Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

Konsul Smidt Straße 8 R

28217 Bremen

 

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Mobil: 0157 - 82 77 39 34

 

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Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

 

Termine nur nach Vereinbarung!

Formular Aussageverweigerung Polizei / Rauschfahrt

 

Drucken Sie sich das angehängte Formular (PDF) aus und legen Sie es in Ihr Fahrzeug. Wenn Sie von der Polizei angehalten werden sollten, bewahren Sie die Ruhe und überreichen den Polizisten Führerschein, Fahrzeugschein und das Formular. Dieses lassen Sie sich unterzeichnen und bewahren es gut auf. Im Zweifel wird das die Chancen erheblich steigern, die Fahrerlaubnis nicht zu verlieren. Es bewahrt Sie schlichtweg vor unklugen Handlungen, die in Stresssituationen leider leicht vorkommen können.

 

Bei Rückfragen wegen Ihres Führerscheins und Fragen zu Cannabis und anderen Drogen melden Sie sich bitte bei mir.

 

UPDATE 07/2017: Die Regelung, dass es bei der Blutabnahme im Straßenverkehr den Richtervorbehalt gibt, ist nicht mehr existent. Das Formular ist deshalb nicht mehr up to date. Jedenfalls nicht mehr in Teilen.

 

Merkzettel Polizeikontrolle Rauschfahrt.
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Formular Aussageverweigerung / Durchsuchungsbeschluss bei der Hausdurchsuchung


Auch hier geht es darum, dass seitens der Polizei dokumentiert wurde, dass Sie Ihre Aussage verweigern, keine Maßnahmen durch die Erklärung der "Freiwilligkeit" legitimiert haben - kurz gesagt, es geht darum die gröbsten Fehlerquellen abzustellen.


Halten Sie sich bitte strikt daran, niemand freiwillig hereinzulassen, die Aussage zu verweigern und sich nicht bequatschen zu lassen. In der Stresssituation einer drohenden oder stattfindenden Durchsuchungsmaßnahme müssen Sie kühlen Kopf bewahren. Nicht einlullen lassen von Argumenten wie "wir kriegen sowieso einen Durchsuchungsbeschluss, also lassen Sie uns besser gleich rein". An diesen Aussagen ist nicht selten mehr wahr als an Grimm´s Märchen. Weniger fein ausgedrückt will man Sie für dumm verkaufen. Nach Möglichkeit immer einen Durchsuchungsbeschluss verlangen. Das Formular zumindest vom Einsatzleiter ausfüllen lassen.


Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen und dann Kontakt mit mir aufnehmen. Nochmals: Keine Aussage! Keine freiwilligen Maßnahmen!

Formular Polizei bei Hausdurchsuchung.pd
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Kommentare: 333
  • #1

    Leser (Freitag, 25 September 2015 12:31)

    Echt klasse, was Sie hier so alles an Infos und Hilfen anbieten, danke!

  • #2

    Dennis (Montag, 04 Januar 2016 00:57)

    Wird gedruckt und ins Auto gelegt!

    Vielen Dank!

  • #3

    E (Freitag, 08 Januar 2016 18:56)

    Ist das für Österreich auch zulässig das Formular?

  • #4

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 09 Januar 2016 13:09)

    Hallo, kenne mich im Recht vön Österreich nicht aus, aber im Kern gilt dort sicher dasselbe, also erstmal Mund halten, wenn die Polizei Fragen hat. Fragen kann man immer auch noch beantworten, nachdem man mit einem Anwalt über die möglichen Folgen der Antworten auf diese Fragen gesprochen hat :-) Besser ist das...

  • #5

    Hakl (Mittwoch, 27 Januar 2016 21:00)

    Vielen Dank.

  • #6

    Phil (Freitag, 05 Februar 2016 10:13)

    Danke für die informationen. :)

  • #7

    Sebastian (Montag, 09 Mai 2016 11:12)

    Hallo ich bin ein dauer konsument von canabis seit ca20 Jahren und habe jetzt zum ersten mal 1 Woche aufgehört .
    Nun meine Frage was ist wenn mich jetzt die polizei anhält und ein Drogentest macht und der dann vermutlich positiv ist aber ich nix 1 Woche nix genommen habe?

  • #8

    Bukem (Montag, 09 Mai 2016 11:32)

    @Sebastian: Wie kommts? Find ich jedenfalls richtig und sehr unterstützenswert. Was heisst Dauerkonsument? Täglich mehrfach? Also, Dein aktiver THC-Wert sollte auch bei starkem Konsum nach ca 72 Stunden unter den 1,0ng sein. Deine THC-COOH-Werte sind da fast interessanter. Solange sie unter 150ng/l sind, ist erst einmal alles gut, denn dann droht der FE Entzug auch aktiven THC-Wert über 1,0 ng. Am besten ist, du senkst den passiven Wert weiter durch abmildernde Veränderung Deines Konsumverhaltens und achtest nach etwaigen gelegentlichen Rauchereien mindestens 24, besser 48 Stunden bis Du wieder fahren solltest. Dann hast Du zwar THC-COOH Werte bei einer Kontrolle, aber die sind ja bei entsprechender zeitlicher Trennung zwischen Konsum und Fahren auch ok. Und keine Angaben zu Deinem Konsumverhalten, Alkohol, anderes BtM. Ganz wichtig. Viel Erfolg

  • #9

    Herr BlähBohne (Dienstag, 21 Juni 2016 18:53)

    Ich find die Seite&die Tipps auch super.Wobei jedem allerdings klar sein muss, dass die Führerscheinstelle machen kann was sie will (und auch tut) und es gibt keinerlei Rechtsmittel gegen eine MPU, das wird einem als "Chance" verkauft.

  • #10

    Bukem (Donnerstag, 23 Juni 2016 12:05)

    @Blähbohne: Das ist so nicht richtig. Es gibt keine Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU, aber sehr wohl im weiteren Verfahren etwa gegen den Entzug der Fahrerlaubnis, wo dann mit geprüft wird, ob die Anordnung der MPU rechtmäßig war. Deshalb neien, auch die Führerscheinstelle hat wie jede andere Behörde Recht und Gesetz zu befolgen.

  • #11

    Nick Schlitten (Montag, 11 Juli 2016 20:55)

    Soll man die Erläuterung auf Seite 1 auch aushändigen? Und machen solche Zettel nicht erst recht verdächtig?

  • #12

    Heike (Dienstag, 19 Juli 2016 17:43)

    Hallo! Erst mal ein großes Danke an soviel Info... tolle Seite, sehr informativ. Bzgl. #9 und #10... versteh ich das Richtig das es einheitliche Richtlinien gibt woran sich die Führerscheinstelle zu halten hat, weil die Stelle hier ist laut verschiedener Anwälte was MPU betrifft auffällig anders und nun hab ich bzgl. dem Fall meines Lebensgefährten doch die ein oder andere Frage, weil mir persönlich kommt das alles nicht ganz richtig vor. Soll ich das alles hier schreiben oder kann/darf ich Ihnen eine Email schicken, da ich doch etwas weiter ausholen muß bei der Geschichte. Danke schon im vorab. MfG H.

  • #13

    Bukem (Dienstag, 19 Juli 2016 17:59)

    @Heike: Genau dafür ist diese Funktion hier eingerichtet, also bitte gerne

  • #14

    Thorsten (Mittwoch, 27 Juli 2016 02:43)

    Hallo Bukem, hallo Herr Schüller!
    Ich bin beeindruckt von dieser Seite. Hut ab! Ich habe eine Frage zu #8. Ihr schreibt:
    "Deine THC-COOH-Werte sind da fast interessanter. Solange sie unter 150ng/l sind, ist erst einmal alles gut, denn dann droht der FE Entzug auch aktiven THC-Wert über 1,0 ng." ('hä'?)
    Ich verstehe nur den letzten Halbsatz nicht.
    Meine Situation ist ähnlich und ich (fuck, yeah!) bin heute in eine Polizeikontrolle gekommen. Keinen Führerschein dabei gehabt, Daten per Funk abgefragt, klein Thorsten wurde direkt gefragt ob er "jemals was mit BTM zu tun hatte" und wann das letzte Mal. Die richtige Antwort war denen wohl mitgeteilt worden: Letztes Jahr Hausdurchsuchung ;-)
    Auf jeden Fall haben sie "eindeutige" Anzeigen für Konsum ausgemacht, klein Thorsten hat pinkeln verweigert und so schreibt er 2:45 Uhr Einträge ins Internet nachdem er aus dem Krankenhaus (Blutentnahme) entlassen wurde.
    Lange Konsument (immer beim Buffet groß zugeschlagen), seit 2 Wochen (fast) clean (insg. 4 Joints, bisschen Beikonsum, letzter vor 4 Tagen).
    Frage:
    Angenommen mein THC-COOH-Wert ist unter 150 ng/l. Was müsste nachgewiesen werden, damit mein Führerschein in ernsthafter Gefahr ist? Bin ich bei einem THC-COOH unter 150 ng/l und ansonsten nichts nachweisbar 'sicher' aus dem Schneider?
    Off-Topic: Wie kulant ist denn erfahrungsgemäß die ADAC-Rechtsschutzversicherung in solchen Angelegenheiten? Übernehmt ihr Mandate bundesweit (hier: Landkreis Osterode am schönen Harz)? ;-)
    Danke!

  • #15

    Bukem (Mittwoch, 27 Juli 2016 15:52)

    @Thorsten: Danke für den Hinweis, ich schreib manchmal schneller als mein Rechner..;)
    Es muss richtig heissen: " denn sonst droht der Entzug auch ohne aktiven THC-Wert über 1,0 ng"
    Also erstmal generell: Dein aktiver Wert hat unter 1,0 ng THC aktiv zu sein, sonst OWi und Ärger. FE Entzug droht entweder

    a) bei mehr als 1,0 ng aktiv und dem Nachweis durch Untersuchung oder dumme eigene Einlassung des mindestens gelegentlichen Konsums

    oder b) mehr als 150 ng THC COOH, weil man dann als Dauerkonsument angesehen wird.

    Nichtsdestotrotz kann die Fahrerlaubnisbehörde ein äG oder auch MPU verlangen, wenn eine hinreichende Verdachtslage auf BtM-Besitz bzw Konsum deuten lässt, teils auch ohne Verkehrsbezug.

    Interessant finde ich jetzt, weil Du außer der Nicht-Beachtung etwaiger Trennungszeiten ggü der Polizei alles gut gemacht hast, ist die Blutentnahme richterlich angeordnet worden? Zugestimmt hast Du ihr ja nicht?

    Ja,Herr Schüller ist bundesweit tätig. RSV-Versicherungen kommt wirklich drauf an, was Du da wie versichert hast. Musst Du mal nachragen bei der Leistungsabteilung, manchmal sind die auch ohne entsprechenden Rechtsschutz kulant bei "guten" Kunden

  • #16

    Thorsten (Donnerstag, 28 Juli 2016 13:10)

    @Bukem
    Die Situation auf der Wache (Dorfwache, die beiden Streifenpolizisten waren die einzigen diensthabenden, ich musste im Schleusenraum warten) war so:
    Sie wollten eine richterliche Anordnung, man hat sie telefonieren sehen, mehrere Gespräche/Gesprächsversuche.

    Böser Cop kommt raus, sagt: Keinen Richter/Staatsanwalt erreicht, ICH ordne jetzt die Blutentnahme an.
    Guter Cop kommt mit Alkoholtestgerät dazu (ich hatte auf der Fahrt ein Beck's getrunken, was man gerochen hat. Ich willigte auf der Fahrt zur Wache in einen Atemalkoholtest ein.)
    Klein Thorsten: Wollen sie mich verarschen? Wenn SIE meinen mir Blut abnehmen zu dürfen, dürfen Sie Alkohol auch gleich mitmachen, dann puste ich hier überhaupt nichts.
    Beide zurück ins Revier, telefonieren, telefonieren, kommen wieder raus und meinen dann:
    "Der Staatsanwalt hat die Entnahme angeordnet."

    Eingewilligt habe ich natürlich nicht.

    Dann wurde mir noch der Autoschlüssel beschlagnahmt und mir für 24 Stunden das Fahren untersagt. War aber am nächsten morgen den Schlüssel holen und mit dem diensthabenden Kollegen einig, dass die beiden es übertrieben haben und 12 Stunden zum ausnüchtern (ich behauptete natürlich clean und unalkoholisiert zu sein) reichen und durfte dann mein Auto, dass mit Warnblicklicht auf der Hauptverkehrstraße (Bundesstraße) stand abholen.
    Ich werde morgen mal bei der Wache vorbei schauen, die meinten, da könnten dann schon Ergebnisse vorliegen.

    Ich habe vor 3 Jahren die ADAC-Plus-Mitgliedschaft (inkl. RSV) meiner Oma übernommen. Die hat 30 Jahre nie was in Anspruch genommen. Ich brauchte 2 mal Starthilfe in der Zeit. Ich werde da mal freundlich anfragen.

  • #17

    Thorsten (Donnerstag, 28 Juli 2016 13:24)

    Nachtrag: Eine Belehrung hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Im Gegenteil: Die haben dann die "wenn Sie nichts zu verbergen haben, können Sie ja nichts dagegen haben"-Karte gespielt. Gefühlte 5 mal.

  • #18

    Bukem (Donnerstag, 28 Juli 2016 13:34)

    @Thorsten: Ich will Dir grad keine Angst machen, aber folgendes musst du wissen. Der belegte Mischkonsum von Alkohol und Cannabis reicht schon zur Verneinung der Fahreignung, schon sogar wenn kein sog Verkehrsbezug vorliegt.

    http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=78

    Macht natürlich fast jeder, wissen tut es aber kaum jemand, deshalb reden sich auch wirklich viele Leute ggü den Herrn Wachtmeistern um Kopf und Kragen.

    Ich muss Dir deshalb grade ganz ernsthaft sagen, dass Deine FE in akuter Gefahr ist. Deshalb mal eben in dieser Reihenfolge. Du sagst gar nichts mehr zu den Herren Wachtmeistern. Weiter hörst Du sofort auf zu konsumieren. Du meldest Dich bitte ( türlich nur, wenn Du magst, klär das mit der RSV, und da ganz wichtig, komme ich gleich noch zu, besteht die Chance auf einen polizeilichen Verfahrensfehler, dann müßte eigentlich Rechtsschutz bestehen. ) bei Hr Schüller unter dieser Mail:

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Was jetzt Hoffnung machen sollte ist: Sollte die Blutentnahme eben nicht richterlich angeordnet worden sein, ist sie, sofern nicht besondere Vorraussetzungen vorliegen sollte, rechtswidrig und damit unverwertbar. Das kann Dir die FE retten. Das wird man aber nur nach anwaltlicher Akteneinsicht bewerten können.
    Es gibt an jedem Amtsgericht einen richterlichen 24h Notdienst mit Telephon und Fax, deshalb gibt es eine Nichterreichbarkeit eigentlich nicht, auch wenn grade die Cops aufm Dorf das anders handhaben wollen.
    Also viel Glück

  • #19

    Fernando (Montag, 22 August 2016 23:29)

    Hallo! Leider habe ich die Seite erst kurz vor meinem MPU-Termin entdeckt... find sie sehr hilfreich und find es richtig toll wie sie hier den Leuten mit Rat und Tar zur Seite stehe, darum möchte ich sie auch gerne um Rat fragen, da ich das Gefühl hab hier eine Richtige Antwort zu bekommen.

    Blutprobe Ergebnis: 14,7ng Amphetamin
    8,5 BG THC, THC-COOH LZW 90,2

    Von der Führerscheinstelle wurde ich auf Gelegenheitskonsumdent eingestuft und sie wollten von mir 6 Monate Abstinenz plus positive MPU bei Neuerteilung....

    gesagt, getan.... mehrere Sitzungen beim Verkehrspsychologen, 2x Infoabend bei Avus und 6 Monate Abstinenz mit Haaranalyse.

    Jetzt steht in dem Gutachen drin:
    Fortgeschrittene Drogenproblematik, daher Aufarbeiten der Problematik und der zugrundeliegenden Ursache und nochmal 6 Monate Abstinenznachweis.

    Außerdem wird in dem Gutachten immer im Gespräch mit der Ärztin erwähnt, welche Ärztin, die wo die Haarprobe entnommen hat?? Was hat den die mit dem Psychologischen Gutachten am Hut?

    Zu meiner Vorgeschichte, habe 2004/2005 regelmäßig Cannabis konsumiert, die aber nach einer OP-Aufklärung bleiben lassen aus Angst vor dem Risiko und nach der Reha bin ich auch umgezogen und war weg von den Cannabisfreunden.

    2011 auf eine willkommensparty eines Freundes der lange Zeit im Ausland war raucht ich mal wieder und von da an so 2x im Monat am WE 1-2 Joints, bis auf das verheerende Weihnachte Silvester 2014/2015 hab ich total über die Stränge geschlagen, sogar Bog geraucht und Amphetamin konsumiert um fit zu werden, was ich in def Vergangenheit noch nie machte und nun bin ich als Fortgeschrittene Drogenproblematik eingestuft bei einem Langzeitvergleich von 90,2.

    Gutachtenergebnis:
    Zwar kann Herr R. Trotz Hinweis auf früheren Drogeneinnahme ein Kraftfahrzeug sicher führen, da derzeit aber noch nicht einer stabilen Abstinenzhaltung ausgegangen werden kann, ist zu erwarten das Herr Rizzo weiterhin Betäubungsmittel konsumiert.

    So und nun?
    Gutachten vorlegen oder nicht?
    Wenn nicht Antrag ruhen lassen veranlassen?
    Oder der Führerscheinstelle anbieten das man freiwillig nochmal 12 Monate nachweist mit 6x Urinkintrolle oder 2x Haaranalyse und seinen Schein unter den Voraussetzungen bekommt oder geht da garnicht, weil Führerscheinstelle stufte mich bei Antragatwllung auf gelegenheitskonsument ein und wollte 6 Monate nachgewiesen, nun schreibt sie Psychologin nochmal 6 Monate da ich unter fortgeschrittener Drogenproblematik von ihr eingestuft werde.

    Ich weiß nicht wie und was.... haben sie mir nen zündenden Rat, bzw. könnte der Deal mit dem Schein bekommen und zusätzlich noch 12 Monate freiwillig nachweisen Funken.

    Danke schon im vorab, meine Frist läuft am 29.08. ab um das Gutachten vorzulegen bzw um zu Handel, darum hoffe ich auf schnelle Rückmeldung.
    Danke

  • #20

    Bukem (Mittwoch, 24 August 2016 22:46)

    @Fernando: Das übersteigt mein knowhow, ich würde dir anraten, dich asap unter obiger Mail bei Herrn Schüller zu melden. Hinterlass Deine Nr. Herr Schüller kann Dir genau zu diesen Fragen mehr und richtiges sagen als sonst jemand. Ob er Dich auch vertreten sollte seh ich jetzt nicht, aber ein Beratungsgespräch scheint mir gut investiertes Geld

  • #21

    Otto (Mittwoch, 07 September 2016 11:24)

    Mich interessiert ebenfalls Nick Schlittens Frage: Macht man sich nicht durch die Übergabe des Merkzettels verdächtig bei einer Polizeikontrolle? Ich könnte mir vorstellen, dass die Polizisten dann eine Blutabnahme anordnen, weil durch den Merkzettel Tatverdacht des Verstoßes gegen das BtM-Gesetz besteht.

  • #22

    Daniel (Donnerstag, 03 November 2016 21:25)

    Hallo, ich habe mal ne frage zu dem Thema. Ich war lange jahre dauerkonsument da ich nie Autofahren musste war dies ja auch kein Problem. Nun hat sich aber aus beruflichen Gründen ergeben das ich wieder öfter fahren muss, habe mich daher entschieden mit dem Konsum komplett aufzuhören. Bin nun seit 14 Tagen komplett abstinent, betreibe statt desen nun extrem viel Kraftsport um mich wieder in Form zu bringen. Wie sieht das den nnun mit dem führen eines Kraftfahrzeuges aus? Bin mir ziemlich sicher keinen Aktiven Wert mehr im Blut zu haben. Denke aber mein Abbauwert wird noch sehr hoch sein. Mache derzeit Urin Eigenkontrollen (25ng Cut-Off) bei dennen ich logischerweise im Moment noch positiv bin dies wird denke ich noch einige Wochen so bleiben, Wie ist das denn aus wenn ich in eine Kontrolle gerate? Das ich den Urinschnelltest vereigern muss weis ich natürlich auch aber wie sieht das dann bei einer Blutkontrolle aus? Ohne aktiven Wert können die mich ja wohl kaum als Dauerkosument einstufen oder?

  • #23

    Bukem: (Sonntag, 06 November 2016)

    @ Otto: Du bist hier wohl durchgeflutscht..Entschuldige, welche und wessen Frage meinst Du?

    @Daniel: Also, wichtig ist der aktive Richtwert von 1,0 ng aktivem THC. Spätestens nach 72 Stunden nach Konsumende bist Du drunter und damit wieder fahrtauglich. THC COOH ist tatsächlich je nach Konsumverhalten wochen-oder monatelang nachweisbar, aber fahrrechtlich unproblematsich. Konsum bei richtiger zeitlicher Trennung zum Führen eines Fahrzeugs ist unbedenklich. Etwas anderes gilt, wenn der THC COOH Wert über 150 ng läge, dann fällt die Fahreignung weg auch ohne etwaigen aktiven THC Verstoss. Passiert aber nur ultra Dauerkiffern. Gelegentlicher Konsum am WE zb und 48 Stunden Trennung oder mehr ist daher wohl ok.

  • #24

    BinRob (Montag, 14 November 2016 12:20)

    Hallo, ich habe mal eine Frage zu dem Thema. Ich rauche seit ca 2 Jahren ungefähr 2 Joints fast jeden Abend mit meiner Freundin. Ich bin allerdings der Fahrer wenn es darum geht wer fährt . Kann man anhand dieser Zahlen ungefähr einschätzen , wie lange ich abstinent sein müsste, um nicht meinen Führerschein bei einer Kontrolle zu verlieren ?
    Und ist es nicht grade verdächtig , wenn ich bei einer Kontrolle , diesen Zettel zur Aussageverweigerung vorlege ?

  • #25

    Kraft (Freitag, 02 Dezember 2016 08:55)

    Bin verzweifelt meine tochter hat einen neuen freund sie will ihm helfe ein normales leben zu führen er will ein neustart aber wird von der polizei gesucht was kann er tun um nicht ins gefängnis zu müssen vielen herzlichen Dank für die hilfe

  • #26

    Bukem (Samstag, 03 Dezember 2016 12:32)

    @binrob: Ja, Du solltest mindestens 24 Stunden, lieber deutlich mehr Pause zwischen Konsum und Fahrtantritt machen. Das nennen wir richtige zeitliche Trennung. Sonst läufst Du Gefahr, Dich und andere, und auch Deine Fahrerlaubnis zu gefährden. Falls Du in eine Kontrolle geraten und zu weiteren Untersuchungen aufgefordert werden solltest, bist Du eh schon "verdächtig" genug. ;)

    @Kraft: Das kann ich Dir so nicht sagen, die Polizei wird jedfs nicht einfach aufhören, wenn man selbst den Kopf in den Sand steckt. Am besten einen versierten Strafverteidiger kontaktieren, Akteneinsicht nehmen und dann überlegen sich zu stellen, das kann ebenso strafmildernd wirken wie ein Geständnis.
    Die Kontaktdaten von Herrn Schüller stehen hier oben auf der Seite

  • #27

    Der Max (Dienstag, 06 Dezember 2016 21:58)

    Hallo und gute Abend zusammen.
    Ich habe aufmerksam die obrigen beitröge gelesen und bin auch was das fahrtenrecht angeht gut versiert, da ich bereits ein äG mit gemacht habe mit dem Ergebnis : Herr Max ist zum führen eines KFZ geeignet. Anlass war eine kontrolle auf dem rad wegen befahren der falschen strassen seite mit anschliesendem Fund vo. 55g Gras ... gelegenheitskonsum eingeräumt, trennvermögen gegeben ! Nun habe ich mal wieder eine zeitlang geraucht , doch im winter ist es mir aufm rad zu kalt also ist rauchen wieder vorbei ... abstinenz nun seid 5-6 Tagen also aktives sollte weg sein ... doch mach ich mir noch sorgen , was passiert sollte man mich nun mit thc cooh antreffen ... über 150 ng is logisch FE Ade :) aber was passiert darunter ? Erneuertes äG ? Habe noch bis mai probezeit und cannabis scheint leider nicht geregelt zu sein zum. Im bezug auf cooh werte .... bin 26 also auch nicht in der risikogruppe ... muss ich mit folgen rechnen wenn ich de. Sabell halte ? Lg und danke ...

  • #28

    Bukem (Mittwoch, 07 Dezember 2016 23:56)

    @Max: Entspann Dich, Du scheinst schon vieles richtig zu machen. Klar, nie irgendwelche Angaben zu Konsum, Konsumverhalten, irgendwelchem anderen BtM, sei es auch noch so lange her und nichts zu Kiffen mit Alkoholkonsum
    Solltest Du angehalten werden, ist bei richtiger Trennung nach spä 48 Stunden dein aktives THC unter 1,0. so lang ist alles gut. THC COOh sagt nur, dass Du irgendwann konsumierst hast, das ist unbedenklich. Klar könnte es im worst case erneut zu einem äG kommen, check mal bitte § 14 FeV dazu, aber das hattest ja schon. Wozu also ein neues. Du musst nur einen aktiven THC Verstoss weiter vermeiden

  • #29

    Der Max (Donnerstag, 08 Dezember 2016 15:51)

    Dann fahr ich nun endlich wieder mit auto einkaufen ;) danke für den rat !!!

  • #30

    Basti (Montag, 19 Dezember 2016 23:02)

    Hallo
    Habe mir die Beiträge soweit durchgelesen, doch stellen sich in meinem Fall noch die ein oder andere Frage.
    Ich wurde beim Konsum erwischt, zwar nicht im Straßenverkehr, doch war ich eben auch nicht zu Hause und das Auto in der Nähe.
    Leider habe ich die Tipps ihrer Seite erst zu spät entdeckt. Habe offiziel keine Angaben gemacht, aber während dem Durchsuchen und ähnlichen, kamen sie immer wieder auf das Auto zu sprechen und ich erwiderte nur, dass ich heute nicht mehr fahren muss, da ich später noch mit einem Kumpel weg gehe.
    Ebenso habe ich leider, der freiwilligen Hausdurchsuchung zugestimmt und habe ihnen mein restlichen Bestand von ca 2-3g überlassen.
    Nun muss ich am Donnerstag zum Erkennungsdienstliche Maßnahme und weiß leider überhaupt nicht, was da auf mich zukommt.
    Muss ich befürchten, dass sie mir im Nachhinein den Führerschein abnehmen obwohl an dem Tag selber kein Urin oder Bluttest gemacht wurde?

  • #31

    Igel (Freitag, 06 Januar 2017 16:46)

    Hallo, zunäscht mal vielen Dank für die tollen Hilfen hier auf der Seite.

    Ich hätte noch eine Frage zu der Taktik "gar nichts sagen" und der Überreichung des Formulars "Merkzettel Polizeikontrolle Rauschfahrt."

    Ist es nicht grundsätzlich eine bessere Strategie zunächst einmal jedlichen Konsum abzustreiten um ggf. die Change zu nutzen, dass seitens der Beamten auf einen Test verzichtet wird.
    Sollten die Beamten dennoch einen "Verdacht" erlangen aufgrund welchem ein Test ggf. durchgeführt werden soll, wäre es ja immer noch möglich keine Angaben zu machen und das Formular zu überreichen.
    Oder kann einem durch das Abstreiten im Nachinein ein Nachteil entstehen?

    Auch wenn ich selbst nicht mehr dirket von der Thematik betroffen bin, so habe ich der Vergangnheit die Erfahrung gemacht, dass grundsätzlich nach Alkohol und Drogen gefragt wird, - bei Verneinung wird meinst um einen freiwilligen Alkoholtest gebeten. Wenn man diesem nachkommt und dieser negativ ist, wird die Drogenfrage wiederholt. Bei vollständiger Verneinung jedlichen Konsums ever wird nochmal kritisch nachgefragt. Bei wiederholter Verneinung wird oft auf einen Test verzichtet, da man im Gegensatz zu "vor langer Zeit" kein Verdachtsmoment entstehen lässt aufgrund der Aussage.

  • #32

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 06 Januar 2017 18:15)

    @Basti: Erkennungsdienstliche Behandlung wegen der geringen Menge? Das würde ich gerichtlich prüfen lassen. Sorry, habe das gerade erst gesehen...wenn Du das hier noch lesen solltest, melde Dich bei mir...

    @Igel: Es ging mir beim Verfassen dieser Schreiben in erster Linie darum, dass die Leute sensibilisiert sind für Ihre Rechte. Und dazu gehört vor allem das Recht zu schweigen. Das ist das wichtigste. Keine Aussage machen und keine Erklärung, dass man irgendwas freiwillig macht, wie etwa die Blutprobe.

    Wenn man nach Drogen aussieht, dann wird es eh zur Blutabnahme kommen, aber man sollte der Polizei nicht zu leicht machen. Das sicherste ist und bleibt: Alkohol und Drogen strikt von der Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen. Dann braucht man sich exakt null Kopf zu machen. Man hat gekifft? Ok, dann bleibt das Auto drei Tage stehen. Aus den angepeilten 2 - 3 ohne Irish Flaggs im Pub wurden wieder 5 Pint und 5 Flagg? Der Taxifahrer hilft da gerne. Oder ein schöner Erholungsspaziergang....

  • #33

    Igel (Freitag, 06 Januar 2017 20:24)

    Vielen Dank für die schnelle Antwort Herr Schüller, -sicherlich ist klar, dass Alkohol und Drogen strikt von der Teilnahme am Straßenverkehr getrennt gehören.....sollte es dennoch in meinem Bekanntenkreis diesbezüglich zu Beratungsbedarf kommen, steht es außer Frage, dass Sie der richtige Mann dafür sind....
    Dennoch ist die Frage leider nicht klar beantwortet, was ggf. auch an meiner Fragestellung lag, oder weil ich nicht gut genug zwischen den Zeilen lese (...man sollte es der Polizei nicht zu leich machen....) deshalb würde ich gerne nochmal die Frage eindeutiger stellen:

    Ist ein Abstreiten des Konsums bei einer Fahrzeugkontrolle und anschließend dennoch durchgeführtem positivem Test im Nachgang evtl. ein negativer Punkt durch welchen ein äG negativ beinfluss wird?

  • #34

    Löwe (Freitag, 06 Januar 2017 23:10)

    Sehr geehrter Herr Schüller, Ihre Seite/Blog und Ihr Engagement hier ist unglaublich - unglaublich gut! Die betreffende Gemeinschaft wird Sie hierfür "auf Händen tragen" - auch wenn der ein oder andere Fragensteller hier zuerst einmal die bereits beschriebenen Themen im Selbststudium erarbeiten sollte und Ihnen dann ggf. ein Pils gönnen dürfte..... einfach toll wie Sie dennoch geduldig Antworten geben.

