in der Altenpflege Fussfassen möchte.

  • #265

    Hello567 (Donnerstag, 02 Mai 2019 06:32)

    Hallo,

    ich brauche dringend Hilfe.
    Habe vor 2 Tagen eine Anklageschrift wegen Diebstahl erhalten.

    Hier die Fakten: Wert: 43,40€

    strafbar gemäß § 242 Abs.1
    StGB


    Zur Aburteilung ist nach
    §§ 7 -13StPO, Paragraph 24
    Abs.1 25 Nr 2 GVG das amtsgericht "sowieso"- strafrichter zuständig

    ich erhebe die öffentliche Anklage und beantrage das hauptverfahren zu eröffnen und das Verfahren mit dem Verfahren "sowieso" zu verbinden
    Beweismittel: Zeuge & Auszug aus dem bundeszentralregister

    das zweite Verfahren ist ebenfalls ein Ladendiebstahl vom Mai'17 der erst Mitte'18 bei der Polizei zur Anzeige/ Vorlage kam & mir vom hausdetektiven & Exfreund vorgeworfen wird auch der Wert unter 50 € da hat der Anwalt nach einem Strafbefehl (900)der sehr hoch ausgefallen ist eigentlich nur ein Einspruch eingelegt um ein günstigeres Strafmaß zu verhandeln daraufhin wurde kürzlich eine Gerichtsverhandlung mit persönlichen Erscheinen für April'19 angeordnet diese wurde verschoben weil der Anwalt keine Zeit hatte & ich dem Anwalt vorab bereits sagte daß ich eine Verhandlung & damit verbunden Zusammentreffen mit dem Ex unbedingt vermeiden möchte (persönliche Sicherheit) ich habe hierzu mit dem Anwalt auch ein persönliches Gespräch geführt nachdem man akteneinsicht beantragt hatte und er meine persönlichen Gründe kannte und auch warum ich gegen eine Gerichtsverhandlung bin und er hat mir dann dazu geraten dass wir den Strafbefehl abwarten. Als dieser dann da war wir lediglich aufgrund meines geringen Einkommens (alg1) beantragen dass der Strafbefehl herabgesetzt wird ohne jetzt extra persönliche Anhörung. bei der Polizei habe ich jeweils keine Aussage gemacht. ich habe zum Ende des Jahres nach langer Krankheit (1 Jahr) meine Arbeit verloren. hätte aber bei entsprechend geringeren Strafmaß den Strafbefehl anerkannt um eben diese gerichtsverhandlung zu vermeiden.jetzt sollen beide Verfahren in einem gerichtsverfahren abgeurteilt werden.
    ich bin volljährig
    Mutter von zwei Kindern und meine Frage ist was bedeutet das alles?

    zusätzlich muss ich mitteilen dass ich tatsächlich eine sehr sehr schwierige lebensphase jetzt hinter mir hatte auch wegen meines Ex Freundes und der 2. Vorwurf tatsächlich zutrifft (lebensmittel) ich aber gerade versuche mein Leben wieder in die geregelten Bahnen zu bekommen und aus irgendeinem Grund habe ich einen ganz ganz ganz ganz schlechtes bauchgefühl habe wenn ich das lese. es lässt mir auch keine Ruhe und ich weiß nicht inwieweit ich da jetzt auf den Anwalt vertrauen kann inwieweit er halt auch alles tut damit die Strafe eigentlich geringer ausfällt da ja das erste gerichtsverfahren trotzdem angesetzt wurde und was IHR raten würdet wie ich mich verhalten soll.
    Ich möchte das gern schnellstmöglich & ohne Vorstrafen oder Gefängnis hinter mich bringen.... soll ich einfach gestehen, schweigen...was ist hier rechtlich die beste strategie.das wäre jetzt mit die wichtigste Frage und ich hoffe dass ihr mir ganz dringend weiterhelfen können ich bin völlig verzweifelt & habe Angst und wie gesagt ich habe da ganz ganz böses bauchgefühl irgendwie ich weiß aber nicht warum

    was bedeutet dieser Satz mit dem bundeszentralregister was bedeutet es wenn darin steht zur aburteilung ist nach Paragraph 7 bis 13 StPOder Strafrichter zuständig? was bedeutet es die öffentliche Klage zu beantragen und auch extra den Auszug aus dem Bundeszentralregister (das würde in der 1. Vorladung nicht extra beantragt)


    Sorry für Schreibfehler. & Vorab vielen Dank

  • #266

    Hello567 (Donnerstag, 02 Mai 2019 06:47)

    Ach so wichtig wäre noch das ich das psychisch nicht mehr lange schaffe. Es war schwer nach fast 4 Jahren aufzustehen und den Mut aufzubringen sich allem zustellen. Seit Anfang des Jahres & vorab 1jahr Psychotherapie gelingt es mir endlich relativ gut daher bitte nur hilfreiche Antworten auf meinen Hilferuf.

    Vielen Dank vorab

  • #267

    Bukem (Donnerstag, 02 Mai 2019 14:07)

    @mimi :da kann ich vorab nur wenig zu sagen. Ist wirklich Strafanzeige gestellt worden, also hast du Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
    So oder so gäbe das eine Geldstrafe, deine Schadenswiedergutmachung und dein Geständnis würden weiter strafmildernd wirken.
    Wieso da Kosten für die Überwachung von 2,500 auflaufen, kann ich nicht nachvollziehen, noch nie so etwas gehört

    @hello567: du bist also anwaltlich vertreten? Was das mit dem ex auf sich hat, versteh ich nicht ganz, Habs aber auch beim zweiten Mal lesen nicht gefunden
    So oder so dürfte es sich in beiden Fällen um Kleinkriminalität handeln, die mit einer überschaubaren Geldstrafe endet.
    Ein Geständnis wirkt strafmildernd. Mehr kann ich dazu ohne tiefere Sachverhaltskenntnis nicht sagen. Und will dem bereits tätigen Kollegen nicht in die Parade fahren.
    Wenn du Fragen oder Angst hast, frag ich bitte. Immerhin bezahlst du ihn dafür

  • #268

    Mimi (Donnerstag, 02 Mai 2019 16:05)

    Hallo, danke für die Antwort. Nein, Post habe ich noch keine bekommen. War aber auch erst am 12.4. ! Beim Notar hatte ich letzte Woche Termin. Mir wurde gesagt dass die fa die kosten für die Überwachung wieder haben möchte. Kamera ist nicht immer da. Bin 40 und nicht vorbestraft. Ok, mit einer Geldstrafe könnte ich leben. Zwar hart, aber ALLES besser als Haft. Ich hoffe, dass ich ab morgen einen neuen Job habe!!

  • #269

    Ralph1962 (Donnerstag, 09 Mai 2019 16:48)

    Ich habe eine Flasche Schnaps im Wert von 7,-- Euro geklaut. Der Staatsanwalt hat die Sache dem Gericht weitergegeben. Jetzt kommt es zu einer Verhandlung vor dem AG. Es war nicht mein erster Diebstahl. Bisher immer Verfahren eingestellt, bzw. Geldstrafe. Der Staatsanwalt hat die Sache aus öffentlichem Interesse an das AG weitergegeben und weil ich bei der Tat stark betrunken war.
    Im Schreiben vom Staatsanwalt steht irgendwas von nicht steuerungsfähig bzw. zurechnungsfähig. Wurde nach dem Diebstahl auch in eine Klinik gebracht. Vorstrafen gibts keine; auch keine Bewährung. Mit welcher Strafe ist zurechnen?

  • #270

    Bukem (Sonntag, 12 Mai 2019 13:07)

    @Ralph : das kann eine erneute Geldstrafe geben, das kann auch wg der Wiederholung durchaus auf eine Freiheitsstrafe mit Bewährung hinauslaufen. Denkbar ist zb eine Entziehungskur als Bewährungsauflage

  • #271

    Swetlana (Mittwoch, 17 Juli 2019 19:11)

    Hallo.
    Ich wurde heute von einem Hausedetektiv angehalten als ich den Laden verlassen habe. Ich habe 3 Parfums und Handy Kleinkram gestohlen. Bei der Durchsuchung meiner Tasche hat er noch Sachen aus einem anderen Laden gefunden und eine Zange. Er hat die Polizei gerufen und die haben mich Vorgenommen. Ich hatte mein Baby dabei. Mit welche Strafe soll ich rechnen? Kann mir das Jugendamt die Kinder wegnehmen? Wie soll ich weiter vorgehen. Ich bereue das unheimlich.

  • #272

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 17 Juli 2019 22:24)

    @Swetlana:

    Wie alt sind Sie?

  • #273

    Swetlana (Mittwoch, 17 Juli 2019 22:50)

    39

  • #274

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 Juli 2019 10:32)

    Sind Sie vorbestraft oder ist es das erste mal, dass Sie erwischt worden sind?

  • #275

    Swetlana (Donnerstag, 18 Juli 2019 11:31)

    Ich bin nicht vorbestraft. Ich wurde vor 15 Jahren erwischt und musste damals ca 300€ an die Staatsanwaltschaft zahlen.

  • #276

    Bukem (Freitag, 19 Juli 2019 10:15)

    @Svetlana :ich denke nicht, dass da Ärger vom Jugendamt droht. Aber der frühere Vorfall ist und bleibt polizeibekannt. Ihre mitgeführte Zange deutet darauf hin, dass sie das nicht das erste Mal gemacht haben. Das dürfte auf eine empfindliche Geldstrafe hinaus laufen.
    Ein Geständnis wirkt strafmildernd.
    Und ihrer Stelle sollten Sie das jetzt als sehr deutlichen Warnschuss verstehen, gerade wenn Sie sich Sorgen um Ihre Kinder machen

  • #277

    Swetlana (Freitag, 19 Juli 2019 18:43)

    Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort.

  • #278

    Leider zu blau (Sonntag, 21 Juli 2019 21:50)

    Hallo. Ich bin 33 Jahre und habe gestern sturz betrunken aus einem fremden Portmonee 35€ entwendet . Das ganze wurde gefilmt . Anzeige wurde erstattet .
    Heute morgen wusste ich nichts mehr davon, und viel aus allen Wolken als mir eine Freundin erzählte das ich "gesucht " werde wegen Diebstahls .
    Heute habe ich mich direkt bei der polizei gemeldet . Die mir auch bestätigte das ich Angezeigt würde .
    Was wird mich erwarten ?
    1x wurde ich auffällig . Als ein Freund und ich aus einer Kneipe ne Flasche mitgehen lassen haben vor ca 3 Jahren. Immer der scheiß Alk....

    Also zu meiner Frage . Womit werde ich can rechnen müssen ?
    Ich muss zugeben , ich hab echt Schiss.

  • #279

    Bitte um Hilfe!! (Dienstag, 23 Juli 2019 08:00)

    Hallo Zusammen.
    Ich hoffe inständig das man mir hier helfen kann. Die ganze geschichte ist mir echt Peinlich. Zu mir: Ich bin 33 Jahre, und arbeite als Erzieher in einer Kita in NRW. Grade wegen meines Berufes ist mir die sache so unangenehm.
    Folgendes ist passiert. Ich habe am Samstag, sturzbetrunken in einer Disco aus einer Fremden Geldbörse 35€ entwendet.
    An dem Abend war nichts mehr groß, den Diebstahl hatte selbst ich nicht mehr auf dem Schirm so das ich ganz normal weiter gefeiert habe.
    In der Nacht wurde dann allerdings mein beste Freund von der Polizei auf dem Heimweg angehalten und vernommen. ( Er sieht mir sehr ähnlich) Und da es eine Videoaufzeichnung gibt, und die Polizei mich sehr gut beschrieben hat, konnte er klar stellen das er nichts damit zu tun hat.
    Am nächsten morgen rief mich die mein bester Freund an, und sagte mir das ich gesucht werde.
    Ich viel aus allen Wolken, da ich von der Tat rein garnix mehr wusste. Ich rief bei der Polizei an, und fuhr auch gleich mit dem Auto zum Präsidium. Dort wurde mir mitgeteilt, das gegen mich Anzeige erstattet wurde, da ich 35 Euro entwendet habe. Ich gab die Tat natürlich direkt zu ,ohne den Ablauf zu wissen.

    Jetzt interessiert mich was kommt auf mich zu?
    2016 klauten ein Freund und ich eine Flasche aus einer Disco. Bzw ich war dabei. Das verfahren wurde damals gegen eine Bußgeld von knapp 160€ fallen gelassen/ Eingestellt. .

    Es klingt doof, aber nüchtern würde ich nie auf die Idee kommen sowas zu machen, und auch betrunken...eher nicht. Keine Ahnung was mich da geritten hat.

    Da ich Familien Vater und Erzieher bin, würde ich gerne wissen was in solch einen Fall auf mich zu kommen kann? Wirds sehr schlimm??
    Ich bitte wirklich um schnelle Antwort.

    Herzliche Grüße.

  • #280

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 23 Juli 2019 22:15)

    @leider zu blau:

    Das kann eingestellt werden...§ 153 a StPO sollte gehen...ist denn überhaupt ein Strafantrag gestellt worden wegen § 248 a StGB? Liegen Ihnen schon Schreiben vor?

    Ich würde eine Zahlung an eine karitative Organisation ggü der Staatsanwaltschaft vorschlagen...200 Euro sollten passen. Aber erst, wenn die Polizei schreibt. Dann um Einstellung gegen Zahlung des Betrags bitten...

    @Bitte um Hilfe:

    Siehe oben.

  • #281

    Bitte um Hilfe!! (Mittwoch, 24 Juli 2019 10:19)

    @Rechtsanwalt Schüller. Danke für ihre schnelle Antwort. Das sie das hier kostenlos machen ist wirklich dankend zu erwähnen.

    Nein, Post habe ich noch nicht bekommen, aber diese wird kommen.Denn Ich weiß von der Anzeige, und habe heute schon mit dem Sachbearbeiter telefoniert und natürlich gestanden. Nicht weil ich es muss, sondern einfach weil mir das alles echt Unangenehm ist und es eh Videobilder gibt.
    Ich verdiene 1900€ Netto. Mein größte Angst wäre halt eine Bewährungsstrafer und oder eine Geldstrafe über 10 Tagessätzen. Was bei mir dann ja knapp 600 bis 1200€ Strafe werden könnte.
    Und da ich ja schon mal wegen dem Flaschenklau von 2016 oder 1017 ( ich weiß leider nicht mehr so recht ) mit einer Bußgeld Zahlung davon kam, mache ich mir natürlich unendliche sorgen das es jetzt richtig eng wird, auch wenn es sich nur um 35€ Handelt. Am ende ist Diebstahl, Diebstahl. Und das ist halt scheiße, auf gut deutsch gesagt. Also würden Sie wenn es eine Geldstrafe über die 10 Tagessätze gibt einspruch einlegen? ist so eine Strafe überhaupt Realistisch? Könnte wenn der Staatsanwalt es ganz genau nimmt auch eine Haftstrafe geben?

    Nochmal rechtherzlichen Dank für ihre schnellen Antworten.!

