Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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MPU - Wichtiger Literaturtipp "Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreigung"

 

Die medizinisch psychologische Untersuchung (im Volksmund "Idiotentest" genannt) - die beste Anleitung zum Bestehen liefert der Kirschbaumverlag

 

Das verwaltungsrechtliche Schreckgespenst all derer, die gerne trinken, kiffen, zu schnell fahren und trotzdem nicht auf´s Auto verzichten mögen. Cannabis, Kokain, Speed, Pillen, Bier und Korn oder einfach Bock am Heizen bringt so manchen schnell in größere Probleme - für den Germanen an sich scheint nicht drohender Hunger, der Weltuntergang oder die Heimsuchung durch das große Spaghettimonster wirklich tiefe Angstgefühle auszulösen - aber wehe wenn der Verlust des Lappens droht. Schlaflose Nächte drohen da.

 .

Das Riesenproblem startet beim Deutschen dort, wo er auf den Drahtesel muss. Selbst der gemeine Großstädter fürchtet diese Schmach noch mehr als der Teufel das Weihwasser. Und selbst wenn sich manch Fahrzeugführer schon praktisch hirntot gesoffen hat oder ihn zuviel THC oder andere psychotrope Substanzen in eine Umlaufbahn jenseits des Jupiter geschossen haben, so will er doch nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

 

Denn:

 

Wer soll denn dann das Cabrio fahren? Doch nicht etwa die eigene Frau? Und was sollen die Nachbarn erst denken wenn Sie auf einmal auf dem Beifahrersitz Platz nehmen? Und überhaupt - wie kriegen Sie Ihren fetten Hintern demnächst zum 3 Kilometer entfernten Arbeitsplatz auch und gerade dann, wenn draussen schlechtes Wetter ist?

 

Ist es dann soweit und das unmenschliche System in Verkörperung des schnauzbärtigen Mitarbeiters der Fahrerlaubnisbehörde hat Ihnen mit einen Pinselstrich gefühlt ihr ganzes Leben kaputt gemacht, dann wird hektisch versucht, irgendwie möglichst schnell wieder den alten Status Quo herzustellen. Raus aus dem Lager der Aussätzigen, zurück auf die Überholspur.

 

Selbst auf die ominösesten Versprechen dreistester Abzocker und selbsternannter Führerscheingurus wird da vertraut, die tausende Euro, die die Kurse kosten, werden schon einen Erfolg nach sich ziehen. Und schließlich steht da ja was von Garantie.

 

Ich versuche mich kurz zu fassen:

 

Fahren unter Einfluss von Drogen und/oder Alkoholeinfluss ist nicht akzeptabel.

 

Wer ständig zu schnell fährt und drängelt, gehört aus dem Verkehr gezogen.

 

Wer das nicht peilt, hat zurecht keinen Führerschein mehr.

 

Außerdem:

 

Fahrradfahren ist cooler als Autofahren. Kaufen Sie sich ein super Fahrrad und lassen Sie Ihre Karre stehen. Ist sicherer, gesünder und besser angesichts Ihres Bauchumfangs. Bald werden Sie vielleicht Ihre Füße wieder sehen können.

 

Wenn Sie darauf keine Lust haben oder aus nachvollziehbaren Gründen den Führerschein WIRKLICH brauchen sei Ihnen folgendes gesagt:

 

Wenn Sie nicht bereits mehrmals bei der MPU waren, werden Sie eine gute Chance haben, diese zu bestehen. Dafür braucht es niemand,  der Ihnen mit angeblichen Garantien das Geld aus der Tasche zieht.

 

Alles was der Gutachter Sie fragen muss, ist in dem Buch "Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien" aus dem Kirschbaumverlag zusammengefasst.

 

Es handelt sich meines Erachtens um das beste Buch zum Thema auf dem Markt. Also: Wenn Sie eine MPU machen müssen, sollten Sie das Buch unbedingt kaufen.

 

Was will der Gutachter von Ihnen wissen, was muss sich ihn Ihrem Leben und in Ihren Einstellungen geändert haben, was sollten Sie an Nachweisen vorlegen usw.

 

All das steht da drin. Man braucht nur lesen und diesen Dienstanweisungen der Gutachter folgen und wie von  Zauberhand steigen Ihre Chancen auf eine positive MPU deutlich ohne dass es eines vermeintlichen Zauberkünstlers bedarf.

 

Sie müssen checken, dass Sie Mist gebaut haben. Und Sie müssen glaubhaft machen können, dass Sie dafür gesorgt haben, dass Sie sich zukünftig anders verhalten werden. DAS können Sie sich selber gegenüber garantieren und dann wird es mit einer guten Wahrscheinlichkeit klappen bei der Begutachtung.  Wer Ihnen ernsthaft eine Garantie auf eine positive MPU gibt, bei dem ist es mit der Liebe zur Wahrheit nicht sonderlich weit her.

 

 

Das Tollste daran ist: Sie sparen sich zwar nicht den Psychologen, aber fallen zumindest nicht auf die verlockenden Angebote rein, die Ihnen für 2000 Euro oder mehr das Blaue vom Himmel versprechen. Auch diese Möchtegernkenner der Materie verklickern Ihnen nichts anderes, als in den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung niedergeschrieben ist. Davon hat Otto-Normal-Verbraucher oft noch nichts gehört und lässt sich deshalb leicht über den Tisch ziehen. Von dem gesparten Geld kaufen Sie sich oder einem ihrer Angehörigen ein schönes...na Sie wissen schon...das Ding mit den zwei Pedalen dran.

 

 

Und exemplarisch gibt es hier eine bestandene MPU (Cannabis, fortgeschrittene Drogenproblematik) zum nachlesen - wer die oben genannten Begutachtungskriterien liest und die daraus gewonnenen Erkenntnisse mit dieser Begutachtung abgleicht, ist einen großen Schritt weiter und hat (hoffentlich) verstanden, worauf es ankommt.

 

Bei Verständnisfragen können Sie einfach anrufen. Ich helfe Ihnen gerne weiter. Oder benutzen Sie die Kommentarfunktion, wenn Ihnen was schlaues dazu einfällt. Ansonsten verweise ich auf den Kirschbaumverlag, der für jede am Fahrerlaubnisrecht interessierte Person eine wahre Fundgrube darstellt.

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Kommentare: 89
  • #1

    Kaja80 (Dienstag, 20 Oktober 2015 15:54)

    Sehr geehrter Herr Schüller...
    Heute morgen hatte ich meinen Mpu Termin.
    Aufgrund Ihrer Mühe hier im Netz alles bis ins kleinste Detail nieder zu schreiben war ich sehr gut vorbereitet.
    Ich bin mit einem wesentlich angenehmeren Gefühl hingegangen als ich es zu erst erwartet hatte. Was ich Ihnen zu verdanken habe.
    Der Psychologe meinte zum Abschluss das er alles noch mit der Ärztin besprechen muss, aber es von seiner Seite keine Beanstandung geben würde das ich meinen Führerschein bald wieder habe.
    Klingt in meinen Ohren positiv.
    Oder sehe ich das falsch?

    Ich danke Ihnen von Herzen für die ganze Zeit und Mühe die Sie hier investieren.