    Nun zu meiner Frage:
    Ist es denn so, dass die Beamten in irgendeiner Weise verpflichtet wären den von Ihnen angeboten "Merkzettel Polizeikontrolle Rauschfahrt" aktiv zu befüllen und / oder zu unterschreiben? - ich gehe davon aus, wenn hierzu keine Verpflichtung besteht, wird sich jeder Beamte weigern dies zu tun....wenn zutreffend-wie sollte man in einer solchen Situation damit umgehen?

  • #35

    Bukem (Samstag, 07 Januar 2017 18:39)

    @Igel: Nein, ist es nicht. Um das rechtlich und tatsächlich hinreichend aufzudröseln: Zunächst wird dies in der Akte wohl nur kaum oder selten ausfürhlich protokolliert. Dann ist es weiter so, dass wir hier zunächst wegen der Frage des etwaigen Konsums und Führen eines Fahrzeugs unter BtM-Einfluss im strafrechtlich bzw ordnungsrechtlichen Bereich sind, man würde sich daher selbst belasten. Dies muss im Straf-oder Ordnungswidrigkeitsverfahren niemand machen, deshalb darf man als Beschuldigter auch schweigen oder sogar straflos bewusst falsche Aussagen tätigen.
    Allerdings gilt dies nicht in einem etwaigen späteren Verfahren vor der FSST, hier herrscht dann eine absolute Wahrheitspflicht.

    @Löwe: Nein, das glaube ich nicht, ich würde es eher als Art Merkzettel für den Betroffenen über do´s und dont´s betrachten und als Gedankenstütze zur Wahrnehmung der eigenen Rechte und Pflichten

  • #36

    Bukem (Samstag, 07 Januar 2017 18:47)

    @Löwe: hab den Rest vergessen ;)
    Keine Angaben zu irgendetwas, explizit: kein Konsum von THC, kein Mischkonsum von THC in Verbindung mit Alkohol, kein Konsum von irgendeinem anderem BtM. Und sei es 1994 auf der Loveparade gewesen: Du verlierst durch diese völlig unnötigen Angaben im Zweifel die Fahreignung.
    Du musst lediglich Angaben zur Person machen, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit. Nicht zur Einkommenshöhe, sonst droht mitunter eine höhere Geldbuße
    Letztlich empfiehlt sich ruhiges und kooperatives Verhalten, Krawall führt nur zu Zwang. Die Wachtmeister wollen herausbekommen, ob etwaige Untersuchungsmaßnahmen erfolgreich sein würden, dann kommt die Blutuntersuchung, nur diese ist gerichtlich nutzbar gegen Dich. Wegen der hohen Kosten dieser Untersuchung wollen sie zuvor Infos erlangen, ob eine Untersuchung erfolgreich wäre, nur dann müsstest du die Kosten tragen ;)

  • #37

    Löwe (Samstag, 07 Januar 2017 19:03)

    Danke Bukem - von Ihnen verfasste Nachtrag [hab den Rest vergessen ;-)] vesteht sich ja inzwischen bei einem Studium der Seite fast von selbst...xd...das dürfte bei jedem im Schlaf sitzen der sich mit dieser Seite beschäftigt xd. Nur noch ein paar Frage/Antwort Texte dann habe ich 100% naja wollen wir es nicht übertreiben 99% der Inhalte der Website durch xd. -Mein Text - das wie soll man in einer sochen Situation damit umgehen war darauf bezogen, wenn die Beamten den Merkzettel nicht befülle oder unterschreiben wollen, aber das hat sich ja mit Ihrer Antwort auch geklärt....wenn sie es tun schön ansonsten halt nicht, aber als Gedankenstütze und Erinnerung (auch für die Beamten) sicher ganz nett.
    Vielen Dank nochmal für die Mühen.

  • #38

    Igel (Samstag, 07 Januar 2017 19:06)

    Hallo Bukem - vielen Dank für Ihre Ergänzungen somit ist alle klar.
    Vielen Dank!

  • #39

    Franken STefan (Freitag, 13 Januar 2017 08:46)

    HAllo Hr. RA Schüller,
    habe eine andere Thematik und wollte diesbezüglich mal nachfragen. Wurde im Januar 2016 mit aktiven THC 2,9 und THC Cooh 35ng/ml rausgezogen. Habe alle aussagen verweigert u. wusste von nichts. Jedoch haben sie es geschafft mir einen Schnelltest zu vermitteln, somit begann mein Drama indem ich immer noch stecke. Aufgrund der aktiven THC Fahrt 500 Busgeld und 4 Woche FS Entzug. Ich bekam den FS wieder nach dieser Zeit. 2 Monate später meldete sich das LRA. Somit bin ich seit März 2016 in einer Maßnahme seitens des LRA konnte ein ÄG anhand ihrer Angaben(Zeitabstand/werte) für mich positiv auf einmaligen Konsum gestalten, somit wurden 5 Urinscreens festgelegt. Also ÄG im April 2016 bestätigte einmaligen Konsum. 1ter Screen im Juli 16 alles negativ, 2ter Urinscreen Oktober 16 negativ. Jetzt bin ich Silvester mit 2 Joints rückfällig geworden und wie es immer kommen muss am 09.01.17 die Einbestellung vom TÜV zum 3ten Screen. Habe sehr viel Wasser getrunken diesen Montag einfach in der Hoffnung zu verwässern, i.d. Hoffnung einen 2ten machen zu können, i.d. Hoffnung das kein THC - Cooh gefunden wird. Rechne morgen bzw. am Montag mit POST vom TÜV. Meine Frage. Angenommen es wird was gefunden habe ich irgendwelche Chancen meinen FS zu behalten? wir wissen ja beide das die 10ng/ml jeglicher Vernunft widersprechen. Bitte kurz info. gerne auch per Mail an erfolg-ok@web.de MegaMuffe grad.

  • #40

    Said (Samstag, 14 Januar 2017 01:55)

    Was ist wen man 2,5std von Bremen entfernt lebt ? Herr Schüler

  • #41

    Renegade (Samstag, 14 Januar 2017 03:14)

    @bukem @herrSchüller
    Guten abend. Habe grade viel in eurem blog gelesen und muss sagen hut ab und danke für eure großartige hilfen, den armen opfer des wirrwarrs der gesetzte in good old germany.

    Ich frage mich nach all dem was ich gelese habe 3 dinge.

    1. Der urintest den die polizei durchführt misst bis zu welchem wert im urin und nur aktives thc? Und gibt es die Möglichkeit den thc cooh wert selbst zu messen?

    2. 2009 hatte ich das Vergnügen eine MU bzw ÄG mit zumachen welches zu meinem Glück positiv für mich ausfiel und ich meinen Führerschein behalten durfte.
    Meine frage ist, wenn ich jetzt im Straßenverkehr kontrolliert werde und mein aktives thc ist unter 1,0 oder vllt sogar 0 da mehr als 8 wochen abstinenz. Aber dennoch thc cooh wert ermittelt wurde gehen wir aus von unter 150ng/ml kann ich trotzdem wieder in ein ÄG rutschen oder sogar MPU da ich schonmal auffälig war und ein ÄG angeordnet wurde?

    3. Mit anderen worten könnte ich cannabis rauchen dann 72 std. Warten und dann ohne angst auf ein ÄG bzw MU falls es das gleiche ist, angeordnet zu bekommen autofahren unter den genannten umständen mit vorheriger MU?

    Vielen lieben Dank im voraus und weiter so! Respekt an euch!

  • #42

    Bukem (Samstag, 14 Januar 2017 09:16)

    @Franken Stefan: Ambesten wendest Du Dich per obiger Kontaktmail an Herrn Schüller. Du solltest über seine Beauftragung ernsthaft nachdenken, evt kann man da noch was retten. Leider sehr doof und völlig unnötig die Geschichte .

    @Said: Dann wohnst evt in Lübeck, Münster oder Göttingen, aber auch dann kann Herr Schüller Dich natürlich vertreten, da er bundesweit tätig ist. Ist also völlig wumpe, wo du wohnst, wenn Du diesen Zettel hast. Du kannst dich natürlich auch jederzeit gerne an Herrn Schüller wenden

    @Renegade: Dankeschön, richte ich aus. Gute und Fragen, schön, dass Du mitdenkst
    zu1: meines Wissens reagieren die auf beides, weiss da aber aus dem Stehgreif nicht genaueres zu. Letztlich dient der Schnelltest auch nur dazu, ob sich ein Bluttest lohnen würde, in dem Fall, dass ein Test unter 1,0 ng landet, trät nämlich der Staat die Kosten. Es gibt Schnelltests in Apotheken mit verschiedenen cutoff Werten

    zu 2 und 3: Das kann man so nicht sagen. Wenn Du vernünftigerweise richtig trennst, minimierst Du das Risiko mit mehr als 1,0 ng aktiv erwischt zu werden, also umgehst Du den direketen Entzug der FE, Punkte und Kosten.

    Jetzt kommt es aber: Guck hier mal rein: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    §14 FeV regelt, wann die FSST weitere Ermittlungen durchführen kann, ein äG oder auch die MPU ist also auch ohne THC Verstoss mt als 1,0 ng aktiv möglich, wenn die jeweiligen Vorraussetzungen und Verdachtsmomente erfüllt sind. Haben hierzu auch zu der sehr unterschiedlich Handhabe in versch Bundesländern und der unterschiedlichen Rechtsprechung Aufsätze auf der homepage

    zb hier: https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/anordnung-mpu/

    lies dich einfach mal durch ;)

  • #43

    Renegade (Samstag, 14 Januar 2017 09:50)

    @bukem
    Wow ihr seid aber flott grade zufällig nachgeschaut und schon antwort bekommen.

    Ok hab mir das auch nochmal durchgelesen und komme nun zu der Erkenntnis das man als gelegentlicher kiffer 1-2 mal im monat oder sogar 1-2 im jahr sobald man nicht unbedingt 2 monate ohne zu fahren warten möchte bis die werte komplett verschwunden sind, immernoch mit erheblichen konsequenten zu rechnen hat sobald man nichr mehr auf einmaligen probierkonsum plädieren kann?
    Quasi als Strafe dafür das man mal lust auf cannabis hat, weil man zb. Alkohol gar nicht verträgt oder es einfach nicht möchte.
    Habe ich das so richtig verstanden? Mit anderen worten ich darf niemals mehr am joint ziehen :(

  • #44

    Bukem (Sonntag, 22 Januar 2017 13:41)

    @Renegade: Nein, das hast Du falsch verstanden. Gelgentlicher (oder auch etwas häufigerer) Konsum ist verkehrsrechtlich unbedenklich, solnge man nicht mit mer als 1,0 ng aktiv beim Führen eines Fahrzeugs im Strassenverkehr erwischt wird. Das vermeidet man durch richtige und ausreichende bewusste, zeitliche Trennung. Je mehr desto besser. Macht man das, umgeht manjeden größeren Ärger und es droht im worst case ein grds folgenloses äG. Heisst also, kiffen in diesem Rahmen geht klar

  • #45

    Renegade (Sonntag, 22 Januar 2017 22:10)

    @ puhh jetzt bin ich etwas erleichtert. Aber wie schon sagtest im wordt case szenario eben doch vllt ein äg. Wäre ja schon schlimm genug. Ist unter dem wert von 1,0 der bluttest zu lasten des staates? Und kann ich mein aktives thc selbst messen?
    Und was heißt ausreichende bewusste trennung genau? 24std od doch 72?
    Und sagen wir ich zieh nur 1-2 mal dran, ist der wert dan niedriger? Fragen über fragen ^^

  • #46

    Renegade (Sonntag, 22 Januar 2017 23:27)

    @bukem

  • #47

    J. (Mittwoch, 25 Januar 2017 17:08)

    Komme aus RLP…

    …Wurde die Tage ohne Auffälligkeiten zufällig von der Polizei angehalten. Diese haben auf einen urintest bestanden, welcher positiv auf THC war. Anschließend Blutprobe beim Arzt abgegeben. Arzt konnte bei seinen notorischen Tests keine Anzeichen auf irgendeine Beeinträchtigung feststellen. Führerschein wurde daraufhin für 48 Std von der Polizei einbehalten und Blut zur Untersuchung weggeschickt.

    Werde wohl auch einen höheren THC coo wert haben, habe die letzten 2 Abende vor der Kontrolle mehrmals was geraucht (extrem hochwertiges…)…

    Kann ich nach 48 Std meinen führerschein (vorerst…) wieder einfach so im zuständigen Präsidium abholen, ohne das nochmal ein urintest durchgeführt würde? Wär wohl ja eh noch positiv wegen der abbauprodukte. Dauert ja länger als 48 Std…wie läuft das dann ab? Wird der mir einfach ausgehändigt bis auf weiteres?
    Was soll ich ihrermeinung nach tun und was wird auf mich zukommen?
    Bin berufsbedingt auf den Führerschein angewiesen (Autohaus)…
    Ist es sinnvoll jetzt schon einen Rechtsanwalt einzuschalten?

    Hoffe, Sie können mir Antworten bereitstellen…
    Danke im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

  • #48

    Bukem (Mittwoch, 25 Januar 2017 20:27)

    @Renegade, verzeih die Rechtsschreibfehler, ich bin anscheinend zu schnell für meine Tastatur ;)
    Richtige zeitliche Trennung heisst: Mindestens 24 Stunden, lieber mehr Stunden kein Fahrzeug führen. Spätestens nach 72 Stunden ist aktives THC nicht mehr nachweisbar. Je weniger man konsumiert und je unregelmäßiger, desto geringer deine Werte. Klar, du verstehst, das sind nur Richtwerte, im Einzelfall kann es auch länger nachgewiesen werden, aber mit diesen Empfehlungen von Herrn Schüller bist Du soweit möglich save, wie es eben geht.
    Ein Bluttest, der unter 1,0 ng THC aktiv ausweist, wird dem Betroffenen nicht in Rechnung gestellt, deshalb machen die ja immer einen nicht gerichtsverwertbaren Urinschnelltest, um sich dort abzusichern

    @J: Will Dir nicht den Abend versauen..Ja, wenn Du die beiden Abende vorher viel und gutes geraucht hast, kann es sehr gut sein, dass Du über den 1,0 ng aktives THC liegen wirst. Die Nachweisbarkeit je nach nach Konsummuster- und Menge KANN, muss aber nicht bis zu 72 Stunden betragen. Wichtig ist, ob du Angaben zu Konsum der Polizei ggü gemacht hast. Kurzformel: THC Verstoss mit mehr als 1,0 ng + Beweis des gelegentlichen Konsums (gleich mehr als 1mal)= Verlust der FE.
    Also, kurz beantwortet: Ja, ein Anwalt macht absolut, absolut Sinn. Ohne gehts nicht genau genommen. Herr Schüller ist bundesweit tätig.
    Den FE kannst jetzt bei den Herrn Wachtmeistern abholen, allerdings kann und wird sich bald die FE-Behörde bei dir melden.
    Bitte jetzt nicht konsumieren, bis der Anwalt sagt, dass es wieder geht. Auch dann bitte bitte künftig auf die richtige zeitliche Trennung achten

  • #49

    J. (Donnerstag, 26 Januar 2017 10:31)

    Danke für die schnellen Antworten!

    Habe allen Konsum eingestellt seit Kontrolle, werde auch nichts mehr nehmen. Auch nicht wenn alles ausgestanden ist.
    Aber wenn ich den FS auf der Wache abholen gehe, wollen die dann nicht nochmal einen pinkeltest machen...? Ist ja bestimmt immer noch im Urin und schlägt aus...
    Soll ich einfach hingehen und den FS zurückverlangen?
    Mit freundlichen Grüßen

  • #50

    Verzweifelter Hannes (Donnerstag, 26 Januar 2017 14:18)

    Hallo Herr Schüller und Bukem,
    ich wurde mit einem Gramm Cannabis erwischt, bei einer Rauschfahrt eines Freundes, welcher nun mit größeren Konsequenzen zu rechnen hat. Nachdem ich eine Vorladung als Zeuge bekam, wo ich nicht hinging, bekam ich nun eine Vorladung als Beschuldigter.
    Tatvorwurf: Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitung.
    Dort werde ich natürlich ebenso nicht erscheinen, nur habe gehofft die Anklage wird fallen gelassen.
    Ist das normal das man erstmal eine Vorladung bekommt? Kann das Ermittlungsverfahren trotz Vorladung eingestellt werden? Oder heißt das für mich, dass die Anklage wohl eher nicht fallen gelassen wird?
    Das war das erste Mal, dass ich mit BTM erwischt wurde, warum machen die sich so viel Mühe mit Vorladungen usw., wenn sie die Anklage fallen lassen würden?
    Mit freundlichen Grüßen

  • #51

    Saarländer (Freitag, 27 Januar 2017 01:03)

    Hallo Herr Schüller & Co,

    ich habe eine Frage zu Substitution und FE.

    Meine Problematik mal kurz zusammengefasst:
    Seit 2003 in Substitutionsprogramm mit Subutex
    2004 dann Verlust der FE wegen Konsum von BtM
    ca. 2008 umgestiegen in Polamidon-Substitution
    2011 MPU erfolgreich bestanden - fahrtauglich mit 70mg Pola pro Tag
    Führerschein musste leider komplett neu gemacht werden, da er länger als 5 Jahre weg war - habe ihn jetzt seit Ende 2011 wieder :-)
    Bis heute in Polasubstitution
    Nun möchte ich umsteigen auf Substitol, das seit Mitte 2015 in DE zur Substitution zugelassen ist.
    Nun meine Frage:
    Wie sieht es dann mit meiner FE aus? Gilt dann quasi noch die alte MPU, da sich meine charakterliche Eignung zum Führen eines KFZ ja nicht geändert hat?
    Und die Wirkung bzw. die Menge des Substitols mit der des Polas gleich zu setzen wäre?
    Oder könnte mir die Führerscheinstelle da einen Strich durch die Rechnung machen?
    Wie wäre die beste Vorgehensweise in diesem Fall?

    PS: Keinerlei Beikonsum in den letzten Jahren meinerseits und keinerlei strafrechtliche bzw. verkehrsrechtliche Auffälligkeiten seit der MPU

    MfG
    Der Saarländer

  • #52

    J. (Samstag, 28 Januar 2017 12:25)

    Hab jetzt 2 Nächte nicht mehr gepennt nur vor Kopfgulasch. Belastet mich ungemein, das ich so dumm war. Werde heute einfach hingehen und den Führerschein wieder zurückverlangen. Aus 48 Std gefahrenabwehr ist jetzt schon ne Woche geworden. Brauche am Montag den FS...

  • #53

    J. (Samstag, 28 Januar 2017 17:24)

    So, war auf Wache... Können mir den FS nicht aushändigen, weil sie ihn nirgends im Präsidium finden können!!!
    Soll am Montag nochmal vorbeikommen, wenn der Polizist wieder Dienst hat, der mich kontrollierte. Vielleicht weiß der mehr...so die Aussage des eben Diensthabenden Polizisten. Ich Düfte aber fahren, weil es ja nur eine OWiG war.

    Was soll das Theater jetzt? Komme mir irgendwie ziemlich auf den Arm genommen vor.

    Und nun? Habe den Glauben an den deutschen rechtsstaat irgendwie verloren.
    :(

  • #54

    J. (Dienstag, 31 Januar 2017 20:55)

    So, hab den FS wieder. Sie haben ihn gefunden...!

    Wie lange kann es dauern, bis die Blutergebnisse da sind und wie komme ich an die Auswertung ran? Bekommt mein RA die per Akteneinsicht, ich nen Brief oder muss ich nochmal bei der Polizei nachhorchen?

    Kann mein RA was regeln, falls meine aktiven Werte zu hoch wären? Brauche den FS dringend Beruflich, ich muss fast täglich Probefahrten und monatlich lehrgangsfahrten machen...meine damit, kann mein RA im Fall eines Entzuges der Fahrerlaubnis z. B. Erwirken, das ich den Lappen beruflich behalten kann und trotzdem ein Screening absolviere, um zu zeigen, das ich langfristig verkehrstauglich bin und zum führen eines kfz geeignet bin? Also nur fahren auf Arbeitsstelle und welche die damit zwingend zusammenhängen?
    Also Privatfahrten quasi ausgeschlossen sind bis das Screening nach paar Monaten/Jahr immer ok war? Ich hoffe ich nerve Sie nicht mit meinen dummen Fragen... :)
    Vielen Dank schonmal für ihre kompetenten Antworten...
    Mit freundlichen Grüßen J.

  • #55

    Fred (Mittwoch, 08 Februar 2017 19:52)

    HI bukem und Herr schueller, lese hier so viele Tipps und Vorgehensweisen, aber irgendwie antwortet keiner mehr....mir ging es ähnlich wie j., warte schon sehnsüchtig auf antworten....mit freundlichen Grüßen... :)

  • #56

    Gerd F. (Mittwoch, 15 Februar 2017 21:52)

    Hallo zusammen! Irgendwie tut sich hier nix mehr...warum? Mit freundlichen Grüßen

  • #57

    B (Dienstag, 21 Februar 2017 23:12)

    @all: Wir müssen hier erst Fragen freischalten aus Schutz vor leider unangehmen Spammern, deshalb kann es auch mal zu Verzögerungen kommen, wir sind hier ein kostenloser Service, wer es eilig hat, darf sich jederzeit kostenpflichtig zur persönlichen Beratung melden. Vielen Dank für Euer Verständnis.

    @ Gerd F. Und nun?

    @Fred: Habe bis Anfang Dez 2016 zurückgescrollt, sehe keine ältere Frage von Dir magst du sie einfach wiederholen?

    @J: Versteh dich grad nicht? Du bist bereits anwaltlich vertreten? Entschuldige, in seinem und Deinem Interesse: Viele Köche verderben den Brei, ich hoffe, dein Anwalt ist kompetent und erfahren genug, um si ch richtig zu verhalten und Dir zusätzlichen Ärger und Kosten zu ersparen.
    Oder bsit Du nicht anwaltlich vertreten? Herr Schüller macht das gerne, vor allem kann er es aber besser, als jemand, der mal im Jahr zwei drei Fälle mit BtM Bezug macht. Ein Anwalt bekommt natürlich Akteneinsicht, natürlich kann er "was machen". Was noch zu retten ist, hängt von vielen kleinen Details ab, die erst nach Einsicht in die Akte bewertet werden können. Meld Dich bitte, wenn wir helfen sollen. So kommen wir hier nicht weiter

  • #58

    Bukem (Dienstag, 21 Februar 2017 23:16)

    @Saarländer: Das übersteigt mein Knowhow, muss ich ehrlich sagen. Ich würde dir vorschlagen, dich direkt per mail an Herr Schüller zu wenden, Kontaktdaten stehen oben. Erkundige dich nach einer Beratung per Mail und den etwaigen Kosten

  • #59

    Anton (Mittwoch, 22 Februar 2017)

    Hallo lieber Herr Schüller und Bukem!

    Ich habe eine Anordnung zur MPU bekommen, der ich bis zum 1.3. zustimmen soll, da mir sonst meine Fahrerlaubnis entzogen wird.
    Begründung: Bluttestwerte 0,8ng/ml THC, 5ng/ml THC-COOH.

    Außerdem steht in der Anordnung:
    "Dem Feststellungsbogen Alkohol-Drogen-Medikamente [...] ist zu entnehmen, dass die Bindehäute wässrig waren. Der Konsum eines Joints vor einem Monat wurde von Ihnen eingeräumt."

    Jaja, habe mich bescheuert verhalten in der Allgemeinen Verkehrskontrolle und meine Rechte nicht genutzt ....
    Nun habe ich dazu 2 Fragen, erstens: Die Blutwerte alleine reichen ja noch nicht, um eine MPU zu begründen! Begründen die Blutwerte in Verbindung mit den Informationen aus dem Zitat denn eine MPU? (bin 20 Jahre alt und somit noch in der Probezeit, trotz Führerschein mit 17, falls das von Bedeutung ist)

    Und wie sollte ich am Besten auf dieses Schreiben reagieren?
    Wenn ich das richtig verstehe, wird mir die Fahrerlaubnis doch sowieso entzogen, bis ich eine bestandene MPU vorlegen kann, also brauch ich ja auch nicht bis zum 1.3. zustimmen?

    Ich zolle Ihrer freiwilligen Arbeit auf dieser Seite großen Respekt und würde mich über eine Antwort freuen!

    Liebe Grüße
    Anton

  • #60

    J. (Mittwoch, 22 Februar 2017 21:06)

    Danke für die info! Wusste nicht, das ihr so viel mit Spam etc. hier zu tun habt. Sorry...!

    Ja, habe einen Anwalt eingeschaltet, der auf btmg spezialisiert ist ( lt. Internetseite)...bekam auch vor 3 Tagen die Information vom Anwalt, das er die Akteneinsicht beantragt hat.

    Bin gespannt ob er kompetent genug ist, mich da rauszuboxen...warte jetzt mal ab, bis er die akten hat und mich zum Gespräch laden tut...werde euch auf dem laufenden halten...

    Sonst kam noch nichts, weder von Führerscheinstelle, Blutergebnisse, etc...
    Dauert wohl etwas.
    Mit freundlichen Grüßen
    J.

  • #61

    J. (Sonntag, 26 Februar 2017 22:06)

    Hi! Bekam Post vom Anwalt:
    Akteneinsicht noch nicht möglich, weil Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind!? Was soll das heißen? Was wird denn noch ermittelt?
    Tatbestand OWiG ist doch handfest durch die Verkehrskontrolle bewiesen...!?

    Werde ich noch observiert, hat mich noch jemand belastet ohne das ich es weiß? Verstehe ich jetzt nicht.
    Mit freundlichen Grüßen J.

  • #62

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 28 Februar 2017 16:37)

    @Anton: Das klingt so, als wäre die Anordnung der MPU rechtswidrig, allerdings sollte man das sofort prüfen. Einverständniserklärung erstmal absenden, ansonsten entziehen die sofort. Ob man die MPU dann macht, steht auf einem anderen Blatt. Das klingt auf jeden Fall sonderbar, denn wenn das der erste Vorfall in dem Bereich war, darf deswegen keine MPU angeordnet werden. Ich kümmere mich gerne um die Angelegenheit, sende mir mal die Unterlagen per Mail zu. Allerdings bearbeite ich konkrete Fallanfragen nur als Mandant und gegen Bezahlung. Das sollte klar sein :-) Ist leider noch keine reiche Erbtante aufgetaucht, die mir die rein ehrenamtliche Tätigkeit gestatten würde.

    @Der geheimnisvolle Mr. J.: Das heißt nichts, nicht in die übliche Panik verfallen. Und für das Kopfgulasch kannst Du Dich bei Herrn Delta 9 T. H. Cannabinol bedankten, der sich auf solche Verwirrungszustände und dem Verursachen von Endlosgedankenschleifen spezialisiert hat. Vermutlich ist einfach die Blutprobe noch nicht analysiert. Wenn Du Dich absichern willst, nutze die Zwischenzeit für ein Screeningprogramm und zur verkehrspsychologischen Behandlung, um gemäß Anlage 4 der FeV eine Ausnahme vom Regelfall der Entziehung begründen zu können, falls die Voraussetzungen für die Entziehung vorlagen...in der Anlage 4 unter Vorbemerkung Punkt 3 steht doch folgender hübscher Satz:

    "Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein."

    Will heißen: Lagen im Zeitpunkt der Rauschfahrt die Entziehungsvoraussetzungen zwar vor, muss das im Zeitpunkt der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über die Entziehung nicht mehr der Fall sein. Man kann dann einen Verhaltenswandel vortragen und muss ihn auch dokumentieren...das ist ein realer Optionsschein, um die Entziehung des Führerscheins in die Anordnung einer MPU umzuwandeln, wobei man den Führerschein dann behalten darf. Es ist eine Ermessensentscheidung der Behörde, aber das klappt recht oft und die Wahrscheinlichkeit ist umso höher, je mehr Monate Abstinenz nachgewiesen werden können. Die verkehrspsychologische Schulung kann man in einem Intensivwochenende abhandeln. Aber ich bin sicher, auf diese Ausnahmemöglichkeiten, den fahrerlaubnisrechtlichen Joker sozusagen wurden Sie durch Ihnen Anwalt bereits hingewiesen worden. Alles Gute also!

  • #63

    J. (Dienstag, 28 Februar 2017 19:10)

    Danke für die zügige Antwort!
    Werde euch auf dem laufenden halten...
    ....und falls mein Anwalt das nicht geregelt bekommt bzw. kaum Ahnung vom Prozedere der laufenden Sache hat, könnte ich dann trotzdem den Anwalt während der Sache wechseln, sprich, zu Ihnen als Mandant übertreten? Er hat mir einfach nur geraten, nichts mehr zu konsumieren, sonst nichts. Ich solle einfach abwarten und auf sein schreiben/ info warten.

    Von einem Screening programm bzw. verkehrspsyologischen Maßnahme kein Wort. Wo kann ich mich denn da anmelden bzw. wie mache ich das?
    Bin von Ihnen sehr überzeugt, alleine deshalb, weil Sie hier kostenlos Tipps und Hilfestellung geben. Respekt meinerseits! Tolle Kanzlei! Nur zu empfehlen! Vielen Dank für ihre Antworten!
    Aber leider auch sehr weit von meinem Wohnort entfernt... :((
    Mit freundlichen Grüßen
    J.

  • #64

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 01 März 2017 11:24)

    @J: Es werden hier bundesweit Mandate übernommen, 95 % der Mandanten kommen nicht aus der Gegend hier. Sehen Sie: Wenn Ihr Anwalt die Ausnahmeregelungen der Anlage 4 zur FeV nicht kennt und Sie nicht auf diese realistische Möglichkeit hinweist, dann wundert das etwas, aber es handelt sich auch um eine ziemlich spezielle Materie, da kann das schon passieren.

    Ich kümmere mich gerne um die Sache, aber wenn ich Sie an die Hand nehmen soll, müssen Sie damit leben, dass ich mich dafür bezahlen lasse...

  • #65

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 01 März 2017 11:27)

    Sehen Sie es so: Gutes Gras kostet Geld. Man muss beim Dealer immer abnickeln. Nix mit auf den Deckel schreiben und so.

    Anwälte dealen mit Infos. Die haben sie irgendwo nachgelesen, selbst angebaut ist das nicht....aber trotzdem: Die Ware kostet Geld. Sozusagen handeln auch Anwälte gewerblich mit Stoff. Der Stoff, der Ihnen in diesem Fall hilft, den Lappen zu retten.

  • #66

    J. (Mittwoch, 01 März 2017 20:57)

    :)) Danke für die Information, klar kostet es mich was. Sie wollen ja auch leben. Nur sie nehmen ja auch Fahrtkosten, und die wären nicht unerheblich...wegen der Entfernung. Werde sie trotzdem als nächste Instanz vormerken, falls der andere nix auf die Reihe bekommt...