  • #282

    Bitte um Hilfe!! (Mittwoch, 24 Juli 2019 13:08)

    UPDATE:
    So die Post ist da.
    Wie erwartet, Beschuldigter nach 242 Stgb.

    Habe heute direkt mit dem Kommissar Telefoniert.
    Freitag kann ich das schreiben persönlich vorbei bringen, und auch die 35€ die ich der Dame entwendet habe.
    Ist es Sinnig ein entschuldigungs schreiben anzufertigen, und neben der geklauten Summe noch 50€ als Entschuldigung für den Verdorbenen Abend drauf zulegen?

    LG

  • #283

    Sarina (Donnerstag, 25 Juli 2019 23:26)


    Ich bin 20 Jahre alt und arbeite seit 2 monaten in einem Supermarkt.
    Vor ein paar Wochen habe ich angefangen kleine Dinge zu klauen wie z.b Kosmetika irgendwann kam es so weit dass wenn ein Kunde mit einem gesicherten Produkt kam und es dann doch lieber da lassen wollte, ich dann dieses mitgenommen habe.
    Leider wurde es immer mehr bis ich gestern dann mal erwischt wurde.
    Ich hab beim ladendedektiv dann 50€ fanggeld bezahlt und er hat meine Personalien aufgenommen.
    Heute musste ich nochmal hin und musste leider feststellen das sie die Videobeweise von jedem einzelnen mal auf dem Tisch liegen hatten.
    Hausverbot, Kündigung und ich muss fast 2.200€ zurückzahlen
    Was erwartet mich jetzt noch ? Womit muss ich noch rechnen?
    Ich bereue alles zutiefst und habe unfassbare panik

  • #284

    Sarina (Donnerstag, 25 Juli 2019 23:30)

    Also mit gesichert meine ich diese plastik Boxen die man nur mit einem Magneten öffnen kann der an der kasse liegt
    Habe übrigens keine Vorstrafen oder ähnliches

  • #285

    Olympieion (Mittwoch, 31 Juli 2019 08:59)

    Guten Tag,
    durch Wettsucht habe ich enorme Schulden (knapp 45.000€) angehäuft und meinen ehemaligen Arbeitgeber über ca 3 Jahre regelmäßig Geld aus der Tageskasse gestohlen um meine Konten auszugleichen. Anfangs habe ich das Geld nach paar Tagen zurückgelegt, irgendwann nicht mehr. Den genauen Schadenswert kann ich nicht beziffern, bestimmt 10.000€ über die Jahre. Es ist mir sehr schwierig nachzuweisen, allenfalls in Einzelfällen und ich weiß auch einiges über Verfehlungen des Arbeitgebers (Steuern zB), aber möchte dieses Wissen nicht nutzen, sondern einfach reinen Tisch machen und mich selbst anzeigen, weil Ich so nicht mehr weiterleben möchte. Was erwartet mich wohl als Strafmaß?

  • #286

    Bukem (Mittwoch, 31 Juli 2019 21:57)

    @Sarina das wird ein Strafverfahren nach sich ziehen, welches im Zweifel mit einer Geldstrafe enden dürfte. Ziemlich blöd und unnötig.

    @Olympieion : ein Geständnis und Schadenswiedergutmachung werden sicher strafmildernd berücksichtigt.
    Aber je nach genauem Beruf ist das sicher kein Diebstahl, sondern eher eine veruntreuende Unterschlagung.
    Hier wäre evt vorher anwaltliche Beratung zu empfehlen, damit man schauen kann, auf welche Strafandrohung das hinausläuft.das kann bei der Menge und Dauer auch schnell eine Freiheitsstrafe zur Bewährung oder schlimmeres nach sich ziehen.
    Zudem dürfte der Arbeitgeber sicher kündigen

  • #287

    Leyla (Samstag, 03 August 2019)

    Hallo, ich (w 35) habe vor Zweieinhalb Jahren Diebstahl begangen und musste 75€ bei der Detektivin bezahlen. Ich wurde angezeigt und habe den Brief von der Polizei bekommen, vorauf ich nicht reagiert habe.
    Es lässt mir keine Ruhe das ich danach nichts vom Gericht bekommen habe.

    Ist es normal das es so lange dauert?

    Es war das zweite mal das ich erwischt wurde, kann es sein das es so lange dauert weil es weiter gegen mich ermittelt wird? In dem gleichen Laden habe ich öfter Dinge mitgehen lasse. Aber erwischt kurz nacheinander in verschiedene Läden.
    Ich habe meine Lektion gelernt und habe seit dem nie wieder gegen das Gesetz verstoßen.
    Sollte ich mir einen Anwalt nehmen wegen Akteneinsicht oder besser abzuwarten?
    Ich bin so verzweifelt, ich habe Angst das ich dafür ins Gefängnis muss.

  • #288

    Lisa (Montag, 05 August 2019 13:09)

    Hallo zusammen. Ich bin 24 jahre alt habe keine vorstrafen aber sehr viele Schulden. Nun habe ich eine große dummheit begangen. Ich habe meinem Dienstgeber (arbeite dort seit ca 6monaten als verkäuferin) ungefähr 19.000 euro gestohlen (aus den Tageslosungen)
    Sie hat mich gestern angezeigt. Was kommt auf mich zu? Freiheitsdtrafe ? Ich habe große angst

  • #289

    Bukem (Mittwoch, 07 August 2019 22:22)

    @Leyla : was war denn das für ein Brief der Polizei? Ein Anhörungsbogen?
    Kann jetzt auch nur mutmaßen. Ist evt auch schon eingestellt worden. Akteneinsicht durch einen Anwalt mag da wirklich Sicherheit geben.
    Macht Herr Schüller gern, er ist bundesweit tätig, Kontaktdaten stehen oben

    @Lisa :das hängt von vielen Faktoren ab. U. A. Von der Sozialprognose.
    Das kann auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Das schreit nach anwaltlicher Hilfe und zwar fix. Herr Schüller ist bundesweit tätig. Bei Interesse bitte melden

  • #290

    Leyla (Mittwoch, 07 August 2019 23:29)

    Ja genau, das war der Anhörungsbogen.
    Würde man durch Akteneinsicht eventuell schlafende Hunde wecken?
    Andererseits hätte ich nicht mehr diese innere Unruhe. Wenn es eingestellt worden wäre, hätte ich nicht trotzdem eine Benachrichtigung darüber bekommen?

  • #291

    Jan (Freitag, 09 August 2019 01:25)

    Ich 23, wurde beim klauen im Elektro Markt erwischt, der Wert liegt bei 404 Euro und muss jetzt bald zum Amtsgericht. Ich bin ersttäter und wollte fragen was für eine Strafe auf mich zu kommen könnte?

  • #292

    Bukem (Freitag, 09 August 2019 11:48)

    @Leyla eigentlich ja, aber manchmal geht das unter.
    Wenn du dich hier zumindest beraten und hoffentlich etwas beruhigen lassen möchtest, wende dich gern per obiger Mail an Herrn Schüller

    @Jan:wohl ne Geldstrafe, orientiert an deinem Einkommen

  • #293

    Jan (Montag, 12 August 2019 01:08)

    Mache zur Zeit ein Freiwilliges soziales Jahr und bekomme 416€ im Monat. Muss ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen?

  • #294

    Bukem (Dienstag, 20 August 2019 11:19)

    @Jan: sofern du nicht noch den Richter beschimpfst, sicherlich nicht.
    Also entspann dich.
    Aber eine Geldstrafe wird es werden.
    Ein Geständnis und eine Schadenswiedergutmachung wirken strafmildernd

  • #295

    Rocs (Freitag, 25 Oktober 2019 01:02)

    Ich wurde 11 Monate nach meinem Diebstahl in dem selben Laden auf der Kamera erkannt und von Dedektiv gebeten ins Büro zu kommen. Der Wert liegt bei1489 € ich bin nicht vorbestraft und war in meinem Leben noch nie bei der Polizei ...

    28 aus NRW

  • #296

    Bukem (Dienstag, 29 Oktober 2019 08:47)

    @Rocs: Was ist denn Ihre Frage? Und haben Sie da jetzt erneut zu stehlen versucht?
    Sonst würde ich eher erstmal davon ausgehen, dass damals ein Hausverbot gg Sie ausgesprochen worden ist, gegen das Sie jetzt vermutlich verstoßen haben. Das ist dann Hausfriedensbruch im Zweifel

  • #297

    Jens (Montag, 11 November 2019 12:18)

    Hallo zwei Freunde und du ich haben schweren Diebstahl begangen zwei mal. Alles im Wert von 70€. Die anderen beiden sind mehrfach vorbestraft ich bin dagegen nicht vorbestraft ich muss dazu sagen als wir die schweren Diebstähle begangen haben stand ich nur schmiere was wird passieren ich bitte um Hilfe da ich mir denn Kopf die ganze Zeit zerbreche

  • #298

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 13 November 2019 17:48)

    @Jens:

    Wie alt sind Sie?

  • #299

    Queen (Sonntag, 15 Dezember 2019 04:52)

    Vendredi passé j'ai été interpellé par un sécurité car malheureusement jai volé les habits de bébé d'une Somme de 76 euro car j'avais mis ça dans la poussette de mon bébé, le sécurité a appelé la police et la police a pris mon document et m'a fait signé un papier que je souhaite prendre un avocat. Est il possible que je parte en prison? Car j'ai un bébé de 8 mois. C'est ma première fois, je regrette tellement . J'ai 28 ans

  • #300

    HHHJ (Montag, 16 Dezember 2019 10:44)

    Hallo, und zwar habe ich als Jugendliche zwei mal geklaut. Beim ersten Mal musste ich Sozialstunden machen und beim zweiten Mal war es dann ein Wochenende Jugendarrest. Das ganze ist jetzt 4 Jahre her. Ich bin jetzt 21 und wurde vor ein paar Wochen nochmal erwischt (Kosmetik im Wert von 125€). Bei der Polizei habe ich eine Aussage gemacht und die Tat gestanden. Meine Frage ist ob ich die Sache eventuell mit einem Bußgeld klären könnte oder in diesem Fall etwas anderes ansteht?

    Liebe Grüße

  • #301

    Bukem (Sonntag, 22 Dezember 2019 08:44)

    @HHHJ: das kann ich so nicht sagen. Mit 21 fallen Sie evtl nach entsprechender gerichtlicher Bewertung noch als Heranwachsende unter das Jugendstrafrecht, da gäbe es eh kein "Bußgeld", sondern wie zuvor pädagogische Maßnahmen.

    Kann halt auch zu einer Geldstrafe führen. Generell, in Zukunft gibt es dafür immer mehr auf die Pfoten. Ist also kein gutes Geschäftsmodell

  • #302

    Catherine (Sonntag, 05 Januar 2020 17:35)

    Wenn du willst, dass dein Ex-Liebhaber zurückkommt, kontaktiere den großen Mutaba über WhatsApp +234 805 468 1416. Er kann dir helfen, ihn über WhatsApp hinzuzufügen

  • #303

    pil smart (Mittwoch, 15 Januar 2020 04:28)

    EFFEKTIVE LIEBESZAUBER FÜR EX-EHEMANN / FREUNDIN ODER EX-EHEFRAU / FREUNDIN, DIE INNERHALB VON 24 STUNDEN UNFRUCHTBARKEIT HEILEN. Kontaktieren Sie Dr. AKHERE unter Akheretemple@yahoo.com ODER Whats App +233235887825

  • #304

    Unbekannter dude (Montag, 20 Januar 2020 00:01)

    Hallo ich bin 17 Jahre alt und zwar vor ca 1,5 Jahre haben wir Autos aufgemacht (die nicht abgeschlossen waren und haben geschaut ob wir was wertvolles mitnehmen können und mein kollege und ich haben das mehrere Tage gemacht eines Tages wurden wir erwischt alles wurde fallengelassen jetzt 2020 hab ich wieder ein Brief wegen der sacher bekommen und es stimmt wir hatten eine sofair geklaut die haben es erst später bemerkt zu meinem Kollegen meinten sie ein Schaden von 1300 Euro ist entstanden und muss die Tage zur Polizei welche Strafe erwartet mich ps ich würde noch nie bestraft alles wurde bis jetzt fallengelassen

  • #305

    Alex (Sonntag, 02 Februar 2020 14:44)

    ich bin 57 Jahre alt , habe versucht die Schuhe im Wert 129 € zu klauen und wurde dabei erwischt. ich bin nicht vorbestraft. Was kommt auf mich zu??

  • #306

    Lia (Samstag, 08 Februar 2020 09:16)

    Kommt ein Brief von den Gerichten! 242 sgd, 30 tage, jede für 40 euro! Unsere Familie hat ein Aufenthalstitel seit einem Jahr , im April ein Termin in Auslander Behörde für neu Aufenthalt ! wurde gemäß Paragraph 60.7 gegeben,auf dem Karte sreiben 25.3 über die Krankheit von Mein Sohn, die in unserem Land nicht heilt! Wenn Sie antworten können, sagen Sie mir bitte, was mit unserer Zukunft passieren wird. Wir sind 3 Jahre in Deutschland, und dies ist das erste und letzte Mal, dass ich einen solchen Fehler gemacht habe

  • #307

    Bukem (Montag, 10 Februar 2020 11:02)

    Unbekannter Dude: läuft bei nach Jugendstrafrecht, da feht es um pädagogische Hilfe, nicht um Strafe. Lern was draus und hör mit dem Sch.. Auf.
    Gibt vermutlich ne Arbeitsauflage

    @Alex : wohl eine Geldstrafe oder eine Verfahrens Einstellung gg Geldauflage

    @Lia :ich kann da gar nichts zu sagen, weil Herr Schüller kein Ausländer Recht macht. Anscheinend haben Sie was gestohlen und dafür gibt es eine Geldstrafe.
    Ob das Ihren Aufenthalt hier gefährden kann, weiß ich nicht. Gut ist es bestimmt nicht

  • #308

    peter (Dienstag, 11 Februar 2020 10:15)

    Guten Tag,
    habe bei Aldi etwas gekauft im wert von 690 euro (3 teile) gekauft.
    Bin später rein, ohne Ware und wollte wieder neue Ware aus dem Regal an der Kasse mit meinem Bon umtauschen und bin aufgeflogen.
    Erst Täter und 37 jahre Gehalt um 1000/1200 euro netto im Moment,Habe mich entschuldig und alles gestanden bei der Polizei.Einfach bescheuert ich weiss.
    was erwartet mich, hab so schlechtes gewissen.

  • #309

    Akiakiaki (Dienstag, 18 Februar 2020 12:06)

    Hallo wurde mal zu Tagessätzen verklagt weil ich zu Unrecht Geld bekamm vom Amt. Dieses stand nicht im führungszeugnis. Jetzt ist mir in der Not ein dummer Fehler passiert den ich auch nicht rückgängig machen kann da er geschmolzen wurde der Ring. Brauchte Geld für die Miete und mein ex Arbeitgeber zählte nicht. Habe dann neuen Job gefunden und habe den Ring im wert von 400 Euro genommen verkauft und Miete bezahlt. Was kann mir passieren wenn es rauskommt und wird es im führungszeugnis stehen? Bereue es abgrundtief meine Tat aber wusste mir in der neuen stadt nicht zu helfen. Da ich niemanden kannte oder sonst wie. Sollte ich mich besser selber anzeigen?

