Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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30 Sekunden Test, Linienlaufen usw: Auf was man bei der Polizeikontrolle wegen Drogen verzichten sollte...

Um es mal in Erinnerung zu rufen: Auch (und gerade) bei einer Verkehrskontrolle wegen Drogen im Straßenverkehr ist niemand  verpflichtet, an irgendwelchen Spielchen wie dem 30 Sekunden Test, Linienlaufen, Seiltänzer-Test usw. teilzunehmen.

 

Es gilt auch hier folgender Grundsatz:

 

Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten (Sog. "Nemo tenetur" Grundsatz). Das bedeutet, dass kein Betroffener einer polizeilichen Aktion in irgendeiner Weise verpflichtet ist, an seiner eigenen Überführung auch noch aktiv mitzuwirken.

 

Darunter zählt neben dem Recht (und das ist gleichzeitig die Pflicht sich selbst gegenüber!) in jeder kritischen Situation den Mund zu halten auch das Recht, sich bei polizeilichen Maßnahmen aller Art vollkommen passiv zu verhalten.

 

Ein Polizist hält Sie an und kommt gleich auf Ihre nervöse Art zu sprechen und die roten Augen?

 

Glauben Sie mir, er interessiert sich im Zweifel exakt null dafür, ob die geröteten Augen Ihrem Heuschnupfen geschuldet sind oder ihre unruhige Art auf den Adrenalinausstoß zurückgeht, der beim Kontakt mit der Polizei nicht so untypisch sein dürfte.

 

Der Typ will Ihnen mit einer fetten LED Maglite die Augen verblitzen? Sie brauchen da nicht reinschauen, gucken Sie einfach woanders hin.

 

Sie sollen eine Linie lang laufen? Sie sollen innerlich 30 Sekunden abschätzen? Dinge machen, die den Artisten im Circus Roncalli vorbehalten sein sollten?

 

Irgendwelche Finger zusammenbringen? Suchen Sie sich eine Antwort auf derlei Ansinnen aus:

 

a) "Ich habe kein Interesse, vielen Dank aber dennoch!"

b) "Die Einfachheit dieser Spiele beleidigt meine Intelligenz, die können Sie schön

      alleine spielen."

c) "Gerne lasse ich mir in die Augen leuchten, aber nur, wenn ich das bei Ihnen

     auch machen darf" - für diesen Fall bitte die gute Fenix Taschenlampe (hat

     6000 Lumen das Teil!) bereit halten und Ihr Pendant mal fragen, wie ihm das

     so gefällt und warum er gerade so verpeilt wirkt...

 

In der Realität verhält es sich so, dass Legionen von Polizeibeamten es mit den Rechten der Betroffenen und vor allem mit den prozessualen Erfordernissen nicht so eng sehen. "Richtervorbehalt bei der Blutabnahme?" "Scheiß was drauf, wir können das doch auch klasse selber anordnen!" ...so läuft das oft. Auch wird sehr oft fehlerhaft über die Rechte aufgeklärt, zu denen eben auch das Schweigerecht gehört.

 

In der Praxis kommt es SEHR oft vor, dass Informationen durch unterlassene Belehrungen seitens der Polizei erschlichen werden, z.B. mit dem uralt Kalauer, der Betroffene werde durch die Aussage seine Lage verbessern. Bitte tun Sie mir den Gefallen und geben Sie auf solche Aussagen im Zweifel nichts. Es sei denn, Sie glauben auch noch an den Osterhasen und den Weihnachtsmann...

 

Warum also Leuten das Leben einfach machen, die einem an den Karren pissen wollen? Dafür gibt es keinen logischen Grund!

 

Sie machen keine Spiele mit. Sie halten den Mund. Die Infos, die die Polizei haben darf, stehen im Personalausweis und im Fahrzeugschein. Sie machen nichts freiwillig! NICHTS. Nicht mal Schweißtests (geschweige denn Nummern wie auf den Streifen pinkeln!) darf die Polizei ohne Ihr Einverständnis durchführen!

 

Im Zweifel heißt das: Sie stellen sich an Ihr Auto und sagen, dass Sie die Aussage verweigern ("Habe keine Lust mich mit Ihnen zu unterhalten und muss das auch nicht. Ich bleibe jetzt hier erstmal stehen und rauche eine Zigarette."). KEIN Gespräch anfangen, auch kein Gequatsche über das Wetter oder den schönen Sternenhimmel. NICHTS heißt NICHTS. Wenn die Polizei Sie auf dem Schirm hat, werden Sie ohnehin mit zur Blutabnahme kommen müssen.

 

Hier mal die Anweisungen für die ärztliche Untersuchung bei der Blutabnahme, frisch kopiert aus einer Fahrerlaubnisakte....

 

Auch hier gilt: Nichts mitmachen. Saft abzapfen lassen und gut ist. Niemals irgendwas unterschreiben, wo draufsteht, dass Sie mit irgendwas einverstanden sind und irgendwas freiwillig machen. Solch entgegenkommendes Verhalten verschlechtert regelmäßig Ihre Lage, also lassen Sie das!

 

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Kommentare: 5
  • #1

    Franky (Sonntag, 21 August 2016 01:34)

    Also ich habe den Kram erst durch. Erst durfte ich pusten (0,24), danach kam das Pupillenspiel (Verdacht auf BtM wg. roten Augen). Beiden Tests habe ich eingewilligt, einen Urintest aber abgelehnt (mir zu ungenau) und auf einen Bluttest bestanden. Danach wurde ich befragt ob ich schon mal konsumiert habe. Darauf habe ich mit "ja 1x nen Joint vor 5-6 Jahren auf einer Geburtstagsfeier" geantwortet. Anschließend wurde mir nochmal in die Augen geleuchtet und ich durfte weiterfahren. So ähnlich habe ich jetzt schon zum 2. mal gehandelt und ich bin der Meinung, wenn man garnicht kooperiert, macht man sich erst recht verdächtig. Muss allerdings dazu sagen das ich wirklich clean bin und deshalb auch ziemlich locker geblieben bin. Wer wirklich zugedröhnt ist, sollte vielleicht doch besser nach obriger Anleitung handeln.

  • #2

    Bukem (Montag, 22 August 2016 20:03)

    @Franky: Ja, was soll ich sagen, die sitzen eben am längeren Hebel..

  • #3

    Kerim (Freitag, 05 Juli 2019 09:45)

    Niemals kooperieren, denn Staat und Beamte wollen den normalen Bürger undrücken. Also wenn das Demokratie ist, dann weiss ich nicht mehr was Diktatur ist.

  • #4

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 Juli 2019 21:07)

    So ganz unrecht haben Sie nicht. Im Umgang mit Ermittlungsbehörden ist den Betroffenen immer zunächst zu raten, nichts zu sagen. Ob das dann später im Verfahren Sinn macht, ist unterschiedlich.

  • #5

    Micky R. (Sonntag, 08 März 2020 11:17)

    @Karim, wenn du nicht weißt was eine Diktatur ist, kannst du ja mal in der Türkei oder in Russland vorbeischauen.... Beispiele gibt es genug ;-)