    Davon ab habe ich für meinen Konsum nie bares Geld gelassen. Das gute Gras wurde immer durch mein Fachwissen, Körperliches Arbeiten und Know-how "getauscht"... Aber das hat sich ja erledigt, Konsum habe ich ja seit Kontrolle eingestellt.

    Mein jetziger Anwalt will es über meine Rechtsschutz abwickeln...bin eher skeptisch, ob das überhaupt möglich ist...
    Warte jetzt mal ab was passiert und werde ihn mit Anlage 4 FeV mal konfrontieren...mal sehn was er meint....Danke für Ihre Zeit! Ihr hört von mir wenns was neues gibt...
    Mit freundlichen Grüßen
    J.

  • #67

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 04 März 2017 20:54)

    @J: Die Verfahren im Fahrerlaubnisrecht wie im Bußgeldrecht werden in aller Regel im schriftlichen Verfahren geführt. Also meist keine Fahrkosten. Man hört von sich...

  • #68

    Âcâb Ali (Montag, 13 März 2017 15:19)

    Hallo, ein Kumpel und Ich wurden bei einer rauschfahrt erwischt, bzw. ich war nur dabei und hatte Cannabis bei mir..
    Nun ist der Vorfall schon 3 Monate her und wir haben noch immer keine Einladung zum äG? Ab wann habe ich damit nicht mehr zu rechnen? Mein Kumpel hat schon ne Rechnung über eine gewisse Summe bekommen und 1 Monat Fahrverbot. Wars das jetzt oder hat er jetzt auch nach diesen 3 Monaten nicht mehr wirklich mit einer äG zu rechnen?
    Hochachtungsvoll Âcâb

  • #69

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 13 März 2017 16:38)

    @Ali: Man kann nicht sagen, wie lange das Strafverfahren dauert. Je nach Bundesland und Menge an BtM Monate oder noch länger.

    Was Deinen Kumpel angeht: Mit einem äG ist auch noch nach einem Jahr oder länger zu rechnen. Oder direkt mit der Entziehung, wenn der gelegentliche Konsum feststeht oder von der Behörde angenommen wird. Das hängt davon ab, unter welchen Voraussetzungen der Sachbearbeiter der Behörde den gelegentlichen Konsum als gegeben ansieht...und das ist häufig einen ziemliche Lotterie. Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, würde ich als "Fallschirm" auf die Ausnahmegenehmigung der Vorbemerkung 3 zu Anlage 4 FeV hinarbeiten. Das ist der Rettungsanker, wenn die Voraussetzungen für die Entziehung zwar vorlagen aber wegen eines dokumentierten Verhaltenswandel nicht mehr vorliegen...

  • #70

    Ali (Montag, 13 März 2017 18:02)

    Zuersteinmal danke für die schnelle Antwort. Also habe ich selbst nach einem Jahr immernoch mit einem äG zu rechnen? Habe jetzt 3 Monate vorsichtshalber nicht geraucht gehabt um bei einem ärztlichen Gutachten keine Risiken einzugehen, falls es denn zu einem äG kommt. Ich war nämlich ja "nur" Beifahrer und hatte 1g dabei (Niedersachsen). Heißt sie haben nichtmal den Beweis für einmaligen Konsum, da keine Angabe.
    Und würde gerne mal wieder eine Ausnahme machen und einen paffen, noch über 1 Jahr zu warten, wäre evtl. auszuhalten, aber schon ziemlich hart. Wie lang ist denn die Frist nach Eingehen des Briefes und Termin eines ärztlichen Gutachtens, so dass wenn man einmal im Monat raucht, vllt nicht nachweisbar wäre?!
    Hochachtungsvoll Ali

  • #71

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 17 März 2017 19:34)

    @Ali: Selbst nach 1 Jahr oder mehr kann das äG noch kommen, ja. Aber wenn Sie nur Beifahrer waren, dann braucht Ihr Blut auch nicht sauber sein. Es darf sich halt nur nicht soviel THC COOH finden, dass Sie als Dauerkonsument eingestuft werden (75 ng/ml THC COOH bei Gutachten mit ein paar Tagen Vorlauf). Wenn Sie nur Beifahrer waren, können Sie jetzt wieder Cannabis konsumieren. Aber Auto 72 Stunden stehen lassen danach.

  • #72

    Heiko (Samstag, 18 März 2017)

    Hallo,
    sehr schöne Seite. Danke für die ganzen Infos. Ich habe eine Frage zum dem Merkblatt Rauschfahrt. Man soll das Schreiben ja rausholen, sobald man auf einen freiwilligen Test angesprochen wird. Wie verhält es sich im Vorfeld? Oder fallen die gleich mit der Frage ins Haus? Ich selbst befand mich noch nie in der Situation. Falls die einen zuerst darauf ansprechen, ob man Drogen konsumiert hat, sollte man das verneinen und hoffen, dass die sich damit zufrieden geben? Wenn man das Blatt allzu früh hervorzaubert haben die natürlich nen konkreten Verdacht, dass da was im Busch ist.

    Vielen Dank schonmal

    Viele Grüße
    Heiko

  • #73

    Ali (Sonntag, 19 März 2017 12:23)

    Sehr erfreuliche Nachrichten für mich und ab wie vie viel Cannabis Konsum (im Regelfall) überschreitet man die 75 ng/ml THC COOH? Gibts da eine kleine Faustregel? Mir ist ja bewusst dass man das nicht einfach so ausschlaggebend sagen kann. Aber wollte eh höchstens einen Tag am Wochenende konsumieren, da werde ich das wohl nicht überschreiten, oder?

    Ps: Sehr schöne Seite, mit kompetenten Anwälten, habe sie meinem Kumpel empfohlen, der wird vermutlich demnächst Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #74

    Bukem (Sonntag, 19 März 2017 12:38)

    @Heiko. Puh, gute Frage. Du solltest das ganze erst einmal als Beruhigung für Dich und eine Art Merkzettel sehen. Ob und warum Polizisten bei Betroffenen weiter nachforschen ist von so viel unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die körperliche Verfassung, eine eventuelle Nervosität, ein strenger Grasgeruch, manchmal auch einfach ein anwesender Polizeischüler, der ausgebildet werden soll.
    Du kannst sowieso den Verlauf der Dinge eh nur gering beeinflussen. Dein Äußeres, der Eindruck, den du im Gespräch machst, eine ruhige, möglichst sachlich und unaufgeregte Art bringen wohl am meisten. Keine Angaben zu etwaigem Konsum von THC, zu THC in Verbindung mit Alkohol und nie zu anderem BtM. Und sei das auch noch so lange her.
    Letztlich ist das von den Polizisten auch eine Art Risikoermittlung. Die wollen über deine Angaben herausfinden, ob sich weitere Untersuchungen kostenrechtlich lohnen würden. Dazu dient eine Urinkontrolle nämlich. Eine spätere Blutentnahme ist teuer und der Staat müsste die Kosten tragen, wenn beim Betroffenen kein Verstoss festgestellt werden würde.
    Ob du den Zettel nun vorlegst oder nicht, ist da unerheblich, wichtig aber bleibt, dass du dich eben nicht unnötig selbst durch überflüssige Angaben in Bedrängnis bringst

  • #75

    Bukem (Sonntag, 19 März 2017 13:00)

    @Ali: Danke für die Blumen. Die Höhe deines aktiven THC Werts und des THC COOH Werts ist vor allem von der Menge und dem Zeitraum abhängig, über den du konsumierst. Je mehr und je länger, desto höher. Nur am WE konsumieren ist da sicher hilfreich, dass auch der THC COOH Level sich nicht längerfristig massiv aufbaut. Wichtig ist, dass Du eben richtig zeitlich zwischen Konsum und Fahren trennst, dass tust du immer dann, wenn dein aktiver THC Wert unter 1,0 ng/ml ist. Dazu solltest du mindestens 24 Stunden nicht fahren, besser mehr..Nach ca 72 Stunden sollte auch bei starkem Konsumverhalten der Wert unter 1,0 ng/ml sein. THC COOH ist deutlich länger nachweisbar, bei richtiger zeitlicher Trennung ist auch dieser Wert aber unproblematisch.

    Herr Schüller hat hier das Wesentliche zusammengefasst:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/nachweiszeiten-von-cannabis-thc-im-urin-und-blut/

  • #76

    Timo (Sonntag, 19 März 2017 18:40)

    Hallo, mir könnte evtl eine äG anstehen. mir wurde noch nie Konsum nachgewiesen, nur Besitz. Habe jetzt sehr lange nicht mehr konsumiert, aber würde gerne mal am Wochenende 2-3 Joynts à la 1g konsumieren.
    Werde ich da über den Grenzwert von 75 THC COOH kommen? Oder ist das so recht sicher?

  • #77

    Timo (Sonntag, 19 März 2017 18:42)

    **Mit am Wochenende meine ich: Jedes Wochenende 2-3 Joynts, nicht einmalig.
    Liebe Grüße

  • #78

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 20 März 2017 10:58)

    @Timo: Mit 2 - 3 Tüten am WE sollte man die 75 ng/ml THC COOH nicht erreichen. Allerdings würde ich nicht darauf wetten, wenn man 1 Gramm Cannabis pro Joint verwendet. Mal im ernst: Keine Ahnung, in welche Sphären Sie sich schiessen wollen, aber ich denke, dass 0,2 Gramm pro Tüte mal ausreichen sollten. Ich wäre an der Stelle eher vorsichtig. In welche Höhe der THC COOH Wert mit etwa ein Joint mit 1 Gramm am Freitag/Samstag/Sonntag geht, kann ich nicht sagen - das hängt von diversen Faktoren ab, Aber vom Gefühl her würde ich nicht sagen, dass dann die 75 ng/ml THC COOH ausserhalb von jeder Wahrscheinlichkeit liegen...lieber weniger rauchen.

  • #79

    Timo (Montag, 20 März 2017 17:33)

    Nicht 1g pro Tüte, ich meinte 1g am Wochnende aufgeteilt in 2-3 Tüten :D
    Und diese Tüten rauche ich vermutlich auch nicht alleine :'D
    Dann sollte ich wohl die 75 ng/ml unterschreiten

  • #80

    Beslem (Dienstag, 21 März 2017 13:41)

    @timo ich glaube 1 g am we reicht nicht aus für die Grenze, aber weiß auch nicht 100%

  • #81

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 21 März 2017 14:26)

    @Timo: Damit solltest Du unter der Grenze bleiben. Pi mal Daumen. Dachte schon: 1 Gramm pro Tüte wäre sportlich,aber nicht wirklich überraschend. Es ist kein großes Geheimnis, dass etwa die Dealer hier in Bremen selber gerne mal was weglöten und die Schwarzafrikaner nicht selten 5 - 7 Gramm alleine wegharzen. Pro Tag und alleine. Dass die ihr Kokabuisness noch auf die Kette kriegen, ist ein mittleres Wunder bei diesen Breitheitsgraden.

  • #82

    Timo (Dienstag, 21 März 2017 16:53)

    Haha oh ja da kenne ich auch so einige :D
    Vielen Dank für die Antworten :)

  • #83

    J. (Samstag, 01 April 2017 23:37)

    Hi! Wollte mich mal nochmal melden...nur infohalber. Habe bis heute immer noch nichts bezüglich meines Falles (siehe weiter oben; habt mich doch nicht vergessen? :)) ) bekommen, weder von der Führerscheinstelle noch vom Rechtsanwalt oder Polizei...nix.
    Dauert das immer so lange? Blutprobe zu untersuchen geht doch eigentlich relativ zügig!?
    Finde ich merkwürdig, da jetzt fast 3 Monate her ( in genau 20 Tagen)!
    Wie ist denn die "Verjährungsfrist" bei einer OWiG? Sind das nicht 3 Monate, wenn man bis dann keine Strafanzeige o. ä. bekommt?
    Schon hart für einen, wenn man nicht weiß, was auf einen zukommt...
    Naja...Werde euch informieren, sobald ich Informationen erhalte...
    Schönen Sonntag!
    Mit freundlichen Grüßen J.

  • #84

    Bukem (Montag, 03 April 2017 22:37)

    @J: Wenn Du mir Deine frühere Frage Nr nennst, brauch ich nicht alle Einträge durchscrollen. Das passiert recht oft, dass sich (vorläufig) niemand meldet.
    Für das die strafrechtliche bzw owi-rechtliche Ahndung des Verstosses gilt, meine ich, eine maximal sechsmonatige Frist. Solltest Du jetzt nicht zB untergetaucht sein, um etwaige Zustellungen zu vermeiden, verjährt die Verfolgungsmöglichkeit.
    Das gilt aber NICHT für Maßnahmen der Führerscheinstelle. Diese sind weiterhin möglich. Wenn Du weitere Fragen hast, schieß los

  • #85

    J. (Dienstag, 04 April 2017 22:13)

    Danke für die schnelle Antwort!
    Soweit ich im Netz recherchiert habe, ist eine OWiG nach 3 Monaten verjährt, soweit kein Bußgeldbescheid eingeht in dieser Zeit...kann ja eh nix machen außer warten :(

    Bin mal gespannt was passiert. Bin übrigens seit #47 hier vertreten mit meinem Vergehen...

    Dauert halt alles sehr lange meiner Ansicht nach... Werde Info geben sobald sich irgendetwas tut in nächster Zeit...
    Mit freundlichen Grüßen J.

  • #86

    TMK (Mittwoch, 12 April 2017 16:37)

    Hallo ich würde am 19.12.2016 von der Polizei angehalten. Dabei wurde mir Blut abgenommen. Nun bekam ich am 06.03.2017 einen Brief , mit einer Starfe von rund 750€ und 1 Monat Fahrverbot. Mein Führerschein habe ich auch in der Frist abgegeben. Nun habe ich heute einen Brief mit meinen THC und THC-COOH Werten von 16,1ng/ml und 141,5ng/ml. Dabei ist eine Erklärung über den Verzicht auf die Fahrerlaubnis. Wozu muss ich erst 750€ Strafe Zahlen und ein Monat Fahrverbot in Kauf nehmen, wenn die mir den Führerschein jetzt sowieso wegnehmen wollen?

  • #87

    Bukem (Mittwoch, 12 April 2017 18:34)

    @TMK: Du stellst Dir die grundsätzlich falschen Fragen. Sofern Du Dich ein wenig mit dem Thema beschäftigt hättest, dann wüßtest Du bereits, dass es zwei getrennte Verfahren bei zwei getrennten Behörden gibt. Nämlich das Owi-Verfahren von Polizei bzw StA mit Punkten und Bußgeld und Fahrverbot und später dann das Verfahren bei der Führerscheinstelle.
    Die Frage an Dich wäre: Willst du dich damit abfinden und auf die FE verzichten? Oder das zumindest anwaltlich checken lassen? Ohne weitergehende Akteneinsicht kann man hier nichts sagen, einen Erfolg dir niemand garantieren, aber so ist die FE sonst weg und ohne MPU kriegst du die die nä 15 Jahre nicht wieder. Kontaktdaten stehen oben

  • #88

    Ronny Berlin (Donnerstag, 20 April 2017 22:12)

    Hallo. Ich bräuchte mal einen ernsthaften Rat. Ich wurde Pfingsten 2016 mit 1.22 Promille Blutalkohol erwischt und weil Straftat auch verurteilt. 9 Monate und 900 Euro. Ich muss erwähnen das ich als Ersttäter gelte da ich mir in 17 Jahren Autofahren nichts zu Schulden hab kommen lassen.
    Bei der Wiederbeantragung kam promt von der Führerscheinstelle MPU Forderung.
    2x war ich bei so ner Psychologin, Blutwerte ergaben das kein Alkoholmissbrauch vorliegt.
    Am 6.4.17 Beschloss das Bundesverwaltungsgericht das Ersttätern keine MPU abzuverlangen ist ausser es bestehe Missbrauchsgefahr was bei mir aber nicht der Fall ist.
    Einen Antrag, bezugnehmend auf den Beschluss vom Bundesv.gericht, auf Aufhebung der MPU Anordnung habe ich am 7.4. Mit Einschreiben verschickt.
    Wie lange dürfen die sich Zeit lassen zu antworten? Was kann ich machen falls die dem Beschluss vom 6.4. Nicht als Massstab nehmen? Meine MPU ist auf den 11.5. Angesetzt... Ich fände es besser wenn der Aufhebung stattgegeben wird nach dem neuen Beschluss des Bundesverwaltungsgericht aber was ist wenn nicht??

  • #89

    Bukem (Sonntag, 23 April 2017 11:09)

    @Ronny Berlin: Du meinst vermutlich folgende Entscheidung: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-3c2415-neuerteilung-fahrerlaubnis-trunkenheitsfahrt-mpu-gutachten/ ?
    Ich weiß zunächst nicht, ob nicht noch andere weitere Gründe, wie in der Entscheidung skizziert, bei dir vorliegen, die ein Gutachten rechtfertigen würden. Dies prüft nun die Behörde.
    Das Ganze ist ja nun auch erst zwei Wochen her. Du hast in der Argumentation natürlich durchaus recht, dennoch hast Du der Behörde angemessen zur Bearbeitung Zeit zu geben. Gegen die Anordnung einer MPU bestehen grds keine Rechtsmittel, sondern erst gegen eine erfolgte Versagung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
    Was soll ich sagen, vermutlich solltest Du über anwaltliche Hilfe nachdenken, die das Ganze zu deinen Gunsten beschleunigen könnte. Das hilft meist mehr, als wenn Betroffene das selbst machen. Es gibt eben einen Grund, warum das manche Leute hauptberuflich machen und nach persönlicher Erfahrung wird dein Anliegen so anders auf Behördenseite wahrgenommen und bearbeitet.
    Wenn Du Hilfe wünscht, wende Dich gerne an Herrn Schüller, Daten stehen oben.

  • #90

    J. (Samstag, 29 April 2017 22:37)

    Hi!
    Wollte euch nochmal über meinen Fall ( siehe weiter oben...) auf dem laufenden halten...
    Ist jetzt alles über 3 Monate her, weder Brief von Führerscheinstelle noch von Polizei oder ähnlichem erhalten bis heute...

    Meine Blutprobe wurde aufgrund der beiden jungen Polizisten damals bei der Kontrolle ohne richterlichen Beschluss veranlasst (soweit ich das berurteilen kann haben Sie niemanden Angerufen o. ä., um diese anzuordnen bzw. genehmigen zu lassen von irgendeinem Richter), quasi einfach weil die Polizisten es wollten. Habe aber auch damals nicht dagegen widersprochen...weil ich es nicht besser wusste. Ist diese Blutprobe überhaupt verwertbar bzw. gültig ohne richterliche Anordnung? Lese überall, das dies rechtswidrig von den Polizisten war, mir Blut abnehmen zu lassen. Stimmt das?

    Mit freundlichen Grüßen
    J.

  • #91

    Benni (Sonntag, 30 April 2017 16:28)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    ich danke Ihnen für diese tollen Informationen und diese Zusammenstellung! Die Informtionen auf Ihren Seiten sind sehr gut. In Ihnen findet man einen sehr kompetenten Ansprechpartner!

    Ich hab eine präventive Frage: Ich habe chronische Probleme mit meiner Bindehaut. Sprich immer rote Augen. Ich bin nun auch in den letzten 12 Monaten 2 mal von der Polizei kontrolliert worden da ich ein auffälliges Auto fahre. Auf Grund meiner wundervollen Augen wurde ich nun bei den Kontrollen nach 1x einem freiwilligen Urintests gefragt und 1x eine Blutabnahme erzwungen. Die Tests waren natürlich beide negativ. Ich konsumiere eigentlich auch keine Drogen. Wenn ich aber nun in den Sommermonaten doch mal in den Genuss von Cannabis kommen sollte. Nach dem Konsum selbstverständlich 24 - 48h nicht Auto fahre, mir aber sagen wir mal nach 5 Tagen wieder eine Kontrolle erfährt und auf Grund meiner chronisch roten Augen wieder von den Polizisten zu einem Bluttest geraten wird (Freiwilligkeit lehne ich in zukunft ab, aber die Augenfarbe ist ja ein hinreichendes Indiz). Was kann ich denn da machen? Ich fahre eigentlich so gut wie immer wie unser allseits bekannter Heino mit Sonnenbrille. Entweder komplett getönt/undurchsichtig, meistens aber mit einer 20%igen Tönung.
    Muss man die voll getönte Brille oder die 20% getönte Brille abnehmen?
    Ich bin ein Laie in gesetzlichen Fragen. Ich habe das Internet nun schon erfolglos auf den Kopf gestellt.
    So wie ich es nun verstanden haben muss ich der Anweisung der Polizisten in einer allgemeinen Kontrolle, die Sonnenbrille abzunehmen, nicht folge leisten. Bei grellem Licht würde es mir auch Schmerzen bereiten.
    Zur Identitätsfeststellung reichen Personalausweis und Führerschein.
    Ein ärztliches Gutachten liegt nicht vor. Ich habe keine Einschränkungen in der Blendempfindlichkeit oder beim generellen sehen. (keine Brillenpflicht im Führerschein)
    Ich möchte auch wenn es in diesem Sommer zu keinerlei gelegentlichem Konsum kommen wird/sollte nicht immer wieder von der Polizei zu entsprechenden Tests aufgefordert/gezwungen werden.
    Notieren die sich eigentlich nicht im System, dass man schon öfters auf Drogen mit negativem Ergebnis kontrolliert/getestet wurde?
    Für eine Antwort danke ich Ihnen vielmals!
    MfG Benni

  • #92

    Bukem (Montag, 01 Mai 2017 09:11)

    @J: Hab mir grad noch mal Deine älteren Einträge angeschaut. Also, zunächst Maßnahmen der Führerscheinstelle kommen meist erst frühestens nach drei Monaten nach dem ursprünglichen Vorfall. Das seinen Grund in den THC Abbau Fristen. Fände man nämlich jetzt noch THC COOH, läge wenigstens ein gelegentlicher Konsum vor, das kann bei einmaligen aktiven THC-Verstoss schon zum Verlust der FE führen.
    Anders als bei Maßnahmen der StA gibt es hier auch keine Verfolgungsverjährungsfristen.
    Wenn Du die weiteren Fragen klären möchtest, muss ich Dich erneut drauf hinweisen, dass Du Dich hier gerne anwaltlich vertreten lassen kannst und evt auch solltest. Ohne Einsicht in Deine konkrete Ermittlungsakte kann man hier pauschal kaum etwas sagen. Es gibt einen Richtervorbehalt für die Entnahme einer Blutprobe, ja. Es gibt deshalb einen richterlichen 24 Stunden Notdienst in jedem Gerichtsbezirk, damit immer ein Richter erreicht werden kann, ja. Dennoch führt ein Verstoss gg diesen Richtervorbehalt nicht zwangsläufig zur Unverwertbarkeit einer Blutprobe.
    Wenn Du das checken lassen möchtest, um Gewissheit zu haben, melde Dich für ein offizielles Mandat. Herr Schüller ist bundesweit tätig.

  • #93

    Bukem (Montag, 01 Mai 2017 09:19)

    @Benni: Das ist immer schwer und müßig, darüber zu sinnieren, was Polizisten dürften oder nicht. Spätestens, wenn sie zumindest behaupten, Dich des Drogenkonsums zu verdächtigen bzw verdächtig zu haben, würden sie gerne die Sonnenbrille weg haben. Dann fangen die Probleme an und Du musst wählen zwischen unbedingt recht haben wollen und evt Konsequenzen zu vermeiden. Grds sitzen die in der Situation zumindest immer am längeren Hebel.
    Du könntest vermutlich viele Probleme im Voraus vermeiden, wenn Du zB ein entsprechendes augenärztliches Attest bei dir führst und vorlegen könntest.

  • #94

    J. (Montag, 01 Mai 2017 14:26)

    Danke für die schnelle Antwort! Mein RA hat auch immer noch keine Akteneinsicht...obwohl wie gesagt über 3 Monate her.
    Schon merkwürdig...? Weiß halt nicht mehr wo ich dran bin und was nun noch alles passiert. Muss ich wohl durch und weiter abwarten. Melde mich...
    Danke nochmals für ihre kompetente Beratung und Zeit, die Sie hier investieren.
    Hut ab!!
    Mit freundlichen Grüßen
    J.

  • #95

    Benni (Mittwoch, 03 Mai 2017 21:41)

    Hallo Bukem!
    Danke für die Antwort. Ich werde es wohl darauf ankommen lassen müssen. Höflichkeit und Respekt ist natürlich immer gegeben. Die Kollegen machen ja auch nur ihren Dienst. Und das zu Recht! Wer möchte schon fahruntaugliche Personen im Straßenverkehr haben.
    Wenn das wieder vorkommt werde ich berichten ;)
    Danke! MfG Benni

  • #96

    Jamie (Sonntag, 28 Mai 2017 14:10)

    Hallo zusammen
    Jetzt probier ich auch mal hier Hilfe zu holen.:)

    Ich habe 6jahre Canabis konsumiert jeden Tag 1-2 Joints ..hin und wieder auch mal 3-4 aber sehr sehr selten und das auch nur wenn Besuch da war..

    Jetzt möchte ich ein einen Personbeförderungsschein machen und habe gehört das man da eventuell auf thc untersucht wird..bin vor 7 Jahren einmal auffällig geworden..
    So jetzt bin ich aber etwas verzweifelt ich habe seid genau 9 Wochen nichts mehr mit der "droge" zu tun weder aktiv oder passive..habe ein thc Test gemacht bzw mehrere und die sind alle positive auf den Test steht 50ng drauf ich kenne mich damit leider garnicht aus was diese ganzen Werte betrifft..
    Was sagt ihr Experten dazu wie lange sollte ich warten um den Schein zumachen oder ksnn ich den schon bedenkenlos machen?
    Hab heute noch ein Text gemacht man sieht schon ganz leicht den zweiten Streifen aber noch nicht deutlich negative.
    Vielen Dank
    Mfg

  • #97

    Bukem (Mittwoch, 31 Mai 2017 20:06)

    @Jamie: Gut, dass Du dir vorher Gedanken machst. Was heisst denn genau "auffällig geworden"? Also gab es einen THC Verstoss beim Führen eines Fahrzeuges? Also Owi mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot?

    Grds solltest Du wegen der Personenbeförderung dauerhaft äußerst zurückhaltend mit einem etwaigen THC Konsum umgehen. Also immer nach einem etwaigen Konsum mindestens drei Tage lieber bei Dir noch länger warten, bis du wieder fährst. Das nennt man richtig trennen zwischen Konsum und Teilhabe am Straßenverkehr.
    Du musst unterscheiden zwischen aktivem THC, also bekifft sein, und dem THC COOH. Das ist das Abbauprodukt und das ist das, was deine Tests da anzeigen. Guck hier bitte rein und vergiss da nie.

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/nachweiszeiten-von-cannabis-thc-im-urin-und-blut/

    THC COOH kann je nach Stoffwechsel, Menge, Qualität und Dauer des Konsums bis zu drei Monaten nachgewiesen werden. Heute und in nä Zeit bitte noch warten, du kannst dich aber schon mal unverbindlich informieren bei deiner Führerscheinstele, was genau du für Unterlagen vorlegen musst und was dich erwartet. Die "Auffälligkeit" bitte nicht erwähnen, noch keinen Antrag stellen

  • #98

    Jamie (Donnerstag, 01 Juni 2017 00:41)

    @Bukem
    Danke für die schnelle Hilfe :)

    Auffällig geworden bin ich mit thc nicht im Strassenverkehr...im Gegenteil ich hatte nicht mal ein Führerschein..hatte mal eine kleine Strafe bekommen wegen dealen..da war ich 18j das war vor 14jahren..danach wollt ich ein Führerschein machen und musste dafür Abstinenz nachweisen..die haben mich einfach gesagt so richtig auseinander genommen..danach hab ich aufgehört für ein Jahr und dann mein Führerschein gemacht..danach ging es wieder los 6jahre lang..jetzt bin ich etwas mehr als 9 Wochen Clean...und möchte gerne den p-schein machen...
    Habe mich erkundigt bei der Stelle..die sagten mir ich werde auf Diabetes und Augen kontrolliert..und Leber usw..aber eine urinprobe muss ich wohl auch abgeben..
    Ein Freund von mir der auch den p-schein gemacht hat...das er auf thc geprüft worden ist weil er auch mal auffällig geworden war vor paar Jahren

  • #99

    Jamie (Donnerstag, 01 Juni 2017 00:48)

    @Bukem
    Ups bin ausversehen auf senden gekommen bevor ich fertig war :)

    Also wie gesagt ein Freund von mir hat mir gesagt das er geprüft worden ist..
    Deswegen habe ich panik mich untersuchen zu lassen...habe insgesamt 20 thc Test schon verballert und hab 10 neue Test bestellt :)
    Ich meine ich hab viel geraucht aber dauert es wirklich so lange bis es raus ist?
    Ich meine ich bin nicht grade leicht 185cm groß und 110kg..mache kraftsport und trinke viel Wasser...aber immer positive..heist das wenn die Polizei mich jetzt kontrollieren würde,würde ich mein Führerschein verlieren ?
    Ich habe auch mal gehört wenn ich den urintest verweigere und mir Blut abnehmen lasse und der Bluttest negative sein sollte kann ich die Polizei oder den Arzt auf Körperverletzung anzeigen stimmt das oder hat das keine Bedeutung ?
    Vielen Dank
    Mfg
    Jamie

  • #100

    Jamie (Donnerstag, 01 Juni 2017 00:51)

    Und noch eine letzte Frage...
    Wieviel ng sollte mein Test haben bzw was ist sinnvoll 50ng 25ng oder 10ng Test ?
    Danke

  • #101

    Pino (Donnerstag, 01 Juni 2017 09:08)

    Finde eure Tipps und Erklärungen auch alle sehr hilfreich und nachvollziehbar. Mir stellt sich nur die Frage, ob es nicht gerade dann auffällig ist bzw ich Verdacht erwecke, wenn ich so einen "Zettel" hervorzaubere. Deshalb die Frage: Spricht im Falle einer Kontrolle etwas dagegen zu sagen man hätte nichts konsumiert anstatt gar nichts zu sagen, auch wenn das wissentlich falsch ist. Oder bekomme ich dann Probleme, wenn mir im Nachhinein das Gegenteil bewiesen wird? Vielen Dank!

  • #102

    Bukem (Montag, 05 Juni 2017 11:18)

    Pino: In einem möglichen Owi- oder Strafverfahren darf man als Beschuldigter auch die Unwahrheit sagen, ohne dass dies sich nachteilig auswirken darf. Im Zweifel sagst du lieber gar nichts. Angaben zur Person ja, Angaben zu etwaigem Cannabis Konsum, auch in Verbindung mit Alkohol,oder anderem BtM sind generell schädlich und eben durch Schweigen ganz einfach vermeidbar.