  • #310

    Bukem (Dienstag, 18 Februar 2020 21:30)

    @Peter : eine Geldstrafe wird das wohl werden. Höhe und Menge der Tagessätze gerichtet an Ihrem Einkommen. Schätze, insgesamt 600€

    @Akiakiaki: verstehe nicht ganz?

  • #311

    Jarmila (Dienstag, 03 März 2020 16:59)

    Rechtsberatung § 242 Diebstahl in einem Supermarkt

    Meine deutsche Sprache ist leider nicht gut.

    Hallo, ich werde des § 242 StGB beschuldigt. Mein erstes Vergehen. Es dauerte eine Woche (6-12 Euro pro Tag) und am Freitag festgenommen. Ich habe einen Brief : Sehr geehrte ..., im Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl gemäss § 242 StGB ….ist beabsichtigt, Sie als Beschuldigte zu hören. Hierfür werden Sie gebeten, sich am …...... bei der/dem Polizeirevier ….. unterVorzeigen dieser Vorladung einzufinden. Was kann ich erwarten? Ich habe solche Angst. Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • #312

    Mia (Freitag, 06 März 2020 13:17)

    Ich habe zum ersten Mal Kleidung aus einem Bekleidungsgeschäft für insgesamt rund 180/200 Euro gestohlen. Ich wurde vom Ladendetektiv angehalten. Ich habe alle Waren zurückgegeben und eine Vertragsstrafe von 60 Euro bezahlt. Die Polizei des Einkaufszentrums kam nur, um meine Adresse zu bestätigen, da sie nicht auf dem Dokument stand, das ich dem Detektiv zur Verfügung gestellt hatte. Was wird jetzt passieren? Wurde ich verklagt? Werden sie ein Strafverfahren einleiten?
    Sie gaben mir keine Papiere und ich unterschrieb nichts. Aber sie haben meine Daten und meine Adresse. Der Detektiv füllte ein Ladenformular mit meinen gestohlenen Daten und Gegenständen aus, die ich in meinem Rucksack hatte.
    Könnten sie mich denunziert haben, ohne dass ich etwas unterschrieben hätte?
    Vielen Dank.

  • #313

    Mia (Freitag, 06 März 2020 13:20)

    Ich sterbe vor Angst. Kann mir bitte jemand helfen? dank

  • #314

    Mia (Freitag, 06 März 2020 13:33)

    Wird mir die Polizei einen Brief in die Post schicken? Was soll ich dann tun? Wie viele Tage kommt etwas nach Hause? Vielen Dank

  • #315

    doof gelaufen (Mittwoch, 11 März 2020 22:23)

    Hallo Herr Antwalt,

    ich bin 21 jahre, nicht vorbestraft, habe im wert von 200€ geklaut, die polizei hat das aufgenommen. muss ich nun ins gefängnis? ich habe solche angst, ich kann nicht schlafen nicht essen, es kreisen sich nur meine gedanken, ob ich ins gefängnis muss. bitte um antwort. danke schonmal im voraus.

  • #316

    doof gelaufen (Mittwoch, 11 März 2020 22:33)

    dazu bin ich auch noch ersttäterin.

  • #317

    Lera (Sonntag, 15 März 2020 10:37)

    Guten Morgen,

    Ich habe blöderweise ersemal im Geschäft geklaut die Sachen im Wert 45 Euro. Ich habe noch die Sachen im Wert 61 Euro gekauft.Ladendetektiv hat mir erwischt, meine gekaufte Sachen zurück gegeben , die andere mitgenommen und dann macht er Kopie aus meiner Ausweis und ein Handyfoto. (ich habe Daueraufenthalt -EU). Geschäftleiter hat gesagt, das wir wurden Anzeige geschrieben und ich Geldstrafe bekomme. Nachdem er raus kommt der Ladendetektiv hat mir gesagt, dass er gibt mir sein Wort , dass er würde kein Anzeige stellen. Kann ich ihm vertrauen? Kann Geschäftsleiter selbst Anzeige stellen oder überprüfen ob Ladendetektiv das gemacht hat? Was können im Geschäft mit Kopie meiner Ausweis machen und wie Lange halten die das. Was kann mit mir passieren? Ich habe in ein paar Monaten Termin wegen Staadgehörikeit.
    Vielen Dank.

  • #318

    Lera (Sonntag, 15 März 2020 10:39)

    Ich habe nichts bezahlt und unterschrieben.

  • #319

    Ewa (Sonntag, 15 März 2020 11:18)

    Ich habe Frage. Meine Freundin hat ein paar Sachen vom Lebensmittel Geschäft geklaut und nich erwischt. Jetzt hat sie Angst dass alle sie auf Videoüberwachung gesehen haben. Nach dem hat sie dor gegangen zum Einkaufen aber niemand hat zu sie gekommen. Ist das bedeutet, dass es niemand bemerkt?

  • #320

    Lera (Sonntag, 15 März 2020 23:48)

    Mila hast du ein Brief schon bekommen? Jarmila hast du zum Polizeirevier gegangen? Warum Anrwortet uns niemand?

  • #321

    noel loren (Sonntag, 05 April 2020 11:56)

    Anstatt ein Darlehen zu erhalten, überprüfen Sie die leere Geldautomatenkarte in weniger als 24 Stunden {oscarwhitehackersworld@gmail.com}


    Bin Lisa Scot, ich möchte über OSCAR WHITE leere Geldautomatenkarten aussagen, mit denen Geld von allen Geldautomaten auf der ganzen Welt abgehoben werden kann. Ich war vorher sehr arm und habe keine Hoffnung, dann habe ich so viele Zeugnisse darüber gesehen, wie OSCAR WHITE ihnen die leere Geldautomatenkarte schickte, und ich benutze sie, um Geld an jedem Geldautomaten zu sammeln und reich zu werden. Ich schicke ihm auch eine E-Mail und er hat mir die leere Karte geschickt. Ich habe es benutzt, um 100.000 Dollar zu bekommen. Ziehen Sie das Maximum von 5.000 USD täglich ab. OSCAR WHITE gibt die Karte nur aus, um den Armen zu helfen. Hacken und nehmen Sie Geld direkt von jedem Geldautomaten-Tresor mit der ATM-Programmierkarte, die im automatischen Modus ausgeführt wird. Senden Sie ihm eine E-Mail, wie Sie es jetzt erhalten können: oscarwhitehackersworld@gmail.com oder whats-app +1 (323) -362-2310

  • #322

    Maik (Mittwoch, 22 April 2020 15:50)

    Hallo zuerst,
    mein Bruder hat Bewährung wegen Schlägerei noch 1 Jahr (von18 Monate).
    Er hat misst gebaut, er hat bei Baumarkt Ware über 35€ gestohlen und ist Ersttäter.
    Was erwartet auf ihm, wird das Verfahren wegen Geringwertigkeit eingestellt (§153 StPO oder §153a StPO) oder wird er wegen Bewährung in Knast.
    Bitte um Antwort.
    Vielen Dank im Voraus

  • #323

    Bukem (Montag, 27 April 2020 11:36)

    @all Verzeihung, ihre Fragen sind ohne genaue Fallkenntnis und anwaltliche Akteneinsicht gar nicht zu beantworten.
    Ja, Diebstahl ist verboten. Nein, wenn Sie nicht unter Bewährung stehen, gehen Sie dafür im Zweifel nicht ins Gefängnis, sondern es gibt eine e Geldstrafe, die sich an ihrem Einkommen orientiert. Ob Sie jemand beobachtet hat? Woher soll ich das wissen.
    Bei Bedarf steht Ihnen Herr Schüller gerne zur Verfügung. Kontaktdaten stehen oben

  • #324

    Blubblub (Montag, 27 April 2020 21:20)

    Hallo, mein Bruder ist verstorben, und er hatte Schulden beim Fiskus.
    Er war Selbständig.
    Da wir meine Mutter kein Geld hatte um die Beerdigung zu finanzieren habe ich einige Sachen im Wert ca.4000 aus seiner Wohnung entwendet und damit seine Beerdigung bezahlt.
    Die Nachlasspflegerin hat Rechnungen über die Sachen gefunden und geht davon aus das die gestohlen sind. Da mein Bruder schwer Drogenabhängig war hätte er die Sachen auch vorher selbst veräussern können.
    Sie hat Anzeige gegen unbekannt erstattet.
    Jetzt habe ich eine Vorladung als Zeuge.
    Die Tat bes.schwer Fall von Diebstahl.
    Ich war mir dessen nicht bewusst und wollte mich nicht bereichern sondern nur die Kosten der Beerdigung begleichen. Ich habe noch nie Kontakt mit der Justiz gehabt und mein Beruf brauche ich eine weisse Weste weil ich mit Pyrotechnischen Gestände in der AutomobilIndustrie arbeite.
    Können Sie mir was raten?
    Am Mittwoch muss zur Polizei.
    Ich habe Angst das ich vom Zeugen zum Beschuldigen werde.

  • #325

    Blubblub (Montag, 27 April 2020 21:54)

    Hallo, ich möchte noch erwähnen das wir, die Familie das Erbe ausgeschlagen haben.
    Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

  • #326

    Unbekannt111 (Dienstag, 28 April 2020 12:21)

    Mein bester Freund hat früher in einer Tankstelle gearbeitet und mehrmals zwischendurch den Job dort gekündigt. Anfang des Jahres hatte er wieder einen Job in der selben Tankstelle angenommen und direkt Geld geklaut .. Ca. 350€. Diese hat er bereits an den TankstellenChef komplett zurück gezahlt.
    Muss mein Freund mit rechltichen Folgen rechnen ? wenn ja, welche ? Er hatte mit dem Chef mündlich vereinbart das keine Anzeige gemacht wird. Er hat mega Angst, weil er kurz vor dem Ende Probezeit bei seinem neuen Job steht.

  • #327

    Verzweifelt anwalt abgesprungen (Montag, 04 Mai 2020 17:09)

    Habe am 06.05.2020 Gerichtsverhandlung wegen beihilfe zum diebstahl mein Anwalt ist mir heute angesprungen das heißt ich stehe in zwei Tagen ohne Anwalt bei meinem Gerichtstermin was kann ich machen

  • #328

    Nadia.sos. (Sonntag, 10 Mai 2020 19:33)

    Ich habe wegen meiner Drogensucht viel mist gebaut, letztes Jahr war ich auf Langzeit Therapie,erfolgreich abgeschlossen ,von der Adaption bin ich 2 Wochen vor regulären Abschluss rausgeflogen wegen Regelverstoß, kein Rückfall. Die Amtsgerichte wollten mir die reststrafe nicht zu Bewährung aussetzen wegen den blöden 2 Wochen. Wegen meinen Widerspruch hat das Landgericht den Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben zu meinen Gunsten vorläufig. Nun hab ich bald eine Verhandlung in der 5 Sachen verhandelt werden von früher. Ich bin seit 1 Jahr nicht mehr auffällig gewesen, und nun passierte mir etwas ganz Dummes. Wurde gestern im Laden aufgehalten weil die Verkäuferin in meiner Tasche gucken wollte, ich nahm die Kleidungsstücke raus und wir warteten bis die Bullen kamen. Ich hatte totalen Nervenzusammenbruch, aber die Verkäuferin war eiskalt und zeigte mich trotzdem an. Bewährung hab ich noch keins weil die ja rumeiern wegen den blöden 2 Wochen von Adaption. Was soll ich tun? Welche Chancen hab ich noch in der Sache die bald kommt, mit der Bewährungsstrafe herauszukommen? Ich bin total durch den Wind, habe wirklich krasse Angst....bitte geben sie mir einen Rat was ich machen KÖNNTE? Ich habe einen Anwalt,aber ich trau mich nicht ihm das zu erzählen weil er mich warscheinlich für verrückt erklären wird. Momentan besu heute ich eine ambulante Therapie für 6 Wochen ....bitte um schnelle Antwort, ich pack das psychisch nicht 3.

  • #329

    Manu (Montag, 11 Mai 2020 21:03)

    Ich war heute im Baumarkt und habe mit meinem Mann für 180 Euro Ware eingekauft und für 36 Euro geklaut. Dumm ja ich weiß. Da wir beide etwas in der Tasche hatten, kam die Polizei hat unsere Personalien aufgenommen und gesagt wir bekommen eine Anzeige. Der Detektiv hat von uns jeweils 100 Euro verlangt und 1 Jahr Ladenverbot ausgesprochen. Leider habe ich vor ca 3 Jahren schon mal einen Ladendiebstahl begangen und habe 300 Euro an einen gemeinnützigen Verein gezahlt. Und im März diesen Jahres habe ich auch etwas in Höhe von 65 Euro gestohlen. Ich habe dazu eine Vorladung bei der Polizei bekommen, habe aber das Formular nur ausgefüllt indem ich keine Aussage zur Sache mache. Danach kam erstmal nichts mehr. Ich ärgere mich natürlich über mich selbst und bereue den Mist. Was könnte jetzt insgesamt auf mich zu kommen. Bei meinem Mann wird es wohl eher glimpflich ausgehen da er Ersttäter ist. Aber mir mir wird es wohl heftig, oder?

  • #330

    regi (Montag, 01 Juni 2020 16:37)

    ich bin noch bis september wegen körperverletzung und drohung auf bewährung, und habe letztens einen diebstahl begangen die eigentliche tat began ein kollege, mir wurde gesagt das ich eine geldstrafe kriegen würde...
    wie sieht die Situation wirklich aus ?
    gruss aus der schweiz

  • #331

    Merlin (Freitag, 05 Juni 2020 00:07)

    Hallo Rechtsanwalt schüller
    Ein bekannter von mir ist nach der Arbeit zum Kunden zurückgefahren und hat 10.000 Euro aus einer geldkassette mitgenommen. Hat es aber 1 Tag später wieder zurückgegeben wegen schlechten Gewissens und weil er Vater wird.
    Es steht die Anzeige Diebstahl von der staatsanwaltschaft drauf.
    Hat keine vorstrafen hat keine Tür oder ähnliches aufgebrochen.
    Mit was muss er rechnen weil er seitdem kein Auge mehr zumachen kann.

  • #332

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 09 Juni 2020 09:46)

    @Merlin:

    Bei dem Betrag würde ich Ihrem Bekannten dringend raten, sich anwaltliche Hilfe zu holen. In das Gefängnis muss er nicht. Aber es kann schon eine Vorstrafe dabei rauskommen, die im Führungszeugnis steht. Und genau dies sollte man versuchen zu vermeiden.

    @Regi:

    Sind Sie in der Schweiz verurteilt worden?

    @Manu:

    Kann immer noch mit einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen zu regeln sein. Anwalt regeln lassen. Und jetzt die Füße ruhig halten.