  • #2

    RA Schüller (Mittwoch, 04 November 2015 12:09)

    @Kaja...sorry für die späte Antwort. Und danke für das Lob, ich sage ja immer, dass die Sache mit der "nie zu schaffenden MPU im ersten Versuch" ein Marketinggag der Leute ist, die damit Reibach machen wollen. Klar, ein Vollalki wird auch beim erstem mal Probleme kriegen, aber wenn man so ungefähr weiß, wie der Hase läuft bei der MPU, dann hat man durchaus gute Chancen, die Sache mit nem blauen Auge (...in Form der hohen Kosten) zu bestehen. Ist alles keine Hexerei, wenn man bereit ist, sein eigenes Tun und Handeln mal ernsthaft zu hinterfragen. Freut mich für Dich, klingt wirklich so, als ob das gut gegangen ist...Ergebnis dürfte jetzt ja offiziell vorliegen...wenn Du mal was gutes tun willst, stelle mir das Gutachten zur Verfügung,dass ich es (mit geschwärzten Namen) hochladen kann...

    Dir alles Gute.

  • #3

    Kaja80 (Dienstag, 17 November 2015 17:43)

    Hallo Herr Schüller!
    Nach langen 6 Wochen hatte ich heute endlich mein positives Gutachten im Briefkasten.
    Ich lasse es Ihnen gerne zukommen. Werde mich die Tage dran setzten es zu scannen und ihnen zu schicken.
    Noch Mama vielen Dank...!

  • #4

    Kaja80 (Dienstag, 17 November 2015 20:22)

    Nochmals,nicht noch Mama vielen,
    Dank!!!

  • #5

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 18 November 2015 13:04)

    Hi Kaja, das sind doch mal klasse Neuigkeiten! Wenn man weiß, wie die Sache läuft und gleichzeitig richtig vorbereitet ist, kann man das ganz entspannt angehen und auch der Gutachter ist dann auf einmal nicht mehr das Feindbild sondern lockert auf.

    Wäre echt klasse, wenn ich das Gutachten hier hochladen dürfte...Namen schwärzen kann ich ggfls auch machen :-)

    Alles Gute Dir!

  • #6

    Max83 (Donnerstag, 24 November 2016 07:08)

    Hallo hab 50Ts wegen Besitz von 1g Amphetamin bekommen.Die Tat ist 4,5 Jahre her.Ich habe die komplette Zeit am Straßenverkehr teilgenommen und mir nie was zu Schulden kommen lassen.Bei mehreren Polizeilontrollen wurden 4 Urintests und eine Blutabnahme durchgeführt stets alle negativ.Meine Fahrerlaubnis dürfte ich stets behalten.Jetzt nach 4,5 Jahren kam das Urteil und ich mache mir Sorgen um meine Fahrerlaubnis gleichzeitig möchte Ich keine schlafenden Hunde wecken.Den BTM Konsum habe ich komplett abgestellt 4,5 Jahre Drogenfrei.Muss ich mir Sorgen um meine Fahrerkaubnis machen.Ich komme übrigens aus NRW.Sollte es zu einem Rechtstreit kommen würde ich Sie gerne beauftragen ,falls Sie Fälle aus NRW annehmen.

    Besten Dank und liebe Grüße

    Max83

  • #7

    Bukem (Freitag, 25 November 2016 18:11)

    @Max: 4,5 Jahre Verfahrensdauer? Sieh an. Herr Schüller vertritt bundesweit, klat melde Dich, hoffentlich brauchst Du das aber nicht. Der Besitz von BtM kann ja auch nur zum Handeln sein, sagt also nichts über Konsum aus, evt droht Dir ein äG, aber solang Du keinen Konsum eingeräumt hast, evt auch weil es strafmildernd im Strafverfahren wirkt ( Besitz zum Eigenkonsum), ist es erstmal ok

  • #8

    Juli (Samstag, 11 Februar 2017 15:50)

    Vielen lieben Dank für das tolle Script. Habe die Tage easy die MPU (Cannabis + MDMA) bestanden (ohne Vorkurse etc...). Wenn man sich etwas mit dem Thema und sich selbst beschäftigt, nicht ganz blöd ist, und die Fragen versteht kein Problem. Danke!

  • #9

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 11 Februar 2017 18:41)

    @Juli: Danke für die Blumen, höre ich gerne. Ist kein Zauberwerk die MPU, man muss halt wissen, wie der Hase läuft. Und jetzt bitte nicht mehr unter Wirkung von Drogen fahren. Dre Führerschein ist zweitrangig, aber wenn Sie auch nur geringste Werte im Blut haben und jemanden mit dem Auto ins Koma fahren, dann öffnet sich die Box der Pandorra ganz weit. Und was da rauskommt, ist nix gutes. Soll kein erhobener Zeigefinger sein, als Moralappostel bin ich eher ungeeignet...aber lassen Sie das Auto lieber mal stehen, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob noch was nachweisbar ist im Blut. Alles Gute Ihnen!

  • #10

    Johannes (Montag, 20 Februar 2017)

    Hallo Herr Schüller,
    Ich hab 2013 meinen Schein verloren wegen Alkohol, Amphetamine und Rauch.
    Dezember 2015 hab ich die MPU gemacht, mit 1 jährigem bestandenem Drogenscreening davor. Leider bin ich durchgefallen, da, so die Gutachterin, es noch einer weiteren Aufarbeitung meiner Vergangenheit benötigt.
    Habe seitdem Pausiert und mich nicht mehr darum gekümmert. Jetzt möchte ich wieder angreifen. Bei der Vorbereitungsstelle wurde mir gesagt das ich nun zum reaktivieren des screenings lediglich 3 Monate Abstinenz nachweisen muss. Stimmt das?
    Letzte Woche habe ich meinen Urin beim Hausarzt auf Cannabinoide testen lassen, da ich 2016 wieder öfters konsumiert haben.
    Bei Testergebnis sind 2 Werte angeben.
    Cannabinoide: 16ng
    Haschisch: 7,68 ng
    Leider kann mir weder das Labor noch der Arzt nun genau sagen ob das nun als positiv oder negativ gewertet wird.
    Ich möchte sicher sein das mein wert, bevor ich mich wieder zum screening anmelde, den Grenzwert nicht überschreitet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Johannes aus Augsburg/Bayern

  • #11

    Bukem (Samstag, 22 Juli 2017 11:00)

    @Johannes: Leider jetzt erst gesehen, ist das noch aktuell? Damit du überhaupt ein sauberes Screening abgeben kannst, musst du zuvor überhaupt sauber sein. Also bitte wenigstens drei Monate abstinent sein, nicht mehr konsumieren und sich dabei im Griff haben

  • #12

    Sara (Dienstag, 14 November 2017 18:58)

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage und zwar habe ich meine Mpu schon hinter mir und ich muss nun den Kurs machen. Ich hatte 1,24 Promille. So nun hat die beim Kurs mir gesagt, dass ich erst ab 1,6 Promille eine Mpu machen muss. Dieses Gesetzt wurde im April geändert. Meinen Führerschein mit der Antwort, dass ich Mpu machen muss, habe ich im Mai beantragt. Trotzdem wurde ich zur Mpu geschickt.
    Die im Landratsamt meinten, dass sie die Regeleung erst in August umgesetzt haben.
    Ist das so, dass sie das selber entscheiden wann sie das Gesetzt umsetzen oder habe ich doch noch eine Möglichkeit nachträglich irgendwie Geld zurück zu bekommen.
    Also wer liegt nun im Recht?

    Hoffentlich können sie mir bitte weiter helfen?

    LG Sara

  • #13

    Kilian (Mittwoch, 15 November 2017 23:07)

    Super Text,
    Vielen vielen Dank!! Da steckt so viel Arbeit dahinter und das Ganze nur um Unbekannten in ihrer Hilflosigkeit in dieser Thematik Beistand zu leisten,ohne dafür eine Unmenge an Geld zu verlangen. Das finde ich verdient große Anerkennung! Beste Grüße!