    Jamie: Einfach mal nicht nur neun Wochen, sondern länger sauber bleiben, dann musst Dir nicht so viele unnötige Gedanken machen. Drei Monate nach Konsumende, evt ruhig noch etwas länger warten, ist auch THC COOH nicht mehr nachweisbar.
    Du bist ja jetzt nicht erneut auffällig geworden, sondern damals vor Erteilung deiner Fahrerlaubnis. Deshalb glaube ich auch nicht, dass eine Untersuchung dahingehend erfolgen wird. Trotzdessen: Ärger mit der Polizei droht nur, wenn du mit mehr als 1,0 ng aktivem THC ein Fahrzeug führst. Trennst du richtig und wartest lang genug (72 Stunden), ist insoweit alles gut. Auch wenn jetzt THC COOH nachgewiesen werden sollte, denn der Konsum von THC ist an sich nicht verboten. Ärger mit der Führerscheinstelle kann jedoch auch dann drohen und da solltest Du mit deiner Personenbeförderung einfach für Sorgen, dass Du jeden Ärger vermeidest. Für die Personenbeförderung gelten besondere auch charakterliche Regeln, BtM Konsum oder auch Diebstahl oder Unterschlagung usw sind einfach Gift. Wenn Du da also arbeiten willst, lass den Konsum. Denn sonst ist irgendwann Ärger vorprogrammiert

  • #103

    J. (Mittwoch, 28 Juni 2017 23:24)

    Hallo!

    Da bin ich wieder...

    Habe heute nach 5 1/2 Monaten nach meiner Kontrolle (siehe ab #47) Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. 2 Briefe:

    Im 1. steht: Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde gemäß P 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Wegen der noch in Frage stehenden OWiG keiten wurde der Vorgang an die zuständige Bussgeldstelle abgegeben...

    Im 2. steht: Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Vergehens nach P 29 Btmg wurde gemäß P 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

    Beide Briefe vom einem Staatsanwalt unterzeichnet...

    Was bedeutet das jetzt genau für mich? Gut oder schlecht...?!
    Warum ist das so gelaufen?
    Mit was habe ich jetzt noch zu rechnen?
    Wenn ich jetzt in 3 Wochen nix von der Bussgeldstelle höre, sind 6 Monate um und greift dann die Verjährungsfrist???

    Verstehe die Welt nicht mehr :) alles sau merkwürdig!?

    Danke für Ihre Antwort schonmal im Voraus...

    Mit freundlichen Grüßen
    J.

  • #104

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 29 Juni 2017 16:03)

    @J: Es wird in solchen Fällen immer wegen § 29 BtMG ermittelt (wer kifft, muss was besessen haben, wird nichts gefunden -und vor allen Dingen nichts ausgesagt! - wird das Verfahren eingestellt).

    Was die Trunkenheit im Verkehr angeht: Für § 316 StGB fehlte es an den Fahrauffälligkeiten, so dass die Sache jetzt "nur" noch als Bußgeldverfahren im Sinne des § 24 a StVG weitergeführt wird.

    Parallel zum Bußgeldverfahren läuft dann immer noch das Fahrerlaubnisverfahren mit offenen Ausgang. Je nach Sachlage kommen in Betracht: Ärztliches Gutachten oder direkte Entziehung der Fahrerlaubnis. Hängt von verschiedenen Faktoren ab und ich halte es für sinnvoll, dass Sie nicht versuchen, die Sache selber in den Griff zu kriegen, wenn Sie schon bei diesen eher einfachen Zusammenhängen ins Straucheln geraten. Gerade wenn der Führerschein wichtig ist, sollten Sie ein Screeningprogramm machen und eine Verkehrtstherapie absolvieren, um -wenn die Voraussetzungen für die Entziehung vorliegen- auf die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV zurückgreifen zu können. Und das bedeutet (wenn es klappt): MPU OHNE Entziehung der Fahrerlaubnis statt Entziehung mit MPU....

    Melden Sie sich bei mir, wenn ich Sie da in die Spur bringen soll...

  • #105

    J. (Donnerstag, 29 Juni 2017 18:48)

    Danke für die zügige Antwort!

    Wie soll ich denn die "Sache" selber in den Griff bekommen?

    Also kommt in jedem Fall eine MPU auf mich zu...

    Habe seit dem nix mehr geraucht, bin quasi komplett sauber...habe auch keine abbauprodukte mehr von Cannabis im Körper.

    Aber warum habe ich noch keine Ergebnisse von der damaligen Blutuntersuchung? Müsste doch einen Brief bekommen, mit welchem aktiven und inaktivem Cooh-werten ich unterwegs war?!

    Melde mich wieder, wenn ich mehr in Erfahrung gebracht habe....

    Mit freundlichen Grüßen
    J.

  • #106

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 03 Juli 2017 18:19)

    ...es ist sinnvoll, dass Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Melden Sie sich bei Bedarf. Und versuchen Sie das bitte nicht alles auf eigene Faust, jedenfalls nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde, oder wollen SIe schlafende Hunde wecken?

    Es geht doch gerade darum, den Zeitraum sinnvoll zu nutzen, bis die Ergebnisse da sind und die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet. Darum geht es bei der Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV.

  • #107

    J. (Sonntag, 16 Juli 2017 16:59)

    Hallo!

    So, weiß nun mehr...

    Mein RA hat noch immer keine Akteneinsicht... (?), er hat nun um Fristverlängerung bei der Führerscheinstelle gebeten, bis er Akteneinsicht hat...

    Fahrerlaubnisbehörde möchte mir Führerschein entziehen. Aufgrund meiner um 25- fachen über Erlaubten, erhöhten THC Werte im Blut...

    Außerdem erkennungsdienstliche Behandlung bei der Polizei.

    Das wars dann wohl...

    Danke nochmals für Ihre ausführlichen Tipps und Antworten und Ihre Freizeit, die Sie für meine Fragen hier auf der Seite geopfert haben! Top! Kann Sie nur weiterempfehlen...

    Mit freundlichen Grüßen
    J.

  • #108

    Cheyenne (Donnerstag, 20 Juli 2017 19:27)

    Sooo hallihallo, meine Freunde und ich (alle zwischen 18 und 20) fahren nächsten Monat mit dem Auto nach Amsterdam (wir werden da natürlich auch was rauchen). Jetzt stellt sich uns die Frage, auf was wir bei der Heimfahrt achten müssen. Wir können nicht ohne handfesten Verdacht kontrolliert werden, oder?

  • #109

    Bukem (Freitag, 21 Juli 2017 08:06)

    @Cheyenne: Doch klar. Zunächst ist das überall Gebiet, in dem Zoll euch kontrollieren darf. Wenn ihr dann auch noch unnötige Angaben macht, wie etwa hey wir kommen aus Amsterdam und hey, ein wenig haben wir auch geraucht, dann wird es auch verkehrsrechtliche Kontrollen geben. Grds schau hier auf der Seite oben im Menü unter dem Punkt Drogen im Straßenverkehr bei den THC Nachweiszeiten nach. Ihr könnt euch jede Menge unnötigen Ärger in strafrechtlicher Hinsicht und auch bzgl eurer Fahrerlaubnis ersparen. Wer fährt, grad bei der Rückkehr aus NL in einem Auto voller junger Leute sollte seit wenigstens 24, besser 48, noch besser 72 Stunden nichts mehr konsumiert haben.
    Zum Führerscheinentzug reicht schon ein Verstoss mit mehr als 1,0 ng aktivem THC sowie dem Beleg, dass wenigstens gelegentlich, also praktisch mehr als zwei Mal im Leben THC konsumiert worden ist. So schnell kann man gar nicht gucken.
    Keine Angaben zu Konsum von THC oder THC in Verbindung mit Alk, und auch nicht anderes BTM.
    Schlauerweise sollte auch keine im Auto irgendwas dabei haben. Kein Gras, keine Samen, am besten auch keine Papers.

  • #110

    Tobi (Mittwoch, 04 Oktober 2017 23:55)

    Hallo

    Gilt das auch mit dem unter 1,0ng aktiven THC und nicht mehr als 150 THC Cooh wenn man schon 2 mal MPU machen musste(und bestanden hat) oder gelten für die jenigen andere"Gesätze" um den Führerschein zu behalten falls sie mal wieder in eine Kontrolle (mit Blutabnahme ohne schnell Test) geraten sollten?
    und
    wie verhält man sich in so einer Situation am besten, wenn man quasi schon bekannt ist?

    MFG

  • #111

    Bukem (Sonntag, 08 Oktober 2017 08:02)

    @Tobi: Für dich gelten dieselben Regeln, ja. Deshalb musst Du ja auch ganz besonders auf die richtige , also zeitlich ausreichende Trennung zwischen Konsum und dem Fahrzeugführen achten. Bitte wirklich lieber 72 Stunden als nur 24.

    Grds verhälst Du dich hoffentlich höflich und konstruktiv, machst in der Sache selbst aber keinerlei Angaben zu irgendeinem Konsumverhalten. Also weder zu Cannabis, und vor allem nicht zu Cannabis in Verbindung mit Alk oder zu irgendwelchen anderen Drogen

  • #112

    Tudor (Sonntag, 08 Oktober 2017 16:27)

    Hallo, wurde angehalten und habe alles falsch gemacht was man falsch machen kann. Alkoholtest, pipitest und bluttest eingewilligt. War mein erstes vergehen im strassenverkehr und habe folgende Werte gehabt. THC 2,0 ng/ml und 10,2 ng/ml THC-COOH. Habe gegenüber den kontrolierenden Polizeibeamten eingeräumt das ich gelegentlich kiffe. Also komplett ver***** :/ FSST will jetzt das ich eine mpu mache. ja und ich bin jetzt am überlegen einspruch einzulegen. meine frage ist nur ob es sich überhaupt lohnt..

  • #113

    Bukem (Freitag, 13 Oktober 2017 17:51)

    @Tudor: Das hängt davon ab: Magst Du Deine Fahrerlaubnis und möchtest sie gerne behalten, weil du sie evt sogar beruflich brauchst? Dann würde sich das lohnen ja. Einen Erfolg kann jedoch niemand versprechen, das wäre schlicht unseriös. Herr Schüller vertritt Dich bundesweit. Es müßte erstmal Akteneinsicht genommen werden, klar bitte sofort jeden Konsum stoppen. Dann kann man schauen, was noch zu retten ist. Daten stehen oben.

  • #114

    Jürgen (Mittwoch, 08 November 2017 16:59)

    Hallo, das sind super Tips!
    Wenn ich so ein Formular vorlege, zeige ich, dass ich gut auf die Situation vorbereitet bin und ausweislich dieser Tatsache die Situation absichtlich herbeigeführt oder zumindest billigend in Kauf genommen habe.
    Dann wird die Sache als Vorsatztat wenigstens richtig bestraft. Ganz nebenbei prüft die Führerscheinstelle meine charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und der Lappen ist auf Dauer weg. Hut ab!

  • #115

    Bukem (Mittwoch, 08 November 2017 17:15)

    @Jürgen: Von welcher Situation und welcher Sache reden Sie denn eigentlich, guter Mann? Ihr Post ist erstens schlicht falsch und reißt zweitens alles völlig aus dem Zusammenhang. Sie unterstellen hier, Herr Schüller würde zu einer Rauschfahrt aufforden oder wie genau darf man Sie verstehen?
    Ihre profunden juristischen Kenntnisse beeindrucken bestimmt andere Richterin Salesch Zuschauer, aber hier stören Sie schlicht. Bitte Hut auf!

  • #116

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 08 November 2017 17:26)

    @Jürgen: Ich kann Ihre Meinung nicht teilen, tut mir leid. Was Sie zur absichtlichen Herbeiführung (oder eben mit Eventualvorsatz) sagen, entspricht a) nicht den Erkenntnissen aus meiner täglichen Praxis und b) ist es unter dem Strich wumpe, ob wegen Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Lappen einen Monat weg ist.

    Es geht mir eigentlich nur darum, dass die Betroffenen sich kurz Luft verschaffen und darüber nachdenken, dass sie keine Aussage machen müssen. Die FSST prüft Ihre Eignung ohnehin beim Erreichen von 1 ng/ml THC oder wenn andere Drogen vorliegen. Dass die Fahrerlaubnis auf Dauer weg ist, hat nichts mit der Frage zu tun, ob man diesen Zettel nun vorlegt oder nicht. Das hat mir der Eignung exakt null zu tun und wenn Sie meinen, dass dem doch so ist, will ich Ihnen Ihre Meinung gerne lassen. Ist schließlich ein freies Land hier und ich beanspruche für mich nicht, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.

    @Tudor: Dazu müsste man die Akte sehen. Wie lange ist die Rauschfahrt denn her? Wieviel Zeit war zwischen der Fahrt und der Anordnung der Behörde über die MPU? Wenn das mindestens 6 Monate waren, bestehen zumindest brauchbare Chancen.

  • #117

    Mads (Donnerstag, 09 November 2017 22:33)

    Sehr geehrter Herr Schüller, wahrscheinlich können Sie die ganzen Komplimente garnicht mehr hören, ich muss es trotzdem loswerden : top Seite!!! Danke danke danke!
    Ich hätte eine kurze Frage und hoffe Sie können mir da kurz weiter helfen, ich habe in zwei Wochen mein äG, denke ich weiß soweit worauf ich achten muss, hab mich auch hier durch alle Kommentare gewälzt. So. Ich hab bei meiner Kontrolle gesagt ich hätte am Abend zuvor konsumiert, das weiß der Gutachter aber doch. Wenn ich dem jetzt sage es war aber so und so.. komme ich da überhaupt raus? Ich meine ist doch legitim bei einer Kontrolle den konsumzeitpunkt nach hinten zu schieben aber andererseits habe ich gelesen, solche Aussagen seien sehr sehr schwer wieder zurückzunehmen :S
    Vielen Dank schonmal, auch wenn Sie sobald keine Zeit finden zu antworten

  • #118

    Bukem (Freitag, 10 November 2017 16:49)

    Mads: Entschuldige, aber was ist wann genau passiert? Welche Werte lagen vor und was für Angaben hast Du gemacht?
    Du hast eine wirklich ernst zunehmende Wahrheitspflicht im äG. Hier solltest du höllisch aufpassen, denn es droht fortlaufend der Verlust der Fahreignung.

    Ich würde dir empfehlen, dich direkt an Herrn Schüller unter obiger Email zu wenden und dich zumindest telephonisch beraten zu lassen. Kostet zwar, dafür bist du dann auf der sicheren Seite.

  • #119

    Sascha (Sonntag, 12 November 2017 23:46)

    Guten Abend, ich bin zum Glück so anständig gewesen und in den 3 Monaten wo ich jetzt wieder konsumiert habe 3-4Joints am Tag (davor über ein Jahr nicht konsumiert), immer mit der Bahn zur Arbeit gefahren.. Ich habe meinen Konsum am Dienstag eingestellt und wollte nachfragen ab wann ich in etwa wieder Autofahren kann, ohne bei einer Kontrolle Angst vorm Bluttest haben zu müssen ? Ich weiß es gibt keine 100% Angaben. Der Urintest wird ja noch ne Weile länger positiv sein, daher werde ich dies alles auch verneinen. Könnten die Behörden mir nichts bei 0.9 ng?

  • #120

    Sascha (Sonntag, 12 November 2017 23:58)

    Danke im Voraus und ich muss wirklich sagen, super wie sie sich einsetzten. Und ein wenig traurig das es Deutschland nicht hinbekommt THC wie Alkohol gleich zustellen.. Ich bin auch nicht für eine Fahrt unter Alkohol oder Betäubungsmittel, aber wenn ich freitags einen oder 2 oder halt 5 rauche, so sollte es doch möglich seien, am Montag wieder Auto fahren zu dürfen.. :/

  • #121

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 13 November 2017 00:45)

    @Mads: Wenn man bei dem ärztlichen Gutachten sagt, dass man nur einmal konsumiert hat und zwar im Zeitfenster von maximal 5 - 6 vor der Blutabnahme und dass man kein Alkohol dazu getrunken und noch nie andere Drogen genommen hat, dann besteht eine gute Chance auf ein positives Gutachten. Allerdings werden die Gutachter versuchen, Sie zu kippen ("das glauben Sie doch selber nicht", "die Werte passen nicht zu Ihren Aussage" oder die für den ewigen Bullshit Acadamy Award nominierte Frage "wissen Sie, wie unwahrscheinlich es ist, dass man nach dem ersten Konsum auch noch gleich in eine Kontrolle gerät". Derlei Fragen muss man kontern. Man hat bei der Vernehmung etwas anderes gesagt bei der Polizei? Im ärztlichen Gutachten ist der letzte Zeitpunkt, das gerade zu biegen. Vor Gericht wird man das nicht glauben. Ich kann Ihnen schlechterdings sagen, was Sie zu tun und zu lassen haben. Aber eins kann ich sagen: Wenn Sie etwas anderes sagen als Einmalkonsum ohne Alk und niemals andere Drogen, dann wird das äG negativ ausgehen und Sie werden mit hoher Sicherheit die Fahrerlaubnis verlieren.

    Wenn das Gutachten angeordnet worden ist, obwohl Sie was gesagt haben, was eigentlich für die Entziehung der Fahreraubnis reicht, dann hat die Behörde die AKte nicht genau gelesen (kommt öfter vor) oder es steht eben nicht drin. Deshalb ist ja dann und wann gar nicht schlecht zu wissen, was in der Akte steht (der Anwalt nimmt den Zaunpfahl und winkt so kräftig damit, dass die Außenstehende sich fragen, ob das ADHS ist oder ob der Mann das Mandat so dringend nötig hat...)

  • #122

    Bukem (Montag, 13 November 2017 20:00)

    @Sascha: Du musst bei "den Behörden" unterscheiden zwischen der Polizei und der Fahrerlaubnisbehörde. Solange du nicht mit mehr als 1,0 ng aktiv THC im Straßenverkehr ein Fahrzeug führst, hast du auch mit der Polizei keinen Ärger, andernfalls drohen Punkte, Bußgeld und Fahrverbot.
    Auch unter den 1,0 ng THC kann die Führerscheinstelle aber grds immer bei entsprechender Verdachtslage Maßnahmen gg Fahrerlaubnisinhaber einleiten.
    Dazu reicht auch reiner BtM Besitz außerhalb des Straßenverkehrs

  • #123

    Bukem (Montag, 13 November 2017 20:01)

    Dein zweiter Eintrag ist ja auch soweit richtig, wie er sich auf das Trennen von Konsum und Fahren bezieht. Warte 72 Stunden und es ist alles grundsätzlich cool

  • #124

    Sascha (Dienstag, 14 November 2017 08:00)

    Danke für deine Antwort. Heute ist es 7 Tage her und ich werde wieder Autofahren. Das Blöde Gefühl besteht trotzdem, da ich ja weiß, dass mein Urintests definitiv noch positiv ist. Falls ich kontrolliert werde und meine Werte zum Beispiel bei 0,8 liegen würden, würde die Fahrerlaubnisbehörde davon automatisch in Kenntnis gesetzt?
    www.hanfverband.de
    Falls hier jemand seine Stimme für die Legalisierung abgeben möchte, ein offizieller weg. Sie beschreiben unter anderen die ganzen Führerschein Entzüge, obwohl man nicht berauscht gefahren ist.
    Lieben Gruß und schönen Tag an alle

  • #125

    Henrick (Mittwoch, 15 November 2017 01:22)

    Hallo guten Tag

  • #126

    Bukem (Mittwoch, 15 November 2017 23:57)

    @Sascha : Nein. Wenn du mit nem Beutel Weed im Auto sitzt, schon

    @Henrick: Hallo

  • #127

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 26 November 2017 12:33)

    @Sascha: Der Urintester reagiert auf THC COOH, nicht auf THC. Gehe davon aus, dass es daran liegt. Wenn Dir die Sache auf die Nerven geht und Dir Deine Zeit stiehlt - warum stellst Du den Konsum dann nicht einfach komplett ein?

    @Sascha: Da muss ich leider Bukem widersprechen, auch bei 0,8 ng/ml THC meldet die Polizei oft die Sache an die FSST weiter. Und die kommt auch bei solchen Werten manchmal auf die Idee, den Führerschein einzusacken, wenn weitere Fahrauffälligkeiten festgestellt wurden, die angeblich auf die (in Wirklichkeit nicht existente) Wirkung des THC zurückzuführen sei. Das ist aber eher selten der Fall. Aber idR wird nach 3 vollen Tagen der THC Wert tief genug sein.

  • #128

    Andreas (Dienstag, 28 November 2017 22:33)

    Hallo. Ich brauche bitte schnell Hilfe.
    Erst einmal vielen Dank für die Bereitstellung dieser Seite.
    Jetzt zu meinem Problem: ich kam der Polizei Ortsausgang recht schnell entgegen wedhaobsie umdrehte und mich anhalten wollte... Ich habe allerdings weiterhin aufs Gas getreten und bin sozusagen geflüchtet. Ca 8km später bin ich auf einer Umgehungsstraße in einen Ort gefahren, sah das blaulicht hinterm irgendwie durchfahren und bin erstmal auf einen joint zum runterkommen bei einem Kumpel untergetaucht. 15 min später hat mich ein anderer Kumpel nach Hause gefahren, mein Auto steht jetzt in dem anderen Ort. Zuhause wartete meine Mutter auf mich und wollte wissen was ich gemacht habe,da die Polizei da war. Sie haben ihr Von der Flucht erzählt. Ich weiß nun nicht was ich tun soll. Ich schätze sie kommen morgen Nochmal vorbei. Leider haben sie irgendwie mein KZ erkannt und konnten so die Adresse ermitteln. Ich wollte nicht angehalten werden weil ich gekifft habe auch dauerkonsument bin. Manchmal nur 0,2g am Tag, manchmal 2-3g..
    Mit diesem Formular mache ich mich doch sicherlich erst recht auffällig auf btm oder? Sollten Sie mich morgen oder vielleicht auch heute noch fragenwaruk ich geflüchtet bin, habe ich mir jetzt folgende ausrede einfallen lassen: ich war bei einem Freund, etwas trinken, hatte aber nur 2 kleine Bier, dann musste ich eine Freundin nach Hause fahren weil ihr Freund früher nach Hause gekommen ist Oder was weiß ich.. Und ich wollte nicht unter Alkohol angehalten werden weil ich Angst vor dem fe Entzug habe und bin aus Panik geflüchtet. Was haltet ihr davon? Von btm sag ich erstmal nichts und wenn sie fragen warum verweigere ich die Aussage und den test oder? Aber was antworte ich wenn sie fragen warum ich verweigere und wenn sie weiter nerven.
    Kann ich meine verkehrsrechtsschutz Versicherung für sowas nutzen Oder eher nicht? Ich bitte dringend um Hilfe weil ich echt nicht weiß was ich machen soll.... Ohne Führerschein bin ich richtig am Arsch.... Ich brauche ihn nicht zwingend zum Arbeiten aber definitiv zum Leben. Ohne werde ich hier auf dem Dorf verrückt und falle eher noch tiefer in meinen kiffer Sumpf als so schon.
    Ich sehe meinen Fehler definitiv ein. Man haut nicht einfach vor den cops ab. Aber hätten sie mich dort kontrolliert wäre ich die fe sicher los da unmittelbar vorher noch geraucht wurde... Man ist ja so dumm.. :(

    Bitte helft mir!
    Freundliche Grüße Andreas

  • #129

    Andreas (Dienstag, 28 November 2017 22:42)

    Sorry, habe schnell getippt.

    -Wedhaobsie : weshalb sie mich anhalten wollten.

    -Sah das blaulicht hinter mir durchfahren

    Wäre super wenn ich noch hilfreiche Antworten dazu bekomme bevor der Freund und Helfer vor der Tür steht. Vielleicht sollte ich erwähnen dass ich ihn letztes Jahr für einen Monat abgeben musste weil ich mit 0,77 Promille angehalten worden bin.

  • #130

    Bukem (Donnerstag, 30 November 2017 18:34)

    @Andreas: Jetzt mal ganz ruhig. Muss ich den Vortrag noch bringen, dass Du Dich und vor allem andere gefährdest, wenn du in irgendeiner Form breit ein Fahrzeug führst und dir sogar ne Verfolgungsjagd lieferst? Hoffe nicht. Hoffe ernsthaft, du erkennst dass nicht die, sondern Du das Problem bist und nur du Teil der Lösung sein kannst, bevor wirklich etwas schlimmes passieren muss.

    So, noch da? Du hast ein Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Polizei und hälst den Mund. Egal womit du kommst, egal was Du dir da zusammendichtest ( du erkennst das Wortspiel?) du machst alles nur noch schlimmer. Du wartest und machst nichts und damit meine ich auch, dass du grundsätzlich deinen Konsum deutlichst herunterfährst und vor allem dich nicht mehr breit hinters Steuer setzt. Solltest du rauchen, dann bleibt die Karre drei Tage stehen, wenn nicht verlierst du langfristig deinen Führerschein, hast ne Menge Ärger und viele Kosten.
    Wenn Du weitere Hilfe brauchst, meld dich bitte.
    We

  • #131

    Bukem (Freitag, 01 Dezember 2017 15:27)

    @Andreas: Tschuldie, hab den Teil überlesen: Ob deine Verkehrsschutz Rechtsschutz eintrittspflichtig wäre in einer poteniellen Verkehrsstrafsache kann ich Dir nicht sagen.
    Das hängt im Wesentlichen mit den konkreten jeweiligen Versicherungsvertragsbedingungen ab. Reine Vorsatz- und Absichtsdelikte sind sicher ausgeschlossen.
    Du musst da nachfragen. Auch wenn die nicht eintrittspflichtig sein sollten, bieten viele RSV auch eine Kostenübernahme auf dem Kulanzweg an, frag auch deshalb nach. Freut sich jeder Anwalt drüber, klar

  • #132

    Jan (Samstag, 02 Dezember 2017 21:49)

    Servus Bukem.
    Habe ein kleines Problem. Ich lies meinen Rucksack im Zug liegen mit meinen Autoschlüsseln und etwa 1g Hasch. Komme übrigends aus der Schweiz (Bis 10G Gras wird nur mit 100Franken beschtraft.) Nun habe ich eine Einladung ins Polizirevier bekommen, da mein Rucksack dort abgegeben worden ist(Durch Easyfind herausgefunden). Was soll ich denen sagen und was nicht?
    Wie lange soll ich warten, bis ich dort hingehen sollte? Konsumiere jetzt schon seit 2 Tagen nichts und fahre auch nicht Auto. Habe aber Angst, dass die mit den FE entziehen.
    Vielen Dank für deine Antwort!
    Gruß

  • #133

    Bukem (Sonntag, 03 Dezember 2017 15:23)

    @Jan: Ich hatte erst ein kg gelesen ;)
    Wir reden aber von einer Einladung einer deutschen Dienststelle? Wer weiß, ob die das Zeug überhaupt gefunden haben. Rein faktisch, egal ob in Deu oder Schweiz:Du hast dich schlimmstenfalls eines BtMG Verstoßes wg Besitzes einer wirklich sehr überschaubaren Menge Cannabis strafbar gemacht. Die Menge deutet jetzt weiter weder zwingend darauf hin, dass Du regelmäßiger konsumierst oder damit Handel treibst.
    Solange du jetzt den Zug nicht selbst als Lokführer gefahren sein solltest und sagst, dass du immer bekifft Lok führst, seh ich da grundsätzlich keine Probleme.
    Du bist nicht im Verkehr aufgefallen und hast mit mehr als 1,0 ng/ml aktivem THC ein Fahrzeug geführt, deshalb ist alles gut bei deinem Führerschein.
    Du könntest da sogar sagen, ja ist meins, ich rauch halt ab und zu , aber ich warte nach dem Rauchen immer mindestens drei Tage, bevor ich fahre.

    Du machst natürlich ernsthaft keine Angaben, sofern sie das Zeug überhaupt gefunden haben sollten. Keine Angaben, obs deins ist, keine Angaben zu etwaigem Konsumverhalten, also Menge, Häufigkeit usw.
    Es könnte dann schlimmstenfalls eine Ladung zu einem ärztlichen Gutachten später geben, aber das bestehst du ganz einfach, wenn du das, was ich eben gesagt habe, anwenden würdest. Stichwort Trennung zwischen Konsum und Fahren.
    Haben hier sonst viele weitere Aufsätze zu bei Bedarf. Vor der Polizei brauchst du keine Angst zu haben. Würde wg des Besitzes maximal eine kleine Geldstrafe geben.
    Strafmildernd würde wirken, wenn du das Zeug zum Selbstkonsum besessen hättest. Damit räumst du aber quasi ein, gelegentlich zu konsumieren. Sag einfach erstmal nix und meld dich bei Bedarf

  • #134

    Jan (Sonntag, 03 Dezember 2017 19:04)

    @Bukem: Vielen Dank für deine Auskunft!
    Nun gehe ich dahin ,sage falls die was gefunden haben, dass dies mein Zeug ist aber ich nur 1mal pro 2Monate konsumiere und falls ich konsumiert habe für mind. 4 Tage mein Auto stehen lasse. Sounds plausibel?
    Danke nochmals für deine Auskunft!
    Gruß Jan

  • #135

    S (Mittwoch, 13 Dezember 2017 21:27)

    Hallo�
    Nach 16 Jahren meist Dauerkonsum(2-4Joints am Tag)
    Mal mehr mal weniger bin ich nun seit vier Wochen abszinent.
    Fahre momentan mit Bus und Bahn.
    Ab wann werde ich wohl bedenkenlos Auto fahren dürfen ohne Konsequenzen zu erhalten?

  • #136

    Bukem: (Donnerstag, 14 Dezember 2017 21:33)

    @S: Hab dir bereits auf der Hauptseite geantwortet

  • #137

    yoldas.36 (Mittwoch, 27 Dezember 2017 15:35)

    Die Seite ist tol und ich wünschte es gäbe auch eine Anwaltskanzlei wie ihre in Berlin.
    Zu meiner Frage . Lebe in Berlin wurde in Hannover von der Polizei frü morgens kontrolliert . Urinprobe war positif auf THC. Jedoch nach der Blutabnahme bekam ich ein Schreiben von der Stattsanwaltschaft. Verfahren eingestellt wegen geringer Menge. Ich voll Happy.
    Jedoch eine Woche später schreiben von der Polizei mich zu der Sache zu äussern. Habe von meinem Verweigerungsrecht gebrauch gemacht. Nun mache ich mir sorgen. Was kann mir hier höhstens passieren.
    Bitte um eine Antwort.

  • #138

    Bukem (Donnerstag, 28 Dezember 2017 10:04)

    @Yoldas.36: Bei Bedarf ist Herr Schüller natürlich bundesweit tätig. Die allermeisten Verfahren werden eh rein schriftlich geführt und so auch erledigt.

    Ich verstehe jetzt nicht ganz: Es ist auch Betäubungsmittel aufgefunden worden? Denkbar ist jetzt hier ein Verfahren wg einer Verkehrsordnungswidrigkeit und eines Verfahrens wg BtM Besitzes, hier bräuchten wir mehr Informationen

  • #139

    @yoldas.36 (Freitag, 29 Dezember 2017 11:17)

    Danke für die schnelle antwort. Nein BTM nicht dabei gehabt. Nur urinkontrolle dann blutabnahme. Dann hane ich von der staatsanwaltschft ychreiben wegen einstellung des Verfahrens einen Briefbekommen, wegen nicht erreichen des Grenzwertes.
    Eine Woche später einen Brief von det polizei dass es strafbsr sei und soll mich dazu äussern.habe von meinem Verweigerungsrecht gebraucht gemacht.
    Aber was kann denn passoeren. Dachte wenn stattsanwaltschaft verfahren einstellt bin ich raus aus den Schneider ??