  • #333

    Mark (Freitag, 19 Juni 2020 10:32)

    Mein Bruder hat in einer Tankstelle gearbeitet und mehrmals zwischendurch den Job dort gekündigt. Anfang des Jahres hatte er wieder einen Job in der selben Tankstelle angenommen und direkt Geld geklaut .. Ca. 350€. Diese hat er bereits an den Tankstellen Chef komplett zurück gezahlt.
    Muss mein Bruder mit rechltichen Folgen rechnen ? wenn ja, welche ? Er hatte mit dem Chef mündlich vereinbart das keine Anzeige gemacht wird. Sollte es zu einer Anzeige seitens des Chefs kommen, was kann passieren ?

  • #334

    Bukem (Montag, 06 Juli 2020 16:56)

    @Mark dann würde es strafrechtliches Ermittlungsverfahren geben. Sofern er nicht bereits vorbestraft ist, gibt es im Zweifel eine Geldstrafe.

  • #335

    Simone (Freitag, 31 Juli 2020 13:53)

    Kann man Sie beauftragen, benötige Hlfe.

  • #336

    Martin (Donnerstag, 13 August 2020 03:31)

    Hallo Herr Anwalt. Ich habe eine schlechte Tat getan, ich habe in Kaufland unbezahlte Sachen bekommen, ich habe 3 Packungen Zigaretten, eine Packung Käse und einen Speck bekommen, insgesamt ungefähr 30 Euro. Der Detektiv fing mich auf und überprüfte mich im Sicherheitsraum. Ich bin auf der Arbeit und ich bin 30 Jahre alt. Ich habe Angst vor der Strafe, die ich erhalten werde. Es ist mein erstes Mal und ich habe keine anderen Strafsachen wegen Diebstahls und sonst nichts. Gib mir bitte eine Antwort

  • #337

    Martin (Donnerstag, 13 August 2020 13:32)

    bitte erzähl mir etwas. was wird mit mir passieren?

  • #338

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 14 August 2020 13:29)

    @ Martin

    Einstellung des Verfahrens ist möglich. Ich würde an Ihrer Stelle einen Brief zur StA schreiben, die Tat einräumen und fragen, ob eine Einstellung nach § 153 StPO gegen Zahlung einer Geldstrafe von 100 Euro möglich ist.

    @Simone:

    Sie können mir gerne eine Mail senden.

  • #339

    Martin (Freitag, 14 August 2020 18:53)

    Danke Anwalt. Ich bin ein Ausländer hier in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis. Kann hier mit meiner Aufenthaltserlaubnis etwas passieren oder kann ich eine Pause einlegen, wenn ich gehe?

  • #340

    Martin (Samstag, 15 August 2020 00:32)

    Bitte Anwalt und ich haben etwas. Wie sehr werde ich meine Aufenthaltserlaubnis beeinflussen? Ich bin ein Ausländer. Ein Satz von mehr als 30 Tagen wird mich zurückschicken

  • #341

    Giusy (Freitag, 28 August 2020 23:47)

    Hallo Herr Schüller, Ich habe zwei Pakete gestohlen mit zwei handy iPhone 11 pro und Iphone 11 bei der post wo Ich arbeiten ,und zwar war die polizei mit Beschlüss zu Hause hat wohnunguntersuchung was passiert bei mir Ich bin noch nicht vorbestraft ,gehe Ich ins Gefängnis

  • #342

    Bukem (Freitag, 04 September 2020 12:15)

    @Martin: So auf Zuruf kommen wir nicht weiter, Herr Schüller müsste sich Ihren Fall genau anschauen.
    Ist das Ihr erstes Vergehen?

    @Giusy: das Strafverfahren wird wohl mit einer ordentlichen Geldstrafe enden. War das Ihr erstes Vergehen?
    Gleichzeitig dürften Sie bei der Arbeit entlassen werden, sofern noch nicht geschehen

  • #343

    Martin (Mittwoch, 09 September 2020 16:52)

    Anwalt, ja, das ist das erste, was ich mache

  • #344

    Ali (Sonntag, 27 September 2020 22:59)

    Hallo ich habe morgen einen Termin mit dem richter ich habe eine Jacke gestohlen von einem Mitschüler im Wert von 100 Euro ich bin 16 Jahre alt und habe der Polizei eine blöde Geschichte erzählt aber ich weiß jetzt das der richter es kapieren wird das ich lüge und will morgen es zugeben das ich es war könnten sie mir sagen was ich bekommen könnte bittd schnell morgen ist der tag schon. Danke im voraus

  • #345

    Yuri (Mittwoch, 07 Oktober 2020 16:11)

    Moin, bin 27 Jahre alt, und hatte mit 17 / 19 Jahren schon mehrmals Ärger mit der Polizei wegen THC Konsums

    Ich wurde gestern bei kaufland von einem Detektiv erwischt, mit geklauten Sachen im ungefähren Wert von 50/60 € habe ihm seine 100€ direkt bar bezahlt und auch unterschrieben, dass ich den Diebstahl zugebe.
    3 Monate hausverbot, und er meinte es wird zur Anzeige kommen. ( ich hatte keine Waffen dabei oder bin aggressiv oder sonstiges geworden. )

    Nun meine fragen:

    - Mit was für einer Strafe kann ich rechnen ? Bzw, kann ich mit einer Gefängnisstrafe rechnen ?

    - Wenn es zur polizeilichen Anhörung kommt, soll ich dort einfach hingehen und alles einräumen? Ich denke das kommt besser, denn gestanden habe ich die Tat im Protokoll des Detektives eh schon.

    - Ich würde mir gerne die eventuellen Kosten für einen Anwalt sparen, denn ich denke für diese doch relativ "kleine"angelegenheit lohnt es sich kaum ein Anwalt einzuschalten, ist es ratsam diese Sache alleine zu klären (durch Ehrlichkeit bei Polizei und eventuell vor Gericht?) Oder sollte ich sobald der erste Brief bei mir ist einen Anwalt zuziehen ?

    Ansonsten bereue ich die Tat nicht, denn diese großen Konzerne stecken sich ihre Taschen genug voll, und beuten die Bauern und anderen hersteller die ihre Produkte herstellen genug aus. Man denke an die Kinder die die Schokolade und den Kaffee für sogut wie garkein Lohn pflücken.

    Das würde ich vor Gericht/polizei natürlich nicht sagen, sondern mein Pokerface aufsetzen

    LG und danke für die kostenlosen Beratungen

    Yuri

  • #346

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 07 Oktober 2020 20:52)

    @Yuri:

    Nicht zur Vernehmung gehen. Vorfall gegenüber der Staatsanwaltschaft einräumen und dann um Einstellung nach § 153 a StPO gegen Zahlung von 200,00 Euro bitten.

    Nicht erst abwarten. Direkt wenn die Polizei schreibt, schreiben Sie der StA genau das und bitten die Polizei per Weiterleitung. Was Sie die über die großen Konzerne schreiben und die ungerechte Welt, ist rechtlich nicht hilfreich und interessiert mich ebenfalls nicht. Pokerface? Mann, kommen Sie mal runter. Dem Grunde nach gilt immer: Wer sich selbst verteidigt, wird von einem Narr verteidigt...

  • #347

    Yuri (Donnerstag, 08 Oktober 2020 08:10)

    Danke für die prompte Rückmeldung
    Woher weiß ich denn welche StA für mich zuständig ist, und was müsste ich in einem Schreiben an die StA alles angeben ? Sollte ich einen ausführlichen Text an die StA schreiben in dem ich die Tat gestehe und um Zahlung von 200€ bitte?

  • #348

    @Annonym (Freitag, 16 Oktober 2020 07:15)

    Hallo,

    ich bin 24. Im Jahr 2018 (Oktober) wurde ich beim Diebstahl bei H&M erwischt und zahlte die Geldstrafe von 150€ (10 Tagessatz) an die Staatsanwaltschaft. Sie wurde in meiner FZ nicht eingetragen.
    Dieser Woche wurde ich wieder zweimal am selben Tag beim Diebstahl bei P&C erwischt. Ich stahl 5 Hemden und ging dann raus und kam wieder und stahl 2 weitere. Ich zahlte eine Fangprämie von 50€ und ich rief sie ständig an und entschuldigte mich, aber sie wollen immer noch zwei anzeigen erstellen. Was für eine Strafe kann ich erwarten?
    Ich möchte nicht, dass es auf meiner FZ erscheint. Es war dumm von mir, dies zu tun, und ich bedaure es zutiefst, aber ich war wirklich traurig und gestresst. Ich habe einen Freund verloren, der mir nahe stand. Das ist definitiv keine Entschuldigung zum Stehlen. Was immer ich stehlen wollte, geht an eine Spende in einem Waisenhaus

    Vielen Dank im voraus!!

  • #349

    Anonym (Freitag, 16 Oktober 2020 07:22)

    Hallo,

    ich bin 24. Im Jahr 2018 (Oktober) wurde ich beim Diebstahl bei H&M erwischt und zahlte die Geldstrafe von 150€ (10 Tagessatz) an die Staatsanwaltschaft. Sie wurde in meiner FZ nicht eingetragen.
    Dieser Woche wurde ich wieder zweimal am selben Tag beim Diebstahl bei P&C erwischt. Ich stahl 5 Hemden und ging dann raus und kam wieder und stahl 2 weitere. Ich zahlte eine Fangprämie von 50€ und ich rief sie ständig an und entschuldigte mich, aber sie wollen immer noch zwei anzeigen erstellen. Was für eine Strafe kann ich erwarten?
    Ich möchte nicht, dass es auf meiner FZ erscheint. Es war dumm von mir, dies zu tun, und ich bedaure es zutiefst, aber ich war wirklich traurig und gestresst. Ich habe einen Freund verloren, der mir nahe stand. Das ist definitiv keine Entschuldigung zum Stehlen. Was immer ich stehlen wollte, geht an eine Spende in einem Waisenhaus

    Vielen Dank im Voraus!!

  • #350

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 16 Oktober 2020 16:52)

    Wenn wir alle immer Straftaten begehen, wenn jemand stirbt, dann würde das Probleme geben. Also verschonen Sie mich und v.a. Sie sich selber mit derlei trivialen Ausreden. Rücken gerade machen. Sie haben sich strafbar gemacht und jetzt muss das geregelt werden. Bitte keine Ausreden mit Waisenhaus usw. Glaubt eh keiner (ich auch nicht) und ist unter dem Strich Banane. Es wird vermutlich keine Eintragung geben im Führungszeugnis. Aber vielleicht suchen Sie sich jemanden, der sich darum kümmert.

  • #351

    Anonym (Montag, 19 Oktober 2020 10:24)

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben Recht. Es gibt keine Ausreden. Ich bedaure es zutiefst. Ich hoffe wirklich, dass es nicht in meiner FZ eingetragen wird.
    Mit was für einer Strafe kann ich rechnen? Was kostet ein Rechtsanwalt?
    Vielen Dank

  • #352

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 19 Oktober 2020 21:40)

    Einstellung erscheint noch möglich, sonst Tagessätze im niedrigen Bereich. Schreiben Sie mir eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de.

  • #353

    Sisia (Freitag, 30 Oktober 2020 21:09)

    Bin auf Bewährung worde ein Mal verlängert gestern habe wieder Versuch was zu stehlen bin erfasst aber ohne wahre bin Kleptomanin ,vor drei Woche wahr mein Gericht was passiert gehe in Knast ??Habe Sachverständiger gehabt hat festgestellt das ich krank bin aber nicht genug also das wegen haben die meine Bewährung verlängert und jetzt habe richtig Angst wollte zwei Parfüms klauen .!!

  • #354

    Sisia (Freitag, 30 Oktober 2020 21:11)

    Bitte antworten sie was passiert mit mir ??

  • #355

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 31 Oktober 2020)

    Wenn Sie trotz laufender Bewährung immer wieder Straftaten begehen, wird die Bewährung widerrufen werden und Sie müssen dann in Haft. Ich kenne die Akte nicht, hört sich aber wegen der bereits erfolgten Verlängerung der Bewährung danach an, als müssten Sie bald ins Gefängnis.

  • #356

    Assgeiger (Montag, 02 November 2020 03:48)

    Tja wie sieht es aus wenn man wissen will ob telefonuberwachung stattfindet ? Und wie kann ich mich wehren . Und wenn trotz allseitiger Vermung immer wieder mir Diebstahl unterstellt wir bin 36 und möchte auf Therapie weil 1 nicht gereicht hat und Freundin auch Haft umgehen möchte. ich habe leider schon13 Jahre alles wegen Diebstahl und denke werde Vorverurteilung was kann man machen ?

  • #357

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 02 November 2020 12:53)

    Ihre Frage ist etwas unpräzise. Läuft gerade ein aktuelles Strafverfahren gegen Sie?

    Ob eine telefonische Überwachung läuft, kriegt man so schnell nicht raus. Das ist ja gerade der Witz daran. Allerdings kann man damit verbundene Probleme auch umgehen, in denen man keine rechtlich fraglichen Geschäfte über das Telefon abwickelt. Ist doch so kompliziert nicht.

  • #358

    JuTh (Donnerstag, 05 November 2020 09:22)

    Lieber Herr Schüller,
    wegen folgendem Vorfall mache ich mir große Sorgen: Ich wurde bei einem Ladendiebstahl gestellt (Wert 360€) und ich wurde auf einen weiteren Diebstahl eines Gegenstands (Wert 170€) angesprochen, da dieses auch auf Kamera aufgenommen wurde, beide Taten habe ich gestanden und war sehr kooperativ. Ich habe große Angst vor den Konsequenzen, da ich Lehramtsanwärterin bin und damit Beamtin auf Probe. Ich warte derzeit noch auf die Vorladung. Ich möchte in jedem Fall eine Vorstrafe verhindern (und einen Eintrag ins Führungszeugnis) und hoffe, dass das Verfahren mithilfe eines Anwalts eingestellt werden kann, unter Zahlung einer Strafe. Können Sie mir eine Einschätzung geben, ob ich das als realistisch betrachten kann?
    Herzliche Grüße,
    JuTh

  • #359

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 05 November 2020 20:05)

    @JuTh:

    Also - ein Eintrag ins Führungszeugnis wird man vermeiden können. Jedenfalls dann, wenn es die erste Taten dieser Art waren, die polizeilich bekannt geworden sind.

    Eine Einstellung gegen Geldstrafe nach § 153 a StPO wird hier noch in Reichweite sein. Aber lassen Sie die Sache nicht einfach laufen, sonst kommt unverhofft ein Strafbefehl über xx Tagessätze und dann ist eine Hauptverhandlung unvermeidbar. Wenn ich mich um die Sache kümmern soll, schreiben Sie mir gerne eine Nachricht.

  • #360

    Elli (Sonntag, 08 November 2020 20:06)

    Guten Tag, ich habe an einem Tag Parfüm aus Galerie Kaufhof gestohlen und bin dabei entkommen ist aber alles auf Video aufgenommen worden. Zwei Tage später hab ich es nochmal gemacht da ich finanziell am Limit stand. Da bin ich erwischt worden und habe mein Geständnis abgegeben wie es war und das es mir das ganze sehr leid tut. Jetzt bekam ich ein Brief von Staatsanwaltschaft mit 60 Tagessätzen insgesamt 3000€ kann man da anwaltlich noch was machen oder nicht mehr? Es ist das erste mal und bin nicht vorbestraft.