  • #14

    Bukem (Donnerstag, 16 November 2017 00:12)

    @Sara: Das kann ich ehrlich gesagt auch nicht beantworten. Ich verstehe aber auch die Frage noch nicht so recht. Gegen die Anordnung einer MPU gibt es grds kein Rechtsmittel, d.h. man kann sich vorher nicht gg wehren, sondern erst hinterher, wenn die FE nicht erteilt wird zB.
    Was möchtest du denn jetzt wissen: Ob du deine überteuerte Vorbereitungskurskosten wiederbekommen kannst? oder die MPU gar nicht hättest machen brauchen?

    @Kilian: Vielen Dank im Namen von Herrn Schüller. Er freut sich grundsätzlich über positive Internet-Bewertungen

  • #15

    Sara (Donnerstag, 16 November 2017 09:20)

    Also einmal ob ich die Mpu überhaupt machen hätt müssen,da die Änderung im April gemacht wurde und ich im Mai meinen Führerschein beantragt habe und daraufhin die Antwort bekam das ich eine mpu machen muss.
    Die im Landratsamt meinten, dass sie die Regelung erst später übernommen haben. Dürfen die das überhaupt?

    Und ob ich jetzt im Nachhinein noch etwas machen könnte,damit ich zb meine Kosten der Mpu zurück bekomme.

    Danke für die Mühe
    LG Sara

  • #16

    Bukem (Freitag, 17 November 2017 18:35)

    @Kann ich dir nichts weiter zu sagen. Ich weiß auch nicht, ob und welche Übergangsvorschriften da gelten, dürfte auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Außerdem kenn ich deine Aktenlage nicht, vorher könnte man da nicht zu sagen.
    Ich kann dir lediglich sagen, dass Du gerne Herrn Schüller hier, allerdings kostenpflichtig, beauftragen könntest. Ob sich das vorliegend lohnen würde, bezweifel ich allerdings

  • #17

    Axel (Mittwoch, 11 April 2018 00:07)

    Hallo, ich wurde im April 2017 auf thc getestet, Urin und Blut. Bußgeldbescheid im Juli 2017 bekommen. Geldbuße 500 Euro + 172 Euro Auslagen der Polizei , Fahrverbot 1 Monat. Im Bußgeldbescheid steht als Beweismittel Toxologisches Gutachten. Ein Toxologisches Gutachten habe ich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht bekommen. Hab also keine Werte. Meine Frage : wo kann ich das Toxologische Gutachten einsehen oder anfordern?

    Mein Führerschein musste ich im Oktober beim Straßenverkehrsamt abgeben mit einer Sperrfrist von 6 Monaten.

    Mich interessiert in erster Linie das toxologische Gutachten.

    Danke im voraus
    Axel

  • #18

    Bukem: (Dienstag, 24 April 2018 19:14)

    @Axel: Dafür gibt es u.a. anwaltliche Hilfestellung, an das Gutachten kämst du im Zweifel nur über anwaltliche Akteneinsicht ran

  • #19

    Cabo (Mittwoch, 25 April 2018 00:57)

    Vielen Dank für diesen Beitrag!!!

  • #20

    Kölsche jung (Mittwoch, 25 April 2018 01:27)

    Hallo Herr Schüller,

    ich bin auch grad bei meiner mpu (wegen thc) dran hab jetzt meine letzte Urinprobe abgegeben denke mal bekomme demnächst alles nochmal schriftlich das ich jetzt 1 Jahr abstinent war.

    Meine Frage wäre jetzt, ob ich nochmal eine Urinprobe am Ende abgeben muss oder ob das jetzt meine letzte war. Ich hab gehört das man nach dem reaktionstest noch einmal ein screening durchführen muss. Stimmt das?

    Ich danke Ihnen schon mal im vorraus und freue mich auf Ihre Antwort.

    Mfg

  • #21

    Peter aus F. (Samstag, 12 Mai 2018 11:00)

    Hallo Herr Schüler, hat Team,
    ich hab da auch mal eine Frage:
    alle Dinge um meine MPU (Alkohol) machen zu könne habe ich erledigt, erfolgreich 3 Haarproben abgegeben (diese auch bei der Führerscheinstelle eingereicht) und wollte eigentlich am 15 Mai mit er letzten Haarprobe meine MPU machen. Nun hat der der nette Herr von der Führerscheinstelle meine Unterlagen nicht an die MPU Stelle geschickt. Seine Aussage: machen Sie doch erstmal die 4. Haarprobe, dann haben Sie doch ganz entspannt 3 Monate Zeit für die MPU. Er hat mir keinerlei Erklärung abgegeben warum er die Unterlagen nicht verschickt. Wie lange kann/darf er die zurück halten? Darf er das überhaupt???
    Meine Sperrfrist war schon im Sept. 17 vorüber, meine Abstinenzzeit eben jetzt im Mai 18.
    Würde mich sehr freuen wenn Sie mir eine Aussage über das Verhalten des Herren der FS-Stelle geben könnten.
    Viele Grüße aus Flensburg
    Peter

  • #22

    Peter aus F. (Samstag, 12 Mai 2018 11:01)

    ... blöde Rechtschreibkorrektur.... Herr Schüller und Hallo Team sollte da stehen ... da sind bestimmt noch mehr Fehler dabei ;-)

  • #23

    Bukem: (Donnerstag, 14 Juni 2018 09:24)

    @KölscheJung: Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, werde aber gerne Herrn Schüller fragen. Du hast jawohl jetzt nicht wieder konsumiert?

    @Peter aus F.:Versteh ich auch nicht, habe da aber nicht die Erfahrungswerte des Herrn Schüller. Da empfiehlt sich eine telephonische Beratung oder Nachfrage per email. Daten stehen oben

  • #24

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Juni 2018 17:09)

    @Kölsche Jung...

    Sie müssen doch wissen, wieviele Proben vertraglich vereinbart waren.

    Beispiel: Im Vertrag steht was von 4 Proben. Wenn Sie 3 gemacht haben, kommt wohl vielleicht möglicherweise unter Umständen wenn alles schiefläuft in Mailand oder Madrid Hauptsache in Italien vielleicht noch eine Probe nach.

    Wenn Sie schon auf 4 kommen, dann mit 63 %iger Wahrscheinlichkeit nicht (genauere Aussagen mache ich aus haftungsrechtlichen Gründen nie. Bis auf heute, da lehne ich mich aus dem Fenster: 64%!).


    @Peter F:

    Ich müsste Akteneinsicht beantragen, damit ich prüfen kann, was der Mann da macht.....

    Klingt irgendwie dubios und unverständlich....

  • #25

    Jenny (Dienstag, 17 Juli 2018 16:31)

    Lieber Herr Dr. Schneller,

    Ich habe vor 5 Wochen meine mpu wegen Cannabis und fahren ohne Fahrerlaubnis absolviert und warte nun auf mein voraussichtlich positives Gutachten.