  • #140

    Bukem (Montag, 01 Januar 2018 11:02)

    @Yoldas.36: Versteh ich leider immer noch nicht ganz. Es kann sein, dass hier zwei verschiedene Strafverfahren laufen? Eins wegen Drogenbesitzes zb und eins wegen einer Verkehrsstraftat?
    Das müßte man sich einfach mal genauer angucken, das geht hier in diesem Forum eben nicht . Bei Interesse bitte über die oben aufgeführten Kontaktdaten melden.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig

  • #141

    J. (Dienstag, 23 Januar 2018 20:12)

    Hi!
    Da bin ich wieder, der mysteriöse J. (Bin ab #47 schon mal hier präsent gewesen...)!

    Habe den FS daraufhin im August 2017 nach meiner Ordnungswiedrigkeit freiwillig abgegeben, außerdem schon mehrere Sitzungen beim Verkehrspsychologen abgehalten und schon mehrere Urin- und Haarscreenings durchgeführt, die allesamt ok waren. Das Haarscreenings habe ich kurz nach FS Abgabe gemacht, und da konnte 3 Monate rückwirkend kein THC Konsum nachgewiesen werden. Muss noch 3 Sitzungen und 3 Screenings machen, dann hätte ich diese alle durch.

    Nun meine Frage:

    Muss der Führerschein zwingend mindestens 1 komplettes Jahr weg sein, oder ist es möglich, die mpu vorzuverlegen (z.B. Im Juni 2018) und den FS etwas früher wiederzuerlangen als August 2018? Entscheidet das der verkehrspsychologe oder die FS Stelle? Privat komme ich super ohne FS aus, nur bei meinem Arbeitgeber wird es langsam kritisch ohne FS. Habe Angst meinen Job zu verlieren...

    Mit freundlichen Grüßen J.

  • #142

    Kevin (Mittwoch, 24 Januar 2018 14:41)

    Hallo Herr Schüller,
    ich habe 2014 schonmal ein 6 monatiges Screening mit MPU wegen gelegentlichen Cannabiskonsum abgelegt. Habe meinen Führerschein seitdem wieder. Nun wurde ich vor ca 6 Monaten mit 2x 1P-LSD im Besitz auf dem weg zum Festival erwischt.(Kein Konsum) Bis jetzt habe ich immer noch keinen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen. Wird das Verfahren eingestellt, da 1P-LSD legal ist? Kommt da noch ein Brief? Und werde ich da wieder Probleme mit dem Führerschein bekommen, da ich schonmal eine MPU hinter mir habe?

    Gruß

  • #143

    Bukem (Samstag, 27 Januar 2018 14:45)

    @J Hab unter dem alten Post zwar nachgelesen, kann jetzt aber nicht abschließend alles beantworten.
    Du meinst die Länge des Abstinenzzeitraumes? der kann je nach Entscheidung der FSST zwischen 6 oder 12 Monate betragen. Das hängt u.a. vom Wohnort und dem konkreten Vergehen bzw den damaligen Werten ab.
    Wenn Du magst, meld dich hierzu gerne direkt unter den oben angegebenen Daten bei Herrn Schüller

    @Kevin: Puh, das hängt von vielen Faktoren ab. Hast du denn einen Konsum von LSD oder anderem BtM eingeräumt? Zb gesagt, hab ich vor fünf Jahren mal genommen oder so?
    Ganz grds solltest du eh aus neurologischen Gründen bei sowas sehr vorsichtig sein.
    Sofern eine bestimmte Verdachtslage besteht für den Konsum harter ( alles außer Cannabis) Drogen, kann die FSST tätig werden. Also grds auf alles verzichten und evt mal überlegen, ob in deinem Haar Rückstände gefunden werden könnten. guck mal hier rein

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

  • #144

    Rechtsanwalt Führerschein (Samstag, 27 Januar 2018 16:39)

    @J.

    Wenn es nur um gelegentlichen Konsum von Cannabis und fehlendes Trennungsvermögen ging, dann ist nach Hypothese D4 der Begutachtungsleitlinien dem Grunde nach KEINE Abstinenz erforderlich, obwohl diese natürlich stets gefordert wird, vgl. den schönen Aufsatz des von mir sehr geschätzten Herrn Volker Kalus: http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV%20neu/Aufs%E4tze%20Kalus/Aufsatz%20-%20VD%202010-01%20-%20Kalus%20-%20Die%20MPU%20im%20Fahrerlaubnisrecht.pdf

    Dort auf S. 17 kann man das nachlesen. Vor diesem Hintergrund sollte man also gegenüber der Gutachterstelle durchsetzen können, dass 6 Monate ausreichen :-) Ja ich weiß: Transparent und Logik sind nicht unbedingt üblich im Fahrerlaubnisrecht.

    Waren Sie bereits beim Verkehrspsychologen? Und war es überhaupt gelegentlicher Konsum von Cannabis? Wie war der THC COOH Wert?

  • #145

    Rechtsanwalt Führerschein (Samstag, 27 Januar 2018 16:42)

    @Kevin: Wenn überhaupt ist mit der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zu rechnen, denn der Besitz beweist ja nicht den Konsum. Kann sein, dass die FSST sich meldet, aber eine direkte Entziehung sehe ich hier nicht am fahrerlaubnisrechtlichen Firnament dunkel und bedrohlich auf Sie zuziehen. Lassen Sie auf Dauer die Weichmacher aus dem Kopf. Irgendwann brennt sonst die Sicherung durch und das wollen wir doch vermeiden, oder?

  • #146

    J. (Montag, 29 Januar 2018 20:53)

    Danke für Ihre schnelle Antwort!

    Bin schon länger beim Verkehrspsychologen, muss noch ein paar Sitzungen/Std dort absolvieren und außerdem auch noch 3 Urinproben abgeben (werden auch alle Sauber sein, da ich nichts mehr nehme und es auch nicht vor habe nochmal zu tun...).
    Am Anfang meines Screenings wurde mir eine Haarprobe genommen, die auch komplett sauber war...rückwirkend 3 Monate ab Tag der Haarprobe (August '17) kein Konsum nachweisbar. Diesen habe ich ja auch direkt am Tag der Kontrolle (21.01.17) eingestellt...

    Bin aus RLP...

    Hatte bei der Kontrolle 200ng COOH und 25ng Aktiv. Bin nicht wegen Fahrfehlern aufgefallen, war ne allgemeine Verkehrskontrolle. Im Gutachten des Polizeiarztes steht: ohne irgendwelche Auffälligkeiten, alle Tests des Arztes mit Bravour bestanden, weshalb auch bei der Gerichtsverhandlung meine Geldstrafe vom vorsätzlichen Vergehen auf grob fahrlässig runtergestuft wurde (zuerst 1250 Euro Strafe, nun aber doch nur 500...).

    Habe mindestens alle 2 Tage was geraucht, manchmal auch mehr oder weniger. Immer nur 1A Gras...mit extrem hohem THC Gehalt...die Tage vor der Kontrolle war es wohl etwas mehr...

    Hoffe, Sie können was aus den Infos rauskristallisieren...

    Mit freundlichen Grüßen
    J.

  • #147

    J. (Dienstag, 30 Januar 2018 19:51)

    Hab noch was vergessen, im vorigen Post:

    Wie lange ist eigentlich meine Sperrfrist zur Wiedereinteilung der Fahrerlaubnis? Kann ich nirgendwo bei meinen Papieren einsehen...

    Außerdem war mein Fall eine Ordnungswiedrigkeit, keine Straftat...

    Nur Infohalber... :)

    Mit freundlichen Grüßen
    J.

  • #148

    Bukem: (Samstag, 03 Februar 2018 13:33)

    @J: Ob eine Sperrfrist ausgesprochen wurde, stünde in dem Urteil.
    Aber Du hattest doch gesagt, du hättest die FE freiwillig abgegeben?
    Im Zweifel sollte man sich schlicht Deine Unterlagen genauer ansehen und dazu Akteneinsicht nehmen.

  • #149

    Marius (Montag, 05 Februar 2018 14:57)

    Hatte noch nie ein fs und mit 16 eine hausdurchsuchung.(3 Gramm hash)
    Ist es richtig das ich eine mpu machen muss?

  • #150

    Marius (Montag, 05 Februar 2018 15:00)

    Zudem musste ich aus pädagogischen gründen eine stationäre Therapie machen.
    Kostenträger war die krankenkasse

  • #151

    Bukem (Freitag, 09 Februar 2018 13:32)

    @Marius: Nein, grds droht da keine MPU. Was ist denn damals in diesem Verfahren genau passiert und von Dir zb eingeräumt worden? Man kann ja BtM besitzen, ohne selbst zu konsumieren(vgl Dealer)
    Hast Du irgendwas zu einem Cannabis-oder gar anderem BtM Konsum da eingeräumt?
    Grds kann die Führerscheinstelle auch jetzt bei einer Ersterteilung deiner Fahrerlaubnis deine Fahreignung überprüfen. Dies allerdings in Form eines ärztlichen Gutachtens. Bei Fragen hierzu lies dich bitte im Menü links oben zu den passenden Aufsätzen ein und frag, wenn du fragen hast

  • #152

    Daniel (Sonntag, 18 März 2018 19:12)

    Kann ich nachdem sie den Zettel ausgefüllt haben wieder fahren?
    Und muss ich aussteigen oder kann ich sitzen bleiben?

  • #153

    Bukem: (Sonntag, 25 März 2018 14:32)

    @Daniel: Ich verstehe nicht ganz, was Sie meinen?

  • #154

    S (Sonntag, 22 April 2018 00:02)

    Hallo

    Hatte bei einer Verkehrskonntrollte 35,1ng/ml THC und 211,5ng/ml THC-COOH

    Anordnung ÄG. Urintest Negativ. Angabe zum Konsumverhalten:
    16Tage mehrfacher Konsum täglich ca. 1,5Gram Gras am Tag.
    Egebniss Gutachter: Es liegt am ehesten ein Regelmässiger Cannabis Konsum vor = FS weg.

    MPU nach 7 Monaten und 4 Negativen Urintests. Angabe zum Konsum: 16Tage mehrfacher Konsum täglich ca. 1,5Gram Gras am Tag. Ergebniss Gutachter: Negativ
    Es wir angenommen das, dass Konsumverhalten nicht hinreichend offen
    darleget wird.

    Jetzt die Frage: Gibt es irgend etwas das / jemand der zu 100% belegen
    kann das bei einem THC COOH wert von 211,5ng/ml ein längerer THC Konsum von mehr wie 16Tagen täglich ca. 1,5Gramm Gras vorliegen muß?
    Der Abbau ist doch bei jedem Menschen anders, somitt kann doch eigentlich
    nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden das bei einem sollchen Wert
    die Konsumdauer mindestens 3 Monate oder ein Jahr mit 1,5Gram täglich
    stattgefunden haben muß.

    Mit freundlichen Grüßen
    S

  • #155

    Rechtsanwalt Führerschein (Dienstag, 24 April 2018 00:40)

    Hallo,

    das Gutachten ist mit einiger Sicherheit falsch. Das klingt mal wieder unwissenschaftlich hoch 5 und ich würde fast auf den TüV Süd tippen, wenn ich wetten dürfte. Negatives Gutachten kann damit nicht begründet werden. Es ist bekannt, dass Konsumepisoden von 2 Wochen den THC COOH Wert stark nach oben treiben kann. Das Gutachten sollte angefochten werden. Ich kann das gerne machen. Sowas liegt hier fast täglich auf den Tisch. So oft, dass mir die Gutachterstellen (v.a. der TüV) schon Anwälte auf den Hals hetzen, wenn ich den entsprechenden Pfusch mal online stelle und Ross und Reiter nenne.

    Also: Schicken Sie mir das Gutachten gerne per Mail, wenn ich mich drum kümmern soll. Das stinkt wirklich bis hierher nach Pfusch am Bau.

  • #156

    Daniel (Freitag, 08 Juni 2018 13:59)

    Hallo zusammen,
    erstmal ein Lob für diese informative Page.
    Bei meinem Freund hat sich folgendes zugetragen.
    Er wurde vor kurzem von der Polizei mit seinem Auto angehalten. Ca. eine Dreiviertelstunde zuvor hatte er ein Bier getrunken und es wurde eine Alkoholkontrolle durchegeführt, mit dem Ergebniss, das er unter dem Grenzwert lag. Dann sagte der Beamte, dass es Anzeichen für einen Btm Verstoß bei ihm gibt und er musste Tests durchführen ( mit ausgestreckte Armen, Kopf in den Nacken, Augen geschlossen und bis dreißig zählen). Er hat dann bei 24,4 sec. Stop gesagt und Sie meinten, es wäre verdächtig, außerdem wäre er blass und seine Hände wären zitterig. Aus diesem Anlass müsse ein Urintest durchgeführt werden, was mein Freund aber ablehnte, somit wurde er zur Blutabnahme mit auf die Wache genommen. Auch hier hat er kein Einverständnis gegeben und die Blutentnahme wurde durch einen der Beamten angeordnet.
    Leider hat er während der Maßnahme zugegeben, mit 18 mal Cannabis konsumiert zu haben. Auch hat er leider ca. 1,5 Stunden zuvor einen Joint geraucht. Können Sie mir sagen, mit welchen Folgen er zu rechnen hat und wie er nun am besten vorgeht? Vorab einen Anwalt einschalten oder auf das Ergebnis der Blutuntersuchung und Post von der Polizei warten? Für Ihre Antwort schonmal besten Dank!

  • #157

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 09 Juni 2018 12:55)

    @Daniel:

    Schauen Sie mal hier:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/06/01/bremen-polizeigro%C3%9Faufgebot-bei-verkehrskontrollen-wegen-drogen/

    Sind noch Fragen offen? Klar ist: Sofort Konsum einstellen - komplett. Abwarten ist eher nicht zu empfehlen, wenn der Führerschein wichtig ist. Dann muss man über die genannten Ausnahmeregelung versuchen, den Führerschein zu retten. Dazu muss man pro aktiv Maßnahmen wie Screenings und eine Verkehrstherapie machen - und zwar im Zeitraum zwischen der Fahrt unter Wirkung von THC und der zeitlich nachgelagerten Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über die Sache. Bei Bedarf höre ich gerne von Ihnen.

  • #158

    Hendrik (Samstag, 23 Juni 2018 12:47)

    Hallo zusammen,
    erstmal ein Kompliment zur Seite.
    Ich habe eine 'taktische' Frage zur Verkehrskontrolle:

    Ist es sinnvoller, bei der Frage nach Konsum von BtM zu lügen ('Habe noch nie BtM konsumiert') oder ist es besser, die Aussage direkt zu verweigern? Eine Verweigerung kann mir ja nicht negativ ausgelegt werden. Trotzdessen könnte es ja sein, dass die Beamten aufgrund der Verweigerung in ihrer 'Motivation' ihre Möglichkeiten weiterauszuschöpfen, gestärkt werden, also erst recht eine Blutentnahme forcieren? Dies liegt ja in ihrem Ermessensspielraum?
    Kann ich dann im Nachhinein, falls Blutentnahme durchgeführt wird, trotzdem noch auf experimentellen Konsum plädieren? Da ich mich ja nicht selbst belasten muss, kann ich doch auch einfach überzeugend lügen um zu versuchen, der Unannehmlichkeit einer Blutentnahme komplett zu entgehen? Was halten sie für taktisch klüger?

  • #159

    Bukem: (Mittwoch, 27 Juni 2018 11:32)

    @Hendrik: Taktisch klug wäre allein die Verweigerung entsprechender Aussagen. Angaben zur Person müssen getätigt werden, Angaben zur Sache wie insb Angaben zu einem etwaigen Konsum ( und sei er noch so lange her) führen leider völlig unnötig bestenfalls zu mehr Zeitaufwand und Kosten, schlimmstenfalls zum Verlust der FE.
    In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wg BtM Besitz oder Führen eines Fahrzeugs unter BtM Einfluss darf man als Beschuldigter bzw Betroffener wissentlich falsche Angaben machen, ohne dass dies nachteilige Folgen haben darf. In einem späteren Verfahren bei der FSST hat man hingegen eine absolute Wahrheitspflicht.
    Du denkst zu kompliziert. Wenn die Dich bearbeiten wollen, dann machen die das auch. Punkt.Ob eine Blutentnahme erfolgt, ist auch nicht von irgendwelchen Angaben abhängig. Im Zweifel wird vorher ein Urintestschnelltest durchgeführt, um zu sehen, ob eine teure Blutentnahme erfolgreich sein würde.
    Zu etwaigem Konsumverhalten aber bite ganz grds nicht ein Wort. Du läufst Gefahr , dich um Kopf und Kragen bzw FE zu reden.

  • #160

    Hans (Donnerstag, 19 Juli 2018 11:41)

    Hallo Herr Schüller!
    Können sie mal ein Update des Dokumentes "Polizeikontrolle Rauschfahrt" machen?
    Welche Auswirkungen hat es dass es bei der Blutabnahme im Straßenverkehr den Richtervorbehalt nicht mehr gibt? Kann die Polizei mir jetzt auch ohne Richterlichen Beschluss und gegen meinen Willen Blut abnehmen?
    Mit freundlichen Grüßen

  • #161

    Bukem: (Montag, 23 Juli 2018 14:01)

    @Hans Das werde ich gerne weiterleiten. Die Blutentnahme macht hoffentlich ein Arzt, aber der Rest stimmt schon so, ja. Auf Ihren Willen wäre es zuvor bereits auch nicht mehr angekommen

  • #162

    David C (Dienstag, 28 August 2018 11:36)

    Guten Tag und vielen Dank für die Infos!
    Folgendes ist am Sonntag passiert, ich bin auf der Straße eingeschlafen (ja ich weiß...) und wurde von der Polizei geweckt. Einer deutete auf ein kleines braunes Fläschen und fragte was das ist. Da ich etwas benebelt war hab ich leider die Frage beantwortet und sagte "das ist liquid" (es ist GBL, ähnlich wie GHB aber NICHT btm!)
    Dann der nächste Fauxpas und mit Führerschein identifizieren lassen. Fs wurde nun einbehalten... Die haben aber keinen test gemacht, nicht mal pusten musste ich... Am Mittwoch gehe ich zu der Wache in der Hoffnung dass ich den Führerschein aufgrund dessen wieder abholen kann.
    Vielen Dank schon mal im voraus!

  • #163

    Bukem: (Sonntag, 02 September 2018 11:23)

    @David: Was war denn jetzt deine Frage? Wie war es denn bei der Polizei? Ein strafrechtlichen Verstoß gg das BtMG hast du anscheinend nicht begangen, mag aber sein, dass sich die FSST demnächst bei dir meldet. Etwa, weil du benebelt doofe Antworten im Zusammenhang mit Drogen gegeben hast

  • #164

    jockel (Montag, 03 September 2018 17:07)

    Hi - vorab schonmal großes kompliment für die seite und die hilfe.
    Vor ca. 3 monaten wurde ich zu fuß von zwei polizisten zu einer personenkontrolle genötigt. Nachdem ich mich ausgewießen hatte wollten die herren natürlich in die taschen sehen - ich habe keinerlei vorgeschichte bei der polizei und hab dies verweigert worauf sie mich ziemlich unsanft am arm packten ins auto verfrachteten und mit auf die wache nahmen. Dort holten sie noch einen dritten beamten dazu und führten eine dursuchung gegen meinen ausdrücklich willen durch. Sie fanden einen kleinen pilzhut - vielleicht max 0.4 g in meiner hosentasche und auf die frage was es denn sei sagte ich nur - pfifferlinge- . Ich machte keinerlei aussagen weder zu konsum noch sonst iwas ich wurde auch nicht weiter gefragt sie meinten nur falls sich rausstellt das es sich um btm handle muss ich mit post rechnen- anschließend meinten sie direkt ich könne jetzt gehen.
    Da es jetzt schon 3 monate her ist und ich immer noch keinen brief erhalten habe frage ich mich wie lange das wohl noch dauert und ob ich hier mit der anordnung
    eines ÄG rechnen muss. Ich habe seid 3 monaten den konsum jeglicher substanzen komplet eingestellt und hab hier jetzt öfter gelesen das der konsum ''harter drogen'' eingestellt werden soll. bedeutet das das auf weiche drogen wie canabis nicht kontrolliert wird bei einem ÄG ? bzw. ist ein nachweis von psilocybin bei solchen gutachten überhaupt möglich? Weiter würde mich interessieren ob es eine möglichkeit ausserhalb der akteeinsicht nach dem status meiner akte zu fragen - aktenzeichen unbekannt - sorry für den langen text und die vielen fragen .. danke und VG J.

  • #165

    Bukem: (Sonntag, 09 September 2018 11:06)

    @Jockel: Klar ist ein Nachfragen möglich, da sollte aber lieber anwaltlich erfolgen.
    ES ist gut, dass Du nicht eingeräumt hast, aber ja, da kann grds ein äG angeordnet werden, eben um zu untersuchen, OB Du konsumierst.
    Es lag ja kein Verkehrsbezug vor, deshalb wäre ein gelegentlicher THC Konsum unschädlich, aber bitte dann drei Tage oder länger zeitlich zum etwaigen Fahrzeugführen trennen.
    Konsum anderen BtMs wie auch nur die (heimischen?) Psilos würde zum Verlust der Fe führen.
    Psilocin und Psilocybin sind im Urin ähnlich wie LSD nur kurzzeitig nachweisbar. LSD ist bis zu 12 Stunden im Blut und höchstens 3 Tage im Urin nachweisbar.
    Da der Nachweis der Wirkstoffe in Psilos spezielle Verfahren erfordert, ist es schwer, den Konsum von Pilzen auf üblichen Weg nachzuweisen. Die heutigen screenings erfassen Psilocybine (noch) nicht. Glaube ich zumindest, ganz genau weiß das aber nur der leibe Gott oder Herr Schüller

  • #166

    Jockel (Freitag, 19 Oktober 2018 12:19)

    Hi nochmal und danke für die unkomplizierte auskunft.
    Ich wurde nun von der polizei vorgeladen und habe wie mir überall geraten wurde von meinem aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht und bin nich zur vorladung erschienen.
    Nun habe ich auf eurer seite noch gelesen, dass wenn einem der führerschein wichtig ist ( und das ist er) das schweigen nicht hilft sondern man den besitz zum eigenkonsum bestreiten müsse um einem äg zu entgehen. Ist das jetzt in meinem falll schon zu spät oder kann ich immer noch im strafverfahren den besitz zum eigenkonsum bestreiten ?
    Vielen vielen Dank und viele Grüße J.

  • #167

    Bukem: (Sonntag, 21 Oktober 2018 16:23)

    @Jockel: Das ist auch weiterhin möglich. Die Frage ist eben, ob Du dir einen Gefallen tust, wenn Du ohne juristische Kenntnisse ggü Polizei oder spä der FSST Erklärungen abgibst.
    Vor einem äG brauchst du keine Angst zu haben und die FSST verfahren eh wie sie wollen und halten sich gern eben nicht an eigentlich geltendes Recht

  • #168

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 Oktober 2018 21:42)

    @Jockel:

    Der Konsum von Cannabis muss nicht eingestellt werden. Auf Psilocybin wird auch bei einem ärztlichen Gutachten gescreent wenn die Polizei herausgefunden hat, dass der Pfifferling seltsamerweise psychotrope Substanzen enthält. Bis sie das weiß kann dauern. Hängt davon ab, wie lange die dafür zuständige Analytik bei der Polizei braucht. Hier in Bremen kann das locker mal ein Jahr dauern. Und wer besonders pfiffig ist und das genauer wissen will, der beauftragt einen Anwalt mit Akteneinsicht. Da steht nämlich drin, wie weit das Verfahren ist.

    Krasser kann hier nicht mit dem Zaunpfahl gewedelt werden. Manchmal hat unser Berufsstand tatsächlich auch seine Berechtigung.

  • #169

    Nicklas (Mittwoch, 24 Oktober 2018 12:38)

    Sehr geehrter Herr Schüller

    ich finde es toll was sie hier für die Leute tun die wegen btm in Konflikt mit dem Gesetz geraten sind und möchte Ihnen herzlich dafür danke sagen !
    Auch mich hat es vor einiger zeit getroffen. Ich wurde zu Fuss mit einem halben gramm psilocybiner Pilze erwischt. Nun habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten den ich nich ganz verstehe und bräuchte deshalb Ihren Rat.
    Mir wird unter der Auflage 250 € zu bezahlen die vereinfachte Verfahrenserledigung angeboten und es soll dann von der Erhebung einer Öffentlicher Klage abgesehen werden. Wenn ich die Auflage fristgerecht erfülle soll damit alles erledigt sein, gilt aber auch als Eingeständnis / Zustimmung dass ich die Pilze willentlich und wissentlich ohne entsprechende Genehmigung mitgeführt habe.'' Es erfolgt dann weder ein Eintrag im Bundeszentralregister noch im Fahreignungsregister .. sie gelten nicht als vorbestraft noch wird der Fall im Führungszeugniss aufgenommen.Die Tat kann dann nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.''
    ... steht im Brief . Klingt ja soweit ganz gut und nach einem blauen Auge. Soll ich Ihrer Meinung nach den Betrag überweisen und damit zusimmen oder ist das nur ein Trick mein Geständnis zu bekommen ? Kann ich davon ausgehen das sich die Fsst trotzdem mit dem Ärztlich Gutachten meldet ? liebe Grüße und viel herzlichen Dank N.

  • #170

    Bukem: (Mittwoch, 24 Oktober 2018 18:37)

    @Nicklas: Dir wird hier eine strafrechtliche Verfahrenseinstellung gg Zahlung der Geldauflage (wohl wg BtM Besitzes) angeboten. Soll Dich vor einer Verurteilung und die Behörden und Gerichte vor mehr Arbeit schützen. Die Norm 153 a StPO, ist umgangssprachlich auch Boris-Becker-Paragraph bekannt, falls du mal ne Anekdote draus machen willst.
    Das bezieht sich alles nur auf das strafrechtliche Verfahren, davon losgelöst erhält die FSST auch Kenntnis und wird sicher eine Ladung zum äG aussprechen, um zu erforschen, ob du dies oder auch anderes konsumiert hast. Solltest du den Konsum der Pilze bereits eingeräumt haben, kann direkt eine MPU angeordnet oder soager die FE entzogen werden.

    Zur Nachweiszeit vgl auch Eintrag 165 hier. Ob ein Nachweis auch im Haar möglich ist, weiß ich nicht. Frag dazu Herrn Schüller bitte persönlich

  • #171

    Nicklas (Samstag, 27 Oktober 2018 15:48)

    Hi Bukem,

    danke für deine Auskunft. Ich verstehe dass das Gericht im Falle meiner Zahlung von einer öffentlichen Klage absieht, ich frage mich jedoch ob das ganze nicht ohnehin fallengelassen würde bei einer so geringen Menge BtM oder ob ich denn tatsächlich nach Klage auch verurteilt werden würde. Da mir eine Zahlung auch Führerscheintechnisch nicht weiterhilft und die FSST sich sowieso meldet (es wurden keine Angaben zu Konsum gemacht) is meine Frage nur ob es denn Sinn macht die Strafe zu bezahlen oder ob ich nur noch zusätzlich draufzahlen würde?
    Viele Liebe Grüße
    N.

  • #172

    Bukem: (Montag, 29 Oktober 2018 18:28)

    @Nicklas: Glaub mir, das würde nicht so fallen gelassen werden. Bei jeder Variante wirst du um eine Geldbuße nicht herumkommen. Es können sogar noch die Verfahrenskosten oben drauf kommen
    Die Zahlung der Auflage hier hätte übrigens auch keinerlei Geständnisfiktion.
    An Deiner Stelle würde ich das machen und zahlen.

  • #173

    C.P. (Dienstag, 18 Dezember 2018 22:42)

    Hallo zusammen ,

    danke für Ihre bemühungen uns allen so informativ beizustehen!
    Mein Namenskürzel lautet C.P. und würde gerne wissen wie ich vorgehen muss !
    Habe vor 10 jahren meinen Führerschein abgegeben wegen fahren unter einfluss von Kokain und Cannabis Konsum. Habe 2011 eine Suchttherapie über 2 Jahre gemacht und im Anschluss auch eine Entgiftung gemacht ,bin seit 2013 komplett sauber. Aus gesundheitlichen und Finanziellen gründen habe ich gewartet das 10 jahre vorbei sind damit ich von der Verjährung gebrauch machen kann. Habe vor 1 Monat mich zur Strassenverkehrsbehörde in Unna begeben um einen neuantrag zu stellen. doch es hies nur ich hätte noch einen eintrag im Fahreignungsregister (Neigung zur Rauschmittelsucht!)und müsste unbedingt eine mpu machen ! Bezüglich meiner Situation wollten Sie nichts hören und liesen auch nicht mit sich reden.
    Was kann ich tun oder besser wie können Sie mir helfen meine Fahrerlaubniss wieder zu kriegen damit ich meinen seit 09/2017 aufgenommenen Job nicht verliere , da ich momentan mit einer Mofa zur Arbeit bei Wind und Wetter fahre und dadurch bedingt, weil ich allergischer asthmatiker mit täglichem kortison konsum und bronchienerweiterndern medikamenten bin, schon mehr als 35 Tage krank war in diesem Jahr auf der arbeit und mich mein chef schon auf den ticker hat!
    ( habe einen festvertrag bekommen , da ich sonst eine umschulung angetreten wäre)
    Brauche dringenst meinen Führerschein wieder ,hoffe Sie können mich aufklären .
    Danke im vorhinein für Ihre Unterstützende Informationen!

  • #174

    Rechtsanwalt B.S. (Mittwoch, 19 Dezember 2018 12:51)

    @C.P. :

    Mein Kürzel ist B.S. - Moin. Sie werden frühstens nach 15 Jahren ohne MPU davon kommen. Weisen Sie 1 Jahr Abstinenz nach (Drogen) und machen eine Verkehrstherapie. Dann machen Sie die MPU und lesen sich mal genau durch, was in diesem schlauen Büchlein des Kirschbaum Verlags steht. Danach wissen Sie, was die Gutachter fragen werden und wie die passenden Antworten aussehen: http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?ID=36006d99-b184-4b82-999a-9c8a3a5332f1

    Sind Sie sicher, dass Sie überhaupt Mofa fahren dürfen? Wie lang sind denn Ihre Haare jetzt, wenn ich fragen darf?

  • #175

    C.P (Sonntag, 23 Dezember 2018 09:00)

    Hallo , danke erstmal für Ihre Antwort!