  • #361

    Bukem: (Montag, 09 November 2020 14:27)

    @Elli: was steht denn auf dem Brief? Strafbefehl vermutlich?
    Hier gegen kann man Einspruch einlegen. Man kann diesen Einspruch zb nur auf die Höhe der Geldstrafe, also auf die Höhe der Tagessätze beschränken .
    Bei Ihnen geht die StA von einem Tagessatz von 50,00 € aus. Also das denken die, dass Sie das pro Tag verdienen. Vermutlich haben Sie dazu keine Angaben gemacht, was gut ist, falls Sie mehr verdienen.
    Ansonsten zb bei ALG Bezug Bescheid einreichen.
    Hier in Bremen wird regelmäßig ein Tagessatz von 10€ bei ALG II Bezug angenommen. Regional ist das verschieden

  • #362

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 09 November 2020 15:04)

    @Elli:

    Was verdienen Sie denn im Monat? Brutto und netto bitte....

  • #363

    Chaya (Donnerstag, 10 Dezember 2020 16:48)

    Ich habe gestern miteine Freundin getrunken waren bei ein Freund zu Besuch und als wir gegangen sind habe ich deinen nachbarn zwei Paar Turnschuhe geklaut .es war total Dum ich hatte nicht darüber nach gedacht und endfand es lustig .wir würden dann gesehen Polizei kam und ich hatte erst verneint aber dann die Tat zu gegeben und die Schuhe raus gerückt .ich habe dann bemerkt wie Dum das ganze war musste sich pusten U hatte 1,7promille .



    Nüchtern hatte ich das nicht gemacht .


    Werde ich dafür ins Gefängnis kommen?



    Ich wollte den Nachbarn auch ein r
    Endschuldigung Brief schreiben .





    Was sagen sie zu mein Fall:-(

  • #364

    Bukem (Freitag, 11 Dezember 2020 16:07)

    @chaya: ich glaube, ich kann Sie etwas beruhigen.
    Entschuldigen ist bestimmt nicht verkehrt.
    Wie alt sind Sie denn, wenn ich fragen darf. Klingt eher nach Unfug als nach Straftat.
    Schlimmstenfalls gibt es eine Geldstrafe

  • #365

    Anastasia (Samstag, 12 Dezember 2020 13:03)

    Sehr geehrter Herr Anwalt, ich bitte Sie, meine Frage zu beantworten. Ich kann gar nichts mehr machen, auch um meine Tochter zu sorgen..so habe ich große Angst, dass ich jetzt ins Knast muss...
    - 2012 und 2013 jeweils wegen Urkundenfälschung (Semesterticket manipuliert) und Trunkenheit am Steuer wurde ich zu Geldstrafen verurteilt, sofort abbezahlt.
    - 10.2019 gemeinschaftliche Ladendiebstal - zur Geldstrafe von 30 TS je 15 Euro und 12.2019 Unterschlagung von Leistungen (Taxifahrt nicht bezahlte 35 Euro) - zur Geldstrafe von 40 TS je 10 Euro. Die beiden wurden nachträglich zu einer Gesamststrafe gebildet, 65 TS je 12 Euro. Ich zahle in Raten.
    - 08.20020 Geringfügige Ladendiebstal (Pudding im Wert von 5,30 Euro) - eine Geldstrafe von 50 TS je 15 Euro. Noch keine Zahlungsaufforderung
    Aber ich war so dumm, dass ich gestern, also am 11.12.2020 bei "Rossmann" wieder Pinsel und Handkreme geklaut habe, insgesamt ca. 7 Euro Wert.
    Ich habe Angst, dass ich diesmal ins Knast muss... Ich bin 40, wohne in Wuppertal, alleinerziehende Mutter, geringfügig beschäftigt, nehme kein Alkohol und keine Drogen. Meine Frage ist, kann es sein, dass ich wirklich ins Knast muss? Oder bekomme ich erstmal Bewährung und/ oder wieder eine Geldstrafe?
    Hauptsache kein Knast, ich werde Abschied von meiner Tochter nicht überleben....
    Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort!

  • #366

    Alex (Sonntag, 13 Dezember 2020 12:55)

    Hallo zusammen,
    Meiner Frau wird besonders schwerer fall des Diebstahls
    vorgeworfen meine Frau ist seit 2jahren in Elternzeit Zuhause auf ihrer Arbeit im Einzelhandel wurde geklaut und das seit 2jahren sie saß weder an der Kasse noch wurde sie erwischt beim klauen. 3mitarbeiter wurden auf frischer Tat erwischt und 2 haben es gestanden das sie auch geklaut haben es wurde angegeben das meine Frau auch einkaufen gegangen ist und auch geklaut es gibt keine Video Aufzeichnung oder sonst was unsere Wohnung wurde durch ein Beschluss durchsucht ihr Handy wurde zur Überprüfungen mitgenommen meine Frau ist weder vorbestraft nie was mit der Polizei zutun gehabt haben 2 Kinder haben die Aussage bei der Polizei verweigert und den Durchsuchungsbeschluss auch nicht unterschrieben sind anwaltlich vertreten was würde auf sie zukommen falls man doch was findet wo wir nicht belegen können mfg

  • #367

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 14 Dezember 2020 20:48)

    @Alex

    Wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind, möchte ich dem Anwalt ungern dazwischen funken mit irgendwelchen Prognosen...

    @Anastasia

    Gefängnis wird es nicht geben. Aber so langsam sollten Sie die Füße still halten. Mit Glück landen Sie unter 90 Tagessätzen.

  • #368

    Anastasia (Mittwoch, 16 Dezember 2020 11:53)

    Vielen Dank! Bin richtig beruhigt.... Es ist super, dass es solche Menschen gibt, wo man kostenlos Hilfe und Rat bekommt...
    Ich lass für immer Finger weg vom Scheiss.

  • #369

    Marco (Donnerstag, 24 Dezember 2020 23:54)

    Hallo,
    Ich habe etwas sehr dummes getan und bin extrem verzweifelt weil ich nicht weis was auf mich zu kommt. Es geht um besonders schwerer diebstahl ich bin in eine Tankstelle eingebrochen unter Alkohol einfluss und habe nachts mit einem hammer die Scheibe zerschlagen und habe mir taback genommen mehr wert als 50 € zudem habe ich ein ipad gefunden. Dann habe ich noch einen geldautomaten den display zerschlagnen. Ich wurde dann erwischt und ich hab eine tierische angst jetzt ins Gefängniss zu kommen.

    Können sie mir vielleicht bitte sagen was auf mich zu kommen wird ich bin erst 18 jahre alt.
    Mit Freundlichen Grüßen
    Marco

  • #370

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 26 Dezember 2020 18:39)

    @Marco:

    Nun, das ist natürlich jetzt kein Kavaliersdelikt mehr und kann eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Wenn es nicht schon öfter passiert ist, zur Bewährung. Mit Glück sollte sich das vielleicht auch noch über Sozialstunden regeln lassen. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich einen Anwalt nehmen. Schreiben Sie mir gerne bei Bedarf, danke.

  • #371

    Kaot (Freitag, 30 April 2021 15:14)

    Hallo, ich wurde beim stehlen erwischt. Zwei parfüms a 30 Euro.
    Ich bin 37 Jahre alt wurde als jugendlicher zu ein paar sozialstunden verdonnert wegen ladendiebstahl 2x.
    Glauben sie die Anzeige wird eingestellt, oder womit ist zu rechnen? Vielen Dank für ihre hilfe

  • #372

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 30 April 2021 15:23)

    Einstellung der Anzeige ist realistisch. Vermutlich über § 153 a StPO. Sie werden dann einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen haben, etwa 200,00 Euro. Ich würde von mir aus der StA sowas vorschlagen. Zahlung für einen guten Zweck, Kinderhospiz o.ä. ...

    Wenn ich mich kümmern soll, schreiben Sie mir eine Mail.

  • #373

    Gin (Mittwoch, 12 Mai 2021 15:11)

    Hallo, ich habe heute ein Paket für meinen Nachbarn angenommen und im Mehrfamilienhaus auf den Briefkasten im Haus gelegt.
    Kurz darauf ist ein anderes paketdienstunternehmen gekommen und hat das Paket entwendet.

    1.kann ich als Nachbar haftbar gemacht werden, da ich das Paket angenommen habe?
    2.wäre dies vom paket Fahrer ein schwerer Diebstahl?

    Vg

  • #374

    Anna Johan (Donnerstag, 13 Mai 2021 12:47)

    Mein Name ist Anna Johan:
    Ich möchte Dr.Saka für eine gute Arbeit danken, nachdem er mir geholfen hat, mich nach 11 Jahren Trennung mit meinem Mann zu versöhnen. Mein Mann hat mich für eine andere Frau verlassen und ich habe mit meinen 2 Kindern alleine gelitten. Ich habe nie an Spiritualität geglaubt, aber wegen Die Liebe, die ich zu meinem Mann habe, habe ich Dr.Saka um Hilfe gebeten, sofort begann er für mich zu arbeiten. Nach 24 Stunden kehrte mein Mann zu mir nach Hause zurück. Was für eine große Überraschung, alles dank Dr.Saka. Dieser Mann ist real und mächtig. Wenn Sie Schwierigkeiten in Ihrer Beziehung oder Ehe haben, kontaktieren Sie Dr.Saka in seinem WhatsApp- und Viber-Chat: (+27634201775). Kontaktieren Sie ihn, wenn Sie ein Problem haben. Ich versichere Ihnen, dass Sie lächeln und Ihr Glück wie ich zurückbekommen werden.

  • #375

    Bukem (Sonntag, 23 Mai 2021 08:48)

    @Gin: grundsätzlich haftet der erste Paketlieferant für das Verlust Risiko.
    Woher wissen Sie, dass ein zweiter Lieferant das gestohlen hat? Egal, wer es genommen hat, dürfte sich strafbar gemacht haben.

  • #376

    Mariaa (Donnerstag, 19 August 2021 23:35)

    Hallo ne freundin von mir hat beim c&a für 200 oder 300 € geklaut und wurde erwicht sie ist 13 und das ist ihr 1 mal das sie klaut , erwicht wird , ihre Mutter war auch dabei aber die mit der wuste nichts davon dan kam die Polizei und hat alle Daten genommen was wird auf ihr zukommen und gibt es Ne Geldstrafe

  • #377

    Bukem: (Samstag, 21 August 2021 12:00)

    @mariaa: Ihre Freundin ist mit 13 noch nicht strafmündig, ab 14 schon. Strafrechtlich wird sie deshalb jetzt nicht belangt. Das ist aber kein Freibrief.
    Sollte da ein finanzieller Schaden entstanden sein, könnte C&A den über die Mutter ersetzt verlangen. Zudem wird es ein Hausverbot geben.

  • #378

    Nummer378 (Samstag, 02 Oktober 2021 22:44)

    Hallo Herr Schüller!
    Wie so viele hier weiß auch ich nicht was mich geritten hat aber ich habe Parfüm im Wert von etwa 180 Euro in meine Tasche fallen lassen und beim Verlassen des Ladens wurde ich dann vom Detektiv angehalten. Ich bin Ersttäterin und hoffe auf die Einstellung des Verfahrens. Auch bin ich Ärztin ...
    Meine Fragen:
    1.) Wenn ich nun geladen werde zur Aussage (das ist sicher oder?) sollte ich mich geständig und reumütig (was ich ehrlich bin) zeigen oder meine Aussage verweigern?
    2.) Habe ich schlimmere Strafen zu befürchten da ich Ärztin bin?
    3.) Verschwindet so etwas je wieder aus dem Vorstrafenregister?
    Vielen Dank!

  • #379

    Bukem (Sonntag, 03 Oktober 2021 11:27)

    @nummer378: Eigentlich sollte das an sich auf eine an Ihrem Einkommen orientierte Geldstrafe mit x Tagessätzen zu Ihrem Einkommen durch 30 geteilten Tagessatz kommen.
    Eine Eintragung ins öffentliche Führungszeugnis, also das, was gelegentlich vorgelegt wird, erfolgt erst ab 100 Tagessätzen.
    Hier empfiehlt sich trotzdem die anwaltliche Betreuung, um das schnell und diskret einstellen zu lassen. Ob Sie geständig sind oder etwas anderes vortragen, sollte der Anwalt individuell mit Ihnen besprechen.
    Herrn Schüller erreichen Sie unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Er ist bundesweit tätig.

  • #380

    Melonie (Montag, 29 November 2021 06:59)

    Hallo Herr Schüller,
    Ich bin aktuell sehr verzweifelt. Von Juni '19 bis Januar 2020 habe ich bei meinem Arbeitgeber als Minijob wiederkehrend Sachen gestohlen (Tierbedarf). Warenwert alles zusammen 3000€ bei ca. 20 Gelegenheiten. Das meiste davon habe ich gespendet, einige Dinge aber auch weiterverkauft. Bisher ist der Diebstahl meines Wissens nach nicht aufgefallen, jedoch schäme ich mich unendlich und kann seit einiger Zeit nicht mehr schlafen. Ich überlege ernsthaft mich zu stellen und würde gerne wissen wie die Chancen stehen ob ich ins Gefängnis muss? Ich bin 29, nie vorbestraft, habe einen Job und suche aktuell einen Therapieplatz wegen meiner langjährigen Depression.
    Ich möchte wissen wie mein Urteil schlimmsten Falls ausgehen könnte um mental vorbereitet zu sein.
    Vielen Dank

  • #381

    Bukem (Dienstag, 30 November 2021 05:52)

    @melonie: Strafrechtlich würde schon wegen der strafmildernden Wirkung eines völlig freiwilligen Geständnisses eine an Ihrem Einkommen orientierte Geldstrafe zu erwarten sein.
    Zivilrechtlich würden Sie aber natürlich mit Rückforderungen des Arbeitgebers rechnen müssen. Sind Sie da noch beschäftigt? Eine sofortige Kündigung und ein entsprechend schlechtes Zeugnis sind ebenfalls zu erwarten

  • #382

    Melonie (Dienstag, 30 November 2021 18:18)

    @bukem ich habe online viel recherchiert und hier wurde in ähnlichen Fällen von schwerem, gewerblichen Diebstahls gesprochen der ja mind. eine Freiheitsstrafe mit sich bringt wovor ich natürlich ordentlich Respekt habe.
    Ich habe dort selbst gekündigt wegen meinen Taten weil ich mich so schämte. Ein Zeugnis habe ich nie erhalten und nie darauf bestanden weil es nur ein Minijob neben meiner Haupttätigkeit war. Sollte ich angeklagt werden (auch ohne Geständnis) wie stehen meine Chancen dass das auf Bewährung rausläuft? In Therapie befinde ich mich auch seit kurzem u.a. deswegen.
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!!