    Kurz zu mir, ich habe im Januar 2009 meine FE Kl. B erworben. Wegen eines vorfahrtverstosses müsste ich im Juni 2010 an einem ASF Seminar teilnehmen und meine Probezeit verlängerte sich demzufolge von 2 auf 4 Jahre. Im Juni 2012 wurde ich dann mit Cannabis am Steuer erwischt und habe mit Strafbefehl von November 2012 die Fahrerlaubnis entzogen bekommen.
    Danach wurde ich zwischen Januar 2013 und Dezember 2014 4x ohne Fahrerlaubnis erwischt- 2x wieder unter dem Einfluss von Cannabis.
    Bei der mpu habe ich natürlich eingeräumt dass ich nach dem Entzug der FE 2012 bis Ende 2014 durchgängig gefahren bin. Die Kontrollen waren grosskontrollen der polizei- würde also nicht auf Grund unsicherer Fahrweise angehalten.
    Wie gesagt wurde mir auch vom Psychologen eine positive Tendenz mitgeteilt und ich gehe stark davon aus in den nächsten Tagen ein positives Gutachten zu erhalten.
    Nun zu der eigentlichen Frage:
    Wie wahrscheinlich ist es, dass die FEB nochmal eine Theorie und/oder praxis Prüfung anordnet? Der Entzug der FE ist 5.5 jahre her, offiziell habe ich sie 3.75 jahre besessen und bin danach ja nachweislich bis Ende 2014 also 2 Jahre ohne FE gefahren.
    Dazu muss ich auch noch sagen dass ich meine Kaufmännische Ausbildung sowie danach von 2011-2015 in einer Fahrschule absolviert habe und tätig war.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung!

    Liebe Grüsse
    Jenny

  • #26

    Jenny (Dienstag, 17 Juli 2018 16:38)

    Auch hier die blöde Autokorrektur ...es sollte Natürlich lieber Herr Dr. Schueller heissen - bitte entschuldigen Sie

  • #27

    Peter aus F. (Montag, 30 Juli 2018 08:36)

    Hallo Herr Schüller,
    nun habe ich endlich eine MPU machen dürfen, der Herr der FS Stelle hat sich in seinem Schreiben entschuldigt mit hohem Arbeitsaufkommen, er ist dort alleine und hat zu viel zu tun. Nun ja ...
    Meine MPU war leider negativ, obwohl ich mich sehr gut vorbereitet habe, alles gegeben habe. Ich wurde dort behandelt wie der letzte Mensch :-(
    Die Ärztin vor Ort hat mir Blut abgenommen als ich auf der Liege lag ohne mir davon etwas zu sagen, einfach mit Desinfektionsmittel gewischt und gepikst.
    Den Finger - Näseltest habe ich dort im Liegen gemacht wobei mein Arm erst gegen die Wand schlug und damit nicht richtig die Nase traf, woraufhin dann "unsicher" im Gutachten stand. Naja ... das war nicht der Durchfallgrund.
    Aber das alles jetzt hier zu schreiben würde zu weit führen.
    Wollte nur mal Rückmeldung geben.
    Und wie ein Mensch dort behandelt wird ist wirklich nicht normal. Oder ging es nur mir so?? Langsam bin ich auch finanziell am Ende und weiß nicht mehr so richtig was ich machen soll. Dabei habe ich mein Leben wirklich um 180° auf den Kopf gestellt und komplett neu begonnen...
    Nunja ... schöne Grüße aus der Punkte-Stadt :-)

  • #28

    Bukem: (Mittwoch, 15 August 2018 19:53)

    @Jenny:

    Die FSST ordnet eine Neuauflage der Prüfung immer dann an, wenn zu befürchten steht, dass der Betroffene die erforderliche Sachkenntnis nicht mehr besitzt, § 20 II FeV.
    Dazu gibt es eine Vielzahl verschiedener Rechtsprechung. Grundsätzlich wäre dies bei dir wegen der kurzen Zeit nicht so erwarten bzw sollte dagegen Widerspruch erhoben werden

    @Peter aus F: Dazu kann ich wenig, Hr Schüller evt mehr sagen. Klingt dubios. Grds fällt man bei der MPU eher bei der psychologischen Bewertung durch, am Nase-Test wird es nicht gelegen haben. Alles Gute wünsche ich

  • #29

    Jenny (Sonntag, 09 September 2018 11:07)

    Danke lieber Biken.

    Habe noch eine letzte Frage...
    Das mpi hat mir 7 Wochen nach der mpu mitgeteilt dass ich bis dato bestanden habe, jedoch plötzlich meine bei der mpu angegebene urinprobe und die 2 Haaranalysen rückwirkend auf synthetische cannabioden untersucht werden muss, damit ich mein Gutachten erhalte.

    Bei der mpu wurde dieses Thema von der Psychologin und der Ärztin angesprochen bzw hätte ich bei einer Fahrt räuchermischungen von einen freund dabei.

    An sich ist es wohl legitim dass das moi das wohl nachfordern darf aber dürfen sie das 7 Wochen nach der mpu? Muss das nicht am Tag der mpu dann gesagt werden ?

    Ich habe nichts zu befürchten und natürlich direkt diese Untersuchung veranlasst- die aber wohl auch 6-8 Wochen dauert.

    Nun warte ich also schon knapp 3 Monate auf mein Gutachten.

    Kann man dem mpi vorwerfen dass das erst 7 Wochen nach der mpu verlangt wird oder ist das rechtens ?

    Ich lebe in einem Dorf ohne Anbindung an öffentlichen Nahverkehr und habe einen Säugling daheim mit dem ich nicht mal zum Arzt fahren kann wenn er krank ist...hab ich da rechtlich irgend eine Möglichkeit bzw kann man sich bei einer übergeordneten Stelle über das mpi beschweren?

    Vielen Dank im voraus

    Liebe Grüsse
    Jenny

  • #30

    Bukem (Dienstag, 18 September 2018 20:54)

    @Jenni: Bin ich überfragt, muss ich Herrn Schüller vorlegen

  • #31

    Olstom (Mittwoch, 26 September 2018 10:15)

    Hallo Herr Ra Schüller,
    -wie wahrscheinlich ist es, das während einer MPU, trotz 12-monatigem Abstinenznachweis (Alkohol-und Drogen) zusätzlich und überraschend noch eine Haarprobe verlangt wird?
    -ist diese bei Kopfhaar von ca. 1,5cm Länge umsetzbar?
    -wird auf Körperbehharung ausgewichen (es ist aber lediglich Beinbehharung vorhanden!)?
    Danke im Voraus!
    MfG

  • #32

    Bukem: (Mittwoch, 03 Oktober 2018 15:28)

    @Olstom: Das kommt drauf an, gibt es denn irgendetwas neueres, was die FSST dazu veranlassen könnte? Und würde da was zu finden sein in den Haaren?
    Versteh dich grad noch nicht ganz.
    Sollte das Kopfhaar zu kurz sein, es wird an verschiedenen Stellen des Kopfes entnommen, wo das Haar unterschiedlich schnell wächst. Es kann auf Körperhaar zurückgegriffen werden, ja
    Wirklich helfen konnte ich dir jetzt bisher nicht

  • #33

    Olstom (Montag, 08 Oktober 2018 10:36)

    @Bukem: Nein, es gibt keine neuen Vorgänge welche der FSST vorliegen.
    Ich habe allerdings gelesen, das ohne Vorankündigung im MPU-Termin eine überraschende Haarprobe gefordert wird, wenn der Gutachter Zweifel hat.
    Es wäre ETG zu finden aus glegentlichem Bierkonsum heraus, was mir nun im Vorfeld Sorge macht. Ich hatte nun gehofft das eine Haaranalyse bei kurzem Kopfhaar nicht möglich ist und wollte das nun entsprechend hinterfragen!?
    MfG

  • #34

    Olstom (Montag, 08 Oktober 2018 10:38)

    @Bukem: ..... ab welcher Kürze des Haares ist keine Haaranalyse möglich??...