    Habe eine glatze (erblich bedingt) und die Haare an den seiten sind 3-5 mm lang.Also Haaranalyse wird wohl nicht reichen oder?
    Was ist mit Blut ? Wie lange kann ich es mit meinem Blut denn nachweisen?

    Mofa darf ich fahren , da das kein Führerschein ist sondern nur eine Fahrerlaubnis ist ( Mofa Prüfbescheinigung) ähnlich wie beim Fahhrad.
    Habe damals auch vorher mir eine bestätigung vom Strassenverkehrsamt eingeholt das ich das machen darf , bin dann zur Fahrschule und habe die Mofa Prüfbescheinigung ende 2016 gemacht für 150€.
    Bin seitdem auch aktiv am Strassenverkehr beteiligt!

  • #176

    Egon (Sonntag, 23 Dezember 2018 16:50)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    vielen Dank für die wertvollen Informationen, die Sie hier bereitstellen.

    Ich habe auch eine Frage: Vor einigen Jahren wurde ich in einer Verkehrskontrolle gefragt wann ich denn das letzte Mal Cannabis konsumiert habe. Ich habe (wie ich jetzt weiß, blöderweise) damals die Aussage gemacht, dass ich Cannabis lediglich im Studium mal ausprobiert habe, aber dass es nichts für mich sei. Bei dieser Kontrolle kam es nicht zu einer anschließenden Urinabgabe oder einem sonstigen Test. Ich würde nun gern wissen, ob diese Aussage bei der Polizei vermerkt wurde (also ob das zulässig ist) und ob sie mir bei der nächsten Kontrolle vorgehalten wird oder ich ggf. direkt aufgefordert werde einen Test zu machen. Können Sie mir dazu etwas sagen?

    Ich war außerdem als Minderjähriger in einen Fall verwickelt bei dem bei Bekannten Cannabis gefunden wurde. Bei mir selbst wurde nichts gefunden, es wurde kein Test gemacht und ich wurde auch nicht zu einer Zeugenaussage oder ähnlichem vorgeladen. Die Beamten hatten uns damals allerdings direkt mit auf das Revier genommen und entsprechend befragt. Meine damaligen Aussagen erinnere ich nicht mehr. Meines Wissens müssen derartige Akteneinträge mit erreichen des 18. Lebensjahres gelöscht werden. Ist das richtig und entspricht das auch der polizeilichen Praxis?

    Vielen Dank im Voraus!

    MfG Egon

  • #177

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 23 Dezember 2018 20:48)

    @C.P.

    Das mit dem Mofa weiß ich nicht aus dem Kopf, muss ich nochmal nachlesen. Die Aussage, dass das kein Führerschein, sondern nur eine Fahrerlaubnis ist, ist jedenfalls grob falsch. Der Führerschein ist das Dokument (Ausweis, der "Lappen"), der besagt, dass man die behördliche Erlaubnis besitzt, ein Kraftfahrzeug zu führen (=die behördliche Erlaubnis ist die Fahrerlaubnis). Der Führerschein dokumentiert also nur dieses Recht.

    @Egon: Warum fragen Sie? Sind Sie in eine Kontrolle geraten? Ob die Aussagen von damals noch in den Akten sehen, kann ich nur sehen, wenn ich die Akten sehe. Verblüffend logisch, was?

  • #178

    C.P (Sonntag, 23 Dezember 2018 23:15)

    Haare? Blut?

  • #179

    Steven S. (Mittwoch, 09 Januar 2019 10:27)

    Hallo Herr Schüller,
    großes Kompliment und Dankeschön für diese tolle Seite!!!
    Ich hab mal eine Frage:
    Aufgrund einer chronischen Erkrankung muss ich Opiate nehmen. Bereits seit über 10 Jahren! Mein Arzt meint, dass ich weil ich mich in einer stabilen Therapie befinde, ich auch am Straßenverkehr teilnehmen kann. Meine Frage dazu, weil ich hier schon soviel gelesen habe: Ist diese Information richtig?
    Ich habe zwar paar Punkte in Flensburg (7 stück) aber bisher bin ich noch nie in dieser Richtung in Erscheinung getreten (Auch keine Trunkenheit) Jetzt möchte mein Arzt am liebsten dass ich Cannabis nehme. Das hab ich bisher noch nie getan. Und wie ich die Sache so sehe, werd ich es auch nicht tun, denn ohne Auto bin ich erschossen. Und ich denke einfach, dass das Cannabis die nächste Stufe der Fahrtüchtigkeit in Frage stellen würde.
    Bin Ihnen sehr sehr dankbar für Ihren Rat, und sende Ihnen freundliche Grüße!!!

  • #180

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 10 Januar 2019 10:15)

    @Steven S:

    Was für Opiate sind das genau? Brauche den Namen der Medikamente. Und was ist das für eine chronische Erkrankung? Um mit Dieter Hallervorden zu sprechen:

    https://www.youtube.com/watch?v=fwdg2EZrZww

  • #181

    Bukem: (Freitag, 11 Januar 2019 13:02)

    Das ist mein Spruch ;)

  • #182

    fiete 2019 (Montag, 21 Januar 2019 14:01)

    moin aus hh!^^

    ich wurde nun zum zweiten male innerhalb von ca. 1,5 jahren als fußgänger mit einer geringen cannabismenge (€20) gestellt. beide male keine angaben zum konsumverhalten & keine sog. utensilien dabei. beim ersten mal erfolgte eine "ausnahmsweisige" einstellund gg. überschabare geldauflage. wg. der fahrerlaubnis meldete sich niemand. was darf ich nun zum neuen jahre als "wiederholungsfall" erwarten?

    mit den besten grüßen
    und einem dankeschön im voraus

    ps: ansonsten bin ich polizeilich unauffällig^^

  • #183

    Bukem: (Dienstag, 22 Januar 2019 11:26)

    @Fiete2019: Also mal andersrum: Selbst wenn da was kommen sollte, wäre das alles easy. Du hast keinen Verkehrsverstoß mit mehr als 1,0 ng aktiven THC erfüllt, deshalb würdest du ein äG einfachst bestehen. Ob da was von der FSST kommt, kann, muss aber nicht sein.
    Lies dich hier mal unter Drogen im Straßenverkehr und Fahrerlaubnisrecht ein und frag nach, wenn Du Fragen hast.
    Für den Besitz des BtM gibt es wieder eine überschaubare Geldstrafe oder Geldauflage. Und bitte nie Angaben zum Konsum ggü den Herrn Wachtmeistern

  • #184

    fiete2019 (Dienstag, 22 Januar 2019 14:10)

    ich stieß auf folgendes:

    Von einem regelmäßigen Konsum i. S. d. Fahrerlaubnisverordnung kann ausgegangen werden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber

    Angaben gemacht hat, die auf einen mehr als gelegentlichen Konsum hindeuten,
    er in Besitz von mehr als 10 g Cannabis war,
    oder ihm ein mehrfacher Besitz von kleineren Mengen von Cannabis in einem kurzen Zeitraum nachgewiesen werden kann.

    zwei mal könnte als mehrfach interpretiert werden. weiterhin mutmaße ich, dass es sich nicht um einen kurzen zeitraum handelt und eine maßnahme seitens der fsst nicht rechtens wäre. ich werde mich ggf vertrauensvoll an sie wenden..
    ich gab lediglich den erwerb zu, da beobachtet & gestellt, mit unterschrift..
    es schien mir außnahmsweise vorteilhaft. auf die frage von wem, kenne ich nicht, mir unbekannt. keine angabe zum konsumverhalten, ich wurde auch nicht explizit danach befragt.






    .

  • #185

    fietee2019 (Mittwoch, 23 Januar 2019 09:00)

    naja, womöglich lese ich jenes, was ich lesen möchte!^^

    dies hier bestätigt meine auffassung, wobei es bei mir um besitz nicht um konsum geht.
    BVerwG v. 23.10.2014:

    1. Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung liegt dann vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen.

    wieder ein gummiwort wie "gewissen".
    teile sie mein derzeitiges verständnis?

    ein frisches "moin" & danje hinterher^^

  • #186

    Bukem: (Mittwoch, 23 Januar 2019 12:18)

    @Fietee: Tschuldige, ich seh da eigentlich ein wenig klassische Kifferparanoia ;)

    Also, ob eine Ladung zum äG kommen sollte, seh ich da nicht zwangsläufig. Es liegt keinerlei Verkehrsbezug vor, dennoch laden die FSST in solchen häufig, aber eben rechtswidrig zum äG. Du kannst das jedenfalls nicht beeinflußen.

    Sollte eine Ladung zum äG, besteht kein Grund zur Sorge wegen des fehlenden Verkehrsverstoß. Du musst dann nur eifrig zur richtigen zeitlichen Trennung zwischen Konsum und Fahren ( bitte mind 72 Stunden warten!) vortragen, darfst nie THC gleichzeitig mit Alkohol konsumieren und natürlich nie anderes BtM.

  • #187

    fiete2019 (Donnerstag, 24 Januar 2019 06:07)

    moin bukem,

    da hast du womöglich nicht ganz unrecht. mittlerweile sehe ich es deutlich gelassener, gänzlich substanzfrei! drogen anderer art inkl. alkohol nehme ich keine. käme post meldete ich mich ggf..

    auf geht*s in den geschätzten alltag!

    besten dank
    mit angenehmen,morgengrüßen

  • #188

    Bukem: (Donnerstag, 24 Januar 2019 12:41)

    @Fiete: Sehr gut, weitermachen!

  • #189

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 27 Januar 2019 13:20)

    @Fiete @Beitrag 185:

    Der "gewisse" zeitliche Zusammenhang bedeutet, das ab einer bestimmten zeitlichen Zäsur zwischen den einzelnen Konsumakten von zwei eigenstädigen Probierkonsumakten (tolles Wort) gesprochen wird. Und da gibt es Streit. Zwischen 2 und 12 Jahren sind die Zeiträume, die eine hinreichend lange Zäsur ausmachen sollen.

  • #190

    Bukem: (Mittwoch, 30 Januar 2019 12:18)

    @Christian: Hab dir schon auf der anderen Seite geantwortet

  • #191

    M.G. (Mittwoch, 30 Januar 2019 15:08)

    Hallo Herr Schueller,
    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

    Ich bin auf dem Fahrrad angehalten worden und durchsucht worden. Dabei wurden 0,09 g/n marihuana und 0,07 g/n haschisch bei mir aufgefunden. Es wurde kein Test gemacht und ich habe mich auch weiter nicht geäußert. Das ganze ist 5 Monate her und vor 2 Wochen habe ich einen Brief zur beschuldigtenvernehmung bekommen, wo ich verschiedene Antwortmöglichkeiten habe. ( ich werde mich nicht äußern- ich werde mich äußern - ich werde einen Anwalt kontaktieren- etc. ) ich habe den Konsum nach erhalten des Briefes eingestellt (ich war dauerkonsument) und hatte vorgestern bei der Polizei angerufen und gemeint mich gerne dazu äußern zu würden um ein bisschen Zeit zu gewinnen und Evtl. einen besseren Eindruck von mir zu vermitteln.

    Meine Befürchtung ist das das ganze an die Führerscheinstelle weitergeleitet wird. Dazu muss ich sagen das ich vor ca. 10 Jahren den Führerschein wegen Mischkonsum weghatte und eine mpu machen musste.

    Wie verhalte ich mich jetzt? Schreiben antworten ja oder nein? Und ist es möglich trotz der geringen Menge das die Führerscheinstelle mich anschreibt, ich Evtl. Eine Urinprobe oder gar eine Mpu machen muss?

    Ich meine der Konsum wurde mir nicht nachgewiesen, nur die geringe Menge bei mir aufgefunden, denke auch das das ganze fallengelassen wird mache mir nur sorgen um meinen fuhrerschein.

    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen da ich diese Woche antworten muss.

    Vielen Dank im Voraus M. G.

  • #192

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 30 Januar 2019 15:14)

    @M.G.

    was bedeutet "g/n" ? Kenne diese Maßeinheit nicht. Fahrerlaubnisrechtlich kann maximal ein ärztliches Gutachten angeordnet werden. Strafrechtlich bietet es sich immer an, die Aussage zu verweigern. Und nein und nochmals nein: Sie machen keinen besseren Eindruck, wenn Sie darüber mit der Polizei reden. Es geht nicht darum, für was für einen netten Blödmann die Polizei Sie hält, weil Sie gegen sich selber aussagen. Es geht darum, was die Polizei OHNE Ihre Mithilfe gegen Sie in der Hand hat. Also: Tätowieren Sie sich das hinter die Ohren: Keine Gespräche mit der Polizei ohne einen Anwalt dazwischen. "Bei der Polizei angerufen..." Soll das ein Witz sein? Sie sind keine 18 mehr und wenn Sie mit Drogen Umgang haben, sollten Sie über Ihre grundlegenden Rechte Bescheid wissen.

    Sie brauchen Hilfe - nehmen Sie diese in Anspruch.

  • #193

    Catweazle (Dienstag, 05 Februar 2019 21:41)

    Hallo Herr Schüller. Mir wurde vor 4 jahren in einen Strafverfahren kauf von einmal 2.5g weed nachgewiesen. Habe der STA mitgeteilt, lediglich 2mal in grösserem Abstand als Tee aufgebrüht konsumiert zu haben (Bin Nichtraucher und trinke keinen alkohol). Das ganze war in keinerlei Bezug zum Strassenverkehr. Es gibt keine THC Werte. Habe sonst nie in meinem Leben irgendwelche Drogen genommen und werde es auch nicht mehr..es war ein experimenteller Versuch damals..Habe sogar der STA Astinenznachweise zukommen lassen (habe diese freiwillig gemacht) Verfahren wurde vor 3 jahren eingestellt. Bisher kam nix von der FEB. Kann man davon ausgehen dass nix mehr zu befürchten ist, oder könnte nach so langer Zeit noch was kommen? ..maximal ein ÄG..jedoch wäre dies doch unverhältnismäßig da ja konsumform gelegentlich und Trennung zum Strassenverkehr def. besteht
    Ab wann wäre denn ein BTM Eintrag in der führerscheinakte getilgt? 5 Jahre 10 Jahre..oder nie ?
    Danke für ihre Antwort

  • #194

    Bukem: (Freitag, 08 Februar 2019)

    @Catweazle: Hab dir, meine ich zumindest, schon woanders geantwortet. Grundsätzlich versteh ich,wenn Dir was unter den Nägeln brennt, aber ein Eintrag insgesamt reicht für uns zum abarbeiten ;)

  • #195

    PB (Freitag, 22 Februar 2019 23:40)

    Hallo Herr Schüller, es wurde letztes Jahr in einem Strafverfahren wegen des monatlichen Kaufs von 2 Gramm Marihuana über einen Zeitraum von 7 Monaten gegen mich ermittelt. Dieses Strafverfahren wurde gegen eine Zahlung vereinfacht eingestellt, nun kam aber Post von der Führerscheinbehörde. Diese fordert ein ÄG von mir, meinen Konsum habe ich mittlerweile eingestellt, wobei ich aber nicht weiß ob ich beim ersten Screening schon negativ sein werde. Ist diese Anordnung überhaupt zulässig? Ich wurde nie im Straßenverkehr kontrolliert oder hatte Kontakt zu Polizeibeamten. Ist es möglich im ÄG auch mehr als 2 Screenings zu machen, falls das erste noch positiv ist?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen und diese informative Seite

  • #196

    Bukem: (Sonntag, 24 Februar 2019 11:59)

    @PB: Da es keinerlei Verkehrsverstoß beim Fahrzeugführen mit mehr als 1,0 ng /ml aktiven THC gab, ist das äG recht unproblematisch zu bestehen.
    Die Anordnung des äG mag sogar rechtswidrig sein, dass kann mangels Rechtsmittels dagegen leider im Moment nicht überprüft werden.
    Ein halbwegs gemäßigter Konsum ist auch bis zum Gutachten durchaus zulässig.
    Allerdings nur unter einer Voraussetzung, der sog richtigen zeitlichen Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen. Damit zeigt der Betroffene, dass es trotz des Konsums nie zu irgendwelchen Unzuverlässigkeiten kommen wird. Deshalb ist Konsum nur dann in Ordnung, wenn man am besten bis zu 72 Stunden verbindlich und regelmäßig wartet, bevor man fährt. Also am Freitag rauchen, erst am Montag fahren. Das ist der Trick. Dann kann der aktive Wert nicht über 1,0 ng liegen.
    Natürlich können Abbauprodukte, das THC COOH, noch monatelang nachgewiesen werden, das ist aber völlig ok.
    Gleichzeitig bitte genau so verbindlich drauf achten und so vortragen im Gutachten, dass nie Alkohol in Verbindung mit THC konsumiert wird und auch noch nie anderes BtM als Cannabis probiert worden ist.
    Lies dich hier ruhig weiter bei uns ein

    Natürlich hat man dann noch

  • #197

    G.k (Donnerstag, 07 März 2019 03:47)

    Guten Morgen und zwar habe ich 14.2.19 kleines Auffahrunfall gehabt was theoretisch nicht mein Schuld war weil der Opa beim linksabiegen mitten aufstrasse gebremst hat weil er dachte das von rechts doch ein Auto kommt natürlich nin ich Schuld 1 Gang angefahren. Polizei kam Lappen und etc alles durchgegeben. Dann hieß es haben sie Alkohol und Drogen zu sich genommen.natürlich alles abgestritten keine Aussage darübergemacht alle Tests verweigert. Musste halt trz zur Wache Blutentnahme. Seid dem bis jetzt keine brief oder sonstiges behalten. Unfall war um 14.50 hatte Spätschicht bis zur Wache alles drum dran gegen 16 Uhr von da aus zum Krankenhaus wo die ärtzin auch keine Ahnung hatte wie das System für Blutnahme funktioniert hat. Ich habe davor in der Nacht 1 kleines joint geraucht.
    Kann ich schon mal bei ihnen meine Vollmacht abgeben und abwarten hatte schon mal vor 4 Jahren Blutabnahme gehabt der eingestellt wurde seid dem war ich auch nie fällig mein Führungszeugnis ist sauber Lappen Brauch ich für meine Arbeitsstelle und arbeite auch mit Luftfracht bundesamt zusammen.
    Vielen Dank schon mal

  • #198

    Bukem: (Freitag, 08 März 2019 11:38)

    @G.k.: Ganz grundsätzlich ist es weder gut noch schlau und zudem gefährlich, so kurz nach einem THC Konsum Auto zu fahren.
    Ich möchte Sie bitten, sich direkt an Herrn Schüller unter den oben aufgeführten Kontaktdaten zu wenden.

  • #199

    Bukem (Sonntag, 10 März 2019 08:07)

    @G.k.:soll heißen, die Fahrerlaubnis ist leider konkret gefährdet, abhängig von den Werten der Blutuntersuchung.
    Die Wartezeit bis dahin sollte aber nicht vertrödelt werden

  • #200

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 März 2019 20:32)

    @G.K.

    Wenn der Führerschein wichtig ist, melden Sie sich sofort bei mir: kontakt@strafverteidiger-schueller.de. Sie sollten die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung erarbeiten, dabei helfe ich Ihnen gerne. Abwarten ist keine Option:
    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

  • #201

    Phil (Dienstag, 19 März 2019 18:01)

    Guten Abend ,
    Habe mal eine Frage zum Thema Cannabis Patient und Führerschein. Mir wurde 2015 der Führerschein auf Grund einer drogenfahrt abgenommen. Im selben Jahr hab ich die Diagnose ms bekommen und nehme seit august 2018 sativex . Könnte die Polizei mir aufgrund dieses Medikament bei einer Kontrolle den Führerschein wieder entnehmen ? Und wie ist es wenn der Arzt mir Blüten verschreibt ? Gibt es da irgendwelche Regelungen oder Gesetze ?

  • #202

    PB (Dienstag, 19 März 2019 20:03)

    Guten Abend,
    ich hatte am 22. Februar schon mal einen Eintrag geschrieben, heute war nun der erste Termin zum Ärztlichen Gutachten. Den Konsum habe ich natürlich direkt nach der Anordnung eingestellt, jedoch war das Gespräch mit der Ärztin heute sehr unangenehm. Nach meiner Angabe von 1-2 Mal Konsum am Wochenende hielt die Ärztin das für sehr regelmäßig, ich hoffe dass ich nun bei der zweiten Urinkontrolle komplett frei von Rückständen bin. Außerdem habe ich angegeben, dass ich noch im Kontakt mit Konsumenten stehe, ich schätze mal ein dass das nicht sehr sinnvoll war. Wissen Sie ob es bei dem zweiten Termin des Gutachtens noch ein Gespräch gibt in dem ich erklären kann den Kontakt zu Drogen vollständig eingestellt zu haben und durch die nun hoffentlich saubere Urinprobe so einen Verhaltenswandel darzustellen? Oder reicht der vorherige Konsum schon aus, um mir die FE ohne Verkehrskontrolle zu entziehen?
    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus, PB

  • #203

    Bukem (Mittwoch, 20 März 2019 11:06)

    @pb: du bist doch gar nicht mit einem Thc Verkehrsverstoß aufgefallen. Was da die Ärztin sagt oder für persönliche Ansichten äußert, ist ziemlich belanglos.
    Es kommt ausschließlich auf das richtige Trennungsvermögen an, was du ja aufrichtig vorlebst. Deshalb ist auch ein künftiger gemäßigter Konsum bei richtiger zeitlicher Trennung völlig ok und unbedenklich
    Ob es einen zweiten Gesprächstermin gibt, weiß ich nicht, das kannst du gern Herrn Schüller fragen unter
    kontakt@strafverteidiger-schueller.de
    Hast du die Gutachterin von ihrer Schweigepflicht entbunden? Das solltest du vermeiden, damit das Gutachten erst dir zugeht und du der FSST weiter leitest. Wenn es da Probleme gibt, Meld dich einfach

    @phil also sativex ist recht stark Thc haltig? Für FE - Inhaber mit verordnetem Cannabiskonsum gilt grundsätzlich, dass trotz der deutlich erhöhten und über dem Richtwert von 1,0 ng liegenden aktiven Thc Werte trotzdessen keine Verkehrsordnungswidrigkeit zumindest dann vorliegt, wenn der Betroffene sich selbst bei der Fahrt für fahrtüchtig hält.
    Das ist aber nur mein Laienwissen. Hier empfiehlt sich ansonsten auch die direkte Nachfrage beim Chef.
    Was ich dir ebenfalls mit auf den Weg geben möchte : ich hab grad von teils sehr starken Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Erschöpfung und Konzentrationsstörungen gelesen. Sollten die neben den eigentlichen MS Auswirkungen zusätzlich vorliegen, bist du tatsächlich evt nicht mehr fahrfähig. Zumindest in dem Augenblick. Das kann im Falle eines Unfalls zu sehr unangenehmen und teuren versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen. Will nur drauf hingewiesen haben

  • #204

    Phil (Mittwoch, 20 März 2019 15:26)

    Ich nehme das sativex nur morgens und abends mit einem sprühstoß . Ein sprühstoß enthalten 2,7 mg thc und 2,5 mg cbd . Und wenn ich Fahre gar nicht . Es hat mich interessiert ob die mir aufgrund dessen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle den Führerschein abnehmende können . Werde mal Kontakt mit dem Chef aufnehmen . Danke für die schnelle Antwort

  • #205

    John420 (Mittwoch, 17 April 2019 15:24)

    Hallöchen, ich bin zwar nicht in so einer Lage aber ich hätte eine rein informative Frage. Wie sieht's bei mehrfachtätern aus?

    1.Also zum Beispiel schonmal mehr als 1,0ng/ml gehabt. FE dennoch behalten dürfen oder nach MPU wiederbekommen. Dann irgendwann nochmal kontrolliert und unter 1,0ng gelandet. Ist dann der aktive Wert egal? Kann dann dennoch eine MPU erfolgen bzw FE eingezogen werden?

    Oder

    2. Beim ersten Mal unter 1,0ng/ml beim 2. auch unter 1,0ng/ml. Ist dann der gelegentliche Konsum bewiesen und die FE ist in Gefahr?

    Mit freundlichen Grüßen Jonny420

  • #206

    John420 (Mittwoch, 17 April 2019 15:46)

    Natürlich alles unter der Annahme THC COOH unter 150ng/ml. Also meine Frage ist, ob die FE trotz Trennungsvermögen in Gefahr ist. Dass kein Bußgeldverfahren auf einen zukommt ist mir da schon bewusst. Es geht rein um die FE.

  • #207

    Bukem (Donnerstag, 18 April 2019 10:28)

    @john420:das theoretische Fragen oder welche Alternative trifft bei dir zu?
    Alternative 2 ist sicher unproblematisch,
    Alternative 1 wäre fraglich, was du genau in dem Gutachten angegeben hast bzgl deines Konsumverhaltens. Sollte aber auch eigentlich keine Probleme geben.

    Kleiner Tipp, wenn du das mit der richtigen zeitlichen Trennung durchhälst, kommt es nicht zu solchen Problemen.

  • #208

    John420 (Freitag, 26 April 2019 02:43)

    Wirklich alles nur reine Theorie!
    Zu 2.: Ich fragte mich nur, ob die 2 oder 3 mal unter 1,0ng/ml ausreichen, um mehr als gelegentlichen Konsum nachzuweisen. Somit könnte der lappen ja auch in Gefahr sein. Auch mit zeitlicher Trennung. Oder liege ich falsch?

    Zu 1.: Wenn es beim ersten Mal kein Gutachten gab, kann man ja nix angeben. Ein Kumpel (wirklich!!!) hat keine MPU machen müssen. Nur Monokonsum Cannabis und irgendwas mit 2ng/ml rausgekommen.
    Ist jetzt mehr als 1 jahr her und wenn er jetzt nochmal angehalten werden sollte und er hat weniger als 1ng/ml im blut und weniger als 150ng/ml thc-cooh im blut, dann könnte man ihn dennoch zu einer mpu verdonnern, auch wenn genug zeittrennung dazwischen liegt. Die 1ng sind ja schon mit ca. 7 Stunden unterschritten.

  • #209

    Bukem (Freitag, 26 April 2019 12:21)

    @john420 :du unterliegst da einem ganz häufig anzutreffenden Denkfehler.
    Der auch nachgewiesene gelegentliche Thc Konsum ist in Bezug auf die Fahrerlaubnis völlig unbedenklich, solange es keinen Verkehrsverstoß durch Fahrzeug führen mit 1,0ng oder mehr aktiven Thcs gibt oder deine Thc Cooh Werte höher als 150 ng sind.

    Was du zu 1. ausführst, versteh ich nicht so ganz.

  • #210

    John420 (Samstag, 27 April 2019 07:05)

    Danke für die ausführliche Darstellung schonmal bukem. Egal vergessen wir punkt 1 :)

    Wieder zu der hauptfrage: Ich habe gelesen, dass auch mit blutergebnissen unter 1ng/ml der lappen weg sein kann, wenn man angeben sollte, dass man schon einmal gekifft hätte. (also gelegentlicher konsum). Deshalb habe ich nicht ganz verstanden, dass es ein denkfehler sein soll

    Fallbeispiel: ich kiffe heute, ich werde nach 3 tagen kontrolliert und thc ist unter der Grenze. Beim zweiten mal nach paar Monaten (irgendwann wieder gekifft) kontrollieren ist man immer noch unter der Grenze, aber dennoch mit aktivem thc im blut. Dann ist doch mehrfachkonsum nachgewiesen. Und wie unten dargestellt ist dann auch eine mpu vonnöten, oder nicht? Ob man mit den Blutproben feststellt, dass min. 2 mal gekifft wurde, oder ich es selber sage ist doch eigentlich egal. Mir ist schon klar dass man nie angaben zum Konsum machen soll.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/thc-unter-ngml-keine-mpu-ohne-zusaetzliche-hinweise-fuer-einen-mehrfachkonsum_067802.html

    Hier hat der gute mann ja doof wie er war zugegeben eien joint vor 3 tagen geraucht zu haben. Seine Ergebnisse waren unter 1ng. Dennoch mpu. Deshalb meine vielen Fragen. Verzeiht, aber ich bin einfach Etwas irritiert, wenn alle etwas anderes behaupten.

  • #211

    Bukem (Sonntag, 28 April 2019 18:18)

    @john420 : ich hab deinen Link gelesen, halte das aber nicht für verallgemeinerungsfähig.
    Faustformel ist weiterhin :wenn du zeitlich richtig trennst, hast du grundsätzlich nichts zu befürchten.
    Der Kollege dort in dem link hat sich anscheinend leider unbedacht und unnötig durch seine Angaben den Ärger eingebrockt.
    Deshalb sollte man nie Angaben zu seinem Konsumverhalten machen.
    Die FSST hat hier aber wohl andere sog Ausfallerscheinungen angenommen. Die FSST handeln leider bundesweit nicht einheitlich.
    Wenn du dich an die richtige zeitliche Trennung hälst und ansonsten den Mund, sollte dir sowas nicht passieren

  • #212

    Sicherheitswahrer (Donnerstag, 09 Mai 2019 15:37)

    Seit wann haben Polizisten Dienstnummern und müssen irgendwas unterschreiben, was Ihnen jemand unter die Nase hält *LOL* Klientenfang mal anders. *lach* Sie müssen es ja nötig haben.

  • #213

    Bukem: (Freitag, 10 Mai 2019 12:24)

    @Sicherheitsverwahrter: Polizisten haben je nach Bundesland durchaus Dienstnummern: "Bisher gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Hamburg ist das Tragen von Namensschildern vorgesehen, jedoch nicht für alle Polizeibeamte verpflichtend. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen sowie bei der Bundespolizei existiert keine Kennzeichnungspflicht."
    Wird schon

  • #214

    PB (Dienstag, 25 Juni 2019 23:47)

    Guten Abend, ich melde mich nachdem ich meinen Vorfall in Kommentar #202 geschildert hatte nochmal. Nach dem Erhalt meines Gutachtens habe ich mir rechtlichen Beistand eingeholt, da dieses ziemlich schlecht ausgefallen ist. Obwohl meine Urintests alle negativ waren kam als Ergebnis raus, dass ich wohl regelmäßig konsumiert habe. Dieses Ergebnis basiert allerdings nur auf meinen Aussagen. Der Anwalt hat das Gutachten allerdings so an die Führerscheinstelle weitergeleitet, hat dieses aber noch zusätzlich kommentiert. Trotzdem droht nun die Entziehung meiner Fahrerlaubnis und er hält es für den besten Weg, meinen Führerschein freiwillig abzugeben.
    Gibt es noch eine realistische Chance meine Fahrerlaubnis zu behalten? Wenn nicht anderst möglich natürlich auch mit Anordnung einer MPU, den Konsum habe ich mittlerweile komplett eingestellt.

