Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

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Das Lieblingskind der Behörden: Über die Unwahrscheinlichkeit beim ersten Konsum gleich kontrolliert zu werden. Professorenmeinung II.

Das neue Lieblingsargument der Behörden, um den zumindest gelegentlichen Konsum an der umstrittenen und undurchsichtigen THC-COOH Dogmatik vorbei aus dem Hut zu zaubern ist das Argument, dass es unwahrscheinlich sei, gleich beim ersten Konsum in eine Fahrzeugkontrolle zu geraten.

 

Fahrerlaubnisbehördendogmatik. Klingt logisch, ist es aber nicht. Denn: Wissenschaftlich nachgewiesen ist es nicht. Nicht annähernd.

 

Hierzu eine weitere Meinung eines Professors aus dem Bereich der Wahrscheinlichkeitsrechnung:

 

"Es ist schwierig, Wahrscheinlichkeitsaussagen zu treffen, wenn keine
statistischen Erhebungen zur Schätzung der jeweiligen
Wahrscheinlichkeiten vorhanden sind und wenn Fragen der Abhängigkeit
oder Unabhängigkeit interessierender Ereignisse nicht untersucht wurden.
Leider scheinen Richter und Behörden häufig auf Kriegsfuß mit der
Mathematik zu stehen, und speziell die praktische Gleichsetzung von sehr
kleinen Wahrscheinlichkeiten mit Null kann sehr schnell zu fatalen
Rechtsirrtümern führen.

Für Ihren Desput mit den Behörden scheint mir ein Vergleich mit dem
Lottospiel immer noch erfolgversprechend zu sein:

Nehmen wir einmal an, bei Herrn X hätte man eine große Geldsumme gefunden, die dieser im Lotto gewonnen haben will.


Die Wahrscheinlichkeit für 6 Richtige im Zahlenlotto (ca. 1:14  Millionen) ist extrem klein - und auf jeden Fall viel viel kleiner als  die Wahrscheinlichkeit, beim ersten bekifften Fahren erwischt zu werden.


Folgt man der von Ihnen beschriebenen "Logik" von Gerichten, müsste Herr  X ohne weitere Nachfragen oder -forschung als Lügner (oder der gesuchte
Geldwäscher oder Bankräuber) verurteilt werden. Argumentativ ist es sicher lohnend darauf hinzuweisen, dass es jedoch bei fast jeder Ziehung
der Lottozahlen Gewinner mit 6 Richtigen gibt. Dieses "fast unmögliche" Ereignis tritt in Deutschland im Mittel ca. 400 mal im Jahr ein (mit ca. 100 Lottomillionären). Allein aus der Behauptung, im Lotto gewonnen zu
haben, kann also keinesfalls auf eine Falschaussage geschlossen werden.

 

Das Gleiche gilt natürlich auch für den erwischten Kiffer. Die Behörde muss weitere Argumente anführen können, um die Behauptung "Ich bin das erste mal bekifft gefahren und gleich erwischt worden" ins Wanken zu
bringen. Bisher war dies offenbar dieser THC COOH Wert.Das ersatzlose Streichen eines zusätzlichen notwendigen Kriteriums bedeutet eine Umkehr
der Beweislast. Die Behörde beweist nicht, dass der Beschuldigte öfters Rauschgift konsumiert, sondern der Angeklagte muss die Erstmaligkeit seines Drogenkonsums beweisen. In unserem Lottobeispiel würde das
heißen, dass der Beschuldigte verurteilt wird, ohne dass man nachprüft, ob er vielleicht doch Lotto gespielt haben könnte."

 

Tja. Es dürfte spannend werden, wie sich die Behörden gegen diese Einwände verteidigen. Ich werde hier die Argumente der Behörden künftig publizieren...

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