  • #35

    Bukem: (Sonntag, 21 Oktober 2018 16:18)

    @Olstom: Meines Wissens gibt es da keine allgemeinen Vorgaben in mm oder cm. Manche Labore arbeiten aufgrund neuerer Verfahren und kombinieren die Haarentnahme an verschiedenen Stellen des Kopfes, da das Haar eben unterschiedlich schnell wächst.
    Du trägst das Risiko, ob und dass eine Probe entnommen werden kann. Am besten fragst du bei dem konkreten Labor vorher nach

  • #36

    Sebb (Sonntag, 13 Januar 2019 14:13)

    Hallo,
    Eine Frage zum äG.
    Wenn ein geringer wert an THC Abbauprodukte bei urintest gefunden werden obwohl der Konsum schon Wochen zurück liegt kann das äG negativ für mich ausfallen? Konsum seit Silvester eingestellt und muss demnächst zum äG. Danke im Voraus.

  • #37

    Bukem: (Dienstag, 22 Januar 2019 11:18)

    @Sebb: Hab ich Dir schon auf einer anderen Unterseite geantwortet?
    Erzähl vorsichtshalber mal etwas länger, was passiert ist

  • #38

    Christian H (Dienstag, 22 Januar 2019 15:12)

    Sehr geehrter Herr Schüller (oder auch sonst gern andere Meinungen), ich würde mich über eine Einschätzung freuen: ich habe vor einem Jahr einen Auffahrunfall kurz nach dem Ausparken unter 1,8 Promille verursacht und kein Abstinenzprogramm absolviert, da ich sowohl im früheren leben als auch im jetzigen wenig Alkohol trinke und einen peinlichen Fehler begangen habe, der sich niemals wiederholen wird, da ich mich intensiv damit beschäftigt habe und diverse Strategien auch einleuchtend erklären könnte (ich bin selbst Psychologe :)) frage: würden Sie mir raten jetzt zur MPU zu gehen und es zu versuchen ? Besten Gruß

  • #39

    Bukem: (Mittwoch, 23 Januar 2019 12:08)

    @Christian: Jetzt muss ich nachfragen: Die Fahrerlaubnis ist damals entzogen worden? Dann dürfte eine Neuerteilung nur im Wege einer MPU erfolgen können

  • #40

    Christian H (Mittwoch, 23 Januar 2019 15:45)

    Na klar, die Frage war: würdest du empfehlen , auch ohne Abstinenznachweis zur MPU zu gehen ? Denn ich kann aus beruflichen Orgagründen keinen machen. Und Strenggenommen will ich auch keinen machen, denn ich trink eh nur alle paar Wochen mal n paar Gläser Wein, auf die ich nicht verzichten wollen würde. Vielen Dank c

  • #41

    Bukem: (Mittwoch, 23 Januar 2019 17:00)

    @Christian: Ich bin hier nur ein bescheidener Arbeiter im Weinberg des Herrn, oder so, deshalb würde ich Ihnen konkret anraten, die überschaubaren Kosten eines kurzes Beratungsgesprächs bei Herrn Schüller zu riskieren, dann haben Sie jedenfalls eine rechtssichere und praxisfeste Einschätzung, die ich so nicht geben kann. Vielleicht findet sich in Ihrem beruflichen Bekanntenkreis jemand aus dem Bereich Verkehrspsychologie und vermag zusätzlich eine Einschätzung abzugeben, warum der damalige Vorfall eine einmalige Ausnahmesituation darstellte und sich aus verschiedenen Gründen nicht wiederholen wird. Das mag sicher zusätzlich helfen.
    Die Kontaktdaten finden sich oben auf der Seite.

  • #42

    Christian H (Mittwoch, 23 Januar 2019 17:31)

    Ich würde nur einfach gern wissen , ob sie zum Beispiel auch ohne Abstinenznachweis eine MPU wagen würden :) vielen Dank

  • #43

    Bukem: (Mittwoch, 23 Januar 2019 17:51)

    @Christian: Die Behörde allein trifft die Entscheidung, ob ein Abstinenznachweis gefordert wird. Bei Alkoholverstößen dürfte das zumindest dann immer so sein, wenn zB eine Suchterkrankung vermutet wird.
    Ob Sie deshalb etwas "wagen "würden oder nicht, ist dann leider nicht wichtig. Aber nochmal, der kompetentere Ansprechpartner ist auch da sicherlich Herr Schüller.

  • #44

    Christian H (Mittwoch, 23 Januar 2019 18:47)

    Danke, ich werde mal anrufen:) Grüße

  • #45

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 27 Januar 2019 13:16)

    @Bukem:

    "Weinberg des Herrn"? Hatte ich kein Drogenverbot ausgesprochen? Ich mach mir gleich in die Hose hier vor Lachen :-)

    @Christian H:

    Ab 1,6 Promille gelten Sie nicht als trinkender Fahrer, sondern als fahrender Trinker. Ohne Abstinenznachweise und verkehrspsychologische Beratung keine Sonne auf eine positive MPU.

    Wer sich selbst therapiert hat einen Narren als Psychologen. Ist so als würde ich mich selbst verteidigen.

    Ehrlich: Selbst wenn Sie Abstinenznachweise vorliegen hätten, wäre das Argument der Eigentherapie zu 99 % das K.O. Kriterium bei der MPU. Ihnen fehlt die professionelle Distanz zu sich selber. 1,8 % Promille? Da waren sie hackendicht und konnten noch fahren. Sprich: Sie haben eine hohe Alkoholtoleranz und die kommt nicht von 2 Gläsern Wein am Wochenende. Wenn Sie das bei der MPU sagen, können Sie den nächsten Termin gleich buchen, bei dem Sie sich erneut begutachten lassen.

    Kaufen Sie dieses Buch hier und lesen Sie mal etwas tiefer ein:

    http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?ID=36006d99-b184-4b82-999a-9c8a3a5332f1

    Danach werden Sie erkennen, wie weit neben der Spur Ihre Annahmen sind :-) "Ausrutschertheorie" = mangelnde Selbstreflektion = keine Einsicht in das eigene problematische Verhalten = lügt sich selber in die Taschen = wird es wieder machen = negative MPU.

    Das Buch ist nicht eben billig, aber eben die Blaupause für die MPU Begutachtung. Sogar der Verleger, Herr Kirschbaum, ist ein ziemlich cooler Typ. Ist aber ne andere Geschichte.

  • #46

    Burak (Montag, 04 Februar 2019)

    Guten Tag,
    Ich hatte eine frist bis zur 14.12 eine mpu vorzulegen und war dann erst am 20.12 die Mpu
    Habe nun gleichzeitig die beendigung der frist und ein positives gutachten bekommen
    Was kann ich tuen? Und ist meine mpu trotzdessen gültig wenn ich ein neuantrag mache und es dann vorlege?
    Mit freundlichen Grüßen
    Burak

  • #47

    Bukem: (Montag, 11 Februar 2019 09:53)

    @Burak: Wenn es Dir irgendwie wichtig ist,bitte sofort unter obigen Kontaktdaten bei Herrn Schüller melden. Hier ist im Zweifel Eile geboten, hab deinen Eintrag leider jetzt erst gesehen

  • #48

    Luka (Samstag, 23 März 2019 21:56)

    Guten Abend,
    meine momentane Frage die mich beschäftigt ist, ob sie rückhaltige untersuchungen auch auf die Vormonate beinhaltet ist (Urintest/Bluttest).
    Mein letzter Konsum ist vor ca 2 Monaten her und habe nächste Woche DIenstag meinen ersten Termin für die MPU Untersuchung.