  • #383

    Bukem (Dienstag, 30 November 2021 20:20)

    @Melonie: ich würde da von eigener Internet Recherche abraten. Als Laie landet man bei gesundheitlichen Themen immer bei einer Krebs Diagnose, bei pandemischen Themen wird man Querdenker und hier kommen Sie zur Haft Prognose.
    Mal eben ernsthaft: gewerblich handelt jemand, der durch seine Taten seinen Lebensunterhalt mit bestreitet. Sie sind nicht vorbestraft, reflektiert und evtl geständig.
    Aller Voraussicht nach würde das auf eine Geldstrafe hinaus laufen.

  • #384

    Maya (Donnerstag, 09 Dezember 2021 10:16)

    Ich habe zum ersten Mal etwas aus einem Geschäft für 56 Euro gestohlen und meine Sicherheit hat mich geschnappt. Und mein Mann war bei mir und hat etwas für 68 Euro gestohlen, es tut uns sehr leid, was wir getan haben, gehen wir ins Gefängnis?
    Wir geben finanziell vom Jobcenter.
    Bitte , antworten Sie schnell!
    Ich bedanke mich voraus für Ihre Antwort!

  • #385

    Maya (Donnerstag, 09 Dezember 2021 13:18)

    Wir haben sehr stress, Letzte Nacht wurde mein Mann so krank, dass ich einen Krankenwagen rufen wollte. Wir hatten bereits einen großen Einkauf in diesem Geschäft getätigt und sie zahlten 200 Euro zusätzlich, aber als wir ihnen sagten, dass sie nicht akzeptiert haben, konnten wir es nicht beweisen. Meine Frau war darüber verärgert und wollte das irgendwie wiedergutmachen, und weil wir Sachen brauchten, aber nicht bezahlen konnten, stahl meine Frau sie und steckte sie in ihre und meine Tasche, also haben wir etwas Dummes gemacht und es getan es tut uns sehr leid und wir haben eine Lektion gelernt. Und wir sind beide sehr schlecht. Wir sind nie ohne Ticket in den Bus gestiegen. Ich weiß nicht, warum wir diese dumme Sache gemacht haben, wir wollten später bezahlen, aber sie haben nicht akzeptiert und gesagt, es sei zu spät. Jetzt machen wir uns Sorgen um unser Kind. Meine Frau hat mich damit in Schwierigkeiten gebracht. Bitte antworten Sie mir so schnell wie möglich.

  • #386

    Maya (Donnerstag, 09 Dezember 2021 13:21)

    Meine Frau ist Falsch. Meine Meinung ist mein Man.

  • #387

    Bukem (Freitag, 10 Dezember 2021 18:30)

    @Maya: bin unsicher, ob ich Sie richtig verstanden habe.
    Das wird auf eine Geldstrafe hinaus laufen, die Sie bitte in Kleinraten abzahlen sollten

  • #388

    Maya (Freitag, 10 Dezember 2021 22:22)

    Mein Mann hat etwas für 62 Euro gestohlen und ich habe etwas für 56 Euro aus einem Laden geklaut und schließlich hat ein Security verstanden und uns verhaftet, wir haben uns dort entschuldigt und gesagt, wir haben einen Fehler gemacht und jetzt sind wir bereit zu zahlen, aber er hat nicht akzeptiert und Er sagte, es sei zu spät dafür. Er nahm unsere Daten und sagte, dass du jetzt zu mir nach Hause gehen kannst, ich werde deine Daten an die Polizei schicken und dann kommt ein Brief zu dir und du musst vor Gericht gehen und sie dürfen nicht in diesen Laden kommen für zwei Jahre. Wir haben keine Vorstrafen und dies ist das erste Mal. Ich mache mir Sorgen, was mit uns passiert? Werden wir ins Gefängnis gehen? Wird unser Haus durchsucht?Wir haben ein Kind und machen uns Sorgen um es. Werden wir ihn verlieren?

  • #389

    Maya (Freitag, 10 Dezember 2021 22:26)

    Wir haben noch keinen Brief von irgendeiner Stelle erhalten.

  • #390

    Maya (Freitag, 10 Dezember 2021 23:33)

    Wir befürchten, dass die Polizei unser Haus durchsucht, da der Wachmann sagte, dass bekannt sei, dass Sie noch nie gestohlen haben. Wir haben geantwortet, das ist das erste Mal. Er sagte uns, dass ich Sie hier oft gesehen habe, ich glaube, Sie haben hier schon einmal gestohlen, aber jetzt gibt es keine Beweise. Wir haben geantwortet, dass wir Stammkunden dieses Ladens sind und immer hier kaufen, aber er hat uns nicht geglaubt Wir sind wirklich unschuldig, aber unsere Sorge ist, dass wir viele Einkäufe in diesem toten Laden getätigt haben, von denen einige bis vor 4 Jahren zurückreichen.Und Natürlich haben wir keinen Kassenbon. Einige dieser Waren wurden in bar und andere mit einer Bankkarte gekauft. Es gibt keine Zeugen oder Videos. Wie beweisen wir, dass wir sie gekauft haben? Natürlich sagte der Sicherheitsdienst, dass wenn Sie schon einmal gestohlen haben, dies nicht mehr nachgewiesen werden kann, da es keine Beweise gibt. Nur diese Waren, die wir Ihnen heute weggenommen haben, werden verklagt. Aber ich mache mir trotzdem Sorgen. Daran sind wir wirklich unschuldig, aber was ist, wenn es nicht bewiesen ist? Bitte antworte mir so schnell wie möglich. Ich bedanke mich!

  • #391

    Bukem: (Montag, 13 Dezember 2021 13:58)

    @Maya: ich kann verstehen, dass Sie aufgebracht sind.
    Ihnen müsste ja weiterer Diebstahl konkret bewiesen werden. Ich denke, Sie können sich da ein wenig beruhigen. Sie werden auch ganz bestimmt nicht wegen eines einfachen Ladendiebstahls ihr Kind verlieren. Wir können Ihnen trotzdem hier im Chat nicht wirklich weiterhelfen

  • #392

    Maya (Montag, 13 Dezember 2021 21:58)

    Danke Sehr!

  • #393

    Eva (Mittwoch, 18 Mai 2022 21:06)

    Hallo ,ich habe große Sorge, es geht um meiner Sohn der Solte Socialarbeitstunde machen ,Leiter had in Arbeitsplatz gemobbt ale nicht reagieren danach had auch terapi in Klinikum wegen Drogen muß, obwohl das war von 1 jahr bis jetz aber wir beide haben harte gearbeitet intensive ich habe immer besucht und der misch er war sauber 1 jahr had nicht genommen aber die had immer wieder das der abbrechen warum had gesagt das der 1 jahr sauber ist ,danach war Corona die arbeitstunde war unmöglich zur finden, und dann had den zeit vorbei und ich war nicht vor Gericht saß die sagen nur Sohn Sie nicht als Zeugen das die wahre ist

  • #394

    POSTarbeiter (Freitag, 27 Mai 2022 18:20)

    Hallo, ich arbeite bei der Post. Ich wurde dabei erwischt, wie ich extra ein Paket abholte, wo die Pakete für den Transport zum Logistikzentrum aufbewahrt werden. Aber er war in der Nähe und ich dachte, ich würde das Paket aus dem Einkaufswagen nehmen und in den Einkaufswagen legen und den Lastwagen besteigen, um alle Pakete zum Logikzentrum zu bringen. Aber ein Wachmann, der ankam, stellte sich vor und sagte, ich hätte das Paket gestohlen. Als ich die Polizei anrief, erklärte ich alles darüber, wie die persönlichen Daten aufgenommen worden waren, und der Wachmann sagte, er habe noch eine lange Liste von Gegenständen, die in der Vergangenheit vermisst wurden und die mit mir in Verbindung gebracht werden könnten. So wie ich es bei ihm gesehen habe, liegt der Wert des Farns bei etwa 2000-2500 Euro, womit ich jetzt rechnen kann. Ich bekam sofort eine Arbeitsbeschränkung bei der Post und den Postfilialen. Wie lange erhalte ich Daten oder Briefe von der POLIZEI? Was mir droht und ob es eine Hausdurchsuchung geben wird, weil ich kleine Kinder nicht erschrecken will. Übrigens bin ich ein Ernährer in einer Familie mit 4 Personen.

  • #395

    Bukem (Sonntag, 29 Mai 2022 13:20)

    @Postarbeiter: ich habe jetzt nicht ganz verstanden, treffen denn die Vorwürfe gegen Sie zu?

  • #396

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 01 Juni 2022 17:22)

    Wenn ein Strafverfahren gegen Sie läuft, müssen Sie einen Strafverteidiger mit der Sache beauftragen. Oder besser: Sollten. Wenn man Zahnschmerzen hat, sollte man auch zum Zahnarzt gehen. Wenn man das nicht wird: Kann auch allein weggehen, kann aber auch viel schlimmer werden.

  • #397

    Mia (Sonntag, 03 Juli 2022 07:47)

    Ich habe Parfem,Werte 95 e gestohlen. Detektiv, hat Polizei angerufen, das ist erste Mal, ich habe kein Polizei Dossier. Ich bin 40 Jahren. Was kan ich erwarten? Muss ich in Polizei gehen. Ich möchte mich schuldig bekennen. Ich habe netto cirka 2500 e. (Woher wissen sie, was mein Netoist, und wie kann ich es überprüfen?

  • #398

    Mia 397 (Sonntag, 03 Juli 2022 09:04)

    Kann eine Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden, einmal pro Woche für mehrere Monate? Das bei der Polizeianhörung sagen oder Anzeige bei der Staatsanwaltschaft schreiben?
    Ist es gut, wenn der Brief kommt, Schuld zuzugeben, weil ich schuldig bin, und es keine Entschuldigung gibt, weil ich weiß, dass es Kameraaufnahmen gibt?

  • #399

    Mia 397 (Sonntag, 03 Juli 2022 09:16)

    Morgen nach diese Diebstahl, ich bin gegangen im Laden und bezahlt 100 e Strafe /Rechnung und entschuldige mich für Alles. Ich habe Rechnung.

  • #400

    Hello (Freitag, 05 August 2022 20:00)

    Ich bin 23 Jahre alt und Student. Ich habe bei Decathlon Waren im Wert von 360 € gestohlen, beim Verlassen den Alarm ausgelöst und wurde erwischt. Ich entschuldigte mich nicht und versuchte es zu erklären, aber die Polizei glaubte es nicht. Ich unterschrieb das Formular, das sie mir gaben, und fragte mich, ob ich ins Gefängnis gehen würde, es war mein erstes Verbrechen und ich hatte Angst.

  • #401

    Hello (Freitag, 05 August 2022)

    Die Polizei sagte, ich würde meine Strafe in ein paar Monaten erhalten. Was soll ich vorher tun? Ich würde mich gerne bei ihnen entschuldigen. Außerdem ziehe ich um, wie kann ich ihnen meine neue Adresse mitteilen? Danke

  • #402

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 06 August 2022 21:31)

    Sie sollten die Sache durch einen Strafverteidiger klären lassen. Vielleicht lässt sich das Verfahren noch außergerichtlich zur Einstellung bringen gegen eine Geldstraße nach § 153 a StPO...schreiben Sie mir gerne, wenn ich mich kümmern soll: Kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #403

    Lolrofl (Sonntag, 07 August 2022 20:54)

    Ich habe eine Anzeige bekommen wegen Fahrraddiebstahl. Ich bin mit meinem gebrauchten Fahrrad in eine allgemeine polizeiliche Routinekontrolle geraten. Am Ende wurde das Fahrrad beschlagnahmt mit der Möglichkeit das Fahrrad mit Eigentumsnachweis zurückzuerhalten.
    Diesen Nachweis konnte ich aber nicht liefern und dann standen die Polizisten vor meiner Haustür um mir die Anzeige zu verpassen.
    Das Fahrrad ist logischerweise nicht als gestohlen gemeldet. Trotzdem bekomme ich eine Anzeige. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
    Muss ich überhaupt mit einer Strafe rechnen? Es gibt doch keinen einzigen Beweis

  • #404

    Misst (Sonntag, 21 August 2022 01:32)

    Wenn jmd in einem Laden für Klamotten für 30 Euro eingesteckt hat und von einer Angestellten gefragt wurde, ob man gerade die Kleider eingesteckt hat, und man direkt mit "Ja" und "Ich geb alles zurück!" antwortet, dann aber ins Büro gebracht wird, alles zurück gibt und eine Anzeige ausgefüllt wird und nur aufgrund eines ausländischen Passes aber deutschen Wohnsitzes die Polizei gerufen wurde und die Leitung der Filiale merkt, dass man Klamotten im Wet von ca 100 Euro aus nem weiteren Laden im Rucksack hat und die Polizei dises beschlagnahmt nachdem man für den eigentlich erwischten Diebstahl schon unterschrieben hat, hat man dann zwei Diebstähle begangen oder einen? Wird man einmal dafür bestraft? Ist man dann noch Ersttäter? Wie hoch wäre die Strafe? Geldstrafe bei keinem Einkommen, als Student, der jediglich 100 Euro Kindergeld bekommt? Ist das überhaupt rechtens eine Anklage aufgrund der Klamotten im Wert von 100 Euro, wo kein Beweis vorliegt, dass diese gestohlen wurden rechtens? Wenn auf die Frage "Haben sie die Klamotten bezahlt" nur ein "Nein" folgt?

  • #405

    Bukem (Sonntag, 21 August 2022 17:48)

    @lolrofl: verstehe nicht ganz: wo haben Sie das Rad denn her? Das ist bei gebraucht erworbenen Rädern tatsächlich ein gewisses Risiko, dass ein Tatsächlich gestohlen gemeldetes Rad erworben wird. Aber ich kann hier nicht ganz nachvollziehen, warum Ihnen ein Diebstahl zur Last gelegt wird. Mit entsprechender ( gerne anwaltlicher ) Stellungnahme sollte dieser Vorwurf entkräftet werden können.

    @Misst: genau genommen sollten hier ein vollendeter und ein nur versuchter Diebstahl vorliegen. Clever und geschickt ist das alles nicht. Und dürfte auf eine Geldstrafe gemessen an Ihrem Einkommen hinauslaufen. Plus Hausverbot, dessen Zuwiderhandlung auch nicht klug wäre. Können Sie natürlich alles anwaltlich klären lassen

  • #406

    Misst (Sonntag, 21 August 2022 20:04)

    Vielen Dank, für die Antwort. Wie hoch wird die Geldstrafe ermessen, wenn nur Taschengeld und Kindergeld zur verfügung steht? Wie viele Tagessätze könnten angemessen sein? Sind das also zwei Taten, die beide ins Strafregister kommen? Muss man Sozialstunden ableisten, oder sind diese nur für den Fall, dass die Geldstrafe nicht bezahlt werden kann?

  • #407

    Misst (Sonntag, 21 August 2022 20:10)

    Und wenn bisher nur ein Brief kam, wegen den Sachen aus dem Rucksack vom ersten Laden, muss man sich auf nen zweiten gefasst machen? Wären das dann 2 x z.B 30 Tagessätze, oder nur einmal, weil man einmal erwischt wurde?