    Vielen Dank im voraus

  • #215

    Bukem (Mittwoch, 26 Juni 2019 10:09)

    @pb: aber es gab bei dir doch gar keinen zugrundeliegenden Thc Verkehrsverstoß? Was um Gottes Willen hast du denn im Gutachten für Angaben getroffen?
    Ich kann hier leider nicht mal spekulieren, was deine anwaltliche Vertretung dort hinzugefügt hat.
    Man kann ja nur drauf hoffen, dass der sich in der Materie auch auskennt. Ist ja doch recht speziell die Materie.. Hast du denn Kopien dieser Schriftsätze?
    Für den Fall, dass Du zumindest eine Zweitmeinung einholen möchtest, kannst Du zumindest per obiger Mail bei Herrn Schüller nachfragen, ob er dazu bereit wäre. Ist immer auch standesrechtlich schwierig, wenn da ein Kollege bereits involviert ist

  • #216

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 27 Juni 2019 11:08)

    @PB:

    Ihre Frage ist viel zu pauschal. Ungefähr wie "Mein Auto hat einen Motorschaden, ist da noch was zu machen?" Den Mechaniker will ich sehen, der da eine klare Antwort gibt, ohne den Wagen gesehen zu haben.

    Sie haben doch einen Anwalt. Ich werde hier jetzt nicht auf der Homepage dessen Arbeit kommentieren, damit Sie ihm am besten noch unter die Nase reiben können.

    Wenn ich die Sache beurteilen soll, muss ich die Akte sehen und das Gutachten. Melden Sie sich dann gerne per Mail.

    Ein Konsum am Wochenende (selbst wenn Sie von Freitag auf Sonntag durchlöten) ist kein regelmäßiger Konsum. Regelmäßig konsumiert, wer täglich oder beinahe täglich konsumiert. Darauf muss man die Gutachterstellen immer wieder hinweisen.

    Viele Gutachten leiden unter krassen Fehlern, die eigentlich unerklärlich sind. Es geht dann um monetäre Interessen wie hier:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Aber ohne genauere Infos ist hier nichts mehr zu sagen, genauso gut könnte ich in eine Glaskugel schauen.

  • #217

    Carlo (Freitag, 05 Juli 2019 17:01)

    Hallo ,
    Und zwar wollte ich fragen ob ich mir zu 100% sicher sein kann , dass ich nach 4 Monaten clean bin bzw. wieder Autofahren kann ( davor jeden Tag 1 Gramm geraucht )

  • #218

    Bukem (Sonntag, 07 Juli 2019 12:07)

    @Carlo:du musst unterscheiden zwischen dem aktiven Thc und Thc cooh als Abbauprodukt.
    Relevant ist vorrangig das aktive Thc, also ob du unter Thc Einfluß stehst, sprich, bekifft bist.
    Dazu ist ein Richtwert von 1,0ng/ml entwickelt worden. Erfüllst du den beim Fahrzeug führen im Straßenverkehr, ist das ne Owi mit Fahrverbot von 1 Monat, Bußgeld und Punkten und vor allem schon die halbe Miete für den dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis.
    Auch bei starken Konsumenten sollte der aktive Wert nach ca 3 bis 5 Tagen unter den 1,0 ng liegen.
    Das Thc Cooh ist wesentlich länger im Urin und Blut nachweisbar. Im Haar sogar solange, bis das Haar ausfällt oder abgeschnitten wird. Thc Cooh dient zur Bestimmung des Konsumverhaltens. Bei dir lag früher wohl ein Dauerkonsum vor, der auch ohne aktiven Thc Verstoss zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann.
    Du kannst jetzt unbesorgt fahren.
    Im Fall einer Kontrolle gewöhn dir bitte an, niemals auf irgendwelche Fragen zu deinem Konsum zu antworten. Nie. Egal zu was.

  • #219

    Carlos (Sonntag, 07 Juli 2019 13:36)

    Danke für die Antwort , hat mir weitergeholfen

  • #220

    Carlos (Sonntag, 07 Juli 2019 13:40)

    Und wann bin ich schätzungsweise komplett clean

  • #221

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 Juli 2019 20:00)

    @Carlos:

    THC COOH hat eine Halbwertszeit von 5 bis 7 Tage. Innerhalb dieser Zeit halbiert sich der Wert immer.

    Nach 4 Monaten sollte langsam alles raus sein an THC COOH. An THC erst Recht...

  • #222

    Carlos (Sonntag, 07 Juli 2019 22:37)

    Dankeschön

  • #223

    Levent (Sonntag, 14 Juli 2019 17:34)

    Hallo!

    Ich rauche seid 2 Monaten Cannabis (im ersten Monat unregelmäßig, Max 2x / Woche 0,3g, im 2 ca 5x / Woche 0,3g).
    Nun habe ich seid 5 Tagen nicht mehr geraucht da ich nun wieder mit dem Auto unterwegs sein werde.
    Das Aktive THC wird nun denke ich mal raus sein, ich mache mir eher Gedanken um die Abbauprodukte.
    Wie lange bleibt das in meinem Fall ca Nachweisbar? Die Angaben auf der StVO Seite sind diesbezüglich ziemlich schwammig..
    Falls ich angenommen heute kontrolliert werden würde, was hätte ich dann für Sanktionen zu befürchten?
    Falls eine Blutentnahme durchgeführt werden würde, müsste ich diese dann in jedem Fall zahlen, auch wenn nur noch Abbauprodukte nachzuweisen sind?
    Wie ich mich während Kontrollen zu verhalten habe weiß ich denke ich mittlerweile..

    vielen Dank schonmal im Voraus!

  • #224

    Bukem (Sonntag, 14 Juli 2019 19:36)

    @Levent : also zunächst im Falle einer Kontrolle bitte keinerlei Angaben zu Konsum und Konsumverhalten. Erfahrungsgemäß geht das immer ins Auge. Erst recht nie sagen, dass du Alkohol in Verbindung mit Thc konsumiert hast oder gar andere BtM
    Wenn du es hinbekommen solltest, maximal 2 pro Woche zu konsumieren, ist alles in Ordnung. Wichtig ist dann aber, dass du zeitlich sicher zwischen Konsum und Fahrzeugführen trennen kannst. Dazu musst du immer mindestens 72 Stunden warten. Und das eben auch organisatorisch schaffen. Freitag rauchen, irgendwann ab Montag fahren geht.
    Der wichtige aktive Thc Wert ist dann sehr sicher unter dem Wert von 1,0 ng/ml.
    Thc Cooh ist je nach Konsumverhalten viel länger nachweisbar. In deinem Fall so pi mal Daumen mindestens 1 Monat, vermutlich länger. Bei starken Konsumenten bis zu drei Monaten und mehr.
    Thc Cooh ist aber unproblematisch, solange er nicht deutlich hoch ist. Das kommt aber bei einem nur wöchentlichen Konsum eigentlich nicht vor.
    Werte hier von 150ng oder nach ein paar Tagen von 75 führen zu der Annahme, dass man Dauerkonsument ist und man gefährdet auch so seine Fahreignung.
    Wenn du drei Tage wartest nach dem Konsum, hast du auch grundsätzlich nichts zu befürchten und hast auch keine Kosten zu tragen

  • #225

    Levent (Sonntag, 14 Juli 2019 20:23)

    Hey Bukem,
    Danke erstmal für deine ausführliche Antwort!
    Nichts zu befürchten heisst das dass alles dann selbstständig seinen weg gehen würde, ich den Brief mit den Blutergebnissen erhalte und sonst nichts weiter kommt? Oder zieht das doch noch einen längeren Schwanz mit sich? Müsste ich eventuell noch zum ÄG erscheinen?
    Tut mir leid das ich so viel frage, nur sagt die deutsche Rechtssprechung kaum bis gar nichts darüber aus.
    Erneut Dankeschön!
    Besten Gruß!

  • #226

    Bukem (Montag, 15 Juli 2019 10:59)

    @Levent :Wenn du das oben geschriebene beherzigst, sollte es eigentlich schon gar nicht mehr zu einer Blutentnahme kommen. Zumindest im Idealfall.
    Vorab wird vor einer Blutentnahme immer ein Schnelltest durchgeführt. Welchen genau, variiert leider bundesweit sehr. Am häufigsten sind das die Urin Tests.
    Schlägt der gar nicht mehr an, wird wg der hohen Kosten eine Blutentnahme nicht durchgeführt. Je mehr Thc Cooh du aufweist, desto höher eben die Wahrscheinlichkeit, dass der anschlägt.
    Du hast den rechtlichen Vorgaben nach die Kosten was aber nur zu tragen, wenn du eben auch einen aktiven Thc Verstoss begangen hast. Also 1,0 oder mehr ng/ml. Dazu kommen Punkte und Fahrverbot.
    Wenn du aber zeitlich richtig trennst, vermeidest du eben diese Gefahrenlage für dich. Und damit hast du keine Kosten zu tragen.
    Trotzdem solltest du immer dran denken, keinerlei Angaben zu machen und idealerweise auch kein dope oder Utensilien im Auto bei dir zu führen. Gibt nur Ärger und Kosten und im Zweifel ein äG

    Wenn du jetzt denkst, danke geil und Herrn Schüller was zurück geben willst, gute Mund zu Mund Propaganda und eine Bewertung bei Anwalt.de sind immer toll. Link zu dem Anwalt.de Profil ist hier auf der Hauptseite.

  • #227

    Levent (Montag, 15 Juli 2019 12:12)

    Erneut Hallo,
    Selbstverständlich werde ich das weitertragen, ich habe das m Netz nicht eine einzige Seite gefunden (und ich habe echt viel recherchiert) die so informativ ist wie diese!
    1000 dank dafür!

  • #228

    PB (Dienstag, 27 August 2019 19:55)

    Guten Abend, ich melde mich nochmal wegen meiner Führerscheinsache aus Post #214. Die Führerscheinstelle hat sich nun auf die Beibringung einer MPU eingelassen, sodass ich meinen Führerschein vorerst behalten kann. Klar ist das alles nicht sehr günstig gelaufen und dafür muss ich jetzt nochmal viel bezahlen aber meine FE ist mir da wichtiger.
    Nun meine Frage: Reichen die negativen Abstinenzbelege aus dem Ärztlichen Gutachten zum Bestehen der MPU oder muss ich da noch welche nachreichen? Könnt ihr das überhaupt beantworten oder sollte ich das direkt einfach bei der MPU Stelle erfragen?

    Mfg und vielen Dank im Voraus

  • #229

    Bukem (Mittwoch, 28 August 2019 11:32)

    @PB: Habs nachgelesen, dein Fall ist ja recht komplex, weil anscheinend keiner weiß, was du für Angaben getätigt hast. Zudem bist du doch bereits anwaltlich vertreten.
    Ich würde nicht davon ausgehen, dass die Ergebnisse des Gutachtens ausreichend sind. Das sollte aber alles bereits in dem Schreiben der FSST stehen und dir dein Anwalt erklärt haben
    Je nach dem, wie die FSST verfügt, wirst du regelmäßig 6 oder 12 Monate abdecken müssen. Zudem benötigst du unbedingt sichere Aktenkenntnis und eine verkehrspsychologische Betreuung. Sonst hast du ganz einfach keinerlei Chance
    Tschuldige, wenn ich das wiederholen muss, aber es bleibt bei dem, was Herr Schüller und ich bereits ausgeführt hatten.
    Wenn du Hilfe benötigst, melde dich bitte per Mail oben bei Herrn Schüller. Hier im Forum ist das einfach der falsche Ort.

  • #230

    Pia (Mittwoch, 28 August 2019 18:06)

    Guten Abend.
    Ich habe eine Frage bezüglich der möglichen Durchsuchung meines Autos. Ich werde in wenigen tagen ein festival besuchen. Zwischen anreisetag und letzten konsum cannabis liegen dann 9 tage. Ich werde auch kein cannabis im auto haben. Jedoch scheint das fahren eines vw bulli und das besuchen eines festivals als anlass zu genügen, um autos zu durchsuchen bzw drogentest zu veranlassen. Wie genau habe ich mich in diesem fall am besten zu verhalten?
    Ich danke schon jetzt vielmals für die antwort....p.s. da mein 10jähriges kind dabei sein wird, möchte ich das so unaufregend wie möglich, aber kann den generalverdacht auch nur schwer aushalten.

  • #231

    Bukem (Donnerstag, 29 August 2019 09:45)

    @pia:da helfen wir doch gern. Grundsätzlich solltest du immer halbwegs höflich und kooperativ im Umgang mit den Wachtmeistern sein. Die machen halt auch nur ihren Job.
    Du beantwortest keinerlei Fragen zu irgendeinem BtM relevanten Thema. Heisst, du hast natürlich nichts dabei, du hast noch irgendwelche Drogen genommen und erst recht nicht irgendetwas anderes als Cannabis. Es empfiehlt sich auch, wenn du oder etwaige andere Erwachsene weder BtM noch Utensilien dabei haben. Du beantwortest auch nicht Fragen, wann du zuletzt konsumiert haben solltest.
    Als Hintergrund :die Cops suchen vorrangig nur nach BtM.
    Es ist übrigens in Bezug auf die Fahrerlaubnis und Führerscheinstelle eigentlich völlig unbedenklich, gelegentlich Cannabis zu konsumieren, solange man das zum Fahrzeug führen zeitlich getrennt bekommt. Deshalb musst du dir auch keine Sorgen machen, dass du vor 9 Tagen zuletzt konsumiert hast.
    Schnelltests werden darauf wohl nicht mehr reagieren. Und das wichtige ist, dein aktiver Thc Wert ist seitdem sicher unter den relevanten Richtwert von 1,0ng gesunken.
    Also, keine Fragen zu deinem Konsumverhalten beantworten, das kürzt alles ab.
    Have fun

  • #232

    Ralle (Donnerstag, 05 September 2019 22:30)

    Moin S und B ;)

    ich bin auch stolzer Fahrer eines alten VW-Bullis. Wie Pia richtig schreibt gelten diese, zu einem gewissen Grad, ja als Kiffermobile. Wie verhalte ich mich hinsichtlich Durchsuchungen des Autos. Ist es richtig, dass diese ohne Beschluss nicht durchsucht werden dürfen? Wie ist es mit Hosentaschen? Auch unter Berücksichtigung eines anwesenden Spürhundes? Ist "anschlagen" ein begründeter Verdacht? Ist es richtig das im Grenzgebiet (z. B. D/NL) andere Regelungen gelten als auf dem "normalen" Bundesgebiet?
    Fettes Merci im Voraus!

  • #233

    Ralle (Donnerstag, 05 September 2019 22:47)

    Was passiert wenn mir Blut abgenommen wird und ich weder die Grenze des aktiven THCs und COOH überschreite in Bezug auf mein Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit? Wenn ich meiner Pflicht (Führerschein/Fahrzeugschein) nachgekommen bin und ich an der Weiterfahrt gehindert werde? Stichwort Freiheitsberaubung?
    Kann ich hier ggf. auch rechtlich gegen die Beamten vorgehen?

    Danke!

  • #234

    Bukem (Samstag, 07 September 2019 13:15)

    @Ralle : Grundsätzlich sind das alles rein theoretische Fragen, wenn du das bereits ja alles weißt und a) kein BtM oder Utensilien mit dir führst und b) nicht unter Thc Einfluß fährst. Dazu musst du es einfach hinkriegen, zwischen deinem Cannabiskonsum und dem Fahrzeug führen zeitlich sicher zu trennen, indem du mindestens 72 Stunden wartest, bevor du fährst. Freut dann dich, die Herren Wachtmeister und die Führerscheinstelle.

    Nun zu deinen Fragen, ja, die Polizei bzw der Bundesgrenzschutz darf dich jederzeit kontrollieren, du bist ausweispflichtig und brauchst deine Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein.
    Beim Vorliegen gewisser Verdachtsmomente dürfen die auch dich und dein Fahrzeug durchsuchen. Solche Verdachtsmomente sind schnell laut Polizei aktenkundig, zb die berühmten roten Augen, ein hektische und nervöses Erscheinungsbild usw.
    Je nachdem, wie du dich verhälst, kann es schnell weitergehen. Ungefähr 2/3 aller Mandanten von Herrn Schüller werden deshalb hier Mandant, weil sie zu diesem Zeitpunkt angefangen, grobe und saublöde Fehler zu begehen. Zb ohne Grund Angaben zum Konsumverhalten zu treffen. So wie ich hab zuletzt gestern geraucht und LSD nehm ich nur auf der Fusion. Oder so. Alles aua.
    Deshalb bitte nie Angaben zum Konsumverhalten, zu Thc, zu Thc in Verbindung mit Alkohol und nie zu anderem BtM beantworten.
    Zu deiner Sicherheit. Du wirst nicht einfach zur Blutentnahme geschleift. Sondern nur, wenn ein etwaiger Drogenschnelltest, Schweiss oder Urin, zuvor positiv ist.
    Die Blutentnahme kostet zig hundert Euro und Vater Staat bleibt auf den Kosten sitzen, wenn die negativ ist.
    Wenn du das mit der richtigen zeitlichen Trennung zwischen Thc Konsum und Fahrzeugführen hinbekommst, hast du nichts zu befürchten.
    Wenn nicht und sogar beim Konsum von hartem BtM, hast du immer das Risiko erwischt zu werden und hinterm Steuer auch nix verloren.

  • #235

    Jakimov (Samstag, 05 Oktober 2019 14:31)

    Hallo,
    Ich finde das sehr hilfreich, jetzt werde ich versuchen zu erklären, dass meine Situation in meinen Augen kompliziert ist.
    2015 wurde ich von der Polizei angehalten und nach der Blutentnahme mit 12 ng / ml (THC) sowie 60 ng / ml (THC-COOH) verlor ich für 1 Monat meinen Führerschein, in der Zwischenzeit wechselte ich meinen Führerschein von Mazedonisch nach Bulgarisch, da ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe. Da ich verstanden habe, dass ich keinen Monat fahren darf, habe ich mich an die Regeln gehalten.
    Jetzt 2019 nach mehr als 4 Jahren von meinem ersten Kontakt mit der Polizei, geschah mein zweites und war etwas besser von einem seid, dann der erste mit Ergebnissen 7,7 ng / ml (THC), 38,6 ng / ml (THC- COOH) und war neues 2,1 (11-OH-THC). Nicht wie beim ersten Mal hatte ich dieses Mal 1,9 g Cannabis mit 5% THC.
    Ich bin täglicher Konsument von Cannabis 0,2 g, besonders nach 2010, als bei mir Krebs diagnostiziert wurde, hilft es mir.
    Ich bin selbstständig und mein Führerschein ist für mich von großer Bedeutung, da ich immer unterwegs bin.
    Kann in meiner Situation etwas unternommen werden?
    MfG Toshe

  • #236

    Bukem (Sonntag, 06 Oktober 2019)

    @Jakimov: ich verstehe Deine Frage noch nicht so richtig. Du musst dich drauf vorbereiten, dass die Führerscheinstelle Dich und Deine Fahreignung überprüfen wird. Dir droht der Verlust der Fahrerlaubnis.
    Du solltest dich wirklich umgehend um anwaltliche Beratung bemühen, um deinen Fall weiter aufzuklären.
    Ist das Cannabis zb ärztlich verschrieben worden? Wann der neue Verkehrsverstoß?
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Melde Dich bitte schnell
    Du musst unbedingt den Konsum einstellen

  • #237

    Johnny (Sonntag, 13 Oktober 2019 11:10)

    Guten Tag.

    Ich habe ca. 1 Jahr lang immer an den Wochenenden geraucht und rauche jetzt seit einer Woche nichts mehr da ich keine Lust darauf habe die FE deswegen zu verlieren bei einer Kontrolle. Meine Frage ist jetzt wie lange sollte ich das Auto stehenlassen um auf Nummer sicher zu gehen bzw ab wieviel Tagen/Wochen Abstinenz kommst es nur zu einer Geldstrafe ohne Punkte und Fahrverbot? In anderen Foren wird man nicht so schlau daraus auch wegen diesen ganzen Werten.

    MfG und Vielen Dank im Voraus

  • #238

    Bukem (Sonntag, 13 Oktober 2019 12:52)

    @Jonny : du wirst keine Probleme bekommen, wenn du zwischen etwaigem Konsum und dem Fahrzeugführen am besten 72 oder 96 Stunden wartest. Dann ist der aktive Thc Wert sehr sicher unter den relevanten Grenzwert von 1,0ng /ml gesunken. Dann liegt auch keine Verkehrsordnungswidrigkeit mehr vor und grundsätzlich sollte auch kein Ärger mit der Führerscheinstelle kommen.
    Das nennt man richtig trennen zwischen Konsum und Fahrzeugführen. Das ist auch für Polizei und Führerscheinstelle ok. Gleichzeitig immer merken, im Fall einer Kontrolle nie Angaben zum Konsum ggü der Polizei tätigen. Nie Alkohol und Thc zusammen konsumieren und nie anderes BtM

  • #239

    Johnny (Sonntag, 13 Oktober 2019 16:54)

    @Bukem: Erstmal vielen vielen Dank für deine Auskunft. Wie verhält sich das denn mit diesem THC - COOH Wert? Bei einer Kontrolle werde ich der Polizei sagen das ich keine Angaben zum Konsum mache. Bei mir würde eher das Problem sein das ich nen roten Kopf bekomme und eventuell nervös/zittrig reagiere. Sollen sie ne richterliche Blutabnahme anfordern. Bin total verunsichert da ich gelesen habe das man den Missbrauch bis zu 3 Monaten u.u auch länger nachweisen kann und deshalb die FE verlieren kann.
    Wünsche noch einen schönen Sonntag.

    Mfg

  • #240

    Bukem (Montag, 14 Oktober 2019 09:02)

    @Johnny: Schau doch erst mal hier rein, das sollte alle Fragen beantworten.

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/nachweiszeiten-von-cannabis-thc-im-urin-und-blut/

    Wichtig ist primär nur der aktive THC Wert. Ist der unter 1,0 ng/ml ist alles gut.
    THC COOH ist bis zu drei Monate oder sogar länger nachweisbar, sagt aber nichts drüber aus, ob du unter THC Einfluss ein Fahrzeug geführt hast, sondern nur, dass du in den vergangenen Monaten geraucht hast, mehr nicht.
    Deshalb nie Angaben zum Konsumverhalten oder dazu, wann du zuletzt konsumiert hast. Das könnte nämlich zurückgerechnet werden.
    Nur wenn der THC COOH abnorm hoch ist, 150 ng oder mehr, wird man als Dauerkonsument eingestuft und auch ohne Verstoß mit 1,0 ng aktiv oder mehr droht der Verlust der FE.
    Schau einfach, dass du die zeitliche Trennung richtig hinbekommst. Freitags rauchen und ab Dienstag wieder fahren ist ok. Und dann hast du auch keinerlei Grund, nervös zu werden.

  • #241

    Demeter (Dienstag, 15 Oktober 2019 14:44)

    Guten Tag,

    ich hoffe ich bekomme hier erste Informationen. Ich habe an einem schlimmen Tag eine noch schlimmere Entscheidung getroffen und 10 Cannabis Samen Online bestellt. Kurz nach der Bestellung hab ich den Schritt schon bereut aber ich konnte die Bestellung nicht mehr Rückgängig machen (Express Lieferung). Gestern kam der Brief an und wurde eindeutig vom Zoll geöffnet. Er war wieder verschlossen mit Paketband auf dem "Zollbeschau" stand. Der Inhalt war trotzdem vollständig. Die Cannabis Samen wurden vom Versender zwischen Vogelfutter Proben getarnt. Aber als ob der Zoll das nicht wüsste. Als wäre die Bestellung nicht schon dumm genug gewesen, stehe ich jetzt wohl noch unter Beobachtung und warte sozusagen nur auf eine Hausdurchsuchung deswegen. Zoll hin oder her, ich habe die Samen sofort nach Erhalt entsorgt. Was kann mir jetzt passieren? Habe ich Irgendeine Möglichkeit den Sachverhalt vielleicht im Vorhinein zu klären? Wenn der Zoll das offizielle Paketband verwendet hat und nicht versucht hat die Sendung möglichst unauffällig wieder zu verschließen, ist das ein Gutes Zeichen?

  • #242

    Bukem (Mittwoch, 16 Oktober 2019 09:27)

    @Demeter: Schau hier erst rein:

    https://dejure.org/gesetze/BtMG/29.html


    Um die Einfuhr der Samen und damit um ein strafrechtliches Verfahren wirst du nicht drum herumkommen, das läuft, wenn man unterstellt, dass die Samen als solche auch erkannt worden sind.
    Aus Behördensicht ist das spannend, denn wer braucht 10 Samen mit sagen wir 50-75 gramm möglichem Ertrag, wenn er es nicht anbaut und evt sogar weiter verkauft.
    Vor diesem Hintergrund wäre es fast besser gewesen, du hättest die Samen noch nicht entsorgt, ( um sie der Polizei zB übergeben zu können)
    Du musst dir jetzt Gedanken machen, denn natürlich wird da "mehr" auf dich zukommen. Überwachung des Stromanbieters, Hausdurchsuchung usw sind da sehr realistische Szenarien, da hast du recht.
    Du musst gleichzeitig beachten, dass alles was kommt und was du tust oder sagst, Auswirkungen für dich im Strafverfahren haben kann.Zb, wenn Du sagst, das sei alles für den Eigenkonsum, wirkt strafmildernd, räumt aber ein, dass du regelmäßig konsumierst. Es ein späteres Verfahren der Führerscheinstelle geben, die deine Fahreignung überprüfen werden.

    Wenn Du das alles eingrenzen und einfangen willst, bevor das dir über den Kopf wächst: Such dir einen hier fachlich spezialisierten Anwalt, der auch die Wechselwirkungen zwischen Strafverfahren und Maßnahmen der Führerscheinstelle zu berücksichtigen weiß. Da bleiben gar nicht mehr viel.
    Ein Anwalt kann für Dich Akteneinsicht nehmen und dann eine konkretisierte Taktik mit dir entwickeln.
    Herr Schüller kann und macht das alles, zufällig ist er bundesweit tätig und über die obige Kontaktmail jederzeit für dich erreichbar.

  • #243

    Demeter (Mittwoch, 16 Oktober 2019 15:30)

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort auf meine Frage.

    Was da auf mich zukommen könnte klingt absolut furchtbar. Mal angenommen die Samen wären als solche erkannt worden, hätten diese diese doch auf Art und THC Inhalt überprüft werden müssen um mit dieser Grundlage ein Verfahren zu eröffnen, korrekt? So etwas nimmt doch bestimmt etwas Zeit in Anspruch. Der Brief kam trotz der Zollbeschau ohne Verzögerung zum erwarteten Lieferzeitpunkt an. Das lässt mich einfach etwas stutzen. So auch das Klebeband vom Zoll. Wird bei einem derartigem Verdacht das Gut nicht möglichst unauffällig geöffnet und wieder verschlossen?

    Sollte es tatsächlich ein eröffnetes Strafverfahren geben sieht es natürlich düster für mich aus. Ich befinde mich aufgrund einer Lebenskrise in Depressionstherapie und habe die Samen während eines Schubs bestellt. Kann sich das Strafmildernd auswirken?

    MfG

  • #244

    Bukem (Donnerstag, 17 Oktober 2019 09:09)

    @Demeter: wie gesagt, ist alles bewußt im Konjunktiv gehalten.Ich befürchte allerdings, dass die Mitarbeiter des Zolls auch nicht auf den Bäumen schlafen und da eine gewisse Expertise und Routine mitbringen.
    Grade wenn es diese psychische Grunderkrankung gibt, ist es vielleicht ganz beruhigend und hilfreich das ganze proaktiv anwaltlich anzugehen und nicht abzuwarten und zu grübeln, ob und was die Polizei grad macht.
    Strafmildernd klingt so nach richtigem Strafverfahren mit mündlicher Verhandlung und Plädoyer usw.
    Auch die psychische Erkrankung wäre etwas, wo man vorsichtig sein sollte, das zu den Akten zu geben, weil es später an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden würde.
    Das hier wird aller Voraussicht nach mit einem Strafbefehl oder einer Verfahrenseinstellung gg Geldauflage enden.

  • #245

    Oleck (Dienstag, 07 Januar 2020 17:54)

    Schönen guten abend Herr schüller /Bukem erstmal ein dickes Lob für die Seite!!
    Hab eine vlt blöde frage,ich lese immer keine Angaben machen zu Konsum etc. Wie stell ich mir dass vor bei einer Kontrolle wenn ich angehalten werde "sage ich dem polizist/in sofort dass ich keine Aussage mache ?!"Name etc steht ja auf dem Personal Ausweis oder sage ich zu allem nein?hoffe es ist verständlich formuliert

  • #246

    Bukem (Mittwoch, 08 Januar 2020 20:31)

    @Oleck: Nee, Angaben zu deiner Person musst du schon beantworten, Ausweis, FahrzeugPapiere usw solltest du natürlich auch auch vorlegen.
    Nur Fragen zum Drogen Konsum usw solltest du auf keinen Fall beantworten

  • #247

    UniverseLove (Samstag, 15 Februar 2020 13:44)

    @ Demeter:

    Wie geht es dir mittlerweile?
    Hat sich noch etwas ergeben bzgl der Hanfsamen Zollbeschau?

    Liebste Grüße!

  • #248

    Axel X (Donnerstag, 20 Februar 2020 09:21)

    Guten Tag und Kompliment das sie sich soviel Zeit nehmen für hier.

    Mein fiktives Anliegen:
    Vor fast genau einem Jahr bekam X eine Vorladung mit dem Vorwurf Cannabis im Internet bestellt zu haben, keine Aussage gemacht wurde nach 31 eingestellt (Paket war falsch frankiert bzw. Nicht ausreichend Menge ca 3 Gramm).
    X Hatte jedoch 2016-Mitte 2018 wirklich oft was bestellt.Auch härtere Sachen.
    Nach dem aber die Anzeige im Feb. 2019 kam(und eben schon ein halbes Jahr davor) gar nichts mehr im Internet gemacht, nur privat und fast ausschließlich Cannabis.

    Jetzt hat X es eben über Weihnachten bis Anfang Februar richtig knacken lassen (krankgeschrieben und Urlaub). Also recht viel Cannabis konsumiert und einmal auch Amphe vor kurzem.
    Nun kam erneut Post vor kurzem.
    In der Einladung steht nur X ist Beschuldigter BtmG $29 keine Tat und kein Tatzeitpunkt. Wieder keine Aussage gemacht und Anwalt eingeschaltet.
    Vor allem Angst hat X um ein ÄG, Konsum ist jedoch seit knapp 2 Wochen auf 0.
    Und vor allem wie ist ihre Erfahrung wenn wie gesagt nur drinsteht Beschuldigter Btmg $29 ohne sonst irgendwas, ist das eventuell nur ne Aussage oder kann das auch was ganz anderes sein?
    Es gab noch nie Polizei Kontakt und es wurde noch nie eine Konsumaussage getroffen, ebenso noch nie angehalten mit Btmg.