    Mt feundlichen Grüßen

  • #49

    Holga (Mittwoch, 03 April 2019 11:08)

    Guten Tag Herr Schueller
    Angesichts einer Strafanzeige wegen unerlaubten Cannabis anbau befinde ich mich derzeit in Beratung mit einer Drogenberatungsstelle.
    Ich bin diesen Weg dorthin allein gegangen da ich mein bisheriges Verhalten selbstkritisch verurteile und nun endlich mal nach Jahren rauswill aus meinem „Käfig“

    Ich habe nun folgende Frage im bezig auf Abstinenz Nachweise:

    Da ich länger konsumiert habe gehe ich davon aus das ich sehr hohe Abbauwerte in mit eingelagert habe.

    Gilt ein Nachweis als unzuläsdig wenn dort (erhöte) THC cooH werte festgestellt werden oder ist es möglich durch den rückgang dieser werte zu Beweisen das kein Aktueller konsum vorliegt?

    Muss man vor den screenings komplett entgiftet sein ?

    Bislang gibt es noch keine Urteilsverkündung in meinem Strafprozess
    Also auch nix von der FssT.

    Mein Ziel ist es dem ganzen vorzugreifen und so ggf die Gemüter zu besänftigen.

    Ist es möglich während laufender screenings die Fahrerlaubnis zu behalten bis das Screening abgeschlossen ist oder muss ich zwangsweise erstmal auf Job und Auto verzichten? ( ja,ohne Fahrerlaubnis kann ich meinen Arbeitsplatz nicht weiter halten da ich Täglich als Bauleiter über große strecken Pendeln muss)

  • #50

    Bukem (Freitag, 07 Juni 2019 11:19)

    @Luka :ich bitte um Entschuldigung, ich hab diese Frage leider erst gesehen.
    Ist das noch aktuell oder bereits erledigt?
    Ich habe die Frage nicht ganz verstanden, natürlich dreht sich ein Abstinenznachweis immer um die zurück liegende Vergangenheit.

    @Holga :erzähl bitte etwas genauer, es gab gar keinen Verkehrsverstoß? Wann hast du denn zuletzt konsumiert und der Stop war rein freiwillig von dir?
    Ich bin mir deshalb überhaupt nicht sicher, ob du eine Abstinenz irgendwann belegen müsstest.
    Grds käme eigentlich nur ein ärztliches Gutachten in Betracht, in dem du nur darlegen müsstest, dass du zwischen einem etwaigen Konsum und dem Fahrzeugführen ausreichend zeitlich sicher trennen kannst.

  • #51

    Toni (Mittwoch, 25 September 2019 16:09)

    Hallo können sie mir sagen ob ich Möglichkeit habe das Führerschein zu behalten 2,4ng THZ bei 24ng THC COOH hydroxytetrahydrocanabinol positives befund unterhalb 1,0 und 269 benzoylecgonin ausgesagt habe eine Fehler gemacht aber schon Brief bekommen dass ich dass Führerschein abgeben muss Lg

  • #52

    Sebastian (Dienstag, 12 November 2019 11:42)

    Moin, ich bin (oder vielmehr: war) im Abstinenzprogramm der Pima nach Nachweis sog. "harter" Drogen in meinem Blut. Ich habe nach 4 der 6 Urinkontrollen den Anruf zum Termin nicht erhalten, mein Vertrag wurde daraufhin wegen Nichterscheinen zur Kontrolle aufgelöst. Ärgerlich. Ich habe bei der Pima gefragt, ob ich den Nachweis für das letzte 3/4 Jahr nicht mit einer Haaranalyse kombinieren kann, was mir die nötige ganzjährige Abstinenz nachweisen könnte, aber die stellen sich natürlich quer (klar, wollen nochmal das komplette Programm bezahlt haben). Ich hab immerhin eine Kopie der bisherigen, negativ ausgefallenen Untersuchungsberichte bekommen. Besteht irgendeine Möglichkeit da noch was zu machen, oder muss ich das Programm tatsächlich komplett neu starten?
    Danke und beste Grüße

  • #53

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 13 November 2019 17:42)

    @Toni: Ist die Frage noch aktuell?

    @Sebastian:

    Sie wollen von der PIMA eine Haaranalyse ohne extra Zusatzkosten oder was ist genau die Frage, bitte?

  • #54

    Sebastian (Mittwoch, 13 November 2019 20:02)

    Nee, ich will nicht ein Dreivierteljahr umsonst gepinkelt haben! Ich würde gerne meine bisherigen Ergebnisse - die ja ein Dreivierteljahr Abstinenz nachweisen - mit einer weiteren Haarprobe kombinieren. Dass ich die bezahlen muss ist klar. Ich finds halt dreist dass ich das komplette Programm wiederholen muss, wenn ich nachweisen kann, dass ich seit Anfang des Jahres abstinent bin. Die Frage ist also eigentlich, wie das mit dem Abstinenznachweis definiert ist: reicht die Summe von Untersuchungsberichten aus mglw. 2 Programmen aus, um ein Jahr Abstinenz nachzuweisen, oder braucht es den von der Pima als solchem zertifizierten Abstinenzbeleg? Aber möglicherweise habe ich mir meine Frage selbst beantwortet. Die PIMA bestimmt die Vertragsregeln, und die wollen einem natürlich nicht dabei helfen, seinen Lappen wiederzubekommen, sondern Geld machen, und dementsprechend gibt es da natürlich kein Entgegenkommen.

  • #55

    Łukasz Ratajski (Dienstag, 25 Februar 2020 23:37)

    Witam Panie schuller straciłem prawo jazdy w niemczech za prowadzenie pod wpływem marihuany w 2016r na stałe.Podszedłem do MPU w 2019r otrzymałem skierowanie na badanie moczu 4 razy w ciągu całego roku wszystkie wyszły pozytywnie.Teraz mam umówić termin na badanie psychologiczne czy mogę Pana prosić o jakieś cenne wskazówki jak mam podejść do tego badania?

  • #56

    Łukasz (Dienstag, 25 Februar 2020 23:48)

    Hallo Herr Schuller, ich habe meinen Führerschein für das Fahren unter dem Einfluss von Marihuana dauerhaft verloren. Ich kam 2019 zur MPU. Ich erhielt viermal im Jahr einen Urintest, der positiv ausfiel. Jetzt muss ich eine psychologische Untersuchung veranlassen, wenn ich Sie um wertvolle Tipps bitten kann sich dieser Studie nähern?

  • #57

    Bukem (Montag, 27 April 2020 11:27)

    @lukasz: ich habe diese Nachricht erst jetzt gelesen, Entschuldigung.
    Ist die Frage noch aktuell?

  • #58

    Hansi (Sonntag, 10 Mai 2020 23:41)

    Hallo Zusammen.

    Da ich meinen Post von Freitag nicht wieder finde starte ich einen erneuten Versuch�
    Ich wurde bereits 2mal angehalten wobei thc nachgewiesen werden konnte (beim ersten Mal 4,9 und beim zweiten Mal 2,0NG)
    Ich bekam ein Schreiben dass ich zum Amtsarzt gehen soll und dort einen Haar oder Urintest abgeben muss.
    Ich bin seit ca 2 Monaten clean habe davor aber regelmäßig konsumiert

    Ich wollte fragen was sich für mich mehr lohnt um meinen Führerschein frühst möglich zurück zu bekommen.
    Ebenso wollte ich fragen wie oft ich die Tests machen muss und in welchen Abständen.
    Ich lasse mir diese Woche meine Haare auf 3cm kürzen da das die geforderte Haarlänge ist. Ist das hilfreich?
    In dem Schreiben wurde nur Bezug auf das 2te Mal genommen .
    Diese Ereignisse fanden in Thüringen statt.