  • #408

    Julia (Sonntag, 18 September 2022 10:35)

    Guten Tag, ich habe von 4 Jahren 2 mal geklaut . Dann habe ich straf gekriegt 60 Tage 30 €.
    Ich habe leider gestern von Rossman wieder geklaut max. 70€ . Was soll ich jetzt erhalten.
    Ich bin azubi als Pflegefachkraft.
    Ich denke muss ich schnell ein Anwalt finden. Kann jemand helfen?
    Vielen Dank

  • #409

    Julia (Sonntag, 18 September 2022 11:52)

    Kann sein dads ich mit Anwalt Sozialhilfe machen , oder mit dem Geshaftsführer schprechen und alles bezahlen ?

  • #410

    Julia (Montag, 19 September 2022 08:43)

    Sehr geehrte(r) Anwalt / Anwältin,

    ich muss gestehen, ich habe wiederholt denselben Fehler gemacht. Vor fast genau 3 Jahren stahl ich in einem Kaufhaus Ware und bekam eine Geldstrafe in Höhe von 60Tagessätzen zu 30,00 Euro. Nun, wie erwähnt, 3 Jahre später ließ ich mich nochmals dazu hinreissen, wurde wieder erwischt (Warenwert 70,00 €) und es wird nach Bezahlung einer Fangprämie (100 €) wieder ein Strafantrag gestellt.

    Abgesehen von meinem schlechten seelischen Befinden, der Angst vor einer höheren Geldstrafe läßt mich aber eine fürchterliche Vermutung kein Auge mehr zumachen. Ich bin Krankenschwester, auf meinen Beruf, mein Einkommen angewiesen, da alleinstehend und habe schreckliche Angst, dass es nun einen Eintrag in's Führungszeugnis gibt und mein Arbeitgeber davon erfährt.

    Bitte helfen Sie mir. Kann ich diesen Eintrag, bzw. eine Information an den Arbeitgeber verhindern?

    Im voraus herzlichen Dank für Ihre Hilfe

  • #411

    Bukem (Sonntag, 06 November 2022 11:48)

    @Julia: Verzeihen Sie die späte Antwort. Einträge ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgen ab Freiheitsstrafe bzw Geldstrafe ab 100 Tagessätzen.
    Sofern nicht geschehen, empfiehlt sich hier natürlich anwaltliche Hilfe und Vertretung

  • #412

    Vollidiot (Montag, 05 Dezember 2022 00:48)

    Habe ein runtergefallenes Portemonnaie eingesteckt, also nicht jemand aus der Tasche gestohlen, dann auf der Toilette Geld rausgenommen und Rest in den Mülleimer. Per Videoüberwachung gefilmt worden. Noch versucht das Geld im Untersuchungsraum loszuwerden aber ist alles aufgeflogen. Ersttäter.
    Geht mir nacht dieses blöde Verhalten.
    Wusste dass es nicht mein Geld ust sondern wohl von jemand vor oder hinter mir, hätte es abgeben sollen. Stattdessen erwartete mich die Polizei vor dem WC und haben Personalien aufgenommen… Die Eigentümer des Portemonnaies waren noch zugegen, hatte ja mitbekommen dass die es gesucht haben… was für ein Blödmann ist man.
    Was erwartet mich? Wie kann ich Strafe gering halten ohne Verfahren. Es tut mir echt leid. Hilft noch ein Geständnis, bewiesen ist es durch Zeigen und den Besitz des Geldes eh.

  • #413

    Lolrofl (Mittwoch, 07 Dezember 2022 21:43)

    @Bukem: Das Fahrrad ist gar nicht als gestohlen gemeldet. Trotzdem eine Anzeige bekommen

  • #414

    Bukem (Samstag, 21 Januar 2023 10:53)

    @lolrofl: Dann sollten Sie selbst Stellung nehmen und den Vorgang aus Ihrer Sicht schildern. Ohne genaue Aktenkenntnis kann man hier auch anwaltlich nur vermuten.

    @Vollidiot: auch hier kommt es auf den individuellen Fall an. Ich habe den Tathergang nicht genau verstanden. Zwischen Fundunterschlagung und Diebstahl bzw Unterschlagung kann das vieles sein.
    Im Zweifelsfall droht hier eine Geldstrafe. Sind Sie schon mal polizeilich aufgefallen?

  • #415

    Sissy (Sonntag, 26 Februar 2023 13:41)

    Ich wurde vor 4 Jahren beim ladendiebstahl erwischt 30 Euro war die Sache habe 400 Euro Geldstrafe bekommen.im August habe ich eine kindersweatjacke im Wert von 12,99 geklaut habe 400euro Geldstrafe bekommen. Nun war mein Freund und meiner kleinen Tochter unterwegs er war vorher bei aldi für seine mutter 2 artikel holen ich bin mit dem Bus nachgekommen. Wir sind dann nach lidl gegenüber. Er hatte den kinderwagen und ich den einkaufswagen dann. Er hat mist gebaut er hat unwissend meiner Seite aus da unten im Korb Sachen rein gelegt. An der kasse übernahm ich den kinderwagen. Die Kassiererin wollte das ich den Korb öffnete. Ich sagte da sind Sachen von Aldi drin klar können sie reingucken. Und ich war geschockt der ganze Korb voll mit Sachen was genau alles keine Ahnung. An der kasse wurde ich geprangert mein Freund sagte nichts. Bei der Polizei hat er natürlich gesagt das er es war. Trotzdem habe ich jetzt Angst das trotz der wahrheitsgemäßen Aussage meines Freundes ich vor Gericht geprangert werde. Ich hab Angst das ich eine Strafe bekomme und wie würde die Strafe ausfallen. Habe 3 kinder

  • #416

    Sissy (Sonntag, 26 Februar 2023 13:43)

    Warenwert waren 82 euro

  • #417

    Solomon (Montag, 27 März 2023 17:56)

    Hallo, habe bei Ikea vergessen, einen Artikel an der Selbstscankasse einzuscannen. Wert liegt bei 72€. Hatte für ca. 280€ eingekauft. Habe eine Anzeige erhalten. Ist das erste Mal. Welche Strafe würde auf mich zukommen? Danke.

  • #418

    Jalas (Sonntag, 02 April 2023 01:39)

    Hallo!
    Leider ist mir(ich bin 37)gestern etwas sehr blödes passiert. Erst war ich beim Müller und habe dort Spielzeug als Oster Geschenk im Wert von ca 20€ mitgehen lassen. Danach war ich beim Douglas und entdeckte die Ohrringe, die sich meine Schwestern gewünscht haben. Auch diese habe ich einfach eingesteckt. Beim verlassen vom Douglas wurde ich vom Detektiven aufgehalten. Habe anstandslos alles herausgegeben, die Polizei kam und es wurde eine Anzeige gestellt. Insgesamt handelt es sich ca um 100€ Warenwert.
    Seit dem Vorfall geht es mir sehr schlecht und ich habe große Angst vor der Konsequenz.
    Ich habe mir ansonsten zuvor nie etwas zu Schulden kommen lassen. Vor sehr langer Zeit, ca 18 Jahren, habe ich mal einen Foto Film bei real mitgehen lassen und wurde da auch erwischt. Da passierte aber nicht viel hinterher.
    Können Sie mir sagen, mit welcher Strafe ich nun in etwa zu rechnen habe?
    Vielen Dank im Voraus

  • #419

    Bukem (Montag, 03 April 2023 20:55)

    @Jalas: Sie werden sich auf eine Geldstrafe, abhängig von der Höhe Ihres Einkommens und vermutlich regional unterschiedlich hoch, einstellen müssen. Ein Geständnis und ehrliche Schadenswiedergutmachung wirken strafmildernd. Sofern Sie hier draus lernen, dürfte mehr nicht kommen

  • #420

    Mimi (Freitag, 29 September 2023 22:15)

    Guten Tag, ich brauche dringend ihren Rat.
    Auf meiner Arbeit, als Krankenschwester wurde mir bei der Übergabe gesagt, dass ich bitte den Schlüssel einer Patientin (Der im Patiententisch in der Schublade lag), die auf Intensivstation im Frühdienst gegangen ist, nehmen mag, ihren Schrank abschließen und diesen anschließend in unseren BTM Schrank einschließe. Bei meinem Runddang ging ich ins Zimmer der Patientin, holte mir den Schlüssel und schloss den Schrank ab, dabei ist mir aufgefallen das Geld in der Schublade lag, dachte mir dabei nichts und legte den Schlüssel in einen Briefumschlag, habe diesen mit Zimmernummer und Namen beschriftet und auf unseren Küchentisch im Stationszimmer gelegt, da die zuständige Pflegekraft die den BTM Schlüssel hatte nicht auf Station war. Dies hatte ich den anderen Kollegen die am Küchentisch saßen mitgeteilt und darum gebetet, falls die Pflegekraft mit dem Schlüssel zurück kommt, diesen Umschlag bitte einzuschließen. Daraufhin setzte ich meinen Rundgang fort. Als ich mit diesem fertig war, bemerkte ich, dass der Umschlag noch auf dem Tisch lag und gab diesen dann der Pflegekraft mit dem BTM Schlüssel zum einschließen ab. Später kamen zwei Kolleginnen auf Station und baten uns, uns alle in der Küche zu versammeln. Daraufhin wurde jedem die Hände und Taschen mit einer Taschenlampe beleuchtet, daraufhin habe ich bis heute keine Antwort erhalten, gesehen wurde aber auch nichts, bei niemandem! Daraufhin wurden alle, außer ich, nach draußen gebeten und man schloss die Küchentüre. Ich wurde von meinen Kollegen verdächtigt Geld aus dem Zimmerschrank gestohlen zu haben, das dies eine Falle war und Geld in den Schrank gelegt wurde, was jetzt nicht mehr da war. Ich beteuerte meine Unschuld und erwähnte das ich Geld in der Patientenschublade gesehen habe, dieses aber nicht angefasst habe. Ebenfalls erwähnte ich den gesamten Ablauf des vergangenen Spätdienstes und das ich den Schlüssel erstmal unbeobachtet in der Küche habe liegen gelassen. Meine Kollegen haben gesagt, dass Sie die Polizei rufen und ich mit einer Kollegin in der Küche warte. Später kam die zweite Kollegin wieder in die Küche, packte ihre Tasche und ging mit der anderen Kollegin wieder von Station weg. Sie erwähnte, dass die Polizei da war, aber wieder gehen musste wegen einem anderen Fall und diese später wieder kommt um mit mir zu sprechen. Als ich wartete, kam ein anderer Kollege auf mich zu und erwähnte, dass die Polizei sich die Tage nochmal meldet um meine Daten aufzunehmen, dies wurde dann 1 Woche später auch gemacht, indem die Polizei bei mir auf Station erschien und nach meinen Personalien gefragt hat. Sie sagten es kommt jetzt bald ein Brief für eine schriftliche Anhörung.
    Ebenfalls entschuldigte ich mich für mein Handeln bei meiner Stationsleitung und Pflegedirektion, dass ich niemanden dazugerufen habe als ich Geld gesehen habe und den Schrankschlüssel unbeobachtet auf den Tisch gelegt habe. Ich möchte diesen Fehler nicht mehr machen und werde in Zukunft darauf acht geben.
    Jetzt ist 1 Monat vergangen und arbeite auch noch auf der Station, was nicht so angenehm für mich ist. Ebenfalls hat man mir gesagt das mehrmals etwas gestohlen wurde, auch als ich im Dienst war. Ich habe solche Angst was auf mich zukommt. Ich bin nicht vorbestraft mit 22 Jahren, habe einmal mit 17 im Wert von 6€ im DM geklaut, was auch vor Gericht ging aber verwarnt wurde.

    Kann ich bestraft werden ohne Beweise? Obwohl ich unschuldig bin? Wird mir das Vergehen mit 17 Jahren angerechnet?

  • #421

    Mimi (Freitag, 29 September 2023 22:18)

    Es ging hierbei um 50€.

  • #422

    Bukem: (Freitag, 20 Oktober 2023 10:10)

    @Mimi: Sie müssen hier den Vorgang einmal arbeitsrechtlich und einmal strafrechtlich betrachten.
    Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen ausser das Protokoll bei Fund und Abgabe des Geldes einzuhalten. Sofern Sie da nicht zuvor besonders geschult und hingewiesen worden sind, sollte das vermutlich nicht einmal eine Abmahnung rechtfertigen.
    Ist da zwischenzeitlich weiter etwas passiert? Eine Kündigung wäre dann wohl bisher nicht gerechtfertigt und rechtswidrig.
    Strafrechtlich sehe ich auch kein rechtswidriges Verhalten. Anscheinend sind zuvor Vorfälle passiert und man wollte wohl eine Falle stellen. Charmant ist das sicher nicht. Konkret dürfte es sicher noch mehr Verdächtige geben als Sie

  • #423

    Mimi (Sonntag, 22 Oktober 2023 15:45)

    Kurz nach dem Vorfall gab es ein Gespräch mit der Pflegedirektion, in der ich die Situation geschildert habe und das ich meine Fehler zugegeben habe und versicherte jetzt mehr darauf zu achten. Die Direktorin sagte, da ich Springer bin, dass wohl auf den Stationen was weggekommen ist, während ich in dieser Zeit im Dienst war und man konkret mich verdächtigt und das wohl seit 10 Jahren kein Diebstahl mehr vorgekommen ist und man mir die Falle wohl absichtlich gestellt hat. Bis jetzt arbeite ich sogar noch auf der Station und in dem Krankenhaus. Ca. 1 Woche später kam die Polizei in Zivil auf meine Arbeit, wollte noch meine Daten haben um mir einen Brief für eine Aussage zu schicken und das ich des Diebstahls verdächtigt sei. 1 Monat später kam noch kein Brief. Kann das Verfahren vielleicht schon eingestellt sein und deshalb bekomme ich keinen Brief? Hab so Angst das ich vor Gericht muss, weil ich mit 17 Jahren Mal etwas gestohlen habe und auch vor Gericht war. Liebe Grüße

  • #424

    Mimi (Sonntag, 22 Oktober 2023 19:44)

    Aktuell bin ich 3 Wochen im Urlaub, bisher ist kein Diebstahl mehr passiert, also nicht das ich was mitbekommen habe.

  • #425

    Bukem: (Montag, 23 Oktober 2023 12:10)

    @Mimi: das kann ich Ihnen leider nicht beantworten und Sie sollten das wohl abwarten.
    Ich kenne Ihre finanziellen Verhältnisse natürlich nicht, aber Sie können natürlich einen Anwalt beauftragen und über diesen Weg Akteneinsicht nehmen lassen.
    Es gibt im Pflegeheim oder Krankenhaus sicher eine Vielzahl anderer Personen , die die Taten hätten begehen können

  • #426

    Mimi (Montag, 23 Oktober 2023 17:18)

    Ist es denn sinnvoll, wenn der Brief kommt eine Aussage zu machen? Könnte dies von Vorteil sein? Was passiert wenn ich mich nicht äußer? Kann das Verfahren dann auch eingestellt werden?

