Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Ärztliches Gutachten wegen Cannabis im Straßenverkehr - die  6 Stunden Regel und der sog. "Experimentelle Konsum" = positives Ergebnis

Sie sind zum ärztlichen Gutachten geladen worden wegen THC im Straßenverkehr und möchten gerne wissen, wie Sie da mit der Fahrerlaubnis wieder raus kommen?


Sie möchten wissen, warum sie dort nur über  zwei sehr wichtige Dinge Bescheid wissen müssen: 1 ) Die 6 Stunden Regel und 2 ) den Begriff des experimentellen Konsums und wie er mit der 6 Stunden Regel zusammenhängt?



Dann darf ich Sie freundlich bitten, mal auf das Bild mit den verräucherten Wagen und den zwei bekannten Gesichtern zu drücken...sie werden dann zum richtigen Ort geleitet...bei Fragen zur Sache können Sie sich gerne bei mir melden...










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Kommentare: 13
  • #1

    Korvus (Freitag, 27 März 2020 00:24)

    Guten Tag Herr Schüller,
    ich würde zu einem Medizinisch Ärztlichen Gutachten geladen, weil folgende Werte bei der Blutentnahme gemessen wurden:
    THC 2,6ng/ml
    11-Hydroxy-Tetrahydrocannabinol 1,1ng/ml
    Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure 19,0ng/ml
    Der letzte Konsum war dabei etwa vor 62 Stunden.
    Die medizinisch psychologische Untersuchung soll auch mit einer Blutprobe einhergehen, von der ich jedoch ausgehe, dass diese ohne Befund sein wird.
    Zu den Umständen:
    Die Tage zuvor war ich in Marokko und hatte etwa eine Woche etwas ausgiebiger geraucht, als es sonst der Fall ist, ansonsten bin ich Gelegenheitskonsument.
    Wie sind meine Chancen diese Untersuchung positiv zu bestehen und was sollte ich da am besten von mir geben, in Bezug auf Dauer und Konsumverhalten?

    Liebe Grüße
    Korvus

  • #2

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 27 März 2020 11:40)

    @Korvus:

    Was wurde denn nun genau angeordnet? Eine ärztliche Untersuchung oder eine MPU? Das geht hier aus Ihrem Vortrag nicht hervor. Blutproben sind bei solchen Untersuchungen ungewöhnlich. Es wird idR Urin genommen. Oft auch Haare.

    Ich kann Ihnen hier nicht flüstern, wie Sie am besten durchkommen. Ich weiß ja nicht mal, was bei Ihnen angeordnet worden ist. So wie sich das anhört, rate ich dringend dazu, dass Sie sich per Mail bei mir melden. Senden Sie das Schreiben der Behörde bitte mit.

    Danke.

  • #3

    Sabrina (Samstag, 09 Oktober 2021 09:18)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Ich wurde insgesamt 3x angehalten (Allgemeine Verkehrskontrollen), mir konnten keine Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden, trotzdem sollte ich ein Urintest machen und wurde aufgrund der positiven Testergebnisse, zum Bluttest mit ins KH genommen.
    Hier die Werte:
    1.)
    THC 0,0ng/ml
    THCCOOH 19,8ng/ml
    2.)
    THC 1,47ng/ml
    THCCOOH 7,23ng/ml
    3.)
    THC 1,00ng/ml
    THCCOOH 9,24ng/ml

    Nun meine Frage, was sagen diese Werte aus?
    Ich habe 1-2x die Woche Cannabis geraucht.
    Allerdings lagen immer 24-72Std zwischen dem Konsum und der Fahrt, was mir die aktiv Werte nicht erklären.

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Herzliche Grüße

  • #4

    Bukem: (Samstag, 09 Oktober 2021 11:01)

    @Sabrina: das wichtigste haben Sie nicht erwähnt: wann waren die einzelnen Vorfälle? Hatte sich dazu bereits die Bußgeldstelle und dann später die Führerscheinstelle bei Ihnen gemeldet? Hatten Sie bereits ein ärztliches Gutachten absolviert? Wenn das jetzt alles recht zeitnah hintereinander erfolgt sein sollte: der Führerscheinstelle zweite Vorfall ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit und zieht neben Punkten, Bußgeld und einmonatigem Fahrverbot mit Sicherheit wenigstens ein ärztliches Gutachten nach sich.
    Durch den dritten Vorfall haben Sie jetzt aktenkundig demonstriert, dass Sie zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme eben nicht sicher trennen können. Dh, Sie laufen grad, wenn ich Sie richtig verstanden habe, hochgradig Gefahr, die Fahrerlaubnis dauerhaft zu verlieren und nur nach teuerer MPU mit vorheriger Abstinenz wieder zu erhalten.
    Sie brauchen ehrlich gesagt Hilfe. Herrn Schüller erreichen Sie unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Er ist bundesweit für Sie tätig.

  • #5

    Sabrina (Sonntag, 31 Oktober 2021 12:40)

    @Bukem, dass erste Mal war am 9.02.2020 um 16:20Uhr= 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und Geldstrafe (letzter Konsum am 7.02.2020 gegen 23:00Uhr, ca 37mg Cannabis).
    Dass zweite Mal war am 3.03.2020 um 9:10Uhr, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und Geldstrafe (letzter Konsum am 2.03.2020 gegen 23:30Uhr, ca 25mg Cannabis).
    Und das letzte Delikt war am 31.07.2020 um 20:15Uhr, 2 Punkte, Führerscheinentzug und Geldstrafe (letzter Konsum 30.07.2020 gegen 23:00Uhr, ca 25mg Cannabis).

  • #6

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 01 November 2021 21:09)

    Damit gelten Sie als gelegentliche Konsumentin. Die MPU dürfte aber doch bereits längst angeordnet worden sein, oder?

  • #7

    @Rechtsanwalt Schüler (Montag, 15 November 2021 18:24)

    Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
    Ja, ich war Gelegenheitskonsumentin.
    Von Oktober 2019-9.2.2020 habe ich 2x die Woche Cannabis konsumiert, danach 1x die Woche.
    Der Führerschein wurde nach dem dritten Delikt entzogen und eine MPU wurde angeordnet.
    Ich lebe seit dem 1.8.2020 Abstinenz und habe vom 1.12.2020-30.11.2021 mein Abstinenzprogramm. Eine MPU Vorbereitung habe ich besucht, allerdings hat mich diese bzgl der Konsummenge und der Werte nicht weiter gebracht.
    Ich habe meine 9 Monate Konsumzeit aufgearbeitet und bin reflektiert. Ich habe mich letzte Woche zur MPU angemeldet und hoffe so sehr, dass ich ein positives Gutachten erhalte.
    Vllt können Sie mir sagen ob mein Konsum zu meinen gemessenen Werten passen?

    Liebe Grüße

  • #8

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:00)

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  • #9

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:02)

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  • #10

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:13)

    1

  • #11

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:14)

    1

  • #12

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:15)

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  • #13

    ubaTaeCJ (Dienstag, 13 September 2022 12:16)

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