    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hansi

  • #59

    Łukasz (Samstag, 20 Juni 2020 13:33)

    hallo ja diese frage ist noch gültig aber ich habe nur zwei wochen?

  • #60

    Bukem (Montag, 06 Juli 2020 16:53)

    @lukasz und @Hansi bitte beide per obiger Kontakt Mail an Herrn Schüller wenden

  • #61

    Ali D. (Sonntag, 30 August 2020 23:59)

    Hallo Herr Schüller
    Habe ihnen per e Mail mein Post von der Fsst gesendet warte sehnsüchtig auf ihre Antwort.

  • #62

    Ex fahrschüler (Montag, 19 Oktober 2020 12:24)

    Was kann man machen wenn man zur blutentnahme gezwungen wurde nach dem mann der Polizei einen Speichel Schweiß oder wisch test angeboten hat (pinkel wahr mir nicht möglich es kam einfach nichts) sie aber nur den Urin test bei haben man dann mit zur wache muss das auto in einer Kurve mit warnblinklicht stehen lassen müsste und nach der Blutabnahme knapp 20 Kilometer mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf eigene Kosten wieder zu seinem auto zurück müsste um festzustellen das die Batterie leer ist und Dan noch den ADAC zurufen und das alles für einen negativen Befund?

  • #63

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 19 Oktober 2020 21:29)

    Da wird man vermutlich nichts machen können.

  • #64

    Ex fahrschüler (Dienstag, 20 Oktober 2020 18:40)

    Dan werde ich mich beim nächsten mal gegen die Maßnahme weren müssen da ich nicht das meiste verdiene und so ein Zustand für mich finanziell nicht tragbar ist

  • #65

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 20 Oktober 2020 21:20)

    Aha. Und wie wollen Sie das machen?

  • #66

    Ex Fahrschüler (Mittwoch, 21 Oktober 2020 17:21)

    Das weiß ich nicht aber es kann nicht sein das man so etwas dulden muss also ich kann Dan schon verstehen warum menschen so ein Hass auf Polizisten haben und sie beleidigen oder gar angreifen

  • #67

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 24 Oktober 2020 21:22)

    Nun kommen Sie mal runter. Es leben noch alle.

  • #68

    Bukem: (Montag, 09 November 2020 14:19)

    @Ex Fahrschüler: Mal andersrum gefragt, gibt es denn weitere rechtliche Probleme, wo wir hier weiter helfen können? Vielleicht auch in dem Zusammenhang mit dem genannten Vorfall?
    Ein vorsichtiger Hinweis: der anfängliche Urintest soll ja genau solche Komplikationen vermeiden helfen. Irgendwelche Schweiss Tests sind absolut nicht aussagekräftig und hochgradig fehleranfällig

  • #69

    Gabriel (Donnerstag, 12 November 2020 15:32)

    Hallo Herr Schüller,

    wird Ihre Dienstleistung von der Rechtsschutzversicherung übernommen ??



  • #70

    Bukem (Donnerstag, 12 November 2020 16:47)

    @Gabriel: Das hinge im jeweils konkreten Fall von Ihrem konkreten Versicherungsvertrag ab. Da wo eine vorsätzliche Tatbegehung im Raum steht, wird eine Deckungspflicht regelmäßig abgelehnt. Mag dann aber sein, dass die Versicherung auf dem Kulanzweg die Kosten voll oder zumindest anteilig übernimmt.
    Sie sollten sich daher bei Ihrer RSV informieren.
    Mit Herrn Schüller nehmen Sie dann bitte unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Kontakt auf.

  • #71

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 12 November 2020 19:07)

    @Gabriel:

    Ich rechne grundsätzlich nicht über Versicherungen ab. Der Grund ist der, dass die Herrschaften oftmals mehr Schwierigkeiten machen, als alle anderen Verfahrensbeteiligten zusammen. In solchen Fällen übernehme ich die Mandate bereits seit Jahren nicht mehr.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

  • #72

    Rembrandt (Sonntag, 28 März 2021 13:23)

    Guten Tag,

    vor einiger Zeit wurde bei mir eine Blutanalyse durchgeführt um meine Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Ich habe daraufhin einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrordnungwidrigkeit erhalten, in welchem lediglich stand, dass ein THC Wert von 3,0ng/ml festgestellt wurde und ich deshalb mit einem Monat Fahrverbot bestraft werde. Vor Kurzem erhielt ich einen weiteren Brief über die Anordnung der MPU.
    Nun zu meinen Fragen: Reicht dieser aktive THC Wert bei einem "Ersttäter" bereits aus um die MPU anzuordnen und die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen? Werden nicht noch weitere Abbauwerte bestimmt, wie z.B. THC-COOH, um die Konsumregelmäßigkeit festzustellen? Sollten diese normalerweise nicht auch im Bescheid zu finden sein oder werde sie einfach nicht angegeben wenn sie zu gering für eine Strafe sind? Hat man irgendwie die Möglichkeit das gesamte Gutachten des Analyseinstituts zu erhalten?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
    Viele Grüße,
    Rembrandt

  • #73

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 28 März 2021 20:09)

    Die Behörde hat bei Ihnen offenbar angenommen, dass Sie gelegentlicher Konsument sind. Warum und wie sie das getan hat und ob das zu Recht erfolgte, kann ich ohne Akteneinsicht nicht sagen.

    Ab einem THC Wert von 1,0 ng/ml fehlt bei Ihnen das Trennungsvermögen. Sie sind zwar Ersttäter, aber nicht Erstkonsument aus Sicht der Behörde.

    Ihre Fragen deuten auf einigen Beratungsbedarf hin. Wenn ich mich der Sache annehmen soll, schreiben Sie mir bitte eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #74

    Nadine F. (Samstag, 03 April 2021 20:21)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    bei mir wurde bei einer Polizeikontrolle in Bayern 2,9 ng/ml THC im Blut festgestellt. Ich lebe seit vielen Jahren in Österreich und habe nun erst von den deutschen Behörden und zwei Wochen später auch von den österreichischen Behörden einen Bescheid über eine Ordnungswidrigkeit erhalten. Beide Bescheid beziehen sich auf die selbe Tat und ordnen beide 1 Monat Fahrverbot an. Im österreichischen Bescheid werden allerdings noch weitere Maßnahmen, wie ein psychologisches und psychatrisches Gutachten, ein Termin beim Amtsarzt und ein Verkehrscoaching gefordert um meine Fahrtüchtigkeit zu prüfen (ähnlich MPU).
    Ist es möglich für das selbe Vergehen zweimal betraft zu werden, wenn die Bescheide von verschiedenen EU-Ländern ausgehen? Oder gilt nur der deutsche Bescheid, weil er schon rechtskräftig war als der österreichische ausgestellt wurde? Und könnte es sein, dass trotzdem in Österreich Maßnahmen zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit angeordnet werden selbst wenn der österreichische Bescheid mit dem 1-monatigen Führerscheinenzug nicht gilt?
    Ich verstehe das Ganze überhaupt nicht und habe das Gefühl jeder möchte hier noch ein Stückchen vom Kuchen. Sollte ich jetzt gegen einen Bescheid Einspruch einlegen? Ich hoffe Sie können mir mir als fachkundiger Anwalt eine kurze Einschätzung der ganzen Sache geben.
    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nadine F.