  • #427

    Bukem (Dienstag, 24 Oktober 2023 11:23)

    @Mimi: sollte ein Anhörungsbogen kommen, kann es in Ihrem Fall sicher sinnvoll sein, Ihre Schilderung kurz und präzise abzugeben. Sie sind ja anscheinend noch nicht einmal polizeilich vernommen worden?
    Es kann allerdings auch sein, dass das Strafverfahren gg Sie eingestellt wird und Sie nicht einmal drüber informiert werden. Auch wenn es für Sie schwer zu ertragen ist, Sie müssen es schlicht abwarten

  • #428

    Mimi (Dienstag, 24 Oktober 2023 15:14)

    Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Bisher bin ich polizeilich nicht vernommen worden. Wenn der Brief kommt, habe ich gehört gibt es Felder zum ankreuzen. Was wäre sinnvoll in diesem Fall auszuwählen? Liebe Grüße

  • #429

    Mimi (Mittwoch, 08 November 2023 18:42)

    Wie lange wartet man auf einen Anhörungsbogen? Wann kann ich davon ausgehen das es Eingestellt wurde? Warte jetzt fast 2 Monate

  • #430

    Bukem: (Mittwoch, 15 November 2023 22:25)

    @Mimi: jenachdem , was genau vorgeworfen werden würde, ob Diebstahl oder Unterschlagung, wird die strafrechtliche Verfolgungsverjährung erst nach frühestens drei oder fünf Jahren eintreten.

  • #431

    Tanya (Donnerstag, 23 November 2023 00:21)

    Hallo, ich bin Mutter, ich bin hilflos, mein Sohn ist 22 Jahre alt. Letztes Jahr, als er an einem Frachtarbeitsplatz arbeitete, machte er den ersten und letzten Fehler seines Lebens. Er beging einen Paketdiebstahl und betrat den Arbeitsplatz erneut mit Die gestohlenen Pakete. Er wurde erwischt. Ich erhielt einen Anruf mit der Aufschrift „Mama, rette mich.“ Wie viele Angestellte kamen persönlich zu meinem Haus und durchsuchten es, dann gingen ich, meine Frau und unser Verwandter, 4 Personen, dem Jungen nach , die Angestellten am Arbeitsplatz befragten den Jungen und der eigentliche Chef war aus dem Wohnheim, ich habe nur für Arbyt und 2 Angestellte dort gesehen, er sagte für Arbyt, sei dankbar für deine Mutter, deine Mutter tat mir leid, sagte ich Ich werde nicht die Polizei rufen. Wir zahlen die Strafe, egal wie hoch sie ist, und wir haben die Pakete zurückgegeben, das haben wir untereinander vereinbart, dann sind wir im Haus geblieben. Das Haus war klein, aber wir sind in ein großes Haus umgezogen und haben gegeben Das Haus des Sohnes, weil er gearbeitet hat, ist fast ein Jahr vergangen und wir sind nicht da.

  • #432

    Tanya (Donnerstag, 23 November 2023 00:23)

    Hallo, ich bin Mutter, ich bin hilflos, mein Sohn ist 22 Jahre alt. Letztes Jahr, als er an einem Frachtarbeitsplatz arbeitete, machte er den ersten und letzten Fehler seines Lebens. Er beging einen Paketdiebstahl und betrat den Arbeitsplatz erneut mit Die gestohlenen Pakete. Er wurde erwischt. Ich erhielt einen Anruf mit der Aufschrift „Mama, rette mich.“ Wie viele Angestellte kamen persönlich zu meinem Haus und durchsuchten es, dann gingen ich, meine Frau und unser Verwandter, 4 Personen, dem Jungen nach , die Angestellten am Arbeitsplatz befragten den Jungen und der eigentliche Chef war aus dem Wohnheim, ich habe nur für Arbyt und 2 Angestellte dort gesehen, er sagte für Arbyt, sei dankbar für deine Mutter, deine Mutter tat mir leid, sagte ich Ich werde nicht die Polizei rufen. Wir zahlen die Strafe, egal wie hoch sie ist, und wir haben die Pakete zurückgegeben, das haben wir untereinander vereinbart, dann sind wir im Haus geblieben. Das Haus war klein, aber wir sind in ein großes Haus umgezogen und haben gegeben Das Haus des Sohnes, weil er gearbeitet hat, ist fast ein Jahr vergangen und wir sind nicht da.

  • #433

    Tanya (Donnerstag, 23 November 2023 00:47)

    Und ich konnte nicht finden, wo mein Sohn drei Tage lang festgehalten wurde. Die Polizei warf uns herum und hielt uns fest. Es war unklar, ob er schuldig oder unschuldig war. Wir bekamen eine Antwort von der Polizei: Ich ging sofort zu einem Anwalt Ich habe über einen Anwalt herausgefunden, wo mein Sohn war. Ich glaube, er hat das Verhörgericht bestanden. Ich glaube, der Staat hat ihm einen Anwalt gegeben. Er spricht kein Deutsch. Das ist unsere Einstellung. Der Anwalt ist hingegangen und hat sich mit meinem Sohn getroffen.“ „Er hat sich sehr gefreut“, sagte der Anwalt. „Mein Sohn bekam den Anruf nur einmal.“ Er wollte damit sagen: „Mama, sie geben mir entweder eine Geldstrafe oder eine Hausstrafe oder so etwas in der Art.“ Letzte Woche rief unser Anwalt an , Frau Tanya, das Gerichtsverfahren gegen Ihren Sohn ist gerade anhängig. Entweder er wird freigelassen oder er geht hinein und wenn er freigelassen wird, wird er Sie anrufen. Meine Welt ist dunkel geworden. Ich sagte: „Nun, sind Sie nicht bei ihm?“ ? Unser Anwalt?“ und mein Sohn bevorzugte unseren Anwalt. Seit acht Tagen wählt er jedes Mal, wenn ich eine Nachricht an unseren Anwalt schicke, die Akte aus. Ich warte, sage ich. Eigentlich hätten sie meinen Sohn nicht verhaften wollen , aber sie rufen ihn seit Mai an. Er ist hier, er hat eine Adresse, wir haben Beweise, dass er arbeitet, und er ging zur Polizei, ich mache mir große Sorgen, was soll ich tun? Wenn er dort bleibt, Er wird krank, er wird den Verstand verlieren, ich kenne meinen Sohn.

  • #434

    Bukem (Samstag, 25 November 2023 16:11)

    @Tanya: aber was können wir jetzt für Sie und Ihren Sohn tun?

  • #435

    Bubu (Freitag, 01 Dezember 2023 21:56)

    Guten Tag, wie lange kann es dauern bis ein Anhörungsbogen als Beschuldigter ankommt? Kann man z.b. bei der Polizei anrufen und nachfragen? Oder wo kann man anrufen? Warte jetzt seit 2 Monaten auf einen Brief

  • #436

    Bukem: (Mittwoch, 06 Dezember 2023 10:58)

    @Bubu: Aber Sie sind sicher, dass ein Strafverfahren gg Sie anhängig ist, also läuft? Oder vermuten Sie das nur ? Was ist denn passiert?
    Natürlich können Sie bei der Polizei nachfragen, ob das vorteilhaft wäre oder Sie unbeabsichtigt schlafende Hund wecken , ist die ganz andere Frage.
    Je nach Erheblichkeit des Vergehens oder der Straftat sollten Sie ehrlich gesagt überlegen, konkrete anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
    Sagen Sie doch Bescheid, worum es genauer geht

  • #437

    Bubu (Donnerstag, 07 Dezember 2023 20:43)

    Hallo,

    also sicher bin ich mir nicht ob ein Strafverfahren läuft. Man sagte mir aber es komme noch ein Brief zu Äußerung aus meiner Sicht als Beschuldigter.
    Ich warte jetzt 3 Monate und würde gerne wissen ob da noch was kommt. Geht um Diebstahl, 50€, habe mal vor 6 Jahren etwas gestohlen im Geschäft mit 17.

  • #438

    Bukem (Freitag, 08 Dezember 2023 09:42)

    @Bubu: aber der aktuelle Vorfall liegt nicht sieben Jahre zurück?
    Wenn Ihnen das mündlich so mitgeteilt wurde, dann sollten Sie davon auch ausgehen. Das werden Sie im Zweifelsfall einfach abwarten müssen. Es steht Ihnen natürlich jederzeit frei, sich zunächst anwaltlich beraten zu lassen, ob ggfs eine eigene freiwillige Einlassung, also ein Einräumen des Vorfalls, insgesamt günstig ist.
    In jeder Alternative werden Sie zumindest mit einer überschaubaren Geldstrafe rechnen müssen

  • #439

    Mimi (Freitag, 08 Dezember 2023 10:33)

    Guten Tag,

    nun sind schon etwas mehr als 3 Monate rum bei Verdacht auf Diebstahl. Bisher kam leider immer noch kein Brief. Meinen Sie ich sollte mal wo anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen? Wenn ja, wo ruft man da an? Jeden Tag mit Angst in den Briefkasten schauen, macht mich langsam wahnsinnig. Ich hatte ihnen am 29.September geschrieben

    Liebe Grüße

  • #440

    Paul (Sonntag, 10 Dezember 2023 15:28)

    Hallo Bukem,
    Ich war potentieller Käufer eines Schmuckstücks, der Verkäufer lasst mich in seinem Haus rein um das Schmuckstück anzuschauen. Ich schaue mir das Schmuckstück an in seiner Anwesenheit und bin daraufhin, einfach aus dem Haus rausgerannt da ich mich in der Situation unwohl gefühlt habe. Der Verkäufer meint jetzt Zeuge zu sein, wie ich das Schmuckstück dabei in der Hand hätte und beim rausrennen aus dem Haus geklaut hätte. (Schmuckstück Wert von 11.000€) Der Verkäufer bezeugt, dass ich da war und das war ich auch, aber ich habe nichts mitgenommen als ich rausgerannt bin. Reicht die Zeugenaussage des Verkäufers, dass ich geklaut hätte, mich vor Gericht zu verurteilen?
    Danke für deine Einschätzung!

  • #441

    Bukem: (Sonntag, 17 Dezember 2023 12:49)

    @Mimi: wie gesagt, ich glaube, ich würde es einfach abwarten. Nachfragen müssten Sie an bei Ihnen örtliche Polizeidienststelle richten.

    @Paul: Nein, das reicht natürlich nicht. Aber es ist im Einzelfall eine Frage der Glaubwürdigkeit. Ist denn ein Strafverfahren anhängig? Das sollten Sie ganz sicher nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn Sie Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte

  • #442

    Mimi (Dienstag, 19 Dezember 2023 17:37)

    Also ich habe jetzt bei der Polizei angerufen, weil mich das sehr beunruhigt. Tatsächlich wurde mir gesagt es würde keinen Eintrag in meiner Akte geben. Nach 3 Monaten?? Wie kann sowas sein? Wurde dieser Fall garnicht bearbeitet?

  • #443

    Bukem (Donnerstag, 21 Dezember 2023 10:50)

    @Mimi: das weiß ich nicht, aber das ist doch gut. Dann können wir das hier ja abschließen

  • #444

    Michael (Sonntag, 31 Dezember 2023 23:03)

    Hallo,
    Mir sind auf der Arbeit im Einzelhandel meine Schuhe kaputt gegangen, ich haben mir aus dem Sortiment neue genommen, und meine alten offen im Lager stehen lassen, mit dem Zettel in der Tasche bin ich zur Kasse und wollte diese direkt bezahlen, auf dem Weg dahin wurde ich von Kunden und Kollegen aufgehalten, dann wurde ich vom Chef ins Lager zitiert, wo ich den Vorfall genau wie hier geschildert habe. Daraufhin wurde mir die Kündigung ausgesprochen. Zählt sowas überhaupt als Diebstahl (ich hatte noch fast 5 Stunden Arbeit vor mir, ich habe den Laden ja nicht ohne zu bezahlen verlassen) Kann er mich dennoch wegen Diebstahl Kündigen, was dann ja einen Akten Eintrag zu folge hätte ?
    Mfg

  • #445

    Bukem (Freitag, 05 Januar 2024 14:54)

    @Michael: ich kann den Vorgang nicht recht nachvollziehen. Warum sollten Kunden Sie aufhalten wollen?
    Ob hier eine Kündigung wirksam wäre, ist eine vorrangig arbeitsrechtliche Frage, die wir hier so nicht beantworten können. Das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen dürfte jedenfalls dauerhaft zerrüttet sein.
    Sie können gg die Kündigung innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage vor dem ArbGericht erheben. Ist jetzt ein Strafverfahren anhängig?

  • #446

    Selina (Freitag, 26 Januar 2024 17:24)

    Hallo, im Jahr 2005, ich glaube, der Wert lag unter 50 €, habe ich versucht, 2 oder 3 Hausschuhe zu stehlen, ich glaube, es waren 2 oder 3 Hausschuhe, aus einem Laden, der damals im Plus war, und natürlich wurde ich erwischt. Die Polizei kam nicht, der Detektiv nahm meine Identitätsdaten entgegen, ich unterschrieb das Papier, dann erhielt ich einen Brief vom Staatsanwalt, und jetzt spendete ich 100 € an einen Ort, an den ich mich nicht erinnere. Es wurde in meiner Akte vermerkt. Das war es Mein erstes und einziges Verbrechen. Ich war damals 30 Jahre alt. Ich denke, meine Frage ist, ist dieser Vorfall noch in meiner Akte und kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Können Sie mir bitte helfen? Ich bin sehr verzweifelt. Vielen Dank viel im Voraus.

  • #447

    Selina (Samstag, 27 Januar 2024 23:18)

    Hallo, ich wünsche dir eine gute Nacht, ich brauche wirklich deine Hilfe, kannst du mir bitte helfen? Wir schreiben das Jahr 2005, also vor 18 Jahren, ich habe versucht, zwei oder drei Gegenstände von einem Markt zu stehlen, natürlich wurde ich erwischt , der Detektiv des Marktes hat mich erwischt, meine Informationen entgegengenommen, sodass die Polizei nicht kam, dann kam ein Brief zu mir nach Hause, ich habe ihn ausgefüllt, abgeschickt und dann habe ich einen zweiten Brief erhalten. Es stand geschrieben, dass ich es war Von der Staatsanwaltschaft nach Akte versetzt, und ich habe 100 € an einen Ort gespendet, an den ich mich jetzt nicht mehr erinnere. Ich schätze, ich war damals 30 Jahre alt. Meine Frage ist, wie ist meine Bilanz jetzt? Ich möchte mich für Deutsch bewerben Staatsbürgerschaft oder soll ich mich bewerben? Muss ich bei meiner Bewerbung den Vorfall erwähnen, der sich vor 18 Jahren ereignet hat? Ich brauche wirklich Ihre Hilfe. Vielen Dank im Voraus, LG.

  • #448

    Selina (Donnerstag, 01 Februar 2024 22:36)

    Lieber Rechtsanwalt Schüller, ich habe oben erklärt, was mir passiert ist, ich brauche Ihre wertvolle Meinung, bitte geben Sie Ihre Meinung ab.