    Liebe Grüße

    Axel

  • #249

    Bukem (Montag, 02 März 2020 13:52)

    @Axel: ich tue mich mit sog. Fiktiven Anliegen immer etwas schwer.
    Sie sollten grundsätzlich mit einem äG rechnen. Und zwar immer dann, wenn aus Sicht der FSST hinreichende Verdachtsmomente vorliegen.
    Wenn dort irgendetwas anderes als der nur gelegentliche Konsum von Cannabis eingeräumt oder nachgewiesen wird, droht so oder so der Verlust der Fahrerlaubnis
    Wenn Sie wie geschildert auch kein Kind von Traurigkeit sind, dann dürfte eben auch wegen des anderen Btm Konsums ausser Cannabis entsprechende Nachweise zb im Haar vorliegen.
    Das ganze ist deshalb gefährlich und sollte dringend anwaltlich begleitet werden, damit Sie Aktenkenntnis erhalten können und wenigstens etwas Waffengleichheit herrscht.
    Her Schüller steht gerne über obige Kontaktmail zur Diensten

  • #250

    Josef (Freitag, 13 März 2020 20:09)

    Hallo zusammen,
    tolle Informationen. Daher zuerst großes Kompliment für das Betreiben dieser Webseite.

    Zur eigentlichen Frage:

    Man liest hier grundsätzlich keine Angaben zum Konsumverhalten machen. Wäre es ein Nachteil während einer Verkehrskontrolle bei Aufkommen von Fragen zu Drogenkonsum zuerst mit "Nein, noch nie etwas damit zu tun gehabt" zu antworten?

    Würde das im Fall, wenn auch noch im Rahmen befindlichen Werten, zu einem Nachteil werden?

    Oder wäre es besser direkt die Aussage zu verweigern und damit ein ggf. ersten Anfangsverdacht gegenüber skeptischen Beamten zu äußern?

    Vielen Dank vorab für die Antwort.

    Herzliche Grüße,
    Josef

  • #251

    Josef (Freitag, 13 März 2020 20:21)

    Die Fragestellung bezieht sich auf die Voraussetzung auch wirklich noch nie etwas mit BtM zu tun gehabt zu haben. Keine Verfahren, Einträge oder ähnliches.

    Nur darauf ggf. noch THC-COOH, schlimmstenfalls noch etwas aktives THC, im Blut zu haben.

  • #252

    Bukem (Dienstag, 17 März 2020 11:51)

    @Josef : es empfiehlt sich ganz grundsätzlich, auch wg Auswirkungen auf etwauge Strafverfahren, nie Angaben zum Konsumverhalten zu machen. Kooperativ verhalten, ganz freundlich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass man man keine Angaben machen wird.
    Das ist Ihr verfassungsrechtliches Grundrecht.
    Damit liegt der Spielball halt wieder bei der Polizei

  • #253

    Nana (Freitag, 20 März 2020 19:38)

    Guten Tag Herr Schueller,

    Hallo zusammen,

    ich bin 22 Jahre jung und habe gestern aus heiterem Himmel diese Vorladung bekommen.
    Habe Freunde die gerne Cannabis konsumieren und mir das auch hin und wieder schreiben oder mir Bilder schicken ,auf welche ich jedoch nicht eingehe.

    letztens wurde ich gefragt ob ich jemandem ‚aushelfen‘ könnte , das habe ich direkt verneint.

    Ich soll Ende dieses Monats zu dem Termin erscheinen. Und weiß leider absolut nicht was ich falsch gemacht haben soll.
    außer ab und an mal einen Zug genommen zu haben, habe ich keinen weiteren Kontakt zu diesem Betäubungsmittel.

    jetzt lese ich oft ‚such Dir einen Anwalt‘ oder ‚geh dort hin & hör dir lediglich an was die dir vorwerfen‘



    ich überlege durchgehend was mir zur Last gelegt wird und kann mir das ganze echt nicht erklären. Jedoch macht es mich total verrückt nicht zu wissen was los ist.

    In dem Schreiben heißt es ich soll meinen perso und meinen Führerschein mitbringen. wie soll ich denn weiter vorgehen ???

  • #254

    Bukem (Donnerstag, 26 März 2020 08:16)

    @Nana: Das Schreiben ist von wem? Der Polizei bzw Staatsanwaltschaft? Oder der Führerscheinstelle?
    Wann ist der Termin?
    Sofern es von Polizei oder Staatsanwaltschaft stammt, was steht da genau?

  • #255

    Daniel (Dienstag, 12 Mai 2020 20:57)

    Hallo
    Werden die Beamten nicht misstrauisch wenn man das Schreiben vor legt bei einer Kontrolle und dort drauf steht das Sie aus einer anderen Stadt kommen wie ich ? Z.B . Ich aus Hamburg und sie aus Bremen ? Mit freundlichen Grüßen

  • #256

    Bukem (Dienstag, 26 Mai 2020 13:27)

    @Daniel : warum sollte das so sein? Moderne Kommunikationsmittel nutzt entgegen anderslautender Gerüchte sogar die Polizei

  • #257

    Schmidt (Dienstag, 23 Juni 2020 13:00)

    Hallo,
    ich möchte mich über den Umfang der Schweigepflicht bezüglich sensibler Daten, gegenüber Dritte in einem Anwalt-Mandanten-Verhältnis und Patienten-Arzt-Verhältnis informieren.
    Als Dritte sind hier insbesondere Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft gemeint.

    Es geht um einen abgelehnten Kostenübernahmeantrag für eine Therapie mit Medizinal Cannabis seitens der Krankenkasse.

    Fällt folgendes unter die Schweigepflicht von Anwälten, Ärzten (auch ärztliche Dienst o.Ä. beim Arbeitsamt und Rentenversicherung) und der Krankenkasse?

    - Anbau von mehreren Cannabis-Pflanzen (hoher THC-Gehalt) in der eigenen Wohnung
    - Kauf, Einfuhr und Besitz von Cannabis und Cannabis-Samen
    - Konsum von Cannabis
    - Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss (nur Fahrrad, kein Auto)
    Oben genanntes erfolgt nur zum Eigenkonsum aus gesundheitlichen Gründen.
    Keine Weitergabe oder Verkauf.

    Wenn ich Anwälten, Ärzten und der Krankenkasse, DRV und Arbeitsamt erzähle, dass ich oben genanntes sowohl AKTUELL ALS AUCH ZUKÜNFTIG weiterhin tun werde (bis die Krankenkasse dem Kostenübernahmeantrag stattgibt), müsste ich dann damit rechnen, dass einer der genannten "Personen", dies den Ermittlungsbehörden meldet, so dass ich Besuch von der Polizei zu befürchten hätte?

    Mit freundlichen Grüßen

  • #258

    Bukem (Dienstag, 30 Juni 2020 13:59)

    @Schmidt : ggü einem von Ihnen beauftragten Anwalt und ggü Ihrem behandelnden Arzt besteht die berufliche Schweigepflicht. Nur wenn Sie eine Schweigepflichtentbindung erklären, dürfte einer der beiden irgendwelche Informationen weitergeben.
    Was ich nicht verstehe : wenn Sie anscheinend einen Widerspruch gegen die Kostenübernahme durch die Krankenkasse führen, brauchen Sie vor allem eine fachärztliche Stellungnahme, die Ihr Begehren unterstützt. Ausserdem müssen Sie die medizinrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, also ganz erhebliche Schmerzen und Beschwerden haben und gleichzeitig alle anderen Behandlungen erfolglos probiert haben.
    Erzählen Sie mal bitte genau.
    Warum sollten Sie das der Drv erzählen? Läuft da ein Rentenverfahren wg Erwerbsminderung?

  • #259

    Schmidt (Donnerstag, 02 Juli 2020 23:23)

    Ich hatte die Bedürchtung, dass die Schweigepflicht nur für Vergangenes und Aktuelles gilt und nicht für Straftaten die man für die Zukunft Plan. Um ein krasses Beispiel zu nennen, wenn man seinem Arzt erzählt man will jemanden Umbringen, dann muss er das ja auch der Polizei melden. Da dachte ich, dass das gleiche vielleicht für Straftaten in Zusammenhang mit Cannabis-Anbau, -Besitz und -Konsum zutrifft.
    Vor dem Cannabis-Antrag bei der Krankenkasse hat mir ein Arzt ein Empfehlungsschreiben gegeben. Das habe ich dem Kostenübernahme-Antrag mit beigelegt.
    Genau solche Beschwerden liegen vor und alles andere habe ich vergeblich bereits versucht, heißt, kein anderen Medikament wirkt und keine andere Behandlung inklusive mehrerer Klinik- und Rehaaufenthalte. Ich bin schon länger ausgesteuert, ein Erwerbsminderungsrentenantrag läuft ebenfalls.
    Ich habe bereits gegen die Ablehnung der Kostenübernahme Klage eingereicht, das Gericht wertet im Moment alles aus. Meine Ärzte habe ich ebenfalls von der Schweigepflicht entbunden.
    Heißt, dass das wenn ich einem meiner Ärzte das mit dem Cannabis erzählt hätte (auch dass ich es in Zukunft illegal nehmen und anbauen werde so lange die Kostenübernahme von der Krankenkasse nicht steht) würde der Arzt das dann jetzt dem Gericht erzählen dürfen, bzw. anderen Stellen?
    Ob die Schweigepflicht auch für die DRV oder die Krankenkasse und das Arbeitsamt gilt wollte ich halt genauso wissen. Weil dort muss man ja auch immer allerhand Informationen erteilen und die wollen gelegentlich auch wissen welche Behandlung einem geholfen hat und da ist halt die Frage ob man das angeben sollte/kann ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
    Darüber hinaus haben ja auch noch Krankenschwestern und Medizinische Fachangestellt (Dokumentationsfachangestellte) zugriff auf solche Informationen bzw. sind dabei während des Arztgesprächs.
    Was mich auch stutzig macht ist, dass ich das meinem Anwalt für Sozial- und Medizinrecht, anonym per Mail gefragt habe ob das unter seine Schweigepflicht fällt, und er mich statt mir zu antworten an einen Fachanwalt für Strafrecht verwiesen hat.
    Ganz sicher, dass auch zukünftig geplanter Cannabis-Anbau und Konsum unter die Schweigepflicht fällt?

  • #260

    Bukem (Sonntag, 05 Juli 2020 11:05)

    @Schmidt : ich habe noch nicht ganz verstanden, was Sie da jetzt bereits gesagt haben also was bereits irgendwo aktenkundig sein könnte.
    Der Konsum an sich ist nicht verboten, zumindest gelegentlicher Konsum bei richtiger zeitlicher Trennung zum Fahrzeug führen auch für die FSST unproblematisch. ich sehe da keine Veranlassung, zb ihre evt geplanten oder bereits erfolgten Anbau Vorhaben einem Arzt zu erzählen.
    Ich kann jetzt nur ohne tiefere Detailkenntnis nicht ausschließen, dass die FSST auch Kenntnis von Ihren medizinischen Unterlagen erhalten kann, wenn die dahinter stehende Erkrankung der FSST bekannt ist.
    Das macht die ganze Sache etwas komplizierter. Vielleicht sollten Sie sich direkt an Herrn Schüller wenden, um für Sie mehr Licht ins Dunkle zu bringen und Sie wissen, woran Sie sind. Dann beruhigt Sie da sicher.

  • #261

    Schmidt (Montag, 06 Juli 2020 13:38)

    Ich hatte Herrn Schüller auch schon eine E-Mail geschrieben, aber bis jetzt keine Antwort erhalten.
    Mir geht es primär gar nicht um die FSST. Es wäre mir sogar relativ egal ob ich den Führerschein verliere.
    Ich will nur nicht, dass etwas in meinem polizeilichen Führungszeugnis steht.
    Bis jetzt habe ich noch keinem Arzt etwas von meinem regelmäßigen Anbau, und regelmäßigem Konsum erzählt.
    Autofahren tue ich gar nicht, habe auch kein Auto.
    Aber ich fahre regelmäßig Fahrrad unter Cannabis-Einfluss, weil ich ohne von den Schmerzen her gar nicht fahren könnte.
    Ich will meinen Ärzten (der Krankenkasse und vielleicht weiteren) freiwillig erzählen dass ich Cannabis regelmäßig konsumiere und selber Anbaue.
    Aus folgendem Grund:
    - Die Krankenkasse meint bei meinen Krankheiten hilft kein Cananbis, daher haben sie die Kostenübernahme abgelehnt.
    - Mein Arzt verschreibt Cannabis nicht auf Privatrezept.
    Folgendes will ich damit bezwecken:
    - der Krankenkasse wird bekannt, dass bei meinen Krankheiten Cannabis wirkt und ist somit in Zugzwang die Kosten für die Therapie doch zu übernehmen
    - vielleicht überrede ich einen anderen Arzt mir Cannabis auf Privatrezept zu verschreiben weil ich ihm ja jetzt sicher sagen kann, dass Cannabis bei mir wirkt (womit dieser Arzt dann ja nach der Verordnung sogar ein Gutachten schreiben könnte für die Krankenkasse, dass wir Cannabis bei mir erprobt haben und es bei meinen Krankheiten wirkt.

  • #262

    Bukem (Montag, 06 Juli 2020 16:51)

    @Schmidt : so einfach funktioniert das nicht mit der Kostenübernahme von Cannabis.
    Ich hab das länger nicht gemacht, deshalb weiß ich den Namen der Vorschrift nicht mehr.
    Es gibt eine Empfehlung, bei welchen Diagnosen überhaupt Cannabis verordnet werden könnte. Steht Ihre Erkrankung da nicht drin, wird das aller Voraussicht nach eh nichts.
    Trotzdessen sollten Sie den Anbau bitte bitte grundsätzlich nirgends erwähnen, auch nicht beim Arzt. Geht den auch nichts an.
    Ins polizeiliche Führungszeugnis wird grundsätzlich nur ein abgeschlossenes Strafverfahren eingetragen.
    Was die begehrte Verordnung betrifft, Herr Schüller wird da evt selbst sagen, dass er Ihnen nicht helfen kann.
    Grundsätzlich sollte Sie da bei sich Ort zb zum VdK gehen. Das ist ein Sozialverband, der Ihnen anwaltlich zu günstigen Pauschalen in solchen sozialrechtlichen Fragen gg Ihre Krankenkasse hilft

  • #263

    MaWarsEsNicht (Dienstag, 25 August 2020 09:05)

    Ahoi!

    Ich habe mich ein wenig durch das Forum gelesen und scheinbar so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Jetzt würde mich interessiere, ob noch etwas zu retten ist und wie ich am besten vorgehe.

    Ich wurde an einem Montag Abend von der Polizei kontrolliert. Ich hatte ein paar mal an einem Joint gezogen und ein halbes Glas Wein getrunken. Den Wein habe ich in der Verkehrskontrolle zugegeben. Der Polizist hat etliche Tests mit mir gemacht und mich dann - aufgrund der Reaktion meiner Pupillen - pinkeln lassen. Natürlich war der Test positiv. Die Blutentnahme hat ergeben, dass ich 4,7 ng/ml aktives und 20ng/ml passives THC im Blut hatte. Jetzt habe ich eine Vorladung zu einem ärztlichen Gutachten mit Urintest. Ich habe natürlich sofort aufgehört zu konsumieren und ein Test aus der Apotheke war bereits Negativ - wenn auch nicht eindeutig.

    Ich war natürlich super nervös und habe dem Arzt, der mir das Blut entnommen hat gesagt, ich habe ein halbes Glas Wein getrunken. Auf die Frage, wann ich das letzte mal gekifft habe, sagt ich am Freitag (Montag Abend war die Kontrolle)

    Ist noch was zu retten?

  • #264

    Bukem (Mittwoch, 26 August 2020 17:26)

    @MaWarEsNicht: Wenn ich was vorschlagen darf: war nicht so gut, was Sie da gesagt haben.
    Wenn was gerettet werden soll, dann nur mit anwaltlicher Hilfe. Nach dem äG käme nach neuerer Rechtsprechung noch eine MPU
    Herr Schüller ist bundesweit für Sie tätig. Ihr Fall und Ihre Akte müsste schnellstmöglich geprüft und angeschaut werden.so ins blaue kann ich mehr leider nicht sagen. Immerhin würde auch im schlimmsten Fall Herr Schüller bei der schnellen Neuerteilung der Fahrerlaubnis helfen können

  • #265

    M (Dienstag, 20 Oktober 2020 18:45)

    guten abend, ich bekomme vom arzt sativex verschrieben. wäre es sinnvoll für den fall einer verkehrskontrolle eine kopie des rezepts bzw ärztlichen verordnung im pkw mitzuführen und vorzuzeigen oder werde ich dann erstrecht zur blutprobe mitgenommen?
    oder wäre es bei einer kontrolle alternativ sinnvoller die aussage zu verweigern, es ggf auf eine blutprobe ankommen zu lassen, das ergebnis über die höhe des thc wertes zunächst abzuwarten um dann ggf im nachhinein mittels ärztlicher verordnung bzw mit einem attest des arztes der mir das sativex verschreibt gegen sanktionen bzw führerscheinentzug vorzugehen?
    vielen dank und einen schönen abend

  • #266

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 20 Oktober 2020 21:19)

    @M:

    Rezept immer mitführen und auch vorzeigen. Das hilft ziemlich oft, weiteren Ärger zu vermeiden...

  • #267

    Schafgarbe (Donnerstag, 03 Dezember 2020 17:17)

    Hallo Herr Schüller,
    Ich lese öfter Polizeimeldungen, bei denen eine Cannabis-Rauschfahrt ohne Besitz festgestellt wurde. Trotzdem folgte aber eine unmittelbare Hausdurchsuchung. Meine Frage ist deshalb: Wenn ich bei der Kontrolle wirklich die Klappe halte, dann kann ich doch keinen Verdacht für eine HD liefern oder liegt das im Ermessen der Beamten?
    Vielen Dank!

  • #268

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 03 Dezember 2020 18:33)

    Immer die Klappe halten. In der Wohnung (oder im Haus) maximal geringe Mengen BtM aufbewahren. Zum Beispiel nicht mehr als 5 Gramm Gras. Das Durchsuchungen nach Fahrten unter Wirkung von BtM stattfinden, kommt vor, ist nach meiner Erfahren aber eher selten der Fall. Schweigen ist oberstes Gebot!

  • #269

    Willy (Donnerstag, 03 Dezember 2020 23:31)

    Hallo Herr Schüller,
    ich habe unwissentlich abends einen Haschkeks genascht. Am Morgen danach ergab eine polizeiliche Blutprobe folgende Werte:
    2,9 ng THC, 1,9 11-OH-THC, THC-COOH 20 ng.
    Meine Fragen: Wirken Haschkekse anders? Ist die Abbauzeit länger?
    Ein Test beim Hausarzt, allerdings ca. 1 Monat später war negativ auf Cannabis.
    Jetzt soll ich bis zum 27.12.20 eine postive MPU vorlegen oder denFührerschein abgeben. Bitte um Hilfe wie ic weiter vorgehen soll.

  • #270

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 06 Dezember 2020 17:13)

    Natürlich ist die Abbauzeit länger. Die Führerscheinstelle hat offenbar den gelegentlichen Konsum angenommen. Wäre natürlich hübsch, von diesem Tatbestandsmerkal weg und zu einem ärztlichen Gutachten hinzukommen. Dazu müsste ich die Akte der Behörde sehen und vermutlich wie üblich seitenweise vortragen, warum die Herrschaften den üblichen Gepflogenheiten folgend mal wieder falsch liegen :-) Um sowas kümmere ich mich gerne. Schreiben Sie mich bei Bedarf an, vielen Dank.

  • #271

    Jo (Freitag, 15 Januar 2021 01:58)

    Hallo Herr Schueller,

    Ich war seit ca 20 Jahren täglicher Cannabis Konsument. Circa 2-4 Tüten mit ca 0,2 Gramm je Tütchen. Bin jetzt seit ca 5 Tagen komplett clean.
    Habe mir Ihre Seite sehr lange durchgelesen aber verstehe so einiges nicht richtig, daher möchte ich Sie gerne folgendes direkt fragen:
    Wenn ich von der Polizei angehalten werde und die einen THC Schnelltest durchführen wollen stimme ich diesem zu oder verweiger ich ihn?
    Bin ja mehr als fünf Tage sauber und möchte auch eigentlich ganz damit aufhören.
    Wenn der aktive Wert also ok ist bekomme ich dann wegen dem Langzeit Wert evntl Probleme?
    Besten Dank vorab!

  • #272

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 Januar 2021 08:27)

    @Jo:

    Der Schnelltest wird noch lange anschlagen, da er auf THC COOH anschlägt. Übrigens: Schön, dass Sie mal aus dem Rauch auftauchen. Klarheit ist manchmal nicht einfach zu ertragen, am Ball bleiben! Ich würde an Ihrer Stelle noch paar Tage warten, bevor ich mich ins Auto setze (1 Woche noch). Der Schnelltest wird noch locker 3 Monate anschlagen. Wenn Sie den Schnelltest verweigern, wird eine Blutabnahme die Folge sein. Wenn Sie ihn nicht verweigern, dann auch.

    Keine Aussage machen in diesem Fall. Nichts sagen zu Konsummustern. Keine Aussage zu Konsumzeitpunkten.

  • #273

    Peter P. (Dienstag, 26 Januar 2021 11:01)

    Kurze Frage:
    Inwieweit sind Beamte verpflichtet den obigen Fragebogen
    "Merkzettel Polizeikontrolle Rauschfahrt" komplett zu bearbeiten
    und zu unterschreiben?
    Meines Wissen brauchen sich "uniformierte" Beamte
    nicht zusätzlich, im Gegensatz zu Zivilen, auszuweisen,
    auf welche Rechtsgrubdlage werde ich mich ggf. berufen können?

    Mit freundlichem Gruß

  • #274

    Bukem: (Dienstag, 26 Januar 2021 22:21)

    @Peter P: ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass Polizisten dazu verpflichtet wären. Aber wer weiß, was Herr Schüller sagt.
    Ich gehe eher davon aus, dass damit Sie der Polizei gleich zu verstehen geben sollen, dass Sie ein wenig Kenntnis mitbringen und nicht jeden zweifelhaften Sch.. mit sich machen lassen

  • #275

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 26 Januar 2021 22:42)

    Die Vordrucke oben muss ich überarbeiten. Sind nicht mehr aktuell...

  • #276

    Peter p. (Mittwoch, 27 Januar 2021 10:28)

    Guten Tag die Herren,
    da sähen Sie mich nun neugierig-erwartungsvoll!^^

    Beste Grüße

  • #277

    Schüllerfreund (Freitag, 14 Mai 2021 00:27)

    Hallo Herr Schüller,

    vielen Dank für Ihre Beiträge, ich informiere mich als Cannabispatient präventiv. Ich konsumiere nur gelegentlich und fahre nie aktiv, dennoch schwingt stetig das Damoklesschwert einer Kontrolle über einem.

    Ihre Formulare habe ich für sehr gut befunden, würde diese gerne zur weiteren Absicherung als Signalwirkung neben Bescheinigungen BTM Rezept und Bestätigung zur Teilnahme am Straßenverkehr des Arztes mitführen.

    Ich denke ein Update des Dokuments ist von großem Interesse für viele Autofahrer.

    Herzlichen Dank und viele Grüße aus dem Süden DE

  • #278

    Bukem: (Sonntag, 16 Mai 2021 16:57)

    @Schüllerfreund: Dankeschön, ich leite das gerne weiter

  • #279

    löwenherz (Donnerstag, 27 Mai 2021 00:34)

    moin,
    Formular Aussageverweigerung wäre ein update möglich wenn es ihre zeit erlaubt!?

  • #280

    Bukem: (Sonntag, 30 Mai 2021 14:47)

    @löwenherz: das ist insgesamt die die gesamte Homepage in der Überarbeitung

  • #281

    Lulu.2022 (Dienstag, 28 Juni 2022 18:11)

    Bei Verdacht auf Handbetreiben mit BTM in nicht geringer Menge Erfahrungen? Vertreten Sie bundesweit?

  • #282

    Bukem (Mittwoch, 29 Juni 2022 12:37)

    @Lulu.2022: Herr Schüller ist nahezu ausschließlich im gesamten BtM Bereich tätig. Natürlich bundesweit.
    Es dürfte schwer fallen, jemanden zu finden, der spezialisierter und erfahrener ist.
    Kontaktanfrage bitte unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #283

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:06)

    1

  • #284

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:24)

    1

  • #285

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:24)

    1

  • #286

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:52)

    1

  • #287

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:53)

    1

  • #288

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:53)

    1

  • #289

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:54)

    1

  • #290

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:54)

    1

  • #291

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:55)

    1

  • #292

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:56)

    1

  • #293

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:56)

    0"XOR(if(now()=sysdate(),sleep(15),0))XOR"Z

  • #294

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:57)

    -1); waitfor delay '0:0:15' --

  • #295

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:57)

    -5 OR 785=(SELECT 785 FROM PG_SLEEP(15))--

  • #296

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:58)

    KrnCw25O') OR 936=(SELECT 936 FROM PG_SLEEP(15))--

  • #297

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:59)

    1

  • #298

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 11:59)

    1

  • #299

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:00)

    1

  • #300

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:00)

    1

  • #301

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:01)

    1

  • #302

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:02)

    1

  • #303

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:02)

    1

  • #304

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:03)

    1

  • #305

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:06)

    1

  • #306

    0"XOR(if(now()=sysdate(),sleep(15),0))XOR"Z (Dienstag, 13 September 2022 12:07)

    1

  • #307

    hk89ejTf'; waitfor delay '0:0:15' -- (Dienstag, 13 September 2022 12:07)

    1

  • #308

    yYisroKA')) OR 138=(SELECT 138 FROM PG_SLEEP(15))-- (Dienstag, 13 September 2022 12:08)

    1

  • #309

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:09)

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  • #310

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:09)

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  • #311

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:10)

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  • #312

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:10)

    1

  • #313

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:11)

    1

  • #314

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:12)

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  • #315

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:13)

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  • #316

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:13)

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  • #317

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:14)

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  • #318

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022)

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  • #319

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:15)

    1

  • #320

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:16)

    1

  • #321

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:16)

    1

  • #322

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:17)

    1

  • #323

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:17)

    1

  • #324

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:18)

    1

  • #325

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:18)

    1

  • #326

    Lui (Dienstag, 08 November 2022 19:25)

    Herr RA Schüller hat mir Wort wörtlich den Hintern gerettet, nach einer Hausdurchsuchung wegen BTM und dem drohendem Führerscheinverlust habe ich keinen klaren Kopf bewahrt und alles falsch gemacht was hier steht, am ende hatte ich dann aber "nur" eine Geldstrafe, (knapp unterhalb der Vorstrafen Strafe). vielen vielen Dank aus Ba.-Wü.

  • #327

    Bukem: (Montag, 14 November 2022 12:30)

    @Lui: vielen Dank. Herr Schüller freut sich über ein positive Bewertung bei anwalt.de

  • #328

    Mario (Dienstag, 24 Januar 2023 17:58)

    Habe mein Führerschein neu machen können mit mbu und Substitution auf subotex. Was soll ich machen wenn die Polizei bei einer Verkehrskontrolle eine Urin probe haben möchte, ich weiß das ich die nicht abgeben muss,Blutprobe werde ich dann wohl abgeben müssen. Fällt natürlich positiv aus. Sollte ich der Polizei erwähnen das ich in der Substitution bin und auch ein mbu Gutachten habe das ich ein Fahrzeug führen darf?

  • #329

    Bukem (Mittwoch, 08 Februar 2023 12:16)

    @mario: verzeihen Sie die späte Antwort. Das übersteigt meine Kenntnisse, bitte direkt mail an Herrn Schüller unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #330

    Haydar (Montag, 27 März 2023 04:39)

    Hallo zusammen ich wurde vor einem Jahr von der Polizei rausgezogen und mit aktiven THC erwischt ( 2,5 aktiver THc und 25ml passiver). Das KVR schickte mir ein Brief wo drinnen stand dass die davon ausgehen dass ich ein gelegentlicher Konsument bin laut der Wissenschaft und meinen Werten. Hab zum Glück noch meinen Schein aber die verlangen 12 Monate Abstinenz und im Anschluss eine MpU ?? Mein Fehler war es habe über kiffen mit der Polizei geredet dummerweise, jedoch stand da nichts dabei dass ich eine Aussage gemacht habe von gelegentlichem Konsum. Kann ich mich denn noch rausdribbeln, dass es ein einmaliger Fall War ? Bin mittlerweile seit über 3 Monate Clean

  • #331

    Bukem (Montag, 27 März 2023 22:28)

    @Haydar: das weiß ich nicht, ob Sie das können oder ob Ihnen das jemand glaubt.
    Was ich weiß: für solche Probleme gibt es Spezialisten wie Herrn Schüller, der Ihnen das mit deutlich besseren Erfolgsaussichten abnehmen könnte. Um genaueres sagen zu können, müsste sich Herr Schüller Ihren Fall natürlich erst einmal ansehen.

    Sie erreichen ihn am besten per Mail unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #332

    zeldari (Sonntag, 25 Juni 2023 17:14)

    Hallo Herr Schüller,

    was ist zu tun, wenn jemand ca. 25 Samen auf die Adresse seiner Freundin bestellt hat ( in ihrem wissen) Sie ist aber nur bei den Eltern gemeldet und wohnt bei ihrem Freund. Die Samen sind beim zoll. Wird eine Hausdurchsuchung bei den Eltern vorgenommen? Wird die dann bei dem Freund fortgesetzt? Was ist zu erwarten wenn in der Kreisstadt mit Cannabis gar nicht zu spaßen ist...bzw. die Staatsanwaltschaft Hardliner sind?

    VG

  • #333

    Bukem: (Sonntag, 25 Juni 2023 20:26)

    @Zeldari: dann wäre die erste Frage, wer da als Käufer der Samen bei dem Anbieter geführt wird, weil er die Bestellung getätigt und die Zahlung verfügt hat. Gegen diese Person laufen dann verschiedene strafrechtliche Ermittlungsverfahren zunächst nach Paragraph 29 BtMG wegen der versuchten Einfuhr der eben auch verbotenen Samen.
    Das kann schnell uncharmant werden, da aus Behördensicht der Schluss naheliegt, dass der Erwerber in einem erheblichen Rahmen anbauen will bzw bereits anbaut. Und dann wird eben ermittelt, dazu können zb Adressermittlungen und Hausdurchsuchungen gehören.
    Das ist aber noch lange nicht alles. Denn je nach Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wird der Vorgang immer an die Führerscheinstelle abgegeben, die sich dann mit der Fahreignung des Betroffenen beschäftigen wird.
    Deshalb hier der deutliche Hinweis: die Sache wächst schneller über ihren Kopf als die geplanten Pflanzen. Das schreit nach schneller anwaltlicher Hilfe.
    Herr Schüller kann hier aus einer Vielzahl von rechtlichen, tatsächlichen und wirtschaftlichen Gründen den Schaden in juristischer und wirtschaftlicher Sicht minimieren. Genaues kann er natürlich erst sagen, wenn er Akteneinsicht für Sie genommen hat.
    Ebenso ist Herr Schüller spezialisiert, etwaige Konsequenzen ggü der Führerscheinstelle zu vermeiden.

    Bitte umgehend Mail am Herrn Schüller persönlich unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de