  • #75

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 04 April 2021 20:04)

    @Nadine F:

    Dass Sie 2 Bußgeldbescheide erhalten, erscheint in der Tat etwas merkwürdig. Was die fahrerlaubnisrechtliche Seite angeht: Wenn Sie in Österreich gemeldet sind, darf die dortige Behörde natürlich Ihre Fahreignung prüfen.

    Für näheres müsste ich mir die Akten der Behörden mal anschauen, schreiben Sie mir gerne, wenn Sie Hilfe brauchen: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #76

    Chris (Montag, 06 Juni 2022 16:09)

    Hallo Herr Schüler,
    Ich habe am 21.09.17 in Hamburg wegen 48,0 ng/ml Cocain, 1100,0ng/ml Benzoylecgonin und 0,56 ٪. Blutalkoholkonzentration meinen Führerschein verloren. Bin seitdem auch "clean" und Alkohol konsumiere ich seid 5 Wochen garnicht. Möchte gerne den Lappen wieder aber immer wen ich einen Berater frage wie ich vorgehen muss geben die mir ihre IBAN. Das Buch welches Sie empfehlen wurde mir auch schon empfohlen. Das besorge ich mir auch noch. Aber wie gehe ich ohne Berater vor? LG aus HH.

  • #77

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 08 Juni 2022 13:04)

    Ich heiße SchüLLer.

    Zu Ihrer Frage:

    "Berater" nennt sich in der Regel, wer keine ausreichende Qualifikation hat, da der Begriff nicht geschützt ist.

    Sie brauchen mindestens für 1 Jahr Abstinenznachweise auf BtM und den Nachweis einer abschlossenen Einzeltherapie beim Verkehrspsychologen. Liegen diese Dinge schon vor bzw. sind bald abgeschlossen?

  • #78

    Chris (Mittwoch, 08 Juni 2022 17:11)

    Sorry... Autokorrektur. Ich möchte jetzt starten und alle fragen mich nach dem Urteil. Es gibt aber kein Urteil. Nur 2 Rechnungen. Gehe ich einfach zum Hausarzt wegen dem Nachweis für die Abstinenz? Ich finde im Netz auch kein " Infoblatt" wie man vorgehen muss...

  • #79

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 08 Juni 2022 17:20)

    Abstinenznachweise bei mittels Urinproben bei AVUS/Dekra/PIMA oder dem TüV.

    Letzter Konsum von Drogen war wann? Haare sind wie lang?

    Verkehrstherapeuten:

    www.afn.de
    www.pirke.info
    https://www.mpu-praxis-muenchen.de/
    https://www.afn.de/bremen-und-delmenhorst/

    Die letzten 3 machen das alle auch online. Sehr nette und erfahrene Leute.

    Urteil? Was für ein Urteil meinen Ihre "Berater"? Es gibt eine Entziehung der Fahrerlaubnis = kein Urteil. Und einen Bußgeldscheid = auch kein Urteil.

    Aber ich kann mir ein Urteil erlauben: Die Spasten, die Sie vorher kontaktiert haben, hatten offenbar keinen Check. Aber ne IBAN. Und da sollte wahrscheinlich VIEL Geld drauf. Wenn man schon nicht viel weiß....

    Fragen Sie hier gerne weiter. Erstmal Screenings mit Urin anfangen.

    Verkehrstherapie können Sie auch später noch anfangen. Machen das per MPU Step by Step Lösung.

  • #80

    Chris (Mittwoch, 08 Juni 2022 17:24)

    Mache ich einfach einen Termin bei einem Psychologen meiner Wahl? Kann man sich bei Ihnen telefonisch beraten lassen?

  • #81

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 09 Juni 2022 16:45)

    Nein. Es muss ein Verkehrspsychologe sein. Diplom Psychologe (Uni, nicht irgendein Heilpraktiker für Psychogedöns) mit verkehrspsychologischer Zusatzausbildung...

    Sehen Sie: Ich schreiben Ihnen jetzt schon Kontaktdaten hin. Wäre es nicht einfacher, dem einfach zu folgen? Nein, telefonisch nicht aber per Skype.

    Bitte nicht fragen, sondern einfach machen:

    12 Monate Urin Screening Programm bei einer der genannten Stellen

    Einzelstunden beim Verkehrspsychologen. Wenn bei meinen keiner dabei ist: Homepage Ihres Kandidaten hier posten vorher. Gibt einen Haufen nicht genug qualifizierter Leute in dem Bereich.

  • #82

    Chris (Donnerstag, 09 Juni 2022 23:17)

    Hallo Herr Schüler,
    als ich meinen letzten post geschrieben habe war Ihrer noch nicht online. Der letzte Konsum war tatsächlich der, der mich in meine Lage gebracht hat. Kopfhaar liegt bei ca 3 Millimeter. Muss ich auch auf Alkohol die Abstinenz nachweisen? Ich danke schon mal vielmals für Ihre Mühe.

  • #83

    Chris (Donnerstag, 09 Juni 2022 23:18)

    Sorry... wieder falsch. Herr Schüller ist natürlich gemeint.

  • #84

    Uwe (Dienstag, 20 September 2022 17:06)

    Kaufen Sie dieses Buch hier und lesen Sie mal etwas tiefer ein:

    http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?ID=36006d99-b184-4b82-999a-9c8a3a5332f1

    Danach werden Sie erkennen, wie weit neben der Spur Ihre Annahmen sind :-) "Ausrutschertheorie" = mangelnde Selbstreflektion = keine Einsicht in das eigene problematische Verhalten = lügt sich selber in die Taschen = wird es wieder machen = negative MPU.

    Das Buch ist nicht eben billig, aber eben die Blaupause für die MPU Begutachtung. Sogar der Verleger, Herr Kirschbaum, ist ein ziemlich cooler Typ. Ist aber ne andere Geschicht


    Welches Buch ist gemeint? Ich will es

  • #85

    RA Schüller (Mittwoch, 21 September 2022 00:20)

    http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?ID=5d1378d9-8b6e-43c2-aaff-c841c03e7bec

    Das hier :-)

  • #86

    Weirauch Diego (Sonntag, 20 August 2023 04:05)

    Hallo Herr Schüller
    Wie heißt denn das Buch bei mir funktioniert der Link net.zu dem Shop. Vielen dank

  • #87

    Bukem: (Montag, 21 August 2023 13:36)

    Weirauch Diego: "Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien" im Kirschbaum Verlag

  • #88

    Nicole (Mittwoch, 20 Dezember 2023 20:41)

    Hallo und zwar habe ich eine frage ich wurde 2009 beim fahren mit dem roller ohne führerschein und trunkenheit am steuer erwicht worden jetzt dezember 2023 habe ich mein meine papiere beantragt und post bekommen das ich eine mpu machen mus jetzt wollte ich fragen ob ws 14 jahre spãter rechtens ist lg nucole

  • #89

    Bukem (Donnerstag, 21 Dezember 2023 10:54)

    @Nicole: anscheinend ja. Nach 15 Jahren ( unter strengen Voraussetzungen) allerdings nein. Ob das richtig berechnet wurde, kann ich nicht sagen.
    Im Bedarfsfall kann Herr Schüller das überprüfen, dazu müsste aber Akteneinsicht genommen werden